Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma - EspaceSuisse
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&Umwelt Dossiers zur Raumentwicklung
Raum
Februar 1/2019
Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma
Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für HalteplätzeImpressum
Raum & Umwelt, EspaceSuisse
Dossiers zur Raumentwicklung für Mitglieder
des Verbands für Raumplanung EspaceSuisse.
Raum & Umwelt erscheint viermal jährlich
in deutscher und französischer Sprache.
Herausgeberin
EspaceSuisse
Verband für Raumplanung
Association pour l’aménagement du territoire
Associazione per la pianificazione del territorio
Associaziun per la planisaziun dal territori
Sulgenrain 20, 3007 Bern
Tel. +41 31 380 76 76
www.espacesuisse.ch
Redaktion
Lukas Bühlmann, Direktor, EspaceSuisse
Annemarie Straumann, Kommunikationsverantwortliche,
EspaceSuisse
Fotos
EspaceSuisse und Stiftung Zukunft für Schweizer
Fahrende
Titelfoto
Auf dem Gelände beim Bahnhof St. Johann in Basel.
Foto: Simon Röthlisberger, Stiftung Zukunft für Schweizer
EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
Fahrende
Bildbearbeitung
Felix Wyss, EspaceSuisse
Layout
diff. Kommunikation AG, Bern
Gestaltung
Ludwig Zeller
Druck
Galledia Print AG, 9442 Berneck
2Halteplätze für Jenische,
Sinti und Roma
Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen
für Halteplätze
Rund 3000 Angehörige der Schweizer Jenischen und Sinti leben die
traditionelle fahrende Lebensweise. Dazu kommen je nach Schätzung
einige hundert bis über tausend ausländische Roma, die ebenfalls
vom Frühling bis in den Herbst hinein mit ihren Wohnwagen und
Wohnmobilen in der Schweiz unterwegs sind. Was ihnen fehlt, sind
Halteplätze, wo sie ihre Fahrzeuge abstellen dürfen, sei es spontan
und kurzfristig oder für einen etwas längeren Durchgangsaufenthalt.
Auch mangelt es an fixen Standplätzen, auf denen Jenische, Sinti
und Roma dauerhaft oder den Winter über in ihren Wohnwagen,
Containern oder kleinen Häuschen leben können.
Teilweise bestehen rechtliche und raumplanerische Unsicherheiten,
wenn fahrende Menschen mit ihren Fahrzeugen auf einem
Gemeindegebiet Halt machen. Dieses Raum & Umwelt zeigt auf, wie
Bund, Kantone und Gemeinden mit der Nachfrage nach Halteplätzen
umgehen können. Es erklärt, welches die rechtlichen und raum
planerischen Rahmenbedingungen für die Erstellung von Halte
plätzen sind. Das Heft richtet sich auch an Laien, die mit der schweize
rischen Raumplanung und ihren Instrumenten nur wenig oder gar
nicht vertraut sind. Aus diesem Grund werden die raumplanerischen
Instrumente relativ ausführlich umschrieben.
EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
3Vorwort
Halteplätze in der Raumplanung
mitdenken
In meinem bisherigen (politischen) Leben, das Raum für Halteplätze ist dabei nur ein Aspekt un
ich in Arch, Bern und Belp verbrachte, bin ich ter vielen. Selbstverständlich ist hier die Politik
immer wieder Fahrenden begegnet. Bis im gefordert. Der politische Wille ist unabdingbar.
Sommer 2018 war ich ein Jahrzehnt lang als Im Kern geht es aber um die Raumordnung, die
Berner Regierungsrat für die Planung der Plätze mit Fragen des Zusammenlebens der sesshaf
verantwortlich. Mit dem Wechsel in die Bau-, ten mit der fahrenden Bevölkerung und dem
Verkehrs- und Energiedirektion werde ich für Minderheitenschutz verknüpft ist. Der Raumpla
den Bau der geplanten Plätze verantwortlich nung fällt deshalb bei diesen Aushandlungspro
sein. Das zeigt: Halteplatzfragen sind eine inter zessen eine gewichtige Rolle zu.
disziplinäre Verbundsaufgabe von Gemeinde,
Kanton und Bund. Neue Plätze gelingen, wenn Die konzeptionellen Grundlagen und Praxiser
alle ihren Beitrag leisten. fahrungen – die aufzeigen, wie man einen Platz
erfolgreich plant, realisiert und betreibt – sind
Wollen wir ein konstruktives Zusammenleben vorhanden. Dieses wertvolle Wissen wurde für
der sesshaften Bevökerung mit den fahrenden die vorliegende Publikation zusammengetra
Jenischen, Sinti und Roma? Dann planen und gen und aufbereitet. Wir können voneinander
schaffen wir dauerhaft Plätze für diese Men lernen und damit miteinander Lösungen finden,
schen. Ermöglichen wir den zeitlich beschränk statt Probleme zu bewirtschaften. Es gibt einigen
ten Halt in der Landwirtschaftszone oder auf Handlungsbedarf. Sie finden deshalb in der Pu
anderem Land – den sogenannten spontanen blikation auch Empfehlungen, die EspaceSuisse
Halt, die ursprüngliche Form des Fahrens. und die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
gemeinsam erarbeitet haben.
Prägendes Merkmal der Jenischen und Sinti,
aber auch vieler Roma ist ihre fahrende Lebens
weise. Sie halten dort, wo sie Arbeit finden. Sie
überwintern auf dauerhaften Winterstandplät
zen in Wohnwagen, Containern oder kleinen
EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
Chalets. Fahrende haben legitime räumliche
Bedürfnisse, die nicht an einer Gemeinde- oder
Kantonsgrenze haltmachen. Diese müssen des
halb notwendigerweise über Gemeinde- und
Kantonsgrenzen hinweg koordiniert werden.
