Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de

Die Seite wird erstellt Nicklas Zimmer
 
WEITER LESEN
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Jagdkonzepu 2020
atf den Waldflächen des SaarForsu Landesbeuriebes
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Inhalt

Abschnitt Thema                                                          Seite

1.   Die jagdliche Nutzung des Wildes …………………………………………………………………………………………..4

2.   Darstellung der staatlichen Jagdflächen und der
     waldbaulichen Situation …………………………………………………………………………………………………………..5

3.   Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation
     der Verwaltungsjagd …………………………………………………………………………………………………………………...8

4.   Schlussbetrachtung ………………………………………………………………………………………………………………...15

Anlagen:

- Prüfungsbogen zur Verpachtung von staatlichen
  Eigenjagden und Verlängerung bestehender Verträge …………………………………………………………….16

- Prüfungsbogen zur Vergabe von Pirschbezirken und
  Verlängerung bestehender Verträge …………………………………………………………………………………………...17

- Handlungsanweisung zur Organisation und Durchführung
  der Jagd auf Regieflächen im jeweiligen Forstrevier durch
  die/den Revierleiterin/er ………………………………………………………………………………………………………………..18

- Leitfaden für die Durchführung von Gesellschaftsjagden
  auf den Regiejagdflächen des SaarForst Landesbetriebes
  durch die/den Revierleiterin/er ……………………………………………………………………………………………………19

                                                                                 2
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Vorwort

Das Jagdkonzept SaarForst 2020 für die jagdliche Bewirtschaftung des saarländischen Staatswal-
des wird getragen von der Erkenntnis, dass bei allen Maßnahmen der Wildbewirtschaftung die
natur- und die tierschutzrechtlichen, die waldbaulichen, die volkswirtschaftlichen und die sozialen
Belange zu berücksichtigen sind.

Das Jagdkonzept beschränkt sich auf den Staatswald des Saarlandes, der als Regiejagdfläche des
Saarlandes jagdlich durch den SaarForst Landesbetrieb betreut wird.

Viele Wildarten, so z.B. Rehwild, Schwarzwild, Damwild und bedingt auch Rotwild, haben es als
sogenannte Kulturfolger sehr gut verstanden, sich mit dem Menschen und seinem Wirken zu arran-
gieren. Die Bestände dieser Schalenwildarten sind zahlenmäßig hoch und sie können die baumar-
tenreiche Etablierung der Waldverjüngung gefährden.

Der Maßstab für die Jagdausübung im Staatswald ist daher, dass sich die in der Richtlinie zur Be-
wirtschaftung des Staatswaldes (WBRL) bestimmten standortheimischen und standortgerechten
Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen natürlich verjüngen können und somit eine
artenreiche, gesunde Waldgesellschaft dauerhaft entsteht und erhalten bleibt.

Dies ist die Garantie dafür, dass der Herausforderung durch den Klimawandel nachhaltig begegnet
werden kann.

Ziel ist es auch, ein ausgewogenes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes System der Beteiligung
der privaten Jägerschaft von Jagderlaubnisscheinen, Pirschbezirken und Teilnahmen an Bewe-
gungsjagden, bis hin zu Verpachtungen, zu etablieren.

Das Jagdkonzept SaarForst 2020 im Staatswald des Saarlandes nennt die Eckpunkte, setzt die
Schwerpunkte und stellt sich damit den sich ändernden gesellschaftlichen Ansprüchen an den
Wald und seine Bewirtschaftung.

Hans-Albert Letter
Leiter des SaarForst Landesbetrieb

                                                                                                 3
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
1. Die jagdliche Nutzung des Wildes
Die Jagd im SaarForst Landesbetrieb wird auf der Grundlage der bestehenden Gesetzgebung
(BJG, SJG) durchgeführt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die wildlebenden Tiere als wesentlicher
Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern sind.

Die Jagd ist als eine in Jahrhunderten gewachsene Nutzung der Natur zu ordnen und weiter zu ent-
wickeln, die jagdlichen Interessen mit öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Land-
Fischerei- und Forstwirtschaft, des Tier- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der na-
turverträglichen Erholung auszugleichen.

Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von
Flora und Fauna möglichst vermieden wird.

Die Jagd ist nur in Form anerkannter Jagdmethoden und unter Beachtung tierschutzrechtlicher
Grundsätze zulässig. Sie hat aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund ge-
schieht die Jagdausübung insbesondere dann, wenn sie als nachhaltige naturnahe Landnutzung
das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zugeführt wird, der
Regulierung der jeweiligen Art, der Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzun-
gen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S.
729) und der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen oder dem Jagdschutz, dient.

Die vorbildhafte Bewirtschaftung der staatlichen Eigenjagden im SaarForst Landesbetrieb ist
das wichtigste flankierende Instrument zur Umsetzung der waldbaulichen Ziele und einer da-
mit einhergehenden naturnahen Waldwirtschaft im Staatswald des Saarlandes.

Der Maßstab für die Jagdausübung im Staatswald ist, dass sich die in der Richtlinie zur Bewirt-
schaftung des Staatswaldes (WBRL) bestimmten standortheimischen und standortgerechten
Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen natürlich verjüngen können und somit
eine artenreiche, gesunde Waldgesellschaft dauerhaft entsteht und erhalten bleibt.

