1/04Informationen - Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Therapeutische Kompetenz in präventiver Orientierung Macht ...

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1/04Informationen - Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Therapeutische Kompetenz in präventiver Orientierung Macht ...
Informationen
für Erziehungsberatungsstellen

1/04
                                        ISSN 1434-078X
Grundsätze fachlichen Handelns in der
Institutionellen Beratung
Therapeutische Kompetenz in
präventiver Orientierung
Macht Gefühle:
Jahrestagung in Schwetzingen
1/04Informationen - Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Therapeutische Kompetenz in präventiver Orientierung Macht ...
1/04

E
       rziehungs- und Familienberatungs-     werk, das dem Handeln der einzelnen           bke-Empfehlung
       stellen sind vor allem in den 70er    Beraterinnen und Berater zugrunde liegt       Eltern stärken –
       Jahren des letzten Jahrhunderts       bzw. zugrunde liegen sollte. Die bke do-      Institutionen vernetzen                        3
aufgebaut worden. Deshalb muss in den        kumentiert in diesem Heft die Grundsät-
nächsten Jahren mit einem verstärkten        ze fachlichen Handelns, die vom Deut-
Wechsel in der Mitarbeiterschaft gerech-     schen Arbeitskreis verabschiedet              Dokumentation
net werden. Die bke tritt unter dem Titel    wurden. Wir wünschen diesem Text,             Grundsätze fachlichen Handelns in der
„Eltern stärken – Institutionen vernetzen“   eine breite fachliche Diskussion.             Institutionellen Beratung             6
für die Sicherung des Beratungsangebo-          Im EB-Forum wird die Stellung der
tes in finanziell engen Zeiten ein und       Erziehungsberatung im Kontext der Hil-
wirbt dafür, diesen Übergang mit der         fen zur Erziehung erörtert. Ausgehend         EB-Forum
„Weiterbildung zum/zur Erziehungsbera-       von vergleichenden Studien zur HzE, die       Therapeutische Kompetenz in
ter/in“ zu gestalten. Zur Zeit wird diese    Erziehungsberatung weitgehend unbe-           präventiver Orientierung                      12
Weiterbildung von der Europäischen           achtet lassen, wird versucht, eine alters-
Union gefördert, so dass sie zu beson-       bezogene wie hilfespezifische Typisie-
                                                                    rung der Hilfearten    Dokumentation
                                                                    zu entwickeln. Er-     Unverzichtbares Angebot der
                                                                    ziehungsberatung       Infrastruktur                                 21
                 Editorial                                          kann ihren Ort in
                                                                    der Jugendhilfe
                                                                    gewinnen, wenn         Wissenschaftliche Jahrestagung
                                                                    sie ihre therapeu-     der bke 2004 in Schwetzungen                  27
                                                                    tische Kompetenz
                                                                    in präventiver Ori-
                                                                    entierung ein-
                                                                    bringt.
                                                                                           Neue Bücher
                                                                       Die Liga der
ders günstigen Bedingungen in An-            freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-         Andreas Vossler:
spruch genommen werden kann.                 Westfalen hat konzeptionelle und finan-       Perspektiven der Erziehungsberatung 29
   Im Zentrum dieses Heftes steht die        zielle Perspektiven für die Institutionelle
Dokumentation eines Arbeitsergebnis-         Beratung in NRW formuliert und aufge-         Reinhardt Mayer und andere:
ses des Deutschen Arbeitskreises für         zeigt, dass Beratung ein unverzichtbares      „Wirklich?! – Niemals Akohol?!“               31
Jugend-, Ehe- und Familienberatung.          Angebot in der sozialen Infrastruktur
Die Bundeskonferenz für Erziehungsbe-        darstellt.                                    Aktuelles für die EB-Bibliothek               30
ratungvergangen hatte in den vergange-          Vom 2. – 4. Juni 2004 findet in Osna-
nen zwei Jahren die Geschäftsführung         brück der 12. Deutsche Jugendhilfetag
im Deutschen Arbeitskreis inne. Sie hat      statt. Er steht unter dem Motto „Leben
                                                                                           Dokumentation
in dieser Zeit aktiv die Erarbeitung der     lernen“. Wir dokumentieren aus diesem
                                                                                           Leben lernen                                  32
Grundsätze fachlichen Handelns in der        Anlass ein Kinder- und jugendpoliti-
Institutionellen Beratung gefördert, die     sches Diskussionspapier der Arbeitsge-
wir nun veröffentlichen. Beratung ist        meinschaft für Jugendhilfe. Die bke wird
                                                                                           Zentrale Weiterbildung der bke                37
eine Leistung, deren Profil von Außen-       auf dem Jugendhilfetag mit einem eig-
stehenden nicht immer klar erkannt           nen Stand vertreten sein.
werden kann. Allein im Kinder- und Ju-          Schließlich laden wir herzlich ein zur
gendhilfegesetz finden sich 24 unter-        Wissenschaftlichen Jahrestagung 2004.         Mitteilungen                                  39
schiedliche Beratungsleistungen. Gerade      Sie findet vom 23. bis 25. September
in einer Zeit, in der die Integration un-    2004 in dem schönen badischen Resi-
terschiedlicher Leistungsangebote und        denzstädtchen Schwetzingen statt. Die         Impressum                                     20
der Aufbau von Diensten mit verschie-        von der Landesarbeitsgemeinschaft für
denen Aufgaben oft auf die Tagesord-         Erziehungsberatung Baden-Württemberg
nung gesetzt wird, ist es deshalb wichtig    inhaltlich konzipierte Tagung hat den
zu verdeutlichen, worin die fachlichen       Titel „Macht Gefühle“ und widmet sich
Grundsätze für die individuelle Beratung     damit einem zentralen Agens von Konflik-
bestehen, die Erziehungs- und Familien-      ten wie Lösungsansätzen. Sie sind bei
beratung ebenso wie Ehe- und Lebens-         der Veranstaltung herzlich willkommen.
beratung von anderen Hilfeformen
unterscheiden. Entstanden ist ein Regel-     Klaus Menne

2                                                                                           Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
Eltern stärken –
                       Institutionen vernetzen
                       Qualifikation für die Zukunft: Die Weiterbildung der bke zum Erziehungs-
                       und Familienberater/zur Erziehungs- und Familienberaterin

K
       inder wachsen in Familien auf.               Verantwortung (siehe: Elfter Jugendbe-     willen zu unterstützen. Erziehungs- und
       Ihre Eltern haben in erster Linie            richt, 2002). Es liegt im Interesse der    Familienberatung ist heute Teil eines
       die Verantwortung für eine ge-               nachwachsenden Generation und damit        differenzierten Hilfesystems.
deihliche Entwicklung. Doch die gesell-             der Gesellschaft insgesamt, die Erzie-         Sie kooperiert im Netz der Jugendhil-
schaftliche Lage von Familien ist zuneh-            hungskompetenz von Eltern zu stärken       fe, findet den Zugang zu Familien mit
mend schwieriger geworden:                          (Jugendministerkonferenz, Mai 2003).       schwierigen Problemlagen in Zusam-
• Eltern sind unsicher, was sie von ih-
  ren Kindern erwarten oder verlangen
  können.
• Paare werden Eltern, ohne auf die El-
  ternrolle eingestellt zu sein. Erzie-                                         bke-Empfehlung
  hungserfahrungen und -kompetenzen
  aus den Herkunftsfamilien werden zu-
  nehmend weniger vermittelt und an-
  genommen.
• Junge Menschen werden Eltern, ohne
  im eigenen Umfeld Kinder heranwach-
  sen zu sehen. Ihnen fehlen Modelle
  des Zusammenlebens mit Kindern.
• Für Eltern, die beide berufstätig sind,
  ist es schwierig, Familie und Beruf zu
  vereinbaren.
• Armut verringert zunehmend die fi-
                                                    Dabei sind Hilfen umso wirksamer, je       menarbeit mit dem Allgemeinen Sozia-
  nanziellen und seelischen Ressourcen
                                                    früher diese im Leben eines Kindes er-     len Dienst. Die Erziehungsberatung ist
  von Eltern für die Erziehung ihrer Kin-
                                                    folgen.                                    Ansprechpartner der Schule mit deren
  der.
                                                        Erziehungs- und Familienberatung ist   differenzierten Angebotsformen und ist
• Und häufig scheitern die Beziehungen
                                                    die zur „Bewältigung familienbezogener     im Gesundheitsbereich mit Kinder- und
  von Eltern; Kinder verlieren dann eine
                                                    Probleme“ gesetzlich vorgesehene Hilfe     Jugendlichenpsychotherapeuten, mit
  Person, an der sie ihre eigene Identi-
                                                    (s. SGB VIII); ihr kommt deshalb eine      Kinderärzten und mit der Psychiatrie
  tät auszubilden im Begriff sind.
                                                    besondere Bedeutung zu. Neben den          fachlich verbunden.
Familien bedürfen deshalb der Unter-                Kindertagesstätten, die heute von bei-        Erziehungs- und Familienberatung
stützung durch die staatliche Gemein-               nahe allen Kindern besucht werden, ha-     erfüllt dabei – wenn notwendig – die
schaft: denn das Aufwachsen von Kin-                ben Beratungsstellen schon sehr früh       Aufgabe einer Clearingstelle, leistet
dern liegt auch in öffentlicher                     Möglichkeiten, Eltern um ihrer Kinder      selbst Beratung und Therapie, koope-

