Ihr PLUS bei allen Lohnsteuerfragen - DEUBNER MEDIEN ...
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Ihr PLUS bei allen Lohnsteuerfragen Auslieferung ab 14.1.2022 www.lohnbuero.deubner.de Mit den aktuellsten Themen: +++ Kurzarbeit +++ E-Mobilität +++ Jobrad +++ Corona-Prämie +++ Home-Office +++ +++ Zeitwertkonten +++ Mitarbeiterbeteiligung +++ und vieles mehr! +++ HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 1 09.09.21 10:57
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Webinar-Angebot rund ums Lohnsteuerrecht Rund ums Jahr Ihr großes PLUS: 8 Experten-Webinare. Alle Webinare im In unseren Webinaren erläutern Expertinnen und Lexikon Experten wichtige Aspekte Ihrer Arbeit im Lohnbüro. Lohnbüro PLUS enthalten Sie können Fragen im Vorfeld, während des Webinars und im Nachgang stellen und erhalten ausführliche Unterlagen. Später können Sie sich den Mitschnitt in aller Ruhe ansehen. 1 Jahresauftakt Lohnsteuerrecht 2 Eintritt von Arbeitnehmern und Sozialversicherungsrecht Daniela Karbe-Geßler Renate Quick und Michael Brauwers Ob es um Steuer-ID, Lohnsteuerbescheini- Was ist neu in 2022? Ob Neuerungen oder gung, Sozialversicherungsausweis oder bekannte Punkte wie Firmenwagen oder Urlaubsanspruch geht, wenn eine neue Kol- Barlohn/Sachlohn, die Gesetzesinhalte wer- legin oder ein neuer Kollege ins Unternehmen den immer komplexer. Wir informieren Sie kommt, sind viele Fragen offen. Im Webinar über die aktuellen Änderungen. geben wir Ihnen Tipps für die Praxis. Donnerstag, 03.02.2022, 10.00 – 12.00 Uhr Donnerstag, 24.02.2022, 10.00 – 11.00 Uhr Bestell-Nr. 994000128 € 179,99 Bestell-Nr. 994000129 € 89,99 3 Eintritt von geringfügig oder 4 Update zur Jahresmitte kurzfristig Beschäftigten Lohnsteuerrecht und Sozial- Daniela Karbe-Geßler versicherungsrecht Renate Quick und Michael Brauwers Beim Eintritt von geringfügig oder kurz- fristig Beschäftigten und Beschäftigten im Was hat sich für das Lohnbüro im laufen- Übergangsbereich treten viele Fragen auf. den Jahr geändert? Unsere Experten stellen Wir beantworten sie im Webinar. Neuerungen von Gesetzgeber, Finanzver- Donnerstag, 05.05.2022, 10.00 – 11.00 Uhr waltung und Rechtsprechung vor. Donnerstag, 23.06.2022, 10.00 – 12.00 Uhr Bestell-Nr. 994000130 € 89,99 Bestell-Nr. 994000131 € 179,99 04 Weitere Informationen unter www.lohnbuero.deubner.de HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 4 09.09.21 10:58
5 Aktuelles zum Arbeitsrecht 6 Firmenwagen für das Lohnbüro Daniela Karbe-Geßler Dr. Erik Schmid Der Firmenwagen – ein großes Thema Der Referent unseres Webinars ist Fach- mit vielen Facetten bei der Behandlung im anwalt für Arbeitsrecht und informiert Sie Lohnsteuerrecht. Im Webinar bringen wir über Urteile des Bundesarbeitsgerichts, Sie auf den aktuellen Stand, informieren Sie des Europäischen Gerichtshofs sowie zu umfassend und beantworten Ihre Fragen – aktuellen Rechtsfragen und gibt Praxistipps. auch rund ums Stichwort E-Mobilität. Donnerstag, 14.07.2022, 10.00 – 11.00 Uhr Donnerstag, 25.08.2022, 10.00 – 11.00 Uhr Bestell-Nr. 994000132 € 89,99 Bestell-Nr. 994000133 € 89,99 7 Abfindung 8 Jahresabschluss Lohnsteuer- Daniela Karbe-Geßler recht und Sozialversicherungsrecht Renate Quick und Michael Brauwers Bei Abfindungen gibt es viele Punkte, die zu beachten sind, z. B. Entschädigung, außer- Was gilt es zum Jahresende im Lohnbüro ordentliche Einkünfte, Zusammenballung zu beachten? Was ist noch zu tun in 2022? der Einkünfte und die Fünftelregelung des Und was kommt im nächsten Jahr auf uns § 34 Absatz 1 EStG. Das Thema wird um- zu? Dieses Webinar informiert Sie rechtzeitig! fassend vorgestellt und besprochen. Donnerstag, 24.11.2022, 10.00 – 12.00 Uhr Donnerstag, 13.10.2022, 10.00 – 11.00 Uhr Bestell-Nr. 994000134 € 89,99 Bestell-Nr. 994000135 € 179,99 Melden Sie sich an unter www.lohnbuero.deubner.de 05 HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 5 09.09.21 10:58
