Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...

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Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Heimatbrief
AmtsblAtt                                    d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m
43. Jahrgang                 Donnerstag, den 21. Dezemnber 2017                        Nr. 51/52/2017

                                                                            Foto: Bernhard Dörzapf
                                                                            Kirchturm Kuhardt

         Frohe
           Weihnachten
               und ein gesundes neues Jahr 2018
       mit den gemeinden   rülzHeim             leimersHeim        HÖrdt                 KuHardt
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                                                                                            - 2 -                                                              Ausgabe 51/52/2017

                Wichtiges auf einen Blick

  ‹‹ Öffnungszeiten der Verwaltung

         Montag:                                                    08.30 - 12.00 Uhr

         Dienstag:                                                  08.30 - 12.00 Uhr                                            14.00 - 16.30 Uhr

         Mittwoch:                                                  08.30 - 12.00 Uhr
                                                                    ab 07.30 Uhr                                                 Einwohnermeldeamt

         Donnerstag:                                                08.30 - 12.00 Uhr                                            14.00 - 18.00 Uhr

         Freitag:                                                   08.30 - 12.00 Uhr

 ‹‹Verbandsgemeindeverwaltung                                                                           Sozialstation e.V. Rülzheim
                                                                                                        Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78
 Homepage: www.ruelzheim.de
                                                                                                        Bürozeiten
 Zentrale................................................................... 07272/7002-0
                                                                                                        Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie
 Verbandsbürgermeister Schardt....................... 07272/7002-1021                                  erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.
 Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim...................... 07272/7002-1601                                Pflegestützpunkt Rülzheim
 Ortsbürgermeister Frey, Hördt...................................07272/74817
                                                                                                        Am Deutschordensplatz 1, Tel.: 07272/75 03 42
 Ortsbürgermeister Eiswirth, Kuhardt...........................07272/8318
                                                                                                        Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim
 Energiecenter.................................................... 07272/7002-1612
                                                                                                        Tel. Nr. 0151/25 80 50 77,
 Badesee....................................................................07272/92840
                                                                                                        Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar-
                                                                                                        schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben.
 ‹‹Schulen in der Verbandsgemeinde                                                                      Netzwerk St. Anna Kuhardt
                                                                                                        Tel. 0171 - 94 79 710 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst
   Rülzheim                                                                                            oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr.
 IGS Rülzheim......................................................... 07272/92974-0                   16.00 - 18.00 Uhr
 Grundschule Rülzheim................................................07272/8909
 Grundschule Leimersheim..........................................07272/2687
 Grundschule Hördt....................................................07272/71001
                                                                                                        ‹‹Kath. Pfarramt
 Grundschule Kuhardt..................................................07272/2717                        Rülzheim..................................................................07272/919527
                                                                                                        Hördt.........................................................................07272/71022
                                                                                                        Kuhardt....................................................................07272/933841
 ‹‹Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall                                                                  Leimersheim................................................................07272/2100
 Polizei-Notruf............................................................................110          Seelsorglicher Notdienst des
 Polizei-Inspektion Germersheim............................... 07274/958-0                              katholischen Pfarrverbandes Germersheim..........0176/66024810
 Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen............. 0621/9631/440
 Polizei-Inspektion Wörth......................................... 07271/9221-0
 Krankenhaus Kandel.....................................................07275/710                       ‹‹Prot. Pfarramt
 Krankenhaus Germersheim.........................................07274/5040                             Rülzheim......................................................................07272/8443
                                                                                                        Fax-Nr. ..................................................................07272/7403402
                                                                                                        Evang.-Kath. Telefonseelsorge................................0800/1110111
 ‹‹Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt                                                                     und .........................................................................0800/1110222
 Notruf.......................................................................................112

                                                                                                        ‹‹Rheinfähre Leimersheim
 ‹‹Soziale Dienste                                                                                      Johann Freiwald, ................................... Tel.-Nr.: 0176/21826198;
 Nachbarschaftshilfe Hördt                                                                              Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim.
 Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990                                                   de
 Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836
 Nachbarschaftshilfe Rülzheim
 Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219                                                    ‹‹Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen
 Braun´sche Stiftung                                                                                    Sybille Roth....................................................... 07272/7002-1042
 Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim                                                                Maria Kürten...................................................... 07272/7002-1620
 Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516
 Bürozeiten:
 Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr                                                                ‹‹Kinderschutzdienst Germersheim
 und Freitag 08.00 - 14.00 Uhr                                                                          J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim.................. Tel. 07274/3509
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                                           - 3 -                                              Ausgabe 51/52/2017

                                                                      Lass los
                                                                      was dich sorgt
                                                                      halte ihm
                                                                      dein Herz entgegen
                                                                      und vertraue
                                                                      er wird es füllen
                                                                      und dich
                                                                      mit seinem Segen krönen
                                                                      www.anderezeiten.de/aktionen/karten, 11.12.2017

       Mit diesem Segenswort wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr
       2018.

       Je unübersichtlicher und konfuser die Welt um uns herum wird, je größer die persönli-
       chen und beruflichen Herausforderungen, je beklemmender die eigenen Lebensschicksale,
       umso wichtiger ist es, dass wir im Zusammenleben in unseren Dörfern Halt und Heimat
       finden. So viele von Ihnen tragen dazu bei, dass Menschen hier Heimat haben können; im
       täglichen Miteinander in den Familien, in der Nachbarschaft, in den Vereinen und Insti-
       tutionen der Dörfer. Für diesen Einsatz, für die Ermöglichung von lebendiger Heimat im
       Leben in Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim danke ich Ihnen allen, die Sie sich
       hier engagieren und einbringen, hier leben und Teil unserer Heimat sind.

       Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Rülzheim und
       der Ortsgemeinden, dass sie mit ihrem Dienst an Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern als
       unseren Auftraggebern, einen wichtigen Beitrag zu guten Lebensbedingungen und einer
       nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinden leisten.

       Mein besonderer Dank gilt den Frauen und Männern, die in der Alten- und Krankenpflege
       wertvolle Arbeit leisten. Ob in den Familien oder in ambulanten und stationären Einrich-
       tungen legen Viele Hand an, um Menschen ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen, die
       in ihren jungen Jahren unsere Heimat aufgebaut und geprägt haben. Und ein besonderer
       Dank all jenen, die in den Kinderbetreuungseinrichtungen unserer Gemeinden ihre Arbeit
       verrichten, um Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und Eltern die Ver-
       einbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen.

       All das schafft Heimat - für alle, die hier leben und die hier zu Hause sind. Lassen Sie
       uns alle dazu beitragen, dass Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim immer mehr zu
       unserer gemeinsamen Heimat werden kann. Jeder kann dabei mithelfen.

