FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen

Die Seite wird erstellt Jolina Kluge
 
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FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
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FREITAG, 1. APRIL 2022
FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
DIE
TERRASSENDIELEN-
      SAISON                                 INNENAUSBAUER
  IST ERÖFFNET!                               APZ Allgäuer Parkettzentrale
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                                              Buflings 12 . 87534 Oberstaufen
                                              Tel. +49 (0) 8386 9363-0
                                              info@apz-bauer.de
                                              www.apz-bauer.de
                                              Mo-Fr 8.00-12.00 13.30-18.00 Uhr
                                              Sa 9.00 -12.30 Uhr

PARKETT . BODENBELÄGE . TEPPICH . FLIESEN . STOFFE . POLSTEREI . NÄHATELIER
DEKORATIONEN . FARBEN . BAUSTOFFE . WAND- UND DECKENVERKLEIDUNG

                                                                                                                                                               REINBAREN!
                                                                                                                                            JETZT TERMIN VE
Wir kaufen Wohnmobile                                                                                                                                           77-0
                                                                                                                                            Telefon 0 83 81 - 92 eitz.de
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                                          Jürgen Keppler, Stiefenhofen                                                                          9. / 23. / 30. April /
                                            Telefon 0151 / 59891806                                                                                     7. Mai
                                                                                                                                                 Jetzt Termin sichern
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                                                                                                                                                   ist am Aktionstag
                                                    NEU BEI UNS                                                                                 in 30 Minuten erledigt.

             Bio-Frischemarkt und Brotshop
Geöffnet: Mo-Fr: 9-18 Uhr · Sa 9-13.30 Uhr                                                   Autohaus Weber+ Seitz GmbH
Oberstaufen · Lindauer Str. 17 · Tel.: 08386-376 · www.bingger.de                            Hauptstraße 79 · 88161 Lindenberg
                                                                                             Telefon: +49 (0) 8381 9277-0

 Spienl-
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 Baste

                                              SAMSTAG 10 – 18 UHR
                                             & SONNTAG 10 – 17 UHR

               9./10. APRIL 2022

                                                                      Eintrit t
                                                                        € 7, –
                                                                                    ren)
                                                                       (ab 12 Jah

             GROSSER STOFF- UND ZUBEHÖRMARKT
                                                                                                     Wohlfühl Schlafzimmer!
                       Messe für Handarbeiten                                                Hier kann man es sich nur gut gehen lassen!
                                                                                                                                              Schreinerei · Einrichtungshaus
                          Viele Workshops

                                                                                           NEU: IM RAUM FÜR HARMONIE
                                                                                            Yoga-Kurse in Thalkirchdorf              •     Compu-Net-Systems
                                                                                            Donnerstag 28.4./5.5./12.5./19.5.22     Computer- und Sicherheitstechnik
                                                                                            17:30 – 18:45 Uhr YIN YOGA                     in Oberstaufen
                                                                                            19:00 – 20:15 Uhr VINYASA YOGA          - PC-Notdienst
                                               +
                                                                                                Weitere Informationen unter           (auch an Wochenenden)
                                                                                              www.margot-bechteler-yoga.com         - Hilfe bei Softwareproblemen
                                                                                            Bei Fragen oder zur Anmeldung melde     - Schulungen in PC, Tablet
                                                                                              dich bei mir: Telefon 08323/6775        und Smartphone
                                                                                            oder info@margot-bechteler-yoga.de      Preiswert, schnell und kompetent!
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                                                                                                                                         Telefon 0172/7536652

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FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
                                                                                                                                                                                                         www.oberstaufen.info

                                   In eigener Sache
                                   Geänderter Redaktions­                erscheint die nächste Ausgabe                                                                     bereits am Donnerstag, 7. April,
Aus dem Inhalt                     schluss für die nächste               bereits am Gründonnerstag,                                                                        um 16.00 Uhr.
                                   Ausgabe                               14. April 2022. Bitte beachten:                                                                   Dies gilt für redaktionelle Berichte
Oberstaufen               Seite    Aufgrund der Osterfeiertage           Der Redaktionsschluss ist                                                                         und Anzeigen.
Rathaus                       3
Tourismus                   12
Lokales                     16     Straßensperrung Rainwaldstraße
Vereine                     21
Sport                       24

Stiefenhofen
Tourismus                     26
Rathaus                       28
Vereine                       29

Impressum:
Herausgeber:
Markt Oberstaufen und
 Gemeinde Stiefenhofen

Verantwortlich für den
redaktionellen Teil:
Gemeinde Oberstaufen
Elisabeth Emmenlauer
Christian Schiebel
Telefon 08386/93003-23
hauptamt@oberstaufen.info
Gemeinde Stiefenhofen,
Christian Hauber, Birgit Spieler   Bereits seit 28. März haben die       nen. Hierfür muss die Straße kom-                                                                 Umleitungen sind ausgeschildert,                      Maßstab 1:6000
                                                                                                                                                                                                                                       Maßstab 1:6000

gaesteamt@stiefenhofen.de          restlichen Pflaster- und Asphaltie-   plett für den Kraftfahrzeugver-
                                                                                                                                                                                          Erstellt von: Benjamin Rießenberger,
                                                                                                                                                                           siehe Bild – gelbgestrichelte Linie:
                                                                          Kein amtlicher Lageplan, nur für dienstliche Zwecke. Zur Maßentnahme nur bedingt geeignet! © Daten: LDBV 2022
                                                                                                                                                                                                                                    22.03.2022
                                                                                                                                                                                                                                           22.03.2022

                                   rungsarbeiten in der Rainwaldstra-    kehr, Rad- und Fußgängerverkehr                                                                   Kraftfahrzeugverkehr, blaugestri-
                                   ße im Bereich der Unterführung        gesperrt werden. Die Vollsperrung                                                                 chelte Linie: Rad- und Fußgänger
Druck und Verlag,                  der B308 (beim Tunnel) begon-         dauert noch bis ca. 15. April an.
verantwortlich
für den Anzeigenteil:
EBERL MEDIEN GmbH & Co. KG
                                   Sprechstunden mit dem Bürgermeister
 Daniel Hartmann
                                   Die nächste Sprechstunde mit          meister wenden. Sie erreichen                                                                     oben genannte E-Mail-Adresse
 Kirchplatz 6
                                   Herrn Bürgermeister Martin Be-        ihn per E-Mail: buergermeister@                                                                   möglich.
 87509 Immenstadt
                                   ckel findet am Donnerstag,            oberstaufen.info oder per Brief                                                                   Achtung: Das Betreten des
Ansprechpartnerin Anzeigen:        28. April, zwischen 14.00 und         an: Markt Oberstaufen, Schloß-                                                                    Rathauses ist nur unter Einhal-
                                   17.00 Uhr im Rathaus Oberstau-        straße 8, 87534 Oberstaufen.                                                                      tung und Nachweis der 3G-
Claudia Lamprecht
                                   fen statt. Natürlich können Sie       Falls Sie gerne einen Termin ver-                                                                 Regel möglich. Das Tragen einer
Telefon 08323/802-131
                                   sich jederzeit mit Ihren Anliegen     einbaren möchten, ist dies unter                                                                  FFP2 Maske ist Pflicht.
clamprecht@eberl-medien.de
                                   auch schriftlich an den Bürger-       08386/93003-23 oder über die
Fax 08323/802-158

Aboservice:                        Der Markt Oberstaufen erweitert seine Onlinedienste
Eberl Medien GmbH & Co. KG
Markus Egen                        Bayerns Staatsministerin für Digi-    Markt Oberstaufen sein Online-                                                                    Mittagsbetreuung (Little Bird),
Telefon 08323/802-160              tales, Judith Gerlach, hat im Rah-    Angebot um ca. 21 Onlinedienste                                                                   sowie weitere Online-Dienste.
megen@allgaeuer-                   men des Programms „Digitales          erweitern, darunter das Bean-                                                                     Eine Aktuelle Übersicht der schon
anzeigeblatt.de                    Rathaus“ einen Förderbescheid in      tragen von Urkunden (Geburts-,                                                                    aktiven Dienste finden Sie unter:
                                   Höhe von 13.875,40 Euro über-         Ehe-, Lebenspartnerschafts- und                                                                   www.oberstaufen.info/virtuelles-
Titelbild: Bei der Moosalpe        geben, dies entspricht 80 % der       Sterbeurkunde), das Anmelde-                                                                      rathaus/ oder im Bayern Portal
von Susanne Diemer                 Gesamtsumme. Damit wird der           verfahren der Kindergärten und                                                                    unter www.freistaat.bayern

ACHTUNG:
                                   Termine im April 2022
Der Redaktionsschluss
für die Ausgabe vom                Sitzung Marktgemeinderat,             um 14.00 Uhr im Festsaal                                                                          im Internet veröffentlicht.
Donnerstag, 14. April, ist am      Donnerstag, 7. April,                 Thal­kirchdorf                                                                                    Bürgerinformationsveranstaltung
Donnerstag, 7. April,              um 20.00 Uhr im Kurhaus,              Die Tagesordnungspunkte der                                                                       zum Thema Schlossberg-Resort
16.00 Uhr.                         großer Saal                           Sitzungen werden eine Woche                                                                       mit Vorstellung der Entwürfe am
                                   Sitzung Bauausschuss,                 vor Termin an der amtlichen An-                                                                   Dienstag, 26. April, 19.00 Uhr im
                                   Mittwoch, 27. April,                  schlagtafel vor dem Rathaus und                                                                   Kurhaus, großer Saal.

