Informationen zur Beteiligung am Deutschen Anwaltstag 2021
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Informationen zur Beteiligung am
Deutschen Anwaltstag 2021
Veranstalter
Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Geschäftsführer:
Rechtsanwalt Manfred Aranowski
Sekretariat: Elke Liedtke
Fon +49 30 72 61 52-132
liedtke@anwaltverein.de
Veranstaltungsbüro
DeutscheAnwaltAkademie
Gesellschaft für Aus- und Fortbildung
sowie Serviceleistungen mbH - jurEvent
Littenstraße 11
10179 Berlin
Anita Voigtländer
Fon +49 30 72 61 53 - 135
voigtlaender@anwaltakademie.de
Anja Mittelmerten
Fon +49 30 72 61 53 - 185
mittelmerten@anwaltakademie.de
Michaela Jürgens
Fon +49 30 72 61 53 - 183
juergens@anwaltakademie.deDeutscher Anwaltstag vom 7. bis 11. Juni 2021 in Berlin
Was ist der Deutsche Anwaltstag?
Der Deutsche Anwaltstag ist die bundesweite Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen
Themen widmet. Er führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen
sowie rechts- und berufspolitischen Austausch zusammen und ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltungen überhaupt.
Was erwartet Sie und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
5 Tage mit 70 Vorträgen und Veranstaltungen
Onlineseminare von Montag, 7. Juni bis Mittwoch, 9. Juni 2021
Präsenzveranstaltungen von Mittwoch, 9. Juni bis Freitag, 11. Juni 2021
3 Abendveranstaltungen
Get together am Mittwoch, 9. Juni 2021
Begrüßungsabend am Donnerstag, 10. Juni 2021
Festabend am Freitag, 11. Juni 2021
65 FAO-Stunden
50 Aussteller auf der begleitenden Fachausstellung AdvoTec und der Webpräsenz
200 Referentinnen und Referenten
2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Präsenz- und Onlineveranstaltungen
Wo findet der Deutsche Anwaltstag 2021 statt?
ECC Estrel Congress Center Berlin
Sonnenallee 225
12057 Berlin
Unter welchem Motto steht der Deutsche Anwaltstag 2021?
Das Motto des Deutschen Anwaltstags 2021 lautet: "Die Anwaltschaft – in besonderer Verantwortung, 150-Jahre
DAV". Der Anwaltstag wird sich in vielen Fachveranstaltungen praxis- und anwaltsbezogenen Aspekten dieses
Themas widmen.
S e i t e 2 | 14Wie findet der Deutsche Anwaltstag 2021 statt?
Da sichere Prognosen zur Entwicklung der aktuellen Situation rund um Corona und die damit verbundenen Auflagen
und Einschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind, planen wir den Deutschen Anwaltstag 2021 nach
derzeitigen Covid-19-Regeln, d. h.
Einhaltung der Abstandsregeln, insbesondere bei der Planung der Ausstellungsflächen der AdvoTec
Begrenzung der Raumkapazitäten >> maximal 1.000 Teilnehmer/innen am Tag und Teilnehmerbeschränkungen
für die einzelnen Veranstaltungen, Zutritt nur mit vorheriger Anmeldung in allen Bereichen
Erhöhte Hygienemaßnahmen (Desinfektionsspender in allen Bereichen usw.)
Besuchersteuerung (besondere Wegführung „Einbahnstraßensystem“ soweit möglich usw.)
Maskenpflicht, so wie der Platz im Tagungsraum verlassen wird
Teilnehmer/innen-Nachverfolgung mittels Scan-Kontrollen zu den einzelnen Veranstaltungsräumen und der
AdvoTec
Sollten bestehende Regelungen bis Juni 2021 gelockert oder aufgehoben werden, ist es kurzfristig möglich,
Teilnehmer/innen-Beschränkungen entsprechend anzupassen oder aufzuheben.
Wie kann sich Ihr Unternehmen am Deutschen Anwaltstag 2021 beteiligen?
Buchung einer Standfläche auf der AdvoTec
Buchung einer Webpräsenz, begleitend zum Deutschen Anwaltstag 2021
Einblendung einer Werbeanzeige im virtuellen Raum der Onlineseminare
Durchführung Ihres eigenen Onlineseminars
Beilage Ihres Werbematerials in den Tagungstaschen des Deutschen Anwaltstages 2021
Ausführliche Informationen zu diesen Angeboten finden Sie auf den folgenden Seiten.
S e i t e 3 | 14AdvoTec
Die begleitende Fachausstellung des Deutschen Anwaltstages 2021
Die AdvoTec ist als größte deutsche Fachmesse rund um die Anwaltschaft fester Bestandteil des Anwaltstages. Jedes
Jahr geben wir Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich hier einem Fachpublikum und den
Teilnehmern/innen zu präsentieren und über Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
In Berlin bieten wir Ihnen eine Gesamtausstellungsfläche von ca. 1.000 m² in der Convention Hall II des ECC Estrel
Congress Centers Berlin. Ebenfalls wird es bereits zum vierten Mal einen Startup Corner für junge Unternehmen aus
dem Legal Tech-Bereich geben.
