Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021
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Ihre Ansprechpartner l Axel Städtler Telefon: 0421 3655-1611 E-Mail: Axel.Staedtler@hkk.de l Sabrina Huckemeyer Telefon: 0421 3655-1102 E-Mail: Sabrina.Huckemeyer@hkk.de hkk Jahreswechselseminar 2
Unsere Themen l Finanzierung der GKV l Informationen zur hkk l Neues zum Krankenkassenwahlrecht l Rechengrößen und Grenzwerte 2021 l Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie l Änderungen bei Auslandsbeschäftigungen l Neuerungen im Meldeverfahren l Steuer- und beitragsfreie Arbeitgeberzusatzleistungen hkk Jahreswechselseminar 3
Finanzierung der GKV Finanzsituation und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 • Finanzierungslücke von 16,6 Mrd. EUR • Paritätische Finanzierung bleibt: verursacht durch Gesundheitsreformen Beitragssatz (14 oder 14,6 %) plus und Kosten Corona-Pandemie kassenindividueller Zusatzbeitrag je zur Hälfte AG und AN • Versorgungsverbesserungsgesetz = Maßnahmen zur Einhaltung Sozial- • Ausgleich des Fehlbetrags über den garantie 2021 = SV-Beiträge < 40 % Zusatzbeitrag würde bedeuten: Zusatzbeitrag steigt auf 2,19 % - • Versprechen der Politik: Ausgleich Sozialgarantie 2021 würde nicht durch Steuermittel eingehalten • Tatsächlich: 5 Mrd. EUR Steuerzuschuss, • Bekanntgabe BMG: Durchschnittlicher 11,5 Mrd. EUR finanzieren GKV-Zusatzbeitragssatz für 2021 = Beitragszahler (durch Rücklagen und 1,3 % (bisher 1,1 %) höheren Zusatzbeitrag) hkk Jahreswechselseminar 5
Finanzierung der GKV Finanzsituation und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 • Differenz von 8 Mrd. EUR: Entnahme • Die SV-Beiträge betragen ab 2021 aus den Rücklagen der Krankenkassen durchschnittlich 39,95 % = Sozial- garantie 2021 eingehalten • Nur der vermögenden Krankenkassen (deren individuelle Rücklage mehr als • Nicht berücksichtigt: Beitragszuschlag zwei Fünftel einer Monatsausgabe PV von 0,25 % für Kinderlose beträgt) • Diese Finanzierung bedeutet: • Vom darüber liegenden Betrag sollen massiver Eingriff in die zwei Drittel abgeführt werden Finanzautonomie der Kassen und Schwächung des Wettbewerbs hkk Jahreswechselseminar 6
Informationen zur hkk • Bereits durch Versicherten- • hkk günstigste bundesweit wählbare Entlastungsgesetz (VEG) zum Abbau des Krankenkasse zum 7. Mal in Folge Vermögens verpflichtet • 0,91 %-Punkte günstiger als der • Defizit 2019 = 20 Mio. EUR durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von geplantes Defizit 2020 = 65 Mio. EUR 1,3 % • Geplante Finanzierung in der GKV = • Mitgliederzuwachs hkk bis 31.12.2020 Sofortverlust für hkk von 195 Mio. EUR um 6,83 % auf 548.862 Mitglieder • Günstiger hkk-Zusatzbeitragssatz von • Zuwachs bei den Versicherten 0,39 % trotzdem stabil in 2021 um 6,56 % auf 708.889 Versicherte hkk Jahreswechselseminar 8
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 Neues zum Krankenkassen- wahlrecht hkk-Jahreswechselseminar 9
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Wesentliche Änderungen zum 1. Januar 2021 Bindungswirkung erlischt, wenn Mitgliedschaft kraft Gesetzes endet Allgemeine Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate reduziert Datenaustausch zwischen Krankenkassen bringt Verfahrenserleichterungen Arbeitgeber erhalten Mitgliedsbescheinigungen auf elektronischem Wege Tipp: Aktualisierte Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht von 20.11.2020 abrufbar unter: www.hkk.de/Firmenservice/Rundschreiben hkk-Jahreswechselseminar 10
