Indien: Konversion und Christentum - Schnellrecherche der SFH-Länderanalyse - Bern, 7. Mai 2020 - ecoi.net
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1 Fragestellung Einer Anfrage an die SFH-Länderanalyse sind die folgenden Fragen entnommen: 1. Welche Informationen gibt es zur Situation von Christ_innen und zum Christentum konvertierten Personen in Indien? 2. Inwiefern ist der indische Staat willig und fähig, Christ_innen und zum Christentum konvertierten Personen Schutz zu bieten? Die Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche (Schnellrecherche) in öf- fentlich zugänglichen Dokumenten, die der SFH derzeit zur Verfügung stehen, sowie auf den Informationen von sachkundigen Kontaktpersonen. 2 Hintergrund 2.1 Nationalistische Hindutva-Ideologie Hindutva-Ideologie. Gemäss einem Bericht der internationalen christlichen Nichtregierungs- organisation (NGO) Christian Solidarity Worldwide (CSW) vom September 2018 wird Indiens religiöse Vielfalt ernsthaft durch die extremistische nationalistische Hindu -Ideologie des Hin- dutva bedroht, welche die Gruppierung Sangh Parivar vertritt. Laut der Jamestown Founda- tion (14. Januar 2020) handelt es sich bei der Sangh Parivar um ein Netzwerk von mit der Bharatiya Janata Party (Partei des indischen Volkes, BJP) von Ministerpräsident Narendra Modi verbrüderten Organisationen, die der rassistischen Hindu -Ideologie des Hindutva fol- gen. «Rückkonvertierung». CSW (September 2018) berichtet von gross angelegten « Homeco- ming»-Feiern, die Ableger der Sangh Parivar im ganzen Land anlässlich der religiösen Rück- konvertierung zum Hinduismus vorantreiben. Diese Gruppe nimmt für sich in Anspruch, zum «Schutz» der Hindutva-Ideologie verantwortlich zu sein. Sie rechtfertigt diese Kampagnen mit ihrer Behauptung, dass alle Inder_innen ursprünglich Hindus gewesen seien und die Konver- sion zum Christentum und zum Islam später mittels Gewalt oder Verführung s tattgefunden habe. Auch Cheema/USCIRF (Februar 2017) berichtet von «Rückkonvertierung» von anderen Religionen zum Hinduismus («Ghar Wapsi» = «Homecoming»). 2.2 Rolle der regierenden Bharatiya Janata Party (BJP) Wiederwahl und Machtausbau von Narendra Modis hindu-nationalistischer Bharatiya Janata Party im April 2019. Laut einem Artikel von Le Monde diplomatique vom 11. Juli 2019 wurde Premierminister Narendra Modi mit seiner hindu -nationalistischen Bharatiya Janata Party (BJP) bei den W ahlen vom April 2019 im Amt bestätigt und konnte seine Macht sogar noch ausbauen, so dass er seither ohne die Unterstützung anderer Parteien regieren kann. Offen diskriminierende Politik Modis und der BJP gegen religiöse Minderheiten leistet Gewalt Vorschub. Laut Le Monde diplomatique (11. Juli 2019) verfolgen Modi und seine BJP eine offen diskriminierende Politik gegen die christlichen und muslimischen Minderheiten im Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 3 von 30
Land. Die hindu-nationalistische Ideologie des Premierministers Narendra Modi habe seit 2014 Fanatiker_innen unterstützt und bekräftigt und damit zu einer «massiven W elle der Ge- walt gegen die muslimische und christliche Minderheit» beigetragen, «darunter Lynchmorde an etwa 40 Personen, die verdächtigt wurden, Rindfleisch gegessen oder Kühe geschlachtet zu haben». Gemäss CSW (September 2018) leisten Vertreter_innen der regierenden BJP Hassreden und Gewalt gegen religiöse Minderheiten Vorschub, indem sie keine Massnahmen ergreifen, um Angriffe zu verhindern und zu untersuchen. Hinzu kommt, dass sie die Verbreitun g von Hass auf sozialen Medien und durch verschiedene Veröffentlichungen zuzulassen, obwohl solche Taten laut Abschnitt 153(A) des Strafgesetzes verboten sind. Hassreden und Kampagnen hochrangiger Politiker gegen religiöse Minderheiten. Politi- ker und nationalistische Gruppen führen laut CSW (September 2018) darüber hinaus oft Kam- pagnen durch, die religiöse Minderheiten verteufeln. In diesem Zusammenhang sind die auf- rührerischen öffentlichen Äusserungen des der BJP angehörenden Chief Minister des Gliedstaats Uttar Pradesh, Yogi Adityanath, besonders besorgniserregend. In öffentlichen Er- klärungen ruft er zur Zwangssterilisation von Muslim_innen und Christ_innen auf; fordert, dass Hindus sich gegen empfundene Angriffe durch Muslim_innen und Christ_innen wehren sollen; verlangt, dass das W ahlrecht für Muslim_innen aufgehoben werden soll; und versi- chert, dass Indien mit einer Schlacht zwischen Dämonen und Göttern konfrontiert wird. Diese Äusserungen würden aus Sicht von Beobachter_innen Gewalt gegen Minderheiten moralisch legitimieren. Auch USDOS (21. Juni 2019) verweist auf Hassreden einiger hoher Vertreter der BJP gegen Minderheiten und zitiert den Präsidenten des Global Council of Indian Christians (GCIC), der auf das Resultat einer Untersuchung des Nachrichtensenders NDTV verwies, wonach die Zahl solcher Hassreden durch Vertreter der BJP zwischen 2014 und April 2018 um 490 Prozent angestiegen sei. 3 Rechtlicher Rahmen 3.1 Nationaler rechtlicher Rahmen bezüglich Religionsfreiheit Indische Verfassung sieht Religionsfreiheit vor, solange öffentliche Ordnung, Moral und Gesundheit nicht beeinträchtigt werden; Indien ist säkularer Staat. CSW (September 2018) weist darauf hin, dass der zweiundvierzigste Zusatz zur indischen Verfassung ei ndeutig die Freiheit, seine/ihre Religion zu wählen und zu ändern, als Grundrecht jedes Bürgers und jeder Bürgerin identifiziert. Laut Artikel 25(1) haben «alle Personen gleichermassen das Recht auf Gewissensfreiheit und das Recht, ihre Religion frei zu be kennen, zu praktizieren und zu verbreiten». USDOS (21. Juni 2019) erwähnt darüber hinaus Bestimmungen in der Verfassung, die Indien als säkularen Staat definieren und vorsehen, dass der Staat alle Re- ligionen vorurteilsfrei behandeln muss. Die indische Verf assung verbietet darüber hinaus Dis- kriminierung seitens der Regierung aufgrund der Religion, einschliesslich bei der beruflichen Beschäftigung, sowie Einschränkungen aufgrund der Religion beim Zugang Einzelner zu öf- fentlichen oder privaten Einrichtungen, d ie der Allgemeinheit offenstehen,. Religiöse Gruppen haben gemäss der Verfassung das Recht, Einrichtungen für religiöse und gemeinnützige Zwe- cke ins Leben zu rufen und zu unterhalten; ihre eigenen Belange in religiösen Dingen selbst zu verwalten; sowie Eigentum zu erwerben, zu besitzen und zu verwalten. Die Verfassung sieht darüber hinaus vor, dass die Bürger_innen ihre Religion in einer Weise praktizieren Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 4 von 30
