Gemeinde Uettingen Mitteilungsblatt - Freitag, 2. August 2019
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Informationen der Gemeinde Uettingen
Wir gratulieren unseren Jubilaren Rufen Sie den Bürgerbus
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Die persönliche Gratulation des Bürgermeisters er-
folgt ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem Rufbus
90. Geburtstag jährlich. Donnerstags
in der Zeit von
14:00 – 17:00 Uhr
Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.
Bitte vergessen Sie nicht:
Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
Haltepunkt an unter
Hinweis:
Sofern Sie eine Gratulation durch den Bürgermeister nicht Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
wünschen, bitten wir Sie, dies vorher der VGem Helmstadt
mitzuteilen. Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt 0,50 €.
Abfallentsorgung
Impressum
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen erscheint monatlich
Restmüll: 7. und 21. August jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Bioabfall: 14. und 28. August
Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Maria Geyer (v.i.S.d.P.)
Gelber Sack: 6. und 20. Augusti Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg
im Auftrag der Gemeinde Uettingen
Blaue Papiertonne: 26. August
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister,
Veröffentlichungen der Vereine liegen in deren eigener Verantwortung.
Grafik, Layout und Anzeigenbetreuung: Iris Mende,
Tel. 0176 577 209 40, E-Mail: vg@mageta-verlag.de
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen,
Mittlere Stämmig 7 – auch Elektroschrott Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
Öffnungszeiten: E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr Internet: www.vghelmstadt-mageta.de/anzeigenannahme
Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr Zu veröffentlichende Artikel: schicken Sie bitte per Post
(nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr
(ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt,
Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: marianne.sporn@vgem-helmstadt.bayern.de
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungs-
Öffnungszeiten: gemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine
unter www.mageta-verlag.de
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Das nächste Gemeindeblatt erscheint
Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr am Freitag den 6. September 2019.
Redaktionsschluss: Mittwoch, 21. August 2019
2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Informationen der Gemeinde Uettingen
Gemeindliche Urlaubszeit – Reisezeit
Bekanntmachungen
Vergessen Sie nicht ihre Reisedokumente auf deren
Öffnungszeiten Rathaus Uettingen (Tel. 8218) Gültigkeit zu überprüfen.
Dienstag: 9:30 – 11:30 Uhr (nicht in den Ferien) Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine verbindli-
chen Auskünfte über Reisebedingungen ins Ausland erteilen
Mittwoch: nach Vereinbarung
können. Einreiseinformationen aller Länder finden Sie unter:
Donnerstag: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr
www.auswaertiges-amt.de
Die Gemeinde Uettingen (Tel. 09369 8218) ist nur während der
o. g. Öffnungszeiten besetzt. Außerhalb dieser Zeiten wird
Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet.
Aktuelles aus der Gemeinde erfahren Sie unter
www.uettingen.de.
Bauhof: 09369 9817290 |E-Mail: bauhof@uettingen.de Uni Würzburg untersucht
vertrocknete Buchen
Notariat Marktheidenfeld
nächste Sprechtage: Der Lehrstuhl für Botanik der Uni Würzburg untersucht die
vertrockneten Buchen im Gemeindewald. Kurz vor dem Ein-
Donnerstag 8. August und Donnerstag, 22. August schlag der Bäume entnehmen die Wissenschaftler um Prof.
im Rathaus Uettingen. Dr. Bernhard Schuldt Bohrkerne. Diese werden getrocknet
und im Labor untersucht. Erhofft werden sich Rückschlüsse
Terminvereinbarung: 09391/98680
auf das Zuwachsverhalten. Insbesondere soll geklärt werden,
wie sich die Zuwachsdynamik über das Lebensalter der Bäume
verhielt. Ebenso sollen Aussagen getroffen werden über den
Schädigungsgrad der Bäume in jüngerer Zeit.
Gemeindebücherei
rei Haben sich die Bäume vom Trockenjahr 2003 erholt oder
Uettingen nicht?
Waren die zwei kurz aufeinander folgenden Dürren 2015 und
2018 für das Sterben verantwortlich oder war es eventuell so-
Öffnungszeiten: gar nur das Extremjahr 2018?
In den Sommerferien Ergebnisse sind frühestens in ein bis zwei Jahren zu erwarten.
ist die Gemeindebücherei in der Schule nur am Gleichzeitig muss leider die Schätzung der vertrockneten Bäu-
me im Gemeindewald deutlich nach oben korrigiert werden.
Montag, 12. August und Montag, 2. September Die neuesten Schätzungen gehen von 5000 – 6000 Festmeter
Buche aus. Dies sind ungefähr drei Jahreshiebsätze. Mindes-
von 15.00 – 17.30 Uhr geöffnet. tens 15% der Gemeindewaldfläche sind stark betroffen. Hinzu
kommen die Schäden im Nadelholz.
Uettinger Schwimmbad
Öffnungszeiten (wetterabhängig)
von 9.00 – 20.00 Uhr
Badeende: 19:45 Uhr
Tel. 2601
Prof. Dr. Schuldt (3. Von links) mit seinem Team beim Entnehmen
der Bohrkerne
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 3Informationen der Gemeinde Uettingen
schützen, die ökologische Landwirtschaft zu fördern und der
Aus dem Gemeinderat Bevölkerung ein breites Spektrum unserer Heimat näher zu
bringen. Informationen zu diesem Themenkomplex ist eine
wichtige Voraussetzung zum Verständnis für den Bereich
Landwirtschaft und Umwelt und für einen achtsamen Umgang
mit der Natur und unserer Heimat. Die Allianz Waldsassengau
Sitzung vom 26. Juni 2019 im Würzburger Westen setzt sich als Öko-Modellregion in Bay-
ern für mehr Biodiversität ein. Viele Gemeindeverwaltungen
gehen mit gutem Beispiel voran und pflegen kommunale Flä-
Allianz Waldsassengau; Sachstandsbericht chen naturfreundlicher. Einige der Flächen werden in diesem
der Allianzmanagerin Frau Julia Gerstberger Jahr daher nur ein bis zweimal gemäht, auf anderen Flächen
zu den Projekten der Gemeindeallianz wurden Blühmischungen angelegt, um sie ökologisch aufzu-
werten.