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Wesentliche Änderungen zum 01.01.2021 Sofortiges Krankenkassenwahlrecht • ohne Einhaltung einer Kündigungs- und Bindungsfrist (verlängerte Bindungsfristen aufgrund von Wahltarifen gelten nicht!) Voraussetzungen • Mitgliedschaft endet kraft Gesetz z. B. Ende einer Beschäftigung • Neuer Versicherungspflichttatbestand tritt ein z. B. Beginn einer Beschäftigung • Wahlrecht wird innerhalb von 14 Tagen ausgeübt hkk-Jahreswechselseminar 11
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Sofortiges Krankenkassenwechsel Ablaufschema Mitglied stellt Aufnahme-Antrag bei neuer Krankenkasse Neue Krankenkasse prüft die Voraussetzungen und informiert das Mitglied Mitglied informiert formlos den Arbeitgeber Neue Krankenkasse informiert elektronisch die bisherige Krankenkasse Arbeitgeber erstellt Anmeldung zur neuen Krankenkasse Neue Krankenkasse bestätigt elektronisch die Mitgliedschaft = Mitgliedsbestätigung hkk-Jahreswechselseminar 12
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Sofortiges Krankenkassenwahlrecht ________________________________________________________ Beispiel Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis von Lisa Großkreuz endet am 31. Januar 2021. Die Mitgliedschaft mit laufender Bindungsfrist besteht bei einer BKK. Ab 1. Februar 2021 nimmt Frau Großkreuz eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung auf und wählt die hkk. • Die hkk ist ab 1. Februar 2021 die zuständige Krankenkasse. Eine Kündigung bei der BKK ist nicht erforderlich. hkk-Jahreswechselseminar 13
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Kein sofortiges Krankenkassenwahlrecht • Kein sofortiges Wahlrecht: • Hinzutritt einer Beschäftigung bei Mehrfachbeschäftigten • Änderungen im Arbeitsvertrag • Arbeitsaufnahme bei unständig Beschäftigten ____________________________________________________________ Beispiel Der Azubi Daniel Kaiser schließt am 27. Januar 2021 seine Ausbildung zum Versicherungskaufmann vorzeitig erfolgreich ab. Die Vereinigte Versicherung übernimmt ihn ab 28. Januar 2021 in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. • Es besteht kein sofortiges Krankenkassenwahlrecht hkk-Jahreswechselseminar 14
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Krankenkassenwechsel (Regelverfahren) • Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel (Regelverfahren) sind: • Ununterbrochener Versicherungstatbestand z. B. laufendes Beschäftigungs- verhältnis • Einhaltung der Bindungsfrist (ab 01.01.2021 = 12 anstatt bisher 18 Monate) • Einhaltung besonderer Bindungsfristen von bis zu 36 Monaten bei Inanspruchnahme von Wahltarifen • Ausnahmen: Bindungsfrist muss nicht eingehalten werden, wenn • Sonderkündigungsrecht besteht (bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatz- beitrags) • die bisherige Kasse geschlossen, aufgelöst oder insolvent wird hkk-Jahreswechselseminar 15
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Krankenkassenwechsel (Regelverfahren) Ablaufschema Mitglied stellt Aufnahme-Antrag bei neuer Krankenkasse Neue Krankenkasse informiert bisherige Kasse elektronisch über Wechsel (Initialmeldung) Bisherige Krankenkasse bestätigt innerhalb von 2 Wochen elektronisch das Ende der Mitgliedschaft (ggf. abweichendes Datum wegen Bindungsfrist) Neue Krankenkasse informiert danach das Mitglied über den Zeitpunkt des Wechsels. Das Mitglied informiert (formlos) den Arbeitgeber. Arbeitgeber erstellt Abmeldung zur bisherigen und Anmeldung zur neuen Krankenkasse Neue Krankenkasse bestätigt elektronisch die Mitgliedschaft = Mitgliedsbestätigung hkk-Jahreswechselseminar 16