Ausstellungsplanung/Auswahl Ihrer Standfläche
Um den Covid-19-Regeln zu entsprechen und trotzdem möglichst vielen Ausstellern die Teilnahme zu ermöglichen,
haben wir in diesem Jahr in den möglichen Standflächenbereichen (gekennzeichnet durch die blaue Nummerierung)
bereits Standflächen mit Größenangaben Rücken an Rücken vorgegeben, die den Mindestabstand von 1,50 m zu den
seitlichen Nachbarständen einhalten.
Wie in jedem Jahr buchen Sie bei uns die „nackte“ Standfläche. Die Vorgabe für Ihren Standbau sind die Einhaltung
der angegebenen und gebuchten Maße sowie die Ausstattung mit einer Rückwand, um Ihren Stand damit vom
rückwärtigen Aussteller abzutrennen. Sollte Ihnen die Ausstattung Ihres Standes mit einer Rückwand absolut
unmöglich sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden uns bemühen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Bitte beachten Sie außerdem bei Ihrer individuellen Standbauplanung die Abstandsregeln. Vermeiden Sie zu enge
Aufbauten.
Bei der Buchung Ihrer Standfläche geben Sie bitte die Nummer des bevorzugten Standflächenbereiches (blaue
Nummerierung) und eine in diesem Bereich befindliche Standgröße an.
Für Legal Tech Startups (junge Startup-Unternehmen) bieten wir auch 2021 ein besonderes Forum: Den Startup
Corner! Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind, können sich zu besonders günstigen Konditionen auf dem
Anwaltstag 2021 präsentieren. Sie finden den Startup-Bereich ebenfalls in der Convention Hall II (Standflächenbericht
Nr. 2). Hier stehen Ihnen vorkonfektionierte Stände (2 x 2 m) inkl. einem Tisch, zwei Stühlen sowie drei Strahlern und
einem Stromanschluss. Der Stand wird mit einer Blende mit dem Logo bzw. dem Firmen- oder Markennamen Ihres
Unternehmens ausgestattet.
Kosten
Der Mietpreis für die „nackte“ Standfläche beträgt pro Quadratmeter 449,00 € zzgl. MwSt. für den gesamten Zeitraum
inkl. Auf- und Abbau. Für Ihren Standbau, die Ausstattung des Standes und die vorgegebene Rückwand sind Sie selbst
verantwortlich.
S e i t e 4 | 14Die Ausstellungsmiete für Legal Tech Startups beträgt 550,00 € zzgl. MwSt. und beinhaltet die Überlassung
der vereinbarten Fläche von 2 x 2 m, für die gesamte Ausstellungsdauer inkl. Auf- und Abbauzeiten.
Gern vermitteln wir Ihnen nach bestätigter Buchung den direkten Kontakt zum ECC Estrel Congress Center Berlin,
um eventuell benötigte Standausstattung, Technik etc. auf eigene Rechnung zu bestellen.
In Ihrer Standflächenbuchung ist folgendes enthalten:
Zwei Mitarbeiter Ihres Hauses können kostenfrei an den Onlineseminaren und den Präsenzveranstaltungen
teilnehmen. Aufgrund der coronabedingten begrenzten Raumkapazitäten und Versand der Logindaten bei den
Onlineseminaren ist eine verbindliche Anmeldung zu den einzelnen Fachveranstaltungen im Vorfeld zwingend
erforderlich. Sobald die Anmeldung hierzu möglich ist schreiben wir Sie gesondert an.
Möglichkeit der zusätzlichen Webpräsenz auf der Website des Deutschen Anwaltstages (siehe Seite 11)
Zeiten
Aufbau der AdvoTec
Dienstag, 8. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch, 9. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr
Öffnung der AdvoTec
Donnerstag, 10. Juni 2021 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 11. Juni 2021 von 8.30 bis 18.00 Uhr
Abbau der AdvoTec
Freitag, 11. Juni 2021 von 18.00 Uhr bis 0.00 Uhr
(Achtung, siehe Ausstellerbedingungen, Punkt 10), Abholungen/Rücksendungen sollten in der
Abbauzeit erfolgen.
Buchung der Standfläche
Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Standflächen zur Verfügung steht, nehmen wir die Verteilung nach Eingang der
Anmeldungen nach Auslauf der Rückmeldefrist automatisch vor.
Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor:
www.anwaltakademie-event.de/advotec
Nach dieser Frist setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen Ihre Standfläche und
Standnummer für den Deutschen Anwaltstag 2021 mit.
S e i t e 5 | 14Standflächenplan ECC Estrel Congress Center Berlin
Die AdvoTec inkl. Loungebereich, Cateringfläche, Startup Corner sowie Platz für das Teilnehmermittagessen.
S e i t e 6 | 14Ausstellerbedingungen
1. Vermietung der Ausstellungsflächen
Der Deutsche Anwaltverein e.V. vermietet dem Aussteller eine noch festzulegende Fläche. Die
Flächenzuweisung erfolgt durch den Veranstalter unter der Bedingung der Zustimmung des ECC Estrel
Congress Centers Berlin. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen holt der Veranstalter auf seine
Kosten ein.
