Informationen zur Beteiligung am Deutschen Anwaltstag 2021
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Informationen zur Beteiligung am Deutschen Anwaltstag 2021 Veranstalter Deutscher Anwaltverein Littenstraße 11 10179 Berlin Geschäftsführer: Rechtsanwalt Manfred Aranowski Sekretariat: Elke Liedtke Fon +49 30 72 61 52-132 liedtke@anwaltverein.de Veranstaltungsbüro DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung sowie Serviceleistungen mbH - jurEvent Littenstraße 11 10179 Berlin Anita Voigtländer Fon +49 30 72 61 53 - 135 voigtlaender@anwaltakademie.de Anja Mittelmerten Fon +49 30 72 61 53 - 185 mittelmerten@anwaltakademie.de Michaela Jürgens Fon +49 30 72 61 53 - 183 juergens@anwaltakademie.de
Deutscher Anwaltstag vom 7. bis 11. Juni 2021 in Berlin Was ist der Deutsche Anwaltstag? Der Deutsche Anwaltstag ist die bundesweite Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Er führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen sowie rechts- und berufspolitischen Austausch zusammen und ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen überhaupt. Was erwartet Sie und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer? 5 Tage mit 70 Vorträgen und Veranstaltungen Onlineseminare von Montag, 7. Juni bis Mittwoch, 9. Juni 2021 Präsenzveranstaltungen von Mittwoch, 9. Juni bis Freitag, 11. Juni 2021 3 Abendveranstaltungen Get together am Mittwoch, 9. Juni 2021 Begrüßungsabend am Donnerstag, 10. Juni 2021 Festabend am Freitag, 11. Juni 2021 65 FAO-Stunden 50 Aussteller auf der begleitenden Fachausstellung AdvoTec und der Webpräsenz 200 Referentinnen und Referenten 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Präsenz- und Onlineveranstaltungen Wo findet der Deutsche Anwaltstag 2021 statt? ECC Estrel Congress Center Berlin Sonnenallee 225 12057 Berlin Unter welchem Motto steht der Deutsche Anwaltstag 2021? Das Motto des Deutschen Anwaltstags 2021 lautet: "Die Anwaltschaft – in besonderer Verantwortung, 150-Jahre DAV". Der Anwaltstag wird sich in vielen Fachveranstaltungen praxis- und anwaltsbezogenen Aspekten dieses Themas widmen. S e i t e 2 | 14
Wie findet der Deutsche Anwaltstag 2021 statt? Da sichere Prognosen zur Entwicklung der aktuellen Situation rund um Corona und die damit verbundenen Auflagen und Einschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind, planen wir den Deutschen Anwaltstag 2021 nach derzeitigen Covid-19-Regeln, d. h. Einhaltung der Abstandsregeln, insbesondere bei der Planung der Ausstellungsflächen der AdvoTec Begrenzung der Raumkapazitäten >> maximal 1.000 Teilnehmer/innen am Tag und Teilnehmerbeschränkungen für die einzelnen Veranstaltungen, Zutritt nur mit vorheriger Anmeldung in allen Bereichen Erhöhte Hygienemaßnahmen (Desinfektionsspender in allen Bereichen usw.) Besuchersteuerung (besondere Wegführung „Einbahnstraßensystem“ soweit möglich usw.) Maskenpflicht, so wie der Platz im Tagungsraum verlassen wird Teilnehmer/innen-Nachverfolgung mittels Scan-Kontrollen zu den einzelnen Veranstaltungsräumen und der AdvoTec Sollten bestehende Regelungen bis Juni 2021 gelockert oder aufgehoben werden, ist es kurzfristig möglich, Teilnehmer/innen-Beschränkungen entsprechend anzupassen oder aufzuheben. Wie kann sich Ihr Unternehmen am Deutschen Anwaltstag 2021 beteiligen? Buchung einer Standfläche auf der AdvoTec Buchung einer Webpräsenz, begleitend zum Deutschen Anwaltstag 2021 Einblendung einer Werbeanzeige im virtuellen Raum der Onlineseminare Durchführung Ihres eigenen Onlineseminars Beilage Ihres Werbematerials in den Tagungstaschen des Deutschen Anwaltstages 2021 Ausführliche Informationen zu diesen Angeboten finden Sie auf den folgenden Seiten. S e i t e 3 | 14
AdvoTec Die begleitende Fachausstellung des Deutschen Anwaltstages 2021 Die AdvoTec ist als größte deutsche Fachmesse rund um die Anwaltschaft fester Bestandteil des Anwaltstages. Jedes Jahr geben wir Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich hier einem Fachpublikum und den Teilnehmern/innen zu präsentieren und über Produkte und Dienstleistungen zu informieren. In Berlin bieten wir Ihnen eine Gesamtausstellungsfläche von ca. 1.000 m² in der Convention Hall II des ECC Estrel Congress Centers Berlin. Ebenfalls wird es bereits zum vierten Mal einen Startup Corner für junge Unternehmen aus dem Legal Tech-Bereich geben. Ausstellungsplanung/Auswahl Ihrer Standfläche Um den Covid-19-Regeln zu entsprechen und trotzdem möglichst vielen Ausstellern die Teilnahme zu ermöglichen, haben wir in diesem Jahr in den möglichen Standflächenbereichen (gekennzeichnet durch die blaue Nummerierung) bereits Standflächen mit Größenangaben Rücken an Rücken vorgegeben, die den Mindestabstand von 1,50 m zu den seitlichen Nachbarständen einhalten. Wie in jedem Jahr buchen Sie bei uns die „nackte“ Standfläche. Die Vorgabe für Ihren Standbau sind die Einhaltung der angegebenen und gebuchten Maße sowie die Ausstattung mit einer Rückwand, um Ihren Stand damit vom rückwärtigen Aussteller abzutrennen. Sollte Ihnen die Ausstattung Ihres Standes mit einer Rückwand absolut unmöglich sein, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden uns bemühen eine gemeinsame Lösung zu finden. Bitte beachten Sie außerdem bei Ihrer individuellen Standbauplanung die Abstandsregeln. Vermeiden Sie zu enge Aufbauten. Bei der Buchung Ihrer Standfläche geben Sie bitte die Nummer des bevorzugten Standflächenbereiches (blaue Nummerierung) und eine in diesem Bereich befindliche Standgröße an. Für Legal Tech Startups (junge Startup-Unternehmen) bieten wir auch 2021 ein besonderes Forum: Den Startup Corner! Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind, können sich zu besonders günstigen Konditionen auf dem Anwaltstag 2021 präsentieren. Sie finden den Startup-Bereich ebenfalls in der Convention Hall II (Standflächenbericht Nr. 2). Hier stehen Ihnen vorkonfektionierte Stände (2 x 2 m) inkl. einem Tisch, zwei Stühlen sowie drei Strahlern und einem Stromanschluss. Der Stand wird mit einer Blende mit dem Logo bzw. dem Firmen- oder Markennamen Ihres Unternehmens ausgestattet. Kosten Der Mietpreis für die „nackte“ Standfläche beträgt pro Quadratmeter 449,00 € zzgl. MwSt. für den gesamten Zeitraum inkl. Auf- und Abbau. Für Ihren Standbau, die Ausstattung des Standes und die vorgegebene Rückwand sind Sie selbst verantwortlich. S e i t e 4 | 14
