Gründungszuschuss der Arbeitsagentur - TIPPS FÜR FREIE

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GEWERKSCHAFT

                                                                                                  DER JOURNALISTINNEN

                                                                                                  UND JOURNALISTEN

                                                                                    DEUTSCHER

TIPPS FÜR FREIE                                                                  JOURNALISTEN-

                                                                                  VERBAND E.V.
                                                                                                  BENNAUERSTRASSE 60
                                                         23. Dezember 2011                        53115 BONN

                                                                                                  TEL. 02 28 - 2 01 72-18

                                                                                                  TELEFAX 02 28 - 24 15 98
Gründungszuschuss                                                                                 E-MAIL: DJV@DJV.DE

der Arbeitsagentur                                                                                INTERNET: WWW.DJV.DE

Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder einen         In Zukunft „dezentrale“ Entscheidungen
Anspruch darauf hat, kann Leistungen der
Agentur für Arbeit zur Förderung der Auf-         Die Entscheidung über die Vergabe eines
nahme einer selbstständigen Tätigkeit nach §      Gründungszuschusses soll in Zukunft auf
57 SBG III beziehen. Gleiches gilt für Perso-     lokaler Ebene entschieden werden. Zwar gibt
nen, die sich in einer Arbeitsbeschaffungs-       es von der Bundesagentur Geschäftsanwei-
maßnahme befunden haben, und für behinder-        sungen und von den Regionaldirektionen
te oder von Behinderung bedrohte Menschen,        weitere Hilfestellungen. Am Ende werden
die in die Selbstständigkeit starten wollen (§§   aber die lokalen Arbeitsagenturen eigene
33 Absatz 3 Nr. 5 SGB IX, 57 SGB III).            Verfahrensweisen aufstellen. Insofern sind
                                                  Aussagen über die Voraussetzungen für die
Voraussetzung ist immer der (potenzielle)         Bewilligung eines Gründungszuschusses
Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Falle der      schwierig. Gleichwohl sind aus den bereits
Arbeitslosigkeit. Wer nur einen Anspruch auf      vorliegenden Durchführungsanweisungen und
Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) hat, erhält      weiteren Quellen Rückschlüsse möglich.
nur das so genannte Einstiegsgeld. Eine Aus-
nahme gilt für Behinderte und von Behinde-        Am wichtigsten: Den Ansprechpartner in
rung bedrohte Menschen: Sie erhalten den          der Arbeitsagentur überzeugen
Gründungszuschuss auch ohne Anspruch auf
Arbeitslosengeld I – sowie weitere Leistun-       Bereits vor dem ersten Kontakt mit der Ar-
gen.                                              beitsagentur sollte klar sein, dass die Ent-
                                                  scheidung anders als früher vor allem in der
Die neuen Regelungen zum Gründungszu-             Hand des konkreten Beraters liegt. Daher
schuss werden voraussichtlich noch im De-         sollten Gründer bereits beim ersten Termin
zember 2011 in Kraft treten (abhängig von         professionell auftreten und auch aussagekräf-
der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt,        tige Unterlagen anbieten können. Dennoch
die immer noch nicht erfolgt ist).                kann es sein, dass die Berater, um ihre Ent-
                                                  scheidungsmacht zu „versachlichen“, gerade
Der Gründungszuschuss ist allerdings nur          deswegen dazu neigen werden, die Teilnahme
noch eine Ermessensleistung („Kann-               an Maßnahmen, Tests und Expertengesprä-
Anspruch“). Da die Bundesregierung die            chen zu verlangen.
Mittel hierfür stark gekürzt hat, geht die Ar-
beitsagentur davon aus, dass die Zahl der         Erst mal nach einer Anstellung schauen
Neubezieher im Jahr 2012 um 70 Prozent
gegenüber dem Jahr 2011 sinkt. Das bedeu-         Die Arbeitsagenturen können erst einmal
tet: Die Chancen, einen Gründungszuschuss         Nachweise dafür verlangen, dass sich der
zu erhalten, sind stark gesunken.                 Antragsteller um ein Anstellungsverhältnis
                                                  bemüht hat. Im Amtsdeutsch heißt das „Ver-
                                                  mittlungsvorrang“. Erst wenn keine Stellen in
                                                  Sicht sind (dokumentiert durch schriftliche
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Absagen), soll überhaupt erst mal eine Exis-     der These aus, dass sich erfolgreiche Unter-
tenzgründung akzeptabel sein.                    nehmer/innen von der Persönlichkeit her
                                                 deutlich von anderen Berufsgruppen unter-
Geld überhaupt erforderlich? Eigenleis-          scheiden, etwa Beamten (etwa in Hinsicht auf
tungsfähigkeit als Kriterium                     die Risikobereitschaft). Im Test werden ver-
