Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal

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Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                   Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 5. Woche -                                     der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
6. Februar 2021

Informationen aus dem Rathaus
Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Im Februar 2019 wurde durch Un-        Neben dem Flächennutzungsplan         Entwicklung von Natur und Land-       erneut hinsichtlich der vorge-     nisse den Ortsgemeinden und
terzeichnung des Honorarvertra-        ist der Landschaftsplan auszuar-      schaft auf.                           nannten Themen, Baulandaus-        dem Verbandsgemeinderat bis
ges der Startschuss für die Pla-       beiten. Neben einer Bestandsauf-      Im Jahr 2020 erfolgte für den Plan-   weisung und Gewerbeflächenaus-     zum Frühjahr/Sommer 2021 prä-
nungsarbeiten gegeben. Vorange-        nahme der Landschaft beschreibt       entwurf Flächennutzungsplan mit       weisung, Erarbeitung des Land-     sentiert werden können.
schaltet zu diesem Termin war ein      dieses Planwerk u. a. die Ziele zur   Landschaftsplan die Offenlage ge-     schaftsplanes weitere Erörte-      Bei Rückfragen können Sie sich
europaweites Ausschreibungsver-        Erhaltung und Schutz, zur Aufwer-     mäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Be-      rungstermine    wahrgenommen.      gerne mit Frau Munzinger, Tel.:
fahren.                                tung und Entwicklung der Land-        hördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.      Die Gespräche mit den übergeord-   06373/504185 in Verbindung
Die Planungen für das Flächenma-       schaft und zeigt Maßnahmenkon-        1 BauGB. Aufgrund der eingegan-       neten Behörden sind in der Ab-     setzen.
nagement der Verbandsgemeinde          zepte zum Schutz, zur Pflege und      genen Stellungnahmen wurden           schlussphase, so dass die Ergeb-
Oberes Glantal mit Flächennut-
zungsplan und Landschaftsplan
sind sehr aufwendig und bedürfen
vielfältiger Abstimmungen.
Ein Schwerpunktthema des Flä-
chennutzungsplanes ist die Aus-
weisung von neuen Bauflächen
aber auch von Gewerbegebieten.
Um die Entwicklung der einzelnen
Ortsgemeinden zu fördern, ist die
Ausweisung von neuen Bauflä-
chen unter dem Aspekt der Beach-
tung von Schwellenwerten, die
von der Raumplanung vorgegeben
werden, und der Forderung des
Grundsatzes Innenentwicklung
vor Außenentwicklung mit den
einzelnen Ortsgemeinde zu disku-
tieren und den Wünschen der
Ortsgemeinden in dem vorgege-
benen Rahmen Rechnung zu tra-
gen.
Um die Wirtschaftskraft der Ver-
bandsgemeinde stärken zu kön-
nen, sind die Ausweisung von Ge-
werbeflächen ein wichtiger As-
pekt. Hier ist zu unterscheiden zwi-
schen Gemeinden mit der Funkti-
onskennzeichnung Gewerbe (G)
und Gemeinden, denen diese
Funktion nicht zugeteilt ist. Ge-
meinden ohne G-Funktion können
Gewerbeflächen für den Eigenbe-
darf mit einer Fläche von ca. 0,5 ha
ausweisen. Die Gemeinden Schö-
nenberg-Kübelberg und Waldmohr
haben die Funktionszuweisung G.
Standortbereiche mit der beson-
deren Funktion G haben auf Basis
gewerblich-industrieller Standort-
konzepte die Aufgabe, die Auswei-
sung von Industrie- und Gewerbe-
gebiete, die über den Eigenbedarf
hinausgehen, vorzuhalten und bei
Bedarf zu entwickeln. Hier wurden
in Abstimmung mit der Planungs-
gemeinschaft neue Flächenaus-
weisungen erörtert und im Plan
dargestellt.

                                       Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                              unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.

