Impfbus war ein voller Erfolg - Gemeinde Affalterbach
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Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 Hintergurndbild: gopixa/iStock/Getty Images Impfbus war ein voller Erfolg Am vergangenen Donnerstag stand der Impfbus vor dem Rathaus. Es konnten einige Kurzentschlossene geimpft werden. Wir freuen uns, dass diese Aktion gut angenommen wurde und danken dem Kreisimpf- zentrum für ihre hervorragen- de Arbeit.
2 Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 Bürgermeister Döttinger übergab das Wort an Herr Müller von Büro KMB. Amtliches Herr Müller stellte den Aufstellungsbeschluss für den Bebau- ungsplan vor. Bericht aus der Gemeinderatssitzung Nach kurzer Diskussion konnten alle Fragen von Herr Müller beantwortet werden. vom 28. Juli 2021 Es erging folgender Beschluss: 1.) Bürgerfragestunde 1. Für den Bebauungsplan „Dorfweinberge“ soll eine Be- Ein Bürger fragte nach, wie die Gemeinde zum Thema bauungsplanänderung durchgeführt und somit nach § 2 CO2-Neutralität stehe und ob Ladesäulen für E-Fahrzeu- Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit Satzung über Ört- ge in Planung sind. liche Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufgestellt werden. Der Vorsitzende führte aus, dass Ende des Jahres durch Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB die Firma AMG öffentliche Ladesäulen im Industriege- vom 13.07.2021. Da es sich um die erste Änderung des biet entstehen werden. Durch das Blockkraftwerk in der Bebauungsplans handelt, erhält der Bebauungsplan fol- Schule versucht man bereits Maßnahmen im Hinblick auf genden Namen „Dorfweinberge, 1. Änderung“. Das Ver- die CO2-Neutralität umzusetzen. Dies soll selbstverständ- fahren soll nach § 13a BauGB durchgeführt werden. lich in weiteren Projekten auch berücksichtigt werden. Im 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das planungsrechtliche Bauhof hat man keine Elektrofahrzeuge im Einsatz, aller- Verfahren durchzuführen. dings wird von der Amtsbotin bereits ein E-Bike genutzt. 7.) Finanzzwischenbericht 2021 2.) Neuanlage Urnengräber Kämmerin Gläser präsentierte mit dem Finanzzwischen- Bürgermeister Döttinger erklärte die aktuellen Planungen bericht den aktuellen Stand der Gemeindefinanzen zur zur Neuanlage der Urnengräber. Er betonte, dass sich Jahresmitte. Trotz des Anhaltens der Corona-Pandemie der Bauhof zusammen mit Herr Kübler intensiv Gedanken hat sich die finanzielle Lage besser entwickelt als man über die Gestaltung der Neuanlage gemacht hat. Die geplant hatte. Kosten der Anlage belaufen sich auf ca. 25.000 €. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Einnahmen Das Gremium sprach sich für die Planungen aus und zum Jahresbeginn äußerst ungewiss und es wurde vor- waren positiv gestimmt, dass sich auch der Bauhof ein- sichtig geplant. Ein Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle bringen konnte und die Ideen der Mitarbeiter in die Um- durch Bund und Land konnte erfreulicherweise erzielt setzung einfließen. werden. Für das Jahr 2021 hat man mit Gewerbesteu- Es erging folgender Beschluss: ereinnahmen in Höhe von 2,5 Mio. € geplant. Aktuell Der Gemeinderat stimmt der aktuellen Planung zu und schätzt die Verwaltung die Einnahmen im Bereich der beauftragt die Verwaltung, die Planung umzusetzen. Gewerbesteuer auf rund 3,9 Mio. €. 3.) Bundestagswahl am 26. September 2021 Als Fazit konnte von Frau Gläser festgehalten werden, dass - Bildung der Wahlbezirke man auch weiterhin keine Schulden aufnehmen muss, da die Bürgermeister Döttinger erklärte, dass man auch bei der Gemeinde Affalterbach über ein finanzielles Polster verfügt. Bundestagswahl von einer hohen Breifwahlbeteiligung Es erging folgender Beschluss: ausgehe. Die Verwaltung schlug vor, die Wahlbezirke wie Zustimmende Kenntnisnahme. bisher beizubehalten. 8.) Bausachen Es erging folgender Beschluss: a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Die Wahlbezirke und Wahlräume werden wie oben ge- Gerstenweg 4 nannt beibehalten. Es erging folgender Beschluss: 4.) Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. 2021/2022 9.) Verschiedenes Gemeinderat Burkhardt erklärte sich für befangen und a.) Baugebiet „Hinter dem Kirchhof“ trat ab. Bürgermeister Döttinger erklärte, dass seit 23. Juni 2021 Bürgermeister Döttinger erklärte, dass sich zwei Eltern- das Baugebiet „Hinter dem Kirchhof“ rechtskräftig ist. beiräte gegen und einer für die Anpassung der Beiträge Eine Vergabe der Bauplätze ist über ein Punktesystem ausgesprochen haben. geplant. Er machte deutlich, dass eine Bewerbung frü- Nach kurzer Diskussion konnten alle Argumente für und hestens Ende des Jahres möglich ist und bat von Be- gegen die Anpassung ausgetauscht werden. werbungen vor der offiziellen Ausschreibung abzusehen. Es erging folgender Beschluss: Die Verwaltung gehe davon aus, dass im nächsten Jahr Der Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergarten- das Baugebiet erschlossen wird und ein Baustart erst jahr 2021/2022 wird entsprechend dem Beschlussvor- ab Ende nächsten Jahres möglich sein könnte. schlag zugestimmt. b.) Feuerwehrfahrzeug GW-T 5.) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bürgermeister Döttinger informierte das Gremium, „Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung“ dass ein Zuschuss in Höhe von 25.500,00 € für Gemeinderätin Koch und Gemeinderat Neuweiler erklär- die Anschaffung eines Gerätewagen- Transport (GW-T ten sich für befangen und traten ab. über 3,5 t bis 9 t zGM) bewilligt wurde. Bürgermeister Döttinger begrüßte Herr Müller von Büro c.) Impfbus KMB und übergab ihm das Wort. Bürgermeister Döttinger gab bekannt, dass am Don- Herr Müller stellte den Aufstellungsbeschluss für den nerstag, den 29. Juli 2021 ein Impfbus mit einem Bebauungsplan vor. mobilen Impfteam nach Affalterbach kommt. Dieser Es erging folgender Beschluss: soll zwischen 9.00 und 13.00 Uhr allen Impfwilligen 1. Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohn- und zur Verfügung stehen. Jeder Freiwillige hat die Wahl Gewerbegebiet Näherer Grund“ soll eine Bebauungs- zwischen den Impfstoffen BioNTech und Johnson & planänderung durchgeführt und somit nach § 2 Abs. 1 Johnson. Dies gilt für all diejenigen, die noch keine BauGB ein Bebauungsplan mit Satzung über Örtliche Impfung erhalten haben oder noch die zweite Impfung Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufgestellt werden. Maß- aussteht und vor mindestens drei Wochen die erste geblich ist der Abgrenzungsplan des Büros KMB vom erhalten haben. Neben dem Impfpass sollen die Impf- 07.04.2021. Da es sich um die erste Änderung des Be- linge ihre Krankenkarte sowie den Personalausweis bauungsplans handelt, erhält der Bebauungsplan folgen- oder Reisepass bereithalten. den Namen „Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, d.) Teststelle beim DRK-Heim schließt 1. Änderung“. Das Verfahren soll nach § 13a BauGB Der Vorsitzende erklärte, dass auf Grund der sinkenden durchgeführt werden. Nachfrage der Betrieb ab dem 1. August 2021 zunächst 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das planungsrechtliche eingestellt wird. Erst wenn die Zahlen wieder steigen Verfahren durchzuführen. sollten, ist eine erneute Öffnung geplant. Zwischen März 6.) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und Juli konnten insgesamt über 2.000 Tests durch- „Dorfweinberge, 2. Änderung“ geführt werden. Er bedankte sich recht herzlich beim Gemeinderätin Séguret und Gemeinderat Neuweiler er- DRK-Ortsverein und der Lembergapotheke für die tolle klärten sich für befangen und traten ab. Unterstützung und gute Zusammenarbeit.
Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 3 WIcHTIGE TElEFoNNUMMERN Telefon-Nr. E-Mail (Zentrale) 8353-0 gemeinde@affalterbach.de Telefax-Nr. 8353-53 Bürgermeister Döttinger 8353-10 s.doettinger@affalterbach.de Frau Bender (Zentrale/Vorzimmer BM) 8353-18 n.bender@affalterbach.de Herr Langner (Leiter Hauptamt) 8353-20 a.langner@affalterbach.de Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt) 8353-25 a.brendel@affalterbach.de Frau Hennrich-Bauer (Bauamt/Ordnungsamt) 8353-21 b.bauer@affalterbach.de Frau Kristmann (Bürgerbüro) 8353-23 s.kristmann@affalterbach.de Frau Götz (Bürgerbüro) 8353-24 i.goetz@affalterbach.de Frau Pantle (Standesamt) 8353-27 p.pantle@affalterbach.de Frau Gläser (Leiterin Finanz-/Bauverwaltung) 8353-30 j.glaeser@affalterbach.de Frau Volz (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung) 8353-33 m.volz@affalterbach.de Frau Kübler (Steueramt) 8353-31 a.kuebler@affalterbach.de Frau Binder (Gemeindekasse) 8353-32 m.binder@affalterbach.de Frau Hübner (Bücherei) 8353-40 buecherei@affalterbach.de Frau Müller (Integrationsbeauftragte) 8353-22 t.mueller@affalterbach.de Weitere wichtige Telefonnummern Gemeindeverwaltung Affalterbach Tel.-Nr. Sprechzeiten: Bauhof 0174 3100409 Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Störung Wasserversorgung Donnerstag 15.30 - 19.30 Uhr innerhalb der Dienstzeit 07144 8982364 außerhalb der Dienstzeit 07345 96382120 Konten der Gemeindekasse: Notruf 112 o. 110 Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 BIC SOLADES1LBG Krankentransporte Ludwigsburg 07141 19222 Volksbank Ludwigsburg Polizeirevier Marbach 9000 IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 BIC GENODES1LBG Grundschule - Hausmeister - 0174 3100914 Grundschule 887758-10 Notdienste - Sekretariat - Frau Rohn sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de Ärztlicher Sonntagsdienst Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, 71640 Ludwigs- Kernzeitenbetreuung / Hort 887758-61 burg, Telefon: 116 117, werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr, Jugendmusikschule, C. Burgmann 07142 913846 Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. - M. Fuchs 331426 Bereitschaftsdienst der Apotheken - Verwaltung, Fr. Rohn 887758-10/38913 Freitag 6. August 2021 afb-musikschule@web.de Römer-Apotheke, Studionstr. 7, 71726 Benningen, Tel. 07144 14693 Kindertagesstätte Klingenstraße 887758-30 Samstag 7. August 2021 Kindergarten Birkhau 36041 Apotheke Kirchberg, Kirchplatz 1, 71737 Kirchberg, Tel. 07144 36726 Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte 38951 Sonntag 8. August 2021 Syna, Störung Strom 07144 266-233 Neckar-Apotheke, Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim, Gas 07144 266-211 Tel. 07142 20280 Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank 07134 916984 Montag 9. August 2021 Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich 07193 2130398 Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Str. 1, 71672 Marbach, Tel. 07144 4073 Kleeblatt Affalterbach 88766-0 Dienstag 10. August 2021 Grundbuchamt Heilbronn 07131 3898500 Palm´sche Apotheke am Rathaus, Marktplatz 10, 71691 Freiberg, Tel. 07141 707677 Mittwoch 11. August 2021 Stadt-Apotheke, Bei der Stadtmauer 1, 71723 Großbottwar, Tel. 07148 922273 Donnerstag 12. August 2021 Neckar-Apotheke, Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim, Tel. 07142 20280
