HERZLICHE EINLADUNG zum Herbstfest der Musikkapelle Feldhausen-Harthausen! - Stadt Gammertingen

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Nr. 38         19. September 2019

                                                   HERZLICHE EINLADUNG
                           zum Herbstfest der Musikkapelle Feldhausen-Harthausen!
Die Musikkapelle Feldhausen-Harthausen und ihr Förderverein feiern in diesem Jahr von 20. bis 28. September 2019 wieder ihr traditionelles Herbstfest
auf dem Festgelände in der Köbelestraße in 72501 Gammertingen-Feldhausen.
Los geht es am Freitag, 20. September 2019 mit einer „Musegprob im Festzelt“. Eröffnet wird der eintrittsfreie Abend durch die Spitzen-Band
„Ob8Blech“. Im Anschluss folgt der festliche Fahneneinmarsch der Gastkapellen aus Upfingen, Stetten bei Hechingen, Inneringen, Wilsingen und Würtingen.
Danach spielen die einzelnen Kapellen der Reihe nach einige Musikstücke und unterhalten die Gäste mit zünftiger Blasmusik im Festzelt. Als Höhepunkt wer-
den dann alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam spielen. Weitere Musiker die zu Gast sind, dürfen natürlich gerne mit ihren Instrumenten spontan mit-
spielen.
Es folgt am Samstag, 21. September 2019 die Oktoberfestparty mit den „Troglauer Buam“. Dazu bieten die Veranstalter eine tolle Vorverkaufs-Aktion
an: 2 Maß + ½ Hähnchen + Eintritt für jeweils nur 24 Euro an. Vorverkaufshotline und Platzreservierungen unter 0 75 74 9 36 25 95 oder www.mk-
feldhausen-harthausen.de
Der Festsonntag, am 22. September 2019 beginnt mit einer feierlichen Hubertusmesse, umrahmt von den Jagdhornbläsern aus Schömberg im Festzelt
um 9.30 Uhr. Um 11.30 Uhr fällt der Startschuss für den großen Feldtag mit Leistungsschau. Hierbei werden alle namhaften Hersteller von land- und forst-
wirtschaftlichen Traktoren und Maschinen anwesend sein. Am Nachmittag werden neben dem Festgelände auf mehreren Ackerflächen Bodenbearbeitungs-
geräte in Aktion vorgestellt sowie mehrere Hektar Mais mit einem der modernsten Maishäcksler geerntet und der Ablauf einer schlagkräftigen Erntekette
in der Praxis demonstriert. Im Festzelt präsentieren zeitgleich die Kapellen aus Dächingen, Rulfingen und Zell-Bechingen beim Musikertreffen Blasmusik vom
Feinsten. Abends sorgt dann die „Blaskapelle Peng“ bei freiem Eintritt für tolle Stimmung.
Am Montag, 23. September 2019 findet der Kinder- und Seniorennachmittag unter Mitwirkung der drei städtischen Kindergärten der Stadt Gammertin-
gen, der Grundschule Feldhausen und der Partnerklasse Mariaberg statt. Auf die kleinen Gäste wartet eine Spielstraße, eine Clown-Show und vieles mehr.
Für die musikalische Unterhaltung sorgen die „Gemeinsame Vorgruppe und Juka der Stadt Gammertingen / Neufra“. Ab 17.00 Uhr steht die beliebte Feier-
abendhockete auf dem Programm, dazu musizieren um 17.45 Uhr die „Neufraer Dorfmusikanten“ sowie im Anschluss die „Schwäbischen Albmusikanten“
aus Engstingen.
Das 2. Festwochenende beginnt am Freitag, 27. September 2019 mit einem Comedy-Abend mit Heinrich del Core, einem der bekanntesten und popu-
lärsten Comedy-Künstlern und Kabarettisten des deutschsprachigen Raumes. Sein Programm „Ganz arg wichtig“ verspricht einen einzigartigen Mix aus Si-
tuationskomik, Charisma und Sprachwitz. Karten hierfür sind im Vorverkauf zum Preis von 28 Euro erhältlich. Im Anschluss folgt eine After-Comedy-Party
mit DJs der Musikkapelle Feldhausen-Harthausen. Ab 23.00 Uhr ist der Eintritt frei.
Am Samstag, 28. September 2019 findet der diesjährige Höhepunkt des Herbstfestes mit einem ganz besonderen musikalischen Leckerbissen statt: dem
„Herbstfest-Brass“. Als Vorgruppe beginnt ab 14.00 Uhr die vereinseigene Band „Pressluft 2.0“. Danach folgen mit die besten Bands der aktuellen Brass-
und Musikszene mit „Brotäne Herdepfl“, „Die Fexer“, „Quattro Poly“ sowie „Notausgang“. Karten dazu sind im Vorverkauf zum Preis von 15 Euro er-
hältlich.
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    Wann?           Was?                               Wer?                                Wo?                              Uhrzeit?

    Neufra
    Do., 19.09. Magic acoustic Guitars                 Gemeinde Neufra                  Pfarrheim Neufra                18 Uhr Einlass
                                                       Kartenvorverkauf:                                                19 Uhr Beginn
                                                       Metzgerei Türk Neufra und Gemeindeverwaltung Neufra
                                                       und an der Abendkasse
    Fr. /Sa.        Börse Rund ums Kind                Kindergarten Neufra                 Turnhalle Neufra
    20./21.09.                                                                             Warenannahme Freitag 14.30 - 17.30 Uhr
                                                                                           Verkauf Samstag       09.00 - 11.00 Uhr
                                                                                           Warenrückgabe Samstag 13.30 - 14.00 Uhr

