INHALT Corona-Virus - Welche Versicherungsmöglich-keiten bietet der Markt Information zu Ände- rung bei Terrordeckung - IRM Versicherungsberatung ...

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INHALT Corona-Virus - Welche Versicherungsmöglich-keiten bietet der Markt Information zu Ände- rung bei Terrordeckung - IRM Versicherungsberatung ...
News 01 | 2020                                                                                          AUSGABE 1 / 2017

IRM Versicherungsberatung GmbH

 INHALT

 Corona-Virus – Welche
 Versicherungsmöglich-
 keiten bietet der Markt

 Information zu Ände-
 rung bei Terrordeckung

Corona-Virus – Welche                     und auch beim Flug-und Schiffsverkehr        Bedingungen. Unsere nachstehenden
Versicherungsmöglichkeiten                gibt es schon nachteilige Einschränkun-      Feststellungen sind daher zwar nicht
                                          gen. Bereits jetzt sind weitere negative     abschließend gesichert aber sie geben
bietet der Markt
                                          Entwicklungen zu erwarten.                   doch eine relativ zuverlässige Auskunft.

Das Corona-Virus hält ganz Deutsch-
land in Atem und ist momentan ein                                                      Sach- und Ertragsausfallversicherung
Hauptthema in unserem Alltag. Jeder       Da dieses Ereignis sowie die eingeleiteten
ist direkt oder indirekt davon be-        Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der            Die Sachversicherung ersetzt die
troffen. Das Virus hat bereits negative   Epidemie zu finanziellen Verlusten bei den   Kosten für Schäden an der Sachsub-
Auswirkungen auf die Wirtschaft. Das      Unternehmen führen können, haben uns         stanz sowie von Aufräum- und Entsor-
Funktionieren unserer globalen            in den letzten Tagen einige Fragen           gungskosten, wenn die Sachschäden
Wirtschaft basiert auf einer störungs-    unserer Mandanten erreicht, wie es denn      durch eine versicherte Gefahr entstan-
freien Lieferkette. Aufgrund einiger      mit Versicherungsschutz aussieht. In         den sind. Neben den klassisch versi-
Betriebsschließungen wegen des            vorderster Front des Interesses steht die    cherten Gefahren wie z.B. Feuer oder
Corona-Virus`(insbesondere in             Frage, ob es eine Versicherung gibt, die     Sturm/Hagel gibt es auch die Möglich-
China) können einzelne Unterneh-          eine mögliche Betriebsunterbrechung          keit, den Gefahrenbaustein „Unbenann-
men aber nicht mehr mit den not-          bzw. den Produktionsausfall absichert.       te Gefahren“ einzuschließen. Allerdings
wendigen Komponenten für ihre             Aus diesem Anlass haben wir - neben          scheidet ein Versicherungsschutz für
Produkte bedient werden. Dies hat         dieser Frage - auch weitere Sachverhalte     einen Ertragsausfallschaden aufgrund
erhebliche Folgen auf die Wirt-           geprüft, die in Bezug auf das Corona-        des Corona-Virus´ aus zweierlei Grün-
schaftsakteure und deren eigene           Virus, Fragen zum Versicherungsschutz        den aus. Zum einen ist ein Ertragsaus-
Produktion. Je länger die Störungen       tangieren könnten. Natürlich konnten wir     fallschaden nur dann versichert, wenn
der Lieferkette anhalten, desto mehr      bei unseren Untersuchungen nicht             dieser vom Grundsatz her, aus einem
Firmen sind davon betroffen und wir       sämtliche Bedingungswerke der einzel-        ersatzpflichtigen Schaden an der Sache
Konsumenten bekommen dies                 nen Versicherer prüfen, weshalb es im        selbst resultiert. Entsteht eine Betriebs-
zunehmend zu spüren. Auch im              Einzelfall durchaus auch abweichende         störung oder ein Betriebsstillstand
täglichen Arbeitsleben sind die           Antworten geben kann. Wo vorhanden,          dadurch, dass nicht genügend Personal
Auswirkungen in Form von einzuhal-        haben wir zu den betreffenden Verträgen      vorhanden ist oder wichtige Personen in
tenden Verhaltensregeln oder Reise-       die vom GDV veröffentlichten Musterbe-       Schlüsselfunktionen fehlen, weil diese
und Terminbeschränkungen zu               dingungen für die Prüfung herangezogen.      durch Krankheit verhindert sind, fehlt es
spüren. So sind bereits viele Groß-       Ein Großteil der dort enthaltenen Verein-    am erforderlichen Sachschaden. Ob
Veranstaltungen im Bereich von            barungen findet sich weiterhin in den von    eine mögliche Kontamination von
Sport und Messen abgesagt worden          den jeweiligen Versicherern verwendeten      Sachen (Betriebseinrichtung, Vorräte)

