Ferienprogramm 2019 - Gemeinde Durbach

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Ferienprogramm 2019 - Gemeinde Durbach
Nr. 26
    Freitag,
 28. Juni 2019
                                        Durbacher
                                  Ferienprogramm 2019
AMTSBLATT

                      Es ist so weit!
                      Das Ferienprogramm für 2019 ist mit vielen tollen, spannenden und abwechslungsreichen
                      Veranstaltungen fertig gestellt. Am Montagmorgen wurden die Programmhefte in den Kindergärten
                      und in der Schule verteilt. Anmelden können Sie Ihr Kind online unter www.durbach.feripro.de.
                      Wir wünschen Euch/ Ihnen viel Spaß beim Stöbern und auswählen der Veranstaltungen. (Die
                      Anmeldung ist ab dem 24. Juni, jedoch nur bis spätestens Donnerstag, 04. Juli 2019, 17.00 Uhr
                      möglich).
                      Ihr Team der Tourist-Information Durbach

                 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisteramt Durbach, Bürgermeister Andreas König, 77770 Durbach, Tel. 0781 / 483 - 0,
                       Fax 0781 / 483 50 E-Mail: rathaus@durbach.de • Verlag und private Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH •
                         Marlener Straße 9, 77656 Offenburg, Tel. 07 81 / 504 - 14 55 • Fax 07 81 / 504 -14 69 • E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de
Ferienprogramm 2019 - Gemeinde Durbach
2   Amtsblatt Durbach                                                                                          Freitag, 28. Juni 2019

                Gemeindeverwaltung Durbach, Rathaus, Tal 5, 77770 Durbach
                      Telefonzentrale: 0781/483-0, Fax: 0781/483-50
                   Mail: rathaus@durbach.de, Internet: www.durbach.de
Öffnungszeiten der Verwaltung:                                                                  Polizei, Tel.: 110, Feuerwehr, Tel.: 112
Montag – Freitag       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                                  Rettungsdienst/Notarzt, Tel.: 112
Donnerstagnachmittag   13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                                Ärztl. Bereitschaftsdienst: 116 117
                                      Telefon            Mailadresse                            Zahnärztliche Notrufnummer:
Bürgermeister                                                                                   0180 3 222 555-11
Andreas König                         0781/483-20        andreas.koenig@durbach.de              Kinderärztlicher Notfalldienst:
Heike Müller                                                                                    0180/6078111
Amtsleiterin: Hauptamt                0781/483-23        heike.mueller@durbach.de               Augenärztlicher Notdienst:
Brigitte Yalcintepe                                                                             0180/6078100
Vorzimmer Bürgermeister, Hauptamt, Amtsblatt
                                      0781/483-21        rathaus@durbach.de                     Krankentransporte: 0781/19222
                                                         brigitte.yalcintepe@durbach.de              Notfallpraxen in der Ortenau
Rita Walter                                                                                     Patienten können bei akuten Erkran-
Zentrale Dienste                       0781/483-24       rita.walter@durbach.de                 kungen ohne vorherige Anmeldung
Thomas Teufel
Amtsleiter: Rechnungsamt               0781/483-34       thomas.teufel@durbach.de               während der Öffnungszeiten direkt in die
Lisa Wacker                                                                                     Notfallpraxen kommen:
Rechnungsamt                           0781/483-33       lisa.wacker@durbach.de                 - Offenburg / Erwachsene, Ebertplatz
Nico Hänsle                                                                                       12, 77654 Offenburg
Gemeindekasse                          0781/483-25       nico.haensle@durbach.de                Öffnungszeiten: Montag, Dienstag,
Petra Männle                                                                                    Donnerstag von 19 bis 22 Uhr, Mittwoch
Grundbucheinsichtsstelle, Standesamt, Renten- und Sozialwesen
                                       0781/483-28       petra.maennle@durbach.de               und Freitag von 16 bis 22 Uhr, Samstag,
Patricia Schmid                                                                                 Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr
Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, Passamt, Fundbüro, Telefonzentrale                               - Offenburg / Kinder, Ebertplatz 12,
                                       0781/ 483-0                                                77654 Offenburg
                                       0781/ 483-26      patricia.schmid@durbach.de             Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von
Johannes Albers                                                                                 19 bis 22 Uhr, Samstag, Sonn- und
Bauhofleiter                           0781/9360422, Handy: 0171/4884693                        Feiertag von 8 bis 8 Uhr
                                                                  bauhof@durbach.de
Hansjörg Roth                                                                                   Telefonisch ist der Ärztliche Bereit-
Wassermeister                          Handy: 0170/4575115 wassermeister@durbach.de             schaftsdienst – auch außerhalb der
                                                                                                Öffnungszeiten - über die zentrale
Ortsverwaltung                                                                                  Rufnummer 116117 zu erreichen.
Öffnungszeiten:                       Sprechzeiten des Ortsvorstehers                           In lebensbedrohlichen Situationen ist
Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr          16.00 bis 18.00 Uhr                                       der Rettungsdienst/Notarzt unter der
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr           10.00 bis 12.00 Uhr
Ortsvorsteher Horst Zentner                                                                     Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Ortsverwaltung Ebersweier             0781/41382         ortsverwaltung.ebersweier@durbach.de
Beate Lott                                                                                       TelefonSeelsorge
Ortsverwaltung Ebersweier             0781/41382      ortsverwaltung.ebersweier@durbach.de
                                      Fax: 0781/39213                                            Tel.   0800/111 0 111
                                                                                                        0800/111 0 222 (gebührenfrei)

Halle am Durbach                                 Kindergärten
Tel.: 41895                                      Kindergarten Ebersweier
Schwimmbad Durbach                               Tel.: 42625 • kita.ebersweier@durbach.de
Tel.: 41426                                      Kindergarten Durbach Tel.: 41316
schwimmbad@durbach.de                            kiga.st.heinrich@appenweier-durbach.de         Staufenberg-Apotheke
                                                 Waldorfkindergarten Ebersweier                 Öffnungszeiten
Kiosk/Minigolf                                   Tel.: 9483156                                  Mo. – Do.       8.15 – 12.00 Uhr und
Tel.: 0170/7100991                                                                                             14.30 – 18.30 Uhr
                                                 Revierleiter Durbach
Feuerwehrhaus                                    Peter Zink - Gemeindewald                      Fr.             8.15 – 12.00 Uhr und
Durbach Tel.: 41752                              geschäftl. 07803/96600                                        14.30 – 18.00 Uhr
Ebersweier Tel.: 43218                           Mobil 0170/9002117                             Sa.             8.15 - 12.00 Uhr
Staufenberg-Schule                               Zink-peter@stadt-gengenbach.de
                                                 Josef Nolle - Privatwald                       Abgabe eiliger Arzneimittel nach Dienst-
Telefon: 93284-0, Fax: 9328420                                                                  schluss oder am Wochenende
                                                 Tel. 0162/2535726
Grundschulförderklasse                                                                          Telefon 9 33 90
Telefon: 0157-51860112                           Seelsorgeeinheit Appenweier – Durbach
                                                 Kath. Pfarramt Durbach                         Nachbarschaftshilfe
Tourist-Info                                     Tel.: 41366                                    Einsatzleitung
Telefon: 42153, Fax: 43989                       pfarramt.durbach@appenweier-durbach.de
E-Mail: info@durbach.de                                                                         Frau Marianne Knapp Tel.: 41654
                                                 Kath. Pfarramt Appenweier
                                                 Tel.: 07805-91840                              Vertretung Frau Inge Braun , Tel.: 41260
VHS-Außenstelle Durbach                                                                         Vorstand Manfred Musger, Tel.: 97053588
Telefon: 07841/6048-4500                         pfarramt.appenweier@appenweier-durbach.de
E-Mail: durbach@vhs-ortenau.de                   Evangelische Johannes Brenz Gemeinde           Dorfhelferinnenstation
                                                 Bergblickstraße 32-34, 77654 Offenburg-        Frau Nelli Beratz, morgens 0781/823293
                                                 Rammersweier, Tel.: 32617, E-mail:             und mittags Tel. 07808/474400
                                                 johannesbrenzgemeinde.offenburg@kbz.ekiba.de   Durbacher Ärzte/Zahnärzte
                                                 Öffnungszeiten: Mo.+Mi. von 9:30 - 11:30
                                                 Uhr Di.+Do. von 14:30 - 16:30 Uhr              Dr. Martin Drees, Tel.: 41444
                                                                                                Dr. Michael Reiche, Tel.: 34434
                                                 Wiegemeister Michael Müller-Bächle             Anne Nill, Tel. 41476
                                                 Tel. 0171-7804492
                                                                                                Dr. Sommer, Tel.: 9488813
Ferienprogramm 2019 - Gemeinde Durbach
Freitag, 28. Juni 2019                                                             Amtsblatt Durbach    3

        Bekanntmachung der Stadt Offenburg als übernehmende Gemeinde nach der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Offenburg vom
 16.04.2019 in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ).