    Gammertingen
    Do., 19.09. Taizégebet                             Ökumene                             Michelskirche                    19.00 Uhr
                                                                                                              (ab 18.30 Uhr Einsingen)
    Fr., 20.09.     Ökumenisches Forum                 Ökumene                            Fidelishaus                        20.00 Uhr
                                                       (Evang. und Kath. Kirchengemeinde)
    Fr., 20.09. - Herbstfest                           Musikkapelle                        Festplatz Feldhausen         Fr.: 20.00 Uhr
    Mo., 23.09.                                        Feldhausen-Harthausen e. V.                                      Sa.: 20.30 Uhr
                                                                                                                        So.: 9.30 Uhr
                                                                                                                        Mo.: 14.00 Uhr
    So., 22.09.     Kunst im Kloster - Vernissage:     Mariaberg e. V.                     Refektorium Mariaberg             14.00 Uhr
                    Kassandra Becker - Malerei und
                    Plastiken, Tanja Niederfeld -
                    Holzschnitte und Malerei
    Mi., 25.09.     Wochenmarkt                        Stadt Gammertingen                  Großer Schlossplatz         8.00 - 12.00 Uhr
    Do., 26.09. DKMS Kosmetikseminar                   Selbsthilfe für Menschen mit Krebs Krebsberatungsstelle       14.00 - 16.30 Uhr
                (Anmeldungen erwünscht)                und ihre Angehörigen               Sigmaringen, Laizer Str. 1

    Hettingen       GEWANDHAUS Museum                  Förderverein                        Sigmaringer Straße 9, sonn- und feiertags
                    … sich am Schönen erfreuen         GEWANDHAUS Museum                   Inneringen             13.30 – 17.00 Uhr
                    Spannender Streifzug durch die     Führungen (für Gruppen ab           www.gewandhaus-inneringen.de
                    Mode- und Kostümgeschichte         5 Personen) nach Anmeldung
                    der vergangenen 500 Jahre          unter Tel.: 075 77 / 860 92 76
    bis             Sonderausstellung 2019             Narrenring Alb-Lauchert             Fastnachtsmuseum             geöffnet jeden
    03. Nov.        Narrenfreunde Heuberg              Führungen und Gruppen nach          Narrenburg Hettingen,    1. und 2. Sonntag
                                                       Vereinbarung Tel. 0172-13636112     am Schloss                        im Monat
                                                       oder 0174-5788973                                        von 13.30 – 17.00 Uhr
                                                                                           www.fastnachtsmuseum-narrenburg.de
    Fr., 20.09.     Nähworkshop - für Erwachsene       Katholisches Bildungswerk           Pfarrheim Hettingen         9:00 - 11:30 Uhr
                    2. Kurs (5 UE)                     Hettingen, Monika Guhl
    So., 22.09.     150 Jahre Feuerwehr Hettingen      Feuerwehrabteilung Hettingen        Laucherttalhalle                   9:30 Uhr
                    Gottesdienst mit Fahrzeugweihe,
                    anschl. Frühschoppen, Mittagessen & Kuchen
    Mi., 25.09.     Seniorentreff                      Sozialstation St. Martin            Kommunales Bildungszentrum,       14:00 Uhr
                                                       Veringen-Gammertingen               Breitestraße 5, Hettingen

    Veringenstadt
    Di., Do., Fr. Veringer Lädele                      Bürgerverein Veringenstadt e.V.     Im Städtle 68              14.30 – 17.30 Uhr
                  Second-Hand-Laden                                                                              Do.: 15.00 – 18.00 Uhr
    Sa., 21.09.     Kinderkino                         Stiftung Liebenau                   Gemeinschaftsraum                 15.00 Uhr
                                                                                           Lebensräume, Im Städtle 70
    Di., 24.09.     Spielenachmittag mit Marianne      Bürgerverein Veringenstadt e.V.     Veringer Lädele,           14.30 - 17.00 Uhr
                                                                                           Im Städtle 69
    Sa., 28.09.     Nistkastenputzen                   N.U.V.                              Treffpunkt: Parkplatz           10.00 Uhr
                                                                                           zwischen Sportheim und Lieshof an Linde

                                                     Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019                                                                                       3