Ihr Lexikon für das Lohnbüro online: Klassiker mit digitalen Vorteilen. Erscheint am 4.1.2022 Schönfeld/Plenker/Schaffhausen Ihre Vorteile: Lexikon für das • Bequem, intuitiv und Lohnbüro 2022 online zeitsparend arbeiten • Zusätzliche Inhalte, die Ihnen Die digitale Version des Originals im die Arbeit erleichtern Lohnbüro überzeugt mit klaren „Ja“ • Automatische Aktualisierung oder „Nein“ zu Fragen der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Mit über 1.000 Stichwörtern sind alle ISBN 978-3-8073-2176-9 relevanten Informationen verständlich und prüfungssicher aufbereitet. Die Online-Version ist automatisch immer auf dem neuesten Stand der Rechtslage € 139,99* Jahrespreis für 1 User (personengebundene Lizenz) und bietet viele zusätzliche Inhalte. * Mindestlaufzeit 1 Jahr, es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende. Preis inkl. MwSt. 06 Bestellen Sie unter www.lohnbuero.deubner.de HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 6 09.09.21 10:58
Ganz intuitiv zu bedienen – für schnelles, komfortables Arbeiten! Testen Sie jetzt die Ausgabe 2021 des Die digitale Version bietet Ihnen Online-Lexikons – zusätzliche Inhalte zum Lexikon: 1 Woche lang gratis! Urteile und Steuerhandbuch Besprechungsergebnisse Gehaltsrechner Online-Formular Online-Journal Online-Checklisten Suchfunktion Favoriten Sie können bequem nach Lösungen Markieren Sie Texte als Favoriten und suchen und Ihre Suchergebnisse filtern. versehen Sie sie mit Anmerkungen. Navigation Inhalte Responsive Dank der übersichtlichen Struktur Die Inhalte werden Auch auf Tablets und navigieren Sie problemlos in jeden automatisch aktualisiert. Smartphones nutzbar. Themenbereich. Bestellen Sie unter www.lohnbuero.deubner.de 07 HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 7 09.09.21 10:58
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Elektrofahrzeuge Elektrofahrzeuge Lohn- Sozial- Lohn- Sozial- steuer- versich.- steuer- versich.- pflichtig pflichtig pflichtig pflichtig Lohn- Sozial- Lohn- Sozial- steuer- versich.- steuer- versich.- pflichtig pflichtig pflichtig pflichtig e) Anrechnung der Arbeitnehmer-Kosten für das private und betriebliche Nutzung eines Elektrofahrzeugs Aufladen eines Firmenwagens auf den geldwerten oder Hybridelektrofahrzeugs reicht es nämlich nicht aus, e) Anrechnung der Arbeitnehmer-Kosten für das Vorteil private und wenn betriebliche es nur imNutzung Betrieb eines Elektrofahrzeugs des Arbeitgebers aufgeladen wer- Aufladen eines Firmenwagens auf den geldwerten oder Hybridelektrofahrzeugs den kann. Aufgrund reicht der es nämlich noch nicht aus,Batteriekapazi- begrenzten Vorteil Die unter dem vorstehenden Buchstaben d angegebenen wenn es nur im Betrieb des Arbeitgebers aufgeladen wer- den kann.tätAufgrund und der der damit nochverbundenen geringen Reichweite muss begrenzten Batteriekapazi- Beträge mindern den geldwerten Vorteil des Arbeitneh- derdamit Arbeitnehmer das Elektrofahrzeug Die unter dem vorstehenden Buchstaben d angegebenen tät und der verbundenen geringen Reichweite oder muss Hybridelektro- mers aus der Beträge