Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                             02  / 2022                                                     Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
49. Jahrgang                                        Februar 2022                                       Ausgabe  02 / 2022

                                                                                    Abendstimmung an der Dreifachsporthalle.

                    Covid 19-Impftage in der Dreifachsporthalle
             Die am 18. Januar 2022 gestarteten Impftage wurden in Kooperation mit dem
         Corona-Impfzentrum Haar ins Leben gerufen und finden im zweiwöchigen Turnus statt
                                     (Änderungen vorbehalten).

                                  Die nächsten Termine sind wie folgt geplant:
   Jeweils Donnerstag am:                                 Zeitraum                         Ort
   10. Februar 2022
   24. Februar 2022                                                                        Dreifachsporthalle,
   10. März 2022                                          09.00 – 17.00 Uhr                Olympiastraße 3
                                                                                           85622 Feldkirchen
   24. März 2022
   7. April 2022
   Weitere Termine sind im 14-tägigen Turnus geplant.

                     Vorherige Online-Terminvereinbarung dringend empfohlen
                  Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit online vorab einen Termin unter
                                           https://impfzentren.bayern/
         Mitzubringen: Impfpass, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Medikamentenplan,
         ggf. Covid-19-Testergebnis, das aufzeigt, dass eine Covid-19-Erkrankung älter als 6 Monate vorliegt.

         Angebotene Impfungen (Keine freie Impfstoffauswahl möglich, keine Kinder unter 12 Jahren):
         • Erstimpfungen, Zweitimpfungen
           (Jugendliche von 12 – 15 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)
         • Auffrischungsimpfungen/Booster-Impfung
           (ab 5 Monaten nach der Grundimmunisierung für Personen ab 18 Jahren möglich)

         Bei Rückfragen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung Feldkirchen,
         Frau Brod, unter der Telefonnummer 089/909974-23 oder per E-Mail unter brod@feldkirchen.de wenden.
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Seite 2                                                        02  / 2022                              Feldkirchner Gemeindeblatt

                                               Liebe Kinder und Jugendliche von Feldkirchen,
                                               das heutige Grußwort möchte ich an euch richten und euch auf ein Abenteuer
                                               einladen:

                                               Lasst uns gemeinsam einen Abenteuerspielplatz planen.

                                               Wir brauchen eure Ideen und Wünsche! Was sollte ein perfekter Spielplatz, der so
                                               groß wie zwei Fußball-Felder ist, alles bieten?

                                               Sollte der Spielplatz vielleicht einen Skatepark oder Kletterparcours haben, einen
                                               Wasserlauf oder einen Streichelzoo mit Tieren? Wünscht ihr euch ein Baumhaus,
                                               eine Erdhöhle oder vielleicht ein Lichtstern-Haus?

                                               Die Gemeinde Feldkirchen möchte eure Wünsche und Phantasien auf insgesamt
                                               15.000 Quadratmetern am „Dornacher Feld“ verwirklichen.

                                            Im Namen des Gemeinderats lade ich euch deshalb heute zu einem Kreativwett-
   bewerb ein. Malt, bastelt oder schreibt uns eure Ideen.

   Ihr dürft bunte Stifte, Schere und Papier verwenden. Gerne könnt ihr aber auch einen Spielplatz mit Schachteln nachbauen
   oder Knete verwenden. Eurer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Natürlich dürfen eure Eltern auch ein wenig helfen.
   Schickt uns einen Abenteuerspielplatz, wie ihr ihn euch erträumt. Es soll ein Begegnungsraum für Kinder und Jugendliche
   aus verschiedenen Kulturen sein – ein Platz, wo ihr euch alle wohlfühlt.
   Deshalb auch explizit ein Appell an die Jugendlichen: macht mit!

   Schickt uns Euren Entwurf bis zum 15. März 2022 ins Rathaus!

   Der Gemeinderat von Feldkirchen wird sich dann in einer der nächsten Sitzungen eure Planungen ansehen, und möglichst
   viele Wünsche erfüllen.

   Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen natürlich ein kleines Dankeschön für die Mühe. Als Hauptgewinn be-
   kommt ihr letztlich alle: einen wunderschönen Begegnungs- und Spielplatz am Dornacher Feld.

   Ich bin wirklich gespannt auf eure Entwürfe.

   Euer

   Andreas Janson
   Erster Bürgermeister

                                                          IMPRESSUM
                  Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                           Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister

 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de

       Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                             Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.

                      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
              Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                                02  / 2022                                                      Seite 3