müssen, die keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung, Moral und Gesund- heit hat (USDOS, 21. Juni 2019). Weitere Regelungen auf nationaler Ebene zu religiösen Organisationen und religiösen Aktivitäten. USDOS (21. Juni 2019) erwähnt, dass die indische Regierung aufgrund der na- tionalen Gesetzgebung religiöse Organisationen verbieten darf, die S pannungen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften heraufbeschwören, in Terrorismus oder Abspaltung ver- wickelt sind oder Gesetze zur Regelung ausländischer Finanzbeiträge verletzen. USDOS (21. Juni 2019) weist darüber hinaus auf das nationale Strafgesetz (Federal Penal Code) hin, gemäss dem «das Fördern von Feindschaft zwischen verschiedenen Gruppen aufgrund der Religion» und «Taten, die der Erhaltung der Harmonie abträglich sind», einschliesslich Taten, die religiösen Gruppen und deren Mitgliedern Schaden oder Leid zufügen, Straftatbestände darstellen. Ebenso verbietet das Strafgesetz «absichtliche und heimtückische Taten, die da- rauf abzielen, religiöse Gefühle jeglicher Gruppen durch eine Beleidigung der Religion oder religiösen Glaubens zu verletzen». Jede dieser Straftaten kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren, einer Geldstrafe oder beidem geahndet werden. Wenn die Straftat an einer Kultstätte begangen wird, ist eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren möglich. 3.2 Gesetze auf der Ebene der Gliedstaaten Auf der Ebene der Gliedstaaten ist wie in der indischen Verfassung gesetzlich vorge- sehen, dass Religionsausübung die öffentliche Ordnung, Moral und Gesundheit nicht beeinträchtigen darf. Gesetze auf der Ebene der Gliedstaaten sehen wie die indische Ver- fassung vor, dass die Bürger_innen ihre Religion in einer W eise praktizieren müssen, die keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung, Moral und Gesundheit hat (US- DOS, 21. Juni 2019). Gesetze zur Einschränkung der religiösen Konversion (Anti-Konversions-Gesetze) existieren in neun Gliedstaaten; im Fokus stehen in erster Linie Personen, die andere konvertieren. Gemäss USDOS (21. Juni 2019) gibt es in neun der 29 indischen Gliedstaaten Gesetze zur Einschränkung der religiösen Konversion (Anti-Konversions-Gesetze): in A- runachal Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Himachal Pradesh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Odisha, Rajasthan und Uttarakhand. Das Gesetz in Rajasthan, dass 2008 verabschiedet wurde, ist noch nicht in Kraft, da die Genehmigung durch den indischen Präsidenten noch aussteht. Die Zentralregierung hat es bereits überprüft, um sicherzustellen, dass es nicht im Widerspruch zur Verfassung und zu den existierenden nationalen Gesetzen steht. Nur fünf der neun Gliedstaaten haben Verordnungen u mgesetzt, die für die Durchsetzung des Geset- zes notwendig sind. Laut India Legal (1. Dezember 2019) existiert zusätzlich zu den oben erwähnten Gliedstaaten auch in Tamil Nadu ein Anti-Konversions-Gesetz. Die Gliedstaaten Chhattisgarh, Madhya Pradesh und Uttarakhand verbieten laut USDOS (21. Juni 2019) religiöse Konversion durch «Gewalt», «Verlockung» und «betrügerische Mittel» und sehen vor, dass die Distriktbehörden einen Monat im Voraus über eine geplante Konver- sion informiert werden müssen. Himachal Pradesh und Odisha verbieten Konversion durch «Gewalt», «Beeinflussung» und «Betrug» und untersagen es Einzelpersonen, solche Konver- sionen zu unterstützen. In Odisha müssen Personen, die eine andere Religion annehmen wollen, sowie Geistliche, die eine Konver sionszeremonie durchführen möchten, die Regie- rung formell darüber zu benachrichtigen. In Gujarat ist für jede Form der Konversion die vor- herige Erlaubnis des/der Amtsrichter_in des Distrikts (district magistrate) notwendig. Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 5 von 30
Laut Christian Post (4. September 2019) wurde am 30. August 2019 im Gliedstaat Himachal Pradesh ein neues Anti-Konversions-Gesetz, der Freedom of Religion Act 2019, durch die von der BJP dominierte gesetzgebende Versammlung einstimmig verabschiedet. Das neue Gesetz ersetzt den Freedom of Religion Act 2006 und verschärft den Straftatbestand der erzwungenen religiösen Konversion und die möglichen Strafen: Neu beinhaltet der Straftat- bestand Konversion infolge von «Falschdarstellung», «Gewalt», «unzulässiger Beeinflus- sung», «Zwang», «Anreiz», «Heirat» oder «andere betrügerische Mittel». Das alte Gesetz verbot religiöse Konversion infolge von «Gewalt» oder «Anreiz ». Am 1. Dezember 2019 wurde der W ebsite India Legal publiziert, dass in Uttar Pradesh, Indi- ens bevölkerungsreichstem Gliedstaat, der von Chief Minister Yogi Adityanath von der BJP regiert wird (dieser ist auch für Hassreden gegen religiöse Minderheiten bekannt, siehe Ka- pitel 2), ein Gesetzesentwurf für einen Freedom of Religion Act vorgelegt worden sei. Der Gesetzesentwurf ziele darauf ab, «Religionsfreiheit durch ein Verbot der Konversion von ei- ner Religion zu einer anderen durch Falschdarstellung, Gewalt, unzulässige Beeinflussung, Zwang, Anreiz oder jegliche betrügerische Mittel sowie durch Heirat zu garantieren». «Rückkonversionen» zum Hinduismus nicht als «Konversionen» laut den Anti-Konver- sions-Gesetzen definiert und damit nicht verboten. «Rückkonversionen» zum Hinduismus im Rahmen eines «Ghar Vapsi»-Programmes sind laut India Legal (1. Dezember 2019) ge- mäss dem Gesetzesentwurf des Gliedstaates Uttar Pradesh nicht verboten. Cheema/USCIRF (Februar 2017) hebt hervor, dass «Rückkonversionen» zum Hinduismus (« Ghar Wapsi» = «Homecoming») nicht als Konversion gemäss den Anti-Konversions-Gesetzen auf Glied- staatsebene betrachtet werden. Dies lege die Schlussfolgerung nahe, dass «Rückkonversio- nen» durch «Gewalt», «Betrug» oder «Verlockung» nicht aufgrund der Regelungen in diesen Gesetzen bestraft werden können. Sanktionen für Personen, die andere konvertieren: Gefängnis und/oder Geldstrafen; be- sonders strenge Bestrafung der Konversion von Minderjährigen, Frauen und Mitglie- dern von Scheduled Castes und Scheduled Tribes. Gemäss USDOS (21. Juni 2019) gelten für Personen, die dem Gesetz zuwiderhandeln, einschliesslich Missionar_innen und weiterer religiöser Personen, die Konversion fördern, Geldstrafen und weitere Strafen einschliesslich Gefängnisstrafen. W enn die Konvertierten Minderjährige, Frauen oder Mitglieder von durch die Regierung bestimmten historisch benachteiligten Gruppen (bekannt als Scheduled Castes und Scheduled Tribes) sind, beträgt die Gefängnisstrafe in Chhattisgarh bis zu drei Jahre und in Madhya Pradesh bis zu vier Jahre. In Gujarat wird eine erzwungene Konversion mit bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Gebühr von bis zu 50’000 indischen Rupien (INR) (bis zu 646.69 CHF 1) bestraft. In Himachal Pradesh liegen die Strafen bei bis zu zwei Jahren Ge- fängnis und/oder Geldstrafen von 25’000 INR ( 323.34 CHF). Strafen für Konversionen von Minderjährigen, Mitgliedern von Scheduled Castes or Scheduled Tribes oder, im Fall von O- disha, Frauen können Gefängnisstrafen anstelle von Geldstrafen beinhalten (USDOS, 21. Juni 2019). Im Staat Himachal Pradesh beträgt die Höchststrafe laut Christian Post (4. Sep- tember 2019) gemäss dem Freedom of Religion Act 2019 neu sieben Jahre Gefängnis; im alten Gesetz waren es drei Jahre. Gemäss India Legal (1. Dezember 2019) würde die religiöse Konversion einer anderen Person laut dem Gesetzesentwurf des Gliedstaates Uttar Pradesh durch die oben erwähnten Mittel, wenn dieser unverändert in Kraft tritt, mit mindestens einem Jahr und bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe geahndet werden. Im Falle von 1 Wechselkurs vom 7. Mai 2020 (1 INR = 0,01293 CHF). Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 6 von 30
