Internationaler Tag der Frau: Massnahmen für mehr Frauen in der Armee
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Internationaler Tag der Frau: Massnahmen für mehr Frauen in der Armee Bern, 08.03.2021 - Zum Internationalen Frauentag (8. März) veröffentlicht das VBS den Bericht der Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee». Bundesrätin Amherd hat die Armeeführung beauftragt, die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils umzusetzen. Diese reichen von der Einrichtung einer Dienststelle für Frauen innerhalb der Armee bis zu Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Militärdienst, Beruf, Ausbildung und Familie. Zudem soll eine externe wissenschaftliche Studie die Situation der Frauen in der Armee aufzeigen; diese Studie wird die Grundlage für die weiteren und die bereits lancierten Arbeiten sein. In der Armee gibt es heute 0.9 Prozent Frauen. Diesen Anteil will die Chefin VBS, Bundesrätin Viola Amherd, mit verschiedenen Massnahmen erhöhen. Eine von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe hat eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Bundesrätin Amherd hat die Gruppe Verteidigung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe die vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen. Neue Dienststelle für Frauen und wissenschaftliche Studie Neu wird eine Dienststelle für Frauen geschaffen. Zu deren Aufgabe gehören unter anderem die Koordination der verschiedenen Aktivitäten im Bereich der Frauenförderung. Sie dient auch als Anlaufstelle für sämtliche Fragen der Gleichstellung. Zudem hat die Chefin VBS im Hinblick auf die weiteren und die bereits laufenden Arbeiten entschieden, dass, wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, eine externe Studie zur Situation der Frauen in der Armee in Auftrag gegeben wird. Weitere Massnahmen Damit sich mehr Frauen für den Dienst in der Armee entscheiden, werden verschiedene Kommunikations- und Informationsmassnahmen vorgeschlagen. Ebenfalls verbessert werden muss die Vereinbarkeit von Militärdienst, Ausbildung/Beruf und Familie. Es sollen alternative Dienstleistungsmodelle ausgearbeitet werden. Teilzeitarbeit muss für Berufsmilitärs möglich sein und die Unterstützung bei der Kinderbetreuung geklärt werden.
In der Aus- und Weiterbildung müssen Führungskräfte und Kader befähigt werden, Vorkommnisse wie Diskriminierung, Sexismus und Gewalt frühzeitig zu erkennen und angemessen damit umzugehen. Bei den Unterkünften für die Armeeangehörigen ist bei jedem Umbau zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Frauen angepasst und gleichwertig zu jenen der Männer sind. Laufende Projekte Verschiedene Ansätze im Bereich Frauenförderung in der Armee wurden im VBS bereits lanciert, wie zum Beispiel das Projekt «Gewinnung, Bindung, Beratung», die Kampagne zur Rekrutierung von Frauen «Sicherheit ist auch weiblich», die Präsenz von Armeeangehörigen an Berufs- und Publikumsmessen und die Erarbeitung einer Genderperspektive durch die Gruppe Verteidigung. Bereits 2020 war vorgesehen, in der Woche des Internationalen Frauentages den Tag der Frauen in der Armee durchzuführen. Aufgrund der epidemiologischen Situation konnte er im letzten Jahr und auch 2021 nicht stattfinden. Der nächste Tag der Frauen in der Armee ist am 4. März 2022 geplant. Adresse für Rückfragen Lorenz Frischknecht Stv. Chef Kommunikation / Sprecher VBS +41 58 484 26 17 Herausgeber Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport http://www.vbs.admin.ch Gruppe Verteidigung http://www.vtg.