Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
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Informationen der Gemeinde Uettingen Wir gratulieren unseren Jubilaren Rufen Sie den Bürgerbus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Die persönliche Gratulation des Bürgermeisters er- folgt ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem Rufbus 90. Geburtstag jährlich. Donnerstags in der Zeit von 14:00 – 17:00 Uhr Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich. Bitte vergessen Sie nicht: Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden Haltepunkt an unter Hinweis: Sofern Sie eine Gratulation durch den Bürgermeister nicht Telefon-Nummer (09369) 90 79 47 wünschen, bitten wir Sie, dies vorher der VGem Helmstadt mitzuteilen. Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt 0,50 €. Abfallentsorgung Impressum Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich Restmüll: 7. und 21. August jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Bioabfall: 14. und 28. August Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.) Gelber Sack: 6. und 20. Augusti Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg im Auftrag der Gemeinde Uettingen Blaue Papiertonne: 26. August Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister, Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung. Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende, Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: vg@mageta-verlag.de Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, Öffnungszeiten: E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs- Öffnungszeiten: gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter www.mageta-verlag.de Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Das nächste Gemeindeblatt erscheint Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr am Freitag den 6. September 2019. Redaktionsschluss: Mittwoch, 21. August 2019 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen Gemeindliche Urlaubszeit – Reisezeit Bekanntmachungen Vergessen Sie nicht ihre Reisedokumente auf deren Öffnungszeiten Rathaus Uettingen (Tel. 8218) Gültigkeit zu überprüfen. Dienstag: 9:30 – 11:30 Uhr (nicht in den Ferien) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine verbindli- chen Auskünfte über Reisebedingungen ins Ausland erteilen Mittwoch: nach Vereinbarung können. Einreiseinformationen aller Länder finden Sie unter: Donnerstag: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr www.auswaertiges-amt.de Die Gemeinde Uettingen (Tel. 09369 8218) ist nur während der o. g. Öffnungszeiten besetzt. Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet. Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter www.uettingen.de. Bauhof: 09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de Uni Würzburg untersucht vertrocknete Buchen Notariat Marktheidenfeld nächste Sprechtage: Der Lehrstuhl für Botanik der Uni Würzburg untersucht die vertrockneten Buchen im Gemeindewald. Kurz vor dem Ein- Donnerstag 8. August und Donnerstag, 22. August schlag der Bäume entnehmen die Wissenschaftler um Prof. im Rathaus Uettingen. Dr. Bernhard Schuldt Bohrkerne. Diese werden getrocknet und im Labor untersucht. Erhofft werden sich Rückschlüsse Terminvereinbarung: 09391/98680 auf das Zuwachsverhalten. Insbesondere soll geklärt werden, wie sich die Zuwachsdynamik über das Lebensalter der Bäume verhielt. Ebenso sollen Aussagen getroffen werden über den Schädigungsgrad der Bäume in jüngerer Zeit. Gemeindebücherei rei Haben sich die Bäume vom Trockenjahr 2003 erholt oder Uettingen nicht? Waren die zwei kurz aufeinander folgenden Dürren 2015 und 2018 für das Sterben verantwortlich oder war es eventuell so- Öffnungszeiten: gar nur das Extremjahr 2018? In den Sommerferien Ergebnisse sind frühestens in ein bis zwei Jahren zu erwarten. ist die Gemeindebücherei in der Schule nur am Gleichzeitig muss leider die Schätzung der vertrockneten Bäu- me im Gemeindewald deutlich nach oben korrigiert werden. Montag, 12. August und Montag, 2. September Die neuesten Schätzungen gehen von 5000 – 6000 Festmeter Buche aus. Dies sind ungefähr drei Jahreshiebsätze. Mindes- von 15.00 – 17.30 Uhr geöffnet. tens 15% der Gemeindewaldfläche sind stark betroffen. Hinzu kommen die Schäden im Nadelholz. Uettinger Schwimmbad Öffnungszeiten (wetterabhängig) von 9.00 – 20.00 Uhr Badeende: 19:45 Uhr Tel. 2601 Prof. Dr. Schuldt (3. Von links) mit seinem Team beim Entnehmen der Bohrkerne Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 3
Informationen der Gemeinde Uettingen schützen, die ökologische Landwirtschaft zu fördern und der Aus dem Gemeinderat Bevölkerung ein breites Spektrum unserer Heimat näher zu bringen. Informationen zu diesem Themenkomplex ist eine wichtige Voraussetzung zum Verständnis für den Bereich Landwirtschaft und Umwelt und für einen achtsamen Umgang mit der Natur und unserer Heimat. Die Allianz Waldsassengau Sitzung vom 26. Juni 2019 im Würzburger Westen setzt sich als Öko-Modellregion in Bay- ern für mehr Biodiversität ein. Viele Gemeindeverwaltungen gehen mit gutem Beispiel voran und pflegen kommunale Flä- Allianz Waldsassengau; Sachstandsbericht chen naturfreundlicher. Einige der Flächen werden in diesem der Allianzmanagerin Frau Julia Gerstberger Jahr daher nur ein bis zweimal gemäht, auf anderen Flächen zu den Projekten der Gemeindeallianz wurden Blühmischungen angelegt, um sie ökologisch aufzu- werten. Am 20.11.2014 wurde die Gründung des Vereins Allianz Wald- sassengau im Würzburger Westen e.V. von den 13 beteiligten Der Manager der Ökomodellregion Waldsassengau, Herr Jo- Gemeinden beschlossen. In seiner Sitzung vom 14.01.2015 der chen Diener, gibt anhand einer Präsentation einen Sachstands- Gemeinderat der Vereinsgründung zugestimmt. bericht zu den Zielen und Aufgaben der Ökomodellregion und einen Ausblick auf die im Jahr 2019 geplanten Vorhaben und Seit April 2018 arbeitet Frau Julia Gerstberger als Allianzma- lädt die Gemeinderäte zu den Aktionen und Info-Veranstaltun- nagerin der Allianz Waldsassengau und hat seither zusammen gen der Ökomodellregion ein. mit der Lenkungsgruppe gemeindeübergreifende Projekte auf den Weg gebracht. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Diener zur Die immer weiter zunehmenden Anforderungen in vielfältigen Kenntnis. Bereichen wie beispielsweise Datenschutz, Informationssi- cherheit, Wasser, Abwasser usw. sind für die einzelnen Ge- meinden nicht mehr zu bewältigen. Für die Zusammenarbeit in Gemeindeallianzen gibt es deshalb derzeit keine Alternative. Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen Unter anderem wird aktuell an den Themen und Projekten für das Haushaltsjahr 2019; Bekanntgabe der kommunalaufsichtlichen Genehmigung • Informationssicherheitskonzept und gemeinsamer ISB, vom 31.05.2019 • Strategie Baulandaktivierung als „Pilotprojekt,“ Mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 31.05.2019 • Hausärzte im Bereich westlicher Landkreis Würzburg, wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen für • allianzweiter Veranstaltungskalender das Haushaltsjahr 2019 kommunalaufsichtlich gewürdigt gearbeitet. und die Genehmigung für die geplante Kreditaufnahme i.H.v. 2.500.000,00 € erteilt. Jedem Mitglied des Gemeinderates wur- Frau Gerstberger stellt sich persönlich vor und gibt als Allianz- de mit der Sitzungseinladung ein Abdruck des vorgenannten managerin anhand einer Präsentation dem Gremium einen Schreibens zur Kenntnisnahme übermittelt. Überblick zur Entstehung, zum organisatorischen Hintergrund und zu den Zielen der Allianz Waldsassengau und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Frau Gerstberger Forstwirtschaft; zur Kenntnis. Freiw. Land- Waldtausch im Privatwald Uettingen Auf Anregung von Herrn Gemeinderat Thomas Hoffmann wur- de die Thematik Waldflurbereinigung bzw. Freiwilliger Land- Ökomodellregion Waldsassengau; Sachstandsbericht tausch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. (ALE) er- des Ökomodellmanagers Jochen Diener örtert. zu den Projekten der Ökomodellregion Eine Waldflurbereinigung scheidet nach Aussage des ALE an- Am 18.05.2015 wurde Vertretern der Allianz Waldsassengau hand von fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen im Würzburger Westen im Bayerischen Staatsministerium für aus. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München in einem Als Alternative besteht die Möglichkeit des Freiwilligen Land- feierlichen Festakt durch Staatsminister Brunner die Urkunde tausches. zur Anerkennung als Staatlich anerkannte Ökomodellregion überreicht. • Der freiwillige Landtausch ist eine günstige, einfache und relativ schnelle Alternative. Am 01.01.2016 wurde Herr Jochen Diener als Manager für die Ökomodellregion Waldsassengau eingestellt. • Eine spezielle Software hilft bei der Auslotung von Möglich- keiten und Grenzen im jeweiligen Gebiet. Mit Schreiben vom 26.04.2017 teilte Das Bayerische Staats- • Vom Antrag bis zu Umsetzung vergehen durchschnittlich 1 ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit, bis 1,5 Jahre. dass dem Antrag der Ökomodellregion Waldsassengau ent- sprochen wird und das Projekt um drei Jahre bis Ende 2020 • Den Großteil der Kosten übernimmt der Staat, im Schnitt verlängert wird. zahlen die Tauschpartner 100 bis 400 €/ha. Seit der Gründung der Ökomodellregion wurden viele Pro- Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf Freiwilligen Land- jekte auf den Weg gebracht, um die Ökologie der Region zu tausch (Privatwald) beim ALE Ufr. zu stellen. 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen Sitzung vom 17. Juli 2019 Kanalbau 371.756,00 € Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie Straßenbau 389.844,00 € Straßenbau im Rahmen des BA 02 Teil III; keine Refinanzierung möglich- Festlegung des Maßnahmenumfangs f) Frankenstraße (gemäß Kostenschätzung Im Rahmen des BA 02 Teil III stehen noch nachstehende Maß- BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten) nahmen zur Ausführung an. Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung, Straßenvollausbau a) Erneuerung Gartenwasserleitung im Bereich Leutersgarten/Am Frommelt Wasserleitung 138.260,00 € (netto) Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Variante 1 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Kanalbau 271.677,00 € Für die 76 Gartengrundstücke ist vorgesehen, je einen eigenen Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Hausanschluss mit einem Absperrschieber im öffentl. Grund Straßenbau 229.194,00 € und einen Übergabeschacht im Privatgrund (satzungskonform). keine Refinanzierung möglich- Kosten: g) Birkenfelder Weg (gemäß Kostenschätzung 76 Hausanschlüsse x 1.500,00 € = 114.000,00 € (netto) BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten) 76 Übergabeschächte x 1.200,00 € = 91.200,00 € (netto) Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung, Gesamt 205.200,00 € -Maßnahme nicht förderfähig- Straßenvollausbau Anmerkung: Die Kosten und Ausführung für den Überga- Wasserleitung 173.140,00 € beschacht auf Privatgrund gehen zu Lasten des jeweiligen Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Grundstückseigentümers. Kanalbau 474.238,80 € Variante 2 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Hier ist der Einbau von insgesamt 41 neuen Übergabeschäch- Straßenbau 385.560,00 € ten anstelle der vorhandenen Übergabeschächte vorgesehen. keine Refinanzierung möglich- Kosten: Gesamtkosten aller Maßnahmen Bereich Leutersgarten 100.000,00 € (netto) (bei a Variante II) 3.389.389,80 € Bereich Am Frommelt 72.400,00 € (netto) Gesamt 172.400,00 € (netto) -Maßnahme nicht förderfähig- Eigenanteile der Gemeinde nach Förderung (Wasser/Abwasser) im Rahmen der RZWas 2018 nach Überschreiten der Härte- b) Erneuerung Hauptwasserleitung Leutersgarten fallschwelle II - 80 % (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Wasser ca. 400.000 € Baukosten: 423.420,00 € (netto) Kanal ca. 223.000 € zuzüglich Ing.-Kosten ca. 10 % 42.342,00 € (netto) Straße ca. 1.110.000 € Gesamtkosten 465.762,00 € (netto) ------------------------- Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Gesamt ca. 1.733.000 € c) Leutersgarten – Straßenbau (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Erläuterung zur Förderung im Rahmen der RZWas 2018: Hier ist kein Vollausbau, sondern ein Abfräsen der Restflä- Der Maßnahmenträger muss die Gesamtmaßnahme vorfinan- che außerhalb des Wasserleitungsgrabens und der Einbau zieren. Einmal jährlich können Zuwendungen für abgeschlos- einer kompletten Afb-Decke vorgesehen. sene Bauabschnitte abgerufen werden. Je nach Haushaltslage Baukosten ca. 105.000,00 € - (Freistaat) kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von keine Refinanzierung möglich- Zuwendungen kommen. d) Erneuerung Anschluss Wasserleitung Untere Mühle Die RZWas 2018 ist zunächst bis zum 31.12.2021 befristet. Dies (gemäß Kostenschätzung BRS v. 31.05.2019) bedeutet, dass alle Fördermaßnahmen bis zum 31.12.2021 kassenwirksam abgewickelt sein müssen. Des Weiteren wird Baukosten 33.280,00 € (netto) darauf hingewiesen, dass das „Gesamtpaket“ BA 02 Teil III zum zuzüglich Ing.