                                                                                                 4
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
2. Darstellung der waldbaulichen Situation und der staatlichen Jagdflächen
Die staatliche Jagdfläche setzt sich zusammen aus dem Staatswald und den durch Arrondierungen
angegliederten Flächen.

Des Weiteren befinden sich Staatswaldflächen in den Jagdgenossenschaften der Kommunen und
werden von diesen jagdlich bewirtschaftet. SaarForst Landesbetrieb ist in diesen Jagdgenossen-
schaften ein Jagdgenosse.

Die Einflussmöglichkeiten von SaarForst bezüglich der Höhe der Abschusszahlen bei den zu beja-
genden Schalenwildarten in den Jagdgenossenschaften sind gering.

Die naturalen Erfolge intensiver Jagdausübung in den staatlichen Regiejagdflächen, die sich insbe-
sondere in den ansteigenden Verjüngungsvorräten widerspiegeln, sind bemerkenswert.

                           Staatswaldinventur 1996-2007
                                 Verjüngungsfläche
  34000
                                                              2007
  33000

  32000

  31000

  30000

  29000                               1996

  28000

  27000

  26000
                                                   ha

Der Verjüngungserfolg bestimmter Baumarten und Baumartengruppen wie z.B. Eiche, Edellaub-
bäume und Weißtanne ist jedoch lokal bis regional noch nicht zufrieden stellend. Die Gefahr der
Entmischung der natürlichen Waldgesellschaft zu Gunsten der Buche ist weithin gegeben.

Die Buche sowie die meisten Nadelbaumarten können ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden.

                                                                                                5
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Nach Umsetzung der Neuorganisation des SaarForst Landesbetriebes vom 1.9.2005 wurde die Jagd
als zentrales waldbauliches Steuerungselement aus der Verantwortung der Revierleiter herausge-
löst (keine Dienstaufgabe mehr).

Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Ausübung der Jagd im SaarForst Landesbetrieb verstärkt
durch die private Jägerschaft (Verpachtungen) wahrgenommen wird.

Darstellung der staatlichen Jagdflächen getrennt nach:

              Anteil in Genossenschaftsjagden

              Pachtflächen und Pirschbezirken,

              Mitarbeiterjagd und freie Regiejagd

                    Stand: 01.04.2013

                    Verwaltungsjagd:

                    Eigentumsfläche Staatswald
                    incl. landwirtschaftlicher Fläche            39. 959   ha

                    angegliederte Flächen                        + 2.660   ha

                    Flächen in Jagdgenossen- schaften            - 3.524   ha

                    Eigenjagd SaarForst                         = 39.095 ha

                                                                     100   %

                    davon verpachtet                             18.170    ha

                                                                      46   %

                    davon Pirschbezirke                            8.598   ha

                                                                      22   %

                    davon Regiejagd                              12.327    ha

                                                                      32    %

                    davon Mitarbeiterjagd                          3.237   ha

                    davon freie Regiejagd                          9.090   ha

                                                                                              6
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Diese Zahlen verdeutlichen, dass zurzeit ¾3/4 der gesamten Verwaltungsjagd von SaarForst Lan-
desbetrieb (Jagdgenossenschaftsflächen, verpachtete Flächen, Pirschbezirke) durch private Jäger
bejagt werden.

Hebt man die Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck der Umsetzung einer ökologisch orien-
tierten Waldentwicklung hervor, dann muss der Anteil der verpachteten und in Jagdgenossen-
schaften liegenden Jagdflächen (55%) von SaarForst verringert werden.

Es ist erforderlich, weitere Anstrengungen zur Verbesserung der waldbaulichen Zielerreichung
zu unternehmen.

Wildschadensvermeidung ist das zentrale Planungsziel bei einer deutlichen Reduzierung des
Schutzaufwandes gegen Wild (Verbiss- Fege- Zaun- und Schälschutz).

3.     Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der g

                                                                                             7
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
3. Zukünftige Bewirtschaftung und Organisation der Verwaltungsjagd

                                           Wildarten:

               Rehwild, Schwarzwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild, Niederwild

              Rehwild und Schwarzwild sind in allen Verwaltungsjagdflächen vertreten. Reh-
               wild ist in allen Forstrevieren, mit Ausnahme der Forstreviere mit Rotwild als Stand-
               wild, die Leitwildart.

              Rotwild kommt im nördlichen Saarland vor und ist als Standwild in den Forstrevie-
               ren Naturpark (Wadern-Steinberg) und Nonnweiler-Eisen und als Wechselwild in
               den Forstrevieren Mettlach-Merzig, Losheim, Wadern und Nohfelden vertreten.

Die weitere Ausbreitung von Rotwild in andere staatliche Forstreviere ist nicht erwünscht.

              Dam- und Muffelwild kommen verstreut über das Saarland vor, mit Schwerpunk-
               ten um den Peterberg (Gde. Nonnweiler), Eiweiler und Bosen (Gde. Nohfelden) als
               Standwild und als Wechselwild auf den Gemarkungen der Stadt Wadern u. der
               Gemeinde Losheim.

Damwild ist in den Staatswäldern außerhalb der festgelegten Grenzen des Kerngebietes von
1987 nicht erwünscht. Die derzeit bestehenden Muffelpopulationen in den Staatswäldern sind
aufzulösen.

              Niederwild wie z.B. der Hase spielen nur eine untergeordnete Rolle im Staats-
               wald.

