Halbzeitbilanz für das Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt

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Halbzeitbilanz für das Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt
Halbzeitbilanz

         für das

Klimaschutzprogramm 2020

des Landes Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis

I.      Vorbemerkung ................................................................................................................... 3

II.     Internationale und nationale Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik ....................... 4

III. Ergebnisse aus dem Monitoring ........................................................................................ 6

      III.1   Entwicklung des Energieverbrauchs seit 1990 .......................................................... 6
      III.2   Treibhausgas-Emissionen als CO2-Äquivalente (CO2-äq) im Basisjahr 2012 .............
              und im Vergleich zum Jahr 2005 .............................................................................. 8
      III.3   Energie- und CO2 – Indikatoren ............................................................................... 12

IV. Umsetzung der Maßnahmen aus dem KSP 2020 ........................................................... 15

V. Fazit und Ausblick ........................................................................................................... 68

                                                                                                                                        2
I.        Vorbemerkung

     Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 10.08.2010 das Klimaschutzprogramm
     2020 des Landes Sachsen-Anhalt (KSP 2020) beschlossen. Gemäß Kabinettsbeschluss der
     Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 10.07.2012 soll zum KSP 2020 eine
     Halbzeitbilanz vorgelegt werden. Diese Halbzeitbilanz ist durch ein Monitoring zu
     untersetzen.
     Grundlage für das Monitoring zum KSP 2020 ist eine Bestandsaufnahme der
     klimarelevanten Emissionen und des Energieverbrauchs in Sachsen-Anhalt für das
     Bezugsjahr 2012.
     Im Rahmen einer Zwischenbilanz zur bisherigen Entwicklung der klimarelevanten
     Emissionen in Sachsen-Anhalt sollen die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme
     mit den Ergebnissen des vorangegangenen Klimaschutzkonzeptes Sachsen-Anhalt aus dem
     Jahr 2008 (Basisjahr 2005) verglichen werden.
     Diese Leistung wurde im Jahr 2014 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an die
     PROGNOS AG Basel vergeben und im Juli 2015 abgeschlossen.

     Der Monitoringbericht wurde am 29.09.2015 im Rahmen der IMAG Klimaschutz vorgestellt
     und abschließend diskutiert. Die Veröffentlichung auf dem Internetportal der
     Landesregierung ist vorgesehen.

     Das im Jahr 2010 verabschiedete KSP 2020 beinhaltet 110 Beschlüsse, die im Rahmen der
     Erstellung dieser Halbzeitbilanz hinsichtlich ihrer aktuellen Umsetzung durch die jeweiligen
     Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten einer Bewertung unterzogen wurden. Die in der
     IMAG Klimaschutz mitwirkenden Vertreter haben dem MLU die aktuelle Umsetzung der
     Beschlüsse aus dem KSP 2020 ihrer Ressorts zugearbeitet.
     Die Umsetzung der Beschlüsse ist auch als Beitrag des Landes Sachsen-Anhalt zur
     Erreichung der Klimaschutzziele der EU und der Bundesregierung zu werten.

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II.    Internationale und              nationale        Rahmenbedingungen               der
       Klimaschutzpolitik

  Mit dem 1997 beschlossenen und 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokoll wurden erstmals
  völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen in den
  Industrieländern festgelegt.
  In der aktuellen zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2013 bis 2020)
  verpflichteten sich die im Annex B des Protokolls verzeichneten Industriestaaten und die EU
  zu einer Minderung ihrer Emissionen bis 2020 um insgesamt 18 % gegenüber 1990.

  In der Zeit vom 30. November bis 11. Dezember 2015 findet in Paris unter Vorsitz des
  französischen Außenministers die 21. UN-Klimakonferenz 2015 statt, auf der eine Post-
  Kyoto-Regelung für den Zeitraum ab 2020 beschlossen werden soll.

  Die Staats- und Regierungschefs der Gruppe-der-Sieben-Staaten (G 7) haben auf ihrem
  Treffen auf Schloss Elmau im Juni 2015 ein klares Bekenntnis zur Dekarbonisierung der
  Weltwirtschaft und zum Verzicht auf fossile Energieträger im Laufe dieses Jahrhunderts
  abgegeben. Hiermit einhergehend soll bis 2050 der Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber
  2010 im oberen Bereich der IPCC-Empfehlung (40 bis 70 Prozent) verringert werden.

  Der Europäische Rat hatte im Jahr 2007 mit seinem „Aktionsplan für Klimaschutz und
  Energiepolitik“ und dem zugehörigen Maßnahmenpaket beschlossen, den Ausstoß
  klimaschädlicher Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20 % zu verringern, den
  Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 20 % zu erhöhen und die
  Energieeffizienz um 20 % zu steigern. Der neue Klima- und Energierahmen bis 2030 des
  Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030
  verbindlich um 40 % gegenüber 1990 zu senken. Für den Anteil erneuerbarer Energien am
  Energieverbrauch und für die Steigerung der Energieeffizienz sind Mindestziele von 27 %
  beschlossen.
  Die Bundesregierung hat mit ihren energiewirtschaftlichen und energiepolitischen
  Rahmenbedingungen die Grundlage für die Erfüllung der Klimaschutzziele durch die
  Bundesrepublik Deutschland gelegt.

  Der Ausstieg aus der Kernenergienutzung bis 2022 und die Reduktion der
  Treibhausgasminderungen um 40 % bis 2020 und 80 % - 95 % bis 2050 gegenüber dem
  Jahr 1990 sind Kern der mit dem Energiekonzept vom September 2010 sowie den
  Kabinettsbeschlüssen vom 6. Juni 2011 beschlossenen Energiewende.

  Mit dem am 3. Dezember 2014 vorgelegten Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hat die
  Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um das Klimaschutzziel 2020 zu
  erreichen. Es wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass für die Erfüllung des 40 %-Ziels
  zusätzliche Maßnahmen im Umfang von 5 bis 8 Prozentpunkten erforderlich sind.
  Die im Rahmen des Aktionsprogramms beschlossenen Strategien „Klimafreundliches Bauen
  und Wohnen“ und „Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) sollen daher wesentlich
  zur Schließung dieser Lücke beitragen. Insgesamt sollen die Maßnahmen zu Einsparungen
  von zusätzlich 62-78 Mio. t. CO2-Äquivalente im Jahr 2020 führen.

  Der NAPE wurde am 03.12.2014 vorgelegt und stützt sich auf die drei Handlungsbereiche:

  -   Energieeffizienz im Gebäudebereich,
  -   Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell und
  -   Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz.

                                                                                           4
Bis zum Jahr 2020 sollen die mit dem NAPE festgelegten Maßnahmen zur zusätzlichen
Vermeidung von 25-30 Mio. t Treibhausgasemissionen führen. Hierzu zählen insbesondere
Maßnahmen, wie:

-   wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeffizienz,
-   die Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung sowie
-   die Schaffung von Effizienznetzwerken gemeinsam mit der Industrie und dem Gewerbe,
    einhergehend mit einem Ausbau der öffentlichen Förderung für Effizienzmaßnahmen.

Weiterhin sollen

-   das im Juli 2014 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bereich der
    Stromversorgung,
-   die geplante Novelle des Kraftwärmekopplungsgesetzes (KWKG) im Bereich
    Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und
-   das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinspar-
    verordnung (EnEV) zur Effizienzsteigerung und Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer
    Energien im Gebäudebereich und die mit ihnen einhergehenden Instrumente
    „Marktanreizprogramm“ und Förderprogramme der KfW

zu Steigerungen beim Einsatz erneuerbarer Energien führen.

Zur Erhöhung der Attraktivität der Elektromobilität hat die Bundesregierung am
24. September 2014 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beschlossen. Dieses räumt u. a.
bei Einhaltung bestimmter Anforderungen Fahrzeugen (rein batterieelektrisch betriebenen -,
Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen) im öffentlichen Verkehr Sonderrechte ein.

                                                                                        5
III.       Ergebnisse aus dem Monitoring

   Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse des Monitoring dargestellt.

