Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform - Für eine zukunftsfähige umweltorientierte Finanzpolitik
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Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform Für eine zukunftsfähige umweltorientierte Finanzpolitik Die Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (VÖW) e.V. dankt für die Entwicklung, Mitar- beit und Unterstützung: Prof. Dr. Wolf D. Beger, Uwe Büssgen, Peter Duhr, Carl Ulrich Gminder, Patrick Graichen, Kathrin Klaffke, Simone Maier, Mario Meinecke, Bettina Meyer, Jan Nill, Mark Jaap Piecha, Prof. Dr. Stefan Schaltegger, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Kai Schlegelmilch, Malte Schophaus, Prof. Dr. Reinhard Pfriem, Georg Riegel, Thorsten Vogt, Annette Volkens, Dietrich Weber Berlin, im Oktober 1999
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform Zusammenfassung Die Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (VÖW) e.V. begrüßt den Einstieg in die Ökologische Steuerreform. Diese stellt ein zentrales Element auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft dar. Bei allem notwendigen Pragmatismus zur Umsetzung dieser Vision besteht jedoch bei der Ausgestaltung der derzeit geplanten zweiten und dritten Stufe dringender Reformbedarf. Zentrale Kriterien sind hier die Langfristigkeit, die ökologische Wirksamkeit, die soziale Ausgewogenheit und die psychologische Schlüsselwirkung der Ökologischen Steuerreform. • Die Laufzeit über die Legislaturperiode hinaus ist zwar ein positives Signal, aber geht im Sinne einer langfristigen Kalkulierbarkeit noch nicht weit genug. Auch ist die Dynamik der Steuersätze unzureichend. Insbesondere die Herausnahme von Heizöl und Gas von weiteren Erhöhungen sowie die komplette Ausnahme von Kohle ist im Sinne der Signalwirkung kontraproduktiv. • Durch die nur partiell erfolgte Erhöhung der Steuersätze ist auch das Volumen der kommenden Stufen relativ gering. Insgesamt ist damit die ökologische Wirksamkeit der Reform stark gefährdet, z.B. kann das CO2- Minderungsziel von 25% bis 2005 so vermutlich nicht erreicht werden. Mit der ökologischen Wirksamkeit steht und fällt aber auch die psychologische Schlüsselwirkung, da diese von einer belegbaren Positivwirkung abhängt. • Es ist notwendig, in die kommenden Stufen der Reform einen sozialen Ausgleich für Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Studierende, Rentner und sozial schwache Personengruppen, die keine Transferleistungen erhalten, zu integrieren, da diese nicht von den sinkenden Lohnnebenkosten profitieren. • Die Ausnahmeregelungen für die Wirtschaft müssen langfristig und kalkulierbar nach und nach abgebaut werden, um auch hier den ökologischen Strukturwandel zu fördern. Kurzfristig sollten die entlasteten Sektoren zumindest zu ökologischen Ersatzmaßnahmen wie Energieaudits o.ä. verpflichtet werden. Schließlich gilt: eine umfassende Ökologische Steuerreform ist mehr als die aufkommensneutrale Einführung einer Energiesteuer. Sie sollte langfristig auch noch weitere Steuern und Abgaben erfassen und auf einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umbau der Gesellschaft hinwirken. Auch darf der Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen als zweite Seite der Medaille nicht vergessen werden. Zur Diskussion und institutionellen Absicherung der weiteren notwendigen Schritte sollte daher ein Beratungsgemium oder auch Nachhaltigkeitsrat unter Einbeziehung aller relevanten Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft geschaffen werden. 2
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform 1. Hintergrund und Beurteilungskriterien Trotz aller bisherigen Erfolge der Umweltpolitik gilt: Wir wirtschaften noch immer auf Kosten der Natur und der kommenden Generationen. Die Umweltbelastung geht über das langfristig verträgliche Maß hinaus, wie das Beispiel der Klimaerwärmung eindrücklich vor Augen führt. Damit gilt jedoch: Noch sind wir weit entfernt vom Ziel einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development), d.h. von der Möglichkeit, die Bedürfnisse der heutigen Generation so zu befriedigen, dass auch zukünftige Generationen in der Lage sind, ihre Bedürfnisse zu erfüllen (Brundtland-Kommission 1987). Wie kann es gelingen einer nachhaltigen Entwicklung