Insolvenz(nahe) Beratung - Was Sie bewegt, bringt uns in Bewegung Inklusive Ausführungen und Fallbeispiele zum ESUG

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Insolvenz(nahe) Beratung - Was Sie bewegt, bringt uns in Bewegung Inklusive Ausführungen und Fallbeispiele zum ESUG
Inklusive Ausführungen
und Fallbeispiele zum ESUG

                             Insolvenz(nahe) Beratung
                             Was Sie bewegt,
                             bringt uns in Bewegung
Insolvenz(nahe) Beratung - Was Sie bewegt, bringt uns in Bewegung Inklusive Ausführungen und Fallbeispiele zum ESUG
Schwachstellen identifizieren – Transparenz herstellen

Insolvenzen stellen alle Beteiligten vor eine Vielzahl von Entscheidungen und bieten
unterschiedliche Handlungsoptionen. Es muss entschieden werden, ob in die Zukunftsfähigkeit
eines Unternehmens weiter vertraut werden kann oder nicht. Mit unserem Leistungsspektrum
schaffen wir Transparenz und unterstützen Sie in jeder Phase der Krise und Insolvenz.

Schnelle Klarheit über die Unternehmenssituation – Schaffung der Grundlagen für die
Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen –
Begleitung in der Insolvenz – Unterstützung bei allen Fragen des Unternehmensverkaufs.

                                                                        Insolvenzantrag

                                             Krisenphase                                  Vorläufiges Insolvenzverfahren

                                                                            Erstellung bzw. Beurteilung des Sanierungskonzepts
                                                                            „Hands-on“-Unterstützung und Gutachtenerstellung
                                                                                                                 Verkaufsprozess

    „Hands-on“-Unterstützung                                                               Verkauf
• Unterstützung bei der Stabilisierung des   • Unterstützung beim Cash-Management         • Steuerung des M&A-Prozesses
  Unternehmens                                 und Working Capital vor Insolvenz und
                                                                                          • Einrichtung, Pflege und Aufbereitung
                                               im vorläufigen oder eröffneten Verfah­
• Aufbereitung von Zahlenmaterial als                                                       von Datenräumen
                                               ren
  Grundlage für Entscheidungen
                                                                                          • Investorensuche
                                             • Aufzeigen und Umsetzung operativer
• Ableitung des notwendigen Finanz­
                                               Restrukturierungsmaßnahmen                 • Ausarbeitungen zur Begleitung und
  bedarfs (Massedarlehen)
                                                                                            Erleichterung des Verkaufsprozesses
                                             • Erstellung des Insolvenzplans (insbe­
• Erstellung des Vermögensstatus                                                            (von einzelnen Analysen bis zu Fact
                                               sondere des darstellenden Teils)
                                                                                            Book/Vendor Due Diligence)
• Erarbeitung von Fortführungsstrategien
                                             • Unterstützung von Unternehmen bei der
• Beurteilung von Sanierungsalternativen       Eigenverwaltung und Überwachung von
                                               Geldeingängen für Sicherungsgeber
• Integrierte Unternehmensplanung nach
  verschiedenen Szenarien                    • Spezifische steuerliche Beratung im
                                               Insolvenzverfahren

2                                            Ernst & Young
Wir unterstützen Sie von der Sichtung und Aufbereitung aller notwendigen Unterlagen über
die Suche und Auswahl von Investoren bis hin zur Kaufpreisfindung und begleiten Sie bei der
Wahrnehmung aller Kontrollaufgaben.

                                                  1. Gläubiger­           Forderungs­                       Schlusstermin
                       Insolvenzeröffnung
                                                 versammlung           prüfungstermin                      und -verteilung

                                            Insolvenzverfahren

                                             Gutachten
• Unterstützung bei der Kaufpreisfindung    • Sanierungskonzept bzw. Independent        • Analyse von Jahresabschlüssen auf
  unter Berücksichtigung verschiedener        Business Review, insbesondere bei           Nichtigkeit
  Szenarien                                   Insolvenzplanverfahren
                                                                                        • Aufklärung von Sondertatbeständen
• Bewertung einzelner Assets unter          • Gutachten zur Bestimmung des                (Fraud-Prüfung)
  Berücksichtigung verschiedener              Insolvenzzeitpunktes
                                                                                        • Prüfung von Anfechtungsansprüchen
  Insolvenzstrategien
                                            • Steuerliche Beratung zur Erlangung des      nach §§ 129 ff. InsO und
• Unterstützung beim Carve-out-Prozess        Sanierungsprivileges im Insolvenzplan­      Haftungsansprüchen nach
  vor und nach Verkauf                        verfahren                                   § 43 InsO i. V. m. § 64 GmbHG