-Kosten 10 % 3.328,00 € (netto) gegenwärtigen Zeitpunkt, die finanziellen Möglichkeiten der Gesamtkosten 36.608,00 € (netto) Gemeinde Uettingen bei weitem übersteigt. Maßnahme förderfähig ???? wegen neuer Trassenführung- Vom Gemeinderat ist nun zu entscheiden, welche Einzelmaßnah- men im Haushaltsjahr 2020 und 2021 ausgeführt werden sollen. e) Bayernstraße (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten) Der Gemeinderat beschließt, folgende Einzelmaßnahmen: - Leutersgarten (Erneuerung Hauptwasserleitung und Straßenbau) Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung, Straßenvollausbau - Erneuerung Anschluss Wasserleitung Untere Mühle - Birkenfelder Weg (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau) Wasserleitung 175.950,00 € (netto)Maßnahme förderfähig RZWas 2018- im Rahmen des BA 02 Teil III durchzuführen. Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 5
Informationen der Gemeinde Uettingen Die Einzelmaßnahmen: Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen - Frankenstraße (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau) Vorhaben (RZWas 2016) wurden mit Bekanntmachung vom 30.10.2018 durch die nun geltende RZWas 2018 abgelöst. - Bayernstraße (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau) Im Teil B – Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und werden aufgrund der angespannten Finanzlage vorerst zurückge- Abwasserentsorgung wurden erhebliche Änderungen vorge- stellt. Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das nommen, die dazu führen, dass die gesamten Investitionen Jahr 2020 wird geprüft und entschieden, wann die zurückgestellten des BA 02 unter die Fördervoraussetzungen der RZWas 2018 Maßnahmen ausgeführt werden können. fallen. Über die Ausführungsvariante „Erneuerung Gartenwasserleitung Vereinfacht dargestellt, werden die Investitionen für Teil 1 und im Bereich Leutersgarten/Am Frommelt“ erfolgt ein gesonderter 2 mit 50 % der tatsächlichen Kosten und der Teil 3 mit 80 % Beschluss. (Überschreiten der Härtefallschwelle II) gefördert. Der verbleibende Eigenanteil wird sich demnach von 1.781.083,49 € auf voraussichtlich 697.616,69 € verringern. Gartenwasserleitung Dieser Eigenanteil rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung nicht Die Thematik wurde bereits unter TOP 1.1 ausführlich beraten. den Aufwand und die zusätzlichen Kosten für die Abwicklung eines Verbesserungsbeitrages. Folgende Varianten stehen zur Abstimmung: Die überschlägige Berechnung der Steigerung der Wasserver- Variante 1 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) brauchsgebühr bei Refinanzierung über die Gebühr stellt sich Für die 76 Gartengrundstücke ist vorgesehen, je einen eigenen wie folgt dar: Hausanschluss mit einem Absperrschieber im öffentl. Grund und einen Übergabeschacht im Privatgrund (satzungskonform). Gesamtinvestition 2.110.552,14 € Kosten: ./. abzüglich Zuwendungen 1.412.935,45 € 76 Hausanschlüsse x 1.500,00 € = 114.000,00 € (netto) = Bereinigte Baukosten 697.616,69 € 76 Übergabeschächte x 1.200,00 € = 91.200,00 € (netto) Hiervon 2 % Afa 13.952,33 € Gesamt 205.200,00 € Verzinsung anteiliges Anlagevermögen = 27.346,57 € Maßnahme nicht förderfähig- (zu Beginn des Abschreibungszeitraums) Anmerkung: Die Kosten und Ausführung für den Übergabeschacht auf Pri- (zusätzliche) kalkulatorische Kosten für BA 02 1.298,90 € vatgrund gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigen- durchschnittliche jährl. Wasserverkauf 74.500 m³ tümers. 0,55 €/m³ (Steigerung Wasserverbrauchsgebühr für BA 02) Variante 2 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Hier ist der Einbau von insgesamt 41 neuen Übergabeschäch- ten anstelle der vorhandenen Übergabeschächte vorgesehen. Übersicht Wasserverbrauchsgebühr: Kosten: 01.07.2007 - 30.06.2009 2,20 €/m³ Bereich Leutersgarten 100.000,00 € (netto) 01.07.2009 – 30.06.2010 2,50 €/m³ Bereich Am Frommelt 72.400,00 € (netto) 01.07.2010 – 30.06.2012 2,95 €/m³ Gesamt 172.400,00 € (netto) 01.07.2012 – 30.06.2013 2,40 €/m³ Maßnahme nicht förderfähig- 01.07.2013 – 30.06.2016 2,20 €/m³ 01.07.2016 – 30.06.2022 2,10 €/m³ Der Gemeinderat beschließt, dass die Variante 2 zur Ausführung 01.07.2022 – 30.06.2025 ?? €/m³ kommt. Herr Gemeinderat Rippel stellt Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Verbesserung Wasserversorgungseinrichtung BA 02; Über den Antrag ist sofort abzustimmen, eine Beratung zur Sa- Änderung der Finanzierungsform che findet insoweit nicht statt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 unter Dem Antrag wird stattgegeben. Der Tagesordnungspunkt wird TOP 2 beschlossen, die Refinanzierung der Verbesserung- und/ zurückgestellt. oder Erneuerungsmaßnahme der Wasserversorgungseinrich- tung –BA 02- mittels Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zu finanzieren. Bei dem damaligen Beschluss ist man davon ausgegangen, Bauleitplanung Neue Ortsmitte Uettingen; dass die Baukosten inkl. Nebenkosten 1.781.083,49 € betra- artenschutzrechtliche Prüfung, gen und keine bzw. nur marginale Zuwendungen über die hier: Beauftragung Fledermausausflugsbeobachtung RZWas 2016 zu erwarten sind. Dies hätte eine Gebührenerhö- hung von ca. 1,50 €/m³ verursacht. Für das Projekt „Neue Ortsmitte Uettingen“ ist das Ing. Büro Köhl u.a. mit den bauleitplanerischen Leistungen beauftragt Auch aus heutiger Sicht war die damalige Entscheidung des (siehe GR-Beschluss v. 28.11.2018). Im Rahmen der entspre- Gemeinderates nach Auffassung der Verwaltung völlig richtig chenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte und alternativlos. die faunistische Begehung des Areals, bei der sich vereinzelte 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Informationen der Gemeinde Uettingen Hinweise auf Fledermäuse ergaben. Deshalb werden für die spezielle artenschutzrechtliche Prü- Öffnungszeiten der VGem Helmstadt fung belastbare Erkenntnisse im Hinblick auf Fledermäuse Im Kies 8, 97264 Helmstadt benötigt, für die entsprechende Ausflugsbeobachtungen er- forderlich sind, die jedoch nur in den Sommermonaten Juli/ 09369 9079-0 (Vermittlung) August durchgeführt werden können. (Kernzeit) Diese ergänzenden faunistischen Leistungen sind durch die Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr bestehende Beauftragung nicht abgedeckt; vom Büro wurde Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr hierfür ein Honorar von 6.700,00 € brutto ermittelt. Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr Da diese Untersuchungen für die Vollständigkeit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung unumgänglich sind und aus Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt biologischen Gründen nur in den Sommermonaten erfolgen ist am Freitag, 16. August 2019, geschlossen. können, wurde der entsprechende Auftrag bereits an das Büro Köhl erteilt; der Gemeinderat wird insoweit um nachträgliche Zustimmung gebeten. Der Fachbereich Bürgerbüro Der Gemeinderat beschließt, der beim Ing. Büro Köhl beauftragten (Standesamt/Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt) Fledermaus-Ausflugbeobachtung (Honorar: 6.700,00 € brutto) zu- ist am Dienstag, den 20. August 2019 ab 13.30 Uhr, zustimmen. aufgrund einer Inhouse-Schulung, geschlossen. Waldschäden infolge des Extremsommers 2018 Besuchen Sie uns im Internet unter: www.vgem-helmstadt.de Das Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.07.2019 wird als Ergänzung zu TOP 1 der Sit- Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. zung vom 04.06.2019 zur Kenntnis gegeben. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Information zur Haushaltsabwicklung/-ausführung; Stand 28.06.2019 Anzeige Die Gesamtsolleinnahmen der Gemeinde Uettingen lagen im laufenden Haushaltsjahr 2019 bei 3.698.766,30 € (Stand 28.06.2019). Die Gesamtsollausgaben des Haushaltsjahres 2019 betrugen 4.090.173,21 € (Stand 28.06.2019). Der Sollfehl- betrag des Jahres 2019 lag somit zum vorgenannten Stichtag bei 391.406,91 €. Die Entwicklung der einzelnen Gruppierungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2019 können aus der mit der Sit- zungseinladung übermittelten Gruppierungsübersicht (Stand 28.06.2019) entnommen werden. BA 02 - Teil 2 Am 10.07.2019 fand im Lehmgrubenweg eine Baueinweisung mit dem Büro BRS, Marktheidenfeld und der bauausführen- den Firma Ullrich Bau statt. Der Beginn der Bauarbeiten wurde auf Montag, 2. September 2019 festgelegt. Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 7
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Der Landkreis in Zahlen Härteausgleich für Das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat Straßenausbaubeiträge die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2018 bekannt gegeben: So erhalte ich Rückzahlungen aus dem Härte- Gemeinde Einwohner fallfonds der Bayerischen Staatsregierung Altertheim: 2.006 nach Art. 19a Kommunalabgabengesetz (KAG) Aub: 1.466 Bergtheim: 3.756 Bieberehren: 914 Bütthard: 1.281 Eibelstadt: 3.046 Eisenheim: 1.350 Eisingen: 3.372 Erlabrunn: 1.793 Estenfeld: 5.237 Frickenhausen: 1.248 Gaukönigshofen: 2.487 Gelchsheim: 801 Gerbrunn: 6.379 Geroldshausen: 1.293 LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER, Giebelstadt: 5.501 mehr Planungssicherheit und Entlastung für die Menschen vor Greußenheim: 1.589 Ort in unseren Kommunen zu gewährleisten, ist uns ein großes Güntersleben: 4.490 Anliegen. Hausen b. Würzburg: 2.447 Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern Helmstadt: 2.657 nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtli- Hettstadt: 3.550 chen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kom- Höchberg: 9.379 munalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbau- beiträge abgeschafft. Holzkirchen: 955 Kirchheim: 2.134 Für Härtefälle in der Zeit davor haben wir einen Härtefallfonds Kist: 2.611 eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Kleinrinderfeld: 2.069 Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch Kürnach: 4.783 diese unzumutbar belastet wurden. Leinach: 3.123 Dafür stellen wir insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Margetshöchheim: 3.082 Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet Neubrunn: 2.303 eine eigens eingerichtete Kommission. Oberpleichfeld: 1.137 Mit dieser freiwilligen Leistung ist es uns gelungen, einerseits Ochsenfurt: 11.319 den Bedürfnissen der Kommunen nach verlässlicher Finanz- Prosselsheim: 1.180 ausstattung für eine leistungsstarke kommunale Infrastruktur Randersacker: 3.387 Rechnung zu tragen, jedoch die Bürgerinnen und Bürger gleich- Reichenberg: 4.136 zeitig zu entlasten. Remlingen: 1.491 Joachim Herrmann, MdL Hubert Aiwanger, MdL Riedenheim: 699 Staatsminister Staatsminister Rimpar: 7.645 Rottendorf: 5.329 Wer kann einen Härteausgleich erhalten? Röttingen: 1.673 Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Perso- Sommerhausen: 1.913 nen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung Sonderhofen: 846 eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Tauberrettersheim: 865 Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern • der Bescheid zwi- Theilheim: 2.362 schen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlas- Thüngersheim: 2.701 sen wurde, Uettingen: 1.894 • eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro Unterpleichfeld: 3.003 besteht, Veitshöchheim: 9.652 • der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Waldbrunn: 2.824 Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des Waldbüttelbrunn: 4.874 betroffenen Grundstücks ist und Winterhausen: 1.379 • der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkom- Zell a.M.: 4.423 men in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheid erlas- 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt ses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittel- Hierzu zählen insbesondere: wert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen • Kopie des Beitragsbescheids bzw. der Beitragsbescheide letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist. der Kommune oder ggf. eine Kopie der Vereinbarung über Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkom- die Beitragsablöse, mensobergrenze 200.000 Euro. • Kopie des Steuerbescheids für das Jahr des Bescheiderlas- Bitte