Hessen handelt: 1 Jahr Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern - Pressegespräch am 1. Juli 2021

Die Seite wird erstellt Helene-Marion Schuler
 
WEITER LESEN
Hessen handelt: 1 Jahr Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern - Pressegespräch am 1. Juli 2021
Hessisches Ministerium
der Finanzen

Hessen handelt:
1 Jahr Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern

Pressegespräch am 1. Juli 2021

Michael Boddenberg
Hessischer Minister der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen

Das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern
Ein Überblick

    Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Hessen vor eine historische Herausforderung. Die massiven
     wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Verwerfungen in Folge der Pandemie belasten Hessen erheblich.

    Die Antwort der Hessischen Landesregierung auf diese Ausnahmesituation war die Errichtung des
     Sondervermögens Hessens gute Zukunft sichern am 4. Juli 2020.

    In dem bis Ende 2023 befristeten Sondervermögen werden alle Corona-bedingten Hilfen des Landes
     gebündelt und transparent ausgewiesen. Zur Finanzierung der Hilfen verfügt das Sondervermögen über eine
     eigene Kreditermächtigung von bis zu 12 Mrd. Euro.

    Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind bis zum 30.06.2021 insgesamt 275 Anträge mit einem
     Gesamtvolumen von 4,2 Mrd. Euro auf den Weg gebracht worden.

    Die Tilgung der aufgenommen Notlagenkredite hat bereits begonnen und ist auf 30 Jahre angelegt.

                                                                                                                 2
Hessisches Ministerium der Finanzen

BIP-Entwicklung
Bruttoinlandsprodukt bricht 2020 massiv ein

                                                                                                  Herbstprojektion 2019           Frühjahrsprojektion 2020           Frühjahrsprojektion 2021
                                                                                                                                                                     (Bis 2020: Ist)

                                                                                          3.500

       Die Pandemie hat Jahr 2020 für eine tiefe                                                                                                                                        3.390
                                                                                          3.400                                                                                3.352
        Rezession gesorgt. Die Wirtschaftsleistung

                                                      BIP (preisbereinigt) in Mrd. Euro
                                                                                                                                                                                         3.331
                                                                                                                                                                     3.314
                                                                                                                                                                               3.296
        brach um 4,9 % ein.                                                               3.300                                                         3.271
                                                                                                                                              3.232
                                                                                                                                    3.214
       Das Bruttoinlandsprodukt wird voraus-                                             3.200                           3.174
                                                                                                                                                                                         3.281
                                                                                                                                                              3.194            3.237
        sichtlich erst im Jahr 2022 wieder über dem
                                                                                                             3.094                                                     3.180
        Vorkrisenniveau 2019 liegen.                                                      3.100
                                                                                                    3.026                                                       3.074
       Gleichwohl bleibt die Wirtschaftsleistung                                         3.000                                                         3.036
        deutlich hinter den ursprünglichen
        Erwartungen zurück.                                                               2.900
                                                                                                    2015      2016        2017       2018      2019      2020         2021      2022      2023

                                                                                                                                                                         3,5%     3,6%

                                                      Veränderung
                                                                                                                                                       1,0%     1,3%         1,1%      1,1% 1,1%

                                                       in Prozent
                                                                                                                                                                                 1,4%     1,4%
                                                                                                                                                                       5,2%
                                                                                                                                                             -4,9%
                                                                                                                                                         -6,3%
                                                                                                    2015      2016        2017       2018      2019      2020         2021      2022      2023

                                                                                                                                                                                                   3
Hessisches Ministerium der Finanzen

Folgen des Wirtschaftseinbruchs
Land und Kommunen verzeichnen bis 2023 Mindereinnahmen von rd. 9 Mrd. Euro

                  Steuermindereinnahmen Land Hessen                                           Steuermindereinnahmen hess. Kommunen
                        Veränderung Steuerschätzung Mai 2021 ggü. Mai 2019                             Veränderung Steuerschätzung Mai 2021 ggü. Mai 2019

                                                                                                  0
                -200
                                                                                               -200
in Mio. Euro

                -700

                                                                               in Mio. Euro
                                                                                               -400

