Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...

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BaFin
    Journal
                   Mai 2021

Versicherungsaufsicht
in schwierigen Zeiten
                                                                                         Höhner

Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel:
                                                                                    / XXXXXX

Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der
                                                                         © BaFin / Armin
                                                                 © istockphoto.com

Versicherungsaufsicht; erstmals im digitalen Format.
Seite 32
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Seite 26

                                                                     Kriminelle waschen

                                        © istockphoto.com / ginton
                                                                     schmutziges Geld im Kiosk
                                                                     rein
                                                                     Auch über Kioske und Leasinganbieter treiben
                                                                     ­Geldwäscher ihr Unwesen. Was die BaFin präventiv
                                                                      dagegen tut.

Themen
In Kürze                                                             Verbraucher
                                                                     13 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unternehmen und Märkte                                               13 Geldanlage im Ruhestand
 4 Deutsche Bank AG                                                  13 Workshop zu Liquiditätstools
 4 Geldwäsche                                                        14 Orderlimits
 5 Stresstest für EU-Versicherer                                     14 Betrug
 6 Going-Concern-Reserve                                             14 Anordnung
 6 Solvabilität                                                      15 Einstellung unerlaubter Geschäfte
 7 Wertpapierinstitutsgesetz                                         15 Abwicklung unerlaubter Geschäfte
                                                                     15 Kein Verkaufsprospekt
Internationales                                                      16 Untersagung
 7 EU-Nachhaltigkeitspaket                                           20 Warnungen
 8 Systemrelevanz                                                    24 Warnhinweise zu Kaufempfehlungen
 8 Anonymer Kauf von Finanzprodukten                                 25 Internationale Behörden und Gremien
 9 Aufsichtliche Konsolidierung
 9 Liquiditätsrisiko                                                 Themen
 9 Wichtige Termine
10 Klimawandel                                                       26 Kriminelle waschen schmutziges Geld
10 Blockchain und Smart Contracts                                       im Kiosk rein
11 Fondsgebundene ­Lebensversicherung                                32 Versicherungsaufsicht in schwierigen Zeiten
11 Abwicklungsplanungszyklus 2021
11 Internationale Konsultationen                                     Bekannt­machungen
12 Strategische Prioritäten
12 Interne Modelle bei Banken

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                          Inhalt | 2
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
Editorial
                         Liebe Leserin, lieber Leser,                 Nicht nur auf nationaler Ebene,
                                                                      ­sondern auch in europäischen und
                         das Bundeskabinett hat Anfang                 ­internationalen Gremien, etwa als
                         ­dieses Monats die erste deutsche              Mitglied im Steering Committee des
                          Strategie für nachhaltige Finan-              globalen Network for Greening the
                          zierung („Sustainable-Finance-­               Financial System, treibt die BaFin das
                          Strategie“) beschlossen. Mit den darin        Thema Sustainable Finance voran.         Dr. Sabine Reimer,
                          beschriebenen 26 Maßnahmen will               Doch damit nicht genug.                  Leiterin Kommunikation
                          die Bundesregierung mehr Anreize
                          für Investitionen in Klimaschutz sowie      Als Maßnahme der neuen Sustainable-­
                          Nachhaltigkeit setzen und die zu­­          Finance-Strategie will die Bundes­
                          nehmenden Klimarisiken für das              regierung das Mandat der BaFin
                          Finanzsystem adressieren.                   weiter stärken. Hierfür erarbeitet
                                                                      das Bundesfinanzministerium ein
                         Die BaFin durfte in diese strate­            ­Konzept, wie sich die BaFin organi­
                         gischen Überlegungen ihre fach­liche          satorisch durch angemessene, perso-
                         Expertise einbringen. Banken, Ver­            nelle und technologische Ressourcen
                         sicherer und weitere Finanzdienst-            auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit
                         leister begleitet und unterstützt die         unterstützen lässt. Darüber h
                                                                                                   ­ inaus
                         BaFin seit Langem bei der Transfor-           wird die BaFin in einem Bericht
                         mation hin zu einer nachhaltigeren            ­zeigen, wie mit weiteren Behörden
                         Finanzwirtschaft. In Gesprächen mit            der Bundesregierung, etwa dem
                         der Branche und ihren Verbänden                Umweltbundesamt und dem Bundes-
                         wirbt die BaFin etwa dafür, Nach­              amt für Wirtschaft und Ausfuhr­
                         haltigkeitsrisiken stärker zu berück-          kontrolle kooperiert werden kann,
                         sichtigen – unter anderem im                   um die Nachhaltigkeitsexpertise zu
                         Kreditrisikomanagement.                        nutzen.

                         Grundlage für das aufsichtliche              Ob Bude, Büdchen oder Späti: Warum
                         ­Handeln der BaFin in puncto Nach-           Kriminelle versuchen, schmutziges
                          haltigkeit im Finanzwesen ist das           Geld über Kioske rein zu waschen
                          Merkblatt zum Umgang mit Nach-              – und wie die BaFin abseits von
                          haltigkeitsrisiken. Als eine der e­ rsten   ­klassischen Instituten Geldwäsche­
                          Finanzaufsichtsbehörden Europas              prävention betreibt, erfahren Sie ab
                          hat die BaFin unter der F­ ederführung       Seite 26. In dieser Ausgabe e
                                                                                                   ­ mpfehle
                          ihres Chief ­Sustainable Finance             ich Ihnen außerdem den Beitrag
                          Officer, Frank Pierschel, vor rund           über die Jahreskonferenz der BaFin-­
                          ­eineinhalb Jahren der Finanz­branche        Versicherungsaufsicht (ab Seite 32).
                           entsprechende Leitlinien hat die
                           Hand gegeben. Derzeit läuft eine           Eine interessante Lektüre wünscht
                           Umfrage unter Unternehmen, die             Ihnen
© Foto: Bernd Roselieb

                           unter der Aufsicht der BaFin s­ tehen,
                           um herauszufinden, in­­wieweit die im
                           BaFin-Merkblatt zu Nachhaltigkeits-
                           risiken verankerten Methoden an­­
                           gewendet werden.                           Dr. Sabine Reimer

                         BaFin Journal | Mai 2021                                                                            Editorial | 3
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
In Kürze

Unternehmen und Märkte
Deutsche Bank AG                                           Geldwäsche
BaFin ergänzt Mandat des Sonderbeauftragten                BaFin veröffentlicht Rundschreiben
                                                           zu Hochrisiko-Staaten
Die BaFin hat am 29. April 2021 gegenüber der
­Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und        Die BaFin hat das Rundschreiben 6/2021 v­ eröffentlicht.
 Terrorismus­finanzierung angeordnet, weitere ange-           In diesem Rundschreiben informiert die BaFin über
 messene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen          Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung
 und Sorgfaltspflichten einzuhalten, insbesondere in Be-   von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strate-
 zug auf den Regel-Prozess bei Kundenaktualisierungen.     gische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für
 Dies betrifft auch das Korrespondenzgeschäft und die      das in­ternationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-­
 Transaktions-Überwachung. Die Anordnung ergeht auf        Staaten). ■
 Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschege-
 setzes (GwG).
     Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahme
 zu überwachen, ergänzt die BaFin das Mandat des mit
 Bescheid vom 21. September 2018 bestellten Sonder­
 beauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit
                                                                                                                       © Foto: stockphoto.com / malerapaso

 Absatz 2 Nummer 6 Kreditwesengesetz (KWG). Der
 Sonder­beauftragte soll über den Umsetzungsfortschritt
 berichten und diesen bewerten.
     Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG
 (Anordnung) beziehungsweise § 60b KWG (Ergänzung
 des Mandats des Sonderbeauftragten).
 Der Bescheid ist seit dem 29. April 2021 bestandskräf-
 tig. ■