                                                             Bürgerbusse zum Impfzentrum
                                             Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
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Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                   6. Februar 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Email:betreuungsverein-kusel@          L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                        t-online.de                            und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                         Fax: 06381/993279                      serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-                                                                                   Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:      slb.landstuhl@diakonie-
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        pfalz.de                                 Rufbereitschaft der                    19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Unsere Beratungsangebote                 Verbandsgemeindewerke                  06356/1224
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Sozial- und Lebensberatung
                                          Entstörungsdienst:                                                                Eigenbetrieb                           Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 Oberes Glantal                                                                    Schwangerschafts- und Schwager-          Wasser | Abwasser
                                          Telefon-Nr. für Störungen                schaftskonfliktberatung                                                         Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl                                                     Bereich Wasser                         fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
 - Notruf 112 -                                                                    (staatl. anerkannt)                      (VG Oberes Glantal)
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Kurberatung                                                                     tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
                                          APOTHEKEN-NOTDIENST                                                               Treten außerhalb der allgemeinen       woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-        Bürozeiten Probleme bei der Was-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-                                               Hotline 0180/3319411
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                 serversorgung (Rohrbrüche, Un-
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00                                               gen, Familienerholungen)                 dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   (0,14 Euro/Min.)                         Termine nach Vereinbarung                                                       Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
                                          Mobilfunknetz:                                                                    auf oder erkennen Sie sonstige Un-     Gruppe Kusel. Weitere Information:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/                                               Vertraulich-kostenfrei - auf             regelmäßigkeiten an öffentlichen
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                                                                   Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                             Anlagen (Ausfall der Straßenbe-        Internet unter www.ilco.de
                                                                                   Haus der Diakonie Kaiserslautern         leuchtung, plötzliche Fahrbahnän-
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt
                                          Der Notdienst wechselt jeweils mor-                                               derungen usw.) so rufen Sie für das    Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            in engen sozialen Beziehungen            Gebiet der Verbandsgemeinde
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                                                                    Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                                                                                                            Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171    Betreuung und Beratung für Behinder-
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                      / 5065303 an.
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-                                          te sowie therapeutische Versorgung
                                           für bedürftige Menschen in der Ver-                                              Bereich Abwasser                       nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-                                             tern@diakonie-pfalz.de                   (Gebiet Süd und Nord):
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                                                        66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
                                                                                                                            Treten außerhalb der allgemeinen       06371/934275-276, Fax 06371-
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym                        Bürozeiten Probleme bei der Ent-
                                           Ausgabestelle:                                                                                                          934424.
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                      wässerung (Verstopfungen, Rück-        Störungen Erdgasversorgung
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                   stau usw.) auf oder erkennen Sie
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                Stadtwerke Homburg GmbH
                                                                                                                            sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-     Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel          sammenhang mit der Abwasserbe-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                         Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                 seitigung oder an Gewässern (z.B.      Energieberatung-Stadtwerke
                                                                                   66892 Bruchmühlbach-Miesau,              Gewässerverschmutzungen, Öl-
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                               Homburg: 06841/694-220
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                      spuren) so rufen Sie für den Bereich   Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,           der Ortsgemeinden:
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641                                                               e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                      * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        Wir sind rund um die Uhr für Sie er-                                            Telefonnummern:
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                          mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      1. Vorsitzende Christine Fauß,
                                                                                   reichbar.                                  Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Freitag                      16.00 Uhr                                                                                                                             Tel.: 0175/4117712
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        belberg die Telefon-Nr. 06373 /      Schatzmeister Jutta Keller
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-               8290320 an (Gebiet Süd).
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Pfalz Kreisverband Kusel                                                        Tel.: 0160/94838930
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr                                                                                          * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    Geschäftsstelle Lehnstraße 34,                                                  www.tierschutz-kusel.de
                                           t.weber@vgog.de                                                                    born, Glan-Münchweil., Hensch-
Samstag und Sonntag                                                                66869 Kusel                                tal, Herschweiler-Pettersheim,
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Telefonische Erreichbarkeit:                                                     Beratungsstellen im Haus
                                                                                                                              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,     der Diakonie
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr           Matzenbach, Nanzdietschweiler,
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   Freitags geschlossen                                                             Marktstr. 31 in 66869 Kusel
                                                                                                                              Quirbach/Pfalz, Steinbach am          Tel.-Nr.: 06381/422900
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 1. Mittwoch im Monat Servicenach-          Glan, Rehweiler und Wahnwegen
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     mittag für Arbeitnehmer von 14.00                                                Fax-Nr.: 06381/4229099
                                                                                                                              die Telefon-Nr. 06383/927681 an
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      - 17.30 Uhr                                (Gebiet Nord).
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungs-         Telefon: 06381/425 044 - 0                                                       Erziehungs-
                                                                                                                            Sie wollen eine Störung melden?         und Familienberatung
                                           angebote für Senioren, Pflegebe-        Telefax: 06381/425 044 - 29              Dann wählen Sie die entsprechen-
Deutsche Rheuma-Liga                       dürftige und Familien, Unterstüt-       E-Mail: kv-kusel@vdk.de                                                          Email: erziehungsberatung.kusel@
                                                                                                                            de Telefonnummer. Der Telefonan-        diakonie-pfalz.de
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  zung für Kranke, Genesende, Be-         Termin nur nach telefonischer            ruf wird von einer Sprachbox ange-
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      hinderte.                               Vereinbarung                                                                     Suchtberatung, Jugend- und Dro-
                                                                                                                            nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-      genberatung, Angehörigenbera-
Tel.: 06383/1386                           Hausnotrufsystem:                                                                men sowie Ihre Telefonnummer, un-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                        tung, Prävention
                                                                                                                            ter der Sie erreichbar sind, mit.       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           hinderte, Alleinstehende.               ambulanter Pflege- und Betreu-           Nennen Sie uns den festgestellten
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Essen auf Rädern:                       ungsdienst        Schönenberg-Kü-                                                nie-pfalz.de
                                                                                                                            Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem      Fachdienst Glückspielsucht
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.                         Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-
tags ab 20.00 Uhr                          Sozialkaufhaus:                         44., Frau Schmidt Kerstin.                                                       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            ße, Hausnummer sowie Gemein-            nie-pfalz.de
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.        Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,               de). Sie werden umgehend (in der
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Geschäftsstelle:                        Tel. 06373/829992                                                                Schwangeren- und Schwanger-
                                                                                                                            Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-     schaftskonfliktberatung
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Trierer Str. 39, Kusel,                 Beratung kostenlos und neutral!          nuten) vom Rufbereitschaftsperso-
und deren Kinder: 0631/17000               Tel. 06381/9246-20                      Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                 (staatlich anerkannt)
                                                                                                                            nal zurückgerufen.                      Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Kleiderkammer:                          Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause
                                                                                                                                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                             Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),
                                                                                                                                                                    Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Kusel, Tel. 06381/ 425861               ANONYM-VERTRAULICH                       Bürgerbusse zum Impfzentrum
                                                                                   Evangelische - Katholische                                                       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      Telefon 06381 424 450                   und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   Pflegestützpunkt                        Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         Montag bis Freitag
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        gebührenfrei - vertraulich                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte                                                                                                                    von 9.00 – 12.00 Uhr
in den Verbandsgemeinden:                  um das Thema Pflege                     Tel.: 0800/111 0 111
                                           Paulengrunder Straße 7a                 und 0800/111 0 222                                                               Ökumenische Sozialstation
Glan-Münchweiler            06384/323                                                                                                                               Brücken e.V.
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    66904 Brücken                                                                    Ambulanter Hospiz- und Palliati-
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Schuldner- und Insolvenzberatung                                                 Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                                                                                                            ver Beratungsdienst Kusel - Ram-        Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      und 06386/40 40 073                     Deutsches Rotes Kreuz                    stein - Landstuhl - Westrich
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-       Die Beratung erfolgt kostenlos,         Kreisverband Kusel e.V.                                                          Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                                                            Beratung und Unterstützung              ratung, Service warmer Mittags-
reit): DRK-Rettungswache Schönen-          neutral und vertraulich                 Trierer Str. 39, 66869 Kusel             schwerkranker und sterbender
                                                                                   Tel: 06381/924615                                                                tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                                                            Menschen bei Schmerzen und psy-         der
                                                                                                                            chosozialen Problemen, Remigius-        Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                   AWO Betreuungsverein                     bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                     Telefon: 06386/9219-0
                                                                                                                            06381/9961147. Email: hospiz.ku-        Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112        Tel.: 06381/993277/78                    sel@caritas-speyer.de                   www.sozialstation-bruecken.de
Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
9. Januar 2021                                                                            AMTSBLATT                                                                                                   Seite 3
6.
9. Februar 2021
   Januar 2021                                                                            AMTSBLATT                                                                                                   Seite 33
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                                          Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                                          Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                             Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                             Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

   Hinweis
   Hinweis     für
               für    alle
                      alle    amtlichen
                              amtlichen        Bekanntmachungen
                                               Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                  gemäß      §
                                                                                             §   27
                                                                                                 27    aa VwVfG
                                                                                                           VwVfG
      Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
             Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sindabrufbar
                                                        www.vgog.de  im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                        www.vgog.de abrufbar

Freiwilliges Soziales Jahr                                                           Stellenausschreibung
   Öffentliche
   Öffentliche Bekanntmachung
               Bekanntmachung der
 Teilnehmer (m/w/d) gesucht!

