FORTBILDUNG 2020 PLANEN UND BAUEN BAUWESEN - ARCHITEKTUR - Kompetenz. Wissen. Erfolg - BVS
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INHALT Das Leitbild der BVS .............................................................................. 4 PLANEN UND BAUEN Fachkraft für öffentliches Baurecht ........................................................ 10 Baurecht allgemein ................................................................................ 13 Bauplanungsrecht .................................................................................. 17 Bauordnung ........................................................................................... 19 Straßen- und Wegerecht ........................................................................ 28 Bodenordnung und Bodenwirtschaft ..................................................... 29 Liegenschaften ...................................................................................... 30 Wohnungswesen................................................................................... 34 BAUWESEN ARCHITEKTUR Städtebau, Denkmalschutz .................................................................... 39 Vergabe von Bau- und Planungsleistungen ............................................ 40 Hochbau................................................................................................. 49 Tiefbau ................................................................................................... 54 Bauhöfe ................................................................................................. 58 Teilnahmebedingungen .......................................................................... 69 Bildungszentren der BVS ....................................................................... 70 Impressum Bayerische Verwaltungsschule Ridlerstraße 75 // 80339 München Telefon 089 54057-0 // Telefax 089/54057-8599 // info@bvs.de // www.bvs.de Herausgeber: Monika Weinl, Vorstand Redaktion: Roswitha Pfeiffer, Geschäftsbereich Fortbildung und Entwicklung Satz und Realisierung: KSA Media GmbH, Augsburg Titelbild: AdobeStock/Eisenhans Alle Rechte vorbehalten. Abdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
VORWORT Monika Weinl Roswitha Pfeiffer Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Programmjahr 2020 haben wir wieder in bewährter Weise den vorliegenden Sonderdruck zu den Fortbildungsbereichen „Planen und Bauen, Bauwesen-Archi tektur“ aufgelegt. Darin finden Sie ein breit gefächertes Angebot zu den verschiedensten Themen rund um das Bauen. Es lohnt sich also, einen Blick in diesen Sonderdruck zu werfen, wenn Sie mit rechtlichen oder technischen Fragen des Bauens zu tun haben. Neben den vorhandenen Seminaren, die allenfalls aktualisiert oder verbessert wur- den, haben wir auch das eine oder andere neue Seminar aufgenommen. Exempla- risch genannt seien die Seminare zum Bayerischen Abgrabungsgesetz und zum Grundstücksverkehrsgesetz sowie das Seminar zur Bautechnik, in dem es um häufi- ge Schäden an Gebäuden und deren effiziente Behebung geht. Bei der Konzeption der Seminare sind wieder viele Anregungen aus den in 2019 durchgeführten Seminaren eingeflossen. Oftmals kamen diese von unseren Dozen- tinnen und Dozenten, häufig aber auch von den Seminarteilnehmerinnen und Semin- arteilnehmern, immer wieder aber auch von Kolleginnen und Kollegen aus der Pra- xis. Für diese Anregungen, die wir gerne aufgreifen, bedanken wir uns an dieser Stelle recht herzlich. Denn nur so kann unser Seminarangebot aktuell und praxisnah sein. Wir freuen uns, wenn Ihnen unser Seminarangebot für den Baubereich auch im Programmjahr 2020 zusagt. Sie finden das für Sie geeignete Seminar nicht oder haben sonst Fragen zu den Seminaren? - Dann wenden Sie sich doch einfach an Herrn Anton Miehling, den zu- ständigen Fortbildungsreferenten. Er berät Sie gerne. Monika Weinl Roswitha Pfeiffer Vorstand der BVS Leiterin des Geschäftsbereichs Fortbildung und Entwicklung Stv. Vorstand der BVS Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 3
Leitbild KOMPETENZ. WISSEN. ERFOLG. Das Leitbild der BVS PRÄAMBEL: IDENTITÄT UND AUFTRAG Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) wurde 1920 gegründet. Sie ist eine Kör- perschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie handelt auf der Basis ihres gesetzlichen Auftrages. Ihre Träger sind der Freistaat Bayern und die bayerischen Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Ihr Tochterunterneh- men, die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH, konkretisiert diesen Auftrag mit Blick auf spezifische Zielgruppen, Lernformen und Organisa tionsentwicklungsprozesse. Ausgerichtet auf die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft und zu- gleich verwurzelt in unserer langjährigen Tradition bieten und entwickeln wir fortlau- fend ein umfassendes, qualitätsvolles und handlungsorientiertes Bildungs- und Be- ratungsangebot. Dieses Angebot ist angelegt auf einen nachhaltigen Lernerfolg bei der lebenslan- gen Weiterentwicklung der fachlichen und persönlichen Qualifikation für ein profes- sionelles Handeln gemäß den Grundwerten von Demokratie, Rechts- und Sozial- staatlichkeit. WERTE Wir stehen für Praxisorientierung. Unsere Dozentinnen und Dozenten, Trainerinnen und Trainer sind langjährige Praktiker und vermitteln aktuelles Wissen aus Behörden und Betrieben. Unser Unternehmenserfolg hängt entscheidend von den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern ab. Ihre fachliche wie persönliche Entwicklung ist für uns von zentraler Bedeutung. Unser Handeln ist geprägt von Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Berechenbarkeit. Wir sind professionell in der Vermittlung von Wissen und Handlungsanleitungen. Hierfür nehmen wir Impulse auf, geben aber auch Impulse weiter. Unsere Kunden erhalten bedarfsorientierte Produkte. Wir gehen dabei auf individuel- le Bedürfnisse ein. Die Belange der Kunden werden mit Achtsamkeit behandelt. Ge- genseitiger Respekt ist unser oberstes Gebot. KUNDEN: AUFTRAGGEBER UND TEILNEHMENDE, ADRESSATEN/ ZIELGRUPPEN Unsere Auftraggeber sind staatliche Behörden, Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke sowie weitere – auch internationale – Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Unsere Angebote nutzen Auszubildende und Anwärter, Beamte und Beschäftigte. Sie richten sich auch an Führungskräfte, politische Mandatsträger und Unterneh- mer. Wir sind flexible und zuverlässige Partner unserer Kunden und tragen dazu bei, dass diese ihre Aufgaben auch in der Zukunft mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrnehmen können. UNTERNEHMENSZIELE Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen stellen wir ein hochwertiges und praxisgerechtes Bildungs- und Beratungsangebot zur Verfügung und entwickeln es kontinuierlich im Dialog mit unseren Partnern und Kunden fort. Wir evaluieren und verbessern stetig die Qualität unserer Leistungen. Als sich selbst finanzierendes Unternehmen achten wir auf nachhaltige wirtschaft liche Stabilität als Basis für dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit. Effektivität und Effi zienz prägen den Umgang mit unseren Ressourcen. Dabei orientieren wir uns an strategischen Unternehmenszielen. FÄHIGKEITEN Wir handeln fachlich und pädagogisch kompetent und stehen für stets praxisnahe und aktuelle Inhalte. Unsere Organisation ist kundenorientiert und effizient, unser Service freundlich und schnell. 