Frohe Weihnachten B - Amt ...

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Frohe Weihnachten B - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 19
                                      23. Dezember 2016
                                      Ausgabe 12/16
                                                                                   der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
                                                                               Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                           sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land

                                                          Weihnachten
                                                                                                                                            Bild: Nadiia Starovoitova - Fotolia
                                                                               Frohe

                                                           Im Namen des Amtes
                                                           Schönberger Land wünsche
                                                           ich allen Einwohnerinnen
                                                           und Einwohnern ein
                                                           besinnliches Weihnachtsfest
                                                           sowie ein glückliches und
                                                           gesundes neues Jahr 2017.

                                                           Frank Lenschow
                                                           Amtsvorsteher
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Januar 2017..
Frohe Weihnachten B - Amt ...
2    23. Dezember 2016 • Woche 51                                                                                          Amt Schönberger Land
                                                                Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                                Verwaltung:       Amt Schönberger Land
                                                                Anschrift:        Am Markt 15, 23923 Schönberg
                 Die nächste Ausgabe                            Telefon:          038828 330-0
                                                                Fax:              038828 330-175
               Uns Amtsblatt                                    E-Mail:
                                                                Web:
                                                                                  info@schoenberger-land.de
                                                                                  www.schoenberger-land.de
                       erscheint am                             Online-Dienste:   www.schoenberger-land.de/online
                     27. Januar 2017
                     Annahmeschluss                             allgemeine Öffnungszeiten:
               für redaktionelle Beiträge                       Mo. - Do.       09:00 - 12:00 Uhr
                    und Anzeigen ist                            Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr
                                                                Fr.             geschlossen
                (Posteingang im Verlag)
                     17. Januar 2017
                                                                besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                                Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr
                                                                Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr

                                                                besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
    Impressum                                                   angelegenheiten:
                                                                Di. u. Do.       09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                                Rufnummernverzeichnis:
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
                                                                Amtskasse                           330-121, 123 und 171
    Bekanntmachungen der Gemeinden und
    Städte des Amtes Schönberger Land.                          Anlagenbuchhaltung                  330-126
                                                                Bauanträge                          330-181
    Verlag + Satz:           LinuS WitticH Medien KG
                             Röbeler Straße 9
                                                                Bauleitplanung                      330-150, 157
                             17209 Sietow                       Bürgerinformation                   330-113
    Druck:                   Druckhaus WitticH
                             An den Steinenden 10,
                                                                Buß- und Verwarngelder              330-135
                             04916 Herzberg/Elster              Einwohnermeldeamt                   330-133, 134 und 137
                             tel. 03535/489-0
    Telefon und Fax:                                            Finanzverwaltung                    330-120 und 128
    Anzeigenannahme:         tel.: 039931/57 90                 Fischereischeine                    330-135
                             Fax: 039931/5 79-30
    Redaktion:               tel.: 039931/57 9-16               Feuerwehren                         330-139
                             Fax: 039931/57 9-45                Gebäudemanagement                   330-147, 150 und 153
    Internet und E-Mail:     www.wittich.de,
                             E-Mail: info@wittich-sietow.de     Gewerbeamt                          330-139
                                                                Grünanlagen/Gewässer                330-154
    namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung
    des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für     Hochbau                             330-181
    text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
    gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
                                                                Informationstechnik                 330-111
    zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei-
    tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
                                                                Kindertageseinrichtungen            330-116 und 119
    kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge-
    fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
                                                                Liegenschaften                      330-155 und 156
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.       Ordnungsamt                         330-130, 131 und 137
    Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar-
    ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön-       Personalabteilung                   330-114
    nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-
    schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir       Rechnungsprüfung                    330-161
    für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über-
    nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten          Schulverwaltung                     330-119
    uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und
    nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,     Spielplätze                         330-151
    Grafiken, texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag.
    Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des      Stadtsanierung                      330-157
    urhebers.
                                                                Standesamt                          330-132 und 142
    Verantwortlich:                                             Steuerabteilung                     330-124 und 129
    Amtlicher Teil:          Amt Schönberger Land
    Außeramtlicher Teil:     Mike Groß (V. i. s. d. P.)         Straßenausbaubeiträge               330-152
    Anzeigenteil:            Jan Gohlke
                                                                Straßenbeleuchtung                  330-151
    Erscheinungsweise:       monatlich,                         Straßenunterhaltung                 330-154
                             jeweils zum letzten Freitag
                                                                Tiefbau                             330-182
                             eines Monats, wird kostenlos
                             an alle erreichbaren Haushalte     Vollstreckung                       330-122 und 125
                             im Amtsbereich verteilt
    Auflage:                 9.800 Exemplare
                                                                Wahlen/Organisation                 330-115
                                                                Winterdienst                        330-131
                                                                Wohngeldstelle                      330-141
                                                                zentrale Dienste                    330-117
                                                                zentraler Sitzungsdienst            330-112
Frohe Weihnachten B - Amt ...
Amt Schönberger Land                                                                        23. Dezember 2016 • Woche 51   3

                                             Amt Schönberger Land

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
08.12.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushalts-
satzung erlassen:

§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
                                                                         gegenüber erhöht   vermindert nunmehr
                                                                         bisher    um       um         auf
                                                                         EUR       EUR      EUR        EUR
__________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                     5.475.100        0        0   5.475.100
       der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                6.338.900  120.000        0   6.458.900
       der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf            -863.800 -120.000        0    -983.800
    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                        0        0        0           0
       der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                   0        0        0           0
       der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf              0        0        0           0
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen                   -863.800 -120.000        0    -983.800
       die Einstellung der Rücklagen auf                                         0        0        0           0
       die Entnahmen aus Rücklagen auf                                           0        0        0           0
       das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf              -863.800 -120.000        0    -983.800
2. im Finanzhaushalt
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf                                 5.223.600        0        0   5.223.600
       die ordentlichen Auszahlungen auf                                 5.508.500  120.000        0   5.628.500
       der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf               -284.900 -120.000        0    -404.900
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf                                    0        0        0           0
       die außerordentlichen Auszahlungen auf                                    0        0        0           0
       der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                 0        0        0           0
    c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                    1.692.000        0 -200.000   1.492.000
       die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                    1.857.900   45.000  -45.000   1.857.900
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  -165.900  -45.000 -155.000    -365.900
    d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                         765.100  165.000  155.000   1.085.100
       die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                         314.300        0        0     314.300
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit      450.800  165.000  155.000     770.800
festgesetzt.

§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohneUmschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt                  von bisher    310.000 EUR     auf       160.000 EUR

§3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwird festgesetzt         von bisher         0 EUR     auf       655.000 EUR
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bleibt unverändert.