                                            • Bei börsennotierten Unternehmen:          • Erstellung einer Fairness Opinion für den
                                              Gutachten zur Befreiung von Pflicht­        Unternehmensverkauf
                                              übernahmeangeboten im Insolvenzplan­
                                                                                        • Kassen- und Schlussrechnungsprüfung
                                              verfahren
                                                                                        • Bescheinigung nach § 270b InsO
                                                                                          (IDW ES 9)

                                            Insolvenz(nahe) Beratung                                                              3
Schutzschirm aufspannen – Eigenverwaltung sinnvoll gestalten

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) verbessert die
Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen. Es ermöglicht bei Vorliegen
von nur drohender Zahlungsunfähigkeit ein sog. Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) und
erleichtert damit den Zugang zur Eigenverwaltung.

Das Verfahren ermöglicht dem Management die Ausarbeitung eines Insolvenzplans innerhalb
eines 3-Monats-Zeitraums unter Aufsicht eines selbst gewählten Sachwalters. Hierdurch entwickelt
sich die Insolvenzordnung zu einem attraktiven Sanierungsinstrument.

                                                     Insolvenzantrag
                                                 Schutzschirmantrag

                                 Krisenphase                           Schutzschirmverfahren

                                                     Vorbereitung Insolvenzplan

                                                                       Konzeptionelle Unterstützung

                                                                       • Beurteilung von Sanierungsalternativen

                                                                       • Integrierte Unternehmensplanung für verschieden

                                                                       • Erstellung von Insolvenzplänen (insbesondere da
                     Lösungsorientierter
                   Ansatz und (Wieder-)                                Operative Unterstützung

                  Gewinnung von Vertrauen                              • Laufende Betreuung von Buchhaltung und Contr

                   bei Gericht, Gläubigern,                            • Einrichtung eines Liquiditätsbüros

                  Gläubigerausschuss und                               • Überwachung der Separierung von Geldern für Sic

                     weiteren Beteiligten
                                                                       Gutachterliche Tätigkeiten

                                                                       • Erstellung Zahlungsfähigkeitsbescheinigung nach §

                                                                       • Begutachtung Sanierungsgutachten (nach IDW S6)

                                                                       • Kassenprüfung

4                                Ernst & Young
Wir beraten umfassend im Umfeld des Schutzschirmverfahrens. Unsere Dienstleistungen reichen
              von einer selektiven gutachterlichen Tätigkeit bis hin zur ganzheitlichen Begleitung. Dabei stehen
              für uns ein lösungsorientierter Ansatz und die (Wieder-)Gewinnung von Vertrauen bei Gericht,
              Gläubigern, Gläubigerausschuss und weiteren Beteiligten im Vordergrund.

              Nutzen Sie unsere Beratungsleistungen im Schutzschirmverfahren.

                                              1. Gläubiger­               Forderungs­            Schlusstermin
                Insolvenzeröffnung
                                             versammlung               prüfungstermin           und -verteilung

                                     Insolvenzverfahren/Eigenverwaltung                                           Planüberwachung

                                      Insolvenzplanverfahren

                                                 • Ableitung des notwendigen Finanzbedarfs (Massedarlehen)
    e Szenarien                                  • Erarbeitung von finanziellen, operativen und strukturellen Sanierungsmaßnahmen
    rstellender Teil)                            • Implementierung eines Maßnahmen-Trackings

    olling                                       • Insolvenzspezifische Sachverhaltsaufarbeitung, z. B. Analyse von möglichen
                                                   Anfechtungstatbeständen

                                                 • Laufende Koordination und Kommunikation mit den Stakeholdern
    herungsgläubiger

    270b InsO

)

                                                        Insolvenz(nahe) Beratung                                                    5
Fallbeispiele – erfolgreiche Sanierung unter dem Schutzschirm

Fallbeispiel 1
• Branche: Full-Service-Agentur
• Unternehmensgröße: 3.000 Mitarbeiter
• Standorte: europaweit 11

                                                                       Insolvenzantrag
                                                                   Schutzschirmantrag

