ZUKUNFT BMF-Monatsbericht - März 2020 - Bundesfinanzministerium

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ZUKUNFT BMF-Monatsbericht - März 2020 - Bundesfinanzministerium
BMF-Monatsbericht
März 2020

      ZUKUNFT
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BMF-Monatsbericht
März 2020
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Editorial
           Editorial                                                                    BMF-Monatsbericht
                                                                                               März 2020

                                                          können ihre Steuerzahlungen zum Teil erst später
                                                          zahlen und ihre Vorauszahlungen an die veränderte
                                                          Lage unbürokratisch anpassen. Außerdem wer-
                                                          den die Programme bei der bundeseigenen Förder-
                                                          bank KfW massiv ausgeweitet und neue Programme
                                                          geschaffen. Die betroffenen Unternehmen sol-
                                                          len über ihre Hausbanken unkompliziert auf diese
                                                          Programme zugreifen können. Die Bundesregie-
                                                          rung hat bewusst keine Begrenzung des Volumens
                                                          der Programme vorgesehen. Auch wenn heute noch
                                                          nicht absehbar ist, welche Folgen die Gesundheits-
                                                          krise auf die globale und deutsche Wirtschaftsent-
                                                          wicklung haben wird, haben die Bundesregierung
                                                          und Bundesfinanzminister Olaf Scholz deutlich ge-
Liebe Leserinnen, liebe Leser,                            macht: Es werden alle notwendigen Maßnahmen
                                                          ergriffen. Deutschland verfügt über die nötige Fi-
die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavi-        nanzkraft und wird sie einsetzen.
rus stellt unser Land, Europa und die Welt vor un-
geahnte Herausforderungen. In Deutschland koor-           Trotz der Corona-Krise geht das normale Regie-
dinieren die Bundesregierung und die Länder die           rungsgeschäft natürlich weiter. So verabschiedet das
nötigen Schritte, um die Ausbreitung des Virus zu         Kabinett auf Vorschlag des BMF die Eckwerte für
verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die me-         den Bundeshaushalt 2021 und die Finanzplanung
dizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.         bis 2024. Auch wenn sich die konkreten Zahlen an-
Hierfür hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz al-          gesichts der aktuellen Entwicklung bis zum endgül-
lein in den ersten Wochen mehr als eine Milliarde         tigen Beschluss des Haushalts durch den Deutschen
Euro zusätzlich bereitgestellt, etwa für Masken und       Bundestag im November sicherlich noch deutlich
Schutzanzüge, die Impfstoffsuche und zur Unter-           verändern können, ist das Signal klar: Der Bund
stützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)            sieht Rekordinvestitionen in ein modernes, klima­
bei der internationalen Corona-Bekämpfung. Es ist         freundliches Land und den sozialen Zusammenhalt
klar, dass alle nötigen Finanzmittel bereitgestellt       vor.
werden, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.
                                                          Investitionen sind auch das Schwerpunkt-
Für das BMF ist es wichtig, auch die wirtschaftli-        thema dieses Monatsberichts, den wir weit-
chen Auswirkungen des Coronavirus so gering wie           gehend vor der Corona-Krise geplant haben.
möglich zu halten. Die Bundesregierung hat dazu
einen Schutzschild für Beschäftigte und Unterneh-
men vereinbart, der Beschäftigung durch verbes-
serte Kurzarbeiterregelungen sichert sowie Firmen
und Betriebe mit ausreichend Liquidität ausstattet,       Wolfgang Schmidt
damit sie durch die Krise kommen. Unternehmen             Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

                                                      3
ZUKUNFT BMF-Monatsbericht - März 2020 - Bundesfinanzministerium
Inhaltsverzeichnis

      Inhaltsverzeichnis
      Schlaglicht_______________________________________________________7
      Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen______________________________________________________ 8
      Investitionen in ein modernes Land _____________________________________________________________________ 13

      Analysen und Berichte___________________________________________17
      Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019_____________________________________________________________ 18
      EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe____________________________________________________________ 23
      Das Münz-Jahresprogramm 2020________________________________________________________________________ 32

      Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage____________________________35
      Überblick zur aktuellen Lage_____________________________________________________________________________ 36
      Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht______________________________________________________ 37
      Steuereinnahmen im Februar 2020______________________________________________________________________ 42
      Entwicklung des Bundeshaushalts im Februar 2020______________________________________________________ 46
      Finanzmärkte und Kreditaufnahme des Bundes__________________________________________________________ 51
      Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik_____________________________________________________________ 58

      Aktuelles aus dem BMF__________________________________________63
      Termine_________________________________________________________________________________________________ 64
      Publikationen___________________________________________________________________________________________ 65

      Statistiken und Dokumentationen_______________________________67
      Übersichten zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 68
      Übersichten zur Entwicklung der Länderhaushalte_______________________________________________________ 69
      Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunktur­komponenten des Bundes________________ 69
      Kennzahlen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung____________________________________________________ 70
Schlaglicht
Schlaglicht

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen    8

Investitionen in ein modernes Land                  13
Schlaglicht                                                                       BMF-Monatsbericht
                                                                                                    März 2020

Ein Schutzschild für Beschäftigte und
Unternehmen

   Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus

   Das BMF hat am 13. März 2020 zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein milliarden-
   schweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die Coronavi-
   rus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in
   Deutschland. Die beiden Ministerien verständigten sich auf ein weitreichendes Bündel von Maßnah-
   men, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen: Frei-
   berufler, Selbstständige, Kleinstunternehmen, Mittelständler und Großunternehmen. Das Gesund-
   heitssystem und die Wirtschaft sollen finanziell gewappnet sein, um die Epidemie zu bewältigen.

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit al-           welche die Pandemie auf die konjunkturelle Ent-
ler Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des              wicklung in Deutschland haben wird, weil aussa-
Coronavirus entgegen. Der Bundesminister der Fi-             gekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger
nanzen, Olaf Scholz (SPD), und der Bundesminister            Verzögerung vorliegen werden. Allerdings spüren
für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU),            viele Unternehmen bereits erste Auswirkungen des
haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmen-                 Virus. Die Absage von Messen und Großveranstal-
bündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und           tungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirkt
Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung                 sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbeson-
errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und            dere auf Logistik, Handel, Gaststätten sowie Touris-
Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe            mus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück
mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie           und internationale Lieferketten werden gestört,
gut durch die Krise kommen.                                  was sich auf die hiesige Produktion auswirkt.

Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es ist           Die Bundesregierung tritt dem mit einer entschlos-
genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämp-                senen Wirtschafts- und Finanzpolitik entgegen. Die
fen, und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen.            Bundesminister Scholz und Altmaier werden Fir-
Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergrei-                men und Betrieben Liquidität zur Verfügung stellen
fen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.              und damit Wachstum und Beschäftigung sichern.