Die Interessenkonflikte um die knappen Wohn-, Christoph Neuhaus
Industrie- und Landwirtschaftsflächen im Sied Regierungspräsident des Kantons Bern und
lungsbereich vom Bodensee bis zum Genfersee Präsident der Stiftung Zukunft für Schweizer
spitzen sich zunehmend zu. Der notwendige Fahrende
5Inhalt
1 Einleitung 8
2 Internationale rechtliche Grundlagen 9
3 Bundesrechtliche Grundlagen 14
3.1 Grundrechte 14
3.2 Bundesgesetze 14
4 Handlungsbedarf 16
5 Massnahmen des Bundes 18
5.1 Raumplanerische Massnahmen 18
5.1.1 Konzepte 18
5.1.2 Sachpläne 19
5.2 Bund als Landbesitzer 20
5.3 Beispiel Kanton Freiburg: Transitplatz entsteht dank Kooperation 20
5.3.1 Betriebsregelungen 21
5.3.2 Praxiserfahrungen 21
5.3.3 Bilanz 21
6 Aufgaben der Kantone 22
6.1 Kantonale Gesetze 22
6.2 Kantonale Richtpläne 22
6.3 Kanton Zürich: Richtplan angepasst, Konzept erarbeitet 23
6.4 Kantonale Konzepte 25
6.5 Kantonale Nutzungspläne 25
6.6 Aargau: Einiges wurde erreicht 26
6.6.1 Tätigkeit der Fachstelle 26
6.6.2 Spontaner Halt 27
6.6.3 Solide normative Grundlage 27
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6.7 Der Kanton Bern übernimmt Verantwortung 28
6.7.1 Suche potenzieller Halteplätze 28
6.7.2 Raumplanerische Instrumente 29
6.7.3 Kantonale Verantwortung entlastet Gemeinde 29
6.7.4 Transitplätze 29
6.7.5 Plätze sind eine Verbundaufgabe 30
67 Rolle der Gemeinden 31
7.1 Kommunale Nutzungspläne 31
7.2 Arten von Nutzungsplänen 31
7.3 Halteplätze für Fahrende 31
7.4 Vorbildlicher Standplatz Bern-Buech 32
7.4.1 Definitiver Standort 33
7.4.2 Umzonung: Vorgehen und Instrumente 34
7.4.3 Einrichtung und Betrieb 36
7.4.4 Bilanz 36
7.5 Basel-Stadt: Von der Zwischennutzung zum dauerhaften Platz 37
7.5.1 Richtplan: Zeitliche Vorgabe, Kontakte, Provisorien 37
7.5.2 Zwischennutzung St. Johann 37
7.5.3 Definitiver Platz an der Friedrich Miescher-Strasse 37
7.5.4 Einbezug der Nutzerinnen und Nutzer 39
7.6 Baubewilligungen und Betriebsreglemente 39
7.7 Durchgangsplatz Thun-Allmendingen: Aufwertung und ganzjährige Öffnung 40
7.7.1 Sanierung 42
7.7.2 Aktueller Betrieb 42
7.7.3 Bilanz 42
7.8 Beispiel Durchgangsplatz Winterthur: Bestechend einfaches Bewirtschaftungssystem 43
8 Interessenabwägung 44
8.1 Mitwirkung und Transparenz 46
8.2 Eckpunkte für die Interessenabwägung bei Halteplätzen 46
8.2.1 Interessen der Jenischen, Sinti und Roma 46
8.2.2 Interessen der Grundeigentümer 47
8.2.3 Abwägen der Interessen 47
9 Bilanz 48
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10 Empfehlungen 50
71 Einleitung
Seit dem Jahr 2000 dokumentiert die Stiftung Fahrende finden kaum Plätze – rund sieben Plät
Zukunft für Schweizer Fahrende im Fünfjahres ze existieren derzeit, deutlich mehr wären not
rhythmus die Wohnsituation der Jenischen, Sinti wendig. Das zeigte sich einmal mehr im August
und Roma.1 Die sogenannten Standberichte 2018, als ein ausländischer Konvoi ein Baustel
enthalten jeweils eine detaillierte Bestandesauf lenareal im solothurnischen Luterbach besetz
nahme der Halteplätze und weisen die zusätzli te.4 In allen Landesteilen sind Halteplätze, auch
chen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppen wenn sie nur für einen kurzfristigen Aufenthalt
aus. Der Standbericht 2015 zeigte ein ernüch dienen sollen, schwer zu finden. Der Kanton
terndes Bild: Die Zahl der Standplätze hatte in St. Gallen ist beispielsweise seit Jahren auf der
fünfzehn Jahren lediglich um vier Plätze zuge Suche nach geeigneten Standorten und setzt
nommen (von elf auf fünfzehn), noch drastischer nun auf provisorische Durchgangsplätze.
präsentierten sich die Verhältnisse bei den
Durchgangsplätzen, wo von den ursprünglich Im vorliegenden Raum & Umwelt zeigt Espa
46 gerade noch 31 Plätze bestanden.2 ceSuisse zusammen mit der Stiftung Zukunft
für Schweizer Fahrende auf, wie Bund, Kanto
Ein Beitrag im Inforaum vom September 2016 ne und Gemeinden mit der Nachfrage nach
deckte zudem auf, dass Jenischen, Sinti und Halteplätzen umgehen können. Die raumpla
Roma oft mit planerischen Argumenten Halte nerischen Instrumente werden erläutert und
plätze verweigert werden.3 Nicht nur Schwei anhand von Beispielen wird dargestellt, wie die
zerinnen und Schweizer, auch ausländische drei Staatsebenen die Aufgabe erfüllen.
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1 Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Hrsg.),
Fahrende und Raumplanung, Standbericht 2000,
St. Gallen 2001.
2 Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Hrsg.),
Fahrende und Raumplanung, Standbericht 2015,
St. Gallen 2016 (im Folgenden: Standbericht 2015).
3 STRAUMANN ANNEMARIE, Halteplätze für Jenische,
Sinti und Roma gesucht, in: VLP-ASPAN, INFORAUM
3/2016 S. 4 ff.
4 Solothurner Zeitung, Weil offizielle Stellplätze fehlen:
Fahrende besetzen Baustellenareal – Kanton überfordert,
12.9.2018.
82 Internationale rechtliche Grundlagen
Die Rechte der Jenischen, Sinti und Roma Europarat sieht weiterhin Hand-
werden durch die von der Schweiz ratifizier lungsbedarf bei der Platzfrage
ten internationalen Übereinkommen wie der
EMRK, der UNO-Pakte I und II und des CERD ge Anfang 2018 besuchte der Beratende
schützt (für die Begriffe siehe Kasten: «Jenische, Ausschuss des Europarates für das Rahmen
Sinti, Roma, Fahrende», S. 10).5 Zudem hat die übereinkommen zum Schutz nationaler
Schweiz 1998 das Übereinkommen des Euro Minderheiten die Schweiz und verabschie
parates zum Schutz nationaler Minderheiten ra dete im Mai 2018 ein viertes Gutachten.
tifiziert, damit wurden die Schweizer Jenischen Im Gutachten stellt der Ausschuss zwar fest,
und Sinti als nationale Minderheit anerkannt. dass zahlreiche Kantone in ihren Richtplänen
Im gleichen Jahr wurde die Europäische Char Halteplätze vorsehen und solche zum Teil
ta der Regional- oder Minderheitensprachen bereits realisiert haben. Es seien aber nach
(SR 0.441.2), die 1997 ratifiziert worden war, in wie vor nicht genügend Plätze vorhanden.
Kraft gesetzt. Damit wurde die jenische Spra Dies erschwere den Jenischen, Sinti und
che als Minderheitensprache anerkannt. Das Roma, den Lebensunterhalt ihrer Familie zu
Jenische ist ein eigenes Idiom und wurde vom bestreiten. Die Platzsituation sei deshalb
Bundesrat im ersten Bericht zur Umsetzung der innerhalb der Frist, die der Aktionsplan
Sprachen-Charta als eine «herkömmliche, nicht des Bundes aus dem Jahre 2016 für die
territoriale» Landessprache bezeichnet.6 Realisierung der Plätze vorsehe, zu verbes
sern. Der Aktionsplan will das Angebot an
5 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Stand-, Durchgangs- und Transitplätzen
Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK, SR innert fünf Jahren der tatsächlichen Nach
0.101), von der Bundesversammlung genehmigt am frage anpassen (siehe Kasten: Aktionsplan
3. Oktober 1974 und am 28. November 1974 in Kraft
gesetzt; 0.103.1 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, des Bundes «Verbesserungen der Bedin
soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966 gungen für die fahrende Lebensweise und
(UNO-Pakt I, SR 0.103.1), von der Bundesversammlung zur Förderung der Kultur von Jenischen, Sinti
genehmigt am 13. Dezember 1991 und am 18. Septem
ber 1992 in Kraft gesetzt; Internationaler Pakt über bür und Roma», S. 19). Das Gutachten geht
gerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 auch auf die Spontanhalte ein: Diese seien
(UNO-Pakt II, SR 0.103.2), von der Bundesversammlung eine wichtige Ergänzung zu den offiziellen
genehmigt am 13. Dezember 1991 und am 18. Septem
Plätzen und deshalb nicht weiter einzu
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ber 1992 in Kraft gesetzt; Internationales Übereinkom
men zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminie schränken.
rung vom 21. Dezember 1965 (SR 0.104, CERD), von der
Bundesversammlung genehmigt am 9. März 1993 und Quelle: Europarat, Beratendender Ausschuss für
am 29. Dezember 1994 in Kraft gesetzt. das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler
6 KÄLIN WALTER/LOCHER RETO, Anerkennung der Roma Minderheiten, Viertes Gutachten über die Schweiz
als Minderheit, Kurzgutachten zur Beurteilung einer – verabschiedet am 31. Mai 2018. Siehe ebenfalls:
Anerkennung von Roma als Minderheit in der Schweiz, Départment fédéral des affaires étrangères DFAE,
Bern, 26. Januar 2016, S. 3, 11 (im Folgenden: KÄLIN/ Quatrième Avis sur la Suisse du Comité consultatif de
LOCHER, Gutachten 2016); LA CHARTE EUROPÉENNE la Convention-cadre du Conseil de l’Europe pour la
DES LANGUES RÉGIONALES OU MINORITAIRES, Rap protection des minorités nationales et Commentaires
port Périodique Initial, présenté au Secrétaire Général du Gouvernement suisse, décembre 2018.
du Conseil de l’Europe conformément à l’Article 15 de la
Charte, 2. Décembre 1999.
