Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at

Die Seite wird erstellt Noel Steffens
 
WEITER LESEN
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Öffentliche Verwaltung
in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern

                              www.rmooe.at
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Inhalt
Vorwort                                                                                Seite 3

Einführung:
Öffentliche Verwaltung im Dreiländereck                                                Seite 4

Kapitel 1 - Oberösterreich					                                                        Seite 6

Kapitel 2 - Südböhmen						 Seite 12

Kapitel 3 - Niederbayern						 Seite 20

Kapitel 4 - Beispiele grenz-
überschreitender Zusammenarbeit				 Seite 34

Kontakt								 Seite 40

Impressum
Herausgeber und Verleger: Regionalmanagement Oberösterreich GmbH
			Hauptplatz 23, A-4020 Linz
			rmooe.post@rmooe.at

Redaktionsgruppe:        Dana Biskup, Lucie Dreher, Ulrike Grubhofer, Pavel Hložek, Martin Luger,
                         Kateřina Majerová, Jingjing Song
                         Wir danken Herrn Dr. Jürgen Weber von der Regierung Niederbayern für
                         die Unterstützung.
                                                                                                    Die Broschüre erhalten Sie unentgeltlich bei den auf S. 40 angeführten Kontaktstellen.
Grafik und Layout:       Ulrike Grubhofer                                                           Sie kann auch auf folgenden Homepages heruntergeladen werden: www.rmooe.at, www.silvanortica.com,
                                                                                                    www.rras.cz, www.euregio.cz, www.euregio-bayern.de
Übersetzung:             PaedDr. Vladimíra Květounová
                                                                                                    In dieser Publikation wird von der Doppelverwendung weiblicher und männlicher Endungen aus rein sprach-
Erscheinungsjahr:        2014 (1. Auflage)                                                          lichen Gründen Abstand genommen. In jedem Fall sind selbstverständlich immer beide Formen gemeint.

Fotos:                   Regionalmanagement OÖ GmbH, EUREGIO Bayerischer Wald -                     Die Autoren bzw. der Herausgeber übernimmt für den Inhalt keine Gewähr.
                         Böhmerwald - Unterer Inn, EUREGIO Jihočeská Silva Nortica,                 Eine Haftung ist ausgeschlossen.
                         Regionalní sdružení Šumava, Land Oberösterreich, OÖ Tourismus,
                         Herbert Pöhnl, Václav Šebelík, Gemeinde Leopoldschlag,                                                 Tato brožura je k disposici také v českém jazyce.
                         Gemeinde Neuburg am Inn                                                                          Diese Broschüre ist auch in tschechischer Sprache erhältlich.

2
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Vorwort
Vor 25 Jahren – im Jahre 1989 – fiel der Eiserne Vorhang, der Europa   Im Rahmen der diversen grenzüberschreitenden ETZ- und INTERREG-
und seine Bürger beinahe ein halbes Jahrhundert getrennt hatte. Es ist Programme 2007-2013 zwischen Österreich, Tschechien und Bayern
ein großer Erfolg der euroregionalen Zusammenarbeit, das Europa seit-  wurden im Dreiländereck mehr als 300 Großprojekte und mehr als 1.300
her wieder an den Grenzen zusammenwächst. Im Dreiländereck von         Kleinprojekte umgesetzt. Zu Beginn einer grenzüberschreitenden Initia-
Österreich, Tschechien und Deutschland / Bayern sind es seit über 20   tive stellt sich dabei für die Projektpartner meist die Frage: An wen kann
Jahren die EUREGIOs, die als Motor dieser europäischen Integration     ich mich mit meinem rechtlichem Anliegen wenden? Land, Kreis, Bezirk,
fungieren. Die Hauptziele unserer beiden EUREGIOs Bayerischer Wald     Landkreis, Gemeinde? Wer ist wofür zuständig? Nicht nur die Sprache,
– Böhmerwald sowie Silva Nortica sind die Förderung der kommunalen     sondern auch die Fachbegriffe können hier zu Missverständnissen füh-
Zusammenarbeit über die Staatsgrenzen hinweg und die regionale Ver-    ren. Die Aufgabe dieser Broschüre ist es, einen allgemeinen Überblick
ankerung des europäischen Gedankens. Die Kernaufgabe der EUREGI-       über die Staats- und Verwaltungsorganisation sowie die Kompetenzen
Os liegt somit in der Initiierung, Umsetzung und Begleitung von grenz- der jeweiligen Verwaltungsebenen zu geben. Sie soll dadurch das ge-
überschreitenden Regionalentwicklungsprozessen und Aktivitäten.        genseitige Verständnis für rechtliche und systemische Unterschiede
Dabei folgen wir der Vision, den gemeinsamen Wirtschafts-, Arbeits-,   aber auch Gemeinsamkeiten fördern. Die öffentlichen Verwaltungen in
Kultur- und Lebensraum weiter zu entwickeln und die Wettbewerbsfä-     unserem Dreiländereck sind moderne Dienstleistungseinrichtungen, die
higkeit des ländlichen Raumes zu stärken.                              für das Wohl der Bürger arbeiten. Sie sind entscheidende Partner der
                                                                       grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und leisten einen wichtigen
Für die knapp 3 Millionen Menschen, die in unserem EUREGIO-Gebiet Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
leben, ist das Leben im gemeinsamen Grenzraum Realität. Auch wenn im Europa der Regionen.
die Grenzen in den Köpfen überwunden werden und es durch die Eu-
ropäische Union zur Harmonisierung von rechtlichen und wirtschaftli-
chen Rahmenbedingungen kommt, so treffen an den Grenzen doch im-
mer noch verschiedene Systeme aufeinander. Im Laufe der Geschichte
haben sich unterschiedliche Staats- und Verwaltungsorganisationen
entwickelt. Und gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Zusam-
menarbeit sind es oft die Behörden, die die rechtlichen Grundlagen für
besondere Projekte schaffen und so erst erfolgreiche Kooperationen
möglich machen.

                                                                             Ing. Stanislav Mrvka          LAbg. KommR Gabriele        Ing. František Vlček      Landrat Sebastian Gruber
                                                                                                              Lackner-Strauss

                                                                                Vorsitzender der            Vorsitzende der Euregio   Vorsitzender der Euregio   Vorsitzender der Euregio
                                                                         Euregio Jihočeská Silva Nortica      Bayerischer Wald –        Bayerischer Wald –          Bayerischer Wald –
                                                                                                           Böhmerwald – Mühlviertel    Böhmerwald – Šumava       Böhmerwald – Unterer Inn

                                                                                                                                                                                   3
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Öffentliche Verwaltung im Dreiländereck
Oberösterreich - Südböhmen - Niederbayern

Bundesrepublik Deutschland
                                                                     Tschechische Republik
16 Bundesländer
                                                                     14 Kreise / Bezirke*
Freistaat Bayern: 7 Regierungsbezirke
                                                                     Kreis / Bezirk Südböhmen:
                                                                     14 ORP (Gemeinden mit er-
Regierungsbezirk Niederbayern: 9 Landkreise
                                                                     weitertem Wirkungsbereich),
+ 3 kreisfreie Städte, insgesamt 258 Gemeinden
                                                                     insgesamt 623 Gemeinden

     Republik Österreich
     9 Bundesländer

     Bundesland Oberösterrreich: 15 Bezirke
     + 3 Stataturstädte,
     insgesamt 444 Gemeinden

*) Für die tschechische Verwaltungsebene „kraj“ ist in Deutsch-
   land der Begriff „Bezirk“ und in Österreich der Begriff „Kreis“
   geläufiger. In dieser Broschüre werden beide Begriffe parallel
   verwendet.
4
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Europa wächst an den Grenzen zusammen