1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                       3
kugdkugdkuz
bke-Empfehlung                                                                                           Eltern stärken – Institutionen
                                                                                                                                    kugdkugdkuz
                                                                                                                                        vernetzen

riert mit den anderen Diensten und Ein-        im Kooperationsfeld sozialer Dienste.        Erziehungs- und Familienberatungsstel-
richtungen und erbringt eine passge-           Die Weiterbildung befähigt                   len auf der örtlichen Ebene ermitteln,
naue, auf den Einzelfall zugeschnittene                                                     wie viele junge bzw. neu in das Arbeits-
                                               • zur Arbeit mit spezifischen Zielgrup-
Hilfe oder bringt die eigene Fachkompe-                                                     feld hineinkommende Fachkräfte an der
                                                 pen (z.B. Alleinerziehende, Stiefeltern,
tenz in eine entsprechende Hilfeplanent-                                                    Weiterbildung zum Erziehungs- und Fa-
                                                 Pflegeeltern, Eltern chronisch kranker
scheidung ein.                                                                              milienberater/zur Erziehungs- und Fami-
                                                 Kinder) und Problemlagen (z.B. Tren-
    Bei den Problemlagen der Familien                                                       lienberaterin teilnehmen sollen (Be-
                                                 nung und Scheidung, Gewalt in der
kommt den Folgen von Trennung und                                                           darfsermittlung). Die Jugendämter und
                                                 Familie, sexueller Missbrauch, körper-
Scheidung eine besondere Bedeutung                                                          freien Träger sollten sich darüber hinaus
                                                 gebundene Auffälligkeiten),
zu. Gerade in den stationären, kostenin-                                                    auch über den Zeitraum verständigen,
                                               • zur Nutzung der Ressourcen des mul-
tensiven Hilfen zur Erziehung haben                                                         innerhalb dessen die neuen Fachkräfte
                                                 tidisziplinären Fachteams,
zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen                                                    diese Qualifikation erwerben sollen. Zur
                                               • zur Vernetzung der Beratungsstelle im
die Trennung bzw. Scheidung ihrer El-                                                       Schaffung des angestrebten jugendhilfe-
                                                 örtlichen Hilfesystem,
tern erlebt (Stat. Bundesamt). Frühzeiti-                                                   spezifischen Beratungsprofils sind för-
                                               • zur Mitwirkung bei der Hilfeplanung
ge qualifizierte Intervention kann die                                                      derliche Bedingungen für die bestehen-
                                                 nach § 36 SGB VIII
Entwicklung der Kinder (und der Tren-                                                       de und zukünftige Mitarbeiterschaft eine
                                               • und vermittelt Grundsätze des Quali-
nungseltern) positiv beeinflussen – und                                                     wichtige Voraussetzung. Deshalb bittet
                                                 tätsmanagements.
dadurch auch spätere Kosten vermei-                                                         die bke die öffentlichen und freien Trä-
den.                                           Nachdem in früheren Jahren die Fach-         ger, Fachkräfte, die für diese Weiterbil-
    Kinder, die mit vielfältigen individuel-   kräfte in der Erziehungs- und Familien-      dung vorgesehen sind, für deren Dauer
len Problemlagen in instabilen Familien-       beratung in der Regel rein psychothera-      im Umfang von vier Wochen jährlich
verhältnissen leben, sind in ihrer Ge-         peutische Zusatzqualifikationen              freizustellen und ihnen die Teilnahme
samtentwicklung gefährdet. Sie zeigen          erworben haben, steht nun eine Weiter-       durch einen Zuschuss zu den entstehen-
unterschiedlichste Auffälligkeiten ent-        bildung zur Verfügung, die die Erfahrun-     den Kosten zu ermöglichen.
lang des Entwicklungsverlaufes, die sel-       gen der Erziehungsberatung in der Ju-
ten so eindeutige Indikationen erlau-          gendhilfe unter Einbeziehung von             Kosten
ben, dass die Unterstützungsformen der         psychotherapeutischen Ansätzen syste-
Schule, die Hilfeformen des SGB V oder         matisch aufbereitet und weitergibt.          Durch eine Förderung der Weiterbildung
die Hilfen zur Erziehung der Jugendhilfe                                                    zum Erziehungs- und Familienberater
immer allein die notwendige und ange-          Empfehlung                                   aus den Mitteln des Europäischen Sozi-
messene Hilfe leisten können. Jugend-                                                       alfonds kann diese Qualifizierung zur
hilfe stellt sich die Aufgabe, das pas-        Die Bundeskonferenz für Erziehungsbe-        Zeit zu besonders günstigen Konditio-
sende Hilfeangebot entweder selbst             ratung appelliert an die örtlich Zuständi-   nen erworben werden. In den alten
bereitzustellen oder die Vernetzung mit        gen, das System der Erziehungs- und          Bundesländern einschließlich West-Ber-
anderen Hilfeformen zu leisten, wenn           Familienberatungsstellen auch bei finan-     lin ergibt sich dadurch eine Ermäßigung
dies notwendig und möglich ist. Daraus         ziellen Engpässen zu sichern. Der Bera-      der Gesamtkosten (Gebühren, Fahrtko-
ergibt sich für die Jugendhilfe der An-        tungsbedarf der Familien wird auch am        sten und Unterbringung/Verpflegung)
spruch multiprofessioneller Sichtweisen,       Anstieg der Beratungen in den letzten        um 40 Prozent. In den neuen Bundes-
aber auch die Notwendigkeit der Aus-           Jahren von 197.955 (1993) auf 289.600        ländern erfolgt eine Förderung in Höhe
prägung eigener Angebote, die jugend-          (2002) deutlich. Es ist ein Hilfesystem      von 60 Prozent der entstehenden Ge-
hilfespezifische Profile erfüllen: so etwa     auf fachlich hohem Niveau erforderlich.      samtkosten.
ein eigenes Angebot therapeutischer               Der in den nächsten Jahren zu erwar-          Die Bundeskonferenz für Erziehungs-
Unterstützung.                                 tende Generationswechsel in der Fach-        beratung empfiehlt, diese zeitlich be-
                                               mitarbeiterschaft, d.h. die Situation der    grenzte, hohe Förderung durch die Eu-
Weiterbildung zum                              Einarbeitung neuer und junger Fachkräf-      ropäische Union zu nutzen, und
                                               te soll dazu genutzt werden, Erziehungs-     dadurch das Qualifikationsprofil der Er-
Erziehungs- und
                                               und Familienberatung fachlich in einer       ziehungs- und Familienberatung in der
Familienberater (bke)                          breiteren Perspektive als Jugendhilfelei-    Jugendhilfe zu schärfen.
Die Bundeskonferenz für Erziehungsbe-          stung zu profilieren und zu stabilisieren.   Fürth, den 11. Februar 2004
ratung (bke) hat eine Weiterbildung ent-       Dazu ist die entwickelte Weiterbildung
                                               zum Erziehungs- und Familienberater/zur      Literatur
wickelt, mit der Fachkräfte die erforder-
                                               Erziehungs- und Familienberaterin das        BMFSFJ (2002): Elfter Kinder- und Jugendbericht.
lichen Grundkompetenzen für das                                                             Berlin.
Arbeitsfeld institutioneller Erziehungs-       geeignete Instrument und der Generati-
                                                                                            Jugendministerkonferenz (2003): Stellenwert der
und Familienberatung erwerben. Die             onswechsel der richtige Zeitpunkt, einen     Eltern- und Familienbildung - Stärkung der Erzie-
Weiterbildung vermittelt grundlegende          zeitgemäßen Qualifizierungsrahmen zu         hungskompetenz der Eltern.
Fähigkeiten in der Beratung und Thera-         setzen.
pie von Kindern, Jugendlichen und ihren           Die Bundeskonferenz für Erziehungs-
Familien, in einzelfallübergreifender Prä-     beratung regt daher an, dass die Ju-
vention und für die Handlungsfähigkeit         gendämter und die freien Träger von

4                                                                                             Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
Weiterbildung zur Erziehungs- und
                           Familienberaterin/zum Erziehungs- und
                           Familienberater (bke)