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Bericht Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee» Erhöhung des Frauenanteils in der Armee März 2021 1. Mandat und Zielsetzung Die Chefin VBS hat die Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee» beauftragt, einen Bericht und Vorschläge zu erarbeiten, wie der Frauenanteil in der Armee erhöht werden kann. Im vorliegenden Bericht werden Vorschläge zur Verbesserung der Inklusion der Frauen in der Armee gemacht. Es geht zum einen darum aufzuzeigen, wie Frauen möglichst früh über die verschiedenen Möglichkeiten eines Dienstes in der Armee informiert werden können, damit sie sich für den Militärdienst entscheiden. Zum anderen werden Vorschläge gemacht, damit Frauen (und Männer) der Armee erhalten bleiben. 2. Ausgangslage Der Frauenanteil in der Schweizer Armee beträgt heute 0.9 Prozent. Eines der Ziele von Bun- desrätin Amherd ist, mehr Frauen für den Militärdienst zu gewinnen. Im Parlament wurde das Thema Erhöhung der Zahl der Frauen in der Armee indirekt 2018 und 2019 mehrfach thematisiert (Motion 18.4303 Yvette Estermann «Die Orientierungsveran- staltung der Schweizer Armee soll auch für die Frauen obligatorisch werden», sowie Motion 19.3316 Yvette Estermann «Für eine sinnvolle Frauenförderung und Gleichstellung in der Ar- mee»; gefolgt von der Interpellation 19.3626 Corina Eichenberger-Walther, «Mehr Soldatin- nen und Kaderfrauen in der Armee!», und dem Postulat 19.3789 Priska Seiler Graf, «Stärkung der Chancen und Rechte der Frauen in der Armee. Erfahrungen in ausgewählten Staaten», 20.06.2019). Verschiedene Ansätze im Bereich Frauenförderung in der Schweizer Armee wurden im VBS lanciert: Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee», Fachstelle Diversity Schweizer Armee, das Projekt «Gewinnung, Bindung, Beratung», die Kampagne zur Rekrutierung von Frauen «Si- cherheit ist auch weiblich» und das Schreiben der Chefin VBS an die Arbeitgebenden (19.09.2019) betreffend Lohnfortzahlung für den freiwilligen Orientierungstag für Frauen. Vor- gesehen war auch ein Tag für Frauen in der Armee, der jedoch wegen der Corvid-19-Pande- mie verschoben werden musste. Bereits heute ist die Armee mit weiblichen Armeeangehörigen präsent an Berufs- und Publi- kumsmessen. Junge Armeeangehörige informieren überdies in ihren ehemaligen Schulen Schülerinnen und Schüler über die Armee. 2020 wurde der Verein «FIT Frauen im TAZ» als Netzwerk für dienstleistende Frauen in der Armee sowie im Rotkreuzdienst und der Sicherheitsbranche gegründet.
Die Chefin VBS beauftragte anfangs 2020 die Interne Revision VBS zu prüfen, welche Stellen sich im VBS mit der Frauenförderung in der Armee befassen. Der Prüfbericht «Zuständigkei- ten bezüglich Frauenförderung in der Armee» wurde im März 2020 veröffentlicht, mit der Empfehlung, dass die Armeeführung, gemeinsam mit der Arbeitsgruppe «Frauen in der Ar- mee», bis Ende 2020 eine Gender-Perspektive für die Schweizer Armee verfassen soll. Diese sollte eine Vision, eine Strategie sowie einen konkreten Massnahmenplan umfassen…». Die Departementsvorsteherin forderte darauf die Gruppe Verteidigung auf, diese Empfehlung bis Ende 2020 umzusetzen. Was fehlt, sind wissenschaftliche Grundlagen über die Situation der Frauen in der Armee. Die Armee hat Ende 2020 eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die als Basis für die Diversity-Perspektive dienen soll. Anfangs 2021 soll über das weitere Vorgehen entschie- den, d. h. eine ergänzende Studie, inkl. der Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse der Frauen in der Armee in Auftrag gegeben werden. Im Januar 2020 unterbreitete die Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee» der Chefin VBS einen Zwischenbericht u. a. mit Vorschlägen betreffend die Information der Frauen (und Männer) und den Orientierungstag für Frauen. Die Frage, ob es für die Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Frauen eine Verfassungsänderung braucht, wurde in der Zwischenzeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) abgeklärt: Das BJ teilt inhaltlich im Grundsatz die Ergebnisse des Gutachtens Schindler/Egli. Das BJ sieht heute keine neuen Argumente, die zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Vor diesem Hintergrund würde es wohl keinen Sinn ergeben, wenn das VBS dem BJ einen Auftrag für ein allfälliges Zweitgutachten erteilen würde. Dem BJ ist keine schweizerische Verfassungsrechtlerin oder ein Verfassungsrechtler bekannt, die in diesem Themenbe- reich allenfalls zu einem anderen Schluss kommen könnten und an die das VBS entspre- chend verwiesen werden könnte. Aufgrund dieser Rückmeldung wurde darauf verzichtet, eine Verfassungsrechtlerin oder ei- nen Verfassungsrechtler zu beauftragen, ein neues Gutachten zu verfassen. 