BIEDERBACH MITTEILUNGSBLATT - der Gemeinde

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BIEDERBACH MITTEILUNGSBLATT - der Gemeinde
Diese Ausgabe erscheint auch online   www.biederbach.de

             MITTEILUNGSBLATT
                   der Gemeinde

                   BIEDERBACH
 42. Jahrgang · Woche 8                 Mittwoch, 20. Februar 2019

                                                                 Foto: Selahattin BAYRAM /iStockphoto/Thinkstock
BIEDERBACH MITTEILUNGSBLATT - der Gemeinde
2                     MITTEILUNGSBLATT                      BIEDERBACH                                         Woche 8
                                                                                               Mittwoch, 20. Februar 2019

 GEMEINDE BIEDERBACH
 Gemeindeverwaltung Biederbach
 Dorfstraße 18, 79215 Biederbach
 Tel.: 07682/9116-0, Fax: 07682/9116-16
 www.biederbach.de                                          Liebe Bürgerinnen und Bürger
 Öffnungszeiten                                             von Biederbach
 Vormittags:    Mo. – Fr.:  08.00 - 12.00 Uhr               am morgigen Donnerstag, 21. Februar 2019 findet ab 19.00
 Nachmittags: Di.           14.00 - 18.00 Uhr               Uhr im Bürgersaal des Rathauses die nächste öffentliche
 Sprechzeiten sowie Termine nach Absprache sind auch        Gemeinderatssitzung statt.
 außerhalb dieser Zeiten möglich                            1. Bürgerfragestunde
                                                            2. Informationen zur Eigenkontrollverordnung und zum
 Ansprechpartner:                                               Generalentwässerungsplan von Herrn Brendt, BIT-Inge-
 Bürgermeister     Rafael Mathis       Tel. 07682/9116 0        nieure
                   gemeinde@biederbach.de                   3. Vertragsabschluss mit der Kita Natura e. G.
 Bürgerbüro        Sabine Herr        Tel. 07682 9116 17    4. Zentraler Bauhof - Grundsatzentscheidung
                   herr@biederbach.de                       5. Bauantrag zum Einbau einer Wirtschaftsküche, eines
 Hauptamtsleiterin/Standesamt                                   Büros und eines Treppenhauses sowie Ausbau des Dach-
                   Simone Müller      Tel. 07682 9116 11        geschosses mit Aufbau von Dachgauben, Talstraße 9,
                   mueller@biederbach.de                        Flst. 1060
 Rechnungsamtsleiterin                                      6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
                   Petra Schneider    Tel. 07682 9116 13    7. Bekanntgaben der Verwaltung
                   schneider@biederbach.de                  8. Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
 Gemeindekasse Petra Thoma            Tel. 07682 9116 12    9. Bürgerfragestunde
                   thoma@biederbach.de                      Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen
 Bauhofleiter      Markus Allgaier Mobil: 0162 3843103      zu der öffentlichen Sitzung auch an die Zuhörer in den Ge-
                   bauhof@biederbach.de                     meinderatssitzungen zur Einsichtnahme ausgegeben wer-
 Kleinkindbetreuung Zwergenhaus                             den und daher im Sitzungssaal ausliegen. Darüber hinaus
                   Gertrud Piotrowski    Tel. 07682 1001    können auch interessierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht
                   zwergenhaus-biederbach@web.de            in die Beratungsunterlagen im Bürgerbüro erhalten.
 Grundschule Biederbach                                     Die Bevölkerung ist recht herzlich zur öffentlichen Gemein-
                   Claudia Wiedmaier     Tel. 07682 7226    deratssitzung eingeladen.
                   kontakt@grundschule-biederbach.de
 Kindergarten St. Martin                                    Herzliche Grüße
                   Maria Roser           Tel. 07682 7370
                   Kiga-biederbach@web.de
 ZweiTälerLand-Tourismus                Tel. 07682 19433
                   info@zweitaelerland.de                   Rafael Mathis
 Notdienst für Strom                                        Bürgermeister
 EnBW Regional AG                     Tel. 0800 36294770
 Grundbuchamt Amtsgericht Emmendingen                        Fälligkeiten bei der Gemeindekasse
 Liebensteinstraße 2
 79312 Emmendingen                                           Bei der Gemeindekasse Biederbach wird fällig:
 Tel. 07641 96587 600 – Zentrale                             zum 01. März 2019 Hundesteuer 2019
 Fax: 07641 96587 603                                        zum 15. März 2019 Endabrechnung Wasser/Abwas-
 poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de                                          ser 2018
                                                             Erinnerung
Überreichung der Geburtsbäume                                Fälligkeit Gewerbesteuer I. Quartal
Liebe Eltern,                                                Bei der Gemeindekasse Biederbach wurde fällig:
es freut uns sehr, dass Sie unser Angebot der Geburtsbäu-    zum 15. Februar     Gewerbesteuer I. Quartal 2019
me zahlreich in Anspruch genommen haben.                     An die Zahlung wird hiermit noch einmal öffentlich er-
Die Überreichung der bestellten Geburtsbäume durch           innert. Bei Nichtbezahlung werden Mahngebühren und
Bürgermeister Mathis zusammen mit dem Bauhof soll am         Säumniszuschläge erhoben.
Freitag, 8. März 2019 zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr       Ihre Gemeindekasse
stattfinden.
Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, bitten wir um
rechtzeitige Mitteilung.
Ihre Gemeindeverwaltung                                     1. März ist Fristende zum Zurückschneiden
                                                            von Anpflanzungen
                                                            In Kürze beginnt wieder die sogenannte „Vegetations-
  Öffnungszeiten der Gemeindever-                           zeit“, die vom 01. März bis 30. September dauert. Daher
  waltung über Fasnacht beachten!                           möchten wir alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungs-
                                                            berechtigte von Grundstücken daran erinnern, dass gemäß
  Das Rathaus ist am (Schmutziger) Donnerstag, den          § 43 Abs. 2 NatSchG in dieser „Vegetationszeit“ Hecken,
  28.02.2019 sowie am Freitag, den 01.03.2019 zu den        lebende Zäune, Bäume, Gebüsche oder Röhrichtbestände
  üblichen Öffnungszeiten von 8.00 -12.00 Uhr geöffnet.     nicht gerodet, abgeschnitten oder auf andere Weise zer-
          Am Rosenmontag, den 04.03. und am                 stört werden dürfen.
             Dienstag, den 05.03.2019 ist die               Wir bitten Sie daher vor Ablauf dieser Frist dafür zu sorgen,
        Gemeindeverwaltung g e s c h l o s s e n .          dass Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige
  Wir bitten um Beachtung!                                  in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen oder sich im
  Ihre Gemeindeverwaltung                                   Bereich von Sichtdreiecken befinden, so zurückzuschnei-
Woche 8
Mittwoch, 20. Februar 2019   MITTEILUNGSBLATT                 BIEDERBACH                                         3
den, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs           in getrennten Versammlungen der beteiligten
nicht beeinträchtigen. Bitte beachten Sie auch, dass Bäu-            Parteien und Wählervereinigungen oder in einer
me und Büsche aufgrund des starken Schneefalls in diesem             gemeinsamen Versammlung gewählt werden.
Winter über die Fahrbahnen hängen und deshalb eine er-               Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereini-
hebliche Gefahr darstellen, dass diese abknicken und es zu           gungen gelten entsprechend.
Sach- bzw. Personenschäden kommen kann.                       2.4.   Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahl-
Hierbei ist zu beachten, dass „Mindestlichträume“ wie                tag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebens-
folgt freizuhalten sind:                                             jahr vollendet hat.
• Bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 m über der               Nicht wählbar sind Bürger,
  gesamten Fahrbahn                                                  ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepu-
• Zwischen Straßenrand und Anpflanzungen von 0,5 m                      blik Deutschland das Wahlrecht oder Stimm-
• Bei Rad- und Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50                   recht nicht besitzen;
  m                                                                  ● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegen-
• An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtli-                    heiten ein Betreuer nicht nur durch einstwei-
  che Anpflanzungen so nieder zu halten (höchstens 0,8 m                lige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch,
  Höhe), dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den             wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die
  Kraftfahrer gegeben ist                                               in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen
• Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht ver-                 Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten
  deckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzu-                     nicht erfasst;
  schneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteil-          ● die infolge Richterspruchs in der Bundesre-
  nehmern ständig, rechtzeitig und ohne Sichtbehinderung                publik Deutschland die Wählbarkeit oder die
  wahrgenommen werden können.                                           Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Sollten Ihre Anpflanzungen in das Lichtraumprofil hinein-               nicht besitzen;
ragen, so bitten wir Sie diese umgehend zurückzuschnei-              ● Unionsbürger (Staatsangehörige eines ande-
den.                                                                    ren Mitgliedstaates der Europäischen Union)
                                                                        sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des                                 einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung
                                                                        oder einer strafrechtlichen Entscheidung des
Gemeinderats am 26. Mai 2019                                            Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige                  sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
   Wahl des Gemeinderats statt.                               2.5.   Ein Wahlvorschlag muss enthalten
   In der Gemeinde Biederbach sind dabei 10 Gemeinderä-              ● den Namen der einreichenden Partei oder
   te auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zuläs-              Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurz-
   sigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 20.                   bezeichnung verwendet, auch diese. Wenn
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge                   die einreichende Wählervereinigung keinen
   für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekannt-                Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein
   machung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00                    Kennwort enthalten;
   Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses                 ● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand,
   - Bürgermeisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215                  Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwoh-
   Biederbach, schriftlich einzureichen.                                nung) der Bewerber;
   2.1. Wahlvorschläge können von Parteien, von mit-                 ● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsan-
          gliedschaftlich organisierten Wählervereinigun-               gehörigkeit angegeben werden.
          gen und von nicht mitgliedschaftlich organisier-           Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfol-
          ten Wählervereinigungen eingereicht werden.                ge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur ein-
          Eine Partei oder Wählervereinigung kann für                mal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen
          jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen.              Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.
          Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht        2.6.   Wahlvorschläge von Parteien und von mitglied-
          zulässig.                                                  schaftlich organisierten Wählervereinigungen
   2.2. Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen                müssen von dem für das Wahlgebiet zuständi-
          (höchstens) doppelt so viele Bewerber enthalten,           gen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtig-
          wie Gemeinderäte zu wählen sind.                           ten persönlich und handschriftlich unterzeichnet
          Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in          sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertre-
          mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.                   tungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern,
   2.3. Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wäh-            genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, da-
          lervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer            runter die des Vorsitzenden oder seines Stellver-
          Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammen-               treters.
          tritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet    2.7.   Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich or-
          oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten              ganisierten Wählervereinigungen sind von den
          Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Ab-              drei Unterzeichnern der Niederschrift über die
          stimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen              Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und
          Verfahren wählen und in gleicher Weise deren               zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand-
          Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.               schriftlich zu unterzeichnen.
          Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wähler-       2.8.   Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und
          vereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer               Wählervereinigungen sind von den jeweils zu-
          Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammen-               ständigen Vertretungsberechtigten jeder der
          tritts wahlberechtigten Anhänger der Wähler-               beteiligten Gruppierungen nach den für diese
          vereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018,              geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl.
          in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der                2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunal-
          anwesenden Anhänger wählen und in gleicher                 wahlordnung - KomWO -).
          Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag       2.9.   Die Wahlvorschläge müssen außerdem unter-
          festlegen.                                                 zeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von
          Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats               10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeich-
          die Gemeinde.                                              nung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunter-
   2.3.1. Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren              schriften).
          Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen wer-             Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für
          den (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können               Wahlvorschläge