2. Angebotsannahme durch den Veranstalter
Die Einladung zur Abgabe eines Angebotes ist freibleibend. Der Deutsche Anwaltverein e.V. ist nicht
verpflichtet, Angebote anzunehmen. Er wird je nach Anfrage frei darüber entscheiden, welche Kombinationen
von Ausstellern er für den erwarteten Teilnehmerkreis für geeignet hält. Er behält sich auch die Entscheidung
vor, ob die Ausstellung überhaupt durchgeführt wird.
Der Deutsche Anwaltverein e.V. sichert zu, die Entscheidung, ob und inwieweit Angebote angenommen
werden, bis zum 11. Januar 2021 zu treffen. Die abgegebenen Angebote werden nach Eingang berücksichtigt.
3. Angebotsabgabe
Der Deutsche Anwaltverein e.V. behält sich außerdem vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, die nicht
spätestens bis zum 14. Dezember 2020 abgegeben worden sind. Die Angebotsabgabe muss über das
entsprechende Bestellformular (online) gegenüber dem DAV-Veranstaltungsbüro: DeutscheAnwaltAkademie
– jurEvent, Frau Anita Voigtländer, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Fon +49 30 72 61 53 - 135, E-Mail
voigtlaender@anwaltakademie.de erfolgen.
4. Standflächen
Alle Standflächen befinden sich ebenerdig in der Convention Hall II des ECC Estrel Congress Centers Berlin.
Der Veranstalter stellt nur die Fläche in ihrem bauseits vorhandenen Zustand zur Verfügung. Für die
Beschaffung, Erstellung, Aufbau und Abbau aller Standeinrichtungen im weitesten Sinne einschließlich der
etwa notwendigen haustechnischen und medientechnischen Anschlüsse hat der Aussteller auf seine Kosten
selbst zu sorgen. Bitte nutzen Sie dafür die Online-Bestellformulare, die Ihnen nach Bestätigung zur
Verfügung gestellt werden. Die Stände müssen zu den freizuhaltenden Verkehrsflächen hin offen und
einsehbar gehalten werden.
Die Covid-19-Regeln zur regelmäßigen Reinigung/Desinfektion des Standes, insbesondere die
Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Standfläche ist mit einer Rückwand zu versehen. Lose Kabel müssen
am Rand des Standes befestigt werden.
5. Ausstellungsmiete
Die Ausstellungsmiete beträgt 449,00 €/m² und für Legal Tech Startups 500,00 €/4 m² jeweils zzgl. MwSt.
und beinhaltet die Überlassung der vereinbarten Fläche, für die gesamte Ausstellungsdauer (inkl. Auf- und
Abbauzeiten), die Kosten für Raumbeleuchtung, sowie eine Nachtwache für die Nächte vom 8. zum 9. Juni
2021 und vom 9. zum 10. Juni 2021 jeweils in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr sowie vom 10. zum 11 Juni
2021 in der Zeit von 19.30 bis 7.00 Uhr.
S e i t e 7 | 14Um die Gefahr eines Diebstahls so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie im eigenen Interesse Ihren
Stand nach Anlieferung von Exponaten nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
6. Zahlung der Ausstellungsmiete
Die Ausstellungsmiete wird innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter fällig,
spätestens jedoch 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn. Bei jedwedem Zahlungsverzug des Ausstellers ist der
Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; der Aussteller haftet in diesem Fall für den dem
Veranstalter entstandenen Schaden.
7. Untervermietung der Standfläche/Mehrere Firmen auf einer Standfläche
Die Untervermietung der gesamten Ausstellungsfläche oder eines Teils hiervon an Dritte bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch im Fall einer vom Veranstalter genehmigten
Untervermietung schuldet der Aussteller die gesamte Ausstellungsmiete. Für den Veranstalter bleibt der
Aussteller Ansprechpartner, für die Weitergabe aktueller Informationen an den Untermieter ist der Aussteller
zuständig. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für die kostenlose Überlassung der Ausstellungsfläche an Dritte.
8. Öffnungszeiten der Ausstellung AdvoTec 2021
Nachstehende Öffnungszeiten der Ausstellung sind einzuhalten:
Donnerstag, 10. Juni 2021 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag, 11. Juni 2021 8.30 bis 18.00 Uhr
An der Ausstellung kann sich nur beteiligen, wer sich verpflichtet, zu den vorgenannten Zeiten seine
Ausstellung offen zu halten/die Besetzung des Standes gewährleistet. Bei Nichteinhaltung der vertraglich
garantierten Standzeiten wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Standmiete erhoben.
9. Aufbauzeiten
Für den Aufbau stehen Dienstag, 8. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr und Mittwoch, 9. Juni 2021 von 8.00
bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Bei Nichteinhaltung der Aufbauzeiten wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der
Standmiete erhoben.
10. Abbauzeiten
Der Abbau erfolgt am Freitag, 19. Juni 2021 ab 18.00 Uhr und muss bis 0.00 Uhr beendet sein.
Abholungen/Rücksendungen sollten in der Abbauzeit erfolgen. Bei Nichteinhaltung der
Abbauzeiten/Abtransport wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Standmiete erhoben.
