Fragen und Antworten zur Liste der zehn COVID-19-Therapeutika-Kandidaten Brüssel, 22. Oktober 2021

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Europäische Kommission - Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Liste der zehn COVID-19-Therapeutika-
Kandidaten
Brüssel, 22. Oktober 2021
Die Impfung ist unser wichtigstes Instrument zum Schutz vor Infektionen, schweren Verläufen,
Hospitalisierungen und letztendlich auch zur Beendigung der Pandemie. Für diejenigen, die infiziert
werden, sind sichere und wirksame COVID-19-Therapeutika jedoch von entscheidender Bedeutung.
Außerdem sind Menschen, die nicht geimpft werden können, die noch nicht geimpft wurden und in
geringerem Maße auch einige derjenigen, die zwar geimpft sind, jedoch eine unzureichende
Immunreaktion haben, nach wie vor gefährdet.
Für betroffene Patienten stehen derzeit nur begrenzt Therapeutika zur Verfügung: Bisher wurde ein
Arzneimittel, Remdesivir, auf EU-Ebene zugelassen. Am 6. Mai 2021 hat die Europäische Kommission
die EU-Strategie für COVID-19-Therapeutika über die Erforschung, Entwicklung, Zulassung,
Herstellung und Einführung von Therapeutika auf den Weg gebracht. Als Orientierungshilfe hierfür ist
ein Überblick über vielversprechende Therapeutika unerlässlich.
Wer erstellt die Liste der zehn aussichtsreichsten Therapeutika?
Die Kommission hat die europäische Expertengruppe für SARS-CoV-2-Varianten und insbesondere
ihre Untergruppe für COVID-19-Therapeutika aufgefordert, ein breiteres Portfolio vielversprechender
therapeutischer Arzneimittel aufzubauen, die entweder bereits zugelassen oder noch im
Entwicklungsprozess sind und das Potenzial haben, der EU künftig als Therapeutika zur Bekämpfung
von COVID-19 zu dienen.
Aufgabe der Untergruppe war es, Arzneimittelkategorien zu ermitteln, die ins Portfolio passen, und
objektive und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Auswahl der Arzneimittel festzulegen. Die
Kriterien wurden im Ausschuss für Humanarzneimittel von den Mitgliedstaaten gebilligt.* Auf dieser
Grundlage prüfte die Untergruppe dann die globalen COVID-19-Entwicklungspipelines für
Therapeutika – mehr als 80 Bewerber in der Endphase der klinischen Entwicklung – und ermittelte
Kategorien mit vielversprechenden Arzneimittelkandidaten.
Die Gruppe hat der Europäischen Kommission auch Empfehlungen zur Entwicklung und zum Einsatz
von Therapeutika vorgelegt.
Nach welchen Kriterien werden die zehn Therapeutika ausgewählt?
Experten haben objektive und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Auswahl vielversprechender
COVID-19-Therapeutika festgelegt:
    Verlässlichkeit des wissenschaftlichen Ansatzes und der eingesetzten Technologie
    (pharmakologische Begründung): verfügbare Evidenz für die potenzielle Rolle eines
    Arzneimittels
    Entwicklungsstadium: Fortschritte bei der Entwicklung des Arzneimittels
    Verfügbarkeit relevanter Ergebnisse aus klinischen Prüfungen
    keine festgestellten (neuen) schwerwiegenden Sicherheitsprobleme, die die Eignung des
    Arzneimittels für die vorgeschlagene Indikation infrage stellen würden
    ungedeckter klinischer Bedarf und/oder therapeutischer Mehrwert
    Wirksamkeit gegenüber neuen SARS-CoV-2-Varianten (nur für einige Arzneimittelkategorien
    relevant)
    Eignung des Arzneimittels für das jeweilige Gesundheitsversorgungssetting: in Bezug auf
    Verabreichungsweg, Behandlungsschema, Formulierung usw.
