Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen!

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Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen!
Impfkampagne Herbst 2017
Informationen für MFA

Herzlich Willkommen!
Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen!
Agenda

           1 Abrechnung

           2 Regionale Impffrequenzen

           3 Reiseschutzimpfungen
           4 Aktuelles

       5      EDV-gestützte Impfplanung

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Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen!
Übersicht der Impfleistungen
     in Westfalen-Lippe

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Übersicht der Impfleistungen
     in Westfalen-Lippe

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Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen!
Verhandlungen zur neuen
   Impfvereinbarung 2018

           Aktueller Stand
           Anpassung der Impfhonorare zum 01.01.2018:
           • Struktur bleibt erhalten!
           • Preisanpassung / jährlich!
           • Impfberatung (4 EUR) als alleinige Leistung: 1x im
             Krankheitsfall

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Aktuelle Situation

     Impfleistungen werden außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung
     von den Krankenkassen gezahlt (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz).

     Impfleistungen werden den Ärzten extrabudgetär vergütet

     Keine Mengenbegrenzung

     Keine klassische Wirtschaftlichkeitsprüfung

     Impfungen sind nicht Bestandteil des Einheitlichen
     Bewertungsmaßstabes (EBM)

     Klares Bekenntnis der Politik zum Impfen!

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Schutzimpfungs-Richtlinie

    § 11 Leistungsanspruch

           - Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen auf
            der Grundlage der Empfehlungen der STIKO

           - Versicherte haben Anspruch auf die Nachholung der
             Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei
             Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

           - ausgeschlossen sind Reiseschutzimpfungen

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Impfkampagne Herbst 2017 Informationen für MFA - Herzlich Willkommen!
Empfehlungen für Standardimpfungen

Seite: 8                             Quelle: RKI, Stand: 29.08.2016
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Verordnung in Westfalen-Lippe

           • Impfstoffe als Sprechstundenbedarf zu Lasten der
             AOK Nordwest

           • Verordnung auf Vordruck Muster 16 unabhängig von der
             Kassenzugehörigkeit der Patienten

           • ohne Namensnennung des Versicherten

           • Markierung des Feldes 8 und 9 auf Vordruck Muster 16

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Impfausweis in Westfalen-Lippe

     Impfausweise- jetzt kostenlos – Bestellung über die KVWL

     Ab dem 1. Januar 2016 müssen die Krankenkassen die Kosten für Impfausweise für
     gesetzlich Krankenversicherte übernehmen.

     Vereinbarung der KVWL mit den KK:
     • die Krankenkassen stellen der KVWL die Impfausweise kostenfrei zur Verfügung

     •      Die Praxen erhalten die Impfausweise wie gewohnten über die KVWL-
            Formularausgabe:
             Tel: 0251 929 - 1641 o. 1643
             Fax: 0251 929 - 1633 o. 1639
             E-Mail: formular-versand@kvwl.de
             Per Post: Gartenstraße 210-214
             48147 Münster

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Agenda

        1 Abrechnung

        2 Regionale Impffrequenzen

       3 Reiseschutzimpfungen
        4 Aktuelles

       5    EDV-gestützte Impfplanung

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Einwohnerzahlen KVWL
Humane Papillomviren (HPV)

                                                                                                                     SNR ab 4/08     89110 A-B

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                      89110 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2016 - 2015   - 3,7 %   2016 - 2014 + 10,3 %   2016 - 2011 + 42,4 %   89110 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation

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Influenza
    Abrechnungshäufigkeiten 2004-2016

                                                                               89111
                                                                         SNR
                                                                               89112

%-Veränderung Jahreswerte

2016 - 2015   - 4,8 %   2016 - 2014   - 9,1 %   2016 - 2011   - 24,9 %

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Influenza
Influenza
   Anzahl Patienten 2011 - 2016