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         ● von Parteien, die im Landtag oder bisher                         sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versi-
             schon in dem zu wählenden Organ vertreten                      cherung ferner erklären, in welchem Zeitraum
             sind;                                                          sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der
         ● von mitgliedschaftlich und nicht mitglied-                       Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre
             schaftlich organisierten Wählervereinigun-                     Hauptwohnung hatten;
             gen, die bisher schon in dem zu wählenden                  ● eine Ausfertigung der Niederschrift über die
             Organ vertreten sind, wenn der Wahlvor-                        Aufstellung der Bewerber in einer Mitglie-
             schlag von der Mehrheit der für diese Wäh-                     der-/Vertreter- oder Anhängerversammlung
             lervereinigung Gewählten unterschrieben                        (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben
             ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einrei-                   über Ort und Zeit der Versammlung, Form
             chung des Wahlvorschlags noch angehören.                       der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglie-
2.9.1.   Die Unterstützungsunterschriften müssen auf                        der oder Vertreter bzw. Anhänger und das
         amtlichen Formblättern einzeln erbracht wer-                       Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem
         den. Die Formblätter werden auf Anforderung                        muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob
         vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus-                         Einwendungen gegen das Wahlergebnis er-
         ses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch                       hoben und wie diese von der Versammlung
         nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürger-                    behandelt worden sind. Der Leiter der Ver-
         meisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215                        sammlung und zwei wahlberechtigte Teilneh-
         Biederbach kostenfrei geliefert. Als Formblätter                   mer haben die Niederschrift handschriftlich
         für die Unterstützungsunterschritten dürfen nur                    zu unterzeichnen; sie haben dabei gegen-
         die von den genannten Personen ausgegebenen                        über dem Vorsitzenden des Gemeindewahl-
         amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der                      ausschusses an Eides statt zu versichern, dass
         Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbe-                      die Wahl der Bewerber und die Festlegung
         zeichnung der einreichenden Partei oder Wähler-                    ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung
         vereinigung bzw. das Kennwort der Wählerverei-                     durchgeführt worden sind; bei Parteien und
         nigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung                      mitgliedschaftlich organisierten Wählerverei-
         der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder                  nigungen müssen sie außerdem an Eides statt
         Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt wer-                      versichern, dass dabei die Bestimmungen der
         den.                                                               Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung
2.9.2.   Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag                        eingehalten worden sind;
         unterstützen, müssen die Erklärung auf dem                     ● die erforderliche Zahl von Unterstützungs-
         Formblatt persönlich und handschriftlich unter-                    unterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvor-
         zeichnen; neben der Unterschrift sind Familien-                    schlag von wahlberechtigten Personen un-
         name, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift                        terzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der
         (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der                        in Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen
         Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbür-                       Versicherungen nicht meldepflichtiger Uni-
         ger als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmel-                    onsbürger als Unterzeichner;
         degesetz von der Meldepflicht befreit und nicht                Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
         in das Melderegister eingetragen sind, müssen                  gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetz-
         zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlbe-                  buch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an
         rechtigung durch eine Versicherung an Eides statt              Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Ge-
         mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m.            meindewahlausschusses kann außerdem verlan-
         Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden                  gen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Iden-
         aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1                 titätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine
         S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt,                    letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat
         müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem                 angibt.
         Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verle-            2.11. lm Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute
         gung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort                    mit Namen und Anschrift bezeichnet werden.
         ihre Hauptwohnung hatten.                                      Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die
2.9.3.   Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvor-                   beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags
         schlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er                 als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahl-
         mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unter-                    gesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts
         zeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahl-            anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauens-
         vorschlägen für diese Wahl ungültig.                           leute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Er-
2.9.4.   Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung                klärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und
         der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter oder             Erklärungen von Wahlorganen entgegenzuneh-
         Anhängerversammlung unterzeichnet werden.                      men.
         Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.          2.12. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften
2.9.5.   Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre-                  über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche
         chend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.                      Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind
2.10.    Dem Wahlvorschlag sind beizufügen                              auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt
         ● eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewer-                  Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Biederbach.
             bers, dass er der Aufnahme in den Wahlvor-        3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis
             schlag zugestimmt hat; die Zustimmungser-            auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
             klärung ist unwiderruflich;                          3.1. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewah-
         ● von einem Unionsbürger als Bewerber eine ei-                 len durch Wegzug oder Verlegung der Haupt-
             desstattliche Versicherung über seine Staats-              wohnung aus der Gemeinde verloren haben und
             angehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf                    vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Verände-
             Verlangen eine Bescheinigung der zuständi-                 rung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort
             gen Verwaltungsbehörde seines Herkunfts-                   ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn
             mitgliedstaates über die Wählbarkeit;                      sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in
         ● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrre-                   der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung
             gelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar                  begründet haben, nur auf Antrag in das Wähler-
             und nach den Bestimmungen des § 26 Bun-                    verzeichnis eingetragen.
             desmeldegesetz von der Meldepflicht befreit          3.2. Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des
             und nicht in das Melderegister eingetragen                 Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der
Woche 8
Mittwoch, 20. Februar 2019   MITTEILUNGSBLATT                     BIEDERBACH                                          5
          Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren ha-           • Ökonomische Erschließung durch Anschluss an vorhande-
          ben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser          ne Erschließungsanlagen
          Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen          Das Plangebiet umfasst überwiegend unbebaute, land-
          oder dort ihre Hauptwohnung begründen, wer-           wirtschaftlich genutzte Flächen. Die direkt angrenzenden
          den, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Mona-        Stichstraßen Kapellenweg und Am Haldenacker münden
          te wieder im Landkreis wohnen oder ihre Haupt-        in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans.
          wohnung begründet haben, ebenfalls nur auf            Der Mersbergweg verläuft etwa in nordsüdlicher Richtung
          Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist      durch das Plangebiet und verbindet den Siedlungsbereich
          die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung        mit den nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flä-
          in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht         chen.
          identisch mit der Gemeinde, von der aus der           Das ca. 1,65 ha große Plangebiet umfasst das Flurstück Nr.
          Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlas-      1334 sowie Teile der Flurstücke Nrn. 645, 649/3 649/4, 1332
          sen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat,          und 1333 (Kapellenweg). Es wird im Süden und Westen
          dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den         durch bestehende Wohnbebauung begrenzt und schließt
          Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der         im Norden und Osten an landwirtschaftliche Flächen an.
          Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über             Die genaue Abgrenzung ist der nachfolgenden Abbildung
          das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen.         zu entnehmen.
          Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde,
          aus der der Wahlberechtigte seinerzeit wegge-
          zogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung
          verlegt hat.
   3.3. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26
          Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht un-
          terliegen und nicht in das Melderegister einge-
          tragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in
          das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schrift-
          lichen Antrag auf Eintragung in das Wählerver-
          zeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung
          an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs.
          3 und 4 KomWO anzuschließen,
Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müs-
sen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum
Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) ein-
gehen beim Bürgermeisteramt Biederbach, Dorfstraße 18,
79215 Biederbach.
Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bür-
germeisteramt Biederbach, Dorfstraße 18, 79215 Bieder-
bach bereit.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine
Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen
Wahlschein beantragt hat.
Biederbach, den 20. Februar 2019
Bürgermeisteramt Biederbach
Rafael Mathis, Bürgermeister                                    Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
                                                                Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen
Öffentliche Bekanntmachung                                      Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht
Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf Bebau-        vom
ungsplan und örtliche Bauvorschriften „Haldenacker II“                    22.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach hat am                  im Rathaus der Gemeinde Biederbach, Hauptamt, Dorf-
22.02.2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1      straße 18, 79215 Biederbach, während der üblichen Dienst-
BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen          stunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere
Bauvorschriften „Haldenacker II“ im beschleunigten Ver-         Termine vereinbart werden.
fahren nach § 13b BauGB aufzustellen.                           Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Ge-
In der Sitzung vom 18.10.2018 hat der Gemeinderat den           meinde unter http://www.biederbach.de/index.php?id=3
Vorentwurf zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvor-          eingesehen werden.
schriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteili-   Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder
gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die          mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Ver-
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger       waltung der Gemeinde Biederbach, Rathaus, Dorfstraße
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzufüh-         18, 79215 Biederbach, abgegeben werden. Da das Ergebnis
ren.                                                            der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist
                                                                die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Ziele und Zwecke der Planung                                    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge-
In der Gemeinde Biederbach soll die baurechtliche Grund-        gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
lage für die wohnbauliche Entwicklung einer Fläche am           Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
nordöstlichen Ortsrand geschaffen werden.
Grundsätzlich werden folgende Ziele verfolgt:                   Gemeinde Biederbach, 20.02.2019
• Bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnraum
• Deckung der Wohnbedürfnisse von Familien und jungen
  Menschen vor Ort
• Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwick-
  lung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte
• Planungsrechtliche Sicherung und Gestaltung von öffent-       Rafael Mathis
  lichen und privaten Grün- und Freibereichen                   Bürgermeister
6                      MITTEILUNGSBLATT                         BIEDERBACH                                          Woche 8
                                                                                                    Mittwoch, 20. Februar 2019