9Jenische, Sinti, Roma, Fahrende
In der Schweiz leben zwischen 30’000 und verschiedener Kulturen, die unterschiedliche
35’000 Jenische, rund 2’000 bis 3’000 von Formen von Romanes sprechen und Indien
ihnen pflegen die fahrende Lebensweise. im 14. Jahrhundert verlassen haben. Roma-
Jenische sind in der Schweiz eine anerkannte Organisationen in der Schweiz schätzen, dass
kulturelle Minderheit. Sie haben schon immer zwischen 40’000 und 80’000 Roma (alle
hier gelebt und besitzen das Schweizer Nationalitäten zusammen) in der Schweiz
Bürgerrecht. Teilweise sprechen sie noch die leben, von denen die meisten sesshaft sind.
jenische Sprache, die auf dem Deutschen Roma, die während der Reisesaison in der
basiert und Wörter aus dem Romanes, dem Schweiz unterwegs sind, stammen fast aus
Hebräischen und dem Rotwelschen beinhal schliesslich aus Nachbarländern.
tet.
In der Schweiz bezieht sich der Ausdruck
Sinti leben vor allem in Frankreich und «Fahrende» beziehungsweise «gens du
Deutschland. In der Schweiz wird ihre Zahl voyage» auf die fahrende Lebensweise. In der
auf etwa 3’000 Personen geschätzt. Sie Umgangssprache und im Kulturförderungs
sprechen als Muttersprache Sintitikes, eine gesetz bezeichnet der Begriff die Schweizer
Form des Romanes. Im Französischen werden Fahrenden (Jenische, Sinti und Roma) sowie
die Sinti «Manouches» genannt. die ausländischen Roma.
Der Begriff «Roma» wurde auf dem ersten Quelle: MICHELE GALIZIA, Stigmatisierende Etiketten:
Welt-Roma-Kongress 1971 anstelle des da Die Unschärfe als Gefahrenquelle, in: TANGRAM 30,
12/2012; «Discrimination raciale en Suisse rapport,
mals vorherrschenden Begriffs «Zigeuner» ge rapport du Service de lutte contre le racisme 2016»
wählt. Er umfasst eine Vielzahl von Menschen chiffres 6.3.5 et 6.3.6
Das Ministerkomitee des Europarates über 7 COUNCIL OF EUROPE, COMMITTEE OF MINISTERS,
wacht mit Hilfe eines beratenden Ausschusses, Resolution ResCMN(2003)13 on the implementation
of the Framework Convention for the Protection of
wie das Rahmenübereinkommen des Europara
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National Minorities by Switzerland (Adopted by the
tes zum Schutz nationaler Minderheiten vollzo Committee of Ministers on 10 December 2003 at the
gen wird. Das Ministerkomitee hat die Schweiz 865th meeting of the Ministers’ Deputies); EUROPARAT,
MINISTERKOMITEE, Resolution CM/ResCMN(2008)10
schon drei Mal gemahnt, ihre völkerrechtlichen über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens
Verpflichtungen gegenüber den Fahrenden zu zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Schweiz
erfüllen (siehe Infobox: «Europarat sieht weiter (verabschiedet vom Ministerkomitee am 19. November
2008 anlässlich der 1041. Sitzung der Ministerdelegier
hin Handlungsbedarf bei der Platzfrage». S. 9).7 ten); EUROPARAT, MINISTERKOMITEE, Resolution CM/
ResCMN(2014)6 über die Umsetzung des Rahmenüber
Beim Rahmenübereinnkommen zum Schutz einkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch
die Schweiz (verabschiedet vom Ministerkomitee am 28.
nationaler Minderheiten handelt es sich um Mai 2014 anlässlich der 1200. Sitzung der Ministerdele
ein rechtlich verbindliches multilaterales Ab gierten).
10kommen des Europarates, das Grund- und Gutachten kamen aber zum Schluss, dass die
Menschenrechte für nationale Minderheiten Fahrenden daraus kein einklagbares Recht auf
garantiert. Mit dem Beitritt zum Abkommen an Halteplätze ableiten können.12
erkannte die Schweiz die Schweizer Fahrenden
(«gens du voyage») als nationale Minderheit.8
Der Bundesrat präzisierte 2001, dass alle Jeni
schen und Sinti unter den Minderheitenschutz
fallen, unabhängig davon, ob sie fahrend leben
oder nicht.9 Weil nur noch etwa zehn Prozent
der Jenischen und Sinti aktiv fahren, forderten
sie im Frühjahr 2016, auch unter ihrer Selbstbe
zeichnung anerkannt zu werden. Diesem Anlie
gen kam Bundesrat Alain Berset im Herbst 2016
teilweise nach, indem er versprach, sich dafür
einzusetzen, dass der Bund sie künftig nicht
mehr als «Fahrende» bezeichnen, sondern als
«Jenische» und «Sinti» ansprechen werde.10
Die Roma Foundation und der Verein Romano 8 Eidgenössisches Departement für Inneres, Fachstelle für
Dialog hatten im Frühling 2015 auch einen An Rassismusbekämpfung, Rechtsratgeber
trag zur Anerkennung der Roma als nationale www.rechtsratgeber-frb.admin.ch (Stand 21.11.2018).
9 Erster Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmen
Minderheit und als nichtterritoriale Sprachmin übereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler
derheit eingereicht. Am 1. Juni 2018 lehnte der Minderheiten, April 2001, Ziff. 96.
Bundesrat das Gesuch ab, weil die Schweizer 10 Rede von Bundesrat Alain Berset anlässlich der Fecker
chilbi, Bern, 15.09.2016.
Roma einzelne der notwendigen Kriterien – wie 11 Medienmitteilung des Bundesrats vom 01.06.2018,
die seit Langem bestehenden Bindungen zur Roma in der Schweiz: Bestandteil der Gesellschaft, aber
Schweiz – nicht erfüllten. Der Bundesrat unter keine nationale Minderheit; KÄLIN/LOCHER, Gutachten
2016.