BaFin Journal | Mai 2021                                                                              In Kürze | 4
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
Stresstest für EU-Versicherer                                      potentiellen Auswirkungen auf die teilnehmenden Ver-
                                                                                                             sicherer.
                                          EIOPA prüft Resistenz der Unternehmen                                  Zugrunde liegt ein Pandemie-Szenario, das sich an
                                          ­anhand von Pandemie-Szenario                                      der Ausbreitung und den Folgen von COVID-19 orien-
                                                                                                             tiert. Unterstellt wird eine langanhaltende Niedrigzins­
                                          Am 7. Mai hat EIOPA, die Europäische Aufsichts­behörde             phase mit zusätzlichen Verwerfungen bei sonstigen
                                          für das Versicherungswesen und die betriebliche Alters­            Anlagekategorien (zum Beispiel Aktien, Anleihen), kom-
                                          versorgung, ihren diesjährigen europaweiten Stresstest             biniert mit versicherungsspezifischen Stressen (zum Bei-
                                          gestartet. Damit will EIOPA mögliche Risiken identifi-             spiel Anstieg bei Storno, Sterblichkeit und Kosten).
                                          zieren, denen die Teilnehmer unter besonders schwie-                   Die Kapitalmarktstresse hat der ESRB erarbeitet, der
                                          rigen Pandemie-Bedingungen ausgesetzt sein können.                 Europäische Ausschuss für Systemrisiken. Die versiche-
                                          Ge­testet werden in diesem Jahr sowohl Versicherungs­              rungstechnischen Stresse erstellte EIOPA zusammen mit
                                          gruppen als auch einzelne Versicherungsunternehmen                 den nationalen Aufsichtsbehörden.
                                          dieser Gruppen.                                                        Die Ergebnisse wird EIOPA im Dezember 2021 in zu-
                                                   Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und      sammengefasster und anonymisierter Form in einem Ab-
                                          Pensionsfondsaufsicht, begrüßt es, dass EIOPA den Ver-             schlussbericht veröffentlichen. Darüber hinaus werden
                                          sicherungssektor in diesem Jahr erneut einem Stress-               auch individuelle Ergebnisse einsehbar sein, sofern die
                                          test unterzieht: „Wer hätte sich vor zwei oder drei ­Jahren        Teilnehmer einverstanden sind. Weitere ­    Informationen
                                          vorstellen können, dass eine Pandemie tatsächlich das              zum EIOPA-Stresstest 2021 finden Sie auf der‌ EIOPA-­
                                          ­Leben in Europa – und damit auch in der Finanzwelt –              Internetseite. ■
                                           von heute auf morgen komplett durcheinanderwirbeln
                                           könnte. Deshalb ist es wichtig, auch bislang als wenig
                                           wahrscheinlich eingestufte Szenarien bei Stresstests zu
                                           betrachten. Der diesjährige EIOPA-Stresstest ist daher
                                           auch für die BaFin ein geeignetes Instrument, um weitere
                                           Herausforderungen zu analysieren.“                                   Aktuelle
                                                   44 europäische Versicherungsgruppen nehmen am
                                           Stresstest teil, darunter fünf deutsche Gruppen: ­Allianz,           Informationen
                                           Münchener-Rück, HDI/Talanx, R+V sowie die Alte
                                           ­Leipziger-Hallesche.                                                zu Corona
                                                   Der Stresstest besteht aus zwei Komponenten. Bei
                                            der „Capital Component“ steht für die Versicherungs-                Was die BaFin und die Europäischen
                                            gruppen die Eigenmittelausstattung inklusive einer Neu-             Aufsichts­behörden seit Mitte März 2021
                                            berechnung der Solvenzkapitalanforderungen im Fokus.                unternommen haben, um die Folgen der
                                            Die „Liquidity Component“ betrachtet für einzelne Un-               Corona-Pandemie für den F­ inanzsektor
                                            ternehmen der Versicherungsgruppen die Liquiditäts­                 und die Realwirtschaft abzumildern.
                                            situation für die nächsten 90 Tage. Stichtag der Berech-
                                            nungen ist der 31. Dezember 2020.
                                                   Erstmals können die Teilnehmer beim E    ­ IOPA-Stress-
                                            test „reaktive Managementmaßnahmen“ be­­rück­sichtigen.
                                            Dabei handelt es sich um mögliche R      ­ eaktionen auf das
                                            eingetretene Stressszenario. Die T      ­eilnehmer m   ­ üssen
                                            diese Maßnahmen beschreiben und die E               ­rgebnisse
© Foto: stockphoto.com / CasPhotography

                                            auch ohne deren Berücksichtigung vorlegen. ­            Diesen
                                            ­neuen ­Aspekt hat EIOPA bereits in den „­Methodological
                                             ­Principles of Insurance Stress Testing“ aufgegriffen, die         Häufige Fragen an die BaFin
                                              allgemeine wichtige Grundsätze für EIOPA-Stresstests
                                              ­erläutern.                                                       Eine aktuelle Übersicht über aufsichtliche und regu­
                                                   Das Szenario betrachtet – unter der Annahme ext-             latorische Maßnahmen in den Bereichen Banken-
                                               remer, aber durchaus möglicher Entwicklungen an den              aufsicht, Erlaubnispflicht, Versicherungsaufsicht
                                               Kapitalmärkten und in der Versicherungstechnik – die             und Wertpapieraufsicht finden Sie unter bafin.de.

