Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
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Inhalt Abschnitt Thema Seite 1. Die jagdliche Nutzung des Wildes …………………………………………………………………………………………..4 2. Darstellung der staatlichen Jagdflächen und der waldbaulichen Situation …………………………………………………………………………………………………………..5 3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der Verwaltungsjagd …………………………………………………………………………………………………………………...8 4. Schlussbetrachtung ………………………………………………………………………………………………………………...15 Anlagen: - Prüfungsbogen zur Verpachtung von staatlichen Eigenjagden und Verlängerung bestehender Verträge …………………………………………………………….16 - Prüfungsbogen zur Vergabe von Pirschbezirken und Verlängerung bestehender Verträge …………………………………………………………………………………………...17 - Handlungsanweisung zur Organisation und Durchführung der Jagd auf Regieflächen im jeweiligen Forstrevier durch die/den Revierleiterin/er ………………………………………………………………………………………………………………..18 - Leitfaden für die Durchführung von Gesellschaftsjagden auf den Regiejagdflächen des SaarForst Landesbetriebes durch die/den Revierleiterin/er ……………………………………………………………………………………………………19 2
Vorwort Das Jagdkonzept SaarForst 2020 für die jagdliche Bewirtschaftung des saarländischen Staatswal- des wird getragen von der Erkenntnis, dass bei allen Maßnahmen der Wildbewirtschaftung die natur- und die tierschutzrechtlichen, die waldbaulichen, die volkswirtschaftlichen und die sozialen Belange zu berücksichtigen sind. Das Jagdkonzept beschränkt sich auf den Staatswald des Saarlandes, der als Regiejagdfläche des Saarlandes jagdlich durch den SaarForst Landesbetrieb betreut wird. Viele Wildarten, so z.B. Rehwild, Schwarzwild, Damwild und bedingt auch Rotwild, haben es als sogenannte Kulturfolger sehr gut verstanden, sich mit dem Menschen und seinem Wirken zu arran- gieren. Die Bestände dieser Schalenwildarten sind zahlenmäßig hoch und sie können die baumar- tenreiche Etablierung der Waldverjüngung gefährden. Der Maßstab für die Jagdausübung im Staatswald ist daher, dass sich die in der Richtlinie zur Be- wirtschaftung des Staatswaldes (WBRL) bestimmten standortheimischen und standortgerechten Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen natürlich verjüngen können und somit eine artenreiche, gesunde Waldgesellschaft dauerhaft entsteht und erhalten bleibt. Dies ist die Garantie dafür, dass der Herausforderung durch den Klimawandel nachhaltig begegnet werden kann. Ziel ist es auch, ein ausgewogenes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes System der Beteiligung der privaten Jägerschaft von Jagderlaubnisscheinen, Pirschbezirken und Teilnahmen an Bewe- gungsjagden, bis hin zu Verpachtungen, zu etablieren. Das Jagdkonzept SaarForst 2020 im Staatswald des Saarlandes nennt die Eckpunkte, setzt die Schwerpunkte und stellt sich damit den sich ändernden gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald und seine Bewirtschaftung. Hans-Albert Letter Leiter des SaarForst Landesbetrieb 3
1. Die jagdliche Nutzung des Wildes Die Jagd im SaarForst Landesbetrieb wird auf der Grundlage der bestehenden Gesetzgebung (BJG, SJG) durchgeführt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die wildlebenden Tiere als wesentlicher Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern sind. Die Jagd ist als eine in Jahrhunderten gewachsene Nutzung der Natur zu ordnen und weiter zu ent- wickeln, die jagdlichen Interessen mit öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Land- Fischerei- und Forstwirtschaft, des Tier- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der na- turverträglichen Erholung auszugleichen. Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird. Die Jagd ist nur in Form anerkannter Jagdmethoden und unter Beachtung tierschutzrechtlicher Grundsätze zulässig. Sie hat aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund ge- schieht die Jagdausübung insbesondere dann, wenn sie als nachhaltige naturnahe Landnutzung das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zugeführt wird, der Regulierung der jeweiligen Art, der Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzun- gen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 729) und der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen oder dem Jagdschutz, dient. Die vorbildhafte Bewirtschaftung der staatlichen Eigenjagden im SaarForst Landesbetrieb ist das wichtigste flankierende Instrument zur Umsetzung der waldbaulichen Ziele und einer da- mit einhergehenden naturnahen Waldwirtschaft im Staatswald des Saarlandes. Der Maßstab für die Jagdausübung im Staatswald ist, dass sich die in der Richtlinie zur Bewirt- schaftung des Staatswaldes (WBRL) bestimmten standortheimischen und standortgerechten Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen natürlich verjüngen können und somit eine artenreiche, gesunde Waldgesellschaft dauerhaft entsteht und erhalten bleibt. 4