§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

§7
Eigenkapital
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals bleibt unverändert gegenüber der Haushaltssatzung.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.12.2016 erteilt.
Frohe Weihnachten B - Amt ...
4    23. Dezember 2016 • Woche 51                                                                           Amt Schönberger Land
Lüdersdorf, den 13.12.2016                                          Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzuläs-
                                                                    sig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die
gez. Prof. Dr. Huzel                         (Siegel)               vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
Bürgermeister                                                       geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
                                                                    können.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haus-
haltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach    Dassow, den 14.12.2016
§ 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am
12.12.2016 durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmeck-        gez. Pahl
lenburg erteilt.                                                    Erste stellv. Bürgermeisterin        (Siegel)

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Ein-      Übersichtsplan:
sichtnahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 30.12.2016      Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25
bis 16.01.2017 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus.   der Stadt Dassow

gez. Prof. Dr. Huzel
Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Dassow

Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 25 „Ferienhausgebiet
Ortslage Barendorf-Süd“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und
der Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
01.11.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25 mit der Gebietsbezeichnung „Ferienhausgebiet Ortslage
Barendorf-Süd“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung bezieht sich auf das etwa
2,9 ha große Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 25 der Stadt Dassow, gelegen südlich und südwestlich der
Ortslage Barendorf und westlich der Seestraße (s. Übersichtsplan
in der Anlage).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

In der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2016 wurde der Ent-
wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich
                                                                    Amt Schönberger Land
Begründung gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
                                                                    Gemeinde Grieben
§ 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Planungsziel ist die Änderung der Festsetzungen der örtlichen
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung
Bauvorschriften, um die bauliche und gestalterische Zulässigkeit    Der Bericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Grieben durch
von bestimmten Giebel-, Gauben- und Dachformen zu konkreti-         das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklen-
sieren. Gegenstand der Bebauungsplanänderung ist des Weiteren       burg liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis 20.01.2017 beim Amt
die Ergänzung der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen        Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Zimmer 19 zu den
Nutzung bezüglich der allgemein zulässigen Geländeanpassung         Dienstzeiten für Jedermann zur Einsicht aus.
auf den Baugrundstücken sowie die Erhöhung des Maßes der zu-
lässigen Aufschüttung innerhalb des gekennzeichneten Bereiches.     Grieben, 13.12.2016

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestim-        gez. Lenschow
mungen des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, da die            Bürgermeister
Grundzüge der rechtskräftigen Planung nicht berührt werden. Im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von einer Umwelt-
prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
                                                                    Allgemeinverfügung zur Straßenumbenen-
                                                                    nung in der Gemeinde Grieben im Ortsteil
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und          Zehmen
der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017                                   Auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegege-
während der Dienststunden in der Verwaltung des Amtes Schön-        setzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - M-V) vom
berger Land, Fachbereich Gemeindeentwicklung, Dassower Stra-        13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert am 09.11.2015
ße 4, 23923 Schönberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.       (GVOBl. M-V S. 436) in Verbindung mit § 13 des Sicherheits- und
                                                                    Ordnungsgesetzes M-V (SOG M-V) in der Fassung der Bekannt-
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellung-           machung vom 09.05.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 246), zuletzt
nahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben     geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.07.2013 (GVOBl.
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei     M-V, S. 434) werden mit Beschluss der Gemeindevertretung der
der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.     Gemeinde Grieben vom 06.10.2016
Frohe Weihnachten B - Amt ...
Amt Schönberger Land                                                                      23. Dezember 2016 • Woche 51              5
1. folgende Straßen umbenannt:                                       Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schönberg
   a) Die Hauptstraße im Ortsteil Zehmen                             Betr.:
       Gemarkung: Zehmen
       Flur: 1                                                       4. Änderung des Flächennutzungsplanes der
       Flurstücke: 00024/007 und 00024/009
                                                                     Stadt Schönberg
       in den Straßennamen „Griebener Straße“,
   b) Die Nebenstraße im Ortsteil Zehmen                             hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
       Gemarkung: Zehmen
       Flur: 1                                                       Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am
       Flurstücke: 00004/004, 00003/001, 00002/011 und               08.12.2016 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungs-
       00006/006                                                     planes beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen über-
       (betrifft Hausnummer 4 und 5)                                 wiegend östlich der Bundesstraße B 104 sowie südlich der Lan-
       in den Straßennamen „Kirchstraße“,                            desstraße L 011. Die Lage des Plangebietes ist dem anliegenden
   c) Die Nebenstraße im Ortsteil Zehmen                             Übersichtsplan zu entnehmen.
       Gemarkung: Zehmen                                             Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die
       Flur: 1                                                       bisherige Darstellung von Sondergebietsflächen „Wind“ aufgeho-
       Flurstück: 00053/002                                          ben werden. Anstelle der bisherigen Darstellung soll der im Regi-
       (betrifft Hausnummer 1, 2 und 3)                              onalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP
       in den Straßennamen „Grüner Weg“.                             WM) als Ziel der Raumordnung dargestellte Windeignungsraum
2. Die Umbenennungen treten am 01.01.2017 in Kraft.                  nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg
3. Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung an-     übernommen werden.
   geordnet.                                                         Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Begründung:                                                          Schönberg, den 13.12.2016
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Irritationen und Miss-     gez. Götze                    (Siegel)
verständnissen bei der Postzustellung im betroffenen Bereich.        Bürgermeister
Auch die Leitstelle des Rettungsdienstes des Landkreises Nord-
westmecklenburg hat bereits auf die irreführende Straßen- und        Übersichtsplan
Hausnummernvergabe und die damit verbundenen Probleme bei
Rettungseinsätzen hingewiesen. Das Interesse der Allgemeinheit
an einer eindeutigen und übersichtlichen Adressierung zum Zwe-
cke der reibungslosen Postzustellung ist genauso bedeutsam wie
die Anforderungen anderer öffentlicher Institutionen wie Polizei,
Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz an eine schnelle
und reibungslose Auffindbarkeit von Adressaten. Insbesondere zur
Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
und zum Schutz der individuellen Rechtsgüter des Einzelnen,
wie Leben und Gesundheit, ist die Gemeinde Grieben hier ihrer
Handlungspflicht nachgekommen.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß
§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom
19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung ist im öffentlichen
Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden
Interessen gerechtfertigt und notwendig. Das öffentliche Interesse
liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Stra-
ßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen, damit an-
dere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren
können. Anderenfalls könnte es durch Dopplungen zu Problemen
bei dem verwechslungsfreien und schnellen Auffinden bebauter
Grundstücke kommen. Die eindeutige Zuweisung aller bebauten
Grundstücke hat insbesondere für den Fall von Rettungseinsät-
zen Gewicht. Es kann daher nicht hingenommen werden, dass
die Durchsetzung der Straßenumbenennungen durch anhängige
Widerspruchs- oder Klageverfahren in der Hauptsache nicht zum
01.01.2017 erfolgen kann. Im Ergebnis der Interessenabwägung
überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennungen
zum 01.01.2017 gegenüber dem Interesse der betreffenden Ein-
wohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der alten
Adressen aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder son-
stigen Gründen.                                                      Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schönberg

