Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019

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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
Gemeinde-Mitteilungen
     Ausgabe Nr. 2 / 2019
        (Juni bis Dezember 2019)
Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
Gemeinde-Mitteilungen Nr. 2 / 2019

Inhalt
A.   Der Gemeinderat berichtet                                                                                                                       3
     1.   Finanzen und Präsidiales (Zuständig: Walter Schürch) ............................................................ 3
     2.   Soziales und Kultur (Zuständig: Walter Schürch) ..................................................................... 4
     3.   Feuerwehr, Polizei Zivilschutz und Sicherheit (Zuständig: Marcel Staub) ............................... 5
     4.   Forst, Landwirtschaft und Umwelt (Zuständig: Ursula Ganz) .................................................. 5
     5.   Liegenschaften, Hochbau und Planung (Zuständig: Marion Boos) .......................................... 6
     6.   Zweckverband Alterswohnheim Flaachtal (Zuständig: Marion Boos) ..................................... 8
     7.   Tiefbau und Werke (Zuständig: Reto Giger) ............................................................................ 8
B.   Aus Verwaltung und Gemeindewerk                                                                                                                 9
     1.   Allgemeine Verwaltung............................................................................................................ 9
     2.   Einwohnerkontrolle ............................................................................................................... 10
     3.   Fundbüro................................................................................................................................ 10
     4.   Bauamt ................................................................................................................................... 11
     5.   Gemeindeliegenschaften, Gemeindestrassen und Gemeindewerk ...................................... 12
     6.   Kantonspolizei ........................................................................................................................ 15
     7.   Termine .................................................................................................................................. 16
C.   Anlässe                                                                                                                                       17
     1.   Bundesfeier ............................................................................................................................ 17
D.   Beiträge aus der Bevölkerung und aus Vereinen                                                                                                 20
     1.   Frauenchor – Chorreise ......................................................................................................... 20
     2.   Frauenchor – Bettagssingen .................................................................................................. 22
     3.   Tennisclub – Saisonrückblick 2019 ........................................................................................ 23

Damit die Gemeinde-Mitteilungen lesenswert und interessant sind, freuen wir uns über Beiträge
und Artikel aus der Bevölkerung. Haben Sie etwas Spannendes oder Besonderes erlebt? Hat Ihr
Verein eine Reise unternommen oder an einem Wettkampf teilgenommen? Teilen Sie es uns mit.
Vielen Dank!

IMPRESSUM:
Herausgeberin: Gemeinde Volken, Flaachtalstrasse 17, 8459 Volken
               Telefon: 052 318 19 04 / Email: einwohnerkontrolle@volken.ch /
               Homepage: www.volken.ch

Redaktion:            Anita Gossweiler
                      Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 29. Mai 2020

                                                                        2
Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
Gemeinde-Mitteilungen Nr. 2 / 2019

A.     Der Gemeinderat berichtet
Der Gemeinderat informiert auf der Homepage und im Anschlagkasten laufend über seine Be-
schlüsse. An dieser Stelle erfolgt nochmals eine Zusammenfassung, wobei auf besondere Entscheide
etwas näher eingegangen wird. Die Berichterstattung in dieser Ausgabe erfolgt über die Zeit vom
Mai 2019 bis Oktober 2019.

1.    Finanzen und Präsidiales (Zuständig: Walter Schürch)
 Der Gemeinderat hat für den VOLG Laden Volken für das Jahr 2019 einen Betriebsdefizitbeitrag
  von Fr. 10'000 genehmigt.
 Er hat die Termine für das Jahr 2020 für Wahlen/Abstimmungen, Gemeindeversammlungen und
  Gemeinderatssitzungen festgelegt.
 Es wurde beschlossen, dass der Ressourcenausgleich zeitlich abgegrenzt wird. In die Eingangsbi-
  lanz per 1. Januar 2019 sind entsprechend zwei Abgrenzungen der Ressourcenzuschüsse / Res-
  sourcenabschöpfungen für das Bemessungsjahr 2017 (Ausgleichsjahr 2019) und das Bemessungs-
  jahr 2018 (Ausgleichsjahr 2020) aufzunehmen. Dieser Entscheid ist nötig, da sich die Grundsätze
  der Rechnungslegung (HRM2) geändert haben.
 Der Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 wurde genehmigt (siehe oben, Beschluss zum
  Ressourcenausgleich). Der Bericht wurde der Gemeindeversammlung vom 29. November 2019
  zur Kenntnisnahme vorgelegt und ist auf der Homepage aufgeschaltet.
 Die Aufnahmegrenze in das Sachinventar (nicht bilanzierte Vermögenswerte) wurde rückwirkend
  per 1. Januar 2019 auf Fr. 2'500.00 festgelegt.
 Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kosten für die Einrichtung eines Dritten Arbeitsplatzes für
  die Verwaltung ins Budget 2020 aufzunehmen. Damit wird es möglich, dass alle drei Mitarbeite-
  rinnen auch mal zur gleichen Zeit im Einsatz sein können oder auch bei Springereinsätzen mehr
  Flexibilität vorhanden ist.
 Diverse Grundsteuergeschäfte wurden verabschiedet, aus welchen keine Steuern resultierten.
 Damit einerseits die Traktandenliste des Gemeinderates entlastet wird und andererseits die Bear-
  beitung speditiver abgewickelt werden kann, hat der Gemeinderat das Erteilen von untergeordne-
  ten polizeilichen Bewilligungen wie Waffenerwerbsscheine, Fahrbewilligungen, Festwirtschaftsbe-
  willigungen für kleinere Anlässe bis 100 Personen und ähnliches an die Gemeindeverwaltung dele-
  giert. Die Bewilligungserteilung erfolgt jeweils in Rücksprache mit dem Ressortvorstand.
 Es wurden Beiträge an die neue Regionalpolitik (NRP) zur Standortförderung der Region Weinland
  gesprochen. Der jährliche Beitrag beträgt Fr. 1.30 pro Einwohner und beinhaltet Fr. 0.80 an die
  Standortförderung und Fr. 0.50 für die Mitgliedschaft beim Verein ProWeinland, der die Koordina-
  tion und das Sekretariat für die ganze Region übernimmt.
 Für die Einführung der Kreditorenbuchhaltung wurde der Kredit für die Installation von Fr. 820.00
  und die jährlich widerkehrenden Kosten von rund Fr. 380.00 gutgeheissen. Die Kosten sind im
  Budget enthalten.
 Der temporären Anstellung von Brigitte Breu von der Springermarkt.ch AG zur Aufarbeitung von
  Pendenzen des Steueramtes wurde zugestimmt und die hierfür erforderlichen Kosten genehmigt.
  Die Aufarbeitung ist aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit von Steuersekretärin Priska
  Albrecht während der Sommerferien notwendig.