                          SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN
             FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS
                          (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

        in der Fassung vom 24.09.1992
        zuletzt geändert am 29.03.2010

                    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung
        von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

                                                     §1

                                              Gebührenpflicht

        1.    Die Stadt Offenburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus-
              schuss Gebühren.

        2.    Für Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere für
              Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, für die Ableitung wesentlicher Daten für die Wer-
              termittlung, für Richtwertauskünfte und Auskünfte über die ermittelten wesentlichen Da-
              ten werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung der
              Stadt Offenburg erhoben.

                                                     §2

                                       Gebührenschuldner, Haftung

        1.    Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens veranlasst oder in wessen
              Interesse sie vorgenommen wird.

        2.    Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

        3.    Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklä-
              rung gegenüber dem Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für denjeni-
              gen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

                                                     §3

                                             Gebührenmaßstab

        1.    Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und Rechte, bezogen auf den Zeit-
              punkt des Abschlusses der Wertermittlung, erhoben.

        2.    Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines Gebietes besondere Boden-
              richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB) zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Wert
              des gebiets- oder lagetypischen Grundstücks. Bei mehreren gleichartigen Bodenricht-
              werten ist der höchste Wert zugrunde zulegen. Die maßgebliche Grundstücksgröße be-
              trägt höchstens 800 qm.

        3.    Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen oder Rechte, die sich auf ein
              Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Ge-
              bühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände zu berech-
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4   Amtsblatt Durbach                                                                     Freitag, 28. Juni 2019

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          nen. Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grund-
          stückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermittlungen mehrerer Eigentumswohnungen
          auf einem Grundstück oder gleichartiger unbebauter Grundstücke gelten hier als eine
          Wertermittlung.

    4.    Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte auf unterschiedliche Stichtage durchzu-
          führen, ohne dass sich die Zustandsmerkmale (§ 3 Abs. 2 WertV) wesentlich geändert
          haben, so ist für den ersten Stichtag der volle Wert und für jeden weiteren Stichtag der
          halbe Wert zugrunde zu legen. Sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse an-
          tragsgemäß unverändert, ist hierfür ein Viertel des Wertes zugrunde zu legen.

    5.    Wird der Wert eines Miteigentumsanteils ermittelt, das nicht mit Sondereigentum nach
          dem Wohnungseigentumsgesetz verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des
          gesamten Grundstücks berechnet.

                                                     §4

                                           Gebührenhöhe

    1.    Bei bebauten Grundstücken, Bauwerken, Grundstückszubehör und grundstücksgleichen
          Rechten beträgt die Gebühr

                            Verkehrswert                                       Gebühr
                    von                        bis                                netto
                               - €                      50.000 €                760,00 €
                           50.001 €                     75.000 €                880,00 €
                           75.001 €                    100.000 €               1.000,00 €
                         100.001 €                     125.000 €               1.120,00 €
                         125.001 €                     150.000 €               1.220,00 €
                         150.001 €                     175.000 €               1.320,00 €
                         175.001 €                     200.000 €               1.420,00 €
                         200.001 €                     225.000 €               1.520,00 €
                         225.001 €                     250.000 €               1.620,00 €
                         250.001 €                     300.000 €               1.740,00 €
                         300.001 €                     350.000 €               1.860,00 €
                         350.001 €                     400.000 €               1.980,00 €
                         400.001 €                     450.000 €               2.100,00 €
                         450.001 €                     500.000 €               2.220,00 €
                         500.001 €                     750.000 €               2.530,00 €
                         750.001 €                   1.000.000 €               2.840,00 €
                        1.000.001€                   1.250.000 €               3.150,00 €
                        1.250.001€                   1.500.000 €               3.460,00 €
                        1.500.001€                   1.750.000 €               3.770,00 €
                        1.750.001€                   2.000.000 €               4.080,00 €
                        2.000.001€                   2.250.000 €               4.390,00 €
                        2.250.001€                   2.500.000 €               4.700,00 €
                        2.500.001€                   3.000.000 €               5.120,00 €
                        3.000.001€                   3.500.000 €               5.540,00 €
                        3.500.001€                   4.000.000 €               5.960,00 €
                        4.000.001€                   4.500.000 €               6.380,00 €
                        4.500.001€                   5.000.000 €               6.800,00 €
                               über                  5.000.000 €   6.800,00 € zuzüglich 0,6 v. T. aus
                                                                   dem Betrag über 5.000.000 Euro
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Freitag, 28. Juni 2019                                                                  Amtsblatt Durbach      5

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        2.      Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Ge-
                bühr 60 % der Gebühr nach Abs. 1.

        3. a) Bei zusätzlichem Aufwand (z. B. umfangreiche bzw. schwierige Ermittlung von Werter-
              mittlungsmerkmalen oder –faktoren, Ermittlung von Abbruchkosten, gesonderte Berück-
              sichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten, zusätzliche Ausarbeitung auf Verlangen
              des Antragstellers, örtliche Aufnahme der baulichen Anlagen einschließlich Berechnun-
              gen, umfangreiche Teilnahme an Besprechungen bzw. Beratungsleistungen) erhöht sich
              die Gebühr mehraufwandsabhängig um 10 bis 100 Prozent.

             b) Bei geringem Aufwand (Kleinbauten, z. B. Garagen oder Gartenhäuser; Berechnung des
                Herstellungswertes baulicher Anlagen nach vorhandenen Unterlagen) oder wenn diesel-
                ben Sachen oder Rechte innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten sind, ohne dass
                sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, ermäßigt sich die Gebühr auf die
                Hälfte.

        4.      Ist das Gutachten auf Antrag entsprechend § 6 Abs. 3 Satz 2 Gutachterausschussver-
                ordnung unter besonderer Würdigung der Vergleichspreise und Darlegung der ange-
                wandten Methoden auszuarbeiten, erhöht sich die Gebühr um 50 %.

        5.      Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. 3 Bundeskleingartengesetz vom 28.
                Februar 1983 beträgt die Gebühr € 205,00.

        6.      In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller und eine
                weitere für den Eigentümer enthalten, soweit dieser nicht Antragsteller ist; für jede weite-
                re Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug aus der Wertermittlung, auch aufgrund ge-
                setzlicher Vorschriften, werden dem Antragsteller Gebühren nach der Verwaltungsge-
                bührenordnung der Stadt Offenburg berechnet.

        7.      Liegt der Stichtag für die Wertermittlung um mehr als 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der An-
                tragstellung zurück, kann die Verwaltungsgebühr nach Abs. 1 bis zu 100 v. H. erhöht
                werden.

        8.      Die Leistungen nach dieser Satzung sind umsatzsteuerpflichtig. Zu den Gebühren wird
                die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu gerechnet.“

                                                         §5

                                           Rücknahme eines Antrages

        Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückgenommen bevor der Gutachteraus-
        schuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine Gebühr
        nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben.

                                                         §6

                                Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen

        1.      Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere Sachverständige bei der Wer-
                termittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Aus-
                lagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten.

        2.      Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr
                zu ersetzen.
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6   Amtsblatt Durbach                                                                       Freitag, 28. Juni 2019

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     3.    Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vorschriften ent-
           sprechend anzuwenden.

                                                   §7

                                      Entstehung und Fälligkeit

     Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung in den Fällen des § 5 mit der Be-
     kanntgabe der Gebührenfestsetzung.

     Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

                                                   §8

                                      Übergangsbestimmungen

     Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung beantragt wurden, gilt die bisherige Ge-
     bührensatzung.

                                                   §9

                                              Inkrafttreten

     Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

                                              Erreichen Sie
                                              mit Ihren Prospektbeilagen
                                                             die Ortenau!
                                                         Profitieren Sie mit Ihrer
                                                         Prospektbeilage von der hohen
                                                         Akzeptanz und Glaubwürdig-
                                                         keit unserer Amtlichen Nachrich-
                                                         tenblätter.