Die Bejagungsintensität der Wildarten richtet sich:

              bei Rot- und Rehwild nach dem Zustand der Waldverjüngung,

              bei Schwarzwild nach der gegebenen oder möglichen Schadenssituation inner-
               halb und außerhalb des Waldes (landwirtschaftl. Flächen, Siedlungen/
               Bebauungen)

                                                                                                  8
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Organisation der Verwaltungsjagd

Die Wettbewerbsfähigkeit des Regiejagdmodells hängt von der waldbaulichen Zielerreichung
einerseits und der Wirtschaftlichkeit bei Gegenüberstellung der Kosten und Erlöse andererseits
ab.

Die Reduktion der jagdlichen Erfolgsdefinition rein auf Erlöse und Kosten ohne Berücksichtigung
des naturalen Ist-Zustandes ergibt eine unvollständige Bewertung. Das Gegenteil ist der Fall, es
würde ein verfälschtes Bild der Regiejagd hinsichtlich einer Kosten-Nutzenanalyse und der wald-
baulichen Zielerreichung entstehen.

Jagdpacht- und sonstige Jagdeinnahmen sind jährlich buchhalterisch leicht erfassbar, die Etablie-
rung, Sicherung und Erhaltung baumartenreicher Waldverjüngung aber nicht!

              Verpachtungen

Die Einflussmöglichkeiten in den verpachteten und in den in Jagdgenossenschaften liegenden
Jagdflächen sind zur Verbesserung der waldbaulichen Zielerreichung und der Wildschadensver-
meidung eingeschränkt.

Eine deutliche Reduzierung des Schutzaufwandes gegen Wild (Verbiss- Fege- Zaun- und Schäl-
schutz) ist in diesen Flächen nicht möglich. Die momentan geltenden gesetzlichen Bestimmungen
(BJG, SJG) setzen hier den, wenn auch stringent ausgelegten Jagdpachtverträgen für die Verwal-
tungsjagd, enge Grenzen. Auch die derzeitige Rechtsprechung verhindert in vielen Fällen die Aus-
richtung einer ausgewogenen und biotopangepassten Wildtierbewirtschaftung im Sinne des Be-
triebszieles von SaarForst.

                                                                                               9
Jagdkonzepu 2020 - Saarland.de
Von jeglicher Verpachtung grundsätzlich ausgeschlossen sind die Flächen der Naturschutzge-
biete, Naturwaldzellen und andere naturschutzfachlich, sensible Flächen (z.B. Horstschutzge-
biete, ATB-Flächen).

Dies gilt in gleicher Weise für die Flächen des geplanten Nationalparks und die Kernzonen des
Biosphärenreservates Bliesgau.

Nicht zu verpachten sind die Waldflächen, in denen sich der Schwerpunkt der Waldbestände am
Ende der Vorratspflege und / oder in der Zielstärkennutzung (Generationswechsel) befinden.

Waldflächen, in denen das Rotwild als Standwild (nördl. Saarland) vorkommt, sind ebenfalls von
der Verpachtung ausgeschlossen.

Zur Verpachtung möglich sind zusammenhängende Waldflächen, die auf Grund ihrer Baumarten-
zusammensetzung, des Bestandesalters und der Struktur nicht oder nur wenig verbissgefährdet
sind.

Jede Verpachtung oder die Verlängerung erfordert eine eingehende Prüfung (siehe Prüfungsbo-
gen) und das Einvernehmen der Geschäftsbereiche Wildbewirtschaftung, Zertifizierung und
Waldbewirtschaftung, Naturschutz sowie des zuständigen Revierleiters.

Ziel von SaarForst Landesbetrieb ist es, die Anteile der verpachteten Jagdflächen auf 30% der
Regiejagdfläche zu begrenzen.

                                                                                           10
      Pirschbezirke

Die Jagdnutzung der landeseigenen Waldflächen durch die vermehrte Ausweisung von Pirschbe-
zirken und die damit verbundene Rücknahme von verpachteten Jagdflächen bringt im Wesentli-
chen folgende Vorteile:

    Pirschbezirk ist keine Verpachtung sondern eine entgeltliche Jagderlaubnis.

    Waldbauliche Zielerreichung und Wildschadensvermeidung daher durchsetzbar.

    Kurzfristige Ausweisung, Änderung oder Rücknahme der Pirschbezirke möglich.

    Erlössituation Pirschbezirk gegenüber Verpachtung neutral.

    Zeitlicher Rahmen ist frei bestimmbar (1 – 5 Jahre).

    Vorgaben für die Abschusserfüllung und Kontrolle besser durchsetzbar.

    Optimierung des Einsatzes von revierlosen Jägern.

    Beteiligung einer hohen Anzahl von Jägern.

    Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden durch SFL möglich.

    Wildbretvermarktung sichergestellt und Kosteneinsparung bei Wildkammern.

    Erprobung und Durchführung neuer Jagdmethoden und –strategien möglich.

Zukünftige Verpachtungen und die Neuausweisung sowie Verlängerung der Pirschbezirke dür-
fen nur nach eingehender Prüfung und unter Beachtung der gemachten waldbaulichen Vorga-
ben erfolgen (siehe Prüfungsbogen).

                                                                                       11
       Jagdarten

Die Einzeljagd ist der Regelfall im Staatswald des SaarForst Landesbetriebes.