strich jedoch, dass die Roma Bestandteil der 12 BGE 129 II 321 Céligny GE; US EspaceSuisse Nr. 2597;
Schweizer Gesellschaft seien.11 Bundesamt für Justiz, Gutachten zur Rechtsstellung der
Fahrenden in ihrer Eigenschaft als anerkannte nationale
Minderheit vom 27. März 2002 , VPB 66.50, S. 9;
Aufgrund des internationalen Rechts werden ANDONIE EVA M./SCHWEIZER RAINER J., Gutachten
die Schweizer Behörden verpflichtet anzuer zur Frage der Durchgangsplätze für Fahrende: Beschrän
kennen, dass Jenische, Sinti und Roma die fah kung der Nutzung auf Schweizer Fahrende, St. Gallen,
21.01.2010, S. 15 und 20; EGBUNA-JOSS ANDREA/
rende Lebensweise ausüben und ihre Identität
EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
HILTBRUNNER NATHALIE/BELSER EVA MARIA, Die
bewahren. Werden keine oder zu wenige Hal Fahrenden als nationale Minderheit in der Schweiz,
teplätze zur Verfügung gestellt, verstösst dies Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsbedarf,
Freiburg i. Ue., 2. Juni 2014, S. 7; KÄLIN/LOCHER,
gegen den Minderheitenschutz und das Dis Gutachten 2016, S. 7 und 13; Bundesamt für Justiz, Ver
kriminierungsverbot (siehe Infobox: «Worüber pflichtung zur Bereitstellung von Durchgangs- und Tran
reden wir», S.12). So hat der Europarat in seinen sitplätzen für Schweizer Fahrende und Geltungsbereich
von Art. 35 BV, Bern, 10. März 2016, S. 2; SCHWEIZER
Gutachten zur Schweiz wiederholt gerügt, dass RAINER J./DE BROUWER MAX, Gutachten im Auftrag
es hierzulande zu wenige oder nur mangelhafte und zuhanden der Eidgenössischen Kommission gegen
Halteplätze sowohl für inländische als auch für Rassismus betreffend der Verfassungs- und Völkerrechts
probleme der Loi sur le stationnement des communautés
ausländische Fahrende gebe (vgl. dazu auch nomades (LSCN) du 20 février 2018, du Canton de
Ziff. 2.3.). Das Bundesgericht und mehrere Neuchâtel, St. Gallen/Tubize 2018, S. 14.
11Worüber reden wir: Definitionen und Bedarf an Plätzen
Damit Jenische, Sinti und Roma ihrer fahren Transitplätze
den Lebensweise nachgehen können, sind Ausländische Fahrende benötigen zur Befrie
sie auf verschiedene Typen von Halteplätzen digung ihrer Bedürfnisse Transitplätze. Diese
angewiesen. Die Stiftung Zukunft für Schweizer sind grösser dimensioniert als Durchgangsplät
Fahrende unterscheidet vier Typen.13 Diese ze und bieten Platz für Verbände und Konvois
verfügen jeweils über eigene Regelungen und von 35 bis 80 Wohnwagen. Der Bericht
Auflagen, die sich je nach Kanton und oft auch «Fahrende und Raumplanung – Standbericht
je nach Gemeinde unterscheiden: 2015» sieht einen Bedarf von zehn Transit
plätzen. Derzeit gibt es rund sieben – inklusive
Standplätze den nicht gesicherten Übergangslösungen.
Die meisten Fahrenden schweizerischer Neuere Erfahrungen machen aber deutlich,
Nationalität verbringen den Winter auf einem dass die Schaffung von mehr als zehn grossen
Standplatz in ihrer Standortgemeinde in Wohn Plätzen sinnvoll ist. Diese sollen nach Möglich
wagen, Holzchalets oder Wohncontainern, keit entlang der grossen Transitachsen erstellt
oder aber sie leben in den Wintermonaten werden.
in Wohnungen. Die Fahrenden sind bei der
Standortgemeinde angemeldet, zahlen dort Spontaner Halt
ihre Steuern, ihre Kinder besuchen dort die Beim spontanen Halt bleiben grössere und klei
Quartier- oder Dorfschule. nere Gruppen von Fahrenden bis zu zweimal
Derzeit gibt es 15 Standplätze. Gemäss dem im Jahr für jeweils etwa vier Wochen auf einem
Standbericht der Stiftung Zukunft für Schweizer Privatgrundstück. Dabei handelt es sich oftmals
Fahrende sind 26 zusätzliche Standplätze zu um Grundstücke in der Landwirtschaftszone,
schaffen. die wegen der befristeten Nutzung mit einer
bescheidenen Infrastruktur auskommen. Der
Durchgangsplätze spontane Halt stellt eine wichtige Alternative zu
Von Frühling bis Herbst sind die Fahrenden offiziellen Durchgangsplätzen dar.
in kleinen Gruppen innerhalb der Schweiz
unterwegs. Sie sind angewiesen auf Durch
gangsplätze, die Raum für zehn bis fünfzehn
Stellplätze haben. Die Fahrenden halten sich
dort wenige Wochen auf und besuchen von
EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
den Plätzen aus ihre Kunden. Neben ihren
angestammten Berufen kennen Jenische,
Sinti und Roma sich oft in unterschiedlichen
Handwerken aus oder sind als mobile Händler
tätig. Deswegen ist es von Vorteil, wenn die
Durchgangsplätze auch zusätzlichen Raum für
die Erwerbsarbeit bieten.
Ende 2018 exisiterten 32 dauerhafte Durch
gangsplätze und drei Provisorien. Bedarf be 13 Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Hrsg.) Fahren
steht hingegen nach 80 Durchgangsplätzen. de und Raumplanung, Standbericht 2015, S. 10, 31, 46.
12EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
Idyllisch – der ganzjährige Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende in Würenlos AG.
Foto: A. Straumann, EspaceSuisse
133 Bundesrechtliche Grundlagen
3.1 Grundrechte ten aus dem Jahr 2002 führte das Bundesamt für
Justiz (BJ) aus, dass einzig die Lebensweise aus
Jenische, Sinti und Roma können sich auf ver schlaggebend für die Definition der Fahrenden
schiedene Grundrechte berufen, um ihre Inte sei.16 So sind auch die ausländischen fahrenden
ressen wahrzunehmen. (siehe Infobox: «Kan Roma vor Diskriminierung geschützt und stehen
tone und Gemeinden müssen Halteplätze zur unter dem Schutz des in Artikel 8 Absatz 2 BV
Verfügung stellen», Seite 17). Es sind dies insbe genannten Kriteriums der «Lebensform».
sondere der Schutz der Menschenwürde (Art. 7
und 10 BV), die Niederlassungsfreiheit (Art. 24 Der Schutz der Wohnung in Artikel 13 BV um
BV), der Schutz des Privat- und Familienlebens fasst auch Wohnwagen, Campingzelte und
(Art. 8 EMRK; vgl. auch Art. 13 Abs. 2 BV), aber Wohnboote. Aus Artikel 13 BV können Jenische,
auch der Schutz des kulturellen Lebens von Sinti und Roma von den Kantonen und Gemein
ethnischen Minderheiten (Art. 27 UNO-Pakt den jedoch kein Recht auf Halteplätze einfor
II). Laut der Rechtsprechung des Europäischen dern, weil der Schutzgedanke im Vordergrund
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt steht und kein Leistungsanspruch besteht.17
das Leben im Wohnwagen einen wesentlichen
Bestandteil der Identität der Fahrenden dar.
Das Recht auf die fahrende Lebensform kann 3.2 Bundesgesetze
daher aus Artikel 8 Absatz 1 EMRK abgeleitet
werden.14 Die Lausanner Richterinnen und Rich Auf Stufe der Bundesgesetze sind für Jenische,
ter kamen im Fall Céligny GE zum Schluss, dass Sinti und Roma insbesondere fünf Gesetze re
Artikel 8 Absatz 1 EMRK und die Verfassungsbe levant:
stimmungen (Artikel 7, 10, 13 Absatz 2 und Arti –– Die Arbeiten und Dienstleistungen, die Fah
kel 24 BV) mit raumplanerischen Massnahmen rende anbieten, sind im Bundesgesetz über
erfüllt werden können. das Gewerbe der Reisenden vom 23. März
2001 (SR 943.1) sowie in der dazuge
Neben den vom Beschwerdeführer von Céligny hörigen Ausführungsverordnung geregelt.18
angerufenen Grundrechten sind auch einzelne
soziale Grundrechte von Bedeutung, wie das
Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV), das
EspaceSuisse | Raum & Umwelt | Februar 1/2019
14 Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrech
Recht von Kindern auf den unentgeltlichen Be te im Fall Chapman c. Grossbritannien vom 18. Januar
such einer öffentlichen, konfessionslosen Schu 2001, § 71.
