Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 46. Jahrgang September 2019 Ausgabe 9 / 2019 Feldkirchen ist „Bienenfreundliche Kommune 2019” Die Gemeinde Feldkirchen wurde am 15. Juli 2019 von Herrn Josef Mederer, Bezirkstagspräsident von Oberbayern, als „Bienenfreundliche Kommune“ neben 30 weiteren oberbayerischen Kommunen ausgezeichnet. Seit einigen Jahren engagiert sich Feldkirchen verstärkt dafür, die gemeindlichen Grünflächen insektenfreundlicher zu gestalten und anzupflanzen. So bestehen im Gemeindegebiet mittlerweile ca. 17.000 m² Magerrasenflächen, die nur einmal im Jahr abgemäht werden. Hinzu kommen ca. 20.000 m² angesäte Wildblumenflächen, Heckenstreifen, eine Streuobstwiese und viele Grünstreifen. Auch im Straßenbegleitgrün wird vermehrt darauf geachtet, weniger zu mähen und die Rasenflächen in Blühstreifen zu verwandeln. Ebenso ermöglicht die Gemeinde Feldkirchen Imkern das Aufstellen von Bienenstöcken zur Gewinnung von heimischem Honig. Dieses Engagement wurde nun vom Bezirk Oberbayern honoriert. Wir freuen uns über diese Auszeichnung und bedanken uns bei allen Beteiligten aus Verwaltung und Bauhof für die Umsetzung sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ebenfalls durch das Anlegen von Blühflächen in ihren Gärten zur Insektenfreundlichkeit der Gemeinde beitragen. Ein ganz besonderer Dank gebührt auch den Feldkirchner Grundschülern, die durch viele Pflanzaktionen und die Errichtung von Insektenhotels immer wieder dabei mitgeholfen haben, die Gemeinde insektenfreundlicher zu gestalten.
Seite 2 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- Beschluss möglichen Vollbelegung aller Kinder ein Der Gemeinderat beauftragt den Ersten jährlicher Betrag von ca. 48.322,56 € lichen Gemeinderats- Bürgermeister mit dem Abschluss von den Haushalt der Gemeinde beanspru- sitzung vom 06.06.2019 zwei IsarCard Abos für das Gesamtnetz chen. Das Gremium sah die Abschaf- in Höhe von 4.284 € für die Laufzeit fung der Gebühren größtenteils kritisch, von 1 Jahr. Der Verleih der 1-Euro-Ti- unter anderem wurde befürchtet, dass K Bebauungsplan Nr. 108 - ckets wird wie bereits die Sozialfahrkar- die Anmeldezahlen in die Höhe schnel- Raiffeisenlagerhausgelände, te durch die Gemeindeverwaltung vor- len. Des Weiteren würde jetzt schon genommen. Der Preis für die Tickets in Personalmangel in den Kindertagesein- Behandlung der eingegange- Höhe von 1 € kommt der Bürgerstiftung richtungen vorherrschen. Die nachfol- nen Stellungnahmen Feldkirchen in Form einer jährlichen gende Beschlussempfehlung wurde da- Gutschrift zu Gute. her mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffent- Abstimmung: mehrheitlich angenommen lichkeit mit gleichzeitiger frühzeitiger Ja 8 Nein 5 Beschluss Beteiligung der Behörden und sonsti- Der Gemeinderat stimmt dem Antrag gen Träger öffentlicher Belange gemäß der SPD-Fraktion auf Gebührenfreiheit § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB in den gemeindlichen Kindergärten zu. KB erufung eines Wahlleiters erfolgte in der Zeit vom 30.03.2019 bis Der Gemeinderat beschließt somit die einschließlich 07.05.2019. und seiner Stellvertretung für Übernahme der möglichen Buchungs- die Kommunalwahlen 2020 kosten bei einer Vollbelegung in Höhe Beschluss von ca. 48.322,56 Euro. Ebenso stimmt Die Auslegung zum Bebauungsplan 108 Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreis- der Gemeinderat bei höheren Buchungs- wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 wahlgesetz (GLKrWG) sind durch den zeiten einer kompletten Kostenübernah- BauGB durchgeführt. Der Planfertiger, Gemeinderat ein Wahlleiter und ein me durch die Gemeinde Feldkirchen zu. PV Äußerer Wirtschaftsraum München, Stellvertreter für die Kommunalwahlen Nicht in den Kosten enthalten sind die wird mit der Einarbeitung der beschlos- 2020 zu berufen, und zwar so recht- jeweiligen Essens- und Spielgelder. senen Änderungen und Ergänzungen in zeitig, dass dieser ordnungsgemäß die Abstimmung: abgelehnt Ja 4 Nein 12 den Bebauungsplanentwurf beauftragt. Amtsgeschäfte wahrnehmen kann. Prak- Die Verwaltung wird beauftragt, das tischerweise werden hierfür die Wahl- Verfahren weiter voranzutreiben und sachbearbeiter zum Wahlleiter und Stellvertreter bestimmt, zumal die Kom- K Neubau eines Winterdienst- den neu überarbeiteten Bebauungspla- nentwurf mit Begründung in der Fassung munalwahlen so auch flexibler abzuwi- stützpunktes Feldkirchen-Ost, vom 06.06.2019 mit Beteiligung der Öf- ckeln sind. FlNr. 608/18, nach Art. 74 fentlichkeit und gleichzeitiger Beteili- Abs. 7 Bayerisches Verwal- gung der Behörden und sonstiger Träger Beschluss tungs- und Verfahrensgesetz öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Frau Eva Mainusch wird zur Wahlleite- rin der Kommunalwahlen 2020 berufen. (BayVwVfG) und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Abstimmung: einstimmig angenommen Zur stellvertretenden Wahlleiterin wird In der Sitzung des Gemeinderates am Frau Heike Pfaff berufen. 