                                                                                wortkarte zur besseren Planung der Veranstaltung erhalten (Rückmeldung
                                                                                bitte bis spätestens Montag, 23. September 2019).
              Amtliche Bekanntmachungen                                         Notieren Sie sich den Montagabend, 30. September 2019. Wir freuen
                                                                                uns auf Ihren Besuch.
                     Sitzung des Gemeinderates
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt
            am Dienstag, 24. September 2019, um 19.00 Uhr,
         im historischen Schlosssaal (Raum 1.3) des Rathauses
                           in Gammertingen.
Als öffentliche Tagesordnung ist vorgesehen:                                                           Bekanntmachung
1. Bekanntgaben                                                                            über die Durchführung des Volksbegehrens
2. Bürger fragen
3. Projekt „Stadt-/Kulturhalle Gammertingen“                                     Artenschutz − „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des
    - Vorstellung des Planungsentwurfs durch das Planungsteam                   Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-
    - Beratung und Beschlussfassung des Kosten- und Finanzierungsplanes         zes“
    - Freigabe des Planungsentwurfs zur Umsetzung eines Baugesuchs und          In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz − „Rettet die
       weiterer Schritte                                                        Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und
4. Rechnungsergebnis 2018                                                       des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes durchgeführt. Wer das
    - Vorstellung und Beschlussfassung                                          Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder
5. Sanierung des Gymnasiums sowie der Grundschule und der Turnhalle in          amtlichen Sammlung tun.
    Feldhausen                                                                  1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, 24. September 2019 be-
    - Sachstandsbericht der Architekten                                             ginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs
6. Einführung Ratsinformationssystem                                                Monaten, also bis Montag, 23. März 2020 in von den Vertrauensleuten
    - Beschlussfassung über Einführung und Anschaffung der Software so-             des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungs-
       wie von Tablets                                                              blätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
7. Unternehmensbeteiligung der Stadt an der „Gammertinger Energie- und          2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen
    Wasserversorgung GEW GmbH“                                                     während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unter-
    - Information durch die Geschäftsführung                                       stützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert
    - Ermächtigung der Gesellschaftsvertreter für Entscheidung über die            drei Monate und startet am Freitag, 18. Oktober 2019 und endet am
    Verwendung des Jahresergebnisses 2018                                          Freitag, 17. Januar 2020.
8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen                    Die Eintragungsliste für die Stadt Gammertingen wird in der Zeit von
9. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen                                             Freitag, 18. Oktober 2019 bis Freitag, 17. Januar 2020
                                                                                                 im Rathaus, Bürger- und Tourismusbüro,
Die Bevölkerung ist zum Besuch der Sitzung freundlich eingeladen.                                         Hohenzollernstraße 5-7,
                                                                                                           72501 Gammertingen
                                                                                   zu folgenden Öffnungszeiten
                                                                                   • Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                   • Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                                   für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist
                                                                                   barrierefrei und rollstuhlgeeignet möglich.
                                                                                3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur
                                                                                   berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Würt-
                                                                                   temberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am
                                                                                   Tag der Eintragung
                                                                                   • mindestens 18 Jahre alt sind,
                                                                                   • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
Auftaktveranstaltung zum Projekt „Leben und Älterwerden in Gam-                    • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung,
mertingen“ am Montag, 30. September 2019                                             bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst
- Ihr persönliches Mitmachen ist jetzt gefragt                                       gewöhnlich aufhalten, und
Sie alle waren - im Zeitraum Anfang Mai bis Anfang Juni 2019 - um Ihre Mei-        • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausge-
nungsäußerung zum Thema „Leben und Älterwerden in Gammertingen“ so-                  schlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs ver-
wie um Ihre konkrete persönliche Einschätzung der Lebenssituation im Alter           loren haben.
und Ihre konkrete Vorstellung für ein noch besseres Leben im Alter in unserer   4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintra-
Stadt aufgefordert worden. Dafür wurde Anfang Mai insgesamt 3.570 Bür-             gungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei
gerinnen und Bürgern ein anonymisierter Fragebogen zur Verfügung ge-               mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberech-
stellt. Die Rücklaufquote von 34,5 % hat den Projektverantwortlichen bestä-        tigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie
tigt, dass dieses Projekt ein wichtiges Thema für die Bevölkerung darstellt.       sich gewöhnlich aufhalten.
Bürgerinformationsveranstaltung mit Ergebnissen der Befragung                   5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal aus-
Zwischenzeitlich konnten die Fachleute des Instituts „AGP Sozialforschung“         üben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
in Freiburg die Antworten der zurückgegebenen Fragebögen erfassen und           6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf
wissenschaftlich die Befragungsergebnisse auswerten. Die Projektverant-            dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburts-
wortlichen von Gemeinderat und Stadtverwaltung, als auch der sogenannte            datum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung
zivilgesellschaftliche Partner im Beteiligungsprojekt, der Förderverein des        anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben.
städtischen Altenpflegeheims „St. Elisabeth“ e. V., freuen sich Ihnen nun          Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung
diese Ergebnisse öffentlich vorstellen zu können. Wir laden alle interessier-      des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Geset-
ten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur                                            zesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die un-
                            Auftaktveranstaltung                                   terzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. un-
              am Montag, 30. September 2019 um 19.00 Uhr                           leserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig
        in die Mensa der Laucherttalschule nach Gammertingen                       unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind un-
ein.                                                                               gültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungs-
                                                                                   rechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren
Gerne stellen wir Ihnen an diesem Abend nicht nur die Ergebnisse der Befra-        Beauftragten oder der unterzeichnenden Person selbst spätestens bis
gung vor, sondern auch den Zeitplan für die kommenden Bürgertische mit             Montag, 23. März 2020 bei der Gemeinde einzureichen, in der die Woh-
den speziellen Themenblöcken, sowie den weiteren Ablauf für die Diskussi-          nung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufent-
onsforen, die im Oktober und November 2019 stattfinden werden. In den              halt besteht.
letzten Tagen haben Sie eine persönliche Einladung per Post mit einer Ant-
4                                                                                 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019