Durchführung des                                                                                             Zertifikat
                                                                      Teil 1
Curriculums                                                                                                  • Voraussetzung zum Erhalt
                                                        Von der Anmeldung zum Erstgespräch
Die Weiterbildung wird inner-                                                                                  eines qualifizierenden Zertifi-
halb von dreieinhalb Jahren                                                                                    kats ist die ausführliche Dar-
                                                                          Teil 2
vollständig angeboten. Pro                                                                                     stellung von je einer Fallar-
                                                    Die Institution und ihre Organisation, Diagnostik
Jahr finden vier sechstägige                                                                                   beit und einem Projekt.
Kurse statt.                                                                                                   Die Fallarbeit soll einen Hilfe-
                                                              Teil 3 • Settings 1                              plan mit klaren Zielstellungen
Teilnahmevoraussetzungen                        Beratung und Therapie in der Erziehungsberatung                enthalten. Projekte können
• Grundvoraussetzung zur Teil-                                                                                 z.B. gemeinwesenbezogen
  nahme ist der Hochschul-                                        Teil 4 • Settings 2                          oder zielgruppenorientiert
                                                           Grundlagen der Familientherapie
  bzw. Fachhochschulab-                                                                                        sein. Die Ausführungen sol-
  schluss in einer der aner-                                                                                   len 20 Schreibmaschinensei-
                                                                  Teil 5 • Settings 3
  kannten in Beratungsstellen                                                                                  ten pro Arbeit nicht unter-
                                                              Kooperation und Vernetzung
  vertretenen Fachrichtungen                                                                                   schreiten. Die Ausführungen
  (dies sind in der Regel Psy-                                     Teil 6 • Settings 4                         sollen eine Diskussion der
  chologie, Sozialarbeit/-päd-                             Arbeit mit Eltern und Jugendlichen                  theoretischen Grundlagen der
  agogik, Pädagogik, Heilpäd-                                                                                  angewandten Methoden ent-
  agogik, Kinder- und                                                                                          halten. Die Themen sollen
  Jugendlichen-Psychothera-                                             Teil 7                                 möglichst Innovationen ent-
  pie, Medizin, Jura)                                       Techniken der Familientherapie                     halten.
• Weiter ist die kontinuierliche                                                                               Die Arbeiten müssen späte-
  Tätigkeit im Team einer Be-                                            Teil 8                                stens ein Jahr nach Abschluss
  ratungsstelle erforderlich.                            Arbeit mit verschiedenen Adressaten                   (letzter Teil der Weiterbil-
  Dies ist bei einer minde-                                                                                    dung) vorliegen.
  stens halbtägigen Festan-                                               Teil 9                             • Der/die TeilnehmerIn muss
  stellung gegeben. Die Lern-                                 Vertiefte Arbeit mit Familien                    an allen Kursen der „Weiter-
  inhalte der                                                                                                  bildung zum Erziehungs- und
  Weiterbildungseinheiten                                              Teil 10                                 Familienberater“ teilgenom-
  müssen praktisch angewandt                              Problembereiche von Ratsuchenden                     men haben. Über Härtefälle
  werden können.                                                                                               entscheidet die Zentrale Wei-
• Die Teilnehmer erhalten                                               Teil 11                                terbildung.
  frühzeitig innerhalb der Wei-                            Supervision und Selbsterfahrung                   • Der Teilnehmer muss zusätz-
  terbildung mindestens ein-                                                                                   lich den Besuch je eines Kur-
  mal im Jahr von den Kurslei-                                          Teil 12                                ses zu den Themenbereichen
  tern eine Rückmeldung über                             Familientherapeutische Komponenten                    „Zielgruppen“ und „Problem-
  ihren persönlichen Stand in                                                                                  lagen“ aus dem Programm
  der Weiterbildung, so dass                                             Teil 13                               der Zentralen Weiterbildung
  persönliche Defizite nachge-                                   Qualitätsmanagement                           nachweisen.
  arbeitet werden können.                              in der Erziehungs- und Familienberatung               • Der Nachweis über die erfolg-
                                                                                                               te Supervision und Selbster-
Selbsterfahrung und                                                                                            fahrung muss vorliegen.
Supervision                                                                                                  • Die erfolgreiche Teilnahme an
Die TeilnehmerInnen müssen                                                                                     einem Abschlusskolloquium
zum Erhalt des Zertifikates ei-         Informationen zu dieser Weiterbildung   Telefon (09 11) 9 77 14 11     ist erforderlich.
nen Nachweis über minde-                können angefordert werden bei der       Telefax (09 11) 74 54 97
                                        Bundeskonferenz für                     E-Mail: zw@bke.de
stens 50 Stunden Selbsterfah-           Erziehungsberatung e.V. (bke)                                        Bitte beachten Sie auch die
rung und 70 Stunden                     Herrnstr. 53                                                         Hinweise auf Seite 43!
Supervision erbringen.                  90763 Fürth

1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                           5
Grundsätze fachlichen
                Handelns in der
                Institutionellen Beratung
                Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises
                für Jugend-, Ehe- und Familienberatung

I
    nstitutionelle Beratung kann auf un-   terbildung wird für die Anwendung der         den Kontakt zum Ratsuchenden2 in
    terschiedlichen Ebenen und in ver-     Grundsätze vorausgesetzt.                     einer persönlich gestalteten Bera-
    schiedenen Perspektiven beschrie-         Diese Grundsätze verstehen sich dar-       tungsbeziehung auf, indem sie ihm
ben werden. Der Deutsche Arbeitskreis      über hinaus als Zielvorgaben für die Be-      mit Offenheit begegnet und ihm Ach-
für Jugend-, Ehe- und Familienberatung     raterinnen und Berater, die Träger von        tung und Wertschätzung entgegen-
hat dazu bereits zentrale Grundsatztex-    Beratungsstellen wie auch als Orientie-       bringt.
te veröffentlicht1 . In den vorliegenden   rungspunkt für die Verantwortlichen in      • Die Beraterin bzw. der Berater fühlt
Grundsätzen fachlichen Handelns in der     Politik und Gesellschaft. Gleichzeitig        sich in den Ratsuchenden ein, indem
Institutionellen Beratung wird nur ein     dienen die in ihnen aufgeführten Kriteri-     sie sich seine persönliche Belastungs-
Aspekt der Beratungspraxis themati-        en dem Verbraucherschutz, der Quali-          situation verstehend erschließt und
siert: nämlich die Anforderungen an das    tätssicherung sowie der Verdeutlichung        seine Wünsche und Ziele wahrnimmt.
Handeln der einzelnen Beraterin und        des Profils der Institutionellen Bera-      • Die Beraterin bzw. der Berater beach-
des einzelnen Beraters. Für dieses not-    tung. Bei der Umsetzung dieser Eckda-         tet gleichzeitig die für den Beratungs-
                                                                                         prozess notwendige innere Distanz
                                                                                         zum Ratsuchenden.

                                                                                       Beratungsanliegen und Klärung des Be-
                 Dokumentation                                                         ratungsauftrages
                                                                                       • Die Beraterin bzw. der Berater klärt zu
                                                                                         Beginn der Beratung gemeinsam mit
                                                                                         dem Ratsuchenden den Beratungsan-
                                                                                         lass, den Beratungswunsch, die Er-
                                                                                         wartungen an die Beratung und den
                                                                                         Beratungsauftrag.
                                                                                       1 „Institutionelle Beratung im Bereich der Erzie-
                                                                                       hungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensbera-
                                                                                       tung, Partnerschafts- und Sexualberatung“, „Fachli-
                                                                                       che Standards von Ehe-, Familien- und
                                                                                       Lebensberatungsstellen“, „Aufgaben und Tätigkei-
wendig individuelle Handeln werden         ten sind die regionalen und trägerspezi-    ten der/des Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und
formale, das heißt objektivierbare und     fischen Voraussetzungen, wie z. B. die      Lebensberaterin/beraters“, „Rahmenordnung für die
                                                                                       Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Famili-
prüfbare Kriterien formuliert. Der Text    Vernetzung der Arbeit und der Stand der     en- und Lebensberaterin/berater“, „Gegenstandska-
macht keine Aussagen über das Wesen        finanziellen Förderung, zu berücksichti-    talog der Rahmenordnung für die Weiterbildung
von Beratung, über die Bedeutung und       gen.                                        zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Le-
                                                                                       bensberaterin/berater“, Rahmenordnung für die
Gestaltung der Beratungsbeziehung und                                                  Weiterbildung zur/zum »Fachsupervisor/in für die
auch nicht zu den persönlichen Voraus-     Informationen und Klärungen                 Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
setzungen, die eine Beraterin bzw. ein                                                 «“, in: Grundsatztexte des Deutschen Arbeitskreises
                                           am Beratungsbeginn                          für Jugend-, Ehe- und Familienberatung, 2001.
Berater erfüllen muss. Die persönliche
                                                                                       2 Die Bezeichnung „Ratsuchender“ umfasst weibli-
Eignung der Beratungsfachkraft und         Aufnahme der Beratungsbeziehung             che wie männliche Ratsuchende, mehrere Ratsu-
eine auf das Arbeitsfeld bezogene Wei-     • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt      chende, Paare oder Familien ebenso wie Kinder.

