Kreuzungsumbau B 47 / B 271 im Zeit- und Kostenplan - Verbandsgemeinde ...
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 18 Freitag, den 7. Mai 2021 Kreuzungsumbau B 47 / B 271 im Zeit- und Kostenplan Verkehrsfreigabe des neuen Kreisverkehrs für Mitte Juni geplant MONSHEIM – Die Arbeiten zum Umbau der bisherigen Ampelkreu- zung der Bundesstraßen B 47 und B 271 südlich von Monsheim zu einem Kreisverkehrsplatz mit zu- sätzlicher Schaffung einer zweiten Zufahrt zum Gewerbegebiet Mons- heim haben in den vergangenen Wochen von der trockenen Witte- rung profitiert und liegen nach ak- tuellem Stand gut im Zeitplan. Das bestätigen sowohl Viktor Grad- wohl vom Landesbetrieb Mobilität Worms (LBM), als auch Christian Leßmeister, Inhaber des von der WFG der VG Monsheim beauf- tragten Planungsbüros. Im Kreuzungsbereich sind inzwi- schen sämtliche Rückbauarbeiten, die Leitungsverlegungen und Bo- denverbesserungsmaßnahmen ab- geschlossen. Sämtliche Randsteine und Entwässerungsrinnen wurden gesetzt und nach Erledigung klei- nerer Restarbeiten steht in diesem Bereich dann der Mischgut- und Asphalteinbau an. Zuvor wird je- doch auch die Fahrbahn in Rich- tung Süden – zwischen dem neuen Kreisel und der bisherigen Zufahrt zum Gewerbegebiet Monsheim – Der Kreuzungsausbau südlich von Monsheim kommt gut voran. Die zukünftige Verkehrsführung ist abgetragen, der Untergrund ver- bereits deutlich erkennbar. bessert und der Einbau einer neuen Trag- und Deckschicht vorbereitet. diesem Schritt entschlossen, um liegenden Schieber zu verlängern. zeitigem Stand bis spätestens Mitte Parallel kommt auch der Ausbau Kosten zu sparen und die Umwelt Nach Auskunft der Bauleitung gab Juni 2021 gerechnet. der zweiten Zufahrt zum Gewerbe- deutlich weniger zu belasten. „Die es in beiden Bereichen bisher keine Anschließend soll noch die Fahr- gebiet durch die „Brechkauthohl“ Fahrbahn wird dadurch im mittle- nennenswerten Nachträge und Zu- bahndecke der B 47 zwischen dem gut voran, hier musste zunächst die ren Abschnitt etwa 50 cm höher satzkosten, sodass auch der Kos- derzeitigen Baufeld und der Bahn- relativ hohe südlich gelegene Bö- liegen, als der bisherige Wirt- tenrahmen eingehalten werden unterführung in Richtung Wa- schung in größerem Umfang abge- schaftsweg“, erläutert Michael Röh- kann. Der Auftrag zur Neugestal- chenheim in zwei Abschnitten er- tragen werden, um die nötige Fahr- renbeck, der als 1. Beigeordneter tung der Kreuzung wurde für neuert werden. An der bahnbreite zu erreichen. Um die Verbandsgemeinde bei den 903.000 Euro vergeben, wovon ein Einmündung zur Wachenheimer Ressourcen zu schonen wurde das Baustellenterminen vertritt. „Das Anteil von 152.600 Euro auf die Straße wird außerdem ein Leerrohr dortige Material direkt oberhalb im bringt nicht nur Kostenvorteile, Ortsgemeinde Monsheim entfällt der AöR „Energieprojekte Mons- Bereich der Regenwasserrückhal- sondern ermöglicht auch eine bes- und von der Wirtschaftsförde- heim“ verlegt, um zeitnah die Glas- tung wieder eingebaut und der auf- sere Anbindung der in Richtung rungsgesellschaft der Verbandsge- faseranbindung der dortigen Ge- wändige Abtransport zur Deponie- Osten und Süden einmündenden meinde erstattet wird. Die WFG bäude zu ermöglichen. rung vermieden. Wirtschaftswege, welche dadurch trägt auch die mit rund 600.000 Über den Ausbau dieses Straßen- Weitere ca. 1.500 m³ Unterboden weniger Gefälle aufweisen.“ Die Euro veranschlagten Gesamtkos- zuges im Rahmen der aktuellen im Fahrbahnbereich werden durch Planänderung wurde auch mög- ten für die zweite Zufahrt. Auftrag- Bundesförderung steht die AöR ak- eine kurzfristige Änderung der lich, weil sich die Versorgungsun- nehmer ist die Firma Faber Eiffage tuell in Abstimmung mit der Firma Planung nun vor Ort belassen. ternehmen EWR Netz GmbH und aus Alzey. INEXIO und dem Breitbandkoor- Nach intensiver Erörterung mit Wasserwerk Osthofen bereit erklär- Mit einer Verkehrsfreigabe des dinator des Landkreises Alzey- dem Planer hatte sich die WFG zu ten, die Gestänge ihrer im Baufeld Kreuzungsbereichs wird nach der- Worms Jan Weindorf.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 7. Mai 2021 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte Polizeikommissar Frank Wagner die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F ällen Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Fax: 0 62 47 / 89 0 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Pflegestützpunkt Osthofen Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de (Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms) Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, ohne Voranmeldung, montags 10 bis 12 Uhr unter ������������������ Tel. 0 67 31 / 4 08-70 79 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Feuerwehren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 7. Mai 2021 Amtlicher Teil Corona-Schnelltestzentrum Monsheim – Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden mehr Sicherheit für Alle Das Corona-Schnelltestzentrum und beruflichen Umfeldes bei. in der Schulsporthalle Monsheim Nutzen Sie dieses Angebot, um (Moltkestraße 1) bietet allen Bür- einen persönlichen Beitrag zur Verbandsgemeinde Monsheim gerinnen und Bürgern (nicht nur Eindämmung der Corona-Pande- aus der Verbandsgemeinde mie zu leisten! Wirtschaftsförderungsgesellschaft Monsheim) die Möglichkeit, ohne Bitte bringen Sie ein Ausweis- besonderen Anlass mindestens Südlicher Wonnegau mbH. einmal pro Woche einen