Rechtsbehelfsbelehrung:                                              Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
kanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist
                                                                     über die Aufhebung des Bebauungsplanes
schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Schönberger Land, Der    Nr. 010 Windpark südöstlich der Stadt
Amtsvorsteher, Am Markt 15, 23923 Schönberg einzulegen. Ein          Schönberg
Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der An-
ordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.      Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am
                                                                     08.12.2016 die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes
Schönberg, den 01.12.2016                                            Nr. 010 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg, bestehend aus
                                                                     der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich
i. A. Surkamp                                                        der örtlichen Bauvorschriften, beschlossen.
Frohe Weihnachten B - Amt ...
6     23. Dezember 2016 • Woche 51                                                                                 Amt Schönberger Land
Der Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebau-           Aufhebungssatzung zur Satzung zum Schutz
ungsplanes Nr. 010 wird im Norden durch die Rottensdorfer Straße,
im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
                                                                        des Baumbestandes der Stadt Schönberg
bzw. Wald sowie im Westen durch gewerbliche Bauflächen und              vom 12. Dezember 2016
die Bundestraße B104 begrenzt. Die Abgrenzung des Geltungs-
                                                                        Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
bereiches ist auch der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
                                                                        Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntma-
Die von der Stadt beschlossene Satzung über die Aufhebung des
                                                                        chung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 205-253), zuletzt geändert
Bebauungsplanes Nr. 010 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Bau-
                                                                        durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V
gesetzbuch (BauGB) und § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V)
                                                                        S. 777) und des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes des Landes Mecklen-
bekannt gemacht.
                                                                        burg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
Die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 tritt        (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar
am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann            2010, zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Mai
kann die Satzung, die dazugehörige Begründung sowie die der             2016 (GVOBl. M-V S. 431, 436) hat die Stadtvertretung Schönberg
Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze und Verord-            am folgende Aufhebungssatzung erlassen:
nungen) ab diesem Tage im Amt Schönberger Land, Fachbereich
Gemeindeentwicklung, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg,                                           Artikel 1
während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den               Die Satzung der Stadt Schönberg zum Schutz des Baumbestandes
Inhalt verlangen.                                                       der Stadt Schönberg vom 18 August 2003 wird aufgehoben.

Unbeachtlich werden:                                                                                  Artikel 2
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche          Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-
    Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-           machung in Kraft.
    schriften,                                                          Schönberg, den 12. Dezember 2016
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht-
    liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be-       gez. Götze                            (Siegel)
    bauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,                       Bürgermeister
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
    Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4         Bekanntmachung ausgewiesene Fläche in
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä-
digungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung         Grieben
durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschä-             Bekanntmachung
digungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der             In der Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Nord-
Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Me-                 westmecklenburg über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern
cklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V              der Kategorie F 2 anlässlich des Jahreswechsels 2016/2017 vom
erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der               02.11.2016 wurde unter Punkt 5 angeordnet, dass das Abbrennen
Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 sind             von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 außerhalb
nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbe-            der ausgewiesenen Flächen in dem Ort Grieben aus Gründen der
achtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten   Brandgefahr am 31.12.2016 und 01.01.2017 verboten ist.
Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben        Folgender Ort in Grieben wird zum Abbrennen von Feuerwerks-
soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegen-          körpern der Kategorie F 2 ausgewiesen:
über der Stadt geltend gemacht worden sind.                             Dorfplatz/Festwiese in 23936 Grieben
Schönberg, den 13.12.2016
gez. Lutz Götze
Bürgermeister                          (Siegel)

                                                                        Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote gelten als Ordnungswid-
                                                                        rigkeit gemäß § 46 SprengV und sind mit Geldbußen bis zu 5.000,-
                                                                        EURO bedroht.
                                                                        Hinweis:
                                                                        Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II sind durch einen ent-
                                                                        sprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar. Dazu
                                                                        gehören u.a. Raketen aller Art, Knallfrösche und Kanonenschläge).
                                                                        Sie dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
                                                                        Amt Schönberger Land, Ordnungsamt
Frohe Weihnachten B - Amt ...
Amt Schönberger Land                                                                        23. Dezember 2016 • Woche 51    7

2. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Schönberger Land für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom
24.11.2016 und mit Genehmigung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
                                                                         gegenüber  erhöht   vermindert nunmehr
                                                                         bisher     um       um         auf
                                                                         EUR        EUR      EUR        EUR
__________________________________________________________________________________________________________
1. im Ergebnishaushalt
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                     3.764.600         0        0    3.764.600
       der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                3.758.200    50.000        0    3.808.200
       der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf                6.400  -50.000        0       -43.600
    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                         0        0        0             0
       der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                    0        0        0             0
       der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf               0        0        0             0
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen                       6.400  -50.000        0       -43.600
       die Einstellung der Rücklagen auf                                          0        0        0             0
       die Entnahmen aus Rücklagen auf                                            0        0        0             0
       das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                  6.400  -50.000        0       -43.600
2. im Finanzhaushalt
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf                                 3.734.700         0        0    3.734.700
       die ordentlichen Auszahlungen auf                                 3.730.000    50.000        0    3.780.000
       der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                   4.700  -50.000        0       -45.300
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf                                     0        0        0             0
       die außerordentlichen Auszahlungen auf                                     0        0        0             0
       der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  0        0        0             0
    c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                             0        0        0             0
       die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                      231.700         0        0      231.700
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  -231.700         0        0     -231.700
    d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                         205.000  300.000         0      505.000
       die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                          -22.000 250.000         0      228.000
       der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit      227.000    50.000        0      277.000
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt                von bisher      205.000 EUR     auf        505.000 EUR
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit verbleibt unverändert bei 800.000 €.
§5
Amtsumlage
Die Amtsumlage verbleibt unverändert bei 17,7 v. H. der Umlagegrundlagen.
§6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen verbleibt unverändert bei 49,50 Vollzeitäquivalente.

§8
Eigenkapital
                                                                                                 bisher            nunmehr
                                                                                                 EUR               EUR
                                                                                                 _________________________
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug                            1.906.002         1.906.002
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt          1.758.602         1.758.602
und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                               1.765.002         1.715.002

*vorläufig ermittelt
Frohe Weihnachten B - Amt ...
8    23. Dezember 2016 • Woche 51                                                                          Amt Schönberger Land
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.12.2016 erteilt.   Öffentliche Bekanntmachung

