Ferienprogramm 2019 - Gemeinde Durbach
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Nr. 26 Freitag, 28. Juni 2019 Durbacher Ferienprogramm 2019 AMTSBLATT Es ist so weit! Das Ferienprogramm für 2019 ist mit vielen tollen, spannenden und abwechslungsreichen Veranstaltungen fertig gestellt. Am Montagmorgen wurden die Programmhefte in den Kindergärten und in der Schule verteilt. Anmelden können Sie Ihr Kind online unter www.durbach.feripro.de. Wir wünschen Euch/ Ihnen viel Spaß beim Stöbern und auswählen der Veranstaltungen. (Die Anmeldung ist ab dem 24. Juni, jedoch nur bis spätestens Donnerstag, 04. Juli 2019, 17.00 Uhr möglich). Ihr Team der Tourist-Information Durbach Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisteramt Durbach, Bürgermeister Andreas König, 77770 Durbach, Tel. 0781 / 483 - 0, Fax 0781 / 483 50 E-Mail: rathaus@durbach.de • Verlag und private Anzeigen: ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH • Marlener Straße 9, 77656 Offenburg, Tel. 07 81 / 504 - 14 55 • Fax 07 81 / 504 -14 69 • E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de
2 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 Gemeindeverwaltung Durbach, Rathaus, Tal 5, 77770 Durbach Telefonzentrale: 0781/483-0, Fax: 0781/483-50 Mail: rathaus@durbach.de, Internet: www.durbach.de Öffnungszeiten der Verwaltung: Polizei, Tel.: 110, Feuerwehr, Tel.: 112 Montag – Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Rettungsdienst/Notarzt, Tel.: 112 Donnerstagnachmittag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Ärztl. Bereitschaftsdienst: 116 117 Telefon Mailadresse Zahnärztliche Notrufnummer: Bürgermeister 0180 3 222 555-11 Andreas König 0781/483-20 andreas.koenig@durbach.de Kinderärztlicher Notfalldienst: Heike Müller 0180/6078111 Amtsleiterin: Hauptamt 0781/483-23 heike.mueller@durbach.de Augenärztlicher Notdienst: Brigitte Yalcintepe 0180/6078100 Vorzimmer Bürgermeister, Hauptamt, Amtsblatt 0781/483-21 rathaus@durbach.de Krankentransporte: 0781/19222 brigitte.yalcintepe@durbach.de Notfallpraxen in der Ortenau Rita Walter Patienten können bei akuten Erkran- Zentrale Dienste 0781/483-24 rita.walter@durbach.de kungen ohne vorherige Anmeldung Thomas Teufel Amtsleiter: Rechnungsamt 0781/483-34 thomas.teufel@durbach.de während der Öffnungszeiten direkt in die Lisa Wacker Notfallpraxen kommen: Rechnungsamt 0781/483-33 lisa.wacker@durbach.de - Offenburg / Erwachsene, Ebertplatz Nico Hänsle 12, 77654 Offenburg Gemeindekasse 0781/483-25 nico.haensle@durbach.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Petra Männle Donnerstag von 19 bis 22 Uhr, Mittwoch Grundbucheinsichtsstelle, Standesamt, Renten- und Sozialwesen 0781/483-28 petra.maennle@durbach.de und Freitag von 16 bis 22 Uhr, Samstag, Patricia Schmid Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro, Passamt, Fundbüro, Telefonzentrale - Offenburg / Kinder, Ebertplatz 12, 0781/ 483-0 77654 Offenburg 0781/ 483-26 patricia.schmid@durbach.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von Johannes Albers 19 bis 22 Uhr, Samstag, Sonn- und Bauhofleiter 0781/9360422, Handy: 0171/4884693 Feiertag von 8 bis 8 Uhr bauhof@durbach.de Hansjörg Roth Telefonisch ist der Ärztliche Bereit- Wassermeister Handy: 0170/4575115 wassermeister@durbach.de schaftsdienst – auch außerhalb der Öffnungszeiten - über die zentrale Ortsverwaltung Rufnummer 116117 zu erreichen. Öffnungszeiten: Sprechzeiten des Ortsvorstehers In lebensbedrohlichen Situationen ist Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr 16.00 bis 18.00 Uhr der Rettungsdienst/Notarzt unter der Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr Ortsvorsteher Horst Zentner Notrufnummer 112 zu alarmieren. Ortsverwaltung Ebersweier 0781/41382 ortsverwaltung.ebersweier@durbach.de Beate Lott TelefonSeelsorge Ortsverwaltung Ebersweier 0781/41382 ortsverwaltung.ebersweier@durbach.de Fax: 0781/39213 Tel. 0800/111 0 111 0800/111 0 222 (gebührenfrei) Halle am Durbach Kindergärten Tel.: 41895 Kindergarten Ebersweier Schwimmbad Durbach Tel.: 42625 • kita.ebersweier@durbach.de Tel.: 41426 Kindergarten Durbach Tel.: 41316 schwimmbad@durbach.de kiga.st.heinrich@appenweier-durbach.de Staufenberg-Apotheke Waldorfkindergarten Ebersweier Öffnungszeiten Kiosk/Minigolf Tel.: 9483156 Mo. – Do. 8.15 – 12.00 Uhr und Tel.: 0170/7100991 14.30 – 18.30 Uhr Revierleiter Durbach Feuerwehrhaus Peter Zink - Gemeindewald Fr. 8.15 – 12.00 Uhr und Durbach Tel.: 41752 geschäftl. 07803/96600 14.30 – 18.00 Uhr Ebersweier Tel.: 43218 Mobil 0170/9002117 Sa. 8.15 - 12.00 Uhr Staufenberg-Schule Zink-peter@stadt-gengenbach.de Josef Nolle - Privatwald Abgabe eiliger Arzneimittel nach Dienst- Telefon: 93284-0, Fax: 9328420 schluss oder am Wochenende Tel. 0162/2535726 Grundschulförderklasse Telefon 9 33 90 Telefon: 0157-51860112 Seelsorgeeinheit Appenweier – Durbach Kath. Pfarramt Durbach Nachbarschaftshilfe Tourist-Info Tel.: 41366 Einsatzleitung Telefon: 42153, Fax: 43989 pfarramt.durbach@appenweier-durbach.de E-Mail: info@durbach.de Frau Marianne Knapp Tel.: 41654 Kath. Pfarramt Appenweier Tel.: 07805-91840 Vertretung Frau Inge Braun , Tel.: 41260 VHS-Außenstelle Durbach Vorstand Manfred Musger, Tel.: 97053588 Telefon: 07841/6048-4500 pfarramt.appenweier@appenweier-durbach.de E-Mail: durbach@vhs-ortenau.de Evangelische Johannes Brenz Gemeinde Dorfhelferinnenstation Bergblickstraße 32-34, 77654 Offenburg- Frau Nelli Beratz, morgens 0781/823293 Rammersweier, Tel.: 32617, E-mail: und mittags Tel. 07808/474400 johannesbrenzgemeinde.offenburg@kbz.ekiba.de Durbacher Ärzte/Zahnärzte Öffnungszeiten: Mo.+Mi. von 9:30 - 11:30 Uhr Di.+Do. von 14:30 - 16:30 Uhr Dr. Martin Drees, Tel.: 41444 Dr. Michael Reiche, Tel.: 34434 Wiegemeister Michael Müller-Bächle Anne Nill, Tel. 41476 Tel. 0171-7804492 Dr. Sommer, Tel.: 9488813
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 3 Bekanntmachung der Stadt Offenburg als übernehmende Gemeinde nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Offenburg vom 16.04.2019 in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) in der Fassung vom 24.09.1992 zuletzt geändert am 29.03.2010 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) §1 Gebührenpflicht 1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachteraus- schuss Gebühren. 2. Für Amtshandlungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, für die Ableitung wesentlicher Daten für die Wer- termittlung, für Richtwertauskünfte und Auskünfte über die ermittelten wesentlichen Da- ten werden Gebühren nach den Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Offenburg erhoben. §2 Gebührenschuldner, Haftung 1. Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3. Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklä- rung gegenüber dem Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für denjeni- gen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. §3 Gebührenmaßstab 1. Die Gebühren werden nach dem Wert der Sachen und Rechte, bezogen auf den Zeit- punkt des Abschlusses der Wertermittlung, erhoben. 2. Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines Gebietes besondere Boden- richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB) zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Wert des gebiets- oder lagetypischen Grundstücks. Bei mehreren gleichartigen Bodenricht- werten ist der höchste Wert zugrunde zulegen. Die maßgebliche Grundstücksgröße be- trägt höchstens 800 qm. 3. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Ge- bühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände zu berech-
