Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
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Inhalt
Vorwort Seite 3
Einführung:
Öffentliche Verwaltung im Dreiländereck Seite 4
Kapitel 1 - Oberösterreich Seite 6
Kapitel 2 - Südböhmen Seite 12
Kapitel 3 - Niederbayern Seite 20
Kapitel 4 - Beispiele grenz-
überschreitender Zusammenarbeit Seite 34
Kontakt Seite 40
Impressum
Herausgeber und Verleger: Regionalmanagement Oberösterreich GmbH
Hauptplatz 23, A-4020 Linz
rmooe.post@rmooe.at
Redaktionsgruppe: Dana Biskup, Lucie Dreher, Ulrike Grubhofer, Pavel Hložek, Martin Luger,
Kateřina Majerová, Jingjing Song
Wir danken Herrn Dr. Jürgen Weber von der Regierung Niederbayern für
die Unterstützung.
Die Broschüre erhalten Sie unentgeltlich bei den auf S. 40 angeführten Kontaktstellen.
Grafik und Layout: Ulrike Grubhofer Sie kann auch auf folgenden Homepages heruntergeladen werden: www.rmooe.at, www.silvanortica.com,
www.rras.cz, www.euregio.cz, www.euregio-bayern.de
Übersetzung: PaedDr. Vladimíra Květounová
In dieser Publikation wird von der Doppelverwendung weiblicher und männlicher Endungen aus rein sprach-
Erscheinungsjahr: 2014 (1. Auflage) lichen Gründen Abstand genommen. In jedem Fall sind selbstverständlich immer beide Formen gemeint.
Fotos: Regionalmanagement OÖ GmbH, EUREGIO Bayerischer Wald - Die Autoren bzw. der Herausgeber übernimmt für den Inhalt keine Gewähr.
Böhmerwald - Unterer Inn, EUREGIO Jihočeská Silva Nortica, Eine Haftung ist ausgeschlossen.
Regionalní sdružení Šumava, Land Oberösterreich, OÖ Tourismus,
Herbert Pöhnl, Václav Šebelík, Gemeinde Leopoldschlag, Tato brožura je k disposici také v českém jazyce.
Gemeinde Neuburg am Inn Diese Broschüre ist auch in tschechischer Sprache erhältlich.
2Vorwort
Vor 25 Jahren – im Jahre 1989 – fiel der Eiserne Vorhang, der Europa Im Rahmen der diversen grenzüberschreitenden ETZ- und INTERREG-
und seine Bürger beinahe ein halbes Jahrhundert getrennt hatte. Es ist Programme 2007-2013 zwischen Österreich, Tschechien und Bayern
ein großer Erfolg der euroregionalen Zusammenarbeit, das Europa seit- wurden im Dreiländereck mehr als 300 Großprojekte und mehr als 1.300
her wieder an den Grenzen zusammenwächst. Im Dreiländereck von Kleinprojekte umgesetzt. Zu Beginn einer grenzüberschreitenden Initia-
Österreich, Tschechien und Deutschland / Bayern sind es seit über 20 tive stellt sich dabei für die Projektpartner meist die Frage: An wen kann
Jahren die EUREGIOs, die als Motor dieser europäischen Integration ich mich mit meinem rechtlichem Anliegen wenden? Land, Kreis, Bezirk,
fungieren. Die Hauptziele unserer beiden EUREGIOs Bayerischer Wald Landkreis, Gemeinde? Wer ist wofür zuständig? Nicht nur die Sprache,
– Böhmerwald sowie Silva Nortica sind die Förderung der kommunalen sondern auch die Fachbegriffe können hier zu Missverständnissen füh-
Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg und die regionale Ver- ren. Die Aufgabe dieser Broschüre ist es, einen allgemeinen Überblick
ankerung des europäischen Gedankens. Die Kernaufgabe der EUREGI- über die Staats- und Verwaltungsorganisation sowie die Kompetenzen
Os liegt somit in der Initiierung, Umsetzung und Begleitung von grenz- der jeweiligen Verwaltungsebenen zu geben. Sie soll dadurch das ge-
überschreitenden Regionalentwicklungsprozessen und Aktivitäten. genseitige Verständnis für rechtliche und systemische Unterschiede
Dabei folgen wir der Vision, den gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits-, aber auch Gemeinsamkeiten fördern. Die öffentlichen Verwaltungen in
Kultur- und Lebensraum weiter zu entwickeln und die Wettbewerbsfä- unserem Dreiländereck sind moderne Dienstleistungseinrichtungen, die
higkeit des ländlichen Raumes zu stärken. für das Wohl der Bürger arbeiten. Sie sind entscheidende Partner der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und leisten einen wichtigen
Für die knapp 3 Millionen Menschen, die in unserem EUREGIO-Gebiet Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
leben, ist das Leben im gemeinsamen Grenzraum Realität. Auch wenn im Europa der Regionen.
die Grenzen in den Köpfen überwunden werden und es durch die Eu-
ropäische Union zur Harmonisierung von rechtlichen und wirtschaftli-
chen Rahmenbedingungen kommt, so treffen an den Grenzen doch im-
mer noch verschiedene Systeme aufeinander. Im Laufe der Geschichte
haben sich unterschiedliche Staats- und Verwaltungsorganisationen
entwickelt. Und gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Zusam-
menarbeit sind es oft die Behörden, die die rechtlichen Grundlagen für
besondere Projekte schaffen und so erst erfolgreiche Kooperationen
möglich machen.
Ing. Stanislav Mrvka LAbg. KommR Gabriele Ing. František Vlček Landrat Sebastian Gruber
Lackner-Strauss
Vorsitzender der Vorsitzende der Euregio Vorsitzender der Euregio Vorsitzender der Euregio
Euregio Jihočeská Silva Nortica Bayerischer Wald – Bayerischer Wald – Bayerischer Wald –
Böhmerwald – Mühlviertel Böhmerwald – Šumava Böhmerwald – Unterer Inn
3Öffentliche Verwaltung im Dreiländereck
Oberösterreich - Südböhmen - Niederbayern
Bundesrepublik Deutschland
Tschechische Republik
16 Bundesländer
14 Kreise / Bezirke*
Freistaat Bayern: 7 Regierungsbezirke
Kreis / Bezirk Südböhmen:
14 ORP (Gemeinden mit er-
Regierungsbezirk Niederbayern: 9 Landkreise
weitertem Wirkungsbereich),
+ 3 kreisfreie Städte, insgesamt 258 Gemeinden
insgesamt 623 Gemeinden
Republik Österreich
9 Bundesländer
Bundesland Oberösterrreich: 15 Bezirke
+ 3 Stataturstädte,
insgesamt 444 Gemeinden
*) Für die tschechische Verwaltungsebene „kraj“ ist in Deutsch-
land der Begriff „Bezirk“ und in Österreich der Begriff „Kreis“
geläufiger. In dieser Broschüre werden beide Begriffe parallel
verwendet.
4Europa wächst an den Grenzen zusammen
Trotz ihrer topographischen, sozio-ökonomischen und rechtlichen Un- Im Folgenden wird die regionale Verwaltungsorganisation am Beispiel
terschiede weisen die Regionen Oberösterreich, Südböhmen und Nie- von Oberösterreich, Südböhmen und Niederbayern beschrieben. Neben
derbayern viele Gemeinsamkeiten und Parallelen auf. Insgesamt leben der Kompetenzverteilung zwischen Land, Kreis/Bezirk und Gemeinde
rund 3,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von ca. 32.000 km2. Das geht es auch um die institutionelle Zuordnung dieser Zuständigkeiten
Ziel der euroregionalen Zusammenarbeit ist es dabei, die Wettbewerbs- zu den einzelnen Verwaltungsebenen – dargestellt anhand von Orga-
fähigkeit und Innovationskraft unserer gemeinsamen Region zu stärken. nigrammen. Danach werden drei erfolgreiche Beispiele der grenzüber-
Dies geschieht durch gegenseitigen Austausch und Wissenstranfer so- schreitenden Zusammenarbeit vorgestellt.
wie durch grenzüberschreitende Projekte.