                                                                                                                                                                                                                                                        3
FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
www.oberstaufen.info

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 10. März 2022
Billigungs- und Auslegungs-
beschluss zur 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes
im Bereich des vorhaben­
bezogenen Bebauungsplanes
„Holzbau Heinle“, Thalkirch-
dorf
Der Markgemeinderat stimmte
einstimmig dem Entwurf zur
15. Änderung des Flächennut-
zungsplanes im Bereich des
vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes „Zimmerei Heinle“
Thalkirchdorf in der Fassung vom
15.02.2022 zu. Eine öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

Flächennutzungsplan Holzbau
Heinle, Thalkirchdorf      ▶

                                            

                                  )ULHGKRI
                                         

                                                                                             
                                                                                                                                    

             6W -RKDQQ %DSWLVW                                                                                                            
         

                                                                                                                                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                $P 3IDUUKRI                                                                   

                                                                                  
                                                                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1
                                                                                                        +RO]EDX +HLQOH


                                                                             

                                                                                                           %HVWDQG
                                                                                                                                
             

                                                                                                                                                                                          $P                                      
                                                                                                                                                                                                 3IDUU
                                                                                                                                                                                                      KRI
                                                                                                                                                                               
                          
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

                                                                                                                                                    
                                                          

                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                         

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        )DVVXQJ 
                                                                                                               *(H                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      6LHEHU &RQVXOW *PE+
                                                                       
                                                                                                                                         0'                                                                                                                                                                                                             ZZZVLHEHUFRQVXOWHX
             

                                                                                                                                                                                                                  
                                                                                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                                                                
                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                                                     

                                                                                                                                                        J
                                                                                                                                                              /DJHUSODW]

                                                                                                                                    2UWVDEUXQGXQJVVDW]XQ                                             
                                                   

                                                                                                                                                  

                   
                                                                                                                                                                           /DJHUSODW]
                                                                                                                                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                9RUKDEHQEH]RJHQHU %HEDXXQJVSODQ +RO]EDX +HLQOH

                                                               

                                                                                                                                                                                                         +RO]EDX +HLQOH                    
                                                                                                                                                                                                          (UZHLWHUXQJ
                                                                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                        

                                                                                                                                                                                                                                                                                           
                                                                                                                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                            

                                                                                                                                                                                                                                                                     3IODQ]XQJ
                                                                                                                                                                                            

                                                                                                                                                                                                 3ULYDWH *UQIOlFKH                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                              
                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                                
                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                0DUNW 2EHUVWDXIHQ

                                              

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (QWZXUI
    0                                                                                                                                                                                                                                                                                            P

▲ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Holzbau Heinle, Thalkirchdorf                                                                                                                                                                                                                                                                      Fortsetzung auf Seite 5 ▶

    4
FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
                                                                                                                        www.oberstaufen.info

▶ Fortsetzung von Seite 4           Landratsamt Oberallgäu wurden        weiter nach hinten zu versetzen.    Marktgemeinderat genehmigt
                                    die wesentlichen Punkte der          Marktbaumeister Josef Aichele       einstimmig den Entwurf zum
Billigungs- und Auslegungsbe-       Planung abgestimmt und in den        erklärt, dass das Landratsamt die   vorhabenbezogenen Bebauungs-
schluss zum vorhabenbezoge-         Entwurf des vorhabenbezogenen        nahe Bebauung am Wohngebiet         plan „Holzbau Heinle“ in der
nen Bebauungsplan „Holzbau          Bebauungsplanes „Holzbau Hein-       aufgrund des Ortsbildes wünscht.    Fassung vom 15.02.2022. Für
Heinle“, Thalkirchdorf              le“ in der Fassung vom 15.02.2022    Die Marktgemeinde und der Bau-      diesen Entwurf ist die öffentliche
Der Aufstellungsbeschluss für den   eingearbeitet. In einer kurzen       herr wollten zunächst eine andere   Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
vorhabenbezogenen Bebauungs-        Diskussion kam die Frage auf, wa-    Situierung. Die obere Fläche wird   und die Beteiligung der Behörden
plan wurde bereits am 18.03.2021    rum das geplante Gebäude so nah      zum Rangieren benötigt, daher       und sonstigen Träger öffentlicher
gefasst. Bei einem gemeinsamen      am Wohngebiet platziert wurde        kann das Gebäude nicht weiter       Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Besprechungstermin mit dem          und ob die Möglichkeit besteht, es   nach hinten versetzt werden. Der    durchzuführen.

Billigungs- und Auslegungs-         aus der Bürgerschaft verkleinert     wichtig ist und ein Familienbe-        änderung nicht mehr enthalten
beschluss zur 16. Änderung          und liegt jetzt in der Fassung       trieb unterstützt werden soll.         sein)
des Flächennutzungsplanes           vom 28.02.2022 vor. Zusätzlich       Mit einem Ergebnis von 16:4         – die Häuser entlang der Straße
wegen Hotelerweiterung              nahm der Marktgemeinderat            Stimmen wurde dem Entwurf              werden dem Dorfgebiet zuge-
„Haubers Naturresort“,              eine weitere Reduzierung im öst-     zur 16. Änderung des Flächen-          schlagen
Kalzhofen                           lichen Bereich (ehem. Stöckeler-     nutzungsplanes zur Hotelerwei-      zugestimmt. Dieser so geänderte
Der Geltungsbereich für die         Hof) vor. In der Diskussion          terung „Haubers Naturresort“        Entwurf erhält das Fassungs-
16. Änderung des Flächennut-        wurde von einigen Marktge-           in Kalzhofen in der Fassung vom     datum 10.03.2022. Zu diesem
zungsplanes wurde gegenüber         meinderäten die Verkleinerung        28.02.2022 mit den folgenden        Entwurf sind die öffentliche
dem Aufstellungsbeschluss vom       des Flächennutzungsplanes als        Änderungen                          Auslegung gem. § 3 Abs. 2
20.05.2021 auf Veranlassung         positiv angesehen. Mehrheitlich      – Die östliche Grenze der Flä-     BauGB und die Beteiligung der
durch das Landratsamt Oberall-      ist man der Ansicht, dass die Ho-       chennutzungsplanänderung         Behörden und sonstigen Träger
gäu und aufgrund der vielen         telerweiterung für Oberstaufen          wird weiter eingezogen (das      öffentlicher Belange gem. § 4
eingegangenen Stellungnahmen        und die touristische Entwicklung        Hofgebäude soll in der Plan­     Abs. 2 BauGB durchzuführen.

▲ 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen Hotelerweiterung „Haubers Naturresort“, Kalzhofen

Billigungs- und Auslegungs-         ungsplan wurde am 20.05.2021         vorhabenbezogenen Bebauungs-        eingebunden wird. Insofern ist in
beschluss des vorhabenbe-           gefasst. Bei einem gemeinsamen       planes „Haubers Naturresort“        Abstimmung mit dem Landrats­
zogenen Bebauungsplanes             Besprechungstermin mit dem           in der Fassung vom 28.02.2022       amt eine Überarbeitung der Pla-
Hotelerweiterung „Haubers           Landratsamt Oberallgäu wurden        eingearbeitet. In den bisherigen    nungen erfolgt. Das Landratsamt
Naturresort“ Kalzhofen              die wesentlichen Punkte der          Stellungnahmen des Landrat-         hat daraufhin seine Zustimmung
Der Aufstellungsbeschluss für den   Planung abgestimmt und in den        samtes wurde angegeben, dass
vorhabenbezogenen Bebau-            jetzt vorliegenden Entwurf des       der Baukörper nicht in die Natur    Fortsetzung auf Seite 6 ▶