näher zu kommen? Zum einen geht es darum, über die grobe Zielrichtung weitgehend Einigkeit zu erlangen, damit die gesellschaftlichen Kräfte gebündelt werden und ein zielgerichteter gesellschaftlicher Suchprozeß nach den besten Lösungen auf diesem Weg stattfinden kann. Mit dem noch von der alten Bundesregierung beschlossenen und von der rot-grünen Koalition bestätigtem Ziel einer Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes um 25 Prozent bis 2005 liegt zumindest ein solches Rahmenziel vor. Zum anderen geht es darum, politische Strategien zu entwickeln, um die gesetzten umweltpolitischen Ziele, über die im Grundsatz ja auch weitgehend Konsens besteht, zu erreichen. Nötig hierzu sind ein ökologischer Strukturwandel der Wirtschaft und Verhaltensänderungen in der Gesellschaft; also ein Prozeß, für den sich die Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (VÖW) e.V. und ihre Mitglieder bereits seit der Gründung im Jahr 1985 an verschiedensten Stellen in der Gesellschaft einsetzen. Eine zentrale Strategie dabei ist die Ökologische Steuerreform. Vereinfacht ausgedrückt: "die Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen", damit sich alle gesellschaftlichen Akteure in ihren Handlungen an den realen Knappheiten der Ressourcen, aber auch der begrenzten Aufnahmekapazität der Umwelt orientieren können. Hier liegt die ökonomische Ratio der Ökologischen Steuerreform. Zwar ist dies grundsätzlich auch durch andere umweltpolitische Instrumente erreichbar; die Ökologische Steuerreform ist jedoch das marktorientierte und damit kosteneffiziente Instrument, das die breiteste Akzeptanz genießt. "Umweltverbrauch belasten, Arbeit entlasten" ist eine weitere Botschaft, die bereits seit 20 Jahren mit der Ökologischen Steuerreform verknüpft wird und inzwischen zunehmend Akzeptanz gefunden hat. Dennoch erwies und erweist sich die Verwirklichung dieser Strategie als ein mühsamer Prozeß. Seit dem 1. April 1999 hat Deutschland den Einstieg in die Ökologische Steuerreform vollzogen. Fast zehn Jahre nachdem einige skandinavische Länder als Pioniere den Energieverbrauch und/oder die Kohlendioxidemissionen steuerlich belastet haben, hat die neue Bundesregierung damit begonnen, Kraftstoffe, Strom sowie Heizöl und Gas schrittweise zu verteuern und zeitgleich die Beiträge zur Rentenversicherung zu senken. Dies ist nicht zuletzt auch ein Erfolg der ökologischen Wirtschaftsforschung der letzten 20 Jahre und wird von der VÖW daher ausdrücklich begrüßt. Dennoch steckt auch hier der Teufel im Detail und längst nicht alles, was derzeit im politischen Alltagsgeschäft verwirklicht wird, entspricht dem, was im Sinne einer nachhaltigen Wirkung wünschenswert wäre. Es ist daher gerade angesichts der derzeit stattfindenden Diskussion um die nächsten Stufen der Ökologischen Steuerreform an der Zeit, das Erreichte kritisch zu prüfen und dafür einzutreten, dass in der von Kurzfristigkeit und Pragmatismus geprägten Tagespolitik die großen Linien nicht verloren gehen. Dabei schlägt die VÖW als Diskussionsgrundlage ein übergreifendes Prozesskriterium und vier inhaltliche Kriterien vor: 3
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform 1.1 Vision und Pragmatismus. Dieses Spannungsfeld muß bewußt ausgehalten und produktiv gehandhabt werden. Ökologischer Strukturwandel, wie er durch die Ökologische Steuerreform ausgelöst werden soll, ist ein anspruchsvolles Programm. Bestehende Strukturen und Gewohnheiten müssen verändert werden, der Kapitalbestand bzw. Investitionen werden in Teilen neu bewertet oder erweisen sich als obsolet. Ein solcher Prozeß bringt neben Gewinnern zunächst auch Verlierer mit sich bzw. erzeugt in der Dynamik ungleich verteilten Anpassungsbedarf. Hieraus erwächst potenzieller Widerstand, der im Laufe des Reformprozesses überwunden werden muß. Dies erfordert in der Umsetzungspraxis Kompromisse und Pragmatismus. Die Akzeptanz von Kompromissen stößt jedoch spätestens dann an Grenzen, wenn dadurch die Vision verlustig zu gehen droht oder sie gar in ihr Gegenteil verkehrt wird. Wo diese Gefahr besteht, gilt es entschieden gegenzusteuern. 