Internationaler Tag der Frau: Massnahmen für mehr Frauen in der Armee

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Eidgenössisches Departement für
                                       Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
                                       Sport

Internationaler Tag der Frau:
Massnahmen für mehr Frauen in der
Armee
Bern, 08.03.2021 - Zum Internationalen Frauentag (8. März) veröffentlicht das VBS den
Bericht der Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee». Bundesrätin Amherd hat die
Armeeführung beauftragt, die im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung
des Frauenanteils umzusetzen. Diese reichen von der Einrichtung einer Dienststelle für
Frauen innerhalb der Armee bis zu Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Militärdienst, Beruf, Ausbildung und Familie. Zudem soll eine externe wissenschaftliche
Studie die Situation der Frauen in der Armee aufzeigen; diese Studie wird die Grundlage
für die weiteren und die bereits lancierten Arbeiten sein.

In der Armee gibt es heute 0.9 Prozent Frauen. Diesen Anteil will die Chefin VBS,
Bundesrätin Viola Amherd, mit verschiedenen Massnahmen erhöhen. Eine von ihr
eingesetzte Arbeitsgruppe hat eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Bundesrätin Amherd
hat die Gruppe Verteidigung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe die
vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen.

Neue Dienststelle für Frauen und wissenschaftliche Studie
Neu wird eine Dienststelle für Frauen geschaffen. Zu deren Aufgabe gehören unter anderem
die Koordination der verschiedenen Aktivitäten im Bereich der Frauenförderung. Sie dient
auch als Anlaufstelle für sämtliche Fragen der Gleichstellung.

Zudem hat die Chefin VBS im Hinblick auf die weiteren und die bereits laufenden Arbeiten
entschieden, dass, wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen, eine externe Studie zur
Situation der Frauen in der Armee in Auftrag gegeben wird.

Weitere Massnahmen
Damit sich mehr Frauen für den Dienst in der Armee entscheiden, werden verschiedene
Kommunikations- und Informationsmassnahmen vorgeschlagen.

Ebenfalls verbessert werden muss die Vereinbarkeit von Militärdienst, Ausbildung/Beruf und
Familie. Es sollen alternative Dienstleistungsmodelle ausgearbeitet werden. Teilzeitarbeit
muss für Berufsmilitärs möglich sein und die Unterstützung bei der Kinderbetreuung geklärt
werden.
In der Aus- und Weiterbildung müssen Führungskräfte und Kader befähigt werden,
Vorkommnisse wie Diskriminierung, Sexismus und Gewalt frühzeitig zu erkennen und
angemessen damit umzugehen.

Bei den Unterkünften für die Armeeangehörigen ist bei jedem Umbau zu berücksichtigen,
dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Frauen angepasst und gleichwertig zu jenen
der Männer sind.

Laufende Projekte
Verschiedene Ansätze im Bereich Frauenförderung in der Armee wurden im VBS bereits
lanciert, wie zum Beispiel das Projekt «Gewinnung, Bindung, Beratung», die Kampagne zur
Rekrutierung von Frauen «Sicherheit ist auch weiblich», die Präsenz von Armeeangehörigen
an Berufs- und Publikumsmessen und die Erarbeitung einer Genderperspektive durch die
Gruppe Verteidigung.

Bereits 2020 war vorgesehen, in der Woche des Internationalen Frauentages den Tag der
Frauen in der Armee durchzuführen. Aufgrund der epidemiologischen Situation konnte er
im letzten Jahr und auch 2021 nicht stattfinden. Der nächste Tag der Frauen in der Armee ist
am 4. März 2022 geplant.

Adresse für Rückfragen

Lorenz Frischknecht
Stv. Chef Kommunikation / Sprecher VBS
+41 58 484 26 17

Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Gruppe Verteidigung
http://www.vtg.admin.ch
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
                                            Bevölkerungsschutz und Sport VBS

                                            Generalsekretariat VBS

Bericht Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee»
Erhöhung des Frauenanteils in der Armee
März 2021

1. Mandat und Zielsetzung
   Die Chefin VBS hat die Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee» beauftragt, einen Bericht und
   Vorschläge zu erarbeiten, wie der Frauenanteil in der Armee erhöht werden kann.
   Im vorliegenden Bericht werden Vorschläge zur Verbesserung der Inklusion der Frauen in der
   Armee gemacht. Es geht zum einen darum aufzuzeigen, wie Frauen möglichst früh über die
   verschiedenen Möglichkeiten eines Dienstes in der Armee informiert werden können, damit
   sie sich für den Militärdienst entscheiden. Zum anderen werden Vorschläge gemacht, damit
   Frauen (und Männer) der Armee erhalten bleiben.

