Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement - Bürgerblatt mit amtlichen Informationen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nr. 23 • 19.11.2021 Seite 1 Nr. 23 • 30. Jahrgang • 19.11.2021 Stadt Eibenstock mit ihren Ortsteilen Blauenthal, Carlsfeld, Neidhardtsthal, Oberwildenthal, Sosa, Weitersglas- Bürgerblatt mit amtlichen Informationen hütte, Wildenthal und Wolfsgrün Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement Nachdem im vergangenen Jahr die Verleihung der Der Bandonionverein Carlsfeld übernahm die musi- Ehrungen für besonderes Engagement coronabe- kalische Umrahmung und eröffnete mit der Europa- dingt ausfallen musste, war es für alle Beteiligten ein hymne. Nach einer Grußansprache des Bürgermeis- großer Wunsch, die Veranstaltungen in diesem Jahr ters und einem weiteren Musikstück wurden die Prei- durchzuführen. Die Preisträger sollten die gebühren- de Anerkennung für ihre außerordentlichen Ver- se 2019/2020 verliehen. Bei den Laudationen wurde dienste persönlich und in würdigem Rahmen erhal- immer wieder die langjährige Beständigkeit des En- ten. gagements in Vereinen und das Weiterführen von Traditionen, aber auch der Mut zu Neuanfängen und Am 12.11. fand deshalb die Verleihung im Kultur- Umsetzung von frischen Ideen betont. Die Vielfalt zentrum unter Einhaltung der vorgeschriebenen Co- des Engagements im Kleinen und Großen machen rona-Regeln mit Einlasskontrollen und Tests statt. unsere Stadt und Ortsteile so besonders. Dies spüren Man war froh, die Veranstaltung überhaupt noch durchführen zu können. Um für die Raumgröße im auch die Bürger und Besucher. Kulturzentrum die Anzahl der Personen geringer als sonst zu halten wurde auf den sonst üblichen Rah- Die Redaktion men verzichtet. Es erfolgten daher keine Einladungen der Vereinsvorsitzenden, der öffentlichen Institutio- nen und Kirchen. Mehr zur Verleihung finden Sie auf Seite 10. Eibenstock Blauenthal Carlsfeld Sosa Wildenthal
Seite 2 Nr. 23 • 19.11.2021 n Sprechzeiten Nachrichten aus dem Rathaus n Weihnachtsmarkt muss doch abgesagt werden Das Rathaus und städtischen Einrichtungen ha- ben geöffnet. Wegen der aktuellen Bestimmun- gen bitten wir jedoch, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Noch vor etwa 3 Wochen stellte sich die Lage und die Entwicklung um das Infektionsge- schehen relativ entspannt dar. Die entsprechende Corona-Schutz-Verordnung des Frei- Stadtverwaltung Eibenstock staates Sachsen lies die Planung und die Durchführung der Weihnachtsmärkte ohne grö- Rathaus, Rathausplatz 1 ßere Einschränkungen zu. Dies ist nach Stand des Wissens zu Wochenbeginn auch nach Telefon: 037752 57-0 wie vor der Fall. Ohne Beachtung der 2G- und 3G-Regel könnte der Weihnachtsmarkt durchgeführt werden. Deshalb haben wir ja auch sehr lange an der Planung und Durchfüh- n Bürgermeister rung des Weihnachtsmarktes festgehalten. Allerdings würde mit Erreichen der Überlas- Nur nach Terminvereinbarung tungsstufe ein Alkoholverbot bestehen, sodass dann auch ein Glühweinausschank nicht Sekretariat Telefon: 037752 57-112 möglich wäre. Auch hätte ein Hygienekonzept eingereicht werden müssen. In den vergan- E-Mail: rita.misof@eibenstock.de genen 14 Tagen hat das dynamische Infektionsgeschehen die Diskussion um Sinn oder Un- n Bauamt, Kämmerei und Sekretariat sinn der Durchführung des Weihnachtsmarktes erneut angefacht. Letztendlich geriet die Montag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr gesamte Organisation in schwere See. Zum einen gibt es auch unter den Standbetreibern, Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr insbesondere unter den Caterern, eine große Vorsicht. Teilweise erhielten wir sogar Absa- Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr gen, da nicht ausgeschlossen werden kann, ob nicht doch wenige Tage vorher ein Lock- Freitag 9 bis 12 Uhr down verkündet wird. Das Risiko, dann verderbliche Waren bestellt zu haben, und diese nicht loszubekommen, ist einfach zu groß. Somit wäre nach jetzigem Stand bereits mit ei- n Haupt-, Einwohnermelde-, Sozial-, Standes- und Ordnungsamt, Stadtkasse und Steuern nem deutlich reduzierten Marktgeschehen zu rechnen gewesen. Zum anderen müssten die Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Vorbereitungen für eine eventuelle Verschärfung der Regeln trotzdem durchgeführt wer- Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr den, was zu erheblichen Kostenmehraufwand führen würde. Insgesamt ist nach den Hy- Freitag 9 bis 12 Uhr nur nach Vereinbarung gienekonzepten trotzdem dafür zu sorgen, alles zu unterlassen, was Menschenansamm- lungen nach sich zieht. So wäre die Durchführung eines umfangreichen Kulturprogramms n Tourist-Service-Center Eibenstock oder auch des Umzuges sehr problematisch gewesen. Auch unter den Umzugsteilnehmern Dr.-Leidholdt-Straße 2, Tel. 037752 2244 gibt es eine gewisse Skepsis, einzelne Bilder hätten auch bereits nach jetzigem Stand nicht Montag 19 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr besetzt werden können. Die jetzige Faktenlage sagt eindeutig aus, dass unser Weihnachts- Dienstag bis Freitag markt mehr und mehr zu Stückwerk zu werden droht. Die Tendenz der Entwicklung des In- 19 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr fektionsgeschehens kennt im Moment nur eine Richtung. Wir selbst sind alle keine Hellse- Samstag 10 bis 12 Uhr her und können nicht auf die Entwicklung in 14 Tagen vorausschauen. Unter Abwägung aller gegenwärtig bestehenden Voraussetzungen wird deshalb der Weihnachtsmarkt Sosa 2021 einschließlich des Märchenumzuges abgesagt. Dies ist sehr bedauerlich und wenig erfreulich, aber vernünftig und angemessen. n Bürgerbüro Gemeindeamt, Hauptstraße 28 Dennoch soll auch in unserem Ort die Weihnachtstradition auf einem anderen Level auf- Telefon: 037752 8121 rechterhalten werden. So wird auf jeden Fall die Stadt in gewohnter Weise geschmückt Dienstag 19 bis 12 Uhr und illuminiert. Als Ersatz für den Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz wird es auf dem Donnerstag 14 bis 18 Uhr Postplatz während der gesamten Adventszeit zwei bis vier Buden geben, sofern wir für de- n Ortsvorsteher ren Betreibung Interessenten finden. Der Postplatz soll zusätzlich mit weihnachtlichem Flair Donnerstag 16 bis 18 Uhr ausgestaltet werden. Auch prüfen wir gegenwärtig Möglichkeiten, zumindest an den Wo- chenenden ein wenig musikalische Unterstützung von Posaunenchören oder anderen Mu- Carlsfeld sikgruppen zu erhalten. Auch der „Lebendige Adventskalender“ soll, soweit es die Regeln zulassen, durchgeführt werden. Das Pyramidenanschieben soll, wie im vergangenen Jahr, n Touristinformation Carlsfeld am Samstag, 27. November 2021, um 17 