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Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04 ISSN 1434-078X Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Therapeutische Kompetenz in präventiver Orientierung Macht Gefühle: Jahrestagung in Schwetzingen
1/04 E rziehungs- und Familienberatungs- werk, das dem Handeln der einzelnen bke-Empfehlung stellen sind vor allem in den 70er Beraterinnen und Berater zugrunde liegt Eltern stärken – Jahren des letzten Jahrhunderts bzw. zugrunde liegen sollte. Die bke do- Institutionen vernetzen 3 aufgebaut worden. Deshalb muss in den kumentiert in diesem Heft die Grundsät- nächsten Jahren mit einem verstärkten ze fachlichen Handelns, die vom Deut- Wechsel in der Mitarbeiterschaft gerech- schen Arbeitskreis verabschiedet Dokumentation net werden. Die bke tritt unter dem Titel wurden. Wir wünschen diesem Text, Grundsätze fachlichen Handelns in der „Eltern stärken – Institutionen vernetzen“ eine breite fachliche Diskussion. Institutionellen Beratung 6 für die Sicherung des Beratungsangebo- Im EB-Forum wird die Stellung der tes in finanziell engen Zeiten ein und Erziehungsberatung im Kontext der Hil- wirbt dafür, diesen Übergang mit der fen zur Erziehung erörtert. Ausgehend EB-Forum „Weiterbildung zum/zur Erziehungsbera- von vergleichenden Studien zur HzE, die Therapeutische Kompetenz in ter/in“ zu gestalten. Zur Zeit wird diese Erziehungsberatung weitgehend unbe- präventiver Orientierung 12 Weiterbildung von der Europäischen achtet lassen, wird versucht, eine alters- Union gefördert, so dass sie zu beson- bezogene wie hilfespezifische Typisie- rung der Hilfearten Dokumentation zu entwickeln. Er- Unverzichtbares Angebot der ziehungsberatung Infrastruktur 21 Editorial kann ihren Ort in der Jugendhilfe gewinnen, wenn Wissenschaftliche Jahrestagung sie ihre therapeu- der bke 2004 in Schwetzungen 27 tische Kompetenz in präventiver Ori- entierung ein- bringt. Neue Bücher Die Liga der ders günstigen Bedingungen in An- freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein- Andreas Vossler: spruch genommen werden kann. Westfalen hat konzeptionelle und finan- Perspektiven der Erziehungsberatung 29 Im Zentrum dieses Heftes steht die zielle Perspektiven für die Institutionelle Dokumentation eines Arbeitsergebnis- Beratung in NRW formuliert und aufge- Reinhardt Mayer und andere: ses des Deutschen Arbeitskreises für zeigt, dass Beratung ein unverzichtbares „Wirklich?! – Niemals Akohol?!“ 31 Jugend-, Ehe- und Familienberatung. Angebot in der sozialen Infrastruktur Die Bundeskonferenz für Erziehungsbe- darstellt. Aktuelles für die EB-Bibliothek 30 ratungvergangen hatte in den vergange- Vom 2. – 4. Juni 2004 findet in Osna- nen zwei Jahren die Geschäftsführung brück der 12. Deutsche Jugendhilfetag im Deutschen Arbeitskreis inne. Sie hat statt. Er steht unter dem Motto „Leben Dokumentation in dieser Zeit aktiv die Erarbeitung der lernen“. Wir dokumentieren aus diesem Leben lernen 32 Grundsätze fachlichen Handelns in der Anlass ein Kinder- und jugendpoliti- Institutionellen Beratung gefördert, die sches Diskussionspapier der Arbeitsge- wir nun veröffentlichen. Beratung ist meinschaft für Jugendhilfe. Die bke wird Zentrale Weiterbildung der bke 37 eine Leistung, deren Profil von Außen- auf dem Jugendhilfetag mit einem eig- stehenden nicht immer klar erkannt nen Stand vertreten sein. werden kann. Allein im Kinder- und Ju- Schließlich laden wir herzlich ein zur gendhilfegesetz finden sich 24 unter- Wissenschaftlichen Jahrestagung 2004. Mitteilungen 39 schiedliche Beratungsleistungen. Gerade Sie findet vom 23. bis 25. September in einer Zeit, in der die Integration un- 2004 in dem schönen badischen Resi- terschiedlicher Leistungsangebote und denzstädtchen Schwetzingen statt. Die Impressum 20 der Aufbau von Diensten mit verschie- von der Landesarbeitsgemeinschaft für denen Aufgaben oft auf die Tagesord- Erziehungsberatung Baden-Württemberg nung gesetzt wird, ist es deshalb wichtig inhaltlich konzipierte Tagung hat den zu verdeutlichen, worin die fachlichen Titel „Macht Gefühle“ und widmet sich Grundsätze für die individuelle Beratung damit einem zentralen Agens von Konflik- bestehen, die Erziehungs- und Familien- ten wie Lösungsansätzen. Sie sind bei beratung ebenso wie Ehe- und Lebens- der Veranstaltung herzlich willkommen. beratung von anderen Hilfeformen unterscheiden. Entstanden ist ein Regel- Klaus Menne 2 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
Eltern stärken – Institutionen vernetzen Qualifikation für die Zukunft: Die Weiterbildung der bke zum Erziehungs- und Familienberater/zur Erziehungs- und Familienberaterin K inder wachsen in Familien auf. Verantwortung (siehe: Elfter Jugendbe- willen zu unterstützen. Erziehungs- und Ihre Eltern haben in erster Linie richt, 2002). Es liegt im Interesse der Familienberatung ist heute Teil eines die Verantwortung für eine ge- nachwachsenden Generation und damit differenzierten Hilfesystems. deihliche Entwicklung. Doch die gesell- der Gesellschaft insgesamt, die Erzie- Sie kooperiert im Netz der Jugendhil- schaftliche Lage von Familien ist zuneh- hungskompetenz von Eltern zu stärken fe, findet den Zugang zu Familien mit mend schwieriger geworden: (Jugendministerkonferenz, Mai 2003). schwierigen Problemlagen in Zusam- • Eltern sind unsicher, was sie von ih- ren Kindern erwarten oder verlangen können. • Paare werden Eltern, ohne auf die El- ternrolle eingestellt zu sein. Erzie- bke-Empfehlung hungserfahrungen und -kompetenzen aus den Herkunftsfamilien werden zu- nehmend weniger vermittelt und an- genommen. • Junge Menschen werden Eltern, ohne im eigenen Umfeld Kinder heranwach- sen zu sehen. Ihnen fehlen Modelle des Zusammenlebens mit Kindern. • Für Eltern, die beide berufstätig sind, ist es schwierig, Familie und Beruf zu vereinbaren. • Armut verringert zunehmend die fi- Dabei sind Hilfen umso wirksamer, je menarbeit mit dem Allgemeinen Sozia- nanziellen und seelischen Ressourcen früher diese im Leben eines Kindes er- len Dienst. Die Erziehungsberatung ist von Eltern für die Erziehung ihrer Kin- folgen. Ansprechpartner der Schule mit deren der. Erziehungs- und Familienberatung ist differenzierten Angebotsformen und ist • Und häufig scheitern die Beziehungen die zur „Bewältigung familienbezogener im Gesundheitsbereich mit Kinder- und von Eltern; Kinder verlieren dann eine Probleme“ gesetzlich vorgesehene Hilfe Jugendlichenpsychotherapeuten, mit Person, an der sie ihre eigene Identi- (s. SGB VIII); ihr kommt deshalb eine Kinderärzten und mit der Psychiatrie tät auszubilden im Begriff sind. besondere Bedeutung zu. Neben den fachlich verbunden. Familien bedürfen deshalb der Unter- Kindertagesstätten, die heute von bei- Erziehungs- und Familienberatung stützung durch die staatliche Gemein- nahe allen Kindern besucht werden, ha- erfüllt dabei – wenn notwendig – die schaft: denn das Aufwachsen von Kin- ben Beratungsstellen schon sehr früh Aufgabe einer Clearingstelle, leistet dern liegt auch in öffentlicher Möglichkeiten, Eltern um ihrer Kinder selbst Beratung und Therapie, koope- 1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 3