Fortsetzung – „Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens“         Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen
7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste          als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.
   kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen          Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastun-
   melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberech-      gen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Ände-
   tigt ist. Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten          rungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Ände-
   nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungs-       rungen sind als nachhaltig einzuordnen.
   willige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen.        Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine
8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste          Zustimmung zu erteilen:
   kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht un-                   Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
   terschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies
   bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unter-                  des Naturschutzgesetzes und Landwirtschafts-
   schrift.                                                                                       und Landeskulturgesetzes
9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Be-                                             Artikel 1
     gründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder                          Änderungen des Naturschutzgesetzes
     deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsicht-    Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert
     nahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur           durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018,
     Einsicht ausgelegt:                                                        S. 4) wird wie folgt geändert:
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und                1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“                                                                        § 1a
A. Zielsetzung                                                                                                    Artenvielfalt
Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie               Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonde-
im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzun-               ren Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem
gen und Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt             Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der
an Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden                Arten und deren Lebensräume zu befördern.”
soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen
des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt.           2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutz-       „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung
mittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich           und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und
werden Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorge-                 landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson-
nommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutz-          dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftli-
ten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz         chen Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu
von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende          fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“
ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizidein-
satzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird    3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation            Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen.
der erreichten Fortschritte festgeschrieben.
                                                                                4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
B. Wesentlicher Inhalt
                                                                                                                      § 33a
• Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches
                                                                                                        Erhalt von Streuobstbeständen
     durch folgende Inhalte erreicht werden soll: Stärkung des Ziels, dem
     Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Le-          (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obst-
     bensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und de-            baumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500
     ren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Num-           Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter
     mer 1)                                                                         vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind
• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den ein-         (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von
     schlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger (Ar-         Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung,
     tikel 1 Nummer 2)                                                              Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind
• Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende planeri-               verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie
     sche Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)                                            darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der
• Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und                   Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.
     Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände)                (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten
     (Artikel 1 Nummer 4)                                                           nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des
• Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten              Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der
     Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5)                   Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Inter-
• Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen                 esses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der
     Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-           Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit
     Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie               nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungs-
     Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische               pflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maß-
     Landwirtschaft (Artikel 2)                                                     nahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die
• Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Re-          Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass
     duktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel         der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflan-
     2)                                                                             zungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe
C. Alternativen                                                                     zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.                          (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch
D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und                        die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zu-
     Nachhaltigkeitsprüfung                                                         stands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“
Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzun-          5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
gen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-
Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassun-                                              § 34
gen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der                                       Verbot von Pestiziden
Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Si-          Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) ge-
cherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Aus-         mäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen
bau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zu-              Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrah-
sammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicher-                 men der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
stellung und Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantrag-                 (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fas-
ten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesände-          sung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Biosphä-
rungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als               rengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebie-
notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten              ten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019                                                                                          5
Fortsetzung – „Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens“             misch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach
   der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und             Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Er-
   Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit            gebnisse.
   und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des            (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schrift-
   Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild leben-               licher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“
   der Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbe-                                        Artikel 3
   hörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall                                         Inkrafttreten
   zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 ge-
   nannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürch-             Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft
   ten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser
   Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des                                             Begründung
   Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten           A. Allgemeiner Teil
   Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berich-       Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenver-
   tet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende          lust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade
   Vorschriften bleiben unberührt.”                                              der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den
                                                                                 Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist
6. § 71 wird wie folgt geändert:                                                 durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle
   Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:                                          Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche
   „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom                  Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Dün-
   21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von   gemitteln (Dalton und Brand Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden
   Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“                   (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der
                                                                                 Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Le-
7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.                             bensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefü-
                                  Artikel 2                                      ges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen.
      Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)               Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und
   Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zu-            des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Verbesse-
   letzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017           rung und Ergänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes
   (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:                                   und des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturge-
                                                                                 setzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreich-
8. Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:                              tums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirt-
                                     § 2a                                        schaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer
                            Ökologischer Landbau                                 Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die Schutzge-
   (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum        biete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufge-
   Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl.        führt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen
   S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass     Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.
   die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach
                                                                                 B. Einzelbegründung
   und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu minde-
   stens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus             Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
   gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durch-            Zu 1.: Einfügung des § 1a
   führung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Euro-
   päischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Land-            Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG.
   baugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet              Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem
   werden.                                                                       Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art.
                                                                                 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu
   (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden             verbessern.
   (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den
   Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr.               Zu 2.: Änderung des § 7
   834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden Fas-            Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaftli-
   sungen zu bewirtschaften.                                                     chen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung
                                                                                 vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl.
   (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden          u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flä-
   an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2               chen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhän-
   wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum            gig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte
   nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den              durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenviel-
   Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Här-         falt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt
   tefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Ver-      auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich,
   zicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der            folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-
   Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom          , Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.
   21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die
   nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November            Zu 3.: Änderung des § 22
   2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stick-        Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen
   stoffdünger zulässig.                                                         Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger
                                                                                 ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammen-
   (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein      hangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend
   Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu er-       eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Aus-
   statten.                                                                      weich- und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler Ar-
                                     § 2b                                        ten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen
                       Reduktion des Pestizideinsatzes                           des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Dün-
   (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie       gemitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen über-
   2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Ok-             wiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodi-
   tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhal-         versität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich
   tige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S.          geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzli-
   71) in der jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirt-    chen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies
   schaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um minde-        bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes er-
   stens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.                     fordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.
   (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strate-      Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen
   gie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch        Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von beson-
   einen Fachbeirat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-,             derer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie sind
   Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.                  eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Ver-
                                                                                 gleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für diese
   (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von che-        Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in
6                                                                                  AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019

