HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG

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HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
www.ebermannstadt.de
www.unterleinleiter.de

 09                  Informationen und amtliche                  Mitgliedsgemeinden:
 1. September 2020   Bekanntmachungen der                        Ebermannstadt
 Jahrgang 43         Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt       Unterleinleiter

HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT
       UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
                                       am Sonntag, 13.09.2020
                                                       > S. 11
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
2   Mitteilungsblatt   I   Septmber 2020
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
REDAKTIONSINFORMATIONEN                          VORWORT

                                                 LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
Aus technischen und organisatorischen Grün-
den bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformar-
tierte Word-Datei per E-Mail zu senden an:
mitteilungsblatt@ebermannstadt.de                die Ferienzeit geht zu Ende und viele von uns verbrachten sie in der Heimat mit
                                                 Wanderungen, Radtouren, Besuchen im Biergarten, vielleicht am neuen Pool im
NEU: Alle Informationen für die Rubriken
Vereine und Kirche senden Sie ab sofort
                                                 Garten. Manch einer entdeckte ganz neue Ecken in der Fränkischen Schweiz.
bitte direkt an: info-waltenberger@t-online.de   Wir alle wünschen uns, dass der Alltag bald „normal“ weitergeht. Darüber soll-
Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben         ten wir aber nicht vergessen, dass wir nach wie vor aufeinander achten und
die Meinung der Verfasser wieder und müs-        Solidarität üben müssen und auch flexibel auf neue Situationen reagieren.
sen nicht unbedingt mit der Auffassung der
Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der          Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung setzen die aktuellen
eingesandten Manuskripte bleiben der Redak-      Regelungen um. Sie bemühen sich aber auch um coronakonforme Konzepte,
tion vorbehalten. Für unverlangt eingesand-      um Projekte zu ermöglichen. So wurde z.B. im Ordnungsamt eine Lösung für
te Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird      den verkaufsoffenen Marktsonntag am 13.September erarbeitet. Eine Woche
keine Haftung übernommen. Nachdruck ein-
zelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quel-
                                                 später macht der Fränkische Theatersommer mit der Krimi-Komödie „Mörder-
lenangabe und mit Genehmigung der Redak-         karussell“ am Rathaus Ebermannstadt Station.
tion gestattet.
                                                 Mit Ministerialschreiben vom 22.07.2020 erhielten wir Hinweise zur Durchfüh-
                                                 rung von Bürgerversammlungen. Auf dieser Grundlage wird heuer eine Ersatz-
                                                 regelung gelten mit insgesamt nur drei Bürgerversammlungen, alle in der Stadt-
IMPRESSUM / MEDIADATEN                           halle (Termine im Inneren des Heftes). Hierfür bitte ich um Verständnis.
                                                 Im Herbst starten bedeutende Baumaßnahmen: Die Sanierung der alten
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt
                                                 Hausmülldeponie Breitenbach, die Generalsanierung des Kindergartens St.
Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt
Franz-Dörrzapf-Straße 10                         Marien, die Sanierung des Löschwasserbehälters in Neuses-Poxstall und des
91320 Ebermannstadt                              Löschteichs in Moggast, eine neue Abwasser-Pumpstation in Burggaillenreuth,
Tel.: 09194 50680, Fax: 09194 50650              Urnengrabfelder auf den Friedhöfen Ebermannstadt, Niedermirsberg und
                                                 Wohlmuthshüll. Bei all diesen Maßnahmen werden Einschränkungen und Be-
Redaktion
                                                 hinderungen leider nicht immer vermeidbar sein. Scheuen Sie sich nicht, sich
Andreas Kirchner
Tel.: 09194 50680                                bei Fragen und Beschwerden direkt an die Verwaltung zu wenden.

Layout                                           Für alle im Schulbereich wird die Wiederaufnahme des Regelbetriebs eine gro-
Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH)         ße Herausforderung darstellen. Mit einem Dank für ihren Einsatz verbinde ich
Tel.: 09191 9778713                              einen besonderen Wunsch an unsere Abc-Schützen für einen fröhlichen Start in
www.lotz-design.de
                                                 den neuen Lebensabschnitt.
Erscheinungsweise
monatlich in der 1. Woche des Monats
                                                 Ihnen allen schöne Tage im September – und bleiben Sie gesund!
Auflage 4.200                                    Herzlichst
Druck & Anzeigenverwaltung                       Ihre Christiane Meyer
Waltenberger-Hofmann                             1. Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt
Bahnhofstraße 9
91320 Ebermannstadt
Tel.: 09194 796502, Fax: 09194 796503
E-Mail: waltenberger-hofmann@t-online.de

Anzeigenschluss
                                                 INHALT
Die aktuellen Abgabetermine können unter
www.ebermannstadt.de/buergerservice/             S. 2
aktuelles/mitteilungsblatt-2020.html
eingesehen werden.                               S. 4
Anzeigenannahme ausschließlich bei der           S. 6
Druckerei Waltenberger-Hofmann
                                                 S. 21
Anzeigenpreise
1/1 Seite: 290,00 €                              S. 21
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                                                                                                  Mitteilungsblatt   l   September 2020   3
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
CORONA-VIRUS                                                   schrieben. Solche Listen werden aber bedauerlicherweise
                                                                   teilweise nicht mehr geführt. Weiterhin dürfen nicht mehr als
Vorgaben für Veranstaltungen in der Gastronomie (zum               10 Personen an einem Tisch sitzen. Diese müssen auch einer
Beispiel Hochzeits- und Geburtstagsfeiern)                         zusammengehörigen Gruppe angehören. Ausreichende Ab-
Üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene         stände zwischen den Tischen sind notwendig.
oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem          Wir weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgel-
absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen,               dern geahndet werden und was viel wichtiger ist, die Verbrei-
insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schul-         tung des Virus fördern. Auch wenn viele Menschen diese Ein-
abschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen, sind mit bis     schränkungen inzwischen leid sind, wir befinden uns leider
zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geschlossenen Räu-        wieder in einer Phase steigender Infektionszahlen. Wenn hier
men und bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Frei-         Regeln missachtet werden, werden andere Menschen damit
en möglich. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter ein Schutz-   gefährdet und es drohen wieder Beschränkungen des öffentli-
und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der         chen Lebens.
zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann.
                                                                   Daher wird das Landratsamt Forchheim, gemeinsam mit
Findet die Veranstaltung in einem gastronomischen Betrieb          der Polizei, in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durch-
statt, hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auf        führen müssen, wenn festgestellt wird, dass die Regeln
der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft,      weiterhin nicht befolgt werden.
Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pfle-
ge bekannt gemachten Rahmenkonzepts für die Gastronomie            Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienekonzepte für die Gas-
(Hygienekonzept Gastronomie) auszuarbeiten und auf Verlan-         tronomie, welche regelmäßig ergänzt und angepasst werden.
gen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.            Vielen Dank!
Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Lüftung bei Fei-
ern in geschlossenen Räumen zu achten.
Es gelten gegenüber den grundsätzlich für die Gastronomie
                                                                     BÜRGERBÜRO GESCHLOSSEN
geltenden Regelungen folgende Besonderheiten:                      Wegen Umbauarbeiten ist das Bürgerbüro am 15. und 16.
                                                                   September geschlossen.
Wenn eine private Feier als geschlossene Gesellschaft in ei-
nem Raum ohne weitere Gäste stattfindet und der Charakter          In dringenden Fällen erreichen Sie uns telefonisch unter 09194
der Feier einer privaten Feier zu Hause entspricht, kann in dem    506-12 und 506-67.
betreffenden Raum auf die Einhaltung des Mindestabstands
und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen durch die Gäste          Alle anderen Abteilungen im Rathaus sind geöffnet.
verzichtet werden, auch wenn zwischen den Tischen gewech-
selt oder getanzt wird. Es bleibt aber bei Maskenpflicht, wenn       TERMINVEREINBARUNG IM STANDESAMT
sich Gäste außerhalb dieses Raums in Gemeinschaftsbereichen
wie Eingangsbereich der Gaststätte, Flur, WC und so weiter-        Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bewegen.
                                                                   Sie haben ein Anliegen beim Standesamt zu erledigen und
Gemeinsame Aktivitäten wie Tanz oder Spiele sind ohne Ein-         möchten nicht warten? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ter-
haltung des Mindestabstands möglich. Es wird jedoch empfoh-        min mit uns zu vereinbaren. So können wir besser planen und
len, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln soweit wie        Ihnen zeitnahe Vorschläge anbieten.
möglich einzuhalten. Sofern die private Feier von Livemusik
                                                                   Kontakt können Sie telefonisch, Tel. 09194 506-64, oder per
begleitet wird, sind die Voraussetzungen für kulturelle Veran-
                                                                   E-Mail aufnehmen: gerti.lang@ebermannstadt.de.
staltungen für die Musiker zu beachten. Für die Musiker gilt
also, dass sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den          Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da.
Gästen einhalten sollten; bei Einsatz von Blasinstrumenten und
bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.        Standesamt Ebermannstadt
Für sie gilt in dem Raum jedoch auch keine Maskenpflicht.
Wer als verantwortlicher Betreiber kein Schutz- und Hygiene-         SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG
konzept vorlegen kann, kann mit einer Geldbuße von 5000 Euro       Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Eingang Kata-
belegt werden!                                                     strophen- und Atemschutzzentrum, Oberes Tor 1 , Zimmer
                                                                   B 108:
    EINHALTUNG DER INFEKTIONSSCHUTZREGELN IN                       • 14.10., 08.30-15.30 Uhr (nur nach vorheriger Terminab-
    GASTSTÄTTEN UND BIERGÄRTEN                                       sprache mit der VG Ebermannstadt, Tel. 09194 506-65
                                                                     oder 506-67)
Leider wurden dem Landratsamt Forchheim in jüngster Ver-
gangenheit immer wieder Verstöße gegen die Einhaltung der
Infektionsschutzregeln in den Gaststätten und Biergärten ge-         AUS DEM FUNDBÜRO
meldet. Dieser Eindruck wurde auch bei Kontrollen der Polizei,
                                                                   Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben:
der Lebensmittelkontrolleure und aufgrund eigener Erfahrun-
gen des Landratsamtes bestätigt.                                         Kartentasche, Ehering, Geldbeutel,
                                                                         Drohne, Hörgerät
Die Verpflichtung Mund-Nasen-Schutz zu tragen gilt für Gäste
und Personal nach wie vor (und zwar über Mund und Nase).           Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fund-
Auch die Aufnahme von Daten der Gäste ist zwingend erfor-          büro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem
derlich zur Ermittlung von etwaigen Infektionsketten vorge-        Bürgerbüro auf.