kugdkugdkuz bke-Empfehlung Eltern stärken – Institutionen kugdkugdkuz vernetzen riert mit den anderen Diensten und Ein- im Kooperationsfeld sozialer Dienste. Erziehungs- und Familienberatungsstel- richtungen und erbringt eine passge- Die Weiterbildung befähigt len auf der örtlichen Ebene ermitteln, naue, auf den Einzelfall zugeschnittene wie viele junge bzw. neu in das Arbeits- • zur Arbeit mit spezifischen Zielgrup- Hilfe oder bringt die eigene Fachkompe- feld hineinkommende Fachkräfte an der pen (z.B. Alleinerziehende, Stiefeltern, tenz in eine entsprechende Hilfeplanent- Weiterbildung zum Erziehungs- und Fa- Pflegeeltern, Eltern chronisch kranker scheidung ein. milienberater/zur Erziehungs- und Fami- Kinder) und Problemlagen (z.B. Tren- Bei den Problemlagen der Familien lienberaterin teilnehmen sollen (Be- nung und Scheidung, Gewalt in der kommt den Folgen von Trennung und darfsermittlung). Die Jugendämter und Familie, sexueller Missbrauch, körper- Scheidung eine besondere Bedeutung freien Träger sollten sich darüber hinaus gebundene Auffälligkeiten), zu. Gerade in den stationären, kostenin- auch über den Zeitraum verständigen, • zur Nutzung der Ressourcen des mul- tensiven Hilfen zur Erziehung haben innerhalb dessen die neuen Fachkräfte tidisziplinären Fachteams, zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen diese Qualifikation erwerben sollen. Zur • zur Vernetzung der Beratungsstelle im die Trennung bzw. Scheidung ihrer El- Schaffung des angestrebten jugendhilfe- örtlichen Hilfesystem, tern erlebt (Stat. Bundesamt). Frühzeiti- spezifischen Beratungsprofils sind för- • zur Mitwirkung bei der Hilfeplanung ge qualifizierte Intervention kann die derliche Bedingungen für die bestehen- nach § 36 SGB VIII Entwicklung der Kinder (und der Tren- de und zukünftige Mitarbeiterschaft eine • und vermittelt Grundsätze des Quali- nungseltern) positiv beeinflussen – und wichtige Voraussetzung. Deshalb bittet tätsmanagements. dadurch auch spätere Kosten vermei- die bke die öffentlichen und freien Trä- den. Nachdem in früheren Jahren die Fach- ger, Fachkräfte, die für diese Weiterbil- Kinder, die mit vielfältigen individuel- kräfte in der Erziehungs- und Familien- dung vorgesehen sind, für deren Dauer len Problemlagen in instabilen Familien- beratung in der Regel rein psychothera- im Umfang von vier Wochen jährlich verhältnissen leben, sind in ihrer Ge- peutische Zusatzqualifikationen freizustellen und ihnen die Teilnahme samtentwicklung gefährdet. Sie zeigen erworben haben, steht nun eine Weiter- durch einen Zuschuss zu den entstehen- unterschiedlichste Auffälligkeiten ent- bildung zur Verfügung, die die Erfahrun- den Kosten zu ermöglichen. lang des Entwicklungsverlaufes, die sel- gen der Erziehungsberatung in der Ju- ten so eindeutige Indikationen erlau- gendhilfe unter Einbeziehung von Kosten ben, dass die Unterstützungsformen der psychotherapeutischen Ansätzen syste- Schule, die Hilfeformen des SGB V oder matisch aufbereitet und weitergibt. Durch eine Förderung der Weiterbildung die Hilfen zur Erziehung der Jugendhilfe zum Erziehungs- und Familienberater immer allein die notwendige und ange- Empfehlung aus den Mitteln des Europäischen Sozi- messene Hilfe leisten können. Jugend- alfonds kann diese Qualifizierung zur hilfe stellt sich die Aufgabe, das pas- Die Bundeskonferenz für Erziehungsbe- Zeit zu besonders günstigen Konditio- sende Hilfeangebot entweder selbst ratung appelliert an die örtlich Zuständi- nen erworben werden. In den alten bereitzustellen oder die Vernetzung mit gen, das System der Erziehungs- und Bundesländern einschließlich West-Ber- anderen Hilfeformen zu leisten, wenn Familienberatungsstellen auch bei finan- lin ergibt sich dadurch eine Ermäßigung dies notwendig und möglich ist. Daraus ziellen Engpässen zu sichern. Der Bera- der Gesamtkosten (Gebühren, Fahrtko- ergibt sich für die Jugendhilfe der An- tungsbedarf der Familien wird auch am sten und Unterbringung/Verpflegung) spruch multiprofessioneller Sichtweisen, Anstieg der Beratungen in den letzten um 40 Prozent. In den neuen Bundes- aber auch die Notwendigkeit der Aus- Jahren von 197.955 (1993) auf 289.600 ländern erfolgt eine Förderung in Höhe prägung eigener Angebote, die jugend- (2002) deutlich. Es ist ein Hilfesystem von 60 Prozent der entstehenden Ge- hilfespezifische Profile erfüllen: so etwa auf fachlich hohem Niveau erforderlich. samtkosten. ein eigenes Angebot therapeutischer Der in den nächsten Jahren zu erwar- Die Bundeskonferenz für Erziehungs- Unterstützung. tende Generationswechsel in der Fach- beratung empfiehlt, diese zeitlich be- mitarbeiterschaft, d.h. die Situation der grenzte, hohe Förderung durch die Eu- Weiterbildung zum Einarbeitung neuer und junger Fachkräf- ropäische Union zu nutzen, und te soll dazu genutzt werden, Erziehungs- dadurch das Qualifikationsprofil der Er- Erziehungs- und und Familienberatung fachlich in einer ziehungs- und Familienberatung in der Familienberater (bke) breiteren Perspektive als Jugendhilfelei- Jugendhilfe zu schärfen. Die Bundeskonferenz für Erziehungsbe- stung zu profilieren und zu stabilisieren. Fürth, den 11. Februar 2004 ratung (bke) hat eine Weiterbildung ent- Dazu ist die entwickelte Weiterbildung zum Erziehungs- und Familienberater/zur Literatur wickelt, mit der Fachkräfte die erforder- Erziehungs- und Familienberaterin das BMFSFJ (2002): Elfter Kinder- und Jugendbericht. lichen Grundkompetenzen für das Berlin. Arbeitsfeld institutioneller Erziehungs- geeignete Instrument und der Generati- Jugendministerkonferenz (2003): Stellenwert der und Familienberatung erwerben. Die onswechsel der richtige Zeitpunkt, einen Eltern- und Familienbildung - Stärkung der Erzie- Weiterbildung vermittelt grundlegende zeitgemäßen Qualifizierungsrahmen zu hungskompetenz der Eltern. Fähigkeiten in der Beratung und Thera- setzen. pie von Kindern, Jugendlichen und ihren Die Bundeskonferenz für Erziehungs- Familien, in einzelfallübergreifender Prä- beratung regt daher an, dass die Ju- vention und für die Handlungsfähigkeit gendämter und die freien Träger von 4 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