Fortsetzung – „Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens“          dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung
                                                                                 hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus-
Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme
                                                                                 wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur er-
für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise
                                                                                 halten werden, wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Land-
strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Mög-
                                                                                 wirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von
lichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formu-
                                                                                 Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: "Persistent negative effects
liert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg
                                                                                 of pesticides on biodiversity and biological control potential on European
ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt
                                                                                 farmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große
für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“
                                                                                 internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insek-
vorgeschlagen.
                                                                                 ten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).
Zu 5.: Neufassung des § 34
                                                                                 Zu Artikel 3: Inkrafttreten
Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutzfunktion
                                                                                 Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“
und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch
und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten               Gammertingen, 19. September 2019
nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie:            gez. Holger Jerg, Bürgermeister
„More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass
in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und
2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um           Das Stadtbauamt informiert:
mehr als 75 % zurückgegangen ist.                                                   Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen
Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen und                    „im und um’s Städtle“
Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche
Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden" an anderen Tieren und Pflan-          Lage / Ort                Sperrung/Maßnahme          Zeitraum / Anlass
zen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über       innerorts
die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebens-           Gammertingen:             Halbseitige Sperrung       Noch bis Montag,
grundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die        Straße: „Bohlhalde“       des Verkehrs!              30. September 2019.
natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder           beim Gebäude 3            (Restbreite Fahrbahn:      Aufstellen eines
nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist                                   3,05 m)                    Turmdrehkrans.
nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus
dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß        Gammertingen:             Vollsperrung!              Vollständige
ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von     Straße:                   Ab Höhe Kindergarten       Baumaßnahme bis ca.
dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung           „Kiverlinstraße“          St. Martin bis zum         Mitte Oktober 2019.
hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Aus-                                  Gymnasium sowie die        Tiefbaumaßnahme.
wirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur er-                             örtlichen Parkplätze bei
halten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen                                    der „alten“ Turnhalle.
der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010:                                      Zufahrt zum Familien-
"Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological con-                             zentrum St. Martin
trol potential on European farmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergeb-                                nicht möglich. Zugang
nissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Na-                                  Kindergarten über Hart-
tionen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion                                  platz „alte“ Turnhalle
(IPBES 2016).                                                                                              beim Gymnasium.
Zu 6.: Änderung des § 71                                                                                   Keine Parkmöglichkeit
Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangs-                                     in der Schrotgasse!
frist eingeführt.
Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend       Gammertingen:             Teilsperrung!            Noch vorauss. bis
anzupassen.                                                                      Straße: B 32              Fahrbahneinengung 22. November 2019.
                                                                                 „Sigmaringer Straße“      (Restbreite Fahrbahn: Kabel- und Randstein-
Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes             ab Höhe Gebäude 55        3,05 m) und halbseitige arbeiten.
Einfügung der §§ 2a und 2b                                                       bis zum Kreisverkehr      Sperrung des Verkehrs
                                      § 2a                                       sowie die Zufahrt         sowie teilweise Sperr-
                                                                                 Reifen-Göggel             ung des Gehweges.
Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der land-         „Mühlburren“.             Bei Arbeiten im Bereich
wirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a.                                  des Kreisverkehrs kann
auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und                                   es zu einer Komplett-
den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Ver-                                 sperrung kommen und
ordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grund-                                 der Verkehr wird über die
lage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist                                 Europastraße umgeleitet.
unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pe-                                     Bitte beachten Sie die
stiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen                               Beschilderungen.
des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insek-                                     Vorübergehend keine
tensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der                                 Parkmöglichkeit im
ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025                                     Innenhof des Gewerbe-
mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flä-                                    parks.
chen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Ver-
ordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechts-          (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Montag-
akte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem           abend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter: www.gammer-
Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der je-            tingen.de).
weils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.
                                      § 2b                                       Kaufen Sie regional und lokal ein:
Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, Pflan-
zen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeint-
liche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und
Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt
über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Le-
                                                                                      WOCHENMARKT
bensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft,
die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen
oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist                  jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr
nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus               auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen
dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß
ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von                  Einkaufen im Städtle – kurze Wege
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019                                                                                 7

      Gammertinger Tafel vorübergehend geschlossen!                                                   Zu verschenken
   Die Gammertinger Tafel hat am Freitag, 20. September 2019                  Gegenstand                                              Telefon Nr.
   letztmalig geöffnet.                                                       • 6 Polsterstühle, Eiche massiv, gut erhalten                 1431
   Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Sigmaringen sucht weiterhin          Interessenten für die o. g. Gegenstände setzen sich bitte direkt mit
   dringend geeignete Nachfolgeräumlichkeiten, damit die Gammer-              den Anbietern unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung.
   tinger Tafel wieder eröffnet werden kann.                                  Auch künftig werden wir im Amtsblatt wöchentlich die abzugeben-
   Fläche insgesamt: 130 m² bis 150 m²                                        den Gegenstände kostenlos veröffentlichen.
   Ladenfläche:          mindesten 60 m²                                      Wenn Sie also etwas zu verschenken haben, dann setzen Sie sich te-
   Lager:                ca. 40 m²                                            lefonisch mit der Stadtverwaltung, Bürger- und Tourismusbüro (Tele-
   Sortierraum:          ca. 20 m²                                            fon 406-135 oder -136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammer-
   Büro:                 mindestens 8 m²                                      tingen.de), in Verbindung.
                         Mit Telefon- und Internetanbindung
   Sozialraum:           8 m² bis 10 m²                                                                 Fundsachen
   Sanitärräume:         Damen- und Herren-WC
                                                                              Gegenstand
   Die Räume müssen im Erdgeschoss und barrierefrei sein. Wichtig             • 1 Chip
   sind einfach zu reinigende Bodenbeläge wie Fliesen oder Vinyl. Es
   sollten Parkmöglichkeiten und ein Stellplatz für ein Lieferfahrzeug        Wenn Sie der Eigentümer der o. g. Fundsachen sind, dann wenden Sie
   vorhanden sein. Eine Anlieferungszone mit kurzen Wegen in den La-          sich bitte an das Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -
   den wäre vorteilhaft.                                                      136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertingen.de), in Ver-
                                                                              bindung.
   Bitte melden Sie sich beim DRK Kreisverband Sigmaringen e.V.,
   Yvonne Adler, Telefon: 07571 7423-21, E-Mail: info@kv-sigmarin-
   gen.drk.de

                   Alb-Lauchert Schwimmhalle
                                                                                                         Mülltermine
                                                                               Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen
                                                                                                (März – Oktober):
                                                                             Dienstag:       14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                             Donnerstag:     14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                             Freitag:        14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                             Samstag:        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr

                                                                                    GELBER SACK:
                                                                                    Freitag, 27. September 2019 - Bezirke 1-4
                                                                                    RESTMÜLL:
               Neues aus dem Bürgerbüro                                             Dienstag, 24. September 2019 - Bezirke 1+3
                                                                                    Mittwoch, 25. September 2019 - Bezirk 2
                                                                                    Montag, 30. September 2019 - Bezirk 4
Wir gratulieren ...                                                                 PAPIERTONNE:
                                                                                    Montag, 7. Oktober 2019 - Bezirke 1+3
   In der dritten und vierten Septemberwoche gelten unsere städ-                    Dienstag, 8. Oktober 2019 - Bezirke 2+4
   tischen Geburtstagsglückwünsche den Jubilaren:
   Herrn Antun Mitrovic, Eschenweg 27, Gammertingen                                 Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/Sigmaringer
      am 21. September zum 70. Geburtstag                                           Straße in Fließrichtung der Lauchert
                                                                                    Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/Sigmaringer
   Herrn Nikolaus Fink, Eschenweg 11, Gammertingen                                  Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller Haus-
      am 23. September zum 70. Geburtstag                                           halte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße
   Frau Ulrike Mamitzsch, Klosterhof 1, Gammertingen ST Mariaberg                   Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen u. Kettenacker
       am 24. September zum 75. Geburtstag                                          Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg

     Bevölkerungsfortschreibung im Monat August 2019
Bevölkerung mit Hauptwohnsitz            gesamt       männl.      weibl.
Anfangsstand                              6.411        3.282      3.129
Geburten                                       3           1           2
Sterbefälle
Zuzüge
                                               9
                                              44
                                                           4
                                                          32
                                                                       5
                                                                      12
                                                                                              Sprechzeiten / Termine
Umzüge                                        17           9           8
Wegzüge                                       56          35          21                   Sprechstunde des Bürgermeisters
Endstand                                  6.393        3.276      3.117    Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch
Saldo Geb./Sterbefälle                        -6          -3          -3   unter 07574 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertingen.de
Saldo Wanderung                              -12          -3          -9   vereinbart werden. Die nächste Sprechstunde ist am Donnerstag, 10. Ok-
Saldo                                        -18          -6         -12   tober 2019 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
8                                                                               AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019

              Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen                         gen, im Graf-Stauffenberg-Zimmer (Zi-Nr. 521) von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
                                                                               statt. Anmeldung und Kontaktaufnahme sind möglich unter: Petra Knaus,
Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß
                                                                               Unterdorfstr. 8, 72488 Sigmaringen-Laiz, E-Mail: kbb@landkreis-sig.de, mo-
steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Ort-
                                                                               bil: 0160 98406198.
schaftsverwaltung zur Verfügung.
Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht im-          Selbsthilfe für Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen
mer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Ort-
schaftsverwaltung zur Verfügung.                                               Die Selbsthilfe für Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen hat noch Plätze
                                                                               frei zur Ausfahrt zum Biohof Eisele. Termin Freitag, 20. September 2019,
Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht im-          Abfahrt mit dem Bus Sigmaringen KVB 10.00 Uhr, beim Hotel Kreuz Gam-
mer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Ort-            mertingen um 10.30 Uhr. Bitte anmelden bei Evi Clus Tel. 07577 1401 oder
schaftsverwaltung zur Verfügung.                                               evi.clus@gmx.de
Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht
immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Ortschafts-
verwaltung zur Verfügung.
                                                                                                    Wirtschaftsförderung
                        Behördensprechtage                                                 Leader – Mittlere Alb
                                                                               Endspurt bei LEADER – jetzt noch Fördermittel
               Sprechtag Deutsche Rentenversicherung                           beantragen
Der nächste Rentensprechtag findet am Mittwoch, 16. Oktober 2019 in            Das europäische Förderprogramm LEADER stellt Gelder für Ihre Pro-
der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Rat-    jekte zur Verfügung. Reichen Sie Ihre Projektidee von Montag, 23. Sep-
haus (Raum E.9) statt. Die Beratungen finden nur noch nach vorheriger te-      tember bis Freitag, 25. Oktober 2019 ein.
lefonischer Terminvereinbarung unter 07571 7452-0 oder 07574 406-132           Das europäische Regionalentwicklungsprogramm LEADER unterstützt Ak-
statt.                                                                         teure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre Projektideen um-
                                                                               zusetzen. Wenn Sie von einer finanziellen Unterstützung durch LEADER pro-
                 Ehe-, Familien- und Lebensberatung                            fitieren wollen, dann reichen Sie jetzt Ihre Projektidee beim Regional-
                                                                               management in Münsingen ein. Von Montag, 23. September bis Freitag, 25.
Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL        Oktober 2019 können im Rahmen des letzten regulären Förderaufrufs Pro-
ist regelmäßig im Gammertinger Rathaus vertreten. An den Donnerstag-           jektanträge bei der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb eingereicht werden.
nachmittagen steht die EFL-Leiterin Hepp jeweils von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr für Sorgen und Nöte von Menschen zur Verfügung und berät sie in einer      Am Dienstag, 26. November 2019 wird der Beirat entscheiden, welche der
Lebenskrise oder allgemeinen Problemsituation. Die Schweigepflicht wird        eingereichten Anträge Förderung erhalten. Haben Sie auch eine Projektidee
gewahrt. Die Beratungsstelle ist telefonisch unter der Telefonnummer 07571     zur Weiterentwicklung unserer Region? Dann nutzen Sie den Aufruf bis 25.
5787 erreichbar. Weitere Infos unter www.eheberatung-sigmaringen.de.           Oktober 2019. Interessierte sollten sich ab sofort ans Regionalmanagement
                                                                               in Münsingen wenden. Beide beraten Sie zu inhaltlichen und programmbe-
                                                                               zogenen Fragen. Es können Projektanträge zur Stärkung der Region einge-
                  Suchtberatungsstelle Sigmaringen                             reicht werden, die in eines der drei Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, So-
Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken                            ziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft eingeordnet werden
Einmal im Monat gibt es eine kostenfreie und anmeldefreie Sprechstunde für     können. Über das LEADER-Förderprogramm werden verschiedenste Projekt-
Angehörige von Suchtkranken (Ehe- bzw. Lebenspartner/innen, erwachsene         ideen durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt. Dazu gehören beispiels-
Geschwister, Jugendliche und erwachsene Söhne/Töchter von suchtkranken         weise Betriebsgründungen oder -erweiterungen, Angebote für Freizeit und
Eltern), die Fragen im Zusammenhang einer Suchterkrankung klären und           Sport, Einrichtungen für Begegnungsmöglichkeiten, kulturelle Projekte, bar-
sich über Hilfsangebote für sich selbst und den/die Betroffenen informieren    rierefreie Infrastrukturen wie auch inklusive Dienstleistungen und vieles
möchten. Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 8. Oktober 2019             mehr.
von 16.00 Uhr - 17.00 Uhr in der Suchtberatungsstelle, Karlstr. 29 in Sigma-   Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und
ringen. Informationen unter Tel. 07571 4188 oder Mail suchtberatung-sig-       Hannes Bartholl in der Geschäftsstelle in Münsingen wenden. Elisabeth
maringen@agj-freiburg.de.                                                      Markwardt, 07381 402 97-02, mark-wardt@leader-alb.de; Hannes Bartholl,
                                                                               07381 402 97-01, bartholl@leader-alb.de. Weitere Informationen zum För-
       Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten                          deraufruf und zu den Antragsbedingungen unter www.leader-alb.de
Die Kreisbehindertenbeauftragte Petra Knaus setzt sich für alle Menschen
mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung im Landkreis Sigma-
ringen ein. Ihre nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 26. Septem-
ber 2019 im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmarin-                   Redaktionsschluss Vereine: montags, 10.00 Uhr