           Herzlichst, Ihr
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                     - 4 -   Ausgabe 51/52/2017

           Veranstaltungen
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim   - 5 -   Ausgabe 51/52/2017
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                                                             - 6 -                                            Ausgabe 51/52/2017

           Bereitschaftsdienste

  ‹‹Ärztl. Bereitschaftsdienste                                           Freitag, 29. Dezember
                                                                          Andreas-Apotheke Lustadt
                      Ärztlicher Notdienst                                Mozartstraße 5, Tel.: 06347/15 22
  Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und Kuhardt                 Samstag, 30. Dezember
  Ärztliche Notdienstzentrale, An Fronte Karl 2, Germersheim              Rhein-Apotheke Germersheim
  Souterrain Kreiskrankenhaus, Tel.: 07274 / 19 292                       August-Keiler-Str. 10, Tel.: 07274/80 01
  Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                  Sonntag, 31. Dezember
  Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr                             Sonnen-Apotheke Bellheim
  An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr                                    Schulstraße 45, Tel.: 07272/74 488
  bis zum Folgetag 07:00 Uhr.                                             Montag, 1. Januar
  Ärztliche Notfalldienstzentrale, Luitpoldstr. 14, Kandel                Mauritius-Apotheke Rülzheim
  Kreiskrankenhaus, Tel.: 07275 / 19 292                                  Mittlere Ortsstr. 88, Tel.: 07272/80 81
  Freitag 15:00 bis Montag 08:00 Uhr                                      Dienstag, 2. Januar
  Mittwoch, 14:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr
                                                                          St. Georgs-Apotheke Kandel
  An Feiertagen vom Vorabend 19:00 Uhr
  bis zum Folgetag 08:00 Uhr.                                             Hauptstraße 95, Tel.: 07275/13 50
                                                                          Mittwoch, 3. Januar
                                                                          Tulla-Apotheke Germersheim
                   Zahnärztlicher Notdienst                               Langgewannstraße 7, Tel.: 07274/23 39
  Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer: 07272 / 91         Donnerstag, 4. Januar
  96 53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags von 09.00 bis 12.00        Römer-Apotheke Jockgrim
  Uhr; sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.            Buchstraße 1, Tel.: 07271/51 075
                                                                          Freitag, 5. Januar
                  Augenärztlicher Notdienst                               Sonnen-Apotheke Herxheim
  Vom 23.12.bis 27.12.2017 und vom 30.12.2017 bis 01.01.2018,             Untere Hauptstr. 127 Tel.: 07276/91 97 44
  Dr. Atzler, Max Planck Straße 1, 76829 Landau, Tel.: 0 63 41/ 86
  767 Bereitschaftsdienst samstags, sonntags und an Feiertagen
  von 11.00 bis 12.00 Uhr. Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der
                                                                          ‹‹Techn. Bereitschaftsdienste
  Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu             Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen
  erfahren.                                                               - EVU- Rülzheim
                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/70 02-10 11
                                                                          nach Dienstschluss: 07272-7002-3001
                    Tierärztlicher Notdienst
                                                                          Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU Hördt -
  Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefonisch zu
                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011
  erfragen.
                    Apotheken-Bereitschaftsdienst                         nach Dienstschluss: 07272/7002-3001
  Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr                  Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim
  beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an                Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011
  Sonn- und Feiertagen                                                    nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3003
  Samstag, 23. Dezember                                                   Verbandsgemeindewerke-Abwasserbeseitigung Rülzheim
  Pfalz-Apotheke Kuhardt                                                  Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/7002-1011
  Ringstr. 12-16, Tel.: 07272/31 31                                       nach Dienstschluss: Tel.: 07272/7002-3005
  Sonntag, 24. Dezember                                                   Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG:
  Kreuz-Apotheke Rülzheim                                                 für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel,
  Mittlere Ortsstr. 123, Tel.: 07272/83 52                                Landauer Str. 28, Tel.: 07275 / 95 54 10
  Montag, 25. Dezember                                                    bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/7002-3002
  Glöckel-Apotheke Neupotz                                                Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe:
  Hauptstraße 29, Tel.: 07272/70 00 185
                                                                          24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271 - 9586 - 0
  Dienstag, 26. Dezember
                                                                          Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer:
  Rats-Apotheke Rheinzabern
  Hauptstraße 28, Tel.: 07272/93 09 15                                    0151 - 42 22 57 83
  Mittwoch, 27. Dezember                                                  Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de
  Alte Apotheke von 1837 Herxheim                                         Gasversorgung Rülzheim
  Obere Hauptstraße 1, Tel.: 07276/85 78                                  Thüga Energienetze GmbH: 07272 / 93 10-0
  Donnerstag, 28. Dezember                                                bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800 / 08 37 111 (kostenlos)
  Bienwald-Apotheke Kandel                                                Störung Breitbandverkabelung Hördt,
  Hauptstraße 59, Tel.: 07275/ 12 04                                      Montag-Samstag, 08.00-22.00 Uhr: 0341 / 42 37 20 00

                                                                           Achtung - Änderung
                                                                         des Redaktionsschlusses
                                                  Wegen Silvester/Neujahr wird der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr.
                                                  01/2018 wie folgt vorverlegt:

                                                                                  Ausgabe Nr. 01
                                                        Donnerstag, 28. Dezember 2017, 14.00 Uhr
                                                  Dieser Termin muss unbedingt eingehalten werden, da später eingehende
                                                  Manuskripte nicht berücksichtigt werden können.
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim   - 7 -   Ausgabe 51/52/2017
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                                                               - 8 -                                               Ausgabe 51/52/2017
                                                                           -   es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zur
           Verbandsgemeinde rülzheim                                           Schutzwürdigkeit des Gewässers sowie zu plan- und betriebsbe-
                                                                               dingten Auswirkungen der Planung auf das Gewässer.
                                                                           Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft
                                                                           - finden sich in (1) und (4);
                                                                           - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zu
             Öffentliche Bekanntmachungen                                      lokalklimatischen Funktionen und deren Schutzwürdigkeit, zur
                                                                               bioklimatischen und lufthygienischen Situation sowie zu mögli-
                                                                               chen anlagenbedingten Auswirkungen auf dieses Schutzgut.
                                                                           Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft
   Bauleitplanung der Verbandsgemeinde                                     - finden sich in (1) und (4);
    Rülzheim Öffentliche Auslegung des                                     - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:
                                                                               zum Landschaftsbild, zur Landschaftsbildqualität sowie zu plan-
 Planvorentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB                                       bedingten Auswirkungen der Planung insbesondere durch die
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2016                    schwimmenden Solarmodule.
beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde                  Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch/ Bevölkerung
Rülzheim zu ändern. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung            - finden sich in (1) und (4)
und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen (Sitzung                - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zur
09.02.2017) wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom                 Bedeutung des Freiraums für die landschaftsbezogene Erholung
08.06.2017 die Freigabe für die Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2             sowie zu planbedingten Auswirkungen der Planung auf dieses
BauGB beschlossen.                                                             Schutzgut
Der vorgesehene Änderungsbereich der Flächennutzungsplanände-              Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige
rung ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich.                      Sachgüter
Inhalt der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Was-               - finden sich in (1) und (4);
serfläche/Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von              - es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu
Bodenschätzen in eine sonstige Sonderbaufläche zur Förderung                   sonstigen Infrastruktureinrichtungen/ Flächennutzungen sowie
erneuerbarer Energie.                                                          planbedingten Auswirkungen auf dieses Schutzgut.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren           Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „För-            • Landesamt für Geologie und Bergbau:
derung erneuerbarer Energie: Schwimmende Photovoltaikanlage“               Hinweise auf vorhandene Abbaukonzessionen und Gründungsgut-
durchgeführt.                                                              achten
                                                                           Aktion: Kontaktaufnahme mit Konzessionsinhabern, Ergänzung der
Mit dieser Veröffentlichung wird die Freigabe der Beteiligung der          Hinweise
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB            • SGD - Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt an
öffentlich bekanntgemacht.                                                 der Weinstraße
Der Änderungsvorentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2              Hinweis: keine Altablagerungen im Gebiet, Grundwasserschutz
BauGB in der Zeit vom                                                      berücksichtigen, Lage im Vorbehaltsgebiet „Hochwasserschutz“
                         02.01.2018 bis 02.02.2018                         Aktion: Berücksichtigung im Rahmen der Objektplanung
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Am Deutschordens-             • Kreisverwaltung Germersheim
platz 1, Zimmer 2 im Deutschordenshaus während der Dienststunden           Hinweis auf Vertretbarkeit der Planung aufgrund nutzungsbedingter
Mo. - Fr. 8:00-12:00 Uhr, Di. von 14:00-16:30 Uhr und Do. von 14:00-       Vorbelastungen
18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.                           • Landesjagdverband Rheinlandpfalz
                                                                           Hinweis zum Umgang mit brütenden Vögeln auf Solarelementen
Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3               Aktion: Berücksichtigung im Rahmen der Objektplanung
Abs. 2 Satz 2 BauGB)                                                       • BUND Landau
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme             Hinweise zur Uferbefestigung der Anlage zur Schonung der Uferberei-
vor:                                                                       che, Hinweise auf das Vorkommen von Haubentauchern, Stieglitzen
(1) Umweltbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungspla-               und Flussregenpfeifer, Hecht und Rotfeder. Abstimmung der Baupha-
nes sowie des Bebauungsplanes „Förderung erneuerbarer Energie:             sen auf Laich- und Brutzeiten der vorhandenen Arten,
Schwimmende Photovoltaikanlage“ (WSW & Partner GmbH 2017). Er              Hinweise auf weiteren Untersuchungsbedarf vor allem bei Libellen und
ist Teil der Begründung.                                                   Schmetterlingen. Hinweise zu Reinigungsmaßnahmen zum Schutz
(2) Fachbeitrag Artenschutz zur Fortschreibung des Flächennutzungs-        des Gewässers Aktion: Berücksichtigung im Rahmen der Objektpla-
planes sowie des Bebauungsplanes „Förderung erneuerbarer Energie:          nung, Ergänzung Umweltbericht
                                                                           Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass
Schwimmende Photovoltaikanlage“ (WSW & Partner GmbH in Koope-              während dieser öffentlichen Auslegung bei der genannten Dienststelle
ration mit BG Natur 2017).                                                 Stellungnahmen abgegeben werden können.
(3) Ergebnisse der Befischung vom 02.09.2016 im Bereich der geplan-        Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der
ten Photovoltaikanlage auf dem Baggersee der Pfadt GmbH in Lei-            Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht
mersheim, (IUS 2016)                                                       abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flä-
(4) Die eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren         chennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die             Rülzheim, den 21.12.2017
Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden,        gez. Schardt, Bürgermeister
Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur-
und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
                                                                                           amtliche mitteilungen
(inkl. biologische Vielfalt)
- finden sich in (1), (2), (3), (4),
- es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zu                       Bürgersprechstunde Bürgermeister
     vorhandenen Biotoptypen/Vegetationsstrukturen, zum Lebens-
     raumpotential für Tiere (auch im Hinblick auf besonderen Arten-                         Matthias Schardt
     schutz gem. § 44 BNatSchG), zur bioökologischen Bedeutung
     des Gebiets sowie zu den planbedingten Auswirkungen auf ins-               Die nächste Bürgersprech-
     besondere folgende artenschutzrechtlich relevante Tierarten: Blut-         stunde von Herrn Bürger-
     hänfling, Eisvogel, Turteltaube, Flussregenpfeifer, Kuckuck, Hecht,        meister Schardt findet statt
     Wels, Rotfeder.                                                            am
- Allgemeinde Hinweise zu Libellen und Schmetterlingen                               Dienstag, 9.1.2018,
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden                                  16.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
-     finden sich in (1) und (4)                                                   im Rathaus Rülzheim
- es werden insb. Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben: zu                         (Zimmer 3.03).
     vorherrschenden Bodentypen, deren Funktion und Schutzwür-                  Auch außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne einen Termin ver-
     digkeit, zur derzeitigen Schadstoffbelastungssituation sowie zu            einbaren.
     planbedingten Auswirkungen (wie Flächeninanspruchnahme,                    Sie erreichen das Büro des Bürgermeisters unter Tel. 7002 – 1021.
     qualitative Veränderungen der Bodeneigenschaften) der Planung.             Per Email ist der Bürgermeister erreichbar unter
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser                               m.schardt@ruelzheim.de.
- finden sich in (1) und (4)
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                                                          - 9 -   Ausgabe 51/52/2017

  Sprechzeiten beim Schiedsamt Rülzheim

                    Der vom Amtsgericht Ger-
                    mersheim für den Verbands-
                    gemeindebezirk     Rülzheim
                    bestellte Schiedsmann Theo
                    Geiger, hält seine Sprech-
                    stunden nach Vereinbarung
                    ab. Der Schiedsmann ist für
  außergerichtliche Streitbeilegungen zuständig.
  In Schlichtungsverhandlungen wird relativ kostengünstig der
  Rechtsfrieden wieder hergestellt. Der Schiedsmann ist telefo-
  nisch unter 69 89 erreichbar...

           mitteilungen der Verwaltung

     Frohe Weihnachten
    und einen guten Start
     ins Neue Jahr 2018
                wünscht
    Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
                Rülzheim

      Unsere Homepage mit allen aktuellen
        Themen rund um die Verwaltung
               finden Sie unter:
               www.ruelzheim.de
Heimatbrief - Verbandsgemeinde ...
Rülzheim                                                          - 10 -                                              Ausgabe 51/52/2017

            nichtamtlicher teil                                                      Förderverein IGS Rülzheim
                                                                       Mitgliederversammlung und Wahl des Vorstandes vom Förderver-
                                                                       ein der IGS Rülzheim
                                                                       Am 27.11.2017 fand in der IGS Rülzheim die turnusmäßige Mitglieder-
                                                                       versammlung mit den Neuwahlen der Vorstandschaft statt. Der Vor-
                                                                       sitzende Engelbrecht legte seinen Rechenschafts-Kassenbericht ab.
                           Geburtstage                                 Der Verein zählt momentan 81 Mitglieder. Nach dem Rechenschafts-
                      vom 23. Dezember 2017 -                          bericht wurde der Antrag auf Entlastung des Vorstandes einstimmig
                                                                       beschlossen. Es folgten mit folgendem Ergebnis die Neuwahlen: 1.
                          5. Januar 2018                               Vorstand: Andrea Meßmer, 2. Vorstand: Volker Engelbrecht, Schatz-
                                                                       meister: Stefan Locher, Kassenprüfer: Constanze Krausewitz und Jür-