kosten- dokument mit! losen Corona-Schnelltest durch- Vandalismus an landespflegerischer Begleitfläche zuführen. Öffnungszeiten: im Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ Auch wenn der Test nur eine Montag – Freitag 17 – 19 Uhr Ortsgemeinde Monsheim Momentaufnahme ist, gibt er der Samstag 10 – 12 Uhr getesteten Person Sicherheit und trägt zum Schutz des familiären Auch am Donnerstag, 13.05.21 (Christi Himmelfahrt) geöffnet. Flörsheim-Dalsheim Fünf „KitaPads“ an die Kita Kunterbunt übergeben Vor einigen Tagen konnten fünf sog. „KitaPads“ (iPads in kitageeigneter und robuster Schutzhülle) an die Kita Kunterbunt und deren Leitung Silke Bauer übergeben werden. Die „KitaPads“ werden in den fünf Gruppen der Kita eingesetzt und dienen vor allem der sicheren und sinnvollen Erlernung von Medienkompetenz im geschützten Rahmen der Kita. Themen wie digitale Portfolioarbeit oder Pro- jekt- und Vorschularbeit mit dem Tablet sind längst im Kita-Alltag angekom- men. Der pädagogisch sinnvolle Umgang mit dem Tablet und das damit verbun- dene Erlernen von Medienkompetenz ist bereits für Kinder im Kita-Alter ein wichtiger Baustein der Entwicklung. Viele unserer Kleinen sind nämlich zu Hause mit dieser Technik konfrontiert und nutzen diese bereits. Ebenso können die mobilen Geräte auch für die Kommunikation in Form von Videokonferenzen mit Eltern und Kindern genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein in der Weiterentwicklung des pädagogi- schen Angebotes unserer Kita in der leider schwierigen Zeit der corona- bedingten Einschränkungen. Die Anschaffung wurde finanziell durch das Land Rheinland-Pfalz im Rah- men des Sozialraumbudgets unterstützt. In der Zeit von Freitag, den 23.04.2021 bis Montagmorgen, den 26.04.2021 haben bisher unbekannte Täter im Bereich der landespflegerischen Aus- gleichsfläche im Gewerbegebiet „Am Bockenheimer Weg“ 3 Bäume mutwil- lig gefällt. Die Bäume standen im Bereich des neu angelegten Habitats für die Zauneidechsen, die dort siedeln und sollten dieser vom Aussterben be- drohten Spezies, die auch auf der roten Liste steht, Schatten spenden. Wer sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter geben kann, möge sich bitte an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft südlicher Wonnegau wenden. Hinweise werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt. Telefon: 06243 - 180949. Ralph Bothe, Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Krämer, Geschäftsführer Die Verbandsgemeindewerke informieren: In der Zeit vom 11.05.2021 bis 12.05.2021 wird die L 455 (Bahnhof straße) in Offstein, wegen der Erneuerung eines Kanalanschlusses durch die Firma Franz Bentz GmbH voll gesperrt. Die damit verbundene überörtliche Umleitung erfolgt über die L 455 nach Dirmstein, L 453 nach Obersülzen, L 454 nach Obrigheim sowie L 395 Richtung Offstein und umgekehrt. Innerörtlich wird auf Grund des überschaubaren zeitlichen Rahmens der Baumaßnahme keine Umlei- tung ausgeschildert. Wir bitten um Verständnis für die mit der Maßnahme verbundenen Ein- schränkungen und Beachtung der Beschilderung.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 7. Mai 2021 „Alles neu macht der Mai“ – Vielen Dank! Der Ausschuss für Bau- und Dorferneuerung beschließt die vorgeschlage- Namens der Ortsgemeinde bedanke ich mich bei den vielen fleißigen Hel- nen Optimierungsvorschläge der Verwaltung anzunehmen. Zusätzlich wird fern, die rechtzeitig zum ersten Mai das Areal an der kleinen Unterführung der Bauhof der VG mit der Einzeichnung der Parkflächen entlang der Haupt- (dem „Hasebrückelchen“) in der Eisenbahnstraße im Ortsteil Dalsheim ge- straße und der unteren Bahnhofstraße bis zum Spielplatz beauftragt. säubert und neugestaltet haben. TOP 2.1 Gestaltungsmöglichkeiten für die Dorfjugend Fahrradparcours, Vorstellung eines Konzepts durch den TUS Der Vorsitzende des Turn- und Sportvereines Hohen-Sülzen e.V. stellt ein Konzept zur Umsetzung eines Fahrradparcours (Dirtbike-Bahn) vor, sowie den aktuellen Stand. -> Konzept beim Vorsitzenden (Hrn. Burdenski, Mario) einsehbar. Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Fläche für die Umsetzung des Kon- zeptes vorhanden ist, weist die Präsentation lediglich ein projektiertes Vor- haben auf. – Es ist kein Beschluss zu fassen – TOP 2.2 Gestaltungsmöglichkeiten für die Dorfjugend Entwicklung der Wiese hinter dem DGH durch den TUS Der Turn- und Sportverein Hohen-Sülzen e.V. stellt den mündlichen Antrag, die Wiesenfläche hinter dem Dorfgemeinschaftshaus für Sport im Außenbe- reich in Eigenleistung zu ertüchtigen. Zu diesem Zweck soll die Fläche begradigt und geebnet werden. Zusätzlich sollen zwei ebenerdige Bodenhülsen für Pfosten eines Volleyball- und/oder Badmintonnetzes in der Wiesenflächen eingebaut werden, bevor die neue Mein Dank gilt allen vo- Raseneinsaat aufgebracht wird. ran den Herren Ulrich Gengnagel, Norbert Der Ausschuss für Bau- und Dorferneuerung nimmt den Antrag an und erlaubt Magin und Heiner Keim dem örtlichen Turn- und Sportverein die Maßnahme in Eigenleistung umzuset- für deren tatkräftige Ar- zen. Unterstützungsleistung seitens der Ortsgemeinde erfolgen in Ab beit. Ebenso natürlich sprache zwischen dem Vorsitzenden des TuS und dem Ortsbürgermeister. den Materialspendern Birgit Müller, Erwin Kroll, Philipp Beltrami, Gaby Frey, Gunther Milch und Re- TOP 3 Pflanzbeet vor dem Dorfgemeinschaftshaus nate Beyer. Vielen herzlichen Dank hierfür! Vorstellung eines alternativen