4 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 2 nen. Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grund- stückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermittlungen mehrerer Eigentumswohnungen auf einem Grundstück oder gleichartiger unbebauter Grundstücke gelten hier als eine Wertermittlung. 4. Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte auf unterschiedliche Stichtage durchzu- führen, ohne dass sich die Zustandsmerkmale (§ 3 Abs. 2 WertV) wesentlich geändert haben, so ist für den ersten Stichtag der volle Wert und für jeden weiteren Stichtag der halbe Wert zugrunde zu legen. Sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse an- tragsgemäß unverändert, ist hierfür ein Viertel des Wertes zugrunde zu legen. 5. Wird der Wert eines Miteigentumsanteils ermittelt, das nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesamten Grundstücks berechnet. §4 Gebührenhöhe 1. Bei bebauten Grundstücken, Bauwerken, Grundstückszubehör und grundstücksgleichen Rechten beträgt die Gebühr Verkehrswert Gebühr von bis netto - € 50.000 € 760,00 € 50.001 € 75.000 € 880,00 € 75.001 € 100.000 € 1.000,00 € 100.001 € 125.000 € 1.120,00 € 125.001 € 150.000 € 1.220,00 € 150.001 € 175.000 € 1.320,00 € 175.001 € 200.000 € 1.420,00 € 200.001 € 225.000 € 1.520,00 € 225.001 € 250.000 € 1.620,00 € 250.001 € 300.000 € 1.740,00 € 300.001 € 350.000 € 1.860,00 € 350.001 € 400.000 € 1.980,00 € 400.001 € 450.000 € 2.100,00 € 450.001 € 500.000 € 2.220,00 € 500.001 € 750.000 € 2.530,00 € 750.001 € 1.000.000 € 2.840,00 € 1.000.001€ 1.250.000 € 3.150,00 € 1.250.001€ 1.500.000 € 3.460,00 € 1.500.001€ 1.750.000 € 3.770,00 € 1.750.001€ 2.000.000 € 4.080,00 € 2.000.001€ 2.250.000 € 4.390,00 € 2.250.001€ 2.500.000 € 4.700,00 € 2.500.001€ 3.000.000 € 5.120,00 € 3.000.001€ 3.500.000 € 5.540,00 € 3.500.001€ 4.000.000 € 5.960,00 € 4.000.001€ 4.500.000 € 6.380,00 € 4.500.001€ 5.000.000 € 6.800,00 € über 5.000.000 € 6.800,00 € zuzüglich 0,6 v. T. aus dem Betrag über 5.000.000 Euro
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 5 3 2. Bei unbebauten Grundstücken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Ge- bühr 60 % der Gebühr nach Abs. 1. 3. a) Bei zusätzlichem Aufwand (z. B. umfangreiche bzw. schwierige Ermittlung von Werter- mittlungsmerkmalen oder –faktoren, Ermittlung von Abbruchkosten, gesonderte Berück- sichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten, zusätzliche Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstellers, örtliche Aufnahme der baulichen Anlagen einschließlich Berechnun- gen, umfangreiche Teilnahme an Besprechungen bzw. Beratungsleistungen) erhöht sich die Gebühr mehraufwandsabhängig um 10 bis 100 Prozent. b) Bei geringem Aufwand (Kleinbauten, z. B. Garagen oder Gartenhäuser; Berechnung des Herstellungswertes baulicher Anlagen nach vorhandenen Unterlagen) oder wenn diesel- ben Sachen oder Rechte innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten sind, ohne dass sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, ermäßigt sich die Gebühr auf die Hälfte. 4. Ist das Gutachten auf Antrag entsprechend § 6 Abs. 3 Satz 2 Gutachterausschussver- ordnung unter besonderer Würdigung der Vergleichspreise und Darlegung der ange- wandten Methoden auszuarbeiten, erhöht sich die Gebühr um 50 %. 5. Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. 3 Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 beträgt die Gebühr € 205,00. 6. In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller und eine weitere für den Eigentümer enthalten, soweit dieser nicht Antragsteller ist; für jede weite- re Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug aus der Wertermittlung, auch aufgrund ge- setzlicher Vorschriften, werden dem Antragsteller Gebühren nach der Verwaltungsge- bührenordnung der Stadt Offenburg berechnet. 7. Liegt der Stichtag für die Wertermittlung um mehr als 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der An- tragstellung zurück, kann die Verwaltungsgebühr nach Abs. 1 bis zu 100 v. H. erhöht werden. 8. Die Leistungen nach dieser Satzung sind umsatzsteuerpflichtig. Zu den Gebühren wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu gerechnet.“ §5 Rücknahme eines Antrages Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückgenommen bevor der Gutachteraus- schuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine Gebühr nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben. §6 Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen 1. Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere Sachverständige bei der Wer- termittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Aus- lagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten. 2. Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.
6 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 4 3. Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren geltenden Vorschriften ent- sprechend anzuwenden. §7 Entstehung und Fälligkeit Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung in den Fällen des § 5 mit der Be- kanntgabe der Gebührenfestsetzung. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. §8 Übergangsbestimmungen Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung beantragt wurden, gilt die bisherige Ge- bührensatzung. §9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Erreichen Sie mit Ihren Prospektbeilagen die Ortenau! Profitieren Sie mit Ihrer Prospektbeilage von der hohen Akzeptanz und Glaubwürdig- keit unserer Amtlichen Nachrich- tenblätter. Kontaktieren Sie uns unter: 07 81 / 504 - 14 56 07 81 / 504 - 14 69 anb.anzeigen@reiff.de
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 7 1.8 Satzung über die Erhebung der Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) vom Gemeinderat beschlossen am 19.11.2012 Satzung über die Erhebung der Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenordnung) §1 Gebührenpflicht Die Stadt Offenburg erhebt für Amtshandlungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung, soweit nichts anderes be- stimmt ist. §2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet: 1. wer die Amtshandlung veranlasst hat oder in dessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. §3 Gebührenfreiheit (1) Gebühren werden nicht erhoben für Amtshandlungen , die a) der Beantragung bzw. dem Bezug sozialer Leistungen des Bundes oder Landes Baden-Württemberg dienen, b) in Zusammenhang mit der Beantragung bzw. dem Bezug freiwilliger städtischer Leistungen im sozialen Bereich stehen. Gleiches gilt für Amtshandlungen, die c) dem Arbeitsfrieden dienen, d) sich aus dem Dienstverhältnis der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Ver- sorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes ergeben, e) überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden, f) geringfügiger Natur sind, insbesondere für einfache Auskünfte, g) Schulzeugnisabschriften und andere Schriftstücke während einer individuellen Schulzeit betreffen. (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit: a) das Land Baden-Württemberg, b) die Bundesrepublik Deutschland, c) die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes oder des Bundes für Rechnung eines Landes oder des Bundes ver- waltet werden, d) die Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände in Baden-Württemberg.
