Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen

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Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Nr. 23 • 19.11.2021                                 Seite 1                        Nr. 23 • 30. Jahrgang • 19.11.2021

                                                                                  Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen

                                                                                  Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal,

                                                                                  Oberwildenthal, Sosa, Weitersglas-

                      Bürgerblatt mit amtlichen Informationen                     hütte, Wildenthal und Wolfsgrün

                  Verleihung der Ehrungen
                 für besonderes Engagement
Nachdem im vergangenen Jahr die Verleihung der              Der Bandonionverein Carlsfeld übernahm die musi-
Ehrungen für besonderes Engagement coronabe-                kalische Umrahmung und eröffnete mit der Europa-
dingt ausfallen musste, war es für alle Beteiligten ein     hymne. Nach einer Grußansprache des Bürgermeis-
großer Wunsch, die Veranstaltungen in diesem Jahr
                                                            ters und einem weiteren Musikstück wurden die Prei-
durchzuführen. Die Preisträger sollten die gebühren-
de Anerkennung für ihre außerordentlichen Ver-              se 2019/2020 verliehen. Bei den Laudationen wurde
dienste persönlich und in würdigem Rahmen erhal-            immer wieder die langjährige Beständigkeit des En-
ten.                                                        gagements in Vereinen und das Weiterführen von
                                                            Traditionen, aber auch der Mut zu Neuanfängen und
Am 12.11. fand deshalb die Verleihung im Kultur-            Umsetzung von frischen Ideen betont. Die Vielfalt
zentrum unter Einhaltung der vorgeschriebenen Co-           des Engagements im Kleinen und Großen machen
rona-Regeln mit Einlasskontrollen und Tests statt.
                                                            unsere Stadt und Ortsteile so besonders. Dies spüren
Man war froh, die Veranstaltung überhaupt noch
durchführen zu können. Um für die Raumgröße im              auch die Bürger und Besucher.
Kulturzentrum die Anzahl der Personen geringer als
sonst zu halten wurde auf den sonst üblichen Rah-           Die Redaktion
men verzichtet. Es erfolgten daher keine Einladungen
der Vereinsvorsitzenden, der öffentlichen Institutio-
nen und Kirchen.

                                Mehr zur Verleihung finden Sie auf Seite 10.

   Eibenstock          Blauenthal     Carlsfeld      Sosa            Wildenthal
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Seite 2                                                 Nr. 23 • 19.11.2021

n   Sprechzeiten                                                             Nachrichten aus dem Rathaus

                                                  n Weihnachtsmarkt muss doch abgesagt werden
Das Rathaus und städtischen Einrichtungen ha-
ben geöffnet. Wegen der aktuellen Bestimmun-
gen bitten wir jedoch, vorab telefonisch einen
Termin zu vereinbaren.                            Noch vor etwa 3 Wochen stellte sich die Lage und die Entwicklung um das Infektionsge-
                                                  schehen relativ entspannt dar. Die entsprechende Corona-Schutz-Verordnung des Frei-
Stadtverwaltung Eibenstock                        staates Sachsen lies die Planung und die Durchführung der Weihnachtsmärkte ohne grö-
Rathaus, Rathausplatz 1                           ßere Einschränkungen zu. Dies ist nach Stand des Wissens zu Wochenbeginn auch nach
Telefon: 037752 57-0                              wie vor der Fall. Ohne Beachtung der 2G- und 3G-Regel könnte der Weihnachtsmarkt
                                                  durchgeführt werden. Deshalb haben wir ja auch sehr lange an der Planung und Durchfüh-
n   Bürgermeister
                                                  rung des Weihnachtsmarktes festgehalten. Allerdings würde mit Erreichen der Überlas-
Nur nach Terminvereinbarung
                                                  tungsstufe ein Alkoholverbot bestehen, sodass dann auch ein Glühweinausschank nicht
Sekretariat Telefon: 037752 57-112
                                                  möglich wäre. Auch hätte ein Hygienekonzept eingereicht werden müssen. In den vergan-
E-Mail:      rita.misof@eibenstock.de
                                                  genen 14 Tagen hat das dynamische Infektionsgeschehen die Diskussion um Sinn oder Un-
n   Bauamt, Kämmerei und Sekretariat              sinn der Durchführung des Weihnachtsmarktes erneut angefacht. Letztendlich geriet die
Montag       9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr       gesamte Organisation in schwere See. Zum einen gibt es auch unter den Standbetreibern,
Dienstag     9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr       insbesondere unter den Caterern, eine große Vorsicht. Teilweise erhielten wir sogar Absa-
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr         gen, da nicht ausgeschlossen werden kann, ob nicht doch wenige Tage vorher ein Lock-
Freitag      9 bis 12 Uhr                         down verkündet wird. Das Risiko, dann verderbliche Waren bestellt zu haben, und diese
                                                  nicht loszubekommen, ist einfach zu groß. Somit wäre nach jetzigem Stand bereits mit ei-
n   Haupt-, Einwohnermelde-, Sozial-, Standes-
    und Ordnungsamt, Stadtkasse und Steuern
                                                  nem deutlich reduzierten Marktgeschehen zu rechnen gewesen. Zum anderen müssten die
Dienstag     9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
                                                  Vorbereitungen für eine eventuelle Verschärfung der Regeln trotzdem durchgeführt wer-
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr         den, was zu erheblichen Kostenmehraufwand führen würde. Insgesamt ist nach den Hy-
Freitag      9 bis 12 Uhr nur nach Vereinbarung   gienekonzepten trotzdem dafür zu sorgen, alles zu unterlassen, was Menschenansamm-
                                                  lungen nach sich zieht. So wäre die Durchführung eines umfangreichen Kulturprogramms
n   Tourist-Service-Center Eibenstock             oder auch des Umzuges sehr problematisch gewesen. Auch unter den Umzugsteilnehmern
Dr.-Leidholdt-Straße 2, Tel. 037752 2244          gibt es eine gewisse Skepsis, einzelne Bilder hätten auch bereits nach jetzigem Stand nicht
Montag       19 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr      besetzt werden können. Die jetzige Faktenlage sagt eindeutig aus, dass unser Weihnachts-
Dienstag bis Freitag                              markt mehr und mehr zu Stückwerk zu werden droht. Die Tendenz der Entwicklung des In-
             19 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr      fektionsgeschehens kennt im Moment nur eine Richtung. Wir selbst sind alle keine Hellse-
Samstag      10 bis 12 Uhr                        her und können nicht auf die Entwicklung in 14 Tagen vorausschauen. Unter Abwägung
                                                  aller gegenwärtig bestehenden Voraussetzungen wird deshalb der Weihnachtsmarkt
Sosa                                              2021 einschließlich des Märchenumzuges abgesagt. Dies ist sehr bedauerlich und wenig
                                                  erfreulich, aber vernünftig und angemessen.
n   Bürgerbüro
Gemeindeamt, Hauptstraße 28
                                                  Dennoch soll auch in unserem Ort die Weihnachtstradition auf einem anderen Level auf-
Telefon: 037752 8121
                                                  rechterhalten werden. So wird auf jeden Fall die Stadt in gewohnter Weise geschmückt
Dienstag     19 bis 12 Uhr
                                                  und illuminiert. Als Ersatz für den Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz wird es auf dem
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
                                                  Postplatz während der gesamten Adventszeit zwei bis vier Buden geben, sofern wir für de-
n   Ortsvorsteher                                 ren Betreibung Interessenten finden. Der Postplatz soll zusätzlich mit weihnachtlichem Flair
Donnerstag 16 bis 18 Uhr                          ausgestaltet werden. Auch prüfen wir gegenwärtig Möglichkeiten, zumindest an den Wo-
                                                  chenenden ein wenig musikalische Unterstützung von Posaunenchören oder anderen Mu-
Carlsfeld                                         sikgruppen zu erhalten. Auch der „Lebendige Adventskalender“ soll, soweit es die Regeln
                                                  zulassen, durchgeführt werden. Das Pyramidenanschieben soll, wie im vergangenen Jahr,
n   Touristinformation Carlsfeld
                                                  am Samstag, 27. November 2021, um 17 Uhr, erfolgen. Die Bürgerschaft ist aufgerufen,
Carlsfelder Hauptstraße 58
                                                  auch zu diesem Zeitpunkt die Weihnachtsbeleuchtung im Ort anzuschalten. Mit dieser
Telefon 037752 2000 oder 2244
                                                  Geste soll auch dokumentiert werden, dass man hinter diesen Entscheidungen steht.
Montag                 12 bis 16 Uhr
Dienstag bis Freitag 18 bis 12 Uhr
                                                  Als Ersatz für den ausgefallenen Weihnachtsmarkt gibt es die Idee, im ausklingenden Win-
Sonstige                                          ter, je nach Infektionslage, vielleicht einen Wintermarkt zu organisieren, der ein ähnlich ho-
                                                  hes Niveau hat, wie der Weihnachtsmarkt. Auch wenn dann möglicherweise der Weih-
n   Rentenberatung der Deutschen                  nachtsschmuck nicht da ist, könnte man trotzdem daraus eine schöne Veranstaltung für
    Rentenversicherung                            unsere Gemeinde machen. Diesbezügliche Überlegungen werden fortgesetzt und hierüber
Antragsaufnahme – Kontenklärung – Formulare       wird noch informiert. Ich bitte unsere Bürgerschaft für diese Entscheidung um Verständnis.
Rainer Hillebrand, nur nach Vereinbarung          Es bleibt die Hoffnung, dass wir dann im kommenden Jahr 2022 zur Normalität übergehen
Telefon: 03771 251228                             und den Weihnachtsmarkt in der gewohnten Größe durchführen können.
n   Ortschronistin Frau Teubner
                                                  Uwe Staab
chronik@eibenstock.de oder
                                                  Bürgermeister                                                                                    C
Telefon: 037752 606027                                                                                                                             M
                                                                                                                                                   Y
                                                                                                                                                   K
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Nr. 23 • 19.11.2021                                               Seite 3

