AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt

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AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
AMTSBLATT DER GEMEINDE

Jahrgang 2019                                                   Freitag, den 27. September 2019	                                                                   Nummer 39

       Naturschutzaktion der Landjugend Baindt
                                                                                      Gemeinsam mit dem Naturschutzwart Walter
                                                                                      Hohnheiser hat die Baindter Landjugend am 14.
                                                                                      September eine ganz besondere Umweltschutzak-
                                                                                      tion durchgeführt. Eine stattliche Zahl Jugendlicher
                                                                                      traf sich an diesem Samstagvormittag in der ehe-
                                                                                      maligen Kiesgrube im Naturschutzgebiet Anna­
                                                                                      berg, um unter fachkundiger Anleitung von Walter
                                                                                      Hohnheiser die nachwachsenden, kleinen Bäume
                                                                                      zu entfernen und so das Gebiet karg zu halten.
                                                                                      Wenn es in unserer Zeit auch besonders wichtig
                                                                                      ist, Bäume zu pflanzen, so wären sie hier fehl am
                                                                                      Platz. Die Erhaltung des Biotops in der jetzigen
                                                                                      Form ist wichtig, um den einzigartigen Artenreich-
                                                                                      tum an hochgradig gefährdeten und geschützten
                                                                                      Tier- und Pflanzenarten, wie bspw. der blauflügli-
                                                                                      gen Ödlandschrecke, zu schützen.
                                                                                      Danke für diese prima Naturschutzaktion!

Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für
den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder Ihr Stellvertreter im Amt; für die
kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Ralf Berti, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG.
Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15.
E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten.
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
Seite 2                                      Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                          Nummer 39

                                                                                              Gemeinde
                                                                                              GemeindeBaindt
                 Vorgezogener                                                                          Baindt
                                                                                             Stellenanzeige
                                                                                             Stellenausschreibung
                                                                                   Betreuungskraft Klosterwiesenschule
               Redaktionsschluss                                           Die Gemeinde Baindt sucht für ihren 6-gruppigen Kin-
                                                                 Die Klosterwiesenschule
                                                                           dergarten „Sonne, Baindt (Ganztagsschule
                                                                                                  Mond   und Sterne“) zum
                                                                                                                       suchtbaldmög-
                                                                                                                             baldmöglichst für
                                                                   die Betreuung
                                                                           lichstender Schüler
                                                                                    Eintritt     der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft als
                                                                                             einen
              Sehr geehrte Autoren,                                                 Leitung der kommunalen Betreuung.
                                                                                             Erzieher (m,w,d).
              aufgrund des Feiertages Tag der Deutschen                    Es handelt    sich um werden
                                                                                                   eine Vollzeitstelle
                                                                Bewerberinnen     und Bewerber               bevorzugt, als
                                                                                                                         die Zweitkraft  für oder
                                                                                                                             eine Ausbildung
              Einheit wird folgender Redaktionsschluss                     unsere   „Sonnengruppe“      (5 – bis 6-jährige Kinder).  Wir ar-
                                                                     Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben.
              vorgezogen:                                                  beiten  in altersgemischten     und   altershomogenen     Grup-
                                                                Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von
              Veröffentlichung         04.10.2019                          pen. 50%. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.
              Redaktionsschluss        30.09.2019, 21.00 Uhr               Die Arbeit der Einrichtung ist situations- und kindori-
                                                                           entiert. Lernen
                                                                Die Betreuungszeit    umfasstgeschieht
                                                                                                die Früh-,individuell. Wir Nachmittagsbetreuung.
                                                                                                            Mittags – und   nehmen jedes
              Wir bitten um Beachtung                                      Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bie-
              Der Verlag                                        Für weitereten
                                                                             Informationen    steht IhnenFörderung
                                                                                ihnen Unterstützung,        die Rektorin
                                                                                                                       undderHerausforde-
                                                                                                                              Klosterwiesenschule
                                                                       Frau   Heberling
                                                                           rungen    an. gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132)
                                                                           Wir wünschen uns eine zuverlässige, verantwortungs-
                                                                 Wenn wirvolle
                                                                            Ihr Interesse   an dieser
                                                                                  und flexible         abwechslungsreichen
                                                                                                 Fachkraft,  die                 Tätigkeit geweckt
                                                                 haben, erwarten    wir gerne
                                                                           - die Kinder         Ihre Bewerbungsunterlagen
                                                                                           im letzten                           möglichst
                                                                                                       Kindergartenjahr begleitet,      un-bis zum
                                                                             terstützt und fördert, 15.09.2019.
                                                                           - gerne und kompetent Elterngespräche führt,
                   Amtliche                                     Unsere Anschrift:   Gemeinde der
                                                                           - die Bedürfnisse
                                                                                            per
                                                                                                 Baindt,
                                                                                                Mail
                                                                                                          Marsweilerstraße
                                                                                                     „Großen“
                                                                                                     an
                                                                                                                  erkennt und
                                                                                                         info@baindt.de
                                                                                                                              4, angemes-
                                                                                                                                 88255 Baindt oder

