Glaser und Fensterbau - Baustein-Merkheft - BG BAU
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Weitere Wege zu den Bausteinen BAUSTEINE SICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN Medien und Praxishilfen (Internet) Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Einzelbausteine können Sie Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht im PDF-Format unter „trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“ ist „www.bgbau.de/bausteine“ schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in kurzen, herunterladen. knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet: A. Allgemeines Bausteine-Applikation umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen. Bausteine als Applikation für B. Arbeitsmittel Smartphones. Siehe dazu beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im www.bgbau.de/medien-center. Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet werden. Mit der Bausteine-Applikation C. Arbeitsverfahren für Ihr Smartphone haben erläutert sichere Verfahrensweisen. Sie alle Informationen der D. Gesundheitsschutz Bausteine immer mobil zur ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Verfügung (Apple iOS; wie z. B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für das Impressum Google Android). Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum Thema Gesundheitsschutz vermittelt. Herausgeber und Copyright: E. Persönliche Schutzausrüstungen Berufsgenossenschaft Die Bausteine bilden den Stand der Bauwirtschaft beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren zum Zeitpunkt der Bearbeitung ab, weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin dieser ist auf jedem Baustein werden können. www.bgbau.de vermerkt. F. Formulare Den aktuellsten Stand der Gestaltung und Abbildungen: Bausteine finden Sie im enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen. H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH G. Grundlagen der BG Medien-Center der BG BAU unter Plaza de Rosalia 2 30449 Hannover (www.bgbau.de/Bausteine). informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. H. Tabellen Druck: beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und LM DRUCK + MEDIEN GmbH Baugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen für Obere Hommeswiese 16 57258 Freudenberg Anschlagketten und Chemiefaserbänder. Sofern die Bausteine Links zu externen Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich Internetseiten enthalten, ist die Berufs- wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben. genossenschaft der Bauwirtschaft für den Inhalt dieser Webseiten nicht verantwortlich. Gender: Ihre © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch Überarbeitete Auflage 07/2021 wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Abruf-Nr. 409 Form steht. 2 3
Vorschriften- und Regelwerk Inhalt Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. DGUV Vorschriften B Arbeitsmittel Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich. Absturzsicherungen auf Baustellen DGUV Regeln 100 Seitenschutz/Absperrungen 9 Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften. 105 Arbeitsplattformnetze 11 DGUV Informationen In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, 112 Fahrbare Arbeitsbühnen 13 Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst. Staatliche Gesetze und Verordnungen 113 Fassadengerüste 15 Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit; Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten; 114 Schutzdächer 17 Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln; Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a. 121 Dachfanggerüste 19 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und 131 Anlegeleitern 21 Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. 132 Stehleitern – Podestleitern – Plattformleitern 23 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die 141 Schwenkarmaufzüge 25 Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 143 Anstellaufzüge zum Lastentransport 27 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. 147 Arbeitskörbe – Arbeitssitze – Arbeitsbühnen 29 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin 149 Fassadenbefahranlagen 31 und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Anschlagen von Lasten biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder. 164 Anschlagmittel 33 Gleichwertigkeitsklausel Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer 171 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen 35 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. 07/2021 4 5
C Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Arbeitsverfahren Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 172 Wiederholungsprüfungen 37 Baustein-Nr. Baustein-Titel 174 Baulaser 39 311 Asbestzementprodukte 71 212 Hubarbeitsbühnen 41 312 Schwach gebundene Asbestprodukte Asbestprodukte mit hohem Faserfreisetzungspotential 73 Turmdrehkrane 214 Betrieb 43 315 Holzstäube 75 219 Hubwagen 45 357 Zugänge zu Gerüsten für Gerüstbauarbeiten und Gerüstnutzung 77 221 Unbemannte Luftfahrtsysteme – UAS 47 359 Gerüstnutzung Plan für den Gebrauch, Inaugenscheinnahme durch den Nutzer 79 235 Eintreibgeräte 49 360 Gerüstnutzung Arbeits- und Betriebssicherheit 81 237 Mobile Baukompressoren 51 371 Glaslagerung Glastransport 83 251 Handbandschleifmaschinen und Vibrationsschleifer 53 372 Glasbearbeitung Glasverarbeitung 85 252 Tisch- und Formatkreissägen 55 253 Pendelkreissägen Auslegerkreissägen 57 F Formulare 254 Kappsägen/Zugsägen 59 Baustein-Nr. Baustein-Titel 255 Bandsägen 61 707 Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste 87 256 Hobelmaschinen 63 257 Fräsmaschinen 65 260 Langbandschleifmaschine 67 264 Kittfräse 69 6 7
