Integrierte Versorgung in Europa - ein rechtsvergleichender Überblick
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Integrierte Versorgung in Europa – ein rechtsvergleichen- der Überblick Vermehrt setzen Länder auf integrierte Versorgung, um zum einen die Kosten der Gesundheitsversorgung zu reduzieren oder zumindest konstant zu halten, und um zum anderen die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Von Deutschland ist dies bekannt, aber auch die Niederlande, die Schweiz und Frankreich und letztlich vielleicht sogar Italien weisen ähnliche Strukturen auf und kommen bei den Problemen, die vor allem in der Ausgestaltung der Anreize zur Teilnahme an solchen Vernetzungsprojekten liegen, zu ähnlichen Ergebnissen. Q Christina Walser Neben dem klassischen Bild des Arztes als Einzelkämp- 1. Länderauswahl fer in seiner Praxis rückt die interdisziplinäre und sek- torenübergreifende Versorgung der Versicherten zuneh- Es ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber gegenwärtig in mend in den Vordergrund. Mit dem GKV-Wettbewerbs- Deutschland das Ziel verfolgt, Anreize für eine weitere stärkungsgesetz1, das am 1.4.2007 in Kraft getreten ist, Entwicklung der integrierten Versorgung zu setzen. Dies wurde die integrierte Versorgung erneut bestärkt. gilt aber nicht nur für Deutschland, vielmehr kennen auch andere europäische Länder Arten integrierter Ver- Der finanzielle Anreiz, den die Anschubfinanzierung sorgung, wenn diese auch vor dem Hintergrund divergie- darstellt, wird bis einschließlich 2008 verlängert.2 Be- render nationaler Regelungen unterschiedlich ausgestal- deutsam ist dabei die Verknüpfung der Anschubfinanzie- tet sind, wie noch zu zeigen sein wird. Der nachfolgende rung an eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Vergleich soll sich auf diejenigen Länder beziehen, die Versorgung, § 140d Abs. 1 SGB V. Die Verträge müssen zum einen Arten von integrierter Versorgung kennen also entweder die Versorgung einer größeren Region und und in denen sich zum anderen in der jüngeren Vergan- eine Volkskrankheit wie beispielsweise Diabetes zum Ge- genheit auch gesetzgeberische Maßnahmen oder Vor- genstand haben oder sich auf eine kleinere Region bezie- haben für deren Weiterentwicklung verzeichnen lassen. hen und dann aber den Großteil des Krankheitsgesche- hens abdecken, um Mittel aus der Anschubfinanzierung Einen sehr starken Trend zur integrierten Versorgung zu erhalten.3 Diese Regelung lässt erahnen, dass hier ge- weisen die Niederlande auf, die diese Versorgungsform radezu ein Schritt in Richtung einer neuen Regelversor- schon seit längerem kennen, die aber durch die jüngste gung gemacht worden ist, andernfalls würde der Bevölke- Gesundheitsreform und auch durch spezielle Gesetzes- rungsbezug wenig Sinn ergeben. vorhaben weiter ausgedehnt wird. Die Schweiz hat als erstes europäisches Land den Gedanken der integrierten Zusätzlich ist auch die Öffnung der Krankenhäuser im Versorgung im Gesundheitswesen umgesetzt und ver- Rahmen der integrierten Versorgung für die ambulante mutlich gerade aus diesem Grund werden die schweize- Versorgung verstärkt worden, nämlich im Bereich von rischen HMO’s auch in der öffentlichen Diskussion im- hochspezialisierten Leistungen und seltenen Erkran- mer wieder erörtert. Das französische Gesundheitssystem kungen, § 140b SGB V. weist schon seit längerem Vernetzungsstrukturen auf; die Gesundheitsnetzwerke, wie sie heute bestehen, sind aber erst 2002 eingeführt worden und zu ihrer Steuerung ist ein eigenes Budget eingerichtet worden. Dagegen lassen sich in anderen Ländern keine Entwicklungen integrier- ter Versorgung feststellen. So zeigen Länder, die mit einem öffentlichen Gesundheitsdienst stark zentral ge- Dr. Christina Walser, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am steuert werden, wie etwas Großbritannien, Spanien, Por- Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales tugal oder die skandinavischen Länder, keine Tendenzen Sozialrecht zu integrierter Versorgung. In gewissem Maße stellt 11-12/2007 Gesundheits- und Sozialpolitik https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 19 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA Italien dabei eine Ausnahme dar, denn obwohl die Ge- erforderliches Anbieterspektrum ambulanter und statio- sundheitsversorgung durch einen öffentlichen Gesund- närer Versorgung unter gemeinsamer Führungs-, Vertrags- heitsdienst gewährleistet wird, zeigen sich in der jüngs- und Vergütungsstruktur zusammenfasst“7. ten Entwicklung Tendenzen zu gewissen Vernetzungs- In Frankreich wird der Begriff der integrierten Versor- strukturen und auch Ansätze zu wettbewerblichem gung nicht verwendet. Inhaltlich betrachtet liegt aber Handeln, so dass auch Italien in die nachfolgenden Be- der wohl wichtigste Ansatz zur integrierten Versorgung trachtungen mit aufgenommen werden soll. in den Gesundheitsnetzwerken (réseau de santé), deren Rechtsgrundlage 2002 mit dem Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung (LFSS) eingeführt wurde. Diese 2. Begriff der integrierten Versorgung sollen den Zugang zur Versorgung, die Koordination, die Für den Begriff der integrierten Versorgung gibt es kei- Kontinuität und die Interdisziplinarität der Gesund- ne über die nationalen Grenzen hinaus geltende Defini- heitsversorgung fördern und sich gleichzeitig nicht nur tion, vielmehr ist auf die jeweiligen Rechtsordnungen zu- mit der medizinischen Versorgung, sondern auch mit rückzugreifen, sofern diese Definitionen enthalten. Gesundheitserziehung, Prävention und Diagnostik be- fassen. Dieses Begriffsverständnis ist weitergehend als in In Deutschland wird unter integrierter Versorgung Deutschland und den Niederlanden, aber auch hier steht gem. § 140a Abs. 1 S. 1 SGB V die verschiedene Leis- der Gedanke der Vernetzung ärztlichen Handelns und tungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten die interdisziplinäre Koordination im Vordergrund. Da- oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung gegen wird die Verzahnung von ambulanter und statio- verstanden, wobei Vertragspartner die Krankenkassen närer Versorgung in diesem Zusammenhang nicht the- und die in § 140b Abs. 1 SGB V genannten Vertragspart- matisiert. ner sein können. Dies sind vor allem einzelne, zur ver- In Italien wird der Begriff der integrierten Versorgung tragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und Zahn- ebenfalls nicht verwendet. Allerdings gibt es in der Pro- ärzte oder deren Gemeinschaften, Träger zugelassener vinz Bozen Kooperationen, in denen Haus- und Fach- Krankenhäuser und Pflegekassen. Es wird zwar auch die ärzte verschiedener Fachrichtung sowie weitere Gesund- bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Bevölkerung heitsberufe integrativ miteinander kooperieren und wo als Ziel der integrierten Versorgung genannt, jedoch ge- zumindest zukünftig auch eine eigene Budgetverantwor- hört diese Eigenschaft der Verträge wohl nicht zum Be- tung vorgesehen ist.8 griff der integrierten Versorgung, sondern stellt lediglich die Voraussetzung für die Anschubfinanzierung nach Insgesamt lässt sich gleichsam als Kernbereich des Be- § 140d SGB V dar. Die wesentlichen Elemente der inte- griffs der integrierten Versorgung in den einzelnen Ver- grierten Versorgung sind also die verschiedene Leistungs- gleichsländern die interdisziplinäre, fachübergreifende sektoren übergreifende und die inderdisziplinär-fachüber- Kooperation auf vertraglicher Grundlage verstehen. Ab- greifende Versorgung. gesehen von Frankreich und Italien beinhaltet das Ver- ständnis aber auch die Komponente der besseren Verzah- In den Niederlanden versteht man unter integrierter nung der ambulanten mit der stationären Versorgung. Versorgung, transmurale zorg, eine Versorgung, die auf die Vor diesem Hintergrund soll nachfolgend dargestellt wer- Bedürfnisse der Patienten abgestimmt ist, die auf der Ba- den, welche Formen derartiger Vernetzungen es in den sis von Kooperation und Koordination zwischen spezia- ausgewählten Ländern gibt. Dabei wird für jedes Land lisiert und generalistisch tätigen Leistungserbringern mit auf die zentralen Problemfelder der integrierten Versor- geteilter Verantwortlichkeit und Spezifikation der dele- gung eingegangen. Dies ist zunächst die Motivation der gierten Verantwortlichkeit erbracht wird.4 Auch bei die- Beteiligten, überhaupt an derartigen Versorgungsformen ser Definition steht also die fachübergreifende, interdis- teilzunehmen, also die Frage nach den gesetzten Anrei- ziplinäre Versorgung im Vordergrund und auch hier, zen. Letztlich spielt aber auch die Finanzierung dieser noch stärker als in Deutschland, wie noch zu zeigen sein Kooperationen eine wesentliche Rolle für ihre Etablie- wird, soll durch integrierte Versorgung die Verzahnung rung, woran letztlich auch die Frage der Einsparmöglich- zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ver- keiten hängt. stärkt werden. In der Schweiz sollte durch die 2. KVG-Revision eine neue Vorschrift über integrierte Versorgungsnetze in 3. Stand der integrierten Versorgung in ausgewählten Art. 35b KVG eingeführt werden, was aber gescheitert ist.5 europäischen Ländern In der Literatur werden verschiedene Definitionen der in- tegrierten Versorgung vertreten. Diese reichen von einem 3.1 Niederlande ganz weiten Verständnis, dass „sämtliche Formen der Ko- operation in einem möglichst effizienten, patientenorien- 3.1.1 System der Krankenversicherung tierten Versorgungsprozess“ als integrierte Gesundheits- versorgung anzusehen sind6 bis zu der sehr engen Auffas- Das System der niederländischen Krankenversicherung sung, die auf eine „Versorgungsorganisation“ abstellt, wurde 2006 grundlegend reformiert.9 Während das alte „die ein zur Versorgung grösserer Bevölkerungsgruppen System starke Ähnlichkeiten mit der Krankenversiche- 20 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 11-12//2007 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. 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rung in Deutschland und ihrer Dualität von gesetzlicher neller als auch in finanzieller Hinsicht zurückzuführen und privater Krankenversicherung aufwies, ist durch das ist.16 Dies gilt insbesondere für Patienten, die auf beide Zorgverzekeringswet10, das neue Krankenversicherungsge- Arten der Versorgung angewiesen sind, wie viele chro- setz, eine einheitliche und für alle Einwohner verpflicht- nisch Kranke etwa die Diabetiker. ende Basisversicherung eingeführt worden. Diese wird Eine Definition der transmuralen Versorgung nach durch private Krankenversicherungsunternehmen ausge- dem Verständnis des nationalen Rates für die Volksge- führt und durch einen einkommensabhängigen Beitrag, sundheit ist, wie anfänglich bereits erwähnt: Versorgung, der hoheitlich festgelegt wird, sowie eine pauschale Prä- die auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt ist, die mie, die durch die einzelnen Krankenversicherungen auto- auf der Basis von Kooperation und Koordination zwi- nom bestimmt wird, finanziert. Die Möglichkeit der Wahl schen spezialisiert und generalistisch tätigen Leistungser- zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung oder sogar bringern mit geteilter Verantwortlichkeit und Spezifikati- Kombinationen hiervon sowie das Angebot verschiedener on der delegierten Verantwortlichkeit erbracht wird.17 Zusatzversicherungen sollen zu einer Zunahme des Wett- Vor dieser Definition wurden zahlreiche Einzelprojekte bewerbs und damit der Kostenstabilität führen. Das Leis- umgesetzt, die den jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tungserbringerrecht wurde von dieser Reform nicht be- tragen sollten. Die ersten Probleme, die es zu überwinden rührt. Für die einzelnen Leistungserbringer bestehen in galt, traten im finanziellen Bereich auf18: den meisten Gebieten noch hoheitlich festgelegte Höchst- preise, aber es besteht die Tendenz zur zunehmenden frei- – Krankenhäuser, die transmural arbeiteten, konnten en