1.2 Langfristigkeit. Die heutigen Umweltprobleme sind nicht mit Kurzfriststrategien zu beheben, sondern erfordern kontinuierliche Innovationen in die richtige Richtung. Eine Ökologische Steuerreform zielt darauf ab, langfristig und dauerhaft Signale zur Produktions- und Verhaltensänderung zu setzen, um so einen ökologischen Strukturwandel attraktiv und unumkehrbar zu machen. Dazu muss die Veränderung der relativen Preise stetig und zumindest grob vorhersehbar sein. Pragmatisch können dann bei der Höhe der Steuersätze Kompromisse gemacht werden, um ökonomische und soziale Härten des Übergangs abzumildern. Dies stößt jedoch dort an Grenzen, wo die Preissignale zu schwach sind, um dauerhafte Veränderungen hervorzurufen. Nur solche Veränderungen sind jedoch -pragmatisch gedacht - eine faktische Garantie für die formal im demokratischen Prozess schwer zu garantierende Unumkehrbarkeit der Reform. 1.3 Ökologische Wirksamkeit. Eine Ökologische Steuerreform dient primär ökologischen Zielen und muß sich hinsichtlich ihres Erfolgs daher auch an diesen, d.h. an der Verringerung der Umweltbelastung, messen lassen. Sie muss daher mit ökologischen Zielsetzungen einhergehen. Pragmatisch können bei der Schnelligkeit, mit der diese Ziele erreicht werden, gewisse Abstriche akzeptiert werden, sofern dies zur Durchsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit der Reform beiträgt. Wenn jedoch ökologische Erfolge als Ziele in den Hintergrund treten oder ganz ausbleiben, ist das Gelingen der Ökologischen Steuerreform in Gefahr, zumal dies die langfristige Akzeptanz bei den Steuerzahlern gefährdet. 1.4 Soziale Ausgewogenheit. Nachhaltigkeit beinhaltet auch eine Gerechtigkeitskomponente. Das Ziel intergenerationeller Chancengleichheit ist jedoch ohne intragenerationale Gerechtigkeit nur schwer zu legitimieren. Eine Ökologische Steuerreform muss daher in der Summe ihrer Be- und Entlastungen sozial ausgewogen gestaltet werden. Pragmatisch können kleine Ungleichbelastungen akzeptiert werden und sind in der Wirkung angesichts der individuellen Beeinflussbarkeit der Steuerlast auch ein Stück weit unvermeidbar. Der Pragmatismus stößt jedoch spätestens dann an seine Grenzen, wenn insbesondere sozial schwache Bevölkerungsgruppen den Belastungen kaum ausweichen können und diesen keine entsprechende Entlastung an anderer Stelle gegenübersteht. Hier ist durch geeignete Steuerungsmaßnahmen ein sozialer Ausgleich zu schaffen. Soziale Unausgewogenheit gefährdet darüber hinaus die langfristige Akzeptanz und Durchhaltbarkeit einer Ökologischen Steuerreform. 1.5 Psychologische Schlüsselwirkung. Eine Ökologische Steuerreform intendiert ein Bewusstmachen ökologischer Knappheiten und setzt darauf, daß die Wahrnehmung dieses Signals bei Wirtschaft und Verbrauchern Verhaltensänderungen bewirkt. Sie kann nur dann Erfolg haben, wenn dies von den Empfängern des Signals auch so verstanden und akzeptiert wird bzw. werden kann. Dies stellt neben der Notwendigkeit der Gestaltung und Förderung des öffentlichen Diskurses erhebliche Anforderung an die Begründung und Vermittlung einer Ökologischen Steuerreform, damit nicht das Signal Steuererhöhung das Lenkungssignal überwiegt. Vor diesem Hintergrund wird die Strategie der Bundesregierung nachfolgend bewertet. 2. Forderungen an eine nachhaltige Steuerpolitik Auf dem bisher erfolgten ersten Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Steuer- und Abgabenpolitik mit “ökologisch wahren Preisen” darf sich weder die ökologische Wirtschaftsforschung noch die Politik ausruhen. Die Ökologische Steuerreform muss konsequent und glaubwürdig fortgeführt werden. Trotz der vorhandenen positiven Ansätze kritisiert die VÖW die Ausgestaltung der ersten Stufe sowie besonders die von der Bundesregierung Ende August in Gesetzesform verabschiedeten weiteren Stufen der Ökologischen Steuerreform als unsystematisch und nicht ausreichend. In den folgenden Punkten besteht erheblicher Reformbedarf: 2.1 Systematik der Energiebesteuerung Am 25. August hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf mit vier weitere Stufen der Ökologischen Steuerreform für die Jahre 2000 bis 2003 beschlossen, in denen die Energiesteuern auf Kraftstoffe jährlich um 6 Pf/Liter und auf Strom um 0,5 Pf/kWh ansteigen sollen. Im Gegenzug versprechen Finanz- und Arbeitsminister eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um einen weiteren Beitragspunkt, jeweils paritätisch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit bleiben die Folgeschritte ab 2000 deutlich hinter dem 1999 getätigten ersten Schritt zurück. Wird 1999 mit einem jährlichen Steueraufkommen von knapp 12 Mrd. DM aus der Energiebesteuerung gerechnet, mit dem der Beitragssatz zur Rentenversicherung zum 1. April 1999 um 0,8 Prozentpunkte gesenkt werden konnte, so wird von 4