4 Ausnahme: Absturzsicherungen auf Baustellen ≥ 2,00 m Schutzvorrichtungen bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m Seitenschutz/Absperrungen B 100 sind entbehrlich an Arbeits- plätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschoss- deckenmit bis zu 22,5° Absturzkante Neigung und nicht mehr als 50 m2 Grundfläche, sofern 1 2 die Arbeiten von hierfür fach- lich qualifizierten und körper- > 2,00 m lich geeigneten Versicherten > 60° ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind und die Absturzkante deut- lich erkennen können. ≤ 0,47 m 1,00 m < 1,00 m Zusätzliche Hinweise für ≤ 0,47 m 5 ≤ 2,00 m Abmessungen Seitenschutz ≥ 0,15 m Geländer- und Zwischenholm Geländerholm sind gegen unbeabsichtigtes ≥ 3 cm x 15 cm ≥ 3 cm x 15 cm Lösen, das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Ohne sta- ≥ 3 cm x 15 cm Zwischenholm tischen Nachweis dürfen als Gefährdungen ≥ 3 cm x 15 cm 3 Geländer- und Zwischenholm Eine Absturzgefahr besteht bei Bordbrett verwendet werden: Konstruktive einer Absturzhöhe von mehr als Befestigung ≥ 3 cm x 15 cm − bei einem Pfostenabstand bis 1,00 m. auf dem 2,00 m Bretter mit Mindest- Fehlende, unvollständig auf- Untergrund querschnitt 15 x 3 cm, gebaute oder falsch dimensio- − bei einem Pfostenabstand bis nierte Absturzsicherungen sowie 3,00 m Bretter mit Mindest- fehlende Sicherungsmaßnah- querschnitt 20 x 4 cm oder men bei der Montage können Stahlrohre Ø 48,3 x 3,2 mm Absturzunfälle zur Folge haben. − Arbeitsplätze oder Verkehrs- wenden, hat der Unternehmer bzw. Aluminiumrohre wege auf Flächen bis 22,5° dafür zu sorgen, dass an deren Ø 48,3 x 4 mm. Schutzmaßnahmen Neigung liegen und in mindes- Stelle Einrichtungen zum Auf- – Bordbretter müssen den Belag tens 2,00 m Abstand von den fangen abstürzender Personen Der Unternehmer hat dafür zu um mindestens 15 cm über- Absturzkanten fest abgesperrt (Auffangeinrichtungen wie z.B. sorgen,dass Einrichtungen, die ragen. Mindestdicke 3 cm, sind, z.B. durch Geländer, Ket- Fanggerüste, Dachfanggerüste, ein Abstürzen von Personen ver- − für Seitenschutzpfosten aus ten oder Seile. Trassierbänder Auffangnetze, Schutzwände) hindern, vorhanden sind: Holz, die Bild 5 entsprechen, sind keine feste Absperrung vorhanden sind. 1. unabhängig von der Absturz- 4 . Zudem darf keine Gefähr- gilt der Brauchbarkeitsnach- Lassen sich keine Schutzvor- höhe an Arbeitsplätzen und weis als erbracht. dung durch Glätte bestehen, richtungen oder Auffangeinrich- Verkehrswegen an und über so dass die Personen unter der tungen einrichten, hat der Unter- Wasser oder anderen festen Absperrung durchrutschen nehmer dafür zu sorgen, dass oder flüssigen Stoffen, in könnten, persönliche Schutzausrüstun- Weitere Informationen: denen man versinken kann 1 ; Betriebssicherheitsverordnung − der horizontale Abstand der gen gegen Absturz (PSAgA) als 2.bei mehr als 1,00 m Absturz- Arbeitsstättenverordnung Öffnungen und Vertiefungen Zusätzliche Hinweise für Absturzkante bei Arbeits- individuelle Schutzmaßnahme DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten höhe, soweit nicht nach Num- plätzen oder Verkehrswegen verwendet werden. Die geeig- Absturzsicherungen ASR A2.1 Schutz vor Absturz und mer 1 zu sichern ist, an frei- Geradlinige Kante ≤ 3,00 m herabfallenden Gegenständen, max. 0,30 m von anderen nete PSAgA muss sich aus der liegenden Treppenläufen und oder Flächenmaß ≤ 9 m2. Einrichtungen und Maßnahmen tragfähigen und ausreichend Gefährdungsbeurteilung erge- Betreten von Gefahrenbereichen -absätzen, Wandöffnungen Öffnungen und Vertiefungen zur Sicherung gegen Absturz DGUV Information 201-023 Sicherheit großen Flächen beträgt. ben. Der weisungsbefugte und von Seitenschutz, Randsicherungen und Verkehrswegen 2 ; sind ordnungsgemäß gesichert, von Personen sind unabhängig Lassen sich aus arbeitstech- fachkundige Vorgesetzte hat und Dachschutzwänden als Absturz - 3.bei mehr als 2,00 m Absturz- wenn diese umwehrt oder von der Absturzhöhe nicht erfor- nischen Gründen, z.B. Arbeiten die geeigneten Anschlageinrich- sicherungen bei Bauarbeiten höhe an allen übrigen Arbeits- begehbar und unverschieblich derlich, wenn: direkt an der Absturzkante, tungen im Einzelfall sowie das DIN EN 12811-1:2004-03, DIN EN 13374, plätzen 3 . abgedeckt sind. DIN 4420-1:2004-03, DIN 4426:2017-01 Schutzvorrichtungen nicht ver- Rettungskonzept festzulegen. 07/2021 9 10
Zusätzliche Hinweise für das 1 Arbeitsplattformnetze Errichten und Verwenden der Arbeitsplattformnetze B 105 Bei Arbeitsplattformnetzen darf – die Maschenweite des Netzes nicht größer als 45 mm sein, – die Neigung des eingebauten Netzes nicht mehr als 22,5° betragen, – der maximale Durchhang des Netzes bei Belastung mit einer Person an der ungünstigsten Stelle nicht mehr als 30 cm betragen (gegebenenfalls sind die Anschlag- und Traversen- gurte nachzuspannen), – die Befestigung der Arbeits- plattformnetze an der Trag- konstruktion mit Anschlag- gurten im Abstand von maxi- mal 50 cm erfolgen 1 , – der Abstand der längs- und quer aussteifenden Traversen- gurte jeweils maximal 2 m untereinander betragen 2 , – bei dem Gebrauch des Arbeits- plattformnetzes punktuell eine maximale Belastung von 6 KN in die Tragkonstruktion einge- Randbefestigung und Traversengurtbefestigung an der Tragkonstruktion leitet werden. Hinweis: Werden Arbeitsplatt- Jeder Verwender hat eine formnetze auch als technische Prüfungen Inaugenscheinnahme und erfor- Schutzmaßnahme gegen den Prüfung durch eine „zur derlichenfalls eine Funtionskon- Für die Errichtung ist eine Netze und deren Befestigung Absturz von Personen verwen- Prüfung befähigte Person“ des trolle durch eine fachkundige Gefährdungen det, ist beim direkten Aufprall Erstellers nach Fertigstellung Person vor der Verwendung auf Montageanweisung zu erstellen. arbeitstäglich auf mögliche Beschädigte oder mangelhaft auf einen Traversengurt mit und vor Übergabe an den offensichtliche Mängel durchzu- Diese ist auf der Baustelle vor- Beschädigungen kontrollieren. aufgehängte Arbeitsplattform- höheren Kräften in der Konstruk- Verwender, um den ordnungs- führen (Nachweis-Checkliste). zuhalten und zu beachten. Arbeitsverfahren einschließ- netze sowie fehlende Sicherungs- An absturzgefährdeten Berei- tion zu rechnen. gemäßen Zustand festzustellen lich Arbeitsmittel und verwen- (Nachweis-Prüfprotokoll). maßnahmen bei der Montage chen der Arbeitsplattformnetze dete Baustoffe und Bauteile können Absturzunfälle zur Folge sind wirksame Maßnahmen zur dürfen nicht zu einer Zerstörung haben. Absturzsicherung vorzunehmen. des Netzes