GLEICHSTELLUNGSPLAN DER BUNDESZENTRALE FÜR GESUNDHEITLICHE AUFKLÄRUNG FÜR DIE JAHRE 2019 BIS 2022 - BZGA
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5. Gleichstellungsplan der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Jahre 2019 bis 2022
Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................................................................. 3 Einleitung ......................................................................................................................................................... 4 1 Aktueller Stand und Rückblick auf den Berichtszeitraum ....................................................................................... 6 1.1 Zeitpunktanalyse .......................................................................................................................................... 6 1.1.1 Gesamtsituation .................................................................................................................................... 6 1.1.2 Statusgruppen ....................................................................................................................................... 7 1.1.3 Laufbahngruppen .................................................................................................................................. 7 1.1.4 Führungspositionen ............................................................................................................................... 8 1.1.5 Entgelt-/Besoldungsgruppen .................................................................................................................. 9 1.1.6 Altersstruktur ......................................................................................................................................10 1.1.7 Vereinbarkeit.......................................................................................................................................10 1.2 Zeitraumanalyse .........................................................................................................................................12 1.2.1 Beförderungen und Höhergruppierungen ..............................................................................................12 1.2.2 Bewerbungen und Stellenbesetzung......................................................................................................13 1.2.3 Fortbildungsmaßnahmen .....................................................................................................................14 2 Evaluation des zurückliegenden Berichtszeitraums .............................................................................................15 2.1 Personalentwicklung ...................................................................................................................................16 2.1.1 Frauenanteil in Führungspositionen ......................................................................................................17 2.1.2 Personalbeschaffung/Stellenbesetzung .................................................................................................17 2.1.3 Ausbildung ..........................................................................................................................................18 2.2 Fortbildung ................................................................................................................................................19 2.3 Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben ..........................................................................................20 2.4 Öffentlichkeitsarbeit/Sonstiges ....................................................................................................................21 2.5 Fazit Gleichstellungsplan 2015 - 2018 ...........................................................................................................22 3 Ziele des 5. Gleichstellungsplans .......................................................................................................................23 4 Maßnahmen des Gleichstellungsplans 2019 - 2022 .............................................................................................25 4.1 Stärken des Gleichstellungsbewusstseins und Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer ..........25 4.2 Ausbau der familienfreundlichen Kultur in der BZgA ......................................................................................26 4.3 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben für Frauen und Männer gleichermaßen .....27 Anhang .............................................................................................................................................................31
Vorwort Sehr geehrte Mitarbeiterinnen, sehr geehrte Mitarbeiter, ich freue mich, Ihnen den neuen Gleichstellungsplan der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die Jahre 2019 bis 2022 vorlegen zu können Für die Personalplanung und Personalentwicklung ist der Gleichstellungsplan ein zentrales Instrument. Er analysiert die aktuelle Beschäftigungsstruktur und soll neben der Beseitigung von bestehenden Un- gleichheiten in den Karrierechancen von Frauen und Männern für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege und auch von Beruf und Privatleben sorgen. Hierzu beinhaltet der Gleichstellungs- plan konkrete Ziele und dazugehörige Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Ziele führen sol- len. Die Umsetzung des Gleichstellungsplans liegt in der besonderen Verpflichtung der Personalabtei- lung und aller Führungskräfte und ist als Gemeinschaftsaufgabe zu verstehen. Im zurückliegenden Berichtszeitraum konnten wir unter anderem mit der neuen Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit einen Beitrag zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung leisten – ein sehr wichtiger Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben. Kapitel 1 des vorliegenden Gleichstellungsplans beinhaltet die Zusammenfassung der aktuellen Situa- tion der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der BZgA und einen Rückblick auf den ver- gangenen Berichtszeitraum. Die statistischen Angaben beziehen sich dabei grundsätzlich auf den 30.06. des Jahres 2018. Diese Zahlen sind erneut sehr erfreulich. Dennoch wollen wir diese Erfolge als Ansporn sehen und uns auch weiterhin intensiv für die Gleichstellung und die Vereinbarkeit stark machen. Wir müssen bisher Erreichtes bewahren und uns neuen Herausforderungen stellen, um die BZgA als attraktive und fami- lienfreundliche Arbeitgeberin, als die wir gerade ausgezeichnet worden sind, nachhaltig zu etablieren. Ihre Dr. Heidrun Thaiss Leitung
Einleitung Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist eine obere Bundesbehörde im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Sie nimmt für den Bund Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr. Als Fachbehörde für Prävention und Gesundheitsförde- rung entwickelt die BZgA Strategien und setzt sie in Kampagnen, Programmen und Projekten um. Sie stellt sich den Herausforderungen der Zukunft und setzt sich für mehr Gesundheit für die Menschen ein. Die BZgA verfügt bereits über vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben. Dies wollen wir verstetigen und bedarfsentspre- chend weiter ausbauen. Die Führungskräfte der BZgA sind ausdrücklich aufgefordert, zusammen mit ihren Mitarbeitenden unter Nutzung aller in der BZgA zur Verfügung stehenden Möglichkeiten indivi- duelle Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben zu finden. Dazu gehört unter an- derem auch ein Besprechungsmanagement, das auf Beschäftigte mit Familienpflichten Rücksicht nimmt. Dies gilt ausdrücklich für Frauen wie für Männer. Der nun fünfte vorliegende Gleichstellungsplan fußt erstmalig auf dem 2015 umfassend novellierten Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). War die alte Fassung noch stark auf frauenspezifische Förde- rung ausgelegt, so rückt die novellierte Fassung die Männer mit in den