Informationen Corona-Kurzarbeit Informationen aus dem Wohlfahrtsfonds Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte - Ausgabe Nr. 2/2020 Preis: ...

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Ausgabe Nr. 2/2020 · Preis: 2,– €

Informationen Corona-Kurzarbeit
Seite 5

Informationen aus dem Wohlfahrtsfonds
Seite 10

Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte
Seite 20
                                                                                    P.B.B. 12Z039143M LZÄK für NÖ · Kremser Gasse 20 · 3100 St. Pölten
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Editorial

Covid 19 Informationen der
Landeszahnärztekammer für Niederösterreich

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die aktuelle Situation rund um Covid-19 stellt Ange-         – Weitere freiwillige Öffnung der zahnärztlichen Or-
hörige aller Gesundheitsberufe vor Herausforderun-             dinationen
gen, die wir in diesem Ausmaß einfach noch nicht             – langsame Ausweitung auf normale Ordinationszei-
erlebt haben. Es ist deshalb auch nicht möglich, auf           ten
Erfahrungen aus der Vergangenheit zurückzugrei-              – schrittweise Umstellung auf neuen Normalbetrieb
fen; jeder Tag schafft neue Tatsachen, auf die wir, so         unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften
gut es eben möglich ist, reagieren müssen.                     (mit Corona Regeln)
                                                             – Erbringung aller zahnärztlich notwendigen Maß-
Aus diesem Grund hat die Landeszahnärztekammer                 nahmen im niedergelassenen Bereich
für Niederösterreich seit nunmehr vier Wochen ei-            – Exakte Vergabe von Terminen, um die Wartezim-
nen Krisenstab unter der Leitung von Prim. MR Dr.              mer nicht zu füllen
Sven Orechovsky mit OMR DDr. Hannes Gruber, MR
Dr. Hans Kellner MDSc und Mag. Markus Kriegler               Die Landeszahnärztekammer für Niederösterreich
eingesetzt, der täglich, auch Samstags und Sonntags          steht auch hinter jenen Kolleginnen und Kollegen, die
tagt.                                                        zum eigenen Schutz ihre Ordinationen weiterhin ge-
                                                             schlossen haben, insbesondere jene im fortgeschrit-
Vorrangiges Ziel ist es zur Zeit, eine freiwillige           tenen Alter oder mit Vorerkrankungen.
zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Be-
reich „mit Corona“ aufrecht zu erhalten                      Wir danken Ihnen für Ihr persönliches Engagement
                                                             und versprechen Ihnen alles zu tun, um Ihre Arbeit
Im Interesse der Mehrzahl ihrer Mitglieder steht die         zu unterstützen.
Landeszahnärztekammer für Niederösterreich nach
Ostern im Zusammenhang mit der Situation rund                Krisenstab der LZÄK für NÖ
um Covid 19 und der politischen Entwicklung für :
                                                             Der Vorstand der LZÄK für NÖ
                                                             OMR DDr. Hannes Gruber
                                                             Prim. MR Dr. Sven Orechovsky
                                                             MR Dr. Hans Kellner, MDSc

                                                         3                                 2/2020
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Kurz-News
      Editorial                                                    Aktuelle Informationen zum Coronavirus immer
 3    COVID-19 Information
                                                                   auf der Homepage
      OMR DDr. Hannes Gruber                                       Wie wir alle den einschlägigen Medienberichten laufend
                                                                   entnehmen können, ändert sich die Situation um COVID-19
                                                                   zumindest täglich, wenn nicht sogar mehrmals täglich.
      Thema
 5    Informationen zur Corona-Kurzarbeit                          Deshalb werden und können wir Sie aufgrund der Schnell-
                                                                   lebigkeit der aktuellen Entwicklungen ausschließlich auf
                                                                   unserer Homepage unter
 6    Härtefall-Fonds für Selbständige
                                                                   https://noe.zahnaerztekammer.at/aktuelles/informatio-
                                                                   nen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
 7    Schreiben BMK - Umgang mit verunreinigtem Material           über alle für Sie relevanten Fakten am Laufenden halten
                                                                   und informieren.
 8    Vereinbarung zw. ÖGK und ÖZÄK

 9    MUSTER-Ausgeherlaubnis für ZÄ und ZAss
                                                                   Wichtige Information Kassenleistung
10    Informationen WFF der ÄK für NÖ – FAQ                        Mundhygiene bei Jugendlichen - Pos. MHK
17    Hilfen für Freiberufler                                      Die Kassenleistung Mundhygiene kann bei Kindern und Ju-
                                                                   gendlichen zwischen dem vollendeten 10. und dem vollen-
                                                                   deten 18. Lebensjahr verrechnet werden. Wobei zwischen
20    Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte
                                                                   den Leistungen mindestens zwölf Monate zu liegen haben,
      Service                                                      bei Patienten mit festsitzender KFO nur sechs Monate.
 4    Kurz-News
                                                                   Die Leistung muss in Ihrem Abrechnungssystem jedes Mal
                                                                   extra mit einer e-card-Steckung aktiviert werden. Steck-
11    Notdienstplan                                                position sind: MA für Mundhygiene Allgemein, bzw. MF für
                                                                   Patienten mit festsitzender KFO.
14    Ausschreibungen ZMK/KFO
                                                                   Sollten Sie dies verabsäumt haben wurde mit der ÖGK eine
22    People                                                       Lösung vereinbart. Nach einer tel. Mitteilung (05 0766 12
                                                                   3361) oder E-Mail an die ÖGK (heinz.hauptmann@oegk.at
23    Kontaktdaten, Impressum                                      oder juergen.riederer@oegk.at ) kommt es zu einer Nach-
                                                                   honorierung der erfolgten Abzüge.

Unsere Kontaktdaten:                                               Mitgliederstand
                                                                   Mitgliederstand zum 1.4.2020: 785
Landeszahnärztekammer für Niederösterreich
                                                                   §-2-Kassenzahnärzte: 440
Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten                                  Wahlzahnärzte: 157
                                                                   angestellte Zahnärzte: 63
Tel.: + 43 (0) 5 05 11/3100                                        Wohnsitzzahnärzte: 125
Fax: + 43 (0) 5 05 11/3109
office@noe.zahnaerztekammer.at                                     Die LZÄK für NÖ freut sich, ein neues Mitglied begrüßen zu
http://noe.zahnaerztekammer.at                                     dürfen, und wünscht für die berufliche Zukunft das Beste!
Montag, Dienstag und Donnerstag               9:00–15:00 Uhr
Mittwoch                                      9:00–16:00 Uhr
Freitag                                       9:00–12:00 Uhr

                2/2020                                         4
Informationen Corona-Kurzarbeit Informationen aus dem Wohlfahrtsfonds Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte - Ausgabe Nr. 2/2020 Preis: ...
Thema
                  Informationen zur Corona-Kurzarbeit
„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,                            1. Herunterladen der Sozialpartnervereinbarung/Einzel-
                                                                       vereinbarung (Sie enthält bereits die Zustimmung des
Die massiven gesellschaftlichen Auswirkungen der Bemü-                 Präsidenten der ÖZÄK)
hungen zu Bewältigung der Pandemie COVID 19 vulgo Co-              2. Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzar-
ronavirus, stellen auch die Zahnärzte und Zahnärztinnen                beit einholen
vor große Herausforderungen.                                       3. Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelverein-
                                                                       barung sowie Unterschrift der betroffenen Mitarbeite-
Um Ihnen ein Mittel zur Überbrückung der Zeit mit gerin-               rInnen auf Seite 11
ger Frequenz zur Seite zu stellen, haben wir mit der zustän-
                                                                   4. Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnerver-
digen Gewerkschaft der Privatangestellten eine Kurzar-
                                                                       einbarung/Einzelvereinbarung an die Österreichische
beitsvereinbarung ausgearbeitet die wir Ihnen im Anhang
                                                                       Zahnärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahn-
übermitteln.
                                                                       ärztekammer ist nicht mehr notwendig.
                                                                   5. Antragstellung erfolgt beim AMS Ihres Bundeslandes,
Mit allen Anpassungen der Kurzarbeitsrichtlinie von Seiten
                                                                       dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnerver-
der Bundesregierung und der Sozialpartner sind wir davon
überzeugt, dass dieses Instrument das für alle Beteiligten             einbarung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten
beste Mittel darstellt und bitten im Bedarfsfall davon Ge-            AMS Antrag https://www.ams.at/content/dam/down-
brauch zu machen.                                                      load/allgemeineinformationen/covid_kurzarbeit/KUA_
                                                                       Begehren_03_2020_final.pdf
Die einheitliche E-Mailadresse der Gewerkschaft lau-               6. Das AMS nimmt danach Kontakt mit der Gewerkschaft
tet: kurzarbeit@gpa-djp.at Unter folgendem Link finden                 wegen deren Zustimmung innerhalb von 48 Stunden auf
Sie den AMS Antrag: https://www.ams.at/content/dam/                7. Danach trifft das AMS eine endgültige Entscheidung und
download/allgemeineinformationen/covid_kurzarbeit/                     informiert Sie danach darüber
KUA_Begehren_03_2020_final.pdf
                                                                   Hinweis: Die Anträge für die Corona-Kurzarebeit finden Sie
Hier noch die Adressen der Landesstellen des AMS:                  auf der Homepage der der Landeszahnärztekammer für NÖ
                                                                   unter:
AMS NÖ: ams.niederoesterreich@ams.at                               https://noe.zahnaerztekammer.at/aktuelles/informatio-
                                                                   nen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Welche Schritte sind zur Bewilligung der Corona-Kurzar-            (Corona Kurzarbeit)
beit erforderlich?