Am 20.11.2014 wurde die Gründung des Vereins Allianz Wald-
sassengau im Würzburger Westen e.V. von den 13 beteiligten Der Manager der Ökomodellregion Waldsassengau, Herr Jo-
Gemeinden beschlossen. In seiner Sitzung vom 14.01.2015 der chen Diener, gibt anhand einer Präsentation einen Sachstands-
Gemeinderat der Vereinsgründung zugestimmt. bericht zu den Zielen und Aufgaben der Ökomodellregion und
einen Ausblick auf die im Jahr 2019 geplanten Vorhaben und
Seit April 2018 arbeitet Frau Julia Gerstberger als Allianzma-
lädt die Gemeinderäte zu den Aktionen und Info-Veranstaltun-
nagerin der Allianz Waldsassengau und hat seither zusammen
gen der Ökomodellregion ein.
mit der Lenkungsgruppe gemeindeübergreifende Projekte auf
den Weg gebracht.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Diener zur
Die immer weiter zunehmenden Anforderungen in vielfältigen Kenntnis.
Bereichen wie beispielsweise Datenschutz, Informationssi-
cherheit, Wasser, Abwasser usw. sind für die einzelnen Ge-
meinden nicht mehr zu bewältigen. Für die Zusammenarbeit
in Gemeindeallianzen gibt es deshalb derzeit keine Alternative.
Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen
Unter anderem wird aktuell an den Themen und Projekten für das Haushaltsjahr 2019;
Bekanntgabe der kommunalaufsichtlichen Genehmigung
• Informationssicherheitskonzept und gemeinsamer ISB,
vom 31.05.2019
• Strategie Baulandaktivierung als „Pilotprojekt,“
Mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 31.05.2019
• Hausärzte im Bereich westlicher Landkreis Würzburg,
wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Uettingen für
• allianzweiter Veranstaltungskalender das Haushaltsjahr 2019 kommunalaufsichtlich gewürdigt
gearbeitet. und die Genehmigung für die geplante Kreditaufnahme i.H.v.
2.500.000,00 € erteilt. Jedem Mitglied des Gemeinderates wur-
Frau Gerstberger stellt sich persönlich vor und gibt als Allianz-
de mit der Sitzungseinladung ein Abdruck des vorgenannten
managerin anhand einer Präsentation dem Gremium einen
Schreibens zur Kenntnisnahme übermittelt.
Überblick zur Entstehung, zum organisatorischen Hintergrund
und zu den Zielen der Allianz Waldsassengau und beantwortet
Fragen aus dem Gremium.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Frau Gerstberger
Forstwirtschaft;
zur Kenntnis.
Freiw. Land- Waldtausch im Privatwald Uettingen
Auf Anregung von Herrn Gemeinderat Thomas Hoffmann wur-
de die Thematik Waldflurbereinigung bzw. Freiwilliger Land-
Ökomodellregion Waldsassengau; Sachstandsbericht tausch mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. (ALE) er-
des Ökomodellmanagers Jochen Diener örtert.
zu den Projekten der Ökomodellregion
Eine Waldflurbereinigung scheidet nach Aussage des ALE an-
Am 18.05.2015 wurde Vertretern der Allianz Waldsassengau hand von fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen
im Würzburger Westen im Bayerischen Staatsministerium für aus.
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München in einem
Als Alternative besteht die Möglichkeit des Freiwilligen Land-
feierlichen Festakt durch Staatsminister Brunner die Urkunde
tausches.
zur Anerkennung als Staatlich anerkannte Ökomodellregion
überreicht. • Der freiwillige Landtausch ist eine günstige, einfache und
relativ schnelle Alternative.
Am 01.01.2016 wurde Herr Jochen Diener als Manager für die
Ökomodellregion Waldsassengau eingestellt. • Eine spezielle Software hilft bei der Auslotung von Möglich-
keiten und Grenzen im jeweiligen Gebiet.
Mit Schreiben vom 26.04.2017 teilte Das Bayerische Staats-
• Vom Antrag bis zu Umsetzung vergehen durchschnittlich 1
ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit,
bis 1,5 Jahre.
dass dem Antrag der Ökomodellregion Waldsassengau ent-
sprochen wird und das Projekt um drei Jahre bis Ende 2020 • Den Großteil der Kosten übernimmt der Staat, im Schnitt
verlängert wird. zahlen die Tauschpartner 100 bis 400 €/ha.
Seit der Gründung der Ökomodellregion wurden viele Pro- Der Gemeinderat beschließt, einen Antrag auf Freiwilligen Land-
jekte auf den Weg gebracht, um die Ökologie der Region zu tausch (Privatwald) beim ALE Ufr. zu stellen.