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Freitag, 28. Juni 2019                                                             Amtsblatt Durbach   7

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        Satzung über die Erhebung der Verwaltungsgebühren
        (Verwaltungsgebührenordnung)

        vom Gemeinderat beschlossen am 19.11.2012

         Satzung über die Erhebung der Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung)

                                                     §1

                                              Gebührenpflicht

        Die Stadt Offenburg erhebt für Amtshandlungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse
        einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung, soweit nichts anderes be-
        stimmt ist.

                                                     §2

                                            Gebührenschuldner

        (1)    Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet:
               1. wer die Amtshandlung veranlasst hat oder in dessen Interesse sie vorgenommen
                  wird,
               2. wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung
                  übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
        (2)    Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

                                                     §3

                                              Gebührenfreiheit

        (1)    Gebühren werden nicht erhoben für Amtshandlungen , die
               a) der Beantragung bzw. dem Bezug sozialer Leistungen des Bundes oder Landes
                  Baden-Württemberg dienen,
               b) in Zusammenhang mit der Beantragung bzw. dem Bezug freiwilliger städtischer
                  Leistungen im sozialen Bereich stehen.
               Gleiches gilt für Amtshandlungen, die
               c) dem Arbeitsfrieden dienen,
               d) sich aus dem Dienstverhältnis der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Ver-
                   sorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes ergeben,
               e) überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden,
               f) geringfügiger Natur sind, insbesondere für einfache Auskünfte,
               g) Schulzeugnisabschriften und andere Schriftstücke während einer individuellen
                  Schulzeit betreffen.

        (2)    Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht,
               befreit:
               a) das Land Baden-Württemberg,
               b) die Bundesrepublik Deutschland,
               c) die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen
                  des Landes oder des Bundes für Rechnung eines Landes oder des Bundes ver-
                  waltet werden,
               d) die Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände in Baden-Württemberg.
8   Amtsblatt Durbach                                                                  Freitag, 28. Juni 2019

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      Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die vorstehend Genannten berechtigt sind, die Gebühren
      Dritten aufzuerlegen. Nicht befreit sind ferner die Sondervermögen im Sinne von § 26 Abs. 3
      der Bundeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kaufmännisch eingerich-
      teten Betriebe und die betriebswirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen des Landes
      und der Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt für die wirtschaftlichen Unternehmen der
      Gemeinden (§ 102 der Gemeindeordnung), Gemeindeverbände und Zweckverbände.

                                                   §4

                                             Gebührenhöhe

      (1)   Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung
            beigefügten Gebührenverzeichnis. Für Amtshandlungen, für die das Gebührenver-
            zeichnis keine Gebühr vorsieht und die nicht gebührenfrei sind, ist eine Gebühr von €
            5,90 bis zu € 500, in Einzelfällen bis zu € 2500, zu erheben. Sonderrechtliche Rege-
            lungen werden hiervon nicht berührt.

            Für Amtshandlungen im Vermessungswesen, Genehmigungen und Bescheinigungen
            nach dem BauGB, Auszügen aus Bauleitplänen sowie Änderungen des Vor- oder/und
            Familiennamens werden die Gebühren in entsprechender Anwendung des Landesge-
            bührengesetzes (Gebührenverzeichnis) erhoben.

      (2)   Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller
            an der Leistung Beteiligter decken. Die Gebührenhöhe bemisst sich insoweit nach dem
            Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner
            für das Land Baden-Württemberg vom 01. Dezember 2009 (EAP BW) keine Anwen-
            dung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebühren-
            schuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung.

      (3)   Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe
            nach dem Verwaltungsaufwand, nach der Bedeutung des Gegenstandes, nach dem
            wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den Gebührenschuldner sowie nach sei-
            nen wirtschaftlichen Verhältnissen.

      (4)   Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrs-
            wert zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Der Gebührenschuldner
            hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder
            ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des
            Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.

      (5)   Wird der Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung abgelehnt, wird 1/10 bis zum vollen
            Betrag der Gebühr erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit
            abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Wird der Antrag auf Vornahme einer Amts-
            handlung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Beendigung der Amts-
            handlung zurückgenommen oder unterbleibt die Amtshandlung aus sonstigen, vom
            Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung 1/10
            bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt € 5,90.

      (5)   Für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen für den gleichen Gebührenschuldner
            können Pauschalgebühren festgesetzt werden.
Freitag, 28. Juni 2019                                                              Amtsblatt Durbach   9

                                                       3                                   1.8

                                                      §5

                                               Auskunftspflicht

         Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen An-
         gaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen in Ur-
         schrift oder beglaubigter Abschrift vorzulegen.

                                                      §6

                                    Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

         (1)    Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Amtshandlung, für die sie erhoben wird.
                Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 4 Satz 3 dieser Satzung entsteht sie
                mit der Zurücknahme und in den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 3 dieser Satzung
                mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung. Die Gebühr wird durch schriftlichen
                oder mündlichen Bescheid festgesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset-
                zung an den Schuldner fällig.

         (2)    Schriftstücke oder sonstige Sachen können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbe-
                halten oder an den Gebührenschuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Ge-
                bühr übersandt werden.

         (3)    Die Vornahme einer Amtshandlung kann davon abhängig gemacht werden, dass die
                Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von
                der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist
                abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung
                entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.

                                                      §7

                                                   Auslagen

         (1)    In der Verwaltungsgebühr sind die der Behörde erwachsenden Auslagen inbegriffen.
                Der Ersatz der Auslagen kann besonders verlangt werden, soweit diese das übliche
                Maß erheblich übersteigen. Dasselbe gilt, wenn für eine Amtshandlung keine Gebühr
                erhoben wird.

         (2)    Als Auslagen, die neben der Gebühr erhoben werden können, kommen insbesondere
                in Betracht:

                a) Telefon- und Faxkosten,
                b) Reisekosten,
                c) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der
                   Beweiserhebung,
                d) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,
                e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen
                   und Lieferungen,
                f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen.

         (3)    Für die Erstattung von Auslagen gelten die für Gebühren geltenden Vorschriften ent-
                sprechend. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung
                des zu erstattenden Betrages.
10 Amtsblatt Durbach                                                                                                 Freitag, 28. Juni 2019
                                                                      4                                        1.8

                                                                     §8

                                                         Schlussvorschriften

       (1)        Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.

       (2)        Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebüh-
                  rensatzungen der Gemeinde.
                                                                       5                                        1.8

       Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (Gebührenverzeichnis)

       vom Gemeinderat beschlossen am 19.11.2012, mit Wirkung zum 1.1.2013

        Allgemeine Verwaltungsgebühren
        lfd.Nr.

                   Gebührengegenstände                                                    Gebühr               von            bis
        1          Allgemeine Verwaltungsgebühren
        1.1        Ablehnung eines Antrags
                   a) § 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung                                    1/10 der vollen
                                                                                     Gebühr, mind. 5,90 €
                   b) wegen Unzuständigkeit                                             gebührenfrei
        1.2        Allgemeine Verwaltungsgebühr gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 der                                  5,90 €     500,00 €
                   Satzung
                   in Einzelfällen                                                                                    5.000,00 €
        1.3        Anträge                                                                                  5,90 €       59,00 €
                   Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen,
                   Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde
                   nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die
                   Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder ange-
                   ordnet ist.
        1.4        Auskünfte                                                                                5,90 €      59,00 €
                   insbesondere aus Akten, Büchern, Karteien oder Registern,
                   oder Einsichtnahme in solche
                   mündliche Auskünfte einfacher Art                                     gebührenfrei
        1.5        Überlassung von Akten und dgl.                                                           5,90 €      59,00 €
        1.6        Befreiung                                                                                5,90 €     250,00 €
                   Ausnahmebewilligungen, Dispense von gesetzlichen
                   Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen
        1.7        Beglaubigungen, Bestätigungen
                   a) von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden                                   5,90 €      14,00 €
                      mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde
                      beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehr-
                      fach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines
                      gleichzeitig gestellten Antrages beglaubigt, so kommt nur
                      für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weite-
                      re die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum
                      Ansatz
                   b) der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen,                                        5,90 €
                      Mehrfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen oder
                      privaten Schriftstücken mit der Urschrift
                   Für jede weitere Fertigung                                                               1,00 €

