Halbzeitbilanz für das Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt
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Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkung ................................................................................................................... 3 II. Internationale und nationale Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik ....................... 4 III. Ergebnisse aus dem Monitoring ........................................................................................ 6 III.1 Entwicklung des Energieverbrauchs seit 1990 .......................................................... 6 III.2 Treibhausgas-Emissionen als CO2-Äquivalente (CO2-äq) im Basisjahr 2012 ............. und im Vergleich zum Jahr 2005 .............................................................................. 8 III.3 Energie- und CO2 – Indikatoren ............................................................................... 12 IV. Umsetzung der Maßnahmen aus dem KSP 2020 ........................................................... 15 V. Fazit und Ausblick ........................................................................................................... 68 2
I. Vorbemerkung Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 10.08.2010 das Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt (KSP 2020) beschlossen. Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 10.07.2012 soll zum KSP 2020 eine Halbzeitbilanz vorgelegt werden. Diese Halbzeitbilanz ist durch ein Monitoring zu untersetzen. Grundlage für das Monitoring zum KSP 2020 ist eine Bestandsaufnahme der klimarelevanten Emissionen und des Energieverbrauchs in Sachsen-Anhalt für das Bezugsjahr 2012. Im Rahmen einer Zwischenbilanz zur bisherigen Entwicklung der klimarelevanten Emissionen in Sachsen-Anhalt sollen die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme mit den Ergebnissen des vorangegangenen Klimaschutzkonzeptes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2008 (Basisjahr 2005) verglichen werden. Diese Leistung wurde im Jahr 2014 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an die PROGNOS AG Basel vergeben und im Juli 2015 abgeschlossen. Der Monitoringbericht wurde am 29.09.2015 im Rahmen der IMAG Klimaschutz vorgestellt und abschließend diskutiert. Die Veröffentlichung auf dem Internetportal der Landesregierung ist vorgesehen. Das im Jahr 2010 verabschiedete KSP 2020 beinhaltet 110 Beschlüsse, die im Rahmen der Erstellung dieser Halbzeitbilanz hinsichtlich ihrer aktuellen Umsetzung durch die jeweiligen Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten einer Bewertung unterzogen wurden. Die in der IMAG Klimaschutz mitwirkenden Vertreter haben dem MLU die aktuelle Umsetzung der Beschlüsse aus dem KSP 2020 ihrer Ressorts zugearbeitet. Die Umsetzung der Beschlüsse ist auch als Beitrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Erreichung der Klimaschutzziele der EU und der Bundesregierung zu werten. 3
II. Internationale und nationale Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik Mit dem 1997 beschlossenen und 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokoll wurden erstmals völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Industrieländern festgelegt. In der aktuellen zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013 bis 2020) verpflichteten sich die im Annex B des Protokolls verzeichneten Industriestaaten und die EU zu einer Minderung ihrer Emissionen bis 2020 um insgesamt 18 % gegenüber 1990. In der Zeit vom 30. November bis 11. Dezember 2015 findet in Paris unter Vorsitz des französischen Außenministers die 21. UN-Klimakonferenz 2015 statt, auf der eine Post- Kyoto-Regelung für den Zeitraum ab 2020 beschlossen werden soll. Die Staats- und Regierungschefs der Gruppe-der-Sieben-Staaten (G 7) haben auf ihrem Treffen auf Schloss Elmau im Juni 2015 ein klares Bekenntnis zur Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und zum Verzicht auf fossile Energieträger im Laufe dieses Jahrhunderts abgegeben. Hiermit einhergehend soll bis 2050 der Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber 2010 im oberen Bereich der IPCC-Empfehlung (40 bis 70 Prozent) verringert werden. Der Europäische Rat hatte im Jahr 2007 mit seinem „Aktionsplan für Klimaschutz und Energiepolitik“ und dem zugehörigen Maßnahmenpaket beschlossen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20 % zu verringern, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 20 % zu erhöhen und die Energieeffizienz um 20 % zu steigern. Der neue Klima- und Energierahmen bis 2030 des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 verbindlich um 40 % gegenüber 1990 zu senken. Für den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch und für die Steigerung der Energieeffizienz sind Mindestziele von 27 % beschlossen. Die Bundesregierung hat mit ihren energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen die Grundlage für die Erfüllung der Klimaschutzziele durch die Bundesrepublik Deutschland gelegt. Der Ausstieg aus der Kernenergienutzung bis 2022 und die Reduktion der Treibhausgasminderungen um 40 % bis 2020 und 80 % - 95 % bis 2050 gegenüber dem Jahr 1990 sind Kern der mit dem Energiekonzept vom September 2010 sowie den Kabinettsbeschlüssen vom 6. Juni 2011 beschlossenen Energiewende. Mit dem am 3. Dezember 2014 vorgelegten Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um das Klimaschutzziel 2020 zu erreichen. Es wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass für die Erfüllung des 40 %-Ziels zusätzliche Maßnahmen im Umfang von 5 bis 8 Prozentpunkten erforderlich sind. Die im Rahmen des Aktionsprogramms beschlossenen Strategien „Klimafreundliches Bauen und Wohnen“ und „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) sollen daher wesentlich zur Schließung dieser Lücke beitragen. Insgesamt sollen die Maßnahmen zu Einsparungen von zusätzlich 62-78 Mio. t. CO2-Äquivalente im Jahr 2020 führen. Der NAPE wurde am 03.12.2014 vorgelegt und stützt sich auf die drei Handlungsbereiche: - Energieeffizienz im Gebäudebereich, - Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell und - Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz. 4