4   Mitteilungsblatt   I   September 2020
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
SATZUNG DES SCHULVERBANDS EBERMANNSTADT                       se und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten,
                                                                die nach der Gemeindeordnung dem ersten Bürgermeister
Die Regierung von Oberfranken hat durch Rechtsverordnung,       zukommen.
zuletzt geändert am 04.05.2011, Oberfränkisches Amtsblatt,
Seite 51, für das Gebiet der Städte Ebermannstadt und                                    §5
                                                                              Rechnungsprüfungsausschuss
Waischenfeld, der Marktgemeinden Heiligenstadt i. Ofr.,
Pretzfeld, Wiesenttal und der Gemeinde Unterleinleiter die      Die Verbandsversammlung bildet aus ihrer Mitte einen
Mittelschule Ebermannstadt mit dem Schulsitz in Ebermann-       Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern und bestimmt
stadt errichtet. Die Verbandsversammlung des Schulverbands      ein Mitglied als Vorsitzenden und ein Mitglied als Stellver-
Ebermannstadt hat am 17.06.2020 die folgende mit Schreiben      treter.
des Landratsamts Forchheim (Aktenzeichen) vom (Datum)
                                                                                           §6
genehmigte
                                                                    Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden und der
                     Verbandssatzung                                 übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung
beschlossen:                                                    (1) Der Verbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übri-
                                                                gen Mitglieder der Verbands- versammlung sind ehrenamtlich
                          §1
               Bestand des Schulverbands                        tätig. Die Tätigkeit der Schulverbandsräte erstreckt sich auf
                                                                die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der
(1) Der Schulverband besteht auf Grund der Errichtung der       Schulverbandsversammlung. Außerdem können einzelnen
Mittelschule Ebermannstadt als Verbandsschule.                  Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungs-
(2) Mitglieder des Schulverbands sind die Gemeinden Eber-       befugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung
mannstadt, Heiligenstadt i. Ofr., Pretzfeld, Unterleinleiter,   (§ 2) übertragen werden.
Waischenfeld und Wiesenttal.                                    (2) Der Verbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit eine
(3) Der räumliche Wirkungsbereich des Schulverbands um-         monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro.
fasst den mit Rechtsverordnung der Regierung von Ober-          (3) Der Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden erhält
franken festgesetzten Schulsprengel der Verbandsschule          für seine Tätigkeit im Vertretungsfall ein Sitzungsgeld für jede
„Mittelschule Ebermannstadt“.
                                                                Sitzung in Höhe von 20 Euro.
(4) Der Schulverband führt den Namen „Schulverband Eber-
                                                                (4) 1Die Mitglieder der Verbandsversammlung, die ihr kraft
mannstadt“ und hat seinen Sitz in Ebermannstadt.
                                                                Amtes angehören, erhalten unbeschadet der Absätze 2 und 3
                                                                keine Entschädigung. 2Die übrigen Mitglieder der Verbands-
                           §2                                   versammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein
                Organe des Schulverbands                        Sitzungsgeld von 12 € für jede angefangene Stunde Sitzungs-
Organe des Schulverbands sind die Verbandsversammlung und       dauer der Verbandsversammlung oder eines Ausschusses.
                                                                3
der Vorsitzende1 des Schulverbands (Verbandsvorsitzender).        Daneben gilt als Zeitversäumnis je 1/2 Stunde vor und nach
                                                                der Sitzung.
                          §3                                    (5) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten auf
                 Verbandsversammlung                            Antrag
(1) 1In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürger-       a) als Angestellte Entschädigung für den nachgewiesenen
meister der am Schulverband beteiligten Gemeinden ent-             Verdienstausfall,
sandt. 2Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am
1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler     b) als selbstständig Tätige eine Pauschalentschädigung für den
die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und           entstandenen Verdienstausfall in Höhe von 10 Euro für jede
für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler              angefangene Stunde der Sitzungsdauer,
nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbands-            c) wenn ihnen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nach-
versammlung. 3Stellt eine Gemeinde wegen Rückgangs ihrer           teil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen ver-
Verbandsschüler zum Stichtag zu viele Verbandsräte, sind sie
                                                                   säumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft
durch den Gemeinderat vor der nächsten Verbands-
                                                                   ausgeglichen werden kann, eine Pauschalentschädigung
versammlung abzuberufen.
                                                                   wie für selbstständig Tätige.
(2) Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt der Vorsit-
zende des Schulverbands.                                                                   §7
(3) Die Verbandsversammlung ist zuständig für die ihr nach                     Geschäftsgang des Verbandes
Art. 34 Abs. 2 KommZG vorbehaltenen Aufgaben.                   1
                                                                 Die Verbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.
                                                                2
                                                                 Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen
                          §4                                    der Gemeindeordnung.
                  Verbandsvorsitzender
                                                                                           §8
(1) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte auf die                    Geschäftsführung des Verbandes
Dauer von 6 Jahren den Verbandsvorsitzenden und seinen Stell-   1
                                                                 Als Geschäftsstelle des Verbandes wird die Gemeinde-
vertreter.
                                                                verwaltung desjenigen Verbandsmitglieds bestimmt, das den
(2) Der Verbandsvorsitzende vollzieht die Beschlüsse der        Verbandsvorsitzenden stellt. 2Für die Aufwendungen zur Füh-
Verbandsversammlung sowie der beschließenden Ausschüs-          rung der Geschäftsstelle erhält das betroffene Schulverbands-