 ÄNDERUNG Annahmeschluss für das                                  NOTDIENSTE / NOTRUFE
 Mitteilungsblatt KW 10
                                                                  NOTDIENSTE / NOTRUFE
 Der Annahmeschluss für das Mitteilungsblatt in der 10.
 KW ist aufgrund des Rosenmontages bereits auf Freitag,           An Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt
 den 01.03.2019 vorverlegt. Verspätete Beiträge können            durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren.
 nicht mehr berücksichtigt werden.                                Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen
 Der Erscheinungstag ist Mittwoch, den 06.03.2019.                ist der ärztliche, kinderärztliche, gynäkologische und
                                                                  augenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117
 Wir bitten um Beachtung!                                         zu erreichen. Diese kostenlose Rufnummer ersetzt die
 Gemeindeverwaltung                                               bisherige Nummer für den allgemeinen Bereitschafts-
                                                                  dienst.
                                                                  An Wochenenden und Feiertagen ist der zahnärztliche
                                                                  Notfalldienst unter Tel. 0180 3222555-70 erreichbar.
                                                                  DRK-Rettungsdienst/Krankentransport: Tel. 19 222
                                                                  Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der
                                                                  Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-
                                                                  Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfall-
                                                                  praxen/
Zum Geburtstag
Allen Altersjubilaren, die im Monat Februar/März 2019 ih-         Notrufe
ren Geburtstag feiern und aufgrund gesetzlicher Vorgaben          Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 · Polizei 110
oder namentlich nicht genannt werden möchten, gratulie-           Notruf-Fax an die Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle:
ren wir recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, vor         Tel. 07641 / 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, ge-
allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen.                    hörlose und sprachgeschädigte Personen)
                                                                  Gift-Notrufzentrale:                            0761/19240
                                                                  Kirchliche Sozialstation Oberes Elztal:
                                                                  Tel. 07682 / 90 90 40 + 90 90 41 oder 0171 / 3380810
 RUHETAGE DER GASTSTÄTTEN                                         (Tag + Nacht)
                                                                  Dorfhelferin Einsatzleitung:
                                                                  Christine Schwendemann-Brugger,         Tel.: 07682/920202
                                        Mo Di   Mi        Do So
 Landgasthof „Adler-Pelzmühle“           x                        Apotheken-Notdienst
 Gasthof-Pension „Hirschen-Dorfmühle“           ab 17
                                                                  Di., 19.02. Schlossberg-Apotheke, Emmendingen
                                            x   Uhr ge-
                                                öffnet                        Steinstr. 12, Tel. 07641 914650
 Gasthof „Schwarzwaldstüble“            x   x                                 Schwarzwald-Apotheke, Elzach
                                                                              Nikolausplatz 2, Tel. 07682 392
 Gasthof-Café-Pension „Sonnhalde“       x
                                                                  Mi., 20.02. Kandel-Apotheke, Waldkirch
 Gasthaus „Zum Bäreneckle“                  x     x                           Lange Str. 58, Tel. 07681 9320
 Höhengasthaus „Zum Kreuz“              x   x                                 Stadtapotheke am Marktplatz, Emmendingen
 Gasthof „Deutscher Hof“                                     x                Marktplatz 9, Tel. 07641 8763
                                                                  Do., 21.02. Apotheke am Heidacker, Freiamt (Otto-
                                                                              schwanden)
                                                                              Hauptstr. 49, Tel. 07645 917877
                                                                              Waldhorn-Apotheke, Sexau
                                                                              Emmendinger Str. 6, Tel. 07641 47575
                                                                  Fr., 22.02. Breisgau-Apotheke, Teningen
                                                                              Alemannenstr. 2 A, Tel. 07641 8460
                                                                              Kandel-Apotheke im Gesundheitszentrum,
                                                                              Waldkirch
                                                                              Fabrik Sonntag 5 A, Tel. 07681 4925250
                                                                  Sa., 23.02. Breisgau-Apotheke, Teningen
                                                                              Alemannenstr. 2 A, Tel. 07641 8460
                                                                              Paracelsus-Apotheke, Denzlingen
                                                                              Schwarzwaldstr. 3, Tel. 07666 2392
                                                                  So., 24.02. Apotheke auf der Bleiche, Emmendingen
                                                                              Lessingstr. 19, Tel. 07641 51852
                                                                              Apotheke im Kohlerhof, Denzlingen
                                                                              Rosenstr. 1, Tel. 07666 949110
                                                                  Mo., 25.02. Bürkle-Apotheke, Emmendingen
                                                                              Schillerstr. 19, Tel. 07641 42301
                                                                              Schwarzwald-Apotheke, Simonswald
                                                                              Talstr. 36 A, Tel. 07683 7 94
                                                                  Di., 26.02. easyApotheke, Emmendingen
                                                                              Freiburger Str. 4, Tel. 07641 954280
                                                                  Mi., 27.02. Stadt-Apotheke, Waldkirch
                                                                              Lange Str. 37, Tel. 07681 479110
                                                                  Do., 28.02. Glotter-Apotheke, Glottertal
                                                                              Talstr. 70 A, Tel. 07684 1355
                                                                              Neue Apotheke, Emmendingen
                                                                              Milchhofstr. 1, Tel. 07641 9332221
                                                                  Fr., 01.03. Marien-Apotheke, Gutach
                                                                              Golfstr. 9, Tel. 07681 7257
NOTDIENSTE / NOTRUFE
Woche 8
              MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 20. Februar 2019                                     BIEDERBACH                                          7
            Paracelsus-Apotheke, Denzlingen                   Fachstelle "Sucht" in Waldkirch
            Schwarzwaldstr. 3, Tel. 07666 2392
Sa., 02.03. Spitzweg-Apotheke, Emmendingen                   Ratsuchende können bei der Fachstelle Sucht eine Be-
            Fritz-Boehle-Str. 38, Tel. 07641 51191           ratung sowie Behandlung und Prävention von Alkohol-,
So., 03.03. Central-Apotheke, Emmendingen                    Medikamenten-, Glückspiel- und Nikotinproblemen wie
            Theodor-Ludwig-Str. 11, Tel. 07641 914170        folgt finden:
            Rathaus-Apotheke, Elzach                         • Fachstelle Sucht, Friedhofstraße 1, 79183 Waldkirch,
            Hauptstr. 70, Tel. 07682 1717                      Tel. 07681 24623, Dienstag und Donnerstag von 10 - 17
Mo., 04.03. Nikolai-Apotheke, Waldkirch                        Uhr
            denauerstr. 11, Tel. 07681 4740740
Di., 05.03. Glocken-Apotheke, Waldkirch (Kollnau)             Herbstzeit - Betreutes Wohnen für alte und
            Kollnauer Str. 1, Tel. 07681 7054                 pflegebedürftige Menschen in (Gast-)Familien
            Kronen-Apotheke, Teningen
            Reetzenstr. 5, Tel. 07641 41109                   Landvogtei 5
                                                              79312 Emmendingen
Pflegestützpunkt, Seniorengemeinschaft und                    Tel. 07641 9671590
                                                              http://www.herbstzeit-bwf.de
Betreuungsbehörde
Im Landkreis Emmendingen wurde ein Pflegestützpunkt
eingerichtet. Die Behörden sind umgezogen und sind
jetzt in der Markgrafenstraße 8 in Emmendingen zu fin-
den. Der Zugang ist barrierefrei.
                                                              MÜLLABFUHR
Ansprechpartnerin: Christiane Hartmann, Telefon: 07641
451 3091. Infos: E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-
emmendingen.de