Trotz ihrer topographischen, sozio-ökonomischen und rechtlichen Un-                 Im Folgenden wird die regionale Verwaltungsorganisation am Beispiel
terschiede weisen die Regionen Oberösterreich, Südböhmen und Nie-                   von Oberösterreich, Südböhmen und Niederbayern beschrieben. Neben
derbayern viele Gemeinsamkeiten und Parallelen auf. Insgesamt leben                 der Kompetenzverteilung zwischen Land, Kreis/Bezirk und Gemeinde
rund 3,2 Millionen Menschen auf einer Fläche von ca. 32.000 km2. Das                geht es auch um die institutionelle Zuordnung dieser Zuständigkeiten
Ziel der euroregionalen Zusammenarbeit ist es dabei, die Wettbewerbs-               zu den einzelnen Verwaltungsebenen – dargestellt anhand von Orga-
fähigkeit und Innovationskraft unserer gemeinsamen Region zu stärken.               nigrammen. Danach werden drei erfolgreiche Beispiele der grenzüber-
Dies geschieht durch gegenseitigen Austausch und Wissenstranfer so-                 schreitenden Zusammenarbeit vorgestellt.
wie durch grenzüberschreitende Projekte.
                                                                                    Diese Broschüre richtet sich an alle Personen, die sich für öffentliche
Bereits im Jahr 2000 erschien ein Heft zur Selbstverwaltung in Ober-                Verwaltung und Governance im Dreiländereck interessieren. Dies um-
österreich und Südböhmen. Die vorliegende Broschüre stellt in diesem                fasst Lehrende und Studierende von Universitäten und Fachhochschu-
Zusammenhang eine räumliche und inhaltliche Erweiterung und Ver-                    len ebenso wie Beamte der betroffenen Verwaltungseinrichtungen oder
tiefung dar. Die Betrachtung wird von Oberösterreich und Südböhmen                  künftige Projektträger. Diese Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf
auf Bayern ausgeweitet, was die Realität der grenzüberschreitenden                  Vollständigkeit, sondern soll eine erste Orientierung und Hilfestellung
Zusammenarbeit im Dreiländereck besser widerspiegelt. Inhaltlich steht              sein.
die rechtliche Frage im Mittelpunkt: Wer ist wofür wie zuständig? Es geht
also darum, welche Verwaltungsebene welche Zuständigkeiten hat und
wie die einzelnen Verwaltungsebenen organisiert sind.

Die Dreiländereckregion im Vergleich
                                    Oberösterreich                Südböhmen                     Niederbayern             Recht ist das Instrument, mit dem unse-
Fläche                               11.981,92 km²                 10.057 km²                     10.330 km²             re Gesellschaft gestaltet wird. Die Fo-
Einwohner (2014)                        1.425.422                    636.707                       1.192.543
                                                                                                                         tos in dieser Broschüre sind regionale
                                                                                                                         Impressionen, um ein Gefühl für diese
BIP/Kopf                                   129                          80                            124
(Index EU28 = 100)                                                                                                       Gesellschaft – nämlich den Natur- und
Regionaler Wettbewerbs-                    104                          166                            88                Kulturraum im Dreiländereck – zu be-
fähigkeitsindex (Rang 2013)                                                                                              kommen.
Regionaler Verwaltungssitz                 Linz                      Budweis                       Landshut
Website                        www.land-oberoesterreich.gv.at   www.kraj-jihocesky.cz       www.bezirk-niederbayern.de

                                                                                                                                                           5
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Kapitel 1 - Oberösterreich
                              Österreich ist ein Bundesstaat
                              Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat. Dies bedeutet, dass die staat-
                              lichen Aufgaben zwischen dem Bund und den neun Ländern aufgeteilt sind.
                              Die österreichische Bundesverfassung geht von der rechtlichen Gleichwer-
                              tigkeit von Bund und Ländern aus. Daher kommt der Kompetenzverteilung
                              zwischen Bund und Ländern eine entscheidende Rolle zu. Die grundsätzliche
                              Generalregel der Bundesverfassung besagt, dass die Länder für Gesetzge-
                              bung und Vollziehung in allen Angelegenheiten zuständig sind, sofern die Ver-
                              fassung nicht dem Bund ausdrücklich die Zuständigkeit in Gesetzgebung und/
                              oder Vollziehung überträgt. Und gerade diese Ausnahme ist in Österreich die
                              Regel, denn der Großteil der gesetzgeberischen Zuständigkeiten liegt beim
                              Bund, wohingegen die Länder größtenteils für die Vollziehung zuständig sind
                              (siehe die Kompetenzverteilung auf der nächsten Seite).
Mühlviertler Bauernhaus

                              Die mittelbare Bundesverwaltung durch die Länder
                              Für die Verwaltung in Österreich gilt der Grundsatz der mittelbaren Bundesver-
                              waltung durch die Länder. Das bedeutet, dass Landesbehörden (Bezirks- und
                              Landesverwaltung) die Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben übernehmen,
                              die eigentlich laut Verfassung dem Bund vorbehalten wären. Die Landesbehör-
                              den werden in diesem Fall für den Bund tätig. Somit ist der Landeshauptmann
                              im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dem Bund gegenüber verant-
                              wortlich und auch an Weisungen der jeweils zuständigen Bundesminister ge-
                              bunden. Auch wenn die Landesbehörden in der mittelbaren Bundesverwaltung
                              nicht unabhängig sind, so kommt ihnen doch ein gewisser Handlungsspiel-
                              raum und damit ein wirksamer Einfluss auf die Vollziehung von Bundesaufga-
                              ben zu. Die mittelbare Bundesverwaltung ermöglicht in Österreich ein effizien-
                              tes und effektives Verwaltungssystem, da auf Doppelstrukturen im Sinne von
Winterpanorama in Lichtenau   getrennten Verwaltungsapparaten für Bundes- und Länderaufgaben verzichtet
                              wird. In der Praxis erfolgt der Großteil der Verwaltung durch Landesbehörden
                              – Ausnahmen bilden beispielsweise die Bereiche Sicherheit und Polizei oder
                              Finanzen, die unmittelbar von Bundesbehörden wahrgenommen werden.
6
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Oberösterreich
Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Österreich
                Bund – Gesetzgebung                      Bund – Grundsatzgesetz-         Land – Gesetzgebung               Gemeinde –
                                                                 gebung                                              eigener Wirkungsbereich

   Bund – Vollziehung           Land – Vollziehung        Land – Ausführungsge-            Land – Vollziehung        Gemeinde – Vollziehung
                                                               setzgebung und
                                                                 Vollziehung
Bundesverfassung            Staatsbürgerschaftsrecht     Armenwesen (= Sozialhilfe)     Gemeinderecht                Ortspolizeiliche Aufgaben
Äußere Angelegenheiten      Straßenpolizei               Heil- und Pflegeanstalten      Baurecht                     in den Bereichen Sicher-
Einwanderung                Umweltverträglichkeits- Jugendfürsorge                      Wohnbauförderung             heits-,     Veranstaltungs-,
Bundesfinanzen (Steuer- prüfung                          Bodenreform                    Raumordnung                  Straßen-, Flur- Schutz-,
gesetze)                    Dienstrecht der LehrerIn- Pflanzenschutz                    Grundverkehr                 Markt-, Gesundheits-, Sitt-
Geld- und Bankwesen         nen in öffentlichen Pflicht- Teile des Elektrizitätswe-     Fremdenverkehr               lichkeitsrecht
Gewerbe und Industrie       schulen                      sens                           Naturschutz                  Bau- und Feuerpolizei
Zivil- und Strafrechtswesen                              land- und forstwirtschaftli-   Jagd und Fischerei           Verwaltung gemeindlicher
(ABGB, StGB)                                             ches Arbeiter- und Ange-       Sport                        Verkehrsflächen
Aufrechterhaltung der öf-                                stelltenrecht                  Jugendschutz                 Örtliche Raumplanung
fentlichen Ruhe, Ordnung                                 Errichtung und Organisati-     Kindergarten- und Hortwe-    (Flächenwidmungspläne,
und Sicherheit (allgemeine                               on der öffentlichen Pflicht-   sen                          Baubewilligungen)
Sicherheitspolizei)                                      schulen                        land- und forstwirtschaft-
Kraftfahr- und Postwesen                                 Bestellung der Landes- und     liches Schulwesen
Berg- und Forstwesen                                     Bezirksschulräte
Wasserrecht
Sozialversicherung
Gesundheitswesen
Arbeitsrecht
Militärische Angelegenhei-
ten
Universitäten und Mittel-
schulen
Lehrpläne für Pflichtschu-
len
                                                                                                                                             7
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich
                                               Organe und Institutionen des Landes Oberösterreich
                             Landeshauptmann   Nach dem Zerfall der Habsburger Monarchie entstand 1918 das Bun-
                                               desland Oberösterreich aus dem „Kronland Österreich ob der Enns“. Die
                                               Gesetzgebung übt der Landtag aus, dessen 54 Mitglieder alle sechs
       Landtag                                 Jahre gewählt werden. An der Spitze der Verwaltung stehen der Lan-
                                Landes-
                                               deshauptmann und die Oö. Landesregierung. Die Landesregierung ist
                               regierung
                                               eine Konzentrationsregierung, d.h. alle im Landtag mit einer bestimmten
                                               Anzahl von Abgeordneten vertretenen Parteien haben mindestens einen
                                               Sitz in der Landesregierung. Sie wird vom Landtag gewählt und besteht
                                               aus neun Mitgliedern: Landeshauptmann, zwei Landeshauptmannstell-
    Gesetzgebung              Vollziehung      vertreter und sechs Landesräte. Der Geschäftsapparat der Landesre-
                                               gierung ist das Amt der Oö. Landesregierung mit seinen Direktionen und
                                               Abteilungen sowie den 15 Bezirkshauptmannschaften. Durch die Orien-
                                               tierung am Konzept „Wirkungsorientierte Verwaltung (WOV 2021)“ ist
                                               die oberösterreichische Landesverwaltung modern, leistungsfähig und
                                               von hoher Qualität.