8 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 2 1.8 Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die vorstehend Genannten berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen. Nicht befreit sind ferner die Sondervermögen im Sinne von § 26 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kaufmännisch eingerich- teten Betriebe und die betriebswirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen des Landes und der Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt für die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden (§ 102 der Gemeindeordnung), Gemeindeverbände und Zweckverbände. §4 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Für Amtshandlungen, für die das Gebührenver- zeichnis keine Gebühr vorsieht und die nicht gebührenfrei sind, ist eine Gebühr von € 5,90 bis zu € 500, in Einzelfällen bis zu € 2500, zu erheben. Sonderrechtliche Rege- lungen werden hiervon nicht berührt. Für Amtshandlungen im Vermessungswesen, Genehmigungen und Bescheinigungen nach dem BauGB, Auszügen aus Bauleitplänen sowie Änderungen des Vor- oder/und Familiennamens werden die Gebühren in entsprechender Anwendung des Landesge- bührengesetzes (Gebührenverzeichnis) erhoben. (2) Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligter decken. Die Gebührenhöhe bemisst sich insoweit nach dem Verwaltungsaufwand und, soweit das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg vom 01. Dezember 2009 (EAP BW) keine Anwen- dung findet, nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebühren- schuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. (3) Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand, nach der Bedeutung des Gegenstandes, nach dem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse für den Gebührenschuldner sowie nach sei- nen wirtschaftlichen Verhältnissen. (4) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrs- wert zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. (5) Wird der Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung abgelehnt, wird 1/10 bis zum vollen Betrag der Gebühr erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Wird der Antrag auf Vornahme einer Amts- handlung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Beendigung der Amts- handlung zurückgenommen oder unterbleibt die Amtshandlung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der Bearbeitung 1/10 bis zur Hälfte der vollen Gebühr erhoben. Die Mindestgebühr beträgt € 5,90. (5) Für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen für den gleichen Gebührenschuldner können Pauschalgebühren festgesetzt werden.
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 9 3 1.8 §5 Auskunftspflicht Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen An- gaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und die notwendigen Unterlagen in Ur- schrift oder beglaubigter Abschrift vorzulegen. §6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Amtshandlung, für die sie erhoben wird. Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 4 Satz 3 dieser Satzung entsteht sie mit der Zurücknahme und in den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 3 dieser Satzung mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung. Die Gebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset- zung an den Schuldner fällig. (2) Schriftstücke oder sonstige Sachen können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbe- halten oder an den Gebührenschuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Ge- bühr übersandt werden. (3) Die Vornahme einer Amtshandlung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre. §7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Behörde erwachsenden Auslagen inbegriffen. Der Ersatz der Auslagen kann besonders verlangt werden, soweit diese das übliche Maß erheblich übersteigen. Dasselbe gilt, wenn für eine Amtshandlung keine Gebühr erhoben wird. (2) Als Auslagen, die neben der Gebühr erhoben werden können, kommen insbesondere in Betracht: a) Telefon- und Faxkosten, b) Reisekosten, c) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, d) Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen, f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. (3) Für die Erstattung von Auslagen gelten die für Gebühren geltenden Vorschriften ent- sprechend. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.
10 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 4 1.8 §8 Schlussvorschriften (1) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. (2) Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebüh- rensatzungen der Gemeinde. 5 1.8 Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung (Gebührenverzeichnis) vom Gemeinderat beschlossen am 19.11.2012, mit Wirkung zum 1.1.2013 Allgemeine Verwaltungsgebühren lfd.Nr. Gebührengegenstände Gebühr von bis 1 Allgemeine Verwaltungsgebühren 1.1 Ablehnung eines Antrags a) § 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung 1/10 der vollen Gebühr, mind. 5,90 € b) wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.2 Allgemeine Verwaltungsgebühr gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 der 5,90 € 500,00 € Satzung in Einzelfällen 5.000,00 € 1.3 Anträge 5,90 € 59,00 € Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder ange- ordnet ist. 1.4 Auskünfte 5,90 € 59,00 € insbesondere aus Akten, Büchern, Karteien oder Registern, oder Einsichtnahme in solche mündliche Auskünfte einfacher Art gebührenfrei 1.5 Überlassung von Akten und dgl. 5,90 € 59,00 € 1.6 Befreiung 5,90 € 250,00 € Ausnahmebewilligungen, Dispense von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen 1.7 Beglaubigungen, Bestätigungen a) von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden 5,90 € 14,00 € mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehr- fach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrages beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weite- re die Hälfte der für die erste erhobene Gebühr zum Ansatz b) der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, 5,90 € Mehrfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Für jede weitere Fertigung 1,00 € Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Nr. 1.11 bzw. 1.12 hinzu. 1.8 Bescheinigungen a) Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art 5,90 € 59,00 € (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anders bestimmt ist) b) Bestätigungen, die die Stadt für den Empfang und die gebührenfrei Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke i.S. des Einkommens- und Körperschaftsrecht ausstellt (Spendenbescheinigungen) c) Ausstellung von Negativzeugnissen gem. § 28 Abs. 1 gebührenfrei BauGB