                                                             Die Voraussetzungen für eine schnelle Stabilisie-
   Ausgangslage                                              rung der deutschen Wirtschaft sind gegeben. Mit
                                                             präzisen, schnell wirkenden Sofortmaßnahmen
Das Coronavirus ist eine ernsthafte Herausforde-             wird auf die konjunkturelle Entwicklung durch das
rung für unsere gesamte Gesellschaft. Nicht nur bei          Coronavirus reagiert, um die Wirtschaft so rasch
den Bürgerinnen und Bürgern wächst die Sorge,                wie möglich wieder auf ihren Wachstumspfad zu-
auch in der Wirtschaft ist sie spürbar. Durch die enge       rückzuführen. Dies geschieht in enger Abstim-
internationale Verflechtung der Wirtschaft tref-             mung mit den Ländern sowie mit unseren europä-
fen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen                 ischen und internationalen Partnern.
dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch
kann niemand die Tragweite seriös beschreiben,

                                                         8
Schlaglicht                                                                         BMF-Monatsbericht
           Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen                                          März 2020

Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde                      ● vollständige Erstattung der Sozialversicherungs-
bereits kurzfristig rund 1 Mrd. € zur Bekämpfung                  beiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
des Coronavirus zur Verfügung gestellt, u. a. zur Be-
schaffung von Schutzausrüstungen wie Masken                        Steuerliche Liquiditätshilfe für
und Schutzanzügen, zur Unterstützung der Welt-                     Unternehmen

                                                                                                                      Schlaglicht
gesundheitsorganisation (WHO) bei der internatio-
nalen Corona-Bekämpfung und zusätzliche Mittel                  Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbes-
für das Robert Koch-Institut. Außerdem erhält das               sern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von
Bundesministerium für Bildung und Forschung                     Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlun-
145 Mio. € für die Entwicklung eines Impfstoffs                 gen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.
und für Behandlungsmaßnahmen.                                   Insgesamt wird den Unternehmen die Möglich-
                                                                keit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe ge-
                                                                währt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit
   Schutzschild für Beschäftigte                                den Ländern darüber hat das BMF eingeleitet. Im
   und Unternehmen                                              Einzelnen:

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den                   ● Die Gewährung von Stundungen wird erleich-
Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind,                      tert. Die Finanzbehörden können Steuern
wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen              stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche
beruht:                                                           Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung
                                                                  wird angewiesen, dabei keine strengen Anfor-
                                                                  derungen zu stellen. Damit wird die Liquidität
   Kurzarbeitergeld flexibilisieren                               der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der
                                                                  Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben
Deutschland hat ein starkes System der sozialen Si-               wird.
cherung. Die damit verbundenen automatischen
Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundes-              ● Vorauszahlungen können leichter angepasst
regierung wird diese Stabilisatoren voll wirken las-              werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der
sen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der                  Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraus-
Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Be-                  sichtlich geringer sein werden, werden die
schäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann               Steuervorauszahlungen unkompliziert und
die Bundesregierung auf bewährte Instrumente                      schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation
zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbei-               wird dadurch verbessert.
terregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden
erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurz-               ● Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kon-
arbeitergeld eingeführt:                                          topfändungen) beziehungsweise Säumniszu-
                                                                  schläge wird bis zum 31. Dezember 2020 ver-
● Absenkung des Quorums der von Arbeitsaus-                       zichtet, solange der Schuldner einer fälligen
  fall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf                   Steuerzahlung unmittelbar von den Auswir-
  bis zu 10 %                                                     kungen des Coronavirus betroffen ist.

● teilweiser oder vollständiger Verzicht auf                    Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung ver-
  Aufbau negativer Arbeitszeitsalden                            waltet werden (z. B. Energiesteuer und Luftverkehr-
                                                                steuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen
● Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer                    worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender
                                                                Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt

                                                               9
Schlaglicht                                                                          BMF-Monatsbericht
          Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen                                           März 2020

für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei sei-                 zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. €
ner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und                  wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine
die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.                      Kreditvergabe angeregt.

                                                                ● Für das Programm für größere Unternehmen
   Milliarden-Schutzschild für                                    wird die bisherige Umsatzgrenze von 2 Mrd. €
   Betriebe und Unternehmen                                       auf 5 Mrd. € erhöht. Dieser „KfW-Kredit für
                                                                  Wachstum“ wird umgewandelt und künftig
Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an                  für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinan-
unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder                       zierung ohne Beschränkung auf einen be-
aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder                   stimmten Bereich (bisher nur Innovation und
durch signifikanten Nachfragerückgang in zahlrei-                 Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Ri-
chen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzei-                 sikoübernahme wird auf bis zu 70 % erhöht
tig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder                (bisher 50 %). Hierdurch wird der Zugang von
nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu füh-                  größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzie-
ren, dass gesunde Unternehmen völlig unverschul-                  rungen erleichtert.
det in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre
Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht.                  ● Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. € Um-
Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maß-                        satz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach
nahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir                    Einzelfallprüfung.
Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der ho-
hen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben               Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschafts-
wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Be-               höchstbetrag auf 2,5 Mio. € verdoppelt. Der Bund
grenzung des Volumens unserer Maßnahmen vor-                    wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsban-
zunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entschei-               ken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer
dung, hinter der die ganze Bundesregierung steht.               einzuschätzenden Risiken leichter geschultert wer-
                                                                den können. Die Obergrenze von 35 % Betriebsmit-
Zunächst werden die bestehenden Programme für                   teln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird
Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der                auf 50 % erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung
Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleich-                   zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglich-
tern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen                  keit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsent-
Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Ban-               scheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 € ei-
ken mobilisiert werden. Dazu werden unsere eta-                 genständig und innerhalb von drei Tagen treffen
blierten Instrumente zur Flankierung des Kredit-                können.
angebots der privaten Banken ausgeweitet und für
mehr Unternehmen verfügbar gemacht:                             Das bislang auf Unternehmen in strukturschwa-
                                                                chen Regionen beschränkte Großbürgschaftspro-
● Die Bedingungen für den KfW-Unterneh-                         gramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird
  merkredit (für Bestandsunternehmen) und                       für Unternehmen außerhalb dieser Regionen ge-
  ERP-Gründerkredit – Universell (für junge                     öffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung
  Unternehmen unter fünf Jahren) werden ge-                     von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitio-
  lockert, indem Risikoübernahmen (Haftungs-                    nen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. €. und
  freistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht              mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %.
  und die Instrumente auch für Großunter-
  nehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. €                   Mit den Landesförderbanken sowie den Bürg-
  (bisher 500 Mio. €) geöffnet werden. Durch                    schaftsbanken stehen wir dazu in engem Austausch.
  höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis

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Schlaglicht                                                                          BMF-Monatsbericht
          Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen                                           März 2020

Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen bei-                  Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwai-
hilferechtlichen Regelungen abgedeckt.                          gem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und
                                                                Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrah-
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorüberge-                   men sehr schnell erhöhen.
hend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkei-

                                                                                                                      Schlaglicht
ten geraten sind und daher nicht ohne Weiteres
Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen                         Stärkung des europäischen
haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme                      Zusammenhalts
für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW
auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Ri-             Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanz-
sikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird.                 minister Scholz und Bundeswirtschaftsminister
Dafür werden die Risikoübernahmen bei Inves-                    Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes
titionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich                Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verant-
verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis                 wortung für Europa bewusst. Im engen Austausch
zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Darü-             mit den europäischen Partnern wird die Bundes-
ber hinaus sollen für diese Unternehmen konsorti-               regierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch
ale Strukturen angeboten werden.                                verzahnen.

Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der                      Die Bundesregierung begrüßt die Idee der EU-Kom-
EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet.                       mission für eine „Corona Response Initiative“ mit
Die Kommissionspräsidentin hat bereits signa-                   einem Volumen von 25 Mrd. €.
lisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung
beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Coro-                Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der euro-
na-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogrup-                   päischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume
pen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen,                 zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liqui-
dass die EU-Kommission das notwendige Maß an                    dität an die Wirtschaft geben können, sowie die
Flexibilität zeigt.                                             gestern angekündigten Maßnahmen der Europä­
                                                                ischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidi-
Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage ver-               tät für Banken.
setzen, diese Programme entsprechend auszustat-
ten, indem die nötigen Garantievolumina zur Ver-                Es ist gut, dass die EIB-Gruppe ihre in vergangenen
fügung gestellt werden. Das ist unproblematisch                 Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt,
möglich. Denn im Bundeshaushalt steht ein Ga-                   um europaweit Unternehmen, die vom Corona-
rantierahmen von rund 460 Mrd. € zur Verfügung.                 virus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu
Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeit-                unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten
nah um bis zu 93 Mrd. € erhöht werden.                          EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Un-
                                                                ternehmensliquidität zurückzugreifen.
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkredit-
garantien (sogenannten Hermesdeckungen) eine
flexible, effektive und umfassende Unterstüt-                      Ausblick
zung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situa-
tion, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanz-              All diese Maßnahmen zeigen die Entschlossenheit
krise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben                der Bundesregierung, den Auswirkungen des Co-
sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 ver-               ronavirus wirtschafts- und finanzpolitische Im-
fügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare              pulse entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäf-
Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert               tigten und Unternehmen fernzuhalten und die
durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur                   Auswirkungen der Krise abzufedern. Noch ist das

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Schlaglicht                                                                           BMF-Monatsbericht
          Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen                                            März 2020

ganze Ausmaß der wirtschaftlichen Corona-Folgen                 Die öffentliche Hand ist auch auf ein solches Sze-
nicht absehbar. Sollte es Anzeichen für eine gravie-            nario gut vorbereitet: Angesichts der gesamtstaatli-
rende Störung der konjunkturellen Entwicklung                   chen Überschüsse in den vergangenen Jahren ist sie
geben, wird die Bundesregierung in Abstimmung                   in der Lage, die Konjunktur auch über einen länge-
mit den Ländern und unseren europäischen Part-                  ren Zeitraum zu stützen und auf unseren bisheri-
nern alle verfügbaren Ressourcen einsetzen und                  gen Wachstumspfad zurückzuführen.
dieser Entwicklung konsequent entgegentreten.

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                                                                                                März 2020

Investitionen in ein modernes Land
Politisch und wissenschaftlich herrscht Konsens          werden insgesamt 12,4 Mrd. € aus den Überschüs-
darüber, dass erheblicher Investitionsbedarf in          sen des Jahres 2019 genutzt und zu je 3,1 Mrd. € auf

                                                                                                                Schlaglicht
Deutschland besteht, auch und gerade bei den öf-         die Jahre 2021 bis 2024 aufgeteilt. Der verbleibende
fentlichen Investitionen. Hochwertige Bildungs-          finanzielle Spielraum wird insbesondere für eine
einrichtungen, gute Straßen und Schienenwege,            „Investitionsoffensive Strukturwandel und gleich-
moderne Energienetze und digitale Infrastruk-            wertige Lebensverhältnisse“ genutzt. So werden die
tur, Anreize für mehr Klimaschutz und der soziale        Investitionsausgaben des Jahres 2020 in den Fol-
Wohnungsbau sind Aufgaben, die im Verantwor-             gejahren mindestens verstetigt. Im Ergebnis ste-
tungsbereich des Staates liegen. Mit einer Investi-      hen im Finanzplan bis 2024 also Mittel von über
tionsoffensive geht der Bund diese Zukunftsaufga-        170 Mrd. € für Investitionen bereit.
ben entschlossen an und baut die Investitionen in
ein modernes, klimafreundliches Land und in den          Über die Investitionen im Bundeshaushalt hinaus
sozialen Zusammenhalt weiter aus.                        sind auch die Investitionen des Bundes, die aus den
                                                         Sondervermögen geleistet werden, zu berücksich-
                                                         tigen. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 stehen aus
   Weiterhin Vorfahrt für                                diesen Sondervermögen knapp 37 Mrd. € an In-
   Investitionen                                         vestitionsmitteln bereit. Dazu zählen der Energie-
                                                         und Klimafonds (knapp 17,5 Mrd. €), die zwei Pro-
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturpe-          gramme des Kommunalinvestitionsförderfonds
riode eine Trendwende bei den Zukunftsinvesti-           (4,8 Mrd. €), das Sondervermögen „Kinderbetreu-
tionen erreicht. Diese Investitionsoffensive wird        ungsfinanzierungsgesetz“ (0,75 Mrd. €), der Fonds
nun mit den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021            „Digitale Infrastruktur“ (knapp 12,8 Mrd. €) und der
und zum Finanzplan bis 2024 fortgesetzt. Das ist fi-     Aufbauhilfefonds (rund 1 Mrd. €). Weitere 2 Mrd. €
nanzpolitisch sinnvoll, denn eine kluge und vo­          werden für Investitionen aus dem Sondervermö-
rausschauende Finanzpolitik muss zweierlei leis-         gen „Ganztagsschulbetreuung“ bereitgestellt.
ten: Sie muss mit den richtigen Schwerpunkten auf
neue Herausforderungen reagieren und das Land            Schreibt man den Trend des Wachstums der Inves-
fit für die Zukunft machen. Gleichzeitig muss sie        titionsausgaben über den Planungszeitraum 2020
die haushaltspolitischen Möglichkeiten im Blick          bis 2024 hinaus bis 2029 fort und legt die ursprüng-
behalten.                                                lichen Haushaltsplanungen von 2019 zugrunde,
                                                         dann wird der Bund gegenüber der Haushaltspla-
Im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode           nung von 2019 in den nächsten zehn Jahren vo­
hat der Bund seine in den Jahren 2018 bis 2021           raussichtlich zusätzlich 140 Mrd. € für Investitio-
getätigten beziehungsweise geplanten Investiti-          nen bereitstellen.
onsausgaben um fast ein Drittel erhöht. Im ab-
geschlossenen Jahr 2019 sind mit 38,1 Mrd. € so
viele Investitionsmittel des Bundes abgeflossen             Prioritäten für die Zukunft
wie noch nie. Und der Bundeshaushalt 2020 sieht
mit Investitionsausgaben von rund 43 Mrd. € so-          Die Bundesregierung will die Klimaziele erreichen.
gar nochmals ein erneutes Rekordhoch vor. Mit            Das erfordert vor allem auch zusätzliche Investitio-
den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und                nen. Deshalb sind mit dem Klimaschutzprogramm,
zur Finanzplanung bis 2024 schreibt die Bundes-          das bis 2023 noch einmal auf 66 Mrd. € aufge-
regierung dieses hohe Niveau weiter fort. Wie von        stockt wurde, umfangreiche Investitionen verbun-
Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagen,          den. Allein über den Energie- und Klimafonds sind