6                                                                                        Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
kugdkugdkuz
Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung                                                                         Dokumentation
                                                                                                                                         kugdkugdkuz

• Die Beraterin bzw. der Berater zeigt                  eines Arztes bzw. einer Ärztin an oder    Bedingungen des
  zu Beginn der Beratung auf, in wel-                   besteht im Einzelfall auch darauf.
                                                                                                  Beratungsprozesses
  chen unterschiedlichen Settings und                 • Die Beraterin bzw. der Berater be-
  Arbeitsformen dabei gearbeitet wer-                   spricht mit dem Ratsuchenden, inwie-      Orientierung an Zielen in der Beratung
  den kann und welche Möglichkeiten                     weit Beratung für die Problemsituati-     • Die Beraterin bzw. der Berater orien-
  und Grenzen damit jeweils verbunden                   on eine geeignete und ausreichende          tiert sich in der Beratung an den zwi-
  sind.                                                 Art der Hilfe zu deren Bewältigung ist.     schen ihr/ihm und dem Ratsuchendem
• Die Beraterin bzw. der Berater erörtert               Insbesondere klärt sie, ob andere           vereinbarten Zielen.
  dabei mögliche Auswirkungen des Be-                   Fachrichtungen hinzugezogen werden        • Stellt sich im Laufe einer Beratung
  ratungsprozesses gemeinsam mit dem                    müssen und ob weitere Hilfen ergän-         heraus, dass die vereinbarten Ziele
  Ratsuchenden.                                         zend erforderlich sind.                     nicht erreichbar sind, modifiziert die
                                                      • Die Beraterin bzw. der Berater gibt         Beraterin bzw. der Berater diese wann
Problemverständnis zu Beginn der Be-                    dem Ratsuchenden die Möglichkeit für        immer möglich in Abstimmung mit
ratung und Auswahl der geeigneten Un-                   sich zu entscheiden, ob die in Aus-         dem Ratsuchenden.
terstützung                                             sicht genommene Beratung und die          • Sind die vereinbarten Ziele der Bera-
• Die Beraterin bzw. der Berater reflek-                Beratungsfachkraft als Person für ihn       tung erreicht, beendet die Beraterin
  tiert für sich und klärt zusammen mit                 hilfreich sind.                             bzw. der Berater die Beratung in Ab-
  dem Ratsuchenden die Problemlagen                   • Die Beraterin bzw. der Berater hält         sprache mit dem Ratsuchenden.
  und deren Zusammenhänge sowie die                     ihre Überlegungen zum Verständnis         • Wenn eine Zielerreichung nicht mög-
                                                                                                    lich ist, beendet die Beraterin bzw.
                                                                                                    der Berater die Beratung. Sofern alter-
                                                                                                    native Angebote zur Verfügung ste-
  Die Beraterin gestaltet durch                                                                     hen, bietet die Beratungsfachkraft die-
                                                                                                    se ersatzweise an oder vermittelt sie.
  ihre Interventionen
  systematisch die Qualität der                                                                   Umgang mit der Beratungsbeziehung
                                                                                                  • Die Beziehung zwischen Beraterin
  Beratungsbeziehung.                                                                               bzw. Berater und Ratsuchendem dient
                                                                                                    der Wahrnehmung der Problemlagen
                                                                                                    des Ratsuchenden und deren Bearbei-
                                                                                                    tung. Die Beratungsfachkraft hält im
                                                                                                    Beratungsgespräch die Balance von
                                                                                                    Nähe und Distanz, die es ermöglicht,
                                                                                                    Abläufe in dieser Beziehung wahrzu-
                                                                                                    nehmen und ihre Psychodynamik zu
  Ziele der Beratung. Im Beratungspro-                   der Probleme des Ratsuchenden, das         reflektieren.
  zess überprüft die Beratungsfachkraft                  geplante Vorgehen und die getroffe-      • Die Beraterin bzw. der Berater gestal-
  – wenn möglich gemeinsam mit dem                       nen Absprachen in der Beratungsdo-         tet durch ihre bzw. seine Interventio-
  Ratsuchenden – diese Ziele laufend.                    kumentation fest.                          nen systematisch die Qualität der
  Sie fasst diese Überlegungen für sich                                                             Beratungsbeziehung und des Bera-
  in einer theoriegeleiteten Weise zu-                Information des Ratsuchenden über die         tungsprozesses und ermöglicht da-
  sammen und vermittelt sie dem Rat-                  Beratungssituation                            durch die Bearbeitung der Problemla-
  suchenden in geeigneter Form im Dia-                • Die Beraterin bzw. der Berater infor-       gen des Ratsuchenden.
  log. Die Beratungsfachkraft nimmt                     miert den Ratsuchenden zu Beginn          • Die Beraterin bzw. der Berater
  dabei – wann immer möglich – die                      der Beratung persönlich (oder schrift-      orientiert ihre/seine Beziehung zum
  Unterstützung des multidisziplinären                  lich durch ein Informationsblatt3) über     Ratsuchenden streng am Wohl des
  Fachteams der Beratungsstelle in An-                  das multidisziplinäre Fachteam und          Ratsuchenden und an ethischen
  spruch.                                               die Praxis bei Fallbesprechungen.           Grundsätzen4 .
• In Abhängigkeit von den Problemen                   • Die Beraterin bzw. der Berater infor-     • Bei einer Beratung um des Kindes wil-
  bespricht die Beraterin bzw. der Bera-                miert den Ratsuchenden zu Beginn            len (Erziehungs- und Familienbera-
  ter mit dem Ratsuchenden, ob eine                     der Beratung persönlich (oder schrift-      tung) arbeitet die Beraterin bzw. der
  diagnostische Klärung unter Einsatz                   lich durch ein Informationsblatt) über
  eingeführter Tests erforderlich ist.                  seine Rechte und die eigenen Pflich-      3 Vgl. bke (1997): Rechtsfragen in der Beratung,
• Bei Problemlagen, die eine körperli-                  ten zum Schutz des Privatgeheimnis-       Fürth, S. 97.
  che Verursachung oder Mitverursa-                     ses (z.B. Schweigepflicht, Zeugnisver-    4 Deutscher Arbeitskreis, 2003: Ethische Standards
                                                                                                  in der Institutionellen Erziehungs-, Ehe-, Familien-
  chung haben können, regt die Berate-                  weigerung usw.).                          und Lebensberatung. In Informationen für Erzie-
  rin bzw. der Berater die Hinzuziehung                                                           hungsberatungsstellen 2/2003, S. 11.

1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                                    7
kugdkugdkuz
Dokumentation                                                                   Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen
                                                                                                                                  kugdkugdkuz
                                                                                                                                       Beratung

