Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
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www.immendingen.de Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 8 8 An diesem Wochenende: 35. Immendinger Weihnachtsmarkt
2 Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 WICHTIGE RUFNUMMERN DER GEMEINDE NOTRUFE BÜRGERMEISTERAMT IMMENDINGEN Feuerwehr 112 Internet: http://www.immendingen.de Polizei Notruf 110 E-Mail: gemeindeverwaltung@immendingen.de Polizeiposten Immendingen 9464-0 Sprechzeiten: Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Mo.- Fr. 7:30-16:30 Uhr (Vorwahl 07462) Nach Dienstschluss, Polizeidirektion Tutt. 07461 941-0 Zentrale 24-0 Stromversorgung Telefax 24-224 Für Immendingen und die Ortschaften Hattingen, Hintschingen, Bürgerservice 24-228 Mauenheim und Zimmern gilt: Energiedienst Netze GmbH Bürgermeister-Vorzimmer 24-242 - Service-Nummer 07623 92-1800 Hauptamt 24-221 - Störungs-Nummer 07623 92-1818 Standesamt/Friedhofsverwaltung/Rentenanträge 24-225 Für die Ortschaft Ippingen gilt folgende Telefonnummer: Finanzverwaltung 24-231 - EnBW Kundenservice GmbH 0800 9999966 Gemeindekasse 24-235 Gasversorgung Ortsbauamt 24-261 Badenova AG + Co. KG, Unter Haßlen 1, Tuttlingen 07462 9444-0 Gemeindebücherei Immendingen, Service u. Auskünfte 0800 2838485 Hindenburgstraße 2 Störungs- u. Notdienst 0800 2767767 Öffnungszeit: jeweils donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr Verbandskläranlage Immendingen-Geisingen 6433 Rufbereitschaft 0170 8603740 Schulen Wasserwerk Immendingen Reischach-Realschule mit WRS Immendingen 24-272 Rufbereitschaft 0173 3422305 Schlossschule-Grundschule 24-276 ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Förderschule 1730 Jugendhilfe unter einem Dach und Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird über eine Bandansage Schule des Lebens 924639 mitgeteilt bzw. durch die Rettungsleitstelle koordiniert. Hierfür gilt folgende Telefon-Nr.: 116 117 Schulsozialarbeiterin Ann Katrin Schilling, Mobil: 0172 8016355 Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- E-Mail: a.schilling-gvv@gmx.de linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärz- Jugendreferat ten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de Jugendreferent Wolfgang Weber, Mobil: 0174 6945355 Öffnungszeiten Notfallpraxis am Klinikum Tuttlingen: E-Mail: Jugendreferat-gvv@gmx.de An Werktagen 18:00 bis 22:00 Uhr Kindergärten An Samstagen, Sonn- und Feiertagen 08:00 bis 22:00 Uhr Kindertagesstätte Im Donaupark, Immendingen 9479460 DRK-Rettungsdienst: (ohne Vorwahl) 112 St. Josef, Immendingen 1525 Zahnarzt St. Bernhard, Hattingen 6748 Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der zahn- Sonnenstrahl, Ippingen 07706 5350 ärztlichen Notrufnummer 01803 222555-20 Rufnummern für fachärztliche Notfalldienste im Landkreis UMWELTBÜRGERINFO Tuttlingen Augenarzt 0180 6077212 Telefonische Auskünfte erteilt die Abfallberatung beim Kinderarzt 0180 6074611 HNO-Arzt 0180 6077211 Landratsamt unter der Telefon-Nr.: 07461 926-3400 Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis BIOTONNEN-Leerung (2-wöchentlich) am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen 05.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften (1. OG. Hauptgebäude): RESTMÜLLTONNEN-Leerung Sa., So. u. Feiertag von 9 bis 21 Uhr ohne Voranmeldung. (grauer und blauer Deckel – alle 4 Wochen) Giftnotrufzentrale Freiburg 0761 19240 12.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften APOTHEKEN WERTSTOFF-TONNEN-Leerung (alle 4 Wochen) 20.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften 30. Nov. 2019 Engel Apotheke, Obere Hauptstraße 6 PAPIERTONNEN-Leerung (alle 4 Wochen) Tuttlingen, Tel. 07461 2375 27.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften 1. Dez. 2019 Apotheke Neuhausen, Tuttlinger Straße 2 WERTSTOFF-Container-Leerung (1100 l-Container) Neuhausen ob Eck, 20.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften Tel. 07467 94940 RESTMÜLLTONNEN-Leerung Die Bereitschaftsapotheke ist jeweils ab 8:30 Uhr für 24 Stun- den geöffnet. Tagesaktuelle Notdienst-Informationen auf den (grüne Deckel – alle 8 Wochen) Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http:// 10.01.2020 in Immendingen und allen Ortschaften lak-bw.notdienst-portal.de/ oder kostenfrei aus dem Festnetz: WINDELTONNEN 0800 0022833. 12.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften HILFSDIENSTE WERTSTOFFHÖFE – Winteröffnungszeiten Geisingen: Sozialstation „St. Beatrix“ Geisingen Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr Ambulante Kranken- u. Altenpfl., Hauswirtsch., Tagespfl., betr. Wohnen Geisingen, Hauptstr. 68 Tel. 07704 922330 Samstag 10:00 – 13:00 Uhr Tuttlingen: AKA-Team Berling GmbH - Ambulante Kranken- und Altenpflege Immendingen, Schwarzwaldstraße 48 Montag – Freitag 12:00 – 16:30 Uhr 07462 8035 - 24 h: 0175 5543829 Samstag 10:00 – 13:00 Uhr Telefonseelsorge 0800 1110111 Die Leerung der Tonnen sowie die Abfuhr von Sperr- Krebsinformationsdienst 0800 4203040 müll, Schrott, Holz und Elektrogeräten beginnen gene- kostenfrei, tägl. von 8 – 20 Uhr rell um 6:00 Uhr.
Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 3 Herzliche Einladung zum Weihnachtsmarkt Dieses Wochenende steht wieder im Zeichen des Immendinger Weihnachtsmarktes. Für zwei Tage verwandelt sich der Schlossplatz einmal mehr in eine zauberhafte weihnachtliche Atmosphäre. In weihnachtlich dekorierten Holzhäuschen wird ein beachtliches Angebot an weihnachtlichen Artikeln, Geschenkideen und kulinarischen Köstlichkeiten geboten. Hinzu kommt auch in diesem Jahr wieder ein attraktives Rahmenprogramm. Der Ortsverband des Bundes der Selbständigen als Veranstalter und alle den Weihnachtsmarkt ausrichtenden Ge- schäfte, Vereine, Gruppen, Privatpersonen und Organisationen freuen sich, wenn ihr Engagement wieder durch einen starken Besuch belohnt wird. Die Bevölkerung der Gesamtgemeinde lade ich herzlich ein, den 35. Immendinger Weihnachtsmarkt mitzuerleben. Markus Hugger Bürgermeister Rahmenprogramm des 35. Immendinger Weihnachtsmarktes 2019 Weihnachtsmarkt mit Flair rund um das Obere Schloss Samstag, 30. November 2019 16:00 Uhr Chor des Kindergartens St. Josef 16:30 Uhr Ansprache durch den BdS-Vorstand Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch Herrn Bürgermeister Markus Hugger 17:00 Uhr Schulchor der Schlossschule 18:00 Uhr Friedensaktion der Reischachschule Immendingen Attraktionen für Kinder Ab 16:00 Uhr Kinderkarussell Bungee* Ende 23:00 Uhr Sonntag, 1. Dezember 2019 11:00 Uhr Beginn des Marktes 14:00 Uhr Gemeindemusikkapelle Immendingen 14:30 Uhr u. 15:30 Uhr Führungen im Heimatmuseum durch Herrn Dreyer 15:00 Uhr Der Nikolaus kommt 17:00 Uhr Jagdhornbläser Das Heimatmuseum ist zwischen 14:00 und 16:00 Uhr geöffnet Attraktionen für Kinder Ab 11:00 Uhr Kinderkarussell Bungee* Feuerwehrauto fahren Ende 18:15 Uhr * je nach Wetterlage Alle Informationen rund um den Weihnachtsmarkt finden Sie auch auf der Homepage des BdS - Bund der Selbständigen Immendingen: www.bds-immendingen.de Foto: Romolo Tavani/iStock/Getty Images Plus
4 Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 Standverzeichnis Stand- Name Speisen Getränke Besonderheiten Nr. 1 Weihnachtshütte Glühwein, Heisse Liebe, Weihnachtsgestecke, Hagmann Alpenglüher, Kinder- Adventskränze, floristische punsch, Weihnachtsdeko, Holzar- Jack-Daniels-Punsch beiten, weihnachtliche 2 Bezirksimkerverein Immendingen 4 Bärenfang, Heisser Met Türdekoration, Mistelzweige Produkte aus Honig und Wachs 3 Akkordeonverein Waffeln mit Punsch Junge Donau Puderzucker Immendingen e.V. 4 Reischachschule Selbstgebackenes Kinderpunsch Weihnachtsdeko aus Holz Immendingen und Beton für drinnen und draußen 5 Handarbeiten Gehäkelte/gestrickte Socken, Ruth Lütte Mützen, Schals und Hand- schuhe, Dekoartikel 6 Hewenschreck Bratwurst, Gebäck Glühgin, weißer Glüh- Immendingen wein, Kinderpunsch, Cola, Fanta 4 7 BdS-Immendingen Jägerpunsch Christbäume 8 Förderverein Hornen- Gulaschsuppe, Glühwein, Punsch Bastelarbeiten, bergschule Brötchen selbstgemachtes aus dem gemeinsam mit der Schulgarten 9 Schlossschule Immendingen Metzgerei Wöhrle 4 4 10 Freiwillige Feuerwehr verschiedene Glühwein, Kinderpunsch, Immendingen Crêpes Schwarzwaldteufel 11 SV 1920 TuS Chili con Carne, Glühwein, Kinder- - Abteilung AH Knoblauchbutter- punsch, Bier, alkoholfreie Baguette Flaschengetränke 12 Katholische Winzerwecken, Punsch mit und ohne Adventsgestecke, Postkarten, Pfarrgemeinde Schokofruchtspieße Schuss, Ingwerwein, Kalender, Gebetskarten, Tannenzäpfle Weihnachtsgebäck 13 Turnverein 1882 Fischknusperle, Punsch mit und ohne Immendingen frittierte Champi- Schuss, weihnachtliche gnons Liköre 14 Weihnachtshütte Liköre, Bier Liköre aus eigener Börtzler Herstellung 15 Monika Wank Eierlikörpunsch, Tee Filzsocken, Holzdekorationen, - „Moni´s Bastelstube“ selbstgestrickte Socken, Tücher 16 Ursula Scherzinger - Näharbeiten, Taschen, Geschenkartikel Accessoires 17 Stammtisch schwäbischer Feuerzangenbowle, „Dienstagsschlürfer“ Hotdog, Kinderpunsch Käs‘spätzle 18 Weihnachtshütte heißer Bratapfellikör, Weihnachtsdeko, Strickwaren, Kramer & Co. Karamell-Likör Körnerkissen 19 SiGa creatives Alkohol. Heißgetränk handgemachter Schmuck, Schmuckdesign 4 „Siga´s Goldener Engel“ Wachstuchtaschen, Loop- und Schlupfschals 4
Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 5 Standplan 35. Immendinger Weihnachtsmarkt ss Bachzimmerer Straße Schlo 19 18 Oberes 17 16 15 MAIN werbung & event 14 Jahnstraße A B Kirche Bühne D 13 12 9 11 1 C Museum 8 10 F platz Schloss 3 2 4 6 5 7 E f rk au ve um ba rist Ch A 01 Weihnachtshütte Hagman 11 SV 1920 TUS - Abteilung AH 02 Bezirksimkerverein Immendingen 12 Katholische Pfarrgemeinde 03 Akkordeonverein Junge Donau Immendingen e.V. 13 Turnverein 1882 Immendingen 04 Reischachschule Immendingen 14 Weihnachtshütte Börtzler 05 Handarbeiten Lütte 15 Monika Wank „Moni's Bastelstube“ 06 Hewenschreck Immendingen 16 Ursula Scherzinger Geschenkartikel 07 BdS Immendingen 17 Stammtisch "Dienstagsschlürfer" 08 Förderverein Hornenbergschule / Schlossschule Immendingen 18 Weihnachtshütte Kramer & Co * je nach Wetterlage 09 Metzgerei Wöhrle 19 SiGa creatives Schmuckdesign 10 Freiwillige Feuerwehr Immendingen A Bungee * D Der Nikolaus beschenkt Kinder (SO) B Kinderkarussell E Christbaumverkauf (BdS Immendingen) C Fahrt im Feuerwehrauto (FFW Immendingen / SO) F Museumsführung (Hr. Dreyer) Der Weihnachtsmarkt mit Flair rund um das historische Schloss in Immendingen Samstag, 30.11. und Sonntag, 01.12.2019
6 Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen techni- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN schen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung Gemeinde Immendingen des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst Landkreis Tuttlingen wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag. 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Satzung zur Regelung des Kostenersatzes Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraft- fahrzeug installiertes System zum Absetzen eines au- für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der tomatischen Notrufs oder zur automatischen Übertra- Gemeinde Immendingen (Feuerwehr-Kosten- gung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte ersatz-Satzung – FwKS) Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadenereignis im Sinne von „ 2 Absatz 1 FwG" vorlag. Aufgrund § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Ab- (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehr- sätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden- gesetzes (FwG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Württemberg (PolG) entsprechend. Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 25.11.2019 (2) Für Einsätze nach „2 Absatz 2" wird Kostenersatz folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistun- verlangt. Kostenersatzpflichtig ist gen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich § 1 – Geltungsbereich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die entsprechend, Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Immendingen 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leis- (im Folgenden Feuerwehr genannt). tung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften belieben tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, unberührt. 