2. Darstellung der waldbaulichen Situation und der staatlichen Jagdflächen Die staatliche Jagdfläche setzt sich zusammen aus dem Staatswald und den durch Arrondierungen angegliederten Flächen. Des Weiteren befinden sich Staatswaldflächen in den Jagdgenossenschaften der Kommunen und werden von diesen jagdlich bewirtschaftet. SaarForst Landesbetrieb ist in diesen Jagdgenossen- schaften ein Jagdgenosse. Die Einflussmöglichkeiten von SaarForst bezüglich der Höhe der Abschusszahlen bei den zu beja- genden Schalenwildarten in den Jagdgenossenschaften sind gering. Die naturalen Erfolge intensiver Jagdausübung in den staatlichen Regiejagdflächen, die sich insbe- sondere in den ansteigenden Verjüngungsvorräten widerspiegeln, sind bemerkenswert. Staatswaldinventur 1996-2007 Verjüngungsfläche 34000 2007 33000 32000 31000 30000 29000 1996 28000 27000 26000 ha Der Verjüngungserfolg bestimmter Baumarten und Baumartengruppen wie z.B. Eiche, Edellaub- bäume und Weißtanne ist jedoch lokal bis regional noch nicht zufrieden stellend. Die Gefahr der Entmischung der natürlichen Waldgesellschaft zu Gunsten der Buche ist weithin gegeben. Die Buche sowie die meisten Nadelbaumarten können ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden. 5
Nach Umsetzung der Neuorganisation des SaarForst Landesbetriebes vom 1.9.2005 wurde die Jagd als zentrales waldbauliches Steuerungselement aus der Verantwortung der Revierleiter herausge- löst (keine Dienstaufgabe mehr). Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Ausübung der Jagd im SaarForst Landesbetrieb verstärkt durch die private Jägerschaft (Verpachtungen) wahrgenommen wird. Darstellung der staatlichen Jagdflächen getrennt nach: Anteil in Genossenschaftsjagden Pachtflächen und Pirschbezirken, Mitarbeiterjagd und freie Regiejagd Stand: 01.04.2013 Verwaltungsjagd: Eigentumsfläche Staatswald incl. landwirtschaftlicher Fläche 39. 959 ha angegliederte Flächen + 2.660 ha Flächen in Jagdgenossen- schaften - 3.524 ha Eigenjagd SaarForst = 39.095 ha 100 % davon verpachtet 18.170 ha 46 % davon Pirschbezirke 8.598 ha 22 % davon Regiejagd 12.327 ha 32 % davon Mitarbeiterjagd 3.237 ha davon freie Regiejagd 9.090 ha 6
Diese Zahlen verdeutlichen, dass zurzeit ¾3/4 der gesamten Verwaltungsjagd von SaarForst Lan- desbetrieb (Jagdgenossenschaftsflächen, verpachtete Flächen, Pirschbezirke) durch private Jäger bejagt werden. Hebt man die Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck der Umsetzung einer ökologisch orien- tierten Waldentwicklung hervor, dann muss der Anteil der verpachteten und in Jagdgenossen- schaften liegenden Jagdflächen (55%) von SaarForst verringert werden. Es ist erforderlich, weitere Anstrengungen zur Verbesserung der waldbaulichen Zielerreichung zu unternehmen. Wildschadensvermeidung ist das zentrale Planungsziel bei einer deutlichen Reduzierung des Schutzaufwandes gegen Wild (Verbiss- Fege- Zaun- und Schälschutz). 3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der g 7
3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der Verwaltungsjagd Wildarten: Rehwild, Schwarzwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild, Niederwild Rehwild und Schwarzwild sind in allen Verwaltungsjagdflächen vertreten. Reh- wild ist in allen Forstrevieren, mit Ausnahme der Forstreviere mit Rotwild als Stand- wild, die Leitwildart. Rotwild kommt im nördlichen Saarland vor und ist als Standwild in den Forstrevie- ren Naturpark (Wadern-Steinberg) und Nonnweiler-Eisen und als Wechselwild in den Forstrevieren Mettlach-Merzig, Losheim, Wadern und Nohfelden vertreten. Die weitere Ausbreitung von Rotwild in andere staatliche Forstreviere ist nicht erwünscht. Dam- und Muffelwild kommen verstreut über das Saarland vor, mit Schwerpunk- ten um den Peterberg (Gde. Nonnweiler), Eiweiler und Bosen (Gde. Nohfelden) als Standwild und als Wechselwild auf den Gemarkungen der Stadt Wadern u. der Gemeinde Losheim. Damwild ist in den Staatswäldern außerhalb der festgelegten Grenzen des Kerngebietes von 1987 nicht erwünscht. Die derzeit bestehenden Muffelpopulationen in den Staatswäldern sind aufzulösen. Niederwild wie z.B. der Hase spielen nur eine untergeordnete Rolle im Staats- wald. Die Bejagungsintensität der Wildarten richtet sich: bei Rot- und Rehwild nach dem Zustand der Waldverjüngung, bei Schwarzwild nach der gegebenen oder möglichen Schadenssituation inner- halb und außerhalb des Waldes (landwirtschaftl. Flächen, Siedlungen/ Bebauungen) 8