                                         -918                                                  -600
               -1.200
                                                                      -1.134
                                                       -1.343                                  -800
                                                                                                                                                     -795
               -1.700
                                                                                              -1.000                   -933
                                                                                                        -969
                          -1.818                                                                                                      -1.027
               -2.200                                                                         -1.200
                          2020           2021           2022          2023                              2020           2021           2022           2023

                          ∑ 2020 - 2023: 5,2 Mrd. Euro                                                  ∑ 2020 - 2023: 3,7 Mrd. Euro

                                                                                                                                                            4
Hessisches Ministerium der Finanzen

Das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern
Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie

               6.000

                                                                                                                                                                        5.000
               5.000

               4.000
in Mio. Euro

               3.000
                                                       2.500

               2.000                                                            1.834
                                                                                                                          1.461

                                                                                                                                                  926
               1.000

                               130                                                                    150
                  0
                       Infektionsschutzgesetz        Stärkung der        Erhalt der hessischen    Kofinanzierung   Gesundheitsschutz und Erhaltung der staatlichen   Kompensation
                                                 Partnerschaft mit den     Wirtschaftskraft,     Bundesprogramme     zur Sicherung der      Infrastruktur und für      strukturelle
                                                hessischen Kommunen           Konjunktur                           sozialen und kulturellen Defizitausgleiche im Steuermindereinnahmen
                                                                                                                         Infrastruktur        Landeshaushalt

                                                                                                                                                                                         5
Hessisches Ministerium der Finanzen

Übersicht aller Anträge für das Sondervermögen
Beschlossene Maßnahmen
                                                                                                          Anzahl
                                                                                                       GZSG-Anträge

  im Jahr 2020 genehmigt1 (davon: 69 durch den HHA)                                                                                    197
  Haushaltsausschuss am 27. Januar 2021                                                                                                   4
  Haushaltsausschuss am 24. Februar 2021                                                                                                  8
  Haushaltsausschuss am 26. März 2021                                                                                                     2
  Haushaltsausschuss am 21. April 2021                                                                                                    3
  Haushaltsausschuss am 12. Mai 2021                                                                                                      9
  Haushaltsausschuss am 09. Juni 2021                                                                                                     5
  Haushaltsausschuss am 30. Juni 2021                                                                                                    16
  im Jahr 2021 durch den Haushaltsausschuss genehmigt                                                                                    47
  unter 1 Million Euro                                                                                                                   29
  Eilentscheid                                                                                                                            2
  Gesamtergebnis                                                                                                                       275
 1   einschließlich Maßnahmen des 1. Nachtragshaushalts, die mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz in das Sondervermögen integriert worden sind.

                                                                                                                                                   6
Hessisches Ministerium der Finanzen

Was ist bisher beschlossen?
Übersicht aller genehmigten Anträge nach § 2 Abs. 1 GZSG (Stand 30.06.2021)

                Infektionsschutzgesetz                        Stärkung der Partnerschaft mit den                  Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft,
                                                                   hessischen Kommunen                                          Konjunktur

                                                                               1.325
                  108
                                      22                                                                                  1.353               481
                                                                      1.175

        Kofinanzierung Bundesprogramme                    Gesundheitsschutz und zur Sicherung der                Erhaltung der staatlichen Infrastruktur und
                                                            sozialen und kulturellen Infrastruktur                 Defizitausgleiche im Landeshaushalt

                                                                                                                                        581
                                      56                           1.154               306
                  94
                                                                                                                                  345

                                           Genehmigte Maßnahmen (in Mio. €)            Nicht beanspruchte Ermächtigung (in Mio. €)                             7
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hilfen aus dem Sondervermögen
Partner der hessischen Kommunen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 GZSG)

                                                             - in Mio. Euro -                Entwicklung der kommunalen Finanzierungssalden
                                                                                   1200
 Gewerbesteuerkompensation                                                  661    1000                                         935
                                                                                                                                         761
                                                                                    800
 Krankenhausfinanzierung                                                    160     600
                                                                                                                       406
                                                                                    400                                                                    295
 Gebührenausfälle der                                                                                                                             168
                                                                            100     200
 Kinderbetreuung                                                                       0
                                                                                    -200              -30      -87
 Weitere Maßnahmen                                                          254
                                                                                    -400
                                                                                    -600
 Nicht beanspruchte Ermächtigung*                                          1.325
                                                                                    -800
                                                                                   -1000     -815
 Obergrenze                                                                2.500            2013     2014     2015     2016     2017    2018     2019     2020 **

