INFOVERANSTALTUNG DEINE RECHTE IM ARBEITSLEBEN - WIR ERREICHEN MEHR. MIT DIR! - BEPRO VELBERT

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INFOVERANSTALTUNG DEINE RECHTE IM ARBEITSLEBEN - WIR ERREICHEN MEHR. MIT DIR! - BEPRO VELBERT
Infoveranstaltung
 Deine Rechte im Arbeitsleben
                Wir erreichen mehr. mit Dir!

NGG Region Düsseldorf-Wuppertal                Zayde Torun -
INFOVERANSTALTUNG DEINE RECHTE IM ARBEITSLEBEN - WIR ERREICHEN MEHR. MIT DIR! - BEPRO VELBERT
Herzlich Willkommen zur
                   Infoveranstaltung am
                        03.05.2022 im
                  Mehrgenerationenhaus in
                         Mettmann

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Um was geht`s heute?

      Gewerkschaften
      Tarifverträge
      Arbeitsrecht

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Gewerkschaften/ NGG

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Warum gibt es Gewerkschaften?
     Die Geschichte der Gewerkschaften ist ein dauernder Kampf gegen Ausbeutung und Elend.

     Die Reaktion auf dieses Elend ist die Organisation von abhängig Beschäftigten in Gewerkschaften auf:

         ungezügelte Ausbeutung der Arbeiter in der Zeit der
         Industrialisierung

         unmenschliche Arbeits- und Lebensbedingungen

     Erst mit der Gründung des „Allgemeinen Deutschen Zigarrenarbeitervereins” im Jahr 1865 konnten die abhängig
     Beschäftigten der Übermacht der Arbeitgeber/-innen etwas entgegensetzen.

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Warum gibt es Gewerkschaften?
     Nach der Verfolgung und dem Verbot der Gewerkschaften im Nationalsozialismus gründeten sich nach der
     Befreiung Deutschlands die so genannten Einheitsgewerkschaften. In ihnen organisieren sich
      Arbeiter/innen, Angestellte und Beamte/-innen
      unabhängig von politischer und religiöser Überzeugung

     Die verschiedenen Gewerkschaften sind im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert, dem die NGG seit ihrer
     Gründung im Jahr 1949 angehört.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund

                                         Alle unter einem Dach!
                                              Industriegewerkschaft                   Industriegewerkschaft
                                             Bergbau, Chemie, Energie                          Metall

                         Industriegewerkschaft                    Gewerkschaft Erziehung
                         Bauen, Agrar, Umwelt                        und Wissenschaft

                         Gewerkschaft Nahrung-    Gewerkschaft                      Vereinigte Dienstleistungs-
                          Genuss-Gaststätten       der Polizei      Eisenbahn- und       gewerkschaften
                                                                  Verkehrsgewerkschaft

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Tarifverträge

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Grundlagen Tarifvertrag
           In Tarifverträgen wird alles rund ums Arbeitsleben geregelt:
                Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen
                Arbeitszeit
                Urlaub und Urlaubsgeld
                die Jahressonderzuwendung (Weihnachtsgeld)
                Übernahme nach der Ausbildung (nicht immer)

           Typisch für Deutschland sind Tarifverträge
               Flächentarifverträge (Branchen oder Länder)
               Bundestarifverträge (Mc Donalds, Zuckerindustrie)
               Firmen- bzw. Haustarifverträge, wie bei Coca Cola, Maggi

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Stellung des Tarifvertrages
                                  Europäischer Gerichtshof

                                          Verfassung
                                   Gesetze/Verordnungen
                                         Tarifvertrag
                                   Betriebsvereinbarung
                                    (Achtung: § 77 (3) BetrVG)

                             Arbeitsvertrag / betriebliche Übung
               Auf der untergeordneten Rechtsebene dürfen gegenüber der
          übergeordneten keine Verschlechterungen vorgenommen werden, es sei
                   denn, die übergeordnete Rechtsgrundlage erlaubt dies.

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Wie kommen Tarifverträge
                zustande?