Kreisseniorenrat des Landkreises Emmendingen                  Montag, 25.02.2019       Graue Tonne
Der Kreisseniorenrat hat seit kurzem eine eigene Inter-       Donnerstag, 28.02.2019   Gelber Sack
netseite. Infos erhalten Sie unter www.kreisseniorenrat-      Montag, 18.03.2019       Blaue Tonne
emmendingen.de.                                               Freitag, 22.03.2019      Blaue Tonne (Ortsteil Frischnau,
                                                                                       Mersberg, Uhlsbach)
Bereitschaftsdienst-Notfallpraxis Kreiskranken-
                                                              Öffnungszeiten Grünschnittplatz Elzach
haus Emmendingen                                              Freitag:  13.00 - 17.00 Uhr
Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus          Samstag: 10.00 - 14.00 Uhr
(vorherige Anmeldung nicht erforderlich)
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 22 Uhr             Öffnungszeiten Recyclinghof Elzach
Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr                        Freitag:  13.00 - 17.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage von 8 bis 22 Uhr                 Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Kostenlose zentrale Rufnummer 116117

Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus,
Sautierstraße 1 in Freiburg
Ab 15. Mai 2018 geänderte Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:        19.00 - 22.30 Uhr
Freitag:                      16.00 - 22.30 Uhr              *Check Dein Risiko!*
Samstag, Sonn- und Feiertag: 08.00 - 22.30 Uhr               Jetzt Mitarbeiter/in werden
                              ab 22.30 Uhr - 08.00 Uhr       Ausgebildete Mitarbeiter/innen von *Check Dein Risiko!*
Notfallbehandlung Zentrum für Kinder- und Jugend-            diskutieren Trinkmengen und andere Risiken des Alkohol-
medizin des Universitätsklinikums, Mathildenstraße 1         konsums mit Jugendlichen mitten in der Fasnacht, beim
                                                             Straßenfest oder während des Weinfestes.
(Anfahrt über Heiliggeiststraße 1)
                                                             Jetzt sucht die Fachstelle wieder neue Mitarbeiter/innen ab
Rufnummer: 01806076111                                       18 für diese Präventionsaufgabe. Interessent/innen wen-
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln   den sich an Joachim Blank, Fachstelle Sucht Emmendingen,
mit dem Rettungsdienst / Notarzt, der in lebensbedroh-
lichen Fällen Hilfe leistet und unter der Notrufnummer       07641/9335890, 0172/7380387, joachim.blank@bw-lv.de.
112 zu erreichen ist.
                                                             Umwelttipp:
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                             Gelbe Säcke bei Sturm sichern
Samstag/Sonntag, 23.02./24.02.2019
Dr. Tietz, Waldkirch                                         Wenn es stürmt, hat dies auch Auswirkungen auf die Gel-
Rudolf-Blessing-Str. 2, Tel. 07681 494936                    ben Säcke. Die draußen stehenden Gelben Säcke werden
Dr. Rudloff, Elzach                                          bei Wind und Sturm oft zerfetzt und der Inhalt in den Stra-
Brandstr. 10, Tel. 07682 290                                 ßen verstreut. Die Verpackungen, Folien, Dosen, Becher
                                                             und andere Kunststoffteile landen bei Sturm oft auch in der
Samstag/Sonntag, 02.03./03.03.2019                           Landschaft und in Gewässern. In ihrem Umwelttipp bitten
Dr. Kneucker, Denzlingen
                                                             die Abfallwirtschaft und der BUND Regionalverband Süd-
Thüringer Straße 7, Tel. 07666 7868
Dr. Rudloff, Elzach                                          licher Oberrhein deshalb darum, bei einer Sturmwarnung
Brandstr. 10, Tel. 07682 290                                 die Gelben Säcke „nicht in den Wind“ zu stellen, vernünf-
                                                             tig zu sichern oder lieber noch einmal bis zum nächsten
Tierkörperbeseitigungsanstalt Zweckverband PROTEC            – sturmfreien – Abholtermin zu lagern. Die Gelben Säcke
Orsingen, Nenzinger Str. 34, 78359 Orsingen, Tel.: 07774     sollten generell immer erst zum Abholtermin und nicht
9339-0, Fax: 07774 9339-33.                                  schon Tage vorher an den Straßenrand gestellt werden.
8                     MITTEILUNGSBLATT                      BIEDERBACH                                        Woche 8
                                                                                              Mittwoch, 20. Februar 2019