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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
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 Er hat die im Geschäftsreglement in Art. 33 geregelte Ausgabenkompetenz der Ressortvorstände
  präzisiert. Die Ausgabenkompetenz - formuliert "in ihrem Bereich" - gilt pro Sachkonto. Ohne
  diese Präzisierung müssten spätestens ab Mitte Jahr monatlich unzählige Kreditbewilligungen
  beim Gemeinderat beantragt werden, was ein effizientes Arbeiten verunmöglicht. Ein neues Ge-
  schäfts- bzw. Organisationsreglement ist in Bearbeitung.
 Der Revisionsbericht über den Bilanzanpassungsbericht wurde genehmigt. Die Revision wurde am
  20. Juli 2019 durch die Vontobel Gemeindetreuhand GmbH durchgeführt. Es wurde festgestellt,
  dass der Bilanzanpassungsbericht in allen wesentlichen Belangen den für die Organisation gelten-
  den Vorschriften entspricht. Finanzverwalterin Priska Albrecht wird an dieser Stelle für die gute
  Arbeit bestens gedankt.
 Der Gemeinderat beantwortete Anfragen zweier Zweckverbände zur Gewährung von Darlehen
  dahingehend, dass Volken selbst nicht über genügende liquide Mittel zur Gewährung von Darle-
  hen an Dritte verfügt. Die Zweckverbände sollen für die Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung
  ihrer Investitionen das wirtschaftlich günstigste Angebot nutzen. Diese Antwort gilt für alle Anfra-
  gen diesbezüglich.
 Die Ausgaben für die Vertretung der Gemeinde in einem Rekursfall wurden genehmigt. Die mut-
  masslichen Kosten belaufen sich auf Fr. 7'000.00.

 Das Budget 2020 wurde nach der 2. Lesung zu Handen der RPK und der Gemeindeversammlung
  verabschiedet. Die Erfolgsrechnung rechnet bei Fr. 1'723'470 Aufwand und Fr. 1'723'470 Ertrag
  (inkl. Steuern) mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 68'100. In der Investitionsrechnung sind
  Ausgaben von Fr. 242'400 und Einnahmen von Fr. 37'600 veranschlagt. Es wurde ein Steuerfuss
  von 46 % beantragt (Vorjahr 46 %).

 Der Gemeinderat hat eine Handänderung zur Kenntnis genommen, bei der die Grundstückge-
  winnsteuer gestützt auf das Steuergesetz aufgeschoben wird und hat eine Einsprache gegen einen
  Grundstückgewinnsteuerentscheid gutgeheissen.

2.    Soziales und Kultur (Zuständig: Walter Schürch)
 Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht über die Prüfung der KVG-Abrechnungen der Sozial-
  hilfe- und Zusatzleistungsempfängerinnen und -empfänger sowie der Prämienübernahme aus Ver-
  lustscheinen, der Vontobel Gemeindetreuhand GmbH, Neftenbach, zur Kenntnis genommen. Der
  Bericht enthielt keine Bemerkungen.
 Er hat der Verlängerung des Mietvertrages mit der Asylkoordination des Bezirks Andelfingen für
  die Wohnung an der Glemettenstrasse 3 zugestimmt. Der Mietvertrag wurde bis 31.12.2020 be-
  fristet, mit Option der Verlängerung bis 31.12.2021. Die Situation wird dannzumal wieder neu be-
  urteilt.
 Für den Dienstag, 17. Dezember 2019 hat sich der Gemeinderat für ein Adventsfenster angemel-
  det. Die Ratsmitglieder freuen sich am Abend ab 18.00 Uhr beim Turnhäuschen möglichst viele
  Volkemer und Volkemerinnen zum Austausch begrüssen zu können.