                                                 schiedene Kriterien abgefragt. Das Ergebnis
Da die Mittel knapp sind, soll bei der Ent-      soll dann als Entscheidungshilfe dienen, nicht
scheidung auch eine Rolle spielen, ob der        aber alleinige Entscheidungsgrundlage blei-
Gründer das Geld überhaupt braucht. Im           ben. Denn der Test wurde weder speziell für
Amtsdeutsch heißt das, es wird die Eigenleis-    den Gründungszuschuss erarbeitet noch kann
tungsfähigkeit geprüft.                          er in allen Fällen entscheidend sein, wie Pro-
                                                 fessor Müller am 15. Dezember 2011 auf den
Beispielsweise, wer ein Unternehmen geerbt       „Gründertagen Hessen“ sagte. Denn es könn-
hat und deswegen aus dem Arbeitsverhältnis       te ja sein, so Müller, dass ein genialer Motor-
geschieden ist, wird wohl kaum noch an einen     radkonstrukteur, dem die Kunden die Motor-
Gründungszuschuss kommen. Gleiches könn-         räder aus den Händen reißen würden, den-
te für diejenigen gelten, die mit einer halb-    noch von der Persönlichkeit geradezu ein
wegs ordentlichen Abfindung aus dem Ar-          Menschenfeind sei. So einem Gründer könne
beitsverhältnis geschieden sind. Ob auch die-    man, wenn er also eine tolle Marktnische
jenigen aus dem Spiel sind, die eine/n gut       habe, nicht den Gründungszuschuss verwei-
verdienende/n Ehe- oder Lebenspartner/in         gern.
haben oder über ausreichend liquide Eigen-
mittel verfügen, steht noch nicht fest. Die      Ab zum Psychologischen Dienst
Einbeziehung solcher Personen und Vermö-
genswerte könnte unter Umständen gegen den       In den Arbeitsagenturen gibt es auch den
Datenschutz verstoßen und außerdem das           Psychologischen Dienst. Wenn der Arbeits-
Äquivalenzprinzip beim Arbeitslosengeld          agenturberater eine Persönlichkeitsbeurtei-
verletzen - wer einzahlt, hat auch einen Leis-   lung vornehmen möchte, kann er den An-
tungsanspruch.                                   tragsteller auch zu dieser Einrichtung schi-
                                                 cken, sowohl alternativ als auch zusätzlich zu
Vorbereitungskurse als Entscheidungshilfe        Vorbereitungskursen und F-DUP-Test. Dieser
                                                 Dienst wird die Antragsteller im Regelfall
Die Arbeitsagentur kann vor der Entschei-        nicht auf die Couch legen, sondern vom Prin-
dung die Teilnahme an einem Vorbereitungs-       zip her ebenfalls eine Beurteilung über die
kurs oder einer Art „Assessment-Center für       persönliche Eignung abgeben.
Selbstständige“ verlangen. Während dieser
Zeit wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt.   Wichtig:150 Tage Rest-Anspruch
Rechtsgrundlage ist § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr.
4 SGB III.                                       Wenn die Klippen „Vermittlungsvorrang“,
                                                 „Eigenleistungsfähigkeit“ und „Persönlich-
Psychotest:     Unternehmerpersönlichkeit        keit“ geschafft sind, geht es erst richtig los.
vorhanden?                                       Wichtig: Bei Aufnahme der selbstständigen
                                                 Tätigkeit muss ein Arbeitslosengeldanspruch
Darüber hinaus kann die Arbeitsagentur die       in Höhe von noch mindestens 150 Tagen
persönliche Eignung auch durch Persönlich-       vorliegen (Ausnahme: Behinderte und von
keitstests überprüfen. Dabei wird derzeit der    Behinderung Bedrohte).
so genannte F-DUP-Test genannt, der über
das Internet abläuft. F-DUP wurde von Prof.
Dr. Günter Müller (Universität Kob-
lenz/Landau) entwickelt. Der Test geht von
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Chancen realistisch einschätzen                     folgte innerhalb der letzten 18 Monate vor
                                                    Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate
Bei aller Euphorie über die „Neue Selbststän-       lang und liegt unter 15 Stunden pro Woche (§
digkeit“ und die entsprechenden Fördermög-          141 Absatz 3 SGB III). Der Mindestfreibetrag
lichkeiten sollte nicht vergessen werden: Vie-      liegt allerdings entsprechend der allgemeinen
le freie Journalisten verdienen unterdurch-         Hinzuverdienstregelungen bei 165 Euro mo-
schnittlich – und der Durchschnitt liegt be-        natlich, wobei bei Selbstständigen mit einer
reits bei nur 2.150 Euro Gewinn monatlich.          Betriebsausgabenpauschale von 30 Prozent
Weiterhin drängen zahlreiche arbeitslose            gearbeitet werden kann, wenn sie nicht höhe-
Journalisten auf diesen Markt, in den auch          re Kosten nachweisen können/wollen.
viele stellungslose Akademiker streben. Wer
Wert auf soziale Sicherheit, angemessene            Freilich kann derjenige, der seine selbststän-
Bezahlung und langfristige Planung legt, wird       dige journalistische Tätigkeit anrechnungsfrei
diese in der Regel woanders suchen müssen.          fortführt, nicht wegen der gleichen Tätigkeit
Ausnahmen gibt es freilich immer, und man-          anschließend einen Gründungszuschuss bean-
che Freien verdienen auch überdurchschnitt-         tragen, da dies nur für neue Existenzgründun-
lich - der Normalfall ist es bei weitem nicht.      gen gewährt wird!