       Amt der Oö. Landesregierung
                                               Die Gliederung der Landesverwaltung

                                               Die Landesverwaltung gliedert sich in drei Ebenen. Auf örtlicher Ebene
                                               im Gemeindegebiet ist die Gemeinde als Selbstverwaltungsbehörde tä-
                                               tig. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für das Verwaltungsgebiet des
      15 Bezirkshauptmannschaften              Bezirkes zuständig. Für das gesamte Landesgebiet ist schließlich die
                                               Landesregierung als oberste Landesbehörde verantwortlich.

                 Gemeinden

8
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Organisation des Amtes der Oö. Landesregierung
                                                                 Amt der Oö. Landesregierung
                                                                      Landeshauptmann
                                                                     Landesamtsdirektor

 Direktion       Direktion                  Direktion       Direktion         Direktion        Direktion                                                  Direktion
                             Direktion                     Soziales und                                      Direktion   Direktion       Direktion
Bildung und    Inneres und                für Landes-                        Straßenbau       Umwelt und                                                Verfassungs-
                              Kultur                       Gesundheit                                        Finanzen    Personal        Präsidium
Gesellschaft   Kommunales                   planung,                         und Verkehr      Wasserwirt-                                              dienst und Oö.
                                         wirtschaftliche                                        schaft                                                  Landtagsdi-
                                         und ländliche                                                                                                     rektion
                                          Entwicklung

                                           Abteilung          Abteilung     Abteilung Ge-     Abteilung                  Abteilung      Abteilung
                                           Land- und        Ernährungs-     samtverkehrs-     Anlagen-,                  Personal       Präsidium
                                         Forstwirtschaft   sicherheit und    planung und     Umwelt- und
                                                             Veterinär-       öffentlicher   Wasserrecht
                                                               wesen            Verkehr                                  Abteilung       Abteilung
                                           Abteilung                                                                     Personal-     Gebäude- und
                                           Ländliche                          Abteilung        Abteilung                 Objektivie-   Beschaffungs-
                                                             Abteilung
                                          Neuordnung                        Brücken- und      Grund- und                   rung        Management
                                                            Gesundheit
                                                                             Tunnelbau       Trinkwasser-
                                                                                               wirtschaft
                                         Abteilung Na-       Abteilung                                                                   Abteilung
                                                            Kinder- und       Abteilung
                                           turschutz                                                                                   Informations-
                                                            Jugendhilfe     Eilinformation     Abteilung                                technologie
                                                                             und Liegen-     Oberflächen-
                                                                                 schaft      gewässerwirt-
                                           Abteilung         Abteilung
                                                                                                schaft                                   Abteilung
                                         Raumordnung         Soziales
                                                                              Abteilung                                                   Presse
                                                                             Straßener-
                                                            Abteilung        haltung und       Abteilung
                                           Abteilung       Wohnbauför-         -betrieb      Umwelt-, Bau-                               Abteilung
                                           Wirtschaft        derung                          und Anlagen-                                 Statistik
                                                                              Abteilung         technik
                                                                             Straßenpla-
                                                                              nung und       Abteilung Um-
                                                                             Netzausbau       weltschutz

                                                                              Abteilung
                                                                               Verkehr

                                                                                                                                                               9
Öffentliche Verwaltung in Oberösterreich, Südböhmen und Bayern - www.rmooe.at
Organisation der Bezirksverwaltung
am Beispiel der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
                                                                                             Die Bezirksverwaltungsbehörde ist der Bezirkshaupt-
                                                                                             mann, der von der Landesregierung ernannt wird, oder
                                                                                             der Bürgermeister in Städten mit eigenem Statut (Linz,
                            Bezirkshauptfrau
                                                                                             Wels, Steyr). Zu den Aufgaben der Bezirksverwaltungs-
                                                                                             behörde zählen die allgemeine Landesverwaltung (ers-
                                                                                             te Instanz) und die mittelbare Bundesverwaltung (erste
                                                                                             Instanz). Die Bezirkshauptmannschaft ist das Amt des
                                                                                             Bezirkshauptmannes. In Rohrbach ist die Bezirkshaupt-
        Abteilung 1
         Amtsleitung             Abteilung 2                     Abteilung 3                 mannschaft beispielsweise in drei Abteilungen organi-
         Fachdienste               Anlagen                         Sicherheit                siert: „Amtsleitung, Fachdienste, Soziales“, „Anlagen“
          Soziales                                                                           und „Sicherheit“.

                                                                  Bürgerservice
        Amtsleitung         Gewerbe- und Anlagenrecht
                                                        Verkehrsrecht und Verkehrsstrafen
       Innerer Dienst             Sanitätsrecht
                                                                   Sicherheit
      Rechnungswesen             Veterinärrecht
                                                                Migrationswesen
        Gemeinden                   Baurecht
                                                              Katastrophenschutz

                                Wasserrecht
 Kinder- und Jugendhilfe          Agrarrecht                   Geschäftsstelle der

                                                                                            „
         Soziales                 Forstrecht            Bezirksgrundverkehrskommission
                               Naturschutzrecht
                                                                                            Wappen des Landes Oberösterreich
        Forstdienst
       Sanitätsdienst
       Veterinärdienst
                                                                                             Das Landeswappen besteht aus einem mit dem österreichi-
        Naturschutz                                                                          schen Erzherzogshut gekrönten, gespaltenen Schild, der he-
                                                                                             raldisch rechts einen goldenen Adler mit roter Zunge und ro-
                                                                                             ten Krallen im schwarzen Feld zeigt, heraldisch links dreimal
                                                                                             von Silber und Rot gespalten ist. Das Landeswappen kann in
     Geschäftsstelle des
                                                                                             Farbe oder in Schwarz-Weiß und ohne Erzherzogshut aus-
     Sozialhilfeverbandes
                                                                                                                     geführt sein.

                                                                                                                    § 3 des Landesgesetzes vom 3. Juli 1997

                                                                                                                                                         “
                                                                                                               über die oberösterreichischen Landessymbole

10
Organisation der Gemeindeverwaltung
am Beispiel der Stadtgemeinde Perg
Gemeinden sind eigene Gebietskörperschaften und Teil der Verwal-                                                      Stadtgemeinde Perg
tungsorganisation. Sie haben somit keine gesetzgebenden oder richter-
lichen Zuständigkeiten. Die Gemeindebürger wählen den Gemeinde-
rat und den Bürgermeister. Gemeindeautonomie bedeutet, dass die
                                                                                               Stadtrat
Organe der Gemeinde zwar auf Grundlage der Bundes- und Landes-
gesetze handeln, aber nicht an Weisungen von Bundes- oder Landes-
behörden gebunden sind. Im Rahmen der Gemeindeaufsicht müssen                               Bürgermeister
die Bundes- und Landesbehörden dann aber das Handeln der Gemein-                                                             Amtsleitung und
de im Nachhinein auf Übereinstimmung mit den Gesetzen überprüfen.                                                          Stabstelle Sekretariat
Der Gemeinde obliegen einerseits der eigene Wirkungsbereich, der mit                        Stadtamtsleiter
den „örtlichen Interessen“ umschrieben wird, und andererseits der über-
tragene Wirkungsbereich, wie beispielsweise das Meldewesen (Bund)
oder gewisse Überwachungspflichten hinsichtlich des Pflanzenschutzes         Bauabteilung   Bürgerservice       Finanzabteilung
(Land). Die Stadt Perg ist die bevölkerungsreichste Gemeinde des Mühl-
viertels. Ihre Stadtverwaltung ist in die Amtsleitung und drei Abteilungen
gegliedert: Bauabteilung, Bürgerservice und Finanzabteilung.                    Bauhof       Stadtbücherei

                                                                             Allgemeiner    Machland           Bezirks-           Schulen
                                                                                Bauhof      Badewelt          sporthalle    Polytechnische Schule
                                                                                                                              Volksschule Perg
                                                                                                                           Volksschule Pergkirchen
                                                                                                                                Hauptschule 1
                                                                                                                                Hauptschule 2
                                                                                                                             Landesmusikschule
                                                                                                                            Höhere Lehranstalt für
                                                                                                                            wirtschaftliche Berufe