09.05.2019 wurde öffentlich bekannt Abstimmung: einstimmig angenommen gegeben, dass die Autobahndirektion K Antrag der CSU-Fraktion auf einen Antrag zur Errichtung eines neu- Schaffung eines 1-Euro- en Winterdienststützpunktes Feldkir- Tickets-Verleihsystems chen-Ost errichten möchte. Auf Grund Bericht aus der öffent- der Dringlichkeit, die Baumaßnahme Mit Schreiben vom 02. Mai 2019 stell- lichen Gemeinderats- wurde bereits begonnen, hat die Ver- te die CSU-Fraktion den Antrag, dass 2 sitzung vom 27.06.2019 waltung mit Schreiben vom 20.05.2019 Monatstickets des Isar-Card-Gesamtnet- eine Stellungnahme an die Autobahndi- zes durch die Gemeinde Feldkirchen rektion gesandt, da es sich hier um eine erworben werden sollen, um diese im K Antrag der SPD-Fraktion auf Außenbereichsfläche handelt und der Rahmen eines „Feldkirchner 1-Euro-Ti- FNP der Gemeinde landwirtschaftliche Gebührenfreiheit in den ge- Fläche sowie Grün- und Waldflächen ckets“ allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptsitz in Feldkirchen tagewei- meindlichen Kindergärten vorsieht. Es liegt somit grundsätzlich se gegen eine Gebühr von 1 Euro zur eine Beeinträchtigung öffentlicher Be- Lt. Verwaltung würde bei aktueller Be- lange vor. Verfügung zu stellen. Die Gebühr von 1 legung mit Stand Mai 2019 eine mög- An diesem Ort sollen neben einer ca. 11 Euro soll der Bürgerstiftung Feldkirchen liche Gebührenfreiheit jährlich einen m hohen Ersatz-Salz-Halle eine Garage zu Gute kommen. Als Kaution soll ein Betrag von 39.936,00 € ausmachen für Fahrzeuge sowie eine Soletanksta- Betrag i.H.v. 50,- € bei der Gemeinde- (nicht eingerechnet sind die Essens- und tion errichtet werden. Der Betrieb der verwaltung Feldkirchen hinterlegt wer- Spielgeldkosten). Jedoch sind aufgrund Anlage würde ausschließlich im Winter den. (Anmerkung: Siehe auch diesbe- Personalmangels nicht alle Kindergar- stattfinden, wobei die Frequentierung züglichen Artikel unter der Rubrik „Aus tenplätze voll belegt, sodass mögliche von der Witterung abhängt, je nachdem unserer Gemeinde“) 62 Kinder (prozentual 21 %) nicht be- wie oft Winterdienstfahrzeuge fahren treut werden könnten (dies entspricht müssen. 8.386,56 €). Somit würde bei einer
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 3 Blühen und blühen lassen! Grüß Gott liebe Bürgerinnen und Bürger, im Februar 2019 stimmten über 1,7 Millionen Wählerinnen und Wähler mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt – rettet die Bienen“ für mehr Artenschutz in Bayern. Dieses beachtliche Votum aus der Be- völkerung brachte eine lebhafte Diskussion in Gang, mit dem Erfolg, dass das Volksbegehren am 17.07.2019 vom Bayerischen Landtag als Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet wurde und ab dem 01.08.2019 Gültigkeit besitzt. Auch wir als Gemeinde haben einen Beitrag für mehr Artenvielfalt geleistet und deshalb bereits verschie- dene Maßnahmen umgesetzt, auf die ich hier aufmerksam machen will. Bereits im letzten Herbst haben wir entlang der Aschheimer Straße und im Kreisel am Ortsausgang eine Wildblumenmischung angesät. Die Wiese am Verbindungsweg zwischen Jahnstraße und Braue- reiweg wurde ebenfalls im letzten Herbst angelegt und erblühte in verschiedenen Stadien vom Frühjahr bis August. Dort konnte man hervorragend beobachten, wie viele Insekten sich dort auf den blühenden Blumen und Gräsern tummelten. Im Frühjahr haben wir weitere Grünstreifen entlang der Straßen mit speziellen Blühmischungen versehen. Am Fried- hof wurde die Wiese auf über 4.000 m² neu eingesät, sowie im Gewerbegebiet Süd über 5.000 m², in der Münch- ner Straße, an der Streuobstwiese in der Brunnenstraße und auf vielen weiteren Flächen. Neben der Einsaat von Blühmischungen haben wir an einigen Stellen mit den Mäharbeiten erst später begonnen, so wie es das Volksbegehren ja auch von den Kommunen wünscht! Da hat sich gezeigt, dass selbst ohne Einsaat Margeriten, Rot-, Weiß- und Hornklee, Klatschmohn, Kornblumen und viele weitere Pflanzen ganz von selbst auf- gehen und zu blühen beginnen - wenn man sie lässt. Doch was die einen als blühende Bereicherung empfinden, sorgt bei manchen Bürgern als empfundene Nachläs- sigkeit für Unverständnis. So haben wir für diese Maßnahmen auch Kritik erhalten, dass das Erscheinungsbild der Gemeinde in schlechtem Zustand sei. Diese Wahrnehmung möchte ich so nicht teilen! Offensichtlich viele Bürge- rinnen und Bürger auch nicht, denn ich höre sehr viele zustimmende Meinungen und Worte. An dieser Stelle sei noch einmal gesagt, dass wir auch in Zukunft die Gemeindeflächen mähen werden, wenn auch in anderen Abständen und nicht so oft. Dies ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt hier in unserer Gemeinde und unserem Land. Und jeder ist gerne eingeladen, mitzumachen und selbst auch einen Beitrag zu leisten. Lassen Sie in Ihrem Garten doch einfach ein Stück Rasen wachsen und beobachten Sie, was daraus erwächst, oder säen Sie eine Blühwiese an. Die Insekten werden es Ihnen danken, sowie die Vögel die davon wieder profitieren. Jeder einzelne Beitrag ist wertvoll! All dieses bisherige Engagement wurde bereits von der Bezirksregierung von Oberbayern mit der Auszeichnung zur „Bienenfreundlichen Kommune 2019“gewürdigt, die wir im Juli vom Bezirkstagspräsident Josef Mederer entgegen genommen haben. Da gilt auch der Dank an alle, die dazu beigetragen haben und all jene, die noch beitragen werden! Ihr Werner van der Weck Erster Bürgermeister