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

    n Beschlüsse von der 23. ordentlichen Stadtratssitzung am 4. November 2021
    -ÖFFENTLICHER TEIL-                                                     2. Den im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmä-
                                                                               ßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit
    Beschluss-Nr. 184/23/21:                                                   dies nicht bereits durch Einzelbeschlüsse und Verfügungen gemäß
    Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt das Protokoll der 22. ordentli-      der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock geschehen ist.
    chen Stadtratssitzung vom 23. September 2021 in der vorliegenden
    Fassung.                                                                3. Der Prüfbericht der Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirtschaftsprü-
    Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0                             fungsgesellschaft aus Jahnsdorf vom 22. Oktober 2021 zum Jah-
                                                                               resabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
    Beschluss-Nr. 185/23/21:
                                                                            Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
    1. Der Stadtrat von Eibenstock stellt den Jahresabschluss für das
       Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Anhangs mit allen Anlagen
                                                                            Beschluss-Nr. 186/23/21:
       gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO wie folgt fest:
                                                                            1. Der Beschluss - Nr. 174/22/21 des Stadtrates von Eibenstock vom
                                                                               23.September 2021 wird aufgehoben.
    In der Ergebnisrechnung:
                                                                            2. Der Stadtrat von Eibenstock stellt fest, dass im Zuge der Auslegung
    mit ordentlichen Erträgen                     von   14.337.173,18 EUR
                                                                               der vorliegenden 1. Nachtragssatzung der Stadt Eibenstock für das
    mit ordentlichen Aufwendungen                 von   14.704.156,29 EUR
                                                                               Haushaltsjahr 2021 keine Einwendungen vorliegen.
    mit einem ordentlichen Ergebnis               von     -366.983,11 EUR
                                                                            3. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die 1. Nachtragssatzung der
    mit außerordentlichen Erträgen                von      596.732,05 EUR
                                                                               Stadt Eibenstock für das Haushaltsjahr 2021 mit dem dazugehö-
    mit außerordentlichen Aufwendungen            von      219.216,80 EUR
                                                                               renden Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen.
    mit einem Sonderergebnis                      von      377.515,25 EUR
                                                                            Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
    mit einem Gesamtergebnis                      von       10.532,14 EUR
    mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages
                                                                            Beschluss-Nr. 187/23/21:
    im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
                                                                            Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Verwendung der Mittel aus
    gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO             von    1.147.812,96 EUR
                                                                            dem Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuwendungen zur Stär-
    mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages
                                                                            kung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in Höhe von 70.000
    im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
                                                                            EUR für den Ausbau des Dorfgemeinschaftszentrums in Sosa.
    gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO             von       49.361,28 EUR
                                                                            Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 1, Enth.: 0
    mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von           1.207.706,38 EUR
                                                                            Beschluss-Nr. 188/23/21:
    In der Finanzrechnung
                                                                            Der Stadtrat von Eibenstock legt als Wahltermin für die Bürgermeister-
    mit Einzahlungen aus laufender
                                                                            wahl den 12. Juni 2022 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang den
    Verwaltungstätigkeit                         von    12.353.502,39 EUR
                                                                            3. Juli 2022 fest.
    mit Auszahlungen aus laufender
                                                                            Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
    Verwaltungstätigkeit                         von    12.201.030,99 EUR
    mit einem Zahlungsmittelsaldo aus
                                                                            Beschluss-Nr. 189/23/21:
    laufender Verwaltungstätigkeit               von       152.471,40 EUR
                                                                            Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Satzung über die Straßen-
    mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit   von     2.480.817,56 EUR
    mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   von     2.252.113,38 EUR   reinigung und den Winterdienst in der Stadt Eibenstock (Straßenreini-
    mit einem Zahlungsmittelsaldo aus                                       gungssatzung) gemäß Anlage zur Beschlussvorlage-Nr. 054/21.
    Investitionstätigkeit                        von      228.704,18 EUR    Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 1, Enth.: 0
    mit Einzahlungen aus Kreditaufnahmen
    und Umschuldungen                            von            0,00 EUR    Beschluss-Nr. 190/23/21:
    mit Auszahlungen aus Kreditaufnahmen                                    Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Satzung „Marktsatzung für
    und Umschuldungen                            von      633.856,41 EUR    Sonder- und Weihnachtsmärkte der Stadt Eibenstock“ gemäß Anlagen
    mit einem Zahlungsmittelsaldo aus                                       zur Beschlussvorlage-Nr. 070/21.
    Finanzierungstätigkeit                       von      -633.856,41 EUR   Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
    Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen        von       110.701,54 EUR
    Auszahlungen für die Gewährung von                                      Beschluss-Nr. 191/23/21:
    Darlehen                                     von      315.000,00 EUR    Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Erweiterung des Standes-
    mit Einzahlungen aus durchlaufenden                                     amtsbezirkes um die Gebiete der Gemeinden Bockau, Schönheide,
    Geldern                                      von       10.166,67 EUR    Stützengrün und Zschorlau.
    mit Auszahlungen aus durchlaufenden                                     Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
    Geldern                                      von       18.813,46 EUR
    mit einem Saldo aus                                                     Beschluss-Nr. 192/23/21:
    haushaltsunwirksamen Vorgängen               von      -212.945,25 EUR   Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Zweckvereinbarung zur
    mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln                                 Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen sowie zur Erwei-
    am Ende des Haushaltsjahres                  von     4.273.330,29 EUR   terung des Standesamtsbezirkes Eibenstock um das Gebiet der Stan-
                                                                            desamtsbezirke Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau und
C   In der Vermögensrechnung                                                dessen Finanzierung.
M
Y
K
    mit einer Bilanzsumme                        von    75.827.812,89 EUR   Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Seite 4                                               Nr. 23 • 19.11.2021

