Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019

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Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Mitteilungsblatt
Gemeinde Uettingen
Freitag, 2. August 2019   Nummer 8

 Fotos Karl Hepp
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen

    Wir gratulieren unseren Jubilaren                              Rufen Sie den Bürgerbus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Die persönliche Gratulation des Bürgermeisters er-
folgt ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem                                                             Rufbus
90. Geburtstag jährlich.                                                                                     Donnerstags
                                                                                                            in der Zeit von
                                                                                                           14:00 – 17:00 Uhr

                                                                  Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.

                                                                  Bitte vergessen Sie nicht:
                                                                  Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
                                                                  dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
                                                                  Haltepunkt an unter

Hinweis:
Sofern Sie eine Gratulation durch den Bürgermeister nicht                 Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
wünschen, bitten wir Sie, dies vorher der VGem Helmstadt
mitzuteilen.                                                                Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt 0,50 €.

    Abfallentsorgung
                                                                    Impressum
                                                                    Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich
    Restmüll:                                 7. und 21. August     jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
                                                                    Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
    Bioabfall:                               14. und 28. August
                                                                    Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.)
    Gelber Sack:                             6. und 20. Augusti     Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg
                                                                    im Auftrag der Gemeinde Uettingen
    Blaue Papiertonne:                              26. August
                                                                    Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,
                                                                    Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung.
                                                                    Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende,
                                                                    Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: vg@mageta-verlag.de
    Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen,
    Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott                        Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
                                                                    VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
    Öffnungszeiten:                                                  E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
    Mittwoch       von 14.00 bis 18.00 Uhr                          Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme
    Freitag        von 09.00 bis 18.00 Uhr                          Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post
                                                                    (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
    Samstag        von 09.00 bis 14.00 Uhr
                                                                    (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt,
                                                                    Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
                                                                    E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
    Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn                           Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
                                                                    Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
    Öffnungszeiten:                                                  gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
    Dienstag       von 09:00 bis 18:00 Uhr                          Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
    Mittwoch       von 07:00 bis 12:00 Uhr                          Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine
                                                                    unter www.mageta-verlag.de
    Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag        von 09:00 bis 18:00 Uhr                          Das nächste Gemeindeblatt erscheint
    Samstag        von 09:00 bis 14:00 Uhr                          am Freitag den 6. September 2019.
                                                                    Redaktionsschluss: Mittwoch, 21. August 2019

2                                                                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen

 Gemeindliche                                                    Urlaubszeit – Reisezeit
 Bekanntmachungen
                                                                Vergessen Sie nicht ihre Reisedokumente auf deren
Öffnungszeiten Rathaus Uettingen (Tel. 8218)                     Gültigkeit zu überprüfen.
Dienstag:           9:30 – 11:30 Uhr (nicht in den Ferien)      Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine verbindli-
                                                                chen Auskünfte über Reisebedingungen ins Ausland erteilen
Mittwoch:           nach Vereinbarung
                                                                können. Einreiseinformationen aller Länder finden Sie unter:
Donnerstag:         16:00 Uhr – 18:30 Uhr
                                                                                 www.auswaertiges-amt.de
Die Gemeinde Uettingen (Tel. 09369 8218) ist nur während der
o. g. Öffnungszeiten besetzt. Außerhalb dieser Zeiten wird
Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet.

       Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter
                    www.uettingen.de.

   Bauhof:        09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de    Uni Würzburg untersucht
                                                                 vertrocknete Buchen
               Notariat Marktheidenfeld
                          nächste Sprechtage:                   Der Lehrstuhl für Botanik der Uni Würzburg untersucht die
                                                                vertrockneten Buchen im Gemeindewald. Kurz vor dem Ein-
      Donnerstag 8. August und Donnerstag, 22. August           schlag der Bäume entnehmen die Wissenschaftler um Prof.
                        im Rathaus Uettingen.                   Dr. Bernhard Schuldt Bohrkerne. Diese werden getrocknet
                                                                und im Labor untersucht. Erhofft werden sich Rückschlüsse
                Terminvereinbarung: 09391/98680
                                                                auf das Zuwachsverhalten. Insbesondere soll geklärt werden,
                                                                wie sich die Zuwachsdynamik über das Lebensalter der Bäume
                                                                verhielt. Ebenso sollen Aussagen getroffen werden über den
                                                                Schädigungsgrad der Bäume in jüngerer Zeit.
 Gemeindebücherei
              rei                                               Haben sich die Bäume vom Trockenjahr 2003 erholt oder
 Uettingen                                                      nicht?
                                                                Waren die zwei kurz aufeinander folgenden Dürren 2015 und
                                                                2018 für das Sterben verantwortlich oder war es eventuell so-
                      Öffnungszeiten:                            gar nur das Extremjahr 2018?
                    In den Sommerferien                         Ergebnisse sind frühestens in ein bis zwei Jahren zu erwarten.

ist die Gemeindebücherei in der Schule nur am                   Gleichzeitig muss leider die Schätzung der vertrockneten Bäu-
                                                                me im Gemeindewald deutlich nach oben korrigiert werden.
 Montag, 12. August und Montag, 2. September                    Die neuesten Schätzungen gehen von 5000 – 6000 Festmeter
                                                                Buche aus. Dies sind ungefähr drei Jahreshiebsätze. Mindes-
             von 15.00 – 17.30 Uhr geöffnet.                     tens 15% der Gemeindewaldfläche sind stark betroffen. Hinzu
                                                                kommen die Schäden im Nadelholz.

     Uettinger Schwimmbad
          Öffnungszeiten (wetterabhängig)
              von 9.00 – 20.00 Uhr
              Badeende: 19:45 Uhr
                            Tel. 2601

                                                                Prof. Dr. Schuldt (3. Von links) mit seinem Team beim Entnehmen
                                                                der Bohrkerne

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                          3
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen

                                                                    schützen, die ökologische Landwirtschaft zu fördern und der
    Aus dem Gemeinderat                                             Bevölkerung ein breites Spektrum unserer Heimat näher zu
                                                                    bringen. Informationen zu diesem Themenkomplex ist eine
                                                                    wichtige Voraussetzung zum Verständnis für den Bereich
                                                                    Landwirtschaft und Umwelt und für einen achtsamen Umgang
                                                                    mit der Natur und unserer Heimat. Die Allianz Waldsassengau
Sitzung vom 26. Juni 2019                                           im Würzburger Westen setzt sich als Öko-Modellregion in Bay-
                                                                    ern für mehr Biodiversität ein. Viele Gemeindeverwaltungen
                                                                    gehen mit gutem Beispiel voran und pflegen kommunale Flä-
Allianz Waldsassengau; Sachstandsbericht                            chen naturfreundlicher. Einige der Flächen werden in diesem
der Allianzmanagerin Frau Julia Gerstberger                         Jahr daher nur ein bis zweimal gemäht, auf anderen Flächen
zu den Projekten der Gemeindeallianz                                wurden Blühmischungen angelegt, um sie ökologisch aufzu-
                                                                    werten.
Am 20.11.2014 wurde die Gründung des Vereins Allianz Wald-
sassengau im Würzburger Westen e.V. von den 13 beteiligten          Der Manager der Ökomodellregion Waldsassengau, Herr Jo-
Gemeinden beschlossen. In seiner Sitzung vom 14.01.2015 der         chen Diener, gibt anhand einer Präsentation einen Sachstands-
Gemeinderat der Vereinsgründung zugestimmt.                         bericht zu den Zielen und Aufgaben der Ökomodellregion und
                                                                    einen Ausblick auf die im Jahr 2019 geplanten Vorhaben und
Seit April 2018 arbeitet Frau Julia Gerstberger als Allianzma-
                                                                    lädt die Gemeinderäte zu den Aktionen und Info-Veranstaltun-
nagerin der Allianz Waldsassengau und hat seither zusammen
                                                                    gen der Ökomodellregion ein.
mit der Lenkungsgruppe gemeindeübergreifende Projekte auf
den Weg gebracht.
                                                                    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Diener zur
Die immer weiter zunehmenden Anforderungen in vielfältigen          Kenntnis.
Bereichen wie beispielsweise Datenschutz, Informationssi-
cherheit, Wasser, Abwasser usw. sind für die einzelnen Ge-
meinden nicht mehr zu bewältigen. Für die Zusammenarbeit
in Gemeindeallianzen gibt es deshalb derzeit keine Alternative.
                                                                    Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen
Unter anderem wird aktuell an den Themen und Projekten              für das Haushaltsjahr 2019;
                                                                    Bekanntgabe der kommunalaufsichtlichen Genehmigung
    • Informationssicherheitskonzept und gemeinsamer ISB,
                                                                    vom 31.05.2019
    • Strategie Baulandaktivierung als „Pilotprojekt,“
                                                                    Mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 31.05.2019
    • Hausärzte im Bereich westlicher Landkreis Würzburg,
                                                                    wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen für
    • allianzweiter Veranstaltungskalender                          das Haushaltsjahr 2019 kommunalaufsichtlich gewürdigt
gearbeitet.                                                         und die Genehmigung für die geplante Kreditaufnahme i.H.v.
                                                                    2.500.000,00 € erteilt. Jedem Mitglied des Gemeinderates wur-
Frau Gerstberger stellt sich persönlich vor und gibt als Allianz-
                                                                    de mit der Sitzungseinladung ein Abdruck des vorgenannten
managerin anhand einer Präsentation dem Gremium einen
                                                                    Schreibens zur Kenntnisnahme übermittelt.
Überblick zur Entstehung, zum organisatorischen Hintergrund
und zu den Zielen der Allianz Waldsassengau und beantwortet
Fragen aus dem Gremium.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Frau Gerstberger
                                                                    Forstwirtschaft;
zur Kenntnis.
                                                                    Freiw. Land- Waldtausch im Privatwald Uettingen
                                                                    Auf Anregung von Herrn Gemeinderat Thomas Hoffmann wur-
                                                                    de die Thematik Waldflurbereinigung bzw. Freiwilliger Land-
Ökomodellregion Waldsassengau; Sachstandsbericht                    tausch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. (ALE) er-
des Ökomodellmanagers Jochen Diener                                 örtert.
zu den Projekten der Ökomodellregion
                                                                    Eine Waldflurbereinigung scheidet nach Aussage des ALE an-
Am 18.05.2015 wurde Vertretern der Allianz Waldsassengau            hand von fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen
im Würzburger Westen im Bayerischen Staatsministerium für           aus.
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München in einem
                                                                    Als Alternative besteht die Möglichkeit des Freiwilligen Land-
feierlichen Festakt durch Staatsminister Brunner die Urkunde
                                                                    tausches.
zur Anerkennung als Staatlich anerkannte Ökomodellregion
überreicht.                                                          • Der freiwillige Landtausch ist eine günstige, einfache und
                                                                       relativ schnelle Alternative.
Am 01.01.2016 wurde Herr Jochen Diener als Manager für die
Ökomodellregion Waldsassengau eingestellt.                           • Eine spezielle Software hilft bei der Auslotung von Möglich-
                                                                       keiten und Grenzen im jeweiligen Gebiet.
Mit Schreiben vom 26.04.2017 teilte Das Bayerische Staats-
                                                                     • Vom Antrag bis zu Umsetzung vergehen durchschnittlich 1
ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit,
                                                                       bis 1,5 Jahre.
dass dem Antrag der Ökomodellregion Waldsassengau ent-
sprochen wird und das Projekt um drei Jahre bis Ende 2020            • Den Großteil der Kosten übernimmt der Staat, im Schnitt
verlängert wird.                                                       zahlen die Tauschpartner 100 bis 400 €/ha.

Seit der Gründung der Ökomodellregion wurden viele Pro-             Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf Freiwilligen Land-
jekte auf den Weg gebracht, um die Ökologie der Region zu           tausch (Privatwald) beim ALE Ufr. zu stellen.

4                                                                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen

Sitzung vom 17. Juli 2019                                                   Kanalbau                   371.756,00 €
                                                                            Maßnahme förderfähig RZWas 2018-

Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie                           Straßenbau                    389.844,00 €
Straßenbau im Rahmen des BA 02 Teil III;                                    keine Refinanzierung möglich-

Festlegung des Maßnahmenumfangs                                        f)   Frankenstraße (gemäß Kostenschätzung
Im Rahmen des BA 02 Teil III stehen noch nachstehende Maß-                  BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten)
nahmen zur Ausführung an.                                                   Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung,
                                                                            Straßenvollausbau
a) Erneuerung Gartenwasserleitung im Bereich
   Leutersgarten/Am Frommelt                                                Wasserleitung              138.260,00 €                (netto)
                                                                            Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Variante 1 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)
                                                                            Kanalbau                   271.677,00 €
Für die 76 Gartengrundstücke ist vorgesehen, je einen eigenen               Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Hausanschluss mit einem Absperrschieber im öffentl. Grund                    Straßenbau                    229.194,00 €
und einen Übergabeschacht im Privatgrund (satzungskonform).                 keine Refinanzierung möglich-
Kosten:
                                                                       g) Birkenfelder Weg (gemäß Kostenschätzung
76 Hausanschlüsse          x 1.500,00 € =      114.000,00 € (netto)
                                                                          BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten)
76 Übergabeschächte x 1.200,00 € =               91.200,00 € (netto)
                                                                            Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung,
Gesamt 205.200,00 € -Maßnahme nicht förderfähig-                            Straßenvollausbau
Anmerkung: Die Kosten und Ausführung für den Überga-                        Wasserleitung              173.140,00 €
beschacht auf Privatgrund gehen zu Lasten des jeweiligen                    Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Grundstückseigentümers.                                                     Kanalbau                   474.238,80 €
Variante 2 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)                       Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Hier ist der Einbau von insgesamt 41 neuen Übergabeschäch-                  Straßenbau                    385.560,00 €
ten anstelle der vorhandenen Übergabeschächte vorgesehen.                   keine Refinanzierung möglich-
Kosten:                                                                Gesamtkosten aller Maßnahmen
Bereich Leutersgarten         100.000,00 € (netto)                     (bei a Variante II)         3.389.389,80 €
Bereich Am Frommelt            72.400,00 € (netto)
Gesamt 172.400,00 € (netto) -Maßnahme nicht förderfähig-               Eigenanteile der Gemeinde nach Förderung (Wasser/Abwasser)
                                                                       im Rahmen der RZWas 2018 nach Überschreiten der Härte-
b) Erneuerung Hauptwasserleitung Leutersgarten                         fallschwelle II - 80 %
   (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)                          Wasser                     ca.            400.000 €
    Baukosten:                          423.420,00 € (netto)           Kanal                      ca.            223.000 €
    zuzüglich Ing.-Kosten ca. 10 %        42.342,00 € (netto)          Straße                     ca.         1.110.000 €
    Gesamtkosten               465.762,00 € (netto)                                                   -------------------------
    Maßnahme förderfähig RZWas 2018-                                   Gesamt                     ca.         1.733.000 €

c) Leutersgarten – Straßenbau
   (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)                          Erläuterung zur Förderung im Rahmen der RZWas 2018:
    Hier ist kein Vollausbau, sondern ein Abfräsen der Restflä-        Der Maßnahmenträger muss die Gesamtmaßnahme vorfinan-
    che außerhalb des Wasserleitungsgrabens und der Einbau             zieren. Einmal jährlich können Zuwendungen für abgeschlos-
    einer kompletten Afb-Decke vorgesehen.                             sene Bauabschnitte abgerufen werden. Je nach Haushaltslage
    Baukosten            ca.      105.000,00 € -                       (Freistaat) kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von
    keine Refinanzierung möglich-                                      Zuwendungen kommen.