führen, z.B. schwei- Mangelhafte Absturzsiche- ßen, schneiden, scharfe Kanten. Der Arbeitsplatz muss über Weitere Informationen: rungen an absturzgefährdeten Keine eigenmächtigen Verän- 2 Arbeitsstättenverordnung, einen sicheren Zugang erreich- Bereichen oder an den Zugän- Betriebssicherheitsverordnung bar sein, z.B. Aufzüge, Trans- derungen, wie z.B.: Entfernen Technische Regel für Arbeitsstätten gen des Arbeitsplattformnetzes portbühnen oder Treppen. von Befestigungen inkl. An- (ASR A2.1) „Schutz vor Absturz und können zu Absturzunfällen Nach Fertigstellung des schlaggurten, Traversengurten herabfallenden Gegenständen, führen. und Randsicherungen vor- Betreten von Gefahrenbereichen“ Arbeitsplattformnetzes ist dem DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Verwender ein Plan für den Ge- nehmen. DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutzmaßnahmen brauch (Gebrauchsanleitung) Änderungen darf grundsätzlich Schutznetzen nur der Monteur (fachkundige DGUV Information 201-010 Handlungs- Nur geprüfte Netze verwenden. zu übergeben. Die darin ent- anleitung für den Umgang mit Arbeits- Eine Alterungsprüfung ist min- haltenen Hinweise zum bestim- Person des Erstellers) der Ar- plattformnetzen destens alle 12 Monate erfor- mungsgemäßen Gebrauch sind beitsplattformnetze vornehmen. DGUV Information 201-023 Einsatz derlich. von Verwender einzuhalten. von Seitenschutz und Seitenschutz- systemen sowie Randsicherungen als Durchstich Traversengurte mindestens alle 10 Maschen Absturzsicherungen bei Bauarbeiten 07/2021 11 12
Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einer Fahrbare Arbeitsbühnen fachkundigen Person auf-, ab- B 112 oder umgebaut werden. Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und anhand 2 der Betriebsanweisung sowie der Aufbau- und Verwendungs- anleitung des Herstellers spe- Gefährdungen ziell für diese Arbeiten unter- Fehlende Sicherungsmaßnah- wiesen sein. men bei der Montage, unvoll- Es müssen konstruktiv ständiger Aufbau oder nicht festgelegte Innenaufstiege sachgerechte Benutzung, z.B. vorhanden sein 1 . Diese sollten beim Verfahren, können zu Vorzugsweise als Treppen Absturzunfällen führen. ausgebildet werden. Treppen sind gegenüber Leitern zu bevor- Schutzmaßnahmen zugen. Überbrückungen zwischen Fahrbare Arbeitsbühnen dienen als Arbeitsmittel für zeitweilige fahrbaren Arbeitsbühnen unter- Arbeiten an hochgelegenen einander oder Gebäuden/Bau- Arbeitsplätzen in und außerhalb teilen sind in der Regel unzuläs- von Gebäuden. Die Belaghöhe sig, es sei denn, der Hersteller richtet sich nach der Aufbau- weißt in seiner Aufbau- und 1 Verwendungsanleitung aus- und Verwendungsanleitung des drücklich auf diese Art der Herstellers und darf Verwendung hin. – in Gebäuden maximal 12,00 m Das Anbringen von Hebezeugen und ist verboten. Ausnahme: Die Auf- – außerhalb von Gebäuden bau- und Verwendungsanleitung maximal 8,00 m betragen. lässt dieses ausdrücklich zu. Aufbauvarianten mit techni- An fahrbaren Arbeitsbühnen schen Schutzmaßnahmen gegen muss an der jeweiligen Arbeits- Absturz sind zu bevorzugen. ebene ein dreiteiliger Seiten- Hierzu gehören der vorlaufende schutz vorhanden sein 2 . systemintegrierte Seitenschutz Ballast ist nach den Angaben 3 oder alternativ Montagesiche- aus der Aufbau- und Verwen- rungsgeländer (MSG). Bei den dungsanleitung sicher anzubrin- Aufbauvarianten mit techni- gen. Hierfür sind feste Baustoffe, schen Schutzmaßnahmen gegen z.B. Stahl oder Beton, jedoch Absturz ist der Seitenschutz keine flüssigen oder körnigen schon vorhanden, bevor die Er- Baustoffe zu verwenden. stellerin oder der Ersteller die Vor dem Verfahren lose Teile Verwendung Prüfungen nächste Belagebene betritt. gegen Herabfallen sichern. Beachte, dass bei der Ver- Zulässige Belastung beachten. Fahrbare Arbeitsbühnen sind Nicht auf Belagflächen ab- wendung ab 1,00 m Absturzhöhe Fahrbare Arbeitsbühnen nicht nach der Montage und vor der springen. eine Gefährdung durch Absturz als Fanggerüste einsetzen. Aufenthalt von Personen Verwendung von einer „zur Prü- vorliegt. Fahrbare Arbeitsbühnen nur auf fahrbaren Arbeitsbühnen fung befähigten Person für fahr- Aus Gerüstbauteilen errichtete Aufbau – Ausleger zur Verbreiterung der langsam und auf ebenem, trag- während des Verfahrens ist nicht bare Arbeitsbühnen“ zu prüfen. Standfläche bzw. Balastierung fähigem und hindernisfreiem Vor Arbeitsaufnahme Inaugen- fahrbare Gerüste sind keine Fahrbare Arbeitsbühnen nach zulässig. fahrbaren Arbeitsbühnen und Aufbau- und Verwendungsan- entsprechend Standhöhe nach Untergrund verfahren. Bei aufkommendem Sturm scheinnahme durch eine „fach- müssen auf ihre Brauchbarkeit leitung des Herstellers errichten: Aufbau- und Verwendungs- Fahrrollen müssen vor jeder und nach Beendigung der kundige Person“, insbesondere geprüft und nachgewiesen – Nur Bauteile eines Herstellers anleitung montieren. Benutzung immer durch Brems- Arbeiten fahrbare Arbeitsbühnen Seitenschutz und Ballastierung. werden. verwenden, hebel festgesetzt werden 3 . gegen Umsturz sichern. Jeglichen Anprall vermeiden. Weitere Informationen: Nur in Längsrichtung oder Betriebssicherheitsverordnung DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten übereck verfahren. DIN EN 1004 07/2021 13 14
