Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
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Inhalt Vorwort Seite 3 Einführung: Öffentliche Verwaltung im Dreiländereck Seite 4 Kapitel 1 - Oberösterreich Seite 6 Kapitel 2 - Südböhmen Seite 12 Kapitel 3 - Niederbayern Seite 20 Kapitel 4 - Beispiele grenz- überschreitender Zusammenarbeit Seite 34 Kontakt Seite 40 Impressum Herausgeber und Verleger: Regionalmanagement Oberösterreich GmbH Hauptplatz 23, A-4020 Linz rmooe.post@rmooe.at Redaktionsgruppe: Dana Biskup, Lucie Dreher, Ulrike Grubhofer, Pavel Hložek, Martin Luger, Kateřina Majerová, Jingjing Song Wir danken Herrn Dr. Jürgen Weber von der Regierung Niederbayern für die Unterstützung. Die Broschüre erhalten Sie unentgeltlich bei den auf S. 40 angeführten Kontaktstellen. Grafik und Layout: Ulrike Grubhofer Sie kann auch auf folgenden Homepages heruntergeladen werden: www.rmooe.at, www.silvanortica.com, www.rras.cz, www.euregio.cz, www.euregio-bayern.de Übersetzung: PaedDr. Vladimíra Květounová In dieser Publikation wird von der Doppelverwendung weiblicher und männlicher Endungen aus rein sprach- Erscheinungsjahr: 2014 (1. Auflage) lichen Gründen Abstand genommen. In jedem Fall sind selbstverständlich immer beide Formen gemeint. Fotos: Regionalmanagement OÖ GmbH, EUREGIO Bayerischer Wald - Die Autoren bzw. der Herausgeber übernimmt für den Inhalt keine Gewähr. Böhmerwald - Unterer Inn, EUREGIO Jihočeská Silva Nortica, Eine Haftung ist ausgeschlossen. Regionalní sdružení Šumava, Land Oberösterreich, OÖ Tourismus, Herbert Pöhnl, Václav Šebelík, Gemeinde Leopoldschlag, Tato brožura je k disposici také v českém jazyce. Gemeinde Neuburg am Inn Diese Broschüre ist auch in tschechischer Sprache erhältlich. 2
Vorwort Vor 25 Jahren – im Jahre 1989 – fiel der Eiserne Vorhang, der Europa Im Rahmen der diversen grenzüberschreitenden ETZ- und INTERREG- und seine Bürger beinahe ein halbes Jahrhundert getrennt hatte. Es ist Programme 2007-2013 zwischen Österreich, Tschechien und Bayern ein großer Erfolg der euroregionalen Zusammenarbeit, das Europa seit- wurden im Dreiländereck mehr als 300 Großprojekte und mehr als 1.300 her wieder an den Grenzen zusammenwächst. Im Dreiländereck von Kleinprojekte umgesetzt. Zu Beginn einer grenzüberschreitenden Initia- Österreich, Tschechien und Deutschland / Bayern sind es seit über 20 tive stellt sich dabei für die Projektpartner meist die Frage: An wen kann Jahren die EUREGIOs, die als Motor dieser europäischen Integration ich mich mit meinem rechtlichem Anliegen wenden? Land, Kreis, Bezirk, fungieren. Die Hauptziele unserer beiden EUREGIOs Bayerischer Wald Landkreis, Gemeinde? Wer ist wofür zuständig? Nicht nur die Sprache, – Böhmerwald sowie Silva Nortica sind die Förderung der kommunalen sondern auch die Fachbegriffe können hier zu Missverständnissen füh- Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg und die regionale Ver- ren. Die Aufgabe dieser Broschüre ist es, einen allgemeinen Überblick ankerung des europäischen Gedankens. Die Kernaufgabe der EUREGI- über die Staats- und Verwaltungsorganisation sowie die Kompetenzen Os liegt somit in der Initiierung, Umsetzung und Begleitung von grenz- der jeweiligen Verwaltungsebenen zu geben. Sie soll dadurch das ge- überschreitenden Regionalentwicklungsprozessen und Aktivitäten. genseitige Verständnis für rechtliche und systemische Unterschiede Dabei folgen wir der Vision, den gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits-, aber auch Gemeinsamkeiten fördern. Die öffentlichen Verwaltungen in Kultur- und Lebensraum weiter zu entwickeln und die Wettbewerbsfä- unserem Dreiländereck sind moderne Dienstleistungseinrichtungen, die higkeit des ländlichen Raumes zu stärken. für das Wohl der Bürger arbeiten. Sie sind entscheidende Partner der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und leisten einen wichtigen Für die knapp 3 Millionen Menschen, die in unserem EUREGIO-Gebiet Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt leben, ist das Leben im gemeinsamen Grenzraum Realität. Auch wenn im Europa der Regionen. die Grenzen in den Köpfen überwunden werden und es durch die Eu- ropäische Union zur Harmonisierung von rechtlichen und wirtschaftli- chen Rahmenbedingungen kommt, so treffen an den Grenzen doch im- mer noch verschiedene Systeme aufeinander. Im Laufe der Geschichte haben sich unterschiedliche Staats- und Verwaltungsorganisationen entwickelt. Und gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Zusam- menarbeit sind es oft die Behörden, die die rechtlichen Grundlagen für besondere Projekte schaffen und so erst erfolgreiche Kooperationen möglich machen. Ing. Stanislav Mrvka LAbg. KommR Gabriele Ing. František Vlček Landrat Sebastian Gruber Lackner-Strauss Vorsitzender der Vorsitzende der Euregio Vorsitzender der Euregio Vorsitzender der Euregio Euregio Jihočeská Silva Nortica Bayerischer Wald – Bayerischer Wald – Bayerischer Wald – Böhmerwald – Mühlviertel Böhmerwald – Šumava Böhmerwald – Unterer Inn 3
Öffentliche Verwaltung im Dreiländereck Oberösterreich - Südböhmen - Niederbayern Bundesrepublik Deutschland Tschechische Republik 16 Bundesländer 14 Kreise / Bezirke* Freistaat Bayern: 7 Regierungsbezirke Kreis / Bezirk Südböhmen: 14 ORP (Gemeinden mit er- Regierungsbezirk Niederbayern: 9 Landkreise weitertem Wirkungsbereich), + 3 kreisfreie Städte, insgesamt 258 Gemeinden insgesamt 623 Gemeinden Republik Österreich 9 Bundesländer Bundesland Oberösterrreich: 15 Bezirke + 3 Stataturstädte, insgesamt 444 Gemeinden *) Für die tschechische Verwaltungsebene „kraj“ ist in Deutsch- land der Begriff „Bezirk“ und in Österreich der Begriff „Kreis“ geläufiger. In dieser Broschüre werden beide Begriffe parallel verwendet. 4
