Gemeinde Offenberg Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Zieglstadl" - Gemeinde ...
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Gemeinde Offenberg Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Zieglstadl“ Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen 1 Planteil mit Festsetzungen durch Planzeichen und Text 2 Vorhabenbezogener B-Plan, Lageplan, schematische Grundrisse 3 Begründung 4 Anhang - überschlägige Abschätzung Regenrückghalt
DN 18° Pfanneneindeckung Pflegedienst 2.61 2.61 76m² +8.665 Tagespflege 3.115 3.115 388m² DG Balkon +5.55 +5.71 Balkon 22 WG 09 WG 10 WG 22 WG 23 71m² 62m² 71m² 62m² WG 05 WG 06 WG 18 WG 19 WG 31 WG 32 Wohnen 52m² 62m² 52m² 63m² 2.855 52m² 63m² Wohnen 2.635 WG 01 WG 02 Wohnen WG 11 WG 12 Wohnen WG 24 WG 27 OG 38m² Kurzzeitpflege 38m² WG 07 WG 08 77m² 90m² WG 14 76m² WG 15 76m² WG 20 WG 21 82m² WG 25 91m² 76m² WG 28 76m² WG 33 Wohnen WG 34 Balkon +2.855 Balkon 68m² 83m² +2.695 68m² 83m² Wohnen 68m² 83m² Wohnen 22 WG 13 WG 26 WG 03 WG 04 38m² WG 16 WG 17 38m² WG 29 WG 30 33m² 43m² 81m² 81m² 81m² 81m² 2.855 2.635 FOK-EG EG 334,00 ü.NN Pflegedienst -16 ±0.00 25 3.25 3.00 KG -3.41 -3.25 Cafe-Mittagstisch 25 25 99m² Schemaschnitt betreute Wohneinheiten Nordwest überdachte Terrasse Tagespflege begrüntes Dach M 1:250 16.49 DN 15° Pfanneneindeckung 2.214 +9.665 WG 35 WG 44 WG 53 53m² 53m² 52m² 3.11 DG WG 36 WG 45 +6.71 53m² 53m² +6.55 22 2.855 2.635 OG +3.695 +3.855 WG 60 WG 65 WG 64 22 81m² WG 59 79m² 82m² 82m² 2.855 2.635 Wohnen WG 69 EG FOK-EG 335,00 ü.NN 147m² Wohnen +84 +1.00 WG 46 25 WG 37 WG 54 53m² 53m² 103m² 3.25 Wohnen 3.00 WG 61 WG 66 WG 70 KG 70m² 67m² 78m² WG 71 166m² WG 38 WG 47 -2.41 -2.25 53m² 53m² Wohnen Wohnen 25 25 WG 62 WG 67 110m² 108m² WG 63 WG 68 Schemaschnitt betreute Wohneinheiten Nordost 98m² 98m² WG 39 53m² WG 48 53m² WG 55 103m² M 1:250 Wohnen 15.99 2.00 10.99 3.00 WG 58 85m² +6.985 55 55 WG 43 WG 52 WG 56 begrüntes Flachdach 91m² 91m² 102m² 25 Wohnen 2.885 +4.80 2.635 WG 40 WG 49 132m² 128m² Laubengang DG Dachterrasse +3.81 WG 57 +3.55 WG 41 WG 50 185m² 22 112m² Wohnen 96m² 2.855 2.635 WG 42 WG 51 Loggia 136m² 114m² Laubengang OG +695 +855 22 2.855 2.635 Laubengang FOK-EG Loggia EG 332,00 ü.NN -2.16 -2.00 25 3.25 KG 3.00 -5.41 -5.25 25 25 24.99 3.00 18.99 3.00 Schemagrundriss DG betreute Wohneinheiten +6.985 55 55 begrüntes Flachdach 25 Schemagrundriss OG betreute Wohneinheiten 2.885 +4.80 2.635 Schemagrundriss EG Pflegeeinheiten M 1:250 Dachterrasse DG +3.55 +3.81 Dachterrasse 22 M 1:250 M 1:250 2.855 2.635 OG +695 +855 22 2.855 2.635 FOK-EG EG 332,00 ü.NN -2.16 -2.00 25 3.25 KG 3.00 Haustyp A -5.41 -5.25 25 25 Schemaschnitt betreute Wohneinheiten West Haustyp B Haustyp B M 1:250 Haustyp C 3.00 12.99 2.00 2.214 +7.985 begrüntes Flachdach Ansicht Süden Pflegeeinheiten 3.11 +5.80 DG Dachterrasse +4.81 Dachterrasse +4.55 22 +334.00 J A G U A R +334.00 M 1:250 J A G U A R J A G U A R 2.855 2.635 OG OK-FFB +332.00 +332.00 Balkon +1.695 +1.855 22 334,00 ü.NN OK-FFB +330.39 2.855 2.635 OK-FFB FOK-EG +330.00 EG Tiefgarage Terrasse 333,00 ü.NN -1.00 332,00 ü.NN OK-FFB -1.16 25 332,00 ü.NN 3.25 3.00 330,00 ü.NN KG -4.41 -4.25 Ansicht Westen Pflegeeinheiten 25 25 M 1:250 Schemaschnitt Schnitt betreute Wohneinheiten Ost M 1:250 Strasse 336,50 Ansicht Norden Pflegeeinheiten M 1:250 Eingang Tagespflege Pflegedienst Zufahrt 336,29 Stellplätze Stellplätze Tiefgarage Kellerabteile P Pflegedienst P Kellerabteile 76m² Tagespflege 388m² WG 05 WG 06 Kellerabteile WG 01 WG 02 52m² Wohnen 63m² 38m² Kurzzeitpflege 38m² WG 07 68m² WG 08 83m² Schleuse 30 WG 03 WG 04 43m² 2.50 30 7.00 33m² 331,00 Heizzentrale/Technik Müllraum Cafe-Mittagstisch überdachte Terrasse Tagespflege 99m² betreutes Wohnen 331,00 4 GEMEINDE OFFENBERG Weg zu Anschlussraum MFH Fahrräder WG 35 53m² P WG 36 53m² Anger Hausmeister VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN betreutes Wohnen WG 60WG 59 Vorhaben und Erschließungplan 81m² 82m² innenliegende innenliegende Wohnen WG 37 53m² 329,00 329,21 Dachterrasse Dachterrasse WG 61 70m² WG 38 53m² Wohnen WG 62 WG 63 110m² 98m² 329,00 WG 39 53m² Schemagrundriss DG Reihenhaus "Zieglstadl" M 1:250 Mehrfamilienhaus N Stellplätze WG 43 91m² WG 40 132m² 20 328,00 Kellerabteile WG 41 12 112m² WG 42 136m² RH 06 RH 07 RH 08 Schleuse 188m² 166m² 188m² 328,00 Mehrfamilienhaus Gemeinde Offenberg Gemarkung Offenberg Stellplätze Reihenhaus 7 7.015 Flurnummer 1076 Stellplätze Landkreis Deggendorf P Regierungsbezirk Niederbayern P Kellerabteile Stellplätze RH 05 RH 04² 188m² Schleuse 3 Kellerabteile Schemagrundriss OG Reihenhaus RH 03² 166m RH 02 166m RH 01² 166m² 188 m Kellerabteile M 1:250 M 1 : 1000 Tiny Houses 6.24 2 5.99 2 30.53 5.99 2 5.99 2 6.24 Schnitte 1: 500 und 1:250 10.99 RH 01 RH 02 RH 03 RH 04 RH 05 188m² 166m² 166m² 166m² 188m² DN 28° Pfanneneindeckung 3.20 3.20 Reihenhaus innenliegende +3.23 17 Dachterrasse 328,00 30.09.2020 1.715 1.715 +1.67 +1.51 DG 20 10.99 10.99 2.835 2.635 7.24 -1.165 -1.325 OG 61 Stellplätze 63 Stellplätze 20 FOK-EG 2.835 2.635 330,00 ü.NN -4.00 -4.16 EG Entwurfsverfasser: 20 2.70 2.50 -6.70 -6.86 KG Planungsbüro Littich Büro Für Orts- und Landschaftsplanung 25 25 Frank Littich Uwe Schmidt Rossatzer Str. 10 a Am Sandhügel 4 94526 Metten 94526 Metten Erschließungskonzept Schemagrundriss Tiefgarage 0170 / 33262162 0991 / 3209663 Schemagrundriss EG Reihenhaus Schemaschnitt Reihenhaus M 1:500 M 1:250 M 1:250 M 1:250 H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2020