                                                                                                        Kurz-News

 Aussetzen der Bewilligungspflicht                                 Schutzmasken
Die ÖGK hat mit zwei Rundschreiben das Aussetzen der               Die Kompetenz des Maskennachschubs wurde seitens der
Bewilligungspflicht für Überweisungen zur Magnetre-                Bundesregierung nunmehr ausschließlich der Österreichi-
sonanz-Tomografie (MRT) bzw. zur Computer-Tomogra-                 schen Gesundheitskasse überantwortet. Die LZÄK ist für
fie (CT) mit Wirksamkeit ab 1.1.2020 angekündigt. Beide            die regionale Verteilung zuständig, sobald diese Schutz-
Rundschreiben sind auf der Homepage unter https://noe.             masken zur Verfügung stehen.
zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstel-
len/ in der Infobox „Aktuelle Rundschreiben“ abrufbar.

                                                               5                                    2/2020
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Thema

                            Härtefall-Fonds für Selbständige

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundes-
regierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze
haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt
werden.

Anträge können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 gestellt werden. Der Link zur Online-Beantragung wurde am
27.3.2020 um 17:00 Uhr unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html veröffentlicht.

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der
Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht durch die Zahnärztekammer, sondern durch die Wirtschaftskammer!

Grundsätzlich können sowohl niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch Wohnsitzzahnärztinnen und -zahn-
ärzte Unterstützungen aus diesem Fonds beantragen, sofern sie weniger als 10 Angestellte (Vollzeitäquivalente) beschäfti-
gen und weniger als € 2 Mio. Umsatz aufweisen.

Es gibt allerdings noch folgende Anspruchsvoraussetzungen:
 Eintragung in die Zahnärzteliste vor dem 1. 1. 2020
 Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im Vergleich zum Vormonat sowie nicht mehr in der Lage die laufenden Kosten zu
decken oder behördliches Betretungsverbot verfügt
 Letztes bekannte Jahreseinkommen nicht höher als € 58.464,- (2019), € 57.456,- (2018), € 55.776,- (2017) und nicht nied-
riger als € 5.527,92
 Keine weiteren monatlichen Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) höher als € 460,66

Höhe der Förderung: Phase 1 – Soforthilfe:
 Bei Nettojahreseinkommen unter € 6.000: € 500,-
 Bei Nettojahreseinkommen über € 6.000: € 1.000,-

Phase 2 (noch in Ausarbeitung):
Maximal € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Alle weiteren Detailinformationen finden sie unter
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Stand März 2020

                2/2020                                        6
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bmk.gv.at

                                                                 BMK - V/2 (Abfall- und Altlastenrecht)
                                                                 v2@bmk.gv.at

                                                                 Mag. Alexandra Trondl
                                                                 Sachbearbeiter/in
Ämter der Landesregierungen                                      Alexandra.trondl@bmk.gv.at
                                                                 613436
per e-mail                                                       Postanschrift: Postfach , 1000 Wien
                                                                 Büroanschrift: Stubenbastei 5, 1010 Wien

                                                                 E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung
                                                                 der Geschäftszahl an oben angeführte E-Mail-
                                                                 Adresse zu richten.

Geschäftszahl: 2020-0.188.239                                    Wien, 18. März 2020

Betreff

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu vermehrt auftretenden Fragen zur Einstufung sowie zum Umgang mit COVID-19 verunrei-
nigten Abfällen darf vom BMK folgendes mitgeteilt werden:

Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc. die im Zuge von Unter-
suchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion in speziellen Untersu-
chungsräumen und Isolierstationen anfallen, stellen keinen infektiösen Abfall im Sinne des
AWG 2002 sowie darauf beruhender Verordnungen dar. Sie sind somit nicht als gefährlicher
Abfall einzustufen (ähnlich wie bei Influenza-, HIV- oder Hepatitis B-Viren). Das gilt auch für
Einweg-Schutzanzüge, welche unter anderem das Rote Kreuz oder die Polizei bei ihren Ersttes-
tungen verwenden. Aus Gründen der Seuchenprävention ist es aber dennoch angezeigt, sol-
che Abfälle getrennt zu erfassen und einer thermischen Behandlung zuzuführen.

Abfälle von an 2019-nCoV erkrankten Personen sind gemäß ÖNORM S2104 der Kategorie „Ab-
fälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr
darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“ zuzuordnen
und somit unter den Abfallarten SN 97104, SN 97105 bzw. SN 97103 einzustufen und zu ent-
sorgen.
Abfall aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich soll nicht
einer nochmaligen Trennung unterzogen sondern einer direkten Entsorgung zugeführt wer-
den. Analog wäre auch in Haushalten mit positiv getesteten Personen zu verfahren, auch diese
Abfälle sind nicht nachträglich zu trennen.
Mit freundlichen Grüßen