Uhr, erfolgen. Die Bürgerschaft ist aufgerufen, Carlsfelder Hauptstraße 58 auch zu diesem Zeitpunkt die Weihnachtsbeleuchtung im Ort anzuschalten. Mit dieser Telefon 037752 2000 oder 2244 Geste soll auch dokumentiert werden, dass man hinter diesen Entscheidungen steht. Montag 12 bis 16 Uhr Dienstag bis Freitag 18 bis 12 Uhr Als Ersatz für den ausgefallenen Weihnachtsmarkt gibt es die Idee, im ausklingenden Win- Sonstige ter, je nach Infektionslage, vielleicht einen Wintermarkt zu organisieren, der ein ähnlich ho- hes Niveau hat, wie der Weihnachtsmarkt. Auch wenn dann möglicherweise der Weih- n Rentenberatung der Deutschen nachtsschmuck nicht da ist, könnte man trotzdem daraus eine schöne Veranstaltung für Rentenversicherung unsere Gemeinde machen. Diesbezügliche Überlegungen werden fortgesetzt und hierüber Antragsaufnahme – Kontenklärung – Formulare wird noch informiert. Ich bitte unsere Bürgerschaft für diese Entscheidung um Verständnis. Rainer Hillebrand, nur nach Vereinbarung Es bleibt die Hoffnung, dass wir dann im kommenden Jahr 2022 zur Normalität übergehen Telefon: 03771 251228 und den Weihnachtsmarkt in der gewohnten Größe durchführen können. n Ortschronistin Frau Teubner Uwe Staab chronik@eibenstock.de oder Bürgermeister C Telefon: 037752 606027 M Y K
Nr. 23 • 19.11.2021 Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen n Beschlüsse von der 23. ordentlichen Stadtratssitzung am 4. November 2021 -ÖFFENTLICHER TEIL- 2. Den im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmä- ßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit Beschluss-Nr. 184/23/21: dies nicht bereits durch Einzelbeschlüsse und Verfügungen gemäß Der Stadtrat von Eibenstock bestätigt das Protokoll der 22. ordentli- der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock geschehen ist. chen Stadtratssitzung vom 23. September 2021 in der vorliegenden Fassung. 3. Der Prüfbericht der Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirtschaftsprü- Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 fungsgesellschaft aus Jahnsdorf vom 22. Oktober 2021 zum Jah- resabschluss 2020 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt. Beschluss-Nr. 185/23/21: Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 1. Der Stadtrat von Eibenstock stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Anhangs mit allen Anlagen Beschluss-Nr. 186/23/21: gemäß § 88 c Abs. 2 SächsGemO wie folgt fest: 1. Der Beschluss - Nr. 174/22/21 des Stadtrates von Eibenstock vom 23.September 2021 wird aufgehoben. In der Ergebnisrechnung: 2. Der Stadtrat von Eibenstock stellt fest, dass im Zuge der Auslegung mit ordentlichen Erträgen von 14.337.173,18 EUR der vorliegenden 1. Nachtragssatzung der Stadt Eibenstock für das mit ordentlichen Aufwendungen von 14.704.156,29 EUR Haushaltsjahr 2021 keine Einwendungen vorliegen. mit einem ordentlichen Ergebnis von -366.983,11 EUR 3. Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die 1. Nachtragssatzung der mit außerordentlichen Erträgen von 596.732,05 EUR Stadt Eibenstock für das Haushaltsjahr 2021 mit dem dazugehö- mit außerordentlichen Aufwendungen von 219.216,80 EUR renden Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen. mit einem Sonderergebnis von 377.515,25 EUR Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 mit einem Gesamtergebnis von 10.532,14 EUR mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages Beschluss-Nr. 187/23/21: im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Verwendung der Mittel aus gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 1.147.812,96 EUR dem Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuwendungen zur Stär- mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages kung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in Höhe von 70.000 im Sonderergebnis mit dem Basiskapital EUR für den Ausbau des Dorfgemeinschaftszentrums in Sosa. gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 49.361,28 EUR Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 1, Enth.: 0 mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von 1.207.706,38 EUR Beschluss-Nr. 188/23/21: In der Finanzrechnung Der Stadtrat von Eibenstock legt als Wahltermin für die Bürgermeister- mit Einzahlungen aus laufender wahl den 12. Juni 2022 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang den Verwaltungstätigkeit von 12.353.502,39 EUR 3. Juli 2022 fest. mit Auszahlungen aus laufender Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 Verwaltungstätigkeit von 12.201.030,99 EUR mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Beschluss-Nr. 189/23/21: laufender Verwaltungstätigkeit von 152.471,40 EUR Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Satzung über die Straßen- mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.480.817,56 EUR mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.252.113,38 EUR reinigung und den Winterdienst in der Stadt Eibenstock (Straßenreini- mit einem Zahlungsmittelsaldo aus gungssatzung) gemäß Anlage zur Beschlussvorlage-Nr. 054/21. Investitionstätigkeit von 228.704,18 EUR Abstimmungsergebnis: Ja: 16, Nein: 1, Enth.: 0 mit Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und Umschuldungen von 0,00 EUR Beschluss-Nr. 190/23/21: mit Auszahlungen aus Kreditaufnahmen Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Satzung „Marktsatzung für und Umschuldungen von 633.856,41 EUR Sonder- und Weihnachtsmärkte der Stadt Eibenstock“ gemäß Anlagen mit einem Zahlungsmittelsaldo aus zur Beschlussvorlage-Nr. 070/21. Finanzierungstätigkeit von -633.856,41 EUR Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen von 110.701,54 EUR Auszahlungen für die Gewährung von Beschluss-Nr. 191/23/21: Darlehen von 315.000,00 EUR Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Erweiterung des Standes- mit Einzahlungen aus durchlaufenden amtsbezirkes um die Gebiete der Gemeinden Bockau, Schönheide, Geldern von 10.166,67 EUR Stützengrün und Zschorlau. mit Auszahlungen aus durchlaufenden Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 Geldern von 18.813,46 EUR mit einem Saldo aus Beschluss-Nr. 192/23/21: haushaltsunwirksamen Vorgängen von -212.945,25 EUR Der Stadtrat von Eibenstock beschließt die Zweckvereinbarung zur mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen sowie zur Erwei- am Ende des Haushaltsjahres von 4.273.330,29 EUR terung des Standesamtsbezirkes Eibenstock um das Gebiet der Stan- desamtsbezirke Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau und C In der Vermögensrechnung dessen Finanzierung. M Y K mit einer Bilanzsumme von 75.827.812,89 EUR Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0
