Amtsblatt Gemeinde Kemmern

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Amtsblatt Gemeinde Kemmern
Amtsblatt
                                        Gemeinde Kemmern
                               Parteiverkehr: Montag – Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
                                      zusätzlich Dienstag von 13.00-18.00 Uhr
                                    Tel. 09544 / 9432-0     Fax 09544 / 9432-29
                                     Postanschrift: Hauptstr. 2, 96164 Kemmern
                           E-Mail: gemeinde@kemmern.de Internet: www.kemmern.de

39. Jahrgang                                           Mittwoch 29.05.2019                                               Nummer 05

                                      Der Bürgermeister informiert

 Feierliche Verabschiedung der beiden bisherigen Feuerwehrkommandanten
                   Bernhard Gries und Wolfgang Eichhorn

Bernhard Gries und Wolfgang Eichhorn (mit Urkunden) wurden v. Ersten Bürgermeister Rüdiger Gerst und Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann (5.
von links) feierlich verabschiedet. Mit auf dem Foto weitere Feuerwehrführungsdienstgrade, die beiden neuen Kommandanten
Sebastian Ott und Christian Derra, zweiter Bürgermeister Ruß sowie weitere Vertreter der Feuerwehr.

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kemmern vom 03. Mai 2019 wurden die beiden
bisherigen Feuerwehrkommandanten Bernhard Gries und Wolfgang Eichhorn nach 24-jähriger Amtszeit, die
am 30.04.2019 endete, feierlich verabschiedet.
Für seine besonderen Verdienste als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Kemmern wurde Bernhard
Gries auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderates zum Ehrenkommandanten ernannt und erhielt vom
Ersten Bürgermeister Rüdiger Gerst die Ernennungsurkunde. Gries ist 1978 in die Feuerwehr eingetreten,
legte alle Leistungsabzeichen ab und absolvierte wichtige Ausbildungen und Lehrgänge. Am 16.02.2019 erhielt
Gries das Feuerwehrehrenzeichen in Gold für 40-jährige Dienstzeit. Nach ca. zwei Jahren als stellvertretender
Kommandant übernahm Bernhard Gries zum 01. Mai 1995 das Amt des Kommandanten.
Wolfgang Eichhorn trat der Feuerwehr 1975 bei und absolvierte ebenfalls alle Leistungsabzeichen und durch-
lief grundlegende Ausbildungen und Lehrgänge. Am 20.02.2016 erhielt er das Feuerwehrehrenzeichen in Gold.
Er amtierte ab 01. August 1995 als stellv. Kommandant. Wolfgang Eichhorn erhielt eine Dankurkunde der
Gemeinde, und ebenso wie Bernhard Gries, als Würdigung das große Wappen der Gemeinde Kemmern
verliehen.
In die vier Amtsperioden von Gries und Eichhorn fielen wichtige Weichenstellungen und Ereignisse. So waren
dies unter anderem die Anschaffung der beiden Feuerwehr-Fahrzeuge, 1998 das LF 16 und das LF 10/6 im
Jahre 2012, Sprungkissen, Rettungsschere und Wärmebildkamera, etc. Es folgten die Umstellung auf Digital-
funk, der Umbau des alten Feuerwehrhauses für die Feuerwehr-Damen und die Gründung einer Kinderfeuer-
wehr 2018. Einen Meilenstein stellt dabei sicherlich die Errichtung des neuen zukunftsweisenden Feuerwehr-
hauses dar, das allen Anforderungen eines modernen Einsatz- und Ausbildungsbetriebes genügt. Dessen
Einweihung am Brandschutztag 2018 ist sicher Höhepunkt der Amtszeit. "Umsicht im Einsatz und Weitsicht bei
der Ausstattung sind zu euren Markenzeichen geworden" betonte Gerst in seiner Laudatio.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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                             Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinderatssitzung                                     Energieberatungstermine der Stadt und des
                                                        Landkreises Bamberg
Die nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzun-
gen finden jeweils am Donnerstag, 06.06. und            05.06. – Landkreis Bamberg Tel. 0951 85554
27.06.2019 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des             26.06. – Stadt Bamberg      Tel. 0951 871724
Rathauses statt. Anträge für diese Gemeinde-            12.06. und 19.06. - keine Beratung
ratssitzungen müssen spätestens 10 Tage vorher
in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
                                                        Postfiliale in Kemmern, Breitengüßb. Str. 59

Müllabfuhrtermine                                       Öffnungszeiten:
                                                        Mo – Fr      von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Biomüll:                       05.06.2019               Sa           von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Anmeldeschluss Sperrmüll beim LRA
Tel. 0951 85-555               06.06.2019
Restmüll:                      13.06.2019               Probealarm im Landkreis
Biomüll/Gelber Sack:           19.06.2019
Papier:                        21.06.2019               Das Landratsamt Bamberg führt in Zusammen-
Restmüll:                      26.06.2019               arbeit mit der Integrierten Leitstelle Bamberg-
                                                        Forchheim drei Probebetriebe der Feuerwehr-
                                                        sirenen im Landkreis Bamberg am
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe                        Sa, 1. Juni 2019 von 9:00 bis ca. 12:00 Uhr
(Sommerzeit)
                                                        durch.
Breitengüßbach
Dienstag:                  15.00 – 18.00 Uhr            Zentrum Bayern Familie und Soziales
Donnerstag:                15.00 – 18.00 Uhr
Samstag:                   10.00 – 15.00 Uhr            Der nächste Außensprechtag findet am
Hallstadt                                               Dienstag, 04.06.2019 von 9.00 - 15.00 Uhr
Dienstag:                  15.00 – 18.00 Uhr            in der Bibliothek des Rathauses Bamberg, statt.
Donnerstag:                15.00 – 18.00 Uhr
Samstag:                   09.00 – 14.00 Uhr
                                                        Radwander- u. Wanderkarte Region Bamberg

Kehrzeiten der Straßenkehrmaschine                      Radwanderkarte        € 3,90
                                                        Wanderkarte           € 6,90
Voraussichtliche Termine:                               erhältlich beim Bürgeramt im Rathaus , EG Zi 13.
Dienstag 11.06. und 25.06.2019
Bei unvorhergesehenen Ereignissen bzw. witte-
rungsbedingt können sich die Kehrtage jedoch            Das Landratsamt verbessert Bürgerservice
verschieben bzw. entfallen.
                                                        Deshalb öffnet das LRA von Mo bis Fr bereits um
             Anzeigenschluss                            7.30 Uhr (bisher 7.45 Uhr). Zusätzlich ist an Do
           für die Juli-Ausgabe                         künftig eine halbe Stunde länger bis 17.30 Uhr
                                                        geöffnet. Öffnungszeiten sind nun wie folgt gere-
         Freitag, 14.06.2019                            gelt: Mo 7.30 bis 16 Uhr, Di 7.30 bis 14 Uhr, Mi
                                                        7.30 bis 16 Uhr, Do 7.30 bis 17.30 Uhr, Fr 7.30
        Bitte den Termin einhalten!                     bis 12 Uhr. Die Infothek öffnet ebenfalls um 7.30
                                                        Uhr und schließt am Mo um 16.30 Uhr, am Di um
                                                        14.30 Uhr, am Mi um 16.30 Uhr, am Do um
Neue Homepage des Landkreises Bamberg                   17.30 Uhr und am Fr um 13 Uhr. Unabhängig
                                                        von den generellen Öffnungszeiten können -
Unter www.landkreis-bamberg.de können sich              auch außerhalb dieser Zeiträume - individuelle
Besucherinnen und Besucher der Website auf              Termine vereinbart werden.
zahlreiche Neuerungen freuen - optisch und auch
inhaltlich.
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Anmeldung von Hunden                                      Arbeiten zum viergleisigen Ausbau der Bahn-
                                                          strecke im Juni 2019
Was jeder Hundebesitzer wissen
sollte!                                                   Im Juni werden die archäologischen Untersu-
                                                          chungen fortgesetzt. Des Weiteren erfolgt eine
Steuerpflicht                                             Fortführung der Gründungsarbeiten für die Erwei-
Steuerpflichtig ist, wer einen über drei                  terung der Eisenbahnüberführung des Leitenba-
Monate alten Hund hält. Steuerschuldner ist der           ches. Es ist vorgesehen den Wirtschaftsweg
Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen             herzustellen. Durchgehende Arbeiten in 2019:
Hund im eigenen Interesse oder im Interesse               09.11.2019-12.11.2019, 16.11.2019-19.11.2019
seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen auf-           Durchgehende Arbeiten finden sowohl am Tag
genommen hat. Neben dem Hundehalter haftet                als auch in der Nacht statt. In dieser Zeit fahren
der Eigentümer des Hundes für die Hundesteuer.            keine Züge. Weitere Informationen zum Gesamt-
Dauert die Hundehaltung weniger als drei                  projekt und zum Bauabschnitt unter
aufeinanderfolgende Monate, entsteht keine                www.vde8.de
Steuerpflicht.

