Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
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Heimatbrief AmtsblAtt d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m 43. Jahrgang Donnerstag, den 21. Dezemnber 2017 Nr. 51/52/2017 Foto: Bernhard Dörzapf Kirchturm Kuhardt Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2018 mit den gemeinden rülzHeim leimersHeim HÖrdt KuHardt
Rülzheim - 2 - Ausgabe 51/52/2017 Wichtiges auf einen Blick Öffnungszeiten der Verwaltung Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr ab 07.30 Uhr Einwohnermeldeamt Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Sozialstation e.V. Rülzheim Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78 Homepage: www.ruelzheim.de Bürozeiten Zentrale................................................................... 07272/7002-0 Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie Verbandsbürgermeister Schardt....................... 07272/7002-1021 erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim...................... 07272/7002-1601 Pflegestützpunkt Rülzheim Ortsbürgermeister Frey, Hördt...................................07272/74817 Am Deutschordensplatz 1, Tel.: 07272/75 03 42 Ortsbürgermeister Eiswirth, Kuhardt...........................07272/8318 Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim Energiecenter.................................................... 07272/7002-1612 Tel. Nr. 0151/25 80 50 77, Badesee....................................................................07272/92840 Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar- schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben. Schulen in der Verbandsgemeinde Netzwerk St. Anna Kuhardt Tel. 0171 - 94 79 710 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst Rülzheim oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr. IGS Rülzheim......................................................... 07272/92974-0 16.00 - 18.00 Uhr Grundschule Rülzheim................................................07272/8909 Grundschule Leimersheim..........................................07272/2687 Grundschule Hördt....................................................07272/71001 Kath. Pfarramt Grundschule Kuhardt..................................................07272/2717 Rülzheim..................................................................07272/919527 Hördt.........................................................................07272/71022 Kuhardt....................................................................07272/933841 Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall Leimersheim................................................................07272/2100 Polizei-Notruf............................................................................110 Seelsorglicher Notdienst des Polizei-Inspektion Germersheim............................... 07274/958-0 katholischen Pfarrverbandes Germersheim..........0176/66024810 Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen............. 0621/9631/440 Polizei-Inspektion Wörth......................................... 07271/9221-0 Krankenhaus Kandel.....................................................07275/710 Prot. Pfarramt Krankenhaus Germersheim.........................................07274/5040 Rülzheim......................................................................07272/8443 Fax-Nr. ..................................................................07272/7403402 Evang.-Kath. Telefonseelsorge................................0800/1110111 Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt und .........................................................................0800/1110222 Notruf.......................................................................................112 Rheinfähre Leimersheim Soziale Dienste Johann Freiwald, ................................... Tel.-Nr.: 0176/21826198; Nachbarschaftshilfe Hördt Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim. Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990 de Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836 Nachbarschaftshilfe Rülzheim Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219 Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen Braun´sche Stiftung Sybille Roth....................................................... 07272/7002-1042 Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim Maria Kürten...................................................... 07272/7002-1620 Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516 Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr Kinderschutzdienst Germersheim und Freitag 08.00 - 14.00 Uhr J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim.................. Tel. 07274/3509
Rülzheim - 3 - Ausgabe 51/52/2017 Lass los was dich sorgt halte ihm dein Herz entgegen und vertraue er wird es füllen und dich mit seinem Segen krönen www.anderezeiten.de/aktionen/karten, 11.12.2017 Mit diesem Segenswort wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2018. Je unübersichtlicher und konfuser die Welt um uns herum wird, je größer die persönli- chen und beruflichen Herausforderungen, je beklemmender die eigenen Lebensschicksale, umso wichtiger ist es, dass wir im Zusammenleben in unseren Dörfern Halt und Heimat finden. So viele von Ihnen tragen dazu bei, dass Menschen hier Heimat haben können; im täglichen Miteinander in den Familien, in der Nachbarschaft, in den Vereinen und Insti- tutionen der Dörfer. Für diesen Einsatz, für die Ermöglichung von lebendiger Heimat im Leben in Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim danke ich Ihnen allen, die Sie sich hier engagieren und einbringen, hier leben und Teil unserer Heimat sind. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Rülzheim und der Ortsgemeinden, dass sie mit ihrem Dienst an Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern als unseren Auftraggebern, einen wichtigen Beitrag zu guten Lebensbedingungen und einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinden leisten. Mein besonderer Dank gilt den Frauen und Männern, die in der Alten- und Krankenpflege wertvolle Arbeit leisten. Ob in den Familien oder in ambulanten und stationären Einrich- tungen legen Viele Hand an, um Menschen ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen, die in ihren jungen Jahren unsere Heimat aufgebaut und geprägt haben. Und ein besonderer Dank all jenen, die in den Kinderbetreuungseinrichtungen unserer Gemeinden ihre Arbeit verrichten, um Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und Eltern die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen. All das schafft Heimat - für alle, die hier leben und die hier zu Hause sind. Lassen Sie uns alle dazu beitragen, dass Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim immer mehr zu unserer gemeinsamen Heimat werden kann. Jeder kann dabei mithelfen. Herzlichst, Ihr
Rülzheim - 6 - Ausgabe 51/52/2017 Bereitschaftsdienste Ärztl. Bereitschaftsdienste Freitag, 29. Dezember Andreas-Apotheke Lustadt Ärztlicher Notdienst Mozartstraße 5, Tel.: 06347/15 22 Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt Samstag, 30. Dezember Ärztliche Notdienstzentrale, An Fronte Karl 2, Germersheim Rhein-Apotheke Germersheim Souterrain Kreiskrankenhaus, Tel.: 07274 / 19 292 August-Keiler-Str. 10, Tel.: 07274/80 01 Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Sonntag, 31. Dezember Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Sonnen-Apotheke Bellheim An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr Schulstraße 45, Tel.: 07272/74 488 bis zum Folgetag 07:00 Uhr. Montag, 1. Januar Ärztliche Notfalldienstzentrale, Luitpoldstr. 14, Kandel Mauritius-Apotheke Rülzheim Kreiskrankenhaus, Tel.: 07275 / 19 292 Mittlere Ortsstr. 88, Tel.: 07272/80 81 Freitag 15:00 bis Montag 08:00 Uhr Dienstag, 2. Januar Mittwoch, 14:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr St. Georgs-Apotheke Kandel An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr. Hauptstraße 95, Tel.: 07275/13 50 Mittwoch, 3. Januar Tulla-Apotheke Germersheim Zahnärztlicher Notdienst Langgewannstraße 7, Tel.: 07274/23 39 Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer: 07272 / 91 Donnerstag, 4. Januar 96 53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags von 09.00 bis 12.00 Römer-Apotheke Jockgrim Uhr; sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Buchstraße 1, Tel.: 07271/51 075 Freitag, 5. Januar Augenärztlicher Notdienst Sonnen-Apotheke Herxheim Vom 23.12.bis 27.12.2017 und vom 30.12.2017 bis 01.01.2018, Untere Hauptstr. 127 Tel.: 07276/91 97 44 Dr. Atzler, Max Planck Straße 1, 76829 Landau, Tel.: 0 63 41/ 86 767 Bereitschaftsdienst samstags, sonntags und an Feiertagen von 11.00 bis 12.00 Uhr. Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Techn. Bereitschaftsdienste Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen erfahren. - EVU- Rülzheim Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/70 02-10 11 nach Dienstschluss: 07272-7002-3001 Tierärztlicher Notdienst Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU Hördt - Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefonisch zu Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011 erfragen. Apotheken-Bereitschaftsdienst nach Dienstschluss: 07272/7002-3001 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011 Sonn- und Feiertagen nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3003 Samstag, 23. Dezember Verbandsgemeindewerke-Abwasserbeseitigung Rülzheim Pfalz-Apotheke Kuhardt Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011 Ringstr. 12-16, Tel.: 07272/31 31 nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3005 Sonntag, 24. Dezember Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG: Kreuz-Apotheke Rülzheim für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel, Mittlere Ortsstr. 123, Tel.: 07272/83 52 Landauer Str. 28, Tel.: 07275 / 95 54 10 Montag, 25. Dezember bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/7002-3002 Glöckel-Apotheke Neupotz Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe: Hauptstraße 29, Tel.: 07272/70 00 185 24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271 - 9586 - 0 Dienstag, 26. Dezember Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer: Rats-Apotheke Rheinzabern Hauptstraße 28, Tel.: 07272/93 09 15 0151 - 42 22 57 83 Mittwoch, 27. Dezember Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de Alte Apotheke von 1837 Herxheim Gasversorgung Rülzheim Obere Hauptstraße 1, Tel.: 07276/85 78 Thüga Energienetze GmbH: 07272 / 93 10-0 Donnerstag, 28. Dezember bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800 / 08 37 111 (kostenlos) Bienwald-Apotheke Kandel Störung Breitbandverkabelung Hördt, Hauptstraße 59, Tel.: 07275/ 12 04 Montag-Samstag, 08.00-22.00 Uhr: 0341 / 42 37 20 00 Achtung - Änderung des Redaktionsschlusses Wegen Silvester/Neujahr wird der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 01/2018 wie folgt vorverlegt: Ausgabe Nr. 01 Donnerstag, 28. Dezember 2017, 14.00 Uhr Dieser Termin muss unbedingt eingehalten werden, da später eingehende Manuskripte nicht berücksichtigt werden können.