Verhandelbarkeit. Die Krankenhäuser rechnen mit den keine finanziellen Vorteile daraus für sich gewinnen – Versicherungen über DBC`s (Diagnose Behandeling Com- jedenfalls nicht kurzfristig – da sie ein fixes jährliches binaties), ähnlich den deutschen DRG`s, ab, von denen Budget zugewiesen bekamen. Eine Erhöhung der Pro- der überwiegende Anteil noch hoheitlich festgelegt wird, duktivität oder leere Betten wirkten sich also nicht aus. aber ca. 10% frei zwischen den Krankenhäusern und den – Fachärzte wurden bis 1995 pro Behandlungsfall ent- Krankenversicherungen verhandelt werden.11 lohnt, so dass sie geneigt waren, die Patienten lieber selbst weiterzubehandeln anstatt sie zum Hausarzt zu- rückzuverweisen, sobald dies möglich war. 3.1.2 Entwicklung der integrierten Versorgung – Die Hausärzte dagegen erhielten eine Pauschale für je- Formen integrierter Versorgung sind auch in den Nie- den bei ihnen eingeschriebenen Versicherten, so dass derlanden nicht unbekannt – die sog. transmurale zorg. Sie sie eher zur Verweisung ans Krankenhaus geneigt wa- wurde zu Beginn der 90iger Jahre eingeführt und hat sich ren, als die Versicherten selbst zu versorgen. seitdem ständig verstärkt.12 Herzstück der transmuralen – Ambulante Pflegedienste mussten zunehmend kom- zorg ist schon vom Wortsinn her, dass die Versorgung plexere Patienten behandeln, ohne dass ihr Budget an über die Mauern hinaus – nämlich des Krankenhauses – diese Änderung angepasst worden wäre. geleistet wird, demzufolge ist schwerpunktmäßig die Ver- knüpfung der Versorgung von niedergelassenen Hausärz- Ab 1994 versuchte man durch verschiedene Maßnah- ten mit den Fachärzten im Krankenhaus gemeint, und men diesen Barrieren einer erfolgreichen, transmuralen weniger die Versorgung durch den Hausarzt als Gatekee- Versorgung zu begegnen. So wurde die Vergütung der per, also mit der Steuerungsfunktion für den Zugang zur Fachärzte neu geregelt. Die Krankenhäuser erhielten ein fachärztlichen Versorgung.13 Der Gedanke, der dieses Ver- jährliches Budget, das an Produktivitätsparametern aus- sorgungskonzept in der Vergangenheit gefördert hat, liegt gerichtet war. in der Kombination von hoher Qualität und gleichzei- tiger Effizienz. Denn auch die Niederlande verzeichnen Einige Krankenhäuser und Versicherer haben hinsicht- eine steigende Anzahl älterer und chronisch kranker Ver- lich der Vergütung der Hausärzte mit einer Sonderzah- sicherter, was mit einer gewissen Kostensteigerung ein- lung für transmurale Versorgung experimentiert, eine all- hergeht. So waren im Jahr 2001 nach den Zahlen des sta- gemeinverbindliche Regelung gab es jedoch nicht. Eben- tistischen Amtes der Niederlande 2,8% der Bevölkerung so wurde für Krankenhäuser die Möglichkeit geschaffen, an Diabetes Mellitus Typ II erkrankt und im Jahr 2005 be- ca. 3% des jährlichen Budgets für „flexible Versorgungs- reits 3,4%.14 Da die Krankenversicherungsbeiträge nicht formen“ vorzusehen, wozu auch die transmurale Versor- weiter angehoben werden sollten, ging die politische Ent- gung und insbesondere die Kooperation mit ambulanten scheidung dahin, vermehrte Anstrengungen zu unterneh- Pflegeeinrichtungen gehörten. men, die bestehenden Ressourcen besser und effizienter zu nutzen.15 Demzufolge wurden in den 80iger Jahren Be- strebungen unternommen, die Qualität der Versorgung 3.1.3 Struktur der integrierten Versorgung durch verstärkte Entwicklung von Leitlinien für die ärzt- liche Behandlung sowohl im Krankenhaus als auch durch Gegenwärtig wird die Landschaft der integrierten Ver- den Allgemeinarzt zu verbessern. In den 90iger Jahren er- sorgung in den Niederlanden durch eine Vielzahl von kannte man, dass eine erhebliche Ineffizienz auf die strik- Projekten und Kooperationen unterschiedlichster Ausfor- te Trennung der Krankenhausversorgung von der Versor- mung geprägt. Dabei findet sich keine spezielle Rechts- gung durch niedergelassene Ärzte sowohl in organisatio- grundlage für derartige Verträge der transmuralen Versor- 11-12/2007 Gesundheits- und Sozialpolitik https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 21 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA gung wie § 140a SGB V im deutschen Recht, sondern sie lich in der finanziellen Besserstellung derartiger Verträge basieren auf der allgemeinen Vorschrift des Art. 11 Zvw, gegenüber der Regelversorgung. Das College voor zorgver- der den Versorgungsauftrag der Krankenversicherungen zekeringen (Krankenversicherungsrat) eine öffentlich- gegenüber ihren Versicherten enthält, wozu auch der Ab- rechtliche Institution, die mit den Finanzierungsange- schluss von Leistungsverträgen mit geeigneten Leistungs- legenheiten der Krankenversicherung betraut ist, ist nach erbringern gehören kann, allerdings nicht muss. Den der Regeling zorgverzekering, also Regelung zur Kranken- Krankenversicherern steht es frei, ob sie Versicherungs- versicherung, 6. Kapitel befugt, Sonderzahlung für be- policen mit Sachleistungen, mit Kostenerstattung oder stimmte Projekte der integrierten Versorgung, die min- sogar als eine Mischform anbieten wollen. Beschränken destens auf 1 Jahr angelegt sind, vorzusehen. Die Aus- sie sich auf reine Kostenerstattungspolicen, müssen sie zahlung erfolgt hierbei ausschließlich auf besonderen keine Verträge mit den Leistungserbringern schließen.21 Antrag, dem genaue Angaben über das jeweilige Projekt, Interessanter Weise scheint es keine vollständige Über- die Tätigkeiten, Teilnehmer und Finanzierung beigefügt sicht über die iV-Verträge zu geben, also kein abschlie- werden müssen. Die Höhe der Auszahlung wird vom Cvz ßendes Zahlenmaterial.22 Inhaltlich zeigt sich ein recht festgelegt, wozu es 6 Monate Zeit hat. Maßgeblich ist die breites Spektrum an Projekten: Bedeutung des Projekts für die Versorgung der Versicher- ten, aber auch das Gesamtbudget, das das Cvz für diesen • Ein Beispiel ist die Stiftung Krankenhausverlagerte Ver- Zweck am Jahresanfang selbständig festlegt. sorgung (Stichting Ziekenhuisverplaatste zorg), die