                           Wir gratulieren                             gen von Randow, Schriftführer: Sabine Fahr
                                                                       Pressewart: Anja Jakubik, Beisitzer: Daniela Johannes und Susanne
                                                                       Liebsch. Die neue Vorstandschaft hat sich zur Kernaufgabe gemacht,
                    Ortsgemeinde Rülzheim                              sich mehr um neue Mitglieder zu bemühen und noch aktiver vor Ort
                    Herrn Erwin Nitsch                                 und im Raum zu werden. Bisher konnten durch den Förderverein z.B.
                    am 31.12. zum 70. Geburtstag                       neue iPads incl. Zubehör und Einweisung angeschafft werden, es gab
                    Frau Ingrid Koller                                 Zuzahlungen zu Studienfahrten, zwei Theaterstücke wurden finanziell
                    am 01.01. zum 70. Geburtstag                       unterstützt und zur Abschlussfeier der Jahrgänge 9. und 10. Klasse
                    Herrn Herbert Schäfer                              gab es eine finanzielle Unterstützung. Es wurden aber auch noch
                    am 05.01. zum 70. Geburtstag                       andere Projekte, die der Weiterentwicklung der Schule dienen, unter-
                    Frau Petra Weber                                   stützt, die hier nicht alle aufgelistet werden können. Zum Abschluss
                    am 05.01. zum 70. Geburtstag                       bedankte sich die neue Vorsitzende Andrea Meßmer für das ihr entge-
                                                                       gengebrachte Vertrauen und hofft auf eine gute, effektive und vertrau-
                    Ortsgemeinde Leimersheim
                                                                       ensvolle Zusammenarbeit im und außerhalb des Vorstandes.
                    Herrn Dieter Raddei
                    am 01.01. zum 75. Geburtstag
                    Herrn Gerhard Schwab
                    am 01.01. zum 70. Geburtstag

                    Ortsgemeinde Kuhardt
                    Herrn Roger Jungmann
                    am 26.12. zum 70. Geburtstag
                    Frau Ortrud Heyssler
                    am 29.12. zum 75. Geburtstag