Seite 4 Nr. 23 • 19.11.2021 Amtliche Bekanntmachungen Beschluss-Nr. 193/23/21: Beschluss-Nr. 195/23/21: Der Stadtrat von Eibenstock beschließt: Der Stadtrat von Eibenstock weist den Bürgermeister an, in der Gesell- 1. Die Aufhebung der Sanierungssatzung über die städtebauliche Sa- schafterversammlung der Energie Eibenstock GmbH zu beschließen, nierungsmaßnahme „Unterstadt“ in Eibenstock vom 27. Mai 1993. für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechts- Energie Eibenstock GmbH die Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirt- verbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung zur Löschung der Sa- schaftsprüfungsgesellschaft, Lindenring 49, 09387 Jahnsdorf zu be- nierungsvermerke mitzuteilen und hierbei die von der Aufhebung der stellen. Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 Uwe Staab Beschluss-Nr. 194/23/21: Bürgermeister Der Stadtrat von Eibenstock beschließt den Verkauf eines T. v. Flurstück 52/3 der Gemarkung Wildenthal an Herrn Thomas Urban gemäß La- geplan zur Beschlussvorlage-Nr. 071/21. Abstimmungsergebnis: Ja: 17, Nein: 0, Enth.: 0 n Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Eibenstock Gemäß § 88c Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Einzahlungen aus Darlehensrückflüssen von 110.701,54 EUR hat der Stadtrat der Stadt Eibenstock mit Beschluss Nr. 185/23/21 den Auszahlungen für die Gewährung von Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Anhangs Darlehen von 315.000,00 EUR mit allen Anlagen wie folgt festgestellt: mit Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern von 10.166,67 EUR 1. mit Auszahlungen aus durchlaufenden In der Ergebnisrechnung: Geldern von 18.813,46 EUR mit ordentlichen Erträgen von 14.337.173,18 EUR mit einem Saldo aus mit ordentlichen Aufwendungen von 14.704.156,29 EUR haushaltsunwirksamen Vorgängen von -212.945,25 EUR mit einem ordentlichen Ergebnis von -366.983,11 EUR mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln mit außerordentlichen Erträgen von 596.732,05 EUR am Ende des Haushaltsjahres von 4.273.330,29 EUR mit außerordentlichen Aufwendungen von 219.216,80 EUR mit einem Sonderergebnis von 377.515,25 EUR In der Vermögensrechnung mit einem Gesamtergebnis von 10.532,14 EUR mit einer Bilanzsumme von 75.827.812,89 EUR mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital 2. Den im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmä- gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 1.147.812,96 EUR ßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt, soweit mit einer Verrechnung eines Fehlbetrages dies nicht bereits durch Einzelbeschlüsse und Verfügungen gemäß im Sonderergebnis mit dem Basiskapital der Hauptsatzung der Stadt Eibenstock geschehen ist. gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 49.361,28 EUR 3. Der Prüfbericht der Falk Slomiany & Koll. GmbH Wirtschaftsprü- mit einem verbleibenden Gesamtergebnis von 1.207.706,38 EUR fungsgesellschaft aus Jahnsdorf, vom 22.10.2021 zum Jahresab- schluss 2020 wird zur Kenntnis genommen und anerkannt. In der Finanzrechnung mit Einzahlungen aus laufender Gemäß § 88c, Abs. 3 SächsGemO ist der Beschluss über die Feststel- Verwaltungstätigkeit von 12.353.502,39 EUR lung des Jahresabschlusses der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mit Auszahlungen aus laufender mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jah- Verwaltungstätigkeit von 12.201.030,99 EUR resabschluss mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffent- mit einem Zahlungsmittelsaldo aus lich auszulegen; in der Bekanntgabe ist darauf hinzuweisen. laufender Verwaltungstätigkeit von 152.471,40 EUR mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.480.817,56 EUR Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt ab Montag, den mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.252.113,38 EUR 22.11.2021 in der Stadtverwaltung Eibenstock, Kämmerei, Zimmer 12, mit einem Zahlungsmittelsaldo aus wie folgt zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus: Investitionstätigkeit von 228.704,18 EUR Montag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 14 Uhr mit Einzahlungen aus Kreditaufnahmen Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Umschuldungen von 0,00 EUR Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr mit Auszahlungen aus Kreditaufnahmen Freitag 9 bis 12 Uhr und Umschuldungen von 633.856,41 EUR mit einem Zahlungsmittelsaldo aus Uwe Staab C M Finanzierungstätigkeit von -633.856,41 EUR Bürgermeister Y K
Nr. 23 • 19.11.2021 Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen n Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Eibenstock (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der für Fußgänger ausdrücklich bestimmten Brandbekämpfung dienende Einrichtun- Fassung der Bekanntmachung vom 9. März Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren gen (Über- und Unterflurhydranten) müs- 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Ar- Ausbauzustand und auf die Breite der sen jederzeit von allem Unrat oder den tikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 Straße sowie räumlich von einer Fahrbahn Wasserabfluss störenden Gegenständen, (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, i. V. getrennte selbstständige Fußwege. Als auch von Schnee und Eis, freigehalten m. §§ 51 Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- werden. Abs. 2 des Sächsischen Straßengesetzes und Radwege nach § 41 Abs. 2 Straßen- (5) Der Kehricht ist sofort vom Reinigungs- (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 verkehrsordnung (StVO). Soweit in ver- verpflichteten zu beseitigen. Er darf weder (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Ar- kehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 Nachbarn zugeführt, noch Straßensinkkä- tikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, sten, sonstigen Entwässerungsanlagen, (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), hat der gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Straßen- oder Abwassergräben, öffentlich Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am Breite entlang der Grundstücksgrenze. aufgestellten Einrichtungen (z. B. Papier- 4. November 2021 nachstehende Satzung körben, Glas- und Papiersammelcontai- beschlossen: § 3 Verpflichtete nern) oder öffentlich unterhaltenen Anla- (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für gen (z. B. Brunnen, Gewässer) zugeführt Teil I die in § 1 bezeichneten Grundstücke sind werden. Allgemeine Bestimmungen Eigentümer, Erbbauberechtigte, Woh- nungseigentümer, Nießbraucher nach §§ § 6 Reinigungsfläche § 1 Übertragung der Reinigungspflicht 1030 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), (1) Die zu reinigende Fläche