über 90 Projekte unter Krankenhausbeteiligung ins Leben Eine besondere Förderung erhalten nach dieser Regeling gerufen hat.23 Inhaltlich betreffen diese Projekte vor zorgverzekering die Gesundheitszentren. Unter Gesund- allem Krebspatienten, Bypässe, Schmerztherapie, Ergo- heitszentrum wird dabei ein durch eine Einrichtung ver- therapie, Diabetiker und Nachsorge. Hervorzuheben walteter Zusammenarbeitsverband verstanden, bei dem ist, dass bei diesem Modell eine Organisation die Initia- ausgehend von einem gemeinsamen Versorgungsort aus tive ergriffen hat und die Projekte nicht nur ins Leben integrierte Versorgung geliefert wird (ohne Beteiligung gerufen, sondern auch begleitet hat, was sicher für den der Krankenhäuser) und der mindestens 2 Hausärzte, Erfolg nicht unmaßgeblich war, konnte man doch so 2 Gemeindepflegern, 1 für die Gemeinde Arbeitenden dem Problem des Verwaltungsaufwandes begegnen. und wenn möglich weitere Leistungserbringer anderer Sehr verbreitet sind daneben Projekte, die die Versor- Fachrichtungen umfasst. gung der Patienten zu Hause beinhalten.24 Dies meint, Ein finanzieller Anreiz könnte auch in den Keten-DBC dass ein Team aus Gemeindeschwestern oder ambulan- Diabetes, also den Fallpauschalen für die Diabetiker- ten Pflegediensten zusammen mit Hausärzten und Fach- versorgung, gesehen werden, auch wenn sie sich zur Zeit ärzten zur Versorgung der Patienten an deren Wohnort noch in der Modellphase befinden. tätig werden. In einer Studie von NIVEL (Nederlands instituut voor onderzoek van de gezondheidszorg, also dem niederländischen Institut für wissenschaftliche Untersu- 3.2 Schweiz chungen der Gesundheitsversorgung) wurden 235 trans- murale Projekte untersucht, wovon ca. 40% derart aus- 3.2.1 Krankenversicherungssystem gestaltet waren. In der Schweiz muss jeder Einwohner in der sozialen, • Eine weitere Form ist die Zusammenarbeit aufgrund obligatorischen Krankenversicherung eine Grundversi- von im Vorhinein aufgestellten Protokollen. Diese Pro- cherung abschließen, wobei Zusatzversicherungen mög- jekte beziehen sich auf eine bestimmte Patientengrup- lich sind. Diese Regelung gilt seit Inkrafttreten des Bun- pe, wie beispielsweise Diabetes. Für die Gruppe der Dia- desgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom betiker gibt es zur Zeit ein Modellvorhaben, dass nach 18.3.1994, das der Gesetzgeber auf der Grundlage des einem Gesetzesvorhaben „Plan van aanpak Diabeteszorg Art. 117 Abs. 2 schweizerische Bundesverfassung (BV) er- beter“ von 200525 aus der Experimentierphase geführt lassen hat. Diese Norm sieht ausdrücklich die Möglich- werden soll. Dieses sieht speziell für die Versorgung keit vor, die Krankenversicherung für obligatorisch zu er- von Diabetikern die Gründung von multidisziplinären klären. Die Versicherten können ihre Krankenversiche- Versorgungsgruppen vor, die auf der Grundlage von rung frei wählen, wozu ihnen rund 100 Krankenkassen transmuralen DBC`s (Diagnose Behandeling Combinaties) und private Krankenversicherer offen stehen.26 Über eine oder Keten-DBC`s entlohnt werden. Einheitskasse wird zwar diskutiert, das Volksreferendum wurde aber vor kurzem abgelehnt. 3.1.4 Anreize zur Teilnahme an integrierter Versorgung In der Schweiz spielen die Kantone im Gesundheits- bereich eine wesentliche Rolle, der Bund ist lediglich Eine grundlegende Frage bei der Förderung der inte- konkurrierend z.B. im Bereich der Heilmittel und der grierten Versorgung ist aber, worin der Anreiz für die Be- Bekämpfung bestimmter Krankheiten zuständig, Art. 118 teiligten besteht, derartige Verträge zu vereinbaren oder BV.27 Inhaltlich deckt die Grundversicherung die ärzt- sich an ihnen zu beteiligen. Der für die Beteiligten neben liche Behandlung, Spitalbehandlung zum Teil, Arznei- des kollegialen Austausches stärkste Anreiz liegt sicher- mittel der Positivliste usw.28 Dabei müssen die Versicher- 22 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 11-12//2007 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. 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ten im internationalen Vergleich einen ziemlich hohen cherte, der Ärzteverbund nochmals etwa 2.300 Versicher- Anteil der Kosten selbst tragen.29 Zunächst zahlt jeder Er- te. Mittlerweile gibt es verschieden MediX-Gruppenpra- wachsene die ersten 300 Franken selbst, der sog. ordent- xen in der Schweiz, die sich organisatorisch unter einem liche Franchise. Darüber hinaus gibt es noch einen Selbst- Dachverband, der MediX-Schweiz zusammengeschlossen behalt von 10% des restlichen Rechnungsbetrages. haben. Die Versicherten erhalten einen Prämiennachlass von bis zu 25%. Die Finanzierung der Krankenversicherung30 erfolgt über Versicherungsprämien, die lohnunabhängig von der 3.2.3 Anreiz zur Teilnahme an der integrierten Versorgung Krankenkasse je nach Region festgelegt werden und vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Hier gibt Anreize für die Leistungserbringer zur Teilnahme an es erhebliche kantonale Unterschiede. Ein Zuschuss für Verträgen zur integrierten Versorgung liegen in der ko- Personen mit geringem Lohn ist jedoch möglich. operativen Zusammenarbeit mit anderen Leistungs- erbringern. Daneben aber auch durch die vertragliche Sowohl Für Ärzte als auch für Spitäler gibt es vertrag- Bindung an die Versicherer in einem gesteuerten Patien- liche Vereinbarungen mit den Krankenkassen hinsicht- tenzustrom und nicht zuletzt in der pauschalen Finan- lich der Vergütung. Gerade für die Spitäler gibt es bei zierung auf vertraglicher Grundlage mit den Kranken- den ausgehandelten Pauschalen starke kantonale Unter- versicherern. Gelingt es den Netzwerken, die Kosten der schiede. Behandlung unter den Pauschalen zu halten, können sie Gewinn erzielen. 