Rülzheim - 8 - Ausgabe 51/52/2017 - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zur Verbandsgemeinde rülzheim Schutzwürdigkeit des Gewässers sowie zu plan- und betriebsbe- dingten Auswirkungen der Planung auf das Gewässer. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft - finden sich in (1) und (4); - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zu Öffentliche Bekanntmachungen lokalklimatischen Funktionen und deren Schutzwürdigkeit, zur bioklimatischen und lufthygienischen Situation sowie zu mögli- chen anlagenbedingten Auswirkungen auf dieses Schutzgut. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft Bauleitplanung der Verbandsgemeinde - finden sich in (1) und (4); Rülzheim Öffentliche Auslegung des - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zum Landschaftsbild, zur Landschaftsbildqualität sowie zu plan- Planvorentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bedingten Auswirkungen der Planung insbesondere durch die Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 schwimmenden Solarmodule. beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch/ Bevölkerung Rülzheim zu ändern. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung - finden sich in (1) und (4) und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen (Sitzung - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zur 09.02.2017) wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom Bedeutung des Freiraums für die landschaftsbezogene Erholung 08.06.2017 die Freigabe für die Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 sowie zu planbedingten Auswirkungen der Planung auf dieses BauGB beschlossen. Schutzgut Der vorgesehene Änderungsbereich der Flächennutzungsplanände- Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige rung ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich. Sachgüter Inhalt der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Was- - finden sich in (1) und (4); serfläche/Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenschätzen in eine sonstige Sonderbaufläche zur Förderung sonstigen Infrastruktureinrichtungen/ Flächennutzungen sowie erneuerbarer Energie. planbedingten Auswirkungen auf dieses Schutzgut. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „För- • Landesamt für Geologie und Bergbau: derung erneuerbarer Energie: Schwimmende Photovoltaikanlage“ Hinweise auf vorhandene Abbaukonzessionen und Gründungsgut- durchgeführt. achten Aktion: Kontaktaufnahme mit Konzessionsinhabern, Ergänzung der Mit dieser Veröffentlichung wird die Freigabe der Beteiligung der Hinweise Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB • SGD - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt an öffentlich bekanntgemacht. der Weinstraße Der Änderungsvorentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Hinweis: keine Altablagerungen im Gebiet, Grundwasserschutz BauGB in der Zeit vom berücksichtigen, Lage im Vorbehaltsgebiet „Hochwasserschutz“ 02.01.2018 bis 02.02.2018 Aktion: Berücksichtigung im Rahmen der Objektplanung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordens- • Kreisverwaltung Germersheim platz 1, Zimmer 2 im Deutschordenshaus während der Dienststunden Hinweis auf Vertretbarkeit der Planung aufgrund nutzungsbedingter Mo. - Fr. 8:00-12:00 Uhr, Di. von 14:00-16:30 Uhr und Do. von 14:00- Vorbelastungen 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. • Landesjagdverband Rheinlandpfalz Hinweis zum Umgang mit brütenden Vögeln auf Solarelementen Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Aktion: Berücksichtigung im Rahmen der Objektplanung Abs. 2 Satz 2 BauGB) • BUND Landau Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme Hinweise zur Uferbefestigung der Anlage zur Schonung der Uferberei- vor: che, Hinweise auf das Vorkommen von Haubentauchern, Stieglitzen (1) Umweltbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungspla- und Flussregenpfeifer, Hecht und Rotfeder. Abstimmung der Baupha- nes sowie des Bebauungsplanes „Förderung erneuerbarer Energie: sen auf Laich- und Brutzeiten der vorhandenen Arten, Schwimmende Photovoltaikanlage“ (WSW & Partner GmbH 2017). Er Hinweise auf weiteren Untersuchungsbedarf vor allem bei Libellen und ist Teil der Begründung. Schmetterlingen. Hinweise zu Reinigungsmaßnahmen zum Schutz (2) Fachbeitrag Artenschutz zur Fortschreibung des Flächennutzungs- des Gewässers Aktion: Berücksichtigung im Rahmen der Objektpla- planes sowie des Bebauungsplanes „Förderung erneuerbarer Energie: nung, Ergänzung Umweltbericht Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass Schwimmende Photovoltaikanlage“ (WSW & Partner GmbH in Koope- während dieser öffentlichen Auslegung bei der genannten Dienststelle ration mit BG Natur 2017). Stellungnahmen abgegeben werden können. (3) Ergebnisse der Befischung vom 02.09.2016 im Bereich der geplan- Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der ten Photovoltaikanlage auf dem Baggersee der Pfadt GmbH in Lei- Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht mersheim, (IUS 2016) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flä- (4) Die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren chennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Rülzheim, den 21.12.2017 Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, gez. Schardt, Bürgermeister Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen amtliche mitteilungen (inkl. biologische Vielfalt) - finden sich in (1), (2), (3), (4), - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zu Bürgersprechstunde Bürgermeister vorhandenen Biotoptypen/Vegetationsstrukturen, zum Lebens- raumpotential für Tiere (auch im Hinblick auf besonderen Arten- Matthias Schardt schutz gem. § 44 BNatSchG), zur bioökologischen Bedeutung des Gebiets sowie zu den planbedingten Auswirkungen auf ins- Die nächste Bürgersprech- besondere folgende artenschutzrechtlich relevante Tierarten: Blut- stunde von Herrn Bürger- hänfling, Eisvogel, Turteltaube, Flussregenpfeifer, Kuckuck, Hecht, meister Schardt findet statt Wels, Rotfeder. am - Allgemeinde Hinweise zu Libellen und Schmetterlingen Dienstag, 9.1.2018, Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, - finden sich in (1) und (4) im Rathaus Rülzheim - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zu (Zimmer 3.03). vorherrschenden Bodentypen, deren Funktion und Schutzwür- Auch außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne einen Termin ver- digkeit, zur derzeitigen Schadstoffbelastungssituation sowie zu einbaren. planbedingten Auswirkungen (wie Flächeninanspruchnahme, Sie erreichen das Büro des Bürgermeisters unter Tel. 7002 – 1021. qualitative Veränderungen der Bodeneigenschaften) der Planung. Per Email ist der Bürgermeister erreichbar unter Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser m.schardt@ruelzheim.de. - finden sich in (1) und (4)