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der                             Ersten Bürgermeisters Andreas Janson ab       (3)	
                                                                                              Miteigentümer und andere ding-
                                            der Amtsperiode 2020.                             lich Nutzungsberechtigte eines an-
öffentlichen Sitzung                        Abstimmung: einstimmig angenommen                 geschlossenen Grundstücks sind
des Gemeinderates                                                                             Gesamtschuldner. Dies gilt ins-
vom 09.12.2021                              K 	 Gebührensatzung                               besondere für Wohnungs- oder
                                            für die geordnete Abfall-                         Teileigentümer im Sinne des Woh-
                                                                                              nungseigentumsgesetzes. Der Ge-
K 	 E instellung einer dualen              wirtschaft in Feldkirchen                         bührenbescheid über die gesamte
     Studentin für die                      Die Gemeinde ist nach dem Kommunal-
                                                                                              Gebührenforderung kann an den
     Kinderkrippe Feldmäuse                                                                   Wohnungseigentumsverwalter ge-
                                            abgabengesetz verpflichtet, die Abfall-
                                                                                              richtet werden.
                                            wirtschaft kostendeckend zu betreiben.
Der AWO-Kreisverband München-Land           Aufgrund neu auftretender Ausgaben            (4)	
                                                                                              Bei einer gemeinsamen Nutzung
beantragte die Übernahme der Kosten         und Einnahmen war eine neue Gebüh-                der Restmülltonne i.S.v. § 15 Abs. 3
für eine duale Studentin der IBA (Inter-    renkalkulation erforderlich. Auf Grund-           S. 1 der Abfallwirtschaftssatzung ist
nationale Berufsakademie).                  lage der Neukalkulation musste eine               jeder einzelne Anschlusspflichtige
                                            Gebührenerhöhung erfolgen.                        Gebührenschuldner. Ein Gebühren-
Beschluss                                                                                     schuldner muss sich gegenüber der
Die Kosten für eine duale Studentin         Beschluss                                         Gemeinde als Gesamtschuldner in
in Höhe von ca. 12.800 € pro Jahr für       Die Gemeinde Feldkirchen b. München               voller Höhe zur Zahlung der Ab-
die kommenden drei Jahre für die Kin-       erlässt aufgrund der Art. 5 Abs. 1 und Art.       fallgebühren schriftlich verpflichten.
derkrippe Feldmäuse werden mit folgen-      7 Abs. 2 des Gesetzes zur Vermeidung,             Vorgenannter Gebührenschuldner
der Vorgabe übernommen:                     Verwertung und sonstigen Bewirtschaf-             wird gem. Art.13 KAG i.V.m. §§ 44
Die Stelle der dualen Studentin er-         tung von Abfällen in Bayern (Bayerisches          und 155 Abs.3 Abgabenordnung
setzt die zweite, generell genehmigte,      Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) in             (AO) als Gesamtschuldner in voller
Optipraxstelle, so dass während der         der Fassung der Bekanntmachung vom                Höhe zur Zahlung der Abfallgebühr
Beschäftigung der dualen Studentin          09.08.1996, (durch §2 des Gesetzes Än-            herangezogen.
nur eine weitere Stelle nach dem Op-        derungsgesetz vom 25.05.2021) i.V. mit
tiprax-Modell besetzt werden darf.                                                        (5)	Die Gebührenschuld ruht als öffent-
                                            Art. 1 und 8 KAG (Kommunalabgaben-
Es wird nochmals geprüft, ob eine zeitli-                                                      liche Last auf dem Grundstück bzw.
                                            gesetz) sowie nach § 19 der Abfallwirt-
che Bindung an die Einrichtung möglich                                                         dem Erbbaurecht (Art.8 Abs.8 i.V.m.
                                            schaftssatzung der Gemeinde Feldkir-
ist.                                                                                           Art.5 Abs.7 KAG), bei Wohnungs-
                                            chen bei München die nachstehende
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                              und Teileigentum entsprechend dem
                                            Gebührensatzung (gültig ab 1. Januar
                                                                                               Miteigentumsanteil auf dem Woh-
                                            2022 gem. § 7 Abs. 1):
                                                                                               nungs- und Teileigentum.
K 	 Feststellung
     der Jahresrechnung 2020                Satzung der Gemeinde Feldkirchen
                                            über die Erhebung von Gebühren für                    § 3 – Gebührenmaßstab
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Ge-        die geordnete Abfallwirtschaft                (1)	Die Gebühr für die Abfallentsorgung
meindeordnung ist nach Durchführung                                                            bestimmt sich nach der Zahl und
der örtlichen Prüfung die Jahresrechnung           § 1 – Gebührenerhebung                      dem Fassungsvermögen der Haus-
vom Gemeinderat festzustellen. Die ört-                                                        müllabfallbehältnisse und der An-
liche Prüfung der Jahresrechnung 2020       Die Gemeinde Feldkirchen erhebt für
                                                                                               zahl der Abfuhren. Mit der Gebühr
erfolgte in der Sitzung des Rechnungs-      die Benutzung der öffentlichen Abfall-
                                                                                               nach Satz 1 werden auch die Kosten
prüfungsausschusses vom 04.11.2021.         entsorgungseinrichtungen    Gebühren
                                                                                               für die zweimal jährliche Sperrmüll-
                                            nach Maßgabe dieser Satzung.
                                                                                               abholung (Doppelkartensystem), die
Beschluss                                                                                      Gartenabfallabfuhr, die Bioabfallab-
Der Gemeinderat stellt die Jahresrech-             § 2 – Gebührenschuldner                     fuhr, die Biotonnenreinigung (durch
nung 2020 fest.                                                                                die Gemeinde), sowie die Altpapier-
Abstimmung: einstimmig angenommen           (1)	Gebührenschuldner ist, wer die Ab-
                                                                                               abholung abgegolten; § 3 Abs. 2 und
                                                 fallentsorgungseinrichtungen   der
                                                                                               § 4 Abs. 3 bleiben unberührt.
K 	 J ahresrechnung 2020;                       Gemeinde Feldkirchen benutzt.
                                                                                          (2)	Die Gebühr für die Entsorgung / Ver-
    Entlastung                              (2)	
                                                Bei der Abfallentsorgung im Bring-
                                                                                               wertung von Sperrmüll / Sperrgut be-
                                                und im Holsystem gilt der Eigentü-
                                                                                               misst sich nach der Menge, gemes-
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Ge-            mer oder dingliche Nutzungsberech-
                                                                                               sen in Kubikmetern.
meindeordnung ist nach Feststellung der         tigte des an die Abfallentsorgung der
Jahresrechnung 2020 vom Gemeinderat             Gemeinde angeschlossenen Grund-           (3)	
                                                                                              Bei der Entsorgung unzulässig be-
über die Entlastung zu beschließen.             stücks als Benutzer. Bei der Verwen-          handelter, gelagerter oder abgelager-
                                                dung von Restmüllsäcken ist der Er-           ter Abfälle berechnet sich die vom
Beschluss                                       werber Nutzer. Die Abfallentsorgung           Verursacher zu entrichtende Gebühr
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art.           der Gemeinde benutzt auch derje-              nach dem angefallenen Arbeitsauf-
102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung des         nige, dessen unzulässig behandelte,           wand (je angefangene halbe Stunde)
Ersten Bürgermeisters Werner van der            gelagerte oder abgelagerte Abfälle            und nach der Menge des zu entsor-
Weck bis zur Amtsperiode 2020 und des           die Gemeinde beseitigt.                       genden Restmülls (je angefangenen
Seite 4                                                     02  / 2022                           Feldkirchner Gemeindeblatt