                           Veranstaltungshinweise für den Monat September 2019
Wann?          Was?                                   Wer?                                                      Wo?                            Uhrzeit?
Do., 19.09. Taizégebet                                Ökumene                                                   Michelskirche                  19.00 Uhr
                                                                                                                                 (ab 18.30 Uhr Einsingen)
Fr., 20.09.    Ökumenisches Forum                     Ökumene (Evang. und Kath. Kirchengemeinde)                Fidelishaus                     20.00 Uhr
Fr., 20.09. - Herbstfest                              Musikkapelle Feldhausen-Harthausen e. V.                  Festplatz Feldhausen        Fr.: 20.00 Uhr
Mo., 23.09.                                                                                                                                Sa.: 20.30 Uhr
                                                                                                                                           So.: 9.30 Uhr
                                                                                                                                           Mo.: 14.00 Uhr
So., 22.09.    Kunst im Kloster - Vernissage:         Mariaberg e. V.                                           Refektorium Mariaberg           14.00 Uhr
               Kassandra Becker - Malerei und
               Plastiken, Tanja Niederfeld - Holz-
               schnitte und Malerei
So., 22.09.    Vereinsfrühstück                       Integrationsverein Gammertingen                           Vereinsheim                     10.00 Uhr
Mi., 25.09. Wochenmarkt                               Stadt Gammertingen                                        Großer Schlossplatz       8.00 - 12.00 Uhr
Do., 26.09. DKMS Kosmetikseminar                      Selbsthilfe für Menschen mit Krebs                        Krebsberatungsstelle 14.00 - 16.30 Uhr
            (Anmeldungen erwünscht)                   und ihre Angehörigen                                      Sigmaringen, Laizer Str. 1
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 38 vom 19. September 2019                                                                                      9

     WISkompakt widmet sich                                                    unmittelbar auf eine Stellenanzeige reagieren. Aber welche Faktoren sind
           dem Thema                                                           entscheidend für den Erfolg von Social Media-Recruiting? Worauf sollten
                                                                               Unternehmen achten, um das Interesse potenzieller Bewerber zu wecken?
 „Personalsuche mit Social Media“                                              Anhand von praktischen Beispielen erfahren Sie in diesem Vortrag, wie Sie
Im nächsten Seminar aus der Reihe „WISkompakt“ widmet sich die Wirt-           die sozialen Medien zielführend bei der Mitarbeitersuche einsetzen können.
schaftsförderung WIS GmbH dem aktuellen Thema „Personalsuche mit So-           Die Referentin Elke Schellinger ist Diplom-Betriebswirtin und seit 2008
cial Media“. Die kostenlose Veranstaltung findet am Montag, 7. Oktober         selbstständige Social-Media-Trainerin. Sie berät und begleitet Unternehmen
2019 um 19.00 Uhr im Stadtforum Bad Saulgau, Lindenstraße 7, 88348 Bad         bei der Umsetzung ihrer Onlinemarketing-Strategien. Darüber hinaus ist sie
Saulgau statt. Soziale Netzwerke, wie Facebook, Instagram oder Xing bieten     Dozentin im Bereich Online/Social Media Marketing an verschiedenen Hoch-
Unternehmen auf Personalsuche eine effiziente Möglichkeit, ihre Bewerber       schulen in Deutschland tätig. Anmeldung zu dem Vortrag bis Mittwoch, 2.
mit geringem Kostenaufwand zielgerichtet anzusprechen. Im Vergleich zu         Oktober 2019 bei der WIS unter Telefon 07571 72890-14 oder per E-Mail
klassischen Stellenanzeigen kann der Interessent über die sozialen Medien      unter wiskompakt@wis-sigmaringen.de

                                Die Akademie Laucherttal informiert
    Aktuelles aus dem Programmheft. Alle unsere Kurse finden Sie im Internet unter www.akademie-laucherttal.de.
    Nachfolgend eine Auswahl von demnächst startenden Kursen.

    Anmeldung nach Veranstalter:
    Akademie Laucherttal: Winterlingen: Frau Sonja Blickle, 07434/279-91 oder s.blickle@winterlingen.de
                          Hettingen:        Bürgerbüro Hettingen 07574/9310-30
                          Gammertingen: Bürgerbüro Gammertingen, 07574/406-135
    Mariaberg e.V.:       Frau Tina Elbel, 07124/923-208 oder akademie@mariaberg.de
    Hilfen nach Maß:      Frau Sandra Kunzelmann, 07574/934968-19 oder s.kunzelmann@mariaberg.de