                              der
 Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz mit
 Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bietet in Kooperation mit der Ver-
                                                                                  Bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist zum 01.06.2021
                                                                                  eine Stelle als

   Verbandsgemeinde
   Verbandsgemeinde Oberes
                     Oberes Glantal
 bandsgemeinde Oberes Glantal im Schuljahr 2021/2022 fol-

                            Glantal
 gende Plätze zur Leistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
                                                                                                                        Klimaschutzmanager (m/w/d)
 (FSJ) an:                                                                                                      befristet       für die Dauer von zwei Jahren
 • Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule
    Vollzug des
 • Grundschule          Baugesetzbuches
                    Breitenbach                     (BauGB)
                                   mit Nachmittagsbetreuung                       in Vollzeit zu besetzen. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung über den
    Vollzug
 • Grundschule   des    Baugesetzbuches
                    Brücken   mit Ganztagsschule    (BauGB)
    1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes
                                                                                  Zuschussantrag nach dem Programm „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen
                                                                                  Umfeld – Kommunalrichtlinie“ des      derBundesministeriums
                                                                                                                              ehemaligen Verbandsgemeinde
                                                                                                                                                      für Umwelt, Naturschutz und   Waldmohr
                                                                                                                                                                                      nukleare Sicherheit.
    1. Teiländerung
 • Grundschule               der Gesamtfortschreibung
                    Herschweiler-Pettersheim        mit Nachmittagsbe- des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
    Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden
   treuung                                                                       Darlegung
                                                                                  Das Gebietdes  der die Verletzung be- Oberes
                                                                                                     Verbandsgemeinde       schädigungspflichtigen            bean- lischt, und
                                                                                                                                     Glantal umfasst 22 Ortsgemeinden          wenneine
                                                                                                                                                                                     nicht  innerhalb
                                                                                                                                                                                        Stadt           von
                                                                                                                                                                                               mit insgesamt
    Der Verbandsgemeinderat
    seiner  Sitzung
 • Grundschule                    hat in 1.
                       am 13.10.2020
                    Schönenberg-Kübelberg  Unbeachtlich
                                              einemit
                                                   nach   §werden                Darlegung
                                                                                  ca. 29.000des
                                                            214 Abs. 1 BauGB gründenden
                                                      Ganztagsschule                                 die Verletzung
                                                                                                  Sachverhalts
                                                                                                Einwohnern.           be-eine
                                                                                                                 geltend
                                                                                                                Wir sind    schädigungspflichtigen
                                                                                                                            tragt.   Entschädigungsleistungen
                                                                                                                               bürgernahe,                    bean- drei
                                                                                                                                                                      lischt,
                                                                                                                                               moderne Kommunalverwaltung      wenn
                                                                                                                                                                           Jahren    nicht
                                                                                                                                                                                  nach
                                                                                                                                                                                  und       innerhalb
                                                                                                                                                                                        Ablauf
                                                                                                                                                                                       verstärken       von
                                                                                                                                                                                                 desunser
                                                                                                                                                                                                     Kalen-Per-
    seiner  Sitzung    am 13.10.2020
    den Feststellungsbeschluss         1. 1. beachtliche
                                              eine nach § Verletzung
                                  zurGanztagsschule         214 Abs. 1der
                                                                        BauGB     sonal. worden
                                                                                 gründenden
                                                                           dort gemacht           Sachverhalts   geltend
                                                                                                       sind (§ 215   Abs. intragt.
                                                                                                                                GeldEntschädigungsleistungen          drei Jahren in
                                                                                                                                       sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres,        nach
                                                                                                                                                                                     demAblauf   des Kalen-
                                                                                                                                                                                            die bezeichne-
 • Grundschule      Waldmohr     mit
    den Feststellungsbeschluss
    Teiländerung                  zurAltenkirchen
                      der Gesamtfort-
 • Gemeindekindertagesstätte           1.     beachtliche Verletzung
                                              bezeichneten             der dort
                                                              Verfahrens-   und 1gemacht
                                                                                   BauGB).worden sind (§ 215 Abs. vom       in Geld    sind über
                                                                                                                                 Hundert      ab Fälligkeit   mit 2 ten
                                                                                                                                                   dem Basiszins-     derjahres,  in dem die bezeichne-
                                                                                                                                                                          Vermögensnachteile      eingetre-
    Teiländerung
    schreibung des der      Gesamtfort-
                      Flächennutzungs-
 • Gemeindekindertagesstätte                  bezeichneten Verfahrens-
                                              Formvorschriften
                                      Breitenbach                und             1Ihr
                                                                            und Gem.   Aufgabenbereich
                                                                                   BauGB).                       umfasstsatz
                                                                                        §§ 39 bis 42 BauGB entste-            insbesondere
                                                                                                                            vom  Hundert
                                                                                                                                 nach        überdes
                                                                                                                                         § 247      folgende
                                                                                                                                                   dem           Tätigkeiten
                                                                                                                                                         Basiszins-
                                                                                                                                                      Bürgerlichen    ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                           sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                                                   des An-
                                                                                  • Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
    schreibung
    planes       des Flächennutzungs-