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3.    Feuerwehr, Polizei Zivilschutz und Sicherheit (Zuständig: Marcel Staub)
 Die Jahresrechnung 2018 des Zweckverbandes Feuerwehr Flaachtal wurde genehmigt. Die Jahres-
  rechnung schloss mit Fr. 217'565.13 Aufwand und Fr. 4'790.75 Ertrag und somit mit einem Auf-
  wandüberschuss von Fr. 212'774.38 ab (Anteil Volken: Fr. 17'747.50 / Voranschlag: Fr. 17’700).
  Investitionen wurden im Jahr 2018 keine getätigt.
 Für die Anschaffung des benötigten neuen Tanklöschfahrzeuges und dessen Ausrüstung hat der
  Gemeinderat seine Zustimmung zum vom Zweckverband Feuerwehr Flaachtal beantragten erfor-
  derlichen Nettokredit von Fr. 249'000.00 erteilt. Die Subventionszusicherungen der Gebäudeversi-
  cherung für das Fahrzeug und die Ausrüstung von 50 % der Gesamtkosten lag vor. Das Fahrzeug
  soll im kommenden Jahr geliefert werden.
 Zu einer Anfrage zum zur Diskussion gestellten Zusammenschluss der Feuerwehrorganisationen
  des Bezirks Andelfingen hat er Stellung genommen. Der Gemeinderat Volken ist der Meinung eine
  Absichtserklärung zu einem Zusammenschluss wäre im jetzigen Zeitpunkt verfrüht, ist aber damit
  einverstanden, das weitere Geschehen aktiv zu beobachten.
 Gestützt auf die genehmigte und per 1. August 2019 in Rechtskraft erwachsene Polizeiverordnung
  wurde ein Ordnungsbussenreglement verabschiedet und dem Statthalteramt Andelfingen zur
  Stellungnahme bzw. Genehmigung eingereicht. Die amtliche Publikation des Reglements erfolgt
  nach der Genehmigung.
 Die Kreditabrechnung über die Massnahmenplanung zur Gefahrenkartierung wurde genehmigt.
  Die Kosten lagen bei CHF 12'868.00 und damit um 3'232.00 tiefer als bewilligt.
 Das Budget des Zweckverbandes Feuerwehr Flaachtal wurde genehmigt. Mit CHF 255'500.00
  (Vorjahr CHF 234'200.00) Aufwand und CHF 5'500.00 (Vorjahr CHF 5'000.00) Ertrag schliesst die
  Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 250'000.00 (Vorjahr CHF 229'200.00) zu
  Lasten der Verbandsgemeinden ab. Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird gemäss
  Kostenverteiler (Art. 33 Zweckverbandsstatuten) verteilt. Der budgetierte Kostenanteil der Ge-
  meinde Volken beträgt CHF 21'500.00.

4.    Forst, Landwirtschaft und Umwelt (Zuständig: Ursula Ganz)
 Der Nachtragskredit von rund Fr. 9'500 für die Durchführung der Technischen Untersuchung der
  Betriebs- und Ablagerungsstandorte wurde als gebundene Ausgabe genehmigt.
 Der Gemeinderat hat dem Jahresbeitrag in der Höhe von Fr. 8'000.00 (bis 2013 Fr. 5'000.00) an
  die Unterhaltsgenossenschaft (UHG) Volken bis längstens 2021 zugestimmt. Durch die Flurstras-
  sensanierungen der letzten Jahre konnte das vorgegebene Mindestvermögen von Fr. 50'000.00
  bei der Unterhaltsgenossenschaft noch nicht wiederaufgebaut werden. Die Generalversammlung
  der UHG hat im Frühjahr beschlossen die, im Hinblick auf die Flurstrassensanierungen der Jahre
  2013 - 2016 erhöhten Beiträge, noch nicht zu senken. Dies auch vor dem Hintergrund, dass noch
  Waldstrassen im Eigentum der Unterhaltsgenossenschaft saniert werden sollen. Solidarisch mit
  den privaten Mitgliedern der UHG leistet die Gemeinde daher bis längstens 2021 den Beitrag von
  Fr. 8'000.00.
 Er hat der Massnahmenplanung zur Gefahrenkartierung Naturgefahren zugestimmt und dem
  AWEL zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Planung sieht Massnahmen zur Risikoverminderung
  vor. Vorgeschlagen sind je nach Risikoanalyse der Gewässer folgende Massnahmen:
  - sachgerechter Unterhalt des Gewässerabschnitts (in Ausführung)
  - Objektschutz an betroffenen Gebäuden (Zuständigkeit beim Grundeigentümer)
  - bauliche Massnahmen wie z.B. Erhöhung der Abflusskapazität
  - baurechtliche Auflagen bei Bautätigkeit in gefährdeten Gebieten bezüglich Hochwasserschutz
  - Verbesserungen der Einlaufsituation
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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
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     Die Dokumentation der Massnahmenplanung kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen wer-
     den und wird nach der Stellungnahme durch das AWEL auf der Gemeindehomepage zur Einsicht
     aufgeschaltet.
 Die Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser per 1.1.2020 wurden festgesetzt. Die Gebühren
  werden auf den bisherigen Ansätzen belassen.

5.     Liegenschaften, Hochbau und Planung (Zuständig: Marion Boos)
 Der Gemeinderat musste eine baurechtliche Ersatzvornahme wegen nicht Einhaltung von Anord-
  nungen der Baubehörde verfügen.
 Für die Bestellung von Heizöl für die Glemettenstrasse 3 (Hans Keller-Haus) wurden gebundene
  Ausgaben von Fr. 4'000.00 genehmigt. Fr. 3'000.00 sind im Budget enthalten.
 Für die Lieferung von Heizöl für das Gemeindehaus wurde der erforderliche Kredit von
  Fr. 5'200.00 genehmigt. Die Kosten sind im Budget 2019 enthalten.
 Der erforderliche Kredit von Fr. 5'100.00 für die Anpassung des Treppengeländers an die gesetzli-
  chen Bestimmungen im alten Schulhaus, Flaachtalstrasse 40 wurde bewilligt. Das Treppengelän-
  der hatte eine zu geringe Höhe. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass dieser sicherheitsrele-
  vante Makel behoben wird. Die Kosten hierfür sind im Budget 2019 berücksichtigt.
 Für Liegenschaftenunterhalt wurden folgende Ausgaben bewilligt:
  - Fr. 867.00 für das Fällen der Birken beim Alten Schulhaus
  - Fr. 20'000.00 gebundene Ausgaben ausserhalb des Budgets für die Reparatur des undichten
    Dachs der Glemettenstrasse 3 (Hans Keller-Haus)
  - Fr. 1'000.00 ausserhalb des Budgets für einen provisorischen Ersatz der maroden Türe zum
    Schiesskeller, sofern sich ein Ersatz im laufenden Jahr aufdrängt. Für den vollwertigen Ersatz
    wurden die Kosten ins Budget 2020 aufgenommen.
  - Fr. 200.00 für die Reparatur der Sitzbank vor dem Gemeindehaus. Die Anschaffung einer
    neuen Sitzbank ist für 2020 geplant.
  - Fr. 2'500.00 für den Ersatz der Wasserverteilhähne im Gemeindehaus. Diese Kosten sind
    Budget 2019 berücksichtigt.
  - Fr. 500.00 für den Ersatz der Armaturen in der Küche in der 3-Zimmer-Wohnung im
    Gemeindehaus.
  - Fr. 350.00 für die Anschaffung eines leistungsstarken Ventilators im Gemeindehaus. Die
    Kosten sind im Budget enthalten.
 Der Gemeinderat hat dem Kredit von Fr. 2'600.00 für das Streichen der Fensterrahmen an der
  Ostfassade sowie des WC- und Waschküchenfensters des Gemeindehauses zugestimmt. Die Ab-
  rechnung über die Kosten wurde zur Kenntnis genommen. Die Kosten entsprachen mit
  Fr. 2'536.35 exakt dem offerierten Betrag und waren im Budget enthalten.
 Er hat Kosten von maximal Fr. 7'000.00 für Unterhaltsarbeiten im Alten Postlokal an der Glemet-
  tenstrasse 3 im Hinblick auf eine mögliche Neuvermietung des Lokals genehmigt und im Falle der
  Investition einen Mietzins von Fr. 300.00 (bisher Fr. 250.00) festgelegt. Ob und in welchem Um-
  fang der Unterhalt (Bodenausbesserungen und Malerarbeiten) ausgeführt wird, hängt im Wesent-
  lichen davon ab, zu welchem Zweck das Lokal vermietet wird.
 Beim Alten Turnhäuschen hat der Gemeinderat eine Tafel anbringen lassen, auf welcher die am
  Umbau beteiligten Unternehmungen erwähnt sind. Diese haben durch Fronarbeit, der Weiter-
  gabe von Material zum Selbstkostenpreis bzw. Materialspenden zum gelungenen Umbau beige-
  tragen.