beachten Sie: ses und wahlweise der beiden dem Bescheiderlass voraus- Die Zahlungspflicht kann auch statt aus einem Beitragsoder gehenden Jahre, Vorauszahlungsbescheid aus einer sog. Ablösevereinbarung • Nachweis über das Eigentum oder ggf. sonstige dingliche über die Straßenausbaubeiträge resultieren. Nutzungsrechte bezüglich des Grundstücks, für das die Bei- träge bezahlt wurden, Keine Antragsberechtigung besteht, • für Unternehmen: ggf. Nachweise über die Gesellschafts- form und Beteiligungsverhältnisse. • wenn der Beitrag von der Kommune erlassen oder erstat- tet wurde oder Was muss ich bei der Antragstellung noch beachten? • wenn der Antragsteller eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder des Privatrechts ist, bei denen der Staat Das amtliche Antragsformular enthält auch ein Freitextfeld, in einen überwiegenden Einfluss hat. dem Sie noch weitere besondere Umstände Ihres Einzelfalls darlegen können, bspw. wenn in Ihrem Fall nur ein Teil der An- Was muss ich tun, um einen Härteausgleich zu erhalten? lieger noch vor dem 1. Januar 2018 einen Bescheid erhalten hat. • Sie müssen einen Antrag stellen. Antragsteller haben bei der Aufklärung des Sachverhalts mit- zuwirken. Andernfalls kann der Antrag abgelehnt oder eine Bewilligung aufgehoben werden. Bis wann muss ich den Antrag stellen? Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich! Wie geht es mit meinem Antrag weiter? Bitte beachten Sie: Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der An- tragsfrist ab 1. Januar 2020 über die Verteilung der zur Verfü- Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 bei der Geschäfts- gung stehenden Mittel. Eine Härte nach Art. 19a stelle der Härtefallkommission eingehen, können bei der Ver- teilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt werden. Abs. 9 Satz 1 KAG liegt nur vor, soweit die Belastung un-ter Be- rücksichtigung insbesondere systemischer Härten (d.h. Härten auf Grund besonderer Auswirkungen des Stichtags im Zusam- Kann ich den Antrag auch online stellen? menhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken? Einzelfall), der Nähe der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online ohne zusätzli- zum 1. Januar 2018, der Einkommensverhältnisse und der chen Papierversand zu stellen. Höhe des Beitrags nicht zugemutet werden kann. Die Anträge sind zusammen mit allen erforderlichen Unterla- Bitte beachten Sie: gen schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefall- Der Härteausgleich ist eine freiwillige Leistung des Freistaates kommission zu richten, Bayern. Es besteht kein Anspruch auf Ausgleich. per Post an: Wenn nach der Auszahlung aus dem Härtefallfonds noch Zah- Geschäftsstelle der Härtefallkommission für lungen erlassen oder erstattet werden, besteht ein Anspruch Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken des Freistaats Bayern auf Weiterleitung oder Rückzahlung Peterplatz 9, 97070 Würzburg (Vermeidung einer Doppelbegünstigung). oder digital an: haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de Es sind noch Fragen offen geblieben? oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und der Verteilungsentscheidung der Härtefallkommission können Sie Woher bekomme ich das Antragsformular? dem Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter www.strabs-haertefall.bayern.de Bitte verwenden Sie zur Antragstellung nur das von der Bayeri- entnehmen. schen Staatsregierung hierfür zur Verfügung gestellte Antrags- formular. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren und die Ent- scheidung der Kommission finden Sie u. a. abrufbar im Inter- Sie können den Antrag auf unserem Formularserver auch di- net unter www.gesetze-bayern.de rekt online ausfüllen. Gerne können Sie sich für weitergehende Fragen auch per Das Antragsformular sowie den Link zum Online-Antragsverfah- E-Mail oder telefonisch an die Geschäftsstelle der Härtefall- ren finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de. kommission unter der Tel. 0931-380-5000 wenden. Beachten Sie: Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen? Ein Härteausgleich erfolgt nur im Bereich der Straßenaus- Dem Antrag sind die zur Entscheidung erforderlichen Unterla- baubeiträge. Beiträge für Straßenerschließungsmaßnahmen gen beizufügen. (erstmalige Erschließung) können nicht ausgeglichen werden! Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 9
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen reinigt täglich bis zu 7.000 Kubikmeter Abwasser für seine Mitgliedsgemeinden (Greußenheim, Uettingen und die Gemeindeteile Mädelhofen und Roßbrunn der Gemeinde Waldbüttelbrunn). Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) Ihre Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere: Überwachung und Betrieb der Abwasserreinigungs- und Schlammbehandlungsanlagen, sowie der Pumpwerke Betreiben, reinigen und inspizieren des Abwassernetzes des Zweckverbandes Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten, Störungsbeseitigungen, sowie diverser Abwasser- und Schlammuntersuchungen Prozess- und Anlagenoptimierung, sowie Koordinierung und Optimierung von Arbeitsabläufen in enger Zusammenarbeit mit der technischen Betriebsführung Fachliche Unterstützung bei der Beschaffung von Materialien, Dokumentation und Datenerfassung Ihr Profil: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft (m/w/d) für Abwassertechnik Einschlägige Berufserfahrung und fundierte Kenntnisse in der Betriebstechnik von technischen Anlagen, sowie im Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen Bereitschaft zur Übernahme von Arbeiten mit Abwasserkontakt Kenntnisse im Arbeitsschutz, in der Unfallverhütung und in Straßenverkehrsregelungen Fahrerlaubnis der Klasse B, BE (evtl. auch Klasse C, CE, T) Kenntnisse MS-Office Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, die Fähigkeit eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten Teilnahme an der Rufbereitschaft nach Einarbeitung sowie die Übernahme von Wochenend- und Feiertagsarbeit Bereitschaft zur Weiterbildung Unser Angebot: Wir bieten einen sinnstiftenden Job, weil sie einen wertvollen Beitrag für die Menschen und die Umwelt leisten. Wir nehmen die persönlichen Themen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeitmodelle oder die individuelle Karriereförderung sind für uns selbstverständlich. Für uns gehören eine faire Zusammenarbeit und das gemeinsame Anpacken zum alltäglichen Handwerk. Und zu guter Letzt: Wir bieten eine unbefristete Einstellung, eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-VKA mit den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung sowie ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 02.09.2019 an den Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen, z.Hd. Herrn Verbandsvorsitzenden Heribert Endres, Würzburger Straße 1, 97292Uettingen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich auch der Geschäftsführer des Zweckverbandes, Herr Ralf Büttner, zur Verfügung (Tel. 09369/9079-0). 