Einladung zum 20-jährigen Jubiläum der Bargener Fähre und der Kleeblatt-Touren. Siehe S. 9! - Gemeinde Hennstedt
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Jahrgang 14 30. Juli 2021 Ausgabe 15 Einladung zum 20-jährigen Jubiläum der Bargener Fähre und der Kleeblatt-Touren. Siehe S. 9! Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Amt Eider –2– Nr. 15/2021 Gratulationen im August 2021 im Amtsbezirk Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Wir haben im August 2021 14 Geburtstagskinder und sechs gol- dene Hochzeiten! Hierzu gratulieren wir sehr herzlich und wünschen alles Gute! Neue Öffnungszeiten Datum Anlass Anschrift Die Amtsverwaltung öffnet ab August 2021 03.08. 90. Geburtstag Herr Karl Jöns wieder ihre Türen! 25794 Dörpling Ab dem 02. August können Sie auch ohne Terminvereinbarung 03.08. 85. Geburtstag Frau Erna Jargstorf in die Amtsverwaltung nach Hennstedt kommen, um Ihre Anlie- 25782 Tellingstedt 05.08. 85. Geburtstag Herr Hans-Wolfgang Schibath gen zu klären. Eine Woche später öffnen auch die Außenstellen 25782 Tellingstedt Tellingstedt und Lunden für den Publikumsverkehr ohne Termin- 16.08. 80. Geburtstag Frau Bärbel Paulsen vergaben. 25776 Rehm-Flehde-Bargen Es gelten allerdings immer noch die bekannten Hygienemaß- 17.08. 80. Geburtstag Frau Helga Ziegler nahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-, 25774 Lehe FFP3-, KN95- oder OP-Masken), Händedesinfektion und Ab- 19.08. 85. Geburtstag Herr Hans Willi Ploog stand halten. 25782 Tellingstedt 21.08. 101. Geburtstag Herr Willy Peters Ab 02.08.2021: 25788 Delve Im Hauptsitz der Amtsverwaltung in Hennstedt benötigen Sie in 22.08. 85. Geburtstag Herr Günter Grottke den Vormittagsstunden (8:00 - 12:00 Uhr) keine Termine mehr. 25782 Tellingstedt In den Nachmittagsstunden (montags 12:00 - 14:00 Uhr, diens- 23.08. 80. Geburtstag Frau Lene Thedens tags 13:00 - 16:00 Uhr und donnerstags 13:00 - 17:00 Uhr) ist 25782 Tellingstedt weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig. 24.08. 90. Geburtstag Frau Heinke Sievers Terminvereinbarungen Hennstedt: 04836 990-47 25779 Hennstedt oder 990-48 29.08. 80. Geburtstag Herr Hans-Dieter Schmalmack 25799 Wrohm Um Angelegenheiten in den Bürgerbüros in Lunden und Tel- 31.08. 80. Geburtstag Frau Henni Geßner lingstedt zu regeln, benötigen Sie in dieser Zeit auch weiterhin 25782 Schalkholz einen Termin: 31.08. 90. Geburtstag Frau Annemarie Groth Terminvereinbarungen Lunden: 04836 990-45 oder 990-46 25779 Schlichting Terminvereinbarungen Tellingstedt: 04836 990-44 31.08. 90. Geburtstag Frau Irmgard Peters 25782 Süderdorf oder 990-88 06.08. goldene Hochzeit Eheleute Gisela und Günther Storm Ab 09.08.2021: 25794 Dörpling In den Außenstellen Lunden und Tellingstedt ist nun auch vor- 06.08. goldene Hochzeit Eheleute Christine und Dieter Grimm mittags ohne Terminvereinbarung ein Besuch möglich. Für den 25782 Westerborstel Donnerstagnachmittag (13:00 - 17:00 Uhr) benötigen Sie wei- 20.08. goldene Hochzeit Eheleute Elke und Willi Untiedt terhin einen Termin, den Sie telefonisch unter den o. a. Telefon- 25774 Lehe 20.08. goldene Hochzeit Eheleute Anne-Dörte und nummern abmachen können. Karl-Heinz Schuster 25782 Süderdorf 27.08. goldene Hochzeit Eheleute Petra und Werner Peters 25774 Lehe Amt KLG Eider 27.08. goldene Hochzeit Eheleute Karin und Peter Eggers Der Amtsdirektor 25779 Süderheistedt Das Amt Kirchspielslandgemeinden Eider mit Sitz in Hennstedt, Kreis Dithmarschen, bietet zum 01. August 2022 mehrere attraktive Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommu- nalverwaltung Gemeinde Dellstedt an. Der Bürgermeister Ende der Bewerbungsfrist: 08.09.2021 Einladung zur Sitzung der Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richtest du bitte an: Gemeindevertretung Dellstedt Amt KLG Eider am Donnerstag, 5. August 2021, um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Zur Eiche“, Teichstr. 1, 25786 Dellstedt Der Amtsdirektor z. Hd. Frau Britta Jensen Tagesordnung: Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 öffentlich 25779 Hennstedt 1. Einwohnerfragestunde Die Stellenausschreibung und weitere Informationen findest du 2. Niederschrift Nr. 13 der letzten Sitzung vom 29.04.2021 im Internet unter www.amt-eider.de/Stellenausschreibungen 3. Mitteilungen
Nr. 15/2021 –3– Amt Eider 4. Neuwahl eines Mitgliedes für den Bau- und Wegeausschuss 9. Feuerwehrangelegenheiten - Laufende Kosten 2021 5. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßi- 10. Eingaben und Anfragen gen Aufwendungen und Auszahlungen 2020/21 6. Gemeinsame Erklärung des Kreises Dithmarschen und der Mit freundlichen Grüßen Städte und Gemeinden zur Kreisumlage gez. Bianka Carstens 7. Zuschussangelegenheiten Die Bürgermeisterin 8. Stellungnahme über die geplante Landschaftsschutzge- Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur bietsverordnung des Kreises Dithmarschen Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen Fas- 9. Straßen- und Wegeangelegenheiten sung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestellten 10. Eingaben und Anfragen Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des Sit- zungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die Anzahl voraussichtlich nicht öffentlich der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vorsitzende. 11. Genehmigung von Kaufverträgen Für die Teilnahme an der Sitzung wird allen Sitzungsteilnehmern 12. Vergabe von Bauplätzen empfohlen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tra- 13. Erlass von Pachtforderungen gen. Als solche gelten medizinische Masken oder Masken der Standards FFP 2, N95 oder KN95. Für Redebeiträge können die öffentlich Masken abgesetzt werden. 14. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- ten Beschlüsse Mit freundlichen Grüßen gez. Max Thießen Ploog Der Bürgermeister Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur Amtliche Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen die Gemeinde Hollingstedt Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestell- ten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des Feststellung eines neuen Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vorsit- Gemeindevertreters zende. Die Gemeindevertreterin Karen Rohde hat ihr Mandat in der Für die Teilnahme an der Sitzung wird allen Sitzungsteilneh- Gemeindevertretung der Gemeinde Hollingstedt aufgrund ihres mern empfohlen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung Wohnortwechsels niedergelegt. zu tragen. Als solche gelten medizinische Masken oder Masken Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Hol- der Standards FFP 2, N95 oder KN95. Für Redebeiträge kön- lingstedt stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und nen die Masken abgesetzt werden. Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zurzeit gültigen Fassung Dr. Christoph Kaden, Zahnarzt geb. am 03.11.1984 in Berlin wohnhaft in 25788 Hollingstedt, Krusenbusch 3 lfd. Nr. 10 des Listenvorschlages der Wählergemeinschaft Hol- lingstedt (WGH) vom 22. Februar 2018 für die Gemeinde- und Gemeinde Gaushorn Kreiswahl am 06. Mai 2018 fest. Die Bürgermeisterin Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Hollings- tedt kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertre- Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen. tung Gaushorn Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Ge- meindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber- am Mittwoch, 11. August 2021, um 19:30 Uhr Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 21 zu erheben. im Dree-Dörper-Huus, An der Bundesstr. 11, 25782 Welmbüttel Hennstedt, 19.07.2021 Tagesordnung: Amt Kirchspielslandgemeinden Eider öffentlich Der Gemeindewahlleiter 1. Einwohnerfragestunde 2. Niederschrift Nr. 13 der letzten Sitzung vom 13.04.2021 3. Mitteilungen 4. Mitteilung und Genehmigung von über- und außer- planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Gemeinde Karolinenkoog Haushaltsjahr 2020 Der Bürgermeister 5. Beteiligung an der VR-Bank Westküste eG 6. Gemeinsame Erklärung des Kreises Dithmarschen Einladung zur Sitzung der und der Städte und Gemeinden zur Kreisumlage 7. Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin/des Gemeindevertretung Karolinenkoog BürgermeistersVersteuerung der Einkünfte aus nicht am Dienstag, 3. August 2021, um 19:00 Uhr selbstständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG im Haus des Bürgermeisters Thomas Schmidt-Wiborg, 8. Straßen- und Wegeangelegenheiten Lundener Str. 2, 25774 Karolinenkoog 8.1. Geschwindigkeitsbegrenzung Dorfstraße, Bahnhofs- straße und Sohrtweg Tagesordnung: 8.2. Empfehlung für die L 147 auf Geschwindigkeitsredu- öffentlich zierung 1. Einwohnerfragestunde 8.3. Information Reparaturarbeiten im Sohrtweg 2. Niederschrift Nr. 7 der letzten Sitzung vom 25.02.2021
Amt Eider –4– Nr. 15/2021 3. Mitteilungen b) der andere Elternteil, wenn er neben dem anmeldenden El- 4. Gemeinsame Erklärung des Kreises Dithmarschen und der ternteil Inhaber der elterlichen Sorge ist und mit dem Kind Städte und Gemeinden zur Kreisumlage zusammenlebt oder aus einem anderen Grund mit verpflich- 5. Abschluss von Zuwendungsvereinbarungen tet wurde 6. Jahresabschlüsse 2013-2019 c) der Elternteil, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält 7. Aufstockung Beteiligung an der VR Bank Westküste eG d) eine sonstige Person, die das Kind angemeldet hat 8. Straßen- und Wegeangelegenheiten e) die Einrichtung, in der sich das Kind in einer stationären 9. Eingaben und Anfragen Maßnahme gem. SGB VIII/XII befindet Mehrere Verpflichtete haften gesamtschuldnerisch. voraussichtlich nicht öffentlich (2) Die Voranmeldung für einen Betreuungsplatz muss spätes- 10. Grundstücksangelegenheiten tens bis 15.01. eines jeden Jahres für das kommende Kita-Jahr in der Kindertagesstätte oder beim Amt KLG Eider vorliegen. öffentlich (3) Die Aufnahme des Kindes erfolgt auf Antrag der Personen- 11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- sorgeberechtigten in der Regel zu Beginn des Kita-Jahres. Das ten Beschlüsse Kita-Jahr beginnt jeweils am 01.08. und endet am 31.07. des Mit freundlichen Grüßen Folgejahres. Die Aufnahme ist grundsätzlich auch während des laufenden gez. Thomas Schmidt-Wiborg Kita-Jahres möglich, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister Gem. § 3 Abs. 3 KiTaG soll die unverbindliche Voranmeldung Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur über das Onlineportal der KiTa-Datenbank erfolgen. Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen (4) Die Personensorgeberechtigten haben im Aufnahmeantrag Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestell- sowie der späteren verbindlichen Anmeldung die nach § 3 Abs. ten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des 3 KiTaG benötigten Angaben zu machen. Dies sind u. a. Name, Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift des Kindes sowie die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vorsit- Namen und Anschriften der Eltern und/bzw. Personensorgebe- zende. rechtigten, das gewünschte Aufnahmedatum und die Betreu- Für die Teilnahme an der Sitzung wird allen Sitzungsteilneh- ungszeit, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie weitere für mern empfohlen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung die Betreuung notwenige Angaben. zu tragen. Als solche gelten medizinische Masken oder Masken (5) Für die Aufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung, wie sie der Standards FFP 2, N95 oder KN95. Für Redebeiträge kön- vom Gesundheitsamt vorgeschrieben ist, vorzulegen. Diese Be- nen die Masken abgesetzt werden. scheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein. Vor Aufnahme ist für jedes Kind ein Nachweis darüber vorzule- gen, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht (§ 20 Abs. 9 IfSG). Ohne diesen Nachweis ist die Aufnahme des Kindes nicht mög- lich. Sollte die 2. Masernschutzimpfung des Kindes noch nicht er- Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Linden folgt sein, weil es bei Aufnahme das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, haben die Eltern und/bzw. Personensorgebe- Benutzungs- und Gebührensatzung der rechtigten der Leitung der Einrichtung über die Folgeimpfung Gemeinde Linden für die Kindertagesstätte unaufgefordert einen Nachweis vorzulegen. Für Kinder, die in der Einrichtung bereits vor dem 1.3.2020 betreut wurden, gelten „Küselwind“ Linden die Übergangsregelungen des § 20 Abs. 10 IfSG. Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 und 18 Abs. 1 der (6) Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel nur zum Ende Gemeindeordnung für Schl.-H. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. des Kindertagesstättenjahres möglich. In besonderen Fällen Schl.-H. S. 57), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Al- (z.B. Wegzug) können Personensorgeberechtigte das Betreu- ternative 2 und 6 Abs. 1 bis 5 des Kommunalabgabengesetzes ungsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende des Landes Schl.-H. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. kündigen. 