HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
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www.ebermannstadt.de www.unterleinleiter.de 09 Informationen und amtliche Mitgliedsgemeinden: 1. September 2020 Bekanntmachungen der Ebermannstadt Jahrgang 43 Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Unterleinleiter HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG am Sonntag, 13.09.2020 > S. 11
REDAKTIONSINFORMATIONEN VORWORT LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, Aus technischen und organisatorischen Grün- den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar- tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de die Ferienzeit geht zu Ende und viele von uns verbrachten sie in der Heimat mit Wanderungen, Radtouren, Besuchen im Biergarten, vielleicht am neuen Pool im NEU: Alle Informationen für die Rubriken Vereine und Kirche senden Sie ab sofort Garten. Manch einer entdeckte ganz neue Ecken in der Fränkischen Schweiz. bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de Wir alle wünschen uns, dass der Alltag bald „normal“ weitergeht. Darüber soll- Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben ten wir aber nicht vergessen, dass wir nach wie vor aufeinander achten und die Meinung der Verfasser wieder und müs- Solidarität üben müssen und auch flexibel auf neue Situationen reagieren. sen nicht unbedingt mit der Auffassung der Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung setzen die aktuellen eingesandten Manuskripte bleiben der Redak- Regelungen um. Sie bemühen sich aber auch um coronakonforme Konzepte, tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand- um Projekte zu ermöglichen. So wurde z.B. im Ordnungsamt eine Lösung für te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird den verkaufsoffenen Marktsonntag am 13.September erarbeitet. Eine Woche keine Haftung übernommen. Nachdruck ein- zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel- später macht der Fränkische Theatersommer mit der Krimi-Komödie „Mörder- lenangabe und mit Genehmigung der Redak- karussell“ am Rathaus Ebermannstadt Station. tion gestattet. Mit Ministerialschreiben vom 22.07.2020 erhielten wir Hinweise zur Durchfüh- rung von Bürgerversammlungen. Auf dieser Grundlage wird heuer eine Ersatz- regelung gelten mit insgesamt nur drei Bürgerversammlungen, alle in der Stadt- IMPRESSUM / MEDIADATEN halle (Termine im Inneren des Heftes). Hierfür bitte ich um Verständnis. Im Herbst starten bedeutende Baumaßnahmen: Die Sanierung der alten Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt Hausmülldeponie Breitenbach, die Generalsanierung des Kindergartens St. Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Franz-Dörrzapf-Straße 10 Marien, die Sanierung des Löschwasserbehälters in Neuses-Poxstall und des 91320 Ebermannstadt Löschteichs in Moggast, eine neue Abwasser-Pumpstation in Burggaillenreuth, Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650 Urnengrabfelder auf den Friedhöfen Ebermannstadt, Niedermirsberg und Wohlmuthshüll. Bei all diesen Maßnahmen werden Einschränkungen und Be- Redaktion hinderungen leider nicht immer vermeidbar sein. Scheuen Sie sich nicht, sich Andreas Kirchner Tel.: 09194 50680 bei Fragen und Beschwerden direkt an die Verwaltung zu wenden. Layout Für alle im Schulbereich wird die Wiederaufnahme des Regelbetriebs eine gro- Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) ße Herausforderung darstellen. Mit einem Dank für ihren Einsatz verbinde ich Tel.: 09191 9778713 einen besonderen Wunsch an unsere Abc-Schützen für einen fröhlichen Start in www.lotz-design.de den neuen Lebensabschnitt. Erscheinungsweise monatlich in der 1. Woche des Monats Ihnen allen schöne Tage im September – und bleiben Sie gesund! Auflage 4.200 Herzlichst Druck & Anzeigenverwaltung Ihre Christiane Meyer Waltenberger-Hofmann 1. Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt Bahnhofstraße 9 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503 E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de Anzeigenschluss INHALT Die aktuellen Abgabetermine können unter www.ebermannstadt.de/buergerservice/ S. 2 aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html eingesehen werden. S. 4 Anzeigenannahme ausschließlich bei der S. 6 Druckerei Waltenberger-Hofmann S. 21 Anzeigenpreise 1/1 Seite: 290,00 € S. 21 1/2 Seite: 178,00 € 1/4 Seite: 109,00 € S. 22 1/8 Seite: 64,00 € 1/16 Seite: 43,00 € S. 23 100 mm: 88,00 € Zeilenanzeige: pro Zeile 5,50 € S. 26 Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % S. 32 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 16 % MwSt. S. 33 Mitteilungsblatt l September 2020 3
CORONA-VIRUS schrieben. Solche Listen werden aber bedauerlicherweise teilweise nicht mehr geführt. Weiterhin dürfen nicht mehr als Vorgaben für Veranstaltungen in der Gastronomie (zum 10 Personen an einem Tisch sitzen. Diese müssen auch einer Beispiel Hochzeits- und Geburtstagsfeiern) zusammengehörigen Gruppe angehören. Ausreichende Ab- Üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene stände zwischen den Tischen sind notwendig. oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgel- absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, dern geahndet werden und was viel wichtiger ist, die Verbrei- insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schul- tung des Virus fördern. Auch wenn viele Menschen diese Ein- abschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen, sind mit bis schränkungen inzwischen leid sind, wir befinden uns leider zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geschlossenen Räu- wieder in einer Phase steigender Infektionszahlen. Wenn hier men und bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Frei- Regeln missachtet werden, werden andere Menschen damit en möglich. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter ein Schutz- gefährdet und es drohen wieder Beschränkungen des öffentli- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der chen Lebens. zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. Daher wird das Landratsamt Forchheim, gemeinsam mit Findet die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb der Polizei, in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durch- statt, hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auf führen müssen, wenn festgestellt wird, dass die Regeln der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, weiterhin nicht befolgt werden. Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pfle- ge bekannt gemachten Rahmenkonzepts für die Gastronomie Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienekonzepte für die Gas- (Hygienekonzept Gastronomie) auszuarbeiten und auf Verlan- tronomie, welche regelmäßig ergänzt und angepasst werden. gen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Vielen Dank! Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Lüftung bei Fei- ern in geschlossenen Räumen zu achten. Es gelten gegenüber den grundsätzlich für die Gastronomie BÜRGERBÜRO GESCHLOSSEN geltenden Regelungen folgende Besonderheiten: Wegen Umbauarbeiten ist das Bürgerbüro am 15. und 16. September geschlossen. Wenn eine private Feier als geschlossene Gesellschaft in ei- nem Raum ohne weitere Gäste stattfindet und der Charakter In dringenden Fällen erreichen Sie uns telefonisch unter 09194 der Feier einer privaten Feier zu Hause entspricht, kann in dem 506-12 und 506-67. betreffenden Raum auf die Einhaltung des Mindestabstands und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen durch die Gäste Alle anderen Abteilungen im Rathaus sind geöffnet. verzichtet werden, auch wenn zwischen den Tischen gewech- selt oder getanzt wird. Es bleibt aber bei Maskenpflicht, wenn TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT sich Gäste außerhalb dieses Raums in Gemeinschaftsbereichen wie Eingangsbereich der Gaststätte, Flur, WC und so weiter- Liebe Bürgerinnen und Bürger, bewegen. Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und Gemeinsame Aktivitäten wie Tanz oder Spiele sind ohne Ein- möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter- haltung des Mindestabstands möglich. Es wird jedoch empfoh- min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und len, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln soweit wie Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten. möglich einzuhalten. Sofern die private Feier von Livemusik Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per begleitet wird, sind die Voraussetzungen für kulturelle Veran- E-Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de. staltungen für die Musiker zu beachten. Für die Musiker gilt also, dass sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da. Gästen einhalten sollten; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Standesamt Ebermannstadt Für sie gilt in dem Raum jedoch auch keine Maskenpflicht. Wer als verantwortlicher Betreiber kein Schutz- und Hygiene- SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG konzept vorlegen kann, kann mit einer Geldbuße von 5000 Euro Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata- belegt werden! strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Zimmer B 108: EINHALTUNG DER INFEKTIONSSCHUTZREGELN IN • 14.10., 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger Terminab- GASTSTÄTTEN UND BIERGÄRTEN sprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 506-65 oder 506-67) Leider wurden dem Landratsamt Forchheim in jüngster Ver- gangenheit immer wieder Verstöße gegen die Einhaltung der Infektionsschutzregeln in den Gaststätten und Biergärten ge- AUS DEM FUNDBÜRO meldet. Dieser Eindruck wurde auch bei Kontrollen der Polizei, Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben: der Lebensmittelkontrolleure und aufgrund eigener Erfahrun- gen des Landratsamtes bestätigt. Kartentasche, Ehering, Geldbeutel, Drohne, Hörgerät Die Verpflichtung Mund-Nasen-Schutz zu tragen gilt für Gäste und Personal nach wie vor (und zwar über Mund und Nase). Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund- Auch die Aufnahme von Daten der Gäste ist zwingend erfor- büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem derlich zur Ermittlung von etwaigen Infektionsketten vorge- Bürgerbüro auf. 4 Mitteilungsblatt I September 2020
SATZUNG DES SCHULVERBANDS EBERMANNSTADT se und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung dem ersten Bürgermeister Die Regierung von Oberfranken hat durch Rechtsverordnung, zukommen. zuletzt geändert am 04.05.2011, Oberfränkisches Amtsblatt, Seite 51, für das Gebiet der Städte Ebermannstadt und §5 Rechnungsprüfungsausschuss Waischenfeld, der Marktgemeinden Heiligenstadt i. Ofr., Pretzfeld, Wiesenttal und der Gemeinde Unterleinleiter die Die Verbandsversammlung bildet aus ihrer Mitte einen Mittelschule Ebermannstadt mit dem Schulsitz in Ebermann- Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und bestimmt stadt errichtet. Die Verbandsversammlung des Schulverbands ein Mitglied als Vorsitzenden und ein Mitglied als Stellver- Ebermannstadt hat am 17.06.2020 die folgende mit Schreiben treter. des Landratsamts Forchheim (Aktenzeichen) vom (Datum) §6 genehmigte Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden und der Verbandssatzung übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung beschlossen: (1) Der Verbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übri- gen Mitglieder der Verbands- versammlung sind ehrenamtlich §1 Bestand des Schulverbands tätig. Die Tätigkeit der Schulverbandsräte erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der (1) Der Schulverband besteht auf Grund der Errichtung der Schulverbandsversammlung. Außerdem können einzelnen Mittelschule Ebermannstadt als Verbandsschule. Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungs- (2) Mitglieder des Schulverbands sind die Gemeinden Eber- befugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung mannstadt, Heiligenstadt i. Ofr., Pretzfeld, Unterleinleiter, (§ 2) übertragen werden. Waischenfeld und Wiesenttal. (2) Der Verbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit eine (3) Der räumliche Wirkungsbereich des Schulverbands um- monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro. fasst den mit Rechtsverordnung der Regierung von Ober- (3) Der Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden erhält franken festgesetzten Schulsprengel der Verbandsschule für seine Tätigkeit im Vertretungsfall ein Sitzungsgeld für jede „Mittelschule Ebermannstadt“. Sitzung in Höhe von 20 Euro. (4) Der Schulverband führt den Namen „Schulverband Eber- (4) 1Die Mitglieder der Verbandsversammlung, die ihr kraft mannstadt“ und hat seinen Sitz in Ebermannstadt. Amtes angehören, erhalten unbeschadet der Absätze 2 und 3 keine Entschädigung. 2Die übrigen Mitglieder der Verbands- §2 versammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Organe des Schulverbands Sitzungsgeld von 12 € für jede angefangene Stunde Sitzungs- Organe des Schulverbands sind die Verbandsversammlung und dauer der Verbandsversammlung oder eines Ausschusses. 3 der Vorsitzende1 des Schulverbands (Verbandsvorsitzender). Daneben gilt als Zeitversäumnis je 1/2 Stunde vor und nach der Sitzung. §3 (5) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten auf Verbandsversammlung Antrag (1) 1In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürger- a) als Angestellte Entschädigung für den nachgewiesenen meister der am Schulverband beteiligten Gemeinden ent- Verdienstausfall, sandt. 2Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler b) als selbstständig Tätige eine Pauschalentschädigung für den die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und entstandenen Verdienstausfall in Höhe von 10 Euro für jede für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler angefangene Stunde der Sitzungsdauer, nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbands- c) wenn ihnen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nach- versammlung. 3Stellt eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer teil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen ver- Verbandsschüler zum Stichtag zu viele Verbandsräte, sind sie säumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbands- ausgeglichen werden kann, eine Pauschalentschädigung versammlung abzuberufen. wie für selbstständig Tätige. (2) Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt der Vorsit- zende des Schulverbands. §7 (3) Die Verbandsversammlung ist zuständig für die ihr nach Geschäftsgang des Verbandes Art. 34 Abs. 2 KommZG vorbehaltenen Aufgaben. 1 Die Verbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. 2 Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen §4 der Gemeindeordnung. Verbandsvorsitzender §8 (1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die Geschäftsführung des Verbandes Dauer von 6 Jahren den Verbandsvorsitzenden und seinen Stell- 1 Als Geschäftsstelle des Verbandes wird die Gemeinde- vertreter. verwaltung desjenigen Verbandsmitglieds bestimmt, das den (2) Der Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der Verbandsvorsitzenden stellt. 2Für die Aufwendungen zur Füh- Verbandsversammlung sowie der beschließenden Ausschüs- rung der Geschäftsstelle erhält das betroffene Schulverbands- Mitteilungsblatt l September 2020 5
mitglied eine Entschädigung nach dem Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme. Nachruf §9 Am 6. August 2020 verstarb im Alter von 83 Jahren Kassengeschäfte des Schulverbandes FRAU ANNELIESE UNFRIED Die Kassengeschäfte des Schulverbandes werden am Ort der Geschäftsstelle des Schulverbandes geführt. Die Verstorbene war vom 01.10.1978 bis 31.08.2014 bei der Musikschule der Stadt Ebermannstadt beschäftigt. Die § 10 Leitung der Musikschule übernahm sie am 01.09.1996 und Rechnungsprüfung führte sie bis 31.01.2002. Nach ihrer Zeit als Leiterin der Musikschule unterrichtete sie weiter bis 31.08.2014. Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungs- prüfungsausschuss. Sie war bei den Musikschullehrer*innen und Schüler*innen eine allseits geschätzte und beliebte Kollegin und Lehrerin. § 11 Finanzierung des Schulverbandes In Würdigung und Anerkennung ihres außerordentlichen Engagements für die Musikschule der Stadt Ebermann- (1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Ein- stadt wurde ihr am 22.11.2004 das Ehrenwappen der Stadt nahmen nicht gedeckten Finanzbedarf von den Verbands- Ebermannstadt verliehen. mitgliedern gem. Art. 9 Abs. 5 Satz 1 BaySchFG eine Schul- verbandsumlage. Die Stadt Ebermannstadt und die Bürgerschaft danken ihr für die in dieser Zeit geleisteten Dienste. (2) Für die Einrichtungen des Schülerzentrums (Mittags- Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren. betreuung, Offene Ganztagsschule) bemisst sich die Schul- verbandsumlage abweichend von Art. 9 Abs. 5 Satz 1 BaySchFG Ebermannstadt, im August 2020 nach der tatsächlichen Anzahl der Kinder, die in der Einrich- tung betreut werden. STADT SCHULVERBAND EBERMANNSTADT EBERMANNSTADT (3) 1Die Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in vier- gez. Christiane Meyer gez. Christiane Meyer teljährlichen Teilbeträgen mit Fälligkeit jeweils zum ersten 1. Bürgermeisterin 1. Vorsitzende Werktag eines Vierteljahres zu entrichten. 2Soweit der Umlage- betrag noch nicht festgelegt ist, wird eine Vorauszahlung in Höhe des zuletzt festgesetzten Betrages fällig. 3Bei verspäteter SITZUNGSDIENST Zahlung ist die Umlageschuld mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. • Mo, 14.09, 17 Uhr, Bau und Umweltausschuss, Veranstaltungssaal am Hasenberg § 12 Auseinandersetzung • Mi, 16.09, 15 Uhr, Schulverbandsversammlung, Lehrer- zimmer Grund- u. Mittelschule Im Falle der Auflösung des Verbandes oder des Ausscheidens einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden fin- Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau- det eine Auseinandersetzung nach Art. 47 KommZG statt. und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden § 13 kann. Bekanntmachungen des Schulverbandes Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie Die Bekanntmachungen des Schulverbandes erfolgen in den auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger- Amtsblättern aller Mitgliedsgemeinden. service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem § 14 MÄRKTE In-Kraft-Treten • 13.09.2020 ab 10:30 Uhr, Septembermarkt auf der oberen (1) Diese Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt- Hauptstraße mit verkaufsoffenem Sonntag (ab 12:30 Uhr) machung in Kraft. • Jeden Samstag von 8.00-12.30 Uhr Bauernmarkt (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Schulverbandes Eber- Wir weisen darauf hin, dass an Markttagen für die Parkbuch- mannstadt vom 18.08.2014, (Amtsblatt für den Landkreis ten am Marktplatz in der Zeit von 06.00-18.00 Uhr ein absolu- Forchheim Nr. 25/2014, Seite 117), außer Kraft. tes Halteverbot angeordnet ist. Das Parken während dieser Rechtsaufsichtlich gem. Art. 20 KommZG am 20.07.2020 ge- Zeit ist nicht möglich! nehmigt. Ebermannstadt, 21.07.2020 ORTSSPRECHER UND ORTSVERTRETER Schulverband Ebermannstadt Ebermannstädter Ortsteile, die nicht im Stadtrat vertreten sind, gez. Christiane Meyer haben die Möglichkeit einen Ortssprecher oder einen Orts- Schulverbandsvorsitzende vertreter zu wählen. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Wahl eines Ortssprechers Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten Der Ortssprecher ist ein ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger gleichermaßen für alle Geschlechter. mit beratenden Aufgaben. Er hat das Recht, an allen Sitzungen 6 Mitteilungsblatt I September 2020