Rülzheim - 9 - Ausgabe 51/52/2017 Sprechzeiten beim Schiedsamt Rülzheim Der vom Amtsgericht Ger- mersheim für den Verbands- gemeindebezirk Rülzheim bestellte Schiedsmann Theo Geiger, hält seine Sprech- stunden nach Vereinbarung ab. Der Schiedsmann ist für außergerichtliche Streitbeilegungen zuständig. In Schlichtungsverhandlungen wird relativ kostengünstig der Rechtsfrieden wieder hergestellt. Der Schiedsmann ist telefo- nisch unter 69 89 erreichbar... mitteilungen der Verwaltung Frohe Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr 2018 wünscht Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim Unsere Homepage mit allen aktuellen Themen rund um die Verwaltung finden Sie unter: www.ruelzheim.de
Rülzheim - 10 - Ausgabe 51/52/2017 nichtamtlicher teil Förderverein IGS Rülzheim Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes vom Förderver- ein der IGS Rülzheim Am 27.11.2017 fand in der IGS Rülzheim die turnusmäßige Mitglieder- versammlung mit den Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Der Vor- sitzende Engelbrecht legte seinen Rechenschafts-Kassenbericht ab. Geburtstage Der Verein zählt momentan 81 Mitglieder. Nach dem Rechenschafts- vom 23. Dezember 2017 - bericht wurde der Antrag auf Entlastung des Vorstandes einstimmig beschlossen. Es folgten mit folgendem Ergebnis die Neuwahlen: 1. 5. Januar 2018 Vorstand: Andrea Meßmer, 2. Vorstand: Volker Engelbrecht, Schatz- meister: Stefan Locher, Kassenprüfer: Constanze Krausewitz und Jür- Wir gratulieren gen von Randow, Schriftführer: Sabine Fahr Pressewart: Anja Jakubik, Beisitzer: Daniela Johannes und Susanne Liebsch. Die neue Vorstandschaft hat sich zur Kernaufgabe gemacht, Ortsgemeinde Rülzheim sich mehr um neue Mitglieder zu bemühen und noch aktiver vor Ort Herrn Erwin Nitsch und im Raum zu werden. Bisher konnten durch den Förderverein z.B. am 31.12. zum 70. Geburtstag neue iPads incl. Zubehör und Einweisung angeschafft werden, es gab Frau Ingrid Koller Zuzahlungen zu Studienfahrten, zwei Theaterstücke wurden finanziell am 01.01. zum 70. Geburtstag unterstützt und zur Abschlussfeier der Jahrgänge 9. und 10. Klasse Herrn Herbert Schäfer gab es eine finanzielle Unterstützung. Es wurden aber auch noch am 05.01. zum 70. Geburtstag andere Projekte, die der Weiterentwicklung der Schule dienen, unter- Frau Petra Weber stützt, die hier nicht alle aufgelistet werden können. Zum Abschluss am 05.01. zum 70. Geburtstag bedankte sich die neue Vorsitzende Andrea Meßmer für das ihr entge- gengebrachte Vertrauen und hofft auf eine gute, effektive und vertrau- Ortsgemeinde Leimersheim ensvolle Zusammenarbeit im und außerhalb des Vorstandes. Herrn Dieter Raddei am 01.01. zum 75. Geburtstag Herrn Gerhard Schwab am 01.01. zum 70. Geburtstag Ortsgemeinde Kuhardt Herrn Roger Jungmann am 26.12. zum 70. Geburtstag Frau Ortrud Heyssler am 29.12. zum 75. Geburtstag von hinten links: Volker Engelbrecht, Andrea Meßmer, Sabine Fahr, Stefan Locher und Jürgen von Randow von vorne rechts: Constanze Damit Silvester nicht tragisch endet Krausewitz, Susanne Liebsch, Daniela Johannes und Anja Jakubik An Silvester wird gefeiert und das neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Die Mitarbeiterinnnen des Pflegestütz- Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können punkts beraten zu allen Fragen rund um schnell Brände entfachen. Die Freiwilligen Feuerwehren der Verbands- das Thema Alter, Krankheit, Behinderung gemeinde Rülzheim raten daher: Feuerwerkskörper und Raketen sind und Pflege. Kranke oder behinderte, Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abge- hilfe- und pflegebedürftige Menschen geben werden. und ihre Angehörigen können sich über die Vielzahl an Unterstüt- zungsangeboten und deren Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Wir beraten Sie individuell, neutral, unverbindlich, kostenlos und unter Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verbo- Wahrung der Schweigepflicht. Für einen persönlichen Beratungster- ten. Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren min im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause wenden Sie sich Außenwänden oder brennbarem Inhalt verwenden. Die „Abschuss- bitte an: rampen“ (leere Flaschen) so ausrichten, dass die Flugbahn nicht in Pflegestützpunkt Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülz- die Nähe von Gebäuden führt. Nach dem Anzünden ausreichenden heim, Frau Stephanie Geiger, Tel.: 0 72 72 - 75 03 42, E-Mail: stepha- Sicherheitsabstand einnehmen. nie.geiger@pflegestuetzpunkte.rlp.de oder Frau Rosa Pfirrmann, Tel.: 0 72 72 - 97 29 68, E-mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte.rlp.de Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Nie- mals auf Menschen werfen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper nie- mals nachzünden. Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken-oder Hosentaschen. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen Unsere Homepage mit allen aktuellen Themen rund um die Verwaltung Alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam machen oder daran hindern Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren finden Sie unter: Stoffe bzw. zu Gebäuden zu zünden. Wählen Sie bei einem Brand www.ruelzheim.de oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Rülzheim - 11 - Ausgabe 51/52/2017