Fokus. Angebote zur Vereinbar- keit von Berufstätigkeit, Familie und Pflege sowie Regelungen zur Familienfreundlichkeit sollen vor al- lem auch an Männer gerichtet sein, um bei diesen eine größere Motivation hervorzurufen, die beste- henden Angebote zur Vereinbarkeit zu nutzen. Im ersten Kapitel des Gleichstellungsplans wird die aktuelle Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zur Situation der männlichen Beschäftigten zum Stichtag 30.06.2018 dargestellt. Die Ziele und Maßnahmen des vorangegangenen Gleichstellungsplans werden anschließend evaluiert. Weiter- hin werden neue Ziele und Maßnahmen zu noch bestehenden und fortlaufenden hinzugefügt. Ab- schließend wird zur Übersicht eine tabellarische Zusammenfassung angefügt. Mit der Novellierung des BGleiG ist die Dienststelle nun aufgefordert, konkrete Maßnahmen aufzufüh- ren. Dies hat den Vorteil, dass nach Ablauf des Berichtszeitraums der Fortschritt der Gleichstellung und Vereinbarkeit anhand konkreter Zielvorgaben und der erhobenen Statistiken evaluiert werden kann. Für die Evaluation des zurückliegenden Gleichstellungsplans ist die Datengrundlage nicht in allen Fällen ausreichend. Mit Erstellung dieses Gleichstellungsplans sollen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um künftig eine angemessene Auswertung vornehmen zu können. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 4
Der Gleichstellungsplan wird für eine Geltungsdauer von vier Jahren erstellt. Nach zwei Jahren kann eine Zwischenbilanz gezogen werden und die aktuellen Gegebenheiten können berücksichtigt werden (§ 12 Absatz 1 BGleiG). Sofern die Zielvorgaben bis dahin nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt wurden, sind ergänzende Maßnahmen in den Gleichstellungsplan aufzunehmen, um die Zielerreichung innerhalb der Geltungsdauer zu ermöglichen. Wenn trotz aller Anstrengungen die Ziele nicht erreicht werden konnten, ist herauszustellen, welche Gründe der Umsetzung und Zielerreichung entgegenstan- den. Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement als Teil der lebensphasen- und familienbewussten Per- sonalpolitik der BZgA wird während der Laufzeit dieses Plans verstärkt darauf geachtet, dass die Maß- nahmen entsprechend der spezifischen Erfordernisse von Frauen und Männern weiterentwickelt wer- den. Dr. Heidrun Thaiss Dr. Julia Tief Martina Suchanek Leitung Verwaltungsleitung Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsplan 2019 – 2022 5
1 Aktueller Stand und Rückblick auf den Berichtszeitraum Neben der aktuellen Situation der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der BZgA wird die Umsetzung des 2018 abgelaufenen Gleichstellungsplans evaluiert. Dies geschieht mit der Zeitpunk- tanalyse, deren Stichtag der 30. Juni 2018 ist und mit der Zeitraumanalyse, die den Zeitraum der ver- gangenen vier Jahre betrachtet. 1.1 Zeitpunktanalyse Für die Darstellung der aktuellen Situation der weiblichen und männlichen Beschäftigten innerhalb der BZgA zum 30. Juni 2018 werden die nachfolgenden Merkmale betrachtet: - Gesamtsituation - Statusgruppen - Laufbahngruppen - Führungspositionen - Entgelt-/Besoldungsgruppen - Altersstruktur - Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben Gesamtsituation Die Gesamtsituation der Beschäftigten zum Stichtag 30.06.2018 gestaltet sich wie folgt: Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent BZgA 327 235 92 71,87 von 100 % BZgA gesamt - davon Vollzeit 206 134 72 65,05 aller Beschäftigten in Vollzeit - davon Teilzeit 121 101 20 83,47 aller Beschäftigten in Teilzeit befristet 156 111 45 71,15 aller befristet Beschäftigten Beschäftigte Schwerbehinderte 33 19 14 57,58 aller Schwerbehinderten Im Vergleich zum letzten Stichtagsbericht vor vier Jahren ist die Zahl der Beschäftigten in der BZgA von 249 (30.06.2014) auf nunmehr 327 Beschäftigte angestiegen. Dies ist ein äußerst erfreulicher Zuwachs von 31,33 %. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist dabei im Berichtszeitraum um 4,8 % gestiegen, von 67,07 % auf 71,87 %. Zum 30.06.2018 betrug der Anteil der befristet Beschäftigten insgesamt 47,71 %. Das sind 4,9 % weniger befristete Arbeitsverhältnisse als noch vor vier Jahren. Hierbei ist jedoch auffällig, dass der Anteil der weiblichen Beschäftigten mit Befristung im Vergleichszeitraum gestiegen ist. Waren es zum 30.06.2014 noch 68,70 %, so sind es zum 30.06.2018 Gleichstellungsplan 2019 – 2022 6
71,15 % der befristet Beschäftigten. Das ist eine Steigerung von 2,45 %. Der prozentuale Anteil der weiblichen Befristungen entspricht damit nun in etwa dem Gesamtanteil der weiblichen Beschäftigten innerhalb der BZgA. Der im Allgemeinen hohe Anteil der weiblichen Beschäftigten ist vor allem darin begründet, dass die Themen Gesundheit, Aufklärung und Prävention für Frauen oftmals ansprechender sind als für Männer und sich dementsprechend bei Stellenausschreibungen mehr Frauen als Männer bewerben und Frauen beruflich oftmals besser auf die Themenbereiche spezialisiert sind. Dies hat eine Unterrepräsentanz der Männer zur Folge, die in der BZgA anhaltend vorliegt. Die Zahl von 327 Beschäftigten enthält neben acht Auszubildenden drei geringfügig Beschäftigte. Die geringfügig Beschäftigten werden in die Gesamtbeschäftigtenzahl aufgenommen, können jedoch, wie außertariflich Beschäftigte oder Auszubildende nicht jeder Verteilungsstruktur zugeordnet werden, so dass es an einigen Stellen zu abweichenden Gesamtzahlen kommen kann. Statusgruppen In der Verteilung nach Statusgruppen stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männlichen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent im Beamtenbereich 35 23 12 65,71 aller Beamten im Tarifbereich 284 206 78 72,54 aller Tarifbeschäftigten in der Ausbildung 8 6 2 75,00 aller Auszubildenden Über alle Statusgruppen hinweg ist der Anteil der Frauen deutlich höher als der Anteil der männlichen Beschäftigten. Im Beamtenbereich gibt es zum Stichtag 2018 einen Zuwachs bei den weiblichen Be- schäftigten von 1,82 %, im Tarifbereich ist die Quote der beschäftigten Frauen um 5,04 % gestiegen. Und auch bei den Auszubildenden ist der Anteil der Frauen überproportional hoch und im Vergleich zum letzten Stichtag mit 13,1 % deutlich gestiegen. Laufbahngruppen In der Verteilung nach Laufbahngruppen stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männlichen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Gleichstellungsplan 2019 – 2022 7
Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent höherer 138 105 33 76,09 aller Beschäftigten im höheren Dienst Dienst gehobener 90 65 25 72,22 aller Beschäftigten im gehobenen Dienst Dienst mittlerer und 87 58 29 66,67 aller Beschäftigten im mittleren und einfacher einfachen Dienst Dienst In allen Laufbahngruppen sind die weiblichen Beschäftigten in der BZgA mit einem höheren Anteil ver- treten als ihre männlichen Kollegen. Im einfachen und mittleren Dienst ist der Anteil der Frauen um 8,1 % auf 66,67 % gestiegen (58,57 % in 2014). Im gehobenen Dienst ist die Quote der Frauen von 73,61 % in 2014 um 1,39 % auf nun 72,22 % zurückgegangen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten im höheren Dienst ist hingegen um 7,27 % gestiegen. Hier lag der Wert in 2014 bei 68,82 %. Führungspositionen Unter den Führungskräften stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männlichen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Führungs-posi- 30 20 10 66,67 aller Beschäftigten in Führungspositionen tionen - davon in TZ 6 6 0 100,00 aller Beschäftigten in Führungspositionen in TZ In den Führungspositionen wurde der Anteil der weiblichen Beschäftigten zum letzten Stichtag in 2014 übertroffen. Von 57,14 % konnte eine Steigerung von 9,53 % auf nun 66,67 % in 2018 verzeichnet werden. Der steigende Anteil der weiblichen Beschäftigten in der BZgA spiegelt sich somit auch in den Führungspositionen wider. Auffällig ist jedoch, dass Führen in Teilzeit ausschließlich durch Frauen ge- lebt wird. Von den männlichen Kollegen in einer Führungsposition nutzt noch niemand diese Möglich- keit.