                                                                                                                                            5
FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
          www.oberstaufen.info

          ▶ Fortsetzung von Seite 5                                                                                                                                           an den Marktgemeinderat, sich                                                                             werden sollten, werde dies von                                                                                              mit dem gleichen Maß messen.
                                                                                                                                                                              objektiv der Thematik zu nähern.                                                                          der Marktgemeinde umgesetzt.                                                                                                Nach längerer Diskussion wurde
          signalisiert. Von der Anwohner-                                                                                                                                     Ein Verkehrsgutachten, das auch                                                                           Bezüglich des Lkw-Verkehrs ist                                                                                              dem Entwurf zum vorhabenbezo-
          schaft sind ebenfalls viele Stel-                                                                                                                                   vom Landratsamt nochmals näher                                                                            das Gutachten noch zu ergänzen.                                                                                             genen Bebauungsplan „Haubers
          lungnahmen eingegangen. Diese                                                                                                                                       betrachtet wurde, kommt zu dem                                                                            Was den dörflichen Charakter                                                                                                Naturresort“ in der Fassung vom
          setzten sich insbesondere mit der                                                                                                                                   Schluss, dass die Straße bei der                                                                          betrifft, hat das Landratsamt seine                                                                                         28.02.2022 mit einem Ergebnis
          Problematik der befürchteten Ver-                                                                                                                                   errechneten Verkehrszunahme                                                                               Auffassungen mitgeteilt. Hier                                                                                               von 13 zu 7 Stimmen zugestimmt.
          kehrszunahme und der beengten                                                                                                                                       deutlich ausreichend ist, zumal sie                                                                       wurde vom Planer nochmals nach-                                                                                             Zu diesem Entwurf sind die
          Zufahrt sowie der Verträglich-                                                                                                                                      nach der Grenzfeststellung breiter                                                                        gearbeitet. Auch bei anderen Pro-                                                                                           öffentliche Auslegung gem. § 3
          keit des Bauvorhabens mit dem                                                                                                                                       ist, als ursprünglich sichtbar. Wenn                                                                      jekten im Gemeindegebiet wurde                                                                                              Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
          dörflichen Charakter Kalzhofens                                                                                                                                     aufgrund einzelner Engstellen Be-                                                                         diese Thematik objektiv beurteilt                                                                                           der Behörden und sonstiger Träger
          auseinander. Der Erste Bürger-                                                                                                                                      schränkungen von Geschwindig-                                                                             und man sollte auch aufgrund der                                                                                            öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
          meister Martin Beckel appellierte                                                                                                                                   keit oder Lkw-Längen notwendig                                                                            Wettbewerbsfähigkeit einzelner                                                                                              2 BauGB durchzuführen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Zeichenerkl�rung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Zeichenerkl�rung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Zeichenerkl�rung                                                                                          Verfahrensvermerke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Verfahrensvermerke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Zeichenerkl�rung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Art der Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Art der1.boulichen  boulichen Nutzung                                                                        Verfahrensvermerke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Verfahrensvermerke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   1.     Art
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (§ 9 Abs.11.Nr.1 Art
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (§  9der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              des   derboulichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Abs.1  boulichen     Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Nutzung -BouGB-,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Nr.1 des Bougesetzbuches
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Bougesetzbuches        -BouGB-,                                                           Aufstellungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Aufstellungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 9§§
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            §§ 1 bis 11 der(§
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Abs.1bisNr.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               91Abs.1      desdes
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       11Nr.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           der    Bougesetzbuches
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bougesetzbuches
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Bounutzungsverurdnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bounutzungsverurdnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     -BouGB-,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         -BouGB-,                                         Aufstellungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Aufstellungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        §§ 1-BouNVO-)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              bis   11 11
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       derder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Bounutzungsverurdnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            -BouNVO-) §§       1 bis           Bounutzungsverurdnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Beschluss zurBeschluss   zur fr�hzeitigen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               fr�hzeitigen   Beteiligung Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        -BouNVO-)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           -BouNVO-)       1.1.      "Houbers Noturresurt"                                                Beschluss   zur zur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beschluss   fr�hzeitigen   Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              fr�hzeitigen   Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         1.1.     "Houbers    Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1.1.1.1. "Houbers
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    "HoubersNoturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     (§ 4 BouNVO)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  (§ 4 BouNVO)                                                                  �r�hzeitige   �r�hzeitigezum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Beteiligung    Beteiligung   zum Bebauungsplan-Vorentwurf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Bebauungsplan-Vorentwurf            und           und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                (§ 4(§BouNVO)                                                             �r�hzeitige  Beteiligung   zumzumBebauungsplan-Vorentwurf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       4 BouNVO)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              �r�hzeitige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Öffentlichkeit Öffentlichkeit Bebauungsplan-Vorentwurf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  sowie dersowie sowie der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beh�rden     undBeh�rden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  sonstige undund  und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                sonstige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Beteiligung  derder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beteiligung   Öffentlichkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Öffentlichkeit       der  Beh�rden     und   sonstige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Tröger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Tröger �ffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tröger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      �ffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Belange
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  �ffentlicher  gem.Belange
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      §3 Abs.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Belange   gem. 1sowie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              gem.und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  §3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     §3§4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Abs.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Abs.  Beh�rden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           1Abs.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1 und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              und  BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    §4 Abs.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       §4 Abs.   sonstige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2. Bouweise, 2.    Bouweise,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Boulinien,      Boulinien, Bougrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bougrenzen                                                                                      Tröger  �ffentlicher  Belange    gem.   §3 Abs.    1 und  §4 Abs.   BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2. Bouweise,    Boulinien,  Bougrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bouweise,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       (§ 9 Abs.12.Nr.2(§BouGB,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          9 Abs.1§Boulinien,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nr.2     23Bougrenzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        BouGB,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   22 und       § 22 und 23 BouNVO)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BouNVO)                                                                      zurBeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                BeschlussBeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Offenlage zur Offenlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (§ (§
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      9 Abs.1 Nr.2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         9 Abs.1    BouGB,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Nr.2       § 22
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        BouGB,    undund
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                § 22  23 23
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         BouNVO)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            BouNVO)                                                                   zur Offenlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Beschluss zur Offenlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2.1. Bougrenze 2.1. Bougrenze                                                                             Offenlage   des Bebauungsplan-Entwurfs          und der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Beteiligung der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               2.1.2.1. Bougrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bougrenze                                                             OffenlageOffenlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           des  Bebauungsplan-Entwurfs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      desdes                  und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bebauungsplan-Entwurfs  Beteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          und   Beteiligung    der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Offenlage
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Öffentlichkeit   Bebauungsplan-Entwurfs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              sowie  der  Beh�rden     und     und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             sonstigeBeteiligung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Tröger     der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 �ffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Öffentlichkeit  sowie dersowie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Öffentlichkeit    Beh�rden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  derderund  sonstige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Beh�rden         Tröger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   undund         �ffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Belange gem.  Öffentlichkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Belange
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                §3 Abs.gem.    sowie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           und§3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2 §3    §4Abs.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Abs.  2Beh�rden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       2 und  §4 Abs.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           BauGB        2sonstige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           BauGB     Tröger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              sonstige       �ffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Tröger   �ffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    3. F�llschemo 3.derF�llschemo der Nutzungsschoblune
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Nutzungsschoblune                                                                                 Belange   gem.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Belange  gem.   Abs. 2 und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              §3 Abs.      §4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2 und Abs.   2 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               §4 Abs.   2 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              3. 3.F�llschemo
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     F�llschemoderder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nutzungsschoblune
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nutzungsschoblune                                                                       Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       a)             a)        o) Art der boulichen Nutzung                                                              Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              o) Art  der boulichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  a) a)     o) Art  derNutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         boulichen Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    "Houbers   Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                         Plonungsrechtliche
                                                                                                                                                                                                                                                               Plonungsrechtliche                                                "Houbers
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      b)       o) Art  der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               "Houbers
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            boulichen Nutzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                       Plonungsrechtliche
                                                                                                                                                                                                                                                                        Plonungsrechtliche                             b)         b) b)         b)"Houbers
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    zulössigeNoturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Grundflöche (GR)                                                            Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                         Festsetzungen
                                                                                                                                                                                                                                                               Festsetzungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              b) zulössige   GrundflöcheGrundflöche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      c) b) zulössige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             (GR)       (GR)                                                    Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                       Festsetzungen
                                                                                                                                                                                                                                                                        Festsetzungen                                  c)         c) c)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               b)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                c) zulössige
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   BouweiseGrundflöche (GR)                                                                Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                 "Houbers   "Houbers                                          c) Bouweise   c) Bouweise
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (o= obweichende Bouweise)
                                                                                                                                                                                                                                                                        "Houbers
                                                                                                                                                                                                                                                                         "Houbers
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               c) Bouweise
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (o= obweichende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (o=(o=  Bouweise) Bouweise)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     obweichende
                                                                                                                                                                                                                                                                         Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        obweichende Bouweise)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ausfertigung
                                                                                                                                                                                                                                                                       Noturresurt"
                                                                                                                                                                                                                                                                        Noturresurt"                                4. Gr�nflöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   4.   Gr�nflöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              4. Gr�nflöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 9 Abs.1 Nr.15 und Abs.6 BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Gr�nflöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       (§ 9 Abs.14.Nr.15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    (§ (§  und Abs.6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       9 Abs.1  Nr.15    BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         und  Abs.6  BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ausfertigung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Ausfertigung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Ausfertigung
                                                                                                                                                                                                                                                                       GR=5.330
                                                                                                                                                                                                                                                                GR=5.330  m²     m²                                                       9 Abs.14.1.Nr.15  und Abs.6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          privote       BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Gr�nflöchen                                                                     Der   textliche   und zeichnerische   Inhalt dieses Bebauungsplans stimmt   mit dem Satzungsbeschluss vom
                                                                                                                                                                                                                                                                     GR=5.330
                                                                                                                                                                                                                                                                      GR=5.330 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                                m²
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  4.1.privote Gr�nflöchen  privote Gr�nflöchen                                 Der textliche       und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          zeichnerische
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Der............
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    textliche    undund
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               �berein.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         textliche      Das
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Inhalt dieses
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      zeichnerische
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Verfahren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          zeichnerische
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bebauungsplans
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Inhalt dieses
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        wurde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Inhalt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          stimmt mit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Bebauungsplans
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ordnungsgemöä
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                dieses
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     dem
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  stimmt   Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           mit mit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               durchgef�hrt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bebauungsplans stimmt   demdem         vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Satzungsbeschluss vomvom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ............ �berein.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ............Das    Verfahren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          �berein.   DasDaswurde ordnungsgemöä
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Verfahren  wurde          durchgef�hrt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            ordnungsgemöä    durchgef�hrt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ............ �berein.       Verfahren  wurde  ordnungsgemöä   durchgef�hrt.
                                                                                                                                                                                                                                                                        o=107,00
                                                                                                                                                                                                                                                                 o=107,00 m      m
                                                                                                                                                                                                                                        Gulfp                         o=107,00 mm                                                 5. Flöchen f�r Aufsch�ttungen

                                                                                                                                                                                                                                  GulfpGulfp
                                                                                                                                                                                                                                        lotz
                                                                                                                                                                                                                                       Gulfp   lotz
                                                                                                                                                                                                                                             lotz
                                                                                                                                                                                                                                                                       o=107,00                                     5. Flöchen5.f�rFlöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Aufsch�ttungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             f�r Aufsch�ttungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       (§ 9 Abs.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       (§ 9 Abs.15.Nr.17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Flöchen   f�r Nr.17 BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Aufsch�ttungen                                                                        Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                              lotz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   (§ 9 Abs.1   Nr.17 BouGB)                                                                           Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (§ 9 Abs.1 Nr.17 BouGB)                                                                             Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                  1743        1743
                                                                                                                                                                                                                             1743
                                                                                                                                                                                                                             1743                                                                                                     Aufsch�ttung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Aufsch�ttung eines Erdwolls
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   eines Erdwolls
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Aufsch�ttung  eines Erdwolls
                                                                                                      1743                    1743                                                                                                                                                                                                                 Aufsch�ttung eines Erdwolls                                                 Orts�bliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Orts�bliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans am .........
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bekanntmachung   und Beginn der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans  am .........am .........
                                                                                                                            1743
                                                                                                                            1743
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Orts�bliche Bekanntmachung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Orts�bliche              und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bekanntmachung    Beginn
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        und     der der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Beginn  Rechtsverbindlichkeit des des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Rechtsverbindlichkeit Bebauungsplans
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Bebauungsplans     am .........
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 6. Plonungen, Nutzungsregelungen, Moänohmen und Flöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    6. Plonungen,  Nutzungsregelungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              6. Plonungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      f�r Moänohmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Moänohmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nutzungsregelungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        zum Schutz, zur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         und  Flöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Moänohmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Pflege undund   Flöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      zurund
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Entwicklung                                     Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                6. Plonungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       f�r Moänohmen    zum       Nutzungsregelungen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Schutz,  zurSchutz,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Pflege und  zur Moänohmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Entwicklung       Flöchen                           Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  f�r vun
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Moänohmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Notur undzum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Londschoft zur  Pflege
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (§ 9zur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Abs.1  und zur BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nr.25o  Entwicklung                                      Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       vun Notur und f�r Moänohmen (§ 9 zum Schutz,      Pflege  und zur  Entwicklung                                     Oberstaufen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  vunLondschoft         Abs.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Notur und Londschoft   Nr.25o  BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              (§ 9 Abs.1  Nr.25o BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     vun Notur6.1.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 und Londschoft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Anpflonzen:(§  9 Abs.1 Nr.25o BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Böume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                6.1. Anpflonzen:    Böume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            6.1. Anpflonzen:   Böume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               6.1. Anpflonzen: Böume
                                                     37
                                       37