                                                                                                                             >>>
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IRM News 01| 2020

mit einem Virus als Sachschaden anzusehen          ist momentan noch nicht absehbar.          fahrlässiges Verhalten in Bezug auf Organisa-
ist, darf bezweifelt werden, ist aber auch nicht                                              tions- und Kontrollpflichten der Unternehmens-
völlig auszuschließen. Zum anderen würde           Durch den Abschluss dieser Versiche-       leitung gewertet werden. Ob ein solcher
Versicherungsschutz an der Ausschlussbe-           rung kann einem finanziellen Schaden       Anspruch überhaupt Chancen auf Erfolg hätte,
stimmung zum Gefahrenbaustein „Unbe-               evtl. entgegengewirkt werden. Ob das       möchten wir an dieser Stelle nicht bewerten. In
nannte Gefahren“ scheitern. Dort sind in der       Corona-Virus allerdings Gegenstand         jedem Fall kennen deutsche Betriebs- und
Regel Schäden durch Viren und Bakterien            des Versicherungsschutzes ist, muss        Produkthaftpflichtversicherungen gemäß Ziffer
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.            im Einzelfall geprüft werden. Im Be-       7.18 AHB (AHB Musterbedingungen Stand
Daher sind derartige Betriebsunterbrechun-         dingungswerk des jeweiligen Ver-           Februar 2016) folgenden Ausschluss:
gen im Rahmen der Sach- und Ertragsaus-            sicherers ist ein versicherter Gefahren-
                                                   katalog aufgeführt. Hier werden unter      „Ausgeschlossen gelten Haftpflichtansprüche
fallversicherung nicht versichert. Dies gilt
                                                   den Überschriften „Krankheiten“ und        wegen Personenschäden, die aus der Übertra-
auch für Rückwirkungsschäden, also eine
                                                   „Krankheitserreger“ die im Infektions-     gung einer Krankheit des Versicherungsneh-
Betriebsunterbrechung, weil ein Lieferant
                                                   schutzgesetz (IfSG) unter den §§ 6 und     mers resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschä-
aufgrund des Corona-Virus selbst eine
                                                   7 namentlich genannten Krankheiten         den, die durch Krankheit der dem Versiche-
Betriebsunterbrechung erleidet und nicht
                                                   und Krankheitserreger einzeln auf-         rungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen
mehr liefern kann.
                                                   geführt. Da es sich um eine abschlie-      oder veräußerten Tiere entstanden sind. In
                                                   ßende und keine beispielhafte Auf-         beiden Fällen besteht Versicherungsschutz,
                                                   zählung handelt, ist davon auszuge-        wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass
Zusätzlicher Hinweis: Die Munich Re hat in
                                                   hen, dass auch nur Versicherungs-          er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
2017 eine Spezialversicherung für Epide-
                                                   schutz im Zusammenhang mit den             gehandelt hat.“
mien auf den Markt gebracht. Sowohl
                                                   genannten Viren / Erregern besteht. Im
Bekanntheitsgrad als auch die Nachfrage
                                                   Musterbedingungswerk des GDV aus           Da auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche
waren allerdings nicht sehr groß, weshalb nur
                                                   dem Jahre 2004 ist das Corona-Virus
sehr wenige Unternehmen diese Versiche-                                                       zur Leistung des Versicherers gehört und diese
                                                   nicht inkludiert. Neuere Musterbedin-
rung abgeschlossen haben. Nach Ausbruch                                                       im vorliegenden Beispiel eine entscheidende
                                                   gungen wurden nicht aufgelegt. Durch
des Corona-Virus‘ ist die Nachfrage nach                                                      Bedeutung hätte (z.B. Rechtsverteidigungs- und
                                                   Verordnung ist das Corona-Virus erst
entsprechendem Versicherungsschutz stark                                                      Gerichtskosten), besteht zumindest Deckung,
                                                   zum 01.02.2020 namentlich in das
angestiegen, allerdings würde ein neu