Seite 4 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Leider wurde die Gemeinde Feldkirchen Beschluss meinderat hatte hierzu in seiner Sitzung nicht im Vorfeld über das Bauvorhaben Der Gemeinderat beschließt für die am 27.06.2019 einen Beschluss ge- informiert bzw. am Verfahren beteiligt. Gemeinde Feldkirchen den Abschluss fasst (siehe Bericht aus der Sitzung vom der zweiten Zweckvereinbarung für die 27.06.2019). Zwischenzeitlich hat sich Beschluss Beauftragung der noch ausstehenden allerdings herausgestellt, dass es sich Der Gemeinderat beschließt, dem Neu- Planungsleistungen und beauftragt den bei der Fläche FlNr. 608/18, auf welcher bau eines Winterdienststützpunktes 1. Bürgermeister mit der Durchführung der Stützpunkt errichtet werden soll, Feldkirchen-Ost, FlNr. 608/18, nach dieser Vereinbarung. nicht als Ausgleichsfläche ausgewiesen Art. 74 Abs. 7 Bayerisches Verwaltungs- Abstimmung: einstimmig angenommen ist. Deshalb kann der am 27.06. gefasste und Verfahrensgesetz (BayVwVfG), das Beschluss seitens der Verwaltung nicht gemeindliche Einvernehmen nur unter umgesetzt und die Angelegenheit erneut Einhaltung der folgenden Voraussetzun- vom Gemeinderat behandelt werden. gen zu erteilen (der Flächennutzungs- K Umbenennung des Hinden- plan ist entsprechend anzupassen): burgplatzes, Antrag aus der Beschluss Bürgerversammlung vom 1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 27. 1. D ie durch die Baumaßnahme vernich- 24.10.2018; hier: Namensge- Juni 2019 wird aufgehoben. tete Ausgleichsfläche an der M1 sowie bung und Widmung zum Platz 2. Der Gemeinderat beschließt, dem die für das Bauwerk nachzuweisende Neubau eines Winterdienststütz- Ausgleichsfläche sind im Gemeinde- In der Sitzung des Gemeinderates am punktes Feldkirchen-Ost, FlNr. gebiet Feldkirchens nachzuweisen. 17.01.2019 wurde der Beschluss ge- 608/18, nach Art. 74 Abs. 7 Bayeri- (Anm.: Es hat sich im Nachhinein fasst, den Hindenburgplatz umzubenen- sches Verwaltungs- und Verfahrensge- herausgestellt, dass es sich nicht um nen. Aus den Fraktionen sowie aus der setz (BayVwVfG), das gemeindliche eine Ausgleichsfläche handelt – siehe Bevölkerung gingen die Vorschläge „Am Einvernehmen zu erteilen. Der Flä- Bericht vom 8.8.2019). Maibaum“, „Platz an der Sonne, „Him- chennutzungsplan ist entsprechend 2. Der Lärmschutz zu der angrenzenden melsplatz“ sowie „Am Maibaum“ ein. anzupassen. Wohnbebauung ist nachzuweisen 3. Die Kosten der Flächennutzungs- 3. Die Kosten der Flächennutzungs- Beschluss planänderung sind von der Autobahn- planänderung sind von der Auto- Der Gemeinderat beschließt, den ehem. direktion Südbayern zu tragen. bahndirektion Südbayern zu tragen. Hindenburgplatz in „Am Maibaum“ 4. Die Anfahrt für Landwirte muss gesi- Abstimmung: mehrheitlich angenommen umzubenennen. chert sein. Ja 11 Nein 5 Der Platz „ Am Maibaum“, bestehend 5. Der Fahrradweg wird wie von der Ge- aus der FlNr. 68 Gemarkung Feldkir- meinde gewünscht umgesetzt. K Überörtliche Verkehrspla- chen, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. 6. Die Autobahndirektion soll versuchen, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum öffentli- die benötigten Ausgleichsflächen auf nung im Raum München-Ost; chen Platz gewidmet. Anfangspunkt: Feldkirchener Flur zu schaffen. Erweiterung der Zweckverein- FlNrn. 66, 67/5 und 73; Endpunkt: FlNr. Abstimmung: mehrheitlich angenommen barung 68/4; Länge: 74,20 m auf der Nordseite, Ja 11 Nein 4 89,47 m auf der Südseite; Straßenbau- Die Kommunen Anzing, Aschheim, last: Gemeinde Feldkirchen auf gesam- Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar, tem Grundstück; Widmungsbeschrän- K Antrag der Katholischen Frau- Kirchheim, Markt Schwaben, Pliening, kung: auf gesamtem Grundstück nur Poing, Vaterstetten sowie die Stadtbe- engemeinschaft auf Errichtung Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge zirke 13 (Bogenhausen) und 15 (Trude- eines Feldkreuzes des gemeindlichen Bauhofs. ring-Riem) der LHS München sind seit Es soll in geeigneter Weise auf die Ge- Ende 2016 im Gespräch zu einer über Die Katholische Frauengemeinschaft schichte hingewiesen werden, weshalb die Stadt- und Gemeindegrenzen ab- Pfarrgruppe Feldkirchen beantragt mit eine Hinweistafel errichtet werden soll. gestimmten Verkehrsplanung im Raum Schreiben vom 23.07.2019 anlässlich ih- Für die Realisierung wird ein „runder München Ost. Hintergrund ist die zu- res 100jährigen Bestehens im Jahr 2021 Tisch“ gebildet, bestehend aus Verwaltung nehmende Verkehrsbelastung in Orts- die Genehmigung zum Aufstellen eines und 1 – 2 Vertretern pro Fraktion. Zusätz- lagen und Wohngebieten durch den Feldkreuzes auf dem Weg zum Riemer lich wird ein Historiker hinzugezogen. motorisierten Individualverkehr sowie Wäldchen nahe der Münchner Straße. Abstimmung: einstimmig angenommen dadurch steigende Lärm- und Schad- stoffbelastungen. Das für die kommen- Beschluss den Jahre erwartete Bevölkerungs- und Der Gemeinderat genehmigt der Katho- Siedlungswachstum im Raum München lischen Frauengemeinschaft Pfarrgruppe Ost wird zu einer weiteren Verstärkung Bericht aus der öffent- Feldkirchen anlässlich ihres 100jährigen dieser Problematik führen. lichen Gemeinderats- Bestehens die Errichtung eines Feldkreu- Nun sollen mit einem zweiten Leistungs- sitzung vom 08.08.2019 zes an der gewünschten Stelle. baustein basierend auf der vorliegenden Abstimmung: einstimmig angenommen Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse allgemeine Entwicklungsziele festge- K Neubau eines Winterdienst- legt, ein Vorzugszenario entwickelt und ein integriertes Konzept mit Maßnah- stützpunktes Feldkirchen-Ost, Bauanträge und men und Projekten erarbeitet werden. FlNr. 608/18 Bauvoranfragen Mit Abschluss der zweiten Zweckver- einbarung stimmen die beteiligten Kom- Die Autobahndirektion errichtet auf Der formlosen Bauvoranfrage auf Tektur munen der Beauftragung der noch aus- o.g. Grundstück an der Kreisstraße M1 zum Bauantrag wegen Errichtung (Bis- stehenden Planungsleistungen zu. einen Winterdienststützpunkt. Der Ge- her 3 Wohneinheiten – Erhöhung auf