Diese Broschüre richtet sich an alle Personen, die sich für öffentliche
Bereits im Jahr 2000 erschien ein Heft zur Selbstverwaltung in Ober- Verwaltung und Governance im Dreiländereck interessieren. Dies um-
österreich und Südböhmen. Die vorliegende Broschüre stellt in diesem fasst Lehrende und Studierende von Universitäten und Fachhochschu-
Zusammenhang eine räumliche und inhaltliche Erweiterung und Ver- len ebenso wie Beamte der betroffenen Verwaltungseinrichtungen oder
tiefung dar. Die Betrachtung wird von Oberösterreich und Südböhmen künftige Projektträger. Diese Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf
auf Bayern ausgeweitet, was die Realität der grenzüberschreitenden Vollständigkeit, sondern soll eine erste Orientierung und Hilfestellung
Zusammenarbeit im Dreiländereck besser widerspiegelt. Inhaltlich steht sein.
die rechtliche Frage im Mittelpunkt: Wer ist wofür wie zuständig? Es geht
also darum, welche Verwaltungsebene welche Zuständigkeiten hat und
wie die einzelnen Verwaltungsebenen organisiert sind.
Die Dreiländereckregion im Vergleich
Oberösterreich Südböhmen Niederbayern Recht ist das Instrument, mit dem unse-
Fläche 11.981,92 km² 10.057 km² 10.330 km² re Gesellschaft gestaltet wird. Die Fo-
Einwohner (2014) 1.425.422 636.707 1.192.543
tos in dieser Broschüre sind regionale
Impressionen, um ein Gefühl für diese
BIP/Kopf 129 80 124
(Index EU28 = 100) Gesellschaft – nämlich den Natur- und
Regionaler Wettbewerbs- 104 166 88 Kulturraum im Dreiländereck – zu be-
fähigkeitsindex (Rang 2013) kommen.
Regionaler Verwaltungssitz Linz Budweis Landshut
Website www.land-oberoesterreich.gv.at www.kraj-jihocesky.cz www.bezirk-niederbayern.de
5Kapitel 1 - Oberösterreich
Österreich ist ein Bundesstaat
Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat. Dies bedeutet, dass die staat-
lichen Aufgaben zwischen dem Bund und den neun Ländern aufgeteilt sind.
Die österreichische Bundesverfassung geht von der rechtlichen Gleichwer-
tigkeit von Bund und Ländern aus. Daher kommt der Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern eine entscheidende Rolle zu. Die grundsätzliche
Generalregel der Bundesverfassung besagt, dass die Länder für Gesetzge-
bung und Vollziehung in allen Angelegenheiten zuständig sind, sofern die Ver-
fassung nicht dem Bund ausdrücklich die Zuständigkeit in Gesetzgebung und/
oder Vollziehung überträgt. Und gerade diese Ausnahme ist in Österreich die
Regel, denn der Großteil der gesetzgeberischen Zuständigkeiten liegt beim
Bund, wohingegen die Länder größtenteils für die Vollziehung zuständig sind
(siehe die Kompetenzverteilung auf der nächsten Seite).
Mühlviertler Bauernhaus
Die mittelbare Bundesverwaltung durch die Länder
Für die Verwaltung in Österreich gilt der Grundsatz der mittelbaren Bundesver-
waltung durch die Länder. Das bedeutet, dass Landesbehörden (Bezirks- und
Landesverwaltung) die Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben übernehmen,
die eigentlich laut Verfassung dem Bund vorbehalten wären. Die Landesbehör-
den werden in diesem Fall für den Bund tätig. Somit ist der Landeshauptmann
im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dem Bund gegenüber verant-
wortlich und auch an Weisungen der jeweils zuständigen Bundesminister ge-
bunden. Auch wenn die Landesbehörden in der mittelbaren Bundesverwaltung
nicht unabhängig sind, so kommt ihnen doch ein gewisser Handlungsspiel-
raum und damit ein wirksamer Einfluss auf die Vollziehung von Bundesaufga-
ben zu. Die mittelbare Bundesverwaltung ermöglicht in Österreich ein effizien-
tes und effektives Verwaltungssystem, da auf Doppelstrukturen im Sinne von
Winterpanorama in Lichtenau getrennten Verwaltungsapparaten für Bundes- und Länderaufgaben verzichtet
wird. In der Praxis erfolgt der Großteil der Verwaltung durch Landesbehörden
– Ausnahmen bilden beispielsweise die Bereiche Sicherheit und Polizei oder
Finanzen, die unmittelbar von Bundesbehörden wahrgenommen werden.
6Oberösterreich
Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Österreich
Bund – Gesetzgebung Bund – Grundsatzgesetz- Land – Gesetzgebung Gemeinde –
gebung eigener Wirkungsbereich
Bund – Vollziehung Land – Vollziehung Land – Ausführungsge- Land – Vollziehung Gemeinde – Vollziehung
setzgebung und
Vollziehung
Bundesverfassung Staatsbürgerschaftsrecht Armenwesen (= Sozialhilfe) Gemeinderecht Ortspolizeiliche Aufgaben
Äußere Angelegenheiten Straßenpolizei Heil- und Pflegeanstalten Baurecht in den Bereichen Sicher-
Einwanderung Umweltverträglichkeits- Jugendfürsorge Wohnbauförderung heits-, Veranstaltungs-,
Bundesfinanzen (Steuer- prüfung Bodenreform Raumordnung Straßen-, Flur- Schutz-,
gesetze) Dienstrecht der LehrerIn- Pflanzenschutz Grundverkehr Markt-, Gesundheits-, Sitt-
Geld- und Bankwesen nen in öffentlichen Pflicht- Teile des Elektrizitätswe- Fremdenverkehr lichkeitsrecht
Gewerbe und Industrie schulen sens Naturschutz Bau- und Feuerpolizei
Zivil- und Strafrechtswesen land- und forstwirtschaftli- Jagd und Fischerei Verwaltung gemeindlicher
(ABGB, StGB) ches Arbeiter- und Ange- Sport Verkehrsflächen
Aufrechterhaltung der öf- stelltenrecht Jugendschutz Örtliche Raumplanung
fentlichen Ruhe, Ordnung Errichtung und Organisati- Kindergarten- und Hortwe- (Flächenwidmungspläne,
und Sicherheit (allgemeine on der öffentlichen Pflicht- sen Baubewilligungen)
Sicherheitspolizei) schulen land- und forstwirtschaft-
Kraftfahr- und Postwesen Bestellung der Landes- und liches Schulwesen
Berg- und Forstwesen Bezirksschulräte
Wasserrecht
Sozialversicherung
Gesundheitswesen
Arbeitsrecht
Militärische Angelegenhei-
ten
Universitäten und Mittel-
schulen
Lehrpläne für Pflichtschu-
len
7Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich
Organe und Institutionen des Landes Oberösterreich
Landeshauptmann Nach dem Zerfall der Habsburger Monarchie entstand 1918 das Bun-
desland Oberösterreich aus dem „Kronland Österreich ob der Enns“. Die
Gesetzgebung übt der Landtag aus, dessen 54 Mitglieder alle sechs
Landtag Jahre gewählt werden. An der Spitze der Verwaltung stehen der Lan-
Landes-
deshauptmann und die Oö. Landesregierung. Die Landesregierung ist
regierung
eine Konzentrationsregierung, d.h. alle im Landtag mit einer bestimmten
Anzahl von Abgeordneten vertretenen Parteien haben mindestens einen
Sitz in der Landesregierung. Sie wird vom Landtag gewählt und besteht
aus neun Mitgliedern: Landeshauptmann, zwei Landeshauptmannstell-
Gesetzgebung Vollziehung vertreter und sechs Landesräte. Der Geschäftsapparat der Landesre-
gierung ist das Amt der Oö. Landesregierung mit seinen Direktionen und
Abteilungen sowie den 15 Bezirkshauptmannschaften. Durch die Orien-
tierung am Konzept „Wirkungsorientierte Verwaltung (WOV 2021)“ ist
die oberösterreichische Landesverwaltung modern, leistungsfähig und
von hoher Qualität.