Arbeitslosengeld wird verbraucht                    Sperrzeiten vermeiden

Der Gründungszuschuss wird auf den Ar-              Die Agentur für Arbeit kann gegenüber Ar-
beitslosengeldanspruch voll angerechnet, das        beitlosen eine Sperrzeit für Leistungen ver-
heißt: Jeder Tag Bezug Gründungszuschuss            hängen, wenn sie ihre Arbeitslosigkeit selbst
verbraucht einen Tag Arbeitslosengeldan-            verschuldet oder bestimmte Pflichten (Ar-
spruch. Allerdings wird der Gründungszu-            beitssuche, Meldepflichten etc.) verletzt ha-
schuss immerhin weitergezahlt, wenn der             ben. Diese dauert bei Eigenkündigung oder
Arbeitslosengeldanspruch durch diese An-            selbst veranlasstem Aufhebungsvertrag im
rechnung verbraucht ist. Wegen der Anrech-          Regelfall drei Monate. Eine Sperrzeit kann
nung wird dringend empfohlen, gleich mit            dabei nicht nur zur Reduzierung des An-
dem Antrag auf Gründungszuschuss auch               spruchs auf Arbeitslosengeld I führen, son-
einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenver-       dern auch zur temporären Sperrung des Grün-
sicherung zu stellen. Ab 2012 ist diese mit         dungszuschusses.
monatlich 78,75 Euro / 67,20 Euro (West /
Ost) allerdings ziemlich teuer geworden. Zum        Kündigt ein Redakteur beispielsweise aus
Thema gibt es gesonderte DJV-Infos unter            eigener Unzufriedenheit mit der Arbeit oder
www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de.        vielleicht sogar, um sich selbstständig zu
                                                    machen, kann eine Sperrzeit von bis zu drei
Arbeitslosigkeit besser als gründen?                Monaten verhängt werden. In dieser Zeit kann
                                                    weder Arbeitslosengeld I noch Gründungszu-
In Sonderfällen kann die Arbeitslosigkeit           schuss bezogen werden. Gleichzeitig führt die
finanziell vorteilhafter als eine vielleicht aus-   Sperrzeit zu einer Kürzung des Arbeitslosen-
sichtslose Existenzgründung sein. Das kann          geldanspruchs.
für solche Arbeitslosen gelten, die schon vor
der Arbeitslosigkeit neben ihrer Arbeitneh-         Der Gründungszuschuss wird dann erst nach
mertätigkeit selbstständig tätig waren. Sie         Ende der Sperrzeit gezahlt, aber immerhin in
brauchen sich ihre Einkünfte auch während           voller Länge.
der Arbeitslosigkeit nicht anrechnen zu las-
sen, jedenfalls nicht bis zur Höhe des damali-
gen Durchschnittseinkommens. Vorausset-
zung dafür: Die selbstständige Tätigkeit er-
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Selbstständigkeit in Sperrzeit und vor För-      Fortgesetzter Mini-Zuschuss
derung?
                                                 Der geförderte Existenzgründer kann nach
Wichtig: Wer in der Sperrzeit seine Selbst-      Ablauf der neun Monate für weitere neun
ständigkeit aus eigenen Mitteln finanziert und   Monate in Höhe von allerdings nur 300 Euro
aufnimmt, kann nach einer Geschäftsanwei-        monatlich gefördert werden. Das heißt: Vom
sung der Arbeitsagentur vom 1. Dezember          7. bis 15. Monat erfolgt keine zusätzliche
2011 nach Ende der Sperrzeit noch den vollen     Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes,
Gründungszuschuss erhalten.                      es kommen also tatsächlich nur 300 Euro
                                                 beim Gründer an.
Allgemeine Voraussetzungen für die Ge-
währung des Gründungszuschusses                  Die Fortsetzung dieses Mini-Zuschusses er-