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Öko-Modellregion Amt für Ländliche Waldsassengau Entwicklung und Gemeinde Uettingen Die Öko-Modellregion Waldsassengau ist ein Projekt des Gemeindeverbundes „Allianz Waldsassengau. Sehr geehrte Waldbesitzerinnen, Das Ziel ist die Stärkung des Öko-Landbaus in der Region mit sehr geehrter Waldbesitzer, Hilfe von Info-Veranstaltungen, Vernetzung und Öffentlich- keitsarbeit. Wir wollen u.a. die Direktvermarktung fördern, sehr geehrte Bürgerinnen denn aus unserer Sicht ist „bio + regional = optimal“. und Bürger der Gemeinde Uettingen, der Privatwald in Uettingen ist wie ein Puzzle zersplittert, wo- Besuchen Sie unsere Homepage bei mehrere Waldeigentümer etliche Flurstücke besitzen. Nur www.oekomodellregionen.bayern liegen die Flurstücken selten direkt nebeneinander. Die klei- und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte und nen und kleinsten Parzellen lassen sich schwierig bewirtschaf- Veranstaltungen! ten und uns erreichen viele Sorgen über diesen Zustand. Auf der Homepage der Allianz www.allianz-waldsassengau.de Um dieser Situation entgegenzuwirken, haben wir in Zusam- finden Sie weitere interessante Artikel zu den ökologischen menarbeit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fors- Themen der Region. ten (AELF) Würzburg und dem Amt für ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken eine Initiative zu einem Freiwilligen Land- tausch im Wald gestartet. Amt für Ernährung, Durch den freiwillig vereinbarten Tausch der Waldbesitzer untereinander entstehen größere und damit besser bewirt- Landwirtschaft und schaftbare Waldstücke. Auch Waldverkäufe oder -zukäufe sind im Rahmen einer solchen Aktion vermittelbar. Forsten Würzburg Es hat sich bereits ein Kreis tauschwilliger Waldbesitzer zu- sammengefunden, der größer werden soll. Die Gemeinde Waldschäden infolge des Extremsommers 2018 Uettingen beteiligt sich ebenfalls und unterstützt die Initiative. Je mehr Waldbesitzer sich am Freiwilligen Landtausch im Uet- Der Wald im Landkreis Würzburg tinger Wald beteiligen, umso erfolgreicher kann er gelingen! hat unter der Trockenheit und Vielleicht ist es auch für Sie eine gute Möglichkeit ein größeres Hitze des vergangenen Som- zusammenhängendes Waldstück zu erhalten? mers stark gelitten. In sehr vie- len Waldbeständen zeigen sich Wir möchten Sie daher recht herzlich einladen zu einer seit einigen Wochen zunehmend absterbende und komplett abge- Informationsveranstaltung storbene Bäume. Freiwilligen Landtausch im Wald Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass die Gefähr- am Mittwoch, den 18. September 2019, dung durch abbrechende Äste, Kronenteile und umstürzende Bäume stark zugenommen hat. Bei Waldbesuchen ist deshalb um 19:00 Uhr in der Aalbachthalhalle – insbesondere bei Wind – erhöhte Achtsamkeit geboten. Herr Beer vom AELF Würzburg und Frau Stefke vom ALE Un- terfranken, beide sind Förster, werden Ihnen die Kernpunkte und den Ablauf eines Landtausches erörtern und der Tausch- helfer Forsting. Paul Gerlach wird sich Ihnen bekanntmachen. Mitteilung Bei dieser Gelegenheit wird sich auch der seit 01. Juni 2019 für den Privatwald zuständige Revierförster Wolfgang Schölch der Forstverwaltung vom AELF Würzburg vorstellen. Wir freuen uns sehr, wenn Sie zahlreich erscheinen. Seit dem 1. Juni 2019 ist für die Privatwälder in den Gemeinden Wald ist Generationensache; bringen Sie die Jugend mit! Helmstadt, Holzkirchen und Heribert Endres, 1. Bürgermeister Uettingen Förster Wolfgang Schölch vom AELF Würzburg Revier Maintal zuständig. Bei Fragen rund um den Wald erreichen Sie den Förster unter: mobil: 015 22 / 17 59 720 per E-mail: wolfgang.schoelch@aelf-wu.bayern.de Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 11
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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Einrichten von Übermittlungssperren Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Auskünfte an Adressbuchverlage Religionsgesellschaften nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz) nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Bundesmeldegesetz) Das Gesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Das Gesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Ein- Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen wohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind. der Mitglieder übermittelt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn diese nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religi- onsgemeinschaft angehören. Datenübermittlung an das Bundesamt Der betroffene Familienangehörige (nicht das Kirchenmitglied für Personalmanagement der Bundeswehr selbst) kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlan- nach § 36 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz) gen und somit der Datenübermittlung widersprechen. Die Meldebehörden übermitteln jeweils zum 31. März eines Die Übermittlungssperre gilt nicht, soweit die Daten für Zwe- Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörig- cke des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen keit an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Familienname, Religionsgesellschaft übermittelt werden. Vorname und gegenwärtige Anschrift). Dies gilt nur für Perso- nen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Mit diesen Anga- ben kann das Bundesamt für Wehrverwaltung die Betroffenen über den freiwilligen Wehrdienst informieren. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen Sie können die Einrichtung von Übermittlungssperren verlan- und anderen Trägern von Wahlvorschlägen gen und somit den einzelnen Auskünften widersprechen. Eine nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz) Begründung für den jeweiligen Widerspruch ist nicht erforder- lich. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf. Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmun- gen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Die Übermittlungssperren werden nur für den Wohnsitz im Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte erteilt werden VGem-Bereich eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung (nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen). Die für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Über- Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und mittlungssperre bei den entsprechenden Meldebehörden ein- die aktuelle Anschrift. richten. Der jeweilige Widerspruch kann bei der Meldebehörde der Verwaltungs- gemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8 in Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen 97264 Helmstadt oder online unter nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz) https://www.buergerserviceportal.de/ Es darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubi- bayern/vghelmstadt/bsp_ewo_ueber- läen an folgende Empfänger erteilt werden: Parteien, Wäh- mittlungssperren, lergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörper- in unserem Bürgerserviceportal eingelegt werden. schaften sowie Bewerber für diese, Presse und Rundfunk. Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, ak- Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird tuelle Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums. die Meldebehörde, die genannten Daten weiterleiten. Anzeige Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 13
Anzeigen 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Fischereiverband Schlepperfreunde V. Unterfranken e.V. An alle Schlepperfreunde von Nah und Fern Vorbereitungslehrgang Der Markt Remlingen zur Fischerprüfung veranstaltet am Saatmarkt Online in Giebelstadt (15. September 2019) Der Fischereiverband Unterfranken bietet in Giebelstadt ei- das 3. Schleppertreffen. nen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung Online unter Aufsicht eines staatlich geprüften Ausbilders an. Der Lehrgang Alle Besitzer von alten beginnt am 11.10.2019 und endet am 20.10.2019. Die Online Schleppern sind hierzu Prüfung findet voraussichtlich am Samstag, den 09.11.2019 in recht herzlich eingeladen. Veitshöchheim statt. Anmeldungen werden ab Sie möchten an diesem Lehrgang teilnehmen oder sich über sofort unter der E-Mail: den Lehrgang informieren? saatmarkt@remlingen.de Dann kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle des Fischerei- Betreff „Schleppertreffen“ mit den Angaben Hersteller/Typ, verbands Unterfranken unter: Baujahr, Leistung (PS), Besitzer, Standort und Verein (oder Telefon: 0931- 414455 Fax: 0931- 415744 Privat), entgegengenommen. E-Mail: info@fischereiverband-unterfranken.de Auskunft und telefonische Anmeldung Internet: www.fischereiverband-unterfranken.de bei Heinrich Schwab Tel. 0162-15 59 551 Anzeigen Pflasterarbeiten • Terrassen • Treppenanlagen • Erdarbeiten manuell und maschinell • Natur- und Betonsteinverarbeitung • Trockenmauern • Zäune und Gabionen • Rasenpflege • Verlegen von Rollrasen • Pflanzarbeiten, Baumpflege und Baumfällungen • Hecken- und Strauchschnitt...... Sportplatzstraße 6a • 97297 Waldbüttelbrunn Mobil: 0160 94838760 • benjaminhuemmer@aol.com Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 15
Kinder und Familie Anzeigen Ferienpass 2019 Gültigkeit: Freitag, 26. Juli bis Montag, 9. Sept. 2019 Kosten: 5,00 € Verantwortlich: Amt für Jugend und Familie Würzburg/ Kommunale Jugendarbeit Der Ferienpass kann ab Donnerstag, 18. Juli 2019 von 16.00 bis 18.30 Uhr im Rathaus Uettingen erworben werden Ab Montag, 22. Juli 2019 wird der Ferienpass in der Verwal- tungsgemeinschaft Helmstadt, Kasse, während der Öffnungs- zeiten verkauft. Der Ferienpass ist nur mit eingeklebtem und von der Gemein- de gestempeltem Lichtbild gültig! Bitte daher unbedingt ein Lichtbild mitbringen! Aktuelle Informationen u. das Sommerferienprogramm 2019 unter: www.jugend-landkreis-wue.de Schöne Ferien wünschen euch Luzie und Georg von Erpelburg Kontakt: Landratsamt Würzburg Amt für Jugend u. Familie Würzburg - Kommunale Jugendarbeit Besucheradresse: Friesstraße 5, 97074 Würzburg Herr Junghans, Frau Handke Tel. 0931 8003 -5823,- 5828 bzw. E-Mail: JUGENDARBEIT@LRA-WUE.BAYERN.DE Putzfee für Uettingen gesucht 1 Pers. Haushalt - 3 Std./Woche Tel: 09369 / 98 16 861 Zu verpachten in Uettingen 5,5 ha am Scheibenloch, 1,8 ha am Bühl zum 1. Nov. zu verpachten Angebote an: Tel. 09369/1270 Raumpflegerin gesucht in Holzkirchen, mtl. 4-5 Std. Tel. 0176-30 11 41 78 Wir suchen ein Mehrfamilienhaus / Bauernhof mit Grundstück ab 800 m². Tel. 0151-70514462 oder E-Mail: Zuhause_gesucht2019@gmx.de 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Kinder und Familie Evangelischer Kindergarten Uettingen Schäfersgasse 4, 97292 Uettingen Tel: 09369 99 830 Kinderpflegerin, Kinderpfleger, *, gesucht, für 40 Wochenstunden ab 01. Sept. 2019 bis 31. August 2020 Das sollten Sie mitbringen : Das bieten wir Ihnen: • Staatlich anerkannter Abschluss • Eine verantwortungsvolle Aufgabe • Berufserfahrung im Kindergarten und / in einem aufgeschlossenem Team oder Krippe erwünscht, aber nicht • Eine vielseitige, abwechslungsreiche Voraussetzung Tätigkeit • Einfühlungsvermögen sowie liebevollen • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Umgang mit Kindern • Bezahlung nach TV-L ( DiVo ) • Kreativität, Verlässlichkeit und eine strukturierte Arbeitsweise • Kirchliche Zusatzversorgung • Ein hohes Maß an Engagement, Geduld, Selbständigkeit und Belastbarkeit • Kommunikative Kompetenz, Offenheit Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Flexibilität bis zum16.08.2019 und bieten Ihnen, • Bereitschaft die Arbeit zu reflektieren und nach Absprache, die Möglichkeit zur sich weiter zu entwickeln Hospitation in der KiTa ab 20.08.2019 bis 27.08.2019. • Zugehörigkeit zu einer Kirche innerhalb der Tel. Kita 09369-99 83 0 ab 19.08.2019 Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, oder die Bereitschaft religiöse Erziehung Anrufzeiten: im Sinne unserer Konzeption mitzutragen 8.30 Uhr– 10.30 Uhr und 13.30-14.30 Uhr und weiter zu entwickeln. Zu Ihren Aufgaben gehören: • Gruppenübergreifendes Arbeiten, u.a. in Förder- und Kleingruppen • Integratives Arbeiten mit Kindern in der Eingliederungshilfe • Betreuung, Erziehung und Förderung aller Kinder • Teilnahme an Teambesprechungen • Kooperation mit den Eltern • Pflegerische Arbeiten Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 17