Gesellschaftsjagden (alle Jagden, bei denen mehr als vier Personen die Jagd als

Schützen ausüben) in Form von Gemeinschaftsansitzen und Bewegungsjagden stellen weitere
wichtige und angewandte Jagdmethoden dar.

Der Gemeinschaftsansitz ist die Jagdart, die dann zum Einsatz kommt, wenn eine Bewegungsjagd
nicht möglich oder nicht durchführbar ist (starke Zerschneidung durch Verkehrsstraßen, Sperrung
v. Straßen und Hundeeinsatz nicht möglich).

Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, werden die Schützen (Jäger) weiträu-
miger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und mög-
lichst vertraut und langsam auf die Schützen zu zieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Erle-
gung. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Schalenwildarten
angewandt.
Bei der Bewegungsjagd ist der organisatorische Aufwand als sehr hoch, der jagdliche Erfolg i.d.R.
als sehr effektiv einzustufen. Die Beunruhigung des Wildes erfolgt innerhalb einer kurzen Zeitspan-
ne (1-2 Tage), so dass danach eine Beruhigung für das Wild schnell wieder eintritt
(tierschutzgerecht).

Auf die Bewegungsjagd kann nicht verzichtet werden. Leider hemmen zurzeit noch die entspre-
chenden gesetzlichen Regelungen die Durchführung dieser Jagden.

                                                                                                 12
Bewegungsjagden mit Hundeeinsatz, bei denen es zum „Überjagen der Hunde“ kommen kann,
sind mit den Nachbarrevieren abzustimmen (Vorgaben des SJG beachten, § 16, Abs. 4). Die zustän-
digen Revierleiter und der Geschäftsbereich Wildbewirtschaftung, Zertifizierung sind für diese
„Abstimmungen“ verantwortlich.

Die Bewegungsjagd sollte zur Steigerung der Effizienz immer revierübergreifend durchgeführt
werden.

Die Anlage und Unterhaltung von Kirrungen als Mittel zur Bejagung der Schwarzwildbestände
sind der Ausnahmefall.

              Aufgaben und Beteiligung des Forstpersonals

Mit der Neuorganisation des SaarForst Landesbetriebes im September 2011 wurde die Jagd wieder
Dienstaufgabe des Forstpersonals (Revierleiter/innen).

Die Realisierung der jagdlichen Ziele wurde in den Verantwortungsbereich der Forstrevierleiter
gegeben.

Die wesentlichen Aufgaben des zuständigen Forstpersonals auf der Fläche wird es sein, die hel-
fenden Jäger, die Pirschbezirksinhaber und sonstige Jagdgäste zu betreuen und anzuleiten, die
Gemeinschaftsansitze und Bewegungsjagden zu organisieren, gemäß dem Betriebsziel von Saar-
Forst Landesbetrieb.

Die eigentliche direkte Jagdausübung wird von dem zusätzlichen und freiwilligen Einsatz des
einzelnen Försters bestimmt sein.

                                                                                            13
Ziel ist es, ein ausgewogenes, den jeweils örtlichen Verhältnissen angepasstes System der
Beteiligung der privaten Jägerschaft von Jagderlaubnisscheinen, Pirschbezirken und Gesell-
schaftsjagden, bis hin zu Verpachtungen zu etablieren.

Durch die ansteigende Arbeitsbelastung und den gleichzeitigen Stellenabbau des Forstpersonals
ist davon auszugehen, dass die direkte Jagdausübung auf der Fläche durch das Forstpersonal in
Zukunft rückläufig sein wird

Die natürliche Verjüngung der standortheimischen und standortgerechten Baumarten ohne
aufwendige Schutzmaßnahmen auf den landeseigenen Flächen ist das Betriebsziel von Saar-
Forst Landesbetrieb. Eine natürliche, artenreiche und gesunde Waldgesellschaft im Saarland
ist die Garantie, der kommenden Herausforderung durch den Klimawandel nachhaltig zu be-
gegnen.

               Zielsetzung der Regiejagd des SaarForst Landesbetriebes

Die Zielsetzung muss sein, landeseigene Flächen dort zu arrondieren wo es möglich ist, damit die
Verbissintensität und die waldbauliche Gefährdung in diesen Flächen entsprechend des Be-
triebszieles von SFL reduziert werden kann und ein ausgewogener und biotopangepasster Wild-
tierbestand erreicht wird.

Diese gemischten Naturverjüngungen aus standortheimischen –und gemäßen Baumarten können
nur entstehen, wenn die dafür notwendigen Rahmenbedingungen auf der Fläche stimmen d.h., ein
ausgewogener und biotopangepasster Wildtierbestand erreicht ist.

                                                                                             14
Allein aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es unverzichtbar, der natürlichen Verjüngung unserer
heimischen Baumarten gegenüber der künstlichen Verjüngung den Vorzug zu geben, da die künstli-
che Anlage von Wald durch Pflanzung (ca. 8.500 Euro/ha) um ein Vielfaches teuerer ist. Dies ist
dem SaarForst Landesbetrieb in der Richtlinie zur Bewirtschaftung des Staatswaldes des Saarlan-
des vom November 2008 (WBRL) vorgegeben.