4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Informationen der Gemeinde Uettingen
Sitzung vom 17. Juli 2019 Kanalbau 371.756,00 €
Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie Straßenbau 389.844,00 €
Straßenbau im Rahmen des BA 02 Teil III; keine Refinanzierung möglich-
Festlegung des Maßnahmenumfangs f) Frankenstraße (gemäß Kostenschätzung
Im Rahmen des BA 02 Teil III stehen noch nachstehende Maß- BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten)
nahmen zur Ausführung an. Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung,
Straßenvollausbau
a) Erneuerung Gartenwasserleitung im Bereich
Leutersgarten/Am Frommelt Wasserleitung 138.260,00 € (netto)
Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Variante 1 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)
Kanalbau 271.677,00 €
Für die 76 Gartengrundstücke ist vorgesehen, je einen eigenen Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Hausanschluss mit einem Absperrschieber im öffentl. Grund Straßenbau 229.194,00 €
und einen Übergabeschacht im Privatgrund (satzungskonform). keine Refinanzierung möglich-
Kosten:
g) Birkenfelder Weg (gemäß Kostenschätzung
76 Hausanschlüsse x 1.500,00 € = 114.000,00 € (netto)
BRS vom 31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten)
76 Übergabeschächte x 1.200,00 € = 91.200,00 € (netto)
Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung,
Gesamt 205.200,00 € -Maßnahme nicht förderfähig- Straßenvollausbau
Anmerkung: Die Kosten und Ausführung für den Überga- Wasserleitung 173.140,00 €
beschacht auf Privatgrund gehen zu Lasten des jeweiligen Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Grundstückseigentümers. Kanalbau 474.238,80 €
Variante 2 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Maßnahme förderfähig RZWas 2018-
Hier ist der Einbau von insgesamt 41 neuen Übergabeschäch- Straßenbau 385.560,00 €
ten anstelle der vorhandenen Übergabeschächte vorgesehen. keine Refinanzierung möglich-
Kosten: Gesamtkosten aller Maßnahmen
Bereich Leutersgarten 100.000,00 € (netto) (bei a Variante II) 3.389.389,80 €
Bereich Am Frommelt 72.400,00 € (netto)
Gesamt 172.400,00 € (netto) -Maßnahme nicht förderfähig- Eigenanteile der Gemeinde nach Förderung (Wasser/Abwasser)
im Rahmen der RZWas 2018 nach Überschreiten der Härte-
b) Erneuerung Hauptwasserleitung Leutersgarten fallschwelle II - 80 %
(gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Wasser ca. 400.000 €
Baukosten: 423.420,00 € (netto) Kanal ca. 223.000 €
zuzüglich Ing.-Kosten ca. 10 % 42.342,00 € (netto) Straße ca. 1.110.000 €
Gesamtkosten 465.762,00 € (netto) -------------------------
Maßnahme förderfähig RZWas 2018- Gesamt ca. 1.733.000 €
c) Leutersgarten – Straßenbau
(gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019) Erläuterung zur Förderung im Rahmen der RZWas 2018:
Hier ist kein Vollausbau, sondern ein Abfräsen der Restflä- Der Maßnahmenträger muss die Gesamtmaßnahme vorfinan-
che außerhalb des Wasserleitungsgrabens und der Einbau zieren. Einmal jährlich können Zuwendungen für abgeschlos-
einer kompletten Afb-Decke vorgesehen. sene Bauabschnitte abgerufen werden. Je nach Haushaltslage
Baukosten ca. 105.000,00 € - (Freistaat) kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von
keine Refinanzierung möglich- Zuwendungen kommen.
d) Erneuerung Anschluss Wasserleitung Untere Mühle Die RZWas 2018 ist zunächst bis zum 31.12.2021 befristet. Dies
(gemäß Kostenschätzung BRS v. 31.05.2019) bedeutet, dass alle Fördermaßnahmen bis zum 31.12.2021
kassenwirksam abgewickelt sein müssen. Des Weiteren wird
Baukosten 33.280,00 € (netto)
darauf hingewiesen, dass das „Gesamtpaket“ BA 02 Teil III zum
zuzüglich Ing.-Kosten 10 % 3.328,00 € (netto) gegenwärtigen Zeitpunkt, die finanziellen Möglichkeiten der
Gesamtkosten 36.608,00 € (netto) Gemeinde Uettingen bei weitem übersteigt.
Maßnahme förderfähig ???? wegen neuer Trassenführung- Vom Gemeinderat ist nun zu entscheiden, welche Einzelmaßnah-
men im Haushaltsjahr 2020 und 2021 ausgeführt werden sollen.
e) Bayernstraße (gemäß Kostenschätzung BRS vom
31.05.2019 – ohne Ing.-Kosten) Der Gemeinderat beschließt, folgende Einzelmaßnahmen:
- Leutersgarten (Erneuerung Hauptwasserleitung und Straßenbau)
Auswechslung Wasser- und Abwasserleitung,
Straßenvollausbau - Erneuerung Anschluss Wasserleitung Untere Mühle
- Birkenfelder Weg (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau)
Wasserleitung 175.950,00 €
(netto)Maßnahme förderfähig RZWas 2018- im Rahmen des BA 02 Teil III durchzuführen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 5Informationen der Gemeinde Uettingen
Die Einzelmaßnahmen: Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen
- Frankenstraße (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau) Vorhaben (RZWas 2016) wurden mit Bekanntmachung vom
30.10.2018 durch die nun geltende RZWas 2018 abgelöst.
- Bayernstraße (Wasserleitung/Kanalbau/Straßenbau)
Im Teil B – Härtefälle der öffentlichen Wasserversorgung und
werden aufgrund der angespannten Finanzlage vorerst zurückge-
Abwasserentsorgung wurden erhebliche Änderungen vorge-
stellt. Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das
nommen, die dazu führen, dass die gesamten Investitionen
Jahr 2020 wird geprüft und entschieden, wann die zurückgestellten
des BA 02 unter die Fördervoraussetzungen der RZWas 2018
Maßnahmen ausgeführt werden können.
fallen.
Über die Ausführungsvariante „Erneuerung Gartenwasserleitung
Vereinfacht dargestellt, werden die Investitionen für Teil 1 und
im Bereich Leutersgarten/Am Frommelt“ erfolgt ein gesonderter
2 mit 50 % der tatsächlichen Kosten und der Teil 3 mit 80 %
Beschluss.
(Überschreiten der Härtefallschwelle II) gefördert.
Der verbleibende Eigenanteil wird sich demnach von
1.781.083,49 € auf voraussichtlich 697.616,69 € verringern.
Gartenwasserleitung
Dieser Eigenanteil rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung nicht
Die Thematik wurde bereits unter TOP 1.1 ausführlich beraten. den Aufwand und die zusätzlichen Kosten für die Abwicklung
eines Verbesserungsbeitrages.
Folgende Varianten stehen zur Abstimmung:
Die überschlägige Berechnung der Steigerung der Wasserver-
Variante 1 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)
brauchsgebühr bei Refinanzierung über die Gebühr stellt sich
Für die 76 Gartengrundstücke ist vorgesehen, je einen eigenen wie folgt dar:
Hausanschluss mit einem Absperrschieber im öffentl. Grund
und einen Übergabeschacht im Privatgrund (satzungskonform). Gesamtinvestition 2.110.552,14 €
Kosten: ./. abzüglich Zuwendungen 1.412.935,45 €
76 Hausanschlüsse x 1.500,00 € = 114.000,00 € (netto) = Bereinigte Baukosten 697.616,69 €
76 Übergabeschächte x 1.200,00 € = 91.200,00 € (netto) Hiervon 2 % Afa 13.952,33 €
Gesamt 205.200,00 € Verzinsung anteiliges Anlagevermögen = 27.346,57 €
Maßnahme nicht förderfähig-
(zu Beginn des Abschreibungszeitraums)
Anmerkung:
Die Kosten und Ausführung für den Übergabeschacht auf Pri- (zusätzliche) kalkulatorische Kosten für BA 02 1.298,90 €
vatgrund gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigen- durchschnittliche jährl. Wasserverkauf 74.500 m³
tümers.