                                             Krisenphase                                  Schutzschirmverfahren

                                                                        Vorbereitung Insolvenzplan

Ausgangslage

• Unzureichende Kostenflexibilität im Personal- und Sachkostenbereich bei stark rückläufigen Umsätzen haben zu einer
  anhaltenden Ertragskrise geführt

• Keine weiteren Beiträge von Gesellschaftern und Banken zu erwarten

Auftrag

• Unterstützung bei der Verfahrensplanung und -vorbereitung inkl. Auswahl eines geeigneten Sachwalters

• Erstellung notwendiger Bescheinigungen (§ 270b InsO)

• Erarbeitung eines umfassenden Restrukturierungskonzepts

• Unterstützung bei der Insolvenzplanerstellung

• Aufsetzen eines Maßnahmen-Trackings

Ergebnis

• Eine umfassend restrukturierte, gesellschaftsrechtlich optimierte Gruppe mit angepasster Personalstruktur

• Signifikante Verbesserung der Ertragslage durch Trennung von deckungsschwachen Kunden bzw. Aufträgen

2
6                                            Ernst & Young
Fallbeispiel 2
• Branche: Private-Lable-Produzent im Lebensmittelbereich
• Unternehmensgröße: 750 Mitarbeiter
• Standorte: deutschlandweit 2

                                  1. Gläubiger-                Forderungs­           Schlusstermin
 Insolvenzeröffnung
                                 versammlung                prüfungstermin          und -verteilung

                      Insolvenzverfahren/Eigenverwaltung                                              Planüberwachung

                        Insolvenzplanverfahren

Ausgangslage

• Überkapazitäten in der Produktion und den daran ausgerichteten Sachkosten führten zu rückläufigen Umsätzen, einer wenig
  erfolgreichen Auslandsstrategie und zu einer anhaltenden Ertragskrise

• Notwendige Sanierungsschritte wurden nicht unterstützt

Auftrag

• Abgrenzung der Erlöse der Sicherheitenverwertung durch das Unternehmen in Eigenverwaltung von Erlösen ohne Drittrechts­
  belastung

• Unterstützung bei der laufenden Liquiditätsplanung zur Erweiterung gewährter Massekredite im Verfahren

• Erarbeitung eines finanzwirtschaftlichen Planmodells des restrukturierten Unternehmens mit verschiedenen Standortszenarien

Ergebnis

• Transparenz bzgl. von der Schuldnerin im Verfahren vereinnahmter Sicherheitenerlöse; dadurch Aufrechterhaltung des
  Geschäftsbetriebs und Werterhalt des Unternehmens

• Übernahme durch einen Investor, Kaufpreis für die Masse

                                            Insolvenz(nahe) Beratung                                                           7
Gläubigerquote maximieren – M&A-Prozess optimieren

In der Insolvenz greifen Insolvenzverwalter immer häufiger auf M&A-Berater zurück, um eine
professionelle und transparente Durchführung des Verkaufsprozesses sicherzustellen.

Eine koordinierte und breite Ansprache von Investoren basierend auf fundierter Marktkenntnis und
einem bestehenden globalen Netzwerk erhöht die Gläubigerbefriedigung durch einen optimalen
Bieterprozess und fördert damit die Erzielung optimierter Preise. Mögliche Zweifel an der
Transparenz des Verfahrens für Gläubiger, Banken und Gerichte werden von Beginn an durch den
unabhängigen auf Distressed-Situationen spezialisierten M&A-Berater vermieden.

                                                      Insolvenzantrag

                                 Krisenphase                            Vorläufiges Insolvenzverfahren

                                                                            Verkaufsprozess

                                                                                               • Vorbereitung der Unt
                                                                        Vorbereitung &
                                                                                               • Sounding im Markt
                                                                        Analyse
                                                                                               • Ansprache potenziell

                                                                                              Durchführung
All diese Voraussetzungen erfüllen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als unabhängiger
         Berater in der Restrukturierung sowie durch unsere Expertise in der Transaktions- und M&A-Beratung.
         Wir kennen die zeitlichen Limitierungen, insbesondere im Insolvenzgeldzeitraum, die eine schnelle
         Transaktion erforderlich machen. Kunden und Schlüsselmitarbeiter sollen gehalten sowie die
         Interessenkonflikte zwischen den Stakeholdern des Unternehmens berücksichtigt werden.