4. Schlussbetrachtung
Die aufgezeigten Vorteile der Regiejagd als Mittel zum Zweck der Umsetzung einer naturnahen,
ökologisch und ökonomisch tragfähigen Waldentwicklung im Staatswald des Saarlandes überwie-
gen und werden der vorgegebenen Gemeinwohlverpflichtung am ehesten gerecht.

Deshalb bleibt es Aufgabe der Regiejagd, gutes Beispiel für den Tierschutz, für die Anwendung der
Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von
Flora und Fauna möglichst vermieden wird.

Wildtierforschung und für den Willen zur Kooperation mit der Jägerschaft, den Grundeigentümern
sowie den Erholungssuchenden zu sein.

Ein naturnahes, waldbauliches und jagdliches Handeln soll dazu beitragen, die abträglichen exter-
nen Einflüsse auf unser Waldökosystem abzumildern.

                                                                                               15
Prüfungsbogen zur Verpachtung von staatl. Eigenjagden und Verlängerung
                        bestehender Verträge

Vertragsnummer, Revier, Flächenbegang am: ______________________________________________

Teilnehmer :_____________________________________________________________________________

Flächengröße :___________________________________________________________________________

vorhandene Baumarten :__________________________________________________________________

Neuverpachtung:

Verlängerung :                                       derzeitiger Pachtpreis   ______

Naturschutzgebiet vorhanden :       ja              nein               Größe :_____

ATB Flächen vorhanden :             ja              nein               Größe :_____

Rehwildabschuss/100 ha/3J.:         _____Stck.

Zielstärkennutzung :        ja            nein

Vorratspflege:              ja            nein

vorhandene Verjüngung :                   ha

Verbissintensität :              gering                    mittel         hoch

Entmischung in vorhandener Verjüngung:              ja                    nein

Horstschutzvereinbarung für folgende Arten zu beachten :

_________________________________________________________________________________________

                                          Votum:

Verpachtung:              ja               nein

Verlängerung :            ja               nein

_________________________________________________
Ort                                       Datum

___________________________________________________
Unterschrift

                                                                                       16
Prüfungsbogen zur Vergabe von Pirschbezirken und Verlängerung
                          bestehender Verträge

Vertragsnummer, Revier, Flächenbegang am:_______________________________________________

Teilnehmer :_____________________________________________________________________________

Flächengröße :___________________________________________________________________________

vorhandene Baumarten :__________________________________________________________________

Neuvergabe:

Verlängerung :                                       derzeitiger Pachtpreis :_____________

Naturschutzgebiet vorhanden :       ja             nein                   Größe :_______

ATB Flächen vorhanden :             ja             nein                   Größe :________

Rehwildabschuss/100 ha/3J.:         _____Stck.

Zielstärkennutzung :        ja            nein

Vorratspflege:              ja            nein

vorhandene Verjüngung :                            ha

Verbissintensität :              gering                    mittel         hoch

Entmischung in vorhandener Verjüngung:             ja                     nein

Horstschutzvereinbarung für folgende Arten zu beachten :

                                          Votum:

Neuvergabe:               ja               nein

Verlängerung :            ja               nein

__________________________________________________
Ort, Datum

___________________________________________________
Unterschrift

                                                                                             17
Handlungsanweisung zur Organisation und Durchführung der Jagd auf Re-
    gieflächen im jeweiligen Forstrevier durch die/den Revierleiterin/er

Gemäß „Betriebsziel, Aufgabenstellung und Grundsätzen der Aufgabenerfüllung des SaarForst Lan-
desbetriebes“ ist die Jagd ein zentrales Element der Bewirtschaftung des Staatswaldes und somit
für den Revierleiter eine Dienstaufgabe.

Die Forstrevierleiter tragen die Verantwortung für die Erfüllung der waldbaulich notwendigen Ab-
schüsse und deren Organisation. Die Abschusszahlen leiten sich aus konkreten Zielvereinbarungen
( Abschusspläne ) der Zentrale für den Bereich der Regiejagdfläche des jeweiligen Forstreviers ab.

Verantwortungs– und Aufgabenbereich der Revierleiterin / des Revierleiters

      Einweisung, Betreuung und Beratung revierloser Jäger, Pirschbezirksinhaber und sons-
       tiger Jäger.

      Wahrnehmung des Vorschlagsrechts zur Ausweisung und flächenmäßigen Abgrenzung
       von Pirschbezirken.

      Organisation gemeinschaftlicher Ansitz- und effizienter Drückjagden (Jagdleiter)

      Überwachung der vertraglichen Regelungen in den verpachteten staatlichen Eigenjagd-
       bezirken.

      Einleitung, Bearbeitung und Abschließen von Wildschadensverfahren im Bagatellbe-
       reich (Obergrenze: bis 500 Euro).

      Überwachung, Meldung und Anmeldung von Verbiss- und Schälschäden auf der staatli-
       chen Waldfläche.

      Organisation und Durchführung der Fallwildentsorgung.

      Wahrnehmung der Aufgaben als Forstschutzbeauftragter gemäß § 40 SJG.

      Vertretung des Landes in Jagdgenossenschaften nach Beauftragung

      Betreuung vorhandener Kühlzellen.

      Durchführung und Kontrolle des körperlichen Nachweises bei entsprechender Beauftra-
       gung.