Anmeldepflicht
                                                                          Ä N D E R U NG
Wer einen noch nicht drei Monate alten Hund
                                                                  E- Mails für das Amtsblatt Kemmern
hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von drei
                                                                          senden Sie bitte an:
Monaten beim Steueramt anmelden.

Ersatzhund                                                            gemeinde@kemmern.de
Wird anstelle eines verendeten oder getöteten
Hundes einen Ersatzhund anschafft, so ist dies
dem Steueramt anzuzeigen. Als Ersatzhund gilt
ein nach dem Verenden oder der Tötung des                 Grabmalprüfung auf dem Friedhof
versteuerten Hundes neu angeschaffter Hund,
oder ein bereits gehaltener Hund, der erst drei           Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die
Monate wird.                                              Standfestigkeit der Grabmale auf Friedhöfen
                                                          mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Die
Hundezeichen                                              Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen
Jeder steuerpflichtige Hund muss stets das für            dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Fried-
ihn gültige Hundezeichen tragen.                          hofsbesucher als auch für die Friedhofsmitarbei-
                                                          ter zu gewährleisten. Im Juli 2019 werden die
Die Nichtanmeldung eines Hundes erfüllt den               Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen
Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann              mit einem speziell dafür entwickelten Gerät über-
mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Vor-               prüft. Die Prüfung muss nach einem festge-
satz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der             legten Verfahren durchgeführt werden. Ein ord-
Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw.              nungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei
Steuerverkürzung gegeben.                                 dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar
                                                          umfallen, sondern muss dem durch das Gerät
                                                          ausgeübten Druck standhalten. Die Nutzungs-
Ferienpass 2019 – ab Juli 2019 im Rathaus                 berechtigten der Grabmale, die den Vorschriften
                                                          nicht entsprechen, werden von der Gemeinde
Der Ferienpass beinhaltet erweiterte sportliche           gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für
Angebote, um auch Jugendliche noch stärker                Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Ver-
anzusprechen. Er kostet 4,00 Euro und ist gültig          zug, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw.,
für Kinder und Jugendliche von 4 - 18 Jahren.             falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Die Nut-
Für das 3. u. weitere Kinder kostenlos. Die Gül-          zungsberechtigten erhalten eine schriftliche Auf-
tigkeitsdauer ist vom 27.07. bis 09.09.2019. ALG          forderung, die Standsicherheit des Grabmals
II-EmpfängerInnen erhalten den Ferienpass                 innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen
kostenlos zu Lasten des Landkreises für Kinder            zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu
bis 14 Jahren. Ausgabestellen sind die Gemein-            erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instand-
deverwaltungen, die Infothek des Landratsamtes,           setzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
u. w. Voraussetzung für den kostenlosen Erhalt            In diesem Zusammenhang wird darauf hingewie-
ist die Vorlage eines aktuellen und gültigen              sen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden,
Bescheides über die Gewährung von ALG II-                 die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an
Leistungen.                                               Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.
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Müllverbrennung beim Johannisfeuer ist kein               Urlaubszeit ist Reisezeit
Kavaliersdelikt
                                                          Bitte überprüfen Sie deshalb rechtzeitig vor
Pünktlich zur Sonnwendfeier werden Jahr für               Beginn Ihrer Reise, ob die Reisedokumente noch
Jahr die traditionellen Johannisfeuer abgebrannt.         gültig sind und ob Sie für die Einreisebestim-
Häufig wird dieser Brauch jedoch zur „Abfallent-          mungen in das Reisezielland ausreichend sind.
sorgung“ missbraucht oder Tiere, die sich in den          Nähere Informationen zu den Einreisebestim-
Holzhaufen aufhalten, kommen im Feuer ums                 mungen finden Sie im Internet auf der Seite des
Leben. Das Landratsamt weist daher darauf hin,            Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-
dass als Brennstoff nur unbehandeltes Holz                amt.de. Bitte beachten Sie, dass die Be-
verwendet werden darf. Alles, was mit Farben,             antragung eines Personalausweises oder eines
Lacken oder Lasuren behandelt wurde, gehört               Reisepasses einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei
nicht in das Feuer. Auf keinen Fall dürfen Kunst-         Rückfragen wende Sie sich bitte an das Bürger-
stoffe oder alte Autoreifen verbrannt werden.             amt Tel.09544-9432-0.
Veranstalter von Johannisfeuern, die das Ver-
brennen von Müll zulassen sowie die Anlieferer            Personalausweis und Reisepass:
von Unrat begehen eine Ordnungswidrigkeit, die            Bitte bringen Sie zur Beantragung eines neuen
mit einem Bußgeld belegt werden kann.                     Personalausweises oder Reisepasses Ihr
Um das Leben der Tiere zu schützen, sollte zu-            bisheriges Ausweisdokument, ein aktuelles
dem das Reisig erst am Tag der Feier gesam-               biometrisches Lichtbild und die entsprechen-
melt und aufgeschichtet werden. Informationen             den Gebühren in bar mit. Persönliches
können im kostenlosen Flyer „Johannisfeuer –              Erscheinen ist notwendig.
Zwischen Tradition und Recht“ nachgelesen                 Gebühren für die Ausstellung von Personalaus-
werden. im Internet unter www.landkreis-                  weisen:
bamberg.de/Formulare_und_Broschüren                        • Personalausweis         /   Antragsteller   bis
                                                               24 Jahre: 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre)
                                                           • Personalausweis         /    Antragsteller  ab
                                                               24 Jahre: 28,80 € (Gültigkeit 10 Jahre)
                                                          Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen:
                                                           • Reisepass / Antragsteller bis 24 Jahre:
                                                               37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
                                                           • Reisepass / Antragsteller ab 24 Jahre:
                                                               60,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
                                                          Reisedokumente für Kinder:
                                                          Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein eigenes
                                                          Ausweisdokument. Dafür kommen verschiedene
                                                          Möglichkeiten in Betracht:
                                                           • Kinderreisepass (kann aber nur bis zum 12.
                                                               Lebensjahr ausgestellt werden)
                                                           • Personalausweis
                                                           • Reisepass
                                                          Für die Beantragung eines Kinderreisepasses
Erich und Elsa Oertel Altenhilfe-Stiftung                 werden ein biometrisches Lichtbild sowie die
                                                          Geburtsurkunde benötigt. Ebenso braucht man
Die Erich und Elsa Oertel Altenhilfe-Stiftung             eine Zustimmungserklärung von beiden Elterntei-
unterstützt unbürokratisch Seniorinnen und                len. Das Kind sowie ein Elternteil müssen bei der
Senioren, die wegen ihres Alters oder ihrer               Antragstellung vorsprechen. Die Gebühr für die
körperlichen oder geistigen Gebrechen oder aus            Ausstellung eines Kinderreisepass beträgt
wirtschaftlichen Gründen Not leiden. Finanziert           13,00 €.
werden kann vor allem die Anschaffung einzelner           Für manche Reiseziele (z.B. USA für visafreie
Gegenstände, deren Finanzierung aus den für               Einreise, Südostasien, etc.) ist ein Reisepass für
den Alltag zur Verfügung stehenden Mitteln nicht          das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen,
möglich ist. Zuschussanträge können über die              welche Einreisebestimmungen in die verschiede-
Gemeinden oder beim Landratsamt Bamberg,                  nen Länder gelten, finden Sie auf den Internet-
Fachbereich 21, gestellt werden. Antragsformula-          seiten des Auswärtigen Amtes unter
re sind im Rathaus erhältlich.
                                                                    www.auswaertiges-amt.de.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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Dosencontainer im Landkreis Bamberg - nur                  Dazu steht jeweils im Frühjahr wie im Herbst
entleerte Verpackungen aus Metall                          in allen Landkreisgemeinden ein entspre-
                                                           chendes Sammelfahrzeug zu bestimmten Zei-
Keine gefüllten Spraydosen und Gasflaschen                 ten (samstags) zur Verfügung (Termine unter
Im Zusammenhang mit der Leerung von Dosen-                 https://www.landkreis-
containern kam es in den letzten Wochen wie-               bamberg.de/Problemmüll).
derholt zu Verpuffungen und sogar offenen Feu-          Auf keinen Fall dürfen Gaskartuschen oder -
ern in den Sammelpressfahrzeugen des Entsor-               flaschen in die Container. Durch den Press-
gers. Als Gründe dafür wird der Einwurf von nicht          vorgang – verbunden mit einer möglichen
vollständig entleerten Spraydosen, Dosen mit               Funkenbildung – kann es zu gefährlichen
brennbaren Restinhalten (z. B. Lösemittel) sowie           Verpuffungen und Bränden kommen. Fragen
kleinere Gasflachen (z. B. zum Befüllen von Luft-          zur Entsorgung von Gasflaschen beantwor-
ballons mit Helium) vermutet. Um derartige ge-             tet die Abfallberatung des Landkreises.
fährliche Situationen für die Fahrzeugbesatzung         Keine sonstigen Abfälle!
sowie die Bevölkerung zu vermeiden, bittet der        Immer wieder ist festzustellen, dass sich in den
Fachbereich Abfallwirtschaft unbedingt folgende       Containern auch andere Abfälle wie Kartons,
Hinweise bei der Nutzung der Dosencontainer zu        Plastiktüten mit Hausmüll oder sonstige Metall-
beachten:                                             gegenstände und Elektrogeräte befinden. Dies ist
  In die Sammelbehälter dürfen nur entleerte         nicht zulässig und erhöht zudem die Brandge-
     Verpackungen aus Metall (Weißblech oder          fahr. Fehlbefüllungen stellen eine Ordnungs-
     Aluminium) eingeworfen werden, z. B. Kon-        widrigkeit dar, für die der Verursacher belangt
     servendosen, Schraubverschlüsse, Kronkor-        werden kann. Um auch weiterhin Container-
     ken, vollständig entleerte Spraydosen oder       standorte für Glas und Dosen flächendeckend im
     leere Farbdosen.                                 Landkreis anbieten zu können, ist es erforderlich,
  Spraydosen m. Inhalt, sowie Dosen m. schäd-        die genannten Regelungen einzuhalten. Dadurch
     lichen Resten (z. B. Lacke oder Farben),         kann jeder einen Beitrag zur Vermeidung von
     müssen im Landkreis Bamberg bei den Prob-        Bränden und zur hochwertigen Wiederverwer-
     lemabfallsammlungen abgegeben werden.            tung der Metalle leisten.