                                                                       von hinten links: Volker Engelbrecht, Andrea Meßmer, Sabine Fahr,
                                                                       Stefan Locher und Jürgen von Randow von vorne rechts: Constanze
Damit Silvester nicht tragisch endet                                   Krausewitz, Susanne Liebsch, Daniela Johannes und Anja Jakubik
An Silvester wird gefeiert und das neue Jahr „eingeschossen“. Jedes
Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen,                                  Die Mitarbeiterinnnen des Pflegestütz-
Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können                                          punkts beraten zu allen Fragen rund um
schnell Brände entfachen. Die Freiwilligen Feuerwehren der Verbands-                                 das Thema Alter, Krankheit, Behinderung
gemeinde Rülzheim raten daher: Feuerwerkskörper und Raketen sind                                     und Pflege. Kranke oder behinderte,
Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abge-                                    hilfe- und pflegebedürftige Menschen
geben werden.                                                          und ihre Angehörigen können sich über die Vielzahl an Unterstüt-
                                                                       zungsangeboten und deren Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen    Wir beraten Sie individuell, neutral, unverbindlich, kostenlos und unter
Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verbo-           Wahrung der Schweigepflicht. Für einen persönlichen Beratungster-
ten. Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren      min im Pflegestützpunkt oder bei Ihnen zu Hause wenden Sie sich
Außenwänden oder brennbarem Inhalt verwenden. Die „Abschuss-           bitte an:
rampen“ (leere Flaschen) so ausrichten, dass die Flugbahn nicht in     Pflegestützpunkt Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülz-
die Nähe von Gebäuden führt. Nach dem Anzünden ausreichenden           heim, Frau Stephanie Geiger, Tel.: 0 72 72 - 75 03 42, E-Mail: stepha-
Sicherheitsabstand einnehmen.                                          nie.geiger@pflegestuetzpunkte.rlp.de oder Frau Rosa Pfirrmann, Tel.:
                                                                       0 72 72 - 97 29 68, E-mail: rosa.pfirrmann@pflegestuetzpunkte.rlp.de
Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Nie-
mals auf Menschen werfen. Nicht gezündete Feuerwerkskörper nie-
mals nachzünden. Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen.
Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in
Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über
eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung) verfügen. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass
keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals
am Körper, etwa in Jacken-oder Hosentaschen. Schützen Sie Ihre
Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie
Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen
und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen                       Unsere Homepage mit allen aktuellen
                                                                                Themen rund um die Verwaltung
Alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam machen oder
daran hindern Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren                      finden Sie unter:
Stoffe bzw. zu Gebäuden zu zünden. Wählen Sie bei einem Brand                           www.ruelzheim.de
oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet
Gewähr für effektive Hilfe.
Rülzheim   - 11 -   Ausgabe 51/52/2017
Rülzheim                                                                   - 12 -                                              Ausgabe 51/52/2017
                                                                                Rülzheim, 15:30 Uhr Kinderkrippenfeier als Wortgottesdienst; 22:00
                                                                                Uhr Christmette, mitgestaltet vom Kirchenchor. Nach der Christmette
                                                                                laden die Pfarrgremien die ganze Pfarrgemeinde bei Glühwein und
                                                                                Lebkuchen zum Verweilen ein. Musikalische Untermalung vom Musik-
                                                                                verein Rülzheim.
                                                                                Montag 25.12., Hochfest der Geburt des Herrn
                                                                                Leimersheim, 09:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor
                                                                                Kuhardt, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor
                                                                                Rülzheim, 15:00 Uhr Weihnachtliche Vesper
                                                                                Dienstag, 26.12., Zweiter Weihnachtstag – Hl. Stephanus
                                                                                Hördt, 09:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor
                                                                                Rülzheim, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei, mitgestaltet vom Kirchenchor
                                                                                Altenheim, 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
                                                                                Dieterskirchel, 16:00 Uhr Besinnliche Gedanken zum Weihnachtsfest
                                                                                Kuhardt, 17:00 Uhr Meditation an der Krippe
                                                                                Leimersheim, 17:30 Uhr Kirchenkonzert des Musikvereins
                                                                                Donnerstag, 28.12., Unschuldige Kinder
                                                                                Altenheim, 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
                                                                                Freitag, 29.12., Hl. Thomas Becket
                                                                                Kuhardt, 18:00 Uhr Rosenkranz
                                                                                Leimersheim, 17:30 Uhr Sr. Faustina Gebetskreis
                                                                                Hördt, 18:00 Uhr Abendmesse
                                                                                Rülzheim, 18:00 Uhr Abendmesse
                                                                                Samstag, 30.12., 6. Tag der Weihnachtsoktave
                                                                                Kuhardt, 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert vom Männerchor, den
                                                                                Rheinberg Singers und dem Kinderchor Coloured Voices Kuhardt in
                                                                                der Kirche
                                                                                Sonntag, 31.12., Fest der Hl. Familie, Silvester
                                                                                Leimersheim, 18:00 Uhr Jahresschlussgottesdienst mitgestaltet vom
                                                                                Musikverein
                                                                                Kuhardt, 16:30 Uhr Jahresschlussgottesdienst
                                                                                Hördt, 18:00 Uhr Jahresschlussgottesdienst
                                                                                Rülzheim, 15:30 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in kath. Pfarrzent-
                                                                                rum, 16:30 Uhr Jahresschlussgottesdienst
                                                                                Montag, 01.01. Hochfest der Gottesmutter Maria, Jeujahr
                                                                                Rülzheim, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei
                                                                                Leimersheim, 17:00 Uhr Amt
                                                                                Mittwoch, 03.01., Heiligster Name Jesu
              Parteien - und Wählergruppen                                      Hördt, 08:30 Uhr Hl. Messe
                                                                                Leimersheim, 17:30 Uhr Rosenkranz
                                                                                Donnerstag, 04.01., der Weihnachtszeit
                                                    CDU                         Altenheim, 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier
                                                                                Kuhardt, 14:30 Uhr 2. Treffen der Sternsinger im Pfarrsaal, 16:00 Uhr
                                     Thomas Gebhart: Bürger-                    Aussendungsfeier der Sternsinger anschließend besuchen die Stern-
                                                                                singer die Häuser
                                     sprechstunde in Rülzheim                   Freitag, 05.01., der Weihnachtszeit
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU)                Kuhardt, 15:30 Uhr 3. Treffen der Sternsinger im Pfarrsaal ab ca. 16:00
lädt am Dienstag, 9. Januar um 19.00 Uhr zur Bürgersprechstunde                 Uhr besuchen die Sternsinger die Häuser
nach Rülzheim ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich             Leimersheim, 17:30 Uhr Sr. Faustina Gebetskreis, 18:00 Uhr Rosenkranz
mit ihren Anliegen an Thomas Gebhart wenden. Die Sprechstunde                   Hördt, 18:00 Uhr Hl. Messe
                                                                                Rülzheim, Ab 13:00 Uhr gehen die Sternsinger von Haus zu Haus, ab
findet im Gasthof „Zur Rose“, Neue Landstr. 35 statt. Um vorherige              14:30 Uhr Krankenkommunion im ganzen Dorf, 18:00 Uhr Abendmesse
Anmeldung unter 06341/9346-23 wird gebeten. Weitere Informationen               Samstag, 06.01., Erscheinung des Herrn - Dreikönig
im Internet unter www.thomas-gebhart.de                                         Hördt, ab 09:00 Uhr gehen die Sternsinger von Haus zu Haus
       Bürgersprechstunde mit Martin Brandl MdL                                 Leimersheim, 18:00 Uhr Vorabendmesse
Im Gespräch mit Ihrem Landtagsabgeordneten - Martin Brandl (CDU)                Rülzheim, ab 10:00 Uhr gehen die Sternsinger von Haus zu Haus,
lädt ein zur Bürgersprechstunde. Bringen Sie Ihre Anliegen und Fragen           18:00 Uhr Vorabendmesse
mit. Martin Brandl freut sich auf das persönliche Gespräch mit den              Sonntag, 07.01., Taufe des Herrn
Bürgerinnen und Bürgern. Bürgersprechstunde am Montag, dem 4.                   Kuhardt, 08:15 Uhr Treffen der Sternsinger im Pfarrsaal, 09:00 Uhr
Januar 2018, 16.00 Uhr im Bürgerbüro Martin Brandl in der Mittle-               Amt – Die Sternsinger bringen ihre Gaben
ren Ortsstraße 99 in Rülzheim. Eine telefonische Voranmeldung unter             Hördt, 10:30 Uhr Amt für die Pfarrei
07272 - 7000 611 ist erforderlich. Weitere Informationen, auch über             Rülzheim, 10:30 Uhr „Schatzsuchergottesdienst“ Amt für die Pfarrei,
weitere Sprechstunden, ebenfalls telefonisch oder unter www.brandl-martin.de.   17:00 Uhr Rosenkranz
                                                                                Evang. Kirche Bellheim, 18:00 Uhr Abendmesse des Dekanats
              Kirchengemeinden
                                                                                                           Prot. Kirchengemeinde
                                                                                                      Sonntag, 24.12.2017 - Heiligabend
                                                                                15:00 Uhr: Krippenspiel in Rülzheim (Präd. Hunsicker und Team)
                                                                                16:00 Uhr: Gottesdienst in Leimersheim (Pfrin. Thäter)
                                                                                18:00 Uhr: Christvesper in Rülzheim (Pfrin. Thäter)
                                                                                Achtung! Der Gottesdienst um 22:00 Uhr entfällt in diesem Jahr,
                                                                                da die Pfarrstelle Rülzheim z.Zt. nicht besetzt ist.
                                                                                Montag, 25.12.2017 - 1. Weihnachtstag
 St. Mauritius Rülzheim, St. Anna Kuhardt, St. Georg                            10:00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in Rülzheim (Pfrin. Thäter)
            Hördt, St. Gertrud Leimersheim                                      Dienstag, 26.12.2017 - 2. Weihnachtstag
Gottesdienste vom 23.12.2017 - 07.01.2018                                       10:00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in Rülzheim (Präd. Hunsicker)
Samstag, 23.12., Hl. Johannes von Krakau (Priester)                             Sonntag, 31.12.2017 - Silvester
Hördt, 10:00 Uhr Probe für das Krippenspiel; 18:00 Uhr Vorabendmesse            10:00 Uhr: Gottesdienst in Rülzheim (Lktrin. Schmidt)
Kuhardt, 10:00 Uhr Probe für das Krippenspiel                                   15:30 Uhr: ökumenisches Friedensgebet (kath. Pfarrheim)
Rülzheim, 18:00 Uhr Vorabendmesse                                               Bürozeiten:
Sonntag, 24.12., 4. Adventssonntag - Heilig Abend                               Die Pfarrstelle Rülzheim ist zurzeit nicht besetzt. Die Vertretung für
Leimersheim, 15:00 Uhr Kinderkrippenfeier; 17:00 Uhr Christmette,               Beerdigungen hat Pfrin. Thäter Tel.: 07242-701723. Die Vertretung
mitgestaltet von Cantamus                                                       der Geschäftsführung hat Dekan Dr. Müller Tel.: 01525-7433370. Das
Kuhardt, 15:30 Uhr Kinderkrippenfeier; 17:00 Uhr Christmette, mitge-            Pfarrbüro ist vom 23. Dezember 2017 bis einschließlich 9. Januar 2018
staltet vom Kirchenchor                                                         geschlossen. Ab dem 10. Januar sind wir wieder zu den gewohnten
Hördt, 15:30 Uhr Kinderkrippenfeier mit Austeilung des Lichts von               Zeiten für Sie erreichbar. Pfarramt Rülzheim: Tel.: 8443; Fax: 7403402,
Betlehem; 22:00 Uhr Christmette                                                 www.protkircheruelzheim.de, Mail: pfarramt.ruelzheim@evkirchepfalz.de
Rülzheim                                  - 13 -                        Ausgabe 51/52/2017

