Heimatstimme - Stadt Neusäß
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
66. Jahrgang . Nummer 04 . 08. April 2021 Heimatstimme Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß für die Stadtteile: Alt-Neusäß . Hainhofen . Hammel . Ottmarshausen . Schlipsheim . Steppach . Täfertingen . Westheim In dieser Ausgabe Stand: 17. März. Tagesaktuelle Ände- rungen nach Redaktionsschluss sind der städtischen Homepage bzw. der Tagespresse zu entnehmen. Bürgergespräche Die gesammelten Anträge der Bürger und das besprochene Vorgehen der Stadtverwaltung. >> Seite 3 Corona-Schnelltests Auch Neusässer Apotheken bieten kos- tenlose Schnelltests für alle an. >> Seite 2 Gegen den Eichenprozessionsspinner Bauhof fertigt Nistkästen und Insekten- hotels für umweltfreundliche Bekämp- fung des Schädlings an. >> Seite 31 Wechsel in der Verkehrsüberwachung Ab sofort gibt es einen externen Ansprechpartner für die Verkehrs- überwachung. >> Seite 12 Auslagestellen Amtsblatt Hainhofen Tiroler Bergspezialitäten, Am Kirchberg 2 Steppach Haushaltswaren Strobel, Ulmer Straße 12 Täfertingenäfertingen Metzger Schmid, Täfertinger Str. 17 Alt-Neusäß Altes Rathaus, Bürgerm.-Kaifer-Str. 10 Neues Rathaus, Hauptstr. 28 NEU! Bücher Max, Georg-Odemer-Str. 2a NEUSÄSSER Westheim Aumann & Stuhler Orthopädieschuh- technik, Hindenburgstraße 13b FRÜHLINGSERWACHEN Nächste Ausgabe Redaktionsschluss: Freitag, 16. April Erscheinungstermin: Mittwoch, 05. Mai Redaktionsadresse: Künstlerin Melanie Loracher heimatstimme@neusaess.de Alle Termine auch unter www.neusaess.de/heimatstimme Herausgegeben von der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, Telefon 0821/4606-0, Internet www.neusaess.de, E-Mail stadt@neusaess.de. Verantwortlich für den Inhalt: 1. Bürgermeister Richard Greiner.
Aktuelles auf Gehwegen und Plätzen ge- Neusässer Frühlingserwachen lesen und vielleicht sogar mit- gesungen werden. Positiv in den Frühling! Auch die Skulptur „Pampers „Kuckuck, kuckuck Rollschuhläuferin“ des Neu- ruft‘s aus dem Wald. Das städtische Kulturbüro hat sich für die Osterferien etwas einfallen sässer Künstlers Wilhelm Spit- lassen, um die Neusässerinnen und Neusässer zu überraschen und ih- zers am Weldenbahnradweg Lasset uns singen, nen im Alltag ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. So wurden auf unter- schiedliche Weise Text- und Bild-Botschaften in den acht Stadtteilen konnte mit einbezogen wer- den. Außerdem können sich al- tanzen und springen! gestreut, welche noch bis Sonntag, 11. April, erkundet und erfahren le „Frühlingserwachenden“ in Frühling, Frühling werden können. Das Projekt startete mit der farbenfrohen Plakatie- allen Stadtteilen an kreativen rung von Kunst- und Textdrucken. Hierfür wurden neben ortsverbun- Bepflanzungen der Gärtnerei wird es nun bald.“ denen Künstlerinnen und Künstler auch viele Mitglieder des Neusäs- Manfred Reuß sowie dem Gar- ser Kulturkreis e.V. herangezogen, um dieser Berufsgruppe wieder eine tencenter Wörner erfreuen. Plattform bieten zu können. Ergänzt wurden die Kunstdrucke durch Alle Aktionen auszugsweise NEUSÄSSER Zitate und Liedtexte zum Thema Frühling und positive Gedanken. Als auch auf www.neusaess.de/ FRÜHLINGSERWACHEN „Straßenkunst“ können Zitate und Liedtexte in bunten Buchstaben fruehlingserwachen. Dichter A. H. Hoffmann von Fallersleben 2021-03-09_Kuckuck_Fallersleben_flieder.indd 1 15.03.2021 15:32:15 Kostenlose Corona- Schnelltests in Neusässer Apotheken Seit März können sich alle Bürgerinnen und Bürger einmal wöchentlich kostenlos per Schnelltest auf Corona testen lassen. Soll- te ein Corona-Schnelltest positiv ausfallen, muss die betroffene Person noch einen PCR- Test zur Überprüfung des Ergebnisses durch- führen. St. Ägidius-Apotheke (Hauptstraße 13): Online-Anmeldung erwünscht Eine Anmeldung zum Schnelltest in der St. Ägidius Apotheke ist nicht zwingend not- wendig, eine Online-Anmeldung mit direk- ter Terminvergabe ist aber erwünscht. So können längere Wartezeiten vermieden wer- den. Unter www.rehm-apotheken.de/corona- schnell-test kann ein Termin vereinbart wer- den. Das Testergebnis wird online innerhalb von 60 Minuten mitgeteilt. Nibelungen-Apotheke (Daimlerstraße 7): Telefonische Anmeldung Eine Anmeldung zum Schnelltest in der Nibe- lungen-Apotheke ist ausschließlich über die eigens eingerichtete Corona-Hotline der Apo- theke unter Telefon 0821/4530770 möglich. Die Schnelltests werden am Hintereingang der Apotheke durchgeführt. Personal für Schnelltests gesucht Zur Durchführung der Schnelltests wird noch zusätzliches Personal gesucht. Interessierte sollten idealerweise aus einem gesundheits- bezogenem Beruf und bereits geimpft sein. Eine Anstellung auf Minijob-Basis oder als kurzfristige Anstellung ist möglich bei flexi- blen Arbeitszeiten. Bei Interesse bitte direkt bei einer der beiden Apotheken melden. 2 04/2021
Aktuelles und deren Beantwortung bzw. Bearbeitung durch die Stadtverwal- Impftage in der tung werden hier zur allgemeinen Information öffentlich gemacht: Stadthalle Neusäß Ruhender Verkehr (LKW) in Wohngebieten, Parksituation in der Tra- miner Straße und Nutzung des Feldweges (Birkenweg) von Täfertin- Die Stadt Neusäß wurde aktuell dem neuen Impfzentrum Bobingen gen, Entwicklungspläne Täfertingen zugeordnet. Sie bot deshalb an drei Impftagen in der Stadthalle Neu- In Wohngebieten dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Ge- säß ihren über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit samtmasse von über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, zu einer wohnortnahen und barrierefreien Impfung gegen Covid-19. sowie Sonn- und Feiertags nicht parken. Kleinere Fahrzeuge wie Dafür wurden ausschließlich über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger Sprinter, Klein-LKW und Zugmaschinen unterschreiten in der Regel von der Stadtverwaltung angeschrieben. diesen Wert und dürfen somit dort parken. Im Gespräch wurde kom- muniziert, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs bis zum Die Impfungen wurden von einem mobilen Impfteam aus Ärzten und 31.03.2021 so gut wie möglich noch durch eigenes Personal erfolgt. medizinischen Fachkräften der Firma Ecolog durchgeführt. Die Organi- Um eine intensivere Kontrolle für das ganze Stadtgebiet zu erreichen, sation der Impftage in Neusäß erfolgte in enger Abstimmung mit wird die Verkehrsüberwachung ab 01.04.2021 durch das Kommunal- dem Landratsamt. „Neben regelmäßigen Coronatests ist eine mög- unternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte mit wesentlich lichst schnelle Durchimpfung der Bevölkerung eine zentrale Kompo- höherem Stundenkontingent erfolgen. Der Birkenweg ist als Feldweg nente der Pandemiebekämpfung“, so Erster Bürgermeister Richard ausgeschildert. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Fremdnutzung Greiner, der sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ver- untersagt ist. Bezüglich einiger Anfragen zur Bauentwicklung in Tä- waltung für die Übernahme der zusätzlichen Aufgaben bedankte. fertingen wird auf den neuen Flächennutzungsplan verwiesen. Dieser sieht kleinere Wohnbauentwicklungsflächen (westlich Traminer Stra- ße bis Portnerstraße und südlich Schleisweg) sowie Kiesabbau- und © Andrea Faber Gewerbeentwicklungsflächen östlich des Gewerbegebietes Täfertin- gen-Nord bzw. Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses vor und kann auf der städtischen Homepage eingesehen werden. Umwandlung der Kopernikusstraße in verkehrsberuhigten Bereich Bei der Kopernikusstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstra- ße. Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches würde eine bauliche Umgestaltung erfordern. Parken wäre dann nur noch inner- halb der gekennzeichneten Flächen zulässig, was eine deutliche Re- duzierung des Parkraumes zu Gunsten gestalterischer Elemente zur Folge hätte. Im Gespräch wurde erkennbar, dass dies nicht im Sinne der Bewohner wäre, die Stadtverwaltung erkennt daher momentan keinen Handlungsbedarf. Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet Es wurde der Wunsch geäußert, ehemalige Tempo-30-Zonen, die seit Erna Hedke, 103 Jahre und älteste Bürgerin von Neusäß, mit dem Neusässer 2017 aufgehoben sind, wieder in Tempo-30-Zonen umzuwidmen. Im Bürgermeister Richard Greiner (m.) sowie Schwiegertochter und Pflegerin (l.) Jahr 2017 überprüfte der Planungs- und Umweltausschuss auf Veran- unmittelbar vor der Impfung. lassung der Verkehrsbehörde die Rechtmäßigkeit aller bestehenden Tempo-30-Zonen und Anfragen zur Schaffung neuer Tempo-30-Zo- nen, vor allem auf Höhe von Kinderbetreuungs- oder Seniorenpflege- Bürgergespräche: Anfragen einrichtungen. Hintergrund der Überprüfung war eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. Im Zuge der Überprüfungen stellte sich und deren Beantwortung bzw. heraus, dass für einige Tempo-30-Zonen die Rechtsgrundlage fehlte und deren Ausweisung somit aufgehoben werden musste. Im Gegen- Bearbeitung zug kam es an einigen Stellen zur Neuausweisung von Tempo-30. Dies vor allem in Gefährdungsbereichen vor sozialen Einrichtungen. ©pixabay Anträge auf Schaffung neuer Tempo-30-Zonen werden generell von der Stadtverwaltung überprüft, jedoch sind die Handlungsspielräu- me für Kommunen seit der Gesetzesänderung 2017 geringer gewor- den. Eine Anfrage auf Schaffung einer Tempo-30-Zone an der Daim- lerstraße wird in Rücksprache mit dem Landratsamt überprüft. Dies gilt auch für eine Anfrage zum Bereich Hammel (vor dem Kindergar- ten), da es sich hier um eine Staatsstraße handelt. In der Talstraße in Steppach wurde bereits Tempo 30 angeordnet zudem wird hier eine mobile und solarbetriebene Geschwindigkeitsanzeigeanlage tempo- rär angebracht. Bekanntlich konnte coronabedingt keine reguläre Einladung zu Bür- gerversammlungen erfolgen. Alternativ wurden dafür in mehreren Situation Parkstraße: Fahrbahnmarkierungen, Rücknahme Aufhe- Stadtteilen Einzelgespräche des Ersten Bürgermeisters als „Bürger- bung Tempo-30-Zone, Radfahrer, Geschwindigkeitsüberschreitungen sprechstunde“ zu vorher benannten Themen geführt. Diese Anfragen Sobald die Witterung es zulässt, wird der städtische Bauhof die Fahr- 04/2021 3
Aktuelles bahnmarkierungen nachbessern. Die Anordnung von Zone 30 oder der Linie 5 nach Neusäß theoretisch möglich wäre. Eine schriftliche der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist aufgrund der Anfrage und mehrfache Vorsprachen bei der bayerischen Staatsregie- Verkehrsfunktion der Parkstraße (Haupterschließungsstraße) und rung haben allerdings ergeben, dass die für eine Trassenfortführung fehlender rechtlicher Voraussetzungen (§ 49 StVO, siehe Änderung zwingend notwendigen Grundstücke am Uniklinikum bzw.am Be- der Straßenverkehrsordnung 2017 oben) nicht zulässig. Ein entspre- zirkskrankenhaus nicht zur Verfügung stehen. chender Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses liegt vor. Es wurde noch einmal verdeutlicht, dass Radfahren auf Gehwegen hier Streichung der Mindestmaße aus der Dachgaubensatzung nur für Kinder erlaubt ist. Eine Überprüfung der Geschwindigkeit mit Die Satzung wurde erst kürzlich an die aktuellen energetischen Anfor- einer mobilen, solarbetriebenen Geschwindigkeitsanzeigeanlage wird derungen angepasst und die Anwendung hat sich bewährt. Bei ande- überprüft. ren Ausführungsvorstellungen bleibt unbeschadet dessen das regulä- re Bauantragsverfahren als Option offen. Umbau/Sanierung der Bahnhöfe Neusäß und Westheim und Bahn- unterführungen Parksituation und bauliche Situation Alte Straße Grundsätzlich sind die DB Netz und DB Station & Service für den Un- Bei der alten Straße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße mit terhalt, Planungen und Umbauten der Bahnhöfe und der Bahnunter- unterschwelliger Nutzungsdichte. Die im Gespräch angesprochenen führungen zuständig. Für den Bahnhof Neusäß sind kleine Verbesse- Nutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen entsprechen dem Ge- rungen (Erhöhung und Verlängerung der Bahnsteigsituation) bis 2022 meingebrauch, Verkehrsüberwachungen werden regelmäßig durch- (Übernahme des Regionalverkehrs durch Go-Ahead) geplant. Für den geführt. Die Ausführung von größeren Baumaßnahmen seitens der Bahnhof Westheim sind ebenfalls bis 2022 Verbesserungen an der Stadt Augsburg sind der Stadt Neusäß nicht bekannt. Entsprechende Bahnsteigsituation geplant. Aufgrund zwingend zu befolgender Si- Nachfragen bei der Stadt Augsburg ergaben, dass derzeit keine Bau- cherheitsvorschriften erscheint nach Aussage der DB der Wegfall der maßnahmen geplant sind. Ein Hinweis auf Wohnungsleerstände in historischen Überdachungen leider unumgänglich. Die Bahnunterfüh- der Straße wurden im Verwaltungs-, Digital-, Finanz- und Wirtschafts- rungen an der Landrat-Dr.