Für die Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz - Gemeinde Duggendorf - Markt Kallmünz

Die Seite wird erstellt Karl-Stefan Funke
 
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M I T T E I L U N G S B L AT T
für die Ver waltungsgemeinschaft Kallmünz
                                                 www.vg-kallmuenz.de

                                             Mitgliedsgemeinden:
Gemeinde Duggendorf                              Markt Kallmünz                  Gemeinde Holzheim a. Forst
     www.duggendorf.de                            www.kallmuenz.de                       www.holzheim-a-forst.de

Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz, Keltenweg 1, 93183 Kallmünz    Telefon (0 94 73) 94 01 - 0
                                                                                     •

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Öffnungszeiten:      vormittags       Montag mit Freitag von 8.00–12.00 Uhr          e-mail: vg.kallmuenz@realrgb.de
                     nachmittags      Dienstag von 13.30 –17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 –18.00 Uhr
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe:
Kallmünz                                Duggendorf                               Holzheim a. Forst
Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr        Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr          Freitag von 14.30 bis 16.30 Uhr
Freitag von 12.30 bis 16.30 Uhr         Samstag von 9.30 bis 12.00 Uhr           Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
                                        von Mai bis einschl. Oktober             von Mai bis einschl. September
                                        Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr         Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr
                                        nur Grüngutanlieferungen

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Kallmünz jeden Dienstag von 16.00 bis 19.30 Uhr, Mittwochsausleihe siehe
Aushang Bücherei 7.45–12.15 Uhr, Donnerstag 16.30–18.30 Uhr, Ferienzeiten nur donnerstags geöffnet.

37. Jahrgang                                      November 2016                                                    Nr. 11

                                                             mern und Anliegern um Verständnis für die während der
  Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz                           Bauzeit erforderlichen Sperrungen und Behinderungen.
                                                             Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz                             Manfred Rieger, Abteilungsleiter Landkreis Regensburg,
                                                             Tel. 0 941 / 698 565 300
Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kall-
münz ist am Donnerstag, 24. 11. 2016, ab 12.00 Uhr           Josef Koller, Projektleiter, Tel. 09 41 / 698 565 330.
geschlossen.
                                                             Hör- und Sprachtest für Kinder
Pressemitteilung Staatliches Bauamt Regensburg               „pädagogisch-audiologischer Sprechtag“
                                                             Beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedan-
Ausbau der Ortsdurchfahrt Brunn                              straße 1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauf-
Verlängerung der Vollsperrung                                fällige Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von Frau
Die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt von Brunn (Staats-       Vogel, einer am Institut für Hörgeschädigte in Straubing
straße 2235) im Zuge der Straßenbauarbeiten des Staat-       beschäftigten Lehrerin, durchgeführt.
lichen Bauamts Regensburg verlängert sich bis längstens      Die Beratung ist kostenlos!
16. 12. 2016, weil zusätzliche Leistungen noch anfallen      Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt
bzw. angefallen sind. So haben sich zum einen die            wird gebeten, Tel.: 09 41 / 40 09 - 7 66.
Kanalarbeiten als umfangreicher herausgestellt als an-       Nächster Termin: Donnerstag, 19. 1. 2017.
genommen. Zum anderen wurden bzw. werden noch alle
Hausanschlüsse des Kanals in der gesamten, etwa
0,5 km langen Ortsdurchfahrt im Zuge der Straßenbau-
maßnahme erneuert.
Das Staatliche Bauamt bittet bei allen Verkehrsteilneh-

                                                     – 277 –
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                                                – 278 –
Standesamt Kallmünz                                             Solo Due – Helmut Nieberle & Milorad Romic
                                                              Am Samstag, den 26. November 2016, sind Helmut Nie-
Trauung im Monat Oktober 2016                                 berle und Milorad Romic zu Gast im Alten Rathaus Kallmünz.
1. 10. 2016                                                   Helmut Nieberle und Milorad Romic vereinen in ihrem
Ulrike Olschewski, Regensburg                                 Konzert gekonnt die gegensätzlichen Spielarten von Jazz-
Alexander Christian Gotthardt, Kallmünz                       gitarre (Nieberle) und klassischer Gitarre (Romic). Ohne
                                                              einen Ton falscher Gemeinsamkeit harmoniert ihr Gitarren-
                                                              duo gerade darin, dass keiner seine Eigenheiten verleugnet.
                                                              Das Repertoire besteht aus Klassikern von Vivaldi, Scarlatti
                                                              und Bach sowie eigenen Kompositionen. Mit viel Freude am
                                                              Musizieren finden zwei selbstbewusste Gitarristen aus dem
                                                              Gegensatz heraus zum schönsten Miteinander.
                                                                              Weitere Informationen unter:
                                                                       http://helmutnieberle.de/sites/solodue.htm
                                                              Der Markt Kallmünz freut sich alle Interessierten zu dem
Sprechstunde des 1. Bürgermeisters                            Konzert am 26. 11. 2016 um 19.30 Uhr einladen zu dürfen.
Dienstag 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im VGem-Gebäude,                                      Eintritt 8,– €
Zimmer EG 02.                                                      Kartenverkauf im Tourismusbüro im „Alten Rathaus“,
                                                                                Tel. 0 94 73 / 7 17 99 99
Sitzungstermine im Rathaus:
Marktgemeinderatssitzung Mi. 16. 11.2016, 19 Uhr
Bauausschusssitzung (nö) Mo. 7. 11. 2016
                                                                                Volkstrauertag 2016
                                                             Es werden alle Vereine des Marktes Kallmünz gebeten,
                                                             sich am diesjährigen Volkstrauertag zu beteiligen.
           TERMINANKÜNDIGUNGEN
                                                             Treffpunkt am 12. November 2016 um 18.30 Uhr
Bürgerinformationsabend zu den geplanten Felssiche-          „Am Graben“, 19 Uhr Gottesdienst mit MGV Kallmünz
rungsmaßnahmen im Bereich Eichenberg, Markt Kall-            und Blaskapelle Dietldorf.
münz                                                         Nach den Feierlichkeiten Bewirtung durch die KRK im
Termin: Donnerstag, 10. 11. 2016, 19.00 Uhr im Bürger-       Bürgersaal.
saal.                                                        Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
                                                             gez. Ulrich Brey, 1. Bürgermeister
Bürgerinformationsabend zur 1. Änderung des Bebau-
ungsplanes „Dallackenried Ost“, Markt Kallmünz
Termin: Donnerstag, 3. 11. 2016, 19.00 Uhr im Feuer-
wehrhaus Dallackenried.                                      Rückschnitt von Grundstücksbepflanzungen
                                                             Es wird darauf hingewiesen, dass Grundstücksbepflan-
                                                             zungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, die
        !ACHTUNG! NEUER TERMIN!                              Verkehrssicherheit beeinträchtigen und deshalb entspre-
                                                             chend zurückgeschnitten werden müssen.
     VERSCHOBEN WEGEN KRANKHEIT!
                                                             Dies gilt auch für Grundstücke, die an Bächen und Flüs-
          Konzert im „Alten Rathaus“                         sen gelegen sind.
                                                             Um Beachtung wird gebeten.
            „Zwoa Achterl bitte“
  verschoben auf Sonntag, den 27. November 2016
                 Beginn: 19.00 Uhr
                  Eintritt: 10,00 €
 Bereits gekaufte Karten sind natürlich weiterhin gültig.
  Kartenverkauf im Tourismusbüro im „Alten Rathaus“
                    Öffnungszeiten:
     Montag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 12 Uhr
              und 13.30 bis 16 Uhr
        Sonn- und Feiertage von 12 bis 16 Uhr

                Tel. 0 94 73 / 7 17 99 99
        E-Mail: tourismus.kallmuenz@realrgb.de

                                                        – 279 –
Neuer Spielplatz für Dinau
Eine weitere wichtige Infrastrukturmaßnahme für den
Ortsteil Dinau konnte abgeschlossen werden.
Bei einer kleinen Feierstunde spendete Pfarrer Andreas
Giehrl dem neuen Spielplatz den kirchlichen Segen.
Zwei Bürgerversammlungen waren nötig, um den Stand-
ort sowie die passenden Spielgeräte, welche sich der
Nachwuchs wünscht, zu eruieren, so 1. Bürgermeister
Brey. Bei der Standortfrage erhielt jeder Dinauer Haus-
halt einen Fragebogen. Das Ergebnis hierzu war eindeu-
tig.
Man entschied sich für den Dorfmittelpunkt bei der
Kirche. 1. Bürgermeister Brey erläuterte in seinen Ausfüh-
rungen, dass der Markt Kallmünz ein Budget von 20.000
Euro zur Verfügung stellte. Vom Bauhof und durch eine
Fremdfirma wurden die Vorarbeiten erledigt und die Dorf-
gemeinschaft stellte die Spielgeräte auf. Am Ende belie-
fen sich die Kosten auf 24.500 Euro. Durch die Errich-       Bettina Ebneth pflanzte mit den Kindern eine Winter-
tung des Spielplatzes ist ein wichtiger Baustein für die     birne, die an dieses freudige Ereignis erinnern soll.
Dorfentwicklung geschaffen worden. OGV Vorsitzende           gez. Ulrich Brey, 1. Bürgermeister

