Ihr PLUS bei allen Lohnsteuerfragen - DEUBNER MEDIEN ...

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Ihr PLUS bei allen Lohnsteuerfragen - DEUBNER MEDIEN ...
Ihr PLUS bei allen
                                  Lohnsteuerfragen

                                                                            Auslieferung
                                                                            ab 14.1.2022

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     +++ Zeitwertkonten +++ Mitarbeiterbeteiligung +++ und vieles mehr! +++

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Lexikon für das Lohnbüro PLUS:
       Ihr PLUS im Lohnsteuerjahr 2022!

                                            Auslieferung
                                            ab 14.1.2022

       Ihr PLUS an Prüfungssicherheit
       bei allen Lohnsteuerfragen
       Die Gehaltsabrechnung ist komplexer
       denn je. Darum bietet Ihnen das
       Lexikon Lohnbüro 2022 PLUS ein
       Mehr an Sicherheit: alles, was Sie
       brauchen, um Fragen der Lohnsteuer-
       und Sozialversicherungspflicht zu
       lösen. rehm begleitet Sie das ganze
       Jahr über mit aktuellen Informationen,
       z. B. zu den Themen Mitarbeiterbetei-
       ligung, Nutzungsdauer von PC-Hard-
       und Software, Kilometerpauschale,
       E-Mobilität, Corona-Prämie und
       Homeoffice. Sie sind perfekt auf jede
       Anforderung vorbereitet und arbeiten
       immer prüfungssicher.

       ISBN 978-3-8073-2787-7

       € 299,99

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Das PLUS Paket – all‘ das finden Sie in Ihrer Box:

       Lexikon                              Online-Version:              8 Webinare:
       Lohnbüro 2022:                       Das monatlich aktuali­       In 8 spannenden Online-
       Das gedruckte Original.              sierte Lexikon mit vielen    Seminaren erläutern
       Bei über 1.000 Stich-                bequemen Funktionen.         Experten, was sich im
       wörtern finden Sie zu                Inklusive Newsletter,        Lohnsteuer- und Sozial-
       allen Fragen im Lohnbüro             Urteilen und Bespre-         versicherungsrecht ändert
       Antworten – einfach,                 chungsergebnissen der        und was das für Ihre
       verständlich und                     Spitzenverbände, Brutto-/    Arbeit bedeutet. Auch als
       prüfungssicher. Damit                Netto-Gehaltsrechner         Aufzeichnung abrufbar.
       arbeiten Sie auf Augen-              und Steuerhandbuch mit       Die Themen finden Sie
       höhe mit den Lohnsteuer-             Lohnsteuer-Richtlinien       umseitig.
       Außenprüfern, denn das               und Hinweisen, direkt
       Lexikon wird auch im                 verlinkt mit den Stichwor-
       Finanzamt eingesetzt!                ten im Lexikon.

       Journal für das                      Online-Checklisten:          Online-Formular:
       Lohnbüro:                            Individualisierbare          Zur sozialversicherungs-
       Achtmal im Jahr lesen Sie            Checklisten unterstützen     rechtlichen Einordnung
       Aktuelles aus Rechtspre-             Sie dabei, keinen Arbeits-   von Praktikanten. Sie
       chung, Gesetzgebung                  schritt zu übersehen.        wählen einfach die
       und BMF-Schreiben. Ein                                            Praktikumsart aus und
       Blick hinter die Kulissen                                         erhalten per Klick die
       und Umsetzungstipps für                                           korrekte Einordnung.
       die Praxis versprechen
       eine spannende Lektüre.

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Webinar-Angebot rund ums Lohnsteuerrecht
       Rund ums Jahr Ihr großes PLUS:
       8 Experten-Webinare.
                                                                                         Alle
                                                                                    Webinare im
       In unseren Webinaren erläutern Expertinnen und                                  Lexikon
       Experten wichtige Aspekte Ihrer Arbeit im Lohnbüro.                         Lohnbüro PLUS
                                                                                      enthalten
       Sie können Fragen im Vorfeld, während des Webinars und
       im Nachgang stellen und erhalten ausführliche Unterlagen.
       Später können Sie sich den Mitschnitt in aller Ruhe ansehen.

        1 Jahresauftakt Lohnsteuerrecht                    2 Eintritt von Arbeitnehmern
       und Sozialversicherungsrecht                        Daniela Karbe-Geßler
       Renate Quick und Michael Brauwers
                                                           Ob es um Steuer-ID, Lohnsteuerbescheini-
       Was ist neu in 2022? Ob Neuerungen oder             gung, Sozialversicherungsausweis oder
       bekannte Punkte wie Firmenwagen oder                Urlaubsanspruch geht, wenn eine neue Kol-
       Barlohn/Sachlohn, die Gesetzesinhalte wer-          legin oder ein neuer Kollege ins Unternehmen
       den immer komplexer. Wir informieren Sie            kommt, sind viele Fragen offen. Im Webinar
       über die aktuellen Änderungen.                      geben wir Ihnen Tipps für die Praxis.
       Donnerstag, 03.02.2022, 10.00 – 12.00 Uhr           Donnerstag, 24.02.2022, 10.00 – 11.00 Uhr

       Bestell-Nr. 994000128                € 179,99       Bestell-Nr. 994000129                € 89,99

