BIEDERBACH MITTEILUNGSBLATT - der Gemeinde
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Diese Ausgabe erscheint auch online www.biederbach.de MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde BIEDERBACH 42. Jahrgang · Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 Foto: Selahattin BAYRAM /iStockphoto/Thinkstock
2 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 GEMEINDE BIEDERBACH Gemeindeverwaltung Biederbach Dorfstraße 18, 79215 Biederbach Tel.: 07682/9116-0, Fax: 07682/9116-16 www.biederbach.de Liebe Bürgerinnen und Bürger Öffnungszeiten von Biederbach Vormittags: Mo. – Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr am morgigen Donnerstag, 21. Februar 2019 findet ab 19.00 Nachmittags: Di. 14.00 - 18.00 Uhr Uhr im Bürgersaal des Rathauses die nächste öffentliche Sprechzeiten sowie Termine nach Absprache sind auch Gemeinderatssitzung statt. außerhalb dieser Zeiten möglich 1. Bürgerfragestunde 2. Informationen zur Eigenkontrollverordnung und zum Ansprechpartner: Generalentwässerungsplan von Herrn Brendt, BIT-Inge- Bürgermeister Rafael Mathis Tel. 07682/9116 0 nieure gemeinde@biederbach.de 3. Vertragsabschluss mit der Kita Natura e. G. Bürgerbüro Sabine Herr Tel. 07682 9116 17 4. Zentraler Bauhof - Grundsatzentscheidung herr@biederbach.de 5. Bauantrag zum Einbau einer Wirtschaftsküche, eines Hauptamtsleiterin/Standesamt Büros und eines Treppenhauses sowie Ausbau des Dach- Simone Müller Tel. 07682 9116 11 geschosses mit Aufbau von Dachgauben, Talstraße 9, mueller@biederbach.de Flst. 1060 Rechnungsamtsleiterin 6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Petra Schneider Tel. 07682 9116 13 7. Bekanntgaben der Verwaltung schneider@biederbach.de 8. Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat Gemeindekasse Petra Thoma Tel. 07682 9116 12 9. Bürgerfragestunde thoma@biederbach.de Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen Bauhofleiter Markus Allgaier Mobil: 0162 3843103 zu der öffentlichen Sitzung auch an die Zuhörer in den Ge- bauhof@biederbach.de meinderatssitzungen zur Einsichtnahme ausgegeben wer- Kleinkindbetreuung Zwergenhaus den und daher im Sitzungssaal ausliegen. Darüber hinaus Gertrud Piotrowski Tel. 07682 1001 können auch interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht zwergenhaus-biederbach@web.de in die Beratungsunterlagen im Bürgerbüro erhalten. Grundschule Biederbach Die Bevölkerung ist recht herzlich zur öffentlichen Gemein- Claudia Wiedmaier Tel. 07682 7226 deratssitzung eingeladen. kontakt@grundschule-biederbach.de Kindergarten St. Martin Herzliche Grüße Maria Roser Tel. 07682 7370 Kiga-biederbach@web.de ZweiTälerLand-Tourismus Tel. 07682 19433 info@zweitaelerland.de Rafael Mathis Notdienst für Strom Bürgermeister EnBW Regional AG Tel. 0800 36294770 Grundbuchamt Amtsgericht Emmendingen Fälligkeiten bei der Gemeindekasse Liebensteinstraße 2 79312 Emmendingen Bei der Gemeindekasse Biederbach wird fällig: Tel. 07641 96587 600 – Zentrale zum 01. März 2019 Hundesteuer 2019 Fax: 07641 96587 603 zum 15. März 2019 Endabrechnung Wasser/Abwas- poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de ser 2018 Erinnerung Überreichung der Geburtsbäume Fälligkeit Gewerbesteuer I. Quartal Liebe Eltern, Bei der Gemeindekasse Biederbach wurde fällig: es freut uns sehr, dass Sie unser Angebot der Geburtsbäu- zum 15. Februar Gewerbesteuer I. Quartal 2019 me zahlreich in Anspruch genommen haben. An die Zahlung wird hiermit noch einmal öffentlich er- Die Überreichung der bestellten Geburtsbäume durch innert. Bei Nichtbezahlung werden Mahngebühren und Bürgermeister Mathis zusammen mit dem Bauhof soll am Säumniszuschläge erhoben. Freitag, 8. März 2019 zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr Ihre Gemeindekasse stattfinden. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Ihre Gemeindeverwaltung 1. März ist Fristende zum Zurückschneiden von Anpflanzungen In Kürze beginnt wieder die sogenannte „Vegetations- Öffnungszeiten der Gemeindever- zeit“, die vom 01. März bis 30. September dauert. Daher waltung über Fasnacht beachten! möchten wir alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungs- berechtigte von Grundstücken daran erinnern, dass gemäß Das Rathaus ist am (Schmutziger) Donnerstag, den § 43 Abs. 2 NatSchG in dieser „Vegetationszeit“ Hecken, 28.02.2019 sowie am Freitag, den 01.03.2019 zu den lebende Zäune, Bäume, Gebüsche oder Röhrichtbestände üblichen Öffnungszeiten von 8.00 -12.00 Uhr geöffnet. nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Weise zer- Am Rosenmontag, den 04.03. und am stört werden dürfen. Dienstag, den 05.03.2019 ist die Wir bitten Sie daher vor Ablauf dieser Frist dafür zu sorgen, Gemeindeverwaltung g e s c h l o s s e n . dass Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige Wir bitten um Beachtung! in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen oder sich im Ihre Gemeindeverwaltung Bereich von Sichtdreiecken befinden, so zurückzuschnei-
Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH 3 den, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in getrennten Versammlungen der beteiligten nicht beeinträchtigen. Bitte beachten Sie auch, dass Bäu- Parteien und Wählervereinigungen oder in einer me und Büsche aufgrund des starken Schneefalls in diesem gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Winter über die Fahrbahnen hängen und deshalb eine er- Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereini- hebliche Gefahr darstellen, dass diese abknicken und es zu gungen gelten entsprechend. Sach- bzw. Personenschäden kommen kann. 2.4. Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahl- Hierbei ist zu beachten, dass „Mindestlichträume“ wie tag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebens- folgt freizuhalten sind: jahr vollendet hat. • Bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 m über der Nicht wählbar sind Bürger, gesamten Fahrbahn ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepu- • Zwischen Straßenrand und Anpflanzungen von 0,5 m blik Deutschland das Wahlrecht oder Stimm- • Bei Rad- und Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 recht nicht besitzen; m ● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegen- • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtli- heiten ein Betreuer nicht nur durch einstwei- che Anpflanzungen so nieder zu halten (höchstens 0,8 m lige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, Höhe), dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die Kraftfahrer gegeben ist in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen • Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht ver- Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten deckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzu- nicht erfasst; schneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteil- ● die infolge Richterspruchs in der Bundesre- nehmern ständig, rechtzeitig und ohne Sichtbehinderung publik Deutschland die Wählbarkeit oder die wahrgenommen werden können. Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter Sollten Ihre Anpflanzungen in das Lichtraumprofil hinein- nicht besitzen; ragen, so bitten wir Sie diese umgehend zurückzuschnei- ● Unionsbürger (Staatsangehörige eines ande- den. ren Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Gemeinderats am 26. Mai 2019 Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. Wahl des Gemeinderats statt. 