                                                 folgt aber nur, wenn der Gründer geeignete
Kurzbeschreibung                                 Unterlagen beibringt, aus denen der hinrei-
                                                 chende Erfolg der Gründung zu erschließen
                                                 ist. Die Gesetzesbegründung verlangt hier die
Mit dem Gründungszuschuss wird Existenz-
                                                 Darlegung einer „intensiven Geschäftstätig-
gründern, die durch Aufnahme einer selbst-
                                                 keit und hauptberufliche unternehmerische
ständigen Tätigkeit aus dem Leistungsvor-
                                                 Aktivitäten“. Bei begründeten Zweifeln kann
bezug der Agentur für Arbeit ausscheiden,
                                                 die Arbeitsagentur allerdings die erneute Stel-
während einer Anlaufzeit der Existenzgrün-
                                                 lungnahme einer fachkundigen Stelle verlan-
dung den Lebensunterhalt sichernde Leistung
                                                 gen.
gewährt. Entsprechendes gilt für Behinderte
und von Behinderung bedrohte Menschen.
                                                 Steuer und Sozialversicherung
Grundsätzliche Förderdauer
                                                 Steuern: Der Gründungszuschuss ist steuer-
Der Gründungszuschuss wird grundsätzlich         frei und auch vom Progressionsvorbehalt
für sechs Monate gewährt. Er kann nicht ge-      befreit, d. h. er führt auch nicht zu einer Er-
währt werden, wenn der Anspruch auf Ar-          höhung der persönlichen Steuerquote (§ 3
beitslosengeld für diesen Zeitraum ruht (§§      Nr.2 Einkommensteuergesetz).
142 bis 144 SGB III), z. B. bei Zahlung von
Kranken- oder Mutterschaftsgeld bzw. wenn        Sozialversicherung: Wer den Gründungszu-
der (ehemalige) Arbeitgeber für diesen Zeit-     schuss erhält, ist ab dem Tag des offiziellen
raum noch Arbeits- oder Urlaubsentgelt zahlt,    Leistungsbeginns nicht mehr über die Agen-
sowie eventuell bei Zahlung einer Abfindung      tur für Arbeit versichert und sollte daher
wegen vorzeitiger Arbeitsaufgabe.                rechtzeitig vor Leistungsbezug einen Antrag
                                                 auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
Grundsätzliche Förderhöhe                        stellen (Tel. 0 180 3 / 57 51 00 - 0,09 €/Min.
                                                 aus dem deutschen Festnetz und max. 0,42
                                                 €/Min. aus dem Mobilfunknetz, Angaben
Die Leistung wird in Höhe des Betrages ge-
                                                 ohne Gewähr), sofern eine freie journalisti-
währt, den der Arbeitslose als Arbeitslosen-
                                                 sche Tätigkeit ausgeübt wird.
geld I zuletzt bezogen hat oder als förde-
rungsfähiger Arbeitnehmer bei Arbeitslosig-
                                                 Wichtig bei der Künstlersozialkasse: Der
keit hätte beziehen können, zuzüglich von
                                                 Gründungszuschuss ist, weil steuerfrei, nicht
pauschal 300 Euro für die soziale Absiche-
                                                 als geschätztes und damit beitragspflichtiges
rung. Beispiel: Arbeitslosengeld 1.000 Euro,
                                                 Arbeitseinkommen anzugeben, sondern ledig-