Weiterbildung zur Erziehungs- und Familienberaterin/zum Erziehungs- und Familienberater (bke) Durchführung des Zertifikat Teil 1 Curriculums • Voraussetzung zum Erhalt Von der Anmeldung zum Erstgespräch Die Weiterbildung wird inner- eines qualifizierenden Zertifi- halb von dreieinhalb Jahren kats ist die ausführliche Dar- Teil 2 vollständig angeboten. Pro stellung von je einer Fallar- Die Institution und ihre Organisation, Diagnostik Jahr finden vier sechstägige beit und einem Projekt. Kurse statt. Die Fallarbeit soll einen Hilfe- Teil 3 • Settings 1 plan mit klaren Zielstellungen Teilnahmevoraussetzungen Beratung und Therapie in der Erziehungsberatung enthalten. Projekte können • Grundvoraussetzung zur Teil- z.B. gemeinwesenbezogen nahme ist der Hochschul- Teil 4 • Settings 2 oder zielgruppenorientiert Grundlagen der Familientherapie bzw. Fachhochschulab- sein. Die Ausführungen sol- schluss in einer der aner- len 20 Schreibmaschinensei- Teil 5 • Settings 3 kannten in Beratungsstellen ten pro Arbeit nicht unter- Kooperation und Vernetzung vertretenen Fachrichtungen schreiten. Die Ausführungen (dies sind in der Regel Psy- Teil 6 • Settings 4 sollen eine Diskussion der chologie, Sozialarbeit/-päd- Arbeit mit Eltern und Jugendlichen theoretischen Grundlagen der agogik, Pädagogik, Heilpäd- angewandten Methoden ent- agogik, Kinder- und halten. Die Themen sollen Jugendlichen-Psychothera- Teil 7 möglichst Innovationen ent- pie, Medizin, Jura) Techniken der Familientherapie halten. • Weiter ist die kontinuierliche Die Arbeiten müssen späte- Tätigkeit im Team einer Be- Teil 8 stens ein Jahr nach Abschluss ratungsstelle erforderlich. Arbeit mit verschiedenen Adressaten (letzter Teil der Weiterbil- Dies ist bei einer minde- dung) vorliegen. stens halbtägigen Festan- Teil 9 • Der/die TeilnehmerIn muss stellung gegeben. Die Lern- Vertiefte Arbeit mit Familien an allen Kursen der „Weiter- inhalte der bildung zum Erziehungs- und Weiterbildungseinheiten Teil 10 Familienberater“ teilgenom- müssen praktisch angewandt Problembereiche von Ratsuchenden men haben. Über Härtefälle werden können. entscheidet die Zentrale Wei- • Die Teilnehmer erhalten Teil 11 terbildung. frühzeitig innerhalb der Wei- Supervision und Selbsterfahrung • Der Teilnehmer muss zusätz- terbildung mindestens ein- lich den Besuch je eines Kur- mal im Jahr von den Kurslei- Teil 12 ses zu den Themenbereichen tern eine Rückmeldung über Familientherapeutische Komponenten „Zielgruppen“ und „Problem- ihren persönlichen Stand in lagen“ aus dem Programm der Weiterbildung, so dass Teil 13 der Zentralen Weiterbildung persönliche Defizite nachge- Qualitätsmanagement nachweisen. arbeitet werden können. in der Erziehungs- und Familienberatung • Der Nachweis über die erfolg- te Supervision und Selbster- Selbsterfahrung und fahrung muss vorliegen. Supervision • Die erfolgreiche Teilnahme an Die TeilnehmerInnen müssen einem Abschlusskolloquium zum Erhalt des Zertifikates ei- Informationen zu dieser Weiterbildung Telefon (09 11) 9 77 14 11 ist erforderlich. nen Nachweis über minde- können angefordert werden bei der Telefax (09 11) 74 54 97 Bundeskonferenz für E-Mail: zw@bke.de stens 50 Stunden Selbsterfah- Erziehungsberatung e.V. (bke) Bitte beachten Sie auch die rung und 70 Stunden Herrnstr. 53 Hinweise auf Seite 43! Supervision erbringen. 90763 Fürth 1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 5
Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung I nstitutionelle Beratung kann auf un- terbildung wird für die Anwendung der den Kontakt zum Ratsuchenden2 in terschiedlichen Ebenen und in ver- Grundsätze vorausgesetzt. einer persönlich gestalteten Bera- schiedenen Perspektiven beschrie- Diese Grundsätze verstehen sich dar- tungsbeziehung auf, indem sie ihm ben werden. Der Deutsche Arbeitskreis über hinaus als Zielvorgaben für die Be- mit Offenheit begegnet und ihm Ach- für Jugend-, Ehe- und Familienberatung raterinnen und Berater, die Träger von tung und Wertschätzung entgegen- hat dazu bereits zentrale Grundsatztex- Beratungsstellen wie auch als Orientie- bringt. te veröffentlicht1 . In den vorliegenden rungspunkt für die Verantwortlichen in • Die Beraterin bzw. der Berater fühlt Grundsätzen fachlichen Handelns in der Politik und Gesellschaft. Gleichzeitig sich in den Ratsuchenden ein, indem Institutionellen Beratung wird nur ein dienen die in ihnen aufgeführten Kriteri- sie sich seine persönliche Belastungs- Aspekt der Beratungspraxis themati- en dem Verbraucherschutz, der Quali- situation verstehend erschließt und siert: nämlich die Anforderungen an das tätssicherung sowie der Verdeutlichung seine Wünsche und Ziele wahrnimmt. Handeln der einzelnen Beraterin und des Profils der Institutionellen Bera- • Die Beraterin bzw. der Berater beach- des einzelnen Beraters. Für dieses not- tung. Bei der Umsetzung dieser Eckda- tet gleichzeitig die für den Beratungs- prozess notwendige innere Distanz zum Ratsuchenden. Beratungsanliegen und Klärung des Be- Dokumentation ratungsauftrages • Die Beraterin bzw. der Berater klärt zu Beginn der Beratung gemeinsam mit dem Ratsuchenden den Beratungsan- lass, den Beratungswunsch, die Er- wartungen an die Beratung und den Beratungsauftrag. 1 „Institutionelle Beratung im Bereich der Erzie- hungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensbera- tung, Partnerschafts- und Sexualberatung“, „Fachli- che Standards von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen“, „Aufgaben und Tätigkei- wendig individuelle Handeln werden ten sind die regionalen und trägerspezi- ten der/des Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und formale, das heißt objektivierbare und fischen Voraussetzungen, wie z. B. die Lebensberaterin/beraters“, „Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Famili- prüfbare Kriterien formuliert. Der Text Vernetzung der Arbeit und der Stand der en- und Lebensberaterin/berater“, „Gegenstandska- macht keine Aussagen über das Wesen finanziellen Förderung, zu berücksichti- talog der Rahmenordnung für die Weiterbildung von Beratung, über die Bedeutung und gen. zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Le- bensberaterin/berater“, Rahmenordnung für die Gestaltung der Beratungsbeziehung und Weiterbildung zur/zum »Fachsupervisor/in für die auch nicht zu den persönlichen Voraus- Informationen und Klärungen Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung setzungen, die eine Beraterin bzw. ein «“, in: Grundsatztexte des Deutschen Arbeitskreises am Beratungsbeginn für Jugend-, Ehe- und Familienberatung, 2001. Berater erfüllen muss. Die persönliche 2 Die Bezeichnung „Ratsuchender“ umfasst weibli- Eignung der Beratungsfachkraft und Aufnahme der Beratungsbeziehung che wie männliche Ratsuchende, mehrere Ratsu- eine auf das Arbeitsfeld bezogene Wei- • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt chende, Paare oder Familien ebenso wie Kinder. 6 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