  (Amtlich signiert)
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Thema
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Gesund-
heitskasse und der Österreichischen Zahnärztekammer
für die Zeit der COVID-19 Pandemie
Der Österreichischen Zahnärztekammer ist es gelungen,            – Dokumentation dieser Leistung hat entsprechend den Be-
mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine                stimmungen des Zahnärztegesetzes zu erfolgen;
Vereinbarung darüber abzuschließen, wie die negativen            – Wie alle anderen Vertragsleistungen (Ausnahme Mundhy-
Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Vertrags-                giene) ist diese Leistung vom Zahnarzt/von der Zahn-
zahnärztinnen und -zahnärzte zumindest abgemildert                  ärztin zu erbringen;
werden können.                                                   – Regelungen betreffend Pos 1 für eine Beratung in der Or-
                                                                    dination bleiben hiervon unberührt;
Folgende Punkte wurden mit der ÖGK vereinbart:                   – die telefonische/telemedizinische Beratung kann auch
                                                                    von zu Hause aus erbracht werden; die Leistung ist um-
Akontierungen bzw. Vorschusszahlungen:                              gehend zu dokumentieren und dafür die o-Card zu ste-
– Die vertraglich vereinbarten Akontierungsregelungen               cken, sobald der Zahnarzt/die Zahnärztin wieder in der
   laufen weiter, Akontierungen werden weiterhin in der             Ordination ist.
   vereinbarten Höhe ausbezahlt;
– Dort, wo Restzahlung infolge der Pandemie wegbricht,           o-Card Steckungen:
   wird auf 80 % des Honorars, das im entsprechenden             – Bestehende Limits für die o-Card Steckung werden aufge-
   Vorjahresmonat ausbezahlt wurde, aufgestockt;                    hoben; eine o-Card Steckung ist aber nur möglich, wenn
– Rückzahlung von Überzahlungen (Differenz zwischen                 Patient in der Ordination ist und die eCard Steckung ge-
   vorläufiger Zahlung und Abrechnungssumme) erfolgt ab             rechtfertigt wäre (außer telefonische/telemedizinische
   1. 1. 2021 in 24 gleich hohen Monatsraten;                       Beratung).
– Diese Regelung ist grundsätzlich automatisch für alle
   ZahnärztInnen anzuwenden, außer es erfolgt ein indivi-        Unterstützung der ÖGK:
   dueller Antrag auf Ausnahme;                                  Die ÖGK ist bereit, die ÖZÄK bei Forderungen gegen den
– Bei ZahnärztInnen, die neu unter Vertrag genommen sind         Bund zu unterstützen, die darauf abzielen, Umsatzrück-
   und bei denen keine Vorjahresdaten vorliegen, wird für        gänge auszugleichen, weil die Zahnärztinnen und Zahnärz-
   die 80 % der Durchschnittswert pro Monat der Vertrags-        te die Versorgung weiter aufrechterhalten haben, womit
   zahnärztInnen im jeweiligen Bundesland herangezogen.          die Kosten weiterlaufen, die durch eingebrochene Umsätze
                                                                 aber teilweise nicht mehr abgedeckt werden können. Diese
Telefonische bzw. telemedizinische Beratung:                     Forderungen betreffen sowohl Vertragszahnärztinnen als
Mit der ÖGK wurde vereinbart, dass die Position 1 (Bera-         auch Wahlzahnärztinnen.
tung) auch verrechenbar ist, wenn die Leistung telefonisch
oder telemedizinisch (online) erbracht wurde:                    Selbstverständlich ist uns klar, dass gravierende finan-
                                                                 zielle Verluste, die durch die von der Bundesregierung
– Bei telefonischer/telemedizinischer Beratung wird die          verhängten Maßnahmen verursacht wurden und noch
  dafür verrechnete Pos 1 infolge einer nachfolgenden            werden, auch durch die hier aufgezählten Punkte nicht ver-
  zahnärztlichen Leistung im selben Quartal nicht gestri-        hindert werden können. Allerdings können wir zumindest
  chen, außer es erfolgt am selben Tag eine weitere zahn-        ein attraktives Angebot zur Aufrechterhaltung der finan-
  ärztliche Leistung;                                            ziellen Liquidität anbieten, das das finanzielle Überleben
– Ein zahnmedizinischer Mehrwert für den Patienten/              von zahnärztlichen Vertragsordinationen für das ganze
  die Patientin muss gegeben sein. Die telefonische/tele-        Jahr 2020 wesentlich erleichtert. Wir dürfen auch darauf
  medizinische Beratung bezieht sich auf solche Fallkon-         hinweisen, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte eine
  stellationen und wird so durchgeführt, dass ein Effekt         der ganz wenigen Berufsgruppen in Österreich sind, denen
  grundsätzlich wie bei einer persönlichen Beratung in           solcherart eine Liquiditätsgarantie gegeben werden kann,
  der Ordination (wenn auch ohne physische Inspektion            was weder im Handel oder Gewerbe noch in der Gastrono-
  der Mundhöhle) erwartet werden kann. Triage und or-            mie oder im Tourismus auch nur annähernd geschehen ist.
  ganisatorische Angelegenheiten, wie etwa Terminver-
  einbarungen sind nicht verrechenbar.                           Stand: 9. April 2020

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 Die Landeszahnärztekammer für NÖ stellt auf der Homepage unter https://noe.zahnaerztekammer.at/aktuelles/informa-
 tionen-zum-coronavirus-sars-cov-2/ jeweils eine Musterausgeherlaubnis für Zahnärzte sowie eine Musterausgeherlaubnis
 für zahnärztliche Assistentinnen zum Download zur Verfügung.

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Thema
        WFF der ÄK für NÖ
        CORONAVIRUS – Finanzielle Unterstützung

Die aktuelle Situation stellt für alle (Zahn-)Ärztinnen und         Antrag auf Ermäßigung mit Nachweis über die aktuel-
(Zahn-)Ärzte eine große Herausforderung dar. Durch die              len Einnahmen
verhängten Einschränkungen kommt es gerade bei freibe-
ruflich tätigen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten zu teils         Eine Ermäßigung wird – wie auch schon bisher – unter Vor-
massiven Umsatzrückgängen. Im Folgenden finden Sie Fra-             lage eines Nachweises über die aktuellen Einnahmen
gen und Antworten zu wirtschaftlichen Belangen bezüglich            beantragt. Auch hier gibt es kein Formular, Sie können den
Wohlfahrtsfonds im Zusammenhang mit COVID-19. (Stand:               Antrag frei stellen. Bringen Sie hier jedenfalls vor, in wel-
19.3.2020)                                                          chem Ausmaß Ihre aktuellen Einnahmen zurückgegangen
                                                                    sind, und dokumentieren Sie das anhand z.B. einer aktuel-
Fragen bei Umsatzeinbruch und wirtschaftlichen Schwie-              len Saldenliste, idealerweise mit Vorjahresvergleich. Natür-
rigkeiten:                                                          lich können Sie auch weitere Gründe vorbringen, die Ihre
                                                                    wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt haben.
Ist eine Stundung der Beiträge möglich?
Eine Entlastung in dieser außergewöhnlichen Situation               Bitte bedenken Sie jedenfalls, dass die Beiträge grundsätz-
kann zunächst insbesondere über die Beitragsseite erfol-            lich einer Jahresbetrachtung unterliegen. Bei einer Ent-
gen. Durch einen aktuellen Umsatzeinbruch wird Ihre Li-             scheidung über eine Ermäßigung wird insbesondere die
quidität akut beeinträchtigt. Um dieser Belastung schnell           Angemessenheit der Beiträge im Verhältnis zu den Einnah-
und wirkungsvoll entgegenzuwirken, haben Sie die Mög-               men geprüft. Die Ermäßigung kann nur durch Beschluss im
lichkeit, eine Stundung Ihrer Beiträge und Umlagen zu be-           Verwaltungsausschuss ausgesprochen werden.
antragen.
                                                                    Gibt es eine generelle Ermäßigung aller Beiträge?
Die Stundung der Beiträge ist somit in der aktuellen Si-            Eine generelle Ermäßigung der Beiträge ist nicht vorgese-
tuation das Instrument der Wahl!                                    hen.

Der Antrag kann formlos z.B. per E-Mail unter wff(at)               Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass im Wohlfahrts-
arztnoe.at, gestellt werden. Geben Sie dazu bitte Gründe            fonds die Beiträge und Leistungen aller Mitglieder ver-
bekannt und stellen Sie die Auswirkungen z.B. der Coro-             waltet werden. Jedwede Verfügung über diese Mittel kann
na-Krise auf Ihre wirtschaftliche Situation dar. Hier helfen        daher nur aufgrund der notwendigen Gesamtschau und
uns Zahlen, Daten und Fakten bei der richtigen Einschät-            unserer Normen erfolgen, weshalb eine generelle Ermäßi-
zung. Führen Sie bitte auch den Zeitpunkt an, bis zu dem die        gung der Beiträge nicht vorgesehen ist.
Stundung Ihrer Beiträge erfolgen soll.
                                                                    Wem steht Krankenunterstützung zu?
Eine Stundung der Beiträge stellt keinen Erlass der Bei-            Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für
träge dar, aber die an sich fällige Zahlung wird auf einen          Niederösterreich haben bei Krankheit und Behandlung in
späteren Zeitpunkt verschoben. Es handelt sich also um ei-          Form häuslicher Pflege oder stationären Aufenthalts, bei
nen Zahlungsaufschub.                                               Rehabilitationsaufenthalten im unmittelbaren Anschluss
                                                                    an einen Krankenstand sowie während des (vorzeitigen)
Ist eine Ermäßigung der Beiträge möglich?                           Mutterschutzes Anspruch auf Krankenunterstützung.
Unabhängig von der Stundung der Beiträge besteht auch
die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Beiträge zu bean-              Selbstverständlich stellt auch eine Infektion mit dem Co-
tragen. Die Voraussetzungen dafür stellen das Vorliegen be-         ronavirus COVID-19 eine Krankheit dar, aufgrund derer ein
rücksichtigungswürdiger Umstände sowie eine Einschrän-              Anspruch besteht. Sie finden unten weitere Informationen
kung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar.