Verkehrsführungskonzeptes; Ein wunderbares Beispiel ehrenamtlichen Engagements, welches vielfach in Die Pflanzinseln im Bereich der Hauptstraße wurden vor einigen Jahren auf unserer Ortsgemeinde seit vielen Jahren gelebt wird. In den nächsten Initiative des örtlichen Verschönerungsvereines angelegt und tragen seit- Wochen wollen wir an dieser Stelle solche Projekte vorstellen und den Ak- dem zur Begrünung und Verschönerung des Straßenbildes entlang der Stra- teuren danken. ßen bei. Das Pflanzbeet auf Höhe des Postbriefkastens am Dorfgemein- Bleiben Sie gesund! schaftshauses wurde zudem als Maßnahme der Verkehrsberuhigung auf die Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Fahrbahn gesetzt. Neben dem Ziel den Verkehr der Hauptstraße in Richtung Offsteiner Straße zu beruhigen, wurde auch die Situation am Dorfgemeinschaftshaus berück- sichtigt. Leider führt diese Maßnahme seit langem zu vermehrten Diskussio- Hohen-Sülzen nen zwischen Befürwortern und Gegnern der besagten Maßnahme. Die Verwaltung schlägt mehrere alternative Lösungsmöglichkeiten vor: Kurzprotokoll Der Bau- und Dorferneuerungsausschuss empfiehlt die Umsetzung einer über die 6. öffentlich öffentliche Sitzung des Bau- und Dorferneuerungs- Lösungsvariante mittels Sperrbügel vor dem Haupteingang des Dorfge- ausschusses Hohen-Sülzen am Donnerstag, 15.04.2021, Videokonferenz. meinschaftshauses. Diese Variante soll verschließbare und bewegliche Bü- gel enthalten, um den Anlieferungsverkehr bei Veranstaltungen zu gewähr- Tagesordnung: leisten. Zur nächsten Sitzung des Bau- und Dorferneuerungsausschuss wird TOP 1 Parkraumkonzept Teil 1 / Umsetzung Hauptstraße und die Verwaltung mit einer Auswahl von möglichen Varianten der Absperrung Bahnhofstraße inkl. Kostenaufstellung beauftragt werden. Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, Optimierungspotenzial Zur Umsetzung des Konzeptes wurden im Zeitraum vom 15. bis zum TOP 4.1 Friedhof 27.03.2021 die neuen Parkflächen provisorisch eingezeichnet und den Bür- Wiesengräber; Gestaltung des Wiesenbereiches; gerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sicherheitsrelevante Be- Die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen hat in einer der vergangenen Legislatur denken an das Ordnungsamt oder die Gemeinde zu richten. perioden über die Einrichtung und Gestaltung von Wiesengräbern mit und Bis zum Ablauf der Rückmeldungsfrist gingen zwei sicherheitsrelevanten ohne anonymer Beisetzungsmöglichkeit beraten. Eine solche Beisetzungs- Einwände bei der Verwaltung ein: form wurde daher bereits in der vierten Änderungssatzung vom 28.03.2008 1. Wormser Straße: in die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde aufgenommen. Als Fläche für die- Parkfläche im Anschluss des Kurvenbereiches von der Offsteiner Straße se Form der Beisetzung wurde die Wiesenfläche gegenüber dem Ehrenmale kommend ausgewählt. -> Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit zur Entfernung der Park- Durch Mitglieder des Gemeinderates und des Ausschusses für Bau- & Orts fläche, da die Sicht auf den Gegenverkehr absolut ausreichend ist erneuerung wurde daher bereits in der Vergangenheit eine Begehung des und der Parkplatz auch nicht im Kurvenbereich angelegt wurde. Da- Friedhofes Wachenheim unternommen, um mögliche Gestaltungsmöglich- rüber hinaus befinden wir uns in einer Tempo-30-Zone, d.h. jeder keiten abzuwägen. Die Umsetzung dieser Beisetzungsform wurde allerdings Verkehrsteilnehmer muss sein Fahrverhalten (und Geschwindigkei- bis heute noch nicht auf der dafür vorgesehenen Fläche umgesetzt. ten) so anpassen, dass er jederzeit auf unerwartete Geschehnisse im Die Verwaltung wird beauftragt, alle Unterlagen der vergangenen Legislatur- Straßenverkehr reagieren kann. perioden zusammenzustellen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. 2. Kreuzungsbereich Wallstr./Bahnhofstr.: Die Anordnung der beiden schrägen Parkflächen in der Wallstraße soll TOP 4.2 Friedhof angepasst werden. Friedhofssatzung; Überarbeitung und Anpassung -> Die Verwaltung empfiehlt die Optimierung der Anordnung und die Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen wurde letztmalig am zusätzliche Einzeichnung des Sperrbereiches. Durch diese Maßnah- 02.11.2010 bearbeitet. Somit weist die Gemeinde einen längeren Zeitrah- me kann die Durchfahrtsbreite um ca. 15 bis 25 cm verbreitert wer- men ohne Aktualisierung der Satzung auf und ist nun die älteste innerhalb den. der Verbandgemeinde.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 7. Mai 2021 Da die Satzungen in den anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lage: im Zeitraum 2017 bis 2019 neu überarbeitet wurden, empfiehlt die Verwal- Das Plangebiet liegt in Monsheim, Grabenstraße zwischen TV Heim (Sport- tung daher die Überarbeitung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ho- anlage), Grabenstraße, Bahnhofstraße und Denkmalstraße. Es umfasst eine hen-Sülzen auf Grundlage der Mustersatzung des Gemeinde- und Städte- Fläche von rd. 2,12 ha. bundes Rheinland-Pfalz. Gewünschte Änderungen bzw. Anpassungen auf Grund der örtlichen Gege- Geltungsbereich: benheiten können sodann ebenfalls berücksichtigt werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen folgende Grund- Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Friedhofssatzung zu überarbei- stücke der Gemarkung Monsheim: ten und dem Ausschuss für Bau- und Dorferneuerung vorzulegen. Die Mit- glieder des Ausschusses werden ihrerseits Vorschläge für die Aktualisierung Flur 1, Nr. 62/5, 63/5, 96/3, 97/2, 99/2, 100/2, 116/6, 118/3, 119/1, 30/3, 31, der Satzung vorbereiten. 