    Geführte Wanderung auf dem Eisenbahn-Lehrpfad Gammertingen-Neufra, Akademie Laucherttal, Sa, 28.9.19, 13-17 Uhr, Leitung: B. Walldorf,
    Gammertingen, Bahnhof, Gebühr: 5,00 €, Kurs-Nr: AK 3107
    Strickstube, Akademie Laucherttal, ab Mi. 25.9.19, 18-19.30 Uhr, 10 Termine, Leitung: S. Weber, Kom. BZ Hettingen, kleiner Raum, Gebühr: 30,00 €
    ggf. zuzüglich Materialkosten, Kurs-Nr: AK 3511
    Mundartgedichte besinnlicher und heiterer Art, Bildungswerk Gammertingen, Di, 24.9.19, 20 - 21.30 Uhr, Leitung: Hugo Breitschmid, Fidelishaus
    Gammertingen, kostenlos, Anmeldung nicht erforderlich
    Mehr Lebensqualität durch richtiges Denken und richtiges Atmen, Akademie Laucherttal, Do, 26.9.19, 19-20.30 Uhr, M. Heider, Winterlingen
    Begegnungsstätte, Gebühr: 10,00 €, Kurs-Nr: WI 3710
    Schwäbische Obstkuchen für die Herbstzeit, Akademie Laucherttal, Sa, 28.9.19, 14 - 18 Uhr, A. Maier, Winterlingen GWRS Küche,
    Gebühr: 15,00 € Die Kursgebühr ist bar zu bezahlen, Kurs-Nr: WI 4405
    Yoga für Alle, Mariaberg e.V., ab Mo. 23.9.19, 18.30 - 20 Uhr, 8 Termine, Leitung: Leonore Thun, Mariaberg Kloster kleiner Besprechungsraum,
    Gebühr: 58,00 €, Kurs-Nr: MB 5211
    Yogakurs beim katholischen Bildungswerk in Hettingen, Kath. Bildungswerk Hettingen, ab Di. 24.9.19, 18.30-20 Uhr, 10 Termine, E. Schieber,
    Kom BZ Hettingen, Gebühr: 70,00 €, Kurs-Nr: HE 5215
    Qigong Yangsheng, Mariaberg e.V., ab Mi. 25.9.19, 18.30 - 19.30 Uhr, 10 Termine, Leitung: Irmgard Glatt, Mariaberg Werkstatt Speisesaal,
    Gebühr: 60,00 €, Kurs-Nr: MB 5301
    Pilates-Special, Akademie Laucherttal, Sa, 28.9.19, 16.30 - 17.45 Uhr, Leitung: Yvonne Kromer, Winterlingen Begegnungsstätte 1. Stock West,
    Gebühr: 8,00 €, Kurs-Nr: WI 5409
    Workshop, Kath. BW Inneringen, Sa, 28.9.19, Leitung: D. Henselmann, "Haus der Begegnung",
    Stress ade ...stressfrei in Prüfungssituationen, 12.30 - 14 Uhr, Gebühr: 30,00 €, Kurs-Nr: IN 7303
    Fit für die Schule, 14.30 - 15.30 Uhr, Gebühr: 20,00 €, Kurs-Nr: IN 7306
    Lernblockaden erkennen und lösen, 16-19 Uhr, 45,00 € pro Paar (Kind + Elternteil), Kurs-Nr: IN 7309
    Walderlebnis - "Basteln mit Naturmaterialien", für 1. und 2. Klässler, Akademie Laucherttal, Sa, 21.9.19, 14-17 Uhr, Leitung: Y. Mattes, Winterlin-
    gen, "Gereuthütte", Gebühr: 15,00 €, Kurs-Nr: WI 7701

    Neu im Programm
    Miteinander reden und verstehen, Kommunikation im Alltag - Privat und Beruf
    Warum versteht er/sie das nicht? Wir haben doch darüber gesprochen! Wer kennt das nicht, egal ob im privaten oder beruflichen Alltag können Miss-
    verständnisse sehr nervend sein. Aber mit mehr Verständnis für Sprache und Wahrnehmung kann auch ein erfolgreicheres Miteinander immer öfter
    gelingen. Mit einfachen Modellen und praktischen Übungen lernen Sie in diesem Kurs Missverständnisse zu vermeiden und gewinnen zusätzliche
    Flexibilität in Ihrer Kommunikation.
    Akademie Laucherttal, ab Di, 5.11.19, 18.30 - 20.30 Uhr, 3 Termine, Leitung: Mark Schwing, Kommunales Bildungszentrum Hettingen, kleiner Raum,
    Gebühr: 45,00 €, Kurs-Nr: AK 1105
    Walderlebnis, Akademie Laucherttal, Sa, 12.10.19, Winterlingen Gereuthütte,
    "Bäume im Herbst" - Zielgruppe 1. und 2. Klässler - Der Herbst lässt unsere sommergrünen Bäume in einem anderen Licht erstrahlen. Unter-
    schiedliche Baumarten und ihre Merkmale sind unser Thema. Der herbstgefärbte Wald wird zum Thema passend mit allen Sinnen erkundet. Als Wald-
    pädagogin werde ich euch Anreize und Ideen mitgeben um den Wald erlebbar und greifbar zu machen. Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder ge-
    eignete Kleidung und gutes Schuhwerk tragen. Auch Rucksackvesper und Getränk für eine kleine Stärkung zwischendurch darf nicht fehlen. 14 - 17
    Uhr, Gebühr: 15,00 €, Kurs-Nr: WI 7702
    Walderlebnis bei Nacht - Zielgruppe 3. und 4. Klässler - Eine spannende Nachwanderung durch den Wald. Was bei Tag oftmals nicht in Augen-
    schein genommen wird, sieht in der Dämmerung doch ganz anders aus. Wenn die Alltagsgeräusche verstummen und die Stille der Nacht zu hören
    ist. Dieses Walderlebnis verspricht eine besondere Sinneswahrnehmung.
    Bitte achten Sie darauf, dass die Kinder geeignete Kleidung und gutes Schuhwerk tragen. Auch Rucksackvesper und Getränk für eine kleine Stärkung
    zwischendurch darf nicht fehlen, sowie eine Taschenlampe. 18 - 21 Uhr, Gebühr: 30,00 €, Kurs-Nr: WI 7703
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