Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                             9 / 2019                       Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
46. Jahrgang                                      September 2019             Ausgabe 9 / 2019

   Feldkirchen ist „Bienenfreundliche Kommune 2019”

                 Die Gemeinde Feldkirchen wurde am 15. Juli 2019
          von Herrn Josef Mederer, Bezirkstagspräsident von Oberbayern,
                als „Bienenfreundliche Kommune“ neben 30 weiteren
                     oberbayerischen Kommunen ausgezeichnet.
            Seit einigen Jahren engagiert sich Feldkirchen verstärkt dafür,
         die gemeindlichen Grünflächen insektenfreundlicher zu gestalten
          und anzupflanzen. So bestehen im Gemeindegebiet mittlerweile
       ca. 17.000 m² Magerrasenflächen, die nur einmal im Jahr abgemäht
      werden. Hinzu kommen ca. 20.000 m² angesäte Wildblumenflächen,
            Heckenstreifen, eine Streuobstwiese und viele Grünstreifen.
     Auch im Straßenbegleitgrün wird vermehrt darauf geachtet, weniger zu
            mähen und die Rasenflächen in Blühstreifen zu verwandeln.
     Ebenso ermöglicht die Gemeinde Feldkirchen Imkern das Aufstellen von
               Bienenstöcken zur Gewinnung von heimischem Honig.
         Dieses Engagement wurde nun vom Bezirk Oberbayern honoriert.
      Wir freuen uns über diese Auszeichnung und bedanken uns bei allen
    Beteiligten aus Verwaltung und Bauhof für die Umsetzung sowie bei allen
   Bürgerinnen und Bürgern, die ebenfalls durch das Anlegen von Blühflächen
        in ihren Gärten zur Insektenfreundlichkeit der Gemeinde beitragen.
    Ein ganz besonderer Dank gebührt auch den Feldkirchner Grundschülern,
       die durch viele Pflanzaktionen und die Errichtung von Insektenhotels
               immer wieder dabei mitgeholfen haben, die Gemeinde
                           insektenfreundlicher zu gestalten.
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Seite 2                                                  9 / 2019                           Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                    Beschluss                                   möglichen Vollbelegung aller Kinder ein
                                           Der Gemeinderat beauftragt den Ersten       jährlicher Betrag von ca. 48.322,56 €
lichen Gemeinderats-                       Bürgermeister mit dem Abschluss von         den Haushalt der Gemeinde beanspru-
sitzung vom 06.06.2019                     zwei IsarCard Abos für das Gesamtnetz       chen. Das Gremium sah die Abschaf-
                                           in Höhe von 4.284 € für die Laufzeit        fung der Gebühren größtenteils kritisch,
                                           von 1 Jahr. Der Verleih der 1-Euro-Ti-      unter anderem wurde befürchtet, dass
K Bebauungsplan Nr. 108 -                 ckets wird wie bereits die Sozialfahrkar-   die Anmeldezahlen in die Höhe schnel-
   Raiffeisenlagerhausgelände,             te durch die Gemeindeverwaltung vor-        len. Des Weiteren würde jetzt schon
                                           genommen. Der Preis für die Tickets in      Personalmangel in den Kindertagesein-
   Behandlung der eingegange-              Höhe von 1 € kommt der Bürgerstiftung       richtungen vorherrschen. Die nachfol-
   nen Stellungnahmen                      Feldkirchen in Form einer jährlichen        gende Beschlussempfehlung wurde da-
                                           Gutschrift zu Gute.                         her mit Mehrheitsbeschluss abgelehnt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffent-    Abstimmung: mehrheitlich angenommen
lichkeit mit gleichzeitiger frühzeitiger   Ja 8 Nein 5                                 Beschluss
Beteiligung der Behörden und sonsti-                                                   Der Gemeinderat stimmt dem Antrag
gen Träger öffentlicher Belange gemäß                                                  der SPD-Fraktion auf Gebührenfreiheit
§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB                                                   in den gemeindlichen Kindergärten zu.
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                                             erufung eines Wahlleiters
erfolgte in der Zeit vom 30.03.2019 bis                                                Der Gemeinderat beschließt somit die
einschließlich 07.05.2019.                  und seiner Stellvertretung für
                                                                                       Übernahme der möglichen Buchungs-
                                            die Kommunalwahlen 2020                    kosten bei einer Vollbelegung in Höhe
Beschluss                                                                              von ca. 48.322,56 Euro. Ebenso stimmt
Die Auslegung zum Bebauungsplan 108        Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreis-
                                                                                       der Gemeinderat bei höheren Buchungs-
wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2       wahlgesetz (GLKrWG) sind durch den
                                                                                       zeiten einer kompletten Kostenübernah-
BauGB durchgeführt. Der Planfertiger,      Gemeinderat ein Wahlleiter und ein
                                                                                       me durch die Gemeinde Feldkirchen zu.
PV Äußerer Wirtschaftsraum München,        Stellvertreter für die Kommunalwahlen
                                                                                       Nicht in den Kosten enthalten sind die
wird mit der Einarbeitung der beschlos-    2020 zu berufen, und zwar so recht-
                                                                                       jeweiligen Essens- und Spielgelder.
senen Änderungen und Ergänzungen in        zeitig, dass dieser ordnungsgemäß die
                                                                                       Abstimmung: abgelehnt Ja 4 Nein 12
den Bebauungsplanentwurf beauftragt.       Amtsgeschäfte wahrnehmen kann. Prak-
Die Verwaltung wird beauftragt, das        tischerweise werden hierfür die Wahl-
Verfahren weiter voranzutreiben und        sachbearbeiter zum Wahlleiter und
                                           Stellvertreter bestimmt, zumal die Kom-     K Neubau eines Winterdienst-
den neu überarbeiteten Bebauungspla-
nentwurf mit Begründung in der Fassung     munalwahlen so auch flexibler abzuwi-          stützpunktes Feldkirchen-Ost,
vom 06.06.2019 mit Beteiligung der Öf-     ckeln sind.                                    FlNr. 608/18, nach Art. 74
fentlichkeit und gleichzeitiger Beteili-                                                  Abs. 7 Bayerisches Verwal-
gung der Behörden und sonstiger Träger     Beschluss                                      tungs- und Verfahrensgesetz
öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2      Frau Eva Mainusch wird zur Wahlleite-
                                           rin der Kommunalwahlen 2020 berufen.
                                                                                          (BayVwVfG)
und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmung: einstimmig angenommen          Zur stellvertretenden Wahlleiterin wird
                                                                                       In der Sitzung des Gemeinderates am
                                           Frau Heike Pfaff berufen.
                                                                                       09.05.2019 wurde öffentlich bekannt
                                           Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                       gegeben, dass die Autobahndirektion
K Antrag der CSU-Fraktion auf                                                         einen Antrag zur Errichtung eines neu-
   Schaffung eines 1-Euro-                                                             en Winterdienststützpunktes Feldkir-
   Tickets-Verleihsystems                                                              chen-Ost errichten möchte. Auf Grund
                                           Bericht aus der öffent-                     der Dringlichkeit, die Baumaßnahme
Mit Schreiben vom 02. Mai 2019 stell-      lichen Gemeinderats-                        wurde bereits begonnen, hat die Ver-
te die CSU-Fraktion den Antrag, dass 2     sitzung vom 27.06.2019                      waltung mit Schreiben vom 20.05.2019
Monatstickets des Isar-Card-Gesamtnet-                                                 eine Stellungnahme an die Autobahndi-
zes durch die Gemeinde Feldkirchen                                                     rektion gesandt, da es sich hier um eine
erworben werden sollen, um diese im        K Antrag der SPD-Fraktion auf              Außenbereichsfläche handelt und der
Rahmen eines „Feldkirchner 1-Euro-Ti-                                                  FNP der Gemeinde landwirtschaftliche
                                              Gebührenfreiheit in den ge-              Fläche sowie Grün- und Waldflächen
ckets“ allen Bürgerinnen und Bürgern
mit Hauptsitz in Feldkirchen tagewei-
                                              meindlichen Kindergärten                 vorsieht. Es liegt somit grundsätzlich
se gegen eine Gebühr von 1 Euro zur                                                    eine Beeinträchtigung öffentlicher Be-
                                           Lt. Verwaltung würde bei aktueller Be-      lange vor.
Verfügung zu stellen. Die Gebühr von 1
                                           legung mit Stand Mai 2019 eine mög-         An diesem Ort sollen neben einer ca. 11
Euro soll der Bürgerstiftung Feldkirchen
                                           liche Gebührenfreiheit jährlich einen       m hohen Ersatz-Salz-Halle eine Garage
zu Gute kommen. Als Kaution soll ein
                                           Betrag von 39.936,00 € ausmachen            für Fahrzeuge sowie eine Soletanksta-
Betrag i.H.v. 50,- € bei der Gemeinde-
                                           (nicht eingerechnet sind die Essens- und    tion errichtet werden. Der Betrieb der
verwaltung Feldkirchen hinterlegt wer-
                                           Spielgeldkosten). Jedoch sind aufgrund      Anlage würde ausschließlich im Winter
den. (Anmerkung: Siehe auch diesbe-
                                           Personalmangels nicht alle Kindergar-       stattfinden, wobei die Frequentierung
züglichen Artikel unter der Rubrik „Aus
                                           tenplätze voll belegt, sodass mögliche      von der Witterung abhängt, je nachdem
unserer Gemeinde“)
                                           62 Kinder (prozentual 21 %) nicht be-       wie oft Winterdienstfahrzeuge fahren
                                           treut werden könnten (dies entspricht       müssen.
                                           8.386,56 €). Somit würde bei einer
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                           9 / 2019                                                 Seite 3