                                                     Amtliche Bekanntmachungen
Beschluss-Nr. 193/23/21:                                                   Beschluss-Nr. 195/23/21:
Der Stadtrat von Eibenstock beschließt:                                    Der Stadtrat von Eibenstock weist den Bürgermeister an, in der Gesell-
1. Die Aufhebung der Sanierungssatzung über die städtebauliche Sa-         schafterversammlung der Energie Eibenstock GmbH zu beschließen,
   nierungsmaßnahme „Unterstadt“ in Eibenstock vom 27. Mai 1993.           für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechts-         Energie Eibenstock GmbH die Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirt-
   verbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung zur Löschung der Sa-       schaftsprüfungsgesellschaft, Lindenring 49, 09387 Jahnsdorf zu be-
   nierungsvermerke mitzuteilen und hierbei die von der Aufhebung der      stellen.
   Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.          Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
                                                                           Uwe Staab
Beschluss-Nr. 194/23/21:                                                   Bürgermeister
Der Stadtrat von Eibenstock beschließt den Verkauf eines T. v. Flurstück
52/3 der Gemarkung Wildenthal an Herrn Thomas Urban gemäß La-
geplan zur Beschlussvorlage-Nr. 071/21.
Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0

n Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung
  des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Eibenstock
Gemäß § 88c Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)             Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen      von       110.701,54 EUR
hat der Stadtrat der Stadt Eibenstock mit Beschluss Nr. 185/23/21 den      Auszahlungen für die Gewährung von
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Anhangs      Darlehen                                   von       315.000,00 EUR
mit allen Anlagen wie folgt festgestellt:                                  mit Einzahlungen aus durchlaufenden
                                                                           Geldern                                    von         10.166,67 EUR
1.                                                                         mit Auszahlungen aus durchlaufenden
In der Ergebnisrechnung:                                                   Geldern                                    von         18.813,46 EUR
mit ordentlichen Erträgen                     von   14.337.173,18 EUR      mit einem Saldo aus
mit ordentlichen Aufwendungen                 von   14.704.156,29 EUR      haushaltsunwirksamen Vorgängen             von      -212.945,25 EUR
mit einem ordentlichen Ergebnis               von     -366.983,11 EUR      mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln
mit außerordentlichen Erträgen                von      596.732,05 EUR      am Ende des Haushaltsjahres                von     4.273.330,29 EUR
mit außerordentlichen Aufwendungen            von      219.216,80 EUR
mit einem Sonderergebnis                      von      377.515,25 EUR      In der Vermögensrechnung
mit einem Gesamtergebnis                      von       10.532,14 EUR      mit einer Bilanzsumme                      von    75.827.812,89 EUR
mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages
im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital                              2. Den im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmä-
gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO             von    1.147.812,96 EUR         ßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit
mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages                                      dies nicht bereits durch Einzelbeschlüsse und Verfügungen gemäß
im Sonderergebnis mit dem Basiskapital                                        der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock geschehen ist.
gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO             von       49.361,28 EUR      3. Der Prüfbericht der Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirtschaftsprü-
mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von           1.207.706,38 EUR         fungsgesellschaft aus Jahnsdorf, vom 22.10.2021 zum Jahresab-
                                                                              schluss 2020 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt.
In der Finanzrechnung
mit Einzahlungen aus laufender                                             Gemäß § 88c, Abs. 3 SächsGemO ist der Beschluss über die Feststel-
Verwaltungstätigkeit                         von    12.353.502,39 EUR      lung des Jahresabschlusses der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich
mit Auszahlungen aus laufender                                             mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jah-
Verwaltungstätigkeit                         von    12.201.030,99 EUR      resabschluss mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffent-
mit einem Zahlungsmittelsaldo aus                                          lich auszulegen; in der Bekanntgabe ist darauf hinzuweisen.
laufender Verwaltungstätigkeit               von       152.471,40 EUR
mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit   von     2.480.817,56 EUR      Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt ab Montag, den
mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   von     2.252.113,38 EUR      22.11.2021 in der Stadtverwaltung Eibenstock, Kämmerei, Zimmer 12,
mit einem Zahlungsmittelsaldo aus                                          wie folgt zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
Investitionstätigkeit                        von      228.704,18 EUR       Montag              9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr
mit Einzahlungen aus Kreditaufnahmen                                       Dienstag            9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
und Umschuldungen                            von              0,00 EUR     Donnerstag          9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
mit Auszahlungen aus Kreditaufnahmen                                       Freitag             9 bis 12 Uhr
und Umschuldungen                            von      633.856,41 EUR
mit einem Zahlungsmittelsaldo aus                                          Uwe Staab                                                                C
                                                                                                                                                    M
Finanzierungstätigkeit                       von      -633.856,41 EUR      Bürgermeister                                                            Y
                                                                                                                                                    K
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Nr. 23 • 19.11.2021                                                   Seite 5