   III.1 Entwicklung des Energieverbrauchs seit 1990

         a) Primärenergieverbrauch (PEV)

                        Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Sachsen-Anhalt
                                               in Terajoule
       800.000

       700.000

       600.000

       500.000

       400.000

       300.000

       200.000

       100.000

            0
                 1990
                         1991
                                1992
                                       1993
                                              1994
                                                     1995
                                                            1996
                                                                   1997
                                                                          1998
                                                                                 1999
                                                                                        2000
                                                                                               2001
                                                                                                      2002
                                                                                                             2003
                                                                                                                    2004
                                                                                                                           2005
                                                                                                                                  2006
                                                                                                                                         2007
                                                                                                                                                2008
                                                                                                                                                       2009
                                                                                                                                                              2010
                                                                                                                                                                     2011
                                                                                                                                                                            2012
   Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2015)

   Abbildung 1: Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Sachsen-Anhalt seit 1990

   Die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs (PEV) in Sachsen-Anhalt zeigt seit 1990
   wesentliche strukturelle Veränderungen. Der starke Abfall des PEV nach 1990 bis 1997 hat
   seine Ursache in der verminderten Nachfrage der heimischen Industrie in den Jahren nach
   der Wende und dem Ersatz alter ineffizienter Kraftwerke und Feuerungsanlagen.
   Im Anschluss ist bis zum Jahr 2005 ein stetiger Anstieg des PEV zu verzeichnen.

   Der PEV in Sachsen-Anhalt ist von 2005 – 2012 um 5 % gestiegen und beläuft sich im Jahr
   2012 auf 515,5 PJ. Fossile Energieträger stellen 83 % dieses Verbrauchs dar. Das ist etwas
   mehr als der Anteil fossiler Energieträger am PEV auf Bundesebene (81 %). Die
   Energieträgerstruktur veränderte sich dabei weg vom Erdöl zum Erdgas. Mit 37 % des PEV
   ist Erdgas der Hauptenergieträger. Mineralöle (28 % des PEV) und Braunkohle (18 % des
   PEV) folgen, wobei der Braunkohleanteil im Beobachtungszeitraum geringfügig abnimmt.
   Dagegen weisen die erneuerbaren Energien und die energetische Abfallnutzung ein
   deutliches Wachstum auf. Die erneuerbaren Energien tragen 2012 bereits 17 % zum PEV in
   Sachsen-Anhalt bei. Im Vergleich dazu stellen sie in Deutschland insgesamt 10 % des PEV
   dar.

                                                                                                                                                                                   6
PJ     Sachsen-Anhalt                          Deutschland       PJ       Andere
  600                                                                15.000
                        515,5 PJ                                              Abfälle
  500                                                                12.500
                                                                              Fernwärme
  400                                                                10.000   Kernenergie

  300                                                                7.500    Strom

                  83%                                   81%                   Erneuerbare
  200                                                                5.000    Energien
                                                                              Erdgas
  100                                                                2.500
                                                                              Mineralölprodukte
     0                                                               0        Braunkohle
                  Stromexporte: 19 PJ
 -100                                                                -2.500   Steinkohle
           2005          2012                    2005         2012

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2015); Prognos AG

Abbildung 2: Primärenergieverbrauch nach Energieträgern in Sachsen-Anhalt (Skala an der
             linken Achse) im Vergleich mit Deutschland (Skala an der rechten Achse),
             2005 und 2012, in PJ

Diese Struktur des PEV unterscheidet sich von der Struktur des PEV für Deutschland, wo
Mineralöl der wichtigste Energieträger ist (34 % des PEV). Außerdem werden Kernenergie
und Steinkohle in Sachsen-Anhalt nicht bzw. nur geringfügig verbraucht, während sie 8 %
bzw. 13 % des deutschen PEV darstellen. Steinkohle und Braunkohle werden in
Deutschland in etwa gleich großen Mengen verbraucht (13 % bzw. 12 % des PEV im Jahr
2012). In Sachsen-Anhalt wird zur Stromerzeugung neben den erneuerbaren Energien vor
allem Braunkohle eingesetzt, die in diesem Bundesland gefördert wird (in den Tagebauen
Profen und Amsdorf). Seit 2006 ist Sachsen-Anhalt Stromexporteur. Die Stromexporte
betragen 3,8 % des PEV im Jahr 2012 (0,6 % in Deutschland) oder 19 PJ und steigen seit
2006 stetig an.

                                                                                                  7
Sachsen-Anhalt                              Deutschland
    100%               1%                                   1%         2%    Andere
                             3%
                 6%                                        12%         8%
    90%                1%   17%                                              Abfälle
                                                            5%         10%
    80%                                                                      Fernwärme
    70%         38%                                        22%        22%    Kernenergie
    60%                         37%
                                                                             Strom
    50%
                                                                             Erneuerbare
    40%                                                    35%        34%    Energien
                33%                                                          Erdgas
    30%                         28%
                                                                             Mineralölprodukte
    20%                                                    11%        12%
    10%         19%             18%                                          Braunkohle
                       1%              1%                  12%        13%
      0%                                                                     Steinkohle
                2005            2012                      2005        2012

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2015); Prognos AG

Abbildung 3: Zusammensetzung des Primärenergieverbrauchs nach Energieträgern in
             Sachsen-Anhalt im Vergleich mit Deutschland, 2005 und 2012, in Prozent

      b) Endenergieverbrauch

Der Endenergieverbrauch ist im gleichen Zeitraum um 8 % auf 316,6 PJ angestiegen. Die
Verteilung auf die einzelnen Sektoren ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht1:

Sektor                      Sachsen-Anhalt                 Deutschland
                            2005      2012       Änderung 2005        2012      Änderung
Private Haushalte                69,5       69,2   - 0,4 %     2591        2427   - 6,3 %
GHD                              49,5       48,7   - 1,6 %     1437        1345   - 6,4 %
Industrie                       115,0      141,2 + 22,8 %      2514        2587   + 2,9 %
Verkehr                          58,9       57,4   - 2,5 %     2586        2559   - 1,0 %
Gesamt (gerundet)               293,0      316,6   + 8,0 %     9127        8919   - 2,3 %

Prägend ist im Betrachtungszeitraum der Anstieg des industriellen Endenergieverbrauchs,
der sich durch den Anstieg der Industrieproduktion vor allen in energieintensiven Branchen
erklärt. Als Besonderheit ist weiterhin hervorzuheben, dass trotz des spürbaren
Bevölkerungsrückganges der Endenergieverbrauch im Bereich der privaten Haushalte
stagniert, wofür die Verschiebung der Größenklassenstruktur der Haushalte, die Abnahme
der Flächeneffizienz (tlw. Leerstand größerer Quartiere) sowie ein verändertes
Verbrauchsverhalten ursächlich sind.

III.2 Treibhausgas-Emissionen als CO2-Äquivalente (CO2-äq) im Basisjahr 2012 und im
Vergleich zum Jahr 2005

Im Jahr 2012 wurden in Sachsen-Anhalt 36.522 kt CO2-äq emittiert.
78 % davon waren energiebedingte Emissionen, die aus der Verbrennung fossiler
Brennstoffe stammen sowie diffuse Emissionen (Energiegewinnung und -verteilung).
1
    Angaben in PJ soweit nicht in %
                                                                                             8
Industrie
        eprozesse trugen mit 16 % zu de en THG-Em missionen bei
                                                            b und die Landwirtscchaft mit
10 %. Abfall un  nd Abwas    sser verurrsachten 3 % der Emissioneen. Landn      nutzung,
Landnutzungsände erungen und Forstwirtsschaft (Land Use, Land-Use Chaange And Forestry -
LULUCF) spielen eine bedeutsame Ro    olle als Senke für diee Emissioneen. Rund 8 % der
Emissioonen wurdeen durch LULUCF ge   ebunden, der größte Teil
                                                             T   davon in Wälderrn durch
Einbindung von COO2 in der Bio
                             omasse derr verbleiben
                                                  nden Waldflä
                                                             äche.