                                              Blühen und blühen lassen!
                                              Grüß Gott liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                              im Februar 2019 stimmten über 1,7 Millionen Wählerinnen und
                                              Wähler mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt – rettet die Bienen“ für
                                              mehr Artenschutz in Bayern. Dieses beachtliche Votum aus der Be-
                                              völkerung brachte eine lebhafte Diskussion in Gang, mit dem Erfolg,
                                              dass das Volksbegehren am 17.07.2019 vom Bayerischen Landtag
                                              als Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet wurde und ab dem
                                              01.08.2019 Gültigkeit besitzt. Auch wir als Gemeinde haben einen
                                              Beitrag für mehr Artenvielfalt geleistet und deshalb bereits verschie-
                                              dene Maßnahmen umgesetzt, auf die ich hier aufmerksam machen
                                              will.

                                               Bereits im letzten Herbst haben wir entlang der Aschheimer Straße
                                               und im Kreisel am Ortsausgang eine Wildblumenmischung angesät.
                                               Die Wiese am Verbindungsweg zwischen Jahnstraße und Braue-
                                               reiweg wurde ebenfalls im letzten Herbst angelegt und erblühte in
                                               verschiedenen Stadien vom Frühjahr bis August. Dort konnte man
  hervorragend beobachten, wie viele Insekten sich dort auf den blühenden Blumen und Gräsern tummelten. Im
  Frühjahr haben wir weitere Grünstreifen entlang der Straßen mit speziellen Blühmischungen versehen. Am Fried-
  hof wurde die Wiese auf über 4.000 m² neu eingesät, sowie im Gewerbegebiet Süd über 5.000 m², in der Münch-
  ner Straße, an der Streuobstwiese in der Brunnenstraße und auf vielen weiteren Flächen.

  Neben der Einsaat von Blühmischungen haben wir an einigen Stellen mit den Mäharbeiten erst später begonnen,
  so wie es das Volksbegehren ja auch von den Kommunen wünscht! Da hat sich gezeigt, dass selbst ohne Einsaat
  Margeriten, Rot-, Weiß- und Hornklee, Klatschmohn, Kornblumen und viele weitere Pflanzen ganz von selbst auf-
  gehen und zu blühen beginnen - wenn man sie lässt.

  Doch was die einen als blühende Bereicherung empfinden, sorgt bei manchen Bürgern als empfundene Nachläs-
  sigkeit für Unverständnis. So haben wir für diese Maßnahmen auch Kritik erhalten, dass das Erscheinungsbild der
  Gemeinde in schlechtem Zustand sei. Diese Wahrnehmung möchte ich so nicht teilen! Offensichtlich viele Bürge-
  rinnen und Bürger auch nicht, denn ich höre sehr viele zustimmende Meinungen und Worte.
  An dieser Stelle sei noch einmal gesagt, dass wir auch in Zukunft die Gemeindeflächen mähen werden, wenn auch
  in anderen Abständen und nicht so oft.

  Dies ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt hier in unserer Gemeinde und unserem
  Land.

  Und jeder ist gerne eingeladen, mitzumachen und selbst auch einen Beitrag zu leisten. Lassen Sie in Ihrem Garten
  doch einfach ein Stück Rasen wachsen und beobachten Sie, was daraus erwächst, oder säen Sie eine Blühwiese
  an. Die Insekten werden es Ihnen danken, sowie die Vögel die davon wieder profitieren. Jeder einzelne Beitrag ist
  wertvoll!

  All dieses bisherige Engagement wurde bereits von der Bezirksregierung von Oberbayern mit der Auszeichnung zur
  „Bienenfreundlichen Kommune 2019“gewürdigt, die wir im Juli vom Bezirkstagspräsident Josef Mederer entgegen
  genommen haben. Da gilt auch der Dank an alle, die dazu beigetragen haben und all jene, die noch beitragen
  werden!