Bis zum Jahr 2020 sollen die mit dem NAPE festgelegten Maßnahmen zur zusätzlichen Vermeidung von 25-30 Mio. t Treibhausgasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, wie: - wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz, - die Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung sowie - die Schaffung von Effizienznetzwerken gemeinsam mit der Industrie und dem Gewerbe, einhergehend mit einem Ausbau der öffentlichen Förderung für Effizienzmaßnahmen. Weiterhin sollen - das im Juli 2014 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bereich der Stromversorgung, - die geplante Novelle des Kraftwärmekopplungsgesetzes (KWKG) im Bereich Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und - das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinspar- verordnung (EnEV) zur Effizienzsteigerung und Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäudebereich und die mit ihnen einhergehenden Instrumente „Marktanreizprogramm“ und Förderprogramme der KfW zu Steigerungen beim Einsatz erneuerbarer Energien führen. Zur Erhöhung der Attraktivität der Elektromobilität hat die Bundesregierung am 24. September 2014 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beschlossen. Dieses räumt u. a. bei Einhaltung bestimmter Anforderungen Fahrzeugen (rein batterieelektrisch betriebenen -, Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) im öffentlichen Verkehr Sonderrechte ein. 5
III. Ergebnisse aus dem Monitoring Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse des Monitoring dargestellt. III.1 Entwicklung des Energieverbrauchs seit 1990 a) Primärenergieverbrauch (PEV) Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Sachsen-Anhalt in Terajoule 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2015) Abbildung 1: Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Sachsen-Anhalt seit 1990 Die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs (PEV) in Sachsen-Anhalt zeigt seit 1990 wesentliche strukturelle Veränderungen. Der starke Abfall des PEV nach 1990 bis 1997 hat seine Ursache in der verminderten Nachfrage der heimischen Industrie in den Jahren nach der Wende und dem Ersatz alter ineffizienter Kraftwerke und Feuerungsanlagen. Im Anschluss ist bis zum Jahr 2005 ein stetiger Anstieg des PEV zu verzeichnen. Der PEV in Sachsen-Anhalt ist von 2005 – 2012 um 5 % gestiegen und beläuft sich im Jahr 2012 auf 515,5 PJ. Fossile Energieträger stellen 83 % dieses Verbrauchs dar. Das ist etwas mehr als der Anteil fossiler Energieträger am PEV auf Bundesebene (81 %). Die Energieträgerstruktur veränderte sich dabei weg vom Erdöl zum Erdgas. Mit 37 % des PEV ist Erdgas der Hauptenergieträger. Mineralöle (28 % des PEV) und Braunkohle (18 % des PEV) folgen, wobei der Braunkohleanteil im Beobachtungszeitraum geringfügig abnimmt. Dagegen weisen die erneuerbaren Energien und die energetische Abfallnutzung ein deutliches Wachstum auf. Die erneuerbaren Energien tragen 2012 bereits 17 % zum PEV in Sachsen-Anhalt bei. Im Vergleich dazu stellen sie in Deutschland insgesamt 10 % des PEV dar. 6
PJ Sachsen-Anhalt Deutschland PJ Andere 600 15.000 515,5 PJ Abfälle 500 12.500 Fernwärme 400 10.000 Kernenergie 300 7.500 Strom 83% 81% Erneuerbare 200 5.000 Energien Erdgas 100 2.500 Mineralölprodukte 0 0 Braunkohle Stromexporte: 19 PJ -100 -2.500 Steinkohle 2005 2012 2005 2012 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2015); Prognos AG Abbildung 2: Primärenergieverbrauch nach Energieträgern in Sachsen-Anhalt (Skala an der linken Achse) im Vergleich mit Deutschland (Skala an der rechten Achse), 2005 und 2012, in PJ Diese Struktur des PEV unterscheidet sich von der Struktur des PEV für Deutschland, wo Mineralöl der wichtigste Energieträger ist (34 % des PEV). Außerdem werden Kernenergie und Steinkohle in Sachsen-Anhalt nicht bzw. nur geringfügig verbraucht, während sie 8 % bzw. 13 % des deutschen PEV darstellen. Steinkohle und Braunkohle werden in Deutschland in etwa gleich großen Mengen verbraucht (13 % bzw. 12 % des PEV im Jahr 2012). In Sachsen-Anhalt wird zur Stromerzeugung neben den erneuerbaren Energien vor allem Braunkohle eingesetzt, die in diesem Bundesland gefördert wird (in den Tagebauen Profen und Amsdorf). Seit 2006 ist Sachsen-Anhalt Stromexporteur. Die Stromexporte betragen 3,8 % des PEV im Jahr 2012 (0,6 % in Deutschland) oder 19 PJ und steigen seit 2006 stetig an. 7
Sachsen-Anhalt Deutschland 100% 1% 1% 2% Andere 3% 6% 12% 8% 90% 1% 17% Abfälle 5% 10% 80% Fernwärme 70% 38% 22% 22% Kernenergie 60% 37% Strom 50% Erneuerbare 40% 35% 34% Energien 33% Erdgas 30% 28% Mineralölprodukte 20% 11% 12% 10% 19% 18% Braunkohle 1% 1% 12% 13% 0% Steinkohle 2005 2012 2005 2012 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2015); Prognos AG Abbildung 3: Zusammensetzung des Primärenergieverbrauchs nach Energieträgern in Sachsen-Anhalt im Vergleich mit Deutschland, 2005 und 2012, in Prozent b) Endenergieverbrauch Der Endenergieverbrauch ist im gleichen Zeitraum um 8 % auf 316,6 PJ angestiegen. Die Verteilung auf die einzelnen Sektoren ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht1: Sektor Sachsen-Anhalt Deutschland 2005 2012 Änderung 2005 2012 Änderung Private Haushalte 69,5 69,2 - 0,4 % 2591 2427 - 6,3 % GHD 49,5 48,7 - 1,6 % 1437 1345 - 6,4 % Industrie 115,0 141,2 + 22,8 % 2514 2587 + 2,9 % Verkehr 58,9 57,4 - 2,5 % 2586 2559 - 1,0 % Gesamt (gerundet) 293,0 316,6 + 8,0 % 9127 8919 - 2,3 % Prägend ist im Betrachtungszeitraum der Anstieg des industriellen Endenergieverbrauchs, der sich durch den Anstieg der Industrieproduktion vor allen in energieintensiven Branchen erklärt. Als Besonderheit ist weiterhin hervorzuheben, dass trotz des spürbaren Bevölkerungsrückganges der Endenergieverbrauch im Bereich der privaten Haushalte stagniert, wofür die Verschiebung der Größenklassenstruktur der Haushalte, die Abnahme der Flächeneffizienz (tlw. Leerstand größerer Quartiere) sowie ein verändertes Verbrauchsverhalten ursächlich sind. III.2 Treibhausgas-Emissionen als CO2-Äquivalente (CO2-äq) im Basisjahr 2012 und im Vergleich zum Jahr 2005 Im Jahr 2012 wurden in Sachsen-Anhalt 36.522 kt CO2-äq emittiert. 78 % davon waren energiebedingte Emissionen, die aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe stammen sowie diffuse Emissionen (Energiegewinnung und -verteilung). 1 Angaben in PJ soweit nicht in % 8
Industrie eprozesse trugen mit 16 % zu de en THG-Em missionen bei b und die Landwirtscchaft mit 10 %. Abfall un nd Abwas sser verurrsachten 3 % der Emissioneen. Landn nutzung, Landnutzungsände erungen und Forstwirtsschaft (Land Use, Land-Use Chaange And Forestry - LULUCF) spielen eine bedeutsame Ro olle als Senke für diee Emissioneen. Rund 8 % der Emissioonen wurdeen durch LULUCF ge ebunden, der größte Teil T davon in Wälderrn durch Einbindung von COO2 in der Bio omasse derr verbleiben nden Waldflä äche. Abbildu ung 4: THG G-Emissioneen in Sachssen-Anhalt nach n Kategorien und G Gasen, 2005 5 und 2012 Seit 20005 verring gerten sich h die THG G-Emissione en bis zum m Jahr 20012 um 6 % bzw. 2.228 ktt CO2-äq. Neben de er Landnutz tzung und Landnutzu ungsänderuung (insbeesondere Wälder)), die im Jaahr 2012 ruund 2.786 kkt CO2-äq gebunden g haben h (1 % mehr als im Jahr 2005), h hat der Sekktor Industrieprozesse mit den prrozessbedin ngten Emisssionen den größten Beitrag zu dieser Reduktion R geleistet. g D Die Emission nen dieses Sektors haaben sich um u 18 % verringe ert (-1.275 kt k CO2-äq). Der Sekktor Abfall und u Abwass serbehandlu ung weist ebenfalls e nen Rückgaang der Emissionen ein auf, um 41 % bzw. 712 kt CO2-äq. Die Verränderung der THG-EEmissionen in Sachsen-Anhalt un nd Deutschhland innerhhalb der Quell- u und Senken ektoren erg ibt sich aus ngruppen/Se olgenden Übbersicht2: s der nachfo Quell- u und Sachssen-Anhalt Deutschland Senkengruppe/Sekktor 2005 20122 Ändeerung 200 05 20012 Än nderung Energiee 28.692 28 8.650 0% 82 21.097 7786.030 - 4,3 % Industrie eprozesse 7.105 5 5.830 - 18 % 78.627 7 68.316 - 13,1 % Lösemitttel u.a. 63 49 - 22% 2.052 1.694 - 17,4 % Produkttverwendunng Landwirrtschaft 3.935 3 3.780 -4% 71.352 7 69.490 - 2,6 % LULUCF - 2.755 -22.786 1% 411 511 + 24,3 % Abfall und Abwasser 1.740 1 .028 - 41% 21.333 2 13.553 - 36,5 % 2 Angaben in kt CO2-äq q soweit nicht in % 9