27), der §§ 22 - 24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch VIII Darüber entscheidet der Träger. vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), sowie des § 31 Abs. Des Weiteren endet das Betreuungsverhältnis ohne besondere 1 Satz 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern schriftliche Abmeldung bei Eintritt der Schulpflicht. in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kinderta- (7) Hat das Kind die Einrichtung länger als 2 Wochen nicht be- gesförderungsgesetz - KiTaG) vom 12.12.2019 (GVOBl. Schl.-H. sucht, ohne dass eine Mitteilung der Personensorgeberechtig- S. 759) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschluss- ten erfolgte, ist der Träger berechtigt, das Betreuungsverhältnis fassung durch die Gemeindevertretung Linden vom 18.05.2021 zu beenden. folgende Satzung erlassen: Die Personensorgeberechtigten sind vorher anzuhören. §1 (8) Werden die Gebühren über einen Zeitraum von 3 aufeinan- Gegenstand der Abgabe der folgenden Monaten nicht gezahlt, wird das Kind von der Be- Die Gemeinde Linden unterhält als öffentliche Einrichtung eine treuung ausgeschlossen. Kindertageseinrichtung mit 2 Familiengruppen, in denen Kinder Der Träger kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund im Alter von 0 - 6 Jahren, eine Regelgruppe, in der Kinder im ohne Einhaltung einer Frist beenden, insbesondere wenn die Alter von 3 - 6 Jahren und eine Krippengruppe, in der Kinder im Förderung der übrigen Kinder der Gruppe beeinträchtigt wird. Alter von 0 - 3 Jahren betreut werden. Die Personensorgeberechtigten sind hierüber schriftlich zu in- Zur teilweisen Deckung der Kosten dieser Einrichtung wird eine formieren. Benutzungsgebühr erhoben. §3 §2 Vergabe von freien Plätzen Gebührenschuldner, An- und Abmeldungen, Kündigung (1) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die freien Plätze in der (1) Zur Zahlung der Gebühr bei der Betreuung ist verpflichtet: Einrichtung, legt die Gemeinde schriftliche, öffentlich zugängli- a) der Elternteil, der das Kind angemeldet hat che Aufnahmekriterien fest.
Nr. 15/2021 –5– Amt Eider Aufnahmekriterien sind: Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Kräften und den - Lindener Kind Personensorgeberechtigten erforderlich. Die Personensorgebe- - Geschwisterkind rechtigten verpflichten sich durch die Aufnahme ihres Kindes zu - Berufstätig einer aktiven Mitarbeit. - Alleinerziehend (3) Die Aufsichtspflicht obliegt kraft Gesetzes den Personensorge- - Ältere Kind berechtigen. Für die Dauer des Besuches der Einrichtung wird die Aufsichtspflicht auf den Einrichtungsträger übertragen. Der Träger (2) Die Festlegung der Gewichtung der Aufnahmekriterien er- bedient sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen pädagogisch folgt im Beirat. ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gewichtung ist bei der Kita-Leitung einsehbar. (4) Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu Be- (3) Sofern ein Kind keinen Platz bekommen hat, wird dieses auf ginn der Betreuungszeit dem Kita-Personal und holen es nach Wunsch der Personensorgeberechtigten auf eine Warteliste ge- Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der Kinderta- nommen. gesstätte wieder ab. Es ist dem Betreuungspersonal untersagt, §4 die Kinder nach Hause zu bringen. Öffnungszeiten und Schließzeiten (5) Für den Weg zur Einrichtung sowie für den Nachhauseweg sind (1) Die Kita ist grundsätzlich montags bis freitags von 07:00 bis allein die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig. 14:00 geöffnet. (6) Zur Sicherung der Kinder auf dem Weg von der Einrichtung (2) Die Betreuungszeiten in den Gruppen sind jeweils 5 Stun- zum Elternhaus ist mit der Einrichtung schriftlich zu vereinbaren: den, täglich von 07:00 bis 12:00 Uhr. a) Von welcher Person das Kind abgeholt wird, (3) Für die Gruppen werden Spätdienste (12:00 bis 13:00 Uhr u. b) Personen, die dem Kita-Personal nicht bekannt sind, ein 13:00 bis 14:00 Uhr) angeboten. Kind auf dem Nachhauseweg betreuen dürfen und (4) Die Kindertageseinrichtung kann auf Anordnung des Ge- c) ob bestimmte Personen als Begleitperson ausgeschlossen sundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen (un- sind vermeidbare Bauarbeiten, unvorhersehbare Schadensfälle, un- (7) Zur Teilnahme an Ausflügen ist die schriftliche Einwilligung überbrückbarer Personalengpass) vorübergehend geschlossen der Personensorgeberechtigten erforderlich. oder in ihrem Betrieb eingeschränkt werden. In diesen Fällen (8) Falls Eltern und /bzw. Personensorgeberechtigte oder von diesen besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung oder Scha- beauftragten Begleitpersonen mit „ihrem Kind“ in der Kindertages- densersatz. Eine Erstattung der Gebühren aus diesem Grund einrichtung weilen oder es bei einer Veranstaltung begleiten, sind erfolgt nicht. sie für das Kind aufsichtspflichtig. Das Kind untersteht hier nicht der (5) Bei Sonderveranstaltungen der Kindertageseinrichtung kön- Obhut der Einrichtung, solange es nicht dem Einfluss der Erziehungs- nen sich die Öffnungszeiten für einen bestimmten Zeitraum ver- berechtigten oder Begleitperson „entzogen“ (Vorführung) ist. Für die schieben. Zeit, in der die Kindertageseinrichtung über die Kinder „verfügt“, ist (6) Die Schließzeit der Kita erfolgt in den ersten 3 Wochen der sie verantwortlich und damit auch aufsichtspflichtig. Sommerferien in Schleswig-Holstein. (9) Die Erreichbarkeit der Eltern und/bzw. Personensorgeberech- §5 tigten ist für den Bedarfsfall jederzeit sicherzustellen. Alter (10) Jede Änderung in der Abholerlaubnis ist anzuzeigen. Grundsätzlich werden nur Kinder in die Regelgruppe aufgenom- (11) Aufgrund der Bedarfsplanung kann es passieren, dass ver- men, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnah- einzelt Gruppenwechsel zwischen den Kita-Jahren durchgeführt men entscheidet der Träger in Absprache mit der Kita-Leitung. werden müssen. Die Aufnahme in die Krippengruppe erfolgt mit Vollendung des Die Einteilung der einzelnen Gruppen erfolgt durch die Kita- ersten Lebensjahres. Ausnahmen werden im Einzelfall im Kita- Leitung. Beirat beraten. (12) Wird die gesamte Kindertagesstätte oder einzelne Gruppen §6 auf Anordnung des Gesundheitsamtes, aus anderen zwingenden Krankheit Gründen oder für eine Fortbildung aller pädagogischen Mitarbeite- (1) Bei Erkrankung des Kindes oder eines Haushaltsangehöri- rinnen und Mitarbeiter vorübergehend geschlossen oder in ihrem gen des Kindes an einer übertragbaren Krankheit ist dies der Betrieb eingeschränkt, besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Leitung unverzüglich mitzuteilen. Solange die Gefahr einer Kindes in eine andere Gruppe oder Notgruppe oder auf Scha- Krankheitsübertragung besteht, darf das Kind die Einrichtung densersatz. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrags aus diesem nicht besuchen (§ 34 IfSG), allerdings mindestens 48 Stunden. Grund erfolgt nicht. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, §8 wenn das Kind die Einrichtung nach der Krankheit wieder be- Versicherung sucht. (1) Die Kinder sind während des Aufenthaltes in der Kindertages- (2) Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist verpflichtet, außer stätte sowie während gemeinsamer Veranstaltungen außerhalb den nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen über- der Kindertageseinrichtung gegen Unfall versichert. Ferner sind tragbaren Krankheiten oder entsprechenden Verdachtsfällen sie auf dem direkten Weg zur und von der Kindertagesstätte ver- jede Häufung anderer schwerwiegender Erkrankungen, wenn sichert, soweit keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Perso- als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind, unver- nensorgeberechtigten vorliegt. züglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. (2) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, einen Unfall, (3) Für die gesundheitlichen Anforderungen an die Aufnahme den das Kind auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung oder auf und Betreuung der Kinder und die Anforderungen an die in den dem Nachhauseweg hat, der Leitung der Kindertageseinrichtung Kindertagesstätten tätigen Personen gelten die Vorschriften unverzüglich zu melden, damit die Kindertageseinrichtung ihrer des Infektionsschutzgesetzes. Meldepflicht gegenüber der Unfallversicherung nachkommen §7 kann. Regelungen für den Besuch der Einrichtung (3) Verlust, Verwechslung und Beschädigung der Kleidung und (1) Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist Voraussetzung anderer mitgebrachter Gegenstände des Kindes sind nicht ver- für eine kontinuierliche Förderung des Kindes. Falls ein Kind sichert. nicht zur Kindertagesstätte kommen kann, ist die Leitung des Eine Haftung wird nicht übernommen. Kindergartens umgehend zu benachrichtigen. Es wird erwar- §9 tet, dass die Kinder spätestens bis 8:30 Uhr eintreffen, um eine Gebührensatz Gruppenarbeit gewährleisten zu können. (1) Die monatliche Gebühr für ein angemeldetes Kind beträgt (2) Im Interesse der Förderung jeden einzelnen Kindes ist eine nach § 31 Abs. 1 KiTaG
Amt Eider –6– Nr. 15/2021 1. für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats (4) Die Elternvertretung vertritt die Interessen der Eltern ge- noch nicht vollendet haben 7,21 € pro vereinbarter wöchent- genüber der Gemeinde und wirkt auf eine angemessene Be- licher Betreuungsstunde. teiligung von Personensorgeberechtigten mit Migrationshinter- 2. für ältere 5,66 € pro vereinbarter wöchentlicher Betreuungs- grund und die Berücksichtigung ihrer Interessen hin. Sie ist an stunde. den wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entschei- dungen der Einrichtung rechtzeitig zu beteiligen, die insbeson- Zur teilweisen Deckung der Kosten dieser Einrichtung werden dere die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, die Benutzungsgebühren wie folgt erhoben: Aufnahmekriterien, die Öffnungs- und Schließzeiten, die Benut- Regelgruppe 07:00 bis 12:00 Uhr 141,50 €/Monat zungsgebühren oder die Verpflegung betreffen. Die Gemeinde Spätdienst bis 13:00 Uhr 169,80 €/Monat unterstützt die Arbeit der Elternvertretung, insbesondere deren Spätdienst bis 14:00 Uhr 198,10 €/Monat Kommunikation mit den Personensorgeberechtigten, und gibt Familiengruppe Ü3 07:00 bis 12:00 Uhr 140,50 €/Monat ihr die für eine wirkungsvolle Beteiligung erforderlichen Aus- Spätdienst bis 13:00 Uhr 169,80 €/Monat künfte unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestim- mungen und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie hat Spätdienst bis 14:00 Uhr 198,10 €/Monat die schriftlichen Stellungnahmen der Elternvertretung bei ihren Familiengruppe U3/ 07:00 bis 12:00 Uhr Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen und auf ein- Krippe 180,25 €/Monat vernehmliche Lösungen hinzuwirken. Spätdienst bis 13:00 Uhr 216,30 €/Monat (5) Um eine rationelle Arbeitsweise sicherzustellen, entscheidet Spätdienst bis 14:00 Uhr 252,35 €/Monat die Elternvertretung, welche Aufgaben und Entscheidungen im Verpflegungspauschale saisonal ausge- Rahmen der Beteiligung durch den Träger auf den Beirat dele- wogenes Frühstück 20,00 €/Monat giert werden. Eine Rückdelegation aus dem Beirat ist im Einzel- (2) Die Gebühr wird auf der Grundlage der gebuchten wöchent- fall durch Beschluss möglich. lichen Betreuungsdauer als Monatsgebühr in 12 vollen Monats- § 14 beträgen erhoben. Sie ist auch in Zeiten der Abwesenheit des Beirat Kindes infolge der planmäßigen oder unplanmäßigen Schließ- (1) Die Gemeinde richtet für die Kindertageseinrichtung einen tage oder aus sonstigen Fehlzeitgründen des Kindes zu entrich- Beirat im Sinne des § 32 Absatz 3 Satz 1 KiTaG ein. ten. Er besteht aus sechs Mitgliedern und setzt sich wie folgt zu- § 10 sammen: Zahlung und Fälligkeit der Gebühr - zwei Mitglieder, die von der Gemeinde entsandt werden, (1) Die Gebühr wird stets für einen vollen Kalendermonat erho- - zwei Mitglieder, die von der Elternvertretung entsandt wer- ben. Die Gebühr entsteht mit dem 01. des Monats in den gemäß den, der schriftlichen Anmeldung der erste Betreuungstag fällt. Sie - zwei Mitgliedern, der pädagogischen Kräfte - (Leitung der endet mit dem letzten Tag des Monats in den gemäß der Abmel- Kindertageseinrichtung). dung der letzte Betreuungstag fällt. (2) Die Aufgaben des Beirates richten sich nach § 31 Abs. 2 Satz (2) Die Fälligkeitstermine werden durch Gebührenbescheid fest- 2 und § 32 Abs. 2 KiTaG. gesetzt. (3) Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. (3) Die Gebühr wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn (4) Der Beirat gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung. das Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen die Be- treuungseinrichtung nicht besucht. § 15 Datenverarbeitung § 11 (1) Zur Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung, zur Säumniszuschläge und Mahnkosten Ermittlung der Gebührenpflichten und zur Festsetzung der Ge- Die Fälligkeitstermine werden durch Gebührenbescheid festge- bühren im Rahmen dieser Satzung ist es gemäß §§ 3, 4 und 12 setzt. des Landesdatenschutzgesetzes SH (LDSG) i. V. m. Art. 6 Nr. Bei verspäteter Zahlung ist für jeden angefangenen Monat der 1 a, b + e und Art. 9 Abs. 1 und 2 a+b Datenschutzgrundverord- Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Be- nung (DS-GVO) zulässig, neben den Angaben aus der Anmel- trages zu entrichten. dung für die Kindertageseinrichtung, die Daten aus