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, § 2 – Aufgaben der Feuerwehr 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeug- (1) Die Feuerwehr hat halter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraft- 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notstän- fahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- und den Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Ge- Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. meinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schüt- (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit zen und dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbe- Interesse liegt. drohlichen Lagen Technische Hilfe zu leisten. § 4 – Überlandhilfe Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereig- Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feu- nis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes erwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der FwKS gelten ent- bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Ge- sprechend. sundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allge- § 5 – Höhe des Kostenersatzes meinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimm- (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatz- bare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist kräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Scha- § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der dens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu beseitigt oder verhindert werden kann. dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde be- (2) Für die Erhebung der Kosten für die Einsatzkräfte auftragt werden werden Durchschnittsätze festgelegt. 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feu- für Menschen, Tiere und Schiffe und erwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere die pauschalen Stundensätze der Verordnung des In- der Brandschutzaufklärung und –Erziehung sowie der nenministeriums Baden-Württemberg über den Kos- Brandsicherheitswache. tenersatz für Einsätze der Feuerwehren (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahr- § 3 – Kostenersatzpflicht zeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Verzeichnis. unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes (4) Für die Dauer des Einsatzes gilt bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. bei den Kosten für die Einsatzkräfte beginnt der Ein- 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Scha- satz mit der Alarmierung und endet nach Wieder- den vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, herstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Be- notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten, trieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schie- 2. bei den Fahrzeugen beginnt der Einsatz mit der Ab- nen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht fahrt aus dem Feuerwehrhaus und endet nach der wurde, Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, einschließ- 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und lich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahr- betrieb- oder Industriebetrieb anfallen, zeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerech- beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefähr- net. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten denden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwe- auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden cke entstand, aufgerundet. 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadener- (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für eignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leisten- fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, den Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen
Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 7 Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen er- 3. Sonstiges stattete Kosten, a) Fremdleistungen, Geräteeinsatz (z.B. Schaufellader, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § Autokran etc.) werden in Höhe des anfallenden Rech- 3 Absatz 1 Nr. 3, nungs-/Verrechnungssatzes erhoben. 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige b) Für Kleinleistungen (z.B. Beseitigung eines Wespen- Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere nestes, Öffnen einer Türe) mit weniger als drei Ein- die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht satzkräften und unter einer Stunde Einsatzdauer wird durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung beson- pro Person ein Pauschalbetrag von 17 Euro erhoben. derer Lösch- und Einsatzmittel und die durch die Fahrzeuge werden nicht abgerechnet. Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen c) Für Ölbindemittel wird inklusive Entsorgung der Ein- entstandenen Kosten und Auslagen. kaufspreis zuzüglich einen Aufschlag von 50 % abge- rechnet. § 6 – Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld Gemeinde Immendingen (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Be- Landkreis Tuttlingen endigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festge- Satzung über die Entschädigung der ehren- setzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid amtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde- genannten Zeitpunkt fällig. feuerwehr Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) § 7 – Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Aufgrund § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes Hinweis: für Baden-Württemberg (FwG) in der jeweils gültigen Fas- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor- sung hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am 25.11.2019 folgende Satzung beschlossen: (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- § 1 – Entschädigung für Einsätze lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde- der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- feuerwehr erhalten für ihre Einsätze auf Antrag ihre meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der Auslagen und ihren Verdienstausfall nach einem ein- die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies heitlichen Durchschnittssatz ersetzt, dieser beträgt für gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit jede Stunde 12,00 EUR der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes der Satzung verletzt worden ist. von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde Immendingen, den 27.11.2019 zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe gez. Stunden aufgerundet. Markus Hugger (3) Dauert ein Einsatz mehr als vier Stunden, wird dem Bürgermeister ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehr ein Er- frischungszuschuss in Form von Naturalien gewährt (§ Anlage zu § 5 Absatz 1 der Satzung zur Regelung des 16 Absatz 1 FwG) Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuer- (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufei- wehr der Gemeinde Immendingen (FWKS) nanderfolgenden Tagen werden der entstehende Ver- Kostenersatzverzeichnis dienstausfall und die notwendigen Auslagen in voller 1. Personalkosten Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG) a) Feuerwehrangehörige (5) Soweit im Feuerwehreinsatz die Leistungen der DRK (pro Person, je Stunde) 16,83 Euro Bereitschaft durch den Bürgermeister oder den tech- b) Brandsicherheitswache nischen Einsatzleiter der Feuerwehr angefordert wird, (pro Person, je Stunde) 10,00 Euro wird die in Absatz 1 festgesetzte Aufwandsentschädi- gung auf Antrag gewährt. 2. Fahrzeuge Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze § 2 – Entschädigung für den der Verordnung des Innenministeriums über den Kos- Feuerwehrsicherheitswachdienst tenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom Der Feuerwehrsicherheitswachdienst wird entsprechend 18.03.2016 (GBl. S. 253). Für Fahrzeuge die nicht in den gesetzlichen Vorgaben geleistet. Pro Einsatzkraft wer- der Aufzählung des § 1 Absatz 1 der VOKeFw enthalten den 10,00 EUR je Stunde entschädigt. Die Berechnung sind, gelten gemäß Absatz 2 die Sätze der Fahrzeuge, der Zeit ist die Dauer von Beginn der Brandsicherheits- wache bis zum Ende der Brandsicherheitswache. Ange- die mit ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Ge- fangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet samtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind. Die Zusätze in der Klammer beziehen sich auf die § 3 – Zusätzliche Entschädigung Aufzählung in § 1 Abs. 1 VOKeFw) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, die über das 1. Mannschaftstransportwagen (Nr. 4) 20 Euro übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine 2. Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Nr. 12) 184 Euro zusätzliche jährliche Entschädigung im Sinne des § 16 3. Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (Nr. 13) 133 Euro Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung: 4 Staffellöschfahrzeuge StLF 10/6 (Nr. 8) 83 Euro Feuerwehrkommandant 1.200 EUR 5. Wechselladerfahrzeug (Nr. 25) 70 Euro 1. Stellvertretender Feuerwehrkommandant 360 EUR 6. Kleineinsatzfahrzeug Hattingen (Nr. 22) 20 Euro 2. Stellvertretender Feuerwehrkommandant 240 EUR 7. Abrollbehälter „Rüst“ 60 Euro Abteilungskommandant Immendingen 600 EUR 8. Abrollbehälter „Wasser“ 24 Euro Abteilungskommandant Hattingen 420 EUR 9. Abrollbehälter „Sandsack“ 8 Euro Abteilungskommandant Ippingen 420 EUR 10. Abrollbehälter „Transport“ (Mulde) 3 Euro Abteilungskommandant Mauenheim 420 EUR
