Frohe Weihnachten B - Amt ...
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 19 23. Dezember 2016 Ausgabe 12/16 der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Weihnachten Bild: Nadiia Starovoitova - Fotolia Frohe Im Namen des Amtes Schönberger Land wünsche ich allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2017. Frank Lenschow Amtsvorsteher Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Januar 2017..
2 23. Dezember 2016 • Woche 51 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de erscheint am Online-Dienste: www.schoenberger-land.de/online 27. Januar 2017 Annahmeschluss allgemeine Öffnungszeiten: für redaktionelle Beiträge Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr und Anzeigen ist Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) 17. Januar 2017 besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr- Impressum angelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Rufnummernverzeichnis: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Amtskasse 330-121, 123 und 171 Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Anlagenbuchhaltung 330-126 Bauanträge 330-181 Verlag + Satz: LinuS WitticH Medien KG Röbeler Straße 9 Bauleitplanung 330-150, 157 17209 Sietow Bürgerinformation 330-113 Druck: Druckhaus WitticH An den Steinenden 10, Buß- und Verwarngelder 330-135 04916 Herzberg/Elster Einwohnermeldeamt 330-133, 134 und 137 tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Finanzverwaltung 330-120 und 128 Anzeigenannahme: tel.: 039931/57 90 Fischereischeine 330-135 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: tel.: 039931/57 9-16 Feuerwehren 330-139 Fax: 039931/57 9-45 Gebäudemanagement 330-147, 150 und 153 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330-139 Grünanlagen/Gewässer 330-154 namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Hochbau 330-181 text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationstechnik 330-111 zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei- tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse Kindertageseinrichtungen 330-116 und 119 kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge- fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Liegenschaften 330-155 und 156 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ordnungsamt 330-130, 131 und 137 Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar- ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön- Personalabteilung 330-114 nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter- schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir Rechnungsprüfung 330-161 für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über- nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten Schulverwaltung 330-119 uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Spielplätze 330-151 Grafiken, texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Stadtsanierung 330-157 urhebers. Standesamt 330-132 und 142 Verantwortlich: Steuerabteilung 330-124 und 129 Amtlicher Teil: Amt Schönberger Land Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.) Straßenausbaubeiträge 330-152 Anzeigenteil: Jan Gohlke Straßenbeleuchtung 330-151 Erscheinungsweise: monatlich, Straßenunterhaltung 330-154 jeweils zum letzten Freitag Tiefbau 330-182 eines Monats, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte Vollstreckung 330-122 und 125 im Amtsbereich verteilt Auflage: 9.800 Exemplare Wahlen/Organisation 330-115 Winterdienst 330-131 Wohngeldstelle 330-141 zentrale Dienste 330-117 zentraler Sitzungsdienst 330-112
Amt Schönberger Land 23. Dezember 2016 • Woche 51 3 Amt Schönberger Land 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushalts- satzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR __________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.475.100 0 0 5.475.100 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 6.338.900 120.000 0 6.458.900 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -863.800 -120.000 0 -983.800 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf 0 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -863.800 -120.000 0 -983.800 die Einstellung der Rücklagen auf 0 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 0 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -863.800 -120.000 0 -983.800 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 5.223.600 0 0 5.223.600 die ordentlichen Auszahlungen auf 5.508.500 120.000 0 5.628.500 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -284.900 -120.000 0 -404.900 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0 der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.692.000 0 -200.000 1.492.000 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.857.900 45.000 -45.000 1.857.900 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -165.900 -45.000 -155.000 -365.900 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 765.100 165.000 155.000 1.085.100 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 314.300 0 0 314.300 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 450.800 165.000 155.000 770.800 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 310.000 EUR auf 160.000 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 655.000 EUR §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bleibt unverändert. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. §7 Eigenkapital Der vorläufige Stand des Eigenkapitals bleibt unverändert gegenüber der Haushaltssatzung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.12.2016 erteilt.