2. Ausgangslage
   Der Frauenanteil in der Schweizer Armee beträgt heute 0.9 Prozent. Eines der Ziele von Bun-
   desrätin Amherd ist, mehr Frauen für den Militärdienst zu gewinnen.
   Im Parlament wurde das Thema Erhöhung der Zahl der Frauen in der Armee indirekt 2018
   und 2019 mehrfach thematisiert (Motion 18.4303 Yvette Estermann «Die Orientierungsveran-
   staltung der Schweizer Armee soll auch für die Frauen obligatorisch werden», sowie Motion
   19.3316 Yvette Estermann «Für eine sinnvolle Frauenförderung und Gleichstellung in der Ar-
   mee»; gefolgt von der Interpellation 19.3626 Corina Eichenberger-Walther, «Mehr Soldatin-
   nen und Kaderfrauen in der Armee!», und dem Postulat 19.3789 Priska Seiler Graf, «Stärkung
   der Chancen und Rechte der Frauen in der Armee. Erfahrungen in ausgewählten Staaten»,
   20.06.2019).
   Verschiedene Ansätze im Bereich Frauenförderung in der Schweizer Armee wurden im VBS
   lanciert: Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee», Fachstelle Diversity Schweizer Armee, das
   Projekt «Gewinnung, Bindung, Beratung», die Kampagne zur Rekrutierung von Frauen «Si-
   cherheit ist auch weiblich» und das Schreiben der Chefin VBS an die Arbeitgebenden
   (19.09.2019) betreffend Lohnfortzahlung für den freiwilligen Orientierungstag für Frauen. Vor-
   gesehen war auch ein Tag für Frauen in der Armee, der jedoch wegen der Corvid-19-Pande-
   mie verschoben werden musste.
   Bereits heute ist die Armee mit weiblichen Armeeangehörigen präsent an Berufs- und Publi-
   kumsmessen. Junge Armeeangehörige informieren überdies in ihren ehemaligen Schulen
   Schülerinnen und Schüler über die Armee.
   2020 wurde der Verein «FIT Frauen im TAZ» als Netzwerk für dienstleistende Frauen in der
   Armee sowie im Rotkreuzdienst und der Sicherheitsbranche gegründet.
Die Chefin VBS beauftragte anfangs 2020 die Interne Revision VBS zu prüfen, welche Stellen
sich im VBS mit der Frauenförderung in der Armee befassen. Der Prüfbericht «Zuständigkei-
ten bezüglich Frauenförderung in der Armee» wurde im März 2020 veröffentlicht, mit der
Empfehlung, dass die Armeeführung, gemeinsam mit der Arbeitsgruppe «Frauen in der Ar-
mee», bis Ende 2020 eine Gender-Perspektive für die Schweizer Armee verfassen soll. Diese
sollte eine Vision, eine Strategie sowie einen konkreten Massnahmenplan umfassen…». Die
Departementsvorsteherin forderte darauf die Gruppe Verteidigung auf, diese Empfehlung bis
Ende 2020 umzusetzen.
Was fehlt, sind wissenschaftliche Grundlagen über die Situation der Frauen in der Armee.
Die Armee hat Ende 2020 eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die als Basis für
die Diversity-Perspektive dienen soll. Anfangs 2021 soll über das weitere Vorgehen entschie-
den, d. h. eine ergänzende Studie, inkl. der Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse der
Frauen in der Armee in Auftrag gegeben werden.

Im Januar 2020 unterbreitete die Arbeitsgruppe «Frauen in der Armee» der Chefin VBS einen
Zwischenbericht u. a. mit Vorschlägen betreffend die Information der Frauen (und Männer)
und den Orientierungstag für Frauen.
Die Frage, ob es für die Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Frauen eine
Verfassungsänderung braucht, wurde in der Zwischenzeit mit dem Bundesamt für Justiz (BJ)
abgeklärt:
   Das BJ teilt inhaltlich im Grundsatz die Ergebnisse des Gutachtens Schindler/Egli. Das
   BJ sieht heute keine neuen Argumente, die zu einem anderen Ergebnis führen könnten.
   Vor diesem Hintergrund würde es wohl keinen Sinn ergeben, wenn das VBS dem BJ einen
   Auftrag für ein allfälliges Zweitgutachten erteilen würde. Dem BJ ist keine schweizerische
   Verfassungsrechtlerin oder ein Verfassungsrechtler bekannt, die in diesem Themenbe-
   reich allenfalls zu einem anderen Schluss kommen könnten und an die das VBS entspre-
   chend verwiesen werden könnte.
Aufgrund dieser Rückmeldung wurde darauf verzichtet, eine Verfassungsrechtlerin oder ei-
nen Verfassungsrechtler zu beauftragen, ein neues Gutachten zu verfassen.