                                                                                                                                            11
Kapitel 2 - Südböhmen
                               Öffentliche Verwaltung in der Tschechischen Republik

                               Als öffentliche Verwaltung versteht man in institutioneller Auffassung das
                               System von Behörden bzw. Vollzugsbehörden der öffentlichen Verwal-
                               tung und ihre Struktur. Wir konzentrieren uns für unsere Zwecke auf die
                               territorialen selbstverwaltenden Gebietseinheiten als Vollzugsbehörden
                               der öffentlichen Verwaltung: auf Gemeinden, die die grundlegenden ter-
                               ritorialen selbstverwaltenden Gebietseinheiten bilden, und auf Bezirke
                               bzw. Kreise, die die höheren territorialen selbstverwaltenden Gebiets-
                               einheiten sind. Für sie gilt das gemischte System der Vollziehung der
                               öffentlichen Verwaltung, dh. Tätigkeiten im Rahmen des eigenen Wir-
                               kungsbereichs (Selbstverwaltung) und des übertragenen Wirkungsbe-
                               reichs (bestimmter Teil der lokalen staatlichen Verwaltung).
Hauptplatz von Budweis

                               Beziehung Gemeinde versus Bezirk/ Kreis

                               Das enge Zusammenwirken von Bezirken/ Kreisen und Gemeinden
                               funktioniert auf verschiedenen Ebenen, sodass sich ein hierarchisch
                               gestaltetes System der staatlichen Verwaltung ergibt (Prinzip der Über-
                               und Unterordnung). Eine Vielzahl von Instrumenten ist neben der ho-
                               heitlichen Aufsicht und Kontrolle auch rein informell (Konsultationen,
                               methodische Hilfe, Aufklärungstätigkeit, usw.).

                                      „
                               Wappen des Kreises Südböhmen
                                         Der silberne Löwe auf Rot symbolisiert die Zugehörigkeit zu
                                         Böhmen. Die rote Rose steht für die Rosenberger, die golde-
                                         ne Rose für die Herren von Neuhaus und das grüne Feld für
Wappen des Kreises Südböhmen
                                         Wälder mit dem Goldenen Steig (golden) und der Moldau (sil-
                                         bern) Die Mauertürme sind aus dem Stadtwappen von České

                                                                                                   “
                                                                 Budějovice.

12
Kompetenzverteilung in Südböhmen
Kreis / Bezirk                                                                              Gemeinde
Selbstständiger Wirkungsbereich                                                             Selbständiger Wirkungsbereich
- Regionale Raumentwicklung                                                                 - Gemeindeentwicklung
- Wirtschaften der Region, Umgang mit dem Regionalvermögen                                  - Wirtschaften der Gemeinde, Umgang mit dem Gemeindevermögen
- Tourismuskonzept in der Region, Werbung, Marketing                                        - lokaler Tourismus, Marketing
- Beitragsorganisationen und Organisationskomponenten der Region                            - Beitragsorganisationen und Organisationskomponenten der
         - Mittelschulen, Spezialschulen, höhere Fachschulen,                                 Gemeinde
           Kunstgrundschulen                                                                       - Grundschulen, Kindergärten
         - Tourismuszentrale, Museen, Galerien                                                     - Kultureinrichtungen
         - gesundheitliche Einrichtungen, Einrichtungen für Sozialdienst-                          - technische Dienstleistungen
           leistungen
- Verkehr und Straßenwirtschaft                                                             - lokaler Verkehr und Straßenwirtschaft
         - Verwaltung und Wartung der Straßen der II. und III. Klasse                                - lokale Straßen
         - öffentlicher Verkehr in der Region                                                        - lokaler öffentlicher Verkehr
- Gewährung von Förderungen für juristische und natürliche                                  - Gemeindepolizei
  Personen auf dem Territorium der Region
- Implementierung / Administration der EU-Programme                                         - Schutz der öffentlichen Ordnung
- Umweltschutz, Umgang mit Abfällen                                                         - Umweltschutz, Umgang mit Abfällen
         - Abfallwirtschaftsplan der Region, Wasserleitungen,                                        - Instandhaltung und Grünbeflanzung in der Gemeinde, Wartung
           Kanalisationen                                                                              von Mobiliar, Spielplätzen und Sandkästen
         - Förderungsunterstützungen im Bereich Umwelt, Land-,                                       - Ungezieferbekämpfung, Pflege von streunenden Hunden
           Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft                                                      - Einhebung entsprechender Verwaltungsgebühren
         - Entwicklungskonzept des ländlichen Raums, Landschaftspflege
- Gesundheitsschutz und Sozialbedürfnisse der Bürger                                        - Gesundheitsschutz und Sozialbedürfnisse der Bürger
         - Institutionen - Krankenhäuser, medizinischer Rettungsdienst,                              - Institutionen - Seniorenheim, Pflegedienst, Sozialanstalt
           Zentren für Sozialdienstleistungen                                                        - Begrüßung neugeborener Bürger, goldene Hochzeiten,
         - Drogenvorbeugung, Ausnüchterungszelle                                                       Gratulationen anlässlich Lebensjubiläen