4 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Leitbild PRODUKTE UND LEISTUNGEN Wir führen auf Grundlage gesetzlicher, tarifvertraglicher und eigener Regelungen Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen durch und bereiten die Teilneh- merinnen und Teilnehmer in bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Lehr- gängen darauf vor. Den weiteren beruflichen Werdegang begleiten und fördern wir mit Seminaren, Trainings und Workshops in unseren Bildungszentren, an regionalen Standorten oder vor Ort. Modulare Qualifizierungsangebote und Tagungen, Fachforen und Kon- gresse zu aktuellen Themen runden das Programm ab. Mit Beratung und Coaching unterstützen wir unsere Kunden bei Veränderungspro- zessen. RESSOURCEN Unsere Leistungen erbringen wir mit praxisnahen, methodisch und didaktisch qualifizierten Dozentinnen und Dozen- ten aus dem öffentlichen Dienst, aus der Privatwirtschaft und aus freien Berufen kompetenten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer professionellen Infrastruktur, die optimale Lern- und Arbeitsbedingungen bietet einer modernen, ziel- und kundenorientierten Organisation GELUNGENES LERNEN „Gelungenes Lernen“ an der BVS bedeutet Lehren und Lernen mit Kopf, Herz und Hand. Das bedeutet: Die Lernenden eignen sich den Lernstoff nachhaltig an. Dabei unterstützen sie Dozenten, die den Unterricht didaktisch vorbereiten und mit zielfördernden und lebendigen Methoden durchführen. Die Teilnehmer erfahren in einer wertschätzenden Lernatmosphäre konstrukti- ves Feedback, durch das sie Impulse für ihr weiteres Lernen erhalten. Durch Veranstaltungen der BVS werden die Teilnehmer unterstützt, ihre Lern- kompetenzen zu erweitern und zunehmend auch selbstgesteuert zu lernen. Die Lernenden können die erworbenen Kompetenzen in ihrer Praxis anwenden, wobei die Teilnehmer die BVS bei Bedarf beratend hinzuziehen können. Organisationen und ihre Mitarbeiter/-innen werden durch eine bedarfsgerechte Fach- und Prozessberatung der Akademie in ihrer Entscheidungs- und Hand- lungsfähigkeit unterstützt. Dafür werden strategische, strukturelle und kulturelle Rahmenbedingungen berücksichtigt und die Eigenverantwortlichkeit des zu be- ratenden Systems gestärkt. Die BVS und die Bayerische Akademie für Verwaltungs- Management sind seit August 2011 erfolgreich testiert. Die Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW) von con!flex stellt die Lernenden konsequent in den Mittelpunkt. Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 5
Inhouse-Seminare LERNEN VOR ORT AUF IHRE BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN Mit Inhouse- und Regionalseminaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, F ortbildung auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Ziele, Inhalte und Dauer dieser Seminare können konkret und individuell für Sie gestaltet werden. Unsere Fortbildungsreferenten/ -innen beraten Sie kompetent und bedarfsgerecht. IHRE VORTEILE Sie bringen die besonderen Bedürfnisse Ihres Hauses bzw. der beteiligten Einrichtungen in die Planung ein. Sie legen fest, zu welcher Zeit, an welchem Ort und in welchen Räumen die Seminare stattfinden. Die Umsetzung der Seminarergebnisse in den konkreten Arbeitsalltag wird erleichtert. ie dienstliche Abwesenheit der Teilnehmerinnen/Teilnehmer reduziert sich wegen D der entfallenden Reisezeiten deutlich. INHOUSE-SEMINARE ... finden innerhalb einer Behörde oder Organisation statt. Sie erhalten hierfür ein kostengünstiges Angebot mit einer Pauschalgebühr. INHOUSE-KOOPERATIONEN ... sind selbstverständlich auch möglich. Auf Wunsch gestalten und betreuen wir Ihr gesamtes Fortbildungsangebot im Rahmen von Inhouse-Seminaren vor Ort. REGIONALSEMINARE ... werden für mehrere Kommunen/Einrichtungen in einer Region (z.B. einem Land- kreis) organisiert. Hier werden die Gebühren den einzelnen Teilnehmer/-innen in Rechnung gestellt. Wir beraten Sie gerne, welche Themen sich für R egionalseminare eignen. MÖGLICHE THEMEN Viele in unserem Fortbildungsprogramm angebotene Seminare können als Inhouse- oder Regionalseminare durchgeführt werden. Auf Wunsch entwickeln wir weitere Vorschläge nach Ihren Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen auch längerfristige, durchgängige Konzepte zur Personal- und Führungskräfteentwicklung an. Nutzen Sie auch die Kompetenzen unseres Tochter unternehmens, der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management. 6 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Planen und Bauen Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 7
Seminarübersicht BAURECHT ALLGEMEIN Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)................................................................... 10 Fachkraft für öffentliches Baurecht (Gemeinden) – Vorbereitung auf den Leistungsnachweis -..... 13 Fachkraft für öffentliches Baurecht (Gemeinden) – Leistungsnachweis........................................... 13 Aktuelle Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht....................................................................... 13 Bauaufsicht „Technik“........................................................................................................................ 14 Baurecht – Bauaufsichtsbehörden..................................................................................................... 14 Baurecht – kreisangehörige Gemeinden – Grundseminar................................................................. 14 Baurecht – kreisangehörige Gemeinden – Aufbauseminar............................................................... 