            Anzahl Patienten über 60 Jahre mit Grippeschutzimpfung
                    Bezirksstelle                2011                  2016      2011 - 2016
    Arnsberg                                    57.729                46.696      -19,1%
    Bielefeld                                   60.638                50.725      -16,3%
    Bochum/Hagen                                109.569               88.606      -19,1%
    Detmold                                     34.457                28.921      -16,1%
    Dortmund                                    116.424               93.762      -19,5%
    Gelsenkirchen                               32.013                27.516      -14,0%
    Lüdenscheid                                 78.674                64.246      -18,3%
    Minden                                      56.222                45.278      -19,5%
    Münster I                                   84.604                62.898      -25,7%
    Münster II                                  49.320                41.322      -16,2%
    Paderborn                                   39.984                33.087      -17,2%
    Recklinghausen                              48.938                42.244      -13,7%
    Gesamt                                      768.395              625.209      -18,6%
    Einwohner in WL über 60 Jahre
    (Zensus 2011 Fortschreibung)               2.112.854             2.220.593    + 5,1%

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Pneumokokken-Konjugatimpfstoff

                                                                                                                         SNR bis 3/08    89918

                                                                                                                         SNR ab 4/08     89118 A-B

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                          89118A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollst. Impfserie
2016 - 2015   - 12,4 %   2015 - 2013   - 11,6 %   2015 - 2010   - 7,8 %   89118B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation

 Seite: 17
Pneumokokken

                                                                                                                     SNR bis 3/08    89910
                                                                                                                                     89119
                                                                                                                     SNR ab 4/08     89120
                                                                                                                                     89120 R

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                      89119, 89120    Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2016 - 2015 + 41,6 %    2016 - 2014 + 39,1 %   2016 - 2011 + 38,2 %          89120R   Auffrischungsimpfung

 Seite: 18
MMR + MMRV

%-Veränderung Jahreswerte

2016 - 2015   - 4,9 %   2016 - 2015 + 15,1 %   2016 - 2011 + 24,5 %

 Seite: 19
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis
 (TdapIPV)

                             SNR bis 3/08   89941
                                            89400
                             SNR ab 4/08
                                            89400 R

%-Veränderung Jahreswerte

                                                                       89400 Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
2016 - 2015   - 3,0 %   2016 - 2014   - 1,0 %   2016 - 2011 + 15,1 %   89400R Auffrischungsimpfung

 Seite: 20
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis,
Haemophilus Influenzae Typ B, Hepatitis B
(DtaP-IPV-Hib-HB)

                                                                                                                     SNR bis 3/08    89961

                                                                                                                     SNR ab 4/08     89600 A-B

%-Veränderung Jahreswerte

2015 - 2014   + 8,2 %   2015 - 2013 + 15,5 %   2015 - 2010 + 19,8 %   89600 A Erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
                                                                      89600 B Letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation

 Seite: 21
Summe aller Schutzimpfungen der KVWL
  pro Jahr

%-Veränderung Jahreswerte

2016 - 2015   - 0,9 %   2016 - 2014   - 1,1 %   2016 - 2011   - 4,2 %

 Seite: 22
Agenda

        1 Abrechnung

        2 Regionale Impffrequenzen

       3 Reiseschutzimpfungen
        4 Aktuelles

       5    EDV-gestützte Impfplanung

Seite: 23
GOÄ
     Reiseimpfungen sind
     keine GKV-Leistungen;
     die Vergütung erfolgt nach GOÄ!

     Achtung: Bitte Ausnahmen
     beachten!

Seite: 24
Auslandsreiseimpfungen

               Privatpatienten            GKV-Patienten           Sonderverträge der KVen
               (z. B. Debeka, DKV, Axa,   (z. B. AOK, BEK, DAK,   (Satzungsleistung)
               Allianz Private, Signal    IKK)
               Iduna, HUK-Coburg,
               Continentale, Central,
               Bayerische Beamtenkk.,
               Barmenia)
               Beihilfeberechtigte etc.
Abrechnung     GOÄ                        GOÄ                     KV-eigene Symbolnummern

Finanzierung   Kostenerstattung           Kostenerstattung        KV-Abrechnung

Verordnung     Einzelverordnung           Einzelverordnung        Einzelverordnung auf
               auf Namen des              auf Namen des           Namen des Patienten –
               Patienten –                Patienten –             Muster 16
               Privatrezept               Privatrezept

Seite: 25
Auslandsreiseimpfungen

 KVWL-Impfvereinbarung                    GOÄ
 85 Symbolnummern mit                     3 Abrechnungsnummern
 Buchstabenkennzeichnung A, B, R
                                          6 Beratungsleistungen
 Differenzierung zwischen Standard- und
 Indikationsimpfungen                     4 Untersuchungsleistungen