folgenden Bei erfolgter Mahnung fallen zusätzlich Mahngebühren nach der Unterlagen zu verarbeiten bzw. sich diese Daten übermitteln zu Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung an. lassen, soweit sie zur Aufgabenerfüllung nach dieser Satzung § 12 erforderlich sind: Ermäßigung Einwohnermeldeämter Ermäßigungen (geringes Einkommen, Geschwister) für die für KiTa Portal Schleswig-Holstein den Besuch der Kindertagesstätte zu zahlenden Elternbeiträge (2) Darüber hinaus sind die Erhebung und die Weiterverarbei- richten sich nach der Sozialstaffel des Kreises Dithmarschen. tung personenbezogener Daten zu Kontrollzwecken zulässig, § 13 soweit es zur Aufgabenerfüllung nach dieser Satzung erforder- Mitwirkung der Personensorgeberechtigten lich ist. (1) Der Besuch des Kindes in der Kindertageseinrichtung ist nur (3) Die Gemeinde ist befugt, auf der Grundlage von Angaben sinnvoll, wenn Elternhaus und Kindertageseinrichtung zusam- der Gebührenpflichtigen und von den nach Absatz 1 anfallenden menarbeiten. Daten ein Verzeichnis der Benutzer und der Gebührenpflichti- (2) Die Personensorgeberechtigten der die Einrichtung nutzen- gen mit den für die Gebührenerhebung nach dieser Satzung er- den Kinder bilden die Elternversammlung. forderlichen Daten zu führen und diese Daten zum Zwecke der (3) Die Kita-Leitung lädt im Kindergartenjahr zu mindestens ei- Gebührenerhebung nach dieser Satzung zu verwenden. ner Elternversammlung auf Gruppen- oder Einrichtungsebene (4) Der Einsatz von technikunterstützender Informationsverar- pro Halbjahr ein. Bis zum 30. September jeden Jahres werden beitung ist zulässig. auf der Elternversammlung oder den Elternversammlungen eine § 16 Elternvertretung sowie die Delegierten für die Wahl der Kreisel- Stundung, Niederschlagung und Erlass ternvertretung nach § 4 Absatz 1 KiTaG gewählt. Die Elternver- Bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ist tretung wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Spre- die jeweils gültige Dienstanweisung des Amtes KLG Eider an- cher und eine Stellvertretung. zuwenden.
Nr. 15/2021 –7– Amt Eider § 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Gleich- zeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kin- Gemeinde Schlichting dergarten Linden vom 11.09.2018, zuletzt geändert mit Satzung Der Bürgermeister vom 05.06.2020 außer Kraft. 25791 Linden, den 19.05.2021 Einladung zur Sitzung der Gemeindevertre- Gemeinde Linden tung Schlichting gez. Karl-Heinz Popp am Dienstag, 10. August 2021, um 20:00 Uhr Bürgermeister in der Gaststätte „Dithmarscher Hof“, Hauptstr. 19, 25779 Kleve Die vorstehende Änderungssatzung der Gemeinde Linden für Tagesordnung: die Kindertagesstätte Linden wird hiermit öffentlich bekannt ge- öffentlich macht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungs- 1. Einwohnerfragestunde gebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirch- 2. Niederschrift Nr. 17 der letzten Sitzung vom 08.06.2021 spielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 3. Mitteilungen 28, Einsicht in die Satzung nehmen. 4. Baumaßnahme „Alte Schule“ 5. Jahresabschlüsse 2013 - 2019 Hennstedt, den 08.07.2021 6. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä- Amt Kirchspielslandgemeinden Eider ßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr Der Amtsdirektor 2020 Im Auftrag 7. Straßen- und Wegeangelegenheiten gez. Jan Haalck 8. Eingaben und Anfragen 9. Einwohnerfragestunde Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 30.07.2021 Mit freundlichen Grüßen gez. Dieter Lipski Der Bürgermeister Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestell- Gemeinde Schalkholz ten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die Der Bürgermeister Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vorsit- zende. Einladung zur Sitzung der Für die Teilnahme an der Sitzung wird allen Sitzungsteilneh- Gemeindevertretung Schalkholz mern empfohlen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Als solche gelten medizinische Masken oder Masken am Mittwoch, 18. August 2021, um 19:00 Uhr der Standards FFP 2, N95 oder KN95. Für Redebeiträge kön- im Dörpshuus, Hauptstr. 36, 25782 Schalkholz nen die Masken abgesetzt werden. Tagesordnung: öffentlich 1. Einwohnerfragestunde 2. Niederschrift Nr. 14 der letzten Sitzung vom 28.07.2021 3. Mitteilungen Bekanntmachung der Gemeinde St. Annen 4. Beratung und Beschlussfassung über Realisierung von PV- Freiflächenanlagen Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 der 5. Nachtragshaushalt Gemeinde St. Annen für das Gebiet „südlich 6. Eingaben und Anfragen der an der Ortslage angrenzenden Fläche, Mit freundlichen Grüßen östlich der Dorfstraße auf einer Länge von gez. Manfred Lindemann 140 m und einer Tiefe von 90 m“ Der Bürgermeister Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 06.07.2021 den Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde St. Annen für das Ge- Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen biet „südlich der an der Ortslage angrenzenden Fläche, Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestell- östlich der Dorfstraße auf einer Länge von 140 m und einer ten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des Tiefe von 90 m“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hier- mit bekannt gemacht. Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die/der Vorsit- Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 31.07.2021 in Kraft. zende. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begrün- Für die Teilnahme an der Sitzung wird allen Sitzungsteilneh- dung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem mern empfohlen, eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 zu tragen. Als solche gelten medizinische Masken oder Masken Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, der Standards FFP 2, N95 oder KN95. Für Redebeiträge kön- während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einse- nen die Masken abgesetzt werden. hen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Amt Eider –8– Nr. 15/2021 Aufgrund der derzeit bestehenden Situation ist das Verwal- St. Annen (Betriebsstätte der Heim GmbH) für das Gebiet tungsgebäude des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirch- „Hofstelle Heim, Österfeld 14“, bestehend aus der Planzeich- spielsschreiber-Schmidt-Straße 1, nur eingeschränkt betretbar. nung (Teil A) und aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlos- Für die Einsicht der Planunterlagen ist im Vorwege telefonisch sen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. ein Termin zu vereinbaren. Zur Abstimmung eines kurzfristigen Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 31.07.2021 in Kraft. Termins setzen Sie sich bitte mit Herrn Maaßen (Telefon: 04836 Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begrün- 990-0 oder per E-Mail Hans.Maassen@amt-eider.de) in Verbin- dung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem dung. Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusam- menfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www. Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, amt-eider.de“ eingestellt. während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einse- Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichne- hen und über den Inhalt Auskunft erhalten. ten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb Aufgrund der derzeit bestehenden Situation ist das Verwal- eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber tungsgebäude des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirch- dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dassel- spielsschreiber-Schmidt-Straße 1, nur eingeschränkt betretbar. be gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Für die Einsicht der Planunterlagen ist im Vorwege telefonisch Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, ein Termin zu vereinbaren. Zur Abstimmung eines kurzfristigen der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen Termins setzen Sie sich bitte mit Herrn Maaßen (Telefon: 04836 (§ 215 Abs. 1 BauGB). 990-0 oder per E-Mail Hans.Maassen@amt-eider.de) in Verbin- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. dung. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusam- schädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschä- menfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www. digungsansprüchen wird hingewiesen. amt-eider.de“ eingestellt. Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichne- bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Aus- ten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb fertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dassel- deordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres be gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/der Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. (§ 215 Abs. 1 BauGB). Hennstedt, den 19.07.2021 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. Amt KLG Eider 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- Der Amtsdirektor schädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine Im Auftrage bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschä- Hans Maaßen digungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider - Nr. 15 - am 30.07.2021 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Aus- Eider unter Amt KLG Eider - Wirtschaft und Verkehr - Bauen im fertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Amtsbereich - Gemeinde St. Annen - Bebauungspläne. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist. Hennstedt, den 19.07.2021 Amt KLG Eider Der Amtsdirektor Im Auftrage Hans Maaßen Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider - Nr. 15 - am 30.07.2021 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider - Wirtschaft und Verkehr - Bauen im Amtsbereich - Gemeinde St. Annen - Bebauungspläne. Bekanntmachung der Gemeinde St. Annen Beschluss zum vorhabenbzogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde St. Annen (Betriebsstätte der Heim GmbH) für das Gebiet „Hofstelle Heim, Österfeld 14“ Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 06.07.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde
Nr. 15/2021 –9– Amt Eider Nachruf Am 24.06.2021 verstarb Werner Schaffranek im Alter von 83 Jahren. Die Bargener Fähre und die Der Verstorbene gehörte vom 27.08.2002 bis 31.05.2008 beliebten Kleeblatt-Touren feiern der Gemeindevertretung der Gemeinde Tielenhemme an. ihr 20-jähriges Jubiläum: In dieser Zeit hat er sich mit Tatkraft und Umsicht für Am Sonntag, den 01. August 2021, 10:00 Uhr die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde - 19:00 Uhr, am Fähranleger der Bargener Tielenhemme eingesetzt. Wir haben seine Arbeit sehr Fähre in Bargen. geschätzt und werden sein Andenken in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Programm: Gemeinde Tielenhemme • 10:00 Uhr: Offizielle Eröffnung Hans-Hermann de Freese Bürgermeister • 10:00 Uhr - Delvtown Jazzmen 12.00 Uhr: Tielenhemme, im Juli 2021 • 12:30 Uhr: Prämierung des schönsten Fahrrades • 13:00 Uhr: „Zwei-Fähren-Tour“ - geführte Radtour mit Öffentliche Bekanntmachung über die Offen- Dirk Meyer legung des Liegenschaftskatasters • 16:00 Uhr: De Wallener Aus Anlass der Übernahme der Flurbereinigung Wrohm und der • 10:00 Uhr - Buntes Programm mit Musik, Überraschun- damit verbundenen Flächenneuberechnung, sowie Nutzungs- 19:00 Uhr: gen, Speisen und Getränken. artenänderungen hat das Landesamt für Vermessung und Geo- information Schleswig-Holstein das Liegenschaftskataster der Kommen Sie aus allen Himmelsrichtungen zu uns und feiern Gemeinde: Wrohm Sie mit. Gemarkung: Wrohm Neben Informationen rund um die Bargener Fähre und die Flur(en): 12 Kleeblatt-Touren erwartet Sie ein buntes Programm mit musika- erneuert. lischer Unterhaltung, Speisen und Getränken. In dem Zeitraum vom 02. August bis 02. September 2021 wer- „Kaffee und Kuchen“ bekommen Sie auf beiden Seiten der Ei- den in den Diensträumen des Landesamts für Vermessung und der! Geoinformation Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Marien- hofweg 84-86, 25813 Husum, während der Dienststunden von Die Veranstaltung wird unter Beachtung der dann geltenden Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und Mo. - Do. 14.00 - 15.30 Uhr das Corona-Landesverordnung durchgeführt. Katasterkarten- und das Katasterbuchwerk, die im Amtlichen Wir freuen uns auf Sie! Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) automati- Fährverein „Bargener Fähre“ e. V. siert geführt werden, offengelegt. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gilt das erneuerte Liegen- schaftskataster als bekannt gegeben und tritt an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Auszüge aus dem erneuer- ten Katasterbuchwerk werden an die Finanzbehörden abgege- ben. Hinweis: Kirchengemeinde Pahlen Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus kann das Kataster- karten- und das Katasterbuchwerk nur nach vorheriger telefoni- Gottesdienst Pahlen scher Terminvereinbarung (04841 996-0) eingesehen werden. Bei Erscheinen bitten wir Sie, das Kundencenter einzeln zu be- 01.08. 09:30 Uhr Gottesdienst, treten, von begleitenden Personen abzusehen, einen Mindest- Pastor J. Denke abstand von 1,5 m einzuhalten und während des Aufenthaltes 08.08. 10:00 Uhr Eidertaufe am Bootshafen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Pastor J. Denke & W. Petersen Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Erneuerung des Liegenschaftskatasters kann inner- 15.08. 09:30 Uhr Gottesdienstastor J. Denke halb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben Gegenwärtig herrscht immer noch während Amtshandlungen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schles- (Trauerfeiern und Beisetzungen), sowie Präsenzgottesdiensten, wig-Holstein, Mercator-Straße 1, 24106 Kiel, einzulegen. Maskenpflicht beim Betreten der Kirche! Besuchen Sie uns unter https://www.kirchengemeinde-pahlen. de/ oder www.kirche-tellingstedt.de (Am besten nicht über Suchmaschine gehen, sondern das obere Adressensuchfach auf dem Browser-Deckblatt nutzen, also ganz oben auf der ers- ten Seite, wenn Sie ins Internet gehen.) Ihr Pastor Jörg Denke