An der Innenseite des Gerüstes Seitenschutz montieren, wenn Fassadengerüste zwischen Belag und Bauwerk der horizontale Abstand mehr als B 113 0,30 m beträgt. An der Innen- seite darf auf das Bordbrett ver- zichtet werden, wenn Arbeiten an der Fassade ausgeführt werden. 2 Innen liegender Leitergang, Gefährdungen der nur vertikal als Verkehrsweg Geländerholm Unvollständig aufgebaute genutzt wird, mit mind. zweiteili- Gerüste sowie eigenmächtig Stirnseitenschutz gem Seitenschutz einschließlich vorgenommene Veränderungen Zwischenholm der Stirnseiten sichern. am Gerüst können zu Absturz- Gerüstfeld Kennzeichnung unfällen oder Gerüstumstürzen Kennzeichnung (sinnvoller- führen. Gerüstabschnitt 1 weise am Zugang 2 ) ist Bestand- Gerüstlage teil der Prüfung und Voraus- Allgemeines Gerüstanker setzung für die Inaugenschein- Fassadengerüste sind Gerüste Belagteil Zugänge 1 Gerüstbelag nahme, Inhalt: mit längenorientierten Gerüst- In der Regelausführung muss – Name, Adresse und Telefon- Bordbrett Alle Arbeitsplätze müssen über lagen, die als Standgerüste nummer des Gerüsterstellers Längsdiagonale sichere Zugänge erreichbar sein. jede Gerüstlage voll ausgelegt unmittelbar auf dem Untergrund – Gerüstbauart Als Zugänge eignen sich Aufzüge, sein. stehen. Fußspindel Transportbühnen, Treppen oder Bei umlaufender Einrüstung – Last- und Breitenklasse Fassadengerüste müssen Längsriegel Leitern. Alle 50 m Gerüstlänge einer Bauwerksecke den Gerüst- – Angaben über eine eventuelle standsicher, über einen sicheren (Abwicklung) mind. ein Zugang. belag in voller Breite um die Ecke Nutzungsbeschränkung Vertikalrahmen – Warnhinweise Zugang erreichbar und betriebs- Zugang über innenliegende herumführen. sicher sein (keine Absturzgefähr- Unterlagsbohle Bei systemfreien Belägen – Datum der letzten Prüfung Leitern ist zulässig dung). − bis zu einer Aufstiegshöhe genügend große Überdeckungen Nicht einsatzbereite Gerüste/ Nachweis der Brauchbarkeit von 5 m im Bereich der Riegel vorsehen. Bereiche mit Verbotszeichen als allgemein anerkannte Regel- Schutzmaßnahmen Verankerung Der Belag darf nicht wippen, „Zutritt verboten“ kenn- oder ausführung ist erbracht, wenn Gerüst fortlaufend mit dem abheben oder ausweichen zeichnen und den Untergrund − bei Arbeiten an Einfamilien- Zugang zur Gefahren- z.B. eine allgemein bauauf- Aufbau zug- und druckfest an (Belagsicherung). Tragfähigen Untergrund als häusern, zone absperren. sichtliche Zulassung (erteilt tragfähigen Bauteilen der Fassade An der Innenseite des Gerüstes durch DIBt) und die dazugehö- Aufstandsfläche für das Gerüst wenn die dabei bestehenden verankern. Bereits mit dem Auf- Gefährdungen (z.B. umfang- darf der horizontale Abstand zwi- rige Aufbau- und Verwendungs- verwenden. bau des ersten Gerüstfeldes ist schen Belag und Bauwerk höch- Prüfungen anleitung (AuV) vorliegen. Die Tragfähigkeit des Unter- reicher Materialtransport, Schlie- eine Sicherung gegen Umkippen ßen von Durchstiegsöffnungen) stens 0,30 m betragen. Gerüstersteller: Prüfung durch Fassadengerüste können er- grundes kann beeinträchtigt sein vorzunehmen (siehe AuV). Klappen in Durchstiegsbelägen eine „zur Prüfung befähigte durch z.B.: Schächte, Kanäle, in der Gefährdungsbeurteilung stellt werden z.B. durch: Verankerungen in der Nähe der nach dem Durchstieg geschlos- Person“ nach Fertigstellung und Zisternen, unzureichend ver- berücksichtigt werden. – Gerüstsysteme (z.B. Rahmen-, Gerüstknotenpunkte anordnen. Sind Aufzüge, Transport- sen halten. vor Übergabe an den Nutzer, um Modulgerüste) aus vorge- dichteter Baugrund, Nähe zu Ist kein geeigneter Veranke- den ordnungsgemäßen Zustand Böschungen von Baugruben bühnen oder Treppen aufgrund Seitenschutz fertigten Bauteilen (Regelaus- rungsgrund vorhanden bzw. festzustellen (Nachweis- Prüf- und Gräben. der baulichen Gegebenheiten Seitenschutz besteht aus führung – allgemeiner bau- kann das durch die AuV vorgege- protokoll). Zur Verbesserung der Trag- nicht einsetzbar, können system- Geländerholm, Zwischenholm aufsichtlicher Zulassung und bene Verankerungsraster nicht Gerüstnutzer: Inaugenschein- fähigkeit lastverteilende Unter- gebundene Innenleitern ver- und Bordbrett und ist an den AuV), eingehalten werden, sind Maß- nahme durch eine „qualifizierte lagen verwenden. wendet werden. Außen- und Stirnseiten des – Stahlrohrkupplungsgerüste nahmen zur Gewährleistung der Person“ des jeweiligen Nutzers Gerüstes zu montieren. (Regelausführung – DIN 4420-3 Keine Baustoffe, wie z.B. Standsicherheit in der Montage- vor der Verwendung, um die und AuV). Mauersteine als Unterlage ver- anweisung festzulegen. sichere Funktion und die Mängel- wenden. Lastklassen der Arbeitsgerüste Breitenklasse/Breite w freiheit festzustellen (Nachweis- Abhängig von den durchzu- Eine eventuell notwendige Bei schrägem Untergrund Last- Gleichmäßig der Gerüstlage in m Checkliste). führenden Arbeiten Lastklasse Ballastierung ist nur mit festem und Breitenklasse wählen sowie lastverteilende Unterlage so Material (z.B. Beton- oder Stahl- klasse verteilte Last kN/m2 W 06 0,6 < w < 0,9 Ständer- und Riegelabstände ausbilden, dass der Gerüstfuß gewichte) auszuführen, keine 1 0,75 W 09 0,9 < w < 1,2 Weitere Informationen: und Belagstärke festlegen. horizontal aufgesetzt werden flüssigen oder körnigen Materia- 2 1,50 W 1,2 1,2 < w < 1,5 Betriebssicherheitsverordnung Für das Absetzen von Lasten kann. lien in Behältern verwenden. DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten 3 2,00 W 1,5 1,5 < w < 1,8 TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von mit dem Hebezeug ist mind. Last- Gerüste nur mit Fußspindel als klasse 4 erforderlich. Auflager verwenden, Rohre oder 4 3,00 W 1,8 1,8 < w < 2,1 Beschäftigten durch Absturz bei der verwendung von Gerüsten Rahmen nicht direkt auf den 5 4,50 W 2,1 2,1 < w < 2,4 DIN 4420-1 und 3 Untergrund stellen. 6 6,00 W 2,4 2,4 < w DIN EN 12811-1 07/2021 15 16
Schutzdach mit Bordwand Schutzdächer 1 B 114 ≥ 0,60 m ≥ 0,60 m 1 ≥ 1,50 m 2 ≥ 0,60 m ≥ 0,60 m ≥ 1,50 m Persönliche Schutzausrüs- Gefährdungen Schutzmaßnahmen tungen gegen Absturz (PSAgA) Durch fehlende Sicherungs- Kann in Bereichen, über denen nur dann benutzen, wenn aus Schutzdächer bei turmartigen Gerüstnutzer: Inaugenschein- maßnahmen beim Auf-, Um- die Gefahr des Herabfallens von Zusätzliche Hinweise für arbeitstechnischen Gründen Bauwerken müssen aus kreuz- nahme durch eine „qualifizierte bzw. Abbau kann es zu Absturz- Absturzsicherungen (z.B. Seiten- Gegenständen besteht, z.B. Schutzdächer weise verlegten Bohlen 24 x 4 cm Person“ des jeweiligen Nutzers unfällen kommen. schutz) und Auffangeinrich- Zugänge in Gebäude, Gerüst- Schutzdächer an Gerüsten mit dazwischen liegender 10 cm vor der Verwendung, um die Durch fehlende oder mangel- tungen (z.B. Schutznetze) nicht treppen, Bedienungsständen müssen mindestens 1,50 m breit dicker Dämmschicht bestehen. sichere Funktion und die Mängel- hafte Schutzdächer können z.B. angewendet werden können. von Maschinen, Aufzügen, über- sein und die Außenseite des freiheit festzustellen (Nachweis- Beschäftigte, Maschinen