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 11 6 1.8 d) Bescheinigungen über steuerlich begünstigte Aufwen- 0,2 % der beschei- dungen bei Baumaßnahmen an Baudenkmalen, Ge- nigten Aufwendun- bäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Enwick- gen, mindestens lungsbereichen etc., die die Stadt aufgrund des gelten- 50,00 € den Steuerrechts ausstellt. 1.9 Entscheidungen, die ein Verfahren abschließen, Geneh- 5,90 € 250,00 € migungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Bewilligungen, Kon- zessionen und Vergleichbares aller Art, soweit nichts ande- res bestimmt ist 1.10 Rechtsbehelfe bei Einlegung eines Widerspruchs, Einspruchs einer Gegendarstellung, a) wenn die Rechtsbehelfe im wesentlichen als unzulässig 19,00 € 250,00 € oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat b) bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund 5,90 € 125,00 € vorliegt (§ 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung) 1.11 Schreibgebühren a) hand- oder maschinenschiftlich hergestellte Ausfertigun- gen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden, soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 - in deutscher Sprache 11,00 € - in fremder Sprache 16,00 € b) bei Schriftstücken in tabellarischer Form (Verzeichnisse, 14,00 € Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergl.) oder von wissenschaftlichen Texten nach dem Zeitaufwand, je angefangen Viertelstunde Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerke werden gesondert berechnet. 1.12 Fotokopien, Vervielfältigungen und Ausdrucke a) erste Seite bis Format DIN A 4 1,50 € je weitere Seite bis Format DIN A 4 0,25 € b) erste Seite größer Format DIN A 4 3,00 € je weitere Seite größer Format DIN A 4 0,50 € Beglaubigungs- bzw. Bestätigungsvermerke werden gesondert berechnet. 1.13 Zurücknahme eines Antrages (§ 4 Abs. 5 Satz 3 der 1/10 bis 1/2 der vollen Satzung) Gebühr, mind. jedoch 5,90 € 2 Allgemeine Verwaltungsgebühren des Bürgerbüros 2.2 Fundsachen Ausbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder a) Fahrräder 7,50 € b) Mopeds, Mofas 15,00 € c) Tiere 2% des Wertes, mind. Unter- bringungskosten d) Sachen bis 500 € Wert 2 % des Wertes, mind. 2,50 € e) Sachen über 500 € Wert 2 % von 500 € + 1 % des Mehrwertes
12 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 7 1.8 2.3 Melderecht 2.3.1 Auskünfte aus dem Melderegister a) Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen oder 8,00 € sonstigen Meldebestätigungen b) schriftliche einfache Melderegisterauskunft 12,00 € c) schriftliche erweiterte Auskunft 16,50 € d) Auskunftserteilung nach besonderen Ermittlungen, 50,00 €/Std. insbesndere durch Außendienstmitarbeiter e) Auskünfte über namentlich nicht bekannte Personen 75,00 € 500,00 € (Gruppenauskünfte) unter Einsatz der EDV in Einzelfällen 2.555,00 € 2.3.2 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die gebührenfrei Meldebestätigung 2.3.3 Auskunft an den Betroffenen (§ 1 MG) gebührenfrei 2.3.4 Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschen von Daten gebührenfrei des Melderegisters (§§ 12, 13 MG) 3 Allgemeine Verwaltungsgebühren des Standesamtes 3.1 Kirchenaustritte a) Beglaubigung oder Entgegennahme einer 25,00 € Kirchenaustrittserklärung nach § 26 des Kirchensteuergesetzes je Person b) je Kind unter 14 Jahren 10,00 € 3.2 Bestattungsrecht 3.2.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44, 45 BestG) 27,00 € 3.2.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 13,00 € BestVO) 4 Allgemeine Verwaltungsgebühren des Gutachterausschusses 4.1 Auskunft eines Bodenrichtwerts nach § 196 Abs. 3 BauGB 30,00 € bei mehr als 3 Grundstücken zusätzlich je Grundstück 10,00 € 4.2 Auskunft aus der digitalen Kaufpreissammlung nach § 195 Abs. 3 BauGB i.V. mit § 13 Gutachterausschussverordnung - Grundgebühr je Datenbankrecherche 75,00 € - zusätzlich je angefangene Stunde der Inanspruchnahme 50,00 € Lesespaß für die ganze Familie! Jede Woche aktuelle Informationen aus Vereinen, Kirchen, Gewerbe und Einzelhandel. Wir sorgen dafür, dass lokale Nachrichten dort ankommen, wo sie am meisten interessieren.
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 13 Wir schenken Zahlungserinnerung 2 Wir weisen darauf hin, dass am 01.07. 2019 die Grundsteuer Ihnen 2019 für Jahreszahler zur Zahlung fällig wird. Für verspätet eingegangene oder gutgeschriebene Zahlungen werden vom Fälligkeitstage an die gesetzlichen Säumniszu- Anzeigen! schläge und nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg Mahngebühren erhoben. Bitte geben Sie bei allen Zahlungen an die Gemeindekas- se unbedingt das Buchungszeichen an. Gemeindekasse Durbach 6 Anzeigen schalten – 4 Anzeigen bezahlen Unsere SOMMERAKTION gilt vom 26. Juli bis 13. September 2019! Buchbare Kalenderwochen 04.07. Birgit Prosch, Clevnerstraße 2 75 Jahre 05.07. Mina Koch, Ruländerstraße 1 70 Jahre 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37 Buchen Sie schnell und profitieren Sie von unserer Aktion! Somm Ihr Anzeigenberater vor Ort: R A B er Barbara Bäumler-Rabbertz A K T IA T T Ein Damenfahrrad gefunden am Pfarrzentrum Durbach Telefon: 07 81 / 5 04 - 14 51 E-Mail: barbara.baeumler@reiff.de ON am 08.06.2019. gewerb nur für liche K unden Weitere Informationen erteilt das Bürgerbüro. Durbach (einschl. gesamten Unterweiler) Gelber Sack Mittwoch, 03.07.2019 Graue Tonne Donnerstag, 04.07.2019 Sackmüllabfuhr in den Außenbereichen Donnerstag, 04.07.2019 Ebersweier (mit Wiedergrün) Graue Tonne Montag, 01.07.2019 Gelber Sack Mittwoch, 03.07.2019 Es gilt der Abfall-Abfuhrkalender 2019 des Landratsamtes Ortenaukreis Internet: www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de