-Frey-Straße und Westheimer Straße sowie ausschuss behandelt. an der Westheimer Straße sollen ab 2027 erneuert werden. Abstim- mungsgespräche zu diesen Themen laufen gerade auf allen Ebenen. Baulandentwicklung am Grundweg in Ottmarshausen Wie mehrfach berichtet, erfolgte hierzu PUA 24.11.2020 auf der Planungsstand Drittes Gleis Grundlage des „Grundsatzbeschlusses“ des Stadtrates zur Bauland- Wie mehrfach berichtet läuft aktuell das Trassenfindungsverfahren. entwicklung vom 08.10.2020 mehrfach eine Behandlung im Pla- Bekanntlich handelt es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema, das nungs- und Umweltausschuss. Entsprechend der Beschlusslage erfol- im Frühjahr im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die DB- gen derzeit die Eigentümergespräche. Planungsgruppe näher erläutert wird. Aktuelle Informationen findet man im Web unter https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/ulm- Erweiterung des bestehenden Parkverbots (einseitig) auf beidseitig, augsburg. Abschnitt Mühlbachstraße Hs-Nr. 37-45, Ottmarshausen Die Stadtverwaltung hat diesen Individual-Antrag in Rücksprache Verlängerung der Straßenbahnlinien nach Neusäß mit AVV und der Polizei sorgfältig geprüft. Seitens der Polizeiinspek- Im Jahr 1999 wurde eine Verlängerung der Linie 2 überprüft, die Pla- tion gibt es keine Begründung für ein Halteverbot. Auch seitens der nungen wurden allerdings nicht weiter verfolgt. Die Linie 2 ist nicht abgefragten Busunternehmen, die für den AVV hier Linie fahren, gibt besonders attraktiv, weil die Streckenführung ins Stadtzentrum von es keine Beschwerden. Die Mühlbachstraße wird als normale Orts- Augsburg umständlich ist und eine wesentlich längere Fahrzeit bean- verbindungsstraße eingeschätzt mit eher wenig einschränkendem sprucht als die Direktverbindung über die Bahn, an welche die Stadt Parkverhalten. Die Hofausfahrten sind ausreichend breit, um gefahr- Neusäß mit zwei Haltepunkten hervorragend angebunden ist. Ein los auf die Mühlbachstraße einzubiegen. Dargestellt wurde auch die weiteres Problem wäre die Finanzierung, weil die Linie 2 nicht in ei- fachliche Einschätzung der Polizei, dass eine Erweiterung des Parkver- ner eigenen Straßenbahntrasse geführt würde, sondern im „Straßen- botes erfahrungsgemäß den Verkehrsfluss in unerwünschter Weise verkehr mitschwimmen“ müsste und damit nicht förderfähig ist. Die beschleunigen würde. konkrete Ausgestaltung der Streckenführung für die künftige Linie 5 ist dagegen seit einigen Jahren in Prüfung. Aktuell herrscht nach wie Lärmbelästigungen an Freizeitflächen wir Skater-Anlage, Spielplät- vor Unklarheit, wie die Trasse aus dem Bereich des Augsburger Haupt- zen, Bolzplätzen, Bienenpark bahnhofes in die Ackermannstraße einmal herausführen soll. Erste Vermehrt gingen Beschwerden über Lärmbelästigung an verschiede- Planunterlagen für diesen Abschnitt wurden durch die Stadtwerke nen Freizeitflächen ein. Das Ordnungsamt der Stadt Neusäß rät bei Augsburg im Dezember 2020 bei der Regierung von Schwaben einge- nächtlichen Ruhestörungen die Polizeiinspektion Gersthofen anzuru- reicht. Die öffentliche Auslegung ist ab April geplant, coronabedingt fen, Telefon 0821/3231810. Im Idealfall sollte nach Möglichkeit auch können die Pläne beim Tiefbauamt der Stadt Augsburg (Annastraße das persönliche Gespräch gesucht werden. Der Ordnungsdienst ACO 16) nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Anschließend e.V. wird seitens der Stadtverwaltung regelmäßig mit Kontrollrunden haben die Bürger die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen gegen die beauftragt. aktuell angedachte, „geflügelte Streckenführung“ durch das Thelott- viertel zu erheben. Hier könnte das Thema allerdings wieder ins Sto- Lärmbelästigung durch Hubschrauberbetrieb des Uniklinikums; Flug- cken geraten, u. U. kommt es zu einem längeren Streitverfahren mit aufkommen Bürgerentscheid. Nach Klärung mit dem ADAC (Betreiber des Rettungshubschraubers Christoph 40) waren die Flugzahlen im ersten Halbjahr 2020 deutlich Unabhängig davon hat die Stadt Neusäß vor einiger Zeit die Möglich- niedriger als im Vorjahr. Ab Herbst stiegen die Flugzahlen aufgrund keit einer Fortführung der künftigen Linie 5 aus dem Bereich der Uni- von Verlegungsflügen von Covid-19-Patienten in andere Krankenhäu- Klinik heraus nach Norden ins Neusäßer Stadtgebiet prüfen lassen. ser wieder an. Flugzahlen von anderen Betreibern (z. B. DLRG) waren Mehrere Besprechungstermine bei den Stadtwerken Augsburg und auf Nachfrage im Uniklinikum nicht zu eruieren. Die haben strenge der Regierung von Schwaben haben ergeben, dass eine Verlängerung Vorgaben, in bestimmtem Höhenabstand zur Wohnbebauung zu flie- 4 04/2021