Anmerkung: Im Rahmen des selbstständigen Wirkungsbereichs werden die Gemeinden (Gemeindeämter) nicht mehr in Kategorien je nach Niveau der Ausübung der staatlichen Verwaltung auf-
geteilt wie beim übertragenen Wirkungsbereich. Bei der Ausübung des selbstständigen Wirkungsbereichs werden zur gegebenen Problematik insbesondere Verordnungen erlassen (Gemeinden,
Regionen). Die Tabelle führt Beispiele der Aufgaben an, es handelt sich nicht um eine erschöpfende Liste.
                                                                                                                                                                              13
Kreis / Bezirk
Übertragener Wirkungsbereich (für den bestimmten Verwaltungsbezirk/-kreis)
- Standesamtsagenda
          - methodische Tätigkeit für die Gemeinden im Verwaltungsbereich der Region
          - Verfahren bei der Berufung in den Angelegenheiten der Standesamtsagenda ORP, Kontrolle und Aufsicht über ORP
          - sie übernimmt von ORP Zweitschriften der Standesamtbücher und der jeweiligen Dokumente und hinterlegt diese
- Gewerbeunternehmen
          - Durchführung von Preiskontrollen nach dem Preisgesetz, Auferlegung und Einhebung von Strafen
          - entscheidet über Berufungen gegen Beschlüsse der Gemeindegewerbeämter
          - ist berechtigt den Gemeindegewerbeämtern die Durchführung einer Gewerbekontrolle anzuordnen
- Raumplanung und Bauordnung
          - verfolgt und wertet die Bedürfnisse der Gebietsentwicklung der Region aus
          - sichert die Widerspiegelung von strategischen Entwicklungsdokumenten in den Raumordnungsplänen der Städte und Gemeinden
          - löst Widersprüche im Rahmen der Entscheidungstätigkeit der Bauämter
                                                                                                                                      Anmerkung: Die Region erfüllt für ORP
- Schulwesen
                                                                                                                                      im festgesetzten Verwaltungsgebiet die
          - langfristiges Vorhaben der Bildung und Bildungssystementwicklung in der Region
                                                                                                                                      Funktion der Aufsicht, Kontrolle, metho-
          - verteilt und gewährt die Finanzmittel des staatlichen Budgets                                                             dischen Hilfe und Konsultationsstelle.
          - Register von Schulen und Schuleinrichtungen                                                                               Häufig ist die Region auch „eine höhere
- Sozialpflege, Gesundheitswesen                                                                                                      Instanz“ für die durch die Behörden ORP
          - erteilt Berechtigungen zur Gewährung von Gesundheitsdienstleistungen, Einrichtungen für Sozialdienstleistungen            geführten Verwaltungsverfahren.   Ana-
          - Methodik der Sozialarbeit, Analyse und Auswertung der Sozialarbeit und der Beratungswirksamkeit                           log hat die ORP eine ähnliche Stellung
                                                                                                                                      gegenüber den niedrigeren Verwaltungs-
- Kultur- und Denkmalpflege
                                                                                                                                      einheiten. Diese Tatsache wird in der Fol-
          - steuert methodisch die Ausübung der staatlichen Denkmalpflege in der Region                                               ge nicht wiederholt erwähnt.
          - beaufsichtigt im Umfang ihres Wirkungsbereichs die Einhaltung des Gesetzes über die staatliche Denkmalpflege
          - Aufsicht über die Einhaltung der Bedingungen von Produktion, Verbreitung und Archivierung von audiovisuellen Werken       In der Tabelle ist ein Beispiel einer Ge-
- Umwelt                                                                                                                              meinde (eines Amtes) mit erweitertem Wir-
          - Natur-, Landschaftsschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)                                                         kungsbereich angeführt.  Die Gemeinden,
          - Forstwirtschaft, Jagdwesen, Wasserwirtschaft und Risikovorbeugung                                                         die den übertragenen Wirkungsbereich
          - Luftschutz, Aufsicht über die Einhaltung der Grenzwerte                                                                   nur im Umfang des beauftragten Gemein-
                                                                                                                                      deamtes oder im Grundumfang ausüben,
- Verkehr                                                                                                                             haben einen engeren Aufgabenumfang.
          - Wirkungsbereich des Straßenverwaltungsamtes und des Spezialbauamtes in den Angelegenheiten der Straßen der I. Klasse
          - Vorbeugung im Bereich der Verkehrssicherheit                                                                              Bei der Ausübung des übertragenen Wir-
- Sonstiges                                                                                                                           kungsbereichs werden zu gegebenen
                                                                                                                                      Problematiken insbesondere Verordnun-
- Krisensteuerung (Mitwirkung mit Gemeindeämtern)
                                                                                                                                      gen erlassen (Gemeinden, Regionen).
- Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit der Gemeinden beim Erlass von Verordnungen, Beschlüssen u. ä.
- Überprüfung und Methodik des Wirtschaftens der Gemeinden                                                                            Die Tabelle führt Beispiele der Aufgaben
                                                                                                                                      an, es handelt sich nicht um eine erschöp-
- Verwaltungsdelikte der Gemeinden und Gemeindeverbände mit Bezug auf die Budgetregeln                                                fende Liste.
14
Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich (ORP)
Übertragener Wirkungsbereich (für den bestimmten Verwaltungsbezirk/-kreis)
- Standesamtsagenda
      - bearbeitet Angaben für das Grundregister von Personen, Staatsbürgerschaft, Namens- und Nachnamensänderungen, Eheschließungen oder
        Schließungen von eingetragenen Partnerschaften
      - gewährt die Beglaubigung und Legalisierung von Urkunden, Auszug aus dem Strafregister
      - Grundagenda für Personalausweise und Reisedokumente
- Gewerbeunternehmen
      - Agenda für Gewerbe und Konzessionen, Gewerberegister
      - Kontrolle nach dem Gesetz über den Verbraucherschutz
      - Kontrolle der Einhaltung der Pflichten bei der Spiritusbezeichnung und dem Spiritusumgang
- Raumplanung und Bauordnung
      - führt das Bauverfahren, erlässt die Gebietszustimmung oder den Gebietsbeschluss, führt die Kollaudierung durch
      - Kontrollbesichtigungen der Bauten, entscheidet über die Baubeseitigung
      - entscheidet über Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte
- Schulwesen
      - Wirtschaften der Schulen und Schuleinrichtungen mit den Finanzmitteln des staatlichen Budgets
      - Entwurf der Aufteilung des Budgets, Finanzmittelabrechnung
      - löst Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte
- Sozialpflege, Gesundheitswesen
      - Sozialarbeit, sozialrechtlicher Schutz der Kinder, Vormundschaft
      - Agenda der Ersatzfamilienpflege
- Kultur- und Denkmalpflege
      - Bauaufsicht bei der Erneuerung von Kulturdenkmälern
      - Verteilung der Beiträge für die Erhaltung und Erneuerung von Kulturdenkmälern
      - genehmigt Lotterien, Tombolas
- Umwelt
      - Teiltätigkeit im Bereich der Waldverwaltung (Wirtschaftsplanung, Waldaufsicht), des Jagdwesens (Jagdscheine), der Fischerei (Angelscheine),
        der Wasserwirtschaft und der Risikovorbeugung, des Luftschutzes
      - Erfassung von landwirtschaftlichen Unternehmern und selbstständig wirtschaftenden Landwirten
- Verkehr
      - Register von Straßenfahrzeugen, Fahrerregister
      - Station für Emissionsmessung
 - Sonstiges
      - Krisensteuerung
                                                                                                                                                      15
Wirkungsbereich und Aufbau der Regionalorgane                                   Der Hauptmann der Südböhmischen Region vertritt die Region nach außen.
                                                                                Er beruft die Tagungen des Parlamentes und des Rates ein und leitet sie in der
am Beispiel von Südböhmen
                                                                                Regel, unterschreibt zusammen mit den Protokollprüfern das Protokoll aus der
                                                                                Sitzung des Parlamentes und das Protokoll aus der Sitzung des Rates.
Bei der Ausübung des selbstständigen Wirkungsbereichs richtet sich die
Region:
                                                                                Der Hauptmann errichtet die Sonderorgane für die Ausübung des übertrage-
a) beim Erlass der allgemein verbindlichen Verordnungen nach dem Gesetz,
                                                                                nen Wirkungsbereichs, soweit dies das Sondergesetz vorsieht. Initiative und
b) in sonstigen Angelegenheiten auch nach anderen Rechtsvorschriften,
                                                                                kontrollierende Organe des Parlamentes sind Ausschüsse, initiative und bera-
   die aufgrund des Gesetzes erlassen wurden.
                                                                                tende Organe des Rates sind Kommissionen.
Die Region übt mittels ihrer Organe auch die staatliche Verwaltung, d.h. den
                                                                                Das Amt der Südböhmischen Region besteht aus dem Direktor und den
„übertragenen Wirkungsbereich“ aus, dessen Umfang laut Gesetz festgelegt
                                                                                Mitarbeitern des Kreises / Bezirks. Das Amt erfüllt die Aufgaben im selbststän-
wird.
                                                                                digen Wirkungsbereich, die ihm vom Parlament und vom Rat auferlegt wur-
Bei der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs richten sich die
                                                                                den, und hilft bei den Tätigkeiten der Ausschüsse und Kommissionen. Das Amt
Organe der Region:
                                                                                übt den übertragenen Wirkungsbereich mit  Ausnahme jener Angelegenheiten
a) beim Erlass der Verordnungen der Region nach Gesetzen und sonstigen
                                                                                aus, die laut Gesetz dem Parlament und dem Rat oder einem Sonderorgan
   Rechtsvorschriften,
                                                                                anvertraut werden. An der Spitze des Amtes steht der Direktor, der der Vor-
b) in sonstigen Fällen auch nach Regierungsbeschlüssen und Richtlinien
                                                                                gesetzte aller Mitarbeiter des Amtes der Südböhmischen Region ist. Er erfüllt
   der zentralen Verwaltungsbehörden.
                                                                                die Funktion des statutarischen Organs des Arbeitgebers und weitere ihm laut
                                                                                Gesetz anvertraute Funktionen.
Organe der Region sind: das Parlament, der Rat, der Hauptmann und das
Amt der Region.
                                                                                Der interne Aufbau des Amtes der Region
Das Parlament der Südböhmischen Region besteht aus 55 gewählten Mit-
                                                                                Die Befugnis und der Wirkungsbereich des Amtes der Region werden nach
gliedern. Es entscheidet in den Angelegenheiten des selbstständigen Wir-
                                                                                dem Gesetz Nr. 129/2000 Slg. über Regionen (in der gültigen Fassung) mit
kungsbereichs. In den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs
                                                                                Bezug auf die Gemeinden nach dem Gesetz Nr. 128/2000 Slg. über Gemein-
entscheidet es nur, soweit es das Gesetz vorsieht.
                                                                                den  (in der gültigen Fassung) geregelt. Das Amt der Region gliedert sich auf
                                                                                Referate und selbstständige Abteilungen. Die Referate gliedern sich weiter in
Der Rat der Südböhmischen Region mit dem Hauptmann an der Spitze hat
                                                                                niedrigere Organisationsstufen, die die Abteilungen darstellen. Die Abteilun-
11 Mitglieder und ist ein exekutives Organ des selbstständigen Wirkungsbe-
                                                                                gen werden nicht mehr intern gegliedert. An der Spitze des Referates und der
reichs auf der regionalen Ebene. Er ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit dem
                                                                                Abteilung steht immer der Leiter. Die meisten Referate üben im Rahmen ihrer
Parlament der Region verantwortlich. Der Rat kann auch in Angelegenheiten
                                                                                Tätigkeit die Aufgaben aus, die sich sowohl aus dem selbstständigen, als auch
des übertragenen Wirkungsbereichs entscheiden, soweit es das Gesetz vor-
sieht.                                                                          aus dem übertragenen Wirkungsbereich ergeben.