                                                   IfSG aufgenommen worden und somit          wenn die Verursachung des Personenschadens
abgeschlossener Versicherungsschutz für
                                                   sind die Bestimmungen des IfSG erst        nur auf eine leichte Fahrlässigkeit zurückzufüh-
die aktuelle Corona-Epidemie nicht helfen.
                                                   seit diesem Zeitpunkt für dieses Virus
                                                                                              ren wäre.
                                                   zu beachten. In anderen Bedingungs-
                                                   werken wird dieser Virus daher eben-
Betriebsschließungsversicherung
                                                   falls nicht aufgeführt sein. Deshalb ist
                                                   es fraglich, ob das Corona-Virus den       Produktschutz- und Rückrufkostenversicherung
Betriebe der Nahrungsmittel- und Genuss-
                                                   Versicherungsfall in den jeweiligen
mittelbranche können beim Auftreten
                                                   Versicherungspolicen auslösen würde.       Die Frage, ob im Corona-Fall Versicherungs-
meldepflichtiger Krankheiten oder Krank-
                                                                                              schutz besteht, dürften sich hauptsächlich
heitserreger durch Behörden in der Bundes-
                                                                                              Unternehmen der Lebensmittel- und Pharma-
republik Deutschland geschlossen werden.
                                                   Betriebs- und Produkthaftpflichtversi-     industrie stellen. Bei der Produktschutzversiche-
Es können Tätigkeitsverbote gegen sämtli-
                                                   cherung                                    rung gelten z.B. als Auslöser des Versicherungs-
che Betriebsangehörigen ausgesprochen
                                                                                              falls der Produktmangel sowie die Ungeeignet-
werden oder auch die Desinfektion des
                                                   Es wäre durchaus denkbar, dass ein         heit zum Verzehr. Der Produktmangel wird in der
Betriebes oder die Vernichtung der Waren
                                                   Unternehmen ein anderes Unterneh-          Regel so definiert, dass ein versichertes Produkt
verfügt werden. Diese Maßnahmen basieren
                                                   men dafür haftbar macht, dass seine        geeignet sein muss, einen Personenschaden
auf dem Gesetz zur Verhütung und Bekämp-
                                                   Mitarbeiter mit dem Corona-Virus           herbeizuführen und deswegen eine gesetzliche
fung von Infektionskrankheiten beim
                                                   angesteckt wurden, weil die Anstec-        Verpflichtung besteht, dass Produkt zurückzuru-
Menschen (Infektionsschutzgesetz). Der
                                                   kung nachweislich von Mitarbeitern         fen, um einen Personenschaden zu vermeiden.
Versicherungsschutz zur Betriebsschlie-
                                                   des anderen Unternehmens ausgelöst         Sofern Lebensmittel oder Pharmaprodukte
ßungsversicherung ist nahezu nur dieser
                                                   wurde. Dies könnte z.B. damit              überhaupt mit einem Corona-Virus kontaminiert
Branche vorbehalten. Reha- und Pflegeein-
                                                   begründet werden, dass das andere          werden können, ist davon auszugehen, dass
richtungen, Altenheime, medizinische Labore
                                                   Unternehmen unzureichende Sicher-          hierfür dann auch Versicherungsschutz besteht.
und Gastronomiebetriebe können diese
                                                   heitsmaßnahmen getroffen hat, indem        Allerdings gibt es laut Bundesinstitut für
Deckung in der Regel ebenfalls abschließen.
                                                   der Belegschaft keine Verhaltensre-        Risikobewertung (Stand 03.02.2020) keine
                                                   geln oder Warnhinweise in Bezug auf        Fälle, bei denen nachgewiesen wurde, dass sich
Ob und welche behördlichen Maßnahmen
                                                   das Corona-Virus an die Hand ge-           Menschen auf anderem Weg als den bekannten
(Tätigkeitsverbote, generelle Schließungen
                                                   geben wurden. Dies könnte als              Tröpfchen- oder Schmierinfektionen mit dem
etc.) im Falle einer starken Ausbreitung
innerhalb von Deutschland getroffen werden,

