AMTSBLATT DER GEMEINDE - Gemeinde Baindt
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AMTSBLATT DER GEMEINDE Jahrgang 2019 Freitag, den 27. September 2019 Nummer 39 Naturschutzaktion der Landjugend Baindt Gemeinsam mit dem Naturschutzwart Walter Hohnheiser hat die Baindter Landjugend am 14. September eine ganz besondere Umweltschutzak- tion durchgeführt. Eine stattliche Zahl Jugendlicher traf sich an diesem Samstagvormittag in der ehe- maligen Kiesgrube im Naturschutzgebiet Anna berg, um unter fachkundiger Anleitung von Walter Hohnheiser die nachwachsenden, kleinen Bäume zu entfernen und so das Gebiet karg zu halten. Wenn es in unserer Zeit auch besonders wichtig ist, Bäume zu pflanzen, so wären sie hier fehl am Platz. Die Erhaltung des Biotops in der jetzigen Form ist wichtig, um den einzigartigen Artenreich- tum an hochgradig gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, wie bspw. der blauflügli- gen Ödlandschrecke, zu schützen. Danke für diese prima Naturschutzaktion! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder Ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Ralf Berti, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten.
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Gemeinde GemeindeBaindt Vorgezogener Baindt Stellenanzeige Stellenausschreibung Betreuungskraft Klosterwiesenschule Redaktionsschluss Die Gemeinde Baindt sucht für ihren 6-gruppigen Kin- Die Klosterwiesenschule dergarten „Sonne, Baindt (Ganztagsschule Mond und Sterne“) zum suchtbaldmög- baldmöglichst für die Betreuung lichstender Schüler Eintritt der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft als einen Sehr geehrte Autoren, Leitung der kommunalen Betreuung. Erzieher (m,w,d). aufgrund des Feiertages Tag der Deutschen Es handelt sich um werden eine Vollzeitstelle Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, als die Zweitkraft für oder eine Ausbildung Einheit wird folgender Redaktionsschluss unsere „Sonnengruppe“ (5 – bis 6-jährige Kinder). Wir ar- Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. vorgezogen: beiten in altersgemischten und altershomogenen Grup- Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von Veröffentlichung 04.10.2019 pen. 50%. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Redaktionsschluss 30.09.2019, 21.00 Uhr Die Arbeit der Einrichtung ist situations- und kindori- entiert. Lernen Die Betreuungszeit umfasstgeschieht die Früh-,individuell. Wir Nachmittagsbetreuung. Mittags – und nehmen jedes Wir bitten um Beachtung Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bie- Der Verlag Für weitereten Informationen steht IhnenFörderung ihnen Unterstützung, die Rektorin undderHerausforde- Klosterwiesenschule Frau Heberling rungen an. gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132) Wir wünschen uns eine zuverlässige, verantwortungs- Wenn wirvolle Ihr Interesse an dieser und flexible abwechslungsreichen Fachkraft, die Tätigkeit geweckt haben, erwarten wir gerne - die Kinder Ihre Bewerbungsunterlagen im letzten möglichst Kindergartenjahr begleitet, un-bis zum terstützt und fördert, 15.09.2019. - gerne und kompetent Elterngespräche führt, Amtliche Unsere Anschrift: Gemeinde der - die Bedürfnisse per Baindt, Mail Marsweilerstraße „Großen“ an erkennt und info@baindt.de 4, angemes- 88255 Baindt oder Bekanntmachungen sen handelt - die eine gute Waage zwischen Konsequenz und einem liebevollen Umgang mit dem Kind hält. Rathaus geschlossen! Sie erwartet ein interessanter, vielseitiger und verant- Das Rathaus bleibt am wortungsvoller Arbeitsplatz. Die Vergütung erfolgt nach Freitag, 4. Oktober 2019 dem TVöD-SuE S8a. geschlossen! Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2020/2021 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieherin) sowie eine Gemeinde GemeindeBaindt Baindt Berufspraktikantin (1. + 2. Semester der Erzieherinnenausbildung) Stellenausschreibung Stellenausschreibung Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir Betreuungskraft Klosterwiesenschule uns auf Ihre Bewerbung. Betreuungskraft Klosterwieseschule Reichen Sie diese bitte bis zum 04. Oktober 2019 beim Die Klosterwiesenschule Baindt (Ganztagsschule Die Klosterwiesenschule ) sucht baldmöglichst Baindt (Ganztagsschule ) sucht fürBürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 die Betreuung der Schüler baldmöglichst derBetreuung für die Klassen 1der – 4Schüler eine Betreuungskraft der Klassen als Baindt ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Leitung der kommunalen Betreuung. 1 – 4 eine Betreuungskraft als Leitung der kommunalen die Kindergartenleiterin Frau Stoll unter der Nummer Betreuung. 07502/94114140 zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber Bewerberinnen undwerden bevorzugt, Bewerber werdendie eine Ausbildung bevorzugt, die oder Erfahrung im pädagogischen eine Ausbildung bzw. erzieherischen oder Erfahrung Bereichbzw. im pädagogischen haben. Es handelterzieherischen sich um eine Teilzeitstelle mit Bereich haben. einem Beschäftigungsumfang von 50%. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Nikolausmarkt Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einem Be- Der diesjährige Nikolausmarkt findet am schäftigungsumfang von 50%. Die Vergütung erfolgt Samstag, den 30. November 2019 von 11 Uhr bis 18 Uhr Die Betreuungszeit nach dem umfasst TVöD. die Früh-, Mittags – und Nachmittagsbetreuung. statt. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags – und Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Nachmittagsbetreuung. tober 2019 auf dem Rathaus bei Frau Heine (Zimmer 2.1) Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132) Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der oder unter Tel.: 075 02/94 06-0 bzw. per E-Mail: Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit gewecktelvira.heine@baindt.de anzumelden. (Tel. 07502/94114 haben, erwarten -132) wir gerne Ihre Bewerbungsunterlagen möglichst bis zum Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen 15.09.2019. Tätigkeit geweckt haben, erwarten wir gerne Ihre Bewer- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses bungsunterlagen Unsere Anschrift: Gemeinde möglichst bis zum 13.10.2019. Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder zum Bebauungsplan „Mischgebiet Fischera- Unsere Anschrift: Gemeinde per Mail Baindt, Marsweilerstraße 4, an info@baindt.de real“ sowie 10. Änderung des Bebauungs- 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de planes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2019 den Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die Ist Ihr Personalausweis oder Ihr 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom Reisepass noch gültig??? 