Hygiene- und Maßnahmenkonzept für die Sommer-Ferienkiste 2021
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1. Vorwort Das Hygiene- und Maßnahmenkonzept gilt für die Sommerferienkiste 2021 der Jugend- und Familienförderung der Gemeinde Beverstedt. Ziel ist es, dass sie gefahrlos für die Kinder und die Betreuenden durchführbar ist. Das Hygiene- und Maßnahmenkonzept wird stetig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. 2. Persönliche Hygiene 2.1 Allgemeine Hinweise Physischer Kontakt zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, sind auf ein Minimum zu reduzieren Der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten Sofern ein Mindestabstand aus organisatorischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss in diesen Situationen ein Mund-Nase-Schutz (bitte den Kindern mitgeben) getragen werden Gegenstände wie Trinkbecher und persönliche Gegenstände werden nicht mit anderen geteilt werden Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken und Handläufen möglichst minimieren 2.2 Husten- und Niesetikette Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten und Niesen ist darauf zu achten, sich möglichst von anderen Personen wegzudrehen und den Abstand größtmöglich zu halten. 2.3 Gründliche Handhygiene Die Hände sollten mit Seife für 20 bis 30 Sekunden gewaschen werden. Das Waschen der Hände sollte z.B. nach dem Husten oder Niesen, vor dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Absetzen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang und nach dem Betreten eines Gebäudes erfolgen.
3. Voraussetzungen Es wird eine Anwesenheitsliste geführt, in der Name und Vorname, die Anschrift sowie die Telefonnummer des zu betreuenden Kindes dokumentiert wird. Die Daten werden für die Dauer von drei Wochen nach der letzten Betreuung des Kindes aufbewahrt. Wird die Aufnahme der Daten verweigert, kann das Kind nicht betreut werden. Personen mit typischen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen) dürfen nicht am Angebot teilnehmen bzw. dieses betreuen. 3.1 Gruppengröße Insgesamt dürfen maximal 20 Kinder an der Ferienkiste teilnehmen. Die Gruppe wird von zwei pädagogischen Fachkräften und einer Bundesfreiwilligen betreut. In den unter 3.2 aufgeführten Räumen wird es unterschiedliche Angebote geben, die durch Kleingruppen von maximal 8 Teilnehmer*innen wahrgenommen werden. 3.2 Räume Freizeitpädagogische Angebote finden im Freien, in den Räumen des Jugendhauses (Bachstr. 2) oder in der Turnhalle der Grundschule Beverstedt statt, so dass mindestens eine Fläche von 5 qm pro Person zur Verfügung steht. Ein unter besonderer Abstand- und Hygieneregeln ausgegebenes Mittagessen wir nicht gemeinsam, sondern unter Berücksichtigung der Raumgrößen in kleinen Gruppen eingenommen. 3.3 Ankunft und Abholung Eltern und/oder Personen, die die Kinder bringen oder abholen sollen das Haus nicht betreten und verabschieden die Kinder draußen, bzw. nehmen sie dort in Empfang. Garderobe, Rucksäcke und Taschen werden im Kellergeschoß deponiert. Nach Ankunft werden die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert. Wasch- oder Hände-Desinfektionsmöglichkeiten stehen zur Verfügung, damit die Kinder/Betreuer/innen sich bei der Ankunft und wie unter 2.3 beschrieben die Hände säubern/desinfizieren. 3.4 Reinigung und Lüftung Das Jugendhaus wird täglich nach Ende der Ferienkiste gründlich gereinigt und desinfiziert. Das umfasst insbesondere alle Oberflächen, Treppen-Handläufe, Türklinken und natürlich die Toiletten. Es wird für eine gute Lüftung gesorgt, mindesten nach 30 Minuten erfolgt eine Stoßlüftung. 3.5 Erkältungssymptome und Krankheiten Für den Besuch der Ferienkiste gilt das vom Niedersächsischen Ministerium herausgegebene Schaubild (siehe Anhang). Was hier für den Schulbesuch gilt, gilt auch für den Besuch der Ferienkiste. Die Ferienkiste ist in der Zeit von 8:00 – 14:00 Uhr unter 04747 8490 telefonisch zu erreichen.
3.6 Coronavirus-Antigen-Selbsttest Für den Besuch der Ferienkiste muss zweimal in der Woche ein negativer Schnelltest durchgeführt werden. Dieser ist, wie bisher in den Schulen üblich vorzuzeigen. Zudem ist die Durchführung des Schnelltests mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf einem ausgegebenen Formular zu dokumentieren und vorzuweisen! Der erste Test ist vor dem ersten Besuch der Ferienkiste durchzuführen und dafür verwenden Sie bitte ein eigenes Testkit. Testkits für die weiteren Tests werden dann von uns in der Ferienkiste ausgegeben.
Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die Schule? Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. MEIN KIND ZEIGT KRANKHEITSSYMPTOME, ES HAT ... einen einen Infekt einen Infekt mit schwerer Symptomatik, z.B. banalen Infekt mit ausgeprägtem ohne deutliche Krankheitswert Beeinträchtigung (z. B. Husten, des Wohl- Halsschmerzen, Fieber anhaltenden Verlust des befindens, wie erhöhte Temperatur) (ab 38,5°C) starken Husten Geruchs- Schnupfen, oder oder Muskel-/ (nicht bei oder leichten Husten Glieder- chronischen Geschmacks- (kein Fieber). schmerzen Erkrankungen) sinns Wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall? NEIN* JA Mein Kind darf Mein Kind darf Mein Kind darf NICHT in die Schule! in die Schule! nach 48 Stunden Ich nehme Kontakt zur Ärztin / zum Arzt auf. Es ist kein Symptomfreiheit Sie / er entscheidet, ob mein Kind auf COVID-19 getestet wird. negativer in die Schule! Virusnachweis Es ist kein und auch kein negativer ärztliches Attest Virusnachweis Meine Ärztin / mein Arzt führt Meine Ärztin / mein Arzt führt notwendig. und auch kein keinen COVID-19-Test durch. einen COVID-19-Test durch. ärztliches Mein Kind darf bis zur Attest notwendig. Mitteilung des Testergebnisses nicht in die Schule. Mein Kind darf nach 48 Stunden Symptom- freiheit in die Schule – soweit ärztlich nicht NEGATIVES POSITIVES anders empfohlen! Testergebnis Testergebnis Es ist kein ärztliches Attest notwendig. Mein Kind darf NICHT in die Schule! Den Anweisungen des Gesundheitsamtes muss ich Folge leisten. * Gilt nur bei niedrigem Infektionsgeschehen (Szenario A) Stand: 29.09.2020
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