69/2, 70/2, 60/1, 61/1, 62/1, 62/2, 71, 72, 73, 74, 63/2, 90/1, 75, 76, 77, 80, 81, 82/2, 82/3, 84, 85/2 85/1, 86, 87/3, 79/3, 78/2 und Teilflächen aus den Nrn. TOP 5 Mitteilungen und Anfragen 30/4, 32, 43/1, 56/1, 90/5, 89/6 und 117/3. Mitteilungen: – Dorfgemeinschaftshaus: Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: – Heizungsanlage: Durch einen Defekt des Wärmetauschers der Heizungs- im Norden: durch die erste hintere Baugrenze der Grabenstraße anlage musste eine größere Reparatur beauftragt werden. Bei der weiter- im Osten: durch die Denkmalstraße gehenden Begutachtung der Heizungsanlage wurden allerdings zusätz- im Süden: durch die Bahnhofstraße liche Schäden der Elektronik festgestellt und dadurch als wirtschaftlicher im Westen: durch die Bahnhofstraße, Grabenstraße und die westliche Totalschaden deklariert. Die Erneuerung der Anlage wurde mittels Eilent- Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 1 Nr. 30/1 scheidung beauftragt – nähere Informationen werden allen Ratsmitglie- dern in der kommenden Gemeinderatssitzung am 29.04.2021 mitgeteilt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch – Energetische Sanierung der Fenster: Die beauftragte Firma zur Erneue- 19 21 dargestellt. 19 22 39 44 54 98 2 5 112 rung der Fenster und Türen des DGH stellte einen Nachtrag, welcher am 7 RECHTSGRUNDL 53 20 9 95 127 � Baugesetzbuch (Ba 55 1 1 128 Baugesetzbuch in d Ortsgemeinde Monsheim 102 110 zuletzt geändert du Gebäude und zur Än Dienstag, den 20.04.2021, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordne- 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Grabenstraße West"„Grabenstraße“ 7 8 � Bundesfernstraßen 9 10 11 12 36 Aufhebung Bebauungsplan Bundesfernstraßeng zuletzt geändert d 19 19 19 19 89 95 15 4 5 19 19 19 129 Genehmigungsverfa 6 7 8 9 10 23 42 6 2 ten erläutert wird. Bundeskleingarten 29 � Bundeskleingartenge 2 Gesetzes über die B 125 98 101 1 Verkehr, Bau und St 24 56 57 58 59 1 114 2 40 117 Denkmalstraße 1 115 � Denkmalschutzges 13 – Schließanlage: Durch die Erneuerung der beiden Ausgangstüren passen 3 130 Denkmalschutzgese Landesgesetzes zum 51 A bibliotheksbezogene Flur 1 30 32 1 132 Hinter dem Heckel 1 � Gemeindeordnung 2 3 4 5 6 In der Fassung der 134 Artikel 37 des Gese die alten Schließzylinder nicht mehr. Die Erneuerung der Schließanlage 19 19 19 19 19 19 12 13 14 15 19 133 vom 19. Dezember 2 2 16 17 18 43 6 1 90 100 � Gesetz zum Sch 5 2 131 Geräusche, Ersch BImSchG) 19 30 97 14 Bundes-Immissionss 116 wird daher vorgezogen und die Übergabe der neuen Schlüssel soll bis 19 4 2 99 26 (BGBl. I S. 1274), 20 2 6 Bundes-Immissionss 11 116 22 24 63 4 � Gesetz über Naturs 4 16 118 ße Grabenstra Bundesnaturschutzg 19 14 3 Beschleunigung des 57 20 62 zum 15.05.2021 abgeschlossen sein. 5 18 33 43 96 � 25 über die Gesetz 27 Um 55 1 4 89 3 23 Gesetz über die 51 2 4 2 119 24. Februar 2010 (B 19 1 Bundes-Klimaschutz (BGBI. I S. 2513). 24 30 Grabenstraße 1 9 Landesbauordnung 66 3 17 � 31 In der Fassung der Artikel 1 des Land 62 69 70 61 62 2 63 90 Bauproduktenrecht v 2 2 60 1 1 1 2 1 149 – Im Bereich der Bahnhofstraße und der ev. Kirche wurden zwei Bäume am � Landesgesetz zur Sportanlage 72 75 13 120 1 Rheinland-Pfalz (La 159 In der Fassung vom 157 65 74 87 Änderung des L 49 3 156 Landesnaturschutzg 79 71 3 � Landesnachbarrrec Dienstag, den 13.04.2021, aus Gründen der Verkehrssicherheit stark zurück- 47 In der Fassung der 77 150 ersten Änderungsge 7 73 � Landesstraßengese 45 78 In der Fassung der 2 Gesetzes vom 8. Ma 43 geschnitten. Beide Bäume weisen größere Höhlenbildungen auf, welche die 39 � Verordnung über 86 (Planzeichenverord 6 5 76 151 Planzeichenverordnu 41 des Gesetzes zur U Zusammenlebens in Stabilität der Bäume einschränkt. 189 � Verordnung über d 53 64 Baunutzungsverordn 80 82 zuletzt geändert durc 37 2 152 3 81 82 � Wassergesetz für d 3 In der Fassung der B 33 des Gesetzes zur 4 Brand- und Katastrop 31 85 1 29 155 Flur 2 VERFAHRENSVE 1A Anfragen: Ba 153 hn 2 Aufstellungsbeschluss der ho 158 fstr 84 Ortsübliche Bekanntmachung aße Beteiligung der Behörden u – Ein Ratsmitglied stellte die Anfrage, ob es im Bereich der Grünstreifen eine Aufforderung und Zusendung 27 154 Frist - 1 Monat - Beschluss über die Abwägung Mitteilungen der Abwägungse 85 21 2 Frühzeitige Öffentliche Aus Ortsübliche 13 Bekanntmachung gestalterische Möglichkeit gibt, das Parken auf den Grünflächen zu unter- 19 1 15 Zeitraum der Auslegung Bahnhofst Beteiligung der Behörden u Aufforderung und Zusendung Frist - 1 Monat - binden. Verschiedenen Lösungsansätze werden geprüft und dem Aus- 18 Beschluss über die Abwägung 189 20 189 Mitteilungen der Abwägungse 51 31 Öffentliche Auslegung (§ 3 A 181 Ortsübliche Bekanntmachung Zeitraum der Auslegung 182 schuss vorgestellt. An der Brechkautshohl 189 39 189 37 183 184 Beschluss über das Inkraf Ortsübliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Aufhebungss – Durch die erste Beigeordnete wurde um die Terminierung eines Landwirt- ÜBERSICHTSLAGEPLAN 186 Die Bekanntmachung enthält der Bekanntmachung am ___ 28 während der Dienststunden e 185 schafts- und Weinbauausschuss gebeten. Dieser wird nach Zusammentra- ________________________ Datum Kevin Zako 1 AUSFERTIGUNGS Bahnhof Monsheim 189 55 gen der Themen zeitnah im Rats- und Bürgerinfosystem bekannt gegeben. Der Inhalt dieser Satzung stim 189 Satzungsgebers (Ortsgemein BEGRÜNDUNG 69 Die für die Rechtswirksamkeit Dieser Aufhebung des Bebauungsplans liegt eine Begründung bei. Diese ist bei der zuständigen Verwaltungs- 189 behörde einsehbar. 