15 BGE 93 I 1, Kanton Zürich. HÄFELIN ULRICH/HALLER
le (Art. 19 BV) und die sozialen Ansprüche, die WALTER/KELLER HELEN, Schweizerisches S taatsrecht,
aus unzulässigen Diskriminierungen (Art. 8 BV) 7. Aufl., Zürich, Basel, Genf 2008, N 298 ff. (im Folgenden:
resultieren. Die Bundesverfassung erklärt, dass HÄFELIN/HALLER/KELLER, Bundesstaatsrecht, N 914 ff.).
16 Bundesamt für Justiz, Gutachten 2002, S. 9.
alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und 17 SCHWEIZER/DE BROUWER, S. 26 ff.; Bundesamt für
niemand diskriminiert werden darf (Art. 8 Abs. Justiz, Gutachten 2016, S. 2; Bundesamt für Justiz,
1 f. BV). Bereits 1967 hielt das Bundesgericht fest, Gutachten 2016, S. 2; HÄFELIN/HALLER/KELLER,
Bundesstaatsrecht, N 914 ff.
dass die Rechtsgleichheit auch Ausländerinnen 18 Verordnung vom 4. Sept. 2002 über das Gewerbe der
und Ausländer einschliesst.15 In einem Gutach Reisenden (SR 943.11).
14Der Platz Schachen in Aarau – im Sommer ein Durchgangs-, im Winter ein Standplatz – gilt als Vorzeigeplatz.
Foto: A. Straumann, EspaceSuisse
Diese Regelungen ermöglichen den Fahren –– Für die in diesem Raum & Umwelt diskutierten
den, mit einer einheitlichen Bewilligung ihre Fragestellungen ist das Bundesgesetz über
Dienstleistungen und Handelstätigkeit in der die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raum
ganzen Schweiz anzubieten. Bis Anfang der planungsgesetz, RPG, SR 700) von besonde
2000er-Jahre mussten sie für jeden Kanton ein rem Interesse. In den Planungsgrundsätzen
separates Patent lösen. des RPG ist festgehalten, dass die Planung
–– Laut dem Bundesgesetz über die Kulturförde sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung
rung vom 11. Dezember 2009 (Kulturförde ausrichten soll (Art. 3 Abs. 3 RPG). Dazu ge
rungsgesetz, KFG, SR 442.1) kann der Bund hören auch die spezifischen Bedürfnisse der
Massnahmen treffen, um den Fahrenden eine Jenischen, Sinti und Roma.
ihrer Kultur entsprechende Lebensweise zu
ermöglichen und in diesem Sinn auch finan
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zielle Beiträge zu sprechen.19
–– Auf Gesetzesebene verbieten die Rassis
mus-Strafnormen in Artikel 261bis Schweize
risches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember
1937 (StGB, SR 311.0) und Artikel 171c Mili 19 Botschaft zum Bundesgesetz über die Kulturförderung
(Kulturförderungsgesetz, KFG) vom 8. Juni 2007, in: BBl
tärstrafgesetz vom 13. Juni 1927 (MStG, SR 2007, 4819, S. 4837.
321.0) die öffentliche Diskriminierung einer 20 Antworten zu Fragen der Diskriminierung im Zusammen
Person oder einer Personengruppe aufgrund hang mit der fahrnenden Lebensweise finden sich im
Rechtsratgeber des Eidgenössischen Departements für
ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, Ethnie Inneres, Fachstelle für Rassismusbekämpfung, https://
oder Religion.20 www.rechtsratgeber-frb.admin.ch.
154 Handlungsbedarf
Die Standberichte der Stiftung Zukunft für «Kantone und Gemeinden müssen Halteplätze
Schweizer Fahrende, die Berichte des Minister zur Verfügung stellen», S. 17).
komitees des Europarates und auch der Bei
trag im Inforaum 3/2016 zeigen die Nöte der
21 Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende [Hrsg.], Standbe
Jenischen, Sinti und Roma auf.21 Im März 2003
richt 2015; STRAUMANN ANNEMARIE, Halteplätze
befasste sich auch das Bundesgericht mit den für Jenische, Sinti und Roma gesucht, in: VLP-ASPAN,
Anliegen der fahrenden Bevölkerung (siehe INFORAUM 3/2016 S. 4 ff.
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16Kantone und Gemeinden müssen Halteplätze zur Verfügung stellen
Michael B., ein Schweizer Fahrender, hatte planung oder die Umwelt bedeutend sind, in
1999 in Céligny GE ein Stück Land in der die Nutzungsplanung und unter Umständen
Landwirtschaftszone erworben. Das 6’809 gar in die kantonale Richtplanung einfliessen
Quadratmeter grosse Grundstück war mit müssen. Beim Standplatz von Michael B.
Ausnahme eines Schuppens nicht überbaut handle es sich um einen Platz von erheblicher
und grenzte an einen Wald und einen Bach. räumlicher Bedeutung.
Nach dem Kauf errichtete der Eigentümer
ohne Baubewilligung ein Holzchalet sowie Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil
einen Abstellplatz für Wohnwagen und zudem fest, dass der Wunsch der Fahrenden,
Wege. Der Kanton forderte Michael B. ihre Identität zu leben, verfassungsrechtli
mehrfach dazu auf, den rechtmässigen chen und völkerrechtlichen Schutz geniesse.
Zustand wiederherzustellen. Am 10. Februar Die Bedürfnisse der Fahrenden seien in der
2000 reichte Michael B. ein Baugesuch ein, Raumplanung zu berücksichtigen. Die Behör
Gegenstand waren eine Baumschule und den müssten gestützt auf die Planungspflicht
die Wohnnutzung auf seinem Grundstück. Er (Art. 2 RPG) und den Grundsatz, Siedlungen
wollte Bäume pflanzen, um sie vor Ort zu ver nach den Bedürfnissen der Bevölkerung zu
markten. Vorgesehen war zudem, die Hälfte gestalten (Art. 3 Abs. 3 RPG), Stand- und
des Grundstücks als temporäre Wohnanlage Halteplätze für Fahrende in die Nutzungspla
zu nutzen. Die Wohnnutzung wurde als nicht nung einbeziehen. Weil die illegal errichteten
zonenkonform abgelehnt, worauf Michael B. Bauten die Wald- und Gewässerabstände
bis vor Bundesgericht gelangte. Er war der nicht einhielten, wies das Bundesgericht aber
Meinung, dass er gestützt auf die Bundes auch darauf hin, dass der Standplatz nicht
verfassung (Art. 24 BV), die EMRK (Art. 8) durch einen Nutzungsplan legalisiert werden
und den UNO-Pakt II (Art. 27) ein Anrecht auf könne. Die Fristen der kantonalen Verfügun
Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach gen für die Wiederherstellung waren alle
Artikel 24 ff. RPG hatte. abgelaufen. Das Bundesgericht überliess es
deshalb den kantonalen Vollzugsbehörden,
Das Bundesgericht kam zum Schluss, eine eine oder mehrere neue Wiederherstellungs
Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG verfügungen zu erlassen.
komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht.
Quelle: BGE 129 II 321 Céligny GE; US EspaceSuisse
Es erinnerte daran, dass Vorhaben, deren
Nr. 2597
Ausmasse oder Auswirkungen auf die Orts
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Die Sanitäranlagen wertete die Stadt Thun auf, um den Platz besser nutzbar zu machen.