d) Erneuerung Anschluss Wasserleitung Untere Mühle                     Die RZWas 2018 ist zunächst bis zum 31.12.2021 befristet. Dies
   (gemäß Kostenschätzung BRS v. 31.05.2019)                           bedeutet, dass alle Fördermaßnahmen bis zum 31.12.2021
                                                                       kassenwirksam abgewickelt sein müssen. Des Weiteren wird
    Baukosten                           33.280,00 € (netto)
                                                                       darauf hingewiesen, dass das „Gesamtpaket“ BA 02 Teil III zum
    zuzüglich Ing.-Kosten 10 %            3.328,00 € (netto)           gegenwärtigen Zeitpunkt, die finanziellen Möglichkeiten der
    Gesamtkosten                        36.608,00 € (netto)            Gemeinde Uettingen bei weitem übersteigt.
    Maßnahme förderfähig ???? wegen neuer Trassenführung-              Vom Gemeinderat ist nun zu entscheiden, welche Einzelmaßnah-
                                                                       men im Haushaltsjahr 2020 und 2021 ausgeführt werden sollen.
e) Bayernstraße (gemäß Kostenschätzung BRS vom
   31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten)                                      Der Gemeinderat beschließt, folgende Einzelmaßnahmen:
                                                                       -    Leutersgarten (Erneuerung Hauptwasserleitung und Straßenbau)
    Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung,
    Straßenvollausbau                                                  -    Erneuerung Anschluss Wasserleitung Untere Mühle
                                                                       -    Birkenfelder Weg (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau)
    Wasserleitung                       175.950,00 €
    (netto)Maßnahme förderfähig RZWas 2018-                            im Rahmen des BA 02 Teil III durchzuführen.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                                          5
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen

Die Einzelmaßnahmen:                                                Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen
-   Frankenstraße (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau)               Vorhaben (RZWas 2016) wurden mit Bekanntmachung vom
                                                                    30.10.2018 durch die nun geltende RZWas 2018 abgelöst.
-   Bayernstraße (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau)
                                                                    Im Teil B – Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und
werden aufgrund der angespannten Finanzlage vorerst zurückge-
                                                                    Abwasserentsorgung wurden erhebliche Änderungen vorge-
stellt. Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das
                                                                    nommen, die dazu führen, dass die gesamten Investitionen
Jahr 2020 wird geprüft und entschieden, wann die zurückgestellten
                                                                    des BA 02 unter die Fördervoraussetzungen der RZWas 2018
Maßnahmen ausgeführt werden können.
                                                                    fallen.
Über die Ausführungsvariante „Erneuerung Gartenwasserleitung
                                                                    Vereinfacht dargestellt, werden die Investitionen für Teil 1 und
im Bereich Leutersgarten/Am Frommelt“ erfolgt ein gesonderter
                                                                    2 mit 50 % der tatsächlichen Kosten und der Teil 3 mit 80 %
Beschluss.
                                                                    (Überschreiten der Härtefallschwelle II) gefördert.
                                                                    Der verbleibende Eigenanteil wird sich demnach von
                                                                    1.781.083,49 € auf voraussichtlich 697.616,69 € verringern.
Gartenwasserleitung
                                                                    Dieser Eigenanteil rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung nicht
Die Thematik wurde bereits unter TOP 1.1 ausführlich beraten.       den Aufwand und die zusätzlichen Kosten für die Abwicklung
                                                                    eines Verbesserungsbeitrages.
Folgende Varianten stehen zur Abstimmung:
                                                                    Die überschlägige Berechnung der Steigerung der Wasserver-
Variante 1 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)
                                                                    brauchsgebühr bei Refinanzierung über die Gebühr stellt sich
Für die 76 Gartengrundstücke ist vorgesehen, je einen eigenen       wie folgt dar:
Hausanschluss mit einem Absperrschieber im öffentl. Grund
und einen Übergabeschacht im Privatgrund (satzungskonform).         Gesamtinvestition                              2.110.552,14 €

Kosten:                                                             ./. abzüglich Zuwendungen                      1.412.935,45 €
76 Hausanschlüsse        x 1.500,00 €    = 114.000,00 € (netto)     = Bereinigte Baukosten                             697.616,69 €
76 Übergabeschächte x 1.200,00 €         =   91.200,00 € (netto)    Hiervon 2 % Afa                                     13.952,33 €
Gesamt                                             205.200,00 €     Verzinsung anteiliges Anlagevermögen              = 27.346,57 €
Maßnahme nicht förderfähig-
                                                                    (zu Beginn des Abschreibungszeitraums)
Anmerkung:
Die Kosten und Ausführung für den Übergabeschacht auf Pri-          (zusätzliche) kalkulatorische Kosten für BA 02       1.298,90 €
vatgrund gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigen-           durchschnittliche jährl. Wasserverkauf               74.500 m³
tümers.
                                                                    0,55 €/m³ (Steigerung Wasserverbrauchsgebühr für BA 02)
Variante 2 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)
Hier ist der Einbau von insgesamt 41 neuen Übergabeschäch-
ten anstelle der vorhandenen Übergabeschächte vorgesehen.           Übersicht Wasserverbrauchsgebühr:
Kosten:                                                             01.07.2007 - 30.06.2009               2,20 €/m³
Bereich Leutersgarten       100.000,00 € (netto)                    01.07.2009 – 30.06.2010               2,50 €/m³
Bereich Am Frommelt          72.400,00 € (netto)                    01.07.2010 – 30.06.2012               2,95 €/m³
Gesamt                 172.400,00 € (netto)                         01.07.2012 – 30.06.2013               2,40 €/m³
Maßnahme nicht förderfähig-                                         01.07.2013 – 30.06.2016               2,20 €/m³
                                                                    01.07.2016 – 30.06.2022               2,10 €/m³
Der Gemeinderat beschließt, dass die Variante 2 zur Ausführung      01.07.2022 – 30.06.2025               ??   €/m³
kommt.
                                                                    Herr Gemeinderat Rippel stellt Antrag zur Geschäftsordnung,
                                                                    den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Verbesserung Wasserversorgungseinrichtung BA 02;                    Über den Antrag ist sofort abzustimmen, eine Beratung zur Sa-
Änderung der Finanzierungsform                                      che findet insoweit nicht statt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 unter           Dem Antrag wird stattgegeben. Der Tagesordnungspunkt wird
TOP 2 beschlossen, die Refinanzierung der Verbesserung- und/        zurückgestellt.
oder Erneuerungsmaßnahme der Wasserversorgungseinrich-
tung –BA 02- mittels Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zu
finanzieren.
Bei dem damaligen Beschluss ist man davon ausgegangen,              Bauleitplanung Neue Ortsmitte Uettingen;
dass die Baukosten inkl. Nebenkosten 1.781.083,49 € betra-          artenschutzrechtliche Prüfung,
gen und keine bzw. nur marginale Zuwendungen über die               hier: Beauftragung Fledermausausflugsbeobachtung
RZWas 2016 zu erwarten sind. Dies hätte eine Gebührenerhö-
hung von ca. 1,50 €/m³ verursacht.                                  Für das Projekt „Neue Ortsmitte Uettingen“ ist das Ing. Büro
                                                                    Köhl u.a. mit den bauleitplanerischen Leistungen beauftragt
Auch aus heutiger Sicht war die damalige Entscheidung des           (siehe GR-Beschluss v. 28.11.2018). Im Rahmen der entspre-
Gemeinderates nach Auffassung der Verwaltung völlig richtig          chenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte
und alternativlos.                                                  die faunistische Begehung des Areals, bei der sich vereinzelte

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Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen

Hinweise auf Fledermäuse ergaben.
Deshalb werden für die spezielle artenschutzrechtliche Prü-        Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
fung belastbare Erkenntnisse im Hinblick auf Fledermäuse                       Im Kies 8, 97264 Helmstadt
benötigt, für die entsprechende Ausflugsbeobachtungen er-
forderlich sind, die jedoch nur in den Sommermonaten Juli/          09369 9079-0 (Vermittlung)
August durchgeführt werden können.                                                   (Kernzeit)
Diese ergänzenden faunistischen Leistungen sind durch die          Montag – Freitag:        8:30 bis 12:00 Uhr
bestehende Beauftragung nicht abgedeckt; vom Büro wurde            Montag – Mittwoch:      13:30 bis 15:30 Uhr
hierfür ein Honorar von 6.700,00 € brutto ermittelt.               Donnerstag:             13:30 bis 18:00 Uhr

Da diese Untersuchungen für die Vollständigkeit der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung unumgänglich sind und aus               Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
biologischen Gründen nur in den Sommermonaten erfolgen
                                                                     ist am Freitag, 16. August 2019, geschlossen.
können, wurde der entsprechende Auftrag bereits an das Büro
Köhl erteilt; der Gemeinderat wird insoweit um nachträgliche
Zustimmung gebeten.
                                                                              Der Fachbereich Bürgerbüro
Der Gemeinderat beschließt, der beim Ing. Büro Köhl beauftragten     (Standesamt/Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt)
Fledermaus-Ausflugbeobachtung (Honorar: 6.700,00 € brutto) zu-     ist am Dienstag, den 20. August 2019 ab 13.30 Uhr,
zustimmen.
                                                                     aufgrund einer Inhouse-Schulung, geschlossen.

Waldschäden infolge des Extremsommers 2018                                  Besuchen Sie uns im Internet unter:
                                                                                 www.vgem-helmstadt.de
Das Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten vom 01.07.2019 wird als Ergänzung zu TOP 1 der Sit-            Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
zung vom 04.06.2019 zur Kenntnis gegeben.                                   Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

Information zur Haushaltsabwicklung/-ausführung;
Stand 28.06.2019                                                                                                         Anzeige

Die Gesamtsolleinnahmen der Gemeinde Uettingen lagen
im laufenden Haushaltsjahr 2019 bei 3.698.766,30 € (Stand
28.06.2019). Die Gesamtsollausgaben des Haushaltsjahres
2019 betrugen 4.090.173,21 € (Stand 28.06.2019). Der Sollfehl-
betrag des Jahres 2019 lag somit zum vorgenannten Stichtag
bei 391.406,91 €.
Die Entwicklung der einzelnen Gruppierungen im Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt 2019 können aus der mit der Sit-
zungseinladung übermittelten Gruppierungsübersicht (Stand
28.06.2019) entnommen werden.

 BA 02 - Teil 2

Am 10.07.2019 fand im Lehmgrubenweg eine Baueinweisung
mit dem Büro BRS, Marktheidenfeld und der bauausführen-
den Firma Ullrich Bau statt.

Der Beginn der Bauarbeiten wurde auf Montag,
2. September 2019 festgelegt.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                           7
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

    Der Landkreis in Zahlen                                     Härteausgleich für
Das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat
                                                                Straßenausbaubeiträge
die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2018
bekannt gegeben:                                               So erhalte ich Rückzahlungen aus dem Härte-
     Gemeinde                               Einwohner          fallfonds der Bayerischen Staatsregierung
     Altertheim:                              2.006            nach Art. 19a Kommunalabgabengesetz (KAG)
     Aub:                                     1.466
     Bergtheim:                               3.756
     Bieberehren:                               914
     Bütthard:                                1.281
     Eibelstadt:                              3.046
     Eisenheim:                               1.350
     Eisingen:                                3.372
     Erlabrunn:                               1.793
     Estenfeld:                               5.237
     Frickenhausen:                           1.248
     Gaukönigshofen:                          2.487
     Gelchsheim:                                801
     Gerbrunn:                                6.379
     Geroldshausen:                           1.293            LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,
     Giebelstadt:                             5.501            mehr Planungssicherheit und Entlastung für die Menschen vor
     Greußenheim:                             1.589            Ort in unseren Kommunen zu gewährleisten, ist uns ein großes
     Güntersleben:                            4.490            Anliegen.
     Hausen b. Würzburg:                      2.447            Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern
     Helmstadt:                               2.657            nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtli-
     Hettstadt:                               3.550            chen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kom-
     Höchberg:                                9.379            munalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbau-
                                                               beiträge abgeschafft.
     Holzkirchen:                               955
     Kirchheim:                               2.134            Für Härtefälle in der Zeit davor haben wir einen Härtefallfonds
     Kist:                                    2.611            eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern
                                                               zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1.
     Kleinrinderfeld:                         2.069
                                                               Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch
     Kürnach:                                 4.783
                                                               diese unzumutbar belastet wurden.
     Leinach:                                 3.123
                                                               Dafür stellen wir insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.
     Margetshöchheim:                         3.082
                                                               Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet
     Neubrunn:                                2.303            eine eigens eingerichtete Kommission.
     Oberpleichfeld:                          1.137
                                                               Mit dieser freiwilligen Leistung ist es uns gelungen, einerseits
     Ochsenfurt:                             11.319
                                                               den Bedürfnissen der Kommunen nach verlässlicher Finanz-
     Prosselsheim:                            1.180            ausstattung für eine leistungsstarke kommunale Infrastruktur
     Randersacker:                            3.387            Rechnung zu tragen, jedoch die Bürgerinnen und Bürger gleich-
     Reichenberg:                             4.136            zeitig zu entlasten.
     Remlingen:                               1.491
                                                               Joachim Herrmann, MdL                Hubert Aiwanger, MdL
     Riedenheim:                                699            Staatsminister                       Staatsminister
     Rimpar:                                  7.645
     Rottendorf:                              5.329            Wer kann einen Härteausgleich erhalten?
     Röttingen:                               1.673
                                                               Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Perso-
     Sommerhausen:                            1.913            nen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung
     Sonderhofen:                               846            eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für
     Tauberrettersheim:                         865            Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern • der Bescheid zwi-
     Theilheim:                               2.362            schen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlas-
     Thüngersheim:                            2.701            sen wurde,
     Uettingen:                               1.894             • eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro
     Unterpleichfeld:                         3.003               besteht,
     Veitshöchheim:                           9.652             • der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
     Waldbrunn:                               2.824               Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des
     Waldbüttelbrunn:                         4.874               betroffenen Grundstücks ist und
     Winterhausen:                            1.379             • der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkom-
     Zell a.M.:                               4.423               men in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheid erlas-

8                                                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

   ses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittel-              Hierzu zählen insbesondere:
   wert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen
                                                                        • Kopie des Beitragsbescheids bzw. der Beitragsbescheide
   letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist.
                                                                          der Kommune oder ggf. eine Kopie der Vereinbarung über
   Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkom-                 die Beitragsablöse,
   mensobergrenze 200.000 Euro.
                                                                        • Kopie des Steuerbescheids für das Jahr des Bescheiderlas-
Bitte beachten Sie:                                                       ses und wahlweise der beiden dem Bescheiderlass voraus-
Die Zahlungspflicht kann auch statt aus einem Beitragsoder                gehenden Jahre,
Vorauszahlungsbescheid aus einer sog. Ablösevereinbarung                • Nachweis über das Eigentum oder ggf. sonstige dingliche
über die Straßenausbaubeiträge resultieren.                               Nutzungsrechte bezüglich des Grundstücks, für das die Bei-
                                                                          träge bezahlt wurden,
Keine Antragsberechtigung besteht,                                      • für Unternehmen: ggf. Nachweise über die Gesellschafts-
                                                                          form und Beteiligungsverhältnisse.
 • wenn der Beitrag von der Kommune erlassen oder erstat-
   tet wurde oder
                                                                       Was muss ich bei der Antragstellung noch beachten?
 • wenn der Antragsteller eine juristische Person des öffentli-
   chen Rechts oder des Privatrechts ist, bei denen der Staat          Das amtliche Antragsformular enthält auch ein Freitextfeld, in
   einen überwiegenden Einfluss hat.                                   dem Sie noch weitere besondere Umstände Ihres Einzelfalls
                                                                       darlegen können, bspw. wenn in Ihrem Fall nur ein Teil der An-
Was muss ich tun, um einen Härteausgleich zu erhalten?                 lieger noch vor dem 1. Januar 2018 einen Bescheid erhalten hat.