3. Massnahmen 3.1. Studie Ein Diskussionspunkt in der Arbeitsgruppe und auch im Verein «FIT Frauen im Tarnan- zug» waren die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen über die Situation der Frauen in der Armee. Diese sind jedoch nötig, um eine Strategie zur Inklusion von Frauen in die Schweizer Armee zu erarbeiten. Es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die u. a. folgende Fragen abklärt: Wel- ches Bild haben Frauen von der Armee? Unter welchen Bedingungen würden sie sich für den Dienst in der Armee melden? Welches sind die Gründe dafür, dass sie keinen Militärdienst leisten wollen? Welche Unterstützung haben Frauen in der Armee erfahren oder eben nicht? Was würden sie sich wünschen? Was bremst sie in der Entwicklung am meisten? Womit haben männliche Führungs- und Ausbildungspersonen besonders Mühe, wenn es um die Inklusion von Frauen in die Armee geht? Was funktioniert besser als erwartet? Was müsste am dringendsten geändert werden? Wie sollte die Armee der Zukunft gestaltet sein? 2/7
3.2. Dienststelle innerhalb der Armee Für die Dienstleistenden in der Armee gibt es verschiedene Stellen, die ihnen Unterstüt- zung anbieten: Fachstelle Diversity, Fachstelle Extremismus, Armeeseelsorge, Sozial- dienst, Psychologisch-Pädagogischer Dienst 1. Eine eigene Fachstelle für Frauen gibt es heute nicht. Bis Ende 2003 gab es eine Dienst- stelle für Frauenin der Armee. Die Fachstelle/Dienststelle für Frauen soll folgende Aufgaben wahrnehmen: − Koordination der verschiedenen Aktivitäten und Ausrichtung auf das Gesamtziel «Mehr Frauen in der Armee»; Informationstätigkeit; − Mediation, niederschwellige Anlaufstelle für sexuelle Belästigung und Diskriminie- rung, Konfliktlösung, Coaching/Begleitung; − Vernetzung und externe Zusammenarbeit (z. B. Verwaltung, Kantone, Politik, Ver- bände); − Grundlagenarbeit (Grundlagen erarbeiten für die Zielbestimmung inkl. Teilziele und Massnahmen); Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung. Die Fachstelle/Dienststelle für Frauen muss mit den nötigen Kompetenzen und Wei- sungsbefugnissen sowie mit dem nötigen Personal und mit einem Budget ausgestattet sein. Wichtig ist, dass die Fachstelle «höchstmöglich» angesiedelt und dem Chef der Armee direkt unterstellt ist. Es gilt Doppelspurigkeiten mit anderen Diensten zu vermeiden. Aufgaben und Kompe- tenzen müssen klar definiert sein. 3.3. Rekrutierung von Frauen 3.3.1. Kommunikation Mit der Webseite «Sicherheit ist auch weiblich» und mit der Erarbeitung von Flyern wurde ein erster Schritt zur gezielten Information von Frauen gemacht. Die verschiedenen Vi- deos von weiblichen Armeeangehörigen werden auch in den sozialen Medien verbreitet. Die Kommunikation soll zielgruppengerecht und mit aktuellen, modernen Mitteln auf ver- schiedenen Kanälen erfolgen. Dabei muss auf Wortwahl und Bildauswahl geachtet wer- den. Frauen sollen motiviert werden, sich für den Schutz der Bevölkerung, für die militäri- sche Friedensförderung usw. einzusetzen. Soldatinnen, weibliche Offiziere usw. sollen sich in Reportagen, Interviews, Video-Clips vorstellen und über ihre Aufgaben, ihren Beruf, ihre Hobbies usw. sprechen und so Frauen für den Dienst in der Armee motivieren. Verschiedene Frauen lassen über Facebook oder Instagram ihre «Freunde», «Follower», an ihren Erfahrungen im Militärdienst teilhaben. Es soll geprüft werden, ob ein Netzwerk von sogenannten «Influencerinnen» geschaffen werden soll. 1 Vgl. Anhang 1: Angebote der Fachstellen der Schweizer Armee 3/7