Foto: S. Röthlisberger, Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
175 Massnahmen des Bundes
5.1 Raumplanerische Massnahmen men auf Bundesebene vorab für Sachgebiete in
Frage, in denen der Bund nicht umfassend, son
Laut Artikel 75 Absatz 1 BV legt der Bund die dern nur in Teilbereichen zuständig ist bzw. nur
Grundsätze der Raumplanung fest, die den Teilbereiche regelt (Landschaftsschutz, Gewäs
Kantonen obliegt. Es gibt aber auch Bereiche, serschutz), oder in denen er Tätigkeiten Dritter
in denen der Bund selber raumwirksam tätig ist. finanziell unterstützt (Beiträge an Sportanlagen,
Das ist der Fall, wenn er Eisenbahnanlagen, mi Direktzahlungen in der Landwirtschaft).
litärische Bauten und Anlagen oder Einrichtun
gen der Zivilluftfahrt plant und realisiert. Einige Für die Transitplätze entlang der grossen Tran
Aufgaben teilt sich der Bund mit den Kantonen, sitachsen bietet sich ein Konzept nach Artikel 13
beispielsweise bei Anlagen der Energiegewin RPG an. Die bestehenden sieben Transitplätze
nung und -nutzung oder bei Einrichtungen der (inklusive der nicht gesicherten Übergangslö
Telekommunikation. Es gibt zudem eine ganze sungen) reichen nicht aus, um die ausländischen
Reihe von Bereichen, in denen der Bund indirekt Fahrenden aufzunehmen. Vorgesehen ist,
raumwirksam tätig ist, etwa durch Direktzah deren Zahl deutlich zu erhöhen. Transitplätze
lungen für die Landwirtschaft oder Beiträge an benötigen grössere Flächen von mehreren Tau
Sportanlagen von nationaler Bedeutung. send Quadratmetern. Die Suche nach solchen
Flächen ist eine Aufgabe, die die Kantonsgren
Das Raumplanungsgesetz verpflichtet den zen überschreitet. Transitplätze zu planen und
Bund, die Kantone und Gemeinden dazu, die anschliessend zur Verfügung zu stellen erfor
nötigen Planungen für ihre raumwirksamen Tä dert eine erhebliche Koordinationsleistung.
tigkeiten zu erarbeiten und diese aufeinander
abzustimmen (Art. 2 RPG). Mit Konzepten und Vorgesehen ist, dass das Eidgenössische De
Sachplänen zeigt der Bund auf, wie er seine partement des Innern (EDI) zusammen mit dem
raumwirksamen Tätigkeiten unter Berücksichti Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dem
gung der Anliegen der Raumplanung und der Bundesamt für Strassen (ASTRA) und Arma-
Aufgaben der Kantone wahrzunehmen ge suisse ein solches Konzept erarbeitet. Es soll
denkt (Art. 13 RPG). Konzepte und Sachpläne die Grundlagen für die Planung und Bewirt
unterscheiden sich im Wesentlichen durch den schaftung von neuen Transitplätzen enthalten.
Konkretisierungsgrad und den Umfang der ört Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee
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lichen Zuweisung. (WEA) stellte sich zudem heraus, dass rund
4’500 militärische Anlagen nicht mehr benötigt
5.1.1 Konzepte und für andere Zwecke genutzt werden kön
nen. Auch diese Tatsache soll in das Konzept
Konzepte sind allgemein formuliert und eig einbezogen werden, um ein Stationierungskon
nen sich dazu, sachlich und organisatorisch zept für ausländische Roma und Sinti auszuar
komplexe Problemsituationen zu erklären und beiten.22
Lösungswege aufzuzeigen. Ein Konzept ist ein
umfassendes ressortübergreifendes System
von Zielen und Massnahmen. Konzepte kom 22 BAK, Bericht und Aktionsplan 2016, S. 21.
18Aktionsplan des Bundes
«Verbesserungen der Bedingungen für die Plätze geschaffen werden. Ebenso formuliert
fahrende Lebensweise und zur Förderung der Aktionsplan eine bessere Vereinbarkeit
der Kultur von Jenischen, Sinti und Roma» von Schule und Bildung mit der fahrenden
Lebensweise und deren Berücksichtigung in
Der Bundesrat erklärte sich 2014 bereit, der Praxis des Sozialwesens. Der Aktionsplan
Massnahmen zur Verbesserung der Lebens sieht auch eine Stärkung von Kultur und Iden
bedingungen von Jenischen, Sinti und Roma tität der Jenischen, Sinti und Roma vor. Hierfür
zu erarbeiten. In der Folge konstituierte das hat das BAK der Stiftung Zukunft für Schwei
Bundesamt für Kultur (BAK) eine Arbeitsgrup zer Fahrende einen Kulturfonds übertragen.
pe, die aus Vertreterinnen und Vertretern
verschiedener Organisationen der Jenischen, Der Aktionsplan alleine bringt noch keine
Sinti und Roma sowie von Nichtregierungs Verbesserungen der Lebensbedingungen
organisationen und Behörden bestand. der Jenischen, Sinti und Roma mit sich. Aber
Diverse Bundesämter und Vertreter kantona er skizziert erstens konkrete Handlungsmass
ler Konferenzen und des Gemeindeverban nahmen, die teilweise bereits umgesetzt
des arbeiteten ebenso mit wie die Stiftung wurden. Zweitens legt er als argumentative
Zukunft für Schweizer Fahrende. Bereits im Grundlage die Themenbereiche fest, in de
Dezember 2016 nahm der Bundesrat den nen Projekte und Veränderungen einzuleiten
Aktionsplan als Entwurf zur Kenntnis und sind. Drittens bekräftigt der Aktionsplan den
erteilte der Arbeitsgruppe den Auftrag, die Willen des Bundesrates, der involvierten Äm
Frage der Halteplätze mit den Kantonen zu ter und weiterer Akteure der Arbeitsgruppe,
vertiefen. Ende 2018 informierte das BAK den gemeinsam Lösungen zu finden.
Bundesrat über den Stand der Umsetzung
des Aktionsplans.
Quellen:
Bundesamt für Kultur BAK, Bericht und Aktionsplan,
Dieser breit abgestützte Prozess führte
Arbeitsgruppe «Verbesserung der Bedingungen für
einerseits zu einer Auslegeordnung und die fahrende Lebensweise und zur Förderung der Kul
dazu, dass der Handlungsbedarf aufgezeigt tur von Jenischen, Sinti und Roma», Dezember 2016.
werden konnte. Anderseits wurden Ziele Bundesamt für Kultur BAK, Stand Umsetzung Aktions
plan (2018), «Verbesserung der Bedingungen für die
deklariert und Massnahmen festgelegt.
fahrende Lebensweise und zur Förderung der Kultur
Beispielsweise sollen bis 2022 genügend von Jenischen, Sinti und Roma», Dezember 2018.
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5.1.2 Sachpläne Vorhaben, etwa was den zeitlichen Ablauf oder
die finanziellen Mittel betrifft. Aufgrund ihrer
Sachpläne sind konkreter als Konzepte und weitgehenden Anordnungen sind Sachpläne
enthalten klare Handlungsanweisungen. Sie grundsätzlich nur in Bereichen möglich, in de
verweisen auf die Eignung von Standorten und nen der Bund über umfassende Zuständigkei
Linienführungen, zeigen konkrete räumliche Zu ten verfügt, wie beispielsweise im Eisenbahn
sammenhänge und Auswirkungen auf und ent wesen, in der Zivilluftfahrt, beim Militär oder
halten konkrete Angaben zur Realisierung der in Fragen der Kernenergie (Lagerung radioak
19tiver Abfälle). Für die Halteplätze kann sich der pen ausländischer Fahrender. 40 Wohnwagen
Bund nicht auf eine umfassende Zuständigkeit finden darauf Platz.
stützen.