15 Gesprächsforum für Baujuristinnen/Baujuristen................................................................................ 15 Gesprächsforum für die Bauamtsleitung........................................................................................... 15 Gesprächsforum für Stadt- und Kreisbaumeister/-innen................................................................... 16 Haftungsfragen im öffentlichen Baurecht.......................................................................................... 16 Pläne und Bauzeichnungen richtig „lesen“........................................................................................ 16 Städtebauliche Verträge..................................................................................................................... 17 Das Grundstücksverkehrsgesetz in der Praxis................................................................................... 17 BAUPLANUNGSRECHT Bauleitplanung – Innenentwicklung vor Außenentwicklung.............................................................. 17 Stadtplanung für „Verwaltungskräfte“............................................................................................... 17 Aufstellung eines Bebauungsplans von A bis Z................................................................................. 18 Baunutzungsverordnung in der Praxis................................................................................................ 18 Planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben (Grundlagen)............................................................ 18 Zulässigkeit von Vorhaben (Außenbereich)........................................................................................ 19 Zulässigkeit von Vorhaben (Innenbereich).......................................................................................... 19 Zulässigkeit von Vorhaben (Planbereich)............................................................................................ 19 BAUORDNUNG Bauantragsprüfung durch die Bauaufsicht......................................................................................... 19 Bauantragsprüfung durch die Gemeinde – Workshop....................................................................... 20 Technische Prüfung von Bauanträgen................................................................................................ 20 Bauaufsichtliches Einschreiten........................................................................................................... 20 Baukontrollwesen............................................................................................................................... 21 Bayerische Bauordnung in der Praxis – Bauaufsichtsbehörden........................................................ 21 Bayerische Bauordnung in der Praxis – kreisangehörige Gemeinden............................................... 21 Energieeinsparvorschriften für die Bauaufsicht................................................................................. 21 Barrierefreies Bauen........................................................................................................................... 22 Grundlagen des Brandschutzes – Grundseminar............................................................................... 22 Brandschutz aktuell............................................................................................................................ 22 Brandschutz beim Bauen im Bestand – Workshop............................................................................ 23 Brandschutz im Industriebau – Industriebaurichtlinie........................................................................ 23 Brandschutz in Sonderbauten – Grundseminar.................................................................................. 23 Brandschutz in Sonderbauten – Workshop........................................................................................ 24 Brandschutz in Schulen und Kindergärten......................................................................................... 24 Rettungswege.................................................................................................................................... 24 Prüfung eines Brandschutznachweises in der Praxis – Grundseminar............................................. 25 Das Abstandsflächenrecht der BayBO............................................................................................... 25 Garagen und Stellplätze...................................................................................................................... 25 Die Baugenehmigung......................................................................................................................... 25 8 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Seminarübersicht Die verfahrensfreien Vorhaben der BayBO........................................................................................ 26 Abweichungen nach Art. 63 BayBO.................................................................................................. 26 Erteilung isolierter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen durch die Gemeinden................ 26 Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht........................................................................................... 26 Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht.................................................................................... 27 Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten..................................................................................... 27 Die Versammlungsstättenverordnung für Bauaufsichtsbehörden.................................................... 27 Das Bayerische Abgrabungsgesetz in der Praxis............................................................................... 27 STRASSEN- UND WEGERECHT Straßen- und Wegerecht – Basiswissen............................................................................................ 28 Bestandsverzeichnisse nach Straßen- und Wegerecht..................................................................... 28 Straßen- und Wegerecht – Praxistag (Schwerpunkt: Bestandsverzeichnisse)................................. 28 Straßen- und Wegerecht für „Tiefbauer“........................................................................................... 28 BODENORDNUNG UND BODENWIRTSCHAFT Vorkaufsrechte nach BauGB............................................................................................................... 