Schönberg, 09.12.2016                                              Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungs-
                                                                   ausschusses des Amtes Schönberger Land
gez. Lenschow                             (Siegel)
Amtsvorsteher                                                      Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
                                                                   hat gegenüber dem Amt Schönberger Land einen Tätigkeitsbericht
Hinweis:                                                           für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt.
Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haus-         Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde dem Amtsausschuss
haltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach   in seiner Sitzung am 24.11.2016 zur Kenntnis gegeben.
§ 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am          Der Tätigkeitsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses wird
05.12.2016. durch die Landrätin des Landkreises Nordwestme-        hiermit öffentlich bekannt gemacht.
cklenburg erteilt.                                                 Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnah-      Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung
me während der Sprechzeiten in der Zeit vom 12.12.2016 bis         des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Hinter-
30.12.2016 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich aus.      haus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

gez. Lenschow                                                      Schönberg, den 08.12.2016
Amtsvorsteher
                                                                   gez. Lenschow
                                                                   Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung
                                                                     Amt Schönberger Land
Bestätigungsvermerk und Prüfbericht                                  - Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde -
des Rechnungsprüfungsausschusses                                     Öffentliche Bekanntmachung
vom 16.11.2016                                                       über das Nachrücken einer Ersatzperson
Der Jahresabschluss 2012 des Amtes Schönberger Land zum              in die Gemeindevertretung Selmsdorf
31.12.2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss ge-
prüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger          Gemäß § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG
Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und       M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.                 10.11.2016 aus der Gemeindevertretung Selmsdorf ausge-
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.       schiedenen Frau Claudia Hendreich (SPD) entsprechend der
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seine Sitzung am               Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des
16.11.2016 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung           Gemeindewahlergebnisses in der Gemeinde Selmsdorf am
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr vom 01. Januar           25.05.2014 auf Herrn Danilo Hansen übergeht. Herr Danilo
bis zum 31. Dezember 2012 des Amtes Schönberger Land in der          Hansen hat seine Wählbarkeit nachträglich verloren. Somit
Fassung vom 02.11.2016 zu empfehlen.                                 geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschla-
                                                                     ges der SPD, Frau Eveline Hillebrandt, über. Frau Eveline
Der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht zum Jahresab-            Hillebrandt nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes wird
schluss 2012 des Amtes Schönberger Land werden hiermit öf-           hiermit öffentlich bekannt gegeben.
fentlich bekannt gemacht.                                            Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß § 46 Abs. 4
                                                                     i.Vm. § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)
Der Prüfberichte und der Bestätigungsvermerkes liegen zur Ein-       jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Selmsdorf binnen einer
sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben            Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich
Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land            oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch bei
in Schönberg, Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öff-         der Gemeindewahlleitung des Amtes Schönberger Land, Am
nungszeiten öffentlich aus.                                          Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.

Schönberg, den 13.12.2016                                            Schönberg, den 07.12.2016

gez. Lenschow                                                        gez. Lehmann
Amtsvorsteher                                                        Gemeindewahlleiter

Amt Schönberger Land                                                       Die nächste Ausgabe erscheint
Stadt Dassow
                                                                                am 27. Januar 2017.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Bericht zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dassow durch
das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklen-
burg liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis 20.01.2017 beim Amt
Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Zimmer 19 zu den
Dienstzeiten für Jedermann zur Einsicht aus.