Schon 2008 erwägte die kantonale Raum
planungsdirektion, an dieser Stelle einen
5.2 Bund als Landbesitzer multifunktionalen Rastplatz zu bauen, um bei
Verkehrsstörungen – beispielsweise beim Al
Verschiedene Bundesämter und -institutionen pentransitverkehr – über einen Lastwagenaus
wie das ASTRA, das Bundesamt für Bauten und stellplatz zu verfügen. Politisch wurde die Idee
Logistik (BBL), das Bundesamt für Rüstung (Ar gestützt, den Platz auch für Fahrende zu nutzen:
masuisse), die Schweizerischen Bundesbahnen Noch im gleichen Jahr gab das Kantonsparla
(SBB) und die Eidgenössischen Technischen ment den Auftrag, einen Fahrendenplatz zu
Hochschulen (ETH) sind Landbesitzer. Werden schaffen. Auch auf nationaler Ebene fand sich
die Grundstücke nicht mehr benötigt, kann Unterstützung. Ein Vorstoss für mehr Lastwa
der Bund das Land den Kantonen zum Kauf genausstellplätze entlang der Nationalstrassen
oder über einen Landabtausch anbieten, da wurde überwiesen und 2011 unterstützte der
mit Stand- oder Durchgangsplätze geschaffen Bundesrat den Vorschlag des Kantons Freiburg.
werden können.23 Werden die Grundstücke
des Bundes oder der bundesnahen Betriebe Ein Meilenstein bei der Schaffung des Transit
nur vorübergehend nicht oder nur teilweise platzes war die Unterzeichnung einer Vereinba
genutzt, eignen sich diese unter Umständen für rung zwischen dem Kanton und dem Bundes
temporäre Stand-, Durchgangs- und für Transit amt für Strassen ASTRA Ende 2013. Der schon
plätze oder für Spontanhalte. damals bestehende Rastplatz sollte um einen
multifunktionalen Bereich erweitert werden:
Von März bis Oktober steht dieser neue Bereich
5.3 Beispiel Kanton Freiburg: den Fahrenden zur Verfügung. Von November
Transitplatz entsteht dank bis Februar finden dort zusätzliche Lastwagen
Kooperation Platz. Die beiden Bereiche sind abgetrennt. Der
Zugang erfolgt ausschliesslich über die Auto
Im Kanton Freiburg entstand 2017 in La Joux-des- bahnzufahrt.
Ponts ein Transitplatz mit doppeltem Nutzen: Er
dient nicht nur als Transitplatz für ausländische Das ASTRA erwarb die zusätzlich notwendige
Fahrende, sondern ist auch ein Autobahnrast Parzelle und der Kanton zahlte dem Bund eine
platz für den Schwerverkehr. Möglich wurde pauschale Abgeltung von 700‘000 Franken an
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dieser Platz, weil der Kanton eng mit dem Bund die Erwerbs- und Einrichtungskosten von 2,5
kooperierte. Millionen Franken. Das Grundstück wurde in
den Nationalstrassenperimeter aufgenommen.
Der Rast- und Transitplatz La Joux-des-Ponts
liegt weit ab vom nächsten Dorf kurz vor dem
Greyerzersee zwischen sanften Hügeln an der
Autobahn von Lausanne nach Freiburg. Auf den
ersten Blick wirkt er wie ein normaler Autobahn
rastplatz. Doch dieser erste Eindruck täuscht. Es
ist ein sogeannter Transitplatz für grosse Grup 23 BAK, Bericht und Aktionsplan 2016, S. 20 f.
205.3.1 Betriebsregelungen Eine aus Vertretern des Bundesamtes für Stras
sen, der kantonalen Raumplanung und der Poli
Die Kantonspolizei verwaltet den Platz. Hierfür zei zusammengesetzte Steuergruppe begleitet
hat sie einen Mitarbeiter mit kommunikativen Fä den Betrieb. Aufgrund der gemachten Erfah
higkeiten und Verhandlungsgeschick bestimmt. rungen sind Ausbaupläne bei der Infrastruktur
Er geht vor Ort, spricht mit den Fahrenden, setzt initiiert worden. Ebenso wird derzeit über die
Regeln durch und findet Lösungen mit Augen Einsetzung einer Betriebsleitung diskutiert.
mass. Die Fahrenden melden sich telefonisch
an. Der zuständige Polizist fährt anschliessend 5.3.3 Bilanz
hin und führt die Anmeldung durch. Gleichzei
tig ist er für Unterhaltsfragen zuständig oder für Der Platz ist ein gelungens Kooperations- und
die Reinigungen durch eine externe Firma. Synergieprojekt: Bund und Kanton arbeiteten
für die Realisierung eng zusammen. Zudem
Bei der Eröffnung war eine maximale Aufent bringt der Platz nicht nur Mehrwert für die Fah
haltsdauer von sieben Tagen vorgesehen. Die renden, sondern in den Wintermonaten auch
Erfahrungen zeigten jedoch, dass Bedarf nach für die Lastwagen.
längeren Aufenthalten da ist. Die Aufenthalts
dauer wurde deshalb inzwischen auf 14 Tage er Im Unterschied zu anderen Plätzen ist die
höht – eine im Vergleich zu anderen Plätzen wei Standortgemeinde nicht in die Bewirtschaftung
terhin kurze Zeit. Kantonsvertreter äussern sich involviert und nicht vom Platz betroffen. Der
dahingehend, dass es aus pragmatischer Sicht Platz stösst in der Bevölkerung auf Akzeptanz –
richtig sei, die Fahrenden auf dem Platz über die vermutlich nicht zuletzt aufgrund des Zugangs
ursprünglich vorgesehene Aufenthaltsdauer über die Autobahn und die abgeschiedene
hinaus zu beherbergen, anstatt wegzuweisen. Lage ohne Aussenkontakte. Die gute Belegung
In der Praxis werden häufig verlängerte Aufent lässt aber auch darauf schliessen, dass der Platz
haltszeiten bewilligt. Grund dafür ist, dass Weg dem Bedarf der Nutzenden entspricht.24
weisungen oft zu unerwünschten Landnahmen
und damit verbundenen Konflikten führten.
5.3.2 Praxiserfahrungen
Der Platz ist besonders beliebt bei Fahrenden
aus Frankreich und Spanien. So stand er 2017 le
diglich während zweier Tage leer. Die 40 Plätze
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waren im selben Jahr zu 62 % belegt. Bei voller
Belegung lebten 2017 etwa 120 bis 150 Per
24 Für die Erarbeitung der Fallbeispiele wertete Simon
sonen auf dem Platz. Es zeigte sich, dass zwei Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für
Toiletten nicht genügen und auch die Leistung Schweizer Fahrende, einerseits schriftliche Dokumente
der Stromversorgung zu erhöhen ist. Ebenso wie Konzepte, Reglemente oder Parlamentsvorlagen aus.
Andererseits machte er Begehungen vor Ort und führte
werden regelmässig Handwerksarbeiten auf Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Kanto
dem Platz ausgeführt. Dies legt nahe, einen ne und Gemeinden: Für das Beispiel Freiburg waren dies
dafür geeigneten Arbeitsbereich einzurichten. Major Jacques Meuwly (Chef der Gendarmerie bei der
Kantonspolizei) und André Magnin (Kantonsingenieur,
Betreiber von Plätzen in anderen Kantonen for Amtsvorsteher Tiefbauamt). Sämtliche Praxisbeispiele
mulierten übrigens die gleiche Idee. wurden von Simon Röthlisberger verfasst.