    Absicht, bei der EMA frühzeitig wissenschaftliche Beratung einzuholen (Beantragung einer EU-
    Zulassung)
    Therapeutika, die sich bereits im Regulierungsprozess befinden: Das potenzielle COVID-19-
    Arzneimittel wird derzeit von der EMA bewertet oder einer fortlaufenden Überprüfung
unterzogen.
    potenzielle Gesamtauswirkungen des Arzneimittels in der COVID-19-Behandlung
    Erfolgsaussichten sowohl im Hinblick auf die gewünschte Wirkung als auch auf die Zulassung
    auf dem europäischen Markt
    Zeit bis zum Eintritt in den europäischen Markt
    Ansatz eines diversifizierten Portfolios: über die individuellen Qualitäten jedes Therapeutika-
    Kandidaten hinaus muss das Portfolio als solches das gesamte COVID-19-Spektrum und alle
    COVID-19-Arzneimittelkategorien neuer oder für neue Indikationen zugelassener Arzneimittel
    abdecken.
Die Expertengruppe konzentrierte sich auf die wissenschaftlichen/medizinischen Qualitäten der
verschiedenen Therapeutika. Daher wurden Herstellung, Produktionsmengen, Preise und
Zugangsbedingungen zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigt. Diesen Aspekten wird jedoch
Rechnung getragen, wenn die Europäische Kommission ihre in der EU-Strategie für COVID-19-
Therapeutika beschriebenen Förderinstrumente einsetzt.
Die Kriterien sind nicht identisch mit denen, die bei der Erstellung der ersten Liste von fünf
vielversprechenden Therapeutika verwendet wurden, die auf einem einzigen Kriterium beruhte,
nämlich der Frage, ob sich der Kandidat in einem fortgeschrittenen Stadium des
Zulassungsverfahrens bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) befindet (fortlaufende
Überprüfung oder nach Einreichung des Antrags auf Genehmigung für das Inverkehrbringen). Zu den
Arzneimitteln, die dem Verfahren der fortlaufenden Überprüfung der EMA unterzogen werden,
gehören solche mit vielversprechenden vorläufigen Ergebnissen aus klinischen Studien.
Welche Arten von Therapeutika werden ausgewählt?
Bei der Auswahl der zehn vielversprechendsten Kandidaten konzentrierten sich die Experten auf die
Arzneimittelkategorien mit den größten potenziellen Auswirkungen auf die Pandemie: Arzneimittel,
die verhindern, dass dem Virus ausgesetzte Personen infiziert werden, die den
Hospitalisierungsbedarf verringern und die kritischen oder tödlichen Verläufen im Krankenhaus
entgegenwirken.
Drei Arzneimittelarten gingen erfolgreich aus der entsprechenden Überprüfung hervor: antivirale
monoklonale Antikörper, orale antivirale Mittel und Immunmodulatoren. Qualitativ hochwertige
Evidenz im Zusammenhang mit anderen Behandlungen sowie Nachweise über die Wirksamkeit und
Sicherheit von Arzneimitteln zur Behandlung von Long COVID fehlen nach wie vor.
Antivirale monoklonale Antikörper imitieren natürliche Antikörper, die das Immunsystem gegen
das Coronavirus generiert. Es handelt sich um ganz natürliche und somit sichere Arzneimittel.
Antikörper bleiben noch einige Zeit im Blutkreislauf, was nicht nur zur Heilung der Infizierten
beiträgt, sondern auch zum Schutz vor Infektionen. Sie sind in den frühen Stadien der Infektion am
wirksamsten und werden per Injektion verabreicht. Monoklonale Antikörper können relativ schnell
entwickelt werden, und mehrere Kandidaten befinden sich bereits in einem fortgeschrittenen
Entwicklungsstadium. Die vielversprechendsten Spitzenreiter sind:
    Ronapreve, eine Kombination der beiden monoklonalen Antikörper Casirivimab und Imdevimab
    von Regeneron Pharmaceuticals und Roche.