        3 Eintritt von geringfügig oder                     4 Update zur Jahresmitte
       kurzfristig Beschäftigten                           Lohnsteuerrecht und Sozial-
       Daniela Karbe-Geßler                                versicherungsrecht
                                                           Renate Quick und Michael Brauwers
       Beim Eintritt von geringfügig oder kurz-
       fristig Beschäftigten und Beschäftigten im          Was hat sich für das Lohnbüro im laufen-
       Übergangsbereich treten viele Fragen auf.           den Jahr geändert? Unsere Experten stellen
       Wir beantworten sie im Webinar.                     Neuerungen von Gesetzgeber, Finanzver-
       Donnerstag, 05.05.2022, 10.00 – 11.00 Uhr           waltung und Rechtsprechung vor.
                                                           Donnerstag, 23.06.2022, 10.00 – 12.00 Uhr

       Bestell-Nr. 994000130                  € 89,99      Bestell-Nr. 994000131               € 179,99

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5 Aktuelles zum Arbeitsrecht                       6 Firmenwagen
       für das Lohnbüro                                    Daniela Karbe-Geßler
       Dr. Erik Schmid
                                                           Der Firmenwagen – ein großes Thema
       Der Referent unseres Webinars ist Fach-             mit vielen Facetten bei der Behandlung im
       anwalt für Arbeitsrecht und informiert Sie          Lohnsteuerrecht. Im Webinar bringen wir
       über Urteile des Bundesarbeitsgerichts,             Sie auf den aktuellen Stand, informieren Sie
       des Europäischen Gerichtshofs sowie zu              umfassend und beantworten Ihre Fragen –
       aktuellen Rechtsfragen und gibt Praxistipps.        auch rund ums Stichwort E-Mobilität.
       Donnerstag, 14.07.2022, 10.00 – 11.00 Uhr           Donnerstag, 25.08.2022, 10.00 – 11.00 Uhr

       Bestell-Nr. 994000132                  € 89,99      Bestell-Nr. 994000133                € 89,99

        7 Abfindung                                         8 Jahresabschluss Lohnsteuer-
       Daniela Karbe-Geßler                                recht und Sozialversicherungsrecht
                                                           Renate Quick und Michael Brauwers
       Bei Abfindungen gibt es viele Punkte, die zu
       beachten sind, z. B. Entschädigung, außer-          Was gilt es zum Jahresende im Lohnbüro
       ordentliche Einkünfte, Zusammenballung              zu beachten? Was ist noch zu tun in 2022?
       der Einkünfte und die Fünftelregelung des           Und was kommt im nächsten Jahr auf uns
       § 34 Absatz 1 EStG. Das Thema wird um-              zu? Dieses Webinar informiert Sie rechtzeitig!
       fassend vorgestellt und besprochen.                 Donnerstag, 24.11.2022, 10.00 – 12.00 Uhr
       Donnerstag, 13.10.2022, 10.00 – 11.00 Uhr

       Bestell-Nr. 994000134                  € 89,99      Bestell-Nr. 994000135               € 179,99

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Ihr Lexikon für das Lohnbüro online:
       Klassiker mit digitalen Vorteilen.

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       Schönfeld/Plenker/Schaffhausen                              Ihre                 Vorteile:
       Lexikon für das                                             • Bequem, intuitiv und
       Lohnbüro 2022 online                                           zeitsparend arbeiten
                                                                   • Zusätzliche Inhalte, die Ihnen
       Die digitale Version des Originals im                          die Arbeit erleichtern
       Lohnbüro überzeugt mit klaren „Ja“                          • Automatische Aktualisierung
       oder „Nein“ zu Fragen der Lohn­steuer-
       und Sozialversicherungspflicht. Mit
       über 1.000 Stichwörtern sind alle                         ISBN 978-3-8073-2176-9
       relevanten Informationen verständlich
       und prüfungssicher aufbereitet. Die
       Online-Version ist automatisch immer
       auf dem neuesten Stand der Rechtslage
                                                                 € 139,99*
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       Die digitale Version bietet Ihnen                                          Online-Lexikons –
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                 Urteile und
                                                                    Steuerhandbuch
                 Besprechungsergebnisse

                 Gehaltsrechner                                     Online-Formular

                 Online-Journal                                     Online-Checklisten

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                                                Auslieferung
                                                ab 10.1.2022

                                                           So gut, dass auch die Finanzver-
                                                           waltung und die Deutsche Renten­­
                                                           versicherung Bund damit arbeiten
                                                           Der Klassiker erscheint bereits in
                                                           der 64. Auflage. Er ist nicht nur in der
                                                           Lohn- und Gehaltsabrechnung das
                                                           Original, sondern auch bei den Lohn-
                                                           steuer-Außenprüfern der Finanzämter.
                                                           Bei über 1.000 Stichwörtern finden Sie
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                                                           Sozialversicherungspflicht Antwort – ein-
                                                           fach, verständlich und prüfungssicher.