                                                          1. Gläubiger-           Forderungs­                  Schlusstermin
                               Insolvenzeröffnung
                                                         versammlung           prüfungstermin                 und -verteilung

                                                    Insolvenzverfahren

                                      Signing           Closing

erlagen für den M&A-Prozess (Factbook)

er Investoren

                             • Diskussion der indikativen Bewertung (intern)

                             • Versand Company Factbook/Information Memorandum

   Due Diligence             • Ggf. indikative Angebote und Festlegung des Datenraumzugangs

                             • Datenraumaufbereitung und -betreuung

                             • Abgabe verbindlicher Angebote

                                                     • Auswertung der Angebote

                          Angebotsabgabe und         • Einladung an ausgewählte Bieter zu SPA-Verhandlungen
                          Auswertung
                                                     • Entscheidung/Gläubigerausschuss und -versammlung

                                                     • Signing und Closing

                                                    Insolvenz(nahe) Beratung                                                    9
Entscheidungsorientierte Beratung und Prüfung – unser Fundament

Im Rahmen der Eigenverwaltung ergeben sich neue Aufgaben. Die Überwachung der Separierung von
Geldeingängen für Sicherungsgeber durch einen unabhängigen Dritten kann z. B. die Transparenz
schaffen, die dem bestehenden Management in dieser speziellen Situation nicht zugetraut wird.

Die Verfahren sind in der Vergangenheit nicht nur wesentlich komplexer und vielschichtiger, sondern
auch die damit einhergehenden Kassen- bzw. Schlussrechnungsprüfungen deutlich aufwendiger
geworden. Wir unterstützen Sie in unserer Funktion als unabhängiger Sachverständiger professionell

                                                                     Insolvenzantrag

                                         Krisenphase                                   Vorläufiges Insolvenzverfahren

     Kassenprüfung

        Vorbereitung und Analyse                 Durchführung der Prüfung                  Abschluss

     • Analyse der Rechnungswesenstruktur sowie der Schnittstelle aus Unternehmens- und Insolvenzbuchführung
     • Definition der Prüfungsschwerpunkte
     • IT-gestützte Auswahl der Stichproben anhand mathematisch-statistischer Methoden
                                             • Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Buchungsbelege, der Kontoauszüge und
                                               des Kassenbuchs
                                             • Rechnerische Richtigkeit der Rechnungslegung
                                             • Einhaltung der formalen Ordnungsprinzipien und der Grundsätze ordnungsgemäßer
                                               Buchführung bei der Insolvenzbuchführung
                                             • Massebezogene Relevanz der Einnahmen und Ausgaben
                                             • Trennung des Insolvenzverfahrens von Parallelverfahren des Schuldners
                                             • Trennung vorläufiges/eröffnetes Verfahren
                                             • Stichprobenartige Abstimmungs-, Übertragungs- und Belegprüfung
                                                                                       • Schriftlicher Bericht mit Prüfungs­
                                                                                         vermerk und Ergebnispräsentation

10                                       Ernst & Young
und effizient. Wir schaffen Vertrauen in die Insolvenzabwicklung bzw. die Eigenverwaltung für alle
Beteiligten und nehmen Ihre Überwachungs- und Kontrollaufgaben bei der Durchführung von Kassen-
und Schlussrechnungsprüfungen wahr.

Sie profitieren von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.
Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Aufarbeitung der vielschichtigen Informationen als neutraler,
verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite zu stehen und eine fundierte Grundlage für die
Entscheidungsfindung zu liefern.

                                              1. Gläubigerver-              Forderungs­                      Schlusstermin
                       Insolvenzeröffnung
                                                    sammlung             prüfungstermin                     und -verteilung

                                            Insolvenzverfahren

Überwachung von Geldeingängen für Sicherungsgeber
         Kassen- und Schlussrechnungsprüfung
Schlussrechnungsprüfung

   Vorbereitung und Analyse                 Durchführung der Prüfung                 Abschluss

• Ableitung der Prüfungsstrategie aus dem bisherigen Verfahrensverlauf (Gerichtsakten)
• Erstgespräch mit dem Insolvenzverwalter und erste Inaugenscheinnahme des Rechnungswesens
• IT-gestützte Auswahl der Stichproben anhand mathematisch-statistischer Methoden
                                       • Ein- und Ausgabenrechnung (Kassenprüfung)
                                       • Plausibilität der Geschäftsvorfälle
                                       • Überleitung der Insolvenzeröffnungsbilanz auf die Schlussbilanz
                                       • Entspricht Schlussrechnung einer gewissenhaften und getreuen Rechnungslegung?
                                       • Abstimmbarkeit des internen Geschäftsverkehrs zwischen den Geschäftskonten
                                       • Ordnungsgemäße Ermittlung der Teilungsmasse bzw. der Verwaltervergütung
                                       • Vollständigkeit der Verwertung
                                       • Korrekte Trennung der Anderkonten
                                       • Zahlungen an Aus- und Absonderungsberechtigte
                                                                                  • Schriftlicher Bericht mit Prüfungs­
                                                                                    vermerk und Ergebnispräsentation