Aktuelles gen. Die Stadtverwaltung wird wieder das Gespräch mit der Kliniklei- die Räumfahrzeuge diese Straßen nicht mehr passieren können. Die tung suchen und auf ein strenges Einhalten der Vorgaben hinweisen. Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Fahrzeuge in den dafür vor- gesehenen Garagen abgestellt werden müssen und Parkverbote in Immissionsbelästigung durch Holzöfen, Grillen und offenes Feuer Wohnstraßen zwingend einzuhalten sind. Durch falsche Bedienung von Holzöfen oder Heizen mit ungeeigne- tem Material entstehen Geruchs- und Rauchbelästigungen, die zu Beleuchtung Weldenbahnradweg zwischen den Seniorenwohnanla- Umwelt- und Gesundheitsschäden führen können. Ebenso verhält es gen am Lohwald und Hammel sich mit häufigem Grillen und intensiver Nutzung von Feuerschalen. Der Streckenabschnitt ab der Straße Am Eichenwald bis Hammel liegt Die Stadtverwaltung rät in diesen Fällen, zunächst das Gespräch mit in der Baulast des Landkreises, d.h. der Landkreis ist ggf. auch für die den entsprechenden Nachbarn zu suchen. Im Bürgergespräch wurde Beleuchtung zuständig. Die Teile des Weldenbahnradweges, die in der erkennbar, dass dies noch nicht erfolgt ist. Offizielle Beschwerden Baulast der Stadt Neusäß liegen (innerorts ab der Straße Am Eichen- © Michaela Axtner sind beim Landratsamt unter Telefon 0821/3102-2170 einzureichen. wald in Richtung Daimlerstraße), sind bereits beleuchtet. Die Stadtverwaltung weist regelmäßig im Amtsblatt „Heimatstim- me“ und in ihrem Newsletter auf die richtige Nutzung von Holzöfen sowie die Regelungen zum Grillen und zur Nutzung von offenem Feu- er hin. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung über mögliche X Bezirk Schwaben Gefahren geleistet. Darauf kann auch im Nachbargespräch hingewie- sen werden. Krisendienst hilft in Ruhestörung durch Nichteinhalten der Nutzungszeiten der Glascon- tainer psychischen Krisen Zuständig für die Glascontainer ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Augs- burg. Beschwerden sind an den Abfallwirtschaftsbetrieb zu richten, Der Bezirk Schwaben hat mit weiteren bayerischen Bezirken den Kri- Telefon 0821/3102-3211, E-Mail abfallwirtschaft@LRA-a.bayern.de. sendienst gestartet: Unter der bayernweit einheitlichen, kostenlosen Zudem wird die Stadtverwaltung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Notrufnummer 0800 / 655 3000 erhalten Menschen in psychischen Kontakt aufnehmen, damit unleserlich gewordene Beschilderungen Krisen, Angehörige oder auch Fachstellen künftig professionelle (mit den Nutzungszeiten) erneuert werden. Soforthilfe. Anlass für dieses Projekt ist Artikel 1 des bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PSYCH-KHG). Fehlender Parkraum am Spielplatz Weldenbahnradweg Der Abenteuerspielplatz wird erfreulicher Weise hervorragend ange- Das Prinzip des Krisendienstes in Schwaben: Hilfesuchende telefonie- nommen. Im Normalfall reichen die Parkplätze auch aus. Der Stadt- ren mit Fachkräften der Sozialpädagogik, Psychologie und Psychiatrie verwaltung ist aber bewusst, dass der Parkplatz zu Spitzenzeiten voll in der Leitstelle in Augsburg. Die Expertinnen und Experten zeigen Lö- belegt ist. Erweiterungsflächen sind nicht verfügbar. Eine Parkplatz- sungen auf, vermitteln gegebenenfalls regionale Hilfsangebote oder vergrößerung und Flächenversiegelung erscheint auch unverhält- senden ein mobiles Team, das vor Ort unterstützt. nismäßig, da nicht alles auf „Spitzenzeiten“ ausgelegt werden kann. Die Familien werden noch einmal gebeten, nach Möglichkeit mit dem Fahrrad oder zu Fuß, z. B. über den Weldenbahnspazierweg, zum Hilfe bei Spielplatz zu kommen. Dies würde auch dem zu Grunde liegenden psychischen Gedanken eines kinder-und familienfreundlichen „Naherholungsaus- flugs“ entsprechen. Krisen. Rückschnitt von Hecken an Grundstücksgrenzen Mehrfach wurden Klagen über Heckenüberhänge vorgetragen. Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, Hecken und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, regelmäßig zurückzuschnei- den. Bei Fehlverhalten ist zunächst unbedingt das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Anonymen Anzeigen kann nicht nachgegangen © Andrea Faber werden. Beschwerden mit konkreten Angaben können allerdings bei Krisendienst Schwaben www.krisendienste.bayern der Stadtverwaltung eingereicht werden, welche dann überprüft wer- den. Im Auftrag des Bezirks Schwaben Winterdienst Der Winterdienst der Stadt Neusäß erfolgt nach einem mehrstufigen, detaillierten Räum- und Streuplan, der die Straßen je nach Priorität X Stadt Neusäß und Lage in Routen und Bezirke einteilt. Bestimmte Routen haben oberste Priorität, etwa wenn es sich um Verbindungsachsen, Haupt- verkehrsstraßen und Buslinien handelt. Auch bestimmte Nebenstra- Problemabfallsammlung ßen mit starker Steigung oder gefährliche Straßenabschnitte haben Priorität. Bei anhaltendem Schneefall werden diese auch mehrmals Problemabfälle aus Haushalten im Bereich der Stadt Neusäß werden am Tag geräumt und gestreut. Mit niedrigerer Priorität werden s. g. wieder gesammelt am Bezirke behandelt. Dies sind Nebenstraßen in Wohngebieten, die – nachdem die Routen geräumt sind – ebenfalls geräumt werden. In Samstag, den 22. Mai dicht bebauten Wohngebieten mit wenig Parkraum passiert es lei- der öfters, dass Straßen und Kreuzungen derart zugeparkt sind, dass Nähere Einzelheiten in der nächsten Ausgabe der Heimatstimme. 04/2021 5
Amtliche Bekanntmachungen X Stadt Neusäß (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes Neuerlass der Reinigungs- oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbre- chen den Zusammenhang nicht. und Sicherungsverordnung Reinhaltung der öffentlichen Straßen Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung bayerischen Vorschriften an die Transformation der §3 Bundesfernstraßenverwaltung unter anderem auch eine Änderung Verbote des Art. 51 Abs. 5 BayStrWG beschlossen. Diese Bestimmung ermög- licht es den Gemeinden, den Winterdienst für die Gehbahnen auf die (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es unter- Anlieger zu übertragen. sagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unver- meidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. Dieses Gesetz wurde mittlerweile veröffentlicht. Diese Gesetzän- (2) Insbesondere ist es verboten, derung trat zum 01.01.2021 in Kraft. Für die Stadt Neusäß bedeutet a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sons- dies, dass die Präambel