3 Begründung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Zieglstadl“ Gemeinde Offenberg, Landkreis Deggendorf Begründung Umweltbericht 30.09.2020 Planungsbüro Littich Uwe Schmidt Dipl.-Ing. (FH) Frank Littich Landschaftsarchitekt Rossatzer Str. 10 a Am Sandhügel 4 94526 Metten 94526 Metten Tel. 0170 / 33262162 Tel. 0991 / 32 09 66 3
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Inhalt 1 Begründung ................................................................................................................3 1.1 Ausgangssituation ................................................................................3 1.2 Verfahrensform .....................................................................................3 1.3 Lage .....................................................................................................5 1.4 Topographie und ortsbildprägende Grünstrukturen ...............................6 1.5 Planerische und rechtliche Ausgangslage ............................................7 1.6 Städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept.........................7 1.7 Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.......................8 1.8 Art und Maß der baulichen Nutzung .....................................................11 1.9 Höhe baulicher Anlagen und Dächer ....................................................12 1.10 Abstandsflächen ...................................................................................12 1.11 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ....................................12 1.12 Nebenanlagen ......................................................................................12 1.13 Stellplätze .............................................................................................13 1.14 Erschließung, Verkehrsflächen .............................................................13 1.15 Immissionsschutz .................................................................................14 1.16 Baugestaltung ......................................................................................14 1.17 Freiflächen- und Grünordnungskonzept ................................................15 2 Umweltbericht .............................................................................................................17 2.1 Einleitung..............................................................................................17 2.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......................18 2.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes ..................18 2.2.2 Prognose des Umweltzustandes ..........................................................20 2.2.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ......................................20 2.2.4 Planungsalternativen ............................................................................20 2.3 Datenmaterial .......................................................................................21 2.4 Überwachung umweltrelevanter Maßnahmen (Monitoring) ...................21 2.5 Zusammenfassung ...............................................................................21 3 Eingriffsregelung .........................................................................................................22
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 1 Begründung 1.1 Ausgangssituation 2017 erwirbt Patrick Eid das Grundstück Fl. Nr. 1076, Gemarkung Offenberg mit einer villenähnlichen, nicht mehr genutzten Bausubstanz. In einem ersten planerischen Ansatz wird das vorhandene Anwesen baulich er- tüchtigt und um einige Gebäude erweitert, um Wohnungen bzw. Betreuungsmög- lichkeiten für seniorengerechtes Wohnen zu realisieren. Diese Vorüberlegungen wurden vom Landratsamt Deggendorf in einer ersten Stellungnahme vom 12.9.2017 (40-61-2017-BL) gewürdigt, aber insbesondere die städtebaulichen Qualitäten sehr kritisch beurteilt. Im Herbst 2018 beauftragte Patrick Eid die Planungsgemeinschaft Littich/Schmidt in Zusammenarbeit mit Dr. Moosbrugger (social consult & projekt GmbH ) mit der Erarbeitung eines realisierbaren Konzeptes für altersgerechtes bzw. Mehrgenera- tionenwohnen unter besonderer Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs bzw. möglicher Trägerschaften für ein solches Vorhaben. Auf Empfehlung des Landratsamtes Deggendorf und der Gemeindeverwaltung Offenberg wurde dieses Grobkonzept zur vorgezogenen Fachstellenbeteiligung vorgelegt. (27.5.2019 38-2019-BL). Die eingegangenen Stellungnahmen fanden im vorliegenden Bebauungsplan Berücksichtigung. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplan liegt vollständig im Innenbereich nach § 34 BauGB. 1.2 Verfahrensform Das Bebauungsplanverfahren wird gem. des Aufstellungsbeschlusses nach § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Allgemeines Wohngebiet (WA) aus- gewiesen. Eine Änderung ist hier nicht erforderlich. Bedarf an Pflegeplätzen und Seniorenwohnungen In den Gemeinden besteht dringender Bedarf innerörtlichen Pflegeplätzen und Seniorenwohnungen. Insofern ist es Ziel der Gemeinde, die Versorgung mit Pflegeplätzen und Betreu- ten Wohnungen zu verbessern. Seite 3