des Stadtrats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme Sollten Sie 14 Tage vor der Sitzung Kontakt zu COVID-19-Fällen teilzunehmen und Anträge zu stellen. gehabt haben, können Sie leider nicht an der Versammlung teilnehmen. Der Ausschluss von der Teilnahme gilt auch bei Das Mitwirkungsrecht des Ortssprechers beschränkt sich auf unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen die örtlichen Angelegenheiten des Ortsteils. Symptomen jeder Schwere. Nach Gemeindeordnung hat die Bürgermeisterin eine Orts- Bitte beachten Sie die Hinweise auf einzuhaltende Hygiene- versammlung in Ortsteilen einzuberufen, wenn ein Drittel der regeln vor Ort und tragen Sie in jedem Fall einen Mund-Nasen- dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen. schutz auf ihrem Weg zum Sitzplatz. Eine bestimmte Form ist für den Antrag nicht erforderlich. Die Unterschriftenliste muss aber eindeutig erkennen lassen, BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2020 dass die Unterzeichner die Einberufung einer Ortsversammlung zur Wahl eines Ortssprechers wünschen, und die Unterzeich- Aufgrund der nach wie vor bestehenden Coronavirus-Pande- ner so genau bezeichnen, dass ihre Unterschriftsbefugnis nach- mie werden in diesem Jahr die Ortsteile zusammengefasst und prüfbar ist. die Bürgerinnen und Bürger zu insgesamt „nur“ 3 statt der Diese Regelung trifft nur auf Ortsteile zu, die am 18. Januar üblichen 11 Bürgerversammlungen eingeladen: 1952 noch selbstständig waren und im aktuellen Stadtrat nicht • 29. September 2020 für das Mühlbachtal (Rüssenbach, vertreten sind: Eschlipp, Kanndorf, Neuses-Poxstall und Neuses-Poxstall, Niedermirsberg) und Eschlipp Rüssenbach. • 30. September 2020 für das Oberland (Wohlmuthshüll, Wahl eines Ortsvertreters Buckenreuth, Kanndorf, Moggast, Wolkenstein, Burg- und Windischgaillenreuth) In den Ortsteilen, die nicht im Stadtrat vertreten sind und in der Vergangenheit nicht selbstständig waren (Buckenreuth, • 01. Oktober 2020 für Ebermannstadt und Gasseldorf Wolkenstein und Windischgaillenreuth), kann vom Stadtrat eine sachkundige Person (Ortsvertreter) bestellt werden. Das Wahl- Beginn ist jeweils 19.30 Uhr in der Stadthalle Ebermannstadt. verfahren des Ortssprechers wird analog angewendet. Es ist der Bürgermeisterin ein besonderes Anliegen, den Der Ortsvertreter kann, soweit erforderlich, auf Anordnung des Grundsatz der Öffentlichkeit nicht nur zu wahren, sondern Vorsitzenden oder auf Beschluss des Stadtrates zu Sitzungen darüber hinaus auch keinen interessierten Bürger aufgrund des Stadtrates und seiner Ausschüsse zugezogen und gehört der zumeist kleinräumigen Lokalitäten in den Ortsteilen ab- werden, wenn über örtliche Angelegenheiten des Ortsteils be- weisen zu müssen. raten und beschlossen wird. Insofern finden die Versammlungen in diesem Jahr in der Stadt- Beantragung halle statt, um die Corona-Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können. Wir bitten um Verständnis. Ihren formlosen Antrag inkl. Unterschriftenliste senden Sie bit- te per Post an: Hinweise: Stadt Ebermannstadt Sollten Sie 14 Tage vor der Sitzung Kontakt zu COVID-19-Fällen 1. Bürgermeisterin Frau Christiane Meyer gehabt haben, können Sie leider nicht an der Versammlung Franz-Dörrzapf-Str. 10 teilnehmen. Der Ausschluss von der Teilnahme gilt auch bei 91320 Ebermannstadt unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere. Fragen beantwortet Ihnen gerne Andreas Kirchner: Telefon 09194 506 80 oder Bitte beachten Sie die Hinweise auf einzuhaltende Hygiene- E-Mail andreas.kirchner@ebermannstadt.de regeln vor Ort und tragen Sie in jedem Fall einen Mund-Nasen- schutz auf ihrem Weg zum Sitzplatz. ORTSVERSAMMLUNG IN KANNDORF UND ESCHLIPP Mehr als ein Drittel der Kanndorfer und der Eschlipper haben SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN über eine Unterschriftenliste die Einberufung einer Orts- Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig versammlung zur Wahl des Ortssprechers erbeten. Vor die- – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben. sem Hintergrund ergeht herzliche Einladung zur Orts- versammlung: Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprech- stunde am 18. September von 8:30 – 10:30 Uhr ins Rat- • in Eschlipp am 22.09.2020 im Gasthaus Zimmermann, haus ein. Eschlipp 22 Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie • in Kanndorf am 23.09.2020 im Golf Club Fränkische jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Ge- Schweiz, Kanndorf 8 spräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch einen Termin unter der Tel. 09194 50611 vereinbaren. Beginn ist jeweils 19.30 Uhr. Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese Hinweise: richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich Die Ortsversammlung ist nicht mit einer Bürgerversammlung werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen. zu verwechseln bzw. sollen nach der Bayerischen Gemeinde- Ich freue mich auf Ihr Kommen! ordnung beide Formate nicht gemeinsam stattfinden. Zweck dieser Ortsversammlung ist ausschließlich die Wahl des Orts- Christiane Meyer sprechers für die Wahlperiode 2020-2026. 1. Bürgermeisterin Mitteilungsblatt l September 2020 7
SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENER SONNTAG IN DER EBERMANNSTÄDTER INNENSTADT AM SONNTAG, 13.09.2020 Nach einem halben Jahr Pause, kann am 13. September 2020 ab 10.30 Uhr der traditionelle Jahrmarkt zur Kirch- weih der Marienkapelle im Bereich der Oberen Hauptstra- ße stattfinden. Die Händler freuen sich, dass es wieder möglich sein wird an einem Markt, unter Berücksichtigung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, teilzunehmen. Die Besucher müssen sich an die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln sowie dem Tragen eines Mund-Nasen- schutzes halten. Von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr öffnen die Geschäfte in der Innenstadt Ihre Türen zum verkaufsoffenen Sonntag. Es erwarten Sie Sommerschnäppchen, aber auch erste Herbstware, Dekorationsartikel, Stoffe und Wolle, Haus- haltswaren, Bücher, Kosmetikprodukte sowie Artikel für den täglichen Bedarf. Die gastronomischen Betriebe in der Innenstadt freuen sich auf Ihren Besuch und an den beiden Eisdielen können die unterschiedlichen Eiskreationen genossen werden. Biergärten in fußläufiger Entfernung zur Hauptstraße und zum Marktplatz öffnen am Nachmittag. Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten. Entspannend ist der „Insel-Rundweg“ um die Altstadt entlang der Wiesent, der mit einem Besuch im Heimatmu- seum Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5 verbunden werden kann. Noch bis zum 28.10.2020 ist die Sonderausstellung „Wendelin Kusche – Menschen. Orte. Landschaften.“ zu se- hen. Geöffnet ist an Sonn- und Feiertagen von 14 bis 17 Uhr sowie mittwochs von 15 bis 17 Uhr. Die Museumsbahn startet um 10.05 und 14.05 mit Dampf sowie um 16.05 Uhr mit der historischen Diesellok zur Fahrt durchs Wiesenttal bis nach Behringersmühle. Die aktuellen Infos zur Ticketbestellung und zu den Hygienevorgaben finden Sie unter www.dampfbahn.net. Alle Freunde und Besucher der Ebser Zeltkerwa müssen sich bis 2021 gedulden, um wieder mitzufeiern und die Kerwaburschen beim Aufstellen des Kirchweihbaumes an- zuspornen. In diesem Jahr kann das Programm leider nicht durchge- führt werden. Zum kostenlosen Parken können im Altstadtbereich die Parkplätze „Oberes Tor“(P2), „An der Wiesent“ (P7) sowie der P&R am Bahnhof genutzt werden. (Änderungen auf Grund der Corona-Pandemie sind nicht abzusehen. Aktuelles finden Sie unter www.ebermannstadt.de.) Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Stadt Ebermannstadt Mitteilungsblatt l September 2020 11