Da das Ausmaß der Reduktion der Einnahmen von vornhe-
rein noch nicht feststeht, empfiehlt es sich, einen Ermäßi-
gungsantrag erst im Nachhinein zu stellen.                          Fortsetzung auf Seite 14

                2/2020                                         10
© istockphoto − GlobalStock

NOTDIENSTE
April
bis Juli 2020

                       Notdienstzeiten:
                       9:00–13:00 Uhr

           Bei Bedarf bitte herausnehmen und
           in Ihrer Ordination aushängen!
Notdienste April bis Juli
                                  Dr. Barbara Meyer             DDr. Susanne Vera Hoffmann     Dr. Yin Yin Derdak-Htut       Dr. Petra Wittmann Grabherr
          25.–26. APRIL           Wienzeile 2/2/7+8             Nr. 4                                                        Lange Gasse 25/1/2
                                                                                               Hüffelstraße 2/3
                                  3002 Purkersdorf              3914 Waldhausen                3170 Hainfeld                 2404 Petronell-Carnuntum
DDr. Anna-Maria Hansy-Janda
                                  02231/621 42                  02877/200 77                   02764/23 03                   02163/35 24
Erzh. -Rainerring 5
2500 Baden
                                  Dr. Laleh Nikpour Nouri       Dr. Florian Lach               DDr. Hubert Griessnig
02252/252 506
                                  J. Widhalm-Straße 10          Mistelbacherstraße 6           Breite Gasse 81                            6.–7. JUNI
                                  2070 Retz                     2115 Ernstbrunn                3970 Weitra
Dr. Tarek Kanaan                                                                                                             Dr. David Karoly Dekovics
                                  02942/281 50                  02576/22 61                    02856/204 66
Schlossberggasse 2                                                                                                           Hauptplatz 12
2225 Zistersdorf                                                                                                             2020 Hollabrunn
                                  Dr. Katharina Stögerer        Dr. Dorota Miraszewska         Dr. Walter Hacker
02532/814 14                                                                                                                 02952/29 52
                                  Kirchenplatz 2                Oberer Stadtplatz 32           Wiener Straße 3
                                  3550 Langenlois               3340 Waidhofen an der Ybbs     2486 Pottendorf
Dr. Veronika Khemiri                                                                                                         Dr. Georg Fugger
                                  02734/34 31                   07442/541 93                   02623/735 85
Bundesstraße 14                                                                                                              Heinemannstraße 4
3900 Schwarzenau                                                                                                             3500 Krems an der Donau
02849/271 41                                                    Dr. Stella Muckenhuber, MSc    Dr. Christoph Karlsböck
                                              9.–10. MAI        Landhaus-Boulevard 11a/6       Dreifaltigkeitsplatz 8        02732/833 44

Dr. Stefan Kiss                                                 3100 St. Pölten                2170 Poysdorf
                                  Dr. Brigitte Albrecht         02742/258 351                  02552 / 204 32                Dr. Reza Homayuni
Europaplatz 11                                                                                                               Ysper 22
3382 Loosdorf                     Abt-Karl-Straße 7
                                  3390 Melk                     Dr. Werner Schratt             DDr. Laszlo Kilyen            3683 Yspertal
02754/62 35                                                                                                                  07415/64 50
                                  02752/511 45                  Sonneck 7/3                    Lindenstraße 16
Dr. Helga Krist-Riener                                          2870 Aspangberg-St.Peter       3372 Blindenmarkt
                                  MUDr. DDr. Helene Andersson   02642/538 08                   07473/26 41                   DDr. Karin Keiblinger
29. Straße 1/1a                                                                                                              Salzstraße 3/2
3331 Kematen                      Kirchengasse 4
                                  2136 Laa an der Thaya         DDr. Elisabeth Zitzelsberger   Dr. Shaila Soraya Majdalani   2102 Hagenbrunn
07448/42 09                                                                                                                  02262/672 307
                                  02522/77 97                   Hauergasse 35                  Bahnstraße 4
Dr. Rainer Loitzl                                               2410 Hainburg an der Donau     2294 Marchegg
                                  Dr. Alexandra Börner          02165/623 77                   02285/71 03                   Dr. Veronika Khemiri
Hans Wallner-Straße 7                                                                                                        Bundesstraße 14
2651 Reichenau an der Rax         Schloßplatz 3
                                  3812 Groß-Siegharts                                          Dr. Alejandro Perez-Alvarez   3900 Schwarzenau
02666/528 50                                                                                                                 02849/271 41
                                  02847/222 10                                                 Pulkauerstraße 28
                                                                              21. MAI          3730 Eggenburg
Dr. Bernhard Mann                                                                                                            Dr. Lukas Klapetz
Anton-Bruckner-Straße 14          DDr. Kawe Goharkhay                                          02984/217 00
                                                                DDr. Fahim Azimy                                             Wopfing 140
3550 Langenlois                   Markt 15
                                                                Gewerbegasse 2                                               2754 Waldegg
02734/22 28                       3484 Grafenwörth                                             Dr. Irene Simon
                                                                3950 Gmünd                                                   02633/488 90
                                  02738/770 83                                                 Dr. Karl-Holoubek-Straße 3
                                                                02852 /529 03
Dr. Maximilian Negrin                                                                          2630 Ternitz
                                  Dr. Walter Hacker                                            02630/384 77                  DDr. Iva Kudelka
Linsberger Straße 12                                            Dr. Ulrich Czink                                             St. Pöltner Straße 18/1/5
2822 Bad Erlach                   Wiener Straße 3
                                                                Bahnstraße 11                                                3204 Kirchberg an der Pielach
02627/485 64                      2486 Pottendorf                                              Mag. Dr. Alexander Zuber
                                                                2020 Hollabrunn                                              02722/76 00
                                  02623/735 85                                                 Stadtplatz 4
                                                                02952/21 96
Dr. Kurt Zikulnig                                                                              3400 Klosterneuburg
                                  DDr. Marianne Hahn                                           02243/243 84                  Dr. Christian Kunz
Gartenstraße 20                                                 Dr. Karl Fux                                                 Bahnstraße 6
3161 St. Veit an der Gölsen       Markt 43
                                                                Anton-Weiser-Straße 30                                       2483 Ebreichsdorf
02763/34 62                       2842 Edlitz
                                                                2650 Payerbach                          30. MAI–1. JUNI      02254/722 34
                                  02644/371 70
                                                                02666/542 40
Mag. Dr. Alexander Zuber                                                                       Dr. Rudolf Blahout            Dr. Erich Liska
Stadtplatz 4                      Dr. Erich Mayer
                                                                Dr. Susanne Gruscher           Korneuburger Straße 3/1       Hauptstraße 95
3400 Klosterneuburg               Liese Prokop Straße 4
                                                                Antonsgasse 4                  2103 Langenzersdorf           2123 Hautzendorf
02243/243 84                      3180 Lilienfeld
                                                                2500 Baden                     02244/22 09                   02245/895 30
                                  02762/528 00
                                                                02252/806 93
                                                                                               DDr. Helmut Falch             Dr. Rainer Loitzl
                                  Dr. Ovidiu-Eugen Sas
                                                                Dr. Reza Homayuni              Feichsenstraße 10             Hans Wallner-Straße 7
                                  Preußengasse 76
             1.–3. MAI            2214 Auersthal
                                                                Ysper 22                       3251 Purgstall                2651 Reichenau an der Rax
                                                                3683 Yspertal                  07489/23 69                   02666/528 50
MR Dr. Michael Beinl              02288/23 35
                                                                07415/64 50
Amstettener Straße 1                                                                           DI Dr. Klaus Fietz
3353 Seitenstetten Markt          Dr. Peter Schöberl
                                                                Dr. Bernhard Mann              Bahnhofstraße 13
                                  Hauptstraße 70b
07477/433 21
                                  2371 Hinterbrühl
                                                                Anton-Bruckner-Straße 14       3910 Zwettl                                 11. JUNI
                                                                3550 Langenlois                02822/535 68
DDr. Alex Dem                     02236/263 56
                                                                02734/22 28                                                  Dr. Katharina Bombosch
Getreideplatz 4                                                                                Dr. Johannes Gugler           Zur Donau 4
2401 Fischamend-Dorf              Dr. Ernst Schweidler
                                                                Dr. Gerda Sigmund              Markt 25                      3133 Traismauer
02232/764 01                      Wiener Straße 9
                                                                Eichbüchl 1                    3321 Ardagger Markt           02783/75 00
                                  3300 Amstetten
                                                                2801 Katzelsdorf               07479/68 68
Dr. Robert Desbalmes              07472/645 01
                                                                02622/782 94                                                 Dr. Roman Deyssig
Kirchengasse 6                                                                                 Dr. Brigitte Käsmayer         Retzer Straße 1
3950 Gmünd                                                      DDr. Andrea Sochor             Theresiengasse 5/1            2093 Geras
02852/537 55                                  16.–17. MAI       Wiener Straße 12/2             2500 Baden                    02912/611 31
                                                                3100 St. Pölten                02252/453 75
Dr. Petra Dörfler                 Dr. Birgit Benedikt           02742/354 370
                                  Hölzlgasse 64-68                                                                           DI Dr. Klaus Fietz
Schubertstraße 8/2                                                                             Dr. Romana Leutner-Salize     Bahnhofstraße 13
2100 Korneuburg                   3400 Klosterneuburg           Dr. Christian Walcher          Hafenstraße 23/3              3910 Zwettl
02262/739 19                      02243/206 21                  Hinterleiten 36                3500 Krems an der Donau       02822/535 68
                                                                3263 Randegg                   02732/741 97
DDr. Helmut Falch                 MR DDr. Michael Bilek         07487/211 88
                                  Bahnhofstraße 124                                                                          Dr. Eva Maria Haubenschild
Feichsenstraße 10                                                                              Dr. David Movsesian           Rathausplatz 12
3251 Purgstall                    3945 Hoheneich                Dr. Michail Woloch             Hauptplatz 28                 2000 Stockerau
07489/23 69                       02852/518 60                  Brennerweg 14                  2041 Wullersdorf              02266/654 44
                                                                2130 Mistelbach                02951/201 00
Dr. Marlies Hahn                  Dr. Elisabeth Brandstetter    02572/41 41
                                  Parkstraße 6                                                                               DDr. Ronald Hillbrunner
Hauptstraße 171/3                                                                              Dr. Wolfgang Schedai          Raiffeisengürtel 29A
3033 Altlengbach                  3720 Ravelsbach
                                                                                               Neugebäudeplatz 8             2460 Bruck an der Leitha
02774/26 00                       02958/833 003                            23.–24. MAI         3100 St. Pölten               02162/624 48
                                                                                               02742/258 050
Dr. Wolfgang Melchard             Dr. Johannes Forster          Dr. Witold Marian Demut
                                  Albertstraße 6                                                                             Dr. Edda Karin Rein
Pöckgasse 18                                                    Wiener Straße 36 - 38          Dr. Wolfgang Schlanitz        Franz Samwald Straße 20
2700 Wr. Neustadt                 2560 Berndorf                 2320 Schwechat                 Bahngasse 41                  2630 Ternitz
02622/216 94                      02672/822 94                  0676/707 83 43                 2700 Wr. Neustadt             02630/334 900
                                                                                               02622/277 11