  Ihr

  Werner van der Weck
  Erster Bürgermeister
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Leider wurde die Gemeinde Feldkirchen      Beschluss                                    meinderat hatte hierzu in seiner Sitzung
nicht im Vorfeld über das Bauvorhaben      Der Gemeinderat beschließt für die           am 27.06.2019 einen Beschluss ge-
informiert bzw. am Verfahren beteiligt.    Gemeinde Feldkirchen den Abschluss           fasst (siehe Bericht aus der Sitzung vom
                                           der zweiten Zweckvereinbarung für die        27.06.2019). Zwischenzeitlich hat sich
Beschluss                                  Beauftragung der noch ausstehenden           allerdings herausgestellt, dass es sich
Der Gemeinderat beschließt, dem Neu-       Planungsleistungen und beauftragt den        bei der Fläche FlNr. 608/18, auf welcher
bau eines Winterdienststützpunktes         1. Bürgermeister mit der Durchführung        der Stützpunkt errichtet werden soll,
Feldkirchen-Ost, FlNr. 608/18, nach        dieser Vereinbarung.                         nicht als Ausgleichsfläche ausgewiesen
Art. 74 Abs. 7 Bayerisches Verwaltungs-    Abstimmung: einstimmig angenommen            ist. Deshalb kann der am 27.06. gefasste
und Verfahrensgesetz (BayVwVfG), das                                                    Beschluss seitens der Verwaltung nicht
gemeindliche Einvernehmen nur unter                                                     umgesetzt und die Angelegenheit erneut
Einhaltung der folgenden Voraussetzun-                                                  vom Gemeinderat behandelt werden.
gen zu erteilen (der Flächennutzungs-
                                           K Umbenennung des Hinden-
plan ist entsprechend anzupassen):            burgplatzes, Antrag aus der
                                                                                        Beschluss
                                              Bürgerversammlung vom                     1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 27.
1. D ie durch die Baumaßnahme vernich-       24.10.2018; hier: Namensge-                   Juni 2019 wird aufgehoben.
   tete Ausgleichsfläche an der M1 sowie
                                              bung und Widmung zum Platz                2. Der Gemeinderat beschließt, dem
   die für das Bauwerk nachzuweisende
                                                                                            Neubau eines Winterdienststütz-
   Ausgleichsfläche sind im Gemeinde-
                                           In der Sitzung des Gemeinderates am              punktes     Feldkirchen-Ost,     FlNr.
   gebiet Feldkirchens nachzuweisen.
                                           17.01.2019 wurde der Beschluss ge-               608/18, nach Art. 74 Abs. 7 Bayeri-
   (Anm.: Es hat sich im Nachhinein
                                           fasst, den Hindenburgplatz umzubenen-            sches Verwaltungs- und Verfahrensge-
   herausgestellt, dass es sich nicht um
                                           nen. Aus den Fraktionen sowie aus der            setz (BayVwVfG), das gemeindliche
   eine Ausgleichsfläche handelt – siehe
                                           Bevölkerung gingen die Vorschläge „Am            Einvernehmen zu erteilen. Der Flä-
   Bericht vom 8.8.2019).
                                           Maibaum“, „Platz an der Sonne, „Him-             chennutzungsplan ist entsprechend
2. Der Lärmschutz zu der angrenzenden
                                           melsplatz“ sowie „Am Maibaum“ ein.               anzupassen.
    Wohnbebauung ist nachzuweisen
                                                                                        3. Die Kosten der Flächennutzungs-
3. Die Kosten der Flächennutzungs-
                                           Beschluss                                        planänderung sind von der Autobahn-
   planänderung sind von der Auto-
                                           Der Gemeinderat beschließt, den ehem.            direktion Südbayern zu tragen.
   bahndirektion Südbayern zu tragen.
                                           Hindenburgplatz in „Am Maibaum“              4. Die Anfahrt für Landwirte muss gesi-
Abstimmung: mehrheitlich angenommen
                                           umzubenennen.                                    chert sein.
Ja 11 Nein 5
                                           Der Platz „ Am Maibaum“, bestehend           5. Der Fahrradweg wird wie von der Ge-
                                           aus der FlNr. 68 Gemarkung Feldkir-              meinde gewünscht umgesetzt.
K Überörtliche Verkehrspla-               chen, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m.        6. Die Autobahndirektion soll versuchen,
                                           Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zum öffentli-             die benötigten Ausgleichsflächen auf
   nung im Raum München-Ost;
                                           chen Platz gewidmet. Anfangspunkt:               Feldkirchener Flur zu schaffen.
   Erweiterung der Zweckverein-            FlNrn. 66, 67/5 und 73; Endpunkt: FlNr.      Abstimmung: mehrheitlich angenommen
   barung                                  68/4; Länge: 74,20 m auf der Nordseite,      Ja 11 Nein 4
                                           89,47 m auf der Südseite; Straßenbau-
Die Kommunen Anzing, Aschheim,
                                           last: Gemeinde Feldkirchen auf gesam-
Feldkirchen, Finsing, Forstinning, Haar,
                                           tem Grundstück; Widmungsbeschrän-            K Antrag der Katholischen Frau-
Kirchheim, Markt Schwaben, Pliening,
                                           kung: auf gesamtem Grundstück nur
Poing, Vaterstetten sowie die Stadtbe-                                                     engemeinschaft auf Errichtung
                                           Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge
zirke 13 (Bogenhausen) und 15 (Trude-                                                      eines Feldkreuzes
                                           des gemeindlichen Bauhofs.
ring-Riem) der LHS München sind seit
                                           Es soll in geeigneter Weise auf die Ge-
Ende 2016 im Gespräch zu einer über                                                     Die Katholische Frauengemeinschaft
                                           schichte hingewiesen werden, weshalb
die Stadt- und Gemeindegrenzen ab-                                                      Pfarrgruppe Feldkirchen beantragt mit
                                           eine Hinweistafel errichtet werden soll.
gestimmten Verkehrsplanung im Raum                                                      Schreiben vom 23.07.2019 anlässlich ih-
                                           Für die Realisierung wird ein „runder
München Ost. Hintergrund ist die zu-                                                    res 100jährigen Bestehens im Jahr 2021
                                           Tisch“ gebildet, bestehend aus Verwaltung
nehmende Verkehrsbelastung in Orts-                                                     die Genehmigung zum Aufstellen eines
                                           und 1 – 2 Vertretern pro Fraktion. Zusätz-
lagen und Wohngebieten durch den                                                        Feldkreuzes auf dem Weg zum Riemer
                                           lich wird ein Historiker hinzugezogen.
motorisierten Individualverkehr sowie                                                   Wäldchen nahe der Münchner Straße.
                                           Abstimmung: einstimmig angenommen
dadurch steigende Lärm- und Schad-
stoffbelastungen. Das für die kommen-                                                   Beschluss
den Jahre erwartete Bevölkerungs- und                                                   Der Gemeinderat genehmigt der Katho-
Siedlungswachstum im Raum München                                                       lischen Frauengemeinschaft Pfarrgruppe
Ost wird zu einer weiteren Verstärkung     Bericht aus der öffent-                      Feldkirchen anlässlich ihres 100jährigen
dieser Problematik führen.                 lichen Gemeinderats-                         Bestehens die Errichtung eines Feldkreu-
Nun sollen mit einem zweiten Leistungs-    sitzung vom 08.08.2019                       zes an der gewünschten Stelle.
baustein basierend auf der vorliegenden                                                 Abstimmung: einstimmig angenommen
Bestandsaufnahme mit SWOT-Analyse
allgemeine Entwicklungsziele festge-       K Neubau eines Winterdienst-
legt, ein Vorzugszenario entwickelt und
ein integriertes Konzept mit Maßnah-
                                              stützpunktes Feldkirchen-Ost,             Bauanträge und
men und Projekten erarbeitet werden.          FlNr. 608/18                              Bauvoranfragen
Mit Abschluss der zweiten Zweckver-
einbarung stimmen die beteiligten Kom-     Die Autobahndirektion errichtet auf          Der formlosen Bauvoranfrage auf Tektur
munen der Beauftragung der noch aus-       o.g. Grundstück an der Kreisstraße M1        zum Bauantrag wegen Errichtung (Bis-
stehenden Planungsleistungen zu.           einen Winterdienststützpunkt. Der Ge-        her 3 Wohneinheiten – Erhöhung auf
Feldkirchner Gemeindeblatt                               9 / 2019                                                   Seite 5