                                                       13
Schlaglicht                                                                  BMF-Monatsbericht
          Investitionen in ein modernes Land                                                  März 2020

für den Zeitraum 2020 bis 2024 17,5 Mrd. € vorge-       Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ der Digi-
sehen, um die Zukunftsaufgabe Klimaschutz an-           talPakt Schule sowie der weitere Ausbau von Giga-
zugehen. Diese Mittel sollen zum Beispiel für die       bitnetzen bedarfsgerecht finanziert. Auch die För-
CO2-Gebäudesanierung, die Förderung der Elek­           derung der Anwendung „Künstlicher Intelligenz“
tro­mobilität, die Energiespeicherung, Wärmenetze,      (KI) bleibt ein wichtiges Thema der Bundesregie-
die Unterstützung der Energiewende bei der In-          rung. Viele Maßnahmen der KI-Strategie befin-
dustrie sowie die Ladesäuleninfrastruktur verwen-       den sich bereits in der Umsetzung und sind in ih-
det werden.                                             ren finanziellen Auswirkungen im Bundeshaushalt
                                                        und der Finanzplanung berücksichtigt. Zur weite-
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Investitionen        ren Förderung der KI werden in den Jahren 2021
im Verkehrsbereich. Investitionen in die Verkehrs-      bis 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. €
wege des Bundes werden nicht nur auf dem ho-            bereitgestellt.
hen Niveau des Jahres 2020 gehalten, sondern um
etwa 8 Mrd. € bis 2024 verstärkt. Um die Verkehrs-      Darüber hinaus leistet der Bund auch Ausgaben,
wende entschlossen anzugehen und aktiv zu ge-           die zwar haushaltsrechtlich nicht als Investitionen
stalten, wird die Bundesregierung außerdem Inves-       gebucht werden, die aber das gesamtwirtschaft-
titionen in die Bahn besser planbar machen. Dazu        liche Produktionspotenzial steigern und den In-
hat der Bund mit der Deutschen Bahn AG ein Fi-          novationsstandort Deutschland stärken. So haben
nanzierungsprogramm (LuFV III) im Gesamtum-             Ausgaben für Bildung und Forschung zwar für die
fang von 86,2 Mrd. € bis 2029 beschlossen; davon        Zukunftsfähigkeit Deutschlands eine große Bedeu-
fallen 51,4 Mrd. € auf den Infrastrukturbeitrag des     tung, werden aber lediglich zu rund 15 % als Inves-
Bundes.                                                 titionsausgaben im Bundeshaushalt veranschlagt.
                                                        Auch diese Ausgaben sind in den vergangenen Jah-
Auch die Investitionen des Bundes in bezahlbares        ren deutlich angestiegen. Bildung und Forschung
Wohnen steigen in den nächsten Jahren deutlich          behalten für die Bundesregierung höchste Priorität.
an. Die Bundesregierung wird einerseits die Städ-       In den nächsten vier Jahren sind über 100 Mrd. € im
tebaumittel anheben. Damit soll auch die Reakti-        gesamten Bundeshaushalt eingeplant.
vierung von Brachflächen finanziert werden, die
dringend für den Bau neuer und bezahlbarer Woh-
nungen gebraucht werden. Zudem wird die Bun-               Kommunen entlasten und
desregierung auch für das Förderprogramm für die           zukunftsfähig machen
Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
neue Finanzmittel zur Verfügung stellen. Der Bund       Der Bund kann den Bedarf an öffentlichen Inves-
unterstützt weiterhin den sozialen Wohnungsbau          titionen nicht alleine bewältigen. Alle staatlichen
der Länder und führt die Finanzhilfen für den so-       Ebenen sind in der Verantwortung. Weite Teile des
zialen Wohnungsbau fort mit zusätzlichen Pro-           Investitionsbedarfs betreffen Aufgabenbereiche
grammmitteln für die Jahre 2022 bis 2024 in Höhe        der Länder und Kommunen. Um die gesamtstaat-
von je 1 Mrd. €.                                        liche Investitionstätigkeit koordiniert zu erhöhen,
                                                        will die Bundesregierung im Rahmen einer „Natio-
Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist         nalen Investitionsallianz“ gemeinsam mit Ländern
eine Zukunftsaufgabe, die der Bund mit eigenen          und Kommunen Ziele und investitionspolitische
investiven Ausgaben unterstützt. So wird aus dem        Leitlinien beschließen.

                                                      14
Schlaglicht                                                                   BMF-Monatsbericht
           Investitionen in ein modernes Land                                                   März 2020

Während sich die finanzielle Situation der Länder            Planungen vereinfachen
in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat
und somit gute Voraussetzungen vorliegen, dass            Es geht aber nicht allein um die Bereitstellung von
die Länder ihre Investitionsaufgaben erfüllen kön-        Geld. Die bereitgestellten Mittel müssen auch ab-
nen, ist die Situation für einige Kommunen weni-          fließen und tatsächlich in produktive Projekte in-

                                                                                                                Schlaglicht
ger gut. Etliche Kommunen sind hoch verschuldet           vestiert werden. Deshalb verbessert die Bundes-
und können wichtige Investitionen nicht realisie-         regierung auch die Rahmenbedingungen für
ren. Deshalb sind auch häufig dort, wo die Schul-         Investitionen. Die Erfahrung zeigt, dass häufig
denlast besonders drückend ist, im Laufe der Zeit         die Planungsverfahren zu kompliziert sind und
Investitionsrückstände entstanden. Diese Kom-             zu lange dauern. Oft können Investitionen auch
munen leben also von der Substanz. Hohe Schul-            wegen fehlenden Fachpersonals nicht realisiert
den sind zudem bei wieder steigenden Zinsen eine          werden.
enorme Hypothek für zukünftige Investitionen.
Dies ist auch deshalb besorgniserregend, weil ein         In vielen Bereichen hat die Bundesregierung
Großteil (60 %) der öffentlichen Investitionen in         hierzu schon Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Deutschland auf kommunaler Ebene angestoßen               Beim Ausbau und bei der Modernisierung der
und realisiert wird. Das ist auch sinnvoll, denn dort     Energienetze hat die Bundesregierung das Ge-
kann viel besser beurteilt werden, welche Projekte        setz zur Beschleunigung des Energieleitungsaus-
wichtig sind und welche Bedürfnisse der Menschen          baus verabschiedet. Für schnellere Investitionen
vor Ort tatsächlich bestehen. Wenn aber Kinderta-         in die Verkehrsinfrastruktur wurde das Planungs-
gesstätten, Schulen, öffentliche Sportstätten und         beschleunigungsgesetz in Kraft gesetzt. Außer-
städtische Infrastruktur in einigen Gemeinden             dem hat die Bundesregierung das Baurecht ver-
nicht mehr angemessen bereitgestellt werden kön-          einfacht und Planungsverfahren verschlankt. Um
nen, dann ist das nicht nur Ausdruck einer schwa-         die Anreize privatwirtschaftlicher Telekommuni-
chen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern         kationsunternehmen zum Ausbau der digitalen
gefährdet auch die Gleichwertigkeit der Lebensver-        Infrastruktur weiter zu stärken, überarbeitet die
hältnisse und somit den sozialen Zusammenhalt             Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz
unserer Gesellschaft.                                     für unkompliziertere Investitionen in die digitale
                                                          Infrastruktur.
Es ist deshalb dringend notwendig, dass überschul-
dete Kommunen wieder auf die Beine kommen. Die            Die Bundesregierung wird weiter an der Beschleu-
Bundesregierung hat in ihrem Beschluss zum Er-            nigung von Investitionen arbeiten und dazu ein
gebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensver-           Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg
hältnisse“ erklärt, dass der Bund einen Beitrag leis-     bringen. Damit sollen umfangreiche Maßnahmen
ten kann, um den Kommunen einmalig gezielt zu             zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich,
helfen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz setzt sich       beim Ausbau digitaler Infrastruktur und zur Be-
dafür ein, dass eine solche Lösung tatsächlich bald       schleunigung von Gerichtsverfahren umgesetzt
umgesetzt werden kann. Derzeit wird intensiv ver-         werden.
sucht, einen breiten politischen Konsens für eine
nachhaltige und solidarische Lösung zu erreichen.