05.09.2019 als Satzung beschlossen Der räumliche Gel- tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB aus der rechtsgültigen 57. Teiländerung des Flächennut- nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- zungsplanes 2000 (bekanntgemacht am 03.08.2018) ent- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde wickelt worden ist. geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und (§ 215 Abs. 1 BauGB). die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröf- 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger fentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge- Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- meinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hin- werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Be- gewiesen. gründung sowie die zusammenfassende Erklärung über Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergeb- Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- nisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem berg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustan- Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in de gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- als von Anfang an gültig zustande gekommen. keiten gewählt wurde, der Gemeinde Baindt einsehen und Dies gilt nicht, wenn: über deren Inhalt Auskunft verlangen. 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan im Inter- Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- net unter http://baindt.de/buergerinfo/bebauungspl%E4ne/ letzt worden sind, index.htm eingestellt und einsehbar sein. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § standet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeich- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. WG hs 186/1 1 55/5 Schu N Geltungsbereich 42/1 48 Gar 834 62/5 Ghs NN 575/3 3 Whs 48/4 5 19 62/2 55/4 575/2 Marsweiler Straße 53 56/3 55/2 /1 52 53 57/3 55/7 575/1 Sulzmoosbach 56/4 56/2 56/5 Kreisstraße 7951 840 55/1 55 58/4 842 57/1 Küferstraße 3 WGhs 58/9 Whs 6 51 Gar 58/8 58/11 Whs Gar 8 58/7 11 Schu Whs 206/4 51/1 Gar Whs Gar 6 11/1 maßstabslos Whs Lagg Whs 67/ ße 1
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan im Inter- Verletzung geltend machen. net unter http://baindt.de/buergerinfo/bebauungspl%E4ne/ index.htm eingestellt und einsehbar sein. Baindt, den 27.09.2019 Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- Simone Rürup, Bürgermeisterin rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- zum Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- die örtlichen Bauvorschriften hierzu bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2019 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des den Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie die Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- 05.09.2019 als Satzung beschlossen. Der räumliche Gel- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- (§ 215 Abs. 1 BauGB). bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zuläs- Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. sige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Er- §13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. löschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie die 9. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsver- Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die bandes Mittleres Schussental wurde gem. § 13 a Abs. 2 Nr. örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan- 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes im Wege zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröf- der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennut- fentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge- zungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus meinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der all- 56/3 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen gemeinen 3 Öffnungszeiten 5 48/4 dort eingesehen werden. Whs i l e r S t r a ße 52 53/1 62/2 N Marswe Geltungsbereich 55/2 19 53 57/3 1 575/1 55/7 87 56/5 56/2 56/4 3 62/ 87 840 1 58/4 Tga r 58/12 55 57/1 3 WGh 2 s s WGh Küferstraße 58/9 Gar Whs 6 Whs 58/8 58 Gar 58/10 Gar 51 Whs Gar 58/11 8 11 Schu Whs Whs Gar 14 51/1 Gar 58/5 Whs 6 Gar 58/6 11/1 Whs Gar 812 67/ Lagg 58/7 Whs 1 18 maßstabslos 811 e traß Lagg 2 27 3 /1 Whs is / Whs 206 ele Gar 206
Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benut- Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- zung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte berg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von - Änderung des § 15 (Gebührenmaßstab und Gebüh- Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustan- renhöhe) de gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung 12. Gewährung eines Darlehens an den Zweckverband als von Anfang an gültig zustande gekommen. Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 13. Neubeschaffung eines Schneepflugs für den Bauhof Dies gilt nicht, wenn 14. Anfragen und Verschiedenes 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- letzt worden sind, geladen. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- Die Vorsitzende des Gemeinderats gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Simone Rürup, Bürgermeisterin Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- det hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Form- Sitzungsbericht aus der öffentlichen vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung Gemeinderatssitzung vom 10.09.2019 des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. TOP 1 Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- Einwohnerfragestunde tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese keine Fragen an die Verwaltung gestellt. Verletzung geltend machen. TOP 2 Baindt, den 27.09.2019 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzung gefasst wurden In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinde- ratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegen- steht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben: Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. Oktober 2019 in Baindt TOP 3 Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet Erneute Beratung über den geänderten Bauantrag zur am Dienstag, den 1. Oktober 2019 um 18:00 Uhr im Sit- Errichtung eines Carports und der erforderlichen Be- zungssaal des Rathauses statt. freiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ wegen Überschreitung der Bau- TAGESORDNUNG grenze auf Flst. 210/47, Kiesgrubenstr. 32 1. Einwohnerfragestunde Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: 2. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der Bauherr beantragt im Baugebiet Kiesgrubenstraße 3. Information zur neuen Homepage und zum Logo der (Wohngebiet) einen Carport für 2 Kfz und Abstellraum, Gemeinde Baindt mit einer Länge von 6,81m und einer Breite von 6,27m. 4. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- Das Gebäude soll 2,48m hoch werden und ein Flachdach bauungsplanes „ Bifang-Erweiterung“ für die Errich- erhalten. Da der Carport im Kurvenbereich liegt, sind die tung einer Garage in der nicht überbaubaren Fläche Stützen 2,05m hinter der Vorderkante angebracht, so dass auf dem Flst. 139/6, Benzstraße 2 nur das Dach über die Baugrenze ragt. 5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- Das gemeindliche Einvernehmen zum Baugesuch wurde bauungsplanes „ Friesen-häusle III“ für die Errichtung bereits in der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019 ver- eines Geräteschuppens in der nicht überbaubaren sagt, da der Carport im Kurvenbereich eine Gefahr dar- Fläche auf dem Flst. 149, Eichhorngasse 5 stellen würde. Beim nun vorliegenden Baugesuch wurde 6. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohn- der Carport um 60 cm von der Straße weg ins Grundstück gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit hinein verschoben. Doppelgarage und der erforderlichen Befreiung von Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Abrundung „Kiesgrubenstraße“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB Grünenberg“ für einen Teil der Garage in der nicht beurteilt. überbaubaren Fläche auf Flst. 667, Grünenbergstr. 26 Für die Überschreitung des Bauquartiers mit dem Dach 7. Vergabe der Türen und der Tore beim Neubau der Bau- des Carports ist eine Befreiung von der Festsetzung des hofhalle Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig. 8. Vereinszuschüsse 2020 9. Bericht über das Integrierte Energie- und Klimaschutz- Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- konzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussen- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die tal – mündlicher Bericht Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 10. Klimaschutz in Baindt 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung er- Status Quo fordert oder
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder Es würde sich eine bisher nicht ausgeglichene Kostenüber- 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar deckung in Höhe von nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Ab- ergeben. +34.486,99 € weichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 2016 und 2018 werden mit der Kostenunterdeckung 2017 Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung und 2019 verrechnet. nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Es ist aber Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Ver- nach wie vor die verkehrliche Situation zu berücksichtigen. lustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebüh- rensätzen: Beschluss: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, Über- Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn schreitung der Baugrenze im Rahmen des Bauantrags zum 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ Neubau eines Carports wird nicht erteilt. 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ TOP 4 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ Antrag auf Nutzungsänderung der Vereinsräume des SV 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ Baindt im Untergeschoss des grünen Schulgebäudes 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ auf Flst. 175, Boschstr. 1 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ Der Bauherr beantragt die nachträgliche Genehmigung für 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ die Umnutzung der als Klassenraum und Umkleide ge- 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ nehmigten Räumlichkeiten im Untergeschoss des grünen 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ Gebäudes der Klosterwiesenschule zu Vereinsraum und 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ Geschäftszimmer. Da der beantragte Geschäftsraum des 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ Sportvereins keinen 2. Rettungsweg besitzt, fand ein Ab- 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ klärungstermin der brandschutztechnischen Voraussetzun- 2019 1,35 €/m³ gen für eine Nutzung mit dem Kreisbrandmeister vor Ort 2020 1,45 €/m³ statt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits von 2019 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei Bauhofmitarbeitern umgesetzt. gleichbleibender Gebühr von 1,35 €/m³ einen Verlustvor- Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Be- trag in Höhe von 40.200 €. bauungsplanes Nachtweide II (Schul- und Sportgelände) Mit der von der Verwaltung 2020 vorgeschlagenen Erhö- und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Als Nutzung ist es ein hung der Frischwassergebühr um 10 Cent von 1,35 €/m³ auf Sondergebiet für Schulen, Turnhalle, Tennishalle, Sport- 1,45 €/m³ (netto) wird beim Abschluss 2020 ein minimaler heim-Clubheim, Sportflächen mit Freilichtanlagen und Ge- Verlustvortrag in Höhe von13.300 € eintreten. meinbedarf. Vorschlag Beibehalt der Frischwassergebühren 2019 Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 30 bei 1,35 €/m³. BauBG für die Umnutzung erfüllt. Anpassung der Frischwassergebühren 2020 auf 1,45 €/m³. Der „Wasserpfennig“ (= Wasserentnahmeentgelt) wurde Beschluss: zum 1.1.2015 im Bereich der öffentlichen Wasserversor- Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird gung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter an- erteilt. gehoben. In einem zweiten Schritt wurde das Wasserent- nahmeentgelt ab dem 1.1.2019 im Bereich der öffentlichen TOP 5 Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter. Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen 2019 und 2020 (10) und Personalaufbau (technischer Leiter 25%) beim Zweck- - Wasserverbrauchsgebühren 2019 und 2020 verband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2019 und - Änderung der Wasserversorgungssatzung 2020 die Betriebskostenumlage auf dem höheren Niveau Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: verharren und ansteigen. Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Ver- unterzogen werden. mögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2018 2019 und 2020 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen ein Gewinn in Höhe von 3.704,56 € ausgewiesen. Der Ge- Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei winnvortrag beziffert sich zum 31.12.2018 auf 34.486,99 €. den Einnahmen im Vermögensplan berücksichtigt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern Grundgebühren/Zählergebühren: weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Aus- Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronen- gleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) zähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen ange- muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die messenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzie- und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaus- lungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. halt bleibt ein minimaler Anstieg um 50 Cent pro Monat 18/2001, Az. 969.40). aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. Kostenüberdeckung 2016 2016 +38.831,44 € Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Was- Kostenunterdeckung 2017 2017 -8.049,01 € serqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Kostenüberdeckung 2018 2018 +3.704,56 € Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim
Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- dies nachhaltig erreicht. schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Was- sich erst 2020 auf die Abschreibungsumlage auswirken. serversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS gem. Anlage 2 wird zugestimmt. geregelt. Die Betriebskostenumlage wird auf höherem Ni- veau verbleiben. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung TOP 6 höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses ele- Gebührenkalkulation Abwasser mentare Gut vor Eingriffen zu schützen. a) Gebührenkalkulation Kalkulationszeitraum 01.01.2019 Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserver- - 31.12.2021 brauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden b) Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas- starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbrau- serbeseitigung (Abwassersatzung) cher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen Kämmerer Abele berichtet: weitergegeben. Wie bereits bei der Feststellung der gebührenrechtlichen Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiter- Ergebnisse sowie bei der Jahresrechnung 2018 angespro- hin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung chen, sollten die Abwassergebühren zum 01.01.2019 einer sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trink- Gebührenkalkulation unterzogen werden. Die Gebührenkal- wasserversorgung Abstand genommen. kulation steht weiterhin unter dem Zeichen der Schließung der Papierfabrik Artic Paper Mochenwangen. Mit dessen Beschluss: Ausscheiden schied ein Hauptzahler des Abwasserzweck- 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb verbandes aus. Demzufolge erhöhte sich die Betriebskos- Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. tenumlage der übrigen Verbandsmitglieder. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- Die rechtssichere Kalkulation der Gebührensätze stellt eine betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öf- komplexe Aufgabe dar. Um die Rechtssicherheit der Ab- fentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als wassergebühren in der Gemeinde Baindt weiterhin zu ge- Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin währleisten wurde die Allevo Kommunalberatung mit der den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr ge- Gebührenkalkulation 2019-2021 beauftragt. staffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- Gebührenkalkulation Kalkulationsraum 2019-2021 bührenkalkulation von 01.01.2019 bis 31.12.2019 sowie Im Kalkulationszeitraum werden umfangreiche Investitionen vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wird zugestimmt. im Abwasserbereich getätigt, deren Folgekosten ebenfalls 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein Auswirkungen auf das Ergebnis der Kalkulation haben. abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des Innerhalb der Gebührenkalkulation gibt es 3 wesentliche wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist Bereiche, die insgesamt zum kalkulierten Ergebnis führen: der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die • Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse mit Aus- Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunal- gleich der Kostenüber- und Unterdeckungen abgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine • Die Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils Orientierung hieran erfolgen. • die Plandaten des Kalkulationszeitraums 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung in Höhe von +34.486,99 € werden mit den kalkulierten Unter Berücksichtigung aller in der Gebührenkalkulation Kostenunterdeckung 2019 und 2020 verrechnet. zugrunde gelegten Daten ergibt sich eine Gebührenober- 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulati- grenze im Kalkulationszeitraum 01.01.2019-31.12.2021 in on werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundge- Höhe von 2,40 € je m³ Schmutzwasser ohne Berücksich- bühren für den Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.12.2019 tigung der Vorjahresergebnisse. wie folgt festgesetzt: Die ausgleichpflichtige Kostenüberdeckung wird mit der Die Verbrauchsgebühr beträgt unverändert pro Kubik- erwarteten Kostenunterdeckung 2016 verrechnet. meter für das Jahr 2019 1,35 € Für das Niederschlagswasser sind im Kalkulationszeitraum Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulati- 01.01.2019-31.12.2021 0,59 € je m² versiegelter Fläche on werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundge- ohne Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse bühren für den Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2020 ermittelt worden. wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter Auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Gebüh- für das Jahr 2020 1,45 € renkalkulation ergeben sich für die Jahre 2019 - 2021 Die Grundgebühren werden ab 2020 wie folgt angepasst: folgende Abwassergebühren: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. 1. Schmutzwassergebühr: 2,17 €/m³ (bisher 2,46 €/m³) Maximaldurchfluss QN/Q3 2. Niederschlagswassergebühr: 0,50 €/m² (bisher 0,41 €/m²) NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 3,50 Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungs- NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,00 prinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 8,50 100% anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Be- NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,00 messungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so müssen diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen b) Großwasserzähler werden. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitrau- DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. mes jedoch Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet. Werden DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Kostenunterdeckungen nicht ausgeglichen, sind sie durch Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. allgemeine Haushaltsmittel zu finanzieren.
