ZUKUNFT BMF-Monatsbericht - März 2020 - Bundesfinanzministerium
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Editorial Editorial BMF-Monatsbericht März 2020 können ihre Steuerzahlungen zum Teil erst später zahlen und ihre Vorauszahlungen an die veränderte Lage unbürokratisch anpassen. Außerdem wer- den die Programme bei der bundeseigenen Förder- bank KfW massiv ausgeweitet und neue Programme geschaffen. Die betroffenen Unternehmen sol- len über ihre Hausbanken unkompliziert auf diese Programme zugreifen können. Die Bundesregie- rung hat bewusst keine Begrenzung des Volumens der Programme vorgesehen. Auch wenn heute noch nicht absehbar ist, welche Folgen die Gesundheits- krise auf die globale und deutsche Wirtschaftsent- wicklung haben wird, haben die Bundesregierung und Bundesfinanzminister Olaf Scholz deutlich ge- Liebe Leserinnen, liebe Leser, macht: Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Deutschland verfügt über die nötige Fi- die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavi- nanzkraft und wird sie einsetzen. rus stellt unser Land, Europa und die Welt vor un- geahnte Herausforderungen. In Deutschland koor- Trotz der Corona-Krise geht das normale Regie- dinieren die Bundesregierung und die Länder die rungsgeschäft natürlich weiter. So verabschiedet das nötigen Schritte, um die Ausbreitung des Virus zu Kabinett auf Vorschlag des BMF die Eckwerte für verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die me- den Bundeshaushalt 2021 und die Finanzplanung dizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. bis 2024. Auch wenn sich die konkreten Zahlen an- Hierfür hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz al- gesichts der aktuellen Entwicklung bis zum endgül- lein in den ersten Wochen mehr als eine Milliarde tigen Beschluss des Haushalts durch den Deutschen Euro zusätzlich bereitgestellt, etwa für Masken und Bundestag im November sicherlich noch deutlich Schutzanzüge, die Impfstoffsuche und zur Unter- verändern können, ist das Signal klar: Der Bund stützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht Rekordinvestitionen in ein modernes, klima bei der internationalen Corona-Bekämpfung. Es ist freundliches Land und den sozialen Zusammenhalt klar, dass alle nötigen Finanzmittel bereitgestellt vor. werden, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Investitionen sind auch das Schwerpunkt- Für das BMF ist es wichtig, auch die wirtschaftli- thema dieses Monatsberichts, den wir weit- chen Auswirkungen des Coronavirus so gering wie gehend vor der Corona-Krise geplant haben. möglich zu halten. Die Bundesregierung hat dazu einen Schutzschild für Beschäftigte und Unterneh- men vereinbart, der Beschäftigung durch verbes- serte Kurzarbeiterregelungen sichert sowie Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausstattet, Wolfgang Schmidt damit sie durch die Krise kommen. Unternehmen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Schlaglicht_______________________________________________________7 Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen______________________________________________________ 8 Investitionen in ein modernes Land _____________________________________________________________________ 13 Analysen und Berichte___________________________________________17 Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019_____________________________________________________________ 18 EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe____________________________________________________________ 23 Das Münz-Jahresprogramm 2020________________________________________________________________________ 32 Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage____________________________35 Überblick zur aktuellen Lage_____________________________________________________________________________ 36 Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht______________________________________________________ 37 Steuereinnahmen im Februar 2020______________________________________________________________________ 42 Entwicklung des Bundeshaushalts im Februar 2020______________________________________________________ 46 Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes__________________________________________________________ 51 Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik_____________________________________________________________ 58 Aktuelles aus dem BMF__________________________________________63 Termine_________________________________________________________________________________________________ 64 Publikationen___________________________________________________________________________________________ 65 Statistiken und Dokumentationen_______________________________67 Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 68 Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte_______________________________________________________ 69 Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunkturkomponenten des Bundes________________ 69 Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 70
Schlaglicht Schlaglicht Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen 8 Investitionen in ein modernes Land 13
Schlaglicht BMF-Monatsbericht März 2020 Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus Das BMF hat am 13. März 2020 zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein milliarden- schweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Coronavi- rus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Die beiden Ministerien verständigten sich auf ein weitreichendes Bündel von Maßnah- men, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen: Frei- berufler, Selbstständige, Kleinstunternehmen, Mittelständler und Großunternehmen. Das Gesund- heitssystem und die Wirtschaft sollen finanziell gewappnet sein, um die Epidemie zu bewältigen. Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit al- welche die Pandemie auf die konjunkturelle Ent- ler Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des wicklung in Deutschland haben wird, weil aussa- Coronavirus entgegen. Der Bundesminister der Fi- gekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger nanzen, Olaf Scholz (SPD), und der Bundesminister Verzögerung vorliegen werden. Allerdings spüren für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmen- Virus. Die Absage von Messen und Großveranstal- bündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und tungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbeson- errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und dere auf Logistik, Handel, Gaststätten sowie Touris- Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie und internationale Lieferketten werden gestört, gut durch die Krise kommen. was sich auf die hiesige Produktion auswirkt. Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist Die Bundesregierung tritt dem mit einer entschlos- genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämp- senen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegen. Die fen, und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Bundesminister Scholz und Altmaier werden Fir- Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergrei- men und Betrieben Liquidität zur Verfügung stellen fen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen. und damit Wachstum und Beschäftigung sichern. Die Voraussetzungen für eine schnelle Stabilisie- Ausgangslage rung der deutschen Wirtschaft sind gegeben. Mit präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen Das Coronavirus ist eine ernsthafte Herausforde- wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das rung für unsere gesamte Gesellschaft. Nicht nur bei Coronavirus reagiert, um die Wirtschaft so rasch den Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge, wie möglich wieder auf ihren Wachstumspfad zu- auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Durch die enge rückzuführen. Dies geschieht in enger Abstim- internationale Verflechtung der Wirtschaft tref- mung mit den Ländern sowie mit unseren europä- fen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen ischen und internationalen Partnern. dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, 8
Schlaglicht BMF-Monatsbericht Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen März 2020 Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde ● vollständige Erstattung der Sozialversicherungs- bereits kurzfristig rund 1 Mrd. € zur Bekämpfung beiträge durch die Bundesagentur für Arbeit des Coronavirus zur Verfügung gestellt, u. a. zur Be- schaffung von Schutzausrüstungen wie Masken Steuerliche Liquiditätshilfe für und Schutzanzügen, zur Unterstützung der Welt- Unternehmen Schlaglicht gesundheitsorganisation (WHO) bei der internatio- nalen Corona-Bekämpfung und zusätzliche Mittel Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbes- für das Robert Koch-Institut. Außerdem erhält das sern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Bundesministerium für Bildung und Forschung Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlun- 145 Mio. € für die Entwicklung eines Impfstoffs gen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. und für Behandlungsmaßnahmen. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglich- keit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe ge- währt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit Schutzschild für Beschäftigte den Ländern darüber hat das BMF eingeleitet. Im und Unternehmen Einzelnen: Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den ● Die Gewährung von Stundungen wird erleich- Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, tert. Die Finanzbehörden können Steuern wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche beruht: Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anfor- derungen zu stellen. Damit wird die Liquidität Kurzarbeitergeld flexibilisieren der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben Deutschland hat ein starkes System der sozialen Si- wird. cherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundes- ● Vorauszahlungen können leichter angepasst regierung wird diese Stabilisatoren voll wirken las- werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der sen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraus- Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Be- sichtlich geringer sein werden, werden die schäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann Steuervorauszahlungen unkompliziert und die Bundesregierung auf bewährte Instrumente schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbei- wird dadurch verbessert. terregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurz- ● Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kon- arbeitergeld eingeführt: topfändungen) beziehungsweise Säumniszu- schläge wird bis zum 31. Dezember 2020 ver- ● Absenkung des Quorums der von Arbeitsaus- zichtet, solange der Schuldner einer fälligen fall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf Steuerzahlung unmittelbar von den Auswir- bis zu 10 % kungen des Coronavirus betroffen ist. ● teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung ver- Aufbau negativer Arbeitszeitsalden waltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehr- steuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen ● Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt 9
Schlaglicht BMF-Monatsbericht Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen März 2020 für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei sei- zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. € ner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. Kreditvergabe angeregt. ● Für das Programm für größere Unternehmen Milliarden-Schutzschild für wird die bisherige Umsatzgrenze von 2 Mrd. € Betriebe und Unternehmen auf 5 Mrd. € erhöht. Dieser „KfW-Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinan- unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder zierung ohne Beschränkung auf einen be- aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder stimmten Bereich (bisher nur Innovation und durch signifikanten Nachfragerückgang in zahlrei- Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Ri- chen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzei- sikoübernahme wird auf bis zu 70 % erhöht tig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder (bisher 50 %). Hierdurch wird der Zugang von nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu füh- größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzie- ren, dass gesunde Unternehmen völlig unverschul- rungen erleichtert. det in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. ● Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. € Um- Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maß- satz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach nahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Einzelfallprüfung. Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der ho- hen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschafts- wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Be- höchstbetrag auf 2,5 Mio. € verdoppelt. Der Bund grenzung des Volumens unserer Maßnahmen vor- wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsban- zunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entschei- ken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer dung, hinter der die ganze Bundesregierung steht. einzuschätzenden Risiken leichter geschultert wer- den können. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmit- Zunächst werden die bestehenden Programme für teln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der auf 50 % erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleich- zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglich- tern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen keit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsent- Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Ban- scheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 € ei- ken mobilisiert werden. Dazu werden unsere eta- genständig und innerhalb von drei Tagen treffen blierten Instrumente zur Flankierung des Kredit- können. angebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht: Das bislang auf Unternehmen in strukturschwa- chen Regionen beschränkte Großbürgschaftspro- ● Die Bedingungen für den KfW-Unterneh- gramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird merkredit (für Bestandsunternehmen) und für Unternehmen außerhalb dieser Regionen ge- ERP-Gründerkredit – Universell (für junge öffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung Unternehmen unter fünf Jahren) werden ge- von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitio- lockert, indem Risikoübernahmen (Haftungs- nen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. €. und freistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %. und die Instrumente auch für Großunter- nehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. € Mit den Landesförderbanken sowie den Bürg- (bisher 500 Mio. €) geöffnet werden. Durch schaftsbanken stehen wir dazu in engem Austausch. höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis 10
Schlaglicht BMF-Monatsbericht Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen März 2020 Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen bei- Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwai- hilferechtlichen Regelungen abgedeckt. gem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrah- Für Unternehmen, die krisenbedingt vorüberge- men sehr schnell erhöhen. hend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkei- Schlaglicht ten geraten sind und daher nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen Stärkung des europäischen haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme Zusammenhalts für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Ri- Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanz- sikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. minister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Dafür werden die Risikoübernahmen bei Inves- Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes titionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verant- verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis wortung für Europa bewusst. Im engen Austausch zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darü- mit den europäischen Partnern wird die Bundes- ber hinaus sollen für diese Unternehmen konsorti- regierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch ale Strukturen angeboten werden. verzahnen. Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der Die Bundesregierung begrüßt die Idee der EU-Kom- EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. mission für eine „Corona Response Initiative“ mit Die Kommissionspräsidentin hat bereits signa- einem Volumen von 25 Mrd. €. lisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Coro- Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der euro- na-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogrup- päischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume pen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen, zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liqui- dass die EU-Kommission das notwendige Maß an dität an die Wirtschaft geben können, sowie die Flexibilität zeigt. gestern angekündigten Maßnahmen der Europä ischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidi- Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage ver- tät für Banken. setzen, diese Programme entsprechend auszustat- ten, indem die nötigen Garantievolumina zur Ver- Es ist gut, dass die EIB-Gruppe ihre in vergangenen fügung gestellt werden. Das ist unproblematisch Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, möglich. Denn im Bundeshaushalt steht ein Ga- um europaweit Unternehmen, die vom Corona- rantierahmen von rund 460 Mrd. € zur Verfügung. virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeit- unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten nah um bis zu 93 Mrd. € erhöht werden. EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Un- ternehmensliquidität zurückzugreifen. Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkredit- garantien (sogenannten Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstüt- Ausblick zung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situa- tion, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanz- All diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit krise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben der Bundesregierung, den Auswirkungen des Co- sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 ver- ronavirus wirtschafts- und finanzpolitische Im- fügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare pulse entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäf- Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert tigten und Unternehmen fernzuhalten und die durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Auswirkungen der Krise abzufedern. Noch ist das 11
Schlaglicht BMF-Monatsbericht Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen März 2020 ganze Ausmaß der wirtschaftlichen Corona-Folgen Die öffentliche Hand ist auch auf ein solches Sze- nicht absehbar. Sollte es Anzeichen für eine gravie- nario gut vorbereitet: Angesichts der gesamtstaatli- rende Störung der konjunkturellen Entwicklung chen Überschüsse in den vergangenen Jahren ist sie geben, wird die Bundesregierung in Abstimmung in der Lage, die Konjunktur auch über einen länge- mit den Ländern und unseren europäischen Part- ren Zeitraum zu stützen und auf unseren bisheri- nern alle verfügbaren Ressourcen einsetzen und gen Wachstumspfad zurückzuführen. dieser Entwicklung konsequent entgegentreten. 12