Organisation der Verwaltungsjagd Die Wettbewerbsfähigkeit des Regiejagdmodells hängt von der waldbaulichen Zielerreichung einerseits und der Wirtschaftlichkeit bei Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse andererseits ab. Die Reduktion der jagdlichen Erfolgsdefinition rein auf Erlöse und Kosten ohne Berücksichtigung des naturalen Ist-Zustandes ergibt eine unvollständige Bewertung. Das Gegenteil ist der Fall, es würde ein verfälschtes Bild der Regiejagd hinsichtlich einer Kosten-Nutzenanalyse und der wald- baulichen Zielerreichung entstehen. Jagdpacht- und sonstige Jagdeinnahmen sind jährlich buchhalterisch leicht erfassbar, die Etablie- rung, Sicherung und Erhaltung baumartenreicher Waldverjüngung aber nicht! Verpachtungen Die Einflussmöglichkeiten in den verpachteten und in den in Jagdgenossenschaften liegenden Jagdflächen sind zur Verbesserung der waldbaulichen Zielerreichung und der Wildschadensver- meidung eingeschränkt. Eine deutliche Reduzierung des Schutzaufwandes gegen Wild (Verbiss- Fege- Zaun- und Schäl- schutz) ist in diesen Flächen nicht möglich. Die momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen (BJG, SJG) setzen hier den, wenn auch stringent ausgelegten Jagdpachtverträgen für die Verwal- tungsjagd, enge Grenzen. Auch die derzeitige Rechtsprechung verhindert in vielen Fällen die Aus- richtung einer ausgewogenen und biotopangepassten Wildtierbewirtschaftung im Sinne des Be- triebszieles von SaarForst. 9
Von jeglicher Verpachtung grundsätzlich ausgeschlossen sind die Flächen der Naturschutzge- biete, Naturwaldzellen und andere naturschutzfachlich, sensible Flächen (z.B. Horstschutzge- biete, ATB-Flächen). Dies gilt in gleicher Weise für die Flächen des geplanten Nationalparks und die Kernzonen des Biosphärenreservates Bliesgau. Nicht zu verpachten sind die Waldflächen, in denen sich der Schwerpunkt der Waldbestände am Ende der Vorratspflege und / oder in der Zielstärkennutzung (Generationswechsel) befinden. Waldflächen, in denen das Rotwild als Standwild (nördl. Saarland) vorkommt, sind ebenfalls von der Verpachtung ausgeschlossen. Zur Verpachtung möglich sind zusammenhängende Waldflächen, die auf Grund ihrer Baumarten- zusammensetzung, des Bestandesalters und der Struktur nicht oder nur wenig verbissgefährdet sind. Jede Verpachtung oder die Verlängerung erfordert eine eingehende Prüfung (siehe Prüfungsbo- gen) und das Einvernehmen der Geschäftsbereiche Wildbewirtschaftung, Zertifizierung und Waldbewirtschaftung, Naturschutz sowie des zuständigen Revierleiters. Ziel von SaarForst Landesbetrieb ist es, die Anteile der verpachteten Jagdflächen auf 30% der Regiejagdfläche zu begrenzen. 10
Pirschbezirke Die Jagdnutzung der landeseigenen Waldflächen durch die vermehrte Ausweisung von Pirschbe- zirken und die damit verbundene Rücknahme von verpachteten Jagdflächen bringt im Wesentli- chen folgende Vorteile: Pirschbezirk ist keine Verpachtung sondern eine entgeltliche Jagderlaubnis. Waldbauliche Zielerreichung und Wildschadensvermeidung daher durchsetzbar. Kurzfristige Ausweisung, Änderung oder Rücknahme der Pirschbezirke möglich. Erlössituation Pirschbezirk gegenüber Verpachtung neutral. Zeitlicher Rahmen ist frei bestimmbar (1 – 5 Jahre). Vorgaben für die Abschusserfüllung und Kontrolle besser durchsetzbar. Optimierung des Einsatzes von revierlosen Jägern. Beteiligung einer hohen Anzahl von Jägern. Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden durch SFL möglich. Wildbretvermarktung sichergestellt und Kosteneinsparung bei Wildkammern. Erprobung und Durchführung neuer Jagdmethoden und –strategien möglich. Zukünftige Verpachtungen und die Neuausweisung sowie Verlängerung der Pirschbezirke dür- fen nur nach eingehender Prüfung und unter Beachtung der gemachten waldbaulichen Vorga- ben erfolgen (siehe Prüfungsbogen). 11