11. Verteilung von Material/Werbemaßnahmen
Jedwedes Prospekt- oder Informationsmaterial des Ausstellers darf nur auf der von ihm gemieteten
Ausstellungsfläche ausgelegt bzw. verteilt werden. Events und Werbemaßnahmen außerhalb des
Ausstellungsstandes bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
S e i t e 8 | 1412. Speisen und Getränke
Der Aussteller darf mitgebrachte Speisen und Getränke (hierzu zählen auch Gebäck, alkoholfreie Getränke,
Kaffee etc.) zur Ausstellung nicht kostenpflichtig anbieten. Dies ist grundsätzlich der Gastronomie vor Ort
vorbehalten. Sofern Sie Speisen und Getränke für die Bewirtung Ihres Standes benötigen, schauen Sie in das
Online-Bestellformular, das Sie nach Bestätigung erhalten.
13. Haftung
Der Aussteller ist für die gesamte Verkehrssicherheit seines Messestandes und der unmittelbar angrenzenden
Verkehrsflächen verantwortlich. Der Veranstalter ist vom Aussteller von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die eine Ursache im Standaufbau des Ausstellers, in dessen Personal oder den von ihm
präsentierten Produkten und Dienstleistungen, haben oder die auf Nichtbeachtung behördlicher oder
sonstiger Auflagen des Veranstalters bzw. des Betreibers der Ausstellungsräumlichkeiten zurückzuführen
sind.
Der Aussteller ist für die Standfläche und sein Ausstellungsgut während der gesamten Zeit
eigenverantwortlich zuständig. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Verluste an
den Sachen des Ausstellers. Unbeschadet bleibt die Haftung des Veranstalters für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit.
Der Veranstalter stellt eine Nachtwache (siehe Punkt 5), die die allgemeine Bewachung der AdvoTec
übernimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aussteller für die adäquate Sicherung wertvoller
Gegenstände selbst sorgen muss.
Im Übrigen haftet der Aussteller für alle im oder am Mietobjekt bzw. den Gemeinschaftseinrichtungen der
Ausstellungsräumlichkeiten entstandenen Schäden, die von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder anderen
Beauftragten verursacht werden; auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Der Aussteller verpflichtet
sich, in dieser Hinsicht für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für den Zustand der angemieteten
Ausstellungsfläche und für Personen und Sachen des Ausstellers übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Eventuell vorhandene Schäden, die bei Übernahme der Fläche durch den Aussteller festgestellt werden, sind
dem Veranstalter und dem ECC Estrel Congress Centers Berlin sofort schriftlich anzuzeigen.
Der Veranstalter haftet nicht für die Erreichung der vom Aussteller mit der Eingehung dieses Vertrages
verfolgten weiterreichenden Ziele.
14. Rücktritt wegen höherer Gewalt und anderen nicht zu vertretenden Gründen
Kann der Veranstalter infolge höherer Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege und
politische Unruhen) das Mietobjekt nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stellen, so sind Veranstalter
und Aussteller zum Rücktritt von der Vereinbarung berechtigt.
S e i t e 9 | 14Gleiches gilt bei Leistungshindernissen aus anderen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, die in
Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen und die der Veranstalter durch zumutbare Aufwendungen
nicht überwinden kann (wie beispielsweise behördliche Veranstaltungsuntersagungen oder -
beschränkungen, behördliche Maßnahmen, die eine vertragsgemäße Veranstaltungsdurchführung
unzumutbar erschweren oder eine Entwicklung der Pandemie, nach der eine Präsenzveranstaltung mit dem
Gesundheitsschutz der Beteiligten
und Teilnehmer unvereinbar ist). Die Parteien informieren sich unverzüglich über bestehende
Leistungshindernisse.
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Sofern der Veranstalter von seinem
Rücktrittsrecht wegen der Covid-19-Pandemie Gebrauch macht, sind Schadensersatzansprüche nur
ausgeschlossen, wenn der Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgeübt wird. Unberührt
bleiben Schadensersatzansprüche, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen oder die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters beruhen.
15. Stornierung durch den Aussteller
Der Aussteller hat das Recht, jederzeit die Vereinbarung zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich
erfolgen. In diesem Fall erhebt der Veranstalter folgende Bearbeitungs- und Stornogebühren:
Stornierung bis 31. März 2021 10 % der dem Veranstalter entgangenen Miete
Stornierung bis 21. April 2021 25 % der dem Veranstalter entgangenen Miete
Stornierung bis 12. Mai 2021 50 % der dem Veranstalter entgangenen Miete
Stornierung ab 13. Mai 2021 100 % der dem Veranstalter entgangenen Miete
Gelingt es dem Veranstalter, die Ausstellungsfläche nach dem 13. Mai 2021 anderweitig zu vermieten,
werden Stornogebühren nachträglich gutgeschrieben. In jedem Fall ist aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 20 % der vereinbarten Miete fällig. Dem Aussteller steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
16. Einlass zur Ausstellung/Teilnahme von Ausstellern am Fachprogramm
Die AdvoTec ist eine für Besucher kostenfreie Ausstellung und nicht an die Teilnahme an den weiteren
Veranstaltungen des Deutschen Anwaltstages gebunden. Aufgrund der coronabedingten
Teilnehmer/innen-Beschränkungen und Anwesenheitsdokumentation ist es zwingend erforderlich, dass
sich Standpersonal und weitere Gäste der AdvoTec ebenfalls im Vorfeld zum Deutschen Anwaltstag
anmelden.