           Ortsgemeinde rülzheim

           Öffentliche Bekanntmachungen

       Weihnachts- und Neujahrsgrüße
                               Ihnen liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

                               wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest sowie
                               ein glückliches und gesundes neues Jahr 2018 und
                               lade Sie ganz herzlich zum Neujahrsempfang der
                               Ortsgemeinde Rülzheim

                                      am Sonntag, 7. Januar 2018
                                             um 11.30 Uhr
                                        in die Dampfnudel ein.
                                                      Ihr

                                                     Ortsbürgermeister

                                                                      Bild: scerpica - Fotolia
Rülzheim                                                          - 14 -                                            Ausgabe 51/52/2017
Dienstleistungszentrum            67433 Neustadt a.d.W.,                                          1. Abschnitt
Ländlicher Raum                   den13.12.2017
DLR Rheinpfalz                    Konrad-Adenauer-Str. 35                             Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungs- und             Telefon: 06321/671-0
Siedlungsbehörde                  Telefax: 06321/671-1250                                               §1
Unternehmensflurbereinigung       E-Mail:                                     Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Bellheim                          landentwicklungrheinpfalz@
                                                                       (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Rülzheim erfol-
Südumgehung L509                 dlr.rlp.de                           gen in einer Zeitung.
Aktenzeichen: 41377-HA2.2.        Internet: www.dlr.rlp.de             Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die
 Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens in der                     Bekanntmachungen erfolgen.
                                                                       (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder
    Gemeinde Bellheim, Landkreis Germersheim                           Erläuterungen werden in einem Dienstgebäude der Verbandsgemein-
     Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsver-         deverwaltung Rülzheim zu jedermanns Einsicht während der Dienst-
                              sammlung                                 stunden ausgelegt. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude
Es ist beabsichtigt, in der Gemeinde Bellheim ein Unternehmensflur-    und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem
bereinigungsverfahren nach § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in     Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in Form
der Fassung der                                                        des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens
Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geän-       7 volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit
dert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite       der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an
2794) anzuordnen.                                                      mindestens 7 Tagen Einsicht genommen werden kann.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll folgende Flächen umfassen:       (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-
Norden                                                                 schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt
Von West nach Ost:                                                     Absatz 2 entsprechend.
L 509, östliche Grenze der Flst. 976/2, Wirtschaftsweg FlstNr 1242,    (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des
östliche Grenze der Flst. 1310, Wirtschaftsweg FlstNr 1328, 1835,      Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von
2085, 2076, östliche Grenze des Flst. 2049, Wirtschaftsweg 2035,       Abs. 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten
3436/1, 3425, 3940/3, 7974/1 und 4148/7, westliche Grenze des Flst.    Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung
4213, L 509, Wirtschaftsweg FlstNr. 6663/6, 6676/2, 5401/10, west-     gemäß Abs. 1 nicht mehr möglich ist.
liche Grenze der Flst. 5401/7, 5400/4, 5399/2 und 5398/4, nördliche    (5) Muss infolge eines Versehens die Bekanntmachung der Tagesord-
Grenze des Flst. 5398/4                                                nung einer Sitzung nachgeholt oder in berichtigter Form wiederholt
Osten                                                                  werden, so entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss, in welcher
B9                                                                     Zeitung die Bekanntmachung erfolgen soll, sofern eine rechtzeitige
Süden                                                                 Bekanntmachung gemäß Abs. 1 nicht mehr möglich ist.
                                                                       (6) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson-
Von West nach Ost:
                                                                       derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht
Wirtschaftsweg FlstNr. 1708, 998/1, Gemarkungsgrenze
                                                                       angewandt werden, so erfolgt in
Westen Gemarkungsgrenze
                                                                       unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen     Aushang am Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung. Die
in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies    Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses
für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.     in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt
Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden       der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbau-        (7) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Abs. 1, sofern nicht eine
berechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereini-   andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
gungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer
                                                                                                        §2
                 Aufklärungsversammlung
eingeladen, die                                                                        Unterrichtung der Einwohner
             am Dienstag, dem 30.01.2018 um 18.00 Uhr                  Die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der
in der Festhalle, Zeiskamer Straße 64, 76756 Bellheim                  örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und über die Ergebnisse von
stattfindet.                                                           Ratssitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO) erfolgt in einer durch Beschluss
In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die                      des Gemeinderates bestimmten Zeitung.
Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenord-
                                                                                                  2. Abschnitt
nungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über
die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.                               Ausschüsse des Gemeinderates
                                                                                                        §3
                                                                             Art und Zusammensetzung der Ausschüsse
                                                                       (1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
                                                                       1.1     Haupt- und Finanzausschuss
                                                                       1.2     Ausschuss für Bauwesen und Ortsentwicklung
                                                                       1.3     Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Friedhof-
                                                                               sangelegenheiten
                                                                       1.4     Rechnungsprüfungsausschuss
                                                                       1.5     Werksausausschuss
                                                                       1.6     Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
                                                                       1.7     Ausschuss für Bildung, Kultur
                                                                       1.8     Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Marketing
                                                                       (2) Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird durch Beschluss
                                                                       des Gemeinderates bestimmt. Für jedes Mitglied eines Ausschusses
                                                                       wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
                                                                       (3) Die Ausschüsse werden aus den Mitgliedern des Gemeinderates
Im Auftrag                                                             und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde
gez. Barbara Meierhöfer                                                Rülzheim gebildet. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder
                                                                       soll Mitglied des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die
                                                                       Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Zum Werksausschuss treten in
 Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rülzheim                               einem Drittel die Mitgliederzahl der Vertreterinnen und Vertreter der
                                                                       Beschäftigten hinzu.
                          vom 14.12.2017                                                                §4
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat auf Grund der §§
24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der §§                       Aufgaben der Ausschüsse
7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeord-        (1) Die Ausschüsse haben innerhalb ihres sich aus ihrer Bezeichnung
nung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwands-       ergebenden Zuständigkeitsbereiches nach Zuweisung durch den
entschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende         Gemeinderat oder Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderates
Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:            vorzuberaten.
Rülzheim                                                               - 15 -                                            Ausgabe 51/52/2017
(2) Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer                                     4. Abschnitt
Ausschüsse, kann durch den Bürgermeister ein federführender Aus-
schuss bestimmt werden. Die zuständigen Ausschüsse können zu                  Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder,
gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden.                                    Mitglieder von Gemeindeausschüssen, Beigeordnete
                                  §5                                               und sonstige Inhaber von Ehrenämtern
                 Aufgaben der Ausschüsse                                                                    §8
             mit abschließender Entscheidung                                      Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder
(1) Die Übertragung der abschließenden Entscheidung über bestimmte
Angelegenheiten erfolgt, soweit § 32 Abs. 2 GemO nicht entgegen-
                                                                                         und Ausschussmitglieder
steht, allgemein oder im Einzelfall durch Beschluss des Gemeinde-           (1) Die Ratsmitglieder erhalten zur Abgeltung der notwendigen baren
rates. Die Übertragung der entscheidenden Beschlussfassung gilt,            Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der
soweit dem beauftragten Ausschuss die Zuständigkeit nicht vorher            Wahrnehmung ihres Ehrenamtes verbunden sind, eine Aufwandsent-
entzogen wird, bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderates.                 schädigung. Das Gleiche gilt für Mitglieder von Gemeindeausschüssen,
(2) Den folgenden Ausschüssen werden vorab folgende Aufgaben               auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind. Die Aufwandsentschädi-
übertragen:                                                                gung ist halbjährlich nachträglich zu zahlen.
1. Ausschuss für Bauwesen und Ortsentwicklung                              (2) Die Aufwandsentschädigung wird in Form eines monatlichen
a) Vergabe von Lieferungen und Leistungen für Baumaßnahmen bis             Grundbetrages in Höhe von 20,00 € jedem Ratsmitglied gewährt.
     zu 25.000,00 € im Einzelfall im Rahmen des Haushaltsplanes,            (3) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Gemeinderates oder eines
     sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung han-        Ausschusses wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € gezahlt.
     delt,                                                                  (4) Fraktionsvorsitzende erhalten als Sitzungsgeld das Doppelte des
b) der Ausschuss ist ermächtigt, das Einvernehmen nach § 36 Bau-            für die sonstigen Ratsmitglieder geltenden Betrages
     gesetzbuch (BauGB) für die Fälle der §§ 14, 19 Abs. 1, 31, 32, 33,    (5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein
     34 und 35 BauGB zu erteilen, ferner in denkmalsrechtlichen und         Sitzungsgeld gewährt.
     Telegrafenwege - bzw. fernmelderechtlichen Verfahren,                  (6) Ratsmitglieder sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen
c) dem Ausschuss wird die entscheidende Beschlussfassung über              und Ortsentwicklung erhalten darüber hinaus eine jährliche Aufwands-
     Anträge der Gemeinde nach § 15 BauGB übertragen.                      entschädigung von 80,00 €, soweit ihnen die Einladungen der Rats-/
2. Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Friedhof-             Ausschusssitzungen online über das Ratsinformationssystem der Ver-
sangelegenheiten                                                            bandsgemeinde Rülzheim zugestellt werden. Beim Ausscheiden aus
a) An- und Verpachtung von einzelnen land- oder forstwirtschaftlich         dem Gemeinderat oder dem Ausschuss für Bauwesen und Ortsent-
     genutzten Grundstücken,                                               wicklung, bei der unterjährigen Verpflichtung eines neuen Ratsmitglie-
b) Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zu 10.000,00 € im             des oder eines Ausschussmitgliedes im Ausschuss für Bauwesen und
     Einzelfall im Rahmen des Haushaltsplanes,                              Ortsentwicklung, bei der Teilnahme der online-Einladungen während
c) Vergabe der Arbeiten für die Gewässerpflege einschließlich freiwil-     des Jahres oder zum Ende der Wahlperiode, wird ein anteiliger Betrag
     liger Leistungen,                                                      für jeden vollen Monat gewährt. Die jährliche Aufwandsentschädigung
d) Festlegung, Durchführung und UÅNberprüfung von Ausgleichs-             wird je Person nur einmal gewährt, unabhängig der Zugehörigkeit zu
     maßnahmen nach den einschlägigen Gesetzen,                             mehreren Gremien der Ortsgemeinde Rülzheim.
e) Stellungnahme der Gemeinde im Genehmigungs-, Erlaubnis-,                 (7) Neben der Entschädigung nach vorstehenden Regelungen wird
     Planfeststellungs- und / oder Anhörungsverfahren nach dem Bun-         nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei
     desimmissionsschutzgesetz, dem Abfallgesetz, dem Bundesna-             Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen
     turschutzgesetz und dem Landespflegegesetz,                            Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzli-
f) Fällung von Bäumen, soweit sie nicht der Forstbewirtschaftung            chen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbstständig tätige Personen
     unterliegen, Baumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherungs-           erhalten auf Antrag Verdienstausfall in Höhe des Durchschnittsatzes
     pflicht sind hiervon nicht berührt.                                   von 15,00 € je angefangene Stunde.
3. Werksausschuss:                                                          (8) Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort werden
a) Die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im             nicht erstattet. Abs. 9 bleibt unberührt.
     Einzelfall den Betrag von 25.000 € übersteigt, soweit es sich nicht   (9) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Rats- und Aus-
     um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt (§ 6 Abs.          schussmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem
     2 der Betriebssatzung der Gemeindewerke) und soweit sie nicht          Landesreisekostengesetz.
     gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 EigAnVO dem Gemeinderat vorbehalten            (10) Für die Teilnahme an Sitzungen eines gemäß der Landesverord-
     sind.                                                                  nung über die Umlegungsausschüsse gebildeten Umlegungsaus-
b) Die Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und                schusses wird als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld von 20
     die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie nicht zu den           € gewährt. Die außerhalb der Gemeinde wohnhaften Mitglieder des
     Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören,                     Umlegungsausschusses erhalten außerdem für die Fahrten zwischen
c) Die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den            Wohnort und Sitzungsort Reisekostenvergütung nach dem Landesrei-
     Abschluss von Vergleichen.                                             sekostengesetz. Für sonstige Dienstreisen gilt Abs. 8.
Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung                  Die Absätze 5 und 7 gelten entsprechend. Die Absätze 2, 3 und 4
(EigAnVO) bleiben unberührt.                                               gelten für Mitglieder des Umlegungsausschusses nicht.

