HI-EM Credits Short Term-Fonds - Verkaufsprospekt - Helaba ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
HI-EM Credits Short Term-Fonds Verkaufsprospekt Einschließlich Anlagebedingungen (Sondervermögen nach deutschem Recht) Stand: 10. März 2018
Verkaufsprospekt vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben INHALTSVERZEICHNIS (Liquiditätsrisiko) .............................................................. 10 Hinweis zum Verkaufsprospekt ........................................ 4 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände ........... 10 Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Risiko durch Kreditaufnahme ........................................... 10 Vertragsbeziehung ........................................................... 4 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen.. 10 Durchsetzung von Rechten .............................................. 4 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern .. 10 ALLGEMEINER TEIL ....................................................... 5 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko Grundlagen....................................................................... 5 ......................................................................................... 10 Das Sondervermögen....................................................... 5 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer Anlagebedingungen und deren Änderungen .................... 5 zentrale Kontrahenten) ..................................................... 10 Verwaltungsgesellschaft ................................................... 5 Risiko durch zentrale Kontrahenten ................................. 11 Firma, Rechtsform und Sitz .............................................. 5 Operationelle und sonstige Risiken des Sondervermögens Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Eigenkapital und ......................................................................................... 11 zusätzliche Eigenmittel ..................................................... 6 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Verwahrstelle .................................................................... 6 Naturkatastrophen ............................................................ 11 Risikohinweise .................................................................. 6 Politisches Risiko / Regulierungsrisiko ............................. 11 Allgemeines ...................................................................... 6 Länder- oder Transferrisiko .............................................. 11 Schwankung des Anteilwerts............................................ 6 Rechtliche und politische Risiken ..................................... 11 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliche Aspekte .......................................................... 6 steuerliches Risiko ........................................................... 11 Aussetzung der Anteilrücknahme ..................................... 6 Schlüsselpersonenrisiko................................................... 11 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen6 Risiko erhöhter Umsätze als Basiswert von strukturierten Auflösung des Sondervermögens .................................... 7 Produkten ......................................................................... 12 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Sondervermögen .............................................................. 12 Sondervermögens auf ein anderes offenes Publikums- Anlagepolitik und Anlagegrundsätze ................................ 12 Investmentvermögen (Verschmelzung) ............................ 7 Vermögensgegenstände .................................................. 12 Übertragung des Fonds auf eine andere Wertpapiere...................................................................... 12 Kapitalverwaltungsgesellschaft ........................................ 7 Geldmarktinstrumente ...................................................... 13 Risiken aus dem Anlagespektrum .................................... 7 Bankguthaben .................................................................. 14 Marktrisiko ........................................................................ 7 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Wertveränderungsrisiken.................................................. 7 Anlagegrenzen ................................................................. 14 Kapitalmarktrisiko ............................................................. 7 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Kursänderungsrisiko von Aktien ....................................... 8 auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben .. 15 Zinsänderungsrisiko ......................................................... 8 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen ................... 16 Risiko von negativen Habenzinsen .................................. 8 Derivate ............................................................................ 16 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen .. 8 Sicherheitsstrategie .......................................................... 17 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .......... 8 Arten der zulässigen Sicherheiten .................................... 17 Risiken im Zusammenhang mit Investmentanteilen ......... 9 Umfang der Besicherung.................................................. 18 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Sicherheiten ..................................................................... 9 Bewertung (Haircut-Strategie) .......................................... 18 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ....... 9 Anlage von Barsicherheiten ............................................. 18 Konzentrationsrisiko ......................................................... 9 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit .................. 18 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Kreditaufnahme ................................................................ 18 Investmentanteile ............................................................. 9 Bewertung ........................................................................ 18 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ............ 18 Sondervermögens und Risiken im Zusammenhang mit Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................................. 19 2