Amt der Oö. Landesregierung
Die Gliederung der Landesverwaltung
Die Landesverwaltung gliedert sich in drei Ebenen. Auf örtlicher Ebene
im Gemeindegebiet ist die Gemeinde als Selbstverwaltungsbehörde tä-
tig. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für das Verwaltungsgebiet des
15 Bezirkshauptmannschaften Bezirkes zuständig. Für das gesamte Landesgebiet ist schließlich die
Landesregierung als oberste Landesbehörde verantwortlich.
Gemeinden
8Organisation des Amtes der Oö. Landesregierung
Amt der Oö. Landesregierung
Landeshauptmann
Landesamtsdirektor
Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion
Direktion Soziales und Direktion Direktion Direktion
Bildung und Inneres und für Landes- Straßenbau Umwelt und Verfassungs-
Kultur Gesundheit Finanzen Personal Präsidium
Gesellschaft Kommunales planung, und Verkehr Wasserwirt- dienst und Oö.
wirtschaftliche schaft Landtagsdi-
und ländliche rektion
Entwicklung
Abteilung Abteilung Abteilung Ge- Abteilung Abteilung Abteilung
Land- und Ernährungs- samtverkehrs- Anlagen-, Personal Präsidium
Forstwirtschaft sicherheit und planung und Umwelt- und
Veterinär- öffentlicher Wasserrecht
wesen Verkehr Abteilung Abteilung
Abteilung Personal- Gebäude- und
Ländliche Abteilung Abteilung Objektivie- Beschaffungs-
Abteilung
Neuordnung Brücken- und Grund- und rung Management
Gesundheit
Tunnelbau Trinkwasser-
wirtschaft
Abteilung Na- Abteilung Abteilung
Kinder- und Abteilung
turschutz Informations-
Jugendhilfe Eilinformation Abteilung technologie
und Liegen- Oberflächen-
schaft gewässerwirt-
Abteilung Abteilung
schaft Abteilung
Raumordnung Soziales
Abteilung Presse
Straßener-
Abteilung haltung und Abteilung
Abteilung Wohnbauför- -betrieb Umwelt-, Bau- Abteilung
Wirtschaft derung und Anlagen- Statistik
Abteilung technik
Straßenpla-
nung und Abteilung Um-
Netzausbau weltschutz
Abteilung
Verkehr
9Organisation der Bezirksverwaltung
am Beispiel der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist der Bezirkshaupt-
mann, der von der Landesregierung ernannt wird, oder
der Bürgermeister in Städten mit eigenem Statut (Linz,
Bezirkshauptfrau
Wels, Steyr). Zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungs-
behörde zählen die allgemeine Landesverwaltung (ers-
te Instanz) und die mittelbare Bundesverwaltung (erste
Instanz). Die Bezirkshauptmannschaft ist das Amt des
Bezirkshauptmannes. In Rohrbach ist die Bezirkshaupt-
Abteilung 1
Amtsleitung Abteilung 2 Abteilung 3 mannschaft beispielsweise in drei Abteilungen organi-
Fachdienste Anlagen Sicherheit siert: „Amtsleitung, Fachdienste, Soziales“, „Anlagen“
Soziales und „Sicherheit“.
Bürgerservice
Amtsleitung Gewerbe- und Anlagenrecht
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafen
Innerer Dienst Sanitätsrecht
Sicherheit
Rechnungswesen Veterinärrecht
Migrationswesen
Gemeinden Baurecht
Katastrophenschutz
Wasserrecht
Kinder- und Jugendhilfe Agrarrecht Geschäftsstelle der
„
Soziales Forstrecht Bezirksgrundverkehrskommission
Naturschutzrecht
Wappen des Landes Oberösterreich
Forstdienst
Sanitätsdienst
Veterinärdienst
Das Landeswappen besteht aus einem mit dem österreichi-
Naturschutz schen Erzherzogshut gekrönten, gespaltenen Schild, der he-
raldisch rechts einen goldenen Adler mit roter Zunge und ro-
ten Krallen im schwarzen Feld zeigt, heraldisch links dreimal
von Silber und Rot gespalten ist. Das Landeswappen kann in
Geschäftsstelle des
Farbe oder in Schwarz-Weiß und ohne Erzherzogshut aus-
Sozialhilfeverbandes
geführt sein.
§ 3 des Landesgesetzes vom 3. Juli 1997
“
über die oberösterreichischen Landessymbole
10Organisation der Gemeindeverwaltung
am Beispiel der Stadtgemeinde Perg
Gemeinden sind eigene Gebietskörperschaften und Teil der Verwal- Stadtgemeinde Perg
tungsorganisation. Sie haben somit keine gesetzgebenden oder richter-
lichen Zuständigkeiten. Die Gemeindebürger wählen den Gemeinde-
rat und den Bürgermeister. Gemeindeautonomie bedeutet, dass die
Stadtrat
Organe der Gemeinde zwar auf Grundlage der Bundes- und Landes-
gesetze handeln, aber nicht an Weisungen von Bundes- oder Landes-
behörden gebunden sind. Im Rahmen der Gemeindeaufsicht müssen Bürgermeister
die Bundes- und Landesbehörden dann aber das Handeln der Gemein- Amtsleitung und
de im Nachhinein auf Übereinstimmung mit den Gesetzen überprüfen. Stabstelle Sekretariat
Der Gemeinde obliegen einerseits der eigene Wirkungsbereich, der mit Stadtamtsleiter
den „örtlichen Interessen“ umschrieben wird, und andererseits der über-
tragene Wirkungsbereich, wie beispielsweise das Meldewesen (Bund)
oder gewisse Überwachungspflichten hinsichtlich des Pflanzenschutzes Bauabteilung Bürgerservice Finanzabteilung
(Land). Die Stadt Perg ist die bevölkerungsreichste Gemeinde des Mühl-
viertels. Ihre Stadtverwaltung ist in die Amtsleitung und drei Abteilungen
gegliedert: Bauabteilung, Bürgerservice und Finanzabteilung. Bauhof Stadtbücherei
Allgemeiner Machland Bezirks- Schulen
Bauhof Badewelt sporthalle Polytechnische Schule
Volksschule Perg
Volksschule Pergkirchen
Hauptschule 1
Hauptschule 2
Landesmusikschule
Höhere Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe
11Kapitel 2 - Südböhmen
Öffentliche Verwaltung in der Tschechischen Republik
Als öffentliche Verwaltung versteht man in institutioneller Auffassung das
System von Behörden bzw. Vollzugsbehörden der öffentlichen Verwal-
tung und ihre Struktur. Wir konzentrieren uns für unsere Zwecke auf die
territorialen selbstverwaltenden Gebietseinheiten als Vollzugsbehörden
der öffentlichen Verwaltung: auf Gemeinden, die die grundlegenden ter-
ritorialen selbstverwaltenden Gebietseinheiten bilden, und auf Bezirke
bzw. Kreise, die die höheren territorialen selbstverwaltenden Gebiets-
einheiten sind. Für sie gilt das gemischte System der Vollziehung der
öffentlichen Verwaltung, dh. Tätigkeiten im Rahmen des eigenen Wir-
kungsbereichs (Selbstverwaltung) und des übertragenen Wirkungsbe-
reichs (bestimmter Teil der lokalen staatlichen Verwaltung).