4 23. Dezember 2016 • Woche 51 Amt Schönberger Land Lüdersdorf, den 13.12.2016 Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzuläs- sig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die gez. Prof. Dr. Huzel (Siegel) vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet Bürgermeister geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach Dassow, den 14.12.2016 § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 12.12.2016 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmeck- gez. Pahl lenburg erteilt. Erste stellv. Bürgermeisterin (Siegel) Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Ein- Übersichtsplan: sichtnahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 30.12.2016 Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 bis 16.01.2017 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus. der Stadt Dassow gez. Prof. Dr. Huzel Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 01.11.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit der Gebietsbezeichnung „Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung bezieht sich auf das etwa 2,9 ha große Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Dassow, gelegen südlich und südwestlich der Ortslage Barendorf und westlich der Seestraße (s. Übersichtsplan in der Anlage). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. In der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2016 wurde der Ent- wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich Amt Schönberger Land Begründung gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Gemeinde Grieben § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Planungsziel ist die Änderung der Festsetzungen der örtlichen Öffentliche Bekanntmachung Bauvorschriften, um die bauliche und gestalterische Zulässigkeit Der Bericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Grieben durch von bestimmten Giebel-, Gauben- und Dachformen zu konkreti- das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklen- sieren. Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist des Weiteren burg liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis 20.01.2017 beim Amt die Ergänzung der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Zimmer 19 zu den Nutzung bezüglich der allgemein zulässigen Geländeanpassung Dienstzeiten für Jedermann zur Einsicht aus. auf den Baugrundstücken sowie die Erhöhung des Maßes der zu- lässigen Aufschüttung innerhalb des gekennzeichneten Bereiches. Grieben, 13.12.2016 Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestim- gez. Lenschow mungen des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, da die Bürgermeister Grundzüge der rechtskräftigen Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Allgemeinverfügung zur Straßenumbenen- nung in der Gemeinde Grieben im Ortsteil Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und Zehmen der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017 Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege- während der Dienststunden in der Verwaltung des Amtes Schön- setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom berger Land, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Dassower Stra- 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015 ße 4, 23923 Schönberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (GVOBl. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG M-V) in der Fassung der Bekannt- Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellung- machung vom 09.05.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 246), zuletzt nahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBl. werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Gemeinde Grieben vom 06.10.2016
Amt Schönberger Land 23. Dezember 2016 • Woche 51 5 1. folgende Straßen umbenannt: Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schönberg a) Die Hauptstraße im Ortsteil Zehmen Betr.: Gemarkung: Zehmen Flur: 1 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Flurstücke: 00024/007 und 00024/009 Stadt Schönberg in den Straßennamen „Griebener Straße“, b) Die Nebenstraße im Ortsteil Zehmen hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Gemarkung: Zehmen Flur: 1 Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am Flurstücke: 00004/004, 00003/001, 00002/011 und 08.12.2016 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungs- 00006/006 planes beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen über- (betrifft Hausnummer 4 und 5) wiegend östlich der Bundesstraße B 104 sowie südlich der Lan- in den Straßennamen „Kirchstraße“, desstraße L 011. Die Lage des Plangebietes ist dem anliegenden c) Die Nebenstraße im Ortsteil Zehmen Übersichtsplan zu entnehmen. Gemarkung: Zehmen Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Flur: 1 bisherige Darstellung von Sondergebietsflächen „Wind“ aufgeho- Flurstück: 00053/002 ben werden. Anstelle der bisherigen Darstellung soll der im Regi- (betrifft Hausnummer 1, 2 und 3) onalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP in den Straßennamen „Grüner Weg“. WM) als Ziel der Raumordnung dargestellte Windeignungsraum 2. Die Umbenennungen treten am 01.01.2017 in Kraft. nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg 3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an- übernommen werden. geordnet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Begründung: Schönberg, den 13.12.2016 In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss- gez. Götze (Siegel) verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich. Bürgermeister Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord- westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und Übersichtsplan Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemeinheit an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwe- cke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen, wie Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Grieben hier ihrer Handlungspflicht nachgekommen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Stra- ßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit an- dere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät- zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum 01.01.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen zum 01.01.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden Ein- wohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder son- stigen Gründen. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schönberg Rechtsbehelfsbelehrung: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist über die Aufhebung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, Der Nr. 010 Windpark südöstlich der Stadt Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein Schönberg Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der An- ordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 08.12.2016 die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Schönberg, den 01.12.2016 Nr. 010 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich i. A. Surkamp der örtlichen Bauvorschriften, beschlossen.
6 23. Dezember 2016 • Woche 51 Amt Schönberger Land Der Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebau- Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz ungsplanes Nr. 010 wird im Norden durch die Rottensdorfer Straße, im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen des Baumbestandes der Stadt Schönberg bzw. Wald sowie im Westen durch gewerbliche Bauflächen und vom 12. Dezember 2016 die Bundestraße B104 begrenzt. Die Abgrenzung des Geltungs- Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land bereiches ist auch der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma- Die von der Stadt beschlossene Satzung über die Aufhebung des chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 205-253), zuletzt geändert Bebauungsplanes Nr. 010 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Bau- durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V gesetzbuch (BauGB) und § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) S. 777) und des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes des Landes Mecklen- bekannt gemacht. burg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 tritt (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann 2010, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Mai kann die Satzung, die dazugehörige Begründung sowie die der 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 436) hat die Stadtvertretung Schönberg Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze und Verord- am folgende Aufhebungssatzung erlassen: nungen) ab diesem Tage im Amt Schönberger Land, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Artikel 1 während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Die Satzung der Stadt Schönberg zum Schutz des Baumbestandes Inhalt verlangen. der Stadt Schönberg vom 18 August 2003 wird aufgehoben. Unbeachtlich werden: Artikel 2 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- machung in Kraft. schriften, Schönberg, den 12. Dezember 2016 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- gez. Götze (Siegel) bauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes, Bürgermeister 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 Bekanntmachung ausgewiesene Fläche in BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä- digungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung Grieben durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschä- Bekanntmachung digungsansprüchen wird hingewiesen. Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der In der Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Nord- Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Me- westmecklenburg über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern cklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V der Kategorie F 2 anlässlich des Jahreswechsels 2016/2017 vom erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 02.11.2016 wurde unter Punkt 5 angeordnet, dass das Abbrennen Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 sind von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 außerhalb nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbe- der ausgewiesenen Flächen in dem Ort Grieben aus Gründen der achtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Brandgefahr am 31.12.2016 und 01.01.2017 verboten ist. Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben Folgender Ort in Grieben wird zum Abbrennen von Feuerwerks- soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegen- körpern der Kategorie F 2 ausgewiesen: über der Stadt geltend gemacht worden sind. Dorfplatz/Festwiese in 23936 Grieben Schönberg, den 13.12.2016 gez. Lutz Götze Bürgermeister (Siegel) Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote gelten als Ordnungswid- rigkeit gemäß § 46 SprengV und sind mit Geldbußen bis zu 5.000,- EURO bedroht. Hinweis: Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II sind durch einen ent- sprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar. Dazu gehören u.a. Raketen aller Art, Knallfrösche und Kanonenschläge). Sie dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Amt Schönberger Land, Ordnungsamt
Amt Schönberger Land 23. Dezember 2016 • Woche 51 7 2. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schönberger Land für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 24.11.2016 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR __________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.764.600 0 0 3.764.600 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.758.200 50.000 0 3.808.200 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 6.400 -50.000 0 -43.600 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf 0 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 6.400 -50.000 0 -43.600 die Einstellung der Rücklagen auf 0 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 0 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 6.400 -50.000 0 -43.600 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 3.734.700 0 0 3.734.700 die ordentlichen Auszahlungen auf 3.730.000 50.000 0 3.780.000 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 4.700 -50.000 0 -45.300 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0 der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 0 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 231.700 0 0 231.700 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -231.700 0 0 -231.700 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 205.000 300.000 0 505.000 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -22.000 250.000 0 228.000 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 227.000 50.000 0 277.000 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 205.000 EUR auf 505.000 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit verbleibt unverändert bei 800.000 €. §5 Amtsumlage Die Amtsumlage verbleibt unverändert bei 17,7 v. H. der Umlagegrundlagen. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen verbleibt unverändert bei 49,50 Vollzeitäquivalente. §8 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR _________________________ Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug 1.906.002 1.906.002 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.758.602 1.758.602 und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.765.002 1.715.002 *vorläufig ermittelt
8 23. Dezember 2016 • Woche 51 Amt Schönberger Land Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.12.2016 erteilt. Öffentliche Bekanntmachung Schönberg, 09.12.2016 Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungs- ausschusses des Amtes Schönberger Land gez. Lenschow (Siegel) Amtsvorsteher Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land hat gegenüber dem Amt Schönberger Land einen Tätigkeitsbericht Hinweis: für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt. Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haus- Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde dem Amtsausschuss haltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach in seiner Sitzung am 24.11.2016 zur Kenntnis gegeben. § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am Der Tätigkeitsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses wird 05.12.2016. durch die Landrätin des Landkreises Nordwestme- hiermit öffentlich bekannt gemacht. cklenburg erteilt. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah- Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung me während der Sprechzeiten in der Zeit vom 12.12.2016 bis des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Hinter- 30.12.2016 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus. haus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. gez. Lenschow Schönberg, den 08.12.2016 Amtsvorsteher gez. Lenschow Amtsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Amt Schönberger Land Bestätigungsvermerk und Prüfbericht - Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - des Rechnungsprüfungsausschusses Öffentliche Bekanntmachung vom 16.11.2016 über das Nachrücken einer Ersatzperson Der Jahresabschluss 2012 des Amtes Schönberger Land zum in die Gemeindevertretung Selmsdorf 31.12.2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss ge- prüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 10.11.2016 aus der Gemeindevertretung Selmsdorf ausge- Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. schiedenen Frau Claudia Hendreich (SPD) entsprechend der Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seine Sitzung am Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des 16.11.2016 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde Selmsdorf am des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 25.05.2014 auf Herrn Danilo Hansen übergeht. Herr Danilo bis zum 31. Dezember 2012 des Amtes Schönberger Land in der Hansen hat seine Wählbarkeit nachträglich verloren. Somit Fassung vom 02.11.2016 zu empfehlen. geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschla- ges der SPD, Frau Eveline Hillebrandt, über. Frau Eveline Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zum Jahresab- Hillebrandt nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes wird schluss 2012 des Amtes Schönberger Land werden hiermit öf- hiermit öffentlich bekannt gegeben. fentlich bekannt gemacht. Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4 i.Vm. § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) Der Prüfberichte und der Bestätigungsvermerkes liegen zur Ein- jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Selmsdorf binnen einer sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei in Schönberg, Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öff- der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am nungszeiten öffentlich aus. Markt 15, 23923 Schönberg, erheben. Schönberg, den 13.12.2016 Schönberg, den 07.12.2016 gez. Lenschow gez. Lehmann Amtsvorsteher Gemeindewahlleiter Amt Schönberger Land Die nächste Ausgabe erscheint Stadt Dassow am 27. Januar 2017. Öffentliche Bekanntmachung Der Bericht zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dassow durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklen- burg liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis 20.01.2017 beim Amt Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Zimmer 19 zu den Dienstzeiten für Jedermann zur Einsicht aus. Dassow, den 13.12.2016 Redaktionsschluss ist der gez. Pahl 1. stellv. Bürgermeisterin 17. Januar 2017.