            der ehemaligen
 • Gemeindekindertagesstätte  Verbands-    2. Formvorschriften
                                               nach § 214 Abs.und
                                      Dittweiler                  3 BauGB be- henGem.   §§Entschädigungsansprüche
                                                                                  • fachliche39 und
                                                                                                 bis 42  BauGB entste-Unterstützung
                                                                                                      organisatorische      satz nach § 247
                                                                                                                            Gesetzbuchs    bei   desVorbereitung,
                                                                                                                                              jährlich
                                                                                                                                                der   Bürgerlichen    ten sind,
                                                                                                                                                        zu verzin- Planung
                                                                                                                                                                      spruchs     die  Fälligkeitwird
                                                                                                                                                                                herbeigeführt
                                                                                                                                                                              und Umsetzung        des(§ An-
                                                                                                                                                                                                          44
    planes
    gemeindederWaldmohr
                ehemaligen    Verbands-
                           gefasst.
 • Gemeindekindertagesstätte         Der   2. nach §Mängel
                                           achtliche
                                      Dunzweiler       214 Abs.
                                                              des3Abwägungs-
                                                                    BauGB be- nach
                                                                                 hen       Entschädigungsansprüche
                                                                                         Eintritt
                                                                                    einzelner       eines Vermögens-
                                                                                                 Maßnahmen                  Gesetzbuchs
                                                                                                                            sen.              jährlich zu verzin-
                                                                                                                                   Ist Entschädigung
                                                                                                                aus dem Klimaschutzkonzept                            spruchs
                                                                                                                                                              durch Abs.        herbeigeführt wird (§ 44
                                                                                                                                                                            4 BauGB).
    gemeinde
    PlanbereichWaldmohr    gefasst.Karte
                  ist beigefügter
 • Gemeindekindertagesstätte         Der   achtliche Mängel des Abwägungs-
                                           vorgangs,
                                      Schönenberg-Kübelberg         (Sand)       nach    Eintritt
                                                                                 nachteils.         einesMobilisierung
                                                                                                            Vermögens- und
                                                                                               Der Entschädigungsbe-
                                                                                  • Sensibilisierung,                       sen.   Ist Entschädigung
                                                                                                                            Übernahme
                                                                                                                               Koordination desvon   privaten,durch
                                                                                                                                                  Grundstücks    zu Abs. 4 BauGB).
                                                                                                                                                               gewerblichen    und kommunalen
    Planbereich
    zu  entnehmen.ist Gem.
                      beigefügter
 • Gemeindekindertagesstätte       Karte
                            § 6 Bauge-     vorgangs,
                                           wenn
                                      Wahnwegen                                  nachteils.
                                                  sie nicht innerhalb eines rechtigte
                                                                                    Akteuren   Der
                                                                                                im Entschädigungsbe-
                                                                                              kann                          Übernahme
                                                                                                     die Fälligkeit Klimaschutz
                                                                                                    Handlungsfeld     des leisten,    findetdesaufGrundstücks
                                                                                                                                                   die Verzinsungzu Schönenberg-Kübelberg,              den
    zu entnehmen.
    setzbuch          Gem.wurden
                (BauGB)     § 6 Bauge-
                                     die   wenn   sie
                                                   seit nicht innerhalb eines     • Entwicklung
                                                                                 rechtigte    kann  und
                                                                                                     die Umsetzung
                                                                                                          Fälligkeit   von Finanzierungsmodellen
                                                                                                                      des   leisten,  findet            (z.B. Fördergelder,
                                                                                                                                               auf die Verzinsung             Sponsoring,
                                                                                                                                                                      Schönenberg-Kübelberg,            den
 • Gemeindekindertagesstätte          I undJahres
                                             II Waldmohr Bekanntmachung     des Anspruchs       dadurch   herbeiführen,     § 99 Abs.
                                                                                    Kooperationen) für Umwelt- und Klimaschutzprojekte
                                                                                                                                         3 Anwendung      BauGB   (§ 09.01.2021
    setzbuch (BauGB)
    Planunterlagen
 • Jugendzentrum      der  wurden Lan-
                          Unteren    die Flächennutzungsplanes
                                           Jahres seit Bekanntmachung
                       Schönenberg-Kübelberg                                des dass
                                                                     schriftlich Anspruchs
                                                                                        er  die dadurch
                                                                                                 Leistung herbeiführen,
                                                                                                           der  Entschä-
                                                                                  • Berichterstattung in politischen Gremien§
                                                                                                                            4499  Abs.
                                                                                                                                Abs. 3   3 Anwendung
                                                                                                                                        BauGB).           BauGB   (§  09.01.2021
                                                                                                                                                                      gez. Lothschütz
    Planunterlagen
    desplanungsbehörde
 • Jugendhaus         der Unteren
                   Waldmohr    (hierLan-
                              bei    der   Flächennutzungsplanes
                                           gegenüber
                                      ist die            der Gemeinde
                                               Fahrerlaubnis         schriftlich
                                                                Klasse           dass
                                                                        B unter digung  er die   Leistung
                                                                                            schriftlich
                                                                                  • Integration            derdem
                                                                                                         bei    Entschä-
                                                                                                   des Klimaschutzes        44 Abs.  3 BauGB).
                                                                                                                     Ent-in Verwaltungsabläufe
                                                                                                                            Ein  Entschädigungsanspruch               gez. Lothschütz
                                                                                                                                                                 er- Bürgermeister
    desplanungsbehörde
    Kreisverwaltung
   erwünscht)                 beiGeneh-
                       Kusel zur     der gegenüber der Gemeinde unter digung                schriftlich
                                                                                  • Informations-    undbei    dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch
                                                                                                          Öffentlichkeitsarbeit   zum Thema Klimaschutz und      er-energierelevanten
                                                                                                                                                                      Bürgermeister Themen
   Kreisverwaltung
   migung  vorgelegt.Kusel zur Geneh-                                                • Netzwerkarbeit im Bereich Klimaschutz
 Dasmigung
    Mit
      FSJ    vorgelegt.
         Schreiben
           beginnt   vom   07. Dezemberund richtet sich an Jugendliche
                      am 01.09.2021
    Mit Schreiben
    2020,
 zwischen            vom
           Aktenzeichen
              16 und    2707.  Dezember
                            5/55/610-10
                            Jahren.  Ein FSJ dauert in der Regel 12 Mo-              Wir erwarten von Ihnen
    2020,                                                                            • ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Energie- und Umwelttechnik, Klimaschutz,
 nate.   EsAktenzeichen
    FNP-Waldmohr
            handelt1.sich   5/55/610-10
                          TÄnd.GF-1,
                              um einehatVollzeitbeschäftigung; die Frei-               Bautechnik oder eine vergleichbare Qualifikation mit Schwerpunkt in den Bereichen Klima-
    FNP-Waldmohr
    die Untere
 willigen             1.ein
                          TÄnd.GF-1,
                 Landesplanungsbehör-
            erhalten                  hat die Sozialversicherungsbei-
                            Taschengeld,                                               schutz, Klimawandel und Umweltmanagement oder eine gleichwertige Berufserfahrung in den
    die
 träge  Untere
    de gem.   § 6Landesplanungsbehör-
         werden    Abs.  1 BauGB, in der
                   übernommen.                                                         vorgenannten Bereichen
    deFSJ
        gem.
 EinFassunggilt§ der
                 6 Abs.
                 als     1 BauGB, in der
                       Bekanntmachung
                     Orientierungs-     und Entscheidungshilfe für die               • fundiertes Wissen in den Bereichen Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
    Fassung
    vom
 berufliche      der Bekanntmachung
         03. November
                Zukunft   2017  (BGBI.Ifür
                          und kann      S. einige Ausbildungsgänge als               • Fähigkeit zu selbstständiger und konzeptioneller Arbeit, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft
    vom 03.i.V.m.
    1728),    November
                    § 2032017
                           Abs. (BGBI.I
                                 3 BauGBS.                                           • Organisations-, Moderations-, Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick
 Praktikum      anerkannt     werden.    Auch kann es bei der Vergabe                • Überzeugungskraft und Sicherheit bei Präsentationen
 von1728),
    und   § i.V.m.
             1 der§ Landesverordnung
      Studienplätzen  203 Abs.   3 BauGB werden.
                           angerechnet                                               • Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit
   und
   über §die
           1 der Landesverordnung
             Zuständigkeiten nach                                                    • sicherer Umgang in MS-Office-Anwendungen
   über
 BITTE   die
         BauGBZuständigkeiten
   dem BEWERBEN       SIE SICH! nach
                    (BBauGZustV     RP                                               • Serviceorientierter Umgang mit Bürger*innen sowie die Bereitschaft, Termine auch außerhalb
   dem die
   2007) BauGB
 Interessenten      (BBauGZustV
             1. Teiländerung
                 richten  ihre der  RP
                                   Ge-
                               vollständige Bewerbung mit Angabe                       der üblichen Dienstzeit wahrzunehmen (z.B. Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien
   2007) die 1. Teiländerung
   samtfortschreibung          der Ge-
                         des Flächen-                                                  und/oder Projekten außerhalb der Arbeitszeit),
 der bevorzugten     Einsatzstelle   an:                                             • Fahrerlaubnis der Klasse B.
   samtfortschreibung
   nutzungsplanes derdes Flächen-
                      ehemaligen
   nutzungsplanesKompetenzzentrum
   Verbandsgemeinde
 Interkulturelles     derWaldmohr
                           ehemaligen
                                   ge- Rheinland-Pfalz                               Wir bieten
   Verbandsgemeinde
   nehmigt.
 IKOKU   GmbH            Waldmohr ge-
              Die Genehmigungsertei-                                                 • eine auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle in einem interessanten und anspruchsvollen Aufga-
   nehmigt.
   lung
 Trierer Str. Die
         wird     –Genehmigungsertei-
              hiermit
              49    51gem. § 6 Abs. 5                                                  bengebiet. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist nicht ausgeschlossen.
   lung wird
   BauGB
 66869        hiermit gem.
            ortsüblich
         Kusel              § 6 Abs.
                       bekannt       5
                                 gege-                                               • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
   BauGB ortsüblich bekannt gege-
   ben.
 Ansprechpartnerin:                                                                  • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den
   ben.
   Die  1. Martina
           Teiländerung   der Gesamt-                                                  öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe 10
 Frau Dr.            Drumm                                                           • gleitende Arbeitszeit sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
   Die 1. Teiländerung
   fortschreibung
 Telefon:  06381-91  des75der
                           30Gesamt-
                           Flächennut-
                               21
   fortschreibung
   zungsplanes
 Email:           derdes   Flächennut-
                      ehemaligen
           martina.drumm@ikoku.de Ver-                                               Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls
    zungsplanes der Waldmohr,
    bandsgemeinde         ehemaligen wird
                                       Ver-                                          bevorzugt berücksichtigt.
    bandsgemeinde
    mit
 Hinweis:der Mit   IhrerWaldmohr,
               öffentlichen            wird
                               Bekanntma-
                           Bewerbung      erklären Sie sich einverstanden,
    mit die
    chung
 dass    derin öffentlichen    Bekanntma-
               Kraft gesetzt und
               Bewerbungsunterlagenkann ab an die möglichen Einsatz-                 Haben Sie Interesse?
    chungweitergeleitet
    sofort  in Kraft
            bei      gesetzt und   kann ab
                der Verbandsgemeinde-                                                Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens
 stellen                        werden.                                              05. März 2021 an die
    sofort bei derOberes
    verwaltung       Verbandsgemeinde-
                              Glantal, Rat-
 Ausverwaltung
    haus           Oberes
           Waldmohr,
       Kostengründen          Glantal,
                          Zimmer
                             kann  Nr.
                                    eineRat-
                                        W1-Rücksendung der Bewerbungs-               Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
    haus
    2.04, Waldmohr,
 unterlagen  RathausstraßeZimmer
                 grundsätzlich   14Nr.  W1-
                                     Wald-
                                   nicht   erfolgen. Wir bitten daher keine          Fachbereich 1A.2 - Personal
    2.04, zu
    mohr,
 Originale   Rathausstraße
                den keine
              und    allgemeinen 14 Dienst-
                                     Wald-
                             Bewerbungsmappen         oder Folien einzurei-          Rathausstr. 8
    mohr,Die
    zeiten  zu  den  allgemeinen
            vonVerarbeitung
                 montags            Dienst-
                             bis mittwochs                                           66901 Schönenberg-Kübelberg
 chen.                            der  personenbezogenen Bewerberda-                 oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF)
    zeiten
 tenvon     vonUhr
          8.30
       richtet   montags
                 sich bisnachbisder
                           12.00 mittwochs
                                   Uhr  und
                                     EU-DSGVO     und dem Landesdaten-
          8.30 Uhr
    von 14:00
 schutzgesetz.    Uhrbis
                       bis 12.00
                            16.00 Uhr
                      Bewerbungs-, Uhr,und
                                         so-
                                          Vorstellungs- und Reisekosten              Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfol-
    von donnerstags
    wie
 werden  14:00
            nichtUhr   bisvon
                            16.00
                    erstattet.8.30Uhr,
                                    Uhr so-
                                         bis                                         gen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbei-
    wie donnerstags
    12.00   Uhr und von   von14.00
                              8.30 Uhr bis                                           tung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Be-
    12.00 Uhr und
    18.00         und von    14.00von
                        freitags    Uhr8.30
                                         bis                                         werbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
    18.00
 DieUhr  bisUhr
      IKOKU       undUhr
              12.00
               GmbH     freitags
                         istvon   von 8.30
                                jedermann
                             anerkannte                                              Schönenberg-Kübelberg, im Februar 2021
    Uhr  bis 12.00
    eingesehen        Uhr vonim
                   werden
 Beschäftigungsstelle           jedermann
                                  Freiwil-                                           Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
    eingesehen
 ligen   Sozialen  werden
                     Jahr und wird ge-                                               gez. Christoph Lothschütz
 fördert vom                                                                         Bürgermeister                                                                                                      10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                        10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                wal_b103_amtsb.03
Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
Seite 4                                                               AMTSBLATT                                                                  6. Februar 2021