16
Organisationsaufbau der Organe der Region
am Beispiel von Südböhmen

                                                      Region Südböhmen

                       Amt der Region                  Hauptmann                  Rat                        Parlament
                         Direktor des Amtes
                          und der Region

      Referat Büro des                                                Kommission für Gesundheitswe-
                                        Referat Büro des Direktors                                            Finanzausschuss
       Hauptmannes                                                    sen und soziale Angelegenheiten

  Referat für Wirtschafts-              Referat für Legislative und
 und Vermögensverwaltung                 innere Angelegenheiten             Sportkommission                  Kontrollausschuss
Referat für Regionalentwick-
lung, Raumplanung, Bauord-               Ökonomisches Referat                                              Ausschuss für Bildung,
   nung und Investitionen                                                   Kulturkommission            Erziehung und Beschäftigung

  Referat für Umwelt, Land-               Referat für Kultur und                                        Ausschuss für die Entwicklung
     und Forstwirtschaft                     Denkmalpflege                                                der Region Südböhmen
Referat für soziale Angelegen-           Referat für europäische
heiten und Gesundheitswesen                 Angelegenheiten

                                        Referat für Schulwesen,
Referat Regionalgewerbeamt
                                      Jugend und Leibeserziehung

   Referat für Verkehr und
                                          Referat für Informatik
     Straßenwirtschaft

    Abteilung für internes
     Audit und Kontrolle

                                                                                                                                 17
Wirkungsbereich und Organisationsaufbau der                              Der übertragene Wirkungsbereich der Gemeinde umfasst Aufgaben:
Gemeinden (Modellbeispiel)
                                                                         a) im grundlegenden Umfang
                                                                         b) im Umfang des beauftragten Gemeindeamtes
Die Gemeinde kümmert sich im selbstständigen Wirkungsbereich in
                                                                             Neben dem übertragenen Wirkungsbereich des grundlegenden Umfangs
ihrem Gebiet in Übereinstimmung mit den lokalen Voraussetzungen und          übt das beauftragte Gemeindeamt auch zusätzlich den übertragenen Wir-
Gewohnheiten um die Schaffung der Bedingungen für die Entwicklung            kungsbereich aus, der durch die Sondergesetze im Verwaltungsbezirk/-kreis
der Sozialpflege und die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Bürger. Es       und durch die Ausführungsrechtsvorschriften bestimmt wird. Die Gemein-
geht vor allem um die Befriedigung folgender Bedürfnisse: Wohnen, Ge-        den mit dem beauftragen Gemeindeamt werden vom Gesetz Nr. 314/2002
sundheitsschutz und -entwicklung, Verkehrs- und Verbindungsentwick-          Slg. (Anlage Nr. 1) festgelegt.
lung, Informations-, Erziehungs- und Bildungsbedarf, Gesamtkulturent-    c) im Umfang des Gemeindeamtes der Gemeinde mit erweitertem
wicklung und Schutz der öffentlichen Ordnung.                                Wirkungsbereich
                                                                             Das Gemeindeamt kann neben dem übertragenen Wirkungsbereich nach
Die Gemeinde wird vom Gemeindeparlament selbstverwaltet. Weitere             a) und b) zusätzlich auch den durch Sondergesetze festgelegten übertra-
Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat, der Bürgermeister, das             genen Wirkungsbereich im Verwaltungsbezirk/-kreis ausüben. Dieser wird
                                                                             durch Ausführungsrechtsvorschriften bestimmt. Gemeinden mit erweitertem
Gemeindeamt und die Sondergemeindeorgane. Die Gemeinde kann
                                                                             Wirkungsbereich werden vom Gesetz Nr. 314/2002 Slg. (Anlage Nr. 2) be-
die Pflichten im selbstständigen Wirkungsbereich durch allgemein ver-        stimmt.
bindliche Verordnungen festlegen.
                                                                         Bei der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs richten sich die Ge-
                                                                         meindeorgane:
                                                                         a) beim Erlass der Gemeindeverordnungen nach Gesetzen und sonstigen
                                                                             Rechtsvorschriften,
                                                                         b) in sonstigen Fällen auch
                                                                             1. nach Regierungsbeschlüssen und Richtlinien der zentralen Verwaltungs-
                                                                             behörden; diese Regierungsbeschlüsse und Richtlinien können den Ge-
                                                                             meindeorganen nicht Pflichten auferlegen, wenn diese gleichzeitig nicht laut
                                                                             Gesetz festgelegt werden;
                                                                             2. nach Maßnahmen der zuständigen Organe der öffentlichen Verwaltung,
                                                                             die bei der Kontrolle der Ausübung des übertragenen Wirkungsbereichs
                                                                             nach diesem Gesetz getroffen wurden.

                                                                         Die Gemeinden erhalten für die Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Wir-
Dampflokomotive in Kubová Hut‘                                           kungsbereich einen Beitrag aus dem staatlichen Budget.
18
Musterorganisationsaufbau der Gemeinde mit erweitertem Wirkungsbereich

                   Bürgermeister                                                    Parlament                                       Rat
stellvertretender
                                                       Amtsleiter
 Bürgermeister
                                                                                       Ausschüsse                                 s.r.o.(wie GmbH)
                                                                                    (Finanz-, Kontroll-                         (Städtische Wälder
                                                                                        ausschuss)                          Städtische Dienstleistungen)
                                                      Sonderorgane
    Stadtamt                                    (Hochwasserkommission
                                          Kommission für Kriminalitätsvorbeugung)
                                                                                                                                Beitragsorganisationen
                                                                                                                             (Grundschulen, Kindergärten)
      Referat Büro des Bürgermeisters

     Referat für innere Angelegenheiten
                                                                                                                                     Kommissionen
                Finanzreferat                                                                                                     (Kultur-, Wohnungs-,
               Verkehrsreferat                                                                                                     Sportkommission)

           Referat für Entwicklung

      Referat für Vermögensverwaltung
    Referat für soziale Angelegenheiten

                Umweltreferat

  Referat für Bauwesen und Raumplanung

 Referat für Gewerbe und Verwaltungstätigkeiten

             Stadtbibliothek                                      Stadtpolizei
                                                                                     Anmerkung: Gemeinden niedrigerer Ordnung haben eine noch einfachere Struktur
                                                                                                                                                           19
Kapitel 3 - Niederbayern
Öffentliche Verwaltung in Bayern

Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden
Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern. Die Bundeslän-    Die Bayerische Staatsregierung ist im politischen System Bayerns die
der sind teilsouveräne Gliedstaaten. Die Kompetenz zur Gesetzgebung     oberste Landesbehörde des Freistaates. Sie besteht aus dem Minis-
liegt grundsätzlich bei den Ländern, wenn nicht eine Gesetzgebungsbe-   terpräsidenten, den Staatsministern und den Staatssekretären. Die
fugnis des Bundes besteht. Die Länder regeln alle Rechtsgebiete durch   Geschäfte der Staatsregierung sind derzeit auf neun Staatsministerien
Landesregierungen. Deshalb sind nicht alle Bundesländer intern exakt    aufgeteilt. Das Land führt seine Aufgaben selten durch eigene zentrale
gleich aufgebaut.                                                       Landesbehörden aus, sondern delegiert diese – je nach Art und Umfang
                                                                        der Aufgaben – an die Regierungen oder die Landkreise bzw. die kreis-
Der Freistaat Bayern ist eines der 16 Bundesländer in der Bundesre-     freien Städte.
publik Deutschland. Der Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden
gliedert sich in drei Stufen: oberste Landesbehörden, Mittelbehörden,   Das Bayerische Staatsgebiet ist in sieben Regierungsbezirke (Ober-
Unterbehörden.                                                          bayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unter-
                                                                        franken, Schwaben) unterteilt, die durch Regierungen verwaltet werden.
                                                                        Diese sieben Regierungen sind im System der staatlichen bayerischen
                                                                        Behörden die Mittelbehörden. In den Bezirksregierungen werden die un-
                                                                        terschiedlichen und vielfältigen fachlichen Zielvorstellungen der Staats-
                                                                        ministerien zusammengefasst und ein Interessenausgleich zwischen
                                                                        Stadt und Land oder zwischen Straßenbau und Naturschutz geschaffen.
                                                                        Man spricht deshalb von den Regierungen auch als Bündelungsbehör-
                                                                        den.

                                                                        Als Unterbehörden werden erstens die Verwaltungsbehörden der Kom-
                                                                        munen (Landkreise, Städte und Gemeinden) bezeichnet. Typisches Bei-
                                                                        spiel sind die Landratsämter. Dazu zählen aber auch Fachbehörden, wie
                                                                        die Wasserwirtschaftsämter, die staatlichen Schulämter und die staatli-
                                                                        chen Bauämter.