8 Wohneinheiten), hier: Schaffung von     und 669/41, wurde das gemeindliche         Dem Antrag auf isolierte Befreiung
bezahlbarem Wohnraum/mit Fördermit-       Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt.   wegen Errichtung eines Gartenhauses
teln des Lkr. München, Egerländer Str.    Eine dauerhafte Anmeldung mit Haupt-       außerhalb des Bauraumes, Material
15, FlNr. 351/4, wurde das gemeind-       wohnsitz ist rechtlich unzulässig und      Holz, Farbe Grau, Lerchenstr. 12a, FlNr.
liche Einvernehmen nicht in Aussicht      nicht genehmigungsfähig.                   666/90, wurde das gemeindliche Ein-
gestellt. Das Gremium vertrat die Mei-    Abstimmung: einstimmig angenommen          vernehmen erteilt.
nung, dass das Grundstück aufgrund                                                   Abstimmung: einstimmig angenommen
seiner Größe und Lage nicht für ein       Dem Antrag auf isolierte Befreiung
8-Parteien-Haus geeignet ist.             wegen Einfriedung aller Vorgärten der      Dem Bauantrag wegen Neubau eines
Abstimmung: einstimmig angenommen         Wohnanlage Emeranbogen mit einem           Mischnutzgebäudes mit Wohnen, Ge-
                                          Doppelstabmattenzaun, Emeranstr. 26,       werbe und Tiefgarage, Hohenlindner Str.
Der formlosen Bauvoranfrage wegen         26a, Regina-Ullmann-Str. 2 - 6, FlNr.      5, FlNr. 67/11, wurde das gemeindliche
Nutzungsänderung der Schlafräume für      552, wurde das gemeindliche Einver-        Einvernehmen erteilt. Den Abweichun-
Busfahrer zu langfristigen Wohnungen      nehmen erteilt.                            gen von der gemeindlichen Stellplatz-
für Busfahrer, Fa. Ettenhuber GmbH,       Abstimmung: einstimmig angenommen          satzung wurde zugestimmt.
Otto-Lilienthal-Ring 22, FlNr. 669/7                                                 Abstimmung: einstimmig angenommen

  Amtliche Nachrichten

  Bekanntmachung
  Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
  hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
  Im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 stattfindenden Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen wird darauf hin-
  gewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und
  anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder
  kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über
  Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen und Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusam-
  mensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage
  der Wahlberechtigten werden dabei nicht mitgeteilt (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

  Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widerspre-
  chen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen;
  die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem
  Recht Gebrauch machen, können sich dazu mit der Gemeinde Feldkirchen schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Ver-
  bindung setzen:

                      Gemeinde Feldkirchen – Rathausplatz 1 – 85622 Feldkirchen
                      Tel.-Nr. 089 / 909974-21 / E-Mail: mainusch@feldkirchen.de

  Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung finden Sie auch auf dem Bürgerservice-Portal der Gemeinde Feld-
  kirchen unter www.feldkirchen.de/buergerservice

Weiterbildung für Berufskraftfahrer steht an                                                                     Landkreis
Stichtag 9. September 2019 – Antrag jetzt stellen                                                                München

Für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr ist für Busse und LKW die so genannte „Grundqualifikation“ nach dem Berufs-
kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderlich. Diese muss einmalig erworben und danach durch regelmäßige Weiterbildungen im
Abstand von fünf Jahren aktuell gehalten werden. Das individuelle Ablaufdatum können Berufskraftfahrende in der Spalte 12 auf
der Rückseite ihres EU-Scheckkartenführerscheins anhand der Schlüsselzahl 95 erkennen. Die Führerscheinstelle des Landkrei-
ses München bittet Berufskraftfahrende in diesem Zusammenhang um eine frühzeitige Antragstellung, um eine fristgerechte und
reibungslose Verlängerung zu ermöglichen. Nur Personen mit gültiger, eingetragener Schlüsselzahl 95 im Führerschein sind zur
gewerblichen Güter- bzw. Personenbeförderung berechtigt. Die Antragstellung ist online möglich. Persönliche Vorsprachen: nach
vorheriger Terminvereinbarung unter termin-fahrerlaubnis.landkreis-muenchen.de.
Weitere Infos: http://www.landkreis-muenchen.de/online-services oder unter Tel. 089/6221-3000
Seite 6                                                       9 / 2019                            Feldkirchner Gemeindeblatt

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                                                                  Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                          Großbehälter (1100/770 L)                     Leerungsgebiet Ost
Dienstag, 03.09., 17.09., 01.10.2019         Leerungsgebiet Ost:                           Donnerstag, 05.09., 12.09., 19.09.,
                                             Mittwoch, 04.09., 11.09., 18.09.,             26.09., 10.10.2019
Leerungsgebiet West:                         25.09., 02.10.2019
Dienstag, 10.09., 24.09., 08.10.2019                                                       Leerungsgebiet West
                                             Leerungsgebiet West:                          Freitag, 06.09., 13.09., 20.09., 27.09.,
                                             Freitag, 06.09., 13.09., 20.09.,              04.10.2019
                                             27.09.2019
                                             Samstag, 05.10.2019

              Hinweis: Ab Oktober erfolgt die Biomüll-Abfuhr wieder im 14-tägigen Rhythmus

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West:     Mittwoch, 04.09., 18.09., 02.10.2019

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                  Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im September: Freitag, 06.09. und Freitag, 20.09.2019                 im September: Freitag, 13.09. und Freitag, 27.09.2019
im Oktober:    Samstag, 05.10. und Freitag, 18.10.2019                im Oktober:    Freitag, 11.10. und Freitag, 25.10.2019

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de
Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4
   Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Sperrmüll (gebührenpflichtig), Altholz, Gartenabfälle, Eisenschrott,
Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (auch nicht tragbar), Bauschutt (be-
schränkt auf 100 l), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Stanniolpapier, Schraubverschlüsse) sowie
CD´s und Druckerpatronen.
Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 EURO je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenord-
nung unberücksichtigt)
Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen
Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen, bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direkt-
anlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach) oder bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9,
München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen.

   Asbestzementprodukte und Rigips (Gipskartonplatten) werden am Wertstoffhof nicht angenommen. Eine Entsorgung von
   Asbestzementprodukten ist gegen Gebühr bei der Firma AFM in der Emeranstraße 55 Feldkirchen, sonstigen Entsorgungs-
   fachbetrieben oder direkt über die Deponie Nord-West möglich.
   Rigips kann auch direkt über die Firma Mühlhauser in Gronsdorf oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben entsorgt (gegen
   Gebühr) werden.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   9 / 2019                                                    Seite 7

Sonstige Problemabfälle, die auch im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher,
Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen J Pfandregelung), Kühlschränke.

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 17. September / 15. Oktober 2019 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im
Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze
aus dem Hobbybereich.