14 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 Veranstaltungsprogramm Tourist-Information / Tourismus Durbach e. V. Freitag, 28. Juni 2019 – Sonntag, 07. Juli 2019 Büro-ServicezeitenBüro-Servicezeiten Von April - Oktober: Bei allen mit (A) bezeichneten Veranstaltungen Mo, Di, Mi,Do, Fr; 09.00 bis 12.00 Uhr sollten Sie sich rechtzeitig bei der Tourist- 14.00 bis 17.00 Uhr Information Durbach anmelden. Änderungen Sa; 10.00 bis 12.00 Uhr durch die Veranstalter vorbehalten! Freitag, 28. Juni 2019 19.00 Uhr Brennhiesli (A) – Wissenswertes rund um die Schnapsbrennerei mit Hausbrennerei-Besichtigung, Schnaps- und Likörprobe mit Kostprobe von Hausmacher Wurst und Schinken bei Leopold Huber, Brendel 2. Kosten: 4,50 € mit Gästekarte. Auf Wunsch werden Sie gerne am Wein- und Heimatmuseum um 18.45 Uhr abgeholt. Anmeldung bei der Tourist-Info oder bei Familie Huber (0781/42251) erforderlich 19.30 Uhr Ferry’s Saxele - Unterhaltungsabend in der MediClin Staufenburg Klinik, Vortragsraum F16. Freitag, 28. & Samstag, 29. Juni 2019 18.30 Uhr „Tafelvine trifft Winzer“ im Weingut Andreas Männle, Heimbach 12. Spitzenkoch Ronny Loll kommt ins Weingut und verwöhnt Sie mit einem 7 Gänge Menü. Die begleitenden Weine werden vom Junior- Chef Thomas Männle passend dazu ausgewählt. Kredenzt wird das alles im neuen, stimmungsvollen Holzfasskeller. Preis 119 €/ Person inklusive Aperitif, Menü, Weine und Wasser, Anmeldung unbedingt erforderlich! Reservierungen p. M. unter info@weingut-maennle.de oder unter Tel: 0781-41486. Weitere Infos unter www.tafelvine.de. Veranstalter: Weingut Andreas Männle. Sonntag, 30. Juni 2019 09.15 Uhr Wanderung über Sendelbacher Höhe -Kochberg (kurze Steigung) mit Wanderführer Helmut Rößler. Wanderzeit: 2,5 Std. – 8 km. Treffpunkt: Haupteingang Klinik. Veranstalter: MediClin Staufenburg Klinik/ Tourist-Info 15.00 Uhr Greifvogelshow – Flugvorführung der Falknerei Berl im Weingut Freiherr von Neveu, Hespengrund 11. Gezeigt werden verschiedene Greifvögel. Sie erleben Falken, Bussarde, Eulen und Adler im Freiflug hautnah. Tickets: Tageskasse (bis 14.45 Uhr). Bei Gruppen ab 10 Pers. ist eine Voranmeldung nötig. Weitere Infos unter: www.segtour-ortenau.de. Veranstalter: Beizjagdbetrieb Berl. Mittwoch, 03. Juli 2019 14.00 Uhr Wanderung auf dem Urbansweg (Steigung) mit Wanderführer Karl Uhrich. Wanderzeit: 2,5 Std. – 8 km. Treffpunkt: Haupteingang Klinik Veranstalter: MediClin Staufenburg Klinik 15.00 Uhr Offene Weinprobe der Durbacher Winzergenossenschaft mit Verkostung von 4 Durbacher Spitzenweinen. Beim Rundgang durch den Wein- und Gewölbekeller lässt sich Weinkultur pur erleben. Treffpunkt ist in der Vinothek der Durbacher WG, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kosten: 5,00 € p. P.. Veranstalter: Durbacher Winzergenossenschaft
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 15 Donnerstag, 04. Juli 2019 19.00 Uhr Forellenstube (A) – Wissenswertes rund um die Forellenzucht. Besichtigung der Forellenzuchtteiche; anschließend Räuchern und Essen frischer Forellen mit frischgebackenem Bauernbrot bei Robert Laible, Oberweiler 11. Anmeldung bei der Tourist-Information Tel. 0781/42153 erforderlich. Kosten: 10 € mit Gästekarte. Patienten und Gäste der MediClin Staufenburg Klinik treffen sich um 18.30 Uhr am Haupteingang und können auch auf Wunsch dort abgeholt werden. Freitag, 05. Juli 2019 19.00 Uhr Brennhiesli (A) – Wissenswertes rund um die Schnapsbrennerei mit Hausbrennerei-Besichtigung, Schnaps- und Likörprobe mit Kostprobe von Hausmacher Wurst und Schinken bei Leopold Huber, Brendel 2. Kosten: 4,50 € mit Gästekarte. Auf Wunsch werden Sie gerne am Wein- und Heimatmuseum um 18.45 Uhr abgeholt. Anmeldung bei der Tourist-Information oder bei Familie Huber (0781/42251) erforderlich. 19.30 Uhr Weinprobe (A) in der Durbacher Winzergenossenschaft, Nachtweide 2, mit Kellerführung. Kosten: 12 €. Anmeldung bei der Winzergenossenschaft, 0781/93660 unbedingt erforderlich! Samstag, 06. Juli 2019 08.00 Uhr „Rauszeit“ – ein meditativer Spaziergang mit allen Sinnen unter der Leitung von Judith Kapinus-Gretenkord, Dipl. Sozialpädagogin und zertifizierte Achtsamkeits- trainerin. Keine Anmeldung erforderlich. Kostenfrei/ auf Spenden Basis. Weitere Infos unter www.achtsamkeitimschwarzwald.com oder unter 0781/ 92677460 ab 17.00 Uhr Leckereien vom Grill im Schwarzwaldgasthof Kreuz, Am Durbach 11, OT Ebers- weier. Findet nur bei schönem Wetter statt. Weitere Infos und Reservierungen unter 0781/42612. Veranstalter: Schwarzwaldgasthof Kreuz Ebersweier 19.30 Uhr Wegreporter – Vortrag in der MediClin Staufenburg Klinik, Vortragsraum F16. Samstag, 06. – Sonntag, 07. Juli 2019 10.00 Uhr 13. internationales Flyballtunier am Hundesportplatz in Ebersweier. Zum 13. Mal treffen sich die Raketen auf 4 Pfoten zum Flyballturnier auf dem Hundesportplatz des VdH Durbachtal, um in internationaler Konkurrenz ihren Champignon zu küren. Bewirtung vor Ort. Rennen ab 10.00 Uhr; Ende ca. 17 Uhr. Zutritt für Gast- hunde nur mit einem gültigen Impfpass und Versicherungsnachweis. Weitere Infos unter www.vdh-durbachtal.de . Veranstalter: VdH Durbachtal Sonntag, 07. Juli 2019 09.15 Uhr Wanderung in Richtung Fuchsgründle – Sendelbach (leichte Steigung) mit Wanderführer Georg Rohrer. Wanderzeit: 2,5 Std. – 7,5 km. Treffpunkt: Haupteingang Klinik. Veranstalter: MediClin Staufenburg Klinik 15.00 Uhr Greifvogelshow – Flugvorführung der Falknerei Berl im Weingut Freiherr von Neveu, Hespengrund 11. Gezeigt werden verschiedene heimische und nicht heimische Greifvögel. Sie erleben Falken, Bussarde, Eulen und Adler im Freiflug hautnah. Tickets gibt es an der Tageskasse (bis 14.45 Uhr). Bei Gruppen ab 10 Personen ist eine Voranmeldung nötig. Weitere Informationen unter: www.segtour-ortenau.de oder www.durbach.de. Veranstalter: Weingut Freiherr von Neveu und Falknerei & Beizjagdbetrieb Berl.