 Keine Beratungs- und                     6 Abrechnungsnummern zur Feststellung
 Untersuchungsleistungen                  von Antikörpern

                                          3 Abrechnungsnummern für Atteste
 --------------------------------
 Kassenindividuelle Verträge mit der
 KVWL = Satzungsleistungen

Seite: 26
Abrechnungsbeispiel nach GOÄ:

     FSME-Reiseimpfung
     1. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
      GOÄ-Nr.:                                                  Faktor 2,3   Faktor 3,5
            3     Eingehende Beratung (in diesem Fall           20,11 EUR    30,60 EUR
                  reisemedizinisch)

     2. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag)
       GOÄ-Nr.:                                                 Faktor 2,3   Faktor 3,5
             1    Beratung                                      10,73 EUR    16,32 EUR
            5/    Symptombezogene Untersuchung/                 10,73 EUR    16,32 EUR
            7     Vollständige körperliche Untersuchung eines   21,45 EUR    32,64 EUR
                  Organsystems
            375   Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis      10,73 EUR    16,32 EUR
     3. und 4. Arzt-Patienten-Kontakt (Behandlungstag) jeweils
       GOÄ-Nr.:                                                 Faktor 2,3   Faktor 3,5
            375   Impfung inkl. Eintrag in den Impfausweis      10,73 EUR    16,32 EUR

Seite: 27
Kostenerstattung – Übersicht CRM:
Kostenerstattung – Beispiele:

             max. 100,- EUR pro Jahr für Impfstoff, Arzthonorar und evtl.
             Titerbestimmung für alle Reiseimpfungen

             80 % Kostenerstattung, max. 150 EUR pro Jahr für alle
             Reiseimpfungen

             50 % der Kosten; Arzthonorar begrenzt auf Vergütung im
             Rahmen der vertragsärztl. Behandlung; für folgende Impfungen:
             Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus

             volle Erstattung der Impfkosten, wenn Impfung durch das
             Auswärtige Amt empfohlen; Erstattung der ärztl. Leistung nach
             GOÄ bis max. 2,3 facher Satz

             volle Kostenerstattung für ärztl. Impfleistung und Impfstoff (ggf.
             abzüglich Zuzahlung für den Impfstoff) für alle Impfungen

Seite: 29
Agenda

        1 Abrechnung

        2 Regionale Impffrequenzen

       3 Reiseschutzimpfungen
        4 Aktuelles

       5    EDV-gestützte Impfplanung

Seite: 30
STIKO Empfehlung NEU in 2017

  Tetanus

   Verschmutze Wunden:

              Abstand zur letzten Impfung – 5 Jahre – obsolet!!!

              Eine Auffrischimpfung bei geringfügigen und sauberen
               Wunden wird nur noch empfohlen, wenn die letzte
               Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt

 Seite: 31
STIKO Empfehlung NEU in 2017

Herpes zoster
   • seit 2006 Zulassung eines attenuierten Lebendimpfstoffes zur
             Verhinderung eines Herpes zoster bzw. postherapeutischer
             Neuralgie für Personen ab 50 Jahre

   • seit September 2013 in Deutschland verfügbar

   • STIKO empfiehlt diese Impfung als Standardimpfung zum
             gegenwärtigen Zeitpunkt NICHT
                 Wirksamkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab
                 Schutzdauer nur für wenige Jahre belegt
                 Häufig vorliegende Kontraindikationen

 Seite: 32
STIKO Empfehlung NEU in 2017

  Influenza

   Im Alter von 2-17 Jahren sind folgende Influenzaimpfstoffe zugelassen:

             • Trivalente inaktivierte Vakzine

             • Tetravalente inaktivierte Vakzine

             • Quadrivalente attenuierte Lebendvakzine - Jetzt auch im Alter
               von 2-6 Jahren -> damit wird der nasale Impfstoff LAIV nicht
               mehr als bevorzugt empfohlen

   Anmerkung: Impfstoffe haben unterschiedliche Zulassungen auf das Alter bezogen!