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Analysen
und Berichte
Analysen und Berichte

Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019   18

EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe    23

Das Münz-Jahresprogramm 2020                 32
Analysen und Berichte                                                         BMF-Monatsbericht
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Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019

     ● Der bundesstaatliche Finanzausgleich leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, alle Länder finan-
       ziell in die Lage zu versetzen, ihre verfassungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen.

     ● Das Umverteilungsvolumen des horizontalen Umsatzsteuervorwegausgleichs, der ersten Stufe
       des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, stieg von 9,1 Mrd. € im Jahr 2018 auf 9,4 Mrd. € im
       Jahr 2019 (+3,6 %) an. Bemessungsgrundlage für den Umsatzsteuervorwegausgleich sind die
       Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern – ohne Umsatzsteuer – und den Länder-
       steuern.

     ● Das Volumen des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne, der zweiten Umverteilungsstufe des
       Ausgleichssystems, verminderte sich 2019 gegenüber 2018 um 0,29 Mrd. € auf 11,2 Mrd. €.

     ● Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen sanken im abgelaufenen Jahr um 0,093 Mrd. €
       auf nunmehr 4,5 Mrd. €. Bemessungsgrundlage für den Länderfinanzausgleich und die allge-
       meinen Bundesergänzungszuweisungen ist die jeweilige Finanzkraft der Länder, die neben den
       obengenannten Steuereinnahmen und den in der ersten Stufe berechneten Umsatzsteuerantei-
       len weitere finanzkraftrelevante Einnahmen der Länder sowie einen Anteil der Einnahmen der
       Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigt.

   Bundesstaatlicher                                      Für die Festlegung der Aufteilung der Einnahmen
   Finanzausgleich                                        aus der Umsatzsteuer enthält Art. 106 Abs. 3 GG die
                                                          Vorgabe, dass die Deckungsbedürfnisse des Bundes
Der bundesstaatliche Finanzausgleich regelt die Ver-      und der Länder so aufeinander abzustimmen sind,
teilung der gesamtstaatlichen Einnahmen auf den           dass ein angemessener Ausgleich erzielt, eine Über-
Bund und die Länder. Seine Grundzüge sind im              belastung der Steuerpflichtigen vermieden und die
Grundgesetz (GG) in Art. 106 und Art. 107 festgelegt.     Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundes-
Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch die grundge-       gebiet gewahrt wird. Der Bund und alle Länder müs-
setzliche Zuordnung einzelner Steuerarten auf Bund        sen nach dem Finanzausgleich in der Lage sein, die
und Länder (Art. 106 GG) und die Aufteilung der Ge-       ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben
meinschaftsteuern. Die horizontale Verteilung des         im gesamtstaatlichen Interesse zu erfüllen. Die zu
Länderanteils an den Gemeinschaftsteuern unter            diesem Zweck im Ausgleichsjahr 2019 vorgenom-
den Ländern wird durch das Zerlegungsgesetz nä-           mene Aufteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund
her konkretisiert. Die Umverteilung zwischen den          und Ländern sowie die Verteilung der Steuerein-
Ländern und weitere Zuweisungen des Bundes er-            nahmen zwischen den Ländern und zusätzlich vom
folgen nach den Vorgaben des Finanzausgleichsge-          Bund an die Länder geleistete Zuweisungen werden
setzes (FAG) unter Berücksichtigung der finanzver-        im Folgenden auf der Grundlage der für die Berech-
fassungsrechtlichen Regelungen und des abstrakt           nung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im
gehaltenen Maßstäbegesetzes.                              Jahr 2019 gültigen Regelungen des FAG dargestellt
                                                          und erläutert.

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Analysen und Berichte                                                           BMF-Monatsbericht
             Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019                                             März 2020

Leitbild des bundesstaatlichen Finanzausgleichs             Ergänzungsanteile wird jedoch regelmäßig deut-
auf der Ebene der Länder ist es, alle Länder auf            lich unterschritten. Er betrug im Jahr 2019 ledig-
ein annähernd gleichmäßiges Pro-Kopf-Einnah-                lich 13,47 % (2018: 14,94 %).