CO2 ma acht mit 82 2 % den größten g Teiil der Emisssionen aus s. CO2 ist das bedeu utendste Treibhaausgas in de en Sektoren n Energie, inndustrielle Prozesse sowie bei deer Landnutz zung und bei Land dnutzungsä änderungenn sowie Löse emitteln. 10 % de er THG-Em missionen fallen auf N2O O, das insb besondere aus a dem Seektor Landw wirtschaft emittiertt wurde. (Quellgruppe Landwirtsc haftliche Bööden). Der Antteil CH4 an den THG-E Emissionen beträgt 6 % und entfä ällt vorwiegeend auf den Sektor Abfall und Abwassserbehandlu ung (Quellgrruppe Depo onien). Die Treibhausggase PFC, HFC H und SF6 we erden überw wiegend beei Industriepprozessen emittiert. Ihhr Anteil beeträgt 1 % an den gesamte en THG-Em missionen. Abbildu ung 5: Sektorbezogen ne Treibhaussgasemissiionen in Sac chsen-Anhaalt 2005 / 20 012 10
ung 6: Emisssionen von Abbildu n Treibhaussgasen in Sachsen-An S halt 2005 / 2012 a) Energiebed CRF Sektorr 1)3 dingte Emiissionen (C Die e energiebedingten TH HG-Emissio onen bela aufen sic ch im JJahr 201 12 auf 28,65 M Mio. t CO2-äq. Sie sind im Vergleicch zum Jahrr 2005 naheezu identiscch. Quelle: P Prognos AG Abbildu ung 7: Energiebedingtte Treibhaussgasemissiionen in Sac chsen-Anhaalt 2005 / 2012 2 3 CRF = C Common Reporting Format, Berichtsform mat des IPCC 11
Die energiebedingten THG-Emissionen des Verarbeitenden Gewerbes (Industriesektor) sind von 4,1 Mio. t auf 4,8 Mio. t CO2-Äquivalente um 16 % angestiegen. Die verkehrsbedingten Emissionen sind von 4,1 Mio. t auf 3.9 Mio. t um ca. 4 % zurückgegangen, die Emissionen der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Private Haushalte (übrige Feuerungsanlagen) sind um 2 % (von 5,0 Mio. t auf 4,8 Mio. t) zurückgegangen. Die Emissionen der Energiewirtschaft (Umwandlungssektor) sind von 14,9 Mio. t auf 14,6 Mio. t um knapp 2 % zurückgegangen. b) Prozessbedingte Emissionen (CRF Sektor 2) Ein wesentlicher Teil, nämlich 16 % bzw. 5.830 kt CO2-äq, der landesweiten THG- Emissionen im Jahr 2012 stammt aus industriellen Prozessen. Die entsprechenden Emissionen sind seit 2005 von damals 7.105 kt CO2-äq um 18 % gefallen. nicht energiebedingte THG-Emissionen 3.000 THG-Emission in kTonnen CO2-äq 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2005 2012 Quelle: Prognos AG Abbildung 8: nicht energiebedingte THG-Emissionen in verschiedenen Prozessen 2005 / 2012 III.3 Energie- und CO2 – Indikatoren Energie- und CO2-Indikatoren spielen in der energie- und klimaschutzpolitischen Diskussion sowie im Rahmen des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle. Sie ermöglichen durch die Verknüpfung des Energieverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen mit geeigneten Bezugsgrößen einen Überblick über energiewirtschaftliche und klimapolitische Zusammenhänge und erfüllen damit primär eine Informationsfunktion.4 4 Länderarbeitskreis Energiebilanzen; www.lak-energiebilanzen.de 12
Als klimarelevante Indikatoren werden spezifische CO2-Emissionen herangezogen: - CO2-Emissionen bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (CO2-Intensität) Dieser Indikator gibt an, welche CO2-Mengen emittiert wurden, um eine Einheit Wirtschaftsleistung zu erzeugen. - CO2-Emissionen je Einwohner Analog zur Darstellung des Primärenergieverbrauchs je Einwohner bereinigt dieser Indikator die Entwicklung der CO2-Emissionen um die Einwohnerentwicklung. 18 1,00 16 0,90 Tonnen CO2-äq pro Einwohner 14 0,80 0,70 12 kg CO2-äq / € BIP 0,60 10 0,50 8 0,40 6 0,30 4 0,20 2 0,10 0 0,00 2005 2012 2005 2012 THG /Einwohner THG/ Euro BIP Quelle: Prognos AG Abbildung 9: spezifische THG-Emissionen pro Einwohner und pro Euro Bruttoinlandsprodukt (BIP), Sachsen-Anhalt 2005 / 2012 Die spezifischen THG-Emissionen pro Einwohner stiegen in Sachsen-Anhalt bedingt durch die sinkende Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2012 leicht an. Dagegen nahmen die THG- Emissionen in Sachsen-Anhalt bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt von 2005 bis zum Jahr 2012 deutlich ab. Nach 1990 sanken die energiebedingten CO2-Emissionen (Abbildung 10) infolge der wirtschaftlichen Umstrukturierung bis 1995 zunächst sehr stark (Minderung um 50 %). Dieser Rückgang des CO2-Ausstosses ist auf Stilllegung von Betrieben bzw. veralteten Anlagen und Maschinen, veränderte Strukturen in der Wirtschaft und Änderungen der Anteile der Brennstoffe bei den Energieumwandlungsprozessen in den Jahren bis 1995 zurückzuführen. Der wirtschaftliche Aufschwung in den Folgejahren führte bis zum Jahr 2012 zu einem leichten Anstieg der energiebedingten CO2-Emissionen in Sachsen-Anhalt. 13
Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen und der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt 1990 - 2012 60.000 3.000 CO2-Emission in 1000 Tonnen Bevölkerung in 1000 Einwohner 50.000 2.500 40.000 2.000 30.000 1.500 20.000 1.000 10.000 500 0 0 1990 1995 2000 2005 2010 2012 1000t CO2 1000 Einwohner Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (12.11.2014) Abbildung 10: Energiebedingte CO2-Emissionen und Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt seit 1990 Die energiebedingten CO2–Emissionen je Einwohner (EW) gingen trotz gesunkener Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt (1990 = 2,9 Millionen EW; 2012 = 2,3 Millionen EW) von 17,6 t CO2/EW im Jahr 1990 auf 12,2 t CO2/EW im Jahr 2012 zurück (Abbildung 11). Die im Vergleich zu anderen Bundesländern (z. B. Thüringen) hohen energiebedingten CO2- Emissionen je Einwohner begründen sich vor allem durch den hohen Anteil der Energiegewinnung aus Braunkohle in Sachsen-Anhalt. Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; Pressemitteilung 94 / 2014 vom 15.09.2014 Abbildung 11: energiebedingte CO2–Emissionen je Einwohner 2011 in den Bundesländern 14