kugdkugdkuz Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Dokumentation kugdkugdkuz • Die Beraterin bzw. der Berater zeigt eines Arztes bzw. einer Ärztin an oder Bedingungen des zu Beginn der Beratung auf, in wel- besteht im Einzelfall auch darauf. Beratungsprozesses chen unterschiedlichen Settings und • Die Beraterin bzw. der Berater be- Arbeitsformen dabei gearbeitet wer- spricht mit dem Ratsuchenden, inwie- Orientierung an Zielen in der Beratung den kann und welche Möglichkeiten weit Beratung für die Problemsituati- • Die Beraterin bzw. der Berater orien- und Grenzen damit jeweils verbunden on eine geeignete und ausreichende tiert sich in der Beratung an den zwi- sind. Art der Hilfe zu deren Bewältigung ist. schen ihr/ihm und dem Ratsuchendem • Die Beraterin bzw. der Berater erörtert Insbesondere klärt sie, ob andere vereinbarten Zielen. dabei mögliche Auswirkungen des Be- Fachrichtungen hinzugezogen werden • Stellt sich im Laufe einer Beratung ratungsprozesses gemeinsam mit dem müssen und ob weitere Hilfen ergän- heraus, dass die vereinbarten Ziele Ratsuchenden. zend erforderlich sind. nicht erreichbar sind, modifiziert die • Die Beraterin bzw. der Berater gibt Beraterin bzw. der Berater diese wann Problemverständnis zu Beginn der Be- dem Ratsuchenden die Möglichkeit für immer möglich in Abstimmung mit ratung und Auswahl der geeigneten Un- sich zu entscheiden, ob die in Aus- dem Ratsuchenden. terstützung sicht genommene Beratung und die • Sind die vereinbarten Ziele der Bera- • Die Beraterin bzw. der Berater reflek- Beratungsfachkraft als Person für ihn tung erreicht, beendet die Beraterin tiert für sich und klärt zusammen mit hilfreich sind. bzw. der Berater die Beratung in Ab- dem Ratsuchenden die Problemlagen • Die Beraterin bzw. der Berater hält sprache mit dem Ratsuchenden. und deren Zusammenhänge sowie die ihre Überlegungen zum Verständnis • Wenn eine Zielerreichung nicht mög- lich ist, beendet die Beraterin bzw. der Berater die Beratung. Sofern alter- native Angebote zur Verfügung ste- Die Beraterin gestaltet durch hen, bietet die Beratungsfachkraft die- se ersatzweise an oder vermittelt sie. ihre Interventionen systematisch die Qualität der Umgang mit der Beratungsbeziehung • Die Beziehung zwischen Beraterin Beratungsbeziehung. bzw. Berater und Ratsuchendem dient der Wahrnehmung der Problemlagen des Ratsuchenden und deren Bearbei- tung. Die Beratungsfachkraft hält im Beratungsgespräch die Balance von Nähe und Distanz, die es ermöglicht, Abläufe in dieser Beziehung wahrzu- nehmen und ihre Psychodynamik zu Ziele der Beratung. Im Beratungspro- der Probleme des Ratsuchenden, das reflektieren. zess überprüft die Beratungsfachkraft geplante Vorgehen und die getroffe- • Die Beraterin bzw. der Berater gestal- – wenn möglich gemeinsam mit dem nen Absprachen in der Beratungsdo- tet durch ihre bzw. seine Interventio- Ratsuchenden – diese Ziele laufend. kumentation fest. nen systematisch die Qualität der Sie fasst diese Überlegungen für sich Beratungsbeziehung und des Bera- in einer theoriegeleiteten Weise zu- Information des Ratsuchenden über die tungsprozesses und ermöglicht da- sammen und vermittelt sie dem Rat- Beratungssituation durch die Bearbeitung der Problemla- suchenden in geeigneter Form im Dia- • Die Beraterin bzw. der Berater infor- gen des Ratsuchenden. log. Die Beratungsfachkraft nimmt miert den Ratsuchenden zu Beginn • Die Beraterin bzw. der Berater dabei – wann immer möglich – die der Beratung persönlich (oder schrift- orientiert ihre/seine Beziehung zum Unterstützung des multidisziplinären lich durch ein Informationsblatt3) über Ratsuchenden streng am Wohl des Fachteams der Beratungsstelle in An- das multidisziplinäre Fachteam und Ratsuchenden und an ethischen spruch. die Praxis bei Fallbesprechungen. Grundsätzen4 . • In Abhängigkeit von den Problemen • Die Beraterin bzw. der Berater infor- • Bei einer Beratung um des Kindes wil- bespricht die Beraterin bzw. der Bera- miert den Ratsuchenden zu Beginn len (Erziehungs- und Familienbera- ter mit dem Ratsuchenden, ob eine der Beratung persönlich (oder schrift- tung) arbeitet die Beraterin bzw. der diagnostische Klärung unter Einsatz lich durch ein Informationsblatt) über eingeführter Tests erforderlich ist. seine Rechte und die eigenen Pflich- 3 Vgl. bke (1997): Rechtsfragen in der Beratung, • Bei Problemlagen, die eine körperli- ten zum Schutz des Privatgeheimnis- Fürth, S. 97. che Verursachung oder Mitverursa- ses (z.B. Schweigepflicht, Zeugnisver- 4 Deutscher Arbeitskreis, 2003: Ethische Standards in der Institutionellen Erziehungs-, Ehe-, Familien- chung haben können, regt die Berate- weigerung usw.). und Lebensberatung. In Informationen für Erzie- rin bzw. der Berater die Hinzuziehung hungsberatungsstellen 2/2003, S. 11. 1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 7
kugdkugdkuz Dokumentation Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen kugdkugdkuz Beratung Berater mit einem Elternteil bzw. mit Abschlussgespräch Selbsterfahrung dem Elternpaar in der Perspektive der • Die Beraterin bzw. der Berater führt • Um sich offen auf die Problemlagen Förderung der Entwicklung des Kindes mit dem Ratsuchenden ein Abschluss- des Ratsuchenden einlassen zu kön- oder auch mit dem Kind selbst. gespräch, das den Beratungsprozess nen, hat die Beraterin bzw. der Bera- • Wenn nötig, konfrontiert die Beraterin beendet. ter ihre/seine persönlichen Grundkon- bzw. der Berater die Eltern auch mit • Die Beraterin bzw. der Berater prüft flikte und -muster in Selbsterfahrung den Folgen ihres Handelns für das im Abschlussgespräch gemeinsam mit kennen gelernt und sich mit ihnen Kind. dem Ratsuchenden, ob und in wel- auseinandergesetzt. • Wenn ein Ratsuchender nicht zur Be- chem Umfang die Beratung die Erwar- • Die Beraterin bzw. der Berater hat ratung motiviert ist, die Beratung je- tungen und vereinbarten Ziele erfüllt eine Weiterbildung absolviert, bei der doch hat. sie bzw. er die Einflüsse persönlicher • aus der Sicht des Familiengerichts • Wenn der Ratsuchende ergänzend zur Muster auf die Beratungstätigkeit ken- • aus der Sicht der Schule durchgeführten Beratung der Unter- nen gelernt und reflektiert hat. • aus der Sicht des Allgemeinen So- stützung durch einen anderen Dienst • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt zialen Dienstes bedarf, erläutert die Beraterin bzw. in unregelmäßigen Abständen, aber zumindest dann, wenn sie bzw. er die eigene Person nicht mehr als Instru- ment der Wahrnehmung in der Bera- Der Berater nutzt das Team tungsbeziehung einsetzen kann, er- neut Selbsterfahrung oder andere zur ständigen Reflexion und geeignete Hilfen in Anspruch. ggf. Korrektur der fachlichen Zusammenarbeit im multidisziplinären Arbeit. Team (Intervision) • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt regelmäßig an den Fallbesprechungen im multidisziplinären Fachteam der Beratungsstelle teil und gestaltet sie aktiv mit. • Die Beraterin bzw. der Berater nutzt das Team zur ständigen Reflexion und • oder aus anderen Gründen für ihn der Berater diese