Amt Schönberger Land 23. Dezember 2016 • Woche 51 9 Anlage zu § 6 Abs. 1 zur Benutzungs- und Hallenaufsicht Je Mitarbeiter/Stunde 16,00 € Entgeltordnung für die Benutzung der 10. Für den Verkauf von Kaffee und Kuchen und Palmberg-Halle der Stadt Schönberg alkoholfreien Getränken durch den Veranstalter in der Rudolf-Hartmann-Straße 2 a gemäß bei Wettkämpfen und Turnieren im Foyer ist kein Entgelt zu zahlen. Beschluss Stadtvertretung vom 29.09.2016 Die unter Punkt 1 - 10 benannten Entgelte werden zum Zeit- Schönberg, den 17.11.2016 punkt der Rechnungslegung zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer erhoben gez. Götze (Siegel) Bürgermeister gültig ab 29.09.2016 Netto- Entgelttarif __________________________________________________ Bericht des Bürgermeisters 1. private Veranstaltungen der Stadt Schönberg a) Mehrzweckraum mit Küche bis 6 Stunden 150,00 € Liebe Schönbergerinnen und Schönberger, 2. Training zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ruhige Weihnachts- 2.1 ortsansässige Vereine feiertage, ein gutes, erfolgreiches, friedliches und vor allem ge- a) je angefangene halbe Stunde/Feld 6,30 € sundes Jahr 2017. Mögen sich Ihre Ziele und Vorhaben und Ihre je Stunde/Feld 12,60 € Pläne verwirklichen lassen, das wünsche ich allen Einwohnerinnen b) Gymnastikraum und Einwohnern von ganzem Herzen. je angefangene halbe Stunde 4,20 € Auch wir als Stadt haben für das neue Jahr einige Vorhaben und je Stunde 8,40 € Pläne, die uns weiter voranbringen sollen und werden. Darüber Das Entgelt zu 2.1 a)und b) reduziert sich informiere ich Sie gern zur Einwohnerversammlung, zu der wir Sie um 50 % bei Jugendgruppen im Januar einladen werden. 2.2 andere Vereine, Firmen, Privatpersonen, sonstige a) je angefangene halbe Stunde/Feld 12,50 € Das Fest zum Aufstellen des Weihnachtsbaumes und unser Weih- je Stunde 25,00 € nachtsmarkt 2016 sind ja nun Geschichte. Nachdem der Kirchplatz b) Gymnastikraum zum Weihnachtsmarkt schon fast überfüllt war - Danke allen die je angefangene halbe Stunde 7,50 € daran beteiligt waren - wird die Frage aktuell diskutiert, wo der je Stunde 15,00 € Weihnachtsmarkt 2017 stattfinden soll. 3. Wettkämpfe/Turniere (einschl. Nutzung Tribüne) Der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Soziales und Senioren 3.1 ortsansässige Vereine bittet Sie um Ihre Meinung zu dieser Frage. a) Wettkämpfe bis 6 Stunden Halle (3 Felder) 151,26 € Sie können gern den unten angefügten Abschnitt ausfüllen und im b) jede weitere Stunde 25,21 € Rathaus, Am Markt 15 abgeben. 3.2 andere Vereine, Firmen, Privatpersonen, sonstige a) Wettkämpfe bis 6 Stunden Halle (3 Felder) 350,00 € Wer aufmerksam durch die Stadt geht, wird die Arbeiten rund um b) jede weitere Stunde 60,00 € das Museum (Kochsches Haus) bemerken. Dank der frostfreien 4. kulturelle Veranstaltungen Zeit ist es möglich, jetzt noch die Terrasse vor dem Haus fertig ortsansässige Vereine zu stellen. bei Veranstaltungen mit Eintritt: Das Museum selbst wird seine Türen für die Öffentlichkeit am a) je Tag/Veranstaltung 20.05.2017 öffnen. Die Zeit bis dahin wird benötigt, um die Dau- (einschl. Nutzung Tribüne) 378,15 € erausstellung zu gestalten. b) je Tag/Veranstaltung (einschl. Nutzung Tribüne) je Feld 126,05 € Wir schreiben zwar erst das Jahr 2017 - beginnend in den nächsten bei Veranstaltungen ohne Eintritt Tagen - aber ich denke auch schon voraus an das Jahr 2019. In c) je Tag/Veranstaltung diesem Jahr begeht unsere Stadt den 800. Jahrestag ihrer Grün- (einschl. Nutzung Tribüne) 294,12 € dung und ich meine, das sollten wir gebührend würdigen. d) je Tag/Veranstaltung Über Ideen und Gedanken zur Gestaltung dieses Ereignisses (einschl. Nutzung Tribüne) je Feld 100,84 € sind wir allen dankbar. Der bereits erwähnte Ausschuss beginnt andere Veranstalter schon mit den Vorarbeiten und würde sich freuen, Ihre Anregungen je Tag/Veranstaltung aufnehmen zu können. (einschl. Nutzung Tribüne) 800,00 € e) je Tag/Veranstaltung So nun wünsche ich Ihnen erst einmal einen schönen Jahresab- (einschl. Nutzung Tribüne) je Feld 300,00 € schluss. 5. gastronomische Versorgung a) in der Halle 400,00 € Ihr Bürgermeister b) im Foyer 150,00 € Lutz Götze 6. Nutzung mobile Bühne einschließlich ! Technik 100,00 € 7. Nutzung des Mehrzweckraumes Ich stimme für den Weihnachtsmarkt auf für Sitzungen von Gremien der ortsansässigen Vereine während der regulären Öffnungszeiten O dem Kirchplatz (montags - freitags) 8,40 € 8. Inanspruchnahme von Dienstleistungen O dem Marktplatz a) Auslegen des Fußbodens je Feld 25,00 € b) Aufbau der Bestuhlung 50,00 € Name: ____________________________________ c) Aufbau der Tische 16,00 € d) Vorbereitung für das Catering 8,00 € Anschrift: ____________________________________ 9. Inanspruchnahme der Hallenwarte zur