Warn-Apps NINA und KATWARN zeigen ab                         Chancengleichheitsbeauftragte der Stadt Emmendingen
                                                             (Katharina Klatt) ein umfangreiches Veranstaltungspro-
sofort gleiche Gefahrenmeldungen                             gramm ausgearbeitet mit Vorträgen, Workshops, Filmen,
Ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Menschen in     Fotoausstellung, Gottesdiensten und mehr. Das Programm
Deutschland:                                                 stellen die beiden Beauftragten am Freitag, 1. März 2019
Egal, ob die Warn-App NINA oder KATWARN auf dem              von 11 bis 13 Uhr an ihrem Infostand auf dem Emmendin-
Smartphone installiert ist, erhalten Nutzerinnen und Nut-    ger Wochenmarkt vor. Sie wollen mit Besucherinnen und
zer ab sofort die gleichen behördlichen Gefahrenmeldun-      Besuchern zu Gleichstellungsthemen ins Gespräch kommen
gen.                                                         und auch über das Thema „100 Jahre Frauenwahlrecht“
In der KATWARN-App werden nun Warnungen des Mo-              informieren. Das Programm wird demnächst als Infoblatt
dularen Warnsystems (MoWaS) des Bundes angezeigt. Die        und im Internet veröffentlicht.
Warn-App NINA empfängt Meldungen des Warnsystems
KATWARN. Durch die wechselseitige Bereitstellung sind
Gefahrenmeldungen beider Systeme somit deutschland-
                                                             Fütterung
weit verfügbar.                                              von Milchziegen und Kitzaufzucht
Weitere Zusammenarbeit geplant                               Die Fütterung von Milchziegen und die Kitzaufzucht sind
Die Zusammenarbeit begann im Frühjahr 2017 mit einer         Thema eines Seminars am Montag, 18. März 2019 von 9:30
Vereinbarung beider Partner. Sowohl das Bundesamt für        bis 17:00 Uhr im Kompetenzzentrum Ökologischer Land-
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als An-       bau Baden-Württemberg (KÖLBW) am Landwirtschaftli-
bieter der Warn-App NINA als auch der KATWARN-An-            chen Bildungszentrum Hochburg. Die Haltung des kleinen
bieter CombiRisk GmbH sowie der Entwickler Fraunhofer        Wiederkäuers erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Beim
FOKUS sehen den wechselseitigen technischen Anschluss        Seminar informieren Experten und Praktiker unter ande-
als wichtigen Meilenstein für eine zukünftig noch engere     rem über die Bedeutung der Fütterung und Kitzaufzucht.
Zusammenarbeit beim Thema Warnung der Bevölkerung.           Referenten sind Andreas Kern (Bioland) und Dr. Hanne-
So sind zum Beispiel die Fortsetzung des intensiven Erfah-   mann (Spezialtierärztin für kleine Wiederkäuer).Die Semi-
rungsaustausches sowie weitere Anpassungen und Opti-         nargebühr beträgt 20 Euro, Schüler erhalten 50 Prozent Ra-
mierungen geplant.                                           batt. Anmeldung beim Kompetenzzentrum Ökologischer
Keine Beschränkungen bei Gefahreninformationen               Landbau Baden-Württemberg (KÖLBW), Telefon 07641 451
Ausgangspunkt war die gemeinsame Feststellung beider         9191 E-Mail: bildungszentrum@landkreis-emmendingen.
Partner, dass Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bun-        de, Ansprechpartnerin ist Julia Happel.
desgebiet Zugriff auf wichtige Warnungen und Gefahren-       Anmeldeschluss: 25. Februar 2019.
informationen erhalten sollen – unabhängig davon, wel-
ches Warnsystem von Ländern und Kommunen genutzt
wird.
Dr. Miriam Haritz, Leiterin der Abteilung für Krisenmana-
gement im BBK betont daher: „Fährt ein Nordrhein-West-
fale mit der Warn-App NINA auf dem Smartphone nach
Rheinland-Pfalz und ruft der dortige Landkreis Katastro-
phenalarm über KATWARN aus, muss diese Warnung auch          Versammlung der Kleinbrenner
auf der Warn-App NINA landen. Das gilt natürlich umge-
kehrt auch für NINA-Meldungen für KATWARN.“                  in Sasbachwalden
Für das BBK ist der wechselseitige Austausch beider Warn-    Die diesjährige Jahresmitgliederversammlung des Verban-
systeme ein wichtiges Anliegen, um seinen gesetzlichen       des Badischer Klein- und Obstbrenner e.V., findet am Mitt-
Auftrag zur Warnung der Bevölkerung durch eine größe-        woch, dem 27. Februar 2019, um 19.30 Uhr wie die letzten
re Reichweite zuverlässig erfüllen zu können. NINA wurde     Jahre auch im Kurhaus „Zum Alde Gott“ in 77887 Sasbach-
vom BBK als ein weiterer Multiplikator neben der Verbrei-    walden statt.
tung von amtlichen Warnmeldungen über MoWaS durch            Im Mittelpunkt der Versammlung stehen die neuen Vor-
beispielsweise Rundfunk- und Fernsehanstalten, Pager, di-    schrift des Alkoholsteuergesetzes und die neue geplante
gitale Anzeigetafeln etc. entwickelt.                        Spirituosenverordnung. Dazu wird Herrn Alois Gerig, MdB
KATWARN wurde vom Fraunhofer FOKUS im Auftrag der            und Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen
öffentlichen Versicherer Deutschlands und der Combirisk      Klein- und Obstbrenner e.V. und Gerald Erdrich, Geschäfts-
GmbH entwickelt. Dr. Klaus Zehner, stellvertretender Vor-    führer des Bundesverbandes der Kleinbrenner e.V. spre-
standvorsitzender der SV SparkassenVersicherung und Ge-      chen.
sellschafter der CombiRisk GmbH: „Bei Gefahr für Leib und    Nach den Vorträgen besteht Gelegenheit zur Aussprache.
Leben zählt nur die schnelle Warnung. Mit der Verbindung     Über einen guten Besuch würden wir uns freuen.
von KATWARN und NINA sind wir einen großen Schritt wei-      Verband Bad. Klein- und Obstbrenner e.V.
ter bei der Gefahrenabwehr.“                                 Hindenburgplatz 1
                                                             77767 Appenweier
Voranzeige: Schadstoffmobil
kommt zwischen 6. und 23. März                               Info-Veranstaltungen zum
Die Frühjahrsammlung des Schadstoffmobil erfolgt in die-     „Gemeinsamen Antrag FIONA 2019“
sem Jahr wegen der späteren Osterferien bereits vom 6.       Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Emmendingen
bis 23. März 2019. In dieser Zeit kommt das Sammelmobil      bietet im März im „Haus am Festplatz“ des Landratsam-
in alle Städte und Gemeinden und in viele Ortsteile. Der     tes Emmendingen (Schwarzwaldstraße 4 in Emmendingen)
genaue Sammeltermin steht im Abfallkalender. Weitere In-     Info-Veranstaltungen zum „Gemeinsamen Antrag – FIONA
fos zum Sammeltermin und zur Schadstoffsammlung gibt’s       2019“ an.
demnächst im Mitteilungsblatt.                               Vier Termine stehen zur Auswahl, jeweils von 15:00 bis
                                                             18:00 Uhr:
Infostand auf dem Wochenmarkt zu                             • Freitag, 08. März 2019
                                                             • Donnerstag, 14. März 2019
Chancengleichheit und Gleichstellung                         • Freitag, 15. März 2019
Rund um den Internationalen Frauentag, der jedes Jahr am     • Freitag, 22. März 2019
8. März gefeiert wird, haben die Gleichstellungsbeauftrag-   Eine Anmeldung ist wegen jeweils begrenzter Teilnehmer-
ten des Landkreises Emmendingen (Yvonne Baum) und die        zahl zwingend erforderlich unter Telefon 07641 451 9110.
Woche 8
Mittwoch, 20. Februar 2019   MITTEILUNGSBLATT                    BIEDERBACH                                            9
                                                                IHK-BildungsZentrum
                                                                Südlicher Oberrhein