4 Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 Aufstellung des Bebauungsplans und der von Natura 2000-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat- und Vogel- schutzgebiete) vor. In dem „beschleunigten Verfahren“ kann örtlichen Bauvorschriften „Wohn- und somit von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung“ einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Affalterbach, den 2. August 2021 Gewerbegebiet Näherer Grund“ soll eine Bebauungsplanän- derung durchgeführt werden. Der Gemeinderat der Gemein- de Affalterbach hat daher am 28. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Änderung“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nach- folgend dargestellten Abgrenzungsplan des Büros KMB und Steffen Döttinger beinhaltet die Flurstücke: Bürgermeister • 4910, 1359/1, 1360/1 und 1572 Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Dorfweinberge, 2. Änderung“ Für den Bebauungsplan „Dorfweinberge“ soll eine Bebau- ungsplanänderung durchgeführt werden. Da 1994 bereits eine Änderung des Textteils erfolgte, handelt es sich hiermit um die zweite Änderung des Bebauungsplans. Der Gemein- derat der Gemeinde Affalterbach hat daher am 28. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfweinber- ge, 2. Änderung“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfol- genden Abgrenzungsplan des Büros KMB: Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 3.300 m². Aufgrund des nach wie vor großen Bedarfs an Wohnraum, besonders in der wirtschaftlich starken Region Stuttgart, ist eine Aus- weisung und Schaffung neuer Wohnbauflächen von hohem öffentlichem Interesse. Mit der Aufstellung des Bebauungs- plans „Wohn- und Gewerbegebiet Näherer Grund, 1. Än- derung“ möchte die Gemeinde Affalterbach diesem Bedarf gerecht werden. Die vorgesehenen, allgemeinen Wohnbauflächen sollen über die Hochdorfer Straße erschlossen werden. Zudem ist eine Verlegung des vorhandenen Spielplatzes in den mittleren Planbereich vorgesehen, in dem zahlreiche Leitungen verlau- Die Aufstellung des Bebauungsplans ist aus städtebaulichen fen, sodass eine Wohnbebauung hier ohnehin nur erschwert Gründen erforderlich, um die Voraussetzungen für eine ge- möglich wäre. Aufgrund der Verlegung des Spielplatzes kann ordnete Nachverdichtung und Fortentwicklung im Westen das Bebauungsplangebiet optimal ausgenutzt und gleichzei- Affalterbachs südlich des Lembergwegs zu schaffen. Der tig kann durch die Ausweisung als öffentliche Grünfläche der Geltungsbereich umfasst das Bebauungsplangebiet „Dorf- Erhalt des Baumbestands in diesem Bereich gewährleistet weinberge“, genehmigt am 4. März 1965 und in Teilberei- werden. chen die Bebauungsplangebiete „Lembergweg“ von 1959 und Lembergweg II sowie einen kleineren Bereich, für den Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan für den Gemeinde- bislang kein Bebauungsplan aufgestellt wurde. verwaltungsverband Marbach am Neckar ist das Plangebiet als Fläche „für die Landwirtschaft“ dargestellt. Somit ging Aufgrund konkreter Bauanfragen hat sich die Notwendig- man zuerst davon aus, dass das Plangebiet zum Außenbe- keit zur Änderung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes reich gehört. Aufgrund seiner „geringen“ Gebietsgröße wurde gezeigt. Die Problematik älterer Siedlungsstrukturen in Ver- ein Verfahren nach § 13b BauGB gewählt und im November bindung mit landwirtschaftlichen Strukturen im Innenbereich 2019 der entsprechende Aufstellungsbeschluss gefasst. Im und den damit verbundenen Entwicklungspotenzialen, erfor- weiteren Verfahren wurde während der Grundlagenerhebung dert für mögliche weitere Nachverdichtungsmaßnahmen eine dann festgestellt, dass das Plangebiet bereits im Bebau- nähere Betrachtung und somit differenziertere Regelungen. ungsplan „Näherer Grund“ enthalten ist. Das Gebiet ist folg- Das Potenzial zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich lich eine Innenbereichsfläche mit einer „geringen“ Gebiets- soll dabei baurechtlich und städtebaulich geregelt werden größe (überbaubare Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO und somit an die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde geringer als 20.000 m²) für die nun ein Verfahren nach § Affalterbach angepasst werden. Gerade die 1994 nachträg- 13a BauGB vorzusehen ist und der Aufstellungsbeschluss lich festgesetzte Beschränkung von 3 Wohneinheiten pro erneut gefasst wurde. Gebäude ist nicht mehr zeitgemäß und limitiert eine Schaf- Die Planung begründet keine UVP-pflichtigen Vorhaben. fung von zusätzlichem Wohnraum unverhältnismäßig stark. Ebenfalls bestehen keine Hinweise auf „Störfallbetriebe“ Mit der Aufstellung bzw. Änderung der oben genannten und es liegen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung Bebauungspläne hat die Gemeinde Affalterbach die Mög-
Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 5 lichkeit, die städtebauliche Nachverdichtungen südlich des • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Lembergwegs zu ordnen und damit neuen Wohnraum in Jahren 329,00 Euro der Region Stuttgart sicherzustellen. Die Aufstellung des • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern Bebauungsplanes gewährleistet somit eine dem Wohl der unter 18 Jahren 0,00 Euro Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung. Kleinkindbetreuung (Krippe 10,50 Std./Tag) • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 407,00 Euro Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Verfahren • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 nach § 13a BauGB. Jahren 407,00 Euro Die vorliegende Bebauungsplanänderung knüpft an die Pla- • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 nungsleitlinie in § 1 (6) 4 BauGB an, da es sich um eine Jahren 385,00 Euro Maßnahme zur Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern zum Umbau vorhandener Ortsteile handelt. unter 18 Jahren 0,00 Euro Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 93.700 m². Bei Kernzeitenbetreuung ohne Ferienbetreuung einer Grundflächenzahl von 0,4 ist von einer überbaubaren • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 63,00 Euro Grundfläche von etwa 37.480 m² auszugehen. Damit bleibt • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 der zu überplanende Bereich bei einer zulässigen Überbau- Jahren 44,00 Euro ung der Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO inner- • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 halb des in § 13a (1) 2 BauGB aufgeführten Schwellenwert Jahren 26,00 Euro zwischen 20.000 m² und 70.000 m². • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr 0,00 Euro Gem. Anlage 1 Nr. 18.8 UVPG ist auf Grundlage des § 3c UVPG für sonstige Gebiete. in den ein Bebauungsplan geän- Kernzeitenbetreuung mit Ferienbetreuung dert wird, mit einer zulässigen Grundfläche von 100.000 m² • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 79,00 Euro oder mehr eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Da es sich bei der vorgesehenen Planung um eine Fläche Jahren 58,00 Euro mit einer deutlich geringeren Grundfläche handelt, begründet • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 die Planung keine UVP-pflichtigen Vorhaben. Ebenfalls beste- Jahren 30,00 Euro hen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von Natura • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern 2000-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete). unter 18 Jahren 0,00 Euro Im „beschleunigten Verfahren“ kann somit von der Umwelt- Hort an der Schule prüfung und vom Umweltbericht abgesehen werden. Eine • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 213,00 Euro Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen entfällt, da diese • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 „vor der planerischen Entscheidung als zulässig“ gelten. Jahren 190,00 Euro Affalterbach, den 2. August 2021 • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 190,00 Euro • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,00 Euro Familien mit 4 und mehr Kindern sind vom Kindergartenent- gelt freigestellt. Steffen Döttinger Gemeinde Affalterbach Bürgermeister Landkreis Ludwigsburg Die Gemeinde Affalterbach (ca. 4.500 Einwohner) sucht Gebühren für das Kindergarten-/Schuljahr zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/n 2021/2022: Mitarbeiter/in im Bauhof (m/w/d) Gruppe (Ü3) verlängerte Öffnungszeiten mit 100 % Beschäftigungsumfang. • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 114,00 Euro • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Ihre Aufgaben: Jahren 86,00 Euro Sie arbeiten in einem engagierten 6-köpfigen Team, erle- • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 digen alle Aufgaben im Bereich Hoch- und Tiefbau und Jahren 57,00 Euro pflegen die Grünanlagen der Gemeinde Affalterbach. In • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern den Wintermonaten arbeiten Sie im Rahmen einer Rufbe- unter 18 Jahren 0,00 Euro reitschaft im Winterdienst mit. Betreuung ab dem 2. lebensjahr, altersgemischte Gruppe Wir bieten Ihnen: (verlängerte Öffnungszeiten) • ein freundliches und kompetentes Team • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 202,00 Euro • regelmäßige Fortbildungen • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 • Fahrtkostenzuschüsse Jahren 202,00 Euro • Eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TVöD • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 166,00 Euro Wir wünschen uns: • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und körperliche unter 18 Jahren 0,00 Euro Belastbarkeit • Sie sollten über den Führerschein der Klasse C Ganztagesbetreuung (Ü3) verfügen. • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 251,00 Euro • Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung oder • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/in wäre Jahren 251,00 Euro vorteilhaft. • Für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Interessiert? Jahren 221,00 Euro Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit den • Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern üblichen Unterlagen bis spätestens 13. August 2021 an unter 18 Jahren 0,00 Euro die Gemeinde Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach oder online an gemeinde@affalterbach.de. Kleinkindbetreuung (Krippe 9,50 Std./Tag) • Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind 371,00 Euro Zur Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen Herr Langner • Für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 unterTel. 07144 8353-20 gerne zur Verfügung. Jahren 371,00 Euro