Abbildu
      ung 4: THG
               G-Emissioneen in Sachssen-Anhalt nach
                                                n    Kategorien und G
                                                                    Gasen,
             2005
                5 und 2012

Seit 20005 verring gerten sich
                             h die THG   G-Emissione en bis zum m Jahr 20012 um 6 % bzw.
2.228 ktt CO2-äq. Neben de   er Landnutz  tzung und Landnutzu    ungsänderuung (insbeesondere
Wälder)), die im Jaahr 2012 ruund 2.786 kkt CO2-äq gebunden
                                                     g           haben
                                                                 h     (1 % mehr als im Jahr
2005), h
       hat der Sekktor Industrieprozesse mit den prrozessbedin  ngten Emisssionen den größten
Beitrag zu dieser Reduktion
                   R          geleistet.
                              g          D
                                         Die Emission nen dieses Sektors haaben sich um
                                                                                     u 18 %
verringe
       ert (-1.275 kt
                   k CO2-äq).
Der Sekktor Abfall und
                   u Abwass   serbehandlu  ung weist ebenfalls
                                                     e           nen Rückgaang der Emissionen
                                                               ein
auf, um 41 % bzw. 712 kt CO2-äq.

Die Verränderung der THG-EEmissionen in Sachsen-Anhalt un   nd Deutschhland innerhhalb der
Quell- u
       und Senken         ektoren erg ibt sich aus
                ngruppen/Se                                 olgenden Übbersicht2:
                                                 s der nachfo

Quell- u
       und           Sachssen-Anhalt                Deutschland
Senkengruppe/Sekktor 2005      20122      Ändeerung 200
                                                      05      20012      Än
                                                                          nderung
Energiee               28.692     28
                                   8.650        0%   82
                                                      21.097    7786.030    - 4,3 %
Industrie
        eprozesse        7.105     5
                                   5.830     - 18 %   78.627
                                                      7           68.316  - 13,1 %
Lösemitttel u.a.            63         49     - 22%    2.052       1.694  - 17,4 %
Produkttverwendunng
Landwirrtschaft          3.935     3
                                   3.780       -4%    71.352
                                                      7           69.490    - 2,6 %
LULUCF                 - 2.755   -22.786        1%       411         511 + 24,3 %
Abfall und Abwasser      1.740     1 .028     - 41%   21.333
                                                      2           13.553  - 36,5 %

2
    Angaben in kt CO2-äq
                       q soweit nicht in %
                                                                                           9
CO2 ma  acht mit 82 2 % den größten
                              g         Teiil der Emisssionen aus s. CO2 ist das bedeu   utendste
Treibhaausgas in de en Sektoren
                              n Energie, inndustrielle Prozesse sowie bei deer Landnutz zung und
bei Land dnutzungsä änderungenn sowie Löse  emitteln.
10 % de er THG-Em  missionen fallen auf N2O
                                          O, das insb besondere aus
                                                                 a dem Seektor Landw    wirtschaft
emittiertt wurde. (Quellgruppe Landwirtsc haftliche Bööden).
Der Antteil CH4 an den THG-E  Emissionen beträgt 6 % und entfä   ällt vorwiegeend auf den Sektor
Abfall und Abwassserbehandlu  ung (Quellgrruppe Depo  onien). Die Treibhausggase PFC, HFC
                                                                                        H     und
SF6 we erden überw  wiegend beei Industriepprozessen emittiert. Ihhr Anteil beeträgt 1 % an den
gesamte  en THG-Em missionen.

Abbildu
      ung 5: Sektorbezogen
                         ne Treibhaussgasemissiionen in Sac
                                                          chsen-Anhaalt 2005 / 20
                                                                                012

                                                                                               10
ung 6: Emisssionen von
Abbildu                    n Treibhaussgasen in Sachsen-An
                                                S         halt 2005 / 2012

      a) Energiebed                   CRF Sektorr 1)3
                  dingte Emiissionen (C

Die   e
      energiebedingten      TH
                             HG-Emissio  onen    bela
                                                    aufen    sic
                                                               ch    im    JJahr   201
                                                                                     12   auf
28,65 M
      Mio. t CO2-äq. Sie sind im Vergleicch zum Jahrr 2005 naheezu identiscch.

Quelle: P
        Prognos AG

Abbildu
      ung 7: Energiebedingtte Treibhaussgasemissiionen in Sac
                                                            chsen-Anhaalt 2005 / 2012
                                                                                 2

3
    CRF = C
          Common Reporting Format, Berichtsform
                                              mat des IPCC
                                                                                          11
Die energiebedingten THG-Emissionen des Verarbeitenden Gewerbes (Industriesektor) sind
von 4,1 Mio. t auf 4,8 Mio. t CO2-Äquivalente um 16 % angestiegen.
Die verkehrsbedingten Emissionen sind von 4,1 Mio. t auf 3.9 Mio. t um ca. 4 %
zurückgegangen, die Emissionen der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und
Private Haushalte (übrige Feuerungsanlagen) sind um 2 % (von 5,0 Mio. t auf 4,8 Mio. t)
zurückgegangen.
Die Emissionen der Energiewirtschaft (Umwandlungssektor) sind von 14,9 Mio. t auf
14,6 Mio. t um knapp 2 % zurückgegangen.

                            b) Prozessbedingte Emissionen (CRF Sektor 2)

Ein wesentlicher Teil, nämlich 16 % bzw. 5.830 kt CO2-äq, der landesweiten THG-
Emissionen im Jahr 2012 stammt aus industriellen Prozessen. Die entsprechenden
Emissionen sind seit 2005 von damals 7.105 kt CO2-äq um 18 % gefallen.

                                                   nicht energiebedingte THG-Emissionen
                                     3.000
    THG-Emission in kTonnen CO2-äq

                                     2.500

                                     2.000

                                     1.500

                                     1.000

                                      500

                                        0

                                                            2005   2012

Quelle: Prognos AG

Abbildung 8: nicht energiebedingte THG-Emissionen in verschiedenen Prozessen
             2005 / 2012

III.3 Energie- und CO2 – Indikatoren

Energie- und CO2-Indikatoren spielen in der energie- und klimaschutzpolitischen Diskussion
sowie im Rahmen des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle. Sie
ermöglichen durch die Verknüpfung des Energieverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen mit
geeigneten Bezugsgrößen einen Überblick über energiewirtschaftliche und klimapolitische
Zusammenhänge und erfüllen damit primär eine Informationsfunktion.4

4
    Länderarbeitskreis Energiebilanzen; www.lak-energiebilanzen.de
                                                                                          12
Als klimarelevante Indikatoren werden spezifische CO2-Emissionen herangezogen:

-     CO2-Emissionen bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (CO2-Intensität)
      Dieser Indikator gibt an, welche CO2-Mengen emittiert wurden, um eine Einheit
      Wirtschaftsleistung zu erzeugen.

-     CO2-Emissionen je Einwohner
      Analog zur Darstellung des Primärenergieverbrauchs je Einwohner bereinigt dieser
      Indikator die Entwicklung der CO2-Emissionen um die Einwohnerentwicklung.

                                  18                                                  1,00

                                  16                                                  0,90
    Tonnen CO2-äq pro Einwohner

                                  14                                                  0,80

                                                                                      0,70
                                  12

                                                                                             kg CO2-äq / € BIP
                                                                                      0,60
                                  10
                                                                                      0,50
                                   8
                                                                                      0,40
                                   6
                                                                                      0,30
                                   4                                                  0,20
                                   2                                                  0,10

                                   0                                                  0,00
                                       2005      2012          2005            2012

                                              THG /Einwohner   THG/ Euro BIP

Quelle: Prognos AG

Abbildung 9: spezifische THG-Emissionen pro Einwohner und pro Euro
             Bruttoinlandsprodukt (BIP), Sachsen-Anhalt 2005 / 2012

Die spezifischen THG-Emissionen pro Einwohner stiegen in Sachsen-Anhalt bedingt durch
die sinkende Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2012 leicht an. Dagegen nahmen die THG-
Emissionen in Sachsen-Anhalt bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt von 2005 bis zum Jahr
2012 deutlich ab.

Nach 1990 sanken die energiebedingten CO2-Emissionen (Abbildung 10) infolge der
wirtschaftlichen Umstrukturierung bis 1995 zunächst sehr stark (Minderung um 50 %).
Dieser Rückgang des CO2-Ausstosses ist auf Stilllegung von Betrieben bzw. veralteten
Anlagen und Maschinen, veränderte Strukturen in der Wirtschaft und Änderungen der Anteile
der Brennstoffe bei den Energieumwandlungsprozessen in den Jahren bis 1995
zurückzuführen. Der wirtschaftliche Aufschwung in den Folgejahren führte bis zum Jahr 2012
zu einem leichten Anstieg der energiebedingten CO2-Emissionen in Sachsen-Anhalt.