Amt Eider – 10 – Nr. 15/2021 Gottesdienste und So., 08.08. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe Veranstaltungen der Pastor Burzeya So, 13.08. 10:00 Uhr Gartenandacht bei Fam. Stankuweit, Kirchengemeinde Delve Wrohm Neuenfähre Da sich die St. Marienkirche zu Delve auch noch Wichtige Informationen bezüglich der Gottesdienste längerfristig im Umbau befindet, laden wir alle Interessierte herzlich zu den Gottesdiensten in in unserer Kirchengemeinde: die Dankeskirche zu Pahlen ein. • Alle Gottesdienste in Tellingstedt sind bei schönem Wetter Öffentliche Sprechzeiten Kirchenbüro auch draußen neben der Kirche möglich. Delve: • Taufen sind im Anschluss an die Gottesdienste immer mittwochs 15:00 - 16:00 Uhr möglich. Bitte sprechen Sie die Pastoren an. Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten: • Es gilt bei den Gottesdiensten in Tellingstedt derzeit eine dienstags - freitags von 10:00 - 12:00 Uhr Höchstzahl der Teilnehmenden von 70 Teilnehmenden. • Bitte tragen Sie beim Betreten der Kirche und bis zum Sitz- Kirchengemeinde Pahlen, An der Kirche 6, 25794 Pahlen, Tel.: platz FFP2-Masken oder Hygienische-OP-Masken. 04803 6146 • Beim Betreten der Kirche werden die Hände durch den E-Mail: pahlen@kirche-dithmarschen.de bereitgestellten Spender desinfiziert. Ihr Pastor Jörg Denke • Zwischen einzelnen Personen wird der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m eingehalten. Personen einer Haus- gemeinschaft können zusammensitzen. • Die Friedenskirche in Wrohm steht für Gottesdienste und Ev.-Luth. Kirchengemeinde Taufen in kleinem Rahmen auch wieder zur Verfügung. Hennstedt Außengottesdienste in Wrohm werden vom Wrohm-Aus- schuss geplant und noch bekanntgegeben. Gottesdienste und Veranstaltungen Juli/August 2021 Änderungen aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie So., 01.08. 10:00 Uhr Gottesdienst sind möglich. Bitte achten Sie ggf. auf die aktuellen Hinweise in Prädikant Tange den Schaukästen und auf der Homepage der Kirchengemeinde So., 08.08. 09:30 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation (www.tellingstedt-kirche.de) Pastor Thom So., 08.08. 11:00 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation Pastor Thom Unsere Gottesdienste und Termine Mo., 09.08. 19:00 Uhr Konzert in der Region Lunden, Hemme, St. Annen Vocalensemble Quintenzirkel und Schlichting Neues Jugendprojekt in Hennstedt Sonntag, 1. August, 9. Sonntag nach Trinitatis Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Gemein- Lunden 10:00 Uhr Gottesdienst Pastorin Loepthien schaftsschule Hennstedt und der Kirchengemeinde Hennstedt : Schlichting 10:00 Uhr Gottesdienst Pastorin Rattay Sonntag, 15. August, 11. Sonntag nach Trinitatis die Gründung eines Jugendprojektes für alle interessierten Ju- Lunden 10:00 Uhr Gottesdienst Pastorin Loepthien gendlichen ab einem Alter von 13 Jahren. Musik, Spiel, Denk- anstöße, Band und Chor, Theater, Licht- und Tontechnik – und Die etwas andere Kirchenerkundung miteinander Stück für Stück ein Programm entwickeln, das ir- gendwann auftrittsfähig ist! Darum soll es gehen! Mit dem Fahrrad von Lunden nach Schlichting Wir arbeiten nach dem olympischen Prinzip : Dabei sein ist al- am Samstag, den 11. September 2021 les! Mitmachen kann jeder : Man muss keiner Konfession oder Wir möchten gerne in beiden Kirchen, nach einer kurzen ge- einer bestimmten Religion angehören, auch Schülerinnen und schichtlichen Einführung, unter anderem in beiden Kirchen die Schüler anderer Schulen und aus anderen Orten sind uns herz- Kraft der Stille des Kirchraumes näherbringen. lich willkommen, Vorkenntnisse in irgendeiner Hinsicht sind Der Ablauf ist wie folgt geplant: nicht erforderlich! Vielmehr geht es darum, Interessen und Ta- Beginn ist um 13:30 Uhr mit der Begrüßung in Lunden. lente in der Gemeinschaft mit anderen zu entdecken und weiter Dann ab circa 14:15 Uhr mit dem Fahrrad durch das Moor, vor- zu entwickeln! bei am Enten-, Storchen-, Fasanen-, Hasen-, Reh- und Fuchs- Zum Kernteam, das dieses Projekt begleitet, gehören Beate weg zur Schlichtinger Kirche (bei schlechtem Wetter bitte mit Rust, Martin Saager und Kent Pegler von Thun. Bei besonderen dem Auto in Fahrgemeinschaften fahren). Dort machen wir dann Anlässen und Themen wird dieses Team unterstützt von den eine Pause. Es ist Kaffee und Kuchen vorbereitet. Musical-Darstellern Björn Klein und Ivo Giacomozzi und der Po- Danach Erkundung der Schlichtinger Kirche und zum Abschluss pularmusikerin Anne Petersen vom Kirchenkreis Dithmarschen. eine kleine Andacht. (Ende ca. 16:30 Uhr) Interessierte können sich als Ansprechpartner an Thomas Rust Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt. Bei Mehran- wenden (rust@kirche-dithmarschen.de/Tel.: 0151 67853816). meldung versuchen wir einen zweiten Termin zu finden. Das erste Treffen findet nach den Sommerferien am Donners- Anmeldung bitte im Kirchenbüro unter 04882 360 tag, 12. August 2021, um 18:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Marlies Rattay und Hans-Jürgen Löbkens Hennstedt statt. Eine vorherige Anmeldung bei Thomas Rust wäre aus organisatorischen Gründen sehr hilfreich! Anmeldungen zum Konfirmandenunterricht Liebe Jugendliche, liebe Eltern! Gottesdienste und Veranstaltungen Corona hin oder her: es geht weiter! Ab sofort können sich alle Jugendlichen zum Konfirmandenun- der Ev. -Luth. St. Martins- terricht anmelden. Kirchengemeinde Tellingsedt Entweder telefonisch im Gemeindebüro unter der 04882 360 oder per E-Mail unter Lunden@kirche-dithmarschen.de. So., 01.08. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Taufe Einzige Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen bis zum 31. Pastor Plate Juli 2022 14 Jahre alt sein müssen.