                            3. Abschnitt                                                                     §9
              Bürgermeister und Beigeordnete                                    Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen
                                                                                           Ortsbürgermeisters
                                  §6
                                                                            (1) Der Ortsbürgermeister, der gleichzeitig Bürgermeister einer Ver-
 Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf                             bandsgemeinde ist, erhält gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 der Landesverord-
                                                                            nung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter
               den Bürgermeister
                                                                            (KomAEVO) eine monatliche Aufwandsentschädigung des jeweils
Auf den Bürgermeister wird gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO die Ent-          angegebenen Höchstbetrages.
scheidung in folgenden
                                                                            (2) Der Ortsbürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädi-
Angelegenheiten übertragen:
                                                                            gung in Höhe des Satzes gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 der Landesverord-
1. Vergabe von Zuschüssen bis 500,00 € im Einzelfall an Verbände
                                                                            nung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter
    und Vereine im Rahmen der Haushaltsansätze,
                                                                            (KomAEVO) zuzüglich 10 v.H. gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO.
2. Stundung von Forderungen bis 1.500,00 €.
                                                                            (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung
                                  §7                                        der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die
                                                                            pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale
                           Beigeordnete                                     Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf
(1) Die Ortsgemeinde Rülzheim hat bis zu 3 Ortsbeigeordnete.               die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
(2) Die Ortsbeigeordneten sind ehrenamtlich tätig.                          Fallen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an, so trägt die
(3) Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GemO wird die Zahl der Geschäftsberei-         Ortsgemeinde nur den nach den einschlägigen Bestimmungen auf sie
che auf bis zu drei festgesetzt.                                            entfallenden Arbeitgeberanteil.
Rülzheim                                                              - 16 -                                               Ausgabe 51/52/2017
                                 § 10                                      Hinweis:
                                                                           Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
     Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen                              ten der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von auf Grund der
                Ortsbeigeordneten                                          Gemeindeordnung ergangener Verfahrens- oder Formvorschriften
                                                                           zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung
(1) Die/der ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, die/der den ehrenamtli-        als von Anfang an gültig zustande gekommen.
chen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rülzheim vertritt, erhält für   Dies gilt nicht, wenn
die gesamte Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung.                1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
(2) Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt für die gesamte Zeit           migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
der Vertretung 100 v.H. des Satzes nach § 12 Abs. 1 der Landesver-             verletzt worden sind oder
ordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenäm-            2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
ter (KomAEVO). Erfolgt die Vertretung nicht für die Dauer eines vollen        den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Ver-           Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-
tretung 1/30 des Monatsbetrages nach Satz 1. Erfolgt die Vertretung            meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
während eines kürzeren Zeitraumes als einen vollen Tag, so beträgt            Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2.          Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
Eine nach nachstehendem Absatz 3 gewährte Aufwandsentschädi-               kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
gung ist anzurechnen.                                                      Verletzung geltend machen.
(3) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete, denen ein bestimmter Geschäfts-
bereich übertragen worden ist, erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Diese beträgt für die/den erste/n Ortsbeigeordnete/n 30 v.H., für die/
                                                                                        Änderung der Fernwärmepreise
den 2. und 3. Ortsbeigeordnete/n 25 v.H. des Satzes nach § 12 Abs.                             zum 01.01.2018
1 KomAEVO.                                                                      Auf Grundlage der vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim
(4) Ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, denen kein Geschäftsbereich               am 27.06.2017 zum 01.01.2018 in Kraft gesetzten neuen Ein-
übertragen worden ist und die nicht Ratsmitglied sind und denen                gangsparameter für die Belieferung mit Fernwärme, erfolgt zum
keine Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 2 und 3 gewährt                   01.01.2018 eine Anpassung der Fernwärmepreise.
wird, erhalten gemäß § 13 Abs. 3 KomAEVO für die Teilnahme an den              Die geänderten Eingangsparameter werden im Lieferjahr 2018 wie
Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Besprechun-                folgt gültig sein.
gen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO), das in § 8 Abs. 3                Der Arbeitspreis beträgt 35,82 €/MWh und der Grundpreis 4,11 €/
festgesetzte Sitzungsgeld. § 8 Abs. 5, 6 und 7 gelten entsprechend.             kW/Monat zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Festpreis für
(5) Ehrenamtliche Ortsbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die den               das Lieferjahr 2018.
Bürgermeister bei Veranstaltungen vertreten (§ 50 Abs. 2 Satz 7 GemO)          Diese gelten gemäß den Bestimmungen des Preisblattes bis zum
oder bei ihnen übertragenen einzelnen Amtsgeschäften (§ 50 Abs. 3              31.12.2018.
                                                                                Zum 01.01.2019 wird der Preis gemäß der gültigen Preisgleitklau-
Satz 2 GemO) den Bürgermeister während eines kürzeren Zeitraumes
                                                                                sel angepasst.
als einen vollen Tag vertreten, erhalten als Aufwandsentschädigung
die Hälfte des Tagessatzes gemäß Abs. 2 Satz 2, jedoch mindestens               gez. Klawe, Werkleiter
den in § 13 Abs. 4 Satz 2 KomAEVO festgesetzten Mindestbetrag.
(6) Die Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete, auf die die Vor-
aussetzungen des § 13 Abs. 4 KomAEVO zutreffen, beträgt die Hälfte
des Tagessatzes nach Abs. 2 Satz 2, mindestens jedoch den in § 13
                                                                                           amtliche mitteilungen
Abs. 4 Satz 2 KomAEVO festgesetzten Mindestbetrag.
(7) Werden die Sätze des § 12 KomAEVO geändert, ändert sich die
Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer
Änderungsverordnung an entsprechend.
                                                                                       Sprechstunden
(8) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung              Ortsbürgermeister Reiner Hör
der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die
pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale               Die Bürgersprechstunde von Herrn Ortsbürger-
Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf                 meister Hör findet immer nach Vereinbarung
die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.                                    statt.
Fallen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an, so trägt die            Sie erreichen das Büro des Ortsbürgermeisters
Ortsgemeinde nur den nach den einschlägigen Bestimmungen auf sie                unter Tel. 7002 - 1601.
entfallenden Arbeitgeberanteil. (9) § 8 Abs. 8 gilt entsprechend.               Per Email ist der Bürgermeister erreichbar unter
                                 § 11                                           r.hoer@ruelzheim.de