Schlaglicht BMF-Monatsbericht März 2020 Investitionen in ein modernes Land Politisch und wissenschaftlich herrscht Konsens werden insgesamt 12,4 Mrd. € aus den Überschüs- darüber, dass erheblicher Investitionsbedarf in sen des Jahres 2019 genutzt und zu je 3,1 Mrd. € auf Schlaglicht Deutschland besteht, auch und gerade bei den öf- die Jahre 2021 bis 2024 aufgeteilt. Der verbleibende fentlichen Investitionen. Hochwertige Bildungs- finanzielle Spielraum wird insbesondere für eine einrichtungen, gute Straßen und Schienenwege, „Investitionsoffensive Strukturwandel und gleich- moderne Energienetze und digitale Infrastruk- wertige Lebensverhältnisse“ genutzt. So werden die tur, Anreize für mehr Klimaschutz und der soziale Investitionsausgaben des Jahres 2020 in den Fol- Wohnungsbau sind Aufgaben, die im Verantwor- gejahren mindestens verstetigt. Im Ergebnis ste- tungsbereich des Staates liegen. Mit einer Investi- hen im Finanzplan bis 2024 also Mittel von über tionsoffensive geht der Bund diese Zukunftsaufga- 170 Mrd. € für Investitionen bereit. ben entschlossen an und baut die Investitionen in ein modernes, klimafreundliches Land und in den Über die Investitionen im Bundeshaushalt hinaus sozialen Zusammenhalt weiter aus. sind auch die Investitionen des Bundes, die aus den Sondervermögen geleistet werden, zu berücksich- tigen. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 stehen aus Weiterhin Vorfahrt für diesen Sondervermögen knapp 37 Mrd. € an In- Investitionen vestitionsmitteln bereit. Dazu zählen der Energie- und Klimafonds (knapp 17,5 Mrd. €), die zwei Pro- Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturpe- gramme des Kommunalinvestitionsförderfonds riode eine Trendwende bei den Zukunftsinvesti- (4,8 Mrd. €), das Sondervermögen „Kinderbetreu- tionen erreicht. Diese Investitionsoffensive wird ungsfinanzierungsgesetz“ (0,75 Mrd. €), der Fonds nun mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 „Digitale Infrastruktur“ (knapp 12,8 Mrd. €) und der und zum Finanzplan bis 2024 fortgesetzt. Das ist fi- Aufbauhilfefonds (rund 1 Mrd. €). Weitere 2 Mrd. € nanzpolitisch sinnvoll, denn eine kluge und vo werden für Investitionen aus dem Sondervermö- rausschauende Finanzpolitik muss zweierlei leis- gen „Ganztagsschulbetreuung“ bereitgestellt. ten: Sie muss mit den richtigen Schwerpunkten auf neue Herausforderungen reagieren und das Land Schreibt man den Trend des Wachstums der Inves- fit für die Zukunft machen. Gleichzeitig muss sie titionsausgaben über den Planungszeitraum 2020 die haushaltspolitischen Möglichkeiten im Blick bis 2024 hinaus bis 2029 fort und legt die ursprüng- behalten. lichen Haushaltsplanungen von 2019 zugrunde, dann wird der Bund gegenüber der Haushaltspla- Im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode nung von 2019 in den nächsten zehn Jahren vo hat der Bund seine in den Jahren 2018 bis 2021 raussichtlich zusätzlich 140 Mrd. € für Investitio- getätigten beziehungsweise geplanten Investiti- nen bereitstellen. onsausgaben um fast ein Drittel erhöht. Im ab- geschlossenen Jahr 2019 sind mit 38,1 Mrd. € so viele Investitionsmittel des Bundes abgeflossen Prioritäten für die Zukunft wie noch nie. Und der Bundeshaushalt 2020 sieht mit Investitionsausgaben von rund 43 Mrd. € so- Die Bundesregierung will die Klimaziele erreichen. gar nochmals ein erneutes Rekordhoch vor. Mit Das erfordert vor allem auch zusätzliche Investitio- den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und nen. Deshalb sind mit dem Klimaschutzprogramm, zur Finanzplanung bis 2024 schreibt die Bundes- das bis 2023 noch einmal auf 66 Mrd. € aufge- regierung dieses hohe Niveau weiter fort. Wie von stockt wurde, umfangreiche Investitionen verbun- Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagen, den. Allein über den Energie- und Klimafonds sind 13
Schlaglicht BMF-Monatsbericht Investitionen in ein modernes Land März 2020 für den Zeitraum 2020 bis 2024 17,5 Mrd. € vorge- Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ der Digi- sehen, um die Zukunftsaufgabe Klimaschutz an- talPakt Schule sowie der weitere Ausbau von Giga- zugehen. Diese Mittel sollen zum Beispiel für die bitnetzen bedarfsgerecht finanziert. Auch die För- CO2-Gebäudesanierung, die Förderung der Elek derung der Anwendung „Künstlicher Intelligenz“ tromobilität, die Energiespeicherung, Wärmenetze, (KI) bleibt ein wichtiges Thema der Bundesregie- die Unterstützung der Energiewende bei der In- rung. Viele Maßnahmen der KI-Strategie befin- dustrie sowie die Ladesäuleninfrastruktur verwen- den sich bereits in der Umsetzung und sind in ih- det werden. ren finanziellen Auswirkungen im Bundeshaushalt und der Finanzplanung berücksichtigt. Zur weite- Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Investitionen ren Förderung der KI werden in den Jahren 2021 im Verkehrsbereich. Investitionen in die Verkehrs- bis 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. € wege des Bundes werden nicht nur auf dem ho- bereitgestellt. hen Niveau des Jahres 2020 gehalten, sondern um etwa 8 Mrd. € bis 2024 verstärkt. Um die Verkehrs- Darüber hinaus leistet der Bund auch Ausgaben, wende entschlossen anzugehen und aktiv zu ge- die zwar haushaltsrechtlich nicht als Investitionen stalten, wird die Bundesregierung außerdem Inves- gebucht werden, die aber das gesamtwirtschaft- titionen in die Bahn besser planbar machen. Dazu liche Produktionspotenzial steigern und den In- hat der Bund mit der Deutschen Bahn AG ein Fi- novationsstandort Deutschland stärken. So haben nanzierungsprogramm (LuFV III) im Gesamtum- Ausgaben für Bildung und Forschung zwar für die fang von 86,2 Mrd. € bis 2029 beschlossen; davon Zukunftsfähigkeit Deutschlands eine große Bedeu- fallen 51,4 Mrd. € auf den Infrastrukturbeitrag des tung, werden aber lediglich zu rund 15 % als Inves- Bundes. titionsausgaben im Bundeshaushalt veranschlagt. Auch diese Ausgaben sind in den vergangenen Jah- Auch die Investitionen des Bundes in bezahlbares ren deutlich angestiegen. Bildung und Forschung Wohnen steigen in den nächsten Jahren deutlich behalten für die Bundesregierung höchste Priorität. an. Die Bundesregierung wird einerseits die Städ- In den nächsten vier Jahren sind über 100 Mrd. € im tebaumittel anheben. Damit soll auch die Reakti- gesamten Bundeshaushalt eingeplant. vierung von Brachflächen finanziert werden, die dringend für den Bau neuer und bezahlbarer Woh- nungen gebraucht werden. Zudem wird die Bun- Kommunen entlasten und desregierung auch für das Förderprogramm für die zukunftsfähig machen Sanierung und Modernisierung von Sportstätten neue Finanzmittel zur Verfügung stellen. Der Bund Der Bund kann den Bedarf an öffentlichen Inves- unterstützt weiterhin den sozialen Wohnungsbau titionen nicht alleine bewältigen. Alle staatlichen der Länder und führt die Finanzhilfen für den so- Ebenen sind in der Verantwortung. Weite Teile des zialen Wohnungsbau fort mit zusätzlichen Pro- Investitionsbedarfs betreffen Aufgabenbereiche grammmitteln für die Jahre 2022 bis 2024 in Höhe der Länder und Kommunen. Um die gesamtstaat- von je 1 Mrd. €. liche Investitionstätigkeit koordiniert zu erhöhen, will die Bundesregierung im Rahmen einer „Natio- Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist nalen Investitionsallianz“ gemeinsam mit Ländern eine Zukunftsaufgabe, die der Bund mit eigenen und Kommunen Ziele und investitionspolitische investiven Ausgaben unterstützt. So wird aus dem Leitlinien beschließen. 14