Konversionen von Frauen, Minderjährigen, Mitgliedern von Scheduled Castes or Scheduled Tribes würde die Gefängisstrafe auf mindestens zwei und bis zu sieben Jahre angehoben werden. Gujarat (Gesetz) und Uttar Pradesh (Gesetzesentwurf): Rechtliche Sanktionen auch für konvertierende Personen selbst, wenn diese die Behörden nicht wie im Gesetz vorge- sehen benachrichtigen. Gemäss den Angaben einer indischen anwaltlichen Fachperson vom 3. Mai 2020 muss laut dem Anti-Konversions-Gesetz des Gliedstaats Gujarat eine Per- son, die konvertieren möchte, vor und nach ihrer Konversion den/die Amtsrichter_in des Dis- trikts (district magistrate) entsprechend benachrichtigen. Das Nichtbefolgen dieser Vorschrift kann mit einer einjährigen Gefängnisstrafe , einer Geldstrafe von 1000 INR (12.93 CHF) oder beidem geahndet werden. Der Gesetzesentwurf im Gliedstaat Utta r Pradesh sieht vor, dass eine Person, die konvertieren möchte, einen Monat im Voraus einen Antrag bei der Regierung von Uttar Pradesh einreichen muss. Die Regierungsbehörden führen dann eine detaillierte Untersuchung durch, um zu bestimmen, ob die geplante Konversion «legitim» ist. Wenn eine Person, die konvertieren möchte, die Regierung von Uttar Pradesh nicht darüber informiert, kann sie mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei J ahren bestraft werden (E-Mail-Auskunft einer indischen anwaltlichen Fachperson vom 3. Mai 2020 an die SFH). Weitere gesetzliche Regelungen auf der Ebene der Gliedstaaten. Laut von USDOS (21. Juni 2019) zitierten Gesetzen in Andhra Pradesh und Telangana kö nnen die Behörden missi- onarische Aktivitäten in der Nähe religiöser Stätten anderer Religionen verbieten. Zuwider- handlung kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 5000 INR (6 4.69 CHF) bestraft werden. Unterschiedliche Angaben zur Umsetzung von Anti-Konversions-Gesetzen, Berichte über Anklagen gegen und Festnahmen von Christ_innen aufgrund von Anti-Konversi- ons-Gesetzen. USDOS (21. Juni 2019) zitiert die NGO Alliance Defending Freedom India (ADFI), laut der im Jahr 2018 die Behörden mehrerer Gliedstaaten Anklagen gegen Christ_in- nen aufgrund von Anti-Konversions-Gesetzen verfolgten. Ein Artikel der Christian Post (4. September 2019) erwähnt Fälle von Festnahmen von Christ_innen, die Kinder zu Sommer- camps begleiten, und von christlichen Pastoren während Gottesdiensten aufgrund von Anti - Konversions-Gesetzen. Im Gegensatz dazu berichtete die Website India Legal am 1. Dezem- ber 2019, es habe bisher keine Verurteilungen aufgrund solcher Gesetze gegeben. Gemäss dem Global Legal Research Center der US-amerikanischen Law Library of Congress (Oktober 2018) erkennen einige Menschenrechtsinstitutionen an, dass es nur wenige Festnahmen und keine Verurteilungen aufgrund dieser Gesetze gebe. Laut der indischen anwaltlichen Fach- person sind die oben erwähnten Gesetze und ihre Umsetzung «politisch aufgeladen». Ob und wie oft sie benutzt werden, um Menschen zu drangsalieren, hänge wahrscheinlich vom jeweils aktuellen politischen Klima im Land ab (E-Mail-Auskunft einer indischen anwaltlichen Fach- person vom 3. Mai 2020 an die SFH). Gesetze auf Gliedstaatsebene werden zur Rechtfertigung von Feindseligkeiten und Ge- walt gegen religiöse Minderheiten benutzt. Ein Artikel der Christian Post (4. September 2019) zitiert kritische Stimmen, gemäss denen Anti-Konversions-Gesetze auf Gliedstaats- ebene oft von radikalen Hindus benutzt werden, um Christ_innen und andere religiöse Min- derheiten zu verfolgen. CSW (September 2018) verweist darauf, dass solche Gesetze regel- mässig dazu missbraucht werden, Gewalt gegen christliche Ziele zu rechtfertigen und Feindseligkeit gegen religiöse Minderheiten zu schüren. Auch das Global Legal Research Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 7 von 30
Center der US-amerikanischen Law Library of Congress hebt in seinem Bericht vom Oktober 2018 hervor, dass diese Gesetze gemäss einigen Beobachter_innen ein feindliches und ge- legentlich gewalttätiges Umfeld für religiöse Minderheitsgemeinschaften erzeugen, da sie keine Beweise benötigen, um Anschuldigungen falschen Verhaltens zu untermauern. CSW (September 2018) zitiert die dam alige UN-Sonderberichterstatterin zur Religions - und Glaubensfreiheit, Asma Jahangir. Diese drückte bereits im Jahr 2008 nach ihrem Indien-Be- such ihre tiefe Sorge darüber aus, dass Anti-Konversions-Gesetze dazu benutzt werden, Christ_innen und Muslim_innen herabzuwürdigen und dass diese Gesetze überdacht werden sollten, da sie in ernsthaftem Konflikt mit den Menschenrechten stehen. Gemäss CSW (Sep- tember 2018) sind diese Gesetze mehrdeutig und au s einer Perspektive formuliert, die davon ausgeht, dass Individuen unfähig seien, in Glaubensfragen ihre eigenen fundierten Entschei- dungen zu treffen. Diese Gesetze stehen laut CSW im Widerspruch zu Verfassungsrecht und zu internationalem Recht bezüglich Religions - und Glaubensfreiheit. Das Schweigen der Be- hörden gegenüber dem Verhalten derer, die sich für die Hindutva -Ideologie einsetzen, ermu- tige den weiteren Missbrauch dieser Gesetze. Sajan K. George, der Präsident des Global Council of Indian Christians (GCIC), zitiert von India Legal (1. Dezember 2019), kritisierte den Gesetzesentwurf für einen Freedom of Reli- gion Act in Uttar Pradesh; dieser Entwurf würde die indische Verfassung verletzen. Uttar Pradesh zähle die grösste Zahl von Angriffen gegen Christ_innen aufgrund falscher Berichte über gewaltsame Konversion. Jegliche soziale Aktivität könne als versuchter Zwang oder be- trügerische Konversion angezeigt werden. George geht davon aus, dass ein solches Gesetz höchstwahrscheinlich von rechtsfundamentalistischen Gruppen missbraucht werden wird. In Staaten, in denen momentan Anti-Konversions-Gesetze in Kraft treten, würden radikale Grup- pen christliche Prediger fälschlicherweise der gewaltsamen Konversion von Personen zum Christentum bezichtigen. Dies führe zu Belästigung und Angriffen, welche von der lokalen Polizei aufgrund von politischer Einflussnahme und Druck ignoriert würden (India Legal, 1. Dezember 2019). Beispiele für die Anwendung von Gesetzen gegen Christ_innen . Am 12. September 2018 bezichtigte die Polizei im Distrikt Jaunpur des Gliedstaats Uttar Pradesh 271 Christ_innen, «Lügen über den Hinduismus zu verbreiten» und Personen angeblich zu betäuben, um sie zum