 Seite: 33
STIKO Empfehlung NEU in 2017

  Hepatitis A und B

             Jetzt auch Indikationsimpfung bei Ehrenamtlichen, die ein erhöhtes
             Risko für HAV oder HBV-Infektionen haben

 Seite: 34
Schutzimpfungsrichtlinie
des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Grundlage: 3. Abschnitt SGB V §20i

Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Impfleistungen
bestimmt der G-BA in Richtlinien

Grundlage ist die Empfehlung der ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert Koch Institut (RKI)

Abweichungen von den Empfehlungen der STIKO sind besonders zu
begründen

              Was bedeutet das konkret für uns?

 Seite: 35
Schutzimpfungsrichtlinie

 • Die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des gemeinsamen
       Bundesausschusses (G-BA) ist für uns bindend!

 • Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert
       Koch Instituts nur eine Empfehlung ist!

              In der Praxis richten wir uns nach der Schutzimpfungs-
               richtlinie, die die STIKO weitestgehend umsetzt!

 Seite: 36
Masern - Zahlen

            325 Masernfälle in 2016

            Knapp 800 Masernfälle in der ersten Hälfte 2017

            1 Todesfall in der ersten Hälfte 2017

            60% aller Masernfälle in 2015 in der Europäischen
            Union gab es in Deutschland

            2015 waren nur 73,7% des Geburtsjahrganges 2013
            zweimal geimpft

Seite: 37
Masern – Wo ist das Problem?

        • Immunität herrscht erst bei 95% Durchimpfungsrate

        • Wirklicher Impfstatus in Deutschland ist nicht bekannt

        • Veröffentlichte Zahlen sind Bestandsaufnahmen durch die
          Gesundheitsämter/Schuleingangsuntersuchungen:
             97% der 5-6Jährigen sind 1x geimpft
             93% der 5-6Jähringen sind (nur) 2x geimpft
                     UND
             7-8% der Kinder bringen keinen Impfausweis mit

             Im schlimmsten Fall sind damit nur 86% 2x geimpft

Seite: 38
Masernimpfung wann?

            • Standardimpfung: nach 1970 Geborene mit weniger als 2
              dokumentierten Masernimpfungen: 1x MMR (Erkrankung in
              Anamnese zählt nicht!)

            • Berufliche Indikation: Im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung
              von immundefizienten bzw. –supprimierten Personen oder in
              Gemeinschaftseinrichtungen Tätige: wie oben

Seite: 39
Mumpsimpfung bei Erwachsenen, wann?

            Berufliche Indikation:

            Nach 1970 Geborene mit weniger als 2 dokumentierten
            Mumpsimpfungen in Gesundheitsdienstberufen mit Patientenkontakt
            oder in Gemeinschafts- oder Ausbildungseinrichtungen für junge
            Erwachsene Tätige: 1x MMR

Seite: 40
Rötelnimpfung bei Erwachsenen

            Indikationsimpfung:
            Zweimalige Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem
            Impfstatus im gebärfähigen Alter. Einmal geimpfte Frauen im
            gebärfähigen Alter erhalten einmalig eine Impfung.

            Berufliche Indikation:
            Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in
            Einrichtungen der Schwangerenbetreuung sowie in
            Gemeinschaftseinrichtungen

Seite: 41
Varizellenimpfung bei Erwachsenen

            Indikationsimpfung:
            Seronegative Frauen mit Kinderwunsch, seronegative Patienten vor
            immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, empfängliche Patienten
            mit schwerer Neurodermitis und mit Kontakt zu den beiden Vorgenannten

            Berufliche Indikation:
            SI-RL: Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere Onkologie,
            Gyn/Geburtshilfe, Intensivmedizin und Betreuung von Immundefizienten;

            STIKO: Pädiatrie sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für
            das Vorschulalter

Seite: 42
Influenza

• Influenza A überwiegend im Herbst
• Influenza B kommt meist erst im Februar
• Impfstoffe:
       Trivalent: zwei A-Stämme und ein B-Stamm
       Tetravalent: beide A- und beide B-Stämme
       Trivalent: 50% Risiko, den „falschen B-Stamm zu erwischen“, wird
             aber, da das bisher noch nicht zum Tragen kam, von der STIKO nicht
             empfohlen

Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) –
13.05.2017        Keine Impfstoffausschreibung mehr!