  Berater mit einem Elternteil bzw. mit      Abschlussgespräch                             Selbsterfahrung
  dem Elternpaar in der Perspektive der      • Die Beraterin bzw. der Berater führt        • Um sich offen auf die Problemlagen
  Förderung der Entwicklung des Kindes         mit dem Ratsuchenden ein Abschluss-           des Ratsuchenden einlassen zu kön-
  oder auch mit dem Kind selbst.               gespräch, das den Beratungsprozess            nen, hat die Beraterin bzw. der Bera-
• Wenn nötig, konfrontiert die Beraterin       beendet.                                      ter ihre/seine persönlichen Grundkon-
  bzw. der Berater die Eltern auch mit       • Die Beraterin bzw. der Berater prüft          flikte und -muster in Selbsterfahrung
  den Folgen ihres Handelns für das            im Abschlussgespräch gemeinsam mit            kennen gelernt und sich mit ihnen
  Kind.                                        dem Ratsuchenden, ob und in wel-              auseinandergesetzt.
• Wenn ein Ratsuchender nicht zur Be-          chem Umfang die Beratung die Erwar-         • Die Beraterin bzw. der Berater hat
  ratung motiviert ist, die Beratung je-       tungen und vereinbarten Ziele erfüllt         eine Weiterbildung absolviert, bei der
  doch                                         hat.                                          sie bzw. er die Einflüsse persönlicher
  • aus der Sicht des Familiengerichts       • Wenn der Ratsuchende ergänzend zur            Muster auf die Beratungstätigkeit ken-
  • aus der Sicht der Schule                   durchgeführten Beratung der Unter-            nen gelernt und reflektiert hat.
  • aus der Sicht des Allgemeinen So-          stützung durch einen anderen Dienst         • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt
    zialen Dienstes                            bedarf, erläutert die Beraterin bzw.          in unregelmäßigen Abständen, aber
                                                                                             zumindest dann, wenn sie bzw. er die
                                                                                             eigene Person nicht mehr als Instru-
                                                                                             ment der Wahrnehmung in der Bera-
    Der Berater nutzt das Team                                                               tungsbeziehung einsetzen kann, er-
                                                                                             neut Selbsterfahrung oder andere
    zur ständigen Reflexion und                                                              geeignete Hilfen in Anspruch.
    ggf. Korrektur der fachlichen                                                          Zusammenarbeit im multidisziplinären
    Arbeit.                                                                                Team (Intervision)
                                                                                           • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt
                                                                                             regelmäßig an den Fallbesprechungen
                                                                                             im multidisziplinären Fachteam der
                                                                                             Beratungsstelle teil und gestaltet sie
                                                                                             aktiv mit.
                                                                                           • Die Beraterin bzw. der Berater nutzt
                                                                                             das Team zur ständigen Reflexion und
    • oder aus anderen Gründen für ihn         der Berater diese Einschätzung und            ggf. Korrektur der fachlichen Arbeit.
      oder andere hilfreich erscheint, be-     vermittelt ggf. die Kontaktaufnahme.          Die Beratungsfachkraft berichtet dort
      müht sich die Beraterin bzw. der       • Wenn es erforderlich und/oder sinn-           regelmäßig über die Arbeit.
      Berater, mit dem Ratsuchenden eine       voll erscheint, weist die Beraterin         • Wenn die Beraterin bzw. der Berater
      Arbeitsbeziehung aufzubauen und          bzw. der Berater den Ratsuchenden             sich selbst in der Problemsituation
      ihn zur Teilnahme am Beratungspro-       auf die Möglichkeit einer Wiederan-           des Ratsuchenden befindet (z.B. aktu-
      zess zu motivieren.                      meldung in der Beratungsstelle hin.           elle Scheidungssituation), klärt sie/er
                                                                                             vor Übernahme einer Beratung, ob
Beratungsdauer                               Gewährleistung der                              sie/er ihr gewachsen ist.
• Die Beraterin bzw. der Berater stellt                                                    • Die Beraterin bzw. der Berater stellt
                                             Fachlichkeit
  dem Ratsuchenden – orientiert an den                                                       innerhalb eines Jahres mindestens je
  vereinbarten Zielformulierungen – die      Persönliche und fachliche Qualifikation         zwei Beratungen6
  für die Bearbeitung seiner Probleme        der Beraterinnen und Berater                    • nach dem Erstgespräch
  erforderliche Anzahl von Beratungs-        • Die Beraterin bzw. der Berater ist auf-       • die (nach ihrer Einschätzung) erfolg-
  stunden zur Verfügung. Diese sind            grund ihrer bzw. seiner Persönlichkeit          reich verlaufen
  grundsätzlich begrenzt.                      befähigt, sich in die problembelastete        • die (nach ihrer Einschätzung)
• Die Beraterin bzw. der Berater               Situation anderer Menschen einzufüh-            schwierig verlaufen bzw. abgebro-
  schließt eine Beratung in der Regel          len und sie unterstützend zu beglei-            chen wurden
  innerhalb von vier bis 25 Beratungs-         ten.                                        im multidisziplinären Fachteam vor. Dar-
  stunden ab.                                • Die Beraterin bzw. der Berater hat ei-
                                                                                           5 Deutscher Arbeitskreis, Fachliche Standards von
• Wenn die vorgesehenen Zeiteinheiten          nen Abschluss in einer der Fachrich-
                                                                                           Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. In:
  nicht ausreichen, teilt die Beraterin        tungen5 des multidisziplinären Teams        Grundsatztexte, S. 15; Qualitätsprodukt Erziehungs-
  bzw. der Berater die Notwendigkeit           erworben.                                   beratung, Heft 22 der Reihe Materialien zur Quali-
                                                                                           tätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe. Hrsg.
  einer Verlängerung im Fachteam mit         • Die Beraterin bzw. der Berater hat
                                                                                           vom BMFSFJ. Bonn, S. 39.
  und reflektiert diese gemeinsam mit          eine Zusatzqualifikation für die Tätig-     6 Die Quantifizierung bezieht sich auf eine volle
  dem Team.                                    keit in der Institutionellen Beratung       Personalstelle. Für Teilzeitkräfte gilt sie entspre-
                                               erworben.                                   chend.

8                                                                                            Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
kugdkugdkuz
Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung                                                                Dokumentation
                                                                                                                                kugdkugdkuz

über hinaus stellt die Beratungsfach-                  • Die Beraterin bzw. der Berater stellt      fen werden.
kraft alle besonders schwierigen Bera-                   insbesondere kritische Beratungssi-      • Die Beraterin bzw. der Berater erwirbt
tungen vor. Dazu zählen z.B. angekün-                    tuationen und besonders schwierig          beratungsrelevante erforderliche Infor-
digter Suizid, sexueller Missbrauch,                     verlaufende Fälle in der Supervision       mationen über andere soziale Lebens-
Gewaltandrohung, Missachtung des pro-                    vor.                                       welten bzw. Kulturkreise.
fessionellen Rahmens.                                                                             • Bei besonderen, bisher nicht vertrau-
• Die Beraterin bzw. der Berater nimmt                 Fachliteratur                                ten Problemlagen der Ratsuchenden
  die Empfehlungen der Fallbespre-                     • Die Beraterin bzw. der Berater bildet      verschafft sich die Beraterin bzw. der
  chung im Team in eigener fachlicher                    sich durch regelmäßiges Studium von        Berater fachliche Informationen durch
  Verantwortung bei der Fortführung                      Fachliteratur und Fachzeitschriften        einschlägige Veröffentlichungen oder
  der Beratung auf.                                      fort.                                      Kontaktaufnahme mit spezialisierten
• Die Beraterin bzw. der Berater hält die                                                           Einrichtungen bzw. Personen.
  Empfehlungen des multidisziplinären                  Fortbildung                                • Die Beraterin bzw. der Berater setzt
  Fachteams in der Beratungsdokumen-                   • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt       sich mit den spezifischen Lebensbe-
  tation fest.                                           innerhalb eines Jahres mindestens an       dingungen von Ratsuchenden mit Be-
• Wenn die Beraterin bzw. der Berater                    fünf11 bis zehn12 Tagen an wissen-         hinderungen auseinander. Die Bera-
  die Empfehlungen nicht aufnehmen                       schaftlich fundierten Fortbildungen zu     tungsfachkraft begegnet ihnen
  kann, spricht sie/er dies im Team wie-                 Themen der Beratungspraxis und der         aufgeschlossen und versucht, deren
  der an.                                                Weiterentwicklung des Fachgebietes         Möglichkeiten und Grenzen wahrzu-
                                                         teil.                                      nehmen.
Supervision                                            • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt     • Die Beraterin bzw. der Berater zieht
• Die Beraterin7 bzw. der Berater nimmt                  für besondere Problemlagen oder Ziel-      ggf. eine informierte Fachkraft hinzu.
  regelmäßig8 bzw. im Umfang von                         gruppen an speziellen Fortbildungen
  zwölf Stunden im Jahr9 Supervision                     teil.                                    Achtung der allgemeinen Menschen-
  bei einer Beratungsfachkraft, die dem                                                           rechte in der Beratung
  eigenen Fachteam nicht angehört, in                  Kompetenz zum Umgang mit nicht ver-        • Die Beraterin bzw. der Berater beach-
  Anspruch.                                            trauten Problemlagen                         tet im beraterischen Handeln die all-
• Wenn die Beraterin bzw. der Berater                  • Die Beraterin bzw. der Berater macht       gemeinen Menschenrechte13 .
  dies im Rahmen der Gruppensupervi-                     sich ihre bzw. seine eigenen soziokul-   • Wenn im Kontakt mit Ratsuchenden
  sionen tut, erhöht sich der Zeitumfang                 turellen und biografischen Prägungen       oder ihren Familienangehörigen Wert-
  der Supervision entsprechend der                       bewusst.                                   vorstellungen oder Handlungsweisen
  Zahl der Supervisionsteilnehmerin-
  nen10 .

