Informationen Corona-Kurzarbeit Informationen aus dem Wohlfahrtsfonds Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte - Ausgabe Nr. 2/2020 Preis: ...
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Ausgabe Nr. 2/2020 · Preis: 2,– € Informationen Corona-Kurzarbeit Seite 5 Informationen aus dem Wohlfahrtsfonds Seite 10 Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte Seite 20 P.B.B. 12Z039143M LZÄK für NÖ · Kremser Gasse 20 · 3100 St. Pölten
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Editorial Covid 19 Informationen der Landeszahnärztekammer für Niederösterreich Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Situation rund um Covid-19 stellt Ange- – Weitere freiwillige Öffnung der zahnärztlichen Or- hörige aller Gesundheitsberufe vor Herausforderun- dinationen gen, die wir in diesem Ausmaß einfach noch nicht – langsame Ausweitung auf normale Ordinationszei- erlebt haben. Es ist deshalb auch nicht möglich, auf ten Erfahrungen aus der Vergangenheit zurückzugrei- – schrittweise Umstellung auf neuen Normalbetrieb fen; jeder Tag schafft neue Tatsachen, auf die wir, so unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften gut es eben möglich ist, reagieren müssen. (mit Corona Regeln) – Erbringung aller zahnärztlich notwendigen Maß- Aus diesem Grund hat die Landeszahnärztekammer nahmen im niedergelassenen Bereich für Niederösterreich seit nunmehr vier Wochen ei- – Exakte Vergabe von Terminen, um die Wartezim- nen Krisenstab unter der Leitung von Prim. MR Dr. mer nicht zu füllen Sven Orechovsky mit OMR DDr. Hannes Gruber, MR Dr. Hans Kellner MDSc und Mag. Markus Kriegler Die Landeszahnärztekammer für Niederösterreich eingesetzt, der täglich, auch Samstags und Sonntags steht auch hinter jenen Kolleginnen und Kollegen, die tagt. zum eigenen Schutz ihre Ordinationen weiterhin ge- schlossen haben, insbesondere jene im fortgeschrit- Vorrangiges Ziel ist es zur Zeit, eine freiwillige tenen Alter oder mit Vorerkrankungen. zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Be- reich „mit Corona“ aufrecht zu erhalten Wir danken Ihnen für Ihr persönliches Engagement und versprechen Ihnen alles zu tun, um Ihre Arbeit Im Interesse der Mehrzahl ihrer Mitglieder steht die zu unterstützen. Landeszahnärztekammer für Niederösterreich nach Ostern im Zusammenhang mit der Situation rund Krisenstab der LZÄK für NÖ um Covid 19 und der politischen Entwicklung für : Der Vorstand der LZÄK für NÖ OMR DDr. Hannes Gruber Prim. MR Dr. Sven Orechovsky MR Dr. Hans Kellner, MDSc 3 2/2020
Kurz-News Editorial Aktuelle Informationen zum Coronavirus immer 3 COVID-19 Information auf der Homepage OMR DDr. Hannes Gruber Wie wir alle den einschlägigen Medienberichten laufend entnehmen können, ändert sich die Situation um COVID-19 zumindest täglich, wenn nicht sogar mehrmals täglich. Thema 5 Informationen zur Corona-Kurzarbeit Deshalb werden und können wir Sie aufgrund der Schnell- lebigkeit der aktuellen Entwicklungen ausschließlich auf unserer Homepage unter 6 Härtefall-Fonds für Selbständige https://noe.zahnaerztekammer.at/aktuelles/informatio- nen-zum-coronavirus-sars-cov-2/ 7 Schreiben BMK - Umgang mit verunreinigtem Material über alle für Sie relevanten Fakten am Laufenden halten und informieren. 8 Vereinbarung zw. ÖGK und ÖZÄK 9 MUSTER-Ausgeherlaubnis für ZÄ und ZAss Wichtige Information Kassenleistung 10 Informationen WFF der ÄK für NÖ – FAQ Mundhygiene bei Jugendlichen - Pos. MHK 17 Hilfen für Freiberufler Die Kassenleistung Mundhygiene kann bei Kindern und Ju- gendlichen zwischen dem vollendeten 10. und dem vollen- deten 18. Lebensjahr verrechnet werden. Wobei zwischen 20 Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärzte den Leistungen mindestens zwölf Monate zu liegen haben, Service bei Patienten mit festsitzender KFO nur sechs Monate. 4 Kurz-News Die Leistung muss in Ihrem Abrechnungssystem jedes Mal extra mit einer e-card-Steckung aktiviert werden. Steck- 11 Notdienstplan position sind: MA für Mundhygiene Allgemein, bzw. MF für Patienten mit festsitzender KFO. 14 Ausschreibungen ZMK/KFO Sollten Sie dies verabsäumt haben wurde mit der ÖGK eine 22 People Lösung vereinbart. Nach einer tel. Mitteilung (05 0766 12 3361) oder E-Mail an die ÖGK (heinz.hauptmann@oegk.at 23 Kontaktdaten, Impressum oder juergen.riederer@oegk.at ) kommt es zu einer Nach- honorierung der erfolgten Abzüge. Unsere Kontaktdaten: Mitgliederstand Mitgliederstand zum 1.4.2020: 785 Landeszahnärztekammer für Niederösterreich §-2-Kassenzahnärzte: 440 Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Wahlzahnärzte: 157 angestellte Zahnärzte: 63 Tel.: + 43 (0) 5 05 11/3100 Wohnsitzzahnärzte: 125 Fax: + 43 (0) 5 05 11/3109 office@noe.zahnaerztekammer.at Die LZÄK für NÖ freut sich, ein neues Mitglied begrüßen zu http://noe.zahnaerztekammer.at dürfen, und wünscht für die berufliche Zukunft das Beste! Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00–15:00 Uhr Mittwoch 9:00–16:00 Uhr Freitag 9:00–12:00 Uhr 2/2020 4
Thema Informationen zur Corona-Kurzarbeit „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 1. Herunterladen der Sozialpartnervereinbarung/Einzel- vereinbarung (Sie enthält bereits die Zustimmung des Die massiven gesellschaftlichen Auswirkungen der Bemü- Präsidenten der ÖZÄK) hungen zu Bewältigung der Pandemie COVID 19 vulgo Co- 2. Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzar- ronavirus, stellen auch die Zahnärzte und Zahnärztinnen beit einholen vor große Herausforderungen. 3. Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelverein- barung sowie Unterschrift der betroffenen Mitarbeite- Um Ihnen ein Mittel zur Überbrückung der Zeit mit gerin- rInnen auf Seite 11 ger Frequenz zur Seite zu stellen, haben wir mit der zustän- 4. Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnerver- digen Gewerkschaft der Privatangestellten eine Kurzar- einbarung/Einzelvereinbarung an die Österreichische beitsvereinbarung ausgearbeitet die wir Ihnen im Anhang Zahnärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahn- übermitteln. ärztekammer ist nicht mehr notwendig. 5. Antragstellung erfolgt beim AMS Ihres Bundeslandes, Mit allen Anpassungen der Kurzarbeitsrichtlinie von Seiten dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnerver- der Bundesregierung und der Sozialpartner sind wir davon überzeugt, dass dieses Instrument das für alle Beteiligten einbarung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten beste Mittel darstellt und bitten im Bedarfsfall davon Ge- AMS Antrag https://www.ams.at/content/dam/down- brauch zu machen. load/allgemeineinformationen/covid_kurzarbeit/KUA_ Begehren_03_2020_final.pdf Die einheitliche E-Mailadresse der Gewerkschaft lau- 6. Das AMS nimmt danach Kontakt mit der Gewerkschaft tet: kurzarbeit@gpa-djp.at Unter folgendem Link finden wegen deren Zustimmung innerhalb von 48 Stunden auf Sie den AMS Antrag: https://www.ams.at/content/dam/ 7. Danach trifft das AMS eine endgültige Entscheidung und download/allgemeineinformationen/covid_kurzarbeit/ informiert Sie danach darüber KUA_Begehren_03_2020_final.pdf Hinweis: Die Anträge für die Corona-Kurzarebeit finden Sie Hier noch die Adressen der Landesstellen des AMS: auf der Homepage der der Landeszahnärztekammer für NÖ unter: AMS NÖ: ams.niederoesterreich@ams.at https://noe.zahnaerztekammer.at/aktuelles/informatio- nen-zum-coronavirus-sars-cov-2/ Welche Schritte sind zur Bewilligung der Corona-Kurzar- (Corona Kurzarbeit) beit erforderlich? Kurz-News Aussetzen der Bewilligungspflicht Schutzmasken Die ÖGK hat mit zwei Rundschreiben das Aussetzen der Die Kompetenz des Maskennachschubs wurde seitens der Bewilligungspflicht für Überweisungen zur Magnetre- Bundesregierung nunmehr ausschließlich der Österreichi- sonanz-Tomografie (MRT) bzw. zur Computer-Tomogra- schen Gesundheitskasse überantwortet. Die LZÄK ist für fie (CT) mit Wirksamkeit ab 1.1.2020 angekündigt. Beide die regionale Verteilung zuständig, sobald diese Schutz- Rundschreiben sind auf der Homepage unter https://noe. masken zur Verfügung stehen. zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstel- len/ in der Infobox „Aktuelle Rundschreiben“ abrufbar. 5 2/2020