                                          BaFin Journal | Mai 2021                                                                                        In Kürze | 5
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
Going-Concern-Reserve                                             dass sich die Unternehmen bei der Beurteilung der je-
                                                                  derzeitigen Erfüllbarkeit der aufsichtsrechtlichen Eigen-
BaFin will mehr Transparenz                                       mittelanforderungen und der Anforderungen an die
                                                                  versicherungstechnischen Rückstellungen und der hier-
Bei der Betrachtung der Going-Concern-Reserve ­müssen             für erforderlichen Prognosen mit dem Risiko eines ver­
die deutschen Lebens- und Krankenversicherer aus Sicht            änderten Neugeschäfts und den Auswirkungen auf die
der BaFin die einschlägigen Vorgaben der ­Aufsicht besser         Solvenzposition auseinandersetzen.
beachten und transparenter werden. Versicherer ­können                Die Berichterstattung der Unternehmen im ORSA ist
diese Reserve bei der Bewertung der versicherungs­                bisher allerdings noch nicht immer z­ufriedenstellend.
technischen Rückstellungen unter Solvency II berück-              Damit die BaFin die Betrachtungen besser nachvoll­
sichtigen. Dabei stellt sich die Frage, welche Risiken            ziehen kann, müssen die Angaben vergleichbarer dar­
hiermit verbunden sind und was zu tun ist, wenn das               gestellt werden. Insbesondere sollte der Wert der Going-­
Neugeschäft nicht eintrifft, wie geplant.                         Concern-Reserve zum Stichtag und in der ­       Prognose
         Die zu Vertragsbeginn entstehenden ­Abschlusskosten,     angeben werden. Auch das Risiko eines veränderten
die bei Verträgen mit laufender Prämienzahlung in                 Neugeschäfts sollte explizit beleuchtet werden, beispiels­
der Regel nicht vollständig durch die ersten ­         Prämien    weise in dem die in der Vergangenheit beobachteten
­finanziert werden können, werden erst im Laufe der Zeit          Abweichungen von der Planung betrachtet werden. ■
 getilgt. Diese Abschlusskosten mindern daher in der
 ­
 handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ­eines
 Lebens- und Krankenversicherers das Kostenergebnis               Solvabilität
 und schmälern somit die Überschussbeteiligung des
 ­gesamten Bestandes.                                             BaFin veröffentlicht Rundschreiben
         Bei der Bewertung der ­     versicherungstechnischen
  Rück­    stellungen unter Solvency II können die                Die BaFin hat ein Rundschreiben zur Solvabilität von
  ­Unter­nehmen ­Effekte des künftigen Neugeschäfts auf           ­kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pen-
   die Überschussbeteiligung des aktuellen Bestandes be-           sionskassen und Pensionsfonds veröffentlicht. Es ist seit
   rücksichtigen – jedenfalls sofern sie in der in Solvency II     dem Tag seiner Veröffentlichung (20. April 2021) zu be-
   verankerten Going-Concern-Perspektive Neugeschäft               achten. Hinsichtlich der aktualisierten Anmerkungen zu
   schreiben und die Berücksichtigung solcher Effekte öko-         den einzelnen Posten der Nachweisungen kann eine
   nomisch sach­gerecht ist. Diese Vererbungseffekte er­           Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.
   höhen in der ­Regel die Eigenmittel, aber potentiell auch            Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 über
   die Kapital­anforderungen. Die zusätzlichen E   ­ igenmittel    die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrich-
   werden auch als Going-Concern-Reserve bezeichnet,               tungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV II-­
   aber nicht ­separat in den quantitativen Berichtsformu-         Richtlinie) in deutsches Recht hat eine Neufassung des
   laren der Unternehmen ausgewiesen. Die BaFin hat in             ­Rundschreiben 4/2005 (VA) – Solvabilität der Versiche-
   der Aus­legungsentscheidung zu den W     ­ echselwirkungen       rungsunternehmen erforderlich gemacht. Diese berück-
   ­zwischen Überschussbeteiligung und Neugeschäft ­einen           sichtigt neben dem Vorläufer-Rundschreiben weitere mit
    Rahmen vorgegeben, um sicherzustellen, dass diese               diesem in Zusammenhang stehende BaFin-Veröffent­
    ­angemessen in den versicherungstechnischen Rückstel-           lichungen. Außerdem stellt sie Vorschriften zur Solva­
     lungen abgebildet werden.                                      bilität für die unterschiedlichen Adressatengruppen im
         Die Unternehmen sollten prüfen, ob die in der Aus-         Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dar. Die Neufassung
     legungsentscheidung beschrieben Voraussetzungen zur            gilt für alle inländischen, von der BaFin beaufsichtigten
     Berücksichtigung dieser Vererbungseffekte erfüllt sind.        kleinen Versicherungsunternehmen im Sinne des § 211
     Dabei müssen sie vor allem prüfen, ob das Neugeschäft          des VAG, Sterbekassen (§ 218 Absatz 1 VAG), Pensions-
     die Kosten aus sich selbst heraus erwirtschaften kann.         kassen (§ 232 Absatz 1 VAG) und Pensionsfonds (§ 236
     Diese Aufgabe liegt gemäß Art. 272 Abs. 1 und 2 der            Absatz 1 VAG).
     ­Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 auch im Tätigkeits­           Die Neufassung stellt die gesetzlichen ­ Grundlagen
      bereich der versicherungsmathematischen Funktion.             zur Solvabilität im VAG, in der Kapitalausstattungs-­Ver­
         Darüber hinaus sollten sich die Unternehmen mit der        ordnung und in der Pensionsfonds-Aufsichts­ver­ord­nung
      Wirkung der Vererbungseffekte im Rahmen des ORSAs             umfassend dar. Die entsprechend angepassten Ausfüll-
      auseinandersetzen, der unternehmenseigenen Risiko-            hinweise für die einzelnen Nachweisungen ent­      halten
      und Solvabilitätsbeurteilung. Konkret erwartet die BaFin,     ­außerdem Klarstellungen/Ergänzungen, die auf den mit

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                      In Kürze | 6
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dem Vorläufer-Rundschreiben gesammelten Erfahrun-                  Die vorgesehene Mantelverordnung dient zur weite-
gen beruhen. Die Struktur der Neufassung o    ­rientiert       ren Umsetzung der IFD und zur Ausführung der damit
sich – soweit möglich – an dem V
                               ­ orläufer-Rundschreiben        verbundenen unmittelbar geltenden europäischen Wert-
4/2005 (VA). ■                                                 papierfirmen-Verordnung Investment Firm Regulation
                                                               (IFR, Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforde-
                                                               rungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Ver-
Wertpapierinstitutsgesetz                                      ordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU)
                                                               Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014).
BaFin konsultiert Mantelverordnung                                 Der Entwurf der umfangreichen Mantelverordnung
                                                               besteht in Artikel 1 bis 4 aus vier neuen Stammver­ordnun-
Die öffentliche Konsultation des Entwurfs einer Mantel­        gen für Wertpapierinstitute, namentlich der Wertpapier­
verordnung zum neuen ­Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)         instituts-Prüfungsberichtsverordnung (­WpI-­PrüfbV), der
hat begonnen. Bis zum 28. Mai 2021 nimmt die BaFin             Wertpapierinstituts-Ver­gütungsverordnung (WpI-VergV),
Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf per E-Mail               der Wertpapier­instituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-
entgegen. Die Mantelverordnung soll zeitgleich mit dem         IKV) und der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung
WpIG zum 26. Juni 2021 in Kraft treten.                        (WpI-AnzV).
    Das WpIG setzt die europäische Wertpapierfirmen-               Für sogenannte Große Wertpapierinstitute gelten die
richtlinie Investment Firm Directive (IFD) um (­Richtlinie     KWG-Regelungen in großem Umfang kraft Verweisung
(EU)) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wert­pa­pier­     im WpIG fort. Insofern unterfallen Große Wertpapier­
firmen und zur Änderung der Richtlinien ­2002/87/EG,           institute auch weiterhin den entsprechenden Rechtsver-
2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und             ordnungen auf Basis des KWG, namentlich der P       ­ rüfbV
2014/65/EU). Unter das WpIG fallen künftig alle bisheri-       und der InstitutsVergV (und nicht Artikel 1 und 2 der
gen Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kredit-        Mantelverordnung). Mit Artikel 5 erfolgen die notwen­
wesengesetzes (KWG), die Wertpapierdienstleistungen            digen Folgeänderungen der betroffenen KWG-Rechts-
erbringen.                                                     verordnungen. ■