3.3.2. Information in den Schulen Die Tätigkeiten und Aufgaben im Sicherheitsbereich sind heute im Schulunterricht prak- tisch kein Thema. Schülerinnen und Schüler haben deshalb wenig bis gar keine Kennt- nisse, welche Möglichkeiten ihnen z. B. ein Militärdienst bietet. − Um Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Tätigkeiten im Sicherheitsbereich näherzubringen, soll in den Berufsschulen und Gymnasien ein Sicherheitstag bzw. eine Sicherheitswoche organisiert werden, analog z. B. zu der Wirtschaftswoche, die in vielen Gymnasien stattfindet. − Die verschiedenen Möglichkeiten und Tätigkeiten im Sicherheitsbereich können durch die Vertreterinnen und Vertreter von z. B. Armee, Zivilschutz, Zivildienst, Polizei und Feuerwehr vorgestellt werden. Prof. Egli und Prof. Schindler erwähnen in ihrem Kurzgutachten, wenn mit dem obligato- rischen Orientierungstag Informationslücken im Bereich der Schweizer Sicherheitspolitik geschlossen werden sollen, sei die Vermittlung entsprechender Kenntnisse durch die Nut- zung der bestehenden Bundeskompetenzen zu prüfen. 2 − Es soll abgeklärt werden, ob Aspekte der Sicherheitspolitik in die Liste der Maturitäts- fächer gemäss der Maturitäts-Anerkennungsverordnung 3 aufgenommen werden kön- nen. Dazu soll mit der EDK das Gespräch gesucht werden. − Betreffend die Berufsbildung erlässt der Bund gestützt auf Art. 63 BV Vorschriften. Schindler/Egli: «Die berufliche Grundbildung soll der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen dienen, die zur Ausübung einer Berufstätigkeit erforderlich sind. Da dazu auch die grundlegende Allgemeinbildung gehört, welche die Lernenden dazu befähigt, den Zu- gang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in der Gesellschaft zu in- tegrieren und darüber hinaus die wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturel- len Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen 4, wäre auch hier eine Integration von si- cherheitspolitischen Inhalten zu prüfen.» 3.3.3. Freizeitangebote Jugendlichen soll die Gelegenheit geboten werden, die Tätigkeiten der Armee aus der Nähe zu erleben und mit Armeeangehörigen zu sprechen. Folgende Möglichkeiten müssen geprüft werden: − Nationaler Zukunftstag in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle «Nationaler Zu- kunftstag»; − Ferienpass; − Boot Camp (Trainingslager: eigenständig organisiert oder zusammen mit einem Fitness Center, bzw. Trainer oder Sportlehrer); − AULA: Ausbildungslager für Jugendliche ab 13 Jahren (gibt es zurzeit, organisiert vom Schweizerischen Militär-Sanitäts-Verband). 2 Anhang 2: Kurzgutachten betreffend Verfassungsänderungsbedarf bei Einführung eines obligatori- schen Orientierungstags für Schweizerinnen (Prof. Dr. Benjamin Schindler, Ass.-Prof. Dr. Patricia Egli) 3 Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), SR 413.11 4 Berufsbildungsgesetz (BBG), Art. 15 Abs. 2 Bst. b und c 4/7
3.3.4. Präsenz an Berufs- und Publikumsmessen Die Präsenz an Berufs- und Publikumsmessen, mit einem eigenen «Frauenstand», muss fortgeführt werden. Familien, Kinder und Jugendliche haben Gelegenheit, mit uniformier- ten Frauen zu sprechen und Fragen zu stellen. − Das dazu benötigte Informationsmaterial muss aktuell und zielgruppengerecht aufbe- reitet sein. − Es soll überlegt werden, wie das Interesse der Besucherinnen/Besucher noch gestei- gert werden könnte: z. B. Filme, organisierte Podien, Wettbewerbe usw. − Begleitet werden soll die Präsenz an diesen Messen durch eine Berichterstattung in den Medien (Interviews mit den anwesenden Frauen usw.). 