Entgelt-/Besoldungsgruppen In der Verteilung nach den Entgelt- und Besoldungsgruppen stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männlichen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Frauen Männer Anteil Frauen Männer Anteil Frauen Frauen in in Prozent Prozent Außerta- 1 1 50,00 A 16 2 2 50,00 riflich A 15 2 2 50,00 (AT) 15 8 2 80,00 A 14 3 4 42,86 14 31 8 79,49 A 13gD 1 1 50,00 13 57 16 78,08 A 13h 1 0 100,00 12 13 5 72,22 A 12 5 1 83,33 11 16 8 66,67 A 11 5 1 83,33 10 15 8 65,22 A 10 1 0 100,00 9 29 10 74,36 A 9md 1 0 100,00 8 3 1 75,00 7 9 3 75,00 A8 2 1 66,67 6 15 8 65,22 A7 0 0 0,00 5 2 2 50,00 A6 0 0 0,00 4 1 0 100,00 A5 0 1 0,00 3 4 4 50,00 Gesamt 204 76 72,86 Gesamt 23 13 63,89 Die Betrachtung der Entgelt- und Besoldungsgruppen lässt ebenfalls erkennen, dass der Anteil der weiblichen Beschäftigten in der BZgA überdurchschnittlich hoch ist. Lediglich die Entgeltgruppe der außertariflich bezahlten Beschäftigten der BZgA und die Spitzenposition der Beamtinnen und Beamten im höheren Dienst (A 16 BBesO) weisen ausgeglichene Verhältnisse der Geschlechter auf. Nur in der Besoldungsgruppe A 14 (BBesO) im höheren Dienst sind die weiblichen Beschäftigten mit einem Gleichstellungsplan 2019 – 2022 9
geringeren Anteil vertreten. In allen anderen Entgelt- und Besoldungsgruppen ist eine teilweise bis deutliche Unterrepräsentanz der männlichen Beschäftigten zu erkennen. Altersstruktur In der Verteilung innerhalb der Altersstruktur stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männli- chen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Ge- Frauen Män- Anteil Frauen in Prozent samt ner unter 30 Jahren 35 24 11 68,57 aller Beschäftigten unter 30 Jahren zw. 30 und 39 Jah- 106 79 27 74,53 aller Beschäftigten zwischen 30 und 39 Jahren ren zw. 40 und 49 Jah- 83 59 24 71,08 aller Beschäftigten zwischen 40 und 49 Jahren ren zw. 50 und 59 Jah- 69 54 15 78,26 aller Beschäftigten zwischen 50 und 59 Jahren ren über 60 Jahren 34 19 15 55,88 aller Beschäftigten über 60 Jahren Die Verteilung der Beschäftigten innerhalb der Altersstruktur zeigt, dass die männlichen Beschäftigten in jeder Altersgruppe unterrepräsentiert sind. Den prozentual größten Anteil nehmen sie noch in der Altersgruppe der über 60-Jährigen ein. Die Frauen sind am stärksten in der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren vertreten. In dieser und in der Altersgruppe zwischen 30 und 39 Jahren liegt ihr Anteil über der allgemeinen Frauenquote der BZgA. Vereinbarkeit Bei der Nutzung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männlichen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Telearbeit 120 98 22 81,67 aller Beschäftigten in Telearbeit Teilzeit 121 101 20 83,47 aller Beschäftigten in Teilzeit Elternzeit 28 23 5 82,14 aller Beschäftigten in Elternzeit Pflegezeit 1 0 1 0,00 aller Beschäftigten in Pflegezeit familienbe- 2 2 0 100,00 aller Beschäftigten in familienbedingte Beur- dingte Beurlau- laubungen bung Gesamt 272 224 48 82,35 aller Beschäftigten innerhalb der Nutzung von Möglichkeiten zur Vereinbarkeit Gleichstellungsplan 2019 – 2022 10
Unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, respektive Beruf und Privatleben wird die Telearbeit bisher von 120 Beschäftigten genutzt. Gegenüber der letzten Stichtagszählung in 2014 ist die Anzahl der Telearbeitsplätze von 26 auf 120 gestiegen. Die Quote hat sich damit von 8,03 % auf 29,97 % erhöht. Von den 120 Beschäftigten sind 98 Beschäftigte weiblich. Das macht einen Anteil von 81,67 % aus. Es ist demnach eine deutliche Überrepräsentanz der Frauen zu erkennen. Im Ver- gleich zum Ausgangswert des vorherigen Gleichstellungsplans reduziert sich die Quote der männlichen Telearbeiter auf 4,75 %. Bei der genaueren Betrachtung der Gründe für die Nutzung der Möglichkeiten zur Telearbeit stellt sich das Verhältnis der weiblichen und der männlichen Beschäftigten zum 30.06.2018 wie folgt dar: Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Familie 32 28 4 87,50 Fahrtweg 66 49 17 74,24 Kombination aus Familie & Strecke 12 12 0 100,00 dienstliche Gründe 5 5 0 100,00 ohne Gründe 5 4 1 80,00 Bei genauerer Betrachtung der Beschäftigten wird schnell ersichtlich, dass innerhalb der BZgA vor al- lem Frauen die Telearbeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nutzen (87,50 %), während Männer die Telearbeit vor allem mit der Verringerung arbeitsbedingter Fahrtzeiten begründen. Von 66 Perso- nen, die angegeben haben, die Telearbeit zu nutzen, um die Fahrtwege zwischen Wohnort und Ar- beitsstätte zu reduzieren, sind 17 Personen männlich. Bei insgesamt 22 männlichen Nutzern der Tele- arbeit macht das einen Anteil von 77,27 % aller männlichen Telearbeiter. Von den verbleibenden fünf Personen wurde ein Antrag ohne Angabe von Gründen gestellt. Lediglich vier männliche Beschäftigte machen von der Telearbeit Gebrauch, um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie zu verbessern. Insgesamt wurde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben von 26,66 % der Telearbeiten- den als Begründung für ihren Antrag angegeben. Die stetig steigende Anzahl der zur Verfügung stehenden Telearbeitsplätze und der Anteil der Teilzeit- arbeitenden unterstreichen die familienfreundliche Ausrichtung der Bundeszentrale für gesundheitli- che Aufklärung als Arbeitgeberin. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 11