 • Sie müssen einen Antrag stellen.                                    Antragsteller haben bei der Aufklärung des Sachverhalts mit-
                                                                       zuwirken. Andernfalls kann der Antrag abgelehnt oder eine
                                                                       Bewilligung aufgehoben werden.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum von 1. Juli
bis 31. Dezember 2019 möglich!                                         Wie geht es mit meinem Antrag weiter?
Bitte beachten Sie:                                                    Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der An-
                                                                       tragsfrist ab 1. Januar 2020 über die Verteilung der zur Verfü-
Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 bei der Geschäfts-
                                                                       gung stehenden Mittel. Eine Härte nach Art. 19a
stelle der Härtefallkommission eingehen, können bei der Ver-
teilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.                 Abs. 9 Satz 1 KAG liegt nur vor, soweit die Belastung un-ter Be-
                                                                       rücksichtigung insbesondere systemischer Härten (d.h. Härten
                                                                       auf Grund besonderer Auswirkungen des Stichtags im Zusam-
Kann ich den Antrag auch online stellen?                               menhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?                       Einzelfall), der Nähe der Bekanntgabe des Beitragsbescheids
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online ohne zusätzli-           zum 1. Januar 2018, der Einkommensverhältnisse und der
chen Papierversand zu stellen.                                         Höhe des Beitrags nicht zugemutet werden kann.

Die Anträge sind zusammen mit allen erforderlichen Unterla-            Bitte beachten Sie:
gen schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefall-     Der Härteausgleich ist eine freiwillige Leistung des Freistaates
kommission zu richten,                                                 Bayern. Es besteht kein Anspruch auf Ausgleich.

per Post an:                                                           Wenn nach der Auszahlung aus dem Härtefallfonds noch Zah-
Geschäftsstelle der Härtefallkommission für                            lungen erlassen oder erstattet werden, besteht ein Anspruch
Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken               des Freistaats Bayern auf Weiterleitung oder Rückzahlung
Peterplatz 9, 97070 Würzburg                                           (Vermeidung einer Doppelbegünstigung).

oder digital an:
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de                Es sind noch Fragen offen geblieben?
oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de                                       Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und der
                                                                       Verteilungsentscheidung der Härtefallkommission können Sie
Woher bekomme ich das Antragsformular?                                 dem Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für
                                                                       Sport und Integration unter www.strabs-haertefall.bayern.de
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung nur das von der Bayeri-         entnehmen.
schen Staatsregierung hierfür zur Verfügung gestellte Antrags-
formular.                                                              Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren und die Ent-
                                                                       scheidung der Kommission finden Sie u. a. abrufbar im Inter-
Sie können den Antrag auf unserem Formularserver auch di-              net unter www.gesetze-bayern.de
rekt online ausfüllen.
                                                                       Gerne können Sie sich für weitergehende Fragen auch per
Das Antragsformular sowie den Link zum Online-Antragsverfah-           E-Mail oder telefonisch an die Geschäftsstelle der Härtefall-
ren finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de.      kommission unter der Tel. 0931-380-5000 wenden.
                                                                       Beachten Sie:
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?                        Ein Härteausgleich erfolgt nur im Bereich der Straßenaus-
Dem Antrag sind die zur Entscheidung erforderlichen Unterla-           baubeiträge. Beiträge für Straßenerschließungsmaßnahmen
gen beizufügen.                                                        (erstmalige Erschließung) können nicht ausgeglichen werden!

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                                  9
Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

                           Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen reinigt täglich bis
                           zu 7.000 Kubikmeter Abwasser für seine Mitgliedsgemeinden (Greußenheim,
                           Uettingen und die Gemeindeteile Mädelhofen und Roßbrunn der Gemeinde
                           Waldbüttelbrunn).

                                Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine

                        Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
     Ihre Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:
      Überwachung und Betrieb der Abwasserreinigungs- und Schlammbehandlungsanlagen, sowie der Pumpwerke
      Betreiben, reinigen und inspizieren des Abwassernetzes des Zweckverbandes
      Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten, Störungsbeseitigungen,
       sowie diverser Abwasser- und Schlammuntersuchungen
      Prozess- und Anlagenoptimierung, sowie Koordinierung und Optimierung von Arbeitsabläufen
       in enger Zusammenarbeit mit der technischen Betriebsführung
      Fachliche Unterstützung bei der Beschaffung von Materialien, Dokumentation und Datenerfassung

     Ihr Profil:
      Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft (m/w/d) für Abwassertechnik
      Einschlägige Berufserfahrung und fundierte Kenntnisse in der Betriebstechnik von technischen Anlagen,
       sowie im Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen
      Bereitschaft zur Übernahme von Arbeiten mit Abwasserkontakt
      Kenntnisse im Arbeitsschutz, in der Unfallverhütung und in Straßenverkehrsregelungen
      Fahrerlaubnis der Klasse B, BE (evtl. auch Klasse C, CE, T)
      Kenntnisse MS-Office
      Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, die Fähigkeit eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten
      Teilnahme an der Rufbereitschaft nach Einarbeitung sowie die Übernahme von Wochenend- und Feiertagsarbeit
      Bereitschaft zur Weiterbildung

     Unser Angebot:
      Wir bieten einen sinnstiftenden Job, weil sie einen wertvollen Beitrag für die Menschen und die Umwelt leisten.
      Wir nehmen die persönlichen Themen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst: Die Vereinbarkeit von Beruf
       und Familie, flexible Arbeitszeitmodelle oder die individuelle Karriereförderung sind für uns selbstverständlich.
      Für uns gehören eine faire Zusammenarbeit und das gemeinsame Anpacken zum alltäglichen Handwerk.
      Und zu guter Letzt: Wir bieten eine unbefristete Einstellung, eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-VKA mit
       den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
       sowie ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld.

     Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 02.09.2019 an den
     Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen,
     z.Hd. Herrn Verbandsvorsitzenden Heribert Endres,
     Würzburger Straße 1, 97292Uettingen.

               Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich auch der Geschäftsführer des Zweckverbandes,
                                       Herr Ralf Büttner, zur Verfügung (Tel. 09369/9079-0).

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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

             Öko-Modellregion                                               Amt für Ländliche
             Waldsassengau                                                  Entwicklung und
                                                                            Gemeinde Uettingen
Die Öko-Modellregion Waldsassengau ist ein Projekt des
Gemeindeverbundes „Allianz Waldsassengau.
                                                                 Sehr geehrte Waldbesitzerinnen,
Das Ziel ist die Stärkung des Öko-Landbaus in der Region mit
                                                                 sehr geehrter Waldbesitzer,
Hilfe von Info-Veranstaltungen, Vernetzung und Öffentlich-
keitsarbeit. Wir wollen u.a. die Direktvermarktung fördern,      sehr geehrte Bürgerinnen
denn aus unserer Sicht ist „bio + regional = optimal“.           und Bürger der Gemeinde Uettingen,
                                                                 der Privatwald in Uettingen ist wie ein Puzzle zersplittert, wo-
             Besuchen Sie unsere Homepage
                                                                 bei mehrere Waldeigentümer etliche Flurstücke besitzen. Nur
            www.oekomodellregionen.bayern
                                                                 liegen die Flurstücken selten direkt nebeneinander. Die klei-
und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte und         nen und kleinsten Parzellen lassen sich schwierig bewirtschaf-
Veranstaltungen!                                                 ten und uns erreichen viele Sorgen über diesen Zustand.
Auf der Homepage der Allianz www.allianz-waldsassengau.de        Um dieser Situation entgegenzuwirken, haben wir in Zusam-
finden Sie weitere interessante Artikel zu den ökologischen      menarbeit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-
Themen der Region.                                               ten (AELF) Würzburg und dem Amt für ländliche Entwicklung
                                                                 (ALE) Unterfranken eine Initiative zu einem Freiwilligen Land-
                                                                 tausch im Wald gestartet.