GRÜNGUTANNAHME In Ebermannstadt sind davon die Altstadt mit Hauptstraße, Rosengasse, Franz-Dörrzapf-Straße, Gerh.-Hauptmann-Weg, AM WERTSTOFFHOF EBERMANNSTADT Brauhausgasse, Basteibräugasse, Zum Breitenbach und die Die Fa. Fritsche aus Forchheim, die den Wertstoffhof Ebermann- Straßen „In der Peunt“, „Am Erlach“ und „Zur Lochwiese“ be- stadt beim Grasigen Weg hinter dem TÜV betreibt, nimmt ab troffen. sofort Grüngut bis zu einer Menge von 0,5 m³ kostenlos an! Öffnungszeiten: Mi u. Fr 16-18 Uhr FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT Do 9-11 Uhr Sa 9-13 Uhr DAS SCHADSTOFFMOBIL STARTET WIEDER Die nächste Problemmüllsammlung findet am Mi, 16.09.2020 von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Ebermannstadt am städtischen Bauhof statt. Am Schadstoffmobil werden Problemabfälle aus Haushalten Kontakt u. Info: Corinna Drummer (Jugendpflege Ebermannstadt) angenommen: höchstens 5 Kilogramm bzw. 5 Liter. E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat) Größere Mengen bringen Sie direkt zur Problemmüll- E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de sammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (ge- bührenpflichtig). Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit! Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter Stellen Sie nie die Abfälle schon vor dem eigentlichen oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobiles ab! Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter- Problemmüll darf nur in stabilen, verschlossenen Behältern stützen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drummer (z.B. in Dosen, Gläsern mit Schraubdeckel und Flaschen) ange- (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder liefert werden. Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter). Alle Termine mit Haltepunkten des Schadstoffmobiles und aus- Ankündigung führliche Information finden Sie in der aktuellen Abfallkalender- broschüre ab Seite 44 bzw. im Internet unter www.lra-fo.de Das nächste Treffen der Steuerungsgruppe findet im Oktober in der Rubrik Bürgerservice, Abfallwirtschaft, Abfallratgeber, 2020 statt. Interessierte sind dazu herzliche eingeladen und Schadstoffmobil. können sich gerne bei Corinna Drummer melden. Corinna.Drummer@ebermannstadt.de VERKEHRSREGELUNGEN christian.kiehr@ebermannstadt.de Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter: In loser Folge möchten wir über die Verkehrsregelungen vor www.ebermannstadt.de allem im ruhenden Verkehr im Stadtgebiet Ebermannstadt in- formieren: FREIWILLIGE FEUERWEHR ESCHLIPP Verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325 Am Freitag, den 11.09.2020 um 19:00 Uhr, findet im Gasthaus Zimmermann die Dienst- und Jahreshauptversammlung statt. Dienstversammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Bürgermeisterin 2. Bericht des Kommandanten 3. Grußworte In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt: 4. Neuwahlen des Kommandanten 5. Wünsche und Anträge • Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin • Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten. Jahreshauptversammlung Tagesordnung: 1. Begrüßung • Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behin- 2. Totengedenken dern. 3. Bericht des Vorstandes • Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeich- 4. Bericht des Schriftführers neten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder 5. Bericht des Kassiers Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 6. Bericht der Kassenprüfer • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benut- 7. Entlastung der Vorstandschaft zen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 8. Ehrungen 9. Neuwahlen • Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße 10. Wünsche und Anträge einfahren will, hat sich nach § 10 StVO so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerausgeschlos- Hierzu ergeht an alle aktiven und passiven Mitglieder herzli- sen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. che Einladung. Dies bedeutet, dass er wartepflichtig ist! gez. Hans Dittrich, 1 Vorsitzender 12 Mitteilungsblatt I September 2020
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JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2020 stufung in eine Gruppe wird vom Lehrer nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten aber auch unter Be- DER JAGDGENOSSENSCHAFT EBERMANNSTADT 5/ rücksichtigung der musikalischen Vorbildung und des Alters NIEDERMIRSBERG des Schülers vorgenommen. Am Freitag, den 04.09.2020, findet um 19:30 Uhr im Feuerwehr- Die Lehrer setzen sich mit den Eltern in der Zeit vom 08.09. haus Niedermirsberg die nichtöffentliche Jahreshaupt- – 13.09.2020 (1. Schulwoche) in Verbindung und bespre- versammlung der Jagdgenossenschaft Niedermirsberg statt. chen die Gruppeneinteilung und Unterrichtszeit. Vorher Tagesordnung: ist eine Terminvereinbarung in der Regel nicht möglich, weil 1. Begrüßung dazu die Stundenpläne für den Nachmittagsunterricht der all- 2. Bericht des Schriftführers gemeinbildenden Schulen vorliegen und berücksichtigt wer- 3. Kassenbericht den müssen. 4. Entlastung der Vorstandschaft Weitere Informationen: 5. Neuwahlen der Vorstandschaft 6. Verwendung des Jagdschillings Frau Urban, Mo – Mi 8:30 – 11:30 Uhr u. Do 12:30 – 15:30 Uhr; 7. Wünsche und Anträge Tel. 09194 506-27 Rathaus Ebermannstadt, Zimmer 11 EG: Änderung in den Eigentumsverhältnissen sind bis 24.08.2020 Herr Grabietz, Musikschulleiter, Mo, Di, Do 09:30 – 10:30 Uhr; unter Vorlage des Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher Tel. 09194 506-43 geltend zu machen. Homepage der Musikschule Ebermannstadt über Stadt Eber- gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin mannstadt: www.ebermannstadt.de JAGDGENOSSENSCHAFT EBERMANNSTADT VI – STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT WOHLMUTHSHÜLL/ BUCKENREUTH Kirchenplatz 1, Ebermannstadt Öffnungszeiten: Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr, Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 14.08.2020 be- Do. 15.00-18.00 Uhr schlossen, den Jagdpachtschilling nicht auszubezahlen, son- dern für den Wegeunterhalt und sonstige Aufgaben der Jagd- Was gibt es Neues in der Stadtbücherei? genossenschaft zu verwenden. Nach der Sommerpause öffnet die Stadtbücherei St. Nikolaus Der Jagdbogen 1 wird um weitere 9 Jahre verlängert. am Dienstag, den 8. September 2020, wieder zu den gewohn- ten Öffnungszeiten ihre Türen für alle großen und kleinen Bü- Bei den Neuwahlen wurden gewählt: cherwürmer. Jagdvorsteher Dieter Meier Wir freuen uns auf viele Leser, die sich wieder mit guter Litera- Stellvertreter Reinhard Friedrich tur und interessanten Sachbüchern eindecken wollen. Beisitzer Markus Sponsel und Bernd Schatz Schriftführer Andreas Meier Vorbeischauen lohnt sich! Kassier Florian Brütting Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf Rechnungsprüfer Thomas Jungwirth und Daniel