zu ändern war, um den formellen Anforde- tige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausflie- rungen wieder zu entsprechen. Dies hat der Stadtrat Neusäß in seiner ßen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu Sitzung vom 02.03.2021 nun beschlossen und vollzogen. Die Satzung säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklop- wurde mittlerweile ausgefertigt und wird hiermit bekannt gegeben. fen, Tierfutter auszubringen; b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackun- Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter gen, Behältnisse sowie Eis und Schnee (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu la- gern, Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und We- 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu la- gegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. gern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können, Oktober 1981 (BayRS 91-1-I) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offe- vom 23.12.2020 (GVBl. S. 683), erlässt die Stadt Neusäß folgende Ver- ne Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder ordnung: einzubringen. (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Allgemeine Vorschriften Reinigung der öffentlichen Straßen §1 Inhalt der Verordnung §4 Reinigungspflicht Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reini- gungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen Straßen in der (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Ei- Stadt Neusäß. gentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grund- stücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen §2 Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Begriffsbestimmungen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen wer- § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der je- den darf. weiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße grenzt es an eine derartige Straße an, während es über eine andere dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Straßen. dieser Verordnung. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reini- (2) Gehbahnen sind gen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen kei- a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und ab- nen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem gegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Geh- Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann. wege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbst- (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, ständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, so- Geh- und Radwege weit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen. oder (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dau- dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentli- ernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes chen Straßen in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begeh- nach § 1093 BGB. baren Straßenrand aus. 6 04/2021
Amtliche Bekanntmachungen §5 der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung Reinigungsarbeiten zu regeln. (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlie- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Rei- ger die öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu henfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen reinigen. haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einan- Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, der zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, son- dern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinander a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, an stehen, wie die Grundstücksflächen. jedem ersten Samstag zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit diese in üblichen Hausmüll- Sicherung der Gehbahnen im Winter tonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontai- nern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfer- §9 nung von Unrat auf den Grünstreifen. Sicherungspflicht Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf, regelmä- oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 be- ßig aber einmal in der Woche, jeweils am Samstag, durchzuführen. stimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück an- Fällt auf den Reinigungstag ein Feiertag, so sind die genannten Ar- grenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffent- beiten am vorausgehenden Werktag durchzuführen. lichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen Zustand zu erhalten. im Straßenkörper wächst. (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwet- ter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit § 10 diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6 ) liegen. Die Gitter und Sicherungsarbeiten Eimer sind dabei nicht herauszunehmen. Es ist lediglich oberfläch- lich der Einlauf von Laub, angeschwemmten Zweigen u.ä. sowie (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werk- Schnee und Eis zu befreien. tagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit §6 geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht je- Reinigungsfläche doch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Si- zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks cherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie mit dem Straßengrundstück, einer parallel zum Fahrbahnrand in es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum einem Abstand von 0,5 Meter verlaufenden Linie innerhalb der oder Besitz erforderlich ist. Fahrbahn (wobei ein von der Fahrbahn getrennter Parkstreifen (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Teil der Reinigungsfläche ist) liegt, wobei Anfang und Ende der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder er- Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die von den schwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hin- Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straßenmittellinie