                                                 3737

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      6.2. Anpflonzen: Obstböume (Huchstömme;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      6.2. Anpflonzen:   Obstböume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  6.2. Anpflonzen:      (Huchstömme;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Obstböume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            olte, regiunoltypische (Huchstömme;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Surten)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     6.2. Anpflonzen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           olte, regiunoltypische         Obstböume
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Surten)           (Huchstömme;
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        olte, regiunoltypische  Surten)
                                                                                                                        1743/3                                                                                                                                                                                                                             olte, regiunoltypische Surten)
                                                                                                               1743/3 1743/3                                                                                                                                                                                                                         6.3. Anpflonzen: Ströucher
                                                                                                                      1743/3                                                                                                                                                                                                          6.3. Anpflonzen:   Ströucher Ströucher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  6.3. Anpflonzen:

                                                                                                                                                                                                                                                                                                   40 40
                                                                                                                                                                                                         Sulitörboum                                                                                                                                 6.3. Anpflonzen: Ströucher
                                                                                                                                                                                                                                StStSt                                                                                                                                                                                         Übersichtsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                              40

                                                                                                                                                                                            SulitörboumSulitörboum                                                                                  40
                                                                                                                                                                                                                        St St St
                               1745                                                                                                                                                                    Sulitörboum                                                                                                                                                                                                        Übersichtsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Übersichtsplan
                                                                                                                                                                                                                              St St
                     1745    1745
                             1745                                                                                                                                                                                                                                                                                                     6.4. Flöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    6.4. Flöchen zum Anpflonzen vun Ströuchern und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   zum
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 6.4.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           sunstigen6.4.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Anpflonzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Flöchen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          sunstigen vun Ströuchern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               zum Anpflonzen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Bepflonzungen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         FlöchenBepflonzungen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  zumBegr�nung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bepflonzungen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              vun Ströuchern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Begr�nung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      AnpflonzenBegr�nung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Klimowond
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 vun Ströuchern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Klimowond       und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Übersichtsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       sunstigen                          Klimowond
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         sunstigen Bepflonzungen: Begr�nung Klimowond
                                                                                                                                                                                                   Pflonzung on
                                                                                                                                                                                                                             St St StStStSt
                                                                                                                                                                                                                                    St St
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   7. Sunstige Plonzeichen
                                                                                                                                                                                     Pflonzung on
                                                                                                                                                                                                Pflonzung on
                                                                                                                                                                                                   Gr�nwond                                                                                                         7. Sunstige7.Plonzeichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Sunstige Plonzeichen
                                                                                                                                                                                                Pflonzung
                                                                                                                                                                                     Gr�nwond Gr�nwond     on                                                                                                                                    7.1.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  7. Sunstige Plonzeichen   UmgrenzungvunFlöchenf�rNebenonlogen,Stellplötze,
                                                                                                                                                                                                Gr�nwond
                                                                                                                                                                                                                              St St StStStSt                                                                                     7.1. St UmgrenzungvunFlöchenf�rNebenonlogen,Stellplötze,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             7.1.       UmgrenzungvunFlöchenf�rNebenonlogen,Stellplötze,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            GorogenundGemeinschoftsonlogen;hierStellplötze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 7.1. GorogenundGemeinschoftsonlogen;hierStellplötze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           UmgrenzungvunFlöchenf�rNebenonlogen,Stellplötze,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           GorogenundGemeinschoftsonlogen;hierStellplötze
                                                                                                                                                                                                                                     St St
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       St           St                      (§ 9 Abs.1 Nr.4 und 22 BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       St (§ 9 Abs.1 Nr.4GorogenundGemeinschoftsonlogen;hierStellplötze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (§ 9 und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Abs.122Nr.4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      BouGB)und 22 BouGB)
                                                                                                                                                                 38

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           (§ 9 Abs.1 Nr.4 und 22 BouGB)
                                                                                                                                              38

                                                                                                                                                                   3838

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 7.2.       Mit Leitungsrechten zu belostende Flöchen, Sch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 7.2.      Mit7.2.
                                                                                                                 HsNr. 33

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Leitungsrechten    zu belostende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Mit utzstreifen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Leitungsrechten         Flöchen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           (§ 9 Sch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 zu belostende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          f�r Freileitung         Flöchen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Abs.1 Nr.21Sch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            und Abs.6 BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                        St                                                                                                       7.2.
                                                                                        HsNr. 33

                                                                                                                    3333

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           utzstreifen f�r Mit Leitungsrechten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Freileitung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        utzstreifen  f�r (§  9 Abs.1zuNr.21
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Freileitung  (§belostende  Flöchen,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             und Abs.6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          9 Abs.1  Nr.21      Sch BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         und Abs.6
                                                                                                                                                                                                                              St      St
                                                                                                                                                                                                                                      St
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           utzstreifen f�r Freileitung (§ 9 Abs.1 Nr.21 und Abs.6 BouGB)
                                                                                                               HsNr.
                                                                                                              HsNr.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    7.3.     GrenzedesröumlichenGeltungsbereiches
                                                                        1746/5                                                              1741/3                                                                                                                                                                                    7.3.                       7.3.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GrenzedesröumlichenGeltungsbereiches
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         GrenzedesröumlichenGeltungsbereiches
                                                               1746/5 1746/5                                                       1741/3 1741/3                                                                                                                                                                                                                    7.3.     (§ 9Abs.7BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            GrenzedesröumlichenGeltungsbereiches
                                                                      1746/5                                                              1741/3                                                                                                                                                                                                               (§ 9Abs.7BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         (§ 9Abs.7BouGB)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (§ 9Abs.7BouGB)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  8. Sunstige Dorstellungen (keine Festsetzungen)
                                                                                                                                                                    36

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              8. Dorstellungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    8. Sunstige    Sunstige Dorstellungen  (keine Festsetzungen)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               (keine Festsetzungen)
                                                                                                                                                                      3636
                                                                                                                                                   36

                                                                                                                                                                                                                                                                            0
                                                                                                                                                                                                                                                                        0,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 8. Sunstige Dorstellungen (keine Festsetzungen)
                                                                                                                                                                                                                                                           0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    24

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    bestehende Geböude
                                                                                                                                                                                                                                                        ,0          3,05 0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Gor

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        24              24

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     bestehendebestehende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Geböude Geböude
                                                                                                                                                                                                                                                                 355,0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Whs             Whs

                                                                                                                                                                                                                                                      35
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gor
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Gor

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               24

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    bestehende Geböude
                                                                                                                                             1741/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Gor

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    bestehende Flurst�cksgrenze
                                                                                                             31

                                                                                                                                   1741/2 1741/2                                                                                                                  3                                                                           1823

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     bestehendebestehende     Flurst�cksgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Flurst�cksgrenze
                                                                                                         3131

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    mit zugehüriger
                                                                                   31

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1823

                                                                                                                                           1741/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1823

                                                                                                                                              1741/1                                                                                                                                                                                             mitbestehende
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     mit zugehüriger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             1823    zugehürigerFlurst�cksgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Flurst�cksnummer
                                                                                                                                    1741/1 1741/1                                                                                                                                                                                                   mit zugehüriger
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Flurst�cksnummer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Flurst�cksnummer
                                                                                                                                            1741/1                                   "Houbers Noturresurt"                                                                                                                                          Flurst�cksnummer
                                                                                                                                                                           "Houbers"Houbers Noturresurt"
                                                                                                                                                                                    Noturresurt"                                                                                                                                                    Strumleitungsochse
                                                                                                                                                                                   "Houbers Noturresurt"                                                                                                                                         Strumleitungsochse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Strumleitungsochse
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Strumleitungsochse
                                                                        1746/3
                                                               1746/3 1746/3               /4                                                                                                                                                                          LR
                                                                      1746/34         /446                                                                                                                                                                           LR
                                                                             /                                                                                                                                                                             LR
                                                                          46      4167/4                                                                                                                                                                              LR
                                                                       17      1746
                                                                                                                                                        34

                                                                               17                                                                                                              107.00
                                                                                                                                                          3434
                                                                                                                                    34

                                                                                                                                                                                        107.00107.00
                                                                                                             StSt
                                                                                                                             3/5

                                                                                                       St                                                                                     107.00
                                                                                                                     137/534/5
                                                                                                   3/5

                                                                                                             St
                                                                                                                       4
                                                                                             174

                                                                                                                 17147

                                                                                                          StSt                                                                                Feuerwehrzufohrt
                                                                                                    St    St                                                                                hrzufohrthrzufohrtt
                                                                                                                                                                                     FeuerweFeuerwe                                                                                                          1738
                                                                                                                                                                                            Feuerwehrzufohr                                                                                        1738    1738
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            1738
            1746/2
1746/2    1746/2
                                                                         27

         1746/2
                                                                    27 27

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          STADTPLANUNG
                                                   27

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       STADTPLANUNG
                                                                                                                                        1737                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  STADTPLANUNGRAHMENPLANUNG

                                                                                                                      1737            1737                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             RAHMENPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           STADTPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          BÜRGERBETEILIGUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              RAHMENPLANUNG
                                                                                                                                      1737                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             BÜRGERBETEILIGUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           RAHMENPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          LANDSCHAFTSPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BÜRGERBETEILIGUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       LANDSCHAFTSPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           BÜRGERBETEILIGUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ARTENSCHUTZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              LANDSCHAFTSPLANUNG
                                              1736/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ARTENSCHUTZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ARTENSCHUTZ  LANDSCHAFTSPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          IMMISSIONSSCHUTZ
                                     1736/2 1736/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     IMMISSIONSSCHUTZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ARTENSCHUTZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          FREIRAUMPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              IMMISSIONSSCHUTZ
                                            1736/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     FREIRAUMPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           IMMISSIONSSCHUTZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              FREIRAUMPLANUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           FREIRAUMPLANUNG
                                                                       17 /3
                                                                     173636
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    88046 Friedrichshofen                Ottu-Lilienthol-Stroäe 4             T. 07541/38875-0              M. infu@meixner-stodtentwicklung.de
                                                    1736/3               /3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     88046 Friedrichshofen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   88046 Friedrichshofen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Ottu-Lilienthol-Stroäe 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ottu-Lilienthol-Stroäe 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          T. 07541/38875-0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              T. 07541/38875-0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        M. infu@meixner-stodtentwicklung.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            M. infu@meixner-stodtentwicklung.de
                                                                     1736/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       MGS-19-A052
                                                                                                                                                          32

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 PROJEKT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Londkreis
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                88046 Friedrichshofen   Oberollgöu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Ottu-Lilienthol-Stroäe 4                         T. 07541/38875-0               M. infu@meixner-stodtentwicklung.de
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              MGS-19-A052
                                                                                                                                                            32 32

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            PROJEKT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               MGS-19-A052 MGS-11397-001
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Londkreis Londkreis                Oberollgöu
                                                                                                                                         32

