Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen

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Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
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Diese Ausgabe erscheint auch online

    Nummer 48
Freitag, 29.11.2019

                         8
              8
An diesem
Wochenende:
35. Immendinger
Weihnachtsmarkt
Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
2                                                                                                                      Nummer 48
                                                                                                       Freitag, 29. November 2019

                           WICHTIGE RUFNUMMERN DER GEMEINDE
NOTRUFE                                                             BÜRGERMEISTERAMT IMMENDINGEN
Feuerwehr                                                 112
                                                                    Internet: http://www.immendingen.de
Polizei Notruf                                            110
                                                                    E-Mail: gemeindeverwaltung@immendingen.de
Polizeiposten Immendingen                              9464-0
Sprechzeiten:                                                       Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Mo.- Fr. 7:30-16:30 Uhr                                             (Vorwahl 07462)
Nach Dienstschluss, Polizeidirektion Tutt.        07461 941-0       Zentrale                                               24-0
Stromversorgung                                                     Telefax                                                 24-224
Für Immendingen und die Ortschaften Hattingen, Hintschingen,        Bürgerservice                                           24-228
Mauenheim und Zimmern gilt:
Energiedienst Netze GmbH                                            Bürgermeister-Vorzimmer                                 24-242
- Service-Nummer                                07623 92-1800       Hauptamt                                                24-221
- Störungs-Nummer                               07623 92-1818       Standesamt/Friedhofsverwaltung/Rentenanträge            24-225
Für die Ortschaft Ippingen gilt folgende Telefonnummer:             Finanzverwaltung                                        24-231
- EnBW Kundenservice GmbH                        0800 9999966       Gemeindekasse                                           24-235
Gasversorgung                                                       Ortsbauamt                                              24-261
Badenova AG + Co. KG, Unter Haßlen 1,
Tuttlingen                                       07462 9444-0       Gemeindebücherei Immendingen,
Service u. Auskünfte                             0800 2838485       Hindenburgstraße 2
Störungs- u. Notdienst                           0800 2767767
                                                                    Öffnungszeit: jeweils donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
Verbandskläranlage Immendingen-Geisingen                 6433
Rufbereitschaft                                  0170 8603740       Schulen
Wasserwerk Immendingen                                              Reischach-Realschule mit WRS Immendingen                 24-272
Rufbereitschaft                                  0173 3422305       Schlossschule-Grundschule                                24-276
ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                                            Förderschule                                               1730
                                                                    Jugendhilfe unter einem Dach und
Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird über eine Bandansage         Schule des Lebens                                        924639
mitgeteilt bzw. durch die Rettungsleitstelle koordiniert.
Hierfür gilt folgende Telefon-Nr.:                        116 117   Schulsozialarbeiterin Ann Katrin Schilling, Mobil: 0172 8016355
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-        E-Mail: a.schilling-gvv@gmx.de
linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärz-          Jugendreferat
ten, nur für gesetzlich Versicherte unter
                              0711 96589700 oder docdirekt.de       Jugendreferent Wolfgang Weber,           Mobil: 0174 6945355
Öffnungszeiten Notfallpraxis am Klinikum Tuttlingen:                E-Mail: Jugendreferat-gvv@gmx.de
An Werktagen 18:00 bis 22:00 Uhr                                    Kindergärten
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen 08:00 bis 22:00 Uhr              Kindertagesstätte Im Donaupark, Immendingen            9479460
DRK-Rettungsdienst: (ohne Vorwahl)                            112   St. Josef, Immendingen                                   1525
Zahnarzt                                                            St. Bernhard, Hattingen                                  6748
Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der zahn-     Sonnenstrahl, Ippingen                             07706 5350
ärztlichen Notrufnummer                        01803 222555-20
Rufnummern für fachärztliche Notfalldienste im Landkreis            UMWELTBÜRGERINFO
Tuttlingen
Augenarzt       0180 6077212                                        Telefonische Auskünfte erteilt die Abfallberatung beim
Kinderarzt      0180 6074611
HNO-Arzt        0180 6077211                                        Landratsamt unter der Telefon-Nr.: 07461 926-3400
Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis                             BIOTONNEN-Leerung (2-wöchentlich)
am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen                 05.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften
(1. OG. Hauptgebäude):                                              RESTMÜLLTONNEN-Leerung
Sa., So. u. Feiertag von 9 bis 21 Uhr ohne Voranmeldung.            (grauer und blauer Deckel – alle 4 Wochen)
Giftnotrufzentrale Freiburg                          0761 19240     12.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften
APOTHEKEN                                                           WERTSTOFF-TONNEN-Leerung (alle 4 Wochen)
                                                                    20.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften
30. Nov. 2019     Engel Apotheke, Obere Hauptstraße 6               PAPIERTONNEN-Leerung (alle 4 Wochen)
                  Tuttlingen, Tel. 07461 2375                       27.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften
1. Dez. 2019      Apotheke Neuhausen, Tuttlinger Straße 2           WERTSTOFF-Container-Leerung (1100 l-Container)
                  Neuhausen ob Eck,                                 20.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften
                  Tel. 07467 94940                                  RESTMÜLLTONNEN-Leerung
Die Bereitschaftsapotheke ist jeweils ab 8:30 Uhr für 24 Stun-
den geöffnet. Tagesaktuelle Notdienst-Informationen auf den         (grüne Deckel – alle 8 Wochen)
Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://         10.01.2020 in Immendingen und allen Ortschaften
lak-bw.notdienst-portal.de/ oder kostenfrei aus dem Festnetz:       WINDELTONNEN
0800 0022833.                                                       12.12.2019 in Immendingen und allen Ortschaften
HILFSDIENSTE                                                        WERTSTOFFHÖFE – Winteröffnungszeiten
                                                                    Geisingen:
Sozialstation „St. Beatrix“ Geisingen                               Dienstag           15:00 – 18:00 Uhr
Ambulante Kranken- u. Altenpfl., Hauswirtsch., Tagespfl.,
betr. Wohnen Geisingen, Hauptstr. 68        Tel. 07704 922330       Samstag            10:00 – 13:00 Uhr
                                                                    Tuttlingen:
AKA-Team Berling GmbH - Ambulante Kranken- und Altenpflege
Immendingen, Schwarzwaldstraße 48                                   Montag – Freitag 12:00 – 16:30 Uhr
                             07462 8035 - 24 h: 0175 5543829        Samstag            10:00 – 13:00 Uhr
Telefonseelsorge                                 0800 1110111       Die Leerung der Tonnen sowie die Abfuhr von Sperr-
Krebsinformationsdienst                          0800 4203040       müll, Schrott, Holz und Elektrogeräten beginnen gene-
kostenfrei, tägl. von 8 – 20 Uhr                                    rell um 6:00 Uhr.
Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
Nummer 48
                                               Freitag, 29. November 2019                                                                                     3

                                                Herzliche Einladung
                                                                                zum Weihnachtsmarkt
                                               Dieses Wochenende steht wieder im Zeichen des Immendinger Weihnachtsmarktes. Für zwei Tage verwandelt sich der
                                               Schlossplatz einmal mehr in eine zauberhafte weihnachtliche Atmosphäre. In weihnachtlich dekorierten Holzhäuschen
                                               wird ein beachtliches Angebot an weihnachtlichen Artikeln, Geschenkideen und kulinarischen Köstlichkeiten geboten.
                                               Hinzu kommt auch in diesem Jahr wieder ein attraktives Rahmenprogramm.

                                               Der Ortsverband des Bundes der Selbständigen als Veranstalter und alle den Weihnachtsmarkt ausrichtenden Ge-
                                               schäfte, Vereine, Gruppen, Privatpersonen und Organisationen freuen sich, wenn ihr Engagement wieder durch einen
                                               starken Besuch belohnt wird.