 Öffentliche Ausschreibung                                                                        Das Fundamt
                              Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kü-
                              belberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Alten-
                                                                                                  Schönenberg-Kübelberg
                              kirchen und den Verbandsgemeindewerken Oberes Glantal folgen-
                              de Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus:
                                                                                                  meldet:
                                                                                                  Im Bürgerbüro Schönenberg-      Wer Eigentumsansprüche gel-
                                                                                                  Kübelberg wurde ein Schlüs-     tend machen kann, meldet
 Endausbau Neubaugebiet „Hühnerhecke“                                                             selbund (3 Schlüssel) (Fund-    sich bitte im Bürgerbüro Schö-
    • Verkehrswegebauarbeiten, Straßenbau-, Schacht- und Schieberarbeiten                                                         nenberg-Kübelberg der Ver-
                                                                                                  ort: Kübelberg) als Fundsache   bandsgemeinde Oberes Glan-
                                                                                                  gemeldet.                       tal, Tel. 06373/504-210
 Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht:

 1. Submissionsanzeiger                              Schopenstehl 15, 20095 Hamburg

 2. Subreport
                                                     Fax 040/40194031
                                                     Postfach 910860, 51101 Köln
                                                     Fax 0221/9857866
                                                                                                  Das Fundamt Waldmohr
 3. bi, Bauwirtschaftliche Information               Postfach 3407, 24033 Kiel
                                                     Fax 0431/5359225
                                                                                                  meldet:
 4. Subreport ELVIS                                  https://www.subreport.de/E59925233
 5. Homepage: www.vgog.de                            Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen            Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Hörgerät (Fundort Wald-
                                                                                                  mohr, Nähe Metzgerei Gries) als Fundsachen abgegeben.
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                        Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich
 gez.: Lothschütz, Bürgermeister                    gez. Linsmaier, techn. Werkleiter             bitte im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes
                                                                                                  Glantal, Tel.: 06373/504-220 oder -221.

 Stellenausschreibung
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bietet zum 01.08.2021

                                                              eine Ausbildung
                                                zum Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d)
 an.

                                                                                                                                      © COPYRIGHT BY HORST BULLACHER

 Die 3jährige Ausbildung findet im Warmfreibad in Waldmohr und im Rahmen des Ausbildungsplanes auch in benachbarten Hallenbädern statt. Die schulische Aus-
 bildung erfolgt in Blockunterricht in der Berufsschule in Trier.
 Zugangsvoraussetzung: mind. Hauptschulabschluss
 Neben einem soliden Schulabschluss benötigen Sie eine gute körperliche Konstitution und ein hohes Maß an Verantwortung, weil gefährliche Situationen rechtzei-
 tig erkannt und ggfs. auch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt werden müssen. Die Bedienung der Bädertechnik erfordert handwerkliches
 Geschick. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement sowie gute Umgangsformen werden ebenso vorausgesetzt.

 Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens 31. März 2021 an die
           Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
           Fachbereich 1A.2 – Sachgebiet Personal
           Rathausstr. 8
           66901 Schönenberg-Kübelberg
           oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format).
 Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Bei Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Göddel, Tel. 06373/504-140, gerne zur Verfügung.
 Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer-
 bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Be-
 werbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
 Gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister
Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
6. Februar 2021                                                              AMTSBLATT                                                                                   Seite 5

Bekanntmachung
 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag,
 14. März 2021

 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Börsborn, Breitenbach, Brücken/Pfalz, Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchweiler,
    Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Ohmbach, Quirnbach/Pfalz, Rehweiler, Schönenberg-Kübel-
    berg, Steinbach am Glan, Wahnwegen und der Stadt Waldmohr werden in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum 26.02.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis
    mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis
    12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, - Wahlamt -, Verwaltungsgebäude Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer 3.03 / 3.04, für
    Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis einge-
    tragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
    überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewon-
    nenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprü-
    fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
   Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26.02.2021 bis 12.00 Uhr, bei
    der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal - Wahlamt -, Verwaltungsgebäude Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer 3.03 / 3.04 Einspruch ein-
    legen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
    erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26.02.2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
    Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 41 Kusel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch
    Briefwahl teilnehmen.
 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
    5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte.
    5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte,
    a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung
        (bis zum 21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 26.02.2021) versäumt haben,
    b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach
        § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Ver-
        bandsgemeindeverwaltung gelangt ist.
   Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 12.03.2021, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung mündlich,
   schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
   Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vgog.de zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an
   folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: wahlen@vgog.de.
   Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus
   soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnisnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden kann, erfol-
   gen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
   Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag
   noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahl-
    schein erteilt werden.
   Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines
   Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, stellen.
   Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit
   Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich
    • ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,
    • ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag,
    • ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener roter Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl
    übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen
    durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der
    Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben
    und sich auf Verlangen ausweisen.
    Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimm-
    abgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies
    an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr
    vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.
   Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung abgesandt werden, dass der Wahlbrief
   dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht.
   Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er
   kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zu-
   ständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
    Schönenberg-Kübelberg, den 06. Februar 2021
    Verbandsgemeindeverwaltung
    gez. Lothschütz, Bürgermeister
   Hinweis:
   Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021
   wird auch im Internet unter www.vgog.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                AMTSBLATT                                                                  6. Februar 2021

 LANDTAGSWAHL am 14. März 2021
 Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
 In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14.
 März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahl-
 unterlagen) zu beantragen.

 Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

 1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die

                                                           Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                                          -Wahlamt-
                                                                       Rathausstraße 8
                                                                 66901 Schönenberg-Kübelberg
 2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
 3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Oberes Glantal (www.vgog.de)
    ab dem 03. Februar 2021,
 4. per Fax an die 06373/ 504 22100 oder
 5. durch einfache Email an wahlen@vgog.de.

 Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
 Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohn-
 anschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift
 genau anzugeben.

 Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (nur am Standort Schönenberg-Kübelberg) die Brief-
 wahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann gegebenenfalls unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

        Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr grundsätzlich ge-
        schlossen ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können und gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgebäude (im Freien) warten müssen.
        Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

 Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5
 aufgeführten Möglichkeiten (siehe oben) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

 Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal schicken
 oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus in Schönenberg-Kübelberg einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag
 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe-
 nen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

 Bekanntmachung
 für den Wasserzweckverband „Ohmbachtal“ in Schönenberg-Kübelberg                  IV.   Kassenkredite
                                                                                         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Aufrechterhaltung des Kassen
                         Haushaltssatzung 2021                                           betriebes im laufenden Jahr 2020 in Anspruch genommen werden darf, wird
                                                                                         auf 100.000 Euro festgesetzt.
 Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenar-
                                                                              V. Kredite
 beit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 95 ff GemO sowie des § 15 der Eigenbe-
 triebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Verbandsversammlung des        Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung der geplanten Investitionen erforder-
 Wasserzweckverbandes „Ohmbachtal“ in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2020         lichen Kreditaufnahmen wird auf 169.000 € festgesetzt.
 folgende Haushaltsatzung beschlossen:
                                                                                   Inkrafttreten
 I.     Erfolgsplan                                                                Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft
        Es werden festgesetzt:                   Die Erträge auf 1.563.750 Euro
                                          Die Aufwendungen auf 1.563.750 Euro      Hinweis:
 II.                                                                               Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 08. Februar
        Vermögensplan                                                              2021 bis 19. Februar 2021 beim Wasserzweckverband „Ohmbachtal“, Huber Weg
        Es werden festgesetzt:           Die verfügbaren Mittel auf 559.000 Euro
                                                                                   3, 66901 Schönenberg-Kübelberg (Dienstgebäude) öffentlich aus.
                                          Die benötigten Mittel auf 559.000 Euro
                                                                                    Öffnungszeiten:
 III.   Wasserabgabepreis an die Mitglieder                                         Montag bis Donnerstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr
        Der Wasserabgabepreis für die Mitglieder wird in Form einer Betriebskosten- Freitags: von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
        umlage gem. § 11 Abs. 3 der Verbandsordnung berechnet. Zur Aufrechterhal-
        tung des Kassenbetriebes des Verbandes für 2021 wird von den Mitgliedern Schönenberg-Kübelberg, den 21. Januar 2021
        ein Vorschuss erhoben. Dieser beträgt 0,6533 €/cbm zuzüglich der gesetzli-
        chen Mehrwertsteuer (inklusive des an das Land Rheinland-Pfalz abzufüh- gez. Müller
        renden Wassercents in Höhe von 6 Cent/cbm).                                 Verbandsvorsteher
Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
6. Februar 2021                                                             AMTSBLATT                                                                                   Seite 7

                            Henschtal                                                                    Herschweiler-Pettersheim

Bekanntmachung                                                          Stellenausschreibung
 Am Donnerstag, den 11.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal            Die Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim lichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
 der Henschtalhalle, Hauptstraße 20, 66909 Henschtal eine Sit-          sucht für die kommunale Kindertagesstätte Re- Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens
                                                                        genbogen ab sofort                            26.02.2021 unter Beifügung der üblichen Unter-
 zung des gem. Kindergartenausschusses der Ortsgemeinden                                                              lagen an die
 Steinbach am Glan und Henschtal statt.
 Die Sitzung ist öffentlich.
                                                                            einen Erzieher / eine Erzieherin                    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                                                       (m/w/d)                                  Fachbereich 1A.2 – Personal
                                                                                                                                Rathausstr. 8
                          Tagesordnung:                                 Wir wünschen uns:                                       66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                                        eine engagierte Persönlichkeit mit erfolgreich ab-      oder per Email an bewerbung@vgog.de
 öffentlich                                                             geschlossener Ausbildung zum/zur Erzieher/in            (bevorzugt im PDF-Format).
                                                                        mit staatlicher Anerkennung mit Teamfähigkeit,
                                                                        Verantwortungsbewusstsein und Einsatzfreude,          Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiterin der Kin-
 1. Präsentation des Kita-Personals                                                                                           dertagesstätte, Frau Burger (Tel. 06384/7171)
                                                                        Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang
                                                                                                                              sowie die Ortsbürgermeisterin Frau Schillo
                                                                        mit Kindern.                                          (margotschillo@web.de) gerne zur Verfügung.
 2. Umbaumaßnahmen
                                                                        Wir bieten:                                           Hinweise
 Steinbach am Glan, den 28. Januar 2021                                 Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer      Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der
                                                                        wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich        Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfol-
                                                                        39,0 Stunden. Die Stelle ist befristet bis zum        gen. Wir bitten daher keine Originale und keine
 gez. Jörg Fehrentz                                                     30.06.2021.                                           Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen.
 -Ortsbürgermeister -                                                   Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergü-        Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
                                                                        tung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages         richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landes-
                                                                        für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öf-   datenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs-
                                                                        fentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.          und Reisekosten werden nicht erstattet.
                                                                        Schwerbehinderte Menschen werden bei entspre-
                      IMPRESSUM                                         chender Eignung bevorzugt berücksichtigt.             Herschweiler-Pettersheim, im Jan. 2021
    Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal                       Unsere viergruppige Einrichtung mit provisori-        gez. Margot Schillo
                                                                        scher Krippengruppe arbeitet ressourcenorien-         Ortsbürgermeisterin
 Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Ver-
                                                                        tiert und bietet Ihnen vielfältige berufliche Mög-
 bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 Schönenberg-
 Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel.
 06373 504-0.
 Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
                                                                        Bekanntmachung
 Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH,
                                                                        Am Dienstag, den 09.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Festsaal des Gemeinde- und Ver-
 67071 Ludwigshafen                                                     einshauses, Am Schäfergarten 12, 66909 Herschweiler-Pettersheim eine Sitzung des gem. Kin-
 Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de              dergartenausschusses der Ortsgemeinden Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach und Langen-
                                                                        bach der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim statt.
 oder Tel. 0621 572498-40 oder -41.                                     Die Sitzung ist öffentlich.
 Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/
 samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird                                                   Tagesordnung:
 kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde
                                                                        öffentlich
 Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare.                      1.    Machbarkeitsstudie
 Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorherseh-
 baren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle   Herschweiler-Pettersheim, den 26. Januar 2021
 Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal so-
 wie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH        gez. Margot Schillo
 & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden.                               -Ortsbürgermeisterin -