 * Mit den Kommunen wurde vereinbart die übrigen Mittel insbesondere zur           **Einschließlich Gewerbesteuerkompensation in Höhe von 1,2 Mrd. Euro (Bundes-
 Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs zu verwenden.                      und Landesmittel)

               Land stützt die hessischen Kommunen und sorgt auch 2020 für positive Finanzausstattung!

                                                                                                                                                                    8
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hilfen aus dem Sondervermögen
Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft, Konjunkturbelebung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 GZSG)

                                      - in Mio. Euro -
 Soforthilfen                                        229
 Mikroliquidität                                     324
 Hessenfonds                                         100
 Notfallkasse/ Härtefallfonds                            65           74%                  26%
 Kapitalerhöhung der Nassauischen
                                                     200
 Heimstätte
 Unterstützung Condor                                    75
 Attraktive Innenstädte                                  40
 Weitere Maßnahmen                                   320             Genehmigte Maßnahmen
 Nicht beanspruchte Ermächtigung                     481             Nicht beanspruchte Ermächtigung

 Obergrenze                                        1.834

                                                                                                       9
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hilfen aus dem Sondervermögen
Kofinanzierung Bundesprogramme (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 GZSG)

                                      - in Mio. Euro -

  Flughafen (Fraport)                                    80

  Kofinanzierung
                                                         9
  Krankenhauszukunftsfonds                                                       37%
                                                               63%
  Weitere Maßnahmen                                      5

  Nicht beanspruchte Ermächtigung                        56

  Obergrenze                                         150
                                                              Genehmigte Maßnahmen
                                                              Nicht beanspruchte Ermächtigung

                                                                                                10
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hilfen aus dem Sondervermögen
Gesundheitsschutz und Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur (§ 2 Abs.1 Nr. 5 GZSG)

                                      - in Mio. Euro -

  Schutzausstattung                                  430

  Impfzentren                                        250
                                                                     79%                21%
  Testungen                                          170

  Kulturprogramme                                        62

  Vereinsförderung und
                                                         32
  Förderung des Profisports
                                                                     Genehmigte Maßnahmen
  Weitere Maßnahmen                                  211
                                                                     Nicht beanspruchte Ermächtigung

  Nicht beanspruchte Ermächtigung                    306

  Obergrenze                                       1.461

                                                                                                       11
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hilfen aus dem Sondervermögen
Erhaltung der staatlichen Infrastruktur und Defizitausgleiche im Landeshaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 GZSG)

                                      - in Mio. Euro -

  Schulmaßnahmen                                     174

  IT-Ausstattung                                         22                        63%

  Verkehrsverbünde                                       29
                                                                            37%

  Weitere Maßnahmen                                  120

  Nicht beanspruchte Ermächtigung                    581
                                                                      Genehmigte Maßnahmen
  Obergrenze                                         926
                                                                      Nicht beanspruchte Ermächtigung

                                                                                                        12
Hessisches Ministerium der Finanzen

Kompensation pandemiebedingter Steuermindereinnahmen
Aktuelle Prognose

    Das Sondervermögen kann dem Landeshaushalt Mittel zur Kompensation pandemiebedingter
     Steuermindereinnahmen bis zu einem Betrag von 5 Mrd. Euro bereitstellen. Dadurch können
     Einsparmaßnahmen vermieden werden, die die Konjunktur belasten.

    Bei den Steuermindereinnahmen handelt es sich um Einnahmeausfälle, die durch das dauerhaft niedrigere
     Steueraufkommen sowie durch pandemiebedingte Änderungen des Steuerrechts (z.B. Corona-
     Steuerhilfengesetz) verursacht werden.

    Nach derzeitigem Stand (Mai-Steuerschätzung
                                                                               1.576 Mio.
     2021) werden aufgrund der zwischenzeitlich                                    €
     eingetretenen       konjunkturellen      Erholung                                          3.424 Mio.
                                                                                                    €
     voraussichtlich „nur“ rd. 1,6 Mrd. Euro benötigt.