Dassow, den 13.12.2016
                                                                               Redaktionsschluss ist der
gez. Pahl
1. stellv. Bürgermeisterin
                                                                                  17. Januar 2017.
Frohe Weihnachten B - Amt ...
Amt Schönberger Land                                                                        23. Dezember 2016 • Woche 51     9
Anlage zu § 6 Abs. 1 zur Benutzungs- und                               Hallenaufsicht
                                                                       Je Mitarbeiter/Stunde                           16,00 €
Entgeltordnung für die Benutzung der                               10. Für den Verkauf von Kaffee und Kuchen und
Palmberg-Halle der Stadt Schönberg                                     alkoholfreien Getränken durch den Veranstalter
in der Rudolf-Hartmann-Straße 2 a gemäß                                bei Wettkämpfen und Turnieren im Foyer ist kein
                                                                       Entgelt zu zahlen.
Beschluss Stadtvertretung vom 29.09.2016
Die unter Punkt 1 - 10 benannten Entgelte werden zum Zeit-         Schönberg, den 17.11.2016
punkt der Rechnungslegung zzgl. der gesetzlich gültigen
Umsatzsteuer erhoben                                               gez. Götze                           (Siegel)
                                                                   Bürgermeister
                                           gültig ab 29.09.2016
                                                   Netto-
                                                   Entgelttarif
__________________________________________________                 Bericht des Bürgermeisters
1. private Veranstaltungen                                         der Stadt Schönberg
    a) Mehrzweckraum mit Küche
        bis 6 Stunden                                  150,00 €    Liebe Schönbergerinnen und Schönberger,
2. Training                                                        zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ruhige Weihnachts-
2.1 ortsansässige Vereine                                          feiertage, ein gutes, erfolgreiches, friedliches und vor allem ge-
    a) je angefangene halbe Stunde/Feld                   6,30 €   sundes Jahr 2017. Mögen sich Ihre Ziele und Vorhaben und Ihre
        je Stunde/Feld                                   12,60 €   Pläne verwirklichen lassen, das wünsche ich allen Einwohnerinnen
    b) Gymnastikraum                                               und Einwohnern von ganzem Herzen.
        je angefangene halbe Stunde                       4,20 €   Auch wir als Stadt haben für das neue Jahr einige Vorhaben und
        je Stunde                                         8,40 €   Pläne, die uns weiter voranbringen sollen und werden. Darüber
        Das Entgelt zu 2.1 a)und b) reduziert sich                 informiere ich Sie gern zur Einwohnerversammlung, zu der wir Sie
        um 50 % bei Jugendgruppen                                  im Januar einladen werden.
2.2 andere Vereine, Firmen, Privatpersonen, sonstige
    a) je angefangene halbe Stunde/Feld                  12,50 €   Das Fest zum Aufstellen des Weihnachtsbaumes und unser Weih-
        je Stunde                                        25,00 €   nachtsmarkt 2016 sind ja nun Geschichte. Nachdem der Kirchplatz
    b) Gymnastikraum                                               zum Weihnachtsmarkt schon fast überfüllt war - Danke allen die
        je angefangene halbe Stunde                       7,50 €   daran beteiligt waren - wird die Frage aktuell diskutiert, wo der
        je Stunde                                        15,00 €   Weihnachtsmarkt 2017 stattfinden soll.
3. Wettkämpfe/Turniere (einschl. Nutzung Tribüne)                  Der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Soziales und Senioren
3.1 ortsansässige Vereine                                          bittet Sie um Ihre Meinung zu dieser Frage.
    a) Wettkämpfe bis 6 Stunden Halle (3 Felder)       151,26 €    Sie können gern den unten angefügten Abschnitt ausfüllen und im
    b) jede weitere Stunde                               25,21 €   Rathaus, Am Markt 15 abgeben.
3.2 andere Vereine, Firmen, Privatpersonen, sonstige
    a) Wettkämpfe bis 6 Stunden Halle (3 Felder)       350,00 €    Wer aufmerksam durch die Stadt geht, wird die Arbeiten rund um
    b) jede weitere Stunde                               60,00 €   das Museum (Kochsches Haus) bemerken. Dank der frostfreien
4. kulturelle Veranstaltungen                                      Zeit ist es möglich, jetzt noch die Terrasse vor dem Haus fertig
    ortsansässige Vereine                                          zu stellen.
    bei Veranstaltungen mit Eintritt:                              Das Museum selbst wird seine Türen für die Öffentlichkeit am
    a) je Tag/Veranstaltung                                        20.05.2017 öffnen. Die Zeit bis dahin wird benötigt, um die Dau-
        (einschl. Nutzung Tribüne)                     378,15 €    erausstellung zu gestalten.
    b) je Tag/Veranstaltung
        (einschl. Nutzung Tribüne) je Feld             126,05 €    Wir schreiben zwar erst das Jahr 2017 - beginnend in den nächsten
        bei Veranstaltungen ohne Eintritt                          Tagen - aber ich denke auch schon voraus an das Jahr 2019. In
    c) je Tag/Veranstaltung                                        diesem Jahr begeht unsere Stadt den 800. Jahrestag ihrer Grün-
        (einschl. Nutzung Tribüne)                     294,12 €    dung und ich meine, das sollten wir gebührend würdigen.
    d) je Tag/Veranstaltung                                        Über Ideen und Gedanken zur Gestaltung dieses Ereignisses
        (einschl. Nutzung Tribüne) je Feld             100,84 €    sind wir allen dankbar. Der bereits erwähnte Ausschuss beginnt
        andere Veranstalter                                        schon mit den Vorarbeiten und würde sich freuen, Ihre Anregungen
        je Tag/Veranstaltung                                       aufnehmen zu können.
        (einschl. Nutzung Tribüne)                     800,00 €
    e) je Tag/Veranstaltung                                        So nun wünsche ich Ihnen erst einmal einen schönen Jahresab-
        (einschl. Nutzung Tribüne) je Feld             300,00 €    schluss.
5. gastronomische Versorgung
    a) in der Halle                                    400,00 €    Ihr Bürgermeister
    b) im Foyer                                        150,00 €    Lutz Götze
6. Nutzung mobile Bühne einschließlich                                                           !
    Technik                                            100,00 €
7. Nutzung des Mehrzweckraumes                                       Ich stimme für den Weihnachtsmarkt auf
    für Sitzungen von Gremien der ortsansässigen
    Vereine während der regulären Öffnungszeiten                     O   dem Kirchplatz
    (montags - freitags)                                  8,40 €
8. Inanspruchnahme von Dienstleistungen                              O   dem Marktplatz
    a) Auslegen des Fußbodens je Feld                    25,00 €
    b) Aufbau der Bestuhlung                             50,00 €     Name:         ____________________________________
    c) Aufbau der Tische                                 16,00 €
    d) Vorbereitung für das Catering                      8,00 €     Anschrift:    ____________________________________
9. Inanspruchnahme der Hallenwarte zur
Frohe Weihnachten B - Amt ...
10    23. Dezember 2016 • Woche 51                                                                          Amt Schönberger Land
Hinweise für die betroffenen Bürger und                            Der Rechnungsprüfungsausschuss
Firmen in der Gemeinde Grieben                                     des Amtes Schönberger Land
1. Wir weisen Sie darauf hin, die Änderungen des Straßennamens
                                                                   sucht weitere Mit- und Ersatzmitglieder
   in den Dokumenten vornehmen zu lassen.                          Sie sind interessiert ein Ehrenamt wahrzunehmen und haben Ihren
                                                                   Wohnsitz im Amtsbereich, außer dem Gemeindegebiet Dassow.
2. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz        Sie sind motiviert und können zu den eingeladenen Sitzungen in
   über Personalausweise sind die Inhaber eines Passes oder        den Abendstunden teilnehmen. Sie haben bereits Kenntnisse im
   Personalausweises verpflichtet, ihre Personalausweisdoku-       Rechnungswesen oder möchten diese auf einer Fortbildungsver-
   mente unverzüglich der Ausweisbehörde vorzulegen, wenn          anstaltung erwerben.
   sich ihre Anschrift geändert hat. Die Umschreibungen sind       Dann könnten Sie die/der Richtige für unser Team sein!
   gebührenfrei.                                                   Die mit dem Ehrenamt verbundenen Aufgaben sind im Wesent-
                                                                   lichen die Prüfung der Haushaltswirtschaft, der Auftragsvergabe
                                                                   und der Jahresabschlüsse des Amtes Schönberger Land sowie der
3. Die Einwohner an den genannten Straßen werden gebeten
                                                                   amtsangehörigen Städten und Gemeinden (außer Stadt Dassow).
   nach Veröffentlichung im Amtsblatt die Änderungen im Ein-
                                                                   Auskunft erteilt Ihnen: Frau Westphal, Tel: 038828 330161 oder
   wohnermeldeamt vornehmen zu lassen. Falls es Ihnen nicht
                                                                   der Vorsitzende des RPA Herr Tengler, Tel.: 0160 92897501.
   persönlich möglich ist die Dokumente ändern zu lassen, können
                                                                   Aufwandsentschädigungen erfolgen gemäß der Festlegung in der
   dies auch Personen für Sie erledigen, denen Sie zu diesem
                                                                   Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land.
   Zweck eine Vollmacht ausgestellt haben.
                                                                   gez. Peter Tengler
4. Unser Einwohnermeldeamt in der Amtsverwaltung in der Das-       Ausschussvorsitzender
   sower Straße 4 in 23923 Schönberg hat folgende Öffnungs-
   zeiten:
   Montag        von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr                       Stadt Dassow
   Dienstag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und                   Der Bürgermeister
                 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
   Mittwoch      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                       Information der 1. stellv. Bürgermeisterin
   Donnerstag    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                       der Stadt Dassow über Bauvorhaben
   Freitag       geschlossen                                       Bodenordnungsverfahren Neuenhagen - Harkensee Maßnahme
                                                                   10 und Ausgleichs- maßnahme 28 - I. Bauabschnitt Ausbau der
5. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde (Landkreis Nordwestmeck-          Straße der Freundschaft Ortsteil Harkensee Stadt Dassow
   lenburg, Straßenverkehrsamt, Langer Steinschlag 4, 23936        Sehr geehrte Einwohnerinnen! Sehr geehrte Einwohner!
   Grevesmühlen) besteht für den Halter eines Fahrzeuges die       Mit dem Ausbau der Straße wurde nach Abstimmung und Rege-
   Verpflichtung, seine neue Anschrift in den Papieren unverzüg-   lungen mit allen beteiligten Vertragspartnern am 21. November
   lich ändern zu lassen.                                          2016 begonnen. Es soll die Fahrbahn auf eine einheitliche Breite
                                                                   von 4,50 m ausgebaut werden. Nördlich schließt ein 1,50 m breiter
                                                                   überfahrbarer Gehweg an. Beidseitig wird die Straße bzw. der
6. Eine Benachrichtigung von uns erhalten unter anderem:
                                                                   Gehweg von einer min. 0,50 m breiten Bankette gesäumt.
   - Finanzamt Wismar
                                                                   Bauanfang:     Harkensee, Anbindung der Straße der Freundschaft
   - Amtsgericht Wismar (Grundbuchamt)
                                                                                  an die Kreisstraße 3
   - Landesamt für Innere Verwaltung
                                                                   Bauende:       Harkensee, Kreuzungsbereich Friedensstraße/
   - Bezirksschornsteinfeger
                                                                                  Straße der Freundschaft
   - Integrierte Leitstelle Schwerin
                                                                   Bauzeit:       vom 21.11.2016 bis 30.06.2017
   - Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern
                                                                   Baulänge:      ca. 369 m
   - Abfallwirtschaftsbetrieb Nordwestmecklenburg
   - Landkreis Nordwestmecklenburg Fachdienst Kataster und
                                                                   Die erste Bauphase wird unter Vollsperrung gebaut und befindet
      Vermessung
   - Deutsche Telekom AG                                           sich zwischen der Anbindung an die Kreisstraße 3 und dem Kreu-
   - E.ON edis AG Regionalbereich Nord-Mecklenburg                 zungsbereich (Bau-km 0+0 bis 0+280). Die zweite Bauphase wird
                                                                   in halbseitiger Bauweise ausgeführt und erstreckt sich über den
                                                                   Kreuzungsbereich (Bau-km 0+280 bis 0+369).
                                                                   Die Erreichbarkeit der Grundstücke muss täglich gewährleistet
                                                                   sein, falls es weitere Einschränkungen geben sollte, sind die An-
  Amt Schönberger Land                                             wohner rechtzeitig darüber zu informieren. Die Mülltonnen sind in
  Der Amtsvorsteher                                                der Bauzeit von den Anwohnern herauszustellen. Sie werden dann
                                                                   vom ausführenden Baubetrieb zu Abfuhr gesammelt und wieder
  Öffentliche Bekanntmachung                                       ausgeteilt. Bitte versehen Sie Ihre Mülltonnen mit den entspre-
                                                                   chenden Hausnummern. Falls im gesperrten Straßenabschnitt
  Der Bericht zur überörtlichen Prüfung des Amtes Schönber-
                                                                   geplante Bautätigkeiten oder größere Anlieferungen auf und zu
  ger Land durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises
                                                                   privaten Grundstücken vorgesehen sind, werden Sie gebeten,
  Nordwestmecklenburg liegt in der Zeit vom 09.01.2017 bis
                                                                   dieses mit der Straßenbaufirma abzusprechen.
  20.01.2017 beim Amt Schönberger Land in Schönberg, Am
                                                                   Die angeordnete Umleitungsstrecke in der Ortslage Harkensee,
  Markt 15, Zimmer 19 zu den Dienstzeiten für Jedermann zur
                                                                   wird im Auftrag der ausführenden Firma ausgeschildert. Für even-
  Einsicht aus.
                                                                   tuelle Absprachen und Informationen werden die Anlieger innerhalb
                                                                   des Bauabschnittes vor Baubeginn schriftlich durch die Baufirma
  Schönberg, 13.12.2016
                                                                   über die Erreichbarkeit des Bauleiters, des Ingenieurbüros und
                                                                   des Amtes Schönberger Land informiert.
  gez. Lenschow
  Amtsvorsteher
                                                                   gez. Pahl
                                                                   1. stellv. Bürgermeisterin
Amt Schönberger Land                                                                             23. Dezember 2016 • Woche 51           11
                                                                       Kirchengemeinden, bei der Integration von Flüchtlingen – die uns
                                                                       in Dassow wohl ganz gut gelungen ist –, in Bürger- und Sportverei-
                                                                       nen, politischen Organisationen, bei der Heimat- und Kulturpflege,
                                                                       in Ortsteilvertretungen, Ausschüssen und in der Stadtvertretung.
                                                                       Allen, die dazu beigetragen haben und ganz praktisch mit angefasst
                                                                       haben, meinen herzlichen Dank! Ohne Ihr Anpacken sähe unsere
                                                                       Stadt weit weniger freundlich aus. Und ich hoffe, dass die Zahl der
                                                                       „helfenden Hände“ 2017 noch größer wird.