                   Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt
                   selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Nr. 1.11
                   bzw. 1.12 hinzu.
        1.8        Bescheinigungen
                   a) Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art                                 5,90 €      59,00 €
                      (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anders
                      bestimmt ist)
                   b) Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die               gebührenfrei
                      Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte
                      Zwecke i.S. des Einkommens- und Körperschaftsrecht
                      ausstellt (Spendenbescheinigungen)
                   c) Ausstellung von Negativzeugnissen gem. § 28 Abs. 1                 gebührenfrei
                      BauGB
Freitag, 28. Juni 2019                                                                                     Amtsblatt Durbach      11

                                                                  6                                              1.8

                d) Bescheinigungen über steuerlich begünstigte Aufwen-            0,2 % der beschei-
                   dungen bei Baumaßnahmen an Baudenkmalen, Ge-                   nigten Aufwendun-
                   bäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Enwick-           gen, mindestens
                   lungsbereichen etc., die die Stadt aufgrund des gelten-              50,00 €
                   den Steuerrechts ausstellt.
         1.9    Entscheidungen, die ein Verfahren abschließen, Geneh-                                        5,90 €    250,00 €
                migungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Bewilligungen, Kon-
                zessionen und Vergleichbares aller Art, soweit nichts ande-
                res bestimmt ist
         1.10   Rechtsbehelfe bei Einlegung eines Widerspruchs,
                Einspruchs einer Gegendarstellung,
                a) wenn die Rechtsbehelfe im wesentlichen als unzulässig                                    19,00 €    250,00 €
                   oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die
                   Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die
                   angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat

                b) bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund                                        5,90 €    125,00 €
                   vorliegt (§ 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung)
         1.11   Schreibgebühren
                a) hand- oder maschinenschiftlich hergestellte Ausfertigun-
                   gen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von
                   öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern
                   usw., sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden,
                   soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite
                   DIN A 4
                   - in deutscher Sprache                                               11,00 €
                   - in fremder Sprache                                                 16,00 €
                b) bei Schriftstücken in tabellarischer Form (Verzeichnisse,            14,00 €
                   Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergl.) oder von
                   wissenschaftlichen Texten nach dem Zeitaufwand, je
                   angefangen Viertelstunde
                Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerke werden
                gesondert berechnet.
         1.12   Fotokopien, Vervielfältigungen und Ausdrucke
                a) erste Seite bis Format DIN A 4                                        1,50 €
                   je weitere Seite bis Format DIN A 4                                   0,25 €

                b) erste Seite größer Format DIN A 4                                     3,00 €
                   je weitere Seite größer Format DIN A 4                                0,50 €

                Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerke werden
                gesondert berechnet.
         1.13   Zurücknahme eines Antrages (§ 4 Abs. 5 Satz 3 der                1/10 bis 1/2 der vollen
                Satzung)                                                         Gebühr, mind. jedoch
                                                                                         5,90 €
         2      Allgemeine Verwaltungsgebühren des Bürgerbüros
         2.2    Fundsachen
                Ausbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer,
                Eigentümer oder Finder
                a) Fahrräder                                                             7,50 €

                b) Mopeds, Mofas                                                        15,00 €

                c) Tiere                                                           2% des Wertes,
                                                                                     mind. Unter-
                                                                                   bringungskosten

                d) Sachen bis 500 € Wert                                           2 % des Wertes,
                                                                                     mind. 2,50 €

                e) Sachen über 500 € Wert                                        2 % von 500 € + 1 %
                                                                                   des Mehrwertes
12 Amtsblatt Durbach                                                                          Freitag, 28. Juni 2019
                                                             7                                1.8

     2.3     Melderecht
     2.3.1   Auskünfte aus dem Melderegister
             a) Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen oder            8,00 €
                sonstigen Meldebestätigungen
             b) schriftliche einfache Melderegisterauskunft               12,00 €
             c) schriftliche erweiterte Auskunft                          16,50 €
             d) Auskunftserteilung nach besonderen Ermittlungen,        50,00 €/Std.
                insbesndere durch Außendienstmitarbeiter
             e) Auskünfte über namentlich nicht bekannte Personen                        75,00 €     500,00 €
                (Gruppenauskünfte) unter Einsatz der EDV
                in Einzelfällen                                                                     2.555,00 €
     2.3.2   Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die           gebührenfrei
             Meldebestätigung
     2.3.3   Auskunft an den Betroffenen (§ 1 MG)                       gebührenfrei
     2.3.4   Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschen von Daten    gebührenfrei
             des Melderegisters (§§ 12, 13 MG)
     3       Allgemeine Verwaltungsgebühren des Standesamtes
     3.1     Kirchenaustritte
             a) Beglaubigung oder Entgegennahme einer                     25,00 €
                 Kirchenaustrittserklärung nach § 26 des
                 Kirchensteuergesetzes je Person
             b) je Kind unter 14 Jahren                                   10,00 €
     3.2     Bestattungsrecht
     3.2.1   Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44, 45 BestG)            27,00 €
     3.2.2   Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16     13,00 €
             BestVO)
     4       Allgemeine Verwaltungsgebühren des Gutachterausschusses
     4.1     Auskunft eines Bodenrichtwerts nach § 196 Abs. 3 BauGB       30,00 €
             bei mehr als 3 Grundstücken zusätzlich je Grundstück         10,00 €
     4.2     Auskunft aus der digitalen Kaufpreissammlung nach § 195
             Abs. 3 BauGB i.V. mit § 13 Gutachterausschussverordnung
              - Grundgebühr je Datenbankrecherche                         75,00 €
              - zusätzlich je angefangene Stunde der Inanspruchnahme      50,00 €

                                                                               Lesespaß
                                                                               für die ganze Familie!

                                                                               Jede Woche
                                                                               aktuelle Informationen
                                                                               aus Vereinen, Kirchen,
                                                                               Gewerbe und Einzelhandel.

                                                                               Wir sorgen dafür, dass
                                                                               lokale Nachrichten
                                                                               dort ankommen, wo sie am
                                                                               meisten interessieren.
Freitag, 28. Juni 2019                                                                      Amtsblatt Durbach     13

    Wir
 schenken                                                                     Zahlungserinnerung

 2
                                                             Wir weisen darauf hin, dass am 01.07. 2019 die Grundsteuer

      Ihnen
                                                             2019 für Jahreszahler zur Zahlung fällig wird.
                                                             Für verspätet eingegangene oder gutgeschriebene Zahlungen
                                                             werden vom Fälligkeitstage an die gesetzlichen Säumniszu-

    Anzeigen!
                                                             schläge und nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für
                                                             Baden-Württemberg Mahngebühren erhoben.
                                                             Bitte geben Sie bei allen Zahlungen an die Gemeindekas-
                                                             se unbedingt das Buchungszeichen an.

                                                             Gemeindekasse Durbach
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  Unsere SOMMERAKTION gilt vom
  26. Juli bis 13. September 2019!
  Buchbare Kalenderwochen                                    04.07.       Birgit Prosch, Clevnerstraße 2      75 Jahre
                                                             05.07.       Mina Koch, Ruländerstraße 1         70 Jahre
  30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37
  Buchen Sie schnell und profitieren Sie
  von unserer Aktion!

                                       Somm
  Ihr Anzeigenberater vor Ort:
                                      R A B er
  Barbara Bäumler-Rabbertz
                                      A K T IA T T           Ein Damenfahrrad gefunden am Pfarrzentrum Durbach
  Telefon: 07 81 / 5 04 - 14 51
  E-Mail: barbara.baeumler@reiff.de
                                             ON              am 08.06.2019.
                                       gewerb nur für
                                             liche K
                                                     unden
                                                             Weitere Informationen erteilt das Bürgerbüro.

                                                             Durbach (einschl. gesamten Unterweiler)
                                                             Gelber Sack
                                                             Mittwoch, 03.07.2019

                                                             Graue Tonne
                                                             Donnerstag, 04.07.2019

                                                             Sackmüllabfuhr in den Außenbereichen
                                                             Donnerstag, 04.07.2019

                                                             Ebersweier (mit Wiedergrün)

                                                             Graue Tonne
                                                             Montag, 01.07.2019

                                                             Gelber Sack
                                                             Mittwoch, 03.07.2019

                                                             Es gilt der Abfall-Abfuhrkalender 2019
                                                             des Landratsamtes Ortenaukreis
                                                             Internet: www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de
14 Amtsblatt Durbach                                                                  Freitag, 28. Juni 2019

                               Veranstaltungsprogramm
                                      Tourist-Information / Tourismus Durbach e. V.