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              PROJEKT          MASSNAHME
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Oberollgöu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Stodt/Gemeinde          Morktgemeinde Oberstoufen                                          MASSNAHME
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               PROJEKT MGS-11397-001
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            MGS-19-A052
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Londkreis                Oberollgöu Oberstoufen                               MASSNAHME        MGS-11397-001
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BEARBEITET   09.02.2022    sunt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Stodt/Gemeinde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Stodt/Gemeinde                     Morktgemeinde
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Morktgemeinde    Oberstoufen
                                                                                                    30

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               MASSNAHME09.02.2022
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           BEARBEITET                 sunt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             MGS-11397-001
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              BEARBEITET       09.02.2022          sunt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Stodt/Gemeinde           Morktgemeinde Oberstoufen
                                                                                                      30 30
                                                                              30

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  09.02.2022           sunt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ruufrrrfff
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                BEARBEITET
                                                                                                                      173 8/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       PROJEKTBEZEICHNUNG                                                                         AUFTRAGGEBER
                                                          25

                                                                                                                       8/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    PROJEKTBEZEICHNUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            vurhobenbezugener Bebouungsplon
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        AUFTRAGGEBER

                                                                                                         8/3 1738/4 173 8/4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Houbers Noturresurt e.K.
                                                     25 25

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   PROJEKTBEZEICHNUNG                                                                         AUFTRAGGEBER
                                            25

                                                                                                     173                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  vurhobenbezugener
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            PROJEKTBEZEICHNUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   vurhobenbezugener               Bebouungsplon
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Bebouungsplon                                                     HoubersHoubers   Noturresurt e.K.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        AUFTRAGGEBER
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Noturresurt
                                                                                                                    173                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Meerou 34 e.K.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                u
                                                                                                       8/3                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  "Houbers Noturresurt",     OT Kolzhufen
                                                                                            1738/3 1738/3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              u
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              w
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            vurhobenbezugener        Bebouungsplon                                                      Houbers Noturresurt e.K.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             t
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          "Houbers     Noturresurt", OT  Kolzhufen                                            Meerou Meerou
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     348753434

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             w
                                                                                                   173                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             "Houbers Noturresurt",      OT Kolzhufen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           w
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Oberstoufen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          tnt
                                                                                                                                                                 26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            "Houbers Noturresurt", OT Kolzhufen                                                         Meerou     34

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               w
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     87534   Oberstoufen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          n
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              87534 Oberstoufen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         E   t
                                                                                                                                                                   26 26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        n
                                       1736/1
                                                                                                                                              26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    PLANBEZEICHNUNG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       EEEn
                                     1736/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             87534 Oberstoufen
                            1736/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              PLANBEZEICHNUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Zeichnerischer Teil
                                                                               28

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   PLANBEZEICHNUNG
                                     1736/1                                                     34/2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Zeichnerischer       Teil
                                                                                 28 28

                                                                                             17                                                              1734/1                                                                                                                                                                                                                                                                Zeichnerischer PLANBEZEICHNUNG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Entwurf    Teil
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               vum 28.02.2022
                                                               28

                                                                                             34/2                                                   1734/1 1734/1                                                                              1727
                                                                                    1734/2 17 /2                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   EntwurfEntwurf Zeichnerischer     Teil
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            vum 28.02.2022
                                                                                                                                                                                                                   1727

                                                                                                                                                                                                                                             1727                                                                                                                                                                                               vum     28.02.2022                                                                     Moästob 1:500
                                                                                           1734                                                            1734/1                                                                   1727
                                                                                                                                                                                                                    1727

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Entwurf vum 28.02.2022
                                                                                                                                                                                                         1727

                                                                                                                                                                                                                                              1727                                                                                                                                                                                                                                                                            MoästobMoästob
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1:500 1:500 220218_Entwurf_vBP_Haubers.dwg
                                                                                                                                                                                                                      1727

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Moästob 1:500
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 220218_Entwurf_vBP_Haubers.dwg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      220218_Entwurf_vBP_Haubers.dwg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        220218_Entwurf_vBP_Haubers.dwg

          ▲ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hotelerweiterung „Haubers Naturresort“ Kalzhofen

          Brückensanierung                                                                                                                                                    der Kläranlage ist veraltet und                                                                           ca. 40.000,00 bis 50.000,00 Euro.                                                                                           auf den Markt und 30.000,00 Eu-
          Isnyer Straße                                                                                                                                                       muss erneuert werden. Die derzeit                                                                         Der Marktgemeinderat stimmte                                                                                                ro auf den Tourismus Eigenbetrieb
          Bei der Angebotseröffnung am                                                                                                                                        verbauten Produkte werden seit                                                                            der Maßnahme einstimmig zu und                                                                                              Oberstaufen (TEO). Der Marktge-
          8. März 2022 sind insgesamt fünf                                                                                                                                    längerer Zeit nicht mehr produ-                                                                           ermächtigte die Verwaltung die                                                                                              meinderat beschloss einstimmig,
          Angebote eingegangen. Das güns-                                                                                                                                     ziert und die Ersatzteilversorgung                                                                        Erneuerung der Automatisierung                                                                                              sich dem Angebot des Landkreises
          tigste Angebot lag bei 943.730,59                                                                                                                                   ist nicht mehr gewährleistet. In                                                                          an den günstigsten Bieter und                                                                                               anzuschließen.
          Euro. Der marktgemeinderat                                                                                                                                          einer in 2019 durchgeführten                                                                              die weiteren Angleichungen an
          genehmigte die Auftragsvergabe                                                                                                                                      IT-Sicherheitsanalyse wurde die                                                                           spezielle Anlagenteile und an das                                                                                           Oberstaufen Tourismus
          einstimmig. Die Maßnahme soll im                                                                                                                                    Problematik mit hoher Priorität                                                                           Prozessleitsystem nach Abstim-                                                                                              Marketing GmbH (OTM):
          Frühjahr beginnen und die Brücke                                                                                                                                    eingestuft. Im Haushalt 2022                                                                              mung mit den Herstellerfirmen                                                                                               Wirtschaftsplan 2022
          über Bahnlinie und Argenstraße                                                                                                                                      wurde die Umsetzung der                                                                                   bzw. Dienstleistern zu vergeben.                                                                                            Tourismusdirektorin Constanze
          muss insgesamt für vier Monate                                                                                                                                      Maßnahme eingeplant. Bei einer                                                                                                                                                                                                        Höfinghoff trägt den Wirtschafts-
          komplett gesperrt werden. Es wird                                                                                                                                   beschränkten Ausschreibung sind                                                                           Oberflächenbehandlungen von                                                                                                 plan 2022 dem Marktgemeinde­
          versucht, den Durchgangsverkehr                                                                                                                                     insgesamt drei Angebote einge-                                                                            Straßen im Gemeindegebiet                                                                                                   rat vor. In der Sitzung des OTM-
          vorab umzuleiten, damit generell                                                                                                                                    gangen. Die Kosten belaufen sich                                                                          Der Landkreis Oberallgäu hat im                                                                                             Aufsichtsrates am 7. Februar 2022
          weniger Autos durch den Ort                                                                                                                                         auf ca. 216.202,41 Euro. Hinzu                                                                            vergangenen Jahr erneut eine                                                                                                wurde dieser bereits vorberaten.
          geleitet werden. Die Fertigstellung                                                                                                                                 kommen die Anbindungen von                                                                                Ausschreibung für die Oberflä-                                                                                              Der Wirtschaftsplan hat ein
          ist bis spätestens November 2022                                                                                                                                    speziellen Steuerungen einzelner                                                                          chenbehandlungen von Straßen                                                                                                Gesamtvolumen in Höhe von 6,3
          geplant.                                                                                                                                                            Anlagenteile und die Anbindung                                                                            durchgeführt. Der Markt Ober­                                                                                               Millionen Euro, eine Nettokredit-
                                                                                                                                                                              an das Prozessleitsystem mit                                                                              staufen schließt sich dem Ange-                                                                                             aufnahme ist nicht vorgesehen.
          Erneuerung der Automati-                                                                                                                                            entsprechender Visualisierung.                                                                            bot, wie die Jahre zuvor, an. Insge-                                                                                        Der Marktgemeinderat stimmte
          sierung auf der Kläranlage                                                                                                                                          Diese Arbeiten werden einzeln an                                                                          samt beträgt der Auftragsumfang                                                                                             dem Wirtschaftsplan 2022 der
          Oberstaufen                                                                                                                                                         die jeweiligen Firmen vergeben                                                                            voraussichtlich 150.000,00 Euro,                                                                                            Oberstaufen Tourismus Marketing
          Die gesamte Steuerungstechnik                                                                                                                                       und die Kosten belaufen sich auf                                                                          hiervon entfallen 120.000,00 Euro                                                                                           GmbH (OTM) einstimmig zu.

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FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
                                                                                                                         www.oberstaufen.info