                                                                       Wir müssen aber auch noch vieles anpacken. Neben dem KiTa-
                                                                       Bau und der weiteren Sanierung unserer Straßen und Wege, dem
                                                                       Ausbau des Radwegenetzes, dem Erhalt und Ausbau unserer
                                                                       Freizeit- und Sporteinrichtungen kommt gerade der regelmäßigen
                                                                       und zuverlässigen Grünpflege, dem Winterdienst, der raschen
                                                                       Ausbesserung von Rabatten, Schlaglöchern und vielen „kleinen
                                                                       Dingen“ des Alltags große Bedeutung zu. Ich habe verstanden,
                                                                       dass Bürger sich oft über die langen Reaktionszeiten unserer Ver-
                                                                       waltung ärgern. Da wollen und müssen wir mit der Amtsverwaltung
                                                                       unbedingt Verbesserungen anstreben.

                                                                       Wichtig ist Ihr Engagement: Nutzen Sie die Sprechstunde dienstags
                                                                       von 17:00 bis 18:00 Uhr im alten Rathaus. Oder packen Sie, wo das
                                                                       möglich ist, selbst mit an durch eigenes Engagement! Der Verein
                                                                       Spielplatz Rosengarten e.V. hat uns im positiven Sinne dadurch
                                                                       beeindruckt, dass er die Gestaltung eines wichtigen Treffpunkts
                                                                       für Jung und Alt kurzerhand in die eigenen Hände genommen hat.

                                                                       Ich wünsche Ihnen ein frohes, erfolgreiches und gesundes Jahr
                                                                       2017.