Nr. 15/2021 – 11 – Amt Eider Nach den Sommerferien starten wir mit dem Konfirmandenun- terricht! Das erste Treffen findet am Mittwoch, dem 11. August 2021, um 17:00 Uhr in der Kirche statt! Wie genau der Unterricht ablaufen wird, werden wir von der ak- tuellen Corona-Lage abhängig machen! Die Konfirmationen werden dann am 1. und 8. Mai 2022 statt- finden! Wir freuen uns auf euch! Bürgersprechstunde am 5.8. Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Delve, bedauerlicherweise musste die Bürgersprechstunde im Juli sehr kurzfristig ausfallen. Am Donnerstag, den 05. August findet von 18:15 Uhr bis min- destens 19:00 Uhr wieder eine Bürgersprechstunde statt, wie jeden ersten Donnerstag im Monat. Wir freuen uns auf Eure/Ihre Anregungen. Matthias Retzlaff Bürgermeister Veranstaltungskalender Delve-Hollingstedt - Ergänzung Eine Ergänzung zum Veranstaltungskalender: Am 05. November findet um 19:30 Uhr in Hansen´s Gasthof Dorffest Fedderingen Preisdoppelkopf, Skat und Knobeln statt (Veranstalter: Reitge- Liebe Fedderinger Bürger/innen, liebe Gäste, meinschaft). ich möchte mich bei allen Helfern/innen, allen Geld-Sach und Kuchenspendern für das leckere Kuchenbuffet zu unserem Dorffest, ganz herzlich bedanken. Innerhalb kürzester Zeit, war es dank eurer Hilfe möglich, dieses Fest, nach den zur Zeit gel- tenden Coronaregeln auf die Beine zu stellen. Ohne euch alle wäre es nicht möglich gewesen. Dörpling mit 50+ unterwegs Wir haben alles auf einen Tag draußen komprimiert, es war an- ders als gewohnt, meines Erachtens jedoch besonders schön. Das Wetter hat es sehr gut mit uns gemeint, es wurde im Verlauf Wir freuen uns auf eine neue Fahrt! des Tages immer schöner und gegen Abend auch immer wär- Am Samstag, den 28. August 2021 unternehmen wir eine mer. Mich hat es sehr gefreut, Menschen zu treffen, die man Ganztagesfahrt. lange nicht gesehen hat und in viele glückliche Gesichter zu Starten wollen wir um 08:00 Uhr und fahren dann zum großen schauen, besonders gefreut habe ich mich über die glücklichen Frühstück ins Marien Café in Flensburg an der Förde. Dort kön- Kinder aus Fedderingen und aus den anderen Gemeinden, die nen wir eine große Kaffee- und Teekannensammlung bewun- durch ihr mitwirken unser Fest bereichern. Das Königspaar der dern. Erwachsenen aus dem Jahr 2019 Olaf Wendland und Natalie Danach fahren wir mit einem Ausflugschiff Richtung Dänemark Stümer wurden von Nora Rettenberger und Jörg Petersen ab- an den Ochseninseln vorbei bis Glücksburg. gelöst. Nach zweijähriger Regentschaft, die es noch nie gege- Wir passieren das Schloss Glücksburg. ben hat, war es an der Zeit. Von dort geht es mit dem Bus auf Tour nach Dänemark. Ein Gästeführer erzählt uns von „Land und Lüüd“ und histori- Die Königswürden der Kinder gingen an: schen Bauwerken. Gruppe 0 - 5 Jahre Frieda Carstens und Emil Hellwig In Sonderborg haben wir Zeit für einen Stadtbummel, auch hier Gruppe 6 - 10 Jahre Phibie Martens und Luca Stöcken wird der Gästeführer uns Wissenswertes erzählen. Gruppe 11 - 15 Jahre Emily Abel(Billgow) und Timo Martens Im Café „Det Gamie Radhaus“ in Gravenstein werden wir eine Der Schinken für das Ratespiel ging an Sina Lübbecke und Mi- „dänische“ Kaffeetafel genießen. Ca. 18:30 Uhr sind wir dann cke Wulff. wieder in Flensburg am ZOB. Der Ausweis, die Maske und der Impfnachweis müssen mit! Zwischenspiel Gießkanne Schuppern Kinder: 1. Marie Wulff 1. Finnja Plöger Abfahrt: 08:00 Uhr Erwachsene: 1. Sina Lübbecke 1. Fin-Ole Dassow Kosten Bus, Frühstück, Schiff, Reisebe- 70.00 € pro Person: gleitung Tim Maaßen Micha Lübbecke
Amt Eider – 12 – Nr. 15/2021 Klönschnack Fedderingen für 40 Jahre. Als Überraschung gab es für drei Sängerinnen ei- nen Blumenstrauß zum 80. Geburtstag. Danach wurde noch ein Liebe Fedderinger Bürger und Bürgerinnen, bisschen geklönt und ein Termin für die Fahrradtour festgelegt. an jedem ersten Mittwoch im Monat findet unser Klönschnack- Diese fand dann am 13. Juli statt. Anschließend gab es wieder nachmittag statt. Jeder ist herzlich willkommen daran teilzuneh- bei Bürger Frech im Markttreff „Inne Merrn“ ein tolles Grillbuffet. men. Alles war, wie immer, superlecker. Dank an Marco und Team! Treffen ist am Heideweg 7 im Gemeindehaus um 14:15 Uhr. Das war schon mal ein Anfang und wir hoffen, dass es bald mit Es wird gemütlich Kaffee getrunken und anschließend können der Choraktivität weitergehen kann. Karten oder andere Gesellschaftsspiele gespielt oder einfach nur geklönt werden. Auf Wunsch findet gelegentlich auch eine Fahrradtour statt. Der Klönschnack endet um 18:00 Uhr. Wer kein Interesse an Spielen hat, kann auch einfach nur zum Kaffeetrinken kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ich und meine Unterstützerinnen Ute Sohrt und Staphanie Stö- cken freuen uns auf euch. Der nächste Termin ist der 04.08.2021. Gaby Beetz Bürgermeisterin Keine Abendkasse Tickets unter: www.kurz.sh/badezeit Chorgemeinschaft Hennstedt Am 30. Juni fand unser coronabedingt erstes gemeinsames Treffen statt. Wir hatten einen Gast vom Sängerbund, der ein paar Ehrungen unserer Sängerinnen und Sänger vornahm. Für 60 Jahre wurden Anni Dücker und Lieschen Broders und für 25 Jahre Elli Schallhorn geehrt. Bei den Männern waren es für 50 Jahre Horst Grunwald und für 40 Jahre Uwe Bindgen. In Ab- wesenheit Gudrun von Leesen für 50 Jahre und Richard Hinz
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