Ein weiterer „Zwerg“ in der Krippe – Künstler                Weitere Informationen und Anmeldung bei Einrichtungs-
Albert Scholz spendet erneut Kunstwerk                       leitung Maria Söllner unter 0 94 73 / 9 51 11 29.
Die Mädchen und Jungen aus der Johanniter-Kinder-
krippe „KALLe Kallmünz“ haben einen neuen Freund. Der
hölzerne und freundlich lächelnde „KALLe Zwerg“ ziert
seit einigen Tagen den Garten der Einrichtung und sorgt
für viel Freude bei Klein und Groß.
Das Werk stammt vom Kallmünzer Künstler Albert Scholz,
der die Kunstkrippe seit ihrer Eröffnung vor drei Jahren
mit seinen Kunstwerken unterstützt. So stammt beispiels-
weise der unmittelbare „Nachbar“ vom „KALLe Zwerg“,
der bunte Gartendrache „Flecki“ ebenfalls von Albert
Scholz. „Der Schwerpunkt unserer Einrichtung ist die
Kunst und deswegen sind wir sehr glücklich darüber,
einen so engagierten Künstler wie Herrn Scholz im Boot
zu haben“, so Krippenleitung Maria Söllner.
Auch der 1. Bürgermeister von Kallmünz Ulrich Brey und
die Sachgebietsleiterin für Johanniter-Kindereinrichtungen
in Ostbayern Sylvia Meyer kamen vorbei, um die neue          v. l.: 1. Bürgermeister von Kallmünz Ulrich Brey, Krippenleitung
Errungenschaft der Kunstkrippe zu begutachten und freu-      Maria Söllner, Sachgebietsleitung für Kindereinrichtungen Sylvia
ten sich sehr über das gelungene Geschenk.                   Meyer, Künstler Albert Scholz

                                                        – 280 –
Aus der Marktgemeinderatsitzung am 20. 10. 2016                Nach Ansicht der Marktgemeinderatsmitglieder und den
                                                               Ausführungen von BRK-Direktor Zenger zu entnehmen,
Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung             würde der Zuschuss von zwei bzw. vier Euro bei Voll-
und Beschlussfähigkeit                                         auslastung und Kostendeckung entfallen.
1. Bürgermeister Brey begrüßt die Anwesenden und stellt        Nach eingehender Beratung beschließt der MGR
die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.         Kallmünz, die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft
Besonderer Gruß gilt Herrn BRK-Direktor Sepp Zenger            zur Errichtung der Tagespflegestätte für Senioren in der
und Erstem Bürgermeister der Gemeinde Wolfsegg,                Gemeinde Wolfsegg zu erklären.
Herrn Wolfgang Pirzer.                                         Weitere Details, wie Kündigungsmöglichkeiten und Aus-
                                                               stiegsklauseln sind beim Abschluss der Kooperations-
Errichtung einer Tagespflegestätte für Senioren in der         vereinbarung zu klären.
Gemeinde Wolfsegg;
Diskussion im Beisein von Herrn BRK-Direktor Sepp              Nachfolgende Punkte wurden behandelt bzw. Anträgen
Zenger und Herrn 1. Bürgermeister Wolfgang Pirzer;             zugestimmt:
Beratung und ggf. Beschlussfassung
                                                               Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen
1. Bgm. Brey übergibt das Wort an Herrn BRK-Direktor           Sitzung vom 02. 08. 2016
Sepp Zenger. Herr Zenger führt aus, dass das BRK eine
Tagespflegestätte für Senioren in der Gemeinde Wolfs-          Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
egg errichten möchte. Es tritt eine Änderung bei den           02. 08. 2016 werden wie folgt vorgetragen:
Pflegeleistungen ab 01. 01. 2017 ein. Aus den bisher
drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Die Förder-         Freiwillige Feuerwehren Markt Kallmünz;
möglichkeiten für die Errichtung einer Tagespflegestätte       a) Auftragsvergabe zur Beschaffung von Ersatzmaterial
werden erörtert.                                               b) Auftragsvergabe zum Ausbau des Mehrzweckfahr-
Beim Pflegegrad IV stehen Leistungen in Höhe von ca.              zeuges der Freiwilligen Feuerwehr Kallmünz
1.600 Euro für die Pflegebedürftigen zur Verfügung. Auf           Beratung und ggf. Beschlussfassung
Anfrage hin, wieso ein zusätzlicher Beitrag der Ge-
                                                               zu a):
meinden in Höhe von zwei Euro bzw. vier Euro verlangt
werden soll, antwortet Herr Zenger, dass eine Kosten-          Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt, dass der
deckung nur bei Vollauslastung gegeben ist. Bei einer          Auftrag an die Firma Kilian Fire & Safety GmbH & Co.
Auslastung von ca. 80 %, wie in einem bestehenden              KG für die Ersatzbeschaffung vergeben wird. Die Auf-
Heim, entsteht ein jährliches Defizit von ca. 60.000 Euro.     tragssumme beläuft sich auf 10.653,68 € brutto (abzgl.
Die Pflegebedürftigen z. B. mit Pflegegrad IV müssten bei      2 % Skonto).
einem Aufenthalt in einer Tagespflegestätte monatlich          zu b):
101,96 Euro als privaten Anteil leisten. Zum Betrieb der
Tagespflegestätte gehören auch die Verpflegung sowie           Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt, dass der
die Fahrten vom Wohnort zur Pflegestätte und von der           Umbau des VW T5 Busses als Mehrzweckfahrzeug für
Pflegestätte wieder zum Wohnort. Der Beitrag der               die FF Kallmünz an die Firma Furtner & Ammer KG, Lan-
Kommunen ist als Kompensation für die nicht belegte Zeit       dau a. d. Isar mit einer Angebotssumme 19.003,11 €
zu sehen. Das Betriebsrisiko und das Risiko des Defizits       brutto (ohne die Optionen) vergeben wird.
liegen beim BRK. Die zwei bzw. vier Euro stellen eine kal-
kulatorische Größe dar, die aufgrund von Erfahrungs-           • Sebastibergkirche;
werten ermittelt wurde. Die Beteiligung der Gemeinden            Auftragsvergabe für Elektroinstallationsarbeiten;
basiert auf der tatsächlichen Inanspruchnahme der                Beratung und ggf. Beschlussfassung
Pflegestätte. Auswirkungen auf die Kinder- und Altenheim-      Entsprechend dem Vergabevorschlag des Architektur- &
stiftung in Kallmünz dürfte die Errichtung der Tagespflege-    Planungsbüros Haneder & Kraus vom 28. 07. 2016 be-
stätte nicht haben, da ein entsprechendes Angebot dort         schließt der Marktgemeinderat den Auftrag an die Firma
nicht vorliegt. Hierbei wirft 1. Bgm. Brey ein, dass bei der   Vierl, 92287 Schmidmühen, mit einer Angebotssumme in
Kinder- und Altenheimstiftung eine eingestreute Betreuung      Höhe von insgesamt 7.946,28 € zu vergeben.
von bis zu fünf Personen derzeit geprüft werde.
Zur Standortfrage erläutert BRK-Direktor Zenger, dass das      • Kläranlage Kallmünz; Beschaffung eines Dreibeines;
Angebot der Gemeinde Wolfsegg mit Erbpachtvertrag                 Beratung und ggf.Beschlussfassung
und entsprechendem Baukostenzuschuss sehr lukrativ             Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt, dass die
erscheint. Die Gesamtkosten für die Errichtung der Tages-      Firma G. Kolbe Meiku GmbH, Olching, mit der Lieferung
pflegestätte dürfte bei ca. 700.000 bis 800.000 Euro lie-      des neuen Dreibeins für die Kläranlage Kallmünz, mit
gen. Der Eigenanteil beträgt demnach ca. 300.000 bis           einer Angebotssumme i. H. v. 4.587,57 € beauftragt
350.000 Euro.                                                  wird.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr an BRK-Direktor
Zenger und 1. Bgm. Pirzer gestellt wurden, verabschie-         Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Investitions-
dete 1. Bgm. Brey die beiden.                                  kostenanteils „Erweiterung, Umbau und General-
In der weiteren Diskussion wurde über die Möglichkeit          sanierung der Schulturnhalle Kallmünz“;
der Befristung der Kooperationserklärung bis 2020 bera-        Beratung und ggf. Beschlussfassung
ten. In der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung
sollten Ausstiegsklauseln und Kündigungsmöglichkeiten          Der Marktgemeinderat Kallmünz beschließt:
eingeräumt werden.                                             1. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, bei der Bayern-