                     Bekanntmachungen                                        sen handelt
                                                                           - die eine gute Waage zwischen Konsequenz und einem
                                                                             liebevollen Umgang mit dem Kind hält.
                        Rathaus geschlossen!
                                                                           Sie erwartet ein interessanter, vielseitiger und verant-
                          Das Rathaus bleibt am                            wortungsvoller Arbeitsplatz. Die Vergütung erfolgt nach
                         Freitag, 4. Oktober 2019                          dem TVöD-SuE S8a.
                               geschlossen!                                  Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr
                                                                                               2020/2021 eine
                                                                           Anerkennungspraktikantin (Erzieherin)
                                                                                                 sowie eine
                            Gemeinde
                            GemeindeBaindt
                                     Baindt                                                 Berufspraktikantin
                                                                                 (1. + 2. Semester der Erzieherinnenausbildung)
                            Stellenausschreibung
                            Stellenausschreibung                               Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir
                   Betreuungskraft Klosterwiesenschule                         uns auf Ihre Bewerbung.
                        Betreuungskraft Klosterwieseschule
                                                                               Reichen Sie diese bitte bis zum 04. Oktober 2019 beim
 Die Klosterwiesenschule    Baindt (Ganztagsschule
           Die Klosterwiesenschule                    ) sucht baldmöglichst
                                       Baindt (Ganztagsschule    ) sucht    fürBürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255
   die Betreuung   der Schüler
           baldmöglichst        derBetreuung
                           für die   Klassen 1der
                                                – 4Schüler
                                                    eine Betreuungskraft
                                                            der Klassen als Baindt ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne
                     Leitung der  kommunalen     Betreuung.
           1 – 4 eine Betreuungskraft als Leitung der kommunalen               die Kindergartenleiterin Frau Stoll unter der Nummer
           Betreuung.                                                          07502/94114140 zur Verfügung.
Bewerberinnen     und Bewerber
           Bewerberinnen     undwerden    bevorzugt,
                                   Bewerber    werdendie  eine Ausbildung
                                                        bevorzugt,   die oder
     Erfahrung   im pädagogischen
           eine Ausbildung            bzw. erzieherischen
                             oder Erfahrung                Bereichbzw.
                                               im pädagogischen      haben.
Es handelterzieherischen
            sich um eine Teilzeitstelle  mit
                            Bereich haben.   einem  Beschäftigungsumfang    von
                 50%. Die  Vergütung   erfolgt nach dem   TVöD.              Nikolausmarkt
           Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Be-              Der diesjährige Nikolausmarkt findet am
           schäftigungsumfang von 50%. Die Vergütung erfolgt                 Samstag, den 30. November 2019 von 11 Uhr bis 18 Uhr
Die Betreuungszeit
           nach dem  umfasst
                       TVöD. die Früh-, Mittags – und Nachmittagsbetreuung.  statt.
           Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags – und               Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok-
Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule
           Nachmittagsbetreuung.                                             tober 2019 auf dem Rathaus bei Frau Heine (Zimmer 2.1)
        Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132)
           Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der            oder unter Tel.: 075 02/94 06-0 bzw. per E-Mail:
           Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung
 Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit gewecktelvira.heine@baindt.de anzumelden.
           (Tel. 07502/94114
 haben, erwarten                -132)
                   wir gerne Ihre   Bewerbungsunterlagen möglichst bis zum
           Wenn wir Ihr Interesse    an dieser abwechslungsreichen
                                   15.09.2019.
           Tätigkeit geweckt haben, erwarten wir gerne Ihre Bewer-           Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
           bungsunterlagen
Unsere Anschrift:  Gemeinde möglichst      bis zum 13.10.2019.
                               Baindt, Marsweilerstraße    4, 88255 Baindt oder
                                                                             zum Bebauungsplan „Mischgebiet Fischera-
           Unsere Anschrift:   Gemeinde
                          per Mail         Baindt, Marsweilerstraße 4,
                                    an info@baindt.de                        real“ sowie 10. Änderung des Bebauungs-
           88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de                      planes „Innere Breite“ und die örtlichen
                                                                         Bauvorschriften hierzu
                                                                         Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2019
                                                                         den Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die
             Ist Ihr Personalausweis oder Ihr                            10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und
                                                                         die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom
                  Reisepass noch gültig???                               05.09.2019 als Satzung beschlossen Der räumliche Gel-
                                                                         tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
Nummer 39                                                       Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                                                                                                     Seite 3

Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz-                                  bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214
buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver-                                     Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des
bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt                                   Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder
Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan                                im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB
aus der rechtsgültigen 57. Teiländerung des Flächennut-                                nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-
zungsplanes 2000 (bekanntgemacht am 03.08.2018) ent-                                   chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde
wickelt worden ist.                                                                    geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die
Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die                                 Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen
10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und                                   (§ 215 Abs. 1 BauGB).
die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan-                             Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs.
zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröf-                                     4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
fentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge-                                   Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu-
meinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer                                lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über
4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen                                 das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hin-
werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Be-                                       gewiesen.
gründung sowie die zusammenfassende Erklärung über                                     Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergeb-                                Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
nisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem                              berg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von
Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen                                   Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustan-
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in                                   de gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich-                                      als von Anfang an gültig zustande gekommen.
keiten gewählt wurde, der Gemeinde Baindt einsehen und                                 Dies gilt nicht, wenn:
über deren Inhalt Auskunft verlangen.                                                  1. 	die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan im Inter-                                   Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver-
net unter http://baindt.de/buergerinfo/bebauungspl%E4ne/                                    letzt worden sind,
index.htm eingestellt und einsehbar sein.                                              2. 	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah-                                    wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn
rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim                                        vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten
Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich,                                          Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-
wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §                                    standet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder
214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah-                                    Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeich-
rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen                                     nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be-                                     soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
                                                                                                                                        WG
                                                                                                                                          hs

                                   186/1                                                                                      1

                                                                           55/5
                                                                                                                                                            Schu
                                                                                                                                                                                                 N
                                    Geltungsbereich                42/1                                               48                                   Gar

                                                                                         834
                                                                                                 62/5                                          Ghs
                                                                                                                                                                   NN

                                              575/3                                                                                          3                          Whs

                                                                                                                                                         48/4           5

                                                                                  19                                           62/2
                                    55/4                     575/2                                      Marsweiler Straße 53
                                                                                          56/3     55/2                      /1
                                                                          52                                 53                     57/3
                                                                                  55/7
                                                        575/1                                                             Sulzmoosbach                         56/4 56/2
                                                                                                                                                           56/5
                Kreisstraße 7951

                                                                                                                                                                         840
                                                      55/1                     55
                                                                                                                                                           58/4

               842
                                                                                                                                  57/1
                                                                                                                                                                        Küferstraße

                                                                                                                                                                                                       3

                                                                                                                                                                                                           WGhs

                                                                                                                                                                                                       58/9
                                                                                                                                         Whs
                                                                                                                                                     6

                                                                                                                     51
                                                                                                                                                     Gar
                                                                                                                                                                                           58/8
                                                                                                                                                                                                       58/11

                                                                                                                                  Whs                                                                        Gar
                                                                                                                                        8

                                                                                                                                                                         58/7
                                                                                                                                                                                      11

                                                                                                              Schu                                                                               Whs

                                      206/4                                                                                  51/1                                                          Gar

                                                                                                        Whs                                                                                            Gar
                                                                                                        6
                                                                                                                                                                              11/1

             maßstabslos                                                                                                                                                             Whs

                                                                 Lagg
                                                                                                                                                                                                             Whs

                                                                                                                                                           67/
                                                                          ße                                                                                       1
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
Seite 4                                           Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                                                                                                                       Nummer 39
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel-                  werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen
tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in §                      und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese                        Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan im Inter-
Verletzung geltend machen.                                                  net unter http://baindt.de/buergerinfo/bebauungspl%E4ne/
                                                                            index.htm eingestellt und einsehbar sein.
Baindt, den 27.09.2019                                                      Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah-
Simone Rürup, Bürgermeisterin                                               rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim
                                                                            Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich,
                                                                            wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses                                      214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah-
zum Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9.                            rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen
Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und                            Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be-
die örtlichen Bauvorschriften hierzu                                        bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214
Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2019                       Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des
den Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie die                           Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder
9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und                         im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB
die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom                     nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-
05.09.2019 als Satzung beschlossen. Der räumliche Gel-                      chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde
tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.                      geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die
Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz-                       Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen
buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver-                          (§ 215 Abs. 1 BauGB).
bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt                        Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs.
Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim-                     4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im                          Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zuläs-
Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem.                        sige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Er-
§13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde.                               löschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie die 9.                        Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsver-
Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die                        bandes Mittleres Schussental wurde gem. § 13 a Abs. 2 Nr.
örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan-                      2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes im Wege
zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröf-                          der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennut-
fentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge-                        zungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus
meinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer                     der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der all-
                                    56/3
4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten   eingesehen                    gemeinen
                                                                                3
                                                                                       Öffnungszeiten
                                                                                          5
                                                                                                48/4
                                                                                                        dort eingesehen werden.
                                                                                                                    Whs

                 i l e r S t r a ße 52                                                        53/1
                                                                                                   62/2                                                                                                               N
          Marswe               Geltungsbereich
                                                   55/2                                              19
                                                              53                                                                 57/3                                                                                            1