                                       Freitag, 28. Juni 2019 – Sonntag, 07. Juli 2019

  Büro-ServicezeitenBüro-Servicezeiten
  Von April - Oktober:                               Bei allen mit (A) bezeichneten Veranstaltungen
  Mo, Di, Mi,Do, Fr;   09.00 bis 12.00 Uhr           sollten Sie sich rechtzeitig bei der Tourist-
                       14.00 bis 17.00 Uhr           Information Durbach anmelden. Änderungen
  Sa;                  10.00 bis 12.00 Uhr           durch die Veranstalter vorbehalten!

  Freitag, 28. Juni 2019
  19.00 Uhr             Brennhiesli (A) – Wissenswertes      rund    um die Schnapsbrennerei mit
                        Hausbrennerei-Besichtigung, Schnaps- und Likörprobe mit Kostprobe von
                        Hausmacher Wurst und Schinken bei Leopold Huber, Brendel 2. Kosten: 4,50 €
                        mit Gästekarte. Auf Wunsch werden Sie gerne am Wein- und Heimatmuseum um
                        18.45 Uhr abgeholt. Anmeldung bei der Tourist-Info oder bei Familie Huber
                        (0781/42251) erforderlich
  19.30 Uhr             Ferry’s Saxele - Unterhaltungsabend in der MediClin Staufenburg Klinik,
                        Vortragsraum F16.

  Freitag, 28. & Samstag, 29. Juni 2019
  18.30 Uhr            „Tafelvine trifft Winzer“ im Weingut Andreas Männle, Heimbach 12. Spitzenkoch
                       Ronny Loll kommt ins Weingut und verwöhnt Sie mit einem 7 Gänge Menü. Die
                       begleitenden Weine werden vom Junior- Chef Thomas Männle passend dazu
                       ausgewählt. Kredenzt wird das alles im neuen, stimmungsvollen Holzfasskeller.
                       Preis 119 €/ Person inklusive Aperitif, Menü, Weine und Wasser, Anmeldung
                       unbedingt erforderlich! Reservierungen p. M. unter info@weingut-maennle.de
                       oder unter Tel: 0781-41486. Weitere Infos unter www.tafelvine.de. Veranstalter:
                       Weingut Andreas Männle.

 Sonntag, 30. Juni 2019
 09.15 Uhr            Wanderung über Sendelbacher Höhe -Kochberg (kurze Steigung) mit
                      Wanderführer Helmut Rößler. Wanderzeit: 2,5 Std. – 8 km. Treffpunkt:
                      Haupteingang Klinik. Veranstalter: MediClin Staufenburg Klinik/ Tourist-Info
 15.00 Uhr            Greifvogelshow – Flugvorführung der Falknerei Berl im Weingut Freiherr von
                      Neveu, Hespengrund 11. Gezeigt werden verschiedene Greifvögel. Sie erleben
                      Falken, Bussarde, Eulen und Adler im Freiflug hautnah. Tickets: Tageskasse (bis
                      14.45 Uhr). Bei Gruppen ab 10 Pers. ist eine Voranmeldung nötig. Weitere Infos
                      unter: www.segtour-ortenau.de. Veranstalter: Beizjagdbetrieb Berl.

  Mittwoch, 03. Juli 2019
  14.00 Uhr             Wanderung auf dem Urbansweg (Steigung) mit Wanderführer Karl Uhrich.
                        Wanderzeit: 2,5 Std. – 8 km. Treffpunkt: Haupteingang Klinik Veranstalter:
                        MediClin Staufenburg Klinik
  15.00 Uhr             Offene Weinprobe der Durbacher Winzergenossenschaft mit Verkostung von 4
                        Durbacher Spitzenweinen. Beim Rundgang durch den Wein- und Gewölbekeller
                        lässt sich Weinkultur pur erleben. Treffpunkt ist in der Vinothek der Durbacher
                        WG, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kosten: 5,00 € p. P.. Veranstalter:
                        Durbacher Winzergenossenschaft
Freitag, 28. Juni 2019                                                       Amtsblatt Durbach   15

Donnerstag, 04. Juli 2019
19.00 Uhr             Forellenstube (A) – Wissenswertes rund um die Forellenzucht. Besichtigung der
                      Forellenzuchtteiche; anschließend Räuchern und Essen frischer Forellen mit
                      frischgebackenem Bauernbrot bei Robert Laible, Oberweiler 11. Anmeldung bei
                      der Tourist-Information Tel. 0781/42153 erforderlich. Kosten: 10 € mit
                      Gästekarte. Patienten und Gäste der MediClin Staufenburg Klinik treffen sich um
                      18.30 Uhr am Haupteingang und können auch auf Wunsch dort abgeholt werden.

Freitag, 05. Juli 2019
19.00 Uhr              Brennhiesli (A) – Wissenswertes      rund    um die Schnapsbrennerei mit
                       Hausbrennerei-Besichtigung, Schnaps- und Likörprobe mit Kostprobe von
                       Hausmacher Wurst und Schinken bei Leopold Huber, Brendel 2. Kosten: 4,50 €
                       mit Gästekarte. Auf Wunsch werden Sie gerne am Wein- und Heimatmuseum um
                       18.45 Uhr abgeholt. Anmeldung bei der Tourist-Information oder bei Familie
                       Huber (0781/42251) erforderlich.
19.30 Uhr              Weinprobe (A) in der Durbacher Winzergenossenschaft, Nachtweide 2, mit
                       Kellerführung. Kosten: 12 €. Anmeldung bei der Winzergenossenschaft,
                       0781/93660 unbedingt erforderlich!

Samstag, 06. Juli 2019
08.00 Uhr            „Rauszeit“ – ein meditativer Spaziergang mit allen Sinnen unter der Leitung von
                     Judith Kapinus-Gretenkord, Dipl. Sozialpädagogin und zertifizierte Achtsamkeits-
                     trainerin. Keine Anmeldung erforderlich. Kostenfrei/ auf Spenden Basis. Weitere
                     Infos unter www.achtsamkeitimschwarzwald.com oder unter 0781/ 92677460
ab 17.00 Uhr         Leckereien vom Grill im Schwarzwaldgasthof Kreuz, Am Durbach 11, OT Ebers-
                     weier. Findet nur bei schönem Wetter statt. Weitere Infos und Reservierungen
                     unter 0781/42612. Veranstalter: Schwarzwaldgasthof Kreuz Ebersweier
19.30 Uhr            Wegreporter – Vortrag in der MediClin Staufenburg Klinik, Vortragsraum F16.

Samstag, 06. – Sonntag, 07. Juli 2019
10.00 Uhr           13. internationales Flyballtunier am Hundesportplatz in Ebersweier. Zum 13. Mal
                    treffen sich die Raketen auf 4 Pfoten zum Flyballturnier auf dem Hundesportplatz
                    des VdH Durbachtal, um in internationaler Konkurrenz ihren Champignon zu
                    küren. Bewirtung vor Ort. Rennen ab 10.00 Uhr; Ende ca. 17 Uhr. Zutritt für Gast-
                    hunde nur mit einem gültigen Impfpass und Versicherungsnachweis. Weitere
                    Infos unter www.vdh-durbachtal.de . Veranstalter: VdH Durbachtal

Sonntag, 07. Juli 2019
09.15 Uhr            Wanderung in Richtung Fuchsgründle – Sendelbach (leichte Steigung) mit
                     Wanderführer Georg Rohrer. Wanderzeit: 2,5 Std. – 7,5 km. Treffpunkt:
                     Haupteingang Klinik. Veranstalter: MediClin Staufenburg Klinik
15.00 Uhr            Greifvogelshow – Flugvorführung der Falknerei Berl im Weingut Freiherr von
                     Neveu, Hespengrund 11. Gezeigt werden verschiedene heimische und nicht
                     heimische Greifvögel. Sie erleben Falken, Bussarde, Eulen und Adler im Freiflug
                     hautnah. Tickets gibt es an der Tageskasse (bis 14.45 Uhr). Bei Gruppen ab 10
                     Personen ist eine Voranmeldung nötig. Weitere Informationen unter:
                     www.segtour-ortenau.de oder www.durbach.de. Veranstalter: Weingut Freiherr
                     von Neveu und Falknerei & Beizjagdbetrieb Berl.
16 Amtsblatt Durbach                                                                     Freitag, 28. Juni 2019
19.00 Uhr              Küchenparty #4 im Hotel Ritter. Probieren Sie außergewöhnliche     Gerichte der
                       Gaststerneköche. Lassen Sie sich von ausgezeichneten Weinen      renommierter
                       Winzer und den Produkten ausgewählter Genusspartner begeistern. Kommen Sie
                       ins Gespräch, tanzen Sie und erleben Sie pure Lebensfreude. Weitere Infos unter
                       der 0781/ 93230 oder unter www.ritter-durbach.de. Veranstalter: Hotel Ritter
                       Durbach
19.30 Uhr              New White Rose - musikalischer Unterhaltungsabend in der MediClin
                       Staufenburg Klinik, Vortragsraum F16.