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Krankenkassenwechsel (Regelverfahren) • Beim Krankenkassenwechsel: • ist keine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse erforderlich • dafür erhält die bisherige Kasse die elektronische Meldung der neuen Kasse • ggf. mit einem späteren Beginn-Datum (Erfüllung der Bindungsfrist!) • Frist für den Wechsel: 2 Monaten nach Ablauf des Antragsmonats • Antragsmonat = Datum der Erstellung der Initialmeldung der neuen Kasse • Schriftliche Kündigung ist nur noch bei Beendigung der eigenen Mitgliedschaft in der GKV erforderlich z. B.: • Wechsel in die PKV (versicherungsfreie Beschäftigte) • Dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland hkk-Jahreswechselseminar 17
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Krankenkassenwechsel (Regelverfahren) ________________________________________________________ Beispiel Der seit Jahren bei der Korrekt GmbH beschäftigte Controller, Andreas Krüger, ist durch die Personalabteilung informiert geworden, dass er mit einem Wechsel von seiner BKK XY (Zusatz-BS 1,5 %) zur hkk (0,39 %) mtl. 24,97 EUR KV-Beitrag sparen kann. Daraufhin wählt er die hkk am 18.01.2021 zum nächstmöglichen Termin. • Die hkk sendet die Initialmeldung am 20.01.2021 zur BKK XY. Die Bindungsfrist von 12 Monaten bei der BKK ist erfüllt. Diese meldet das Ende der Mitgliedschaft „31.03.2021“ am 03.02.2021 an die hkk. Die hkk informiert Herrn Krüger über den Beginn der Mitgliedschaft. Herr Krüger teilt der Korrekt GmbH den Kassenwechsel mit. Die Korrekt GmbH meldet ihn zum 01.04.2021 bei der hkk (Grund 11 ) an. Die hkk bestätigt der Korrekt GmbH elektronisch die Mitgliedschaft. hkk-Jahreswechselseminar 18
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Krankenkassenwechsel Besonderheiten Übergangsfälle => verkürzte Bindungsfrist von 18 auf 12 Monate Wechselzeitpunkt: • 1. Januar 2021 bei Kündigung bisheriger Kasse im Oktober 2020 • 1. Februar 2021 bei Kündigung bisheriger Kasse im November 2020 • 1. März 2021 bei Kündigung bisheriger Kasse im Dezember 2020 Sonderkündigungsrecht => bisherige Krankenkasse erhöht den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2021 Wechselzeitpunkt: 1. April 2021 Kassenwechsel durch Wahl der neuen Krankenkasse ohne Kündigung hkk-Jahreswechselseminar 19
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Elektronische Mitgliedsbestätigung • Elektronische Mitgliedsbestätigung wird übermittelt bei • Anmeldung - Abgabegrund „10“ (Ausnahme: geringfügig Beschäftigte) • Krankenkassenwechsel – Abgabegrund „11“ und • gleichzeitige An- und Abmeldung – Abgabegrund „40“ • Per Abrufverfahren im Qualifizierten Meldedialog • mit DS Krankenkassenmeldung (DSKK) und • DB Mitgliedsbestätigung (DBMB) hkk-Jahreswechselseminar 20
Neues zum Krankenkassenwahlrecht Elektronische Mitgliedsbestätigung • Mitgliedschaft besteht: • Zeitraum-Beginn im DBMB entspricht grundsätzlich dem Beginn-Datum aus der Anmeldung • bei späterem Zeitpunkt (Bindungsfrist!), Anmeldung stornieren und zum angegebenen Zeitraum-Beginn neu übermitteln • Mitgliedschaft besteht nicht: • Zeitraum-Beginn „00.00.0000“, Anmeldung stornieren, korrekte Krankenkasse ermitteln und Anmeldung erneut abgeben hkk-Jahreswechselseminar 21
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 Rechengrößen und Grenzwerte 2021 hkk-Jahreswechselseminar 22