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe
ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. I S.
1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), befugt,
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehen-
den Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter
Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.

Im Hinblick auf die am 15. März 2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird darauf hingewiesen, dass
Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weiterga-
be ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich (www.kemmern.de/aktuelles) oder
mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht
nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde
unbefristet.

Kemmern, 29.05.2019                                           Gemeinde Kemmern

                       Teilweise Sperrung von Spielgeräten auf den Spielplätzen
                       im Gemeindegebiet

                       Nach einer erfolgten Sicherheitsüberprüfung durch einen Prüfingenieur mussten
                       einige Spielgeräte aufgrund von Mängeln, die die Sicherheit gefährden,
                       gesperrt werden. Die Spielgeräte müssen ersetzt werden. Dies wird einige Zeit
                       in Anspruch nehmen. Wir bitten um ihr Verständnis.

                       Gemeinde Kemmern
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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Garagen- und Hofflohmarkt in Kemmern
Bei herrlichstem Wetter – auf Petrus war wieder mal Verlass - fand
der Garagen- und Hofflohmarkt des Offenen Jugendtreffs der
Gemeinde Kemmern statt. Alles was in Keller, Dachboden, Woh-
nungen und Nebenräumen zu finden und übrig war, stand in den
Anwesen der Teilnehmer. Aus Nah und Fern kamen die Interessen-
ten und bevölkerten den Ort. Sehr kreativ und buntgeschmückt
waren die Eingänge zu den Grundstücken, liebevoll und einladend
die Tische bestückt. Das Angebot war groß und vielfältig, für jeden
war etwas dabei.
Viel Spaß hatten die Käufer und Verkäufer beim Stöbern und
Feilschen um den richtigen Preis, so manches Schnäppchen wurde gemacht. Oft stand noch nicht mal der
Verkauf im Vordergrund, es ergaben sich nebenbei anregende Gespräche und so mancher Besucher traf
alte Bekannte, die man lange nicht gesehen hatte.
Alles in allem feierte man in Kemmern einen fröhlichen Tag mit vielen Erlebnissen, unerwarteten Begeg-
nungen und anregenden Gesprächen, der nicht selten mit Kaffee und Kuchen oder einem Schoppen Wein
bei Nachbarn und Freunden, oder aber auch beim Sommerfest des Kindergartens, seinen Abschluss
fand.
                                             Ein ganz herzliches Dankeschön allen Kindern und
                                             Jugendlichen, Eltern und Trödelfreunden, die sich an
                                             diesem „Experiment“, im ganzen Dorf einen Flohmarkt zu
                                             veranstalten, beteiligten. Ein besonderer Dank den beiden
                                             Helfern Jochen und Michaela Kutzelmann, die das Orga-
                                             Team so tatkräftig unterstützten.
                                             Gerne nehmen wir Eindrücke und Erfahrungen von diesem
                                             Tag auf und sind für alle Anregungen und Verbesserungs-
                                             vorschläge sehr dankbar.

                                             Hans-Dieter Ruß, Jugendbeauftragter u. zweiter Bürgermeister
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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                                                                  Aus dem Gemeinderat
Ansprechpartner im Rathaus Kemmern:
Hauptstr. 2, D-96164 Kemmern                             Protokoll der öffentlichen Sitzung          des
Telefon: 09544/9432-0, Fax : 09544/9432-29,              Gemeinderates vom 11.04.2019
E-Mail : gemeinde@kemmern.de
Web: www.kemmern.de, Öffnungszeiten:                     Erster Bürgermeister Gerst stellte fest, dass zur
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr.         Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht einge-
                                                         laden wurde. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
Erster Bürgermeister:                                    Gegen die festgelegte Tagesordnung wurden
Dipl.-Pol. Rüdiger Gerst M.A. OG, Zi. 6                  keine Einwände vorgebracht.
Telefon :     09544/9432-18
E-Mail :      gemeinde@kemmern.de                        1.     Genehmigung des öffentlichen Teils
                                                         der Sitzungsniederschrift vom 21.03.2019
Hauptverwaltung, Bauamt, Geschäftsleitung,               Gegen die Sitzungsniederschrift für den öffentli-
Kämmerei, Ordnungsamt:                                   chen Teil der Gemeinderatssitzung vom
Dipl.Verw.Wirt (FH) Markus Diller OG, Zi. 8              21.03.2019, die den Gemeinderatsmitgliedern
Telefon :    09544/9432-13                               zugestellt worden war, wurden Einwendungen
E-Mail :     diller@kemmern.de                           erhoben.
Allgemeine Verwaltung, Bauamt, Webseite,                 GRM Harald Dorsch bittet um Änderung der Nie-
Vorzimmer Bürgermeister:                                 derschrift bei TOP 8 hinsichtlich seiner Anfrage.
Denise Müller                  OG, Zi. 7                 Im Übrigen wurden gegen die Sitzungsnieder-
Telefon :    09544/9432-18                               schrift für den öffentlichen Teil der Gemeinde-
E-Mail :     mueller@kemmern.de                          ratssitzung vom 21.03.2019 keine Einwendungen
Kassenverwaltung,      Standesamt,     EDV,              erhoben, so dass die Niederschrift mit der Ände-
Hundesteuer:                                             rung durch den Gemeinderat genehmigt wurde.
Alfred Martin                   OG, Zi. 9
Telefon :     09544/9432-14                              2.     Allgemeiner Bericht
E-Mail :      martin@kemmern.de
                                                         a)      Baubeginn Ortskernsanierung BA 5 b
Steueramt, Verbrauchsgebühren, Erschlie-                 (Breitengüßbacher Str.)
ßung, Hundesteuer:                                       Der Baubeginn für die Fortsetzung der Ortskern-
Simone Postler                 OG, Zi. 9                 sanierung (Neugestaltung der Breitengüßbacher
Telefon:    09544/9432-15                                Str., BA 5 b) wurde auf Di., 23.04.19 (Woche
E-Mail:     postler@kemmern.de                           nach Ostern) festgelegt. Die Breitengüßbacher
                                                         Str. wird dann für den Gesamtverkehr gesperrt
Einwohner-/Pass- und Meldeamt, Gewerbe-
                                                         sein.
wesen, Bürgerbüro, Zweckverband:
                                                         b)      Vollsperrung der B 4 aufgrund der Au-
Elke Brehm                    EG, Zi. 13
                                                         tobahnbrückenbaustelle
Telefon :   09544/9432-10
                                                         BM Gerst berichtet von den Erkenntnissen aus
E-Mail :    brehm@kemmern.de
                                                         der Vollsperrungsphase (29.03. – 03.04.). Mit der
Amtsblatt,   Friedhofsverwaltung,   Renten,              Autobahndirektion müssen hier Nachbesserun-
Sozialamt, Wahlen, Bürgerbüro:                           gen bei der Beschilderung und der Verkehrsfüh-
Sandra Kröner                   EG, Zi. 13               rung für die nächste Vollsperrung bei der nächs-
Telefon :    09544/9432-12                               ten Verkehrsbesprechung erörtert und durchge-
E-Mail :     kroener@kemmern.de                          führt werden.