Thema Härtefall-Fonds für Selbständige Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundes- regierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 gestellt werden. Der Link zur Online-Beantragung wurde am 27.3.2020 um 17:00 Uhr unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html veröffentlicht. Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nicht durch die Zahnärztekammer, sondern durch die Wirtschaftskammer! Grundsätzlich können sowohl niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch Wohnsitzzahnärztinnen und -zahn- ärzte Unterstützungen aus diesem Fonds beantragen, sofern sie weniger als 10 Angestellte (Vollzeitäquivalente) beschäfti- gen und weniger als € 2 Mio. Umsatz aufweisen. Es gibt allerdings noch folgende Anspruchsvoraussetzungen: Eintragung in die Zahnärzteliste vor dem 1. 1. 2020 Umsatzeinbruch von mindestens 50 % im Vergleich zum Vormonat sowie nicht mehr in der Lage die laufenden Kosten zu decken oder behördliches Betretungsverbot verfügt Letztes bekannte Jahreseinkommen nicht höher als € 58.464,- (2019), € 57.456,- (2018), € 55.776,- (2017) und nicht nied- riger als € 5.527,92 Keine weiteren monatlichen Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte) höher als € 460,66 Höhe der Förderung: Phase 1 – Soforthilfe: Bei Nettojahreseinkommen unter € 6.000: € 500,- Bei Nettojahreseinkommen über € 6.000: € 1.000,- Phase 2 (noch in Ausarbeitung): Maximal € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html Alle weiteren Detailinformationen finden sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html Stand März 2020 2/2020 6
bmk.gv.at BMK - V/2 (Abfall- und Altlastenrecht) v2@bmk.gv.at Mag. Alexandra Trondl Sachbearbeiter/in Ämter der Landesregierungen Alexandra.trondl@bmk.gv.at 613436 per e-mail Postanschrift: Postfach , 1000 Wien Büroanschrift: Stubenbastei 5, 1010 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an oben angeführte E-Mail- Adresse zu richten. Geschäftszahl: 2020-0.188.239 Wien, 18. März 2020 Betreff Sehr geehrte Damen und Herren, zu vermehrt auftretenden Fragen zur Einstufung sowie zum Umgang mit COVID-19 verunrei- nigten Abfällen darf vom BMK folgendes mitgeteilt werden: Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc. die im Zuge von Unter- suchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren (2019-nCoV)-Infektion in speziellen Untersu- chungsräumen und Isolierstationen anfallen, stellen keinen infektiösen Abfall im Sinne des AWG 2002 sowie darauf beruhender Verordnungen dar. Sie sind somit nicht als gefährlicher Abfall einzustufen (ähnlich wie bei Influenza-, HIV- oder Hepatitis B-Viren). Das gilt auch für Einweg-Schutzanzüge, welche unter anderem das Rote Kreuz oder die Polizei bei ihren Ersttes- tungen verwenden. Aus Gründen der Seuchenprävention ist es aber dennoch angezeigt, sol- che Abfälle getrennt zu erfassen und einer thermischen Behandlung zuzuführen. Abfälle von an 2019-nCoV erkrankten Personen sind gemäß ÖNORM S2104 der Kategorie „Ab- fälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“ zuzuordnen und somit unter den Abfallarten SN 97104, SN 97105 bzw. SN 97103 einzustufen und zu ent- sorgen. Abfall aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich soll nicht einer nochmaligen Trennung unterzogen sondern einer direkten Entsorgung zugeführt wer- den. Analog wäre auch in Haushalten mit positiv getesteten Personen zu verfahren, auch diese Abfälle sind nicht nachträglich zu trennen. Mit freundlichen Grüßen (Amtlich signiert)
Thema Vereinbarung zwischen der Österreichischen Gesund- heitskasse und der Österreichischen Zahnärztekammer für die Zeit der COVID-19 Pandemie Der Österreichischen Zahnärztekammer ist es gelungen, – Dokumentation dieser Leistung hat entsprechend den Be- mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine stimmungen des Zahnärztegesetzes zu erfolgen; Vereinbarung darüber abzuschließen, wie die negativen – Wie alle anderen Vertragsleistungen (Ausnahme Mundhy- Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Vertrags- giene) ist diese Leistung vom Zahnarzt/von der Zahn- zahnärztinnen und -zahnärzte zumindest abgemildert ärztin zu erbringen; werden können. – Regelungen betreffend Pos 1 für eine Beratung in der Or- dination bleiben hiervon unberührt; Folgende Punkte wurden mit der ÖGK vereinbart: – die telefonische/telemedizinische Beratung kann auch von zu Hause aus erbracht werden; die Leistung ist um- Akontierungen bzw. Vorschusszahlungen: gehend zu dokumentieren und dafür die o-Card zu ste- – Die vertraglich vereinbarten Akontierungsregelungen cken, sobald der Zahnarzt/die Zahnärztin wieder in der laufen weiter, Akontierungen werden weiterhin in der Ordination ist. vereinbarten Höhe ausbezahlt; – Dort, wo Restzahlung infolge der Pandemie wegbricht, o-Card Steckungen: wird auf 80 % des Honorars, das im entsprechenden – Bestehende Limits für die o-Card Steckung werden aufge- Vorjahresmonat ausbezahlt wurde, aufgestockt; hoben; eine o-Card Steckung ist aber nur möglich, wenn – Rückzahlung von Überzahlungen (Differenz zwischen Patient in der Ordination ist und die eCard Steckung ge- vorläufiger Zahlung und Abrechnungssumme) erfolgt ab rechtfertigt wäre (außer telefonische/telemedizinische 1. 1. 