Hauptplatz von Budweis
Beziehung Gemeinde versus Bezirk/ Kreis
Das enge Zusammenwirken von Bezirken/ Kreisen und Gemeinden
funktioniert auf verschiedenen Ebenen, sodass sich ein hierarchisch
gestaltetes System der staatlichen Verwaltung ergibt (Prinzip der Über-
und Unterordnung). Eine Vielzahl von Instrumenten ist neben der ho-
heitlichen Aufsicht und Kontrolle auch rein informell (Konsultationen,
methodische Hilfe, Aufklärungstätigkeit, usw.).
„
Wappen des Kreises Südböhmen
Der silberne Löwe auf Rot symbolisiert die Zugehörigkeit zu
Böhmen. Die rote Rose steht für die Rosenberger, die golde-
ne Rose für die Herren von Neuhaus und das grüne Feld für
Wappen des Kreises Südböhmen
Wälder mit dem Goldenen Steig (golden) und der Moldau (sil-
bern) Die Mauertürme sind aus dem Stadtwappen von České
“
Budějovice.
12Kompetenzverteilung in Südböhmen
Kreis / Bezirk Gemeinde
Selbstständiger Wirkungsbereich Selbständiger Wirkungsbereich
- Regionale Raumentwicklung - Gemeindeentwicklung
- Wirtschaften der Region, Umgang mit dem Regionalvermögen - Wirtschaften der Gemeinde, Umgang mit dem Gemeindevermögen
- Tourismuskonzept in der Region, Werbung, Marketing - lokaler Tourismus, Marketing
- Beitragsorganisationen und Organisationskomponenten der Region - Beitragsorganisationen und Organisationskomponenten der
- Mittelschulen, Spezialschulen, höhere Fachschulen, Gemeinde
Kunstgrundschulen - Grundschulen, Kindergärten
- Tourismuszentrale, Museen, Galerien - Kultureinrichtungen
- gesundheitliche Einrichtungen, Einrichtungen für Sozialdienst- - technische Dienstleistungen
leistungen
- Verkehr und Straßenwirtschaft - lokaler Verkehr und Straßenwirtschaft
- Verwaltung und Wartung der Straßen der II. und III. Klasse - lokale Straßen
- öffentlicher Verkehr in der Region - lokaler öffentlicher Verkehr
- Gewährung von Förderungen für juristische und natürliche - Gemeindepolizei
Personen auf dem Territorium der Region
- Implementierung / Administration der EU-Programme - Schutz der öffentlichen Ordnung
- Umweltschutz, Umgang mit Abfällen - Umweltschutz, Umgang mit Abfällen
- Abfallwirtschaftsplan der Region, Wasserleitungen, - Instandhaltung und Grünbeflanzung in der Gemeinde, Wartung
Kanalisationen von Mobiliar, Spielplätzen und Sandkästen
- Förderungsunterstützungen im Bereich Umwelt, Land-, - Ungezieferbekämpfung, Pflege von streunenden Hunden
Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft - Einhebung entsprechender Verwaltungsgebühren
- Entwicklungskonzept des ländlichen Raums, Landschaftspflege
- Gesundheitsschutz und Sozialbedürfnisse der Bürger - Gesundheitsschutz und Sozialbedürfnisse der Bürger
- Institutionen - Krankenhäuser, medizinischer Rettungsdienst, - Institutionen - Seniorenheim, Pflegedienst, Sozialanstalt
Zentren für Sozialdienstleistungen - Begrüßung neugeborener Bürger, goldene Hochzeiten,
- Drogenvorbeugung, Ausnüchterungszelle Gratulationen anlässlich Lebensjubiläen
Anmerkung: Im Rahmen des selbstständigen Wirkungsbereichs werden die Gemeinden (Gemeindeämter) nicht mehr in Kategorien je nach Niveau der Ausübung der staatlichen Verwaltung auf-
geteilt wie beim übertragenen Wirkungsbereich. Bei der Ausübung des selbstständigen Wirkungsbereichs werden zur gegebenen Problematik insbesondere Verordnungen erlassen (Gemeinden,
Regionen). Die Tabelle führt Beispiele der Aufgaben an, es handelt sich nicht um eine erschöpfende Liste.
13Kreis / Bezirk
Übertragener Wirkungsbereich (für den bestimmten Verwaltungsbezirk/-kreis)
- Standesamtsagenda
- methodische Tätigkeit für die Gemeinden im Verwaltungsbereich der Region
- Verfahren bei der Berufung in den Angelegenheiten der Standesamtsagenda ORP, Kontrolle und Aufsicht über ORP
- sie übernimmt von ORP Zweitschriften der Standesamtbücher und der jeweiligen Dokumente und hinterlegt diese
- Gewerbeunternehmen
- Durchführung von Preiskontrollen nach dem Preisgesetz, Auferlegung und Einhebung von Strafen
- entscheidet über Berufungen gegen Beschlüsse der Gemeindegewerbeämter
- ist berechtigt den Gemeindegewerbeämtern die Durchführung einer Gewerbekontrolle anzuordnen
- Raumplanung und Bauordnung
- verfolgt und wertet die Bedürfnisse der Gebietsentwicklung der Region aus
- sichert die Widerspiegelung von strategischen Entwicklungsdokumenten in den Raumordnungsplänen der Städte und Gemeinden
- löst Widersprüche im Rahmen der Entscheidungstätigkeit der Bauämter
Anmerkung: Die Region erfüllt für ORP
- Schulwesen
im festgesetzten Verwaltungsgebiet die
- langfristiges Vorhaben der Bildung und Bildungssystementwicklung in der Region
Funktion der Aufsicht, Kontrolle, metho-
- verteilt und gewährt die Finanzmittel des staatlichen Budgets dischen Hilfe und Konsultationsstelle.
- Register von Schulen und Schuleinrichtungen Häufig ist die Region auch „eine höhere
- Sozialpflege, Gesundheitswesen Instanz“ für die durch die Behörden ORP
- erteilt Berechtigungen zur Gewährung von Gesundheitsdienstleistungen, Einrichtungen für Sozialdienstleistungen geführten Verwaltungsverfahren. Ana-
- Methodik der Sozialarbeit, Analyse und Auswertung der Sozialarbeit und der Beratungswirksamkeit log hat die ORP eine ähnliche Stellung
gegenüber den niedrigeren Verwaltungs-
- Kultur- und Denkmalpflege
einheiten. Diese Tatsache wird in der Fol-
- steuert methodisch die Ausübung der staatlichen Denkmalpflege in der Region ge nicht wiederholt erwähnt.