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

    n Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst
      in der Stadt Eibenstock (Straßenreinigungssatzung)
    Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für           (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die       (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der
    den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der               für Fußgänger ausdrücklich bestimmten              Brandbekämpfung dienende Einrichtun-
    Fassung der Bekanntmachung vom 9. März                 Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren         gen (Über- und Unterflurhydranten) müs-
    2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Ar-         Ausbauzustand und auf die Breite der               sen jederzeit von allem Unrat oder den
    tikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020             Straße sowie räumlich von einer Fahrbahn           Wasserabfluss störenden Gegenständen,
    (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, i. V.         getrennte selbstständige Fußwege. Als              auch von Schnee und Eis, freigehalten
    m. §§ 51 Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und               Gehwege gelten auch gemeinsame Geh-                werden.
    Abs. 2 des Sächsischen Straßengesetzes                 und Radwege nach § 41 Abs. 2 Straßen-          (5) Der Kehricht ist sofort vom Reinigungs-
    (SächsStrG) vom 21. Januar 1993                        verkehrsordnung (StVO). Soweit in ver-             verpflichteten zu beseitigen. Er darf weder
    (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Ar-         kehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325             Nachbarn zugeführt, noch Straßensinkkä-
    tikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019               StVO) Gehwege nicht vorhanden sind,                sten, sonstigen Entwässerungsanlagen,
    (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), hat der               gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m             Straßen- oder Abwassergräben, öffentlich
    Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am           Breite entlang der Grundstücksgrenze.              aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papier-
    4. November 2021 nachstehende Satzung                                                                     körben, Glas- und Papiersammelcontai-
    beschlossen:                                                      § 3 Verpflichtete                       nern) oder öffentlich unterhaltenen Anla-
                                                       (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für          gen (z. B. Brunnen, Gewässer) zugeführt
                       Teil I                              die in § 1 bezeichneten Grundstücke sind           werden.
             Allgemeine Bestimmungen                       Eigentümer, Erbbauberechtigte, Woh-
                                                           nungseigentümer, Nießbraucher nach §§                       § 6 Reinigungsfläche
       § 1 Übertragung der Reinigungspflicht               1030 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),        (1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich auf
    (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öf-            Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB                die gesamte Grundstückslänge, die an die
        fentlichen Straßen nach § 51 Abs. 1 bis 3          sowie sonstige zur Nutzung des Grund-              öffentliche Fläche angrenzt.
        SächsStrG wird nach Maßgabe der fol-               stücks dinglich Berechtigte, denen - abge-     (2) Selbstständige Gehwege unterliegen in ih-
        genden Bestimmungen auf die Eigentü-               sehen von der Wohnungsberechtigung -               rer Gesamtheit der Reinigungspflicht.
        mer und Besitzer der durch öffentliche             nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder ei-
        Straßen erschlossenen bebauten und un-             ne beschränkt persönliche Dienstbarkeit                     § 7 Reinigungszeiten
        bebauten Grundstücke (Verpflichtete)               zusteht. Die Verpflichteten können sich        (1) Soweit nicht besondere Umstände (plötz-
        übertragen.                                        zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigne-        liche oder dem normalen Rahmen über-
    (2) Der Stadt Eibenstock verbleibt die Ver-                                                               steigende Verschmutzungen) ein soforti-
                                                           ter Dritter bedienen, bleiben jedoch der
        pflichtung zur Reinigung der Fahrbahn,                                                                ges Reinigen notwendig machen, sind die
                                                           Stadt Eibenstock gegenüber verantwort-
        Parkplätze, Bushaltestellen und Brücken                                                               Straßen, unmittelbar vor einem Sonntag
                                                           lich.
        soweit sie nicht nach Abs. 1 auf die Eigen-                                                           oder einem gesetzlichen Feiertag in einem
                                                       (2) Die Vorderanlieger und Hinteranlieger ha-
        tümer und Besitzer übertragen worden ist.                                                             wöchentlichen Turnus zu reinigen.
                                                           ben ihre Anliegerpflichten gemeinsam
        Sie kann sich zur Durchführung der Reini-                                                         (2) Bei Reinigungen gemäß Abs. 1 sind die
                                                           wahrzunehmen. Sie haben hierzu in ge-
        gung Dritter bedienen.                                                                                Nachtruhe und die sonstigen Ruhezeiten
                                                           eigneter Form Vereinbarungen zu treffen.
    (3) Soweit die Stadt Eibenstock nach Abs. 2                                                               einzuhalten. Die Nachtruhe umfasst die
        verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungs-                                                          Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit
                                                            § 4 Umfang der Reinigungspflicht
        pflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe                                                             sind alle Handlungen zu unterlassen, die
        aus.                                           Die Reinigungspflicht umfasst:                         geeignet sind, die Nachtruhe mehr als un-
    (4) Öffentliche Straßen sind diejenigen Stra-      1. die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 7),       vermeidbar zu stören.
        ßen, Wege und Plätze, die gemäß dem je-        2. den Winterdienst (§§ 8 und 9).
        weils aktuell gültigen Straßenbestandsver-                                                                          Teil III
        zeichnis der Stadt Eibenstock dem öffent-                         Teil II                                         Winterdienst
        lichen Verkehr gewidmet sind oder die als              Allgemeine Straßenreinigung
        öffentliche Straßen im Sinne des Straßen-                                                                      § 8 Schneeräumung
        gesetzes für den Freistaat Sachsen gelten.      § 5 Umfang der Allgemeinen Straßenreini-          (1) Neben der allgemeinen Reinigungspflicht
                                                                             gung                             (§§ 5 - 7) haben die Verpflichteten bei
        § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht           (1) Die Gehwege inklusive Randstreifen,                Schneefall die Gehwege vor ihren Grund-
    (1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlosse-         Grünstreifen o. ä. sind regelmäßig und so          stücken in einer solchen Breite von Schnee
        nen Ortslage alle öffentlichen Straßen und         zu reinigen, dass eine Störung der öffent-         zu räumen, dass die Sicherheit des Ver-
        deren Bestandteile.                                lichen Sicherheit oder Ordnung, insbeson-          kehrs gewährleistet, insbesondere ein Be-
    (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf:          dere eine Gesundheitsgefährdung infolge            gegnungsverkehr möglich ist und Gefah-
        a) die Straßenrinnen bzw. -gräben,                 Verunreinigung der Straße durch Benut-             ren nach allgemeiner Erfahrung nicht ent-
            Schnittgerinne und Einflussöffnungen           zung oder durch Witterungseinflüsse ver-           stehen können. Soweit in verkehrsberu-
            der Straßenkanäle sowie Grabenver-             mieden oder beseitigt wird. Die Reinigung          higten Bereichen (Zeichen 325 StVO)
            rohrungen entlang der Grundstücks-             umfasst vor allem das Beseitigen von               Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als
            grenze zur öffentlichen Straße,                Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub               Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite ent-
        b) die Gehwege,                                    und Unkraut.                                       lang der Grundstücksgrenze.
        c) die Baumscheiben,                           (2) Übermäßiger Staubentwicklung beim Rei-         (2) Bei Straßen ohne Gehweg entfällt die
        d) Böschungen, Stützmauern entlang der             nigen ist durch Besprengen mit Wasser              Schneeräumpflicht.
            Grundstücksgrenze zur öffentlichen             vorzubeugen, soweit nicht besondere            (3) Die vom Schnee geräumten Flächen vor
            Straße,                                        Umstände entgegenstehen (z. B. ausgeru-            den Grundstücken müssen so aufeinander
        e) Rasenflächen entlang der Grundstük-             fener Wassernotstand, Frostgefahr).                abgestimmt sein, dass eine durchgehende
            ksgrenze zur öffentlichen Straße,          (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu            benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.
C
M
        f) Brücken bzw. Durchlässe, die öffentlich         verwenden, welche die Oberflächen nicht        (4) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang
Y
K
            als Verkehrsfläche genutzt werden.             beschädigen.                                       zur Fahrbahn und zum Grundstücksein-
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Seite 6                                                Nr. 23 • 19.11.2021