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meniveau zu führen. Hierzu schließen sich an den
Umsatzsteuervorwegausgleich der Länderfinanz-               Die Höhe der Ergänzungsanteile wird über einen
ausgleich im engeren Sinne (i. e. S.) und die allge-        progressiven Tarif festgelegt und hängt davon ab, wie
meinen Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) an.                stark die Steuereinnahmen je Einwohnerin bezie-
Die drei Stufen zusammengenommen machen den                 hungsweise Einwohner eines Landes die bundesweit
Länderfinanzausgleich im weiteren Sinne (i. w. S.)          durchschnittlichen Steuereinnahmen je Einwoh-
aus. Die Wirkung der einzelnen Stufen ist nicht not-        nerin beziehungsweise Einwohner unterschreiten.
wendigerweise gleichgerichtet für einzelne Länder.          Der nach dem so geleisteten Vorwegausgleich ver-
So werden in jedem Jahr einige Länder, die im Um-           bleibende Länderanteil an der Umsatzsteuer – min-
satzsteuervorwegausgleich Zahlungen zu leisten              destens 75 %, tatsächlich jedoch regelmäßig mehr
hatten, im weiteren Verlauf Zahlungsempfänger               als 80 % – wird anschließend nach der Einwohner-
des Länderfinanzausgleichs (i. e. S.) und erhalten          zahl gleichmäßig auf alle Länder verteilt. Die Zeile
darüber hinaus Bundesergänzungszuweisungen.                 „Umsatzsteuerausgleich“ der Tabelle „Daten zur ho-
                                                            rizontalen Umsatzsteuerverteilung, zum Länderfi-
Im Interesse einer anhand des FAG nachvollzieh-             nanzausgleich und zu den allgemeinen Bundeser-
baren, gleichzeitig aber verständlichen Darstellung         gänzungszuweisungen im Jahr 2019“ stellt den
der Ausgleichsergebnisse im Ausgleichsjahr 2019             Differenzbetrag zwischen den Steuereinnahmen der
beschränken sich die folgenden Textabschnitte               Länder und einer fiktiven Verteilung der Umsatz-
auf eine Darstellung der drei beschriebenen Aus-            steuer ausschließlich nach der Einwohnerzahl dar.
gleichsstufen. Klarstellend sei angemerkt, dass
nicht jede der Berechnungsstufen zu Zahlungs-
vorgängen führt; die Durchführung von Finan-                   Länderfinanzausgleich
zausgleichszahlungen erfolgt monatlich und
vierteljährlich in einem alle drei Stufen zusam-            Der Länderfinanzausgleich (i. e. S.) bildet die zweite
menfassenden Abrechnungsschritt.                            Stufe des Ausgleichssystems. Ausgleichsrelevant sind
                                                            dabei insbesondere die Einnahmen der Länder ein-
                                                            schließlich der bergrechtlichen Förderabgabe sowie
    Umsatzsteuervorwegausgleich                             der in der ersten Umverteilungsstufe berechneten
    unter den Ländern                                       Umsatzsteueranteile und Anteile der Steuereinnah-
                                                            men der jeweils im Land befindlichen Gemeinden
In der ersten Stufe des Ausgleichssystems wird              (anteilig zu 64 %), ausgedrückt in der Finanzkraft-
der Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen                   messzahl. Die Finanzkraftmesszahl spiegelt die Ein-
(rund 47,71 % im Jahr 2019)1 den einzelnen Län-             nahmesituation eines Landes vor dem Länderfinan-
dern zugewiesen. Dabei werden jenen Ländern,                zausgleich (i. e. S.) wider.
deren Aufkommen aus der Einkommensteuer,
der Körperschaftsteuer und den Landessteuern                Zur Berechnung der im Länderfinanzausgleich zu
je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner un-                leistenden Zahlungen wird der Finanzkraftmess-
terhalb des bundesweiten Durchschnitts liegt,               zahl eines Landes seine sogenannte Ausgleichsmess­
vorab bis zu 25 % des Länderanteils an der Um-              zahl gegenübergestellt. Zum Zweck der Berechnung
satzsteuer als sogenannte Ergänzungsanteile zuge-           der Ausgleichsmesszahl wird zunächst sowohl für
rechnet. Dieser Maximalwert für das Volumen der             die Landes- als auch für die Gemeindeebene vom
                                                            Grundsatz eines gleichen Finanzbedarfs je Einwoh-
                                                            nerin beziehungsweise Einwohner ausgegangen.
1 Alle in dieser Darstellung genannten Zahlen- und
  Prozentangaben sind gerundet.                             Abweichend hiervon wird für die drei Stadtstaaten

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Analysen und Berichte                                                           BMF-Monatsbericht
           Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019                                             März 2020

Berlin, Hamburg und Bremen ein höherer Finanz-               Bundesergänzungszuweisungen
bedarf je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner
als in den Flächenländern angesetzt. Die Abbildung        Die dritte Stufe des Ausgleichssystems bilden die all-
dieses höheren Finanzbedarfs erfolgt durch die rech-      gemeinen BEZ. Als Zuweisungen des Bundes, die die-
nerische Erhöhung der Einwohnerzahl der Stadt-            ser einnahmemindernd verbucht, dienen sie der er-
staaten im Länderfinanzausgleich auf 135 % des            gänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs
tatsächlichen Wertes (Einwohnergewichtung). Ein           der Empfängerländer. Durch allgemeine BEZ wird
leicht höherer Finanzbedarf je Einwohnerin bezie-         bei ausgleichsberechtigten Ländern eine nach dem
hungsweise Einwohner wird außerdem in den drei            Länderfinanzausgleich (i. e. S.) gegebenenfalls ver-
besonders dünn besiedelten Flächenländern Sach-           bleibende Differenz zur Ausgleichsmesszahl weiter
sen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vor-              verringert. Allgemeine BEZ erhalten Länder, deren
pommern unterstellt. Deshalb wird ihre Einwohner-         Finanzkraftmesszahlen nach den ersten beiden Ver-
zahl bei der Berechnung der Ausgleichsmesszahl auf        teilungsstufen des Länderfinanzausgleichs (i. w. S.)
der Gemeindeebene mit 102 %, 103 % beziehungs-            weiterhin unter 99,5 % ihrer Ausgleichsmess­zahl lie-
weise 105 % gewichtet. Durch Anwendung der Ein-           gen. Diese Lücke wird zu 77,5 % aufgefüllt.
wohnergewichtungen erhöhen sich die Ausgleichs-
messzahlen der betroffenen Länder, sodass ihre            Neben den allgemeinen BEZ sieht das FAG auch
jeweiligen relativen Finanzkraftmesszahlen (in der        Sonderbedarfs-BEZ vor. Sie zielen auf den Ausgleich
Zeile „Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts (vor      besonderer, nur vorübergehend bestehender Fi-
Finanzausgleich)“ ausgedrückt in Prozent der Aus-         nanzbedarfe bestimmter Länder. Dazu gehören die
gleichsmesszahl) noch einmal zum Teil deutlich ab-        Zuweisungen zur Schließung der Infrastrukturlü-
gesenkt werden.                                           cke sowie wegen struktureller Arbeitslosigkeit und
                                                          „überdurchschnittlich hoher Kosten politischer
Ausgleichsberechtigt sind im Länderfinanzausgleich        Führung“. Die Sonderbedarfs-BEZ sind unabhän-
diejenigen Länder, deren Finanzkraftmesszahlen im         gig von den aktuellen Finanzkraftverhältnissen der
Ausgleichsjahr unterhalb ihrer Ausgleichsmesszah-         Höhe nach im FAG festgeschrieben und werden
len liegen; sie haben Anspruch auf Ausgleichszu-          nicht in der tabellarischen Übersicht aufgeführt.
weisungen. Demgegenüber sind diejenigen Länder
ausgleichspflichtig, deren Finanzkraftmesszahlen
im Ausgleichsjahr über ihren Ausgleichsmesszah-              Ergebnisse 2019
len liegen. Die genaue Höhe der Ausgleichszuwei-
sungen – für ausgleichsberechtigte Länder – und           Die folgende Darstellung der Ergebnisse des bun-
der Ausgleichsbeiträge – für ausgleichspflichtige         desstaatlichen Finanzausgleichs im Jahr 2019 beruht
Länder – hängt davon ab, wie weit sich ihre jewei-        auf der im BMF erstellten vorläufigen Jahresrech-
lige Finanzkraftmesszahl von ihrer jeweiligen Aus-        nung 2019. Aus ihr geht hervor, dass die Einnahmen
gleichsmesszahl unterscheidet. Durch die Aus-             der Länder aus den Gemeinschaftsteuern – ohne
gleichszuweisungen wird die bestehende Differenz          Umsatzsteuer – und den Landessteuern, die zusam-
auf der Basis eines progressiven Ausgleichstarifs an-     men die Bemessungsgrundlage für die horizontale
teilig geschlossen. Die Regelungen sind im gültigen       Umsatzsteuerumverteilung bilden, im Jahr 2019 im
Finanzausgleichssystem so ausgestaltet, dass die Fi-      Vergleich zum Vorjahr mit durchschnittlich 3,7 %
nanzkraftreihenfolge der Länder durch den Länder-         deutlich gestiegen sind.
finanzausgleich nicht geändert wird.
                                                          Die Veränderungen in den einzelnen Län-
                                                          dern bewegten sich 2019 zwischen -2,7 %
                                                          und +9,7 % (2018: -0,8 % bis +12,6 %). Überdurch-
                                                          schnittliche  Einnahmezuwächse         verzeichne-
                                                          ten die Länder Berlin, Brandenburg, Hessen,