8 Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 Stellvertretender Abteilungskommandant der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- Immendingen 480 EUR meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der Stellvertretender Abteilungskommandant die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Hattingen 300 EUR gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit Stellvertretender Abteilungskommandant der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung Ippingen 300 EUR der Satzung verletzt worden sind. Stellvertretender Abteilungskommandant Immendingen, den 27.11.2019 Mauenheim 300 EUR gez. Jugendwart 420 EUR Markus Hugger Jugendgruppenleiter 300 EUR Bürgermeister Gerätewart Immendingen 1.500 EUR Gerätewart Hattingen 600 EUR Satzung zur Aufhebung der Satzung über Gerätewart Ippingen 500 EUR die Erhebung von Gebühren für die Erstat- Gerätewart Mauenheim 400 EUR Leiter Altersabteilung 100 EUR tung von Gutachten durch den Gutachterausschuss § 4 – Entschädigung für Aus- und Fortbildung (1) Die Entschädigung für die Teilnahme an Aus- und (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 17. Juni 1991 Fortbildungslehrgängen erfolgt pauschal nach folgen- (Aufhebungssatzung vom 25.11.2019) den Sätzen: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- Ausbildung zum Stundenzahl Höhe temberg (GemO) sowie der §§ 2 und 12 des Kommu- der Entschädigung nalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) in ihrer Truppmann ohne Funk 70 140,00 EUR derzeit jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Truppmann mit Funk 80 160,00 EUR Gemeinde Immendingen am 25.11.2019 folgende Sat- Truppführer 35 70,00 EUR zung beschlossen: Maschinist 35 70,00 EUR § 1 Aufhebung Sprechfunker 16 32,00 EUR Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Atemschutzgeräteträger 25 50,00 EUR Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Motorsägenlehrgang 16 32,00 EUR (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 17.06.1991 in Absturzsicherung 16 32,00 EUR ihrer letzten gültigen Fassung wird hiermit aufgehoben. (2) Für sonstige Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu § 2 Inkrafttreten zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag ein Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffent- Durchschnittssatz von 2,00 EUR je Unterrichtsstunde lichen Bekanntmachung in Kraft. höchstens jedoch 16 EUR je Tag gewährt. Für die Berechnung der Zeit ist die Dauer des Lehrgangs Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden auf- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gerundet. Für Führerscheinlehrgänge der Klassen C1 (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder C bzw. C1E oder CE wird keine Entschädigung vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird gewährt. nach § 4 Abs. 4 GemO der aktuell gültigen Fassung (3) Bei Aus- oder Fortbildungslehrgängen außerhalb des unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Stadtgebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Ange- der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- hörigen der Gemeindefeuerwehr eine Erstattung der meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstre- die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies cken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung jeweils geltenden Fassung. der Satzung verletzt worden sind. (4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wer- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist den der entstehende Verdienstausfall und die notwen- von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bür- digen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 germeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO Absatz 4 FwG) wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den § 5 – Entschädigung für haushaltführende Personen Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein Dritter die Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, die keinen Ver- Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften inner- dienst haben und den Haushalt führen, erhalten für das halb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Zeitversäumnis eine Entschädigung in entsprechender Immendingen, den 25. November 2019 Anwendung des § 1 Absatz 1 bis 3, §§ 2 und 4 Absatz Markus Hugger 1 bis 3. Für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungslehr- Bürgermeister gänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfol- genden Tagen wird als Verdienstausfall 12 EUR je Stun- Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen de, höchstens jedoch 100 EUR pro Tag gewährt (§ 16 Auslegung des Flächennutzungsplanentwur- Absatz 1 FwG). Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. fes nach § 3 Abs. 2 BauGB § 6 – Inkrafttreten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. „Prüf- und Technologiezentrum“ Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Gei- Hinweis: singen hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung be- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schlossen den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Der Umfang der 2. Ände- dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- rung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Prüf- lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit und Technologiezentrum“ ergibt sich aus dem zeichneri-
Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 9 schen Teil des Änderungsentwurfes in der Fassung vom zungsplanes für den Bereich „Prüf- und Technologiezen- 09.04.2019, geändert am 08.11.2019 und der nachfol- trum“ unberücksichtigt bleiben können. gend abgedruckten Planskizze. Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die ausgelegten Unterlagen werden während des Zeitraums der Auslegung auch unter folgender Adresse auf der Homepage der Ge- meinde Immendingen https://www.immendingen.de/ Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/2_+aenderung +des+flaechennutzungsplanes+fuer+den+bereich+_pruef- +und+technologiezentrum_.html und der Stadt Geisingen https://www.geisingen.de/flae- chennutzungsplan in elektronischer Form zugänglich ge- macht. Folgende wesentliche, bereits vorliegende von der Ge- meinde eingeholte umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt: 1.) Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Gunzenhau- sen / Mannheim, 08.11.2019. 2.) Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Tech- nischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübin- gen, 08.04.2019. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir- kungen auf das Schutzgut Mensch und menschli- che Gesundheit untergliedert nach den Teilfunktionen Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Freizeitfunktion. - Informationen zu Auswirkungen der Planung hinsicht- lich Schallimmissionen aus Gewerbelärm, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Verkehr. - Bestandsbeschreibung und -bewertung der Schutzgü- ter Pflanzen und biologische Vielfalt mit Darstellung Ziele und Zwecke der Planung: der Umweltauswirkungen der Planung. Die vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungspla- - Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von nes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Vor- Tieren. aussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes - Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Flä- „Prüf- und Technologiezentrum – Hochbauzone“ und die chennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Bo- 1. Änderung des Bebauungsplanes „Prüf- und Techno- den und Fläche. logiezentrum – Prüfgelände“. Gleichzeitig trägt die Flä- - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober- chennutzungsplanänderung dazu bei, die Zukunftsfähig- flächengewässer und das Grundwasser. keit für den Erprobungsstandort Immendingen sowie die - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das langfristige Nutzung des Standortes mit den notwendigen Klima (z. B. auf Kaltluftströmungen, bodennahe Luft- Änderungen der technischen Planung und eine geord- temperaturen) und die Lufthygiene. nete privatwirtschaftliche Folgenutzung (Konversion) für - Darstellung der Auswirkungen der Flächennutzungs- die Oberfeldwebel-Schreiber-Kaserne und den Standort- planänderung auf die Schutzgüter Landschaft, kultu- übungsplatz sicherzustellen. relles Erbe und sonstige Sachgüter. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 den einzelnen Schutzgütern. BauGB findet im Rahmen der 2. Änderung des Flächen- Immendingen/Geisingen, den 27.11.2019 nutzungsplanes nicht statt, da sich die Änderungen auf Markus Hugger das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur Verbandsvorsitzender unwesentlich auswirken; § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 09.04.2019, geändert am 08.11.2019 Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen sowie der Umweltbericht vom 08.11.2019 und die vorlie- Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach genden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom § 3 Abs. 2 BauGB 09.12.2019 bis zum 24.01.2020 im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, Bürgerservice Änderung des Bebauungsplanes „Prüf- und Technolo- im Erdgeschoss und im Rathaus Geisingen auf dem giezentrum – Hochbauzone“ Stadtbauamt, Hauptstraße 15 während der üblichen Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Be- Während der Auslegung können – schriftlich oder zur bauungsplans „Prüf- und Technologiezentrum – Hochbau- Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal- zone“ – 1. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen tung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus- der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist zulegen. die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs vom Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- 09.04.2019, geändert am 08.11.2019, der im folgenden schlussfassung über die 2. Änderung des Flächennut- Kartenausschnitt skizzenhaft dargestellt ist:
10 Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 2.) Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Tech- nischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübin- gen, 08.04.2019. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir- kungen auf das Schutzgut Mensch und menschli- che Gesundheit untergliedert nach den Teilfunktionen Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und Freizeitfunktion. - Informationen zu Auswirkungen der Planung hinsicht- lich Schallimmissionen aus Gewerbelärm, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Verkehr. - Darstellung der Umweltauswirkungen auf die Schutz- güter Pflanzen und biologische Vielfalt unter Berück- sichtigung des durch die Bebauungsplanänderung zusätzlich zugelassenen Bebauungsgrades und Ermitt- lung des daraus ergebenden Kompensationsbedarfs. - Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von wertgebenden, gefährdeten oder besonders geschütz- ten Arten. Ziele und Zwecke der Planung: - Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Be- Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der An- bauungsplanänderung auf die Schutzgüter Boden und passung der planerischen Festsetzungen an die Ände- Fläche, mit Umfangsermittlung der Inanspruchnahme rungen, die im Zuge der Bauausführung des Prüf- und sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatz- Technologiezentrums auf der Basis erteilter Änderungs- maßnahmen. genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober- (BImSchG) oder auf der Basis baurechtlicher Genehmi- flächengewässer und das Grundwasser. gungen vorgenommen wurden und schafft darüber hin- - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das aus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünf- Klima (z. B. auf Kaltluftströmungen, bodennahe Luft- tige Genehmigungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des temperaturen) und die Lufthygiene. Prüf- und Technologiezentrums. - Darstellung der Auswirkungen der Bebauungsplanän- derung auf die Schutzgüter Landschaft, kulturelles Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Erbe und sonstige Sachgüter. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen 1 BauGB findet im Rahmen der Bebauungsplanänderung den einzelnen Schutzgütern. nicht statt, da sich die Änderungen auf das Plangebiet Immendingen, den 29.11.2019 und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich aus- Markus Hugger wirken; § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB. Bürgermeister Der Entwurf des Änderungsbebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Begründung jeweils vom 09.04.2019, Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen geändert am 08.11.2019 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 08.11.2019 und die vorliegenden Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom § 3 Abs. 2 BauGB 09.12.2019 bis zum 24.01.2020 Änderung des Bebauungsplanes „Prüf- und Technolo- im Rathaus Immendingen Bürgerservice im Erdgeschoss giezentrum – Prüfgelände“ während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öf- Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am fentlich ausgelegt. 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Be- Während der Auslegung können – schriftlich oder zur bauungsplans „Prüf- und Technologiezentrum – Prüfge- Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal- lände“ – 1. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen tung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus- der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist zulegen. die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs vom Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der 09.04.2019, geändert am 08.11.2019, der im folgenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Prüf- und Kartenausschnitt skizzenhaft dargestellt ist: Technologiezentrum – Hochbauzone“ – 1. Änderung un- berücksichtigt bleiben können. Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die ausgelegten Un- terlagen werden während des Zeitraums der Aus- legung auch unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Immendingen https://www.im- mendingen.de/Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/ aenderung+des+bebauungsplanes+_pruef-+und+technolo giezentrum+_+hochbauzone_.html in elektronischer Form zugänglich gemacht. Folgende wesentliche, bereits vorliegende von der Gemeinde eingeholte umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt: 1.) Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Gunzenhau- sen / Mannheim, 08.11.2019.
Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 11 Ziele und Zwecke der Planung: - Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Be- Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der An- bauungsplanänderung auf die Schutzgüter Boden und passung der planerischen Festsetzungen an die Ände- Fläche, mit Umfangsermittlung der Inanspruchnahme rungen, die im Zuge der Bauausführung des Prüf- und sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatz- Technologiezentrums auf der Basis erteilter Änderungs- maßnahmen. genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober- (BImSchG) oder auf der Basis baurechtlicher Genehmi- flächengewässer und das Grundwasser. gungen vorgenommen wurden und schafft darüber hin- - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das aus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünf- Klima (z. B. auf Kaltluftströmungen, bodennahe Luft- tige Genehmigungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des temperaturen) und die Lufthygiene. Prüf- und Technologiezentrums. - Darstellung der Auswirkungen der Bebauungsplanän- derung auf die Schutzgüter Landschaft, kulturelles Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Erbe und sonstige Sachgüter. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen 1 BauGB findet im Rahmen der Bebauungsplanänderung den einzelnen Schutzgütern. nicht statt, da sich die Änderungen auf das Plangebiet Immendingen, den 29.11.2019 und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich aus- Markus Hugger wirken; § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB. Bürgermeister Der Entwurf des Änderungsbebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und Begründung jeweils vom 09.04.2019, Straßensperrung anlässlich des Immendinger geändert am 08.11.2019 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 08.11.2019 und die vorliegenden Weihnachtsmarktes umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom Am Samstag, 30. November, und Sonntag, 1. Dezember 09.12.2019 bis zum 24.01.2020 2019, findet der 35. Immendinger Weihnachtsmarkt vor im Rathaus Immendingen Bürgerservice im Erdgeschoss der idyllischen Kulisse des Oberen Schlosses statt. während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öf- Zur Vorbereitung und Durchführung des Marktes müs- fentlich ausgelegt. sen der Schlossplatz und die Hindenburgstraße bis zur Während der Auslegung können – schriftlich oder zur Einmündung der Zeppelinstraße von Freitag, 29.11.2019, Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal- 14:00 Uhr bis Montag, 02.12.2019, 02:00 Uhr, für den Ver- tung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis kehr voll gesperrt werden. Während der Zeit der Vollsper- der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist rung wird der Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen über die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. die Zeppelinstraße – Schwarzwaldstraße (B311) umgelei- Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der tet. Um Beachtung wird gebeten. Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Prüf- und Reisschlagabrechnung in Ippingen Technologiezentrum – Prüfgelände“ – 1. Änderung unbe- Treffpunkt für die Reisschlagabrechnung ist am rücksichtigt bleiben können. Mittwoch, 4. Dezember 2019, ab 15:00 Uhr, Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung an der Lindentälehütte. nach § 3 Abs. 2 BauGB und die ausgelegten Un- Veit terlagen werden während des Zeitraums der Aus- Forstrevierleiter legung auch unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Immendingen https://www.im- Brennholz und Reisschläge jetzt anmelden mendingen.de/Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/ Seit dem Jahr 2014 müssen die Brennholz- und Reis- aenderung+des+bebauungsplanes+_pruef-+und+technolo schlagbestellungen schriftlich mit Hilfe des in dieser giezentrum+_+pruefgelaende_.html in elektronischer Form Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckten Formulars zugänglich gemacht. erfolgen. Dieses kann aus dem Mitteilungsblatt heraus- Folgende wesentliche, bereits vorliegende von der getrennt, ausgefüllt, unterschrieben und auf dem Rathaus Gemeinde eingeholte umweltbezogene Stellungnahmen abgegeben oder zugeschickt werden. Per Fax richten Sie werden ausgelegt: Ihre schriftliche Bestellung bitte an 07462 24-224. Das 1.) Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Gunzenhau- Formular kann außerdem auf der Homepage der Gemein- sen / Mannheim, 08.11.2019. de (www.immendingen.de) unter den aktuellen Presse- 2.) Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Tech- meldungen abgerufen werden. nischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübin- Bitte beachten Sie: Alte Vordrucke aus vorangegange- gen, 08.04.2019. nen Jahren sollen nicht zur Anmeldung benutzt werden! Bitte verwenden Sie ausschließlich das aktuelle Formular. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind Vielen Dank. verfügbar: Einige wichtige Hinweise: Die persönliche Unterschrift - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir- ist in jedem Fall unbedingt erforderlich! Bitte füllen Sie kungen auf das Schutzgut Mensch und menschli- das Formular gewissenhaft sowie vollständig aus, da- che Gesundheit untergliedert nach den Teilfunktionen mit Ihre Bestellung fehlerfrei weiter bearbeitet werden Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen die Allgemeinen Freizeitfunktion. Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz auf - Informationen zu Auswirkungen der Planung hinsicht- der Rückseite des Bestellformulars genau durchzulesen. lich Schallimmissionen aus Gewerbelärm, Sport- und Unter anderem ist für die Aufarbeitung eines Reisschla- Freizeiteinrichtungen sowie Verkehr. ges aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften der Nach- - Darstellung der Umweltauswirkungen auf die Schutz- weis eines Motorsägenlehrganges erforderlich. Die Preise güter Pflanzen und biologische Vielfalt unter Berück- für Brennholz und Reisschläge gelten vorbehaltlich der sichtigung des durch die Bebauungsplanänderung Entscheidung des Gemeinderates in einer der nächsten zusätzlich zugelassenen Bebauungsgrades und Ermitt- öffentlichen Sitzungen. lung des daraus ergebenden Kompensationsbedarfs. Anmeldeschluss ist der 23. Dezember 2019. Es wird dar- - Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von um gebeten den Anmeldezeitraum einzuhalten, da Nach- wertgebenden, gefährdeten oder besonders geschütz- meldungen unter Umständen nicht mehr berücksichtig ten Arten. werden können! (Siehe Seite 13/14)