7 Teilzeitkräfte mit unter 50 % der Regelarbeitszeit
(RAZ) entsprechend.
8 Deutscher Arbeitskreis für Jugend, Ehe- und Fami-
                                                                               Die Beraterin nimmt
lienberatung 2001, Fachliche Standards von Ehe-,
Familien- und Lebensberatungsstellen, in: Grund-
                                                                               regelmäßig Supervision bei
satztexte, S. 15.                                                              einer Beratungsfachkraft, die
9 Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, Heft 22 der
Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kin-                           dem eigenen Fachteam nicht
der- und Jugendhilfe. Hrsg. vom BMFSFJ. Bonn
1999, S. 61.                                                                   angehört, in Anspruch.
10 ebd.
11 Deutscher Arbeitskreis für Jugend, Ehe- und Fa-
milienberatung (2001): Fachliche Standards von
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, in:
Grundsatztexte, S. 15.
12 Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, Heft 22
der Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der    • Die Beraterin bzw. der Berater begeg-      deutlich werden, die gegen die allge-
Kinder- und Jugendhilfe. Hrsg. vom BMFSFJ. Bonn          net Ratsuchenden aus ihr/ihm frem-         meinen Menschenrechte verstoßen
1999, S. 61.
                                                         den Kulturkreisen aufgeschlossen und       (z.B. Zwangsprostitution, Zwangsver-
13 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Alle
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rech-         achtet deren Lebensformen, Normen          heiratung, Klitorisbeschneidung, „Jagd
ten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen          und Denkmuster.                            auf Ausländer“), thematisiert die Bera-
begabt und sollen einander im Geiste der Brüder-       • Die Beraterin bzw. der Berater reflek-     terin bzw. der Berater dies. Die Bera-
lichkeit begegnen“ (Artikel 1). „Jeder hat Anspruch
auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und      tiert Befangenheiten und Einflüsse auf     tungsfachkraft versucht, zusammen
Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa           ihr/sein beraterisches Handeln, die        mit dem Ratsuchenden die seelische
nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religi-      durch die eigene innere Haltung und        Bedeutung dieser Wertvorstellungen
on, politischer oder sonstiger Anschauung, nationa-
ler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder        die eigene Reaktion auf Ratsuchende        und Handlungsweisen zu verstehen
sonstigem Stand“ (Artikel 2).                            aus fremden Kulturkreisen hervorgeru-      und ggf. zu problematisieren.

1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                         9
Dokumentation
kugdkugdkuz                                                                     Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen
                                                                                                                                  kugdkugdkuz
                                                                                                                                       Beratung

• Wenn aufgrund des Beratungsprozes-           scher Grundlagen verpflichtet16 .             die Beraterin bzw. der Berater die Be-
  ses keine Aussicht auf eine Verände-       • Wenn die Beraterin bzw. der Berater           ratung in das Fachteam der Bera-
  rung beim Ratsuchenden besteht,              als Zeugin oder Zeuge vom Gericht             tungsstelle ein, um eine „interne Hil-
  kann die Beraterin bzw. der Berater          geladen ist, prüft sie/er, ob ein Zeug-       feplanung“20 zu erstellen.
                                                                                           • Wenn eine Beratung erst aufgrund ih-
                                                                                             res Verlaufs mehr als zwanzig Bera-
                                                                                             tungskontakte in Anspruch nimmt,
     Der Berater begegnet                                                                    bringt die Beraterin bzw. der Berater
                                                                                             die Hintergründe und Perspektiven
     Ratsuchenden aus ihm                                                                    der Beratung zu diesem Zeitpunkt in
     fremden Kulturkreisen                                                                   das Fachteam der Beratungsstelle ein
                                                                                             um eine „interne Hilfeplanung“ zu er-
     aufgeschlossen und achtet                                                               stellen.
     deren Lebensformen, Normen                                                            • Die Beraterin bzw. der Berater hält
                                                                                             das Ergebnis der internen Hilfepla-
     und Denkmuster.                                                                         nung in der Beratungsdokumentation
                                                                                             fest.
                                                                                           • Wenn ein Ratsuchender zusätzlich zu
                                                                                             einer Beratung oder als Alternative
                                                                                             zur bzw. im Anschluss an eine Bera-
  die Beratung mit dem Hinweis auf die         nisverweigerungsrecht gegeben ist             tung eine andere Hilfe zur Erziehung
  unvereinbaren Wertvorstellungen be-          und holt ggf. die Genehmigung des
                                                                                           14 bke 1997: Rechtsfragen in der Beratung. Fürth;
  enden.                                       Dienstvorgesetzten zur Aussage ein.         Barabas 2003: Beratungsrecht. Frankfurt am Main.
                                                                                           15 Vgl. bke 1997, S. 44ff. „Wenn ein Mitarbeiter
Berücksichtigung rechtlicher Grundla-        Dokumentation                                 oder eine Mitarbeiterin einer Erziehungsberatungs-
gen von Beratung                             • Die Beraterin bzw. der Berater doku-        stelle mit einem Fall von Kindesmisshandlung oder
                                                                                           sexuellem Missbrauch konfrontiert ist, hat die Hilfe
• Die Beraterin bzw. der Berater macht         mentiert jedes Beratungsgespräch.           Vorrang, solange diese Hilfe das Kind ausreichend
  sich über gesetzliche Grundlagen14 im        Die Dokumentation enthält die folgen-       schützt; wenn der Schutz des Kindes auf andere
  Bereich der Institutionellen Beratung        den Angaben:                                Weise gewährleistet werden muss, ist eine Offenba-
                                                                                           rungsbefugnis gegeben. Die Entscheidung über die
  kundig und rezipiert Veränderungen           • Zeitpunkt und Zeitdauer des Kon-          Offenbarung ist die persönliche Entscheidung von
  kontinuierlich (insbesondere über              taktes                                    Berater und Beraterin, da sie auch als Person zur
  Schweigepflicht, Schutz des Privatge-        • beteiligte Personen                       Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  heimnisses und zur Abwendung von             • wichtige Inhalte und Entscheidun-         Erster Adressat einer Offenbarung ist das Jugend-
                                                                                           amt. Es hat Erfahrung mit diesen Problemlagen und
  Gefahren).                                     gen im Gespräch.                          verfügt über weitere Hilfsmöglichkeiten. Das Ju-
• Wenn zwei Rechtsgüter sich wider-          • Die Beraterin bzw. der Berater be-          gendamt entscheidet darüber, ob es andere Hilfen
  sprechen, nimmt die Beraterin bzw.           wahrt die Beratungsdokumentationen          zur Erziehung anbietet, das Vormundschaftsgericht
                                                                                           gemäß § 50 Abs. 3 KJHG anruft, bei Gefahr im Ver-
  der Berater ggf. kompetente Unter-           sorgfältig verschlossen in der Bera-        zuge gemäß §§ 42 und 43 KJHG tätig wird oder die
  stützung in Anspruch und trifft nach         tungsstelle auf.                            Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwanges ein-
  einer Güterabwägung bezogen auf            • Die Beraterin bzw. der Berater setzt        schaltet“ (a.a.O., S. 46).
  den Einzelfall eine Entscheidung, wel-       bestehende Regelungen zur Aufbe-            16 Deutscher Arbeitskreis (2003): Ethische Stan-
                                                                                           dards in der Institutionellen Beratung, in diesem
  chem Rechtsgut sie/er Vorrang gibt.          wahrung und Vernichtung von Bera-           Heft; Evang. Fachverband für Lebensberatung in
  Die Entscheidung wird von der Bera-          tungsdokumentationen um17 .                 Bayern (1997): Ethische Standards zur Frage von
  tungsfachkraft in der Beratungsdoku-                                                     Grenzverletzungen, in: Informationen für Erzie-
                                                                                           hungsberatungsstellen, Heft 1/97.
  mentation festgehalten.                    Qualitätssicherung
                                                                                           17 Personenbezogene Daten, die im Zusammen-
• Wenn das Wohl eines Kindes oder Ju-        • Die Beraterin bzw. der Berater betei-       hang mit der Erbringung einer Sozialleistung erho-
  gendlichen gefährdet ist, weil ein El-       ligt sich aktiv an Maßnahmen der            ben worden sind (z.B. Erziehungsberatung), sind
  ternteil oder beide Eltern ihrer Pflicht     Qualitätssicherung sowohl im Hinblick       gemäß § 84 SGB X zu löschen, wenn sie für diese
                                                                                           Aufgabe nicht mehr erforderlich sind. Vgl. dazu bke
  zur Sorge um das Kind nicht nach-            auf die eigene Beratungstätigkeit als       (1997): Rechtsfragen in der Beratung, S. 61. Die
  kommen, prüft die Beraterin bzw. der         auch für die Einrichtung, in der sie        Träger der Beratungseinrichtungen legen für ihren
  Berater, ob sie/er mit den Mitteln der       bzw. er tätig ist.                          Verantwortungsbereich in der Regel eine Aufbewah-
                                                                                           rungsfrist fest, nach der Beratungsdokumentationen
  Beratung in der Lage ist, die Gefähr-                                                    vernichtet werden müssen.
  dung abzuwenden. Ist die Beratungs-        Besondere rechtliche                          18 Dieser Abschnitt ist nicht Teil des Beschlusses
  fachkraft dazu nicht in der Lage,
                                             Bedingungen von Beratung18                    des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und
                                                                                           Familienberatung. Hier wird die geltende Rechtslage
  schaltet sie das Jugendamt bzw. die
                                                                                           informatorisch zur Kenntnis gegeben.
  Polizei ein15 .                            Erziehungs- und Familienberatung19
                                                                                           19 Diese Ziffer gilt nur für Erziehungsberatung ge-
• Zusätzlich zu den gesetzlichen Rege-       • Wenn eine Problemlage erwartbar             mäß § 28 SGB VIII i.V.m. § 36 und 41 SGB VIII.
  lungen der Beratung ist die Beraterin        eine Beratung mit mehr als zwanzig          20 bke 2000: Grundlagen der Beratung, Fürth, S.
  bzw. der Berater zur Einhaltung ethi-        Beratungskontakten erfordert, bringt        163ff.