Christentum zu bekehren. Eine lokale Hindu -Gruppierung hatte beim Gericht eine Be- schwerde gegen die Christ_innen eingereicht, weil sie sich weigerten, mit sonntäglichen Ge- betsgottesdiensten aufzuhören, und weil sie falsche Informationen über den Hinduismus ver- breiten würden. Gemäss dem stellvertretenden Polizeiinspektor wurden die Christ_innen «verschiedener Straftaten wie Betrug, Schänden religiöser Stätten und Voreingenommenheit gegen die nationale Einheit» angeklagt. Im Juni 2018 nahmen die Behörden von Uttar Pradesh einen Pastor aufgrund der «erzwun- genen» Konversion von 16 Personen fest. Ein örtlicher Hindu -Aktivist hatte ihn zuvor eines Angriffs auf Aktivisten der hinduistischen Gruppe Bajrang Dal bezichtigt. Ein Richter verur- teilte den Pastor zu 14 Tagen Untersuchungshaft; nach einer W oche wurde er auf Bewährung entlassen. Im Mai 2018 berichtete das Global Council of Indian Christians (GCIC) laut USDOS (21. Juni 2019) über die Festnahme eines Pastors und eines weiteren Angehörigen der christlichen Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 8 von 30
Pfingstgemeinschaft im Distrikt Basti, Uttar Pradesh, durch die Polizei wegen «erzwungener» Konversion. Die Polizei gab gegenüber GCIC an, sie würde die beiden freilassen. Gemäss USDOS (21. Juni 2019) nahm die Polizei von Hyderabad am 1. April 2018 vier Christ_innen aufgrund von «Verletzung religiöser Gefühle» fest, da sie während einer Oster- prozession christliche Schriften verteilten. Zwei Tage später wurden sie auf Bewährung frei- gelassen. Gemäss weiterer von USDOS zitierter Quellen seien im selben Zusammenhang auch vier Aktivist_innen der hindu-nationalistischen Organisation Hindu Jana Shakti festge- nommen und angeklagt worden, die «Scham der christlichen Frauen verletzt» und sie ge- zwungen zu haben, das traditionelle hinduistische rote Zeichen auf ihrer Stirn zu tragen. 3.3 Sanktionen für konvertierte Personen Konversion vom Hinduismus zu einer anderen Religion bedeutet Ausschluss aus der Kaste. USDOS (21. Juni 2019) erwähnt, dass laut dem Obersten Gericht ( Supreme Court) eine Konversion vom Hinduismus zu einer anderen Religion üblicherweise den Ausschluss der konvertierenden Person aus ihrer Kaste bedeutet, da die Kaste nstruktur mit der hinduis- tischen Gesellschaft zusammenhängt. Gesellschaftliche Definitionen der Zugehörigkeit zu ei- ner Kaste bestimmen, inwiefern eine Person Anspruch auf Unterstützung durch die Regierung hat. 4 Gewalt gegen religiöse Minderheiten, insbesondere Christ_innen und zum Christentum konvertierte Personen Zum Christentum Konvertierte besonders von Gewalt und Belästigung betroffen. Ge- mäss einem Bericht der christlichen US-amerikanischen Organisation Open Doors vom 27. Januar 2019 tragen zum Christentum konvertierte Personen mit hinduistischem Hintergrund die Hauptlast der Verfolgung von Christ_innen in Indien. Sie sähen sich fast täglich Belästi- gungen ausgesetzt und seien ständig unter Druck, zum Hinduismus zurückzukehren. Sie wür- den häufig physisch angegriffen, müssten ins Spital eingeliefert werden und würden manch- mal sogar getötet. Hauptsächlich lebten sie auf dem Land, wo sie gesellschaftlichem Druck nicht nur seitens ihrer Familien und Freund_innen sowie von Gemeindemitgliedern und loka- ler Hindupriester, sondern auch radikaler Hindus ausgesetzt seien. Auf der Website der Or- ganisation Open Doors zur World Watch List bezüglich Verfolgung von Christ_innen (ohne Datum, zuletzt abgerufen am 7. Mai 2020) wird hervorgehoben, dass zum Christentum konvertierte Personen mit hinduistischem Hintergrund und solche, die zuvor Stammesreligio- nen anhingen, oft sehr stark von ihren Familienmitgliedern und Gemeinschaften verfolgt wer- den. Zum Christentum Konvertierte werden als Christ_innen Opfer von Gewalt . W ie aus den Informationen in diesem Kapitel und in Kapitel 5 hervorgeht, werden zum Christentum konver- tierte Personen aufgrund der Tatsache, dass sie Christ_innen sind, Opfer von Gewalt. Zunahme von Tötungen, Angriffen und weiteren Formen von Gewalt gegen Minderheiten einschliesslich Christ_innen. Laut CSW (September 2018) ist Gewalt gegen Minderheiten Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 9 von 30
auf lokaler Ebene (communal violence) ein grosses Problem in Indien. Oft werde sie durch Hassreden von hindu-nationalistischen rechtsextremistischen Gruppier ungen ausgelöst, die Feindseligkeit gegenüber religiösen Minderheiten befeuerten. Auch USDOS verwies am 21. Juni 2019 auf Berichte über religiös motivierte Tötungen, Angriffe, Unruhen, Diskriminierung, Vandalismus und Aktivitäten, die das Recht Einzelner e inschränkten, ihren religiösen Glau- ben zu praktizieren und zu missionieren. USDOS (21. Juni 2019) zitiert Zahlen des indischen Ministry of Home Affairs, gemäss denen die Zahl der Fälle von lokaler Gewalt gegen Minderheiten zwischen 2015 bis 2017 um 9 Pro- zent anstieg. Im Jahr 2017 habe es 822 Zwischenfälle gegeben, die zu 111 Todesfällen und 2384 Verletzungen geführt hätten. Gemäss der von USDOS (21. Juni 2019) zitierten NGO Persecution Relief hat es im Jahr 2017 736 Fälle von Verfolgung gegen Christ_innen gege- ben, gegenüber 348 im Jahr 2016. Die Religious Liberty Commission of the Evangelical Fellowship of India (EFI-RLC), ebenfalls zitiert von USDOS (21. Juni 2019), dokumentierte 325 Fälle von Gewalt und Angriffen gegen Christ_innen und Kirchen 2018. 2017 habe es 351 solche Fälle gegeben, 2016 sollen es 247 Fälle gewesen sein. Über 40 Prozent der von EFI-RLC 2018 dokumentierten Fälle von Gewalt, Einschüchterung und Belästigung gegen Christ_innen hätten in Uttar Pradesh stattgefunden, und die Zahl der Fälle sei zwischen September und Dezember 2018 deutlich angestiegen. Hindu-nationalistische Gruppen hätten sich Kirchen zum Ziel genommen und behauptet, dass dort «Konversionen mittels Gewalt oder Be trug» stattfanden, was zu Unterbrechungen von Gottesdiensten, Belästigung von Pastoren und Gemeindemitgliedern und zur Festnahme von Pastoren und Laien geführt habe. 12 Prozent dieser Fälle hätten in Tamil Nadu stattgefunden. Die NGO Prosecution Relief, ebenfalls zitiert von USDOS (21. Juni 2019), berichtete von 477 Fällen von Gewalt gegen Christ_innen im Jahr 2018. 2017 habe es 440 solcher Fälle gege- ben. Die NGO Alliance Defending Freedom India (ADFI), zitiert von USDOS (21. Juni 2019), be- richtete, dass 2018 Mitglieder hindu-nationalistischer Gruppen christliche Führungspersonen und ihre Gemeinden, hauptsächlich in ländlichen Gemeinden, unter dem Vorwand angriffen, dass die Christ_innen erzwungene Konversionen durchführten. 15 Kirchen wurden vorsorg- lich für ihre Sicherheit geschlossen. ADFI berichtete ausserdem, ein Pastor in Fatehpur sei angegriffen worden, während er einen Sonntagsgottesdienst abhielt. Ferner habe ein Mob gegen das Singen von Weihnachtsliedern durch Mitglieder von 35 verschiedenen Kirchen protestiert, die in einer katholischen Kirche in Varanasi zusammengekommen waren. Beispiele von Gewalt gegen Christ_innen. Laut AsiaNews, zitiert von USDOS (21. Juni 2019), griff am 16. Dezember 2018 eine Menschenmenge von ungefähr 150 Personen in Ta mil Nadu eine Gruppe von 16 Christ_innen an, die Weihnachtslieder sangen. Im August 2018 griff laut USDOS (21. Juni 2019) eine Gruppe von Mitgliedern der hinduisti- schen Gruppierung Bajrang Dal, der Jugendgruppe des Vishwa Hindu Parishad, eine Kirche der Pfingstgemeinde in Bihar an und beschädigten sie. Sie bezichtigten die Kirche nmitglieder der «erzwungenen Konversion». Ebenfalls im August zog gemäss von USDOS (21. Juni 2019) zitierten Medienberichten der südindische Sänger O.S. Arun seine Teilnahme an eine m christ- lich-karnatischen Musikkonzert in Chennai zurück, nachdem der in Tamil Nadu ansässige Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 10 von 30