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform 2000 bis 2003 mit den von der Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen Energiesteuern auf Kraftstoffe und Strom insgesamt nur ein Aufkommen von etwa 20 Mrd. DM erzielt, mit dem sich die Rentenversicherung insgesamt lediglich um einen weiteren Prozentpunkt senken lässt. Die Bundesregierung verfehlt damit das von den Koalitionsparteien 1998 im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel einer 2,4-prozentigen Senkung der Sozialversicherungsbeiträge deutlich. Vor allem wird jedoch durch die entsprechend geringer ausfallende Energiebesteuerung die ökologische Wirksamkeit weit hinter den gesteckten Erwartungen zurückbleiben. Hauptkritikpunkt ist nicht primär die Höhe der anvisierten Steuersätze für Strom und Kraftstoffe, sondern das Aussparen weiterer Steuererhöhungen bei Heizöl und Erdgas, die noch in der ersten Stufe mit in die Energiebesteuerung einbezogen waren, sowie bei Kohle und Kernbrennstoffen, die bisher nicht mit einer Energiesteuer belegt sind. Die Bundesregierung scheint mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf für die weiteren Stufen der Ökologischen Steuerreform eher “den Weg des geringsten Widerstandes” zu gehen als eine systematische und konsistente Fortführung der Ökologischen Steuerreform zu betreiben. Die VÖW fordert schon für die zweite Stufe eine Abkehr von der vorgesehenen selektiven Erhöhung der Steuersätze einzelner Energieträger. Die Bundesregierung sollte zu einer systematischen Energiebesteuerung übergehen, die neben Kraftstoffen und Strom auch Heizöl, Erdgas, Kohle und Kernbrennstoffe erfasst. In diese Kritik wird auch bereits die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform einbezogen, weil hier der Weg willkürlicher Steuersätze für die Sekundärenergieträger Kraftstoff, Heizöl, Erdgas und Strom gewählt wurde. Für alle Stufen gilt jedoch: ökologisch sinnvoller und gerechter wäre eine Primärenergiebesteuerung mit prozentual gleicher Anhebung der Steuern für alle Energieträger, wobei eine ökologisch motivierte höhere Besteuerung für einzelne Energieträger (z.B. Kraftstoffe) möglich bleiben sollte. Hierbei muss jedoch der jetzige Kompromiss akzeptiert werden, solange kein EU-rechtlich und administrativ einwandfreies Umsetzungsverfahren gefunden ist. Darüber hinaus kann die Einführung einer CO2-Komponente in der Energiebesteuerung mittelfristig sinnvoll und wünschenswert sein, um die Besteuerung der einzelnen Energieträger stärker an ihrer Klimaschädlichkeit ausrichten zu können. 2.2 Stetigkeit, Langfristigkeit und Planbarkeit Die VÖW begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag für vier weitere Stufen der Ökologischen Steuerreform den Wahlzyklus durchbricht und so einen entscheidenden Schritt in Richtung Langfristigkeit des Reformprojektes Ökologische Steuerreform macht. Stetigkeit und Planbarkeit sind von zentraler Bedeutung und daher als wichtiger anzusehen als die exakte Höhe der in Zukunft festgelegten Energiesteuersätze. Allerdings wird diese Signalwirkung durch die Selektivität der weiteren Stufen beschädigt. Da zudem der Zeitraum bis 2003 nicht ausreichend ist, um die Energiepreise den “ökologisch wahren Preisen” anzunähern und zumindest ansatzweise die externen Kosten zu internalisieren, wird die Bundesregierung aufgefordert, noch vor Verabschiedung der nächsten Stufen der Ökologischen Steuerreform im Herbst 1999 konkrete Aussagen über eine langfristige Fortführung der Ökologischen Steuerreform nach 2003 in allen ihren Komponenten zu machen. Dabei sollte sowohl durch den Pfad der Energiesteuererhöhungen als auch durch die Höhe der Sätze eine umweltpolitische Motivation deutlich werden. Die derzeit vorgesehene Erhöhung der Stromsteuer von 2 auf 4 Pf/kWh wird durch die Liberalisierung der Energiemärkte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer Erhöhung, sondern lediglich zu einer abgeschwächten Senkung der Strompreise führen. Die