Firmenwagengestellung, mindern den geldwerten Vorteil wenn die Kosten des Arbeitneh- fahrzeugdas der Arbeitnehmer regelmäßig zusätzlich Elektrofahrzeug aufladen. Dies setzt ins- oder Hybridelektro- für mers den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber aus der Firmenwagengestellung, wenn erstattet, die Kostenson- fahrzeugbesondere regelmäßig für Elektrofahrzeuge zusätzlich aufladen. Diesoder setzt Hybridelektrofahr- ins- dernfürvom Arbeitnehmer den Ladestrom nicht vom selbst getragen Arbeitgeber erstattet, son- Vgl. werden. besonderezeugefür Elektrofahrzeuge mit einer größeren oder Batteriekapazität Hybridelektrofahr- eine entspre- dernimvom hierzu Arbeitnehmer Einzelnen selbst getragen das Stichwort werden. Vgl. „Firmenwagen zur pri- zeuge mit einer größeren Batteriekapazität eine entspre- chende Ladevorrichtung voraus. Wird sie dem E E hierzu im Einzelnen das Stichwort „Firmenwagen zur pri- vaten Nutzung“ unter Nr. 9 Buchstaben c und d. vaten Nutzung“ unter Nr. 9 Buchstaben c und d. chende Ladevorrichtung voraus. Wird sie dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbil- Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbil- ligt zur Nutzung ligt zur privaten privatenüberlassen, Nutzung überlassen, ist der entstehende ist der entstehende Beispiel Beispiel geldwertegeldwerte Vorteilsteuerfrei. Vorteil ebenfalls ebenfalls steuerfrei. nein nein nein nein Arbeitgeber ArbeitgeberA überlässt A überlässtseinem Arbeitnehmer seinem Arbeitnehmer B als B als Firmenwagen Firmenwagen ein ein Elektrofahrzeug Elektrofahrzeugauch auchzur zur privaten Nutzung.DerDer privaten Nutzung. geldwerte geldwerte Vorteil Vorteil be- be- Beispiel BBeispiel B trägtträgt im im Kalenderjahr2021 Kalenderjahr 2021 2500 2500 €. €.Das DasElektrofahrzeug Elektrofahrzeugwird wird regel-regel- mäßig am Wohnort des Arbeitnehmers aufgeladen. Die hierdurch ent- Der Arbeitgeber überlässt dem Der Arbeitgeber Arbeitnehmer überlässt dem eine betriebliche eine Arbeitnehmer Lade-betriebliche Lade- mäßig am Wohnort des Arbeitnehmers aufgeladen. Die hierdurch ent- stehenden Kosten werden vom Arbeitgeber vereinbarungsgemäß nicht station (Kosten 2000 €), um sein privates Elektrofahrzeug an seinem stehenden Kosten werden vom Arbeitgeber vereinbarungsgemäß nicht station (Kosten 2000 €), um sein privates Elektrofahrzeug an seinem Wohnort aufladen zu können. ersetzt. Im Betrieb des Arbeitgebers besteht eine zusätzliche Lade- ersetzt. Im Betrieb möglichkeit desFahrzeug. für dieses Arbeitgebers besteht eine zusätzliche Lade- Wohnort aufladen zu können. Der sich hieraus für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist möglichkeit für dieses Fahrzeug. Der geldwerte Vorteil von 2500 € mindert sich um die vom Arbeitneh- Der steuer- und sich hieraus für den sozialversicherungsfrei (§ 3Arbeitnehmer Nr. 46 EStG). ergebende geldwerte Vorteil ist Der mer geldwerte Vorteil getragenen von für Kosten 2500 das€Aufladen mindertdes sichElektrofahrzeugs. um die vom Arbeitneh- Ent- steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). mer sprechend getragenen denKosten Ausführungen unter für das dem vorstehenden Aufladen Buchstaben d Ent- des Elektrofahrzeugs. Die Steuerbefreiung gilt aber nicht für den mit der be- kann hierfür sprechend denein Betrag von 360unter Ausführungen € angesetzt dem werden (12 Monate vorstehenden à 30 €), Buchstaben d trieblichen Steuerbefreiung DieLadevorrichtung bezogenen Ladestrom. gilt aber nicht fürDies den mit der be- sodass ein geldwerter Vorteil