      Wildbretvermarktung und Rechnungserstellung nach Beauftragung

      Gewährleistung und Durchführung notwendiger Nachsuchen

      Unterhaltung und Pflege der jagdlichen Einrichtungen nach den Vorgaben der UVV
       (jährliche, schriftl. Bestätigung).

      Zeitnahe Verbuchung der Abschüsse in ProForst (elektr. Streckenbuch).

                                                                                               18
Leitfaden für die Durchführung von Gesellschaftsjagden auf den Regiejagd-
  flächen des SaarForst Landesbetriebes durch die/den Revierleiterin/er

Gesellschaftsjagden in Form von Gemeinschaftsansitzen und Bewegungsjagden stellen wichtige
und angewandte Jagdmethoden dar, die sehr effektiv und sicher sein können, wenn ihre Durchfüh-
rung von einer guten vorbereitenden Planung begleitet wird.

Das bedarf aber der strikten Beachtung einiger wichtiger Regeln zum Ablauf von Gesellschaftsjag-
den.

Organisation:

Eine Jagd steht und fällt mit der Organisation. Bei der Planung, Organisation und Durchführung von
Einzel- und Gesellschaftsjagden ist folgendes zu beachten:

Die Herbstzeit ist der Beginn der Jagdsaison auf Schalenwild. Besonders in Revieren mit hohen
Abschuss-Vorgaben oder großen Wildschäden in den landwirtschaftlich genutzten Flächen bedeu-
tet dies, alljährliche Planung, Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden.

Bewegungsjagd:

Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, werden die Schützen (Jäger) weiträumiger abgestellt.
Das Wild wird nur soweit beunruhigt, dass es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und
langsam auf die Schützen zu zieht. Das erleichtert den Jägern die gezielte Erlegung. Diese Jagdart
wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Schalenwildarten genutzt.

Allgemeines:

Sicherheitsregeln für den Jagdleiter:
Der Jagdleiter hat folgende Punkte zu beachten:

      Jagdscheine und den jährlichen Schießnachweis (§ 16 SJG) kontrollieren.

      Teilnehmer mit Jugendjagdscheinen sind auszuschließen.

      Genügend brauchbare Jagdhunde sind einzusetzen (auch Nachsuchegespann bereithalten).

                                                                                               19
      Belehrung von Schützen (Gefahrenpunkte im Revier durch Witterung z.B. Abpraller bei
       Frost. Dickungsränder, Horizont, Hinweis auf Waldbesucher, besonders Wanderer und
       Pilzsucher) und Treiber (kein Vorausgehen einzelner Treiber, Ausrichtung an Schneisen und
       Wegen) über notwendige Sicherheitsbestimmungen und Bekanntgabe der Signale.

      Alle Jagdteilnehmer haben Sicherheitskleidung zu tragen.

      Schützen bekommen Stände von ortskundigen Anstellern zugewiesen.

      Schützen bekommen Nachbarstände und Schussbereiche gezeigt.

      Schussbereiche müssen so gestaltet sein, dass niemand gefährdet wird.

      Treiben in Straßennähe durch Schilder oder Posten absichern.

      Untersagung für Personen, die geistig oder körperlich (Kinder) behindert sind.

      Beendigung der Jagd bei Nebel ,Schneetreiben, Dunkelheit.

Sicherheitsregeln für die Schützen:

Jeder Schütze hat sich vor Jagdbeginn mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4
„Jagd“) vertraut zu machen. Diese sind auf der Rückseite des Jagdscheines nachlesbar.

Was Schützen unbedingt beachten müssen:

      Waffe erst auf dem Stand laden, wenn kein anderer Hinweis erfolgt.

      Sich deutlich farblich von der Umgebung abheben (Warnweste ist Pflicht!!!).

      Die Waffe nach Beendigung des Treibens sofort entladen.

      Waffe außerhalb des Treibens entladen, mit geöffnetem Verschluss, Mündung nach
       oben oder abgeknickt tragen.

      Verständigung des      Nachbarn    mit   Handzeichen    nach    Einnehmen        des   Standes,
       sofern möglich.

      Zugewiesener Stand darf bis Ende des Treibens nicht verlassen werden.

      Flintenlaufgeschosse sind verboten.

      Vor dem Anblasen / dem angesagten Beginn der Jagd darf nur mit Genehmigung des Jagd-
       leiters geschossen werden.

                                                                                                   20
       Durchgeh- und Treiberschützen dürfen keine Patrone im Patronenlager haben.
        Für Treiber- und Durchgehschützen ist das Führen einer unterladenen Waffe ausnahmswei-
        se erlaubt für den Eigenschutz (Notstand) und zum Antragen eines Fangschusses und für
        den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.

       Schützen müssen immer auf natürlichen Kugelfang (gewachsener Boden) achten.
        Dickungsränder sind kein Kugelfang.

       ·Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss persönlich und uneingeschränkt
        verantwortlich.

       Kein Schießen auf Wild, das von Hunden dichtauf gefolgt wird.

       Kein Schießen auf Wild, das auf Kuppen oder Höhenrücken läuft.

       Die Routen der Treiber und Hundeführer sind zu beachten.

Sicherheit für Treiber :

Treiber sind verpflichtet Sicherheitskleidung (gelbe/rote Regenkleidung oder Brustumhänge mit
orange-roter Signalfarbe) zu tragen.