     Forderung der
                                  Gewerkschaften/                            Forderung der
       Mitglieder                                     Arbeitgeber-
                                      NGG               verband                einzelnen
         in den
                                                                              Arbeitgeber
       Betrieben

          Tarif-                                                        Tarif-
       kommission                                                    kommission
                                  verhandeln in Tarifverhandlungen

                                             Tarifverträge
                      Entgelt- und Manteltarifvertrag, Tarifvertrag für Azubis

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Und wenn man sich nicht einigt?
   Die Tarifkommission
                                  Evtl.
   erklärt
   das Scheitern der              Schlichtung                    Keine Einigung
   Verhandlung

                                                                           Urabstimmung aller Mitglieder
                 Neuer                                                     der Gewerkschaft des
                 Vertrag                                                   Tarifgebietes

              Neuer
              Vertrag

   Abstimmung aller am Streik                                                ...wenn min. 75 % für Streik
   beteiligten                                                               sind: STREIK!!
                                                Neue Verhandlungen
   Gewerkschaftsmitglieder:                                                  Arbeitgeber können mit
   min. 25 % müssen zustimmen                                                Aussperrung reagieren

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Welche wichtigen Arten von Tarifverträgen
                     gibt es?
                   Manteltarifvertrag:                                       Entgelttarifvertrag:

     •       Allgemeine Arbeitsbedingungen                     •   Höhe des Entgelts
     •       Arbeitszeit                                       •   Eingruppierung
     •       Urlaub                                            •   Tätigkeitsmerkmale
     •       Überstundenregelung                               •   regelmäßige Entgelterhöhung
     •       Kündigungsfristen                                 •   ...
     •       ...

                                                       Azubi-Tarifvertrag:

         •         Höhe der Ausbildungsvergütung, Eingruppierung (1. bis 3. Ausbildungsjahr), regelmäßige
                   Ausbildungsvergütungserhöhung
         •         Weihnachtsgeld, Berufsschule, ...

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Wann gilt ein
                              Tarifvertrag?
         Arbeitgeber                                                                     Arbeitnehmer/ Azubi
           Mitglied                                                                      Gewerkschaftsmitglied

   Wie viel muss mir ein Arbeitgeber bezahlen, wenn er nicht Verbandsmitglied ist oder ich kein
   Gewerkschaftsmitglied bin?

   - Er darf den ortsüblichen Tarif um höchstens 30% (Sittenwidrigkeit) unterschreiten, nach oben sind
     keine Grenzen gesetzt.
   - Mindestlohn von € 9,82 pro Stunde, ab 01.07.2022: € 10,45 und ab 01.10.2022: € 12,00

   - Ausnahme: Allgemeinverbindlichkeitserklärung

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Vorteil von Tarifverträgen
          Der Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer
          Gewerkschaft verbessert ihre Situation und die Position gegenüber dem
          Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin.
          Tarifverträge verbessern die Arbeitsverträge und evtl. Betriebsvereinbarungen,
          denn es gilt:
             Es ist immer die bessere Regelung aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
             anzuwenden.
             Dieses Prinzip heißt Günstigkeitsprinzip.

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Was tut die NGG /                                                         Kündigung
      Gewerkschaften für dich?                                            Ausbildung
                                                                                              Beratung von
                                                                                              JAV und BR
                   Urlaub                                                 Wahlen BR, JAV
          Arbeitszeit                                                          Betriebsvereinbarungen
    Tarifverträge      VWL
                                                                                Ausbildungszeugnis
      Ausbildungsvergütung
           Urlaubsgeld                                                                      Unterstützung
           Weihnachtsgeld                                                                   laut Satzung
                                                                                        Streik    Beratung
                                                                                     Rechts-      bei Notfällen,
Personengruppen                       In der Politik               Sonstiges          schutz      Sterbefällen,
und Arbeitskreise                                 Berufsbildung                                   Studierende
                                                                     „einigkeit“
                 Jugend           Jugendarbeitsschutz                                       Freizeitunfall-
    ganz viele                                                    Info-Broschüren           versicherung
   SEMINARE
                 und andere                  Interessens-         Newsletter
                                              vertretung
                                                                  Beitrag  Steuer
                                       DGB-Jugend

NGG Region Düsseldorf-Wuppertal                                                                   Zayde Torun -
Arbeitsrecht

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Arbeitsvertrag?
     Grundlage ist das Nachweisgesetz (NachwG)
     •     Tätigkeitsbeschreibung
     •     Gehalt / Lohn
     •     die vereinbarte Arbeitszeit
     •     die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr
     •     die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
     •     Evtl. Hinweis auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen

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Abrechnungen?
     Grundlage ist § 108 Gewerbeordnung
     •     Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers.
     •     Bezugsdatum und Erstellungsdatum der Entgeltabrechnung.
     •     Steuerdaten und Sozialversicherungsdaten des Arbeitnehmers.
     •     Persönliche Daten / Vertragsdaten sowie Urlaubsdaten des
           Arbeitnehmers.