- beaufsichtigt im Umfang ihres Wirkungsbereichs die Einhaltung des Gesetzes über die staatliche Denkmalpflege
- Aufsicht über die Einhaltung der Bedingungen von Produktion, Verbreitung und Archivierung von audiovisuellen Werken In der Tabelle ist ein Beispiel einer Ge-
- Umwelt meinde (eines Amtes) mit erweitertem Wir-
- Natur-, Landschaftsschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kungsbereich angeführt. Die Gemeinden,
- Forstwirtschaft, Jagdwesen, Wasserwirtschaft und Risikovorbeugung die den übertragenen Wirkungsbereich
- Luftschutz, Aufsicht über die Einhaltung der Grenzwerte nur im Umfang des beauftragten Gemein-
deamtes oder im Grundumfang ausüben,
- Verkehr haben einen engeren Aufgabenumfang.
- Wirkungsbereich des Straßenverwaltungsamtes und des Spezialbauamtes in den Angelegenheiten der Straßen der I. Klasse
- Vorbeugung im Bereich der Verkehrssicherheit Bei der Ausübung des übertragenen Wir-
- Sonstiges kungsbereichs werden zu gegebenen
Problematiken insbesondere Verordnun-
- Krisensteuerung (Mitwirkung mit Gemeindeämtern)
gen erlassen (Gemeinden, Regionen).
- Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit der Gemeinden beim Erlass von Verordnungen, Beschlüssen u. ä.
- Überprüfung und Methodik des Wirtschaftens der Gemeinden Die Tabelle führt Beispiele der Aufgaben
an, es handelt sich nicht um eine erschöp-
- Verwaltungsdelikte der Gemeinden und Gemeindeverbände mit Bezug auf die Budgetregeln fende Liste.
14Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich (ORP)
Übertragener Wirkungsbereich (für den bestimmten Verwaltungsbezirk/-kreis)
- Standesamtsagenda
- bearbeitet Angaben für das Grundregister von Personen, Staatsbürgerschaft, Namens- und Nachnamensänderungen, Eheschließungen oder
Schließungen von eingetragenen Partnerschaften
- gewährt die Beglaubigung und Legalisierung von Urkunden, Auszug aus dem Strafregister
- Grundagenda für Personalausweise und Reisedokumente
- Gewerbeunternehmen
- Agenda für Gewerbe und Konzessionen, Gewerberegister
- Kontrolle nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz
- Kontrolle der Einhaltung der Pflichten bei der Spiritusbezeichnung und dem Spiritusumgang
- Raumplanung und Bauordnung
- führt das Bauverfahren, erlässt die Gebietszustimmung oder den Gebietsbeschluss, führt die Kollaudierung durch
- Kontrollbesichtigungen der Bauten, entscheidet über die Baubeseitigung
- entscheidet über Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte
- Schulwesen
- Wirtschaften der Schulen und Schuleinrichtungen mit den Finanzmitteln des staatlichen Budgets
- Entwurf der Aufteilung des Budgets, Finanzmittelabrechnung
- löst Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte
- Sozialpflege, Gesundheitswesen
- Sozialarbeit, sozialrechtlicher Schutz der Kinder, Vormundschaft
- Agenda der Ersatzfamilienpflege
- Kultur- und Denkmalpflege
- Bauaufsicht bei der Erneuerung von Kulturdenkmälern
- Verteilung der Beiträge für die Erhaltung und Erneuerung von Kulturdenkmälern
- genehmigt Lotterien, Tombolas
- Umwelt
- Teiltätigkeit im Bereich der Waldverwaltung (Wirtschaftsplanung, Waldaufsicht), des Jagdwesens (Jagdscheine), der Fischerei (Angelscheine),
der Wasserwirtschaft und der Risikovorbeugung, des Luftschutzes
- Erfassung von landwirtschaftlichen Unternehmern und selbstständig wirtschaftenden Landwirten
- Verkehr
- Register von Straßenfahrzeugen, Fahrerregister
- Station für Emissionsmessung
- Sonstiges
- Krisensteuerung
15Wirkungsbereich und Aufbau der Regionalorgane Der Hauptmann der Südböhmischen Region vertritt die Region nach außen.
Er beruft die Tagungen des Parlamentes und des Rates ein und leitet sie in der
am Beispiel von Südböhmen
Regel, unterschreibt zusammen mit den Protokollprüfern das Protokoll aus der
Sitzung des Parlamentes und das Protokoll aus der Sitzung des Rates.
Bei der Ausübung des selbstständigen Wirkungsbereichs richtet sich die
Region:
Der Hauptmann errichtet die Sonderorgane für die Ausübung des übertrage-
a) beim Erlass der allgemein verbindlichen Verordnungen nach dem Gesetz,
nen Wirkungsbereichs, soweit dies das Sondergesetz vorsieht. Initiative und
b) in sonstigen Angelegenheiten auch nach anderen Rechtsvorschriften,
kontrollierende Organe des Parlamentes sind Ausschüsse, initiative und bera-
die aufgrund des Gesetzes erlassen wurden.
tende Organe des Rates sind Kommissionen.
Die Region übt mittels ihrer Organe auch die staatliche Verwaltung, d.h. den
Das Amt der Südböhmischen Region besteht aus dem Direktor und den
„übertragenen Wirkungsbereich“ aus, dessen Umfang laut Gesetz festgelegt
Mitarbeitern des Kreises / Bezirks. Das Amt erfüllt die Aufgaben im selbststän-
wird.
digen Wirkungsbereich, die ihm vom Parlament und vom Rat auferlegt wur-
Bei der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs richten sich die
den, und hilft bei den Tätigkeiten der Ausschüsse und Kommissionen. Das Amt
Organe der Region:
übt den übertragenen Wirkungsbereich mit Ausnahme jener Angelegenheiten
a) beim Erlass der Verordnungen der Region nach Gesetzen und sonstigen
aus, die laut Gesetz dem Parlament und dem Rat oder einem Sonderorgan
Rechtsvorschriften,
anvertraut werden. An der Spitze des Amtes steht der Direktor, der der Vor-
b) in sonstigen Fällen auch nach Regierungsbeschlüssen und Richtlinien
gesetzte aller Mitarbeiter des Amtes der Südböhmischen Region ist. Er erfüllt
der zentralen Verwaltungsbehörden.
die Funktion des statutarischen Organs des Arbeitgebers und weitere ihm laut
Gesetz anvertraute Funktionen.
Organe der Region sind: das Parlament, der Rat, der Hauptmann und das
Amt der Region.
Der interne Aufbau des Amtes der Region
Das Parlament der Südböhmischen Region besteht aus 55 gewählten Mit-
Die Befugnis und der Wirkungsbereich des Amtes der Region werden nach
gliedern. Es entscheidet in den Angelegenheiten des selbstständigen Wir-
dem Gesetz Nr. 129/2000 Slg. über Regionen (in der gültigen Fassung) mit
kungsbereichs. In den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs
Bezug auf die Gemeinden nach dem Gesetz Nr. 128/2000 Slg. über Gemein-
entscheidet es nur, soweit es das Gesetz vorsieht.
den (in der gültigen Fassung) geregelt. Das Amt der Region gliedert sich auf
Referate und selbstständige Abteilungen. Die Referate gliedern sich weiter in
Der Rat der Südböhmischen Region mit dem Hauptmann an der Spitze hat
niedrigere Organisationsstufen, die die Abteilungen darstellen. Die Abteilun-
11 Mitglieder und ist ein exekutives Organ des selbstständigen Wirkungsbe-
gen werden nicht mehr intern gegliedert. An der Spitze des Referates und der
reichs auf der regionalen Ebene. Er ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit dem
Abteilung steht immer der Leiter. Die meisten Referate üben im Rahmen ihrer
Parlament der Region verantwortlich. Der Rat kann auch in Angelegenheiten
Tätigkeit die Aufgaben aus, die sich sowohl aus dem selbstständigen, als auch
des übertragenen Wirkungsbereichs entscheiden, soweit es das Gesetz vor-
sieht. aus dem übertragenen Wirkungsbereich ergeben.