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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
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 Der Gemeinderat hat die Abrechnung über die Kosten für die Teilrevision der Bau- und Zonenord-
  nung genehmigt. Die Kosten lagen mit Fr. 17'394.55 insgesamt Fr. 965.45 unter der Auftrags-
  vergabe von Fr. 18'360.00.
 An der Klausur vom 17. September 2019 wurde als eines der Schwerpunktthemen die Situation
  der Gemeindeliegenschaften beraten. Ressortvorständin Marion Boos hat dem Gemeinderat an-
  hand einer Dokumentation einen Überblick über notwendige Unterhaltsmassnahmen an den di-
  versen gemeindeeigenen Liegenschaften präsentiert. Der Gemeinderat hat im Anschluss die mög-
  lichen Massnahmen und Ziele für den Umgang mit den verschiedenen Liegenschaften beraten
  und mittelfristige Ziele festgelegt.
 Die Nutzungsbedingungen für das Turnhäuschen wurden angepasst. Aufgrund der geringen Bele-
  gung wurde ein Tarif für Auswärtige aufgenommen. Die Nutzungsgebühr für Auswärtige wurde
  gestützt auf Art. 6 lit. a) der Gebührenverordnung der Gemeinde Volken auf Fr. 150.00 festgelegt.
  Die amtliche Publikation der Gebühr erfolgt separat.
 Der Gemeinderat hat sich zu einem laufenden Rekursverfahren beim Baurekursgericht verneh-
  men lassen.
 Ein Kredit ausserhalb Budget in der Höhe von CHF 14'100.00 wurde als gebundene Ausgabe für
  die Sanierung des Heizkellers an der Glemettenstrasse 3 (Hans-Keller-Haus) genehmigt. Die Sanie-
  rung ist zwingend und kann nicht aufgeschoben werden. Die Arbeiten wurden im freihändigen
  Verfahren an die ISOTEC Abdichtungssysteme Scheibli AG, Humlikon, vergeben.
 Im ordentlichen Verfahren wurden folgende baurechtliche Bewilligungen erteilt:
  - Paul und Christine Ritzmann: Neubau Carport, Flaachtalstrasse 46
  - Willy und Theresia Keller: Nutzungsänderung und Gartenpavillon, Hinderhüserenstrasse 4
  (Flaachtalstrasse 29)
  - Paul und Christine Ritzmann: Erdwärmesonden-Wärmepumpe, Flaachtalstrasse 46
  - Adrian und Claudia Erb: Fotovoltaikanlage, Flaachtalstrasse 7
 Im Anzeigeverfahren wurden bewilligt:
  - Paul und Christine Ritzmann: Baustelleninstallation für Ersatzbau, Flaachtalstrasse 46
  - Kurt und Grete Keller: Fassadenrenovation Remisen, Glemettenstrasse 4.1 und 6.1
 Im Anzeigeverfahren (Zirkularbeschluss) wurden bewilligt:
  - Paul und Christine Ritzmann: Umgebungsgestaltung Ersatzbau Scheune, Flaachtalstrasse 46
  - Paul und Christine Ritzmann: Kanalisation Ersatzbau Scheune, Flaachtalstrasse 46
  - Skender und Nushe Mulaj: Abbruch und Neubau MFH, Bewilligung Farb- und Materialkonzept,
  Flaachtalstrasse 16

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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
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6.    Zweckverband Alterswohnheim Flaachtal (Zuständig: Marion Boos)
 Der Gemeinderat hat am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Rechtsform des Zweckver-
  bands Alterswohnheim Flaachtal teilgenommen.
 Er hat zum Budget des Zweckverbandes Alterswohnheim Flaachtal ergänzende Informationen zu
  den geplanten Investitionen und zur Kostendeckung verlangt. Nachdem diese Fragen zufrieden-
  stellend beantwortet worden sind, wurde das Budget genehmigt. Dieses rechnet bei Fr. 4'950'109
  Aufwand und Fr. 4'736'240 Ertrag mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 213'869 (Anteil Volken
  Fr. 7'804). Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 134'540 (Anteil Volken
  Fr. 7'244).
 Marcel Staub wurde als neuer Vertreter in den Verbandsvorstand des Zweckverbandes Alters-
  wohnheim Flaachtal abgeordnet. Marion Boos als bisherige Vertreterin hat in den Bereichen
  Hochbau und Liegenschaften aufgrund laufender und anstehender Projekte eine hohe Arbeitsbe-
  lastung und wird mit dieser Änderung entlastet.