Granitzentrum Hauzenberg

20
Aufbau der staatlichen bayerischen Behörden*

                                                               Bayerische Staatsregierung
                                                                Bayerische Staatskanzlei
                                                                                                                 Oberste Landesbehörden
                                                              Bayerische Staatsministerien

                                                                          für Wirtschaft und          der Finanzen, für
 des Innern, für Bau und                  für Bildung und Kultur,                                                                 der Justiz
                                                                         Medien, Energie und         Landesentwicklung
        Verkehr                           Wissenschaft und Kunst
                                                                             Technologie                und Heimat

          für Gesundheit                             für Ernährung,                   für Arbeit und Soziales,             für Umwelt und
             und Plege                          Landwirtschaft und Forsten            Familien und Integration            Verbraucherschutz

                                                                    7 Regierungen                                             Mittelbehörden
                                                               (z.B. Regierung von Niederbayern)

Kreisfreie Städte                   Landratsämter             Staatliche Schulämter        Wasserwirtschaftsämter         Staatliche Bauämter
       (3)                               (9)                           (12)                         (2)                            (2)

                                                                        Gemeinden
                                                                                                                              Unterbehörden
* Ohne Gerichtsbarkeit und spezielle Behörden                             (258)
                                                                                                                                               21
Regierung von Niederbayern                                           Bezirk Niederbayern
Sicherheit und Ordnung                                               Übertragener Wirkungskreis
Personelles Statusrecht, Ausländerrecht, Jagd- und Fischereirecht    Erlass von Bezirksverordnungen
Kommunale Angelegenheiten                                            Maßnahmen des Katastrophenschutzes
Soziales und Jugend
Flüchtlingsbetreuung und Integration
Wirtschaftsförderung und Beschäftigung
Handel und Gewerbe
Verkehrswesen
                                                                     Eigener Wirkungsbereich
Preisprüfung                                                         Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Raumordnung, Landes- und Regionalplanung                             Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie
Hochbau                                                              Ambulante Eingliederungshilfe
Energie und Betriebstechnik                                          Träger von Fach- und Sonderschulen
Straßenbau                                                           Kultur- und Heimatpflege
Planfeststellung, Straßen- und Baurecht                              Pflege und Schutz der heimischen Fischgewässer
Städtebau und Bauordnung                                             Fischereifachberatung
Wohnungswesen
Vergabenachprüfungsstelle
Gebäude und Energie
Berufliche Schulen
Förderschulen und Schulen für Kranke
Grund- und Mittelschulen
Schulrecht und Schulorganisation
Schulpersonal
Technischer Umweltschutz
Naturschutz
Wasserwirtschaft
Industrie-Emissionen-Richtlinie
Gesundheit
Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes
Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Überwachungsbedürftige Anlagen, Medizinprodukte und Röntgenanlagen
Verbraucherschutz und Marktüberwachung
Chemikaliensicherheit und Explosionsschutz
Gewerbeärzte und Medizinischer Arbeitsschutz
22
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Übertragener Wirkungskreis                                  Eigener Wirkungskreis
Rettungsdienst                                              Pflichtaufgaben:                      Freiwillige Aufgaben:
Fleischhygieneüberwachung
Auszahlung des staatlichen Wohngeldes                       Schülerbeförderung                    Öffentliche Einrichtungen
Besorgung der staatlichen Kassengeschäfte                   Trägerschaft für die Abfallbeseiti-   Trägerschaft über die Volkshoch-
Baurecht                                                    gung                                  schulen
Denkmalschutz                                               Örtlicher Träger der Sozialhilfe      Trägerschaft über Büchereien
Wasserschutz                                                Örtlicher Träger der Jugendhilfe      Trägerschaft über Heimat- und
Bodenschutz                                                 Trägerschaft für das Kranken-         Naturmuseen
Immissionsschutz                                            hauswesen                             Trägerschaft des sozialen Woh-
Naturschutz                                                 Erstattung von Schülerbeförde-        nungsbaus
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung                  rungskosten                           Gewährträger von Sparkassen
Brandschutz                                                 Kreisarchiv                           Wirtschaftsförderung
Verkehrswesen                                               Kreis-Medienzentrum                   Fremdenverkehrsförderung
Preisangaben                                                Straßenbaulast für Kreisstraßen       Förderung des öffentlichen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung                          Trägerschaft für die Tierköperbe-     Personennahverkehrs
Gewerbe und Wirtschaft                                      seitigung                             Geschwindigkeitsmessungen
Straßenplanung und -bau                                     Sachaufwand der Realschulen           Finanzielle Förderung im Kultur-,
Gesundheitswesen                                            und der Gymnasien                     Umwelt-, Sport-, Sozial- und Na-
                                                                                                  turschutzbereich
                                                                                                  Einrichtungen im Jugend-, Alten-
                                                                                                  und Behindertenbereich

                                                                                                                               23
Gemeinde
Übertragener Wirkungskreis                         Eigener Wirkungskreis
Hilfe bei Verwaltungsverfahren                     Pflichtaufgaben:                    Freiwillige Aufgaben:
Mitwirkung bei allen Wahlen
(Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)        Wasserversorgung                    Öffentlichkeitsarbeit
Standesamtswesen                                   Abwasserbeseitigung                 Friedhofsgärtnerei
Vollzug des Melderechts                            Bau und Unterhalt der               Ehrung von verdienten Persön-
Ausstellung von Pässen, Personalausweisen          Gemeindestraßen                     lichkeiten
Mitwirkung bei statistischen Erhebungen            Bürgerversammlungen                 Herausgabe eines Amtsblattes
Erlass von Verordnungen                            Einstellung des notwendigen         Volkshochschule und Bücherei
Sperrzeitregelungen                                Personals                           Jugendzentrum
Ausstellung von Leichenpässen                      Aufstellung des Haushaltsplans      Heimatmuseum und Museen
Vorbehandlung der Bauanträge                       Feuerwehrwesen                      Patenschaften
Erteilung von Fischereischeinen                    Sachaufwandsträger für die Volks-   Sportförderung, Wanderwege und
Entscheidung über Gastschulanträge                 schulen (Grund- und Hauptschule)    Freibäder
Vornahme des Sühneversuchs                         Schülerbeförderung                  Jugendherberge
                                                   Bestattungswesen                    Öffentliche Spielplätze
                                                   Erlass der Geschäftsordnung         Campingplätze, Reit- und
                                                   Obdachlosenunterbringung            Radwege
                                                   Schuldenverwaltung                  Naturparks, Zoologischer Garten
                                                   Rechnungslegung                     und Botanischer Garten
                                                                                       Eislaufplätze und Skiabfahrten
                                                                                       Ausstellungen und Messen

Blick vom Großen Arber

24
Wappen des Freistaates Bayern

    „ Das große bayerische Staatswappen besteht aus einem ge-
      vierten Schild mit einem Herzschild. Das erste Feld zeigt in
      Schwarz einen aufgerichteten goldenen, rotbewehrten Lö-
      wen; das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei
      aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt; das dritte Feld
      zeigt einen blauen, goldbewehrten Panther auf weißem (sil-
      bernem) Grund; im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze
      übereinander angeordnete, herschauende, rotbewehrte Lö-            Wappen des Freistaates Bayern
      wen dargestellt. Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau      Die Symbole des bayerischen Wappens sind der goldene Löwe (links oben), der fränkische Re-
                                                                         chen (rechts oben), der blaue Panther (links unten), die drei schwarzen Löwen (rechts unten),
      schräg rechts gerautet. Der Schild wird von zwei goldenen,
                                                                         der weiß-blaue Herzschild (Mitte) und die Volkskrone (oben).
      rot bewehrten Löwen gehalten. Auf dem Schild ruht eine
      Volkskrone; sie besteht aus einem mit Steinen geschmück-
      ten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern be-
                                setzt ist.