10                                                                                           Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
Grundsätze
kugdkugdkuzfachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung                                                                Dokumentation
                                                                                                                                kugdkugdkuz

  benötigt, bringt die Beraterin bzw. der               suchenden andere Fachdienste, Ein-        Möglichkeiten der Weiterverweisung
  Berater die Beratung in die Hilfeplan-                richtungen und Institutionen hinzu:       • Wenn für die festgestellten Problemla-
  konferenz des Jugendamtes ein.                        z.B.                                        gen eines Ratsuchenden weder die
                                                        • Kindertageseinrichtungen                  Beraterin bzw. der Berater noch eine
Schwangeren- und Schwangerschafts-                      • Schule                                    andere Beratungsfachkraft der Bera-
konfliktberatung21                                      • Allgemeiner Sozialer Dienst               tungsstelle über geeignete Hilfs- und
• Die Beraterin bzw. der Berater macht                  • Familiengericht                           Unterstützungsmöglichkeiten verfü-
  sich kundig über die rechtlichen                      • Einrichtungen des Gesundheitswe-          gen, weist die Beraterin bzw. der Be-
  Grundlagen der Schwangeren- und                          sens                                     rater den Ratsuchenden auf die nach
  Schwangerschaftskonfliktberatung.                     • Niedergelassene Therapeuten               ihrer/seiner Einschätzung geeigneten
                                                        • Suchtberatung                             Dienste oder Einrichtungen hin.
Die folgenden Punkte sind nur für die                   • Schuldnerberatung                       • Wenn es aufgrund der Problemsituati-
Schwangerschaftskonfliktberatung nach                   • Kirchliche und weitere Netzwerke.         on des Ratsuchenden notwendig ist,
§ 219 StGB i.V.m. §§ 5 - 7 SchKG ver-                 • Bei Ratsuchenden, die bereits von an-       führt die Beraterin bzw. der Berater
pflichtend.                                             deren Diensten betreut werden, klärt        nach Absprache mit ihm ein Überga-
• Die Beraterin bzw. der Berater berät                  die Beraterin bzw. der Berater in Ab-       begespräch mit der aufnehmenden
  eine ratsuchende Schwangere bzw.                      sprache mit dem Ratsuchenden mit            Einrichtung.
  deren Partner unverzüglich.                           dem übergebenden Dienst die spezifi-      • Bei einer beabsichtigten Weiterverwei-
• Die Beraterin bzw. der Berater führt                  schen Erwartungen an eine Beratung          sung reflektiert die Beraterin bzw. der
  die nach § 219 StGB notwendige Be-                    und ihr mögliches Ziel. Ggf. steht die      Berater die Bedeutung dieses Schritts
  ratung mit der Schwangeren bzw. de-                   Beratungsfachkraft für ein Übergabe-        für den Ratsuchenden und sich selbst
  ren Partner ergebnisoffen durch.
• Die Beraterin bzw. der Berater bezieht
  ggf. auch wirtschaftliche und soziale
  Fragen in die Beratung ein und ver-
  mittelt ggf. finanzielle und andere Hil-
  fen.                                                                        Die Beraterin beteiligt sich
• Die Beraterin bzw. der Berater unter-
  stützt ggf. die Ratsuchende bzw. de-
                                                                              aktiv an Maßnahmen der
  ren Partner bei der Durchsetzung von                                        Qualitätssicherung.
  Rechtsansprüchen.
• Die Beraterin bzw. der Berater stellt
  weitere Termine zur Beratung zur Ver-
  fügung.
• Die Beraterin bzw. der Berater stellt
  nach Abschluss der Beratung eine Be-
  ratungsbescheinigung aus.
• Die Beraterin bzw. der Berater fertigt
  über die Beratung ein anonymes Pro-
  tokoll an.                                            gespräch durch den betreuenden              und nimmt – wann immer möglich –
                                                        Dienst zur Verfügung.                       Supervision für sich in Anspruch.
Zusammenarbeit mit anderen                            • Die Beraterin bzw. der Berater legt       • Die Beraterin bzw. der Berater infor-
                                                        gemeinsam mit den anderen am Über-          miert sich regelmäßig über andere Hil-
Diensten
                                                        gabegespräch Beteiligten fest, ob eine      femöglichkeiten in der Region sowie
Fallbezogene Kooperation mit anderen                    Rückmeldung über den Verlauf und            problemspezifische überregionale An-
Diensten                                                das Ergebnis der Beratung erfolgen          gebote.
• Die Beraterin bzw. der Berater zieht                  soll und welche Inhalte diese ggf. be-
  nach den Notwendigkeiten des Einzel-                  treffen kann.                             10. Dezember 2003
  falles und in Absprache mit dem Rat-                • Die Beraterin bzw. der Berater holt für
                                                        fallbezogene Kooperationen mit ande-      Die Grundsätze fachlichen Handelns
21 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktbe-
ratung umfasst Beratung nach § 2 Schwanger-
                                                        ren Diensten und Einrichtungen vom        sind durch die Mitgliedschaftsverbände
schaftskonfliktgesetz (SchKG) und Schwanger-            Ratsuchenden eine Entbindung von          beschlossen worden mit Ausnahme des
schaftskonfliktberatung nach § 219 StGB in              der Schweigepflicht ein.                  Abschnitts „Besondere rechtliche Bedin-
Verbindung mit den §§ 5-7 SchKG. Der freiwilligen
Beratung nach § 2 SchKG liegt ein Rechtsanspruch
                                                      • Die Beraterin bzw. der Berater gibt       gungen von Beratung“; hier wird die
zugrunde für jede Frau und jeden Mann auf Infor-        anderen Diensten und Einrichtungen        geltende Rechtslage informatorisch zur
mation und Beratung in Fragen der Sexualaufklä-         für Personen, die von dieser Instituti-   Kenntnis gegeben.
rung, Verhütung und Familienplanung sowie „in
allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittel-
                                                        on verantwortlich betreut werden, fall-
bar berührenden Fragen“.                                bezogene Unterstützung.

1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                        11
Therapeutische Kompetenz
                         in präventiver Orientierung
                         Erziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung.
                         Von Klaus Menne

V
       or dreißig Jahren1 standen viele                 zentrale Aufgabe die Unterstützung bei       rück, auf die massiven Probleme von
       von uns noch unter dem Eindruck                  der Bewältigung dieser Probleme ist.         Kindern und Jugendlichen differenzierter
       der Studentenbewegung. Die                       Diese Veränderung in der Aufgabenstel-       zu antworten als mit stationärer Unter-
gern apostrophierten 68er-Jahre und der                 lung der Erziehungsberatung war nur          bringung. Die Jugendhilfe hat diese Kri-
von ihnen ausgehende gesellschaftskri-                  möglich durch die Ausdifferenzierung         tik aufgenommen und andere Formen
tische Impetus reichten damals noch bis                 weiterer therapeutischer Methoden ne-        erzieherischer Hilfe, sei es die Tages-
in die Gegenwart hinein. Es war in die-                 ben der Psychoanalyse, sei es der Verhal-    gruppe oder die ambulante Unterstüt-
ser Zeit nicht selbstverständlich, statt                tenstherapie, der Gesprächspsychothera-      zung durch Sozialpädagogische Famili-
der Veränderung sozialer Verhältnisse                   pie oder dann der Familientherapie, die      enhilfe, entwickelt. Der Fächer möglicher
sich der Veränderung von Beziehungen                    in diesen Jahren erfolgt ist. Erziehungs-    Leistungen, der in der Folge entfaltet
und den inneren, seelischen Folgen von                  beratung hat in dieser Zeit ihre Identität   worden ist, hat seinen Niederschlag
Konflikten zu widmen. Gleichwohl waren                  in einer psychotherapeutischen Profes-       schließlich im KJHG gefunden als Kata-
                                                                                                     log der Hilfen zur Erziehung, die – wie
                                                                                                     es im Gesetz heißt – „insbesondere“ zu
                                                                                                     leisten sind.