                                                               Seminar:
 Schulzentrum Oberes Elztal                                    Zeitmanagement und Selbstorganisation
                                                               Das IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein (Schnewlin-
                                                               straße 11-13) bietet am 28. März ein eintägiges Seminar
Einladung zum Tag der offenen Tür des                          „Zeitmanagement und Selbstorganisation“ an.
Schulzentrums Oberes Elztal                                    Die Seminarteilnehmer erhalten konkrete "Werkzeuge",
                                                               die helfen werden, durch konsequente Zeit- und Aktivitä-
Das Schulzentrum Oberes Elztal lädt zu einem Tag der offe-     tenplanung die knappste und wichtigste Ressource richtig
nen Tür für Eltern und Schüler*innen der jetzigen vierten      einzusetzen: Zeit! Aufgaben werden mit deutlich weniger
Klassen am Donnerstag, 21. Februar 2019 von 14.30 Uhr bis      Aufwand erledigt, es werden bessere Arbeitsergebnisse er-
17.00 Uhr ein. Start ist um 14.30 Uhr in der Turnhalle. An     zielt, die Arbeitsmotivation steigt, und es entsteht geringe-
diesem Tag können Sie sich zusammen mit Ihren Kindern in       rer Arbeits- und Leistungsdruck. Der Workshop gibt Hilfe-
den Schularten Werkreal- und Realschule umschauen. Ne-         stellung mit dem Ziel: Erledigen statt bearbeiten!
ben Unterrichtssequenzen können Sie sich auch in den un-       Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial
terschiedlichen Fachbereichen und Räumlichkeiten einen         gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein,
Eindruck verschaffen, um so einen Einblick in die Arbeit       0761/2026-0, e-Mail info@ihk-bz.de oder www.ihk-bz.de.
und die Angebote der jeweiligen Schulart zu bekommen.
Für unsere zukünftigen Fünftklässler*innen gibt es reich-
haltige Mitmach- und Kennenlern-Workshops.
Um 15.30 Uhr findet eine Schulleitungsinformation zu den
unterschiedlichen Schularten statt. Die Eltern haben die
Möglichkeit mit der Schulleitung und Lehrern ins Gespräch
zu kommen. Für kleine Erfrischungen wird gesorgt. Ein aus-
führliches Programm finden Sie auf unserer Homepage.           ZweiTälerSteig als Deutschlands schönster
Sie können Ihr Kind wie folgt bei uns anmelden:                Wanderweg 2019 nominiert
Mittwoch, 13. März 2019        08.00 – 12.00 Uhr
                               15.30 – 17.30 Uhr               Was für eine tolle Nachricht für das ZweiTälerLand (ZTL).
Donnerstag, 14. März 2019 08.00 – 12.00 Uhr                    Der ZweiTälerSteig wurde vom Wandermagazin für die
                                                               Auszeichnung „Deutschlands schönster Wanderweg 2019“
                               15.30 – 17.30 Uhr
                                                               nominiert. Nun kann das Publikum abstimmen.
Im Sekretariat bei Frau Wiese/Frau Wernet (Zimmer E119)
                                                               Die Fachzeitschrift „Wandermagazin“ kürt jährlich
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten, Tel.
                                                               „Deutschlands schönste Wanderwege“. Zur Abstimmung
07682 9082-10/-11.
                                                               stehen verschiedene Wanderwege in den Kategorien Rou-
Bitte bringen Sie zur Anmeldung einen Geburtsnachweis
                                                               ten (Weitwanderwege) und Touren (Tagestouren). Aus
(z. B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis) der Schülerin/
                                                               über 100 Bewerbungen haben es nun 13 Routen und 14
des Schülers sowie Blatt 4, 5 und 7 der Grundschulempfeh-
                                                               Touren auf die Nominiertenliste geschafft. Mit dabei ist der
lung (Anmeldung bei der weiterführenden Schule) mit.
                                                               ZweiTälerSteig in der Kategorie „Routen“. Der 106 Kilo-
Die Anmeldeformulare stehen auch auf unserer Home-
                                                               meter lange Qualitätswanderweg führt den Wanderer in
page zum Download bereit:
                                                               die schönsten und ursprünglichsten Winkel des Elz- und
http://www.schulzentrum-obereselztal.de.
                                                               Simonswäldertals. Auf insgesamt 5 Etappen zeigt er die
Meinrad Seebacher (Rektor)
                                                               vielseitigen Facetten der Region. Ob Felsen, Schluchten,
                                                               Wasserfälle und schmale Pfade auf den ersten drei Etap-
                                                               pen oder atemberaubende Weitblicke, bequeme Wege
                                                               und sanfte Anstiege – der ZweiTälerSteig bietet Abwechs-
                                                               lung pur.

 Gewerbe Akademie Freiburg

Büro glasklar organisiert
Mehr Überblick, mehr Zeit und mehr Transparenz am Ar-
beitsplatz sind erreichbar durch eine gute Organisation des
Raumes und des Arbeitsplatzes. Sinnvolle Möbel, keine Sta-
pel mehr auf Schreibtisch, Regalen und Ablagen und damit
jederzeit Zugriff zu allen Unterlagen in Sekundenschnelle.
Das sind einige der Attribute, die bei einem Kurs „Glaskla-
re Organisation im Büro“ am Mittwoch, 3. April von 8.30
bis 17 Uhr an der Gewerbe Akademie Freiburg aufgezeigt
werden. Aus Chaos entsteht Übersichtlichkeit, denn ein gut
organisiertes Büro ist die Kernzelle für effektives Arbeiten
und macht auch Eindruck bei den Kunden. In den Pausen          ZTL-Marketing Leiterin Laura Ambs freut sich sehr über
gibt es sogar eine Schnell-Beratung für die eigene Büro-       die Nominierung. Schon einige Male hoffte man nach dem
planung.                                                       Bewerbungsverfahren auf die Nominierung des ZweiTä-
Weitere Auskünfte und Beratung gibt es bei der Gewerbe         lerSteigs. In diesem Jahr endlich mit Erfolg. ZTL-Geschäfts-
Akademie unter Telefon 0761 15250-63 sowie unter               führerin Ulrike Weiß kann die Freude nur bestätigen. Die
www.gewerbeakademie.de.                                        Nominierung ist die Belohnung für die wertvolle ehren-
10                       MITTEILUNGSBLATT                        BIEDERBACH                                          Woche 8
                                                                                                   Mittwoch, 20. Februar 2019