3.2.2 Integrierte Versorgung Aus Perspektive der Versicherten stellen die HMO’s eine Wahlmöglichkeit dar. Sie können in ihrer Grundver- Nach dem eingangs dargestellten Verständnis der inte- sicherung verbleiben oder aber ein Versicherungsmodell grierten Versorgung findet diese in der Schweiz im Rah- mit HMO oder Hausarzttarif wählen, wobei eine Prämi- men von Hausarztverträgen und HMO`s statt.31 Hausarzt- enreduzierung den Anreiz zur Teilnahme darstellt. Diese vertrag meint dabei die Verpflichtung des Versicherten, Prämienreduktion ist von den Kostenunterschieden zu zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen und sich von ihm Nicht-HMO-Modellen abhängig und darf sich nicht auf ggf. weiter verweisen zu lassen. Unter HMO versteht man einen günstigeren Risikobestand gründen. Aus diesem in der Schweiz ursprünglich eine versicherereigene Grup- Grund ist eine Ermäßigung nur bis zu 20% gegenüber penpraxis mit angestellten Ärzten. Mittlerweile gibt es dem Normaltarif zulässig, es sei denn es liegen Erfah- aber auch ärzteeigene HMO’s. In der Praxis ist der Über- rungszahlen von mindestens 5 Jahren vor, die eine hö- gang zwischen HMO`s und Hausarztmodellen fließend, here Kostenersparnis belegen.34 eine begriffliche Trennung nicht strikt durchzuführen. Dies folgt aus der Vernetzung von HMO-Praxen mit Haus- Ein Augenmerk soll auf die Entwicklung der inte- arztpraxen. Bereits 1990 wurde in Zürich die erste Test- grierten Versorgung in der Schweiz in den letzten Jahren HMO-Gruppenpraxis eröffnet und mit dem KVG von geworfen werden. Während zunächst die Anzahl der ver- 1994 wurden HMO`s offiziell zugelassen. Man kann also netzten Kooperationen schnell zugenommen hat, Mitte schon auf erste Erfahrungen zurückblicken. Dabei zeich- der 90iger Jahre entstanden 25 HMO-Praxen in den Städ- net sich ab, dass es starke regionale Unterschiede gibt. ten, zeichnet sich mittlerweile eine Stagnation ab, es gibt Während in einigen Kantonen über 20% der Versicherten derzeit ca. 22 HMO`s, die mit 130 Ärzten 110 000Ve- an HMO`s teilnehmen, beispielsweise in Thurgau und rischerte versorgne.35 Aargau, so ist die Beteiligung in anderen Kantonen deut- Es soll noch auf eine Tendenz zur Risikoselektion hin- lich niedriger. Man kann also nicht sagen, dass die Teil- gewiesen werden.36 Die HMO- oder Hausarztmodelle nahme an HMO`s in der Schweiz die Regel ist. werden überwiegend von grundsätzlich jungen und ge- Beispielhaft sollen zwei HMO’s vorgestellt werden: sunden Menschen gewählt, wohingegen Versicherte, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, einem Wechsel • HMO Zürich-Wiedikon (SanaCare)32: eher abgeneigt gegenüberstehen. Durch diese Versicher- Es ist das älteste HMO der Schweiz von 1990 in versi- tenströme lassen sich aber für das Gesamtsystem – im cherungseigener Trägerschaft, die Ärzte sind angestellt. Gegensatz zu den einzelnen Versicherern - keine Koste- SanaCare hat im Laufe der Jahre noch mehr HMO’s in nersparnisse erzielen. Eine Berücksichtigung der HMO`s der Schweiz gegründet. 7 HMO-Praxen versorgen 24.000 im Risikoausgleich, um diese Selektion zu vermindern, Versicherte. Daneben werden in 34 Hausarztpraxen findet nicht statt, wird aber vermehrt gefordert. 150.000 Versicherte betreut. Hier ist interessant, dass die Zahlen der Hausarztpraxen rückläufig sind. 2002 waren es noch 37 Hausarztpraxen. 4.3 Frankreich 33 • MediX Gruppenpraxis Zürich-Wipkingen : 4.3.1 Krankenversicherungssystem Sie ist mit ihrer Gründung 1998 die erste ärzteeigene HMO-Praxis der Schweiz. Es handelt sich um ein Netz Zu dem allgemeinen System der sozialen Sicherung von 25 Ärzte, deren Bezahlung über Kopfpauschalen ge- in Frankreich (dem régime général de sécurité sociale) ge- regelt ist. Die Gruppenpraxis betreut etwa 2.900 Versi- hört auch die gesetzliche Krankenversicherung (assurance 11-12/2007 Gesundheits- und Sozialpolitik https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 23 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA maladie).37 Eine Kodifikation der Gesetze der Systeme der Rahmen der Verhandlungen ausüben. Die Krankenhäu- sozialen Sicherung findet sich im Code de la Sécurité ser erhalten ein jährliches Globalbudget, das aus dem all- Sociale (CSS). Die französische Krankenversicherung ent- gemeinen, vom Parlament festgelegten Krankhausbudget stand schrittweise nach dem Vorbild des Bismarckschen von der regionalen Krankenhausagentur konkretisiert Sozialmodells und wurde zunehmend ausgedehnt, wor- wird. Es werden sog. „homogene Patientengruppen“ defi- aus sich ihre heutige Dreigliedrigkeit erklärt: niert, die pauschal vergütet werden. Es ist also gleichsam die französische Variante der DRG`s. – L ’assurance Maladie (régime général): Pflichtversiche- rung für alle Arbeitnehmer in Industrie und Handel einschließlich ihrer Familien. Ca. 80% aller Gesund- 4.3.2 Integrierte Versorgung heitsleistungen werden über dieses System finanziert. – Soziale landwirtschaftliche Versicherungen auf Gegen- Es gibt in Frankreich verschiedene Ansätze einer inte- seitigkeit (Mutualité sociale agricole – MSA): grierten Versorgung im Sinne von interdisziplinären Ver- Ihnen gehören die Landwirte und in der Landwirt- netzungen von Leistungserbringern.41 Die wichtigsten schaft Beschäftigten einschließlich ihrer Familien an. sind die Gesundheitsnetzwerke und der Qualitätsförde- rungsfonds. Die Modellvorhaben des Code de la Sécurité – Nationale Krankenkasse der Selbständigen (Caisse Sociale mit experimentellem Charakter und die kranken- Nationale d’assurance maladie des proféssions indépen- hauszentrierten Versorgungsnetzwerke des Code de la dantes): Hier sind Künstler und Angehörige der freien Santé Publique sind 2002 durch die Gesundheitsnetzwerke Berufe versichert. abgelöst worden. Eine Wahlfreiheit der Versicherten zwischen den ver- schiedenen Krankenkassen gibt es im französischen Sys- Gesundheitsnetzwerke tem nicht.38 Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge. Die Versicherten genießen freie Arztwahl, auch hinsichtlich Der wohl wichtigste Ansatz zur integrierten Versorgung der Spezialisten. Die Bezahlung erfolgt direkt durch die in Frankreich liegt in den Gesundheitsnetzwerken (réseau Versicherten, die die Kosten von der Krankenkasse erstat- de