3. Massnahmen
3.1. Studie
     Ein Diskussionspunkt in der Arbeitsgruppe und auch im Verein «FIT Frauen im Tarnan-
     zug» waren die fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen über die Situation der Frauen
     in der Armee. Diese sind jedoch nötig, um eine Strategie zur Inklusion von Frauen in die
     Schweizer Armee zu erarbeiten.
     Es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, die u. a. folgende Fragen abklärt: Wel-
     ches Bild haben Frauen von der Armee? Unter welchen Bedingungen würden sie sich
     für den Dienst in der Armee melden? Welches sind die Gründe dafür, dass sie keinen
     Militärdienst leisten wollen? Welche Unterstützung haben Frauen in der Armee erfahren
     oder eben nicht? Was würden sie sich wünschen? Was bremst sie in der Entwicklung
     am meisten? Womit haben männliche Führungs- und Ausbildungspersonen besonders
     Mühe, wenn es um die Inklusion von Frauen in die Armee geht? Was funktioniert besser
     als erwartet? Was müsste am dringendsten geändert werden? Wie sollte die Armee der
     Zukunft gestaltet sein?

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3.2. Dienststelle innerhalb der Armee
         Für die Dienstleistenden in der Armee gibt es verschiedene Stellen, die ihnen Unterstüt-
         zung anbieten: Fachstelle Diversity, Fachstelle Extremismus, Armeeseelsorge, Sozial-
         dienst, Psychologisch-Pädagogischer Dienst 1.
         Eine eigene Fachstelle für Frauen gibt es heute nicht. Bis Ende 2003 gab es eine Dienst-
         stelle für Frauenin der Armee.
         Die Fachstelle/Dienststelle für Frauen soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
         −   Koordination der verschiedenen Aktivitäten und Ausrichtung auf das Gesamtziel
             «Mehr Frauen in der Armee»; Informationstätigkeit;
         −   Mediation, niederschwellige Anlaufstelle für sexuelle Belästigung und Diskriminie-
             rung, Konfliktlösung, Coaching/Begleitung;
         −   Vernetzung und externe Zusammenarbeit (z. B. Verwaltung, Kantone, Politik, Ver-
             bände);
         −   Grundlagenarbeit (Grundlagen erarbeiten für die Zielbestimmung inkl. Teilziele und
             Massnahmen); Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung.
         Die Fachstelle/Dienststelle für Frauen muss mit den nötigen Kompetenzen und Wei-
         sungsbefugnissen sowie mit dem nötigen Personal und mit einem Budget ausgestattet
         sein. Wichtig ist, dass die Fachstelle «höchstmöglich» angesiedelt und dem Chef der
         Armee direkt unterstellt ist.
         Es gilt Doppelspurigkeiten mit anderen Diensten zu vermeiden. Aufgaben und Kompe-
         tenzen müssen klar definiert sein.

    3.3. Rekrutierung von Frauen
        3.3.1. Kommunikation
        Mit der Webseite «Sicherheit ist auch weiblich» und mit der Erarbeitung von Flyern wurde
        ein erster Schritt zur gezielten Information von Frauen gemacht. Die verschiedenen Vi-
        deos von weiblichen Armeeangehörigen werden auch in den sozialen Medien verbreitet.
        Die Kommunikation soll zielgruppengerecht und mit aktuellen, modernen Mitteln auf ver-
        schiedenen Kanälen erfolgen. Dabei muss auf Wortwahl und Bildauswahl geachtet wer-
        den. Frauen sollen motiviert werden, sich für den Schutz der Bevölkerung, für die militäri-
        sche Friedensförderung usw. einzusetzen.
        Soldatinnen, weibliche Offiziere usw. sollen sich in Reportagen, Interviews, Video-Clips
        vorstellen und über ihre Aufgaben, ihren Beruf, ihre Hobbies usw. sprechen und so Frauen
        für den Dienst in der Armee motivieren.
        Verschiedene Frauen lassen über Facebook oder Instagram ihre «Freunde», «Follower»,
        an ihren Erfahrungen im Militärdienst teilhaben. Es soll geprüft werden, ob ein Netzwerk
        von sogenannten «Influencerinnen» geschaffen werden soll.