erstreckt sich auf (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öf- Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB die gesamte Grundstückslänge, die an die fentlichen Straßen nach § 51 Abs. 1 bis 3 sowie sonstige zur Nutzung des Grund- öffentliche Fläche angrenzt. SächsStrG wird nach Maßgabe der fol- stücks dinglich Berechtigte, denen - abge- (2) Selbstständige Gehwege unterliegen in ih- genden Bestimmungen auf die Eigentü- sehen von der Wohnungsberechtigung - rer Gesamtheit der Reinigungspflicht. mer und Besitzer der durch öffentliche nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder ei- Straßen erschlossenen bebauten und un- ne beschränkt persönliche Dienstbarkeit § 7 Reinigungszeiten bebauten Grundstücke (Verpflichtete) zusteht. Die Verpflichteten können sich (1) Soweit nicht besondere Umstände (plötz- übertragen. zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigne- liche oder dem normalen Rahmen über- (2) Der Stadt Eibenstock verbleibt die Ver- steigende Verschmutzungen) ein soforti- ter Dritter bedienen, bleiben jedoch der pflichtung zur Reinigung der Fahrbahn, ges Reinigen notwendig machen, sind die Stadt Eibenstock gegenüber verantwort- Parkplätze, Bushaltestellen und Brücken Straßen, unmittelbar vor einem Sonntag lich. soweit sie nicht nach Abs. 1 auf die Eigen- oder einem gesetzlichen Feiertag in einem (2) Die Vorderanlieger und Hinteranlieger ha- tümer und Besitzer übertragen worden ist. wöchentlichen Turnus zu reinigen. ben ihre Anliegerpflichten gemeinsam Sie kann sich zur Durchführung der Reini- (2) Bei Reinigungen gemäß Abs. 1 sind die wahrzunehmen. Sie haben hierzu in ge- gung Dritter bedienen. Nachtruhe und die sonstigen Ruhezeiten eigneter Form Vereinbarungen zu treffen. (3) Soweit die Stadt Eibenstock nach Abs. 2 einzuhalten. Die Nachtruhe umfasst die verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungs- Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit § 4 Umfang der Reinigungspflicht pflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe sind alle Handlungen zu unterlassen, die aus. Die Reinigungspflicht umfasst: geeignet sind, die Nachtruhe mehr als un- (4) Öffentliche Straßen sind diejenigen Stra- 1. die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 bis 7), vermeidbar zu stören. ßen, Wege und Plätze, die gemäß dem je- 2. den Winterdienst (§§ 8 und 9). weils aktuell gültigen Straßenbestandsver- Teil III zeichnis der Stadt Eibenstock dem öffent- Teil II Winterdienst lichen Verkehr gewidmet sind oder die als Allgemeine Straßenreinigung öffentliche Straßen im Sinne des Straßen- § 8 Schneeräumung gesetzes für den Freistaat Sachsen gelten. § 5 Umfang der Allgemeinen Straßenreini- (1) Neben der allgemeinen Reinigungspflicht gung (§§ 5 - 7) haben die Verpflichteten bei § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Die Gehwege inklusive Randstreifen, Schneefall die Gehwege vor ihren Grund- (1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlosse- Grünstreifen o. ä. sind regelmäßig und so stücken in einer solchen Breite von Schnee nen Ortslage alle öffentlichen Straßen und zu reinigen, dass eine Störung der öffent- zu räumen, dass die Sicherheit des Ver- deren Bestandteile. lichen Sicherheit oder Ordnung, insbeson- kehrs gewährleistet, insbesondere ein Be- (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: dere eine Gesundheitsgefährdung infolge gegnungsverkehr möglich ist und Gefah- a) die Straßenrinnen bzw. -gräben, Verunreinigung der Straße durch Benut- ren nach allgemeiner Erfahrung nicht ent- Schnittgerinne und Einflussöffnungen zung oder durch Witterungseinflüsse ver- stehen können. Soweit in verkehrsberu- der Straßenkanäle sowie Grabenver- mieden oder beseitigt wird. Die Reinigung higten Bereichen (Zeichen 325 StVO) rohrungen entlang der Grundstücks- umfasst vor allem das Beseitigen von Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als grenze zur öffentlichen Straße, Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite ent- b) die Gehwege, und Unkraut. lang der Grundstücksgrenze. c) die Baumscheiben, (2) Übermäßiger Staubentwicklung beim Rei- (2) Bei Straßen ohne Gehweg entfällt die d) Böschungen, Stützmauern entlang der nigen ist durch Besprengen mit Wasser Schneeräumpflicht. Grundstücksgrenze zur öffentlichen vorzubeugen, soweit nicht besondere (3) Die vom Schnee geräumten Flächen vor Straße, Umstände entgegenstehen (z. B. ausgeru- den Grundstücken müssen so aufeinander e) Rasenflächen entlang der Grundstük- fener Wassernotstand, Frostgefahr). abgestimmt sein, dass eine durchgehende ksgrenze zur öffentlichen Straße, (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. C M f) Brücken bzw. Durchlässe, die öffentlich verwenden, welche die Oberflächen nicht (4) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang Y K als Verkehrsfläche genutzt werden. beschädigen. zur Fahrbahn und zum Grundstücksein-
Seite 6 Nr. 23 • 19.11.2021 Amtliche Bekanntmachungen gang in einer Breite von mindestens 1,25 m glätte gelten die in § 8 Abs. 10 festgeleg- nach allgemeiner Erfahrung nicht ent- zu räumen. ten Zeiten. stehen können, (5) An Haltestellen für öffentliche Verkehrs- 9. entgegen § 9 Abs. 2 bei Eisglätte die mittel müssen die Gehwege so aufeinan- Teil IV Gehwege nicht in der dort genannten der abgestimmt sein, dass eine durchge- Schlussvorschriften Breite und Tiefe abstumpft, hende benutzbare Gehfläche gewährlei- 10. entgegen § 9 Abs. 5 auftauendes Eis stet ist und damit ein möglichst gefahrlo- § 10 Außergewöhnliche Verunreinigung nicht ordnungsgemäß beseitigt. ser Zu- und Abgang möglich ist. Die nach anderen Regelungen gegebenen (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 52 (6) Festgetretener oder auftauender Schnee Verpflichtungen zur Reinigung bleiben von Abs. 2 SächsStrG mit einer Geldbuße bis ist ebenfalls - soweit möglich und zumut- den vorhandenen Regelungen unberührt, ins- zu 500,00 EUR geahndet werden. bar – zu lösen und abzulagern. besondere die Verpflichtungen von Tierhal- (3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrig- (7) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung tern und Gewerbetreibenden, die von ihrem keiten in der jeweils gültigen Fassung fin- des zu beseitigenden Schnees und der Eis- Tier bzw. durch die Ausübung ihres Gewerbes det Anwendung; zuständige Verwal- stücke auf Flächen außerhalb des Ver- verursachten, nicht verkehrsüblichen Verun- tungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. kehrsraumes nicht zugemutet werden reinigungen unverzüglich zu beseitigen. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkei- kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen ten (OWiG) i. V. m. § 52 Abs. 3 Nr. 1 nur so abgelagert werden, dass der Ver- § 11 Ausnahmen SächsStrG ist die Stadt Eibenstock. kehr nicht beeinträchtigt wird. (1) Befreiungen von der Verpflichtung zur (8) Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Schnee Straßenreinigung und des Winterdienstes § 13 Inkrafttreten von privaten Grundstücken auf den öf- können ganz oder teilweise nur dann auf Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Be- fentlichen Verkehrsraum abzulagern. besonderen Antrag erteilt werden, wenn - kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die (9) Die Abflussrinnen und Straßeneinläufe auch unter Berücksichtigung des Wohles Straßenreinigungssatzung der Stadt Eiben- müssen bei Tauwetter vom Schnee freige- der Allgemeinheit - die Durchführung der stock vom 21. September 2012 außer Kraft. halten werden. Reinigung dem Verpflichteten nicht zuge- (10) Gehwege sind an Werktagen bis 7 Uhr, an mutet werden kann. Die Unzumutbarkeit Eibenstock, 5. November 2021 Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dabei immer grundstücksbezogen. Per- bis 9 Uhr von Schnee und Eis zu räumen sönliche Gründe des Verpflichteten führen und bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte mit nicht zur Unzumutbarkeit. Der Antrag ist abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Die in Textform, möglichst unter Verwendung Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr zu des von der Stadt Eibenstock bereitgestell- wiederholen, soweit es zur Verhütung von ten Formulars zu stellen. Die Unzumutbar- Uwe Staab Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigen- keit ist unbedingt zu begründen. Bürgermeister - Siegel - tum oder Besitz erforderlich ist. Die sonsti- (2) Die Verbringung von Schnee von privaten gen Ruhezeiten gemäß Polizeiverordnung Grundstücken auf zugewiesene Flächen Zur vorstehenden Satzung ergeht gemäß § 4 bleiben unberührt. kann in begründeten Ausnahmefällen auf Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den schriftlichen Antrag von der Stadtverwal- Freistaat Sachsen (SächsGemO) folgender § 9 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte tung Eibenstock genehmigt werden. Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Ver- Verfahrens- und Formvorschriften zustande pflichteten die Gehwege und die Zugänge § 12 Ordnungswidrigkeiten gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be- zur Fahrbahn und zum Grundstücksein- (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 52 kanntmachung als von Anfang an gültig zu- gang (§ 8 Abs. 4) derart und so rechtzeitig Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG handelt, wer vorsätz- stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: zu bestreuen, dass Gefahren nach allge- lich oder fahrlässig: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder meiner Erfahrung nicht entstehen können. 1. entgegen § 5 Abs. 1 die Straßen nicht fehlerhaft erfolgt ist, In verkehrsberuhigten Bereichen findet § oder nicht regelmäßig reinigt, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der 8 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. 2. entgegen § 5 Abs. 4 die dort genann- Sitzungen, die Genehmigung oder die Be- (2) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller ten Einrichtungen nicht jederzeit von kanntmachung der Satzung verletzt wor- Breite und Tiefe abzustumpfen. Noch allem Unrat oder den Wasserabfluss den sind, nicht ausgebaute Gehwege müssen in ei- störenden Gegenständen, auch von 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach ner Mindesttiefe von 1,50 m, höchstens 2 Schnee und Eis, freihält, § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz- m, in der Regel an der Grundstücksgrenze 3. entgegen § 5 Abs. 5 den Kehricht widrigkeit widersprochen hat, beginnend, abgestumpft werden. § 8 Abs. nicht ordnungsgemäß beseitigt, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist: 3 gilt entsprechend. 4. entgegen § 8 Abs. 1 bei Schneefall die a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach § 8 zu Gehwege innerhalb der in § 8 Abs. 10 schluss beanstandet hat oder räumende Fläche abgestumpft zu werden. genannten Zeiten nicht unverzüglich b) die Verletzung der Verfahrens- oder (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, vom Schnee räumt, Formvorschriften gegenüber der Ge- Splitt und ähnliches abstumpfendes Mate- 5. entgegen § 8 Abs. 4 und 5 keinen Zu- meinde unter Bezeichnung des Sach- rial zu verwenden. Salz sollte nur in gerin- /Abgang zur Fahrbahn und zum verhaltes, der die Verletzung begrün- gen Mengen zur Beseitigung festgetrete- Grundstückseingang bzw. zur Halte- den soll, schriftlich geltend gemacht ner Eis- und Schneerückstände sowie stelle räumt, worden ist. Blitzeis und an starken Steigungen ver- 6. entgegen § 8 Abs. 8 Schnee aus priva- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 wendet werden. Die Rückstände sind spä- ten Grundstücken auf den öffent- oder 4 geltend gemacht worden, so kann testens nach der Frostperiode von dem je- lichen Verkehrsraum ablagert, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten weils Winterdienstpflichtigen zu beseiti- 7. entgegen § 8 Abs. 9 die Abflussrinnen Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- gen. und Straßeneinläufe bei Tauwetter chen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, (5) Auftauendes Eis auf den in Abs. 1 be- nicht vom Schnee freihält, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung zeichneten Flächen ist aufzuhacken und 8. entgegen § 9 Abs. 1 bei Schnee- und auf die Voraussetzungen für die Geltendma- entsprechend der Vorschrift des § 8 Abs. 7 Eisglätte die Gehwege und die Zugän- chung der Verletzung von Verfahrens- oder und 8 abzulagern. Hierbei dürfen nur sol- ge zur Fahrbahn und zum Grundstük- Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinge- che Hilfsmittel verwendet werden, welche kseingang nicht innerhalb der in § 8 wiesen worden ist. die Straßen nicht beschädigen. Abs. 10 genannten Zeiten derart und C M (6) Für die Beseitigung von Schnee- und Eis- so rechtzeitig bestreut, dass Gefahren Stadtverwaltung Eibenstock Y K
