Informationen aus dem Rathaus - VG Oberes Glantal
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 5. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 6. Februar 2021 Informationen aus dem Rathaus Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Oberes Glantal Im Februar 2019 wurde durch Un- Neben dem Flächennutzungsplan Entwicklung von Natur und Land- erneut hinsichtlich der vorge- nisse den Ortsgemeinden und terzeichnung des Honorarvertra- ist der Landschaftsplan auszuar- schaft auf. nannten Themen, Baulandaus- dem Verbandsgemeinderat bis ges der Startschuss für die Pla- beiten. Neben einer Bestandsauf- Im Jahr 2020 erfolgte für den Plan- weisung und Gewerbeflächenaus- zum Frühjahr/Sommer 2021 prä- nungsarbeiten gegeben. Vorange- nahme der Landschaft beschreibt entwurf Flächennutzungsplan mit weisung, Erarbeitung des Land- sentiert werden können. schaltet zu diesem Termin war ein dieses Planwerk u. a. die Ziele zur Landschaftsplan die Offenlage ge- schaftsplanes weitere Erörte- Bei Rückfragen können Sie sich europaweites Ausschreibungsver- Erhaltung und Schutz, zur Aufwer- mäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Be- rungstermine wahrgenommen. gerne mit Frau Munzinger, Tel.: fahren. tung und Entwicklung der Land- hördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. Die Gespräche mit den übergeord- 06373/504185 in Verbindung Die Planungen für das Flächenma- schaft und zeigt Maßnahmenkon- 1 BauGB. Aufgrund der eingegan- neten Behörden sind in der Ab- setzen. nagement der Verbandsgemeinde zepte zum Schutz, zur Pflege und genen Stellungnahmen wurden schlussphase, so dass die Ergeb- Oberes Glantal mit Flächennut- zungsplan und Landschaftsplan sind sehr aufwendig und bedürfen vielfältiger Abstimmungen. Ein Schwerpunktthema des Flä- chennutzungsplanes ist die Aus- weisung von neuen Bauflächen aber auch von Gewerbegebieten. Um die Entwicklung der einzelnen Ortsgemeinden zu fördern, ist die Ausweisung von neuen Bauflä- chen unter dem Aspekt der Beach- tung von Schwellenwerten, die von der Raumplanung vorgegeben werden, und der Forderung des Grundsatzes Innenentwicklung vor Außenentwicklung mit den einzelnen Ortsgemeinde zu disku- tieren und den Wünschen der Ortsgemeinden in dem vorgege- benen Rahmen Rechnung zu tra- gen. Um die Wirtschaftskraft der Ver- bandsgemeinde stärken zu kön- nen, sind die Ausweisung von Ge- werbeflächen ein wichtiger As- pekt. Hier ist zu unterscheiden zwi- schen Gemeinden mit der Funkti- onskennzeichnung Gewerbe (G) und Gemeinden, denen diese Funktion nicht zugeteilt ist. Ge- meinden ohne G-Funktion können Gewerbeflächen für den Eigenbe- darf mit einer Fläche von ca. 0,5 ha ausweisen. Die Gemeinden Schö- nenberg-Kübelberg und Waldmohr haben die Funktionszuweisung G. Standortbereiche mit der beson- deren Funktion G haben auf Basis gewerblich-industrieller Standort- konzepte die Aufgabe, die Auswei- sung von Industrie- und Gewerbe- gebiete, die über den Eigenbedarf hinausgehen, vorzuhalten und bei Bedarf zu entwickeln. Hier wurden in Abstimmung mit der Planungs- gemeinschaft neue Flächenaus- weisungen erörtert und im Plan dargestellt. Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse zum Impfzentrum Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Seite 2 AMTSBLATT 6. Februar 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Email:betreuungsverein-kusel@ L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. t-online.de und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 Fax: 06381/993279 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: slb.landstuhl@diakonie- 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, pfalz.de Rufbereitschaft der 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Unsere Beratungsangebote Verbandsgemeindewerke 06356/1224 Verbandsgemeinde Rufbereitschaft Sozial- und Lebensberatung Entstörungsdienst: Eigenbetrieb Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Oberes Glantal Schwangerschafts- und Schwager- Wasser | Abwasser Telefon-Nr. für Störungen schaftskonfliktberatung Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Bereich Wasser fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- - Notruf 112 - (staatl. anerkannt) (VG Oberes Glantal) Strom: Telefon 0800/7977777 Kurberatung tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- APOTHEKEN-NOTDIENST Treten außerhalb der allgemeinen woch 09.00 - 12.00 Uhr) Zahnärztlicher Notfalldienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Bürozeiten Probleme bei der Was- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an Deutsches Festnetz: Kuren, Kinder- und Jugenderholun- Hotline 0180/3319411 0180-5-258825-PLZ serversorgung (Rohrbrüche, Un- Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 gen, Familienerholungen) dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Mobilfunknetz: auf oder erkennen Sie sonstige Un- Gruppe Kusel. Weitere Information: falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Vertraulich-kostenfrei - auf regelmäßigkeiten an öffentlichen 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im (max. 0,42 Euro/Min.) Anlagen (Ausfall der Straßenbe- Internet unter www.ilco.de Haus der Diakonie Kaiserslautern leuchtung, plötzliche Fahrbahnän- Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt Der Notdienst wechselt jeweils mor- derungen usw.) so rufen Sie für das Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: zu erfragen ist der jeweilige Notdienst in engen sozialen Beziehungen Gebiet der Verbandsgemeinde unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171 Betreuung und Beratung für Behinder- Tel.: 0631/37108425 / 5065303 an. Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- te sowie therapeutische Versorgung für bedürftige Menschen in der Ver- Bereich Abwasser nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- tern@diakonie-pfalz.de (Gebiet Süd und Nord): zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Treten außerhalb der allgemeinen 06371/934275-276, Fax 06371- Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Bürozeiten Probleme bei der Ent- Ausgabestelle: 934424. Zum Krämel 7, 66904 Brücken wässerung (Verstopfungen, Rück- Störungen Erdgasversorgung Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und stau usw.) auf oder erkennen Sie um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Stadtwerke Homburg GmbH sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu- Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel sammenhang mit der Abwasserbe- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 10:00-11:00 Uhr und seitigung oder an Gewässern (z.B. Energieberatung-Stadtwerke 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Gewässerverschmutzungen, Öl- Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Homburg: 06841/694-220 bis Mittwoch 07.00 Uhr spuren) so rufen Sie für den Bereich Tierschutzverein im Landkreis Kusel Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, der Ortsgemeinden: Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- Wir sind rund um die Uhr für Sie er- Telefonnummern: bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, 1. Vorsitzende Christine Fauß, reichbar. Dittweiler und Schönenberg-Kü- Freitag 16.00 Uhr Tel.: 0175/4117712 bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / Schatzmeister Jutta Keller Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- 8290320 an (Gebiet Süd). VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Pfalz Kreisverband Kusel Tel.: 0160/94838930 bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, www.tierschutz-kusel.de t.weber@vgog.de born, Glan-Münchweil., Hensch- Samstag und Sonntag 66869 Kusel tal, Herschweiler-Pettersheim, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen im Haus Hüffler, Krottelbach, Langenbach, der Diakonie von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Matzenbach, Nanzdietschweiler, Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Quirbach/Pfalz, Steinbach am Tel.-Nr.: 06381/422900 Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. 1. Mittwoch im Monat Servicenach- Glan, Rehweiler und Wahnwegen den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: mittag für Arbeitnehmer von 14.00 Fax-Nr.: 06381/4229099 die Telefon-Nr. 06383/927681 an Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- - 17.30 Uhr (Gebiet Nord). arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungs- Telefon: 06381/425 044 - 0 Erziehungs- Sie wollen eine Störung melden? und Familienberatung angebote für Senioren, Pflegebe- Telefax: 06381/425 044 - 29 Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsche Rheuma-Liga dürftige und Familien, Unterstüt- E-Mail: kv-kusel@vdk.de Email: erziehungsberatung.kusel@ de Telefonnummer. Der Telefonan- diakonie-pfalz.de Arbeitsgemeinschaft Kusel zung für Kranke, Genesende, Be- Termin nur nach telefonischer ruf wird von einer Sprachbox ange- Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler hinderte. Vereinbarung Suchtberatung, Jugend- und Dro- nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- genberatung, Angehörigenbera- Tel.: 06383/1386 Hausnotrufsystem: men sowie Ihre Telefonnummer, un- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas tung, Prävention ter der Sie erreichbar sind, mit. Email: fachstellesucht.kus@diako- hinderte, Alleinstehende. ambulanter Pflege- und Betreu- Nennen Sie uns den festgestellten Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- nie-pfalz.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Fachdienst Glückspielsucht sel, Marktplatz 4: dienstags und frei- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr. Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- tags ab 20.00 Uhr Sozialkaufhaus: 44., Frau Schmidt Kerstin. Email: fachstellesucht.kus@diako- ße, Hausnummer sowie Gemein- nie-pfalz.de Secondhandbekleidung und -möbel. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, de). Sie werden umgehend (in der Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Geschäftsstelle: Tel. 06373/829992 Schwangeren- und Schwanger- Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- schaftskonfliktberatung für bedrohte und mißhandelte Frauen Trierer Str. 39, Kusel, Beratung kostenlos und neutral! nuten) vom Rufbereitschaftsperso- und deren Kinder: 0631/17000 Tel. 06381/9246-20 Pflegerufbereitschaft rund um d. (staatlich anerkannt) nal zurückgerufen. Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 ANONYM-VERTRAULICH Bürgerbusse zum Impfzentrum Evangelische - Katholische Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige Telefon 06381 424 450 und Mutter-Kind-Kuren Personen Pflegestützpunkt Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Montag bis Freitag Öffentliche Beratungsstelle rund gebührenfrei - vertraulich Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte von 9.00 – 12.00 Uhr in den Verbandsgemeinden: um das Thema Pflege Tel.: 0800/111 0 111 Paulengrunder Straße 7a und 0800/111 0 222 Ökumenische Sozialstation Glan-Münchweiler 06384/323 Brücken e.V. Initiative des Kreisseniorenrates Kusel 66904 Brücken Ambulanter Hospiz- und Palliati- Tel.: 06386/40 40 364 Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulante-Hilfe-Zentrum ver Beratungsdienst Kusel - Ram- Pflegedienst, hauswirtschaftliche Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- und 06386/40 40 073 Deutsches Rotes Kreuz stein - Landstuhl - Westrich transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Die Beratung erfolgt kostenlos, Kreisverband Kusel e.V. Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Beratung und Unterstützung ratung, Service warmer Mittags- reit): DRK-Rettungswache Schönen- neutral und vertraulich Trierer Str. 39, 66869 Kusel schwerkranker und sterbender Tel: 06381/924615 tisch, Familienpflege. Paulengrun- Menschen bei Schmerzen und psy- der chosozialen Problemen, Remigius- Str. 7a, 66904 Brücken AWO Betreuungsverein bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: Rettungsdienst/Krankentransport Trierer Str. 60, 66869 Kusel Telefon: 06386/9219-0 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Tel.: 06381/993277/78 sel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
9. Januar 2021 AMTSBLATT Seite 3 6. 9. Februar 2021 Januar 2021 AMTSBLATT Seite 33 Seite Verbandsgemeinde Oberes Glantal Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis Hinweis für für alle alle amtlichen amtlichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß gemäß § § 27 27 aa VwVfG VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sindabrufbar www.vgog.de im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar Freiwilliges Soziales Jahr Stellenausschreibung Öffentliche Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Teilnehmer (m/w/d) gesucht! der Das Interkulturelle Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz mit Sitz in Kusel GmbH (IKOKU) bietet in Kooperation mit der Ver- Bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist zum 01.06.2021 eine Stelle als Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal bandsgemeinde Oberes Glantal im Schuljahr 2021/2022 fol- Glantal gende Plätze zur Leistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres Klimaschutzmanager (m/w/d) (FSJ) an: befristet für die Dauer von zwei Jahren • Grundschule Altenkirchen mit Ganztagsschule Vollzug des • Grundschule Baugesetzbuches Breitenbach (BauGB) mit Nachmittagsbetreuung in Vollzeit zu besetzen. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung über den Vollzug • Grundschule des Baugesetzbuches Brücken mit Ganztagsschule (BauGB) 1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Zuschussantrag nach dem Programm „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ des derBundesministeriums ehemaligen Verbandsgemeinde für Umwelt, Naturschutz und Waldmohr nukleare Sicherheit. 1. Teiländerung • Grundschule der Gesamtfortschreibung Herschweiler-Pettersheim mit Nachmittagsbe- des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr Der Verbandsgemeinderat hat in Unbeachtlich werden treuung Darlegung Das Gebietdes der die Verletzung be- Oberes Verbandsgemeinde schädigungspflichtigen bean- lischt, und Glantal umfasst 22 Ortsgemeinden wenneine nicht innerhalb Stadt von mit insgesamt Der Verbandsgemeinderat seiner Sitzung • Grundschule hat in 1. am 13.10.2020 Schönenberg-Kübelberg Unbeachtlich einemit nach §werden Darlegung ca. 29.000des 214 Abs. 1 BauGB gründenden Ganztagsschule die Verletzung Sachverhalts Einwohnern. be-eine geltend Wir sind schädigungspflichtigen tragt. Entschädigungsleistungen bürgernahe, bean- drei lischt, moderne Kommunalverwaltung wenn Jahren nicht nach und innerhalb Ablauf verstärken von desunser Kalen-Per- seiner Sitzung am 13.10.2020 den Feststellungsbeschluss 1. 1. beachtliche eine nach § Verletzung zurGanztagsschule 214 Abs. 1der BauGB sonal. worden gründenden dort gemacht Sachverhalts geltend sind (§ 215 Abs. intragt. GeldEntschädigungsleistungen drei Jahren in sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, nach demAblauf des Kalen- die bezeichne- • Grundschule Waldmohr mit den Feststellungsbeschluss Teiländerung zurAltenkirchen der Gesamtfort- • Gemeindekindertagesstätte 1. beachtliche Verletzung bezeichneten der dort Verfahrens- und 1gemacht BauGB).worden sind (§ 215 Abs. vom in Geld sind über Hundert ab Fälligkeit mit 2 ten dem Basiszins- derjahres, in dem die bezeichne- Vermögensnachteile eingetre- Teiländerung schreibung des der Gesamtfort- Flächennutzungs- • Gemeindekindertagesstätte bezeichneten Verfahrens- Formvorschriften Breitenbach und 1Ihr und Gem. Aufgabenbereich BauGB). umfasstsatz §§ 39 bis 42 BauGB entste- insbesondere vom Hundert nach überdes § 247 folgende dem Tätigkeiten Basiszins- Bürgerlichen ten Vermögensnachteile sind, die Fälligkeit eingetre- des An- • Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes schreibung planes des Flächennutzungs- der ehemaligen • Gemeindekindertagesstätte Verbands- 2. Formvorschriften nach § 214 Abs.und Dittweiler 3 BauGB be- henGem. §§Entschädigungsansprüche • fachliche39 und bis 42 BauGB entste-Unterstützung organisatorische satz nach § 247 Gesetzbuchs bei