                                                       Amtliche Bekanntmachungen
     gang in einer Breite von mindestens 1,25 m         glätte gelten die in § 8 Abs. 10 festgeleg-            nach allgemeiner Erfahrung nicht ent-
     zu räumen.                                         ten Zeiten.                                            stehen können,
(5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrs-                                                              9. entgegen § 9 Abs. 2 bei Eisglätte die
     mittel müssen die Gehwege so aufeinan-                             Teil IV                                Gehwege nicht in der dort genannten
     der abgestimmt sein, dass eine durchge-                      Schlussvorschriften                          Breite und Tiefe abstumpft,
     hende benutzbare Gehfläche gewährlei-                                                                 10. entgegen § 9 Abs. 5 auftauendes Eis
     stet ist und damit ein möglichst gefahrlo-         § 10 Außergewöhnliche Verunreinigung                   nicht ordnungsgemäß beseitigt.
     ser Zu- und Abgang möglich ist.                 Die nach anderen Regelungen gegebenen             (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 52
(6) Festgetretener oder auftauender Schnee           Verpflichtungen zur Reinigung bleiben von             Abs. 2 SächsStrG mit einer Geldbuße bis
     ist ebenfalls - soweit möglich und zumut-       den vorhandenen Regelungen unberührt, ins-            zu 500,00 EUR geahndet werden.
     bar – zu lösen und abzulagern.                  besondere die Verpflichtungen von Tierhal-        (3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrig-
(7) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung         tern und Gewerbetreibenden, die von ihrem             keiten in der jeweils gültigen Fassung fin-
     des zu beseitigenden Schnees und der Eis-       Tier bzw. durch die Ausübung ihres Gewerbes           det Anwendung; zuständige Verwal-
     stücke auf Flächen außerhalb des Ver-           verursachten, nicht verkehrsüblichen Verun-           tungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr.
     kehrsraumes nicht zugemutet werden              reinigungen unverzüglich zu beseitigen.               1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkei-
     kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen                                                             ten (OWiG) i. V. m. § 52 Abs. 3 Nr. 1
     nur so abgelagert werden, dass der Ver-                         § 11 Ausnahmen                        SächsStrG ist die Stadt Eibenstock.
     kehr nicht beeinträchtigt wird.                 (1) Befreiungen von der Verpflichtung zur
(8) Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Schnee           Straßenreinigung und des Winterdienstes                    § 13 Inkrafttreten
     von privaten Grundstücken auf den öf-               können ganz oder teilweise nur dann auf       Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Be-
     fentlichen Verkehrsraum abzulagern.                 besonderen Antrag erteilt werden, wenn -      kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
(9) Die Abflussrinnen und Straßeneinläufe                auch unter Berücksichtigung des Wohles        Straßenreinigungssatzung der Stadt Eiben-
     müssen bei Tauwetter vom Schnee freige-             der Allgemeinheit - die Durchführung der      stock vom 21. September 2012 außer Kraft.
     halten werden.                                      Reinigung dem Verpflichteten nicht zuge-
(10) Gehwege sind an Werktagen bis 7 Uhr, an             mutet werden kann. Die Unzumutbarkeit         Eibenstock, 5. November 2021
     Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen               ist dabei immer grundstücksbezogen. Per-
     bis 9 Uhr von Schnee und Eis zu räumen              sönliche Gründe des Verpflichteten führen
     und bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte mit           nicht zur Unzumutbarkeit. Der Antrag ist
     abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die             in Textform, möglichst unter Verwendung
     Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr zu              des von der Stadt Eibenstock bereitgestell-
     wiederholen, soweit es zur Verhütung von            ten Formulars zu stellen. Die Unzumutbar-     Uwe Staab
     Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigen-              keit ist unbedingt zu begründen.              Bürgermeister                - Siegel -
     tum oder Besitz erforderlich ist. Die sonsti-   (2) Die Verbringung von Schnee von privaten
     gen Ruhezeiten gemäß Polizeiverordnung              Grundstücken auf zugewiesene Flächen          Zur vorstehenden Satzung ergeht gemäß § 4
     bleiben unberührt.                                  kann in begründeten Ausnahmefällen auf        Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
                                                         schriftlichen Antrag von der Stadtverwal-     Freistaat Sachsen (SächsGemO) folgender
 § 9 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte               tung Eibenstock genehmigt werden.             Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Ver-                                                           Verfahrens- und Formvorschriften zustande
    pflichteten die Gehwege und die Zugänge                    § 12 Ordnungswidrigkeiten               gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be-
    zur Fahrbahn und zum Grundstücksein-             (1)        Ordnungswidrig im Sinne des § 52       kanntmachung als von Anfang an gültig zu-
    gang (§ 8 Abs. 4) derart und so rechtzeitig      Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG handelt, wer vorsätz-     stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
    zu bestreuen, dass Gefahren nach allge-          lich oder fahrlässig:                             1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder
    meiner Erfahrung nicht entstehen können.              1. entgegen § 5 Abs. 1 die Straßen nicht         fehlerhaft erfolgt ist,
    In verkehrsberuhigten Bereichen findet §                 oder nicht regelmäßig reinigt,            2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der
    8 Abs. 1 Satz 2 Anwendung.                            2. entgegen § 5 Abs. 4 die dort genann-          Sitzungen, die Genehmigung oder die Be-
(2) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller                 ten Einrichtungen nicht jederzeit von         kanntmachung der Satzung verletzt wor-
    Breite und Tiefe abzustumpfen. Noch                      allem Unrat oder den Wasserabfluss            den sind,
    nicht ausgebaute Gehwege müssen in ei-                   störenden Gegenständen, auch von          3. der Bürgermeister dem Beschluss nach
    ner Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2                 Schnee und Eis, freihält,                     § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-
    m, in der Regel an der Grundstücksgrenze              3. entgegen § 5 Abs. 5 den Kehricht              widrigkeit widersprochen hat,
    beginnend, abgestumpft werden. § 8 Abs.                  nicht ordnungsgemäß beseitigt,            4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist:
    3 gilt entsprechend.                                  4. entgegen § 8 Abs. 1 bei Schneefall die        a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
(3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 8 zu             Gehwege innerhalb der in § 8 Abs. 10               schluss beanstandet hat oder
    räumende Fläche abgestumpft zu werden.                   genannten Zeiten nicht unverzüglich           b) die Verletzung der Verfahrens- oder
(4) Als Streumaterial sind vor allem Sand,                   vom Schnee räumt,                                  Formvorschriften gegenüber der Ge-
    Splitt und ähnliches abstumpfendes Mate-              5. entgegen § 8 Abs. 4 und 5 keinen Zu-               meinde unter Bezeichnung des Sach-
    rial zu verwenden. Salz sollte nur in gerin-             /Abgang zur Fahrbahn und zum                       verhaltes, der die Verletzung begrün-
    gen Mengen zur Beseitigung festgetrete-                  Grundstückseingang bzw. zur Halte-                 den soll, schriftlich geltend gemacht
    ner Eis- und Schneerückstände sowie                      stelle räumt,                                      worden ist.
    Blitzeis und an starken Steigungen ver-               6. entgegen § 8 Abs. 8 Schnee aus priva-     Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3
    wendet werden. Die Rückstände sind spä-                  ten Grundstücken auf den öffent-          oder 4 geltend gemacht worden, so kann
    testens nach der Frostperiode von dem je-                lichen Verkehrsraum ablagert,             auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
    weils Winterdienstpflichtigen zu beseiti-             7. entgegen § 8 Abs. 9 die Abflussrinnen     Frist jedermann diese Verletzung geltend ma-
    gen.                                                     und Straßeneinläufe bei Tauwetter         chen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
(5) Auftauendes Eis auf den in Abs. 1 be-                    nicht vom Schnee freihält,                wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
    zeichneten Flächen ist aufzuhacken und                8. entgegen § 9 Abs. 1 bei Schnee- und       auf die Voraussetzungen für die Geltendma-
    entsprechend der Vorschrift des § 8 Abs. 7               Eisglätte die Gehwege und die Zugän-      chung der Verletzung von Verfahrens- oder
    und 8 abzulagern. Hierbei dürfen nur sol-                ge zur Fahrbahn und zum Grundstük-        Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinge-
    che Hilfsmittel verwendet werden, welche                 kseingang nicht innerhalb der in § 8      wiesen worden ist.
    die Straßen nicht beschädigen.                           Abs. 10 genannten Zeiten derart und                                                         C
                                                                                                                                                         M
(6) Für die Beseitigung von Schnee- und Eis-                 so rechtzeitig bestreut, dass Gefahren    Stadtverwaltung Eibenstock                        Y
                                                                                                                                                         K
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Nr. 23 • 19.11.2021                                                  Seite 7

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

    n Satzung der Stadt Eibenstock über die Aufhebung der förmlichen Festlegung
      des Sanierungsgebietes „Unterstadt“
    Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
    (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
    (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.
    Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, sowie des
    § 162 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas-
    sung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
    das zuletzt durch Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert
    worden ist, hat der Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am 4. No-
    vember 2021 nachstehende Satzung beschlossen:

                                § 1 Aufhebung
    (1) Die Satzung der Stadt Eibenstock über die förmliche Festlegung des
        Sanierungsgebietes „Unterstadt“ vom 27. Mai 1993 wird aufgeho-
        ben.
    (2) Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung ist im
        Lageplan als Anlage zu dieser Satzung dargestellt. Die Anlage ist
        Bestandteil dieser Satzung.
                                § 2 Inkrafttreten
    Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in         3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
    Kraft.                                                                         wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
                                                                               4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist:
    Eibenstock, 5. November 2021                                                   a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
                                                                                       oder
                                                                                   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenü-
    Uwe Staab                                                                          ber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
    Bürgermeister               -Siegel-                                               die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor-
                                                                                       den ist.
    Zur vorstehenden Satzung ergeht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemein-        Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht
    deordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) folgender Hinweis:         worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften       mann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzu-
    zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung          wenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraus-
    als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:         setzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,         oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
         gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,        Stadtverwaltung Eibenstock