ökologische Anreizwirkung wird zumindest in diesem Bereich in den nächsten Jahren trotz Stromsteuer eher negativ als positiv sein. Um umweltpolitisch wirksam sein zu können, sollten zumindest die Grundzüge der Energiebesteuerung bereits heute für die nächsten zehn bis 20 Jahre festgeschrieben werden. Eine derartige Aussage ist für die Planbarkeit von Investitions- und Konsumentscheidungen der Bürger und Unternehmen von zentraler Bedeutung, da insbesondere im Unternehmenssektor Investitionen mit Amortisationszyklen teilweise mehr als zehn Jahren getätigt werden. Bei zu kurzfristig angekündigten weiteren Stufen der Ökologischen Steuerreform besteht entweder durch kurzfristige Anpassungen an die neuen ökologischen Rahmenbedingungen die Gefahr der Vernichtung volkswirtschaftlichen Kapitals in Milliardenhöhe oder kann - genau entgegengesetzt - durch eine ausbleibende Umsteuerung auf Grund fehlender Planbarkeit ein Ausbleiben des Umwelteffektes eintreten. Darüber hinaus ist das Reformprojekt Ökologische Steuerreform, da es bei langsam aber stetig ansteigenden Energiesteuern seine ökologische Wirkung erst mittel- und langfristig erzielt, bei zu kurzen Laufzeiten der ständigen kurzfristigen Pragmatik der Tagespolitik ausgeliefert. 2.3 Aufkommensneutralität und Verwendung des Steueraufkommens Die von der Bundesregierung derzeit verfolgte Koppelung der Energiebesteuerung auf der einen und der Senkung der Beitragssätze der Rentenversicherung auf der anderen Seite wird von vielen Seiten sehr kritisch gesehen, ist aber aus pragmatischer Sicht nachvollziehbar. Diese Koppelung und die strikte Aufkommensneutralität wurden gewählt, um die Ökologische Steuerreform in Politik und Gesellschaft mehrheitsfähig zu machen, was zumindest für den Einstieg weitgehend gelungen ist. Dies ist aus ökologischer Sicht soweit nicht zu beanstanden, wie das umweltpolitische Ziel “Energieeinsparung und Reduktion der CO2-Emissionen” mindestens gleichberechtigt neben dem Ziel der Entlastung der Sozialversicherung rangiert. Umweltpolitisch nicht mehr hinnehmbar wäre allerdings eine Situation, in der die ökologische Vision verloren ginge und die Ökologische Steuerreform zu einer Art “Sozialversicherungsfinanzierungssteuer” degradiert würde. Solchen Tendenzen, die vereinzelt von Mitgliedern der Bundesregierung vertreten werden, z.B. durch die dauerhafte Nutzung der Energiesteuer- 5
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform einnahmen zur Finanzierung einer Grundrente, muss daher entschieden entgegengetreten werden. Denn wenn der Fokus stärker auf die Erzielung von Einnahmen für die Rentenversicherung als auf die ökologische Wirkung der Ökologischen Steuerreform gelegt wird, wirkt dies auch im Sinne der psychologischen Schlüsselwirkung zur Ressourcenschonung kontraproduktiv. Da ein abruptes Abrücken von der für die erste Stufe gewählten Kompensation der Energiesteuereinnahmen durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge der Akzeptanz der Ökologischen Steuerreform in der Bevölkerung und Wirtschaft eher schadet als nutzt, erscheint es aus pragmatischen Gründen akzeptabel, diesen Weg für die nächsten Stufen bis 2003 weiterzuverfolgen. Allerdings sollte die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge offensiv mit einem Abbau bzw. der Steuerfinanzierung vormaliger “versicherungsfremder Leistungen” der verschiedenen Sozialversicherungsträger verbunden werden. So können mit der Ökologischen Steuerreform zusätzliche Verzerrungen im derzeitigen Steuer- und Abgabensystem abgebaut werden. Mittelfristig muss jedoch eine gesellschaftliche Diskussion darüber angestoßen werden, wofür die Einnahmen aus der Ökologischen Steuerreform verwendet werden sollen, wenn sämtliche versicherungsfremden Leistungen in der Sozialversicherung auf die Allgemeinheit der Steuerzahler überwälzt worden sind. In diesem Zusammenhang muss auch die bisher ebenfalls pragmatisch zur Durchsetzung des Projekts als notwendig erachtete aufkommensneutrale Rückerstattung der Energiesteuereinnahmen an Wirtschaft und Verbraucher erneut ins Gespräch gebracht werden. Als weitere Möglichkeit wäre der Abbau bzw. die Rückführung ökologisch und/oder arbeitsmarktpolitisch besonders kontraproduktiver Steuern und Abgaben zu nennen. Auch muss der Politik die Möglichkeit offen gehalten bleiben, die ökologische Wirksamkeit durch eine gezielte Finanzierung von Projekten zur Energie- und Verkehrswende zu verbessern, wenn die ökologischen Ziele verfehlt werden sollten. Denn aufgrund der inelastischen Nachfrage bzw. fehlender Alternativen ist in den genannten Bereichen die preisliche Lenkungswirkung eingeschränkt. Als bereits festgelegtes Ziel ist etwa die im Rahmen der UN-Klimakonferenzen von Berlin und Kyoto beschlossene Reduktion der CO2-Emissionen um 25% zwischen 1990 und 2005 zu nennen. 