SEGWAY – TOUREN:
Ein elektrobetriebenes, selbstbalancierendes Beförderungsmittel auf zwei Rädern. Es ist kinderleicht und
schneller zu erlernen als Fahrradfahren. Das Gleichgewicht wird vom Gerät automatisch ausbalanciert.
Toureninfos und Buchung: Wein, Events und Action GmbH, Hespengrund 11, 77770 Durbach beim Weingut
Freiherr von Neveu. Telefon 0781/93225050, www.segtour-ortenau.de

WEIN- UND HEIMATMUSEUM:
Aktuelle Sonderausstellung: 150 Jahre Trachtenkapelle Durbach
Öffnungszeiten: Samstag: 14.00–17.00Uhr Sonntag: 15.00–18.00 Uhr Mittwoch: 14.00-17.00 Uhr
Für Gruppen sind auch Führungen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Nähere Informationen erhalten Sie
bei der Tourist Info oder unter www.museum-durbach.de

KUNSTMUSEEN:
GALERIE „KULTURZEIT“ IN DER MEDICLIN STAUFENBURG KLINIK (FOYER):
Ausstellung: ,,Hummer in Himbeergelee und andere Geschichten“ von der Künstlerin Yvonne Matthes.
Öffnungszeiten: täglich 9.00 bis 19.00 Uhr

77770 – MUSEUM FÜR AKTUELLE KUNST IM HOTEL VIER JAHRESZEITEN:
Aktuelle Sonderausstellung
Kunst Kosmos Oberrhein: 16. Mai – 13. Oktober 2019
Profile in der Kunst am Oberrhein:
Bert Jäger – Jubiläumsausstellung zum 100. Geburtstag: 16.05. – 13.10.2019
Öffnungszeiten: Mi – Fr: 14 – 18 Uhr, Sa, So + Feiertage: 11.00 – 18.00Uhr

GALERIE M BECK:
„on beck stage – state of the art“.
Kunst, Kultur und gute Gespräche. Die Galerie, die aus dem Rahmen fällt. Adresse: Wiesenstr. 31, OT Ebersweier
(Alte Schreinerei)
Öffnungszeiten: Mi – Fr: 16.00 -19.00 Uhr und ausgewählten Terminen sonntags ab 11.30 Uhr sowie jederzeit
nach Vereinbarung. Weitere Infos unter www.durbach.de

                Tourist-Info Durbach | Tal 36 | 77770 Durbach
                0781 42153 | info@durbach.de | www.durbach.de

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 Kontaktieren Sie uns mit Namen und Anschrift unter:

        0 800 / 5 13 13 13 (gebührenfrei)         leserservice@reiff.de
Freitag, 28. Juni 2019                                                                          Amtsblatt Durbach       17
                                                                hof“ und wandern durch Wald und Freiflächen mit herrlichen
                                                                Ausblicken ins Rheintal zum Jockele Guck. Die Wanderstre-
                                                                cke beträgt ca. 10 km mit einem Höhenunterschied von ca.
                                                                180 m.
                                                                Wir treffen uns um 10.30 Uhr auf dem dm-Parkplatz in Appen-
                                                                weier. Rucksackverpflegung ist erforderlich. Als Abschluss be-
                                                                suchen wir das Musikfest im Schulhof.
                                                                Bei Rückfragen Tel. 07805-1018
                                                                Gäste sind wie immer willkommen.
Am Montag, den 08. Juli um 19.00 Uhr findet unser Grillfest
im Weingut Huber, Lautenbach statt.
Teller und Besteck nicht vergessen, außerdem würden wir uns
freuen, wenn ihr einen Salat mitbringt.

Anmeldung bis spätestens 04.07. bei Rita Geiler - Tel. 41605.
                                                                Beschilderung historischer Gebäude und Denkmale in
                                                                Durbach - Interessenten gesucht!
                                                                In Regie des Wein- und Heimatmuseums ist beabsichtigt, die
                                                                vielen schönen und z.T. historisch bedeutsamen Gebäude und
                                                                Denkmale in Durbach mit einer Hinweistafel zu versehen. Die
                                                                Bürgerstiftung Durbach und auch Bürgermeister König haben
                                                                hierzu ihre Unterstützung angesagt.
                                                                Für verschiedene historische Gebäude liegt bereits ein von
Zu unserem Treffen am Montag, den 01.07.2019, um                Josef Werner erarbeiteter Entwurf vor. Zur weiteren Ausarbei-
19.30 Uhr im Pfarrzentrum St. Kunigunde laden wir herzlich      tung dieser umfangreichen Maßnahme soll eine Arbeitsgruppe
ein.                                                            gebildet werden. In einem ersten Gespräch sollen die in Frage
                                                                kommenden Gebäude oder Denkmale bestimmt werden.
Gastreferentin: Frau Lubik vom Hospizverein Offenburg           Dazu treffen sich Interessenten am Mittwoch, den 10. Juli
stellt sich vor und steht für Fragen und Antworten an die-      2019 um 18:00 Uhr beim Gasthaus zur Weilermühle.
sem Abend für uns bereit.                                       Wir fahren mit dem PKW (evtl. auch Fahrgemeinschaft) von
                                                                der Weilermühle bis zum Gasthaus "Hoberg" und besprechen
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.                      unterwegs jeweils die in Frage kommenden Anwesen bzw.
Nachbarschaftshilfe Durbach-Ebersweier e.V.                     Denkmale. Interessenten können sich vorab mit Josef Werner,
Manfred Musger - Vorstand -                                     Tel. 0781/41535 oder per Mail unter Josef.Werner@Rat-
                                                                schreiber.de in Verbindung setzen.
Ferienpause - Sprechstunden der Nachbarschaftshilfe              Wein- und Heimatmuseum in Durbach
Durbach-Ebersweier e.V.
Wegen der Ferienpause finden keine wöchentlichen Sprech-
stunden statt. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an
Herrn Manfred Musger, Tel.: 97053588
Ihre Nachbarschaftshilfe Durbach-Ebersweier e.V.

Manfred Musger
Vorstand

Der SC Durbachtal sucht ab sofort engagierte und zuver-
lässige HelferInnen/ÜbungsleiterInnen mit oder ohne
Erfahrung im Kinderturnbereich.
- Alter: ab 14 Jahren
Bei Interesse melden Sie sich gerne:
meike.brombach@web.de