Die Ausstellungsmiete für Legal Tech Startups beträgt 550,00 € zzgl. MwSt. und beinhaltet die Überlassung der vereinbarten Fläche von 2 x 2 m, für die gesamte Ausstellungsdauer inkl. Auf- und Abbauzeiten. Gern vermitteln wir Ihnen nach bestätigter Buchung den direkten Kontakt zum ECC Estrel Congress Center Berlin, um eventuell benötigte Standausstattung, Technik etc. auf eigene Rechnung zu bestellen. In Ihrer Standflächenbuchung ist folgendes enthalten: Zwei Mitarbeiter Ihres Hauses können kostenfrei an den Onlineseminaren und den Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Aufgrund der coronabedingten begrenzten Raumkapazitäten und Versand der Logindaten bei den Onlineseminaren ist eine verbindliche Anmeldung zu den einzelnen Fachveranstaltungen im Vorfeld zwingend erforderlich. Sobald die Anmeldung hierzu möglich ist schreiben wir Sie gesondert an. Möglichkeit der zusätzlichen Webpräsenz auf der Website des Deutschen Anwaltstages (siehe Seite 11) Zeiten Aufbau der AdvoTec Dienstag, 8. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr Mittwoch, 9. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr Öffnung der AdvoTec Donnerstag, 10. Juni 2021 von 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag, 11. Juni 2021 von 8.30 bis 18.00 Uhr Abbau der AdvoTec Freitag, 11. Juni 2021 von 18.00 Uhr bis 0.00 Uhr (Achtung, siehe Ausstellerbedingungen, Punkt 10), Abholungen/Rücksendungen sollten in der Abbauzeit erfolgen. Buchung der Standfläche Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Standflächen zur Verfügung steht, nehmen wir die Verteilung nach Eingang der Anmeldungen nach Auslauf der Rückmeldefrist automatisch vor. Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor: www.anwaltakademie-event.de/advotec Nach dieser Frist setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen Ihre Standfläche und Standnummer für den Deutschen Anwaltstag 2021 mit. S e i t e 5 | 14
Standflächenplan ECC Estrel Congress Center Berlin Die AdvoTec inkl. Loungebereich, Cateringfläche, Startup Corner sowie Platz für das Teilnehmermittagessen. S e i t e 6 | 14
Ausstellerbedingungen 1. Vermietung der Ausstellungsflächen Der Deutsche Anwaltverein e.V. vermietet dem Aussteller eine noch festzulegende Fläche. Die Flächenzuweisung erfolgt durch den Veranstalter unter der Bedingung der Zustimmung des ECC Estrel Congress Centers Berlin. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen holt der Veranstalter auf seine Kosten ein. 2. Angebotsannahme durch den Veranstalter Die Einladung zur Abgabe eines Angebotes ist freibleibend. Der Deutsche Anwaltverein e.V. ist nicht verpflichtet, Angebote anzunehmen. Er wird je nach Anfrage frei darüber entscheiden, welche Kombinationen von Ausstellern er für den erwarteten Teilnehmerkreis für geeignet hält. Er behält sich auch die Entscheidung vor, ob die Ausstellung überhaupt durchgeführt wird. Der Deutsche Anwaltverein e.V. sichert zu, die Entscheidung, ob und inwieweit Angebote angenommen werden, bis zum 11. Januar 2021 zu treffen. Die abgegebenen Angebote werden nach Eingang berücksichtigt. 3. Angebotsabgabe Der Deutsche Anwaltverein e.V. behält sich außerdem vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, die nicht spätestens bis zum 14. Dezember 2020 abgegeben worden sind. Die Angebotsabgabe muss über das entsprechende Bestellformular (online) gegenüber dem DAV-Veranstaltungsbüro: DeutscheAnwaltAkademie – jurEvent, Frau Anita Voigtländer, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Fon +49 30 72 61 53 - 135, E-Mail voigtlaender@anwaltakademie.de erfolgen. 4. Standflächen Alle Standflächen befinden sich ebenerdig in der Convention Hall II des ECC Estrel Congress Centers Berlin. Der Veranstalter stellt nur die Fläche in ihrem bauseits vorhandenen Zustand zur Verfügung. Für die Beschaffung, Erstellung, Aufbau und Abbau aller Standeinrichtungen im weitesten Sinne einschließlich der etwa notwendigen haustechnischen und medientechnischen Anschlüsse hat der Aussteller auf seine Kosten selbst zu sorgen. Bitte nutzen Sie dafür die Online-Bestellformulare, die Ihnen nach Bestätigung zur Verfügung gestellt werden. Die Stände müssen zu den freizuhaltenden Verkehrsflächen hin offen und einsehbar gehalten werden. Die Covid-19-Regeln zur regelmäßigen Reinigung/Desinfektion des Standes, insbesondere die Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Standfläche ist mit einer Rückwand zu versehen. Lose Kabel müssen am Rand des Standes befestigt werden. 5. Ausstellungsmiete Die Ausstellungsmiete beträgt 449,00 €/m² und für Legal Tech Startups 500,00 €/4 m² jeweils zzgl. MwSt. und beinhaltet die Überlassung der vereinbarten Fläche, für die gesamte Ausstellungsdauer (inkl. Auf- und Abbauzeiten), die Kosten für Raumbeleuchtung, sowie eine Nachtwache für die Nächte vom 8. zum 9. Juni 2021 und vom 9. zum 10. Juni 2021 jeweils in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr sowie vom 10. zum 11 Juni 2021 in der Zeit von 19.30 bis 7.00 Uhr. S e i t e 7 | 14
Um die Gefahr eines Diebstahls so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie im eigenen Interesse Ihren Stand nach Anlieferung von Exponaten nicht unbeaufsichtigt zu lassen. 6. Zahlung der Ausstellungsmiete Die Ausstellungsmiete wird innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung durch den Veranstalter fällig, spätestens jedoch 2 Wochen vor Ausstellungsbeginn. Bei jedwedem Zahlungsverzug des Ausstellers ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; der Aussteller haftet in diesem Fall für den dem Veranstalter entstandenen Schaden. 7. Untervermietung der Standfläche/Mehrere Firmen auf einer Standfläche Die Untervermietung der gesamten Ausstellungsfläche oder eines Teils hiervon an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch im Fall einer vom Veranstalter genehmigten Untervermietung schuldet der Aussteller die gesamte Ausstellungsmiete. Für den Veranstalter bleibt der Aussteller Ansprechpartner, für die Weitergabe aktueller Informationen an den Untermieter ist der Aussteller zuständig. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für die kostenlose Überlassung der Ausstellungsfläche an Dritte. 8. Öffnungszeiten der Ausstellung AdvoTec 2021 Nachstehende Öffnungszeiten der Ausstellung sind einzuhalten: Donnerstag, 10. Juni 2021 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag, 11. Juni 2021 8.30 bis 18.00 Uhr An der Ausstellung kann sich nur beteiligen, wer sich verpflichtet, zu den vorgenannten Zeiten seine Ausstellung offen zu halten/die Besetzung des Standes gewährleistet. Bei Nichteinhaltung der vertraglich garantierten Standzeiten wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Standmiete erhoben. 