       Art. 1 Abs 1 des Gesetzes vom 5. Juni 1950 über das Wappen des
                                                    Freistaates Bayern

                                                                     “
                                                                         Die Gläserne Arche im Waldmeer Europas

                                                                                                                                                               25
Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern ist eine von sieben Bezirksregierungen      Zum Fachbereich gehören außerdem das Gewerbe- und Gaststätten-
im Freistaat Bayern. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für Förderun-   recht, das Kaminkehrerwesen, der öffentliche Personennahverkehr und
gen und wickelt mehr als 100 Förderprogramme ab. Sie bündelt und           das Straßenverkehrsrecht. Auch für die grenzüberschreitende Zusam-
koordiniert die fachlichen Interessen der bayerischen Staatsministerien    menarbeit mit Tschechien und Österreich ist dieser Bereich zuständig.
auf niederbayerischer Ebene und sorgt dafür, dass die Beschlüsse des
Kabinetts und die Vorgaben der Ministerien vor Ort umgesetzt werden.    Schwerpunkte im dritten Fachbereich sind die technische Überprüfung,
Zugleich ist sie auch das Sprachrohr der Region gegenüber der Bayeri-   baufachliche Beurteilung und Finanzierung von Maßnahmen des staat-
schen Staatsregierung und den Staatsministerien in München.             lichen Hoch-, Straßen- und Brückenbaus. Hier werden die Entwicklung,
                                                                        Erneuerung oder Umstrukturierung der Städte sowie der Wohnungsbau
Die Regierung von Niederbayern unterstützt die Entwicklung von Land- fachlich, verfahrenstechnisch und finanziell unterstützt.
kreisen, Städten und Gemeinden, darüber hinaus die regionale Wirt-
schaft, den Ausbau der Infrastruktur oder die Sicherung der natürlichen Der vierte Fachbereich verantwortet die Aufsicht der staatlichen Schul-
Resourcen. Fünf Fachbereiche bilden derzeit die Regierung von Nieder- ämter, die Schulaufsicht der niederbayerischen Grund-, Mittel- und För-
bayern:                                                                 derschulen sowie der beruflichen Schulen. Schwerpunkte sind die Ver-
                                                                        waltung des Schulpersonals und die Veranstaltung von Fortbildungen
Im ersten Fachbereich befassen sich die Mitarbeiter mit dem Recht der für Lehrer. Außerdem fallen die Ganztagsbetreuung und der Unterricht
öffentlichen Sicherheit und der Ordnung, dem Brand- und Katastrophen- für ausländische und kranke Kinder ebenfalls in die Zuständigkeit dieses
schutz, dem Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, und der Kom- Bereichs.
munalaufsicht. Sie sind auch für Aussiedler und Asylbewerber zuständig.
Außerdem werden in diesem Bereich der Bau und die Modernisierung Der fünfte Fachbereich befasst sich schwerpunktmäßig mit umweltfach-
von Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern finanziell gefördert.      lichen und -rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Schutzgütern
                                                                        Menschen, Luft, Wasser, Boden sowie Flora und Fauna. Darüber hinaus
Die Aufgabe des zweiten Fachbereichs Wirtschaft, Landesentwicklung ist dieser Bereich auch für die Gesundheitsversorgung zuständig.
und Verkehr ist es, die Wirtschaftsstruktur zu verbessern, Wettbewerbs-
fähigkeit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. In diesem Bereich In die Zuständigkeit der Regierung fällt außerdem die Gewerbeaufsicht,
werden Investitionen und Innovationen in gewerblichen Unternehmen der Arbeitsschutz, der Verbraucherschutz und die Chemikaliensicher-
und im Tourismus unterstützt, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Re- heit.
gion für Touristen attraktiv zu machen.

26
Organisationsplan der Regierung von Niederbayern

                                                                   Regierungspräsident
                                                                  Regierungsvizepräsident

                         Bereich 1              Bereich 2
                                                                                                                    Bereich 5             Gruppe Land-
  Verwaltungs-           Sicherheit,           Wirtschaft,           Bereich 3              Bereich 4
                                                                                                               Umwelt, Gesundheit u   wirtschaft u Forsten-   Gewerbeaufsichtsamt
  management           Kommunales u        Landesentwicklung u    Planung u Bau             Schulen
                                                                                                                Verbraucherschutz     Hochwasserschutz
                          Soziales               Verkehr

                                                                                         Grund- u Mittel-                                                           Sozialer
                                           Wirschaftsförderung,                              schulen               Technischer                                  Arbeitsschutz u
Organisation, IuK   Sicherheit u Ordnung                             Hochbau
                                              Beschäftigung                           Erziehung/ Unterricht/      Umweltschutz                                  Organisation des
                                                                                       Qualitätssicherung                                                       Arbeitsschutzes

                       Personelles                                  Energie- u           Grund- u Mittel-
                       Statusrecht,        Handel u Gewerbe,                                                                                                  Bauarbeiterschutz u
    Personal                                                      Betriebstechnik           schulen                Naturschutz
                      Ausländerrecht        Verkehrswesen                                                                                                       Sprengwesen
                                                                                      Personal/Organisation

                                              Preisprüfung,                                                                                                     Überwachungs-
    Haushalt,           Kommunale                                   Straßenbau
                                           Regulierung Strom- u                          Förderschulen           Wasserwirtschaft                              bedürftige Anlage,
Prozessvertretung     Angelegenheiten
                                             Gasnetzentgelte                                                                                                    Medizinprodukte

                    Soziales u Jugend,                            Planfeststellung,        Gewerbl. u
                    ESF-Vollzugsstelle,      Raumordnung,                                kaufmännische                                                        Verbraucherschutz u
                                               Landes- u           Straßenrecht,                                   Gesundheit
                     Geschäftsstelle f.                              Baurecht              berufliche                                                          Marktüberwachung
                      Schiedsstellen        Regionalplanung                                 Schulen

                                                                                       Berufliche Schulen                                                      Chemikaliensicher-
                        Flüchtlings-                                Städtebau,          f Agrar- u Haus-        Verbraucherschutz,                             heit u Explosions-
                        betreuung u                                 Bauordnung         wirtschaft, Sozial- u     Veterinärwesen                                 schutz, Kompe-
                         Integration                                                   Gesundheitswesen                                                          tenzzentrum

                                                                  Wohnungswesen                                   Rechtsfragen
                                                                                         Schulpersonal
                                                                                                                    Umwelt

                                                                                                                  Rechtsfragen
                                                                                       Schulorganisation,         Gesundheit u
                                                                                          Schulrecht            Verbraucherschutz

                                                                                                                                                                              27
Bezirkstagspräsident

Bezirk Niederbayern
                                                                    Hauptverwaltung                                           Sozialverwaltung
Neben der Regierung von Niederbayern als Staat-
liche Verwaltungsbehörde gibt es eine kommunale
Selbstverwaltungskörperschaft mit der Bezeich-
                                                       Zentrale Aufgaben              Fachaufgaben        Zentrale Aufgaben                Sachbearbeitung
nung „Bezirk“. Der Bezirk Niederbayern ist geo-
graphisch deckungsgleich mit der Regierung von
Niederbayern. Anders als die Regierung ist der
Bezirk Niederbayern eine kommunale Gebietskör-                                                                                            Eingliederungshilfe
perschaft des öffentlichen Rechts und stellt nach           Recht u                     Kultur- u                                        zur Teilhabe, behin-
                                                                                                        Rechtsangelegenheiten            derter Menschen am
                                                        Liegenschaften                Heimatpflege
den Gemeinden und Landkreisen die dritte und                                                                                                 Arbeitsleben
oberste Stufe der kommunalen Selbstverwaltung
dar. Der Bezirk Niederbayern erfüllt eigene und                                                                                            Hilfe zur Pflege;
ihm vom Staat durch die Bezirksordnung übertra-                                       Fachberatung f                                           Hilfe zum
                                                    Personalangelegenheiten                                Geschäftsleitung
gene kommunale Aufgaben, nicht jedoch staatliche                                        Fischerei                                         Lebensunterhalt in
                                                                                                                                            Einrichtungen
Aufgaben. Ihm steht der gewählte Bezirkstagsprä-
sident vor. Der Bezirk Niederbayern widmet sich                                                            Sozialplanung; Förde-            Eingliederungshilfe f
hauptsächlich den Themenbereichen Gesundheit,           Organisation u
                                                                                                         rung ambulanter Diens-           psychisch kranke und
                                                                                                                                         suchtkranke Menschen,
Bildung, Jugend, Fischerei, Umwelt und Kultur.           Information
                                                                                                          te; Förderung stationä-
                                                                                                            rer u teilstationärer          Kriegsopferfürsorge,
                                                                                                               Einrichtungen            Hilfe zum Lebensunterhalt

                                                                                                                                            Eingliederungs-
                                                          Finanz- u                                          Pflegesätze/
                                                                                                                                            hilfe f Kinder u
                                                      Gesundheitswesen                                         Entgelte
                                                                                                                                              Jugendliche

                                                                                                          Qualitätssicherung
                                                      Bauangelegenheiten
                                                                                                       Wirtschaftlichkeitsprüfung

28
Sie können auch lesen