12 Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 Öffentliche Bekanntmachung Vertrag abgeschlossen. Da nun die Planungen für das Baugebiet Stieg II soweit fortgeschritten sind, ist nun ein Das Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Re- der Erschließungsvertrag mit der Kalkulation (Darstellung gierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt - hat be- der Gesamtfinanzierung) abzuschließen. Einstimmig hat antragt, das bisher nicht im Grundbuch eingetragene der Gemeinderat dem Abschluss des vorgelegten Er- Grundstück der schließungsvertrages zugestimmt. Gemarkung Hintschingen Flst. 114 Donau Billigung des städtebaulichen Entwurfs für das Areal Wasserfläche 4 ha 29 a 41 qm Kirchstraße 6 in Hattingen (Gewässer 1. Ordnung) Als das genannte Areal zum Verkauf stand, sah die im Grundbuch zu buchen und gleichzeitig das Land Gemeinde die Möglichkeit die Innenentwicklung und die Baden-Württemberg (Wasserwirtschaftsverwaltung) als Ei- innerörtliche Verdichtung voranzutreiben. Da auch in Hat- gentümer dieses Grundstücks einzutragen. tingen die Nachfrage nach Plätzen für Einfamilienhäuser Zur Glaubhaftmachung des Eigentums beruft sich das stetig steigt, soll das bestehende Gebäude rückgebaut Land Baden-Württemberg auf § 5 Wassergesetz und auf werden und die Fläche zu vier Bauplätzen entwickelt folgende Messurkunden: werden. Des Weiteren wird eine Fläche mit ca. 108 m² - Messurkunde 1892 S. 5 für eine Erweiterung des Kindergartens vorgesehen. Die - Messurkunde 1900 S. 4 Gemeinde verfolgt das Ziel, Baurecht anhand des § - Flächennachweis und Flurstücksverzeichnis zur 34 BauGB (Bebauung innerhalb der im Zusammenhang Flurbereinigung Kirchen-Hausen (Autobahn), ONr. 4 bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan) zu entwickeln. (Veränderungsnachweis 1981/4) Hierzu steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Land- - Veränderungsnachweis 1987/1 ratsamt. Vorgreifend wurde das Büro Baader Konzept Nach § 5 Wassergesetz ist Eigentümer eines Gewässers beauftragt eine Artenschutzrechtliche Untersuchung des I. Ordnung das Land. bestehenden Gebäudes durchzuführen, da dies Grundla- Das Grundbuchamt Sigmaringen beabsichtigt, das Grund- ge für den Antrag auf Rückbau sein wird. Eine Erschlie- stück im Grundbuch zu buchen und das Land Baden- ßungsplanung ist in Gange, um Kosten für den HH 2020 Württemberg (Wasserwirtschaftsverwaltung) als Eigentü- vorzusehen. Sobald der Förderbescheid eingegangen ist, merin einzutragen. können die Bauleistungen für den Rückbau und die Er- Etwaige Einwände müssen innerhalb eines Monats ab schließung ausgeschrieben werden. Im Haushalt 2020 Aushang beim Amtsgericht Sigmaringen - Grundbuchamt werden Mittel in Höhe von 365.000,00 € bereitgestellt. - angemeldet werden. (Az.: GRG SIG001/244/2019) Diese decken den städtebaulichen Entwurf, den Rückbau Sigmaringen, den 14.11.2019 des Bestandsgebäudes, die Erschließung und Vermes- Grundbuchamt Sigmaringen sung der vier Bauplätze. Ein Antrag auf die Aufnahme (Kahlfeld) in das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) in Bezirksnotarin Höhe von 67.636,00 € wurde im September 2019 ge- stellt. Einstimmig hat der Gemeinderat den vorliegen- de städtebaulichen Entwurf von kommunalPlan GmbH Tuttlingen vom 04.11.2019 gebilligt und die Verwaltung AMTLICHE NACHRICHTEN beauftragt, die Maßnahme zur Ausführung vorzubereiten. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung Aus dem Gemeinderat vom 25.11.2019 von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch Am vergangenen Montag tagte der Gemeinderat und den Gutachterausschuss befasste sich mit folgenden Beratungspunkten: Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung zur Aufhe- bung der der Satzung über die Erhebung von Gebühren Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Mauen- für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachter- heim „Stieg II“ Satzungsbeschluss ausschuss beschlossen. Die Aufhebungssatzung wird im In der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2018 wurde Mitteilungsblatt an anderer Stelle abgedruckt. der Städtebauliche Entwurf gebilligt und der Aufstellungs- beschluss für den Bebauungsplan „Steig II“ gefasst. In Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistun- der Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2019 wurde gen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Immen- der Bebauungsplanentwurf gebilligt und der Offenlage- dingen (FwKS) beschluss gefasst. Die Offenlage fand vom 11.03.2019 Eine Gemeinde sollte zur Regelung der Feuerwehrange- bis einschließlich 18.04.2019 statt. In der Sitzung des legenheiten verschiedene Satzungen erlassen. Zunächst Gemeinderates am 03.06.2019 wurde der geänderte Be- zählt dazu die Feuerwehrsatzung. Diese wurde in ihrer bauungsplanentwurf gebilligt und der erneute Offenla- jetzigen Fassung im Jahr 2015 vom Gemeinderat ver- gebeschluss gefasst. Die erneute Offenlage fand vom abschiedet. Ebenfalls wichtig ist die Feuerwehrkosten- 17.06.2019 bis einschließlich 02.08.2019 statt. In dieser ersatzsatzung, in der die Sätze festgelegt werden, die Sitzung wurden nun die eingegangenen Stellungnahmen ein Verursacher für einen kostenpflichtigen Feuerwehrein- behandelt und der Bebauungsplan mit örtlichen Bau- satz zu zahlen hat. Bisher wurden in Immendingen die vorschriften detailliert von Frau Waibel, Projekt GmbH, Kostenersätze aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vorgestellt. Einstimmig hat der Gemeinderat die Abwä- festgelegt. Um ggf. vor Gericht eine Rechtsicherheit gung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen zu gewährleisten, ist jedoch eine Satzung erforderlich. und den Bebauungsplan „Stieg II“ in der Fassung vom Feuerwehreinsätze gemäß § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz 30.08.2019 als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurden BW sind eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr und deshalb die örtlichen Bauvorschriften „Stieg II“ in der Fassung grundsätzlich kostenfrei zu erbringen. § 34 FwG schränkt vom 30.08.2019 als Satzung einstimmig beschlossen. diese Kostenfreiheit jedoch in bestimmten Fällen ein. Sowohl in diesen Fällen wie auch in den Fällen des § Erschließungsvertrag Baugebiet Stieg II in Mauenheim 2 Abs. 2. FwG (z. B. Keller auspumpen, Sturmschä- In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2016 wurde die den beseitigen) hat die Gemeinde einen Kostenersatz LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) mit der zu verlangen. Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Baulandentwicklung und Erschließungsträgerschaft für Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Ein- das geplante Baugebiet Stieg II beauftragt. Aufgrund satz gewährten Entschädigungen für den Verdienstausfall der Beauftragung wurde mittlerweile ein städtebaulicher und Auslagen sowie sonstigen für ehrenamtlich tätigen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nummer 48 Freitag, 29. November 2019 13 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz im Staatswald durch den Landesbetrieb ForstBW und der Gemeinde Immendingen (AGB-Brh) in der Fassung zum 01.11.2013 Vorwort Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBBrh) gelten für alle Brennholzverkäufe an Verbraucher (§ 13 BGB) durch den Landesbetrieb ForstBW im Staatswald und der Gemeinde Immendingen. Sie sind Bestandteil der Brennholzkaufverträge. Abweichende oder zusätzliche Ver tragsbedingungen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form gesondert vereinbart worden sind. Der Staatswald BadenWürttemberg wird nach den Standards von FSC und PEFC bewirtschaftet, der Gemeindewald Immendingen nach den Standards von PEFC. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nichteinhalten der nachstehenden Vorschriften behält sich der Verkäufer den künftigen Ausschluss des Käufers von Holzverkäufen vor. Verkauf von Brennholz 1. Verkaufsgegenstand und -verfahren a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldstraße. b) Abgegebene Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Naturgemäß kann die Bestellmenge nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr oder Mindermengen müssen in Kauf genommen werden. Sofern die Summe aller eingegangenen Bestellungen die zum Verkauf zur Verfügung stehende Holzmenge überschreitet, werden die Bestellungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung der bestellten Menge. Das Holz wird möglichst wohnortnah bereitgestellt. c) Die Mitteilung über die Bereitstellung gilt als Annahme des mit der Bestellung des Käufers abgegebenen Angebotes. Der Käufer wird von der zuständigen unteren Forstbehörde über den Zeitpunkt der Bereitstellung in Kenntnis gesetzt. 2. Bereitstellung und Gefahrenübergang a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. b) Die Bereitstellung findet statt durch Mitteilung der Bereitstellung durch die zuständige untere Forstbehörde. 3. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Holz im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht über die Sache zu verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. 4. Zahlungsart und Zahlungsfristen a) Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Er ist innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zu leisten. Zahlt der Käufer innerhalb dieser Zahlungsfrist nicht, so kommt er mit der Zahlung in Verzug. Eine zusätzliche Mahnung ist nicht erforderlich. b) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 i. V. m. § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Scha den nachzuweisen. 5. Abfuhr des Holzes Holz darf nur nach vollständiger Bezahlung abgefahren werden. Nach Erhalt der Abfuhrfreigabe bzw. Zahlungsbestätigung hat der Käufer das Holz innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist abzufahren. 6. Gewährleistung und Haftung a) Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. b) Der Verkäufer und seine jeweiligen Bediensteten haften für Schäden aller Art, die infolge der Holzabfuhr, einer anderweitigen Bearbeitung/Be handlung oder im Zusammenhang damit entstehen, jeweils nur insoweit, als der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. c) Der Käufer hat darauf zu achten, dass von dem von ihm erworbenen Holz keine Gefahr ausgeht und ggf. auf eigene Rechnung geeignete Maß nahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer auf Rechnung des Käufers tätig werden. 7. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müs sen an einem mindestens eintägigen qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ent spricht, teilgenommen haben oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erlangt haben. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzu zeigen. Bei der weiteren Bearbeitung im Wald sind mindestens 2 Personen anwesend. Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten! 8. Maschinen-und Geräteeinsatz Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in betriebssicherem Zustand befinden. Beim Einsatz der Motorsäge darf nur Bio Sägekettenhaftöl sowie Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden. Das Befahren der Bestandesflächen ist verboten. 9. Fahren auf Waldwegen Waldwege sind schonend, höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h und nur an Werktagen zu befahren. Die Benutzung der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrerlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die für die Aufarbeitung und den Transport des Holzes notwendigen Fahrten. Wege dürfen nicht durch Abstellen von Fahrzeugen versperrt werden. 10. Holzaufbereitung und Holzlagerung Der Abtransport des Holzes ist bestandes, bodenund wegeschonend durchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Eventuelle Schäden sind vom Käufer in einer ihm gesetzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Ver käufer berechtigt, sie auf Kosten des Käufers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in der Rechnung aufge führten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand einzuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden.
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