                                                                                                 Mitteilungsblatt   l   September 2020   5
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
mitglied eine Entschädigung nach dem Maß der tatsächlichen
Inanspruchnahme.                                                     Nachruf

                              §9                                     Am 6. August 2020 verstarb im Alter von 83 Jahren
              Kassengeschäfte des Schulverbandes
                                                                                  FRAU ANNELIESE UNFRIED
Die Kassengeschäfte des Schulverbandes werden am Ort der
Geschäftsstelle des Schulverbandes geführt.                          Die Verstorbene war vom 01.10.1978 bis 31.08.2014 bei
                                                                     der Musikschule der Stadt Ebermannstadt beschäftigt. Die
                                    § 10                             Leitung der Musikschule übernahm sie am 01.09.1996 und
                              Rechnungsprüfung                       führte sie bis 31.01.2002. Nach ihrer Zeit als Leiterin der
                                                                     Musikschule unterrichtete sie weiter bis 31.08.2014.
Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungs-
prüfungsausschuss.                                                   Sie war bei den Musikschullehrer*innen und Schüler*innen
                                                                     eine allseits geschätzte und beliebte Kollegin und Lehrerin.
                              § 11
                Finanzierung des Schulverbandes                      In Würdigung und Anerkennung ihres außerordentlichen
                                                                     Engagements für die Musikschule der Stadt Ebermann-
(1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Ein-           stadt wurde ihr am 22.11.2004 das Ehrenwappen der Stadt
nahmen nicht gedeckten Finanzbedarf von den Verbands-                Ebermannstadt verliehen.
mitgliedern gem. Art. 9 Abs. 5 Satz 1 BaySchFG eine Schul-
verbandsumlage.                                                      Die Stadt Ebermannstadt und die Bürgerschaft danken ihr
                                                                     für die in dieser Zeit geleisteten Dienste.
(2) Für die Einrichtungen des Schülerzentrums (Mittags-
                                                                     Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
betreuung, Offene Ganztagsschule) bemisst sich die Schul-
verbandsumlage abweichend von Art. 9 Abs. 5 Satz 1 BaySchFG          Ebermannstadt, im August 2020
nach der tatsächlichen Anzahl der Kinder, die in der Einrich-
tung betreut werden.                                                 STADT                               SCHULVERBAND
                                                                     EBERMANNSTADT                       EBERMANNSTADT
(3) 1Die Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in vier-      gez. Christiane Meyer               gez. Christiane Meyer
teljährlichen Teilbeträgen mit Fälligkeit jeweils zum ersten         1. Bürgermeisterin                  1. Vorsitzende
Werktag eines Vierteljahres zu entrichten. 2Soweit der Umlage-
betrag noch nicht festgelegt ist, wird eine Vorauszahlung in
Höhe des zuletzt festgesetzten Betrages fällig. 3Bei verspäteter     SITZUNGSDIENST
Zahlung ist die Umlageschuld mit dem gesetzlichen Zinssatz
zu verzinsen.                                                      • Mo, 14.09, 17 Uhr, Bau und Umweltausschuss,
                                                                     Veranstaltungssaal am Hasenberg
                                    § 12
                             Auseinandersetzung                    • Mi, 16.09, 15 Uhr, Schulverbandsversammlung, Lehrer-
                                                                     zimmer Grund- u. Mittelschule
Im Falle der Auflösung des Verbandes oder des
Ausscheidens einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden fin-           Wir bitten, die Baupläne mindestens 3 Wochen vor einer Bau-
det eine Auseinandersetzung nach Art. 47 KommZG statt.             und Umweltausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da
                                                                   nur so eine rechtzeitige Behandlung gewährleistet werden
                          § 13                                     kann.
           Bekanntmachungen des Schulverbandes                     Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie
Die Bekanntmachungen des Schulverbandes erfolgen in den            auf www.ebermannstadt.de in der Rubrik Rathaus & Bürger-
Amtsblättern aller Mitgliedsgemeinden.                             service -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem

                                       § 14                          MÄRKTE
                                 In-Kraft-Treten
                                                                   • 13.09.2020 ab 10:30 Uhr, Septembermarkt auf der oberen
(1) Diese Verbandssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt-          Hauptstraße mit verkaufsoffenem Sonntag (ab 12:30 Uhr)
machung in Kraft.
                                                                   • Jeden Samstag von 8.00-12.30 Uhr Bauernmarkt
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Schulverbandes Eber-
                                                                   Wir weisen darauf hin, dass an Markttagen für die Parkbuch-
mannstadt vom 18.08.2014, (Amtsblatt für den Landkreis
                                                                   ten am Marktplatz in der Zeit von 06.00-18.00 Uhr ein absolu-
Forchheim Nr. 25/2014, Seite 117), außer Kraft.
                                                                   tes Halteverbot angeordnet ist. Das Parken während dieser
Rechtsaufsichtlich gem. Art. 20 KommZG am 20.07.2020 ge-           Zeit ist nicht möglich!
nehmigt.
Ebermannstadt, 21.07.2020                                            ORTSSPRECHER UND ORTSVERTRETER
Schulverband Ebermannstadt                                         Ebermannstädter Ortsteile, die nicht im Stadtrat vertreten sind,
gez. Christiane Meyer                                              haben die Möglichkeit einen Ortssprecher oder einen Orts-
Schulverbandsvorsitzende                                           vertreter zu wählen.
1
  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige   Wahl eines Ortssprechers
Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers
(m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten         Der Ortssprecher ist ein ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger
gleichermaßen für alle Geschlechter.                               mit beratenden Aufgaben. Er hat das Recht, an allen Sitzungen

6   Mitteilungsblatt   I   September 2020
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
des Stadtrats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme            Sollten Sie 14 Tage vor der Sitzung Kontakt zu COVID-19-Fällen
teilzunehmen und Anträge zu stellen.                                 gehabt haben, können Sie leider nicht an der Versammlung
                                                                     teilnehmen. Der Ausschluss von der Teilnahme gilt auch bei
Das Mitwirkungsrecht des Ortssprechers beschränkt sich auf
                                                                     unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen
die örtlichen Angelegenheiten des Ortsteils.
                                                                     Symptomen jeder Schwere.
Nach Gemeindeordnung hat die Bürgermeisterin eine Orts-
                                                                     Bitte beachten Sie die Hinweise auf einzuhaltende Hygiene-
versammlung in Ortsteilen einzuberufen, wenn ein Drittel der
                                                                     regeln vor Ort und tragen Sie in jedem Fall einen Mund-Nasen-
dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen.
                                                                     schutz auf ihrem Weg zum Sitzplatz.
Eine bestimmte Form ist für den Antrag nicht erforderlich.
Die Unterschriftenliste muss aber eindeutig erkennen lassen,           BÜRGERVERSAMMLUNGEN 2020
dass die Unterzeichner die Einberufung einer Ortsversammlung
zur Wahl eines Ortssprechers wünschen, und die Unterzeich-           Aufgrund der nach wie vor bestehenden Coronavirus-Pande-
ner so genau bezeichnen, dass ihre Unterschriftsbefugnis nach-       mie werden in diesem Jahr die Ortsteile zusammengefasst und
prüfbar ist.                                                         die Bürgerinnen und Bürger zu insgesamt „nur“ 3 statt der
Diese Regelung trifft nur auf Ortsteile zu, die am 18. Januar        üblichen 11 Bürgerversammlungen eingeladen:
1952 noch selbstständig waren und im aktuellen Stadtrat nicht        • 29. September 2020 für das Mühlbachtal (Rüssenbach,
vertreten sind: Eschlipp, Kanndorf, Neuses-Poxstall und                Neuses-Poxstall, Niedermirsberg) und Eschlipp
Rüssenbach.
                                                                     • 30. September 2020 für das Oberland (Wohlmuthshüll,
Wahl eines Ortsvertreters                                              Buckenreuth, Kanndorf, Moggast, Wolkenstein, Burg- und
                                                                       Windischgaillenreuth)
In den Ortsteilen, die nicht im Stadtrat vertreten sind und in der
Vergangenheit nicht selbstständig waren (Buckenreuth,                • 01. Oktober 2020 für Ebermannstadt und Gasseldorf
Wolkenstein und Windischgaillenreuth), kann vom Stadtrat eine
sachkundige Person (Ortsvertreter) bestellt werden. Das Wahl-        Beginn ist jeweils 19.30 Uhr in der Stadthalle Ebermannstadt.
verfahren des Ortssprechers wird analog angewendet.                  Es ist der Bürgermeisterin ein besonderes Anliegen, den
Der Ortsvertreter kann, soweit erforderlich, auf Anordnung des       Grundsatz der Öffentlichkeit nicht nur zu wahren, sondern
Vorsitzenden oder auf Beschluss des Stadtrates zu Sitzungen          darüber hinaus auch keinen interessierten Bürger aufgrund
des Stadtrates und seiner Ausschüsse zugezogen und gehört            der zumeist kleinräumigen Lokalitäten in den Ortsteilen ab-
werden, wenn über örtliche Angelegenheiten des Ortsteils be-         weisen zu müssen.
raten und beschlossen wird.
                                                                     Insofern finden die Versammlungen in diesem Jahr in der Stadt-
Beantragung                                                          halle statt, um die Corona-Sicherheitsmaßnahmen einhalten
                                                                     zu können. Wir bitten um Verständnis.
Ihren formlosen Antrag inkl. Unterschriftenliste senden Sie bit-
te per Post an:                                                      Hinweise:

Stadt Ebermannstadt                                                  Sollten Sie 14 Tage vor der Sitzung Kontakt zu COVID-19-Fällen
1. Bürgermeisterin Frau Christiane Meyer                             gehabt haben, können Sie leider nicht an der Versammlung
Franz-Dörrzapf-Str. 10                                               teilnehmen. Der Ausschluss von der Teilnahme gilt auch bei
91320 Ebermannstadt                                                  unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen
                                                                     Symptomen jeder Schwere.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Andreas Kirchner:
Telefon 09194 506 80 oder                                            Bitte beachten Sie die Hinweise auf einzuhaltende Hygiene-
E-Mail andreas.kirchner@ebermannstadt.de                             regeln vor Ort und tragen Sie in jedem Fall einen Mund-Nasen-
                                                                     schutz auf ihrem Weg zum Sitzplatz.
  ORTSVERSAMMLUNG IN KANNDORF UND ESCHLIPP
Mehr als ein Drittel der Kanndorfer und der Eschlipper haben
                                                                       SPRECHSTUNDE DER BÜRGERMEISTERIN
über eine Unterschriftenliste die Einberufung einer Orts-            Ihre Anliegen, Sorgen, aber auch Anregungen sind mir wichtig
versammlung zur Wahl des Ortssprechers erbeten. Vor die-             – Bürgernähe soll keine Floskel bleiben.
sem Hintergrund ergeht herzliche Einladung zur Orts-
versammlung:                                                         Daher lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Sprech-
                                                                     stunde am 18. September von 8:30 – 10:30 Uhr ins Rat-
• in Eschlipp am 22.09.2020 im Gasthaus Zimmermann,                  haus ein.
  Eschlipp 22
                                                                     Gerne können Sie ohne Voranmeldung kommen. Sofern Sie
• in Kanndorf am 23.09.2020 im Golf Club Fränkische                  jedoch Wartezeiten vermeiden wollen oder kurzfristig ein Ge-
  Schweiz, Kanndorf 8                                                spräch mit mir wünschen, können Sie selbstverständlich auch
                                                                     einen Termin unter der Tel. 09194 50611 vereinbaren.
Beginn ist jeweils 19.30 Uhr.
                                                                     Sie haben auch die Möglichkeit eine E-Mail zu schicken. Diese
Hinweise:
                                                                     richten Sie bitte an christiane.meyer@ebermannstadt.de - ich
Die Ortsversammlung ist nicht mit einer Bürgerversammlung            werde mich um eine zeitnahe Antwort bemühen.
zu verwechseln bzw. sollen nach der Bayerischen Gemeinde-
                                                                     Ich freue mich auf Ihr Kommen!
ordnung beide Formate nicht gemeinsam stattfinden. Zweck
dieser Ortsversammlung ist ausschließlich die Wahl des Orts-         Christiane Meyer
sprechers für die Wahlperiode 2020-2026.                             1. Bürgermeisterin

                                                                                                     Mitteilungsblatt   l   September 2020   7
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
8   Mitteilungsblatt   I   September 2020
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
Mitteilungsblatt   l   September 2020   9
HERZLICHE EINLADUNG ZUM SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
10   Mitteilungsblatt   I   September 2020
SEPTEMBER-JAHRMARKT UND VERKAUFSOFFENER
  SONNTAG IN DER EBERMANNSTÄDTER INNENSTADT
  AM SONNTAG, 13.09.2020
Nach einem halben Jahr Pause, kann am 13. September
2020 ab 10.30 Uhr der traditionelle Jahrmarkt zur Kirch-
weih der Marienkapelle im Bereich der Oberen Hauptstra-
ße stattfinden.
Die Händler freuen sich, dass es wieder möglich sein wird
an einem Markt, unter Berücksichtigung der geltenden
Infektionsschutzmaßnahmen, teilzunehmen.
Die Besucher müssen sich an die bestehenden Abstands-
und Hygieneregeln sowie dem Tragen eines Mund-Nasen-
schutzes halten.
Von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr öffnen die Geschäfte in der
Innenstadt Ihre Türen zum verkaufsoffenen Sonntag.
Es erwarten Sie Sommerschnäppchen, aber auch erste
Herbstware, Dekorationsartikel, Stoffe und Wolle, Haus-
haltswaren, Bücher, Kosmetikprodukte sowie Artikel für den
täglichen Bedarf.
Die gastronomischen Betriebe in der Innenstadt freuen sich
auf Ihren Besuch und an den beiden Eisdielen können die
unterschiedlichen Eiskreationen genossen werden.
Biergärten in fußläufiger Entfernung zur Hauptstraße und
zum Marktplatz öffnen am Nachmittag.
Die geltenden Hygieneregeln sind zu beachten.
Entspannend ist der „Insel-Rundweg“ um die Altstadt
entlang der Wiesent, der mit einem Besuch im Heimatmu-
seum Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5 verbunden werden
kann.
Noch bis zum 28.10.2020 ist die Sonderausstellung
„Wendelin Kusche – Menschen. Orte. Landschaften.“ zu se-
hen. Geöffnet ist an Sonn- und Feiertagen von 14 bis 17
Uhr sowie mittwochs von 15 bis 17 Uhr.
Die Museumsbahn startet um 10.05 und 14.05 mit Dampf
sowie um 16.05 Uhr mit der historischen Diesellok zur Fahrt
durchs Wiesenttal bis nach Behringersmühle.
Die aktuellen Infos zur Ticketbestellung und zu den
Hygienevorgaben finden Sie unter www.dampfbahn.net.
Alle Freunde und Besucher der Ebser Zeltkerwa müssen
sich bis 2021 gedulden, um wieder mitzufeiern und die
Kerwaburschen beim Aufstellen des Kirchweihbaumes an-
zuspornen.
In diesem Jahr kann das Programm leider nicht durchge-
führt werden.
Zum kostenlosen Parken können im Altstadtbereich die
Parkplätze „Oberes Tor“(P2), „An der Wiesent“ (P7) sowie
der P&R am Bahnhof genutzt werden.
(Änderungen auf Grund der Corona-Pandemie sind nicht
abzusehen. Aktuelles finden Sie unter
www.ebermannstadt.de.)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Stadt Ebermannstadt