Teilinvestmentvermögen .................................................. 19 Auslagerung ..................................................................... 30 Anteile .............................................................................. 19 Dienstleister ..................................................................... 30 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen............................ 19 Zahlungen an die Anteilinhaber / Verbreitung der Berichte Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme .............. 20 und sonstigen Informationen ............................................ 31 Aussetzung der Anteilrücknahme ..................................... 20 Weitere Sondervermögen, die von der Gesellschaft Liquiditätsmanagement .................................................... 20 verwaltet werden .............................................................. 31 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ............. 21 Verkaufsbeschränkung..................................................... 33 Ausgabe- und Rücknahmepreis ....................................... 21 BESONDERER TEIL........................................................ 34 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Anlageziel......................................................................... 34 Rücknahmepreises ........................................................... 21 Anlagegrundsätze und –grenzen ..................................... 34 Ausgabeaufschlag ............................................................ 21 Derivate ............................................................................ 35 Rücknahmeabschlag ........................................................ 21 Hebelwirkung (Leverage) ................................................. 35 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .... 21 Wertentwicklung ............................................................... 35 VergütungspolitiK ............................................................. 21 Spezielle Risikohinweise .................................................. 35 Kosten .............................................................................. 21 Erhöhte Volatilität ............................................................. 36 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile ............ 21 Profil des typischen Anlegers ........................................... 36 Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................... 21 Mindestanlagesumme ...................................................... 36 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen...... 22 Ausgabeaufschlag ............................................................ 36 Angabe einer Gesamtkostenquote ................................... 22 Rücknahmeabschlag ........................................................ 36 Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr .. 22 Kosten .............................................................................. 36 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren ......... 22 Geschäftsjahr ................................................................... 37 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Ertragsverwendung .......................................................... 37 Sondervermögens ............................................................ 22 Verwahrstelle / Unterverwahrung und Haftung ................. 37 Voraussetzungen für die Auflösung des Sondervermögens ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN ........................ 40 ......................................................................................... 22 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN ......................... 48 Verfahren bei Auflösung eines Sondervermögens ........... 23 Übertragung des Fonds .................................................... 23 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Sondervermögens ............................................................ 23 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Sondervermögens ............................................................ 23 Interessenskonflikte .......................................................... 24 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften .............. 24 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) ..................... 25 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) ................. 26 Steuerausländer ............................................................... 28 Solidaritätszuschlag.......................................................... 28 Kirchensteuer ................................................................... 28 Ausländische Quellensteuer ............................................. 28 Ertragsausgleich ............................................................... 29 Gesonderte Feststellung, Außenprüfung .......................... 29 Zwischengewinnbesteuerung ........................................... 29 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ........... 29 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds .................................... 29 EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung .................. 30 Wirtschaftsprüfer .............................................................. 30 3
HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein der Basis des gültigen Verkaufsprospekts, der solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen alternative Streitbeilegung anstrengen. Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen. Die Allgemeinen Anlagebedingungen Die Gesellschaft und das jeweilige haben sich zur und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet Investmentanteils Interessierten sowie jedem Anleger des und nehmen an Streitbeteiligungsverfahren vor dieser Sondervermögens zusammen mit dem letzten Schlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten im veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls Zusammenhang mit Vorschriften des nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht Kapitalanlagegesetzbuches können Verbraucher die auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben Ombudsstelle für Investmentfonds anrufen. sind dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder lauten: Erklärungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Büro der Ombudsstelle des BVI Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Unter den Linden 42 Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER Telefax: (030) 6449046-29 E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de VERTRAGSBEZIEHUNG Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de Durch den Erwerb der Investmentanteile wird der Anleger Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Miteigentümer der von dem jeweiligen Sondervermögen Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. kann, die also zu Privatzwecken handeln. Dem Vertragsverhältnis zwischen Helaba Invest Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge „Gesellschaft“) und Anleger sowie den vorvertraglichen über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. auch an die Gemäß § 23 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist der Sitz der Gesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 303 Abs. 1 Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend „KAGB“) sind Fax: 069/2388-1919, sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen wenden. Übersetzung zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen Sprache führen. oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher DURCHSETZUNG VON RECHTEN auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Kontaktadresse der Gesellschaft kann dabei folgende E- Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten Mail angegeben werden: info@helaba-invest.de. Die sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern der Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gehen die vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer Gesellschaft aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Verbraucher sind (siehe folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Streitbeilegungsverfahren unberührt. Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Gesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer 4
ALLGEMEINER TEIL Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermögens sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die GRUNDLAGEN Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen Das Sondervermögen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Das Sondervermögen ist ein Organismus für gemeinsame Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einsammelt, um es gemäß einer festgelegten einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. werden. Das Sondervermögen ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments Die vorgesehenen Änderungen werden im elektronischen und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Internetseite www.helaba-invest.de bekannt gemacht. (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des KAGB. Es wird von Betreffen die Änderungen Vergütungen und der Gesellschaft verwaltet. Aufwandserstattungen, die aus dem Sondervermögen entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Sondervermögens oder wesentliche Anlegerrechte, werden eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gesondert vom eigenen Vermögen in Form von gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form Sondervermögens ist auf die Kapitalanlage gemäß einer (sogenannter „dauerhafter Datenträger“). Diese Information festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche können. Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu dazugehörigen Verordnungen sowie dem den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten ebenfalls einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. bzw. „AAB“ und „Besondere Anlagebedingungen” bzw. „BAB“). Anlagebedingungen für ein Publikums- VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Firma, Rechtsform und Sitz („BaFin“) genehmigt werden. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Das Sondervermögen wird von der am 23. Mai 1991 gegründeten Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH Der Verkaufsprospekt, die Wesentlichen mit Sitz in Frankfurt verwaltet. Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im der Gesellschaft erhältlich. Sie sind auch auf der Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit Internetseite www.helaba-invest.de erhältlich. beschränkter Haftung (GmbH). Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- Risikomanagements des Sondervermögens, die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Gesellschaft durfte seit 1991 Wertpapier-Sondervermögen Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der verwalten. Nach der Anpassung an das Investmentgesetz wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind durfte die Gesellschaft seit 2004 Richtlinienkonforme in elektronischer oder schriftlicher Form ebenfalls bei der Sondervermögen, seit 2005 Gemischte Sondervermögen, Gesellschaft erhältlich. seit 2008 Sonstige Sondervermögen, seit 2012 Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds), Anlagebedingungen und deren Änderungen Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Dach- Hedgefonds) sowie Immobilien-Sondervermögen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen verwalten. Die BaFin hat der Gesellschaft 2014 eine Verkaufsprospekt abgedruckt. Die Anlagebedingungen Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem können von der Gesellschaft geändert werden. KAGB erteilt. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermögens bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. 5
Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Anleger geplante Haltedauer der Anlage auswirken. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und den Schwankung des Anteilwerts Gesellschafterkreis sowie über die Höhe des gezeichneten Der Anteilwert berechnet sich aus dem Wert des und eingezahlten Kapitals und zusätzlicher Eigenmittel Sondervermögens, geteilt durch die Anzahl der in den finden Sie am Schluss des Allgemeinen Teiles des Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Sondervermögens Verkaufsprospekts. entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Sondervermögen abzüglich der Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, Sondervermögens. Der Anteilwert ist daher von dem Wert die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte der im Sondervermögen gehaltenen alternative Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und Vermögensgegenstände und der Höhe der auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter Verbindlichkeiten des Sondervermögens abhängig. Sinkt zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Anteilwert. verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch eingezahlten Kapital umfasst steuerliche Aspekte VERWAHRSTELLE Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab Angaben zur Verwahrstelle enthält der Besondere Teil und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für dieses Verkaufsprospektes. Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger RISIKOHINWEISE an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Allgemeines Aussetzung der Anteilrücknahme Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig dem Sondervermögen sollten Anleger die aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.B. Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung oder zusammen mit anderen Umständen die von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder Wertentwicklung des Sondervermögens bzw. der im sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen auf den Anteilwert auswirken. hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Veräußert der Anleger Anteile an dem Sondervermögen Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Sondervermögen befindlichen Vermögensgegenstände Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der gefallen sind, so erhält er das von ihm in das Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Sondervermögen investierte Kapital nicht oder nicht Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in das kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Sondervermögen investiertes Kapital teilweise oder, in Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Einzelfällen, sogar ganz verlieren. Wertzuwächse Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine können nicht garantiert werden. Das Risiko des Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Gesellschaft die Verwaltung des Sondervermögens Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte kündigt, um das Sondervermögen dann aufzulösen. Für Kapital hinaus besteht nicht. den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken und Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des gehen. Sondervermögens durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit Änderung der Anlagepolitik oder der nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält Anlagebedingungen weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Änderung der bei Eintritt einzelner Risiken. Anlagebedingungen können auch den Anleger betreffende Regelungen geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer durch eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Anlagepolitik des Sondervermögens ändern oder sie kann 6
die dem Sondervermögen zu belastenden Kosten erhöhen. Sondervermögens kann fallen und zu Verlusten beim Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder eines deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch bestimmten Anlageerfolgs des Sondervermögens. Anleger kann sich das mit dem Sondervermögen verbundene könnten einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Risiko verändern. Betrag zurückzuerhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung Auflösung des Sondervermögens von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Sondervermögens zu kündigen. Die Gesellschaft kann das Sondervermögen nach Kündigung der Verwaltung ganz Risiken aus dem Anlagespektrum auflösen. Das Verfügungsrecht über das Sondervermögen geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Unter Beachtung der durch das KAGB und die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Vertragsbedingungen vorgegebenen Anlagegrundsätze Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht und -grenzen, die für das Sondervermögen einen weiten realisieren kann. Bei dem Übergang des Sondervermögens Rahmen vorsehen, kann die Anlagepolitik darauf auf die Verwahrstelle können dem Sondervermögen ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet Vermögensgegenstände z.B. nur weniger Branchen, werden. Wenn die Anteile nach Beendigung des Märkte oder Regionen/Länder zu erwerben. Die Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anlegers Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren kann ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern mit besonderen Chancen verbunden sein, denen aber auch belastet werden. entsprechende Risiken (z.B. Marktenge, hohe Schwankungsbreite innerhalb bestimmter Übertragung aller Vermögensgegenstände des Konjunkturzyklen) gegenüberstehen. Über den Inhalt der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nachträglich für Sondervermögens auf ein anderes offenes Publikums- das abgelaufene Berichtsjahr. Investmentvermögen (Verschmelzung) Marktrisiko Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Sondervermögens auf einen anderen OGAW Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Welt- des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile wirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein einer Börse können auch irrationale Faktoren wie solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände Wertveränderungsrisiken eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf Dieses Risiko unterscheidet sich vom Risiko das Sondervermögen überträgt. Der Anleger muss daher „Schwankungen des Anteilwerts“ (s.o.), da es hier um die im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Wertveränderungen der zugrunde liegenden Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Vermögensgegenstände geht und nicht um die Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Schwankung des Anteilwerts an sich. Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet Rechnung des Sondervermögens investiert, unterliegen werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der ist als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Anschaffung. Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalmarktrisiko Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Übertragung entscheiden, ob er die neue Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst Kapitalverwaltungs-gesellschaft für ebenso geeignet hält wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Anteile zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf anfallen. Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des 7