    n Bekanntmachung der 24. ordentlichen Stadtratssitzung am 2. Dezember 2021
    Am Donnerstag, 2. Dezember 2021, findet um 18:00 Uhr in der Erleb-             häuser Bühlstraße, Sondergebiet Erholung“ – Beschluss über die
    nisköhlerei Sosa, Meiler 2, An der Talsperre 4, die 24. ordentliche Sit-       Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und den
    zung des Stadtrates von Eibenstock statt.                                      Vorentwurf sowie zur Auslegung im Rahmen der Durchführung
                                                                                   der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Bürger und Be-
    n Tagesordnung:                                                                hörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (Vorlage-Nr.
    -öffentlicher Teil-                                                            077/21)
    1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und            10. Bebauungsplan „Ferienhäuser Bühlstraße, Sondergebiet Erholung“
        Beschlussfähigkeit                                                         auf einem Teil des Flurstücks 1113/1 der Gemarkung Eibenstock –
    2. Bestätigung des Beschlussprotokolls der 23. ordentlichen Stadtrats-         Beschluss über den Vorentwurf und zur Auslegung im Rahmen der
        sitzung vom 4. November 2021                                               Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
    3. Mandatsveränderungen – Feststellung der Beendigung der ehren-               Bürger und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange
        amtlichen Tätigkeit von Herrn Ralf Kröhl als Stadtrat (Vorlage-Nr.         (Vorlage-Nr. 080/21)
        075/21)                                                                11. Waldtausch mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst (Vorlage-Nr.
    4. Mandatsveränderungen – Entscheidung über den Verlust der                    044/21)
        Wählbarkeit gemäß § 31 Abs. 1 SächsGemO von Herrn Kai Bren-            12. Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzun-
        ner (Vorlage-Nr. 076/21)                                                   gen und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
    5. Neuwahl Bauausschuss (Vorlage-Nr. 078/21)                                   öffentlichen Straßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Eibenstock
    6. Neuwahl Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage-Nr. 079/21)                     (Sondernutzungssatzung) (Vorlage-Nr. 053/21)
    7. Beschluss zum Sitzungskalender 2022 (Vorlage-Nr. 074/21)                13. Informationen
    8. Haushalt 2022 – Einbringung                                             14. Sonstiges
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    9. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock in
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K       der Fassung vom November 2021 zum Bebauungsplan „Ferien-               Uwe Staab, Bürgermeister
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Seite 8                                              Nr. 23 • 19.11.2021

                                                   Amtliche Bekanntmachungen

n Bekanntmachung der Beschlüsse der 10. Sitzung des Bauausschusses
  vom 11. November 2021
Beschluss-Nr. B 47/2021                                                   benstock, Waldblick 9, durch Herrn Ingolf Kühn sowie zur Änderung
Der Bauausschuss bestätigt das Protokoll der Bauausschusssitzung vom      der Lage-der Grundstückszufahrt als Abweichung zum Bebauungsplan
7. Oktober 2021 in der vorliegenden Fassung.                              „Ringstraße“ das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0                             Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0

Beschluss-Nr. B 48/2021                                                   Beschluss-Nr. B 53/2021
Der Bauausschuss erteilt unter dem Vorbehalt des Nachweises der ge-       Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Baugenehmigung zum Um-
sicherten Erschließung und der Einhaltung der Forderungen des § 6 der     bau und Sanierung eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück
Sächsischen Bauordnung zu den notwendigen Abstandsflächen das             97/2 der Gemarkung Eibenstock, Neugasse 10 a, durch Michael und
gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer          Conny Kober das gemeindliche Einvernehmen.
gewerblichen Fahrzeug-/Mehrzweckhalle für medientechnische Anla-          Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0
gen durch die Firma Fernsehproduktion Carlsfeld auf dem Flurstück
260/6 der Gemarkung Carlsfeld.                                            Beschluss-Nr. B 54/2021
Abstimmungsergebnis: Ja: 8, Nein: 0, Enth.: 0                             Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neu-
Frau Anja Baumgärtel nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim-         bau einer Tagespflegeeinrichtung unter Einbeziehung einer vorhande-
mung teil.                                                                nen Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes auf dem
                                                                          Flurstück 47/3 der Gemarkung Eibenstock, Schönheider Straße 2,
Beschluss-Nr. B 49/2021                                                   durch die ASB Pflege im Erzgebirge gGmbH das gemeindliche Einver-
Der Bauausschuss erteilt zur Erweiterung des Wirtschaftsgebäudes um       nehmen.
eine zusätzliche Lagerfläche auf dem Flurstück 116/22 der Gemarkung       Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0
Blauenthal, Blauenthaler Hauptstraße 11, durch die Industrievertre-
tung Frank Hertwig das gemeindliche Einvernehmen.                         Beschluss-Nr. B 55/2021
Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0                             Der Bauausschuss beschließt:
                                                                          1. Die Aufhebung des Beschlusses-Nr. B 44/21 vom 7. Oktober 2021.
Beschluss-Nr. B 50/2021                                                   2. Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid auf Errichtung
Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Nutzungsänderung eines La-           eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 223/10 der Gemarkung
dengeschäftes zum Eiscafe im Wohn- und Geschäftshaus Postplatz 1,            Eibenstock.
Flurstück 203 der Gemarkung Eibenstock, durch Herrn Frank Kiel das        Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0
gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0                             Beschluss-Nr. B 56/2021
                                                                          Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung
Beschluss-Nr. B 51/2021                                                   einer Garage zur Doppelgarage auf dem Flurstück 512 der Gemarkung
Der Bauausschuss erteilt zum An- und Ausbau des Einfamilienhauses         Sosa durch Herrn Frank Morgner nicht das gemeindliche Einverneh-
und Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 212 der Gemarkung         men, da nach den der Stadt Eibenstock vorliegenden Unterlagen der
Carlsfeld, Carlsfelder Hauptstraße 28, durch Doreen und Alexander         Anbau auf dem Flurstück 176/34 erfolgen soll und das Vorhaben au-
Gläntz das gemeindliche Einvernehmen.                                     ßerhalb des Geltungsbereiches der Erweiterten Abrundungssatzung
Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0                             des Ortsteils Sosa geplant wird. Für die bereits vorhandene Garage ist
                                                                          die Baugenehmigung beizubringen.
Beschluss-Nr. B 52/2021                                                   Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0
Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neu-
bau eines Einfamilienwohnhauses mit Büro, Photovoltaikanlage und          Uwe Staab
Garage auf den Flurstücken 1200/29 und 1200/30 der Gemarkung Ei-          Bürgermeister

                                                                Eibenstock

   Nachruf
                                                                          n Blutspende
                                                                          Die nächste DRK-Blutspendeaktion findet
          Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied                           statt am Montag, dem 29. November 2021 zwischen 14:30 und 18:30
          von unserem Kameraden
                                                                          Uhr Kirchgemeindehaus, Ecke Vodelstr./ Pestalozzistraße
                                                                          Eine Terminreservierung für alle DRK-Blutspende-Termine ist erforder-
          Karl-Heinz Just                                                             lich. Sie kann unter https://terminreservierung.blutspen-
          Karl-Heinz Just war seit 1968 Mitglied der Feuerwehr                        de-nordost.de/ erfolgen oder auch über die kostenlose
          Eibenstock.                                                                 Hotline 0800 11 949 11. Die Vorab-Buchung von festen
          In seinen 53 Jahren treuen Dienstes in der Feuerwehr ha-                    Spendezeiten dient dem reibungslosen Ablauf unter Ein-
          ben wir Karl-Heinz als einen engagierten, zuverlässigen                     haltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsre-
          und treuen Kameraden schätzen gelernt.                                      geln. Kurzfristige Änderungen möglich!
          Wir werden Karl-Heinz Just in ehrendem Gedenken
          bewahren.
          Unser tiefes Mitgefühlt gilt seiner Familie und allen
          Angehörigen.
          Die Kameradinnen und Kameraden
          der Feuerwehr Eibenstock                                                                                                                 C
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Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
Nr. 23 • 19.11.2021                                                 Seite 9