0,55 €/m³ (Steigerung Wasserverbrauchsgebühr für BA 02)
Variante 2 (gemäß Kostenschätzung BRS vom 31.05.2019)
Hier ist der Einbau von insgesamt 41 neuen Übergabeschäch-
ten anstelle der vorhandenen Übergabeschächte vorgesehen. Übersicht Wasserverbrauchsgebühr:
Kosten: 01.07.2007 - 30.06.2009 2,20 €/m³
Bereich Leutersgarten 100.000,00 € (netto) 01.07.2009 – 30.06.2010 2,50 €/m³
Bereich Am Frommelt 72.400,00 € (netto) 01.07.2010 – 30.06.2012 2,95 €/m³
Gesamt 172.400,00 € (netto) 01.07.2012 – 30.06.2013 2,40 €/m³
Maßnahme nicht förderfähig- 01.07.2013 – 30.06.2016 2,20 €/m³
01.07.2016 – 30.06.2022 2,10 €/m³
Der Gemeinderat beschließt, dass die Variante 2 zur Ausführung 01.07.2022 – 30.06.2025 ?? €/m³
kommt.
Herr Gemeinderat Rippel stellt Antrag zur Geschäftsordnung,
den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.
Verbesserung Wasserversorgungseinrichtung BA 02; Über den Antrag ist sofort abzustimmen, eine Beratung zur Sa-
Änderung der Finanzierungsform che findet insoweit nicht statt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2017 unter Dem Antrag wird stattgegeben. Der Tagesordnungspunkt wird
TOP 2 beschlossen, die Refinanzierung der Verbesserung- und/ zurückgestellt.
oder Erneuerungsmaßnahme der Wasserversorgungseinrich-
tung –BA 02- mittels Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zu
finanzieren.
Bei dem damaligen Beschluss ist man davon ausgegangen, Bauleitplanung Neue Ortsmitte Uettingen;
dass die Baukosten inkl. Nebenkosten 1.781.083,49 € betra- artenschutzrechtliche Prüfung,
gen und keine bzw. nur marginale Zuwendungen über die hier: Beauftragung Fledermausausflugsbeobachtung
RZWas 2016 zu erwarten sind. Dies hätte eine Gebührenerhö-
hung von ca. 1,50 €/m³ verursacht. Für das Projekt „Neue Ortsmitte Uettingen“ ist das Ing. Büro
Köhl u.a. mit den bauleitplanerischen Leistungen beauftragt
Auch aus heutiger Sicht war die damalige Entscheidung des (siehe GR-Beschluss v. 28.11.2018). Im Rahmen der entspre-
Gemeinderates nach Auffassung der Verwaltung völlig richtig chenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte
und alternativlos. die faunistische Begehung des Areals, bei der sich vereinzelte
6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Informationen der Gemeinde Uettingen
Hinweise auf Fledermäuse ergaben.
Deshalb werden für die spezielle artenschutzrechtliche Prü- Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
fung belastbare Erkenntnisse im Hinblick auf Fledermäuse Im Kies 8, 97264 Helmstadt
benötigt, für die entsprechende Ausflugsbeobachtungen er-
forderlich sind, die jedoch nur in den Sommermonaten Juli/ 09369 9079-0 (Vermittlung)
August durchgeführt werden können. (Kernzeit)
Diese ergänzenden faunistischen Leistungen sind durch die Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
bestehende Beauftragung nicht abgedeckt; vom Büro wurde Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr
hierfür ein Honorar von 6.700,00 € brutto ermittelt. Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr
Da diese Untersuchungen für die Vollständigkeit der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung unumgänglich sind und aus Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
biologischen Gründen nur in den Sommermonaten erfolgen
ist am Freitag, 16. August 2019, geschlossen.
können, wurde der entsprechende Auftrag bereits an das Büro
Köhl erteilt; der Gemeinderat wird insoweit um nachträgliche
Zustimmung gebeten.
Der Fachbereich Bürgerbüro
Der Gemeinderat beschließt, der beim Ing. Büro Köhl beauftragten (Standesamt/Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt)
Fledermaus-Ausflugbeobachtung (Honorar: 6.700,00 € brutto) zu- ist am Dienstag, den 20. August 2019 ab 13.30 Uhr,
zustimmen.
aufgrund einer Inhouse-Schulung, geschlossen.
Waldschäden infolge des Extremsommers 2018 Besuchen Sie uns im Internet unter:
www.vgem-helmstadt.de
Das Schreiben vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten vom 01.07.2019 wird als Ergänzung zu TOP 1 der Sit- Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
zung vom 04.06.2019 zur Kenntnis gegeben. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Information zur Haushaltsabwicklung/-ausführung;
Stand 28.06.2019 Anzeige
Die Gesamtsolleinnahmen der Gemeinde Uettingen lagen
im laufenden Haushaltsjahr 2019 bei 3.698.766,30 € (Stand
28.06.2019). Die Gesamtsollausgaben des Haushaltsjahres
2019 betrugen 4.090.173,21 € (Stand 28.06.2019). Der Sollfehl-
betrag des Jahres 2019 lag somit zum vorgenannten Stichtag
bei 391.406,91 €.
Die Entwicklung der einzelnen Gruppierungen im Verwaltungs-
und Vermögenshaushalt 2019 können aus der mit der Sit-
zungseinladung übermittelten Gruppierungsübersicht (Stand
28.06.2019) entnommen werden.
BA 02 - Teil 2
Am 10.07.2019 fand im Lehmgrubenweg eine Baueinweisung
mit dem Büro BRS, Marktheidenfeld und der bauausführen-
den Firma Ullrich Bau statt.