Nr. 23 • 19.11.2021 Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen n Satzung der Stadt Eibenstock über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Unterstadt“ Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist, sowie des § 162 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist, hat der Stadtrat von Eibenstock in seiner Sitzung am 4. No- vember 2021 nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Aufhebung (1) Die Satzung der Stadt Eibenstock über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Unterstadt“ vom 27. Mai 1993 wird aufgeho- ben. (2) Der räumliche Geltungsbereich dieser Aufhebungssatzung ist im Lageplan als Anlage zu dieser Satzung dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO Kraft. wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist: Eibenstock, 5. November 2021 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenü- Uwe Staab ber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Bürgermeister -Siegel- die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor- den ist. Zur vorstehenden Satzung ergeht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemein- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht deordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) folgender Hinweis: worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften mann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzu- zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung wenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraus- als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: setzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Stadtverwaltung Eibenstock n Bekanntmachung der 24. ordentlichen Stadtratssitzung am 2. Dezember 2021 Am Donnerstag, 2. Dezember 2021, findet um 18:00 Uhr in der Erleb- häuser Bühlstraße, Sondergebiet Erholung“ – Beschluss über die nisköhlerei Sosa, Meiler 2, An der Talsperre 4, die 24. ordentliche Sit- Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und den zung des Stadtrates von Eibenstock statt. Vorentwurf sowie zur Auslegung im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Bürger und Be- n Tagesordnung: hörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (Vorlage-Nr. -öffentlicher Teil- 077/21) 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und 10. Bebauungsplan „Ferienhäuser Bühlstraße, Sondergebiet Erholung“ Beschlussfähigkeit auf einem Teil des Flurstücks 1113/1 der Gemarkung Eibenstock – 2. Bestätigung des Beschlussprotokolls der 23. ordentlichen Stadtrats- Beschluss über den Vorentwurf und zur Auslegung im Rahmen der sitzung vom 4. November 2021 Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der 3. Mandatsveränderungen – Feststellung der Beendigung der ehren- Bürger und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange amtlichen Tätigkeit von Herrn Ralf Kröhl als Stadtrat (Vorlage-Nr. (Vorlage-Nr. 080/21) 075/21) 11. Waldtausch mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst (Vorlage-Nr. 4. Mandatsveränderungen – Entscheidung über den Verlust der 044/21) Wählbarkeit gemäß § 31 Abs. 1 SächsGemO von Herrn Kai Bren- 12. Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzun- ner (Vorlage-Nr. 076/21) gen und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an 5. Neuwahl Bauausschuss (Vorlage-Nr. 078/21) öffentlichen Straßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Eibenstock 6. Neuwahl Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage-Nr. 079/21) (Sondernutzungssatzung) (Vorlage-Nr. 053/21) 7. Beschluss zum Sitzungskalender 2022 (Vorlage-Nr. 074/21) 13. Informationen 8. Haushalt 2022 – Einbringung 14. Sonstiges C M 9. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eibenstock in Y K der Fassung vom November 2021 zum Bebauungsplan „Ferien- Uwe Staab, Bürgermeister
Seite 8 Nr. 23 • 19.11.2021 Amtliche Bekanntmachungen n Bekanntmachung der Beschlüsse der 10. Sitzung des Bauausschusses vom 11. November 2021 Beschluss-Nr. B 47/2021 benstock, Waldblick 9, durch Herrn Ingolf Kühn sowie zur Änderung Der Bauausschuss bestätigt das Protokoll der Bauausschusssitzung vom der Lage-der Grundstückszufahrt als Abweichung zum Bebauungsplan 7. Oktober 2021 in der vorliegenden Fassung. „Ringstraße“ das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. B 48/2021 Beschluss-Nr. B 53/2021 Der Bauausschuss erteilt unter dem Vorbehalt des Nachweises der ge- Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Baugenehmigung zum Um- sicherten Erschließung und der Einhaltung der Forderungen des § 6 der bau und Sanierung eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück Sächsischen Bauordnung zu den notwendigen Abstandsflächen das 97/2 der Gemarkung Eibenstock, Neugasse 10 a, durch Michael und gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Conny Kober das gemeindliche Einvernehmen. gewerblichen Fahrzeug-/Mehrzweckhalle für medientechnische Anla- Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 gen durch die Firma Fernsehproduktion Carlsfeld auf dem Flurstück 260/6 der Gemarkung Carlsfeld. Beschluss-Nr. B 54/2021 Abstimmungsergebnis: Ja: 8, Nein: 0, Enth.: 0 Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neu- Frau Anja Baumgärtel nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstim- bau einer Tagespflegeeinrichtung unter Einbeziehung einer vorhande- mung teil. nen Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes auf dem Flurstück 47/3 der Gemarkung Eibenstock, Schönheider Straße 2, Beschluss-Nr. B 49/2021 durch die ASB Pflege im Erzgebirge gGmbH das gemeindliche Einver- Der Bauausschuss erteilt zur Erweiterung des Wirtschaftsgebäudes um nehmen. eine zusätzliche Lagerfläche auf dem Flurstück 116/22 der Gemarkung Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Blauenthal, Blauenthaler Hauptstraße 11, durch die Industrievertre- tung Frank Hertwig das gemeindliche Einvernehmen. Beschluss-Nr. B 55/2021 Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Der Bauausschuss beschließt: 1. Die Aufhebung des Beschlusses-Nr. B 44/21 vom 7. Oktober 2021. Beschluss-Nr. B 50/2021 2. Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid auf Errichtung Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Nutzungsänderung eines La- eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 223/10 der Gemarkung dengeschäftes zum Eiscafe im Wohn- und Geschäftshaus Postplatz 1, Eibenstock. Flurstück 203 der Gemarkung Eibenstock, durch Herrn Frank Kiel das Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Beschluss-Nr. B 56/2021 Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung Beschluss-Nr. B 51/2021 einer Garage zur Doppelgarage auf dem Flurstück 512 der Gemarkung Der Bauausschuss erteilt zum An- und Ausbau des Einfamilienhauses Sosa durch Herrn Frank Morgner nicht das gemeindliche Einverneh- und Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 212 der Gemarkung men, da nach den der Stadt Eibenstock vorliegenden Unterlagen der Carlsfeld, Carlsfelder Hauptstraße 28, durch Doreen und Alexander Anbau auf dem Flurstück 176/34 erfolgen soll und das Vorhaben au- Gläntz das gemeindliche Einvernehmen. ßerhalb des Geltungsbereiches der Erweiterten Abrundungssatzung Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 des Ortsteils Sosa geplant wird. Für die bereits vorhandene