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Auswahl von Vorhabenträgern und Betreiber Vor dem o.a. Hintergrund ist der Eigentümer mit Investoren und Betreibern in Kontakt getreten, um die Chancen einer hochwertigen Überbauung und adäqua- ten Nutzung des Areals zu sondieren. Dazu wurde von Dr. Moosbrugger eine grobe Einschätzung des Bedarfs an Pfle- geplätzen bzw. der wirtschaftlichen Realisierbarkeit des Projektes vorgestellt. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurde ein zukunftsfähiges, dem zentralen und städtebaulich anspruchsvollen Standort angemessenes Konzept entwickelt. Nutzungen: Die Pflegeeinrichtung hat ihren Haupteingang im Norden (Zieglstadl). Im Erdgeschoss des nördlichen Hauptgebäudes sind Räume für eine Tagespfle- ge, Büros für einen Pflegedienst sowie ein Café mit Außenbereichen mit Grün- und Terrassenflächen geplant. Des Weiteren sind in diesem Gebäude 34 Wohneinheiten vorgesehen, 4 Zimmer davon können für eine Kurzzeitpflege genutzt werden. Anlass und Ziele der Planung Um dem im Zuge der demografischen Entwicklung prognostizierten weiter deut- lich steigenden Bedarf, insbesondere an Pflegebetten, gerecht zu werden, sollen in Offenberg ergänzend zeitgemäße Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ältere oder auch behinderte Einwohner geschaffen werden. Ziele: • Ansiedlung einer Pflegeeinrichtung für Senioren und die Schaffung senio- ren- und behindertengerechter Wohnungen • Erweiterung des örtlichen Dienstleistungsangebotes unter Berücksichti- gung des demografischen Wandels. • Schaffung der planerischen Voraussetzungen für eine geordnete Entwick- lung des Standortes. Der Investor beabsichtigt daher im Plangebiet eine Seniorenwohnanlage mit ent- sprechenden Einrichtungen für Pflege und Wohnen, betreutes Wohnen in senio- ren- und behindertengerechten Wohnungen, sowie einer Tagespflegeeinrichtung und Büros zu errichten. Das Angebot wird Pflegezimmer, sowie autark zu nut- zende Wohneinheiten mit Betreuungsmöglichkeit im Bedarfsfall umfassen. Seite 4
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Darüber hinaus sind im Süden des Areals Reihen - und Einzelhäuser zur Wohn- nutzung vorgesehen Ziel und Anspruch der Gemeinde decken sich mit den Vorstellungen des Grund- stücksbestzers, eine dem Ort Offenberg angemessene Baustruktur zu schaffen, die durch variantenreiche und modular konzipierte Wohnangebote für Angehöri- ge, junge Familien und Pflegepersonal abgerundet wird. Neben der städtebaulichen Maßstäblichkeit der Bebauung soll eine Durchmi- schung von Jung und Alt zu einem vitalen Miteinander führen. Funktionen und Einrichtungen des Ortes sollen gestärkt, eine Isolierung und Abkapselung („Get- tobildung“) unterbunden werden. 1.3 Lage Geplantes Vorhaben Bildquelle: Geodaten Das Planungsgebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand Neuhausens und hat eine Größe von 10600 m². Erschlossen ist das Areal durch die Egger Straße (DEG 33). Seite 5
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 1.4 Topographie und ortsbildprägende Grünstrukturen Das Planungsgebiet liegt an einem durchschnittlich ca. 6 % geneigten Südhang, der von 337 m ü.NN im Nordosten auf 327 m ü.NN im Südwesten fällt. Infolge der bestehenden Bebauung gibt es einige Verebnungen. Ortsbildprägend und naturschutzfachlich relevant sind die biotopkartierten Gehöl- ze im Süden und Westen, die das Gelände landschaftlich gut einbinden. Diese Gehölze liegen überwiegend bereits auf dem Nachbargrundstück und bleiben in vollem Umfang bestehen. Die landschaftliche Einbindung wird ergänzt durch Waldgebiete im Norden und Osten. Neben der Randeingrünung, die teilweise aus Thujen besteht, gibt es auf dem Grundstück parkartig verstreut Nadel- und Laubgehölze mit Stammdurchmessern von ca. 10 cm bis ca. 40 cm, in wenigen Fällen auch darüber. Foto: Bieber 21.03.19 Das Gelände ist überwiegend hochwasserfrei. Im Süden reicht der Geltungsbereich in einen wassersensiblen, vom Grundwas- ser beeinflussten Bereich. Diese Gebiete kennzeichnen den natürlichen Einfluss- bereich des Wassers. Hier kann es zu Überschwemmungen und hoch anstehen- dem Grundwasser kommen. Seite 6
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 1.5 Planerische und rechtliche Ausgangslage Flächennutzungsplan (FNP) Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet bereits als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Eine Änderung bzw. Umwidmung ist für die geplan- te Nutzung nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennut- zungsplan entwickelt. Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat hat am 25.9.19 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ziegl- stadl“ beschlossen. 1.6 Städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept Als Grundprinzip der städtebaulichen Strukturierung wurde eine im Maßstab, Funktionalität und räumlicher Gliederung dem Ort angemessene Stellung der Gebäudegruppen angestrebt. Der höchste und längste Baukörper liegt geborgen als Querriegel in West- Ostausrichtung und ordnet sich der Waldkulisse des nach Norden ansteigenden Geländes unter. Die westlich und östlich angegliederten Gebäudeflügel bilden zusammen mit dem Hauptgebäude im Norden einen angerartigen, geschützten Innenhof, der sich, begleitet von Reihenhauseinheiten in Richtung Süden bis zum Bachlauf mit Brü- ckenübergang für Fußgänger verknüpft. Abgeschlossen wird die Bebauung hier durch einige kleinere eingeschossige Baukörper, die einen mit der Natur verzahnten Ortsrand schaffen. Seite 7