Einschätzung und ggf. Korrektur der fachlichen Arbeit. oder andere hilfreich erscheint, be- vermittelt ggf. die Kontaktaufnahme. Die Beratungsfachkraft berichtet dort müht sich die Beraterin bzw. der • Wenn es erforderlich und/oder sinn- regelmäßig über die Arbeit. Berater, mit dem Ratsuchenden eine voll erscheint, weist die Beraterin • Wenn die Beraterin bzw. der Berater Arbeitsbeziehung aufzubauen und bzw. der Berater den Ratsuchenden sich selbst in der Problemsituation ihn zur Teilnahme am Beratungspro- auf die Möglichkeit einer Wiederan- des Ratsuchenden befindet (z.B. aktu- zess zu motivieren. meldung in der Beratungsstelle hin. elle Scheidungssituation), klärt sie/er vor Übernahme einer Beratung, ob Beratungsdauer Gewährleistung der sie/er ihr gewachsen ist. • Die Beraterin bzw. der Berater stellt • Die Beraterin bzw. der Berater stellt Fachlichkeit dem Ratsuchenden – orientiert an den innerhalb eines Jahres mindestens je vereinbarten Zielformulierungen – die Persönliche und fachliche Qualifikation zwei Beratungen6 für die Bearbeitung seiner Probleme der Beraterinnen und Berater • nach dem Erstgespräch erforderliche Anzahl von Beratungs- • Die Beraterin bzw. der Berater ist auf- • die (nach ihrer Einschätzung) erfolg- stunden zur Verfügung. Diese sind grund ihrer bzw. seiner Persönlichkeit reich verlaufen grundsätzlich begrenzt. befähigt, sich in die problembelastete • die (nach ihrer Einschätzung) • Die Beraterin bzw. der Berater Situation anderer Menschen einzufüh- schwierig verlaufen bzw. abgebro- schließt eine Beratung in der Regel len und sie unterstützend zu beglei- chen wurden innerhalb von vier bis 25 Beratungs- ten. im multidisziplinären Fachteam vor. Dar- stunden ab. • Die Beraterin bzw. der Berater hat ei- 5 Deutscher Arbeitskreis, Fachliche Standards von • Wenn die vorgesehenen Zeiteinheiten nen Abschluss in einer der Fachrich- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. In: nicht ausreichen, teilt die Beraterin tungen5 des multidisziplinären Teams Grundsatztexte, S. 15; Qualitätsprodukt Erziehungs- bzw. der Berater die Notwendigkeit erworben. beratung, Heft 22 der Reihe Materialien zur Quali- tätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe. Hrsg. einer Verlängerung im Fachteam mit • Die Beraterin bzw. der Berater hat vom BMFSFJ. Bonn, S. 39. und reflektiert diese gemeinsam mit eine Zusatzqualifikation für die Tätig- 6 Die Quantifizierung bezieht sich auf eine volle dem Team. keit in der Institutionellen Beratung Personalstelle. Für Teilzeitkräfte gilt sie entspre- erworben. chend. 8 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
kugdkugdkuz Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Dokumentation kugdkugdkuz über hinaus stellt die Beratungsfach- • Die Beraterin bzw. der Berater stellt fen werden. kraft alle besonders schwierigen Bera- insbesondere kritische Beratungssi- • Die Beraterin bzw. der Berater erwirbt tungen vor. Dazu zählen z.B. angekün- tuationen und besonders schwierig beratungsrelevante erforderliche Infor- digter Suizid, sexueller Missbrauch, verlaufende Fälle in der Supervision mationen über andere soziale Lebens- Gewaltandrohung, Missachtung des pro- vor. welten bzw. Kulturkreise. fessionellen Rahmens. • Bei besonderen, bisher nicht vertrau- • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt Fachliteratur ten Problemlagen der Ratsuchenden die Empfehlungen der Fallbespre- • Die Beraterin bzw. der Berater bildet verschafft sich die Beraterin bzw. der chung im Team in eigener fachlicher sich durch regelmäßiges Studium von Berater fachliche Informationen durch Verantwortung bei der Fortführung Fachliteratur und Fachzeitschriften einschlägige Veröffentlichungen oder der Beratung auf. fort. Kontaktaufnahme mit spezialisierten • Die Beraterin bzw. der Berater hält die Einrichtungen bzw. Personen. Empfehlungen des multidisziplinären Fortbildung • Die Beraterin bzw. der Berater setzt Fachteams in der Beratungsdokumen- • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt sich mit den spezifischen Lebensbe- tation fest. innerhalb eines Jahres mindestens an dingungen von Ratsuchenden mit Be- • Wenn die Beraterin bzw. der Berater fünf11 bis zehn12 Tagen an wissen- hinderungen auseinander. Die Bera- die Empfehlungen nicht aufnehmen schaftlich fundierten Fortbildungen zu tungsfachkraft begegnet ihnen kann, spricht sie/er dies im Team wie- Themen der Beratungspraxis und der aufgeschlossen und versucht, deren der an. Weiterentwicklung des Fachgebietes Möglichkeiten und Grenzen wahrzu- teil. nehmen. Supervision • Die Beraterin bzw. der Berater nimmt • Die Beraterin bzw. der Berater zieht • Die Beraterin7 bzw. der Berater nimmt für besondere Problemlagen oder Ziel- ggf. eine informierte Fachkraft hinzu. regelmäßig8 bzw. im Umfang von gruppen an speziellen Fortbildungen zwölf Stunden im Jahr9 Supervision teil. Achtung der allgemeinen Menschen- bei einer Beratungsfachkraft, die dem rechte in der Beratung eigenen Fachteam nicht angehört, in Kompetenz zum Umgang mit nicht ver- • Die Beraterin bzw. der Berater beach- Anspruch. trauten Problemlagen tet im beraterischen Handeln die all- • Wenn die Beraterin bzw. der Berater • Die Beraterin bzw. der Berater macht gemeinen Menschenrechte13 . dies im Rahmen der Gruppensupervi- sich ihre bzw. seine eigenen soziokul- • Wenn im Kontakt mit Ratsuchenden sionen tut, erhöht sich der Zeitumfang turellen und biografischen Prägungen oder ihren Familienangehörigen Wert- der Supervision entsprechend der bewusst. vorstellungen oder Handlungsweisen Zahl der Supervisionsteilnehmerin- nen10 . 7 Teilzeitkräfte mit unter 50 % der Regelarbeitszeit (RAZ) entsprechend. 8 Deutscher Arbeitskreis für Jugend, Ehe- und Fami- Die Beraterin nimmt lienberatung 2001, Fachliche Standards von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, in: Grund- regelmäßig Supervision bei satztexte, S. 15. einer Beratungsfachkraft, die 9 Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, Heft 22 der Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der Kin- dem eigenen Fachteam nicht der- und Jugendhilfe. Hrsg. vom BMFSFJ. Bonn 1999, S. 61. angehört, in Anspruch. 10 ebd. 11 Deutscher Arbeitskreis für Jugend, Ehe- und Fa- milienberatung (2001): Fachliche Standards von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, in: Grundsatztexte, S. 15. 