Ableger der hinduistischen Organisation Rashtriya Sanathana Seva Sangam die hinduisti- schen Künstler, die mit dem Event in Verbindung standen, als «Verräter» am hi nduistischen Glauben bezeichneten und hinduistische Sänger, die christliche Hymnen singen, bedrohten. USDOS (21. Juni 2019) zitiert die NGO International Christian Concern (ICC), die zehn An- griffe auf Christ_innen in der Zeit vor Ostern 2018 dokumentierte. Am 5. April 2018 hätten Hindu-Nationalisten laut ICC eine Gebetsversammlung im Dorf Vakel im Distrikt Bastar, Glied- staat Chhattisgarh, angegriffen und sechs Christ_innen verletzt. ADFI, ebenfalls zitiert von USDOS (21. Juni 2019), berichtete auf der Seite World Watch Monitor über 17 Zwischenfälle gegen Christ_innen am 6. April 2018 durch hindu -nationalistische Gruppen in und um Hy- derabad. AsiaNews, zitiert von USDOS (21. Juni 2019), berichtete von einer Gruppe von Hindus, die im Februar 2018 den Pastor einer christlichen Pfingstgemeinde im Distrikt W est Champaran im Gliedstaat Bihar angriffen und verprügelten, da er angeblich «erzwungene Konversionen» durchgeführt habe. Der Missionar habe sich mit 13 weiteren Angehörigen der Pfingstge- meinde in einem Bus befunden, als ein Hindu in diesem Bus weitere Hindus an der nächsten Bushaltestelle kontaktierte, da er sich über Diskussionen bezüglich des christlichen Glaubens aufregte, die er im Bus hörte. Als der Bus an der Haltestelle ankam, hätten die Hindus den Pastor und ein weiteres Mitglied der Gruppe verprügelt. Beide seien daraufhin ins Spital ge- bracht worden. Zunächst habe sich die Polizei geweigert, eine Anzeige aufzunehmen, stimmte später jedoch zu, die Aussagen des Pastors und weiterer Mitglieder der Gruppe a ufzuneh- men. 5 Mangelnder Schutz durch den Staat Straflosigkeit der Täter von Hassreden und Gewalt gegen religiöse Minderheiten und Versagen der Strafjustiz sind Hauptgründe für Andauern solcher Gewalt in verschiede- nen Landesteilen. USDOS (21. Juni 2019) verweist auf Berichte von NGOs, wonach die Regierung bisweilen nach Angriffen von Mobs auf religiöse Minderheiten, benachteiligte Gruppen und Regierungskritiker_innen nicht tätig werde. Laut CSW (September 2018) werden rechtsextremistische Gruppen durch den oben beschriebenen politischen und ideologischen Kontext ermutigt, Gewalt auszuüben, und können damit rechnen, straflos zu handeln. Hinzu komme, dass das indische System der Strafjustiz versage und zu anhaltender Ungerechtigkeit führe. So seien die Urheber der Gewalt gegen Minderheiten in Gujarat 2002, in Kandhamal 2008 und in Muzaffarnagar 2013 nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Täter von Gewalt gegen Minderheiten blieben aufgrund von Fahrlässigkeit oder Mittäterschaft der Behörden oft straflos. Dieses Klima der Straflosigkeit ist ein Hauptgrund für das Andauern von lokaler Ge- walt gegen Minderheiten in verschiedenen Landesteilen. Die NGO Prosecution Relief, zitiert von USDOS (21. Juni 2019), berichtete, dass Personen, die für religiöse Gewalt verantwort- lich seien, oft nicht strafverfolgt würden. Beispiele von Gewalt gegen Christ_innen mit teilweise mangelhafter Reaktion von Po- lizei und Behörden aus den Jahren 2018 und 2019. Am 19. Dezember 2019 berichtete CSW von einer privaten Versammlung zum Singen von Weihnachtsliedern am 17. Dezember 2019 in Permuapalayam, Distrikt Erode, Tamil Nadu, die von fünf Männern unterbrochen wurde. Diese hätten die anwesenden Personen angegriffen und verprügelt. Die Männer drohten den Christ_innen, sie lebendig in ihrem Fahrzeug zu verbrennen, und bezeichneten sie als Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 11 von 30
«Hunde» und «Geächtete». Dann zwangen sie den Vermieter eines zur Gruppe gehörenden Paares, in dessen W ohnung die Versammlung stattgefunden hatte, das Paar vor die Tür zu setzen. Der Vermieter, der um sein Leben fürchtete, fügte sich. Pastor Joshua, ebenfalls Teil der Gruppe, wandte sich am Abend des Angriffs hilfesuchend an einen Inspektor auf einem Polizeiposten in Lakshmi Nagar, wurde dort jedoch abgewiesen. Am 18. Dezember 2019 ver- suchten der Pastor und weiter e örtliche christliche leitende Personen, in der Polizeistation von Chithode eine Beschwerde einzureichen . Die Polizisten dort reagierten jedoch erst, als lokale Menschenrechtsaktivisten intervenierten. Laut von CSW (19. Dezember 2019) zitierten lokalen Quellen wurde die Tat als non-cognizable offence eingestuft und eine entsprechende Anzeige im Community Service Register (CSR) festgehalten. Gemäss der indischen juristi- schen Online-Plattform LawRato (27. November 2019), die auf die indische Kriminalprozess- ordnung verweist, handelt es sich bei non-cognizable offences um Vergehen, bei denen die Polizei niemanden ohne Haftbefehl festnehmen kann. Laut von CSW (19. Dezember 2019) zitierten Quellen entschuldigten sich die Täter bei den Christ_innen, um einer Festnahme und Strafverfolgung durch die Polizei zu entgehen. Sie seien von der Polizei schliesslich nur ver- warnt worden. Am 3. Mai 2019 griffen sechs der hindu-nationalistischen Gruppe Hindu Munnani angehö- rende Männer gemäss CSW (7. Mai 2019) ein christliches Gebetstreffen in der Praise the Lord Church in Kanjappalli, Distrikt Coimbatore, Tamil Nadu an. Sie verletzten mehrere Christ_innen und drohten, sie umzubringen, wenn sie ihr Gebet fortsetzten. Laut von CSW (7. Mai 2019) zitierten lokalen Q uellen wurden die Verantwortlichen festgenommen, nachdem Pastor Philip Rangasamy, der das Gebetstreffen organisiert hatte, bei der Polizei einen First Information Report (FIR) registriert hatte. Laut dem Pastor handelte es sich bereits um den zweiten Angriff dieser Männer; der erste habe bereits am 10. Februar 2019 stattgefunden. Damals hatte die Polizei laut den Angaben des von CSW (7. Mai 2019) zitierten Director of Legislation & Regulations of the Synod of Pentecostal Churches in Tamil Nadu , Nehemiah Christie, nicht auf die Anzeige der Kirche reagiert. Im Juni 2019 waren sieben christliche Familien