amtliche Arbeit des Schwarzwaldvereins und allen Betei-
ligten. Nun hofft das ZTL-Team auf die Unterstützung der
Bevölkerung beim Abstimmen.
In der Kategorie „Routen“ ist der ZweiTälerSteig die einzi-
ge nominierte Route aus Baden-Württemberg. In der Ka-
tegorie „Touren“ sind sowohl der Kaiserstuhlpfad als auch
die Große Runde über die Teufelsmühle für Baden-Würt-           23.02.2019, 20.11 Uhr
temberg nominiert.                                              Biederbacher Fasnetobe der Ver-
Nun heißt es also: Abstimmen! Damit sich die Wählerinnen        einsgemeinschaft in der Schwarz-
und Wähler ein Bild von allen nominierten Wegen machen          waldhalle mit dem Motto "Die al-
können, wird jeder Weg im Wahlstudio unter www.wan-             ten Völker dieser Welt"; Einlass ab
dermagazin.de/wahlstudio vorgestellt. Die Abstimmung            18.30 Uhr
läuft bis zum 30.06.2019.
                                                                01.03.2019, 20.00 Uhr
                                                                Fasnetveranstaltung des Männer-
Ausgezeichnet!Gasthaus Hotel Rössle                             chors Elzach im Haus des Gastes
empfohlenes Weinhotel
Von der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
wurde ein neues Qualitätssiegel ins Leben gerufen – die
„empfohlenen Weinhotels Baden-Württemberg“. Häuser,
die mit diesem Siegel ausgezeichnet sind, erfüllen eine gan-    NATURPARK
ze Reihe von vorgegebenen Kriterien und werden somit den
besonderen Ansprüchen weininteressierter Gäste gerecht.
                                                                SÜDSCHWARZWALD
Das Gasthaus Hotel Rössle unter Manuel Häringer und
Team in Elzach hat das neu etablierte Qualitätssiegel
„Weinsüden-Hotel Baden-Württemberg“ nun verliehen              Der böse Wolf im Himmelbett
bekommen. Das Zertifikat wird durch die Tourismus Mar-         Erlebnisführung im Kelnhof-Museum zu
keting GmbH Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit
der Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) vergeben. Juli-           Bräunlingen mit Naturpark-Gästeführerin
an Semet, bei der STG verantwortlich für Weintourismus,        Elisabeth Reiner
überbrachte die von Minister Guido Wolf eigenhändig un-
terschriebene Urkunde. Als „Weinsüden-Hotel“ dürfen sich       Feldberg/Bräunlingen – Das Jahresprogramm 2019 der
die Hotels nennen, die eine Auswahl von strengen Kriteri-      Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald startet am
en erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel, einen Weinkenner im      15. März mit der beliebten Erlebnisführung „Der böse Wolf
Hotel zu haben oder Informationsmaterial über Weingüter        im Himmelbett“ im Kelnhof-Museum zu Bräunlingen, gelei-
und Weinveranstaltungen in der Region zur Verfügung zu         tet von Gästeführerin Elisabeth Reiner. Noch sind Plätze frei.
stellen. Das Besondere der Auszeichnung ist, dass nicht die    Die Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald bieten auch
Ausstattung des Hotels oder des Gasthofes, sondern die         in diesem Jahr zu festen Terminen Entdeckungstouren in
Nähe und der Bezug zu gutem, regionalen Wein im Vor-           Deutschlands größtem Naturpark an. Es geht um Burgfräu-
dergrund stehen. Die weininteressierten Gäste werden so-       lein, Waldbaden, Grenzsteine, Speck und vieles mehr. Zwi-
mit von regelmäßig stattfindenden Weinproben oder einer        schen März und November 2019 können Interessierte auf
umfangreichen Weinkarte im gebuchten Hotel oder zu-            14 Touren den Naturpark Südschwarzwald aus ganz neuen
mindest in unmittelbarer Nähe erwartet. Außerdem gibt es       Blickwinkeln entdecken.
mindestens einen Experten im Hotel, der sich mit regiona-
len Weinen und Weingütern in der Gegend auskennt und           Los geht es am Freitag, 15. März 2019, mit der Erlebnisfüh-
Empfehlungen geben kann. Durch die Auszeichnung kön-           rung „Der böse Wolf im Himmelbett“ im Kelnhof-Museum
nen Hotels mit einem Bezug zum Wein besser von potenti-        zu Bräunlingen mit Gästeführerin Elisabeth Reiner. Start ist
ellen Gästen gefunden und somit der Weintourismus in der       19.30 Uhr. Die Führung kostet 7,50 Euro pro Person und
Region gestärkt werden. „In einer renommierten Weinre-         dauert 1,5 Stunden. Auf die Teilnehmenden wartet ein ver-
gion wie dem Breisgau lassen sich Genuss und Tourismus         gnüglicher Gang rund um Märchen, Sagen und Legenden,
ideal verbinden“, kommentiert ZTL-Geschäftsführerin Ulri-      bei dem es zwischendurch auch ein wenig schaurig werden
ke Weiß, die Zertifizierung. Die Angebote vom Rössle in        darf. Solcherlei Erzählungen haben nicht nur einen unbe-
Elzach rund um das Thema Wein finden Sie unter:                stritten hohen Unterhaltungswert, sondern sind auch eine
www.roessleelzach.de sowie Informationen zu den Wein-          reiche Quelle für die Kulturgeschichte. Die Führung wird
süden-Hotels: www.weinsueden.de                                mit einer Kostprobe aus „Rotkäppchens Korb“ abgerun-
                                                               det. Das Kelnhof-Museum befindet sich in der Zwingelgas-
                                                               se 1 in 78199 Bräunlingen.
                                                               Die Anmeldung zur Führung am 15. März 2019 erfolgt bei
                                                               der VHS Hochschwarzwald unter Telefon 07651 1363.
                                                               Der Naturpark Südschwarzwald feiert 2019 sein 20-jähriges
                                                               Bestehen und freut sich, dieses Jahresprogramm zusam-
                                                               men mit den Gästeführern als „Botschafter“ der Region
                                                               sowie der VHS Hochschwarzwald als Ausbildungsstelle he-
                                                               rauszugeben.
                                                               Das Jahresprogramm 2019, weitere Führungsangebote so-
                                                               wie Informationen zur Weiterbildung zum Gästeführer und
                                                               zum „Verein der Gästeführer im Naturpark Südschwarz-
                                                               wald“ finden sich unter www.naturpark-gaestefuehrer.de.
                                                               Das Jahresprogramm 2019 kann auch in der Geschäftsstelle
                                                               des Naturparks (Tel. 07676 9336-10, E-Mail info@naturpark-
Foto: © ZweiTälerLand Tourismus v.l.n.r.: Niklas Köppinger     suedschwarzwald.de) gegen Porto angefordert werden.
(Rössle), Simon Löhrer. (Rössle), Ulrike Weiß (ZTL), Manuel    Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes Ba-
                     Häringer (Rössle), Julian Semet (STG)     den-Württembergs und der Lotterie Glücksspirale.
Woche 8
Mittwoch, 20. Februar 2019   MITTEILUNGSBLATT                  BIEDERBACH                                         11
                                                              Kirchengemeinde St. Nikolaus
                                                              Elzach
                                                             SA- 23.02.2019   19.00 Uhr   Vorabendmesse
Kapelle St. Martin, Biederbach-Dorf                          SO- 24.02.2019   10.30 Uhr   Eucharistiefeier
                                                             SA-02.03.2019    19.00 Uhr   Vorabendmesse
Donnerstag, 07.03.2019                                       SO-03.03.2019    09.30 Uhr   Eucharistiefeier, der etwas
18:30 Uhr   Rosenkranzgebet                                                               andere Gottesdienst
19:00 Uhr   Eucharistiefeier                                 Aschermittwoch,
                                                             06.03.2019    19.00 Uhr      Eucharistiefeier mit Erteilung
Neue Sekretärinnen in den Pfarrbüros                                                      des Aschenkreuzes
Elzach und Oberwinden
Seit 01. Februar arbeitet im Pfarrbüro Elzach Frau Katja
Winterer als Pfarrsekretärin. Im Pfarrbüro Oberwinden hat
Frau Elvira Bartholomä ihren Dienst begonnen. Aufgrund
dessen gibt es auch in den einzelnen Pfarrbüros neue Öff-    Sonntag, 24.02.19
nungszeiten:                                                 09.00        Oberprechtal Gottesdienst
Ab sofort ist das Pfarrbüro Oberwinden montags und don-      Sonntag, 24.02.19
nerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs von       10.15        Elzach Gottesdienst mit Taufe
                                                             Dienstag, 26.02.19
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet,
                                                             15.30        Elzach Gottesdienst Altenheim St. Elisabeth
Ab 01. März sind die Öffnungszeiten im Pfarrbüro Elzach      Sonntag, 03.03.19
mittwochs bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, diens-   10.15        Oberprechtal gemeinsam Gottesdienst
tags und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr.                         mit Abendmahl
Wir wünschen den beiden Sekretärinnen viel Freude bei ih-    Dienstag, 05.03.19
rer Arbeit und ein gutes Miteinander.                        15.30        Oberprechtal Bibelstunde

                                                             Weltgebetstag -
                                                             wir sind eingeladen zum großen Fest
                                                             Freitag, 08.03.19
SA- 23.02.2019                                               15.00 Uhr     Ökumenischer Gottesdienst, Kirchkaffee,
19.00 Uhr    Vorabendmesse                                                 Elzach, evang. Johanneskirche, Zollstockstr. 6
                                                                           und um
02./03.03.2019 Keine Gottesdienste                           19.00 Uhr     katholische Kirche St. Stephan Oberwinden,
                                                                           Kirchberg