BAUHOF:                                                  3.      Bauantrag zum Anbau an das beste-
Haderlein Reinhold                                       hende Wohnhaus und Neubau eines Carports
Tel. 0173 / 8636004                                      auf dem Grundstück FlNr. 1337 (Bühlstr. 35)
                                                         Beschluss: 14:0
Hess Joachim (Wasserwart)                                Zum Bauantrag zum Anbau an das bestehen-
Tel. 0173 / 8636005                                      de Wohnhaus und Neubau eines Carports auf
                                                         dem Grundstück FlNr. 1337 (Bühlstr. 35) wird
Spörlein Norbert                                         das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Not-
Keller Jürgen (Friedhof)                                 wendige Befreiungen von den Festsetzungen
Tel. 0173 / 8636007                                      des Bebauungsplans „Bühlstraße“ werden
                                                         erteilt. Notwendigen Abweichungen von
                                                         bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird
                                                         zugestimmt.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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4.      Vollzug des Bayerischen Feuerwehr-                  Kemmern zum stellvertretenden Kommandanten
gesetzes (BayFwG) - Bestätigung des gewähl-                 gewählt.
ten Kommandanten der FFW Kemmern                            Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayer. Feuer-
Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen                    wehrgesetzes (BayFwG) ist der gewählte stell-
Feuerwehr Kemmern am Samstag, 16. März                      vertretende Kommandant durch die Gemeinde zu
2019, wurde Herr Sebastian Ott, Breitengüßba-               bestätigen. Inhalt der Bestätigung ist die Feststel-
cher Str. 78, 96164 Kemmern zum Kommandan-                  lung, dass der Gewählte zum Zeitpunkt des
ten gewählt.                                                Amtsantritts alle Eignungsvoraussetzungen er-
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayer. Feuer-                füllt.
wehrgesetzes (BayFwG) ist der gewählte Kom-                 Bis zur Bestätigung durch die Gemeinde ist der
mandant durch die Gemeinde zu bestätigen. In-               Gewählte nicht befugt, das Amt auszuüben. Er ist
halt der Bestätigung ist die Feststellung, dass der         stellvertretender Kommandant im Rechtssinne
Gewählte zum Zeitpunkt des Amtsantritts alle                frühestens ab Zustellung des Bestätigungs-
Eignungsvoraussetzungen erfüllt.                            schreibens der Gemeinde.
Bis zur Bestätigung durch die Gemeinde ist der              Für die Bestätigung müssen folgende Vorausset-
Gewählte nicht befugt, das Amt auszuüben. Er ist            zungen vorliegen:
Kommandant im Rechtssinne frühestens ab Zu-                       die Wahl muss ordnungsgemäß abge-
stellung des Bestätigungsschreibens der Ge-                         laufen sein,
meinde.                                                           die gewählte Person muss wählbar sein,
Für die Bestätigung müssen folgende Vorausset-                    die gewählte Person muss die Wahl
zungen vorliegen:                                                   angenommen haben,
     die Wahl muss ordnungsgemäß abge-                           die gewählte Person muss geeignet sein
        laufen sein,                                                (u. a. fachlich und gesundheitlich).
     die gewählte Person muss wählbar sein,                Alle Voraussetzungen – bis auf die Teilnahme an
     die gewählte Person muss die Wahl                     dem benötigten Lehrgang „Leiter einer Feuer-
        angenommen haben,                                   wehr“ – treffen zu. Gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 2
     die gewählte Person muss geeignet sein                BayFwG genügt es ausnahmsweise, wenn den
        (u. a. fachlich und gesundheitlich).                Umständen nach anzunehmen ist, dass der ge-
Alle Voraussetzungen – bis auf die Teilnahme an             wählte stellvertretende Kommandant diesen
dem benötigten Lehrgang „Leiter einer Feuer-                Lehrgang in angemessener Frist mit Erfolg besu-
wehr“ – treffen zu. Gemäß Art. 8 Abs. 3 Satz 2              chen wird.
BayFwG genügt es ausnahmsweise, wenn den                    Gründe für eine Versagung der Bestätigung
Umständen nach anzunehmen ist, dass der                     durch die Gemeinde liegen erkennbar nicht vor.
gewählte Kommandant diesen Lehrgang in an-                  Durch das Wahlverfahren ist sichergestellt, dass
gemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.                  der Gewählte das Vertrauen der Mannschaft
Gründe für eine Versagung der Bestätigung                   (Mehrheit) besitzt.
durch die Gemeinde sind nicht erkennbar. Durch              Beschluss:        14:0
das Wahlverfahren ist sichergestellt, dass der              Die Gemeinde Kemmern bestätigt gemäß Art.
Gewählte das Vertrauen der Mannschaft (Mehr-                8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG im Benehmen mit
heit) besitzt.                                              dem Kreisbrandrat Herrn Christian Derra,
Beschluss: 14:0                                             Brunnenstr. 6, 96164 Kemmern als stellvertre-
Die Gemeinde Kemmern bestätigt gemäß Art.                   tenden Kommandanten der Freiwilligen Feu-
8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG im Benehmen mit                      erwehr Kemmern. Der benötigte Lehrgang
dem Kreisbrandrat, Herrn Sebastian Ott, Brei-               „Leiter einer Feuerwehr“ ist im Zeitraum von
tengüßbacher Str. 78, 96164 Kemmern als                     einem Jahr mit Erfolg zu besuchen. Die
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr                     Amtszeit beginnt am 01.05.2019.
Kemmern. Der benötigte Lehrgang „Leiter
einer Feuerwehr“ ist im Zeitraum von einem                  6.     Neubau Feuerwehrhaus – Entschei-
Jahr mit Erfolg zu besuchen. Die Amtszeit                   dung zur Gestaltung der südlichen Wandflä-
beginnt am 01.05.2019.                                      che (Nähe Schulungsraum)
                                                            Hierzu wurde ein Angebot für ein Schild mit
5.     Vollzug des Bayerischen Feuerwehr-                   Wappen und Beschriftung eingeholt. Der Gestal-
gesetzes (BayFwG) - Bestätigung des gewähl-                 tungsvorschlag wurde in der Sitzung vorgestellt.
ten stellvertretenden Kommandanten der                      Die Farbe der Grundfolie ist gem. RAL-Karte frei
FFW Kemmern                                                 wählbar. Allerdings ist der Putz des Feuerwehr-
Bei der Wahlversammlung der Freiwilligen Feu-               hauses nicht in einer RAL-Farbe gehalten.
erwehr Kemmern am Samstag, 16. März 2019,                   Die Kosten für die Anfertigung incl. Wandmonta-
wurde Herr Christian Derra, Brunnenstr. 6, 96164            ge an Abstandshaltern liegen bei ca. 1.300,- €.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
-9–