2 ________________________ Datum Kevin Zako 189 Datum 70 LEGENDE 21.12.2020 Entwurf TOP 6 Einwohnerfragen 189 232 1. Sonstige Planzeichen 71 Aufhebung Bebauu 24 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanaufhebung "Grabenstraße We 249 Flurstücksnummer 2 – Durch einen Einwohner des Neubaugebietes wurde angefragt, wann die Maßstab: 1:500 N Ortsgemeinde Mon Ortsbürgermeister 67590 Monsheim Ortsgemeinde voraussichtlich an das Glasfasernetz angeschlossen wird. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Meter Verb Alzeye Tel.06 Hr. Thon weist auf die Informationen der Kreisverwaltung sowie die Info- ohne Maßstab hotline der Fa. INEXIO (Tel. 0800/7849375 o. www.inexio.net) hin. Zum Verfahren: Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Unterlagen alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Grabenstraße“ den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. in der Zeit vom 17.05.2021 bis einschl. 16.06.2021 Andreas Thon, Ortsbürgermeister in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu jedermanns Einsicht- nahme ausliegt. In dieser Zeit kann der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungs- Monsheim planes, die Begründung und die ursprüngliche Planurkunde. sowie den nach Einschätzung der Verbandsgemeinde Monsheim wesentlichen bereits vorlie- genden umweltbezogenen Stellungnahmen im Verwaltungsgebäude der Aufhebung des Bebauungsplanes „Grabenstraße“ Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Mons- der Ortsgemeinde Monsheim; heim, Erdgeschoss Zimmer 1.1 (Konferenzraum), während der Dienststunden Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung montags von 08.15 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) donnerstags von 08.15 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr dienstags, mittwochs Bekanntmachung und freitags von 08.15 Uhr - 12.00 Uhr Anlass der Planung: Der Bebauungsplan „Grabenstraße West“ ist seit dem 03.02.1978 in Rechts- eingesehen werden. kraft. Bereits seit mehreren Jahren wird in Monsheim der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ verfolgt. Von daher erscheint es dem Gemeinderat Zudem stehen die Unterlagen während dieser Zeit auch im Internet auf der als folgerichtig, innerörtliche Bereiche, in denen dies sinnvoll und umsetzbar Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim (http://www.vg-monsheim.de) erscheint, auch eine Nachversieglung zu ermöglichen. Nachdem entspre- unter Verwaltung/Informationen für Behörden und TÖB/Bauleitplanung zur chende Anfragen der Ortsgemeinde vorliegen, die aber aufgrund der Festset- Einsicht zur Verfügung. zungen des Bebauungsplanes nicht zu realisieren sind, hat der Gemeinderat Die Unterlagen können ebenfalls gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf dem Geo beschlossen, den Bebauungsplan aufzuheben und die zukünftige baurecht portal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) als zentrales Internet- liche Beurteilung gemäß § 34 BauGB (Innenbereich) zu ermöglichen. portal des Landes abgerufen bzw. eingesehen werden.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 7. Mai 2021 Gerne stehen wir Ihnen auch während dieser schwierigen Zeit zur Verfügung. Aus diesem Grund machen wir Sie aufgrund der notwendigen Eindämmung Wachenheim des Corona Virus SARS-CoV-2 auf die folgende Vorgehensweise zur mögli- chen Einsichtnahme während des Kontaktverbotes aufmerksam: Alle Bürger*innen von Wachenheim sind herzlich Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Lage wegen Eindämmung des Coro- na-Virus SARS-CoV-2 für Besucher nur eingeschränkt geöffnet. Der Dienstbe- eingeladen zur virtuellen Informationsveranstaltung trieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so am 11.05.2021 um 19:00 Uhr dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen möglich ist. Eine Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Wachenheim! Terminvereinbarung ist erforderlich. Die Öffnung der Eingangstür erfolgt • Sie haben vor Ihr Heim zu sanieren? nach Anmeldung über die Türsprechanlage neben dem Eingang im Innenhof • Sie möchten beispielsweise Ihr Dach oder Ihre Fassade erneuern? des Verwaltungsgebäudes. Ein Mitarbeiter wird Sie dann zum Konferenz- • Sie wissen allerdings noch nicht, wie Sie das am besten bewerkstelli- raum begleiten. gen? • Sie wussten noch nicht, dass Sie in Wachenheim in vielen Fällen auch Bei einem Besuch der Verwaltung gelten folgende Auflagen nach der aktuel- Fördermittel oder steuerliche Abschreibung in Anspruch nehmen len Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz: können? - der Zugang wird über die Einlasskontrolle an der Telefonzentrale reguliert, - es dürfen nicht mehr als fünf Besucherinnen und Besucher gleichzeitig im Am 11. Mai um 19:00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, Informationen über Verwaltungsgebäude sein, • private und öffentliche Fördermöglichkeiten (Dorferneuerung, Wohn- - es ist ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen einzuhalten, raum im Ortskern, Förderung von Kleinunternehmen der Grundver- - im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel für die Hände bereit und ist sorgung, Förderung von Kleinprojekten, Aktion Grün), vor Eintritt in die Verwaltung zu benutzen, • steuerliche