S e i t e 10 | 14Zwei Mitarbeiter des Ausstellers können kostenfrei an den Onlineseminaren und den
Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Aufgrund der coronabedingten begrenzten Raumkapazitäten und
Versand der Logindaten bei den Onlineseminaren ist eine verbindliche Anmeldung zu den einzelnen
Fachveranstaltungen im Vorfeld zwingend erforderlich. Eine Teilnahme an bestimmten Seminaren hängt
von den vorhandenen Kapazitäten ab und kann nicht garantiert werden. Die Teilnahme am
Begleitprogramm ist für Aussteller kostenpflichtig und ebenfalls nur nach vorheriger verbindlicher
Anmeldung möglich.
17. ECC Estrel Congress Center Berlin
Es gelten außerdem die Ausstellerbedingungen/Technischen Richtlinien des ECC, die in der Anlage zu finden
sind.
Die Standardbauhöhe aller Messestände bis 3,50 m ist genehmigungsfrei. Alle Abweichungen müssen vorab
mit Standentwurf bis spätestens 8 Wochen vor Aufbaubeginn beim Veranstalter zur Prüfung und
Genehmigung nach Punkt 4.2.1 der Prüfvorschriften des ECC freigegeben werden.
18. Brandschutz
Alle Standmaterialien müssen nach DIN 4102-1 schwer entflammbar, mindestens B1 sein. Der Nachweis der
Schwerentflammbarkeit ist jederzeit am Stand bereitzuhalten. Die im ECC Estrel Congress Center Berlin
vorhandenen Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder dürfen unter keinen Umständen verbaut
oder unzugänglich gemacht werden. Es ist untersagt, deren Hinweisschilder unkenntlich zu machen.
S e i t e 11 | 14Ihre Webpräsenz
auf der Website des Deutschen Anwaltstages 2021
xjklkx
Webpräsenz
Eingebunden auf der Website des Deutschen Anwaltstages, www.anwaltstag.de, bieten wir Ihnen die Möglichkeit,
Ihr Unternehmen und Ihr Angebot mit individuellem digitalen Content während des Deutschen Anwaltstages
vom 7. bis 11. Juni 2021 vorzustellen.
Ihre Webpräsenz kann nach Ihren eigenen Vorstellungen aus verschiedenen Komponenten aufgebaut werden:
Ihr Firmenlogo
Texte zu Ihrem Unternehmen/zu Ihren Produkten
Image- und Produktfotos
Multimediale Inhalte wie Image- oder Produktvideos
Ein Download-Angebot
Besondere Angebote, die Sie nur zum Virtuellen Deutschen Anwaltstag anbieten/Preisausschreiben etc.
Eine Live-Chat-Funktion zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Messe-Team
Sie liefern die Inhalte, wir stellen sie ein.
Kosten
Inklusive bei Buchung einer Standfläche auf der AdvoTec/bei Buchung einer Standfläche im Startup Corner
ansonsten:
798,00 € zzgl. MwSt. für die gesamte Dauer des Deutschen Anwaltstages
499,00 € zzgl. MwSt. für Startups für die gesamte Dauer des Deutschen Anwaltstages
Buchung Ihrer Webpräsenz
Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor:
www.anwaltakademie-event.de/advotec
S e i t e 12 | 14Ihre Werbeanzeige
während eines Onlineseminars des Deutschen Anwaltstages 2021
Werbeanzeige
Sie haben die Möglichkeit während eines Onlineseminars, die vom 7. bis 9. Juni 2021 stattfinden, eine
Werbeanzeige zu schalten. Diese Werbung wird während der gesamten Dauer des Onlineseminars im virtuellen
Raum eingeblendet.
Nach Fertigstellung des Onlineprogramms können Sie eines der angebotenen Onlineseminare für Ihre
Werbeanzeige auswählen. Hierzu werden wir Sie nach Buchung gesondert anschreiben.
Kosten
199,00 € zzgl. MwSt./Werbeanzeige (bei Buchung einer Standfläche oder Webpräsenz)
399,00 € zzgl. MwSt./Werbeanzeige (ohne Buchung einer Standfläche oder Webpräsenz)
Buchung Ihrer Werbeanzeige
Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor:
www.anwaltakademie-event.de/advotec
S e i t e 13 | 14Ihr Onlineseminar
im Rahmen des Deutschen Anwaltstages 2021
Onlineseminar
Bieten Sie Ihr eigenes 30-minütiges-Onlineseminar an und erreichen Sie damit die Teilnehmer/innen des
Deutschen Anwaltstages und Ihre Gäste direkt mit Ihren Inhalten. Wir stellen den virtuellen Raum und übernehmen
die Ankündigung Ihres Onlineseminars auf der Website des Deutschen Anwaltstages. Von Montag, 7. Juni bis
Mittwoch, 9. Juni 2021 jeweils von 17.30 bis 18.00 Uhr oder von 18.00 bis 18.30 Uhr gehen Sie online. Die
Onlineseminare werden ins Programm des Anwaltstages aufgenommen.