Der Beginn der Bauarbeiten wurde auf Montag,
2. September 2019 festgelegt.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 7Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Der Landkreis in Zahlen Härteausgleich für
Das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat
Straßenausbaubeiträge
die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2018
bekannt gegeben: So erhalte ich Rückzahlungen aus dem Härte-
Gemeinde Einwohner fallfonds der Bayerischen Staatsregierung
Altertheim: 2.006 nach Art. 19a Kommunalabgabengesetz (KAG)
Aub: 1.466
Bergtheim: 3.756
Bieberehren: 914
Bütthard: 1.281
Eibelstadt: 3.046
Eisenheim: 1.350
Eisingen: 3.372
Erlabrunn: 1.793
Estenfeld: 5.237
Frickenhausen: 1.248
Gaukönigshofen: 2.487
Gelchsheim: 801
Gerbrunn: 6.379
Geroldshausen: 1.293 LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,
Giebelstadt: 5.501 mehr Planungssicherheit und Entlastung für die Menschen vor
Greußenheim: 1.589 Ort in unseren Kommunen zu gewährleisten, ist uns ein großes
Güntersleben: 4.490 Anliegen.
Hausen b. Würzburg: 2.447 Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern
Helmstadt: 2.657 nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtli-
Hettstadt: 3.550 chen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kom-
Höchberg: 9.379 munalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbau-
beiträge abgeschafft.
Holzkirchen: 955
Kirchheim: 2.134 Für Härtefälle in der Zeit davor haben wir einen Härtefallfonds
Kist: 2.611 eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern
zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1.
Kleinrinderfeld: 2.069
Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch
Kürnach: 4.783
diese unzumutbar belastet wurden.
Leinach: 3.123
Dafür stellen wir insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Margetshöchheim: 3.082
Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet
Neubrunn: 2.303 eine eigens eingerichtete Kommission.
Oberpleichfeld: 1.137
Mit dieser freiwilligen Leistung ist es uns gelungen, einerseits
Ochsenfurt: 11.319
den Bedürfnissen der Kommunen nach verlässlicher Finanz-
Prosselsheim: 1.180 ausstattung für eine leistungsstarke kommunale Infrastruktur
Randersacker: 3.387 Rechnung zu tragen, jedoch die Bürgerinnen und Bürger gleich-
Reichenberg: 4.136 zeitig zu entlasten.
Remlingen: 1.491
Joachim Herrmann, MdL Hubert Aiwanger, MdL
Riedenheim: 699 Staatsminister Staatsminister
Rimpar: 7.645
Rottendorf: 5.329 Wer kann einen Härteausgleich erhalten?
Röttingen: 1.673
Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Perso-
Sommerhausen: 1.913 nen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung
Sonderhofen: 846 eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für
Tauberrettersheim: 865 Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern • der Bescheid zwi-
Theilheim: 2.362 schen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlas-
Thüngersheim: 2.701 sen wurde,
Uettingen: 1.894 • eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro
Unterpleichfeld: 3.003 besteht,
Veitshöchheim: 9.652 • der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
Waldbrunn: 2.824 Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des
Waldbüttelbrunn: 4.874 betroffenen Grundstücks ist und
Winterhausen: 1.379 • der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkom-
Zell a.M.: 4.423 men in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheid erlas-
8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
ses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittel- Hierzu zählen insbesondere:
wert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen
• Kopie des Beitragsbescheids bzw. der Beitragsbescheide
letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist.
der Kommune oder ggf. eine Kopie der Vereinbarung über
Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkom- die Beitragsablöse,
mensobergrenze 200.000 Euro.
• Kopie des Steuerbescheids für das Jahr des Bescheiderlas-
Bitte beachten Sie: ses und wahlweise der beiden dem Bescheiderlass voraus-
Die Zahlungspflicht kann auch statt aus einem Beitragsoder gehenden Jahre,
Vorauszahlungsbescheid aus einer sog. Ablösevereinbarung • Nachweis über das Eigentum oder ggf. sonstige dingliche
über die Straßenausbaubeiträge resultieren. Nutzungsrechte bezüglich des Grundstücks, für das die Bei-
träge bezahlt wurden,
Keine Antragsberechtigung besteht, • für Unternehmen: ggf. Nachweise über die Gesellschafts-
form und Beteiligungsverhältnisse.
• wenn der Beitrag von der Kommune erlassen oder erstat-
tet wurde oder
Was muss ich bei der Antragstellung noch beachten?
• wenn der Antragsteller eine juristische Person des öffentli-
chen Rechts oder des Privatrechts ist, bei denen der Staat Das amtliche Antragsformular enthält auch ein Freitextfeld, in
einen überwiegenden Einfluss hat. dem Sie noch weitere besondere Umstände Ihres Einzelfalls
darlegen können, bspw. wenn in Ihrem Fall nur ein Teil der An-
Was muss ich tun, um einen Härteausgleich zu erhalten? lieger noch vor dem 1. Januar 2018 einen Bescheid erhalten hat.
• Sie müssen einen Antrag stellen. Antragsteller haben bei der Aufklärung des Sachverhalts mit-
zuwirken. Andernfalls kann der Antrag abgelehnt oder eine
Bewilligung aufgehoben werden.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum von 1. Juli
bis 31. Dezember 2019 möglich! Wie geht es mit meinem Antrag weiter?
Bitte beachten Sie: Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der An-
tragsfrist ab 1. Januar 2020 über die Verteilung der zur Verfü-
Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 bei der Geschäfts-
gung stehenden Mittel. Eine Härte nach Art. 19a
stelle der Härtefallkommission eingehen, können bei der Ver-
teilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt werden. Abs. 9 Satz 1 KAG liegt nur vor, soweit die Belastung un-ter Be-
rücksichtigung insbesondere systemischer Härten (d.h. Härten
auf Grund besonderer Auswirkungen des Stichtags im Zusam-
Kann ich den Antrag auch online stellen? menhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken? Einzelfall), der Nähe der Bekanntgabe des Beitragsbescheids
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online ohne zusätzli- zum 1. Januar 2018, der Einkommensverhältnisse und der
chen Papierversand zu stellen. Höhe des Beitrags nicht zugemutet werden kann.