                             Mitteilungsblatt   l September 2020 11
GRÜNGUTANNAHME                                                 In Ebermannstadt sind davon die Altstadt mit Hauptstraße,
                                                                    Rosengasse, Franz-Dörrzapf-Straße, Gerh.-Hauptmann-Weg,
     AM WERTSTOFFHOF EBERMANNSTADT                                  Brauhausgasse, Basteibräugasse, Zum Breitenbach und die
Die Fa. Fritsche aus Forchheim, die den Wertstoffhof Ebermann-      Straßen „In der Peunt“, „Am Erlach“ und „Zur Lochwiese“ be-
stadt beim Grasigen Weg hinter dem TÜV betreibt, nimmt ab           troffen.
sofort Grüngut bis zu einer Menge von 0,5 m³ kostenlos an!
Öffnungszeiten:               Mi u. Fr 16-18 Uhr                      FAIRTRADE-STADT EBERMANNSTADT
                              Do        9-11 Uhr
                              Sa        9-13 Uhr

     DAS SCHADSTOFFMOBIL STARTET WIEDER
Die nächste Problemmüllsammlung findet am Mi, 16.09.2020
von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Ebermannstadt am städtischen
Bauhof statt.
Am Schadstoffmobil werden Problemabfälle aus Haushalten             Kontakt u. Info: Corinna Drummer (Jugendpflege Ebermannstadt)
angenommen: höchstens 5 Kilogramm bzw. 5 Liter.                     E-Mail: corinna.drummer@ebermannstadt.de
                                                                    Christian Kiehr (Fairtrade-Beauftragter im Stadtrat)
Größere Mengen bringen Sie direkt zur Problemmüll-                  E-Mail: christian.kiehr@ebermannstadt.de
sammelstelle am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (ge-
bührenpflichtig).                                                   Fairtrade-Stadt? Da mach ich mit!
                                                                    Sie sind Einzelhändler, Gastronom, Vereinsvertreter, Leiter
Stellen Sie nie die Abfälle schon vor dem eigentlichen
                                                                    oder Mitarbeiter einer Bildungseinrichtung und möchten das
Sammeltermin am Haltepunkt des Schadstoffmobiles ab!
                                                                    Thema Fairer Handel in Ebermannstadt aufgreifen oder unter-
Problemmüll darf nur in stabilen, verschlossenen Behältern
                                                                    stützen? Dann wenden Sie sich an Corinna Drummer
(z.B. in Dosen, Gläsern mit Schraubdeckel und Flaschen) ange-
                                                                    (Ansprechpartnerin Fairtrade-Stadt Ebermannstadt) oder
liefert werden.
                                                                    Christian Kiehr (Stadtrat, Fairtradebeauftragter).
Alle Termine mit Haltepunkten des Schadstoffmobiles und aus-
                                                                    Ankündigung
führliche Information finden Sie in der aktuellen Abfallkalender-
broschüre ab Seite 44 bzw. im Internet unter www.lra-fo.de          Das nächste Treffen der Steuerungsgruppe findet im Oktober
in der Rubrik Bürgerservice, Abfallwirtschaft, Abfallratgeber,      2020 statt. Interessierte sind dazu herzliche eingeladen und
Schadstoffmobil.                                                    können sich gerne bei Corinna Drummer melden.
                                                                    Corinna.Drummer@ebermannstadt.de
     VERKEHRSREGELUNGEN                                             christian.kiehr@ebermannstadt.de
                                                                    Infos zur Fairtrade-Stadt Ebermannstadt finden Sie unter:
In loser Folge möchten wir über die Verkehrsregelungen vor          www.ebermannstadt.de
allem im ruhenden Verkehr im Stadtgebiet Ebermannstadt in-
formieren:
                                                                      FREIWILLIGE FEUERWEHR ESCHLIPP
Verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325
                                                                    Am Freitag, den 11.09.2020 um 19:00 Uhr, findet im Gasthaus
                                                                    Zimmermann die Dienst- und Jahreshauptversammlung statt.
                                                                    Dienstversammlung Tagesordnung:
                                                                    1. Begrüßung durch die Bürgermeisterin
                                                                    2. Bericht des Kommandanten
                                                                    3. Grußworte
In einem verkehrsberuhigten Bereich gilt:                           4. Neuwahlen des Kommandanten
                                                                    5. Wünsche und Anträge
• Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
                                                                    gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin
• Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch
  behindern; wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten.           Jahreshauptversammlung Tagesordnung:
                                                                    1. Begrüßung
• Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behin-
                                                                    2. Totengedenken
  dern.
                                                                    3. Bericht des Vorstandes
• Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeich-            4. Bericht des Schriftführers
  neten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder             5. Bericht des Kassiers
  Aussteigen und zum Be- oder Entladen.                             6. Bericht der Kassenprüfer
• Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benut-         7. Entlastung der Vorstandschaft
  zen; Kinderspiele sind überall erlaubt.                           8. Ehrungen
                                                                    9. Neuwahlen
• Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße           10. Wünsche und Anträge
  einfahren will, hat sich nach § 10 StVO so zu verhalten, dass
  eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerausgeschlos-            Hierzu ergeht an alle aktiven und passiven Mitglieder herzli-
  sen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.     che Einladung.
  Dies bedeutet, dass er wartepflichtig ist!                        gez. Hans Dittrich, 1 Vorsitzender

12   Mitteilungsblatt   I   September 2020
Mitteilungsblatt   l September 2020 13
14   Mitteilungsblatt   I   September 2020
Mitteilungsblatt   l September 2020 15
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2020                                       stufung in eine Gruppe wird vom Lehrer nach pädagogischen
                                                                       und organisatorischen Gesichtspunkten aber auch unter Be-
     DER JAGDGENOSSENSCHAFT EBERMANNSTADT 5/                           rücksichtigung der musikalischen Vorbildung und des Alters
     NIEDERMIRSBERG                                                    des Schülers vorgenommen.
Am Freitag, den 04.09.2020, findet um 19:30 Uhr im Feuerwehr-          Die Lehrer setzen sich mit den Eltern in der Zeit vom 08.09.
haus Niedermirsberg die nichtöffentliche Jahreshaupt-                  – 13.09.2020 (1. Schulwoche) in Verbindung und bespre-
versammlung der Jagdgenossenschaft Niedermirsberg statt.               chen die Gruppeneinteilung und Unterrichtszeit. Vorher
Tagesordnung:                                                          ist eine Terminvereinbarung in der Regel nicht möglich, weil
1. Begrüßung                                                           dazu die Stundenpläne für den Nachmittagsunterricht der all-
2. Bericht des Schriftführers                                          gemeinbildenden Schulen vorliegen und berücksichtigt wer-
3. Kassenbericht                                                       den müssen.
4. Entlastung der Vorstandschaft                                       Weitere Informationen:
5. Neuwahlen der Vorstandschaft
6. Verwendung des Jagdschillings                                       Frau Urban, Mo – Mi 8:30 – 11:30 Uhr u. Do 12:30 – 15:30 Uhr;
7. Wünsche und Anträge                                                 Tel. 09194 506-27
                                                                       Rathaus Ebermannstadt, Zimmer 11 EG:
Änderung in den Eigentumsverhältnissen sind bis 24.08.2020             Herr Grabietz, Musikschulleiter, Mo, Di, Do 09:30 – 10:30 Uhr;
unter Vorlage des Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher                 Tel. 09194 506-43
geltend zu machen.                                                     Homepage der Musikschule Ebermannstadt über Stadt Eber-
gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin                              mannstadt: www.ebermannstadt.de