1   Vgl. Anhang 1: Angebote der Fachstellen der Schweizer Armee
                                                                                               3/7
3.3.2. Information in den Schulen
        Die Tätigkeiten und Aufgaben im Sicherheitsbereich sind heute im Schulunterricht prak-
        tisch kein Thema. Schülerinnen und Schüler haben deshalb wenig bis gar keine Kennt-
        nisse, welche Möglichkeiten ihnen z. B. ein Militärdienst bietet.
        −   Um Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Tätigkeiten im Sicherheitsbereich
            näherzubringen, soll in den Berufsschulen und Gymnasien ein Sicherheitstag bzw.
            eine Sicherheitswoche organisiert werden, analog z. B. zu der Wirtschaftswoche, die
            in vielen Gymnasien stattfindet.
        −   Die verschiedenen Möglichkeiten und Tätigkeiten im Sicherheitsbereich können durch
            die Vertreterinnen und Vertreter von z. B. Armee, Zivilschutz, Zivildienst, Polizei und
            Feuerwehr vorgestellt werden.
        Prof. Egli und Prof. Schindler erwähnen in ihrem Kurzgutachten, wenn mit dem obligato-
        rischen Orientierungstag Informationslücken im Bereich der Schweizer Sicherheitspolitik
        geschlossen werden sollen, sei die Vermittlung entsprechender Kenntnisse durch die Nut-
        zung der bestehenden Bundeskompetenzen zu prüfen. 2
        −   Es soll abgeklärt werden, ob Aspekte der Sicherheitspolitik in die Liste der Maturitäts-
            fächer gemäss der Maturitäts-Anerkennungsverordnung 3 aufgenommen werden kön-
            nen. Dazu soll mit der EDK das Gespräch gesucht werden.
        −   Betreffend die Berufsbildung erlässt der Bund gestützt auf Art. 63 BV Vorschriften.
            Schindler/Egli:
            «Die berufliche Grundbildung soll der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen
            dienen, die zur Ausübung einer Berufstätigkeit erforderlich sind. Da dazu auch die
            grundlegende Allgemeinbildung gehört, welche die Lernenden dazu befähigt, den Zu-
            gang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in der Gesellschaft zu in-
            tegrieren und darüber hinaus die wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturel-
            len Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst, welche die Lernenden dazu befähigen, zu
            einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen 4, wäre auch hier eine Integration von si-
            cherheitspolitischen Inhalten zu prüfen.»

        3.3.3. Freizeitangebote
        Jugendlichen soll die Gelegenheit geboten werden, die Tätigkeiten der Armee aus der
        Nähe zu erleben und mit Armeeangehörigen zu sprechen.
        Folgende Möglichkeiten müssen geprüft werden:
             −   Nationaler Zukunftstag in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle «Nationaler Zu-
                 kunftstag»;
             −   Ferienpass;
             −   Boot Camp (Trainingslager: eigenständig organisiert oder zusammen mit einem
                 Fitness Center, bzw. Trainer oder Sportlehrer);
             −   AULA: Ausbildungslager für Jugendliche ab 13 Jahren (gibt es zurzeit, organisiert
                 vom Schweizerischen Militär-Sanitäts-Verband).

2   Anhang 2: Kurzgutachten betreffend Verfassungsänderungsbedarf bei Einführung eines obligatori-
    schen Orientierungstags für Schweizerinnen (Prof. Dr. Benjamin Schindler, Ass.-Prof. Dr. Patricia Egli)
3   Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), SR 413.11
4   Berufsbildungsgesetz (BBG), Art. 15 Abs. 2 Bst. b und c
                                                                                                       4/7
3.3.4. Präsenz an Berufs- und Publikumsmessen
   Die Präsenz an Berufs- und Publikumsmessen, mit einem eigenen «Frauenstand», muss
   fortgeführt werden. Familien, Kinder und Jugendliche haben Gelegenheit, mit uniformier-
   ten Frauen zu sprechen und Fragen zu stellen.
   −   Das dazu benötigte Informationsmaterial muss aktuell und zielgruppengerecht aufbe-
       reitet sein.
   −   Es soll überlegt werden, wie das Interesse der Besucherinnen/Besucher noch gestei-
       gert werden könnte: z. B. Filme, organisierte Podien, Wettbewerbe usw.
   −   Begleitet werden soll die Präsenz an diesen Messen durch eine Berichterstattung in
       den Medien (Interviews mit den anwesenden Frauen usw.).