Internationales
EU-Nachhaltigkeitspaket                                        die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in der EU
                                                               zu verbessern, Europa bis 2050 klimaneutral zu ­machen
„Weiterer Schritt hin zu mehr Klarheit“                        und die natürlichen Ressourcen und die B­ iodiversität der
                                                               EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern. Mit i­hrem
Die Europäische Kommission hat am 21. April ihr                Maßnahmenpaket will die Kommission einen R       ­ ahmen
Maßnahmenpaket zur Nachhaltigkeit ­             beschlossen.   für die Unternehmen der Realwirtschaft schaffen, der
Sie ­erhofft sich davon unter anderem, dass in der             es i­hnen ermöglicht, ihre Geschäftsmodelle nachhal­
­Europäischen ­Union (EU) künftig mehr Geld in nachhal-        tiger zu gestalten. Das EU-Paket der Kommission soll
 tige Tätig­keiten investiert wird. Die Kommission selbst      die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Finanz-
 nennt ihr ­  Paket ambitioniert, eine Einschätzung, die       sektor diesen Wandel unterstützen kann. Es soll Green
 Frank Pierschel, Chief Sustainability Officer der BaFin,      ­Washing“ (Grünfärberei) verhindern und die Verlässlich-
 teilt: „Das Nach­haltigkeitspaket ist ein weiterer Schritt     keit und Vergleichbarkeit der Angaben de Unternehmen
 hin zu mehr Klarheit. Jetzt ist klar, welche U
                                              ­ nternehmen      zur Nachhaltigkeit erhöhen.
 in die Pflicht genommen werden und was sie zu tun
 ­haben.“ ­Ambitioniert sei das Paket auch deshalb, weil       Das Paket umfasst:
  noch weitere sehr wichtige Aspekte abgearbeitet ­werden
  müssten: die Sustainable-Finance-Strategie der EU, die       ■   Eine delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie,
  Ausweitung der Taxonomie auf die vier Umwelt- und die            mit der Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätig-
  sozialen Ziele der EU und der Green-Bonds-Standard.              keiten gefördert werden sollen. Mit diesem delegierten
     Das Paket der EU-Kommission ist Teil des Euro­                Rechtsakt werden die ersten technischen Bewertungs-
  päischen Grünen Deals. Ziel ist, die Lebensqualität und          kriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                     In Kürze | 7
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
soll, welche Tätigkeiten wesentlich zur Erreichung             Eingestuft werden die Institute anhand der Kriterien
    der zwei Klimaziele beitragen, die in der Taxonomie-­     Größe, wirtschaftliche Bedeutung (Ersetzbarkeit), grenz­
    Verordnung festgelegt sind. Der delegierte Rechtsakt      überschreitende Aktivitäten (Komplexität) sowie Ver-
    soll Ende Mai formal angenommen werden und deckt          netztheit mit dem Finanzsystem. Hierfür gibt die EBA in
    wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 Prozent der       ihren Leitlinien einheitliche Bewertungsmethoden mit
    börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab. Auf sie       verpflichtend anzuwendenden Indikatoren vor, um die
    entfallen knapp 80 Prozent der direkten Treibhaus­        Bewertungspraxis in der EU zu harmonisieren.
    gasemissionen in Europa. Zu diesen Sektoren gehören            Danach sind all die Institute verpflichtend als A-SRIs
    Energie, Forstwirtschaft, Herstellung, Verkehr und Ge-    einzustufen, die über alle Indikatoren hinweg einen
    bäude.                                                    ­Gesamtpunktwert von 350 Basispunkten oder mehr er-
■   Einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsbericht-     reichen. Darüber hinaus haben die nationalen Aufsichts-
    erstattung der Unternehmen. Damit will die EU-Kom-         behörden im Rahmen der aufsichtlichen Bewertung die
    mission den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeits-     Möglichkeit, weitere Institute als anderweitig system­
    berichterstattung in den Unternehmen verbessern. Er        relevant einzustufen. Die Liste enthält ­daher ­zusätzlich
    soll die Kohärenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung     auch die Information, ob die zuständige B         ­ehörde
    der Unternehmen erhöhen und dafür sorgen, dass             das j­eweilige Institut im Rahmen der aufsichtlichen
    Banken und anderen Finanzunternehmen, Anlege-              Bewertung (­
                                                               ­             Supervisory Judgement) als A-SRI ein­
    rinnen und Anlegern sowie dem breiteren Publikum           gestuft hat und nicht anhand des Ergebnisses aus dem
    vergleichbare und verlässliche Angaben zum ­Thema          Bewertungs­modell der EBA.
    Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden. So               Der Liste der EBA und der Übersicht der BaFin sind
    werden die Unternehmen darüber Bericht erstatten
    ­                                                          die individuellen Kapitalpuffer zu entnehmen, die die
    müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen wie der Klima-           ein­zelnen Institute aufgrund ihrer anderweitigen sys­
    wandel ihre Tätigkeit beeinflussen und wie ihre Tätig-     temischen Relevanz zusätzlich in Form von hartem
    keiten sich auf Mensch und Umwelt auswirken.               ­Kernkapital vorhalten müssen.
■   Sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhände-             Die anderweitig systemrelevanten Institute sind von
    rischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungs-         den global systemrelevanten Instituten (G-SRI) abzu-
    beratung. Diese Rechtsakte dafür sorgen sollen, dass        grenzen. A-SRIs sind für die Stabilität des nationalen
    Finanzunternehmen wie Finanzberater, Vermögens­             Finanzsystems relevant, während G-SRIs die Stabilität
                                                                ­
    verwalter oder Versicherer das Thema Nachhaltig-            des globalen Finanzsystems beeinflussen können. ■
    keit in ihre Verfahren und in ihre Anlageberatung für
    Kunden aufnehmen. Mit den Änderungsakten will die
    EU-Kommission das Finanzsystem ermutigen, Unter-          Anonymer Kauf von
    nehmen auf ihrem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften         Finanzprodukten
    zu unterstützen und auch bereits bestehende, nach-
    haltige Unternehmen zu fördern. ■                         EBA-Bericht über nationale Aktivitäten
                                                              beim Mystery Shopping

Systemrelevanz                                                Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am
                                                              3. Mai 2021 einen Bericht zum anonymen Erwerb von
EBA aktualisiert Liste: 13 anderweitig                        Finanzprodukten mit dem Titel „Report on mystery
                                                              ­
­systemrelevante Institute in Deutschland                     shopping activities of national competent authorities“
                                                              veröffentlicht. Dem Bericht liegen Daten über verdeck-
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat                te Testkäufe verschiedener nationaler Aufsichtsbehörden
die L­iste der A-SRIs aktualisiert, der Institute, die die    (National Competent Authorities – NCAs) seit 2016 zu-
nationalen Aufsichtsbehörden als anderweitig system­
­                                                             grunde. Damit trägt die EBA zur Erfüllung der ihr 2020
relevant eingestuft haben.                                    übertragenen Aufgabe bei, Mystery-Shopping-Aktivi­
    In Deutschland hat die BaFin im Einvernehmen mit          täten der NCAs zu koordinieren.
der Deutschen Bundesbank insgesamt 13 ­           Institute       Der Bericht schildert die üblichen Vorgehensweisen,
als anderweitig systemrelevant eingestuft, wobei das          gibt Erfahrungswerte wieder und stellt ­vielversprechende
Verwaltungsverfahren in einem Fall noch nicht ab-
­                                                             Ansätze (best practices) bei verdeckten Testkäufen vor.
geschlossen ist. Die deutschen Aufseher haben die             Die BaFin hat an der Entstehung des Berichts mit­gewirkt
J. P. Morgan AG erstmalig als A-SRI eingestuft.               und dessen Veröffentlichung unterstützt. Er trägt zum

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                    In Kürze | 8
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
EU-weiten Erfahrungsaustausch bei und kann ­wichtige              Liquiditätsrisiko
Impulse für die Stärkung der Finanzmarktaufsicht und
des finanziellen Verbraucherschutzes in der Union ­setzen.        EBA-Konsultation zu mehr Proportionalität
    Künftig soll auch die BaFin die Möglichkeit erhalten,         im Liquiditätsreporting
verdeckte Testkäufe für aufsichtliche Zwecke nutzen zu
können. Der Sieben-Punkte-Plan des B  ­ undesministeriums         Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am
der Finanzen zur Reform der BaFin sieht vor, die recht­           28. April 2021 ein Konsultationspapier zur Stärkung der
lichen und praktischen Voraussetzungen hierfür zu schaf-          ­Proportionalität im Rahmen der Meldung der ­Additional
fen. Dadurch hätte die BaFin noch mehr Möglichkeiten,              Liquidity Monitoring Metrics (ALMM) veröffentlicht.
um zuverlässige, objektive und rele­vante Erkenntnisse             Der Durchführungsstandard der ALMM beinhaltet
über die verbraucherbezogenen Geschäftspraktiken der               Liquiditäts­beobachtungskennzahlen, die den Aufsichts-
beaufsichtigten Unternehmen zu erlangen. Die Bundes-               behörden im Rahmen einer monatlichen/quartalsweisen
regierung hat die erforderlichen Gesetzesänderungen                Meldung zur Verfügung gestellt werden müssen. Er ist
bereits mit einer Formulierungs­hilfe für das Gesetz zur           eine wichtige Grundlage zur Messung des Liquiditäts­
Stärkung der F­ inanzmarktinte­grität (FISG) auf den Weg           risikos von Banken.
gebracht.                                                              Das Konsultationspapier ist das Ergebnis eines inten-
    Unter „Mystery Shopping“ versteht man ein Verfah-              siven Abwägungsprozesses zwischen wünschenswerten
ren zur Qualitätsüberprüfung, bei dem speziell geschulte           Meldeerleichterungen und aufsichtlich notwendiger An-
Testkunden als normale Verbraucher auftreten, ­Produkte            forderungen. BaFin und Deutsche Bundesbank haben
erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen                  bei der Entwicklung des Papiers in den entsprechenden
und anschließend über ihre Beobachtungen anhand
­vorher festgelegter Kriterien berichten. ■