gezoge- terlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der nen Linien bestimmt werden. öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Ka- (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öf- naleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räu- fentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich mung freizuhalten. der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen. § 11 §7 Sicherungsfläche Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer Schlussbestimmungen bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach § 8 abgeschlossen sind. § 12 (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Befreiung und abweichende Regelungen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Stra- ße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt. (1) Befreiungen vom Verbot des § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. §8 (2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer er- Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern heblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet 04/2021 7
Amtliche Bekanntmachungen werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid ei- 3 des Gesetzes vom 24. Juli .2020 GVBl 2020, S. 350 erlässt die Stadt ne Befreiung aus oder trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine Neusäß folgende Vorkaufsrechtssatzung: angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vor- §1 der- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Entscheidung Satzungszweck kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbe- halt erteilt werden. Die Stadt Neusäß zieht im Gewerbegebiet Alt-Neusäß städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Die Ausarbeitung eines Rahmenplanes nach § 13 § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB auf der Grundlage des Gewerbeflächenent- Ordnungswidrigkeiten wicklungskonzeptes, welches vom Stadtrat Neusäß am 02.04.2019 beschlossen wurde, wird seit Anfang 2020 betrieben. Zur Sicherung Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu fünf- einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden durch diese hundert Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Satzung Flächen bezeichnet, an denen der Stadt Neusäß ein Vorkaufs- recht zusteht. 1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreini- gen lässt, §2 2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht er- Räumlicher Geltungsbereich füllt, 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzei- Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 282/87, tig sichert. 282/82, 282/7, 282/88, 384/23, 379/4, 384/24, 384/30, 384/29, 384/44, 384/45, 384/40, 384/21, 384/42, 384/41, 381/8, 379/3, § 14 379/10, 379/1, 379/9, 381/2, 384/50, 384/34, 384/49, 384/20, 384/28, In-Kraft-Treten 384/17, 384/33, 384/16, 384/15, 384/8, 384/7, 384/53, 384/4, 384/31, 384/46, 384/6, 384/5, 384/38, 384/1, 384/19, 384/32, 384/26, 382, (1) Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Sie 379/7, 379 379/6, 379/5 381/5, 384/43, 379/8, jeweils Gemarkung gilt 20 Jahre. Neusäß. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 26.03.2010 außer Das vom Vorkaufsrecht erfasste Gebiet ist im Lageplan (Anlage zur Kraft. Satzung) dargestellt. Der Lageplan ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung. Neusäß, den 08.03.2021 §3 Richard Greiner Inkrafttreten Erster Bürgermeister Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stadt Neusäß, den 08.03.2021 Erlass einer Vorkaufs- Richard Greiner rechtssatzung im Stadtteil Erster Bürgermeister Alt-Neusäß Die Stadt Neusäß zieht im Gewerbegebiet Alt-Neusäß städtebauliche 282/24 282/32 /70 35 /69 Maßnahmen in Betracht. Die Ausarbeitung eines Rahmenplanes nach 27 11 282/36 10 13 282/16 /71 282/37 /72 9/ 9/ 282/ /73 1 1 /74 9 9a 22 32 282/68 27 11 7a 282/38 282 9/ 5 5a 7 134/107 27 134/42 282/48 134/63 134/106 12 134/105 24 13 134/62 /49 134/104 2 9/ 9/ 134/61 282/50 134/103 134/60 27 134/102 27 134/59 14 282 26 15 9/ 134/58 Ha /39 282/4 /40 27 /41 134/ 15 /42 384/14 up /43 9/ /44 /45 /46 27 /47 ts 97 134/57 134/92 141/40 tra 279/16 /17 14 384/13 /85 § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB auf der Grundlage des Gewerbeflächenent- ße 26 1/ /18 282/90 23 2 /19 9 6 282/2 6a /89 384 /86 /20 141/3 6b /36 /3 24 20a 282/1 /21 3 283/1 62 107/2 384/37 /22 9 /23 1/3 141/7 Guten 14 /34 4 279/24 141/35 bergst 141/1 raße 1/38 21 18a 1 384/12 14 Rüdig 72 wicklungskonzeptes, welches vom Stadtrat Neusäß am 02.04.2019 2 20 141/6 384/16 141/5 erstr 2 282/87 384/11 74 384/24 16 141/19 aße 19 18 a 141 1 19a 38 384/10 141/3 141/4 4/1 5 beschlossen wurde, wird seit Anfang 2020 betrieben. Zur Sicherung 76 384/33 17 16 2a 2 14 141/18 141/25 a /35 2b 1 143 14 2c 15a 2 67 2d 6b 6a 384/30 8 einer geordneten städtebaulichen Entwicklung schafft die Vorkaufs- /36 143/13 143/7 282/82 384/7 12 384/17 b a 12 12 a ße 13 384/8 c 12 tra 10 11 rs ple 13 384/53 15 8 384/4 2a 384/29 Ke 6 384/31 384/27 144/1 384/43 144/7 Dieselstr. 4 3 30 382/34 65 2/ rechtssatzung eine Grundlage, um ggf. ein Vorkaufsrecht auszuüben. 2 38 148/10 38 148/16 2/ 13 38 33 384/44 2/ 38 21 32 384/45 23 2/ 14 384/42 4a 1 382/29 ße 31 4 282/88 tra 12 4b 384/40 384/46 2/27 rs 10 38Aue 60 /72 3 8 382/38 148 14 38 /7 4 148/20 6 8/ 384/6 2/28 /7 18 38 4 aße 384/28 379/2 2/25 2 2 /75 5 /26 Lohwaldstr 384/5 38 38 393/13 38 2/2 282/7 /22 2/37 2/36 38 382 4 38 384/22 22 2/35 63 2/ aße 20 3 18 rtzstr 382/47 Benzstr. 