     JAGDGENOSSENSCHAFT EBERMANNSTADT VI –                               STADTBÜCHEREI ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT
     WOHLMUTHSHÜLL/ BUCKENREUTH                                        Kirchenplatz 1, Ebermannstadt
                                                                       Öffnungszeiten:     Di. 10.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr,
Die Versammlung der Jagdgenossen hat am 14.08.2020 be-                                     Do. 15.00-18.00 Uhr
schlossen, den Jagdpachtschilling nicht auszubezahlen, son-
dern für den Wegeunterhalt und sonstige Aufgaben der Jagd-             Was gibt es Neues in der Stadtbücherei?
genossenschaft zu verwenden.                                           Nach der Sommerpause öffnet die Stadtbücherei St. Nikolaus
Der Jagdbogen 1 wird um weitere 9 Jahre verlängert.                    am Dienstag, den 8. September 2020, wieder zu den gewohn-
                                                                       ten Öffnungszeiten ihre Türen für alle großen und kleinen Bü-
Bei den Neuwahlen wurden gewählt:                                      cherwürmer.
Jagdvorsteher                      Dieter Meier                        Wir freuen uns auf viele Leser, die sich wieder mit guter Litera-
Stellvertreter                     Reinhard Friedrich                  tur und interessanten Sachbüchern eindecken wollen.
Beisitzer                          Markus Sponsel und Bernd Schatz
Schriftführer                      Andreas Meier                       Vorbeischauen lohnt sich!
Kassier                            Florian Brütting                    Das Team der Stadtbücherei Ebermannstadt freut sich auf
Rechnungsprüfer                    Thomas Jungwirth und Daniel Meier   Ihren Besuch, auch neue Leser sind herzlich willkommen!
Datenschutzbeauftragte             Gertrud Meier
gez. Dieter Meier, Jagdvorsteher                                         BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT
                                                                       Information über das FFH-Monitoring in Bayern
     MUSIKSCHULE EBERMANNSTADT                                         - Lebensraumtypen -
Informationen zum Schuljahr 2020-21;                                   Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet
Unterrichtsangebote, Anmeldetermin, Schulbeginn Schul-                 die Mitglied- staaten der Europäischen Union, den Erhaltungs-
jahr 2020/2021:                                                        zustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier-
Unsere Musikschule bietet Kindern und Jugendlichen wieder              und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL)
einen breitgefächerten Unterricht an Grundfächern, Instrumen-          von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Moni-
tal- und Vokalfächern, Chor, Musical und darüber hinaus viel-          toring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaa-
fältige Möglichkeiten des Zusammenspiels in Spielkreisen,              ten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergeb-
Ensembles, Orchestern, Bands, usw. Qualifizierte Musik-                nisse dieses Monitorings inte- griert. Die Europäische Kom-
pädagogen erteilen den Unterricht und leiten die Ensembles.            mission bewertet auf der Grundlage dieser Be- richte die Fort-
                                                                       schritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Die schriftliche Anmeldung erhalten Sie im Rathaus Eber-
mannstadt, aber auch auf der Homepage der Musikschule.                 Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungs-
Diese geben Sie bitte vollständig ausgefüllt und unter-                zustand der Le- bensräume und Arten in Deutschland über ein
schrieben bis spätestens 30.09.2020 im Rathaus Ebermann-               Stichprobenverfahren zu ermit- teln und zu dokumentieren.
stadt ab – die Anmeldung ist immer für ein Schuljahr ver-              Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an fes-
bindlich.                                                              ten Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder unter-
                                                                       sucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl inner-
Der Musikunterricht für das Schuljahr 2020/2021 beginnt                halb als auch außer- halb von FFH-Gebieten liegen.
am 14. September 2020.
                                                                       In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens
Die neu angemeldeten Schüler*innen werden nach fachlichen              eine Probeflä- che eines oder mehrerer Lebensraumtypen.
Aspekten in Einzel- oder Gruppenunterricht eingeteilt. Die Ein-        Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landes-

16   Mitteilungsblatt   I   September 2020
amtes für Umwelt im Zeitraum September 2019 bis Oktober             durchzuführen. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Wahl
2022 einmal begangen und bewertet werden. Die Untersu-              findet über einen längeren Zeitraum statt. So ist gewährleistet,
chungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundei-               dass die Stimmabgabe so entzerrt wie möglich ist. Die Ladung zur
gentümer und Nutzungsbe- rechtigten und führen auch                 Wahl wird Anfang Oktober öffentlich bekanntgegeben. Das wei-
nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.                         tere Vorgehen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Anlagen.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten                  Anlage 1. Vorschlagsliste und Wahlausschuss
des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für
Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische            Für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder und ihrer Stell-
Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.               vertreter des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
                                                                    Moggast III liegen uns bislang folgende Wahlvorschläge vor:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutz-
behörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreis-            1   Dietsch Helmut, Wolkenstein 17, 91320 Ebermannstadt
freien Stadt zur Verfügung.                                         2   Distler-Hofmann Martin, Stephanusstr. 15, 91320 Eber-
                                                                        mannstadt
  AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG OBEFRANKEN                          3   Knoll Georg, Lohberg 5, 91320 Ebermannstadt
Dorferneuerung Moggast III                                          4   Kohler Waltraud, Zum Steig 1, 91320 Ebermannstadt
Stadt Ebermannstadt, Landkreis Forchheim
                                                                    5   Kormann Thomas, Zum Steig 2, 91320 Ebermannstadt
Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und
ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungs-             6   Löhr Markus, Schlesierstraße 23a, 91301 Forchheim
gesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz       7   Sponsel Christian, Zum Brand 15, 91320 Ebermannstadt
1 des Geset-zes zur Ausführung des Flurbereinigungs-
gesetzes - AGFlurbG)                                                8   Sponsel Hermine, Stephanusstr. 7, 91320 Ebermann-
                                                                        stadt
                      Bekanntmachung
                      Vorabinformation                              9   Wiegärtner Richard, Moggaster Hauptstr. 22, 91320
                                                                        Ebermannstadt
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Moggast,
liebe Bürgerinnen und Bürger von Wolkenstein,                       10 Wölfel Friedrich, Stephanusstr. 17, 91320 Ebermann-
                                                                       stadt
die letzte Vorstandswahl im Verfahren Moggast III liegt mehr
als 6 Jahre zurück. Nach dem Flurbereinigungsgesetz ist alle 6      Sie können uns bis zum 10.09.2020 weitere Kandidaten nen-
Jahre ein neuer Vorstand zu wählen.                                 nen. Sollten keine weiteren Vorschläge eingehen, so wird die-
                                                                    se Vorschlagsliste für die bevorstehende Wahl herangezogen.
Die Eigentümer der zum Dorferneuerungsgebiet gehörenden
Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erb-          Bei der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser, beste-
bauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Sie bilden die        hend aus drei Personen, überwacht die ordnungsgemäße
Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine         Durchführung der Wahl. Für die Bildung des Ausschusses wer-
Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Bayern sind ihr zum        den neben dem Vertreter der Stadt Ebermannstadt noch zwei
großen Teil die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde über-          weitere Personen benötigt.
tragen. Die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führt der
                                                                    Ihr Interesse zur Mitwirkung am Wahlausschuss sowie weitere
Vorstand. Er trägt somit eine große Verantwortung für das Ver-
                                                                    Wahlvorschläge richten Sie bitte an das
fahren. Der Vorstandsvorsitzende ist ein Beamter des Amtes
für Ländliche Entwicklung Oberfranken, der die erforderliche        Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
fachliche und technische Vorbildung besitzt.                        Nonnenbrücke 7a · 96047 Bamberg
                                                                    E-Mail: harald.popp@ale-ofr.bayern.de,
Maßnahmen der Dorferneuerung wie z. B. Straßenraum- und
                                                                    Telefon: 0951 837-215.
Platzgestaltungen, Freiflächengestaltungen, Grünordnungs-
maßnahmen oder die Sanierung und Umnutzung von Gebäuden                 Anlage 2. Aufgaben des Vorstands der Teilnehmer-
wurden in den Ortslagen durchgeführt. Planungen zur Verbesse-                            gemeinschaft
rung der Wohn- und Arbeitsbedingungen und zur Verbesserung
des Naturhaushaltes wurden in enger Zusammenarbeit zwischen         Nachdem die Maßnahmen in der Dorferneuerung ausgeführt
dem Vorstand, der Gemeinde und den Bürgern erarbeitet. Wün-         wurden und die Abmarkung und Vermessung der Grundstücks-
schenswert ist, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl    grenzen erfolgt ist, soll nach erfolgreicher Wahl des neuen
des Vorstands beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Ober-   Vorstandes, die Planbekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
franken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands      Anfang 2021 erfolgen.
und deren Stellvertreter auf jeweils 5 festgelegt.                  Anlage 3. Gesetzliche Grundlagen zum Wahlverfahren
Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Corona-               • Wahlberechtigt sind die Teilnehmer der Dorferneuerung
Virus SARS-CoV-2 kann die Vorstandswahl derzeit nicht in ei-          Moggast III (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte).
ner öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Das Amt
für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat deshalb zusammen          • Grundsätzlich können alle natürlichen und unbeschränkt
mit der Bürgermeisterin der Stadt Ebermannstadt verfügt, die          geschäftsfähigen Personen gewählt werden. Sie brauchen
Wahl unter Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Ober-          weder am Verfahren beteiligt noch Landwirte sein.
franken voraussichtlich am
                                                                    • Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat be-
         Donnerstag, 22.10.2020 von 18 bis 20 Uhr                     stimmt, dass 4 Vorstandsmitglieder aus Moggast und 1 Vor-
  Ort: Stadthalle Ebermannstadt, Georg-Wagner-Str. 14,                standsmitglied aus Wolkenstein sowie je ein Stellvertreter
                   91320 Ebermannstadt                                gewählt werden können.