   100 Litern). Zudem ist vom Verur-           § 5 – Entstehen der Gebührenschuld           K 	 Breitbandausbau Aschheim-
   sacher eine Verwaltungskostenpau-                                                             Feldkirchen-Kirchheim
   schale zu entrichten.                      (1)	
                                                  Bei der Abfallentsorgung im Bring-
                                                  und Holsystem entsteht die Gebüh-
                                                                                            Um eine ausreichende Gigabit-Versor-
                                                  renschuld erstmals mit dem Inkraft-
           § 4 – Gebührensatz                                                               gung für alle Adressen im Gemeindege-
                                                  treten dieser Gebührensatzung, für
                                                                                            biet zu ermöglichen, ist die Errichtung
(1)	
    Die Gebühr für die Abfallentsor-              später hinzukommende Schuldner
                                                                                            eines flächendeckenden Glasfasernetzes
    gung unter Verwendung folgender               erstmals mit Beginn des auf den
                                                                                            erforderlich. In Anbetracht des stetig stei-
    Restmüllbehältnisse beträgt                   Eintritt des Gebührentatbestands
                                                                                            genden Bandbreitenbedarfs sind über
                                                  folgenden Kalendermonats für den
   a) bei genereller 14-tägiger Leerung                                                     Kupferkabeln angebundene Anschlüsse
                                                  vollen Monat. Im Übrigen entsteht
   1. einer 60 l - Restmülltonne                                                            zukünftig nicht ausreichend. Beabsich-
                                                  die Gebühr am Anfang eines Monats
      160,20 € / Jahr (13,35 € / Monat)                                                     tigt ist der weitere Breitbandausbau auf
                                                  für den vollen Monat. Satz 1 gilt ent-
   2. einer 80 l - Restmülltonne                                                            dem Gebiet der Gemeinde mit Förder-
                                                  sprechend, wenn sich die Umstände
      171,84 € / Jahr (14,32 € / Monat)                                                     mitteln des Bundes nach der Richtli-
                                                  gem. § 4 Abs.1 ändern.
   3. einer 120 l - Restmülltonne                                                           nie „Förderung zur Unterstützung des
      195,60 € / Jahr (16,30 € / Monat)                                                     Breitbandausbaus in der Bundesrepub-
                                              (2)	
                                                  Bei der Verwendung von Abfall- /
   4. einer 240 l - Restmülltonne                                                           lik Deutschland“ und des Landes. Das
                                                  Windelsäcken entsteht die Gebüh-
      266,52 € / Jahr (22,21 € / Monat)                                                     für die Bundesförderung erforderliche
                                                  renschuld mit der Ausgabe des Ab-
                                                                                            Markterkundungsverfahren auf dem Ge-
   b) bei genereller wöchentlicher               fall- / Windelsackes an den Erwerber.
                                                                                            biet der Gemeinde wurde bereits durch-
       Leerung:                                                                             geführt.
   1. eines 770 l - Müllgroßbehälters         (3)	Bei der Entsorgung / Verwertung von
       1.665,96 € / Jahr (138,83 € /               Sperrmüll / Sperrgut im Hol- und
                                                                                            Beschluss
       Monat)                                      Bringsystem entsteht die Gebüh-
                                                                                            Die unterversorgten Adressen im Ge-
   2. eines 1.100 l - Müllgroßbehälters            renschuld mit der Übergabe an das
                                                                                            meindegebiet sollen im Rahmen eines
       2.244,36 € / Jahr (187,03 € /               Gemeindepersonal bzw. an von der
                                                                                            geförderten Betreibermodells nach der
       Monat)                                      Gemeinde beauftragte Personen /
                                                                                            Richtlinie des Bundes „Förderung zur
                                                   Unternehmen im Wertstoffhof.
                                                                                            Unterstützung des Breitbandausbaus
(2)	Entsteht die Gebührenschuld für we-                                                    in der Bundesrepublik Deutschland“ in
     niger als ein Kalenderjahr, so beträgt   (4)	
                                                  Bei der Beseitigung unzulässig be-
                                                                                            interkommunaler Zusammenarbeit mit
     die Gebühr für jeden angefangenen            handelter, gelagerter oder abgela-
                                                                                            den Gemeinden Aschheim und Kirch-
     Kalendermonat, für den die Gebüh-            gerter Abfälle entsteht die Gebüh-
                                                                                            heim ausgebaut und die Betreiberaus-
     renschuld bestand, ein Zwölftel der          renschuld mit dem Abtransport der
                                                                                            schreibung gestartet werden. Die Ent-
     in Abs. 1 genannten Jahresgebühr.            Abfälle durch die Gemeinde oder
                                                                                            scheidung über den Zuschlag und die
                                                  deren beauftragten Dritten.
                                                                                            Folgeausschreibungen (Planung, Bau)
(3)	Die Gebühr für die Entsorgung / Ver-                                                   erfolgt gesondert.
     wertung von Sperrmüll / Sperrgut im                                                    Abstimmung: mehrheitlich angenommen
                                                § 6 – Fälligkeit der Gebührenschuld
     Hol- und Bringsystem beträgt: 10 €                                                     Ja 13 Nein 3
     je angefangener halber Kubikmeter        (1)	Die Gebühren nach § 4 Abs.1 wer-
     (Kleinstmengen bis 100 l bleiben un-          den für das gesamte Jahr am 01.07.
     berücksichtigt)                               jeden Jahres fällig, frühestens jedoch
                                                   einen Monat nach Zustellung des
	Diese Gebühr ist bei der Abholung                Gebührenbescheids.
  des Sperrgutes bzw. bei der Abgabe                                                        K 	 R
                                                                                                 ichtlinie zur Förderung von
  der Wertstoffe im Wertstoffhof zu           (2)	Bei der Entsorgung / Verwertung von
  entrichten.                                      Sperrmüll / Sperrgut im Hol- und
                                                                                                Balkonsolarmodulen
                                                   Bringsystem, beim Erwerb von Ab-
                                                                                            Nach einem Antrag der UWV-Fraktion
(4)	Die Gebühr für die Hausmüllabfuhr             fall- / Windelsäcken und bei der Er-
                                                                                            vom 22.09.2021 wurde dieser in der
     unter Verwendung von Abfall- / Win-           fassung unzulässig behandelten, ge-
                                                                                            Gemeinderatssitzung vom 21.10.2021
     delsäcken beträgt pro Sack 5,00 €.            lagerten oder abgelagerten Abfällen
                                                                                            vorgestellt und beraten. Dabei wurde
     In diesem Betrag ist das Entgelt für          wird die Gebühr mit dem Entstehen
                                                                                            dem Antrag einstimmig, mit geringfügi-
     die Abfuhr und Entsorgung des in              gem. § 5 sofort fällig.
                                                                                            gen Änderungen - je Balkonsolarmodul
     Abfallsäcken bereitgestellten Abfalls
                                                                                            Förderung in Höhe von 100,- €, Maxi-
     enthalten. Die Säcke können im Rat-
                                                         § 7 – Inkrafttreten                malförderung 200,- € - zugestimmt und
     haus erworben werden.
                                                                                            die Verwaltung mit der Ausarbeitung ei-
                                              (1)	
                                                  Diese Satzung tritt am 01. Januar         nes Förderprogramms beauftragt.
(5)	Bei unzulässiger Entsorgung nach § 3         2022 in Kraft.
     Abs.3 beträgt die Gebühr für den an-
                                                                                            Beschluss
     gefallenen Arbeitsaufwand pro ange-      (2)	
                                                  Gleichzeitig tritt die Gebührensat-       Der Gemeinderat beschließt die Richt-
     fangener halber Stunde 16,47 €, für          zung für die geordnete Abfallwirt-        linie zur Förderung der Installation von
     die Einsatzdauer des Fahrzeugs pro           schaft in der Gemeinde Feldkirchen        Balkonsolarmodulen in der Gemeinde
     angefangener halber Stunde 15,00             vom 01. Januar 2018 außer Kraft.          Feldkirchen. Das Förderprogramm tritt
     €, sowie pro angefangenen 100 Li-
                                                                                            ab 01.01.2022 in Kraft. (Die Förderricht-
     tern Restmüll 7,14 €. Zudem ist vom
                                              Abstimmung: einstimmig angenommen             linie kann über die gemeindliche Home-
     Verursacher eine Verwaltungskosten-
                                                                                            page eingesehen werden.)
     pauschale in Höhe von 69,26 € zu
                                                                                            Abstimmung: einstimmig angenommen
     entrichten.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                                         02  / 2022                                                   Seite 5

K 	 A
     ntrag der Umweltgruppe                                  K 	 Anträge der SPD- und der                       K 	 Antrag auf Verwendung des
    Feldkirchen auf Dauernut-                                 CSU-Fraktion auf Änderung der                      Gemeindewappens
    zung des Gesellschaftsraums                               Sitzungsverteilung in den kom-
    im Ludwig-Glöckl-Haus                                     munalen Ausschüssen                                Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreund-
                                                                                                                 licher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK
Die Umweltgruppe Feldkirchen bean-                            Die SPD- und die CSU-Fraktion bean-                Bayern) bat um Genehmigung der Ver-
tragt eine Dauernutzung für den Gesell-                       tragte jeweils die Änderung der Vertre-            wendung des Feldkirchner Gemeinde-
schaftsraum im Ludwig-Glöckl-Haus für                         tungsregelung in den kommunalen Aus-               wappens für den Jahresbericht sowie die
monatliche Treffen.                                           schüssen.                                          AGFK-Webseite.