Garage ist die Baugenehmigung beizubringen. Beschluss-Nr. B 52/2021 Abstimmungsergebnis: Ja: 9, Nein: 0, Enth.: 0 Der Bauausschuss erteilt zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neu- bau eines Einfamilienwohnhauses mit Büro, Photovoltaikanlage und Uwe Staab Garage auf den Flurstücken 1200/29 und 1200/30 der Gemarkung Ei- Bürgermeister Eibenstock Nachruf n Blutspende Die nächste DRK-Blutspendeaktion findet Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied statt am Montag, dem 29. November 2021 zwischen 14:30 und 18:30 von unserem Kameraden Uhr Kirchgemeindehaus, Ecke Vodelstr./ Pestalozzistraße Eine Terminreservierung für alle DRK-Blutspende-Termine ist erforder- Karl-Heinz Just lich. Sie kann unter https://terminreservierung.blutspen- Karl-Heinz Just war seit 1968 Mitglied der Feuerwehr de-nordost.de/ erfolgen oder auch über die kostenlose Eibenstock. Hotline 0800 11 949 11. Die Vorab-Buchung von festen In seinen 53 Jahren treuen Dienstes in der Feuerwehr ha- Spendezeiten dient dem reibungslosen Ablauf unter Ein- ben wir Karl-Heinz als einen engagierten, zuverlässigen haltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsre- und treuen Kameraden schätzen gelernt. geln. Kurzfristige Änderungen möglich! Wir werden Karl-Heinz Just in ehrendem Gedenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühlt gilt seiner Familie und allen Angehörigen. Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Eibenstock C M Y K
Nr. 23 • 19.11.2021 Seite 9 n Jahreshauptversammlung versammlung fand auch die Wahl des neuen Stadtwehrleiters der Gesamtfeuerwehr Eiben- der Freiwilligen Feuerwehr in Eibenstock stock statt. Insgesamt wurden 91 Stimmen abgegeben. Zum neuen Stadtwehrleiter wur- Coronabedingt konnte die Jahreshauptver- es möglich ist, auch impfen lassen und zeigte de mit 50 Stimmen Holger Blechschmidt von sammlung der Freiwilligen Gesamtfeuerwehr sich wenig verständnisvoll für die nach wie der Ortsfeuerwehr Carlsfeld wiedergewählt. Eibenstock für 2020 nicht durchgeführt wer- vor anhaltende Impfverweigerung in Teilen Der zweite Bewerber Andreas Häupel von der den, sodass am 6. November 2021 die Jahres- der Bürgerschaft. Als großen Erfolg wertete er Ortsfeuerwehr Eibenstock erhielt 40 Stim- hauptversammlung für 2020 und 2021 die möglich gewordene Anschaffung eines men. Bei der Wahl zum stellvertretenden durchgeführt wurde. Im Hotel „Am Bühl“ tra- Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Stadtwehrleiter gab es 4 Kandidaten. Mit 41 fen sich ca. 90 Kameradinnen und Kameraden Sosa und auch die Anschaffung von 24 Sät- Stimmen wurde Dirk Weidlich ebenfalls zum aus allen Ortswehren der Stadt. Begrüßt wur- zen hochwertigster Einsatzbekleidung. Allein stellvertretenden Stadtwehrleiter wiederge- den sie von der Feuerwehrkapelle Carlsfeld für dieses Tanklöschfahrzeug hat die Stadt Ei- wählt. Im Anschluss an die Ehrungen spielte mit frischer schwungvoller Blasmusik. Die benstock bereits 290.000 EUR in 2021 inves- noch einmal die Feuerwehrkapelle Carlsfeld scheinbar immer jünger werdende Feuer- tiert. Der Bürgermeister bedankte sich bei al- auf und bekam wiederum viel Beifall für ihre wehrkapelle hat mit ihren flotten Melodien len Kameradinnen und Kameraden und ihren aktionsreiche Darbietung. Fast schon traditio- viel Beifall erhalten. Zu Gast waren neben Familien für die geleistete ehrenamtliche Ar- nell schloss sie ihren Auftritt mit dem „Steiger- dem Bürgermeister auch der stellvertretende beit. Ein besonderes Lob sprach er auch der marsch“ ab, den alle Kameradinnen und Ka- Kreisbrandmeister Lutz Lorenz, der stellver- Arbeit zur Ausbildung der Jugendfeuerweh- meraden der Feuerwehren mitgesungen ha- tretende Regionalbereichsleiter Aue-Schwar- ren aus. Auch der stellvertretende Kreisbrand- ben. Der Abend klang bei einem vom Hotel zenberg des Kreisfeuerwehrverbandes Phillip meister und der Ortsvorsteher von Sosa spra- „Am Bühl“ toll gestalteten Buffet und Musik Pilgermann, der gleichzeitig Mitglied der Frei- chen Grußworte und bedankten sich bei den aus der Konserve aus. Die Jahreshauptver- willigen Feuerwehr Eibenstock ist, und Orts- Feuerwehren für ihre tolle Arbeit. Nach den sammlungen der Gesamtfeuerwehr Eiben- vorsteher von Sosa Tobias Unger. Stadtwehr- Grußworten erfolgten dann die Beförderun- stock haben sich zu einem würdigen Höhe- leiter Holger Blechschmidt begrüßte alle an- gen und Ehrungen zu den Dienstjubiläen. Als punkt des gesamten Jahres in den Feuerweh- wesenden Kameradinnen und Kameraden der einer der dienstältesten Feuerwehrkameraden ren entwickelt. Die steigende Resonanz unter Ortsfeuerwehren und ging in seinem Rechen- wurden Klaus Kipping von der Ortsfeuerwehr den Kameradinnen und Kameraden zeigt, schaftsbericht auf die Entwicklung der Struk- Wildenthal und Thomas Unger von der Orts- dass auch das Zusammenwachsen der Orts- turen und auch des Einsatzgeschehens in den feuerwehr Sosa geehrt, die auf eine 70-jähri- wehren gut gelungen ist. letzten beiden Jahren ein. Rund 50 Einsätze in ge Mitgliedschaft zurückblicken können. Wie 2020 und 47 in 2021 haben gezeigt, dass Co- in den vergangenen Jahren auch, gab es An- Die Redaktion rona die Notwendigkeit des Rettens und der erkennung für diejenigen Kameraden, die die technischen Hilfeleistung nicht verhindern meisten Einsätze gefahren haben. Im Jahr konnte. Dennoch zog er eine positive Bilanz 2020 waren dies Phillip Pilgermann (FFW Ei- für alle Ortswehren und bedankte sich bei al- benstock) mit 37 von 39 Alarmierungen, An- len für die geleistete Arbeit. Im Anschluss da- dreas Häupel (FFW Eibenstock) ebenfalls mit ran ging der Bürgermeister auf einige wichti- 37 von 39 Alarmierungen, Phillip Klug (FFW ge kommunalrelevante Themen zum Brand- Sosa) mit 20 von 24 Alarmierungen, Steffen schutz und zur Arbeit der Feuerwehren ein. Ott (FFW Carlsfeld) mit 25 von 25 Alarmie- Zuvor aber machte er deutlich, wie wichtig rungen, Rico Meysel (FFW Wildenthal) mit 16 ein verantwortungsbewusster Umgang mit von 16 Alarmierungen und Andreas Fichtner Andreas Häupel gratuliert Holger Blech- der Corona-Pandemie ist. Er warb dafür, dass (FFW Wildenthal) ebenfalls mit 16 von 16 schmidt zur Wiederwahl als Stadtwehrleiter – sich alle Kameradinnen und Kameraden, wo Alarmierungen. Vor Beginn der Jahreshaupt- eine faire Geste (Foto: SV) Traditionell begleitet die Feuerwehrkapelle Carlsfeld die Jahreshaupt- Die Beförderungen waren sehr zahlreich – hier die Beförderung zum versammlung musikalisch. Feuerwehrmann. C M Neben den Beförderungen wurden auch Ehrungen zu langjährigen Thomas Unger (m.) von der OFW Sosa wurde für seine 70-jährige Mit- Y K Mitgliedschaften durchgeführt, wie hier zur 10-jährigen. gliedschaft geehrt.