Gründungszuschuss also 1.300 Euro (Auszah-
                                                 lich der erwartete Gewinn aus der freien Tä-
lungsbetrag).
                                                 tigkeit selbst. Wer noch keine Belege für eine
                                                 freie Tätigkeit nachweisen kann, weil bisher
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und auch in den folgenden Wochen noch             weder arbeitslos gemeldet ist oder sich im
keine Auftraggeber zu finden sind, muss mit       Fall der Arbeitslosigkeit melden müsste. Be-
der Ablehnung rechnen und sollte sich daher       hinderte und von Behinderung Bedrohte stel-
für eine Übergangszeit entweder freiwillig        len den Antrag bei ihrem Rehabilitationsträ-
gesetzlich oder privat gegen Krankheit versi-     ger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX. Das
chern (Beratung hierzu auch beim DJV-             können z. B. die Krankenkasse, Berufsgenos-
Versicherungsmakler Helge Kühl, Tel.              senschaft, BfA, Jugendhilfe oder Sozialämter
04346/ 2 96 02 - 00).                             sein. Zuständig für die Durchführung ist das
                                                  Integrationsamt. Für behinderte erwerbsfähi-
Antragsberechtigte                                ge Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II
                                                  beziehen, ist dagegen im Regelfall die Ar-
1. Personen, die einen Anspruch auf Arbeits-      beitsagentur zuständig, § 6a SGB IX.
   losengeld I haben,
2. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung           Antragsfristen
   ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaf-
   fungsmaßnahme gefördert worden ist,            Der Antrag ist grundsätzlich vor Aufnahme
wenn sie einen Anspruch in Höhe von min-          der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Daher
   destens noch 150 Tagen Arbeitslosengeld        sollte der Antrag inhaltlich so formuliert wer-
   haben.                                         den, dass deutlich wird, dass es sich um eine
                                                  neue Existenzgründung handelt. Wer also
3. Behinderte und von Behinderung bedrohte        gelegentlich schon freie Aufträge erhalten
   Menschen, die in die Selbstständigkeit         hat, sollte entsprechend genug Argumente
   starten (§§ 33 Absatz 3 Nr. 5 SGB IX, 57       dafür finden, dass sein Vorhaben wirklich als
   SGB III), ohne dass es dabei auf Vorversi-     neues Konzept gegenüber der alten Tätigkeit
   cherung in der Arbeitslosenversicherung        anzusehen ist: „Mein bisher schon gelegentli-
   ankommt.                                       ches freie Arbeiten wird im Rahmen der Exis-
                                                  tenzgründung entscheidend dadurch professi-
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn noch       onalisiert....“. Um das Problem von vornher-
nicht 24 Monate seit der letzten Förderung        ein auszuschalten, sollte im Antrag so wenig
einer Existenzgründung durch die Arbeits-         wie möglich über freie Aufträge in den Vor-
agentur vergangen sind. Von dieser Frist kann     monaten der Antragstellung zu lesen sein.
aber in besonderen, „in der Person des An-        Grundsätzlich wird es aber erst kritisch, wenn
tragstellers liegenden Gründen“ abgesehen         schon 15 Stunden und mehr pro Woche
werden.                                           selbstständig gearbeitet wird.