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 5 8 Wohneinheiten), hier: Schaffung von und 669/41, wurde das gemeindliche Dem Antrag auf isolierte Befreiung bezahlbarem Wohnraum/mit Fördermit- Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt. wegen Errichtung eines Gartenhauses teln des Lkr. München, Egerländer Str. Eine dauerhafte Anmeldung mit Haupt- außerhalb des Bauraumes, Material 15, FlNr. 351/4, wurde das gemeind- wohnsitz ist rechtlich unzulässig und Holz, Farbe Grau, Lerchenstr. 12a, FlNr. liche Einvernehmen nicht in Aussicht nicht genehmigungsfähig. 666/90, wurde das gemeindliche Ein- gestellt. Das Gremium vertrat die Mei- Abstimmung: einstimmig angenommen vernehmen erteilt. nung, dass das Grundstück aufgrund Abstimmung: einstimmig angenommen seiner Größe und Lage nicht für ein Dem Antrag auf isolierte Befreiung 8-Parteien-Haus geeignet ist. wegen Einfriedung aller Vorgärten der Dem Bauantrag wegen Neubau eines Abstimmung: einstimmig angenommen Wohnanlage Emeranbogen mit einem Mischnutzgebäudes mit Wohnen, Ge- Doppelstabmattenzaun, Emeranstr. 26, werbe und Tiefgarage, Hohenlindner Str. Der formlosen Bauvoranfrage wegen 26a, Regina-Ullmann-Str. 2 - 6, FlNr. 5, FlNr. 67/11, wurde das gemeindliche Nutzungsänderung der Schlafräume für 552, wurde das gemeindliche Einver- Einvernehmen erteilt. Den Abweichun- Busfahrer zu langfristigen Wohnungen nehmen erteilt. gen von der gemeindlichen Stellplatz- für Busfahrer, Fa. Ettenhuber GmbH, Abstimmung: einstimmig angenommen satzung wurde zugestimmt. Otto-Lilienthal-Ring 22, FlNr. 669/7 Abstimmung: einstimmig angenommen Amtliche Nachrichten Bekanntmachung Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten Im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 stattfindenden Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen wird darauf hin- gewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen und Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusam- mensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden dabei nicht mitgeteilt (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG). Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widerspre- chen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen, können sich dazu mit der Gemeinde Feldkirchen schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Ver- bindung setzen: Gemeinde Feldkirchen – Rathausplatz 1 – 85622 Feldkirchen Tel.-Nr. 089 / 909974-21 / E-Mail: mainusch@feldkirchen.de Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung finden Sie auch auf dem Bürgerservice-Portal der Gemeinde Feld- kirchen unter www.feldkirchen.de/buergerservice Weiterbildung für Berufskraftfahrer steht an Landkreis Stichtag 9. September 2019 – Antrag jetzt stellen München Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist für Busse und LKW die so genannte „Grundqualifikation“ nach dem Berufs- kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderlich. Diese muss einmalig erworben und danach durch regelmäßige Weiterbildungen im Abstand von fünf Jahren aktuell gehalten werden. Das individuelle Ablaufdatum können Berufskraftfahrende in der Spalte 12 auf der Rückseite ihres EU-Scheckkartenführerscheins anhand der Schlüsselzahl 95 erkennen. Die Führerscheinstelle des Landkrei- ses München bittet Berufskraftfahrende in diesem Zusammenhang um eine frühzeitige Antragstellung, um eine fristgerechte und reibungslose Verlängerung zu ermöglichen. Nur Personen mit gültiger, eingetragener Schlüsselzahl 95 im Führerschein sind zur gewerblichen Güter- bzw. Personenbeförderung berechtigt. Die Antragstellung ist online möglich. Persönliche Vorsprachen: nach vorheriger Terminvereinbarung unter termin-fahrerlaubnis.landkreis-muenchen.de. Weitere Infos: http://www.landkreis-muenchen.de/online-services oder unter Tel. 089/6221-3000
Seite 6 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Großbehälter (1100/770 L) Leerungsgebiet Ost Dienstag, 03.09., 17.09., 01.10.2019 Leerungsgebiet Ost: Donnerstag, 05.09., 12.09., 19.09., Mittwoch, 04.09., 11.09., 18.09., 26.09., 10.10.2019 Leerungsgebiet West: 25.09., 02.10.2019 Dienstag, 10.09., 24.09., 08.10.2019 Leerungsgebiet West Leerungsgebiet West: Freitag, 06.09., 13.09., 20.09., 27.09., Freitag, 06.09., 13.09., 20.09., 04.10.2019 27.09.2019 Samstag, 05.10.2019 Hinweis: Ab Oktober erfolgt die Biomüll-Abfuhr wieder im 14-tägigen Rhythmus Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 04.09., 18.09., 02.10.2019 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im September: Freitag, 06.09. und Freitag, 20.09.2019 im September: Freitag, 13.09. und Freitag, 27.09.2019 im Oktober: Samstag, 05.10. und Freitag, 18.10.2019 im Oktober: Freitag, 11.10. und Freitag, 25.10.2019 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be- schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie CD´s und Druckerpatronen. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenord- nung unberücksichtigt) Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt- anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen. Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich. Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen Gebühr) werden.