                                                                                                                 13
Entwicklung der energiebedingten CO2-Emissionen und der
                                                Bevölkerung in Sachsen-Anhalt 1990 - 2012

                                60.000                                                             3.000
  CO2-Emission in 1000 Tonnen

                                                                                                           Bevölkerung in 1000 Einwohner
                                50.000                                                             2.500

                                40.000                                                             2.000

                                30.000                                                             1.500

                                20.000                                                             1.000

                                10.000                                                             500

                                    0                                                              0
                                     1990       1995      2000      2005       2010     2012
                                                       1000t CO2       1000 Einwohner

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (12.11.2014)

Abbildung 10: Energiebedingte CO2-Emissionen und Bevölkerungsentwicklung in
              Sachsen-Anhalt seit 1990

Die energiebedingten CO2–Emissionen je Einwohner (EW) gingen trotz gesunkener
Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt (1990 = 2,9 Millionen EW; 2012 = 2,3 Millionen EW) von
17,6 t CO2/EW im Jahr 1990 auf 12,2 t CO2/EW im Jahr 2012 zurück (Abbildung 11).
Die im Vergleich zu anderen Bundesländern (z. B. Thüringen) hohen energiebedingten CO2-
Emissionen je Einwohner begründen sich vor allem durch den hohen Anteil der
Energiegewinnung aus Braunkohle in Sachsen-Anhalt.

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt; Pressemitteilung 94 / 2014 vom 15.09.2014

Abbildung 11: energiebedingte CO2–Emissionen je Einwohner 2011 in den Bundesländern
                                                                                                                         14
IV.        Umsetzung der Maßnahmen aus dem KSP 20205

  3.1. Rechtsetzung/Ziele EU, Bund/Land

  1/3.1    Die    Landesregierung     wird   im   Rahmen      der    Umsetzung      des
  Klimaschutzprogramms 2020 die in der Cluster-Potenzialstudie des MW von 2008
  identifizierten Cluster, die neben einem besonderen wirtschaftlichen auch ein hohes
  Klimaschutz-Potenzial aufweisen, unterstützen und zielgerichtet weiterentwickeln.

  Umsetzung:
  Es erfolgte die Unterstützung von Projekten zum Ausbau der Nutzung regenerativer
  Energien (z. B. Projekt RegMod Harz, Flusskraftwerke, Batterieforschung im IFFI).
  Die CEESA-Clusterförderung endete im Juli 2014, das Cluster arbeitet eigenständig weiter.

  Die Maßnahme ist umgesetzt.

  2/3.1 Die Landesregierung wird die im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren zum
  Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) und anderen Vorhaben der
  Bundesregierung und der EU bereits praktizierte Zusammenarbeit mit den Verbänden
  und Akteuren weiter ausbauen. Ziel ist es, im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren die
  Interessen des Landes besser herauszuarbeiten, um gezielter Einfluss auf deren
  Gestaltung nehmen zu können.

  Umsetzung:
  Es besteht eine umfassende und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Verbänden und
  anderen Akteuren im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren Klima und Erneuerbare
  Energien (EE).
  Kommuniziert wird diese über verschiedene Foren, z. B.
  - Dialogplattform EE, 2/Jahr
  - Dialogforum „den Netzausbau vorantreiben“; 2/Jahr
  - Dialogforum „Speichermöglichkeiten schaffen“; 2/Jahr
  - „Energiepolitischer Dialog Sachsen-Anhalt“; 1/Jahr

  Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

  3.2. Energiepolitik

  3.2.1 Grundsätze der Energiepolitik im Land – Das Energiekonzept

  3/3.2.1   Mit der konsequenten Umsetzung des Energiekonzepts wird die
  Landesregierung ihren Beitrag zur Zielerreichung der energie- und klimapolitischen
  Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene leisten. Das Energiekonzept wird bei
  sich verändernden Rahmenbedingungen zeitnah angepasst.

  Umsetzung:
  Die Fortschreibung des Energiekonzeptes erfolgte im April 2014. Es findet ein
  kontinuierlicher Monitoringprozess statt.
  Die Landesregierung bekennt sich zu einem Energiesystem, das von erneuerbaren Energien
  her gedacht ist.
  Ziel ist ein Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2030 von 26 %.

  Eine Berichterstattung an das Kabinett im April 2016 ist geplant.

  5
      Zuordnung entspricht der Gliederung im KSP 2020
                                                                                         15
4/3.2.1 Die Landesregierung setzt verstärkt auf Energieeinsparungen zur
Bedarfsminimierung, auf Effizienzsteigerung und strebt zur Bedarfsdeckung einen
ausgewogenen Energiemix der Zukunft mit zunehmenden Anteilen der Erneuerbaren
Energien unter Beibehaltung der Rolle der Braunkohle als heimischen Rohstoff an.

Umsetzung:
Die Maßnahme ist im Energiekonzept 2030 verankert.
Auch zukünftig werden Leitplanken für die Positionierung in Bundesdebatten und für die
Gestaltung der Landespolitik gesetzt.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

5/3.2.2 Zur Erschließung des enormen und kosteneffizienten Potenzials der
Energieeinsparung und Effizienzverbesserung wird die Landesregierung neben der
konsequenten Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens und des Energie-
konzeptes verstärkt Anreize schaffen, beispielsweise durch:
- Energetische Bedarfsoptimierung im Gebäudesektor (Wohngebäude sowie gewerbliche
    und öffentliche Bauten) besonders im Gebäudebestand, beispielsweise durch
    Wärmedämmung der Gebäudehülle, durch Modernisierung der Heizung und Kühlung,
    der Haustechnik und sonstiger Ausstattungen in Richtung Niedrigenergie- bis hin zum
    Passivhausstandard. Die konkrete Maßnahmenbenennung erfolgt im Punkt 3.4 in
    Verbindung mit der Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors in Punkt 3.9,
- Unterstützung von Industrie und Gewerbe bei der Steigerung der Energieeffizienz in allen
    Prozessketten besonders im Rahmen der Umweltallianz,
- Unterstützung bei der dynamischen Anpassung von Standards durch Einführung und
    Ausbau des japanischen Toprunner-Systems (Anbieter und Hersteller von Maschinen,
    Anlagen und Haushaltsgeräten verpflichten sich mittelfristig an den jeweils besten am
    Markt verfügbaren Techniken und Geräten zu orientieren),
- Ausweitung der Energieeffizienzklassen bzw. Erweiterung der Energieverbrauchs-
    kennzeichnung über die sogenannte „weiße“ Haustechnik hinaus auf möglichst alle
    energieverbrauchsrelevanten Produkte,
- Erarbeitung und Umsetzung eines Beratungs- und Informationskonzeptes zur
    Verbesserung der Energieeffizienz in Haushalten und KMU,
- Unterstützung bei der stufenweisen Einführung intelligenter Stromzähler auch in
    Verbindung mit sogenannten Smart-Grids (elektronische Netzleitsysteme, die zur
    Verbesserung der Aufnahmefähigkeit von Verteilnetzen für die Einspeisung elektrischer
    Energie von dezentralen Erzeugern beitragen; Kommunikation der Erzeuger mit
    Verbrauchern zur Steuerung des Verbrauchsverhaltens),
- Erhöhung des Anteils von KWK an der Stromproduktion auf 25 % bis zum Jahr 2020,
- Ausbau KWK-basierter Fernwärme,
- Ausweitung von Fernwärme-Vorranggebieten.

Umsetzung:
Die Maßnahmen werden auf verschiedene Art und Weise umgesetzt, u. a.:
- Berücksichtigung im Energiekonzept der Landesregierung
- Begleitung von Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene
- Mit der Anerkennung für die Mitgliedschaft in ihrem Bündnis fördert die Umweltallianz
   u. a. freiwillige Maßnahmen von Industrie und Gewerbe zur Steigerung der
   Energieeffizienz. Bei der Aktualisierung der Teilnahmevoraussetzungen im September
   2011 wurde der Einsatz von Energiemanagementsystemen gemäß DIN EN ISO 50 001
   als eigenständiges Kriterium aufgenommen.