                                               Die Bevölkerung der Gesamtgemeinde lade ich herzlich ein, den 35. Immendinger Weihnachtsmarkt mitzuerleben.

                                               Markus Hugger
                                               Bürgermeister

                                                                                      Rahmenprogramm
                                                      des 35. Immendinger Weihnachtsmarktes 2019
                                                 Weihnachtsmarkt mit Flair rund um das Obere Schloss
                                               Samstag, 30. November 2019
                                                        16:00 Uhr               Chor des Kindergartens St. Josef
                                                        16:30 Uhr               Ansprache durch den BdS-Vorstand
                                                                                Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch
                                                                                Herrn Bürgermeister Markus Hugger
                                                        17:00 Uhr               Schulchor der Schlossschule
                                                        18:00 Uhr               Friedensaktion der Reischachschule Immendingen
                                                        Attraktionen für Kinder
                                                        Ab 16:00 Uhr            Kinderkarussell
                                                                                Bungee*
                                                        Ende 23:00 Uhr
                                               Sonntag, 1. Dezember 2019
                                                        11:00 Uhr              Beginn des Marktes
                                                        14:00 Uhr              Gemeindemusikkapelle Immendingen
                                                        14:30 Uhr u. 15:30 Uhr Führungen im Heimatmuseum durch Herrn Dreyer
                                                        15:00 Uhr              Der Nikolaus kommt
                                                        17:00 Uhr              Jagdhornbläser
                                                        Das Heimatmuseum ist zwischen 14:00 und 16:00 Uhr geöffnet
                                                        Attraktionen für Kinder
                                                        Ab 11:00 Uhr            Kinderkarussell
                                                                                Bungee*
                                                                                Feuerwehrauto fahren
                                                        Ende 18:15 Uhr
                                                                                * je nach Wetterlage

                                               Alle Informationen rund um den Weihnachtsmarkt
                                               finden Sie auch auf der Homepage des
                                               BdS - Bund der Selbständigen
                                               Immendingen:
                                               www.bds-immendingen.de
Foto: Romolo Tavani/iStock/Getty Images Plus
Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
4                                                                                                    Nummer 48
                                                                                     Freitag, 29. November 2019

                                    Standverzeichnis
Stand- Name                    Speisen              Getränke                     Besonderheiten
Nr.
1     Weihnachtshütte                               Glühwein, Heisse Liebe,      Weihnachtsgestecke,
      Hagmann                                       Alpenglüher, Kinder-         Adventskränze, floristische
                                                    punsch,                      Weihnachtsdeko, Holzar-
                                                    Jack-Daniels-Punsch          beiten, weihnachtliche

2     Bezirksimkerverein
      Immendingen
                                           4        Bärenfang, Heisser Met
                                                                                 Türdekoration, Mistelzweige
                                                                                 Produkte aus Honig
                                                                                 und Wachs
3     Akkordeonverein          Waffeln mit          Punsch
      Junge Donau              Puderzucker
      Immendingen e.V.
4     Reischachschule          Selbstgebackenes     Kinderpunsch                 Weihnachtsdeko aus Holz
      Immendingen                                                                und Beton für drinnen und
                                                                                 draußen
5     Handarbeiten                                                               Gehäkelte/gestrickte Socken,
      Ruth Lütte                                                                 Mützen, Schals und Hand-
                                                                                 schuhe, Dekoartikel
6     Hewenschreck             Bratwurst, Gebäck    Glühgin, weißer Glüh-
      Immendingen                                   wein, Kinderpunsch,
                                                    Cola, Fanta                                            4
7     BdS-Immendingen                               Jägerpunsch                  Christbäume
8     Förderverein Hornen-     Gulaschsuppe,        Glühwein, Punsch             Bastelarbeiten,
      bergschule               Brötchen                                          selbstgemachtes aus dem
      gemeinsam mit der                                                          Schulgarten

9
      Schlossschule
      Immendingen
      Metzgerei Wöhrle
                                               4                                                         4
10    Freiwillige Feuerwehr    verschiedene         Glühwein, Kinderpunsch,
      Immendingen              Crêpes               Schwarzwaldteufel
11    SV 1920 TuS              Chili con Carne,     Glühwein, Kinder-
      - Abteilung AH           Knoblauchbutter-     punsch, Bier, alkoholfreie
                               Baguette             Flaschengetränke
12    Katholische              Winzerwecken,      Punsch mit und ohne            Adventsgestecke, Postkarten,
      Pfarrgemeinde            Schokofruchtspieße Schuss, Ingwerwein,            Kalender, Gebetskarten,
                                                  Tannenzäpfle                   Weihnachtsgebäck
13    Turnverein 1882          Fischknusperle,      Punsch mit und ohne
      Immendingen              frittierte Champi-   Schuss, weihnachtliche
                               gnons                Liköre
14    Weihnachtshütte                               Liköre, Bier                 Liköre aus eigener
      Börtzler                                                                   Herstellung
15    Monika Wank                                   Eierlikörpunsch, Tee         Filzsocken, Holzdekorationen,
      - „Moni´s Bastelstube“                                                     selbstgestrickte Socken,
                                                                                 Tücher
16    Ursula Scherzinger -                                                       Näharbeiten, Taschen,
      Geschenkartikel                                                            Accessoires
17    Stammtisch               schwäbischer         Feuerzangenbowle,
      „Dienstagsschlürfer“     Hotdog,              Kinderpunsch
                               Käs‘spätzle
18    Weihnachtshütte                               heißer Bratapfellikör,       Weihnachtsdeko, Strickwaren,
      Kramer & Co.                                  Karamell-Likör               Körnerkissen
19    SiGa creatives                                 Alkohol. Heißgetränk        handgemachter Schmuck,
      Schmuckdesign                   4             „Siga´s Goldener Engel“      Wachstuchtaschen,
                                                                                 Loop- und Schlupfschals

                                                                        4
Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
Nummer 48
Freitag, 29. November 2019                                                                                                                                                                5

                                                                                Standplan
       35. Immendinger Weihnachtsmarkt

                                                                                 ss

                                                                                                                                                  Bachzimmerer Straße
                                                                                        Schlo
                                                                  19

                                                      18

                                                                                 Oberes
                                                         17           16 15

                                                                                                                                                                        MAIN werbung & event
                                                                                      14
        Jahnstraße

                                                          A
                                                                                            B

                                                                                                                              Kirche
                                                                              Bühne
                                                                          D              13
                                                                                                     12

                                                                      9                         11             1                                           C
                       Museum                            8                      10
                            F                                                              platz
                                                                               Schloss               3
                                                                                                                   2
                                                                                           4
                                                     6                5
                             7
                                  E                               f
                                                       rk    au
                                                    ve
                                                  um
                                             ba
                                      rist
                                 Ch
                                                                                                A
   01                Weihnachtshütte Hagman                                                               11           SV 1920 TUS - Abteilung AH
   02                Bezirksimkerverein Immendingen                                                       12           Katholische Pfarrgemeinde
   03                Akkordeonverein Junge Donau Immendingen e.V.                                         13           Turnverein 1882 Immendingen
   04                Reischachschule Immendingen                                                          14           Weihnachtshütte Börtzler
   05                Handarbeiten Lütte                                                                   15           Monika Wank „Moni's Bastelstube“
   06                Hewenschreck Immendingen                                                             16           Ursula Scherzinger Geschenkartikel
   07                BdS Immendingen                                                                      17           Stammtisch "Dienstagsschlürfer"
   08                Förderverein Hornenbergschule / Schlossschule Immendingen                            18           Weihnachtshütte Kramer & Co
                                                                                                                                                                             * je nach Wetterlage