Europa wächst an den Grenzen zusammen Trotz ihrer topographischen, sozio-ökonomischen und rechtlichen Un- Im Folgenden wird die regionale Verwaltungsorganisation am Beispiel terschiede weisen die Regionen Oberösterreich, Südböhmen und Nie- von Oberösterreich, Südböhmen und Niederbayern beschrieben. Neben derbayern viele Gemeinsamkeiten und Parallelen auf. Insgesamt leben der Kompetenzverteilung zwischen Land, Kreis/Bezirk und Gemeinde rund 3,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von ca. 32.000 km2. Das geht es auch um die institutionelle Zuordnung dieser Zuständigkeiten Ziel der euroregionalen Zusammenarbeit ist es dabei, die Wettbewerbs- zu den einzelnen Verwaltungsebenen – dargestellt anhand von Orga- fähigkeit und Innovationskraft unserer gemeinsamen Region zu stärken. nigrammen. Danach werden drei erfolgreiche Beispiele der grenzüber- Dies geschieht durch gegenseitigen Austausch und Wissenstranfer so- schreitenden Zusammenarbeit vorgestellt. wie durch grenzüberschreitende Projekte. Diese Broschüre richtet sich an alle Personen, die sich für öffentliche Bereits im Jahr 2000 erschien ein Heft zur Selbstverwaltung in Ober- Verwaltung und Governance im Dreiländereck interessieren. Dies um- österreich und Südböhmen. Die vorliegende Broschüre stellt in diesem fasst Lehrende und Studierende von Universitäten und Fachhochschu- Zusammenhang eine räumliche und inhaltliche Erweiterung und Ver- len ebenso wie Beamte der betroffenen Verwaltungseinrichtungen oder tiefung dar. Die Betrachtung wird von Oberösterreich und Südböhmen künftige Projektträger. Diese Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf auf Bayern ausgeweitet, was die Realität der grenzüberschreitenden Vollständigkeit, sondern soll eine erste Orientierung und Hilfestellung Zusammenarbeit im Dreiländereck besser widerspiegelt. Inhaltlich steht sein. die rechtliche Frage im Mittelpunkt: Wer ist wofür wie zuständig? Es geht also darum, welche Verwaltungsebene welche Zuständigkeiten hat und wie die einzelnen Verwaltungsebenen organisiert sind. Die Dreiländereckregion im Vergleich Oberösterreich Südböhmen Niederbayern Recht ist das Instrument, mit dem unse- Fläche 11.981,92 km² 10.057 km² 10.330 km² re Gesellschaft gestaltet wird. Die Fo- Einwohner (2014) 1.425.422 636.707 1.192.543 tos in dieser Broschüre sind regionale Impressionen, um ein Gefühl für diese BIP/Kopf 129 80 124 (Index EU28 = 100) Gesellschaft – nämlich den Natur- und Regionaler Wettbewerbs- 104 166 88 Kulturraum im Dreiländereck – zu be- fähigkeitsindex (Rang 2013) kommen. Regionaler Verwaltungssitz Linz Budweis Landshut Website www.land-oberoesterreich.gv.at www.kraj-jihocesky.cz www.bezirk-niederbayern.de 5
Kapitel 1 - Oberösterreich Österreich ist ein Bundesstaat Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat. Dies bedeutet, dass die staat- lichen Aufgaben zwischen dem Bund und den neun Ländern aufgeteilt sind. Die österreichische Bundesverfassung geht von der rechtlichen Gleichwer- tigkeit von Bund und Ländern aus. Daher kommt der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eine entscheidende Rolle zu. Die grundsätzliche Generalregel der Bundesverfassung besagt, dass die Länder für Gesetzge- bung und Vollziehung in allen Angelegenheiten zuständig sind, sofern die Ver- fassung nicht dem Bund ausdrücklich die Zuständigkeit in Gesetzgebung und/ oder Vollziehung überträgt. Und gerade diese Ausnahme ist in Österreich die Regel, denn der Großteil der gesetzgeberischen Zuständigkeiten liegt beim Bund, wohingegen die Länder größtenteils für die Vollziehung zuständig sind (siehe die Kompetenzverteilung auf der nächsten Seite). Mühlviertler Bauernhaus Die mittelbare Bundesverwaltung durch die Länder Für die Verwaltung in Österreich gilt der Grundsatz der mittelbaren Bundesver- waltung durch die Länder. Das bedeutet, dass Landesbehörden (Bezirks- und Landesverwaltung) die Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben übernehmen, die eigentlich laut Verfassung dem Bund vorbehalten wären. Die Landesbehör- den werden in diesem Fall für den Bund tätig. Somit ist der Landeshauptmann im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dem Bund gegenüber verant- wortlich und auch an Weisungen der jeweils zuständigen Bundesminister ge- bunden. Auch wenn die Landesbehörden in der mittelbaren Bundesverwaltung nicht unabhängig sind, so kommt ihnen doch ein gewisser Handlungsspiel- raum und damit ein wirksamer Einfluss auf die Vollziehung von Bundesaufga- ben zu. Die mittelbare Bundesverwaltung ermöglicht in Österreich ein effizien- tes und effektives Verwaltungssystem, da auf Doppelstrukturen im Sinne von Winterpanorama in Lichtenau getrennten Verwaltungsapparaten für Bundes- und Länderaufgaben verzichtet wird. In der Praxis erfolgt der Großteil der Verwaltung durch Landesbehörden – Ausnahmen bilden beispielsweise die Bereiche Sicherheit und Polizei oder Finanzen, die unmittelbar von Bundesbehörden wahrgenommen werden. 6
Oberösterreich Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Österreich Bund – Gesetzgebung Bund – Grundsatzgesetz- Land – Gesetzgebung Gemeinde – gebung eigener Wirkungsbereich Bund – Vollziehung Land – Vollziehung Land – Ausführungsge- Land – Vollziehung Gemeinde – Vollziehung setzgebung und Vollziehung Bundesverfassung Staatsbürgerschaftsrecht Armenwesen (= Sozialhilfe) Gemeinderecht Ortspolizeiliche Aufgaben Äußere Angelegenheiten Straßenpolizei Heil- und Pflegeanstalten Baurecht in den Bereichen Sicher- Einwanderung Umweltverträglichkeits- Jugendfürsorge Wohnbauförderung heits-, Veranstaltungs-, Bundesfinanzen (Steuer- prüfung Bodenreform Raumordnung Straßen-, Flur- Schutz-, gesetze) Dienstrecht der LehrerIn- Pflanzenschutz Grundverkehr Markt-, Gesundheits-, Sitt- Geld- und Bankwesen nen in öffentlichen Pflicht- Teile des Elektrizitätswe- Fremdenverkehr lichkeitsrecht Gewerbe und Industrie schulen sens Naturschutz Bau- und Feuerpolizei Zivil- und Strafrechtswesen land- und forstwirtschaftli- Jagd und Fischerei Verwaltung gemeindlicher (ABGB, StGB) ches Arbeiter- und Ange- Sport Verkehrsflächen Aufrechterhaltung der öf- stelltenrecht Jugendschutz Örtliche Raumplanung fentlichen Ruhe, Ordnung Errichtung und Organisati- Kindergarten- und Hortwe- (Flächenwidmungspläne, und Sicherheit (allgemeine on der öffentlichen Pflicht- sen Baubewilligungen) Sicherheitspolizei) schulen land- und forstwirtschaft- Kraftfahr- und Postwesen Bestellung der Landes- und liches Schulwesen Berg- und Forstwesen Bezirksschulräte Wasserrecht Sozialversicherung Gesundheitswesen Arbeitsrecht Militärische Angelegenhei- ten Universitäten und Mittel- schulen Lehrpläne für Pflichtschu- len 7