Die Anträge sind zusammen mit allen erforderlichen Unterla- Bitte beachten Sie:
gen schriftlich oder digital an die Geschäftsstelle der Härtefall- Der Härteausgleich ist eine freiwillige Leistung des Freistaates
kommission zu richten, Bayern. Es besteht kein Anspruch auf Ausgleich.
per Post an: Wenn nach der Auszahlung aus dem Härtefallfonds noch Zah-
Geschäftsstelle der Härtefallkommission für lungen erlassen oder erstattet werden, besteht ein Anspruch
Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken des Freistaats Bayern auf Weiterleitung oder Rückzahlung
Peterplatz 9, 97070 Würzburg (Vermeidung einer Doppelbegünstigung).
oder digital an:
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de Es sind noch Fragen offen geblieben?
oder ausgleich@reg-ufr.bayern.de Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und der
Verteilungsentscheidung der Härtefallkommission können Sie
Woher bekomme ich das Antragsformular? dem Internetauftritt des Staatsministeriums des Innern, für
Sport und Integration unter www.strabs-haertefall.bayern.de
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung nur das von der Bayeri- entnehmen.
schen Staatsregierung hierfür zur Verfügung gestellte Antrags-
formular. Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren und die Ent-
scheidung der Kommission finden Sie u. a. abrufbar im Inter-
Sie können den Antrag auf unserem Formularserver auch di- net unter www.gesetze-bayern.de
rekt online ausfüllen.
Gerne können Sie sich für weitergehende Fragen auch per
Das Antragsformular sowie den Link zum Online-Antragsverfah- E-Mail oder telefonisch an die Geschäftsstelle der Härtefall-
ren finden Sie im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de. kommission unter der Tel. 0931-380-5000 wenden.
Beachten Sie:
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen? Ein Härteausgleich erfolgt nur im Bereich der Straßenaus-
Dem Antrag sind die zur Entscheidung erforderlichen Unterla- baubeiträge. Beiträge für Straßenerschließungsmaßnahmen
gen beizufügen. (erstmalige Erschließung) können nicht ausgeglichen werden!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 9Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen reinigt täglich bis
zu 7.000 Kubikmeter Abwasser für seine Mitgliedsgemeinden (Greußenheim,
Uettingen und die Gemeindeteile Mädelhofen und Roßbrunn der Gemeinde
Waldbüttelbrunn).
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine
Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d)
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:
Überwachung und Betrieb der Abwasserreinigungs- und Schlammbehandlungsanlagen, sowie der Pumpwerke
Betreiben, reinigen und inspizieren des Abwassernetzes des Zweckverbandes
Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten, Störungsbeseitigungen,
sowie diverser Abwasser- und Schlammuntersuchungen
Prozess- und Anlagenoptimierung, sowie Koordinierung und Optimierung von Arbeitsabläufen
in enger Zusammenarbeit mit der technischen Betriebsführung
Fachliche Unterstützung bei der Beschaffung von Materialien, Dokumentation und Datenerfassung
Ihr Profil:
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft (m/w/d) für Abwassertechnik
Einschlägige Berufserfahrung und fundierte Kenntnisse in der Betriebstechnik von technischen Anlagen,
sowie im Betrieb von Abwasserbeseitigungsanlagen
Bereitschaft zur Übernahme von Arbeiten mit Abwasserkontakt
Kenntnisse im Arbeitsschutz, in der Unfallverhütung und in Straßenverkehrsregelungen
Fahrerlaubnis der Klasse B, BE (evtl. auch Klasse C, CE, T)
Kenntnisse MS-Office
Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, die Fähigkeit eigenverantwortlich und selbständig zu arbeiten
Teilnahme an der Rufbereitschaft nach Einarbeitung sowie die Übernahme von Wochenend- und Feiertagsarbeit
Bereitschaft zur Weiterbildung
Unser Angebot:
Wir bieten einen sinnstiftenden Job, weil sie einen wertvollen Beitrag für die Menschen und die Umwelt leisten.
Wir nehmen die persönlichen Themen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst: Die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, flexible Arbeitszeitmodelle oder die individuelle Karriereförderung sind für uns selbstverständlich.
Für uns gehören eine faire Zusammenarbeit und das gemeinsame Anpacken zum alltäglichen Handwerk.
Und zu guter Letzt: Wir bieten eine unbefristete Einstellung, eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD-VKA mit
den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
sowie ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis spätestens 02.09.2019 an den
Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen,
z.Hd. Herrn Verbandsvorsitzenden Heribert Endres,
Würzburger Straße 1, 97292Uettingen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen selbstverständlich auch der Geschäftsführer des Zweckverbandes,
Herr Ralf Büttner, zur Verfügung (Tel. 09369/9079-0).
10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Öko-Modellregion Amt für Ländliche
Waldsassengau Entwicklung und
Gemeinde Uettingen
Die Öko-Modellregion Waldsassengau ist ein Projekt des
Gemeindeverbundes „Allianz Waldsassengau.
Sehr geehrte Waldbesitzerinnen,
Das Ziel ist die Stärkung des Öko-Landbaus in der Region mit
sehr geehrter Waldbesitzer,
Hilfe von Info-Veranstaltungen, Vernetzung und Öffentlich-
keitsarbeit. Wir wollen u.a. die Direktvermarktung fördern, sehr geehrte Bürgerinnen
denn aus unserer Sicht ist „bio + regional = optimal“. und Bürger der Gemeinde Uettingen,
der Privatwald in Uettingen ist wie ein Puzzle zersplittert, wo-
Besuchen Sie unsere Homepage
bei mehrere Waldeigentümer etliche Flurstücke besitzen. Nur
www.oekomodellregionen.bayern
liegen die Flurstücken selten direkt nebeneinander. Die klei-
und erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte und nen und kleinsten Parzellen lassen sich schwierig bewirtschaf-
Veranstaltungen! ten und uns erreichen viele Sorgen über diesen Zustand.
Auf der Homepage der Allianz www.allianz-waldsassengau.de Um dieser Situation entgegenzuwirken, haben wir in Zusam-
finden Sie weitere interessante Artikel zu den ökologischen menarbeit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-
Themen der Region. ten (AELF) Würzburg und dem Amt für ländliche Entwicklung
(ALE) Unterfranken eine Initiative zu einem Freiwilligen Land-
tausch im Wald gestartet.