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Was ist, wenn zu wenig bezahlt wurde?
      Oder Ansprüche nicht erfüllt werden?
     Achtung! Es gibt Ausschlussfristen!
     Ausschlussfristen besagen, dass arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen, d.h.
     endgültig untergehen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach
     Fälligkeit ("Ausschlussfrist") geltend gemacht werden.
     Geregelt:
     • Arbeitsvertrag individuell
     • Tarifvertrag -meist drei Monate
     • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): 3 Jahre Verjährung
     •     Schriftlich geltend machen (schriftliche Mahnung)!

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Welche Ansprüche gibt es bei Urlaub
      und Krankheit?
     •     Alle Arbeitnehmer, die auch geringfügig beschäftigt sind, haben die gleichen Rechte und
           Pflichten, wie die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte.
     •     Urlaub:
           Wenn ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, dann gilt der tarifliche Urlaubsanspruch, sonst der
           gesetzliche Urlaubsanspruch! Mindestens 4 Wochen = 20 Arbeitstage bzw. 24 Werktage
           im Kalenderjahr!
            Berechnung nach dem Gesetz:
                  24 Werktage / 6 Tage = 4 Tage x 1 = 4 Tage im Jahr bei einer 1-Tag-Woche
                  24 Werktage / 6 Tage = 4 Tage x 2 = 8 Tage im Jahr bei einer 2-Tage-Woche
                  24 Werktage / 6 Tage = 4 Tage x 3 = 12 Tage im Jahr bei einer 3-Tage-Woche

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Welche Ansprüche gibt es bei Urlaub
      und Krankheit?
     Krankheit:
     Wenn die Beschäftigte mehr als 4 Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt ist, erhält sie
     Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu 6 Wochen. Das
     Lohnausfallprinzip ist anzuwenden!

     Falls es einen Dienst-/Arbeitsplan gibt: Gemäß Lohnausfallprinzip muss der geringfügig Beschäftigten die
     Stunden vergütet werden, die sie hätte arbeiten müssen, wenn sie gearbeitet hätte.

     Kein Dienstplan: Vereinbarte Arbeitszeit oder durchschnittliche Arbeitsentgelt

     Falls es einen Tarifvertrag gibt: z.B. in der Systemgastronomie Durchschnitt der letzten 12 Monate

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Welche Ansprüche gibt es bei Feiertag?

     Feiertag:
     Wenn der Beschäftigter feste Tage hat, wie z.B. Donnerstag, Freitag und Samstag und der Donnerstag ist ein
     Feiertag (Fronleichnam, Christi Himmelfahrt), dann ist dieser Tag auch zu vergüten.

     Hier ist auch, wie im Krankheitsfall zu vergüten.

     Abweichungen gibt es nach dem Tarifvertrag, wie z.B. im Bäckerhandwerk NRW gibt es 100%
     Feiertagszuschlag auf das Stundenentgelt

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Welche Kündigungsregelungen gelten?

     Alle Arbeitnehmer, die auch geringfügig beschäftigt sind, haben die
     gleichen Rechte und Pflichten, wie die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte.
     Kündigungsfristen:
     Wenn ein Arbeitgeber tarifgebunden ist, dann gelten die tariflichen
     Kündigungsfristen, sonst die gesetzlichen Kündigungsfristen:
            Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622:

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Welche Kündigungsregelungen gelten?
     Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622:
     Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines
     Kalendermonats gekündigt werden.
     Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb
     oder Unternehmen
      1. 2 Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
      2. 5 Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
      3. 8 Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
      4. 10 Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
      5. 12 Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
      6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats
      7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats

     Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer
     Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
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Was tue ich, wenn ich eine
      Kündigung erhalte?
     Schriftlich, mündlich ist nicht zulässig, bei mündlicher Kündigung: Arbeitskraft anbieten!
     3 Wochen Frist zu Klage
     Fristlose Kündigung „immer“ klagen, sonst Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit
     Fristgerechte Kündigung: Klage nur möglich, wenn 6 Monate Betriebszugehörigkeit und mindestens in der Regel 10
     Arbeitnehmer/innen, ABER bestehend aus:

     Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer
     regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit
     0,75 zu berücksichtigen. Zeitpunkt der Kündigung ist ausschlaggebend!

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Austrittsarbeitspapiere?

     • Endabrechnung
     • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
     • Meldung Sozialversicherung, hier: Abmeldung
     • Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit
     • Qualifiziertes Arbeitszeugnis (auf versteckte Hinweise achten)
     • Evtl. Belehrung (Gesundheitszeugnis)

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Minijob. Was darf ich verdienen?

    •     Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist steuer- und sozialversicherungsfrei

    •     Das gilt nicht, wenn zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und
          das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 € ( ab 01.10.2022: € 520) beträgt.
          Einmalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen mitberücksichtigt werden.