16 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 19.00 Uhr Küchenparty #4 im Hotel Ritter. Probieren Sie außergewöhnliche Gerichte der Gaststerneköche. Lassen Sie sich von ausgezeichneten Weinen renommierter Winzer und den Produkten ausgewählter Genusspartner begeistern. Kommen Sie ins Gespräch, tanzen Sie und erleben Sie pure Lebensfreude. Weitere Infos unter der 0781/ 93230 oder unter www.ritter-durbach.de. Veranstalter: Hotel Ritter Durbach 19.30 Uhr New White Rose - musikalischer Unterhaltungsabend in der MediClin Staufenburg Klinik, Vortragsraum F16. SEGWAY – TOUREN: Ein elektrobetriebenes, selbstbalancierendes Beförderungsmittel auf zwei Rädern. Es ist kinderleicht und schneller zu erlernen als Fahrradfahren. Das Gleichgewicht wird vom Gerät automatisch ausbalanciert. Toureninfos und Buchung: Wein, Events und Action GmbH, Hespengrund 11, 77770 Durbach beim Weingut Freiherr von Neveu. Telefon 0781/93225050, www.segtour-ortenau.de WEIN- UND HEIMATMUSEUM: Aktuelle Sonderausstellung: 150 Jahre Trachtenkapelle Durbach Öffnungszeiten: Samstag: 14.00–17.00Uhr Sonntag: 15.00–18.00 Uhr Mittwoch: 14.00-17.00 Uhr Für Gruppen sind auch Führungen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Tourist Info oder unter www.museum-durbach.de KUNSTMUSEEN: GALERIE „KULTURZEIT“ IN DER MEDICLIN STAUFENBURG KLINIK (FOYER): Ausstellung: ,,Hummer in Himbeergelee und andere Geschichten“ von der Künstlerin Yvonne Matthes. Öffnungszeiten: täglich 9.00 bis 19.00 Uhr 77770 – MUSEUM FÜR AKTUELLE KUNST IM HOTEL VIER JAHRESZEITEN: Aktuelle Sonderausstellung Kunst Kosmos Oberrhein: 16. Mai – 13. Oktober 2019 Profile in der Kunst am Oberrhein: Bert Jäger – Jubiläumsausstellung zum 100. Geburtstag: 16.05. – 13.10.2019 Öffnungszeiten: Mi – Fr: 14 – 18 Uhr, Sa, So + Feiertage: 11.00 – 18.00Uhr GALERIE M BECK: „on beck stage – state of the art“. Kunst, Kultur und gute Gespräche. Die Galerie, die aus dem Rahmen fällt. Adresse: Wiesenstr. 31, OT Ebersweier (Alte Schreinerei) Öffnungszeiten: Mi – Fr: 16.00 -19.00 Uhr und ausgewählten Terminen sonntags ab 11.30 Uhr sowie jederzeit nach Vereinbarung. Weitere Infos unter www.durbach.de Tourist-Info Durbach | Tal 36 | 77770 Durbach 0781 42153 | info@durbach.de | www.durbach.de Haben Sie Ihr Mitteilungsblatt nicht erhalten? Oder bekommen Sie es unregelmäßig? Kontaktieren Sie uns mit Namen und Anschrift unter: 0 800 / 5 13 13 13 (gebührenfrei) leserservice@reiff.de
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 17 hof“ und wandern durch Wald und Freiflächen mit herrlichen Ausblicken ins Rheintal zum Jockele Guck. Die Wanderstre- cke beträgt ca. 10 km mit einem Höhenunterschied von ca. 180 m. Wir treffen uns um 10.30 Uhr auf dem dm-Parkplatz in Appen- weier. Rucksackverpflegung ist erforderlich. Als Abschluss be- suchen wir das Musikfest im Schulhof. Bei Rückfragen Tel. 07805-1018 Gäste sind wie immer willkommen. Am Montag, den 08. Juli um 19.00 Uhr findet unser Grillfest im Weingut Huber, Lautenbach statt. Teller und Besteck nicht vergessen, außerdem würden wir uns freuen, wenn ihr einen Salat mitbringt. Anmeldung bis spätestens 04.07. bei Rita Geiler - Tel. 41605. Beschilderung historischer Gebäude und Denkmale in Durbach - Interessenten gesucht! In Regie des Wein- und Heimatmuseums ist beabsichtigt, die vielen schönen und z.T. historisch bedeutsamen Gebäude und Denkmale in Durbach mit einer Hinweistafel zu versehen. Die Bürgerstiftung Durbach und auch Bürgermeister König haben hierzu ihre Unterstützung angesagt. Für verschiedene historische Gebäude liegt bereits ein von Zu unserem Treffen am Montag, den 01.07.2019, um Josef Werner erarbeiteter Entwurf vor. Zur weiteren Ausarbei- 19.30 Uhr im Pfarrzentrum St. Kunigunde laden wir herzlich tung dieser umfangreichen Maßnahme soll eine Arbeitsgruppe ein. gebildet werden. In einem ersten Gespräch sollen die in Frage kommenden Gebäude oder Denkmale bestimmt werden. Gastreferentin: Frau Lubik vom Hospizverein Offenburg Dazu treffen sich Interessenten am Mittwoch, den 10. Juli stellt sich vor und steht für Fragen und Antworten an die- 2019 um 18:00 Uhr beim Gasthaus zur Weilermühle. sem Abend für uns bereit. Wir fahren mit dem PKW (evtl. auch Fahrgemeinschaft) von der Weilermühle bis zum Gasthaus "Hoberg" und besprechen Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. unterwegs jeweils die in Frage kommenden Anwesen bzw. Nachbarschaftshilfe Durbach-Ebersweier e.V. Denkmale. Interessenten können sich vorab mit Josef Werner, Manfred Musger - Vorstand - Tel. 0781/41535 oder per Mail unter Josef.Werner@Rat- schreiber.de in Verbindung setzen. Ferienpause - Sprechstunden der Nachbarschaftshilfe Wein- und Heimatmuseum in Durbach Durbach-Ebersweier e.V. Wegen der Ferienpause finden keine wöchentlichen Sprech- stunden statt. Bei dringenden Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Manfred Musger, Tel.: 97053588 Ihre Nachbarschaftshilfe Durbach-Ebersweier e.V. Manfred Musger Vorstand Der SC Durbachtal sucht ab sofort engagierte und zuver- lässige HelferInnen/ÜbungsleiterInnen mit oder ohne Erfahrung im Kinderturnbereich. - Alter: ab 14 Jahren Bei Interesse melden Sie sich gerne: meike.brombach@web.de Unsere Homepage www.schwarzwaldverein-appenweier.de Am 07.07.2019 wandern wir mit WF Philipp Bahr zum Jocke- le Guck. Wir beginnen die Wanderung am Parkplatz „Illenauer Fried-