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Unter dem zentralen Anger liegt eine Tiefgarage über die alle Gebäuden (Haus- typ A und B) durch separate Treppenhäuser mit Aufzug barrierefrei erschlossen werden können. Die Zufahrt erfolgt mittels einer Rampe im Nordosten. Der Anger als wohnungsnahe und allgemein zugängliche Freifläche mit Gemein- schaftsgarten, Treffpunkten und verteilten Spielmöglichkeiten gewährleistet hohe Freiraumqualität, die private und pflegeintensive private Grünflächen in reduzier- tem Umfang zulässt. Die bestehenden Hecken am Westrand der Bebauung und entlang des Baches werden erhalten, der nördlich angrenzende Wald wird nicht beeinträchtigt. Auf der Südseite der geplanten Tiefgarage wird es eine Geländeabstufung ge- ben, die in der späteren Höhenplanung konkretisiert wird. Die Südgrenze der Bebauung hält einen Abstand von ca. 10-15 m vom beste- henden Bachlauf und liegt ca. 1-2 m über dem Bachtal. 1.7 Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan hat nach § 12 BauGB mehrere Be- standteile: Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Planzeichnung mit Begründung Die Planzeichnung wird auf Grundlage der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit den möglichen Festsetzungen nach § 9 BauGB erstellt. Dem Bebauungsplan liegt gem. § 2a BauGB eine Begründung, sowie ein Umweltbericht. Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Der VEP ist gem. § 12 Abs. 3 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans. Er besteht aus einem Lageplan, schematischen Ansichten, Schnitten und Grundrissen zu den geplanten Gebäuden des Vorhabens. Der VEP umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Durchführungsvertrag Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Offenberg und dem Vorhaben- träger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der planungs- und Erschließungskosten. Seite 8
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Hier werden zusätzlich zum Bebauungsplan und zum Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan weitere Vereinbarungen z.B. zur Herstellung der Erschließungsanla- gen, zur Gestaltung der baulichen Anlagen, zur Nutzung der privaten Grünfläche oder zur Baudurchführung getroffen. Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Neuhausen vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Im Plangebiet sind gem. § 12 Abs. 3a BauGB unter Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag mit der Gemeinde verpflichtet. Änderungen des Durchfüh- rungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Vertrags sind später möglich, so- lange sich diese Änderungen im Rahmen der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen bewegen. Der Bebauungsplan muss in diesem Fall nicht geändert werden. Erst wenn die beabsichtigten Änderungen über den Zulässigkeitsrahmen des Bebauungsplans hinausgehen, ist auch der Bebauungsplan in einem öffentlichen Planverfahren zu ändern. Erläuterungen zu den Planinhalten Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist Bestandteil des Bebauungsplans und liegt den Unterlagen als Anhang bei. Das Städtebauliche Konzept sieht eine Gliederung des Vorhabengebietes in Be- reiche unterschiedlicher Gestalt und Dichte vor. Die Gebäude orientieren sich in ihrer Ausrichtung an den seitlichen Grenzen und der rückwärtigen Grenze, sodass an der südlichen Spitze des Grundstücks eine großzügige Freifläche entsteht, die als parkartiges Gelände grünplanerisch ge- staltet werden soll. Diese Fläche grenzt, über eine Brücke verbunden, unmittelbar an den Hundshammer Weg an, der eine wichtige Naherholungsspange zwischen Metten und Neuhausen darstellt. Das größte Gebäude des Gesamtensembles ist das Seniorenzentrum, in dem 34 Pflegezimmer, sowie die Tagespflegeeinrichtung für ca. 20 Plätze untergebracht werden sollen. Seite 9
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Das Seniorenzentrum wird einen als Multifunktionsraum fungierenden großzügi- gen Speisesaal erhalten, von dem ein separat zu nutzendem Café abgetrennt werden soll. Dadurch entsteht eine Art Ortsteil-Café mit variabler Größe, welches auch öffent- lich genutzt werden kann. Darüber hinaus sollen ergänzende Serviceleistungen wie Terminabsprachen für z.B. Arzttermine, Krankengymnastik, Friseur, Fußpflege, 24-Stunden-Service, Zimmerreinigungsdienst, Wäscheservice, angeboten werden. Die insgesamt vier Gebäudeteile sind so angeordnet, dass sie einen ruhigen In- nenbereich bilden, der ebenfalls entsprechend gärtnerisch angelegt wird. Die Grundrisse der einzelnen Wohnungen sind so konzipiert, dass sich die Auf- enthaltsräume zum ruhigen Hof orientieren, während entlang der erforderlichen Zuwegungen und somit in den Übergangsbereichen zu den angrenzenden Nut- zungen nur Badezimmer, Nebenräume und ggf. Kleinküchen angeordnet sind. Im Westen soll ein dreigeschossiger Gebäudeteil entstehen, in welchem sich ebenfalls betreute Wohnungen befinden, sodass für diese Wohnform zusätzliche 13 Wohnungen unterschiedlicher Größe und Gestalt angeboten werden können. Eine Erschließung mittels eines Laubengangs unterstreicht durch je einen sepa- raten Eingang die Eigenständigkeit dieser Bewohner. Diesen ist es jedoch auch möglich, die Dienstleistungen des Seniorenzentrums zu nutzen. Insbesondere sind der Speisesaal und das Stadtteil-Café zu nennen. Das Staffelgeschoss schafft hier im DG großzügigere Wohnungen mit Dachterrassen. Im Osten und Südwesten sollen je 3-stöckige Mehrfamilienhäuser mit begrüntem Flachdach mit unterschiedlich großen Wohnungen angeboten werden. So ist es dort möglich Wohnungen mit Kinderzimmern bzw. Büro- und Gästezimmer zu beziehen. Im Dachgeschoss werden die Wohnungen mit Dachterrassen für einen attraktiven Lebensraum sorgen. Im südlichen Bereich des Grundstücks entstehen zweigeschossige, reihenhaus- artige Gebäudezeilen (Haustyp C) mit insgesamt 8 Wohneinheiten. Abgerundet wird die Anlage durch zwei kleinere Gebäude im Südosten („Tiny Houses“), die sich z.B. an Nutzer richten, die zwar alleine aber in der Nähe Ihres pflegebedürftigen Partners leben möchten. Seite 10