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                                                                                       Auch als
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                                                                                                          steuer- versich.-                                                                                            steuer- versich.-
                                                                                                          pflichtig pflichtig                                                                                          pflichtig pflichtig
                                                                                                   Lohn- Sozial-                                                                                  Lohn- Sozial-
                                                                                                  steuer- versich.-                                                                              steuer- versich.-
                                                                                                  pflichtig pflichtig                                                                            pflichtig pflichtig
                    e) Anrechnung der Arbeitnehmer-Kosten für das                                                                 private und betriebliche Nutzung eines Elektrofahrzeugs
                       Aufladen eines Firmenwagens auf den geldwerten                                                             oder Hybridelektrofahrzeugs reicht es nämlich nicht aus,
                       e) Anrechnung der Arbeitnehmer-Kosten für das
                       Vorteil                                                                                          private und
                                                                                                                                 wenn  betriebliche
                                                                                                                                         es nur imNutzung
                                                                                                                                                      Betrieb eines    Elektrofahrzeugs
                                                                                                                                                                des Arbeitgebers      aufgeladen wer-
                            Aufladen eines Firmenwagens auf den geldwerten                                              oder Hybridelektrofahrzeugs
                                                                                                                                 den kann. Aufgrund      reicht
                                                                                                                                                            der es  nämlich
                                                                                                                                                                 noch         nicht aus,Batteriekapazi-
                                                                                                                                                                         begrenzten
                           Vorteil
                    Die unter   dem vorstehenden Buchstaben d angegebenen                                               wenn es nur im Betrieb des Arbeitgebers aufgeladen wer-
                                                                                                                        den kann.tätAufgrund
                                                                                                                                      und der der
                                                                                                                                                damit
                                                                                                                                                    nochverbundenen       geringen Reichweite muss
                                                                                                                                                          begrenzten Batteriekapazi-
                    Beträge   mindern    den geldwerten      Vorteil  des Arbeitneh-                                             derdamit
                                                                                                                                       Arbeitnehmer     das   Elektrofahrzeug
                        Die unter  dem vorstehenden  Buchstaben   d angegebenen                                         tät und der          verbundenen   geringen   Reichweite oder
                                                                                                                                                                                   muss Hybridelektro-
                    mers   aus der
                        Beträge       Firmenwagengestellung,
                                 mindern  den geldwerten Vorteil wenn     die Kosten
                                                                   des Arbeitneh-                                                fahrzeugdas
                                                                                                                        der Arbeitnehmer      regelmäßig     zusätzlich
                                                                                                                                                 Elektrofahrzeug           aufladen. Dies setzt ins-
                                                                                                                                                                   oder Hybridelektro-
                    für mers
                        den Ladestrom      nicht vom Arbeitgeber
                              aus der Firmenwagengestellung,    wenn erstattet,
                                                                       die Kostenson-                                   fahrzeugbesondere
                                                                                                                                   regelmäßig für    Elektrofahrzeuge
                                                                                                                                                 zusätzlich  aufladen. Diesoder
                                                                                                                                                                              setzt Hybridelektrofahr-
                                                                                                                                                                                    ins-
                    dernfürvom   Arbeitnehmer
                            den Ladestrom   nicht vom
                                                   selbst  getragen
                                                       Arbeitgeber erstattet, son- Vgl.
                                                                        werden.                                         besonderezeugefür Elektrofahrzeuge
                                                                                                                                          mit einer größeren  oder Batteriekapazität
                                                                                                                                                                     Hybridelektrofahr- eine entspre-
                        dernimvom
                    hierzu          Arbeitnehmer
                                Einzelnen          selbst getragen
                                            das Stichwort            werden. Vgl.
                                                             „Firmenwagen      zur pri-                                 zeuge mit    einer größeren   Batteriekapazität   eine entspre-
                                                                                                                                 chende        Ladevorrichtung          voraus.     Wird sie dem
                E E     hierzu im Einzelnen das Stichwort „Firmenwagen zur pri-
                    vaten  Nutzung“ unter Nr. 9 Buchstaben c und d.
                        vaten Nutzung“ unter Nr. 9 Buchstaben c und d.
                                                                                                                        chende Ladevorrichtung voraus. Wird sie dem
                                                                                                                                 Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbil-
                                                                                                                        Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbil-
                                                                                                                                 ligt zur Nutzung
                                                                                                                        ligt zur privaten  privatenüberlassen,
                                                                                                                                                      Nutzung überlassen,         ist der entstehende
                                                                                                                                                                   ist der entstehende
                    Beispiel
                        Beispiel                                                                                        geldwertegeldwerte     Vorteilsteuerfrei.
                                                                                                                                    Vorteil ebenfalls  ebenfalls steuerfrei.             nein nein      nein                      nein
                    Arbeitgeber
                         ArbeitgeberA überlässt
                                       A überlässtseinem    Arbeitnehmer
                                                    seinem Arbeitnehmer    B als
                                                                         B als     Firmenwagen
                                                                               Firmenwagen     ein ein
                    Elektrofahrzeug
                         Elektrofahrzeugauch
                                           auchzur
                                                 zur privaten Nutzung.DerDer