 Amt für Ernährung,                                              Durch den freiwillig vereinbarten Tausch der Waldbesitzer
                                                                 untereinander entstehen größere und damit besser bewirt-
 Landwirtschaft und                                              schaftbare Waldstücke. Auch Waldverkäufe oder -zukäufe sind
                                                                 im Rahmen einer solchen Aktion vermittelbar.
 Forsten Würzburg                                                Es hat sich bereits ein Kreis tauschwilliger Waldbesitzer zu-
                                                                 sammengefunden, der größer werden soll. Die Gemeinde
Waldschäden infolge des Extremsommers 2018                       Uettingen beteiligt sich ebenfalls und unterstützt die Initiative.
                                                                 Je mehr Waldbesitzer sich am Freiwilligen Landtausch im Uet-
Der Wald im Landkreis Würzburg
                                                                 tinger Wald beteiligen, umso erfolgreicher kann er gelingen!
hat unter der Trockenheit und
                                                                 Vielleicht ist es auch für Sie eine gute Möglichkeit ein größeres
Hitze des vergangenen Som-
                                                                 zusammenhängendes Waldstück zu erhalten?
mers stark gelitten. In sehr vie-
len Waldbeständen zeigen sich
                                                                 Wir möchten Sie daher recht herzlich einladen zu einer
seit einigen Wochen zunehmend
absterbende und komplett abge-                                                    Informationsveranstaltung
storbene Bäume.
                                                                         Freiwilligen Landtausch im Wald
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass die Gefähr-
                                                                           am Mittwoch, den 18. September 2019,
dung durch abbrechende Äste, Kronenteile und umstürzende
Bäume stark zugenommen hat. Bei Waldbesuchen ist deshalb                      um 19:00 Uhr in der Aalbachthalhalle
– insbesondere bei Wind – erhöhte Achtsamkeit geboten.
                                                                 Herr Beer vom AELF Würzburg und Frau Stefke vom ALE Un-
                                                                 terfranken, beide sind Förster, werden Ihnen die Kernpunkte
                                                                 und den Ablauf eines Landtausches erörtern und der Tausch-
                                                                 helfer Forsting. Paul Gerlach wird sich Ihnen bekanntmachen.
 Mitteilung                                                      Bei dieser Gelegenheit wird sich auch der seit 01. Juni 2019
                                                                 für den Privatwald zuständige Revierförster Wolfgang Schölch
 der Forstverwaltung                                             vom AELF Würzburg vorstellen.
                                                                        Wir freuen uns sehr, wenn Sie zahlreich erscheinen.
Seit dem 1. Juni 2019 ist für die
Privatwälder in den Gemeinden                                        Wald ist Generationensache; bringen Sie die Jugend mit!
Helmstadt, Holzkirchen und                                                      Heribert Endres, 1. Bürgermeister
Uettingen
Förster Wolfgang Schölch
vom AELF Würzburg             Revier
Maintal zuständig.
Bei Fragen rund um den Wald
erreichen Sie den Förster unter:
mobil: 015 22 / 17 59 720
per E-mail: wolfgang.schoelch@aelf-wu.bayern.de

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                             11
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                    Ich mache Ihnen
                    die Haare schön!
                                                       Bräute
                                            Hochsteckfrisuren
                                                  Dauerwelle
                                                      Färben
                                                       Kinder
                                                  Strähnchen
                                                      Männer
                                                   Schneiden
                                                      Damen
                                                   Eindrehen
                                                      Föhnen
                                                     Make-Up

                            Ulli Pfitzner
                             Die Friseurmeisterin
                      bei Ihnen zuhause Termine nach Vereinbarung
                     In Uettingen u. Nachbargemeinden
                             Tel. 0171-832 5670

           

12             Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

 Einrichten von Übermittlungssperren

Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche                         Auskünfte an Adressbuchverlage
Religionsgesellschaften                                             nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz)
nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Bundesmeldegesetz)                     Das Gesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über
Das Gesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer        Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Ein-
Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen           wohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind.
der Mitglieder übermittelt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn
diese nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religi-
onsgemeinschaft angehören.                                          Datenübermittlung an das Bundesamt
Der betroffene Familienangehörige (nicht das Kirchenmitglied
                                                                    für Personalmanagement der Bundeswehr
selbst) kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlan-      nach § 36 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz)
gen und somit der Datenübermittlung widersprechen.
                                                                    Die Meldebehörden übermitteln jeweils zum 31. März eines
Die Übermittlungssperre gilt nicht, soweit die Daten für Zwe-       Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörig-
cke des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen        keit an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Familienname,
Religionsgesellschaft übermittelt werden.                           Vorname und gegenwärtige Anschrift). Dies gilt nur für Perso-
                                                                    nen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Mit diesen Anga-
                                                                    ben kann das Bundesamt für Wehrverwaltung die Betroffenen
                                                                    über den freiwilligen Wehrdienst informieren.
Auskünfte an Parteien, Wählergruppen
                                                                    Sie können die Einrichtung von Übermittlungssperren verlan-
und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
                                                                    gen und somit den einzelnen Auskünften widersprechen. Eine
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz)       Begründung für den jeweiligen Widerspruch ist nicht erforder-
                                                                    lich. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmun-
gen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache            Die Übermittlungssperren werden nur für den Wohnsitz im
Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte erteilt werden          VGem-Bereich eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung
(nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen). Die            für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Über-
Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und            mittlungssperre bei den entsprechenden Meldebehörden ein-
die aktuelle Anschrift.                                             richten.
                                                                    Der jeweilige Widerspruch kann bei
                                                                    der Meldebehörde der Verwaltungs-
                                                                    gemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8 in
Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
                                                                    97264 Helmstadt oder online unter
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz)
                                                                    https://www.buergerserviceportal.de/
Es darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubi-        bayern/vghelmstadt/bsp_ewo_ueber-
läen an folgende Empfänger erteilt werden: Parteien, Wäh-           mittlungssperren,
lergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörper-
                                                                    in unserem Bürgerserviceportal eingelegt werden.
schaften sowie Bewerber für diese, Presse und Rundfunk. Die
Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, ak-           Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird
tuelle Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums.                   die Meldebehörde, die genannten Daten weiterleiten.