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich Organe und Institutionen des Landes Oberösterreich Landeshauptmann Nach dem Zerfall der Habsburger Monarchie entstand 1918 das Bun- desland Oberösterreich aus dem „Kronland Österreich ob der Enns“. Die Gesetzgebung übt der Landtag aus, dessen 54 Mitglieder alle sechs Landtag Jahre gewählt werden. An der Spitze der Verwaltung stehen der Lan- Landes- deshauptmann und die Oö. Landesregierung. Die Landesregierung ist regierung eine Konzentrationsregierung, d.h. alle im Landtag mit einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten vertretenen Parteien haben mindestens einen Sitz in der Landesregierung. Sie wird vom Landtag gewählt und besteht aus neun Mitgliedern: Landeshauptmann, zwei Landeshauptmannstell- Gesetzgebung Vollziehung vertreter und sechs Landesräte. Der Geschäftsapparat der Landesre- gierung ist das Amt der Oö. Landesregierung mit seinen Direktionen und Abteilungen sowie den 15 Bezirkshauptmannschaften. Durch die Orien- tierung am Konzept „Wirkungsorientierte Verwaltung (WOV 2021)“ ist die oberösterreichische Landesverwaltung modern, leistungsfähig und von hoher Qualität. Amt der Oö. Landesregierung Die Gliederung der Landesverwaltung Die Landesverwaltung gliedert sich in drei Ebenen. Auf örtlicher Ebene im Gemeindegebiet ist die Gemeinde als Selbstverwaltungsbehörde tä- tig. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für das Verwaltungsgebiet des 15 Bezirkshauptmannschaften Bezirkes zuständig. Für das gesamte Landesgebiet ist schließlich die Landesregierung als oberste Landesbehörde verantwortlich. Gemeinden 8
Organisation des Amtes der Oö. Landesregierung Amt der Oö. Landesregierung Landeshauptmann Landesamtsdirektor Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Direktion Soziales und Direktion Direktion Direktion Bildung und Inneres und für Landes- Straßenbau Umwelt und Verfassungs- Kultur Gesundheit Finanzen Personal Präsidium Gesellschaft Kommunales planung, und Verkehr Wasserwirt- dienst und Oö. wirtschaftliche schaft Landtagsdi- und ländliche rektion Entwicklung Abteilung Abteilung Abteilung Ge- Abteilung Abteilung Abteilung Land- und Ernährungs- samtverkehrs- Anlagen-, Personal Präsidium Forstwirtschaft sicherheit und planung und Umwelt- und Veterinär- öffentlicher Wasserrecht wesen Verkehr Abteilung Abteilung Abteilung Personal- Gebäude- und Ländliche Abteilung Abteilung Objektivie- Beschaffungs- Abteilung Neuordnung Brücken- und Grund- und rung Management Gesundheit Tunnelbau Trinkwasser- wirtschaft Abteilung Na- Abteilung Abteilung Kinder- und Abteilung turschutz Informations- Jugendhilfe Eilinformation Abteilung technologie und Liegen- Oberflächen- schaft gewässerwirt- Abteilung Abteilung schaft Abteilung Raumordnung Soziales Abteilung Presse Straßener- Abteilung haltung und Abteilung Abteilung Wohnbauför- -betrieb Umwelt-, Bau- Abteilung Wirtschaft derung und Anlagen- Statistik Abteilung technik Straßenpla- nung und Abteilung Um- Netzausbau weltschutz Abteilung Verkehr 9
Organisation der Bezirksverwaltung am Beispiel der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach Die Bezirksverwaltungsbehörde ist der Bezirkshaupt- mann, der von der Landesregierung ernannt wird, oder der Bürgermeister in Städten mit eigenem Statut (Linz, Bezirkshauptfrau Wels, Steyr). Zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungs- behörde zählen die allgemeine Landesverwaltung (ers- te Instanz) und die mittelbare Bundesverwaltung (erste Instanz). Die Bezirkshauptmannschaft ist das Amt des Bezirkshauptmannes. In Rohrbach ist die Bezirkshaupt- Abteilung 1 Amtsleitung Abteilung 2 Abteilung 3 mannschaft beispielsweise in drei Abteilungen organi- Fachdienste Anlagen Sicherheit siert: „Amtsleitung, Fachdienste, Soziales“, „Anlagen“ Soziales und „Sicherheit“. Bürgerservice Amtsleitung Gewerbe- und Anlagenrecht Verkehrsrecht und Verkehrsstrafen Innerer Dienst Sanitätsrecht Sicherheit Rechnungswesen Veterinärrecht Migrationswesen Gemeinden Baurecht Katastrophenschutz Wasserrecht Kinder- und Jugendhilfe Agrarrecht Geschäftsstelle der „ Soziales Forstrecht Bezirksgrundverkehrskommission Naturschutzrecht Wappen des Landes Oberösterreich Forstdienst Sanitätsdienst Veterinärdienst Das Landeswappen besteht aus einem mit dem österreichi- Naturschutz schen Erzherzogshut gekrönten, gespaltenen Schild, der he- raldisch rechts einen goldenen Adler mit roter Zunge und ro- ten Krallen im schwarzen Feld zeigt, heraldisch links dreimal von Silber und Rot gespalten ist. Das Landeswappen kann in Geschäftsstelle des Farbe oder in Schwarz-Weiß und ohne Erzherzogshut aus- Sozialhilfeverbandes geführt sein. § 3 des Landesgesetzes vom 3. Juli 1997 “ über die oberösterreichischen Landessymbole 10
Organisation der Gemeindeverwaltung am Beispiel der Stadtgemeinde Perg Gemeinden sind eigene Gebietskörperschaften und Teil der Verwal- Stadtgemeinde Perg tungsorganisation. Sie haben somit keine gesetzgebenden oder richter- lichen Zuständigkeiten. Die Gemeindebürger wählen den Gemeinde- rat und den Bürgermeister. Gemeindeautonomie bedeutet, dass die Stadtrat Organe der Gemeinde zwar auf Grundlage der Bundes- und Landes- gesetze handeln, aber nicht an Weisungen von Bundes- oder Landes- behörden gebunden sind. Im Rahmen der Gemeindeaufsicht müssen Bürgermeister die Bundes- und Landesbehörden dann aber das Handeln der Gemein- Amtsleitung und de im Nachhinein auf Übereinstimmung mit den Gesetzen überprüfen. Stabstelle Sekretariat Der Gemeinde obliegen einerseits der eigene Wirkungsbereich, der mit Stadtamtsleiter den „örtlichen Interessen“ umschrieben wird, und andererseits der über- tragene Wirkungsbereich, wie beispielsweise das Meldewesen (Bund) oder gewisse Überwachungspflichten hinsichtlich des Pflanzenschutzes Bauabteilung Bürgerservice Finanzabteilung (Land). Die Stadt Perg ist die bevölkerungsreichste Gemeinde des Mühl- viertels. Ihre Stadtverwaltung ist in die Amtsleitung und drei Abteilungen gegliedert: Bauabteilung, Bürgerservice und Finanzabteilung. Bauhof Stadtbücherei Allgemeiner Machland Bezirks- Schulen Bauhof Badewelt sporthalle Polytechnische Schule Volksschule Perg Volksschule Pergkirchen Hauptschule 1 Hauptschule 2 Landesmusikschule Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe 11