10 23. Dezember 2016 • Woche 51 Amt Schönberger Land Hinweise für die betroffenen Bürger und Der Rechnungsprüfungsausschuss Firmen in der Gemeinde Grieben des Amtes Schönberger Land 1. Wir weisen Sie darauf hin, die Änderungen des Straßennamens sucht weitere Mit- und Ersatzmitglieder in den Dokumenten vornehmen zu lassen. Sie sind interessiert ein Ehrenamt wahrzunehmen und haben Ihren Wohnsitz im Amtsbereich, außer dem Gemeindegebiet Dassow. 2. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz Sie sind motiviert und können zu den eingeladenen Sitzungen in über Personalausweise sind die Inhaber eines Passes oder den Abendstunden teilnehmen. Sie haben bereits Kenntnisse im Personalausweises verpflichtet, ihre Personalausweisdoku- Rechnungswesen oder möchten diese auf einer Fortbildungsver- mente unverzüglich der Ausweisbehörde vorzulegen, wenn anstaltung erwerben. sich ihre Anschrift geändert hat. Die Umschreibungen sind Dann könnten Sie die/der Richtige für unser Team sein! gebührenfrei. Die mit dem Ehrenamt verbundenen Aufgaben sind im Wesent- lichen die Prüfung der Haushaltswirtschaft, der Auftragsvergabe und der Jahresabschlüsse des Amtes Schönberger Land sowie der 3. Die Einwohner an den genannten Straßen werden gebeten amtsangehörigen Städten und Gemeinden (außer Stadt Dassow). nach Veröffentlichung im Amtsblatt die Änderungen im Ein- Auskunft erteilt Ihnen: Frau Westphal, Tel: 038828 330161 oder wohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Falls es Ihnen nicht der Vorsitzende des RPA Herr Tengler, Tel.: 0160 92897501. persönlich möglich ist die Dokumente ändern zu lassen, können Aufwandsentschädigungen erfolgen gemäß der Festlegung in der dies auch Personen für Sie erledigen, denen Sie zu diesem Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land. Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben. gez. Peter Tengler 4. Unser Einwohnermeldeamt in der Amtsverwaltung in der Das- Ausschussvorsitzender sower Straße 4 in 23923 Schönberg hat folgende Öffnungs- zeiten: Montag von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr Stadt Dassow Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Der Bürgermeister von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Information der 1. stellv. Bürgermeisterin Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr der Stadt Dassow über Bauvorhaben Freitag geschlossen Bodenordnungsverfahren Neuenhagen - Harkensee Maßnahme 10 und Ausgleichs- maßnahme 28 - I. Bauabschnitt Ausbau der 5. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde (Landkreis Nordwestmeck- Straße der Freundschaft Ortsteil Harkensee Stadt Dassow lenburg, Straßenverkehrsamt, Langer Steinschlag 4, 23936 Sehr geehrte Einwohnerinnen! Sehr geehrte Einwohner! Grevesmühlen) besteht für den Halter eines Fahrzeuges die Mit dem Ausbau der Straße wurde nach Abstimmung und Rege- Verpflichtung, seine neue Anschrift in den Papieren unverzüg- lungen mit allen beteiligten Vertragspartnern am 21. November lich ändern zu lassen. 2016 begonnen. Es soll die Fahrbahn auf eine einheitliche Breite von 4,50 m ausgebaut werden. Nördlich schließt ein 1,50 m breiter überfahrbarer Gehweg an. Beidseitig wird die Straße bzw. der 6. Eine Benachrichtigung von uns erhalten unter anderem: Gehweg von einer min. 0,50 m breiten Bankette gesäumt. - Finanzamt Wismar Bauanfang: Harkensee, Anbindung der Straße der Freundschaft - Amtsgericht Wismar (Grundbuchamt) an die Kreisstraße 3 - Landesamt für Innere Verwaltung Bauende: Harkensee, Kreuzungsbereich Friedensstraße/ - Bezirksschornsteinfeger Straße der Freundschaft - Integrierte Leitstelle Schwerin Bauzeit: vom 21.11.2016 bis 30.06.2017 - Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern Baulänge: ca. 369 m - Abfallwirtschaftsbetrieb Nordwestmecklenburg - Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Kataster und Die erste Bauphase wird unter Vollsperrung gebaut und befindet Vermessung - Deutsche Telekom AG sich zwischen der Anbindung an die Kreisstraße 3 und dem Kreu- - E.ON edis AG Regionalbereich Nord-Mecklenburg zungsbereich (Bau-km 0+0 bis 0+280). Die zweite Bauphase wird in halbseitiger Bauweise ausgeführt und erstreckt sich über den Kreuzungsbereich (Bau-km 0+280 bis 0+369). Die Erreichbarkeit der Grundstücke muss täglich gewährleistet sein, falls es weitere Einschränkungen geben sollte, sind die An- Amt Schönberger Land wohner rechtzeitig darüber zu informieren. Die Mülltonnen sind in Der Amtsvorsteher der Bauzeit von den Anwohnern herauszustellen. Sie werden dann vom ausführenden Baubetrieb zu Abfuhr gesammelt und wieder Öffentliche Bekanntmachung ausgeteilt. Bitte versehen Sie Ihre Mülltonnen mit den entspre- chenden Hausnummern. Falls im gesperrten Straßenabschnitt Der Bericht zur überörtlichen Prüfung des Amtes Schönber- geplante Bautätigkeiten oder größere Anlieferungen auf und zu ger Land durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises privaten Grundstücken vorgesehen sind, werden Sie gebeten, Nordwestmecklenburg liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis dieses mit der Straßenbaufirma abzusprechen. 