Schlaglicht BMF-Monatsbericht Investitionen in ein modernes Land März 2020 Während sich die finanzielle Situation der Länder Planungen vereinfachen in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat und somit gute Voraussetzungen vorliegen, dass Es geht aber nicht allein um die Bereitstellung von die Länder ihre Investitionsaufgaben erfüllen kön- Geld. Die bereitgestellten Mittel müssen auch ab- nen, ist die Situation für einige Kommunen weni- fließen und tatsächlich in produktive Projekte in- Schlaglicht ger gut. Etliche Kommunen sind hoch verschuldet vestiert werden. Deshalb verbessert die Bundes- und können wichtige Investitionen nicht realisie- regierung auch die Rahmenbedingungen für ren. Deshalb sind auch häufig dort, wo die Schul- Investitionen. Die Erfahrung zeigt, dass häufig denlast besonders drückend ist, im Laufe der Zeit die Planungsverfahren zu kompliziert sind und Investitionsrückstände entstanden. Diese Kom- zu lange dauern. Oft können Investitionen auch munen leben also von der Substanz. Hohe Schul- wegen fehlenden Fachpersonals nicht realisiert den sind zudem bei wieder steigenden Zinsen eine werden. enorme Hypothek für zukünftige Investitionen. Dies ist auch deshalb besorgniserregend, weil ein In vielen Bereichen hat die Bundesregierung Großteil (60 %) der öffentlichen Investitionen in hierzu schon Maßnahmen auf den Weg gebracht. Deutschland auf kommunaler Ebene angestoßen Beim Ausbau und bei der Modernisierung der und realisiert wird. Das ist auch sinnvoll, denn dort Energienetze hat die Bundesregierung das Ge- kann viel besser beurteilt werden, welche Projekte setz zur Beschleunigung des Energieleitungsaus- wichtig sind und welche Bedürfnisse der Menschen baus verabschiedet. Für schnellere Investitionen vor Ort tatsächlich bestehen. Wenn aber Kinderta- in die Verkehrsinfrastruktur wurde das Planungs- gesstätten, Schulen, öffentliche Sportstätten und beschleunigungsgesetz in Kraft gesetzt. Außer- städtische Infrastruktur in einigen Gemeinden dem hat die Bundesregierung das Baurecht ver- nicht mehr angemessen bereitgestellt werden kön- einfacht und Planungsverfahren verschlankt. Um nen, dann ist das nicht nur Ausdruck einer schwa- die Anreize privatwirtschaftlicher Telekommuni- chen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern kationsunternehmen zum Ausbau der digitalen gefährdet auch die Gleichwertigkeit der Lebensver- Infrastruktur weiter zu stärken, überarbeitet die hältnisse und somit den sozialen Zusammenhalt Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz unserer Gesellschaft. für unkompliziertere Investitionen in die digitale Infrastruktur. Es ist deshalb dringend notwendig, dass überschul- dete Kommunen wieder auf die Beine kommen. Die Die Bundesregierung wird weiter an der Beschleu- Bundesregierung hat in ihrem Beschluss zum Er- nigung von Investitionen arbeiten und dazu ein gebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensver- Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg hältnisse“ erklärt, dass der Bund einen Beitrag leis- bringen. Damit sollen umfangreiche Maßnahmen ten kann, um den Kommunen einmalig gezielt zu zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich, helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz setzt sich beim Ausbau digitaler Infrastruktur und zur Be- dafür ein, dass eine solche Lösung tatsächlich bald schleunigung von Gerichtsverfahren umgesetzt umgesetzt werden kann. Derzeit wird intensiv ver- werden. sucht, einen breiten politischen Konsens für eine nachhaltige und solidarische Lösung zu erreichen. 15
Analysen und Berichte Analysen und Berichte Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019 18 EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe 23 Das Münz-Jahresprogramm 2020 32
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht März 2020 Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019 ● Der bundesstaatliche Finanzausgleich leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, alle Länder finan- ziell in die Lage zu versetzen, ihre verfassungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen. ● Das Umverteilungsvolumen des horizontalen Umsatzsteuervorwegausgleichs, der ersten Stufe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, stieg von 9,1 Mrd. € im Jahr 2018 auf 9,4 Mrd. € im Jahr 2019 (+3,6 %) an. Bemessungsgrundlage für den Umsatzsteuervorwegausgleich sind die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern – ohne Umsatzsteuer – und den Länder- steuern. ● Das Volumen des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne, der zweiten Umverteilungsstufe des Ausgleichssystems, verminderte sich 2019 gegenüber 2018 um 0,29 Mrd. € auf 11,2 Mrd. €. ● Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen sanken im abgelaufenen Jahr um 0,093 Mrd. € auf nunmehr 4,5 Mrd. €. Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich und die allge- meinen Bundesergänzungszuweisungen ist die jeweilige Finanzkraft der Länder, die neben den obengenannten Steuereinnahmen und den in der ersten Stufe berechneten Umsatzsteuerantei- len weitere finanzkraftrelevante Einnahmen der Länder sowie einen Anteil der Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigt. Bundesstaatlicher Für die Festlegung der Aufteilung der Einnahmen Finanzausgleich aus der Umsatzsteuer enthält Art. 106 Abs. 3 GG die Vorgabe, dass die Deckungsbedürfnisse des Bundes Der bundesstaatliche Finanzausgleich regelt die Ver- und der Länder so aufeinander abzustimmen sind, teilung der gesamtstaatlichen Einnahmen auf den dass ein angemessener Ausgleich erzielt, eine Über- Bund und die Länder. Seine Grundzüge sind im belastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Grundgesetz (GG) in Art. 106 und Art. 107 festgelegt. Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundes- Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch die grundge- gebiet gewahrt wird. Der Bund und alle Länder müs- setzliche Zuordnung einzelner Steuerarten auf Bund sen nach dem Finanzausgleich in der Lage sein, die und Länder (Art. 106 GG) und die Aufteilung der Ge- ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben meinschaftsteuern. Die horizontale Verteilung des im gesamtstaatlichen Interesse zu erfüllen. Die zu Länderanteils an den Gemeinschaftsteuern unter diesem Zweck im Ausgleichsjahr 2019 vorgenom- den Ländern wird durch das Zerlegungsgesetz nä- mene Aufteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund her konkretisiert. Die Umverteilung zwischen den und Ländern sowie die Verteilung der Steuerein- Ländern und weitere Zuweisungen des Bundes er- nahmen zwischen den Ländern und zusätzlich vom folgen nach den Vorgaben des Finanzausgleichsge- Bund an die Länder geleistete Zuweisungen werden setzes (FAG) unter Berücksichtigung der finanzver- im Folgenden auf der Grundlage der für die Berech- fassungsrechtlichen Regelungen und des abstrakt nung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im gehaltenen Maßstäbegesetzes. Jahr 2019 gültigen Regelungen des FAG dargestellt und erläutert. 18
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019 März 2020 Leitbild des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Ergänzungsanteile wird jedoch regelmäßig deut- auf der Ebene der Länder ist es, alle Länder auf lich unterschritten. Er betrug im Jahr 2019 ledig- ein annähernd gleichmäßiges Pro-Kopf-Einnah- lich 13,47 % (2018: 14,94 %). Analysen und Berichte meniveau zu führen. Hierzu schließen sich an den Umsatzsteuervorwegausgleich der Länderfinanz- Die Höhe der Ergänzungsanteile wird über einen ausgleich im engeren Sinne (i. e. S.) und die allge- progressiven Tarif festgelegt und hängt davon ab, wie meinen Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) an. stark die Steuereinnahmen je Einwohnerin bezie- Die drei Stufen zusammengenommen machen den hungsweise Einwohner eines Landes die bundesweit Länderfinanzausgleich im weiteren Sinne (i. w. S.) durchschnittlichen Steuereinnahmen je Einwoh- aus. Die Wirkung der einzelnen Stufen ist nicht not- nerin beziehungsweise Einwohner unterschreiten. wendigerweise gleichgerichtet für einzelne Länder. Der nach dem so geleisteten Vorwegausgleich ver- So werden in jedem Jahr einige Länder, die im Um- bleibende Länderanteil an der Umsatzsteuer – min- satzsteuervorwegausgleich Zahlungen zu leisten destens 75 %, tatsächlich jedoch regelmäßig mehr hatten, im weiteren Verlauf Zahlungsempfänger als 80 % – wird anschließend nach der Einwohner- des Länderfinanzausgleichs (i. e. S.) und erhalten zahl gleichmäßig auf alle Länder verteilt. Die Zeile darüber hinaus Bundesergänzungszuweisungen. „Umsatzsteuerausgleich“ der Tabelle „Daten zur ho- rizontalen Umsatzsteuerverteilung, zum Länderfi- Im Interesse einer anhand des FAG nachvollzieh- nanzausgleich und zu den allgemeinen Bundeser- baren, gleichzeitig aber verständlichen Darstellung gänzungszuweisungen im Jahr 2019“ stellt den der Ausgleichsergebnisse im Ausgleichsjahr 2019 Differenzbetrag zwischen den Steuereinnahmen der beschränken sich die folgenden Textabschnitte Länder und einer fiktiven Verteilung der Umsatz- auf eine Darstellung der drei beschriebenen Aus- steuer ausschließlich nach der Einwohnerzahl dar. gleichsstufen. Klarstellend sei angemerkt, dass nicht jede der Berechnungsstufen zu Zahlungs- vorgängen führt; die Durchführung von Finan- Länderfinanzausgleich zausgleichszahlungen erfolgt monatlich und vierteljährlich in einem alle drei Stufen zusam- Der Länderfinanzausgleich (i. e. S.) bildet die zweite menfassenden Abrechnungsschritt. Stufe des Ausgleichssystems. Ausgleichsrelevant sind dabei insbesondere die Einnahmen der Länder ein- schließlich der bergrechtlichen Förderabgabe sowie Umsatzsteuervorwegausgleich der in der ersten Umverteilungsstufe berechneten unter den Ländern Umsatzsteueranteile und Anteile der Steuereinnah- men der jeweils im Land befindlichen Gemeinden In der ersten Stufe des Ausgleichssystems wird (anteilig zu 64 %), ausgedrückt in der Finanzkraft- der Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen messzahl. Die Finanzkraftmesszahl spiegelt die Ein- (rund 47,71 % im Jahr 2019)1 den einzelnen Län- nahmesituation eines Landes vor dem Länderfinan- dern zugewiesen. Dabei werden jenen Ländern, zausgleich (i. e. S.) wider. deren Aufkommen aus der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und den Landessteuern Zur Berechnung der im Länderfinanzausgleich zu je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner un- leistenden Zahlungen wird der Finanzkraftmess- terhalb des bundesweiten Durchschnitts liegt, zahl eines Landes seine sogenannte Ausgleichsmess vorab bis zu 25 % des Länderanteils an der Um- zahl gegenübergestellt. Zum Zweck der Berechnung satzsteuer als sogenannte Ergänzungsanteile zuge- der Ausgleichsmesszahl wird zunächst sowohl für rechnet. Dieser Maximalwert für das Volumen der die Landes- als auch für die Gemeindeebene vom Grundsatz eines gleichen Finanzbedarfs je Einwoh- nerin beziehungsweise Einwohner ausgegangen. 1 Alle in dieser Darstellung genannten Zahlen- und Prozentangaben sind gerundet. Abweichend hiervon wird für die drei Stadtstaaten 19
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019 März 2020 Berlin, Hamburg und Bremen ein höherer Finanz- Bundesergänzungszuweisungen bedarf je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner als in den Flächenländern angesetzt. Die Abbildung Die dritte Stufe des Ausgleichssystems bilden die all- dieses höheren Finanzbedarfs erfolgt durch die rech- gemeinen BEZ. Als Zuweisungen des Bundes, die die- nerische Erhöhung der Einwohnerzahl der Stadt- ser einnahmemindernd verbucht, dienen sie der er- staaten im Länderfinanzausgleich auf 135 % des gänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs tatsächlichen Wertes (Einwohnergewichtung). Ein der Empfängerländer. Durch allgemeine BEZ wird leicht höherer Finanzbedarf je Einwohnerin bezie- bei ausgleichsberechtigten Ländern eine nach dem hungsweise Einwohner wird außerdem in den drei Länderfinanzausgleich (i. e. S.) gegebenenfalls ver- besonders dünn besiedelten Flächenländern Sach- bleibende Differenz zur Ausgleichsmesszahl weiter sen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vor- verringert. Allgemeine BEZ erhalten Länder, deren pommern unterstellt. Deshalb wird ihre Einwohner- Finanzkraftmesszahlen nach den ersten beiden Ver- zahl bei der Berechnung der Ausgleichsmesszahl auf teilungsstufen des Länderfinanzausgleichs (i. w. S.) der Gemeindeebene