Beschluss                                                     Beschluss                                          Beschluss
Der Umweltgruppe wird die Dauer-                              Den Anträgen der SPD- und der                      Der Gemeinderat erteilt der Arbeitsge-
nutzung des Gesellschaftsraumes im                            CSU-Fraktion wurde zugestimmt.                     meinschaft Fahrradfreundlicher Kom-
Ludwig-Glöckl-Haus antragsgemäß wie                           Abstimmung: jeweils einstimmig ange-               munen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)
folgt genehmigt: Dienstag, einmal mo-                         nommen                                             die Genehmigung auf Verwendung des
natlich in der Zeit von 19:00 bis 23:00                                                                          Gemeindewappens im Rahmen der Mit-
Uhr. Die Einzelnutzung hat Vorrang ge-                                                                           gliedschaft der Gemeinde Feldkirchen.
genüber einer Dauernutzung.                                                                                      Die Verwendung des Gemeindewap-
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                                                pens erfolgt unentgeltlich.
                                                                                                                 Abstimmung: einstimmig angenommen

  Amtliche Nachrichten
                                                                                                                                        Landkreis
Tipp
  Tippdes  Monats
      des Monats für für Seniorinnen und Senioren                                                                                       München
   Seniorinnen und Senioren
                                                                                         Viele Seniorinnen und Senioren wollen sich ehrenamtlich en-
                                                                                         gagieren. Im Landkreis München haben Sie die Möglichkeit, im
                                                                                         Rahmen des neuen Postpatenprojekts ältere Menschen bei der
                                                                                         Erledigung des Schriftverkehrs, dem Ordnen der Briefe und an-
                                                                                         deren Postangelegenheiten, die mit zunehmenden Alter schwer
                                                                                         fallen, zu unterstützen.

                                                                                         Sie werden für diesen Einsatz vom Münchner Bildungswerk ge-
                                                                                         schult und von der Beratungsstelle Aufsuchende Seniorenbera-
                                                                                         tung des Landratsamts München fachlich begleitet.

                                                                                         Am 21.02.2022 findet im Münchner Bildungswerk ein Informa-
                                                                                         tionsabend statt, voraussichtlich in Präsenz mit der Möglichkeit,
                                                                                         sich online zuzuschalten.

   Rente und noch rüstig –                                                               Weitere Informationen erhalten Sie in der Aufsuchenden Senio-
                                                                                         renberatung unter Telefon 089/6221-2840 oder beim Münchner
   Lust auf ein ehrenamtliches Engagement als Postpate?                                  Bildungswerk unter 089/54 58 05-0.
   Viele Seniorinnen und Senioren wollen   von der Beratungsstelle Aufsuchende
   sich ehrenamtlich engagieren.           Seniorenberatung des Landratsamts
                                           München fachlich begleitet.
  Bekanntmachung
   Im Landkreis München haben Sie die
   Möglichkeit, im Rahmen des neuen        Am 21.02.2022 findet im Münchner
   Postpatenprojekts ältere Menschen       Bildungswerk ein Informationsabend
  Freiwilliger     Wehrdienst;
   bei der Erledigung des Schriftver- Übermittlung        voninDaten
                                          statt, voraussichtlich  Präsenz mit der
  an dasdem
   kehrs,   Bundesamt       fürund
               Ordnen der Briefe  Wehrverwaltung
                                      an- Möglichkeit, sich online zuzuschalten.
   deren Postangelegenheiten, die mit
   zunehmenden Alter schwer fallen, zu Weitere Informationen erhalten Sie in
  Zum    1. Juli 2011 ist die allgemeine
   unterstützen.                                    Wehrpflicht,
                                         der Aufsuchenden            soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in
                                                           Seniorenberatung
  einen freiwilligen Wehrdienstunter          Telefon 089/6221-2840
                                          übergeleitet     worden.  oder
   Sie werden für diesen Einsatz vom     beim Münchner Bildungswerk unter
  Frauen
   Münchnerund      Männer,
             Bildungswerk         dieund
                            geschult  Deutsche
                                         089/54 58im
                                                   05-0.Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes ver-
  pflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

  Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt
  die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten
  Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

  Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebun-
  den und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde Feldkirchen eingelegt werden. Falls der Daten-
  übermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.
Seite 6                                                    02  / 2022                      Feldkirchner Gemeindeblatt

   Bekanntmachung
   Lt. Bundesmelderecht ist die Eintragung
   folgender Übermittlungssperren möglich:

   Widerspruch gegen Übermittlung von Daten
   • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
   • aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
   • an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 und 5
     BMG)
   • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
     über den freiwilligen Wehrdienst (§ 58 c Soldatengesetz i. V. m. § 36 Abs. 2 BMG)

   Ich bin kein Mitglied der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
   • meines Ehegatten/ Lebenspartners und widerspreche der Übermittlung meiner Daten an diese öffentlich-rechtliche Re-
     ligionsgesellschaft/en (§ 42 Abs. 3, S. 2 BMG).
   • meiner minderjährigen Kinder und widerspreche der Übermittlung meiner Daten an diese öffentlich-rechtliche Religi-
     onsgesellschaft/en (§ 42 Abs. 3, S. 2 BMG).
   • meiner Eltern (bei minderjährigen Kindern) und widerspreche der Übermittlung meiner Daten an diese öffentlich-recht-
     lichen Religionsgesellschaft/ en (§ 42 Abs. 3, S. 2 BMG).

   Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie im Einwohnermeldeamt oder über die Homepage der Gemeinde
   Feldkirchen www.feldkirchen.de, Rathaus & Service, Formulare, Einwohnermeldeamt, Widerspruch gegen Datenübermitt-
   lung beantragen.

   Bitte beachten Sie, dass die Wirkung der Sperren erst ab dem Eintragungsdatum besteht.

   Öffentliche Zahlungsaufforderung
   der Gemeinde Feldkirchen

           Am 15. Februar 2022 werden zur Zahlung fällig:

           Gewerbesteuer:		           Vorauszahlung 1. Rate für das Jahr 2022
           Grundsteuer:		             1. Rate für das Jahr 2022
           Müllabfuhrgebühren:        1. Rate für das Jahr 2022
           (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben)

   Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen:
   Kreissparkasse MUC-STA-EBE:
   IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS

   Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steu-
   erart) anzugeben.

   Bareinzahlungen können in der Gemeindekasse von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von
   15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geleistet werden.

   Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden.
   Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit der Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift an. Die Formulare können Sie
   bei der Gemeindekasse anfordern oder auf unserer Homepage – unter Rathaus&Service  Online-Dienste, Formulare –
   zum Ausfüllen runterladen. Die SEPA-Lastschriftmandate bitte unterschreiben und das Original zurück an die Gemeinde-
   kasse senden (FAX und E-Mail haben keine Gültigkeit).
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 02  / 2022                                                    Seite 7

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                   Großbehälter (1100/770 L)                    Biomüll:
                                            Leerungsgebiet Ost:
Leerungsgebiet Ost:                         Mittwoch, 02.02., 09.02., 16.02.,            Leerungsgebiet Ost:
Dienstag, 01.02., 15.02. und 01.03.2022     23.02. und 02.03.2022                        Donnerstag, 10.02., 24.02. und
                                                                                         10.03.2022
Leerungsgebiet West:                        Leerungsgebiet West:
Dienstag, 08.02., 22.02. und 08.03.2022     Freitag, 04.02., 11.02., 18.02., 25.02.      Leerungsgebiet West
                                            und 04.03.2022                               Donnerstag, 03.02., 17.02. und
                                                                                         03.03.2022

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 02.02., 16.02. und 02.03.2022

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im Februar:       Montag, 14.02. und Montag, 28.02.2022             im Februar:    Montag, 07.02. und Montag, 21.02.2022
im März:          Montag, 14.03. und Montag, 28.03.2022             im März:       Montag, 07.03. und Montag, 21.03.2022

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 15. Februar und 15. März 2022 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof
der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze
aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben
werden können.