20.01.2017 beim Amt Schönberger Land in Schönberg, Am Die angeordnete Umleitungsstrecke in der Ortslage Harkensee, Markt 15, Zimmer 19 zu den Dienstzeiten für Jedermann zur wird im Auftrag der ausführenden Firma ausgeschildert. Für even- Einsicht aus. tuelle Absprachen und Informationen werden die Anlieger innerhalb des Bauabschnittes vor Baubeginn schriftlich durch die Baufirma Schönberg, 13.12.2016 über die Erreichbarkeit des Bauleiters, des Ingenieurbüros und des Amtes Schönberger Land informiert. gez. Lenschow Amtsvorsteher gez. Pahl 1. stellv. Bürgermeisterin
Amt Schönberger Land 23. Dezember 2016 • Woche 51 11 Kirchengemeinden, bei der Integration von Flüchtlingen – die uns in Dassow wohl ganz gut gelungen ist –, in Bürger- und Sportverei- nen, politischen Organisationen, bei der Heimat- und Kulturpflege, in Ortsteilvertretungen, Ausschüssen und in der Stadtvertretung. Allen, die dazu beigetragen haben und ganz praktisch mit angefasst haben, meinen herzlichen Dank! Ohne Ihr Anpacken sähe unsere Stadt weit weniger freundlich aus. Und ich hoffe, dass die Zahl der „helfenden Hände“ 2017 noch größer wird. Wir müssen aber auch noch vieles anpacken. Neben dem KiTa- Bau und der weiteren Sanierung unserer Straßen und Wege, dem Ausbau des Radwegenetzes, dem Erhalt und Ausbau unserer Freizeit- und Sporteinrichtungen kommt gerade der regelmäßigen und zuverlässigen Grünpflege, dem Winterdienst, der raschen Ausbesserung von Rabatten, Schlaglöchern und vielen „kleinen Dingen“ des Alltags große Bedeutung zu. Ich habe verstanden, dass Bürger sich oft über die langen Reaktionszeiten unserer Ver- waltung ärgern. Da wollen und müssen wir mit der Amtsverwaltung unbedingt Verbesserungen anstreben. Wichtig ist Ihr Engagement: Nutzen Sie die Sprechstunde dienstags von 17:00 bis 18:00 Uhr im alten Rathaus. Oder packen Sie, wo das möglich ist, selbst mit an durch eigenes Engagement! Der Verein Spielplatz Rosengarten e.V. hat uns im positiven Sinne dadurch beeindruckt, dass er die Gestaltung eines wichtigen Treffpunkts für Jung und Alt kurzerhand in die eigenen Hände genommen hat. Ich wünsche Ihnen ein frohes, erfolgreiches und gesundes Jahr 2017. Ihre Annett Pahl Bericht des Bürgermeisters der Gemeinde Lüdersdorf Liebe Bürgerinnen und Bürger, Bericht der Ersten stellv. Bürgermeisterin liebe Freunde und Gäste der Gemeinde Lü- der Stadt Dassow dersdorf, wenn das Jahr mit den Weihnachtsfeiertagen, für Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, viele als schönes Familienfest, und die Freude auf Wir alle blicken zum Jahreswechsel auf ein bewegtes Jahr 2016 Silvester zu Ende geht, möchte ich ganz herzlich zurück. Jede und jeder von uns hat sicher sehr unterschiedliche per- besonders die Seniorinnen und Senioren grü- sönliche Erfahrungen gemacht, manchmal glückliche, manchmal ßen, die 2016 einen runden oder halbrunden Geburtstag hatten aber auch traurige. Mit beiden kommen wir besser zurecht, wenn wir und die ich leider nicht persönlich mit einem Glückwunsch erreicht jemanden haben, mit dem wir unsere Erfahrungen teilen können. habe. Manche waren verreist, manche schlicht – telefonisch – nicht erreichbar: Ihnen allen sei an dieser Stelle (nochmals) alles Gute Auch mir als stellvertretende Bürgermeisterin kommt ein Ereignis gesagt und auf ein Wiedersehen oder Wiederhören im neuen Jahr! aus 2016 in Erinnerung, das mich sehr betroffen macht: Die so plötzliche, schwere Erkrankung unseres Bürgermeisters Jörg Ploen Mit wichtigen Beschlüssen ging die Arbeit der Gemeindevertretung im letzten Frühjahr. Von dieser Stelle wünsche ich Jörg Ploen im in ihrer Dezember-Sitzung zu Ende. Im Mittelpunkt standen wieder Namen der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt eine einige Entscheidungen für unsere Wehren – so die Anschaffung baldige und möglichst weitgehende Genesung, und seiner Familie eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Kameraden der viel Kraft. Wehr Neuleben – Boitin-Resdorf; einstimmiges Votum auch für den Planungsauftrag für den Bau einer Stahlblechhalle (2 Fahrzeuge) Unsere Stadt mit ihren vielen Ortsteilen ist in 2016 ein Stück vo- am Standort Boitin-Resdorf; Genehmigung der Eilentscheidung rangekommen, aber vieles bleibt noch zu tun: Das Gewerbegebiet des Bürgermeisters für die Anschaffung von je einem MTW für beherbergt nun eine weitere engagierte Firma, diesmal aus dem die FF Palingen sowie Herrnburg (bei den MTW handelt es sich pharmazeutischen Bereich. Die vorhandenen Firmen haben ihre um gebrauchte typgleiche Fahrzeuge – ähnlich einem Kleinbus Arbeitsplätze insgesamt erhalten bzw. weitere geschaffen. Dassow zum Transport der Kameraden; die nicht auf dem 6-sitzigen