Altersdiskriminierung inklusive                   Unterlagen

Trotz Debatten um ein Antidiskriminierungs-       Antragsunterlagen werden in der Regel nach
gesetz sorgt der Gesetzgeber selbst für eine      einer persönlichen Erstberatung durch den
fragwürdige Altersdiskriminierung: Wer das        zuständigen Arbeitsvermittler bei der Agentur
65. Lebensjahr vollendet hat, erhält keinen       für Arbeit ausgegeben. Dem ausgefüllten
Gründungszuschuss. Ob das mit europäi-            Antrag ist eine Stellungnahme einer fachkun-
schem Recht vereinbar ist, werden vermutlich      digen Stelle über die Tragfähigkeit der Exis-
die (am Ende auch europäischen) Gerichte          tenzgründung beizufügen. Als fachkundige
eines Tages klären.                               Stellen kommen die Industrie- und Handels-
                                                  kammern, Unternehmensberatungen und für
Antragstellung                                    DJV-Mitglieder        auch     die      DJV-
                                                  Landesverbände        sowie     die     DJV-
Anträge sind bei derjenigen Agentur für Ar-       Bundesgeschäftsstelle in Frage. Allerdings
beit zu stellen, bei der der Antragsteller ent-   kann es sein, dass die Arbeitsagentur die Be-
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urteilung nur ganz bestimmten, von ihr aus-      nahmen (Einkommen). Einnahmen aus jour-
gewählten Stellen überlässt.                     nalistischen Arbeiten können auch dann ein-
                                                 gesetzt werden, wenn zum Zeitpunkt der An-
Erstberatung nur durch die Agentur für           tragstellung kein konkreter Auftrag vorliegt.
Arbeit                                           Es handelt sich dabei notwendigerweise um
                                                 eine Schätzung. Zu den Einnahmen gehört
Ratsuchende sollten sich zunächst bei ihrem      selbstverständlich in den ersten sechs Mona-
Arbeitsvermittler (neudeutsch: „Fallmana-        ten auch der Gründungszuschuss. Zu den
ger“) darüber informieren, ob sie leistungsbe-   Ausgaben gehört eine Auflistung der Kosten
rechtigt sind. Der DJV kann leider wegen der     zum Beispiel für Büro, Auto, Schreibwaren,
vielen Sonderfälle und permanenten Rechts-       Telefon, PC, Porto und Bewirtungskosten.
änderungen im Leistungsrecht eine Erstbera-      Der Finanzierungsplan sollte auf fünf Jahre
tung nicht anbieten. Behinderte und von Be-      hin ausgerichtet sein. Dabei sollte die erwar-
hinderung Bedrohte wenden sich an ihren          tete Umsatzentwicklung und Einkommenser-
Rehabilitationsträger (s. o.).                   wartung aufgezeigt werden. Dabei genügt es,
                                                 dass die Beispielsrechnung mit einer genauen
                                                 Aufschlüsselung der Kosten für einen einzi-
Stellungnahme zur Existenzgründung
                                                 gen Monat vorgelegt wird und dass im Übri-
durch DJV-Landesverbände
                                                 gen für die weiteren Monate bzw. Jahre pau-
                                                 schal angegeben wird, welcher Gesamtumsatz
Voraussetzungen für die Stellungnahme            bzw. welches Gesamteinkommen erwartet
des DJV                                          wird. Ein Kapitalbedarfsplan sollte zeigen, in
                                                 welchem Umfang Kapital benötigt wird und
Grundsätzlich wird von dem Antragsteller         aus welchen Quellen es stammen soll. Dabei
verlangt, dem Formular zur Stellungnahme         ist natürlich auch die Sacheinlage (z.B. der
ein schriftliches Konzept seines Vorhabens       eigene PC) als Kapitaleinlage denkbar.
beizufügen. Darin sollten grundsätzliche An-
gaben zum angestrebten Unternehmen enthal-       Muster   einer      Einnahme-/Überschuss-
ten sein. Dazu gehören: Kurzbeschreibung         rechnung
des Existenzgründungsvorhabens, Darstellung
des persönlichen und beruflichen Werde-          Betriebsausgaben in Euro           15.400
gangs, insbesondere zu Erfahrungen im Me-        gesamt
dienbereich, ein ausführlicher Finanzierungs-    Miete                               3.000
plan, der den Zeitraum der nächsten fünf Jah-    Telekommunikation                   2.800
re umfasst, eine Auflistung möglicher Kun-       Reisekosten                         3.000
den, ein Marketingkonzept, eine Wettbe-          Abschreibungen                      1.500
werbsanalyse und Angaben des Antragstellers      Geringwertige Wirtschaftsgüter        800
zur Selbstständigkeit der Tätigkeit.             Fotobedarf, Filme, Fotoarbeiten       750
