Fragen und Antworten zur Liste der zehn COVID-19-Therapeutika-Kandidaten Brüssel, 22. Oktober 2021
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Europäische Kommission - Fragen und Antworten Fragen und Antworten zur Liste der zehn COVID-19-Therapeutika- Kandidaten Brüssel, 22. Oktober 2021 Die Impfung ist unser wichtigstes Instrument zum Schutz vor Infektionen, schweren Verläufen, Hospitalisierungen und letztendlich auch zur Beendigung der Pandemie. Für diejenigen, die infiziert werden, sind sichere und wirksame COVID-19-Therapeutika jedoch von entscheidender Bedeutung. Außerdem sind Menschen, die nicht geimpft werden können, die noch nicht geimpft wurden und in geringerem Maße auch einige derjenigen, die zwar geimpft sind, jedoch eine unzureichende Immunreaktion haben, nach wie vor gefährdet. Für betroffene Patienten stehen derzeit nur begrenzt Therapeutika zur Verfügung: Bisher wurde ein Arzneimittel, Remdesivir, auf EU-Ebene zugelassen. Am 6. Mai 2021 hat die Europäische Kommission die EU-Strategie für COVID-19-Therapeutika über die Erforschung, Entwicklung, Zulassung, Herstellung und Einführung von Therapeutika auf den Weg gebracht. Als Orientierungshilfe hierfür ist ein Überblick über vielversprechende Therapeutika unerlässlich. Wer erstellt die Liste der zehn aussichtsreichsten Therapeutika? Die Kommission hat die europäische Expertengruppe für SARS-CoV-2-Varianten und insbesondere ihre Untergruppe für COVID-19-Therapeutika aufgefordert, ein breiteres Portfolio vielversprechender therapeutischer Arzneimittel aufzubauen, die entweder bereits zugelassen oder noch im Entwicklungsprozess sind und das Potenzial haben, der EU künftig als Therapeutika zur Bekämpfung von COVID-19 zu dienen. Aufgabe der Untergruppe war es, Arzneimittelkategorien zu ermitteln, die ins Portfolio passen, und objektive und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Auswahl der Arzneimittel festzulegen. Die Kriterien wurden im Ausschuss für Humanarzneimittel von den Mitgliedstaaten gebilligt.* Auf dieser Grundlage prüfte die Untergruppe dann die globalen COVID-19-Entwicklungspipelines für Therapeutika – mehr als 80 Bewerber in der Endphase der klinischen Entwicklung – und ermittelte Kategorien mit vielversprechenden Arzneimittelkandidaten. Die Gruppe hat der Europäischen Kommission auch Empfehlungen zur Entwicklung und zum Einsatz von Therapeutika vorgelegt. Nach welchen Kriterien werden die zehn Therapeutika ausgewählt? Experten haben objektive und wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Auswahl vielversprechender COVID-19-Therapeutika festgelegt: Verlässlichkeit des wissenschaftlichen Ansatzes und der eingesetzten Technologie (pharmakologische Begründung): verfügbare Evidenz für die potenzielle Rolle eines Arzneimittels Entwicklungsstadium: Fortschritte bei der Entwicklung des Arzneimittels Verfügbarkeit relevanter Ergebnisse aus klinischen Prüfungen keine festgestellten (neuen) schwerwiegenden Sicherheitsprobleme, die die Eignung des Arzneimittels für die vorgeschlagene Indikation infrage stellen würden ungedeckter klinischer Bedarf und/oder therapeutischer Mehrwert Wirksamkeit gegenüber neuen SARS-CoV-2-Varianten (nur für einige Arzneimittelkategorien relevant) Eignung des Arzneimittels für das jeweilige Gesundheitsversorgungssetting: in Bezug auf Verabreichungsweg, Behandlungsschema, Formulierung usw. Absicht, bei der EMA frühzeitig wissenschaftliche Beratung einzuholen (Beantragung einer EU- Zulassung) Therapeutika, die sich bereits im Regulierungsprozess befinden: Das potenzielle COVID-19- Arzneimittel wird derzeit von der EMA bewertet oder einer fortlaufenden Überprüfung
unterzogen. potenzielle Gesamtauswirkungen des Arzneimittels in der COVID-19-Behandlung Erfolgsaussichten sowohl im Hinblick auf die gewünschte Wirkung als auch auf die Zulassung auf dem europäischen Markt Zeit bis zum Eintritt in den europäischen Markt Ansatz eines diversifizierten Portfolios: über die individuellen Qualitäten jedes Therapeutika- Kandidaten hinaus muss das Portfolio als solches das gesamte COVID-19-Spektrum und alle COVID-19-Arzneimittelkategorien neuer oder für neue Indikationen zugelassener Arzneimittel abdecken. Die Expertengruppe konzentrierte sich auf die wissenschaftlichen/medizinischen Qualitäten der verschiedenen Therapeutika. Daher wurden Herstellung, Produktionsmengen, Preise und Zugangsbedingungen zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigt. Diesen Aspekten wird jedoch