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 7 Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke. GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 17. September / 15. Oktober 2019 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Entsorgung von Laub- Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone: gehölzen in der ALB- Straßennamen: Ungerade Hausnr. Gerade Hausnr. Befallszone; Alpenstraße: 1 - 9b 2 - 12 Abholtermin im Septem- Aschheimer Straße: 1 - 11 2 ber (nur nach Voranmel- Brauereiweg keine 12 - 16 dung) Eschenweg: 1 - 41 2 - 10 Falkenstraße: 3 - 11 2 - 16 Bitte denken Sie daran, dass nach wie Fasanweg: 9 - 47 12 - 38 vor die neue Regelung für die Entsor- gung von Laubgehölzen innerhalb der Finkenstraße: 1-3 2-4 ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die Friedensstraße: 19 - 23 26 - 44 innerhalb der ALB-Befallszone Laubge- Hohenlindner Straße: 1 2 - 6a hölze zu entsorgen haben, können diese nicht mehr an den Wertstoffhof anlie- Jahnstraße: 3-9 2 - 16 fern. Im September 2019 gibt es folgen- Jakob-Wagner-Straße: 1-5 8 - 20 den Termin für die Abholung von Laub- Karolinenstraße 5 8 gehölz aus der ALB-Befallszone vor Ort: Mittwoch, 18. September 2019. Eine Kirchenstraße: 1-5 2-6 Voranmeldung – spätestens zwei Tage Lerchenstraße: 7 - 17 4 - 14 vor dem Abholtermin – im Umweltamt Münchner Straße: 1-7 2-6 der Gemeinde ist notwendig, ansons- ten wird das Material nicht abgeholt. Oberndorfer Straße: 1 - 37 2 - 22 Rückfragen und Anmeldung bitte unter Otto-Lilienthal-Ring: 1-5 2 - 36 der Tel. 089/909974-45 /-37 oder per Pfarrer-Axenböck-Straße: 1 - 21 2-6 E-Mail: reiprich@feldkirchen.de Schwalbenstraße 5, 11 - 31 2, 10 - 32 Tucherpark: 1-9 2 - 38 Von-Tucher-Straße: 1-7 4-8 Wendelsteinstraße: 1 - 19 2 - 16 Zugspitzstraße: 3 - 15 keine Hinweis zur Broschüre des Landkreises/Biomüllentsorgung (Beilage in dieser Gemeindeblatt-Ausgabe) Die Gemeinde Feldkirchen möchte speziell auf einen Punkt hinweisen (Seite 6 der Broschüre): Grasschnitt und Laub kann zwar grundsätzlich in kleinen Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Die Gemeinde Feldkirchen bittet aber weiterhin, das Grüngut aus dem Garten (Grasschnitt, Laub, Äste etc.) über den Wertstoffhof der Kompostierung zuzuführen. Dies vor allem, nachdem die Verwertung über die Kompostierung sowohl sinnvoller als auf finanziell günstiger ist, wodurch die Abfallgebühren nicht unnötig belastet werden. Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die "kompostierbaren" Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen "falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll zugeführt. Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle (wie z. B. Obst und Gemüsereste) einzuwickeln und die Feuchtigkeit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden.
Seite 8 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Glasrecycling leicht gemacht 1) In den Altglascontainer gehören Glasverpackungen für Lebensmittel, wie Flaschen und Konserven- gläser. 2) Auch pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, wie Medizinfläschchen und Cremetiegel aus Glas sollten im Altglascontainer entsorgt werden. 3) Vor dem Einwurf in den Container bitte die Glasverpackungen Zuhause ausleeren – ausspülen ist nicht nötig. 4) Deckel sollten Zuhause über den Gelben Sack entsorgt werden. Wenn das mal vergessen wurde, bitte die Deckel mit in den Glascontainer werfen. Die heutigen modernen Glasrecyclinganlagen können Verschlüsse aussortieren, so dass sie anschlie- ßend der Verwertung zugeführt werden können. 5)Eine Trennung nach Farben ist wichtig, um aus den Scherben neue Glasverpackungen in der jeweiligen Farbe herzustellen. 6) Blaue Flaschen und Behältergläser in anderen Farben, die nicht eindeutig zu Weiß-, Braun- oder Grünglas zugeordnet werden können, gehören in den Grünglascontainer. Denn Grünglas verträgt am ehesten Fehlfarben, ohne dass die Farbe beeinträch- tigt wird. 7) In den Altglascontainer dürfen keine Fenstergläser, Glastischplatten etc. - sie haben eine andere Glaszusammensetzung. Diese bitte in den Flachglascontainer am Wertstoffhof. 8) Auch Porzellan, Keramik und Steingut gehören nicht in den Altglascontainer. Sie sind nur schwer aus dem Altglas auszusortie- ren und stören den Recyclingprozess. Denn zum Teil haben sie einen deutlich höheren Schmelzpunkt als Glasverpackungen, so dass sie in der Glasschmelze nicht vollständig schmelzen können. Dadurch können Reste als „Einschlüsse“ im Glas zu- rückbleiben und die neue Glasverpackung kann nicht genutzt werden. Porzellan und Steingut kann über den Bauschuttcon- tainer im Wertstoffhof entsorgt werden. 9)Was nicht durch die Öffnung des Altglascontainers passt, gehört auch nicht hinein. 10) Energiesparlampen und jede Art von Leuchtmitteln sind Rest- oder sogar Sondermüll und dürfen nicht in den Altglascontainer geworfen werden, sondern gehören in den Restmüll (Glühbirnen) oder auf den Wertstoffhof (Energiesparlampen). Herbst-Sperrmüll-Abfuhr Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort- karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit. Die Doppelkarte muss bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2019, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgege- ben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks- grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45) Vorankündigung: Häckselaktion im Oktober Die Gemeinde führt in diesem Herbst, am Dienstag, 22. Oktober 2019 wieder eine unentgeltliche Häckselaktion durch. Es wird ausschließlich Material angenommen, das sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material wie dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte gebündelt oder in Papiersäcken (im Rathaus erhältlich) bei der Gartenabfall-Abfuhr am 8. November 2019 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht angenommen. Bitte legen Sie den zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen) an der Grundstücks- grenze bereit. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden. Häckselgut kann aufgrund der bestehenden Vorschriften zum Asiatischen Laubholzbockkäfer nicht an Bürger zurückgegeben werden. Vorankündigung: Gartenabfall-Abfuhraktion im November Die nächste Gartenabfallabfuhr der Gemeinde findet am Freitag, 8. November 2019, statt. Weitere Informationen können Sie dem Oktober- bzw. dem November-Gemeindeblatt entnehmen. Achtung Gartenbesitzer! Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und Sträucher, die in den Gehweg und in den öffentlichen Straßengrund hineinragen, zurück! Überhängende Sträucher behindern die Fußgänger. Sie können aber auch zum Sicherheitsrisiko werden, wenn der Fuß- gänger wegen der Sträucher auf die Straße ausweichen muss. Im Interesse der Gesamtbevölkerung bitten wir deshalb alle Grundstücksbesitzer um Rücksichtnahme und Beseitigung des Überwuchses.