2.5. Ein Wahlvorschlag muss enthalten In der Gemeinde Biederbach sind dabei 10 Gemeinderä- ● den Namen der einreichenden Partei oder te auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zuläs- Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurz- sigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 20. bezeichnung verwendet, auch diese. Wenn 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge die einreichende Wählervereinigung keinen für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekannt- Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein machung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Kennwort enthalten; Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses ● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, - Bürgermeisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwoh- Biederbach, schriftlich einzureichen. nung) der Bewerber; 2.1. Wahlvorschläge können von Parteien, von mit- ● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsan- gliedschaftlich organisierten Wählervereinigun- gehörigkeit angegeben werden. gen und von nicht mitgliedschaftlich organisier- Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfol- ten Wählervereinigungen eingereicht werden. ge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur ein- Eine Partei oder Wählervereinigung kann für mal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht 2.6. Wahlvorschläge von Parteien und von mitglied- zulässig. schaftlich organisierten Wählervereinigungen 2.2. Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständi- (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthalten, gen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtig- wie Gemeinderäte zu wählen sind. ten persönlich und handschriftlich unterzeichnet Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertre- mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. tungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, 2.3. Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wäh- genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, da- lervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer runter die des Vorsitzenden oder seines Stellver- Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammen- treters. tritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet 2.7. Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich or- oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten ganisierten Wählervereinigungen sind von den Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Ab- drei Unterzeichnern der Niederschrift über die stimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und Verfahren wählen und in gleicher Weise deren zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand- Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. schriftlich zu unterzeichnen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wähler- 2.8. Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und vereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Wählervereinigungen sind von den jeweils zu- Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammen- ständigen Vertretungsberechtigten jeder der tritts wahlberechtigten Anhänger der Wähler- beteiligten Gruppierungen nach den für diese vereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunal- anwesenden Anhänger wählen und in gleicher wahlordnung - KomWO -). Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag 2.9. Die Wahlvorschläge müssen außerdem unter- festlegen. zeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats 10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeich- die Gemeinde. nung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunter- 2.3.1. Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren schriften). Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen wer- Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für den (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können Wahlvorschläge
4 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 ● von Parteien, die im Landtag oder bisher sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versi- schon in dem zu wählenden Organ vertreten cherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sind; sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der ● von mitgliedschaftlich und nicht mitglied- Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre schaftlich organisierten Wählervereinigun- Hauptwohnung hatten; gen, die bisher schon in dem zu wählenden ● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Organ vertreten sind, wenn der Wahlvor- Aufstellung der Bewerber in einer Mitglie- schlag von der Mehrheit der für diese Wäh- der-/Vertreter- oder Anhängerversammlung lervereinigung Gewählten unterschrieben (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einrei- über Ort und Zeit der Versammlung, Form chung des Wahlvorschlags noch angehören. der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglie- 2.9.1. Die Unterstützungsunterschriften müssen auf der oder Vertreter bzw. Anhänger und das amtlichen Formblättern einzeln erbracht wer- Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem den. Die Formblätter werden auf Anforderung muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus- Einwendungen gegen das Wahlergebnis er- ses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch hoben und wie diese von der Versammlung nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürger- behandelt worden sind. Der Leiter der Ver- meisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 sammlung und zwei wahlberechtigte Teilneh- Biederbach kostenfrei geliefert. Als Formblätter mer haben die Niederschrift handschriftlich für die Unterstützungsunterschritten dürfen nur zu unterzeichnen; sie haben dabei gegen- die von den genannten Personen ausgegebenen über dem Vorsitzenden des Gemeindewahl- amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der ausschusses an Eides statt zu versichern, dass Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbe- die Wahl der Bewerber und die Festlegung zeichnung der einreichenden Partei oder Wähler- ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung vereinigung bzw. das Kennwort der Wählerverei- durchgeführt worden sind; bei Parteien und nigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung mitgliedschaftlich organisierten Wählerverei- der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder nigungen müssen sie außerdem an Eides statt Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt wer- versichern, dass dabei die Bestimmungen der den. Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung 2.9.2. Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag eingehalten worden sind; unterstützen, müssen die Erklärung auf dem ● die erforderliche Zahl von Unterstützungs- Formblatt persönlich und handschriftlich unter- unterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvor- zeichnen; neben der Unterschrift sind Familien- schlag von wahlberechtigten Personen un- name, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift terzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der in Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbür- Versicherungen nicht meldepflichtiger Uni- ger als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmel- onsbürger als Unterzeichner; degesetz von der Meldepflicht befreit und nicht Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses in das Melderegister eingetragen sind, müssen gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetz- zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlbe- buch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an rechtigung durch eine Versicherung an Eides statt Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Ge- mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. meindewahlausschusses kann außerdem verlan- Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden gen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Iden- aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 titätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem angibt. Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verle- 2.11. lm Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute gung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. ihre Hauptwohnung hatten. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die 2.9.3. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvor- beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags schlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahl- mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unter- gesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts zeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahl- anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauens- vorschlägen für diese Wahl ungültig. leute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Er- 2.9.4. Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung klärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter oder Erklärungen von Wahlorganen entgegenzuneh- Anhängerversammlung unterzeichnet werden. men. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.12. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften 2.9.5. Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre- über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche chend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind 2.10. Dem Wahlvorschlag sind beizufügen auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt ● eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewer- Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach. bers, dass er der Aufnahme in den Wahlvor- 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis schlag zugestimmt hat; die Zustimmungser- auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. klärung ist unwiderruflich; 3.1. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewah- ● von einem Unionsbürger als Bewerber eine ei- len durch Wegzug oder Verlegung der Haupt- desstattliche Versicherung über seine Staats- wohnung aus der Gemeinde verloren haben und angehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Verände- Verlangen eine Bescheinigung der zuständi- rung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort gen Verwaltungsbehörde seines Herkunfts- ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn mitgliedstaates über die Wählbarkeit; sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in ● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrre- der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung gelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar begründet haben, nur auf Antrag in das Wähler- und nach den Bestimmungen des § 26 Bun- verzeichnis eingetragen. desmeldegesetz von der Meldepflicht befreit 3.2. Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des und nicht in das Melderegister eingetragen Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der
Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH 5 Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren ha- • Ökonomische Erschließung durch Anschluss an vorhande- ben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser ne Erschließungsanlagen Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen Das Plangebiet umfasst überwiegend unbebaute, land- oder dort ihre Hauptwohnung begründen, wer- wirtschaftlich genutzte Flächen. Die direkt angrenzenden den, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Mona- Stichstraßen Kapellenweg und Am Haldenacker münden te wieder im Landkreis wohnen oder ihre Haupt- in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans. wohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Der Mersbergweg verläuft etwa in nordsüdlicher Richtung Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist durch das Plangebiet und verbindet den Siedlungsbereich die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung mit den nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flä- in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht chen. identisch mit der Gemeinde, von der aus der Das ca. 1,65 ha große Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlas- 1334 sowie Teile der Flurstücke Nrn. 645, 649/3 649/4, 1332 sen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, und 1333 (Kapellenweg). Es wird im Süden und Westen dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den durch bestehende Wohnbebauung begrenzt und schließt Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der im Norden und Osten an landwirtschaftliche Flächen an. Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Abbildung das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. zu entnehmen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit wegge- zogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht un- terliegen und nicht in das Melderegister einge- tragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift- lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerver- zeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen, Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müs- sen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) ein- gehen beim Bürgermeisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bür- germeisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Bieder- bach bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Biederbach, den 20. Februar 2019 Bürgermeisteramt Biederbach Rafael Mathis, Bürgermeister Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Öffentliche Bekanntmachung Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebau- vom ungsplan und örtliche Bauvorschriften „Haldenacker II“ 22.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach hat am im Rathaus der Gemeinde Biederbach, Hauptamt, Dorf- 22.02.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 straße 18, 79215 Biederbach, während der üblichen Dienst- BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen stunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Bauvorschriften „Haldenacker II“ im beschleunigten Ver- Termine vereinbart werden. fahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Ge- In der Sitzung vom 18.10.2018 hat der Gemeinderat den meinde unter http://www.biederbach.de/index.php?id=3 Vorentwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvor- eingesehen werden. schriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteili- Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Ver- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger waltung der Gemeinde Biederbach, Rathaus, Dorfstraße öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzufüh- 18, 79215 Biederbach, abgegeben werden. Da das Ergebnis ren. der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ziele und Zwecke der Planung Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge- In der Gemeinde Biederbach soll die baurechtliche Grund- gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den lage für die wohnbauliche Entwicklung einer Fläche am Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. nordöstlichen Ortsrand geschaffen werden. Grundsätzlich werden folgende Ziele verfolgt: Gemeinde Biederbach, 20.02.2019 • Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum • Deckung der Wohnbedürfnisse von Familien und jungen Menschen vor Ort • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwick- lung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte • Planungsrechtliche Sicherung und Gestaltung von öffent- Rafael Mathis lichen und privaten Grün- und Freibereichen Bürgermeister