              575/1                        55/7
                                                   87                                                               56/5 56/2 56/4                                      3
                                                                                                                                                                    62/                                                    87
                                                                                                                                                                                                     840
                                                                                                                                                                                                                                 1
                                                                                                            58/4

                                                                                                                                                                                                               Tga
                                                                                                                                                                                                                  r

                                                                                                                                                                                        58/12
                                      55
                                                                                     57/1                                                          3
                                                                                                                                                                                                   WGh
                                                                                                                                                                                                          2

                                                                                                                                                                                                      s
                                                                                                                                                          s
                                                                                                                                                       WGh
                                                                                                                    Küferstraße

                                                                                                                                                   58/9                                  Gar

                                                                                          Whs
                                                                                                  6

                                                                                                                                                                                                                                Whs

                                                                                                                                                   58/8                                              58
                                                                                                                                                                            Gar

                                                                                                                                                    58/10
                                                                                                      Gar

                                                                       51           Whs                                                                  Gar
                                                                                                                                                               58/11
                                                                                          8

                                                                                                                                  11

                                                                Schu                                                                         Whs                                  Whs          Gar
                                                                                                                                                                                        14

                                                                            51/1                                                       Gar
                                                                                                                                                                    58/5
                                                          Whs
                                                          6
                                                                                                                                                   Gar
                                                                                                                                                               58/6
                                                                                                                          11/1

                                                                                                                                 Whs
                                                                                                                                                                      Gar
                                                                                                                                                                                                                     812
                                                                                                             67/
               Lagg

                                                                                                                                 58/7
                                                                                                                                                         Whs

                                                                                                                1
                                                                                                                                                               18

             maßstabslos                                                                                                                                                                                 811
                                  e
                             traß
                                                                             Lagg
                                                   2

                                                                                                                                                                                                                      27

                                                                                                  3
                                                           /1

                                                                                                                                                                                                                       Whs

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                                                  206

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                                                                                                                                                                                             Gar
                                                          206
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
Nummer 39                                      Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                      Seite 5

Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:                            11.	Satzung zur Änderung der Satzung über die Benut-
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-                zung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte
berg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von              - Änderung des § 15 (Gebührenmaßstab und Gebüh-
Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustan-              renhöhe)
de gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung               12.	Gewährung eines Darlehens an den Zweckverband
als von Anfang an gültig zustande gekommen.                           Wasserversorgung Baienfurt-Baindt
                                                                 13. Neubeschaffung eines Schneepflugs für den Bauhof
Dies gilt nicht, wenn                                            14. Anfragen und Verschiedenes
1. 	die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
     Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver-            Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein-
     letzt worden sind,                                          geladen.
2. 	der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we-          Die Vorsitzende des Gemeinderats
     gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor        Simone Rürup, Bürgermeisterin
     Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist
     die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
     det hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form-      Sitzungsbericht aus der öffentlichen
     vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung         Gemeinderatssitzung vom 10.09.2019
     des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
     schriftlich geltend gemacht worden sind.                    TOP 1
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel-       Einwohnerfragestunde
tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in §           Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden
4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese             keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
Verletzung geltend machen.
                                                                 TOP 2
Baindt, den 27.09.2019                                           Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher
Simone Rürup, Bürgermeisterin                                    Sitzung gefasst wurden
                                                                 In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind
                                                                 nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies
                                                                 nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinde-
                                                                 ratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche
                                                                 Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegen-
                                                                 steht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung)
                                                                 Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am
                                                                 24.07.2019 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben:
Einladung zur Gemeinderatssitzung
am 1. Oktober 2019 in Baindt                                     TOP 3
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet               Erneute Beratung über den geänderten Bauantrag zur
am Dienstag, den 1. Oktober 2019 um 18:00 Uhr im Sit-            Errichtung eines Carports und der erforderlichen Be-
zungssaal des Rathauses statt.                                   freiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
                                                                 „Kiesgrubenstraße“ wegen Überschreitung der Bau-
TAGESORDNUNG                                                     grenze auf Flst. 210/47, Kiesgrubenstr. 32
 1. Einwohnerfragestunde                                         Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet:
 2. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse            Der Bauherr beantragt im Baugebiet Kiesgrubenstraße
 3.	Information zur neuen Homepage und zum Logo der             (Wohngebiet) einen Carport für 2 Kfz und Abstellraum,
     Gemeinde Baindt                                             mit einer Länge von 6,81m und einer Breite von 6,27m.
 4.	Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be-          Das Gebäude soll 2,48m hoch werden und ein Flachdach
     bauungsplanes „ Bifang-Erweiterung“ für die Errich-         erhalten. Da der Carport im Kurvenbereich liegt, sind die
     tung einer Garage in der nicht überbaubaren Fläche          Stützen 2,05m hinter der Vorderkante angebracht, so dass
     auf dem Flst. 139/6, Benzstraße 2                           nur das Dach über die Baugrenze ragt.
 5.	Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be-          Das gemeindliche Einvernehmen zum Baugesuch wurde
     bauungsplanes „ Friesen-häusle III“ für die Errichtung      bereits in der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019 ver-
     eines Geräteschuppens in der nicht überbaubaren             sagt, da der Carport im Kurvenbereich eine Gefahr dar-
     Fläche auf dem Flst. 149, Eichhorngasse 5                   stellen würde. Beim nun vorliegenden Baugesuch wurde
 6.	Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohn-                 der Carport um 60 cm von der Straße weg ins Grundstück
     gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit             hinein verschoben.
     Doppelgarage und der erforderlichen Befreiung von           Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan
     den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Abrundung            „Kiesgrubenstraße“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB
     Grünenberg“ für einen Teil der Garage in der nicht          beurteilt.
     überbaubaren Fläche auf Flst. 667, Grünenbergstr. 26        Für die Überschreitung des Bauquartiers mit dem Dach
 7.	Vergabe der Türen und der Tore beim Neubau der Bau-         des Carports ist eine Befreiung von der Festsetzung des
     hofhalle                                                    Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig.
 8. Vereinszuschüsse 2020
 9.	Bericht über das Integrierte Energie- und Klimaschutz-      Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest-
     konzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussen-           setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die
     tal – mündlicher Bericht                                    Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
10. Klimaschutz in Baindt                                        1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er-
     Status Quo                                                  fordert oder
AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
Seite 6                                     Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                    Nummer 39
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder           Es würde sich eine bisher nicht ausgeglichene Kostenüber-
3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar      deckung in Höhe von
nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Ab-      ergeben.                                     +34.486,99 €
weichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen        Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen
mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.                  2016 und 2018 werden mit der Kostenunterdeckung 2017
Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung       und 2019 verrechnet.
nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar
und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es ist aber   Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Ver-
nach wie vor die verkehrliche Situation zu berücksichtigen.   lustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebüh-
                                                              rensätzen:
Beschluss:                                                    Jahr         Ergebnis                  Stand Gebührensatz
Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Über-              Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn
schreitung der Baugrenze im Rahmen des Bauantrags zum         2006       +48.331 €           -130.653 €     1,60 €/m³
Neubau eines Carports wird nicht erteilt.                     2007       +83.105 €             -47.548 €     1,60 €/m³
                                                              2008       +65.236 €            +17.688 €      1,60 €/m³
TOP 4                                                         2009        -9.756 €              +7.932 €    1,29 €/m³
Antrag auf Nutzungsänderung der Vereinsräume des SV           2010       -10.473 €               -2.541 €    1,29 €/m³
Baindt im Untergeschoss des grünen Schulgebäudes              2011        +7.798 €              +5.257 €     1,29 €/m³
auf Flst. 175, Boschstr. 1                                    2011        +7.798 €              +5.257 €     1,29 €/m³
Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit:                         2012       +49.642 €            +54.899 €      1,29 €/m³
Der Bauherr beantragt die nachträgliche Genehmigung für       2013       -56.099 €               -1.201 €    1,13 €/m³
die Umnutzung der als Klassenraum und Umkleide ge-            2014       + 1.663 €                + 463 €    1,29 €/m³
nehmigten Räumlichkeiten im Untergeschoss des grünen          2015       + 1.553 €             + 1.995 €     1,29 €/m³
Gebäudes der Klosterwiesenschule zu Vereinsraum und           2016      + 36.836 €           + 38.831 €      1,29 €/m³
Geschäftszimmer. Da der beantragte Geschäftsraum des          2017        -8.049 €          + 30.782 €       1,29 €/m³
Sportvereins keinen 2. Rettungsweg besitzt, fand ein Ab-      2018       + 3.705 €           + 34.487 €     1,35 €/m³
klärungstermin der brandschutztechnischen Voraussetzun-       2019			                                       1,35 €/m³
gen für eine Nutzung mit dem Kreisbrandmeister vor Ort        2020			                                       1,45 €/m³
statt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits von        2019 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei
Bauhofmitarbeitern umgesetzt.                                 gleichbleibender Gebühr von 1,35 €/m³ einen Verlustvor-
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be-       trag in Höhe von 40.200 €.
bauungsplanes Nachtweide II (Schul- und Sportgelände)         Mit der von der Verwaltung 2020 vorgeschlagenen Erhö-
und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Als Nutzung ist es ein    hung der Frischwassergebühr um 10 Cent von 1,35 €/m³ auf
Sondergebiet für Schulen, Turnhalle, Tennishalle, Sport-      1,45 €/m³ (netto) wird beim Abschluss 2020 ein minimaler
heim-Clubheim, Sportflächen mit Freilichtanlagen und Ge-      Verlustvortrag in Höhe von13.300 € eintreten.
meinbedarf.                                                   Vorschlag Beibehalt der Frischwassergebühren 2019
Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 30           bei 1,35 €/m³.
BauBG für die Umnutzung erfüllt.                              Anpassung der Frischwassergebühren 2020 auf 1,45 €/m³.
                                                              Der „Wasserpfennig“ (= Wasserentnahmeentgelt) wurde
Beschluss:                                                    zum 1.1.2015 im Bereich der öffentlichen Wasserversor-
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird            gung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter an-
erteilt.                                                      gehoben. In einem zweiten Schritt wurde das Wasserent-
                                                              nahmeentgelt ab dem 1.1.2019 im Bereich der öffentlichen
TOP 5                                                         Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter.
Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre          Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen
2019 und 2020 (10)                                            und Personalaufbau (technischer Leiter 25%) beim Zweck-
- Wasserverbrauchsgebühren 2019 und 2020                      verband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2019 und
- Änderung der Wasserversorgungssatzung                       2020 die Betriebskostenumlage auf dem höheren Niveau
Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor:               verharren und ansteigen.
Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation     Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Ver-
unterzogen werden.                                            mögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr
Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2018       2019 und 2020 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen
ein Gewinn in Höhe von 3.704,56 € ausgewiesen. Der Ge-        Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei
winnvortrag beziffert sich zum 31.12.2018 auf 34.486,99 €.    den Einnahmen im Vermögensplan berücksichtigt.
Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung
Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern             Grundgebühren/Zählergebühren:
weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Aus-    Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronen-
gleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG)       zähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren
nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche        lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden
Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen ange-           muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die
messenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies        Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/
gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzie-     und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaus-
lungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt.     halt bleibt ein minimaler Anstieg um 50 Cent pro Monat
18/2001, Az. 969.40).                                         aufgrund Kostensteigerungen nicht aus.
Kostenüberdeckung 2016          2016          +38.831,44 €    Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Was-
Kostenunterdeckung 2017         2017           -8.049,01 €    serqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster
Kostenüberdeckung 2018          2018           +3.704,56 €    Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim
Nummer 39                                   Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                          Seite 7

Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde          7. 	Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An-
dies nachhaltig erreicht.                                         schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden             und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Was-
sich erst 2020 auf die Abschreibungsumlage auswirken.             serversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt
Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS       gem. Anlage 2 wird zugestimmt.
geregelt. Die Betriebskostenumlage wird auf höherem Ni-
veau verbleiben. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung       TOP 6
höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses ele-     Gebührenkalkulation Abwasser
mentare Gut vor Eingriffen zu schützen.                       a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2019
Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserver-       - 31.12.2021
brauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden              b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas-
starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbrau-           serbeseitigung (Abwassersatzung)
cher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen          Kämmerer Abele berichtet:
weitergegeben.                                                Wie bereits bei der Feststellung der gebührenrechtlichen
Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiter-          Ergebnisse sowie bei der Jahresrechnung 2018 angespro-
hin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung       chen, sollten die Abwassergebühren zum 01.01.2019 einer
sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trink-      Gebührenkalkulation unterzogen werden. Die Gebührenkal-
wasserversorgung Abstand genommen.                            kulation steht weiterhin unter dem Zeichen der Schließung
                                                              der Papierfabrik Artic Paper Mochenwangen. Mit dessen
Beschluss:                                                    Ausscheiden schied ein Hauptzahler des Abwasserzweck-
1.	Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb        verbandes aus. Demzufolge erhöhte sich die Betriebskos-
    Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten.               tenumlage der übrigen Verbandsmitglieder.
2.	Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen-       Die rechtssichere Kalkulation der Gebührensätze stellt eine
    betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öf-      komplexe Aufgabe dar. Um die Rechtssicherheit der Ab-
    fentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als       wassergebühren in der Gemeinde Baindt weiterhin zu ge-
    Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin        währleisten wurde die Allevo Kommunalberatung mit der
    den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr ge-           Gebührenkalkulation 2019-2021 beauftragt.
    staffelt nach der Zählergröße erhoben.
3. 	Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge-         Gebührenkalkulation Kalkulationsraum 2019-2021
    bührenkalkulation von 01.01.2019 bis 31.12.2019 sowie     Im Kalkulationszeitraum werden umfangreiche Investitionen
    vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wird zugestimmt.            im Abwasserbereich getätigt, deren Folgekosten ebenfalls
4.	Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein        Auswirkungen auf das Ergebnis der Kalkulation haben.
    abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des        Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche
    wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist        Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen:
    der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die     • 	Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse mit Aus-
    Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunal-           gleich der Kostenüber- und Unterdeckungen
    abgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine         • Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils
    Orientierung hieran erfolgen.                             • die Plandaten des Kalkulationszeitraums
5.	Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen
                                                              Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung
    in Höhe von +34.486,99 € werden mit den kalkulierten
                                                              Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation
    Kostenunterdeckung 2019 und 2020 verrechnet.
                                                              zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenober-
6.	Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulati-
                                                              grenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2019-31.12.2021 in
    on werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundge-
                                                              Höhe von 2,40 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksich-
    bühren für den Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.12.2019
                                                              tigung der Vorjahresergebnisse.
    wie folgt festgesetzt:
                                                              Die ausgleichpflichtige Kostenüberdeckung wird mit der
	Die Verbrauchsgebühr beträgt unverändert pro Kubik-
                                                              erwarteten Kostenunterdeckung 2016 verrechnet.
    meter für das Jahr 2019                       1,35 €
                                                              Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeitraum
	Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulati-
                                                              01.01.2019-31.12.2021 0,59 € je m² versiegelter Fläche
    on werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundge-
                                                              ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse
    bühren für den Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2020
                                                              ermittelt worden.
    wie folgt festgesetzt:
    Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter
                                                              Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Gebüh-
    für das Jahr 2020                             1,45 €
                                                              renkalkulation ergeben sich für die Jahre 2019 - 2021
Die Grundgebühren werden ab 2020 wie folgt angepasst:         folgende Abwassergebühren:
Nenngröße         Nenndurchfluss         EUR/ monatl.         1. Schmutzwassergebühr: 2,17 €/m³           (bisher 2,46 €/m³)
Maximaldurchfluss QN/Q3                                       2. Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² (bisher 0,41 €/m²)
NG 3-5 m³/h       QN 2,5/ Q3= 4                 3,50          Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungs-
NG 7-10 m³/h      QN 6/ Q3=10                   4,00          prinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von
NG 20 m³/h        QN 10/ Q3=16                  8,50          100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Be-
NG 30 m³/h        QN 15/ Q3=25                 13,00          messungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so müssen
                                                              diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen
b) Großwasserzähler                                           werden. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitrau-
DN                Nenndurchfluss QN     EUR/ monatl.          mes jedoch Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde
DN 50             QN 15/ Q3=25                   24,00        die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre
DN 80             QN 40/ Q3=63                   24,50        auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Werden
DN 100            QN 40/ Q3=63                   32,00        Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen, sind sie durch
Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer.              allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren.
Seite 8                                     Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                   Nummer 39
Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat               Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaß-
nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Die Ge-               stab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird
bühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass             nach den angeschlossenen bebauten und befestigten
die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähi-          (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
gen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenober-        2. 	Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge-
grenze). Bei der Beschlussfassung niedrigerer Gebühren-            bührenkalkulation vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 wird
sätze werden vom Gemeinderat Kostenunterdeckungen                  zugestimmt.
bewusst in Kauf genommen, die evtl. in den Folgejahren        3. 	Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschrei-
nicht mehr ausgleichsfähig sind. Bewusst in Kauf genom-            bungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und
mene Kostenunterdeckungen sind aus allgemeinen Haus-               Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessen-
haltsmitteln zu tragen.                                            sentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird aus-
                                                                   drücklich zugestimmt.
Änderung der Abwassersatzung                                  4. 	Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Ge-
Eine Änderung der Satzung wird erforderlich wegen der              bührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Pro-
Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagsgebühren              zentsätzen angesetzt:
sowie der Kalkulation der Zählergebühren                           Aus den Betriebskosten:
Zählergebühr für Zweitzähler (Zisterne, Stall, Garten etc.)   	Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regen-
Die Einbau- und Unterhaltungskosten (Zweit- bzw. Zwi-              überlaufbecken                                 13,5 %
schenzähler für Zisterne, Stall, Garten) werden durch eine         Regenwasserkanäle                              27,0 %
Zählergebühr finanziert. Alternativ kann bei aufwändigen           Kläranlagen                                     1,2 %
Sonderzählern auch weiterhin der Einbau von privaten Zwi-          Aus den kalkulatorischen Kosten:
schenzählern, die den eichrechtlichen Vorschriften entspre-   	Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regen-
chen und von den Wassermeistern plombiert worden sind,             überlaufbecken                                 26,0 %
in Betracht gezogen werden.                                        Regenwasserkanäle                              50,0 %
Mit dem Austausch des Wasserzählers wird bei Vorhan-               Kläranlagen                                     5,0 %
densein eines Zwischenzählers dieser ausgetauscht und
die Eichfrist vereint. Die in der Gebührenkalkulation vor-    5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der
geschlagene Zählergebühr beträgt 2019 ab Einbau durch         Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Pro-
die Gemeinde 2,00 €/ Monat.                                   zentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und
Die Gemeinde Baindt hat sich für die Gebührenkalkulation      Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
externer Hilfestellung (Allevo Kommunalberatung) bedient.
Der Abwasserzweckverband hat die Mehrkosten durch             Aufteilung der Betriebskosten:             SW          NW
die Schließung der Papierfabrik Mochenwangen (u. a. An-       Mischwasserkanäle                       50,0 %      50,0 %
teil der Papierfabrik bei der Betriebskostenumlage 2015       Schmutzwasserkanäle                    100,0 %       0,0 %
54,73%) zu verkraften. Der kommunale Baindter Anteil an       Regenwasserkanäle 0,0 %                100,0 %
der Betriebskostenumlage betrug 2018 demzufolge 44%.          Zuleitungssammler                       50,0 %      50,0 %
In der Kalkulation 2019 bis 2021 sind für Baindt nur 38%      Regenüberlaufbecken                     50,0 %      50,0 %
Betriebskostenumlage gem. Haushalts- und Finanzplanung        Kläranlagen                             90,0 %      10,0 %
im Abwasserzweckverband vorgesehen.
In der Gebührenkalkulation geht man von Betriebskosten in     Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:    SW          NW
Höhe von 318.090 € im Jahr 2019 und 330.000 € im Jahr         Mischwasserkanäle                       60,0 %      40,0 %
2020 und 335.000 € im Jahr 2021 aus.                          Schmutzwasserkanäle                   100,0 %        0,0 %
Investitionen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, Kos-     Regenwasserkanäle                        0,0 %     100,0 %
tensteigerungen des Abwasserzweckverbandes und Inves-         Zuleitungssammler                       60,0 %      40,0 %
titionen im Rahmen der örtlichen Bebauungsplanung sind        Regenüberlaufbecken                     60,0 %      40,0 %
aufgrund des Anteils der Abschreibungen auf 50 Jahre          Kläranlage                              90,0 %      10,0 %
eher nachrangig.
Die ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckungen im               6. 	Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Jahr 2014
Schmutzwasserbereich in Höhe von 243.670 € sowie die               eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe
Kostenunterdeckung im Niederschlagswasserbereich in                von 68.235 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende
Höhe von -31.049 € wurden nicht eingestellt, da durch              Kalkulation der Schmutzwassergebühr eingestellt und
die unsichere Lage im Abwasserzweckverband mit dem                 somit vollständig ausgeglichen werden.
kommunalen Kostenanteil bei Betriebs- und Kapitalumlage       	Zudem besteht im Schmutzwasserbereich aus dem
abgewartet werden muss.                                            Bemessungszeitraum 2015 bis 2016 eine ausgleichs-
Sobald das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 im folgen-             pflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 69.031 €.
dem Jahr ermittelt wird, kann die Verrechnung mit einem            Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation
Beschluss erfolgen.                                                der Schmutzwassergebühr eingestellt und dadurch voll-
                                                                   ständig ausgeglichen werden.
                         Beschluss:                           	Darüber hinaus besteht im Schmutzwasserbereich
1.	Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalbera-               aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine
    tung vom 21.08.2019 wird zugestimmt. Sie hat dem               ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von
    Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Ge-              243.670 €. Diese Überdeckung ist bis einschließlich
    bührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebüh-             2023 auszugleichen. Der Gemeinderat behält sich einen
    ren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseiti-          späteren Ausgleich vor.
    gung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten       	Im Niederschlagswasserbereich ergab sich im Jahr
    Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Nie-             2014 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in
    derschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der             Höhe von 41.507 €. Diese Überdeckung soll in die vor-
Nummer 39                                   Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                         Seite 9

     liegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr       TOP 8
     eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden.   Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe
	Zudem besteht im Niederschlagswasserbereich aus             - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb
     dem Bemessungszeitraum 2015 bis 2016 eine aus-           Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Was-
     gleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von          serversorgung
     39.201 €. Überdeckung soll in die vorliegende Kalku-     Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor:
     lation der Niederschlagswassergebühr eingestellt und     Die Entwicklung der Trägerdarlehen 2019 bei den Eigen-
     somit vollständig ausgeglichen werden.                   betrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist
 	Darüber hinaus besteht im Niederschlagswasserbe-           in der Anlage 1 dargestellt. Die Gemeinde hat im Gemein-
     reich aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis2018            dehaushalt sowie bei den Eigenbetrieben keine externen
     eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe         Darlehen.
     von -31.049 €. Diese Unterdeckung ist bis einschließ-    Die Gemeinde Baindt ist aufgrund ihres Rücklagenstandes
     lich 2023 ausgleichsfähig. Der Gemeinderat behält sich   derzeit in der Lage den Eigenbetrieben für deren Investiti-
     einen späteren Ausgleich vor.                            onen, welche die Abschreibung abzüglich Auflösung von
7. 	Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula-      Zuschüssen und Tilgung überschreiten, Darlehen zur Verfü-
     tion werden die Abwassergebühren für den Zeitraum        gung zu stellen. Im Wirtschaftsplan 2019 war die Aufnahme
     vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 wie folgt festgesetzt:     externer Darlehen (EB Abwasserbeseitigung 1.400.000 €
     Schmutzwassergebühr                         2,17 €/m³   und EB Wasserversorgung in Höhe von 580.000 €) geplant.
     Niederschlagswassergebühr                   0,50 €/m²   Die Kassenrechnung der Eigenbetriebe wird über die Ein-
8.	 Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung       heitskasse der Gemeinde abgewickelt. Hierbei entstehen
     der Abwassersatzung.                                     sowohl Kassenmehreinnahmen als auch Kassenmehraus-
                                                              gaben. Diese werden bereits heute in Anlehnung der ört-
TOP 7                                                         lichen Kontokorrentkonten- bzw. Geldmarktkontenkondi-
Kalkulation von Verwaltungsgebühren                           tionen verzinst.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebüh-
ren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebühren-          a) Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbe-
satzung)                                                      trieb Abwasserbeseitigung
Kämmerer Abele teilt mit:                                     2019 wurde das Baugebiet Geigensack schlussgerechnet
Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 16.09.2014          und das Baugebiet Marsweiler Ost II steht mit den letzten
kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierun-    Schlussrechnungen. Des Weiteren wurde das Gewerbe-
gen der Tatbestände werden im Wege des Verwaltungs-           gebiet Mehlis 2. Erweiterung begonnen. Zum Stand vom
aufwands vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und           02.09. lagen Investitionen in Höhe von 610.000 € vor.
kalkuliert.                                                   Da der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bei der Grün-
Beim Bürgerbüro gibt es eine Menge von Leistungen, für        dung mit 0 € Stammkapital ausgestattet wurde, muss jede
die Gebühren noch nach Landes- oder Bundesrecht erho-         Investition mit Fremdkapital oder Trägerdarlehen finanziert
ben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese          werden.
Gebühren sind nicht beeinflussbar.                            Die Verwaltung schlägt im Beschlussvorschlag vor, dem EB
Bei den vom Bürgerbüro erlassenen Gebührenbescheiden          Abwasserbeseitigung ab 01.10.2019 ein Trägerdarlehen in
handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen         Höhe von 700.000 € mit linearer Tilgung (Tilgung 3.500 €
im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb ei-          im Quartal, 14.000 € pro Jahr) mit 1,0 % Verzinsung zur
nes Gebührenrahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten,         Verfügung zu stellen). Im Gemeindehaushalt waren in der
wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche          Haushaltsplanung keine Haushaltsmittel für Trägerdarlehen
oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den     eingeplant. Es waren nur externe Darlehen für die Eigen-
Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu           betriebe vorgesehen.
berücksichtigen ist.                                          b) Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbe-
                                                              trieb Wasserversorgung
Kalkulation von Verwaltungsgebühren                           2019 wurde ebenfalls das Baugebiet Geigensack schluss-
Allgemeine Verwaltungsgebühren                                gerechnet und das Baugebiet Marsweiler Ost II sowie die
Die Gebührensätze können entweder auf der Grundlage           Erlenstraße stehen noch mit den letzten Schlussrechnun-
der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauscha-        gen aus. Des Weiteren wurde das Gewerbegebiet Mehlis 2.
lierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Ge-     Erweiterung begonnen. Zum Stand vom 02.09.2019 lagen
bührenkalkulation wurden Durchschnittswerte der Verwal-       bereits Investitionen in Höhe von 218.000 € vor.
tungsvorschrift (VwV) -Kostenfestlegung und Kommunale         Die Verwaltung schlägt im Beschlussvorschlag vor, dem EB
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)          Wasserversorgung ein Trägerdarlehen in Höhe von 300.000 €
angewandt. Da die KGSt Durchschnittswerte in Entgelt-         mit linearer Tilgung (Tilgung 1.875 € im Quartal, 7.500 € pro
gruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar         Jahr) mit 1,0 % Verzinsung aus den Rücklagenmitteln zur
sind, wurden diese berücksichtigt.                            Verfügung zu stellen. Im Gemeindehaushalt waren in der
Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder       Haushaltsplanung keine Haushaltsmittel für Trägerdarlehen
sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leis-   eingeplant. Es waren nur externe Darlehen für die Eigen-
tungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebührensätze         betriebe vorgesehen.
sollten neu bewertet und kalkuliert werden.
                                                              Verzinsung:
                     Beschluss:                               Bei den Zinskonditionen für Trägerdarlehen darf ein Ei-
a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.                   genbetrieb nicht schlechter gestellt werden, wie wenn er
b) Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe-        auf dem Kapitalmarkt selbst ein Fremddarlehen aufnäh-
bung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwal-         me. Gegenseitige Leistungen zwischen Trägerkommune
tungsgebührensatzung) wird zugestimmt.                        (Kämmereihaushalt) und Eigenbetrieb sind „angemessen“
Seite 10                                        Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                       Nummer 39