12 Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, Heft 22 der Reihe Materialien zur Qualitätssicherung in der • Die Beraterin bzw. der Berater begeg- deutlich werden, die gegen die allge- Kinder- und Jugendhilfe. Hrsg. vom BMFSFJ. Bonn net Ratsuchenden aus ihr/ihm frem- meinen Menschenrechte verstoßen 1999, S. 61. den Kulturkreisen aufgeschlossen und (z.B. Zwangsprostitution, Zwangsver- 13 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rech- achtet deren Lebensformen, Normen heiratung, Klitorisbeschneidung, „Jagd ten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen und Denkmuster. auf Ausländer“), thematisiert die Bera- begabt und sollen einander im Geiste der Brüder- • Die Beraterin bzw. der Berater reflek- terin bzw. der Berater dies. Die Bera- lichkeit begegnen“ (Artikel 1). „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und tiert Befangenheiten und Einflüsse auf tungsfachkraft versucht, zusammen Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa ihr/sein beraterisches Handeln, die mit dem Ratsuchenden die seelische nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religi- durch die eigene innere Haltung und Bedeutung dieser Wertvorstellungen on, politischer oder sonstiger Anschauung, nationa- ler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder die eigene Reaktion auf Ratsuchende und Handlungsweisen zu verstehen sonstigem Stand“ (Artikel 2). aus fremden Kulturkreisen hervorgeru- und ggf. zu problematisieren. 1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 9
Dokumentation kugdkugdkuz Grundsätze fachlichen Handelns in der Institutionellen kugdkugdkuz Beratung • Wenn aufgrund des Beratungsprozes- scher Grundlagen verpflichtet16 . die Beraterin bzw. der Berater die Be- ses keine Aussicht auf eine Verände- • Wenn die Beraterin bzw. der Berater ratung in das Fachteam der Bera- rung beim Ratsuchenden besteht, als Zeugin oder Zeuge vom Gericht tungsstelle ein, um eine „interne Hil- kann die Beraterin bzw. der Berater geladen ist, prüft sie/er, ob ein Zeug- feplanung“20 zu erstellen. • Wenn eine Beratung erst aufgrund ih- res Verlaufs mehr als zwanzig Bera- tungskontakte in Anspruch nimmt, Der Berater begegnet bringt die Beraterin bzw. der Berater die Hintergründe und Perspektiven Ratsuchenden aus ihm der Beratung zu diesem Zeitpunkt in fremden Kulturkreisen das Fachteam der Beratungsstelle ein um eine „interne Hilfeplanung“ zu er- aufgeschlossen und achtet stellen. deren Lebensformen, Normen • Die Beraterin bzw. der Berater hält das Ergebnis der internen Hilfepla- und Denkmuster. nung in der Beratungsdokumentation fest. • Wenn ein Ratsuchender zusätzlich zu einer Beratung oder als Alternative zur bzw. im Anschluss an eine Bera- die Beratung mit dem Hinweis auf die nisverweigerungsrecht gegeben ist tung eine andere Hilfe zur Erziehung unvereinbaren Wertvorstellungen be- und holt ggf. die Genehmigung des 14 bke 1997: Rechtsfragen in der Beratung. Fürth; enden. Dienstvorgesetzten zur Aussage ein. Barabas 2003: Beratungsrecht. Frankfurt am Main. 15 Vgl. bke 1997, S. 44ff. „Wenn ein Mitarbeiter Berücksichtigung rechtlicher Grundla- Dokumentation oder eine Mitarbeiterin einer Erziehungsberatungs- gen von Beratung • Die Beraterin bzw. der Berater doku- stelle mit einem Fall von Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch konfrontiert ist, hat die Hilfe • Die Beraterin bzw. der Berater macht mentiert jedes Beratungsgespräch. Vorrang, solange diese Hilfe das Kind ausreichend sich über gesetzliche Grundlagen14 im Die Dokumentation enthält die folgen- schützt; wenn der Schutz des Kindes auf andere Bereich der Institutionellen Beratung den Angaben: Weise gewährleistet werden muss, ist eine Offenba- rungsbefugnis gegeben. Die Entscheidung über die kundig und rezipiert Veränderungen • Zeitpunkt und Zeitdauer des Kon- Offenbarung ist die persönliche Entscheidung von kontinuierlich (insbesondere über taktes Berater und Beraterin, da sie auch als Person zur Schweigepflicht, Schutz des Privatge- • beteiligte Personen Verschwiegenheit verpflichtet sind. heimnisses und zur Abwendung von • wichtige Inhalte und Entscheidun- Erster Adressat einer Offenbarung ist das Jugend- amt. Es hat Erfahrung mit diesen Problemlagen und Gefahren). gen im Gespräch. verfügt über weitere Hilfsmöglichkeiten. Das Ju- • Wenn zwei Rechtsgüter sich wider- • Die Beraterin bzw. der Berater be- gendamt entscheidet darüber, ob es andere Hilfen sprechen, nimmt die Beraterin bzw. wahrt die Beratungsdokumentationen zur Erziehung anbietet, das Vormundschaftsgericht gemäß § 50 Abs. 3 KJHG anruft, bei Gefahr im Ver- der Berater ggf. kompetente Unter- sorgfältig verschlossen in der Bera- zuge gemäß §§ 42 und 43 KJHG tätig wird oder die stützung in Anspruch und trifft nach tungsstelle auf. Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwanges ein- einer Güterabwägung bezogen auf • Die Beraterin bzw. der Berater setzt schaltet“ (a.a.O., S. 46). den Einzelfall eine Entscheidung, wel- bestehende Regelungen zur Aufbe- 16 Deutscher Arbeitskreis (2003): Ethische Stan- dards in der Institutionellen Beratung, in diesem chem Rechtsgut sie/er Vorrang gibt. wahrung und Vernichtung von Bera- Heft; Evang. Fachverband für Lebensberatung in Die Entscheidung wird von der Bera- tungsdokumentationen um17 . Bayern (1997): Ethische Standards zur Frage von tungsfachkraft in der Beratungsdoku- Grenzverletzungen, in: Informationen für Erzie- hungsberatungsstellen, Heft 1/97. mentation festgehalten. Qualitätssicherung 17 Personenbezogene Daten, die im Zusammen- • Wenn das Wohl eines Kindes oder Ju- • Die Beraterin bzw. der Berater betei- hang mit der Erbringung einer Sozialleistung erho- gendlichen gefährdet ist, weil ein El- ligt sich aktiv an Maßnahmen der ben worden sind (z.B. Erziehungsberatung), sind ternteil oder beide Eltern ihrer Pflicht Qualitätssicherung sowohl im Hinblick gemäß § 84 SGB X zu löschen, wenn sie für diese Aufgabe nicht mehr erforderlich sind. Vgl. dazu bke zur Sorge um das Kind nicht nach- auf die eigene Beratungstätigkeit als (1997): Rechtsfragen in der Beratung, S. 61. Die kommen, prüft die Beraterin bzw. der auch für die Einrichtung, in der sie Träger der Beratungseinrichtungen legen für ihren Berater, ob sie/er mit den Mitteln der bzw. er tätig ist. Verantwortungsbereich in der Regel eine Aufbewah- rungsfrist fest, nach der Beratungsdokumentationen Beratung in der Lage ist, die Gefähr- vernichtet werden müssen. dung abzuwenden. Ist die Beratungs- Besondere rechtliche 18 Dieser Abschnitt ist nicht Teil des Beschlusses fachkraft dazu nicht in der Lage, Bedingungen von Beratung18 des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung. Hier wird die geltende Rechtslage schaltet sie das Jugendamt bzw. die informatorisch zur Kenntnis gegeben. Polizei ein15 . Erziehungs- und Familienberatung19 19 Diese Ziffer gilt nur für Erziehungsberatung ge- • Zusätzlich zu den gesetzlichen Rege- • Wenn eine Problemlage erwartbar mäß § 28 SGB VIII i.V.m. § 36 und 41 SGB VIII. lungen der Beratung ist die Beraterin eine Beratung mit mehr als zwanzig 20 bke 2000: Grundlagen der Beratung, Fürth, S. bzw. der Berater zur Einhaltung ethi- Beratungskontakten erfordert, bringt 163ff. 10 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