Jagdarten Die Einzeljagd ist der Regelfall im Staatswald des SaarForst Landesbetriebes. Gesellschaftsjagden (alle Jagden, bei denen mehr als vier Personen die Jagd als Schützen ausüben) in Form von Gemeinschaftsansitzen und Bewegungsjagden stellen weitere wichtige und angewandte Jagdmethoden dar. Der Gemeinschaftsansitz ist die Jagdart, die dann zum Einsatz kommt, wenn eine Bewegungsjagd nicht möglich oder nicht durchführbar ist (starke Zerschneidung durch Verkehrsstraßen, Sperrung v. Straßen und Hundeeinsatz nicht möglich). Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, werden die Schützen (Jäger) weiträu- miger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und mög- lichst vertraut und langsam auf die Schützen zu zieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Erle- gung. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Schalenwildarten angewandt. Bei der Bewegungsjagd ist der organisatorische Aufwand als sehr hoch, der jagdliche Erfolg i.d.R. als sehr effektiv einzustufen. Die Beunruhigung des Wildes erfolgt innerhalb einer kurzen Zeitspan- ne (1-2 Tage), so dass danach eine Beruhigung für das Wild schnell wieder eintritt (tierschutzgerecht). Auf die Bewegungsjagd kann nicht verzichtet werden. Leider hemmen zurzeit noch die entspre- chenden gesetzlichen Regelungen die Durchführung dieser Jagden. 12
Bewegungsjagden mit Hundeeinsatz, bei denen es zum „Überjagen der Hunde“ kommen kann, sind mit den Nachbarrevieren abzustimmen (Vorgaben des SJG beachten, § 16, Abs. 4). Die zustän- digen Revierleiter und der Geschäftsbereich Wildbewirtschaftung, Zertifizierung sind für diese „Abstimmungen“ verantwortlich. Die Bewegungsjagd sollte zur Steigerung der Effizienz immer revierübergreifend durchgeführt werden. Die Anlage und Unterhaltung von Kirrungen als Mittel zur Bejagung der Schwarzwildbestände sind der Ausnahmefall. Aufgaben und Beteiligung des Forstpersonals Mit der Neuorganisation des SaarForst Landesbetriebes im September 2011 wurde die Jagd wieder Dienstaufgabe des Forstpersonals (Revierleiter/innen). Die Realisierung der jagdlichen Ziele wurde in den Verantwortungsbereich der Forstrevierleiter gegeben. Die wesentlichen Aufgaben des zuständigen Forstpersonals auf der Fläche wird es sein, die hel- fenden Jäger, die Pirschbezirksinhaber und sonstige Jagdgäste zu betreuen und anzuleiten, die Gemeinschaftsansitze und Bewegungsjagden zu organisieren, gemäß dem Betriebsziel von Saar- Forst Landesbetrieb. Die eigentliche direkte Jagdausübung wird von dem zusätzlichen und freiwilligen Einsatz des einzelnen Försters bestimmt sein. 13
Ziel ist es, ein ausgewogenes, den jeweils örtlichen Verhältnissen angepasstes System der Beteiligung der privaten Jägerschaft von Jagderlaubnisscheinen, Pirschbezirken und Gesell- schaftsjagden, bis hin zu Verpachtungen zu etablieren. Durch die ansteigende Arbeitsbelastung und den gleichzeitigen Stellenabbau des Forstpersonals ist davon auszugehen, dass die direkte Jagdausübung auf der Fläche durch das Forstpersonal in Zukunft rückläufig sein wird Die natürliche Verjüngung der standortheimischen und standortgerechten Baumarten ohne aufwendige Schutzmaßnahmen auf den landeseigenen Flächen ist das Betriebsziel von Saar- Forst Landesbetrieb. Eine natürliche, artenreiche und gesunde Waldgesellschaft im Saarland ist die Garantie, der kommenden Herausforderung durch den Klimawandel nachhaltig zu be- gegnen. Zielsetzung der Regiejagd des SaarForst Landesbetriebes Die Zielsetzung muss sein, landeseigene Flächen dort zu arrondieren wo es möglich ist, damit die Verbissintensität und die waldbauliche Gefährdung in diesen Flächen entsprechend des Be- triebszieles von SFL reduziert werden kann und ein ausgewogener und biotopangepasster Wild- tierbestand erreicht wird. Diese gemischten Naturverjüngungen aus standortheimischen –und gemäßen Baumarten können nur entstehen, wenn die dafür notwendigen Rahmenbedingungen auf der Fläche stimmen d.h., ein ausgewogener und biotopangepasster Wildtierbestand erreicht ist. 14
Allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es unverzichtbar, der natürlichen Verjüngung unserer heimischen Baumarten gegenüber der künstlichen Verjüngung den Vorzug zu geben, da die künstli- che Anlage von Wald durch Pflanzung (ca. 8.500 Euro/ha) um ein Vielfaches teuerer ist. Dies ist dem SaarForst Landesbetrieb in der Richtlinie zur Bewirtschaftung des Staatswaldes des Saarlan- des vom November 2008 (WBRL) vorgegeben. 4. Schlussbetrachtung Die aufgezeigten Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck der Umsetzung einer naturnahen, ökologisch und ökonomisch tragfähigen Waldentwicklung im Staatswald des Saarlandes überwie- gen und werden der vorgegebenen Gemeinwohlverpflichtung am ehesten gerecht. Deshalb bleibt es Aufgabe der Regiejagd, gutes Beispiel für den Tierschutz, für die Anwendung der Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird. Wildtierforschung und für den Willen zur Kooperation mit der Jägerschaft, den Grundeigentümern sowie den Erholungssuchenden zu sein. Ein naturnahes, waldbauliches und jagdliches Handeln soll dazu beitragen, die abträglichen exter- nen Einflüsse auf unser Waldökosystem abzumildern. 15
Prüfungsbogen zur Verpachtung von staatl. Eigenjagden und Verlängerung bestehender Verträge Vertragsnummer, Revier, Flächenbegang am: ______________________________________________ Teilnehmer :_____________________________________________________________________________ Flächengröße :___________________________________________________________________________ vorhandene Baumarten :__________________________________________________________________ Neuverpachtung: Verlängerung : derzeitiger Pachtpreis ______ Naturschutzgebiet vorhanden : ja nein Größe :_____ ATB Flächen vorhanden : ja nein Größe :_____ Rehwildabschuss/100 ha/3J.: _____Stck. Zielstärkennutzung : ja nein Vorratspflege: ja nein vorhandene Verjüngung : ha Verbissintensität : gering mittel hoch Entmischung in vorhandener Verjüngung: ja nein Horstschutzvereinbarung für folgende Arten zu beachten : _________________________________________________________________________________________ Votum: Verpachtung: ja nein Verlängerung : ja nein _________________________________________________ Ort Datum ___________________________________________________ Unterschrift 16
Prüfungsbogen zur Vergabe von Pirschbezirken und Verlängerung bestehender Verträge Vertragsnummer, Revier, Flächenbegang am:_______________________________________________ Teilnehmer :_____________________________________________________________________________ Flächengröße :___________________________________________________________________________ vorhandene Baumarten :__________________________________________________________________ Neuvergabe: Verlängerung : derzeitiger Pachtpreis :_____________ Naturschutzgebiet vorhanden : ja nein Größe :_______ ATB Flächen vorhanden : ja nein Größe :________ Rehwildabschuss/100 ha/3J.: _____Stck. Zielstärkennutzung : ja nein Vorratspflege: ja nein vorhandene Verjüngung : ha Verbissintensität : gering mittel hoch Entmischung in vorhandener Verjüngung: ja nein Horstschutzvereinbarung für folgende Arten zu beachten : Votum: Neuvergabe: ja nein Verlängerung : ja nein __________________________________________________ Ort, Datum ___________________________________________________ Unterschrift 17
Handlungsanweisung zur Organisation und Durchführung der Jagd auf Re- gieflächen im jeweiligen Forstrevier durch die/den Revierleiterin/er Gemäß „Betriebsziel, Aufgabenstellung und Grundsätzen der Aufgabenerfüllung des SaarForst Lan- desbetriebes“ ist die Jagd ein zentrales Element der Bewirtschaftung des Staatswaldes und somit für den Revierleiter eine Dienstaufgabe. Die Forstrevierleiter tragen die Verantwortung für die Erfüllung der waldbaulich notwendigen Ab- schüsse und deren Organisation. Die Abschusszahlen leiten sich aus konkreten Zielvereinbarungen ( Abschusspläne ) der Zentrale für den Bereich der Regiejagdfläche des jeweiligen Forstreviers ab. Verantwortungs– und Aufgabenbereich der Revierleiterin / des Revierleiters Einweisung, Betreuung und Beratung revierloser Jäger, Pirschbezirksinhaber und sons- tiger Jäger. Wahrnehmung des Vorschlagsrechts zur Ausweisung und flächenmäßigen Abgrenzung von Pirschbezirken. Organisation gemeinschaftlicher Ansitz- und effizienter Drückjagden (Jagdleiter) Überwachung der vertraglichen Regelungen in den verpachteten staatlichen Eigenjagd- bezirken. Einleitung, Bearbeitung und Abschließen von Wildschadensverfahren im Bagatellbe- reich (Obergrenze: bis 500 Euro). Überwachung, Meldung und