santé), deren Rechtsgrundlage 2002 mit dem Gesetz tet bekommen. Allerdings kehrt sich dieses System in der zur Finanzierung der Sozialversicherung (LFSS) einge- Praxis immer mehr zu der Gewährung von Sachleistun- führt wurde.42 Dieses Gesetz stellt die Versorgung durch gen um. Diese orientieren sich an der staatlich festgeleg- Gesundheitsnetzwerke gleichwertig neben die herge- ten Gebührenordnung (interministerielle Erlasse). Dabei brachte Versorgung, die Experimentierphase wurde also trifft die Versicherten eine sehr hohe Selbstbeteiligung: verlassen. Dies geschah, indem ein fünftes Budget für Ge- sundheitsnetzwerke neben die Budgets für die ambulante – 20% für Krankenhauskosten Versorgung, öffentliche Krankenhäuser, private Kranken- – 30% für medizinische ambulante Leistungen häuser und medizinisch-soziale Einrichtungen gestellt – 40 % für medizinische Hilfsleistungen (Krankengym- wurde. Diese werden vom Parlament jährlich festgelegt. nastik, Pflege usw.) Die nationale Vereinigung der Krankenkassen (UNCAM) – 65% für Medikamente zur Behandlung sog. gewöhn- soll die Einhaltung sicherstellen. Sie hat durch die Kran- licher Krankheiten kenversicherungsreform 2005 Kompetenzen im Bereich der Finanzierung dazu gewonnen. So entscheidet sie über Für diese erheblichen Selbstbehalte gibt es die Möglich- die erstattungsfähigen Leistungen der KV, setzt die Höhe keit einer privaten Zusatzversicherung, die die weit über- der Zuzahlungen fest. wiegende Mehrheit der Bevölkerung abgeschlossen hat. Da diese Selbstbehalte aber eine nicht unerheblich Hürde Die Gesundheitsnetzwerke43 sollen den Zugang zur für den Zugang zur medizinischen Versorgung darstellt, Versorgung, die Koordination, die Kontinuität und die schuf der Gesetzgeber im Jahr 2000 den universellen Interdisziplinarität der Gesundheitsversorgung fördern Krankenversicherungsschutz (couverture maladie universie- und sich gleichzeitig nicht nur mit der medizinischen lle – CMU), der die Personen ohne Versicherungsschutz, Versorgung, sondern auch mit Gesundheitserziehung, aber auch diejenigen ohne Zusatzversicherung schützt.39 Prävention und Diagnostik befassen. Diese Definition Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Versicherten, wird durch Verordnung konkretisiert, deren Anforde- wenn ihr Einkommen über einer gewissen Grenze liegt. rungen diejenigen Netzwerke erfüllen müssen, die von Daneben tragen aber auch die Versicherer durch eine den Mitteln des Budgets profitieren wollen. Diese gehen Zahlung von 1,75% ihres Umsatzes im Gesundheitsbe- von Vorschriften über die Gründungsvereinbarung über reich und der Staat durch einen Zuschuss zur Finanzie- die Festlegung des geographischen Gebiets, für das es gel- rung bei. ten soll, bis hin zur Netzcharta, die die Verpflichtungen der Netzmitglieder festlegt, wie beispielsweise Qualitätssi- Die Honorierung der Leistungserbringer40 wird vertrag- cherungs- und Fortbildungsmaßnahmen. lich zwischen der nationalen Vereinigung der medizi- nischen Berufe (Union nationale des professionnels de santé) Die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus und der nationalen Vereinigung der Krankenkasse (UN- dem fünften Budget wird auf regionaler Ebene durch die CAM) geregelt. Seit der Reform von 2005 können min- regionalen Krankenhausagentur und regionalen Kran- destens zwei Ärzteorganisationen eine Sperrminorität im kenkassenvereinigung getroffen. 24 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 11-12//2007 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Inhaltlich betreffen die geförderten Projekte häufig die Regierung für das Gesamtkonzept und die Finanzierung Versorgung älterer Menschen und Diabetiker, es gibt aber zuständig. Auf regionaler Ebene wird die Organisation auch Projekte zur hausarztzentrierten Versorgung. Regio- und Kontrolle der örtlichen Gesundheitsstellen (Unità nal sind sie zumeist sehr begrenzt. Auffällig ist, dass an Sanitarie Locali, USL) durchgeführt. vielen Projekten Krankenhäuser beteiligt sind. Die Honorierung der Ärzte46 ist abhängig von ihrem Inhaltlich betreffen die geförderten Projekte häufig die Status. Es gibt direkt beim Gesundheitsdienst angestellte Versorgung älterer Menschen und Diabetiker, es gibt aber Leistungserbringer, aber auch freiberuflich niedergelas- auch Projekte zur hausarztzentrierten Versorgung. Regio- sene, die vertraglich gebunden werden. Ihre Honorierung nal sind sie zumeist sehr begrenzt. Auffällig ist, dass an erfolgt bei Hausärzten, den sog. Familienärzten, nach vielen Projekten Krankenhäuser beteiligt sind. Kopfpauschalen und bei Fachärzten zum Teil nach Stun- den und zum Teil nach erbrachten Einzelleistungen. Die Krankenhäuser werden entweder unmittelbar vom Qualitätsförderungsfonds Gesundheitsdienst betrieben oder sie werden vertraglich Neben den Gesundheitsnetzwerken gibt es auch noch gebunden. Dann wird die Vergütung jährlich neu auf der einen sog. Qualitätsförderungsfonds44. Aus ihm werden Grundlage von Tagessätzen ausgehandelt. Mittel für Projekte bereit gestellt, die zur Verbesserung Folge der dezentralen Ordnung des Gesundheitsdiens- der Qualität der medizinischen Versorgung der Patienten tes ist es entgegen der ursprünglichen Idee, dass es in den beitragen, sofern sie von einem Angehörigen der freien einzelnen Regionen sehr unterschiedliche Regelungen medizinischen Berufe durchgeführt werden. Durch die- geben kann. Insbesondere zeigt sich in der Praxis ein sen Fonds werden vor allem in vier Bereichen Projekte starkes Nord-Süd-Gefälle.47 gefördert, wobei dem Fonds jährlich über 100 Mio Euro zur Verfügung stehen: Koordination zwischen den nie- dergelassenen oder zwischen niedergelassenen und Kran- kenhäusern, Qualitätsverbesserung der Behandlung wie 4.4.2 Vernetzungsstrukturen bei den örtlichen Gesundheits- beispielsweise durch die Entwicklung von gemeinsamen stellen (USL) Leitlinien, Verbesserung des Informationsflusses und In Italien wird nicht von integrierter Versorgung nach Evaluation der Versorgung. Die