18 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 Alte Bilder - Erinnerungen für die Zukunft Lavendel-Sträußchen binden mit Gabrielle Waigand In vielen Haushalten finden sich alte Bildalben oder Kartons Lavendel zeigt derzeit seine volle mit Bildern, die noch oder wiederentdeckt sein wollen. Es Blütenpracht in vielen Hausgärten. wäre jammerschade wenn diese Schätze der Vergangenheit Die Lavendelblüte in der Provence nicht für die Zukunft bewahrt werden. Das Wein- und Heimat- ist für viele Touristen ein begehrtes museum fordert dazu auf, interessante Bildaufnahmen von Urlaubsziel und „ein Fest für die Au- Durbach und Ebersweier, –Landschafts/Vereins/Familien- gen“. Echter Lavendel wird überwie- bilder-, überhaupt alle Bilder, die das Leben und die Menschen gend zur Gewinnung von Duftstoffen in unserem Tal eindrucksvoll darstellen, dem Gemeindearchiv/ angebaut. Lavendelöl ist begehrt Museumsarchiv zur Verfügung zu stellen. Sofern die Bilder und auch Bienen und viele andere nicht im Original überlassen werden, können diese in geeig- Insekten wissen das blaue Blüten- neter Weise eingescannt und dann selbstverständlich wieder meer zu schätzen. Lavendelblüten zurückgegeben werden. Bilder in Alben können gegebenen- haben leicht beruhigende, blähungs- falls auch direkt aus dem Album herausgescannt werden. widrige und gallentreibende Eigen- Wichtig ist in jedem Fall, dass, soweit bekannt, die Namen von schaften. Man nutzt dies zur Milde- Personen, ein Aufnahmedatum oder der Anlass auf der Rück- rung von Beschwerden, z. Bsp. seite des Bildes oder auf einem gesonderten Blatt vermerkt innere Unruhe, nervöse Erschöpfung, Einschlafstörungen oder werden. Ebenso sollte der Eigentümer/die Herkunft des Bildes auch bei Migräne. vermerkt werden. Ansprechpartner ist: Wein- und Heimatmu- Die „Mottenabwehr“ ist eine Eigenschaft, die diesen Blüten seum Durbach e.V., Vors. Josef Werner, Tel. 0781/41535, ebenfalls zugeschrieben wird. Neben Lavendelblütensäck- E-Mail: Josef.Werner@ratschreiber.de. Bilder können auch auf chen zwischen der Wäsche, sind deshalb schön gebundene dem Rathaus oder bei der Ortsverwaltung in Ebersweier ab- „Lavendel-Sträußchen“ nicht nur hilfreich gegen diese Pla- gegeben werden. Bei nicht genau identifizierbaren Bildaufnah- gegeister, sondern auch zusätzlicher Schmuck in der Woh- men wollen wir uns auch bemühen, den Anlass oder evtl. Per- nung. sonen herauszufinden. Frau Gabrielle Waigand demonstriert am Samstag, den 27. Wein- und Heimatmuseum in Durbach Juli 2019 von 14 – 17 Uhr im Wein- und Heimatmuseumdas kunstfertige Binden von Lavendel-Sträußchen. Bringen Sie die eigenen, frisch gepflückten Lavendel-Blüten mit. Diverse farbige Bänder etc. sind vorhanden. Die Demonstration ist kostenlos. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Anfragen auch unter Tel.Nr.0781/42868, Frau Waigand, oder 0781/41535, Vors. Josef Werner. Wein- und Heimatmuseum in Durbach Lavendelblüten-Sträußchen zur Mottenabwehr 150 Jahre Trachtenkapelle Durbach Seit dem Jahre 1869 ist die Durbacher Musikkapelle ein un- verzichtbarere Bestandteil des kulturellen Lebens in unserem Tal. Was wäre ein Fest ohne die Musik? In einer reich bebilder- ten, mit Dokumenten und alten Musikinstrumenten ausgestat- teten Sonderausstellung präsentiert sich die Trachtenkapelle im Wein- und Heimatmuseum. Das Wein- und Heimatmuseum Pfarramt St. Michael ist geöffnet jeden Mittwoch und Samstag von 14 bis 17 Uhr Am Kirchplatz 13, 77767 Appenweier und am Sonntag von 15 - 18 Uhr. Tel.:07805-91840 Fax 07805-918429 pfarramt.appenweier@appenweier-durbach.de Wein- und Heimatmuseum in Durbach e.V. www.appenweier-durbach.de Öffnungszeiten Pfarrbüro Appenweier: Di + Do 10.30-12.00 Uhr; Fr 15-17.00 Uhr Pfarrer Thomas Dempfle Pfarrhaus Appenweier, Tel.: 07805-918411 dempfle@appenweier-durbach.de PRef. Stephan Thüsing, Tel.: 07805-918425 thuesing@appenweier-durbach.de GRef’in. Corina Schadt, Tel.: 07805-918422 schadt@appenweier-durbach.de
Freitag, 28. Juni 2019 Amtsblatt Durbach 19 Über die evangelische Peterskirche in Gutach als weiterem Hö- hepunkt geht es zurück nach Hausach. GRef’in. Mirjam Feißel, Tel.: 07805-918424 feissel@appenweier-durbach.de Herzliche Einladung an alle, die Natur und Kultur miteinander verbinden möchten und gerne einen Berg hochstrampeln, „mit Pfarramt St. Heinrich Strom“ oder nur mit Muskelkraft! Kirchplatz 7, 77770 Durbach Leitung: Herbert Kumpf, Ulrich Sapel Tel.: 0781-41366 Fax 0781-9480541 Termin: Samstag, 13. Juli, 10:30 – 17:30 Uhr pfarramt.durbach@appenweier-durbach.de Treffpunkt: Hausach, Evangelisches Gemeindehaus, Eisenbahn- Öffnungszeiten Pfarrbüro Durbach: str. 58 Mo, Di, 9.30 – 12.00 Uhr Kosten entstehen keine. Do 9.30 -12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Anmeldung bis 11. Juli bei der Evang. Erwachsenenbildung Or- tenau, Tel. 0781 24018, eeb.ortenau@kbz.ekiba.de - weitere In- Pfarramt St. Martin formationen: Bildungszentrum Offenburg, Straßburger Str. 39, Kapellengasse 1, 77767 Appenweier – Urloffen 77652 Offenburg, Tel. 0781 925040, www.bildungszentrum-of- Tel.: 07805- 910570 Fax 07805-910571 fenburg.de Pfarramt.urloffen@appenweier-durbach.de Öffnungszeiten Pfarrbüro Urloffen: Fronleichnam in Ebersweier und Appenweier Mo, Do, Fr 10.00 – 11.30 Uhr Fronleichnam feierten Gläubige aus den umliegenden Gemein- Di 16.00 – 18.00 Uhr den zusammen mit Pfr Haidlauf dieses Jahr in Ebersweier. Kom- munionkinder aus der Kirchengemeinde Appenweier-Durbach Unsere Bankverbindung: waren in ihren Festkleidern gekommen. Das Fest zur Ehren des Sparkasse Offenburg – Ortenau „Lebendigen Leibes des Herrn“, bezieht sich auf Gründonners- IBAN: DE12 6645 0050 0000 0123 60 tag, an dem das letzte Abendmahl Jesu im Zentrum steht. In der BIC: SOLADES1OFG Schriftlesung des Feiertages heißt es: „Jesus, der Herr, nahm in der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot in die Hand.“ (1 Kor TelefonSeelsorge 11,23) Pfr Haidlauf empfahl, ausgehend vom aramäischen Wort- Wenn Sie sich etwas von der Seele reden wollen. sinn, „Brot“ mit „Leben“ zu übersetzten. Er ermunterte seine Zu- Gebührenfrei Tel.: 0800/ 1110111 oder 0800/ 1110222 hörer, Jesus darin nachzueifern, das eigene Leben in die Hand zu nehmen und sich für den Glauben einzusetzen. Im Anschluss an den Gottesdienst begleitete der Musikverein die Prozession durch das Unterdorf bei strahlenden Sonnenschein. An der Station an der Marienstatur auf der Pfarrwiese war ein wun- derschöner Blumenteppich zu bestaunen. Amara, Jasmine, Ange- lika sowie Regine Heitz hatten diesen zusammen mit Emily Weiss, ANNAHMESCHLUSS FÜR DIE PFARRNACHRICHTEN Beate Rapp und Mitgliedern des Gemeindeteams gestaltet. Liebe Pfarrgemeinde, Informationen, die unter den Pfarrnachrichten im Amtsblatt Dur- In Appenweier feierte Pfr Dempfle mit den Gläubigen einen Frei- bach/ Mitteilungsblatt Appenweier veröffentlicht werden sollen, luftgottesdienst vor dem Zunfthaus des örtlichen