6 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 ÄNDERUNG Annahmeschluss für das NOTDIENSTE / NOTRUFE Mitteilungsblatt KW 10 NOTDIENSTE / NOTRUFE Der Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt in der 10. KW ist aufgrund des Rosenmontages bereits auf Freitag, An Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt den 01.03.2019 vorverlegt. Verspätete Beiträge können durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren. nicht mehr berücksichtigt werden. Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen Der Erscheinungstag ist Mittwoch, den 06.03.2019. ist der ärztliche, kinderärztliche, gynäkologische und augenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 Wir bitten um Beachtung! zu erreichen. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt die Gemeindeverwaltung bisherige Nummer für den allgemeinen Bereitschafts- dienst. An Wochenenden und Feiertagen ist der zahnärztliche Notfalldienst unter Tel. 0180 3222555-70 erreichbar. DRK-Rettungsdienst/Krankentransport: Tel. 19 222 Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfall- praxen/ Zum Geburtstag Allen Altersjubilaren, die im Monat Februar/März 2019 ih- Notrufe ren Geburtstag feiern und aufgrund gesetzlicher Vorgaben Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 · Polizei 110 oder namentlich nicht genannt werden möchten, gratulie- Notruf-Fax an die Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle: ren wir recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, vor Tel. 07641 / 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, ge- allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen. hörlose und sprachgeschädigte Personen) Gift-Notrufzentrale: 0761/19240 Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal: Tel. 07682 / 90 90 40 + 90 90 41 oder 0171 / 3380810 RUHETAGE DER GASTSTÄTTEN (Tag + Nacht) Dorfhelferin Einsatzleitung: Christine Schwendemann-Brugger, Tel.: 07682/920202 Mo Di Mi Do So Landgasthof „Adler-Pelzmühle“ x Apotheken-Notdienst Gasthof-Pension „Hirschen-Dorfmühle“ ab 17 Di., 19.02. Schlossberg-Apotheke, Emmendingen x Uhr ge- öffnet Steinstr. 12, Tel. 07641 914650 Gasthof „Schwarzwaldstüble“ x x Schwarzwald-Apotheke, Elzach Nikolausplatz 2, Tel. 07682 392 Gasthof-Café-Pension „Sonnhalde“ x Mi., 20.02. Kandel-Apotheke, Waldkirch Gasthaus „Zum Bäreneckle“ x x Lange Str. 58, Tel. 07681 9320 Höhengasthaus „Zum Kreuz“ x x Stadtapotheke am Marktplatz, Emmendingen Gasthof „Deutscher Hof“ x Marktplatz 9, Tel. 07641 8763 Do., 21.02. Apotheke am Heidacker, Freiamt (Otto- schwanden) Hauptstr. 49, Tel. 07645 917877 Waldhorn-Apotheke, Sexau Emmendinger Str. 6, Tel. 07641 47575 Fr., 22.02. Breisgau-Apotheke, Teningen Alemannenstr. 2 A, Tel. 07641 8460 Kandel-Apotheke im Gesundheitszentrum, Waldkirch Fabrik Sonntag 5 A, Tel. 07681 4925250 Sa., 23.02. Breisgau-Apotheke, Teningen Alemannenstr. 2 A, Tel. 07641 8460 Paracelsus-Apotheke, Denzlingen Schwarzwaldstr. 3, Tel. 07666 2392 So., 24.02. Apotheke auf der Bleiche, Emmendingen Lessingstr. 19, Tel. 07641 51852 Apotheke im Kohlerhof, Denzlingen Rosenstr. 1, Tel. 07666 949110 Mo., 25.02. Bürkle-Apotheke, Emmendingen Schillerstr. 19, Tel. 07641 42301 Schwarzwald-Apotheke, Simonswald Talstr. 36 A, Tel. 07683 7 94 Di., 26.02. easyApotheke, Emmendingen Freiburger Str. 4, Tel. 07641 954280 Mi., 27.02. Stadt-Apotheke, Waldkirch Lange Str. 37, Tel. 07681 479110 Do., 28.02. Glotter-Apotheke, Glottertal Talstr. 70 A, Tel. 07684 1355 Neue Apotheke, Emmendingen Milchhofstr. 1, Tel. 07641 9332221 Fr., 01.03. Marien-Apotheke, Gutach Golfstr. 9, Tel. 07681 7257
NOTDIENSTE / NOTRUFE Woche 8 MITTEILUNGSBLATT Mittwoch, 20. Februar 2019 BIEDERBACH 7 Paracelsus-Apotheke, Denzlingen Fachstelle "Sucht" in Waldkirch Schwarzwaldstr. 3, Tel. 07666 2392 Sa., 02.03. Spitzweg-Apotheke, Emmendingen Ratsuchende können bei der Fachstelle Sucht eine Be- Fritz-Boehle-Str. 38, Tel. 07641 51191 ratung sowie Behandlung und Prävention von Alkohol-, So., 03.03. Central-Apotheke, Emmendingen Medikamenten-, Glückspiel- und Nikotinproblemen wie Theodor-Ludwig-Str. 11, Tel. 07641 914170 folgt finden: Rathaus-Apotheke, Elzach • Fachstelle Sucht, Friedhofstraße 1, 79183 Waldkirch, Hauptstr. 70, Tel. 07682 1717 Tel. 07681 24623, Dienstag und Donnerstag von 10 - 17 Mo., 04.03. Nikolai-Apotheke, Waldkirch Uhr denauerstr. 11, Tel. 07681 4740740 Di., 05.03. Glocken-Apotheke, Waldkirch (Kollnau) Herbstzeit - Betreutes Wohnen für alte und Kollnauer Str. 1, Tel. 07681 7054 pflegebedürftige Menschen in (Gast-)Familien Kronen-Apotheke, Teningen Reetzenstr. 5, Tel. 07641 41109 Landvogtei 5 79312 Emmendingen Pflegestützpunkt, Seniorengemeinschaft und Tel. 07641 9671590 http://www.herbstzeit-bwf.de Betreuungsbehörde Im Landkreis Emmendingen wurde ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Die Behörden sind umgezogen und sind jetzt in der Markgrafenstraße 8 in Emmendingen zu fin- den. Der Zugang ist barrierefrei. MÜLLABFUHR Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann, Telefon: 07641 451 3091. Infos: E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis- emmendingen.de Kreisseniorenrat des Landkreises Emmendingen Montag, 25.02.2019 Graue Tonne Der Kreisseniorenrat hat seit kurzem eine eigene Inter- Donnerstag, 28.02.2019 Gelber Sack netseite. Infos erhalten Sie unter www.kreisseniorenrat- Montag, 18.03.2019 Blaue Tonne emmendingen.de. Freitag, 22.03.2019 Blaue Tonne (Ortsteil Frischnau, Mersberg, Uhlsbach) Bereitschaftsdienst-Notfallpraxis Kreiskranken- Öffnungszeiten Grünschnittplatz Elzach haus Emmendingen Freitag: 13.00 - 17.00 Uhr Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Samstag: 10.00 - 14.00 Uhr (vorherige Anmeldung nicht erforderlich) Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 22 Uhr Öffnungszeiten Recyclinghof Elzach Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr Freitag: 13.00 - 17.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage von 8 bis 22 Uhr Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenlose zentrale Rufnummer 116117 Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1 in Freiburg Ab 15. Mai 2018 geänderte Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 19.00 - 22.30 Uhr Freitag: 16.00 - 22.30 Uhr *Check Dein Risiko!* Samstag, Sonn- und Feiertag: 08.00 - 22.30 Uhr Jetzt Mitarbeiter/in werden ab 22.30 Uhr - 08.00 Uhr Ausgebildete Mitarbeiter/innen von *Check Dein Risiko!* Notfallbehandlung Zentrum für Kinder- und Jugend- diskutieren Trinkmengen und andere Risiken des Alkohol- medizin des Universitätsklinikums, Mathildenstraße 1 konsums mit Jugendlichen mitten in der Fasnacht, beim Straßenfest oder während des Weinfestes. (Anfahrt über Heiliggeiststraße 1) Jetzt sucht die Fachstelle wieder neue Mitarbeiter/innen ab Rufnummer: 01806076111 18 für diese Präventionsaufgabe. Interessent/innen wen- Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln den sich an Joachim Blank, Fachstelle Sucht Emmendingen, mit dem Rettungsdienst / Notarzt, der in lebensbedroh- lichen Fällen Hilfe leistet und unter der Notrufnummer 07641/9335890, 0172/7380387, joachim.blank@bw-lv.de. 112 zu erreichen ist. Umwelttipp: Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Gelbe Säcke bei Sturm sichern Samstag/Sonntag, 23.02./24.02.2019 Dr. Tietz, Waldkirch Wenn es stürmt, hat dies auch Auswirkungen auf die Gel- Rudolf-Blessing-Str. 2, Tel. 07681 494936 ben Säcke. Die draußen stehenden Gelben Säcke werden Dr. Rudloff, Elzach bei Wind und Sturm oft zerfetzt und der Inhalt in den Stra- Brandstr. 10, Tel. 07682 290 ßen verstreut. Die Verpackungen, Folien, Dosen, Becher und andere Kunststoffteile landen bei Sturm oft auch in der Samstag/Sonntag, 02.03./03.03.2019 Landschaft und in Gewässern. In ihrem Umwelttipp bitten Dr. Kneucker, Denzlingen die Abfallwirtschaft und der BUND Regionalverband Süd- Thüringer Straße 7, Tel. 07666 7868 Dr. Rudloff, Elzach licher Oberrhein deshalb darum, bei einer Sturmwarnung Brandstr. 10, Tel. 07682 290 die Gelben Säcke „nicht in den Wind“ zu stellen, vernünf- tig zu sichern oder lieber noch einmal bis zum nächsten Tierkörperbeseitigungsanstalt Zweckverband PROTEC – sturmfreien – Abholtermin zu lagern. Die Gelben Säcke Orsingen, Nenzinger Str. 34, 78359 Orsingen, Tel.: 07774 sollten generell immer erst zum Abholtermin und nicht 9339-0, Fax: 07774 9339-33. schon Tage vorher an den Straßenrand gestellt werden.