Die Umweltallianz wird seit Oktober 2007 als unbefristetes Bündnis kontinuierlich
fortentwickelt. Die Teilnahme von Unternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft an der
Umweltallianz und damit auch die Förderung von Energieeinsparung und
Effizienzverbesserung ist ein essentieller Bestandteil der Kooperation.
                                                                                   16
Die Umsetzung erfolgt auch im Rahmen der neuen EFRE - Richtlinie für Energieeffizienz in
Unternehmen. Voraussichtlicher Förderbeginn ist im ersten Quartal 2016.

Durch die Landesenergieagentur (LENA) erfolgte im August 2015, die Vergabe einer
Energieeffizienzpotenzialstudie, die auch als Basis für die Festschreibung eines
Energiesparziels dienen soll. Die LENA fungiert als Dienstleister für die Wirtschaft, den
öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucher. Beratung, Information, Motivation,
Kommunikation,     Weiterbildung    und    Netzwerkarbeit    auf    allen  Gebieten   der
Energieerzeugung, -versorgung und -verwendung zählen zu ihren Aufgaben.
Darüber hinaus unterstützt die LENA bei der Vermittlung geeigneter Energieberater.

Der Anteil von KWK an der Stromproduktion betrug 2012 25,1%. Seit 2005 (36 %) ist eine
rückläufige Entwicklung des Anteils der KWK an der Nettostromproduktion zu verzeichnen,
welche auf Verschiebungen im Stromsystem durch den wachsenden Anteil fluktuierender EE
zurückzuführen ist. Das Entwicklungspotenzial in Sachsen-Anhalt im Bereich der KWK wird
positiv eingeschätzt. Die im Land noch bestehenden KWK-Potenziale können zumindest
mittelfristig gemeinsam mit einem weiteren starken Ausbau der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien erschlossen werden. Danach hängt die mögliche Nutzung des KWK-
Potenzials u. a. zunehmend von der Entwicklung der Stromnachfrage sowie der Flexibilität
des gesamten Stromsystems ab.
Die anstehende Reform des KWK-Gesetzes auf Bundesebene muss nunmehr die Weichen
für die Erschließung des weiteren Entwicklungspotentials der KWK stellen.

Die Landesregierung hat keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Ausweitung von
Fernwärmevorranggebieten durch die Kommunen.

Kommunen, die Fernwärmesatzungen verabschiedet haben sind z. B.:
- Stendal:
  http://www.stendal.de/media/satzungen/satzungen_stendal/fernwaermesatzung.pdf
- Wernigerode:
  http://www.wernigerode.de/media/dokumente/ortsrechtsatzungen/7_bauen_planen/
  lesefassung_3._aenderung_fernwaermeversorgungssatzung.pdf
- Havelberg:
  http://www.havelberg.de/media/dokumente/satzungen/oeffentlichen_einrichtungen/
  fernwaermesatzung.pdf
- Halle:
  http://www.halle.de/Publications/373/anschluss-_und_benutzungszwang_von_
  gebaeuden_u__a_.pdf

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

3.2.3 Erneuerbare Energien

6/3.2.3 Die Landesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien
am Energieverbrauch von 13,2% im Jahr 2007 bis 2020 auf 20% zu erhöhen.

Umsetzung:
Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch betrug 2012 16,9 %, in 2013
betrug der Anteil 18,1 %. Die bisherige Entwicklung lässt die Zielerreichung in 2020
erwarten.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

                                                                                      17
3.2.3.1 Windenergie
3.2.3.2 Solarenergie

7/3.2.3.2 Die Landesregierung wird durch Unterstützung der Informationsvermittlung,
des Wissenstransfers, von Forschungsaktivitäten und dem Herausstellen von
Positivbeispielen (wie z. B. die Freiflächenkollektoranlage zur Fernwärmeversorgung
der Stadtwerke Wanzleben) für eine breite Solarenergienutzung Sorge tragen.

Umsetzung:
Die Inhalte werden in den Energieatlas, der von der LENA erstellt wird, aufgenommen.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

3.2.3.3 Bioenergie

8/3.2.3.3 Unter Beachtung der Anforderungen aus der Richtlinie 2009/28/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der
Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen unterstützt die Landesregierung die
stoffliche und energetische Nutzung von Biomasse. Rang- und Reihenfolge
orientieren sich an der Effizienz der Biomassenutzung:
- Bioraffinerien (noch in der Forschungsphase – nachhaltig schadstoffarme und
    Ressourcen schonende Gewinnung von chemischen Grundstoffen und Energie)
- Kaskaden- und Koppelnutzung von nachwachsenden Rohstoffen
- Strom und Wärme aus KWK-Anlagen vor Ort
- Biogaseinspeisung
-   Konzepte zur stofflichen Nutzung von CO2

Umsetzung:
Die Landesregierung hat zur Ermittlung biogener Potenziale verschiedene Studien erstellen
lassen, z. B. „Biomassepotenzialstudie - Biogene Stoffe und Abfälle“ (2012) und eine Studie
„Wirtschaftsdünger und Gärreste aus Biogaserzeugung“ (2013). Die Ergebnisse sind im
Landesenergiekonzept 2030 berücksichtigt.

Des Weiteren wurde die Biomasseforschungsplattform am Agrochemischen Institut Piesteritz
im Zeitraum von2008 bis 2012 gefördert,
siehe: http://www.aip.uni-halle.de/bimap

Die Aktivitäten zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Ressourceneffizienz werden im
Rahmen der Leitmärkte „Chemie/BioÖkonomie“ und Energie, Maschinen-/Anlagenbau,
Ressourceneffizienz thematisiert (Bsp.: Spitzencluster „BioEconomy“, Bundesprojekt
Zwanzig20 „Hypos“) und gegebenenfalls in Maßnahmenplänen berücksichtigt.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

3.2.3.4 Biokraftstoffe

9/3.2.3.4 Die Landesregierung wird im Rahmen der Länderbeteiligung                      bei
Rechtsetzungsverfahren für zuverlässige Rahmenbedingungen eintreten, die es            den
einheimischen     Biokraftstoffproduzenten ermöglichen,   bei   Beachtung              der
Nachhaltigkeitskriterien bestehende Produktionskapazitäten für Biokraftstoffe          der
1. Generation auslasten zu können.

Umsetzung:
Die Landesregierung hat sich in den jeweiligen Rechtsetzungsverfahren für entsprechende
Rahmenbedingungen eingesetzt und wird dies auch in Zukunft tun. Unter Beachtung des mit

                                                                                        18
dem Nahrungsmittelanbau konkurrierenden Flächenbedarfs werden der Umstieg auf
Biokraftstoffe der 2. Generation und künftig der 3. Generation verfolgt.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

10/3.2.3.4   Die Landesregierung wird im angemessenen Umfang die weitere
Entwicklung der BtL-Kraftstoffe verfolgen und, sofern sich nennenswerte Erfolge aus
der Sicht des Klimaschutzes abzeichnen, entsprechend reagieren.

Umsetzung:
BtL-Kraftstoffe haben das höchste theoretische THG-Einsparpotential unter den auf
Biomasse basierenden Kraftstoffen. Gegenwärtig sind BtL-Kraftstoffe kommerziell nicht
verfügbar. Im Prognosezeitraum von ca. 10 Jahren (vermutlich länger) werden BtL-
Kraftstoffe keinen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz liefern.
Diese Einschätzung resultiert aus der Analyse der vergangenen Entwicklung und der
gegenwärtigen Situation auf dem Gebiet der diesbezüglichen Forschung und Entwicklung.
Nach einer geradezu euphorischen Periode der Erforschung und Entwicklung der einzelnen
technologischen Stufen des Verfahrens trat nach dem Scheitern der ersten industriellen
Anlage zur Herstellung von BtL-Kraftstoffen (CHOREN) eine starke Ernüchterung ein.
Der BtL-Herstellungsprozess ist ausgesprochen komplex und technologisch anspruchsvoll.
Obwohl sich die technologische Kette aus bekannten und in der Regel beherrschbaren
Prozessschritten zusammensetzt, treten im Zusammenspiel der Anlagen Schwierigkeiten
auf, die die weitere Erforschung, Entwicklung und Optimierung erfordern.
In Deutschland existiert gegenwärtig eine Pilotanlage (Inbetriebnahme der
Gesamtprozesskette 2015) für Forschung, Entwicklung und Optimierung des gewählten
Verfahrens am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Das dort entwickelte bioliq®-
Verfahren trennt das Gesamtverfahren in die dezentrale Vorbehandlung der Biomasse
(vornehmlich      Reststroh)    in   Schnellpyrolyseanlagen      zur   Verminderung   des
Transportaufwandes für die Biomasse durch Erzeugung eines energiereichen,
rohölähnlichen Pyrolyseöles/-schlammes und in die zentralen Einheiten hoher Kapazität der
Hochdruckvergasung, Gasreinigung und Synthese (Fischer-Tropsch). Die Kapazität der
Anlage liegt etwa bei einer Tonne Kraftstoff pro Tag. Die Rohstoffbasis des Verfahrens
beruht auf Stroh und anderen biogenen Reststoffen, so dass keine zusätzlichen
Anbauflächen benötigt werden.
Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen, wie der relativ geringe Rohölpreis und die starke
Fokussierung der Forschung und Entwicklung auf die Elektromobilität tragen nicht dazu bei,
die Erforschung und Entwicklung von Biokraftstoffen der 2. Generation voranzutreiben.
Andererseits werden die gegenwärtigen Antriebssysteme, die auf der Verbrennung von
organischen Kraftstoffen beruhen (Verbrennungsmotoren, Turbinen) noch lange den
Verkehrsbereich dominieren. Dies trifft insbesondere für den Luftverkehr zu.