IV. Umsetzung der Maßnahmen aus dem KSP 20205 3.1. Rechtsetzung/Ziele EU, Bund/Land 1/3.1 Die Landesregierung wird im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2020 die in der Cluster-Potenzialstudie des MW von 2008 identifizierten Cluster, die neben einem besonderen wirtschaftlichen auch ein hohes Klimaschutz-Potenzial aufweisen, unterstützen und zielgerichtet weiterentwickeln. Umsetzung: Es erfolgte die Unterstützung von Projekten zum Ausbau der Nutzung regenerativer Energien (z. B. Projekt RegMod Harz, Flusskraftwerke, Batterieforschung im IFFI). Die CEESA-Clusterförderung endete im Juli 2014, das Cluster arbeitet eigenständig weiter. Die Maßnahme ist umgesetzt. 2/3.1 Die Landesregierung wird die im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zum Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) und anderen Vorhaben der Bundesregierung und der EU bereits praktizierte Zusammenarbeit mit den Verbänden und Akteuren weiter ausbauen. Ziel ist es, im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren die Interessen des Landes besser herauszuarbeiten, um gezielter Einfluss auf deren Gestaltung nehmen zu können. Umsetzung: Es besteht eine umfassende und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Verbänden und anderen Akteuren im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren Klima und Erneuerbare Energien (EE). Kommuniziert wird diese über verschiedene Foren, z. B. - Dialogplattform EE, 2/Jahr - Dialogforum „den Netzausbau vorantreiben“; 2/Jahr - Dialogforum „Speichermöglichkeiten schaffen“; 2/Jahr - „Energiepolitischer Dialog Sachsen-Anhalt“; 1/Jahr Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 3.2. Energiepolitik 3.2.1 Grundsätze der Energiepolitik im Land – Das Energiekonzept 3/3.2.1 Mit der konsequenten Umsetzung des Energiekonzepts wird die Landesregierung ihren Beitrag zur Zielerreichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene leisten. Das Energiekonzept wird bei sich verändernden Rahmenbedingungen zeitnah angepasst. Umsetzung: Die Fortschreibung des Energiekonzeptes erfolgte im April 2014. Es findet ein kontinuierlicher Monitoringprozess statt. Die Landesregierung bekennt sich zu einem Energiesystem, das von erneuerbaren Energien her gedacht ist. Ziel ist ein Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2030 von 26 %. Eine Berichterstattung an das Kabinett im April 2016 ist geplant. 5 Zuordnung entspricht der Gliederung im KSP 2020 15
4/3.2.1 Die Landesregierung setzt verstärkt auf Energieeinsparungen zur Bedarfsminimierung, auf Effizienzsteigerung und strebt zur Bedarfsdeckung einen ausgewogenen Energiemix der Zukunft mit zunehmenden Anteilen der Erneuerbaren Energien unter Beibehaltung der Rolle der Braunkohle als heimischen Rohstoff an. Umsetzung: Die Maßnahme ist im Energiekonzept 2030 verankert. Auch zukünftig werden Leitplanken für die Positionierung in Bundesdebatten und für die Gestaltung der Landespolitik gesetzt. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 5/3.2.2 Zur Erschließung des enormen und kosteneffizienten Potenzials der Energieeinsparung und Effizienzverbesserung wird die Landesregierung neben der konsequenten Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens und des Energie- konzeptes verstärkt Anreize schaffen, beispielsweise durch: - Energetische Bedarfsoptimierung im Gebäudesektor (Wohngebäude sowie gewerbliche und öffentliche Bauten) besonders im Gebäudebestand, beispielsweise durch Wärmedämmung der Gebäudehülle, durch Modernisierung der Heizung und Kühlung, der Haustechnik und sonstiger Ausstattungen in Richtung Niedrigenergie- bis hin zum Passivhausstandard. Die konkrete Maßnahmenbenennung erfolgt im Punkt 3.4 in Verbindung mit der Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors in Punkt 3.9, - Unterstützung von Industrie und Gewerbe bei der Steigerung der Energieeffizienz in allen Prozessketten besonders im Rahmen der Umweltallianz, - Unterstützung bei der dynamischen Anpassung von Standards durch Einführung und Ausbau des japanischen Toprunner-Systems (Anbieter und Hersteller von Maschinen, Anlagen und Haushaltsgeräten verpflichten sich mittelfristig an den jeweils besten am Markt verfügbaren Techniken und Geräten zu orientieren), - Ausweitung der Energieeffizienzklassen bzw. Erweiterung der Energieverbrauchs- kennzeichnung über die sogenannte „weiße“ Haustechnik hinaus auf möglichst alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, - Erarbeitung und Umsetzung eines Beratungs- und Informationskonzeptes zur Verbesserung der Energieeffizienz in Haushalten und KMU, - Unterstützung bei der stufenweisen Einführung intelligenter Stromzähler auch in Verbindung mit sogenannten Smart-Grids (elektronische Netzleitsysteme, die zur Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Verteilnetzen für die Einspeisung elektrischer Energie von dezentralen Erzeugern beitragen; Kommunikation der Erzeuger mit Verbrauchern zur Steuerung des Verbrauchsverhaltens), - Erhöhung des Anteils von KWK an der Stromproduktion auf 25 % bis zum Jahr 2020, - Ausbau KWK-basierter Fernwärme, - Ausweitung von Fernwärme-Vorranggebieten. Umsetzung: Die Maßnahmen werden auf verschiedene Art und Weise umgesetzt, u. a.: - Berücksichtigung im Energiekonzept der Landesregierung - Begleitung von Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene - Mit der Anerkennung für die Mitgliedschaft in ihrem Bündnis fördert die Umweltallianz u. a. freiwillige Maßnahmen von Industrie und Gewerbe zur Steigerung der Energieeffizienz. Bei der Aktualisierung der Teilnahmevoraussetzungen im September 2011 wurde der Einsatz von Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50 001 als eigenständiges Kriterium aufgenommen. Die Umweltallianz wird seit Oktober 2007 als unbefristetes Bündnis kontinuierlich fortentwickelt. Die Teilnahme von Unternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft an der Umweltallianz und damit auch die Förderung von Energieeinsparung und Effizienzverbesserung ist ein essentieller Bestandteil der Kooperation. 16