Entsorgung von Laub-                        Übersicht Straßenverzeichnis für betroffene Bürger der ALB-Befallszone:
gehölzen in der ALB-                          Straßennamen:                       Ungerade Hausnr.           Gerade Hausnr.
Befallszone;                                  Alpenstraße:                        1 - 9b                     2 - 12
Abholtermin im Septem-                        Aschheimer Straße:                  1 - 11                     2
ber (nur nach Voranmel-                       Brauereiweg                         keine                      12 - 16
dung)                                         Eschenweg:                          1 - 41                     2 - 10
                                              Falkenstraße:                       3 - 11                     2 - 16
Bitte denken Sie daran, dass nach wie
                                              Fasanweg:                           9 - 47                     12 - 38
vor die neue Regelung für die Entsor-
gung von Laubgehölzen innerhalb der           Finkenstraße:                       1-3                        2-4
ALB-Befallszone gilt. Alle Bewohner die       Friedensstraße:                     19 - 23                    26 - 44
innerhalb der ALB-Befallszone Laubge-
                                              Hohenlindner Straße:                1                          2 - 6a
hölze zu entsorgen haben, können diese
nicht mehr an den Wertstoffhof anlie-         Jahnstraße:                         3-9                        2 - 16
fern. Im September 2019 gibt es folgen-       Jakob-Wagner-Straße:                1-5                        8 - 20
den Termin für die Abholung von Laub-
                                              Karolinenstraße                     5                          8
gehölz aus der ALB-Befallszone vor Ort:
Mittwoch, 18. September 2019. Eine            Kirchenstraße:                      1-5                        2-6
Voranmeldung – spätestens zwei Tage           Lerchenstraße:                      7 - 17                     4 - 14
vor dem Abholtermin – im Umweltamt            Münchner Straße:                    1-7                        2-6
der Gemeinde ist notwendig, ansons-
ten wird das Material nicht abgeholt.         Oberndorfer Straße:                 1 - 37                     2 - 22
Rückfragen und Anmeldung bitte unter          Otto-Lilienthal-Ring:               1-5                        2 - 36
der Tel. 089/909974-45 /-37 oder per          Pfarrer-Axenböck-Straße:            1 - 21                     2-6
E-Mail: reiprich@feldkirchen.de
                                              Schwalbenstraße                     5, 11 - 31                 2, 10 - 32
                                              Tucherpark:                         1-9                        2 - 38
                                              Von-Tucher-Straße:                  1-7                        4-8
                                              Wendelsteinstraße:                  1 - 19                     2 - 16
                                              Zugspitzstraße:                     3 - 15                     keine

  Hinweis zur Broschüre des Landkreises/Biomüllentsorgung
  (Beilage in dieser Gemeindeblatt-Ausgabe)

  Die Gemeinde Feldkirchen möchte speziell auf einen Punkt hinweisen (Seite 6 der Broschüre):
  Grasschnitt und Laub kann zwar grundsätzlich in kleinen Mengen über die Biotonne entsorgt werden. Die Gemeinde
  Feldkirchen bittet aber weiterhin, das Grüngut aus dem Garten (Grasschnitt, Laub, Äste etc.) über den Wertstoffhof der
  Kompostierung zuzuführen. Dies vor allem, nachdem die Verwertung über die Kompostierung sowohl sinnvoller als auf
  finanziell günstiger ist, wodurch die Abfallgebühren nicht unnötig belastet werden.

Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne
Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht
in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die "kompostierbaren"
Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen
"falscher" Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll
zugeführt.
Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle (wie z. B. Obst und Gemüsereste) einzuwickeln und die
Feuchtigkeit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden.
Seite 8                                                    9 / 2019                          Feldkirchner Gemeindeblatt

Glasrecycling leicht gemacht
 1) In den Altglascontainer gehören Glasverpackungen für Lebensmittel, wie Flaschen und Konserven-
     gläser.
 2) Auch pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter, wie Medizinfläschchen und Cremetiegel aus
     Glas sollten im Altglascontainer entsorgt werden.
 3) Vor dem Einwurf in den Container bitte die Glasverpackungen Zuhause ausleeren – ausspülen ist
     nicht nötig.
 4) Deckel sollten Zuhause über den Gelben Sack entsorgt werden. Wenn das mal vergessen wurde, bitte die Deckel mit in den
     Glascontainer werfen. Die heutigen modernen Glasrecyclinganlagen können Verschlüsse aussortieren, so dass sie anschlie-
     ßend der Verwertung zugeführt werden können.
 5)Eine Trennung nach Farben ist wichtig, um aus den Scherben neue Glasverpackungen in der jeweiligen Farbe herzustellen.
 6) Blaue Flaschen und Behältergläser in anderen Farben, die nicht eindeutig zu Weiß-, Braun- oder Grünglas zugeordnet werden
     können, gehören in den Grünglascontainer. Denn Grünglas verträgt am ehesten Fehlfarben, ohne dass die Farbe beeinträch-
     tigt wird.
 7) In den Altglascontainer dürfen keine Fenstergläser, Glastischplatten etc. - sie haben eine andere Glaszusammensetzung. Diese
     bitte in den Flachglascontainer am Wertstoffhof.
 8) Auch Porzellan, Keramik und Steingut gehören nicht in den Altglascontainer. Sie sind nur schwer aus dem Altglas auszusortie-
     ren und stören den Recyclingprozess. Denn zum Teil haben sie einen deutlich höheren Schmelzpunkt als Glasverpackungen,
     so dass sie in der Glasschmelze nicht vollständig schmelzen können. Dadurch können Reste als „Einschlüsse“ im Glas zu-
     rückbleiben und die neue Glasverpackung kann nicht genutzt werden. Porzellan und Steingut kann über den Bauschuttcon-
     tainer im Wertstoffhof entsorgt werden.
 9)Was nicht durch die Öffnung des Altglascontainers passt, gehört auch nicht hinein.
10) Energiesparlampen und jede Art von Leuchtmitteln sind Rest- oder sogar Sondermüll und dürfen nicht in den Altglascontainer
     geworfen werden, sondern gehören in den Restmüll (Glühbirnen) oder auf den Wertstoffhof (Energiesparlampen).

Herbst-Sperrmüll-Abfuhr
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an
der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort-
karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit.
Die Doppelkarte muss bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2019, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgege-
ben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich.
Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der
Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks-
grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht
behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45)

Vorankündigung: Häckselaktion im Oktober
Die Gemeinde führt in diesem Herbst, am Dienstag, 22. Oktober 2019 wieder eine unentgeltliche Häckselaktion durch. Es wird
ausschließlich Material angenommen, das sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses
Material wie dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte gebündelt oder in Papiersäcken (im Rathaus erhältlich) bei der
Gartenabfall-Abfuhr am 8. November 2019 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht angenommen.
Bitte legen Sie den zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen) an der Grundstücks-
grenze bereit. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden. Häckselgut kann aufgrund der bestehenden
Vorschriften zum Asiatischen Laubholzbockkäfer nicht an Bürger zurückgegeben werden.

Vorankündigung: Gartenabfall-Abfuhraktion im November
Die nächste Gartenabfallabfuhr der Gemeinde findet am Freitag, 8. November 2019, statt. Weitere Informationen können Sie
dem Oktober- bzw. dem November-Gemeindeblatt entnehmen.