Kosten
499,00 € zzgl. MwSt. pro Onlineseminar
Buchung Ihrer Werbeanzeige
Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor:
www.anwaltakademie-event.de/advotec
Ihre Beilage
in den Tagungstaschen des Deutschen Anwaltstages 2021
Beilage
Jeder Präsenz-Teilnehmer erhält vor Ort im ECC Estrel Congress Center Berlin eine Tagungstasche mit Logo des
Deutschen Anwaltstages 2021.
Gern können Sie den Tagungstaschen (Auflage von 1.500 Stück) Unterlagen Ihres Unternehmens in Form von
Broschüren, Prospekten, Stiften, Schreibblöcken, Werbeartikeln etc., vorbehaltlich der inhaltlichen Zustimmung des
Veranstalters, beilegen.
Kosten
1.500,00 € zzgl. MwSt. pro Beilage
Buchung Ihrer Beilage
Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor:
www.anwaltakademie-event.de/advotec
S e i t e 14 | 14TECHNISCHE RICHTLINIEN STAND 10. JUNI 2020 ECC BERLIN· SONNENALLEE 225 · 12057 BERLIN · TEL. +49 30 6831 22566 · ECCESTREL@ESTREL.COM · ESTREL.COM
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen ...................................................................................................................................................................... 1
1.1 Hausordnung / Auszug aus der Hausordnung ................................................................................................ 1
1.2 Öffnungszeiten ................................................................................................................................................................. 1
1.2.1 Auf- und Abbauzeiten ........................................................................................................................................ 1
1.2.2 Veranstaltungslaufzeit ..................................................................................................................................... 1
2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen ............................................... 1
2.1 Verkehrsordnung ............................................................................................................................................................ 1
2.2 Rettungswege ................................................................................................................................................................... 2
2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten ............................................................................................ 2
2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge ........................................................................................ 2
2.3 Sicherheitseinrichtungen ......................................................................................................................................... 2
2.4 Bewachung ......................................................................................................................................................................... 2
2.5 Notfallräumung ............................................................................................................................................................... 3
3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes .................................................. 3
3.1 Hallendaten ........................................................................................................................................................................ 3
3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung ................................................................................... 3
3.1.2 Druckluft, Elektro- und Wasserversorgung ........................................................................................ 3
3.1.3 Kommunikationseinrichtungen ................................................................................................................ 3
3.1.4 Sprinkleranlagen .................................................................................................................................................. 3
3.1.5 Heizung, Lüftung .................................................................................................................................................. 3
3.1.6 Störungen .................................................................................................................................................................. 3
3.2 Freigelände .......................................................................................................................................................................... 3
3.3 Durchfahrtshöhen .......................................................................................................................................................... 3
4. Standbaubestimmungen .................................................................................................................................................... 3
4.1 Standsicherheit ................................................................................................................................................................ 3
4.2 Standbaugenehmigung .............................................................................................................................................. 4
4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten ......................................................... 4
4.2.2 Fahrzeuge und Container ............................................................................................................................... 5
4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile .................................................................................. 5
4.2.4 Prüfungsumfang ................................................................................................................................................... 5
4.3 Bauhöhen ............................................................................................................................................................................. 5
4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen ............................................................................................ 5
4.4.1 Brandschutz ............................................................................................................................................................. 5
4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien.................................................................................... 5
4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen ................................................................................................... 6
4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe und Munition ............................................................................ 6
4.4.1.4 Pyrotechnik ................................................................................................................................................... 6
4.4.1.5 Luftballons und Flugobjekte .............................................................................................................. 6
4.4.1.6 Nebelmaschinen ........................................................................................................................................ 6
4.4.1.7 Aschenbehälter, Aschenbecher, Rauchverbot ....................................................................... 6
4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter .......................................................................................... 7
4.4.1.9 Spritzpistolen, Lösungsmittel .......................................................................................................... 7
4.4.1.10 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme .............................................. 7
4.4.1.11 Leergut .............................................................................................................................................................. 7
4.4.1.12 Feuerlöscher................................................................................................................................................. 7
4.4.2 Standüberdachung ............................................................................................................................................. 7
4.4.3 Glas und Acrylglas ................................................................................................................................................ 8
4.4.4 Aufenthaltsräume und Zuschauerräume ............................................................................................. 8
4.5 Ausgänge, Rettungswege und Türen ................................................................................................................ 8
4.5.1 Ausgänge und Rettungswege ..................................................................................................................... 8
4.5.2 Türen ............................................................................................................................................................................. 8
4.6 Podeste, Leitern, Aufstiege, Treppen und Stege ........................................................................................ 8
4.7 Standgestaltung .............................................................................................................................................................. 9
4.7.1 Barrierefreies Bauen........................................................................................................................................... 9
II4.7.2 Prüfung der Mietfläche ..................................................................................................................................... 9
4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz ......................................................................................................................... 9
4.7.4 Hallenböden............................................................................................................................................................. 9
4.7.5 Abhängungen von der Hallendecke ......................................................................................................... 9
4.7.6 Standbegrenzungswände ........................................................................................................................... 10
4.7.7 Werbemittel und Präsentationen .......................................................................................................... 10
4.7.8 Erscheinungsbild ............................................................................................................................................... 10
4.8 Freigelände ....................................................................................................................................................................... 10
4.8.1 Aufbau....................................................................................................................................................................... 11
4.8.2 Abbau ........................................................................................................................................................................ 11
4.9 Zweigeschossige Bauweise .................................................................................................................................. 11
4.9.1 Bauanfrage ............................................................................................................................................................ 11
4.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der