Die Umsetzung erfolgt auch im Rahmen der neuen EFRE - Richtlinie für Energieeffizienz in Unternehmen. Voraussichtlicher Förderbeginn ist im ersten Quartal 2016. Durch die Landesenergieagentur (LENA) erfolgte im August 2015, die Vergabe einer Energieeffizienzpotenzialstudie, die auch als Basis für die Festschreibung eines Energiesparziels dienen soll. Die LENA fungiert als Dienstleister für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucher. Beratung, Information, Motivation, Kommunikation, Weiterbildung und Netzwerkarbeit auf allen Gebieten der Energieerzeugung, -versorgung und -verwendung zählen zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus unterstützt die LENA bei der Vermittlung geeigneter Energieberater. Der Anteil von KWK an der Stromproduktion betrug 2012 25,1%. Seit 2005 (36 %) ist eine rückläufige Entwicklung des Anteils der KWK an der Nettostromproduktion zu verzeichnen, welche auf Verschiebungen im Stromsystem durch den wachsenden Anteil fluktuierender EE zurückzuführen ist. Das Entwicklungspotenzial in Sachsen-Anhalt im Bereich der KWK wird positiv eingeschätzt. Die im Land noch bestehenden KWK-Potenziale können zumindest mittelfristig gemeinsam mit einem weiteren starken Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erschlossen werden. Danach hängt die mögliche Nutzung des KWK- Potenzials u. a. zunehmend von der Entwicklung der Stromnachfrage sowie der Flexibilität des gesamten Stromsystems ab. Die anstehende Reform des KWK-Gesetzes auf Bundesebene muss nunmehr die Weichen für die Erschließung des weiteren Entwicklungspotentials der KWK stellen. Die Landesregierung hat keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Ausweitung von Fernwärmevorranggebieten durch die Kommunen. Kommunen, die Fernwärmesatzungen verabschiedet haben sind z. B.: - Stendal: http://www.stendal.de/media/satzungen/satzungen_stendal/fernwaermesatzung.pdf - Wernigerode: http://www.wernigerode.de/media/dokumente/ortsrechtsatzungen/7_bauen_planen/ lesefassung_3._aenderung_fernwaermeversorgungssatzung.pdf - Havelberg: http://www.havelberg.de/media/dokumente/satzungen/oeffentlichen_einrichtungen/ fernwaermesatzung.pdf - Halle: http://www.halle.de/Publications/373/anschluss-_und_benutzungszwang_von_ gebaeuden_u__a_.pdf Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 3.2.3 Erneuerbare Energien 6/3.2.3 Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch von 13,2% im Jahr 2007 bis 2020 auf 20% zu erhöhen. Umsetzung: Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch betrug 2012 16,9 %, in 2013 betrug der Anteil 18,1 %. Die bisherige Entwicklung lässt die Zielerreichung in 2020 erwarten. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 17
3.2.3.1 Windenergie 3.2.3.2 Solarenergie 7/3.2.3.2 Die Landesregierung wird durch Unterstützung der Informationsvermittlung, des Wissenstransfers, von Forschungsaktivitäten und dem Herausstellen von Positivbeispielen (wie z. B. die Freiflächenkollektoranlage zur Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Wanzleben) für eine breite Solarenergienutzung Sorge tragen. Umsetzung: Die Inhalte werden in den Energieatlas, der von der LENA erstellt wird, aufgenommen. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 3.2.3.3 Bioenergie 8/3.2.3.3 Unter Beachtung der Anforderungen aus der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen unterstützt die Landesregierung die stoffliche und energetische Nutzung von Biomasse. Rang- und Reihenfolge orientieren sich an der Effizienz der Biomassenutzung: - Bioraffinerien (noch in der Forschungsphase – nachhaltig schadstoffarme und Ressourcen schonende Gewinnung von chemischen Grundstoffen und Energie) - Kaskaden- und Koppelnutzung von nachwachsenden Rohstoffen - Strom und Wärme aus KWK-Anlagen vor Ort - Biogaseinspeisung - Konzepte zur stofflichen Nutzung von CO2 Umsetzung: Die Landesregierung hat zur Ermittlung biogener Potenziale verschiedene Studien erstellen lassen, z. B. „Biomassepotenzialstudie - Biogene Stoffe und Abfälle“ (2012) und eine Studie „Wirtschaftsdünger und Gärreste aus Biogaserzeugung“ (2013). Die Ergebnisse sind im Landesenergiekonzept 2030 berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Biomasseforschungsplattform am Agrochemischen Institut Piesteritz im Zeitraum von2008 bis 2012 gefördert, siehe: http://www.aip.uni-halle.de/bimap Die Aktivitäten zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Ressourceneffizienz werden im Rahmen der Leitmärkte „Chemie/BioÖkonomie“ und Energie, Maschinen-/Anlagenbau, Ressourceneffizienz thematisiert (Bsp.: Spitzencluster „BioEconomy“, Bundesprojekt Zwanzig20 „Hypos“) und gegebenenfalls in Maßnahmenplänen berücksichtigt. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 3.2.3.4 Biokraftstoffe 9/3.2.3.4 Die Landesregierung wird im Rahmen der Länderbeteiligung bei Rechtsetzungsverfahren für zuverlässige Rahmenbedingungen eintreten, die es den einheimischen Biokraftstoffproduzenten ermöglichen, bei Beachtung der Nachhaltigkeitskriterien bestehende Produktionskapazitäten für Biokraftstoffe der 1. Generation auslasten zu können. Umsetzung: Die Landesregierung hat sich in den jeweiligen Rechtsetzungsverfahren für entsprechende Rahmenbedingungen eingesetzt und wird dies auch in Zukunft tun. Unter Beachtung des mit 18
dem Nahrungsmittelanbau konkurrierenden Flächenbedarfs werden der Umstieg auf Biokraftstoffe der 2. Generation und künftig der 3. Generation verfolgt. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 10/3.2.3.4 Die Landesregierung wird im angemessenen Umfang die weitere Entwicklung der BtL-Kraftstoffe verfolgen und, sofern sich nennenswerte Erfolge aus der Sicht des Klimaschutzes abzeichnen, entsprechend reagieren. Umsetzung: BtL-Kraftstoffe haben das höchste theoretische THG-Einsparpotential unter den auf Biomasse basierenden Kraftstoffen. Gegenwärtig sind BtL-Kraftstoffe kommerziell nicht verfügbar. Im Prognosezeitraum von ca. 10 Jahren (vermutlich länger) werden BtL- Kraftstoffe keinen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz liefern. Diese Einschätzung resultiert aus der Analyse der vergangenen Entwicklung und der gegenwärtigen Situation auf dem Gebiet der diesbezüglichen Forschung und Entwicklung. Nach einer geradezu euphorischen Periode der Erforschung und Entwicklung der einzelnen technologischen Stufen des Verfahrens trat nach dem Scheitern der ersten industriellen Anlage zur Herstellung von BtL-Kraftstoffen (CHOREN) eine starke Ernüchterung ein. Der BtL-Herstellungsprozess ist ausgesprochen komplex und technologisch anspruchsvoll. Obwohl sich die technologische Kette aus bekannten und in der Regel beherrschbaren Prozessschritten zusammensetzt, treten im Zusammenspiel der Anlagen Schwierigkeiten auf, die die weitere Erforschung, Entwicklung und Optimierung erfordern. In Deutschland existiert gegenwärtig eine Pilotanlage (Inbetriebnahme der Gesamtprozesskette 2015) für Forschung, Entwicklung und Optimierung des gewählten Verfahrens am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Das dort entwickelte bioliq®- Verfahren trennt das Gesamtverfahren in die dezentrale Vorbehandlung der Biomasse (vornehmlich Reststroh) in Schnellpyrolyseanlagen zur Verminderung des Transportaufwandes für die Biomasse durch Erzeugung eines energiereichen, rohölähnlichen Pyrolyseöles/-schlammes und in die zentralen Einheiten hoher Kapazität der Hochdruckvergasung, Gasreinigung und Synthese (Fischer-Tropsch). Die Kapazität der Anlage liegt etwa bei einer Tonne Kraftstoff pro Tag. Die Rohstoffbasis des Verfahrens beruht auf Stroh und anderen biogenen Reststoffen, so dass keine zusätzlichen Anbauflächen benötigt werden. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, wie der relativ geringe Rohölpreis und die starke Fokussierung der Forschung und Entwicklung auf die Elektromobilität tragen nicht dazu bei, die Erforschung und Entwicklung von Biokraftstoffen der 2. Generation voranzutreiben. Andererseits werden die gegenwärtigen Antriebssysteme, die auf der Verbrennung von organischen Kraftstoffen beruhen (Verbrennungsmotoren, Turbinen) noch lange den Verkehrsbereich dominieren. Dies trifft insbesondere für den Luftverkehr zu. In Anbetracht der THG-Reduktionsziele für Biokraftstoffe ist der Einsatz von Biokraftstoffen der 2. Generation mit niedrigen THG-Emissionen wegweisend. Mit vielen Biokraftstoffen der 1. Generation sind diese Ziele nicht zu erreichen, wobei erschwerend hinzukommt, dass der mengenmäßige Einsatz durch die technisch begrenzte Menge bei der Zumischung zu mineralischen Kraftstoffen limitiert ist. Strategisch sollten vorwiegend solche Biokraftstoffe bevorzugt werden, die einerseits hohe THG-Minderungspotentiale und andererseits keine Beschränkungen hinsichtlich ihres Einsatzes als Reinkraftstoff oder bei der Zumischung zu mineralischen Kraftstoffen aufweisen. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 19
3.2.3.5 Geothermie 11/3.2.3.5 Um die Nutzung der Geothermie in Sachsen-Anhalt zu entwickeln und neue Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, hat die Landesregierung im Rahmen der EU- Strukturfonds die Förderrichtlinie „Klimaschutz - Erneuerbare Energien“ aufgelegt. Mit dieser Richtlinie sollen in Sachsen-Anhalt u. a. Pilotprojekte der Tiefengeothermie und Anwendungen von effizienten Erdwärmesonden gefördert sowie neue Nutzungsmöglichkeiten erkundet werden. Umsetzung: Es erfolgte keine Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit für Tiefengeothermie und Erdwärmesonden im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaschutz-Erneuerbare Energien“ der Förderperiode KLIMA I von 2012-2014. Die Förderperiode ist beendet. Die Weiterführung mit der neuen Förderrichtlinie KLIMA II in EU-Förderperiode 2014-2020 ist geplant. 3.2.3.6 Wasserkraft 12/3.2.3.6 Die Landesregierung unterstützt die aus dem Landestalsperrenbetrieb gegründete Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH bei der Erschließung eines Potenzials von 3,4 MW mit 16,6 GWh an ihren Anlagen. Dieser Zuwachs kann für das Trendszenario als gesichert angenommen werden und eine Emissionsminderung von 9.200 t CO2/a bewirken. Darüber hinaus unterstützt sie die Eigentümer bestehender Wasserkraftanlagen und potentielle Investoren bei der Erschließung weiterer Potentiale, soweit keine naturschutz-, wasserrechtlichen und sonstigen Gründe dagegen sprechen. Umsetzung: Die Zielvorgabe von 3,4 MW für das Potenzial der Wasserkraftanlagen der Talsperrren- Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH stammt bereits aus dem Klimaschutzkonzept 2008. Von den zugrunde gelegten Projekten an fünf Talsperren wurden bereits 1,28 MW umgesetzt: - WKA Überleitungssperre Königshütte (250 kW) - WKA TS Wendefurth (800 kW) - WKA Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode (200 kW) - WKA TS Wippra (30 kW). In der Ausschreibung befindet sich das Vorhaben WKA Muldestausee mit einer Nennleistung von 2 MW. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. Unter Berücksichtigung der bereits installierten Leistung von 1,28 MW verringert sich die Zielvorgabe von 3,4 MW auf 2,168 MW im Programm. 13/3.2.3.6 Die Landesregierung wird die Möglichkeiten zur Steigerung der Speicherkapazitäten für Strom in Sachsen-Anhalt durch Neubau oder Erweiterung von Pumpspeicherwerken untersuchen lassen. Umsetzung: Erste Untersuchungsergebnisse einer Potenzialanalyse des Harzes liegen vor. Danach gibt es vor allem in einigen Harz-Randbereichen günstige Standorte aufgrund relativ großer Fallhöhen. Im Januar 2015 wurde die Speicherstudie veröffentlicht. 20
Hinsichtlich der Nutzung der im Harzbereich definierten Potenziale sind weitere Untersuchungen zur technischen Machbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit erforderlich. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 3.3. Mobilitätsentwicklung 3.3.1 Individualverkehr 3.3.1.1 Verkehrs- und Mobilitätserziehung 14/3.3.1 Die Landesregierung wird im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2020 effiziente und ökonomische Fahrweisen (Eco-Driving) fördern. Dazu werden im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit mit den beteiligten Akteuren Broschüren und Vorträge zu folgenden Themen erstellt bzw. angeboten: - Informations- u. Schulungsmaßnahmen zu umweltbewusstem Verkehrsverhalten, - Bedeutung des Einsatzes CO2-armer Fahrzeuge, - Effiziente und ökonomische Fahrweisen, - Umweltbewusstes Verkehrsverhalten, - Informationskampagnen zum Umweltverbund, zum Leitbild „Stadt der kurzen Wege“, Mobilitätsmanagement Umsetzung: Die Maßnahme wird im Rahmen der Erstellung des Verkehrssicherheitsprogramms diskutiert. Broschüren zum Thema „Ökologisches Fahren“ wurden seitens der Landesregierung bisher nicht erstellt. Die Landesregierung stützt sich in diesem Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit auf die von ihr geförderte Arbeit der Landesverkehrswacht und der örtlichen Verkehrswachten sowie darüber hinaus auf die Angebote des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (Zielgruppenprogramm „Eco Safety Trainings–Fahren wie ein Profi“). Als Umsetzer des Zielgruppenprogrammes ist u. a. die Fahrschule Engelmann (Magdeburg) öffentlich zertifiziert worden. Auch der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) beteiligt sich im Rahmen seines Programms „Sprit-Spar-Training“ an dieser gesellschaftlichen Aufgabe. Kurse auf diesem Gebiet bestehen aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Rahmen des Theorieteils werden mannigfaltige Kenntnisse energiesparenden Fahrverhaltens von der Fahrtvorbereitung bis zu fahrstilbezogenen Kenntnissen vermittelt. Die Erfahrung lehrt, dass die Kurse am besten angenommen werden, die energiesparendes Fahrverhalten in das Fahrsicherheitstraining integrieren. Grundsätzlich ist eine höhere Sensibilisierung der Akteure erkennbar. Das neue Verkehrssicherheitskonzept wird voraussichtlich Ende 2015 vorliegen. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 15.3.3.1 Die Landesregierung wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaschutz - Erneuerbare Energien“ die Einführung neuer umweltverträglicher Technologien fördern. Umsetzung: Es wurden 40 Projekte, u. a. umweltverträgliche Technologien, mit insgesamt 3,56 Mio. Euro gefördert. Die Förderperiode KLIMA I (Förderrichtlinie „Klimaschutz-Erneuerbare Energien“) ist beendet. Die Weiterführung der Maßnahme mit der neuen Förderrichtlinie KLIMA II in der EU- Förderperiode 2014-2020 ist geplant. 21