                                                 Versicherungen/Berufsverband          650
Persönlicher und beruflicher Werdegang
                                                 Betriebsbedarf                        600
                                                 Umsatzsteuer, an das Finanzamt
Hierzu gehören der Lebenslauf, Zeugnisko-        abgeführt                            500
pien, Arbeitszeugnisse, Nachweise über be-       Rechts- und Beratungskosten          500
sondere Kenntnisse und Fertigkeiten.             Fachliteratur                        350
                                                 Reparaturen                          200
Finanzierungsplan                                Werbekosten                          250
                                                 Porto, Zustelldienste                200
Hierzu zählt eine Auflistung aller Einnahmen     Bürobedarf                           150
und Ausgaben des geplanten Unternehmens          EDV-Zubehör                          100
einschließlich der beabsichtigten Privatent-
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Geldverkehr Nebenkosten                 50         Angaben zur Selbstständigkeit der
                                                   Tätigkeit
Betriebseinnahmen in Euro ge-           32.100
samt                                               Der Antragsteller muss darlegen, wie er ein
Honorare                                30.000     tatsächlich selbstständiges Unternehmen auf-
zzgl. Umsatzsteuer                       2.100     bauen will und die Gefahr der Scheinselbst-
                                                   ständigkeit vermeidet. Selbstständigkeit liegt
Betriebseinnahmen                       32.100     nicht vor, wenn der Antragsteller von einem
./. Betriebsausgaben                    15.400     Auftraggeber persönlich abhängig und in
Gewinn                                  16.700     dessen Betrieb eingegliedert ist. Eine Selbst-
                                                   ständigkeit im Sinne des Gründungszuschus-
                                                   ses liegt nicht vor, wenn der Journalist in den
Kundenkreise
                                                   sechs Monaten ausschließlich oder im We-
                                                   sentlichen mit Sozialversicherungsbezügen
Hier sind mögliche Abnehmer der journalisti-       für einen Auftraggeber arbeitet (wie es bei-
schen Leistungen zu nennen. Dabei ist es           spielsweise im Rundfunk mitunter der Fall
auch zulässig, eine grobe Umschreibung von         ist).
Auftraggebern zu geben, wenn die Angaben
einigermaßen schlüssig erscheinen. Es sollten      Die Bewertung des Konzepts
aber grundsätzlich mehrere Kunden genannt
werden, es sei denn, dass der Antragsteller ein
                                                   Entscheidend ist, dass der zuständige Bear-
überzeugendes Konzept hat, nach dem er
                                                   beiter durch das Konzept die Überzeugung
auch nur mit einem einzigen Auftraggeber
                                                   gewinnt, dass das geplante Vorhaben tragfä-
erfolgreich zusammenarbeiten kann.
                                                   hig ist, das heißt nach dem Ablauf der Förde-
                                                   rung durch die Agentur für Arbeit fortbeste-
Wettbewerbssituation
                                                   hen kann. Diese Überzeugung wird letztlich
                                                   nur durch eine Gesamtbetrachtung des Vor-
Die Beschreibung der Wettbewerbssituation          habens gewonnen. So ist es zum Beispiel kein
sollte ein realistisches Bild des Antragstellers   negatives Zeichen, wenn ein Existenzgründer
von seiner eigenen wirtschaftlichen Lage auf       in den ersten Monaten von deutlichen An-
dem Geschäftsfeld freier Journalismus geben.       laufverlusten ausgeht, sofern er nur darstellen
Der Antragsteller sollte zeigen, dass er sich      kann, wie er kurz- und langfristig diese An-
bewusst ist, dass er sich in einen Wettbewerb      laufkosten minimieren und eventuelle Schul-
mit anderen freien Journalisten begibt und         den abtragen kann. Weiterhin wird berück-
darstellen, wie er sich dort eine eigene Positi-   sichtigt, dass namhafte Wirtschaftsinstitute
on schaffen kann.                                  von einer weiteren Expansion des Medien-
                                                   marktes ausgehen und deswegen auch unge-
                                                   wöhnliche Vorhaben eine Erfolgsaussicht
Marketingkonzept                                   haben können.