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Aus Vereinen und Verbänden Country-Club Gartenbauverein Uettingen Spirit of Wild West e.V. Gartenkinder Wir wollen 1x monatlich viele interessante und abwechslungsreiche Aktionen rund um den Garten, den Wald und die Natur mit den Kindern unternehmen. Kinderferienprogramm Wann: Donnerstag 15. August August ab 14.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr Wasser Wo: Pferdestall am Hollerbuschweg Wir experimentieren mit Wasser im Garten Wer: ca. 20 Kinder (ab 6 Jahre Samstag, den 03.08.2019 Was: Ponyreiten, Lassowerfen, Kuh- Uhrzeit 15 – 17 Uhr melken, Bogenschießen, Lagerfeuer, Stockbrot uvm. Treffpunkt: Am Finkenflug 38, Uettingen Anmeldung erforderlich Benediktushof Alter: ab 1. Klasse Holzkirchen Eva Wiesinger 0151– 68 13 98 05 oder Sabrina Wiesinger 0157 - 70 28 88 01 Samstag, 03.08.2019, 09.30 - 18.00 Uhr Ein Tag in Stille und Besinnung mit Ingeborg Wolf An vier Samstagen werden wesentliche Aspekte spiritueller Entwicklung mit Meditation, Besinnung und Impulsen be- leuchtet. Tagesthema: Selbstfreundschaft Anzeige Kostenbeitrag: 45,00 €, Anmeldung erforderlich Samstag, 10.08. / 24.08.2019 10.00 - 13.00 Uhr Zen/Kontemplation am Samstag Einladung im Sitzen u. Gehen gemeinsam in Stille Meditation zu praktizieren. kostenfrei und ohne Anmeldung Weitere Infos und Anmeldung: Klosterstraße 10, Holzkirchen Tel. 09369/9838-0 www.benediktushof-holzkirchen.de Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 19
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Aus Vereinen und Verbänden Freiwillige Feuerwehr Uettinger Jugend Uettingen e. V. Gruppenübungen der Feuerwehr Uettingen Traditioneller Hammeltanz Jugendgruppe: Donnerstag, 08.08. 19:30 Uhr 22.08. 19:30 Uhr in der Aalbachtalhalle Uettingen 05.09. 19:30 Uhr am Samstag, 31. August 2019. Gruppe 2: Dienstag, 06.08. 19.30 Uhr 16:00 Uhr Einlass mit Kaffee & Kuchen Gruppe 3: Sonntag, 25.08. 09:00 Uhr 17:00 Uhr Tanzbeginn mit den Gaudiprofis. Gruppe 4: Sonntag, 25.08. 09:00 Uhr HVO-Gruppe Mittwoch, 21.08. 20.00 Uhr PA – Gruppe: Teilnehmer nach Absprache (Uettingen) Montag, 05.08. 19.30 Uhr (Uettingen) Montag, 26.08. 19.30 Uhr (Uettingen) Montag, 02.09. 19.30 Uhr Alle Termine auch unter: www.ff-uettingen.de/termine/ Kleinpariser Faschings-Club Foto von Linda Seufert Anschließend Uettinger Kirchweihtanz mit den Gaudiprofis und den DJs der Uettinger Jugend. Für Ihr leibliches Wohl ist Voranzeige bestens gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich die Uettinger Jugend! Unser diesjähriger KFC-Ausflug 2019 findet an folgendem Termin statt. Anzeige Wann: 19.10. - 20.10.2019 Wohin: Schladming / Steiermark Bitte vormerken, nähere Informationen folgen in der Ausgabe des Gemeindeblattes September/Oktober. Wir wünschen Euch einen schönen, erholsamen Urlaub und allen Schulkindern, schöne Ferien! Eure Vorstandschaft, KFC-Uettingen e.V. 1993 TERMINE IN KÜRZE Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen; sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern August Sa. 17. August Förderverein: Papiersammlung Sa. 31. August Uettinger Jugend: Hammeltanz wünscht September schöne So. 1. September Bohlenkirchweih Ferien Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 21
Aus Vereinen und Verbänden Aalbachtaler Musikverein Bläserklasse und Musikunterricht Im September startet der Aalbach- taler Musikverein e.V. bereits sei- ne fünfte Bläserklasse. Wir haben noch Plätze frei und würden uns freuen alle Instrumente besetzen zu können. Was ist eine Bläserklasse? Eine Bläserklasse ist ein auf mehre- re Jahre hin angelegter Musizierkurs, bei dem alle Teilnehmer zeitgleich und gemeinsam ein Instrument erlernen. Der Un- terricht gliedert sich in zwei Bereiche: gemeinsamer Orches- terunterricht und instrumentenbezogener Registerunterricht. In einer Bläserklasse wird durch das gemeinsame Zusammen- spiel ein positives Lernklima geschaffen. Einander zuhören, Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Rücksicht nehmen, sich gegenseitig unterstützen sind bleiben- de und prägende Erfahrungen. bereits seit 100 Jahren gibt es, anhand Bildmaterial bewiesen, Musik in Uettingen. Seit exakt der Hälfte der Zeit unter dem Parallel hierzu wird Einzelunterricht auf vielen Instrumenten Namen Aalbachtaler. Damit es auch weiterhin so bleibt sind (z.B. auch Gitarre oder Schlagzeug) angeboten. wir in vielen Bereichen aktiv: Anmeldung und weitere Informationen: mail@aalbachtaler-musikverein.de Musikalische Früherziehung oder bei Thomas Roos, Tel. 0174 59 31 96 0 Es findet wieder Musikalische Früherziehung statt. Hierbei werden Kinder bereits im frühen Alter auf spielerische Wei- se in den Bereichen Singen, Sprechen, Musik und Bewegung gefördert und an Instrumente herangeführt. Der Kurs findet Montags um 16.30 Uhr statt und richtet sich an alle Kinder im Alter von ca. 3 Jahren bis ins Vorschulalter. Anmeldung und weitere Informationen: mail@aalbachtaler-musikverein.de oder bei Melanie Fuchs, Tel. 0163-37 30 378 Der Aalbachtaler Musikverein e.V. sucht ehemalige aktive oder neuzugezogene Musiker aus Uettingen und Umgebung für seine Blaskapelle die Aalbachtaler Dorfmusikanten. Flötengruppe Wir legen Wert auf Gemütlichkeit und Gemeinschaft beim Des Weitern gibt es noch die Möglichkeit das Blockflötenspiel Musizieren. Es findet regelmäßig eine Probe mittwochs (nach zu erlernen (ab Vorschulalter). In Kleingruppen erfolgt das Absprache) im Probekeller des Aalbachtaler Musikvereins e.V. Spielen in kleinen Schritten. Parallel zur Haltung, Griffen und (unter dem Rathaus) statt. Tongestaltung werden die musikalischen Fähigkeiten der Kin- der entwickelt. Leitung: Petra Schätzlein Anmeldung und weitere Informationen: Anmeldung und weitere Informationen: mail@aalbachtaler-musikverein.de mail@aalbachtaler-musikverein.de oder bei Tim Schneider, Tel. 0176 34411620 oder bei Erich Roos, Tel. 0171 33 92 151 Anzeigen 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
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