    n Jahreshauptversammlung                                                                           versammlung fand auch die Wahl des neuen
                                                                                                       Stadtwehrleiters der Gesamtfeuerwehr Eiben-
      der Freiwilligen Feuerwehr in Eibenstock                                                         stock statt. Insgesamt wurden 91 Stimmen
                                                                                                       abgegeben. Zum neuen Stadtwehrleiter wur-
    Coronabedingt konnte die Jahreshauptver-          es möglich ist, auch impfen lassen und zeigte    de mit 50 Stimmen Holger Blechschmidt von
    sammlung der Freiwilligen Gesamtfeuerwehr         sich wenig verständnisvoll für die nach wie      der Ortsfeuerwehr Carlsfeld wiedergewählt.
    Eibenstock für 2020 nicht durchgeführt wer-       vor anhaltende Impfverweigerung in Teilen        Der zweite Bewerber Andreas Häupel von der
    den, sodass am 6. November 2021 die Jahres-       der Bürgerschaft. Als großen Erfolg wertete er   Ortsfeuerwehr Eibenstock erhielt 40 Stim-
    hauptversammlung für 2020 und 2021                die möglich gewordene Anschaffung eines          men. Bei der Wahl zum stellvertretenden
    durchgeführt wurde. Im Hotel „Am Bühl“ tra-       Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr        Stadtwehrleiter gab es 4 Kandidaten. Mit 41
    fen sich ca. 90 Kameradinnen und Kameraden        Sosa und auch die Anschaffung von 24 Sät-        Stimmen wurde Dirk Weidlich ebenfalls zum
    aus allen Ortswehren der Stadt. Begrüßt wur-      zen hochwertigster Einsatzbekleidung. Allein     stellvertretenden Stadtwehrleiter wiederge-
    den sie von der Feuerwehrkapelle Carlsfeld        für dieses Tanklöschfahrzeug hat die Stadt Ei-   wählt. Im Anschluss an die Ehrungen spielte
    mit frischer schwungvoller Blasmusik. Die         benstock bereits 290.000 EUR in 2021 inves-      noch einmal die Feuerwehrkapelle Carlsfeld
    scheinbar immer jünger werdende Feuer-            tiert. Der Bürgermeister bedankte sich bei al-   auf und bekam wiederum viel Beifall für ihre
    wehrkapelle hat mit ihren flotten Melodien        len Kameradinnen und Kameraden und ihren         aktionsreiche Darbietung. Fast schon traditio-
    viel Beifall erhalten. Zu Gast waren neben        Familien für die geleistete ehrenamtliche Ar-    nell schloss sie ihren Auftritt mit dem „Steiger-
    dem Bürgermeister auch der stellvertretende       beit. Ein besonderes Lob sprach er auch der      marsch“ ab, den alle Kameradinnen und Ka-
    Kreisbrandmeister Lutz Lorenz, der stellver-      Arbeit zur Ausbildung der Jugendfeuerweh-        meraden der Feuerwehren mitgesungen ha-
    tretende Regionalbereichsleiter Aue-Schwar-       ren aus. Auch der stellvertretende Kreisbrand-   ben. Der Abend klang bei einem vom Hotel
    zenberg des Kreisfeuerwehrverbandes Phillip       meister und der Ortsvorsteher von Sosa spra-     „Am Bühl“ toll gestalteten Buffet und Musik
    Pilgermann, der gleichzeitig Mitglied der Frei-   chen Grußworte und bedankten sich bei den        aus der Konserve aus. Die Jahreshauptver-
    willigen Feuerwehr Eibenstock ist, und Orts-      Feuerwehren für ihre tolle Arbeit. Nach den      sammlungen der Gesamtfeuerwehr Eiben-
    vorsteher von Sosa Tobias Unger. Stadtwehr-       Grußworten erfolgten dann die Beförderun-        stock haben sich zu einem würdigen Höhe-
    leiter Holger Blechschmidt begrüßte alle an-      gen und Ehrungen zu den Dienstjubiläen. Als      punkt des gesamten Jahres in den Feuerweh-
    wesenden Kameradinnen und Kameraden der           einer der dienstältesten Feuerwehrkameraden      ren entwickelt. Die steigende Resonanz unter
    Ortsfeuerwehren und ging in seinem Rechen-        wurden Klaus Kipping von der Ortsfeuerwehr       den Kameradinnen und Kameraden zeigt,
    schaftsbericht auf die Entwicklung der Struk-     Wildenthal und Thomas Unger von der Orts-        dass auch das Zusammenwachsen der Orts-
    turen und auch des Einsatzgeschehens in den       feuerwehr Sosa geehrt, die auf eine 70-jähri-    wehren gut gelungen ist.
    letzten beiden Jahren ein. Rund 50 Einsätze in    ge Mitgliedschaft zurückblicken können. Wie
    2020 und 47 in 2021 haben gezeigt, dass Co-       in den vergangenen Jahren auch, gab es An-       Die Redaktion
    rona die Notwendigkeit des Rettens und der        erkennung für diejenigen Kameraden, die die
    technischen Hilfeleistung nicht verhindern        meisten Einsätze gefahren haben. Im Jahr
    konnte. Dennoch zog er eine positive Bilanz       2020 waren dies Phillip Pilgermann (FFW Ei-
    für alle Ortswehren und bedankte sich bei al-     benstock) mit 37 von 39 Alarmierungen, An-
    len für die geleistete Arbeit. Im Anschluss da-   dreas Häupel (FFW Eibenstock) ebenfalls mit
    ran ging der Bürgermeister auf einige wichti-     37 von 39 Alarmierungen, Phillip Klug (FFW
    ge kommunalrelevante Themen zum Brand-            Sosa) mit 20 von 24 Alarmierungen, Steffen
    schutz und zur Arbeit der Feuerwehren ein.        Ott (FFW Carlsfeld) mit 25 von 25 Alarmie-
    Zuvor aber machte er deutlich, wie wichtig        rungen, Rico Meysel (FFW Wildenthal) mit 16
    ein verantwortungsbewusster Umgang mit            von 16 Alarmierungen und Andreas Fichtner        Andreas Häupel gratuliert Holger Blech-
    der Corona-Pandemie ist. Er warb dafür, dass      (FFW Wildenthal) ebenfalls mit 16 von 16         schmidt zur Wiederwahl als Stadtwehrleiter –
    sich alle Kameradinnen und Kameraden, wo          Alarmierungen. Vor Beginn der Jahreshaupt-       eine faire Geste (Foto: SV)

    Traditionell begleitet die Feuerwehrkapelle Carlsfeld die Jahreshaupt-     Die Beförderungen waren sehr zahlreich – hier die Beförderung zum
    versammlung musikalisch.                                                   Feuerwehrmann.

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M   Neben den Beförderungen wurden auch Ehrungen zu langjährigen               Thomas Unger (m.) von der OFW Sosa wurde für seine 70-jährige Mit-
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K   Mitgliedschaften durchgeführt, wie hier zur 10-jährigen.                   gliedschaft geehrt.
Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
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                                                                Eibenstock

Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement
Die Preisverleihungen wurden von Bürgermeister Uwe Staab, Orts-
vorsteher von Sosa Tobias Unger und den Wahlkreisabgeordneten
des Sächsischen Landtages Eric Dietrich vorgenommen.