2021 in 24 gleich hohen Monatsraten; Beratung). – Diese Regelung ist grundsätzlich automatisch für alle ZahnärztInnen anzuwenden, außer es erfolgt ein indivi- Unterstützung der ÖGK: dueller Antrag auf Ausnahme; Die ÖGK ist bereit, die ÖZÄK bei Forderungen gegen den – Bei ZahnärztInnen, die neu unter Vertrag genommen sind Bund zu unterstützen, die darauf abzielen, Umsatzrück- und bei denen keine Vorjahresdaten vorliegen, wird für gänge auszugleichen, weil die Zahnärztinnen und Zahnärz- die 80 % der Durchschnittswert pro Monat der Vertrags- te die Versorgung weiter aufrechterhalten haben, womit zahnärztInnen im jeweiligen Bundesland herangezogen. die Kosten weiterlaufen, die durch eingebrochene Umsätze aber teilweise nicht mehr abgedeckt werden können. Diese Telefonische bzw. telemedizinische Beratung: Forderungen betreffen sowohl Vertragszahnärztinnen als Mit der ÖGK wurde vereinbart, dass die Position 1 (Bera- auch Wahlzahnärztinnen. tung) auch verrechenbar ist, wenn die Leistung telefonisch oder telemedizinisch (online) erbracht wurde: Selbstverständlich ist uns klar, dass gravierende finan- zielle Verluste, die durch die von der Bundesregierung – Bei telefonischer/telemedizinischer Beratung wird die verhängten Maßnahmen verursacht wurden und noch dafür verrechnete Pos 1 infolge einer nachfolgenden werden, auch durch die hier aufgezählten Punkte nicht ver- zahnärztlichen Leistung im selben Quartal nicht gestri- hindert werden können. Allerdings können wir zumindest chen, außer es erfolgt am selben Tag eine weitere zahn- ein attraktives Angebot zur Aufrechterhaltung der finan- ärztliche Leistung; ziellen Liquidität anbieten, das das finanzielle Überleben – Ein zahnmedizinischer Mehrwert für den Patienten/ von zahnärztlichen Vertragsordinationen für das ganze die Patientin muss gegeben sein. Die telefonische/tele- Jahr 2020 wesentlich erleichtert. Wir dürfen auch darauf medizinische Beratung bezieht sich auf solche Fallkon- hinweisen, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte eine stellationen und wird so durchgeführt, dass ein Effekt der ganz wenigen Berufsgruppen in Österreich sind, denen grundsätzlich wie bei einer persönlichen Beratung in solcherart eine Liquiditätsgarantie gegeben werden kann, der Ordination (wenn auch ohne physische Inspektion was weder im Handel oder Gewerbe noch in der Gastrono- der Mundhöhle) erwartet werden kann. Triage und or- mie oder im Tourismus auch nur annähernd geschehen ist. ganisatorische Angelegenheiten, wie etwa Terminver- einbarungen sind nicht verrechenbar. Stand: 9. April 2020 2/2020 8 2/2020 8
Thema Die Landeszahnärztekammer für NÖ stellt auf der Homepage unter https://noe.zahnaerztekammer.at/aktuelles/informa- tionen-zum-coronavirus-sars-cov-2/ jeweils eine Musterausgeherlaubnis für Zahnärzte sowie eine Musterausgeherlaubnis für zahnärztliche Assistentinnen zum Download zur Verfügung. %HVWlWLJXQJGHV$UEHLWJHEHUVIU $UEHLWVNUlIWHNULWLVFKHU,QIUDVWUXNWXU 2UW'DWXP +LHUPLWZLUGEHVWlWLJWGDVVPHLQH]DKQlU]WOLFKH2UGLQDWLRQLQ BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB IU]DKQPHGL]LQLVFKQRWZHQGLJH%HKDQGOXQJHQJH|IIQHWKDW 1DPHGHV2UGLQDWLRQVLQKDEHUVBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB $UWGHU$XIJDEH'XUFKIKUXQJYRQ]DKQPHGL]LQLVFKQRWZHQGLJHQ%HKDQGOXQJHQ B 2UWGHU$XIJDEHQHUIOOXQJBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB %HVWlWLJXQJGHV$UEHLWJHEHUVIU $UEHLWVNUlIWHNULWLVFKHU,QIUDVWUXNWXU 2UW'DWXP +LHUPLWZLUGEHVWlWLJWGDVVGLH]DKQlU]WOLFKH2UGLQDWLRQ BBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB IU]DKQPHGL]LQLVFKQRWZHQGLJH%HKDQGOXQJHQJH|IIQHWKDW)UDX««««««««««««« LVWPHLQH]DKQlU]WOLFKH$VVLVWHQWLQXQGJLOWDOV6FKOVVHODUEHLWVNUDIWLQPHLQHU2UGLQDWLRQRKQH GLHHLQH]DKQlU]WOLFKH9HUVRUJXQJQLFKWDXIUHFKWHUKDOWHQZHUGHQNDQQ $UWGHU$XIJDEH]DKQlU]WOLFKH$VVLVWHQ] B 2UWGHU$XIJDEHQHUIOOXQJBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBBB 9 2/2020 9
Thema WFF der ÄK für NÖ CORONAVIRUS – Finanzielle Unterstützung Die aktuelle Situation stellt für alle (Zahn-)Ärztinnen und Antrag auf Ermäßigung mit Nachweis über die aktuel- (Zahn-)Ärzte eine große Herausforderung dar. Durch die len Einnahmen verhängten Einschränkungen kommt es gerade bei freibe- ruflich tätigen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten zu teils Eine Ermäßigung wird – wie auch schon bisher – unter Vor- massiven Umsatzrückgängen. Im Folgenden finden Sie Fra- lage eines Nachweises über die aktuellen Einnahmen gen und Antworten zu wirtschaftlichen Belangen bezüglich beantragt. Auch hier gibt es kein Formular, Sie können den Wohlfahrtsfonds im Zusammenhang mit COVID-19. (Stand: Antrag frei stellen. Bringen Sie hier jedenfalls vor, in wel- 19.3.2020) chem Ausmaß Ihre aktuellen Einnahmen zurückgegangen sind, und dokumentieren Sie das anhand z.B. einer aktuel- Fragen bei Umsatzeinbruch und wirtschaftlichen Schwie- len Saldenliste, idealerweise mit Vorjahresvergleich. Natür- rigkeiten: lich können Sie auch weitere Gründe vorbringen, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt haben. Ist eine Stundung der Beiträge möglich? Eine Entlastung in dieser außergewöhnlichen Situation Bitte bedenken Sie jedenfalls, dass die Beiträge grundsätz- kann zunächst insbesondere über die Beitragsseite erfol- lich einer Jahresbetrachtung unterliegen. Bei einer Ent- gen. Durch einen aktuellen Umsatzeinbruch wird Ihre Li- scheidung über eine Ermäßigung wird insbesondere die quidität akut beeinträchtigt. Um dieser Belastung schnell Angemessenheit der Beiträge im Verhältnis zu den Einnah- und wirkungsvoll entgegenzuwirken, haben Sie die Mög- men geprüft. Die Ermäßigung kann nur durch Beschluss im lichkeit, eine Stundung Ihrer Beiträge und Umlagen zu be- Verwaltungsausschuss ausgesprochen werden. antragen. Gibt es eine generelle Ermäßigung aller Beiträge? Die Stundung der Beiträge ist somit in der aktuellen Si- Eine generelle Ermäßigung der Beiträge ist nicht vorgese- tuation das Instrument der Wahl! hen. Der Antrag kann formlos z.B. per E-Mail unter wff(at) Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass im Wohlfahrts- arztnoe.at, gestellt werden. Geben Sie dazu bitte Gründe fonds die Beiträge und Leistungen aller Mitglieder ver- bekannt und stellen Sie die Auswirkungen z.B. der Coro- waltet werden. Jedwede Verfügung über diese Mittel kann na-Krise auf Ihre wirtschaftliche Situation dar. Hier helfen daher nur aufgrund der notwendigen Gesamtschau und uns Zahlen, Daten und Fakten bei der richtigen Einschät- unserer Normen erfolgen, weshalb eine generelle Ermäßi- zung. Führen Sie bitte auch den Zeitpunkt an, bis zu dem die gung der Beiträge nicht vorgesehen ist. Stundung Ihrer Beiträge erfolgen soll. Wem steht Krankenunterstützung zu? Eine Stundung der Beiträge stellt keinen Erlass der Bei- Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für träge dar, aber die an sich fällige Zahlung wird auf einen Niederösterreich haben bei Krankheit und Behandlung in späteren Zeitpunkt verschoben. Es handelt sich also um ei- Form häuslicher Pflege oder stationären Aufenthalts, bei nen Zahlungsaufschub. Rehabilitationsaufenthalten im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenstand sowie während des (vorzeitigen) Ist eine Ermäßigung der Beiträge möglich? Mutterschutzes Anspruch auf Krankenunterstützung. Unabhängig von der Stundung der Beiträge besteht auch die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Beiträge zu bean- Selbstverständlich stellt auch eine Infektion mit dem Co- tragen. Die Voraussetzungen dafür stellen das Vorliegen be- ronavirus COVID-19 eine Krankheit dar, aufgrund derer ein rücksichtigungswürdiger Umstände sowie eine Einschrän- Anspruch besteht. Sie finden unten weitere Informationen kung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar. Da das Ausmaß der Reduktion der Einnahmen von vornhe- rein noch nicht feststeht, empfiehlt es sich, einen Ermäßi- gungsantrag erst im Nachhinein zu stellen. Fortsetzung auf Seite 14 2/2020 10
© istockphoto − GlobalStock NOTDIENSTE April bis Juli 2020 Notdienstzeiten: 9:00–13:00 Uhr Bei Bedarf bitte herausnehmen und in Ihrer Ordination aushängen!