 Seite: 43
Grippe – Impfstoffe 2017/2018

• Vertragsärzte dürfen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots frei
  wählen (AMVSG Mai 2017)
• Theorie dort, wo KK regionale Verträge geschlossen haben
• STIKO – Empfehlung unverändert, wobei weniger als die Hälfte der
  geimpften mit Schutz vor Influenzaerkrankung rechnen – Impfeffektivität in
  Bezug auf laborbestätigte Erkrankungen liegt bei 41%
• Tetravalenter Impfstoff enthält 2 anstatt 1 Influenza B-Stamm – kleine
  Wirkvorteile sind nicht belegt, u. a. weil in den vergangenen
  Influenzasaisonen nur vereinzelt B-Infektionen nachgewiesen wurden
• Intranasaler tetravalenter Impfstoff – Zweifel an der Wirksamkeit (US-
  amerik. Beobachtungsstudien) – wird auch von der STIKO nicht mehr
  bevorzugt empfohlen

Arzneimitteltelegramm 2017 Jg 48 Nr 8

Seite: 44
Aktuelle Zahlen zu Influenza

Seite: 45
Pneumokokken

   • Pneumonien mit Pneumokokken sind die häufigste Form
            ambulant erworbener Pneumonien

   • Streptococcus pneumoniae auch Auslöser für Meningitiden bei
            kleinen Kindern

   • ca. 10.000 Todesfälle im Jahr - Ältere und chron. Kranke

   • Pneumokokkenerkrankungen verursachen hohe Kosten

   • Rechtsgrundlage ist die Schutzimpfungsrichtlinie und nicht die
            STIKO Empfehlung – wichtig zu wissen, wenn es um chronisch
            Kranke geht!

Seite: 46
Pneumokokken
Impfempfehlung STIKO Ende 2016

    • Konjugatimpfstoff zur Grundimmunisierung bei Kindern

    • Polysaccharidimpfstoff als Standardimpfung mit Wiederholung nach
            6 Jahren für
                Gesunde über 60 Jahren
                Chronisch Kranke
                Berufliche Tätigkeiten, die zu einer Exposition gegenüber
                  Metallrauchen und metalloxidischen Schweißrauchen führen

Seite: 47
Pneumokokken
Impfempfehlung STIKO Ende 2016

    • Kombiniert können beide Impfstoffe als Indikationsimpfung
            durchgeführt werden, bevorzugt erst den Konjugatimpfstoff, nach 6-12
            Monaten den Polysaccharidimpfstoff, mit dem auch die Wiederholung
            nach 6 Jahren durchgeführt wird
                Angeborene und erworbene Immundefekte
                Anatomische u. fremdkörper-assoziierte Risiken
                 (Cochleaimplantat)

    Beachte:
                Über die STIKO Empfehlung hinausgehend ist die
                 Kombinationsimpfung im Einzelfall (Diabetiker, COPD, KHK)
                 sinnvoll
                Kosten werden - nach GB-A Vorgaben (SI-RL) von beiden
                 Impfstoffen übernommen

Seite: 48
Pertussis

      • Meldepflicht seit 2013
            Anstieg der Erkrankungen – 2016 - 22000 Fälle
      • Besonders gefährdet sind Säuglinge
      • Kein anhaltender Schutz
           • Trotz Grundimmunisierung
           • Durchgemachte Infektion

      Pertussisimpfung im Erwachsenalter
      • Alle Erwachsenen einmalig
      • Alle Frauen im gebärfähigen Alter alle 10 Jahre
      • Enge Haushaltskontaktpersonen/Betreuer von Neugeborenen
      • Personal im Gesundheitsdienst oder Gemeinschaftseinrichtungen

Seite: 49
Pertussis – Was muss ich wissen?

            Nach Pertussis-Erkrankung oder Impfung besteht im gebärfähigen
            Alter meist keine Immunität mehr.

            Dann gibt es natürlich auch keinen Nestschutz.

            Wenn die Schwangere immun ist, gibt es doch einen Nestschutz!

Seite: 50
Pertussis und Schwangerschaft

            Wir können Schwangere gegen Pertussis impfen !

            Impfungen mit inaktivierten Impfstoffen und Toxoid-Impfstoffen sind in
            der Schwangerschaft möglich (wir impfen Schwangere bereits gegen
            Influenza)

            Es gibt inzwischen zugelassene Impfstoffe !

            Es gibt allerdings noch keine Impfempfehlung!