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                16:00 – 19:00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19:00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19:00 Uhr
           Freitag               16:00 – 19:00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie-
he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro-
nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und
Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen
Seite 8                                                    02  / 2022                           Feldkirchner Gemeindeblatt

Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut-
container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können
im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen

Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle
nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die
eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff,
ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen
Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll.
Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene
Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese
werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll:       10 Euro je angefangener ½ m³
             (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt)

Kartonagen und Papier
Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff-
hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen.

Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen.

   Nicht am Wertstoffhof angenommen werden:
   – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten
      (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder
      über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungs-
      fachbetrieben gegen Gebühr möglich),
   – Altreifen
   – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz)
   – Dispersionsfarben
   – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen)

  Die Biotonnen im Winter
  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

  in den Wintermonaten, speziell an frostigen Tagen, kommt es immer wieder zu der Problematik, dass der Inhalt der Biotonnen
  ein- bzw. festfriert. Vor allem nasses Laub und Verdichtung in der Tonne befördern das Fest- oder Anfrieren an die Tonne. Dies
  führt häufig dazu, dass die Biotonne nicht, bzw. nicht vollständig geleert werden kann. Die Tonnen werden in der Schüttung
  am LKW insgesamt dreimal „angeschlagen“. Wenn sich beim dritten „Anschlagen“ der festgefrorene Biomüll nicht lösen
  lässt, wird der festgefrorene Teil nicht händisch von den Müllwerkern herausgeholt. Dies hat u.a. mit arbeitsschutzrechtlichen
  Bestimmungen zu tun.
  Dafür bitten wir Sie um Verständnis!

  Um ein Einfrieren von Bioabfall vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Biotonne mit trockenem Zeitungspapier auszulegen, den
  Bioabfall – soweit dies möglich ist – gut abtropfen lassen und ein Verdichten und Reinpressen in der Tonne zu vermeiden.
  Damit wird ein Festfrieren an den Tonnenrand erschwert.
  Oftmals verhindert auch ein geschützter Ort (Vordach, Unterstand) ein komplettes Durchfrieren der Tonne.
  Eine weitere Möglichkeit ist, am Abfuhrtag selbst zu kontrollieren, ob die Biotonne eingefroren ist und diesen Teil mit einem
  Gegenstand (Stock, Harken etc.) lockern, damit beim „Anschlagen“ an der Schüttung die Leerung erfolgreich ist.

  Wir danken für Ihre Mithilfe!

Vorankündigung: Häckselaktion
Am Dienstag, 22. März 2022 findet wieder eine gemeindliche Häckselaktion statt.
Nähere Informationen können Sie der März-Ausgabe des Gemeindeblattes entnehmen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                              02  / 2022                                               Seite 9

 Aus unserer Gemeinde
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Änderungen vorbehalten)
  Montag – Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

  Bitte beachten Sie für den Zutritt ins Rathaus:
  (Zugang über den Haupteingang Hohenlindner Straße)

  • Es ist eine Anmeldung an der Info-Zentrale erforderlich
  • Ein gültiger Impfnachweis oder der Nachweis über den Status „genesen“ muss vorgelegt werden
       oder (für ungeimpfte Bürger/innen):
       ein negativer Testnachweis muss vorgelegt werden.
       Der Nachweis hat
       – auf einem PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
       – auf einem PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde oder
       – auf einem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenomme-
          nen Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
          zu beruhen.

  Die Gemeindeverwaltung ist zu den o. g. Zeiten wieder regulär geöffnet. Innerhalb des Rathauses besteht FFP2-Masken-
  pflicht.

  Terminvereinbarung dringend empfohlen (bitte hierzu nachfolgenden Artikel beachten)
  Auch wenn nicht zwingend erforderlich, wird generell weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
  Diese kann unnötige Wartezeiten verhindern.

  Wir bitten um Verständnis, dass Bürger/innen mit Terminbuchungen bevorzugt behandelt werden.

  Tel. 089/909974-0       E-Mail: rathaus@feldkirchen.de       Internet: www.feldkirchen.de

  Wichtige Hinweise zu Online-Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,

  aus gegebenem Anlass möchte das Einwohnermeldeamt auf Folgendes hinweisen:

  • Bitte buchen Sie Ihre Online-Termine NUR für Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes,
    wie u.a. Anmeldung, Passbeantragung etc. unter https://www.feldkirchen.de/einwohnermeldeamt)
  • Bitte buchen Sie keine Termine unter dem Punkt „Sonstiges“ für diverse andere Anliegen,
    wie z. B. Hundeanmeldung oder Standesamtsangelegenheiten, wie Kirchenaustritt etc.
  • Hierfür wenden Sie sich bitte vorab telefonisch direkt an die entsprechenden Abteilungen.
  • Bitte sagen Sie zuvor von Ihnen gebuchte Termine ab, wenn Sie diese doch nicht wahrnehmen können. Dies können
    Sie entweder direkt online über den Onlineterminplaner machen oder einfach per E-Mail oder telefonisch absagen.
  • So können frei gewordene Termine gleich an andere Wartende weitergegeben werden.
  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin (auch im Hinblick auf andere Wartende mit Termin!)
  • Bitte buchen Sie pro Person einen Termin

  Auch wenn nicht zwingend erforderlich, wird generell weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen,
  vor allem um lange Wartezeiten zu vermeiden, da Termine bevorzugt behandelt werden.

  Für Abholung von Ausweis/oder Passdokumenten benötigen Sie KEINEN Termin!

  Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  Ihr Einwohnermeldeamt
Seite 10                                                02  / 2022                          Feldkirchner Gemeindeblatt

  Ab sofort wieder möglich:
  Rentenberatungen in der Gemeinde Feldkirchen
  Die Gemeinde Feldkirchen bietet ab sofort wieder Rentenberatungen an.

  Terminvereinbarung erforderlich
  Zur Beratung bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 089/ 90 99 74-21
  oder per E-Mail unter ewo@feldkirchen.de.