   09                Metzgerei Wöhrle                                                                     19           SiGa creatives Schmuckdesign
   10                Freiwillige Feuerwehr Immendingen

   A                 Bungee *                                                                             D            Der Nikolaus beschenkt Kinder (SO)
   B                 Kinderkarussell                                                                      E            Christbaumverkauf (BdS Immendingen)
   C                 Fahrt im Feuerwehrauto (FFW Immendingen / SO)                                        F            Museumsführung (Hr. Dreyer)

   Der Weihnachtsmarkt mit Flair rund um das historische Schloss in Immendingen
   Samstag, 30.11. und Sonntag, 01.12.2019
Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
6                                                                                                           Nummer 48
                                                                                            Freitag, 29. November 2019

                                                              6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm
                                                                  einer Brandmeldeanlage oder einer anderen techni-
 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                     schen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur
                                                                  Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung
Gemeinde Immendingen                                              des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst
Landkreis Tuttlingen                                              wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag.
                                                              7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes                           Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraft-
                                                                  fahrzeug installiertes System zum Absetzen eines au-
für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der                     tomatischen Notrufs oder zur automatischen Übertra-
Gemeinde Immendingen (Feuerwehr-Kosten-                           gung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte
ersatz-Satzung – FwKS)                                            Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadenereignis
                                                                  im Sinne von „ 2 Absatz 1 FwG" vorlag.
Aufgrund § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
                                                                  In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Ab-
(GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehr-
                                                                  sätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-
gesetzes (FwG) in der jeweils gültigen Fassung hat der
                                                                  Württemberg (PolG) entsprechend.
Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 25.11.2019
                                                              (2) Für Einsätze nach „2 Absatz 2" wird Kostenersatz
folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistun-
                                                                  verlangt. Kostenersatzpflichtig ist
gen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen:
                                                              1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich
                  § 1 – Geltungsbereich                           gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten
(1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die          entsprechend,
    Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Immendingen         2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leis-
    (im Folgenden Feuerwehr genannt).                             tung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die
(2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften belieben            tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt,
    unberührt.                                                3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht
                                                                  wurde,
               § 2 – Aufgaben der Feuerwehr                   4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeug-
(1) Die Feuerwehr hat                                             halter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraft-
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notstän-           fahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- und
    den Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Ge-            Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde.
    meinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schüt-        (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit
    zen und                                                       dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbe-              Interesse liegt.
    drohlichen Lagen Technische Hilfe zu leisten.                                  § 4 – Überlandhilfe
    Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereig-   Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feu-
    nis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes     erwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34
    Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar     Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der FwKS gelten ent-
    bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Ge-           sprechend.
    sundheit von Menschen und Tieren oder für andere
    wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allge-                       § 5 – Höhe des Kostenersatzes
    meinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimm-        (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatz-
    bare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist           kräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des
    und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Scha-            § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der
    dens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen               Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu
    beseitigt oder verhindert werden kann.                        dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.
(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde be-          (2) Für die Erhebung der Kosten für die Einsatzkräfte
    auftragt werden                                               werden Durchschnittsätze festgelegt.
1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen           (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feu-
    für Menschen, Tiere und Schiffe und                           erwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere                 die pauschalen Stundensätze der Verordnung des In-
    der Brandschutzaufklärung und –Erziehung sowie der            nenministeriums Baden-Württemberg über den Kos-
    Brandsicherheitswache.                                        tenersatz für Einsätze der Feuerwehren (VOKeFw) in
                                                                  der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahr-
                  § 3 – Kostenersatzpflicht                       zeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der
(1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind                 Anlage zu dieser Satzung aufgeführten Verzeichnis.
    unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes       (4) Für die Dauer des Einsatzes gilt
    bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt:                 1. bei den Kosten für die Einsatzkräfte beginnt der Ein-
1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Scha-             satz mit der Alarmierung und endet nach Wieder-
    den vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,       herstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der
2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Be-             notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten,
    trieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schie-     2. bei den Fahrzeugen beginnt der Einsatz mit der Ab-
    nen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht             fahrt aus dem Feuerwehrhaus und endet nach der
    wurde,                                                        Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, einschließ-
3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und            lich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger
    Einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe-          Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahr-
    betrieb- oder Industriebetrieb anfallen,                      zeuge wieder einsatzfähig gemacht werden.
4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden            (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerech-
    beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefähr-              net. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten
    denden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwe-         auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden
    cke entstand,                                                 aufgerundet.
5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadener-        (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für
    eignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob     1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leisten-
    fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat,          den Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen
Immendinger Weihnachtsmarkt - An diesem Wochenende: Nummer 48 Freitag, 29.11.2019 - Gemeinde Immendingen
Nummer 48
Freitag, 29. November 2019                                                                                              7
   Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen er-       3. Sonstiges
   stattete Kosten,                                            a) Fremdleistungen, Geräteeinsatz (z.B. Schaufellader,
2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach §            Autokran etc.) werden in Höhe des anfallenden Rech-
   3 Absatz 1 Nr. 3,                                               nungs-/Verrechnungssatzes erhoben.
3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige           b) Für Kleinleistungen (z.B. Beseitigung eines Wespen-
   Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere                nestes, Öffnen einer Türe) mit weniger als drei Ein-
   die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht            satzkräften und unter einer Stunde Einsatzdauer wird
   durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung beson-            pro Person ein Pauschalbetrag von 17 Euro erhoben.
   derer Lösch- und Einsatzmittel und die durch die                Fahrzeuge werden nicht abgerechnet.
   Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen           c) Für Ölbindemittel wird inklusive Entsorgung der Ein-
   entstandenen Kosten und Auslagen.                               kaufspreis zuzüglich einen Aufschlag von 50 % abge-
                                                                   rechnet.
        § 6 – Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit
                     der Kostenschuld                          Gemeinde Immendingen
(1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Be-        Landkreis Tuttlingen
    endigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festge-         Satzung über die Entschädigung der ehren-
    setzt.
(3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid
                                                               amtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde-
    genannten Zeitpunkt fällig.                                feuerwehr Feuerwehrentschädigungssatzung
                                                               (FwES)
                    § 7 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.                    Aufgrund § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
                                                               (GemO) in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes
Hinweis:                                                       für Baden-Württemberg (FwG) in der jeweils gültigen Fas-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor-           sung hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg            am 25.11.2019 folgende Satzung beschlossen:
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht-                           § 1 – Entschädigung für Einsätze
lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit   (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde-
der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge-                feuerwehr erhalten für ihre Einsätze auf Antrag ihre
meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der            Auslagen und ihren Verdienstausfall nach einem ein-
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies             heitlichen Durchschnittssatz ersetzt, dieser beträgt für
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit          jede Stunde 12,00 EUR
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung           (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes
der Satzung verletzt worden ist.                                   von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde
Immendingen, den 27.11.2019                                        zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe
gez.                                                               Stunden aufgerundet.
Markus Hugger                                                  (3) Dauert ein Einsatz mehr als vier Stunden, wird dem
Bürgermeister                                                      ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehr ein Er-
                                                                   frischungszuschuss in Form von Naturalien gewährt (§
Anlage zu § 5 Absatz 1 der Satzung zur Regelung des                16 Absatz 1 FwG)
Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuer-          (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufei-
wehr der Gemeinde Immendingen (FWKS)                               nanderfolgenden Tagen werden der entstehende Ver-
Kostenersatzverzeichnis                                            dienstausfall und die notwendigen Auslagen in voller
1. Personalkosten                                                  Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG)
a) Feuerwehrangehörige                                         (5) Soweit im Feuerwehreinsatz die Leistungen der DRK
   (pro Person, je Stunde)                      16,83 Euro         Bereitschaft durch den Bürgermeister oder den tech-
b) Brandsicherheitswache                                           nischen Einsatzleiter der Feuerwehr angefordert wird,
   (pro Person, je Stunde)                      10,00 Euro         wird die in Absatz 1 festgesetzte Aufwandsentschädi-
                                                                   gung auf Antrag gewährt.
2. Fahrzeuge
Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze                          § 2 – Entschädigung für den
der Verordnung des Innenministeriums über den Kos-                         Feuerwehrsicherheitswachdienst
tenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom              Der Feuerwehrsicherheitswachdienst wird entsprechend
18.03.2016 (GBl. S. 253). Für Fahrzeuge die nicht in           den gesetzlichen Vorgaben geleistet. Pro Einsatzkraft wer-
der Aufzählung des § 1 Absatz 1 der VOKeFw enthalten           den 10,00 EUR je Stunde entschädigt. Die Berechnung
sind, gelten gemäß Absatz 2 die Sätze der Fahrzeuge,           der Zeit ist die Dauer von Beginn der Brandsicherheits-
                                                               wache bis zum Ende der Brandsicherheitswache. Ange-
die mit ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Ge-
                                                               fangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet
samtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar
sind. Die Zusätze in der Klammer beziehen sich auf die                       § 3 – Zusätzliche Entschädigung
Aufzählung in § 1 Abs. 1 VOKeFw)                               Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, die über das
1. Mannschaftstransportwagen (Nr. 4)               20 Euro     übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine
2. Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Nr. 12)         184 Euro     zusätzliche jährliche Entschädigung im Sinne des § 16
3. Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS (Nr. 13) 133 Euro             Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung:
4 Staffellöschfahrzeuge StLF 10/6 (Nr. 8)          83 Euro     Feuerwehrkommandant                           1.200 EUR
5. Wechselladerfahrzeug (Nr. 25)                   70 Euro     1. Stellvertretender Feuerwehrkommandant        360 EUR
6. Kleineinsatzfahrzeug Hattingen (Nr. 22)         20 Euro     2. Stellvertretender Feuerwehrkommandant        240 EUR
7. Abrollbehälter „Rüst“                           60 Euro     Abteilungskommandant Immendingen                600 EUR
8. Abrollbehälter „Wasser“                         24 Euro     Abteilungskommandant Hattingen                  420 EUR
9. Abrollbehälter „Sandsack“                        8 Euro     Abteilungskommandant Ippingen                   420 EUR
10. Abrollbehälter „Transport“ (Mulde)              3 Euro     Abteilungskommandant Mauenheim                  420 EUR
8                                                                                                            Nummer 48
                                                                                             Freitag, 29. November 2019