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Analysen und Berichte                                                           BMF-Monatsbericht
           Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019                                             März 2020

Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nord-              Das Volumen des Länderfinanzausgleichs (i. e. S.)
rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sach-          betrug im vergangenen Jahr 11,2 Mrd. €, also
sen-Anhalt und Schleswig-Holstein (Reihenfolge            0,29 Mrd. € weniger als 2018, eine Verminderung

                                                                                                                   Analysen und Berichte
alphabetisch). Aus den Einnahmen der Länder und           von 2,5 %. Bei der Berechnung von Ausgleichszu-
der Zahl ihrer Einwohnerinnen beziehungsweise             weisungen und Ausgleichsbeiträgen wurden über-
Einwohnern wird die erste Zeilenangabe („Steu-            proportionale Zuwächse bei den Steuereinnahmen
ern der Länder vor Umsatzsteuerausgleich“) der Ta-        Berlins, Brandenburgs, Hessens, Mecklenburg-Vor-
belle in Prozent des bundesweiten Durchschnitts je        pommerns, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens,
Einwohnerin beziehungsweise Einwohner ermit-              von Rheinland-Pfalz, Sachsens, Sachsen-Anhalts,
telt. Berechnungsgrundlage für den Länderfinanz-          Schleswig-Holsteins und Thüringens zugunsten die-
ausgleich sind die Einnahmen der Länder – diese la-       ser Länder nur in verringerter Höhe in den Länder-
gen im Jahr 2019 zwischen 55,2 % und 154,9 % des          finanzausgleich einbezogen („Prämienregelung“ des
Durchschnitts – und Gemeinden (anteilig zu 64 %)          § 7 Abs. 3 FAG).
vor dem Ausgleich.
                                                          Insgesamt war Bayern erneut größtes Zahler-
Während sich die Einnahmen der westdeutschen              land mit 6,7 Mrd. € (2018: 6,67 Mrd. €) und ei-
Flächenländer zwischen 71,3 % und 129,2 % des             nem gestiegenen Anteil von 60,0 % (2018: 58,3 %)
bundesweiten Durchschnitts bewegten, lagen die            am Umverteilungsvolumen. Baden-Württemberg
Einnahmen der ostdeutschen Flächenländer zwi-             deckte mit 2,4 Mrd. € 21,8 % (2018: 26,9 %), Hes-
schen 55,2 % und 72,0 %. Das einnahmestärkste ost-        sen mit 1,9 Mrd. € 17,1 % (2018: 14,1 %) und Ham-
deutsche Flächenland (Brandenburg) erreichte und          burg mit 120 Mio. € 1,1 % (2018: 0,7 %) des Aus-
übertraf dabei mit 72 % des bundesweiten Durch-           gleichsbedarfs. Größtes Empfängerland war Berlin
schnitts geringfügig das Niveau des einnahme-             mit Ausgleichszuweisungen in Höhe von 4,3 Mrd. €
schwächsten westdeutschen Flächenlands (das Saar-         (2018: 4,4 Mrd. €) und einem Anteil von 38,8 %
land). Die Einnahmen der Stadtstaaten bewegten            (2018: 38,5 %). Mit zusammen 3,5 Mrd. € (2018:
sich zwischen 85,1 % (Bremen) und 154,9 % (Ham-           3,6 Mrd. €) erhielten die ostdeutschen Flächenlän-
burg) des Durchschnitts. Das Land Berlin überschritt      der im abgelaufenen Jahr ebenfalls erhebliche Aus-
erstmalig (seit 1995) den in der ersten Tabellenzeile     gleichszuweisungen im Rahmen des Länderfinanz-
ausgewiesenen bundesweiten Durchschnitt.                  ausgleichs, sodass von den insgesamt 11,2 Mrd. € an
                                                          Ausgleichsleistungen 7,9 Mrd. € (2018: 8,0 Mrd. €)
Das im Umsatzsteuervorwegausgleich erzielte Um-           den ostdeutschen Ländern einschließlich Berlins zu-
verteilungsvolumen belief sich 2019 auf 9,4 Mrd. €        gutekamen. Dies entsprach einem Anteil von 70,4 %
(2018: 9,1 Mrd. €). Im Jahr 2019 erhielten die Länder     (2018: 70,0 %).
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hes-
sen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, ge-         Das Volumen der vom Bund an die Länder gezahlten
messen an ihren jeweiligen Einwohneranteilen, nur         allgemeinen BEZ blieb mit 4,5 Mrd. € im Jahr 2019
unterproportional hohe Einnahmen aus der Um-              um 93 Mio. € unter dem Vorjahresergebnis. Größtes
satzsteuer. Überproportional hohe Umsatzsteuer-           Empfängerland war auch hier Berlin mit 1,4 Mrd. €.
anteile erhielten dagegen Brandenburg, Bremen,            Auf die ostdeutschen Flächenländer entfielen zu-
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das                sammen ebenfalls 1,4 Mrd. € (2018: 1,5 Mrd. €). Ein-
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hol-         schließlich der in ihrer betraglichen Höhe gesetz-
stein und Thüringen.                                      lich festgelegten Sonderbedarfs-BEZ von zusammen
                                                          3,1 Mrd. € (2018: 3,8 Mrd. €) beliefen sich die BEZ im
                                                          Jahr 2019 auf insgesamt 7,6 Mrd. €.