                                                     privaten Nutzung.        geldwerte
                                                                           geldwerte       Vorteil
                                                                                      Vorteil be- be-
                                                                                                                         Beispiel BBeispiel B
                    trägtträgt
                           im im   Kalenderjahr2021
                                Kalenderjahr      2021 2500
                                                        2500 €.
                                                              €.Das
                                                                 DasElektrofahrzeug
                                                                       Elektrofahrzeugwird wird
                                                                                           regel-regel-
                         mäßig   am  Wohnort   des Arbeitnehmers  aufgeladen. Die hierdurch   ent-                       Der Arbeitgeber  überlässt dem
                                                                                                                                   Der Arbeitgeber      Arbeitnehmer
                                                                                                                                                     überlässt   dem eine   betriebliche eine
                                                                                                                                                                       Arbeitnehmer      Lade-betriebliche Lade-
                    mäßig am Wohnort des Arbeitnehmers aufgeladen. Die hierdurch ent-
                         stehenden Kosten werden vom Arbeitgeber vereinbarungsgemäß nicht                                station (Kosten 2000 €), um sein privates Elektrofahrzeug an seinem
                    stehenden     Kosten werden vom Arbeitgeber vereinbarungsgemäß nicht                                           station (Kosten 2000 €), um sein privates Elektrofahrzeug an seinem
                                                                                                                         Wohnort aufladen zu können.
                         ersetzt. Im Betrieb des Arbeitgebers besteht eine zusätzliche Lade-
                    ersetzt.   Im Betrieb
                         möglichkeit         desFahrzeug.
                                      für dieses   Arbeitgebers besteht eine zusätzliche Lade-                                     Wohnort aufladen zu können.
                                                                                                                         Der sich hieraus für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist
                    möglichkeit    für dieses Fahrzeug.
                         Der geldwerte Vorteil von 2500 € mindert sich um die vom Arbeitneh-                                       Der
                                                                                                                         steuer- und    sich hieraus für den
                                                                                                                                     sozialversicherungsfrei (§ 3Arbeitnehmer
                                                                                                                                                                  Nr. 46 EStG). ergebende geldwerte Vorteil ist
                    Der mer
                        geldwerte    Vorteil
                             getragenen      von für
                                         Kosten   2500
                                                     das€Aufladen
                                                          mindertdes
                                                                   sichElektrofahrzeugs.
                                                                         um die vom Arbeitneh-
                                                                                         Ent-                                      steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 46 EStG).
                    mer sprechend
                         getragenen denKosten
                                        Ausführungen  unter
                                                für das     dem vorstehenden
                                                          Aufladen              Buchstaben d Ent-
                                                                    des Elektrofahrzeugs.                               Die Steuerbefreiung gilt aber nicht für den mit der be-
                        kann hierfür
                    sprechend    denein Betrag von 360unter
                                      Ausführungen     € angesetzt
                                                             dem werden   (12 Monate
                                                                   vorstehenden       à 30 €),
                                                                                   Buchstaben  d                        trieblichen   Steuerbefreiung
                                                                                                                                 DieLadevorrichtung  bezogenen   Ladestrom.
                                                                                                                                                          gilt aber nicht fürDies
                                                                                                                                                                               den mit der be-
                        sodass ein geldwerter Vorteil von 2140 € (2500 € abzüglich 360 €)
                    kannverbleibt.
                          hierfür ein Betrag von 360 € angesetzt werden (12 Monate à 30 €),                             gilt selbst  dann, wenn
                                                                                                                                 trieblichen      es sich beim Arbeitnehmer
                                                                                                                                              Ladevorrichtung                 um
                                                                                                                                                                 bezogenen Ladestrom.      Dies
                    sodass ein geldwerter Vorteil von 2140 € (2500 € abzüglich 360 €)                                   einen Stromanschluss des Arbeitgebers handelt. Zur Zah-
                        In Höhe von 360 € könnte der Arbeitgeber auch einen steuer- und                                          gilt selbst dann, wenn es sich beim Arbeitnehmer um
                    verbleibt.                                                                                          lung eines pauschalen Auslagenersatzes bei einer Firmen-
                        sozialversicherungsfreien Auslagenersatz leisten (vgl. vorstehenden                                      einen Stromanschluss
                                                                                                                        wagengestellung   vgl. vorstehende des
                                                                                                                                                           Nr. 1Arbeitgebers
                                                                                                                                                                Buchstabe d. handelt.
                                                                                                                                                                                   ja Zur
                                                                                                                                                                                        ja Zah-
                    In Höhe    von 360
                        Buchstaben    d). In€diesem
                                              könnteFallder Arbeitgeber
                                                         könnte           auch
                                                                der geldwerte    einen
                                                                              Vorteil vonsteuer-
                                                                                          2500 € und
                        nicht zusätzlich gemindertAuslagenersatz
                    sozialversicherungsfreien       werden.            leisten (vgl. vorstehenden
                                                                                                                                  lung eines pauschalen Auslagenersatzes bei einer Firmen-
                                                                                                                        Die Steuerbefreiung    des vom
                                                                                                                                 wagengestellung        Arbeitgeber
                                                                                                                                                     vgl.           im Betrieb
                                                                                                                                                          vorstehende          ge-
                                                                                                                                                                         Nr. 1 Buchstabe  d.                              ja      ja
                    Buchstaben d). In diesem Fall könnte der geldwerte Vorteil von 2500 €                               stellten Ladestroms und der betrieblichen Ladevorrich-
                    nicht
                       2.zusätzlich    gemindert
                           Private Elektro-         werden.
                                                  und    Hybridelektrofahrzeuge der                                     tung istDie
                                                                                                                                  in den  Fällen einer Gehaltsumwandlung      aus-im Betrieb ge-
                                                                                                                                      Steuerbefreiung    des vom Arbeitgeber
                            Arbeitnehmer                                                                                geschlossen.
