Hessen handelt: 1 Jahr Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern - Pressegespräch am 1. Juli 2021
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Hessisches Ministerium der Finanzen Hessen handelt: 1 Jahr Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern Pressegespräch am 1. Juli 2021 Michael Boddenberg Hessischer Minister der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen Das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern Ein Überblick Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Hessen vor eine historische Herausforderung. Die massiven wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Verwerfungen in Folge der Pandemie belasten Hessen erheblich. Die Antwort der Hessischen Landesregierung auf diese Ausnahmesituation war die Errichtung des Sondervermögens Hessens gute Zukunft sichern am 4. Juli 2020. In dem bis Ende 2023 befristeten Sondervermögen werden alle Corona-bedingten Hilfen des Landes gebündelt und transparent ausgewiesen. Zur Finanzierung der Hilfen verfügt das Sondervermögen über eine eigene Kreditermächtigung von bis zu 12 Mrd. Euro. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind bis zum 30.06.2021 insgesamt 275 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 4,2 Mrd. Euro auf den Weg gebracht worden. Die Tilgung der aufgenommen Notlagenkredite hat bereits begonnen und ist auf 30 Jahre angelegt. 2
Hessisches Ministerium der Finanzen BIP-Entwicklung Bruttoinlandsprodukt bricht 2020 massiv ein Herbstprojektion 2019 Frühjahrsprojektion 2020 Frühjahrsprojektion 2021 (Bis 2020: Ist) 3.500 Die Pandemie hat Jahr 2020 für eine tiefe 3.390 3.400 3.352 Rezession gesorgt. Die Wirtschaftsleistung BIP (preisbereinigt) in Mrd. Euro 3.331 3.314 3.296 brach um 4,9 % ein. 3.300 3.271 3.232 3.214 Das Bruttoinlandsprodukt wird voraus- 3.200 3.174 3.281 3.194 3.237 sichtlich erst im Jahr 2022 wieder über dem 3.094 3.180 Vorkrisenniveau 2019 liegen. 3.100 3.026 3.074 Gleichwohl bleibt die Wirtschaftsleistung 3.000 3.036 deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. 2.900 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 3,5% 3,6% Veränderung 1,0% 1,3% 1,1% 1,1% 1,1% in Prozent 1,4% 1,4% 5,2% -4,9% -6,3% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 3
Hessisches Ministerium der Finanzen Folgen des Wirtschaftseinbruchs Land und Kommunen verzeichnen bis 2023 Mindereinnahmen von rd. 9 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen Land Hessen Steuermindereinnahmen hess. Kommunen Veränderung Steuerschätzung Mai 2021 ggü. Mai 2019 Veränderung Steuerschätzung Mai 2021 ggü. Mai 2019 0 -200 -200 in Mio. Euro -700 in Mio. Euro -400 -918 -600 -1.200 -1.134 -1.343 -800 -795 -1.700 -1.000 -933 -969 -1.818 -1.027 -2.200 -1.200 2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023 ∑ 2020 - 2023: 5,2 Mrd. Euro ∑ 2020 - 2023: 3,7 Mrd. Euro 4
Hessisches Ministerium der Finanzen Das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie 6.000 5.000 5.000 4.000 in Mio. Euro 3.000 2.500 2.000 1.834 1.461 926 1.000 130 150 0 Infektionsschutzgesetz Stärkung der Erhalt der hessischen Kofinanzierung Gesundheitsschutz und Erhaltung der staatlichen Kompensation Partnerschaft mit den Wirtschaftskraft, Bundesprogramme zur Sicherung der Infrastruktur und für strukturelle hessischen Kommunen Konjunktur sozialen und kulturellen Defizitausgleiche im Steuermindereinnahmen Infrastruktur Landeshaushalt 5