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) 6 Ab 26. Juli 2021 werden die vier Inzidenzstufen mit kleinen Anpassungen fortgeführt. Die Anpassungen sind mit einem + gekennzeichnet. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Ver- schärfungen nach 5 Tagen in der nächsthöheren Inzidenzstufe. 2 Haushalte, max. 5 Personen Stand: 26. Juli 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Haushalte, max. 15 Personen Kontakt- (Kinder dieser Haus- max. 25 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin- beschränkungen halte bis einschließlich der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.) (Geimpfte sowie 13 Jahre zählen nicht Grundsätzlich gilt: genesene Personen mit.) werden nicht mitge- zählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.) Im Freien: max. Im Freien: max. Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig 300 Personen 200 Personen halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Im Freien und in Im Freien und in geschlossenen geschlossenen Private Räumen: max. Räumen: max. Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen. Veranstaltungen In geschlossenen In geschlossenen 50 Personen mit 10 Personen mit Ausnahmen: Ohne Abstandsgebot Räumen: max. Räumen: max. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre und ohne Maskenpflicht 300 Personen mit 200 Personen mit » Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung (wie Geburtstage, notwendig) Hochzeitsfeiern etc.) » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben. » Im Freien ist die Maske nur dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. + Im Freien: max. Im Freien: max. Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen nicht älter Im Freien: max. Im Freien: max. 500 Personen 250 Personen als 24 Stunden sein. 1.500 Personen 750 Personen mit mit » Hierfür können kostenlose Bürgertests oder Angebote von Arbeitgeber*innen, Schulen und über 300 Personen über 200 Personen Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden. mit¹: mit1: » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht (z.B. durch Dienstleister*innen oder Arbeitgeber*innen) durchführen und bescheinigen lassen. » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60 Öffentliche Veranstaltungen über 200 Personen über 200 Personen Stunden alt) vorlegen. In geschlossenen In geschlossenen mit¹: mit¹: » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht. (wie Theater, Oper, Konzert, Betriebs- und Räumen: max. Räumen: max. Vereinsfeiern, Stadt- 500 Personen 250 Personen Legende feste ohne Fahrge- schäfte etc.) Nachweislich geimpft, Oder: max. 50 % Oder: max. 50 % genesen oder getestet der Kapazität ohne der Kapazität ohne Abstandsgebot mit Abstandsgebot mit In geschlossenen In geschlossenen Räumen: max. Räumen: max. Datenverarbeitung 200 Personen mit 100 Personen mit erforderlich maximal 25.000 maximal 25.000 Hygienekonzept Personen Personen erforderlich ¹ Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist. Zusätzliche Maskenpflicht 1 2 Donnerstag, 05. August 2021 Nummer 31
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) Im Freien: 1 Person je ange- Im Freien und in geschlossenen Nummer 31 Im Freien und in fangene 20 m² mit Räumen ohne Beschränkung2 der Personenanzahl geschlossenen Freizeit- Räumen: einrichtungen 2 In der Praxis können sich aus dem Abstandsgebot 1 Person je ange- mit: (wie Freizeitparks, fangene 10 m² mit Betriebskantinen Hochseilgärten, oder hygienischen Vorgaben Personenbeschrän- und Mensen Schwimmbäder3 etc.) kungen ergeben (siehe Hygienekonzept § 5 Absatz Nutzung durch Angehörige der Einrichtung 3G gestattet 1 Nummer 1 Corona-Verordnung des Landes). In geschlossenen 3 Räumen: Für Schwimmbäder gelten zusätzliche Vorgaben zur Begrenzung der Personen in den Becken geschlossen (3G und Daten- Donnerstag, 05. August 2021 verarbeitung gilt Im Freien: max. generell nicht für 100 Personen mit to-go-Angebote) + In geschlossenen Ohne Personen- Räumen: Außerschulische beschränkung mit In geschlossenen 1 Person je ange- Bildung Ohne 3G und ohne Räumen: fangene 10 m² (wie Volkshochschulen, Personenbeschränkung In geschlossenen Jungendkunstschulen, Räumen: max. Für Einzelhandel, der Musikschulen etc.) 1 Person je ange- nicht der Grund- 20 Personen mit Einzelhandel fangene 10 m² versorgung dient: (sowie Dienstleistungs- Ohne besondere Regelungen /Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr, Flohmärkte) Im Freien: keine Im Freien und in Im Freien und in Im Freien: keine Personen- geschlossenen geschlossenen Personen- beschränkung. Räumen: Räumen: beschränkung Keine Dokumenta- 1 Person je ange- 1 Person je ange- tionspflicht. Kultur- fangene 10 m² mit fangene 20 m² mit Im Freien und in geschlossenen einrichtungen Räumen ohne Personenbeschränkung (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive, Wenn Maske nicht Gedenkstätten etc.) dauerhaft getra- (3G nicht erforderlich Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit: gen werden kann, (3G nicht erforderlich bei Abholung/Rückgabe bei Abholung/Rückgabe mit: von Medien in von Medien in Körpernahe Bibliotheken o.ä.) Bibliotheken o.ä.) Dienstleistungen Im Freien: ohne Personen Im Freien: ohne beschränkung mit: Personen- Im Freien und in Im Freien und in beschränkung geschlossenen geschlossenen Gastronomie und Ohne 3G und ohne Räumen: Räumen: Im Freien und in Im Freien und in Vergnügungs- Personen- 1 Person je ange- 1 Person je ange- geschlossenen geschlossenen stätten Ohne 3G und ohne beschränkung fangene 3 m² fangene 7 m² Räumen: (wie Restaurants, Räumen: Personen- 1 Person je ange- Kneipen, Imbisse, In geschlossenen In geschlossenen 1 Person je ange- beschränkung In geschlossenen Messen Oder: ohne fangene 20 m² Spielhallen etc.) Räumen: Räumen: Oder: 1 Person je fangene 10 m² mit: Räumen: Beschränkung der mit: 1 Person je 2,5 m² 1 Person je 2,5 m² angefangene 3 m² Rauchverbot Personananzahl mit mit mit: mit: (3G und Daten- verarbeitung gilt generell nicht für Rauchverbot Rauchverbot to-go-Angebote) 3 4 7
Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Inzidenzstufe 1 Inzidenzstufe 2 Inzidenzstufe 3 Inzidenzstufe 4 Lebensbereiche Lebensbereiche (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) (unter 10) (10 bis 35) (35 bis 50) (über 50) 8 + Im Freien: max. 25 Personen mit: mit: Im Freien und in Geimpfte und gene- Ohne 3G geschlossenen sene Personen werden Beherbergung Räumen: keine nicht mitgezählt. bei Anreise und anschließendem Im Freien und in geschlossenen Personen- Testnachweis alle 3 Tage Sport (Für Sportstätten gelten Räumen: ohne 3G und ohne Personen- beschränkung mit: In geschlossenen die zusätzlichen Vorga- beschränkung Räumen: max. ben der Corona-Verord- 14 Personen mit: + nung Sport.) 75% der Kapazität Geimpfte und gene- ohne 3G sene Personen werden nicht mitgezählt. Touristischer Verkehr Ohne 3G und ohne max. 75% der zu- max. 50% der zu- Im Freien: max. Im Freien: max. Personen- lässigen Fahr- lässigen Fahr- + 1.500 Personen 750 Personen Im Freien: max. Im Freien: max. (wie Schifffahrt, Seil- beschränkung 100% der gastanzahl gastanzahl Kapazität mit: über 300 Personen über 200 Personen 500 Personen mit: 250 Personen mit: bahnen, touristischer Busverkehr etc.) mit4: mit4: über 200 Personen über 200 Perso- In geschlossenen In geschlossenen mit4: nen mit4: + Räumen: max. Räumen: max. 500 Personen 250 Personen 30% der Kapazität mit: Wettkampf- veranstaltungen Oder: max. 50 % Oder: max. 50 % im Sport der Kapazität ohne der Kapazität ohne Diskotheken Abstandsgebot Abstandsgebot Geschlossen In geschlossenen In geschlossenen mit: mit: (Resultate der Modell- Räumen: max. Räumen: max. projekte sollen abge- 200 Personen mit: 100 Personen mit: wartet werden, um eventuell weitere Er- leichterungen zu er- möglichen.) max. 25.000 max. 25.000 Personen Personen + 1 Person je ange- fangene 10 m² mit 1 Person pro 1 Person pro Mit: 10 m² für den 20 m² für den Prostitutions- Publikumsverkehr Publikumsverkehr Geschlossen stätten vorgesehene vorgesehene Ohne 3G und ohne Personen- Raumnutzung nur Stadt- und Volks- Fläche mit: Fläche mit: beschränkung durch 2 Personen feste mit Fahrge- schäften (Festzelte und Freilicht- bühnen sind nicht erlaubt) 4 Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist. 5 6 Donnerstag, 05. August 2021 Nummer 31
Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 9 ohne 3G und ohne max. 35 Personen oder bis 60% der Ohne Abstand: Inzidenzstufe 4 beschränkung Mit Abstand: Kapazität mit: Personen- (über 50) Inzidenzstufe 3 (35 bis 50) Ohne Abstand: maximal 35 Personen Mit Abstand: ohne 3G und ohne oder bis 75% der Kapazität mit: Personenbeschränkung Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) Inzidenzstufe 1 (unter 10) veranstaltungen an Hochschulen Lebensbereiche (weitere Regelungen durch Hausrecht Präsenz- möglich) + Die Gemeinde Affalterbach (ca. 4.500 Einwohner) sucht Informationen aus dem Rathaus zum 13. September 2021 eine Küchenhilfe für den Eigenbedarfskündigung? Kindercampus Klingenstraße (m/w/d) Mietschulden? für montags, donnerstags und freitags jeweils von 12.15 Uhr Räumungsklage? bis ca. 16.00 Uhr. Wir beraten Sie gern! Die Anstellung erfolgt nach den Vorschriften für geringfügig Beschäftigte. Fachstelle Wohnungssicherung Sie sind interessiert? Dann senden Sie Ihre schriftliche Beratungsangebot für Menschen, die von Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens Obdachlosigkeit bedroht sind 13. August 2021 an die Gemeinde Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach oder online an gemeinde@ Kontakt: Patric Krahl affalterbach.de. 0176 345 036 97 Bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen Herr Langner Offene Sprechstunde: unter Telefon 07144/8353-20, bei fachlichen Fragen Frau montags 14 - 16 Uhr Götz-Vetter unter Telefon 07144/887758-30 zur Verfügung. Rathaus Marbach, Erdgeschoss, Marktstraße 23, 71672 Marbach Impressum Verantwortlich für den amtlichen Süwag - Störungsportal für defekte Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Straßenlampen Herausgeber: und mitteilungen: Bürgermeister Gemeinde Affalterbach Steffen Döttinger, 71563 Affalterbach, Die Süwag Energie AG bietet ab sofort ergänzend zu den Marbacher Straße 17, oder sein bisherigen Kommunikationskanälen ein Web-basiertes Stö- Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Vertreter im Amt. rungsportal zur Meldung ausgefallener Straßenlampen. Mit 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch diesem neuen Meldeweg möchte die Süwag Energie AG Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Bürgern die Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, Möglichkeit geben, defekte Straßenlampen direkt der Syna www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot GmbH als zuständiger Betriebsführer zu melden und somit „auf kurzem Weg“ die Reparatur in die Wege zu leiten. InformATIonen Tel.: 07033 6924-0, Ausgefallene Leuchten können einfach online über das Stö- E-Mail: info@gsvertrieb.de rungsportal der Syna gemeldet werden. Entweder direkt über Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de die Syna-Internetseite Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Anzeigenverkauf: Josef-Beyerle-Str. 2, www.syna.de/corp/stoerung-melden wds@nussbaum-medien.de 71263 Weil der Stadt, oder direkt über den eigenen Web-Browser unter https://planauskunft.syna.de/stoerungsmeldung/.