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Zur Erschließung der Anlage erfolgt über 1 Zufahrt von Westen, die ursprüngliche Zuwegung wird um ca. 3 m nach Norden verlegt. Hierüber erfolgen die interne Erschließung, die Ver- und Entsorgung und die Feuerwehrzufahrt. Die Haupt- und Besucherzufahrt erfolgt zentral vor dem Hauptgebäude. Auch die erforderli- chen Stellplätze sind im Umfeld des Hauptgebäudes untergebracht, um Verkehre weitgehend aus den rückwärtigen Grundstücksbereichen fernzuhalten. Ein Wegerecht für die östlich liegende Bebauung wird vorgesehen. Art der baulichen Nutzung Hinsichtlich der Nutzungen sind Einrichtungen für Pflege, Tagespflege, betreutes Wohnen und Wohnen, sowie untergeordnet zugeordnete Dienstleitungen, wie beispielsweise Café, Krankengymnastik, Fußpflege oder Friseur zulässig. Dies entspricht dem zuvor erläuterten Nutzungskonzept und dem vorliegenden Entwurf des Investors für die geplante Senioren- und Pflegeeinrichtung. Gleich- zeitig wird im Hinblick auf die Nutzungen z.B. weitere Wohnkonzepte wie Mehr- generationenwohnen, Senioren-WG`s oder andere betreute Wohnformen ermög- licht. 1.8 Art und Maß der baulichen Nutzung Die geplante Bebauung wird planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Im nördlichen Teil bei den Gebäudetypen A und B wurde die Grundflächenzahl auf 0,4 festgelegt um eine möglichst hohe Anzahl von Wohneinheiten zu erhal- ten, welche für den Betreiber der Pflegeeinrichtungen eine wirtschaftliche Not- wendigkeit darstellt. Bei den Gebäudetypen C (Reihenhäuser) wurde eine Grund- flächenzahl von 0,3 festgesetzt. Allgemein zulässige Nutzungen • Pflegeheime • Seniorenwohnungen (Betreutes Wohnen) • Mehrzweckräume Seite 11
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 • Nebenräume und Nutzungen die den o.a. Nutzungen zuzuordnen sind • Tiefgarage und Kellerräume • Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung (z.B. Rigolen, Zisternen, Spei- cherbecken) 1.9 Höhe baulicher Anlagen und Dächer Im Norden soll ein 3-stöckiges Gebäude als Abgrenzung zum bestehenden Wald entstehen. Die Gebäude im Anschluss werden dem abfallenden Gelände ange- passt, evtl. mit einem Staffelgeschosse im DG, und folgen dem Profil terrassen- förmig in Richtung Süden. Eine ausreichende Belichtung ist somit in allen Ge- bäuden gewährleistet, nachbarschaftliche Einschränkungen sind durch genügend Abstand zur Grenze nicht vorhanden. 1.10 Abstandsflächen Durch die Festsetzung, dass die Abstandsregelungen gemäß Art. 6 der Bayeri- schen Bauordnung (BayBO) gelten, werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse gewährleistet. 1.11 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes zu gewährleisten, sind die Baugrenzen relativ eng um die geplanten Gebäude festgesetzt. Um dennoch ei- nen gewissen Spielraum für den Bauvollzug zu ermöglichen, wird festgesetzt, dass die Baugrenzen durch Dachüberstände, Balkone, Terrassen und Trennele- mente für Freibereiche überschritten werden dürfen und die festgesetzten Grund- flächen durch diese Bauteile überschritten werden dürfen. 1.12 Nebenanlagen Durch die Festsetzung, dass Nebenanlagen nur innerhalb der festgesetzten Um- grenzung von Flächen für Nebenlagen errichtet werden dürfen, werden geordne- te Freiflächen gewährleistet. Seite 12
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 1.13 Stellplätze Der Nachweis der pflichtigen Stellplätze erfolgt entsprechend den Anforderungen der Satzung über die Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Gemeinde Of- fenberg/Neuhausen. Diese sieht je Wohngebäude bzw. je Wohnung 2,0 Stellplät- ze vor. Darin sind die pflichtigen Stellplätze und Besucherstellplätze enthalten. Diese Anzahl ist im südlichen Teil des Wohngebietes (Reihenhäuser) berücksich- tigt worden. Der Nachweis erfolgt durch oberirdische Stellplätze, Garagen und Carports. Da in dem nördlich geplanten Gebäude voraussichtlich ein größerer Anteil an Senioren und Singles wohnen wird (Mehrgenerationenwohnen), die zumeist nur ein Auto besitzen, kann hier auf einen reduzierten Stellplatzschlüssel zurückge- griffen werden. Hier werden je Wohnung 1,0 Stellplätze in Tiefgaragen und ober- irdischen Stellplätzen nachgewiesen. Für die geplanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege) und sowie Mittagstisch bzw. Café wird der Stellplatzschlüssel der GaStellV herangezogen. Tagespflegeeinrichtung: 1 Stellplatz je 12 Pflegeplätze, mindestens 3 Stellplätze Gewerbe (z.B. Pflegedienst): 1,0 STP je 30 m² Nutzfläche Gastronomie (Mittagstisch, Café): 1,0 STP je 30 m² Gastfläche Für die Gebäudetypen B/C/D gilt: Wohnungen kleiner 65 m² beheizter Fläche: 1,0 STP/WE Wohnungen ab 65 m² beheizter /Fläche: 2,0 STP/WE 1.14 Erschließung, Verkehrsflächen Von der westlich verlaufenden Kreisstraße DEG 33 aus wird das Gebiet in Rich- tung Osten bzw. in Richtung Süden erschlossen. Die erforderlichen Sichtdreiecke Richtung Finsing (110 m) bzw. Richtung Neu- hausen (70 m) können nachgewiesen werden. Die bestehende Zufahrt Richtung Osten muss dazu ausgebaut bzw. erneuert werden, betroffene Nachbarn sollen im Zuge der Projektrealisierung entspre- chende Geh- und Fahrtrechte erhalten. Seite 13