Notdienste April bis Juli Dr. Barbara Meyer DDr. Susanne Vera Hoffmann Dr. Yin Yin Derdak-Htut Dr. Petra Wittmann Grabherr 25.–26. APRIL Wienzeile 2/2/7+8 Nr. 4 Lange Gasse 25/1/2 Hüffelstraße 2/3 3002 Purkersdorf 3914 Waldhausen 3170 Hainfeld 2404 Petronell-Carnuntum DDr. Anna-Maria Hansy-Janda 02231/621 42 02877/200 77 02764/23 03 02163/35 24 Erzh. -Rainerring 5 2500 Baden Dr. Laleh Nikpour Nouri Dr. Florian Lach DDr. Hubert Griessnig 02252/252 506 J. Widhalm-Straße 10 Mistelbacherstraße 6 Breite Gasse 81 6.–7. JUNI 2070 Retz 2115 Ernstbrunn 3970 Weitra Dr. Tarek Kanaan Dr. David Karoly Dekovics 02942/281 50 02576/22 61 02856/204 66 Schlossberggasse 2 Hauptplatz 12 2225 Zistersdorf 2020 Hollabrunn Dr. Katharina Stögerer Dr. Dorota Miraszewska Dr. Walter Hacker 02532/814 14 02952/29 52 Kirchenplatz 2 Oberer Stadtplatz 32 Wiener Straße 3 3550 Langenlois 3340 Waidhofen an der Ybbs 2486 Pottendorf Dr. Veronika Khemiri Dr. Georg Fugger 02734/34 31 07442/541 93 02623/735 85 Bundesstraße 14 Heinemannstraße 4 3900 Schwarzenau 3500 Krems an der Donau 02849/271 41 Dr. Stella Muckenhuber, MSc Dr. Christoph Karlsböck 9.–10. MAI Landhaus-Boulevard 11a/6 Dreifaltigkeitsplatz 8 02732/833 44 Dr. Stefan Kiss 3100 St. Pölten 2170 Poysdorf Dr. Brigitte Albrecht 02742/258 351 02552 / 204 32 Dr. Reza Homayuni Europaplatz 11 Ysper 22 3382 Loosdorf Abt-Karl-Straße 7 3390 Melk Dr. Werner Schratt DDr. Laszlo Kilyen 3683 Yspertal 02754/62 35 07415/64 50 02752/511 45 Sonneck 7/3 Lindenstraße 16 Dr. Helga Krist-Riener 2870 Aspangberg-St.Peter 3372 Blindenmarkt MUDr. DDr. Helene Andersson 02642/538 08 07473/26 41 DDr. Karin Keiblinger 29. Straße 1/1a Salzstraße 3/2 3331 Kematen Kirchengasse 4 2136 Laa an der Thaya DDr. Elisabeth Zitzelsberger Dr. Shaila Soraya Majdalani 2102 Hagenbrunn 07448/42 09 02262/672 307 02522/77 97 Hauergasse 35 Bahnstraße 4 Dr. Rainer Loitzl 2410 Hainburg an der Donau 2294 Marchegg Dr. Alexandra Börner 02165/623 77 02285/71 03 Dr. Veronika Khemiri Hans Wallner-Straße 7 Bundesstraße 14 2651 Reichenau an der Rax Schloßplatz 3 3812 Groß-Siegharts Dr. Alejandro Perez-Alvarez 3900 Schwarzenau 02666/528 50 02849/271 41 02847/222 10 Pulkauerstraße 28 21. MAI 3730 Eggenburg Dr. Bernhard Mann Dr. Lukas Klapetz Anton-Bruckner-Straße 14 DDr. Kawe Goharkhay 02984/217 00 DDr. Fahim Azimy Wopfing 140 3550 Langenlois Markt 15 Gewerbegasse 2 2754 Waldegg 02734/22 28 3484 Grafenwörth Dr. Irene Simon 3950 Gmünd 02633/488 90 02738/770 83 Dr. Karl-Holoubek-Straße 3 02852 /529 03 Dr. Maximilian Negrin 2630 Ternitz Dr. Walter Hacker 02630/384 77 DDr. Iva Kudelka Linsberger Straße 12 Dr. Ulrich Czink St. Pöltner Straße 18/1/5 2822 Bad Erlach Wiener Straße 3 Bahnstraße 11 3204 Kirchberg an der Pielach 02627/485 64 2486 Pottendorf Mag. Dr. Alexander Zuber 2020 Hollabrunn 02722/76 00 02623/735 85 Stadtplatz 4 02952/21 96 Dr. Kurt Zikulnig 3400 Klosterneuburg DDr. Marianne Hahn 02243/243 84 Dr. Christian Kunz Gartenstraße 20 Dr. Karl Fux Bahnstraße 6 3161 St. Veit an der Gölsen Markt 43 Anton-Weiser-Straße 30 2483 Ebreichsdorf 02763/34 62 2842 Edlitz 2650 Payerbach 30. MAI–1. JUNI 02254/722 34 02644/371 70 02666/542 40 Mag. Dr. Alexander Zuber Dr. Rudolf Blahout Dr. Erich Liska Stadtplatz 4 Dr. Erich Mayer Dr. Susanne Gruscher Korneuburger Straße 3/1 Hauptstraße 95 3400 Klosterneuburg Liese Prokop Straße 4 Antonsgasse 4 2103 Langenzersdorf 2123 Hautzendorf 02243/243 84 3180 Lilienfeld 2500 Baden 02244/22 09 02245/895 30 02762/528 00 02252/806 93 DDr. Helmut Falch Dr. Rainer Loitzl Dr. Ovidiu-Eugen Sas Dr. Reza Homayuni Feichsenstraße 10 Hans Wallner-Straße 7 Preußengasse 76 1.–3. MAI 2214 Auersthal Ysper 22 3251 Purgstall 2651 Reichenau an der Rax 3683 Yspertal 07489/23 69 02666/528 50 MR Dr. Michael Beinl 02288/23 35 07415/64 50 Amstettener Straße 1 DI Dr. Klaus Fietz 3353 Seitenstetten Markt Dr. Peter Schöberl Dr. Bernhard Mann Bahnhofstraße 13 Hauptstraße 70b 07477/433 21 2371 Hinterbrühl Anton-Bruckner-Straße 14 3910 Zwettl 11. JUNI 3550 Langenlois 02822/535 68 DDr. Alex Dem 02236/263 56 02734/22 28 Dr. Katharina Bombosch Getreideplatz 4 Dr. Johannes Gugler Zur Donau 4 2401 Fischamend-Dorf Dr. Ernst Schweidler Dr. Gerda Sigmund Markt 25 3133 Traismauer 02232/764 01 Wiener Straße 9 Eichbüchl 1 3321 Ardagger Markt 02783/75 00 3300 Amstetten 2801 Katzelsdorf 07479/68 68 Dr. Robert Desbalmes 07472/645 01 02622/782 94 Dr. Roman Deyssig Kirchengasse 6 Dr. Brigitte Käsmayer Retzer Straße 1 3950 Gmünd DDr. Andrea Sochor Theresiengasse 5/1 2093 Geras 02852/537 55 16.–17. MAI Wiener Straße 12/2 2500 Baden 02912/611 31 3100 St. Pölten 02252/453 75 Dr. Petra Dörfler Dr. Birgit Benedikt 02742/354 370 Hölzlgasse 64-68 DI Dr. Klaus Fietz Schubertstraße 8/2 Dr. Romana Leutner-Salize Bahnhofstraße 13 2100 Korneuburg 3400 Klosterneuburg Dr. Christian Walcher Hafenstraße 23/3 3910 Zwettl 02262/739 19 02243/206 21 Hinterleiten 36 3500 Krems an der Donau 02822/535 68 3263 Randegg 02732/741 97 DDr. Helmut Falch MR DDr. Michael Bilek 07487/211 88 Bahnhofstraße 124 Dr. Eva Maria Haubenschild Feichsenstraße 10 Dr. David Movsesian Rathausplatz 12 3251 Purgstall 3945 Hoheneich Dr. Michail Woloch Hauptplatz 28 2000 Stockerau 07489/23 69 02852/518 60 Brennerweg 14 2041 Wullersdorf 02266/654 44 2130 Mistelbach 02951/201 00 Dr. Marlies Hahn Dr. Elisabeth Brandstetter 02572/41 41 Parkstraße 6 DDr. Ronald Hillbrunner Hauptstraße 171/3 Dr. Wolfgang Schedai Raiffeisengürtel 29A 3033 Altlengbach 3720 Ravelsbach Neugebäudeplatz 8 2460 Bruck an der Leitha 02774/26 00 02958/833 003 23.–24. MAI 3100 St. Pölten 02162/624 48 02742/258 050 Dr. Wolfgang Melchard Dr. Johannes Forster Dr. Witold Marian Demut Albertstraße 6 Dr. Edda Karin Rein Pöckgasse 18 Wiener Straße 36 - 38 Dr. Wolfgang Schlanitz Franz Samwald Straße 20 2700 Wr. Neustadt 2560 Berndorf 2320 Schwechat Bahngasse 41 2630 Ternitz 02622/216 94 02672/822 94 0676/707 83 43 2700 Wr. Neustadt 02630/334 900 02622/277 11 2/2020 12