Stellvertretender Abteilungskommandant                         der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge-
Immendingen                                       480 EUR      meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der
Stellvertretender Abteilungskommandant                         die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
Hattingen                                         300 EUR      gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
Stellvertretender Abteilungskommandant                         der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
Ippingen                                          300 EUR      der Satzung verletzt worden sind.
Stellvertretender Abteilungskommandant                         Immendingen, den 27.11.2019
Mauenheim                                         300   EUR    gez.
Jugendwart                                        420   EUR    Markus Hugger
Jugendgruppenleiter                               300   EUR    Bürgermeister
Gerätewart Immendingen                          1.500   EUR
Gerätewart Hattingen                              600   EUR    Satzung zur Aufhebung der Satzung über
Gerätewart Ippingen                               500   EUR    die Erhebung von Gebühren für die Erstat-
Gerätewart Mauenheim                              400   EUR
Leiter Altersabteilung                            100   EUR    tung von Gutachten durch den
                                                               Gutachterausschuss
      § 4 – Entschädigung für Aus- und Fortbildung
(1) Die Entschädigung für die Teilnahme an Aus- und            (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 17. Juni 1991
    Fortbildungslehrgängen erfolgt pauschal nach folgen-       (Aufhebungssatzung vom 25.11.2019)
    den Sätzen:                                                Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
Ausbildung zum        Stundenzahl            Höhe              temberg (GemO) sowie der §§ 2 und 12 des Kommu-
                                      der Entschädigung        nalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) in ihrer
Truppmann ohne Funk 70                    140,00 EUR           derzeit jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Truppmann mit Funk        80              160,00 EUR           Gemeinde Immendingen am 25.11.2019 folgende Sat-
Truppführer               35               70,00 EUR           zung beschlossen:
Maschinist                35               70,00 EUR                                  § 1 Aufhebung
Sprechfunker              16               32,00 EUR            Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Atemschutzgeräteträger 25                  50,00 EUR           Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
Motorsägenlehrgang        16               32,00 EUR           (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 17.06.1991 in
Absturzsicherung          16               32,00 EUR           ihrer letzten gültigen Fassung wird hiermit aufgehoben.
(2) Für sonstige Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu                            § 2 Inkrafttreten
    zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag ein        Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffent-
    Durchschnittssatz von 2,00 EUR je Unterrichtsstunde        lichen Bekanntmachung in Kraft.
    höchstens jedoch 16 EUR je Tag gewährt. Für die
    Berechnung der Zeit ist die Dauer des Lehrgangs            Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:
    vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen.         Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
    Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden auf-          schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
    gerundet. Für Führerscheinlehrgänge der Klassen C1         (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens-
    oder C bzw. C1E oder CE wird keine Entschädigung           vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird
    gewährt.                                                   nach § 4 Abs. 4 GemO der aktuell gültigen Fassung
(3) Bei Aus- oder Fortbildungslehrgängen außerhalb des         unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
    Stadtgebiets erhalten die ehrenamtlich tätigen Ange-       der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge-
    hörigen der Gemeindefeuerwehr eine Erstattung der          meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der
    Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstre-           die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
    cken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechender          gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
    Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner          der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung
    jeweils geltenden Fassung.                                 der Satzung verletzt worden sind.
(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer         Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens-
    von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wer-          oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist
    den der entstehende Verdienstausfall und die notwen-       von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bür-
    digen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16         germeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO
    Absatz 4 FwG)                                              wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn
                                                               vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtbehörde den
  § 5 – Entschädigung für haushaltführende Personen            Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein Dritter die
Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, die keinen Ver-       Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften inner-
dienst haben und den Haushalt führen, erhalten für das         halb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Zeitversäumnis eine Entschädigung in entsprechender            Immendingen, den 25. November 2019
Anwendung des § 1 Absatz 1 bis 3, §§ 2 und 4 Absatz            Markus Hugger
1 bis 3. Für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungslehr-         Bürgermeister
gänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfol-
genden Tagen wird als Verdienstausfall 12 EUR je Stun-         Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen
de, höchstens jedoch 100 EUR pro Tag gewährt (§ 16             Auslegung des Flächennutzungsplanentwur-
Absatz 1 FwG). Angefangene Stunden werden auf halbe
Stunden aufgerundet.                                           fes nach § 3 Abs. 2 BauGB
                    § 6 – Inkrafttreten                        2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.                    „Prüf- und Technologiezentrum“
                                                               Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Gei-
Hinweis:                                                       singen hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung be-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor-           schlossen den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß §
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg            2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen              1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Der Umfang der 2. Ände-
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht-             rung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Prüf-
lich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit   und Technologiezentrum“ ergibt sich aus dem zeichneri-
Nummer 48
Freitag, 29. November 2019                                                                                         9
schen Teil des Änderungsentwurfes in der Fassung vom          zungsplanes für den Bereich „Prüf- und Technologiezen-
09.04.2019, geändert am 08.11.2019 und der nachfol-           trum“ unberücksichtigt bleiben können.
gend abgedruckten Planskizze.                                 Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung nach
                                                              § 3 Abs. 2 BauGB und die ausgelegten Unterlagen
                                                              werden während des Zeitraums der Auslegung auch
                                                              unter folgender Adresse auf der Homepage der Ge-
                                                              meinde     Immendingen      https://www.immendingen.de/
                                                              Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/2_+aenderung
                                                              +des+flaechennutzungsplanes+fuer+den+bereich+_pruef-
                                                              +und+technologiezentrum_.html
                                                              und der Stadt Geisingen https://www.geisingen.de/flae-
                                                              chennutzungsplan in elektronischer Form zugänglich ge-
                                                              macht.
                                                              Folgende wesentliche, bereits vorliegende von der Ge-
                                                              meinde eingeholte umweltbezogene Stellungnahmen
                                                              werden ausgelegt:
                                                              1.) Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Gunzenhau-
                                                                  sen / Mannheim, 08.11.2019.
                                                              2.) Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Tech-
                                                                  nischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübin-
                                                                  gen, 08.04.2019.
                                                              Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
                                                              verfügbar:
                                                              - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir-
                                                                 kungen auf das Schutzgut Mensch und menschli-
                                                                 che Gesundheit untergliedert nach den Teilfunktionen
                                                                 Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und
                                                                 Freizeitfunktion.
                                                              - Informationen zu Auswirkungen der Planung hinsicht-
                                                                 lich Schallimmissionen aus Gewerbelärm, Sport- und
                                                                 Freizeiteinrichtungen sowie Verkehr.
                                                              - Bestandsbeschreibung und -bewertung der Schutzgü-
                                                                 ter Pflanzen und biologische Vielfalt mit Darstellung
Ziele und Zwecke der Planung:                                    der Umweltauswirkungen der Planung.
Die vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungspla-           - Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von
nes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Vor-             Tieren.
aussetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes          - Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Flä-
„Prüf- und Technologiezentrum – Hochbauzone“ und die             chennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Bo-
1. Änderung des Bebauungsplanes „Prüf- und Techno-               den und Fläche.
logiezentrum – Prüfgelände“. Gleichzeitig trägt die Flä-      - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober-
chennutzungsplanänderung dazu bei, die Zukunftsfähig-            flächengewässer und das Grundwasser.
keit für den Erprobungsstandort Immendingen sowie die         - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das
langfristige Nutzung des Standortes mit den notwendigen          Klima (z. B. auf Kaltluftströmungen, bodennahe Luft-
Änderungen der technischen Planung und eine geord-               temperaturen) und die Lufthygiene.
nete privatwirtschaftliche Folgenutzung (Konversion) für      - Darstellung der Auswirkungen der Flächennutzungs-
die Oberfeldwebel-Schreiber-Kaserne und den Standort-
                                                                 planänderung auf die Schutzgüter Landschaft, kultu-
übungsplatz sicherzustellen.
                                                                 relles Erbe und sonstige Sachgüter.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:                       - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1      den einzelnen Schutzgütern.
BauGB findet im Rahmen der 2. Änderung des Flächen-           Immendingen/Geisingen, den 27.11.2019
nutzungsplanes nicht statt, da sich die Änderungen auf        Markus Hugger
das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur          Verbandsvorsitzender
unwesentlich auswirken; § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Begründung vom 09.04.2019, geändert am 08.11.2019         Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen
sowie der Umweltbericht vom 08.11.2019 und die vorlie-        Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach
genden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom              § 3 Abs. 2 BauGB
               09.12.2019 bis zum 24.01.2020
im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, Bürgerservice         Änderung des Bebauungsplanes „Prüf- und Technolo-
im Erdgeschoss und im Rathaus Geisingen auf dem               giezentrum – Hochbauzone“
Stadtbauamt, Hauptstraße 15 während der üblichen              Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am
Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.                            29.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Be-
Während der Auslegung können – schriftlich oder zur           bauungsplans „Prüf- und Technologiezentrum – Hochbau-
Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal-        zone“ – 1. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen
tung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis            nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus-
der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist        zulegen.
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.           Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der            dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs vom
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be-         09.04.2019, geändert am 08.11.2019, der im folgenden
schlussfassung über die 2. Änderung des Flächennut-           Kartenausschnitt skizzenhaft dargestellt ist:
10                                                                                                       Nummer 48
                                                                                         Freitag, 29. November 2019