Anmeldung von Verbiss- und Schälschäden auf der staatli- chen Waldfläche. Organisation und Durchführung der Fallwildentsorgung. Wahrnehmung der Aufgaben als Forstschutzbeauftragter gemäß § 40 SJG. Vertretung des Landes in Jagdgenossenschaften nach Beauftragung Betreuung vorhandener Kühlzellen. Durchführung und Kontrolle des körperlichen Nachweises bei entsprechender Beauftra- gung. Wildbretvermarktung und Rechnungserstellung nach Beauftragung Gewährleistung und Durchführung notwendiger Nachsuchen Unterhaltung und Pflege der jagdlichen Einrichtungen nach den Vorgaben der UVV (jährliche, schriftl. Bestätigung). Zeitnahe Verbuchung der Abschüsse in ProForst (elektr. Streckenbuch). 18
Leitfaden für die Durchführung von Gesellschaftsjagden auf den Regiejagd- flächen des SaarForst Landesbetriebes durch die/den Revierleiterin/er Gesellschaftsjagden in Form von Gemeinschaftsansitzen und Bewegungsjagden stellen wichtige und angewandte Jagdmethoden dar, die sehr effektiv und sicher sein können, wenn ihre Durchfüh- rung von einer guten vorbereitenden Planung begleitet wird. Das bedarf aber der strikten Beachtung einiger wichtiger Regeln zum Ablauf von Gesellschaftsjag- den. Organisation: Eine Jagd steht und fällt mit der Organisation. Bei der Planung, Organisation und Durchführung von Einzel- und Gesellschaftsjagden ist folgendes zu beachten: Die Herbstzeit ist der Beginn der Jagdsaison auf Schalenwild. Besonders in Revieren mit hohen Abschuss-Vorgaben oder großen Wildschäden in den landwirtschaftlich genutzten Flächen bedeu- tet dies, alljährliche Planung, Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden. Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, werden die Schützen (Jäger) weiträumiger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und langsam auf die Schützen zu zieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Erlegung. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Schalenwildarten genutzt. Allgemeines: Sicherheitsregeln für den Jagdleiter: Der Jagdleiter hat folgende Punkte zu beachten: Jagdscheine und den jährlichen Schießnachweis (§ 16 SJG) kontrollieren. Teilnehmer mit Jugendjagdscheinen sind auszuschließen. Genügend brauchbare Jagdhunde sind einzusetzen (auch Nachsuchegespann bereithalten). 19
Belehrung von Schützen (Gefahrenpunkte im Revier durch Witterung z.B. Abpraller bei Frost. Dickungsränder, Horizont, Hinweis auf Waldbesucher, besonders Wanderer und Pilzsucher) und Treiber (kein Vorausgehen einzelner Treiber, Ausrichtung an Schneisen und Wegen) über notwendige Sicherheitsbestimmungen und Bekanntgabe der Signale. Alle Jagdteilnehmer haben Sicherheitskleidung zu tragen. Schützen bekommen Stände von ortskundigen Anstellern zugewiesen. Schützen bekommen Nachbarstände und Schussbereiche gezeigt. Schussbereiche müssen so gestaltet sein, dass niemand gefährdet wird. Treiben in Straßennähe durch Schilder oder Posten absichern. Untersagung für Personen, die geistig oder körperlich (Kinder) behindert sind. Beendigung der Jagd bei Nebel ,Schneetreiben, Dunkelheit. Sicherheitsregeln für die Schützen: Jeder Schütze hat sich vor Jagdbeginn mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 „Jagd“) vertraut zu machen. Diese sind auf der Rückseite des Jagdscheines nachlesbar. Was Schützen unbedingt beachten müssen: Waffe erst auf dem Stand laden, wenn kein anderer Hinweis erfolgt. Sich deutlich farblich von der Umgebung abheben (Warnweste ist Pflicht!!!). Die Waffe nach Beendigung des Treibens sofort entladen. Waffe außerhalb des Treibens entladen, mit geöffnetem Verschluss, Mündung nach oben oder abgeknickt tragen. Verständigung des Nachbarn mit Handzeichen nach Einnehmen des Standes, sofern möglich. Zugewiesener Stand darf bis Ende des Treibens nicht verlassen werden. Flintenlaufgeschosse sind verboten. Vor dem Anblasen / dem angesagten Beginn der Jagd darf nur mit Genehmigung des Jagd- leiters geschossen werden. 20