29 Gutachterausschuss – Aufgaben der Geschäftsstelle (Grundlagenseminar).................................... 29 Grundstückswertermittlung............................................................................................................... 29 Grundstückswertermittlung – Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke................... 29 Gutachterausschuss – Kaufpreissammlung....................................................................................... 30 Gutachterausschuss – Bodenrichtwerte............................................................................................ 30 Baumängel / Bauschäden in der Immoblienbewertung..................................................................... 30 LIEGENSCHAFTEN Das Grundbuch besser lesen und verstehen..................................................................................... 30 Erbbaurecht......................................................................................................................................... 30 Grundstück und Vermessung............................................................................................................. 31 Grundstücksmanagement.................................................................................................................. 31 Immobilienkauf und -verkauf durch die öffentliche Hand.................................................................. 31 Liegenschaftsrecht (Privatrecht)........................................................................................................ 31 Mietrecht – Grundseminar.................................................................................................................. 32 Mietrecht – aktuelle Rechtsprechung 0....................................................................................... 32 Gewerberaummietrecht in der Praxis 0....................................................................................... 32 Mietverhältnisse richtig beenden und abwickeln............................................................................... 33 Umlage der Betriebskosten bei Vermietung...................................................................................... 33 Pachten............................................................................................................................................... 33 WOHNUNGSWESEN Wohnraumförderung (Eigenwohnungen) – Verwaltung – Grundseminar.......................................... 34 Wohnraumförderung (Eigenwohnungen) – Verwaltung – Workshop................................................ 34 Wohnraumförderungsbestimmungen................................................................................................ 34 Einkommensermittlung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz................................. 35 Einkommensermittlung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz – Workshop............ 35 Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 9
Fachkraft für öffentliches Baurecht -Gemeinden- (BVS) Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS) Sie sind im Bauamt einer Gemeinde tätig und dort mit Fragen des öffentlichen Bau- rechts befasst, haben aber keine (Verwaltungs-)Ausbildung, in der das öffentliche Baurecht vermittelt wurde? Dann sind genau Sie es, an den sich diese Weiter bildungsmaßnahme wendet. Denn woher sollen Sie wissen, wie man einen Bebau- ungsplan rechtssicher aufstellt, was bei der gemeindlichen Vorprüfung eines Bau- antrags zu tun ist oder wie ein Antrag auf isolierte Abweichung, Ausnahme oder Befreiung zu behandeln ist? Die Weiterbildung umfasst alle wesentlichen Themen des öffentlichen Baurechts, die eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter im Bauamt einer Gemeinde kennen sollte. Ziel der Seminarreihe ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern solide Rechtskenntnisse zu den relevanten Themen zu vermitteln, damit sie ihre Entschei- dungen rechtssicherer treffen können und insgesamt mehr Sicherheit in ihrer täg lichen Arbeit erhalten. Zur Abrundung des reinen Baurechtswissens finden sich in den Seminaren noch Themen des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verwal- tungsprozessrechts und der Bescheidtechnik. Die modular aufgebaute Weiterbildung basiert auf vorhandenen Seminaren. Das hat den Vorteil, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die schon entsprechende Semi- nare besucht haben, sich diese anrechnen lassen können, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre stattgefunden haben. Die Weiterbildung schließt mit einem schriftlichen Leistungsnachweis von vier Stunden Dauer ab. Das Zertifikat „Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)“ erhält auf Antrag, wer sämtliche Seminare der Weiterbildung besucht und den Leistungs- nachweis bestanden hat. ZIELGRUPPE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt einer Gemeinde, die entweder keine Verwaltungsausbildung haben oder eine Verwaltungsausbildung absolviert haben, in der das öffentliche Baurecht nicht Gegenstand war (wie z. B. Verwaltungsfachan- gestellte). Selbstverständlich steht diese Qualifizierungsmaßnahme aber auch Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern offen, die zwar eine Verwaltungsausbildung absol- viert haben, in der das öffentliche Baurecht Gegenstand war (wie z. B. Ausbildung für den Einstieg in der Qualifikationsebene 2 und 3, also der frühere mittlere und gehobene nichttechnische Verwaltungsdienst, diese aber schon eine längere Zeit zurück liegt und die sich aktuelle und praxisbezogene Kenntnisse aneignen möch- ten. IHR NUTZEN Sie erhalten eine systematische und praxisnahe Vermittlung der Themen des öf- fentlichen Baurechts, mit denen Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Bauamt einer Gemeinde kompetent umgehen können sollten, um Ihre praktische Arbeit rechtssicherer ausüben zu können. KONZEPT Die Seminarreihe besteht aus folgenden 7 Modulen, die (abgesehen vom Modul 1, das die Basis für die Weiterbildung ist) in beliebiger Reihenfolge innerhalb von zwei Jahren besucht werden können. Das Modul 8 ist der abschließende Leistungsnach- weis. 10 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Fachkraft für öffentliches Baurecht -Gemeinden- (BVS) FACHKRAFT FÜR ÖFFENTLICHES BAURECHT – GEMEINDEN (BVS) Modul 1 BAURECHT – KREISANGEHÖRIGE GEMEINDEN -GS- (32 UE)1 Modul 2 ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT -GS- (16 UE)2 Modul 3 PLÄNE UND BAUZEICHNUNGEN RICHTIG LESEN (8 UE) Modul 4 AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANS VON A BIS Z (20 UE) Modul 5 PLANUNGSRECHTLICHE BEURTEILUNG VON VORHABEN (16 UE)3 Modul 6 BAUANTRAGSPRÜFUNG DURCH DIE GEMEINDE (8 UE) Modul 7 ERTEILUNG ISOLIERTER ABWEICHUNGEN, AUSNAHMEN UND BEFREIUNGEN (8 UE) Modul 8 LEISTUNGSNACHWEIS (4 ZEITSTUNDEN) 1 Alternativ kann von Teilnehmerinnen/Teilnehmern mit Vorkenntnissen auch das einwöchige Aufbau- seminar besucht werden (32 UE). 