Entscheidung und Über- dem hier zugrunde gelegten Verständnis gesprochen, wachung über die Mittel obliegt dem Generaldirektor der wofür die Ursache im nationalen Gesundheitsdienst und nationalen Krankenkasse. Aus dem Wesen des Qualitäts- seiner hoheitliche Steuerung zu sehen ist, der derartige förderungsfonds ist zu ersehen, dass er nicht ausschließ- Vernetzungen eigentlich nicht fördert. Umso über- lich Vernetzungsstrukturen fördert, jedoch stellen diese raschender ist es, dass sich in der Provinz Bozen Entwick- einen wichtigen Teil der von ihm finanzierten Koordina- lungen abzeichnen, die auf der Ebene der örtlichen Ge- tion dar, weshalb er auch an dieser Stelle erwähnt wurde. sundheitsstellen, der dortigen Sprengel, Kooperationen verschiedener Leistungserbringer fördern. Die gesetzliche 4.3.3 Anreiz zur Teilnahme an der integrierten Versorgung Grundlage findet sich in dem Gesetz vom 2. Oktober 2006 zur Änderung der Ordnung des Landesgesundheits- Der Anreiz zur Teilnahme an Gesundheitsnetzwerken liegt für die Leistungserbringer in den finanziellen Mit- dienstes. teln, die zu diesem Zweck vom Parlament durch Einrich- Aufgabe des Sprengels ist es, den Gesundheitsschutz tung eines eigenen Budgets bereit gestellt wurden. In der Bürger konkret umzusetzen. In diesem Rahmen soll dem zentralistisch geprägten französischen Gesundheits- er Sammelpunkt für alle Gesundheitsdienste und auch system stellt auch dieses Budget ein Mittel dar, um ho- Sozialdienste sein und so als „Garant für die Kontinuität heitlich die Gesundheitsversorgung in Richtung auf ver- und Ganzheitlichkeit der Betreuung“ fungieren.48 Die mehrte Kooperation zu steuern. Leitung des Sprengels erfolgt durch einen ärztlichen Ko- ordinator, einen sog. Einsatzleiter des nichtärztlichen Personals und einen Verwaltungskoordinator. Sie soll 4.4 Italien auch für eine Neudefinition der Rolle und der Aufgaben der einzelnen beteiligten Berufsgruppen sorgen und zwar 4.4.1 Gesundheitssystem ausdrücklich in integrierter Form. Ergänzend sollen auch die Organisationsabläufe und Entscheidungswege sowohl Die Absicherung gegen das Risiko Krankheit findet in innerhalb des Sprengels als auch nach außen z.B. mit Italien seit der Reform 1978 für alle Einwohner durch dem Sozialsprengel koordiniert werden.49 Inhaltlich ist den nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Na- die Teilnahme bestimmter Berufsgruppen zwingend vor- zionale, SSN) statt.45 Hiermit sollte dem in Art. 32 der ita- gesehen, so muss ein allgemein-praktischer Arzt, ein Kin- lienische Verfassung garantierten Recht der Bürger auf derarzt, Gynäkologe, Zahnarzt usw. in einem Sprengel den staatlichen Schutz der Gesundheit nachgekommen tätig sein. Es ist aber die selektive Auswahl der Leistungs- werden. Der Gesundheitsdienst weist eine dezentrale, erbringer, die für den Sprengel Leistungen erbringen, vor- dreistufige Organisation auf. Auf nationaler Ebene ist die gesehen. 11-12/2007 Gesundheits- und Sozialpolitik https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 25 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
THEMA In finanzieller Hinsicht sind die Sprengel noch Kosten- teren Versicherten mehr gewinnen und das ärztliche Be- stellen des Gesundheitsdienstes, der in Form einer öffent- dürfnis nach Kooperation ist befriedigt. lich-rechtlichen Körperschaft organisiert ist. Sie sollen aber, sobald die organisatorischen Bedingungen geschaf- Besonders bedeutsam bei der Einführung integrierter fen sind, in Entscheidungsstellen mit eigenem Budget Versorgung ist die Ausgestaltung eines Anreizes für die umgewandelt werden.50 Leistungserbringer und die Versicherten, damit sie von den Möglichkeiten integrierter Versorgung auch Ge- Es ist zu ersehen, dass sich innerhalb der Organisation brauch machen. Dieser Anreiz ist in allen Ländern als fi- des Gesundheitsdienstes die Möglichkeit zur Netzwerk- nanzielle Besserstellung ausgestaltet, lediglich in Italien bildung findet. Der wesentliche Unterschied zur inte- ist dies noch nicht umgesetzt, aber auch schon geplant. grierten Versorgung in den anderen erörterten Ländern Hinzu kommt die erhoffte Kostenreduktion. Für die liegt jedoch in dem fehlenden Wettbewerbsverhältnis des Schweiz ist auch die mögliche Risikoselektion durch der- Sprengels zu anderen Vernetzungen. Da die Sprengel ört- artige Verträge zu berücksichtigen, die derzeit noch kei- lich abgegrenzt sind stehen sie nicht miteinander im nen Ausgleich erfährt. Wettbewerbsverhältnis. Ein Konkurrenzverhältnis lässt sich lediglich aus dem System heraus zur privaten Leis- tungserbringung feststellen, die dann aber nicht vom na- Fußnoten tionalen Gesundheitsdienst finanziert wird. Auch ist eine 1 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenver- Verzahnung der ambulanten und der stationären nicht sicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 2007, BGBl. 2007 I Nr. 11, S. 378 ff vorgesehen. Es handelt sich in Italien hierbei um zwei 2 Schon zu Beginn diesen Jahres, um die Kontinuität zu sichern durch strikt getrennte Bereiche. das 3 Gesetzesbegründung, Besonderer Teil, zu Nummer 119 (§ 140a Abs.1), im Internet unter: www.gesundheitspolitik.net 4 Nationale Raad voor Volksgezondheid (nationaler Rat für Volksge- 5. Fazit sundheit ) 1995 5 Winkler, Integrierte Versorgung: Spitäler und Ärztenetzte im Verbund, Die erörterten Länder zeigen, mit Ausnahme von Ita- 2003, S. 30 lien, sehr unterschiedliche Ausprägungen integrierter 6 Berger, BVMed 2002, S. 24 (zit nach Winkler, iV, S. 33) Versorgung. Aufgrund der dargestellten hoheitlichen 7 Manser, 2003, S. 63, 72 Steuerung, den fehlenden Konkurrenzverhältnissen und 8 Provinz Bozen, Der territoriale Bereich, S. 62 f, im Internet unter: der mangelnden Vernetzung des ambulanten mit dem http:/www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/downloads/3.2.pdf stationären Bereich kann man selbst in der Provinz Bo- 9 Zur Reform des Krankenversicherungssystems statt aller und m.w.N.: Hamilton, Een zorgverzekering