Abschreibungen im Ortskern (Ortskernsanierung) sowie - Besucherinnen und Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, • umfangreiche Details zu regionaltypischem Bauen und Gestalten -M itarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bede- zu bekommen. ckung tragen, sofern sie nicht durch eine Trennvorrichtung geschützt sind, Über den Meeting-Link beitreten - Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres benötigen diese Mund- https://vg-monsheim.webex.com/vg-monsheim/j. Nasen-Bedeckung nicht php?MTID=ma2fa1e7811fd86fc54e2d2a57312c19e Mit Meeting-Kennnummer beitreten Sollten Sie Fragen zu der Planung haben, steht Ihnen folgender Ansprech- Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 163 269 3405 partner während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung: Meeting Passwort: 7218 Herr Dennis Zimmermann, telefonisch erreichbar unter der Durchwahl -27 Mit freundlichen Grüßen Ortsbürgermeister Dieter Heinz & (mail-Adresse: dennis.zimmermann@vg-monsheim.de). Stadtplaner Hans-Jürgen Wolf vom PLANUNGSBÜRO WOLF Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden: Verfasser und Art des Dokuments Inhalt Behördliche Stellungnahme der Stellungnahme zu der Planung. Kreisverwaltung Alzey-Worms Kreisverwaltung Alzey-Worms, Keine Hinweise Untere Landesplanungsbehörde Veräußerung von Grundbesitz bzw. untere Bauaufsichtsbehörde, nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vom 11.03.2021 Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundbesitzes ist Behördliche Stellungnahme des Stellungnahme zu der Planung. nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Keine Hinweise vom 17.02.2021 Gemarkung: Wachenheim Gewann: Stephansweide Nutzungsart: Ackerland Größe: 14.427 qm Behördliche Stellungnahme der Stellungnahme zu der Planung. Generealdirektion Kulturelles Erbe, Hinweise auf die Möglichkeit Landwirte die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundbe- Landesarchäologie vom 27.01.2021 archäologischer Funde. sitzes interessiert sind, werden gebeten dies der Kreisverwaltung Alzey- Worms – Abteilung Veterinäramt, Landwirtschaft – durch persönliche Vor- Behördliche Stellungnahme der Stellungnahme zu der Planung. sprache (nur mit Termin möglich!) innerhalb von 10 Tagen, ab Erscheinen Landwirtschaftskammer Rheinland- Keine Hinweise des Nachrichtenblattes, mitzuteilen. Pfalz vom 10.02.2021 Jochen Merker, Kreisverwaltung Alzey-Worms Behördliche Stellungnahme der Hinweise bzw. Anregungen zur Struktur- und Genehmigungsdirek- Bepflanzung tion Süd vom 05.02.2021 Schutzgut Mensch, Pflanzen, Bo- den, Tiere. Stellungnahme der Pollichia E.V., Hinweis auf alten Baumbestand. Sonstige öffentliche Neustadt a.d. Weinstraße vom Schutzgut Mensch, Boden, Tiere, Bekanntmachungen und Mitteilungen 11.02.2021 Pflanzen Hinweis: Kreisverwaltung Alzey-Worms Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Bauleitpla- nung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ge- Hinweis: mäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht Siehe Amtliche Bekanntmachungen Ortsgemeinde Wachenheim; abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpla- Veräußerung von Grundbesitz nach dem nung unberücksichtigt bleiben können. Grundstücksverkehrsgesetz Des Weiteren wird gemäß § 3 Abs. 4 BauGB darauf hinweisen, dass eine Ver- einigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz Pflicht zur Haltung von Geflügel in überdachten (UmwRG) mit einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Um- Stallungen entfällt wRG mit allen Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht Vogelzug ist vorüber / Veterinäramt informiert oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms informiert, dass die am macht werden können, ausgeschlossen ist. 27. Januar 2021 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügel – also das Halten Monsheim, 29.04.2021 Gez. Zakostelny, Ortsbürgermeister der Tiere in überdachten Stallungen – ab 30. April 2021 aufgehoben ist. Dies
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 7. Mai 2021 betrifft im Landkreis Alzey-Worms sowie in der Stadt Worms das Gebiet öst- lich der Bahnstrecke Mainz-Ludwigshafen und westlich des Rheins. FREIWILLIGE FEUERWEHR VG MONSHEIM Auch die Festlegung eines Beobachtungsgebietes, das die Gemarkungen der Ortsgemeinden Hamm am Rhein und Eich sowie einen Teil der Gemar- kung der Ortsgemeinde Gimbsheim umfasst, entfällt ab 30. April. Feuerwehr hilft kleiner Hintergrund der Anordnung war ein Ausbruch der Geflügelpest im angren- Eule aus großer Not zenden Rhein-Pfalz-Kreis (Bobenheim-Roxheim) durch eine Übertragung Offenbar aus dem Nest gefallen des Virus über Wildvögel. Als Risikofaktor für eine Verbreitung der Seuche war eine kleine Waldohreule am wird der Vogelzug entlang des Rheins angesehen. Da dieser jetzt vorüber ist, Abend des 29.04.2021 bevor sie können die durch das Veterinäramt angeordneten Schutzmaßnahmen auf- von Mitbürgern im Bereich des gehoben werden. Dalsheimer Spielplatzes in der Moorgasse entdeckt wurde. Um diese nicht ihrem Schicksal zu Keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen überlassen nahmen die Spazier- Wenn eine Testpflicht nach der sogenannten Bundesnotbremse (§ 28 b IfSG) gänger den in Not geratenen oder der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vorgesehen Jungvogel mit nach Hause, dass er ist, entfällt diese bei symptomlosen, geimpften Personen. zumindest über Nacht umsorgt Voraussetzung: Es sind beide Impfungen erfolgt und die letzte Impfung ist werden konnte. bereits mehr als 14 Tage her. Darüber hinaus dürfen keine typischen Symp- tome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust vorliegen. Der vollständige Impfschutz ist durch Vorlage des Impfpasses oder des bei der Impfung aus- gehändigten Impfpasseinlegers dem Betreiber der Einrichtungen gegen- über nachzuweisen. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hatte sich wegen der landesweit beste- henden Rechtsunklarheit an das Land gewandt. Der Landkreis erhielt nun die Klarstellung mit der entsprechenden Rechtsauffassung. „Aufgrund der über dem Wert von 100 liegenden 7-Tage-Inzidenz gelten im Landkreis Alzey-Worms derzeit die Regeln der Bundesnotbremse. Sie ver- langt unter anderem für das Terminshopping im Einzelhandel, den Friseur- besuch oder die Fußpflege, vor der Inanspruchnahme die Vorlage eines ne- gativen Testes“, so die Kreisverwaltung. Für vollständig Geimpfte entfällt somit die Testpflicht, wenn nachgewiesener Weise die letzte Impfung min- Am nächsten Morgen dann suchte man Rat bei der Feuerwehr, da mitt- destens 14 Tage zurück liegt. lerweile klar war, dass der Vogel wieder angenommen würde, wenn man Simone Stier, Kreisverwaltung Alzey-Worms ihn ins Nest zurück setzt. So wurde die kleine Eule kurzerhand in einer Hilfsaktion mit der Drehleiter der Feuerwehr der VG Monsheim wieder in ihr Nest in der großen Platane auf dem Spielplatz zu ihren beiden Ge- schwistern und den Elterntieren gesetzt. Wie die beiden Mitbürger unterdessen der Feuerwehr mitteilten, konn- Bekanntmachung ten sie in den nächsten Tagen beobachten, dass das Jungtier regelmäßig von den Eltern gefüttert wurde und die schnelle Hilfe somit ein voller Er- EU-Weinbaukartei folg war. Alexander Schäfer, Wehrführer Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2021 ist spätestens bis zum 31. Mai 2021 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die Nichtamtlicher Teil – mehr als 1Ar Rebflächebewirtschaften. Nachrichten und Mitteilungen aus der VG-Monsheim – Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern bzw. Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr ge- bracht werden darf, bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den der- zeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind alle Ro- dungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2020 vorgenommen wur- den sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung ei- ner Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren). Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2021 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamt- Gleichstellungsbeauftragte der hektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf rich- Verbandsgemeinde Monsheim tiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristge- rechte Abgabe zu achten. Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Landwirtschafts- Hilfestellung und Unterstützung für Rat suchende Mädchen, Frauen und Män- kammer unter www.lwk-rlp.de. ner, die sich aufgrund ihres Geschlechtes in Familie, Beruf oder öffentl. Leben Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Dienststelle der benachteiligt fühlen. Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. behandelt. Es sind auch alle Frauen (u. Männer!) willkommen, die Ideen, Vor- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz schläge und Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der VG 55543 Bad Kreuznach haben. Bitte Terminvereinbarungen unter Tel. 06243 / 8704 oder per E-Mail: andrea.moews@freenet.de Andrea Möws, Gleichstellungsbeauftragte
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 7. Mai 2021 Mehrgenerationenhaus Nach individueller Terminvereinbarung Erste-Formular-Hilfe Beratung zu Leistungen für Familien, AGLII etc., Monsheim Sprechstunde Koordinatorin Kontaktdaten: Für den Jugendscout ist eine direkte Terminvereinbarung (und nicht MGH Monsheim: 67590 Monsheim, Hauptstraße 111 über das MGH-Büro) erforderlich: (Kriegsheim – Alte Schule/Alter Kindergarten) Dienstags nach Vereinbarung Jugendscout Justyna Ewa Gladosch, Sie erreichen uns: Im MGH-Büro unter Tel: 06243 6165 Mobil: 0172 74 86 828, Sabine Bayer, Koordinatorin, mobil: 0157 56789149 E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de E-Mail: mgh.monsheim@ekhn.de Susan Mennel, Sozialpädagogin, mobil: 0176 70065094 E-Mail: susan.mennel@ekhn.de Annette Nastas, E-Mail: annette.nastas@ekhn.de Kirchliche Nachrichten Aktuelle Infos: Auf unserer Homepage: www.monsheim.mehrgenerationenhaus.de Folgen Sie uns auf Twitter - @MGHMonsheim Evangelische Kirchengemeinden Dalsheim, oder auf Facebook Bermersheim/Gundheim, Wachenheim Besondere Hinweise zu unserem regelmäßigen Angebot im „Offenen Treff“ (nähere Infos unter 06243 6165) Pfarramt Auf dem Römer 1, 67592 Flörsheim-Dalsheim, Tel. (0 62 43) 3 88 Das Mehrgenerationenhaus muss leider weiterhin weitgehend geschlos- Pfr. Michael Klesy – Tel. (0 63 55) 86 38 170 – Mail pfarrerklesy@gmx.de sen bleiben. Statt in der offenen Sprechstunde können Beratungen zu Leis- oder Renate Brandeysky 0 62 43/ 71 45 tungen für Familien und die „Erste-Formular-Hilfe“ aktuell nur nach indivi- E-Mail: kirchengemeinde.dalsheim@ekhn.de dueller vorheriger Terminvereinbarung telefonisch oder per Videochat Homepage: www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de durch Sabine Bayer durchgeführt werden. Bitte melden Sie sich hierfür tele- Pfarrbüro: dienstags 10.00 bis 