  Weitere Informationen sowie Informationen über Online-Terminvereinbarung und Online-Rentenantrag
  erhalten Sie im Internet unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de

  Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
  0800 1000 480 15      Mo-Do von 7.30 bis 19.30 Uhr und Fr von 7.30 bis 15.30 Uhr

     Das Bürgerservice-Portal –
     rund um die Uhr für den Bürger da.
                       Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von
                       zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

                       Nähere Informationen auf unserer Homepage:
                       www.feldkirchen.de/buergerservice

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Dezember 2021 36 Anmeldungen           Zum 31. Dezember 2021 sind         7.618 Personen mit Hauptwohnsitz,
                         44 Abmeldungen		                                            368 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                         13 Wohnungswechsel		                                      7.986 Personen insgesamt gemeldet.
                          7 Geburten
                          2 Sterbefälle

Termine und Hinweise für Februar und März 2022

Di     8. Februar    18.30 Uhr           Katholische Frauengemeinschaft: Stammtisch „Walk & Talk“   Pfarrhof, Kreuzstraße 6
Di     8. Februar    19.00 Uhr           Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses          Sitzungssaal, Rathaus
Do     10. Februar   19.00 Uhr           Sitzung des Bau- und Umweltausschuss                       Sitzungssaal, Rathaus
Fr     11. Februar   14.30 – 17.30 Uhr   Tag der offenen Tür: Kinderkrippe Feldkirchen              Hohenlindner Straße 8
Fr     18. Februar   15.00 – 17.30 Uhr   Tag der offenen Tür: AWO-Kinderkrippe Feldmäuse            Bahnhofstraße 8
Do     24. Februar   17.00 – 21.00 Uhr   Katholische Frauengemeinschaft: Weiberfasching             Pfarrhof, Kreuzstraße 6
Do     24. Februar   19.00 Uhr           Sitzung des Gemeinderates                                  Sitzungssaal, Rathaus
Fr     25. Februar   16.00 – 18.00 Uhr   Tag der offenen Tür:                                       Sonnenstraße 26b
                                         Kindergroßtagespflege Brezn-Beisser-Bande
Fr     25. Februar   20.00 Uhr           Kultur im Rathaus: Dreiviertelblut                         Rathausfoyer
                                         Bitte evtl. aktuelle Hinweise beachten!
Di     8. März       18.30 Uhr           Katholische Frauengemeinschaft: Stammtisch „Walk & Talk“   Pfarrhof, Kreuzstraße 6
Di     8. März       19.00 Uhr           Sitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses          Sitzungssaal, Rathaus
Do     10. März      19.00 Uhr           Sitzung des Bau- und Umweltausschusses                     Sitzungssaal, Rathaus
Sa     12. März      10.00 – 15.00 Uhr   Ramadama-Aktion                                            Treffpunkt: Maibaum-
                                                                                                    platz
Do     24. März      19.00 Uhr           Sitzung des Gemeinderates                                  Sitzungssaal, Rathaus

Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der
jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht.
Feldkirchner Gemeindeblatt                               02  / 2022                                                  Seite 11

Biotopkartierungen in der Gemeinde Feldkirchen
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 10. November 2020 einstimmig beschlossen, im Gemeindegebiet mehrere Biotope
zu kartieren. Über das gesamte Jahr 2021 wurden zu verschiedenen Jahreszeiten Aufnahmen vom Dipl.-Geoökologen Rudolf
Necker gemacht. Die ersten ausgearbeiteten Berichte liegen nun vor und können auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen
eingesehen werden. Die Berichte sind sehr anschaulich gestaltet und bieten einen interessanten Einblick in die vorhanden Bio-
topflächen in Feldkirchen. Diese Kartierungen sollen in Zukunft wiederholt werden, damit festgestellt werden kann, wie sich die
Biotopflächen weiterentwickeln und welche Maßnahmen gegebenenfalls notwendig sind, um die Biotope langfristig zu fördern,
zu erhalten und zu verbessern.

Radwegekonzept für Feldkirchen
Im Rahmen der Erstellung eines Radwegekonzepts für Feldkirchen wurde am 06.07.2021 eine Haushaltsbefragung durchgeführt,
um die aktuelle Situation der Verkehrsteilnehmer in Feldkirchen festzustellen. Das Ergebnis der Haushaltsbefragung wurde dem
Bau- und Umweltausschuss am 13.01.2022 vom Planungsbüro Stadt Land Verkehr vorgestellt. Von besonderer Bedeutung ist der
ermittelte so genannte „Modal Split“, der den Anteil der Verkehrsteilnehmer verteilt auf die Verkehrsmittel widergibt. Insgesamt
ist der Anteil der Fahrradfahrenden bereits recht hoch, trotzdem werden als dringlichstes Problem die fehlenden Fahrradwege im
Gemeindegebiet bemängelt. Diese und viele weitere Zusammenhänge werden in dem Bericht erläutert. Der gesamte Erläute-
rungsbericht der Haushaltsbefragung kann auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen eingesehen werden.

Die nachfolgenden Abbildungen zeigen Grafiken aus dem Erläuterungsbericht der Haushaltsbefragung Gemeinde Feldkirchen.

Derzeit erarbeitet das Planungsbüro eine Mängelliste zum Haupt- und Nebenroutennetz, zu der entsprechende Maßnahmen zur
Verbesserung abgeleitet werden. Wenn dieser Maßnahmenkatalog fertiggestellt ist, wird dieser dem Bau- und Umweltausschuss
vorgestellt. Die Vorstellung wird bis zum Sommer 2022 anvisiert.

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig?
  Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung obliegt
  dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen.

  Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Vertei-
  lerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu
  gewährleisten.

  Die Telefonnummer lautet:   08732-9210-650
  Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angelegen-
  heit mit dem Verlag klären.
Seite 12                                                02  / 2022                          Feldkirchner Gemeindeblatt

   Anmeldung für die Feldkirchner
   Kindertageseinrichtungen
   (siehe auch Artikel auf Seite 13/14)

                                                        Liebe Eltern,

            bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist für einen Kita-Platz ab dem Kita-Jahr 2022/2023 am
                                               15.03.2022 endet.
                    Bitte melden Sie Ihr Kind, welches im Kita-Jahr 2022/2023 einen Platz benötigt,
               bis zu diesem Tag im Programm „Little Bird“ in der jeweils gewünschten Einrichtung an.

               Bitte überprüfen Sie bis zum 15.03.2022 auch, ob die von Ihnen gemachten Angaben
            zur gewünschten Buchungszeit, zu den Prioritäten der Einrichtungen etc., noch korrekt sind.
                         Sie können diese im Elternportal von „Little Bird“ selbst abändern,
                     wenn Sie im Menüpunkt „Einstellungen“ der Datenübertragung zustimmen.

                               Die Platzvergabe findet nicht vor dem 01.04.2022 statt,
                         so dass wir Sie bitten, in der Zwischenzeit von Anfragen abzusehen.

                 Für anderweitige Rückfragen steht Ihnen Ihre gewünschte Kita gerne zur Verfügung.
                         Sie können sich außerdem jederzeit an die Gemeinde Feldkirchen,
                         Frau Jochim, Tel. 089/909974-24, jochim@feldkirchen.de wenden.

Herzlichen Dank an die „Madln und Burschen“
1000 Weihnachtspäckchen für die Feldkirchner Seniorinnen und Senio-
ren mussten Anfang Dezember ausgefahren werden. Als Unterstützung
konnte die Gemeindeverwaltung dafür den neugegründeten Madlverein
„Blaue Engerl“ sowie den Feldkirchner Burschenverein gewinnen. Vier
Tage lang fuhren die Madln und Burschen bei Wind und Wetter die Ge-
schenktüten mit Wurst, Käse, Lebkuchen und Schokolade aus – solange,
bis wirklich alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren versorgt waren.
Als Dankeschön für die großartige Unterstützung überreichte Bürgermeis-
ter Andreas Janson nun Essensgutscheine an die Vorsitzende des Madlver-
eins, Yasmin Baum, und den Vorsitzenden der Burschen, Manuel Schön.