7.    Tiefbau und Werke (Zuständig: Reto Giger)
 Für das Erstellen einer Ist-Analyse und eines Entwässerungskonzepts für die Obere Rebberg-
  strasse wurde ein Kredit von Fr. 7'500 gemäss Budget 2019 bewilligt.
 Dem Antrag der Betriebskommission des Zweckverbandes Kläranlage Flaachtal betreffend Ausle-
  gung von Art. 33 der Verbandsstatuten wurde, nach Einsicht in die Stellungnahme des AWEL, zu-
  gestimmt. Demnach wird für die Verteilung der Betriebskosten auf die Verbandsgemeinden die
  Einwohnerzahlen zuzüglich die Einwohnergleichwerte verwendet.
 Über ein Aufbruchgesuch der Swisscom für den Ausbau des Glasfasernetzes wurde beraten. Da
  Aufbrüche in der 2013/14 sanierten Glemettenstrasse geplant waren, wurde die Swisscom einge-
  laden, den Gemeinderat bei einem Augenschein über die geplanten Arbeiten im Detail zu orien-
  tieren. Grundsätzlich befürwortet der Gemeinderat den Glasfaserausbau. Jedoch sollten noch
  neuwertige Strassen nicht durch Aufbrüche eine Qualitätsminderung erfahren. Das Gesuch
  konnte aufgrund von zusätzlichen Abklärungen durch die Kabelfirma reduziert werden, so dass in
  der sanierten Glemettenstrasse keine Aufbrüche mehr geplant sind.
 Der Gemeinderat hat für die gesetzlich geforderte Überprüfung der Grundwasserschutzzone zwei
  Unternehmen zur Submission im Einladungsverfahren mit anschliessender freihändiger Vergabe
  eingeladen. Der Zuschlag erhielt mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot die Friedlipartner
  AG, Zürich. Die Kosten sind im Budget 2020 enthalten. Die Ausgaben sind gebunden, da sowohl
  Zeitraum wie auch Umfang der Arbeiten vorgegeben sind.
 Er hat das Generelle Wasserprojekt (GWP) 2018, welches den aktuellen Zustand der Infrastruktur
  der Wasserversorgung festhält und den Unterhalt und allfällige Ausbauten aufgrund der Sied-
  lungsentwicklung für die künftigen Jahre aufzeigt, verabschiedet und dem AWEL zur Genehmi-
  gung eingereicht.

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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
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B.      Aus Verwaltung und Gemeindewerk

1.    Allgemeine Verwaltung
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung bis zu den Weihnachtsferien (20.12.2019)
 Montag                                                           14.00 – 19.00 Uhr
 Dienstag                        08.30 – 11.30 Uhr
 Mittwoch                        08.30 – 11.30 Uhr
 Donnerstag                      08.30 – 11.30 Uhr
 Freitag                         Ganzer Tag geschlossen

Vom 23.12.2019 - 3.1.2020 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während den Sportferien (03.02.2020 - 14.02.2020)
 Montag                                                           14.00 – 19.00 Uhr
 Dienstag                        08.30 – 11.30 Uhr
 Mittwoch                        08.30 – 11.00 Uhr
 Donnerstag                      Ganzer Tag geschlossen
 Freitag                         08.30 – 16.00 Uhr

Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Wir sind wie folgt erreichbar:
Lara Brandenberger, Gemeindeschreiberin             während den Schalteröffnungszeiten
Tel. 052 318 19 04, gemeinde@volken.ch
Priska Albrecht, Finanzverwalterin/Steuersekretärin Montag nachmittag, Dienstag und
Tel. 052 318 19 68, steueramt@volken.ch             Mittwoch vormittags, Freitag ganztags

Anita Gossweiler, Verwaltungsmitarbeiterin          Donnerstag
Tel. 052 318 19 04, einwohnerkontrolle@volken.ch

Unser Bestattungsamt ist ausserhalb der Öffnungszeiten unter 052 558 73 74 erreichbar.

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Gemeinde-Mitteilungen - Ausgabe Nr. 2 / 2019
Gemeinde-Mitteilungen Nr. 2 / 2019

2.      Einwohnerkontrolle
Zuzüge (Juni bis November 2019)
-   Betram Mara, Anna-Lea, Levi, Yves und Oliver
-   Boos Paul, Katharina, Magali und Michelle
-   Peter Serena
-   Roth Aischa
-   Toggenburger Philippe, Sandra, Erinn, Amael und Eloan
Wir heissen die neuen Einwohner/innen herzlich willkommen.

Geburten
Wir dürfen uns über folgende Geburt freuen:
- Bertram Erik Christian, 3. September 2019
Wir gratulieren den Eltern recht herzlich.

3.      Fundbüro
Nicht abgeholte Fundgegenstände
Folgende Fundgegenstände sind zwischen August 2003 und November 2019 bei uns abgegeben und
nicht abgeholt worden:
2 Kabaschlüssel
2 Autoschlüssel und MemoFill für Fahrzeug
1 Fotokamera
1 Fingerring
1 Funksteuerung für Garagentür
1 Flik Flak Uhr
1 Armkette
1 Ohrring

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4.    Bauamt
Bauverfahren Verfahrenslauf und Dauer

Baubewilligungsverfahren sind oftmals komplex und erfordern für die Koordination (Feuerpolizei,
kantonale Ämter, beauftragte Dritte) und Klärung baurechtlicher Fragen gemäss unserer Erfahrung
oftmals mehr Zeit als die Bauherrschaft hierfür kalkuliert. Wir möchten nachfolgend die Verfahrens-
schritte möglichst einfach aufzeigen. Weitere Informationen zu Bauverfahren sind auch unter
www.baugesuche.zh.ch zu finden.