    Xevudy (Sotrovimab) von Vir Biotechnology und GSK
    Evusheld, eine Kombination der beiden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab
    von AstraZeneca
Orale antivirale Mittel sind kleine Moleküle, die die Aktivität und die Replikation des Virus
blockieren. Sie müssen so schnell wie möglich nach der Infektion verabreicht werden, bevor das
Virus eine Schädigung von Geweben und Organen hervorruft. Diese Arzneimittel werden im Rahmen
einer mehrtägigen Behandlung in Form von Tabletten eingenommen, die einfach verabreicht werden
können. Orale antivirale Mittel sind resistenter gegen Varianten und wirken auch bei geimpften
Patienten. Die ausgewählten Spitzenreiter sind:
    Molnupiravir von Ridgeback Biotherapeutics und MSD (in den USA und Kanada als Merck
    bekannt).
    PF-07321332 von Pfizer
    AT-527 von Atea Pharmaceuticals und Roche
Immunmodulatoren sind Arzneimittel, die die übermäßige Reaktion der Immunsysteme – ein
Hospitalisierungsgrund – regulieren können. Diese Arzneimittelklasse dient der symptomatischen
Behandlung derjenigen, bei denen die Krankheit trotz Impfung und antiviraler Therapie einen
schweren Verlauf genommen hat. Es wurde eine Reihe von Immunmodulatoren, die bei anderen
Indikationen wie Autoimmunerkrankungen oder anderen Hyperinflammationssyndromen zugelassen
sind, getestet. Die Spitzenreiter sind:
    Actemra (Tocilizumab) von Roche
    Kineret (Anakinra) von Swedish Orphan Biovitrum
    Olumiant (Baricitinib) von Eli Lilly
    Lenzilumab von Humanigen
Was bringt den Arzneimitteln eine Aufnahme in die Liste der Therapeutika?
Es gibt für das Portfolio zwar keine besonderen Finanzierungsinstrumente, doch können alle
relevanten Kandidaten von Regulierungsflexibilität, der wissenschaftlichen Unterstützung durch die
EMA, Vermittlungsaktivitäten im Rahmen der EU-Strategie für Therapeutika sowie von
therapeutikabezogenen Maßnahmen der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei
gesundheitlichen Notlagen (HERA) profitieren.
Darüber hinaus wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den Entwicklern und den
Mitgliedstaaten prüfen, ob eine Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung geschlossen werden
kann. Für zwei Arzneimittel auf der Liste (Ronapreve von Regeneron Pharmaceuticals und Xevudy
(Sotrovimab) von GlaxoSmithKline, beide antivirale monoklonale Antikörper) wurde schon eine
Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung geschlossen, und für einige andere Mittel laufen
bereits Verhandlungen.
Wird sich die Kommission nur auf die gelisteten zehn Therapeutika konzentrieren? Was ist
mit anderen Therapeutika-Kandidaten?
Nein, die Kommission konzentriert sich nicht nur auf die zehn Kandidaten. Die Liste der Zehn
umfasst die Spitzenreiter eines breiteren Portfolios von Therapeutika, das die Kommission mithilfe
von Experten genau verfolgt. Dieses breitere Portfolio wird dynamisch angepasst, und Kandidaten
können auf der Grundlage neu gewonnener klinischer Daten und wissenschaftlicher Evidenz
hinzugefügt oder entfernt werden.
Die Kommission wird diese Liste regelmäßig aktualisieren.
Warum sind nicht alle Therapeutika aus der ursprünglichen Liste der fünf Therapeutika auch
auf der Liste der Zehn?
Die fünf Therapeutika wurden im Juni 2021 auf der Grundlage eines einzigen Kriteriums ausgewählt:
Fortschritte im Zulassungsverfahren, d. h. die Wahrscheinlichkeit, demnächst eine EU-Genehmigung
für das Inverkehrbringen zu erhalten. Für die Liste der zehn Therapeutika haben die Experten jedoch
eine Reihe von komplexeren und multifaktoriellen Kriterien erarbeitet. Mit den Kriterien werden nicht
nur die individuellen wissenschaftlichen und medizinischen Qualitäten der Kandidaten berücksichtigt,
sondern es soll auch ein ausgewogenes Portfolio aufgebaut werden, in dem möglichst viele
Arzneimittelkategorien und Zielgruppen abgedeckt werden.