                                           Besuch der Sternsinger im Rathaus
                                              „Wir kommen aus dem Morgenland. Wir kommen geführt von Gottes Hand!
                                               Wir wünschen Euch ein fröhliches Jahr – Kaspar, Melchior und Balthasar!“

                                           Mit diesem Vers begeisterten die Sternsinger in diesem Jahr wieder Feldkirchen.

                                           Wegen Corona konnte die Kindergruppe allerdings nur vorangemeldete Haushalte
                                           besuchen, um Segen zu bringen und Spenden für einen guten Zweck zu sammeln.

                                           Über den Besuch im Rathaus hat sich Bürgermeister Andreas Janson sehr gefreut.
Feldkirchner Gemeindeblatt                              02  / 2022                                                Seite 13

                        Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da.
                        Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung,
                        warmes Mittagessen und vieles mehr!

                        Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der
                        Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de
                        Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkirchen
                        jederzeit gerne zur Verfügung.
                        Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen.

Sie können uns auch „anklicken“.
Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der
Nachbarschaftshilfe Feldkirchen.

   Anmeldetermine und „Tag der offenen Tür“ in den Kindertageseinrichtungen

                              Caritas Kinderhaus „St. Jakob“
                              Sie haben Interesse an einem Betreuungsplatz ab Herbst 2022 in Krippe, Kindergarten oder
                              Hort im Caritas Kinderhaus St. Jakob?
                              Leider können wir aufgrund des derzeitigen Corona-Infektionsgeschehens noch nicht abse-
                              hen, ob Vor-Ort-Termine zum Kennenlernen unserer Einrichtung in Form von „Erlebniswoche“
                              oder „Tag der offenen Tür“ sattfinden können.
                              Bitte entnehmen Sie dazu die aktuellen Informationen auf unseren Homepages:
                              www.caritas-kinderkrippe-st-jakob.de
                              www.caritas-kindergarten-st-jakob.de
                              www.caritas-kinderhort-st-jakob.de
   Hier finden Sie auch Wissenswertes, z. B. über unsere Konzeption, Gebühren und Öffnungszeiten.

   Gerne können Sie sich auch jederzeit per E-Mail oder telefonisch in der Info-Sprechstunde an die Einrichtungsleitungen
   mit Ihren Fragen wenden:
   Krippe, Frau Eleni Karra, Einrichtungsleitung                 Hort, Herr Martin Lampl, Einrichtungsleitung
   • E-Mail: eleni.karra@caritasmuenchen.de                      • E-Mail: martin.lampl@caritsmuenchen.de
   • Telefon: 089-90476681                                       • Telefon: 089-9032851
   • Infosprechstunde jeden Montag von 12.30 – 13.30 Uhr         • Infosprechstunde jeden Dienstag von 9.30 – 10.30 Uhr

   Kindergarten, Frau Lucia Baumgartner, Einrichtungsleitung     Kinderhaus St. Jakob gesamt,
   • E-Mail: lucia.baumgartner@caritasmuenchen.de,               Frau Irmgard Löffler, Fachdienstleitung
   • Telefon: 089-9032845                                        • E-Mail: irmgard.loeffler@caritasmuenchen.de
   • Infosprechstunde jeden Dienstag von 14.00 – 15.00 Uhr       • Telefon: 089-90108490

   Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit uns. Ihr Leitungsteam aus dem Kinderhaus St. Jakob

                                                 Kindergarten Arche Noah

                                                Liebe Eltern,
                                                sehr gerne hätten wir Ihnen wie üblich einen „Tag der offenen Tür“ ange-
   boten, um unser Haus kennen zu lernen. Leider ist das aufgrund der noch andauernden Pandemie nicht möglich. Daher
   laden wir Sie ein, in einem Video Rundgang unser Haus kennen zu lernen. Bitte besuchen Sie dazu unsere Website unter
   www.arche-feldkirchen.de.

   Sollten wir Ihr Interesse an einem Platz für Ihr Kind in der Arche Noah geweckt haben, dann bitten wir um telefonische
   Voranmeldung für ein persönliches Gespräch. Hierzu können ab dem 07.02.2022 Termine vereinbart werden, unter der
   Telefonnummer: 089/ 92 91 819. Bitte kommen Sie zu dem Gespräch mit FFP2 Maske und auch nur jeweils ein Elternteil
   mit ihrem Kind.

   Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu den Gesprächen nur Eltern eingeladen werden, deren Kinder im kommenden
   Kindergartenjahr bereits 3 Jahre oder älter sind, bzw. bis November 2022 das 3. Lebensjahr erreichen.

   Bitte besuchen Sie Anfang Februar unsere Homepage, falls bei veränderter entspannter Lage doch ein Tag der offenen Tür
   möglich wäre.

   Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen. Ihr Kindergartenteam Arche Noah
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                                                  Kinderkrippe Feldkirchen – Tag der offenen Tür

                                               Am Freitag, 11. Februar 2022 öffnen wir von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
                                               unsere Türen an der Hohenlindner Straße 8 für interessierte Familien und
   Familien in Spe. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um uns, unsere Räumlichkeiten und pädagogischen Schwerpunkte ken-
   nenzulernen. Das Team und auch unser Elternbeirat wird Ihnen gerne all Ihre Fragen zu unserem Haus und zum Anmel-
   deverfahren beantworten. Da wir aktuell noch nicht absehen können, welche Vorgaben es geben wird, bitten wir Sie, sich
   vorher auf unserer Webseite www.krippe-feldkirchen.de, oder gerne auch telefonisch unter 089 / 189 429 87 bei uns zu
   informieren, ob und mit welchen Vorgaben der Tag der offenen Türe stattfinden kann.

                                            AWO Kinderkrippe „Feldmäuse“ – Tag der offenen Tür

                                             Am Freitag, 18. Februar 2022 von 15.00 – 17.30 Uhr laden wir alle Interessierten
                                             herzlich zu unserem „Tag der offenen Tür“ in der AWO Kinderkrippe Feldmäuse,
                                             Bahnhofstraße 8 in Feldkirchen, ein. Bei dieser Gelegenheit können Sie unsere
                                             Räumlichkeiten, unser pädagogisches Konzept und unsere Mitarbeiter/innen ken-
   nen lernen. Diese stehen Ihnen für Fragen und Informationen gerne zur Verfügung. Ebenso ist unser Elternbeirat vertreten,
   der Sie gerne aus Sicht der Eltern informiert und für Fragen zur Verfügung steht. Neben schriftlichem Informationsmaterial
   können Sie an diesem Tag auch ganz persönliche Eindrücke mit nach Hause nehmen. Auf unserer Homepage, mit welchen
   Hygienemaßnahmen der Tag der offenen Tür stattfinden kann. Bitte informieren Sie sich vorab unter „Aktuelles“ auf:
   www.awo-kvmucl.de/awo-kinderkrippefeldmaeuse.

   Auf Ihr Kommen freut sich das gesamte Feldmäuse-Team und der Elternbeirat.

                              Kindergroßtagespflege „Die Flurnasen“
                              Aufgrund der aktuellen Situation kann dieses Jahr leider kein „Tag der offenen Tür“ stattfinden.
                              Stattdessen bieten wir den Eltern individuelle Termine zum Kennenlernen und Besichtigen an.
                              Die Termine können telefonisch unter 089 / 94 39 675 44 vereinbart werden und finden täglich
                              in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr statt.