1.2 Zeitraumanalyse Um den Verlauf und die Wirkung des letzten Gleichstellungsplans untersuchen zu können, wird der Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem 30.06.2018 betrachtet. Der Fokus wird dabei auf fol- gende Merkmale gelegt: - Beförderungen und Höhergruppierungen - Bewerbungen und Stellenbesetzung - Fortbildungsmaßnahmen Beförderungen und Höhergruppierungen Im Berichtszeitraum haben insgesamt 40 Beschäftigte eine Beförderung oder Höhergruppierung erhal- ten. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt mit 75 % etwas über dem allgemeinen Anteil der Frauen in der BZgA (Stand 30.06.2018: 71,87 %). Ein Vergleich zum vorangehenden Berichtszeitraum ist an dieser Stelle nicht möglich, da der vorangehende Gleichstellungsplan keine Daten hierzu enthält. Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Höherer Dienst VZ 14 9 5 64,29 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen im höheren Dienst VZ Höherer Dienst TZ 3 3 0 100,00 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen im höheren Dienst TZ Gehobener Dienst VZ 12 10 2 83,33 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen im gehobenen Dienst VZ Gehobener Dienst TZ 8 6 2 75,00 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen im gehobenen Dienst TZ Mittlerer Dienst VZ 1 1 0 100,00 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen im mittleren Dienst VZ Mittlerer Dienst TZ 2 1 1 50,00 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen im mittleren Dienst TZ Einfacher Dienst VZ 0 0 0 0,00 aller Beförderungen oder Höhergruppierungen im einfachen Dienst VZ Einfacher Dienst TZ 0 0 0 0,00 aller Beförderungen oder Höhergruppierungen im einfachen Dienst TZ Gesamt 40 30 10 75,00 aller Beschäftigten der BZgA - davon TZ 13 10 3 76,92 aller Beförderungen oder Höhergruppierun- gen von Beschäftigten in TZ Der Großteil der Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgte im höheren oder gehobenen Dienst. In diesen beiden Laufbahngruppen befinden sich auch mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten der BZgA. Im höheren Dienst konnten 12 der 17 Beförderungen und Höhergruppierungen durch Mit- arbeiterinnen erlangt werden, davon arbeiteten 3 Frauen in Teilzeit. 16 der 20 Beförderungen und Gleichstellungsplan 2019 – 2022 12
Höhergruppierungen im gehobenen Dienst betrafen weibliche Beschäftigte. Von den 16 beförderten oder höhergruppierten Frauen waren 6 in Teilzeit tätig. Bewerbungen und Stellenbesetzung Eine valide Aussage zur Anzahl und Art der Bewerbungen ist an dieser Stelle nicht möglich. Verlässliche Aufzeichnungen zu internen oder externen Bewerbungen von weiblichen oder männlichen Bewerbern in verschiedenen Laufbahnen sollen von jetzt an erhoben werden, um für die Erstellung des nächsten Gleichstellungsplans eine Grundlage zur Auswertung zu erhalten. Für den Berichtszeitraum lässt sich festhalten, dass es auf 250 Stellenausschreibungen insgesamt 5.117 Bewerbungen eingegangen sind. Besetzt wurden 209 Stellen mit einem weiblichen Anteil von 74,16 % und somit einem anhaltenden Trend zur Unterrepräsentanz der Männer. Von den 209 Stellen bekleiden 83 Mitarbeitende ihre Stelle in einem Teilzeitmodell. Hier ist der Anteil der Frauen mit 83,13 % äquivalent zum allgemeinen Anteil der weiblichen Beschäftigten der BZgA (Stichtag 30.06: 83,47 %). Ein Vergleich zum vorangegangen Zeitraum ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage auch hier nicht entsprechend der Novellierung des BGleiG möglich. Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Anzahl der Stellen 250 - - - Bewerbungen 5.117 - - - Einstellungen: 209 155 54 74,16 - davon VZ 126 86 40 68,25 - davon TZ 83 69 14 83,13 Genauere Zahlen zu den Bewerbungen liegen seit Mitte 2017 vor: Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Bewerbungen 1.491 1.019 472 68,34 Einstellungen: 65 48 17 73,85 - davon VZ 37 24 13 64,86 - davon TZ 28 24 4 85,71 Bis zum 30.06.2018 sind 1.491 Bewerbungen eingegangen. Davon waren 68,34 % Bewerberinnen. Be- setzt wurden in dem Zeitraum insgesamt 65 Stellen, 48 davon gingen an weibliche Bewerber und 17 Stellen an männliche. Demnach wurden 73,85 % der Stellen mit Frauen besetzt und 26,15 % mit Män- nern. Der Anteil der eingestellten Frauen übersteigt damit noch den prozentualen Anteil der Frauen, die sich in der BZgA beworben haben. Möglicherweise lässt sich daraus schließen, dass Frauen für die Aufgaben innerhalb der Behörde die größere Eignung oder Motivation aufweisen. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 13
Die Besetzung von Stellen mit Führungsfunktion (SGL, RL, AL) zeigt im Folgenden ebenfalls, dass über- proportional häufig weibliche Bewerberinnen bei der Stellenbesetzung berücksichtigt wurden. Von 13 besetzten Stellen wurden 10 Stellen an weibliche Bewerberinnen vergeben und lediglich für 3 Positio- nen konnten männliche Bewerber eingestellt werden. Führungspositionen wurden demnach mit ei- nem Anteil von 76,92 % mit weiblichen Beschäftigten besetzt. Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Ausgeschriebene Stellen 15 - - - Besetzte Stellen 13 10 3 76,92 Unter den Auszubildenden spiegelt sich die Überrepräsentanz der Frauen ebenfalls wider. Von neun Auszubildenden sind zum Stichtag sieben weiblich und zwei männlich. Der Anteil der Frauen unter den Bewerbenden für die Ausbildung in der BZgA ist traditionell hoch. Im Vergleich zum vorherigen Be- richtszeitraum ist der Mittelwert nahezu konstant geblieben. Bewer- Ge- Fraue Män- Anteil Einstel- Ge- Frau Män Anteil bungen samt n ner Frauen in Frauen lungen samt en ner Prozent in Pro- zent 2015 51 34 17 66,67 2015 4 3 1 75,00 2016 88 56 30 63,64 2016 3 2 1 66,67 2017 134 91 43 67,91 2017 2 2 0 100,00 2018 127 89 38 70,08 2018 2 1 1 50,00 Fortbildungsmaßnahmen Über die Aufschlüsselung der Schulungsteilnehmenden der vergangenen vier Jahre lässt sich nur schwer eine konkrete Aussage machen, da diese Daten und Zahlen bislang nicht in einer Form erfasst wurden, in der sie sich nun adäquat im Gleichstellungsplan verarbeiten ließen. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 14