In der Beratung wurde grundsätzlich diskutiert,           In der Zeit vom 09. April bis 10. Mai 2019 erfolgt
ob die Wandfläche überhaupt gestaltet werden              die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
soll. Zudem soll durch die Verwaltung ein Ange-           Auf dem Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau
bot für eine farbliche Gestaltung durch einer Ma-         wird die Errichtung eines Nichtpräzision-
lerfirma direkt auf dem Außenputz eingeholt wer-          Instrumentenflugbetriebes für Flächenflugzeuge
den.                                                      und Helikopter auf der bereits bestehenden Start-
Beschluss: 11:3                                           und Landebahn geplant. Lt. den Planunterlagen
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer                und der Auskunft des Luftamts Nordbayern sind
Gestaltung der südlichen Wandfläche durch                 Änderungen im Sichtflugbetrieb nicht geplant.
Anbringung des Gemeindewappens und der                    Geändert haben sich die Berechnung der Prog-
Beschriftung „Feuerwehr Kemmern“ zu. Ent-                 nosezahlen, die jetzt bis 2030 angesetzt sind.
sprechende Angebote sind einzuholen.                      Der Landeplatz an der Breitenau bleibt ein Son-
                                                          derlandeplatz.
7.      Neuerlass der Benutzungsordnung der               Es besteht eine Gewichtsbeschränkung für Flug-
Gemeindebücherei Kemmern                                  zeuge von unter 10 t und für Hubschrauber von
Aufgrund der neuen datenschutzrechtlichen                 unter 5,7 t.
Bestimmungen wurde die Benutzungsordnung                  Es wird nach der Prognose mit ca. 40 Startvor-
der Gemeindebücherei Kemmern überarbeitet                 gängen mehr im Jahr 2030 gerechnet. Es han-
und auf neuesten Stand gebracht.                          delt sich um die gleichen Flugzeuge, die bisher
Da die Bücherei eine gemeinsame Einrichtung               auch schon dort landen. Es nehmen lediglich die
der Gemeinde Kemmern und der Kath. Kirchen-               Flugmöglichkeiten, z.B. bei schlechtem Wetter,
stiftung ist, ist zu der neuen Benutzungsordnung          zu.
auch die Zustimmung der Kirchenstiftung erfor-            Flüge sollen nur von 6:00 – 22:00 Uhr möglich
derlich.                                                  sein wie bisher auch. Der Nachtflugverkehr
Neu gefasst bzw. eingeführt wurden vor allem die          nimmt nicht zu, auch bei Nacht kann grundsätz-
Datenschutzhinweise und teilweise die Gebüh-              lich nach Sichtflugbedingungen geflogen werden.
renordnung.                                               Es dreht sich hauptsächlich um Flugverkehr der
In der Sitzung wurde der Entwurf der neuen Be-            Fa. Brose, damit dieser planbarer ist.
nutzungsordnung vorgestellt. Die Leiterin des             Gemäß Planunterlagen ist die An- und Abflugflä-
Büchereiteams, Frau Anja Ortlauf, stand dem               che nicht über bebaute Gebiete der Gemeinde
Gemeinderat für Fragen zur Verfügung.                     Kemmern beabsichtigt. Im Schallimmissionsgut-
BM Gerst bedankte sich im Anschluss an die                achten wird ausgeführt, dass schädliche Um-
Beratung stellvertretend bei Frau Ortlauf für das         welteinwirkungen, erhebliche Nachteile und er-
Engagement des gesamten Büchereiteams und                 hebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und
lobte die hervorragende Arbeit, die hier ehren-           die Nachbarschaft durch Fluglärmimmissionen
amtlich geleistet wird.                                   nicht zu erwarten sind.
Beschluss: 14:0                                           Beschluss:       14:0
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der                 Die Unterlagen zur Einrichtung eines Instru-
Benutzungsordnung der Gemeindebücherei                    mentenflugbetriebes für Flächenflugzeuge
Kemmern zu. Die Neufassung tritt am Tag                   und Hubschrauber und der Sachvortrag der
nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der                  Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Gemeinde Kemmern in Kraft.                                Von Seiten der Gemeinde Kemmern werden
                                                          keine Einwände gegen die beabsichtige Ein-
8.      Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau;               richtung eines Instrumentenflugbetriebes für
Einrichtung eines Instrumentenflugbetriebes               Flächenflugzeuge und Hubschrauber erho-
für Flächenflugzeuge und Hubschrauber; Ab-                ben, sofern für die bebauten Gebiete der Ge-
gabe einer Stellungnahme                                  meinde Kemmern keine Beeinträchtigungen
In der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2016                 oder Einschränkungen, insbesondere bei den
wurde der Vorgängerantrag behandelt, für den              Lärmimmissionen, durch den Betrieb entste-
das Verfahren mittlerweile eingestellt wurde.             hen.
Damals war ein Instrumentenflugbetrieb nur für
Hubschrauber beantragt.                                   9.    Beschaffung von Friedhofszubehör für
Mit Schreiben vom 11.03.2019 informierte die              Urnenaussegnungen und -bestattungen
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbay-             Von der Verwaltung und dem Bauhof wurde ein
ern, die Gemeinde Kemmern über die geplante               Vorschlag erarbeitet, wie Urnenaussegnungen
Einrichtung eines Instrumentenflugbetriebs für            und –bestattungen in einem würdigeren Rahmen
Flächenflugzeuge und Hubschrauber (Vorgän-                durchgeführt werden könnten.
gerantrag: nur Hubschrauber). Es wird um Stel-
lungnahme bis spätestens 21.06.2019 gebeten.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
- 10 –

In der Sitzung wurde eine Gestaltung und die                  Die Gemeinde Kemmern hat 2012/13 ein ge-
benötigten Schmuck- und Dekorationsgegen-                     meindliches Archiv mit Archivalien bis 2002 an-
stände vorgestellt. Die Beschaffungen schließen               gelegt. Das jüngere Schriftgut verblieb in der
mit berechneten Kosten von ca. 3.000,- €.                     Registratur. Aus Sicht der Verwaltung wäre die
Die Finanzierung wäre über eine Entnahme aus                  Beratung und Betreuung durch eine Fachkraft
der Sonderrücklage Friedhof sichergestellt.                   und Fortführung des seit 2002 nicht mehr der
Beschluss:         14:0                                       Archivierung zugeführten Schriftguts zu begrü-
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten                      ßen. Der Betreuungsumfang wird zunächst auf
Vorschlag der Verwaltung zur Beschaffung                      einen Tag im Monat geschätzt (= 8 Stunden,
von Friedhofszubehör für Urnenaussegnun-                      Kosten von 30 x 8 = 240,- €).
gen und –bestattungen zu und ermächtigt                       In der Beratung erschien dem Gemeinderat vor
Bürgermeister Gerst, die Aufträge zu verge-                   allem der Jahresbeitrag pro Mitgliedsgemeinde
ben. Es ist mit Kosten von ca. 3.000,- € zu                   hoch. Zudem ist unklar, wofür der Jahresbeitrag
rechnen. Benötigte Mittel sind im Haushalts-                  verwendet werden soll. Aufgrund der Beratungen
plan 2019 zu veranschlagen. Die Finanzierung                  fasste der Gemeinderat den nachfolgenden Be-
erfolgt über eine Entnahme aus der Sonder-                    schluss.
rücklage Friedhof.                                            Beschluss:       15:0
                                                              Zur weiteren Klärung wird die Kreisarchiv-
10.     Bedarfsabfrage Archivpflegeverein –                   pflegerin gebeten, in einer der nächsten Ge-
Absichtserklärung zum Vereinsbeitritt                         meinderatssitzungen den Sachverhalt zu er-
Mit Schreiben vom 20.03.2019 fragt die Kreisar-               läutern.
chivpflegerin Barbara Spies wegen den Vorberei-
tungen zur Gründung eines Archivpflegevereins                 11.     Antrag Gemeinderatsmitglied Heike
für die Kommunen im Landkreis Bamberg zu                      Bräuer auf Bewerbung beim Förderprogramm
einer konkreten Bedarfsplanung an.                            WiFi4EU
Die erforderlichen Finanzmittel sollen durch ei-              Mit Schreiben vom 28.02.2019, eingegangen am
nen festen Jahresbeitrag sowie durch die Kontin-              01.03.2019, beantragt das Gemeinderatsmitglied
gentbuchungen der Mitgliedsgemeinden gene-                    Heike Bräuer, dass sich die Gemeinde Kemmern
riert werden. Der Jahresbeitrag wird sich pro Mit-            bei der nächsten Aufforderung zur Einreichung
gliedsgemeinde auf ungefähr 850,- € belaufen.                 eines Antrags um eine Förderung aus dem För-
Einen Archivbeschäftigten wird man in halben                  derprogramm bewirbt.
oder ganzen Arbeitstagen (d.h. für vier oder acht             Nach dem Förderprogramm unterstützt die EU
Stunden) buchen können. Die Kosten für ein                    die      Einrichtung       kostenloser       WLAN-
Vierstundenkontingent werden voraussichtlich                  Internetzugänge mit Gutscheinen im Wert von
ca. 120,- € betragen (= 30,- €/Std.)                          15.000 €. Die Gemeinde Kemmern gehöre zu
Für die weiteren Planungen bittet Frau Spies um               den Gemeinden, die sich um eine Förderung
Mitteilung des voraussichtlichen Bedarfs an ar-               bewerben können.
chivfachlichen Leistungen. Das Tätigkeitsspekt-               Das Antragsschreiben wurde in der Sitzung ver-
rum der Vereinskräfte wird regulär die folgenden              lesen.
Aufgaben umfassen:                                            Zwischenzeitlich haben andere Stellen (z.B.
      die     Erfassung      aussonderungsreifen             Landratsamt Bamberg, Abgeordnetenbüro MdB
        Registraturguts und dessen Bewertung                  Emmi Zeulner) auf die mögliche Förderung und
        auf Archivwürdigkeit einschließlich origi-            die Bewerbungsrunde hingewiesen.
        när digitaler Unterlagen                              Die Verwaltung hat die Gemeinde Kemmern on-
      die Übernahme der archivwürdigen Unter-                line bei der Förderstelle registriert und rechtzeitig
        lagen aus der Registratur ins Kommu-                  im Bewerbungszeitraum für die 2. Förderrunde
        nalarchiv                                             (04.04.19, 13:00 Uhr – 05.04.19, 17:00 Uhr) eine
      die fachgerechte archivische Verpackung                Bewerbung für einen Gutschein abgegeben.
        und Lagerung                                          Mit     dem      Gemeinderatsbeschluss          vom
      die Verzeichnung, Erschließung und                     25.08.2016 wurde beschlossen, einen WLAN-
        Nutzbarmachung des (bereits vorhande-                 Hotspot am und im Rathaus über das Programm
        nen oder neuen) Archivguts                            BayernWLAN im Rahmen des Möglichen umzu-
      die Unterstützung der laufenden Registra-              setzen. Auch in diesem Förderprogramm werden
        turarbeiten (Ablage, Ordnung etc.).                   Zuschüsse zu den Kosten einer Hotspot-
Es wäre grundsätzlich zu entscheiden, ob die                  Einrichtung und Hilfestellungen gegeben.
Gemeinde dem zu gründenden Verein beitritt und                BM Gerst stellte fest, dass damit der Antrag von
Dienstleistungen aus der Mitgliedschaft bezieht.              GRM Bräuer bereits umgesetzt ist.
- 11 –