                                                          – 281 –
Labo einen „Energiekredit Kommunal Bayern“ i. H.        beteiligten Eigentümern und Besitzern sowie dem Ver-
   des auf den Markt Kallmünz anfallenden Kosten-          treter des Erschließungsträgers im Verwaltungsgebäude
   anteils an der energetischen Sanierung in der Schul-    des Marktes Kallmünz stattgefunden.
   turnhalle Kallmünz (ca. 500.000,00 €) zu beantra-
                                                           Dabei hat sich herausgestellt, dass ein Beteiligter keiner-
   gen. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Tilgungsfreijahre
                                                           lei Interesse an der Erschließung des Baugebietes hat.
   werden nicht in Anspruch genommen.
2. Der restliche Kreditbedarf (ca. 870.000,00 €) wird      Aufgrund dieses Ergebnisses liegt ein geänderter Vor-
   über einen Investkredit Kommunal Bayern gedeckt. Es     abentwurf zum Bebauungsplan vor. Die Marktgemeinde-
   werden – soweit möglich – Teilkredite mit verschiede-   ratsmitglieder haben Kenntnis von diesem Plan. Anzu-
   nen Laufzeiten beantragt. Die jährliche Tilgungsrate    merken ist hier, dass die in der Sitzung vom 21. 09. 2016
   sollte 35.000,00 € nicht überschreiten.                 angeregten Änderungen wie z. B. Dachform, Ziegel-
                                                           farbe, Zaunhöhe usw. in die Festsetzungen eingearbeitet
                                                           werden, diese aber heute noch nicht Bestandteil der
Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuer-
                                                           Beratungen sind.
recht;
Beratung und ggf. Beschlussfassung                         Der Erschließungsträger beantragt nun die Bebauungs-
                                                           plan-Änderung auf Grundlage der vorliegenden Entwurfs-
Den MGR Mitgliedern wurde mit den Sitzungsunterlagen       planung. Geplant ist eine Teilfläche aus dem Geltungs-
Informationsmaterial des Bayerischen Gemeindetages         bereich herauszunehmen. Im Gegenzug dazu soll der öst-
und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes           liche Bereich um vier neue Bauparzellen erweitert wer-
übersandt. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum             den.
01. 01. 2017, sind Körperschaften des öffentlichen
Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln und      Seitens der Verwaltung wurde im Hinblick auf die Heraus-
damit auch umsatzsteuerpflichtig. Körperschaften des       nahme einer Teilfläche aus dem Bebauungsplangebiet mit
öffentlichen Rechts sind z. B. Gemeinden und Zweck-        dem zuständigen Sachbearbeiter der Kommunalaufsicht
verbände. Eine Ausnahme besteht für hoheitliche Tätig-     beim Landratsamt Regensburg telefonisch Rücksprache
keiten. Grund für diese Einführung des neuen § 2b Ab-      genommen. Die Herausnahme wird dort sehr kritisch ge-
satz 1 Umsatzsteuergesetz war die Mehrwertsteuer-          sehen, da das Grundstück tatsächlich als erschlossen be-
systemrichtlinie der Europäischen Union, die in nationa-   trachtet werden kann. Eine Bebauung ist daher gegeben.
les Recht umzusetzen war.                                  Unter Einhaltung einer geordneten städtebaulichen
Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass Leistungen        Entwicklung wird empfohlen, die Teilfläche im Geltungs-
der Gemeinden und Zweckverbände, die nicht hoheitlich      bereich des Bebauungsplanes zu belassen.
sind, umsatzsteuerpflichtig werden.                        Auch beim Bayerischen Gemeindetag ist eine entspre-
Für den Markt Kallmünz kann dies eintreten bei der         chende Anfrage gestellt worden. Hier hat die Verwaltung
Vermögensverwaltung z. B. Vermietung Bürgersaal, Altes     ebenfalls die Auskunft erhalten, dass im Zuge einer
Rathaus, Nutzung der Schulturnhalle durch Vereine,         geordneten städtebaulichen Entwicklung die Teilfläche im
Leistungen des Bauhofes für Vereinsfeste, Tourismus, und   Geltungsbereich des Bebauungsplanes belassen werden
ähnliches. Den Gemeinden steht die Möglichkeit offen,      sollte.
durch Abgabe einer Optionserklärung, das „alte Recht“
                                                           Hier hat der Markt Kallmünz mit Rahmen der Planungs-
für Umsätze, die nach dem 31. 12. 2016 und vor dem
                                                           hoheit auch die Pflicht, auf eine geordnete städtebauliche
01. 01. 2021 entstehen, für anwendbar zu erklären. Bei
                                                           Entwicklung hinzuwirken. Das im Nordwesten gelegene
Nichtabgabe der Optionserklärung wären die vorge-
                                                           Grundstück ist straßenmäßig erschlossen. Eine Parzel-
nannten Umsätze ab 01. 01. 2017 umsatzsteuerpflichtig.
                                                           lierung ist nicht unbedingt notwendig. Eine Bebauung des
Nach eingehender Beratung beschließt der MGR Kall-         Grundstückes ist grundsätzlich möglich.
münz, dass vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs für
sämtliche nach dem 31. 12. 2106 und vor dem 01. 01.        Die Einlassungen des Landratsamtes Regensburg sind
2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 Um-      nachvollziehbar. Bevor über einen Änderungsbeschluss
satzsteuergesetz in der am 31. 12. 2015 geltenden Fas-     entschieden wird, sollten die Auswirkungen auf Bau-
sung angewendet wird.                                      leitplanungen im Ort Kallmünz vom Landratsamt Regens-
                                                           burg bewertet werden und zu dem sollte eine Bürger-
Diese Erklärung ist gegenüber dem Finanzamt Re-
                                                           versammlung in Dallackenried zur Akzeptanz abgehalten
gensburg abzugeben.
                                                           werden. Weiterhin sollte im Bebauungsplan berücksich-
                                                           tigt werden, dass Sozialwohnungen entstehen und eine
Erste Änderung des Bebauungsplanes „Dallackenried          zentrale Wärmeversorgung geprüft wird.
Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan;                    Der Bebauungsplan wurde präsentiert. Dabei wurde eine
Beratung und ggfs. Billigung und Aufstellungsbeschluss-    Grundstücksfläche ausgenommen. Im Sinne einer ord-
fassung                                                    nungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung sollte diese
                                                           Fläche in den Geltungsbereich einbezogen werden.
1. Bgm. Brey trägt die Stellungnahme der Verwaltung wie
folgt vor:                                                 Der MGR Kallmünz beschließt, ein Bürgerinformations-
                                                           gespräch zur Änderung des Bebauungsplanes Dallacken-
1. Änderung des Bebauungsplanes „Dallackenried-Ost“
                                                           ried Ost abzuhalten (Termin 03. 11. 2016, 19.00 Uhr,
mit integriertem Grünordnungsplan;
                                                           Feuerwehrgerätehaus Dallackenried) und die Auswirkun-
Beratung und ggf. Billigungs- und Aufstellungsbeschluss-   gen der Ausweisung von 29 Bauplätzen auf zukünftige
fassung zur 1. Änderung                                    Baulandausweisungen im Marktbereich Kallmünz durch
Im Vollzug des Marktgemeinderatsbeschlusses vom            eine Stellungnahme des Landratsamtes Regensburg be-
21. 09. 2016 hat am 13. 10. 2016 ein Gespräch mit den      werten zu lassen.