Rülzheim - 12 - Ausgabe 51/52/2017 Rülzheim, 15:30 Uhr Kinderkrippenfeier als Wortgottesdienst; 22:00 Uhr Christmette, mitgestaltet vom Kirchenchor. Nach der Christmette laden die Pfarrgremien die ganze Pfarrgemeinde bei Glühwein und Lebkuchen zum Verweilen ein. Musikalische Untermalung vom Musik- verein Rülzheim. Montag 25.12., Hochfest der Geburt des Herrn Leimersheim, 09:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor Kuhardt, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor Rülzheim, 15:00 Uhr Weihnachtliche Vesper Dienstag, 26.12., Zweiter Weihnachtstag – Hl. Stephanus Hördt, 09:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor Rülzheim, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor Altenheim, 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Dieterskirchel, 16:00 Uhr Besinnliche Gedanken zum Weihnachtsfest Kuhardt, 17:00 Uhr Meditation an der Krippe Leimersheim, 17:30 Uhr Kirchenkonzert des Musikvereins Donnerstag, 28.12., Unschuldige Kinder Altenheim, 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Freitag, 29.12., Hl. Thomas Becket Kuhardt, 18:00 Uhr Rosenkranz Leimersheim, 17:30 Uhr Sr. Faustina Gebetskreis Hördt, 18:00 Uhr Abendmesse Rülzheim, 18:00 Uhr Abendmesse Samstag, 30.12., 6. Tag der Weihnachtsoktave Kuhardt, 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert vom Männerchor, den Rheinberg Singers und dem Kinderchor Coloured Voices Kuhardt in der Kirche Sonntag, 31.12., Fest der Hl. Familie, Silvester Leimersheim, 18:00 Uhr Jahresschlussgottesdienst mitgestaltet vom Musikverein Kuhardt, 16:30 Uhr Jahresschlussgottesdienst Hördt, 18:00 Uhr Jahresschlussgottesdienst Rülzheim, 15:30 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in kath. Pfarrzent- rum, 16:30 Uhr Jahresschlussgottesdienst Montag, 01.01. Hochfest der Gottesmutter Maria, Jeujahr Rülzheim, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei Leimersheim, 17:00 Uhr Amt Mittwoch, 03.01., Heiligster Name Jesu Parteien - und Wählergruppen Hördt, 08:30 Uhr Hl. Messe Leimersheim, 17:30 Uhr Rosenkranz Donnerstag, 04.01., der Weihnachtszeit CDU Altenheim, 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Kuhardt, 14:30 Uhr 2. Treffen der Sternsinger im Pfarrsaal, 16:00 Uhr Thomas Gebhart: Bürger- Aussendungsfeier der Sternsinger anschließend besuchen die Stern- singer die Häuser sprechstunde in Rülzheim Freitag, 05.01., der Weihnachtszeit Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) Kuhardt, 15:30 Uhr 3. Treffen der Sternsinger im Pfarrsaal ab ca. 16:00 lädt am Dienstag, 9. Januar um 19.00 Uhr zur Bürgersprechstunde Uhr besuchen die Sternsinger die Häuser nach Rülzheim ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich Leimersheim, 17:30 Uhr Sr. Faustina Gebetskreis, 18:00 Uhr Rosenkranz mit ihren Anliegen an Thomas Gebhart wenden. Die Sprechstunde Hördt, 18:00 Uhr Hl. Messe Rülzheim, Ab 13:00 Uhr gehen die Sternsinger von Haus zu Haus, ab findet im Gasthof „Zur Rose“, Neue Landstr. 35 statt. Um vorherige 14:30 Uhr Krankenkommunion im ganzen Dorf, 18:00 Uhr Abendmesse Anmeldung unter 06341/9346-23 wird gebeten. Weitere Informationen Samstag, 06.01., Erscheinung des Herrn - Dreikönig im Internet unter www.thomas-gebhart.de Hördt, ab 09:00 Uhr gehen die Sternsinger von Haus zu Haus Bürgersprechstunde mit Martin Brandl MdL Leimersheim, 18:00 Uhr Vorabendmesse Im Gespräch mit Ihrem Landtagsabgeordneten - Martin Brandl (CDU) Rülzheim, ab 10:00 Uhr gehen die Sternsinger von Haus zu Haus, lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und Fragen 18:00 Uhr Vorabendmesse mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch mit den Sonntag, 07.01., Taufe des Herrn Bürgerinnen und Bürgern. Bürgersprechstunde am Montag, dem 4. Kuhardt, 08:15 Uhr Treffen der Sternsinger im Pfarrsaal, 09:00 Uhr Januar 2018, 16.00 Uhr im Bürgerbüro Martin Brandl in der Mittle- Amt – Die Sternsinger bringen ihre Gaben ren Ortsstraße 99 in Rülzheim. Eine telefonische Voranmeldung unter Hördt, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei 07272 - 7000 611 ist erforderlich. Weitere Informationen, auch über Rülzheim, 10:30 Uhr „Schatzsuchergottesdienst“ Amt für die Pfarrei, weitere Sprechstunden, ebenfalls telefonisch oder unter www.brandl-martin.de. 17:00 Uhr Rosenkranz Evang. Kirche Bellheim, 18:00 Uhr Abendmesse des Dekanats Kirchengemeinden Prot. Kirchengemeinde Sonntag, 24.12.2017 - Heiligabend 15:00 Uhr: Krippenspiel in Rülzheim (Präd. Hunsicker und Team) 16:00 Uhr: Gottesdienst in Leimersheim (Pfrin. Thäter) 18:00 Uhr: Christvesper in Rülzheim (Pfrin. Thäter) Achtung! Der Gottesdienst um 22:00 Uhr entfällt in diesem Jahr, da die Pfarrstelle Rülzheim z.Zt. nicht besetzt ist. Montag, 25.12.2017 - 1. Weihnachtstag St. Mauritius Rülzheim, St. Anna Kuhardt, St. Georg 10:00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in Rülzheim (Pfrin. Thäter) Hördt, St. Gertrud Leimersheim Dienstag, 26.12.2017 - 2. Weihnachtstag Gottesdienste vom 23.12.2017 - 07.01.2018 10:00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in Rülzheim (Präd. Hunsicker) Samstag, 23.12., Hl. Johannes von Krakau (Priester) Sonntag, 31.12.2017 - Silvester Hördt, 10:00 Uhr Probe für das Krippenspiel; 18:00 Uhr Vorabendmesse 10:00 Uhr: Gottesdienst in Rülzheim (Lktrin. Schmidt) Kuhardt, 10:00 Uhr Probe für das Krippenspiel 15:30 Uhr: ökumenisches Friedensgebet (kath. Pfarrheim) Rülzheim, 18:00 Uhr Vorabendmesse Bürozeiten: Sonntag, 24.12., 4. Adventssonntag - Heilig Abend Die Pfarrstelle Rülzheim ist zurzeit nicht besetzt. Die Vertretung für Leimersheim, 15:00 Uhr Kinderkrippenfeier; 17:00 Uhr Christmette, Beerdigungen hat Pfrin. Thäter Tel.: 07242-701723. Die Vertretung mitgestaltet von Cantamus der Geschäftsführung hat Dekan Dr. Müller Tel.: 01525-7433370. Das Kuhardt, 15:30 Uhr Kinderkrippenfeier; 17:00 Uhr Christmette, mitge- Pfarrbüro ist vom 23. Dezember 2017 bis einschließlich 9. Januar 2018 staltet vom Kirchenchor geschlossen. Ab dem 10. Januar sind wir wieder zu den gewohnten Hördt, 15:30 Uhr Kinderkrippenfeier mit Austeilung des Lichts von Zeiten für Sie erreichbar. Pfarramt Rülzheim: Tel.: 8443; Fax: 7403402, Betlehem; 22:00 Uhr Christmette www.protkircheruelzheim.de, Mail: pfarramt.ruelzheim@evkirchepfalz.de
Rülzheim - 13 - Ausgabe 51/52/2017 Ortsgemeinde rülzheim Öffentliche Bekanntmachungen Weihnachts- und Neujahrsgrüße Ihnen liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2018 und lade Sie ganz herzlich zum Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Rülzheim am Sonntag, 7. Januar 2018 um 11.30 Uhr in die Dampfnudel ein. Ihr Ortsbürgermeister Bild: scerpica - Fotolia