8 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 Warn-Apps NINA und KATWARN zeigen ab Chancengleichheitsbeauftragte der Stadt Emmendingen (Katharina Klatt) ein umfangreiches Veranstaltungspro- sofort gleiche Gefahrenmeldungen gramm ausgearbeitet mit Vorträgen, Workshops, Filmen, Ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Menschen in Fotoausstellung, Gottesdiensten und mehr. Das Programm Deutschland: stellen die beiden Beauftragten am Freitag, 1. März 2019 Egal, ob die Warn-App NINA oder KATWARN auf dem von 11 bis 13 Uhr an ihrem Infostand auf dem Emmendin- Smartphone installiert ist, erhalten Nutzerinnen und Nut- ger Wochenmarkt vor. Sie wollen mit Besucherinnen und zer ab sofort die gleichen behördlichen Gefahrenmeldun- Besuchern zu Gleichstellungsthemen ins Gespräch kommen gen. und auch über das Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“ In der KATWARN-App werden nun Warnungen des Mo- informieren. Das Programm wird demnächst als Infoblatt dularen Warnsystems (MoWaS) des Bundes angezeigt. Die und im Internet veröffentlicht. Warn-App NINA empfängt Meldungen des Warnsystems KATWARN. Durch die wechselseitige Bereitstellung sind Gefahrenmeldungen beider Systeme somit deutschland- Fütterung weit verfügbar. von Milchziegen und Kitzaufzucht Weitere Zusammenarbeit geplant Die Fütterung von Milchziegen und die Kitzaufzucht sind Die Zusammenarbeit begann im Frühjahr 2017 mit einer Thema eines Seminars am Montag, 18. März 2019 von 9:30 Vereinbarung beider Partner. Sowohl das Bundesamt für bis 17:00 Uhr im Kompetenzzentrum Ökologischer Land- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als An- bau Baden-Württemberg (KÖLBW) am Landwirtschaftli- bieter der Warn-App NINA als auch der KATWARN-An- chen Bildungszentrum Hochburg. Die Haltung des kleinen bieter CombiRisk GmbH sowie der Entwickler Fraunhofer Wiederkäuers erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Beim FOKUS sehen den wechselseitigen technischen Anschluss Seminar informieren Experten und Praktiker unter ande- als wichtigen Meilenstein für eine zukünftig noch engere rem über die Bedeutung der Fütterung und Kitzaufzucht. Zusammenarbeit beim Thema Warnung der Bevölkerung. Referenten sind Andreas Kern (Bioland) und Dr. Hanne- So sind zum Beispiel die Fortsetzung des intensiven Erfah- mann (Spezialtierärztin für kleine Wiederkäuer).Die Semi- rungsaustausches sowie weitere Anpassungen und Opti- nargebühr beträgt 20 Euro, Schüler erhalten 50 Prozent Ra- mierungen geplant. batt. Anmeldung beim Kompetenzzentrum Ökologischer Keine Beschränkungen bei Gefahreninformationen Landbau Baden-Württemberg (KÖLBW), Telefon 07641 451 Ausgangspunkt war die gemeinsame Feststellung beider 9191 E-Mail: bildungszentrum@landkreis-emmendingen. Partner, dass Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bun- de, Ansprechpartnerin ist Julia Happel. desgebiet Zugriff auf wichtige Warnungen und Gefahren- Anmeldeschluss: 25. Februar 2019. informationen erhalten sollen – unabhängig davon, wel- ches Warnsystem von Ländern und Kommunen genutzt wird. Dr. Miriam Haritz, Leiterin der Abteilung für Krisenmana- gement im BBK betont daher: „Fährt ein Nordrhein-West- fale mit der Warn-App NINA auf dem Smartphone nach Rheinland-Pfalz und ruft der dortige Landkreis Katastro- phenalarm über KATWARN aus, muss diese Warnung auch Versammlung der Kleinbrenner auf der Warn-App NINA landen. Das gilt natürlich umge- kehrt auch für NINA-Meldungen für KATWARN.“ in Sasbachwalden Für das BBK ist der wechselseitige Austausch beider Warn- Die diesjährige Jahresmitgliederversammlung des Verban- systeme ein wichtiges Anliegen, um seinen gesetzlichen des Badischer Klein- und Obstbrenner e.V., findet am Mitt- Auftrag zur Warnung der Bevölkerung durch eine größe- woch, dem 27. Februar 2019, um 19.30 Uhr wie die letzten re Reichweite zuverlässig erfüllen zu können. NINA wurde Jahre auch im Kurhaus „Zum Alde Gott“ in 77887 Sasbach- vom BBK als ein weiterer Multiplikator neben der Verbrei- walden statt. tung von amtlichen Warnmeldungen über MoWaS durch Im Mittelpunkt der Versammlung stehen die neuen Vor- beispielsweise Rundfunk- und Fernsehanstalten, Pager, di- schrift des Alkoholsteuergesetzes und die neue geplante gitale Anzeigetafeln etc. entwickelt. Spirituosenverordnung. Dazu wird Herrn Alois Gerig, MdB KATWARN wurde vom Fraunhofer FOKUS im Auftrag der und Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen öffentlichen Versicherer Deutschlands und der Combirisk Klein- und Obstbrenner e.V. und Gerald Erdrich, Geschäfts- GmbH entwickelt. Dr. Klaus Zehner, stellvertretender Vor- führer des Bundesverbandes der Kleinbrenner e.V. spre- standvorsitzender der SV SparkassenVersicherung und Ge- chen. sellschafter der CombiRisk GmbH: „Bei Gefahr für Leib und Nach den Vorträgen besteht Gelegenheit zur Aussprache. Leben zählt nur die schnelle Warnung. Mit der Verbindung Über einen guten Besuch würden wir uns freuen. von KATWARN und NINA sind wir einen großen Schritt wei- Verband Bad. Klein- und Obstbrenner e.V. ter bei der Gefahrenabwehr.“ Hindenburgplatz 1 77767 Appenweier Voranzeige: Schadstoffmobil kommt zwischen 6. und 23. März Info-Veranstaltungen zum Die Frühjahrsammlung des Schadstoffmobil erfolgt in die- „Gemeinsamen Antrag FIONA 2019“ sem Jahr wegen der späteren Osterferien bereits vom 6. Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Emmendingen bis 23. März 2019. In dieser Zeit kommt das Sammelmobil bietet im März im „Haus am Festplatz“ des Landratsam- in alle Städte und Gemeinden und in viele Ortsteile. Der tes Emmendingen (Schwarzwaldstraße 4 in Emmendingen) genaue Sammeltermin steht im Abfallkalender. Weitere In- Info-Veranstaltungen zum „Gemeinsamen Antrag – FIONA fos zum Sammeltermin und zur Schadstoffsammlung gibt’s 2019“ an. demnächst im Mitteilungsblatt. Vier Termine stehen zur Auswahl, jeweils von 15:00 bis 18:00 Uhr: Infostand auf dem Wochenmarkt zu • Freitag, 08. März 2019 • Donnerstag, 14. März 2019 Chancengleichheit und Gleichstellung • Freitag, 15. März 2019 Rund um den Internationalen Frauentag, der jedes Jahr am • Freitag, 22. März 2019 8. März gefeiert wird, haben die Gleichstellungsbeauftrag- Eine Anmeldung ist wegen jeweils begrenzter Teilnehmer- ten des Landkreises Emmendingen (Yvonne Baum) und die zahl zwingend erforderlich unter Telefon 07641 451 9110.
Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH 9 IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein Seminar: Schulzentrum Oberes Elztal Zeitmanagement und Selbstorganisation Das IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein (Schnewlin- straße 11-13) bietet am 28. März ein eintägiges Seminar Einladung zum Tag der offenen Tür des „Zeitmanagement und Selbstorganisation“ an. Schulzentrums Oberes Elztal Die Seminarteilnehmer erhalten konkrete "Werkzeuge", die helfen werden, durch konsequente Zeit- und Aktivitä- Das Schulzentrum Oberes Elztal lädt zu einem Tag der offe- tenplanung die knappste und wichtigste Ressource richtig nen Tür für Eltern und Schüler*innen der jetzigen vierten einzusetzen: Zeit! Aufgaben werden mit deutlich weniger Klassen am Donnerstag, 21. Februar 2019 von 14.30 Uhr bis Aufwand erledigt, es werden bessere Arbeitsergebnisse er- 17.00 Uhr ein. Start ist um 14.30 Uhr in der Turnhalle. An zielt, die Arbeitsmotivation steigt, und es entsteht geringe- diesem Tag können Sie sich zusammen mit Ihren Kindern in rer Arbeits- und Leistungsdruck. Der Workshop gibt Hilfe- den Schularten Werkreal- und Realschule umschauen. Ne- stellung mit dem Ziel: Erledigen statt bearbeiten! ben Unterrichtssequenzen können Sie sich auch in den un- Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial terschiedlichen Fachbereichen und Räumlichkeiten einen gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, Eindruck verschaffen, um so einen Einblick in die Arbeit 0761/2026-0, e-Mail info@ihk-bz.de oder www.ihk-bz.de. und die Angebote der jeweiligen Schulart zu bekommen. Für unsere zukünftigen Fünftklässler*innen gibt es reich- haltige Mitmach- und Kennenlern-Workshops. Um 15.30 Uhr findet eine Schulleitungsinformation zu den unterschiedlichen Schularten statt. Die Eltern haben die Möglichkeit mit der Schulleitung und Lehrern ins Gespräch zu kommen. Für kleine Erfrischungen wird gesorgt. Ein aus- führliches Programm finden Sie auf unserer Homepage. ZweiTälerSteig als Deutschlands schönster Sie können Ihr Kind wie folgt bei uns anmelden: Wanderweg 2019 nominiert Mittwoch, 13. März 2019 08.00 – 12.00 Uhr 15.30 – 17.30 Uhr Was für eine tolle Nachricht für das ZweiTälerLand (ZTL). Donnerstag, 14. März 2019 08.00 – 12.00 Uhr Der ZweiTälerSteig wurde vom Wandermagazin für die Auszeichnung „Deutschlands schönster Wanderweg 2019“ 15.30 – 17.30 Uhr nominiert. Nun kann das Publikum abstimmen. Im Sekretariat bei Frau Wiese/Frau Wernet (Zimmer E119) Die Fachzeitschrift „Wandermagazin“ kürt jährlich Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten, Tel. „Deutschlands schönste Wanderwege“. Zur Abstimmung 07682 9082-10/-11. stehen verschiedene Wanderwege in den Kategorien Rou- Bitte bringen Sie zur Anmeldung einen Geburtsnachweis ten (Weitwanderwege) und Touren (Tagestouren). Aus (z. B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis) der Schülerin/ über 100 Bewerbungen haben es nun 13 Routen und 14 des Schülers sowie Blatt 4, 5 und 7 der Grundschulempfeh- Touren auf die Nominiertenliste geschafft. Mit dabei ist der lung (Anmeldung bei der weiterführenden Schule) mit. ZweiTälerSteig in der Kategorie „Routen“. Der 106 Kilo- Die Anmeldeformulare stehen auch auf unserer Home- meter lange Qualitätswanderweg führt den Wanderer in page zum Download bereit: die schönsten und ursprünglichsten Winkel des Elz- und http://www.schulzentrum-obereselztal.de. Simonswäldertals. Auf insgesamt 5 Etappen zeigt er die Meinrad Seebacher (Rektor) vielseitigen Facetten der Region. Ob Felsen, Schluchten, Wasserfälle und schmale Pfade auf den ersten drei Etap- pen oder atemberaubende Weitblicke, bequeme Wege und sanfte Anstiege – der ZweiTälerSteig bietet Abwechs- lung pur. Gewerbe Akademie Freiburg Büro glasklar organisiert Mehr Überblick, mehr Zeit und mehr Transparenz am Ar- beitsplatz sind erreichbar durch eine gute Organisation des Raumes und des Arbeitsplatzes. Sinnvolle Möbel, keine Sta- pel mehr auf Schreibtisch, Regalen und Ablagen und damit jederzeit Zugriff zu allen Unterlagen in Sekundenschnelle. Das sind einige der Attribute, die bei einem Kurs „Glaskla- re Organisation im Büro“ am Mittwoch, 3. April von 8.30 bis 17 Uhr an der Gewerbe Akademie Freiburg aufgezeigt werden. Aus Chaos entsteht Übersichtlichkeit, denn ein gut organisiertes Büro ist die Kernzelle für effektives Arbeiten und macht auch Eindruck bei den Kunden. In den Pausen ZTL-Marketing Leiterin Laura Ambs freut sich sehr über gibt es sogar eine Schnell-Beratung für die eigene Büro- die Nominierung. Schon einige Male hoffte man nach dem planung. Bewerbungsverfahren auf die Nominierung des ZweiTä- Weitere Auskünfte und Beratung gibt es bei der Gewerbe lerSteigs. In diesem Jahr endlich mit Erfolg. ZTL-Geschäfts- Akademie unter Telefon 0761 15250-63 sowie unter führerin Ulrike Weiß kann die Freude nur bestätigen. Die www.gewerbeakademie.de. Nominierung ist die Belohnung für die wertvolle ehren-
10 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 amtliche Arbeit des Schwarzwaldvereins und allen Betei- ligten. Nun hofft das ZTL-Team auf die Unterstützung der Bevölkerung beim Abstimmen. In der Kategorie „Routen“ ist der ZweiTälerSteig die einzi- ge nominierte Route aus Baden-Württemberg. In der Ka- tegorie „Touren“ sind sowohl der Kaiserstuhlpfad als auch die Große Runde über die Teufelsmühle für Baden-Würt- 23.02.2019, 20.11 Uhr temberg nominiert. Biederbacher Fasnetobe der Ver- Nun heißt es also: Abstimmen! Damit sich die Wählerinnen einsgemeinschaft in der Schwarz- und Wähler ein Bild von allen nominierten Wegen machen waldhalle mit dem Motto "Die al- können, wird jeder Weg im Wahlstudio unter www.wan- ten Völker dieser Welt"; Einlass ab dermagazin.de/wahlstudio vorgestellt. Die Abstimmung 18.30 Uhr läuft bis zum 30.06.2019. 