2 Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern bei Vorkenntnissen im Allgemeinen Verwaltungsrecht kann auch das Aufbauseminar akzeptiert werden. 3 Akzeptiert werden kann auch der Besuch aller drei Seminare zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben mit insgesamt 24 UE. EINZELHEITEN ZUR WEITERBILDUNG Wo finden Sie die Module (Seminare)? Da diese modular aufgebaute Qualifizierungsmaßnahme auf vorhandenen Semina- ren basiert, finden Sie diese im Bereich „Planen und Bauen“ in den aktuellen Fort- bildungsbroschüren (Gesamtbroschüre und Sonderbroschüre „Planen und Bauen, Bauwesen – Architektur“). Das Seminar „Allgemeines Verwaltungsrecht (GS)“ fin- den Sie im Bereich „Allgemeine Verwaltung“ in der Gesamtbroschüre. Selbstver- ständlich finden Sie die Seminare auch im Internet unter www.bvs.de. GEBÜHREN Die Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarausschreibung. Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 11
Fachkraft für öffentliches Baurecht -Gemeinden- (BVS) WAS IST MIT BEREITS BESUCHTEN SEMINAREN? Die Tatsache, dass diese Weiterbildung auf vorhandenen Seminaren basiert, hat den Vorteil, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die schon entsprechende Seminare be- sucht haben, sich diese anrechnen lassen können, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre stattgefunden haben. Ein weiter zurückliegender Seminarbesuch kann leider wegen fehlender Aktualität nicht mehr berücksichtigt werden. Bildungsabschlüsse außerhalb der vorgesehenen Module (wie z. B. Verwaltungsfachwirt/-in, Bauingenieur/ -in, Bauzeichner/-in usw.) werden nicht als Ersatz für die notwendigen Seminare an erkannt, weil diese Weiterbildung eine in sich geschlossene Maßnahme darstellt, mit der eine alle Module umfassende praxisnahe Qualifikation gewährleistet sein soll. ANMELDUNG Melden Sie sich bitte selbständig beim jeweiligen Seminar an, das Sie besuchen möchten. Wie schon erwähnt, können Sie die Seminare (abgesehen vom Modul 1) in beliebiger Reihenfolge in einem Zeitraum von zwei Jahren besuchen. Eine spezi- elle Anmeldung ist nur für den abschließenden Leistungsnachweis erforderlich. Am Leistungsnachweis können Sie grundsätzlich nur teilnehmen, wenn Sie zuvor alle 7 Module dieser Weiterbildung absolviert haben. ABSCHLUSS Wenn Sie alle erforderlichen Module (Seminare) besucht und den Leistungsnach- weis erfolgreich absolviert haben (mindestens 50 % der erreichbaren Punkte!), er- halten Sie zusätzlich zu den üblichen Seminarbestätigungen bei den einzelnen be- suchten Seminaren das Zertifikat „Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)“. Der Leistungsnachweis bezieht sich auf alle Themen, die Gegenstand der Seminare waren. ANSPRECHPARTNER Inhalt: Anton Miehling, Telefon 089 54057-8260, miehling@bvs.de Organisation: Michaela Wintermayr-Greck, Telefon 089 54057-8689, wintermayr-greck@bvs.de 12 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Baurecht allgemein Fachkraft für öffentliches Baurecht (Gemeinden) – Vorbereitung auf den Leistungsnachweis - www.bvs.de/15234 1 ZIELGRUPPE Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Weiterbildung „Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)“, die sich auf den Leistungsnachweis vorbereiten wollen. 1 INHALT - Ausgewählte Fragen zu den wichtigsten baurechtlichen Themen, u. a.: Bauleitplanung (Ver- fahren, materielle Vorschriften), Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 ff. BauGB) einschließlich gemeindliches Einvernehmen (§ 36 BauGB), die bauaufsichtlichen „Verfahren“, wie z. B. Genehmigungsverfahren (verein- fachtes und umfassendes), Freistellungsverfahren und Verfahrensfreiheit, Mitwirkung der Gemeinde an den bauaufsichtlichen Verfahren, Erteilung isolierter Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (ausgewählte Probleme) – Systematisches Herangehen an baurechtliche Fragestellungen, „saubere“ Subsumtion – Geeig- nete Prüfungsschemata TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 10.09.2020 München Nr. PB-20-213861 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Fachkraft für öffentliches Baurecht (Gemeinden) – Leistungsnachweis www.bvs.de/14909 1 ZIELGRUPPE Alle, die mit diesem Leistungsnachweis die Weiterbildung „Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)“ abschließen wollen. 1 INHALT - Leistungsnachweis zu verschiedenen Themen der Module der Weiterbildung „Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)“ 1 HINWEIS Gegenstand des Leistungsnachweises können alle Themen sein, die in den verschiedenen Modulen der Weiterbildung behandelt werden. Die Intention dieser Qualifizierungsmaßnahme ist die Ver- mittlung eines möglichst breiten und praxisnahen Baurechtswissens. Deshalb wird der Leistungsnachweis aus einer Vielzahl kleinerer praktischer Fälle und Fragestellungen bestehen. Zugelassene Hilfsmittel sind eine Gesetzessammlung mit den einschlägigen Vorschriften (Gesetzbuch24.de, Boorberg Verlag), die die BVS beim Leistungsnachweis zur Verfügung stellt, ein Taschenrechner und ein Geodreieck. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 01.12.2020 München Nr. PB-20-213862 Seminar 90,00 € (8 UE à 45 Min.) Aktuelle Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht www.bvs.de/10065 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Bauämtern, Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden 1 INHALT - Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zu den wichtigsten Vorschriften des öffentlichen Baurechts (insbesonde- re zur Bauleitplanung, Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben und zu ausgewählten formellen und materiellen Vorschriften des Bauordnungsrechts) – Fallbeispiele zu den einzelnen Entscheidungen – Auswirkungen der Entscheidungen auf die Praxis 1 HINWEIS Schwerpunkt ist die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 22.04.2020 München Nr. PB-20-213863 Seminar 210,00 € 04.06.2020 München Nr. PB-20-213864 (8 UE à 45 Min.) Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 13