216 Aufgaben der Kantone
6.1 Kantonale Gesetze Das Hauptinstrument dafür ist der kantonale
Richtplan. Er ist «Drehscheibe der Koordinati
Das Raumplanungsgesetz des Bundes ist ein on über alle staatlichen Ebenen und über alle
Grundsatzgesetz und unterscheidet lediglich raumwirksamen Sachbereiche hinweg»26 und
drei Nutzungszonen: Bau-, Landwirtschafts- zeigt mindestens auf, «wie der Kanton sich
und Schutzzonen. Die Kantone präzisieren in räumlich entwickeln soll», «wie die raumwirk
ihren kantonalen Raumplanungs- und Bauge samen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustre
setzen diese Zonen und sehen vor allem bei bende Entwicklung aufeinander abgestimmt
den Bauzonen Unterarten vor (Wohn- und Ar werden» und «in welcher zeitlicher Folge und
beitszonen, Zonen für öffentliche Nutzungen mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufga
etc.). Einige Kantone wie Zürich haben die Zo ben zu erfüllen» (Art. 8 RPG). Der Kanton defi
nenarten abschliessend geregelt, andere wie niert damit seine Planungsabsichten und seinen
Bern lassen ihren Gemeinden einen Spielraum Handlungsspielraum sowohl für die Planungs
für die Umschreibung weiterer Zonen. Die kan behörden (Bund, Gemeinden) als auch für die
tonalen Planungs- und Baugesetze legen auch Bevölkerung und die Wirtschaft.
die zulässigen Nutzungen und Bauvorschriften
für die einzelnen Zonen fest. Da es kein Bundes Die Bevölkerung – und somit auch die Jeni
baugesetz gibt, regeln die Kantone auch das öf schen, Sinti und Roma – muss über die Ziele
fentliche Baurecht. Dieses befasst sich mit den und den Ablauf der Richtplanung unterrichtet
Voraussetzungen des Bauens, der Einordnung werden, damit sie sich an der Entscheidfindung
und Gestaltung sowie den Anforderungen an beteiligen kann (Art. 4 Abs. 1 und 2 RPG).27
die Konstruktion, den Betrieb und Unterhalt von Die Entwürfe der Richtpläne werden vor der
Bauten und Anlagen. Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht,
sei es durch Hinweise in öffentlichen Publikati
Einige Kantone wie Basel-Landschaft und Neu onsorganen, in Orientierungsversammlungen
enburg haben Spezialgesetze erlassen. Im Kan oder durch neue Kommunikationsformen wie
ton Basel-Landschaft regelt das Gesetz über das Internet beziehungsweise soziale Medien.
Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende Anschliessend muss der bereinigte Entwurf von
vom 20. Februar 2014 die Zuständigkeiten des der zuständigen kantonalen Behörde – in einzel
Kantons und jene der Standortgemeinden. Das nen Kantonen ist es das Parlament, in anderen
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Gesetz des Kantons Neuenburg zum Aufenthalt die Regierung – formell beschlossen werden
von Fahrenden wurde am 20. Februar 2018 er (Art. 10 RPG).
lassen.25
25 Loi sur le stationnement des communautés nomades du
20 février 2018 (LSCN, RSN 727.2). Gegen den Erlass
6.2 Kantonale Richtpläne haben Schweizer Fahrende mit der Unterstützung der
Gesellschaft für bedrohte Völker eine Beschwerde beim
Bundesgericht eingereicht, weil sie das Gesetz als diskri
Die zentrale Raumplanungsaufgabe der Kanto minierend einstufen.
26 Raumplanungsbericht 1987, BBl 1988 I 926.
ne besteht darin, die raumwirksamen Aufgaben 27 TSCHANNEN, Praxiskommentar RPG: Richt- und Sach
und Tätigkeiten zu koordinieren und zu steuern. planung, Art. 3 N 64.
22Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne und 6.3 Kanton Zürich: Richtplan
ihre Anpassungen, wenn sie dem Bundesrecht angepasst, Konzept erarbeitet
entsprechen und die raumwirksamen Aufgaben
des Bundes sowie der Nachbarkantone sach Im Herbst 2017 verabschiedete der Regierungs
gerecht berücksichtigen (Art. 11 RPG). Dabei rat das «Konzept für die Bereitstellung von Hal
prüft das ARE seit einigen Jahren jeweils auch, teplätzen für Schweizer Fahrende im Kanton
ob die Kantone die Bedürfnisse der Fahrenden Zürich» und rief eine Fachstelle Fahrende ins
im Richtplan thematisieren und sich zu Halte Leben. Die detaillierten Vorgaben im Richtplan
plätzen äussern.28 bilden die Basis für dieses Vorgehen.
Weil laut Artikel 8 Absatz 2 RPG die Vorhaben Der Auftrag eines im Jahr 2004 im Kantonsrat
mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und eingereichten Postulats war deutlich: Der Re
Umwelt eine Grundlage im Richtplan haben gierungsrat wurde aufgefordert, eine Richt
müssen, gehören Transit- und Durchgangsplät planänderung vorzunehmen, darin Plätze zu
ze, je nach Grösse und Lage, in den kantonalen bezeichnen und ein Konzept zu erarbeiten. Elf
Richtplan (siehe etwa Kanton Basel-Stadt Ziff. Jahre später genehmigte der Bundesrat den
7.5.1). Standplätze haben in der Regel keine Richtplan mit dem neu aufgenommenen Kapitel
über die Gemeindegrenzen hinausgehenden «Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende».
Auswirkungen, so dass ein Richtplaneintrag
nicht zwingend ist. Nicht alle Kantone bezeich Der Richtplan gibt klare Ziele vor. Die beste
nen aber Halteplätze in ihren Richtplankarten henden vier Standplätze und die acht Durch
und stimmen sie räumlich anschliessend ab. Sie gangsplätze sind planungsrechtlich zu sichern.
formulieren in den Richtplänen lediglich kon Auf der Grundlage der Standberichte der Stif
zeptionelle Überlegungen des Kantons zu den tung Zukunft für Schweizer Fahrende legt der
Halteplätzen, und zwar in Form von Zielsetzun kantonale Richtplan zudem fest, dass in den
gen und Leitlinien (vgl. Kapitel 6.3 und 6.4).29 regionalen Richtplänen der Regionen Glattal,
Winterthur und Umgebung, Unterland und Zü
Richtpläne sind für die Behörden verbindlich, rich zusätzlich fünf Durchgangsplätze und in der
sie werden regelmässig überprüft und nötigen Region Oberland ein Standplatz zu bezeichnen
falls angepasst (Art. 9 RPG). Adressaten des sind. Insgesamt wird somit im Kanton Zürich die
Richtplans sind somit nur die mit der Planung Schaffung von fünf Standplätzen und 13 Durch
betrauten Behörden. Dies sind die Behörden gangsplätzen angestrebt.
des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
sowie öffentliche oder private Organisationen,
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die mit raumwirksamen Aufgaben betraut sind.
Die Richtplaninhalte bilden den verbindlichen
28 Vgl. beispielsweise ARE, Prüfungsbericht Richtplan
Ausgangspunkt für die Interessenabwägung Kanton Appenzell Ausserrhoden Nachführung 2015,
(vgl. Ziffer 8). Für Private haben die Richtpläne Bern 21.09.2018, S. 20; ARE, Prüfungsbericht Richtplan
nur eine indirekte Wirkung, indem sie die Nut Kanton Schwyz, Richtplananpassung Regionen Höfe,
March und 1. Teil Rigi-Mythen, Bern 10.12.2008, S. 9.
zungsplanung stark steuern. 29 So zum Beispiel: Richtplan des Kantons Schaffhausen,
Erlass durch den Regierungsrat des Kantons Schaffhau
sen am 5. März 2013 und 26. April 2014; Genehmigung
durch den Kantonsrat des Kantons Schaffhausen am 8.
September 2014; Genehmigung durch den Bundesrat
am 21. Oktober 2015, Kapitel 2-2-4, S. 106.
23Sie können auch lesen