laut CSW (21. Juni 2019) gezwungen, aus ihrem Dorf in Jharkhand zu fliehen, nachdem sie Einschüchterung, Belästigung und Drohun- gen einer lokalen fundamentalistischen Gruppe, dem Hindu Jagran Manch (HJM), ausgesetzt waren. Drei weitere Familien wurden gezwungen, zum Hinduismus zu konvertieren. HJM ist mit dem Vishwa Hindu Parishad assoziiert, dem religiösen Flügel des Rashtryia Swayamse- wak Sangh (RSS). Der RSS wiederum ist der ideologische Flügel der von Premierminister Modi angeführten BJP. Am 12. Juni 2019 hätten HJM -Vertreter eine Liste der christlichen Familien im Dorf Masiya Mahuwatoli zusammengestellt und diese Familien aufgefordert, ihren Glauben aufzugeben und zum Hinduismus zu konvertieren. Angestachelt durch den HJM, wurde eine Menschenmenge von ungefähr 200 Dorfbewohnern gewalttätig, als sich die christ- lichen Familien weigerten, ihre Religion zu ändern. Ein Versuch der Familien, in der Polizei- station von Bharno eine Anzeige einzureichen, wurde zunächst zurückgewiesen. Später wurde ein First Information Report (FIR) registriert und eine Kopie der Anzeige an den In- spektor und den stellvertretenden Inspektor des Distrikts Gumla weitergeleitet. Laut USDOS (21. Juni 2019) griff eine Menschenmenge von Hindu-Nationalisten am 2. De- zember 2018 während eines Sonntagsgottesdienstes eine Kirche in Naubasta im Distrikt Kan- pur in Uttar Pradesh an und forderten, dass der Pastor und die Gemeinde den Gottesdienst sofort beenden und die Kirche schliessen sollten. Vor Ort anwesende Polizisten forderten die Christ_innen dazu auf, sich zu entfernen, und zerstreuten die demonstrierenden Hi ndus, die Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 12 von 30
damit drohten, in der folgenden W oche zurückzukommen. Zwei Tage vor dem Zwischenfall hatte ein Polizeiinspektor den Pastor informiert, dass ihm «erzwungene Konversion» vorge- worfen werde, nachdem eine entsprechende Anzeige über ihn eingereicht wor den war. Nach dem Zwischenfall lehnte es die Polizei ab, formelle Anzeigen des Pastors und seiner Ge- meinde bezüglich der Unterbrechung des Gottesdienstes aufzunehmen. USDOS (21. Juni 2019) verweist auf Medienberichte, gemäss denen Hindu -Gruppen im Juli 2018 im Distrikt Latehar in Jharkhand christliche Familien aus ihrem Dorf vertrieben, nachdem sich diese geweigert hatten, ihre Religion zu verleugnen. Gemäss diesen Berichten lebten die Familien in Angst und seien nicht zurückgekehrt, da die örtlichen Behö rden unfähig oder unwillig seien, ihnen zu helfen. 6 Eingeschränkter Aktionsspielraum für die Zivilgesellschaft Protestaktionen gegen Gewaltakte im Namen der Religion durch regierungskritische Journalist_innen, Schriftsteller_innen und andere Menschenrechtsv erteidiger_innen; Selbstzensur. Gemäss CSW (September 2018) hat sich der Aktionsspielraum für indische Journalist_innen, Schriftsteller_innen und andere Menschenrechtsverteidiger_innen seit 2015 verringert. Seitdem haben viele Schriftsteller_innen, Regisseur_innen und Künstler_in- nen im ganzen Land ihre Sorge über die täglichen Gewaltakte im Namen der Religion geäus- sert. Mehr als zwei Dutzend Schriftsteller_innen haben ihre Auszeichnungen aus Protest ge- gen die zunehmende Kultur der Intoleranz gegenüber Meinungs - und Meinungsäusserungsfreiheit zurückgegeben. Andere S chriftsteller_innen üben sich seit den Morden an bedeutenden Schriftstellern wie Govind Pansare (2015), M. M. Kalburgi (2015) und Gauri Lankesh (2017), die die rechtsextreme hinduistische Politik in Frage stellten und über Angriffe auf die Meinungsäusserun gsfreiheit schrieben, in Selbstzensur. Widerruf der Zulassung von NGOs aufgrund des Foreign Contributions Regulation Act. Gemäss CSW (September 2018) wird das Gesetz zur Regulierung ausländischer Finanzie- rung (Foreign Contributions Regulation Act – FCRA) von 2010 dazu benutzt, die Zulassungen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu widerrufen. Im Juni 2016 riefen der UN Special Rapporteur on the situation of human rights defenders , Michel Frost; der UN Special Rappor- teur on freedom of opinion and expression, David Kaye; und die UN Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and association , Maina Kiai, Indien dazu auf, den FCRA ausser Kraft zu setzen, und äusserten ihre Beunruhigung darüber , dass die Bestim- mungen des FCRA «zunehmend dazu benutzt werden, Organisationen zum Schweigen zu bringen, die sich für zivile, politische, wirtschaftliche, soziale, umweltpolitische und kulturelle Prioritäten einsetzen, die denen der Regierung möglicherweise widersprechen». So erzwan- gen laut ICNL (9. März 2020) die indischen Behörden im Februar 2017 den Rückzug der christlichen W ohlfahrtsorganisation Compassion International aus Indien aufgrund des Ver- dachts, dass sie Konversion betreibe . Compassion International war eine der grössten Geld- geberinnen Indiens und seit 48 Jahren im Land tätig. Zehntausende von Kindern erhielten infolge der Schliessung der NGO in Indien keine Mahlzeiten, medizinische Betreuung und Schulgebühren mehr. Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 13 von 30
7 Quellen Cheema, Karamat Iqtidar/USCIRF, Februar 2017: «Ironically, the Freedom of Religion Acts are not enforced when the religious minorities are converted to Hinduism, which instead is interpreted as “reconversion.” The termi- nology of Ghar Wapsi (homecoming) is widely used by fundamentalist Hindu groups to refer to “reconversion” to Hinduism. However, this term is “not included in the purview of any anti-conversion law.” Such exclusion of reconversion from the purview of the freedom of religion acts unavoidably suggests reconversion by use of force, fraud, or allurement is not punishable under the provisions of these acts. » Quelle: Cheema, Kara- mat Iqtidar/U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF ), Februar 2017, S. 4-5: www.uscirf.gov/sites/default/files/Constitutional%20and%20Legal%20Chal- lenges%20Faced%20by%20Religious%20Minorities%20in%20India.pdf. CSW, 19. Dezember 2019: «A private Christmas carol gathering on 17 December in Permuapalayam, E rode District, Tamil Nadu in India, was disrupted by five men who assaulted the people present, in- cluding a 17 year-old boy. Pastor Joshua, who leads the Apostolic Fellowship Tabernacle, had gathered to celebrate Advent with ten others, including his wife and children aged 11 and four, in the rented house belonging to a couple from the church known as Ramesh and Sumathi. Pastor Joshua, told a local source that the incident occurred at 8:45 pm when two men, known locally as Ravi and Elango, taunted a 17 year -old boy who was dressed up as Father Christ- mas for the celebrations. The men were then joined by three others who proceeded t o hit the boy outside the house. When the other Christians pleaded with the attackers to stop they were also slapped and their clothes were torn. The men then threatened