Grundsätze kugdkugdkuzfachlichen Handelns in der Institutionellen Beratung Dokumentation kugdkugdkuz benötigt, bringt die Beraterin bzw. der suchenden andere Fachdienste, Ein- Möglichkeiten der Weiterverweisung Berater die Beratung in die Hilfeplan- richtungen und Institutionen hinzu: • Wenn für die festgestellten Problemla- konferenz des Jugendamtes ein. z.B. gen eines Ratsuchenden weder die • Kindertageseinrichtungen Beraterin bzw. der Berater noch eine Schwangeren- und Schwangerschafts- • Schule andere Beratungsfachkraft der Bera- konfliktberatung21 • Allgemeiner Sozialer Dienst tungsstelle über geeignete Hilfs- und • Die Beraterin bzw. der Berater macht • Familiengericht Unterstützungsmöglichkeiten verfü- sich kundig über die rechtlichen • Einrichtungen des Gesundheitswe- gen, weist die Beraterin bzw. der Be- Grundlagen der Schwangeren- und sens rater den Ratsuchenden auf die nach Schwangerschaftskonfliktberatung. • Niedergelassene Therapeuten ihrer/seiner Einschätzung geeigneten • Suchtberatung Dienste oder Einrichtungen hin. Die folgenden Punkte sind nur für die • Schuldnerberatung • Wenn es aufgrund der Problemsituati- Schwangerschaftskonfliktberatung nach • Kirchliche und weitere Netzwerke. on des Ratsuchenden notwendig ist, § 219 StGB i.V.m. §§ 5 - 7 SchKG ver- • Bei Ratsuchenden, die bereits von an- führt die Beraterin bzw. der Berater pflichtend. deren Diensten betreut werden, klärt nach Absprache mit ihm ein Überga- • Die Beraterin bzw. der Berater berät die Beraterin bzw. der Berater in Ab- begespräch mit der aufnehmenden eine ratsuchende Schwangere bzw. sprache mit dem Ratsuchenden mit Einrichtung. deren Partner unverzüglich. dem übergebenden Dienst die spezifi- • Bei einer beabsichtigten Weiterverwei- • Die Beraterin bzw. der Berater führt schen Erwartungen an eine Beratung sung reflektiert die Beraterin bzw. der die nach § 219 StGB notwendige Be- und ihr mögliches Ziel. Ggf. steht die Berater die Bedeutung dieses Schritts ratung mit der Schwangeren bzw. de- Beratungsfachkraft für ein Übergabe- für den Ratsuchenden und sich selbst ren Partner ergebnisoffen durch. • Die Beraterin bzw. der Berater bezieht ggf. auch wirtschaftliche und soziale Fragen in die Beratung ein und ver- mittelt ggf. finanzielle und andere Hil- fen. Die Beraterin beteiligt sich • Die Beraterin bzw. der Berater unter- stützt ggf. die Ratsuchende bzw. de- aktiv an Maßnahmen der ren Partner bei der Durchsetzung von Qualitätssicherung. Rechtsansprüchen. • Die Beraterin bzw. der Berater stellt weitere Termine zur Beratung zur Ver- fügung. • Die Beraterin bzw. der Berater stellt nach Abschluss der Beratung eine Be- ratungsbescheinigung aus. • Die Beraterin bzw. der Berater fertigt über die Beratung ein anonymes Pro- tokoll an. gespräch durch den betreuenden und nimmt – wann immer möglich – Dienst zur Verfügung. Supervision für sich in Anspruch. Zusammenarbeit mit anderen • Die Beraterin bzw. der Berater legt • Die Beraterin bzw. der Berater infor- gemeinsam mit den anderen am Über- miert sich regelmäßig über andere Hil- Diensten gabegespräch Beteiligten fest, ob eine femöglichkeiten in der Region sowie Fallbezogene Kooperation mit anderen Rückmeldung über den Verlauf und problemspezifische überregionale An- Diensten das Ergebnis der Beratung erfolgen gebote. • Die Beraterin bzw. der Berater zieht soll und welche Inhalte diese ggf. be- nach den Notwendigkeiten des Einzel- treffen kann. 10. Dezember 2003 falles und in Absprache mit dem Rat- • Die Beraterin bzw. der Berater holt für fallbezogene Kooperationen mit ande- Die Grundsätze fachlichen Handelns 21 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktbe- ratung umfasst Beratung nach § 2 Schwanger- ren Diensten und Einrichtungen vom sind durch die Mitgliedschaftsverbände schaftskonfliktgesetz (SchKG) und Schwanger- Ratsuchenden eine Entbindung von beschlossen worden mit Ausnahme des schaftskonfliktberatung nach § 219 StGB in der Schweigepflicht ein. Abschnitts „Besondere rechtliche Bedin- Verbindung mit den §§ 5-7 SchKG. Der freiwilligen Beratung nach § 2 SchKG liegt ein Rechtsanspruch • Die Beraterin bzw. der Berater gibt gungen von Beratung“; hier wird die zugrunde für jede Frau und jeden Mann auf Infor- anderen Diensten und Einrichtungen geltende Rechtslage informatorisch zur mation und Beratung in Fragen der Sexualaufklä- für Personen, die von dieser Instituti- Kenntnis gegeben. rung, Verhütung und Familienplanung sowie „in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittel- on verantwortlich betreut werden, fall- bar berührenden Fragen“. bezogene Unterstützung. 1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 11
Therapeutische Kompetenz in präventiver Orientierung Erziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Von Klaus Menne V or dreißig Jahren1 standen viele zentrale Aufgabe die Unterstützung bei rück, auf die massiven Probleme von von uns noch unter dem Eindruck der Bewältigung dieser Probleme ist. Kindern und Jugendlichen differenzierter der Studentenbewegung. Die Diese Veränderung in der Aufgabenstel- zu antworten als mit stationärer Unter- gern apostrophierten 68er-Jahre und der lung der Erziehungsberatung war nur bringung. Die Jugendhilfe hat diese Kri- von ihnen ausgehende gesellschaftskri- möglich durch die Ausdifferenzierung tik aufgenommen und andere Formen tische Impetus reichten damals noch bis weiterer therapeutischer Methoden ne- erzieherischer Hilfe, sei es die Tages- in die Gegenwart hinein. Es war in die- ben der Psychoanalyse, sei es der Verhal- gruppe oder die ambulante Unterstüt- ser Zeit nicht selbstverständlich, statt tenstherapie, der Gesprächspsychothera- zung durch Sozialpädagogische Famili- der Veränderung sozialer Verhältnisse pie oder dann der Familientherapie, die enhilfe, entwickelt. Der Fächer möglicher sich der Veränderung von Beziehungen in diesen Jahren erfolgt ist. Erziehungs- Leistungen, der in der Folge entfaltet und den inneren, seelischen Folgen von beratung hat in dieser Zeit ihre Identität worden ist, hat seinen Niederschlag Konflikten zu widmen. Gleichwohl waren in einer psychotherapeutischen Profes- schließlich im KJHG gefunden als Kata- log der Hilfen zur Erziehung, die – wie es im Gesetz heißt – „insbesondere“ zu leisten sind. EB-Forum Der Gesetzgeber hat dabei die Erzie- hungsberatung in den Katalog der Hil- fen einbezogen. Er hat Erziehungsbera- tung in den Kontext der Hilfen zur Erziehung gestellt und ihr damit eine Position zugewiesen, die in ihrer Bedeu- tung trotz inzwischen zehn Jahren KJHG noch nicht ausbuchstabiert worden ist. Im Vordergrund der bisherigen Debatte – soweit sie erfolgt ist – standen zwei- erlei: die Freude über den Rechtsan- spruch, den Bürger auf die Leistung Er- ziehungsberatung erhalten haben, und es die 70er Jahre, in denen Erziehungs- sionalität gefunden. – als Kehrseite – das Erschrecken über und Familienberatung sich entscheidend Vor etwa dreißig Jahren ist aber auch die Möglichkeit, diesen Anspruch auf gewandelt hat: Von einer Einrichtung, der Anstoß zu einer Entwicklung gege- eine Beratung durch einen förmlichen die mit differenzierter Diagnostik die ben worden, an deren Ende das uns Verwaltungsakt feststellen zu können2 . Probleme von vorgestellten Kindern eru- heute geläufige System der Hilfen zur Aber hat die Einordnung der Erzie- ierte, hin zu einer Einrichtung, deren Erziehung steht. Die Heimkampagne hungsberatung als Hilfe zur Erziehung von 1969, die ja von Teilen der Studen- uns auch fachlich umgetrieben? 