Seite: 51
„Öffnungsklausel“ der STIKO

     Epid. Bull. 34/2015 S.330

Seite: 52
Impfen in der Schwangerschaft

Totimpfstoffe ja
Influenza wird in Deutschland und in den USA ausdrücklich empfohlen
    Erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und assoziierte Pneumokokkeninfektionen

Pertussis wird in einigen Ländern empfohlen
   Impfzeitpunkt unterschiedlich – ab 13., zwischen 20-32. und ab 26.
              Gestationswoche
             Unabhängig, wann die letzte Impfung durchgeführt wurde (Schweiz)
             75% der Pertussistodesfälle sind Säuglinge bis zum 3. Lebensmonat
             STIKO hat eine Arbeitsgruppe gebildet mit der Frage einer Impfempfehlung

Lebendimpfstoffe nein – kontraindiziert
Gelbfieber nur bei eindeutiger Indikation und nach sorgfältiger
Nutzen-Risiko-Abwägung

Deutsches Ärzteblatt Jg 114 Heft 24 16.Juni 2017
  Seite: 53
Impfbesonderheiten

Was tun bei Immunsuppression?

• Immunsupprimierte Patienten sind besonders auf einen Impfschutz
      angewiesen
•     Bis zu 10% der Bevölkerung sind betroffen
•     Am häufigsten Pharmakotherapie von Patienten mit Tumorerkrankung und
      Autoimmunerkrankungen
•     Impfzeitpunkt mind. vier Wochen vor Beginn der Therapie
•     Lebendimpfstoffe bei laufender Immunsuppression kontraindiziert
•     Sonderfälle sind Patienten mit Asplenie aus vitaler Indikation
          Impfung Gesunder und der Umgebung!

 Seite: 54
Impfbesonderheiten

   Impfungen unter Antikoagulation:
   • Vitamin K Antagonisten
   • Neue orale Antikoagulantien
   • In der Regel ist die subkutane Gabe im Beipackzettel empfohlen,
      aber manche Impfstoffe dürfen nur i. m. injiziert werden

   Impfungen und Operationen
   • Bei elektiver OP präoperativer Abstand zu Totimpfstoffen von drei Tagen,
      Lebendimpfstoffen von 14 Tagen
   • Postoperative Impfungen, wenn Patient stabil ist
   • OPs mit Immunsuppression – Rücksprache mit dem behandelnden
      Zentrum

Seite: 55
Impfstoffe neu

       DTPa-IPV-Hib-HepB-6-fach-Impfstoff (Vaxelis®)

            5 Pertussis-Antigene (klinisch relevanter Vorteil noch nicht gesichert,

             konsequente Durchimpfung wichtiger!)

            Frühe und hohe Hib-Immunantwort (klinisch relevanter Vorteil nicht zu

             erwarten, da Hib-Fälle auch mit den bisherigen Impfstoffen praktisch nicht

             mehr vorkommen)

            Koadministration und Sicherheitsprofil wie bei bisherigen 6-fach-
                           Fachinformation Vaxelis®. Stand Januar 2017.
             Impfstoffen

   Weitere 6-fach-Impfstoffe: Hexyon®, Infanrix hexa®

Seite: 56
Impfstoffe neu

      Vaxelis®
      Der neue Sechsfach-Impfstoff von MSD

            • Vergleichbar mit den anderen 6fach-Impfstoffen

            • Besonderheiten:

                  Fertigspritze mit Luer-Lock

                  5 Pertussisantigene (Vorteil?)

                  Besonders frühe und gute Immunantwort auf Hib (notwendig?)

Seite: 57
Impfstoffe neu

               MMRV-Lebendimpfstoff (ProQuad®)
                       Langjährige Erfahrungen in USA
                       Zugelassen ab 9 Monaten
                       Keine Altersbegrenzung nach oben
                       Gute Immunogenität
                       Hohe Antikörpertiter gegen Varizellen nach 2 Impfungen
                       1 zusätzlicher Fieberkrampf auf 2.600 Impfungen (?)

       Fachinformation ProQuad®. Stand Januar 2017.