neuen ist als eine der ersten „Lückenschlüsse“ 2016 ans schnelle Internet Einsatzfahrzeug mitfahren können oder zur Fahrt zu Wettkämp- angeschlossen worden. nach sehr schnellem Abschluss aller not- fen bzw. für die Jugendwehren). Für die FF Schattin konnte der wendigen Planungsverfahren für den KiTa-Erweiterungsbau hat Pachtvertrag für das kleine Gerätehaus in der Dorfmitte Schattin die Stadt nun auch den Fördermittelbescheid vom Land erhalten. bis Ende 2021verlängert werden, so dass die Wehr Planungs- Nach jetzigem Stand kann 2017 gebaut werden. Weitere Straßen sicherheit hat. Damit werden wiederum einige Punkte aus dem und Wege wurden saniert. Gefahrenabwehrbedarfsplan umgesetzt. Vor allem aber haben sich wieder viele Mitbürgerinnen und Mitbür- Zur Sicherung des Hortbetriebs sprach sich die Gemeindever- ger gemeinnützig engagiert: in den Freiwilligen Feuerwehren, den tretung einstimmig dafür aus, die Planung für einen Hortneubau
12 23. Dezember 2016 • Woche 51 Amt Schönberger Land am Standort Herrnburg zwischen Hauptstraße – Gärtnereiweg – Jeden Dienstag Schulgelände in Auftrag zu geben. Als Interimslösung wurde die Kochprofis im Komma9 Anmietung von neueren Containern als Ersatz für die derzeitigen Wer Lust hat, darf mitkochen. beschlossen, die parallel zum Sportplatz, in Verlängerung des 14:00 - 18:00 Uhr Schulgebäudes, gestellt werden sollen. Jeden Freitag Die genannten Maßnahmen werden teils über einen Nachtrags- Ausflugstag (je nach Anmeldung) haushalts abgesichert, teils durch Umschichtung von Haushaltsan- Zeiten werden jeden Monat im Programmflyer bekannt gegeben. sätzen 2016, die etwa für Fahrzeugreparaturen angesetzt waren, jedoch nicht verbraucht wurden. Die Umsetzung wird erfahrungs- gemäß Zeit in Anspruch nehmen. Bei den Planungsaufträgen schreibt das Amt die Planungsleistungen aus, dann erfolgt die Auswertung der Angebote, darauf erst die Auftragsvergabe an Die Gemeinde Lüdersdorf schreibt folgendes ein konkretes Planungsbüro. Bis dann erste Planungsunterlagen unbebautes Grundstück zum Verkauf aus: vorgelegt werden, müssen wir uns wieder gedulden. Aber: Die Ge- meindevertretung hat mit ihren Voten im alten Jahr den Startschuss Lage: Klein Neuleben, Dorfstraße; 23923 Lüders- für die genannten Vorhaben gegeben. Zum anderen bedeutet dies dorf natürlich weiterhin eine strikte Finanzdisziplin, die wir bei Aufstel- Grundstücksfläche: 1.050 qm lung des Haushalts 2017 als eigene Richtschnur gezogen haben. Mindestgebot: 28.000 € kurzfristig bebaubar: ja Wie bereits zuletzt angekündigt, wurde am 8. Dezember der erste Erschließung: ist gewährleistet Spatenstich für den Kita-Neubau der Diakonie in Herrnburg an der Hauptstraße gesetzt. Gemeinsam mit Frau K. Balzer, der Ge- Objektdaten: schäftsführerin des Diakonischen Werkes Nördliches Mecklenburg Gemarkung Neuleben, Flur 2, Flurstücke 24/5 und 24/6, Größe als Träger der neuen Einrichtung, Ländrätin K. Weiss und Kindern jeweils 525 qm der KiTa Peermoor konnte ich diesen wichtigen Auftakt für die Grundbuch von Lüdersdorf, Blatt 2072 künftige Bleibe für 24 Krippen und 45 Kita-Kinder vollziehen. Zur Eigentümer: Gemeinde Lüdersdorf Beruhigung besorgter Eltern und Großeltern: Der Rodelhügel verschwindet nicht, nur die Abfahrten bzw. Bahnen nach unten Objektbeschreibung: müssen etwas anders geführt werden. Der Architekt meinte, die Das Grundstück ist zurzeit unbebaut, es ist bebaubar mit einem Kinder werden ihren Weg schon neu finden. Einzel- bzw. Doppelhaus. Auf dem Grundstück sind Leitungsrechte In Herrnburg, Krüzkamp konnte mit der Baumpflanzaktion der lei- zugunsten Dritter in bestimmbarer Lage vorhanden, die die Be- dige Anblick der Baumstrünke der alten Robinien endlich beseitigt bauung nur bedingt einschränken. werden. Hervorhebung verdient die Spende von 40 Bäumen des Unternehmens Optiker Fielmann, das seit Jahren für jeden Mitar- Sonstiges: beiter jedes Jahr einen Baum pflanzt, nun einen Teil davon bei uns Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die in der Gemeinde Lüdersdorf. Gepflanzt wird die Baumart Mehlbee- Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten re, wie sie auch im Staunsfeld steht. Das Motiv dieser Aktion lautet: Ortsteils Klein Neuleben. ‚Der Baum ist Symbol des Lebens, Naturschutz eine Investition in In der Gemeinde Lüdersdorf werden die Schularten Grund-, Haupt- die Zukunft‘, und geht zurück auf den Augenoptikermeister Fred und Realschule einschl. Schülerbeförderung angeboten. Ebenso Haselbach. Dem schließe ich mich ausdrücklich an und dank dem Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze. Umfangreiche Einkaufs- Unternehmen Fielmann Optik besonders für das hiermit bei uns möglichkeiten und ärztliche Versorgung sind im Gemeindebereich vor Ort gezeigte und nachhaltig sichtbare Engagement. vorhanden. Gute Verkehrsanbindung an Landesstraßen und BAB 20. So bleibt mir nunmehr, Ihnen frohe besinnliche Weihnachstage Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit erteilt Ihnen das Amt Schön- und für 2017 einen guten Start zu wünschen. Bleiben Sie wohlauf berger Land unter der Durchwahl 038828 330-150 und -157. und alles Gute im neuen Jahr! Bei Interesse reichen Sie bitte Ihr schriftliches Kaufgebot bis zum Es grüßt Sie herzlich 31. Januar 2017 unter folgender Anschrift mit Zusatzvermerk ein: Ihr Erhard Huzel Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf Informationen der Jugendpflege Lüdersdorf Amt Schönberger Land FB IV -Liegenschaften- „Ausschreibung Klein Neuleben“ Am Markt 15 23923 Schönberg