oder Richtige und sichere Benut- einander gelegenen Arbeits- Gerüstes um mindestens 0,60 m Zusätzliche Hinweise für Checkliste). Geräte durch herabfallende zung der PSA in regelmäßigen plätzen, nicht abgesperrt werden, überragen 1 2 . sind z.B. Schutzdächer oder Schutznetze Gegenstände getroffen werden. Abständen unterweisen und Bordwände von Schutz- praktisch üben. In Verbindung Schutznetze vorzusehen. Dies Schutznetze unmittelbar unter gilt auch für Arbeiten an überein- dächern müssen mindestens Allgemeines mit dem Einsatz der PSAgA muss 0,60 m hoch sein 1 2 . dem Arbeitsplatz anordnen. ein Rettungskonzept erstellt und anderliegenden Arbeitsplätzen, Maschenweite der Schutz- Gerüstbauarbeiten nur unter Beim Schutzdach ist der Belag die Beschäftigten darin unter- welche gleichzeitig ausgeführt netze höchstens 2,0 cm. Aufsicht einer fachkundigen Per- werden oder sich der Gefahren- bis zum Bauwerk hin auszulegen, wiesen werden. Die sich hieraus dabei dürfen die Abstände Weitere Informationen: son und von fachlich geeigneten ergebende PSAgA und die bereich nicht abgrenzen lässt zwischen den Belagteilen nicht Prüfungen Betriebssicherheitsverordnung Beschäftigten ausführen lassen. Rettungsausrüstung mit prak- (z.B. zum Schutz des öffentlichen DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Es sind die Angaben des Verkehrs, von Passanten) 1 . mehr als 25 mm betragen. Gerüstersteller: Prüfung durch ASR 2.1 Gefährdung durch herab- tischen Übungen anhand des Herstellers in der Aufbau- und Wird ein Schutzdach um eine eine „zur Prüfung befähigte fallende Gegenstände jeweils eingesetzten Systems TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Verwendungsanleitung zu be- und den jeweiligen Umgebungs- Bauwerksecke geführt, ist die Person“ nach Fertigstellung und Beschäftigten durch Absturz bei der achten. Möglicherweise muss und Arbeitsbedingungen durch- Abdeckung in voller Breite beizu- vor Übergabe an den Nutzer, um Verwendung von Gerüsten eine Montageanweisung erstellt führen. behalten. den ordnungsgemäßen Zustand DGUV Information 201-019 Turm- und werden, in diese die Mitarbeiter festzustellen (Nachweis-Prüf- Schornsteinbauarbeiten DIN 4420-1 unterwiesen werden müssen. protokoll). 07/2021 17 18
Befestigung Masche für 1 h1 ≥ h2 + 1,50 m – b1 Masche. Darauf kann verzichtet Dachfanggerüste h1 > 1,00 m h3 + b1 ≥ 1,50 m werden, wenn das Netz mit Gurt- b1 ≥ 0,70 m B 121 h3 ≥ 1,50 m – b1 schnellverschlüssen höchstens alle 75 cm am Rand befestigt ist und der Hersteller die ausrei- h3 > 22,5° ≤ 60° Traufhöhe chende Tragfähigkeit durch dynamische Versuche nachge- ≤ 1,50 m h1 wiesen hat. Gefährdungen 1 Netzstöße Masche für Masche Fehlende Sicherungsmaßnah- mit einem Kopplungsseil ver- men beim Auf- bzw. Abbau des binden oder mind. alle 75 cm > 2,00 m h2 Dachfanggerüstes sowie falsch überlappen lassen. dimensionierte, unvollständig ≤ 0,30 m Schutznetze in ihren Ab- aufgebaute oder vorzeitig ent- messungen nicht verändern und fernte Schutzwände bei der alle 12 Monate nach Angabe des Nutzung können Absturzunfälle Herstellers prüfen. zur Folge haben. Beim Einsatz älterer Schutz- netze mittels des im Netz einge- Schutzmaßnahmen arbeiteten Prüfgarnes die vom Wenn aus arbeitstechnischen 4 Hersteller angegebene Mindest- Gründen bei Dacharbeiten keine bruchkraft prüfen lassen. Dachschutzwand an der Traufe Keine beschädigten und unge- b ≥ 0,70 m h3 verwendet werden kann, ≤ 5,00 m prüften Schutznetze verwenden. müssen stattdessen Dachfang- > 22,5° ≤ 60° Bei Dachfanggerüsten müssen gerüste angebracht werden, die alle Beläge gegen abheben ein Auffangen abstürzender Traufhöhe gesichert sein. Personen gewährleisten. Dieses h1 Dachfanggerüste müssen in gilt für Arbeitsplätze und der Regel verstärkt verankert Verkehrswege auf Dächern mit 3 werden. Siehe Aufbau- und Ver- mehr als 22,5° bis 60° Neigung, ≤ 1,50 m wendungsanleitung. wenn die Absturzhöhe ab 3 h2 ≤ 1,50 m Absturzkante (Traufe) mehr als Belagkante 2 ≤ 0,30 m Prüfungen 2,00 m beträgt 1 . Der max. Höhenunterschied Gerüstersteller: Prüfung durch 2 eine „zur Prüfung befähigte zwischen Absturzkante (Traufe) > 2,00 m und Gerüstbelag darf 1,50 m Person“ nach Fertigstellung und nicht überschreiten; Mindest- W ≥ 0,60 m vor Übergabe an den Nutzer, um belagbreite 0,60 m 2 . den ordnungsgemäßen Zustand Schutzwände von Dachfang- festzustellen (Nachweis-Prüf- gerüsten aus tragfähigen Netzen protokoll). oder Geflechten mit einer 5 Gerüstnutzer: Inaugenschein- Maschenweite von max. 10 cm nahme durch eine „qualifizierte Masche für Masche verbinden herstellen 3 . Person“ des jeweiligen Nutzers Bei hohen Dächern mit Höhen- vor der Verwendung, um die Schutzwandhöhe unterschieden von mehr als sichere Funktion und die Mängel- Maßnahmen aus der Gefähr- Bei der allseitigen Befestigung 5,00 m müssen zusätzlich freiheit festzustellen (Nachweis- dungsbeurteilung beachten. von Schutznetzen oder Draht- Checkliste). Dachschutzwände auf der Dach- geflechten an systemunabhängi- fläche angeordnet werden 4 . Schutzwand im Dachfang- gerüst 5 gen Gerüstbauteilen sind Rohre Weitere Informationen: Dachneigungen zwischen mit 48,3 mm Außendurchmesser Betriebssicherheitsverordnung Als Schutzwand im Dach- 45° und 60° und einer Wanddicke von mind. DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten fanggerüst Schutzgitter oder Maschenweite 10/10 cm TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Für Arbeiten auf mehr als 3,2 mm bei Stahlrohren nach Schutznetze mit Randseil Beschäftigten durch Absturz bei der 45° geneigten Flächen sind DIN EN 39:2001-11 oder von Verwendung von Gerüsten entsprechend der Aufbau- ≤ 0,10 m besondere Arbeitsplätze zu mind. 4,0 mm bei Aluminium- DGUV Information 201-023 Einsatz und Verwendungsanleitung von Seitenschutz und Seitenschutz- schaffen, z.B. Dachdecker- rohren zu verwenden. ≥ 0,15 m des Gerüstherstellers ver- systemen sowie Randsicherungen als stühle, Dachdecker-Auflege- Netze nicht mit Kabelbindern wenden. Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten leitern, Lattungen. oder Bindedraht befestigen. DIN 4420-1 07/2021 19 20