Seite: 58
Neue Impfstoffe Übersicht:

            ProQuadR:

            • MMRV, wie Priorix tetraR, aber auch über 13 Jahre

            TrumenbaR:

            • MenB, wie BexseroR, aber erst ab 10. Geburtstag

            VaxelisR

            • 6-fach, wie Hexyon und Infanrix hexa, Fertigspritze

            CovaxisR

            • Tdap, wieder verfügbar, neu: Fertigspritze
Seite: 59
Tuberkulose

      • Anstieg der Tuberkulosefälle in den Industrieländern seit Beginn
            des 20. Jahrhunderts

      • Zunahme multiresistenter Tuberkuloseerreger
           Resistenz gegenüber mehreren Standardtuberkulostatika
           Resistenzen gegenüber extrem resistenten Erregern
              lange infektiös
              hohe Mortalität trotz Therapie

      • In den Industrieländern meist ältere Menschen, Immigranten,
            HIV-Infizierte und Drogenabhängige

Seite: 60
Tuberkulose

   Zahlen:
    8 Mio. Neuerkrankungen jährlich – Großteil in Entwicklungsländern

    ca. 33% aller Menschen weltweit sind mit dem Mycobacterium infiziert
         10% entwickeln eine Lungen-Tbc
         bei HIV-Infizierten sind es 30-50%

   1 Patient mit unbehandelter offener Tbc steckt 10-15 Menschen an!

   Zwischen Ansteckung und Ausbruch können bis zu mehreren Jahrzehnte
   liegen!

Seite: 61
Tuberkulose
BCG (Bacille Calmette Guerin) Impfung

            • Schutz gegen disseminierte Tbc und tuberkulöse Meningitis bei
              Kindern
            • Keine Verhinderung einer Lungen-Tbc bei asymptomatischen
              Infizierten
            • Keine Schutzwirkung bei Jugendlichen und Erwachsenen in
              tropischen Ländern (Disk.: vorhandener Kontakt zu atyp.
              Mycobakteien?)

             WHO Empfehlung
                 Nur Impfung von Neugeborenen frühzeitig nach der Geburt in
                   Regionen mit einer hohen Tbc-Prävalenz
                  Fakultativ in Regionen mit niedriger Prävalenz und
                   Risikogruppen

Seite: 62
Tuberkulose
BCG (Bacille Calmette Guerin) Impfung

            •   vorzugsweise intradermal am Oberarm
            •   kleine Narbenbildung
            •   Kontraindikation bei Immunsupprimierten und Schwangeren
            •   Schutzwirkung für 10-20 Jahre

            Anmerkung:
            • Derzeit gibt es in Deutschland keinen zugelassenen BCG
              Impfstoff
            • STIKO empfiehlt diesen Impfstoff nicht!

Seite: 63
Tuberkulose
STIKO-Empfehlung

    In Deutschland aktuell keine Impfempfehlung für Risikogruppen

    In Umgebung von XDR-Tuberkulose-Erkrankten sollten im Einzelfall bei
    negativem Tuberkulintest geimpft werden:
          1. Angehörige
          2. Helfer, die in Ländern mit hoher Prävalenz in der
             Krankenversorgung tätig sind
          3. Krankenpflegepersonal und Ärzte in Deutschland, die erkrankte
             Patienten behandeln

Seite: 64
Häufige Mythen bei Impfstoffen

   Impfstoffe sind nicht sicher
               Moderne Impfstoffe sind gut verträglich
               Strenge klin. Prüfungen, das gesamte Produktionsverfahren betreffend
               Regelmäßige Qualitätskontrollen
               Fertige Produktionseinheiten werden einzeln von unabh. staatl. Stellen geprüft
               Impfstoffe sind sicherer als chemisch definierte Arzneimittel

   Lieferengpässe liegen in der Verantwortung des Herstellers
             Komplexe biologische und sehr störanfällige Produkte, die im
              Herstellungsprozess bei kleinsten Abweichungen der Chargenproduktion
              abgebrochen werden muss
             Kurzfristige Bedarfserhöhungen sind wegen der langen Produktionszeiten nicht
              so einfach möglich
             Vorrat schwer möglich wegen begrenzter Halbwertszeit
             Produktionskapazitäten sind global limitiert

Seite: 65
Häufige Mythen bei Impfstoffen

   Impfen ist nicht mehr nötig
             Infektionskrankheiten sind unterschiedlich verteilt – Reisende, Migranten
              bringen sie mit

   Impfstoffe sind zu teuer
             hohe Produktionskosten bei biologischen Präparaten
             im vgl. zum großen Nutzen geringe Investition

   Der Hausarzt 54 Jahrgang 15.07.2017 Ausgabe 12

Seite: 66
Impfmanagement
Was tun bei Lieferengpässen?