desVorbereitung, jährlich der Bürgerlichen ten sind, zu verzin- Planung spruchs die Fälligkeitwird herbeigeführt und Umsetzung des(§ An- 44 planes gemeindederWaldmohr ehemaligen Verbands- gefasst. • Gemeindekindertagesstätte Der 2. nach §Mängel achtliche Dunzweiler 214 Abs. des3Abwägungs- BauGB be- nach hen Entschädigungsansprüche Eintritt einzelner eines Vermögens- Maßnahmen Gesetzbuchs sen. jährlich zu verzin- Ist Entschädigung aus dem Klimaschutzkonzept spruchs durch Abs. herbeigeführt wird (§ 44 4 BauGB). gemeinde PlanbereichWaldmohr gefasst.Karte ist beigefügter • Gemeindekindertagesstätte Der achtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs, Schönenberg-Kübelberg (Sand) nach Eintritt nachteils. einesMobilisierung Vermögens- und Der Entschädigungsbe- • Sensibilisierung, sen. Ist Entschädigung Übernahme Koordination desvon privaten,durch Grundstücks zu Abs. 4 BauGB). gewerblichen und kommunalen Planbereich zu entnehmen.ist Gem. beigefügter • Gemeindekindertagesstätte Karte § 6 Bauge- vorgangs, wenn Wahnwegen nachteils. sie nicht innerhalb eines rechtigte Akteuren Der im Entschädigungsbe- kann Übernahme die Fälligkeit Klimaschutz Handlungsfeld des leisten, findetdesaufGrundstücks die Verzinsungzu Schönenberg-Kübelberg, den zu entnehmen. setzbuch Gem.wurden (BauGB) § 6 Bauge- die wenn sie seit nicht innerhalb eines • Entwicklung rechtigte kann und die Umsetzung Fälligkeit von Finanzierungsmodellen des leisten, findet (z.B. Fördergelder, auf die Verzinsung Sponsoring, Schönenberg-Kübelberg, den • Gemeindekindertagesstätte I undJahres II Waldmohr Bekanntmachung des Anspruchs dadurch herbeiführen, § 99 Abs. Kooperationen) für Umwelt- und Klimaschutzprojekte 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021 setzbuch (BauGB) Planunterlagen • Jugendzentrum der wurden Lan- Unteren die Flächennutzungsplanes Jahres seit Bekanntmachung Schönenberg-Kübelberg des dass schriftlich Anspruchs er die dadurch Leistung herbeiführen, der Entschä- • Berichterstattung in politischen Gremien§ 4499 Abs. Abs. 3 3 Anwendung BauGB). BauGB (§ 09.01.2021 gez. Lothschütz Planunterlagen desplanungsbehörde • Jugendhaus der Unteren Waldmohr (hierLan- bei der Flächennutzungsplanes gegenüber ist die der Gemeinde Fahrerlaubnis schriftlich Klasse dass B unter digung er die Leistung schriftlich • Integration derdem bei Entschä- des Klimaschutzes 44 Abs. 3 BauGB). Ent-in Verwaltungsabläufe Ein Entschädigungsanspruch gez. Lothschütz er- Bürgermeister desplanungsbehörde Kreisverwaltung erwünscht) beiGeneh- Kusel zur der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich • Informations- undbei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz und er-energierelevanten Bürgermeister Themen Kreisverwaltung migung vorgelegt.Kusel zur Geneh- • Netzwerkarbeit im Bereich Klimaschutz Dasmigung Mit FSJ vorgelegt. Schreiben beginnt vom 07. Dezemberund richtet sich an Jugendliche am 01.09.2021 Mit Schreiben 2020, zwischen vom Aktenzeichen 16 und 2707. Dezember 5/55/610-10 Jahren. Ein FSJ dauert in der Regel 12 Mo- Wir erwarten von Ihnen 2020, • ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Energie- und Umwelttechnik, Klimaschutz, nate. EsAktenzeichen FNP-Waldmohr handelt1.sich 5/55/610-10 TÄnd.GF-1, um einehatVollzeitbeschäftigung; die Frei- Bautechnik oder eine vergleichbare Qualifikation mit Schwerpunkt in den Bereichen Klima- FNP-Waldmohr die Untere willigen 1.ein TÄnd.GF-1, Landesplanungsbehör- erhalten hat die Sozialversicherungsbei- Taschengeld, schutz, Klimawandel und Umweltmanagement oder eine gleichwertige Berufserfahrung in den die träge Untere de gem. § 6Landesplanungsbehör- werden Abs. 1 BauGB, in der übernommen. vorgenannten Bereichen deFSJ gem. EinFassunggilt§ der 6 Abs. als 1 BauGB, in der Bekanntmachung Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die • fundiertes Wissen in den Bereichen Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Fassung vom berufliche der Bekanntmachung 03. November Zukunft 2017 (BGBI.Ifür und kann S. einige Ausbildungsgänge als • Fähigkeit zu selbstständiger und konzeptioneller Arbeit, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft vom 03.i.V.m. 1728), November § 2032017 Abs. (BGBI.I 3 BauGBS. • Organisations-, Moderations-, Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick Praktikum anerkannt werden. Auch kann es bei der Vergabe • Überzeugungskraft und Sicherheit bei Präsentationen von1728), und § i.V.m. 1 der§ Landesverordnung Studienplätzen 203 Abs. 3 BauGB werden. angerechnet • Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit und über §die 1 der Landesverordnung Zuständigkeiten nach • sicherer Umgang in MS-Office-Anwendungen über BITTE die BauGBZuständigkeiten dem BEWERBEN SIE SICH! nach (BBauGZustV RP • Serviceorientierter Umgang mit Bürger*innen sowie die Bereitschaft, Termine auch außerhalb dem die 2007) BauGB Interessenten (BBauGZustV 1. Teiländerung richten ihre der RP Ge- vollständige Bewerbung mit Angabe der üblichen Dienstzeit wahrzunehmen (z.B. Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien 2007) die 1. Teiländerung samtfortschreibung der Ge- des Flächen- und/oder Projekten außerhalb der Arbeitszeit), der bevorzugten Einsatzstelle an: • Fahrerlaubnis der Klasse B. samtfortschreibung nutzungsplanes derdes Flächen- ehemaligen nutzungsplanesKompetenzzentrum Verbandsgemeinde Interkulturelles derWaldmohr ehemaligen ge- Rheinland-Pfalz Wir bieten Verbandsgemeinde nehmigt. IKOKU GmbH Waldmohr ge- Die Genehmigungsertei- • eine auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle in einem interessanten und anspruchsvollen Aufga- nehmigt. lung Trierer Str. Die wird –Genehmigungsertei- hiermit 49 51gem. § 6 Abs. 5 bengebiet. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist nicht ausgeschlossen. lung wird BauGB 66869 hiermit gem. ortsüblich Kusel § 6 Abs. bekannt 5 gege- • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten BauGB ortsüblich bekannt gege- ben. Ansprechpartnerin: • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den ben. Die 1. Martina Teiländerung der Gesamt- öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe 10 Frau Dr. Drumm • gleitende Arbeitszeit sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die 1. Teiländerung fortschreibung Telefon: 06381-91 des75der 30Gesamt- Flächennut- 21 fortschreibung zungsplanes Email: derdes Flächennut- ehemaligen martina.drumm@ikoku.de Ver- Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls zungsplanes der Waldmohr, bandsgemeinde ehemaligen wird Ver- bevorzugt berücksichtigt. bandsgemeinde mit Hinweis:der Mit IhrerWaldmohr, öffentlichen wird Bekanntma- Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, mit die chung dass derin öffentlichen Bekanntma- Kraft gesetzt und Bewerbungsunterlagenkann ab an die möglichen Einsatz- Haben Sie Interesse? chungweitergeleitet sofort in Kraft bei gesetzt und kann ab der Verbandsgemeinde- Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens stellen werden. 05. März 2021 an die sofort bei derOberes verwaltung Verbandsgemeinde- Glantal, Rat- Ausverwaltung haus Oberes Waldmohr, Kostengründen Glantal, Zimmer kann Nr. eineRat- W1-Rücksendung der Bewerbungs- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal haus 2.04, Waldmohr, unterlagen RathausstraßeZimmer grundsätzlich 14Nr. W1- Wald- nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Fachbereich 1A.2 - Personal 2.04, zu mohr, Originale Rathausstraße den keine und allgemeinen 14 Dienst- Wald- Bewerbungsmappen oder Folien einzurei- Rathausstr. 8 mohr,Die zeiten zu den allgemeinen vonVerarbeitung montags Dienst- bis mittwochs 66901 Schönenberg-Kübelberg chen. der personenbezogenen Bewerberda- oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt als PDF) zeiten tenvon vonUhr 8.30 richtet montags sich bisnachbisder 12.00 mittwochs Uhr und EU-DSGVO und dem Landesdaten- 8.30 Uhr von 14:00 schutzgesetz. Uhrbis bis 12.00 16.00 Uhr Bewerbungs-, Uhr,und so- Vorstellungs- und Reisekosten Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfol- von donnerstags wie werden 14:00 nichtUhr bisvon 16.00 erstattet.8.30Uhr, Uhr so- bis gen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbei- wie donnerstags 12.00 Uhr und von von14.00 8.30 Uhr bis tung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Be- 12.00 Uhr und 18.00 und von 14.00von freitags Uhr8.30 bis werbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. 18.00 DieUhr bisUhr IKOKU undUhr 12.00 GmbH freitags istvon von 8.30 jedermann anerkannte Schönenberg-Kübelberg, im Februar 2021 Uhr bis 12.00 eingesehen Uhr vonim werden Beschäftigungsstelle jedermann Freiwil- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal eingesehen ligen Sozialen werden Jahr und wird ge- gez. Christoph Lothschütz fördert vom Bürgermeister 10558958_30_3 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 wal_b103_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 6. Februar 2021 Öffentliche Ausschreibung Das Fundamt Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kü- belberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Alten- Schönenberg-Kübelberg kirchen und den Verbandsgemeindewerken Oberes Glantal folgen- de Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus: meldet: Im Bürgerbüro Schönenberg- Wer Eigentumsansprüche gel- Kübelberg wurde ein Schlüs- tend machen kann, meldet Endausbau Neubaugebiet „Hühnerhecke“ selbund (3 Schlüssel) (Fund- sich bitte im Bürgerbüro Schö- • Verkehrswegebauarbeiten, Straßenbau-, Schacht- und Schieberarbeiten nenberg-Kübelberg der Ver- ort: Kübelberg) als Fundsache bandsgemeinde Oberes Glan- gemeldet. tal, Tel. 06373/504-210 Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht: 1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg 2. Subreport Fax 040/40194031 Postfach 910860, 51101 Köln Fax 0221/9857866 Das Fundamt Waldmohr 3. bi, Bauwirtschaftliche Information Postfach 3407, 24033 Kiel Fax 0431/5359225 meldet: 4. Subreport ELVIS https://www.subreport.de/E59925233 5. Homepage: www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen Im Bürgerbüro Waldmohr wurde ein Hörgerät (Fundort Wald- mohr, Nähe Metzgerei Gries) als Fundsachen abgegeben. Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich gez.: Lothschütz, Bürgermeister gez. Linsmaier, techn. Werkleiter bitte im Bürgerbüro Waldmohr der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel.: 06373/504-220 oder -221. Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bietet zum 01.08.2021 eine Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) an. © COPYRIGHT BY HORST BULLACHER Die 3jährige Ausbildung findet im Warmfreibad in Waldmohr und im Rahmen des Ausbildungsplanes auch in benachbarten Hallenbädern statt. Die schulische Aus- bildung erfolgt in Blockunterricht in der Berufsschule in Trier. Zugangsvoraussetzung: mind. Hauptschulabschluss Neben einem soliden Schulabschluss benötigen Sie eine gute körperliche Konstitution und ein hohes Maß an Verantwortung, weil gefährliche Situationen rechtzei- tig erkannt und ggfs. auch lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt werden müssen. Die Bedienung der Bädertechnik erfordert handwerkliches Geschick. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement sowie gute Umgangsformen werden ebenso vorausgesetzt. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens 31. März 2021 an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Fachbereich 1A.2 – Sachgebiet Personal Rathausstr. 8 66901 Schönenberg-Kübelberg oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevorzugt im PDF-Format). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Göddel, Tel. 06373/504-140, gerne zur Verfügung. Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewer- bungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Be- werbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister
6. Februar 2021 AMTSBLATT Seite 5 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Ortsgemeinden Altenkirchen, Börsborn, Breitenbach, Brücken/Pfalz, Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchweiler, Gries, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Ohmbach, Quirnbach/Pfalz, Rehweiler, Schönenberg-Kübel- berg, Steinbach am Glan, Wahnwegen und der Stadt Waldmohr werden in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum 26.02.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, - Wahlamt -, Verwaltungsgebäude Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer 3.03 / 3.04, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis einge- tragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewon- nenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprü- fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26.02.2021 bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal - Wahlamt -, Verwaltungsgebäude Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Zimmer 3.03 / 3.04 Einspruch ein- legen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26.02.2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 41 Kusel durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte. 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 26.02.2021) versäumt haben, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Ver- bandsgemeindeverwaltung gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 12.03.2021, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vgog.de zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: wahlen@vgog.de. Bei der Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnisnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden kann, erfol- gen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahl- schein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich • ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, • ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag, • ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener roter Wahlbriefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimm- abgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zu- ständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Schönenberg-Kübelberg, den 06. Februar 2021 Verbandsgemeindeverwaltung gez. Lothschütz, Bürgermeister Hinweis: Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 wird auch im Internet unter www.vgog.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Seite 6 AMTSBLATT 6. Februar 2021 LANDTAGSWAHL am 14. März 2021 Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahl- unterlagen) zu beantragen. Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen: 1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal -Wahlamt- Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg 2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, 3. online, über die Homepage der Verbandsgemeinde Oberes Glantal (www.vgog.de) ab dem 03. Februar 2021, 4. per Fax an die 06373/ 504 22100 oder 5. durch einfache Email an wahlen@vgog.de. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich! Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohn- anschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (nur am Standort Schönenberg-Kübelberg) die Brief- wahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann gegebenenfalls unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr grundsätzlich ge- schlossen ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können und gegebenenfalls vor dem Verwaltungsgebäude (im Freien) warten müssen. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (siehe oben) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus in Schönenberg-Kübelberg einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe- nen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Bekanntmachung für den Wasserzweckverband „Ohmbachtal“ in Schönenberg-Kübelberg IV. Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Aufrechterhaltung des Kassen Haushaltssatzung 2021 betriebes im laufenden Jahr 2020 in Anspruch genommen werden darf, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. Aufgrund des § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenar- V. Kredite beit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 95 ff GemO sowie des § 15 der Eigenbe- triebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Verbandsversammlung des Der Gesamtbetrag der zur Finanzierung der geplanten Investitionen erforder- Wasserzweckverbandes „Ohmbachtal“ in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2020 lichen Kreditaufnahmen wird auf 169.000 € festgesetzt. folgende Haushaltsatzung beschlossen: Inkrafttreten I. Erfolgsplan Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft Es werden festgesetzt: Die Erträge auf 1.563.750 Euro Die Aufwendungen auf 1.563.750 Euro Hinweis: II. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 08. Februar Vermögensplan 2021 bis 19. Februar 2021 beim Wasserzweckverband „Ohmbachtal“, Huber Weg Es werden festgesetzt: Die verfügbaren Mittel auf 559.000 Euro 3, 66901 Schönenberg-Kübelberg (Dienstgebäude) öffentlich aus. Die benötigten Mittel auf 559.000 Euro Öffnungszeiten: III. Wasserabgabepreis an die Mitglieder Montag bis Donnerstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Der Wasserabgabepreis für die Mitglieder wird in Form einer Betriebskosten- Freitags: von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr umlage gem. § 11 Abs. 3 der Verbandsordnung berechnet. Zur Aufrechterhal- tung des Kassenbetriebes des Verbandes für 2021 wird von den Mitgliedern Schönenberg-Kübelberg, den 21. Januar 2021 ein Vorschuss erhoben. Dieser beträgt 0,6533 €/cbm zuzüglich der gesetzli- chen Mehrwertsteuer (inklusive des an das Land Rheinland-Pfalz abzufüh- gez. Müller renden Wassercents in Höhe von 6 Cent/cbm). Verbandsvorsteher
6. Februar 2021 AMTSBLATT Seite 7 Henschtal Herschweiler-Pettersheim Bekanntmachung Stellenausschreibung Am Donnerstag, den 11.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal Die Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim lichkeiten zur Fort- und Weiterbildung. der Henschtalhalle, Hauptstraße 20, 66909 Henschtal eine Sit- sucht für die kommunale Kindertagesstätte Re- Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens genbogen ab sofort 26.02.2021 unter Beifügung der üblichen Unter- zung des gem. Kindergartenausschusses der Ortsgemeinden lagen an die Steinbach am Glan und Henschtal statt. Die Sitzung ist öffentlich. einen Erzieher / eine Erzieherin Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal (m/w/d) Fachbereich 1A.2 – Personal Rathausstr. 8 Tagesordnung: Wir wünschen uns: 66901 Schönenberg-Kübelberg eine engagierte Persönlichkeit mit erfolgreich ab- oder per Email an bewerbung@vgog.de öffentlich geschlossener Ausbildung zum/zur Erzieher/in (bevorzugt im PDF-Format). mit staatlicher Anerkennung mit Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Einsatzfreude, Für Rückfragen stehen Ihnen die Leiterin der Kin- 1. Präsentation des Kita-Personals dertagesstätte, Frau Burger (Tel. 06384/7171) Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang sowie die Ortsbürgermeisterin Frau Schillo mit Kindern. (margotschillo@web.de) gerne zur Verfügung. 2. Umbaumaßnahmen Wir bieten: Hinweise Steinbach am Glan, den 28. Januar 2021 Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfol- 39,0 Stunden. Die Stelle ist befristet bis zum gen. Wir bitten daher keine Originale und keine gez. Jörg Fehrentz 30.06.2021. Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. -Ortsbürgermeister - Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Vergü- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten tung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landes- für den öffentlichen Dienst (TVÖD) mit allen im öf- datenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- fentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. und Reisekosten werden nicht erstattet. Schwerbehinderte Menschen werden bei entspre- IMPRESSUM chender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Herschweiler-Pettersheim, im Jan. 2021 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Unsere viergruppige Einrichtung mit provisori- gez. Margot Schillo scher Krippengruppe arbeitet ressourcenorien- Ortsbürgermeisterin Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Ver- tiert und bietet Ihnen vielfältige berufliche Mög- bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 Schönenberg- Kübelberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. 06373 504-0. Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG Bekanntmachung Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH, Am Dienstag, den 09.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Festsaal des Gemeinde- und Ver- 67071 Ludwigshafen einshauses, Am Schäfergarten 12, 66909 Herschweiler-Pettersheim eine Sitzung des gem. Kin- Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de dergartenausschusses der Ortsgemeinden Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach und Langen- bach der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim statt. oder Tel. 0621 572498-40 oder -41. Die Sitzung ist öffentlich. Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ samstags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird Tagesordnung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde öffentlich Oberes Glantal verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. 