Baurecht allgemein Bauaufsicht „Technik“ www.bvs.de/10049 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen im technischen Dienst von Bauaufsichtsbehörden mit keinen oder ge- ringen praktischen Erfahrungen 1 INHALT - Zusammenhänge im Baurecht – Bauleitplanung (ausgewählte Aspekte) – Die verschiedenen Verfahren der BayBO – Technische Fragen und Begriffe, Berechnungen, technische Prüfung von Bauanträ- gen – Abstandsflächen – Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen – Grundlagen des Brandschutzes – Bau- aufsicht, u.a. gesetzliche Aufgabe, Kontrollaspekte, Mängelbehandlung – Baurechtliche Eingriffsbefugnisse 1 HINWEIS In der Seminargebühr ist das Lehrbuch „Öffentliches Baurecht“ (Band 26) der BVS enthalten. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 15.06. bis 19.06.2020 Beilngries Nr. PB-20-213865 Seminar 380,00 € (32 UE à 45 Min.) Unterkunft 196,00 € Verpflegung 151,00 € Baurecht – Bauaufsichtsbehörden www.bvs.de/10048 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen im nichttechnischen Dienst von Bauaufsichtsbehörden mit geringen praktischen Erfahrungen 1 INHALT - Zusammenhänge im Baurecht – Bauleitplanung (Überblick) – Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben – Baunutzungsverordnung – Materielles und formelles Bauordnungsrecht – Bauantrag, Baugenehmigung, Verfahren – Sachverständige, Nachweise – Baurechtliche Eingriffsbefugnisse 1 HINWEIS In der Seminargebühr ist das Lehrbuch „Öffentliches Baurecht“ (Band 26) der BVS enthalten. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 21.09. bis 25.09.2020 Feuchtwangen Nr. PB-20-213866 Seminar 380,00 € (32 UE à 45 Min.) Unterkunft 196,00 € Verpflegung 151,00 € Baurecht – kreisangehörige Gemeinden Grundseminar www.bvs.de/10046 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von kreisangehörigen Gemeinden mit geringen praktischen Erfahrun- gen 1 INHALT - Zusammenhänge im Baurecht – Stellung der Gemeinde – Grundstrukturen der Bauleitpla- nung – Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben – Baunutzungsverordnung – Materielles und for- melles Bauordnungsrecht – Bauantrag, Baugenehmigung, Verfahren – Bauantragsprüfung durch die Gemein- de – Isolierte Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen – Örtliche Bauvorschriften (Überblick) – Bau- rechtliche Eingriffsbefugnisse (Überblick) 1 HINWEIS In der Seminargebühr ist das Lehrbuch „Öffentliches Baurecht“ (Band 26) der BVS enthalten. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 10.02. bis 14.02.2020 Utting Nr. PB-20-213867 Seminar 380,00 € 09.03. bis 13.03.2020 Riedenburg / Buch Nr. PB-20-213870 Unterkunft 196,00 € 04.05. bis 08.05.2020 Feuchtwangen Nr. PB-20-213871 Verpflegung 151,00 € 15.06. bis 19.06.2020 Bischofsgrün Nr. PB-20-213868 22.06. bis 26.06.2020 Beilngries Nr. PB-20-213873 14.09. bis 18.09.2020 Obing Nr. PB-20-213872 19.10. bis 23.10.2020 Dießen Nr. PB-20-213874 (32 UE à 45 Min.) 14 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Baurecht allgemein Baurecht – kreisangehörige Gemeinden Aufbauseminar www.bvs.de/10047 1 ZIELGRUPPE Erfahrene Mitarbeiter/-innen von kreisangehörigen Gemeinden 1 INHALT - Bauleitplanung in der Praxis, u.a. ausgewählte Probleme des Bauleitplanverfahrens und des materiellen Bauleitplanungsrechts – Städtebauliche Verträge (Überblick) – Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, insbesondere Bauen im Außenbereich – Baunutzungsverordnung in der Praxis – Ausge- wählte Themen des formellen und materiellen Bauordnungsrechts – Erörterung von Problemen aus der Pra- xis der Teilnehmer/-innen TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 16.11. bis 20.11.2020 Dießen Nr. PB-20-213875 Seminar 360,00 € (32 UE à 45 Min.) Unterkunft 196,00 € Verpflegung 151,00 € Gesprächsforum für Baujuristinnen/Baujuristen www.bvs.de/10052 1 ZIELGRUPPE Baujuristinnen und Baujuristen in Bauaufsichtsbehörden 1 INHALT Allgemeine baurechtliche Probleme aus der Praxis – Schwierige Fragen des Bauplanungsrechts (Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben) – Ausgewählte Themen des formellen und materiellen Bauordnungsrechts – Fragen der Organisation des Bauamtes und der Mitarbeiter- führung – Austausch zur neueren Rechtsprechung und Rechtsentwicklung 1 HINWEIS Das Gesprächsforum soll vor allem dem Gespräch untereinander dienen, so dass Diskussion und Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen und nicht so sehr die Vorträge der Dozenten. Die Dozenten wollen vielmehr als „sachkundige Moderatoren“ verstanden werden. Bei den o.g. Inhalten handelt es sich um ein Themenspektrum, die genaue Auswahl der Seminarinhalte findet im Seminar oder im Rahmen einer Vorabfrage statt. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 20.07. bis 22.07.2020 Bad Aibling Nr. PB-20-213876 Seminar 320,00 € (20 UE à 45 Min.) Unterkunft 98,00 € Verpflegung 81,00 € Gesprächsforum für die Bauamtsleitung www.bvs.de/10057 1 ZIELGRUPPE Leiter/-innen des Bauamts (bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Bereich) und deren Vertreter/-innen 1 INHALT - Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung – Ausgewählte Themen aus dem Bereich der Bauleitplanung – Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (Problemfälle) – Ausgewähl- te Fragen des formellen und materiellen Bauordnungsrechts – Organisation des Bauamts – Fragen und Pro- bleme aus der Praxis – Diskussion und Erfahrungsaustausch 1 HINWEIS Das Gesprächsforum soll vor allem dem Gespräch untereinander dienen, so dass Diskussion und Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen und nicht so sehr die Vorträge der Dozenten. Die Dozenten wollen vielmehr als „sachkundige Moderatoren“ verstanden werden. Bei den o.g. Inhalten handelt es sich um ein Themenspektrum, die genaue Auswahl der Seminarinhalte findet im Seminar oder im Rahmen einer Vorabfrage statt. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 01.07. bis 03.07.2020 Feuchtwangen Nr. PB-20-213877 Seminar 300,00 € (18 UE à 45 Min.) Unterkunft 98,00 € Verpflegung 81,00 € Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 15