                                                            2.) Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Tech-
                                                                nischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübin-
                                                                gen, 08.04.2019.
                                                            Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
                                                            verfügbar:
                                                            - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir-
                                                               kungen auf das Schutzgut Mensch und menschli-
                                                               che Gesundheit untergliedert nach den Teilfunktionen
                                                               Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und
                                                               Freizeitfunktion.
                                                            - Informationen zu Auswirkungen der Planung hinsicht-
                                                               lich Schallimmissionen aus Gewerbelärm, Sport- und
                                                               Freizeiteinrichtungen sowie Verkehr.
                                                            - Darstellung der Umweltauswirkungen auf die Schutz-
                                                               güter Pflanzen und biologische Vielfalt unter Berück-
                                                               sichtigung des durch die Bebauungsplanänderung
                                                               zusätzlich zugelassenen Bebauungsgrades und Ermitt-
                                                               lung des daraus ergebenden Kompensationsbedarfs.
                                                            - Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von
                                                               wertgebenden, gefährdeten oder besonders geschütz-
                                                               ten Arten.
Ziele und Zwecke der Planung:                               - Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Be-
Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der An-            bauungsplanänderung auf die Schutzgüter Boden und
passung der planerischen Festsetzungen an die Ände-            Fläche, mit Umfangsermittlung der Inanspruchnahme
rungen, die im Zuge der Bauausführung des Prüf- und            sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatz-
Technologiezentrums auf der Basis erteilter Änderungs-         maßnahmen.
genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz            - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober-
(BImSchG) oder auf der Basis baurechtlicher Genehmi-           flächengewässer und das Grundwasser.
gungen vorgenommen wurden und schafft darüber hin-          - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das
aus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünf-        Klima (z. B. auf Kaltluftströmungen, bodennahe Luft-
tige Genehmigungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des          temperaturen) und die Lufthygiene.
Prüf- und Technologiezentrums.                              - Darstellung der Auswirkungen der Bebauungsplanän-
                                                               derung auf die Schutzgüter Landschaft, kulturelles
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:                        Erbe und sonstige Sachgüter.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.   - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen
1 BauGB findet im Rahmen der Bebauungsplanänderung             den einzelnen Schutzgütern.
nicht statt, da sich die Änderungen auf das Plangebiet      Immendingen, den 29.11.2019
und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich aus-     Markus Hugger
wirken; § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB.                        Bürgermeister
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplans mit textlichen
Festsetzungen und Begründung jeweils vom 09.04.2019,        Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen
geändert am 08.11.2019 sowie der Umweltbericht zum
Bebauungsplan vom 08.11.2019 und die vorliegenden
                                                            Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach
umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom                   § 3 Abs. 2 BauGB
               09.12.2019 bis zum 24.01.2020                Änderung des Bebauungsplanes „Prüf- und Technolo-
im Rathaus Immendingen Bürgerservice im Erdgeschoss         giezentrum – Prüfgelände“
während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öf-         Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am
fentlich ausgelegt.                                         29.04.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Be-
Während der Auslegung können – schriftlich oder zur         bauungsplans „Prüf- und Technologiezentrum – Prüfge-
Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal-      lände“ – 1. Änderung gebilligt und beschlossen, diesen
tung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis          nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus-
der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist      zulegen.
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der          dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs vom
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der           09.04.2019, geändert am 08.11.2019, der im folgenden
Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Prüf- und          Kartenausschnitt skizzenhaft dargestellt ist:
Technologiezentrum – Hochbauzone“ – 1. Änderung un-
berücksichtigt bleiben können.
Der     Inhalt    dieser   öffentlichen    Bekanntmachung
nach § 3 Abs. 2 BauGB und die ausgelegten Un-
terlagen werden während des Zeitraums der Aus-
legung auch unter folgender Adresse auf der
Homepage der Gemeinde Immendingen https://www.im-
mendingen.de/Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/
aenderung+des+bebauungsplanes+_pruef-+und+technolo
giezentrum+_+hochbauzone_.html
in elektronischer Form zugänglich gemacht.
Folgende wesentliche, bereits vorliegende von der
Gemeinde eingeholte umweltbezogene Stellungnahmen
werden ausgelegt:
1.) Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Gunzenhau-
    sen / Mannheim, 08.11.2019.
Nummer 48
Freitag, 29. November 2019                                                                                      11
Ziele und Zwecke der Planung:                               -  Darstellung und Prüfung der Auswirkungen der Be-
Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der An-            bauungsplanänderung auf die Schutzgüter Boden und
passung der planerischen Festsetzungen an die Ände-            Fläche, mit Umfangsermittlung der Inanspruchnahme
rungen, die im Zuge der Bauausführung des Prüf- und            sowie zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ersatz-
Technologiezentrums auf der Basis erteilter Änderungs-         maßnahmen.
genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz            - Aussagen zu den relevanten Auswirkungen auf Ober-
(BImSchG) oder auf der Basis baurechtlicher Genehmi-           flächengewässer und das Grundwasser.