In Anbetracht der THG-Reduktionsziele für Biokraftstoffe ist der Einsatz von Biokraftstoffen
der 2. Generation mit niedrigen THG-Emissionen wegweisend. Mit vielen Biokraftstoffen der
1. Generation sind diese Ziele nicht zu erreichen, wobei erschwerend hinzukommt, dass der
mengenmäßige Einsatz durch die technisch begrenzte Menge bei der Zumischung zu
mineralischen Kraftstoffen limitiert ist.
Strategisch sollten vorwiegend solche Biokraftstoffe bevorzugt werden, die einerseits hohe
THG-Minderungspotentiale und andererseits keine Beschränkungen hinsichtlich ihres
Einsatzes als Reinkraftstoff oder bei der Zumischung zu mineralischen Kraftstoffen
aufweisen.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

                                                                                         19
3.2.3.5 Geothermie

11/3.2.3.5 Um die Nutzung der Geothermie in Sachsen-Anhalt zu entwickeln und neue
Nutzungsmöglichkeiten zu erschließen, hat die Landesregierung im Rahmen der EU-
Strukturfonds die Förderrichtlinie „Klimaschutz - Erneuerbare Energien“ aufgelegt. Mit
dieser Richtlinie sollen in Sachsen-Anhalt u. a. Pilotprojekte der Tiefengeothermie und
Anwendungen        von     effizienten Erdwärmesonden         gefördert   sowie    neue
Nutzungsmöglichkeiten erkundet werden.

Umsetzung:
Es erfolgte keine Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit für Tiefengeothermie und
Erdwärmesonden im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaschutz-Erneuerbare Energien“ der
Förderperiode KLIMA I von 2012-2014. Die Förderperiode ist beendet.

Die Weiterführung mit der neuen Förderrichtlinie KLIMA II in EU-Förderperiode 2014-2020 ist
geplant.

3.2.3.6 Wasserkraft

12/3.2.3.6 Die Landesregierung unterstützt die aus dem Landestalsperrenbetrieb
gegründete Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH bei der Erschließung eines
Potenzials von 3,4 MW mit 16,6 GWh an ihren Anlagen. Dieser Zuwachs kann für das
Trendszenario als gesichert angenommen werden und eine Emissionsminderung von
9.200 t CO2/a bewirken. Darüber hinaus unterstützt sie die Eigentümer bestehender
Wasserkraftanlagen und potentielle Investoren bei der Erschließung weiterer
Potentiale, soweit keine naturschutz-, wasserrechtlichen und sonstigen Gründe
dagegen sprechen.

Umsetzung:
Die Zielvorgabe von 3,4 MW für das Potenzial der Wasserkraftanlagen der Talsperrren-
Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH stammt bereits aus dem Klimaschutzkonzept 2008. Von
den zugrunde gelegten Projekten an fünf Talsperren wurden bereits 1,28 MW umgesetzt:

-   WKA Überleitungssperre Königshütte (250 kW)
-   WKA TS Wendefurth (800 kW)
-   WKA Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode (200 kW)
-   WKA TS Wippra (30 kW).

In der Ausschreibung befindet sich das Vorhaben WKA Muldestausee mit einer Nennleistung
von 2 MW.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.
Unter Berücksichtigung der bereits installierten Leistung von 1,28 MW verringert sich die
Zielvorgabe von 3,4 MW auf 2,168 MW im Programm.

13/3.2.3.6 Die Landesregierung wird die Möglichkeiten zur Steigerung der
Speicherkapazitäten für Strom in Sachsen-Anhalt durch Neubau oder Erweiterung von
Pumpspeicherwerken untersuchen lassen.

Umsetzung:
Erste Untersuchungsergebnisse einer Potenzialanalyse des Harzes liegen vor. Danach gibt
es vor allem in einigen Harz-Randbereichen günstige Standorte aufgrund relativ großer
Fallhöhen. Im Januar 2015 wurde die Speicherstudie veröffentlicht.

                                                                                        20
Hinsichtlich der Nutzung der im Harzbereich definierten Potenziale sind weitere
Untersuchungen zur technischen Machbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit erforderlich.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

3.3. Mobilitätsentwicklung

3.3.1 Individualverkehr

3.3.1.1 Verkehrs- und Mobilitätserziehung

14/3.3.1   Die   Landesregierung    wird  im   Rahmen    der     Umsetzung    des
Klimaschutzprogramms 2020 effiziente und ökonomische Fahrweisen (Eco-Driving)
fördern. Dazu werden im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit mit den beteiligten
Akteuren Broschüren und Vorträge zu folgenden Themen erstellt bzw. angeboten:
- Informations- u. Schulungsmaßnahmen zu umweltbewusstem Verkehrsverhalten,
- Bedeutung des Einsatzes CO2-armer Fahrzeuge,
- Effiziente und ökonomische Fahrweisen,
- Umweltbewusstes Verkehrsverhalten,
- Informationskampagnen zum Umweltverbund, zum Leitbild „Stadt der kurzen Wege“,
   Mobilitätsmanagement

Umsetzung:
Die Maßnahme wird im Rahmen der Erstellung des Verkehrssicherheitsprogramms
diskutiert.
Broschüren zum Thema „Ökologisches Fahren“ wurden seitens der Landesregierung bisher
nicht    erstellt. Die    Landesregierung      stützt   sich    in  diesem    Bereich   der
Verkehrssicherheitsarbeit auf die von ihr geförderte Arbeit der Landesverkehrswacht und der
örtlichen Verkehrswachten sowie darüber hinaus auf die Angebote des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates (Zielgruppenprogramm „Eco Safety Trainings–Fahren wie ein
Profi“). Als Umsetzer des Zielgruppenprogrammes ist u. a. die Fahrschule Engelmann
(Magdeburg) öffentlich zertifiziert worden.
Auch der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) beteiligt sich im Rahmen seines
Programms „Sprit-Spar-Training“ an dieser gesellschaftlichen Aufgabe.

Kurse auf diesem Gebiet bestehen aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Im Rahmen des
Theorieteils werden mannigfaltige Kenntnisse energiesparenden Fahrverhaltens von der
Fahrtvorbereitung bis zu fahrstilbezogenen Kenntnissen vermittelt. Die Erfahrung lehrt, dass
die Kurse am besten angenommen werden, die energiesparendes Fahrverhalten in das
Fahrsicherheitstraining integrieren. Grundsätzlich ist eine höhere Sensibilisierung der
Akteure erkennbar.
Das neue Verkehrssicherheitskonzept wird voraussichtlich Ende 2015 vorliegen.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

15.3.3.1 Die Landesregierung wird im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaschutz -
Erneuerbare Energien“ die Einführung neuer umweltverträglicher Technologien
fördern.

Umsetzung:
Es wurden 40 Projekte, u. a. umweltverträgliche Technologien, mit insgesamt 3,56 Mio. Euro
gefördert. Die Förderperiode KLIMA I (Förderrichtlinie „Klimaschutz-Erneuerbare Energien“)
ist beendet.