    Für die nicht benötigten Mittel werden keine
     Kredite aufgenommen.

                                                            Kompensation nach § 2 Abs. 2 GZSG   Nicht beanspruchte Ermächtigung
                                                            (Stand: Mai-Steuerschätzung 2021)
                                                                                                                                  13
Hessisches Ministerium der Finanzen

Das Sondervermögen wirkt
Die Konjunktur springt an

                                                           8%

                                                           6%                                      5,2%
                                                                                                          4,4%
                                                                                                                 3,5%                              3,6%
    Die Bundesregierung hat in ihrer aktuellen            4%
                                                                                                                                            2,5%
     Frühjahrsprojektion die Wachstumsprognose des         2%                               1,3%                                     1,4%
                                                                 1,0%                                                         1,1%
     realen BIP für 2021 auf 3,5 % und für 2022 auf
     3,6 % angehoben.                                      0%

                                                           -2%
    Diese Aufwärtskorrektur zeigt: Die Hilfspolitik von
     Bund und Ländern wirkt! Hessen hat dazu mit           -4%

     dem Sondervermögen einen wichtigen Beitrag            -6%
                                                                                  -4,9%
                                                                             -5,5%
     geleistet.                                                         -6,3%
                                                           -8%
                                                                          2020                      2021                               2022
                                                                    Herbstprojektion 2019                        Frühjahresprojektion 2020
                                                                    Herbstprojektion 2020                        Ist/Frühjahrsprojektion 2021

                                                                                                                                                          14
Hessisches Ministerium der Finanzen

Sondervermögen schafft Transparenz
Starke Parlamentsbeteiligung und umfangreiche Berichtspflichten

    § 8 GZSG schreibt weitgehende Beteiligungsrechte des Hessischen Landtags und umfangreiche
     Berichtspflichten der Landesregierung zu den pandemiebedingten Maßnahmen vor.

    Die Intensität der Debatten übertrifft in Anzahl und Dauer die jährlichen Haushaltsberatungen, zudem
     werden die Mitwirkungsrechte des Parlaments im Rahmen des Haushaltsvollzugs gestärkt:
        11 Hilfspakete im Haushaltsausschuss debattiert und abgestimmt
        Hilfspakete wurden fast immer zusätzlich im Plenum beraten
        Detaillierte vierteljährliche Vollzugsberichte an den Haushaltsausschuss

    Zum Vergleich: Bei einem Nachtragshaushalt gibt es diese umfassenden Beteiligungs- und Berichtspflichten
     nicht. So konnte die Landesregierung über die Inanspruchnahme der Corona-Mittel i.H.v. 2 Mrd. Euro aus
     dem einstimmig beschlossenen 1. Nachtragshaushalt vor der Übertragung in das Sondervermögen allein
     entscheiden (Bsp. Schutzausstattung).

                                                                                                                15
Hessisches Ministerium der Finanzen

Durch den Haushaltsausschuss beschlossene Hilfen
Breiter politischer Konsens im Landtag
   140
                                              Anzahl der im Haushaltsausschuss beschlossenen Corona-Hilfen
                                                          (seit Einrichtung des Sondervermögens)
   120

                                                                18                                            16
                                                                                        22
   100
                                                                                                                     40
                                                                13
                                                                                        19
    80

    60                                                                                                               29
                   116                 116
                                                                                                              100
    40                                                          85
                                                                                        75

                                                                                                                     47
    20

     0
                  CDU                 Grüne                    SPD                     FDP                   Linke   AfD

                                                  Zustimmung    Ablehnung   Enthaltung/ Nicht anwesend

Die deutliche Mehrheit der Anträge wurde von CDU, Grünen, SPD, FDP und Linken gemeinsam
beschlossen!
                                                                                                                           16
Hessisches Ministerium der Finanzen