Fragen zur Baueingabe beantwortet Ihnen auch gerne unsere Gemeindeschreiberin Lara Brandenber-
ger.

Verfahrensablauf generell

                      •Eingabe der Unterlagen
                      •Prüfung der Unterlagen innert 21 Tagen
       Vorprüfung     •Nachforderung von fehlenden Angaben und Unterlagen

                      •Bei Vorliegen aller Unterlagen und Angaben
       Behandlung
                      •Behandlungsfrist verfahrensabhängig (siehe folgende)

                      •30 Tage Rechtsmittelfrist (im Anzeigeverfahren in der
                       Regel nur der Bauherr selbst, da keine Rechte Dritter
       Rechtsmittel    betroffen)

                      •Zeitbedarf von Auflagen abhängig (z.B. Feuerpolizei,
        Erfüllung      Baustelleninstallation, Wärmedämmnachweise, etc.)
        Auflagen

                      •Wenn alle Auflagen erfüllt sind und keine Rekurse
                       eingereicht wurden oder rechtskräftig erledigt sind,
       Baufreigabe     erfolgt die Baufreigabe

Fehlende und unvollständige Unterlagen verlängern die Dauer der Verfahren. Die gesetzlichen Be-
handlungsfristen beginnen erst mit der Vollständigkeit der Unterlagen zu laufen.

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Anzeigeverfahren
(§§ 13 + 16 BVV) in Kernzonen eher die Ausnahme (Verbandsbeschwerderecht)

                        •Bei Vorliegen aller Unterlagen und Angaben
                        •Behandlungsfrist 30 Tage (nur bei Verfahren
      Behandlung         ohne Koordination mit dem Kanton)

Ordentliches Verfahren "kurz"
Mit beschleunigter kantonalen Beurteilung (§ 19 BVV)

                        •Bei Vorliegen aller Unterlagen und Angaben
                        •Behandlungsfrist 2 Monate (mit beschleunigter
      Behandlung         Kantonaler Beurteilung)

Ordentliches Verfahren "lang"
Mit kantonaler Beurteilung

                        •Bei Vorliegen aller Unterlagen und Angaben
                        •Behandlungsfrist 4 Monate
      Behandlung

Ohne kantonale Beurteilung reduziert sich die Behandlungsfrist im ordentlichen Verfahren "lang" um
rund einen Monat.

5.     Gemeindeliegenschaften, Gemeindestrassen und Gemeindewerk
Räumlichkeiten im Gemeindehaus zu Vermieten

Kellerraum                Miete monatlich inkl. Nebenkosten Fr. 110.00

Für Fragen und Besichtigungstermine steht Gemeindeschreiberin Lara Brandenberger, 052 318 19 04
(gemeinde@volken.ch) zur Verfügung.
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Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen

Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zü-
rich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern. Eine Ausnahmebewilligung für
das Verbrennen von Waldabfällen in schwer zugänglichen Gebieten, bei extremen Waldschadenser-
eignissen, bei Verklausungsgefahr von Fliessgewässern oder bei akutem Auftreten von Forstschädlin-
gen kann durch den zuständigen Revierförster und für Feldabfälle durch die Gemeinde erteilt wer-
den.

Asthaufen sind kein Littering

Was geht ab in unserem Wald? Wie stark soll man ihn aufräumen?
Und was ist Haareis?

Unsere Wälder verändern ihr Gesicht. Stürme, Trockenheit oder Schädlinge setzen den Bäumen zu
und erfordern eine angepasste Waldbewirtschaftung und zum Teil intensive Pflege. Mancherorts
wird schon seit dem Frühling praktisch ununterbrochen geholzt. Die Spuren der Waldarbeit sind un-
übersehbar: Riesige Rundholzpolter oder Brennholzhaufen am Wegrand und ein Äste-Wirrwarr auf
dem Waldboden zeugen davon. Wie stark soll man den Wald eigentlich aufräumen?

Das Astmaterial auf dem Waldboden wird nicht von allen gern gesehen. Manch eine Waldbesucherin
und manch ein Waldbesucher hält es für gedankenlos zurückgelassenen Holzerei-Abfall oder schlicht
für eine Unordnung. Dabei werden die Äste bewusst liegen gelassen oder zu langgezogenen Haufen
aufgeschichtet. Denn Asthaufen bieten einer Vielzahl von Tieren, Pflanzen und Pilzen Nahrung und
Versteck. Zudem gelangen wertvolle Nährstoffe zurück in den Waldboden, wenn Holz, Nadeln und
Blätter zerfallen und von Mikroorganismen abgebaut werden. Auch helfen Äste, den Boden vor Wind
und Wetter zu schützen – und vor zu viel Druck. Oft werden sie nämlich in Rückegassen ausgelegt,
um den Boden vor Verdichtung durch die schweren Forstmaschinen zu bewahren.

Mehr Äste auf dem Boden. Mehr Vögel in der Luft.
Über 40 Prozent der bei uns vorkommenden Tiere und Pflanzen sind auf den Wald als Lebensraum
angewiesen – gut 25’000 Arten! Auch die Vögel profitieren vom naturnahen Waldbau. Gemäss Vogel-
warte Sempach hat der Bestand der Waldvögel seit 1990 um 20 Prozent zugenommen. Asthaufen
begünstigen übrigens die Ausbreitung von Borkenkäfern nicht. Unsere häufigsten Borkenkäferarten
mögen keine dünnen Äste, weil diese unter der Rinde zu wenig Platz für die Brutstube bieten und viel
zu schnell austrocknen. Zudem beobachten Förster und Waldeigentümer die Situation laufend.