voor iedereen, 2005; Walser, Neue zen und den dortigen Sprengeln wohl nicht von inte- Krankenversicherung der Niederlande, ZRP 2005, S. 273 ff; diess., grierter Versorgung sprechen. Nach der Gesundheitsreform in den Niedrlanden: Eine neue Kranken- versicherung für jeden, SozSich 2006, S. 87 ff Auch die Gesundheitsnetzwerke in Frankreich weisen 10 Gesetz vom 16. Juni 2005, Stb. 2005, 358, letzte Änderung vom 22. Besonderheiten auf, die für integrierte Versorgung eigent- Dezember 2005, Stb. 2005, 708 lich nicht typisch sind. Sie sind Ausdruck einer staatli- 11 Art. 10a i.V.m. Art. 11 Gesetz über Tarife im Gesundheitswesen (Wet chen Steuerung. Das Parlament stellt das Budget zur Fi- tarieven gezondheidszorg) nanzierung dieser Netzwerke auf, um interdisziplinäre 12 van der Linden/Rosendal, The Birth of Transmural Care in the 1990 in: van Rooij/Kodner/Rijsemus/Schrijvers, Health and Health Care in the Kooperation und damit die Qualität der Versorgung zu Netherlands, 2002, S. 191 fördern. Die Merkmale der fachübergreifenden Vernet- 13 van der Linden/Rosendal (Fn.12) S. 191 zung, der Verzahnung der ambulanten und stationären 14 Centraal Bureau voor de Statistiek, im Internet unter: http://statline. Versorgung treffen jedoch zu. cbs.nl 15 van der Linden/Rosendal (Fn. 12) S. 191 Am ausgeprägtesten ist die integrierte Versorgung in 16 van der Linden/Rosendal (Fn. 12) S. 192 den Niederlanden und in der Schweiz. Gerade für die 17 Nationale Raad voor Volksgezondheid 1995 Niederlande dürfte die Ursache für das Bedürfnis nach 18 van der Linden/Rosendal, The Birth of Transmural Care in the 1990 in: integrierter Versorgung in der strengen Trennung des van Rooij/Kodner/Rijsemus/Schrijvers, Health and Health Care in the Krankenhausbereichs von der Versorgung durch Nieder- Netherlands, 2002, S. 196 gelassene zu sehen sein, denn die Fachärzte sind weit 19 van der Linden/Rosendal (Fn. 12) S. 196 überwiegend im Krankenhaus tätig. Das Krankenhaus 20 van der Linden/Rosendal (Fn. 12) S. 196 darf aber lediglich auf Überweisung eines Hausarztes auf- 21 Hermans, Zorgverzekeringswet, 2006, Art. 11 Anm. 82, 97; Beerepoot/ gesucht werden, so dass sich eine strenge Trennung die- Palmen, Sociale Verzekeringswetten, Bd. 8, Art.11 Zvw Anm. 4 22 Kamerstukken II 2006-2007 Nr. 30 843 Nr. 2: Afstemming in de zorg , ser Bereiche ergibt. In der Schweiz hat sich, wie dargelegt, Aanpak chronische aandoeningen: twee voorbeelden uit de curatieve eine relativ hohe Anzahl an integrierten Vernetzungspro- zorg, S. 36 jekten etabliert, jedoch lässt sich keine weitere Zunahme 23 Beusmans/Zutphen, Vormen van transmurale zorg in: Spreeuwenberg/ verzeichnen. Eine endgültige Begründung für diesen Pop/Beusmans/Winkens/Zutphen, Handboek transmurlae zorg, 2000, S. Stillstand findet sich in der schweizerischen Literatur 119 nicht. Vielleicht ist eine gewisse Sättigung eingetreten 24 Beusmans/Zutphen (Fn. 23) S. 124, 127; vgl. auch Mur-Veeman/van Raak/Steenbergen/Paulus, Situation in the Netherlands in: van Raak/ und das Bedürfnis nach integrierter Versorgung gestillt, Mur-Veeman/Hardy/Steenbergen/Paulus, Integrated Care in Europe, d.h. es lassen sich über Prämiensenkungen keine wei- 2003, S. 137 f 26 https://doi.org/10.5771/1611-5821-2007-11-12-19 11-12//2007 Gesundheits- und Sozialpolitik Generiert durch IP '46.4.80.155', am 09.02.2022, 21:24:05. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
25 Kamerstukken 2005, 22894, Plan van aanpak Diabeteszorg beter: Nr. 1 Tiemann (Fn. 26) S. 24 ff; Armbruster, Versorgungsnetzwerke im franzö- 26 Eugster, Krankenversicheurng in: Meyer, Schweizerisches Bundesver- sischen und deutschen Gesundheitswesen, 2004, S. 36 ff waltungsrecht Bd. XIV soziale Sicherheit, 2. Aufl. 2007, S. 438 ff, 453; 38 Ausführlich zu den Versicherungsträgern: Fahlbusch (Fn. 36) S. 112 ff; Tiemann, Gesundheitssysteme in Europa – Experimentierfeld zwischen Tiemann (Fn. 26) S. 37 ff Staat und Markt, 2006, S. 141; ausführlich: Bollier, Leitfaden schweize- 39 Zur CMU: Tiemann (Fn. 26) S. 35 ff rische Sozialversicherung, 2005, S. 381 40 Fahlbusch (Fn. 36) S. 130f; Tiemann (Fn. 26) S. 50f 27 Kocher, Kompetenz- und Aufgabenteilung Bund – Kantone - Gemein- 41 Ausführlich: Armbruster (Fn. 36) S. 209 ff den in: Kocher/Oggier, Gesundheitswesen Schweiz 2004 -2006, S. 104 ff 42 Armbruster (Fn. 36) S. 247 ff 28 Tiemann (Fn. 266) S. 145 43 Armbruster (Fn. 36) S. 250 29 Bollier (Fn. 26) S. 389ff 44 Ausführlich dazu: Armbruster (Fn. 36) S. 258 ff 30 Bollier (Fn. 26) S. 388; Gilliand, Kosten und Finanzierung in: Kocher/ 45 Ausführlich zum italienischen Gesundheitsdienst: Klammer, Das Oggier, Gesundheitswesen Scheiz 2004 -2006, S. 117 ff italienische Sozialleistungssystem in: Döring/Hauser/Schmähl, Soziale 31 Ausführlich zu Formen integrierter Versorgung in der Schweiz: Leh- Leistungen und ihre Finanzierung, 1999, S. 202 ff mann, Managed Care, 2003, S. 31 ff 46 Klammer (Fn. 44) S. 203; Weber/Leienbach, Soziale Sicherung in Europa, 32 Im Internet unter: http://www.sanacare.ch 1989, S. 98 33 Im Internet unter: http://www.medix-zuerich.ch 47 Klammer (Fn. 44) S. 205 34 VO 101 Abs. 2 und 3 48 Provinz Bozen, Der territoriale Bereich, S. 34, im Internet unter: http:/ 35 Baumberger, Managed Care, in: Kocher/Oggier, Gesundheitswesen www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/downloads/3.2.pdf Schweiz 2004 -2006, S. 177 ff 49 Provinz Bozen, Der territoriale Bereich, S. 35, im Internet unter: http:/ 36 Lehmann (Fn. 31) S. 50 ff www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/downloads/3.2.pdf 37 Ausführlich zum System der Krankenversicherung in Frankreich: 50 Provinz Bozen, Der territoriale Bereich, S. 44, im Internet unter: http:/ Fahlbusch, Ambulante ärztliche Behandlung in Europa, 2006, S. 102 ff; www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/downloads/3.2.pdf BdSj[eYWdWUZfWG`fWdefflg`Y CWdW][c[dj_d=[ikdZ^[_ji#kdZIep_WbX[jh_[X[d 8[jh_[Xim_hjiY^W\jb_Y^[=hkdZbW][d\h
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