3.4. Betreuung/Mentoring
   Frauen (und Männer) sollen sich von der Armee ab dem Informations-/Orientierungsan-
   lass bis Dienstende willkommen und begleitet fühlen.
   −   Das kann durch regelmässige Informationen, Hinweise auf Veranstaltungen, usw. per
       SMS, Mail, Newsletter usw. erfolgen. Dazu muss ein Konzept/eine Strategie entwickelt
       werden.
   −   Für Frauen könnte ein «Testtag» in der Armee angeboten werden, damit sie eine kon-
       krete Vorstellung erhalten, was sie in der RS erwarten wird.
   −   Am Rekrutierungstag erhält jede Frau die Angaben einer Kontaktperson. Diese steht
       der angehenden Rekrutin für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
   −   Ab dem ersten Tag der RS erhält jede Frau eine Mentorin, die sie während der RS
       begleitet. Am Ende der RS soll eine Bilanz über die Erfahrungen der Rekrutin gezogen
       werden. – Dieses Mentoring ist auch für die Armee positiv. Sie erhält Rückmeldungen
       und kann Verbesserungspotenzial identifizieren.
   −   Es soll ein Pool von Mentorinnen eingerichtet werden.
   −   Die Angaben über die berufliche und familiäre Situation müssen regelmässig aktuali-
       siert werden: Wenn Frauen sich für die Armee anmelden, sind sie oft noch in der Aus-
       bildung. Wenn bekannt ist, welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, können gewisse
       Funktionen auch mit mehr Frauen besetzt werden (z. B. Juristin, Ärztin usw.).

3.5. Vereinbarkeit Militärdienst, Ausbildung/Beruf, Familie
   Der Militärdienst soll familienfreundlich gestaltet werden, damit alle Erziehungsberechtig-
   ten (Mütter und Väter) ihrer Dienstpflicht nachkommen können. Die Schweizer Armee soll
   eine moderne und familienfreundliche Arbeitgeberin werden.
   Für die Rekrutierung und das Verbleiben in der Armee ist die Vereinbarkeit von Militär-
   dienst, Ausbildung/Beruf und Familie ein wichtiger Punkt, für Frauen und auch für Männer.

                                                                                          5/7
Folgende Massnahmen müssen geprüft bzw. umgesetzt werden:
       −   Finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung und/oder
       −   Einrichten von Kinderkrippen und Kindertagesstätten
       −   Teilzeitarbeit für Berufsmilitär
       −   Ausarbeiten von alternativen Dienstleistungsmodellen
       −   Vorgesetzte müssen betreffend Vereinbarkeit von Familie, Erwerbsarbeit/Studium und
           Militärdienst sensibilisiert sein und wissen, welche Unterstützung die Armee anbieten
           kann.

4. Aus- und Weiterbildung Führungskräfte/Kader
   Die Kader in der Armee müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber jungen Menschen be-
   wusst sein und vorbildlich handeln. Sie müssen die vorhandenen Fachstellen und Unterstüt-
   zungsmöglichkeiten kennen.
   In der Armee werden Diskriminierung, Sexismus, psychische und physische Gewalt nicht to-
   leriert. Die Armeeangehörigen werden in ihrer Vielfalt respektiert. Es muss ein Klima geschaf-
   fen werden, in welchem sich Betroffene möglichst offen und geschützt äussern können und
   alle Seiten angehört werden.
   Um den Kulturwandel herbeiführen zu können, ist eine Sensibilisierung des Berufsmilitärs,
   des Milizkaders und der Dienstleistenden nötig. Dafür müssen klare Leitplanken und Hand-
   lungsrichtlinien definiert werden.
   Die Führungskräfte fühlen sich unterstützt, indem sie wissen, wie sie Vorkommnisse, wie Dis-
   kriminierung, Sexismus und Gewalt, frühzeitig erkennen und damit umgehen können. Sie wis-
   sen auch, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.
   −   Die Kader müssen entsprechend ausgebildet und sensibilisiert werden.
   −   Die Führungskräfte sollen regelmässig evaluiert werden.
   −   Es soll eine «Sanktionsskala» für Täterinnen und Täter sowie für Führungskräfte erarbei-
       tet werden.
   −   Es soll ein Verhaltenskodex erstellt werden.