Amt für Ernährung, Durch den freiwillig vereinbarten Tausch der Waldbesitzer
untereinander entstehen größere und damit besser bewirt-
Landwirtschaft und schaftbare Waldstücke. Auch Waldverkäufe oder -zukäufe sind
im Rahmen einer solchen Aktion vermittelbar.
Forsten Würzburg Es hat sich bereits ein Kreis tauschwilliger Waldbesitzer zu-
sammengefunden, der größer werden soll. Die Gemeinde
Waldschäden infolge des Extremsommers 2018 Uettingen beteiligt sich ebenfalls und unterstützt die Initiative.
Je mehr Waldbesitzer sich am Freiwilligen Landtausch im Uet-
Der Wald im Landkreis Würzburg
tinger Wald beteiligen, umso erfolgreicher kann er gelingen!
hat unter der Trockenheit und
Vielleicht ist es auch für Sie eine gute Möglichkeit ein größeres
Hitze des vergangenen Som-
zusammenhängendes Waldstück zu erhalten?
mers stark gelitten. In sehr vie-
len Waldbeständen zeigen sich
Wir möchten Sie daher recht herzlich einladen zu einer
seit einigen Wochen zunehmend
absterbende und komplett abge- Informationsveranstaltung
storbene Bäume.
Freiwilligen Landtausch im Wald
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass die Gefähr-
am Mittwoch, den 18. September 2019,
dung durch abbrechende Äste, Kronenteile und umstürzende
Bäume stark zugenommen hat. Bei Waldbesuchen ist deshalb um 19:00 Uhr in der Aalbachthalhalle
– insbesondere bei Wind – erhöhte Achtsamkeit geboten.
Herr Beer vom AELF Würzburg und Frau Stefke vom ALE Un-
terfranken, beide sind Förster, werden Ihnen die Kernpunkte
und den Ablauf eines Landtausches erörtern und der Tausch-
helfer Forsting. Paul Gerlach wird sich Ihnen bekanntmachen.
Mitteilung Bei dieser Gelegenheit wird sich auch der seit 01. Juni 2019
für den Privatwald zuständige Revierförster Wolfgang Schölch
der Forstverwaltung vom AELF Würzburg vorstellen.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie zahlreich erscheinen.
Seit dem 1. Juni 2019 ist für die
Privatwälder in den Gemeinden Wald ist Generationensache; bringen Sie die Jugend mit!
Helmstadt, Holzkirchen und Heribert Endres, 1. Bürgermeister
Uettingen
Förster Wolfgang Schölch
vom AELF Würzburg Revier
Maintal zuständig.
Bei Fragen rund um den Wald
erreichen Sie den Förster unter:
mobil: 015 22 / 17 59 720
per E-mail: wolfgang.schoelch@aelf-wu.bayern.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 11Anzeigen
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12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Einrichten von Übermittlungssperren
Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Auskünfte an Adressbuchverlage
Religionsgesellschaften nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz)
nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Bundesmeldegesetz) Das Gesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über
Das Gesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Ein-
Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen wohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind.
der Mitglieder übermittelt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn
diese nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religi-
onsgemeinschaft angehören. Datenübermittlung an das Bundesamt
Der betroffene Familienangehörige (nicht das Kirchenmitglied
für Personalmanagement der Bundeswehr
selbst) kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlan- nach § 36 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz)
gen und somit der Datenübermittlung widersprechen.
Die Meldebehörden übermitteln jeweils zum 31. März eines
Die Übermittlungssperre gilt nicht, soweit die Daten für Zwe- Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörig-
cke des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen keit an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Familienname,
Religionsgesellschaft übermittelt werden. Vorname und gegenwärtige Anschrift). Dies gilt nur für Perso-
nen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Mit diesen Anga-
ben kann das Bundesamt für Wehrverwaltung die Betroffenen
über den freiwilligen Wehrdienst informieren.
Auskünfte an Parteien, Wählergruppen
Sie können die Einrichtung von Übermittlungssperren verlan-
und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
gen und somit den einzelnen Auskünften widersprechen. Eine
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz) Begründung für den jeweiligen Widerspruch ist nicht erforder-
lich. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmun-
gen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Die Übermittlungssperren werden nur für den Wohnsitz im
Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte erteilt werden VGem-Bereich eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung
(nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen). Die für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Über-
Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und mittlungssperre bei den entsprechenden Meldebehörden ein-
die aktuelle Anschrift. richten.
Der jeweilige Widerspruch kann bei
der Meldebehörde der Verwaltungs-
gemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8 in
Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
97264 Helmstadt oder online unter
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz)
https://www.buergerserviceportal.de/
Es darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubi- bayern/vghelmstadt/bsp_ewo_ueber-
läen an folgende Empfänger erteilt werden: Parteien, Wäh- mittlungssperren,
lergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörper-
in unserem Bürgerserviceportal eingelegt werden.
schaften sowie Bewerber für diese, Presse und Rundfunk. Die
Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, ak- Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird
tuelle Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums. die Meldebehörde, die genannten Daten weiterleiten.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 13Anzeigen 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Fischereiverband Schlepperfreunde
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Unterfranken e.V.
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zur Fischerprüfung veranstaltet am Saatmarkt
Online in Giebelstadt (15. September 2019)
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nen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung Online unter
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Veitshöchheim statt. Anmeldungen werden ab
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den Lehrgang informieren? saatmarkt@remlingen.de
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Telefon: 0931- 414455 Fax: 0931- 415744 Privat), entgegengenommen.
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bis 18.30 Uhr im Rathaus Uettingen erworben werden
Ab Montag, 22. Juli 2019 wird der Ferienpass in der Verwal-
tungsgemeinschaft Helmstadt, Kasse, während der Öffnungs-
zeiten verkauft.
Der Ferienpass ist nur mit eingeklebtem und von der Gemein-
de gestempeltem Lichtbild gültig! Bitte daher unbedingt ein
Lichtbild mitbringen!