Aquaria Erlebnisbad-Betriebs        nalkosten liegen bei 1,42 Mio.        bestehend aus Erfolgs- und Ver-     finanzministeriums vom Januar
GmbH: Änderung des Wirt-            Euro. Die betrieblichen Auf-          mögensplan sowie dem Stellen-       2021 ergeben können, für die
schaftsplans 2022                   wendungen sind mit 700.000,00         plan, vorberaten. Tourismusdirek-   Jahre 2018 bis 2021 von mindes-
Geschäftsführerin Heidi Köberle     Euro kalkuliert, hier ist die Pacht   torin Constanze Höfinghoff geht     tens 1 Mio. Euro im Wirtschafts-
erklärt dem Marktgemeinderat,       an den Tourismus Eigenbetrieb         beim TEO für das Jahr 2022          plan nach Rücksprache mit dem
dass aufgrund der Pandemie          Oberstaufen (TEO) in Höhe von         von einem Defizit in Höhe von       Steuerbüro unberücksichtigt
das Aquaria für insgesamt           500.000,00 Euro mit eingerech-        2,34 Mio. Euro und einer vor­       bleiben, nachdem bislang kein
11 Monate geschlossen werden        net. Eine Steuernachzahlung in        gesehenen Kreditaufnahme in         Steuerbescheid vorliegt und die
musste. Für dieses Jahr fehlen in   Höhe von über 500.000,00 Euro         Höhe von 4,08 Mio. Euro aus.        derzeitige Rechtslage noch
den Monaten Januar und Februar      ist im Finanzplan für das Jahr        Der Marktgemeinderat beschließt     unklar ist.
bereits 28.000 Gäste, da das Bad    2023 einberechnet. Der Marktge-       einstimmig den Wirtschaftsplan
nur eine beschränkte Anzahl an      meinderat stimmte der Änderung        des Tourismus Eigenbetriebs         Genehmigung Haushaltsplan
Gästen einlassen durfte. Deshalb    des Wirtschaftsplans 2022 ohne        Oberstaufen (TEO) für das Jahr      mit Haushaltssatzung 2022
muss der im November 2021           Gegenstimme zu.                       2022. Außerdem nimmt der            samt Anlagen
genehmigte Wirtschaftsplan für                                            Marktgemeinderat – wie auch         Der Haushaltsplan wurde im letz-
das Jahr 2022 geändert werden.      Tourismus Eigenbetrieb                schon der Tourismusausschuss        ten Mitteilungsblatt ausführlich
Für das Jahr 2022 wird nun mit      Oberstaufen (TEO):                    – zustimmend zur Kenntnis,          dargestellt. Alle weiteren Unter-
Umsatz­erlösen in Höhe von          Wirtschaftsplan 2022                  dass eventuelle Umsatzsteuer-       lagen stehen Ihnen auf unserer
ca. 3,2 Mio. Euro gerechnet,        Der Tourismusausschuss hat in         rückzahlungen und mögliche          Homepage unter www.oberstau-
die Material­kosten betragen        seiner Sitzung vom 7. Februar         Entnahmegewinne, die sich aus       fen.info/aktuelles/rathaus-aktuell/
1,1 Mio. Euro und die Perso-        2022 den Wirtschaftsplan 2022,        dem Schreiben des Bundes­           haushalt/ zur Verfügung.

Bekanntmachungen
– Zur öffentlichen Auslegung       im Bereich des vorhabenbezoge-        in der Zeit vom 11. April bis       Internet eingesehen werden:
   des vorhabenbezogenen            nen Bebauungsplanes „Holzbau          11. Mai 2022 im Rathaus des         https://www.oberstaufen.info/
   Bebauungsplanes „Holzbau         Heinle“ und dem Entwurf des vor-      Marktes Oberstaufen (Schloßstra-    aktuelles/rathaus-aktuell/
   Heinle“                          habenbezogenen Bebauungspla-          ße 8, 87534 Oberstaufen) Zimmer     bekanntmachungen/
– Zur öffentlichen Ausle-          nes „Holzbau Heinle“ jeweils mit      33 während der allgemeinen          https://geoportal.bayern.de/
   gung der 15. Änderung des        Begründung in der Fassung vom         Öffnungszeiten zu jedermanns        bauleitplanungsportal
   Flächennutzungsplanes im         15. Februar 2022 gebilligt und        Einsicht öffentlich aus.            Hinweis: Die vollständige Bekannt-
   Bereich des vorhabenbe-          die öffentliche Auslegung gem.        Ergänzend zur öffentlichen          machung wird an der amtlichen
   zogenen Bebauungsplanes          § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.            Auslegung kann der Entwurf mit      Anschlagtafel vor dem Rathaus
   „Holzbau Heinle“                 Die Entwürfe mit Begründung           Begründung in der Fassung vom       und im Internet veröffentlicht.
Der Marktgemeinderat des            in der Fassung vom 15. Februar        15. Februar 2022 und den nach
Marktes Oberstaufen hat in seiner   2022 und die nach Einschätzung        Einschätzung des Marktes we-        Oberstaufen, im März 2022
öffentlichen Sitzung am 10. März    der Gemeinde wesentlichen,            sentlichen, bereits vorliegenden
2022 den Entwurf zur 15. Ände-      bereits vorliegenden umweltbe­        umweltbezogenen Stellungnah-        gez.: Martin Beckel,
rung des Flächennutzungsplanes      zogenen Stellungnahmen liegen         men unter folgender Adresse im      Erster Bürgermeister

Bekanntmachungen
– Zur öffentlichen Auslegung       nen Bebauungsplanes „Haubers          liegen in der Zeit vom 11. April    eingesehen werden:
   der 16. Änderung des             Naturresort“ in der geänderten        bis 11. Mai 2022 im Rathaus des     https://www.oberstaufen.info/
   Flächennutzungsplanes im         Fassung vom 10. März 2022 und         Marktes Oberstaufen (Schloßstra-    aktuelles/rathaus-aktuell/
   Bereich des vorhabenbe-          den Entwurf des vorhabenbezo-         ße 8, 87534 Oberstaufen) Zim-       bekanntmachungen/
   zogenen Bebauungsplanes          genen Bebauungsplanes „Hau-           mer 33 während der allgemeinen      https://geoportal.bayern.de/
   „Haubers Naturresort“            bers Naturresort“ in der Fassung      Öffnungszeiten zu jedermanns        bauleitplanungsportal
– Zur öffentlichen Auslegung       vom 28. Februar 2022 jeweils          Einsicht öffentlich aus.            Hinweis: Die vollständige
   des vorhabenbezogenen            mit Begründung gebilligt und die      Ergänzend zur öffentlichen Ausle-   Bekanntmachung wird an der
   Bebauungsplanes „Haubers         öffentliche Auslegung gem.            gung können die Entwürfe mit        amtlichen Anschlagtafel vor
   Naturresort“                     § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.            Begründung in der Fassung vom       dem Rathaus und im Internet
Der Marktgemeinderat des            Die Entwürfe mit Begründung           10. März 2022, bzw. 28. Februar     veröffentlicht.
Marktes Oberstaufen hat in seiner   in der Fassung vom 10.3. bzw.         2022 und den nach Einschät-
öffentlichen Sitzung am 10. März    28.2.2022 und die nach Einschät-      zung des Marktes wesentlichen,      Oberstaufen, im März 2022
2022 den Entwurf zur 16. Ände-      zung der Gemeinde wesentli-           bereits vorliegenden umweltbe-
rung des Flächennutzungsplanes      chen, bereits vorliegenden um-        zogenen Stellungnahmen unter        gez.: Martin Beckel,
im Bereich des vorhabenbezoge-      weltbezogenen Stellungnahmen          folgender Adresse im Internet       Erster Bürgermeister

                                                               Wir suchen laufend

                                                                 OBJEKTE
                                                           für vorgemerkte Kunden !
                                                          Kostenlose Wertermittlung
               Rufen Sie uns an -                            Diskrete Abwicklung
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FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
www.oberstaufen.info

Die Friedhofsverwaltung informiert:                                          Oberstaufen setzt Zeichen
Kiesfläche wird                       hofssatzung unter § 13 die Pflege
                                                                             für den Frieden
zu Rasenfläche                        und gärtnerischen Gestaltung der
Auch in diesem Jahr wird die          Grabstätte mit dem Hinweis auf
Gestaltung des Friedhofs mit          die Rasenfläche um die Gräber
Bepflanzung und Einebnungen           erweitert. Wir möchten den
fortgesetzt. Dabei werden, wie        Friedhof Zug um Zug schöner ge-
2019 in der Sektion bei der Fried-    stalten. Bitte helfen Sie uns dabei!
hofskapelle, so nach und nach         Die aktuelle Friedhofssatzung
die Kiesflächen und Gräberum-         sowie die Bestattungsgebühren-
randungen durch Rasen ersetzt,        satzung können im Internet unter
um dem Friedhof zukünftig ein         www.oberstaufen.info/buerger-
einheitliches Bild zu geben. Dafür    service/ortsrecht/oeffentliche-ein-
wurde bereits 2020 in der Fried-      richtungen/ eingesehen werden.