9. Aufbauzeiten Für den Aufbau stehen Dienstag, 8. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr und Mittwoch, 9. Juni 2021 von 8.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Bei Nichteinhaltung der Aufbauzeiten wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Standmiete erhoben. 10. Abbauzeiten Der Abbau erfolgt am Freitag, 19. Juni 2021 ab 18.00 Uhr und muss bis 0.00 Uhr beendet sein. Abholungen/Rücksendungen sollten in der Abbauzeit erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Abbauzeiten/Abtransport wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Standmiete erhoben. 11. Verteilung von Material/Werbemaßnahmen Jedwedes Prospekt- oder Informationsmaterial des Ausstellers darf nur auf der von ihm gemieteten Ausstellungsfläche ausgelegt bzw. verteilt werden. Events und Werbemaßnahmen außerhalb des Ausstellungsstandes bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. S e i t e 8 | 14
12. Speisen und Getränke Der Aussteller darf mitgebrachte Speisen und Getränke (hierzu zählen auch Gebäck, alkoholfreie Getränke, Kaffee etc.) zur Ausstellung nicht kostenpflichtig anbieten. Dies ist grundsätzlich der Gastronomie vor Ort vorbehalten. Sofern Sie Speisen und Getränke für die Bewirtung Ihres Standes benötigen, schauen Sie in das Online-Bestellformular, das Sie nach Bestätigung erhalten. 13. Haftung Der Aussteller ist für die gesamte Verkehrssicherheit seines Messestandes und der unmittelbar angrenzenden Verkehrsflächen verantwortlich. Der Veranstalter ist vom Aussteller von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die eine Ursache im Standaufbau des Ausstellers, in dessen Personal oder den von ihm präsentierten Produkten und Dienstleistungen, haben oder die auf Nichtbeachtung behördlicher oder sonstiger Auflagen des Veranstalters bzw. des Betreibers der Ausstellungsräumlichkeiten zurückzuführen sind. Der Aussteller ist für die Standfläche und sein Ausstellungsgut während der gesamten Zeit eigenverantwortlich zuständig. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Verluste an den Sachen des Ausstellers. Unbeschadet bleibt die Haftung des Veranstalters für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter stellt eine Nachtwache (siehe Punkt 5), die die allgemeine Bewachung der AdvoTec übernimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aussteller für die adäquate Sicherung wertvoller Gegenstände selbst sorgen muss. Im Übrigen haftet der Aussteller für alle im oder am Mietobjekt bzw. den Gemeinschaftseinrichtungen der Ausstellungsräumlichkeiten entstandenen Schäden, die von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder anderen Beauftragten verursacht werden; auf ein Verschulden kommt es hierbei nicht an. Der Aussteller verpflichtet sich, in dieser Hinsicht für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für den Zustand der angemieteten Ausstellungsfläche und für Personen und Sachen des Ausstellers übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Eventuell vorhandene Schäden, die bei Übernahme der Fläche durch den Aussteller festgestellt werden, sind dem Veranstalter und dem ECC Estrel Congress Centers Berlin sofort schriftlich anzuzeigen. Der Veranstalter haftet nicht für die Erreichung der vom Aussteller mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten weiterreichenden Ziele. 14. Rücktritt wegen höherer Gewalt und anderen nicht zu vertretenden Gründen Kann der Veranstalter infolge höherer Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege und politische Unruhen) das Mietobjekt nicht vereinbarungsgemäß zur Verfügung stellen, so sind Veranstalter und Aussteller zum Rücktritt von der Vereinbarung berechtigt. S e i t e 9 | 14
Gleiches gilt bei Leistungshindernissen aus anderen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehen und die der Veranstalter durch zumutbare Aufwendungen nicht überwinden kann (wie beispielsweise behördliche Veranstaltungsuntersagungen oder - beschränkungen, behördliche Maßnahmen, die eine vertragsgemäße Veranstaltungsdurchführung unzumutbar erschweren oder eine Entwicklung der Pandemie, nach der eine Präsenzveranstaltung mit dem Gesundheitsschutz der Beteiligten und Teilnehmer unvereinbar ist). Die Parteien informieren sich unverzüglich über bestehende Leistungshindernisse. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Sofern der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht wegen der Covid-19-Pandemie Gebrauch macht, sind Schadensersatzansprüche nur ausgeschlossen, wenn der Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausgeübt wird. Unberührt bleiben Schadensersatzansprüche, die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen oder die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters beruhen. 15. Stornierung durch den Aussteller Der Aussteller hat das Recht, jederzeit die Vereinbarung zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall erhebt der Veranstalter folgende Bearbeitungs- und Stornogebühren: Stornierung bis 31. März 2021 10 % der dem Veranstalter entgangenen Miete Stornierung bis 21. April 2021 25 % der dem Veranstalter entgangenen Miete Stornierung bis 12. Mai 2021 50 % der dem Veranstalter entgangenen Miete Stornierung ab 13. Mai 2021 100 % der dem Veranstalter entgangenen Miete Gelingt es dem Veranstalter, die Ausstellungsfläche nach dem 13. Mai 2021 anderweitig zu vermieten, werden Stornogebühren nachträglich gutgeschrieben. In jedem Fall ist aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der vereinbarten Miete fällig. Dem Aussteller steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 16. Einlass zur Ausstellung/Teilnahme von Ausstellern am Fachprogramm Die AdvoTec ist eine für Besucher kostenfreie Ausstellung und nicht an die Teilnahme an den weiteren Veranstaltungen des Deutschen Anwaltstages gebunden. Aufgrund der coronabedingten Teilnehmer/innen-Beschränkungen und Anwesenheitsdokumentation ist es zwingend erforderlich, dass sich Standpersonal und weitere Gäste der AdvoTec ebenfalls im Vorfeld zum Deutschen Anwaltstag anmelden. S e i t e 10 | 14