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2019 unter: www.jugend-landkreis-wue.de
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Umgang mit Kindern
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strukturierte Arbeitsweise • Kirchliche Zusatzversorgung
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in der Eingliederungshilfe
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18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Aus Vereinen und Verbänden
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Wann: Donnerstag 15. August
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Wo: Pferdestall am Hollerbuschweg Wir experimentieren mit Wasser im Garten
Wer: ca. 20 Kinder (ab 6 Jahre Samstag, den 03.08.2019
Was: Ponyreiten, Lassowerfen, Kuh- Uhrzeit 15 – 17 Uhr
melken, Bogenschießen, Lagerfeuer,
Stockbrot uvm. Treffpunkt: Am Finkenflug 38, Uettingen
Anmeldung erforderlich
Benediktushof Alter: ab 1. Klasse
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An vier Samstagen werden wesentliche
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 19Anzeigen
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20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Aus Vereinen und Verbänden
Freiwillige Feuerwehr
Uettinger Jugend
Uettingen e. V.
Gruppenübungen der Feuerwehr Uettingen Traditioneller Hammeltanz
Jugendgruppe: Donnerstag, 08.08. 19:30 Uhr
22.08. 19:30 Uhr in der Aalbachtalhalle Uettingen
05.09. 19:30 Uhr
am Samstag, 31. August 2019.
Gruppe 2: Dienstag, 06.08. 19.30 Uhr
16:00 Uhr Einlass mit Kaffee & Kuchen
Gruppe 3: Sonntag, 25.08. 09:00 Uhr
17:00 Uhr Tanzbeginn mit den Gaudiprofis.
Gruppe 4: Sonntag, 25.08. 09:00 Uhr
HVO-Gruppe Mittwoch, 21.08. 20.00 Uhr
PA – Gruppe: Teilnehmer nach Absprache
(Uettingen) Montag, 05.08. 19.30 Uhr
(Uettingen) Montag, 26.08. 19.30 Uhr
(Uettingen) Montag, 02.09. 19.30 Uhr
Alle Termine auch unter: www.ff-uettingen.de/termine/
Kleinpariser
Faschings-Club Foto von Linda Seufert
Anschließend Uettinger Kirchweihtanz mit den Gaudiprofis
und den DJs der Uettinger Jugend. Für Ihr leibliches Wohl ist
Voranzeige bestens gesorgt.
Auf Ihr Kommen freut sich die Uettinger Jugend!
Unser diesjähriger KFC-Ausflug 2019
findet an folgendem Termin statt. Anzeige
Wann: 19.10. - 20.10.2019
Wohin: Schladming / Steiermark
Bitte vormerken, nähere Informationen folgen in der Ausgabe
des Gemeindeblattes September/Oktober.
Wir wünschen Euch einen schönen,
erholsamen Urlaub und allen Schulkindern, schöne Ferien!
Eure Vorstandschaft, KFC-Uettingen e.V. 1993
TERMINE IN KÜRZE
Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen;
sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern
August
Sa. 17. August Förderverein: Papiersammlung
Sa. 31. August Uettinger Jugend: Hammeltanz
wünscht
September schöne
So. 1. September Bohlenkirchweih
Ferien
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019 21Aus Vereinen und Verbänden
Aalbachtaler Musikverein
Bläserklasse und Musikunterricht
Im September startet der Aalbach-
taler Musikverein e.V. bereits sei-
ne fünfte Bläserklasse. Wir haben
noch Plätze frei und würden uns
freuen alle Instrumente besetzen
zu können.
Was ist eine Bläserklasse? Eine Bläserklasse ist ein auf mehre-
re Jahre hin angelegter Musizierkurs, bei dem alle Teilnehmer
zeitgleich und gemeinsam ein Instrument erlernen. Der Un-
terricht gliedert sich in zwei Bereiche: gemeinsamer Orches-
terunterricht und instrumentenbezogener Registerunterricht.
In einer Bläserklasse wird durch das gemeinsame Zusammen-
spiel ein positives Lernklima geschaffen. Einander zuhören,
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Rücksicht nehmen, sich gegenseitig unterstützen sind bleiben-
de und prägende Erfahrungen.
bereits seit 100 Jahren gibt es, anhand Bildmaterial bewiesen,
Musik in Uettingen. Seit exakt der Hälfte der Zeit unter dem Parallel hierzu wird Einzelunterricht auf vielen Instrumenten
Namen Aalbachtaler. Damit es auch weiterhin so bleibt sind (z.B. auch Gitarre oder Schlagzeug) angeboten.
wir in vielen Bereichen aktiv: Anmeldung und weitere Informationen:
mail@aalbachtaler-musikverein.de
Musikalische Früherziehung oder bei Thomas Roos, Tel. 0174 59 31 96 0
Es findet wieder Musikalische Früherziehung statt. Hierbei
werden Kinder bereits im frühen Alter auf spielerische Wei-
se in den Bereichen Singen, Sprechen, Musik und Bewegung
gefördert und an Instrumente herangeführt. Der Kurs findet
Montags um 16.30 Uhr statt und richtet sich an alle Kinder im
Alter von ca. 3 Jahren bis ins Vorschulalter.
Anmeldung und weitere Informationen:
mail@aalbachtaler-musikverein.de
oder bei Melanie Fuchs, Tel. 0163-37 30 378 Der Aalbachtaler Musikverein e.V. sucht ehemalige aktive oder
neuzugezogene Musiker aus Uettingen und Umgebung für
seine Blaskapelle die Aalbachtaler Dorfmusikanten.
Flötengruppe
Wir legen Wert auf Gemütlichkeit und Gemeinschaft beim
Des Weitern gibt es noch die Möglichkeit das Blockflötenspiel
Musizieren. Es findet regelmäßig eine Probe mittwochs (nach
zu erlernen (ab Vorschulalter). In Kleingruppen erfolgt das
Absprache) im Probekeller des Aalbachtaler Musikvereins e.V.
Spielen in kleinen Schritten. Parallel zur Haltung, Griffen und
(unter dem Rathaus) statt.
Tongestaltung werden die musikalischen Fähigkeiten der Kin-
der entwickelt. Leitung: Petra Schätzlein
Anmeldung und weitere Informationen: Anmeldung und weitere Informationen:
mail@aalbachtaler-musikverein.de mail@aalbachtaler-musikverein.de
oder bei Tim Schneider, Tel. 0176 34411620 oder bei Erich Roos, Tel. 0171 33 92 151
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22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Uettingen August 2019Sie können auch lesen