Gesamt Frauen Männer Anteil Frauen in Prozent Inhouse * 358 271 87 75,70 aller Beschäftigten an Inhouse-Fortbildungs- veranstaltungen BAköV VZ 46 35 11 76,09 aller Beschäftigten in VZ an BAköV Fortbildungsveranstaltungen BAköV TZ 17 15 2 88,24 aller Beschäftigten in TZ an BAköV Fortbildungsveranstaltungen andere 3 3 0 100,00 aller Beschäftigten in VZ an Fortbildungsver- Anbietende VZ anstaltungen anderer Anbietenden andere 3 3 0 100,00 aller Beschäftigten in TZ an Fortbildungsver- Anbietende TZ anstaltungen anderer Anbietenden *Aufteilung nach Mitarbeitenden in Vollzeit und Teilzeit nicht möglich Die Übersicht zeigt, dass im Jahr 2018 in Summe 358 Beschäftigte der BZgA an einer Inhouse-Fortbil- dungsmaßnahme teilgenommen haben. Dreiviertel der Teilnehmenden waren weibliche Beschäftigte. Eine Auswertung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten ist leider nicht vollumfänglich möglich. An Veranstaltungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) haben in 2018 insgesamt 63 Beschäftigte teilgenommen. Unter den Vollzeitbeschäftigten betrug der Anteil der Frauen 76,09 % und unter den Teilzeitbeschäftigten waren es 88,24 %. Außerdem wurden sechs Personen zu Maßnahmen anderer Anbietenden abgeordnet. Das Geschlechterverhältnis der Inhouse-Veranstaltungen war im letzten Jahr sehr ausgeglichen; Frauen und Männer haben nahezu zu den gleichen Anteilen an den Veranstaltungen teilgenommen, wie sie innerhalb der Behörde vertreten sind. Allen anderen Veran- staltungsmöglichkeiten (BAköV, andere Anbietende) wohnten hauptsächlich weibliche Beschäftigte bei. 2 Evaluation des zurückliegenden Berichtszeitraums An dieser Stelle zunächst der Hinweis, dass das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) im Jahre 2015 novelliert wurde. Der zurückliegende Gleichstellungsplan baute somit auf der alten Fassung des BGleiG auf. Maßnahmen des alten Gleichstellungsplans sind demnach stark auf die weiblichen Beschäftigten im Hause ausgelegt und im folgenden Abschnitt in ebendieser Form wieder aufgegriffen worden. Für den Berichtszeitraum der Jahre 2015 bis 2018 wurden die Ziele mit verschiedener Blickrichtung festgeschrieben, auf die im Folgenden genauer eingegangen werden soll: - Personalentwicklung - Fortbildung - Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben - Öffentlichkeitsarbeit/Sonstiges Gleichstellungsplan 2019 – 2022 15
Um den aktuellen Stand, beziehungsweise den Fortschritt der Maßnahmen des vergangenen Gleich- stellungsplans zu verdeutlichen, werden im folgenden Abschnitt einige Symbole verwendet. Diese sind vor den Maßnahmen eingefügt und sollen dem schnellen Überblick dienen: ✓ steht für eine erfolgreich abgeschlossene Maßnahme steht für eine Maßnahme, die sich noch in der Umsetzung befindet steht für eine Maßnahme, die nicht eingeführt wurde und deren Umsetzung nicht in Aussicht ist 2.1 Personalentwicklung Im Gleichstellungsplan der Jahre 2015 bis 2018 wurden unter dem Gesichtspunkt der Personalentwick- lung die folgenden Ziele vereinbart: » Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privat- leben als zentrales Querschnittsthema bei der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts » Präsentation der BZgA als attraktive und familienbewusste Arbeitgeberin Unter diesen Aspekten wurden die folgenden Einzelmaßnahmen festgehalten: ✓ Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts Die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes ist ein fortlaufender Prozess, der auch in den nächsten Jahren weiterhin Bestand hat. Die Umsetzung bedeutet, eine familienbewusstere Perso- nalpolitik zu etablieren, um entsprechende Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit festzulegen und fortan die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen. Audit berufundfamilie® Ein hoher Aufwand für die Erstzertifizierung und die notwendigen Wiederholungsaudits in den Folgejahren waren unter anderem durch die organisatorischen Änderungen, die vorherrschende Befristungssituation und die daraus resultierende Fluktuation nicht zu bewältigen. Die Auditierung der BZgA ist aktuell nicht absehbar. ✓ Thematische Ergänzung der Module „Führungsbildung“ und „Führungskräftefeedback“ um den Baustein der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ Mit der Ausarbeitung der Führungsgrundsätze in 2018 wurde ein wichtiger Baustein zur Führungs- bildung in die Personalentwicklung integriert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben und die individuellen Umstände der Mitarbeitenden sind elementarer Bestandteil der Führungs- grundsätze, welche wiederrum den Seminaren und Workshops für Führungskräfte, wie zum Bei- spiel „Gesundes Führen“ und „Jahresgespräch für Führungskräfte“, zugrunde gelegt wurden. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 16
Frauenanteil in Führungspositionen ✓ Stärkere Berücksichtigung von Frauen bei der allgemeinen Stellenbesetzung Der Anteil der Frauen in der BZgA im Allgemeinen und in Bezug auf Status- oder Laufbahngruppen zeigt, dass Frauen in keinem Bereich unterrepräsentiert sind. ✓ Stärkere Berücksichtigung von Mitarbeiterinnen bei Leitungen von Projekten oder Organisati- onseinheiten Ähnlich wie beim vorhergehenden Punkt gilt auch hier, dass der Großteil der Beschäftigten weib- lich ist. Im Berichtszeitraum wurde die Leitung von einigen Organisationseinheiten in die Hände von weiblichen Beschäftigten übergeben. Die Führungspositionen liegen somit zu zwei Dritteln in der Verantwortung von Frauen. Wie bereits unter Punkt 1.2.2 dargestellt, wurden in den vergan- genen vier Jahren 76,92 % der Stellen mit Führungsfunktion (SGL, RL, AL) auf weibliche Beschäf- tigte übertragen. ✓ Leistungsbewertung unter Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen und Teilzeitfaktoren Schulungen der Führungskräfte zur Leistungsbewertung der Mitarbeitenden sollen den Aspekt der familiären Verpflichtungen und Teilzeitfaktoren mit berücksichtigenund die Führungskräfte sensi- bilisieren, dass Mitarbeitende keine bewussten oder unbewussten Nachteile erlangen, wenn sie familiären Verpflichtungen nachgehen oder in Teilzeit arbeiten. Diese Sensibilisierung ist ein fort- laufender Prozess und wird unter anderem in den Schulungen zum „Tarifvertrag über das Leis- tungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (TV Leist)“ berücksichtigt. ✓ Chancengleichheit und Frauenförderung als Pflichtthemen in Führungsseminaren Um die Einbindung der Themen von Anfang an sicherzustellen, war die Gleichstellungsbeauftragte an der Erstellung der Führungsgrundsätze beteiligt. Die Führungsgrundsätze sind fortan die Grund- lage vieler Seminare. Auch das Einbinden der beiden vorgenannten Punkte, das Einbinden von Mit- arbeiterinnen in Projekten und die Leistungsbewertung unter Berücksichtigung verschiedener Fak- toren tragen positiv zur Chancengleichheit und Frauenförderung bei. Personalbeschaffung/Stellenbesetzung o Erstellung von Statistiken aller Bewerbungen und Einstellungen Die aktuell geführten Statistiken müssen in Hinblick auf eine valide Grundlage für Analysen verän- dert werden. Um Auswertungen und Evaluierungen im Sinne des Gleichstellungsplans zu erstellen, bedarf es einer Umstellung der Statistiken und der Erfassung von weiteren Daten und Merkmalen. Wobei dies nicht nur für die Statistiken der Bewerbungen und Einstellungen gilt; auch andere Sta- tistiken müssen auf ihre Aussagekraft hin geprüft werden. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 17