2.4 Verteilungswirkungen Die Ökologische Steuerreform hat in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verschiedene negative Verteilungswirkungen. Durch die Sonderregelungen für das produzierende Gewerbe (vgl. 2.5) wird der Sektor der privaten Haushalte netto be- und der Wirtschaftssektor entlastet. Innerhalb der privaten Haushalte wirkt die Energiesteuerbelastung selbst bereits regressiv, belastet also die Bezieher von Transferleistungen und niedrigen Einkommen im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker als Bezieher höherer Einkommen. Dies wird durch den Rückerstattungsmodus der Ökologischen Steuerreform noch verstärkt. Nur sozialversicherungspflichtige Einkom- mensbezieher profitieren ihrem Einkommen entsprechend von den Entlastungen durch die sinkenden Rentenversicherungsbeiträge. Um zu verhindern, dass die sozial schwächsten Bevölkerungskreise von der Ökologischen Steuerreform überdurchschnittlich hart getroffen werden, ist für die nächsten Stufen der Ökologischen Steuerreform auf der Entlastungsseite eine explizite Berücksichtigung der Personenkreise unabdingbar, die von der derzeitigen Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nur unzureichend profitieren, weil sie keine Beiträge leisten. Dies sind insbesondere Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, aber auch Studierende und Rentner sowie einkommens- schwache Gruppen, die keine Transferleistungen erhalten. Hier muss der vorgelegte Vorschlag für die nächsten Stufen nachgebessert werden. Denkbar sind in diesem Zusammenhang bevorzugt spezielle Investitionsprogramme zur Senkung des Energieverbrauchs sowie flankierend der Ausbau bereits bestehender finanzieller Leistungen wie Wohngeld oder Ausbildungsförderung oder die Schaffung eines gesonderten Rückerstattungssystems für diese sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen. 2.5 Sonderregelungen für das produzierende Gewerbe Beim Einstieg in die Ökologische Steuerreform wurde eine breite Konzession an das produzierende Gewerbe gemacht. Hier wurden mit der Begründung des Erhalts der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft weitgehende Ermäßigungen von der Energiebesteuerung gewährt, die die ökologische Wirksamkeit der Ökologischen Steuerreform noch einmal deutlich einschränken. Selbst eine pragmatische Akzeptanz dieser Sonderregelungen ist daher an Bedingungen zu knüpfen. Zum einen dürfen die Ausnahmen keinesfalls ökologisch kontraproduktiv wirken. Genau dies wäre jedoch beim ursprünglich vorgesehenen - und nur durch Widerspruch der Europäischen Union verhinderten - System der Freistellung energieintensiver Branchen von der Energiebesteuerung bei voller Kompensation durch geringere Sozialversicherungsbeiträge der Fall gewesen, bei dem die größten Energieverbraucher in Deutschland netto von einer Ökologischen Steuerreform profitiert hätten. Das derzeitige System der Begrenzung der Energiesteuer- zahlungen für das produzierende Gewerbe auf das 1,2-fache der Entlastung in der Sozialversicherung sorgt dagegen wenigstens für eine Mindest-Energiebesteuerung aller Unternehmen. Die zusätzliche Koppelung von Energiesteuern und Sozialversicherung ist allerdings kritisch zu sehen und von der ökologischen Wirkung eher zweifelhaft, weil ein Anreiz zum Energie sparen insbesondere für Großunternehmen nicht sichtbar wird. Hier besteht ein deutlich sichtbarer Reformbedarf. Solange Sonderregelungen für die Wirtschaft oder einige Branchen politisch als notwendig erachtet werden, sollten die Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Energiesteuer an ein ökologisches Anreizsystem (z.B. 6