Achtung Gartenbesitzer!
Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und Sträucher, die in den Gehweg und in den öffentlichen Straßengrund hineinragen,
zurück! Überhängende Sträucher behindern die Fußgänger. Sie können aber auch zum Sicherheitsrisiko werden, wenn der Fuß-
gänger wegen der Sträucher auf die Straße ausweichen muss.
Im Interesse der Gesamtbevölkerung bitten wir deshalb alle Grundstücksbesitzer um Rücksichtnahme und Beseitigung des
Überwuchses.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                9 / 2019                                                     Seite 9

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müssen wir
nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen.
Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vorbildlichen, verantwortungsbewussten Hundehalter, für die es selbst-
verständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar
Spielplätzen zurückgelassen werden.
Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter scheinbar der
Meinung, dass die Hundesteuer eine Straßenreinigung beinhaltet. Das ist nicht der Fall!! Das Liegenlassen von Hundekot ist
vielmehr als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstver-
ständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach liegen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen.

Sehr geehrte Hundebesitzer, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt lau-
fen. Wenn er sein „Geschäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit
Zeitungspapier oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden
sich im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den

Hundekottütenspendern:
– Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück)       – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg
– Friedrichsplatz/Sonnenstraße                                    – Olympiastraße/bei Parkplatz Sportanlage
– Friedensstraße gegenüber Container                              – Raiffeisenstraße zur Brücke
– Am Maibaum                                                      – Sonnenstraße bei der Ampel
– Breslauer Straße zu den Feldern                                 – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn
– Sudetenstraße zum Bahndamm                                      – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31
– Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück)                            – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße
– Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts         – Tucherpark (2 Stück)
– Münchner Straße bei VR Bank                                     – Parkplatz Bauma
– Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage                       – St. Emmeram-Kapelle
– Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich
Wir möchten uns bei all denjenigen Hundehalter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine
„Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen.

  Aus unserer Gemeinde
                        Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                                  Montag – Freitag                    7.30 – 12.00 Uhr
                                  zusätzlich Donnerstag              15.00 – 18.00 Uhr
                                     Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
          Gern bieten wir auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten an.
                                        Sprechstunde des Ersten Bürgermeisters:
                        Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 089/909974-40.
                                                    Hinweis:
                       Die Gemeindeverwaltung bleibt am Freitag, 4. Oktober 2019 gschlossen!

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Juni 2019        63 Anmeldungen              Zum 30. Juni 2019 sind 7.584 Personen mit Hauptwohnsitz,
                          63 Abmeldungen                                       365 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                           8 Wohnungswechsel                                 7.949 Personen insgesamt gemeldet.
                           7 Geburten
                           3 Sterbefälle

                           
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Juli 2019        71 Anmeldungen              Zum 31. Juli 2019 sind 7.599 Personen mit Hauptwohnsitz,
                          57 Abmeldungen                                       370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          15 Wohnungswechsel                                 7.969 Personen insgesamt gemeldet.
                            9 Geburten
                            3 Sterbefälle

                               
Seite 10                                                      9 / 2019                            Feldkirchner Gemeindeblatt

  Herzlichen Glückwunsch
   Im Juli und August 2019 konnte 1. Bürgermeister Wer-
   ner van der Weck Ingeborg Kassecker und Manfred
   Schunke zum 80. Geburtstag sowie Hubertus Notheis
   zum 85. Geburtstag einen Präsentkorb mit den herzli-
   chen Glückwünschen der Gemeinde überreichen. Das
   Ehepaar Kassecker konnte zudem im Juni ihr 60. Eheju-
   biläum feiern.

                                                                  Hubertus Notheis mit Ehefrau u. 1. Bgm. van der Weck

   Manfred Schunke mit Ehefrau, Tochter u. 1. Bgm. van der Weck   Ingeborg und Franz Kassecker

                        Die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Feldkirchen
                        Miriam Paffrath
                        (exam. Altenpflegerin und Pflegeberaterin nach § 7 SGB XII)

                        Haben Sie z. B. Fragen zu Pflege/Betreuung/Wohnen, benötigen Sie Unterstützung beim Beantragen
                        von Sozialanträgen oder bei Behördenangelegenheiten? Frau Paffrath steht Ihnen für diese und andere
                        Anliegen gern beratend zur Seite.
                        Persönliche Sprechzeiten im Rathaus:
                        dienstags 07.30 – 12.00 Uhr, mittwochs 07.30 – 15.00 Uhr und donnerstags 07.30 – 12.00 Uhr
                        Persönliche Sprechzeit im Ludwig-Glöckl-Haus, Bahnhofstraße 5:
                        donnerstags von 12.30 – 16.30 Uhr (außer in den Schulferien)
                        Kontakt/Termine nach Vereinbarung:
                        Tel. 089/909974-35 oder 0152-04259632
                        E-Mail: seniorenbetreuung@feldkirchen.de

 Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da.
 Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von
 unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage:
 www.feldkirchen.de/buergerservice
Feldkirchner Gemeindeblatt                                9 / 2019                                                 Seite 11

Termine und Hinweise für September und Oktober 2019
Do     12. September   19.00 Uhr (vorauss.)                 Gemeinderatssitzung, Rathaus, Großer Sitzungssaal
Sa     14. September   16.00 Uhr                            Gartenbauverein: Kartoffelfeuer im Lehrgarten am Fasanweg
Sa     14. September   20.00 Uhr                            Kultur im Rathaus: Gruberich
So     15. September		                                      Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober
Mi     18. September   19.30 Uhr                            Infoveranstaltung Adventsfenster, Bahnhofstraße 5
Mo     23. September   19.00 – 21.00 Uhr                    Vortrag im Kinderhort St. Jakob, Raiffeisenstraße 8
Di     24. September   15.00 Uhr                            VdK: Kleines Oktoberfest, Kath. Pfarrheim Aschheim
Do     26. September   19.00 Uhr (vorauss.)                 Gemeinderatssitzung, Rathaus, Großer Sitzungssaal
Fr     27. September   16.00 – 17.30 Uhr                    Spielen im Kindergarten-Garten St. Jakob, Zeppelinstraße 10
Sa     28. September   09.00 – 12.00 Uhr                    Kindersachenbasar, Gemeindehalle/Richthofenstraße
Mi         2. Oktober		                                     Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr
Fr         4. Oktober		                                     Rathaus geschlossen
So         6. Oktober  20.00 Uhr                            Kultur im Rathaus: Drei Männer nur mit Gitarre
Fr       11. Oktober   19.30 Uhr                            Kultur im Rathaus: Meisterwerke der Kammermusik
Di       15. Oktober   19.00 Uhr                            Kunst im Rathaus: Vernissage Ausstellung Feldk. Künstler
Do       17. Oktober   19.00 Uhr (vorauss.)                 Gemeinderatssitzung, Rathaus, Großer Sitzungssaal
Di       22. Oktober		                                      Häckselaktion der Gemeinde
Mi       23. Oktober   19.00 Uhr                            Bürgerversammlung, Rathaus, Großer Sitzungssaal
Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit

Das Feldkirchner 1-Euro-Ticket
Die Gemeinde Feldkirchen stellt zwei „Isar-Card“ des MVV zur Verfügung. Diese gelten
für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz ohne Zeiteinschränkung. Maximal drei Kinder
von 6 – 14 Jahren dürfen montags bis freitags an Werktagen ab 9.00 Uhr, an Sams- Sonn- und Feiertagen ganztags kostenlos mit-
genommen werden. Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder können in beliebiger Anzahl zu den genannten Zeiten mitfahren.
Personenkreis: Die 1€-Tickets können von allen Bürgern mit Hauptwohnsitz in Feldkirchen Mitarbeitern der Gemeinde Feldkir-
chen ausgeliehen werden. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Kosten: Die Kosten pro ausgeliehenem Ticket betragen € 1,00 pro Tag bzw. € 3,00 pro Wochenende. Die Gebühr kommt der
Bürgerstiftung Feldkirchen zugute.
Für die Ausleihe ist eine Kaution in Höhe von € 50,00 pro 1€-Ticket erforderlich.
Ablauf der Ausleihe: Die Ausleihe des 1€-Tickets erfolgt nach Verfügbarkeit und nur zu den Öffnungszeiten im Rathaus an der
Infozentrale. Das 1€-Ticket kann mind. 24 Stunden und max. 4 Wochen im Voraus reserviert werden. Die Reservierung erfolgt per
Telefon unter Tel.-Nr. 089 909974-0, persönlich an der Infozentrale im Rathaus oder unter E-Mail 1-euro-ticket@feldkirchen.de.
Die ausleihende Person verpflichtet sich mit der Ausleihe zu einem sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Umgang mit dem
1€-Ticket. Mängel oder Schäden sind sofort telefonisch oder per E-Mail zu melden.
Dauer der Ausleihe und Rückgabe: Das 1€-Ticket kann 1 x pro Woche für max. 2 Tage hintereinander oder von Freitag bis Montag
ausgeliehen werden. Die Ausleihdauer kann nicht verlängert werden.
Es können max. zwei 1€-Tickets pro Haushalt/Ausleihe ausgeliehen werden. Die Ausleihe für das Wochenende ist einmal im
Monat/Haushalt möglich. Die Rückgabe des 1€-Tickets hat am darauffolgenden Tag bis spätestens 08:00 Uhr bzw. am darauffol-
genden Montag bis spätestens 08:00 Uhr an der Infozentrale im Rathaus zu erfolgen.
Haftung: Der Ausleihende hat das ausgeliehenen 1€-Ticket vor Schäden oder Verlust zu schützen. Ansonsten behält sich die Ge-
meinde Feldkirchen vor, die ausleihende Person in Haftung zu nehmen.

Plogging-Aktion im Rahmen der Klimawoche

Im Rahmen der landkreisweiten Klimawoche im Juli fand am 24.07.2019 in Feldkirchen eine Plogging-Aktion statt. Dabei sind
Feldkirchner Kinder sowie Bürgerinnen und Bürger, mit Handschuhen und Mülltüten ausgestattet, durch die Gemeinde gelaufen
und haben eine ganze Menge Müll eingesammelt. Trotz der heißen Sommertemperatur haben sich viele nicht davon abhalten
lassen, bei der Gemeinschaftsaktion mitzumachen, obgleich baden gehen im „Fidsche“ sicher attraktiver gewesen wäre. So ist die
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Seniorensportgruppe des TSV Feldkirchen zusammen mit der Kindergruppe auf „Tour“ gegangen und haben rund um den Sport-
platz für Ordnung gesorgt. Am Abend sind die Erwachsenen losgelaufen und haben im gesamten Gemeindegebiet achtlos Weg-
geworfenes wieder eingesammelt. Neben dem „üblichen“ Unrat, wie Zigarettenkippen, Plastik- und Verpackungsmüll wurden
auch Schuhe, alte Kanister, Teppichreste und allerlei Skurriles zusammengetragen. Nach diesem schweißtreibenden Ramadama
gab es unter den schattenspendenden Bäumen im Sportpark erfrischende Getränke, eine kleine Stärkung sowie Eis für die Kinder.
Die Gemeinde Feldkirchen bedankt sich an dieser Stelle nochmals beim TSV Feldkirchen sowie bei allen, die beim Plogging mit-
geholfen und zum Gelingen beigetragen haben.

Erfolgreiches STADTRADELN 2019
Zwischen dem 29.06. und 19.07.2019 radelte der Landkreis
München wieder beim STADTRADELN mit. Zum Auftakt der
Aktion startete eine Gruppe mit dem zweiten Bürgermeis-
ter Andreas Janson zum EBERMUC-Festival im Landkreis
Ebersberg. Rund um das Windkraftwerk bei Hamberg emp-
fingen die Landräte aus München und Ebersberg die Besu-
cher zum Festival. Trotz der sommerlichen Hitze an diesem
Samstag radelten 11 Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger
die 30 km lange Strecke durch Wälder, Felder und Wiesen
mit. Damit war der erste Grundstock an Fahrradkilometern
schon einmal geschafft.
In den drei Wochen Aktionszeitraum radelten 48 Teilnehmer
in sechs verschiedenen Teams insgesamt 9.110 km. Damit wurden umgerechnet 1.294 kg CO² vermieden, die mit dem Auto
verursacht worden wären.
Im gesamten Landkreis München waren 5.494 Radelnde am Start, die zusammen 1.190.475 km zurückgelegt und damit 169.047
kg CO² vermieden haben. Damit ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet worden. Allen die mitgeradelt
sind und andere dazu motiviert haben, ein groß es Dankeschön! Alle Ergebnisse und Rankings finden Sie auf der Web-Seite von
STADTRADELN.de

Seniorenausflug der Gemeinde nach Herrsching
Am 25. Juni 2019 fand der diesjährige Seniorenausflug der Gemeinde mit Ziel Herrsching statt. Bei bestem Wetter bestand neben
dem Besuch von Gaststätten und Cafes oder Spaziergängen auch die Möglichkeit, die Klosterbrauerei Andechs zu besuchen oder
eine Schifffahrt auf dem Ammersee zu unternehmen.

Adventsfenster 2019 – Einladung zur Infoveranstaltung
Liebe Feldkirchnerinnen und Feldkirchner,
nach den bisherigen erfolgreichen Adventsfensterveranstaltungen möchten wir Sie auch dieses Jahr einladen, sich an dem Ad-
ventsritual zu beteiligen.
Andere Menschen treffen und neue Bekanntschaften knüpfen, unter diesem Motto möchten wir vom 01.12. bis einschließlich
23.12. jeden Tag ein anderes Adventsfenster öffnen. Glühwein, Kinderpunsch und Lebkuchen, mehr brauchen Sie nicht, um ei-
nen gelungen Abend bei Ihnen zu organisieren. Ab 19 Uhr werden dann Mitbürger vor Ihrer Haustür oder im Garten zusammen
kommen, um gemeinsam ein paar Lieder zu singen und zu ratschen. Nach 1,5 - 2 Stunden ist der ganze Spuk wieder vorbei und
am nächsten Tag geht es bei jemanden anderem weiter.
Um die Töpfe zum Erhitzen und die benötigten Tassen kümmern wir uns für Sie.