3.4. Betreuung/Mentoring Frauen (und Männer) sollen sich von der Armee ab dem Informations-/Orientierungsan- lass bis Dienstende willkommen und begleitet fühlen. − Das kann durch regelmässige Informationen, Hinweise auf Veranstaltungen, usw. per SMS, Mail, Newsletter usw. erfolgen. Dazu muss ein Konzept/eine Strategie entwickelt werden. − Für Frauen könnte ein «Testtag» in der Armee angeboten werden, damit sie eine kon- krete Vorstellung erhalten, was sie in der RS erwarten wird. − Am Rekrutierungstag erhält jede Frau die Angaben einer Kontaktperson. Diese steht der angehenden Rekrutin für Fragen und Gespräche zur Verfügung. − Ab dem ersten Tag der RS erhält jede Frau eine Mentorin, die sie während der RS begleitet. Am Ende der RS soll eine Bilanz über die Erfahrungen der Rekrutin gezogen werden. – Dieses Mentoring ist auch für die Armee positiv. Sie erhält Rückmeldungen und kann Verbesserungspotenzial identifizieren. − Es soll ein Pool von Mentorinnen eingerichtet werden. − Die Angaben über die berufliche und familiäre Situation müssen regelmässig aktuali- siert werden: Wenn Frauen sich für die Armee anmelden, sind sie oft noch in der Aus- bildung. Wenn bekannt ist, welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, können gewisse Funktionen auch mit mehr Frauen besetzt werden (z. B. Juristin, Ärztin usw.). 3.5. Vereinbarkeit Militärdienst, Ausbildung/Beruf, Familie Der Militärdienst soll familienfreundlich gestaltet werden, damit alle Erziehungsberechtig- ten (Mütter und Väter) ihrer Dienstpflicht nachkommen können. Die Schweizer Armee soll eine moderne und familienfreundliche Arbeitgeberin werden. Für die Rekrutierung und das Verbleiben in der Armee ist die Vereinbarkeit von Militär- dienst, Ausbildung/Beruf und Familie ein wichtiger Punkt, für Frauen und auch für Männer. 5/7
Folgende Massnahmen müssen geprüft bzw. umgesetzt werden: − Finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung und/oder − Einrichten von Kinderkrippen und Kindertagesstätten − Teilzeitarbeit für Berufsmilitär − Ausarbeiten von alternativen Dienstleistungsmodellen − Vorgesetzte müssen betreffend Vereinbarkeit von Familie, Erwerbsarbeit/Studium und Militärdienst sensibilisiert sein und wissen, welche Unterstützung die Armee anbieten kann. 4. Aus- und Weiterbildung Führungskräfte/Kader Die Kader in der Armee müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber jungen Menschen be- wusst sein und vorbildlich handeln. Sie müssen die vorhandenen Fachstellen und Unterstüt- zungsmöglichkeiten kennen. In der Armee werden Diskriminierung, Sexismus, psychische und physische Gewalt nicht to- leriert. Die Armeeangehörigen werden in ihrer Vielfalt respektiert. Es muss ein Klima geschaf- fen werden, in welchem sich Betroffene möglichst offen und geschützt äussern können und alle Seiten angehört werden. Um den Kulturwandel herbeiführen zu können, ist eine Sensibilisierung des Berufsmilitärs, des Milizkaders und der Dienstleistenden nötig. Dafür müssen klare Leitplanken und Hand- lungsrichtlinien definiert werden. Die Führungskräfte fühlen sich unterstützt, indem sie wissen, wie sie Vorkommnisse, wie Dis- kriminierung, Sexismus und Gewalt, frühzeitig erkennen und damit umgehen können. Sie wis- sen auch, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. − Die Kader müssen entsprechend ausgebildet und sensibilisiert werden. − Die Führungskräfte sollen regelmässig evaluiert werden. − Es soll eine «Sanktionsskala» für Täterinnen und Täter sowie für Führungskräfte erarbei- tet werden. − Es soll ein Verhaltenskodex erstellt werden. 5. Bauliche Massnahmen Die weiblichen Armeeangehörigen sind heute oft in Räumlichkeiten weit entfernt von den Un- terkünften der Männer untergebracht. Die geografische Entfernung kann das Gefühl verstär- ken, nicht voll und ganz zur Truppe zu gehören. − Bei jedem Umbau und jeder Renovation soll berücksichtigt werden, dass es Frauen und Männer in der Armee gibt. − Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sollen den Bedürfnissen der Frauen ange- passt und gleichwertig zu denen der Männer sein. 6/7