Die Weiterführung der Maßnahme mit der neuen Förderrichtlinie KLIMA II in der EU-
Förderperiode 2014-2020 ist geplant.
                                                                               21
3.3.1.2 Attraktivitätssteigerung im Radverkehr

16/3.3.1.2 Die Landesregierung sichert im Rahmen des Landesradverkehrsplans
(LRVP) die Anpassung der ÖPNV-Angebote und Einbeziehung touristischer Ziele. In
diesem Rahmen wird auch die Einsetzung eines Radverkehrsbeauftragten geprüft. Die
Einrichtung von Diskussionsrunden in den Landkreisen und kreisfreien Städten
erfolgt im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten und wird durch die
Landesregierung begleitet.

Umsetzung:
Der LRVP umfasst 2 Planungshorizonte:

   1. bis 2012, dessen Abschluss 2013 mit einer Evaluierung erfolgte.

Der Evaluationsbericht ist abrufbar unter:
http://www.mlv.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/
MLV/MLV/Uploads/LRVP/ESA_Abschlussbericht_2014-02-03.pdf

Er enthält auch die Empfehlung für einen Radverkehrsbeauftragten.
Nach Prüfung unter Berücksichtigung des Aufgabenerledigungskonzeptes (AEP) und des
Personalentwicklungskonzeptes       (PEK)    ist  bisher    keine Einsetzung eines
Radverkehrsbeauftragten möglich.
Die Unterstützung der Kommunen erfolgt anforderungs- und einzelfallbezogen unter
Beachtung vorhandenen Personals.

   2. bis 2017

Die Ziele und Aufgaben des zweiten Planungshorizontes des LRVP (bis 2017) sind im LRVP
formuliert. Die 2013 durchgeführte Evaluation des LRVP beinhaltet die Betrachtung aller
Ziele und Aufgaben (Maßnahmen) des LRVP, folglich auch die des ersten (bis 2012) und
zweiten Planungshorizontes. Der Evaluationsbericht enthält daher eine umfassende
Aussage zum Abarbeitungsstand (Zwischenergebnis) der Maßnahmen des zweiten
Planungshorizontes.
Im kommunalen Bereich hat nach Kenntnis der Landesregierung bisher nur die Stadt Halle
einen Radverkehrsbeauftragten eingesetzt.

Die Maßnahme ist:
- für den ersten Planungshorizont abgeschlossen,
- für den zweiten Planungshorizont in der Umsetzung und wird kontinuierlich fortgeführt.

17/3.3.1.2 Die Landesregierung fördert im Rahmen des Schnittstellenprogramms die
Errichtung weiterer Fahrradabstellanlagen.

Umsetzung:
Im Rahmen des Schnittstellenprogramms fördert das Land u. a. Fahrradabstellanlagen, die
zu überdachen und mit Anlehnbügeln auszustatten sind, die das Anschließen des Rahmens
sowie des Vorder- oder Hinterrades mit kurzem Schloss ermöglichen. An einigen
Haltepunkten werden u. a. auch Fahrradboxen (z. B. Stendal, Schönebeck Hbf.) aufgestellt
oder im Empfangsgebäude ein Fahrradraum (z. B. Haldensleben) eingerichtet. Weitere
Abstellanlagen sind geplant.

Seit   1997    wurden    im    Land   Sachsen-Anhalt an über 90 Haltepunkten
Schnittstellenmaßnahmen umgesetzt. Es ist eine sehr gute Nutzung der
Fahrradabstellanlagen zu verzeichnen.

                                                                                           22
Seit September 2013 wird den Kommunen gemäß § 48 BauO LSA – unter bestimmten
Voraussetzungen – die Möglichkeit eröffnet, durch Satzung festzulegen, dass in bestimmten
Teilen ihres Gemeindegebietes durch den Bauherrn Abstellplätze für Fahrräder
nachgewiesen werden müssen.

In den Folgejahren werden weitere Schnittstellenmaßnahmen umgesetzt. So sollen z. B. an
den Bahnhöfen in Lutherstadt Wittenberg, Bad Kösen, Halle-Nietleben und Wolfen im
Rahmen größerer Umbaumaßnahmen überdachte Fahrradabstellanlagen, aber auch
Fahrradboxen bzw. Fahrradräume/Fahrradstationen entstehen.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

18/3.3.1.2 Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung von Fahrrad-Leihstationen
wie "Call-a-Bike", "Rent-a-Bike" oder öffentlichen Fahrradverleihsystemen im
öffentlichen Raum, vor allem aber an ÖPNV-Haltepunkten und in den Zentren der
Städte.

Umsetzung:
Im Rahmen des Bundesforschungsprojekts „Elektromobilität Mitteldeutschland – Grüne
Mobilitätskette“ wird Bikesharing (nextbike, Call-A-Bike) demonstratorhaft in die INSA-App
eingebunden. Neben der Beauskunftung der Angebote soll auch eine Buchung per App
ermöglicht werden. Ziel ist die Förderung von multi- und intermodalen Verkehrsverhalten.

Ergebnis:
Die Demonstrator-App und das Portal werden voraussichtlich noch 2015 zur Verfügung
stehen. Nach Abschluss des Demonstrators wird entschieden, ob die Funktionalität in die
Auskunfts-Apps der NASA GmbH integriert werden kann.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

19/3.3.1.2.Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die kostenfreie Mitnahme von
Fahrrädern im Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) erhalten bleibt. Eine
Ausweitung auf alle anderen Züge wird angestrebt. In dem im ÖPNV-Plan festgelegten
ÖPNV-Landesnetz wird, im Rahmen der dort möglichen Förderung überregionaler
Busverkehre, eine kostenfreie Mitnahme in Bussen angestrebt. Darüber hinaus wird
den Landkreisen und kreisfreien Städten als ÖPNV-Aufgabenträger empfohlen, dies
auch in den von ihnen zu verantwortenden Nahverkehrsangeboten zu ermöglichen.

Umsetzung:
Die kostenlose Mitnahme im SPNV ist Gegenstand langfristiger Verträge, so dass
Änderungen erst nach Auslaufen dieser Verträge möglich sind.
Eine weitere Einflussnahme des Landes auf kommunale ÖPNV-Aufgabenträger ist begrenzt.
Das Land empfiehlt aber den Landkreisen und kreisfreien Städten als ÖPNV-
Aufgabenträger, die kostenlose Fahrradmitnahme auch in den von ihnen zu verantwortenden
Nahverkehrsangeboten zu ermöglichen.

Die kostenlose Fahrradmitnahme ist möglich:
- in den Nahverkehrszügen (SPNV) bis zum ersten Bahnhof im angrenzenden Bundesland
   sowie in Thüringen und im Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV)
   (kapazitätsabhängig),
- auf allen Linien des ÖPNV-Landesnetzes (kapazitätsabhängig),
- im Bereich marego mit Ausnahme der MVB,
- im Bereich MDV in allen Zügen des Nahverkehrs im MDV sowie zusätzlich in
   Straßenbahnen und Bussen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.
                                                                                       23
20/3.3.1.2 Im Rahmen des LRVP prüft die Landesregierung, den Aktionsplan "Pro Rad"
bis 2012 fortschreiben und durch noch näher zu definierende Maßnahmen wie
Imagekampagnen (z.B. „Stadtradeln – unsere Stadt fährt Rad – radeln sie mit),
Broschüren, Messeauftritte, Informationen, Bereitstellung von aktuellen Fahrradkarten
mit alltags- und touristischen Routen und geeigneten Internetauftritten zu
unterstützen.

Umsetzung:
Der Aktionsplan „Pro Rad“ wurde für den Zeitraum der Erarbeitung des
Landesradverkehrsplanes (LRVP) mit dem Ziel aufgestellt, dessen Erarbeitung zielgerichtet
zu begleiten sowie dessen Öffentlichkeitswirksamkeit und Akzeptanz zu erhöhen.
Das 11-Punkte-Programm des Aktionsplanes umfasste öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
und sollte planaufstellend bis 2009 umgesetzt werden. Da die Planaufstellung des LRVP bis
2010 andauerte, lief die Umsetzung des Aktionsplanes „Pro Rad“ bis 2010.
Der Umsetzungsstand der Maßnahmen des Aktionsplanes „Pro Rad“ ist im veröffentlichten
Evaluationsbericht in Tabelle 2.1 dokumentiert (siehe auch Antwort zu Frage 16).