                                            Insolvenz(nahe) Beratung                                                          11
8   Ernst & Young
Technisches Fachwissen und umfangreiche
            Erfahrungen – Ihre Ansprechpartner

Frankfurt

                                         Hamburg
            Matthias Beck                             Bernd Richter
            Partner                                   Partner
            TAS – Restructuring                       TAS – Restructuring

            Mergenthalerallee 10–12                   Rothenbaumchaussee 78
            65760 Eschborn                            20148 Hamburg
            Telefon +49 6196 966 27935                Telefon +49 40 36132 12416
            matthias.beck@de.ey.com                   bernd.richter@de.ey.com
Frankfurt

                                         Düsseldorf

            Daniel Mair                               Dr. Jörg Sandow
            Partner                                   Partner
            TAS – Restructuring                       TAS – Restructuring

            Mergenthalerallee 10–12                   Graf-Adolf-Platz 15
            65760 Eschborn                            40213 Düsseldorf
            Telefon +49 6196 996 24703                Telefon +49 211 9352 20309
            daniel.mair@de.ey.com                     joerg.sandow@de.ey.com

            Insolvenz(nahe) Beratung                                               13
10   Ernst & Young
Technisches Fachwissen und umfangreiche
                   Erfahrungen – Ihre Ansprechpartner

Berlin & München

                                                Stuttgart
                   Achim Langrehr                           Michael Weimar
                   Partner                                  Partner
                   TAS – Restructuring                      TAS – Restructuring

                   Friedrichstraße 140                      Mittlerer Pfad 15
                   10117 Berlin                             70499 Stuttgart
                   Telefon +49 30 25471 21238               Telefon +49 711 9881 25863
                   achim.langrehr@de.ey.com                 michael.weimar@de.ey.com
Mannheim

                                                Stuttgart

                   Prof. Andreas Crone                      Dr. Cornelia Brucklacher
                   Partner                                  Senior Manager
                   TAS – Restructuring                      TAS – Restructuring

                   Theodor-Heuss-Anlage 2                   Mittlerer Pfad 15
                   68165 Mannheim		                         70499 Stuttgart
                   Telefon +49 621 4208 11330               Telefon +49 711 9881 24887
                   andreas.crone@de.ey.com                  cornelia.brucklacher@de.ey.com

                   Insolvenz(nahe) Beratung                                                  15
Ernst & Young
Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Die globale Ernst & Young-Organisation              © 2013
im Überblick                                        Ernst & Young GmbH
Die globale Ernst & Young-Organisation ist einer    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung,          All Rights Reserved.
Steuerberatung und Transaktionsberatung sowie
in den Advisory Services. Ihr Ziel ist es, das
Potenzial ihrer Mitarbeiter und Mandanten zu
erkennen und zu entfalten. Die 167.000 Mitar­
beiter sind durch gemeinsame Werte und einen
hohen Qualitätsanspruch verbunden.                  Ernst & Young ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich
                                                    zu belasten. Diese Publikation wurde daher auf FSC®-zertifiziertem
Die globale Ernst & Young-Organisation besteht      Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht.
aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young
                                                    Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Infor­
Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunter­     mation gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte
nehmen ist rechtlich selbstständig und unab­        Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen.
hängig und haftet nicht für das Handeln und         Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht
                                                    kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollstän­digkeit und/oder
Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunter-     Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den beson­
nehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine       deren Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwen­
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach          dung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche
                                                    Haftung seitens der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsge­
englischem Recht und erbringt keine Leistungen      sellschaft und/oder anderer Mitglieds­unternehmen der globalen
für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie     Ernst & Young-Organisation wird aus­geschlossen. Bei jedem spezi­
unter www.de.ey.com                                 fischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen
                                                    werden.
In Deutschland ist Ernst & Young mit über
7.400 Mitarbeitern an 22 Standorten präsent.        BKR 0413-098
                                                    ED None
„Ernst & Young“ und „wir“ beziehen sich in dieser
Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunter­
nehmen von Ernst & Young Global Limited.
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