Rechengrößen und Grenzwerte 2021 Auswahl wichtiger Sozialversicherungswerte • Beitragsbemessungsgrenzen West Ost • Kranken-/Pflegeversicherung (Monat) 4.837,50 EUR • Renten-/Arbeitslosenversicherung (Monat) 7.100 EUR 6.700 EUR • Jahresarbeitsentgeltgrenze • Allgemeine 64.350 EUR • Besondere 58.050 EUR • Höchstbeitragszuschuss (hkk) • Krankenversicherung mit Krankengeld 362,57 EUR • Krankenversicherung ohne Krankengeld 348,06 EUR • Pflegeversicherung 73,77 EUR (Sachsen: 49,58 EUR) hkk-Jahreswechselseminar 23
Rechengrößen und Grenzwerte 2021 Beitrags- und Umlagesätze • Krankenversicherung • Umlage 1 (Krankheit) • Allgemeiner Beitragssatz 14,60 % • bei 50 % Erstattung 1,50 % • Ermäßigter Beitragssatz 14,00 % • bei 60 % Erstattung 1,90 % • hkk-Zusatzbeitragssatz 0,39 % • bei 80 % Erstattung 3,50 % • Umlage 2 (Mutterschaft) • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,30 % • bei 100 % Erstattung 0,65 % • Insolvenzgeldumlage 0,12 % • Rentenversicherung 18,60 % • Arbeitslosenversicherung 2,40 % befristet bis 31.12.22 • Pflegeversicherung 3,05 % • Zuschlag Kinderlose 0,25 % hkk-Jahreswechselseminar 24
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 Kurzarbeiter- geld hkk-Jahreswechselseminar 25
Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie • Erleichterte Voraussetzungen seit 1. März 2020 (rückwirkend) bis vorerst 31.12.2020 • min. 10 Prozent der Beschäftigen sind von Kurzarbeit betroffen • kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden für die Zahlung von KUG erforderlich • Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze während des KUG-Bezugs • Erstattung der SV-Beiträge in pauschalierter Höhe • Bezug von KUG auch für Leiharbeitnehmer • Erhöhung KUG von 60 % (67 % mit Kind), wenn Arbeitszeit um min. 50 % reduziert • ab dem 4. Monat 70 % (mit Kind 77 %) • ab dem 7. Monat 80 % (mit Kind 87 %) hkk-Jahreswechselseminar 26
Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – was gilt ab 2021? Arbeit-von-morgen-Gesetz mit zusätzlichen Verordnungen • Bezugsdauer verlängert auf 24 Monate (bis max. Ende 2021) für Arbeitnehmer, deren KUG-Anspruch bis 31. Dezember 2020 (!) entstanden ist • Verlängerung der Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, Arbeitszeitsalden) bis Dezember 2021, sofern Kurzarbeit bis 31. März 2021 beginnt • Pauschalierte Erstattung SV-Beiträge: • 100 % bis Juni 2021, • danach 50 % bis 31. Dezember 2021 • ab 1. Juli 2021 zusätzlich 50 % bei Qualifizierung während Kurzarbeit hkk-Jahreswechselseminar 27
Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – was gilt ab 2021? • Hinzuverdienst Das Entgelt aus einem Hinzuverdienst im Rahmen eines Minijobs wird auf die Höhe des KUGs nicht angerechnet. • AG-Zuschüsse zum KUG Zuschüsse zum KUG durch den AG sind steuer- und beitragsfrei, soweit sie 80 % der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt (brutto) nicht überschreiten. hkk-Jahreswechselseminar 28
Kurzarbeitergeld Allgemeine Voraussetzungen Neben den betrieblichen und den persönlichen Voraussetzungen (z. B. versicherungs- pflichtige Beschäftigung) sind vom Arbeitgeber zu beachten: • Arbeitsausfall muss schriftlich angezeigt werden • Nach Anzeige erfolgt „nachträglich“ der Antrag • Antrag bis zum 15. des Folgemonats stellen • Ausschlussfrist von 3 Monaten gilt Hinweis: Zuständig sind die Agenturen für Arbeit vor Ort. Informationen über www.arbeitsagentur.de hkk-Jahreswechselseminar 29
Kurzarbeitergeld Praxistipp: UDO – unter www.kurzarbeit-einfach.de hkk-Jahreswechselseminar 30