mit 102 %, 103 % beziehungs- weiterhin unter 99,5 % ihrer Ausgleichsmesszahl lie- weise 105 % gewichtet. Durch Anwendung der Ein- gen. Diese Lücke wird zu 77,5 % aufgefüllt. wohnergewichtungen erhöhen sich die Ausgleichs- messzahlen der betroffenen Länder, sodass ihre Neben den allgemeinen BEZ sieht das FAG auch jeweiligen relativen Finanzkraftmesszahlen (in der Sonderbedarfs-BEZ vor. Sie zielen auf den Ausgleich Zeile „Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts (vor besonderer, nur vorübergehend bestehender Fi- Finanzausgleich)“ ausgedrückt in Prozent der Aus- nanzbedarfe bestimmter Länder. Dazu gehören die gleichsmesszahl) noch einmal zum Teil deutlich ab- Zuweisungen zur Schließung der Infrastrukturlü- gesenkt werden. cke sowie wegen struktureller Arbeitslosigkeit und „überdurchschnittlich hoher Kosten politischer Ausgleichsberechtigt sind im Länderfinanzausgleich Führung“. Die Sonderbedarfs-BEZ sind unabhän- diejenigen Länder, deren Finanzkraftmesszahlen im gig von den aktuellen Finanzkraftverhältnissen der Ausgleichsjahr unterhalb ihrer Ausgleichsmesszah- Höhe nach im FAG festgeschrieben und werden len liegen; sie haben Anspruch auf Ausgleichszu- nicht in der tabellarischen Übersicht aufgeführt. weisungen. Demgegenüber sind diejenigen Länder ausgleichspflichtig, deren Finanzkraftmesszahlen im Ausgleichsjahr über ihren Ausgleichsmesszah- Ergebnisse 2019 len liegen. Die genaue Höhe der Ausgleichszuwei- sungen – für ausgleichsberechtigte Länder – und Die folgende Darstellung der Ergebnisse des bun- der Ausgleichsbeiträge – für ausgleichspflichtige desstaatlichen Finanzausgleichs im Jahr 2019 beruht Länder – hängt davon ab, wie weit sich ihre jewei- auf der im BMF erstellten vorläufigen Jahresrech- lige Finanzkraftmesszahl von ihrer jeweiligen Aus- nung 2019. Aus ihr geht hervor, dass die Einnahmen gleichsmesszahl unterscheidet. Durch die Aus- der Länder aus den Gemeinschaftsteuern – ohne gleichszuweisungen wird die bestehende Differenz Umsatzsteuer – und den Landessteuern, die zusam- auf der Basis eines progressiven Ausgleichstarifs an- men die Bemessungsgrundlage für die horizontale teilig geschlossen. Die Regelungen sind im gültigen Umsatzsteuerumverteilung bilden, im Jahr 2019 im Finanzausgleichssystem so ausgestaltet, dass die Fi- Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich 3,7 % nanzkraftreihenfolge der Länder durch den Länder- deutlich gestiegen sind. finanzausgleich nicht geändert wird. Die Veränderungen in den einzelnen Län- dern bewegten sich 2019 zwischen -2,7 % und +9,7 % (2018: -0,8 % bis +12,6 %). Überdurch- schnittliche Einnahmezuwächse verzeichne- ten die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen, 20
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019 März 2020 Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nord- Das Volumen des Länderfinanzausgleichs (i. e. S.) rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sach- betrug im vergangenen Jahr 11,2 Mrd. €, also sen-Anhalt und Schleswig-Holstein (Reihenfolge 0,29 Mrd. € weniger als 2018, eine Verminderung Analysen und Berichte alphabetisch). Aus den Einnahmen der Länder und von 2,5 %. Bei der Berechnung von Ausgleichszu- der Zahl ihrer Einwohnerinnen beziehungsweise weisungen und Ausgleichsbeiträgen wurden über- Einwohnern wird die erste Zeilenangabe („Steu- proportionale Zuwächse bei den Steuereinnahmen ern der Länder vor Umsatzsteuerausgleich“) der Ta- Berlins, Brandenburgs, Hessens, Mecklenburg-Vor- belle in Prozent des bundesweiten Durchschnitts je pommerns, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Einwohnerin beziehungsweise Einwohner ermit- von Rheinland-Pfalz, Sachsens, Sachsen-Anhalts, telt. Berechnungsgrundlage für den Länderfinanz- Schleswig-Holsteins und Thüringens zugunsten die- ausgleich sind die Einnahmen der Länder – diese la- ser Länder nur in verringerter Höhe in den Länder- gen im Jahr 2019 zwischen 55,2 % und 154,9 % des finanzausgleich einbezogen („Prämienregelung“ des Durchschnitts – und Gemeinden (anteilig zu 64 %) § 7 Abs. 3 FAG). vor dem Ausgleich. Insgesamt war Bayern erneut größtes Zahler- Während sich die Einnahmen der westdeutschen land mit 6,7 Mrd. € (2018: 6,67 Mrd. €) und ei- Flächenländer zwischen 71,3 % und 129,2 % des nem gestiegenen Anteil von 60,0 % (2018: 58,3 %) bundesweiten Durchschnitts bewegten, lagen die am Umverteilungsvolumen. Baden-Württemberg Einnahmen der ostdeutschen Flächenländer zwi- deckte mit 2,4 Mrd. € 21,8 % (2018: 26,9 %), Hes- schen 55,2 % und 72,0 %. Das einnahmestärkste ost- sen mit 1,9 Mrd. € 17,1 % (2018: 14,1 %) und Ham- deutsche Flächenland (Brandenburg) erreichte und burg mit 120 Mio. € 1,1 % (2018: 0,7 %) des Aus- übertraf dabei mit 72 % des bundesweiten Durch- gleichsbedarfs. Größtes Empfängerland war Berlin schnitts geringfügig das Niveau des einnahme- mit Ausgleichszuweisungen in Höhe von 4,3 Mrd. € schwächsten westdeutschen Flächenlands (das Saar- (2018: 4,4 Mrd. €) und einem Anteil von 38,8 % land). Die Einnahmen der Stadtstaaten bewegten (2018: 38,5 %). Mit zusammen 3,5 Mrd. € (2018: sich zwischen 85,1 % (Bremen) und 154,9 % (Ham- 3,6 Mrd. €) erhielten die ostdeutschen Flächenlän- burg) des Durchschnitts. Das Land Berlin überschritt der im abgelaufenen Jahr ebenfalls erhebliche Aus- erstmalig (seit 1995) den in der ersten Tabellenzeile gleichszuweisungen im Rahmen des Länderfinanz- ausgewiesenen bundesweiten Durchschnitt. ausgleichs, sodass von den insgesamt 11,2 Mrd. € an Ausgleichsleistungen 7,9 Mrd. € (2018: 8,0 Mrd. €) Das im Umsatzsteuervorwegausgleich erzielte Um- den ostdeutschen Ländern einschließlich Berlins zu- verteilungsvolumen belief sich 2019 auf 9,4 Mrd. € gutekamen. Dies entsprach einem Anteil von 70,4 % (2018: 9,1 Mrd. €). Im Jahr 2019 erhielten die Länder (2018: 70,0 %). Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hes- sen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, ge- Das Volumen der vom Bund an die Länder gezahlten messen an ihren jeweiligen Einwohneranteilen, nur allgemeinen BEZ blieb mit 4,5 Mrd. € im Jahr 2019 unterproportional hohe Einnahmen aus der Um- um 93 Mio. € unter dem Vorjahresergebnis. Größtes satzsteuer. Überproportional hohe Umsatzsteuer- Empfängerland war auch hier Berlin mit 1,4 Mrd. €. anteile erhielten dagegen Brandenburg, Bremen, Auf die ostdeutschen Flächenländer entfielen zu- Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das sammen ebenfalls 1,4 Mrd. € (2018: 1,5 Mrd. €). Ein- Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hol- schließlich der in ihrer betraglichen Höhe gesetz- stein und Thüringen. lich festgelegten Sonderbedarfs-BEZ von zusammen 3,1 Mrd. € (2018: 3,8 Mrd. €) beliefen sich die BEZ im Jahr 2019 auf insgesamt 7,6 Mrd. €. 21