                              Wir laden alle interessierten Eltern herzlich ein, uns in diesem Zeitraum zu besuchen. Es besteht
                              die Möglichkeit unsere Räumlichkeiten, sowie unser pädagogisches Konzept und die beiden
                              erfahrenen Tagesmütter Andrea und Alexandra in aller Ruhe kennen zu lernen.

   Damit die Eltern einen ersten Eindruck erhalten können, haben wir auf unserer Homepage (www.flurnasen.de) einen vir-
   tuellen Rundgang durch unsere modernen Räumlichkeiten eingestellt.

   Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Flurnasen-Team

                                            Kindergroßtagespflege „Brez’n-Beisser-Bande“

                                            In unseren beiden Großtagespflegen „Wasser-Wichtel“ und „Dschungel-Kids“
                                            werden auch dieses Jahr ab September wieder Betreuungsplätze frei.

                                            Wir begleiten Ihr/e Kind/er – liebevoll mit unserem pädagogischen Konzept – den
                                            individuellen Anforderungen entsprechend – bis zum Kindergarteneintritt oder
                                            darüber hinaus – in kleinen Gruppen mit maximal 8 Kindern.

   Damit Sie das Team, unsere Räumlichkeiten und das Konzept kennenlernen können, laden wir Sie herzlich zum diesjähri-
   gen Tag der offenen Tür ein. Dieser findet statt am 25. Februar 2022, 16.00 – 18.00 Uhr, in 85622 Feldkirchen, Sonnenstr.
   26b.

   Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, dürfen wir Sie nur mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und einem
   Nachweis (3G Regel) empfangen und können nur einer begrenzten Zahl an Besuchern zeitgleich den Zutritt gewähren.
   Gerne vereinbaren wir auch individuelle Termine unter 0 89 / 37 91 54 48.

   Wir freuen uns sehr, Sie in einer unserer Gruppen begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen vor Ort für alle offenen Fragen
   gerne zur Verfügung.

   Herzlichst, Ihr BBB-Team
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 02  / 2022                                               Seite 15

Spendenaktion für Nachbarschaftshilfe
Die Feldkirchner Familie Dorn hat im vergangenen Advent eine
Spendenaktion ins Leben gerufen und bedankt sich auf diesem
Wege bei allen Besuchern ihres „Weihnachtshauses“ in der Kreuz-
straße und die reichlich gefüllte Spendenbox am Zaun. So konn-
te der stolze Betrag von 530 Euro erzielt werden. Die Spenden
wurden der Nachbarschaftshilfe übergeben, um damit bedürftige
Feldkirchner Kinder zu unterstützen und ihnen etwas Freude ins
Leben zu bringen.

Die kleine Aktion hat eine große Resonanz gezeigt und die Familie
Dorn ist überwältigt von der Hilfsbereitschaft der Feldkirchner Bür-
ger/innen. Aufgrund des großen Erfolges soll die Spendenbox-Ak-
tion in diesem Jahr (vom 1. Advent bis zum 6. Januar) wiederholt
werden.

Sowohl die Familie Dorn als auch die Nachbarschaftshilfe bedanken sich nochmals herzlich bei allen Spendern.

                              Weihnachtsaktion der Feldkirchener Engel
                              ‚Durch das Normale hat die Welt Bestand, durch das
                              Außergewöhnliche bekommt sie ihren Wert.‘
                              Baruch de Spinoza

                             Außergewöhnliches hatten viele waschechte Feldkir-
                             chener Weihnachtsengel geleistet im letzten Jahr: So
                             viele mit Liebe ausgesuchte und mit Sorgfalt verpack-
te Geschenke wurden nach Veröffentlichung unseres virtuellen Wunschbaums ge-
bracht, dass die Helfer des Christkinds am 24.12. alle Hände voll zu tun hatten.
Die Freude der Beschenkten war auch außergewöhnlich: viele Tränen, immer großer
Dank von Herzen und ein Berührt- und Bewegtsein von diesen großzügigen Gesten
der lieben Weihnachtsengel.
Auch Bürgermeister Janson überbrachte einer alleinstehenden Dame ein gespendetes
schönes Weihnachtsgeschenk, gefüllt mit Backutensilien und Überraschungen, wor-
über die Beschenkte sehr berührt war.

Außergewöhnlich war auch die Rückschau auf das Geleistete seit Bestehen der Feld-
kirchener Engel: Knapp 1400 Tonnen Lebensmittel mit über 16000 Kubikmeter Ware
wurden gerettet, sortiert, zwischengelagert, als Lebensmittelpakete gepackt und ausgegeben bzw. ausgefahren. Unzählige Haus-
halte in Feldkirchen und im Münchner Osten werden von uns versorgt. Zudem unterstützen wir Wohngruppen des Kinder- und
Jugendheims Feldkirchen, Notunterbringungen für Heimatlose und versorgen Obdachlose mit Nahrhaftem, was ohne Zubereitung
verzehrt werden kann. Dank großer Resonanz auf unseren Aufruf, warme Kleidung zu spenden, konnten wir diesen Menschen be-
sonders Gutes tun mit dem Überreichen von Winterjacken, -pullovern, Wollstrümpfen, Handschuhen, Mützen und Schlafsäcken.

Auch hier war der Dank groß. Die Frage, die häufig gestellt wurde, war ‚Warum machst Du das?‘ - ‚Weil ganz viele Menschen
wollen, dass es Ihnen gut geht‘ war die Antwort der Feldkirchener Engel. Damit wurde viel bewegt - gegen die Kälte und gegen
die Resignation.

Nochmals danken wir all den großherzigen, guten, lieben Feldkirchner Weihnachtsengeln für all das Mitgefühl, die Nächstenliebe
und das Miteinander. Ihr macht diesen Ort im Münchner Osten zu einem besseren Ort.

Und wir danken unseren treuen Unterstützern, die mit Waren- und Geldspenden unsere tägliche Arbeit wertschätzen und es er-
möglichen, dass wir sieben Tage in der Woche so vielen das täglich gute Brot und nahrhafte Lebensmittel bringen dürfen.
Wir danken auch der Gemeinde Feldkirchen und der Bürgerstiftung für deren Wertschätzung unserer Arbeit und unseres Beitrags
für ein besseres Feldkirchen. Mit der Unterbringung im Bürgerhaus und dem Überlassen des Transporters können wir die Waren
abholen und im Herzen der Gemeinde für die Gemeinde tätig sein.

‚Nicht derjenige hat den besten Glauben, wer die besten Vernunftsgründe, sondern der allein, wer die besten Werke der Liebe und
Gerechtigkeit zeigt.‘ sagte Baruch Spinoza.

Danke. An alle. Von ganzem Herzen. Für den besten Glauben und die besten Werke der Liebe, des Mitgefühls und des Miteinan-
ders. Ihr seid außergewöhnlich.

Sollten Sie, lieber Leser, sich um die Ernährung Ihrer Familie sorgen, weil die Auswirkungen der Pandemie oder andere Gründe
Sie hart getroffen haben, melden Sie sich unter feldkirchener-engel@web.de oder 01773987148 bei uns.

Wir sind für Sie da. Und das gerne.
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