12.00 Uhr – mittwochs 13.00 bis 16.00 Uhr fonisch oder per Mail unter mgh.monsheim@ekhn.de an. (z.Zt. auch gerne privat unter 0 62 43/71 45) Stellv. Kirchenvorstand Bermersheim/Gundheim: Auch im Frühling gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bücher- und Spie- Jan Rißmann, Tel.: (0 62 44) 9 07 09 21 leausleihe. Der Bücherschrank ist von außen zugänglich, Bücherspende und Stellv. Kirchenvorstand Dalsheim: Ute Frey, Tel. (0 62 43) 90 59 82 Spieleausleihe bitte mit vorheriger Terminabsprache mit unserer Mitarbeite- Kindergarten Dalsheim: Leitung Frau Katrin Körper, Tel. (0 62 43) 87 11 rin Frau Nastas (werktäglich von 10 - 16 Uhr unter 06243 / 6165 erreichbar Küsterdienst Bermersheim/Gundheim: Kirchenvorstand im Wechsel oder per E-Mail – siehe oben). Küsterdienst Dalsheim: Klaus Hauck, Tel. (0 62 43) 90 75 85 Statt offener Treff – Wir sind persönlich erreichbar und haben ein offenes Ohr für Sie! Pfarramt Wachenheim ist unter der Telefonnummer (0 62 43) 3 88 zu er Unsere Mitarbeiterinnen stehen Ihnen wochentäglich in der Zeit von 10 - 16 reichen, das Pfarrbüro erreichen Sie ab sofort dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer 06243 / 6165 für ein Gespräch oder zur Termin- Uhr und mittwochs 13.00 bis 16.00 Uhr in Dalsheim, außerhalb der Dienst- vereinbarung für einen Einzel-Plauderspaziergang zur Verfügung. Hierbei zeiten Renate Brandeysky (0 62 43) 71 45 kann man z.B. mal Einsamkeit vergessen, Sorgen von der Seele reden oder es E-Mail: Kirchengemeinde.Wachenheim@ekhn.de kann auch eine konkrete Beratung (z.B. für Senioren/innen oder auch für El- Kindergarten Wachenheim: Leitung Frau Heike Herr, Tel. (0 62 43) 78 01 Küsterdienst: Horst Grünewald, Tel. (0 62 43) 90 09 00 tern) erfolgen. Sonntag, den 9. Mai 2021 – Rogate Unterstützung bei Impfterminanmeldung 10.00 Uhr Gottesdienst in der ev. Kirche zu Bermersheim Aktuell gibt es ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit sich gegen das Coro- Auch weiterhin sind die hygienischen Maßnahmen zu beachten. na-Virus impfen zu lassen. Neben der telefonischen Anmeldung, kann auch eine Anmeldung zur Impfung über das Online-Portal des Landes Rheinland- Dienstags 17.15 Uhr Konfirmandenstunde Pfalz erfolgen. Donnerstag, den 12. Mai 2021 – 10.30 Uhr Die Mitarbeiterinnen des MGH Monsheim können Sie bei der Online-An- Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt im Garten Pro Seniore meldung unterstützen oder diese für Sie vornehmen! Der Impftermin Herzliche Einladung an unsere Gemeinden Dalsheim, Bermersheim/Gund- wird Ihnen dann auf dem Postweg mitgeteilt. heim und Wachenheim Unter der Rufnummer 06243 / 6165 sind wir Montag bis Freitag von 10 - 16 Uhr zu erreichen. Kleidersammlung für Bethel Sollten Fragen zu Ablauf und den Vorinformationen bestehen, können Sie Bermersheim/Gundheim sich ebenfalls an uns wenden. Für das MGH Monsheim, Sabine Bayer Freitag, den 14. Mai 2021 bis 17.00 Uhr gut sichtbar an den Bürgersteig ab- stellen! Beratungsangebote und Dalsheim Freitag, den 14. Mai 2021 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Angebote unserer Kooperationspartner Wie gewohnt – untere Kirche – Kirchgasse – Anbau im Unsere Kooperationspartner versuchen Sie weiterhin zu beraten und zu be- Garten. gleiten. Leider können fast alle Beratungsangebote aktuell nur telefonisch Wachenheim Ab 10. Mai 2021 – von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, wie ge- oder per Videochat stattfinden. Dabei sind wir, vom MGH Monsheim, Ihnen wohnt – Garage auf dem Gelände der Kirche. auch gerne (z.B. technisch) behilflich – Bitte fragen Sie nach! Sollten Sie Säcke benötigen, melden Sie sich gerne bei Renate Brandeysky. Termine nur mit Anmeldung über das MGH-Büro (s.o.) Bitte beachten Sie evtl. aktualisierte Änderungen auf unserer Gemeinde- Montag, jeden zweiten Monat Offene Beratung für Menschen homepage www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de ab 15 Uhr – oder nach mit Gedächtnis- und Orientierungs- individueller Vereinbarung störungen & deren Angehörige durch Auch weiterhin finden Sie aktuelle, sowie alle bisherigen eigenen Audiogot- Bettina Koch, RFK Alzey tesdienste bzw. Psalmen- und Liedertexte zum Anhören und Mitlesen bzw. 2. Mittwoch im Monat Sprechstunde der Beratungsstelle für Mitsingen auf unserer Gemeindehomepage im MP3- bzw. PDF-Format, so- 9.30 – 10.30 Uhr – oder nach Familien mit beeinträchtigten Kindern, wie auch die Links zu Videogottesdiensten, die auf unserem Kanal bei der individueller Vereinbarung Lebenshilfe Worms Internetplattform YouTube eingestellt sind. Bitte machen Sie reichlich von diesem Angebot Gebrauch und geben Sie diesen Link auch in Ihrem Be- 2. Donnerstag im Monat Abend-Sprechstunde des Betreuungs- kanntenkreis weiter! Hier noch einmal der Link zu unserer Homepage: 17.30 – 19.30 Uhr – oder nach vereins DWWA e.V., zu Patientenver www.ev-kirchedalsheim-ekhn.de individueller Vereinbarung fügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- Ich würde mich sehr über einen Kontakt mit Ihnen freuen, wenn Sie mir eine verfügung Rückmeldung über unsere Angebote, eine Ermutigung, Kritik oder eine An- Aktuell nur nach individueller Terminvereinbarung regung weitergeben möchten oder ein Gespräch bzw. ein Gebet wünschen! Sprechstunde zu Erziehungsthemen durch die Beratungsstelle für Eltern, Tel. 06355-8638170 oder Mail: pfarrerklesy@gmx.de Kinder und Jugendliche des DWWA Ihr Pfarrer Michael Klesy
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