Jagdhunde und Halter :

       Bei Gesellschaftsjagden müssen brauchbare Hunde vorhanden sein, um das krank ge-
        schossene Wild möglichst bald zu finden und es zu erlösen.

       Hundehalter muss für Schäden seines Hundes (Biss, Verkehrsunfall) aufkommen.

       Ebenso muss der Halter bei Schäden am eigenen Tier als Mitverursacher selbst aufkom-
        men. Im ersten Fall wird in der Regel die Jagdhaftpflicht eintreten, im zweiten Fall eine
        eventuelle Solidarkasse. Bestätigtes Nachsuchegespanne sind in der Regel separat versi-
        chert.

       Wird ein Hund durch fahrlässigen Schuss verletzt oder getötet, so haftet die Versicherung
        des Schützen.

Nachsuche und Wildfolge:

       Krankgeschossenes Wild muss unverzüglich nachgesucht werden (brauchbare Hunde).

       Wird ein Hund verletzt, dann stehen dem Hundeführer nur dann Ersatzansprüche zu, wenn
        er einen verbindlichen Auftrag zur Nachsuche erhalten hat und vorher nicht als Jagdgast
        tätig war. (Also nur für den bestellten bzw. beauftragten Nachsucheführer).

       Verursacht ein geschnallter Hund einen Verkehrsunfall, so haftet der Hundeführer.

       Bei Nachsuchen hat der eingesetzte Hundeführer die Stellung des Jagdleiters.

                                                                                              21
   Gelangt angeschossenes Wild über die Reviergrenze, so kann es in Sichtweite getötet wer-
    den. Eine Nachsuche ist nur bei schriftlicher Wildfolgevereinbarung erlaubt.

   Den Reviernachbarn zur Jagd einzuladen erspart oft viel Ärger.

   Das auf diese Art zur Strecke gekommene Wild muss am Erlegungsort versorgt und liegen
    gelassen werden. Der Nachbar ist unverzüglich zu benachrichtigen.

   ist das Wild im Nachbarrevier außer Sicht, so muss der Anschuss nach Möglichkeit an der
    Stelle des Überwechsels markiert werden. Der Reviernachbar wird sofort unterrichtet. Mit
    Erhalt der Nachricht, geht die Pflicht der Nachsuche auf den Nachbarn über.

   Ist der Nachbar nicht erreichbar, so dürfen anerkannte und bestätige Schweißhundefüh-
    rer ohne vorherige Benachrichtigung weiter suchen.

   Die Anrechnung auf den Abschussplan erfolgt auf das Revier, wo das Stück angeschossen
    wurde.

   Wildbrethygiene beim Aufbrechen, Fleischuntersuchung (bei Krankheitsverdacht), Trichi-
    nenuntersuchung ist Pflicht des Jagdleiters.

     Jagdlicher Erfolg hängt von einer guten Planung ab!

                                                                                         22
Checkliste einer Bewegungsjagd:

    Einladung frühzeitig: Hundeführer, Treiber, Nachsuchengespann .

    Revierübergreifende Bewegungsjagden mit Nachbarn gemeinsam planen.

    Warnschilder aufstellen, Wege sperren (Genehmigungen durch Forstbehörde), Genehmi-
     gung bei zuständigen Verkehrsbehörden wegen Straßensperrung beantragen, Polizei infor-
     mieren.

    Wenn es zum „Überjagen der Hunde“ kommen kann, muss sich mit den Nachbarrevieren
     abgestimmt werden (Vorgaben des SJG beachten, § 16, Abs. 4).

    Anzahl und Standort der Stände festlegen, Gefahrenzonen ausweisen und markieren und
     Drückjagdböcke aufstellen.

    Fernwechsel berücksichtigen.

    Sind die Schützenstände an den richtigen Positionen eingerichtet und die Stände mit den
     späteren Anstellern abgegangen?

    Eventuelle Wildbret-Vermarktung klären.

    Vermarktung vor Ort an Jäger/Treiber verhindern oft unangenehme Diskussionen.

    Abtransport des geschossenen Wildes organisieren. Anhänger für Wild.

    Aufgebrochenes Wild auf einem Fahrzeug aufhängen und nicht aufeinander werfen wie
     Kartoffelsäcke.

    Wann und wo wird aufgebrochen und von wem.

    Temperaturen haben Einfluss auf Dauer der Treiben. Pausen sind evtl. angebracht, schon
     alleine, dass sich die Hunde erholen können.

    Standkarten organisieren (SFL – GB1.2), farbige Bänder für eventuelle Anschüsse ausge-
     ben.

    Hutbänder und Signalwesten bereithalten.

    Parkplätze während des Treibens festlegen, Hinweisschilder für die Anfahrt der Jagdteilneh-
     mer.

    Folge, Sammelplatz und Aufbrechplatz festlegen. Transportfahrzeuge, Behälter für Aufbrü-
     che Schwarzwild von übrigem Wild getrennt.

    Trichinenbeschauer bestellen, Wildursprungsmarken, Bescheinigungen.

                                                                                             23
      Ein Verbandskasten befindet sich ____________________________

      Karte mit Rettungspunkten für alle Jagdteilnehmer erstellen.

      Wasser und ausreichend Kühlräume müssen vorhanden sein.

      Telefonnummern von Arzt, Tierarzt, Tierheim und Polizei bereithalten. Vorherige Absprache
       der Ärztebereitschaft, da Jagden meist am Wochenende stattfinden. Sind Ärzte oder Sani-
       täter evtl. unter den Jagdteilnehmern.