Amt Schönberger Land 23. Dezember 2016 • Woche 51 13 Weitere Sportangebote in der Palmberghalle Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitma- chen! Gemeinde Niendorf Montag 16:00 - 17:00 Uhr Rückentraining Veranstaltungskalender für das Jahr 2017 (mit Reha- Verordnung) für Seniorinnen, Senioren, Frührentnerinnen 17:30 - 18:30 Uhr Rückentraining und Frührentner 19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po Montag 19:00 - 21:00 Uhr Badminton 11.01.2017 14:30 Uhr Seniorentreff im Gemeindehaus/FF Dienstag 19:00 - 20:00 Uhr Fatburner Niendorf Mittwoch 16:00 - 16:45 Uhr Rückentraining 08.02.2017 14:30 Uhr Seniorentreff im Gemeindehaus (mit Reha- 08.03.2017 14:30 Uhr Seniorentreff/Bericht über Albanien Verordnung) 00.04.2017 14:00 Uhr 5.SeniorenkonferenzinGVMMalzfabrik Mittwoch 19:00 - 22:00 Uhr Badminton 12.04.2017 14:30 Uhr Seniorentreff im Gemeindehaus Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining 10.05.2017 14:30 Uhr Seniorentreff/Buchlesung 00.05.2017 13.00 Uhr Tagesfahrt nach Angebot 14.06.2017 14:30 Uhr Seniorentreff/Bericht über die Jagd Angebote des Vereins 12.07.2017 14:30 Uhr Seniorentreff im Gemeindehaus „Jugend und Freizeit“ e. V. 09.08.2017 15:00 Uhr Grillnachmittag 00.09.2017 14:00 Uhr Ortsgruppentreffen immer montags 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball 13.09.2017 14:30 Uhr Seniorentreff im Gemeindehaus nur im Sommer 19:00 - 20:30 Uhr Fußball auf 00.10.2017 14:30 Uhr 6.SeniorenkonferenzinGVMMalzfabrik montags dem Sportplatz 11.10.2017 14:30 Uhr Seniorentreff im Gemeindehaus in der Amtsstraße) 08.11.2017 14:30 Uhr Seniorentreff/Bericht ü. den Jakobsweg immer mittwochs 19:00 - 20:30 Uhr Fußball 13.12.2017 15:00 Uhr Weihnachtsfeier f. Senioren im Gemein- (im Sommer dehaus auf dem Sportplatz in der Amtsstraße) Änderungen vorbehalten immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr Badminton 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball Veranstaltungskalender der Stadt Schön- Veranstaltungen berg Dezember/Januar 2017 der DRK-Familienbildungsstätte Datum Veranstaltung Veranstalter Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522, 26.12.2016 Weihnachtsoratorium Evangelische Fax: 03881 2413 Teile I - III Kirchgemeinde 18.00 Uhr in der Schönberg Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltung St.-Laurentius-Kirche montags 15:00 - Schönberg Osteoporose- Schönberg 16:00 Gymnastikraum der gymnastik Palmberghalle Volkskundemuseum in Schönberg e. V. 16:30 - Schönberg Osteoporose- 17:30 Gymnastikraum der gymnastik Allgemeine Information: Palmberghalle Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs 18:30 - Schönberg Hatha-Yoga geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich 20:00 Gymnastikraum der statt. Die Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ist ab dem Palmberghalle 05.10.2015 wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherver- dienstags 17:30 - Schönberg Wirbelsäulen- kehr geöffnet. 18:30 Katharinenhaus gymnastik 18:30 - Schönberg Hatha Yoga Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V., 20:00 Katharinenhaus donnerstags 18:00 - Schönberg Fit ab 40 Feldstraße 28, 23923 Schönberg, 19:00 Palmberghalle Tel. 038828 238288www.buecherei-schoenberg.de gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins Öffnungszeiten: immer montags Dienstag 14:30 - 18:00 Uhr 18:00 - 19:00 Uhr Schwimmen lernen Lübeck Mittwoch: 09:30 - 13:30 Uhr für Kinder Schwimmhalle in Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr Kücknitz (1 Bahn) Freitag: 14:30 - 18:00 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr Rettungsschwimmer- Lübeck 1. Samstag im Monat : 11:00 - 15:00 Uhr training für Kinder Schwimmhalle in und Jugendliche Kücknitz (2 Bahnen) Weitere Veranstaltungen Senioren der Stadt 20:00 Uhr Rettungsschwimmer- Lübeck Schönberg training für Schwimmhalle in Erwachsene Kücknitz (1 Bahn) Datum Veranstaltung Veranstalter immer mittwochs Jeden 14:00 - 15:00 Uhr Senioren der 14-täglich DRK-Juniorretter in Wahrsow, Donnerstag Seniorensport - in Stadt Schönberg 17:30 - 19:00 Uhr Hauptstr. 20 „Rudis Kl. Volkshaus“ (an der Schule)
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