3.3.1.2 Attraktivitätssteigerung im Radverkehr 16/3.3.1.2 Die Landesregierung sichert im Rahmen des Landesradverkehrsplans (LRVP) die Anpassung der ÖPNV-Angebote und Einbeziehung touristischer Ziele. In diesem Rahmen wird auch die Einsetzung eines Radverkehrsbeauftragten geprüft. Die Einrichtung von Diskussionsrunden in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten und wird durch die Landesregierung begleitet. Umsetzung: Der LRVP umfasst 2 Planungshorizonte: 1. bis 2012, dessen Abschluss 2013 mit einer Evaluierung erfolgte. Der Evaluationsbericht ist abrufbar unter: http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/ MLV/MLV/Uploads/LRVP/ESA_Abschlussbericht_2014-02-03.pdf Er enthält auch die Empfehlung für einen Radverkehrsbeauftragten. Nach Prüfung unter Berücksichtigung des Aufgabenerledigungskonzeptes (AEP) und des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) ist bisher keine Einsetzung eines Radverkehrsbeauftragten möglich. Die Unterstützung der Kommunen erfolgt anforderungs- und einzelfallbezogen unter Beachtung vorhandenen Personals. 2. bis 2017 Die Ziele und Aufgaben des zweiten Planungshorizontes des LRVP (bis 2017) sind im LRVP formuliert. Die 2013 durchgeführte Evaluation des LRVP beinhaltet die Betrachtung aller Ziele und Aufgaben (Maßnahmen) des LRVP, folglich auch die des ersten (bis 2012) und zweiten Planungshorizontes. Der Evaluationsbericht enthält daher eine umfassende Aussage zum Abarbeitungsstand (Zwischenergebnis) der Maßnahmen des zweiten Planungshorizontes. Im kommunalen Bereich hat nach Kenntnis der Landesregierung bisher nur die Stadt Halle einen Radverkehrsbeauftragten eingesetzt. Die Maßnahme ist: - für den ersten Planungshorizont abgeschlossen, - für den zweiten Planungshorizont in der Umsetzung und wird kontinuierlich fortgeführt. 17/3.3.1.2 Die Landesregierung fördert im Rahmen des Schnittstellenprogramms die Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen. Umsetzung: Im Rahmen des Schnittstellenprogramms fördert das Land u. a. Fahrradabstellanlagen, die zu überdachen und mit Anlehnbügeln auszustatten sind, die das Anschließen des Rahmens sowie des Vorder- oder Hinterrades mit kurzem Schloss ermöglichen. An einigen Haltepunkten werden u. a. auch Fahrradboxen (z. B. Stendal, Schönebeck Hbf.) aufgestellt oder im Empfangsgebäude ein Fahrradraum (z. B. Haldensleben) eingerichtet. Weitere Abstellanlagen sind geplant. Seit 1997 wurden im Land Sachsen-Anhalt an über 90 Haltepunkten Schnittstellenmaßnahmen umgesetzt. Es ist eine sehr gute Nutzung der Fahrradabstellanlagen zu verzeichnen. 22
Seit September 2013 wird den Kommunen gemäß § 48 BauO LSA – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit eröffnet, durch Satzung festzulegen, dass in bestimmten Teilen ihres Gemeindegebietes durch den Bauherrn Abstellplätze für Fahrräder nachgewiesen werden müssen. In den Folgejahren werden weitere Schnittstellenmaßnahmen umgesetzt. So sollen z. B. an den Bahnhöfen in Lutherstadt Wittenberg, Bad Kösen, Halle-Nietleben und Wolfen im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen überdachte Fahrradabstellanlagen, aber auch Fahrradboxen bzw. Fahrradräume/Fahrradstationen entstehen. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 18/3.3.1.2 Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung von Fahrrad-Leihstationen wie "Call-a-Bike", "Rent-a-Bike" oder öffentlichen Fahrradverleihsystemen im öffentlichen Raum, vor allem aber an ÖPNV-Haltepunkten und in den Zentren der Städte. Umsetzung: Im Rahmen des Bundesforschungsprojekts „Elektromobilität Mitteldeutschland – Grüne Mobilitätskette“ wird Bikesharing (nextbike, Call-A-Bike) demonstratorhaft in die INSA-App eingebunden. Neben der Beauskunftung der Angebote soll auch eine Buchung per App ermöglicht werden. Ziel ist die Förderung von multi- und intermodalen Verkehrsverhalten. Ergebnis: Die Demonstrator-App und das Portal werden voraussichtlich noch 2015 zur Verfügung stehen. Nach Abschluss des Demonstrators wird entschieden, ob die Funktionalität in die Auskunfts-Apps der NASA GmbH integriert werden kann. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 19/3.3.1.2.Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern im Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) erhalten bleibt. Eine Ausweitung auf alle anderen Züge wird angestrebt. In dem im ÖPNV-Plan festgelegten ÖPNV-Landesnetz wird, im Rahmen der dort möglichen Förderung überregionaler Busverkehre, eine kostenfreie Mitnahme in Bussen angestrebt. Darüber hinaus wird den Landkreisen und kreisfreien Städten als ÖPNV-Aufgabenträger empfohlen, dies auch in den von ihnen zu verantwortenden Nahverkehrsangeboten zu ermöglichen. Umsetzung: Die kostenlose Mitnahme im SPNV ist Gegenstand langfristiger Verträge, so dass Änderungen erst nach Auslaufen dieser Verträge möglich sind. Eine weitere Einflussnahme des Landes auf kommunale ÖPNV-Aufgabenträger ist begrenzt. Das Land empfiehlt aber den Landkreisen und kreisfreien Städten als ÖPNV- Aufgabenträger, die kostenlose Fahrradmitnahme auch in den von ihnen zu verantwortenden Nahverkehrsangeboten zu ermöglichen. Die kostenlose Fahrradmitnahme ist möglich: - in den Nahverkehrszügen (SPNV) bis zum ersten Bahnhof im angrenzenden Bundesland sowie in Thüringen und im Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) (kapazitätsabhängig), - auf allen Linien des ÖPNV-Landesnetzes (kapazitätsabhängig), - im Bereich marego mit Ausnahme der MVB, - im Bereich MDV in allen Zügen des Nahverkehrs im MDV sowie zusätzlich in Straßenbahnen und Bussen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 23
20/3.3.1.2 Im Rahmen des LRVP prüft die Landesregierung, den Aktionsplan "Pro Rad" bis 2012 fortschreiben und durch noch näher zu definierende Maßnahmen wie Imagekampagnen (z.B. „Stadtradeln – unsere Stadt fährt Rad – radeln sie mit), Broschüren, Messeauftritte, Informationen, Bereitstellung von aktuellen Fahrradkarten mit alltags- und touristischen Routen und geeigneten Internetauftritten zu unterstützen. Umsetzung: Der Aktionsplan „Pro Rad“ wurde für den Zeitraum der Erarbeitung des Landesradverkehrsplanes (LRVP) mit dem Ziel aufgestellt, dessen Erarbeitung zielgerichtet zu begleiten sowie dessen Öffentlichkeitswirksamkeit und Akzeptanz zu erhöhen. Das 11-Punkte-Programm des Aktionsplanes umfasste öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und sollte planaufstellend bis 2009 umgesetzt werden. Da die Planaufstellung des LRVP bis 2010 andauerte, lief die Umsetzung des Aktionsplanes „Pro Rad“ bis 2010. Der Umsetzungsstand der Maßnahmen des Aktionsplanes „Pro Rad“ ist im veröffentlichten Evaluationsbericht in Tabelle 2.1 dokumentiert (siehe auch Antwort zu Frage 16). Mit dem Radverkehr befasste Ressorts der Landesregierung - führen in eigener Zuständigkeit öffentlichkeitswirksame Termine und Aktionen durch bzw. nehmen an solchen teil, - leiten regelmäßig Informationen zu Themen der Radverkehrsförderung an die kommunalen Akteure des Radverkehrs weiter und - stellen diese über verschiedene Internetauftritte bereit. Beispielsweise fand der 3. Aktionstag Radverkehr in Sachsen-Anhalt im MLV am 7. Juni 2015 statt (gemeinsame Veranstaltung mit AOK, ADFC und SAW, Startschuss für AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, Start- und Zielpunkt eines der Familien-Fahrrad-Feste von ADFC und SAW). Die Öffentlichkeitsarbeit soll zukünftig durch einen von den Ressorts gemeinsam gestalteten Internetauftritt ergänzt werden. Auf eine Fortschreibung des Aktionsplanes „Pro Rad“ wird vor dem Hintergrund des Bekanntheitsgrades des LRVP, der in 2013 durchgeführten und kommunizierten Evaluation des LRVP sowie in der Öffentlichkeit bekannter Projekte und Aktionen verzichtet. Die Maßnahme ist abgeschlossen. 24