Rechnung getragen, wenn die Europäische Kommission ihre in der EU-Strategie für COVID-19- Therapeutika beschriebenen Förderinstrumente einsetzt. Die Kriterien sind nicht identisch mit denen, die bei der Erstellung der ersten Liste von fünf vielversprechenden Therapeutika verwendet wurden, die auf einem einzigen Kriterium beruhte, nämlich der Frage, ob sich der Kandidat in einem fortgeschrittenen Stadium des Zulassungsverfahrens bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) befindet (fortlaufende Überprüfung oder nach Einreichung des Antrags auf Genehmigung für das Inverkehrbringen). Zu den Arzneimitteln, die dem Verfahren der fortlaufenden Überprüfung der EMA unterzogen werden, gehören solche mit vielversprechenden vorläufigen Ergebnissen aus klinischen Studien. Welche Arten von Therapeutika werden ausgewählt? Bei der Auswahl der zehn vielversprechendsten Kandidaten konzentrierten sich die Experten auf die Arzneimittelkategorien mit den größten potenziellen Auswirkungen auf die Pandemie: Arzneimittel, die verhindern, dass dem Virus ausgesetzte Personen infiziert werden, die den Hospitalisierungsbedarf verringern und die kritischen oder tödlichen Verläufen im Krankenhaus entgegenwirken. Drei Arzneimittelarten gingen erfolgreich aus der entsprechenden Überprüfung hervor: antivirale monoklonale Antikörper, orale antivirale Mittel und Immunmodulatoren. Qualitativ hochwertige Evidenz im Zusammenhang mit anderen Behandlungen sowie Nachweise über die Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln zur Behandlung von Long COVID fehlen nach wie vor. Antivirale monoklonale Antikörper imitieren natürliche Antikörper, die das Immunsystem gegen das Coronavirus generiert. Es handelt sich um ganz natürliche und somit sichere Arzneimittel. Antikörper bleiben noch einige Zeit im Blutkreislauf, was nicht nur zur Heilung der Infizierten beiträgt, sondern auch zum Schutz vor Infektionen. Sie sind in den frühen Stadien der Infektion am wirksamsten und werden per Injektion verabreicht. Monoklonale Antikörper können relativ schnell entwickelt werden, und mehrere Kandidaten befinden sich bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Die vielversprechendsten Spitzenreiter sind: Ronapreve, eine Kombination der beiden monoklonalen Antikörper Casirivimab und Imdevimab von Regeneron Pharmaceuticals und Roche. Xevudy (Sotrovimab) von Vir Biotechnology und GSK Evusheld, eine Kombination der beiden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab von AstraZeneca Orale antivirale Mittel sind kleine Moleküle, die die Aktivität und die Replikation des Virus blockieren. Sie müssen so schnell wie möglich nach der Infektion verabreicht werden, bevor das Virus eine Schädigung von Geweben und Organen hervorruft. Diese Arzneimittel werden im Rahmen einer mehrtägigen Behandlung in Form von Tabletten eingenommen, die einfach verabreicht werden können. Orale antivirale Mittel sind resistenter gegen Varianten und wirken auch bei geimpften Patienten. Die ausgewählten Spitzenreiter sind: Molnupiravir von Ridgeback Biotherapeutics und MSD (in den USA und Kanada als Merck bekannt). PF-07321332 von Pfizer AT-527 von Atea Pharmaceuticals und Roche Immunmodulatoren sind Arzneimittel, die die übermäßige Reaktion der Immunsysteme – ein Hospitalisierungsgrund – regulieren können. Diese Arzneimittelklasse dient der symptomatischen Behandlung derjenigen, bei denen die Krankheit trotz Impfung und antiviraler Therapie einen
schweren Verlauf genommen hat. Es wurde eine Reihe von Immunmodulatoren, die bei anderen Indikationen wie Autoimmunerkrankungen oder anderen Hyperinflammationssyndromen zugelassen sind, getestet. Die Spitzenreiter sind: Actemra (Tocilizumab) von Roche Kineret (Anakinra) von Swedish Orphan Biovitrum Olumiant (Baricitinib) von Eli Lilly Lenzilumab von Humanigen Was bringt den Arzneimitteln eine Aufnahme in die Liste der Therapeutika? Es gibt für das Portfolio zwar keine besonderen Finanzierungsinstrumente, doch können alle relevanten Kandidaten von Regulierungsflexibilität, der wissenschaftlichen Unterstützung durch die EMA, Vermittlungsaktivitäten im Rahmen der EU-Strategie für Therapeutika sowie von therapeutikabezogenen Maßnahmen der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) profitieren. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den Entwicklern und den Mitgliedstaaten prüfen, ob eine Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung geschlossen werden kann. Für zwei Arzneimittel auf der Liste (Ronapreve von Regeneron Pharmaceuticals und Xevudy (Sotrovimab) von GlaxoSmithKline, beide antivirale monoklonale Antikörper) wurde schon eine Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung geschlossen, und für einige andere Mittel laufen bereits Verhandlungen. Wird sich die Kommission nur auf die gelisteten zehn Therapeutika konzentrieren? Was ist mit anderen Therapeutika-Kandidaten? Nein, die Kommission konzentriert sich nicht nur auf die zehn Kandidaten. Die Liste der Zehn umfasst die Spitzenreiter eines breiteren Portfolios von Therapeutika, das die Kommission mithilfe von Experten genau verfolgt. Dieses breitere Portfolio wird dynamisch angepasst, und Kandidaten können auf der Grundlage neu gewonnener klinischer Daten und wissenschaftlicher Evidenz hinzugefügt oder entfernt werden. Die Kommission wird diese Liste regelmäßig aktualisieren. Warum sind nicht alle Therapeutika aus der ursprünglichen Liste der fünf Therapeutika auch auf der Liste der Zehn? Die fünf Therapeutika wurden im Juni 2021 auf der Grundlage eines einzigen Kriteriums ausgewählt: Fortschritte im Zulassungsverfahren, d. h. die Wahrscheinlichkeit, demnächst eine EU-Genehmigung für das Inverkehrbringen zu erhalten. Für die Liste der zehn Therapeutika haben die Experten jedoch eine Reihe von komplexeren und multifaktoriellen Kriterien erarbeitet. Mit den Kriterien werden nicht nur die individuellen wissenschaftlichen und medizinischen Qualitäten der Kandidaten berücksichtigt, sondern es soll auch ein ausgewogenes Portfolio aufgebaut werden, in dem möglichst viele Arzneimittelkategorien und Zielgruppen abgedeckt werden. Drei der Therapeutika der ursprünglichen Liste der Fünf – Ronapreve (Casirivimab/Imdevimab), Olumiant (Baricitinib) und Xevudy (Sotrovimab) – stehen auch auf der Liste der zehn Therapeutika. Auf der ursprünglichen Liste der Fünf waren bereits vier antivirale monoklonale Antikörper, die der Klasse der am schnellsten zu entwickelnden neuen Covid-19-Therapeutika angehören, weshalb sich viele schon in einem sehr fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden. Nach sorgfältiger Prüfung wählten Experten drei dieser Arzneimittel als die vielversprechendsten aus, wobei Faktoren wie Wirksamkeit gegenüber Varianten, Dauer des Schutzes oder Verabreichungsweg berücksichtigt wurden. Das therapeutische Portfolio wird angesichts der Unsicherheiten der Arzneimittelentwicklung dynamisch angepasst, und es ist möglich, dass neue klinische Daten und wissenschaftliche Evidenz Änderungen erfordern. Wann werden die Therapeutika auf der Liste zugelassen? Das Verfahren der fortlaufenden Überprüfung ist eines der Regulierungsinstrumente, das der EMA für eine beschleunigte Bewertung eines aussichtsreichen Arzneimittels oder Impfstoffs während eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung steht. Im Rahmen der fortlaufenden Überprüfung beginnt die Europäische Arzneimittel-Agentur mit der Bewertung der Daten eines vielversprechenden Arzneimittels, sobald diese verfügbar sind, bevor ein Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen gestellt wird. Von der Liste der zehn Therapeutika werden alle drei antiviralen monoklonalen Antikörper einer
fortlaufenden Prüfung unterzogen, und für Ronapreve (Casirivimab/Imdevimab) hat der Entwickler bereits einen Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen gestellt. Von den oralen antiviralen Mitteln wird noch keines einer fortlaufenden Überprüfung unterzogen, doch hat der Entwickler kürzlich positive klinische Hauptdaten für Molnupiravir übermittelt, und der Beginn der Bewertung wird in Kürze erwartet. Für drei Immunmodulatoren auf der Liste der zehn Therapeutika wurde bereits ein Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eingereicht: Kineret (Anakinra), Olumiant (Baricitinib) und RoActerma (Tocilizumab). Bei diesen Therapeutika handelt es sich nicht um neu entwickelte Arzneimittel, sondern sie sind bereits für eine andere Indikation auf dem Markt. Aus diesem Grund kommen sie nicht für eine fortlaufende Überprüfung in Betracht, die Überprüfung ihres Antrags durch die EMA wird jedoch beschleunigt. Die EMA wird bewerten, ob die Arzneimittel die üblichen Anforderungen an Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität erfüllen. Die Genehmigung für das Inverkehrbringen wird erteilt, wenn auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für die Verwendung festgestellt wird. Für diejenigen Therapeutika, für die