                           EB-Forum                                                                      Der Gesetzgeber hat dabei die Erzie-
                                                                                                     hungsberatung in den Katalog der Hil-
                                                                                                     fen einbezogen. Er hat Erziehungsbera-
                                                                                                     tung in den Kontext der Hilfen zur
                                                                                                     Erziehung gestellt und ihr damit eine
                                                                                                     Position zugewiesen, die in ihrer Bedeu-
                                                                                                     tung trotz inzwischen zehn Jahren KJHG
                                                                                                     noch nicht ausbuchstabiert worden ist.
                                                                                                     Im Vordergrund der bisherigen Debatte
                                                                                                     – soweit sie erfolgt ist – standen zwei-
                                                                                                     erlei: die Freude über den Rechtsan-
                                                                                                     spruch, den Bürger auf die Leistung Er-
                                                                                                     ziehungsberatung erhalten haben, und
es die 70er Jahre, in denen Erziehungs-                 sionalität gefunden.                         – als Kehrseite – das Erschrecken über
und Familienberatung sich entscheidend                     Vor etwa dreißig Jahren ist aber auch     die Möglichkeit, diesen Anspruch auf
gewandelt hat: Von einer Einrichtung,                   der Anstoß zu einer Entwicklung gege-        eine Beratung durch einen förmlichen
die mit differenzierter Diagnostik die                  ben worden, an deren Ende das uns            Verwaltungsakt feststellen zu können2 .
Probleme von vorgestellten Kindern eru-                 heute geläufige System der Hilfen zur        Aber hat die Einordnung der Erzie-
ierte, hin zu einer Einrichtung, deren                  Erziehung steht. Die Heimkampagne            hungsberatung als Hilfe zur Erziehung
                                                        von 1969, die ja von Teilen der Studen-      uns auch fachlich umgetrieben?
1 Vortrag zum 30jährigen Bestehen der Jugend- und       tenbewegung getragen war, stellte die            Ich will versuchen, einige Gesichts-
Elternberatungsdienstes der Stadt Düsseldorf 2001       damalige Heimerziehung nachhaltig in         punkte zusammenzutragen, die als Ein-
2 Vgl. „Kontext KJHG” In: bke (Hg.) (1994), S. 95 ff.   Frage. Auf sie geht die Forderung zu-        stieg in eine fachliche Erörterung von

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kugdkugdkuz
Erziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung                                                                         kugdkugdkuz
                                                                                                                                  EB-Forum

Erziehungsberatung im Kanon der Hilfen               1995 beruht doch deutlich in seine Gel-     (3) Mein letztes Beispiel ist aktuell und
zur Erziehung dienen können.                         tungsdauer. Ulrich Bürger hat den ver-      bezieht sich auf das Land Nordrhein-
                                                     dienstvollen Versuch unternommen, die       Westfalen. Auf der Grundlage der Bun-
Erste Annäherung                                     Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen       desstatistik zur Jugendhilfe ist basie-
                                                     unter soziologischen Gesichtspunkten        rend auf dem Jahr 1999 kürzlich ein
Dabei will ich der Versuchung widerste-              zu analysieren (Ames; Bürger 1996). Ein-    Bericht Entwicklung und Stand der Hil-
hen, die Erziehungsberatung selbst zum               gegrenzt auf das Feld der vollstationä-     fen zur Erziehung in Nordrhein-Westfa-
Ausgangspunkt zu nehmen, sondern zu-                 ren Unterbringungen, also der Heimer-       len vorgelegt worden. Er stellt eingangs
nächst den externen Blick auf die Hilfen             ziehung nach § 34 SGB VIII und der          die Entwicklung aller Hilfen zur Erzie-
zur Erziehung aufnehmen. Drei Untersu-               Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, hat er   hung einschließlich der Erziehungsbera-
chungen mögen dazu als Beispiel die-                 Variablen untersucht, die eine unter-       tung seit Erhebungsbeginn dar und
nen:                                                 schiedliche Inanspruchnahme in den          kommentiert dies auch: „Die Zunahme
                                                     Städten und Kreisen im Gebiet des Lan-      des Fallzahlenvolumens (plausibilisiert
(1) Wie schon erwähnt, ist durch die                 deswohlfahrtsverbandes Württemberg-         sich, K.M.) durch einen zu beobachten-
Heimkampagne ein Prozess der Diffe-                  Hohenzollern erklären können. Wesentli-     den positiven Imagewandel der Kinder-
renzierung der Hilfen zur Erziehung an-              ches Ergebnis dieser Studie war, – ich      und Jugendhilfe, so dass diese sozialen
gestoßen worden. In vielen Städten und               darf das an dieser Stelle schon einfü-      Dienstleistungen weniger als Eingriff in
Landkreisen wurde mit neuen Hilfearten               gen, weil ich darauf noch einmal zurück-    die Erziehungsautonomie erlebt werden;
experimentiert, um die „im Einzelfall                kommen möchte – dass die Fremdunter-        sondern vielmehr als ein niedrigschwel-
richtige Hilfe zur Selbsthilfe zur rechten           bringungsquoten in den Kommunen             liges Unterstützungsangebot. Dies gilt
Zeit und am rechten Ort zu geben“ wie                überdurchschnittlich
es etwa die Stadt Kassel für ihr Pro-                waren, die durch hö-
gramm einer offensiven Jugendhilfe for-              here Arbeitslosigkeit
mulierte (In: Elger; Jordan; Münder                  und eine höhere So-
1987, S. 1). Kassel hatte dabei seinem               zialhilfequote ge-             Der Gesetzgeber hat die
Umbau der Erziehungshilfen einen Magi-
stratsbeschluß mit dem Titel „Beratung
                                                     kennzeichnet waren.
                                                     Den Fremdunterbrin-
                                                                                    Erziehungsberatung in den
und Hilfe zur Erziehung“ zugrunde ge-                gungen liegt – so              Katalog der Hilfen zur
legt, der nicht nur schon 1980 beide
Seiten unseres heutigen Themas zusam-
                                                     Bürger – eine harte
                                                     soziale Wirklichkeit
                                                                                    Erziehung einbezogen.
mengeführt hat, sondern zugleich                     zugrunde.
„Rechtsansprüche auf vorbeugende und                    In diesem Rah-
beratende Hilfen“ einforderte. Die Praxis            men sind auch die
dieses in Kassel erfolgten Umbaus ist in             örtlich vorgehaltenen Jugendhilfeleistun-   vor allem für die Erziehungsberatungen
einer größeren Studie – Erziehungshil-               gen bzw. Dienste und Einrichtungen als      sowie für Formen der ambulanten Hilfen
fen im Wandel – untersucht worden, die               beeinflussende Variablen berücksichtigt     zur Erziehung“ (S. 13). Wiewohl Erzie-
unter anderem das Zusammenspiel der                  worden, also Krippen- und Hortplätze,       hungsberatung offenbar Beleg für eine
einzelnen Erziehungshilfen bestimmen                 die zur Verfügung stehen, Personalstel-     jugendhilfepolitisch gewünschte Verän-
und Kooperationseffekte und -probleme                len des Allgemeinen Sozialen Dienstes       derung des Bildes von Jugendhilfe in
klären sollte. Dabei sahen die Autoren,              und die ambulant erbrachten erzieheri-      der Öffentlichkeit ist, der Bericht fährt
dass „Erziehungsberatung als Angebot                 schen Hilfen. Letztere einschließlich der   fort mit einer Darstellung der „Ambulan-
im Grenzbereich der Erziehungshilfe“ zu              Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII       te Hilfen ohne Beratung“ usf. Erzie-
untersuchen „von Interesse wäre“                     wie sie die Bundesstatistik ausweist.       hungsberatung erfährt in dem Bericht
(a.a.O., S. 11), doch mit Rücksicht auf              Doch bei der Bildung einer Kennzahl,        keine den anderen Hilfen zur Erziehung
die Ressourcen des Projekts und mit                  die die ambulanten Hilfen nach §§ 28        vergleichbare Darstellung.
Blick auf eine – wie sie sagen – organi-             bis 32 (also von der Erziehungsbera-
satorische und konzeptionelle Abkopp-                tung bis zur Tagesgruppe) zusammen          Lassen wir es dabei bewenden: Wenn
lung der Erziehungsberatung, die in ih-              ausdrücken soll, geht die Beratungsquo-     die Gesamtheit der Hilfen zur Erziehung
ren Augen auch die Arbeit mit einer                  te nur mit einem Zehntel ihres Wertes       in den Blick genommen wird, sind noch
anderen Klientel zur Folge hat, verzich-             ein, weil „die Zahl der Beratungen die      immer die anderen Hilfen zur Erziehung
teten sie auf diese Untersuchung.                    aller anderen Hilfen so weit übersteigt,    gemeint; Erziehungsberatung wird nicht
                                                     dass sie ... die Bildung der Kennzahl       eigentlich zu den erzieherischen Hilfen
(2) Datiert diese Publikation von 1987               völlig dominierten“ (S. 48). Die realen     gezählt. Da mag der Gesetzgeber formu-
noch aus der Zeit vor dem Kinder- und                Verhältnisse der Hilfen zueinander dür-     liert haben, was er will. Wir müssen als
Jugendhilfegesetz fällt eine zweite Stu-             fen – so scheint es – in dieser Kennzahl    eine erste Zwischenbilanz wohl resümie-
die, die auf Daten zum Ende Dezember                 nicht abgebildet werden.                    ren: Das Verhältnis zwischen Erzie-

1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen                                                                                      13
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