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Die nach Süden geplante Anliegerstraße endet als Sackgasse mit Wendemög- lichkeit für 3-achsige Müllfahrzeuge. Die Trinkwasserversorgung wird über das öffentliche Versorgungsnetz gesichert. Die Abwasserentsorgung (Trennsystem) erfolgt über die öffentliche Kanalisation. Die durch die Bebauung verursachte zusätzliche Versiegelung erfordert Maß- nahmen zur Regenwasserrückhaltung, um Regenwasser gedrosselt in den süd- lich verlaufenden Bach einzuleiten. Neben einer im Konzept integrierten mini- mierten Versiegelung wurden in Abstimmungsgesprächen mit dem Wasserwirt- schaftsamt Deggendorf überschlägige Abschätzungen des erforderlichen Rück- haltevolumens erarbeitet. (siehe Anhang) Es zeichnet sich ab, dass die Rückhaltemenge von über 200 m³ v.a. mit techni- schen Maßnahmen (Dachflächenspeicher auf der Tiefgarage, Rückhaltebauwerk etc.) bewältigt werden muss. Oberflächige Rückhaltemulden erscheinen auf Grund der Topographie und des begrenzten Platzangebotes kaum realisierbar. 1.15 Immissionsschutz Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Verkehrslärms der Egger Straße (DEG 33). Der Mindestabstand der geplanten Gebäude zu der Straße beträgt ca. 25 m. 1.16 Baugestaltung Durch die gestalterischen Festsetzungen wird die Einbindung der geplanten Be- bauung in die bauliche Umgebung unterstützt und das Erscheinungsbild eines homogenen Baugebietes erreicht. Im nördlichen bzw. westlichen Gebäude werden die Pflegeeinrichtungen wie Pflegedienst, Tagespflege und Kurzzeitpflege untergebracht. Auch sollen dort Begegnungsstätten wie Foyer, Mittagstisch und ein Cafe entstehen. Diese Ge- bäude sollen miteinander verbunden werden, um den älteren Bewohnern eine leichte Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Um den Abfluss des Dachwassers zu verlangsamen, wäre für diese Gebäude ein begrüntes Flachdach sinnvoll, welches Regenwasser speichert bzw. gedrosselt an seine Umgebung ableitet. Glaszwischenbauten oder Durchgänge zwischen Seite 14
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 den Gebäudeteilen erlauben im Anger gemeinschaftlich nutzbare Bereiche, die das soziale Miteinander in den hier geplanten Mehrgenerationenhäusern fördern. Im Sinne einer zeitgemäßen baulichen Interpretation von altersgerechtem Woh- nen werden Staffelgeschosse in dem festgesetzten Umfang im Planungsgebiet zugelassen. In den Reihenhäusern sind Dacheinschnitte zur sinnvollen Nutzung der Dachge- schosse in eingeschränktem Umfang zugelassen. So ist je Hauseinheit maximal ein Dacheinschnitt zulässig. In Zusammenhang mit dem Ziel einer Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im südlichen und südöstlichen Teil des Grundstücks von verdichteten Reihenhäusern und Doppelhäusern mit Wohnflächen von ca. 160 m2 bis ca. 180 m2 und kompakten Grundstücken kommt der Nutzung der Dachgeschosse besondere Bedeutung zu. Die entstehenden privaten und schwer einsehbaren Rückzugsräume sichern in diesem Zusammenhang qualitätsvolle Wohnsituationen und lassen Außenräume mit viel Privatsphäre entstehen. Grundsätzlich soll es jedoch den Käufern überlassen werden, ob sie Dachein- schnitte vorsehen. Die Fassaden werden in Anlehnung an den Ortskern hinsichtlich der Material- auswahl (Naturstein, Beton, Putz oder Holz) der Farbgebung festgesetzt. Dach- eindeckungen sind ausschließlich in naturrot zugelassen. Sowohl die Dachaufbauten, als auch die Dacheinschnitte sichern in den Gebäu- den und vor allem in den Dachgeschossen eine gute Belichtung. Damit wird den Grundsätzen der Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Rechnung getragen. Die überwiegende Dachausformung der Gebäude (Ausnahme: Nordriegel Haus- typ A) als begrüntes Flachdach wurde neben gestalterischen Aspekten (Aufsicht aus den höherliegenden Wohnungen auf begrünte Flächen) auch aus Gründen der Wasserdrosselung gewählt. 1.17 Freiflächen- und Grünordnungskonzept Freiflächengestaltungspläne Um insbesondere Lage und Ausführung versiegelter und unversiegelter Flächen, Linienführung von Ableitungseinrichtungen, Geländegestalt und Art der Bepflan- zung sowie einen ggf. erforderlichen Nachweis von Versickerungs- oder Rückhal- Seite 15
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 teeinrichtungen darzustellen, sind für alle Baumaßnahmen qualifizierte Freiflä- chengestaltungspläne vorzulegen. Behandlung von Oberflächenwasser Folgende Festsetzungen sind vorgesehen, die den Oberflächenabfluss reduzie- ren: • wasserdurchlässige Beläge für Stellplätze Da im bestehenden Gelände aufgrund des kaum durchlässigen Untergrundes nur wenig Wasser versickern kann, muss zusätzlich anfallendes Oberflächenwasser gesammelt und gedrosselt in den Vorfluter (Bach im Süden) eingeleitet werden. Das Wasserwirtschaftsamt gibt die maximal zulässige Einleitungsmenge in den Vorfluter unter Zugrundelegung einer ungeregelten Drossel mit 4 l/s an. Daraus ergibt sich überschlägig ein rückzuhaltendes Volumen von ca. 200 m³. Festsetzungen zur gedrosselten Ableitung von Oberflächenwasser in den Vorflu- ter: • Teilweise Begrünung von Dachflächen und der Tiefgarage Geländegestalt Das Planungskonzept verfolgt das Ziel, die bestehende Geländegestalt weitge- hend beizubehalten. Abgrabungen und Aufschüttungen sind auf Bereiche beschränkt, die Geländean- passungen erfordern, wie z.B. • Straßenniveau im Nordosten mit Rondell und Zufahrt Tiefgarage • Straßen- und Platzräume im Zuge einer geordneten Entwässerung • im engeren Gebäudeumfeld Gelände Die Festsetzungen zum Gelände verfolgen das Ziel, innerhalb des Planungsge- bietes landschaftsverträgliche Geländeformen zu schaffen. Einfriedungen Das Planungskonzept sieht Einfriedungen nur im Bereich der geplanten Reihen- und Einzelhäuser im Süden vor. Als Abgrenzung sind hier dörfliche Senkrechtlat- tenzäune vorgesehen. Mit der Festsetzung einer max. zulässigen Höhe von i.d.R. 1,20 m und der Festsetzung von waagrechten oder senkrechten Geländer- Seite 16