                                                      – 282 –
Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses in Holzblock-      Felssicherungsmaßnahmen im Marktbereich Kallmünz -
bauweise mit zwei PKW Stellplätzen                          Burglengenfelder Straße, Krachenhausener Weg und
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          Eichenberg;
                                                            Sachverhaltsdarstellungen, weiteres Vorgehen;
Der MGR Kallmünz nimmt vom vorgelegten Bauantrag
Kenntnis, erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß       Beratung und ggf. Beschlussfassung
§ 36 BauGB und stimmt allen Befreiungen, Ausnahmen          1. Bgm. Brey berichtet dem MGR Kallmünz, dass die Be-
und Abweichungen zu.                                        gehungen zur botanischen und zoologischen Zustands-
                                                            erfassung abgeschlossen sind. Für den Bereich Eichen-
                                                            berg sollten 2016 Maßnahmen begonnen werden. Es ist
Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Einlieger-            angedacht, einen Schutzzaun entlang der Eicher Straße
wohnung, überdachten Stellplätzen und Garage                zu errichten. Der Handlungsbedarf für die Bereiche
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          Krachenhausener Weg und Burglengenfelder Straße ist
Bgm. Brey trägt die Beschlussvorlage wie folgt vor:         eher als nachrangig zu beurteilen. Aufgrund der Auswir-
                                                            kungen auf das Landschaftsbild sollten die Planungen und
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom
                                                            Gründe für die Errichtung des Zaunes in einer Bürger-
21. 09. 2016 bereits mit dem Bauvorhaben zum Neubau
                                                            informationsveranstaltung dargelegt werden. Hierzu ist
eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, überdachten
                                                            ein Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und des
Stellplätzen und Garage befasst. Die Mehrheit der Markt-
                                                            Planungsbüros einzuladen. 1. Bgm. Brey schlägt hierzu
gemeinderatsmitglieder war der Auffassung, dass das
                                                            den 10. November 2016 um 19 Uhr im Bürgersaal vor.
Vorhaben (wie in der Sitzung vorgestellt) realisiert wer-
den könne.                                                  Der MGR Kallmünz ist mit dieser Vorgehensweise einver-
                                                            standen. Termin: 10. 11. 2016, 19.00 Uhr, Bürgersaal
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Be-
                                                            Kallmünz.
bauungsplanes sind erforderlich:
– Errichtung eines Flachdaches anstatt Satteldach
                                                            Stromtrassenplanungen;
– Überschreitung der Baugrenzen in westlicher Richtung      Beratung und ggfs. Beschlussfassung
  um ca. 2 m
                                                            1. Bgm. Brey gibt den MGR-Mitgliedern anhand einer
– Überschreitung der Grundflächenzahl 0,39 anstatt
                                                            Präsentation die drei Varianten zu den Stromtrassenpla-
  0,35.
                                                            nungen der TenneT, die bisher vorliegen und den Markt
Weiterhin ist die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO      Kallmünz berühren, bekannt.
zur Übernahme der Abstandsflächen auf das gemeinde-         Danach wäre der Bereich nordöstlich von Fischbach und
eigene Grundstück erforderlich. Dieses Grundstück liegt     östlich von Kallmünz, Richtung Holzheim a. F. betroffen.
außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
und ist nicht bebaubar. Durch die Abstandsflächenüber-      Dies ist nur eine von drei Varianten.
nahme entstehen dem Markt Kallmünz keine Nachteile.         Der Markt Kallmünz kann bis 04. 11. 2016 Raumwider-
                                                            stände (Bodendenkmäler, Wasserschutzgebiete, Land-
Der MGR Kallmünz beschließt das gemeindliche Einver-
                                                            schaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Überschwem-
nehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Er stimmt den
                                                            mungsgebiete usw.) der TenneT mitteilen.
Befreiungen und der Abstandsflächenübernahme zu.
                                                            1. Bgm. Brey schlägt vor, dass entsprechende Stellung-
                                                            nahmen von den MGR Mitgliedern der Verwaltung über-
Antrag auf Vorbescheid zum Anstrich und Umbau des           sandt werden. Des Weiteren gibt 1. Bgm. Brey die Ter-
bestehenden Gebäudes                                        mine für die Infomärkte, für Bürgerinnen und Bürger wie
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          folgt bekannt:
Der MGR Kallmünz nimmt vom vorgelegten Antrag auf           – Bad Abbach, 25. 10. 16, Kursaal Kaiser-Karl-V.-Allee 5
Vorbescheid Kenntnis und erteilt das gemeindliche Ein-      – Mallersdorf/Pfaffenberg, 26. 10. 2016, Haus der Ge-
vernehmen gemäß § 36 BauGB.                                   nerationen, Straubinger Str. 37
                                                            – Essenbach, 27. 10. 2016, Eskara-Savignion-Platz 4,
Aufwertung der Grundstücke der ehemaligen Tankstelle        – Mitterteich, 28. 10. 2016, Aula der Theobald-
im Ortsteil Traidendorf;                                      Schrembs-Schule, Kolostr. 8,
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          Die Infomärkte finden jeweils in der Zeit von 15.00 bis
Das betreffende Grundstück wird anhand einer Präsen-        20.00 Uhr statt.
tation dargestellt.                                         Der Markt Kallmünz wird bis 04. 11. 2016 seine Einwen-
1. Bgm. Brey führt aus, dass es Gespräche mit der Unte-     dungen zur Stromtrassenvariante der TenneT mitteilen.
ren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt
gegeben hat. Durch den Rückbau der ehemaligen Tank-
stelle (unterirdisch) könnten Ökopunkte generiert werden.   Bekanntgaben
Der Rückbau würde Kosten von 15.000–20.000 Euro             1. Bgm. Brey gibt bekannt,
verursachen. Grundstückseigentümer bleibt der Freistaat
Bayern.                                                     a) dass die FF Traidendorf am 01. 07. 2017 um 16 Uhr
                                                               die Einweihung des neuen Tragkraftspritzenfahr-
Nach eingehender Beratung beschließt der MGR Kall-             zeuges und Segnung der restaurierten Vereinsfahne
münz, die Grundstücke der ehemaligen Tankstelle im             feiert und die MGR Mitglieder herzlichst einlädt,
Ortsteil Traidendorf nicht aufzuwerten und die unterirdi-
schen Anlagen zu einem Preis von 15.000–20.000 Euro         b) dass der Oberpfälzer Heimattag in München am
nicht zurückzubauen.                                           06. 11. 2016 stattfindet,