16Organisationsaufbau der Organe der Region
am Beispiel von Südböhmen
Region Südböhmen
Amt der Region Hauptmann Rat Parlament
Direktor des Amtes
und der Region
Referat Büro des Kommission für Gesundheitswe-
Referat Büro des Direktors Finanzausschuss
Hauptmannes sen und soziale Angelegenheiten
Referat für Wirtschafts- Referat für Legislative und
und Vermögensverwaltung innere Angelegenheiten Sportkommission Kontrollausschuss
Referat für Regionalentwick-
lung, Raumplanung, Bauord- Ökonomisches Referat Ausschuss für Bildung,
nung und Investitionen Kulturkommission Erziehung und Beschäftigung
Referat für Umwelt, Land- Referat für Kultur und Ausschuss für die Entwicklung
und Forstwirtschaft Denkmalpflege der Region Südböhmen
Referat für soziale Angelegen- Referat für europäische
heiten und Gesundheitswesen Angelegenheiten
Referat für Schulwesen,
Referat Regionalgewerbeamt
Jugend und Leibeserziehung
Referat für Verkehr und
Referat für Informatik
Straßenwirtschaft
Abteilung für internes
Audit und Kontrolle
17Wirkungsbereich und Organisationsaufbau der Der übertragene Wirkungsbereich der Gemeinde umfasst Aufgaben:
Gemeinden (Modellbeispiel)
a) im grundlegenden Umfang
b) im Umfang des beauftragten Gemeindeamtes
Die Gemeinde kümmert sich im selbstständigen Wirkungsbereich in
Neben dem übertragenen Wirkungsbereich des grundlegenden Umfangs
ihrem Gebiet in Übereinstimmung mit den lokalen Voraussetzungen und übt das beauftragte Gemeindeamt auch zusätzlich den übertragenen Wir-
Gewohnheiten um die Schaffung der Bedingungen für die Entwicklung kungsbereich aus, der durch die Sondergesetze im Verwaltungsbezirk/-kreis
der Sozialpflege und die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Bürger. Es und durch die Ausführungsrechtsvorschriften bestimmt wird. Die Gemein-
geht vor allem um die Befriedigung folgender Bedürfnisse: Wohnen, Ge- den mit dem beauftragen Gemeindeamt werden vom Gesetz Nr. 314/2002
sundheitsschutz und -entwicklung, Verkehrs- und Verbindungsentwick- Slg. (Anlage Nr. 1) festgelegt.
lung, Informations-, Erziehungs- und Bildungsbedarf, Gesamtkulturent- c) im Umfang des Gemeindeamtes der Gemeinde mit erweitertem
wicklung und Schutz der öffentlichen Ordnung. Wirkungsbereich
Das Gemeindeamt kann neben dem übertragenen Wirkungsbereich nach
Die Gemeinde wird vom Gemeindeparlament selbstverwaltet. Weitere a) und b) zusätzlich auch den durch Sondergesetze festgelegten übertra-
Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat, der Bürgermeister, das genen Wirkungsbereich im Verwaltungsbezirk/-kreis ausüben. Dieser wird
durch Ausführungsrechtsvorschriften bestimmt. Gemeinden mit erweitertem
Gemeindeamt und die Sondergemeindeorgane. Die Gemeinde kann
Wirkungsbereich werden vom Gesetz Nr. 314/2002 Slg. (Anlage Nr. 2) be-
die Pflichten im selbstständigen Wirkungsbereich durch allgemein ver- stimmt.
bindliche Verordnungen festlegen.
Bei der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs richten sich die Ge-
meindeorgane:
a) beim Erlass der Gemeindeverordnungen nach Gesetzen und sonstigen
Rechtsvorschriften,
b) in sonstigen Fällen auch
1. nach Regierungsbeschlüssen und Richtlinien der zentralen Verwaltungs-
behörden; diese Regierungsbeschlüsse und Richtlinien können den Ge-
meindeorganen nicht Pflichten auferlegen, wenn diese gleichzeitig nicht laut
Gesetz festgelegt werden;
2. nach Maßnahmen der zuständigen Organe der öffentlichen Verwaltung,
die bei der Kontrolle der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs
nach diesem Gesetz getroffen wurden.
Die Gemeinden erhalten für die Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Wir-
Dampflokomotive in Kubová Hut‘ kungsbereich einen Beitrag aus dem staatlichen Budget.
18Musterorganisationsaufbau der Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich
Bürgermeister Parlament Rat
stellvertretender
Amtsleiter
Bürgermeister
Ausschüsse s.r.o.(wie GmbH)
(Finanz-, Kontroll- (Städtische Wälder
ausschuss) Städtische Dienstleistungen)
Sonderorgane
Stadtamt (Hochwasserkommission
Kommission für Kriminalitätsvorbeugung)
Beitragsorganisationen
(Grundschulen, Kindergärten)
Referat Büro des Bürgermeisters
Referat für innere Angelegenheiten
Kommissionen
Finanzreferat (Kultur-, Wohnungs-,
Verkehrsreferat Sportkommission)
Referat für Entwicklung
Referat für Vermögensverwaltung
Referat für soziale Angelegenheiten
Umweltreferat
Referat für Bauwesen und Raumplanung
Referat für Gewerbe und Verwaltungstätigkeiten
Stadtbibliothek Stadtpolizei
Anmerkung: Gemeinden niedrigerer Ordnung haben eine noch einfachere Struktur
19Kapitel 3 - Niederbayern
Öffentliche Verwaltung in Bayern
Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden
Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern. Die Bundeslän- Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die
der sind teilsouveräne Gliedstaaten. Die Kompetenz zur Gesetzgebung oberste Landesbehörde des Freistaates. Sie besteht aus dem Minis-
liegt grundsätzlich bei den Ländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbe- terpräsidenten, den Staatsministern und den Staatssekretären. Die
fugnis des Bundes besteht. Die Länder regeln alle Rechtsgebiete durch Geschäfte der Staatsregierung sind derzeit auf neun Staatsministerien
Landesregierungen. Deshalb sind nicht alle Bundesländer intern exakt aufgeteilt. Das Land führt seine Aufgaben selten durch eigene zentrale
gleich aufgebaut. Landesbehörden aus, sondern delegiert diese – je nach Art und Umfang
der Aufgaben – an die Regierungen oder die Landkreise bzw. die kreis-
Der Freistaat Bayern ist eines der 16 Bundesländer in der Bundesre- freien Städte.
publik Deutschland. Der Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden
gliedert sich in drei Stufen: oberste Landesbehörden, Mittelbehörden, Das Bayerische Staatsgebiet ist in sieben Regierungsbezirke (Ober-
Unterbehörden. bayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unter-
franken, Schwaben) unterteilt, die durch Regierungen verwaltet werden.
Diese sieben Regierungen sind im System der staatlichen bayerischen
Behörden die Mittelbehörden. In den Bezirksregierungen werden die un-
terschiedlichen und vielfältigen fachlichen Zielvorstellungen der Staats-
ministerien zusammengefasst und ein Interessenausgleich zwischen
Stadt und Land oder zwischen Straßenbau und Naturschutz geschaffen.
Man spricht deshalb von den Regierungen auch als Bündelungsbehör-
den.