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaß- nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Die Ge- stab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird bühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass nach den angeschlossenen bebauten und befestigten die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähi- (versiegelten) Flächen berücksichtigt. gen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenober- 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- grenze). Bei der Beschlussfassung niedrigerer Gebühren- bührenkalkulation vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 wird sätze werden vom Gemeinderat Kostenunterdeckungen zugestimmt. bewusst in Kauf genommen, die evtl. in den Folgejahren 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschrei- nicht mehr ausgleichsfähig sind. Bewusst in Kauf genom- bungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und mene Kostenunterdeckungen sind aus allgemeinen Haus- Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessen- haltsmitteln zu tragen. sentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird aus- drücklich zugestimmt. Änderung der Abwassersatzung 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Ge- Eine Änderung der Satzung wird erforderlich wegen der bührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Pro- Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagsgebühren zentsätzen angesetzt: sowie der Kalkulation der Zählergebühren Aus den Betriebskosten: Zählergebühr für Zweitzähler (Zisterne, Stall, Garten etc.) Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regen- Die Einbau- und Unterhaltungskosten (Zweit- bzw. Zwi- überlaufbecken 13,5 % schenzähler für Zisterne, Stall, Garten) werden durch eine Regenwasserkanäle 27,0 % Zählergebühr finanziert. Alternativ kann bei aufwändigen Kläranlagen 1,2 % Sonderzählern auch weiterhin der Einbau von privaten Zwi- Aus den kalkulatorischen Kosten: schenzählern, die den eichrechtlichen Vorschriften entspre- Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regen- chen und von den Wassermeistern plombiert worden sind, überlaufbecken 26,0 % in Betracht gezogen werden. Regenwasserkanäle 50,0 % Mit dem Austausch des Wasserzählers wird bei Vorhan- Kläranlagen 5,0 % densein eines Zwischenzählers dieser ausgetauscht und die Eichfrist vereint. Die in der Gebührenkalkulation vor- 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der geschlagene Zählergebühr beträgt 2019 ab Einbau durch Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Pro- die Gemeinde 2,00 €/ Monat. zentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Die Gemeinde Baindt hat sich für die Gebührenkalkulation Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: externer Hilfestellung (Allevo Kommunalberatung) bedient. Der Abwasserzweckverband hat die Mehrkosten durch Aufteilung der Betriebskosten: SW NW die Schließung der Papierfabrik Mochenwangen (u. a. An- Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % teil der Papierfabrik bei der Betriebskostenumlage 2015 Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % 54,73%) zu verkraften. Der kommunale Baindter Anteil an Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % der Betriebskostenumlage betrug 2018 demzufolge 44%. Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % In der Kalkulation 2019 bis 2021 sind für Baindt nur 38% Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Betriebskostenumlage gem. Haushalts- und Finanzplanung Kläranlagen 90,0 % 10,0 % im Abwasserzweckverband vorgesehen. In der Gebührenkalkulation geht man von Betriebskosten in Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Höhe von 318.090 € im Jahr 2019 und 330.000 € im Jahr Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % 2020 und 335.000 € im Jahr 2021 aus. Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Investitionen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, Kos- Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % tensteigerungen des Abwasserzweckverbandes und Inves- Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % titionen im Rahmen der örtlichen Bebauungsplanung sind Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % aufgrund des Anteils der Abschreibungen auf 50 Jahre Kläranlage 90,0 % 10,0 % eher nachrangig. Die ausgleichpflichtigen Kostenüberdeckungen im 6. Im Schmutzwasserbereich ergab sich im Jahr 2014 Schmutzwasserbereich in Höhe von 243.670 € sowie die eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe Kostenunterdeckung im Niederschlagswasserbereich in von 68.235 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Höhe von -31.049 € wurden nicht eingestellt, da durch Kalkulation der Schmutzwassergebühr eingestellt und die unsichere Lage im Abwasserzweckverband mit dem somit vollständig ausgeglichen werden. kommunalen Kostenanteil bei Betriebs- und Kapitalumlage Zudem besteht im Schmutzwasserbereich aus dem abgewartet werden muss. Bemessungszeitraum 2015 bis 2016 eine ausgleichs- Sobald das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 im folgen- pflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 69.031 €. dem Jahr ermittelt wird, kann die Verrechnung mit einem Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation Beschluss erfolgen. der Schmutzwassergebühr eingestellt und dadurch voll- ständig ausgeglichen werden. Beschluss: Darüber hinaus besteht im Schmutzwasserbereich 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalbera- aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis 2018 eine tung vom 21.08.2019 wird zugestimmt. Sie hat dem ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Ge- 243.670 €. Diese Überdeckung ist bis einschließlich bührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebüh- 2023 auszugleichen. Der Gemeinderat behält sich einen ren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseiti- späteren Ausgleich vor. gung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Im Niederschlagswasserbereich ergab sich im Jahr Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Nie- 2014 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in derschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Höhe von 41.507 €. Diese Überdeckung soll in die vor-
Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 liegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr TOP 8 eingestellt und somit vollständig ausgeglichen werden. Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe Zudem besteht im Niederschlagswasserbereich aus - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb dem Bemessungszeitraum 2015 bis 2016 eine aus- Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Was- gleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von serversorgung 39.201 €. Überdeckung soll in die vorliegende Kalku- Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: lation der Niederschlagswassergebühr eingestellt und Die Entwicklung der Trägerdarlehen 2019 bei den Eigen- somit vollständig ausgeglichen werden. betrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist Darüber hinaus besteht im Niederschlagswasserbe- in der Anlage 1 dargestellt. Die Gemeinde hat im Gemein- reich aus dem Bemessungszeitraum 2017 bis2018 dehaushalt sowie bei den Eigenbetrieben keine externen eine ausgleichsfähige Kostenunterdeckung in Höhe Darlehen. von -31.049 €. Diese Unterdeckung ist bis einschließ- Die Gemeinde Baindt ist aufgrund ihres Rücklagenstandes lich 2023 ausgleichsfähig. Der Gemeinderat behält sich derzeit in der Lage den Eigenbetrieben für deren Investiti- einen späteren Ausgleich vor. onen, welche die Abschreibung abzüglich Auflösung von 7. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- Zuschüssen und Tilgung überschreiten, Darlehen zur Verfü- tion werden die Abwassergebühren für den Zeitraum gung zu stellen. Im Wirtschaftsplan 2019 war die Aufnahme vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 wie folgt festgesetzt: externer Darlehen (EB Abwasserbeseitigung 1.400.000 € Schmutzwassergebühr 2,17 €/m³ und EB Wasserversorgung in Höhe von 580.000 €) geplant. Niederschlagswassergebühr 0,50 €/m² Die Kassenrechnung der Eigenbetriebe wird über die Ein- 8. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung heitskasse der Gemeinde abgewickelt. Hierbei entstehen der Abwassersatzung. sowohl Kassenmehreinnahmen als auch Kassenmehraus- gaben. Diese werden bereits heute in Anlehnung der ört- TOP 7 lichen Kontokorrentkonten- bzw. Geldmarktkontenkondi- Kalkulation von Verwaltungsgebühren tionen verzinst. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebüh- ren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebühren- a) Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbe- satzung) trieb Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele teilt mit: 2019 wurde das Baugebiet Geigensack schlussgerechnet Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 16.09.2014 und das Baugebiet Marsweiler Ost II steht mit den letzten kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierun- Schlussrechnungen. Des Weiteren wurde das Gewerbe- gen der Tatbestände werden im Wege des Verwaltungs- gebiet Mehlis 2. Erweiterung begonnen. Zum Stand vom aufwands vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und 02.09. lagen Investitionen in Höhe von 610.000 € vor. kalkuliert. Da der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bei der Grün- Beim Bürgerbüro gibt es eine Menge von Leistungen, für dung mit 0 € Stammkapital ausgestattet wurde, muss jede die Gebühren noch nach Landes- oder Bundesrecht erho- Investition mit Fremdkapital oder Trägerdarlehen finanziert ben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese werden. Gebühren sind nicht beeinflussbar. Die Verwaltung schlägt im Beschlussvorschlag vor, dem EB Bei den vom Bürgerbüro erlassenen Gebührenbescheiden Abwasserbeseitigung ab 01.10.2019 ein Trägerdarlehen in handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen Höhe von 700.000 € mit linearer Tilgung (Tilgung 3.500 € im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb ei- im Quartal, 14.000 € pro Jahr) mit 1,0 % Verzinsung zur nes Gebührenrahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, Verfügung zu stellen). Im Gemeindehaushalt waren in der wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche Haushaltsplanung keine Haushaltsmittel für Trägerdarlehen oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den eingeplant. Es waren nur externe Darlehen für die Eigen- Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu betriebe vorgesehen. berücksichtigen ist. b) Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbe- trieb Wasserversorgung Kalkulation von Verwaltungsgebühren 2019 wurde ebenfalls das Baugebiet Geigensack schluss- Allgemeine Verwaltungsgebühren gerechnet und das Baugebiet Marsweiler Ost II sowie die Die Gebührensätze können entweder auf der Grundlage Erlenstraße stehen noch mit den letzten Schlussrechnun- der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauscha- gen aus. Des Weiteren wurde das Gewerbegebiet Mehlis 2. lierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Ge- Erweiterung begonnen. Zum Stand vom 02.09.2019 lagen bührenkalkulation wurden Durchschnittswerte der Verwal- bereits Investitionen in Höhe von 218.000 € vor. tungsvorschrift (VwV) -Kostenfestlegung und Kommunale Die Verwaltung schlägt im Beschlussvorschlag vor, dem EB Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Wasserversorgung ein Trägerdarlehen in Höhe von 300.000 € angewandt. Da die KGSt Durchschnittswerte in Entgelt- mit linearer Tilgung (Tilgung 1.875 € im Quartal, 7.500 € pro gruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar Jahr) mit 1,0 % Verzinsung aus den Rücklagenmitteln zur sind, wurden diese berücksichtigt. Verfügung zu stellen. Im Gemeindehaushalt waren in der Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder Haushaltsplanung keine Haushaltsmittel für Trägerdarlehen sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leis- eingeplant. Es waren nur externe Darlehen für die Eigen- tungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebührensätze betriebe vorgesehen. sollten neu bewertet und kalkuliert werden. Verzinsung: Beschluss: Bei den Zinskonditionen für Trägerdarlehen darf ein Ei- a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. genbetrieb nicht schlechter gestellt werden, wie wenn er b) Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- auf dem Kapitalmarkt selbst ein Fremddarlehen aufnäh- bung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwal- me. Gegenseitige Leistungen zwischen Trägerkommune tungsgebührensatzung) wird zugestimmt. (Kämmereihaushalt) und Eigenbetrieb sind „angemessen“
Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 zu vergüten (§ 13 EigBVO). Dies gilt auch hinsichtlich der Die Verwaltung spricht sich voll und ganz für ein grundsätz- Festlegung der Zinssätze für Kredite aus dem Gemeinde- liches Sitzungsende um 22.00 Uhr aus. haushalt an einen Eigenbetrieb (sog. Trägerdarlehen). Darüber hinaus ist der Verwaltung ein gutes Miteinander Es muss jede Maßnahme im Vermögensplan über Abschrei- zwischen Gremium und Verwaltung ein echtes Anliegen. bung abzüglich Tilgung und Auflösung von Zuschüssen Auch im Vorfeld von Sitzungen, können jederzeit Fragen oder über ein externes oder internes Trägerdarlehen ge- gestellt werden oder Hinweise gebracht werden. Sind die genfinanziert werden. Die Eigenbetriebe haben derzeit kein Verwaltung und die mit Fachthemen betrauten Ingenieur- externes Darlehen. In Zeiten guter Liquidität und Verwah- büros auf bestimmte sich ergebende Punkte gefasst, trägt rentgelten kann man den Eigenbetriebe Trägerdarlehen für auch dies zur Sitzungsökonomie bei. Investitionen gewähren. Jedoch sollte in Zukunft bei rück- Darüberhinaus soll § 13 Abs. 2 dahingehend modifiziert läufiger Liquidität im Gemeindehaushalt wieder auf externe werden, dass auf Antrag eines Viertels der Gemeinderäte Darlehen für Investitionsvorhaben zurückgegriffen werden. oder einer Fraktion ein Verhandlungsgegenstand auf die Aufgrund der derzeitigen Liquidität kann ein internes Trä- Tagesordnung zu setzen ist. gerdarlehen gewährt werden. Eine Festgeldverzinsung wird Im § 27 Abs. 2 c nimmt die Vorsitzende zu den gestellten nicht mehr gewährt. Alternativ wäre ein Darlehen bei den Fragen, Anregungen und Vorschläge Stellung. Kann sie örtlichen Banken (ca. 1,0%) denkbar. zu einer Frage nicht sofort Stellung nehmen, so wird die Verzinsung der Kassenkredite: Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Kassenmehreinnahmen bzw. Kassenmehrausgaben der Ist dies nicht möglich, teilt die Vorsitzende dem Fragenden Eigenbetriebe werden gegenseitig in Höhe des jeweiligen den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Wider- Kontokorrentzinssatzes der Gemeinde bei den örtlichen spricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schrift- Banken verzinst. lich gegeben werden. Solche schriftliche Stellungnahmen sind den Gremiumsmitgliedern ebenfalls weiterzuleiten. Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- Beschluss: wasserbeseitigung ab 01.10.2019 ein Trägerdarlehen a.) Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Sitzord- in Höhe von 700.000 € zu 1,0 % (jährliche Tilgung 14.000 €, nung für künftige Sitzungen zu. Zinsanpassung 30.09.2024). b.) Der Gemeinderat beschließt die „Geschäftsordnung für 2. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Was- den Gemeinderat“ in der Fassung vom 10.09.2019, in der serversorgung ab 01.10.2019 ein Trägerdarlehen in Höhe das grundsätzliche Sitzungsende auf 22:00 Uhr festgelegt von 300.000 € zu 1,0 % (jährliche Tilgung 7.500 €, Zin- wird, sowie die beiden dargelegten Änderungswünsche (§ sanpassung 30.09.2024). 13 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 c). 3. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- c.) Die Gemeinderatssitzung vom 29.07.2020 wird auf den rung an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und 04.08.2020 verschoben. Wasserversorgung außerplanmäßig zu. TOP 10 TOP 9 Anfragen und Verschiedenes Angelegenheiten des Gemeinderats - Sitzordnung a) Baindter Bädle - Geschäftsordnung Es wurde angefragt, warum in letzter Zeit so viel aufgequol- Bürgermeisterin Frau Rürup berichtet: lenes Fischfutter im Baindter Bädle auf der Wasseroberflä- Sitzordnung im Gemeinderat che treibt, was für die Badegäste nicht sehr „appetitlich“ ist. Bereits in der vergangenen, konstituierenden Sitzung des Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass sich die Verwaltung Gemeinderates haben sich die Fraktionen für Sitzordnung mit dem Pächter in Verbindung setzt. Zukünftig soll nicht ausgesprochen, die in der grundsätzlichen Anordnung be- mehr so viel Fischfutter in das Bädle eingebracht werden. züglich der Fraktionen in wesentlichen Teilen der Sitzord- b) Trimm-Dich-Pfad, Spielplatz Grünenberg nung des vorherigen Gremiums, ergänzt um die Fraktion der Ruhebänke sowie Trimm-Dich-Geräte sind in einem mar- „Grünen“, entspricht. Die Sitzordnung innerhalb der Frakti- oden Gesamtzustand. onen wird von deren Vertretern im Gemeinderat festgelegt. Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass für den Unterhalt das Geschäftsordnung des Gemeinderates Forstamt Bad Waldsee zuständig ist. Die Verwaltung wird Wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen sich zeitnah mit dem Forstamt in Verbindung setzen, um Gemeinderat und Verwaltung ist die Geschäftsordnung für eine Verbesserung des Gesamtbildes bzw. der Sport- und den Gemeinderat, in der wesentliche Aspekte für den Ablauf Spielgeräte zu erreichen. der Arbeit zwischen Gremium und Gemeinde auf Basis der Regelungen in der Gemeindeordnung für Baden-Württem- c) Verkehrsspiegel Grünenbergstraße berg festgehalten sind. Mit der Geschäftsordnung kann Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Ver- der Gemeinderat also, natürlich unter Beachtung einschlä- kehrsspiegel seit geraumer Zeit entfernt wurde. giger Gesetze, die wichtigsten Spielregeln für den Ablauf Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Bauhof diesen Spie- von Sitzungen selbst festlegen. gel abgebaut hat, da er sich auf privatem Grund befand. Nachdem Gemeinderatssitzungen um 18.00 Uhr beginnen, Auf Grund der potentiellen Gefahrenstelle, sollte man die- zum Teil fordernde und anspruchsvolle Themen zur Dis- sen Spiegel wieder aufstellen. kussion stehen, ist es angebracht, die Geschäftsordnung für den Gemeinderat dahingehend zu ergänzen, dass der d) Schliessung VR-Bank § 15 Absatz 2 um folgenden Satz erweitert wird: „Die Sit- Bürgermeisterin Frau Rürup teilt mit, dass die VR-Bank zum zung soll grundsätzlich nicht länger als 22:00 Uhr dauern.“ 01.10.2019 die Filiale in Baindt schließt. Aus betriebswirt- Darüber hinaus wird die Geschäftsordnung bei dieser Ge- schaftlichen Gründen rechnet sich die Filiale nicht mehr. legenheit um einige redaktionelle Punkte angepasst. In- Bis Ende des Jahres wird die Geschäftsstelle jedoch noch haltliche Änderungen werden sonst nicht vorgenommen. tageweise geöffnet sein.
Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sitzungsbericht aus der öffentlichen TOP Festlegung des Straßennamens der Durchfahrts- Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019 straße im Baugebiet Mischgebiet und Wohnen Fische- rareal TOP 1 Beschluss: Einwohnerfragestunde Die neue Erschließungsstraße im Baugebiet Fischerareal Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden erhält den Namen „Fischerstraße“. keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP Benennung neuer Kreisverkehr TOP 2 Beschluss: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der neu eröffnete Kreisverkehr wird nicht benannt. In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies TOP 3 nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinde- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen ratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegen- Belange und Satzungsbeschluss des Bebauungspla- steht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) nes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10.Änderung Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen 10.09.2019 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: Bauvorschriften hierzu. Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: TOP Vorberatung Errichtung einer Sende- und Emp- In der Sitzung vom 10.04.2018 hat der Gemeinderat den fangsanlage für Mobilfunk Aufstellungsbeschluss für eine Teilfläche im sogenannten - Festlegung des Standortes Fischerareal gefasst, in dem sowohl der geplante Lebens- mittelmarkt als auch Wohnen stattfinden soll. Der Billigungs- Beschluss: und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde in Es ist zunächst mit einem bestimmten Landwirt abzuklä- der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2018 gefasst. In der ren, ob er auf seiner Fläche die Errichtung einer Sendean- Zeit vom 17.12.2018 bis 18.01.2019 lag der Plan in der Fas- lage wünscht. sung vom 28.11.2018 öffentlich aus. In diesem Zeitraum Lehnt er dies ab, ist wie folgt vorzugehen: wurden auch die Behörden und die Träger öffentlicher Be- 1.) Der Gemeinderat schlägt der Firma O2 je nach Reali- lange um Stellungnahme gebeten. sierbarkeit folgende Reihenfolge der Standorte vor: Da die eingegangenen Bedenken nicht alle abgewogen a.) Standort Mobilfunkmast am ehemaligen Pumphaus werden konnten und auch vom Gemeinderat Änderungs- Brühl (im derzeit eingezäunten Bereich ) wünsche bezüglich der Straßengestaltung vorgebracht wur- b.) Standort Mobilfunkmast am ehemaligen Pumphaus den, musste der Bebauungsplanentwurf erneut öffentlich Brühl vor eingezäuntem Bereich am ursprünglichen ausgelegt werden. Ebenfalls mussten die Behörden und Standort Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. 2.) Es muss vor der Zusage eine Standortbesichtigung Dies wurde in der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019 von der Bundesnetzagentur der Gemeindeverwaltung beschlossen. Die verkürzte Auslegung fand in der Zeit vom vorliegen, mit der die Abstandsflächen zur geplanten 19.08.2019 bis 02.09.2019 statt. Aus der Bevölkerung gin- Reithalle abgeklärt werden. gen auch dieses Mal keine Stellungnahmen ein. 3. ) Der Gemeinderat stimmt dem Freiflächenmietvertrag Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellung- zu. nahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist in der Anlage 3 dargestellt. TOP Festlegung der Zeitschiene für die Vergabe der Bauplätze „Marsweiler Ost II“, Festlegung der Plätze Beschluss: im Bieterverfahren und Höhe des Quadratmeterpreises 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die im Einheimischenmodell Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- Beschluss: sung vom 01.08.2019 zu eigen. 1.) Die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Marsweiler 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- Ost II“ soll möglichst rasch erfolgen. halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige 2.) Die im sogenannten Einheimischenmodell zu verge- Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- benden Wohnbauplätze im Baugebiet Marsweiler Ost derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- II werden zum Preis von 350 €/qm verkauft. nommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun 3.) Die Bauplätze Flst. Nr. 115/20, 115/19, 115/18, 115/17, vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten 115/16 und 115/4 werden nach Höchstgebot abgege- dieser Entwurfsfassung identisch. ben. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/qm, mit einer Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom Eigennutzungspflicht von 10 Jahren. 05.09.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Ent- wurf des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ TOP Festlegung der Zeitschiene für die Vergabe der sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Brei- Bauplätze im Baugebiet te“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fas- 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis sung vom 05.09.2019 die Stellungnahmen der Behörden Beschluss: und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen 1. Die Bauplätze in der 2. Erweiterung Gewerbegebiet (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da Mehlis werden zu einem noch festzulegenden qm-Preis die Grundzüge der Planung von den Änderungen und verkauft. Die Notarkosten und der Vollzug des Vertrages Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 sowie die Vermessungskosten bezahlt der Käufer. Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stel- 2. Anfang 2020 sollen die Kriterien festgelegt werden, nach lungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung denen die Bauplatzvergabe erfolgen soll. betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden
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