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Elementen sollen in erster Linie unpassende Zaunformen wie z.B. Jägerzäune verhindert werden. Um dem dörflichen Charakter Rechnung zu tragen sind freistehende Mauern, Plastikzäune, Zäune mit durchgehendem Mauersockel, und Mauern aus Beton- Formsteinelementen unzulässig. Um die zentrale Grünfläche für alle Bewohner frei zugänglich zu erhalten sind hier keine Zäune zulässig. Grünstrukturen Das bestehende Gelände wird umrahmt von Grünstrukturen, die das Areal land- schaftlich einbinden. Diese Strukturen sollen erhalten werden. Das Planungskonzept verfolgt das Ziel, die zentrale Grünfläche parkartig mit Bäumen und Baumgruppen zu überstellen. Entlang der Verkehrsflächen sind weitere Baumpflanzungen vorgesehen, die die Aufenthaltsqualität erhöhen. Die Festsetzung eines Mindestvolumens an Wurzelraum gewährleistet eine vitale Entwicklung der Bäume. Ist dieses Volumen nicht an gewachsenem Boden vor- handen, kann z.B. durchwurzelbares Spezialsubstrat anstelle herkömmlicher Tragschichten eingebaut werden. Artenauswahl Die Artenliste zur Gehölzauswahl ist für die Baumstandorte entlang der Straßen bindend, ansonsten stellt sie eine Empfehlung dar. Ziel dieser Vorgabe ist es, dem Planungsgebiet einen dörflichen Charakter zu verleihen. 2 Umweltbericht 2.1 Einleitung Das Areal grenzt im Süden und Westen an Bäche/Gräben mit biotopkartierten Gehölzsäumen, im Norden an Wald und im Osten an bestehende Bebauung. Das Gelände ist nach Süden geneigt und abgesehen vom Gebäude und den Er- schließungseinrichtungen parkartig begrünt. Seite 17
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Planungsgebiet bereits als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter treten auf in Form • eines Verlustes der parkartigen Grünflächen mit teilweise fremdländischen Bäumen. • eines Verlustes von Boden • von zusätzlichen Flächenversiegelungen. • 2.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes Um den Umweltzustand eines Gebietes zu charakterisieren, sind die einzelnen Schutzgüter und deren Wechselwirkungen untereinander heranzuziehen. • Mensch, • Tiere und Pflanzen • Boden • Wasser • Luft, Klima • Landschaft • Kultur- und Sachgüter Mensch Das Planungsgebiet dient derzeit dem Menschen als ungenutztes Anwesen, dessen Freiflächen jedoch weiterhin gepflegt werden. Die geplante Bebauung sieht eine Belebung des Grundstücks vor. Großer Wert wird dabei auf eine hohe Aufenthaltsqualität insbesondere in den Freiräumen ge- legt. Durch die Lage der Erschließung werden Störungen der bestehenden Wohnnut- zung im Osten geringgehalten. Seite 18
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Tiere und Pflanzen Mit dem geplanten Bauvorhaben geht Lebensraum für Tiere und Pflanzen verlo- ren. Durch die bestehende Nutzung war das Areal jedoch bereits Störungen aus- gesetzt. Über Festsetzungen des max. Versiegelungsgrades und über Pflanzbindungen werden Freiflächen geschaffen, die in Verbindung mit den verbleibenden Grün- strukturen an den Grundstücksgrenzen weiterhin als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen. Boden Der größte Teil des Planungsgebietes weist gem. Übersichtsbodenkarte über- wiegend Pseudogley-Braunerde und verbreitet pseudovergleyte Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) – Code 13 auf. Im Süden, nahe des Bachlaufs tritt der Bodenkomplex 76 b auf, mit dem Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden aus (skelettführendem) Schluff bis Lehm, selten aus Ton (Talsediment) zusammengefasst werden. Da das Gelände für die frühere Nutzung bereits umgestaltet und dabei teilweise terrassiert wurde, ist davon auszugehen, dass abgesehen von den Randberei- chen des Areals kaum mehr die ursprünglichen Böden vorhanden sind. Dennoch gehen im Bereich zusätzlicher Versiegelungen typische Bodenfunktio- nen, wie die Reinigung des Sickerwassers, verloren. Wasser Die zusätzliche Versiegelung führt zu einer Verschärfung der bestehenden Ab- flusssituation. Dem begegnet die Planung mit der Sammlung und gedrosselten Ableitung des Oberflächenwassers von Dächern und Verkehrsflächen in den Bach im Süden des Areals. Luft Die geplanten Nutzungen führen zu vermehrtem Verkehr und damit zu einer zu- sätzlichen Belastung der Luftqualität. Der großräumige Zusammenhang weist je- doch keine Barrieren auf, die einen Luftaustausch behindern. Die Quellbelastung an dieser Stelle erscheint durch den weitgehend unbehinderten Luftaustausch kompensierbar. Seite 19