                                                                                                                                 stelltenDeshalb setzt dieund
                                                                                                                                           Ladestroms      Steuerbefreiung voraus, Ladevorrich-
                                                                                                                                                                der betrieblichen
                    2. Private Elektro-  und Hybridelektrofahrzeuge       der                                           dass die Vorteile vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin
                       Durch das  sog. Jahressteuergesetz 2019 sind die nach-                                                    tung ist in den Fällen einer Gehaltsumwandlung aus-
                       Arbeitnehmer
                       folgenden Regelungen unter dem Buchstaben a und b bis                                            geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
                                                                                                                                  geschlossen. Deshalb setzt die Steuerbefreiung voraus,
                        zum Jahr 2030 verlängert worden (§ 52 Abs. 4 Satz 14                                            Die steuerfreien
                    Durch                                                                                                       dass diegeldwerten  Vorteile
                                                                                                                                          Vorteile vom       für das Aufladen
                                                                                                                                                         Arbeitgeber           von zum ohnehin
                                                                                                                                                                        zusätzlich
                        und das
                            Abs. sog.  Jahressteuergesetz 2019 sind die nach-
                                 37c EStG).                                                                             privatengeschuldeten
                                                                                                                                 Elektrofahrzeugen  der Arbeitnehmer
                    folgenden Regelungen unter dem Buchstaben a und b bis                                                                       Arbeitslohn   gewährt(§werden.
                                                                                                                                                                          3 Nr. 46
                                                                                                                        EStG) müssen nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden,
                    zuma) Jahr
                          Steuerbefreiung   für dasworden
                               2030 verlängert     elektrische
                                                            (§ Aufladen
                                                               52 Abs. und
                                                                        4 Satz 14                                       da die Steuerbefreiung der geldwerten
                                                                                                                                Die steuerfreien   Höhe nach betragsmäßig
                                                                                                                                                                 Vorteile fürnicht
                                                                                                                                                                               das Aufladen von
                    und Abs. 37c EStG).Ladevorrichtung
                          Gestellung  der                                                                               begrenztprivaten
                                                                                                                                 ist.     Elektrofahrzeugen der Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 46
                        Die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschulde-                                                     EStG) müssen nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden,
                                                                                                                        b) Übereignung der Ladevorrichtung und
                    a) Steuerbefreiung      für das elektrische
                       ten Arbeitslohn unentgeltlich               Aufladen
                                                       oder verbilligt        und
                                                                       gewährten                                               da die Steuerbefreiung  der Höhe nach betragsmäßig nicht
                       Vorteile für das             Aufladen eines privaten Elek-                                          Barzuschüsse des Arbeitgebers
                       Gestellung    derelektrische
                                          Ladevorrichtung                                                             begrenzt ist.
                        trofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitneh-                            Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, geldwerte
                    Diemers
                         vom im  Arbeitgeber
                                     Betrieb deszusätzlich
                                                      Arbeitgebers zumsind
                                                                         ohnehin      geschulde-
                                                                             steuerfrei    (§ 3            Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereig-
                    ten Nr. 46 EStG). Betrieb
                          Arbeitslohn              des Arbeitgebers
                                             unentgeltlich       oder in   diesem Sinne
                                                                        verbilligt           ist
                                                                                       gewährten           nung der   b)Ladevorrichtung
                                                                                                                         Übereignung für    derElektrofahrzeuge
                                                                                                                                                  Ladevorrichtung     oder und
                                                                                                                                                                             Hy-
                        die ortsfeste
                    Vorteile    für das betriebliche
                                           elektrische Einrichtung
                                                           Aufladen einesdes Arbeitgebers
                                                                                  privaten Elek-                         Barzuschüsse
                                                                                                           bridelektrofahrzeuge      an den des      Arbeitgebers
                                                                                                                                              Arbeitnehmer      pauschal mit
                        oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktien-                              25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)
                    trofahrzeugs       oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitneh-                                     Der   Arbeitgeber      hat    zudem     die    Möglichkeit,   geldwerte
                        gesetzes). Die Steuerbefreiung gilt auch für Leiharbeitneh-                        zu besteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG). In diesem
                    mersmerim     Betrieb
                              im Betrieb   desdes     Arbeitgebers sind steuerfrei (§nein
                                                 Entleihers.                                      3 nein              Vorteile
                                                                                                           Fall ist der          ausVorteil
                                                                                                                         geldwerte    der unentgeltlichen
                                                                                                                                             beitragsfrei.       oder verbilligten
                                                                                                                                                                                 ja Übereig-
                                                                                                                                                                                       nein
                    Nr. 46 EStG). Betrieb des Arbeitgebers in diesem Sinne ist                                        nung der Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hy-
                    die Beispiel
                          ortsfeste
                                  A     betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers                           Beispiel Abridelektrofahrzeuge an den Arbeitnehmer pauschal mit
                    oderDereines    verbundenen
                             Arbeitgeber ermöglicht dem Unternehmens        (§ 15
                                                          Arbeitnehmer im Betrieb seindes   Aktien-
                                                                                       privates                       25 %übereignet
                                                                                                            Der Arbeitgeber    (zuzüglich    Solidaritätszuschlag
                                                                                                                                       dem Arbeitnehmer                    und Kirchensteuer)
                                                                                                                                                         eine betriebliche Lade-