Finanzierungswege der Corona-Hilfen im Ländervergleich
Deutliche Mehrheit der Länder nutzt ein Corona-Sondervermögen
 Land                                      Kernhaushalt         Sondervermögen
 Baden-Württemberg                                                     
 Bayern                                                        Beteiligungsfonds
 Berlin                                         
 Brandenburg                                    
 Bremen                                         
 Hamburg                                                       Beteiligungsfonds
 Hessen                                                                
 Mecklenburg-Vorpommern                                                
 Niedersachsen                                                         
 Nordrhein-Westfalen                                                   
 Rheinland-Pfalz                                                       
 Saarland                                                              
 Sachsen                                                               
 Sachsen-Anhalt                                 
 Schleswig-Holstein                             
 Thüringen                                                             

                                                                                    17
Hessisches Ministerium der Finanzen

Fazit
Sondervermögen ermöglicht erfolgreiche Krisenbewältigung
    Starkes und vertrauensförderndes Signal an Wirtschaft und Gesellschaft, dass der Staat die Krise
     erfolgreich bewältigen kann und wird.

    Dazu gehört auch der Erhalt der Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen. Durch das
     Sondervermögen wird der Kommunale Finanzausgleich in den Krisenjahren stabilisiert.

    Durch die Kompensation der Steuermindereinnahmen können krisenverschärfende Einsparungen
     verhindert werden.

    Breiter politischer Konsens hinsichtlich der ergriffenen Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

    Das beherzte Eingreifen der Länder hat gemeinsam mit den bundespolitischen Maßnahmen zu einer
     deutlichen Verbesserung der Wachstumsprognose geführt. Hessen hat mit seinem Sondervermögen einen
     wichtigen Beitrag geleistet.

                                                                                                            18
Hessisches Ministerium der Finanzen

Ausblick
Der Weg mag umstritten sein, die Hilfen sind es nicht. Hessen handelt.

•     SPD- und FPD-Fraktion, sowie die AfD-Fraktion haben gegen das Sondervermögen Hessens gute Zukunft
      sichern einen Normenkontrollantrag vor dem Staatsgerichtshof eingereicht.

•     Die Verfahren wurden miteinander verbunden. Die mündliche Verhandlung der beiden Anträge erfolgt am
      14. Juli 2021.

•     Die Hessische Landesregierung hat zu beiden Anträgen ausführliche Stellungnahmen abgegeben.

•     Weitere Verfassungsgerichtsverfahren sind derzeit in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg anhängig.
      Aufgrund des frühen Verhandlungszeitpunkts wird dem hessischen Verfahren eine besondere Aufmerksamkeit
      zuteil.

                                                                                                                19
Hessisches Ministerium
der Finanzen

Hintergrundinformation:
Grundsätzliche Funktionsweise des Sondervermögens
Hessisches Ministerium der Finanzen

So kommen die Hilfen in Hessen an
Grundkonzeption

                                      21
Hessisches Ministerium der Finanzen

So kommen die Hilfen in Hessen an
Konzeption des Sondervermögens Hessens gute Zukunft sichern …

                                                                         Prüfung und
                                                                                              Kreditaufnahme durch
                                                              HHA    Beteiligung bei Hilfen
                                                                        ab 1 Mio. Euro
                                                                                              das Sondervermögen
      Ressort
                   Ermittlung und
                    Meldung des
                                               Prüfung:                                       und Zuführung an den
                                      HMdF   - Corona-Bezug
                   Finanzbedarfs
                                             - Zweckbindung
                                                                                               Landeshaushalt für
                                                                        Bewilligung bei          den Vollzug der
                                                              HMdF    Hilfen unter 1 Mio.
                                                                              Euro                 Maßnahme

     Die Kreditaufnahme ist an den Nachweis eines mittelbaren oder unmittelbaren Corona-Bezugs geknüpft
      sowie an die abschließend formulierten Zwecke des § 2 Abs. 1 Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz gebunden.

     Die Zustimmung des Haushaltsausschusses ist ab einem Betrag von über 1 Mio. Euro erforderlich. Die erste
      Beteiligung fand bereits am 29. Juli 2020 statt, um das Hilfspaket schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

     Anträge unter 1 Mio. Euro werden durch den Finanzminister geprüft und beschieden.

                                        … ermöglicht eine schnelle und transparente Auszahlung der Hilfen.
                                                                                                                     22
Sie können auch lesen