Darstellung der möglichen Instrumente zur flexibleren Arbeitsplatzgestaltung auf der BZgA- Website Viele der möglichen Instrumente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Privatleben und der wei- teren Leistungen von Arbeitgebenden für Beschäftigte sind im Laufe der Zeit zur Selbstverständ- lichkeit geworden. Dennoch möchte die BZgA auf der Website eine Rubrik „Wir als Arbeitgeberin bieten Ihnen…“ zur Darstellung der Instrumente der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatle- ben und der Möglichkeit zum Erwerb des Jobtickets und ähnlichen Optionen installieren. Damit sollen sowohl Frauen als auch Männer motiviert werden, die BZgA als Arbeitgeberin zu wählen und die gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Aufgrund der Personalsituation und der Auslastung in den einzelnen Bereichen ist das jedoch bislang noch nicht geschehen. Ausbildung ✓ Allianz für Ausbildung 2015 - 2018 Unter dem Motto „Jeder junge Mensch in Nordrhein-Westfalen, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet“ hat sich der Ausbildungskonsens NRW (Gremium aus Landesregierung, Wirtschaft, Ge- werkschaften, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Verbänden) das Ziel einer qualifizierten Ausbildung für alle ausbildungsfähigen und -willigen Jugendlichen gesetzt. Innerhalb der BZgA werden jährlich Auszubildende für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten im Bereich der Bundesbehörden eingestellt. In den Jahren zwischen 2015 und 2018 konnten insgesamt elf junge Menschen zur beruflichen Qualifizierung gewonnen und ausgebildet werden. Im Schnitt sind es pro Ausbildungsjahr zwischen zwei und drei Auszubildenden, die für die berufliche Qualifizierung gewon- nen werden können. ✓ Möglichkeit der Teilzeitausbildung Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben hat eine der sieben zum Stichtag be- schäftigten Auszubildenden in den letzten vier Jahren das Angebot wahrgenommen und absolviert die Ausbildung aktuell in Teilzeit, um als junge Mutter Familienpflichten mit beruflicher Bildung kom- binieren zu können. ✓ Initiative zu Ausbildungsförderungsmodellen für Personen mit besonderen Bedarfen Das Ziel der Chancengleichheit soll in der BZgA nicht nur für Frauen und Männer gelten, sondern auch für Personen mit Einschränkungen. Im Berichtszeitrum konnten wir zwei Kolleginnen und Kolle- gen mit besonderen Bedarfen als Auszubildende gewinnen, die die Ausbildung bereits erfolgreich ab- solviert haben. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 18
2.2 Fortbildung Für gewöhnlich wird die Fortbildung als Bestandteil der zuvor bereits erwähnten Personalentwicklung wahrgenommen. Im Gleichstellungsplan der Jahre 2015 bis 2018 wurde der Bereich der Fortbildung jedoch separat aufgeführt. Unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung sind die folgenden Ziele verein- bart: » Erhöhung des Anteils von familienbedingt beurlaubten Beschäftigten an Fortbildungen » Stärkung der Führungskräfte bei der konkreten Umsetzung des Themas „Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben“ durch verbindliche Fortbildungsmaßnahmen » Erhöhung des Anteils der Teilzeitbeschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen » Berücksichtigung der genderspezifischer Aspekte bei Fortbildungsmaßnahmen Unter diesen Aspekten wurden die folgenden Einzelmaßnahmen festgehalten: ✓ Jährlich eine Fortbildung zu frauenspezifischen Themen bzw. Bedarfen Im Jahr 2015 wurde das Seminar „Mehr Selbstbehauptung und Stärke“ für die weiblichen Beschäftig- ten abgehalten und in 2016 konnte ein Seminar für Frauen zum Thema „Konfliktfrei telefonieren, speziell für Frauen“ angeboten werden. Außerdem haben weitere spezielle Frauenveranstaltungen stattgefunden, unter anderem zum Thema Rente (November 2018), welche gut angenommen wur- den. o Steigerung der Inhouse-Schulungen und der halbtägigen Fortbildungen Die Anzahl der Inhouse-Veranstaltungen lag im Jahr 2014 bei 16 verschiedenen Schulungsmaßnah- men, die den Mitarbeitenden angeboten werden konnten. In 2015 konnte die Anzahl bereits auf 19 abgehaltene Veranstaltungen gesteigert werden, zu denen in Summe 257 Teilnahmen verzeichnet werden konnten. Für das Jahr 2016 konnte die Anzahl der Inhouse Schulungen zwar auf 21 gesteigert werden, jedoch ist die Anzahl der Teilnehmenden in Summe auf 198 zurückgegangen. Die Bilanz in 2017 fällt weitaus positiver aus: 25 Inhouse-Schulungen mit 303 Teilnehmenden. Im Jahre 2018 konnte eine weitere Steigerung erreicht werden. An insgesamt 28 internen Veranstaltungen zu diver- sen Themenbereichen haben insgesamt 358 Beschäftigte teilgenommen. ✓ Ansprache der Personen in Elternzeit/Sonderurlaub zu allgemeinen und aufgabenbezogenen Fortbildungen Die Mitarbeitenden der BZgA wurden mit einer Mitteilung im Portal darüber informiert, dass es ihnen selbstverständlich auch während der Familienpausen (wie zum Beispiel Elternzeiten, Pflegezei- ten, o.ä.) möglich ist, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Es wurde bewusst entschieden, während der Familienpausen nicht durch Anschreiben in den privaten Bereich der Mitarbeitenden Gleichstellungsplan 2019 – 2022 19