                                                                       Mehr als 40 Prozent der bei
                                                                       uns vorkommenden Tiere
                                                                       und Pflanzen sind auf den
                                                                       Wald als Lebensraum an-
                                                                       gewiesen. Asthaufen spie-
                                                                       len dabei eine wichtige
                                                                       Rolle.
                                                                       Cartoon: Silvan Wegmann
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Apropos beobachten: Im Winter gibt es auf abgestorbenen Ästen manchmal eine bizarre Naturer-
scheinung zu entdecken, sogenanntes Haareis. Schauen Sie doch auf Ihrem nächsten Waldspazier-
gang bei leichten Minustemperaturen genau hin, vielleicht finden Sie einen Ast, an dem filigrane Eis-
haare wachsen, die wie Zuckerwatte aussehen. Bilder und eine Erklärung für das seltene Naturphä-
nomen sowie mehr Informationen über den Wald finden Sie auch unter www.waldschweiz.ch.

Das Einjährige Berufkraut – eine grosse Herausforderung für alle
Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) ist eine 30-100 cm hohe
Pflanze, die entfernt an ein hochgewachsenes Gänseblümchen erin-
nert. Es stammt aus Nordamerika und wurde im 18. Jahrhundert als
Gartenpflanze sehr geschätzt. Leider verwilderte es jedoch schnell und
breitete sich in ganz Mitteleuropa aus. Das Einjährige Berufkraut ist
also ein sogenannter invasiver Neophyt.

Das Berufkraut kann Schäden anrichten
Durch seine starke Ausbreitung kann das Berufkraut die Artenvielfalt
reduzieren. Sind landwirtschaftliche Flächen betroffen, können den
Landwirten unter Umständen Beiträge gekürzt werden.

Das Berufkraut wächst, wo selten gemäht wird
Das Einjährige Berufkraut wächst auf Flächen, die selten gemäht werden. Es besiedelt vor allem of-
fene Flächen wie Böschungen, Wegränder und kiesige Areale aber auch Magerwiesen, Buntbrachen
und Naturschutzgebiete. Sogar in Privatgärten und auf Flachdächern breitet es sich mittlerweile aus.
Die Grundlage der rasanten Verbreitung sind die extrem vielen Samen. Es kann deshalb schon nach
kurzer Zeit zu einem starken Befall kommen, wenn es in der Umgebung genügend versamende Beruf-
kräuter hat. Entgegen dem Namen ist die Pflanze zwei- oder gar mehrjährig.

Die Bekämpfung dauert viele Jahre lang
Die Bekämpfung ist schwierig und muss über viele Jahre erfolgen. Einzelpflanzen können relativ ein-
fach ausgerissen werden. Die Sanierung einer stark befallenen Fläche ist hingegen sehr schwierig.
Daher gilt beim Einjährigen Berufkraut der wichtige Grundsatz „Wehret den Anfängen“.

Trinkwasseruntersuchung - Ergebnis der Untersuchung vom 12. November 2019
Chlorothalonil-Sulfonsäure
Der Wert der Trinkwasserprobe liegt mit 0.07 µg unter dem Referenzwet von 0.1 µg.
Das Trinkwasser gilt damit als unbedenklich.

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6.    Kantonspolizei
Autofelgen und Autoräder sicher lagern
Wenn sich Autoräder und Autofelgen in Luft auflösen ist der Frust
gross und der Schaden meistens hoch. Wir stellen fest, dass Dieb-
stähle aus Tiefgaragen und Einstellhallen leider keine Seltenheit
sind. Diebe schleichen meist unbemerkt und ungesehen ein und
stehlen teures Autozubehör. Lassen Sie darum Ihre Räder nicht
einfach so davonrollen. Schützen Sie sie.

Wenig Aufwand, viel Ertrag
Tiefgaragen und Einstellhallen von grösseren und kleineren Wohnüberbauungen sind mehr als nur
Abstellplätze für Autos und Motorräder. Bewohner lagern nebst vielem anderen auch Autofelgen
und Autoräder – meistens leider ungesichert.
Langfinger wissen das und nutzen jede sich bietende Möglichkeit. Diebe haben auch ein zu leichtes
Spiel. In Wohnsiedlungen herrscht vielfach Anonymität. Wer denkt sich schon etwas dabei, wenn je-
mand Autoräder, Autofelgen in ein Auto lädt. Auch das Einschleichen in eine Tiefgarage erfordert oft-
mals wenig Aufwand. Entweder ist das Garagentor nicht richtig zu oder Diebe warten ganz einfach
ab, bis es von einem Bewohner geöffnet wird. Diebe gelangen auch über offene Eingangs- und Ver-
bindungstüren in Mehrfamilienhäuser und Garagen. Räder und Felgen für Automarken im oberen
Preissegment sind dann wahre Leckerbissen.

Sichere Lagerung
Für die Lagerung von Autorädern und Autofelgen sollte man einen sicheren und feuerfesten Ort wäh-
len oder die Räder und Felgen mindestens mit einem stabilen Kettenschloss schützen und zusam-
menketten. In abschliessbaren Pneu- und Zubehörschränken lässt sich Autozubehör gut und prob-
lemlos auch in der Tiefgarage aufbewahren. Sie bieten Sicherheit sowohl vor Feuer als auch vor Dieb-
stahl an. Für eine sichere Lagerung eignen sich auch abschliessbare Kellerräume. Oder lassen Sie Au-
toräder fachgerecht einlagern. Autowerkstätten bieten einen Räder und Felgen Einlagerungs-Service
an. Es gibt keine Transportprobleme oder Platzsorgen und die Gefahr von Diebstahl ist eliminiert.

Ihre Polizei empfiehlt weiter:
      Reifen-/Felgen-Typ, Grösse und individuelle Kennnummer notieren: Diese Angaben
          sind nach einem Diebstahl hilfreich.
      Beim Ein-/Ausfahren aus der Tiefgarage warten, bis das Tor vollständig geschlossen ist: So
          können sich fremde Personen nicht ungesehen Zugang in die Garage verschaffen.
      Einzelgaragentore immer abschliessen, nicht nur zuziehen.
      Aus feuerpolizeilichen Gründen sollten grundsätzlich keine Autoreifen in Tief- und Sam-
          melgaragen gelagert werden.