                                                                                                                            Anzeige

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                             13
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14         Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

 Fischereiverband                                                    Schlepperfreunde
                V.
 Unterfranken e.V.
                                                                    An alle Schlepperfreunde von Nah und Fern
Vorbereitungslehrgang                                               Der Markt Remlingen
zur Fischerprüfung                                                  veranstaltet am Saatmarkt
Online in Giebelstadt                                               (15. September 2019)
Der Fischereiverband Unterfranken bietet in Giebelstadt ei-         das 3. Schleppertreffen.
nen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung Online unter
Aufsicht eines staatlich geprüften Ausbilders an. Der Lehrgang      Alle Besitzer von alten
beginnt am 11.10.2019 und endet am 20.10.2019. Die Online           Schleppern sind hierzu
Prüfung findet voraussichtlich am Samstag, den 09.11.2019 in        recht herzlich eingeladen.
Veitshöchheim statt.                                                Anmeldungen werden ab
Sie möchten an diesem Lehrgang teilnehmen oder sich über            sofort unter der E-Mail:
den Lehrgang informieren?                                           saatmarkt@remlingen.de
Dann kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Fischerei-      Betreff „Schleppertreffen“ mit den Angaben Hersteller/Typ,
verbands Unterfranken unter:                                        Baujahr, Leistung (PS), Besitzer, Standort und Verein (oder
Telefon: 0931- 414455        Fax: 0931- 415744                      Privat), entgegengenommen.
E-Mail: info@fischereiverband-unterfranken.de                       Auskunft und telefonische Anmeldung
Internet: www.fischereiverband-unterfranken.de                      bei Heinrich Schwab Tel. 0162-15 59 551

                                                                                                                          Anzeigen

      Pflasterarbeiten • Terrassen • Treppenanlagen •
      Erdarbeiten manuell und maschinell • Natur- und
      Betonsteinverarbeitung • Trockenmauern •
      Zäune und Gabionen • Rasenpflege • Verlegen
      von Rollrasen • Pflanzarbeiten, Baumpflege und
      Baumfällungen • Hecken- und Strauchschnitt......

    Sportplatzstraße 6a • 97297 Waldbüttelbrunn
  Mobil: 0160 94838760 • benjaminhuemmer@aol.com

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                           15
Kinder und Familie
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                                                      Ferienpass 2019
                                                     Gültigkeit:      Freitag, 26. Juli bis Montag, 9. Sept. 2019
                                                     Kosten:          5,00 €
                                                     Verantwortlich: Amt für Jugend und Familie Würzburg/
                                                                     Kommunale Jugendarbeit
                                                     Der Ferienpass kann ab Donnerstag, 18. Juli 2019 von 16.00
                                                     bis 18.30 Uhr im Rathaus Uettingen erworben werden
                                                     Ab Montag, 22. Juli 2019 wird der Ferienpass in der Verwal-
                                                     tungsgemeinschaft Helmstadt, Kasse, während der Öffnungs-
                                                     zeiten verkauft.
                                                     Der Ferienpass ist nur mit eingeklebtem und von der Gemein-
                                                     de gestempeltem Lichtbild gültig! Bitte daher unbedingt ein
                                                     Lichtbild mitbringen!

                                                      Aktuelle Informationen u. das Sommerferienprogramm
                                                               2019 unter: www.jugend-landkreis-wue.de

                                                     Schöne Ferien wünschen euch Luzie und Georg von Erpelburg

                                                     Kontakt:
                                                     Landratsamt Würzburg
                                                     Amt für Jugend u. Familie Würzburg -
                                                     Kommunale Jugendarbeit
                                                     Besucheradresse: Friesstraße 5,
                                                     97074 Würzburg
                                                     Herr Junghans, Frau Handke
                                                     Tel. 0931 8003 -5823,- 5828
                                                     bzw. E-Mail: JUGENDARBEIT@LRA-WUE.BAYERN.DE

  Putzfee für Uettingen gesucht
       1 Pers. Haushalt - 3 Std./Woche
               Tel: 09369 / 98 16 861

           Zu verpachten in Uettingen
 5,5 ha am Scheibenloch, 1,8 ha am Bühl
                zum 1. Nov. zu verpachten
            Angebote an:   Tel. 09369/1270

       Raumpflegerin gesucht
            in Holzkirchen, mtl. 4-5 Std.
                Tel. 0176-30 11 41 78

Wir suchen ein Mehrfamilienhaus / Bauernhof
                  mit Grundstück ab 800 m².
                       Tel. 0151-70514462
           oder E-Mail: Zuhause_gesucht2019@gmx.de

16                                                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Kinder und Familie

                   Evangelischer Kindergarten Uettingen
                                Schäfersgasse 4, 97292 Uettingen Tel: 09369 99 830

                            Kinderpflegerin, Kinderpfleger, *, gesucht,
                          für 40 Wochenstunden ab 01. Sept. 2019 bis 31. August 2020

Das sollten Sie mitbringen :                                      Das bieten wir Ihnen:
 • Staatlich anerkannter Abschluss                                 • Eine verantwortungsvolle Aufgabe
 • Berufserfahrung im Kindergarten und /                             in einem aufgeschlossenem Team
   oder Krippe erwünscht, aber nicht                               • Eine vielseitige, abwechslungsreiche
   Voraussetzung                                                     Tätigkeit
 • Einfühlungsvermögen sowie liebevollen                           • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
   Umgang mit Kindern
                                                                   • Bezahlung nach TV-L ( DiVo )
 • Kreativität, Verlässlichkeit und eine
   strukturierte Arbeitsweise                                      • Kirchliche Zusatzversorgung

 • Ein hohes Maß an Engagement, Geduld,
   Selbständigkeit und Belastbarkeit
 • Kommunikative Kompetenz, Offenheit                              Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
   und Flexibilität                                               bis zum16.08.2019 und bieten Ihnen,
 • Bereitschaft die Arbeit zu reflektieren und                    nach Absprache, die Möglichkeit zur
   sich weiter zu entwickeln                                      Hospitation in der KiTa
                                                                  ab 20.08.2019 bis 27.08.2019.
 • Zugehörigkeit zu einer Kirche innerhalb der
                                                                  Tel. Kita 09369-99 83 0 ab 19.08.2019
   Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen,
   oder die Bereitschaft religiöse Erziehung                      Anrufzeiten:
   im Sinne unserer Konzeption mitzutragen                        8.30 Uhr– 10.30 Uhr und 13.30-14.30 Uhr
   und weiter zu entwickeln.

Zu Ihren Aufgaben gehören:
 • Gruppenübergreifendes Arbeiten, u.a.
   in Förder- und Kleingruppen
 • Integratives Arbeiten mit Kindern
   in der Eingliederungshilfe
 • Betreuung, Erziehung und Förderung
   aller Kinder
 • Teilnahme an Teambesprechungen
 • Kooperation mit den Eltern
 • Pflegerische Arbeiten

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                            17
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      Hofladen   Gut Terra Nova
                Neue Öffnungszeiten:
           Donnerstag - Samstag und Montag
               von 11.00 bis 18.00 Uhr
              Aus unserem Sortiment:
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          ●   Gemüse und Obst der Saison
          ●   Hochwertige Tiernahrung u.v.m.
      Montags viele Günstig-Angebote (Vortagsbrote und –gemüse, ….)

                                           Wir freuen uns auf Ihren
                                           Besuch! Gerne nehmen
                                           wir auch Ihre Bestellun-
                                           gen entgegen:
                                           Telefon: 0931/46923

                       Die Internationalen Gabriele-Stiftungen
     mit ihrem Gut Terra Nova GmbH & Co KG, Gutshof o.Nr., 97259 Greußenheim

18                                                                                        Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Aus Vereinen und Verbänden

 Country-Club                                         Gartenbauverein Uettingen
 Spirit of
 Wild West e.V.

                                                                             Gartenkinder
                                                       Wir wollen 1x monatlich viele interessante und abwechslungsreiche
                                                       Aktionen rund um den Garten, den Wald und die Natur mit den Kindern
                                                       unternehmen.