Rülzheim - 14 - Ausgabe 51/52/2017 Dienstleistungszentrum 67433 Neustadt a.d.W., 1. Abschnitt Ländlicher Raum den13.12.2017 DLR Rheinpfalz Konrad-Adenauer-Str. 35 Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungs- und Telefon: 06321/671-0 Siedlungsbehörde Telefax: 06321/671-1250 §1 Unternehmensflurbereinigung E-Mail: Form der öffentlichen Bekanntmachungen Bellheim landentwicklungrheinpfalz@ (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Rülzheim erfol- Südumgehung L509 dlr.rlp.de gen in einer Zeitung. Aktenzeichen: 41377-HA2.2. Internet: www.dlr.rlp.de Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Bekanntmachungen erfolgen. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Gemeinde Bellheim, Landkreis Germersheim Erläuterungen werden in einem Dienstgebäude der Verbandsgemein- Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsver- deverwaltung Rülzheim zu jedermanns Einsicht während der Dienst- sammlung stunden ausgelegt. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Bellheim ein Unternehmensflur- und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem bereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in Form der Fassung der des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geän- 7 volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit dert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an 2794) anzuordnen. mindestens 7 Tagen Einsicht genommen werden kann. Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll folgende Flächen umfassen: (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- Norden schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Von West nach Ost: Absatz 2 entsprechend. L 509, östliche Grenze der Flst. 976/2, Wirtschaftsweg FlstNr 1242, (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des östliche Grenze der Flst. 1310, Wirtschaftsweg FlstNr 1328, 1835, Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von 2085, 2076, östliche Grenze des Flst. 2049, Wirtschaftsweg 2035, Abs. 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten 3436/1, 3425, 3940/3, 7974/1 und 4148/7, westliche Grenze des Flst. Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung 4213, L 509, Wirtschaftsweg FlstNr. 6663/6, 6676/2, 5401/10, west- gemäß Abs. 1 nicht mehr möglich ist. liche Grenze der Flst. 5401/7, 5400/4, 5399/2 und 5398/4, nördliche (5) Muss infolge eines Versehens die Bekanntmachung der Tagesord- Grenze des Flst. 5398/4 nung einer Sitzung nachgeholt oder in berichtigter Form wiederholt Osten werden, so entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss, in welcher B9 Zeitung die Bekanntmachung erfolgen soll, sofern eine rechtzeitige Süden Bekanntmachung gemäß Abs. 1 nicht mehr möglich ist. (6) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson- Von West nach Ost: derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht Wirtschaftsweg FlstNr. 1708, 998/1, Gemarkungsgrenze angewandt werden, so erfolgt in Westen Gemarkungsgrenze unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen Aushang am Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung. Die in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist. in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbau- (7) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Abs. 1, sofern nicht eine berechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereini- andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. gungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer §2 Aufklärungsversammlung eingeladen, die Unterrichtung der Einwohner am Dienstag, dem 30.01.2018 um 18.00 Uhr Die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der in der Festhalle, Zeiskamer Straße 64, 76756 Bellheim örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und über die Ergebnisse von stattfindet. Ratssitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO) erfolgt in einer durch Beschluss In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die des Gemeinderates bestimmten Zeitung. Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenord- 2. Abschnitt nungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten. Ausschüsse des Gemeinderates §3 Art und Zusammensetzung der Ausschüsse (1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse: 1.1 Haupt- und Finanzausschuss 1.2 Ausschuss für Bauwesen und Ortsentwicklung 1.3 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Friedhof- sangelegenheiten 1.4 Rechnungsprüfungsausschuss 1.5 Werksausausschuss 1.6 Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales 1.7 Ausschuss für Bildung, Kultur 1.8 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Marketing (2) Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird durch Beschluss des Gemeinderates bestimmt. Für jedes Mitglied eines Ausschusses wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. (3) Die Ausschüsse werden aus den Mitgliedern des Gemeinderates Im Auftrag und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gez. Barbara Meierhöfer Rülzheim gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Zum Werksausschuss treten in Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rülzheim einem Drittel die Mitgliederzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu. vom 14.12.2017 §4 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ Aufgaben der Ausschüsse 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord- (1) Die Ausschüsse haben innerhalb ihres sich aus ihrer Bezeichnung nung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwands- ergebenden Zuständigkeitsbereiches nach Zuweisung durch den entschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Gemeinderat oder Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderates Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: vorzuberaten.