                                                                               Langenbach

Bekanntmachung                                                                                             Bekanntmachung
 Am Dienstag, den 09.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Festsaal des Gemeinde- und Ver-               Der Entwurf der Haushaltssat-       14 Tagen ab dieser Bekanntma-
 einshauses, Am Schäfergarten 12, 66909 Herschweiler-Pettersheim eine Sitzung des gem. Kin-                zung mit dem Haushaltsplan          chung Vorschläge zum Entwurf
 dergartenausschusses der Ortsgemeinden Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach und Langen-                  der Ortsgemeinde Langen-            der Haushaltssatzung mit dem
 bach der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim statt.                                                     bach für die Haushaltsjahre         Haushaltsplan für die Jahre
 Die Sitzung ist öffentlich.                                                                               2021/2022 liegt bei der Ver-        2021/2022 schriftlich bei der
                                                                                                           bandsgemeindeverwaltung             Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                                                           Oberes Glantal, Rathausstraße       einzureichen. Da das Rathaus
                                            Tagesordnung:
                                                                                                           8, Schönenberg-Kübelberg,           aufgrund der aktuellen Situati-
                                                                                                           Zimmer Nr. S1-5.07 bis zur Be-      on vorübergehend für die Öf-
 öffentlich                                                                                                schlussfassung durch den Ge-        fentlichkeit geschlossen ist,
 1.    Machbarkeitsstudie                                                                                  meinderat zur Einsichtnahme         kann die Einsichtnahme nur
                                                                                                           aus.                                nach vorheriger telefonischer
 Herschweiler-Pettersheim, den 26. Januar 2021                                                             Die Einwohnerinnen und Ein-         Terminvereinbarung
 gez. Margot Schillo                                                                                       wohner von Langenbach haben         (06373/504-155) erfolgen.
 -Ortsbürgermeisterin -                                                                                    die Möglichkeit, innerhalb von
Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
Seite 8                                                                          AMTSBLATT                                                                   6. Februar 2021

                                                                                    Matzenbach

 Stellenausschreibung
 Die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ der Ortsgemeinde Matzenbach wird künftig Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit durchschnittlich 15 Wochenstunden und
 an zwei Standorten betrieben (zwei Gruppen in den Räumen der Kita Matzenbach, unbefristet. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarif-
 eine Gruppe in den Räumen der Glantalschule in Glan-Münchweiler).                 vertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen
                                                                                   Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent-
 Für den Standort Glan-Münchweiler suchen wir ab sofort eine zuverlässige          sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
                             Küchenkraft (m/w/d)                                             Bei Bedarf können beide Stellen zusammengefasst werden.
 Ihre Aufgaben sind: Aufbereitung und Verteilung der Mittagessen (Apetito-Sys- Ihre Bewerbung
 tem) unter Einhaltung der Hygienevorgaben und alle damit zusammenhängenden Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis
 Aufräum- Spül- und Reinigungsarbeiten.                                            zum 15. Februar 2021 an die
 Wünschenswerterweise verfügen Sie bereits über eine Infektionsschutzbelehrung und   Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 Kenntnisse in Lebensmittelhygiene; einen entsprechenden Nachweis bitten wir Ihrer   Fachbereich 1A.2 – Personal
 Bewerbung beizufügen.                                                               Rathausstr. 8
                                                                                     66901 Schönenberg-Kübelberg
 Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit durchschnittlich 10 Wochenstunden und
                                                                                     oder per Email an bewerbung@vgog.de
 unbefristet. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarif-
 vertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen    (bevorzugt im PDF-Format).
 Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent-
 sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.                                  Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterla-
                                                                                gen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Be-
 Ebenso suchen wir für den Standort Glan-Münchweiler ab sofort eine zuverlässi- werbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezo-
 ge                                                                             genen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdaten-schutzge-
                                                                                setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
                           Reinigungskraft (m/w/d)
                                                                                Matzenbach, den 20.01.2021
 Ihre Aufgaben sind die Reinigung der Kita-Räume unter Einhaltung des Hygiene-
 und Reinigungsplanes der Einrichtung. Ihre Arbeitszeit liegt am Nachmittag, in gez. Andrea Müller
 der Regel außerhalb der Kita-Öffnungszeiten.                                   Ortsbürgermeisterin

                                          Nanzdietschweiler                                                                            Krottelbach

Verabschiedung von Frau Maria Clos, Bekanntmachung
(Reinigungskraft der Kath. KiTa                                                                                  Am Dienstag, den 09.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im großen
                                                                                                                 Festsaal des Gemeinde- und Vereinshauses, Am Schäfergarten

Nanzdietschweiler) in den Ruhestand                                                                              12, 66909 Herschweiler-Pettersheim eine Sitzung des gem.
                                                                                                                 Kindergartenausschusses der Ortsgemeinden Herschweiler-
                                                                                                                 Pettersheim, Krottelbach und Langenbach der Ortsgemeinde
                                                                                                                 Herschweiler-Pettersheim statt.
                                                                                                                 Die Sitzung ist öffentlich.

                                                                                                                                       Tagesordnung:
                                                                                                                 öffentlich
                                                                                                                 1.    Machbarkeitsstudie

                                                                                                                 Herschweiler-Pettersheim, den 26. Januar 2021
                                                                                                                 gez. Margot Schillo
                                                                                                                 -Ortsbürgermeisterin -

                                                                                                                          Sie erhalten das Amtsblatt
                                                                                                                              nicht regelmäßig?

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Nach fast 38 Jahren Dienstzeit als    Im kleinen Kreis bedankten sich      Schmidt, bei Frau Clos für ihre ge-
Reinigungskraft in der Kath KiTa      der Trägerbeauftragte der kath.      leistete Arbeit und die langjährige
„Herz -Jesu“ in Nanzdietschweiler     Kirchengemeinde „Heiliger Remi-      Treue.
haben wir Frau Maria Clos „ corona-   gius“ Herr Günter Schaan“ und        Wir wünschen ihr alles erdenklich
konform“ in den wohlverdienten        stellvertretend für das KiTa- Team   Gute für die Zukunft, verbunden
Ruhestand verabschiedet.              und die Kinder, Frau Annette         mit Gottes Segen.
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