                    Einfach: Die Ja/Nein-Spalten geben auf den ersten Blick eindeutig Auskunftja
                    gesetzes).     Die Steuerbefreiung          gilt auch für Leiharbeitneh-
                         Elektrofahrzeug unentgeltlich aufzuladen.
                                                                                                                      zu besteuern
                                                                                                            station (Kosten 2000 €), um (§
                                                                                                                                        sein40   Abs.Elektrofahrzeug
                                                                                                                                             privates  2 Satz 1 Nr.        6 EStG). In diesem
                                                                                                                                                                      an seinem
                                                                                                            Wohnort aufladen zu können.
                    merDerimsich
                               Betrieb
                                  hierausdes    Entleihers.
                                          für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist      nein nein         Fall ist der geldwerte Vorteil beitragsfrei.                                                                nein
                          steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Die monatliche                          Der sich hieraus für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist
                    über      A die
                        zingutschein
                    Beispiel             Lohnsteuer-
                                     – zusätzlich                      bzw. Sozialver­sicherungspflicht.
                        44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kann – anders als bei einem Ben-
                                                  in Anspruch genommen werden.
                                                                                           steuer- und sozialversicherungspflichtig, kann aber mit 25 % zuzüglich
                                                                                           Solidaritätszuschlag
                                                                                                      Beispiel Aund Kirchensteuer pauschal besteuert werden
                                                                                                                         und ist in diesem Fall beitragsfrei.
                    DerErmöglicht
                        Arbeitgeber der
                                    ermöglicht  dem Arbeitnehmer
                                        Arbeitgeber              im Betrieb
                                                      dem Arbeitnehmer      sein privates
                                                                          hingegen                                                 Der Arbeitgeber übereignet dem Arbeitnehmer eine betriebliche Lade-
                    Elektrofahrzeug unentgeltlich
                       auf seine Kosten           aufzuladen.
                                          das Aufladen    des Fahrzeugs an außer-                                       Trägt derstation   (Kosten 2000
                                                                                                                                  Arbeitnehmer             €), um sein privates
                                                                                                                                                    die Aufwendungen             Elektrofahrzeug
                                                                                                                                                                           für den Erwerb         an seinem
                    Derbetrieblichen
                        sich hieraus für den Arbeitnehmer
                                      Ladestationen   (z. B.ergebende    geldwertegreift
                                                             Stromtankstellen),      Vorteil ist                        und zur Wohnort
                                                                                                                                  Nutzungaufladen      zu können.
                                                                                                                                                der privaten    Ladevorrichtung selbst,
                    steuer- und sozialversicherungsfrei (§nicht.
                       die Steuerbefreiungsvorschrift       3 Nr. In
                                                                   46diesem
                                                                      EStG). Die
                                                                               Fallmonatliche
                                                                                    kann                                          Arbeitgeber
                                                                                                                        kann derDer   sich hierausdiese    Aufwendungen
                                                                                                                                                     für den                  bezuschus-
                                                                                                                                                              Arbeitnehmer ergebende     geldwerte Vorteil ist
                    44-Euro-Freigrenze   für Sachbezüge kannfür
                       allerdings die 44-Euro-Freigrenze       – anders   als bei einem
                                                                   Sachbezüge     in An-Ben-                            sen. Zur steuer-
                                                                                                                                 Vereinfachung      des Besteuerungsverfahrens
                                                                                                                                           und sozialversicherungspflichtig,          kann
                                                                                                                                                                               kann aber  mit 25 % zuzüglich
                    Verständlich:
                    zingutschein
                       spruch genommen
                                                   Viele Praxisbeispiele veranschaulichen die Erläuterungen
                                 – zusätzlich werden,
                                              in Anspruch
                     weitig ausgeschöpft worden ist.
                                                          genommen
                                                       wenn    sie noch werden.
                                                                           nicht ander-                                 der Arbeitgeber
                                                                                                                        ebenfallsund
                                                                                                                                   pauschal
                                                                                                                                              die Lohnsteuer
                                                                                                                                 Solidaritätszuschlag
                                                                                                                                                 mit Fall
                                                                                                                                      ist in diesem
                                                                                                                                                                 für solche Zuschüsse
                                                                                                                                                          und Kirchensteuer
                                                                                                                                                       25beitragsfrei.
                                                                                                                                                                                pauschal besteuert werden
                                                                                                                                                            % (zuzüglich Solidaritäts-
                    Ermöglicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hingegen
                    und erleichtern den Zugang zur oft komplexen Materie. Schaubilder erklären
                                                                                                                        zuschlag und Kirchensteuer) erheben mit der Folge der
                    auf Außerdem    sind die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
                         seine Kosten      das Aufladen des Fahrzeugs an außer-                                                 Trägt der
                                                                                                                        Beitragsfreiheit       Arbeitnehmer
                                                                                                                                            in der                die Aufwendungen
                                                                                                                                                   Sozialversicherung.      Dies gilt auchfür den Erwerb
                        Arbeitslohn gewährten Vorteile aus der vom Arbeitgeber                                          für Zuschüsse     des Nutzung
                                                                                                                                                Arbeitgebers,
                    betrieblichen
                        zur privatenLadestationen      (z. B. Stromtankstellen),
                                                                 betrieblichen Lade-greift
                                                                                                                                und zur                     derdieprivaten
                                                                                                                                                                     für die Nutzung   der
                                                                                                                                                                               Ladevorrichtung       selbst,
                    z. B. die Systematik des Lohnsteuerabzugs, die Meldepflichten des Arbeitge-
                    die vorrichtung
                                      Nutzung überlassenen
                         Steuerbefreiungsvorschrift
                                      in die Steuerfreiheitnicht.    In diesem
                                                             einbezogen          Fall
                                                                           worden.  La-kann
                                                                                                                        Ladevorrichtung
                                                                                                                                kann der     gezahlt  werden. Zur
                                                                                                                                               Arbeitgeber          Nutzung
                                                                                                                                                                 diese         gehört z. B. bezuschus-
                                                                                                                                                                         Aufwendungen
                                                                                                                        die Wartung der Ladevorrichtung und die Miete für den
                    allerdings   die 44-Euro-Freigrenze         fürgesamte
                                                                      Sachbezüge     in An-                                     sen. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann
                    bers und die sozialversicherungsrechtlicheder
                                                               Beurteilung         von Praktikanten.
                        devorrichtung   in diesem Sinne ist die              Ladeinfra-                                 Starkstromzähler.                                                      ja   nein
                    spruch   genommen
                        struktur             werden,
                                 einschließlich Zubehörwenn
                                                          und die Arbeitgeber die Lohnsteuer
                                                                 siein noch
                                                                       diesemnicht
                                                                               Zusam-ander-  für solche Zuschüsse
                        menhang
                    weitig         erbrachtenworden
                            ausgeschöpft       Dienstleistungen
                                                        ist.        (beispielsweise die                                           ebenfalls
                                                                                                                         Beispiel B                pauschal mit 25 % (zuzüglich Solidaritäts-
                        Installation oder Inbetriebnahme der Ladevorrichtung ein-                                                zuschlag      und
                                                                                                                         Der Arbeitnehmer  schafft sichKirchensteuer)        erheben mit
                                                                                                                                                        für sein privates Elektrofahrzeug eine der Folge der
                    Außerdem      sind
                        schließlich     die zusätzlich
                                     notwendiger         zum ohnehin
                                                   Vorarbeiten wie z. B.geschuldeten
                                                                         das Ver-
                                                                                                                                 Beitragsfreiheit
                                                                                                                         Ladevorrichtung  nebst Zubehörinander    Sozialversicherung.
                                                                                                                                                             (Kosten  insgesamt 2500 €). Der Dies gilt auch
                        legen eines
                    Arbeitslohn       Starkstromkabels).
                                   gewährten     VorteileZur
                                                           ausNutzung
                                                               der vomgehört z. B.
                                                                          Arbeitgeber                                    Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von
                                                                                                                                 für Zuschüsse des Arbeitgebers, die für die Nutzung der
                    zur die Wartung
                         privaten      und die überlassenen
                                    Nutzung     Miete für den Stromzähler. Für die
                                                                betrieblichen   Lade-                                    1000 €.