Dr. Barbara Emilie Schmid-Renner MUDr. Igor Herzog Dr. Paul Stepan Dr. Ursula List-Langenfelder Heiligenkreuz 45 Kellerstraße 15/3/2 4.–5. JULI Lindenstraße 9 Dr. Leopold Figl-Gasse 1 2532 Heiligenkreuz 3371 Neumarkt an der Ybbs Dr. Jörg-Josef Aichberger 2183 Neusiedl an der Zaya 2232 Deutsch-Wagram 02258/85 80 07412/589 856 Dunkelsteiner Str. 4 02533/82 30 02247/21 519 2630 Ternitz Dr. Christian Walcher Dr. Theresa Kapral 02630/367 59 DDr. Andras Vegh DDr. Andrea Sochor Hinterleiten 36 Johann-Nalepka-Gasse 2/2 Triesterstraße 47 Wiener Straße 12/2 3263 Randegg 3500 Krems an der Donau Dr. Helmut Antos 2620 Neunkirchen 3100 St. Pölten 07487/211 88 02732/834 47 Obere Bachzeile 6 02635/622 57 02742/354 370 2143 Großkrut Dr. Michail Woloch Dr. Brigitte Käsmayer 02556/72 03 Dr. Doris Wimmer-Schick Dr. Martin Sturtzel Brennerweg 14 Theresiengasse 5/1 Kreisbacher Straße 12 Hauptstraße 42 2130 Mistelbach 2500 Baden Dr. Simone Brunnbauer 3150 Wilhelmsburg 3804 Allentsteig 02572/41 41 02252/453 75 Marktplatz 4 02746/55 55 02824/271 83 3313 Wallsee Dr. Kurt Zikulnig Dr. Friedrich Lechner 07433/23 60 Dr. Barbara Tischler Gartenstraße 20 Waldmüllergasse 3 18.–19. JULI Alleegasse 51 3161 St. Veit an der Gölsen 2620 Neunkirchen DDr. Walter Döllinger 5.–6. JÄNNER 2823 Pitten 02763/34 62 02635/651 89 Dr. Sylvia Aixberger-Kraus 02627/827 86 Bahnhofplatz 3 Hauptstraße 24 2231 Strasshof an der Nordbahn DDr. Petra Maleschitz 2540 Bad Vöslau Dr. Gabriele Urbanetz 02287/41 96 13.–14. JUNI Oberortsstraße 15a 02252/765 74 Wultendorf Nr. 60 2440 Gramatneusiedl Dr. Lothar Kern 2134 Staatz-Wultendorf Dr. Edeltraud Bauer-Zacek 02234/723 25 DDr. Hubert Griessnig 02524/60 04 Franz-Eigl-Straße 7 Rathausplatz 17 Breite Gasse 81 3910 Zwettl 3100 St. Pölten DDr. Judith Mark 3970 Weitra Dr. Franz Rudolf Witurna 02822/518 88 02742/352 626 Markt 167 02856/204 66 Marktplatz 2 3345 Göstling an der Ybbs Dr. Bernhard Mann 2380 Perchtoldsdorf MR Dr. Michael Beinl 07484/250 39 MUDr. Igor Herzog 01/869 87 15 Anton-Bruckner-Straße 14 Amstettener Straße 1 Kellerstraße 15/3/2 3550 Langenlois 3353 Seitenstetten Markt Dr. Hannes Josef Schmied 3371 Neumarkt an der Ybbs 02734/22 28 07477/433 21 Josefstraße 33E 07412/589 856 3100 St. Pölten Dr. Beate Micek-Dekovics DDr. Birkan Chahin 02742/732 91 Dr. Thomas Höllwarth Hauptplatz 12 Im Markt 12 Julius Raab Promenade 27/II/1 2020 Hollabrunn 3292 Gaming 3100 St. Pölten 02952/341 11 07485/972 70 27.–28. JUNI 02742/343 66 Dr. Stella Muckenhuber DDr. Alex Dem Dr. Petra Dörfler Dr. Christoph Karlsböck Landhaus-Boulevard 11a/6 Getreideplatz 4 Schubertstraße 8/2 Dreifaltigkeitsplatz 8 3100 St. Pölten 2401 Fischamend-Dorf 2100 Korneuburg 2170 Poysdorf 02742/258 351 02232/764 01 02262/739 19 02552/204 32 Dr. Anja Carolina Pflüger Dr. Petra Dörfler Dr. Karl Fux DDr. Karin Keiblinger Jasomirgottgasse 11/1 Schubertstraße 8/2 Anton-Weiser-Straße 30 Salzstraße 3/2 3430 Tulln an der Donau 2100 Korneuburg 2650 Payerbach 2102 Hagenbrunn 02272/627 51 02262/739 19 02666/542 40 02262/672 307 DDr. Natascha Trnavsky-Hausberger DI Dr. Klaus Fietz Dr. Ekkehard Heil DDr. Eva Maria Kelemen Schlossergasse 8 Bahnhofstraße 13 Gamingerstraße 31 Pfarrsiedlung 48 2560 Berndorf 3910 Zwettl 3270 Scheibbs 3493 Hadersdorf am Kamp 02822/535 68 Dr. Walter Hacker 07482/423 07 MR Dr. Thomas Kienmayer 02672/831 23 11.–12. JULI 02735/22 18 Dr. Eva Kucera Wir sind Wiener Straße 3 Schulgasse 4 Hauptstraße 31 2486 Pottendorf 02623/735 85 3464 Hausleiten 02265/74 14 Dr. Elisabeth Brandstetter Parkstraße 6 3720 Ravelsbach 2333 Leopoldsdorf 02235/422 48 für Sie da! Dr. Christoph Karlsböck Dr. Ahmed Mohamed 02958/833 003 Dr. Beate Puchner Dreifaltigkeitsplatz 8 Arbeitergasse 14 Hauptplatz 8 - 9 2170 Poysdorf 3860 Heidenreichstein Dr. Witold Marian Demut 2620 Neunkirchen 02552/204 32 02862/524 96 Wiener Straße 36 - 38 02635/711 00 2320 Schwechat Dr. Laleh Nikpour Nouri Dr. Laleh Nikpour Nouri 0676/707 83 43 Dr. Stefan Schröckmair J. Widhalm-Straße 10 J. Widhalm-Straße 10 Remserstraße 3 2070 Retz 2070 Retz Dr. Barbara Haider 4300 St. Valentin 02942/281 50 02942/281 50 Pfarrhofgasse 2 07435/544 75 3250 Wieselburg DDr. Andras Vegh Dr. Manuela Plitt 07416/527 36 Triesterstraße 47 Baesbergstr. 1 2620 Neunkirchen 3202 Hofstetten Dr. Philipp Herzog 25.–26. JULI 02635/622 57 02723/82 82 Bahnhofstraße 8 DDr. Katharina Bayerl 3950 Gmünd Donaustraße 38 Dr. Martin Sturtzel 02852/209 20 3671 Marbach an der Donau 20.–21. JUNI Hauptstraße 42 07413/393 3804 Allentsteig Dr. Sara Manschiebel Dr. Antonia Czink 02824/271 83 Kremser Straße 86 Dr. Rudolf Blahout Hauptplatz 1 3508 Paudorf Korneuburger Str. 3/1 3710 Ziersdorf Dr. Corina Mihaela Tamas 02736/72 57 2103 Langenzersdorf 02956/21 96 Pfarrgasse 8, Top 11 02244/2209 2500 Baden Dr. Maximilian Oedendorfer Dr. Rudolf Gloser 02252/476 00 Hauptplatz 1a Top B5 Dr. Wolfram Körpert Bahnstiege 2 2542 Kottingbrunn Badnerstraße 12/1 3860 Heidenreichstein Dr. Dana Vulpescu 02252/769 97 2540 Bad Vöslau 02862/525 42 Himberger Straße 5/1/4 02252/763 68 2320 Schwechat Dr. Meinrad Josef Reinberg DDr. Gertraud Haubenberger-Praml 01/707 72 86 Bahnhofstraße 4 Dr. Helga Krist-Riener Wienerstraße 13 3300 Amstetten 29. Straße 1/1a 2120 Wolkersdorf im Weinviertel 07472/614 42 3331 Kematen 02245/35 20 07448/42 09 13 2/2020