      Streckenreisig und Brüche für die Schützen organisieren.

      Schützen zum Abstellen bei Nachsuchen einplanen.

      Lokal das Schüsseltreiben organisieren.

      Merkblatt für Bewegungsjagden ausgeben.

      Einteilung der Stände nach Schießfertigkeit der Jäger.

      Ein sicherer schneller Schütze kann oft mitunter den Fehler eines weniger guten Schützen
       wettmachen.

      Schussdistanzen richten sich häufig nach den verwendeten Optiken, Rotpunktgeräte bis
       max. 50 Meter.

      Bei Jagdpausen Möglichkeiten zum Aufwärmen der Teilnehmer schaffen (Schwedenfeuer/
       Lagerfeuer).

      Kalt-/Heißgetränke und kleinen Imbiss bereithalten.

Die Jagdleitung

Hinweise zur Ansprache des Jagdleiters bei einer Schalenwildjagd
(Ansprache bitte den örtlichen Gegebenheiten anpassen und so kurz wie möglich halten)

      Begrüßung.

      Jagdscheinkontrolle.

      Jäger, Treiber und Durchgehschützen, die an der heutigen Jagd teilnehmen, müssen signal-
       farbene Kleidung oder Westen/Umhänge tragen.

                                                                                             24
   Wir werden heute .........Treiben durchführen. Es sind folgende Treiben (Art der Treiben)
    ………… Die Folge ist………………………………………………………….

   Signale bekannt geben, z. B.: Jagdbeginn, Jagd vorbei. Das Ganze halt etc.

   Folgende Wildarten dürfen geschossen werden ………………. zulässiges Kaliber……………………..

   Vor und während der Jagd gilt für alle Schützen, Treiber und Fahrer ein striktes Alkoholver-
    bot.

   Uhrenvergleich und Bekanntgabe der Zeiten für …………………..

   Anfang  und   Ende  der  Treiben,               werden      Jagdsignale      gegeben     und
    wie…………………………………………………………….

   Unterbrechung, um den Anschuss zu markieren bzw. das erlegte Wild aufzubrechen.

   Die Waffe wird erst auf dem Stand geladen. Geschossen werden darf:
    nach Einnehmen des Standes, bereits beim Angehen, erst nach dem Anblasen, nach Freiga-
    be durch den Beauftragten.

   Vorgegebenen Schussbereich beachten!

   Wenn sich Personen in Gefahr bringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder
    angeschlagen noch geschossen werden.

   Waffen müssen außerhalb der Treiben ungeladen, offen, mit der Mündung nach oben getra-
    gen werden (bei schlechtem Wetter werde ich ggf. eine andere Trageweise zulassen).

   Durchgehschützen dürfen nur unterladene Waffen führen. Sie dürfen nur laden und schie-
    ßen zum Eigenschutz, wenn sie z. B. von wehrhaftem Wild angenommen werden: um den
    Fangschuss anzubringen, um vom Hund gestelltes Wild zu strecken.

   Nach Einnehmen des Standes, Verständigung mit den Nachbarn. Sofern kein Sichtkontakt
    besteht, teilt der Beauftragte den Standort der Nachbarn mit. Der Beauftragte oder ich infor-
    mieren Sie über Sichtmarkierungen bei nicht optimalen Sichtverhältnissen (z. B. farbige
    Pfähle im Feld oder Farbtupfer an Bäumen im Wald).

   Der Stand darf grundsätzlich nicht ohne meine Zustimmung und nach Verständigung der
    Nachbarn verlassen werden.

   Nach Ende jeden Treibens treffen wir uns …………………………………………………………………………… und
    Sie werden von Herrn …………………………………...abgeholt.

                                                                                              25
   Treiberwehr bleibt stehen und richtet sich aus nach Aufforderung durch Jagdsignal
    ……………………….…. Obertreiber………………..Hundeführer………………

   Hunde dürfen nur nach Aufforderung durch den mich/ Beauftragten geschnallt werden.

   Personen, die sich disziplinlos verhalten, werden sofort von der Jagd ausgeschlossen. Wer
    nicht freigegebenes Wild streckt, zahlt …………………. € .

   Die Jäger/Treiber …………………… führen für den Notfall ein Mobiltelefon mit.

   Ein Verbandskasten befindet sich ………………………………

   Die Rettungspunkte befindet sind (Karte) ………………………………

   Das Mittagessen und Schüsseltreiben findet statt bei/im …………………………………….

   Wer nimmt nicht am Schüsseltreiben teil?

   Folgende Jäger/Treiber sind von mir beauftragt, Sie anzustellen bzw. die Treiberwehr zu
    leiten.

   Gruppenleiter a) ist der beauftragte Jäger …………………………………

   Ich nenne jetzt die Jäger, die zur Gruppe a) gehören ………………………………..

   Gruppenleiter b) ist …………………………..

   Jäger der Gruppe b)……………………….

   Fahrzeugführer sind ………………………….

   Die Fahrer dürfen erst abfahren, nachdem sich alle Mitfahrer angeschnallt haben.

       Waidmannsheil und guten Anlauf für den heutigen Jagdtag!

                                                                                          26
Notizen:
_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

                                                                     27
28
Sie können auch lesen