Kursänderungsrisiko von Aktien sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der entsprechenden Aktienkurs abhängig. Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen deren Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder sind; bei diesen können bereits geringe Veränderungen Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) entstehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die für niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge überschreiten Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den können. Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwankungen führen. • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes Zinsänderungsrisiko vermindern. Vermindert sich der Wert udn wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft gezwungen sein, Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers Vermögenswertes kann das Sondervermögen ebenfalls besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen Verluste erleiden. zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden. Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche Wert des Sondervermögens stärker beeinflusst werden, als Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren bestimmbar sein. Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom geringere Kursrisiken. Daneben können sich die Zinssätze Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim verschiedener, auf die gleiche Währung lautender Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Sondervermögen zur Abnahme von Vermögenswerten zu Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als Risiko von negativen Habenzinsen dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Sondervermögens Sondervermögen erleidet dann einen Verlust in Höhe der bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European Interbank Offered • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als Damit würde das Sondervermögen Verluste erleiden. Das auch langfristige Bankguthaben eine negative Verzinsung Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts erzielen. nicht bestimmbar. Kursänderungsrisiko von Wandel- und • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. Optionsanleihen Wandel –und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die • Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Optionsanleihen ist daher abhängig von der Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der erweisen. Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können 8
• Die den Derivaten zugrunde liegenden kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem Vermögensgegenstände können zu einem an sich die Bankguthaben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich negativ oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft bzw. entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die verkauft werden. angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für das • Durch die Verwendung von Derivaten können Sondervermögen in der ursprünglich gewährten Höhe potenzielle Verlust entstehen, die unter Umständen nicht wieder zurück gewährt werden müssen. Dann müsste das vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen Sondervermögen die bei den Sicherheiten erlittenen überschreiten können. Verluste tragen. Bei außerbörsliche Geschäfte, sogenannten over-the- Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt counter (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken Das Sondervermögen darf Wertpapiere, die Forderungen auftreten: verbriefen (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die der Kreditgeber mindestens 5 Prozent des Volumens der Gesellschaft die für Rechnung des Sondervermögens am Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher gar nicht veräußern kann. verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im • Der Abschluss eines Gegengeschäfts Sondervermögen befinden, die diesen EU-Standards nicht (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen Vereinbarung schwierig, nicht möglich bzw. mit erheblichen könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche Kosten verbunden sein. Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesellschaften und Risiken im Zusammenhang mit Investmentanteilen Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft Die Risiken der Investmentanteile, die für das solche im Sondervermögen gehaltenen Sondervermögen erworben werden, stehen in engem Verbriefungspositionen nicht oder nur mit starken Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände verkaufen kann. bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die genannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Währungsrisiko Vermögensanlagen innerhalb der Sondervermögen, deren Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in Anteile erworben werden, und durch die Streuung innerhalb anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung dieses Sondervermögens reduziert werden. angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert mehrere Zielfonds gleiche, oder einander entgegen des Sondervermögens. gesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen Inflationsrisiko können sich gegeneinander aufheben. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft Sondervermögens liegen. übereinstimmen. Konzentrationsrisiko Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist das Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Sondervermögen von der Entwicklung dieser Erwartungen, so kann sie ggf. erst deutlich verzögert Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt. abhängig. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Sicherheiten Investmentanteile Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, Wertpapierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. die für das Sondervermögen erworben werden Derivate, verliehene Wertpapiere oder in Pension (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang gegebene Wertpapiere können im Wert steigen. Die mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen erhaltenen Sicherheiten könnten dann nicht mehr Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegenüber voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der 9
Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management Anschlussfinanzierung oder im Sondervermögen der Zielfonds zu kontrollieren. Deren vorhandene Liquidität ausgleichen, ist sie möglicherweise Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den gezwungen, Vermögensgegenstände vorzeitig oder zu Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft schlechteren Konditionen als geplant zu veräußern. übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Durch Kauf- und Verkaufsaufträge von Anlegern fließt dem Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls Sondervermögen Liquidität zu bzw. aus dem erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Sondervermögen Liquidität ab. Die Zu- und Abflüsse Zielfondsanteile zurückgibt. können nach Saldierung zu einem Nettozu- oder –abfluss der liquiden Mittel des Sondervermögens führen. Dieser Offene Investmentvermögen, an denen das Nettozu- oder –abfluss kann den Portfoliomanager Sondervermögen Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise veranlassen, Vermögensgegenstände zu kaufen oder zu die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die verkaufen, wodurch Transaktionskosten entstehen. Dies Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds gilt insbesondere, wenn durch die Zu- oder Abflüsse eine zu veräußern, indem sie diese gegen Auszahlung des von der Gesellschaft für das Sondervermögen Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder vorgesehene Quote liquider Mittel über- bzw. unterschritten Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt. wird. Die hierdurch entstehenden Transaktionskosten werden dem Sondervermögen belastet und können die Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität Wertentwicklung des Sondervermögens beeinträchtigen. des Sondervermögens und Risiken im Zusammenhang Bei Zuflüssen kann sich eine erhöhte Fondsliquidität belastend auf die Wertentwicklung des Sondervermögens mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben auswirken, wenn die Gesellschaft die Mittel nicht oder nicht (Liquiditätsrisiko) zeitnah zu angemessenen Bedingungen anlegen kann. Die Liquidität des Sondervermögens beeinträchtigende Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern Risiken können dazu führen, dass das Sondervermögen seinen Zahlungsverpflichtungen vorübergehend oder Nach der Anlagestrategie sollen Investitionen für das dauerhaft nicht nachkommen kann bzw. dass die Sondervermögen insbesondere in bestimmten Gesellschaft die Rückgabeverlangen von Anlegern Regionen/Ländern getätigt werden. Aufgrund lokaler vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann. Der Feiertage in diesen Regionen/Ländern kann es zu Anleger kann gegebenenfalls die von ihm geplante Abweichungen zwischen den Handelstagen an Börsen Haltedauer nicht realisieren und ihm kann das investierte dieser Regionen/Länder und Bewertungstagen des Kapital oder Teile hiervon für unbestimmte Zeit nicht zur Sondervermögens kommen. Das Sondervermögen kann Verfügung stehen. Durch die Verwirklichung der möglicherweise an einem Tag, der kein Bewertungstag ist, Liquiditätsrisiken könnte zudem der Wert des auf Marktentwicklungen in den Regionen/Ländern nicht am Sondervermögens und damit der Anteilwert sinken, etwa selben Tag reagieren oder an einem Bewertungstag, der wenn die Gesellschaft gezwungen ist, soweit gesetzlich kein Handelstag in diesen Regionen/Ländern ist, auf dem zulässig, Vermögensgegenstände für das Sondervermögen dortigen Markt nicht handeln. Hierdurch kann das unter Verkehrswert zu veräußern. Ist die Gesellschaft nicht Sondervermögen gehindert sein, Vermögensgegenstände in der Lage, die Rückgabeverlangen der Anleger zu in der erforderlichen Zeit zu veräußern. Dies kann die erfüllen, kann dies außerdem zur Aussetzung der Fähigkeit des Sondervermögens nachteilig beeinflussen, Rücknahme und im Extremfall zur anschließenden Rückgabeverlangen oder sonstigen Auflösung des Fonds führen. Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Für das Sondervermögen dürfen auch Forderungsrisiko Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die sich für einer Börse zugelassen oder an einem anderen das Sondervermögen im Rahmen einer organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen Geschäftsbeziehung mit einer anderen Partei (sogenannte sind. Diese Vermögensgegenstände können Gegenpartei) ergeben können. Dabei besteht das Risiko, gegebenenfalls nur mit hohen Preisabschlägen, zeitlicher dass der Vertragspartner seinen vereinbarten Verzögerung oder gar nicht weiterveräußert werden. Auch Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dies kann an einer Börse zugelassene Vermögensgegenstände die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinträchtigen können abhängig von der Marktlage, dem Volumen, dem und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert und das Zeitrahmen und den geplanten Kosten gegebenenfalls vom Anleger investierte Kapital auswirken. nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußert werden. Obwohl für das Sondervermögen nur Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die grundsätzlich jederzeit liquidiert werden können, kann nicht zentrale Kontrahenten) ausgeschlossen werden, dass diese zeitweise oder Durch den Ausfall eines Ausstellers (nachfolgend dauerhaft nur mit Verlust veräußert werden können. „Emittent“) oder eines Vertragspartners (nachfolgend „Kontrahent“), gegen den das Sondervermögen Ansprüche Risiko durch Kreditaufnahme hat, können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der Kredite aufnehmen. Kredite mit einer variablen Verzinsung besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die können sich durch steigende Zinssätze negativ auf das neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf Fondsvermögen auswirken. Muss die Gesellschaft einen den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei Kredit zurückzahlen und kann ihn nicht durch eine sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht 10
Sie können auch lesen