                                                       – 283 –
c) dass der Treffpunkt für die Teilnahme am Volkstrauer-     Filmcafé am Morgen
   tag am 12. 11. 2016 um 18.30 Uhr am Graben ist,
                                                             Hinweisen möchten wir wieder auf das regelmäßige
d) dass am 13. 11. 2016 im Bürgersaal um 17 Uhr ein          „Filmcafé am Morgen“ des „Regina Filmtheaters“ in
   Benefizkonzert für das Kinderheim Kallmünz und die        Regensburg in Zusammenarbeit mit der Servicestelle für
   Asylbewerber stattfindet                                  Senioren des Landratsamtes Regensburg jeweils am zwei-
                                                             ten Mittwoch und Donnerstag im Monat ab 10.30 Uhr.
e) dass die Bushaltestelle in Rohrbach entbuscht wurde       Der Film beginnt um 11.00 Uhr. Dazu gibt es Kaffee oder
   und                                                       Tee oder 1 Glas Sekt und eine Brezn/Butterbrezn oder
                                                             leicht süßes Gebäck. Der Preis beträgt 7 € incl. 3,50 €
f) dass in der Angelegenheit „Beseitigung Bewuchs beim
                                                             für Verzehr.
   Forellenbach“ ein Gespräch mit Vertretern des
   WWA´s stattfand. Weitere Entbuschungsmaßnahmen            Am 9. und 10. November läuft der Film „Mit dem Herzen
   sind von Seiten des WWA´s und des Marktes Kall-           durch die Wand“.
   münz nicht vorgesehen, es ist davon auszugehen, dass      Anfangs gefallen sich die Nachbarn Machine und
   die Privatgrundstückseigentümer diese erledigen müs-      Machin nicht gerade. Als sie nebeneinander Wohnungen
   sten.                                                     beziehen, müssen sie nämlich ziemlich schnell feststellen,
                                                             dass die Wand zwischen ihren separaten Apartments
g) dass ein dritter Kleidercontainer bei der Fa. Offenbeck   extrem dünn ist – so papierdünn, dass man jedes Wort
   aufgestellt wird,                                         verstehen und jedes Geräusch vernehmen kann, was
h) eine Betonrampe beim Anwesen Link/Lell bei der            beim jeweils anderen zu hören ist. Und überhaupt sind
   Ampelanlage errichtet wurde,                              die beiden Nachbarn grundverschieden: …
                                                             Der nächste Termin ist: 14. und 15. Dezember 2016
i) dass es beim Baugebiet „Spindlberg“ einen Investor
   gibt, welcher mit der Stiftung in Verhandlungen steht.    Nordic Walking
   Erster Bürgermeister Brey hält die MGR Mitglieder auf
   dem Laufenden.                                            Interessierte melden sich bei Herrn Bayerl oder Herrn
                                                             Burkhardt.
                                                             Georg Bayerl: Tel.: 0 94 73 / 16 88 oder E-Mail: bayerl-
Mitteilungen des Seniorenforums                              kallmuenz@t-online.de
                                                             Jürgen Burkhardt: Tel.: 0 94 73 / 83 19
Seniorenkino im „STARMEXX“ Burglengenfeld
25 Seniorinnen und Senioren nahmen wieder das Ange-          Seniorenprogramm der Pfarrei Kallmünz
bot an, sich an einem Kinobesuch zu beteiligen. So fuhr
man am 18. 10. 2016 mit dem Bus nach Burglengenfeld          Donnerstag, 10. November: Fahrt zur Wallfahrtskirche
ins „STARMEXX-Kino“. Gezeigt wurde der Film:                 auf dem Mariahilfberg in Neumarkt/Opf.
„Schweinskopf al dente“.                                     Abfahrt um 14.00 Uhr am Friedhofsplatz – diesmal nicht
Für viele von ihnen lag ein Kino-Besuch schon viele Jahre    über Holzheim.
zurück. Umso größer war die Freude darüber, dass der         Donnerstag, 24. November, 14.00 Uhr, Geistliche Ein-
Markt Kallmünz seine Senioren nicht vergessen und ihnen      stimmung in den Advent in der Pfarrkirche, anschließend
einen solchen Besuch ermöglicht hat.                         gemütliches Beisammensein im Pfarrheim
Seniorenbeauftragter Josef Hartung vom Markt Kallmünz        Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ein-
freute sich sehr über die zahlreiche Teilnahme. Weitere      ladungen auch an Personen gerichtet sind, die eher
Veranstaltungen sind in Planung                              wenig Kontakt zur Pfarrgemeinde haben.

                                                        – 284 –
a) Mit der Ausführung der Dachdeckerarbeiten am Feuer-
  Gemeinde Duggendorf                                           wehrgerätehaus in Heitzenhofen (umfasst Gerüst-
                                                                arbeiten, Abbruch- und Holzarbeiten und Spengler-
Sprechstunde des 1. Bürgermeisters                              arbeiten) wird die Firma Heinrich Bedachungen,
                                                                Wolfsegg beauftragt. Die Auftragssumme beträgt brut-
Montag von 19.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindezentrum.              to 11.097,94 €.
Erreichbarkeit 1. Bürgermeister unter: 0152 / 33 95 60 25   b) Mit der Lieferung von Baumaterial wird die Firma
                                                                BayWa AG, Lappersdorf, beauftragt. Die Auftrags-
Seniorenbus der Gemeinde Duggendorf                             summe beträgt brutto 1.610,51 €.
Der Seniorenbus fährt regelmäßig zu folgenden Zeiten        1. Bgm. Eichenseher weist darauf hin, dass weitere Bau-
aus der Gemeinde Duggendorf nach Kallmünz:                  materialien von der Firma Kavelius geliefert werden. Es
Freitag:    Nachmittag                                      ist mit weiteren Kosten von ca. 850,00 € zu rechnen.
Samstag:    Vormittag                                       Die Gemeinde Duggendorf trägt die Kosten für den An-
und nach Absprache auch                                     bau an das bestehende Feuerwehrgerätehaus Heitzen-
Donnerstag: Nachmittag                                      hofen in Höhe der vorliegenden Angebote. Weitere
                                                            Aufwendungen bzw. Kostenmehrungen werden nicht ge-
Die Abholung erfolgt nach Möglichkeit an der Haustür.       tragen.
Termine bitte vereinbaren über den Nachbarschaftshilfe-
verein Duggendorf: Tel.-Nr. 0 94 09 / 9 43.                 • Bauhof Duggendorf – Beschaffung eines neuen
                                                              Radladers;
Bürgerversammlungen Duggendorf                                Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Neuanschaf-
                                                              fung
am 15. 11. 2016, Dienstag 19 Uhr Vereinsheim Hochdorf
                                                            Nach ausführlicher Diskussion wird beschlossen, den Auf-
am 17. 11. 16, Donnerstag, 19 Uhr Gasthaus Naabtal
                                                            trag an den insgesamt wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa.
               Heitzenhofen
                                                            Robert Aebi GmbH, Parsdorf, mit einer Bruttoangebots-
                                                            summe von insgesamt 52.955,00 €, zu vergeben.
Rückschnitt von Grundstücksbepflanzungen
Es wird darauf hingewiesen, dass Grundstücksbepflan-        Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohn-
zungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, die     häusern für betreutes Wohnen in Schwarzhöfe;
Verkehrssicherheit beeinträchtigen und deshalb entspre-     Beratung und ggf. Beschlussfassung
chend zurückgeschnitten werden müssen.                      1. Bürgermeister Eichenseher verliest die Erläuterungen
Dies gilt auch für Grundstücke, die an Bächen und Flüs-     des Bauherrn, welche auch als Tischvorlage verteilt wer-
sen gelegen sind.                                           den. Anschließend wird über die Einkaufsmöglichkeiten
Um Beachtung wird gebeten.                                  sowie die aktuellen Busanbindungen diskutiert.
                                                            Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich
                                                            im Ortsteil Schwarzhöfe. In diesem Ortsteil sind bereits
Einladung zur Erstellung des Veranstaltungs-                mehrere Wohngebäude vorhanden, so dass von einem
kalenders 2017                                              Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB ausgegangen wer-
Sehr geehrte Vereinsvorstände und Verantwortliche von       den kann.
Verbänden und Organisationen,                               Die Darstellung des Flächennutzungsplanes kann nach-
zur Erstellung des Veranstaltungskalenders für das Jahr     rangig betrachtet werden, da der Flächennutzungsplan
2017 am Mittwoch, 09. November 2016, um 19.30 Uhr           lediglich die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde
im Sitzungssaal des Gemeindezentrums in Duggendorf          aufzeigt. Durch das Vorhaben wird lediglich eine größe-
lade ich Sie ganz herzlich ein.                             re Baulücke im Ortsteil Schwarzhöfe geschlossen.
Diese Veranstaltung dient der Absprache und dem Ab-         Danach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art
gleich von Terminen und kann so dazu beitragen, Termin-     und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
überschneidungen zu vermeiden und Planungssicherheit        Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
zu geben.                                                   Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Er-
                                                            schließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde
Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich freuen.       Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
Anna Braun, 3. Bürgermeisterin                              das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
                                                            Nachdem die Errichtung der Wohnhäuser diesen Anfor-
                                                            derungen gerecht wird, erteilt der Gemeinderat von
Aus der Gemeinderatsitzung am 20. 09. 2016
                                                            Duggendorf dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindli-
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen        che Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt allen
Sitzung vom 22. 06. 2016                                    erforderlichen Befreiungen und Abweichungen zu.
• Freiwillige Feuerwehr Heitzenhofen – Anbau Geräte-
  schuppen an das bestehende Feuerwehrgerätehaus;           Bauantrag Erweiterung einer Werkstatt im Ortsteil
  Beratung und ggf. Beschlussfassung zu Auftrags-           Hochdorf;
  vergaben                                                  Beratung und ggf. Beschlussfassung
Nach kurzer Beratung werden folgende Beschlüsse ge-         Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Gelt-
fasst:                                                      ungsbereich des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes

                                                       – 285 –
Duggendorf und ist dort als gemischte Baufläche (MD)        Von Seiten des Gemeinderates wurde nachgefragt, wem
ausgewiesen. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich    das o. g. Grundstück gehört.
daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.                               1. Bürgermeister Eichenseher teilt mit, dass sich die Fl. Nr.
1. Bgm. Eichenseher weist daraufhin, dass nach Bauord-      596/1, Gemarkung Hochdorf, im Eigentum der Ge-
nungsrecht die Übernahme von Abstandsflächen auf das        meinde Duggendorf befindet. Dieses Grundstück soll zum
Nachbargrundstück erforderlich ist. Der entsprechende       ortsüblichen Preis an den Markt Beratzhausen verkauft
Antrag ist dem Bauantrag beigefügt. Die betroffenen         werden und entsprechend dem Gemeindegebiet Beratz-
Grundstücksnachbarn haben der Abstandsflächenüber-          hausen zugeführt werden.
nahme zugestimmt.                                           Der Gemeinderat Duggendorf stimmt der Ausgliederung
Der GR Duggendorf nimmt von dem vorliegenden Bau-           der Fl. Nr. 596/1, Gemarkung Hochdorf, mit einer
antrag zur Erweiterung einer Werkstatt im Ortsteil Hoch-    Fläche von 95 m2 an den Markt Beratzhausen zu.
dorf Kenntnis, erteilt das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB und stimmt allen Befreiungen, Ab-
weichungen und Ausnahmen zu.                                Antrag auf Einrichtung einer Schnellbuslinie 12 zwischen
                                                            Kallmünz und Regensburg über Duggendorf;
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem          Beratung und ggf. Beschlussfassung
Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Wolfsegg-Nord“,             1. Bürgermeister Eichenseher gibt bekannt, dass der
Gemeinde Wolfsegg;                                          Marktgemeinderat Kallmünz beim RVV die Einrichtung
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-       einer Schnellbuslinie 12 von Regensburg nach Kallmünz
licher Belange;                                             beantragen wird. Da die Streckenführung über Duggen-
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          dorf verlaufen soll, würde auch die Gemeinde Duggen-
                                                            dorf von einer neuen Schnellbuslinie profitieren. Durch
Der Gemeinderat Duggendorf hat keine Einwendungen           die verkürzte Fahrzeit ergeben sich vor allem Vorteile für
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem      Arbeitnehmer, welche bisher (auf Grund der langen
Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Wolfsegg-Nord“              Fahrtdauer) nicht auf den öffentlichen Nahverkehr zurück-
und erteilt im Rahmen der Beteiligung als Nachbar-          greifen konnten.
gemeinde das Einvernehmen.
                                                            Ebenfalls ergibt sich für Kurzbesuche (z. B. Arzttermine)
                                                            eine bessere Anbindung (z. B. ab Duggendorf 13.25
7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Ände-          Uhr, zurück ab Dachauplatz um 16.36 Uhr). Die Ge-
rung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünord-          meinden Holzheim a. Forst und Pielenhofen sollten mit in
nungsplan „Amberger Straße“ des Marktes Kallmünz;           das Konzept eingebunden werden um hier für unseren
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          Bereich eine bessere Anbindung zu erhalten.
Der Gemeinderat Duggendorf hat keine Einwendungen           Es wurde nachgefragt, wie sich die entstehenden Kosten
zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1.        verteilen. 1. Bürgermeister Eichenseher teilt mit, dass die
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem               Kosten von Seiten des RVV zu tragen sind, bei welchem
Grünordnungsplan „Amberger Straße“ des Marktes              wiederum der Landkreis und die Stadt Regensburg antei-
Kallmünz und erteilt im Rahmen der Beteiligung als          lig das Defizit tragen.
Nachbargemeinde das Einvernehmen.
                                                            Der Gemeinderat Duggendorf beschließt, in Zusammen-
                                                            arbeit und Unterstützung der genannten Gemeinden, eine
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein-         Schnellbuslinie 12, wie in der Vorlage angegeben, zu
sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren;      beantragen.
Beratung und ggf. Beschlussfassung
Die in der letzten Sitzung besprochene Änderung (Aus-       Friedhof Duggendorf – Anlage Urnenfeld und Erneue-
schluss von Begünstigung §1, Abs. 2) ist nun im richtigen   rungsmaßnahmen;
Zusammenhang eingearbeitet.                                 Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Ausgestaltung
Der Gemeinderat Duggendorf stimmt der „Satzung des          und weiterem Vorgehen
Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
                                                            1. Bürgermeister Eichenseher stellt das vorliegende An-
Leistungen gemeindlicher Feuerwehren“ in Form der vor-
                                                            gebot für eine Urnenwand sowie einer Urnenstele vor.
gelegten „Alternative mit Ergänzung“ zu.
                                                            Die Verwaltung hat hierzu diverse Informationen zur
                                                            aktuellen Satzung vorgelegt. Es bleibt festzuhalten, dass
Gemeindegebietsänderung zwischen der Gemeinde               die Friedhofssatzung bei Bau einer Urnenanlage nicht
Duggendorf und dem Markt Beratzhausen, Teilfläche           geändert werden müsste. Hinsichtlich der defizitären
Fl.Nr. 596, Gemarkung Hochdorf, Beratzhausener Weg;         Entwicklung der Friedhofkosten wäre aber grundsätzlich
Beratung und ggf. Beschlussfassung                          eine Überdenkung der Gebühren anzuregen.
Im Rahmen einer Vermessung im Bereich der Zufahrten zu      Von Seiten des Gemeinderates Duggendorf wird eine
den Windrädern bei Neuhof wurde die Anpassung der           Tischvorlage zu einem Naturfriedhof verteilt, welche zu-
Grenzlinie Fl.Nr. 596, Gemarkung Hochdorf, an den tat-      sätzlich für Anregungen sorgen soll.
sächlichen Lauf des Waldweges als sinnvoll besprochen.      Nach ausgiebiger Diskussion beschließt der Gemeinde-
Die dadurch entstandene Fl. Nr. 596/1 mit einer Größe       rat Duggendorf, in Kontakt mit dem Landratsamt zu tre-
von 95 m2 liegt damit nun außerhalb des Gemeinde-           ten, welches für die Neugestaltung von Grünanlagen
bereiches. Auf Anregung des Vermessungsamtes soll           eine Fachabteilung bereitstellt. Hier sollen zwei Vor-
diese Fläche nun der Gemeinde Beratzhausen zugeschla-       schläge ausgearbeitet werden für Urnenstelen oder Flach-
gen werden.                                                 gräber.