                              2/2020                                            12
Dr. Barbara Emilie Schmid-Renner   MUDr. Igor Herzog                                               Dr. Paul Stepan                   Dr. Ursula List-Langenfelder
Heiligenkreuz 45                   Kellerstraße 15/3/2
                                                                            4.–5. JULI             Lindenstraße 9                    Dr. Leopold Figl-Gasse 1
2532 Heiligenkreuz                 3371 Neumarkt an der Ybbs   Dr. Jörg-Josef Aichberger           2183 Neusiedl an der Zaya         2232 Deutsch-Wagram
02258/85 80                        07412/589 856               Dunkelsteiner Str. 4                02533/82 30                       02247/21 519
                                                               2630 Ternitz
Dr. Christian Walcher              Dr. Theresa Kapral          02630/367 59                        DDr. Andras Vegh                  DDr. Andrea Sochor
Hinterleiten 36                    Johann-Nalepka-Gasse 2/2                                        Triesterstraße 47                 Wiener Straße 12/2
3263 Randegg                       3500 Krems an der Donau     Dr. Helmut Antos                    2620 Neunkirchen                  3100 St. Pölten
07487/211 88                       02732/834 47                Obere Bachzeile 6                   02635/622 57                      02742/354 370
                                                               2143 Großkrut
Dr. Michail Woloch                 Dr. Brigitte Käsmayer       02556/72 03                         Dr. Doris Wimmer-Schick           Dr. Martin Sturtzel
Brennerweg 14                      Theresiengasse 5/1                                              Kreisbacher Straße 12             Hauptstraße 42
2130 Mistelbach                    2500 Baden                  Dr. Simone Brunnbauer               3150 Wilhelmsburg                 3804 Allentsteig
02572/41 41                        02252/453 75                Marktplatz 4                        02746/55 55                       02824/271 83
                                                               3313 Wallsee
Dr. Kurt Zikulnig                  Dr. Friedrich Lechner       07433/23 60                                                           Dr. Barbara Tischler
Gartenstraße 20                    Waldmüllergasse 3                                                         18.–19. JULI            Alleegasse 51
3161 St. Veit an der Gölsen        2620 Neunkirchen            DDr. Walter Döllinger
                                                                                                             5.–6. JÄNNER            2823 Pitten
02763/34 62                        02635/651 89                                                    Dr. Sylvia Aixberger-Kraus        02627/827 86
                                                               Bahnhofplatz 3
                                                                                                   Hauptstraße 24
                                                               2231 Strasshof an der Nordbahn
                                   DDr. Petra Maleschitz                                           2540 Bad Vöslau                   Dr. Gabriele Urbanetz
                                                               02287/41 96
           13.–14. JUNI            Oberortsstraße 15a                                              02252/765 74                      Wultendorf Nr. 60
                                   2440 Gramatneusiedl         Dr. Lothar Kern                                                       2134 Staatz-Wultendorf
Dr. Edeltraud Bauer-Zacek          02234/723 25                                                    DDr. Hubert Griessnig             02524/60 04
                                                               Franz-Eigl-Straße 7
Rathausplatz 17                                                                                    Breite Gasse 81
                                                               3910 Zwettl
3100 St. Pölten                    DDr. Judith Mark                                                3970 Weitra                       Dr. Franz Rudolf Witurna
                                                               02822/518 88
02742/352 626                      Markt 167                                                       02856/204 66                      Marktplatz 2
                                   3345 Göstling an der Ybbs   Dr. Bernhard Mann                                                     2380 Perchtoldsdorf
MR Dr. Michael Beinl               07484/250 39                                                    MUDr. Igor Herzog                 01/869 87 15
                                                               Anton-Bruckner-Straße 14
Amstettener Straße 1                                                                               Kellerstraße 15/3/2
                                                               3550 Langenlois
3353 Seitenstetten Markt           Dr. Hannes Josef Schmied                                        3371 Neumarkt an der Ybbs
                                                               02734/22 28
07477/433 21                       Josefstraße 33E                                                 07412/589 856
                                   3100 St. Pölten             Dr. Beate Micek-Dekovics
DDr. Birkan Chahin                 02742/732 91                                                    Dr. Thomas Höllwarth
                                                               Hauptplatz 12
Im Markt 12                                                                                        Julius Raab Promenade 27/II/1
                                                               2020 Hollabrunn
3292 Gaming                                                                                        3100 St. Pölten
                                                               02952/341 11
07485/972 70                                  27.–28. JUNI                                         02742/343 66
                                                               Dr. Stella Muckenhuber
DDr. Alex Dem                      Dr. Petra Dörfler                                               Dr. Christoph Karlsböck
                                                               Landhaus-Boulevard 11a/6
Getreideplatz 4                    Schubertstraße 8/2                                              Dreifaltigkeitsplatz 8
                                                               3100 St. Pölten
2401 Fischamend-Dorf               2100 Korneuburg                                                 2170 Poysdorf
                                                               02742/258 351
02232/764 01                       02262/739 19                                                    02552/204 32
                                                               Dr. Anja Carolina Pflüger
Dr. Petra Dörfler                  Dr. Karl Fux                                                    DDr. Karin Keiblinger
                                                               Jasomirgottgasse 11/1
Schubertstraße 8/2                 Anton-Weiser-Straße 30                                          Salzstraße 3/2
                                                               3430 Tulln an der Donau
2100 Korneuburg                    2650 Payerbach                                                  2102 Hagenbrunn
                                                               02272/627 51
02262/739 19                       02666/542 40                                                    02262/672 307
                                                               DDr. Natascha Trnavsky-Hausberger
DI Dr. Klaus Fietz                 Dr. Ekkehard Heil                                               DDr. Eva Maria Kelemen
                                                               Schlossergasse 8
Bahnhofstraße 13                   Gamingerstraße 31                                               Pfarrsiedlung 48
                                                               2560 Berndorf
3910 Zwettl                        3270 Scheibbs                                                   3493 Hadersdorf am Kamp
02822/535 68