382/23 16 384/38 14 384/21 Guten 384/23 He Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Bauamt der Stadt Neu- 12 11 10 3 382/4 5 8 382/48 6 Ha bergs 382/4 6 4 382/49 6 3 382/4 up 2 384/41 382/1 4 382/4 384/49 384/1 ts 50 5 382/4 382/ tra traße 4 382/4 1 7 9 ße 382/4 384/20 3 7 382/5 382/3 382/1 2 382/52 1 9 382 0 56 367/2 56a e säß, Ansprechpartner: Herr Gerald Adolf, Tel. 0821/4606-250 oder 9 /76 382/53 /20 11 elstraß 382/21 /77 Heink 18 16 13 HsNr. 6f /78 382/54 14 384/34 10 12 HsNr. 6e 384/50 8 55 15 6 381/8 382/ 5 4 2 384/19 384/26 17 Dieselstraße 382/63 382/18 61 382/62 382/61 381/2 19 382/59 382/ 382/58 382/57 bauverwaltung@neusaess.de. 382/5 9a 60 384/32 382/16 382/14 36 6 /7 34 379/4 /79 aße 32 379/9 382/15 Liebigstr 28 /80 24 26 22 /81 16 18 20 12 14 6 8 382/9 379/3 6 379/7 382 4 /84 /83 /82 2 379/1 HsNr. 9 382/5 379 382/66 382/71 382/70 382/8 382/6 382/69 6a 382/68 382/86 382/67 6b 382/64 382/65 6c 7 6d 382/10 4b 382/11 382/12 59 Siemensstraße 379/6 381/5 382/13 379/8 379/5 382/1 379/10 8 Satzung der Stadt Neusäß über ein besonderes Vorkaufs- 377/7 Siemensstr. 15 381/6 4 13a 377/2 54 375/3 376/4 13 7 2 11 9 recht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) 375/5 378 376/3 377/5 Siemensstr. 378/1 377/6 57 377/8 375 1 375/4 52a 376 52 376/2 5 Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. Lageplan Gewerbegebiet 1728) und Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung (Nord)-Model der Bekanntmachung vom 22. August 1998, zuletzt geändert durch § 8 04/2021
Amtliche Bekanntmachungen X Bauverwaltung können Bedenken und Anregungen im Termin zu Protokoll gegeben werden. 2. Änderung des Stadt Neusäß Bebauungsplanes Nr. 116 Richard Greiner 1. Bürgermeister „Gewerbegebiet nördlich der Entlastungsstraße Neusäß“ im Stadtteil Täfertingen; Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB Aufhebung des Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 02. Februar 2021 be- schlossen, den Bebauungsplan Nr. 116 „Gewerbegebiet nördlich der Bebauungsplanes Nr. 7 Entlastungsstraße Neusäß“ zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß, der Heimat- „Hundshetze – Abschnitt A“ im Stadtteil Westheim; Be- stimme Nr. 03 vom 03.03.2021, amtlich bekannt gemacht. kanntmachung des Aufhebungsbeschlusses Der Bebauungsplan soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Der Stadtrat Neusäß hat am 29.10.2020 beschlossen, den Bebauungs- Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung plan Nr. 7 für das Gebiet „Hundshetze – Abschnitt A“ im Stadtteil einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ Westheim im beschleunigten Verfahren aufzuheben. 13 a Abs. 3 BauGB). Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit nochmals auf diese Punkte hingewiesen und bekannt Grund für die Durchführung des förmlichen Aufhebungsverfahrens gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und ist die Tatsache, dass der vorhandene Gebäudebestand z.T. erheb- Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrich- lich von den ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten abweicht, da die vorhandene Bebauung teilweise auf der Grundlage Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und einer nicht rechtskräftigen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 41 Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden hat. „Hundshetze – Abschnitt B“) genehmigt wurde und der Stadtrat Neu- säß am 29.10.2020 beschlossen hat, das Verfahren zur Aufstellung Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.02.2021 dieses Bebauungsplans einzustellen und somit die Bauleitplanung für wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom diesen Bereich vollständig aufzuheben. Auf Grund der baulichen Ge- 23.02.2021 anerkannt und die Durchführung der Beteiligung der Öf- gebenheiten ist nach Aufhebung des Bebauungsplanes eine Beurtei- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu diesem Zweck lung von Vorhaben nach § 34 BauGB ausreichend. liegt der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) i. d. F. des Das Bauamt hat die außer Kraft zu setzenden Bebauungsplanunterla- Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.02.2021 gen zusammengestellt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, Behörden durchgeführt. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen, Hauptstraße 28, in der Zeit vom in denen keine Bedenken gegen die Aufhebung geäußert wurden, hat der Stadtrat Neusäß am 02.03.2021 den Aufhebungsbeschluss Montag, den 19. April, bis einschließlich Mittwoch, den 19. Mai gefasst. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Aufhebungssatzung mit Begrün- während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unter- dung kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt lagen können auch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter www. der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, Zimmer 209, während der allge- neusaess.de/Aktuelles abgerufen werden. Jedermann hat die Mög- meinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Ver- lichkeit die Planung einzusehen, sich zu äußern und Anregungen langen wird über den Inhalt der Aufhebungssatzung Auskunft erteilt vorzubringen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (§ 10 Abs. 2 und 3 BauGB). abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auf Wunsch wird der Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung Planentwurf erläutert. Auskunft erhalten Sie während der Parteiver- sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Un- kehrszeiten im Zimmer 209 oder 204. beachtlich werden demnach Wichtiger Hinweis: 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet- Infolge der Corona-Krise kann es zur Einschränkung öffentlicher zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zu fakti- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- schen Schließungen in den Kommunalverwaltungen kommen. Un- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und beschadet dessen müssen die Unterlagen während des gesamten des Flächennutzungsplans, Zeitraums der Auslegung, neben der Bereitstellung auf der Internet- 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvor- Homepage, auch in Papierform zugänglich gemacht werden. Für eine gangs und Einsichtnahme im Rathaus wird um Beachtung folgender Vorgaben 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, gebeten: wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Be- Zur Einsichtnahme ist zwingend eine telefonische (0821/4606-250 bauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Neusäß geltend ge- oder -255) oder online (www.neusaess.de/Online-Termin) Terminver- macht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den einbarung erforderlich. Auf diese Möglichkeit wird auch an geeigne- Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außer- ter Stelle (Eingangstür, Homepage) zusätzlich hingewiesen. Bei Bedarf dem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 04/2021 9