10 Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 Die oben genannten Links können auch direkt über unsere Rettungskräfte erfolgt). Bei Gefahr oder drohender Gefahr Homepage www.affalterbach.de unter „Schadensmeldung“ muss immer umgehend der Notruf 112 gewählt werden – aufgerufen werden. nur so ist eine schnelle und professionelle Hilfe durch die Natürlich können Sie defekte Straßenlampen auch gerne Feuerwehr und den Rettungsdienst möglich. weiterhin bei uns im Rathaus unter der Telefon Nr. 07144 8353-21 melden. Altersjubilare Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Wir beglückwünschen zum 90. Geburtstag am 05.08.2021 Frau Jutta Kalko 70. Geburtstag am 08.08.2021 Frau Silvia Rau Rettungsdienst und Feuerwehr sind über 112 europaweit er- Geschwindigkeitsmessungen reichbar Foto: Feuerwehr Komm. Geschwindigkeitsmessung am 21.07.2021 Messpunkt Winnender Straße Einsatzzeit Zul. Geschwindigkeit 09.10 Uhr - 10.40 Uhr 30 km/h Arbeitskreis Asyl Gemessene Fahrzeuge 427 www.ak-asyl-affalterbach.de Überschreitungen 49 Höchstgeschwindigkeit 56 km/h QR-code Für Smartphone-Nutzer mit QR-Code- Reader geht es hier ganz schnell zu unserer Website: Freiwillige Feuerwehr Affalterbach Hilfe unter der Notrufnummer 112 In den vergangenen Wochen und Mona- Ortsbücherei ten ist es vermehrt zu Gefahrenhinweisen ge- kommen, die per Anruf Meine Bücherempfehlungen für Krimi-liebhaber: im Feuerwehrhaus oder Der Donnerstagsmordclub auch persönlich an An- von Richard Osman gehörige der Feuerwehr Joyce, Elizabeth, Ron und Ibrahim: Die vier pfiffigen übermittelt wurden. Aus Senior*innen haben eine analytische Vergangenheit und tref- diesem Grund will die fen sich jeden Donnerstag im Puzzlezimmer ihrer Senioren- Feuerwehr Affalterbach residenz, um ungelöste Kriminalfälle zu knacken. Doch dann ausdrücklich auf die bekommen sie einen Mord frei Haus geliefert... Verwendung der Notruf- Ebenso als Hörbuch ausleihbar. nummer 112 verweisen. Während Feuerwehran- Unter dem Ahorn gehörige weder für die von Louise Penny Entgegennahme sol- Im von Wäldern umgebenen Kloster Entre-les-Loupes wird cher Hinweise zustän- der charismatische Chorleiter Frère Mathieu erschlagen. Wie dig noch rund um die soll Chief Inspector Gamache die Mitbrüder zum Reden Uhr erreichbar sind, ist bringen, die einem Schweigegelübde unterliegen? Und war- Notruf 112 Grafik: Feuerwehr auch das Feuerwehr- um taucht sein Vorgesetzter Francoeur am Tatort auf? haus in der Winnender Ebenso als Hörbuch ausleihbar. Straße nicht ständig besetzt. Notrufe über die europaweit Provenzalischer Sturm einheitliche Notrufnummer 112 werden 24-stündig von der von Sophie Bonnet hierfür zuständigen Integrierten Leitstelle in Ludwigsburg an- Auf einem malerischen Weingut in der Provence möchte genommen und bearbeitet. Das dort eingesetzte Personal ist Kommissar Durand seiner Charlotte einen Heiratsantrag ma- entsprechend geschult, dadurch kann eine Alarmierung der chen. Doch mysteriöse Todesfälle auf dem Weingut und eine benötigten Rettungskräfte deutlich schneller und zielgerichte- Kochshow im Hotel durchkreuzen seine Pläne. Und dann ter erfolgen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen medizi- gerät Charlotte in höchste Gefahr. nischen Notruf, einen Brand, einen Verkehrs- oder Betriebs- Ebenso als Hörbuch ausleihbar. unfall, einen Sturm- oder Unwetterschaden (zum Beispiel Überschwemmungen, umgestürzte Bäume, auf Fahrbahnen Schweigendes les Baux liegende Äste usw.) oder den Austritt von Gas oder Gefahr- von Cay Rademacher gut (auch Öl oder Kraftstoff) handelt. Bei der Verwendung In einem provenzalischen Dorf wird der Besucher einer des europaweit einheitlichen Notrufs 112 müssen sich die Kunstausstellung ermordet. Roger Blanc findet heraus, dass Bürgerinnen und Bürger außerdem keine Sorgen über mög- das Opfer Privatdetektiv war und für den Besitzer eines licherweise entstehende Kosten machen (eine Verfolgung er- Mandelhofs gearbeitet hat. Blanc stößt auf einen sieben folgt nur wenn nachweislich eine böswillige Alarmierung der Jahre zurückliegenden Fall, der nie gelöst wurde...
Nummer 31 Donnerstag, 05. August 2021 11 Der Polizist die Chance nutzen, mit der neuen Corona-Verordnung ein von John Grisham Zeichen für die Attraktivität der Impfung setzen.“ In Clanton, Mississippi, steht der 16-jährige Drew Gamble Alle aktuellen Informationen zu den gültigen Regeln im vor Gericht. Unbestritten ist, er hat einen örtlichen Deputy Landkreis sind online auf der Homepage des Landratsamts umgebracht, aber unklar, ob in Notwehr oder nicht. Der Pö- unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit- bel fordert lauthals die Todesstrafe, während sein Pflichtver- veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ teidiger Jake Brigance unter Hochdruck die Wahrheit sucht... abrufbar. Informationen zu den Öffnungsstufen des Landes Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr gibt es unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser- geöffnet. vice/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des- landes-baden-wuerttemberg/ im Internet. Ihre ortsbücherei ist in den Sommerferien vom 17.08.2021 bis einschl. 09.09.2021 geschlossen. Ab Dienstag, den UKBW Unfallkasse Baden-Württemberg 14.09.2021 ist die Bücherei dann wieder für Sie zwischen 16.00 Uhr und 19.00 Uhr geöffnet. Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Ihre Büchereileiterin Sonja Hübner Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, in den Sommerschulen sowie bei Förderprogrammen Karlsruhe/Stuttgart, den 26.07.2021 Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die bevorstehenden Sommerferien Auswärtige Ämter und die damit verbundenen Betreuungsangebote, in de- nen gespielt, gebastelt oder Ausflüge unternommen werden. Doch was passiert, wenn sich ein Kind in der Ferienbetreu- landratsamt ludwigsburg ung verletzt? Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten corona-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen über an organisierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen der 10: Neue Regeln gelten Gemeinde oder Schule teilnehmen, sind über die Unfallkas- se Baden-Württemberg (UKBW) automatisch und kostenfrei landrat Dietmar Allgaier: „lassen Sie sich bitte zu Ihrem unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei und zum Nutzen Ihrer Mitmenschen impfen!“ chef der einem Besuch der Sommerschulen im Land sowie bei der Kreisverwaltung befürwortet bei vierter Welle Einschrän- Teilnahme an den Förderprogrammen „Bridge the Gap – kungen für Ungeimpfte Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ oder „Lernen mit Da die Inzidenz im Landkreis Ludwigsburg an fünf aufeinan- Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. der folgenden Tagen wieder über 10 liegt, gelten ab Montag, Schulkinder erhalten in der Ferienbetreuung bei einem Unfall 2. August, neue Regeln nach dem Stufenplan der Landes- dieselbe umfangreiche Absicherung, die sie auch bei einem regierung. Der Landkreis befindet sich dann wieder in der Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Diese Absiche- Inzidenzstufe 2 zwischen 10 und 35. Die Allgemeinverfügung rung reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulan- wurde bereits veröffentlicht. ten bzw. stationären Versorgung, über Renten- und Pflege-, In der Inzidenzstufe 2 dürfen im privaten Bereich 15 Per- bis hin zu Teilhabeleistungen. Schülerinnen und Schüler sind sonen aus maximal vier Haushalten zusammen kommen dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kinder bis verbundenen Wegen versichert. Eltern brauchen dafür keine einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit). Private Fei- besondere Versicherung abzuschließen. ern können im Freien mit maximal 200 Personen (zuvor Sommerschulen und Förderprogramme: Unfallversichert! 300) stattfinden, in geschlossenen Räumen mit der gleichen Der gleiche Versicherungsschutz besteht auch für den Som- Personenzahl, allerdings unter Beachtung der 3 Gs (Geimpft, merschulunterricht sowie die Teilnahme an den Lern- und Genesen oder Getestet). Bei öffentlichen Veranstaltungen Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lü- und Wettkampfveranstaltungen im Sport reduziert sich die cke“, „Lernbrücken“ und „Lernen mit Rückenwind“ des Kul- erlaubte Personenzahl im Freien von 1.500 auf jetzt maximal tusministeriums Baden-Württemberg. Diese Angebote sollen 750 Personen; wenn es über 200 sind, gilt Maskenpflicht. den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Unterrichtsin- In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen er- halte zu wiederholen und coronabedingte Lernlücken des laubt. In der Gastronomie ändert sich nichts: Es gibt keine zurückliegenden Schuljahres zu schließen, um gut vorbereitet Beschränkung der Personenzahl und auch keine Pflicht der in das neue Schuljahr starten zu können. 3 Gs. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt generell ein Rauchverbot (und natürlich Hygienekonzept und Datenverar- Bauernverband Heilbronn-ludwigsburg e. V. beitung z.B. mit Luca). Alle Regelungen im Detail finden sich übersichtlich aufbereitet im „Stufenplan für sichere Öffnungs- Goldener Meisterbrief landwirtschaft schritte“ (pdf-Datei), ebenfalls verlinkt auf der Homepage des Prüfungsjahrgänge 1970 und 1971 gesucht Landkreises Ludwigsburg unter den Informationen rund um Auf der Erntedankveranstaltung des Bauernverbandes Heil- den Corona-Virus. bronn-Ludwigsburg e. V. soll der Goldene Meisterbrief der Leider sei im Landkreis Ludwigsburg – wie im gesamten Landwirtschaft überreicht werden. Alle Landwirtschaftsmeis- Bundesgebiet – zu beobachten, dass die Impfbereitschaft ter, die im Jahr 1970 oder 1971 ihre Meisterprüfung absol- nachlasse, so Landrat Dietmar Allgaier. „Die Impfung gegen viert haben und im Landkreis Ludwigsburg, im Stadtkreis SARS-CoV-2 ist aber dringend nötig, um eine von den Wis- oder Landkreis Heilbronn leben, werden gebeten, sich beim senschaftlern vorhergesagte vierte Infektionswelle im Herbst Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg, Gartenstraße 54, zu verhindern oder zumindest zu erreichen, dass diese fla- 74072 Heilbronn, Tel. 07131 888290, Fax: 07131 8882920 cher verläuft. Wenn wir mit dem Impfen nachlassen, wird zu melden, sofern sie an dieser Ehrung interessiert sind. die Delta-Variante leichtes Spiel haben, sich auszubreiten“, Für die Beantragung des Goldenen Meisterbriefes lassen Sie sagt Landrat Allgaier. Daher macht er auf das Impfangebot uns bitte Ihre Adresse und eine Kopie des Meisterbriefes im Landkreis aufmerksam: „In den Kreisimpfzentren (KIZ) zukommen. Ludwigsburg kann man sich mit und ohne Termin mit unter- schiedlichen Impfstoffen impfen lassen – es ist inzwischen genügend vorhanden. Lassen Sie sich also bitte zu Ihrem und zum Nutzen Ihrer Mitmenschen impfen!“, appelliert der Denkt an die umwelt Chef der Kreisbehörde an die Bürgerinnen und Bürger. Der Landrat macht zudem deutlich, dass es nicht nachvollziehbar Alte Zeitungen und Foto: gongzstudio/iStock/Thinkstock sei, wenn manche Menschen die Impfangebote nicht nutzen: „Für den Fall, dass wir in eine vierte Welle kommen sollten, Zeitschriften gehören befürworte ich Einschränkungen für Ungeimpfte – zumindest nicht in den Müll für Berufsgruppen, die viel Kontakt haben mit ungeimpften und gefährdeten Personengruppen, sollte es eine Impfpflicht sondern zum Altpapier geben, die der Bund erlassen müsste. Auch das Land sollte
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