Seite 10 Nr. 23 • 19.11.2021 Eibenstock Verleihung der Ehrungen für besonderes Engagement Die Preisverleihungen wurden von Bürgermeister Uwe Staab, Orts- vorsteher von Sosa Tobias Unger und den Wahlkreisabgeordneten des Sächsischen Landtages Eric Dietrich vorgenommen. Ehrenmedaille in Silber 2021 Ehrenmedaille in Bronze 2019/2020 (2.v.r.) Wolfgang Unger Adolf Vater (2.v.l.), Walter Scholz (3.v.l.) – (nicht auf dem Foto: Ursula Herrmann, Gisela Einer, Christoph Beetz und Jonny Seidel) Ehrenmedaille in Silber 2019/2020 (ab 2.v.l.n.r.) Bianka Brenner, Sabine Silbersack, Roland Frölich, Dr. Wolfgang Ternick, Klaus Reifschneider, Tommy Gruszynsky und Wirtschaftspreis 2019/2020 Henrik Roßbach (nicht auf dem Foto: Christoph Irmisch) Firma PTSE - GmbH Pneumatische Transportsysteme Eibenstock Kulturpreis 2019/2020 Ohne Foto Touristenzentrum „Am Adlerfelsen“ GmbH und LEC GmbH sowie Eberhard Jüngel Ehrenmedaille in Gold 2019/2020 (ab 3.v.l.n.r.) Reiner Lautenschläger, Andreas Einer, Wolfgang Beetz und beide Töchter von Wolf-Torsten Junker Sanierungs- und Gestaltungspreis 2019/2020 Ehrenmedaille in Bronze 2021 (2.v.r.) Mirko Sauerbaum (Vereinsvorsitzender) für den Förderver- (ab 3.v.l.n.r.) Brigitte Wittmann, Manuela Strauß und Alexander ein Geschichte Carlsfeld e.V. – (nicht auf Foto: Matthias Rüffler – Gläntz Feldschlössel Eibenstock) C M Y K
Nr. 23 • 19.11.2021 Seite 11 Eibenstock Wirtschaftspreis 2021 Kulturpreis 2021 (v.l.n.r.) Claus, Sascha und Christian Döhler (Firma Kunstguss Döh- (2.v.r.) Heimatforscher und Buchautor Jörg Siegel ler Blauenthal) Kulturpreis 2021 Sanierungs- und Gestaltungspreis 2021 (2.v.r.) Martina Zapf (Vereinsvorsitzende) für den Fremdenver- (ab 2.v.l.) Familie Vinh Thang und Thi Huong Tran kehrsverein Carlsfeld e.V. Bandonionverein Kulturpreis 2021 Die musikalische Umrahmung gestaltete der Bandonionverein Marco Rölz (2.v.l.), Ernst und Kerstin Wünsch vom Team Rölzhang Carlsfeld e.V. Wildenthal (Fotos: Zenker) C M Y www.eibenstock.de K
Seite 12 Nr. 23 • 19.11.2021 Eibenstock n Jugendinitiative braucht Unterstützung – Skaterbahn Eibenstock Wer zu einem Spaziergang am Ortsausgang Justus an den Gewerbeverein, die Stadt Ei- jungen Stiftung. Deshalb bitten wir alle Eiben- von Eibenstock die Gelegenheit hatte und sich benstock und unsere Bürgerstiftung. Um alle stocker Bürger, Bürgerinnen und Firmen, diese die Zeit nahm, dem Treiben auf der dort ange- projektrelevanten Details, wie Platzbedarf Initiative durch Spenden zu unterstützen. legten Skaterbahn zuzusehen, der wird fest- und nutzbare Flächen, notwendige Elemente gestellt haben, dass dort nicht nur Langeweile und die Kosten haben sich die Initiatoren des Spendenkonto: herrscht. Das Skater-Team rund um Kenny Projektes bereits gekümmert. Die Kosten lie- IBAN: DE62 8705 4000 0725 0514 50 und Justus , hat sich in hartem Training viele gen bei ca. 40.000 €. Eine nicht unerhebliche BIC: WELADED1STB Tricks und Techniken angeeignet, die einen Summe. Inhaber: Bürgerstiftung erstaunen lassen. Dies erinnert bereits an pro- Wir, die Bürgerstiftung „Zu Hause am Auers- Inhaber: „Zu Hause am Auersberg“ fessionelle Leistungen. In ihrem Video auf berg“ sehen es als unsere Aufgabe, dieses in- Zweck: Jugendinitiative Skaterbahn YouTube unter dem Link Erweiterung der Ska- teressante Projekt zu unterstützen. Steht es terbahn in Eibenstock - YouTube könnt ihr doch in unserer Satzung, das Leben für die Die Spenden werden transparent und projekt- euch davon überzeugen. Bürger unseres Ortsverbundes lebenswerter gebunden verwendet. Wir wünschen uns von Die vielen Skater sind glücklich über diese zu machen und der Abwanderung der Bevöl- Herzen, dass diese Initiative erfolgreich reali- Möglichkeiten und nutzen diese ausgiebig. kerung entgegenzuwirken. Die Stadt Eiben- siert werden kann und danken allen Spendern Dabei zeigt sich, dass die vorhandenen Mög- stock prüft parallel die Möglichkeit entspre- schon jetzt für die Unterstützung. lichkeiten nicht mehr dem Fortschritt der Leis- chender Förderprogramme. tungen des Teams entsprechen. Die Projektkosten übersteigen jedoch die fi- Die Stifter der Bürgerstiftung Aus diesem Anlass wendeten sich Kenny und nanziellen Fördermöglichkeiten unserer noch „Zu Hause am Auersberg“ n Aus dem Vereinsleben des Erzgebirgischen Tischtennisvereins Eibenstock Vom 21.10. – 24.10.2021 führten wir ein kleines Trai- nehmer war es ein besonderes Erlebnis, diese wunderschönen Tage mit ningslager für unsere Nachwuchsspieler durch. Geleitet ganz viel Spaß am Sport verbringen zu dürfen. wurde es von Tereza und Silvio Popp von der TT-Ge- Ein herzliches Dankeschön an unseren Trainern Tereza und Silvio Popp meinschaft von Elektronik Gornsdorf. Nach einer kur- aus Gornsdorf sowie an allen Sponsoren, die diese Trainingslager uns zen Vorstellungsrunde ging es gleich los mit einer für uns ermöglichten: Stadt Eibenstock, Familie Gazsi Pension Talblick, Feld- ungewohnten Erwärmungseinheit. Danach konnten wir Fa- schlößel Matthias Rüffler, Kunstschmiede Henrik Roßbach, Firma Kai milie Popp unser Leistungsniveau an den Platten zeigen. Dabei analy- Roßner, Blitzeblank Silvio und Ellen Hiller, Dr. Sven Zinner, Dr. Lars sierten sie unsere Stärken und Defizite. Das erste Training war geschafft Schirmer, Dr. Jochen Wendler, Simmel Eibenstock, Autohaus Ehlert, und wir gingen alle gemütlich Abendessen im Feldschlößel Eibenstock. Physio Qi Vital Arndt Nestler, Firma Dietel Übernachtet haben wir in der Pension „Talblick“ in Weitersglashütte bei Familie Gazsi, welche uns die Unter- Uwe Thielemann, Mandy Anger kunft und das wunderbar stärkende Frühstück gesponsert haben. Den Tag schlossen wir mit einem interessanten und netten Erfahrungsaus- tausch ab. Am Freitagmorgen 7 Uhr ging es bei -3°C zum Frühsport auf dem Erzgebirgskamm. Gut gestärkt ging es wieder in die Auersberghal- le, die uns von der Stadt Eibenstock während des Trainingslagers, zur Verfügung gestellt wurde. Tereza und Silvio trainierten uns je 3 Stun- den vormittags und nachmittags mit viel Freude und Hingabe. Mittags wurden wir von der Firma Kai Roßner verköstigt. Die ganzen Tage lang bewirtete uns Franka Glaß zwischendurch mit Getränken, frischem Obst und Kuchen. Gegen 18 Uhr folgte ein gemeinsames Grillen und Tischtennisspielen mit allen Vereinsmitgliedern. Ganz beeindruckt von dem erlebnisreichen Tag fuhren wir zufrieden in unsere Unterkunft zu- rück. Der Samstag bestand nach dem gemeinsamen Frühsport und Frühstück wieder aus zwei Trainingseinheiten, die von viel Übungen, Dehnungen, Koordinationen, ganz viel Schweiß und Spaß geprägt wa- ren. Am Sonntag war die Stunde der Wahrheit und wir durften unser Erlerntes unter Beweis stellen. Nach einem letzten Training führten wir C M ein kleines Turnier durch, welches Jacob Anger gewann. Für alle Teil- Y K
Sie können auch lesen