                    Rechtssicher: Rechtsänderungen werden
                                                                                                                                  Ladevorrichtung gezahlt werden. Zur Nutzung gehört z. B.
                    devorrichtung
                        322
                                                           erläutert     und mit und
                    vorrichtung in die Steuerfreiheit einbezogen worden. La-
                                                       die Wartung der Ladevorrichtung
                                      in diesem Sinne ist die gesamte Ladeinfra-
                                                                                       aktuellen
                                                                                         die Miete für den
                                                                                                                                  Starkstromzähler.                                                                       ja      nein
                    Verwaltungsanweisungen und höchstrichter­lichen Entscheidungen ergänzt,
                    struktur einschließlich Zubehör und die in diesem Zusam-
                    menhang erbrachten Dienstleistungen (beispielsweise die
                    so zu der Abgrenzung zwischen Barlohn und     Sachlohn,              den
                                                                                           für seinsteuerfreien
                                                            Beispiel B
                    Installation oder Inbetriebnahme der Ladevorrichtung ein-
                                                            Der Arbeitnehmer  schafft sich          privates Elektrofahrzeug eine
                    schließlich notwendiger Vorarbeiten wie z. B. das Ver-
                                                            Ladevorrichtung nebst Zubehör an (Kosten insgesamt 2500 €). Der
                    Einnahmen nach § 3 EStG oder zu Fragen rund       ums
                    legen eines Starkstromkabels). Zur Nutzung gehört z. B.
                                                            Arbeitgeber         Arbeitsrecht.
                                                                        zahlt dem
                    die Wartung und die Miete für den Stromzähler. Für die
                                                            1000 €.
                                                                                   Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von