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform Energie-Audit) gekoppelt werden, wie es z.B. in Dänemark erfolgreich praktiziert wird. Langfristig ist allerdings die Aufhebung sämtlicher Sonderregelungen in der Energiebesteuerung anzustreben, weil die Knappheit fossiler Energieträger und die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Natur auch für Großverbraucher in der Höhe der Energie- preise sichtbar werden muß. Darüber hinaus schaffen die auf das produzierende Gewerbe beschränkten Sonderregelungen Verzerrungen innerhalb des Wirtschaftssektors, weil nicht-produzierende Unternehmen, z.B. aus dem Dienstleistungs- und Handelssektor, keine zusätzliche Ermäßigung der Energiesteuerzahlungen erhalten. Derzeit wird mit den Sonderregelungen für das produzierende Gewerbe ein zusätzlicher Subventionstatbestand geschaffen. Die Nettoentlastung der Wirtschaft durch die Ökologische Steuerreform wächst dabei in den nächsten Jahren auf über 7 Mrd. DM an. Hier wäre ein bereits heute festgeschriebener Abbaupfad der Sonderregelungen sowohl aus ökologischer Sicht als auch für die Planbarkeit der betroffenen Unternehmen sinnvoll und notwendig. Dadurch kann langfristig ein Innovationsprozess in Richtung höherer Energieeffizienz bei Produktion und Produkten angestoßen werden. Zusätzlich wird aus EU-rechtlichen Gründen eine degressive Ausgestaltung der Sonderregelungen unumgänglich sein, um von der Europäischen Kommission als vorübergehende Beihilfe genehmigt zu werden. 2.6 Europäischer Weg In der Europäischen Union steht Deutschland mit seinem Einstieg in die Ökologische Steuerreform bei Weitem nicht allein da. Nachbarstaaten wie Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, die Niederlande und Österreich sowie Schweden haben ihrerseits zum Teil schon seit Jahren in verschiedenen Intensitäten mit einer Ökologischen Steuerreform begonnen. Trotzdem konnte unter der deutschen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 1999 auf Grund der Notwendigkeit, einen einstimmigen Beschluss aller 15 EU-Staaten fassen zu müssen, noch kein Durchbruch für eine EU-weite Mindestbesteuerung von Energie erzielt werden. 7
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform Die Bundesregierung sollte daher mit verstärktem Einsatz auf eine europäische Lösung in der Frage einer einheitlichen Energiemindestbesteuerung hinwirken, weil das globale Problem der Verschwendung natürlicher Ressourcen und der Erwärmung der Erdatmosphäre nicht durch einzelstaatliche Maßnahmen gelöst werden kann. Nationale Maßnahmen sind sinnvoll und notwendig. Sie sollten allerdings so schnell wie möglich in eine europäisch bzw. international abgestimmte Umweltpolitik eingebettet werden. Je eher eine einheitliche Mindestbesteuerung von Energie innerhalb der EU oder sogar darüber hinaus verwirklicht werden kann, desto eher können nationale Pläne darauf abgestimmt werden und Sonderregelungen für im internationalen Wettbewerb stehende Wirtschaftszweige und Branchen aufgehoben werden. Darüber hinaus ermöglicht ein einheitliches Mindestniveau an Energiepreisen in Europa “ökologischen Vorreiterstaaten” eine stärkere Anhebung der Energiesteuern als es unter Berücksichtigung der Wettbewerbsbelange der negativ betroffenen Sektoren der Wirtschaft derzeit möglich ist. 3. Von der Ökologischen Steuerreform zur Ökologischen Finanzreform 3.1 Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen in Deutschland und der EU Die Ökologische Steuerreform ist nur ein - wenn auch sehr zentrales - Element eines nachhaltigen Umbaus unseres Steuer- und Abgabensystems. Im Rahmen des derzeit allgemein diskutierten Subventionsabbaus muss dem Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen und Steuervergünstigungen (z.B. Steinkohlesubventionen, Steuerbefreiung für Flugbenzin und Öl für Binnenschiffe, Grundsteuerbefreiung für Flughäfen und Motorsportanlagen, Kilometerpauschale) besonderes Augenmerk zukommen. Hier gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zahlreiche Möglichkeiten zur Einsparung von Steuermitteln bei gleichzeitiger Verbesserung der Umweltsituation. Mit der im Rahmen des Zukunftsprogramms 2000 geplanten und begrüßenswerten Abschaffung der Gasölbetriebshilfe in der Landwirtschaft läutet die Bundesregierung bereits parallel zur zweiten Stufe der Ökologischen Steuerreform die Abschaffung einer derartigen ökologisch kontraproduktiven Steuervergünstigung bis 2003 ein. Die durch diesen Rückbau frei werdenden finanziellen Mittel sollten gezielt zur Förderung der Energie- und Verkehrswende, also in den Ausbau regenerativer Energien und des ÖPNV, sowie in die Altbausanierung investiert werden. Hiermit würde auch eine positive soziale Komponente erreicht werden; eine Änderung der Handlungsweise der Bevölkerung zu Gunsten der Umwelt würde erleichtert. 