6 7 8 Anlegeleitern B 131 Leitern nur an sichere Stütz- Gefährdungen Schutzmaßnahmen punkte anlehnen. Mindestens Absturzunfälle durch z.B. Anlegeleitern gegen Aus- 1,00 m über die Austrittsstelle mangelhafte Standsicherheit der gleiten, Umfallen, Umkanten, hinausragen lassen 5 oder Leiter, Fehlverhalten des Leiter- Abrutschen und Einsinken andere Festhaltemöglichkeit verwenders, Abrutschen von sichern, z.B. durch: schaffen/nutzen. Stufe oder Sprosse beim Auf- − Anbinden des Leiterkopfes, 65°–75° und Abstieg, fehlende Sicherung − Fixieren des Leiterfußes, im Verkehrsbereich oder die – Verwendung von Leiterzubehör 1 Verwendung einer schadhaften wie z.B. Fußverbreiterungen 2 , 5 Leiter. Leiterkopfsicherung 3 , dem Richtigen Anlegewinkel ein- Der Beschäftigte steht mit 1,00 m Zusätzliche Hinweise für Untergrund angepasste Leiter- halten 6 . beiden Füßen auf einer Stufe Allgemeines füße 4 , Glasreinigerleitern Er beträgt bei oder Plattform. Bevor eine Leiter als Arbeits- − Einhängevorrichtungen. Leiter nur bis zu der maximal − Stufenanlegeleitern 60 –70°, platz oder als Zugang zu hoch- Standsicherheit des Leiter- − Sprossenanlegeleitern 65 –75°. zulässigen Länge zusammen- Zusätzliche Hinweise für gelegenen Arbeitsplätzen zur verwenders verbessern durch Leiter nur mit geeignetem stecken. Leitern als Verkehrswege Auf sichere Verbindung der Verfügung gestellt und verwendet die Verwendung von Stufen- Schuhwerk betreten und darauf Leitern als Aufstiege zu werden soll, ist im Rahmen der leitern. achten, dass eine Verschmutzung Leiter-Steckanschlüsse achten. Kopfpolster bzw. Anlegeklotz Arbeitsplätzen nur bei geringer Gefährdungsbeurteilung zu Schadhafte Leitern nicht der Laufsohle das Betreten der nur an sichere Stützpunkte Gefährdung und geringer ermitteln, ob der Einsatz einer verwenden, z.B. angebrochene Stufen, Sprossen nicht nach- anlehnen 8 . Verwendungsdauer einsetzen Leiter erforderlich oder nicht ein Holme und Sprossen/Stufen teilig beeinträchtigt. und wenn dabei der zu über- anderes Arbeitsmittel für diese von Holzleitern, verbogene Die obersten 3 Sprossen/ Zusätzliche Hinweise für Ar- brückende Höhenunterschied Tätigkeit sicherer ist. und angeknickte Metallleitern. Stufen nicht betreten. ≤ 5,00 m ist. Der Einsatz von Leitern ist auf Angebrochene Holme und Betriebsanweisung erstellen beitsplätze auf Anlegeleitern Arbeiten mit geringer Gefähr- Sprossen/Stufen von Leitern und Beschäftigte im Umgang mit Bei Bauarbeiten darf nicht flicken. Prüfungen dung und geringer Dauer der Leitern regelmäßig unterweisen. − der Beschäftigte bei einer Verwendung zu beschränken. Holzleitern gegen Witterungs- Art, Umfang und Fristen erfor- Leitern im Verkehrsbereich z.B. Standhöhe von mehr als 2,00 m Bauliche Gegebenheiten, die und Temperatureinflüsse ge- durch Absperrungen sichern. derlicher Prüfungen festlegen nicht länger als 2 Stunden je nicht veränderbar sind, können schützt lagern. Keine deckenden (Gefährdungsbeurteilung) und 2 Bei Arbeiten im Freien Umge- Arbeitsschicht arbeiten, ebenfalls zum Einsatz von Leitern Anstriche verwenden. 60° – 70° einhalten, z.B. regelmäßige bungs- und Witterungseinflüsse − das Gewicht des mitzuführen- führen. Prüfung durch eine zur Prüfung berücksichtigen (z.B. Wind, den Werkzeuges und Materials Als Verkehrsweg möglichst befähigte und beauftragte Schnee- und Eisglätte, herab- 10 kg nicht überschreiten, Anlegeleitern mit Stufen, Stand- Person. oder umfallende Teile). − die Windangriffsfläche von mit- fußverbreitungen 2 und Holm- 3 4 Ergebnisse dokumentieren geführten Gegenständen nicht (z.B. Leiterkontrollbuch, Prüf- verlängerungen 1 verwenden. Zusätzliche Hinweise für mehr als 1 m2 betragen. Der Auf- und Abstieg wird ohne liste, Prüfplakette). mehrteilige Anlegeleitern Für zeitweilige Arbeiten ist Kontrolle auf augenschein- das seitliche Übersteigen von Leiter nur bis zu der vom eine max. Standhöhe bis 5,00 m liche Mängel vor jeder Ver- der Leiter sicherer. Hersteller angegebenen Länge zulässig. wendung. Von Anlegeleitern darf nicht zusammenstecken oder aus- ziehen. gearbeitet werden, wenn Bei Schiebeleitern auf freie − von vorhandenen oder benutz- Beweglichkeit der Leiterteile ten Stoffen und Arbeitsver- sowie auf ordnungsgemäßes fahren zusätzliche Gefahren Weitere Informationen: ausgehen, z.B. Arbeiten mit Betriebssicherheitsverordnung Einrasten der Feststelleinrich- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten tungen achten 7 . Säuren, Laugen, Heißbitumen, TRBS 2121, Teil 2 Gefährdung von Beschäf- − Maschinen und Geräte mit tigten bei der Verwendung von Leitern beiden Händen bedient werden DGUV Regel 101-038 Bauarbeiten DIN EN 131 müssen, z.B. Handmaschinen, DIN 4567 Hochdruckreinigungsgeräte. 07/2021 21 22
5 Stehleitern Podestleitern B 132 7 Plattformleitern Gefährdungen 1 Absturzunfälle durch mangel- 3 hafte Standsicherheit des Leiterverwenders auf der Leiter, mangelhafte Standsicherheit der Leiter, Fehlverhalten des Leiterverwenders, fehlende Sicherung im Verkehrsbereich oder Verwendung einer schad- Die obersten zwei Stufen von haften Leiter. 4 Stehleitern nicht besteigen; nur bei Leitern mit Plattform oder Allgemeines Podest mit Haltevorrichtung oder 6 Bevor eine Leiter als Arbeits- Umwehrung ist das Betreten der platz oder als Zugang zu hoch- obersten Trittfläche zulässig 5 . gelegenen Arbeitsplätzen zur Leitern im Verkehrsbereich z.B. Verfügung gestellt und verwen- durch Absperrungen sichern. det werden soll, ist im Rahmen Beschäftigte im Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung zu Leitern vor der ersten Verwen- ermitteln, ob der Einsatz einer dung und danach regelmäßig Leiter erforderlich oder nicht ein unterweisen. anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist. Bei der Zusätzliche Hinweise Leiterauswahl sind leichte Platt- für mehrteilige Stehleitern formleitern 2 sowie Podest- leitern 1 vorzuziehen. Stehleiter erst betreten, wenn Prüfungen Der Einsatz von Leitern ist auf druck- und zugfeste Spreizsiche- Art, Umfang und Fristen erfor- Ausreichend hohe Leitern Arbeiten mit geringer Gefähr- rungen wirksam sind 6 . derlicher Prüfungen festlegen bereitstellen. Leiter nur bis zu der vom dung, geringem Arbeitsumfang Leitern standsicher