5. Bauliche Massnahmen
   Die weiblichen Armeeangehörigen sind heute oft in Räumlichkeiten weit entfernt von den Un-
   terkünften der Männer untergebracht. Die geografische Entfernung kann das Gefühl verstär-
   ken, nicht voll und ganz zur Truppe zu gehören.
   −   Bei jedem Umbau und jeder Renovation soll berücksichtigt werden, dass es Frauen und
       Männer in der Armee gibt.
   −   Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sollen den Bedürfnissen der Frauen ange-
       passt und gleichwertig zu denen der Männer sein.

                                                                                             6/7
6. Schlussbemerkungen
    Wichtig ist, dass als erste Massnahme eine externe Studie über die Situation der Frauen in
    der Armee in Auftrag gegeben wird. Diese soll wissenschaftliche Grundlagen als Basis für
    die geforderte Inklusion von Frauen in die Schweizer Armee zu liefern.
    Die Einrichtung einer Fachstelle/Dienststelle für Frauen soll so rasch als möglich in Angriff
    genommen werden.
    Zusammen mit der Armee, Kommando «Ausbildung», soll die Arbeitsgruppe «Frauen in der
    Armee» die Umsetzung der verschiedenen vorgeschlagenen Massnahmen in Angriff neh-
    men. Die Umsetzung muss regelmässig überprüft und allfällige Anpassungen müssen vor-
    genommen werden.

Anhänge:
1. Angebote der Fachstellen der Schweizer Armee
2. Kurzgutachten betreffend Verfassungsänderungsbedarf bei Einführung eines obligatorischen
    Orientierungstags für Schweizerinnen (Prof. Dr. B. Schindler, Ass.-Prof. Dr. P. Egli)

                                                                                             7/7
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
                                             Bevölkerungsschutz und Sport VBS

                                             Generalsekretariat VBS

Angebote der Fachstellen der Schweizer Armee
(Anhang 1 zum Bericht «Erhöhung des Frauenanteils in der Armee)

1. Fachstelle Extremismus in der Armee (FS EX A)
Die FS EX A ist Anlauf- und Meldestelle im Belangen Extremismus innerhalb der Armee. Ge-
schaffen im Jahre 2002, ist sie seit 2005 der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Gene-
ralsekretariat des Departements des Innern administrativ unterstellt. Die FS EX A erfüllt ihre
Aufgaben hingegen ausschliesslich zu Gunsten der Armee und ist ihrem Auftraggeber, dem
Chef Personelles der Armee im Kommando Ausbildung, zugewiesen.
An die FS EX A können sich Angehörige der Armee jeglichen Grades und Funktion wenden.
Sie steht auch deren Familienangehörigen sowie Kantons- und Gemeindebehörden, Bürge-
rinnen und Bürgern sowie Medienschaffenden offen. Die FS EX A klärt gemeldete Hinweise
ab, stellt bei Bedarf das Nachgehen sicher, berät in Fragen des Rechtes, der Führungsmass-
nahmen und der Prävention.
Sie ist in zahlreichen militärischen Kaderlehrgängen für Sensibilisierung und Schulung zustän-
dig und bietet vertiefte Ausbildungssequenzen zu Themen rund um Extremismus an.

2. Armeeseelsorge
Die Armeeseelsorge ist zuständig für alle Bereiche, die sich mit der seelsorgerischen Betreu-
ung aller Armeeangehörigen befassen.

Die Armeeseelsorge bietet allen Angehörigen der Armee Begegnungen und Gespräche zu
persönlichen, existentiellen, ethischen, spirituellen oder religiösen Fragen. Sie nimmt sich der
Lebenssituation aller Angehörigen der Armee ganzheitlich an und erfüllt so in Achtung und
Wertschätzung, mit Respekt, Annahme und Offenheit ihre Aufgaben. In jeder Einheit ist ein
Armeeseelsorger zuständig, an den sich die Angehörigen der Armee direkt wenden können.

3. Psychologisch-Pädagogischer Dienst der Armee (PPD)
Der Psychologisch-Pädagogische Dienst der Armee verantwortet die Beratung, Begleitung so-
wie das Coaching von Angehörigen der Armee wie auch von Kadern. Gemeinsam stellen diese
Dienste den Einsatz des Care-Teams der Armee sicher.