Unsere Homepage www.schwarzwaldverein-appenweier.de

Am 07.07.2019 wandern wir mit WF Philipp Bahr zum Jocke-
le Guck.
Wir beginnen die Wanderung am Parkplatz „Illenauer Fried-
18 Amtsblatt Durbach                                                                                  Freitag, 28. Juni 2019
Alte Bilder - Erinnerungen für die Zukunft                        Lavendel-Sträußchen binden mit Gabrielle Waigand
In vielen Haushalten finden sich alte Bildalben oder Kartons                              Lavendel zeigt derzeit seine volle
mit Bildern, die noch oder wiederentdeckt sein wollen. Es                                 Blütenpracht in vielen Hausgärten.
wäre jammerschade wenn diese Schätze der Vergangenheit                                    Die Lavendelblüte in der Provence
nicht für die Zukunft bewahrt werden. Das Wein- und Heimat-                               ist für viele Touristen ein begehrtes
museum fordert dazu auf, interessante Bildaufnahmen von                                   Urlaubsziel und „ein Fest für die Au-
Durbach und Ebersweier, –Landschafts/Vereins/Familien-                                    gen“. Echter Lavendel wird überwie-
bilder-, überhaupt alle Bilder, die das Leben und die Menschen                            gend zur Gewinnung von Duftstoffen
in unserem Tal eindrucksvoll darstellen, dem Gemeindearchiv/                              angebaut. Lavendelöl ist begehrt
Museumsarchiv zur Verfügung zu stellen. Sofern die Bilder                                 und auch Bienen und viele andere
nicht im Original überlassen werden, können diese in geeig-                               Insekten wissen das blaue Blüten-
neter Weise eingescannt und dann selbstverständlich wieder                                meer zu schätzen. Lavendelblüten
zurückgegeben werden. Bilder in Alben können gegebenen-                                   haben leicht beruhigende, blähungs-
falls auch direkt aus dem Album herausgescannt werden.                                    widrige und gallentreibende Eigen-
Wichtig ist in jedem Fall, dass, soweit bekannt, die Namen von                            schaften. Man nutzt dies zur Milde-
Personen, ein Aufnahmedatum oder der Anlass auf der Rück-                                 rung von Beschwerden, z. Bsp.
seite des Bildes oder auf einem gesonderten Blatt vermerkt        innere Unruhe, nervöse Erschöpfung, Einschlafstörungen oder
werden. Ebenso sollte der Eigentümer/die Herkunft des Bildes      auch bei Migräne.
vermerkt werden. Ansprechpartner ist: Wein- und Heimatmu-         Die „Mottenabwehr“ ist eine Eigenschaft, die diesen Blüten
seum Durbach e.V., Vors. Josef Werner, Tel. 0781/41535,           ebenfalls zugeschrieben wird. Neben Lavendelblütensäck-
E-Mail: Josef.Werner@ratschreiber.de. Bilder können auch auf      chen zwischen der Wäsche, sind deshalb schön gebundene
dem Rathaus oder bei der Ortsverwaltung in Ebersweier ab-         „Lavendel-Sträußchen“ nicht nur hilfreich gegen diese Pla-
gegeben werden. Bei nicht genau identifizierbaren Bildaufnah-     gegeister, sondern auch zusätzlicher Schmuck in der Woh-
men wollen wir uns auch bemühen, den Anlass oder evtl. Per-       nung.
sonen herauszufinden.
                                                                  Frau Gabrielle Waigand demonstriert am Samstag, den 27.
Wein- und Heimatmuseum in Durbach                                 Juli 2019 von 14 – 17 Uhr im Wein- und Heimatmuseumdas
                                                                  kunstfertige Binden von Lavendel-Sträußchen. Bringen Sie
                                                                  die eigenen, frisch gepflückten Lavendel-Blüten mit. Diverse
                                                                  farbige Bänder etc. sind vorhanden. Die Demonstration ist
                                                                  kostenlos. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Anfragen
                                                                  auch unter Tel.Nr.0781/42868, Frau Waigand, oder 0781/41535,
                                                                  Vors. Josef Werner.

                                                                  Wein- und Heimatmuseum in Durbach

                                                                  Lavendelblüten-Sträußchen zur Mottenabwehr

150 Jahre Trachtenkapelle Durbach
Seit dem Jahre 1869 ist die Durbacher Musikkapelle ein un-
verzichtbarere Bestandteil des kulturellen Lebens in unserem
Tal. Was wäre ein Fest ohne die Musik? In einer reich bebilder-
ten, mit Dokumenten und alten Musikinstrumenten ausgestat-
teten Sonderausstellung präsentiert sich die Trachtenkapelle
im Wein- und Heimatmuseum. Das Wein- und Heimatmuseum              Pfarramt St. Michael
ist geöffnet jeden Mittwoch und Samstag von 14 bis 17 Uhr          Am Kirchplatz 13, 77767 Appenweier
und am Sonntag von 15 - 18 Uhr.                                    Tel.:07805-91840 Fax 07805-918429
                                                                   pfarramt.appenweier@appenweier-durbach.de
Wein- und Heimatmuseum in Durbach e.V.                             www.appenweier-durbach.de
                                                                   Öffnungszeiten Pfarrbüro Appenweier:
                                                                   Di + Do 10.30-12.00 Uhr;
                                                                   Fr 15-17.00 Uhr

                                                                   Pfarrer Thomas Dempfle
                                                                   Pfarrhaus Appenweier, Tel.: 07805-918411
                                                                   dempfle@appenweier-durbach.de

                                                                   PRef. Stephan Thüsing, Tel.: 07805-918425
                                                                   thuesing@appenweier-durbach.de

                                                                   GRef’in. Corina Schadt, Tel.: 07805-918422
                                                                   schadt@appenweier-durbach.de
Freitag, 28. Juni 2019                                                                                Amtsblatt Durbach         19
                                                                    Über die evangelische Peterskirche in Gutach als weiterem Hö-
                                                                    hepunkt geht es zurück nach Hausach.
 GRef’in. Mirjam Feißel, Tel.: 07805-918424
 feissel@appenweier-durbach.de                                      Herzliche Einladung an alle, die Natur und Kultur miteinander
                                                                    verbinden möchten und gerne einen Berg hochstrampeln, „mit
 Pfarramt St. Heinrich                                              Strom“ oder nur mit Muskelkraft!
 Kirchplatz 7, 77770 Durbach                                        Leitung: Herbert Kumpf, Ulrich Sapel
 Tel.: 0781-41366 Fax 0781-9480541                                  Termin: Samstag, 13. Juli, 10:30 – 17:30 Uhr
 pfarramt.durbach@appenweier-durbach.de                             Treffpunkt: Hausach, Evangelisches Gemeindehaus, Eisenbahn-
 Öffnungszeiten Pfarrbüro Durbach:                                  str. 58
 Mo, Di, 9.30 – 12.00 Uhr                                           Kosten entstehen keine.
 Do 9.30 -12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr                           Anmeldung bis 11. Juli bei der Evang. Erwachsenenbildung Or-
                                                                    tenau, Tel. 0781 24018, eeb.ortenau@kbz.ekiba.de - weitere In-
 Pfarramt St. Martin                                                formationen: Bildungszentrum Offenburg, Straßburger Str. 39,
 Kapellengasse 1, 77767 Appenweier – Urloffen                       77652 Offenburg, Tel. 0781 925040, www.bildungszentrum-of-
 Tel.: 07805- 910570 Fax 07805-910571                               fenburg.de
 Pfarramt.urloffen@appenweier-durbach.de
 Öffnungszeiten Pfarrbüro Urloffen:                                 Fronleichnam in Ebersweier und Appenweier
 Mo, Do, Fr 10.00 – 11.30 Uhr                                       Fronleichnam feierten Gläubige aus den umliegenden Gemein-
 Di 16.00 – 18.00 Uhr                                               den zusammen mit Pfr Haidlauf dieses Jahr in Ebersweier. Kom-
                                                                    munionkinder aus der Kirchengemeinde Appenweier-Durbach
 Unsere Bankverbindung:                                             waren in ihren Festkleidern gekommen. Das Fest zur Ehren des
 Sparkasse Offenburg – Ortenau                                      „Lebendigen Leibes des Herrn“, bezieht sich auf Gründonners-
 IBAN: DE12 6645 0050 0000 0123 60                                  tag, an dem das letzte Abendmahl Jesu im Zentrum steht. In der
 BIC:        SOLADES1OFG                                            Schriftlesung des Feiertages heißt es: „Jesus, der Herr, nahm in
                                                                    der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot in die Hand.“ (1 Kor
 TelefonSeelsorge                                                   11,23) Pfr Haidlauf empfahl, ausgehend vom aramäischen Wort-
 Wenn Sie sich etwas von der Seele reden wollen.                    sinn, „Brot“ mit „Leben“ zu übersetzten. Er ermunterte seine Zu-
 Gebührenfrei Tel.: 0800/ 1110111 oder 0800/ 1110222                hörer, Jesus darin nachzueifern, das eigene Leben in die Hand
                                                                    zu nehmen und sich für den Glauben einzusetzen.