Dr. Walter Hacker
                                   07482/423 07

                                   MR Dr. Thomas Kienmayer
                                                               02672/831 23

                                                                          11.–12. JULI
                                                                                                   02735/22 18

                                                                                                   Dr. Eva Kucera
                                                                                                                                           Wir sind
Wiener Straße 3                    Schulgasse 4                                                    Hauptstraße 31
2486 Pottendorf
02623/735 85
                                   3464 Hausleiten
                                   02265/74 14
                                                               Dr. Elisabeth Brandstetter
                                                               Parkstraße 6
                                                               3720 Ravelsbach
                                                                                                   2333 Leopoldsdorf
                                                                                                   02235/422 48                           für Sie da!
Dr. Christoph Karlsböck            Dr. Ahmed Mohamed           02958/833 003                       Dr. Beate Puchner
Dreifaltigkeitsplatz 8             Arbeitergasse 14                                                Hauptplatz 8 - 9
2170 Poysdorf                      3860 Heidenreichstein       Dr. Witold Marian Demut             2620 Neunkirchen
02552/204 32                       02862/524 96                Wiener Straße 36 - 38               02635/711 00
                                                               2320 Schwechat
Dr. Laleh Nikpour Nouri            Dr. Laleh Nikpour Nouri     0676/707 83 43                      Dr. Stefan Schröckmair
J. Widhalm-Straße 10               J. Widhalm-Straße 10                                            Remserstraße 3
2070 Retz                          2070 Retz                   Dr. Barbara Haider                  4300 St. Valentin
02942/281 50                       02942/281 50                Pfarrhofgasse 2                     07435/544 75
                                                               3250 Wieselburg
DDr. Andras Vegh                   Dr. Manuela Plitt           07416/527 36
Triesterstraße 47                  Baesbergstr. 1
2620 Neunkirchen                   3202 Hofstetten             Dr. Philipp Herzog                            25.–26. JULI
02635/622 57                       02723/82 82                 Bahnhofstraße 8
                                                                                                   DDr. Katharina Bayerl
                                                               3950 Gmünd
                                                                                                   Donaustraße 38
                                   Dr. Martin Sturtzel         02852/209 20
                                                                                                   3671 Marbach an der Donau
           20.–21. JUNI            Hauptstraße 42                                                  07413/393
                                   3804 Allentsteig            Dr. Sara Manschiebel
Dr. Antonia Czink                  02824/271 83                Kremser Straße 86
                                                                                                   Dr. Rudolf Blahout
Hauptplatz 1                                                   3508 Paudorf
                                                                                                   Korneuburger Str. 3/1
3710 Ziersdorf                     Dr. Corina Mihaela Tamas    02736/72 57
                                                                                                   2103 Langenzersdorf
02956/21 96                        Pfarrgasse 8, Top 11                                            02244/2209
                                   2500 Baden                  Dr. Maximilian Oedendorfer
Dr. Rudolf Gloser                  02252/476 00                Hauptplatz 1a Top B5
                                                                                                   Dr. Wolfram Körpert
Bahnstiege 2                                                   2542 Kottingbrunn
                                                                                                   Badnerstraße 12/1
3860 Heidenreichstein              Dr. Dana Vulpescu           02252/769 97
                                                                                                   2540 Bad Vöslau
02862/525 42                       Himberger Straße 5/1/4                                          02252/763 68
                                   2320 Schwechat              Dr. Meinrad Josef Reinberg
DDr. Gertraud Haubenberger-Praml   01/707 72 86                Bahnhofstraße 4
                                                                                                   Dr. Helga Krist-Riener
Wienerstraße 13                                                3300 Amstetten
                                                                                                   29. Straße 1/1a
2120 Wolkersdorf im Weinviertel                                07472/614 42
                                                                                                   3331 Kematen
02245/35 20
                                                                                                   07448/42 09

                                                                                13                                                 2/2020
Service
Fortsetzung von Seite 10

zur Antragstellung. Bitte legen Sie uns als Nachweis über          digen Vermögensbekenntnisses (Erhebungsblatt zum
die Erkrankung in diesem Fall den Bescheid der Bezirks-            Notstandsfonds). Das entsprechende Formular sowie
verwaltungsbehörde über die Absonderung vor, sofern                weitere Hinweise zur Leistung finden Sie hier.
Sie über keine Krankschreibung verfügen.
                                                                   Refundierung von Guthaben
Wenn Sie aufgrund Kontakts mit einer infizierten Person            Bitte prüfen Sie, ob wir Sie in letzter Zeit über das Vor-
unter Quarantäne gestellt wurden, selbst jedoch nicht er-          liegen eines Guthabens informiert haben. Durch die Re-
krankt sind, liegt keine Krankheit im Sinne unserer Sat-           fundierung von etwaigen Guthaben können wir zeitnah
zung vor. In diesem Fall besteht daher kein Anspruch auf           etwas zur Stärkung Ihrer Liquidität beitragen. Zögern
Krankenunterstützung.                                              Sie nicht, die Rückzahlung zu beantragen. Einen entspre-
                                                                   chenden Formularlink finden Sie unten.
Formular: L09 - Antrag auf Krankenuntersützung
                                                                   Formulare:
Welche weiteren Möglichkeiten für Leistungen oder Zah-             L12 - Erhebungsblatt zum Notstandsfonds
lungen gibt es?                                                    B11 - Antrag auf Guthabenrefundierung

Solidaritäts- und Notstandsfonds                                   Streichung aus der Zahnärzteliste
Neben den Unterstützungen auf der Beitragsseite ist                Wenn Sie Ihren Beruf als (Zahn-)Arzt oder (Zahn-)Ärztin
der Vollständigkeit halber auf den Solidaritäts- und Not-          aufgrund der gegenwärtigen Situation nicht mehr aus-
standsfonds hinzuweisen.                                           üben können (sei es aufgrund massiver Umsatzeinbußen,
                                                                   sei es aufgrund von Quarantänevorschriften), besteht
Die Satzung sieht vor, dass Mitglieder und ihre Angehö-            auch die Möglichkeit, sich aus der (Zahn-)Ärzteliste strei-
rigen im Fall eines wirtschaftlichen Notstandes Leistun-           chen zu lassen. Dies hat jedoch gravierende Auswirkun-
gen aus diesem Fonds beantragen können. Es handelt sich            gen auf Ihre Ansprüche beim Wohlfahrtsfonds. Weiters
bei diesem Instrument jedoch um die „ultima ratio“, um             können Sie nicht als (Zahn-)Ärztin oder (Zahn-)Arzt
in extremen Notfällen Unterstützung zu bieten. Eine                tätig sein. Ein Schritt, den wir Ihnen ohne Rücksprache
wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme                  im WFF der Ärztekammer für Niederösterreich nicht
von Leistungen aus diesem Fonds ist neben der durchge-             empfehlen können.
henden Beitragsleistung auch die Vorlage eines vollstän-

Thema

                               Aktuelle Meldung der ÖGMKG

Sehr geehrte liebe Kolleginnen und Kollegen,                     Folgende Diagnosen sind keine Indikation:

Unter dem Eindruck der nun auch in Österreich stetig an-         • Zahnschmerzen, Pulpitis etc
steigenden Anzahl der Covid19 Infektionen und der sich           • Kiefergelenksbeschwerden
daraus ergebenden allgemein bekannten Anforderungen              • Blutungen nach Zahnextraktionen
an die Spitäler, kann die MKG Abteilung nur mehr die Be-         • Submucöse/subperiostale Abszesse
handlung von Frakturen, Logenabszesse, akuten unstillba-         • Offene Kieferhöhle
re Blutungen oder Tumorerkrankungen weiter anbieten.             • Extraktionen etc.