Durchgeh- und Treiberschützen dürfen keine Patrone im Patronenlager haben. Für Treiber- und Durchgehschützen ist das Führen einer unterladenen Waffe ausnahmswei- se erlaubt für den Eigenschutz (Notstand) und zum Antragen eines Fangschusses und für den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild. Schützen müssen immer auf natürlichen Kugelfang (gewachsener Boden) achten. Dickungsränder sind kein Kugelfang. ·Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss persönlich und uneingeschränkt verantwortlich. Kein Schießen auf Wild, das von Hunden dichtauf gefolgt wird. Kein Schießen auf Wild, das auf Kuppen oder Höhenrücken läuft. Die Routen der Treiber und Hundeführer sind zu beachten. Sicherheit für Treiber : Treiber sind verpflichtet Sicherheitskleidung (gelbe/rote Regenkleidung oder Brustumhänge mit orange-roter Signalfarbe) zu tragen. Jagdhunde und Halter : Bei Gesellschaftsjagden müssen brauchbare Hunde vorhanden sein, um das krank ge- schossene Wild möglichst bald zu finden und es zu erlösen. Hundehalter muss für Schäden seines Hundes (Biss, Verkehrsunfall) aufkommen. Ebenso muss der Halter bei Schäden am eigenen Tier als Mitverursacher selbst aufkom- men. Im ersten Fall wird in der Regel die Jagdhaftpflicht eintreten, im zweiten Fall eine eventuelle Solidarkasse. Bestätigtes Nachsuchegespanne sind in der Regel separat versi- chert. Wird ein Hund durch fahrlässigen Schuss verletzt oder getötet, so haftet die Versicherung des Schützen. Nachsuche und Wildfolge: Krankgeschossenes Wild muss unverzüglich nachgesucht werden (brauchbare Hunde). Wird ein Hund verletzt, dann stehen dem Hundeführer nur dann Ersatzansprüche zu, wenn er einen verbindlichen Auftrag zur Nachsuche erhalten hat und vorher nicht als Jagdgast tätig war. (Also nur für den bestellten bzw. beauftragten Nachsucheführer). Verursacht ein geschnallter Hund einen Verkehrsunfall, so haftet der Hundeführer. Bei Nachsuchen hat der eingesetzte Hundeführer die Stellung des Jagdleiters. 21
Gelangt angeschossenes Wild über die Reviergrenze, so kann es in Sichtweite getötet wer- den. Eine Nachsuche ist nur bei schriftlicher Wildfolgevereinbarung erlaubt. Den Reviernachbarn zur Jagd einzuladen erspart oft viel Ärger. Das auf diese Art zur Strecke gekommene Wild muss am Erlegungsort versorgt und liegen gelassen werden. Der Nachbar ist unverzüglich zu benachrichtigen. ist das Wild im Nachbarrevier außer Sicht, so muss der Anschuss nach Möglichkeit an der Stelle des Überwechsels markiert werden. Der Reviernachbar wird sofort unterrichtet. Mit Erhalt der Nachricht, geht die Pflicht der Nachsuche auf den Nachbarn über. Ist der Nachbar nicht erreichbar, so dürfen anerkannte und bestätige Schweißhundefüh- rer ohne vorherige Benachrichtigung weiter suchen. Die Anrechnung auf den Abschussplan erfolgt auf das Revier, wo das Stück angeschossen wurde. Wildbrethygiene beim Aufbrechen, Fleischuntersuchung (bei Krankheitsverdacht), Trichi- nenuntersuchung ist Pflicht des Jagdleiters. Jagdlicher Erfolg hängt von einer guten Planung ab! 22
Checkliste einer Bewegungsjagd: Einladung frühzeitig: Hundeführer, Treiber, Nachsuchengespann . Revierübergreifende Bewegungsjagden mit Nachbarn gemeinsam planen. Warnschilder aufstellen, Wege sperren (Genehmigungen durch Forstbehörde), Genehmi- gung bei zuständigen Verkehrsbehörden wegen Straßensperrung beantragen, Polizei infor- mieren. Wenn es zum „Überjagen der Hunde“ kommen kann, muss sich mit den Nachbarrevieren abgestimmt werden (Vorgaben des SJG beachten, § 16, Abs. 4). Anzahl und Standort der Stände festlegen, Gefahrenzonen ausweisen und markieren und Drückjagdböcke aufstellen. Fernwechsel berücksichtigen. Sind die Schützenstände an den richtigen Positionen eingerichtet und die Stände mit den späteren Anstellern abgegangen? Eventuelle Wildbret-Vermarktung klären. Vermarktung vor Ort an Jäger/Treiber verhindern oft unangenehme Diskussionen. Abtransport des geschossenen Wildes organisieren. Anhänger für Wild. Aufgebrochenes Wild auf einem Fahrzeug aufhängen und nicht aufeinander werfen wie Kartoffelsäcke. Wann und wo wird aufgebrochen und von wem. Temperaturen haben Einfluss auf Dauer der Treiben. Pausen sind evtl. angebracht, schon alleine, dass sich die Hunde erholen können. Standkarten organisieren (SFL – GB1.2), farbige Bänder für eventuelle Anschüsse ausge- ben. Hutbänder und Signalwesten bereithalten. Parkplätze während des Treibens festlegen, Hinweisschilder für die Anfahrt der Jagdteilneh- mer. Folge, Sammelplatz und Aufbrechplatz festlegen. Transportfahrzeuge, Behälter für Aufbrü- che Schwarzwild von übrigem Wild getrennt. Trichinenbeschauer bestellen, Wildursprungsmarken, Bescheinigungen. 23