Kapitel 2 - Südböhmen Öffentliche Verwaltung in der Tschechischen Republik Als öffentliche Verwaltung versteht man in institutioneller Auffassung das System von Behörden bzw. Vollzugsbehörden der öffentlichen Verwal- tung und ihre Struktur. Wir konzentrieren uns für unsere Zwecke auf die territorialen selbstverwaltenden Gebietseinheiten als Vollzugsbehörden der öffentlichen Verwaltung: auf Gemeinden, die die grundlegenden ter- ritorialen selbstverwaltenden Gebietseinheiten bilden, und auf Bezirke bzw. Kreise, die die höheren territorialen selbstverwaltenden Gebiets- einheiten sind. Für sie gilt das gemischte System der Vollziehung der öffentlichen Verwaltung, dh. Tätigkeiten im Rahmen des eigenen Wir- kungsbereichs (Selbstverwaltung) und des übertragenen Wirkungsbe- reichs (bestimmter Teil der lokalen staatlichen Verwaltung). Hauptplatz von Budweis Beziehung Gemeinde versus Bezirk/ Kreis Das enge Zusammenwirken von Bezirken/ Kreisen und Gemeinden funktioniert auf verschiedenen Ebenen, sodass sich ein hierarchisch gestaltetes System der staatlichen Verwaltung ergibt (Prinzip der Über- und Unterordnung). Eine Vielzahl von Instrumenten ist neben der ho- heitlichen Aufsicht und Kontrolle auch rein informell (Konsultationen, methodische Hilfe, Aufklärungstätigkeit, usw.). „ Wappen des Kreises Südböhmen Der silberne Löwe auf Rot symbolisiert die Zugehörigkeit zu Böhmen. Die rote Rose steht für die Rosenberger, die golde- ne Rose für die Herren von Neuhaus und das grüne Feld für Wappen des Kreises Südböhmen Wälder mit dem Goldenen Steig (golden) und der Moldau (sil- bern) Die Mauertürme sind aus dem Stadtwappen von České “ Budějovice. 12
Kompetenzverteilung in Südböhmen Kreis / Bezirk Gemeinde Selbstständiger Wirkungsbereich Selbständiger Wirkungsbereich - Regionale Raumentwicklung - Gemeindeentwicklung - Wirtschaften der Region, Umgang mit dem Regionalvermögen - Wirtschaften der Gemeinde, Umgang mit dem Gemeindevermögen - Tourismuskonzept in der Region, Werbung, Marketing - lokaler Tourismus, Marketing - Beitragsorganisationen und Organisationskomponenten der Region - Beitragsorganisationen und Organisationskomponenten der - Mittelschulen, Spezialschulen, höhere Fachschulen, Gemeinde Kunstgrundschulen - Grundschulen, Kindergärten - Tourismuszentrale, Museen, Galerien - Kultureinrichtungen - gesundheitliche Einrichtungen, Einrichtungen für Sozialdienst- - technische Dienstleistungen leistungen - Verkehr und Straßenwirtschaft - lokaler Verkehr und Straßenwirtschaft - Verwaltung und Wartung der Straßen der II. und III. Klasse - lokale Straßen - öffentlicher Verkehr in der Region - lokaler öffentlicher Verkehr - Gewährung von Förderungen für juristische und natürliche - Gemeindepolizei Personen auf dem Territorium der Region - Implementierung / Administration der EU-Programme - Schutz der öffentlichen Ordnung - Umweltschutz, Umgang mit Abfällen - Umweltschutz, Umgang mit Abfällen - Abfallwirtschaftsplan der Region, Wasserleitungen, - Instandhaltung und Grünbeflanzung in der Gemeinde, Wartung Kanalisationen von Mobiliar, Spielplätzen und Sandkästen - Förderungsunterstützungen im Bereich Umwelt, Land-, - Ungezieferbekämpfung, Pflege von streunenden Hunden Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft - Einhebung entsprechender Verwaltungsgebühren - Entwicklungskonzept des ländlichen Raums, Landschaftspflege - Gesundheitsschutz und Sozialbedürfnisse der Bürger - Gesundheitsschutz und Sozialbedürfnisse der Bürger - Institutionen - Krankenhäuser, medizinischer Rettungsdienst, - Institutionen - Seniorenheim, Pflegedienst, Sozialanstalt Zentren für Sozialdienstleistungen - Begrüßung neugeborener Bürger, goldene Hochzeiten, - Drogenvorbeugung, Ausnüchterungszelle Gratulationen anlässlich Lebensjubiläen Anmerkung: Im Rahmen des selbstständigen Wirkungsbereichs werden die Gemeinden (Gemeindeämter) nicht mehr in Kategorien je nach Niveau der Ausübung der staatlichen Verwaltung auf- geteilt wie beim übertragenen Wirkungsbereich. Bei der Ausübung des selbstständigen Wirkungsbereichs werden zur gegebenen Problematik insbesondere Verordnungen erlassen (Gemeinden, Regionen). Die Tabelle führt Beispiele der Aufgaben an, es handelt sich nicht um eine erschöpfende Liste. 13
Kreis / Bezirk Übertragener Wirkungsbereich (für den bestimmten Verwaltungsbezirk/-kreis) - Standesamtsagenda - methodische Tätigkeit für die Gemeinden im Verwaltungsbereich der Region - Verfahren bei der Berufung in den Angelegenheiten der Standesamtsagenda ORP, Kontrolle und Aufsicht über ORP - sie übernimmt von ORP Zweitschriften der Standesamtbücher und der jeweiligen Dokumente und hinterlegt diese - Gewerbeunternehmen - Durchführung von Preiskontrollen nach dem Preisgesetz, Auferlegung und Einhebung von Strafen - entscheidet über Berufungen gegen Beschlüsse der Gemeindegewerbeämter - ist berechtigt den Gemeindegewerbeämtern die Durchführung einer Gewerbekontrolle anzuordnen - Raumplanung und Bauordnung - verfolgt und wertet die Bedürfnisse der Gebietsentwicklung der Region aus - sichert die Widerspiegelung von strategischen Entwicklungsdokumenten in den Raumordnungsplänen der Städte und Gemeinden - löst Widersprüche im Rahmen der Entscheidungstätigkeit der Bauämter Anmerkung: Die Region erfüllt für ORP - Schulwesen im festgesetzten Verwaltungsgebiet die - langfristiges Vorhaben der Bildung und Bildungssystementwicklung in der Region Funktion der Aufsicht, Kontrolle, metho- - verteilt und gewährt die Finanzmittel des staatlichen Budgets dischen Hilfe und Konsultationsstelle. - Register von Schulen und Schuleinrichtungen Häufig ist die Region auch „eine höhere - Sozialpflege, Gesundheitswesen Instanz“ für die durch die Behörden ORP - erteilt Berechtigungen zur Gewährung von Gesundheitsdienstleistungen, Einrichtungen für Sozialdienstleistungen geführten Verwaltungsverfahren. Ana- - Methodik der Sozialarbeit, Analyse und Auswertung der Sozialarbeit und der Beratungswirksamkeit log hat die ORP eine ähnliche Stellung gegenüber den niedrigeren Verwaltungs- - Kultur- und Denkmalpflege einheiten. Diese Tatsache wird in der Fol- - steuert methodisch die Ausübung der staatlichen Denkmalpflege in der Region ge nicht wiederholt erwähnt. - beaufsichtigt im Umfang ihres Wirkungsbereichs die Einhaltung des Gesetzes über die staatliche Denkmalpflege - Aufsicht über die Einhaltung der Bedingungen von Produktion, Verbreitung und Archivierung von audiovisuellen Werken In der Tabelle ist ein Beispiel einer Ge- - Umwelt meinde (eines Amtes) mit erweitertem Wir- - Natur-, Landschaftsschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kungsbereich angeführt. Die Gemeinden, - Forstwirtschaft, Jagdwesen, Wasserwirtschaft und Risikovorbeugung die den übertragenen Wirkungsbereich - Luftschutz, Aufsicht über die Einhaltung der Grenzwerte nur im Umfang des beauftragten Gemein- deamtes oder im Grundumfang ausüben, - Verkehr haben einen engeren Aufgabenumfang. - Wirkungsbereich des Straßenverwaltungsamtes und des Spezialbauamtes in den Angelegenheiten der Straßen der I. Klasse - Vorbeugung im Bereich der Verkehrssicherheit Bei der Ausübung des übertragenen Wir- - Sonstiges kungsbereichs werden zu gegebenen Problematiken insbesondere Verordnun- - Krisensteuerung (Mitwirkung mit Gemeindeämtern) gen erlassen (Gemeinden, Regionen). - Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit der Gemeinden beim Erlass von Verordnungen, Beschlüssen u. ä. - Überprüfung und Methodik des Wirtschaftens der Gemeinden Die Tabelle führt Beispiele der Aufgaben an, es handelt sich nicht um eine erschöp- - Verwaltungsdelikte der Gemeinden und Gemeindeverbände mit Bezug auf die Budgetregeln fende Liste. 14
Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich (ORP) Übertragener Wirkungsbereich (für den bestimmten Verwaltungsbezirk/-kreis) - Standesamtsagenda - bearbeitet Angaben für das Grundregister von Personen, Staatsbürgerschaft, Namens- und Nachnamensänderungen, Eheschließungen oder Schließungen von eingetragenen Partnerschaften - gewährt die Beglaubigung und Legalisierung von Urkunden, Auszug aus dem Strafregister - Grundagenda für Personalausweise und Reisedokumente - Gewerbeunternehmen - Agenda für Gewerbe und Konzessionen, Gewerberegister - Kontrolle nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz - Kontrolle der Einhaltung der Pflichten bei der Spiritusbezeichnung und dem Spiritusumgang - Raumplanung und Bauordnung - führt das Bauverfahren, erlässt die Gebietszustimmung oder den Gebietsbeschluss, führt die Kollaudierung durch - Kontrollbesichtigungen der Bauten, entscheidet über die Baubeseitigung - entscheidet über Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte - Schulwesen - Wirtschaften der Schulen und Schuleinrichtungen mit den Finanzmitteln des staatlichen Budgets - Entwurf der Aufteilung des Budgets, Finanzmittelabrechnung - löst Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte - Sozialpflege, Gesundheitswesen - Sozialarbeit, sozialrechtlicher Schutz der Kinder, Vormundschaft - Agenda der Ersatzfamilienpflege - Kultur- und Denkmalpflege - Bauaufsicht bei der Erneuerung von Kulturdenkmälern - Verteilung der Beiträge für die Erhaltung und Erneuerung von Kulturdenkmälern - genehmigt Lotterien, Tombolas - Umwelt - Teiltätigkeit im Bereich der Waldverwaltung (Wirtschaftsplanung, Waldaufsicht), des Jagdwesens (Jagdscheine), der Fischerei (Angelscheine), der Wasserwirtschaft und der Risikovorbeugung, des Luftschutzes - Erfassung von landwirtschaftlichen Unternehmern und selbstständig wirtschaftenden Landwirten - Verkehr - Register von Straßenfahrzeugen, Fahrerregister - Station für Emissionsmessung - Sonstiges - Krisensteuerung 15
Wirkungsbereich und Aufbau der Regionalorgane Der Hauptmann der Südböhmischen Region vertritt die Region nach außen. Er beruft die Tagungen des Parlamentes und des Rates ein und leitet sie in der am Beispiel von Südböhmen Regel, unterschreibt zusammen mit den Protokollprüfern das Protokoll aus der Sitzung des Parlamentes und das Protokoll aus der Sitzung des Rates. Bei der Ausübung des selbstständigen Wirkungsbereichs richtet sich die Region: Der Hauptmann errichtet die Sonderorgane für die Ausübung des übertrage- a) beim Erlass der allgemein verbindlichen Verordnungen nach dem Gesetz, nen Wirkungsbereichs, soweit dies das Sondergesetz vorsieht. Initiative und b) in sonstigen Angelegenheiten auch nach anderen Rechtsvorschriften, kontrollierende Organe des Parlamentes sind Ausschüsse, initiative und bera- die aufgrund des Gesetzes erlassen wurden. tende Organe des Rates sind Kommissionen. Die Region übt mittels ihrer Organe auch die staatliche Verwaltung, d.h. den Das Amt der Südböhmischen Region besteht aus dem Direktor und den „übertragenen Wirkungsbereich“ aus, dessen Umfang laut Gesetz festgelegt Mitarbeitern des Kreises / Bezirks. Das Amt erfüllt die Aufgaben im selbststän- wird. digen Wirkungsbereich, die ihm vom Parlament und vom Rat auferlegt wur- Bei der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs richten sich die den, und hilft bei den Tätigkeiten der Ausschüsse und Kommissionen. Das Amt Organe der Region: übt den übertragenen Wirkungsbereich mit Ausnahme jener Angelegenheiten a) beim Erlass der Verordnungen der Region nach Gesetzen und sonstigen aus, die laut Gesetz dem Parlament und dem Rat oder einem Sonderorgan Rechtsvorschriften, anvertraut werden. An der Spitze des Amtes steht der Direktor, der der Vor- b) in sonstigen Fällen auch nach Regierungsbeschlüssen und Richtlinien gesetzte aller Mitarbeiter des Amtes der Südböhmischen Region ist. Er erfüllt der zentralen Verwaltungsbehörden. die Funktion des statutarischen Organs des Arbeitgebers und weitere ihm laut Gesetz anvertraute Funktionen. Organe der Region sind: das Parlament, der Rat, der Hauptmann und das Amt der Region. Der interne Aufbau des Amtes der Region Das Parlament der Südböhmischen Region besteht aus 55 gewählten Mit- Die Befugnis und der Wirkungsbereich des Amtes der Region werden nach gliedern. Es entscheidet in den Angelegenheiten des selbstständigen Wir- dem Gesetz Nr. 129/2000 Slg. über Regionen (in der gültigen Fassung) mit kungsbereichs. In den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs Bezug auf die Gemeinden nach dem Gesetz Nr. 128/2000 Slg. über Gemein- entscheidet es nur, soweit es das Gesetz vorsieht. den (in der gültigen Fassung) geregelt. Das Amt der Region gliedert sich auf Referate und selbstständige Abteilungen. Die Referate gliedern sich weiter in Der Rat der Südböhmischen Region mit dem Hauptmann an der Spitze hat niedrigere Organisationsstufen, die die Abteilungen darstellen. Die Abteilun- 11 Mitglieder und ist ein exekutives Organ des selbstständigen Wirkungsbe- gen werden nicht mehr intern gegliedert. An der Spitze des Referates und der reichs auf der regionalen Ebene. Er ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit dem Abteilung steht immer der Leiter. Die meisten Referate üben im Rahmen ihrer Parlament der Region verantwortlich. Der Rat kann auch in Angelegenheiten Tätigkeit die Aufgaben aus, die sich sowohl aus dem selbstständigen, als auch des übertragenen Wirkungsbereichs entscheiden, soweit es das Gesetz vor- sieht. aus dem übertragenen Wirkungsbereich ergeben. 16