Zwei Mitarbeiter des Ausstellers können kostenfrei an den Onlineseminaren und den Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Aufgrund der coronabedingten begrenzten Raumkapazitäten und Versand der Logindaten bei den Onlineseminaren ist eine verbindliche Anmeldung zu den einzelnen Fachveranstaltungen im Vorfeld zwingend erforderlich. Eine Teilnahme an bestimmten Seminaren hängt von den vorhandenen Kapazitäten ab und kann nicht garantiert werden. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist für Aussteller kostenpflichtig und ebenfalls nur nach vorheriger verbindlicher Anmeldung möglich. 17. ECC Estrel Congress Center Berlin Es gelten außerdem die Ausstellerbedingungen/Technischen Richtlinien des ECC, die in der Anlage zu finden sind. Die Standardbauhöhe aller Messestände bis 3,50 m ist genehmigungsfrei. Alle Abweichungen müssen vorab mit Standentwurf bis spätestens 8 Wochen vor Aufbaubeginn beim Veranstalter zur Prüfung und Genehmigung nach Punkt 4.2.1 der Prüfvorschriften des ECC freigegeben werden. 18. Brandschutz Alle Standmaterialien müssen nach DIN 4102-1 schwer entflammbar, mindestens B1 sein. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist jederzeit am Stand bereitzuhalten. Die im ECC Estrel Congress Center Berlin vorhandenen Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder dürfen unter keinen Umständen verbaut oder unzugänglich gemacht werden. Es ist untersagt, deren Hinweisschilder unkenntlich zu machen. S e i t e 11 | 14
Ihre Webpräsenz auf der Website des Deutschen Anwaltstages 2021 xjklkx Webpräsenz Eingebunden auf der Website des Deutschen Anwaltstages, www.anwaltstag.de, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen und Ihr Angebot mit individuellem digitalen Content während des Deutschen Anwaltstages vom 7. bis 11. Juni 2021 vorzustellen. Ihre Webpräsenz kann nach Ihren eigenen Vorstellungen aus verschiedenen Komponenten aufgebaut werden: Ihr Firmenlogo Texte zu Ihrem Unternehmen/zu Ihren Produkten Image- und Produktfotos Multimediale Inhalte wie Image- oder Produktvideos Ein Download-Angebot Besondere Angebote, die Sie nur zum Virtuellen Deutschen Anwaltstag anbieten/Preisausschreiben etc. Eine Live-Chat-Funktion zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Messe-Team Sie liefern die Inhalte, wir stellen sie ein. Kosten Inklusive bei Buchung einer Standfläche auf der AdvoTec/bei Buchung einer Standfläche im Startup Corner ansonsten: 798,00 € zzgl. MwSt. für die gesamte Dauer des Deutschen Anwaltstages 499,00 € zzgl. MwSt. für Startups für die gesamte Dauer des Deutschen Anwaltstages Buchung Ihrer Webpräsenz Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor: www.anwaltakademie-event.de/advotec S e i t e 12 | 14
Ihre Werbeanzeige während eines Onlineseminars des Deutschen Anwaltstages 2021 Werbeanzeige Sie haben die Möglichkeit während eines Onlineseminars, die vom 7. bis 9. Juni 2021 stattfinden, eine Werbeanzeige zu schalten. Diese Werbung wird während der gesamten Dauer des Onlineseminars im virtuellen Raum eingeblendet. Nach Fertigstellung des Onlineprogramms können Sie eines der angebotenen Onlineseminare für Ihre Werbeanzeige auswählen. Hierzu werden wir Sie nach Buchung gesondert anschreiben. Kosten 199,00 € zzgl. MwSt./Werbeanzeige (bei Buchung einer Standfläche oder Webpräsenz) 399,00 € zzgl. MwSt./Werbeanzeige (ohne Buchung einer Standfläche oder Webpräsenz) Buchung Ihrer Werbeanzeige Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor: www.anwaltakademie-event.de/advotec S e i t e 13 | 14
Ihr Onlineseminar im Rahmen des Deutschen Anwaltstages 2021 Onlineseminar Bieten Sie Ihr eigenes 30-minütiges-Onlineseminar an und erreichen Sie damit die Teilnehmer/innen des Deutschen Anwaltstages und Ihre Gäste direkt mit Ihren Inhalten. Wir stellen den virtuellen Raum und übernehmen die Ankündigung Ihres Onlineseminars auf der Website des Deutschen Anwaltstages. Von Montag, 7. Juni bis Mittwoch, 9. Juni 2021 jeweils von 17.30 bis 18.00 Uhr oder von 18.00 bis 18.30 Uhr gehen Sie online. Die Onlineseminare werden ins Programm des Anwaltstages aufgenommen. Kosten 499,00 € zzgl. MwSt. pro Onlineseminar Buchung Ihrer Werbeanzeige Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor: www.anwaltakademie-event.de/advotec Ihre Beilage in den Tagungstaschen des Deutschen Anwaltstages 2021 Beilage Jeder Präsenz-Teilnehmer erhält vor Ort im ECC Estrel Congress Center Berlin eine Tagungstasche mit Logo des Deutschen Anwaltstages 2021. Gern können Sie den Tagungstaschen (Auflage von 1.500 Stück) Unterlagen Ihres Unternehmens in Form von Broschüren, Prospekten, Stiften, Schreibblöcken, Werbeartikeln etc., vorbehaltlich der inhaltlichen Zustimmung des Veranstalters, beilegen. Kosten 1.500,00 € zzgl. MwSt. pro Beilage Buchung Ihrer Beilage Bitte nehmen Sie Ihre Buchung bis spätestens Montag, 14. Dezember 2020 unter folgendem Link vor: www.anwaltakademie-event.de/advotec S e i t e 14 | 14
TECHNISCHE RICHTLINIEN STAND 10. JUNI 2020 ECC BERLIN· SONNENALLEE 225 · 12057 BERLIN · TEL. +49 30 6831 22566 · ECCESTREL@ESTREL.COM · ESTREL.COM
Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ...................................................................................................................................................................... 1 1.1 Hausordnung / Auszug aus der Hausordnung ................................................................................................ 1 1.2 Öffnungszeiten ................................................................................................................................................................. 1 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten ........................................................................................................................................ 1 1.2.2 Veranstaltungslaufzeit ..................................................................................................................................... 1 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen ............................................... 1 2.1 Verkehrsordnung ............................................................................................................................................................ 1 2.2 Rettungswege ................................................................................................................................................................... 2 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten ............................................................................................ 