Narrenvereins. bitte künftig spätestens donnerstags 11 Uhr dem Pfarramt Dur- Der Festtagsgottesdienst, mitgestaltet vom Musikverein Appen- bach zukommen lassen, wenn diese in der darauffolgenden Wo- weier, stand unter dem Leitwort: „Suche Frieden und jage ihm che freitags im Amtsblatt/ Mitteilungsblatt erscheinen sollen. nach“ (Psalm 34,15). Das Gemeindeteam hatte zu diesem Psalmvers einen prächtigen Blumenteppich an der Kreuzi- FRONLEICHNAM 2019 gungsgruppe gelegt. Kommunionkinder aus Appenweier und Ein herzlichen Vergelt’s Gott an alle, die zum Gelingen des Fron- Urloffen hatten mit ihren Eltern einen weiteren Blumenteppich leichnamstages in Ebersweier und in Appenweier beigetragen mit viel Einsatz und Fantasie im Hof der Narrenzunft gestaltet. haben: den Mesnerinnen und alle, die sie unterstützt haben; den Liebevoll gestaltet hatte Frau Heuberger mit Bewohnern der Se- Gemeindeteams vor Ort und darüberhinaus; den Helferinnen niorengemeinschaft die Station vor St. Elisabeth. und Helfern bei den Blumenteppichen; den Erstkommunion- kindern und ihren Eltern; den Musikvereinen für die musikalische Ein herzliches Dankeschön allen, die Blumen für die schönen Gestaltung; den Feuerwehren; allen, die einen Dienst übernom- Teppiche gespendet haben! men haben. Herzlichen Dank. Ü-30-GOTTESDIENST IN ST. MARTIN Am Samstag, 29. Juni um 19 Uhr, lädt das katholische Dekanat Offenburg-Kinzigtal zum nächsten Ü-30 Gottesdienst in die Kir- che St. Martin in Offenburg, Zähringerstr. 38 ein. Die musika- lische Gestaltung liegt in den Händen der Gruppe Sinai. Herz- liche Einladung! ÖKUMENISCHE KIRCHENRADTOUR AM MOOSENMÄTTLE Schwarzwald pur, Bergstrecke und sechs besondere Kir- chen Nach einer Tasse Kaffee und dem Reisesegen geht es mit dem Fahrrad von Hausach durch das Kirnbachtal hinauf zum Moosenmättle. Im idyllischen Sulzbachhochtal mit seiner kath. Sandsteinkirche gibt es Gelegenheit zur Vesperrast. Durch das Schwanenbachtal führt der Weg hinunter nach Hornberg in die mystische Welt der kath. Kirche und zur evangelischen Kirche. Fronleichnam in Ebersweier
20 Amtsblatt Durbach Freitag, 28. Juni 2019 EHRUNGEN UND VERABSCHIEDUNG DER MINISTRAN- TEN AB JAHRGANG 1999 NESSELRIED Im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes am 7. Juli möchten wir uns bei allen Minis aus Nesselried bedanken, die über viele Jahre hinweg im Gottesdienst „gedient“ haben und somit auch der Pfarrgemeinde einen Dienst erwiesen haben. Für einige von ihnen beginnt ein neuer Lebensabschnitt, die Schule ist zu Ende und ein Studium oder eine Ausbildung steht bevor. Darum möchten wir den Jugendlichen für ihr eh- renamtliches Engagement „Danke“ sagen und sie bei dieser Gelegenheit auch verabschieden. Wir laden die ganze Pfarrgemeinde zu diesem Gottesdienst ein, Beginn 9:00 Uhr um den Jugendlichen ihre Wertschätzung Fronleichnam in Appenweier zu zeigen. Im Anschluss findet bei schönem Wetter ein Kirchplatzhock statt. Rückblick: Kinderkirche in Ebersweier Gemeindeteam Nesselried Am Sonntag, den 23.6. durften die Kinder gemeinsam eine große Kerze mit verschiedenen Symbolen verzieren. Diese Gemeinschaftsaufgabe hat allen Kindern gefallen. Im An- schluss daran, konnte jedes Kind eine eigene Kerze mit selbst gewählten Symbolen schmücken. Zum Abschluss wurden die Kerzen von Pfr. Heidlauf gesegnet. Kinderkirchenteam Ebersweier URLAUBSZEIT IM PFARRBÜRO DURBACH Vom 24. Juni bis einschließlich 8. Juli ist das Pfarrbüro in Dur- bach donnerstags von 9.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. An den anderen Tagen können Sie sich in dringendem Anliegen an die Kolleginnen in Appenweier oder Urloffen wenden. KINDERGOTTESDIENST IN DURBACH Unser nächster Kindergottesdienst findet am 30. Juni um 10:30 Uhr im Pfarrzentrum, Kirchplatz 3 neben der Kirche statt. Wir haben den Kindergottesdienst zum Thema „Mit Je- sus auf dem Weg“ vorbereitet und freuen uns darauf, mit vie- len Kindern den Gottesdienst feiern zu können. Kathrin Schnurr und Christiane Werner "HORIZONT" - JUGENDGOTTESDIENST IN EBERSWEIER Am 21. Juli findet um 10.30 Uhr der Jugendgottesdienst "Ho- rizont" mit der Band "Ephata" statt. Dieser wird von Jugend- lichen des aktuellen Firmkurses mitgestaltet. Im Anschluss gibt es ein Kirchencafé auf dem Kirchplatz von Hl. Kreuz. Herzliche Einladung an alle KINDERKIRCHE NESSELRIED Am Sonntag, 30. Juni um 10 Uhr laden wir zum Kindergottes- dienst im Pfarrheim ein. Mit Erzählen, Singen, Spielen und Basteln wollen wir den Kindern von klein bis groß biblische Geschichten und die „Frohe Botschaft Jesu“ mit Freude und Leidenschaft näherbringen. Dabei werden wir unterstützt von unserer Kirchenmaus Kiki. Der Kindergottesdienst ist für Kin- KINDERKIRCHE AM PFADFINDERPLATZ! der im Kindergarten- und Grundschulalter, aber auch (Groß-) Liebe Kinder, Eltern mit kleineren Kindern sind herzlich willkommen mit uns wir wollen mit euch und dem Kindergarten St. Martin und vie- zu feiern. Ebenso freuen wir uns natürlich jederzeit über inte- len Eltern und Großeltern am 30 Juni um 10 Uhr auf dem Pfad- ressierte Mütter oder Väter, die sich unserem Team anschlie- finderplatz in Urloffen gemeinsam einen Kindergottesdienst ßen wollen. feiern. Bei schlechtem Wetter findet der Kindergottesdienst in der Pfarrkirche St. Martin statt. Ansprechpartnerin ist Birgit Heuberger, Tel. 07805/ Wir freuen uns auf viele Kinder, Eltern und Großeltern. Euer Kinderkirchenteam und das Kindergartenteam St. Martin. KINDERKIRCHE APPENWEIER "Schafe unter Wölfen?" Was hat das bitte mit Jesus und sei- KFD ST. MARTIN URLOFFEN nen Jüngern zu tun? Die Antwort auf diese spannende Frage Dienstag, 2. Juli um 17.30 Uhr Abfahrt Friedhofsparkplatz gibt es in der Kinderkirche am 07.07.2019 um 10.30 Uhr im zum Besuch bei der kfd Sasbachried Pfarrheim von St. Michael (neben der katholischen Kirche). Wir 18.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit der kfd Sasbachried freuen uns auf alle und laden herzlich ein. und Pfarrer Dempfle, anschließend nette Begegnungen beim Jana und Renate gemütlichen Beisammensein. (Fahrgemeinschaften wie abge- sprochen) - Danke allen Fahrerinnen.
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