    •     Bei ganzjähriger Beschäftigung sind dies maximal 5.400 € im Jahr (ab 01.10.2022: 6.240 €)

    •     Beim Überschreiten ist Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

    •     Grundsätzlich müssen alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (wie andere
          Beschäftigungsverhältnisse) der Sozialversicherung gemeldet werden.

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Generelles… Was darf ich verdienen?

     •     Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das
           Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 € nicht überschreitet.
     •     Für die versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse muss der
           Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen trotz der Versicherungsfreiheit
           Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zahlen.
     •     Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht steuerfrei, der
           Arbeitgeber kann aber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer
           einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz
           von 2 % des Arbeitsentgelts erheben.

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Generelles… Was darf ich verdienen?
     •     Die Pauschalabgaben sind vom Arbeitgeber zu tragen, so dass der Arbeitnehmer sein
           Arbeitsentgelt „brutto für netto“ erhält.
     •     Die Pauschalabgaben muss der Arbeitgeber an die zentrale Einzugstelle, die Deutsche
           Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale), zahlen.
     •     Arbeitgeber zahlen für Mini- Jober/innen eine Sozialversicherungs- und Steuerpauschale
     •     15 % GRV, 13 % GKV, 2 % Steuerpauschale, 0,7 % für Umlage für Lohnfortzahlung im Falle von
           Krankheit/Kur oder 0,14% Mutterschaft und ggf. Insolvenzgeldumlage von 0,15 %
     •     Geringfügig Beschäftigte können 4,5% des Verdienstes auch in die Rentenkasse einzahlen.
     •     Gesamt: 19,5 % ist der aktuelle Rentenbeitrag für alle Beschäftigten
     •     Die Beiträge sind nicht enorm hoch bei der Rente, aber dafür hat der Beschäftigte Beitragszeiten
           gesammelt.

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Generelles… Was darf ich verdienen?

     Auch Arbeitslose können eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Hier muss der Jenige
     „beschäftigungslos“ sein. Wöchentliche Arbeitszeit muss unter 15 Stunden liegen.
             14 Std. und 59 Min. sind erlaubt, aber keine vollen 15 Std., sonst entfällt das ALG I
             Die geringfügige Beschäftigung wird teilweise ALG I angerechnet, d.h. ALG I wird gekürzt.
             € 165,00 sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus wird angerechnet
             Ausnahme: Hat der Arbeitslose den Mini-Job min. 12 Monate in den letzten 18 Monaten, dann bleibt der
              gesamte Mini-Job-Verdienst anrechnungsfrei
             Bei ALG II gilt die 15-Stunden-Grenze nicht!
             Bis € 100,00 ist anrechnungsfrei
             Über € 100,00: 20% anrechnungsfrei + 80% angerechnet

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Gesetz                          Tarifvertrag

                Mindestlohn: € 9,82 pro Stunde, ab
   Entgelte     01.07.2022: € 10,45 und               Mehr als Mindestlohn!
                ab 01.10.2022: € 12,00

                 unter 16:   30 Werktage (25 AT)
  Jahresurla     unter 17:   27 Werktage (22,5 AT)
      ub                                              Bis 30 Arbeitstage
                 unter 18:   25 Werktage (20,8 AT)
                 über 18:    24 Werktage (20 AT)
                 unter 18: 40 Stunden/Woche (8 Std.
                                                       Bis zu 40 Stunden pro Woche
                 p.Tag)
  Arbeitszeit                                          173 Stunden pro Monat
                 über 18: 48 Stunden/Woche (10
                                                       Ruhezeit: kann bis zu 12
                 Std.p.Tag)
                                                       Stunden
                 Ruhezeit: 11 Stunden
  Urlaubsgel
                 keine Regelung                       Ja!
      d

  Jahressonde
   r-zahlung     keine Regelung                       Ja!

NGG Region Düsseldorf-Wuppertal                                                      Zayde Torun -
Noch Fragen???
                                  ???   !

NGG Region Düsseldorf-Wuppertal             Zayde Torun -
Dankeschön für die
        Aufmerksamkeit

         Wir

         wünschen Ihnen eine gute
         Arbeit!

NGG Region Düsseldorf-Wuppertal     Zayde Torun -
Was ist gute Arbeit !

„Gute Arbeit ist, wenn`s mir sonntags nicht
   vor Montag graust, ich Mittwochabend
    nicht schon beim Vorabendprogramm
   einschlafe und Freitagnachmittag Zeit
    und Geld für den Wochenendeinkauf
                    habe.“

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