von 2140 € (2500 € abzüglich 360 €) kannverbleibt. hierfür ein Betrag von 360 € angesetzt werden (12 Monate à 30 €), gilt selbst dann, wenn trieblichen es sich beim Arbeitnehmer Ladevorrichtung um bezogenen Ladestrom. Dies sodass ein geldwerter Vorteil von 2140 € (2500 € abzüglich 360 €) einen Stromanschluss des Arbeitgebers handelt. Zur Zah- In Höhe von 360 € könnte der Arbeitgeber auch einen steuer- und gilt selbst dann, wenn es sich beim Arbeitnehmer um verbleibt. lung eines pauschalen Auslagenersatzes bei einer Firmen- sozialversicherungsfreien Auslagenersatz leisten (vgl. vorstehenden einen Stromanschluss wagengestellung vgl. vorstehende des Nr. 1Arbeitgebers Buchstabe d. handelt. ja Zur ja Zah- In Höhe von 360 Buchstaben d). In€diesem könnteFallder Arbeitgeber könnte auch der geldwerte einen Vorteil vonsteuer- 2500 € und nicht zusätzlich gemindertAuslagenersatz sozialversicherungsfreien werden. leisten (vgl. vorstehenden lung eines pauschalen Auslagenersatzes bei einer Firmen- Die Steuerbefreiung des vom wagengestellung Arbeitgeber vgl. im Betrieb vorstehende ge- Nr. 1 Buchstabe d. ja ja Buchstaben d). In diesem Fall könnte der geldwerte Vorteil von 2500 € stellten Ladestroms und der betrieblichen Ladevorrich- nicht 2.zusätzlich gemindert Private Elektro- werden. und Hybridelektrofahrzeuge der tung istDie in den Fällen einer Gehaltsumwandlung aus-im Betrieb ge- Steuerbefreiung des vom Arbeitgeber Arbeitnehmer geschlossen. stelltenDeshalb setzt dieund Ladestroms Steuerbefreiung voraus, Ladevorrich- der betrieblichen 2. Private Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge der dass die Vorteile vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin Durch das sog. Jahressteuergesetz 2019 sind die nach- tung ist in den Fällen einer Gehaltsumwandlung aus- Arbeitnehmer folgenden Regelungen unter dem Buchstaben a und b bis geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. geschlossen. Deshalb setzt die Steuerbefreiung voraus, zum Jahr 2030 verlängert worden (§ 52 Abs. 4 Satz 14 Die steuerfreien Durch dass diegeldwerten Vorteile Vorteile vom für das Aufladen Arbeitgeber von zum ohnehin zusätzlich und das Abs. sog. Jahressteuergesetz 2019 sind die nach- 37c EStG). privatengeschuldeten Elektrofahrzeugen der Arbeitnehmer folgenden Regelungen unter dem Buchstaben a und b bis Arbeitslohn gewährt(§werden. 3 Nr. 46 EStG) müssen nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden, zuma) Jahr Steuerbefreiung für dasworden 2030 verlängert elektrische (§ Aufladen 52 Abs. und 4 Satz 14 da die Steuerbefreiung der geldwerten Die steuerfreien Höhe nach betragsmäßig Vorteile fürnicht das Aufladen von und Abs. 37c EStG).Ladevorrichtung Gestellung der begrenztprivaten ist. Elektrofahrzeugen der Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 46 Die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschulde- EStG) müssen nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden, b) Übereignung der Ladevorrichtung und a) Steuerbefreiung für das elektrische ten Arbeitslohn unentgeltlich Aufladen oder verbilligt und gewährten da die Steuerbefreiung der Höhe nach betragsmäßig nicht Vorteile für das Aufladen eines privaten Elek- Barzuschüsse des Arbeitgebers Gestellung derelektrische Ladevorrichtung begrenzt ist. trofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitneh- Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, geldwerte Diemers vom im Arbeitgeber Betrieb deszusätzlich Arbeitgebers zumsind ohnehin geschulde- steuerfrei (§ 3 Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereig- ten Nr. 46 EStG). Betrieb Arbeitslohn des Arbeitgebers unentgeltlich oder in diesem Sinne verbilligt ist gewährten nung der b)Ladevorrichtung Übereignung für derElektrofahrzeuge Ladevorrichtung oder und Hy- die ortsfeste Vorteile für das betriebliche elektrische Einrichtung Aufladen einesdes Arbeitgebers privaten Elek- Barzuschüsse bridelektrofahrzeuge an den des Arbeitgebers Arbeitnehmer pauschal mit oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktien- 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) trofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitneh- Der Arbeitgeber hat zudem die Möglichkeit, geldwerte gesetzes). Die Steuerbefreiung gilt auch für Leiharbeitneh- zu besteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG). In diesem mersmerim Betrieb im Betrieb desdes Arbeitgebers sind steuerfrei (§nein Entleihers. 3 nein Vorteile Fall ist der ausVorteil geldwerte der unentgeltlichen beitragsfrei. oder verbilligten ja Übereig- nein Nr. 46 EStG). Betrieb des Arbeitgebers in diesem Sinne ist nung der Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hy- die Beispiel ortsfeste A betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers Beispiel Abridelektrofahrzeuge an den Arbeitnehmer pauschal mit oderDereines verbundenen Arbeitgeber ermöglicht dem Unternehmens (§ 15 Arbeitnehmer im Betrieb seindes Aktien- privates 25 %übereignet Der Arbeitgeber (zuzüglich Solidaritätszuschlag dem Arbeitnehmer und Kirchensteuer) eine betriebliche Lade- Einfach: Die Ja/Nein-Spalten geben auf den ersten Blick eindeutig Auskunftja gesetzes). Die Steuerbefreiung gilt auch für Leiharbeitneh- Elektrofahrzeug unentgeltlich aufzuladen. zu besteuern station (Kosten 2000 €), um (§ sein40 Abs.Elektrofahrzeug privates 2 Satz 1 Nr. 6 EStG). In diesem an seinem Wohnort aufladen zu können. merDerimsich Betrieb hierausdes Entleihers. für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist nein nein Fall ist der geldwerte Vorteil beitragsfrei. nein steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 46 EStG). Die monatliche Der sich hieraus für den Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist über A die zingutschein Beispiel Lohnsteuer- – zusätzlich bzw. Sozialversicherungspflicht. 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kann – anders als bei einem Ben- in Anspruch genommen werden. steuer- und sozialversicherungspflichtig, kann aber mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag Beispiel Aund Kirchensteuer pauschal besteuert werden und ist in diesem Fall beitragsfrei. DerErmöglicht Arbeitgeber der ermöglicht dem Arbeitnehmer Arbeitgeber im Betrieb dem Arbeitnehmer sein privates hingegen Der Arbeitgeber übereignet dem Arbeitnehmer eine betriebliche Lade- Elektrofahrzeug unentgeltlich auf seine Kosten aufzuladen. das Aufladen des Fahrzeugs an außer- Trägt derstation (Kosten 2000 Arbeitnehmer €), um sein privates die Aufwendungen Elektrofahrzeug für den Erwerb an seinem Derbetrieblichen sich hieraus für den Arbeitnehmer Ladestationen (z. B.ergebende geldwertegreift Stromtankstellen), Vorteil ist und zur Wohnort Nutzungaufladen zu können. der privaten Ladevorrichtung selbst, steuer- und sozialversicherungsfrei (§nicht. die Steuerbefreiungsvorschrift 3 Nr. In 46diesem EStG). Die Fallmonatliche kann Arbeitgeber kann derDer sich hierausdiese Aufwendungen für den bezuschus- Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kannfür allerdings