vorzudringen, um zu vermeiden, dass sich Mitarbeitende unbeabsichtigt zur Teilnahme verpflichtet fühlen. Die Mitarbeitenden konnten somit nach Bedarf und Interesse aktiv auf den Fortbildungsbe- reich zugehen entsprechende und sich für Veranstaltungen eintragen lassen. ✓ Seminarangebot für Beschäftigte in Elternzeit Zu diesem Thema wurden die Beschäftigten ebenfalls mittels Portalbeitrag an das Angebot erinnert und sollen künftig auch regelmäßig darauf aufmerksam gemacht werden, beispielsweise anlassbezo- gen bei Beantragung von Elternzeit oder Sonderurlaub. ✓ Gezielte Qualifikationsmaßnahmen von Mitarbeiterinnen als Vorbereitung für neue Tätigkeiten Hierbei handelt es sich um eine fortlaufende Maßnahme, um Mitarbeiterinnen dabei zu unterstüt- zen, sich für eine neue Tätigkeit zu qualifizieren und die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Dies beinhaltet zum einen die Möglichkeit, den vielfältigen und umfassenden Maßnah- menkatalog der BAköV in Anspruch zu nehmen. Zum anderen gibt es die zusätzliche Möglichkeit, Maßnahmen anderer Anbietenden zu besuchen, falls das Angebot der BAköV den Qualifizierungsbe- darf nicht abdecken kann. Mitarbeiterinnen werden grundsätzlich von der Dienststelle darin unter- stützt, sich für eine neue Tätigkeit zu qualifizieren und die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. 2.3 Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben Im Gleichstellungsplan der Jahre 2015 bis 2018 wurden unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben die folgenden Ziele festgelegt: » Alternierende Telearbeit im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten fortführen und Beschäf- tigte mit sozialen Gründen bevorzugt berücksichtigen » Einrichten des mobilen Arbeitens um kurzfristigen Betreuungsbedarf abdecken zu können » Erhöhen des Anteils „Führen in Teilzeit“ - auch in Kombination mit Telearbeit » Information der Beschäftigten zum Thema „Pflege“ Unter diesen Aspekten wurden die folgenden Einzelmaßnahmen festgehalten: o Bei Bedarf wird die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Mitarbeitendengespräch the- matisiert In der Zwischenzeit hat sich der Begriff des Jahresgesprächs etabliert. Das Jahresgespräch soll den entsprechenden Rahmen bieten, den Führungskräfte und Mitarbeitende nutzen können, um sich über die Thematik auszutauschen. Der Leitfaden wurde Ende des Jahres 2018 beschlossen. Diese Gleichstellungsplan 2019 – 2022 20
Personalentwicklungsmaßnahme befindet sich in der Einführungsphase und ist ab 2019 als kontinu- ierliche Maßnahme anzusehen. o DV Einführung mobiler Arbeitszeit Die Dienstvereinbarung ist aktuell im Abstimmungsprozess. Diese Maßnahme wird in 2018 nicht ab- geschlossen sein, sondern ist als fortzuführendes Ziel aufzunehmen. Beteiligung am Rahmenvertrag Familienservice 2 der nachgeordneten Bundesbehörden Für die Größenordnung der Behörde und der damit einhergehenden geringen Bedarfe steht der Aufwand nicht in angemessener Relation zum Nutzen. Die Bestrebungen, sich an diesem Rahmen- vertrag zu beteiligen, wurden aus diesem Grunde wieder eingestellt. ✓ Erneute Bereitstellung eines Eltern-Kind-Zimmers Nach dem Umzug der Behörde in die neuen Räumlichkeiten im Maarwegcenter im Jahre 2015 sollte wieder ein Eltern-Kind-Zimmer bereitgestellt werden. Die Räumlichkeit ist eingerichtet, kann über das Portal gebucht werden und wird gut nachgefragt und in Anspruch genommen ✓ Information über Ferienbetreuungsmöglichkeiten von Kindern der Beschäftigten Ferienbetreuungsangebote in der Umgebung wurden regelmäßig durch die Gleichstellungsbeauf- tragte und ihre Vertreterin zusammengetragen und im Portal veröffentlicht. Hierin sind ver- schiedenste Angebote für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen enthalten. ✓ Beurlaubte vor ihrer Rückkehr frühzeitig über ihren geplanten Einsatz informieren und ggf. auf Stellenausschreibungen aufmerksam machen Die Vorgesetzten sind angehalten den notwendigen Austausch mit Mitarbeitenden über die Rück- kehr aus der Elternzeit oder anderen Abwesenheitszeiten zu ermöglichen und die Optionen der Aufgaben- und Arbeitsplatzgestaltung zu thematisieren. Die Verwaltung ist einzubeziehen und steht den Mitarbeitenden und Vorgesetzten informierend zur Seite. ✓ Aus familiären Gründen Beurlaubte über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung infor- mieren Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeitenden wird der Informationsfluss durch die Verwal- tung aufrechterhalten. Die Mitarbeitenden werden bei der Bewilligung der Beurlaubung dazu be- fragt und der Wunsch wertungsfrei berücksichtigt. 2.4 Öffentlichkeitsarbeit/Sonstiges Unter diesen Aspekten sind weitere Maßnahmen aufgeführt, die keinem erklärten Ziel zugeordnet sind, aber dennoch in der Behörde Beachtung finden sollen und umgesetzt werden: Gleichstellungsplan 2019 – 2022 21
✓ Sicherstellung einer geschlechterneutralen Sprache in sämtlichen Veröffentlichungen Zu diesem Thema gab es im November 2018 eine Hausanordnung, dass in allen politischen, norm- gebenden und verwaltenden Maßnahmen und somit im dienstlichen Sprachgebrauch die Gleich- stellung von Frauen und Männern zu beachten ist. Als Hilfestellung wurde eine Verlinkung zu ei- nem online Genderwörterbuch bereitgestellt. ✓ Mitgliedschaft im Netzwerk „Lokale Bündnisse für Familie“ in Köln und dem Arbeitskreis der Kölner Gleichstellungsbeauftragten Eine Kollegin aus dem Bereich der Fortbildungen der BZgA ist Mitglied des Netzwerks „Lokale Bündnisse für Familie“ in Köln. Innerhalb des Netzwerkes wurden regelmäßige Treffen abgehalten und mit verschiedenen Behördenvertretungen aktuelle Geschehnisse aus Themenbereichen wie Familie, Pflege oder auch der Personalentwicklung diskutiert. Die Stadt Köln, welche ebenfalls im Netzwerk vertreten ist, hat in regelmäßigen Abständen eine Einladung an alle Mitglieder ausge- sprochen. Da die Stadt Köln durch die amtierende Oberbürgermeisterin aktuell keinen Zuspruch mehr zu diesem Netzwerk erfährt, haben die letzten Treffen im Sommer des Jahres 2018 auf Ei- geninitiative verschiedener Mitglieder stattgefunden. Aus diesem Arbeitskreis ist unter anderem eine Broschüre zum Thema „Pflege“ entstanden. Die Gleichstellungsbeauftrage nimmt regelmäßig am Arbeitskreis der Kölner Gleichstellungsbeauf- tragten teil. Auch in diesem Rahmen werden aktuelle Themen diskutiert. ✓ Ausgezeichnete familienfreundliche Arbeitgeberin Auch wenn es sich hierbei nicht um eine Maßnahme aus dem vorangegangenen Gleichstellungs- plan handelt, sollte diese Auszeichnung nicht unerwähnt bleiben. Die BZgA wurde von dem Fami- lienmagazin „Eltern“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet. Damit ist die Behörde eines von 99 Unternehmen, in denen Familienfreundlichkeit einen besonderen Stellenwert hat. Das ist das Ergebnis der Befragung „Die besten Unternehmen für Familien“, in der Kategorien wie „Familienfreundliches Arbeitsumfeld“, „Kinderbetreuung“, „Flexible Arbeitszeit“, „Karriere mit Kind“ und „Stellenwert von Familienfreundlichkeit“ bewertet wurden. 