Service Fortsetzung von Seite 10 zur Antragstellung. Bitte legen Sie uns als Nachweis über digen Vermögensbekenntnisses (Erhebungsblatt zum die Erkrankung in diesem Fall den Bescheid der Bezirks- Notstandsfonds). Das entsprechende Formular sowie verwaltungsbehörde über die Absonderung vor, sofern weitere Hinweise zur Leistung finden Sie hier. Sie über keine Krankschreibung verfügen. Refundierung von Guthaben Wenn Sie aufgrund Kontakts mit einer infizierten Person Bitte prüfen Sie, ob wir Sie in letzter Zeit über das Vor- unter Quarantäne gestellt wurden, selbst jedoch nicht er- liegen eines Guthabens informiert haben. Durch die Re- krankt sind, liegt keine Krankheit im Sinne unserer Sat- fundierung von etwaigen Guthaben können wir zeitnah zung vor. In diesem Fall besteht daher kein Anspruch auf etwas zur Stärkung Ihrer Liquidität beitragen. Zögern Krankenunterstützung. Sie nicht, die Rückzahlung zu beantragen. Einen entspre- chenden Formularlink finden Sie unten. Formular: L09 - Antrag auf Krankenuntersützung Formulare: Welche weiteren Möglichkeiten für Leistungen oder Zah- L12 - Erhebungsblatt zum Notstandsfonds lungen gibt es? B11 - Antrag auf Guthabenrefundierung Solidaritäts- und Notstandsfonds Streichung aus der Zahnärzteliste Neben den Unterstützungen auf der Beitragsseite ist Wenn Sie Ihren Beruf als (Zahn-)Arzt oder (Zahn-)Ärztin der Vollständigkeit halber auf den Solidaritäts- und Not- aufgrund der gegenwärtigen Situation nicht mehr aus- standsfonds hinzuweisen. üben können (sei es aufgrund massiver Umsatzeinbußen, sei es aufgrund von Quarantänevorschriften), besteht Die Satzung sieht vor, dass Mitglieder und ihre Angehö- auch die Möglichkeit, sich aus der (Zahn-)Ärzteliste strei- rigen im Fall eines wirtschaftlichen Notstandes Leistun- chen zu lassen. Dies hat jedoch gravierende Auswirkun- gen aus diesem Fonds beantragen können. Es handelt sich gen auf Ihre Ansprüche beim Wohlfahrtsfonds. Weiters bei diesem Instrument jedoch um die „ultima ratio“, um können Sie nicht als (Zahn-)Ärztin oder (Zahn-)Arzt in extremen Notfällen Unterstützung zu bieten. Eine tätig sein. Ein Schritt, den wir Ihnen ohne Rücksprache wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme im WFF der Ärztekammer für Niederösterreich nicht von Leistungen aus diesem Fonds ist neben der durchge- empfehlen können. henden Beitragsleistung auch die Vorlage eines vollstän- Thema Aktuelle Meldung der ÖGMKG Sehr geehrte liebe Kolleginnen und Kollegen, Folgende Diagnosen sind keine Indikation: Unter dem Eindruck der nun auch in Österreich stetig an- • Zahnschmerzen, Pulpitis etc steigenden Anzahl der Covid19 Infektionen und der sich • Kiefergelenksbeschwerden daraus ergebenden allgemein bekannten Anforderungen • Blutungen nach Zahnextraktionen an die Spitäler, kann die MKG Abteilung nur mehr die Be- • Submucöse/subperiostale Abszesse handlung von Frakturen, Logenabszesse, akuten unstillba- • Offene Kieferhöhle re Blutungen oder Tumorerkrankungen weiter anbieten. • Extraktionen etc. Univ.-Prof. DDr. Franz Watzinger Prim. Univ.-Prof. Dr. Dr. Oliver Ploder 14 2/2020
Ausschreibungen − allgemeine Informationen Ausschreibungen von Kassenplanstellen für Vertragszahn- deszahnärztekammer für NÖ eingelangt sein. Jenen Urkun- ärzte und Vertragskieferorthopäden der niederösterrei- den, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine chischen § 2-Krankenversicherungsträger werden im Ein- beglaubigte Übersetzung beizuschließen. Als Einlangungs- vernehmen zwischen der Landeszahnärztekammer für datum gilt das Datum des Eingangsstempels der Landes- NÖ und der Österreichischen Gesundheitskasse sowie in zahnärztekammer für NÖ. Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (BVAEB, SVS) rechtsverbindlich auf der Homepage der Landeszahn- Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein- ärztekammer für NÖ veröffentlicht, und zwar unter: gereicht wurden, werden aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschieden und nicht berücksichtigt. Von Kammer und ht t p://noe.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/ Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben/Un- kassenplanstellen/ terlagen vorgenommen. Die Kassenplanstellen werden jeweils zum 15. des ersten Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwen- Quartalsmonats bis zum 15. des darauffolgenden Monats dung der jeweiligen Richtlinie für die Auswahl von Ver- ausgeschrieben. In diesem Zeitraum haben Zahnärzte die tragszahnärzten bzw. Vertragskieferorthopäden. Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungs- formular inkl. aller Unterlagen, die darauf angeführt sind, Die Bewerber werden über das Ergebnis des Punktebe- sowie den Bewerbungsfragebogen) zu übermitteln. Das rechnungsverfahrens in der Regel binnen zwei Wochen Bewerbungsformular sowie der Bewerbungsfragebogen nach Bewerbungsfristende von der ÖGK schriftlich infor- stehen auf der Homepage zum Download zur Verfügung. miert. Sämtliche Bewerbungsunterlagen und alle für die Bewer- Bei Fragen steht Ihnen Herr Mag. Markus Kriegler, bung notwendigen Urkunden bzw. Unterlagen müssen Tel.-Nr.: 050511-3102, gerne zur Verfügung. schriftlich bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Lan- Ergebnisse Hearing/Vorstellungsgespräche – ZMK Bezirk Planstelle Bisheriger Vertragsinhaber Nachfolger Korneuburg Leobendorf Dr. Elisabeth JACOBA-SCHUBERT Dr. Marion MÜLLNER Melk Emmersdorf MR Dr. Engelbert WAGNER Dr. Philipp LINDEMEIER Neunkirchen Aspang-Markt Dr. Daniel DROG Dr. Claudio DROG St. Pölten Land Wilhelmsburg Dr. Christine SCHMIDL Dr. Constanze SCHMIDL Ergebnisse Hearing/Vorstellungsgespräche – KFO Versorgungsregion Bezirk Bisheriger Vertragsinhaber Nachfolger Waldviertel Gmünd Dr. Karl MÜLLER-BRUCKSCHWAIGER ZA Günter FLATISCHLER 15 2/2020
52. WACHAUER FRÜHJAHRSYMPOSIUM Steigenberger Hotel & Spa, Krems > 4. - 6. Juni 2020 ZAHNHEILKUNDE 2020 Digitalisierung Digitalisierung iin ndder er zzahnärztlichen ahnärztlichen P Praxis raxis Auf Grund der Coronakrise muss das 52. Wachauer Frühjahrsymposium ABGESAGT werden Anmeldeinformationen: schriftlich an: ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Fax: 050511/3109 E-Mail: oegzmk@noe.zahnaerztekammer.at Homepage: www.oegzmk.at ah_fotobox Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ bei Frau Sarah Eder unter der Telefonnummer 0664/424 84 26. ZVR 840796383