Hessisches Ministerium der Finanzen Übersicht aller Anträge für das Sondervermögen Beschlossene Maßnahmen Anzahl GZSG-Anträge im Jahr 2020 genehmigt1 (davon: 69 durch den HHA) 197 Haushaltsausschuss am 27. Januar 2021 4 Haushaltsausschuss am 24. Februar 2021 8 Haushaltsausschuss am 26. März 2021 2 Haushaltsausschuss am 21. April 2021 3 Haushaltsausschuss am 12. Mai 2021 9 Haushaltsausschuss am 09. Juni 2021 5 Haushaltsausschuss am 30. Juni 2021 16 im Jahr 2021 durch den Haushaltsausschuss genehmigt 47 unter 1 Million Euro 29 Eilentscheid 2 Gesamtergebnis 275 1 einschließlich Maßnahmen des 1. Nachtragshaushalts, die mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz in das Sondervermögen integriert worden sind. 6
Hessisches Ministerium der Finanzen Was ist bisher beschlossen? Übersicht aller genehmigten Anträge nach § 2 Abs. 1 GZSG (Stand 30.06.2021) Infektionsschutzgesetz Stärkung der Partnerschaft mit den Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft, hessischen Kommunen Konjunktur 1.325 108 22 1.353 481 1.175 Kofinanzierung Bundesprogramme Gesundheitsschutz und zur Sicherung der Erhaltung der staatlichen Infrastruktur und sozialen und kulturellen Infrastruktur Defizitausgleiche im Landeshaushalt 581 56 1.154 306 94 345 Genehmigte Maßnahmen (in Mio. €) Nicht beanspruchte Ermächtigung (in Mio. €) 7
Hessisches Ministerium der Finanzen Hilfen aus dem Sondervermögen Partner der hessischen Kommunen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GZSG) - in Mio. Euro - Entwicklung der kommunalen Finanzierungssalden 1200 Gewerbesteuerkompensation 661 1000 935 761 800 Krankenhausfinanzierung 160 600 406 400 295 Gebührenausfälle der 168 100 200 Kinderbetreuung 0 -200 -30 -87 Weitere Maßnahmen 254 -400 -600 Nicht beanspruchte Ermächtigung* 1.325 -800 -1000 -815 Obergrenze 2.500 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 ** * Mit den Kommunen wurde vereinbart die übrigen Mittel insbesondere zur **Einschließlich Gewerbesteuerkompensation in Höhe von 1,2 Mrd. Euro (Bundes- Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs zu verwenden. und Landesmittel) Land stützt die hessischen Kommunen und sorgt auch 2020 für positive Finanzausstattung! 8
Hessisches Ministerium der Finanzen Hilfen aus dem Sondervermögen Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft, Konjunkturbelebung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 GZSG) - in Mio. Euro - Soforthilfen 229 Mikroliquidität 324 Hessenfonds 100 Notfallkasse/ Härtefallfonds 65 74% 26% Kapitalerhöhung der Nassauischen 200 Heimstätte Unterstützung Condor 75 Attraktive Innenstädte 40 Weitere Maßnahmen 320 Genehmigte Maßnahmen Nicht beanspruchte Ermächtigung 481 Nicht beanspruchte Ermächtigung Obergrenze 1.834 9
Hessisches Ministerium der Finanzen Hilfen aus dem Sondervermögen Kofinanzierung Bundesprogramme (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 GZSG) - in Mio. Euro - Flughafen (Fraport) 80 Kofinanzierung 9 Krankenhauszukunftsfonds 37% 63% Weitere Maßnahmen 5 Nicht beanspruchte Ermächtigung 56 Obergrenze 150 Genehmigte Maßnahmen Nicht beanspruchte Ermächtigung 10
Hessisches Ministerium der Finanzen Hilfen aus dem Sondervermögen Gesundheitsschutz und Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur (§ 2 Abs.1 Nr. 5 GZSG) - in Mio. Euro - Schutzausstattung 430 Impfzentren 250 79% 21% Testungen 170 Kulturprogramme 62 Vereinsförderung und 32 Förderung des Profisports Genehmigte Maßnahmen Weitere Maßnahmen 211 Nicht beanspruchte Ermächtigung Nicht beanspruchte Ermächtigung 306 Obergrenze 1.461 11