1. Machbarkeitsstudie Sofern eine Zustellung des Amtsblattes aufgrund von unvorherseh- baren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann das jeweils aktuelle Herschweiler-Pettersheim, den 26. Januar 2021 Amtsblatt in der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal so- wie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH gez. Margot Schillo & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden. -Ortsbürgermeisterin - Langenbach Bekanntmachung Bekanntmachung Am Dienstag, den 09.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Festsaal des Gemeinde- und Ver- Der Entwurf der Haushaltssat- 14 Tagen ab dieser Bekanntma- einshauses, Am Schäfergarten 12, 66909 Herschweiler-Pettersheim eine Sitzung des gem. Kin- zung mit dem Haushaltsplan chung Vorschläge zum Entwurf dergartenausschusses der Ortsgemeinden Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach und Langen- der Ortsgemeinde Langen- der Haushaltssatzung mit dem bach der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim statt. bach für die Haushaltsjahre Haushaltsplan für die Jahre Die Sitzung ist öffentlich. 2021/2022 liegt bei der Ver- 2021/2022 schriftlich bei der bandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße einzureichen. Da das Rathaus Tagesordnung: 8, Schönenberg-Kübelberg, aufgrund der aktuellen Situati- Zimmer Nr. S1-5.07 bis zur Be- on vorübergehend für die Öf- öffentlich schlussfassung durch den Ge- fentlichkeit geschlossen ist, 1. Machbarkeitsstudie meinderat zur Einsichtnahme kann die Einsichtnahme nur aus. nach vorheriger telefonischer Herschweiler-Pettersheim, den 26. Januar 2021 Die Einwohnerinnen und Ein- Terminvereinbarung gez. Margot Schillo wohner von Langenbach haben (06373/504-155) erfolgen. -Ortsbürgermeisterin - die Möglichkeit, innerhalb von
Seite 8 AMTSBLATT 6. Februar 2021 Matzenbach Stellenausschreibung Die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ der Ortsgemeinde Matzenbach wird künftig Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit durchschnittlich 15 Wochenstunden und an zwei Standorten betrieben (zwei Gruppen in den Räumen der Kita Matzenbach, unbefristet. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarif- eine Gruppe in den Räumen der Glantalschule in Glan-Münchweiler). vertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent- Für den Standort Glan-Münchweiler suchen wir ab sofort eine zuverlässige sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Küchenkraft (m/w/d) Bei Bedarf können beide Stellen zusammengefasst werden. Ihre Aufgaben sind: Aufbereitung und Verteilung der Mittagessen (Apetito-Sys- Ihre Bewerbung tem) unter Einhaltung der Hygienevorgaben und alle damit zusammenhängenden Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis Aufräum- Spül- und Reinigungsarbeiten. zum 15. Februar 2021 an die Wünschenswerterweise verfügen Sie bereits über eine Infektionsschutzbelehrung und Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Kenntnisse in Lebensmittelhygiene; einen entsprechenden Nachweis bitten wir Ihrer Fachbereich 1A.2 – Personal Bewerbung beizufügen. Rathausstr. 8 66901 Schönenberg-Kübelberg Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit durchschnittlich 10 Wochenstunden und oder per Email an bewerbung@vgog.de unbefristet. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarif- vertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen (bevorzugt im PDF-Format). Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei ent- sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterla- gen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Be- Ebenso suchen wir für den Standort Glan-Münchweiler ab sofort eine zuverlässi- werbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezo- ge genen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdaten-schutzge- setz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. Reinigungskraft (m/w/d) Matzenbach, den 20.01.2021 Ihre Aufgaben sind die Reinigung der Kita-Räume unter Einhaltung des Hygiene- und Reinigungsplanes der Einrichtung. Ihre Arbeitszeit liegt am Nachmittag, in gez. Andrea Müller der Regel außerhalb der Kita-Öffnungszeiten. Ortsbürgermeisterin Nanzdietschweiler Krottelbach Verabschiedung von Frau Maria Clos, Bekanntmachung (Reinigungskraft der Kath. KiTa Am Dienstag, den 09.02.2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Festsaal des Gemeinde- und Vereinshauses, Am Schäfergarten Nanzdietschweiler) in den Ruhestand 12, 66909 Herschweiler-Pettersheim eine Sitzung des gem. Kindergartenausschusses der Ortsgemeinden Herschweiler- Pettersheim, Krottelbach und Langenbach der Ortsgemeinde Herschweiler-Pettersheim statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: öffentlich 1. Machbarkeitsstudie Herschweiler-Pettersheim, den 26. Januar 2021 gez. Margot Schillo -Ortsbürgermeisterin - Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig? Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40 wochenblatt-reporter.de/zustellung Nach fast 38 Jahren Dienstzeit als Im kleinen Kreis bedankten sich Schmidt, bei Frau Clos für ihre ge- Reinigungskraft in der Kath KiTa der Trägerbeauftragte der kath. leistete Arbeit und die langjährige „Herz -Jesu“ in Nanzdietschweiler Kirchengemeinde „Heiliger Remi- Treue. haben wir Frau Maria Clos „ corona- gius“ Herr Günter Schaan“ und Wir wünschen ihr alles erdenklich konform“ in den wohlverdienten stellvertretend für das KiTa- Team Gute für die Zukunft, verbunden Ruhestand verabschiedet. und die Kinder, Frau Annette mit Gottes Segen.
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