Ein Verbandskasten befindet sich ____________________________ Karte mit Rettungspunkten für alle Jagdteilnehmer erstellen. Wasser und ausreichend Kühlräume müssen vorhanden sein. Telefonnummern von Arzt, Tierarzt, Tierheim und Polizei bereithalten. Vorherige Absprache der Ärztebereitschaft, da Jagden meist am Wochenende stattfinden. Sind Ärzte oder Sani- täter evtl. unter den Jagdteilnehmern. Streckenreisig und Brüche für die Schützen organisieren. Schützen zum Abstellen bei Nachsuchen einplanen. Lokal das Schüsseltreiben organisieren. Merkblatt für Bewegungsjagden ausgeben. Einteilung der Stände nach Schießfertigkeit der Jäger. Ein sicherer schneller Schütze kann oft mitunter den Fehler eines weniger guten Schützen wettmachen. Schussdistanzen richten sich häufig nach den verwendeten Optiken, Rotpunktgeräte bis max. 50 Meter. Bei Jagdpausen Möglichkeiten zum Aufwärmen der Teilnehmer schaffen (Schwedenfeuer/ Lagerfeuer). Kalt-/Heißgetränke und kleinen Imbiss bereithalten. Die Jagdleitung Hinweise zur Ansprache des Jagdleiters bei einer Schalenwildjagd (Ansprache bitte den örtlichen Gegebenheiten anpassen und so kurz wie möglich halten) Begrüßung. Jagdscheinkontrolle. Jäger, Treiber und Durchgehschützen, die an der heutigen Jagd teilnehmen, müssen signal- farbene Kleidung oder Westen/Umhänge tragen. 24
Wir werden heute .........Treiben durchführen. Es sind folgende Treiben (Art der Treiben) ………… Die Folge ist…………………………………………………………. Signale bekannt geben, z. B.: Jagdbeginn, Jagd vorbei. Das Ganze halt etc. Folgende Wildarten dürfen geschossen werden ………………. zulässiges Kaliber…………………….. Vor und während der Jagd gilt für alle Schützen, Treiber und Fahrer ein striktes Alkoholver- bot. Uhrenvergleich und Bekanntgabe der Zeiten für ………………….. Anfang und Ende der Treiben, werden Jagdsignale gegeben und wie……………………………………………………………. Unterbrechung, um den Anschuss zu markieren bzw. das erlegte Wild aufzubrechen. Die Waffe wird erst auf dem Stand geladen. Geschossen werden darf: nach Einnehmen des Standes, bereits beim Angehen, erst nach dem Anblasen, nach Freiga- be durch den Beauftragten. Vorgegebenen Schussbereich beachten! Wenn sich Personen in Gefahr bringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Waffen müssen außerhalb der Treiben ungeladen, offen, mit der Mündung nach oben getra- gen werden (bei schlechtem Wetter werde ich ggf. eine andere Trageweise zulassen). Durchgehschützen dürfen nur unterladene Waffen führen. Sie dürfen nur laden und schie- ßen zum Eigenschutz, wenn sie z. B. von wehrhaftem Wild angenommen werden: um den Fangschuss anzubringen, um vom Hund gestelltes Wild zu strecken. Nach Einnehmen des Standes, Verständigung mit den Nachbarn. Sofern kein Sichtkontakt besteht, teilt der Beauftragte den Standort der Nachbarn mit. Der Beauftragte oder ich infor- mieren Sie über Sichtmarkierungen bei nicht optimalen Sichtverhältnissen (z. B. farbige Pfähle im Feld oder Farbtupfer an Bäumen im Wald). Der Stand darf grundsätzlich nicht ohne meine Zustimmung und nach Verständigung der Nachbarn verlassen werden. Nach Ende jeden Treibens treffen wir uns …………………………………………………………………………… und Sie werden von Herrn …………………………………...abgeholt. 25
Treiberwehr bleibt stehen und richtet sich aus nach Aufforderung durch Jagdsignal ……………………….…. Obertreiber………………..Hundeführer……………… Hunde dürfen nur nach Aufforderung durch den mich/ Beauftragten geschnallt werden. Personen, die sich disziplinlos verhalten, werden sofort von der Jagd ausgeschlossen. Wer nicht freigegebenes Wild streckt, zahlt …………………. € . Die Jäger/Treiber …………………… führen für den Notfall ein Mobiltelefon mit. Ein Verbandskasten befindet sich ……………………………… Die Rettungspunkte befindet sind (Karte) ……………………………… Das Mittagessen und Schüsseltreiben findet statt bei/im ……………………………………. Wer nimmt nicht am Schüsseltreiben teil? Folgende Jäger/Treiber sind von mir beauftragt, Sie anzustellen bzw. die Treiberwehr zu leiten. Gruppenleiter a) ist der beauftragte Jäger ………………………………… Ich nenne jetzt die Jäger, die zur Gruppe a) gehören ……………………………….. Gruppenleiter b) ist ………………………….. Jäger der Gruppe b)………………………. Fahrzeugführer sind …………………………. Die Fahrer dürfen erst abfahren, nachdem sich alle Mitfahrer angeschnallt haben. Waidmannsheil und guten Anlauf für den heutigen Jagdtag! 26
Notizen: _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ _______________________________________________________________________ 27
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