Drei der Therapeutika der ursprünglichen Liste der Fünf – Ronapreve (Casirivimab/Imdevimab),
Olumiant (Baricitinib) und Xevudy (Sotrovimab) – stehen auch auf der Liste der zehn Therapeutika.
Auf der ursprünglichen Liste der Fünf waren bereits vier antivirale monoklonale Antikörper, die der
Klasse der am schnellsten zu entwickelnden neuen Covid-19-Therapeutika angehören, weshalb sich
viele schon in einem sehr fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden. Nach sorgfältiger Prüfung
wählten Experten drei dieser Arzneimittel als die vielversprechendsten aus, wobei Faktoren wie
Wirksamkeit gegenüber Varianten, Dauer des Schutzes oder Verabreichungsweg berücksichtigt
wurden.
Das therapeutische Portfolio wird angesichts der Unsicherheiten der Arzneimittelentwicklung
dynamisch angepasst, und es ist möglich, dass neue klinische Daten und wissenschaftliche Evidenz
Änderungen erfordern.
Wann werden die Therapeutika auf der Liste zugelassen?
Das Verfahren der fortlaufenden Überprüfung ist eines der Regulierungsinstrumente, das der EMA für
eine beschleunigte Bewertung eines aussichtsreichen Arzneimittels oder Impfstoffs während eines
Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung steht. Im Rahmen der fortlaufenden
Überprüfung beginnt die Europäische Arzneimittel-Agentur mit der Bewertung der Daten eines
vielversprechenden Arzneimittels, sobald diese verfügbar sind, bevor ein Antrag auf Genehmigung
für das Inverkehrbringen gestellt wird.
Von der Liste der zehn Therapeutika werden alle drei antiviralen monoklonalen Antikörper einer
fortlaufenden Prüfung unterzogen, und für Ronapreve (Casirivimab/Imdevimab) hat der Entwickler
bereits einen Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen gestellt.
Von den oralen antiviralen Mitteln wird noch keines einer fortlaufenden Überprüfung unterzogen,
doch hat der Entwickler kürzlich positive klinische Hauptdaten für Molnupiravir übermittelt, und der
Beginn der Bewertung wird in Kürze erwartet.
Für drei Immunmodulatoren auf der Liste der zehn Therapeutika wurde bereits ein Antrag auf
Genehmigung für das Inverkehrbringen eingereicht: Kineret (Anakinra), Olumiant (Baricitinib) und
RoActerma (Tocilizumab). Bei diesen Therapeutika handelt es sich nicht um neu entwickelte
Arzneimittel, sondern sie sind bereits für eine andere Indikation auf dem Markt. Aus diesem Grund
kommen sie nicht für eine fortlaufende Überprüfung in Betracht, die Überprüfung ihres Antrags durch
die EMA wird jedoch beschleunigt.
Die EMA wird bewerten, ob die Arzneimittel die üblichen Anforderungen an Wirksamkeit, Sicherheit
und Qualität erfüllen. Die Genehmigung für das Inverkehrbringen wird erteilt, wenn auf der
Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für die
Verwendung festgestellt wird. Für diejenigen Therapeutika, für die bereits ein Antrag auf
Genehmigung für das Inverkehrbringen gestellt wurde, ist eine Zulassung bis Ende des Jahres
theoretisch möglich, sofern die endgültigen Testdaten ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit
belegen.
Was wird für die gemeinsame Beschaffung unternommen?
Die Europäische Kommission trägt dazu bei, sicherzustellen, dass COVID-19-Therapeutika beschafft
und an die Mitgliedstaaten geliefert werden, sobald diese zugelassen sind, und zwar sowohl auf EU-
als auch auf nationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits vier gemeinsame
Beschaffungsverträge für den Kauf von COVID-19-Therapeutika abgeschlossen und könnten bis Ende
des Jahres noch mehr auf den Weg bringen:
    500 000 Behandlungseinheiten von Remdesivir, dem einzigen Arzneimittel mit einer bedingten
    EU-Zulassung für die Behandlung von sauerstoffpflichtigen COVID-19-Patienten. Alle 36
    teilnehmenden Länder konnten Direktbestellungen aufgeben. Außerdem kaufte und verteilte
    die Kommission Dosen im Wert von insgesamt 70 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument.