     2
Corona-Virus infiziert haben. Sollte dies       z. B. einen Ausschluss im Falle von           Weitere Versicherungen
dennoch möglich sein, dürfte nach unserer       Epidemien und Seuchen. Veranstaltungs-
Einschätzung ein Rückruf in der Praxis          ausfälle infolge des Corona-Virus‘ dürften    Mögliche Versicherungsansprüche im
untauglich sein, da sich durch eine             daher bereits – sofern nicht ausdrücklich     Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Rückrufmaßnahme evtl. noch mehr                 per Klausel eingeschlossen - in der           könnten z. B. auch bei der D&O- und der
Menschen infizieren könnten. Es ist eher        Mehrzahl nicht versichert sein.               Rechtsschutzversicherung aufschlagen.
davon auszugehen, dass betroffene                                                             Hier gibt es keine speziellen Ausschlussre-
Herstellungs- und Handelsbetriebe dann          In aktuellen Pressemitteilungen wird          gelungen, weshalb Versicherungsschutz
geschlossen und/oder desinfiziert werden        bereits über Streitfälle zwischen Versiche-   gegeben wäre.
müssen. Für die entstehenden Ausfallkos-        rern und Versicherungsnehmern/Maklern
                                                berichtet, da Versicherer aus dem lau-        Fazit:
ten würde kein Versicherungsschutz
                                                fenden Versicherungsschutz aussteigen
bestehen.
                                                bzw. bereits eingetretene Schäden nicht       Die aufgeführten Deckungen stellen zwar
                                                bezahlen wollen. Sie berufen sich dabei       nur eine beispielhafte Aufzählung dar,
                                                auf den Tatbestand der Gefahrerhöhung.        führen aber dennoch die wesentlichen
Außerhalb der Lebensmittel- und Phar-
                                                Eine Gefahrerhöhung ist vom Versiche-         Versicherungslösungen auf, die im
maindustrie können Rückrufkostenversi-
                                                rungsnehmer unverzüglich zu melden. Bei       Zusammenhang mit dem Corona-Virus
cherungen abgeschlossen werden. Es
                                                einer Gefahrerhöhung kann der Versiche-       einen möglichen finanziellen Schaden
dürfte allerdings sehr fraglich sein, ob sich
                                                rer innerhalb eines Monats nach Kenntnis-     ausgleichen könnten. Unsere Hinweise
Corona-Viren beim Herstellungsprozess
                                                nahme die Versicherung kündigen. Wenn         sollen im Wesentlichen die Komplexität
an Erzeugnisse aus Kunststoff, Metall oder
                                                nicht schon in den Bedingungen selbst         der möglichen Szenarien verdeutlichen.
anderer Materialien anheften und über
                                                ausgeschlossen, versuchen manche
einen längeren Zeitraum auch überleben                                                        Im Einzelfall bleibt genau zu prüfen, ob der
                                                Veranstaltungsausfall-Versicherer, das
können. Aus Versicherungssicht müsste                                                         Versicherungsmarkt in der aktuellen
                                                Corona-Virus mit dem Argument der
ferner das Anheften von Corona-Viren als                                                      Situation überhaupt noch eine Deckung für
                                                Gefahrerhöhung auszuschließen. Ob
ein Mangel am Produkt gewertet werden,                                                        dieses Risiko bereitstellt bzw. in Zukunft
                                                diese Vorgehensweise rechtlich Bestand
der vom Versicherungsnehmer auch noch                                                         bereitstellen möchte. Für Epidemien wird
                                                hat, bleibt jedoch noch abzuwarten.