Amtliche Bekanntmachungen 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche det dessen müssen die Unterlagen während des gesamten Zeitraums für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, der Auslegung, neben der Bereitstellung auf der Internet-Homepage, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, auch in Papierform zugänglich gemacht werden. Für eine Einsichtnah- in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An- me im Rathaus wird um Beachtung folgender Vorgaben gebeten: spruchs herbeigeführt wird. Zur Einsichtnahme ist zwingend eine telefonische (0821/4606-250 oder Stadt Neusäß -255) oder online (www.neusaess.de/Online-Termin) Terminvereinba- rung erforderlich. Auf diese Möglichkeit wird auch an geeigneter Stelle Richard Greiner (Eingangstür, Homepage) zusätzlich hingewiesen. Bei Bedarf können 1. Bürgermeister Bedenken und Anregungen im Termin zu Protokoll gegeben werden. Stadt Neusäß Aufstellung des Bebauungs- Richard Greiner 1. Bürgermeister planes Nr. 140 „Ringstraße (Süd)“ im Stadtteil Täfertingen; Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB Aufstellung des Bebauungs- Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 31. März 2020 beschlos- planes Nr. 141 sen, für das Gebiet der Ringstraße im Stadtteil Täfertingen einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungs- „Am Himmelreich“ im Stadtteil Westheim; Verfahren nach beschluss wurde im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß, der § 4a Abs. 3 BauGB Heimatstimme Nr. 05 vom 06.05.2020, amtlich bekannt gemacht. Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 02. Juli 2020 beschlos- Der Bebauungsplan soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der sen, für das Gebiet beidseits der Straße Am Himmelreich im Stadtteil Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung Westheim einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustel- einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ len. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amts- und Mitteilungsblatt 13 a Abs. 3 BauGB). Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Stadt Neusäß, der Heimatstimme Nr. 08 vom 05.08.2020, amtlich wird hiermit nochmals auf diese Punkte hingewiesen und bekannt bekannt gemacht. gemacht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrich- Der Bebauungsplan soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der ten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden hat. a Abs. 3 BauGB). Im Zuge der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde nochmals auf diese Punkte hingewiesen und bekannt gemacht, wo Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.02.2021 sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 23.02. die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und 2021 anerkannt und die Durchführung der Beteiligung der Öffent- dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Pla- lichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zu diesem Zweck liegt nung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden hat. Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) i. d. F. des Beschlusses des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.02.2021 Ziel des Bebauungsplanes ist die Ordnung der städtebaulichen Ent- in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) der Stadt Neusäß, wicklung im Planungsgebiet durch Festsetzungen zu Art, Maß und Hauptstraße 28, in der Zeit vom Grenzen der baulichen Nutzung. Das Gebiet soll vorrangig dem Woh- nen dienen. Durch den Bebauungsplan soll darüber hinaus eine mo- Montag, den 19. April, bis einschließlich Mittwoch, den 19. Mai derate Nachverdichtung quartiersangemessen in verträglicher Weise festgelegt und gesteuert werden, welche dem Charakter des Gebiets während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Unter- entspricht. Die Lage am Landschaftsschutzgebiet „Kobelwald“, der lagen können auch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter www. vorhandene Gehölzbestand, die Topografie und die Erschließungssitu- neusaess.de/Aktuelles abgerufen werden. Jedermann hat die Mög- ation bilden dabei die wesentlichen Eckpunkte für die Grundzüge der lichkeit die Planung einzusehen, sich zu äußern und Anregungen Planung. Mit Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom vorzubringen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen 04.03.2021 wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- vom 04.03.2021 anerkannt und die Durchführung deserneuten Ver- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den fahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Auf Wunsch wird der nachdem im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen der Bebau- Planentwurf erläutert. Auskunft erhalten Sie während der Parteiver- ungsplan zukünftig als einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 kehrszeiten im Zimmer 209 oder 204. Abs. 3 BauGB fortgeführt wird. Wichtiger Hinweis: Zu diesem Zweck liegt der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Infolge der Corona-Krise kann es zur Einschränkung öffentlicher Planzeichnung (Teil A), Textliche Festsetzungen (Teil B) und Begrün- Sprechzeiten bzw. wegen organisatorischer Maßnahmen zu faktischen dung (Teil C) i. d. F. des Beschlusses des Planungs- und Umweltaus- Schließungen in den Kommunalverwaltungen kommen. Unbescha- schusses vom 04.03.2021 in der Wartezone des Bauamtes (Rathaus, 2. 10 04/2021
Sie können auch lesen