01.03.2019, 20.00 Uhr Fasnetveranstaltung des Männer- Ausgezeichnet!Gasthaus Hotel Rössle chors Elzach im Haus des Gastes empfohlenes Weinhotel Von der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg wurde ein neues Qualitätssiegel ins Leben gerufen – die „empfohlenen Weinhotels Baden-Württemberg“. Häuser, die mit diesem Siegel ausgezeichnet sind, erfüllen eine gan- NATURPARK ze Reihe von vorgegebenen Kriterien und werden somit den besonderen Ansprüchen weininteressierter Gäste gerecht. SÜDSCHWARZWALD Das Gasthaus Hotel Rössle unter Manuel Häringer und Team in Elzach hat das neu etablierte Qualitätssiegel „Weinsüden-Hotel Baden-Württemberg“ nun verliehen Der böse Wolf im Himmelbett bekommen. Das Zertifikat wird durch die Tourismus Mar- Erlebnisführung im Kelnhof-Museum zu keting GmbH Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) vergeben. Juli- Bräunlingen mit Naturpark-Gästeführerin an Semet, bei der STG verantwortlich für Weintourismus, Elisabeth Reiner überbrachte die von Minister Guido Wolf eigenhändig un- terschriebene Urkunde. Als „Weinsüden-Hotel“ dürfen sich Feldberg/Bräunlingen – Das Jahresprogramm 2019 der die Hotels nennen, die eine Auswahl von strengen Kriteri- Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald startet am en erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel, einen Weinkenner im 15. März mit der beliebten Erlebnisführung „Der böse Wolf Hotel zu haben oder Informationsmaterial über Weingüter im Himmelbett“ im Kelnhof-Museum zu Bräunlingen, gelei- und Weinveranstaltungen in der Region zur Verfügung zu tet von Gästeführerin Elisabeth Reiner. Noch sind Plätze frei. stellen. Das Besondere der Auszeichnung ist, dass nicht die Die Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald bieten auch Ausstattung des Hotels oder des Gasthofes, sondern die in diesem Jahr zu festen Terminen Entdeckungstouren in Nähe und der Bezug zu gutem, regionalen Wein im Vor- Deutschlands größtem Naturpark an. Es geht um Burgfräu- dergrund stehen. Die weininteressierten Gäste werden so- lein, Waldbaden, Grenzsteine, Speck und vieles mehr. Zwi- mit von regelmäßig stattfindenden Weinproben oder einer schen März und November 2019 können Interessierte auf umfangreichen Weinkarte im gebuchten Hotel oder zu- 14 Touren den Naturpark Südschwarzwald aus ganz neuen mindest in unmittelbarer Nähe erwartet. Außerdem gibt es Blickwinkeln entdecken. mindestens einen Experten im Hotel, der sich mit regiona- len Weinen und Weingütern in der Gegend auskennt und Los geht es am Freitag, 15. März 2019, mit der Erlebnisfüh- Empfehlungen geben kann. Durch die Auszeichnung kön- rung „Der böse Wolf im Himmelbett“ im Kelnhof-Museum nen Hotels mit einem Bezug zum Wein besser von potenti- zu Bräunlingen mit Gästeführerin Elisabeth Reiner. Start ist ellen Gästen gefunden und somit der Weintourismus in der 19.30 Uhr. Die Führung kostet 7,50 Euro pro Person und Region gestärkt werden. „In einer renommierten Weinre- dauert 1,5 Stunden. Auf die Teilnehmenden wartet ein ver- gion wie dem Breisgau lassen sich Genuss und Tourismus gnüglicher Gang rund um Märchen, Sagen und Legenden, ideal verbinden“, kommentiert ZTL-Geschäftsführerin Ulri- bei dem es zwischendurch auch ein wenig schaurig werden ke Weiß, die Zertifizierung. Die Angebote vom Rössle in darf. Solcherlei Erzählungen haben nicht nur einen unbe- Elzach rund um das Thema Wein finden Sie unter: stritten hohen Unterhaltungswert, sondern sind auch eine www.roessleelzach.de sowie Informationen zu den Wein- reiche Quelle für die Kulturgeschichte. Die Führung wird süden-Hotels: www.weinsueden.de mit einer Kostprobe aus „Rotkäppchens Korb“ abgerun- det. Das Kelnhof-Museum befindet sich in der Zwingelgas- se 1 in 78199 Bräunlingen. Die Anmeldung zur Führung am 15. März 2019 erfolgt bei der VHS Hochschwarzwald unter Telefon 07651 1363. Der Naturpark Südschwarzwald feiert 2019 sein 20-jähriges Bestehen und freut sich, dieses Jahresprogramm zusam- men mit den Gästeführern als „Botschafter“ der Region sowie der VHS Hochschwarzwald als Ausbildungsstelle he- rauszugeben. Das Jahresprogramm 2019, weitere Führungsangebote so- wie Informationen zur Weiterbildung zum Gästeführer und zum „Verein der Gästeführer im Naturpark Südschwarz- wald“ finden sich unter www.naturpark-gaestefuehrer.de. Das Jahresprogramm 2019 kann auch in der Geschäftsstelle des Naturparks (Tel. 07676 9336-10, E-Mail info@naturpark- Foto: © ZweiTälerLand Tourismus v.l.n.r.: Niklas Köppinger suedschwarzwald.de) gegen Porto angefordert werden. (Rössle), Simon Löhrer. (Rössle), Ulrike Weiß (ZTL), Manuel Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes Ba- Häringer (Rössle), Julian Semet (STG) den-Württembergs und der Lotterie Glücksspirale.
Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH 11 Kirchengemeinde St. Nikolaus Elzach SA- 23.02.2019 19.00 Uhr Vorabendmesse Kapelle St. Martin, Biederbach-Dorf SO- 24.02.2019 10.30 Uhr Eucharistiefeier SA-02.03.2019 19.00 Uhr Vorabendmesse Donnerstag, 07.03.2019 SO-03.03.2019 09.30 Uhr Eucharistiefeier, der etwas 18:30 Uhr Rosenkranzgebet andere Gottesdienst 19:00 Uhr Eucharistiefeier Aschermittwoch, 06.03.2019 19.00 Uhr Eucharistiefeier mit Erteilung Neue Sekretärinnen in den Pfarrbüros des Aschenkreuzes Elzach und Oberwinden Seit 01. Februar arbeitet im Pfarrbüro Elzach Frau Katja Winterer als Pfarrsekretärin. Im Pfarrbüro Oberwinden hat Frau Elvira Bartholomä ihren Dienst begonnen. Aufgrund dessen gibt es auch in den einzelnen Pfarrbüros neue Öff- Sonntag, 24.02.19 nungszeiten: 09.00 Oberprechtal Gottesdienst Ab sofort ist das Pfarrbüro Oberwinden montags und don- Sonntag, 24.02.19 nerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs von 10.15 Elzach Gottesdienst mit Taufe Dienstag, 26.02.19 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, 15.30 Elzach Gottesdienst Altenheim St. Elisabeth Ab 01. März sind die Öffnungszeiten im Pfarrbüro Elzach Sonntag, 03.03.19 mittwochs bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, diens- 10.15 Oberprechtal gemeinsam Gottesdienst tags und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. mit Abendmahl Wir wünschen den beiden Sekretärinnen viel Freude bei ih- Dienstag, 05.03.19 rer Arbeit und ein gutes Miteinander. 15.30 Oberprechtal Bibelstunde Weltgebetstag - wir sind eingeladen zum großen Fest Freitag, 08.03.19 SA- 23.02.2019 15.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst, Kirchkaffee, 19.00 Uhr Vorabendmesse Elzach, evang. Johanneskirche, Zollstockstr. 6 und um 02./03.03.2019 Keine Gottesdienste 19.00 Uhr katholische Kirche St. Stephan Oberwinden, Kirchberg Einladung zur Generalversammlung Der Musikverein Trachtenkapelle Biederbach e. V., sowie die Bläserjugend des Musikvereins und der Förderverein lädt alle passiven Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins recht herzlich zu seiner diesjährigen Generalversammlung ein. Sie findet am Samstag, den 16.03.2019 um 20:00 Uhr im Gasthaus „Deutscher Hof“ statt. Bereits um 19:00 Uhr hält die „Bläserjugend im Musikverein Trachtenkapelle Bieder- bach e.V.“ ihre Generalversammlung ab. Um 19:30 Uhr startet die Versammlung des „Fördervereins zur musikali- schen Jugendarbeit Biederbach e.V.“. Tagsesordnung der Bläserjugend 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht mit Stellungnahme der Kassenprüfer 4. Wahl der Kassenprüfer 5. Entlastung des Gesamtvorstandes 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Tagesordnung des Förderverein zur musikalischen Jugend- arbeit Biederbach 1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht mit Stellungnahme des Kassenprüfers