Meier Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen! Datenschutzbeauftragte Gertrud Meier gez. Dieter Meier, Jagdvorsteher BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT Information über das FFH-Monitoring in Bayern MUSIKSCHULE EBERMANNSTADT - Lebensraumtypen - Informationen zum Schuljahr 2020-21; Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet Unterrichtsangebote, Anmeldetermin, Schulbeginn Schul- die Mitglied- staaten der Europäischen Union, den Erhaltungs- jahr 2020/2021: zustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- Unsere Musikschule bietet Kindern und Jugendlichen wieder und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) einen breitgefächerten Unterricht an Grundfächern, Instrumen- von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Moni- tal- und Vokalfächern, Chor, Musical und darüber hinaus viel- toring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaa- fältige Möglichkeiten des Zusammenspiels in Spielkreisen, ten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergeb- Ensembles, Orchestern, Bands, usw. Qualifizierte Musik- nisse dieses Monitorings inte- griert. Die Europäische Kom- pädagogen erteilen den Unterricht und leiten die Ensembles. mission bewertet auf der Grundlage dieser Be- richte die Fort- schritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele. Die schriftliche Anmeldung erhalten Sie im Rathaus Eber- mannstadt, aber auch auf der Homepage der Musikschule. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungs- Diese geben Sie bitte vollständig ausgefüllt und unter- zustand der Le- bensräume und Arten in Deutschland über ein schrieben bis spätestens 30.09.2020 im Rathaus Ebermann- Stichprobenverfahren zu ermit- teln und zu dokumentieren. stadt ab – die Anmeldung ist immer für ein Schuljahr ver- Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an fes- bindlich. ten Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder unter- sucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl inner- Der Musikunterricht für das Schuljahr 2020/2021 beginnt halb als auch außer- halb von FFH-Gebieten liegen. am 14. September 2020. In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens Die neu angemeldeten Schüler*innen werden nach fachlichen eine Probeflä- che eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Aspekten in Einzel- oder Gruppenunterricht eingeteilt. Die Ein- Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landes- 16 Mitteilungsblatt I September 2020
amtes für Umwelt im Zeitraum September 2019 bis Oktober durchzuführen. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Wahl 2022 einmal begangen und bewertet werden. Die Untersu- findet über einen längeren Zeitraum statt. So ist gewährleistet, chungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundei- dass die Stimmabgabe so entzerrt wie möglich ist. Die Ladung zur gentümer und Nutzungsbe- rechtigten und führen auch Wahl wird Anfang Oktober öffentlich bekanntgegeben. Das wei- nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke. tere Vorgehen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Anlagen. Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten Anlage 1. Vorschlagsliste und Wahlausschuss des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder und ihrer Stell- Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig. vertreter des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Moggast III liegen uns bislang folgende Wahlvorschläge vor: Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutz- behörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreis- 1 Dietsch Helmut, Wolkenstein 17, 91320 Ebermannstadt freien Stadt zur Verfügung. 2 Distler-Hofmann Martin, Stephanusstr. 15, 91320 Eber- mannstadt AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBEFRANKEN 3 Knoll Georg, Lohberg 5, 91320 Ebermannstadt Dorferneuerung Moggast III 4 Kohler Waltraud, Zum Steig 1, 91320 Ebermannstadt Stadt Ebermannstadt, Landkreis Forchheim 5 Kormann Thomas, Zum Steig 2, 91320 Ebermannstadt Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungs- 6 Löhr Markus, Schlesierstraße 23a, 91301 Forchheim gesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 7 Sponsel Christian, Zum Brand 15, 91320 Ebermannstadt 1 des Geset-zes zur Ausführung des Flurbereinigungs- gesetzes - AGFlurbG) 8 Sponsel Hermine, Stephanusstr. 7, 91320 Ebermann- stadt Bekanntmachung Vorabinformation 9 Wiegärtner Richard, Moggaster Hauptstr. 22, 91320 Ebermannstadt Liebe Bürgerinnen und Bürger von Moggast, liebe Bürgerinnen und Bürger von Wolkenstein, 10 Wölfel Friedrich, Stephanusstr. 17, 91320 Ebermann- stadt die letzte Vorstandswahl im Verfahren Moggast III liegt mehr als 6 Jahre zurück. Nach dem Flurbereinigungsgesetz ist alle 6 Sie können uns bis zum 10.09.2020 weitere Kandidaten nen- Jahre ein neuer Vorstand zu wählen. nen. Sollten keine weiteren Vorschläge eingehen, so wird die- se Vorschlagsliste für die bevorstehende Wahl herangezogen. Die Eigentümer der zum Dorferneuerungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erb- Bei der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser, beste- bauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Sie bilden die hend aus drei Personen, überwacht die ordnungsgemäße Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Durchführung der Wahl. Für die Bildung des Ausschusses wer- Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Bayern sind ihr zum den neben dem Vertreter der Stadt Ebermannstadt noch zwei großen Teil die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde über- weitere Personen benötigt. tragen. Die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führt der Ihr Interesse zur Mitwirkung am Wahlausschuss sowie weitere Vorstand. Er trägt somit eine große Verantwortung für das Ver- Wahlvorschläge richten Sie bitte an das fahren. Der Vorstandsvorsitzende ist ein Beamter des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken, der die erforderliche Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken fachliche und technische Vorbildung besitzt. Nonnenbrücke 7a · 96047 Bamberg E-Mail: harald.popp@ale-ofr.bayern.de, Maßnahmen der Dorferneuerung wie z. B. Straßenraum- und Telefon: 0951 837-215. Platzgestaltungen, Freiflächengestaltungen, Grünordnungs- maßnahmen oder die Sanierung und Umnutzung von Gebäuden Anlage 2. Aufgaben des Vorstands der Teilnehmer- wurden in den Ortslagen durchgeführt. Planungen zur Verbesse- gemeinschaft rung der Wohn- und Arbeitsbedingungen und zur Verbesserung des Naturhaushaltes wurden in enger Zusammenarbeit zwischen Nachdem die Maßnahmen in der Dorferneuerung ausgeführt dem Vorstand, der Gemeinde und den Bürgern erarbeitet. Wün- wurden und die Abmarkung und Vermessung der Grundstücks- schenswert ist, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl grenzen erfolgt ist, soll nach erfolgreicher Wahl des neuen des