Zu unserer Infoveranstaltung
am 18.09.2019 um 19.30 Uhr
im Ludwig-Glöckl-Haus, Bahnhofstr. 5,
möchten wir Sie herzlich einladen und wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern wie folgt zur Verfügung: Thorsten Guhlke: 0176-2055 44 66 /
Michael Schön: 0172-89 50 461

Eine schöne Zeit wünschen Ihnen
Thorsten Guhlke & Michael Schön
Feldkirchner Gemeindeblatt                                                                                                                                9 / 2019           Seite 13

Abschiedsfeier für Rektor Vogel und Konrektorin Zwiefelhofer
Am 25. Juli 2019 wur-
den der Rektor der
Grundschule Feldkir-
chen, Stephan Vogel,
und die Konrektorin
Renate Zwiefelhofer
in den wohlverdien-
ten Ruhestand verab-
schiedet. Für dieses
"Event" im Feldkirch-
ner Rathausfoyer hatte
sich das Lehrer- und
Elternbeiratskollegi-
um natürlich einiges
einfallen lassen. Auch
Bürgermeister Werner
van der Weck wünsch-
te alles Gute für die
Zukunft und über-
reichte den neuen Ru-
heständlern noch ein Abschiedsgeschenk der Gemeinde.

                      Wir sind für Sie da!
                      Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte hierzu unsere Einsatzleiterin Frau Mohaupt unter der Tele-
                      fonnummer 0160-94659783 oder E-Mail: y.mohaupt@nbh-feldkirchen.de.
                      Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

                      Besuchen Sie uns auf unserer Homepage! www.nbh-feldkirchen.de
                      Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Caritas Kinderhaus St. Jakob
Vortrag: Was passiert mit unserem Kind,
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                                                                                                                                                             n d Inte
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wenn uns etwas passiert?
                                                                                                                                                            ami
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…Diese Frage stellen sich viele Eltern, vor allem Alleinerzie-
hende. Niemand denkt gerne über das Thema nach und es
wird häufig verdrängt. Interessant für all jene, die die Zukunft
ihrer Kinder auch für den schlimmsten Fall so weit wie mög-
lich sichern wollen. Was sind in diesem Fall die gesetzlichen
Regelungen? Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es? Die-
se Fragen werden von einem Rechtsanwalt erläutert. Dieser
Elternabend richtet sich an alle Eltern, auch wenn die Kinder
schon älter sind. Referent: Stefan Obermeier (Rechtsanwalt).
Der Eintritt ist frei. Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten:
familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de
Montag, 23. September 2019 von 19.00 Uhr – 21.00 Uhr
Ort: Kinderhort St. Jakob; Raiffeisenstr. 8; 85622 Feldkirchen

Spielen im Kindergartengarten mit Papa und Mama
Alle Familien mit Kindern im Alter von 0 – 7 Jahren sind ein-
geladen! Sie können mit ihrem Kind spielen, sich mit anderen
Eltern unterhalten oder ein Picknick machen. Der Kindergar-
ten steht den Familien zu Verfügung, ähnlich wie auf einem
Spielplatz. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, es können
Picknick, Getränke etc. mitgebracht werden. Kosten: keine
und ohne Anmeldung
Freitag, 27. September 2019 von 16.00 – 17.30 Uhr
Ort: Kindergarten St. Jakob; Zeppelinstraße 10; 85622 Feld-
kirchen
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   Gruberich
   Im wilden Alpinistan – Das neue Programm
   Dieses Mal verpacken Gruberich ihr Konzert in eine skurille
   Geschichte. Eine Alpensaga zwischen liebestollen Faltern, tan-
   zenden Heumandln und einem indischen Wanderasketen rollt
   sich von den Augenlidern zum Ohrläppchen. Verrückte Kam-
   mermusik für den Soundtrack im Kopf. Ihre Spielfreude zaubert
   Bauchmusik zwischen Tonmalerei und packenden Rhythmen.
   Groovig, schräg und experimentell kommen die drei daher. Die
   Haare elektrisierend bis in die Spitzen mit goldenen Schuhen
   spielen sie ihren eigenen Musikstil … alpines Fernweh eben.
   Neben verschiedenen Weltmusik- und Kompositionspreisen wurden Gruberich zuletzt 2018 mit dem internationalen
   Worldmusic Award, creole 2018 in Berlin ausgezeichnet (Juryspruch creole: Die fantasievollen Kompositionen wurden
   virtuos umgesetzt. Flankiert durch die Präzision des Spiels auf höchstem technischem Niveau. Wir gratulieren!
   Gruberich sind: Thomas Gruber (Ziach und Hackbretter), Maria Friedrich (Violoncello) und Sabine Gruber-Heberlein
   (Harfe). Drei preisgekrönte Musiker aus den Spannungsfeldern Klassik, Volksmusik und Worldjazz vereinen sich zu ei-
   nem neuen Klanggebilde zwischen Poesie und elektrisierenden Puls. 2013 gegründet, sind sie die Entdeckung aus dem
   Alpenvorland. Seitdem spielen sie als Farbtupfer in Klassikreihen und Festivals, auf eingesessenen Theaterbühnen und
   sind im Bayerischen Fernsehen zu sehen.
   Ein Ohrenzwinkern, eine Ahnung Jazz, ein Dreiklang und der Rest ...Leidenschaft.
   Manchmal sind es einfach nur Bilder oder Stimmungen, die Gruberich einfangen. Stille Stücke von träumenden Faltern,
   Nachtstücke an die Sterne und ein Unterwasserföhn. Überbordende, verspielte Musik von einem Eisbär, eine Kuh auf
   einer Almwiese oder ein rasender Wurm mit Schluckauf.
   „Gruberich bekennt sich zum bajuwarischen Kosmos, zu Hackbrett und steirischer Harmonika, und ist doch auch weit
   mehr als das: Gruberich ist eine Entdeckung“ (Südkurier)
   „Auch wenn man keinen Alkohol trinkt, ein bisschen betrunken macht Gruberich schon“ -Schwäbische Zeitung

   Samstag, 14. September 2019
   20.00 Uhr
   Rathaus Feldkirchen
   Ticketpreise: 12,- Euro /10,- Euro ermäßigt* (Ermäßigung nur im Vorverkauf)

   Meisterwerke der Kammermusik
   mit der Hochschule für Musik und Theater München
   Auch 2019 bieten wir wieder für unsere Klassikliebhaber ein schönes und anspruchs-
   volles Programm. Die auf nationalen und internationalen Bühnen und Wettbewerben
   vertretenen Musiker versprechen ein Fest für die Ohren.
   Das Programm stand zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht fest und wird bald-
   möglichst bekannt gegeben.

   Freitag, 11. Oktober 2019
   19.30 Uhr
   Rathaus Feldkirchen
   Ticketpreise: 12,- Euro / 10,- Euro ermäßigt* (Ermäßigung nur im Vorverkauf)

     Kartenvorverkauf jeweils: Online unter www.feldkirchen.de. Weitere Vorverkaufsstellen: Rathaus – Information und
     Gemeindebücherei sowie Postagentur Feldkirchen. Eventuelle Restkarten ohne Ermäßigung an der Abendkasse. Ermä-
     ßigung wird (wenn nicht anders angegeben) nur im Vorverkauf für Rentner, Schwerbehinderte, Schüler und Studenten
     gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises gewährt. Stornierungen sind nur gegen Stornogebühr und nur bis 7 Tage
     vor der Veranstaltung möglich.
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