Thema Hilfen für Freiberufler (Niedergel. ZahnärztInnen/Zahnärzte) Stand 17.03.2020 1. Herabsetzung oder Stundung der Beiträge zur Sozialversicherung (SVS) Unabhängig von einer Erkrankung des Freiberuflers bzw. der Mitarbeiter kann bei voraussichtlich starker Minderung der Einkünfte eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage und/oder eine Stundung der Beiträge beantragt werden. SVS Online-Formular: https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contenti d=10007.854309 2. Herabsetzung oder Stundung von Einkommensteuervorauszahlungen (BMF) Unabhängig von einer Erkrankung des Freiberuflers bzw. der Mitarbeiter kann bei voraussichtlich durch die Epidemie be- dingter starker Minderung der Einkünfte eine Herabsetzung und/oder eine Stundung der Einkommensteuervorauszahlun- gen beantragt werden. Im Antrag ist die voraussichtliche Minderung der Bemessungsgrundlage auf Grund der konkreten Betroffenheit glaubhaft zu machen. BMF Information: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungencoronavirus.html 3. AWS-Garantien (Kreditgarantien der Republik Österreich für KMU) Unabhängig von einer Erkrankung des Freiberuflers bzw. der Mitarbeiter kann bei voraussichtlich durch die Epidemie bedingten Liquiditätsengpässen eine Unterstützung erfolgen, indem für eine Betriebsmittelfinanzierung (Kreditlinie der Hausbank für Personalkosten etc.) Garantien erfolgen. Konkret können für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU), zu denen die freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte gehören, bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio. pro KMU für eine Laufzeit bis max. 5 Jahre garantiert werden. Da hierfür Kosten anfallen (wie folgt), sollte die Sinnhaftigkeit der Beantragung mit der eigenen Hausbank besprochen wer- den. Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Finanzierungsbetrags, einmalig Garantie-Entgelt: ab 0,3 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos Information: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ 4. Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe Nach heutiger Erklärung der Wirtschaftsministerin werden die Details gerade ausgearbeitet, also sowohl die Förderungs- voraussetzungen als die Höhe und der Weg der Antragstellung. 17 2/2020
Immer und überall dabei: IHR E-BRIEFKASTEN. post.at/e-brief Flexibel wie ein E-Mail, sicher wie ein Brief: Mit Ihrem kostenlosen E-Briefkasten empfangen Sie wichtige Briefe online als E-Brief und haben damit immer und überall Zugriff auf Ihre Rechnungen, Verträge und Dokumente. Und mit der Post App passt Ihr E-Briefkasten sogar in Ihre Jackentasche. Mehr Informationen unter post.at/e-brief Wenn’s wirklich wichtig ist, dann lieber mit der Post. Im Sekretariat der ÖGZMK NÖ ist Frau Sarah Eder für Sie erreichbar: Kontaktdaten: Telefon: 0664/424 84 26 E-Mail: oegzmk@noe.zahnaerztekammer.at Fax: 050511/3109 Homepage: www.oegzmk.at Erreichbarkeit: Mo., Di. und Do. von 9–13 Uhr 2/2020 18
Ihre I.W.C.-Austria-Labors in Niederösterreich ǣǰǝǠǭ ǪǝǠǭǠǢǢǠǭ Preinsbacher Straße 5, 3300 Amstetten Tel. 07472/61 829 DZ ǘǟ ǥǫ ǜ ǚ ǟ ǥ Ǡ Ǣ ǜ ǩ Ǥ ǜ Ǡ Ǫ ǫ ǜ ǩ labor@huber-oberegger.at W I R M AC H E N I H R E PAT I E N T E N G LÜ C K L I C H 'HU(UIROJ,KUHU3UD[LVLVWEHLXQVLQEHVWHQ+¦QGHQ'HQQZLUSNjHJHQXQVHUH Leidenschaft für Zahntechnik konsequent. Mit Erfahrung, Liebe zu Details XQG3UREOHPO¸VXQJHQDUEHLWHQ]ZHL0HLVWHUXQGHLQJHQLDOHV]HKQN¸SNJJHV Team für Sie. Wir zaubern nicht, wir vertrauen auf meisterliches Handwerk. www.huber-oberegger.at Suche Nachfolge für meine langjährig bestehende Kassenordination mit allen Verträgen im Bezirk Mistelbach, 2 Behandlungsräume Tel.: 0660/31 000 82 Wiener Neustadt: sehr schöne Wahlzahnarztpraxis in einem Ärztezentrum, zwei Behandlungsräume, komplett ausgestattet, gegen faire Ablöse abzugeben, Tel.: 0650/87 030 37 Suche Vertretung für meine Ordination in Purgstall einmal pro Woche, vorzugsweise Mittwoch, christian@zahnarzt-hacker.at Laborgeräte zu verkaufen, Tel.: 0676/515 00 97 Kieferchirurgisch-zahnärztliche Ordination im Mostviertel sucht junge dynamische Kollegin oder Kollegen zur Praxisvertretung und Mitarbeit. Unterkunftsmöglichkeit ist gegeben. Wir stehen auch Berufsanfängern offen gegenüber. Bitte senden Sie ihre Bewerbungsunterlagen an: zahnarzt.goestling@aon.at, Tel.: 07484/25039 19 2/2020
Thema Arbeitsrechtliche Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte im Zusammenhang mit COVID-19 (Coronavi- rus) (Stand 3. April 2020) Grundsätzlich haben die behördlichen Maßnahmen im • Trotz der entfallenden Normalarbeitszeit erhalten die Zusammenhang mit dem Coronavirus keine direkte Aus- Dienstnehmer ein bestimmtes garantiertes Netto, und wirkung auf bestehende Arbeitsverhältnisse, das heißt zwar bei einem Bruttoentgelt auf Seite der Dienstnehmer besteht nach wie vor die Ver- o unter € 1.700,00 - 90 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit, pflichtung zur Arbeitsleistung und auch die bestehenden o zwischen € 1.700,00 und € 2.685,00 - 85 % des Nettoent- Arbeitgeberverpflichtungen (z. B. Pflicht zur Zahlung des gelts vor Kurzarbeit, Entgelts) bleiben aufrecht. o über € 2.685,00 - 80 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit. Im Konkreten ist es allerdings so, dass die meisten zahn- Achtung: Zahnärztliche Assistentinnen in Ausbildung und ärztlichen Ordinationen entweder ganz geschlossen ha- Lehrlinge erhalten weiterhin 100% des Nettoentgelts! ben oder auf Notbetrieb umgestellt haben, was zu großen finanziellen Belastungen auch im Zusammenhang mit den Die daraus resultierenden Brutto-Mehrkosten trägt das Personalkosten führt. AMS (bis zur Höchstbeitragsgrundlage). • Bei Urlaub und Krankenständen während Kurzarbeit ge- Folgende Möglichkeiten zur raschen und massiven Kosten- bührt dem Arbeitnehmer das volle Entgelt wie vor Kurzar- reduktion kommen hier in Betracht: beit. • Die Sozialversicherungsbeiträge und betrieblichen Vor- Corona-Kurzarbeit sorgebeiträge sind von der Basis vor Beginn der Kurzarbeit zu berechnen. Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Her- • Während der Kurzarbeit und einen Monat danach dürfen absetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts Kündigungen grundsätzlich nicht ausgesprochen werden wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber (Behaltepflicht). zahlt den Dienstnehmern zusätzlich zum gekürzten Ar- beitsentgelt eine Kurzarbeitsunterstützung aus und erhält Falls Sie daran denken, dieses Kurzarbeitsmodell in der dafür vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Kurzarbeits- zahnärztlichen Ordination in Anspruch zu nehmen, emp- beihilfe (§ 37b AMS-Gesetz). fehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Steuerberater in Kontakt zu setzen, um einerseits die Sinnhaftigkeit dieser Maß- Die Österreichische Zahnärztekammer und die Gewerk- nahme zu besprechen und andererseits die erforderlichen schaft (GPA-djp) haben ein gegenüber der bisherigen Kurz- Schritte einzuleiten. arbeitsregelung vereinfachtes und beschleunigtes Modell ausverhandelt. Diese sind: 1. Herunterladen der Sozialpartnervereinbarung/Einzel- Die wichtigsten inhaltlichen Parameter einer Corona-Kurz- vereinbarung (Sie enthält bereits die Zustimmung des Prä- arbeit sind die folgenden: sidenten der ÖZÄK) 2. Zustimmung der MitarbeiterInnen zur Corona-Kurzar- • Die durch die Kurzarbeit gekürzte Normalarbeitszeit beit einholen muss bei Vollzeitbeschäftigten im Durchschnitt der Kurz- 3. Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung/Einzelverein- arbeitsphase zwischen 10 % und 90 % der kollektivver- barung sowie Unterschrift der betroffenen MitarbeiterIn- traglichen bzw. gesetzlichen Normalarbeitszeit liegen. Sie nen auf Seite 11 darf zeitweise auch Null sein. Beispiel: Kurzarbeit in der 4. Eine Übermittlung der ausgefüllten Sozialpartnerverein- Dauer von sechs Wochen, davon fünf Wochen 0 %, eine Wo- barung/Einzelvereinbarung an die Österreichische Zahn- che 60 %. ärztekammer oder Ihre zuständige Landeszahnärztekam- • Die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ist im selben mer ist nicht mehr notwendig. Prozentausmaß wie bei Vollzeitbeschäftigten zu kürzen. 5. Antragstellung erfolgt beim AMS Ihres Bundeslandes, 2/2020 20
Thema dazu benötigen Sie die ausgefüllte Sozialpartnerverein- Sonstige mögliche arbeitsrechtliche Maßnahmen barung/Einzelvereinbarung sowie den ausgefüllten AMS • Unbezahlter Urlaub: Diese Maßnahme ist aus der Sicht Antrag https://www.ams.at/content/dam/download/ der Zahnärzte die finanziell günstigste, allerdings ist dafür allgemeineinformationen/covid_kurzarbeit/KUA_Begeh- die Zustimmung der betroffenen Dienstnehmer erforder- ren_03_2020_final.pdf lich. 6. Das AMS nimmt danach Kontakt mit der Gewerkschaftauf, die der Kurzarbeit innerhalb von 48 Stunden die Zustim- • Abbau von Urlaubsguthaben: Bei dieser Variante ist mung verweigern kann. ebenfalls die Zustimmung der betroffenen Dienstnehmer 7. Danach trifft das AMS eine endgültige Entscheidung und erforderlich (§ 4 Abs. 1 Urlaubsgesetz). informiert Sie danach darüber Die zur Beantragung notwendigen Formulare und jeweili- • Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (z.B. befris- gen E-Mail Adressen der AMS-Landesstellen finden Sie auf tet): Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit und Senkung der Ar- der Homepage der ÖZÄK. beitszeit bei Teilzeitbeschäftigten. Bei dieser Maßnahme ist eine schriftliche Vereinbarung mit den betroffenen Dienst- Sonderbetreuungszeit nehmern erforderlich (§ 19d Abs. 2 Arbeitszeitgesetz). Eigens für die Corona-Krise hat der Gesetzgeber eine ganz neue Freistellungsmöglichkeit zur Kinderbetreuung ge- • Aussetzungsvereinbarung: Einvernehmliche Beendi- schaffen: Der Arbeitgeber kann Dienstnehmer/innen, die gung des Dienstverhältnisses mit Wiedereinstellungszusa- unter 14-jährige Kinder zu betreuen haben, im Falle der co- ge, in der Zwischenzeit beziehen die Dienstnehmer Arbeits- ronabedingten behördlichen Schließung von Schulen und losengeld. Kinderbetreuungseinrichtungen eine Sonderbetreuungs- zeit von bis zu drei Wochen ab der behördlichen Schließung • Einvernehmliche Auflösung: Vereinbarung erforderlich. gewähren (§ 18b AVRAG). • Kündigung: Dabei ist auf Kündigungsschutzbestimmun- Die betroffenen Dienstnehmer/innen werden komplett gen zu achten (z.B. drohende Sozialwidrigkeitsanfechtung freigestellt und bekommen in dieser Zeit ihr Entgelt weiter bei älteren Personen, besonderer Kündigungsschutz von (max. aber in Höhe der monatlichen Höchstbeitragsgrund- Schwangeren). lage von € 5.370,00). Der Arbeitgeber erhält ein Drittel des fortbezahlten Entgelts vom Staat refundiert. Der Erstat- Da jede der genannten Maßnahmen Vor- und Nachteile mit tungsantrag ist binnen sechs Wochen nach Aufhebung der sich bringen kann, hängt die Sinnhaftigkeit und damit die behördlichen Maßnahmen beim zuständigen Finanzamt zu Auswahl der Maßnahmen von den jeweiligen Verhältnissen stellen. in der zahnärztlichen Ordination ab. Achtung: Auf die Sonderbetreuungszeit besteht kein Rechtsanspruch, außerdem ist Voraussetzung für die Son- derbetreuungszeit, dass der/die jeweilige Dienstnehmer/in in keinem versorgungskritischen Bereich tätig ist. Zahnärzte gehören derzeit (Stand 3. 4. 2020) grundsätzlich zu diesem versorgungskritischen Bereich, weshalb diese Sonderbetreuungszeit zahnärztliche Assistentinnen der- zeit nicht anwendbar ist. Als einzige Ausnahme sind Pro- phylaxeassistentinnen anzusehen, die ausschließlich im Bereich der Prophylaxe tätig waren und diese Tätigkeiten nicht mehr ausüben. 21 2/2020
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