zu vertreten wäre.                                                                            man sicherlich in nächster Zeit eine
                                                                                              Zeichnungszurückhaltung der Versicherer
Es ist auch zu beachten, dass eine
                                                Auslands-Krankenversicherung                  (insbesondere bei der Betriebsschlie-
konkrete Versicherungsleistung z. B. für
                                                                                              ßungs- sowie der Veranstaltungsausfall-
mitversicherte Rückrufkosten erst dann zu
                                                Die Auslands-Krankenversicherung              versicherung) beobachten können. Im
erwarten ist, wenn sich durch die Benut-
                                                ersetzt Aufwendungen für medizinisch          Bereich der Veranstaltungsausfallversi-
zung potentiell kontaminierter Erzeugnis-
                                                notwendige Heilbehandlungen wegen             cherung ist dies jetzt schon festzustellen,
se auch eine konkrete Personenschaden-
                                                Krankheit oder Unfallfolgen. Eine Ein-        da einige Veranstaltungen bereits ab-
gefahr ergibt. Auch an dieser Stelle sei auf
                                                schränkung der Leistungspflicht bei           gesagt wurden und viele Veranstalter von
die Aussagen des Bundesinstitut für
                                                Erkrankung aufgrund des Corona-Virus‘         zukünftigen Events, Konzerten, Sporter-
Risikobewertung (Stand 03.02.2020)
                                                aber auch anderer Viren gibt es nicht.        eignissen und Messen für die nächsten
hingewiesen (siehe oben).
                                                Hierbei wird auch nicht unterschieden, ob     Wochen und Monate finanzielle Verluste
                                                die versicherte Person sich bereits im        befürchten müssen und deshalb die
                                                Ausland aufhält oder eine Reise dorthin       Nachfrage nach Versicherungsschutz
Veranstaltungsausfallversicherung               erst ansteht. Kosten für eine von der         (und damit leider auch die Zurückhaltung
                                                Bundesregierung evtl. angeordnete             der Versicherer) steigt.
Sie bietet dem Veranstalter eines Events        Evakuierung, aufgrund des Corona-Virus‘,
Versicherungsschutz gegen die finanziel-        sind im Rahmen der Auslands-Kran-             Die Versicherer werden den weiteren
len Folgen eines Ausfalls (auch Abbruch,        kenversicherung allerdings nicht gedeckt.     Verlauf erst einmal abwarten und ggf. zur
Änderung der Durchführung, Verschie-                                                          jetzigen Zeit keine Neuverträge zeichnen
bung) der Veranstaltung. Beispielhaft für       Sofern für Länder eine amtliche Reisewar-     bzw. explizit einen Corona-Virus-Aus-
Versicherungsfälle der Ausfalldeckung ist       nung vom Auswärtigen Amt ausgegeben           schluss aufnehmen, sofern dieser noch
die Unbenutzbarkeit der Veranstaltungs-         wird, könnte es bei wenigen Versicherern      nicht enthalten ist. Erst wenn die weltweite
stätte, extremes Wetter, die Krankheit          zu Einschränkungen der Leistungspflicht       Ausbreitung des Corona-Virus ‘ abgeflaut
eines Künstlers oder eine behördliche           kommen. Dies ist in den jeweiligen            ist, ist womöglich wieder mit Versiche-
Verfügung zu nennen. Wie bei Versiche-          Bedingungen zu überprüfen oder die            rungslösungen für neuartige ähnliche
rungsbedingungen üblich gibt es aber            jeweiligen Versicherer direkt darauf an-      Sachverhalte zu rechnen. Die Nachfrage
auch hier einen Ausschlusskatalog, der          zusprechen.                                   nach Versicherungsschutz im Falle von
den Versicherungsschutz einschränken
kann. In vielen Bedingungswerken gibt es