bereits ein Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen gestellt wurde, ist eine Zulassung bis Ende des Jahres theoretisch möglich, sofern die endgültigen Testdaten ihre Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit belegen. Was wird für die gemeinsame Beschaffung unternommen? Die Europäische Kommission trägt dazu bei, sicherzustellen, dass COVID-19-Therapeutika beschafft und an die Mitgliedstaaten geliefert werden, sobald diese zugelassen sind, und zwar sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits vier gemeinsame Beschaffungsverträge für den Kauf von COVID-19-Therapeutika abgeschlossen und könnten bis Ende des Jahres noch mehr auf den Weg bringen: 500 000 Behandlungseinheiten von Remdesivir, dem einzigen Arzneimittel mit einer bedingten EU-Zulassung für die Behandlung von sauerstoffpflichtigen COVID-19-Patienten. Alle 36 teilnehmenden Länder konnten Direktbestellungen aufgeben. Außerdem kaufte und verteilte die Kommission Dosen im Wert von insgesamt 70 Mio. EUR aus dem Soforthilfeinstrument. 55 000 Behandlungseinheiten von Ronapreve (monoklonale Antikörper Casirivimab/Imdevimab). 22 Länder beteiligten sich an der Beschaffung. Derzeit wird die Beschaffung auf der Grundlage nationaler Notfallzulassungen abgewickelt. 220 000 Behandlungseinheiten von Xevudy (Sotrovimab, monoklonale Antikörper). 16 Länder beteiligten sich an der Beschaffung. 220 000 Behandlungseinheiten von Bamlanivimab und Etesevimab (monoklonale Antikörper) unter Beteiligung von 18 Ländern. Die Länder können die genannten monoklonalen Antikörper auf der Grundlage nationaler Notfallzulassungen beschaffen. Darüber hinaus gibt es einen gemeinsamen Beschaffungsvertrag für 8,4 Millionen Durchstechflaschen Dexamethason, ein Arzneimittel zur Behandlung auf Intensivstationen, das von der EMA befürwortet wurde, um ins Krankenhaus eingewiesene an COVID-19 erkrankte Erwachsene und Jugendliche zu behandeln, die Atemunterstützung erhalten. Was tut der Innovationsmotor? Die Kommission wird außerdem einen sogenannten Innovationsmotor für COVID 19-Therapeutika einrichten, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und sich einen klaren Überblick über die in der Entwicklung befindlichen COVID 19-Therapeutika zu verschaffen, damit die aussichtsreichsten Projekte von der präklinischen Forschung bis hin zur Zulassung besser gefördert werden können. Über diese Plattform werden alle einschlägigen Akteure, einschließlich der EMA, der nationalen Behörden und des Privatsektors, vielversprechende Forschungsprojekte und Technologien sowie deren Entwicklungsphasen ermitteln und Orientierungshilfen dafür geben können, wo zur Beschleunigung des Innovationstempos schwerpunktmäßig am besten investiert werden sollte. Der Innovationsmotor wird auf laufenden Initiativen und Investitionen in die Entwicklung von Therapeutika aufbauen und eng mit der vorbereitenden Maßnahme für HERA, der EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen, zum Mapping von Therapeutika kooperieren. Von diesem Überblick ausgehend wird er die Entwicklung neuer und durch Repurposing umgewidmeter Therapeutika fördern und vielversprechende Kandidaten beim Eintritt in ihre nächsten Entwicklungsphasen unterstützen, indem die geeigneten Finanzierungsinstrumente (einschließlich Horizont Europa, InvestEU und EU4Health) mobilisiert werden. Somit wird der
Innovationsmotor die Koordinierung aller Forschungsprojekte im Bereich Therapeutika gegen COVID 19 gewährleisten und damit Innovationen anregen und die Entwicklung von Therapeutika voranbringen. Wohin können sich Entwickler von COVID-19-Therapeutika wenden? Das Portfolio der COVID-19-Therapeutika wird von der HERA verwaltet, die derzeit eingerichtet wird und Anfang 2022 voll einsatzfähig sein wird. In den kommenden Wochen wird eine HERA-Website mit Kontaktangaben und praktischen Leitlinien für interessierte Unternehmen eingerichtet. Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur bietet Unternehmen, die wissenschaftliche Beratung zur Entwicklung ihrer Arzneimittel benötigen, Orientierung. * https://ec.europa.eu/health/documents/pharmaceutical-committee_de Weitere Informationen Pressemitteilung: Kommission erstellt Portfolio mit den zehn aussichtsreichsten COVID-19- Therapeutika QANDA/21/5367 Kontakt für die Medien: Stefan DE KEERSMAECKER (+32 2 298 46 80) Darragh CASSIDY (+32 2 298 39 78) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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