3.3.1.3 Verbesserung der Situation von Fußgängern 21/3.3.1.3 Die Landesregierung misst der Verbesserung der Fußgänger-Infrastruktur sowie dem senioren- und kindergerechten barrierefreien Ausbau der Fußwege eine besondere Bedeutung bei und unterstützt: - die Anlage von Querungshilfen, insbesondere vor Schulen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern Senioreneinrichtungen, usw., - eine umfassende Instandsetzung der vorhandenen Fußwege in ausreichender Breite, - die Schaffung gut beleuchteter und sauberer Wege, - fußgängergerechte Ampelschaltungen, - einen senioren- und behindertengerechten barrierefreien Ausbau der Fußwege, - Bereitstellung von Sitzgelegenheiten im Fußwegeraum, - Herausgabe eines auf ältere Menschen und Behinderte zugeschnittenen Fußgängerstadtplanes Umsetzung: Im Rahmen der Städtebauförderung sind Ausgaben für die Herstellung neuer oder die Änderung vorhandener Erschließungsanlagen entsprechend den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Erneuerung gefördert worden. Dazu gehört auch die Fußgängerinfrastruktur. Darüber hinaus wird im zweijährigen Rhythmus der Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ mit dem Ziel ausgelobt, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu einem festen Bestandteil des Städtebaus zu machen und in diesem Kontext das soziale Zusammenleben und die individuelle Lebensqualität der Mitbürger zu fördern. Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren Gehwege in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen z. B. aus dem Programm nach § 3 Abs.1 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) gefördert. Der im Zwischenbericht zum KSP 2020 aus dem Jahr 2012 benannte interne Verwaltungserlass der Straßenbauverwaltung des Landes (vom MLV an LSBB) vom 19. September 2011 hat weiterhin Gültigkeit. Neben den Richtlinien und technischen Regelwerken hat die Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehrswesen (FGSV) im Jahr 2011 Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, Ausgabe 2011) veröffentlicht, die die bestehenden Regelwerke der FGSV hinsichtlich des Aspektes „Barrierefreiheit“ vertiefen. Die Hinweise ergänzen und konkretisieren die bestehenden Richtlinien und Empfehlungen der Straßenplanung um die Belange, die bei einer barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen mit dem Ziel eines „Design für Alle“ besonders zu beachten sind. In begründeten Einzelfällen gehen die H BVA über die bestehenden Regelwerke hinaus. Die H BVA wurden mit Erlass vom 19. September 2011 der LSBB zur Berücksichtigung bei Planungen von Verkehrsanlagen und Straßenräumen an Bundesfern- und Landstraßen in der Zuständigkeit des Landes zur Anwendung übergeben. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 3.3.1.4 Motorisierter Individualverkehr 22/3.3.1.4 Die Landesregierung unterstützt in geeigneter Weise Bemühungen auf Bundes-, Kommunal- und Privatebene, in Sachsen-Anhalt verstärkt Carsharing zu etablieren. Umsetzung: Im Rahmen des Bundesforschungsprojekts „Elektromobilität Mitteldeutschland – Grüne Mobilitätskette“ (2013-2016) wird Carsharing demonstratorhaft in das INSA-System eingebunden. Neben der Beauskunftung soll auch eine Buchung per App ermöglicht werden. Eingebunden werden u. a. die Fahrzeuge der Anbieter „teilAuto“ und Ford-Carsharing. 25
Weiterhin werden in Halle und Magdeburg an Stationen Stellplätze für e-Carsharing geschaffen. Abhängig von den Erfahrungen, die im Rahmen des Demonstrators gesammelt werden, wird anschließend entschieden, welche Teile des Demonstrators in den Regelbetrieb überführt werden. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 23/3.3.1.4 Die Landesregierung unterstützt Maßnahmen, Parkleitsysteme zum integralen Bestandteil von Verkehrskonzepten zu machen. Umsetzung: Es handelt sich um eine Daueraufgabe bei der Verkehrsplanung im kommunalen Bereich. Die Landesregierung hat im Rahmen von § 3 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) Zuwendungen für Parkleitsysteme als Teil von Verkehrsleitsystemen gewährt. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. 24/3.3.1.4 Im Rahmen der Verkehrs- und Stadtplanung unterstützt die Landesregierung Bestrebungen, durch sinnvolle Zuordnung städtischer Funktionen und Stadt- /Umlandbeziehungen Wege zu verkürzen und so das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Umsetzung: Weiterführung des Stadtumbaus und keine strikte räumliche Trennung der Stadt in Funktionsgebiete mehr. Angestrebt werden das Schrumpfen von außen nach innen, die Belebung der Innenstadt und die Wiedernutzung von Brachflächen und Baulücken im kompakten Stadtgebiet (Stadt der kurzen Wege). Die Einzelmaßnahmen finden sich u. a. in den Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) der Städte und den Förderzielen des Stadtumbauprogramms. Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt. Die Fortschreibung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte erfolgt z. B. für die Städte Coswig, Halle, Magdeburg, Merseburg, Oschersleben, Staßfurt, Stendal, Thale. 25/3.3.1.4 Die Veränderung des ÖPNV-Anteils zulasten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ist eine Zielstellung der ÖPNV-Politik des Landes, die im ÖPNV-Plan verankert ist. Dieses Instrument soll wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele beigetragen Umsetzung: Das ÖPNV-Gesamtsystem als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu entwickeln, ist grundlegende Zielstellung der ÖPNV-Politik des Landes, die im ÖPNV-Plan verankert ist. Damit sollen wesentliche Beiträge zu den klima- und energiepolitischen Zielstellungen des Landes hinsichtlich einer Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen und des Energieverbrauches erreicht werden. Mit der Neuaufstellung des ÖPNV-Plans sollen diese Ziele untersetzt und Maßnahmenbezogen umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Optimierung des SPNV-Angebotes, zur ÖPNV-Infrastruktur und zum Fahrzeugeinsatz. Weitere Schwerpunkte sind die Bereiche der „Grünen Mobilität“ und der Elektromobilität. 26
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