gungen vorgenommen wurden und schafft darüber hin-          - Informationen zu wesentlichen Auswirkungen auf das
aus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünf-        Klima (z. B. auf Kaltluftströmungen, bodennahe Luft-
tige Genehmigungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des          temperaturen) und die Lufthygiene.
Prüf- und Technologiezentrums.                              - Darstellung der Auswirkungen der Bebauungsplanän-
                                                               derung auf die Schutzgüter Landschaft, kulturelles
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
                                                               Erbe und sonstige Sachgüter.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
                                                            - Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen zwischen
1 BauGB findet im Rahmen der Bebauungsplanänderung
                                                               den einzelnen Schutzgütern.
nicht statt, da sich die Änderungen auf das Plangebiet
                                                            Immendingen, den 29.11.2019
und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich aus-
                                                            Markus Hugger
wirken; § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB.
                                                            Bürgermeister
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplans mit textlichen
Festsetzungen und Begründung jeweils vom 09.04.2019,        Straßensperrung anlässlich des Immendinger
geändert am 08.11.2019 sowie der Umweltbericht zum
Bebauungsplan vom 08.11.2019 und die vorliegenden           Weihnachtsmarktes
umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom                   Am Samstag, 30. November, und Sonntag, 1. Dezember
               09.12.2019 bis zum 24.01.2020                2019, findet der 35. Immendinger Weihnachtsmarkt vor
im Rathaus Immendingen Bürgerservice im Erdgeschoss         der idyllischen Kulisse des Oberen Schlosses statt.
während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung öf-         Zur Vorbereitung und Durchführung des Marktes müs-
fentlich ausgelegt.                                         sen der Schlossplatz und die Hindenburgstraße bis zur
Während der Auslegung können – schriftlich oder zur         Einmündung der Zeppelinstraße von Freitag, 29.11.2019,
Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwal-      14:00 Uhr bis Montag, 02.12.2019, 02:00 Uhr, für den Ver-
tung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis          kehr voll gesperrt werden. Während der Zeit der Vollsper-
der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist      rung wird der Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen über
die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.         die Zeppelinstraße – Schwarzwaldstraße (B311) umgelei-
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der          tet. Um Beachtung wird gebeten.
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Prüf- und          Reisschlagabrechnung in Ippingen
Technologiezentrum – Prüfgelände“ – 1. Änderung unbe-       Treffpunkt für die Reisschlagabrechnung ist am
rücksichtigt bleiben können.                                       Mittwoch, 4. Dezember 2019, ab 15:00 Uhr,
Der     Inhalt    dieser   öffentlichen    Bekanntmachung   an der Lindentälehütte.
nach § 3 Abs. 2 BauGB und die ausgelegten Un-               Veit
terlagen werden während des Zeitraums der Aus-              Forstrevierleiter
legung auch unter folgender Adresse auf der
Homepage der Gemeinde Immendingen https://www.im-           Brennholz und Reisschläge jetzt anmelden
mendingen.de/Startseite/Wirtschaft_+Handel+_+Gewerbe/       Seit dem Jahr 2014 müssen die Brennholz- und Reis-
aenderung+des+bebauungsplanes+_pruef-+und+technolo          schlagbestellungen schriftlich mit Hilfe des in dieser
giezentrum+_+pruefgelaende_.html in elektronischer Form     Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckten Formulars
zugänglich gemacht.                                         erfolgen. Dieses kann aus dem Mitteilungsblatt heraus-
Folgende wesentliche, bereits vorliegende von der           getrennt, ausgefüllt, unterschrieben und auf dem Rathaus
Gemeinde eingeholte umweltbezogene Stellungnahmen           abgegeben oder zugeschickt werden. Per Fax richten Sie
werden ausgelegt:                                           Ihre schriftliche Bestellung bitte an 07462 24-224. Das
1.) Umweltbericht, Baader Konzept GmbH, Gunzenhau-          Formular kann außerdem auf der Homepage der Gemein-
    sen / Mannheim, 08.11.2019.                             de (www.immendingen.de) unter den aktuellen Presse-
2.) Schalltechnisches Gutachten, Ingenieurbüro für Tech-    meldungen abgerufen werden.
    nischen Umweltschutz Dr.-Ing. Frank Dröscher, Tübin-    Bitte beachten Sie: Alte Vordrucke aus vorangegange-
    gen, 08.04.2019.                                        nen Jahren sollen nicht zur Anmeldung benutzt werden!
                                                            Bitte verwenden Sie ausschließlich das aktuelle Formular.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind           Vielen Dank.
verfügbar:                                                  Einige wichtige Hinweise: Die persönliche Unterschrift
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir-              ist in jedem Fall unbedingt erforderlich! Bitte füllen Sie
   kungen auf das Schutzgut Mensch und menschli-            das Formular gewissenhaft sowie vollständig aus, da-
   che Gesundheit untergliedert nach den Teilfunktionen     mit Ihre Bestellung fehlerfrei weiter bearbeitet werden
   Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie Erholungs- und        kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen die Allgemeinen
   Freizeitfunktion.                                        Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz auf
- Informationen zu Auswirkungen der Planung hinsicht-       der Rückseite des Bestellformulars genau durchzulesen.
   lich Schallimmissionen aus Gewerbelärm, Sport- und       Unter anderem ist für die Aufarbeitung eines Reisschla-
   Freizeiteinrichtungen sowie Verkehr.                     ges aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften der Nach-
- Darstellung der Umweltauswirkungen auf die Schutz-        weis eines Motorsägenlehrganges erforderlich. Die Preise
   güter Pflanzen und biologische Vielfalt unter Berück-    für Brennholz und Reisschläge gelten vorbehaltlich der
   sichtigung des durch die Bebauungsplanänderung           Entscheidung des Gemeinderates in einer der nächsten
   zusätzlich zugelassenen Bebauungsgrades und Ermitt-      öffentlichen Sitzungen.
   lung des daraus ergebenden Kompensationsbedarfs.         Anmeldeschluss ist der 23. Dezember 2019. Es wird dar-
- Aussagen zum Vorkommen oder Betroffenheit von             um gebeten den Anmeldezeitraum einzuhalten, da Nach-
   wertgebenden, gefährdeten oder besonders geschütz-       meldungen unter Umständen nicht mehr berücksichtig
   ten Arten.                                               werden können! (Siehe Seite 13/14)
12                                                                                                          Nummer 48
                                                                                            Freitag, 29. November 2019