Hessisches Ministerium der Finanzen Hilfen aus dem Sondervermögen Erhaltung der staatlichen Infrastruktur und Defizitausgleiche im Landeshaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 GZSG) - in Mio. Euro - Schulmaßnahmen 174 IT-Ausstattung 22 63% Verkehrsverbünde 29 37% Weitere Maßnahmen 120 Nicht beanspruchte Ermächtigung 581 Genehmigte Maßnahmen Obergrenze 926 Nicht beanspruchte Ermächtigung 12
Hessisches Ministerium der Finanzen Kompensation pandemiebedingter Steuermindereinnahmen Aktuelle Prognose Das Sondervermögen kann dem Landeshaushalt Mittel zur Kompensation pandemiebedingter Steuermindereinnahmen bis zu einem Betrag von 5 Mrd. Euro bereitstellen. Dadurch können Einsparmaßnahmen vermieden werden, die die Konjunktur belasten. Bei den Steuermindereinnahmen handelt es sich um Einnahmeausfälle, die durch das dauerhaft niedrigere Steueraufkommen sowie durch pandemiebedingte Änderungen des Steuerrechts (z.B. Corona- Steuerhilfengesetz) verursacht werden. Nach derzeitigem Stand (Mai-Steuerschätzung 1.576 Mio. 2021) werden aufgrund der zwischenzeitlich € eingetretenen konjunkturellen Erholung 3.424 Mio. € voraussichtlich „nur“ rd. 1,6 Mrd. Euro benötigt. Für die nicht benötigten Mittel werden keine Kredite aufgenommen. Kompensation nach § 2 Abs. 2 GZSG Nicht beanspruchte Ermächtigung (Stand: Mai-Steuerschätzung 2021) 13
Hessisches Ministerium der Finanzen Das Sondervermögen wirkt Die Konjunktur springt an 8% 6% 5,2% 4,4% 3,5% 3,6% Die Bundesregierung hat in ihrer aktuellen 4% 2,5% Frühjahrsprojektion die Wachstumsprognose des 2% 1,3% 1,4% 1,0% 1,1% realen BIP für 2021 auf 3,5 % und für 2022 auf 3,6 % angehoben. 0% -2% Diese Aufwärtskorrektur zeigt: Die Hilfspolitik von Bund und Ländern wirkt! Hessen hat dazu mit -4% dem Sondervermögen einen wichtigen Beitrag -6% -4,9% -5,5% geleistet. -6,3% -8% 2020 2021 2022 Herbstprojektion 2019 Frühjahresprojektion 2020 Herbstprojektion 2020 Ist/Frühjahrsprojektion 2021 14
Hessisches Ministerium der Finanzen Sondervermögen schafft Transparenz Starke Parlamentsbeteiligung und umfangreiche Berichtspflichten § 8 GZSG schreibt weitgehende Beteiligungsrechte des Hessischen Landtags und umfangreiche Berichtspflichten der Landesregierung zu den pandemiebedingten Maßnahmen vor. Die Intensität der Debatten übertrifft in Anzahl und Dauer die jährlichen Haushaltsberatungen, zudem werden die Mitwirkungsrechte des Parlaments im Rahmen des Haushaltsvollzugs gestärkt: 11 Hilfspakete im Haushaltsausschuss debattiert und abgestimmt Hilfspakete wurden fast immer zusätzlich im Plenum beraten Detaillierte vierteljährliche Vollzugsberichte an den Haushaltsausschuss Zum Vergleich: Bei einem Nachtragshaushalt gibt es diese umfassenden Beteiligungs- und Berichtspflichten nicht. So konnte die Landesregierung über die Inanspruchnahme der Corona-Mittel i.H.v. 2 Mrd. Euro aus dem einstimmig beschlossenen 1. Nachtragshaushalt vor der Übertragung in das Sondervermögen allein entscheiden (Bsp. Schutzausstattung). 15
Hessisches Ministerium der Finanzen Durch den Haushaltsausschuss beschlossene Hilfen Breiter politischer Konsens im Landtag 140 Anzahl der im Haushaltsausschuss beschlossenen Corona-Hilfen (seit Einrichtung des Sondervermögens) 120 18 16 22 100 40 13 19 80 60 29 116 116 100 40 85 75 47 20 0 CDU Grüne SPD FDP Linke AfD Zustimmung Ablehnung Enthaltung/ Nicht anwesend Die deutliche Mehrheit der Anträge wurde von CDU, Grünen, SPD, FDP und Linken gemeinsam beschlossen! 16