3.2 Weitere umweltpolitisch motivierte Steuern und Abgaben Mittel- bis langfristig muss die Ökologische Steuerreform durch weitere umweltpolitisch motivierte Instrumente zu einer konsequenten Nachhaltigkeitsstrategie ausgebaut werden. Denkbare ökonomische Instrumente eines zukünftigen Policy-Mix in der Umweltpolitik wären neben den oben bereits genannten Instrumenten z.B. • eine Straßenbenutzungsgebühr (Road-Pricing) im Lkw- und Pkw-Bereich zur verursachungsgerechten Anlastung der Wegekosten, • eine Flächenverbrauchssteuer, um die Knappheit des Faktors Boden herauszustellen oder eine Düngemittelsteuer und weitere Steuern auf ökologisch schädliche Luftschadstoffe. 8
Diskussionspapier zur Ökologischen Steuerreform 3.3 Anpassung des Ordnungsrechts prüfen Parallel zur sukzessiven Einführung von marktwirtschaftlichen Instrumenten in der Umweltpolitik sollten Bund, Länder und Kommunen laufend überprüfen, in welchen Bereichen ein Rückbau des Ordnungsrechts geschehen kann. Marktwirtschaftliche Instrumente, wie etwa durch Energiesteuern erhöhte Energiepreise, sind besser zur Erreichung der Umweltziele geeignet, zudem besteht die Gefahr, daß sich Ordnungsrecht und marktwirtschaftliche Instrumente sich gegenseitig behindern. Umgekehrt muss in einigen Bereichen das Ordnungsrecht flankierend zur Ökologischen Steuerreform gezielt verschärft werden. Insbesondere die ebenfalls im Herbst 1999 zur Debatte stehende Energiesparverordnung im Gebäudebereich ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Als Vorgabe für den Energieverbrauch zukünftiger Neubauten muss die Energiesparverordnung in einer deutlich schärferen Form als bisher im Entwurf vorliegend verabschiedet werden, um aktiv zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen zu können. Eine weitere Option ist die Einführung eines Warmmietspiegels zur Lösung des Investor-Nutzer-Dilemmas im Wohnungssektor. 4. Fazit Ein erster begrüßenswerter Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaften Ökologischen Steuerreform wurde gemacht. Dieser, und insbesondere die geplanten weiteren Schritte der Reform reichen jedoch nicht aus. Bei allem notwendigen Pragmatismus besteht dringender Reformbedarf hinsichtlich der Struktur der Steuersätze, der Stetigkeit der Reform, der Verteilungswirkungen sowie der Gestaltung der Sonderregelungen für die Wirtschaft. In diesen Punkten muss die derzeit im Parlament beratene zweite und dritte Stufe der Ökologischen Steuerreform deutlich nachgebessert werden. Mittelfristig stehen auch die Fragen der Verwendung der Steuereinnahmen sowie das Erreichen einer europäischen Lösung ganz oben auf der Agenda. Die ökologische Zielsetzung darf dabei auf keinen Fall verloren gehen. Auch ist eine breitere Ökologisierung der Finanzpolitik in Angriff zu nehmen; die Ökologische Steuerreform stellt hier nur einen ersten Schritt dar. Wünschenswert wären sowohl für die Weiterentwicklung der Ökologischen Steuerreform als auch für den Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen und Steuervergünstigungen und für die Überprüfung des Ordnungsrechts dauerhafte Arbeitskreise oder Expertengruppen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Bund, Ländern und Kommunen nach eingehender Prüfung und Diskussion entsprechende Vorschläge unterbreiten. Bei einer entsprechenden institutionellen Ausgestaltung könnte auch der geplante Nachhaltigkeitsrat diese Funktion erfüllen. Schließlich gilt es, auch auf der Ebene von Nachhaltigkeitszielen zu gesellschaftlichen Vereinbarungen zu kommen, um die Richtungssicherheit des ökologischen Strukturwandels zu erhöhen. Nur vor diesem Hintergrund kann auch der Erfolg einer Ökologischen Steuerreform sinnvoll überprüft und ihre Akzeptanz glaubhaft und dauerhaft gesichert werden. Weitere Hinweise zur Ökologischen Steuerrreform finden Sie z.B. auf der Webpage www.oeko-steuer.de des BUND Deutschland. 9
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