2 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge ........................................................................................ 2 2.3 Sicherheitseinrichtungen ......................................................................................................................................... 2 2.4 Bewachung ......................................................................................................................................................................... 2 2.5 Notfallräumung ............................................................................................................................................................... 3 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes .................................................. 3 3.1 Hallendaten ........................................................................................................................................................................ 3 3.1.1 Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung ................................................................................... 3 3.1.2 Druckluft, Elektro- und Wasserversorgung ........................................................................................ 3 3.1.3 Kommunikationseinrichtungen ................................................................................................................ 3 3.1.4 Sprinkleranlagen .................................................................................................................................................. 3 3.1.5 Heizung, Lüftung .................................................................................................................................................. 3 3.1.6 Störungen .................................................................................................................................................................. 3 3.2 Freigelände .......................................................................................................................................................................... 3 3.3 Durchfahrtshöhen .......................................................................................................................................................... 3 4. Standbaubestimmungen .................................................................................................................................................... 3 4.1 Standsicherheit ................................................................................................................................................................ 3 4.2 Standbaugenehmigung .............................................................................................................................................. 4 4.2.1 Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten ......................................................... 4 4.2.2 Fahrzeuge und Container ............................................................................................................................... 5 4.2.3 Änderung nicht vorschriftsgemäßer Bauteile .................................................................................. 5 4.2.4 Prüfungsumfang ................................................................................................................................................... 5 4.3 Bauhöhen ............................................................................................................................................................................. 5 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen ............................................................................................ 5 4.4.1 Brandschutz ............................................................................................................................................................. 5 4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien.................................................................................... 5 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen ................................................................................................... 6 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe und Munition ............................................................................ 6 4.4.1.4 Pyrotechnik ................................................................................................................................................... 6 4.4.1.5 Luftballons und Flugobjekte .............................................................................................................. 6 4.4.1.6 Nebelmaschinen ........................................................................................................................................ 6 4.4.1.7 Aschenbehälter, Aschenbecher, Rauchverbot ....................................................................... 6 4.4.1.8 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter .......................................................................................... 7 4.4.1.9 Spritzpistolen, Lösungsmittel .......................................................................................................... 7 4.4.1.10 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme .............................................. 7 4.4.1.11 Leergut .............................................................................................................................................................. 7 4.4.1.12 Feuerlöscher................................................................................................................................................. 7 4.4.2 Standüberdachung ............................................................................................................................................. 7 4.4.3 Glas und Acrylglas ................................................................................................................................................ 8 4.4.4 Aufenthaltsräume und Zuschauerräume ............................................................................................. 8 4.5 Ausgänge, Rettungswege und Türen ................................................................................................................ 8 4.5.1 Ausgänge und Rettungswege ..................................................................................................................... 8 4.5.2 Türen ............................................................................................................................................................................. 8 4.6 Podeste, Leitern, Aufstiege, Treppen und Stege ........................................................................................ 8 4.7 Standgestaltung .............................................................................................................................................................. 9 4.7.1 Barrierefreies Bauen........................................................................................................................................... 9 II