                                                       – 286 –
Ausbau Hütgasse – Informationen zum aktuellen Sach-               Hinsichtlich der Querungshilfe auf der Staatsstraße
stand;                                                            wurde nachgefragt, ob diese nicht zu klein dimensio-
Beratung zum weiteren Vorgehen                                    niert wurde.
1. Bürgermeister Eichenseher stellt die Präsentation zur          Hierzu wurde mitgeteilt, dass dies bereits mit der
Anliegerversammlung kurz vor und erläutert das Ergebnis           Polizei vor Ort überprüft wurde und die vorgegebenen
der Anwohner. Das Ergebnis der Abstimmung war ein                 Mindestmaße lt. STVO eingehalten wurden. In einem
klares Votum für den Vollausbau der Hütgasse mit einem            Ortstermin mit dem Straßenbauamt wurde dennoch
Ausführungszeitraum ab 2018/2019. Den Anliegern                   die Verlängerung der Anfahrt vereinbart.
war besonders wichtig, dass die Wasserleitungen in die-      b) Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussicht-
sem Zusammenhang erneuert werden. Diesbezüglich                 lich am Mittwoch, den 19. 10. 2016, gegen 20.00 Uhr
wurde bereits Kontakt mit dem Wasserzweckverband                statt.
Laber-Naab (Herrn Herrler) aufgenommen, welcher dies
zusichert.                                                   c) Der Bauantrag für den Anbau an das bestehende
Der Gemeinderat Duggendorf regte in diesem Zusam-               Feuerwehrhaus in Judenberg wurde genehmigt. Die
menhang an, dass grundsätzlich über die neuen Mög-              Arbeiten können nun ausgeführt werden.
lichkeiten von Straßenausbausatzungen informiert wer-
                                                             d) 1. Bürgermeister Eichenseher teilt mit, dass ein Schrei-
den könnte.
                                                                ben der Gemeinde Wolfsegg bzgl. einer Defizitverein-
1. Bürgermeister Eichenseher teilt diesbezüglich mit, dass      barung zu einer Tagespflegestätte eingegangen ist.
dies in einer separaten Klausur auf Wunsch gerne erläu-         Dies wird als TOP in der nächsten Gemeinderats-
tert und vorgestellt werden kann.                               sitzung im Oktober behandelt.
Zur weiteren Vorgehensweise wird sich 1. Bürgermeister
Eichenseher mit dem Ing.-Büro Wöhrmann über die not-         e) Die Versicherungskammer Bayern meldet, dass sich
wendigen nächsten Planungsschritte informieren und              diverse KFZ-Versicherungen ab dem neuen Jahr wieder
diese im Gemeinderat bekanntgeben bzw. zum Beschluss            leicht erhöhen. Es handelt sich um reguläre Preis-
vorlegen.                                                       erhöhungen im 2–3 % - Bereich.
                                                             f) Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde in der Nähe
Erstellung eines Bürgersteiges an der Staatsstraße zum          des Kindergartens aufgestellt. Hier bleibt zu vermer-
Wertstoffhof Duggendorf;                                        ken, dass es vermehrt zu Überschreitungen kam. Die
Beratung und ggf. Beschlussfassung                              Informationen werden an die Polizeiinspektion Regen-
                                                                stauf weitergeleitet.
1. Bürgermeister Eichenseher teilt dem Gemeinderat Dug-
gendorf den Inhalt des Gesprächs vom 04. 07. 2016 zwi-       g) 1. Bürgermeister Eichenseher teilt mit, dass laut Schrei-
schen Herrn Bonfig und Herrn Rieger vom Staatlichen             ben vom Amt für Ländliche Entwicklung vom 29. 08.
Bauamt Regensburg bzgl. der Weiterführung des                   2016, die Wegebauprojekte für die Zufahrt zum
Bürgersteiges in Duggendorf Richtung Pielenhofen bis            „Sommerlegerl“ und nach „Zeinberg“ förderfähig
zum Wertstoffhof mit. Da mehrere Themen behandelt               sind. Das Projekt „Weinberg“ ist in diesem Zusam-
wurden, ging man seitens der Gemeinde von einer För-            menhang leider nicht förderfähig.
derung (Staatliches Bauamt) aus. Inzwischen ist klar, dass
es sich um ein Missverständnis handelte und hier keine       h) Abschließend gibt 1. Bürgermeister Eichenseher be-
Förderung zu erwarten ist.                                      kannt, dass er am 28. 09. 2016 an der Infoveranstal-
                                                                tung Sued-Ost-Link in Bayreuth teilnehmen wird.
Der Bau des Gehweges ist auch für die Baugenehmigung
zur Errichtung einer Asylbewerberunterkunft notwendig,
da ansonsten keine Baugenehmigung erteilt werden
kann.
1. Bürgermeister Eichenseher stellt die vorläufige Grob-
schätzung der anfallenden Kosten vor. Dabei wird fest-            Gemeinde Holzheim a. Forst
gestellt, dass für den Gehweg ca. 60.000,00 € einge-
plant werden müssten. Eine Straßenbeleuchtung ist eben-
falls erforderlich, welche mit ca. 16.000,00 € veran-        Sprechstunde des 1. Bürgermeisters
schlagt würde. Ein Grunderwerb ist derzeit nicht erfor-      Jeden Dienstag von 18.30–19.30 Uhr im Gemeinde-
derlich. Mit dieser Summe sei die Gemeinde eindeutig         zentrum in Holzheim a. Forst.
überfordert. Daher sollen die Chancen auf eine finan-
zielle Beteiligung von Seiten des Landratsamtes Regens-
burg abgeklärt werden.                                       Aus der GR Sitzung vom 22. 09. 2016
Der Gemeinderat Duggendorf beschließt, dass 1. Bür-          3. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem
germeister Eichenseher beauftragt wird, mit dem Land-        Grünordnungsplan „Am Mittelberg“ der Gemeinde
ratsamt Regensburg in Kontakt zu treten und verschie-        Duggendorf;
dene Fördermöglichkeiten vorstellen soll.                    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
                                                             licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB;
                                                             Beratung und ggf. Beschlussfassung
Bekanntgaben                                                 Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes mit inte-
a) 1. Bürgermeister Eichenseher teilt mit, dass die Erd-     griertem Grünordnungsplan „Am Mittelberg“ der
   arbeiten an der neuen Brücke nach Kleinduggendorf         Gemeinde Duggendorf bestehen keine Einwände. Der
   fast abgeschlossen sind.                                  3. Änderung wird zugestimmt.

                                                        – 287 –
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem                Sachen Agrar & Logistik GmbH / Gemeinde Holzheim
Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Wolfsegg-Nord“;                   a. Forst stattfindet.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
                                                             d) bei der Abrechnung der Kinderkrippe „Kalle Kallmünz“
licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB;
                                                                im Jahr 2015 kein Defizit entstand. Die geleistete
Beratung und ggf. Beschlussfassung                              Vorauszahlung in Höhe von 12.300,00 € wird zu-
Gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit inte-           rückerstattet.
griertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Wolfsegg-
                                                             e) eine Viersitzer-Wippe im Wert von 654,00 € bei der
Nord“ bestehen keine Einwände. Der Aufstellung des
                                                                Fa. Eibe bestellt wurde. Diese war im Galabau-Messe-
Bebauungsplanes für ein Gewerbegebiet wird zuge-
                                                                flyer enthalten.
stimmt.
                                                             f) am 02. 08. 2016 eine Bürgermeisterdienstbespre-
Errichtung einer Tagespflegestätte für Senioren durch die       chung im Landratsamt Regensburg stattgefunden hat.
Gemeinde Wolfsegg;                                              Hierzu wurden auch die Stromtrassen-Planungen im
Erklärung zur Kooperationsbereitschaft;                         Landkreis Regensburg vorgestellt. Weitere Informatio-
Beratung und ggf. Beschlussfassung                              nen folgen in Kürze.

1. Bgm. Beer berichtet dem Gemeinderat Holzheim a.           g) er einen Anbau einer geschlossenen Terrassenüber-
Forst, dass die Gemeinde Wolfsegg beabsichtigt, eine            dachung als Geschäft der laufenden Verwaltung ge-
Tagespflegestätte für Senioren zu errichten. Der Betreiber      tätigt hat.
dieser Einrichtung wird voraussichtlich das „Bayerische
Rote Kreuz“ sein. Das Anschreiben der Gemeinde Wolfs-
                                                             Aus der Sitzung vom 20. 10. 2016
egg vom 03. 08. 2016 zur Abfrage der Kooperations-
bereitschaft wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der       Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen
Einladung übersandt.                                         Sitzung vom 02. 08. 2016
Die Gemeinde Wolfsegg fragt darin an, ob, sollte die         • Kanalspülung und Kamerabefahrung von Sammel- und
Kooperationsbereitschaft gegeben sein, von der jewei-          Anschlusskanälen sowie Schachtinspektionen im Ge-
ligen Gemeinde ein Betriebsmittelzuschuss in Höhe von          meindebereich Holzheim a. Forst;
2,00 € für Besuche der Einrichtung bis zu 4 Stunden und        Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Auftrags-
4,00 € beim Besuch der Einrichtung über 4 Stunden              vergabe
übernommen wird.
                                                             Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Holz-
Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat Holzheim          heim a. Forst, den Auftrag für die Kanalspülung und
a. Forst wird festgestellt, dass die grundsätzliche Ko-      Kamerabefahrung von Sammel- und Anschlusskanälen
operationsbereitschaft erklärt werden kann, denn wie im      sowie Schachtinspektionen in der „ Frühlingsstraße“, „Bu-
Schreiben der Gemeinde Wolfsegg ausgeführt, sind im          bacher Weg“, „Josef - Frank - Straße“, „Sonnenstraße“
weiteren Verlauf der Planungen noch einige Detailfragen      und „Am Wagnergraben“ an die Fa. Kuchler, Geiersthal
zu klären.                                                   zu vergeben. Der Angebotspreis beträgt 15.487,37 €
Der Gemeinderat Holzheim a. Forst beschließt, der Ge-        brutto.
meinde Wolfsegg die grundsätzliche Kooperations-
bereitschaft, wie im Schreiben vom 03. 08. 2016 ausge-       Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des
führt, zu signalisieren.                                     Bebauungsplanes „Bubacher Weg – Erweiterung“ – zur
                                                             Errichtung eines Geräteschuppens
                                                             Beratung und ggf. Beschlussfassung
Bekanntgaben
                                                             Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich
1. Bgm. Beer gibt bekannt, dass                              im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs-
a) die Auffüllung eines landwirtschaftlichen Grundstückes    planes „Bubacher Weg – Erweiterung“. Der geplante
   zu Irritationen geführt hat. Bei ihm ging eine Anzeige    Geräteschuppen soll außerhalb der Baugrenzen errichtet
   auf Verdacht einer widerrechtlichen Auffüllung ein. Er    werden.
   veranlasste die Prüfung des Vorganges, ließ von der       1. Bürgermeister Beer weist daraufhin, dass nach Bau-
   beauftragten Firma einen geotechnischen Bericht des       ordnungsrecht die Übernahme von Abstandsflächen auf
   Auffüllmaterials vorlegen, nahm Kontakt mit der aus-      das Nachbargrundstück erforderlich ist. Die notwendige
   führenden Firma auf und prüfte die verkehrsrechtlichen    Zustimmung der Grundstücksnachbarn zur Abstands-
   Gegebenheiten bei der Nutzung dieses Weges in             flächenübernahme ist dem Antrag beigefügt.
   Verbindung mit der Polizei. Die Angelegenheit dürfte      Der Gemeinderat Holzheim a. Forst stimmt dem Antrag
   erledigt sein.                                            auf isolierte Befreiung zu und erteilt das gemeindliche
b) eine Anfrage zur Mobilfunkversorgung im ländlichen        Einvernehmen gem. § 36 BauBG in Verbindung mit § 31
   Bereich an das Bayerische Staatsministerium für Wirt-     BauBG.
   schaft und Medien, Energie und Technologie gestellt
   wurde. Ein Antwortschreiben, datiert vom 13. 09.          Stromtrassenplanungen – Sachverhaltsdarstellung;
   2016, ging bei der Gemeinde Holzheim a. Forst ein.        Beratung und ggf. Beschlussfassung
   Weitere Prüfungen des Bayerischen Staatsministeriums
   werden durchgeführt. Die Einzelarbeiten sind derzeit      1. Bürgermeister Beer erläutert den Sachstand. Am
   in der Ausarbeitung.                                      13. 10. 2016 fand ein Informationsgespräch in Regens-
                                                             burg statt. Dabei konnten sich Vertreter öffentlicher Be-
c) am 12. Oktober 2016 ein weiterer Gerichtstermin in        lange über die aktuellen Details kundig machen.