                                                             Einladung zur Generalversammlung
                                                             Der Musikverein Trachtenkapelle Biederbach e. V., sowie die
                                                             Bläserjugend des Musikvereins und der Förderverein lädt alle
                                                             passiven Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins recht
                                                             herzlich zu seiner diesjährigen Generalversammlung ein.
                                                             Sie findet am Samstag, den 16.03.2019 um 20:00 Uhr im
                                                             Gasthaus „Deutscher Hof“ statt. Bereits um 19:00 Uhr hält
                                                             die „Bläserjugend im Musikverein Trachtenkapelle Bieder-
                                                             bach e.V.“ ihre Generalversammlung ab. Um 19:30 Uhr
                                                             startet die Versammlung des „Fördervereins zur musikali-
                                                             schen Jugendarbeit Biederbach e.V.“.
                                                             Tagsesordnung der Bläserjugend
                                                             1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
                                                             2. Geschäftsbericht
                                                             3. Kassenbericht mit Stellungnahme der Kassenprüfer
                                                             4. Wahl der Kassenprüfer
                                                             5. Entlastung des Gesamtvorstandes
                                                             6. Neuwahlen
                                                             7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
                                                             Tagesordnung des Förderverein zur musikalischen Jugend-
                                                             arbeit Biederbach
                                                             1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden
                                                             2. Geschäftsbericht
                                                             3. Kassenbericht mit Stellungnahme des Kassenprüfers
12                       MITTEILUNGSBLATT                        BIEDERBACH                                         Woche 8
                                                                                                  Mittwoch, 20. Februar 2019

4. Wahl eines neuen Kassenprüfers                              Altenwerk Elzach-Biederbach
5. Entlastung des Gesamtvorstandes
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge                          Herzliche Einladung an alle, die gerne einen bunten, när-
                                                               rischen Nachmittag mit uns erleben. Am Samstag, den 23.
Tagesordnung des Musikvereins Trachtenkapelle                  Februar ist es soweit. Wir treffen uns und beginnen um
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden Repräsentation             14:00 Uhr im Pfarrzentrum. Die Verantwortlichen haben
2. Totenehrung                                                 ein buntes, abwechslungsreiches Programm zusammenge-
3. Geschäftsbericht                                            stellt. Auch das Singen und das Schwätzen kommen nicht
4. Kassenbericht mit Stellungnahme der Kassenprüfer            zu kurz. Lassen Sie sich überraschen, auch für Essen und
5. Bericht des Vorsitzenden Repräsentation                     Trinken ist gesorgt. Wenn Sie mehr Infos brauchen: Telefon
6. Wahl der Kassenprüfer                                       8624
7. Entlastung des Gesamtvorstandes
8. Referat des Dirigenten
9. Ehrungen
10. Neuwahlen                                                                         Trotz Sehbehinderung
11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge                                                selbstständig bleiben.
Anträge und Anregungen, über welche die Mitgliederver-
sammlung beschließen muss, sind spätestens 4 Tage vor                                  Meine Familie und ich.
der Versammlung dem Vorsitzenden Repräsentationdes                                     Einladung zum Offenen Treffen der
Musikvereins Stephan Schätzle, bzw. dem 1. Vorsitzenden                                ABSH e.V. Regionalgruppe Baden in
der Bläserjugend, Maximilian Brugger, bzw. der 1. Vorsit-                              Bad Säckingen, St. Marienhaus
zenden des Fördervereins, Katja Ruf schriftlich mitzuteilen.   Das Augenlicht nimmt ab, etliche Aktivitäten kommen
Es freut uns sehr, wenn Sie durch Ihren Besuch Ihr Interesse   nicht mehr in Frage, die Mobilität ist eingeschränkt.
am Vereinsgeschehen zeigen.                                    Es gibt aber immer noch genug zu tun - auch wenn man
Mit freundlichen Musikergrüßen                                 schlechter sehen kann und alles etwas langsamer geht. Oft
Musikverein TrachtenkapelleBiederbach e.V                      fehlt es einfach nur an Informationen, an Rat und Unter-
Stephan Schätzle Vorsitzender Repräsentation                   stützung von Menschen, die wissen worum es geht. Man
                                                               muss nicht gleich seine gewohnten und geliebten vier Wän-
                                                               de verlassen. Menschen, die sich gegenseitig unterstützen,
                                                               Tipps und Tricks parat haben, technische Hilfsmittel seit
                                                               Jahren selbst benutzen und gemeinsam wieder Freude am
                                                               Leben haben gilt es zu treffen. Der erste Schritt in Richtung
                                                               “Hilfe annehmen“ und Kontakt mit anderen Betroffenen
                                                               aufnehmen ist der schwerste. Diesen Schritt können Sie wa-
Jagdgenossenschaft Prechtal                                    gen, indem Sie zu unserem Offenen Treffen kommen am
Bekanntmachung an alle Jagdgenossen!                           Samstag, den 23.02.2019 um 14 Uhr im St. Marienhaus in
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung der             Bad Säckingen.
Jagdgenossenschaft Prechtal am 31.01.2019 wurde mit ei-        Zudem setzen wir uns mit Fragen auseinander, wie eine
ner Enthaltung folgender Beschluss gefasst: Im Geschäfts-      einfache oder hochgradige Seheinschränkung oder gar
jahr 2019 wird ein Drittel des Reinertrages einbehalten und    Erblindung ein Familienleben verändert oder verändern
nicht ausbezahlt. Damit wird der Einsatz unserer Pflegema-     kann. Hier steht der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt.
schine (Wiesenengel) mit 50 % bezuschusst. Eine Maschi-        Berichten Sie von sich, hören Sie anderen zu.
nenstunde kostet somit einschließlich Traktor und Fahrer       Die Einladung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger
45,00 Euro. Die Kosten je ha belaufen sich auf 90,00 Euro      aus den Landkreisen Lörrach, Waldshut, Konstanz, Breis-
und bei gleichzeitiger Nachsaat auf ca. 140,00 Euro/ha.        gau-Hochschwarzwald, Emmendingen und natürlich an
Somit sind wir den Jägern entgegengekommen und hoffen          alle Mitglieder der ABSH e.V.
bei der Beseitigung von größeren Wildschweinschäden auf        Um planen zu können, würde ich mich freuen, wenn Sie
eine bessere Akzeptanz unserer Pflegemaschine.                 sich bei mir anmelden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.                                   Vielen Dank. Es freut sich auf reges Interesse
Richard Läufer - Jagdvorstand                                  Ihre Arzner Elke - Gesundheitspädagogin
                                                               Tel: 07763/3492, E-Mail: e.arzner@abs-hilfe.de
Forstbetriebsgemeinschaft Prechtal
Am Donnerstag, den 21.02.2019 um 20.00 Uhr lädt die
Forstbetriebsgemeinschaft Prechtal zur jährlichen Mitglie-
derversammlung in das Gasthaus Adler-Pelzmühle in Bie-
derbach.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden                            Wir bitten zu beachten,
2. Totenehrung                                                 dass die Elzacher Fund-
3. Geschäfts- u. Kassenbericht                                 grube über die närrischen
4. Bericht der Kassenprüfer                                    Tage geschlossen bleibt.
5. Entlastung des Geschäftsführers                             Wir haben letztmals vor
6. Bericht über Wegunterhaltungsmaßnahmen                      der Fasnet am Montag, den
7. Aussprache über eventuelle Maschinenanschaffungen           25.02.2019 geöffnet und
8. Vortrag über Rettungspunkte und Sicherheit im Forst         sind wieder zurück ab Frei-
9. Wünsche, Anträge und Verschiedenes                          tag, den 08.03.2019.
Hierzu möchte ich alle Mitglieder, Freunde und Interessen-     Nach wie vor freuen wir uns
ten herzlich einladen.                                         über eine sehr große Spen-
Sehr freuen würden wir uns über die Teilnahme von Hof-         denbereitschaft aus der Bevölkerung. Bitte bringen Sie uns
nachfolgern und jungen Leuten mit Interesse an der Forst-      Ihre Kleidungs- und Schuhspenden in sauberem Zustand,
u. Landwirtschaft.                                             so dass wir diese an unsere Kunden weitergeben können.
Christoph Läufer                                               Ihnen Allen wüschen wir eine glückselige Fasnet
Vorsitzender                                                   Das Team der Elzacher Fundgrube
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