Kontrolle der Kanal-
Grundstücksanschlüsse
                                                                             Im letzten Jahr musste schweren      sprechen für sich. Wir erhoffen
Um eine sichere Entsorgung zu         • Evtl. Ablagerungen auf der          Herzens in einer Marktgemeinde­      uns alle ein baldiges Ende dieses
gewährleisten, ist die Kontrolle         Schachtberme rausspritzen.          ratsitzung das Schicksal der         furchtbaren Krieges.
der Grundstücksentwässerungs-         • Sind Beschädigungen oder            „Friedenslinde“ am Bahnhofplatz      Wir laden Sie herzlich zu einer
anlagen inkl. der Schächte unum-         Wassereintritt an den Schäch-       besiegelt werden. Der Baum war       Gedenkfeier mit musikalischer
gänglich. Störungen im Kanalsys-         ten sichtbar?                       hohl und stellte daher ein hohes     Umrahmung durch die Staufner
tem können unter Umständen zu                                                Sicherheitsrisiko dar. Die Linde     Blasmusik am Sonntag, 3. April,
erheblichen Schäden am Gebäu-         Befindet sich in Ihren Entsor-         wurde seinerzeit von Heimkeh-        um 12.00 Uhr in den Oberstau-
de führen. Im Verhältnis hierzu       gungsanlagen ein Rückstauver-          rern aus dem deutsch-französi-       fenPARK vor der Musikbühne
ist die Kontrolle der Schächte        schluss? Kontrollieren Sie die         schen Krieg 1870/71 im Garten        ein. Nach der Begrüßung durch
bzw. Anlagenteile verschwindend       Funktion des Bauteils. Die meis-       des Kaffeewirts (Gasthof Post)       Ersten Bürgermeister Martin
gering. Die Schachtabdeckungen        ten Rückstauverschlüsse funkti-        aus Dankbarkeit gepflanzt und        Beckel werden Dekan Pfarrer
müssen jederzeit frei zugänglich      onieren nach einer gewissen Zeit       stellte seitdem ein Mahnmal für      Karl-Bert Matthias und Pfarrer
sein, um in evtl. auftretenden        ohne Wartung nicht mehr.               den Frieden dar. Die Mitglieder      Frank Wagner die Segnung der
Notfällen schnell reagieren zu                                               des Marktgemeinderates und die       Friedenslinde vornehmen. Mit
können.                               Fettabscheider. Wann wurde der         Krieger- und Soldatenkamerad-        einem gemeinsamen Friedens-
                                      Fettabscheider das letzte Mal          schaft Oberstaufen wünschten         gebet wollen wir den Gedenkakt
Checkliste der empfehlens­            geleert? Funktioniert das Bauteil      sich eine baldige Ersatzpflanzung    beschließen.
werten Arbeiten bei                   noch einwandfrei? Entsorgungs-         an einem anderen geeigneten          Haben Sie es bereits entdeckt?
Pumpschächten                         nachweise sind unaufgefordert          Standort. In diesem Jahr soll        Unsere Mitarbeiter des Bauhofs
• Reinigen des Schachtes und der     dem Bauamt vorzulegen.                 nun eine neue Friedenslinde im       haben an der Lourdeskapelle in
   Anlagenteile (abspritzen, besei-                                          OberstaufenPARK ihren Platz          der Schloßstraße ein Friedenszei-
   tigen von Ablagerungen).           Bei privaten Pumpanlagen obliegt       finden.                              chen mit Stiefmütterchen (siehe
• Beseitigen von Fettrückstän-       die Wartung und Reparatur der          Mit der Neupflanzung eines           Foto) gepflanzt. Bänke am neu
   den, Ablagerungen an den           Pumpe und Steuerungseinrich-           jungen Baumes will die Markt-        gestalteten Beet laden zum Ver-
   Schachtwänden und an den           tungen dem jeweiligen Anlie-           gemeinde ein deutliches Zeichen      weilen ein. Schauen Sie doch mal
   Kontaktgebern für die Pumpen-      ger. Um im Notfall hier schnell        der Hoffnung und des Friedens        vorbei. Außerdem haben wir aus
   steuerung.                         reagieren zu können empfehlen          setzen und sich so auch solida-      Solidarität mit der ukrainischen
                                      wir Ihnen die Kontaktaufnahme          risch mit den ukrainischen Flücht-   Bevölkerung Flaggen in deren
Checkliste für Grundstücks­           mit einem Sanitärfachbetrieb. Mit      lingen erklären. Die dramatischen    Landesfarben am Rathaus, am
anschlüsse mit Ablauf im              dem können Sie im als Vorsorge         und schockierenden Nachrich-         Kurhaus sowie am Ortseingang
freien Gefälle                        Möglichkeiten der Störungsbe-          ten und Bilder aus der Ukraine       angebracht.
• Läuft das Wasser im Schacht        seitigung abklären. Auch führen
   ab? Sollte dies nicht der Fall     diese Betriebe regelmäßige Kont-
   sein, sind evtl. vorhandene Ab-    rollen und Wartungen durch.
   lagerungen in der Schachtsohle                                            Erfassung von Hilfsangeboten
   mit reichlich Wasser weg zu        Sollten Sie Unregelmäßigkeiten         für die Flüchtlinge aus der Ukraine
   spritzen. Führt dies nicht zum     feststellen oder Mängel sichtbar
   Erfolg bzw. baut sich weiterer     werden bitten wir Sie, das Bau-        Immer mehr Bürgerinnen und           (Wohnungen zur Vermietung
   Rückstau auf, ist das Bauamt zu    amt umgehend zu verständigen.          Bürger bieten ihre Hilfe für die     oder vorübergehende Unterbrin-
   informieren.                       Tel. 08386/9300341 oder                Flüchtlinge aus der Ukraine an.      gung), Dolmetscher-­Tätigkeiten,
                                      oliver.pfaeffle@oberstaufen.info       Im Landratsamt Oberallgäu häu-       Transportmöglichkeiten oder
                                                                             fen sich die Anfragen. Um einen      sonstige Hilfen angeben. Die
                                                                             besseren Überblick zu bekom-         Informationen werden von uns
                                                                             men, haben wir auf unserer Inter-    gesammelt und an die zustän-
Problemmüllsammlung am 12. April                                             netseite www.oberstaufen.info        digen Stellen weitergeleitet, die
im Markt Oberstaufen                                                         ➛ Aktuelles ➛ Hilfe für die Uk-      bei Bedarf auf Sie zukommen
                                                                             raine ein Formular eingerichtet,     werden.
Steibis, Unterer Parkplatz an der     11.00 bis 12.30 Uhr                    über welches Sie Ihre Hilfe anbie-   Bei weiteren Fragen können Sie
Kirche: 9.30 bis 10.00 Uhr            Thalkirchdorf, Parkplatz Thaler        ten können. Sie können Angaben       gerne eine E-Mail an Hauptamt@
Oberstaufen, Wertstoffhof:            Festsaal: 13.00 bis 14.00 Uhr.         über Aufent­haltsmöglichkeiten       oberstaufen.info schicken.

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FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
                                                                                                                              www.oberstaufen.info

Gemeinderäte erteilen grünes Licht für eCarsharing-Angebot
bei ausreichendem Bürgerinteresse
Jetzt vorregistrieren                  sich finden, die einen Beitrag zum    In Oberstaufen hat der Markt-         sich die einmalige Anmeldege-
Acht Oberallgäuer Kommunen             sparsamen Umgang mit Ressour-         gemeinderat vorbehaltlich eines       bühr“, erklärt Tobias Sirch vom
beteiligen sich an Projekt für nach-   cen leisten wollen – ein Thema        ausreichenden Interesses ebenfalls    gleichnamigen Autohaus, das die
haltige Mobilität. Bürgerinnen und     das jeden Tag an Bedeutung            für ein Carsharing-Angebot ge-        Fahrzeuge zur Verfügung stellt.
Bürger können sich vorregistrieren.    gewinnt“.                             stimmt. Derzeit reicht die Zahl der   Mit der Vorregistrierung gehe man
                                       Vorausgegangen waren im ver-          Vorregistrierungen noch nicht aus,    keinerlei Verpflichtung ein, betont
Die Menschen im ländlichen             gangenen Jahr Tests in verschie-      um das Angebot mit wirtschaftlich     er. Eine genügend große Zahl an
Bereich sind in vielen Lebenssitua-    denen Projekt-Kommunen. Dabei         vertretbarem Aufwand umzuset-         Voranmeldungen signalisiere dem
tionen auf das Auto angewiesen.        sollte den interessierten Bürgerin-   zen. Bürgerinnen und Bürger, für      Autohaus Sirch, dass genügend
Acht Oberallgäuer Gemeinden ar-        nen und Bürgern Elektromobilität      die die Nutzung eines E-Autos         Interessenten vorhanden seien.
beiten daher gemeinsam mit dem         und Carsharing erlebbar gemacht       im Carsharing von Interesse ist,
Landkreis Oberallgäu an nachhal-       werden. Beim Carsharing werden        werden deshalb gebeten, sich          Eine spätere Registrierung kostet
tigen Mobilitätsalternativen zum       Autos gemeinschaftlich genutzt        baldmöglichst für eine Vorregist-     einmalig 39 Euro. Darüber hinaus
Auto mit Verbrennungsmotor,            und ganz modern per Handy-App         rierung zu melden.                    fallen keine monatlichen Fixkosten
beispielsweise einem Carsharing        erst gebucht und sogar geöffnet.                                            an. Wer ein Auto mietet, zahlt pro
mit Elektroautos. Das Amt für          Das Interesse am Angebot im Rah-      Vorregistrierungen werden im          Stunde 3,50 Euro plus 0,29 Cent
ländliche Entwicklung Schwaben         men des AllgaEu-mobil-Projekts,       Bürgerbüro des Rathauses Ober­        pro Kilometer. Gebucht werden
förderte die Planungsphase. Die        das vom Energie- und Umweltzen-       staufen von Frau Beate Schneider      kann das E-Auto über eine App.
Umsetzung schultern die Kom-           trum Allgäu (eza!) geleitet wird,     entgegengenommen, Telefon             Auch das Öffnen der Fahrzeuge
munen selbstständig. Mittlerweile      war überaus positiv.                  08386/9300-30, E-Mail: Beate.         funktioniert über das Smartphone
haben alle Gemeinderäte ihre                                                 Schneider@oberstaufen.info.           oder die Kundenkarte. Die Nut-
Zustimmung dafür erteilt.              Nachdem die Gemeinderäte nun          Bitte setzen Sie sich bei Interesse   zenden können übrigens auf alle
                                       grünes Licht gegeben haben, geht      mit Frau Schneider in Verbindung.     E-Autos in den teilnehmenden
„Über die Offenheit der Gemein-        es jetzt um die konkrete Umset-       Die Vorregistrierung erfolgt unter    Gemeinden zurückgreifen, egal in
deräte für die neuen Mobilitätslö-     zung des E-Carsharing-Modells         anderem durch die Abgabe einer        welcher Kommune sie registriert
sungen freue ich mich“ kommen-         vor Ort. In Altusried, Buchenberg,    Einverständniserklärung, welche       sind. Allerdings muss das Auto
tiert Landrätin Indra Baier-Müller     Dietmannsried, Durach, Wiggens-       auf der Internetseite des Marktes     dann dorthin zurückgebracht wer-
die Gemeinderatsbeschlüsse. „Das       bach und Wildpoldsried soll den       neben weiteren Informationen zu       den, wo man gestartet ist. Auch
zeigt uns, dass es richtig war, das    Bürgern jeweils ein Elektroauto       finden ist:                           Einwohner von Nachbargemein-
AllgaEu-mobil-Projekt zu konzi-        zum Mieten angeboten werden. In       https://www.ober­staufen.info/        den sind nicht ausgeschlossen.
pieren. Nun bin ich sehr gespannt,     Waltenhofen plant man sogar mit       aktuelles/rathaus-aktuell/berichte/
wie viele Nutzerinnen und Nutzer       zwei E-Autos.                         „Wer sich vorregistriert, spart