                    322

                    Aktuell: Alle coronabedingten Besonderheiten und das, was das Lohnbüro
                    immer beschäftigt, so auch in 2022, u.a. Steuerentlastungen, Übertragung von
                    Pensionszusagen und Fondsstandortgesetz. Weitere aktuelle Themen: Kurz-
                    arbeit, Firmenwagen, E-Mobilität, Jobrad, Zeitwertkonten und vieles mehr.

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                                                            Altersversorgung 2022
                                                            Optimale Kombination von zwei
                                                            wichtigen Lexika für
                                                            mittelständische Betriebe.
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                                                            ISBN 978-3-8073-2790-7

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                                                                   ab 17.1.2022

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                                                            Alle grundlegenden Informa­tionen
                                                            für Ihre Lohnabrechnung in den
                                                            beiden Standardwerken.
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Kompetenz zum Nachschlagen:
       Ihre Steuer- und Rechtsberater!

                                                            Fath/Urbitsch
                                                            Lexikon Altersversorgung 2022
                                                            Die Betriebsrente von A–Z – in knapp
                                                            300 Stichwörtern werden alle relevanten
                                                            Fachbegriffe in klarer Sprache und mit
                                                            vielen Beispielen erläutert.
                                                            • 18. Auflage 2022
                                                            • ca. 250 Seiten
                                                            • Softcover
                                                            • Sonderbeilage zu aktuellen Entscheidungen
                                                               des BAG zur betrieblichen Altersversorgung

                                                            ISBN 978-3-8073-2795-2

                                                            € 59,99
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                           Auslieferung
                           ab 10.1.2022

                                                            Plenker
                                                            Steuerhandbuch
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                                                            korrekten Lohnsteuerabzug aus
                                                            Sicht des Arbeitgebers.
                                                            • 28. Auflage 2022
                                                            • ca. 678 Seiten
                                                            • Softcover

                                                            ISBN 978-3-8073-2796-9

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Lohnbürohelfer von A bis Z!

                                 Erscheint ca.
                                  im Februar
                                     2022

       Rabe von Pappenheim (Hrsg.)                          Ruge/Krömer/Pawlak/
       Lexikon Arbeitsrecht 2022                            Rabe von Pappenheim (Hrsg.)
       Ausgabe Privatwirtschaft                             Lexikon Arbeitsrecht im
                                                            öffentlichen Dienst 2021
       • 22. Auflage 2022
       • ca. 592 Seiten, Softcover                          • 14. Auflage 2021
                                                            • 686 Seiten, Softcover
       ISBN 978-3-8073-2794-5
       € 64, 99                                             ISBN 978-3-8073-2760-0

       Jetzt auch als Online-Version verfügbar!
                                                            € 64, 99

       Pollert/Spieler                                      Kümmerle/Keller
       Die Arbeitnehmerüberlassung                          Betriebliche Zeitwertkonten
       in der betrieblichen Praxis                          Einführung und Gestaltung in der Praxis
       Personaleinsatz bedarfsgerecht steuern               • 4. Auflage 2019
       und rechtssicher gestalten                           • 292 Seiten, Softcover
       • 5. Auflage 2017
                                                            ISBN 978-3-8073-2693-1
       • 282 Seiten, Softcover
                                                            € 44, 99
       ISBN 978-3-8073-2553-8
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HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 12                                    09.09.21 10:59
Steuertabellen 2022 – einfach nachschlagen!

       Monats-Lohnsteuertabelle             Lohnsteuertabelle 2022 –            Höhere Monats-
       2022                                 Monat/Tag                           Lohnsteuer­tabelle 2022
       • Kirchensteuer-Abzugs­beträge      • Kirchensteuer-Abzugs­beträge     • Kirchensteuer-Abzugs­beträge
          und ggf. Solidaritätszuschläge       und ggf. Solidaritätszuschläge      und ggf. Solidaritätszuschläge
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       Besondere Lohnsteuertabelle          Jahres-Lohnsteuertabelle            PC-Lohnsteuertabellen
       2022 – Jahr/Monat/Tag                2022                                2022
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                                                              Bestellschein bitte wenden, umseitig unterschreiben und beide Seiten faxen. >

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                                          Jahresauftakt Lohnsteuerrecht (03.02.22) Bestell-Nr. 994000128                                                                       € 179,99

                                             Eintritt von Arbeitnehmern (24.02.22)                   Bestell-Nr. 994000129                                                      € 89,99

                                             Eintritt geringfügig/kurzfristig Beschäftigte (05.05.22)                     Bestell-Nr. 994000130                                 € 89,99

                                           Update zur Jahresmitte Lohnsteuerrecht (23.06.22)                         Bestell-Nr. 994000131                                    € 179,99

                                             Aktuelles Arbeitsrecht für das Lohnbüro (14.07.22)                       Bestell-Nr. 994000132                                     € 89,99

                                             Firmenwagen (25.08.22)               Bestell-Nr. 994000133                                                                         € 89,99

                                             Abfindung (13.10.22)            Bestell-Nr. 994000134                                                                              € 89,99

                                             Jahresende Lohnsteuerrecht (24.11.22)                     Bestell-Nr. 994000135                                                   € 179,99

                                    Bitte melden Sie weitere Teilnehmer/innen online an unter www.lohnbuero.deubner.de
                                    Steuertabellen
                                    Expl.:               Monats-Lohnsteuertabelle 2022*                    ISBN 978-3-8073-2798-3                                               € 84,99

                                    Expl.:               Lohnsteuertabelle 2022 – Monat/Tag*                        ISBN 978-3-8073-2797-6                                      € 84,99

                                    Expl.:               Höhere Monats-Lohnsteuertabelle 2022*                         ISBN 978-3-8073-2800-3                                   € 84,99

                                    Expl.:             Besondere Lohnsteuertabelle 2022 – Jahr/Monat/Tag*
                                                      	                                                                                  ISBN 978-3-8073-2801-0                € 94,99

                                    Expl.:               Jahres-Lohnsteuertabelle 2022*                   ISBN 978-3-8073-2799-0                                                € 84,99

                                    Expl.:             PC-Lohnsteuertabellen 2022* (Download)
                                                      	                                                                 ISBN 978-3-8073-2802-7 (Einzelplatzversion) € 84,99

                                    Expl.:             PC-Lohnsteuertabellen 2022* (Download)
                                                      	                                                                 ISBN 978-3-8073-2803-4 (Netzwersion)                  € 194,99

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                                    schiner Str. 8, 81677 München; im Fachbuchhandel erhältlich; Preisän-       an Dienstleister weitergegeben werden.
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