6. Schlussbemerkungen Wichtig ist, dass als erste Massnahme eine externe Studie über die Situation der Frauen in der Armee in Auftrag gegeben wird. Diese soll wissenschaftliche Grundlagen als Basis für die geforderte Inklusion von Frauen in die Schweizer Armee zu liefern. Die Einrichtung einer Fachstelle/Dienststelle für Frauen soll so rasch als möglich in Angriff genommen werden. Zusammen mit der Armee, Kommando «Ausbildung», soll die Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee» die Umsetzung der verschiedenen vorgeschlagenen Massnahmen in Angriff neh- men. Die Umsetzung muss regelmässig überprüft und allfällige Anpassungen müssen vor- genommen werden. Anhänge: 1. Angebote der Fachstellen der Schweizer Armee 2. Kurzgutachten betreffend Verfassungsänderungsbedarf bei Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen (Prof. Dr. B. Schindler, Ass.-Prof. Dr. P. Egli) 7/7
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Angebote der Fachstellen der Schweizer Armee (Anhang 1 zum Bericht «Erhöhung des Frauenanteils in der Armee) 1. Fachstelle Extremismus in der Armee (FS EX A) Die FS EX A ist Anlauf- und Meldestelle im Belangen Extremismus innerhalb der Armee. Ge- schaffen im Jahre 2002, ist sie seit 2005 der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Gene- ralsekretariat des Departements des Innern administrativ unterstellt. Die FS EX A erfüllt ihre Aufgaben hingegen ausschliesslich zu Gunsten der Armee und ist ihrem Auftraggeber, dem Chef Personelles der Armee im Kommando Ausbildung, zugewiesen. An die FS EX A können sich Angehörige der Armee jeglichen Grades und Funktion wenden. Sie steht auch deren Familienangehörigen sowie Kantons- und Gemeindebehörden, Bürge- rinnen und Bürgern sowie Medienschaffenden offen. Die FS EX A klärt gemeldete Hinweise ab, stellt bei Bedarf das Nachgehen sicher, berät in Fragen des Rechtes, der Führungsmass- nahmen und der Prävention. Sie ist in zahlreichen militärischen Kaderlehrgängen für Sensibilisierung und Schulung zustän- dig und bietet vertiefte Ausbildungssequenzen zu Themen rund um Extremismus an. 2. Armeeseelsorge Die Armeeseelsorge ist zuständig für alle Bereiche, die sich mit der seelsorgerischen Betreu- ung aller Armeeangehörigen befassen. Die Armeeseelsorge bietet allen Angehörigen der Armee Begegnungen und Gespräche zu persönlichen, existentiellen, ethischen, spirituellen oder religiösen Fragen. Sie nimmt sich der Lebenssituation aller Angehörigen der Armee ganzheitlich an und erfüllt so in Achtung und Wertschätzung, mit Respekt, Annahme und Offenheit ihre Aufgaben. In jeder Einheit ist ein Armeeseelsorger zuständig, an den sich die Angehörigen der Armee direkt wenden können. 3. Psychologisch-Pädagogischer Dienst der Armee (PPD) Der Psychologisch-Pädagogische Dienst der Armee verantwortet die Beratung, Begleitung so- wie das Coaching von Angehörigen der Armee wie auch von Kadern. Gemeinsam stellen diese Dienste den Einsatz des Care-Teams der Armee sicher. Mit unterschiedlichen Beratungsangeboten wird Integration und Hilfe bei menschlichen Krisen- und Belastungssituationen für alle Angehörige der Armee (AdA) angeboten. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe werden AdA rund um die Uhr unterstützt sowie Miliz- und Berufskader bei der Führung und im Umgang mit möglichen Fragestellungen beraten und begleitet. Zudem werden Kommandantinnen und Kommandanten sowie die Truppenärztinnen und Truppenärzte bei psychologischen Fragestellungen und in der Abklärung der Dienstfähigkeit unterstützt. Neben den Aus- und Weiterbildungsangeboten werden Kader nach anerkannten Methoden gecoacht und Einsatzformationen im In- und Ausland massgeschneiderte Unterstützungsan- gebote angeboten, von der einsatzbezogenen Ausbildung über die Begleitung bis zur Rück- kehrvorbereitung und Nachsorge.