Mit unterschiedlichen Beratungsangeboten wird Integration und Hilfe bei menschlichen Krisen-
und Belastungssituationen für alle Angehörige der Armee (AdA) angeboten. Im Sinne der Hilfe
zur Selbsthilfe werden AdA rund um die Uhr unterstützt sowie Miliz- und Berufskader bei der
Führung und im Umgang mit möglichen Fragestellungen beraten und begleitet. Zudem werden
Kommandantinnen und Kommandanten sowie die Truppenärztinnen und Truppenärzte bei
psychologischen Fragestellungen und in der Abklärung der Dienstfähigkeit unterstützt.
Neben den Aus- und Weiterbildungsangeboten werden Kader nach anerkannten Methoden
gecoacht und Einsatzformationen im In- und Ausland massgeschneiderte Unterstützungsan-
gebote angeboten, von der einsatzbezogenen Ausbildung über die Begleitung bis zur Rück-
kehrvorbereitung und Nachsorge.
4. Sozialdienst der Armee
Der Sozialdienst der Armee hilft Dienstleistenden bei persönlichen, beruflichen oder familiären
Schwierigkeiten.
Das Ziel des Sozialdienstes der Armee ist es, soziale Differenzen zu reduzieren. Die Hilfe
erfolgt durch Beratung im persönlichen Gespräch bei familiären, finanziellen oder rechtlichen
Fragen. Themen sind Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Teillohnfortzahlung), Erwerbsersatz,
Krankenkassenprämien, Betreibungen und Ähnliches.
Hilfeleistungen erfolgen durch Information, Beratung, Betreuung, Vermittlung sowie finanzielle
Zuschüsse.
Finanzielle Hilfe erfolgt bei Bedarf und nach Entscheid der Sozialberaterin oder des Sozialbe-
raters, wobei gemeinsam ein Budget erstellt wird. Beispielsweise hilft der Sozialdienst bei vo-
rübergehenden finanziellen Engpässen oder bis der Erwerbsersatz ausbezahlt worden ist. O-
der er leistet einen Beitrag zur Miete, damit der oder die Dienstleistende die Wohnung behalten
kann. Abzahlungs-, Leasingverträge und Schulden können in der Regel nicht übernommen
werden.
Bei Bedarf wird den Armeeangehörigen durch den Sozialdienst Leibwäsche vermittelt, die
durch den «Cevi Militär Service» zugestellt wird. Die Benützung der Soldatenwäscherei ist
kostenlos. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei ihren Vorgesetzten.

5. Fachstelle Diversity Schweizer Armee
Die per 1. April 2019 geschaffene Fachstelle Diversity Schweizer Armee steht allen Miliz-an-
gehörigen offen und bietet Beratung und Fachinformationen. Bei Unsicherheiten oder mögli-
chen Schwierigkeiten bezüglich der Vereinbarkeit von Diversity und dem unmittelbaren Dienst-
betrieb können sich Armeeangehörige sowie Kader aller Stufen vordienstlich, während oder
nach ihrer militärischen Dienstleistung mittels Kontaktformular mit der Fachstelle in Verbin-
dung setzen.
Die Fachstelle Diversity ist zuständig für alle Belange zum Thema Umgang mit Diversität und
Minderheiten innerhalb der Armee. «Sie schafft die Voraussetzungen, dass sämtliche Milizan-
gehörige der Schweizer Armee, unabhängig von deren Geschlecht und geschlechtlicher Iden-
tität, sexueller Orientierung, Alter, Sprache, Physiologie und Psychologie, Kultur, ethnischer
und sozialer Herkunft, Religion sowie sonstiger Weltanschauungen und Lebensstile, ihren Mi-
litärdienst erfolgreich leisten können.»
Die Fachstelle bearbeitet unter Wahrung dienstlicher Geheimhaltungspflichten und der Pflicht
zum Schutz der Persönlichkeit sowie unter Respektierung der Verantwortung und Kompeten-
zen der jeweiligen Kader die eingehenden Anfragen.
Ergänzend befasst sich die Fachstelle mit der Erstellung und Weiterentwicklung von Grundla-
gendokumenten, der Erweiterung eines armeeinternen und -externen Netzwerkes von Part-
nern und Dachorganisationen und den Bereichen Sensibilisierung und Ausbildung.

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