                                                                         Ehrenmedaille in Silber 2021
Ehrenmedaille in Bronze 2019/2020
                                                                         (2.v.r.) Wolfgang Unger
Adolf Vater (2.v.l.), Walter Scholz (3.v.l.) – (nicht auf dem Foto:
Ursula Herrmann, Gisela Einer, Christoph Beetz und Jonny Seidel)

Ehrenmedaille in Silber 2019/2020
(ab 2.v.l.n.r.) Bianka Brenner, Sabine Silbersack, Roland Frölich, Dr.
Wolfgang Ternick, Klaus Reifschneider, Tommy Gruszynsky und              Wirtschaftspreis 2019/2020
Henrik Roßbach (nicht auf dem Foto: Christoph Irmisch)                   Firma PTSE - GmbH Pneumatische Transportsysteme Eibenstock

                                                                         Kulturpreis 2019/2020
                                                                         Ohne Foto Touristenzentrum „Am Adlerfelsen“ GmbH und LEC
                                                                         GmbH sowie Eberhard Jüngel

Ehrenmedaille in Gold 2019/2020
(ab 3.v.l.n.r.) Reiner Lautenschläger, Andreas Einer, Wolfgang Beetz
und beide Töchter von Wolf-Torsten Junker

                                                                         Sanierungs- und Gestaltungspreis 2019/2020
Ehrenmedaille in Bronze 2021                                             (2.v.r.) Mirko Sauerbaum (Vereinsvorsitzender) für den Förderver-
(ab 3.v.l.n.r.) Brigitte Wittmann, Manuela Strauß und Alexander          ein Geschichte Carlsfeld e.V. – (nicht auf Foto: Matthias Rüffler –
Gläntz                                                                   Feldschlössel Eibenstock)                                             C
                                                                                                                                               M
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                                                                  Eibenstock

     Wirtschaftspreis 2021                                                 Kulturpreis 2021
     (v.l.n.r.) Claus, Sascha und Christian Döhler (Firma Kunstguss Döh-   (2.v.r.) Heimatforscher und Buchautor Jörg Siegel
     ler Blauenthal)

     Kulturpreis 2021                                                      Sanierungs- und Gestaltungspreis 2021
     (2.v.r.) Martina Zapf (Vereinsvorsitzende) für den Fremdenver-        (ab 2.v.l.) Familie Vinh Thang und Thi Huong Tran
     kehrsverein Carlsfeld e.V.

                                                                           Bandonionverein
     Kulturpreis 2021                                                      Die musikalische Umrahmung gestaltete der Bandonionverein
     Marco Rölz (2.v.l.), Ernst und Kerstin Wünsch vom Team Rölzhang       Carlsfeld e.V.
     Wildenthal                                                                                                        (Fotos: Zenker)

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                                                            www.eibenstock.de
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                                                                   Eibenstock

n Jugendinitiative braucht Unterstützung – Skaterbahn Eibenstock
Wer zu einem Spaziergang am Ortsausgang            Justus an den Gewerbeverein, die Stadt Ei-       jungen Stiftung. Deshalb bitten wir alle Eiben-
von Eibenstock die Gelegenheit hatte und sich      benstock und unsere Bürgerstiftung. Um alle      stocker Bürger, Bürgerinnen und Firmen, diese
die Zeit nahm, dem Treiben auf der dort ange-      projektrelevanten Details, wie Platzbedarf       Initiative durch Spenden zu unterstützen.
legten Skaterbahn zuzusehen, der wird fest-        und nutzbare Flächen, notwendige Elemente
gestellt haben, dass dort nicht nur Langeweile     und die Kosten haben sich die Initiatoren des    Spendenkonto:
herrscht. Das Skater-Team rund um Kenny            Projektes bereits gekümmert. Die Kosten lie-     IBAN: DE62 8705 4000 0725 0514 50
und Justus , hat sich in hartem Training viele     gen bei ca. 40.000 €. Eine nicht unerhebliche    BIC: WELADED1STB
Tricks und Techniken angeeignet, die einen         Summe.                                           Inhaber: Bürgerstiftung
erstaunen lassen. Dies erinnert bereits an pro-    Wir, die Bürgerstiftung „Zu Hause am Auers-      Inhaber: „Zu Hause am Auersberg“
fessionelle Leistungen. In ihrem Video auf         berg“ sehen es als unsere Aufgabe, dieses in-    Zweck: Jugendinitiative Skaterbahn
YouTube unter dem Link Erweiterung der Ska-        teressante Projekt zu unterstützen. Steht es
terbahn in Eibenstock - YouTube könnt ihr          doch in unserer Satzung, das Leben für die       Die Spenden werden transparent und projekt-
euch davon überzeugen.                             Bürger unseres Ortsverbundes lebenswerter        gebunden verwendet. Wir wünschen uns von
Die vielen Skater sind glücklich über diese        zu machen und der Abwanderung der Bevöl-         Herzen, dass diese Initiative erfolgreich reali-
Möglichkeiten und nutzen diese ausgiebig.          kerung entgegenzuwirken. Die Stadt Eiben-        siert werden kann und danken allen Spendern
Dabei zeigt sich, dass die vorhandenen Mög-        stock prüft parallel die Möglichkeit entspre-    schon jetzt für die Unterstützung.
lichkeiten nicht mehr dem Fortschritt der Leis-    chender Förderprogramme.
tungen des Teams entsprechen.                      Die Projektkosten übersteigen jedoch die fi-     Die Stifter der Bürgerstiftung
Aus diesem Anlass wendeten sich Kenny und          nanziellen Fördermöglichkeiten unserer noch      „Zu Hause am Auersberg“

n Aus dem Vereinsleben des Erzgebirgischen Tischtennisvereins Eibenstock
               Vom 21.10. – 24.10.2021 führten wir ein kleines Trai-        nehmer war es ein besonderes Erlebnis, diese wunderschönen Tage mit
                ningslager für unsere Nachwuchsspieler durch. Geleitet      ganz viel Spaß am Sport verbringen zu dürfen.
                wurde es von Tereza und Silvio Popp von der TT-Ge-          Ein herzliches Dankeschön an unseren Trainern Tereza und Silvio Popp
                meinschaft von Elektronik Gornsdorf. Nach einer kur-        aus Gornsdorf sowie an allen Sponsoren, die diese Trainingslager uns
               zen Vorstellungsrunde ging es gleich los mit einer für uns   ermöglichten: Stadt Eibenstock, Familie Gazsi Pension Talblick, Feld-
            ungewohnten Erwärmungseinheit. Danach konnten wir Fa-           schlößel Matthias Rüffler, Kunstschmiede Henrik Roßbach, Firma Kai
milie Popp unser Leistungsniveau an den Platten zeigen. Dabei analy-        Roßner, Blitzeblank Silvio und Ellen Hiller, Dr. Sven Zinner, Dr. Lars
sierten sie unsere Stärken und Defizite. Das erste Training war geschafft   Schirmer, Dr. Jochen Wendler, Simmel Eibenstock, Autohaus Ehlert,
und wir gingen alle gemütlich Abendessen im Feldschlößel Eibenstock.        Physio Qi Vital Arndt Nestler, Firma Dietel
Übernachtet haben wir in der Pension
„Talblick“ in Weitersglashütte bei Familie Gazsi, welche uns die Unter-     Uwe Thielemann, Mandy Anger
kunft und das wunderbar stärkende Frühstück gesponsert haben. Den
Tag schlossen wir mit einem interessanten und netten Erfahrungsaus-
tausch ab. Am Freitagmorgen 7 Uhr ging es bei -3°C zum Frühsport auf
dem Erzgebirgskamm. Gut gestärkt ging es wieder in die Auersberghal-
le, die uns von der Stadt Eibenstock während des Trainingslagers, zur
Verfügung gestellt wurde. Tereza und Silvio trainierten uns je 3 Stun-
den vormittags und nachmittags mit viel Freude und Hingabe. Mittags
wurden wir von der Firma Kai Roßner verköstigt. Die ganzen Tage lang
bewirtete uns Franka Glaß zwischendurch mit Getränken, frischem
Obst und Kuchen. Gegen 18 Uhr folgte ein gemeinsames Grillen und
Tischtennisspielen mit allen Vereinsmitgliedern. Ganz beeindruckt von
dem erlebnisreichen Tag fuhren wir zufrieden in unsere Unterkunft zu-
rück. Der Samstag bestand nach dem gemeinsamen Frühsport und
Frühstück wieder aus zwei Trainingseinheiten, die von viel Übungen,
Dehnungen, Koordinationen, ganz viel Schweiß und Spaß geprägt wa-
ren. Am Sonntag war die Stunde der Wahrheit und wir durften unser
Erlerntes unter Beweis stellen. Nach einem letzten Training führten wir                                                                                C
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ein kleines Turnier durch, welches Jacob Anger gewann. Für alle Teil-                                                                                  Y
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