                                                                     Auf einen Blick
Aufsichtliche Konsolidierung
                                                                     Wichtige Termine
EBA veröffentlicht finale Entwürfe                                   bis Ende Juni 2021
technischer Regulierungsstandards
                                                                     19. Mai      ESMA-MB, Videokonferenz
Die BaFin begrüßt die finalen Entwürfe der technischen
Regulierungsstandards zu den Methoden der aufsicht-                  20. Mai	ESMA-BoS, Videokonferenz
lichen Konsolidierung, die die Europäische Bankenauf-
sichtsbehörde EBA im April der EU-Kommission vor­                    4. Juni      BCBS, Video-/Telefonkonferenz
gelegt hat. Die Standards konkretisieren insbesondere
das behördliche Ermessen bei der aufsichtlichen Konso­               9. Juni      IFSB Annual Meeting, Videokonferenz
li­dierung in den Fällen, die in den Absätzen 3 bis 6 und 8
des Artikels 18 der EU-Verordnung 575/2013 (CRR)                     10. Juni     EBA-BoS, Videokonferenz
­beschrieben sind.
     Inhaltlich präzisieren die Standards die an das Er­             14. bis      IOPS TC und ExCo,
 messen der zuständigen Aufsichtsbehörde gebundene                   16. Juni     virtuelle Treffen
 Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs-
 pflicht im Einzelfall, wenn ein signifikantes Stützungs­risiko      16. bis      IAIS Committee Meetings,
 besteht. Des Weiteren beleuchtet die EBA me­tho­dische              22. Juni     virtuelles Treffen
 Aspekte der Konsolidierung in bestimmten horizonta-
 len Unternehmensverbünden. Aufgegriffen wird auch                   17. Juni     FSB Plenary, virtuelles Treffen
 die Thematik, wie mit Minderheitsbeteiligungen bezie-
 hungsweise qualifiziertem zusätzlichem hartem Kern­                 22. Juni     FSB Plenary, virtuelles Treffen
 kapital oder Ergänzungskapital in verschiedenen Kon­
 solidierungskonstellationen umgegangen werden soll. ■               24. Juni     ESRB GB, virtuelles Treffen

                                                                     29./30. Juni EIOPA BoS, virtuelles Treffen

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                           In Kürze | 9
Journal Mai 2021 - Von COVID-19 über Solvency-II-Review bis zum Provisionsdeckel: Anspruchsvolle Themen prägten die 10. Jahreskonferenz der ...
­ remien der EBA aktiv mitgewirkt und sich besonders
G                                                                  Sofern ein Unternehmen Risiken des Klimawandels
für Erleichterungen zu Gunsten der der kleineren und          als wesentlich für sich erachtet, erwartet die BaFin von
weniger komplexen Institute eingesetzt. Demzu­
­                                                     folge   ihm, dass es sich im Rahmen des ORSA zunächst zu-
wird das Vorhaben von der BaFin unterstützt.                  mindest sehr intensiv qualitativ mit den möglichen Aus-
    Im Zusammenhang mit dem Konsultationspapier hat           wirkungen von Klimawandelrisiken auseinandersetzt.
die EBA den ALMM-Standard auch inhaltlich über­arbeitet.      Der Ver­  sicherer muss dazu individuell für sich mög­
Zum Beispiel wurden die Meldebögen und Instruk­tionen         liche Szenarien entwickeln. Eine erste Hilfestellung bie-
aktualisiert. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Über-   ten beispielsweise die Anhänge 5 und 6 der Opinion.
arbeitungen: Die Meldungen sollten entsprechend der           Eine weitere optionale Hilfestellung zum Design und zu
Vorschläge, die die EBA im Rahmen ­einer so genannten         ­Spezifikationen von Klimaszenarien wird EIOPA voraus-
Cost-of-Compliance-Studie erhalten ­     hatte, vereinfacht    sichtlich in den nächsten Jahren fertigstellen. Im Fokus
werden. Dabei ging es vor ­allem da­rum, Meldeerleich-         sollen dabei insbesondere kleinere und mittlere Unter-
terungen für kleine und nicht ­komplexe Institute (Small       nehmen stehen. ■
and Non-Complex Institution – SNCIs) gemäß Artikel
415 (3a) der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital
­Requirements Regulation – CRR) zu schaffen. ■                Blockchain und Smart Contracts
                                                              EIOPA veröffentlicht Diskussionspapier
Klimawandel                                                   und hofft auf große Marktresonanz

EIOPA veröffentlicht Opinion                                  Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungs-
zu Risikoszenarien                                            wesen und die betriebliche Altersversorgung hat am
                                                              29. April 2021 ein Diskussionspapier zum Thema Block-
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungs­       chain und Smart Contracts (Oberbegriff: Distributed
wesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat         ­Ledger Technology – DLT) auf dem Versicherungsmarkt
am 19. April 2021 ihre Opinion zur Aufsicht über die           veröffentlicht. Zielstellung von EIOPA ist es, mithilfe des
Verwendung von Klimawandelrisikoszenarien im ORSA              Papiers einen allgemeinen Überblick aus aufsichtlicher
(Own Risk and Solvency Assessment) veröffentlicht. Seit        Perspektive über die Chancen und Risiken von Block-
das Regelwerk Solvency II Anfang 2016 in Kraft ge­treten       chain und Smart Contracts zu geben und sich Rück­
ist, müssen Versicherungsunternehmen in ­        Europa in     meldungen aus dem Markt und darüber hinaus von inte-
regel­mäßigen Abständen, mindestens jährlich, und bei          ressierten Beteiligten (Stakeholdern) einzuholen.
wesentlichen Änderungen ihres Risikoprofils eine unter­              Die BaFin hat, durch Ihre Beteiligung an der zustän­
nehmenseigene Beurteilung der individuellen Risiko-            digen EIOPA Arbeitsgruppe, der Insurtech Task Force,
und Solvabilitätssituation vornehmen. Ziel der ­Opinion        ­aktiv an dem Diskussionspapier mitgewirkt. Die BaFin
ist, die aufsichtliche Konvergenz zu fördern und sicher­        begrüßt den ganzheitlichen Ansatz des Dokuments
zustellen, dass sich Versicherungsunternehmen im Rah-           ­sowie die Involvierung der Stakeholder.
men des ORSA angemessen mit dem Klimawandel aus­                     Ein wesentlicher Bestandteil des Diskussionspapiers
einandersetzen.                                                  ist eine umfassende Erläuterung der DLT-Technologie
     Zu den Erwartungen gehört, dass Unternehmen –               durch EIOPA. Darüber hinaus werden Anwendungsfälle
wie schon bisher – prüfen, ob und inwieweit Risiken des          dargestellt und von EIOPA erläutert. Außerdem werden
Klima­wandels wesentliche Risiken für sie sind. Sollten sie      die mit Blockchain, Smart Contracts und Crypto Assets
nicht wesentlich sein, müssen die Unternehmen nun aber           verbundenen Chancen und Risiken aufgezeigt, ebenso
begründen, wie sie zu diesem Ergebnis gekommen sind.             regulatorische Hindernisse. EIOPA stellt auch einen euro-
Sofern sie Risiken des Klimawandels als wesentlich für           päischen Ansatz vor, wie mit Blockchain-Anwendungen
sich ansehen, müssen sie diese in angemessenen Szena-            im Versicherungssektor verfahren werden könnte.
rien im ORSA berücksichtigen. Dabei werden mindestens                Die Rückmeldungen zu dem Papier sollen EIOPA
zwei langfristige Szenarien erwartet. Angesichts der Un-         dabei unterstützen, ein besseres Verständnis für die
sicherheiten, die naturgemäß mit der Betrachtung lang-           ­aktuellen Entwicklungen im Versicherungssektor zu ent-
fristiger Szenarien einhergehen, können die Versicherer           wickeln und weitere Hinweise für den aufsichtlichen und
auch einfachere Annahmen als bei kurzfristigen Szenarien          regulatorischen Umgang zu sammeln. Auch für die BaFin
unterstellen. Außerdem müssen die Unternehmen solche              sind die Rückmeldungen von großem Interesse.
langfristigen Szenarien ggf. nicht jährlich aktualisieren.