Öffentliche Bekanntmachung                                   Vertrag abgeschlossen. Da nun die Planungen für das
                                                             Baugebiet Stieg II soweit fortgeschritten sind, ist nun ein
Das Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Re-         der Erschließungsvertrag mit der Kalkulation (Darstellung
gierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt - hat be-       der Gesamtfinanzierung) abzuschließen. Einstimmig hat
antragt, das bisher nicht im Grundbuch eingetragene          der Gemeinderat dem Abschluss des vorgelegten Er-
Grundstück der                                               schließungsvertrages zugestimmt.
Gemarkung Hintschingen
Flst. 114     Donau                                          Billigung des städtebaulichen Entwurfs für das Areal
              Wasserfläche      4 ha 29 a 41 qm              Kirchstraße 6 in Hattingen
              (Gewässer 1. Ordnung)                          Als das genannte Areal zum Verkauf stand, sah die
im Grundbuch zu buchen und gleichzeitig das Land             Gemeinde die Möglichkeit die Innenentwicklung und die
Baden-Württemberg (Wasserwirtschaftsverwaltung) als Ei-      innerörtliche Verdichtung voranzutreiben. Da auch in Hat-
gentümer dieses Grundstücks einzutragen.                     tingen die Nachfrage nach Plätzen für Einfamilienhäuser
Zur Glaubhaftmachung des Eigentums beruft sich das           stetig steigt, soll das bestehende Gebäude rückgebaut
Land Baden-Württemberg auf § 5 Wassergesetz und auf          werden und die Fläche zu vier Bauplätzen entwickelt
folgende Messurkunden:                                       werden. Des Weiteren wird eine Fläche mit ca. 108 m²
- Messurkunde 1892 S. 5                                      für eine Erweiterung des Kindergartens vorgesehen. Die
- Messurkunde 1900 S. 4                                      Gemeinde verfolgt das Ziel, Baurecht anhand des §
- Flächennachweis und Flurstücksverzeichnis zur              34 BauGB (Bebauung innerhalb der im Zusammenhang
    Flurbereinigung Kirchen-Hausen (Autobahn), ONr. 4        bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan) zu entwickeln.
    (Veränderungsnachweis 1981/4)                            Hierzu steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Land-
- Veränderungsnachweis 1987/1                                ratsamt. Vorgreifend wurde das Büro Baader Konzept
Nach § 5 Wassergesetz ist Eigentümer eines Gewässers         beauftragt eine Artenschutzrechtliche Untersuchung des
I. Ordnung das Land.                                         bestehenden Gebäudes durchzuführen, da dies Grundla-
Das Grundbuchamt Sigmaringen beabsichtigt, das Grund-        ge für den Antrag auf Rückbau sein wird. Eine Erschlie-
stück im Grundbuch zu buchen und das Land Baden-             ßungsplanung ist in Gange, um Kosten für den HH 2020
Württemberg (Wasserwirtschaftsverwaltung) als Eigentü-       vorzusehen. Sobald der Förderbescheid eingegangen ist,
merin einzutragen.                                           können die Bauleistungen für den Rückbau und die Er-
Etwaige Einwände müssen innerhalb eines Monats ab            schließung ausgeschrieben werden. Im Haushalt 2020
Aushang beim Amtsgericht Sigmaringen - Grundbuchamt          werden Mittel in Höhe von 365.000,00 € bereitgestellt.
- angemeldet werden. (Az.: GRG SIG001/244/2019)              Diese decken den städtebaulichen Entwurf, den Rückbau
Sigmaringen, den 14.11.2019                                  des Bestandsgebäudes, die Erschließung und Vermes-
Grundbuchamt Sigmaringen                                     sung der vier Bauplätze. Ein Antrag auf die Aufnahme
(Kahlfeld)                                                   in das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) in
Bezirksnotarin                                               Höhe von 67.636,00 € wurde im September 2019 ge-
                                                             stellt. Einstimmig hat der Gemeinderat den vorliegen-
                                                             de städtebaulichen Entwurf von kommunalPlan GmbH
                                                             Tuttlingen vom 04.11.2019 gebilligt und die Verwaltung
 AMTLICHE NACHRICHTEN                                        beauftragt, die Maßnahme zur Ausführung vorzubereiten.
                                                             Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung
Aus dem Gemeinderat vom 25.11.2019                           von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch
Am vergangenen Montag tagte der Gemeinderat und              den Gutachterausschuss
befasste sich mit folgenden Beratungspunkten:                Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung zur Aufhe-
                                                             bung der der Satzung über die Erhebung von Gebühren
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Mauen-            für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachter-
heim „Stieg II“ Satzungsbeschluss                            ausschuss beschlossen. Die Aufhebungssatzung wird im
In der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2018 wurde         Mitteilungsblatt an anderer Stelle abgedruckt.
der Städtebauliche Entwurf gebilligt und der Aufstellungs-
beschluss für den Bebauungsplan „Steig II“ gefasst. In       Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistun-
der Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2019 wurde            gen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Immen-
der Bebauungsplanentwurf gebilligt und der Offenlage-        dingen (FwKS)
beschluss gefasst. Die Offenlage fand vom 11.03.2019         Eine Gemeinde sollte zur Regelung der Feuerwehrange-
bis einschließlich 18.04.2019 statt. In der Sitzung des      legenheiten verschiedene Satzungen erlassen. Zunächst
Gemeinderates am 03.06.2019 wurde der geänderte Be-          zählt dazu die Feuerwehrsatzung. Diese wurde in ihrer
bauungsplanentwurf gebilligt und der erneute Offenla-        jetzigen Fassung im Jahr 2015 vom Gemeinderat ver-
gebeschluss gefasst. Die erneute Offenlage fand vom          abschiedet. Ebenfalls wichtig ist die Feuerwehrkosten-
17.06.2019 bis einschließlich 02.08.2019 statt. In dieser    ersatzsatzung, in der die Sätze festgelegt werden, die
Sitzung wurden nun die eingegangenen Stellungnahmen          ein Verursacher für einen kostenpflichtigen Feuerwehrein-
behandelt und der Bebauungsplan mit örtlichen Bau-           satz zu zahlen hat. Bisher wurden in Immendingen die
vorschriften detailliert von Frau Waibel, Projekt GmbH,      Kostenersätze aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses
vorgestellt. Einstimmig hat der Gemeinderat die Abwä-        festgelegt. Um ggf. vor Gericht eine Rechtsicherheit
gung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen            zu gewährleisten, ist jedoch eine Satzung erforderlich.
und den Bebauungsplan „Stieg II“ in der Fassung vom          Feuerwehreinsätze gemäß § 2 Abs. 1 Feuerwehrgesetz
30.08.2019 als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurden         BW sind eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr und deshalb
die örtlichen Bauvorschriften „Stieg II“ in der Fassung      grundsätzlich kostenfrei zu erbringen. § 34 FwG schränkt
vom 30.08.2019 als Satzung einstimmig beschlossen.           diese Kostenfreiheit jedoch in bestimmten Fällen ein.
                                                             Sowohl in diesen Fällen wie auch in den Fällen des §
Erschließungsvertrag Baugebiet Stieg II in Mauenheim         2 Abs. 2. FwG (z. B. Keller auspumpen, Sturmschä-
In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2016 wurde die           den beseitigen) hat die Gemeinde einen Kostenersatz
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) mit der             zu verlangen. Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige
Baulandentwicklung und Erschließungsträgerschaft für         Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Ein-
das geplante Baugebiet Stieg II beauftragt. Aufgrund         satz gewährten Entschädigungen für den Verdienstausfall
der Beauftragung wurde mittlerweile ein städtebaulicher      und Auslagen sowie sonstigen für ehrenamtlich tätigen
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                                                                                                                                                                                                                                    Nummer 48
                                                                                                                                                                                                                                    Freitag, 29. November 2019                                                                                                                             13
                                                                                                                                                                                                                                        Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz im Staatswald
                                                                                                                                                                                                                                        durch den Landesbetrieb ForstBW und der Gemeinde Immendingen (AGB-Brh) in
                                                                                                                                                                                                                                        der Fassung zum 01.11.2013
                                                                                                                                                                                                                                        Vorwort
                                                                                                                                                                                                                                        Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB­Brh) gelten für alle Brennholzverkäufe an Verbraucher (§ 13 BGB) durch den Landesbetrieb
                                                                                                                                                                                                                                        ForstBW im Staatswald und der Gemeinde Immendingen. Sie sind Bestandteil der Brennholzkaufverträge. Abweichende oder zusätzliche Ver­
                                                                                                                                                                                                                                        tragsbedingungen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form gesondert vereinbart worden sind. Der Staatswald Baden­Württemberg wird nach den
                                                                                                                                                                                                                                        Standards von FSC und PEFC bewirtschaftet, der Gemeindewald Immendingen nach den Standards von PEFC. Damit ist die Einhaltung von
                                                                                                                                                                                                                                        Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nichteinhalten der nachstehenden Vorschriften behält sich der
                                                                                                                                                                                                                                        Verkäufer den künftigen Ausschluss des Käufers von Holzverkäufen vor.