                                                                       Ihre

                                                                       Annett Pahl

                                                                       Bericht des Bürgermeisters
                                                                       der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                       Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Bericht der Ersten stellv. Bürgermeisterin                             liebe Freunde und Gäste der Gemeinde Lü-
der Stadt Dassow                                                       dersdorf,
                                                                       wenn das Jahr mit den Weihnachtsfeiertagen, für
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                    viele als schönes Familienfest, und die Freude auf
Wir alle blicken zum Jahreswechsel auf ein bewegtes Jahr 2016          Silvester zu Ende geht, möchte ich ganz herzlich
zurück. Jede und jeder von uns hat sicher sehr unterschiedliche per-   besonders die Seniorinnen und Senioren grü-
sönliche Erfahrungen gemacht, manchmal glückliche, manchmal            ßen, die 2016 einen runden oder halbrunden Geburtstag hatten
aber auch traurige. Mit beiden kommen wir besser zurecht, wenn wir     und die ich leider nicht persönlich mit einem Glückwunsch erreicht
jemanden haben, mit dem wir unsere Erfahrungen teilen können.          habe. Manche waren verreist, manche schlicht – telefonisch – nicht
                                                                       erreichbar: Ihnen allen sei an dieser Stelle (nochmals) alles Gute
Auch mir als stellvertretende Bürgermeisterin kommt ein Ereignis       gesagt und auf ein Wiedersehen oder Wiederhören im neuen Jahr!
aus 2016 in Erinnerung, das mich sehr betroffen macht: Die so
plötzliche, schwere Erkrankung unseres Bürgermeisters Jörg Ploen       Mit wichtigen Beschlüssen ging die Arbeit der Gemeindevertretung
im letzten Frühjahr. Von dieser Stelle wünsche ich Jörg Ploen im       in ihrer Dezember-Sitzung zu Ende. Im Mittelpunkt standen wieder
Namen der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt eine              einige Entscheidungen für unsere Wehren – so die Anschaffung
baldige und möglichst weitgehende Genesung, und seiner Familie         eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Kameraden der
viel Kraft.                                                            Wehr Neuleben – Boitin-Resdorf; einstimmiges Votum auch für den
                                                                       Planungsauftrag für den Bau einer Stahlblechhalle (2 Fahrzeuge)
Unsere Stadt mit ihren vielen Ortsteilen ist in 2016 ein Stück vo-     am Standort Boitin-Resdorf; Genehmigung der Eilentscheidung
rangekommen, aber vieles bleibt noch zu tun: Das Gewerbegebiet         des Bürgermeisters für die Anschaffung von je einem MTW für
beherbergt nun eine weitere engagierte Firma, diesmal aus dem          die FF Palingen sowie Herrnburg (bei den MTW handelt es sich
pharmazeutischen Bereich. Die vorhandenen Firmen haben ihre            um gebrauchte typgleiche Fahrzeuge – ähnlich einem Kleinbus
Arbeitsplätze insgesamt erhalten bzw. weitere geschaffen. Dassow       zum Transport der Kameraden; die nicht auf dem 6-sitzigen neuen
ist als eine der ersten „Lückenschlüsse“ 2016 ans schnelle Internet    Einsatzfahrzeug mitfahren können oder zur Fahrt zu Wettkämp-
angeschlossen worden. nach sehr schnellem Abschluss aller not-         fen bzw. für die Jugendwehren). Für die FF Schattin konnte der
wendigen Planungsverfahren für den KiTa-Erweiterungsbau hat            Pachtvertrag für das kleine Gerätehaus in der Dorfmitte Schattin
die Stadt nun auch den Fördermittelbescheid vom Land erhalten.         bis Ende 2021verlängert werden, so dass die Wehr Planungs-
Nach jetzigem Stand kann 2017 gebaut werden. Weitere Straßen           sicherheit hat. Damit werden wiederum einige Punkte aus dem
und Wege wurden saniert.                                               Gefahrenabwehrbedarfsplan umgesetzt.

Vor allem aber haben sich wieder viele Mitbürgerinnen und Mitbür-      Zur Sicherung des Hortbetriebs sprach sich die Gemeindever-
ger gemeinnützig engagiert: in den Freiwilligen Feuerwehren, den       tretung einstimmig dafür aus, die Planung für einen Hortneubau
12     23. Dezember 2016 • Woche 51                                                                                Amt Schönberger Land
am Standort Herrnburg zwischen Hauptstraße – Gärtnereiweg –              Jeden Dienstag
Schulgelände in Auftrag zu geben. Als Interimslösung wurde die           Kochprofis im Komma9
Anmietung von neueren Containern als Ersatz für die derzeitigen          Wer Lust hat, darf mitkochen.
beschlossen, die parallel zum Sportplatz, in Verlängerung des            14:00 - 18:00 Uhr
Schulgebäudes, gestellt werden sollen.
                                                                         Jeden Freitag
Die genannten Maßnahmen werden teils über einen Nachtrags-
                                                                         Ausflugstag (je nach Anmeldung)
haushalts abgesichert, teils durch Umschichtung von Haushaltsan-
                                                                         Zeiten werden jeden Monat im Programmflyer bekannt gegeben.
sätzen 2016, die etwa für Fahrzeugreparaturen angesetzt waren,
jedoch nicht verbraucht wurden. Die Umsetzung wird erfahrungs-
gemäß Zeit in Anspruch nehmen. Bei den Planungsaufträgen
schreibt das Amt die Planungsleistungen aus, dann erfolgt die
Auswertung der Angebote, darauf erst die Auftragsvergabe an              Die Gemeinde Lüdersdorf schreibt folgendes
ein konkretes Planungsbüro. Bis dann erste Planungsunterlagen            unbebautes Grundstück zum Verkauf aus:
vorgelegt werden, müssen wir uns wieder gedulden. Aber: Die Ge-
meindevertretung hat mit ihren Voten im alten Jahr den Startschuss       Lage:                 Klein Neuleben, Dorfstraße; 23923 Lüders-
für die genannten Vorhaben gegeben. Zum anderen bedeutet dies                                  dorf
natürlich weiterhin eine strikte Finanzdisziplin, die wir bei Aufstel-   Grundstücksfläche: 1.050 qm
lung des Haushalts 2017 als eigene Richtschnur gezogen haben.            Mindestgebot:         28.000 €
                                                                         kurzfristig bebaubar: ja
Wie bereits zuletzt angekündigt, wurde am 8. Dezember der erste          Erschließung:         ist gewährleistet
Spatenstich für den Kita-Neubau der Diakonie in Herrnburg an
der Hauptstraße gesetzt. Gemeinsam mit Frau K. Balzer, der Ge-           Objektdaten:
schäftsführerin des Diakonischen Werkes Nördliches Mecklenburg           Gemarkung Neuleben, Flur 2, Flurstücke 24/5 und 24/6, Größe
als Träger der neuen Einrichtung, Ländrätin K. Weiss und Kindern         jeweils 525 qm
der KiTa Peermoor konnte ich diesen wichtigen Auftakt für die            Grundbuch von Lüdersdorf, Blatt 2072
künftige Bleibe für 24 Krippen und 45 Kita-Kinder vollziehen. Zur        Eigentümer: Gemeinde Lüdersdorf
Beruhigung besorgter Eltern und Großeltern: Der Rodelhügel
verschwindet nicht, nur die Abfahrten bzw. Bahnen nach unten
                                                                         Objektbeschreibung:
müssen etwas anders geführt werden. Der Architekt meinte, die
                                                                         Das Grundstück ist zurzeit unbebaut, es ist bebaubar mit einem
Kinder werden ihren Weg schon neu finden.
                                                                         Einzel- bzw. Doppelhaus. Auf dem Grundstück sind Leitungsrechte
In Herrnburg, Krüzkamp konnte mit der Baumpflanzaktion der lei-          zugunsten Dritter in bestimmbarer Lage vorhanden, die die Be-
dige Anblick der Baumstrünke der alten Robinien endlich beseitigt        bauung nur bedingt einschränken.
werden. Hervorhebung verdient die Spende von 40 Bäumen des
Unternehmens Optiker Fielmann, das seit Jahren für jeden Mitar-          Sonstiges:
beiter jedes Jahr einen Baum pflanzt, nun einen Teil davon bei uns       Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die
in der Gemeinde Lüdersdorf. Gepflanzt wird die Baumart Mehlbee-          Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
re, wie sie auch im Staunsfeld steht. Das Motiv dieser Aktion lautet:    Ortsteils Klein Neuleben.
‚Der Baum ist Symbol des Lebens, Naturschutz eine Investition in         In der Gemeinde Lüdersdorf werden die Schularten Grund-, Haupt-
die Zukunft‘, und geht zurück auf den Augenoptikermeister Fred           und Realschule einschl. Schülerbeförderung angeboten. Ebenso
Haselbach. Dem schließe ich mich ausdrücklich an und dank dem            Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze. Umfangreiche Einkaufs-
Unternehmen Fielmann Optik besonders für das hiermit bei uns             möglichkeiten und ärztliche Versorgung sind im Gemeindebereich
vor Ort gezeigte und nachhaltig sichtbare Engagement.                    vorhanden. Gute Verkehrsanbindung an Landesstraßen und BAB
                                                                         20.
So bleibt mir nunmehr, Ihnen frohe besinnliche Weihnachstage
                                                                         Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit erteilt Ihnen das Amt Schön-
und für 2017 einen guten Start zu wünschen. Bleiben Sie wohlauf
                                                                         berger Land unter der Durchwahl 038828 330-150 und -157.
und alles Gute im neuen Jahr!
                                                                         Bei Interesse reichen Sie bitte Ihr schriftliches Kaufgebot bis zum
Es grüßt Sie herzlich                                                    31. Januar 2017 unter folgender Anschrift mit Zusatzvermerk ein:
Ihr
Erhard Huzel
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf

Informationen der Jugendpflege Lüdersdorf

                                                                         Amt Schönberger Land
                                                                         FB IV -Liegenschaften-
                                                                         „Ausschreibung Klein Neuleben“
                                                                         Am Markt 15
                                                                         23923 Schönberg
Amt Schönberger Land                                                                           23. Dezember 2016 • Woche 51         13
                                                                     Weitere Sportangebote in der Palmberghalle
                                                                     Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitma-
                                                                     chen!
Gemeinde Niendorf
                                                                     Montag                  16:00 - 17:00 Uhr    Rückentraining
Veranstaltungskalender für das Jahr 2017                                                                          (mit Reha-
                                                                                                                  Verordnung)
für Seniorinnen, Senioren, Frührentnerinnen                                                  17:30 - 18:30 Uhr    Rückentraining
und Frührentner                                                                              19:00 - 20:00 Uhr    Bauch-Beine-Po
                                                                     Montag                  19:00 - 21:00 Uhr    Badminton
11.01.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff im Gemeindehaus/FF         Dienstag                19:00 - 20:00 Uhr    Fatburner
                            Niendorf                                 Mittwoch                16:00 - 16:45 Uhr    Rückentraining
08.02.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff im Gemeindehaus                                                         (mit Reha-
08.03.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff/Bericht über Albanien                                                   Verordnung)
00.04.2017    14:00 Uhr     5.SeniorenkonferenzinGVMMalzfabrik       Mittwoch                19:00 - 22:00 Uhr    Badminton
12.04.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff im Gemeindehaus            Donnerstag              19:00 - 20:00 Uhr    Rückentraining
10.05.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff/Buchlesung
00.05.2017    13.00 Uhr     Tagesfahrt nach Angebot
14.06.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff/Bericht über die Jagd
                                                                     Angebote des Vereins
12.07.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff im Gemeindehaus            „Jugend und Freizeit“ e. V.
09.08.2017    15:00 Uhr     Grillnachmittag
00.09.2017    14:00 Uhr     Ortsgruppentreffen                       immer montags           20:00 - 22:00 Uhr    Volleyball
13.09.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff im Gemeindehaus            nur im Sommer           19:00 - 20:30 Uhr    Fußball auf
00.10.2017    14:30 Uhr     6.SeniorenkonferenzinGVMMalzfabrik       montags                                      dem Sportplatz
11.10.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff im Gemeindehaus                                                         in der Amtsstraße)
08.11.2017    14:30 Uhr     Seniorentreff/Bericht ü. den Jakobsweg   immer mittwochs         19:00 - 20:30 Uhr    Fußball
13.12.2017    15:00 Uhr     Weihnachtsfeier f. Senioren im Gemein-                                                (im Sommer
                            dehaus                                                                                auf dem Sportplatz
                                                                                                                  in der Amtsstraße)
Änderungen vorbehalten                                               immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr          Badminton
                                                                                       20:00 - 22:00 Uhr          Volleyball

Veranstaltungskalender der Stadt Schön-                              Veranstaltungen
berg Dezember/Januar 2017                                            der DRK-Familienbildungsstätte
Datum         Veranstaltung                 Veranstalter             Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522,
26.12.2016    Weihnachtsoratorium           Evangelische             Fax: 03881 2413
              Teile I - III                 Kirchgemeinde
              18.00 Uhr in der              Schönberg                Wochentag     Uhrzeit     Veranstaltungsort    Veranstaltung
              St.-Laurentius-Kirche                                  montags       15:00 -     Schönberg            Osteoporose-
              Schönberg                                                            16:00       Gymnastikraum der    gymnastik
                                                                                               Palmberghalle
Volkskundemuseum in Schönberg e. V.                                                16:30 -     Schönberg            Osteoporose-
                                                                                   17:30       Gymnastikraum der    gymnastik
Allgemeine Information:                                                                        Palmberghalle
Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs                         18:30 -     Schönberg            Hatha-Yoga
geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich                       20:00       Gymnastikraum der
statt. Die Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof“ ist ab dem                              Palmberghalle
05.10.2015 wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherver-         dienstags     17:30 -     Schönberg            Wirbelsäulen-
kehr geöffnet.                                                                     18:30       Katharinenhaus       gymnastik
                                                                                   18:30 -     Schönberg            Hatha Yoga
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.,                                          20:00       Katharinenhaus
                                                                     donnerstags   18:00 -     Schönberg            Fit ab 40
Feldstraße 28, 23923 Schönberg,                                                    19:00       Palmberghalle
Tel. 038828 238288www.buecherei-schoenberg.de
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM                    Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
Öffnungszeiten:                                                      immer montags
Dienstag                  14:30 - 18:00 Uhr                          18:00 - 19:00 Uhr   Schwimmen lernen    Lübeck
Mittwoch:                 09:30 - 13:30 Uhr                                              für Kinder          Schwimmhalle in
Donnerstag:               14:30 - 18:00 Uhr                                                                  Kücknitz (1 Bahn)
Freitag:                  14:30 - 18:00 Uhr                          19:00 - 20:00 Uhr   Rettungsschwimmer- Lübeck
1. Samstag im Monat :     11:00 - 15:00 Uhr                                              training für Kinder Schwimmhalle in
                                                                                         und Jugendliche     Kücknitz (2 Bahnen)
Weitere Veranstaltungen Senioren der Stadt                           20:00 Uhr           Rettungsschwimmer- Lübeck
Schönberg                                                                                training für        Schwimmhalle in
                                                                                         Erwachsene          Kücknitz (1 Bahn)
Datum               Veranstaltung             Veranstalter           immer mittwochs
Jeden               14:00 - 15:00 Uhr         Senioren der           14-täglich        DRK-Juniorretter          in Wahrsow,
Donnerstag          Seniorensport - in        Stadt Schönberg        17:30 - 19:00 Uhr                           Hauptstr. 20
                    „Rudis Kl. Volkshaus“                                                                        (an der Schule)
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