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                   In Kürze | 10
Marktvertreter können zu allen Teilen des Diskus­                Abwicklungsplanungszyklus 2021
sionspapiers ein Feedback abgeben. Außerdem können
sie das Papier bis zum 29. Juli 2021 auf der Internetseite       SRB veröffentlicht Eckpunkte-Papier
von EIOPA kommentieren. ■                                        für Planungsrunde

                                                                 Am 1. April hat der Abwicklungsplanungszyklus 2021
Fondsgebundene                                                   begonnen. Die wichtigsten Informationen dazu hat das
­Lebensversicherung                                              einheitliche europäische Abwicklungsgremium (Single
                                                                 Resolution Board - SRB) am 21. April in seinem diesjäh-
EIOPA konsultiert Papier zum                                     rigen Eckpunktepapier „Resolution Planning Cycle (RPC)
Preis-Leistungs-Verhältnis                                       Booklet“ veröffentlicht. Das Booklet enthält neben dem
                                                                 Zeitplan und ergänzenden Informationen rund um das
Ein Konsultationspapier zum Preis-­        Leistungsverhältnis   „Planungsjahr“ auch Erläuterungen zu den Abwicklungs-
bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hat im                  planungsschwerpunkten.
­April EIOPA veröffentlicht, die Europäische Aufsichts­             Diese Schwerpunkte werden jährlich im Rahmen der
 behörde für das Versicherungswesen und die betriebliche         Abwicklungsplanung festgelegt. Sie fließen in alle neu zu
 Alters­ versorgung. Fondgebundene Lebensversicherun-            erstellenden und zu aktualisierenden Abwicklungspläne
 gen sollen so gestaltet werden, dass das Preis-Leistungs-­      ein. Die Schwerpunkte – sogenannte „working ­priorities“
 Verhältnis angemessen ist. Diese Vorgabe macht das              – werden vom SRB gemeinsam mit den nationalen Ab-
 Produktfreigabeverfahren (POG), das durch die Versiche-         wicklungsbehörden erarbeitet, in Deutschland von der
 rungsvertriebsrichtlinie (IDD) eingeführt worden ist. Die       BaFin. Hinzu kommen jeweils noch ­institutsindividuelle
 BaFin, die an dem Papier mitgewirkt hat, begrüßt es sehr,       Schwerpunkte, die nicht im Einzelnen in dem Booklet
 dass EIOPA ein für Kundinnen und Kunden so wichtiges            aufgeführt sind. Aus BaFin-Sicht haben die diesjährigen
 Thema aufgreift.                                                Schwerpunktthemen „Liquidity and funding in r­ esolution,
      EIOPAs Arbeiten haben zum Ziel, eine Methodik zu
 entwickeln, um prüfen zu können, dass alle Produkt­
 kosten in einem proportionalen Verhältnis stehen zu                Hinweise
 den Anlagerenditen, den Garantien, zum Versicherungs­
 schutz, den Dienstleistungen für den Kunden und                    Weitere internationale
 ­anderen Produktmerkmalen. Wichtige Maßstäbe für die               ­Konsultationen
  Bewertung sollen auch der Zielmarkt des Produkts und
  die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sein, die zu             EIOPA 	
                                                                           Konsultation zur Berichterstattung über
  diesem Zielmarkt gehören.                                                Kosten und Gebühren von Einrichtun-
      EIOPA benennt zudem Prinzipien für die B    ­ eurteilung             gen der betrieblichen Altersversorgung
  des Preis-Leistungsverhältnisses. Hierzu gehört ins­     be­             und zum Risikomanagement von
  sondere, dass die Kosten, mit denen die ­       Verbraucher              Einrichtungen der betrieblichen Alters­
  belastet werden, sowohl für das Produkt ins­gesamt als                   versorgung, die beitragsorientierte
  auch für jedes einzelne Produktmerkmal in einem an­                      Versorgungspläne anbieten
  gemessenen Verhältnis zu den versprochenen ­Leistungen                   (bis 22. Juli 2021)
  stehen. Ferner müssen die Anbieter die Kosten, Anlage-
  renditen und Serviceleistungen regelmäßig überprüfen              EBA        Konsultation zu überarbeiteten
  und bei Produkten, die für die Allgemeinheit bestimmt                         NPL-Datentemplates zur Veräußerung
  sind, sicherstellen, dass sie für den Vertrieb und für                        von notleidenden Krediten
  ­Kundinnen und Kunden verständlich sind.                                      (bis 31. August 2021)
   Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 16. Juli 2021. ■
                                                                    EBA 	Konsultation zu Überprüfung der
                                                                          Angemessenheit der privilegierten
                                                                          Risikogewichte im Standardansatz und
                                                                          der LGD-Mindestwerte im IRB-Ansatz
                                                                          für mit Immobilien besicherte Risiko­
                                                                          positionen (bis 29. Juli 2021)