aufstellen, (Gefährdungsbeurteilung) und mit geringem Schwierigkeitsgrad Hersteller angegebenen Länge einhalten, z. B. regelmäßige gegen Einsinken und Umfallen und geringer Dauer der Benut- zusammenstecken oder aus- Prüfung durch eine zur Prüfung Laufen mit der Leiter ist sichern. Auf wirksame Spreiz- zung zu beschränken. ziehen. befähigte und beauftragte keine bestimmungsgemäße 2 sicherung achten 3 . Bauliche Gegebenheiten, die Bei Schiebeleitern auf freie Be- Verwendung, Leitern immer Standsicherheit des Leiter- Person. der Unternehmer nicht ändern weglichkeit der Leiterteile sowie Ergebnisse dokumentieren nach Gebrauchsanleitung des verwenders verbessern durch kann, können ebenfalls zum auf vollständiges Einrasten der (z. B. Leiterkontrollbuch, Prüf- Herstellers verwenden. die Verwendung von Stufen- Einsatz von Leitern führen. Feststelleinrichtungen achten. liste, Prüfplakette). Zum Anstrich von Holzleitern und Plattformleitern. Die oberen vier Stufen bei Stehleitern nicht wie Anlege- Kontrolle auf augenschein- keine deckenden Anstrichfarben Stehleitern mit aufgesetzter Schutzmaßnahmen verwenden. leitern verwenden. liche Mängel und ordnungs- Schiebeleiter nicht betreten 7 . gemäße Funktion vor jeder Der Beschäftigte muss mit Schadhafte Leitern nicht ver- Auf Treppen und schiefen beiden Füßen auf einer Stufe wenden, z. B. angebrochene Ebenen nur Stehleitern mit Holm- Verwendung. Zusätzliche Hinweise oder Plattform stehen. Die oder angerissene Holme und verlängerungen einsetzen 4 . für Podestleitern zulässige Verwendungsdauer Stufen, verbogene oder ange- Jede Holmverlängerung nach beträgt für Beschäftigte bei knickte Metallleitern. Herstellerangabe mit Leiter- Podestleitern nur auf ebenem Weitere Informationen: einer Standhöhe > 2 m bis max. Angebrochene oder ange- klammern bzw. Klemmlaschen Untergrund aufstellen. Betriebssicherheitsverordnung 5 m zwei Std./Arbeitsschicht. rissene Holme, Wangen und befestigen. Befestigungsab- Umwehrung nach dem Betre- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten TRBS 2121, Teil 2 Gefährdung von Nur Leitern verwenden, die Stufen nicht flicken. stand gemäß Montageanleitung. ten der Plattform schließen. Beschäftigten bei der Verwendung fest angebrachte und unbe- Holzleitern gegen Witterungs- Von Stehleitern nicht auf Höhenverstellbare Podest- von Leitern schädigte Spreizsicherungen und Temperatureinflüsse andere Arbeitsplätze und leitern nach Herstellerangabe DGUV Regel 101-038 Bauarbeiten DIN EN 131 haben 3 . geschützt lagern. Verkehrswege übersteigen. aufbauen und abstützen 1 . 07/2021 23 24
Betrieb Schwenkarmaufzüge Lasten nicht mit Hubseil um- schlingen. Anschlagmittel, wie B 141 z.B. Stahldrahtseile, Anschlag- ketten verwenden und in Sicher- heitshaken mit Hakenmaul- sicherung einhängen 2 . 3 3 An hochgelegenen Ladestellen ist eine Absturzsicherung erfor- 1 derlich 3 . Gefahrbereich unter der Last 4 absperren. Darauf achten, dass die Dreh- 4 6 richtung der Seiltrommel mit der Kennzeichnung am Hängetaster (Auf-Ab) übereinstimmt. Gerüstbauaufzug gegen unbefugtes Benutzen sichern 3 (bei Arbeitsende/Pausen die 5 Handsteuerung nicht herum- liegen lassen) 7 . Prüfungen Gefährdungen Art, Umfang und Fristen erfor- derlicher Prüfungen festlegen Fehlende Sicherungsmaß- (Gefährdungsbeurteilung) und nahmen bei der Montage bzw. 1 einhalten, z.B.: Demontage des Aufzuges sowie – vor Inbetriebnahme am jewei- mangelhafte Absturzsicherung 2 ligen Einsatzort (Aufstellung) an den hochgelegenen Lade- bzw. arbeitstäglich durch fach- stellen können zu Absturzun- fällen führen. kundige Person, Bei der Benutzung kann es zu 3 – entsprechend den Einsatz- Verletzungen durch herabfallen- bedingungen nach Bedarf, de Gegenstände oder zu Quet- mind. 1 x jährlich durch eine schungen der Finger z.B. beim „zur Prüfung befähigte Person“ Einlegen des Hubseils kommen. (z.B. Sachkundiger). Ergebnisse der regelmäßigen Schutzmaßnahmen Prüfungen durch die „zur Prüfung befähigten Person“ doku- Aufstellung Säule nicht zwischen Krag- – für die seitliche Befestigung mentieren. Aufbau nach Montage- und platten einspannen. mindestens 24 cm dickes, Wartungs- und Reparatur- Betriebsanleitung des Herstel- Dreiböcke zur Aufnahme des belastetes Mauerwerk vor- arbeiten nur von fachkundigen lers (muß vor Ort sein) unter Schwenkarmes nur auf trag- handen ist 6 . Personen ausführen lassen. Leitung einer fachkundigen fähigen Flächen (z.B. Beton- Bei Haltesäulen, die an Gerüst- Person. decke) aufstellen. Größe des konstruktionen angebracht Geschosshohe Haltesäulen je Gegengewichtes nach Angaben werden, sind die Hersteller- nach Bauart oder örtlichen Ver- des Herstellers. Hierfür dürfen hinweise zu beachten 4 , z.B. hältnissen formschlüssig hinter keine Materialien wie z.B. Mau- Gerüst ausreichend ausgesteift 7 standfesten Gebäudeteilen an- ersteine oder Zementsäcke und verankert. ordnen. verwendet werden, die im Zuge Bei der Montage Gefährdung Kopf- und Fußplatte mit der Baumaßnahmen verarbeitet von Personen durch Absturz aus- Dübeln verankern, sofern keine werden. schließen. ausreichend große Kopfplatte Bei Verwendung von Fenster- Für den elektrischen Anschluss vorhanden ist (ohne Veranke- winkeln darauf achten, dass der Winde nur einen besonderen Weitere Informationen: rung Mindestdurchmesser der – der untere Auflageschenkel Speisepunkt verwenden, z.B. Betriebssicherheitsverordnung Kopfplatte ≥ 1/6 der Säulen- waagerecht und sicher auf der Baustromverteiler mit Fehler- DGUV Regel 100-500 Betreiben von Fensterbank aufliegt 5 , strom-Schutzeinrichtung (RCD). Arbeitsmitteln höhe) 1 . 07/2021 25 26