Rülzheim - 15 - Ausgabe 51/52/2017 (2) Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer 4. Abschnitt Ausschüsse, kann durch den Bürgermeister ein federführender Aus- schuss bestimmt werden. Die zuständigen Ausschüsse können zu Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder, gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden. Mitglieder von Gemeindeausschüssen, Beigeordnete §5 und sonstige Inhaber von Ehrenämtern Aufgaben der Ausschüsse §8 mit abschließender Entscheidung Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder (1) Die Übertragung der abschließenden Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten erfolgt, soweit § 32 Abs. 2 GemO nicht entgegen- und Ausschussmitglieder steht, allgemein oder im Einzelfall durch Beschluss des Gemeinde- (1) Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der notwendigen baren rates. Die Übertragung der entscheidenden Beschlussfassung gilt, Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der soweit dem beauftragten Ausschuss die Zuständigkeit nicht vorher Wahrnehmung ihres Ehrenamtes verbunden sind, eine Aufwandsent- entzogen wird, bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderates. schädigung. Das Gleiche gilt für Mitglieder von Gemeindeausschüssen, (2) Den folgenden Ausschüssen werden vorab folgende Aufgaben auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind. Die Aufwandsentschädi- übertragen: gung ist halbjährlich nachträglich zu zahlen. 1. Ausschuss für Bauwesen und Ortsentwicklung (2) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen a) Vergabe von Lieferungen und Leistungen für Baumaßnahmen bis Grundbetrages in Höhe von 20,00 € jedem Ratsmitglied gewährt. zu 25.000,00 € im Einzelfall im Rahmen des Haushaltsplanes, (3) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Gemeinderates oder eines sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung han- Ausschusses wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € gezahlt. delt, (4) Fraktionsvorsitzende erhalten als Sitzungsgeld das Doppelte des b) der Ausschuss ist ermächtigt, das Einvernehmen nach § 36 Bau- für die sonstigen Ratsmitglieder geltenden Betrages gesetzbuch (BauGB) für die Fälle der §§ 14, 19 Abs. 1, 31, 32, 33, (5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein 34 und 35 BauGB zu erteilen, ferner in denkmalsrechtlichen und Sitzungsgeld gewährt. Telegrafenwege - bzw. fernmelderechtlichen Verfahren, (6) Ratsmitglieder sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen c) dem Ausschuss wird die entscheidende Beschlussfassung über und Ortsentwicklung erhalten darüber hinaus eine jährliche Aufwands- Anträge der Gemeinde nach § 15 BauGB übertragen. entschädigung von 80,00 €, soweit ihnen die Einladungen der Rats-/ 2. Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Friedhof- Ausschusssitzungen online über das Ratsinformationssystem der Ver- sangelegenheiten bandsgemeinde Rülzheim zugestellt werden. Beim Ausscheiden aus a) An- und Verpachtung von einzelnen land- oder forstwirtschaftlich dem Gemeinderat oder dem Ausschuss für Bauwesen und Ortsent- genutzten Grundstücken, wicklung, bei der unterjährigen Verpflichtung eines neuen Ratsmitglie- b) Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zu 10.000,00 € im des oder eines Ausschussmitgliedes im Ausschuss für Bauwesen und Einzelfall im Rahmen des Haushaltsplanes, Ortsentwicklung, bei der Teilnahme der online-Einladungen während c) Vergabe der Arbeiten für die Gewässerpflege einschließlich freiwil- des Jahres oder zum Ende der Wahlperiode, wird ein anteiliger Betrag liger Leistungen, für jeden vollen Monat gewährt. Die jährliche Aufwandsentschädigung d) Festlegung, Durchführung und UÅNberprüfung von Ausgleichs- wird je Person nur einmal gewährt, unabhängig der Zugehörigkeit zu maßnahmen nach den einschlägigen Gesetzen, mehreren Gremien der Ortsgemeinde Rülzheim. e) Stellungnahme der Gemeinde im Genehmigungs-, Erlaubnis-, (7) Neben der Entschädigung nach vorstehenden Regelungen wird Planfeststellungs- und / oder Anhörungsverfahren nach dem Bun- nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei desimmissionsschutzgesetz, dem Abfallgesetz, dem Bundesna- Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen turschutzgesetz und dem Landespflegegesetz, Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzli- f) Fällung von Bäumen, soweit sie nicht der Forstbewirtschaftung chen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbstständig tätige Personen unterliegen, Baumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherungs- erhalten auf Antrag Verdienstausfall in Höhe des Durchschnittsatzes pflicht sind hiervon nicht berührt. von 15,00 € je angefangene Stunde. 3. Werksausschuss: (8) Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort werden a) Die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im nicht erstattet. Abs. 9 bleibt unberührt. Einzelfall den Betrag von 25.000 € übersteigt, soweit es sich nicht (9) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Rats- und Aus- um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt (§ 6 Abs. schussmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem 2 der Betriebssatzung der Gemeindewerke) und soweit sie nicht Landesreisekostengesetz. gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 EigAnVO dem Gemeinderat vorbehalten (10) Für die Teilnahme an Sitzungen eines gemäß der Landesverord- sind. nung über die Umlegungsausschüsse gebildeten Umlegungsaus- b) Die Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und schusses wird als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld von 20 die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie nicht zu den € gewährt. Die außerhalb der Gemeinde wohnhaften Mitglieder des Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören, Umlegungsausschusses erhalten außerdem für die Fahrten zwischen c) Die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Wohnort und Sitzungsort Reisekostenvergütung nach dem Landesrei- Abschluss von Vergleichen. sekostengesetz. Für sonstige Dienstreisen gilt Abs. 8. Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Die Absätze 5 und 7 gelten entsprechend. Die Absätze 2, 3 und 4 (EigAnVO) bleiben unberührt. gelten für Mitglieder des Umlegungsausschusses nicht. 3. Abschnitt §9 Bürgermeister und Beigeordnete Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters §6 (1) Der Ortsbürgermeister, der gleichzeitig Bürgermeister einer Ver- Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf bandsgemeinde ist, erhält gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 der Landesverord- nung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter den Bürgermeister (KomAEVO) eine monatliche Aufwandsentschädigung des jeweils Auf den Bürgermeister wird gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO die Ent- angegebenen Höchstbetrages. scheidung in folgenden (2) Der Ortsbürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädi- Angelegenheiten übertragen: gung in Höhe des Satzes gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 der Landesverord- 1. Vergabe von Zuschüssen bis 500,00 € im Einzelfall an Verbände nung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter und Vereine im Rahmen der Haushaltsansätze, (KomAEVO) zuzüglich 10 v.H. gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO. 2. Stundung von Forderungen bis 1.500,00 €. (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung §7 der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Beigeordnete Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf (1) Die Ortsgemeinde Rülzheim hat bis zu 3 Ortsbeigeordnete. die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. (2) Die Ortsbeigeordneten sind ehrenamtlich tätig. Fallen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an, so trägt die (3) Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GemO wird die Zahl der Geschäftsberei- Ortsgemeinde nur den nach den einschlägigen Bestimmungen auf sie che auf bis zu drei festgesetzt. entfallenden Arbeitgeberanteil.