12 MITTEILUNGSBLATT BIEDERBACH Woche 8 Mittwoch, 20. Februar 2019 4. Wahl eines neuen Kassenprüfers Altenwerk Elzach-Biederbach 5. Entlastung des Gesamtvorstandes 6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Herzliche Einladung an alle, die gerne einen bunten, när- rischen Nachmittag mit uns erleben. Am Samstag, den 23. Tagesordnung des Musikvereins Trachtenkapelle Februar ist es soweit. Wir treffen uns und beginnen um 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Repräsentation 14:00 Uhr im Pfarrzentrum. Die Verantwortlichen haben 2. Totenehrung ein buntes, abwechslungsreiches Programm zusammenge- 3. Geschäftsbericht stellt. Auch das Singen und das Schwätzen kommen nicht 4. Kassenbericht mit Stellungnahme der Kassenprüfer zu kurz. Lassen Sie sich überraschen, auch für Essen und 5. Bericht des Vorsitzenden Repräsentation Trinken ist gesorgt. Wenn Sie mehr Infos brauchen: Telefon 6. Wahl der Kassenprüfer 8624 7. Entlastung des Gesamtvorstandes 8. Referat des Dirigenten 9. Ehrungen 10. Neuwahlen Trotz Sehbehinderung 11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge selbstständig bleiben. Anträge und Anregungen, über welche die Mitgliederver- sammlung beschließen muss, sind spätestens 4 Tage vor Meine Familie und ich. der Versammlung dem Vorsitzenden Repräsentationdes Einladung zum Offenen Treffen der Musikvereins Stephan Schätzle, bzw. dem 1. Vorsitzenden ABSH e.V. Regionalgruppe Baden in der Bläserjugend, Maximilian Brugger, bzw. der 1. Vorsit- Bad Säckingen, St. Marienhaus zenden des Fördervereins, Katja Ruf schriftlich mitzuteilen. Das Augenlicht nimmt ab, etliche Aktivitäten kommen Es freut uns sehr, wenn Sie durch Ihren Besuch Ihr Interesse nicht mehr in Frage, die Mobilität ist eingeschränkt. am Vereinsgeschehen zeigen. Es gibt aber immer noch genug zu tun - auch wenn man Mit freundlichen Musikergrüßen schlechter sehen kann und alles etwas langsamer geht. Oft Musikverein TrachtenkapelleBiederbach e.V fehlt es einfach nur an Informationen, an Rat und Unter- Stephan Schätzle Vorsitzender Repräsentation stützung von Menschen, die wissen worum es geht. Man muss nicht gleich seine gewohnten und geliebten vier Wän- de verlassen. Menschen, die sich gegenseitig unterstützen, Tipps und Tricks parat haben, technische Hilfsmittel seit Jahren selbst benutzen und gemeinsam wieder Freude am Leben haben gilt es zu treffen. Der erste Schritt in Richtung “Hilfe annehmen“ und Kontakt mit anderen Betroffenen aufnehmen ist der schwerste. Diesen Schritt können Sie wa- Jagdgenossenschaft Prechtal gen, indem Sie zu unserem Offenen Treffen kommen am Bekanntmachung an alle Jagdgenossen! Samstag, den 23.02.2019 um 14 Uhr im St. Marienhaus in In der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bad Säckingen. Jagdgenossenschaft Prechtal am 31.01.2019 wurde mit ei- Zudem setzen wir uns mit Fragen auseinander, wie eine ner Enthaltung folgender Beschluss gefasst: Im Geschäfts- einfache oder hochgradige Seheinschränkung oder gar jahr 2019 wird ein Drittel des Reinertrages einbehalten und Erblindung ein Familienleben verändert oder verändern nicht ausbezahlt. Damit wird der Einsatz unserer Pflegema- kann. Hier steht der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt. schine (Wiesenengel) mit 50 % bezuschusst. Eine Maschi- Berichten Sie von sich, hören Sie anderen zu. nenstunde kostet somit einschließlich Traktor und Fahrer Die Einladung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger 45,00 Euro. Die Kosten je ha belaufen sich auf 90,00 Euro aus den Landkreisen Lörrach, Waldshut, Konstanz, Breis- und bei gleichzeitiger Nachsaat auf ca. 140,00 Euro/ha. gau-Hochschwarzwald, Emmendingen und natürlich an Somit sind wir den Jägern entgegengekommen und hoffen alle Mitglieder der ABSH e.V. bei der Beseitigung von größeren Wildschweinschäden auf Um planen zu können, würde ich mich freuen, wenn Sie eine bessere Akzeptanz unserer Pflegemaschine. sich bei mir anmelden. Wir bitten um Kenntnisnahme. Vielen Dank. Es freut sich auf reges Interesse Richard Läufer - Jagdvorstand Ihre Arzner Elke - Gesundheitspädagogin Tel: 07763/3492, E-Mail: e.arzner@abs-hilfe.de Forstbetriebsgemeinschaft Prechtal Am Donnerstag, den 21.02.2019 um 20.00 Uhr lädt die Forstbetriebsgemeinschaft Prechtal zur jährlichen Mitglie- derversammlung in das Gasthaus Adler-Pelzmühle in Bie- derbach. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Wir bitten zu beachten, 2. Totenehrung dass die Elzacher Fund- 3. Geschäfts- u. Kassenbericht grube über die närrischen 4. Bericht der Kassenprüfer Tage geschlossen bleibt. 5. Entlastung des Geschäftsführers Wir haben letztmals vor 6. Bericht über Wegunterhaltungsmaßnahmen der Fasnet am Montag, den 7. Aussprache über eventuelle Maschinenanschaffungen 25.02.2019 geöffnet und 8. Vortrag über Rettungspunkte und Sicherheit im Forst sind wieder zurück ab Frei- 9. Wünsche, Anträge und Verschiedenes tag, den 08.03.2019. Hierzu möchte ich alle Mitglieder, Freunde und Interessen- Nach wie vor freuen wir uns ten herzlich einladen. über eine sehr große Spen- Sehr freuen würden wir uns über die Teilnahme von Hof- denbereitschaft aus der Bevölkerung. Bitte bringen Sie uns nachfolgern und jungen Leuten mit Interesse an der Forst- Ihre Kleidungs- und Schuhspenden in sauberem Zustand, u. Landwirtschaft. so dass wir diese an unsere Kunden weitergeben können. Christoph Läufer Ihnen Allen wüschen wir eine glückselige Fasnet Vorsitzender Das Team der Elzacher Fundgrube
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