4.7.2 Prüfung der Mietfläche ..................................................................................................................................... 9 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz ......................................................................................................................... 9 4.7.4 Hallenböden............................................................................................................................................................. 9 4.7.5 Abhängungen von der Hallendecke ......................................................................................................... 9 4.7.6 Standbegrenzungswände ........................................................................................................................... 10 4.7.7 Werbemittel und Präsentationen .......................................................................................................... 10 4.7.8 Erscheinungsbild ............................................................................................................................................... 10 4.8 Freigelände ....................................................................................................................................................................... 10 4.8.1 Aufbau....................................................................................................................................................................... 11 4.8.2 Abbau ........................................................................................................................................................................ 11 4.9 Zweigeschossige Bauweise .................................................................................................................................. 11 4.9.1 Bauanfrage ............................................................................................................................................................ 11 4.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung, Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume ................................................................................................................................................................. 11 4.9.3 Nutzlasten und Lastannahmen ............................................................................................................... 11 4.9.4 Rettungswege und Treppen....................................................................................................................... 12 4.9.5 Baumaterialien ................................................................................................................................................... 12 4.9.6 Obergeschoss....................................................................................................................................................... 12 5 Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Technische Vorschriften, Technische Versorgung ................................................................................................................................................................. 12 5.1 Allgemeine Vorschriften .......................................................................................................................................... 12 5.1.1 Schäden.................................................................................................................................................................... 12 5.2 Einsätze von Arbeitsmitteln ................................................................................................................................. 12 5.3 Elektroinstallation ...................................................................................................................................................... 13 5.3.1 Anschlüsse ............................................................................................................................................................. 13 5.3.2 Standinstallation............................................................................................................................................... 13 5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften ..................................................................................................... 13 5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen ............................................................................................................................... 13 5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung ............................................................................................................................... 13 5.3.6 Nutzung von Funkfrequenzen .................................................................................................................. 14 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation .................................................................................................................. 14 5.5 Druckluft- und Gasinstallation ........................................................................................................................... 14 5.5.1 Druckluft ................................................................................................................................................................. 14 5.5.2 Gas ............................................................................................................................................................................... 