                                                                                                                                                                                                                                        Verkauf von Brennholz
                                                                                                                                                                                                                                        1. Verkaufsgegenstand und -verfahren
                                                                                                                                                                                                                                        a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldstraße.
                                                                                                                                                                                                                                        b) Abgegebene Bestellungen des Käufers sind verbindlich. Naturgemäß kann die Bestellmenge nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr­
                                                                                                                                                                                                                                        oder Mindermengen müssen in Kauf genommen werden. Sofern die Summe aller eingegangenen Bestellungen die zum Verkauf zur Verfügung
                                                                                                                                                                                                                                        stehende Holzmenge überschreitet, werden die Bestellungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die
                                                                                                                                                                                                                                        Bereitstellung der bestellten Menge. Das Holz wird möglichst wohnortnah bereitgestellt.
                                                                                                                                                                                                                                        c) Die Mitteilung über die Bereitstellung gilt als Annahme des mit der Bestellung des Käufers abgegebenen Angebotes. Der Käufer wird von der
                                                                                                                                                                                                                                        zuständigen unteren Forstbehörde über den Zeitpunkt der Bereitstellung in Kenntnis gesetzt.

                                                                                                                                                                                                                                        2. Bereitstellung und Gefahrenübergang
                                                                                                                                                                                                                                        a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen
                                                                                                                                                                                                                                        Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
                                                                                                                                                                                                                                        b) Die Bereitstellung findet statt durch Mitteilung der Bereitstellung durch die zuständige untere Forstbehörde.

                                                                                                                                                                                                                                        3. Eigentumsvorbehalt
                                                                                                                                                                                                                                        Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Holz im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen
                                                                                                                                                                                                                                        Bezahlung des Kaufpreises nicht über die Sache zu verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des
                                                                                                                                                                                                                                        fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des
                                                                                                                                                                                                                                        Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.

                                                                                                                                                                                                                                        4. Zahlungsart und Zahlungsfristen
                                                                                                                                                                                                                                        a) Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Er ist innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zu leisten. Zahlt der Käufer innerhalb dieser
                                                                                                                                                                                                                                        Zahlungsfrist nicht, so kommt er mit der Zahlung in Verzug. Eine zusätzliche Mahnung ist nicht erforderlich.
                                                                                                                                                                                                                                        b) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
                                                                                                                                                                                                                                        dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 i. V. m. § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Scha­
                                                                                                                                                                                                                                        den nachzuweisen.

                                                                                                                                                                                                                                        5. Abfuhr des Holzes
                                                                                                                                                                                                                                        Holz darf nur nach vollständiger Bezahlung abgefahren werden. Nach Erhalt der Abfuhrfreigabe bzw. Zahlungsbestätigung hat der Käufer das
                                                                                                                                                                                                                                        Holz innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist abzufahren.

                                                                                                                                                                                                                                        6. Gewährleistung und Haftung
                                                                                                                                                                                                                                        a) Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
                                                                                                                                                                                                                                        b) Der Verkäufer und seine jeweiligen Bediensteten haften für Schäden aller Art, die infolge der Holzabfuhr, einer anderweitigen Bearbeitung/Be­
                                                                                                                                                                                                                                        handlung oder im Zusammenhang damit entstehen, jeweils nur insoweit, als der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die
                                                                                                                                                                                                                                        Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
                                                                                                                                                                                                                                        c) Der Käufer hat darauf zu achten, dass von dem von ihm erworbenen Holz keine Gefahr ausgeht und ggf. auf eigene Rechnung geeignete Maß­
                                                                                                                                                                                                                                        nahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer auf Rechnung des Käufers tätig
                                                                                                                                                                                                                                        werden.

                                                                                                                                                                                                                                        7. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
                                                                                                                                                                                                                                        Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müs­
                                                                                                                                                                                                                                        sen an einem mindestens eintägigen qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ent­
                                                                                                                                                                                                                                        spricht, teilgenommen haben oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen
                                                                                                                                                                                                                                        beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erlangt haben. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzu­
                                                                                                                                                                                                                                        zeigen. Bei der weiteren Bearbeitung im Wald sind mindestens 2 Personen anwesend. Alleinarbeit mit der Motorsäge ist verboten!

                                                                                                                                                                                                                                        8. Maschinen-und Geräteeinsatz
                                                                                                                                                                                                                                        Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in betriebssicherem Zustand befinden. Beim Einsatz der Motorsäge darf nur Bio­
                                                                                                                                                                                                                                        Sägekettenhaftöl sowie Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden. Das Befahren der Bestandesflächen ist verboten.

                                                                                                                                                                                                                                        9. Fahren auf Waldwegen
                                                                                                                                                                                                                                        Waldwege sind schonend, höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h und nur an Werktagen zu befahren. Die Benutzung der Waldwege
                                                                                                                                                                                                                                        erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrerlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die für die Aufarbeitung und den Transport des Holzes notwendigen
                                                                                                                                                                                                                                        Fahrten. Wege dürfen nicht durch Abstellen von Fahrzeugen versperrt werden.

                                                                                                                                                                                                                                        10. Holzaufbereitung und Holzlagerung
                                                                                                                                                                                                                                        Der Abtransport des Holzes ist bestandes­, boden­und wegeschonend durchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, Dolen und Durchlässe sind
                                                                                                                                                                                                                                        freizuhalten. Eventuelle Schäden sind vom Käufer in einer ihm gesetzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, so ist der Ver­
                                                                                                                                                                                                                                        käufer berechtigt, sie auf Kosten des Käufers zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Aufgearbeitetes Holz darf bis zur in der Rechnung aufge­
                                                                                                                                                                                                                                        führten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Dabei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand einzuhalten. An stehenden Bäumen
                                                                                                                                                                                                                                        darf kein Holz aufgeschichtet werden.
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