                                                                    Im Anschluss an den Gottesdienst begleitete der Musikverein die
                                                                    Prozession durch das Unterdorf bei strahlenden Sonnenschein.
                                                                    An der Station an der Marienstatur auf der Pfarrwiese war ein wun-
                                                                    derschöner Blumenteppich zu bestaunen. Amara, Jasmine, Ange-
                                                                    lika sowie Regine Heitz hatten diesen zusammen mit Emily Weiss,
ANNAHMESCHLUSS FÜR DIE PFARRNACHRICHTEN                             Beate Rapp und Mitgliedern des Gemeindeteams gestaltet.
Liebe Pfarrgemeinde,
Informationen, die unter den Pfarrnachrichten im Amtsblatt Dur-     In Appenweier feierte Pfr Dempfle mit den Gläubigen einen Frei-
bach/ Mitteilungsblatt Appenweier veröffentlicht werden sollen,     luftgottesdienst vor dem Zunfthaus des örtlichen Narrenvereins.
bitte künftig spätestens donnerstags 11 Uhr dem Pfarramt Dur-       Der Festtagsgottesdienst, mitgestaltet vom Musikverein Appen-
bach zukommen lassen, wenn diese in der darauffolgenden Wo-         weier, stand unter dem Leitwort: „Suche Frieden und jage ihm
che freitags im Amtsblatt/ Mitteilungsblatt erscheinen sollen.      nach“ (Psalm 34,15). Das Gemeindeteam hatte zu diesem
                                                                    Psalmvers einen prächtigen Blumenteppich an der Kreuzi-
FRONLEICHNAM 2019                                                   gungsgruppe gelegt. Kommunionkinder aus Appenweier und
Ein herzlichen Vergelt’s Gott an alle, die zum Gelingen des Fron-   Urloffen hatten mit ihren Eltern einen weiteren Blumenteppich
leichnamstages in Ebersweier und in Appenweier beigetragen          mit viel Einsatz und Fantasie im Hof der Narrenzunft gestaltet.
haben: den Mesnerinnen und alle, die sie unterstützt haben; den     Liebevoll gestaltet hatte Frau Heuberger mit Bewohnern der Se-
Gemeindeteams vor Ort und darüberhinaus; den Helferinnen            niorengemeinschaft die Station vor St. Elisabeth.
und Helfern bei den Blumenteppichen; den Erstkommunion-
kindern und ihren Eltern; den Musikvereinen für die musikalische    Ein herzliches Dankeschön allen, die Blumen für die schönen
Gestaltung; den Feuerwehren; allen, die einen Dienst übernom-       Teppiche gespendet haben!
men haben. Herzlichen Dank.

Ü-30-GOTTESDIENST IN ST. MARTIN
Am Samstag, 29. Juni um 19 Uhr, lädt das katholische Dekanat
Offenburg-Kinzigtal zum nächsten Ü-30 Gottesdienst in die Kir-
che St. Martin in Offenburg, Zähringerstr. 38 ein. Die musika-
lische Gestaltung liegt in den Händen der Gruppe Sinai. Herz-
liche Einladung!

ÖKUMENISCHE KIRCHENRADTOUR AM MOOSENMÄTTLE
Schwarzwald pur, Bergstrecke und sechs besondere Kir-
chen
Nach einer Tasse Kaffee und dem Reisesegen geht es mit dem
Fahrrad von Hausach durch das Kirnbachtal hinauf zum
Moosenmättle. Im idyllischen Sulzbachhochtal mit seiner kath.
Sandsteinkirche gibt es Gelegenheit zur Vesperrast. Durch das
Schwanenbachtal führt der Weg hinunter nach Hornberg in die
mystische Welt der kath. Kirche und zur evangelischen Kirche.       Fronleichnam in Ebersweier
20 Amtsblatt Durbach                                                                                    Freitag, 28. Juni 2019
                                                                  EHRUNGEN UND VERABSCHIEDUNG DER MINISTRAN-
                                                                  TEN AB JAHRGANG 1999 NESSELRIED
                                                                  Im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes am 7. Juli möchten
                                                                  wir uns bei allen Minis aus Nesselried bedanken, die über viele
                                                                  Jahre hinweg im Gottesdienst „gedient“ haben und somit
                                                                  auch der Pfarrgemeinde einen Dienst erwiesen haben.

                                                                  Für einige von ihnen beginnt ein neuer Lebensabschnitt, die
                                                                  Schule ist zu Ende und ein Studium oder eine Ausbildung
                                                                  steht bevor. Darum möchten wir den Jugendlichen für ihr eh-
                                                                  renamtliches Engagement „Danke“ sagen und sie bei dieser
                                                                  Gelegenheit auch verabschieden.

                                                                  Wir laden die ganze Pfarrgemeinde zu diesem Gottesdienst
                                                                  ein, Beginn 9:00 Uhr um den Jugendlichen ihre Wertschätzung
Fronleichnam in Appenweier
                                                                  zu zeigen.
                                                                  Im Anschluss findet bei schönem Wetter ein Kirchplatzhock
                                                                  statt.
Rückblick: Kinderkirche in Ebersweier
                                                                  Gemeindeteam Nesselried
Am Sonntag, den 23.6. durften die Kinder gemeinsam eine
große Kerze mit verschiedenen Symbolen verzieren. Diese
Gemeinschaftsaufgabe hat allen Kindern gefallen. Im An-
schluss daran, konnte jedes Kind eine eigene Kerze mit selbst
gewählten Symbolen schmücken. Zum Abschluss wurden die
Kerzen von Pfr. Heidlauf gesegnet.
Kinderkirchenteam Ebersweier
                                                                  URLAUBSZEIT IM PFARRBÜRO DURBACH
                                                                  Vom 24. Juni bis einschließlich 8. Juli ist das Pfarrbüro in Dur-
                                                                  bach donnerstags von 9.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. An den
                                                                  anderen Tagen können Sie sich in dringendem Anliegen an die
                                                                  Kolleginnen in Appenweier oder Urloffen wenden.

                                                                  KINDERGOTTESDIENST IN DURBACH
                                                                  Unser nächster Kindergottesdienst findet am 30. Juni um
                                                                  10:30 Uhr im Pfarrzentrum, Kirchplatz 3 neben der Kirche
                                                                  statt. Wir haben den Kindergottesdienst zum Thema „Mit Je-
                                                                  sus auf dem Weg“ vorbereitet und freuen uns darauf, mit vie-
                                                                  len Kindern den Gottesdienst feiern zu können.
                                                                  Kathrin Schnurr und Christiane Werner

                                                                  "HORIZONT" - JUGENDGOTTESDIENST
                                                                  IN EBERSWEIER
                                                                  Am 21. Juli findet um 10.30 Uhr der Jugendgottesdienst "Ho-
                                                                  rizont" mit der Band "Ephata" statt. Dieser wird von Jugend-
                                                                  lichen des aktuellen Firmkurses mitgestaltet. Im Anschluss
                                                                  gibt es ein Kirchencafé auf dem Kirchplatz von Hl. Kreuz.
                                                                  Herzliche Einladung an alle
KINDERKIRCHE NESSELRIED
Am Sonntag, 30. Juni um 10 Uhr laden wir zum Kindergottes-
dienst im Pfarrheim ein. Mit Erzählen, Singen, Spielen und
Basteln wollen wir den Kindern von klein bis groß biblische
Geschichten und die „Frohe Botschaft Jesu“ mit Freude und
Leidenschaft näherbringen. Dabei werden wir unterstützt von
unserer Kirchenmaus Kiki. Der Kindergottesdienst ist für Kin-     KINDERKIRCHE AM PFADFINDERPLATZ!
der im Kindergarten- und Grundschulalter, aber auch (Groß-)       Liebe Kinder,
Eltern mit kleineren Kindern sind herzlich willkommen mit uns      wir wollen mit euch und dem Kindergarten St. Martin und vie-
zu feiern. Ebenso freuen wir uns natürlich jederzeit über inte-   len Eltern und Großeltern am 30 Juni um 10 Uhr auf dem Pfad-
ressierte Mütter oder Väter, die sich unserem Team anschlie-      finderplatz in Urloffen gemeinsam einen Kindergottesdienst
ßen wollen.                                                       feiern. Bei schlechtem Wetter findet der Kindergottesdienst in
                                                                  der Pfarrkirche St. Martin statt.
Ansprechpartnerin ist Birgit Heuberger, Tel. 07805/               Wir freuen uns auf viele Kinder, Eltern und Großeltern.
                                                                  Euer Kinderkirchenteam und das Kindergartenteam St. Martin.
KINDERKIRCHE APPENWEIER
"Schafe unter Wölfen?" Was hat das bitte mit Jesus und sei-       KFD ST. MARTIN URLOFFEN
nen Jüngern zu tun? Die Antwort auf diese spannende Frage         Dienstag, 2. Juli um 17.30 Uhr Abfahrt Friedhofsparkplatz
gibt es in der Kinderkirche am 07.07.2019 um 10.30 Uhr im         zum Besuch bei der kfd Sasbachried
Pfarrheim von St. Michael (neben der katholischen Kirche). Wir    18.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit der kfd Sasbachried
freuen uns auf alle und laden herzlich ein.                       und Pfarrer Dempfle, anschließend nette Begegnungen beim
Jana und Renate                                                   gemütlichen Beisammensein. (Fahrgemeinschaften wie abge-
                                                                  sprochen) - Danke allen Fahrerinnen.
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