Standinnenräume ................................................................................................................................................................. 11
4.9.3 Nutzlasten und Lastannahmen ............................................................................................................... 11
4.9.4 Rettungswege und Treppen....................................................................................................................... 12
4.9.5 Baumaterialien ................................................................................................................................................... 12
4.9.6 Obergeschoss....................................................................................................................................................... 12
5 Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Technische Vorschriften,
Technische Versorgung ................................................................................................................................................................. 12
5.1 Allgemeine Vorschriften .......................................................................................................................................... 12
5.1.1 Schäden.................................................................................................................................................................... 12
5.2 Einsätze von Arbeitsmitteln ................................................................................................................................. 12
5.3 Elektroinstallation ...................................................................................................................................................... 13
5.3.1 Anschlüsse ............................................................................................................................................................. 13
5.3.2 Standinstallation............................................................................................................................................... 13
5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften ..................................................................................................... 13
5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen ............................................................................................................................... 13
5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung ............................................................................................................................... 13
5.3.6 Nutzung von Funkfrequenzen .................................................................................................................. 14
5.4 Wasser- und Abwasserinstallation .................................................................................................................. 14
5.5 Druckluft- und Gasinstallation ........................................................................................................................... 14
5.5.1 Druckluft ................................................................................................................................................................. 14
5.5.2 Gas ............................................................................................................................................................................... 14
5.6 Maschinen-, Druckbehälter- und Abgasanlagen .................................................................................... 15
5.6.1 Maschinengeräusche ..................................................................................................................................... 15
5.6.2 Produktsicherheit ............................................................................................................................................. 15
5.6.2.1 Schutzvorrichtungen ........................................................................................................................... 15
5.6.2.2 Prüfverfahren ............................................................................................................................................ 15
5.6.2.3 Betriebsverbot .......................................................................................................................................... 15
5.6.3 Druckbehälter ...................................................................................................................................................... 16
5.6.3.1 Abnahmebescheinigung ................................................................................................................... 16
5.6.3.2 Prüfung .......................................................................................................................................................... 16
5.6.3.3 Mietgeräte .................................................................................................................................................. 16
5.6.3.4 Überwachung ........................................................................................................................................... 16
5.6.4 Abgase und Dämpfe ......................................................................................................................................... 16
5.6.5 Abgasanlagen ...................................................................................................................................................... 16
5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten ..................... 16
5.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen ................................................................................................................. 16
5.7.1.1 Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen ....................................................................... 16
5.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas ........................................................................................................... 16
5.7.1.3 Einrichtung und Unterhaltung ..................................................................................................... 17
5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten .............................................................................................................................. 17
5.7.2.1 Lagerung und Verwendung ............................................................................................................. 17
5.7.2.2 Bedarfslagerung ...................................................................................................................................... 17
5.7.2.3 Vorratsbehälter ........................................................................................................................................ 17
III5.7.2.4 Lagerort ......................................................................................................................................................... 17
5.7.2.5 auflagen zum Betrieb ........................................................................................................................... 17
5.7.2.6 Einfüllen der Flüssigkeiten ............................................................................................................... 17
5.7.2.7 Leere Behälter ........................................................................................................................................... 17
5.8. Asbest und andere Gefahrenstoffe ................................................................................................................... 18
5.9 Film-, Foto-, Televisionsvorführungen, Szeneflächen und sonstige Präsentationen .... 18
5.10 Strahlenschutz.......................................................................................................................................................... 18
5.10.1 Radioaktive Stoffe ............................................................................................................................................ 18
5.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler ......................................................................................................... 18
5.10.3 Laseranlagen ........................................................................................................................................................ 19
5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und
Oberschwingungen ................................................................................................................................................................... 19
5.12 Krane, Stapler und Leergut .................................................................................................................................... 19
5.13 Musikalische Wiedergaben ................................................................................................................................... 19
5.14 Abgabe von Speisen und Getränken ................................................................................................................ 20
6. Umweltschutz ......................................................................................................................................................................... 20
6.1 Abfallwirtschaft ............................................................................................................................................................ 20
6.1.1 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle ................................................................................. 20
6.1.2 Mitgebrachte Abfälle ...................................................................................................................................... 20
6.2 Wasser, Abwasser und Bodenschutz .............................................................................................................. 20
6.2.1 Öl- und Fettabscheider .................................................................................................................................. 20
6.2.2 Reinigung und Reinigungsmittel .......................................................................................................... 20
6.3 Umweltschäden ............................................................................................................................................................ 20
IV1. Vorbemerkungen
Das Estrel Berlin, nachfolgend Estrel genannt, hat für die stattfindenden Veranstaltungen
Richtlinien erlassen mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheit zu
geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind
bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Die technischen Richtlinien sind
Vertragsbestandteil der Verträge, die das Estrel mit Ihren Ausstellern, Veranstaltern,
Servicefirmen und Dienstleister schließt. Diese Aussteller, Veranstalter, Servicefirmen und
Dienstleistern stehen dafür ein, dass sich alle ihre Vertragspartner, die auf dem
Veranstaltungsgelände tätig sind oder sich dort aufhalten, an diese technischen Richtlinien
halten. Das Estrel kann von jedem, der auf dem Veranstaltungsgelände tätig ist oder sich dort
aufhält, die Einhaltung der Technischen Richtlinien verlangen. Bei Messen, Ausstellungen und
sonstigen Veranstaltungen, die ein anderer Veranstalter als das Estrel ausrichtet, ist neben dem
Estrel der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, von seinen Kunden und deren
Vertragspartnern die Einhaltung der technischen Richtlinien zu verlangen.
Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der
Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen
Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen.
Mit den zuständigen Behörden des Landes Berlin sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und
sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Das Estrel behält sich vor, die Einhaltung
dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils
gültigen Fassung, insbesondere die aktuelle Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), die
Betriebsstättenverordnung sowie die Landesbauverordnung des Landes Berlin zu beachten.
Die Durchführung einer Veranstaltung/ die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im
Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel trotz
Aufforderung bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere
Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben
vorbehalten.
Baurecht ist Landesrecht. Das Land Berlin gibt uns als Betreiber je nach Genehmigungsart eine
Bearbeitungsfrist von 8 bis 12 Wochen vor.
Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze
unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält sich das
Estrel Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich.
1.1 Hausordnung / Auszug aus der Hausordnung
Das Gelände ist Privatgelände. Das Estrel übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht
aus. Ergänzend wird auf die im Gelände ausgehängte Haus- und Betriebsverordnung verwiesen,
die Bestandteil des Mietvertrages ist.
1.2 Öffnungszeiten
1.2.1 Auf- und Abbauzeiten
Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in der entsprechend Vertraglich
vereinbarten Zeit gearbeitet werden.
1.2.2 Veranstaltungslaufzeit
Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen für Aussteller, deren Messebauer und
Servicefirmen entsprechend der vertraglichen Mietdauer vor Messebeginn geöffnet und nach
Messeschluss verschlossen, soweit nicht in den besonderen Teilnahmebedingungen andere
Zeiten bekannt gegeben werden.
2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen
2.1 Verkehrsordnung
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der
Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind Verkehrs ordnende und verkehrslenkende
Regeln unbedingt zu beachten. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und
Verkehrsordnung eingeteilten Personals des Estrel, bzw. deren Beauftragten ist unbedingt Folge
1zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. Im gesamten
Veranstaltungsbereich und auf den geländeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung. Die auf dem Veranstaltungsgelände zugelassene
Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Die Parkdauer im Messe- und Ausstellungsgelände
zum Ent- und Beladen ist begrenzt. Das Estrel hält sich für die Einhaltung dieser Anordnung eine
Kaution vor, die bei fristgerechter Ausfahrt voll zurückbezahlt wird. Ansonsten verfällt diese
Kaution ersatzlos. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und
Leergut jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Übernachtungen
sowohl in Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungsbereichen sind
nicht statthaft.
Aus Sicherheitsgründen ist während der Auf- und Abbauzeit in den Hallen und im
Ausstellungsbereich im Freigelände der Aufenthalt von Personen, die keiner
versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – insbesondere von Minderjährigen –
verboten.
2.2 Rettungswege
2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und
Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden, auch während der
Auf- und Abbauzeit. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den
Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt.
Brandschutztechnische Einrichtungen wie Hydranten und deren Kennzeichnung in den Hallen
und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden.
2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen und Tore im Zuge von Rettungswegen
müssen außen und innen freigehalten werden, sie müssen von innen leicht in voller Breite
geöffnet werden können. Die Rettungswegtüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung
dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden.
Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende
Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege!
2.3 Sicherheitseinrichtungen
Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen
der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen
Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht
zugestellt oder zugebaut werden.
2.4 Bewachung
Die allgemeine Bewachung der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der
Veranstaltung erfolgt nicht durch das Estrel. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht keine
allgemeine Aufsicht. Eine gesonderte Bewachung muss über das Estrel bestellt werden. Das
Estrel übernimmt jedoch keine Obhut für eingebrachte oder angelieferte Einrichtungen und
Gegenstände von Ausstellern und in Ihrem Auftrag tätigen Dritten. Das vom Estrel eingesetzte
Sicherheitspersonal ist nicht befugt, Aufträge irgendwelcher Art vom Aussteller direkt
entgegenzunehmen. Das Estrel ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen
Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes und der vom Aussteller
eingebrachten Gegenstände muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren.
Standwachen dürfen dabei nur durch den vom Estrel beauftragten Sicherheitsdienst gestellt
werden. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und
Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und die sonstigen von den Ausstellern
eingebrachten Gegenstände bestehen. Wertvolle bzw. leicht bewegliche Gegenstände sollten
nachts stets unter Verschluss genommen werden. Veranstaltungen und Feste (Standpartys) am
Stand können aus Sicherheitsgründen -abgesehen bei vorherigen schriftlichen
Sondergenehmigungen des Estrel- außerhalb der Öffnungszeiten nicht durchgeführt werden.
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