                                                                                                    Mitteilungsblatt   l   September 2020   17
• Die Teilnehmer wählen die Vorstandsmitglieder einschließ-                     HAUSHALTSSATZUNG
  lich deren Stellvertreter in einem Wahlgang.                          des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
                                                                               Wiesentgruppe Sachsenmühle 2
• Jeder Stimmberechtigte hat 10 Stimmen.
                                                                          91327 Gößweinstein, Landkreis Forchheim
• Ein Vertreter der Stadt ist bei der Dorferneuerung „gebore-                    für das Haushaltsjahr 2020
  nes“ Mitglied im Vorstand.
                                                                  Aufgrund des § 10, Absatz 1, Ziff. 3 und 4 der Verbandssatzung
• Jeder anwesende Teilnehmer hat ein Stimmrecht.                  und Art. 40 ff des Gesetzes Gemeindeordnung (GO) erlässt
                                                                  der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
• Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
                                                                                               §1
• Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig (schriftli-
  che Vollmacht).                                                 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushalts-
                                                                  jahr 2020 wird hiermit festgesetzt.
• Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten nicht zu ei-
  ner mehrfachen Stimmabgabe.                                     Er schließt
• Die Wahl ist schriftlich und geheim.                            im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
                                                                  und Ausgaben mit                        1.412.150 EUR
• Gewählt sind die Bewerber in der Reihenfolge der
  Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.         und
• Die Vertretung der Vorstandsmitglieder durch Stellvertreter     im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
  richtet sich nach der Stimmenzahl, die sie bei der Wahl er-     und Ausgaben mit                               5.137.389 EUR
  reichen. D. h. der Stellvertreter mit der höchsten Stimmen-
                                                                  ab.
  zahl vertritt das 1. Vorstandsmitglied, der mit der nächst
                                                                                               §2
  niedrigeren Stimmenzahl das 2. Vorstandsmitglied usw..
                                                                  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
• Sind auf einem Stimmzettel mehr Kreuze als Personen ge-
                                                                  Investitionen und Investitionsförderungs-
  wählt werden können, ist der Stimmzettel ungültig.
                                                                  maßnahmen wird festgesetzt auf                 5.000.000 EUR
• Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen in der Liste oder Ergän-
                                                                                               §3
  zung durch handschriftlichen Eintrag.
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
• Häufelung von Stimmen ist nicht erlaubt.
                                                                  werden nicht festgesetzt.
• Ein Wahlausschuss bestehend aus 3 Personen - darunter                                     §4
  ein Vertreter der Gemeinde - überwacht die ordnungsge-
                                                                  Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
  mäße Durchführung der Wahl.
                                                                                               §5
• Alle 6 Jahre erfolgt eine Neuwahl der Vorstandschaft, Wie-
  derwahl ist möglich.                                            Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
                                                                  rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
• Mit der Annahme der Wahl ist der Gewählte Vorstandsmit-
                                                                  dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf           300.000 EUR
  glied (Stellvertreter). Die gewählten Vorstandsmitglieder
  sind verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit als Vorstands-                                §6
  mitglied zu übernehmen, es sei denn, sie können einen
                                                                  Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
  wichtigen Grund für die Ablehnung geltend machen.
                                                                                               §7
Bamberg, 31.07.2020
                                                                  Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
gez.
                                                                  Sachsenmühle, 10.06.2020
Harald Popp,
Technischer Amtsrat                                               Zweckverband zur Wasserversorgung
                                                                  der Wiesentgruppe Sachsenmühle
     BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2020                     Hanngörg Zimmermann, Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Forchheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde
gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 71 Abs. 2 und Art. 67      AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Abs. 4 der Gemeindeordnung die erforderliche Genehmi-             DER STADT EBERMANNSTADT
gung für die Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Wiesentgruppe mit Schreiben vom 03.06.2020, Az.: 2/21-              BAULEITPLANVERFAHREN
9410, erteilt.                                                      3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS „HASENBERG“
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art.          Bekanntgabe
65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen          der Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
Bekanntmachung einer Haushaltssatzung beim Zweckver-              gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
band zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe Sachsen-
                                                                  Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ebermannstadt hat
mühle während der allgemeinen Geschäftsstunden öffent-            in seiner Sitzung am 20.07.2020 den Planentwurf der 3. Ände-
lich auf.                                                         rung Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
Nachstehend wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich be-         „Hasenberg“, in der Fassung vom 09.07.2020, gebilligt und die
kannt gemacht.                                                    formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

18    Mitteilungsblatt   I   September 2020
im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung     Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-
                                                               Der Planentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasen-
mäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
                                                               berg“, liegt in der Zeit vom
Anlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planänderung
                                                                                 Dienstag, den 09.09.2020
Auf dem Flurstück Nr. 1748 der Gemarkung Breitenbach ist die            bis einschließlich Freitag, den 09.10.2020
Errichtung eines freistehenden Gebäudes für eine gewerbli-
che Nutzung im KFZ-Bereich geplant. Das Plangebiet befindet    im Rathaus der Stadt Ebermannstadt, Zimmer Nr. 008, im Erd-
sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans     geschoss, Franz-Dörrzapft-Straße 10 in 91320 Ebermannstadt,
„Hasenberg“.                                                   während der allgemeinen Öffnungszeiten

Zwar entspricht das geplante Vorhaben den im Bebauungs-        Montag               08:00 – 12:00 Uhr
plan festgesetzten Arten der baulichen Nutzung innerhalb ei-   Dienstag             08:00 – 12:00 Uhr
nes Mischgebietes, jedoch steht es auch mehreren Festset-                           14:00 – 16:00 Uhr
zungen des Bebauungsplans entgegen. Zur Genehmigung des        Mittwoch             08:00 – 12:00 Uhr
Bauvorhabens bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans       Donnerstag           12:30 – 18:00 Uhr
für einen Teilbereich.                                         Freitag              08:00 – 12:00 Uhr