Beschluss:        15:0                                       1.      Genehmigung des öffentlichen Teils
Der Antrag von Gemeinderatsmitglied Heike                    der Sitzungsniederschrift vom 11.04.2019
Bräuer wird zur Kenntnis genommen. Die Re-                   Gegen die Sitzungsniederschrift für den öffentli-
gistrierung und Bewerbung ist bereits erfolgt.               chen Teil der Gemeinderatssitzung vom
Es wird ferner Bezug genommen auf den Ge-                    11.04.2019, die den Gemeinderatsmitgliedern
meinderatsbeschluss vom 25.08.2016, wo-                      zugestellt worden war, wurden Einwendungen
nach die Einrichtung eines WLAN-Hotspots                     erhoben.
über die Möglichkeiten des Rahmenvertrags                    GRM Heike Bräuer bittet um Änderung der
für BayernWLAN-Hotspots im Rahmen des                        Niederschrift bei TOP 11. Es solle das Wort „da-
Möglichen erfolgen soll.                                     mit“ im letzten Satz des Sachverhalts aufge-
Im Falle eines Zuschlags im Rahmen des                       nommen werden.
Förderprogramms WiFi4EU wird die Verwal-                     Im Übrigen wurden gegen die Sitzungsnieder-
tung bevollmächtigt, das geeignetere Förder-                 schrift für den öffentlichen Teil der Gemeinde-
programm (Höhe des Zuschusses im Verhält-                    ratssitzung vom 11.04.2019 keine Einwendungen
nis zum voraussichtlichen Verwaltungsauf-                    erhoben, so dass die Niederschrift mit der Ände-
wand) in Anspruch zu nehmen.                                 rung durch den Gemeinderat genehmigt wurde.

12.    Sonstiges                                             2.      Vorstellung des Projekts
                                                             „Archivpflegeverein“ durch die Kreisarchiv-
a)     Einladung integra Mensch
                                                             pflegerin Frau Barbara Spies M.A.
BM Gerst gibt eine Einladung von integra
                                                             -       Beratung und Beschlussfassung
Mensch zur Abschlussveranstaltung der Land-
                                                             In der Gemeinderatssitzung vom 11.04.2019
kreiswette am Fr., 31.05.19 bekannt.
                                                             wurde die Thematik bereits behandelt. Um eine
b)     Gottesdienst mit dem Erzbischof                       Entscheidung treffen zu können, wurde be-
Am Sa., 11.05.19, 17:15 Uhr findet in Kemmern                schlossen, den Sachverhalt von der Kreisarchiv-
ein Gottesdienst des Erzbischofs zum Weltge-                 pflegerin Frau Spies vorstellen zu lassen.
betstag statt. Der Gemeinderat ist dazu herzlich             Frau Spies fasste den grundsätzlichen Sachver-
eingeladen.                                                  halt nochmals zusammen und hat die neuesten
                                                             Erkenntnisse in ihren Vortrag einfließen lassen.
c)    Gottesdienst zum Palmsonntag                           So konnte sie mitteilen, dass 19 Gemeinden aus
Der Gottesdienst zum Palmsonntag findet bereits              dem Landkreis ihr Interesse bekundet und 13
am Samstag, 13.04. um 17:30 Uhr statt.                       Gemeinden bereits feste Stundenkontingente
d)    Betriebsausflug                                        gebucht hätten. Vorsitzender des Vereins, der als
                                                             eingetragener Verein geführt werden soll, soll der
Der Termin für den Betriebsausflug wurde auf
                                                             Landrat werden, Vertreter ein Bürgermeister
den Do., 04.07. 19 festgelegt.
                                                             einer Landkreisgemeinde.
13.     Anfragen                                             Die Kostenangaben beruhen auf Erfahrungen
                                                             aus dem Landkreis Regensburg, in dem in sol-
GRM Graupe bittet, den Feldweg Richtung Brei-
                                                             ches Projekt vor einigen Jahren auf den Weg
tengüßbach (Frankenstraße) auf Kosten der Au-
tobahndirektion instand setzen zu lassen. Der                gebracht wurde.
                                                             Da viele Interessenten vorhanden sind, kann der
Wegezustand ist aufgrund der Vollsperrung der B
                                                             Sockelbetrag voraussichtlich von 850,- €/Jahr auf
4 und der teils unberechtigten Inanspruchnahme
                                                             ca. 450,- €/Jahr verringert werden. Der Sockelbe-
deutlich schlechter als vorher.
                                                             trag deckt Kosten für die Personalverwaltung im
BM Gerst teilte mit, dass der Verwaltung dies
                                                             Landratsamt, Fortbildungen und den Arbeit-
bekannt ist und mit der Autobahndirektion bereits
                                                             geberanteil an der Sozialversicherung.
gesprochen wurde. Die Kosten der Instandset-
                                                             Der Stundensatz von 30,- € für die gebuchte Zeit
zung trägt die Autobahndirektion. Weitere
                                                             beruht auf dem Satz entsprechend der Entgelt-
Absprachen folgen.
                                                             gruppe 9a / 9b des TVöD. Dazu fallen Reisekos-
                                                             ten an, die die Gemeinden direkt zu tragen hät-
Protokoll der öffentlichen Sitzung           des             ten. Derzeit werde mit einem Bedarf von 2,4
Gemeinderates vom 02.05.2019                                 Ganztagsstellen für die interessierten Landkreis-
                                                             gemeinden gerechnet.
                                                             Im Anschluss stand Frau Spies für Fragen aus
Erster Bürgermeister Gerst stellte fest, dass zur
                                                             dem Gemeinderat zur Verfügung. Den für Kem-
Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht einge-
                                                             mern notwendigen Arbeitsaufwand schätzt Frau
laden wurde. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
                                                             Spies auf einen halben Tag pro Woche. Nach
Gegen die festgelegte Tagesordnung wurden
                                                             einer Diskussion kam der Gemeinderat überein,
keine Einwände vorgebracht.
- 12 –