Bei verdächtigen Situationen umgehend die Polizei über Tel. 117 alarmieren.

Ihre Sicherheit
Setzen Sie sich mit dem Thema Sicherheit besser heute als morgen auseinander. Weitere Informatio-
nen zu diesem und anderen Themen finden Sie unter www.kapo.zh.ch. Wir beraten Sie kostenlos,
unabhängig und kompetent.
Kantonspolizei Zürich
Präventionsabteilung
praevention@kapo.zh.ch

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7.   Termine

 Sonderabfallsammlungen:
  - Mittwoch, 25. März 2020, 08 – 10 Uhr, Werkhof, Flaach
  - Freitag, 3. April 2020, 08.30 – 12 Uhr, Löwenhof, Andelfingen
  - Mittwoch, 8. April 2020, 08 – 10 Uhr, Gemeindehaus, Volken
 Altpapier- und Kartonsammlungen
  - Samstag, 7. März 2020 und Samstag, 27. Juni 2020
 Altmetall- und Elektroschrottsammlung
  - Samstag, 4. April 2020, 08 – 12 Uhr, Gemeindehaus Volken
 Gemeindeversammlungen:
  Freitag, 19. Juni 2020 und Freitag, 4. Dezember 2020, jeweils um 20 Uhr,
  Schulhaus Ankacker
 Kirchgemeindeversammlung Evangelisch-reformierte Kirche Flaachtal:
  Donnerstag, 18. Juni 2020, 20 Uhr, Kirchgemeindehaus, Berg am Irchel
 Schulgemeindeversammlung Schule Flaachtal: Mittwoch, 17. Juni 2020 und Mittwoch,
  25. November 2020, jeweils um 20 Uhr, Singsaal Sekundarschulhaus Flaach
 Traubenblütenfest am Worrenberg, 13./14. Juni 2020

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C.     Anlässe
1.   Bundesfeier

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D.     Beiträge aus der Bevölkerung und aus Vereinen
1.   Frauenchor – Chorreise

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2.   Frauenchor – Bettagssingen

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3.    Tennisclub – Saisonrückblick 2019
Eröffnungs-Plauschturnier
Am 1. Mai starteten wir in die neue Tennissaison. Gestärkt durch das reichhaltige Frühstücksbuffet
trotzten wir Nebel und Kälte und spielten uns in die neue Saison. Etwas später verbesserte sich das
Wetter und wir konnten bei strahlendem Sonnenschein spielen. Nach Abschluss unseres Plauschtur-
niers eröffneten wir im Anschluss auch noch die Grillsaison.
Interclub-Saison
Am 11. Mai fand die erste Interclub-Runde unserer Damenmannschaft auswärts in Hinwil statt. Mit
einem klaren 5:1 Sieg durfte der Start als überaus erfolgreich bezeichnet werden. Auch im ersten
Heimspiel eine Woche später folgte nochmals ein klarer 5:1 Sieg, was uns zwischenzeitlich auf den
1. Zwischenrang brachte. In den letzten drei Runden trafen wir dann auf stärkere Gegnerinnen und
klassierten uns letztendlich auf dem guten 4. Schlussrang.
Die Herren konnten aufgrund von einigen verletzungsbedingten Ausfällen leider in der Saison 2019
nicht antreten und mussten eine Pause einlegen.

Sonnenwende-Nacht-Turnier
Das Turnier wurde durch unsere Spielleiterin wieder überaus abwechslungsreich und spannend ge-
staltet. Die erspielten Punkte aus den Tennispartien wurden ergänzt durch weitere Punkte aus Ge-
sellschafts- und Geschicklichkeitsspielen. Etwas später gingen wir dann zum gemütlichen Teil des
Abends über. Die Spiko servierte perfekte Hamburger und Würste vom Grill, das durch die Teilneh-
mer zubereitete Salatbuffet liess ebenfalls keine Wünsche übrig. Abgerundet wurde der Abend durch
ein leckeres Dessertbuffet.
Clubmeisterschaften
Sowohl im Dameneinzel wie auch im Damendoppel gingen zahlreiche Anmeldungen ein, es wurden
viele schöne und spannende Partien gespielt. Auch die Mixed-Konkurrenz konnte ausgetragen wer-
den. Bei den Herren fanden dieses Jahr leider keine Spiele statt, hier gingen zu wenig Anmeldungen
ein.

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Die Siege gingen im Jahr 2019 an:
Damen Einzel:       Yvonne Gehring
Damen Doppel: Hanni Leardini und Nicole Baur
Mixed:              Bettina Linsi und Dani Würsten

Schluss-Plauschturnier
Der diesjährige Schlussplausch fiel leider anhaltendem Regen zum Opfer. Bei einem gemütlichen
Apéro konnten wir trotzdem die Tennissaison miteinander ausklingen lassen und unsere Siegerinnen
und Sieger der Clubmeisterschaften entsprechend feiern.
Saison-Abschluss
Dieses Jahr schlossen wir unsere Saison mit der Besichtigung der Greifvogelstation in Berg am Irchel
ab. Nach einer überaus interessanten Führung beendeten wir den Tag mit einem feinen Nachtessen.
Wir freuen uns bereits jetzt auf die kommende Saison und hoffen, dann auch ein paar neue, spiel-
freudige Mitglieder begrüssen zu dürfen! Es werden auch im nächsten Jahr wieder Schnupperstun-
den angeboten. Informationen dazu sind auf unserer Homepage www.tcirchelflaach.ch zu finden.

     (unser Herbstfest – Bänkli)

Tennisclub Irchel
Bettina Linsi, Präsidentin

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