1 Vortrag zum 30jährigen Bestehen der Jugend- und tenbewegung getragen war, stellte die Ich will versuchen, einige Gesichts- Elternberatungsdienstes der Stadt Düsseldorf 2001 damalige Heimerziehung nachhaltig in punkte zusammenzutragen, die als Ein- 2 Vgl. „Kontext KJHG” In: bke (Hg.) (1994), S. 95 ff. Frage. Auf sie geht die Forderung zu- stieg in eine fachliche Erörterung von 12 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 1/04
kugdkugdkuz Erziehungsberatung im Kontext der Hilfen zur Erziehung kugdkugdkuz EB-Forum Erziehungsberatung im Kanon der Hilfen 1995 beruht doch deutlich in seine Gel- (3) Mein letztes Beispiel ist aktuell und zur Erziehung dienen können. tungsdauer. Ulrich Bürger hat den ver- bezieht sich auf das Land Nordrhein- dienstvollen Versuch unternommen, die Westfalen. Auf der Grundlage der Bun- Erste Annäherung Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen desstatistik zur Jugendhilfe ist basie- unter soziologischen Gesichtspunkten rend auf dem Jahr 1999 kürzlich ein Dabei will ich der Versuchung widerste- zu analysieren (Ames; Bürger 1996). Ein- Bericht Entwicklung und Stand der Hil- hen, die Erziehungsberatung selbst zum gegrenzt auf das Feld der vollstationä- fen zur Erziehung in Nordrhein-Westfa- Ausgangspunkt zu nehmen, sondern zu- ren Unterbringungen, also der Heimer- len vorgelegt worden. Er stellt eingangs nächst den externen Blick auf die Hilfen ziehung nach § 34 SGB VIII und der die Entwicklung aller Hilfen zur Erzie- zur Erziehung aufnehmen. Drei Untersu- Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, hat er hung einschließlich der Erziehungsbera- chungen mögen dazu als Beispiel die- Variablen untersucht, die eine unter- tung seit Erhebungsbeginn dar und nen: schiedliche Inanspruchnahme in den kommentiert dies auch: „Die Zunahme Städten und Kreisen im Gebiet des Lan- des Fallzahlenvolumens (plausibilisiert (1) Wie schon erwähnt, ist durch die deswohlfahrtsverbandes Württemberg- sich, K.M.) durch einen zu beobachten- Heimkampagne ein Prozess der Diffe- Hohenzollern erklären können. Wesentli- den positiven Imagewandel der Kinder- renzierung der Hilfen zur Erziehung an- ches Ergebnis dieser Studie war, – ich und Jugendhilfe, so dass diese sozialen gestoßen worden. In vielen Städten und darf das an dieser Stelle schon einfü- Dienstleistungen weniger als Eingriff in Landkreisen wurde mit neuen Hilfearten gen, weil ich darauf noch einmal zurück- die Erziehungsautonomie erlebt werden; experimentiert, um die „im Einzelfall kommen möchte – dass die Fremdunter- sondern vielmehr als ein niedrigschwel- richtige Hilfe zur Selbsthilfe zur rechten bringungsquoten in den Kommunen liges Unterstützungsangebot. Dies gilt Zeit und am rechten Ort zu geben“ wie überdurchschnittlich es etwa die Stadt Kassel für ihr Pro- waren, die durch hö- gramm einer offensiven Jugendhilfe for- here Arbeitslosigkeit mulierte (In: Elger; Jordan; Münder und eine höhere So- 1987, S. 1). Kassel hatte dabei seinem zialhilfequote ge- Der Gesetzgeber hat die Umbau der Erziehungshilfen einen Magi- stratsbeschluß mit dem Titel „Beratung kennzeichnet waren. Den Fremdunterbrin- Erziehungsberatung in den und Hilfe zur Erziehung“ zugrunde ge- gungen liegt – so Katalog der Hilfen zur legt, der nicht nur schon 1980 beide Seiten unseres heutigen Themas zusam- Bürger – eine harte soziale Wirklichkeit Erziehung einbezogen. mengeführt hat, sondern zugleich zugrunde. „Rechtsansprüche auf vorbeugende und In diesem Rah- beratende Hilfen“ einforderte. Die Praxis men sind auch die dieses in Kassel erfolgten Umbaus ist in örtlich vorgehaltenen Jugendhilfeleistun- vor allem für die Erziehungsberatungen einer größeren Studie – Erziehungshil- gen bzw. Dienste und Einrichtungen als sowie für Formen der ambulanten Hilfen fen im Wandel – untersucht worden, die beeinflussende Variablen berücksichtigt zur Erziehung“ (S. 13). Wiewohl Erzie- unter anderem das Zusammenspiel der worden, also Krippen- und Hortplätze, hungsberatung offenbar Beleg für eine einzelnen Erziehungshilfen bestimmen die zur Verfügung stehen, Personalstel- jugendhilfepolitisch gewünschte Verän- und Kooperationseffekte und -probleme len des Allgemeinen Sozialen Dienstes derung des Bildes von Jugendhilfe in klären sollte. Dabei sahen die Autoren, und die ambulant erbrachten erzieheri- der Öffentlichkeit ist, der Bericht fährt dass „Erziehungsberatung als Angebot schen Hilfen. Letztere einschließlich der fort mit einer Darstellung der „Ambulan- im Grenzbereich der Erziehungshilfe“ zu Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII te Hilfen ohne Beratung“ usf. Erzie- untersuchen „von Interesse wäre“ wie sie die Bundesstatistik ausweist. hungsberatung erfährt in dem Bericht (a.a.O., S. 11), doch mit Rücksicht auf Doch bei der Bildung einer Kennzahl, keine den anderen Hilfen zur Erziehung die Ressourcen des Projekts und mit die die ambulanten Hilfen nach §§ 28 vergleichbare Darstellung. Blick auf eine – wie sie sagen – organi- bis 32 (also von der Erziehungsbera- satorische und konzeptionelle Abkopp- tung bis zur Tagesgruppe) zusammen Lassen wir es dabei bewenden: Wenn lung der Erziehungsberatung, die in ih- ausdrücken soll, geht die Beratungsquo- die Gesamtheit der Hilfen zur Erziehung ren Augen auch die Arbeit mit einer te nur mit einem Zehntel ihres Wertes in den Blick genommen wird, sind noch anderen Klientel zur Folge hat, verzich- ein, weil „die Zahl der Beratungen die immer die anderen Hilfen zur Erziehung teten sie auf diese Untersuchung. aller anderen Hilfen so weit übersteigt, gemeint; Erziehungsberatung wird nicht dass sie ... die Bildung der Kennzahl eigentlich zu den erzieherischen Hilfen (2) Datiert diese Publikation von 1987 völlig dominierten“ (S. 48). Die realen gezählt. Da mag der Gesetzgeber formu- noch aus der Zeit vor dem Kinder- und Verhältnisse der Hilfen zueinander dür- liert haben, was er will. Wir müssen als Jugendhilfegesetz fällt eine zweite Stu- fen – so scheint es – in dieser Kennzahl eine erste Zwischenbilanz wohl resümie- die, die auf Daten zum Ende Dezember nicht abgebildet werden. ren: Das Verhältnis zwischen Erzie- 1/04 Informationen für Erziehungsberatungsstellen 13
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