die 44-Euro-Freigrenze – anders als bei einem Sachbezüge in An-Ben- sen. Zur steuer- Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und sozialversicherungspflichtig, kann kann aber mit 25 % zuzüglich Verständlich: zingutschein spruch genommen Viele Praxisbeispiele veranschaulichen die Erläuterungen – zusätzlich werden, in Anspruch weitig ausgeschöpft worden ist. genommen wenn sie noch werden. nicht ander- der Arbeitgeber ebenfallsund pauschal die Lohnsteuer Solidaritätszuschlag mit Fall ist in diesem für solche Zuschüsse und Kirchensteuer 25beitragsfrei. pauschal besteuert werden % (zuzüglich Solidaritäts- Ermöglicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hingegen und erleichtern den Zugang zur oft komplexen Materie. Schaubilder erklären zuschlag und Kirchensteuer) erheben mit der Folge der auf Außerdem sind die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten seine Kosten das Aufladen des Fahrzeugs an außer- Trägt der Beitragsfreiheit Arbeitnehmer in der die Aufwendungen Sozialversicherung. Dies gilt auchfür den Erwerb Arbeitslohn gewährten Vorteile aus der vom Arbeitgeber für Zuschüsse des Nutzung Arbeitgebers, betrieblichen zur privatenLadestationen (z. B. Stromtankstellen), betrieblichen Lade-greift und zur derdieprivaten für die Nutzung der Ladevorrichtung selbst, z. B. die Systematik des Lohnsteuerabzugs, die Meldepflichten des Arbeitge- die vorrichtung Nutzung überlassenen Steuerbefreiungsvorschrift in die Steuerfreiheitnicht. In diesem einbezogen Fall worden. La-kann Ladevorrichtung kann der gezahlt werden. Zur Arbeitgeber Nutzung diese gehört z. B. bezuschus- Aufwendungen die Wartung der Ladevorrichtung und die Miete für den allerdings die 44-Euro-Freigrenze fürgesamte Sachbezüge in An- sen. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann bers und die sozialversicherungsrechtlicheder Beurteilung von Praktikanten. devorrichtung in diesem Sinne ist die Ladeinfra- Starkstromzähler. ja nein spruch genommen struktur werden, einschließlich Zubehörwenn und die Arbeitgeber die Lohnsteuer siein noch diesemnicht Zusam-ander- für solche Zuschüsse menhang weitig erbrachtenworden ausgeschöpft Dienstleistungen ist. (beispielsweise die ebenfalls Beispiel B pauschal mit 25 % (zuzüglich Solidaritäts- Installation oder Inbetriebnahme der Ladevorrichtung ein- zuschlag und Der Arbeitnehmer schafft sichKirchensteuer) erheben mit für sein privates Elektrofahrzeug eine der Folge der Außerdem sind schließlich die zusätzlich notwendiger zum ohnehin Vorarbeiten wie z. B.geschuldeten das Ver- Beitragsfreiheit Ladevorrichtung nebst Zubehörinander Sozialversicherung. (Kosten insgesamt 2500 €). Der Dies gilt auch legen eines Arbeitslohn Starkstromkabels). gewährten VorteileZur ausNutzung der vomgehört z. B. Arbeitgeber Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von für Zuschüsse des Arbeitgebers, die für die Nutzung der zur die Wartung privaten und die überlassenen Nutzung Miete für den Stromzähler. Für die betrieblichen Lade- 1000 €. Rechtssicher: Rechtsänderungen werden Ladevorrichtung gezahlt werden. Zur Nutzung gehört z. B. devorrichtung 322 erläutert und mit und vorrichtung in die Steuerfreiheit einbezogen worden. La- die Wartung der Ladevorrichtung in diesem Sinne ist die gesamte Ladeinfra- aktuellen die Miete für den Starkstromzähler. ja nein Verwaltungsanweisungen und höchstrichterlichen Entscheidungen ergänzt, struktur einschließlich Zubehör und die in diesem Zusam- menhang erbrachten Dienstleistungen (beispielsweise