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                    In Kürze | 11
Management Information Systems (MIS) capabilities for                 Im Fokus stehen u. a. der Einsatz von künstlicher Intel­­
valuation data und Bail-in operationalisation“ eine he­           ligenz bei der Bankenaufsicht und die Proportionalität
rausgehobene Bedeutung: sie stellen eine Reihe von un-            für die Bankenaufsicht. Neben diesen drei Schwerpunkt­
verzichtbaren praktischen Anforderungen an eine Bank,             themen erwartet der BCBS von den Mitglieds­ländern, die
damit diese im Abwicklungsfall auch tatsächlich hand-             Basel-III-Regelungen pünktlich umzusetzen, und nimmt
lungsfähig ist.                                                   sich selbst vor, das Reformpaket gründlich zu e
                                                                                                                ­ valuieren. ■
    Hintergrund: Als Europäische Behörde ist das SRB,
analog zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single
Supervisory Mechanism – SSM) der Europäischen Zentral-            Interne Modelle bei Banken
bank, direkt zuständig für die Abwicklungs­planung – und
im Krisenfall auch für die Abwicklung – von über 120 der          EZB legt Abschlussbericht zum TRIM-Projekt vor
mehr als 4.000 Banken im Euroraum. Diese großen, kom-
plexen oder grenzüberschreitend tätigen Banken wer-               Am 19. April 2021 hat die Europäische Zentralbank (EZB)
den vom SRB im Einheitlichen Abwicklungs­mechanismus              ihren Abschlussbericht zum TRIM-Projekt (Targeted
(Single Resolution Mechanism SRM) zusammen mit den                ­Review of Internal Models) zur gezielten Überprüfung in-
jeweiligen nationalen Abwicklungsbehörden betreut, zu              terner Modelle vorgelegt. Der Bericht fasst die Projekt­
denen auch die BaFin gehört.                                       durchführung, die Feststellungen und die notwendigen
    Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Abwick­             aufsichtlichen Folgeaktivitäten inklusive der Auswirkun-
lungsplanung (AP) der BaFin arbeiten mit ihren Ansprech­           gen auf die Modelleaufsicht zusammen. Die BaFin hat
personen aus dem SRB und anderen Abwicklungs­           be­        die EZB bei der Erstellung dieses Berichts unterstützt
hörden in „Internal Resolution Teams IRTs“ zusammen.               und begrüßt die Veröffentlichung. Weit vorn steht die Er-
Diese Teams erstellen bzw. aktualisieren in jedem jähr­            kenntnis: Banken und Aufseher erhalten durch die ein-
lichen Zyklus einen Abwicklungsplan pro Institut. Dieser           heitliche Interpretation aufsichtlicher Anforderungen für
wird im Fall einer Krise aktiviert, also wenn die j­eweilige       interne Modelle im SSM eine wichtige Orientierung bei
Bank oder Wertpapierfirma sie nicht mehr aus eigener Kraft         der Verwendung und Überprüfung interner Modelle.
bewältigen kann, im sogenannten Abwicklungs­fall. ■                    Um eine einheitliche Grundlage für Kapitalanforde-
                                                                   rungen bei gleichen Risikopositionen sicherzustellen und
                                                                   die Aufsicht über interne Modelle zu harmonisieren, hat
Strategische Prioritäten                                           der einheitliche europäische Bankenaufsichtsmechanis-
                                                                   mus (Single Supervisory Mechanism – SSM) unter Feder-
Basler Ausschuss veröffentlicht                                    führung der EZB das Projekt TRIM 2016 ins Leben ge-
­Arbeitsprogramm für 2021/2022                                     rufen. Ein Meilenstein war der Leitfaden „ECB Guide to
                                                                   Internal Models“ (EGIM) aus dem Jahr 2019.
Am 16. April 2021 hat der Basler Ausschuss für Banken-                 Von Beginn an hat die BaFin an TRIM mitgearbeitet.
aufsicht BCBS sein Arbeitsprogramm für dieses und das              Ihr war es ein besonderes Anliegen dazu beizutragen, das
das nächste Jahr veröffentlicht. Bereits am 31. März 2021          seit der Finanzkrise 2007/2008 erschütterte Vertrauen in
hatte es die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und                 die Nutzung interner Modelle wiederherzustellen. Die
­Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (Group of G  ­ overnors       durch TRIM gestärkte Zusammenarbeit in der Modelle­
 and Heads of Supervision – GHoS) gebilligt.                       aufsicht wird auch nach Projektabschluss fortgesetzt.
      Die BaFin begrüßt die identifizierten drei Schwer-           Banken und Aufseher werden jetzt die Vielzahl von Fest-
 punktthemen des neuen Arbeitsprogramms.                           stellungen abarbeiten. Das Projekt war ein voller Erfolg
      Erstens möchte der BCBS überwachen, wie sich die             und bildet eine gute Basis für die weitere Zusammen­
 Covid-19-Pandemie auf den Finanzsektor auswirkt, da-              arbeit der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden.
 mit er, falls erforderlich, weitere Maßnahmen ergreifen               Hintergrund: Kreditinstitute können interne Modelle
 kann.                                                             nach Prüfung und Zulassung durch die Aufsicht zur Er-
      Zweitens will das Gremium mittelfristige Risiken iden-       mittlung des regulatorischen Eigenkapitals nutzen. Wenn
 tifizieren und Maßnahmen zur Linderung entwickeln. Als            interne Modelle nicht regelmäßig überprüft, validiert und
 Beispiele werden der Klimawandel und das langfristige             auch aufsichtlich überwacht werden, besteht unter Um-
 Niedrigzinsumfeld genannt.                                        ständen die Gefahr, dass Institute ihre Risiken unterschät-
      Drittens wird der BCBS durch eine Reihe von I­ nitiativen    zen können. Aus diesem Grund fordert die Aufsicht ein
 dazu beitragen, dass die Aufsichtsbehörden noch besser            starkes institutsinternes Modellrisikomanagement und
 zusammenarbeiten.                                                 nimmt interne Modelle regelmäßig genau unter die Lupe. ■

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                        In Kürze | 12
Verbraucher
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                 i­hnen, Ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprü-
                                                                 fen. Viele ältere Verträge enthalten nämlich Zinsanpas-
Bundesgerichtshof trifft wichtige Entscheidung                   sungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicher-
                                                                 te Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021                sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam.
entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäfts­                 Der Digitale Stammtisch ist ein Portal des „­ Digital
bedingungen einer Bank unwirksam sind, die ohne in-              Kompass“, das vom Bundesministerium der Justiz und für
haltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu             Verbraucherschutz (BMJV) gefördert wird. Über d   ­ ieses
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen                  Portal sollen Helfer ältere Menschen auf dem Weg ins
und Sonderbedingungen fingieren (Urteil vom 27. April            Netz und beim Surfen begleiten. Projekt­partner sind die
2021 – XI ZR 26/20). Das geht aus einer Pressemitteilung         Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-­Organisationen
des BGH hervor.                                                  e.V. (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz e.V. ■
    Aus Sicht der BaFin dürften die Auswirkungen des
­Urteils komplex sein. Welche Folgen das Urteil konkret für
 Bankkundinnen und -kunden und ihre Ansprüche haben             Workshop zu Liquiditätstools
 wird, lässt sich aber erst abschließend bewerten, wenn
 die Urteilsgründe öffentlich sind. Die BaFin hat selbst­       Vorteile für Anlegerinnen und Anleger
 verständlich einen Blick darauf, ob und wie die Banken
 die aktuelle BGH-Entscheidung beachten und umsetzen.           Was die drei Liquiditätstools im Kapitalanlagegesetz-
 Unabhängig davon sollten Kundinnen und Kunden ihre             buch (KAGB) für Anlegerinnen und Anleger bedeuten,
 Ansprüche bei ihrer Bank geltend machen. ■                     hat die BaFin in einem Workshop mit Vertretern von Ver-
                                                                braucherschutzzentralen und der Deutschen Schutz­
                                                                vereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) erörtert. Mit
Geldanlage im Ruhestand
BaFin informierte beim Digitalen Stammtisch
                                                                   Auf einen Blick
„Welche Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparver-
trägen sind unwirksam?“ Solche und andere Fragen                   Drei Liquiditätstools
­wurden beim 10. Digitalen Stammtisch der BaFin im ­April
 2021 besprochen. Das Thema lautete „Geldanlage im                 Die Kapitalverwaltungsgesellschaften können seit
 Ruhes­tand – aktuelle Entwicklungen“, und Interessierte           dem 28. März 2020 drei Instrumente nutzen, um
 konnten über einen Link auf der Webseite des „Digital             ihre Liquidität besser zu steuern. Sie können zum
 ­Kompass“ an dem Webinar teilnehmen.                              Beispiel Rücknahmefristen einführen. Anlegerin-
     „Unser Ziel ist es, Senioren und Multiplikatoren ad-          nen und Anleger müssten dann ihren Rückgabe-
  ressatengerecht über wichtige finanzielle Verbraucher­           wunsch einige Zeit im Voraus anmelden. Möglich
  themen zu informieren“, sagt Thomas Müller vom R   ­ eferat      sind auch Rückgabebeschränkungen ab einem
  Verbrauchertrendanalyse und Verbraucheraufklärung                bestimmten Schwellenwert. Wollen Anleger so
  der BaFin. Mit seiner Kollegin Dr. Mira Strohe stand er          viele Anteile zurückgeben, dass ein bestimmter
  den Teilnehmenden per Video Rede und Antwort. Die                Schwellenwert an Rückgabeverlangen pro Rück-
  Experten gingen dabei auch auf aktuelle Entwicklungen            gabetag überschritten wird, kann die Gesellschaft
  ein, etwa auf Aufrufe zu Aktienkäufen in sozialen M
                                                    ­ edien        sich dafür entscheiden, diese Rückgabeverlangen
  und die Einführung des Zwei-Faktor-Verfahrens beim               nur teilweise zu bedienen. Das dritte Instrument
  Bezahlen mit Kreditkarte. Die Vortragsunterlagen ­stehen         macht es möglich, Transaktionskosten, die durch
  auf der Internetseite der BaFin zum Download bereit.             Anteilsrücknahmen oder Anteilsausgaben entste-
  Dort ebenfalls abrufbar: Die Broschüre „Geld anlegen im          hen, verursachergerecht zu verteilen: Die K   ­ osten
  Ruhestand“.                                                      können in die Berechnung des Nettoinventarwerts
     Über das Thema Prämiensparverträge hatte die BaFin            eines Fonds einbezogen werden (Swing P    ­ ricing).
  Verbraucher im Dezember informiert. Die Aufsicht rät