Organisationsaufbau der Organe der Region am Beispiel von Südböhmen Region Südböhmen Amt der Region Hauptmann Rat Parlament Direktor des Amtes und der Region Referat Büro des Kommission für Gesundheitswe- Referat Büro des Direktors Finanzausschuss Hauptmannes sen und soziale Angelegenheiten Referat für Wirtschafts- Referat für Legislative und und Vermögensverwaltung innere Angelegenheiten Sportkommission Kontrollausschuss Referat für Regionalentwick- lung, Raumplanung, Bauord- Ökonomisches Referat Ausschuss für Bildung, nung und Investitionen Kulturkommission Erziehung und Beschäftigung Referat für Umwelt, Land- Referat für Kultur und Ausschuss für die Entwicklung und Forstwirtschaft Denkmalpflege der Region Südböhmen Referat für soziale Angelegen- Referat für europäische heiten und Gesundheitswesen Angelegenheiten Referat für Schulwesen, Referat Regionalgewerbeamt Jugend und Leibeserziehung Referat für Verkehr und Referat für Informatik Straßenwirtschaft Abteilung für internes Audit und Kontrolle 17
Wirkungsbereich und Organisationsaufbau der Der übertragene Wirkungsbereich der Gemeinde umfasst Aufgaben: Gemeinden (Modellbeispiel) a) im grundlegenden Umfang b) im Umfang des beauftragten Gemeindeamtes Die Gemeinde kümmert sich im selbstständigen Wirkungsbereich in Neben dem übertragenen Wirkungsbereich des grundlegenden Umfangs ihrem Gebiet in Übereinstimmung mit den lokalen Voraussetzungen und übt das beauftragte Gemeindeamt auch zusätzlich den übertragenen Wir- Gewohnheiten um die Schaffung der Bedingungen für die Entwicklung kungsbereich aus, der durch die Sondergesetze im Verwaltungsbezirk/-kreis der Sozialpflege und die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Bürger. Es und durch die Ausführungsrechtsvorschriften bestimmt wird. Die Gemein- geht vor allem um die Befriedigung folgender Bedürfnisse: Wohnen, Ge- den mit dem beauftragen Gemeindeamt werden vom Gesetz Nr. 314/2002 sundheitsschutz und -entwicklung, Verkehrs- und Verbindungsentwick- Slg. (Anlage Nr. 1) festgelegt. lung, Informations-, Erziehungs- und Bildungsbedarf, Gesamtkulturent- c) im Umfang des Gemeindeamtes der Gemeinde mit erweitertem wicklung und Schutz der öffentlichen Ordnung. Wirkungsbereich Das Gemeindeamt kann neben dem übertragenen Wirkungsbereich nach Die Gemeinde wird vom Gemeindeparlament selbstverwaltet. Weitere a) und b) zusätzlich auch den durch Sondergesetze festgelegten übertra- Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat, der Bürgermeister, das genen Wirkungsbereich im Verwaltungsbezirk/-kreis ausüben. Dieser wird durch Ausführungsrechtsvorschriften bestimmt. Gemeinden mit erweitertem Gemeindeamt und die Sondergemeindeorgane. Die Gemeinde kann Wirkungsbereich werden vom Gesetz Nr. 314/2002 Slg. (Anlage Nr. 2) be- die Pflichten im selbstständigen Wirkungsbereich durch allgemein ver- stimmt. bindliche Verordnungen festlegen. Bei der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs richten sich die Ge- meindeorgane: a) beim Erlass der Gemeindeverordnungen nach Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften, b) in sonstigen Fällen auch 1. nach Regierungsbeschlüssen und Richtlinien der zentralen Verwaltungs- behörden; diese Regierungsbeschlüsse und Richtlinien können den Ge- meindeorganen nicht Pflichten auferlegen, wenn diese gleichzeitig nicht laut Gesetz festgelegt werden; 2. nach Maßnahmen der zuständigen Organe der öffentlichen Verwaltung, die bei der Kontrolle der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs nach diesem Gesetz getroffen wurden. Die Gemeinden erhalten für die Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Wir- Dampflokomotive in Kubová Hut‘ kungsbereich einen Beitrag aus dem staatlichen Budget. 18
Musterorganisationsaufbau der Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich Bürgermeister Parlament Rat stellvertretender Amtsleiter Bürgermeister Ausschüsse s.r.o.(wie GmbH) (Finanz-, Kontroll- (Städtische Wälder ausschuss) Städtische Dienstleistungen) Sonderorgane Stadtamt (Hochwasserkommission Kommission für Kriminalitätsvorbeugung) Beitragsorganisationen (Grundschulen, Kindergärten) Referat Büro des Bürgermeisters Referat für innere Angelegenheiten Kommissionen Finanzreferat (Kultur-, Wohnungs-, Verkehrsreferat Sportkommission) Referat für Entwicklung Referat für Vermögensverwaltung Referat für soziale Angelegenheiten Umweltreferat Referat für Bauwesen und Raumplanung Referat für Gewerbe und Verwaltungstätigkeiten Stadtbibliothek Stadtpolizei Anmerkung: Gemeinden niedrigerer Ordnung haben eine noch einfachere Struktur 19
Kapitel 3 - Niederbayern Öffentliche Verwaltung in Bayern Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern. Die Bundeslän- Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die der sind teilsouveräne Gliedstaaten. Die Kompetenz zur Gesetzgebung oberste Landesbehörde des Freistaates. Sie besteht aus dem Minis- liegt grundsätzlich bei den Ländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbe- terpräsidenten, den Staatsministern und den Staatssekretären. Die fugnis des Bundes besteht. Die Länder regeln alle Rechtsgebiete durch Geschäfte der Staatsregierung sind derzeit auf neun Staatsministerien Landesregierungen. Deshalb sind nicht alle Bundesländer intern exakt aufgeteilt. Das Land führt seine Aufgaben selten durch eigene zentrale gleich aufgebaut. Landesbehörden aus, sondern delegiert diese – je nach Art und Umfang der Aufgaben – an die Regierungen oder die Landkreise bzw. die kreis- Der Freistaat Bayern ist eines der 16 Bundesländer in der Bundesre- freien Städte. publik Deutschland. Der Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden gliedert sich in drei Stufen: oberste Landesbehörden, Mittelbehörden, Das Bayerische Staatsgebiet ist in sieben Regierungsbezirke (Ober- Unterbehörden. bayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unter- franken, Schwaben) unterteilt, die durch Regierungen verwaltet werden. Diese sieben Regierungen sind im System der staatlichen bayerischen Behörden die Mittelbehörden. In den Bezirksregierungen werden die un- terschiedlichen und vielfältigen fachlichen Zielvorstellungen der Staats- ministerien zusammengefasst und ein Interessenausgleich zwischen Stadt und Land oder zwischen Straßenbau und Naturschutz geschaffen. Man spricht deshalb von den Regierungen auch als Bündelungsbehör- den. Als Unterbehörden werden erstens die Verwaltungsbehörden der Kom- munen (Landkreise, Städte und Gemeinden) bezeichnet. Typisches Bei- spiel sind die Landratsämter. Dazu zählen aber auch Fachbehörden, wie die Wasserwirtschaftsämter, die staatlichen Schulämter und die staatli- chen Bauämter. Granitzentrum Hauzenberg 20
Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden* Bayerische Staatsregierung Bayerische Staatskanzlei Oberste Landesbehörden Bayerische Staatsministerien für Wirtschaft und der Finanzen, für des Innern, für Bau und für Bildung und Kultur, der Justiz Medien, Energie und Landesentwicklung Verkehr Wissenschaft und Kunst Technologie und Heimat für Gesundheit für Ernährung, für Arbeit und Soziales, für Umwelt und und Plege Landwirtschaft und Forsten Familien und Integration Verbraucherschutz 7 Regierungen Mittelbehörden (z.B. Regierung von Niederbayern) Kreisfreie Städte Landratsämter Staatliche Schulämter Wasserwirtschaftsämter Staatliche Bauämter (3) (9) (12) (2) (2) Gemeinden Unterbehörden * Ohne Gerichtsbarkeit und spezielle Behörden (258) 21
Regierung von Niederbayern Bezirk Niederbayern Sicherheit und Ordnung Übertragener Wirkungskreis Personelles Statusrecht, Ausländerrecht, Jagd- und Fischereirecht Erlass von Bezirksverordnungen Kommunale Angelegenheiten Maßnahmen des Katastrophenschutzes Soziales und Jugend Flüchtlingsbetreuung und Integration Wirtschaftsförderung und Beschäftigung Handel und Gewerbe Verkehrswesen Eigener Wirkungsbereich Preisprüfung Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie Hochbau Ambulante Eingliederungshilfe Energie und Betriebstechnik Träger von Fach- und Sonderschulen Straßenbau Kultur- und Heimatpflege Planfeststellung, Straßen- und Baurecht Pflege und Schutz der heimischen Fischgewässer Städtebau und Bauordnung Fischereifachberatung Wohnungswesen Vergabenachprüfungsstelle Gebäude und Energie Berufliche Schulen Förderschulen und Schulen für Kranke Grund- und Mittelschulen Schulrecht und Schulorganisation Schulpersonal Technischer Umweltschutz Naturschutz Wasserwirtschaft Industrie-Emissionen-Richtlinie Gesundheit Verbraucherschutz und Veterinärwesen Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes Bauarbeiterschutz und Sprengwesen Überwachungsbedürftige Anlagen, Medizinprodukte und Röntgenanlagen Verbraucherschutz und Marktüberwachung Chemikaliensicherheit und Explosionsschutz Gewerbeärzte und Medizinischer Arbeitsschutz 22
Landkreis / Kreisfreie Stadt Übertragener Wirkungskreis Eigener Wirkungskreis Rettungsdienst Pflichtaufgaben: Freiwillige Aufgaben: Fleischhygieneüberwachung Auszahlung des staatlichen Wohngeldes Schülerbeförderung Öffentliche Einrichtungen Besorgung der staatlichen Kassengeschäfte Trägerschaft für die Abfallbeseiti- Trägerschaft über die Volkshoch- Baurecht gung schulen Denkmalschutz Örtlicher Träger der Sozialhilfe Trägerschaft über Büchereien Wasserschutz Örtlicher Träger der Jugendhilfe Trägerschaft über Heimat- und Bodenschutz Trägerschaft für das Kranken- Naturmuseen Immissionsschutz hauswesen Trägerschaft des sozialen Woh- Naturschutz Erstattung von Schülerbeförde- nungsbaus Katastrophenschutz und zivile Verteidigung rungskosten Gewährträger von Sparkassen Brandschutz Kreisarchiv Wirtschaftsförderung Verkehrswesen Kreis-Medienzentrum Fremdenverkehrsförderung Preisangaben Straßenbaulast für Kreisstraßen Förderung des öffentlichen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Trägerschaft für die Tierköperbe- Personennahverkehrs Gewerbe und Wirtschaft seitigung Geschwindigkeitsmessungen Straßenplanung und -bau Sachaufwand der Realschulen Finanzielle Förderung im Kultur-, Gesundheitswesen und der Gymnasien Umwelt-, Sport-, Sozial- und Na- turschutzbereich Einrichtungen im Jugend-, Alten- und Behindertenbereich 23
Gemeinde Übertragener Wirkungskreis Eigener Wirkungskreis Hilfe bei Verwaltungsverfahren Pflichtaufgaben: Freiwillige Aufgaben: Mitwirkung bei allen Wahlen (Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) Wasserversorgung Öffentlichkeitsarbeit Standesamtswesen Abwasserbeseitigung Friedhofsgärtnerei Vollzug des Melderechts Bau und Unterhalt der Ehrung von verdienten Persön- Ausstellung von Pässen, Personalausweisen Gemeindestraßen lichkeiten Mitwirkung bei statistischen Erhebungen Bürgerversammlungen Herausgabe eines Amtsblattes Erlass von Verordnungen Einstellung des notwendigen Volkshochschule und Bücherei Sperrzeitregelungen Personals Jugendzentrum Ausstellung von Leichenpässen Aufstellung des Haushaltsplans Heimatmuseum und Museen Vorbehandlung der Bauanträge Feuerwehrwesen Patenschaften Erteilung von Fischereischeinen Sachaufwandsträger für die Volks- Sportförderung, Wanderwege und Entscheidung über Gastschulanträge schulen (Grund- und Hauptschule) Freibäder Vornahme des Sühneversuchs Schülerbeförderung Jugendherberge Bestattungswesen Öffentliche Spielplätze Erlass der Geschäftsordnung Campingplätze, Reit- und Obdachlosenunterbringung Radwege Schuldenverwaltung Naturparks, Zoologischer Garten Rechnungslegung und Botanischer Garten Eislaufplätze und Skiabfahrten Ausstellungen und Messen Blick vom Großen Arber 24
Wappen des Freistaates Bayern „ Das große bayerische Staatswappen besteht aus einem ge- vierten Schild mit einem Herzschild. Das erste Feld zeigt in Schwarz einen aufgerichteten goldenen, rotbewehrten Lö- wen; das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt; das dritte Feld zeigt einen blauen, goldbewehrten Panther auf weißem (sil- bernem) Grund; im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze übereinander angeordnete, herschauende, rotbewehrte Lö- Wappen des Freistaates Bayern wen dargestellt. Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau Die Symbole des bayerischen Wappens sind der goldene Löwe (links oben), der fränkische Re- chen (rechts oben), der blaue Panther (links unten), die drei schwarzen Löwen (rechts unten), schräg rechts gerautet. Der Schild wird von zwei goldenen, der weiß-blaue Herzschild (Mitte) und die Volkskrone (oben). rot bewehrten Löwen gehalten. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit Steinen geschmück- ten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern be- setzt ist. Art. 1 Abs 1 des Gesetzes vom 5. Juni 1950 über das Wappen des Freistaates Bayern “ Die Gläserne Arche im Waldmeer Europas 25