dem Verein beizutreten und das Wissen des vor-               Vor der Sitzung hat der Gemeinderat eine
gesehenen Fachpersonals zu nutzen. Ein Ver-                  Ortseinsicht durchgeführt. In der Sitzung wurden
einsaustritt wäre jederzeit möglich.                         zwei Vorschläge der Verwaltung zur Anlage von
Beschluss:       14:0                                        24 bzw. 32 neuen Urnengräbern vorgestellt.
Die Gemeinde Kemmern erklärt sich grund-                     Es ist mit Ausgaben von ca. 10.000,- € (24 Grä-
sätzlich bereit, einem Archivpflegeverein für                ber) bzw. 12.600,- € (32 Gräber) für die notwen-
die Kommunen im Landkreis Bamberg, wie                       digen Steinmetzarbeiten zu rechnen. Die Finan-
von Frau Spies vorgestellt, beizutreten. Der                 zierung der Ausgaben kann über die lfd. Grabge-
Arbeitsaufwand wird auf 16 Stunden im Mo-                    bühren erfolgen.
nat (2 Arbeitstage) geschätzt und kann bei                   Beschluss:        14:0
Bedarf angepasst werden.                                     Der Gemeinderat stimmt der Anlage von 24
                                                             neuen Urnengräbern lt. vorgestellter Planung
3.     Allgemeiner Bericht                                   der Verwaltung zu. Die Finanzierung der An-
                                                             legungskosten von ca. 10.000 € erfolgt über
a)      Nachtarbeiten Bahnbaustelle im Mai                   die lfd. Grabgebühren. Bürgermeister Gerst
Arbeiten zum viergleisigen Ausbau der Bahnstre-              wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.
cke Richtung Hallstadt werden im April in den
Nächten 04.05. und 05.05.2019 durchgeführt.                  5.     Sonstiges
Im Mai werden die archäologischen Untersu-                   Bürgermeister Gerst weist auf die Einladung der
chungen und die Anpassungsarbeiten der Ober-                 Kath. Kirchenstiftung zum Gottesdienst mit dem
leitung fortgesetzt. Ebenso erfolgt eine Fortfüh-            Erzbischof am Sa., 11.05.19 und auf die Dienst-
rung der Gründungsarbeiten für die Erweiterung               versammlung der FFW Kemmern am Fr.,
der Eisenbahnüberführung des Leitenbachs.                    03.05.19 hin.
Des Weiteren finden Arbeiten für die Vorberei-
tung des Wirtschaftsweges statt, sowie Bodenab-              6.    Anfragen
tragungen auf benötigten Flächen für die Herstel-            Es wurden keine Anfragen gestellt.
lung der Baustraße.
b)     Straßeninstandsetzung am Friedhof
(Mainstraße)                                                 gez. Gerst
Aufgrund des Wasserrohrbruchs am Friedhof                    Erster Bürgermeister
(Mainstraße) sackte die Straße im Bereich der
Aussegnungshalle ab, da das ausgetretene
Wasser den Untergrund ausgeschwemmt hat.
Die Stelle wurde heute geöffnet und der Unter-                             Anzeigenschluss
grund wieder aufgefüllt und verdichtet. Es fehlt                         für die Juli-Ausgabe
noch die Feinasphaltschicht, die kurzfristig noch
aufgebracht wird.                                                      Freitag, 14.06.2019
c)     Baumaßnahme Ortskernsanierung BA                               Bitte den Termin einhalten!
5 b (Breitengüßbacher Str.)
Die Baumaßnahmen im BA 5 b der Ortskernsa-
nierung (Neugestaltung Breitengüßbacher Str.)
haben in der Woche nach Ostern begonnen und
laufen planmäßig.

4.       Friedhof – ggf. Beschlussfassung zur
Anlage eines neuen Urnengrabfelds
Im Jahr 2017 wurde ein Urnengrabfeld mit 22
Gräben neu angelegt (Gemeinderatsbeschluss
vom 27.04.2017). Insgesamt sind damit 62 Ur-
nengräber vorhanden.
In den letzten Jahren ist eine deutliche Zunahme
der Urnenbestattungen festzustellen. Von den
2017 angelegten 22 neuen Urnengräbern sind 8
bereits wieder belegt.
Derzeit sind im Friedhof noch 14 Urnengräber
frei. Die Anlage neuer Urnengräber wird erforder-
lich.
- 13 –

Als wäre es bestellt, zeigte sich das Wetter am 18.5.2019 zum
Sommerfest des „Haus für Kinder St. Maria“ von seiner besten Seite.
Bei strahlendem Sonnenschein machten sich die Kinder bereit für ihren
großen Auftritt. In fünf altersgemischten Gruppen präsentierten sie voller
Freude und Stolz „Drum Dance“ Choreographien. Eröffnet wurde das
Fest mit einer Darbietung der jüngeren Kinder, die zu dem Lied „Hallo,
hallo, schön, dass du da bist“ trommelten. Anschließend zeigten weitere
drei Gruppen ihr Können zu den Liedern „Wake me up“, „Wing-de-la-wengo“ und „Das rote Pferd“, bevor
die jüngsten Kinder ihren Auftritt zu dem Lied „Jetzt geht es los“ hatten. Am Ende ihrer Darbietungen er-
hielten die Jungen und Mädchen großen Applaus. Dann begann ein fröhliches Treiben rund um den
Sportplatz in Kemmern. Viel Freude hatten die Kinder an den von dem Kindergartenpersonal ausgeklügel-
ten Parcours, dem Torwandschießen und dem Kinderschminken. Ein weiteres Highlight war für die Jun-
gen und Mädchen natürlich auch die bereitgestellte Hüpfburg. Zur Stärkung gab es wunderbare Kuchen
                                                                     und Torten, gestiftet von den Eltern
                                                                     der Kita-Kinder, Kaffee, Eis, kalte
                                                                     Getränke sowie leckere Bratwürste
                                                                     und Steaks. Den Verkauf übernah-
                                                                     men die Mitglieder des Elternbeira-
                                                                     tes, die das Fest toll organisiert
                                                                     haben.

                                                                   Nach ein paar kurzweiligen Stunden
                                                                   ging der rundum gelungene Nachmit-
                                                                   tag zu Ende. Wir bedanken uns bei
                                                                   allen recht herzlich, die dazu bei-
                                                                   getragen haben.
- 14 –

   Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                Apothekenbereitschaftsdienst
                                                                    an den Wochenenden
Für alle medizinischen Notdienstanfragen ist die
Bereitschaftspraxis Scheßlitz, direkt neben der
Juraklinik Scheßlitz an der Liegendanfahrt                  01.06. St. Kilian-Apotheke, Hallstadt
(Oberend 29, 96110 Scheßlitz), zuständig. Die                      Bamberger Str. 20, Tel. 0951 73133
Zufahrt erfolgt über die Parkplatzeinfahrt. Es              02.06. Luitpold-Apotheke, Bamberg,
stehen sechs Kurzzeitparkplätze direkt an der                      Luitpoldstr. 33, Tel. 0951 982370
Bereitschaftspraxis zur Verfügung. Alle dienst-             08.06. Vita-Apotheke, Bamberg,
habenden Ärzte werden dann in dieser Bereit-                       Promenadenstr. 2, Tel. 0951 22797
schaftspraxis tätig sein.                                   09.06. Babenberg-Apotheke, Bamberg
                                                                   Heinrichstr. 2, Tel. 0951-982600
Die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis sind:            10.06. Vitale Apotheke im Ertl, Hallstadt
Mittwoch:         16.00 – 20.00 Uhr                                Emil-Kemmer-Str. 19, Tel. 0951 70007220
Freitag:          16.00 – 20.00 Uhr                         15.06. Hubertus-Apotheke, Bamberg,
Samstag:          09.00 – 21.00 Uhr                                Hauptsmoorstr. 56, Tel. 0951 45000
Sonntag:          09.00 – 21.00 Uhr                         16.06. Laurenzi-Apotheke, Bamberg
Feiertag:         09.00 – 21.00 Uhr                                Oberer Kaulberg 7, Tel. 0951-55454
Vor Feiertagen    18.00 – 20.00 Uhr                         20.06. Hof-Apotheke, Bamberg,
                                                                   Karolinenstr. 20,Tel. 0951-57075
Telefonnummer: 09542 / 7 74 38 55                           22.06. Herzog Max-Apotheke, Bamberg
Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig!                   Friedrichstr. 6, Tel. 0951-24463
Außerhalb dieser Sprechzeiten und für die                   23.06. St. Georg-Apotheke, Bamberg
Anforderung von Hausbesuchen, die wegen der                        Pödeldorfer Str. 146, Tel. 0951 91768721
Art der Erkrankung notwendig sind, wenden Sie               29.06. St. Nikolaus-Apotheke, Breitengüßbach,
sich bitte an die neue bundeseinheitliche                          Bamberger Str. 55, Tel. 09544 2466
Nummer 116 117.                                             30.06. Rosen-Apotheke, Bamberg
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen rufen                          Troppauplatz 1 A , Tel. 0951 9370450
Sie bitte sofort die Rettungsleitstelle:
Telefon (ohne Vorwahl) 1 1 2

                 Zahnärzte                                             Arztpraxis Kemmern

Der Notdienst für Zahnärzte ist an den Wochen-                Breitengüßbacher Str. 40, 96164 Kemmern,
enden und Feiertagen unter der Telefonnummer                              Tel. 09544-5101
0 8 0 0 - 6 6 4 9 2 8 9 erreichbar.
                                                                Die Praxis ist am Freitag, 21.06.2019,
                                                                            geschlossen!