    55 000 Behandlungseinheiten von Ronapreve (monoklonale Antikörper
    Casirivimab/Imdevimab). 22 Länder beteiligten sich an der Beschaffung. Derzeit wird die
    Beschaffung auf der Grundlage nationaler Notfallzulassungen abgewickelt.
    220 000 Behandlungseinheiten von Xevudy (Sotrovimab, monoklonale Antikörper). 16 Länder
    beteiligten sich an der Beschaffung.
    220 000 Behandlungseinheiten von Bamlanivimab und Etesevimab (monoklonale Antikörper)
    unter Beteiligung von 18 Ländern.
Die Länder können die genannten monoklonalen Antikörper auf der Grundlage nationaler
Notfallzulassungen beschaffen.
Darüber hinaus gibt es einen gemeinsamen Beschaffungsvertrag für 8,4 Millionen Durchstechflaschen
Dexamethason, ein Arzneimittel zur Behandlung auf Intensivstationen, das von der EMA befürwortet
wurde, um ins Krankenhaus eingewiesene an COVID-19 erkrankte Erwachsene und Jugendliche zu
behandeln, die Atemunterstützung erhalten.
Was tut der Innovationsmotor?
Die Kommission wird außerdem einen sogenannten Innovationsmotor für COVID 19-Therapeutika
einrichten, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und sich einen klaren Überblick über die in der
Entwicklung befindlichen COVID 19-Therapeutika zu verschaffen, damit die aussichtsreichsten
Projekte von der präklinischen Forschung bis hin zur Zulassung besser gefördert werden
können. Über diese Plattform werden alle einschlägigen Akteure, einschließlich der EMA, der
nationalen Behörden und des Privatsektors, vielversprechende Forschungsprojekte und Technologien
sowie deren Entwicklungsphasen ermitteln und Orientierungshilfen dafür geben können, wo zur
Beschleunigung des Innovationstempos schwerpunktmäßig am besten investiert werden sollte.
Der Innovationsmotor wird auf laufenden Initiativen und Investitionen in die Entwicklung von
Therapeutika aufbauen und eng mit der vorbereitenden Maßnahme für HERA, der EU-Behörde für die
Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen, zum Mapping von Therapeutika
kooperieren. Von diesem Überblick ausgehend wird er die Entwicklung neuer und durch Repurposing
umgewidmeter Therapeutika fördern und vielversprechende Kandidaten beim Eintritt in ihre
nächsten Entwicklungsphasen unterstützen, indem die geeigneten Finanzierungsinstrumente
(einschließlich Horizont Europa, InvestEU und EU4Health) mobilisiert werden. Somit wird der
Innovationsmotor die Koordinierung aller Forschungsprojekte im Bereich Therapeutika gegen
COVID 19 gewährleisten und damit Innovationen anregen und die Entwicklung von Therapeutika
voranbringen.
Wohin können sich Entwickler von COVID-19-Therapeutika wenden?
Das Portfolio der COVID-19-Therapeutika wird von der HERA verwaltet, die derzeit eingerichtet wird
und Anfang 2022 voll einsatzfähig sein wird. In den kommenden Wochen wird eine HERA-Website
mit Kontaktangaben und praktischen Leitlinien für interessierte Unternehmen eingerichtet. Auch die
Europäische Arzneimittel-Agentur bietet Unternehmen, die wissenschaftliche Beratung zur
Entwicklung ihrer Arzneimittel benötigen, Orientierung.
* https://ec.europa.eu/health/documents/pharmaceutical-committee_de
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Kommission erstellt Portfolio mit den zehn aussichtsreichsten COVID-19-
Therapeutika
                                                                                                       QANDA/21/5367

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