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                     In Kürze | 13
den Instrumenten können Kapitalanlagegesellschaften              Wie angezeigte Orderwerte zustandekommen, war-
seit etwa einem Jahr die Liquidität ihrer offenen Invest-     um sie vom tatsächlichen Verkaufsangebot so stark ab-
mentvermögen besser steuern.                                  weichen können und welche Schutzmaßnahmen es sonst
    „Damit soll vermieden werden, dass Liquiditäts­           noch gibt, erklärt ein Beitrag im BaFinJournal. ■
engpässe entstehen und Fonds geschlossen werden
müssen“, erläutert Jens Lorenz aus BaFin-Wertpapierauf-
sicht. „Die Instrumente bedeuten zwar möglicherweise          Betrug
Einschränkungen für die Anlegerinnen und Anleger“, er-
gänzt Referatsleiterin Jaga Gänßler. Die Belastung wäre       BaFin warnt: Identität der Financial Action
für sie aber sehr viel höher, wenn die Anteilscheinrück-      Task Force wird missbraucht
nahme vollständig ausgesetzt werden müsste. Das lasse
sich dank der Instrumente mittlerweile vermeiden.             Die BaFin weist darauf hin, dass die Financial Action Task
    Für die BaFin ist der Austausch mit Verbraucher­          Force (FATF) Verbraucherinnen und Verbraucher nicht
schützern wichtig: „Die neuen Instrumente sind sehr           dazu auffordert, Beträge zur Freigabe zuvor gesperrter
kompliziert. Die Verbraucherschutzzentralen und die           Konten zu zahlen.
DSW sind sehr gute Multiplikatoren, die den Anlege­              Der BaFin ist ein Fall bekannt geworden, in dem ein
rinnen und Anlegern den Inhalt und den Schutzzweck            Verbraucher angeblich von der FATF informiert wurde,
der Tools erklären können“, sagt Ulf Linke, Referats­leiter   dass sein Konto gesperrt worden sei, weil ­Bestimmungen
in der Abteilung Verbraucherschutz. Für die BaFin sei es      nicht eingehalten worden seien. Ihm wurde in Aussicht
außerdem interessant zu erfahren, mit welchen Fragen          gestellt, das Konto wieder freizugeben, wenn er 150 Euro
sich die Verbraucher an die Beratungsstellen wenden.          zahle.
Linke kann sich gut vorstellen, weitere – auch digitale –        Es handelt sich hier um Betrug unter Verwendung des
Workshops dieser Art anzubieten. Das Interesse scheint        Namens der FATF. Die FATF fordert Verbraucherinnen und
da zu sein. ■                                                 Verbraucher nicht dazu auf, eine Bearbeitungsgebühr zur
                                                              Freigabe von Konten zu zahlen. Die BaFin rät daher, auf
                                                              diese oder vergleichbare Aufforderungen nicht einzuge-
Orderlimits                                                   hen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft
                                                              zu erstatten. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich
Schutz vor hohen Risiken                                      auch an die BaFin selbst wenden.
                                                                 Entsprechende Informationen hält die FATF auf ­ihrer
Um böse Überraschungen beim Wertpapierkauf zu ver-            Internetseite bereit. ■
meiden, sollten Anlegerinnen und Anleger vor der Auf-
tragserteilung festlegen, bis zu welchem Höchstbetrag
sie bereit sind, einen Kaufauftrag ausführen zu lassen.       Anordnung
    Durch ein solches Limit können sie verhindern, dass
ein Wertpapierauftrag (Order) an der Börse zu einem           Grey Matter Enterprise Ltd.: BaFin ordnet
unerwartet hohen Preis ausgeführt wird. Denn der Aus­         ­Einstellung des Eigenhandels an
führungspreis darf ihr gewähltes Preislimit nicht über-
steigen.                                                      Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. März 2021, zugestellt
    Setzen Anlegerinnen und Anleger kein Limit, können        durch öffentliche Zustellung am 7. April 2021 gegenüber
ihnen hohe, mitunter unbegrenzte finanzielle ­Risiken ent-    der Grey Matter Enterprise Ltd., aktuelle Anschrift un­
stehen. Denn der Betrag, den etwa ein Online-­Brokerage-      bekannt, die sofortige Einstellung des Eigenhandels an-
Tool dem Kunden unmittelbar vor der Erteilung einer           geordnet.
Wertpapierorder anzeigt, der indikative Orderwert, kann           Das Unternehmen bietet auf auch in deutscher
erheblich unter dem späteren Aus­führungspreis liegen.        ­Sprache abrufbaren Internetseiten, insbesondere auf der
    Wertpapierdienstleister sind verpflichtet, den Kunden      Seite www.solidinvest      finanzielle Differenzkontrakte
auf die mögliche Abweichung von tatsächlichem und an-          (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte
gezeigtem Preis hinzuweisen, sofern die Möglichkeit be-        wie Forex, Indizes und Rohstoffe laufen. ■
steht, dass die Differenz zwischen beiden sehr groß ist
und das Unternehmen Anlegerinnen und Anleger nicht
zum Setzen eines Limits verpflichtet.

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                 In Kürze | 14
Einstellung unerlaubter Geschäfte                             Kein Verkaufsprospekt
Seabreeze Partners Ltd./Online-Handels­                       Aimondo GmbH: Hinreichend begründeter
plattform profitassist : BaFin untersagt den                  ­Verdacht für fehlenden Prospekt
­unerlaubt erbrachten Eigenhandel
                                                              Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht,
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegen-          dass die Aimondo GmbH, Düsseldorf, in Deutschland auf
über der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofor-        den Inhaber lautende Partizipationsscheine der Aimondo
tige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels        AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
angeordnet.                                                        Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne
   Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplatt-          ­einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Aus­nahme
form profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über            eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach
die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe          Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt ­
­                                                 werden.          Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverord-
Die ­Gesell­schaft wird selbst Vertragspartner bei den         nung wurde für das öffentliche Angebot der Aimondo
Handels­aufträgen, die ihre Kunden über die Handels-           GmbH kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für
konten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbst-             eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht er-
gestellte P
          ­ reise an.                                          sichtlich. ■
   Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den
Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kredit-
wesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG            Promotum Finanzservice GmbH:
erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners        Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte
Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt. ■
                                                              Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Promotum
                                                              Finanzservice GmbH in Deutschland Vermögensanlagen
Abwicklung unerlaubter Geschäfte                              in Form von Nachrangdarlehen an der edira Projekt 6
                                                              GmbH & Co. KG sowie an der edira Projekt 7 GmbH &
UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG,                        Co. KG öffentlich anbietet.
­Chemnitz: BaFin hat Einstellung und                          Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurden hierfür
 ­Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet                 keine Verkaufsprospekte veröffentlicht. ■

Die BaFin hat der UDI Energie Festzins VI GmbH &
Co. KG mit Bescheid vom 18. Februar 2021 aufgegeben,          W&L AG: Hinreichend begründeter
das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzu-         Verdacht für fehlenden Prospekt
stellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzu-
wickeln.                                                      Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht,
    Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG nahm auf        dass die W&L AG in Deutschland ein Wertpapier in Form
der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig             der Anleihe mit einer Verzinsung von 5,75 Prozent ohne
unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt          den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2               Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne
Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforder­       ­einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Aus­nahme
liche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungs­           eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach
anordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins VI             Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüg-                  Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverord-
lich und vollständig zurückzuzahlen. ■                         nung wurde für das öffentliche Angebot der W&L AG
                                                               kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Aus-
                                                               nahme von der Prospektpflicht sind nicht ersicht­lich. ■

BaFin Journal | Mai 2021                                                                                  In Kürze | 15
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