          Entschädigung der Feldgeschworenen
(1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkun-            Der 1. Ortsbeigeordnete Herr Anton Rie-
gen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stun-              der, führt nach Vereinbarung, Sprechstunden
den bemessen wird; Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis                 im Gebäude der Gemeindewerke Rülzheim,
zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt.
                                                                                Zimmer Nr. 13 im Erdgeschoss, durch.
(2) Die Entschädigung beträgt 10,00 € je Stunde. Im Falle einer vom
Arbeitgeber zu übernehmenden pauschalen Lohnsteuer 8,16 € je                   Tel.: 07272 / 70 06 71 oder
Stunde. Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stunden-              Mobil: 0176 / 41853654
satzes zu entschädigen.                                                         Aufgabenbereich:
                                 § 12                                           Energie und Umwelt

                     Seniorenbeauftragte/r
Das Amt einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten wird ein-               Die 2. Ortsbeigeordnete und Seniorenbeauftragte Frau Ingrid
gerichtet. Soweit dies nicht durch Aufgabenübertragung an eine/
                                                                                Mendel, führt montags von 14:00 Uhr bis
einen Ortsbeigeordnete/n erfolgt, wählt der Gemeinderat für die
Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates eine/n ehrenamtliche/n                  15:00 Uhr und donnerstags von 11.00 Uhr
Seniorenbeauftragte/n. Sie/Er bleibt im Amt bis ein/e Nachfolger/in             bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung,
gewählt ist.                                                                    Sprechstunden im Gebäude der Gemein-
                                 § 13                                           dewerke Rülzheim, Zimmer Nr. 13 im Erd-
                                                                                geschoss durch.
                           Inkrafttreten
                                                                                Tel.: 07272 / 3219 oder Büro: 07272 / 70
Diese Hauptsatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig treten
die Hauptsatzung vom 15.07.2014 und die Änderungssatzungen vom                  02 - 10 19
15.10.2015 und 10.12.2015 außer Kraft.                                          Aufgabenbereich:
                                                                                Jugend und Senioren
Rülzheim, den 14.12.2017                                                        Während der Ferienzeit Termine nur nach Vereinbarung
gez. Hör, Ortsbürgermeister
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