Planungsrechtliches Verfahren                                  öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Änderung des Bebauungsplans wird als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die
Änderung dient gemäß § 13a Abs. 1 BauGB einer Maßnahme
der Innenentwicklung.
Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a
Abs. 2 BauGB aus folgenden Gründen anwendbar:
• Der Umgriff des Plangebietes beträgt etwa 1.500 m2 und
  setzt eine Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO
  fest, die weit unter dem Schwellenwert von 20.000 m2 ge-
  mäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB liegt.
• Durch die Änderung des Bebauungsplans wird keine Zu-
  lässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht zur
  Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
  UVPG oder nach Landesrecht unterliegen.
• Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6
  Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen
  nicht.
Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden.
Gemäß § 13a Abs. 2 gelten unter anderem, folgende
Verfahrenserleichterungen:
• von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
  der Behörden kann abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 BauGB)       Abb. 1: Ausschnitt Entwurf, 3. Änderung des Bebauungsplans „Hasen-
                                                               berg“ Stand: 20.07.2020
• von einer Umweltprüfung kann abgesehen werden
  (§ 13 Abs. 3 BauGB)                                          Über den Inhalt der Bebauungsplanung, die mit der Planung
                                                               verfolgten Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-
• Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungs-
                                                               kungen kann Auskunft verlangt werden. Für Auskünfte stehen
  planes zu erwarten sind, gelten als erfolgt oder zulässig
                                                               Ihnen Herr Ebert (Zimmer 008) zur Verfügung.
  (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB)
                                                               Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Änderung des Flächennutzungsplans kann gemäß § 13a
                                                               und der Erreichbarkeit der Verwaltung, besteht grundsätz-
Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung erfolgen.
                                                               lich die Möglichkeit der Planeinsicht. Hierfür bitten wir
Gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird ein Misch-       Sie telefonisch einen Termin mit Herrn Ebert (09194 506
gebiet ausgewiesen.                                            32) zu vereinbaren. Der Plan kann dann eingesehen wer-
                                                               den. Sie erhalten Auskunft über die Ziele und Inhalte der
Das Bebauungsplangebiet ist wie folgt umgrenzt:
                                                               Planung. Der nötige Sicherheitsabstand kann hierbei ge-
·   Im Norden – grenzen gewerbliche Nutzungen an               währleistet werden.
·   Im Osten – grenzt die Bundesstraße 470 an
                                                               Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können
·   Im Süden – grenzt die Milchhofstr. an
                                                               während der Auslegungsfrist entweder schriftlich gegenüber
·   Im Westen – grenzt eine gewerbliche Nutzung an
                                                               der Stadt Ebermannstadt oder während der allgemeinen Öff-
Folgende Grundstücke der Gemarkung Breitenbach liegen in-      nungszeiten zur Niederschrift im Rathaus Ebermannstadt ab-
nerhalb des Geltungsbereiches:                                 gegeben werden.
· Flurnummer (komplett): 1748                                  Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der

                                                                                               Mitteilungsblatt   l September 2020 19
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Nor-
menkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat,
unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Ein-
wendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Stadt Ebermannstadt, den 21.07.2020
gez. Christiane Meyer,
Erste Bürgermeisterin

     INFORMATION ZU BAUMASSNAHMEN DER STADT
                                                                   „alte“ Kläranlage in Burggaillenreuth
     EBERMANNSTADT
                                                                   Ab Anfang September wird die Verlegung einer Abwasser-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                               druckleitung von Burggaillenreuth nach Moggast beginnen. Mit
im Herbst 2020 beginnen zahlreiche für das gesamte Stadtge-        einer Gesamtlänge von etwa 3,1 km erfolgt deren Einbau
biet Ebermannstadt bedeutende Baumaßnahmen. Über eini-             größtenteils grabenlos im Pflug- und Horizontalspülbohrverfahren.
ge dieser Projekte möchten wir Sie informieren.                    Offene Baugruben müssen somit nur punktuell errichtet werden.
                                                                   Das „Herzstück“ der neuen Abwasseranlage wird allerdings erst
Vorab bitten wir um Verständnis, da es zu Einschränkungen          im kommenden Jahr errichtet. Hierbei handelt es sich um neue
kommen kann. Damit die Baumaßnahmen erfolgreich umge-              Stauraumkanäle, ein Regenentlastungsbauwerk sowie eine neue
setzt werden können, braucht es ein gutes Miteinander der          Abwasserpumpstation. Bis die neue Pumpstation im kommenden
Beteiligten. Scheuen Sie sich nicht, sich bei Fragen und Be-       Jahr in Betrieb gehen kann, wird das Abwasser weiterhin über die
schwerden direkt an die Verwaltung zu wenden.                      bestehende Kläranlage gereinigt. Die bis Ende 2021 auslaufende
Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie                           wasserrechtliche Genehmigung wird vom Landratsamt Forchheim
Breitenbach                                                        und dem Wasserwirtschaftsamt nochmals bis Ende 2022 verlän-
                                                                   gert. Die gesamten Baukosten sind mit 1.555.000 Euro veranschlagt.
Nach mehrjähriger Planungsphase startet die Sanierung der          Die Maßnahme wird mit 50% gefördert.
ehemaligen Hausmülldeponie Breitenbach im Eschlipper Tal
Anfang September. Ziel der Maßnahme ist es insbesondere,           Sanierung des Löschwasserbehälters
die Ausschwemmung von Hausmüll in den Breitenbach dauer-           in Neuses-Poxstall
haft zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden die am            Die seit mehreren Jahren beschlossene Sanierung des Lösch-
Sportgelände gelagerten Erdmaterialien eingebaut. Das mit          wasserbehälter im Stadtteil Neuses wird nun im Herbst end-
rund 315.000,- Euro veranschlagte Projekt wird mit 250.000         lich angegangen. Mit Baubeginn ist spätestens Anfang Okto-
Euro durch die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern       ber 2020 zu rechnen. Auch soll eine gefällige Gestaltung des
mbH (GAB) gefördert und mit 65.000 Euro durch Mittel der           Umfeldes die Dorfgemeinschaft fördern. Für die Sanierung sind
Stadt Ebermannstadt finanziert. Die Fertigstellung ist für Ende    130.000 Euro Mittel im Haushalt eingestellt.
des Jahres geplant.
                                                                   Anlegen von Urnengrabfeldern auf den Friedhöfen Eber-
Erweiterung und Generalsanierung des Kindergartens
                                                                   mannstadt, Niedermirsberg und Wohlmuthshüll
St. Marien im Familienzentrum Hasenberg
                                                                   Auf den Friedhöfen in Ebermannstadt, Niedermirsberg und
Um mit den Arbeiten im September beginnen zu können, wur-
                                                                   Wohlmuthshüll werden neue Urnengrabfelder angelegt. Mit
de im Frühjahr und Sommer 2020 das angrenzende Mehr-
                                                                   den Baumaßnahmen wird Mitte September 2020 begonnen.
zweckgebäude in einen 5-gruppigen Kindergarten umgebaut.
                                                                   Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich bis Ende des Jahres.
So können unsere Kleinsten in der gewohnten Umgebung blei-
ben, der vorhandene Spielplatz wird weitergenutzt und Mittel       Friedhof Ebermannstadt
werden nachhaltig in Eigentum der Stadt investiert. Der Um-
bau ist mit 500.000 Euro im Haushalt 2020 veranschlagt.
Nach dem für alle Beteiligten anstrengenden Umzug des Kin-
dergartens und diversen Rückbauarbeiten im August, beginnt
nun die Erweiterung und Generalsanierung des Kindergartens
St. Marien. Die Baufirmen sind nahezu alle beauftragt, der
Bauzeitenplan sieht eine Fertigstellung bis Ende 2021 vor. Bei
einem Fördersatz von 70% werden Gesamtkosten in Höhe von
3 Millionen Euro anfallen.
Die alte Kläranlage in Burggaillenreuth hat bald
ausgedient
Im vergangenen Jahr entschied sich der Stadtrat für die Stillle-
gung der in die Jahre gekommenen Kläranlage in
Burggaillenreuth. Eine neue Pumpstation soll in Zukunft das
Abwasser aus unserem Ortsteil im Oberland zur Kläranlage in
Ebermannstadt befördern.                                           Gestaltung „Gedenkegarten“ Friedhof Ebermannstadt

20    Mitteilungsblatt   I   September 2020
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