                                                        – 288 –
Die derzeit möglichen Erdkabelkorridore wurden vorge-            mäßig bei privaten Immobilienbesitzern nach Unter-
stellt. Anhand verschiedener Planunterlagen zeigt 1. Bür-        bringungsmöglichkeiten an – bisher allerdings ohne
germeister Beer auf, dass ein möglicher Korridor das             Erfolg. Dies hat er dem Landratsamt in einer entspre-
Gemeindegebiet Holzheim a. Forst betrifft. Diese Aus-            chenden Antwortmail erläutert.
weichtrasse kommt allerdings nur zum Tragen , wenn an-
dere bevorzugte Korridore – z. B. entlang der Autobahn           In diesem Zusammenhang weist er auch daraufhin,
A 93 von Schwandorf nach Regensburg – nicht verwirk-             dass sich zwischenzeitlich zwei Wohnungsbaugenos-
licht werden können.                                             senschaften im Sozialen Wohnungsbau betätigen –
                                                                 Wohnbau St. Wolfgang eG und „Neue Heimat“ eG.
Die Planungsgesellschaft geht von einem Planungs- und            Leerstände bzw. geeignete Wohnbaugrundstücke kön-
Verwirklichungszeitraum von bis zu 10 Jahren aus.                nen dort gemeldet werden.
In den nächsten Tagen finden in der Region verschiedene
Infomärkte zum Leitungsbauprojekt statt. Dazu sind alle     c) die Wippe am Spielplatz „Grubstraße“ morgen wie-
Bürger eingeladen. Die Plakate mit den Terminen wurden         der aufgebaut wird.
heute im Gemeindegebiet ausgehängt.
                                                            d) die Pflege des Kollerweihers wieder von Ehrenamt-
Für die Gemeinde besteht bis zum 04. 11. 2016 die              lichen übernommen wurde. Er bedankt sich auf diesem
Möglichkeit, Planungshinweise an die beauftragte Firma         Wege recht herzlich.
TenneT zu übermitteln.
Von Seiten des Gemeinderats wird befürwortet, darauf        e) für die Feuerwehr Bubach a. Forst ein Beamer be-
hinzuweisen, dass im Bereich der Gemeinde Holzheim a.          schafft wurde. Die Anschaffungskosten betrugen
Forst mit Widerständen zu rechnen ist. Grundstücks-            358,00 €.
verhandlungen zu Zwecken des Straßenbaus und                f) eine Theaterfahrt für Senioren nach Regensburg statt-
Straßenunterhalts sind in der Vergangenheit oftmals ge-        findet. Die Fahrt ist bereits ausgebucht. Er bedankt sich
scheitert.                                                     auf diesem Wege recht herzlich bei den Ehren-
                                                               amtlichen, die sich um die Organisation gekümmert
Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuer-            haben und noch kümmern.
recht;                                                         Im Frühjahr 2017 wird voraussichtlich eine weitere
Beratung und ggf. Beschlussfassung                             Seniorenveranstaltung im Gemeindezentrum stattfin-
1. Bürgermeister Beer verweist auf die mit der Ladung          den.
übermittelten Unterlagen.                                   g) die BGVA 3 Prüfungen wieder in allen gemeindlichen
Zum 01. 01. 2016 ist der neue § 2b Umsatzsteuergesetz          Einrichtungen durchgeführt wurden.
in Kraft getreten. Demnach sind Umsätze von Körper-
schaften des öffentlichen Rechts, die nach dem 31. 12.      h) in der heute stattgefundenen Schulverbandssitzung ver-
2016 ausgeführt werden, unter bestimmten Voraussetzun-         einbart wurde, dass das für die Schülerbeförderung
gen steuerpflichtig.                                           zuständige Busunternehmen Holzheim a. Forst ab
                                                               01. 01. 2017 wieder zweimal anfährt. Die Beförde-
Allerdings wird den Gemeinden die Möglichkeit einge-
                                                               rungssituation kann damit verbessert werden; die
räumt, die bisherige Rechtslage bis Ende des Jahres
                                                               Kinder müssen nicht mehr regelmäßig im Bus stehen.
2020 beizubehalten, indem sie eine Erklärung gegenü-
ber dem zuständigen Finanzamt abgeben.                      i) ein Teilstück des Gehweges in der „Burglengenfelder
Vom Bay. Gemeindetag wird den Gemeinden empfohlen,             Str.“ in den nächsten Wochen saniert/neu gepflastert
diese Erklärung abzugeben.                                     wird.
Die Vorteile/Nachteile des neuen Rechts können dann im
Detail geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Holz-
heim a. Forst, für sämtliche nach dem 31. 12. 2016 und           Schulverband Kallmünz
vor dem 01. 01. 2021 auszuführende Leistungen weiter-
hin § 2 Abs.3 UStG in der am 31. 12. 2015 geltenden
                                                            Aus der Sitzung vom 20.10.2016
Fassung anzuwenden. Die Erklärung kann jederzeit wi-
derrufen werden.                                            Vor der Schulverbandssitzung fand eine Besichtigung der
                                                            Baumaßnahme „Erweiterung, Umbau und General-
                                                            sanierung der Schulturnhalle Kallmünz“ statt.
Bekanntgaben
                                                            Dabei wurde auch die Lage einer zusätzlichen WC
1. Bürgermeister Beer gibt bekannt, dass                    Anlage und die Erweiterungsmöglichkeit der Schul- und
a) die Sanierung der Straßenbankette abgeschlossen ist.     Marktbibliothek besichtigt. Ferner wurde in einem Klas-
   Die Abfuhr des Räumgutes durch Landwirte hat rei-        senzimmer die Funktionsweise der neu beschafften
   bungslos funktioniert. Er bedankt sich auf diesem        Dokumentenkameras getestet.
   Wege recht herzlich.
b) hinsichtlich der Unterbringung von anerkannten Flücht-   Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen
   lingen eine weitere Anfrage des Landratsamtes zum        Sitzung vom 12. 05. 2016 und 13. 06. 2016
   aktuellen Sachstand in der Gemeinde Holzheim a.          Die Beschlüsse werden wie folgt verlesen:
   Forst eingegangen ist. Da die Gemeinde Holzheim a.
   Forst gem. dem vorgegebenen Verteilungsschlüssel zu      Nichtöffentliche Sitzung vom 12. 05. 2016
   den 4 bereits untergebrachten Personen weitere 4         Erweiterung, Umbau und Generalsanierung der Schul-
   Personen zugewiesen erhalten kann, fragt er regel-       turnhalle Kallmünz;

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