Vorstands beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Ober- Vorstandes, die Planbekanntgabe des Flurbereinigungsplanes franken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands Anfang 2021 erfolgen. und deren Stellvertreter auf jeweils 5 festgelegt. Anlage 3. Gesetzliche Grundlagen zum Wahlverfahren Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona- • Wahlberechtigt sind die Teilnehmer der Dorferneuerung Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandswahl derzeit nicht in ei- Moggast III (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte). ner öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb zusammen • Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt mit der Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt verfügt, die geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen Wahl unter Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Ober- weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein. franken voraussichtlich am • Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat be- Donnerstag, 22.10.2020 von 18 bis 20 Uhr stimmt, dass 4 Vorstandsmitglieder aus Moggast und 1 Vor- Ort: Stadthalle Ebermannstadt, Georg-Wagner-Str. 14, standsmitglied aus Wolkenstein sowie je ein Stellvertreter 91320 Ebermannstadt gewählt werden können. Mitteilungsblatt l September 2020 17
• Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließ- HAUSHALTSSATZUNG lich deren Stellvertreter in einem Wahlgang. des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe Sachsenmühle 2 • Jeder Stimmberechtigte hat 10 Stimmen. 91327 Gößweinstein, Landkreis Forchheim • Ein Vertreter der Stadt ist bei der Dorferneuerung „gebore- für das Haushaltsjahr 2020 nes“ Mitglied im Vorstand. Aufgrund des § 10, Absatz 1, Ziff. 3 und 4 der Verbandssatzung • Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht. und Art. 40 ff des Gesetzes Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: • Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. §1 • Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftli- che Vollmacht). Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts- jahr 2020 wird hiermit festgesetzt. • Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu ei- ner mehrfachen Stimmabgabe. Er schließt • Die Wahl ist schriftlich und geheim. im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.412.150 EUR • Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. und • Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter im Vermögenshaushalt in den Einnahmen richtet sich nach der Stimmenzahl, die sie bei der Wahl er- und Ausgaben mit 5.137.389 EUR reichen. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmen- ab. zahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst §2 niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw.. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für • Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen ge- Investitionen und Investitionsförderungs- wählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig. maßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 EUR • Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergän- §3 zung durch handschriftlichen Eintrag. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt • Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt. werden nicht festgesetzt. • Ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter §4 ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsge- Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. mäße Durchführung der Wahl. §5 • Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft, Wie- derwahl ist möglich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach • Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmit- dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 300.000 EUR glied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstands- §6 mitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen. §7 Bamberg, 31.07.2020 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft. gez. Sachsenmühle, 10.06.2020 Harald Popp, Technischer Amtsrat Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe Sachsenmühle BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2020 Hanngörg Zimmermann, Verbandsvorsitzender Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmi- DER STADT EBERMANNSTADT gung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wiesentgruppe mit Schreiben vom 03.06.2020, Az.: 2/21- BAULEITPLANVERFAHREN 9410, erteilt. 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS „HASENBERG“ Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. Bekanntgabe 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung Bekanntmachung einer Haushaltssatzung beim Zweckver- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB band zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe Sachsen- Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat mühle während der allgemeinen Geschäftsstunden öffent- in seiner Sitzung am 20.07.2020 den Planentwurf der 3. Ände- lich auf. rung Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich be- „Hasenberg“, in der Fassung vom 09.07.2020, gebilligt und die kannt gemacht. formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 18 Mitteilungsblatt I September 2020
im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge- Der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasen- mäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. berg“, liegt in der Zeit vom Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung Dienstag, den 09.09.2020 Auf dem Flurstück Nr. 1748 der Gemarkung Breitenbach ist die bis einschließlich Freitag, den 09.10.2020 Errichtung eines freistehenden Gebäudes für eine gewerbli- che Nutzung im KFZ-Bereich geplant. Das Plangebiet befindet im Rathaus der Stadt Ebermannstadt, Zimmer Nr. 008, im Erd- sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans geschoss, Franz-Dörrzapft-Straße 10 in 91320 Ebermannstadt, „Hasenberg“. während der allgemeinen Öffnungszeiten Zwar entspricht das geplante Vorhaben den im Bebauungs- Montag 08:00 – 12:00 Uhr plan festgesetzten Arten der baulichen Nutzung innerhalb ei- Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr nes Mischgebietes, jedoch steht es auch mehreren Festset- 14:00 – 16:00 Uhr zungen des Bebauungsplans entgegen. Zur Genehmigung des Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Bauvorhabens bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans Donnerstag 12:30 – 18:00 Uhr für einen Teilbereich. Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Planungsrechtliches Verfahren öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Änderung dient gemäß § 13a Abs. 1 BauGB einer Maßnahme der Innenentwicklung. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aus folgenden Gründen anwendbar: • Der Umgriff des Plangebietes beträgt etwa 1.500 m2 und setzt eine Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO fest, die weit unter dem Schwellenwert von 20.000 m2 ge- mäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB liegt. • Durch die Änderung des Bebauungsplans wird keine Zu- lässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. • Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Gemäß § 13a Abs. 2 gelten unter anderem, folgende Verfahrenserleichterungen: • von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 BauGB) Abb. 1: Ausschnitt Entwurf, 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasen- berg“ Stand: 20.07.2020 • von einer Umweltprüfung kann abgesehen werden (§ 13 Abs. 3 BauGB) Über den Inhalt der Bebauungsplanung, die mit der Planung verfolgten Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- • Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungs- kungen kann Auskunft verlangt werden. Für Auskünfte stehen planes zu erwarten sind, gelten als erfolgt oder zulässig Ihnen Herr Ebert (Zimmer 008) zur Verfügung. (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie Die Änderung des Flächennutzungsplans kann gemäß § 13a und der Erreichbarkeit der Verwaltung, besteht grundsätz- Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung erfolgen. lich die Möglichkeit der Planeinsicht. Hierfür bitten wir Gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird ein Misch- Sie telefonisch einen Termin mit Herrn Ebert (09194 506 gebiet ausgewiesen. 32) zu vereinbaren. Der Plan kann dann eingesehen wer- den. Sie erhalten Auskunft über die Ziele und Inhalte der Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt umgrenzt: Planung. Der nötige Sicherheitsabstand kann hierbei ge- · Im Norden – grenzen gewerbliche Nutzungen an währleistet werden. · Im Osten – grenzt die Bundesstraße 470 an Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können · Im Süden – grenzt die Milchhofstr. an während der Auslegungsfrist entweder schriftlich gegenüber · Im Westen – grenzt eine gewerbliche Nutzung an der Stadt Ebermannstadt oder während der allgemeinen Öff- Folgende Grundstücke der Gemarkung Breitenbach liegen in- nungszeiten zur Niederschrift im Rathaus Ebermannstadt ab- nerhalb des Geltungsbereiches: gegeben werden. · Flurnummer (komplett): 1748 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Mitteilungsblatt l September 2020 19
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Nor- menkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Ein- wendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Stadt Ebermannstadt, den 21.07.2020 gez. Christiane Meyer, Erste Bürgermeisterin INFORMATION ZU BAUMASSNAHMEN DER STADT „alte“ Kläranlage in Burggaillenreuth EBERMANNSTADT Ab Anfang September wird die Verlegung einer Abwasser- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, druckleitung von Burggaillenreuth nach Moggast beginnen. Mit im Herbst 2020 beginnen zahlreiche für das gesamte Stadtge- einer Gesamtlänge von etwa 3,1 km erfolgt deren Einbau biet Ebermannstadt bedeutende Baumaßnahmen. Über eini- größtenteils grabenlos im Pflug- und Horizontalspülbohrverfahren. ge dieser Projekte möchten wir Sie informieren. Offene Baugruben müssen somit nur punktuell errichtet werden. Das „Herzstück“ der neuen Abwasseranlage wird allerdings erst Vorab bitten wir um Verständnis, da es zu Einschränkungen im kommenden Jahr errichtet. Hierbei handelt es sich um neue kommen kann. Damit die Baumaßnahmen erfolgreich umge- Stauraumkanäle, ein Regenentlastungsbauwerk sowie eine neue setzt werden können, braucht es ein gutes Miteinander der Abwasserpumpstation. Bis die neue Pumpstation im kommenden Beteiligten. Scheuen Sie sich nicht, sich bei Fragen und Be- Jahr in Betrieb gehen kann, wird das Abwasser weiterhin über die schwerden direkt an die Verwaltung zu wenden. bestehende Kläranlage gereinigt. Die bis Ende 2021 auslaufende Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie wasserrechtliche Genehmigung wird vom Landratsamt Forchheim Breitenbach und dem Wasserwirtschaftsamt nochmals bis Ende 2022 verlän- gert. Die gesamten Baukosten sind mit 1.555.000 Euro veranschlagt. Nach mehrjähriger Planungsphase startet die Sanierung der Die Maßnahme wird mit 50% gefördert. ehemaligen Hausmülldeponie Breitenbach im Eschlipper Tal Anfang September. Ziel der Maßnahme ist es insbesondere, Sanierung des Löschwasserbehälters die Ausschwemmung von Hausmüll in den Breitenbach dauer- in Neuses-Poxstall haft zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden die am Die seit mehreren Jahren beschlossene Sanierung des Lösch- Sportgelände gelagerten Erdmaterialien eingebaut. Das mit wasserbehälter im Stadtteil Neuses wird nun im Herbst end- rund 315.000,- Euro veranschlagte Projekt wird mit 250.000 lich angegangen. Mit Baubeginn ist spätestens Anfang Okto- Euro durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern ber 2020 zu rechnen. Auch soll eine gefällige Gestaltung des mbH (GAB) gefördert und mit 65.000 Euro durch Mittel der Umfeldes die Dorfgemeinschaft fördern. Für die Sanierung sind Stadt Ebermannstadt finanziert. Die Fertigstellung ist für Ende 130.000 Euro Mittel im Haushalt eingestellt. des Jahres geplant. Anlegen von Urnengrabfeldern auf den Friedhöfen Eber- Erweiterung und Generalsanierung des Kindergartens mannstadt, Niedermirsberg und Wohlmuthshüll St. Marien im Familienzentrum Hasenberg Auf den Friedhöfen in Ebermannstadt, Niedermirsberg und Um mit den Arbeiten im September beginnen zu können, wur- Wohlmuthshüll werden neue Urnengrabfelder angelegt. Mit de im Frühjahr und Sommer 2020 das angrenzende Mehr- den Baumaßnahmen wird Mitte September 2020 begonnen. zweckgebäude in einen 5-gruppigen Kindergarten umgebaut. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis Ende des Jahres. So können unsere Kleinsten in der gewohnten Umgebung blei- ben, der vorhandene Spielplatz wird weitergenutzt und Mittel Friedhof Ebermannstadt werden nachhaltig in Eigentum der Stadt investiert. Der Um- bau ist mit 500.000 Euro im Haushalt 2020 veranschlagt. Nach dem für alle Beteiligten anstrengenden Umzug des Kin- dergartens und diversen Rückbauarbeiten im August, beginnt nun die Erweiterung und Generalsanierung des Kindergartens St. Marien. Die Baufirmen sind nahezu alle beauftragt, der Bauzeitenplan sieht eine Fertigstellung bis Ende 2021 vor. Bei einem Fördersatz von 70% werden Gesamtkosten in Höhe von 3 Millionen Euro anfallen. Die alte Kläranlage in Burggaillenreuth hat bald ausgedient Im vergangenen Jahr entschied sich der Stadtrat für die Stillle- gung der in die Jahre gekommenen Kläranlage in Burggaillenreuth. Eine neue Pumpstation soll in Zukunft das Abwasser aus unserem Ortsteil im Oberland zur Kläranlage in Ebermannstadt befördern. Gestaltung „Gedenkegarten“ Friedhof Ebermannstadt 20 Mitteilungsblatt I September 2020
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