                                                                 Univ.-Prof. DDr. Franz Watzinger
                                                                 Prim. Univ.-Prof. Dr. Dr. Oliver Ploder

                                                            14
               2/2020
Ausschreibungen − allgemeine Informationen

Ausschreibungen von Kassenplanstellen für Vertragszahn-            deszahnärztekammer für NÖ eingelangt sein. Jenen Urkun-
ärzte und Vertragskieferorthopäden der niederösterrei-             den, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine
chischen § 2-Krankenversicherungsträger werden im Ein-             beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Als Einlangungs-
vernehmen zwischen der Landeszahnärztekammer für                   datum gilt das Datum des Eingangsstempels der Landes-
NÖ und der Österreichischen Gesundheitskasse sowie in              zahnärztekammer für NÖ.
Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (BVAEB,
SVS) rechtsverbindlich auf der Homepage der Landeszahn-            Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein-
ärztekammer für NÖ veröffentlicht, und zwar unter:                 gereicht wurden, werden aus dem Bewerbungsverfahren
                                                                   ausgeschieden und nicht berücksichtigt. Von Kammer und
ht t p://noe.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/                   Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben/Un-
kassenplanstellen/                                                 terlagen vorgenommen.

Die Kassenplanstellen werden jeweils zum 15. des ersten            Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwen-
Quartalsmonats bis zum 15. des darauffolgenden Monats              dung der jeweiligen Richtlinie für die Auswahl von Ver-
ausgeschrieben. In diesem Zeitraum haben Zahnärzte die             tragszahnärzten bzw. Vertragskieferorthopäden.
Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungs-
formular inkl. aller Unterlagen, die darauf angeführt sind,        Die Bewerber werden über das Ergebnis des Punktebe-
sowie den Bewerbungsfragebogen) zu übermitteln. Das                rechnungsverfahrens in der Regel binnen zwei Wochen
Bewerbungsformular sowie der Bewerbungsfragebogen                  nach Bewerbungsfristende von der ÖGK schriftlich infor-
stehen auf der Homepage zum Download zur Verfügung.                miert.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen und alle für die Bewer-             Bei Fragen steht Ihnen Herr Mag. Markus Kriegler,
bung notwendigen Urkunden bzw. Unterlagen müssen                   Tel.-Nr.: 050511-3102, gerne zur Verfügung.
schriftlich bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Lan-

                          Ergebnisse Hearing/Vorstellungsgespräche – ZMK
        Bezirk               Planstelle             Bisheriger Vertragsinhaber                        Nachfolger
 Korneuburg             Leobendorf             Dr. Elisabeth JACOBA-SCHUBERT                Dr. Marion MÜLLNER
 Melk                   Emmersdorf             MR Dr. Engelbert WAGNER                      Dr. Philipp LINDEMEIER
 Neunkirchen            Aspang-Markt           Dr. Daniel DROG                              Dr. Claudio DROG
 St. Pölten Land        Wilhelmsburg           Dr. Christine SCHMIDL                        Dr. Constanze SCHMIDL

                            Ergebnisse Hearing/Vorstellungsgespräche – KFO
  Versorgungsregion           Bezirk               Bisheriger Vertragsinhaber                         Nachfolger
  Waldviertel            Gmünd              Dr. Karl MÜLLER-BRUCKSCHWAIGER                  ZA Günter FLATISCHLER

                                                              15                                    2/2020
52. WACHAUER
                       FRÜHJAHRSYMPOSIUM
                  Steigenberger Hotel & Spa, Krems > 4. - 6. Juni 2020

                                   ZAHNHEILKUNDE 2020
                       Digitalisierung
                       Digitalisierung iin
                                         ndder
                                            er zzahnärztlichen
                                                 ahnärztlichen P
                                                               Praxis
                                                                raxis

                  Auf Grund der Coronakrise
                          muss das
             52. Wachauer Frühjahrsymposium
                                        ABGESAGT
                                         werden

             Anmeldeinformationen:
              schriftlich an:   ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten
              Fax:              050511/3109
              E-Mail:           oegzmk@noe.zahnaerztekammer.at
              Homepage:         www.oegzmk.at

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              Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ
              bei Frau Sarah Eder unter der Telefonnummer 0664/424 84 26.

       ZVR 840796383
Thema

                             Hilfen für Freiberufler
                     (Niedergel. ZahnärztInnen/Zahnärzte)
                               Stand 17.03.2020

1. Herabsetzung oder Stundung der Beiträge zur Sozialversicherung (SVS)

 Unabhängig von einer Erkrankung des Freiberuflers bzw. der Mitarbeiter kann bei voraussichtlich starker Minderung der
Einkünfte eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage und/oder eine Stundung der Beiträge beantragt werden.

SVS Online-Formular:

https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contenti d=10007.854309

2. Herabsetzung oder Stundung von Einkommensteuervorauszahlungen (BMF)

Unabhängig von einer Erkrankung des Freiberuflers bzw. der Mitarbeiter kann bei voraussichtlich durch die Epidemie be-
dingter starker Minderung der Einkünfte eine Herabsetzung und/oder eine Stundung der Einkommensteuervorauszahlun-
gen beantragt werden. Im Antrag ist die voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage auf Grund der konkreten
Betroffenheit glaubhaft zu machen.

BMF Information:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungencoronavirus.html

3. AWS-Garantien (Kreditgarantien der Republik Österreich für KMU)

Unabhängig von einer Erkrankung des Freiberuflers bzw. der Mitarbeiter kann bei voraussichtlich durch die Epidemie
bedingten Liquiditätsengpässen eine Unterstützung erfolgen, indem für eine Betriebsmittelfinanzierung (Kreditlinie der
Hausbank für Personalkosten etc.) Garantien erfolgen.

Konkret können für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU), zu denen die
freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte gehören, bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio. pro KMU für eine
Laufzeit bis max. 5 Jahre garantiert werden.

Da hierfür Kosten anfallen (wie folgt), sollte die Sinnhaftigkeit der Beantragung mit der eigenen Hausbank besprochen wer-
den.
Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags, einmalig
Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos
Information:
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

4. Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe

Nach heutiger Erklärung der Wirtschaftsministerin werden die Details gerade ausgearbeitet, also sowohl die Förderungs-
voraussetzungen als die Höhe und der Weg der Antragstellung.

                                                        17                                   2/2020
Immer und überall dabei:
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                                                           Im Sekretariat der ÖGZMK NÖ ist Frau Sarah Eder für Sie
                                                           erreichbar:

                                                           Kontaktdaten:
                                                           Telefon: 0664/424 84 26
                                                           E-Mail: oegzmk@noe.zahnaerztekammer.at
                                                           Fax: 050511/3109
                                                           Homepage: www.oegzmk.at
                                                           Erreichbarkeit: Mo., Di. und Do. von 9–13 Uhr

              2/2020                                      18
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                                                                19                        2/2020
Thema
Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärztinnen und
Zahnärzte im Zusammenhang mit COVID-19 (Coronavi-
rus) (Stand 3. April 2020)
Grundsätzlich haben die behördlichen Maßnahmen im                 • Trotz der entfallenden Normalarbeitszeit erhalten die
Zusammenhang mit dem Coronavirus keine direkte Aus-               Dienstnehmer ein bestimmtes garantiertes Netto, und
wirkung auf bestehende Arbeitsverhältnisse, das heißt             zwar bei einem Bruttoentgelt
auf Seite der Dienstnehmer besteht nach wie vor die Ver-          o unter € 1.700,00 - 90 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit,
pflichtung zur Arbeitsleistung und auch die bestehenden           o zwischen € 1.700,00 und € 2.685,00 - 85 % des Nettoent-
Arbeitgeberverpflichtungen (z. B. Pflicht zur Zahlung des         gelts vor Kurzarbeit,
Entgelts) bleiben aufrecht.                                       o über € 2.685,00 - 80 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit.