to burn the Christians alive in their vehicle, referring to them as “dogs” and “pariahs.” They then pressured Ramesh and Sumanthi's landlord to evict the couple, who had been living in the house for 19 years. Fearing for his life, the land- lord complied with the attackers’ demands and evicted his tenants. Reports of intolerance towards Christian activity has been on the rise in Tamil Nadu in recent years. With no immediate access to medical attention for the wounded, Pastor Joshua sought the help of a local Inspector at a police check -post in Lakshmi Nagar on the night of the attack, however he was turned away. On 18 December, the pastor and other local Chris- tian leaders attempted to lodge a complaint at the Chithode police station, but were met with apathy from local police officers until local human right activists intervened. According to local sources, no First Information Report (FIR), which is necessary for the police to open an investigation, has been registered. However, a complaint has been recorded as a non-cognizable offence in the Community Service Register (CSR), which means that the police cannot make an arrest. Sources say that the perpetrators had also Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 14 von 30
apologised to the Christians in order to avoid arrest and prosecution by the police, before being given harsh warning of further action by the police. » Quelle: Christian Sol- idarity Worldwide (CSW), Advent celebrations marred by intolerance, 19. Dezember 2019: www.csw.org.uk/2019/12/19/press/4504/article.htm . CSW, 21. Juni 2019: «Seven Christian families have been forced to flee their village in Jharkhand state after facing intimidation, harassment and threats from a local fundamentalist group, Hindu Jagran Manch (HJM). Three other families have been forcefully converted to Hinduism. Hindu Jagran Manch is affiliated to the Vishwa Hindu Parishad, the religious arm of the Rashtryia Swayamsewak Sangh (RSS), which is the ideological arm of the Bharatiya Janata Party (BJP) party led by President Modi, which retained power in India’s recent elections. The displaced families, including one pregnant woman, from Masiya Ma- huwatoli village, Gumla district, Jharkhand state, have sought refuge in neighbouring villages. On 12 June, representatives of HJM made a list of Christian families in Masiya Ma- huwatoli village, who were then instructed to renounce their faith and convert to Hindu- ism. Local sources say that at the instigation of the HJM, a crowd of approximately 200 villagers became violent when the families refused to change their religion. Threats in- cluded excommunication, land confiscation, prohibition from using the village road, prevention from accessing communal water and exclusion from government rations. Anima Munda, who is nine months pregnant, managed to escape the intimidating and violent crowd. She had to walk for four miles to get shelter in a neighbouring village. On 14 June, approximately 22 members of the HJM entered a Christian home and dragged a man and his widowed mother named Jugiya Munda to the street. They were taken to the local temple to renounce their faith. When they refused, their Bibles were burnt and the perpetrators carried out a conversion ceremony. On the same evening members of HJM attacked the home of a man named Mangra Munda. His home was damaged as a result of attempts by the perpet ra- tors to get in. Mangra told local sources that they were going to kill him but he was able to escape as it was dark. There are approximately 47 Christians in the village and 37 have managed to escape. They have sought refuge in other villages and continue to live in fear and for the future of their livelihood. Local sources say that the incident has affected 12 children who are not able to go to school. The families are concerned for their cattle and their agricultural crops. Concerns also remain for some of their aging parents who remain alone in the village and who require assistance and care. An attempt by the families to lodge a complaint on 17 June was rejected at the Bharno town police station. Following this, an online First Information Repo rt (FIR) was regis- tered and a copy of the application has since been forwarded to the attention of the Deputy Superintendent of Police and the Superintendent of Police of Gumla district. » Quelle: Christian Solidarity Worldwide (CSW), Christian families for cibly displaced, 21. Juni 2019: www.csw.org.uk/2019/06/21/press/4372/article.htm . Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 15 von 30
CSW, 7. Mai 2019: «A Christian prayer meeting at Praise the Lord Church in Kanjappalli, Coimbatore Dis- trict, Tamil Nadu was attacked by Hindu nationalists on 3 May. At approximately 1:30pm on 3 May, six men aged between 21 and 38 who belong to a Hindu nationalist group known as Hindu Mun(n)ani, disrupted the meeting and threat- ened Pastor Philip Rangasamy, who heads the church. The men then threatened to kill the Christians if they continued praying, before assaulting them. Among those who were injured are Mr Ayyanar, 38, whose hand was fractured, and Mrs Angathal, 70, who sustained head injuries . Items belonging to the church, including Bibles and song books, were destroyed. Local sources say that the perpetrators have been arrested after Pastor Rangasamy registered a First Information Report (FIR). Sources also report that efforts are being taken by the Hindu Mun(n)ani to post bail for the perpetrators. Pastor Philip has stated that this was the second time that their prayer meeting had been disrupted. The first incident occurred on 10 February when the same group of men disrupted another meet- ing with force and threatened him with violence if he did not obtain permission to con- duct church services. Nehemiah Christie, Director of Legislation & Regulations of the Synod of Pentecostal Churches in Tamil Nadu, said: “It is heart-rending to see that the government has ignored repeated calls from human rights activists about the rising religious intolerance in the state. The church has been conducting prayer services for last 13 years.” “We had highlighted the impunity surrounding non -state actors on this church since the first incident took place on 10 February. We even shared the video footage of the intrusion then with the police and sought the help of officers to take action against the perpetrators but nothing was done. The apathy and neglect by th e police has now re- sulted in more people being hurt with risks of more attacks taking place. This is becoming a routine feature all across the state of Tamil Nadu. I call on the government to take stern action those police officers for their disregard to p rotect and preserve the rule of law. ”» Quelle: Christian Solidarity Worldwide (CSW), Christians beaten while conducting prayer meeting, 7. Mai 2019: www.csw.org.uk/2019/05/07/press/43 28/article.htm. CSW, September 2018: «Introduction India’s religious diversity and vitality surpasses that of almost any other country in the world, yet pluralism is under significant threat from an extreme Hindu nationalist ideol- ogy known as Hindutva, espoused by the Sangh Parivar. Communal violence Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 16 von 30