                                                            ab 18.00 Uhr und am Wochenende sowie an
                                                            Feiertagen:
                                                            Bereitschaftspraxis Scheßlitz, siehe li oben

                                                                      Praxis Dr. Michael Vogt

                                                                 Westring 2 B,96149 Breitengüßbach
                                                                        Tel. 09544 9850989
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                                        Schulnachrichten

1. Wir waren dabei am 5. Mai!
Auch in diesem Jahr beteiligte sich unsere Schule am Weltkulturerbelauf in Bamberg. Mit viel Elan und
Begeisterung bestritten unsere Schülerinnen und Schüler die 1,6 Kilometer lange Strecke beim Fuchs-
und Bosch-Schülerlauf. Besonders schnell war unsere Zweitklässlerin Lena Hempfling, die in ihrer
Altersklasse den 1. Platz unter den Mädchen belegte. Ein tolles Ergebnis! Vielleicht ist dies ein Ansporn,
dass sich 2021 noch mehr Kinder aus Kemmern für diesen Lauf begeistern können.
Ein herzliches Dankeschön ergeht an dieser Stelle an Frau Hempfling und Herrn Blechinger, die sich
als Laufbegleiter zur Verfügung stellten.

2. Auf Initiative des Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ Bamberg, fand für unsere
Viertklässler im Schwimmbad von Lichteneiche ein Bahnenschwimmen statt.
Ziel war es, in 30 Minuten möglichst viele Bahnen zu schwimmen. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler
suchte sich einen Sponsor, der für jede Schwimmbahn 10 Cent zahlte. Insgesamt erreichten die
Kemmerner Kinder 1100 Bahnen. Der Gesamterlös aller teilnehmenden Schulen im Landkreis wird in
Absprache mit dem Landratsamt für schulische Zwecke verwendet.

3. Was heißt eigentlich „Alternativer Kartoffelanbau“?
Frau Schmitt vom Verein „Flussparadies Franken“ führt derzeit ein ungewöhnliches Projekt durch. Im
Herbst bereitete sie mit unseren Schulkindern fünf Beete für den Kartoffelanbau vor: Der Erdboden wur-
de mit Kartoffelsäcken abgedeckt, damit während des Winters das Gras absterben konnte. Kurz nach
den Osterferien wurden die Säcke entfernt, die einzelnen Beete durchgehackt und eine dünne Humus-
schicht aufgetragen. Anschließend legten die Kinder ihre Saatkartoffeln auf die Erde. Schließlich wurden
diese dick mit Heu abgedeckt. Jetzt warten alle gespannt darauf, dass die Kartoffeln keimen und die
ersten Blätter durch das Heubett spitzen.
Im kommenden Sommer wird dann geerntet. Alle freuen sich schon auf Backofenkartoffeln aus
unserem Schulgarten.
- 16 –

                                              Sonstiges
DEB – Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk                   Sorgen kann man teilen - Neuer Ausbildungs-
                                                           kurs der TelefonSeelsorge Bamberg 2019/2020
„Fernlehrgänge im Bereich Gerontopsychiatri-
sche Pflege“                                               Die Schwierigkeiten, die uns im Leben treffen kön-
Start der Fernlehrgänge ist jeweils zu Monatsbe-           nen, sind vielfältig: Probleme mit dem Partner oder
ginn möglich. Die Fernlehrgänge haben eine Lauf-           der Partnerin, Arbeitsplatzverlust, Sucht, Krank-
zeit von 7 bis 11 Monaten und sind von der Staat-          heit, Einsamkeit oder Sinnkrisen.
lichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zuge-        Ein Gespräch hilft in schwierigen Lebenssituatio-
lassen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein          nen oft weiter. Für solche Situationen gibt es die
Zertifikat    des      Deutschen      Erwachsenen-         Telefonseelsorge. Hier können Menschen in Be-
Bildungswerks bestätigt. Informationen unter:              lastungs- und Krisensituationen rund um die Uhr
DEB Referat Bildungsdienstleistung                         einen kompetenten Gesprächspartner finden.
Pödeldorfer Straße 81, 96052 Bamberg                       Zur Qualifizierung für diese ehrenamtliche Aufga-
TEL +49(0)9 51|9 15 55-72, FAX 9 15 55-46                  be bietet die Telefonseelsorge Bamberg im Herbst
MAIL anfrage@deb-gruppe.org, www.deb.de,                   2019 wieder einen Ausbildungskurs an. Interes-
www.facebook.com/DEBGruppe                                 senten sollten Sensibilität, Zeit, Geduld und vor
Die Berufsfachschulen des DEB in Bamberg                   allem Freude am Kontakt mit anderen Menschen
geben am 27. Juni 2019 Einblicke in Ausbildun-             mitbringen. Die Ausbildung schult durch Vermitt-
gen des Gesundheits- und Sozialbereichs. Von               lung psychologischer Grundlagen, Selbsterfahrung
17.00 bis 18.00 Uhr findet in den Berufsfachschu-          und Kommunikationstraining die Fähigkeit des
len in der Dürrwächterstraße 29 eine Informati-            Zuhörens und hilft ein guter Gesprächspartner zu
onsveranstaltung statt.                                    werden. Sind Sie interessiert? Dann nehmen Sie
Die Berufsfachschulen des DEB in Bamberg                   Kontakt zu uns auf. Wir informieren Sie gerne
bieten am Donnerstag, 11.07.2019, eine Infor-              näher. Telefonseelsorge Bamberg, Telefon: 0951-
mationsveranstaltung für Ausbildungsinteres-               28210, 0951-2086364
sierte an. Besucher können sich zwischen 17 Uhr            Email: telefonseelsorge@erzbistum-bamberg.de
und 18 Uhr in der Dürrwächterstraße 29 individuell
beraten lassen. Eine Anmeldung ist nicht erforder-
lich. TEL +49(0)951|915 55-600, FAX 915 55-699             Beratungsstelle  für   Menschen    mit
MAIL bfs-bamberg@deb-gruppe.org                            Behinderung Region Bamberg – Forchheim

                                                           Kontakt: EUTB-Beratung, SkF Bamberg e. V.
Hilfe für Krise nach der Geburt                            Heiliggrabstr. 14, 96052 Bamberg, 0951-9868770,
                                                           eutb@skf-bamberg
Selbsthilfegruppe, immer donnerstags um 10.30
Uhr in den Räumen der OASE Begegnungsstätte,
Luitpoldstr.28,   Bamberg.    Ansprechpartnerin:           Fachstelle für pflegende Angehörige –
Martina Baumeister, OASE Beratung und Begeg-               die Beratungsinstitution der Arbeitsgemein-
nung, Tel. 0951/982100 oder per E-Mail:                    schaft Bamberger Wohlfahrtsverbände
oase-spdi@skf-bamberg.de, www.krise-nach-der-
geburt.de oder bei Frau Hölzlein, Tel.: 0951               Wie soll es weitergehen, wie soll ich das schaffen?
85-665, alexandra.hoelzlein@lra-ba.bayern.de               Das Kennenlernen neuer Lösungswege im Um-
                                                           gang mit den Hilfebedürftigen aber auch Informati-
                                                           onen über Hilfsangebote ermöglichen die von der
DONUM VITAE                                                Fachstelle koordinierten Treffen der Angehörigen-
                                                           gruppe, die jeden ersten Mittwoch im Monat um
„1 + 1 = 3“ - Womit können wir rechnen?                    18.00 Uhr stattfinden. Am 5.Juni findet das Tref-
Informationsabend für werdende Eltern/Mütter zu            fen in der „Brauerei Fässla“ in der Oberen Kö-
Fragen über gesetzliche Ansprüche wie Mutter-              nigsstr. 19 in Bamberg statt. Eine Anmeldung ist
schutz, Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fa-         nicht erforderlich. Für Rückfragen steht Ihnen
miliengeld, Wohngeld, ALG II und Hilfsangebote             Andrea Schmitt von der Fachstelle für pflegende
unserer Stelle und anderer Einrichtungen etc.              Angehörige unter Tel. 09 51 / 20 83 501 oder per
Donnerstag, 27.06.19, 18.30 – 19.30 Uhr                    E-Mail info@pflegeberatung-bamberg.de zur Ver-
Ort: Kapuzinerstr. 34 (Eingang Holzmarkt), Bam-            fügung.
berg, Anmeldung unter Tel. 0951 – 208 63 25.               Die Fachstelle freut sich über Ihr Kommen zum
                                                           nächsten Treffen am 05.06.2019.
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