Kurzarbeitergeld Sozialversicherung Mitgliedschaft • Fortbestehen der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse • KV-freie Beschäftigungsverhältnisse bleiben unberührt Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung • In der KV, PV und RV = Ist-Entgelt plus 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt (= Fiktiv-Entgelt) • In der AV = nur Ist-Entgelt Tragung der Beiträge • Ist-Entgelt = keine Besonderheiten • Fiktiv-Entgelt = allein vom AG, gilt auch für Zusatzbeitrag zur KV hkk-Jahreswechselseminar 31
Kurzarbeitergeld Sozialversicherung ________________________________________________________ Beispiel Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer Niklas Zimmermann Monat September 2020 Tarifliche Arbeitszeit 176 Stunden Tatsächliche Arbeitszeit 120 Stunden Kurzarbeit 56 Stunden Lohn je Stunde 18 EUR Kurzarbeitergeld 8 EUR • Ist-Entgelt beträgt (120 Stunden x 18 EUR) 2.160 EUR. • Soll-Entgelt beträgt (176 Stunden x 18 EUR) 3.168 EUR. • Die Differenz Soll-Entgelt (3.168 EUR) und Ist-Entgelt (2.160 EUR) beträgt 1.008 EUR. Das Fiktiventgelt beträgt (80 % von 1.008 EUR) 806,40 EUR. hkk-Jahreswechselseminar 32
Kurzarbeitergeld Sozialversicherung Beitragszuschuss zur Krankenversicherung • Freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Anspruch in der Höhe, wie bei KV-Pflicht) • Ist-Entgelt: 7,3 % KV-Beitragssatz zzgl. halber Zusatz-BS der Krankenkasse • Fiktiv-Entgelt: 14,6 % KV-Beitragssatz zzgl. voller Zusatz-BS der Krankenkasse • Privat versicherte Arbeitnehmer • Ist-Entgelt: 7,3 % KV-Beitragssatz zzgl. halber durchschnittlicher Zusatz-BS • Fiktiv-Entgelt: 14,6 % KV-Beitragssatz zzgl. voller durchschnittlicher Zusatz-BS • Aber: Max. die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden KV-Beitrags hkk-Jahreswechselseminar 33
Kurzarbeitergeld Sozialversicherung Entgeltmeldungen (= Unterbrechungs-, Ab- und Jahresmeldungen) • Arbeitgeber übermittelt Bemessungsgrundlage für Beiträge zur RV • Ist-Entgelt und Fiktiv-Entgelt Beispiel Niklas Zimmermann, Abrechnungsmonat September 2020 Ist-Entgelt 2.160,00 EUR Soll-Entgelt 3.168,00 EUR Fiktiventgelt 806,40 EUR • Im Meldeverfahren ist für September 2020 ein Entgelt von 2.966,40 EUR zu berücksichtigen. hkk-Jahreswechselseminar 34
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 Änderungen bei Auslands- beschäftigung hkk-Jahreswechselseminar 35
Änderungen bei Auslandsbeschäftigung Reform Arbeitnehmer-Entsendegesetz • EU-Vorgaben wurden ab 30. Juli 2020 ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz übertragen: • Entgeltansprüche verbessert: Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen (Ausnahmen: Kraftverkehrs- unternehmen und betriebliche Altersversorgung) • Anrechnung von Entsendezulagen: Zulagen, die tatsächlich entstandene Kosten (Unterkunft, Reise, Verpflegung) ersetzen, sind nicht auf den zustehenden Entlohnungsanspruch anzurechnen. • Erweiterte Arbeits-/Beschäftigungsbedingungen: Unterkünfte für entsandte Arbeitnehmer müssen Mindeststandards der deutschen Arbeitsstättenverordnung entsprechen. • Besonderer Schutz bei langfristigen Entsendungen nach 12 Monaten gelten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Ausnahme: Arbeitgeber teilt Zoll Verlängerung um 6 Monate mit. hkk-Jahreswechselseminar 36
Änderungen bei Auslandsbeschäftigung Brexit (Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien u. Nordirland) • Austrittsabkommen galt seit 1. Februar 2020 • Letzte Übergangsphase endete am 31. Dezember 2020 • Danach gilt das EU-Recht für Bestandsfälle fort • Bestandsfälle = grenzüberschreitender Sachverhalt bestand vor dem 01.01.2021 und besteht ununterbrochen weiter • A1-Bescheinigung unter den sonstigen Voraussetzungen für max. 24 Monate • Das bedeutet: Spätester Beginn der Entsendung: 31.12.2020 – die A1- Bescheinigung kann max. bis 30.12.2022 gelten, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. hkk-Jahreswechselseminar 37