die so zu der Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn, den für seinsteuerfreien Beispiel B Installation oder Inbetriebnahme der Ladevorrichtung ein- Der Arbeitnehmer schafft sich privates Elektrofahrzeug eine schließlich notwendiger Vorarbeiten wie z. B. das Ver- Ladevorrichtung nebst Zubehör an (Kosten insgesamt 2500 €). Der Einnahmen nach § 3 EStG oder zu Fragen rund ums legen eines Starkstromkabels). Zur Nutzung gehört z. B. Arbeitgeber Arbeitsrecht. zahlt dem die Wartung und die Miete für den Stromzähler. Für die 1000 €. Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von 322 Aktuell: Alle coronabedingten Besonderheiten und das, was das Lohnbüro immer beschäftigt, so auch in 2022, u.a. Steuerentlastungen, Übertragung von Pensionszusagen und Fondsstandortgesetz. Weitere aktuelle Themen: Kurz- arbeit, Firmenwagen, E-Mobilität, Jobrad, Zeitwertkonten und vieles mehr. Bestellen Sie versandkostenfrei unter www.lohnbuero.deubner.de 09 HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 9 09.09.21 10:58
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Ihr Bestellschein – bitte faxen an: 0800 11 19 934 Kundennummer: Stempel E-Mail für die Online-Version: (bei Bestellung von Online-Versionen und E-Books erforderlich, sonst freiwillig) WAN 522943 / Stand Oktober 2021 Lexikon Lohnbüro 2022 PLUS Das Komplett-Paket inkl. Webinare Expl.: Lexikon für das Lohnbüro 2022 PLUS* ISBN 978-3-8073-2787-7 € 299,99 Lexikon Lohnbüro 2022 Expl.: Lexikon für das Lohnbüro 2022* ISBN 978-3-8073-2788-4 € 104,99 Expl.: Lexikon für das Lohnbüro 2022 Online-Version ISBN 978-3-8073-2176-9 Jahrespreis für 1 Lizenz** € 139,99 Expl.: E-Book Lexikon für das Lohnbüro 2022 Format epub ISBN 978-3-8073-2792-1 € 104,99 Expl.: E-Book Lexikon für das Lohnbüro 2022 Format pdf ISBN 978-3-8073-2793-8 € 104,99 Lexikon Lohnbüro Sparpakete Expl.: uchpaket Lexikon Lohnbüro 2022 B Expl.: uchpaket Lexikon Lohnbüro 2022 B mit Lexikon Altersversorgung 2022* mit Steuerhandbuch 2022* ISBN 978-3-8073-2790-7 € 159,99 ISBN 978-3-8073-2789-1 € 179,99 Sie sparen ca. € 5,– Sie sparen ca. € 5,– Lohnbüro-Helfer Expl.: Lexikon Altersversorgung 2022* ISBN 978-3-8073-2795-2 € 59,99 Expl.: Lexikon Altersversorgung 2022 online ISBN 978-3-8073-2734-1 Jahrespreis für 1 Lizenz** € 59,99 Expl.: Steuerhandbuch für das Lohnbüro 2022* ISBN 978-3-8073-2796-9 € 79,99 Expl.: Lexikon Arbeitsrecht 2022 Ausgabe Privatwirtschaft* ISBN 978-3-8073-2794-5 € 64,99 Expl.: Lexikon Arbeitsrecht 2022 online Ausgabe Privatwirtschaft ISBN 978-3-8073-2235-3 Jahrespreis für 3 Lizenzen** € 64,99 Expl.: Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2021* ISBN 978-3-8073-2760-0 € 64,99 Expl.: Die Arbeitnehmerüberlassung in der betriebl. Praxis* ISBN 978-3-8073-2553-8 € 44,99 Expl.: Betriebliche Zeitwertkonten ISBN 978-3-8073-2693-1 € 44,99 Bestellschein bitte wenden, umseitig unterschreiben und beide Seiten faxen. > Verantwortliche Stelle: DEUBNER MEDIEN, Vogelsanger Str. 187, 50825 Köln Bitte faxen an: 0800 11 19 934 | Online unter: lohnbuero.deubner.de Telefon 0800 33 82 637 (kostenlos innerhalb Deutschlands) | E-Mail info@deubner.de Post DEUBNER MEDIEN, Vogelsanger Straße 187, 50825 Köln HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 15 09.09.21 11:01