Als Unterbehörden werden erstens die Verwaltungsbehörden der Kom-
munen (Landkreise, Städte und Gemeinden) bezeichnet. Typisches Bei-
spiel sind die Landratsämter. Dazu zählen aber auch Fachbehörden, wie
die Wasserwirtschaftsämter, die staatlichen Schulämter und die staatli-
chen Bauämter.
Granitzentrum Hauzenberg
20Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden*
Bayerische Staatsregierung
Bayerische Staatskanzlei
Oberste Landesbehörden
Bayerische Staatsministerien
für Wirtschaft und der Finanzen, für
des Innern, für Bau und für Bildung und Kultur, der Justiz
Medien, Energie und Landesentwicklung
Verkehr Wissenschaft und Kunst
Technologie und Heimat
für Gesundheit für Ernährung, für Arbeit und Soziales, für Umwelt und
und Plege Landwirtschaft und Forsten Familien und Integration Verbraucherschutz
7 Regierungen Mittelbehörden
(z.B. Regierung von Niederbayern)
Kreisfreie Städte Landratsämter Staatliche Schulämter Wasserwirtschaftsämter Staatliche Bauämter
(3) (9) (12) (2) (2)
Gemeinden
Unterbehörden
* Ohne Gerichtsbarkeit und spezielle Behörden (258)
21Regierung von Niederbayern Bezirk Niederbayern
Sicherheit und Ordnung Übertragener Wirkungskreis
Personelles Statusrecht, Ausländerrecht, Jagd- und Fischereirecht Erlass von Bezirksverordnungen
Kommunale Angelegenheiten Maßnahmen des Katastrophenschutzes
Soziales und Jugend
Flüchtlingsbetreuung und Integration
Wirtschaftsförderung und Beschäftigung
Handel und Gewerbe
Verkehrswesen
Eigener Wirkungsbereich
Preisprüfung Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie
Hochbau Ambulante Eingliederungshilfe
Energie und Betriebstechnik Träger von Fach- und Sonderschulen
Straßenbau Kultur- und Heimatpflege
Planfeststellung, Straßen- und Baurecht Pflege und Schutz der heimischen Fischgewässer
Städtebau und Bauordnung Fischereifachberatung
Wohnungswesen
Vergabenachprüfungsstelle
Gebäude und Energie
Berufliche Schulen
Förderschulen und Schulen für Kranke
Grund- und Mittelschulen
Schulrecht und Schulorganisation
Schulpersonal
Technischer Umweltschutz
Naturschutz
Wasserwirtschaft
Industrie-Emissionen-Richtlinie
Gesundheit
Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes
Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Überwachungsbedürftige Anlagen, Medizinprodukte und Röntgenanlagen
Verbraucherschutz und Marktüberwachung
Chemikaliensicherheit und Explosionsschutz
Gewerbeärzte und Medizinischer Arbeitsschutz
22Landkreis / Kreisfreie Stadt
Übertragener Wirkungskreis Eigener Wirkungskreis
Rettungsdienst Pflichtaufgaben: Freiwillige Aufgaben:
Fleischhygieneüberwachung
Auszahlung des staatlichen Wohngeldes Schülerbeförderung Öffentliche Einrichtungen
Besorgung der staatlichen Kassengeschäfte Trägerschaft für die Abfallbeseiti- Trägerschaft über die Volkshoch-
Baurecht gung schulen
Denkmalschutz Örtlicher Träger der Sozialhilfe Trägerschaft über Büchereien
Wasserschutz Örtlicher Träger der Jugendhilfe Trägerschaft über Heimat- und
Bodenschutz Trägerschaft für das Kranken- Naturmuseen
Immissionsschutz hauswesen Trägerschaft des sozialen Woh-
Naturschutz Erstattung von Schülerbeförde- nungsbaus
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung rungskosten Gewährträger von Sparkassen
Brandschutz Kreisarchiv Wirtschaftsförderung
Verkehrswesen Kreis-Medienzentrum Fremdenverkehrsförderung
Preisangaben Straßenbaulast für Kreisstraßen Förderung des öffentlichen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung Trägerschaft für die Tierköperbe- Personennahverkehrs
Gewerbe und Wirtschaft seitigung Geschwindigkeitsmessungen
Straßenplanung und -bau Sachaufwand der Realschulen Finanzielle Förderung im Kultur-,
Gesundheitswesen und der Gymnasien Umwelt-, Sport-, Sozial- und Na-
turschutzbereich
Einrichtungen im Jugend-, Alten-
und Behindertenbereich
23Gemeinde
Übertragener Wirkungskreis Eigener Wirkungskreis
Hilfe bei Verwaltungsverfahren Pflichtaufgaben: Freiwillige Aufgaben:
Mitwirkung bei allen Wahlen
(Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) Wasserversorgung Öffentlichkeitsarbeit
Standesamtswesen Abwasserbeseitigung Friedhofsgärtnerei
Vollzug des Melderechts Bau und Unterhalt der Ehrung von verdienten Persön-
Ausstellung von Pässen, Personalausweisen Gemeindestraßen lichkeiten
Mitwirkung bei statistischen Erhebungen Bürgerversammlungen Herausgabe eines Amtsblattes
Erlass von Verordnungen Einstellung des notwendigen Volkshochschule und Bücherei
Sperrzeitregelungen Personals Jugendzentrum
Ausstellung von Leichenpässen Aufstellung des Haushaltsplans Heimatmuseum und Museen
Vorbehandlung der Bauanträge Feuerwehrwesen Patenschaften
Erteilung von Fischereischeinen Sachaufwandsträger für die Volks- Sportförderung, Wanderwege und
Entscheidung über Gastschulanträge schulen (Grund- und Hauptschule) Freibäder
Vornahme des Sühneversuchs Schülerbeförderung Jugendherberge
Bestattungswesen Öffentliche Spielplätze
Erlass der Geschäftsordnung Campingplätze, Reit- und
Obdachlosenunterbringung Radwege
Schuldenverwaltung Naturparks, Zoologischer Garten
Rechnungslegung und Botanischer Garten
Eislaufplätze und Skiabfahrten
Ausstellungen und Messen
Blick vom Großen Arber
24Wappen des Freistaates Bayern
„ Das große bayerische Staatswappen besteht aus einem ge-
vierten Schild mit einem Herzschild. Das erste Feld zeigt in
Schwarz einen aufgerichteten goldenen, rotbewehrten Lö-
wen; das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei
aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt; das dritte Feld
zeigt einen blauen, goldbewehrten Panther auf weißem (sil-
bernem) Grund; im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze
übereinander angeordnete, herschauende, rotbewehrte Lö- Wappen des Freistaates Bayern
wen dargestellt. Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau Die Symbole des bayerischen Wappens sind der goldene Löwe (links oben), der fränkische Re-
chen (rechts oben), der blaue Panther (links unten), die drei schwarzen Löwen (rechts unten),
schräg rechts gerautet. Der Schild wird von zwei goldenen,
der weiß-blaue Herzschild (Mitte) und die Volkskrone (oben).
rot bewehrten Löwen gehalten. Auf dem Schild ruht eine
Volkskrone; sie besteht aus einem mit Steinen geschmück-
ten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern be-
setzt ist.