4. Sozialdienst der Armee Der Sozialdienst der Armee hilft Dienstleistenden bei persönlichen, beruflichen oder familiären Schwierigkeiten. Das Ziel des Sozialdienstes der Armee ist es, soziale Differenzen zu reduzieren. Die Hilfe erfolgt durch Beratung im persönlichen Gespräch bei familiären, finanziellen oder rechtlichen Fragen. Themen sind Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Teillohnfortzahlung), Erwerbsersatz, Krankenkassenprämien, Betreibungen und Ähnliches. Hilfeleistungen erfolgen durch Information, Beratung, Betreuung, Vermittlung sowie finanzielle Zuschüsse. Finanzielle Hilfe erfolgt bei Bedarf und nach Entscheid der Sozialberaterin oder des Sozialbe- raters, wobei gemeinsam ein Budget erstellt wird. Beispielsweise hilft der Sozialdienst bei vo- rübergehenden finanziellen Engpässen oder bis der Erwerbsersatz ausbezahlt worden ist. O- der er leistet einen Beitrag zur Miete, damit der oder die Dienstleistende die Wohnung behalten kann. Abzahlungs-, Leasingverträge und Schulden können in der Regel nicht übernommen werden. Bei Bedarf wird den Armeeangehörigen durch den Sozialdienst Leibwäsche vermittelt, die durch den «Cevi Militär Service» zugestellt wird. Die Benützung der Soldatenwäscherei ist kostenlos. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei ihren Vorgesetzten. 5. Fachstelle Diversity Schweizer Armee Die per 1. April 2019 geschaffene Fachstelle Diversity Schweizer Armee steht allen Miliz-an- gehörigen offen und bietet Beratung und Fachinformationen. Bei Unsicherheiten oder mögli- chen Schwierigkeiten bezüglich der Vereinbarkeit von Diversity und dem unmittelbaren Dienst- betrieb können sich Armeeangehörige sowie Kader aller Stufen vordienstlich, während oder nach ihrer militärischen Dienstleistung mittels Kontaktformular mit der Fachstelle in Verbin- dung setzen. Die Fachstelle Diversity ist zuständig für alle Belange zum Thema Umgang mit Diversität und Minderheiten innerhalb der Armee. «Sie schafft die Voraussetzungen, dass sämtliche Milizan- gehörige der Schweizer Armee, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Iden- tität, sexueller Orientierung, Alter, Sprache, Physiologie und Psychologie, Kultur, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion sowie sonstiger Weltanschauungen und Lebensstile, ihren Mi- litärdienst erfolgreich leisten können.» Die Fachstelle bearbeitet unter Wahrung dienstlicher Geheimhaltungspflichten und der Pflicht zum Schutz der Persönlichkeit sowie unter Respektierung der Verantwortung und Kompeten- zen der jeweiligen Kader die eingehenden Anfragen. Ergänzend befasst sich die Fachstelle mit der Erstellung und Weiterentwicklung von Grundla- gendokumenten, der Erweiterung eines armeeinternen und -externen Netzwerkes von Part- nern und Dachorganisationen und den Bereichen Sensibilisierung und Ausbildung. 2/2
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