Kinderferienprogramm
Wann: Donnerstag 15. August
                                                                   August
ab 14.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr                                          Wasser
Wo: Pferdestall am Hollerbuschweg                        Wir experimentieren mit Wasser im Garten
Wer: ca. 20 Kinder (ab 6 Jahre                                 Samstag, den 03.08.2019
Was: Ponyreiten, Lassowerfen, Kuh-                                Uhrzeit 15 – 17 Uhr
melken, Bogenschießen, Lagerfeuer,
Stockbrot uvm.                                         Treffpunkt: Am Finkenflug 38, Uettingen

                                                       Anmeldung erforderlich
 Benediktushof                                         Alter: ab 1. Klasse

 Holzkirchen                                           Eva Wiesinger 0151– 68 13 98 05 oder
                                                       Sabrina Wiesinger 0157 - 70 28 88 01
Samstag, 03.08.2019, 09.30 - 18.00 Uhr
Ein Tag in Stille und Besinnung
mit Ingeborg Wolf
An vier Samstagen werden wesentliche
Aspekte spiritueller Entwicklung mit
Meditation, Besinnung und Impulsen be-
leuchtet. Tagesthema: Selbstfreundschaft                                                                                     Anzeige
Kostenbeitrag: 45,00 €,
Anmeldung erforderlich

Samstag, 10.08. / 24.08.2019
10.00 - 13.00 Uhr
Zen/Kontemplation am Samstag

Einladung im Sitzen u. Gehen gemeinsam
in Stille Meditation zu praktizieren.
kostenfrei und ohne Anmeldung

  Weitere Infos und Anmeldung:
  Klosterstraße 10, Holzkirchen
        Tel. 09369/9838-0
 www.benediktushof-holzkirchen.de

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                             19
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                       Ihr Land
                  in guten Händen!
           Sie besitzen ein Stück Land oder Wald (zwischen
           Würzburg und Marktheidenfeld), möchten es ver-
           kaufen und in fürsorglichen Händen wissen?
           Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie
                    Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
                            Tel. 0151/18838817
                   Gut Terra Nova 97259 Greußenheim

20                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Aus Vereinen und Verbänden

 Freiwillige Feuerwehr
                                                                      Uettinger Jugend
 Uettingen e. V.
Gruppenübungen der Feuerwehr Uettingen                                       Traditioneller Hammeltanz
          Jugendgruppe:        Donnerstag, 08.08.        19:30 Uhr
                                           22.08.        19:30 Uhr      in der Aalbachtalhalle Uettingen
                                           05.09.        19:30 Uhr
                                                                              am Samstag, 31. August 2019.
          Gruppe 2:            Dienstag,     06.08.      19.30 Uhr
                                                                              16:00 Uhr Einlass mit Kaffee & Kuchen
          Gruppe 3:            Sonntag,      25.08.      09:00 Uhr
                                                                           17:00 Uhr Tanzbeginn mit den Gaudiprofis.
          Gruppe 4:            Sonntag,      25.08.      09:00 Uhr
          HVO-Gruppe           Mittwoch,     21.08.      20.00 Uhr
          PA – Gruppe:         Teilnehmer nach Absprache
          (Uettingen)          Montag,    05.08.     19.30 Uhr
          (Uettingen)          Montag,    26.08.     19.30 Uhr
          (Uettingen)          Montag,    02.09.     19.30 Uhr
  Alle Termine auch unter: www.ff-uettingen.de/termine/

 Kleinpariser
 Faschings-Club                                                                                               Foto von Linda Seufert
                                                                     Anschließend Uettinger Kirchweihtanz mit den Gaudiprofis
                                                                     und den DJs der Uettinger Jugend. Für Ihr leibliches Wohl ist
Voranzeige                                                           bestens gesorgt.
                                                                             Auf Ihr Kommen freut sich die Uettinger Jugend!
      Unser diesjähriger KFC-Ausflug 2019
         findet an folgendem Termin statt.                                                                                     Anzeige

                 Wann: 19.10. - 20.10.2019
            Wohin: Schladming / Steiermark
Bitte vormerken, nähere Informationen folgen in der Ausgabe
des Gemeindeblattes September/Oktober.
Wir wünschen Euch einen schönen,
erholsamen Urlaub und allen Schulkindern, schöne Ferien!
                      Eure Vorstandschaft, KFC-Uettingen e.V. 1993

 TERMINE IN KÜRZE
 Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen;
 sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern

 August

 Sa. 17. August         Förderverein: Papiersammlung

 Sa. 31. August         Uettinger Jugend: Hammeltanz

                                                                                                         wünscht
 September                                                                                                schöne
 So. 1. September       Bohlenkirchweih
                                                                                                           Ferien

Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019                                                                               21
Aus Vereinen und Verbänden

                   Aalbachtaler Musikverein

                                                                 Bläserklasse und Musikunterricht
                                                                                             Im September startet der Aalbach-
                                                                                             taler Musikverein e.V. bereits sei-
                                                                                             ne fünfte Bläserklasse. Wir haben
                                                                                             noch Plätze frei und würden uns
                                                                                             freuen alle Instrumente besetzen
                                                                                             zu können.
                                                                 Was ist eine Bläserklasse? Eine Bläserklasse ist ein auf mehre-
                                                                 re Jahre hin angelegter Musizierkurs, bei dem alle Teilnehmer
                                                                 zeitgleich und gemeinsam ein Instrument erlernen. Der Un-
                                                                 terricht gliedert sich in zwei Bereiche: gemeinsamer Orches-
                                                                 terunterricht und instrumentenbezogener Registerunterricht.
                                                                 In einer Bläserklasse wird durch das gemeinsame Zusammen-
                                                                 spiel ein positives Lernklima geschaffen. Einander zuhören,
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                              Rücksicht nehmen, sich gegenseitig unterstützen sind bleiben-
                                                                 de und prägende Erfahrungen.
bereits seit 100 Jahren gibt es, anhand Bildmaterial bewiesen,
Musik in Uettingen. Seit exakt der Hälfte der Zeit unter dem     Parallel hierzu wird Einzelunterricht auf vielen Instrumenten
Namen Aalbachtaler. Damit es auch weiterhin so bleibt sind       (z.B. auch Gitarre oder Schlagzeug) angeboten.
wir in vielen Bereichen aktiv:                                   Anmeldung und weitere Informationen:
                                                                 mail@aalbachtaler-musikverein.de
Musikalische Früherziehung                                       oder bei Thomas Roos, Tel. 0174 59 31 96 0

Es findet wieder Musikalische Früherziehung statt. Hierbei
werden Kinder bereits im frühen Alter auf spielerische Wei-
se in den Bereichen Singen, Sprechen, Musik und Bewegung
gefördert und an Instrumente herangeführt. Der Kurs findet
Montags um 16.30 Uhr statt und richtet sich an alle Kinder im
Alter von ca. 3 Jahren bis ins Vorschulalter.
Anmeldung und weitere Informationen:
mail@aalbachtaler-musikverein.de
oder bei Melanie Fuchs, Tel. 0163-37 30 378                      Der Aalbachtaler Musikverein e.V. sucht ehemalige aktive oder
                                                                 neuzugezogene Musiker aus Uettingen und Umgebung für
                                                                 seine Blaskapelle die Aalbachtaler Dorfmusikanten.
Flötengruppe
                                                                 Wir legen Wert auf Gemütlichkeit und Gemeinschaft beim
Des Weitern gibt es noch die Möglichkeit das Blockflötenspiel
                                                                 Musizieren. Es findet regelmäßig eine Probe mittwochs (nach
zu erlernen (ab Vorschulalter). In Kleingruppen erfolgt das
                                                                 Absprache) im Probekeller des Aalbachtaler Musikvereins e.V.
Spielen in kleinen Schritten. Parallel zur Haltung, Griffen und
                                                                 (unter dem Rathaus) statt.
Tongestaltung werden die musikalischen Fähigkeiten der Kin-
der entwickelt.                                                  Leitung: Petra Schätzlein
Anmeldung und weitere Informationen:                             Anmeldung und weitere Informationen:
mail@aalbachtaler-musikverein.de                                 mail@aalbachtaler-musikverein.de
oder bei Tim Schneider, Tel. 0176 34411620                       oder bei Erich Roos, Tel. 0171 33 92 151

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