Im Konkreten ist es allerdings so, dass die meisten zahn-         Achtung: Zahnärztliche Assistentinnen in Ausbildung und
ärztlichen Ordinationen entweder ganz geschlossen ha-             Lehrlinge erhalten weiterhin 100% des Nettoentgelts!
ben oder auf Notbetrieb umgestellt haben, was zu großen
finanziellen Belastungen auch im Zusammenhang mit den             Die daraus resultierenden Brutto-Mehrkosten trägt das
Personalkosten führt.                                             AMS (bis zur Höchstbeitragsgrundlage).
                                                                  • Bei Urlaub und Krankenständen während Kurzarbeit ge-
Folgende Möglichkeiten zur raschen und massiven Kosten-           bührt dem Arbeitnehmer das volle Entgelt wie vor Kurzar-
reduktion kommen hier in Betracht:                                beit.
                                                                  • Die Sozialversicherungsbeiträge und betrieblichen Vor-
Corona-Kurzarbeit                                                 sorgebeiträge sind von der Basis vor Beginn der Kurzarbeit
                                                                  zu berechnen.
Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Her-             • Während der Kurzarbeit und einen Monat danach dürfen
absetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts           Kündigungen grundsätzlich nicht ausgesprochen werden
wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber           (Behaltepflicht).
zahlt den Dienstnehmern zusätzlich zum gekürzten Ar-
beitsentgelt eine Kurzarbeitsunterstützung aus und erhält         Falls Sie daran denken, dieses Kurzarbeitsmodell in der
dafür vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Kurzarbeits-             zahnärztlichen Ordination in Anspruch zu nehmen, emp-
beihilfe (§ 37b AMS-Gesetz).                                      fehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater in Kontakt
                                                                  zu setzen, um einerseits die Sinnhaftigkeit dieser Maß-
Die Österreichische Zahnärztekammer und die Gewerk-               nahme zu besprechen und andererseits die erforderlichen
schaft (GPA-djp) haben ein gegenüber der bisherigen Kurz-         Schritte einzuleiten.
arbeitsregelung vereinfachtes und beschleunigtes Modell
ausverhandelt.                                                    Diese sind:
                                                                  1. Herunterladen der Sozialpartnervereinbarung/Einzel-
Die wichtigsten inhaltlichen Parameter einer Corona-Kurz-         vereinbarung (Sie enthält bereits die Zustimmung des Prä-
arbeit sind die folgenden:                                        sidenten der ÖZÄK)
                                                                  2. Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzar-
• Die durch die Kurzarbeit gekürzte Normalarbeitszeit             beit einholen
muss bei Vollzeitbeschäftigten im Durchschnitt der Kurz-          3. Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelverein-
arbeitsphase zwischen 10 % und 90 % der kollektivver-             barung sowie Unterschrift der betroffenen MitarbeiterIn-
traglichen bzw. gesetzlichen Normalarbeitszeit liegen. Sie        nen auf Seite 11
darf zeitweise auch Null sein. Beispiel: Kurzarbeit in der        4. Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnerverein-
Dauer von sechs Wochen, davon fünf Wochen 0 %, eine Wo-           barung/Einzelvereinbarung an die Österreichische Zahn-
che 60 %.                                                         ärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahnärztekam-
• Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ist im selben         mer ist nicht mehr notwendig.
Prozentausmaß wie bei Vollzeitbeschäftigten zu kürzen.            5. Antragstellung erfolgt beim AMS Ihres Bundeslandes,

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Thema

dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnerverein-             Sonstige mögliche arbeitsrechtliche Maßnahmen
barung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten AMS                • Unbezahlter Urlaub: Diese Maßnahme ist aus der Sicht
Antrag       https://www.ams.at/content/dam/download/               der Zahnärzte die finanziell günstigste, allerdings ist dafür
allgemeineinformationen/covid_kurzarbeit/KUA_Begeh-                 die Zustimmung der betroffenen Dienstnehmer erforder-
ren_03_2020_final.pdf                                               lich.
6. Das AMS nimmt danach Kontakt mit der Gewerkschaftauf,
die der Kurzarbeit innerhalb von 48 Stunden die Zustim-             • Abbau von Urlaubsguthaben: Bei dieser Variante ist
mung verweigern kann.                                               ebenfalls die Zustimmung der betroffenen Dienstnehmer
7. Danach trifft das AMS eine endgültige Entscheidung und           erforderlich (§ 4 Abs. 1 Urlaubsgesetz).
informiert Sie danach darüber
Die zur Beantragung notwendigen Formulare und jeweili-              • Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (z.B. befris-
gen E-Mail Adressen der AMS-Landesstellen finden Sie auf            tet): Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit und Senkung der Ar-
der Homepage der ÖZÄK.                                              beitszeit bei Teilzeitbeschäftigten. Bei dieser Maßnahme ist
                                                                    eine schriftliche Vereinbarung mit den betroffenen Dienst-
Sonderbetreuungszeit                                                nehmern erforderlich (§ 19d Abs. 2 Arbeitszeitgesetz).
Eigens für die Corona-Krise hat der Gesetzgeber eine ganz
neue Freistellungsmöglichkeit zur Kinderbetreuung ge-               • Aussetzungsvereinbarung: Einvernehmliche Beendi-
schaffen: Der Arbeitgeber kann Dienstnehmer/innen, die              gung des Dienstverhältnisses mit Wiedereinstellungszusa-
unter 14-jährige Kinder zu betreuen haben, im Falle der co-         ge, in der Zwischenzeit beziehen die Dienstnehmer Arbeits-
ronabedingten behördlichen Schließung von Schulen und               losengeld.
Kinderbetreuungseinrichtungen eine Sonderbetreuungs-
zeit von bis zu drei Wochen ab der behördlichen Schließung          • Einvernehmliche Auflösung: Vereinbarung erforderlich.
gewähren (§ 18b AVRAG).
                                                                    • Kündigung: Dabei ist auf Kündigungsschutzbestimmun-
Die betroffenen Dienstnehmer/innen werden komplett                  gen zu achten (z.B. drohende Sozialwidrigkeitsanfechtung
freigestellt und bekommen in dieser Zeit ihr Entgelt weiter         bei älteren Personen, besonderer Kündigungsschutz von
(max. aber in Höhe der monatlichen Höchstbeitragsgrund-             Schwangeren).
lage von € 5.370,00). Der Arbeitgeber erhält ein Drittel des
fortbezahlten Entgelts vom Staat refundiert. Der Erstat-            Da jede der genannten Maßnahmen Vor- und Nachteile mit
tungsantrag ist binnen sechs Wochen nach Aufhebung der              sich bringen kann, hängt die Sinnhaftigkeit und damit die
behördlichen Maßnahmen beim zuständigen Finanzamt zu                Auswahl der Maßnahmen von den jeweiligen Verhältnissen
stellen.                                                            in der zahnärztlichen Ordination ab.

Achtung: Auf die Sonderbetreuungszeit besteht kein
Rechtsanspruch, außerdem ist Voraussetzung für die Son-
derbetreuungszeit, dass der/die jeweilige Dienstnehmer/in
in keinem versorgungskritischen Bereich tätig ist.

Zahnärzte gehören derzeit (Stand 3. 4. 2020) grundsätzlich
zu diesem versorgungskritischen Bereich, weshalb diese
Sonderbetreuungszeit zahnärztliche Assistentinnen der-
zeit nicht anwendbar ist. Als einzige Ausnahme sind Pro-
phylaxeassistentinnen anzusehen, die ausschließlich im
Bereich der Prophylaxe tätig waren und diese Tätigkeiten
nicht mehr ausüben.

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