zu vergüten (§ 13 EigBVO). Dies gilt auch hinsichtlich der         Die Verwaltung spricht sich voll und ganz für ein grundsätz-
Festlegung der Zinssätze für Kredite aus dem Gemeinde-             liches Sitzungsende um 22.00 Uhr aus.
haushalt an einen Eigenbetrieb (sog. Trägerdarlehen).              Darüber hinaus ist der Verwaltung ein gutes Miteinander
Es muss jede Maßnahme im Vermögensplan über Abschrei-              zwischen Gremium und Verwaltung ein echtes Anliegen.
bung abzüglich Tilgung und Auflösung von Zuschüssen                Auch im Vorfeld von Sitzungen, können jederzeit Fragen
oder über ein externes oder internes Trägerdarlehen ge-            gestellt werden oder Hinweise gebracht werden. Sind die
genfinanziert werden. Die Eigenbetriebe haben derzeit kein         Verwaltung und die mit Fachthemen betrauten Ingenieur-
externes Darlehen. In Zeiten guter Liquidität und Verwah-          büros auf bestimmte sich ergebende Punkte gefasst, trägt
rentgelten kann man den Eigenbetriebe Trägerdarlehen für           auch dies zur Sitzungsökonomie bei.
Investitionen gewähren. Jedoch sollte in Zukunft bei rück-         Darüberhinaus soll § 13 Abs. 2 dahingehend modifiziert
läufiger Liquidität im Gemeindehaushalt wieder auf externe         werden, dass auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte
Darlehen für Investitionsvorhaben zurückgegriffen werden.          oder einer Fraktion ein Verhandlungsgegenstand auf die
Aufgrund der derzeitigen Liquidität kann ein internes Trä-         Tagesordnung zu setzen ist.
gerdarlehen gewährt werden. Eine Festgeldverzinsung wird           Im § 27 Abs. 2 c nimmt die Vorsitzende zu den gestellten
nicht mehr gewährt. Alternativ wäre ein Darlehen bei den           Fragen, Anregungen und Vorschläge Stellung. Kann sie
örtlichen Banken (ca. 1,0%) denkbar.                               zu einer Frage nicht sofort Stellung nehmen, so wird die
Verzinsung der Kassenkredite:                                      Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben.
Kassenmehreinnahmen bzw. Kassenmehrausgaben der                    Ist dies nicht möglich, teilt die Vorsitzende dem Fragenden
Eigenbetriebe werden gegenseitig in Höhe des jeweiligen            den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Wider-
Kontokorrentzinssatzes der Gemeinde bei den örtlichen              spricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schrift-
Banken verzinst.                                                   lich gegeben werden. Solche schriftliche Stellungnahmen
                                                                   sind den Gremiumsmitgliedern ebenfalls weiterzuleiten.
                         Beschluss:
1. 	Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab-                                     Beschluss:
     wasserbeseitigung ab 01.10.2019 ein Trägerdarlehen            a.) Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Sitzord-
     in Höhe von 700.000 € zu 1,0 % (jährliche Tilgung 14.000 €,   nung für künftige Sitzungen zu.
     Zinsanpassung 30.09.2024).                                    b.) Der Gemeinderat beschließt die „Geschäftsordnung für
2. 	Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Was-             den Gemeinderat“ in der Fassung vom 10.09.2019, in der
     serversorgung ab 01.10.2019 ein Trägerdarlehen in Höhe        das grundsätzliche Sitzungsende auf 22:00 Uhr festgelegt
     von 300.000 € zu 1,0 % (jährliche Tilgung 7.500 €, Zin-       wird, sowie die beiden dargelegten Änderungswünsche (§
     sanpassung 30.09.2024).                                       13 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 c).
3. 	Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh-              c.) Die Gemeinderatssitzung vom 29.07.2020 wird auf den
     rung an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und             04.08.2020 verschoben.
     Wasserversorgung außerplanmäßig zu.
                                                                   TOP 10
TOP 9                                                              Anfragen und Verschiedenes
Angelegenheiten des Gemeinderats
- Sitzordnung                                                      a) Baindter Bädle
- Geschäftsordnung                                                 Es wurde angefragt, warum in letzter Zeit so viel aufgequol-
Bürgermeisterin Frau Rürup berichtet:                              lenes Fischfutter im Baindter Bädle auf der Wasseroberflä-
Sitzordnung im Gemeinderat                                         che treibt, was für die Badegäste nicht sehr „appetitlich“ ist.
Bereits in der vergangenen, konstituierenden Sitzung des           Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass sich die Verwaltung
Gemeinderates haben sich die Fraktionen für Sitzordnung            mit dem Pächter in Verbindung setzt. Zukünftig soll nicht
ausgesprochen, die in der grundsätzlichen Anordnung be-            mehr so viel Fischfutter in das Bädle eingebracht werden.
züglich der Fraktionen in wesentlichen Teilen der Sitzord-         b) Trimm-Dich-Pfad, Spielplatz Grünenberg
nung des vorherigen Gremiums, ergänzt um die Fraktion der          Ruhebänke sowie Trimm-Dich-Geräte sind in einem mar-
„Grünen“, entspricht. Die Sitzordnung innerhalb der Frakti-        oden Gesamtzustand.
onen wird von deren Vertretern im Gemeinderat festgelegt.          Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass für den Unterhalt das
Geschäftsordnung des Gemeinderates                                 Forstamt Bad Waldsee zuständig ist. Die Verwaltung wird
Wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen              sich zeitnah mit dem Forstamt in Verbindung setzen, um
Gemeinderat und Verwaltung ist die Geschäftsordnung für            eine Verbesserung des Gesamtbildes bzw. der Sport- und
den Gemeinderat, in der wesentliche Aspekte für den Ablauf         Spielgeräte zu erreichen.
der Arbeit zwischen Gremium und Gemeinde auf Basis der
Regelungen in der Gemeindeordnung für Baden-Württem-               c) Verkehrsspiegel Grünenbergstraße
berg festgehalten sind. Mit der Geschäftsordnung kann              Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Ver-
der Gemeinderat also, natürlich unter Beachtung einschlä-          kehrsspiegel seit geraumer Zeit entfernt wurde.
giger Gesetze, die wichtigsten Spielregeln für den Ablauf          Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Bauhof diesen Spie-
von Sitzungen selbst festlegen.                                    gel abgebaut hat, da er sich auf privatem Grund befand.
Nachdem Gemeinderatssitzungen um 18.00 Uhr beginnen,               Auf Grund der potentiellen Gefahrenstelle, sollte man die-
zum Teil fordernde und anspruchsvolle Themen zur Dis-              sen Spiegel wieder aufstellen.
kussion stehen, ist es angebracht, die Geschäftsordnung
für den Gemeinderat dahingehend zu ergänzen, dass der              d) Schliessung VR-Bank
§ 15 Absatz 2 um folgenden Satz erweitert wird: „Die Sit-          Bürgermeisterin Frau Rürup teilt mit, dass die VR-Bank zum
zung soll grundsätzlich nicht länger als 22:00 Uhr dauern.“        01.10.2019 die Filiale in Baindt schließt. Aus betriebswirt-
Darüber hinaus wird die Geschäftsordnung bei dieser Ge-            schaftlichen Gründen rechnet sich die Filiale nicht mehr.
legenheit um einige redaktionelle Punkte angepasst. In-            Bis Ende des Jahres wird die Geschäftsstelle jedoch noch
haltliche Änderungen werden sonst nicht vorgenommen.               tageweise geöffnet sein.
Nummer 39                                     Amtsblatt der Gemeinde Baindt                                        Seite 11