Hessisches Ministerium der Finanzen Finanzierungswege der Corona-Hilfen im Ländervergleich Deutliche Mehrheit der Länder nutzt ein Corona-Sondervermögen Land Kernhaushalt Sondervermögen Baden-Württemberg Bayern Beteiligungsfonds Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Beteiligungsfonds Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 17
Hessisches Ministerium der Finanzen Fazit Sondervermögen ermöglicht erfolgreiche Krisenbewältigung Starkes und vertrauensförderndes Signal an Wirtschaft und Gesellschaft, dass der Staat die Krise erfolgreich bewältigen kann und wird. Dazu gehört auch der Erhalt der Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen. Durch das Sondervermögen wird der Kommunale Finanzausgleich in den Krisenjahren stabilisiert. Durch die Kompensation der Steuermindereinnahmen können krisenverschärfende Einsparungen verhindert werden. Breiter politischer Konsens hinsichtlich der ergriffenen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Das beherzte Eingreifen der Länder hat gemeinsam mit den bundespolitischen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Wachstumsprognose geführt. Hessen hat mit seinem Sondervermögen einen wichtigen Beitrag geleistet. 18
Hessisches Ministerium der Finanzen Ausblick Der Weg mag umstritten sein, die Hilfen sind es nicht. Hessen handelt. • SPD- und FPD-Fraktion, sowie die AfD-Fraktion haben gegen das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern einen Normenkontrollantrag vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. • Die Verfahren wurden miteinander verbunden. Die mündliche Verhandlung der beiden Anträge erfolgt am 14. Juli 2021. • Die Hessische Landesregierung hat zu beiden Anträgen ausführliche Stellungnahmen abgegeben. • Weitere Verfassungsgerichtsverfahren sind derzeit in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg anhängig. Aufgrund des frühen Verhandlungszeitpunkts wird dem hessischen Verfahren eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. 19
Hessisches Ministerium der Finanzen Hintergrundinformation: Grundsätzliche Funktionsweise des Sondervermögens
Hessisches Ministerium der Finanzen So kommen die Hilfen in Hessen an Grundkonzeption 21
Hessisches Ministerium der Finanzen So kommen die Hilfen in Hessen an Konzeption des Sondervermögens Hessens gute Zukunft sichern … Prüfung und Kreditaufnahme durch HHA Beteiligung bei Hilfen ab 1 Mio. Euro das Sondervermögen Ressort Ermittlung und Meldung des Prüfung: und Zuführung an den HMdF - Corona-Bezug Finanzbedarfs - Zweckbindung Landeshaushalt für Bewilligung bei den Vollzug der HMdF Hilfen unter 1 Mio. Euro Maßnahme Die Kreditaufnahme ist an den Nachweis eines mittelbaren oder unmittelbaren Corona-Bezugs geknüpft sowie an die abschließend formulierten Zwecke des § 2 Abs. 1 Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz gebunden. Die Zustimmung des Haushaltsausschusses ist ab einem Betrag von über 1 Mio. Euro erforderlich. Die erste Beteiligung fand bereits am 29. Juli 2020 statt, um das Hilfspaket schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Anträge unter 1 Mio. Euro werden durch den Finanzminister geprüft und beschieden. … ermöglicht eine schnelle und transparente Auszahlung der Hilfen. 22
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