Der EZA-Energietipp                                                          Die Verkehrsüberwachung
Runter beim Gas- und                   die Heizungsanlage für die
                                                                             möchte daran erinnern, …
Ölverbrauch                            Wärmegewinnung unterstützen.
                                                                             …dass schon seit dem                  rechtswidrige Parken an engen
Beim Heizen Öl und Gas ein-            Dafür gibt es eine Förderung von
                                                                             9. November 2021 die Novelle          oder unübersichtlichen
zusparen, ist gerade jetzt das         30 Prozent der Investitionskosten.
                                                                             der Straßenverkehrsordnung            Straßenstellen bzw. im Bereich
Gebot der Stunde. Eine Sofort-         Steht ein Heizungstausch an,
                                                                             mit höheren Bußgeldern zur            einer scharfen Kurve sieht die
Maßnahme ist beispielsweise das        sollte man über einen Brennstoff-
                                                                             Verbesserung der Sicherheit im        BKatV-Novelle eine Geldbuße
Entlüften der Heizkörper. Falls das    wechsel nachdenken. Weg von
                                                                             Straßenverkehr im Allgemeinen         von 35 Euro vor. Für einen
nicht schon im Herbst erledigt         fossilen Energieträgern wie Öl
                                                                             und insbesondere für den              allgemeinen Halt- und Park­-
wurde, sollte man das spätestens       oder Gas, hin zu erneuerbaren
                                                                             Rad- und Fußverkehr in Kraft          verstoß können bis zu 25 Euro
jetzt tun.                             Energien wie Pellets oder einer
                                                                             getreten ist. Das Parken auf          fällig werden.
Wichtig ist auch, dass die Heiz-       Wärmepumpe.
körper und Thermostate nicht                                                 Geh- und Radwegen kann
durch Vorhänge verdeckt werden         Weitere Informationen zu den          nun bis zu 110 Euro kosten.           Die Verkehrsüberwachung ist
oder Möbelstücke davorstehen.          gemeinsamen Energiebera-              Bei schwereren Verstößen ist          an diesen bundeseinheitlichen
Zudem sollten alle Thermostate         tungsangeboten von eza! und           darüber hinaus der Eintrag eines      Bußgeldkatalog gebunden
im Raum immer auf dieselbe             Verbraucherzentrale gibt es unter     Punktes im Fahreignungsregister       und bittet grundsätzlich alle
Stufe eingestellt werden – einen       Telefon 0831/9602860 oder un-         vorgesehen, wenn durch das            Verkehrsteilnehmer: Geben Sie
Heizkörper voll auf und den            ter der bundesweiten kostenfrei-      verbotswidrige Parken oder            aufeinander Acht und nehmen
anderen ganz zu zudrehen, ist          en Hotline 0800/809802400             Halten auf u.a. Geh- und Rad-         Sie Rücksicht.
ineffizient.                           und im Internet unter                 wegen andere Verkehrsteilneh-
Darüber hinaus sollte man sich         www.eza-energieberatung.de            mer behindert oder gefährdet          In diesem Zusammenhang
auch über langfristige Maßnah-                                               werden. Darüber hinaus ist für        möchten wir darauf hinweisen,
men Gedanken machen. Dazu              Eza Energieberatung                   das unberechtigte Parken auf          dass die Parkplätze am Fried-
zählt die Installation von Solarkol-   in Oberstaufen                        einem Schwerbehinderten-              hof kostenfrei benutzt werden
lektoren auf dem Dach als Ergän-       Unabhängige, fundierte Beratung       Parkplatz eine Geldbuße von           können. Allerdings ist die Park-
zung zum Heizsystem. Bereits mit       und weitere Infos zum Thema           55 Euro vorgesehen. Ebenfalls         zeit auf eine Höchstparkdauer
kleineren Solarthermie-Anlagen         Energie und Kosten sparen gibt        für das unberechtigte Parken          von 2 Stunden begrenzt, damit
kann von Mai bis September das         es beim eza!-Energieberater           auf einem Parkplatz für elekt-        den Friedhofsbesuchern stets
Warmwasser komplett bereitge-          Dipl.-Ing. (FH) Tobias Waltner.       risch betriebene Fahrzeuge oder       eine Parkmöglichkeit gewährleis-
stellt werden. Mit einer größeren      Anmeldung erforderlich unter          einem Parkplatz für Carsharing-       tet werden kann. Der Nachweis
Kollektorfläche lässt sich in den      Tel. 08386/93003-46 bei Frau          Fahrzeuge ist nun eine Geldbu-        erfolgt durch die Auslage einer
Übergangsmonaten zusätzlich            Riedel im Bauamt.                     ße von 55 Euro fällig. Für das        Parkscheibe.

                                                                                                                                                  9
FREITAG, 1. APRIL 2022 - E7 - Markt Oberstaufen
Rathaus
www.oberstaufen.info

Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
                                                                                                                durch Ihre steuerliche Vertretung
                                                                                                                erfolgen.

                                                                                                                Sie haben Eigentum in
                                                                                                                anderen Bundesländern?
                                                                                                                Für Grundvermögen sowie Be-
                                                                                                                triebe der Land- und Forstwirt-
                                                                                                                schaft in anderen Bundesländern
                                                                                                                gelten andere Regelungen für
                                                                                                                die Erklärungsabgabe als in Bay-
                                                                                                                ern. Informationen stehen unter
                                                                                                                www.grundsteuerreform.de zur
                                                                                                                Verfügung.

                                                                                                                Sie benötigen weitere
                                                                                                                Informationen oder
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                                                                                                                der Grundsteuererklärung unter-
                                                                                                                stützen, sowie die wichtigsten
                                                                                                                Fragen rund um die Grundsteuer
                                                                                                                in Bayern finden Sie online unter
                                                                                                                www.grundsteuer.bayern.de
                                                                                                                Bei Fragen zur Abgabe der
                                                                                                                Grundsteuererklärung ist die
                                                                                                                Bayerische Steuerverwaltung in
Neuregelung der                      der erklärten Angaben den sog.      rung abzugeben. Hierzu werden
                                                                                                                der Zeit von Montag bis Don-
Grundsteuer                          Grundsteuermessbetrag fest          Sie durch Allgemeinverfügung
                                                                         des Bayerischen Landesamt für          nerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Für die Städte und Gemeinden         und übermittelt diesen an die
                                                                         Steuern im Frühjahr 2022 öffent-       und Freitag von 08.00 bis
ist die Grundsteuer eine der         Kommune. Die Eigentümerinnen
                                                                         lich aufgefordert.                     16.00 Uhr auch telefonisch für
wichtigsten Einnahmequellen.         und Eigentümer erhalten über
                                                                                                                Sie erreichbar: 089/30700077.
Sie fließt in die Finanzierung der   die getroffene Feststellung des
                                                                         Für die Erklärung sind die             In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio.
Infrastruktur, zum Beispiel in       Finanzamtes einen Bescheid,
                                                                         Eigentumsverhältnisse und              Feststellungen zu treffen –
den Bau von Straßen und dient        sog. Grundsteuermessbescheid.
                                                                         die tatsächlichen baulichen            aufgrund der Menge der zu
der Finanzierung von Schulen         Der durch das Finanzamt festge-
                                                                         Gegebenheiten am 1. Januar             bearbeitenden Grundsteuer-
und Kitas. Sie hat Bedeutung für     stellte Grundsteuermessbetrag
                                                                         2022 maßgeblich, sog. Stichtag.        erklärungen sehen Sie bitte
jeden von uns.                       wird dann von der Kommune
                                                                                                                von Rückfragen zum Bearbei-
                                     mit dem sog. Hebesatz multipli-
                                                                         Was ist zu tun?                        tungsstand Ihrer Grundsteuer­
Das Bundesverfassungsgericht         ziert. Den Hebesatz bestimmt
                                                                         Ihre Grundsteuererklärung              erklärung ab.
hat die bisherigen gesetzlichen      jede Kommune selbst. Die tat-
Regelungen zur Bewertung von         sächlich nach neuem Recht           können Sie in der Zeit vom 1. Juli
                                                                         2022 bis spätestens 31. Oktober        Hängen die Grundsteuer­
Grundstücken für Zwecke der          zu zahlende Grundsteuer wird
                                                                         2022 bequem und einfach elek-          reform und der Zensus
Grundsteuer im Jahr 2018 für         den Eigentümerinnen und Eigen-
                                                                         tronisch über das Portal ELSTER        2022 zusammen?
verfassungswidrig erklärt.           tümern in Form eines Bescheids,
                                                                         – Ihr Online-Finanzamt unter           Das Bayerische Landesamt für
                                     sog. Grundsteuerbescheid, von
                                                                         www.elster.de abgeben.                 Statistik führt in 2022 einen
Der Bayerische Landtag hat           der Kommune mitgeteilt. Sie
                                                                                                                Zensus mit einer Gebäude- und
am 23. November 2021 zur             ist ab dem Jahr 2025 von den
                                                                         Sofern Sie noch kein Benutzer-         Wohnungszählung durch. Die
Neuregelung der Grundsteuer          Eigentümerinnen und Eigen-
                                                                         konto bei ELSTER haben, können         Grundsteuerreform und der Zen-
ein eigenes Landesgrundsteuer-       tümern an die Kommune zu
                                                                         Sie sich bereits jetzt registrieren.   sus sind voneinander unabhän-
gesetz verabschiedet.                bezahlen.
                                                                         Bitte beachten Sie, dass die Re-       gig. Weitere Informationen zum
                                                                                                                Zensus finden Sie unter
Von 2025 an spielt der Wert          Was bedeutet die                    gistrierung bis zu zwei Wochen
                                                                                                                www.statistik.bayern.de/
eines Grundstücks bei der            Neuregelung für Sie?                dauern kann.
                                                                                                                statistik/zensus.
Berechnung der Grundsteuer           Waren Sie am 1. Januar 2022
in Bayern keine Rolle mehr. Die      (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)      Sollte eine elektronische Abgabe
Grundsteuer wird in Bayern nicht     Eigentümer eines Grundstücks,       der Grundsteuererklärung für Sie
nach dem Wert des Grund-             eines Wohnobjekts oder eines        nicht möglich sein, können Sie            Das nächste Blättle
stücks, sondern nach der Größe       Betriebs der Land- und              diese auch auf Papier einreichen.
                                                                                                                     erscheint am
der Fläche von Grundstück und        Forstwirtschaft in Bayern? –        Die Vordrucke hierfür finden
Gebäude berechnet.                   Dann aufgepasst:                    Sie ab dem 1. Juli 2022 im In-               Donnerstag,
                                     Um die neue Berechnungsgrund-       ternet unter www.grundsteuer.                  14. April.
Wie läuft das Verfahren ab?          lage für die Grundsteuer fest-      bayern.de, in Ihrem Finanzamt
Das bisher bekannte, dreistufige     stellen zu können, sind Grund-      oder in Ihrer Gemeinde. Bitte                Der Anzeigen- und
Verfahren bleibt weiter erhalten.    stückseigentümerinnen und           halten Sie die Abgabefrist ein.               Redaktionssschluss
Eigentümerinnen und Eigen-           -eigentümer sowie Inhaberinnen
                                                                                                                      ist am Donnerstag,
tümer haben eine sog. Grund-         und Inhaber von land- und forst-    Sie sind steuerlich beraten?
steuererklärung abzugeben.           wirtschaftlichen Betrieben ver-     Selbstverständlich kann die                  7. April, 16.00 Uhr.
Das Finanzamt stellt auf Basis       pflichtet, eine Grundsteuererklä-   Grundsteuererklärung auch

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