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Klima Klimatisch ist allenfalls kleinräumig mit extremeren Bedingungen (trockener, grö- ßere Temperaturschwankungen infolge der Versiegelung) zu rechnen. Landschaftsbild Infolge der umgebenden Grünstrukturen ist das Areal landschaftlich gut einge- bunden. Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. 2.2.2 Prognose des Umweltzustandes Lässt man das Planungsgebiet im jetzigen Zustand, so bleiben die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, den Boden und den Wasserhaushalt an dieser Stelle aus. Diese zusätzlichen Beeinträchtigungen lassen sich jedoch weitgehend durch eine Begrenzung der Flächenversiegelung sowie durch Maßnahmen zum Regenrück- halt und zur Bepflanzung ausräumen. 2.2.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Der Bebauungs- und Grünordnungsplan vermeidet mit seiner Abgrenzung Ein- griffe in wertvolle Landschaftsbereiche. Störungen der Umwelt werden durch das Bauvorhaben zwar größer, bleiben aber auf einen Bereich beschränkt, der be- reits durch die bisherige Nutzung auf dem Grundstück und die angrenzende Wohnbebauung vorbelastet ist. Folgende Maßnahmen dienen der Minimierung des Eingriffs: • Erhalt der bestehenden landschaftlichen Einbindung • Durchgrünung des Areals • Regelungen zur Minimierung der Versiegelung und zur Behandlung des Ober- flächenwassers (Maximalversiegelung, Rückhalt und gedrosselte Einleitung in einen Bach) 2.2.4 Planungsalternativen In einem ersten planerischen Ansatz wurde das vorhandene Anwesen baulich er- tüchtigt und um einige Gebäude erweitert, um Wohnungen bzw. Betreuungsmög- lichkeiten für seniorengerechtes Wohnen zu realisieren. Seite 20
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Diese Vorüberlegungen wurden vom Landratsamt Deggendorf in einer ersten Stellungnahme vom 12.9.2017 gewürdigt, aber insbesondere die städtebaulichen Qualitäten sehr kritisch beurteilt. Der nun vorliegende Entwurf wurde in einer vorgezogenen Fachstellenbeteiligung deutlich positiver beurteilt. 2.3 Datenmaterial Der Beurteilung des Umweltberichtes lagen folgende Daten zur Verfügung und wurden ausgewertet: • Flächennutzungsplan ja • Amtliche Biotopkartierung ja • FFH-Gebiete nicht im Geltungsbereich vorhanden • Vogelschutzgebiete nicht im Geltungsbereich vorhanden • Luftbild ja • Eigene Nutzungskartierung ja 2.4 Überwachung umweltrelevanter Maßnahmen (Monitoring) Der Bebauungs- und Grünordnungsplan formuliert Festsetzungen zur Minimie- rung oder Vermeidung der Auswirkungen auf die Umwelt. • Pflanzung neuer Gehölze • Begrenzung des Versiegelungsgrades • Regelungen zu Behandlung des Oberflächenwassers Die Maßnahmen sind insbesondere in der Bauzeit wirksam zu überwachen. Die Bauträger haben deshalb in dem Antrag auf Baugenehmigung nachzuweisen, dass die obengenannten Punkte berücksichtigt werden. 2.5 Zusammenfassung Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans verfolgt das Ziel, im Be- reich Zieglstadl altersgerechtes bzw. Mehrgenerationenwohnen unter besonderer Berücksichtigung des örtlichen Bedarfs zu ermöglichen. Seite 21
Offenberg - Bebauungsplan und Grünordnungsplan „Zieglstadl" 22.09.2020 Bei den in Anspruch genommenen Flächen handelt es sich um ein derzeit unge- nutztes Anwesen mit parkartigen Grünflächen. Wesentliche Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben sich wie folgt: • Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen • Verlust von Boden • versiegelte Flächen mit Auswirkungen auf Wasserabfluss Die Planung minimiert die Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss durch Re- genrückhalteeinrichtungen und eine gedrosselte Einleitung in einen Bach. Ferner minimiert sie den Verlust von Tier- und Pflanzenlebensräumen mit einer Begrenzung der Versiegelung und der Anlage von Grünflächen mit Pflanzbin- dungen. 3 Eingriffsregelung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die Eingriffsregelung findet deshalb keine Anwendung. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan vermeidet Eingriffe in Bereiche mit gro- ßer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Er formuliert Festsetzungen zur Minimierung der Eingriffe. Darüber hinaus behandelt er grün- ordnerische Belange. Seite 22
4 Anhang - Überschlägige Abschätzung Regenrückhalt
u w e s c h m i d t landschaftsarchitekt stadtplaner Kontakt Planungsbüro Uwe Schmidt Projekt: Eid – Neuhausen 17.12.18 Am Sandhügel 4 94526 Metten Verschmutzung des Regenabflusses sowie Telefon überschlägige Berechnung der möglichen Einleitmenge Metten 0991/32096-63 München 089/489503-15 in den Vorfluter und des erforderlichen Rückhaltevolumens Fax Metten 0991/32096-64 Qualitative Beurteilung gem. ATV 153: München 089/489503-14 E-mail Luftverschmutzung uwe-schmidt-101@gmx.de - gering (L1) 1P Bankverbindung Flächenverschmutzung Commerzbank Deggendorf - Dachflächen (F2) 8P Bankleitzahl 742 400 62 Kontonummer 630 19 15 - Hofflächen und Pkw-Parkplätze ohne häufigen IBAN:DE72 7424 0062 0630 Fahrzeugwechsel (F3) 12 P 1915 00 BIC: COBADEFFXXX - Wenig befahrene Verkehrsflächen (
u w e s c h m i d t landschaftsarchitekt stadtplaner Kontakt Planungsgebiet: Planungsbüro Uwe Schmidt Fläche: 1,08 ha Am Sandhügel 4 Versiegelungsgrad: 50 % 94526 Metten A(red): 0,54 ha Telefon Bemessungsregen: 5-jährlich Metten 0991/32096-63 Drosselabfluss: 4 l/s (s.o.) München 089/489503-15 Mindestvolumen Regenrückhalt: 207 m³ (siehe Tabelle) Fax Metten 0991/32096-64 München 089/489503-14 E-mail uwe-schmidt-101@gmx.de Bankverbindung Commerzbank Deggendorf Bankleitzahl 742 400 62 Kontonummer 630 19 15 IBAN:DE72 7424 0062 0630 1915 00 BIC: COBADEFFXXX St. Nr. 108 269 30 212 Leistungen Ausführungs – und Objektplanungen - Freiflächengestaltungspläne - Planung von Gärten und Freianlagen - Objektplanungen Leistungsphasen 1-9 Bauleitplanungen - Flächennutzungspläne - Landschaftspläne - Bebauungspläne - Grünordnungspläne - Naturschutzfachliche Konzepte (Eingriffsregelung, Kompensationsverordnung, etc.) Sonstige Planungen - Dorferneuerungen - Bürgerbeteiligungen - Planfeststellungen - Raumordnungsverfahren - Umweltverträglichkeits- prüfungen - Wasserrechtsverfahren
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