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 9 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müssen wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vorbildlichen, verantwortungsbewussten Hundehalter, für die es selbst- verständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen zurückgelassen werden. Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter scheinbar der Meinung, dass die Hundesteuer eine Straßenreinigung beinhaltet. Das ist nicht der Fall!! Das Liegenlassen von Hundekot ist vielmehr als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstver- ständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach liegen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen. Sehr geehrte Hundebesitzer, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt lau- fen. Wenn er sein „Geschäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den Hundekottütenspendern: – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück) – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg – Friedrichsplatz/Sonnenstraße – Olympiastraße/bei Parkplatz Sportanlage – Friedensstraße gegenüber Container – Raiffeisenstraße zur Brücke – Am Maibaum – Sonnenstraße bei der Ampel – Breslauer Straße zu den Feldern – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn – Sudetenstraße zum Bahndamm – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31 – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück) – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts – Tucherpark (2 Stück) – Münchner Straße bei VR Bank – Parkplatz Bauma – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage – St. Emmeram-Kapelle – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich Wir möchten uns bei all denjenigen Hundehalter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen. Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 7.30 – 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an. Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40. Hinweis: Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 4. Oktober 2019 gschlossen! Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Juni 2019 63 Anmeldungen Zum 30. Juni 2019 sind 7.584 Personen mit Hauptwohnsitz, 63 Abmeldungen 365 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 8 Wohnungswechsel 7.949 Personen insgesamt gemeldet. 7 Geburten 3 Sterbefälle Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Juli 2019 71 Anmeldungen Zum 31. Juli 2019 sind 7.599 Personen mit Hauptwohnsitz, 57 Abmeldungen 370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 15 Wohnungswechsel 7.969 Personen insgesamt gemeldet. 9 Geburten 3 Sterbefälle
Seite 10 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Herzlichen Glückwunsch Im Juli und August 2019 konnte 1. Bürgermeister Wer- ner van der Weck Ingeborg Kassecker und Manfred Schunke zum 80. Geburtstag sowie Hubertus Notheis zum 85. Geburtstag einen Präsentkorb mit den herzli- chen Glückwünschen der Gemeinde überreichen. Das Ehepaar Kassecker konnte zudem im Juni ihr 60. Eheju- biläum feiern. Hubertus Notheis mit Ehefrau u. 1. Bgm. van der Weck Manfred Schunke mit Ehefrau, Tochter u. 1. Bgm. van der Weck Ingeborg und Franz Kassecker Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Feldkirchen Miriam Paffrath (exam. Altenpflegerin und Pflegeberaterin nach § 7 SGB XII) Haben Sie z. B. Fragen zu Pflege/Betreuung/Wohnen, benötigen Sie Unterstützung beim Beantragen von Sozialanträgen oder bei Behördenangelegenheiten? Frau Paffrath steht Ihnen für diese und andere Anliegen gern beratend zur Seite. Persönliche Sprechzeiten im Rathaus: dienstags 07.30 – 12.00 Uhr, mittwochs 07.30 – 15.00 Uhr und donnerstags 07.30 – 12.00 Uhr Persönliche Sprechzeit im Ludwig-Glöckl-Haus, Bahnhofstraße 5: donnerstags von 12.30 – 16.30 Uhr (außer in den Schulferien) Kontakt/Termine nach Vereinbarung: Tel. 089/909974-35 oder 0152-04259632 E-Mail: seniorenbetreuung@feldkirchen.de Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 11 Termine und Hinweise für September und Oktober 2019 Do 12. September 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung, Rathaus, Großer Sitzungssaal Sa 14. September 16.00 Uhr Gartenbauverein: Kartoffelfeuer im Lehrgarten am Fasanweg Sa 14. September 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Gruberich So 15. September Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober Mi 18. September 19.30 Uhr Infoveranstaltung Adventsfenster, Bahnhofstraße 5 Mo 23. September 19.00 – 21.00 Uhr Vortrag im Kinderhort St. Jakob, Raiffeisenstraße 8 Di 24. September 15.00 Uhr VdK: Kleines Oktoberfest, Kath. Pfarrheim Aschheim Do 26. September 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung, Rathaus, Großer Sitzungssaal Fr 27. September 16.00 – 17.30 Uhr Spielen im Kindergarten-Garten St. Jakob, Zeppelinstraße 10 Sa 28. September 09.00 – 12.00 Uhr Kindersachenbasar, Gemeindehalle/Richthofenstraße Mi 2. Oktober Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr Fr 4. Oktober Rathaus geschlossen So 6. Oktober 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Drei Männer nur mit Gitarre Fr 11. Oktober 19.30 Uhr Kultur im Rathaus: Meisterwerke der Kammermusik Di 15. Oktober 19.00 Uhr Kunst im Rathaus: Vernissage Ausstellung Feldk. Künstler Do 17. Oktober 19.00 Uhr (vorauss.) Gemeinderatssitzung, Rathaus, Großer Sitzungssaal Di 22. Oktober Häckselaktion der Gemeinde Mi 23. Oktober 19.00 Uhr Bürgerversammlung, Rathaus, Großer Sitzungssaal Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit Das Feldkirchner 1-Euro-Ticket Die Gemeinde Feldkirchen stellt zwei „Isar-Card“ des MVV zur Verfügung. Diese gelten für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz ohne Zeiteinschränkung. Maximal drei Kinder von 6 – 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9.00 Uhr, an Sams- Sonn- und Feiertagen ganztags kostenlos mit- genommen werden. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder können in beliebiger Anzahl zu den genannten Zeiten mitfahren. Personenkreis: Die 1€-Tickets können von allen Bürgern mit Hauptwohnsitz in Feldkirchen Mitarbeitern der Gemeinde Feldkir- chen ausgeliehen werden. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit. Kosten: Die Kosten pro ausgeliehenem Ticket betragen € 1,00 pro Tag bzw. € 3,00 pro Wochenende. Die Gebühr kommt der Bürgerstiftung Feldkirchen zugute. Für die Ausleihe ist eine Kaution in Höhe von € 50,00 pro 1€-Ticket erforderlich. Ablauf der Ausleihe: Die Ausleihe des 1€-Tickets erfolgt nach Verfügbarkeit und nur zu den Öffnungszeiten im Rathaus an der Infozentrale. Das 1€-Ticket kann mind. 24 Stunden und max. 4 Wochen im Voraus reserviert werden. Die Reservierung erfolgt per Telefon unter Tel.-Nr. 089 909974-0, persönlich an der Infozentrale im Rathaus oder unter E-Mail 1-euro-ticket@feldkirchen.de. Die ausleihende Person verpflichtet sich mit der Ausleihe zu einem sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Umgang mit dem 1€-Ticket. Mängel oder Schäden sind sofort telefonisch oder per E-Mail zu melden. Dauer der Ausleihe und Rückgabe: Das 1€-Ticket kann 1 x pro Woche für max. 2 Tage hintereinander oder von Freitag bis Montag ausgeliehen werden. Die Ausleihdauer kann nicht verlängert werden. Es können max. zwei 1€-Tickets pro Haushalt/Ausleihe ausgeliehen werden. Die Ausleihe für das Wochenende ist einmal im Monat/Haushalt möglich. Die Rückgabe des 1€-Tickets hat am darauffolgenden Tag bis spätestens 08:00 Uhr bzw. am darauffol- genden Montag bis spätestens 08:00 Uhr an der Infozentrale im Rathaus zu erfolgen. Haftung: Der Ausleihende hat das ausgeliehenen 1€-Ticket vor Schäden oder Verlust zu schützen. Ansonsten behält sich die Ge- meinde Feldkirchen vor, die ausleihende Person in Haftung zu nehmen. Plogging-Aktion im Rahmen der Klimawoche Im Rahmen der landkreisweiten Klimawoche im Juli fand am 24.07.2019 in Feldkirchen eine Plogging-Aktion statt. Dabei sind Feldkirchner Kinder sowie Bürgerinnen und Bürger, mit Handschuhen und Mülltüten ausgestattet, durch die Gemeinde gelaufen und haben eine ganze Menge Müll eingesammelt. Trotz der heißen Sommertemperatur haben sich viele nicht davon abhalten lassen, bei der Gemeinschaftsaktion mitzumachen, obgleich baden gehen im „Fidsche“ sicher attraktiver gewesen wäre. So ist die
Seite 12 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Seniorensportgruppe des TSV Feldkirchen zusammen mit der Kindergruppe auf „Tour“ gegangen und haben rund um den Sport- platz für Ordnung gesorgt. Am Abend sind die Erwachsenen losgelaufen und haben im gesamten Gemeindegebiet achtlos Weg- geworfenes wieder eingesammelt. Neben dem „üblichen“ Unrat, wie Zigarettenkippen, Plastik- und Verpackungsmüll wurden auch Schuhe, alte Kanister, Teppichreste und allerlei Skurriles zusammengetragen. Nach diesem schweißtreibenden Ramadama gab es unter den schattenspendenden Bäumen im Sportpark erfrischende Getränke, eine kleine Stärkung sowie Eis für die Kinder. Die Gemeinde Feldkirchen bedankt sich an dieser Stelle nochmals beim TSV Feldkirchen sowie bei allen, die beim Plogging mit- geholfen und zum Gelingen beigetragen haben. Erfolgreiches STADTRADELN 2019 Zwischen dem 29.06. und 19.07.2019 radelte der Landkreis München wieder beim STADTRADELN mit. Zum Auftakt der Aktion startete eine Gruppe mit dem zweiten Bürgermeis- ter Andreas Janson zum EBERMUC-Festival im Landkreis Ebersberg. Rund um das Windkraftwerk bei Hamberg emp- fingen die Landräte aus München und Ebersberg die Besu- cher zum Festival. Trotz der sommerlichen Hitze an diesem Samstag radelten 11 Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger die 30 km lange Strecke durch Wälder, Felder und Wiesen mit. Damit war der erste Grundstock an Fahrradkilometern schon einmal geschafft. In den drei Wochen Aktionszeitraum radelten 48 Teilnehmer in sechs verschiedenen Teams insgesamt 9.110 km. Damit wurden umgerechnet 1.294 kg CO² vermieden, die mit dem Auto verursacht worden wären. Im gesamten Landkreis München waren 5.494 Radelnde am Start, die zusammen 1.190.475 km zurückgelegt und damit 169.047 kg CO² vermieden haben. Damit ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet worden. Allen die mitgeradelt sind und andere dazu motiviert haben, ein groß es Dankeschön! Alle Ergebnisse und Rankings finden Sie auf der Web-Seite von STADTRADELN.de Seniorenausflug der Gemeinde nach Herrsching Am 25. Juni 2019 fand der diesjährige Seniorenausflug der Gemeinde mit Ziel Herrsching statt. Bei bestem Wetter bestand neben dem Besuch von Gaststätten und Cafes oder Spaziergängen auch die Möglichkeit, die Klosterbrauerei Andechs zu besuchen oder eine Schifffahrt auf dem Ammersee zu unternehmen. Adventsfenster 2019 – Einladung zur Infoveranstaltung Liebe Feldkirchnerinnen und Feldkirchner, nach den bisherigen erfolgreichen Adventsfensterveranstaltungen möchten wir Sie auch dieses Jahr einladen, sich an dem Ad- ventsritual zu beteiligen. Andere Menschen treffen und neue Bekanntschaften knüpfen, unter diesem Motto möchten wir vom 01.12. bis einschließlich 23.12. jeden Tag ein anderes Adventsfenster öffnen. Glühwein, Kinderpunsch und Lebkuchen, mehr brauchen Sie nicht, um ei- nen gelungen Abend bei Ihnen zu organisieren. Ab 19 Uhr werden dann Mitbürger vor Ihrer Haustür oder im Garten zusammen kommen, um gemeinsam ein paar Lieder zu singen und zu ratschen. Nach 1,5 - 2 Stunden ist der ganze Spuk wieder vorbei und am nächsten Tag geht es bei jemanden anderem weiter. Um die Töpfe zum Erhitzen und die benötigten Tassen kümmern wir uns für Sie. Zu unserer Infoveranstaltung am 18.09.2019 um 19.30 Uhr im Ludwig-Glöckl-Haus, Bahnhofstr. 5, möchten wir Sie herzlich einladen und wir freuen uns auf Ihr Kommen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern wie folgt zur Verfügung: Thorsten Guhlke: 0176-2055 44 66 / Michael Schön: 0172-89 50 461 Eine schöne Zeit wünschen Ihnen Thorsten Guhlke & Michael Schön