Baurecht allgemein Gesprächsforum für Stadt- und Kreisbaumeister/ -innen www.bvs.de/12237 1 ZIELGRUPPE Stadt- und Kreisbaumeister/-innen 1 INHALT - Austausch von Meinungen und Erfahrungen – Struktur und Besetzung von Bauämtern – Kom- munale Baumaßnahmen, insbesondere auch energetische Sanierungen – Problemfälle aus der Bauleitpla- nung – Planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (schwierige Fälle) – Ausgewählte Themen des Bauordnungsrechts, wie z.B. Brandschutz und Abstandsflächen – Fragen des Denkmalschutzes – Gutachter- ausschuss – ausgewählte Fragen 1 HINWEIS Das Gesprächsforum soll vor allem dem Gespräch untereinander dienen, so dass Diskussion und Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen und nicht so sehr die Vorträge der Dozenten. Die Dozenten wollen vielmehr als „sachkundige Moderatoren“ verstanden werden. Bei den o.g. Inhalten handelt es sich um ein Themenspektrum, die genaue Auswahl der Seminarinhalte findet im Seminar oder im Rahmen einer Vorabfrage statt. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 07.09. bis 09.09.2020 Lauingen Nr. PB-20-213878 Seminar 280,00 € (18 UE à 45 Min.) Unterkunft 98,00 € Verpflegung 81,00 € Haftungsfragen im öffentlichen Baurecht www.bvs.de/10063 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Bauämtern von Gemeinden und von Bauaufsichtsbehörden 1 INHALT - Schadenersatzansprüche (bei fehlerhaften behördlichen Auskünften, rechtswidrig verzögerter Erteilung einer Baugenehmigung, rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung, Genehmigungsfreistel- lung und vereinfachtem Genehmigungsverfahren, fehlerhafter Bebauungsplanung, Planungsschäden gem. §§ 39 bis 44 BauGB) – Haftende Körperschaften – Verjährung, Erlöschen von Ersatzansprüchen – Persönli- cher Regress – Fragen und Probleme aus der Praxis TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 30.11.2020 München Nr. PB-20-213879 Seminar 190,00 € (8 UE à 45 Min.) Pläne und Bauzeichnungen richtig „lesen“ www.bvs.de/10067 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen des nichttechnischen Dienstes von Bauämtern von Gemeinden und von Bauaufsichtsbehörden 1 INHALT - Planzeichenverordnung (Zweck, Rechtswirkungen, Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen, Planunterlagen und Planzeichen) – Bauvorlagenverordnung (Überblick über Art, Zahl, Beschaf- fenheit und Inhalt der Bauvorlagen, Zeichen für Bauvorlagen) – Probleme aus der Praxis (u.a. Maßstabstreue, unklare Darstellungen in Eingabeplänen, Vollständigkeit der Plandarstellungen, korrekte Geländedarstellun- gen) – Praxisbeispiele 1 HINWEIS Das Seminar wendet sich an nichttechnische Mitarbeiter/-innen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Flächennutzungs-, Bebauungs- und Eingabeplänen umgehen müssen, obwohl sie den Umgang mit Plä- nen in ihrer Ausbildung nicht gelernt haben. Durch den Besuch des Seminars sollen die Teilnehmer/-innen mehr Sicherheit im Umgang mit Plänen erlangen. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 28.01.2020 München Nr. PB-20-213881 Seminar 170,00 € 13.11.2020 München Nr. PB-20-213882 (8 UE à 45 Min.) 16 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Bauplanungsrecht Städtebauliche Verträge www.bvs.de/10061 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Gemeinden, Städten und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen und Problemen städtebaulicher Verträge befasst sind. 1 INHALT - Rechtliche Anforderungen an städtebauliche Verträge nach § 11 BauGB unter Berücksichti- gung der aktuellen Rechtsprechung, u. a.: unzulässige Planbindungen, Koppelungsverbot, Kausalität; Ange- messenheit, Vergaberecht, Haftungsfragen – Gestaltungsbeispiele für städtebauliche Verträge, wie z. B.: Planungsverträge, Vereinbarungen zur Bodenordnung, insbsondere zum Umlegungsverfahren, Bau- und Nutzungsverpflichtungen, Immissionsschutzbindungen, Regelungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, Kostenübernahmeverträge – Durchführungsverträge zum Vorhaben- und Erschließungsplan nach §12 BauGB als Instrument zur Ansiedlung komplexer Bauvorhaben und zur Schaffung schnellen Baurechts TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 15.07.2020 München Nr. PB-20-213886 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Das Grundstücksverkehrsgesetz in der Praxis www.bvs.de/16819 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Kreisverwaltungsbehörden, die mit dem Vollzug des Grundstücks- verkehrsgesetzes befasst sind (Grundstücksverkehrsbehörden). 1 INHALT - Anwendungsbereich – Wesentliche Regelungen zum grundstücksverkehrsrechtlichen Geneh- migungsverfahren – Prüfung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts – Versagungsentscheidungen – Vor- kaufsrechtsausübung – Aufgaben und Zusammenarbeit der beteiligten Stellen TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 23.03.2020 München Nr. PB-20-213884 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Bauleitplanung – Innenentwicklung vor Außenentwicklung www.bvs.de/15401 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Städten und Gemeinden sowie der unteren Bauaufsichtsbehör- den, die mit der Bauleitplanung befasst sind. 1 INHALT - Das Primat der Innenentwicklung (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB); Potenziale der Innenentwick- lung erkennen (z. B. mit Hilfe eines Baulücken- und Brachflächenkatasters) – Bedeutung eines Baulücken- und Brachflächenkatasters – Instrument „Flächenmanagement-Datenbank“ mit Demonstration – Mögliche Auswertungen für die Bauleitplanung – Folgekostenbetrachtung in der Bauleitplanung – ein häufig unter- schätztes Thema! – Die wichtigsten Folgekosten im Überblick; der „FolgekostenSchätzer“ als mögliches Hilfsmittel zur realistischen Einschätzung von Folgekosten mit Demonstration dieses Instruments – „Vitali- täts-Check 2.0“ – was ist das? – Der Vitalitätscheck als mögliches Hilfsmittel für eine bauliche, funktionale und soziale Innenentwicklung; Demonstration dieses Instruments; Umsetzungsmöglichkeiten TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 15.12.2020 München Nr. PB-20-213937 Seminar 190,00 € (8 UE à 45 Min.) Stadtplanung für „Verwaltungskräfte“ www.bvs.de/16311 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen im öffentlichen Dienst, die mit Fragen der Stadtplanung befasst sind, aber keine planerische Ausbildung haben. 1 INHALT - Bedeutung der Stadtplanung – Zentrale Begriffe aus der Stadtplanung – Übersicht über aktu- elle „Trends“ in der Stadtplanung – Überlegungen zu Zielen der Bauleitplanung – Ortstypische Bauweisen erkennen und fördern – Abhängigkeit Höhe und Dichte – Bewertung und Gestaltungsmöglichkeiten von Freiräumen und Straßenräumen – Soziale Aspekte in der Planung – Durchführung von Wettbewerben, Plan- gutachten TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 15.10.2020 Nürnberg Nr. PB-20-213938 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 17