Hier sind Angaben dazu zu machen, auf wel-         Freiwillige Arbeitslosenversicherung nut-
che Weise sich der Antragsteller als freier        zen!
Journalist vermarkten will. Typisches Marke-
ting geschieht durch: Direktansprache von          Ab 1. Februar 2006 ist eine freiwillige Ar-
Redaktionen, eigene Website, Eintragung in         beitslosenversicherung auch für Selbstständi-
Online-Datenbanken und Adresstaschenbü-            ge möglich. Diese Möglichkeit sollte unbe-
cher (z.B. DJV-Taschenbuch Freie Journalis-        dingt genutzt werden; ein entsprechender
ten), Veröffentlichung von Informationsblät-       Antrag sollte zeitgleich mit dem Antrag auf
tern, Erstellung von Visitenkarten, Übernah-       Gründungszuschuss gestellt werden. Ausführ-
me von öffentlich wirksamen Funktionen.            lich informiert der DJV zum Thema Freiwil-
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lige Arbeitslosenversicherung im Tipps für       Webinare zur Existenzgründung
Freie „Freiwillige Arbeitslosenversicherung“,
erhältlich unter                                 Der DJV bietet Existenzgründern im freien
www.djv.de/schwerpunkte/freie/infos.shtml        Journalismus regelmäßig ein kostenloses
sowie           unter        www.freiwillige-    Webinar (Seminar, das per Internet durchge-
arbeitslosenversicherung.de                      führt wird) an. Dort wird rund zwei Stunden
                                                 lang über alle Voraussetzungen der Selbst-
Nützliche Internetseiten                         ständigkeit informiert. Das Angebot steht
                                                 auch Nichtmitgliedern offen und kann von
Informationen für Freie:                         jedem Ort mit DSL-Anschluss weltweit ver-
www.djv.de/schwerpunkte/freie/infos.shtml        folgt werden.
Internetseite Gründungszuschuss:
www.gruendungszuschuss.de                        http://www.journalistenwebinar.de
Tacheles e.V. (mit Durchführungsanweisun-
gen :
www.tacheles-sozialhilfe.de                      Seminare für Existenzgründer

                                                 Der DJV empfiehlt den Besuch von Semina-
Durchführungsanweisungen der Arbeits-            ren für freie Journalisten. Hierzu hat die Re-
agentur                                          daktion des journalist eine große Seminarda-
                                                 tenbank mit den aktuellen Terminen ins Netz
Mitte Dezember 2011 fanden sich die Ge-          gestellt. Darin kann unter der Kategorie
schäftsanweisungen der Arbeitsagentur online     „Freier Journalismus“ speziell nach Angebo-
unter            dieser             Adresse:     ten für freie Journalisten recherchiert werden.
http://tinyurl.com/aadurch
                                                 http://www.journalist.de/karriere/seminarkale
                                                 nder.html
Weitere Infos

Weitere Informationen für die freie Tätigkeit    Video zum Thema
finden sich im DJV-Ratgeber „Von Beruf:
Frei“ (rund 500 Seiten), der im Mai 2012 in 2.   Ein DJV-Video zum Thema Gründungszu-
Auflage erscheint. Bis dahin ist der Ratgeber    schuss mit Aufnahmen aus der Bundestags-
als PDF (mit Ergänzungen, insgesamt rund         debatte und weiterführenden Erklärungen
700 Seiten) für 12 Euro per Mail bei             findet              sich             unter
mur@djv.de zu bestellen oder schriftlich bei     http://www.youtube.com/user/djvfreie
der DJV-Verlags- und Service-GmbH, zu
Händen Frau Murmann, Bennauerstraße 60,
53115 Bonn, Tel. 0228/201720, Fax 0228 /         Redaktion: Michael Hirschler
241598).                                         (Tel.: 0228/20172-18), hir@djv.de
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