14 5.6 Maschinen-, Druckbehälter- und Abgasanlagen .................................................................................... 15 5.6.1 Maschinengeräusche ..................................................................................................................................... 15 5.6.2 Produktsicherheit ............................................................................................................................................. 15 5.6.2.1 Schutzvorrichtungen ........................................................................................................................... 15 5.6.2.2 Prüfverfahren ............................................................................................................................................ 15 5.6.2.3 Betriebsverbot .......................................................................................................................................... 15 5.6.3 Druckbehälter ...................................................................................................................................................... 16 5.6.3.1 Abnahmebescheinigung ................................................................................................................... 16 5.6.3.2 Prüfung .......................................................................................................................................................... 16 5.6.3.3 Mietgeräte .................................................................................................................................................. 16 5.6.3.4 Überwachung ........................................................................................................................................... 16 5.6.4 Abgase und Dämpfe ......................................................................................................................................... 16 5.6.5 Abgasanlagen ...................................................................................................................................................... 16 5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten ..................... 16 5.7.1 Druck- und Flüssiggasanlagen ................................................................................................................. 16 5.7.1.1 Genehmigungsantrag für Druckgasflaschen ....................................................................... 16 5.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas ........................................................................................................... 16 5.7.1.3 Einrichtung und Unterhaltung ..................................................................................................... 17 5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten .............................................................................................................................. 17 5.7.2.1 Lagerung und Verwendung ............................................................................................................. 17 5.7.2.2 Bedarfslagerung ...................................................................................................................................... 17 5.7.2.3 Vorratsbehälter ........................................................................................................................................ 17 III
5.7.2.4 Lagerort ......................................................................................................................................................... 17 5.7.2.5 auflagen zum Betrieb ........................................................................................................................... 17 5.7.2.6 Einfüllen der Flüssigkeiten ............................................................................................................... 17 5.7.2.7 Leere Behälter ........................................................................................................................................... 17 5.8. Asbest und andere Gefahrenstoffe ................................................................................................................... 18 5.9 Film-, Foto-, Televisionsvorführungen, Szeneflächen und sonstige Präsentationen .... 18 5.10 Strahlenschutz.......................................................................................................................................................... 18 5.10.1 Radioaktive Stoffe ............................................................................................................................................ 18 5.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler ......................................................................................................... 18 5.10.3 Laseranlagen ........................................................................................................................................................ 19 5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen ................................................................................................................................................................... 19 5.12 Krane, Stapler und Leergut .................................................................................................................................... 19 5.13 Musikalische Wiedergaben ................................................................................................................................... 19 5.14 Abgabe von Speisen und Getränken ................................................................................................................ 20 6. Umweltschutz ......................................................................................................................................................................... 20 6.1 Abfallwirtschaft ............................................................................................................................................................ 20 6.1.1 Besonders überwachungsbedürftige Abfälle ................................................................................. 20 6.1.2 Mitgebrachte Abfälle ...................................................................................................................................... 20 6.2 Wasser, Abwasser und Bodenschutz .............................................................................................................. 20 6.2.1 Öl- und Fettabscheider .................................................................................................................................. 20 6.2.2 Reinigung und Reinigungsmittel .......................................................................................................... 20 6.3 Umweltschäden ............................................................................................................................................................ 20 IV