Sitzungsbericht aus der öffentlichen                            TOP Festlegung des Straßennamens der Durchfahrts-
Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019                              straße im Baugebiet Mischgebiet und Wohnen Fische-
                                                                rareal
TOP 1                                                                                Beschluss:
Einwohnerfragestunde                                            Die neue Erschließungsstraße im Baugebiet Fischerareal
Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden             erhält den Namen „Fischerstraße“.
keine Fragen an die Verwaltung gestellt.
                                                                TOP Benennung neuer Kreisverkehr
TOP 2                                                                                  Beschluss:
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse               Der neu eröffnete Kreisverkehr wird nicht benannt.
In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind
nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies        TOP 3
nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinde-       Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen
ratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche      und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher
Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegen-         Belange und Satzungsbeschluss des Bebauungspla-
steht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung)                 nes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10.Änderung
Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am                des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen
10.09.2019 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben:           Bauvorschriften hierzu.
                                                                Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet:
TOP Vorberatung Errichtung einer Sende- und Emp-                In der Sitzung vom 10.04.2018 hat der Gemeinderat den
fangsanlage für Mobilfunk                                       Aufstellungsbeschluss für eine Teilfläche im sogenannten
- Festlegung des Standortes                                     Fischerareal gefasst, in dem sowohl der geplante Lebens-
                                                                mittelmarkt als auch Wohnen stattfinden soll. Der Billigungs-
                           Beschluss:
                                                                und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde in
Es ist zunächst mit einem bestimmten Landwirt abzuklä-
                                                                der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 gefasst. In der
ren, ob er auf seiner Fläche die Errichtung einer Sendean-
                                                                Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 lag der Plan in der Fas-
lage wünscht.
                                                                sung vom 28.11.2018 öffentlich aus. In diesem Zeitraum
Lehnt er dies ab, ist wie folgt vorzugehen:
                                                                wurden auch die Behörden und die Träger öffentlicher Be-
1.) 	Der Gemeinderat schlägt der Firma O2 je nach Reali-
                                                                lange um Stellungnahme gebeten.
      sierbarkeit folgende Reihenfolge der Standorte vor:
                                                                Da die eingegangenen Bedenken nicht alle abgewogen
      a.) Standort Mobilfunkmast am ehemaligen Pumphaus
                                                                werden konnten und auch vom Gemeinderat Änderungs-
           Brühl (im derzeit eingezäunten Bereich )
                                                                wünsche bezüglich der Straßengestaltung vorgebracht wur-
      b.) Standort Mobilfunkmast am ehemaligen Pumphaus
                                                                den, musste der Bebauungsplanentwurf erneut öffentlich
           Brühl vor eingezäuntem Bereich am ursprünglichen
                                                                ausgelegt werden. Ebenfalls mussten die Behörden und
           Standort
                                                                Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden.
2.)	Es muss vor der Zusage eine Standortbesichtigung
                                                                Dies wurde in der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019
      von der Bundesnetzagentur der Gemeindeverwaltung
                                                                beschlossen. Die verkürzte Auslegung fand in der Zeit vom
      vorliegen, mit der die Abstandsflächen zur geplanten
                                                                19.08.2019 bis 02.09.2019 statt. Aus der Bevölkerung gin-
      Reithalle abgeklärt werden.
                                                                gen auch dieses Mal keine Stellungnahmen ein.
3. )	Der Gemeinderat stimmt dem Freiflächenmietvertrag
                                                                Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellung-
      zu.
                                                                nahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist
                                                                in der Anlage 3 dargestellt.
TOP Festlegung der Zeitschiene für die Vergabe der
Bauplätze „Marsweiler Ost II“, Festlegung der Plätze
                                                                Beschluss:
im Bieterverfahren und Höhe des Quadratmeterpreises
                                                                1. 	Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die
im Einheimischenmodell
                                                                     Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas-
Beschluss:
                                                                     sung vom 01.08.2019 zu eigen.
1.)	Die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Marsweiler
                                                                2. 	Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In-
     Ost II“ soll möglichst rasch erfolgen.
                                                                     halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige
2.)	Die im sogenannten Einheimischenmodell zu verge-
                                                                     Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än-
     benden Wohnbauplätze im Baugebiet Marsweiler Ost
                                                                     derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge-
     II werden zum Preis von 350 €/qm verkauft.
                                                                     nommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun
3.)	Die Bauplätze Flst. Nr. 115/20, 115/19, 115/18, 115/17,
                                                                     vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten
     115/16 und 115/4 werden nach Höchstgebot abgege-
                                                                     dieser Entwurfsfassung identisch.
     ben. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/qm, mit einer
                                                                	Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom
     Eigennutzungspflicht von 10 Jahren.
                                                                     05.09.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Ent-
                                                                     wurf des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“
TOP Festlegung der Zeitschiene für die Vergabe der
                                                                     sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Brei-
Bauplätze im Baugebiet
                                                                     te“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fas-
2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis
                                                                     sung vom 05.09.2019 die Stellungnahmen der Behörden
                         Beschluss:
                                                                     und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen
1. 	Die Bauplätze in der 2. Erweiterung Gewerbegebiet
                                                                     (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da
     Mehlis werden zu einem noch festzulegenden qm-Preis
                                                                     die Grundzüge der Planung von den Änderungen und
     verkauft. Die Notarkosten und der Vollzug des Vertrages
                                                                     Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3
     sowie die Vermessungskosten bezahlt der Käufer.
                                                                     Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stel-
2. 	Anfang 2020 sollen die Kriterien festgelegt werden, nach
                                                                     lungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung
     denen die Bauplatzvergabe erfolgen soll.
                                                                     betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden
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