Regierung von Niederbayern Die Regierung von Niederbayern ist eine von sieben Bezirksregierungen Zum Fachbereich gehören außerdem das Gewerbe- und Gaststätten- im Freistaat Bayern. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für Förderun- recht, das Kaminkehrerwesen, der öffentliche Personennahverkehr und gen und wickelt mehr als 100 Förderprogramme ab. Sie bündelt und das Straßenverkehrsrecht. Auch für die grenzüberschreitende Zusam- koordiniert die fachlichen Interessen der bayerischen Staatsministerien menarbeit mit Tschechien und Österreich ist dieser Bereich zuständig. auf niederbayerischer Ebene und sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Kabinetts und die Vorgaben der Ministerien vor Ort umgesetzt werden. Schwerpunkte im dritten Fachbereich sind die technische Überprüfung, Zugleich ist sie auch das Sprachrohr der Region gegenüber der Bayeri- baufachliche Beurteilung und Finanzierung von Maßnahmen des staat- schen Staatsregierung und den Staatsministerien in München. lichen Hoch-, Straßen- und Brückenbaus. Hier werden die Entwicklung, Erneuerung oder Umstrukturierung der Städte sowie der Wohnungsbau Die Regierung von Niederbayern unterstützt die Entwicklung von Land- fachlich, verfahrenstechnisch und finanziell unterstützt. kreisen, Städten und Gemeinden, darüber hinaus die regionale Wirt- schaft, den Ausbau der Infrastruktur oder die Sicherung der natürlichen Der vierte Fachbereich verantwortet die Aufsicht der staatlichen Schul- Resourcen. Fünf Fachbereiche bilden derzeit die Regierung von Nieder- ämter, die Schulaufsicht der niederbayerischen Grund-, Mittel- und För- bayern: derschulen sowie der beruflichen Schulen. Schwerpunkte sind die Ver- waltung des Schulpersonals und die Veranstaltung von Fortbildungen Im ersten Fachbereich befassen sich die Mitarbeiter mit dem Recht der für Lehrer. Außerdem fallen die Ganztagsbetreuung und der Unterricht öffentlichen Sicherheit und der Ordnung, dem Brand- und Katastrophen- für ausländische und kranke Kinder ebenfalls in die Zuständigkeit dieses schutz, dem Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, und der Kom- Bereichs. munalaufsicht. Sie sind auch für Aussiedler und Asylbewerber zuständig. Außerdem werden in diesem Bereich der Bau und die Modernisierung Der fünfte Fachbereich befasst sich schwerpunktmäßig mit umweltfach- von Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern finanziell gefördert. lichen und -rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Schutzgütern Menschen, Luft, Wasser, Boden sowie Flora und Fauna. Darüber hinaus Die Aufgabe des zweiten Fachbereichs Wirtschaft, Landesentwicklung ist dieser Bereich auch für die Gesundheitsversorgung zuständig. und Verkehr ist es, die Wirtschaftsstruktur zu verbessern, Wettbewerbs- fähigkeit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. In diesem Bereich In die Zuständigkeit der Regierung fällt außerdem die Gewerbeaufsicht, werden Investitionen und Innovationen in gewerblichen Unternehmen der Arbeitsschutz, der Verbraucherschutz und die Chemikaliensicher- und im Tourismus unterstützt, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Re- heit. gion für Touristen attraktiv zu machen. 26
Organisationsplan der Regierung von Niederbayern Regierungspräsident Regierungsvizepräsident Bereich 1 Bereich 2 Bereich 5 Gruppe Land- Verwaltungs- Sicherheit, Wirtschaft, Bereich 3 Bereich 4 Umwelt, Gesundheit u wirtschaft u Forsten- Gewerbeaufsichtsamt management Kommunales u Landesentwicklung u Planung u Bau Schulen Verbraucherschutz Hochwasserschutz Soziales Verkehr Grund- u Mittel- Sozialer Wirschaftsförderung, schulen Technischer Arbeitsschutz u Organisation, IuK Sicherheit u Ordnung Hochbau Beschäftigung Erziehung/ Unterricht/ Umweltschutz Organisation des Qualitätssicherung Arbeitsschutzes Personelles Energie- u Grund- u Mittel- Statusrecht, Handel u Gewerbe, Bauarbeiterschutz u Personal Betriebstechnik schulen Naturschutz Ausländerrecht Verkehrswesen Sprengwesen Personal/Organisation Preisprüfung, Überwachungs- Haushalt, Kommunale Straßenbau Regulierung Strom- u Förderschulen Wasserwirtschaft bedürftige Anlage, Prozessvertretung Angelegenheiten Gasnetzentgelte Medizinprodukte Soziales u Jugend, Planfeststellung, Gewerbl. u ESF-Vollzugsstelle, Raumordnung, kaufmännische Verbraucherschutz u Landes- u Straßenrecht, Gesundheit Geschäftsstelle f. Baurecht berufliche Marktüberwachung Schiedsstellen Regionalplanung Schulen Berufliche Schulen Chemikaliensicher- Flüchtlings- Städtebau, f Agrar- u Haus- Verbraucherschutz, heit u Explosions- betreuung u Bauordnung wirtschaft, Sozial- u Veterinärwesen schutz, Kompe- Integration Gesundheitswesen tenzzentrum Wohnungswesen Rechtsfragen Schulpersonal Umwelt Rechtsfragen Schulorganisation, Gesundheit u Schulrecht Verbraucherschutz 27
Bezirkstagspräsident Bezirk Niederbayern Hauptverwaltung Sozialverwaltung Neben der Regierung von Niederbayern als Staat- liche Verwaltungsbehörde gibt es eine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft mit der Bezeich- Zentrale Aufgaben Fachaufgaben Zentrale Aufgaben Sachbearbeitung nung „Bezirk“. Der Bezirk Niederbayern ist geo- graphisch deckungsgleich mit der Regierung von Niederbayern. Anders als die Regierung ist der Bezirk Niederbayern eine kommunale Gebietskör- Eingliederungshilfe perschaft des öffentlichen Rechts und stellt nach Recht u Kultur- u zur Teilhabe, behin- Rechtsangelegenheiten derter Menschen am Liegenschaften Heimatpflege den Gemeinden und Landkreisen die dritte und Arbeitsleben oberste Stufe der kommunalen Selbstverwaltung dar. Der Bezirk Niederbayern erfüllt eigene und Hilfe zur Pflege; ihm vom Staat durch die Bezirksordnung übertra- Fachberatung f Hilfe zum Personalangelegenheiten Geschäftsleitung gene kommunale Aufgaben, nicht jedoch staatliche Fischerei Lebensunterhalt in Einrichtungen Aufgaben. Ihm steht der gewählte Bezirkstagsprä- sident vor. Der Bezirk Niederbayern widmet sich Sozialplanung; Förde- Eingliederungshilfe f hauptsächlich den Themenbereichen Gesundheit, Organisation u rung ambulanter Diens- psychisch kranke und suchtkranke Menschen, Bildung, Jugend, Fischerei, Umwelt und Kultur. Information te; Förderung stationä- rer u teilstationärer Kriegsopferfürsorge, Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt Eingliederungs- Finanz- u Pflegesätze/ hilfe f Kinder u Gesundheitswesen Entgelte Jugendliche Qualitätssicherung Bauangelegenheiten Wirtschaftlichkeitsprüfung 28
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