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2019 Seite 13 Abschiedsfeier für Rektor Vogel und Konrektorin Zwiefelhofer Am 25. Juli 2019 wur- den der Rektor der Grundschule Feldkir- chen, Stephan Vogel, und die Konrektorin Renate Zwiefelhofer in den wohlverdien- ten Ruhestand verab- schiedet. Für dieses "Event" im Feldkirch- ner Rathausfoyer hatte sich das Lehrer- und Elternbeiratskollegi- um natürlich einiges einfallen lassen. Auch Bürgermeister Werner van der Weck wünsch- te alles Gute für die Zukunft und über- reichte den neuen Ru- heständlern noch ein Abschiedsgeschenk der Gemeinde. Wir sind für Sie da! Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Mohaupt unter der Tele- fonnummer 0160-94659783 oder E-Mail: y.mohaupt@nbh-feldkirchen.de. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Caritas Kinderhaus St. Jakob Vortrag: Was passiert mit unserem Kind, g r a ti o n n d Inte li e u wenn uns etwas passiert? ami G ef s, F ör d iale er du dS oz t rch das un B ay e it e ris c Arb n h e S ta a t s m i n i s t e ri u m f ü r ü n c h e M r eis und den Landk …Diese Frage stellen sich viele Eltern, vor allem Alleinerzie- hende. Niemand denkt gerne über das Thema nach und es wird häufig verdrängt. Interessant für all jene, die die Zukunft ihrer Kinder auch für den schlimmsten Fall so weit wie mög- lich sichern wollen. Was sind in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen? Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es? Die- se Fragen werden von einem Rechtsanwalt erläutert. Dieser Elternabend richtet sich an alle Eltern, auch wenn die Kinder schon älter sind. Referent: Stefan Obermeier (Rechtsanwalt). Der Eintritt ist frei. Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de Montag, 23. September 2019 von 19.00 Uhr – 21.00 Uhr Ort: Kinderhort St. Jakob; Raiffeisenstr. 8; 85622 Feldkirchen Spielen im Kindergartengarten mit Papa und Mama Alle Familien mit Kindern im Alter von 0 – 7 Jahren sind ein- geladen! Sie können mit ihrem Kind spielen, sich mit anderen Eltern unterhalten oder ein Picknick machen. Der Kindergar- ten steht den Familien zu Verfügung, ähnlich wie auf einem Spielplatz. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, es können Picknick, Getränke etc. mitgebracht werden. Kosten: keine und ohne Anmeldung Freitag, 27. September 2019 von 16.00 – 17.30 Uhr Ort: Kindergarten St. Jakob; Zeppelinstraße 10; 85622 Feld- kirchen
Seite 14 9 / 2019 Feldkirchner Gemeindeblatt Gruberich Im wilden Alpinistan – Das neue Programm Dieses Mal verpacken Gruberich ihr Konzert in eine skurille Geschichte. Eine Alpensaga zwischen liebestollen Faltern, tan- zenden Heumandln und einem indischen Wanderasketen rollt sich von den Augenlidern zum Ohrläppchen. Verrückte Kam- mermusik für den Soundtrack im Kopf. Ihre Spielfreude zaubert Bauchmusik zwischen Tonmalerei und packenden Rhythmen. Groovig, schräg und experimentell kommen die drei daher. Die Haare elektrisierend bis in die Spitzen mit goldenen Schuhen spielen sie ihren eigenen Musikstil … alpines Fernweh eben. Neben verschiedenen Weltmusik- und Kompositionspreisen wurden Gruberich zuletzt 2018 mit dem internationalen Worldmusic Award, creole 2018 in Berlin ausgezeichnet (Juryspruch creole: Die fantasievollen Kompositionen wurden virtuos umgesetzt. Flankiert durch die Präzision des Spiels auf höchstem technischem Niveau. Wir gratulieren! Gruberich sind: Thomas Gruber (Ziach und Hackbretter), Maria Friedrich (Violoncello) und Sabine Gruber-Heberlein (Harfe). Drei preisgekrönte Musiker aus den Spannungsfeldern Klassik, Volksmusik und Worldjazz vereinen sich zu ei- nem neuen Klanggebilde zwischen Poesie und elektrisierenden Puls. 2013 gegründet, sind sie die Entdeckung aus dem Alpenvorland. Seitdem spielen sie als Farbtupfer in Klassikreihen und Festivals, auf eingesessenen Theaterbühnen und sind im Bayerischen Fernsehen zu sehen. Ein Ohrenzwinkern, eine Ahnung Jazz, ein Dreiklang und der Rest ...Leidenschaft. Manchmal sind es einfach nur Bilder oder Stimmungen, die Gruberich einfangen. Stille Stücke von träumenden Faltern, Nachtstücke an die Sterne und ein Unterwasserföhn. Überbordende, verspielte Musik von einem Eisbär, eine Kuh auf einer Almwiese oder ein rasender Wurm mit Schluckauf. „Gruberich bekennt sich zum bajuwarischen Kosmos, zu Hackbrett und steirischer Harmonika, und ist doch auch weit mehr als das: Gruberich ist eine Entdeckung“ (Südkurier) „Auch wenn man keinen Alkohol trinkt, ein bisschen betrunken macht Gruberich schon“ -Schwäbische Zeitung Samstag, 14. September 2019 20.00 Uhr Rathaus Feldkirchen Ticketpreise: 12,- Euro /10,- Euro ermäßigt* (Ermäßigung nur im Vorverkauf) Meisterwerke der Kammermusik mit der Hochschule für Musik und Theater München Auch 2019 bieten wir wieder für unsere Klassikliebhaber ein schönes und anspruchs- volles Programm. Die auf nationalen und internationalen Bühnen und Wettbewerben vertretenen Musiker versprechen ein Fest für die Ohren. Das Programm stand zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht fest und wird bald- möglichst bekannt gegeben. Freitag, 11. Oktober 2019 19.30 Uhr Rathaus Feldkirchen Ticketpreise: 12,- Euro / 10,- Euro ermäßigt* (Ermäßigung nur im Vorverkauf) Kartenvorverkauf jeweils: Online unter www.feldkirchen.de. Weitere Vorverkaufsstellen: Rathaus – Information und Gemeindebücherei sowie Postagentur Feldkirchen. Eventuelle Restkarten ohne Ermäßigung an der Abendkasse. Ermä- ßigung wird (wenn nicht anders angegeben) nur im Vorverkauf für Rentner, Schwerbehinderte, Schüler und Studenten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises gewährt. Stornierungen sind nur gegen Stornogebühr und nur bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich.
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