Änderungen bei Auslandsbeschäftigung Brexit (Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien u. Nordirland) • Neufälle – Beginn des grenzüberschreitenden Sachverhalts ab 1. Januar 2021 • Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem VK gilt • Danach gelten die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit weiter, wenn • sie von einem Arbeitgeber entsandt werden, der einer nennenswerten Geschäftstätigkeit im Entsendestaat ausübt, und • der Einsatz voraussichtlich 24 Monate nicht überschreitet, und • keine zuvor entsandte Person abgelöst wird. • Das bedeutet z. B., dass eine Person auch ab dem 01.01.2021 weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, wenn sie in das VK entsandt wird. • Zum Nachweis wird während eines Übergangszeitraums zunächst weiterhin eine A1- Bescheinigung ausgestellt. Tipp: Informationen finden Sie auf: www.dvka.de (Rubrik: Informationen/Brexit) hkk-Jahreswechselseminar 38
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 Neuerungen im Meldeverfahren hkk-Jahreswechselseminar 39
Neuerungen im Meldeverfahren Elektronische AU-Bescheinigung – so sah die Planung aus • Erste Phase ab 1. Januar 2021: Ärzte/Krankenhäuser Übermittlung AU-Daten Krankenkasse • Zweite Phase ab 1. Januar 2022 (Pilotierung ab 1. Juli 2021): Arbeitgeber Abruf AU-Daten Krankenkasse • Erweiterung Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) • Rückmeldung der Krankenkassen soll auch Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs enthalten (unter Berücksichtigung von Vorerkrankungszeiten) hkk-Jahreswechselseminar 40
Neuerungen im Meldeverfahren Elektronische AU-Bescheinigung – Stand: 19. November 2020 • Offizieller Start ab 1. Januar 2021 (flächendeckende Einführung bis 31. Dezember 2021) Ärzte Übermittlung AU-Daten Krankenkasse • Start der zweiten Phase ab 1. Juli 2022 (Pilotierung ab 1. Januar 2022). Arbeitgeber Abruf AU-Daten Krankenkasse hkk-Jahreswechselseminar 41
Neuerungen im Meldeverfahren Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen • AG müssen spätestens zum 15. Februar des Folgejahres Jahresmeldung („50“) für die Beschäftigten an die Einzugsstelle übermitteln • Bisher wurden fehlende Jahresmeldungen per Brief angefordert • Künftig wird die Anforderung elektronisch erfolgen außer für • geringfügig entlohnt Beschäftigte und • fehlende UV-Jahresmeldungen • Elektronische Anforderung wird den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren Wichtig: Elektronische Anforderung erfolgt für jede fehlende Jahresmeldung nur einmal. Weitere Korrespondenz im herkömmlichen Papierverfahren. hkk-Jahreswechselseminar 42
Neuerungen im Meldeverfahren Wegfall des Kennzeichens „Mehrfachbeschäftigung“ • Auswertung Bestandsprüfungsverfahren: • Besondere Kennzeichnung Mehrfachbeschäftigungen führt nicht zu Qualitäts- verbesserung • Unsicherheit in der Praxis bei Überschneidungen für wenige Tage • Nach 7. SGB IV-Änderungsgesetz sollte Kennzeichen erst zum 1. Januar 2022 wegfallen • Besprechungsergebnis SV-Spitzenorganisationen von Februar 2020: Streichung des Kennzeichens bereits ab 1. Januar 2021 Hinweis: Bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze werden weiterhin GKV- Monatsmeldungen („58“) von der Einzugsstelle beim AG angefordert. hkk-Jahreswechselseminar 43