1. Vorbemerkungen Das Estrel Berlin, nachfolgend Estrel genannt, hat für die stattfindenden Veranstaltungen Richtlinien erlassen mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Die technischen Richtlinien sind Vertragsbestandteil der Verträge, die das Estrel mit Ihren Ausstellern, Veranstaltern, Servicefirmen und Dienstleister schließt. Diese Aussteller, Veranstalter, Servicefirmen und Dienstleistern stehen dafür ein, dass sich alle ihre Vertragspartner, die auf dem Veranstaltungsgelände tätig sind oder sich dort aufhalten, an diese technischen Richtlinien halten. Das Estrel kann von jedem, der auf dem Veranstaltungsgelände tätig ist oder sich dort aufhält, die Einhaltung der Technischen Richtlinien verlangen. Bei Messen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen, die ein anderer Veranstalter als das Estrel ausrichtet, ist neben dem Estrel der Veranstalter berechtigt und verpflichtet, von seinen Kunden und deren Vertragspartnern die Einhaltung der technischen Richtlinien zu verlangen. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse der Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Behörden des Landes Berlin sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Das Estrel behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die aktuelle Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), die Betriebsstättenverordnung sowie die Landesbauverordnung des Landes Berlin zu beachten. Die Durchführung einer Veranstaltung/ die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel trotz Aufforderung bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Baurecht ist Landesrecht. Das Land Berlin gibt uns als Betreiber je nach Genehmigungsart eine Bearbeitungsfrist von 8 bis 12 Wochen vor. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält sich das Estrel Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung / Auszug aus der Hausordnung Das Gelände ist Privatgelände. Das Estrel übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. Ergänzend wird auf die im Gelände ausgehängte Haus- und Betriebsverordnung verwiesen, die Bestandteil des Mietvertrages ist. 1.2 Öffnungszeiten 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in der entsprechend Vertraglich vereinbarten Zeit gearbeitet werden. 1.2.2 Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen für Aussteller, deren Messebauer und Servicefirmen entsprechend der vertraglichen Mietdauer vor Messebeginn geöffnet und nach Messeschluss verschlossen, soweit nicht in den besonderen Teilnahmebedingungen andere Zeiten bekannt gegeben werden. 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind Verkehrs ordnende und verkehrslenkende Regeln unbedingt zu beachten. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals des Estrel, bzw. deren Beauftragten ist unbedingt Folge 1
zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. Im gesamten Veranstaltungsbereich und auf den geländeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die auf dem Veranstaltungsgelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Die Parkdauer im Messe- und Ausstellungsgelände zum Ent- und Beladen ist begrenzt. Das Estrel hält sich für die Einhaltung dieser Anordnung eine Kaution vor, die bei fristgerechter Ausfahrt voll zurückbezahlt wird. Ansonsten verfällt diese Kaution ersatzlos. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Übernachtungen sowohl in Fahrzeugen auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungsbereichen sind nicht statthaft. Aus Sicherheitsgründen ist während der Auf- und Abbauzeit in den Hallen und im Ausstellungsbereich im Freigelände der Aufenthalt von Personen, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – insbesondere von Minderjährigen – verboten. 2.2 Rettungswege 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden, auch während der Auf- und Abbauzeit. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Brandschutztechnische Einrichtungen wie Hydranten und deren Kennzeichnung in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Die Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen und Tore im Zuge von Rettungswegen müssen außen und innen freigehalten werden, sie müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Die Rettungswegtüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! 2.3 Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 2.4 Bewachung Die allgemeine Bewachung der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Veranstaltung erfolgt nicht durch das Estrel. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht keine allgemeine Aufsicht. Eine gesonderte Bewachung muss über das Estrel bestellt werden. Das Estrel übernimmt jedoch keine Obhut für eingebrachte oder angelieferte Einrichtungen und Gegenstände von Ausstellern und in Ihrem Auftrag tätigen Dritten. Das vom Estrel eingesetzte Sicherheitspersonal ist nicht befugt, Aufträge irgendwelcher Art vom Aussteller direkt entgegenzunehmen. Das Estrel ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes und der vom Aussteller eingebrachten Gegenstände muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren. Standwachen dürfen dabei nur durch den vom Estrel beauftragten Sicherheitsdienst gestellt werden. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und die sonstigen von den Ausstellern eingebrachten Gegenstände bestehen. Wertvolle bzw. leicht bewegliche Gegenstände sollten nachts stets unter Verschluss genommen werden. Veranstaltungen und Feste (Standpartys) am Stand können aus Sicherheitsgründen -abgesehen bei vorherigen schriftlichen Sondergenehmigungen des Estrel- außerhalb der Öffnungszeiten nicht durchgeführt werden. 2
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