Rülzheim - 16 - Ausgabe 51/52/2017 § 10 Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen ten der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von auf Grund der Ortsbeigeordneten Gemeindeordnung ergangener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung (1) Die/der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die/der den ehrenamtli- als von Anfang an gültig zustande gekommen. chen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rülzheim vertritt, erhält für Dies gilt nicht, wenn die gesamte Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- (2) Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt für die gesamte Zeit migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung der Vertretung 100 v.H. des Satzes nach § 12 Abs. 1 der Landesver- verletzt worden sind oder ordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenäm- 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde ter (KomAEVO). Erfolgt die Vertretung nicht für die Dauer eines vollen den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Ver- Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsge- tretung 1/30 des Monatsbetrages nach Satz 1. Erfolgt die Vertretung meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die während eines kürzeren Zeitraumes als einen vollen Tag, so beträgt Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so Eine nach nachstehendem Absatz 3 gewährte Aufwandsentschädi- kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese gung ist anzurechnen. Verletzung geltend machen. (3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, denen ein bestimmter Geschäfts- bereich übertragen worden ist, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für die/den erste/n Ortsbeigeordnete/n 30 v.H., für die/ Änderung der Fernwärmepreise den 2. und 3. Ortsbeigeordnete/n 25 v.H. des Satzes nach § 12 Abs. zum 01.01.2018 1 KomAEVO. Auf Grundlage der vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim (4) Ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, denen kein Geschäftsbereich am 27.06.2017 zum 01.01.2018 in Kraft gesetzten neuen Ein- übertragen worden ist und die nicht Ratsmitglied sind und denen gangsparameter für die Belieferung mit Fernwärme, erfolgt zum keine Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 2 und 3 gewährt 01.01.2018 eine Anpassung der Fernwärmepreise. wird, erhalten gemäß § 13 Abs. 3 KomAEVO für die Teilnahme an den Die geänderten Eingangsparameter werden im Lieferjahr 2018 wie Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Besprechun- folgt gültig sein. gen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO), das in § 8 Abs. 3 Der Arbeitspreis beträgt 35,82 €/MWh und der Grundpreis 4,11 €/ festgesetzte Sitzungsgeld. § 8 Abs. 5, 6 und 7 gelten entsprechend. kW/Monat zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Festpreis für (5) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die den das Lieferjahr 2018. Bürgermeister bei Veranstaltungen vertreten (§ 50 Abs. 2 Satz 7 GemO) Diese gelten gemäß den Bestimmungen des Preisblattes bis zum oder bei ihnen übertragenen einzelnen Amtsgeschäften (§ 50 Abs. 3 31.12.2018. Zum 01.01.2019 wird der Preis gemäß der gültigen Preisgleitklau- Satz 2 GemO) den Bürgermeister während eines kürzeren Zeitraumes sel angepasst. als einen vollen Tag vertreten, erhalten als Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Abs. 2 Satz 2, jedoch mindestens gez. Klawe, Werkleiter den in § 13 Abs. 4 Satz 2 KomAEVO festgesetzten Mindestbetrag. (6) Die Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete, auf die die Vor- aussetzungen des § 13 Abs. 4 KomAEVO zutreffen, beträgt die Hälfte des Tagessatzes nach Abs. 2 Satz 2, mindestens jedoch den in § 13 amtliche mitteilungen Abs. 4 Satz 2 KomAEVO festgesetzten Mindestbetrag. (7) Werden die Sätze des § 12 KomAEVO geändert, ändert sich die Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Änderungsverordnung an entsprechend. Sprechstunden (8) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung Ortsbürgermeister Reiner Hör der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Die Bürgersprechstunde von Herrn Ortsbürger- Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf meister Hör findet immer nach Vereinbarung die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. statt. Fallen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an, so trägt die Sie erreichen das Büro des Ortsbürgermeisters Ortsgemeinde nur den nach den einschlägigen Bestimmungen auf sie unter Tel. 7002 - 1601. entfallenden Arbeitgeberanteil. (9) § 8 Abs. 8 gilt entsprechend. Per Email ist der Bürgermeister erreichbar unter § 11 r.hoer@ruelzheim.de Entschädigung der Feldgeschworenen (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkun- Der 1. Ortsbeigeordnete Herr Anton Rie- gen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stun- der, führt nach Vereinbarung, Sprechstunden den bemessen wird; Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis im Gebäude der Gemeindewerke Rülzheim, zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Zimmer Nr. 13 im Erdgeschoss, durch. (2) Die Entschädigung beträgt 10,00 € je Stunde. Im Falle einer vom Arbeitgeber zu übernehmenden pauschalen Lohnsteuer 8,16 € je Tel.: 07272 / 70 06 71 oder Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stunden- Mobil: 0176 / 41853654 satzes zu entschädigen. Aufgabenbereich: § 12 Energie und Umwelt Seniorenbeauftragte/r Das Amt einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten wird ein- Die 2. Ortsbeigeordnete und Seniorenbeauftragte Frau Ingrid gerichtet. Soweit dies nicht durch Aufgabenübertragung an eine/ Mendel, führt montags von 14:00 Uhr bis einen Ortsbeigeordnete/n erfolgt, wählt der Gemeinderat für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates eine/n ehrenamtliche/n 15:00 Uhr und donnerstags von 11.00 Uhr Seniorenbeauftragte/n. Sie/Er bleibt im Amt bis ein/e Nachfolger/in bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung, gewählt ist. Sprechstunden im Gebäude der Gemein- § 13 dewerke Rülzheim, Zimmer Nr. 13 im Erd- geschoss durch. Inkrafttreten Tel.: 07272 / 3219 oder Büro: 07272 / 70 Diese Hauptsatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 15.07.2014 und die Änderungssatzungen vom 02 - 10 19 15.10.2015 und 10.12.2015 außer Kraft. Aufgabenbereich: Jugend und Senioren Rülzheim, den 14.12.2017 Während der Ferienzeit Termine nur nach Vereinbarung gez. Hör, Ortsbürgermeister
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