Neuerungen im Meldeverfahren Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) • euBP für Arbeitgeber ab 1. Januar 2023 verpflichtend • Angebot der optionalen Teilnahme wird bereits von 40 % der Arbeitgeber genutzt • Große Arbeitserleichterung auf beiden Seiten – Corona-Pandemie hat Inanspruchnahme und Akzeptanz deutlich erhöht • Befreiung auf Antrag in begründeten Einzelfällen bis 31. Dezember 2026 durch den zuständigen Prüfdienst möglich • Entgeltunterlagen sind ab 1. Januar 2022 elektronisch zu führen – Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geändert • Befreiungsmöglichkeit besteht auch hier bis 31. Dezember 2026 Tipp: Ergänzende Informationen und Dokumente auf der DRV-Homepage: www.deutsche-rentenversicherung.de (Rubrik: Experten/Arbeitgeber & Steuerberater) hkk-Jahreswechselseminar 44
Neuerungen im Meldeverfahren Ausblick auf zukünftige Änderungen Ab 1. Juli 2021 • Für rvBEA-Teilverfahren Übermittlung DEÜV-Meldung „Grund 57“ (Antrag auf Altersrente; Versorgungsausgleich) soll Registrierungspflicht entfallen Ab 1. Januar 2022 • Elektronische Anforderung der Einzugsstelle zur Anlage eines neuen Arbeitgeberkontos • Arbeitgeber zu Lohnsteuerangaben bei den Entgeltmeldungen für die Minijob- Zentrale verpflichtet Die Änderungen werden im Seminar mit den Änderungen zum Jahreswechsel 2021/2022 detailliert vorgestellt. hkk-Jahreswechselseminar 45
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2020/2021 Wichtiges in Kürze hkk-Jahreswechselseminar 46
Steuer- und beitragsfreie AG-Zusatzleistungen Jahressteuergesetz 2020 • Gewährung von Arbeitgeber-Zuwendungen mit dem Ziel der „Nettolohn- Optimierung“ • Bruttolohn verringern - Nettolohn erhöhen z. B. durch Umwandlungen von Gehaltsanteilen in steuer- und beitragsfreie Zuwendungen • Eine Vergütungsoptimierung ist zulässig und wird von der Finanzverwaltung akzeptiert, wenn die steuerfreie Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. • Für Klarheit soll eine neue Definition im Jahressteuergesetz 2020 sorgen für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2019 (!) zugewendet werden. • Das Gesetz wurde im Dezember verabschiedet. hkk-Jahreswechselseminar 47
Steuer- und beitragsfreie AG-Zusatzleistungen Jahressteuergesetz 2020 Zuwendungen werden nach § 8 Abs. 4 EStG „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird die Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Lohnerhöhung gewährt wird bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird Steuer- und Beitragsfreiheit hkk-Jahreswechselseminar 48
Wichtiges in Kürze Gesetzlicher Mindestlohn • Überprüfung der Höhe des Mindestlohns alle 2 Jahre, Beschluss Mindestlohn- kommission (Arbeitgeber und Gewerkschaften) vom 30. Juni 2020: I. Halbjahr II. Halbjahr I. Halbjahr II. Halbjahr 2021 2021 2022 2022 9,50 EUR 9,60 EUR 9,82 EUR 10,45 EUR • Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mittels Rechtsverordnung verbindlich machen, hat aber keine Möglichkeit der inhaltlichen Abweichung hkk-Jahreswechselseminar 49
Wichtiges in Kürze Gesetzlicher Mindestlohn • Prüfung zu den jeweiligen Stichtagen, ob eine Entgelterhöhung erforderlich ist • Ggf. Handlungsbedarf bei geringfügig entlohnten Beschäftigten: Wann? Wie lange? 2020 48,13 Std. I. Halbjahr 2021 47,37 Std. II. Halbjahr 2021 46,88 Std. I. Halbjahr 2022 45,82 Std. II. Halbjahr 2022 43,06 Std. Fazit: Maximale Arbeitszeit von Minijobbern hat sich seit Mindestlohn-Einführung im Jahr 2015 bereits um annähernd 10 Stunden im Monat reduziert hkk-Jahreswechselseminar 50
Vielen Dank für Ihre Teilnahme
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