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019 März 2020 Daten zur horizontalen Umsatzsteuerverteilung, zum Länderfinanzausgleich und zu den Tabelle 1 allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 2019 NW BY BW NI HE SN RP ST SH Steuern der Länder vor Umsatzsteuerausgleich 97,2 129,2 112,8 86,2 119,1 60,8 92,3 55,2 89,9 (je Einwohner in % des Durchschnitts) Umsatzsteuerausgleich -2.513 -2.465 -2.087 776 -1.181 2.625 -140 1 681 50 (Differenz zwischen Verteilung nach geltendem Recht und vollständiger Verteilung nach Einwoh- nern) in Mio. € Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹ 97,3 118,0 108,6 95,8 111,3 89,4 96,6 89,2 96,5 (vor Finanzausgleich) Ausgleichsbeiträge und -zuweisungen 1.041 -6.701 -2.436 776 -1.905 1.176 308 652 230 im Länderfinanzausgleich in Mio. € Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹ 98,6 106,5 103,7 98,0 104,5 95,9 98,3 95,9 98,2 (nach Finanzausgleich) Allgemeine BEZ in Mio. € 533 - - 421 - 498 166 274 125 Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹ 99,3 106,5 103,7 99,2 104,5 98,7 99,2 98,7 99,2 (nach Finanzausgleich und allgemeinen BEZ) TH BB MV SL BE HH HB Insgesamt Steuern der Länder vor Umsatzsteuerausgleich 55,7 72,0 56,9 71,3 101,9 154,9 85,1 100,0 (je Einwohner in % des Durchschnitts) Umsatzsteuerausgleich 1.611 1.012 1.170 413 -687 -347 82 ±9.421 (Differenz zwischen Verteilung nach geltendem Recht und vollständiger Verteilung nach Einwoh- nern) in Mio. € Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹ 89,3 91,6 88,5 92,9 71,5 102,3 72,8 100,0 (vor Finanzausgleich) Ausgleichsbeiträge und -zuweisungen 626 555 517 179 4.330 -120 771 ±11.161 im Länderfinanzausgleich in Mio. € Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹ 95,9 96,6 95,7 97,0 91,3 101,2 91,6 100,0 (nach Finanzausgleich) Allgemeine BEZ in Mio. € 264 254 213 86 1.392 - 250 4.476 Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹ 98,7 98,8 98,6 98,9 97,7 101,2 97,7 - (nach Finanzausgleich und allgemeinen BEZ) 1 Genauer: in % der Ausgleichsmesszahl. Grundlage: Vorläufige Jahresrechnung 2019. Quelle: Bundesministerium der Finanzen 22
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht März 2020 EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe Analysen und Berichte ● In Twinning-Projekten geben Expertinnen und Experten ihr Fachwissen zu europäischen Stan- dards weiter und unterstützen so die Annäherung europäischer Nachbarstaaten an die Europä- ische Union. ● Das gemeinsame Erarbeiten vertraglich festgelegter Projektergebnisse schafft Mehrwerte für beide Partner und ermöglicht langfristige Partnerschaften über das Projekt hinaus. ● Die stetige Präsenz einer Twinning-Langzeitberaterin oder eines Twinning-Langzeitberaters in der Partnerbehörde – ergänzt durch kurze Experteneinsätze (drei bis fünf Tage) – ermöglicht es, eine für den Erfolg des Projekts notwendige Kontinuität in der Betreuung mit einem flexiblen Personaleinsatz zu vereinbaren. ● Das BMF fokussiert sich auf Twinning-Projekte aus den Bereichen Finanzkontrolle, Haushalt und Steuern. Was ist Twinning? und positiven Entwicklung in der Region, sondern fördert auch langfristige Partnerschaften. Twinning fördert im Rahmen der EU-Außenhilfe institutionelle Kooperationen zwischen Behörden Seit 2004 steht Twinning als „European Neighbour- aus EU-Mitgliedstaaten und einem begünstigten hood Policy“ (ENI) auch anderen Partnerländern der Partnerland in der Erweiterungs- oder Nachbar- östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU zur schaftsregion der Europäischen Union (EU). Verfügung. In den ENI-Staaten zielt Twinning da rauf ab, die Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Mit dem „Instrument for Pre-accession Assistance“ Verwaltung eines Partnerlandes durch die Ausbil- (IPA) werden bereits seit 1998 Beitrittskandidaten dung seines Personals zu verbessern. Es unterstützt beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Verwaltungs- dadurch auch eine Angleichung der nationalen Ge- und Justizbereich unterstützt, um als zukünftige setze, Vorschriften und Qualitätsstandards an die der EU-Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften um- EU-Mitgliedstaaten, z. B. im Rahmen der Umsetzung zusetzen. Dies führt nicht nur zu einer modernen von Kooperations- oder Assoziationsabkommen. Die wichtigsten Ziele von Twinning-Projekten im Überblick ● Förderung von modernen und effizienten Verwaltungsstrukturen in den Partnerländern ● Wissens- und Erfahrungsaustausch in der direkten Nachbarschaft der EU ● Unterstützung der Länder mit EU-Beitrittsperspektive bei der Heranführung und Übernahme der EU-Rechtsvorschriften und der Länder in europäischer Nachbarschaft bei der Annäherung an EU-Standards 23
Analysen und Berichte BMF-Monatsbericht EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe März 2020 Die wichtigsten Akteure Wirtschaft oder bereits pensionierte Beamtinnen oder Beamte zurückgegriffen werden. In Twinning-Projekten arbeiten Beschäftigte des öffentlichen Sektors grenzüberschreitend an der Erreichung verbindlicher Projektergebnisse im Die Nationale Partnerbehörde Kontext guter Verwaltungspraxis – ein Austausch auf Augenhöhe. Die Nationale Partnerbehörde im EU-Mitgliedstaat stellt das für die Erfüllung des Twinning-Vertrags Dabei werden in der Regel Beamtinnen oder Be- erforderliche Personal zur Verfügung. Dazu zählen amte oder diesen gleichgestellte Bedienstete ein- Personal für die Projektleitung, Twinning-Lang- gesetzt, die für die gesamte Dauer ihres Einsatzes zeitberatung (Resident Twinning Advisor – RTA), bei ihrer Heimatbehörde auf Bundes- oder Lan- Komponentenleitung sowie Kurzzeitexpertinnen desebene oder einer ermächtigten Stelle in ei- und -experten (Short Term Experts – STE). nem besoldeten Beschäftigungsverhältnis stehen. In einzelnen Ausnahmefällen kann hiervon abge- Die Gesamtverantwortung für die ordnungsge- wichen werden und z. B. auf Fachpersonal aus der mäße und erfolgreiche Durchführung eines Projekts liegt bei der Projektleiterin beziehungsweise beim Abbildung 1 EU-Programmregionen mit Nutzung des Twinning-Instruments IPA-Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei ENI-Staaten (Süd): Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästinensische Gebiete, Tunesien ENI-Staaten (Ost): Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine Twinning-Aktivitäten in Libyen und Syrien sind derzeit ausgesetzt. Stand: 2020 Quelle: Bundesministerium der Finanzen 24
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