Art. 1 Abs 1 des Gesetzes vom 5. Juni 1950 über das Wappen des
Freistaates Bayern
“
Die Gläserne Arche im Waldmeer Europas
25Regierung von Niederbayern
Die Regierung von Niederbayern ist eine von sieben Bezirksregierungen Zum Fachbereich gehören außerdem das Gewerbe- und Gaststätten-
im Freistaat Bayern. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für Förderun- recht, das Kaminkehrerwesen, der öffentliche Personennahverkehr und
gen und wickelt mehr als 100 Förderprogramme ab. Sie bündelt und das Straßenverkehrsrecht. Auch für die grenzüberschreitende Zusam-
koordiniert die fachlichen Interessen der bayerischen Staatsministerien menarbeit mit Tschechien und Österreich ist dieser Bereich zuständig.
auf niederbayerischer Ebene und sorgt dafür, dass die Beschlüsse des
Kabinetts und die Vorgaben der Ministerien vor Ort umgesetzt werden. Schwerpunkte im dritten Fachbereich sind die technische Überprüfung,
Zugleich ist sie auch das Sprachrohr der Region gegenüber der Bayeri- baufachliche Beurteilung und Finanzierung von Maßnahmen des staat-
schen Staatsregierung und den Staatsministerien in München. lichen Hoch-, Straßen- und Brückenbaus. Hier werden die Entwicklung,
Erneuerung oder Umstrukturierung der Städte sowie der Wohnungsbau
Die Regierung von Niederbayern unterstützt die Entwicklung von Land- fachlich, verfahrenstechnisch und finanziell unterstützt.
kreisen, Städten und Gemeinden, darüber hinaus die regionale Wirt-
schaft, den Ausbau der Infrastruktur oder die Sicherung der natürlichen Der vierte Fachbereich verantwortet die Aufsicht der staatlichen Schul-
Resourcen. Fünf Fachbereiche bilden derzeit die Regierung von Nieder- ämter, die Schulaufsicht der niederbayerischen Grund-, Mittel- und För-
bayern: derschulen sowie der beruflichen Schulen. Schwerpunkte sind die Ver-
waltung des Schulpersonals und die Veranstaltung von Fortbildungen
Im ersten Fachbereich befassen sich die Mitarbeiter mit dem Recht der für Lehrer. Außerdem fallen die Ganztagsbetreuung und der Unterricht
öffentlichen Sicherheit und der Ordnung, dem Brand- und Katastrophen- für ausländische und kranke Kinder ebenfalls in die Zuständigkeit dieses
schutz, dem Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, und der Kom- Bereichs.
munalaufsicht. Sie sind auch für Aussiedler und Asylbewerber zuständig.
Außerdem werden in diesem Bereich der Bau und die Modernisierung Der fünfte Fachbereich befasst sich schwerpunktmäßig mit umweltfach-
von Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern finanziell gefördert. lichen und -rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Schutzgütern
Menschen, Luft, Wasser, Boden sowie Flora und Fauna. Darüber hinaus
Die Aufgabe des zweiten Fachbereichs Wirtschaft, Landesentwicklung ist dieser Bereich auch für die Gesundheitsversorgung zuständig.
und Verkehr ist es, die Wirtschaftsstruktur zu verbessern, Wettbewerbs-
fähigkeit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. In diesem Bereich In die Zuständigkeit der Regierung fällt außerdem die Gewerbeaufsicht,
werden Investitionen und Innovationen in gewerblichen Unternehmen der Arbeitsschutz, der Verbraucherschutz und die Chemikaliensicher-
und im Tourismus unterstützt, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Re- heit.
gion für Touristen attraktiv zu machen.
26Organisationsplan der Regierung von Niederbayern
Regierungspräsident
Regierungsvizepräsident
Bereich 1 Bereich 2
Bereich 5 Gruppe Land-
Verwaltungs- Sicherheit, Wirtschaft, Bereich 3 Bereich 4
Umwelt, Gesundheit u wirtschaft u Forsten- Gewerbeaufsichtsamt
management Kommunales u Landesentwicklung u Planung u Bau Schulen
Verbraucherschutz Hochwasserschutz
Soziales Verkehr
Grund- u Mittel- Sozialer
Wirschaftsförderung, schulen Technischer Arbeitsschutz u
Organisation, IuK Sicherheit u Ordnung Hochbau
Beschäftigung Erziehung/ Unterricht/ Umweltschutz Organisation des
Qualitätssicherung Arbeitsschutzes
Personelles Energie- u Grund- u Mittel-
Statusrecht, Handel u Gewerbe, Bauarbeiterschutz u
Personal Betriebstechnik schulen Naturschutz
Ausländerrecht Verkehrswesen Sprengwesen
Personal/Organisation
Preisprüfung, Überwachungs-
Haushalt, Kommunale Straßenbau
Regulierung Strom- u Förderschulen Wasserwirtschaft bedürftige Anlage,
Prozessvertretung Angelegenheiten
Gasnetzentgelte Medizinprodukte
Soziales u Jugend, Planfeststellung, Gewerbl. u
ESF-Vollzugsstelle, Raumordnung, kaufmännische Verbraucherschutz u
Landes- u Straßenrecht, Gesundheit
Geschäftsstelle f. Baurecht berufliche Marktüberwachung
Schiedsstellen Regionalplanung Schulen
Berufliche Schulen Chemikaliensicher-
Flüchtlings- Städtebau, f Agrar- u Haus- Verbraucherschutz, heit u Explosions-
betreuung u Bauordnung wirtschaft, Sozial- u Veterinärwesen schutz, Kompe-
Integration Gesundheitswesen tenzzentrum
Wohnungswesen Rechtsfragen
Schulpersonal
Umwelt
Rechtsfragen
Schulorganisation, Gesundheit u
Schulrecht Verbraucherschutz
27Bezirkstagspräsident
Bezirk Niederbayern
Hauptverwaltung Sozialverwaltung
Neben der Regierung von Niederbayern als Staat-
liche Verwaltungsbehörde gibt es eine kommunale
Selbstverwaltungskörperschaft mit der Bezeich-
Zentrale Aufgaben Fachaufgaben Zentrale Aufgaben Sachbearbeitung
nung „Bezirk“. Der Bezirk Niederbayern ist geo-
graphisch deckungsgleich mit der Regierung von
Niederbayern. Anders als die Regierung ist der
Bezirk Niederbayern eine kommunale Gebietskör- Eingliederungshilfe
perschaft des öffentlichen Rechts und stellt nach Recht u Kultur- u zur Teilhabe, behin-
Rechtsangelegenheiten derter Menschen am
Liegenschaften Heimatpflege
den Gemeinden und Landkreisen die dritte und Arbeitsleben
oberste Stufe der kommunalen Selbstverwaltung
dar. Der Bezirk Niederbayern erfüllt eigene und Hilfe zur Pflege;
ihm vom Staat durch die Bezirksordnung übertra- Fachberatung f Hilfe zum
Personalangelegenheiten Geschäftsleitung
gene kommunale Aufgaben, nicht jedoch staatliche Fischerei Lebensunterhalt in
Einrichtungen
Aufgaben. Ihm steht der gewählte Bezirkstagsprä-
sident vor. Der Bezirk Niederbayern widmet sich Sozialplanung; Förde- Eingliederungshilfe f
hauptsächlich den Themenbereichen Gesundheit, Organisation u
rung ambulanter Diens- psychisch kranke und
suchtkranke Menschen,
Bildung, Jugend, Fischerei, Umwelt und Kultur. Information
te; Förderung stationä-
rer u teilstationärer Kriegsopferfürsorge,
Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt
Eingliederungs-
Finanz- u Pflegesätze/
hilfe f Kinder u
Gesundheitswesen Entgelte
Jugendliche
Qualitätssicherung
Bauangelegenheiten
Wirtschaftlichkeitsprüfung
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