Ihr Bestellschein – bitte faxen an: 0800 11 19 934 Kundennummer: Stempel E-Mail für die Online-Version: (bei Bestellung von Online-Versionen und E-Books erforderlich, sonst freiwillig) Webinare Auch einzeln zu buchen WAN 522943 / Stand Oktober 2021 Ich melde mich zu den folgenden Veranstaltungen an: Jahresauftakt Lohnsteuerrecht (03.02.22) Bestell-Nr. 994000128 € 179,99 Eintritt von Arbeitnehmern (24.02.22) Bestell-Nr. 994000129 € 89,99 Eintritt geringfügig/kurzfristig Beschäftigte (05.05.22) Bestell-Nr. 994000130 € 89,99 Update zur Jahresmitte Lohnsteuerrecht (23.06.22) Bestell-Nr. 994000131 € 179,99 Aktuelles Arbeitsrecht für das Lohnbüro (14.07.22) Bestell-Nr. 994000132 € 89,99 Firmenwagen (25.08.22) Bestell-Nr. 994000133 € 89,99 Abfindung (13.10.22) Bestell-Nr. 994000134 € 89,99 Jahresende Lohnsteuerrecht (24.11.22) Bestell-Nr. 994000135 € 179,99 Bitte melden Sie weitere Teilnehmer/innen online an unter www.lohnbuero.deubner.de Steuertabellen Expl.: Monats-Lohnsteuertabelle 2022* ISBN 978-3-8073-2798-3 € 84,99 Expl.: Lohnsteuertabelle 2022 – Monat/Tag* ISBN 978-3-8073-2797-6 € 84,99 Expl.: Höhere Monats-Lohnsteuertabelle 2022* ISBN 978-3-8073-2800-3 € 84,99 Expl.: Besondere Lohnsteuertabelle 2022 – Jahr/Monat/Tag* ISBN 978-3-8073-2801-0 € 94,99 Expl.: Jahres-Lohnsteuertabelle 2022* ISBN 978-3-8073-2799-0 € 84,99 Expl.: PC-Lohnsteuertabellen 2022* (Download) ISBN 978-3-8073-2802-7 (Einzelplatzversion) € 84,99 Expl.: PC-Lohnsteuertabellen 2022* (Download) ISBN 978-3-8073-2803-4 (Netzwersion) € 194,99 * Bitte ankreuzen: Sicher ist sicher – Ihr jährlicher Bezugsservice. So haben Sie Ihre Jahresausgaben automatisch rechtzeitig auf dem Schreib- tisch. Die Arbeitshilfen erscheinen jährlich neu, damit Sie bei den gesetzlichen Neuerungen und Änderungen immer auf dem Laufenden bleiben. Als Abonnent erhalten Sie die neuen Ausgaben ganz automatisch zum jeweils gültigen Preis. Selbstverständlich können Sie diesen Service jederzeit stoppen. **Mindestlaufzeit 1 Jahr, es gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende. Preis inkl. MwSt. Verlagsgarantie für Institutionen und Unternehmen: DEUBNER MEDIEN verarbeitet Ihre Daten zur Vertragserfüllung, Kundenbetreuung, Marktforschung und, sofern Sie eingewilligt haben Alle Produkte können 4 Wochen unverbindlich getestet werden. Die oder wir gesetzlich dazu berechtigt sind, für werbliche Zwecke. Wir entsprechende Ansichtsfrist beginnt ab Erhalt der jeweils bestellten informieren Sie darüber hinaus, unabhängig einer ausdrücklichen Ein- Ware bzw. mit Freischaltung einer Online-Lösung. Alle Preise ver- willigung, über eigene und ähnliche Angebote oder Dienstleistungen stehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Online-Bestellungen per E-Mail und/oder Telefon. Sie können der werblichen Nutzung Ihrer sind versandkostenfrei. Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail an kundenservice@deubner. rehm, eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Hult- de widersprechen. Ihre Daten können zu den genannten Zwecken auch schiner Str. 8, 81677 München; im Fachbuchhandel erhältlich; Preisän- an Dienstleister weitergegeben werden. derung vorbehalten! Weitere Informationen unter www.rehm-verlag.de Ausführliches zum Datenschutz und zu den Informationspflichten finden Sie unter www.deubner.de/datenschutz Datum Unterschrift Verantwortliche Stelle: DEUBNER MEDIEN, Vogelsanger Str. 187, 50825 Köln Bitte faxen an: 0800 11 19 934 | Online unter: lohnbuero.deubner.de Telefon 0800 33 82 637 (kostenlos innerhalb Deutschlands) | E-Mail info@deubner.de Post DEUBNER MEDIEN, Vogelsanger Straße 187, 50825 Köln HJR_LexLohn_2022_Mailing_Broschuere_A5_DEUBNER_RZ.indd 16 09.09.21 11:01
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