Bauplanungsrecht Aufstellung eines Bebauungsplans von A bis Z www.bvs.de/14660 1 ZIELGRUPPE Alle, die mit der Aufstellung von Bebauungsplänen befasst sind und keine oder nur gerin- ge Vorkenntnisse haben. 1 INHALT - Allgemeine städtebauliche Aspekte, wie z. B. Innen- vor Außenentwicklung, Zuordnung von Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung usw. – Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans vom Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung im Regelverfahren anhand verschiedener Bebauungsplan- verfahren – Überblick über Voraussetzungen und Besonderheiten des vereinfachten (§ 13 BauGB) und be- schleunigten Verfahrens (§§ 13a und 13b BauGB) – Klärung zentraler Begriffe des Bauplanungsrechts, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen usw. – Materielle Voraussetzun- gen einer ordnungsgemäßen Bebauungsplanung: rechtmäßiger Inhalt; Entwicklungsgebot; Erforderlichkeit; Abwägung; Umweltprüfung – Überblick über mögliche Rechtsbehelfe gegen den Bebauungsplan – Hinweis auf die Unbeachtlichkeitsvorschriften der §§ 214, 215 BauGB TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 25.03. bis 27.03.2020 Lauingen Nr. PB-20-213939 Seminar 320,00 € 18.05. bis 20.05.2020 Utting Nr. PB-20-213942 Unterkunft 98,00 € 30.06. bis 02.07.2020 Landshut Nr. PB-20-213940 Verpflegung 81,00 € 20.07. bis 22.07.2020 Landshut Nr. PB-20-213943 28.09. bis 30.09.2020 Teisendorf Nr. PB-20-213941 19.10. bis 21.10.2020 Furth Nr. PB-20-213944 (20 UE à 45 Min.) Baunutzungsverordnung in der Praxis www.bvs.de/10079 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von kreisangehörigen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden 1 INHALT - Aufbau und Systematik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) – Art der baulichen Nutzung – Einzelfälle aus der Praxis zur Zulässigkeit von Vorhaben in den verschiedenen Baugebietstypen – Maß der baulichen Nutzung (GRZ, Z, GFZ) – Offene und geschlossene Bauweise – Überbaubare Grundstücksflächen (Baulinie, Baugrenze, Bebauungstiefe) – Anwendung der BauNVO im Rahmen des § 34 BauGB 1 HINWEIS Im Seminar wird schwerpunktmäßig die Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Rahmen der Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben behandelt. TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 25.11.2020 München Nr. PB-20-213949 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben (Grundlagen) www.bvs.de/16586 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen des technischen und nichttechnischen Dienstes bei Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden mit keinen oder geringen praktischen Erfahrungen; Teilnehmer/-innen an der Weiter- bildung „Fachkraft für öffentliches Baurecht – Gemeinden (BVS)“. 1 INHALT - Grundsätzliches zur planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben gemäß §§ 29 ff. BauGB und Prüfungssystematik – Begriff des Vorhabens – Zulässigkeit von Vorhaben im Planbereich einschließlich Ausnahmen und Befreiungen – Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich einschließlich Beurteilung eines Vorhabens beim Vorhandensein eines einfachen Bebauungsplans – Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbe- reich – Einvernehmen der Gemeinde – Rechtsschutz, Nachbarschutz im Bauplanungsrecht TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 12.10. bis 14.10.2020 Obing Nr. PB-20-213952 Seminar 280,00 € (16 UE à 45 Min.) Unterkunft 98,00 € Verpflegung 81,00 € 18 Kompetenz. Wissen. Erfolg.
Bauordnung Zulässigkeit von Vorhaben (Außenbereich) www.bvs.de/13322 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen der Zuläs- sigkeit von Vorhaben befasst sind (mit Vorkenntnissen). 1 INHALT - Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich – Zulässigkeit privilegierter Vorhaben nach § 35 Abs. 1 und 3 BauGB – Zulässigkeit sonstiger Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB – Bevorrechtigte („teilprivi- legierte“) Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB – Rückbauverpflichtung (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB) – Hinweis auf die Satzungsmöglichkeit nach § 34 Abs. 6 BauGB – Fälle aus der Praxis TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 03.12.2020 Nürnberg Nr. PB-20-213953 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Zulässigkeit von Vorhaben (Innenbereich) www.bvs.de/13108 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen der Zuläs- sigkeit von Vorhaben befasst sind (mit Vorkenntnissen). 1 INHALT - Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil, Abgrenzung zum Außenbereich – Einfacher Bebau- ungsplan und § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben nach der Art der baulichen Nutzung in faktischen Baugebieten (§ 34 Abs. 2 BauGB) – Einfügen nach § 34 Abs. 1 BauGB – Satzungen nach § 34 Abs. 4, 5 BauGB – Abweichung vom Erfordernis des Einfügens gem. § 34 Abs. 3a BauGB – Fälle aus der Praxis TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 17.09.2020 Nürnberg Nr. PB-20-213954 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Zulässigkeit von Vorhaben (Planbereich) www.bvs.de/13110 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen der Zuläs- sigkeit von Vorhaben befasst sind (mit Vorkenntnissen). 1 INHALT - Vorliegen eines gültigen qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB in Abgren- zung zum einfachen und vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Zentrale Bebauungsplanfestsetzungen (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen) – Prüfung der Überein- stimmung eines Vorhabens mit den Festsetzungen des Bebauungsplans – Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan (§ 31 BauGB) – Zulassung von Vorhaben im Vorgriff auf den künftigen Bebauungsplan (§ 33 BauGB) Fälle aus der Praxis TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 03.12.2020 München Nr. PB-20-213955 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Bauantragsprüfung durch die Bauaufsicht www.bvs.de/10104 1 ZIELGRUPPE Mitarbeiter/-innen von Bauaufsichtsbehörden, die mit der inhaltlichen Prüfung von Bauan- trägen befasst sind (mit keinen oder geringen Vorkenntnissen). 1 INHALT - Form des Antrags – Bauvorlagenberechtigung – Bauvorlagen, Bescheinigungen, Nachweise – Mitwirkung der Gemeinde – Beteiligung von Fachbehörden – Nachbarbeteiligung – Materielle Prüfung des Bauantrags (insbesondere bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens) im Über- blick – Grundsätzliches zu Form und Inhalt der Baugenehmigung TERMIN ORT SEMINAR-NR. GEBÜHREN 27.05.2020 München Nr. PB-20-213893 Seminar 170,00 € (8 UE à 45 Min.) Service-Telefon 089 54057-0 · www.bvs.de 19
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