Communal violence is a leading concern. Often triggered by hate speech by far -right Hindu nationalist groups, it fuels hostility towards religious minorities. The situation is abetted by officials in the ruling Bharatiya Janata Party (BJP), who fail to take measures to prevent and investigate attacks and are known to allow the spread of hate through social media and various publications. Such acts are illegal under Section 153(A) of the penal code. Given the environment, right-wing groups are emboldened to act with impunity. The abuses against religious minorities are reinforced by the failures of the criminal justice system, resulting in prolonged injustice. The survivors of communal violence in Gujarat in 2002, in Kandhamal in 2008, and in Muzaffarnagar in 2013, have not received justice. Perpetrators of communal violence often go unpunished due to state negligence or complicity, creating the climate of impunity that is a leading reason for the continuing communal violence in several parts of the country. Large-scale ‘homecoming’ (religious reconversion) ceremonies across the country are spearheaded by offshoots of the Sangh Parivar, who claim to be ‘protectors’ of the Hin- dutva ideology. Their justification for pursuing these campaigns is their claim that all Indians were once Hindus and were later converted to Christianity and Islam through force or allurement. Anti-conversion legislation The 42nd amendment of the constitution clearly states that the fr eedom to choose and change one’s religion is a fundamental right of every citizen. Article 25(1) declares that ‘all persons are equally entitled to freedom of conscience and the right to freely profess, practise and propagate religion’. However, anti-conversion laws are routinely used to justify violence against Christian targets and to create hostility towards minorities. The former UN Special Rapporteur on freedom of religion or belief, Asma Jahangir, visited India in 2008 and wrote that she was “deeply concerned” that anti-conversion laws were “being used to vilify Christians and Muslims”, and that these laws “should be reconsidered since they raise serious human rights concerns.” The laws are ambiguous and worded in a way that presumes individuals are incapable of making their own informed decisions regarding matters of faith. They contravene constitutional and international laws on the right to freedom of religion or belief (FoRB). The state’s silence on the behaviour of those promoting Hin- dutva has encouraged further abuse of the laws. On 5 September 2017 Jharkhand State became the seventh state to pass an anti -con- version law. These laws, known as Freedom of Religion Acts, are already fully enforce- able in Gujarat, Himachal Pradesh, Chhattisgarh, Madhya Pradesh, Arunal Pradesh and Odisha States. The vague wording of the laws has enabled fundamentalist groups to act with impunity, often causing disruption to places of worship and violence against reli- gious minorities. Anti-conversion laws have also removed the right of free choice and given the state the power to decide whether someone may change their religion. Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 17 von 30
The Jharkhand Law is identical to that in Gujarat, which criminalises conversion through allurement, force and fraud, but lacks a clear definitio n of these terms. Convic- tion carries a prison sentence of up to three years and/or a fine up to INR 50,000 (ap- proximately GBP 600). The prison term and fine increases when the person converting is a minor, a woman or member of a scheduled caste or tribe – communities which have been historically disadvantaged. It also states that converting one’s religion requires the prior permission of the District Magistrate. Dalits who adopt other religions, particularly Christianity or Islam, lose their legal status a s Scheduled Castes and consequently their eligibility to access the benefits that are available to Dalits of a different religious background. Legislation on foreign funding The Foreign Contribution Regulation Act (FCRA) of 2010 has been used to revoke t he licences of non-governmental organisations (NGOs), leading to concerns that members of civil society and NGOs, as well as foreign corporations that provide them with funding, are becoming targets of state repression. In June 2016 the UN Special Rapporteur on the situation of human rights defenders, Michel Frost; the UN Special Rapporteur on freedom of opinion and expression, David Kaye; and the UN Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and association, Maina Kiai, called on Ind ia to repeal the FCRA, stating: “We are alarmed that FCRA provisions are being used more and more to silence organisations involved in advocating civil, political, economic, social, environmental and cultural priorities, which may differ from those backed by the Government.” Shrinking space for civil society Political officials and nationalist groups often hold campaigns demonising religious minorities. In this regard, the inflammatory public statements by the incumbent Chief Minister of Uttar Pradesh, Yogi Adityanath, are of particular concern. His public state- ments calling for forced sterilisation of Muslims and Christians, or for Hindus to fight back against the perceived attack from Muslims and Christians, for Muslim voting rights to be revoked, or asserting that India is facing a battle between demons and gods, are perceived by some to give moral legitimacy to communal violence. The space for Indian journalists, writers and other human rights defenders has shrunk since 2015. Since then, many writers, filmmakers and artists across India have voiced their concerns about the everyday acts of violence in the name of religion, with more than two dozen writers returning their awards as a mark of protest against the rising culture of intolerance towards freedom of expression and opinion. The killings of emi- nent Indian writers such as Govind Pansare (2015), M. M (.) Kalbu(r)gi (2015) and Gauri Lankesh (2017) who questioned Hindu right-wing politics, and wrote about attacks on freedom of expression, have resulted in self-censorship among other writers.» Quelle: Christian Solidarity Worldwide (CSW), India: Freedom of religion or belief, September 2018 , S. 1-2: www.ecoi.net/en/file/local/1447984/3175_1540664456_2018 -09-general-briefings-india.pdf. Indien: Konversion und Christentum – 7. Mai 2020 Seite 18 von 30
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