    Seit 2015 Informationen hierzu über das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

            www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human

              Alternative Impfstoffe
              STIKO-Handlungsempfehlung
              Meldung durch Pharmafirmen:
                Welcher Impfstoff fehlt?
                Voraussichtliche Dauer!

Seite: 67
Impfmanagement
Was tun Nicht-Verfügbarkeit von Impfstoffen?

  Liefersituation von Tdap- bzw. IPV-haltigen Impfstoffen wird sich in
  den nächsten Jahren nicht bessern:
  Weltweiter Anstieg in der Nachfrage von
        • Azellulärem Pertussis-Impfstoff
        • Inaktiviertem Polio-Impfstoff

   Handlungsempfehlungen hierzu im Epid.Bull. 14/2016

Seite: 68
Agenda

        1 Abrechnung

        2 Regionale Impffrequenzen

       3 Reiseschutzimpfungen
        4 Aktuelles

       5    EDV-gestützte Impfplanung

Seite: 69
EDV-gestützte Impfplanung
            Ein Beitrag zum Qualitätsmanagement in der
                        Hausärztlichen Praxis

Seite: 69
EDV-gestützte Impfplanung

            Mehrere Anbieter am Markt:
            beispielhaft hier dargestellt

            •   Impf-DOC NE, (Gesellschaft zur Förderung der
                Impfmedizin mbH, www.gzim.de)

            •   WKB-Impfmodul (z.B. CompuGroup)

Seite: 70
Funktionen der Impfmodule

            • Einfacher, Selberklärender, Sicherer, Skalierbar z.B. MVZ

            • Länder – und kassenspezifische Abrechnungsempfehlungen
              (Impfvereinbarungen, Satzungsleistungen, Reiseimpfungen)

            • Teils Betriebssystem unabhängig: MAC, Windows, Linux

            • Teils Arztsoftware unabhängig

Seite: 71
Funktionen der Impfmodule

            • Automatisierter Recall

            • Nutzbar für physisch getrennte Betriebsstätten

            • Einfachere Installation und Wartung

            • Integrierte (Online-)Updatefunktionen

            • Revisionssichere Lagerhaltung
              (Verhinderung von Regressen oder Kürzungen)

            • Umfangreiches Informationssystem (Merkblätter Reise,
              Aufklärung)

Seite: 72
Impfpassauswertung – Weiblich, 30 Jahre

Was ist das häufigste Argument gegen einen elektronischen
Impfplaner?
      Impfpassauswertung – manuell oder mit EDV?
Impfstatusanzeige bereits
im Krankenblatt

Seite: 74
Weibliche Jugendliche 16 Jahre
– teilweise geimpft

Seite: 75
Seite: 76
Seite: 77
Seite: 78
Indikationsassistenten

            • Risikogruppen
            • Beruf
            • Reisen
            • Postexposition
            • RSV-Prophylaxe

Seite: 79
Indikationsassistent - Beruf

Seite: 80
Seite: 81
Indikationsassistent - Reisemedizin

Seite: 82
Seite: 83
Praxisverwaltung:
Impfstoffrezepte - Bestellformulare

Seite: 84
Seite: 85
Impfplanung und Folgetermine

Seite: 86
Recallsystem
automatische Erstellung von Listen

Seite: 87
Ist eine Impfsoftware effektiv?

            Pilotstudie an der LMU-München:
                   • 120 hausärztliche Praxen mit elektronischer Impfplanung
                   • 125.655 Patienten
                   • 53.443 vollständige Impfdokumentationen (Impfpässe)
                   • 690.000 einzelne Impfeinträge
                   • Auswertung anonymisiert

Seite: 88
Patienten mit chronischen Herz-, Kreislauf-,
Lungen- und Stoffwechselerkrankungen

Seite: 89
Patienten mit chronischen Herz-, Kreislauf-,
Lungen- und Stoffwechselerkrankungen

Seite: 90
Standardimpfungen gegen Masern
  bei Frauen

Seite: 91
Vielen Dank
                für Ihre
            Aufmerksamkeit!

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