2.5 Fazit Gleichstellungsplan 2015 - 2018 Abschließend ist festzuhalten, dass in den vergangenen vier Jahren bereits einiges bewirkt und umge- setzt werden konnte. Die Gleichstellung und vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privat- leben bleiben ein fortwährendes und begleitendes Thema in allen Funktionen, Bereichen und Aufga- bengebieten. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 22
Einige Maßnahmen konnten nicht abschließend oder gar nicht umgesetzt werden. Dies hat schwer- punktmäßig mit den Änderungen in der Organisation zu tun. Es gab direkt zu Anfang des Berichtszeit- raumes den Umzug der Behörde zu meistern. Der Standort in Merheim wurde nach Ehrenfeld verla- gert. Abteilung 5 und andere Geschäftsstellen sind neu hinzugekommen. Es wurden eine stellvertre- tende Leitung und neue Stabstellen eingerichtet. Der Personalbestand ist unter der neuen Leitung um 31,33% angewachsen. All das sind Themen, die großer Anstrengung bedurften und damit viele Res- sourcen gebunden haben. Der Gleichstellungsplan und seine Umsetzung werden jedoch weiterhin ent- scheidende Faktoren innerhalb der Personalentwicklung sein. 3 Ziele des 5. Gleichstellungsplans Die allgemeinen Ziele des BGleiG (§ 1) und des damit verbundenen Gleichstellungsplans sind: » die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, » bestehende Benachteiligungen, welche auf das Geschlecht zurückzuführen sind, zu beseitigen und künftig zu vermeiden und » die Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben für Frauen und Männer zu verbessern. Daraus abgeleitet wurden für die BZgA im Sinne der Gleichstellung und der Vereinbarkeit für den kom- menden Berichtszeitraum der Jahre 2019 bis 2022 die folgenden Ziele festgelegt: Gleichstellung Stärken des Gleichstellungsbewusstseins und Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer Der Aspekt der Gleichstellung soll weiterhin ein zentrales Querschnittsthema bei der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts sein. Doch nicht nur in Bezug auf die Personalentwicklung ist ein be- sonderes Augenmerk auf gleichstellungsrelevante Themen zu legen. Das Bewusstsein für Gleichstel- lung soll in der gesamten Behörde und über alle Führungsebenen hinweg gestärkt und gefördert wer- den. Das Ziel ist es, Mitarbeitende zur Reflexion ihres eigenen Verhaltens zu motivieren und ein Be- wusstsein dafür zu erhalten, welche Auswirkungen das eigene Handeln unter Genderaspekten nach sich ziehen kann. Vereinbarkeit Ausbau der familienfreundlichen Kultur in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Gleichstellungsplan 2019 – 2022 23
Das Bewusstsein für Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben soll über alle Führungsebenen hinweg gestärkt und gefördert werden. Denn nur wenn Familienfreundlichkeit und -orientierung bei allen Führungskräften und Mitarbeitenden verankert sind und gelebt werden, können sie Wirkung entfalten. Es soll eine Kultur aufgebaut und gepflegt werden, die Rücksicht auf Beschäftigte mit Fami- lienpflichten nimmt und die niemanden aufgrund von Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubungen be- nachteiligt. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben für Frauen und Männer gleich- ermaßen Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben gewinnt einen immer höheren Stellenwert. Für die Zufriedenheit, die Gesundheit, aber auch die Leistungsbereitschaft aller Mitarbeitenden ist es ele- mentar wichtig, die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, um Familienpflichten und die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben vereinbaren zu können. Nach aktuellen Erkenntnissen werden Maßnahmen und Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben hauptsächlich von weiblichen Beschäftigten zur Wahrnehmung von Familien- pflichten genutzt. Das Ziel ist unter anderem, auch männlichen Beschäftigten die Instrumente zur Vereinbarkeit näher zu bringen, um nach Möglichkeit eine Erhöhung des Anteils der männlichen Be- schäftigten zu erlangen, die ebenfalls Familienpflichten wahrnehmen möchten. Außerdem soll das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben“ im Zuge der Personalentwicklung als zent- rales Querschnittsthema bei allen Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen bestehen bleiben. Den vorgenannten Zielen mit allen unter Kapitel 4 folgenden Maßnahmen nebenstehend ist die Auf- gabe und das Ziel, eine Datengrundlage zu erstellen, welche valide Aussagen in Bezug auf den Stand der Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben zulässt. In diesem Zuge sollen die ersten beiden Jahre des neuen Gleichstellungsplans genutzt werden, um die entsprechenden Da- ten zu erheben und die dafür notwendigen Statistiken erstellen zu können. Demnach ist es zum jetzi- gen Zeitpunkt nicht möglich, die aufgeführten Ziele mit konkreten Zahlen zu hinterlegen und diese dadurch messbar zu machen. Vor dem Hintergrund der Gleichstellung ist zu erwähnen, dass der Frau- enanteil der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Vergleich zum vergangenen Zeitraum in nahezu allen Bereichen gestiegen ist und eine Benachteiligung von Frauen nicht erkennbar ist. Auf Frauenförderung ausgerichtete Maßnahmen mit entsprechendem Ziel, die Frauenquote in bestimm- ten Bereichen zu steigern, sind aktuell nicht als notwendig zu erachten. Gleichstellungsplan 2019 – 2022 24
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