Seitenschutz nur während des Be- und Entladens betretbarer Anstellaufzüge zum Lastaufnahmemittel in der Breite Lastentransport B 143 ≥ 0,5 m des Lastaufnahmemittels öffnen. (Lastaufnahmemittel mit einer Grundfläche von mehr als 0,5 m2 gelten im Allgemeinen als be- tretbare Lastaufnahmemittel.) Lastaufnahmemittel nur betreten, wenn − das Betreten vom Hersteller vorgesehen ist, 2 − sie mit einem min. 1,10 m hohen Schutzgeländer um- wehrt sind und − durch Geschwindigkeits- begrenzer ausgelöste Fang- 3 vorrichtungen oder Leitungs- bruchventile ein unbeabsich- tigtes Absenken (z.B. durch Bruch des Hubseils) ver- hindern. 2 Prüfungen Art, Umfang und Fristen er- forderlicher Prüfungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung) und einhalten, z.B.: 1 − vor Inbetriebnahme am jewei- ligen Einsatzort (Aufstellung) durch fachkundige Person, − entsprechend den Einsatz- Standsicherheit und Sicher- Bei Aufstockarbeiten des Fahr- bedingungen nach Bedarf, Gefährdungen heit gegen Einsinken des Grund- mastes die Montageanleitung mind. 1 x jährlich durch eine Fehlende Sicherungsmaß- rahmens bzw. des Fahrgestelles genau beachten. Aus ihr geht „zur Prüfung befähigte Person“ nahmen bei der Montage bzw. durch Abspindeln und aus- auch hervor, ob PSA gegen Ab- Zusätzliche Hinweise Zusätzliche Hinweise (z.B. Sachkundiger). Demontage des Aufzuges sowie reichende Lastverteilung durch sturz zu tragen ist. zur Unteren Ladestelle zur Oberen Ladestelle Ergebnisse der regelmäßigen mangelhafte Absturzsicherung Unterbauen gewährleisten 1 . Absperren des Gefahrbe- An hochgelegenen Ladestellen Prüfung durch die „zur Prüfung an den hochgelegenen Lade- Betrieb Den beim Betrieb des Anstell- reiches 2 , Zugang nur von einer sind Absturzsicherungen erfor- befähigte Person“ doku- Für den elektrischen Anschluss stellen können zu Absturzun- aufzuges geforderten Abstand mentieren. nur einen besonderen Speise- Seite. Bei Gefahr durch herab- derlich 3 . Vom Hersteller des fällen führen. von min. 40 cm zwischen dem punkt verwenden, z.B. Bau- fallende Gegenstände: Schutz- Anstellaufzuges vorgesehene Es kann zu Verletzungen durch Lastaufnahmemittel und Arbeits- stromverteiler mit Fehlerstrom- dach anbringen. Ladestellensicherung verwenden. herabfallende Gegenstände und Verkehrsbereichen bereits Seitenschutz, bestehend aus kommen. Schutzeinrichtung (RCD). bei der Festlegung des Stand- Geländerholm, Zwischenholm Schlaffseilbildung vermeiden, ortes berücksichtigen. Zu festen und Bordbrett oder Türen oder Schutzmaßnahmen wenn es sich um einen seil- Objekten in der Umgebung der Hubgitter, von mindestens getriebenen Aufzug handelt. Aufstellung Ladestelle ist ein Abstand von 1,00 m Höhe vorsehen. Die Bedienung des Anstell- Bei Auf- und Abbau von An- min. 50 cm einzuhalten. Ist aus arbeitstechnischen Gründen aufzuges erfolgt durch eine stellaufzügen Betriebs- und beauftragte Person, die die der Sicherheitsabstand nicht Montageanleitung des Herstel- Aufzugsanlage regelmäßig auf einzuhalten: Fahrbahn dicht lers beachten. Hieraus können augenscheinliche Mängel über- verkleiden. u.a. die Verankerungsabstände prüft. des Fahrmastes entnommen Weitere Informationen: Der Personentransport mit Betriebssicherheitsverordnung werden. einem Lastenaufzug ist verboten. DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln 07/2021 27 28
3 Arbeitskörbe 4 Arbeitssitze B 147 Arbeitsbühnen 1 Anschlagmittel nicht wechsel- – Arbeitskorb in Kombination Zusätzliche Hinweise bei weise zum Anschlagen von Turm- und Schornstein- mit dem eingesetzten Hebe- Lasten verwenden. zeug, welches bestimmungs- Arbeitskörbe und Arbeits- bauarbeiten gemäß nicht zum Heben von Einrichtungen mit fest ange- bühnen nicht überlasten und Bei Umrüstarbeiten von Arbeits- Personen vorgesehen ist, vor Gefährdungen Allgemeines bauten Winden müssen an Lastanhäufungen vermeiden. bühnen PSA gegen Absturz der ersten Bereitstellung und Durch mangelhafte Sicherungs- Im Gegensatz zu Fassaden- jedem Aufhängepunkt an zwei Elektroschweißarbeiten von benutzen. Benutzung sowie an jedem maßnahmen bei der Montage befahranlagen, die fest mit Tragseilen oder an einem Trag- Zur Rettung aus Gefahren- neuen Einsatzort durch eine isoliert aufgehängten Arbeits- bzw. Demontage sowie bei der dem Gebäude verbunden sind, seil mit zusätzlichem Sicherungs- situationen Abseilgeräte bereit- „zur Prüfung befähigte Person“ körben und Arbeitsbühnen aus Benutzung kann es zu Abstur- werden Arbeitskörbe,-sitze und seil aufgehängt sein. stellen. Beschäftigte sind in das (Sachverständigen) prüfen durchführen. Mitgeführte Elektro- zunfällen kommen. -bühnen vorübergehend einge- Ausnahme: Bei Arbeitsbühnen Rettungskonzept unterwiesen. lassen, werkzeuge müssen schutz- Außerdem kann es zu Ver- setzt, z.B. für Montagen. mit mindestens sechs Aufhän- Für Verständigungsmöglich- – Für Anlagen zum Heben von isoliert sein. letzungen durch herabfallende Jede Benutzung von Einrich- gungen in turmartigen Bauwer- PSA gegen Absturz als Absturz- keiten sorgen, z.B. durch Fern- Personen, die der Maschinen- Teile kommen. tungen bei der Berufsgenossen- ken kann auf das Sicherungsseil sprechgeräte. richtlinie unterliegen (z.B. sicherung benutzen, wenn für schaft vorher schriftlich anzeigen. verzichtet werden, wenn beim Arbeitskörbe oder Arbeitsbühnen Fassadenaufzüge) sind weiter- 2 Einsatz von Klemmbackengerä- Kippgefahr besteht, z.B. durch Prüfungen gehende Prüfverfahren erfor- Schutzmaßnahmen ten (z.B. Greifzügen) als Hebe- Aufsetzen oder Verhaken. derlich. Art, Umfang und Fristen erfor- Kräfte sicher in bestehende zeuge zusätzlich Blockstopp- Arbeitssitze bestimmungs- Ergebnisse dokumentieren. derlicher Prüfungen festlegen Konstruktionsteile bzw. Bauteile geräte verwendet werden. gemäß benutzen; vorgesehene (Gefährdungsbeurteilung) und einleiten (statischer Nachweis). Nur Arbeitskörbe 2 und Absturzsicherungen sorgfältig einhalten: Auslegerkonstruktionen für die -bühnen 3 verwenden, die schließen. allseits mit einem mindestens Weitere Informationen: Aufhängung von Einrichtungen Betriebssicherheitsverordnung entsprechend Betriebsanleitung 1,0 m hohen Seitenschutz ver- DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und oder statischem Nachweis auf- sehen sind. Zuggeräte bauen, Gegengewicht aufbringen Seile und Ketten mit Schä- DGUV Vorschrift 52 Krane DGUV Regel 101-005 Hochziehbare und befestigen 1 . keln 4 oder festen Ösen, die Personenaufnahmemittel Nur Hebezeuge (Winden, nur mit Werkzeug lösbar sind, DGUV Information 201-019 Turm- und Krane) verwenden, die für den befestigen. Keine Seilklemmen Schornsteinbauarbeiten DIN EN 14502-1 Personentransport geprüft sind. benutzen. 07/2021 29 30
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