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Analysen und Berichte                                                                                BMF-Monatsbericht
            Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2019                                                                  März 2020

 Daten zur horizontalen Umsatzsteuerverteilung, zum Länderfinanzausgleich und zu den                                      Tabelle 1
 allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 2019
                                                         NW        BY         BW       NI      HE       SN       RP     ST        SH
Steuern der Länder vor Umsatzsteuerausgleich               97,2   129,2      112,8     86,2   119,1      60,8    92,3    55,2      89,9
(je Einwohner in % des Durchschnitts)
Umsatzsteuerausgleich                                    -2.513   -2.465     -2.087    776    -1.181    2.625    -140   1 681         50
(Differenz zwischen Verteilung nach geltendem
Recht und vollständiger Verteilung nach Einwoh-
nern) in Mio. €
Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹                  97,3   118,0      108,6     95,8   111,3      89,4    96,6    89,2      96,5
(vor Finanzausgleich)
Ausgleichsbeiträge und -zuweisungen                      1.041    -6.701     -2.436    776    -1.905    1.176    308     652       230
im Länderfinanzausgleich in Mio. €
Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹                  98,6   106,5      103,7     98,0   104,5      95,9    98,3    95,9      98,2
(nach Finanzausgleich)
Allgemeine BEZ in Mio. €                                   533          -          -   421          -    498     166     274       125
Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹                  99,3   106,5      103,7     99,2   104,5      98,7    99,2    98,7      99,2
(nach Finanzausgleich und allgemeinen BEZ)
                                                          TH       BB         MV       SL      BE       HH       HB      Insgesamt
Steuern der Länder vor Umsatzsteuerausgleich               55,7     72,0       56,9    71,3   101,9     154,9    85,1             100,0
(je Einwohner in % des Durchschnitts)
Umsatzsteuerausgleich                                    1.611    1.012      1.170     413     -687     -347      82             ±9.421
(Differenz zwischen Verteilung nach geltendem
Recht und vollständiger Verteilung nach Einwoh-
nern) in Mio. €
Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹                  89,3     91,6       88,5    92,9     71,5    102,3    72,8             100,0
(vor Finanzausgleich)
Ausgleichsbeiträge und -zuweisungen                        626      555        517     179    4.330     -120     771            ±11.161
im Länderfinanzausgleich in Mio. €
Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹                  95,9     96,6       95,7    97,0     91,3    101,2    91,6             100,0
(nach Finanzausgleich)
Allgemeine BEZ in Mio. €                                   264      254        213      86    1.392          -   250              4.476
Finanzkraft in % des Länderdurchschnitts¹                  98,7     98,8       98,6    98,9     97,7    101,2    97,7                  -
(nach Finanzausgleich und allgemeinen BEZ)
1 Genauer: in % der Ausgleichsmesszahl.
Grundlage: Vorläufige Jahresrechnung 2019.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

                                                                        22
Analysen und Berichte                                                          BMF-Monatsbericht
                                                                                                März 2020

EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe

                                                                                                                 Analysen und Berichte
     ● In Twinning-Projekten geben Expertinnen und Experten ihr Fachwissen zu europäischen Stan-
       dards weiter und unterstützen so die Annäherung europäischer Nachbarstaaten an die Europä-
       ische Union.

     ● Das gemeinsame Erarbeiten vertraglich festgelegter Projektergebnisse schafft Mehrwerte für
       beide Partner und ermöglicht langfristige Partnerschaften über das Projekt hinaus.

     ● Die stetige Präsenz einer Twinning-Langzeitberaterin oder eines Twinning-Langzeitberaters in
       der Partnerbehörde – ergänzt durch kurze Experteneinsätze (drei bis fünf Tage) – ermöglicht es,
       eine für den Erfolg des Projekts notwendige Kontinuität in der Betreuung mit einem flexiblen
       Personaleinsatz zu vereinbaren.

     ● Das BMF fokussiert sich auf Twinning-Projekte aus den Bereichen Finanzkontrolle, Haushalt
       und Steuern.

   Was ist Twinning?                                     und positiven Entwicklung in der Region, sondern
                                                         fördert auch langfristige Partnerschaften.
Twinning fördert im Rahmen der EU-Außenhilfe
institutionelle Kooperationen zwischen Behörden          Seit 2004 steht Twinning als „European Neighbour-
aus EU-Mitgliedstaaten und einem begünstigten            hood Policy“ (ENI) auch anderen Partnerländern der
Partnerland in der Erweiterungs- oder Nachbar-           östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU zur
schaftsregion der Europäischen Union (EU).               Verfügung. In den ENI-Staaten zielt Twinning da­
                                                         rauf ab, die Verwaltungskapazitäten der öffentlichen
Mit dem „Instrument for Pre-accession Assistance“        Verwaltung eines Partnerlandes durch die Ausbil-
(IPA) werden bereits seit 1998 Beitrittskandidaten       dung seines Personals zu verbessern. Es unterstützt
beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Verwaltungs-            dadurch auch eine Angleichung der nationalen Ge-
und Justizbereich unterstützt, um als zukünftige         setze, Vorschriften und Qualitätsstandards an die der
EU-Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften um-         EU-Mitgliedstaaten, z. B. im Rahmen der Umsetzung
zusetzen. Dies führt nicht nur zu einer modernen         von Kooperations- oder Assoziationsabkommen.

   Die wichtigsten Ziele von Twinning-Projekten im Überblick

   ● Förderung von modernen und effizienten Verwaltungsstrukturen in den Partnerländern

   ● Wissens- und Erfahrungsaustausch in der direkten Nachbarschaft der EU

   ● Unterstützung der Länder mit EU-Beitrittsperspektive bei der Heranführung und Übernahme
     der EU-Rechtsvorschriften und der Länder in europäischer Nachbarschaft bei der Annäherung
     an EU-Standards

                                                       23
Analysen und Berichte                                                       BMF-Monatsbericht
            EU-Twinning – Partnerschaft auf Augenhöhe                                          März 2020

   Die wichtigsten Akteure                                Wirtschaft oder bereits pensionierte Beamtinnen
                                                          oder Beamte zurückgegriffen werden.
In Twinning-Projekten arbeiten Beschäftigte des
öffentlichen Sektors grenzüberschreitend an der
Erreichung verbindlicher Projektergebnisse im                Die Nationale Partnerbehörde
Kontext guter Verwaltungspraxis – ein Austausch
auf Augenhöhe.                                            Die Nationale Partnerbehörde im EU-Mitgliedstaat
                                                          stellt das für die Erfüllung des Twinning-Vertrags
Dabei werden in der Regel Beamtinnen oder Be-             erforderliche Personal zur Verfügung. Dazu zählen
amte oder diesen gleichgestellte Bedienstete ein-         Personal für die Projektleitung, Twinning-Lang-
gesetzt, die für die gesamte Dauer ihres Einsatzes        zeitberatung (Resident Twinning Advisor – RTA),
bei ihrer Heimatbehörde auf Bundes- oder Lan-             Komponentenleitung sowie Kurzzeitexpertinnen
desebene oder einer ermächtigten Stelle in ei-            und -experten (Short Term Experts – STE).
nem besoldeten Beschäftigungsverhältnis stehen.
In einzelnen Ausnahmefällen kann hiervon abge-            Die Gesamtverantwortung für die ordnungsge-
wichen werden und z. B. auf Fachpersonal aus der          mäße und erfolgreiche Durchführung eines Projekts
                                                          liegt bei der Projektleiterin beziehungsweise beim

                                                                                                Abbildung 1
     EU-Programmregionen mit Nutzung
     des Twinning-Instruments

        IPA-Staaten:
        Albanien, Bosnien und Herzegowina,
        Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro,
        Serbien, Türkei

        ENI-Staaten (Süd):
        Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien,
        Libanon, Marokko, Palästinensische
        Gebiete, Tunesien

        ENI-Staaten (Ost):
        Armenien, Aserbaidschan, Belarus,
        Georgien, Moldau, Ukraine

        Twinning-Aktivitäten in Libyen und
        Syrien sind derzeit ausgesetzt.

        Stand: 2020

     Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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