Mit dem Radverkehr befasste Ressorts der Landesregierung
- führen in eigener Zuständigkeit öffentlichkeitswirksame Termine und Aktionen durch bzw.
    nehmen an solchen teil,
- leiten regelmäßig Informationen        zu Themen der Radverkehrsförderung an die
    kommunalen Akteure des Radverkehrs weiter und
- stellen diese über verschiedene Internetauftritte bereit.

Beispielsweise fand der 3. Aktionstag Radverkehr in Sachsen-Anhalt im MLV am
7. Juni 2015 statt (gemeinsame Veranstaltung mit AOK, ADFC und SAW, Startschuss für
AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, Start- und Zielpunkt eines der Familien-Fahrrad-Feste
von ADFC und SAW).
Die Öffentlichkeitsarbeit soll zukünftig durch einen von den Ressorts gemeinsam gestalteten
Internetauftritt ergänzt werden.

Auf eine Fortschreibung des Aktionsplanes „Pro Rad“ wird vor dem Hintergrund des
Bekanntheitsgrades des LRVP, der in 2013 durchgeführten und kommunizierten Evaluation
des LRVP sowie in der Öffentlichkeit bekannter Projekte und Aktionen verzichtet.

Die Maßnahme ist abgeschlossen.

                                                                                        24
3.3.1.3 Verbesserung der Situation von Fußgängern

21/3.3.1.3 Die Landesregierung misst der Verbesserung der Fußgänger-Infrastruktur
sowie dem senioren- und kindergerechten barrierefreien Ausbau der Fußwege eine
besondere Bedeutung bei und unterstützt:
 - die Anlage von Querungshilfen, insbesondere vor Schulen, Sportstätten,
    Kindertagesstätten, Krankenhäusern Senioreneinrichtungen, usw.,
 - eine umfassende Instandsetzung der vorhandenen Fußwege in ausreichender Breite,
 - die Schaffung gut beleuchteter und sauberer Wege,
 - fußgängergerechte Ampelschaltungen,
 - einen senioren- und behindertengerechten barrierefreien Ausbau der Fußwege,
 - Bereitstellung von Sitzgelegenheiten im Fußwegeraum,
 - Herausgabe eines auf ältere Menschen und Behinderte zugeschnittenen
    Fußgängerstadtplanes

Umsetzung:
Im Rahmen der Städtebauförderung sind Ausgaben für die Herstellung neuer oder die
Änderung vorhandener Erschließungsanlagen entsprechend den Zielen und Zwecken der
städtebaulichen Erneuerung gefördert worden. Dazu gehört auch die Fußgängerinfrastruktur.
Darüber hinaus wird im zweijährigen Rhythmus der Wettbewerb „Auf dem Weg zur
barrierefreien Kommune“ mit dem Ziel ausgelobt, die Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen zu einem festen Bestandteil des Städtebaus zu machen und in diesem
Kontext das soziale Zusammenleben und die individuelle Lebensqualität der Mitbürger zu
fördern.
Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren Gehwege in Ortsdurchfahrten von
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen z. B. aus dem Programm nach § 3 Abs.1 des
Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) gefördert.

Der im Zwischenbericht zum KSP 2020 aus dem Jahr 2012 benannte interne
Verwaltungserlass der Straßenbauverwaltung des Landes (vom MLV an LSBB) vom
19. September 2011 hat weiterhin Gültigkeit. Neben den Richtlinien und technischen
Regelwerken hat die Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehrswesen (FGSV) im
Jahr 2011 Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, Ausgabe 2011) veröffentlicht,
die die bestehenden Regelwerke der FGSV hinsichtlich des Aspektes „Barrierefreiheit“
vertiefen. Die Hinweise ergänzen und konkretisieren die bestehenden Richtlinien und
Empfehlungen der Straßenplanung um die Belange, die bei einer barrierefreien Gestaltung
von Verkehrsanlagen mit dem Ziel eines „Design für Alle“ besonders zu beachten sind. In
begründeten Einzelfällen gehen die H BVA über die bestehenden Regelwerke hinaus.

Die H BVA wurden mit Erlass vom 19. September 2011 der LSBB zur Berücksichtigung bei
Planungen von Verkehrsanlagen und Straßenräumen an Bundesfern- und Landstraßen in
der Zuständigkeit des Landes zur Anwendung übergeben.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

3.3.1.4 Motorisierter Individualverkehr

22/3.3.1.4 Die Landesregierung unterstützt in geeigneter Weise Bemühungen auf
Bundes-, Kommunal- und Privatebene, in Sachsen-Anhalt verstärkt Carsharing zu
etablieren.

Umsetzung:
Im Rahmen des Bundesforschungsprojekts „Elektromobilität Mitteldeutschland – Grüne
Mobilitätskette“ (2013-2016) wird Carsharing demonstratorhaft in das INSA-System
eingebunden. Neben der Beauskunftung soll auch eine Buchung per App ermöglicht werden.
Eingebunden werden u. a. die Fahrzeuge der Anbieter „teilAuto“ und Ford-Carsharing.
                                                                                    25
Weiterhin werden in Halle und Magdeburg an Stationen Stellplätze für e-Carsharing
geschaffen.
Abhängig von den Erfahrungen, die im Rahmen des Demonstrators gesammelt werden, wird
anschließend entschieden, welche Teile des Demonstrators in den Regelbetrieb überführt
werden.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

23/3.3.1.4 Die Landesregierung unterstützt Maßnahmen,             Parkleitsysteme    zum
integralen Bestandteil von Verkehrskonzepten zu machen.

Umsetzung:
Es handelt sich um eine Daueraufgabe bei der Verkehrsplanung im kommunalen Bereich.
Die Landesregierung hat im Rahmen von § 3 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG)
Zuwendungen für Parkleitsysteme als Teil von Verkehrsleitsystemen gewährt.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.

24/3.3.1.4 Im Rahmen der Verkehrs- und Stadtplanung unterstützt die Landesregierung
Bestrebungen, durch sinnvolle Zuordnung städtischer Funktionen und Stadt-
/Umlandbeziehungen Wege zu verkürzen und so das Verkehrsaufkommen zu
reduzieren.

Umsetzung:
Weiterführung des Stadtumbaus und keine strikte räumliche Trennung der Stadt in
Funktionsgebiete mehr. Angestrebt werden das Schrumpfen von außen nach innen, die
Belebung der Innenstadt und die Wiedernutzung von Brachflächen und Baulücken im
kompakten Stadtgebiet (Stadt der kurzen Wege).
Die Einzelmaßnahmen finden sich u. a. in den Integrierten Stadtentwicklungskonzepten
(ISEK) der Städte und den Förderzielen des Stadtumbauprogramms.

Die Maßnahme wird kontinuierlich fortgeführt.
Die Fortschreibung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte erfolgt z. B. für die Städte
Coswig, Halle, Magdeburg, Merseburg, Oschersleben, Staßfurt, Stendal, Thale.

25/3.3.1.4 Die Veränderung des ÖPNV-Anteils zulasten des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) ist eine Zielstellung der ÖPNV-Politik des Landes, die im
ÖPNV-Plan verankert ist. Dieses Instrument soll wesentlich zur Erreichung der
Klimaschutzziele beigetragen

Umsetzung:
Das ÖPNV-Gesamtsystem als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr
(MIV) zu entwickeln, ist grundlegende Zielstellung der ÖPNV-Politik des Landes, die im
ÖPNV-Plan verankert ist. Damit sollen wesentliche Beiträge zu den klima- und
energiepolitischen Zielstellungen des Landes hinsichtlich einer Reduzierung der Emissionen
von Treibhausgasen und des Energieverbrauches erreicht werden.
Mit der Neuaufstellung des ÖPNV-Plans sollen diese Ziele untersetzt und
Maßnahmenbezogen umgesetzt werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Optimierung des
SPNV-Angebotes, zur ÖPNV-Infrastruktur und zum Fahrzeugeinsatz. Weitere Schwerpunkte
sind die Bereiche der „Grünen Mobilität“ und der Elektromobilität.

                                                                                       26
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