                                                                                                                                     3
IRM
        IRM News 01 | 2020                                                                    www.irm-vb.de
      Versicherungsberatung GmbH

Epidemien/Pandemien wird sicherlich             Information zu Änderung bei Terror-
steigen. Versicherungslösungen für              deckung
Betriebsunterbrechungen oder Produk-
tionsausfälle dürfte es für Ereignisse dieser   Der Kölner Terrorversicherer Extremus
Art aber auch in Zukunft wahrscheinlich         beschränkt seine jährliche Haftungs-
kaum geben. Das Kumulrisiko ist für die         summe für 2020 von vorher zehn
Versicherer zu groß und dürfte die              Milliarden auf neun Milliarden Euro.
finanzielle Leistungsfähigkeit der gesam-       Extremus begründet diesen Schritt
ten Versicherungswirtschaft überfordern.        damit, dass der Bund seine jährliche
                                                staatliche Garantie zum Jahreswechsel
                                                von 7,5 auf 6,48 Mrd. Euro bis Ende
Ähnliche Beobachtungen gab es schon             2022 reduziert hat. 2,52 Mrd. Euro sind
einmal nach dem Ausbruch des isländi-           durch Rückversicherer abgedeckt.
schen Vulkans Eyjafjallajökull im April
                                                Die Leistungsfähigkeit von Extremus sei
2010, der den gesamten Flugverkehr auf
                                                dadurch allerdings nicht gefährdet, wird
der ganzen Welt erheblich beeinflusste
                                                der Vorstandsvorsitzende Thomas
und ebenfalls zur Unterbrechung von
                                                Leicht in der Kölnischen Rundschau zi-
Lieferketten und in der Folge zu Produk-
                                                tiert. In den Einzeldeckungen ist die jähr-
tionsausfällen einiger Unternehmen führte.
                                                liche Entschädigung pro Konzern auf 1,5
Da auch hier kein versicherter Sachscha-
                                                Mrd. Euro begrenzt. Seit der Gründung
den vorlag, gab es von Seiten der Versi-
                                                von Extremus im Jahr 2002 hat der
cherer auch keine Entschädigung aus
                                                Versicherer seine Haftungssumme von
Betriebsunterbrechungsversicherungen.
                                                ursprünglich 13 Mrd. Euro auf zunächst
Nach diesem Schaden wurden Rufe aus
                                                10 Mrd. Euro gesenkt. Laut Angaben von
der Industrie nach entsprechenden Ver-
                                                Extremus hat das Unternehmen seitdem
sicherungslösungen laut. Seither arbeitet
                                                keinen nennenswerten Schaden durch
man an der Entwicklung so genannter Non-
                                                Terroranschläge erlitten.
Damage Business Interruption-Lösungen
(„non-damage BI“). Es geht hier um
                                                            ralf.pfitzenmaier@irm-vb.de
Versicherungsschutz für Betriebsunterbre-
chungen, bei denen zuvor kein Schaden an
versicherten Sachen eingetreten sein
muss. Besonders viele Lösungen wurden
auf dem Versicherungsmarkt allerdings
noch nicht entwickelt. Unseres Erachtens
muss damit gerechnet werden, dass sich
die Versicherungswirtschaft weiterhin
zurückhalten bzw. nur eingeschränkte
Lösungen (z.B. mit niedrigen Höchstent-
schädigungen) anbieten wird.

               ralf.pfitzenmaier@irm-vb.de

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