Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...

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BaFin
      Journal
                    April 2021

Vorstände haften
für schlechte Compliance
                                                                               © istockphoto.com / Sam Edwards

Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten
sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter delegieren.
Seite 26
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Seite 32

                                                             Weniger Unternehmens­
                                                             anleihen für Kleinanleger

                                       © Deutsche Börse AG
                                                             Unternehmensanleihen können das Portfolio von
                                                             ­Kleinanlegern ergänzen. Doch eine BaFin-Studie zeigt:
                                                              Das Angebot schrumpft, neue EU-Regulierungen
                                                              ­könnten eine Ursache sein.

Themen
In Kürze                                                     12   Sekundärmärkte
                                                             12   Basel-III-Auswirkungsstudien
Unternehmen und Märkte                                       12   Interne Modelle
 4 Präsident                                                 13   Bewertungsmethodik
 5 Greensill Bank AG                                         13   Operationelle Resilienz
 6 Personenanzeigen                                          14   MREL
 6 Abwicklung                                                14   Externe Bail-in-Implementierung
 7 Rundschreiben ZAIT
 7 Geldwäschebekämpfung                                      Verbraucher
 7 Rückversicherung                                          15 Kryptowerte
 7 MaComp                                                    15 Einstellung unerlaubter Geschäfte
 7 Anstehende Termine                                        16 Abwicklung unerlaubter Geschäfte
 8 Gasderivate                                               17 Kein Verkaufsprospekt
 8 Ausschuss für Finanzstabilität                            18 Untersagung
 8 BaFin-Tech                                                22 Warnungen
 8 IT-Aufsicht bei Banken                                    25 Internationale Behörden und Gremien
 8 Investmentaufsicht
                                                             Themen
Internationales
 9 Netto-Leerverkaufspositionen                              26 Vorstände haften für schlechte Compliance
 9 Wertpapierprospekte                                       30 Mobile Rente
 9 Wichtige Termine                                          33 Weniger Unternehmensanleihen
10 Liquiditätsmanagement                                        für Kleinanleger
10 MiFIR-Berichtspflichten
11 Positionslimits auf Warenderivate                         Bekannt­machungen
11 Internationale Konsultationen

BaFin Journal | April 2021                                                                                 Inhalt | 2
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Editorial
                         Liebe Leserin, lieber Leser,             Behördenleitung. Sein Präsidenten-
                                                                  amt bei der BaFin wird Branson wie-
                         „Aufseher sein ist nicht nur Beruf,      derum diesen August antreten.
                         sondern Berufung“, beschreibt Mark
                         Branson sein Berufsethos. Der bishe-     Ende letzten Monats hat Felix Hufeld,
                         rige Chef der schweizerischen Finanz-    bisheriger BaFin-Präsident, die
                         marktaufsicht FINMA und ­designierte     Behörde verlassen. Bis sein Nach­            Dr. Sabine Reimer,
                         Präsident der BaFin sagt über sich       folger Branson übernimmt, leitet             Leiterin Kommunikation
                         selber, er sei ein „Finanzaufseher aus   ­Raimund Röseler, Exekutivdirektor für
                         Überzeugung und Leidenschaft“.            die Bankenaufsicht, als dienstältes-
                         Seine Berufung an die Spitze der          tes Mitglied des BaFin-Direktoriums
                         deutschen Finanzaufsicht empfin-          vorübergehend Deutschlands Finanz­
                         det der gebürtige Brite, der auch die     aufsicht.
                         schweizerische Staatsbürgerschaft
                         besitzt, als „große Ehre“.               In dieser Ausgabe empfehle ich
                                                                  Ihnen die Titelgeschichte „Vorstände
                         Auch Bundesfinanzminister Olaf           ­haften für schlechte Compliance“
                         Scholz freut sich, mit Mark B ­ ranson    (ab Seite 26). Darin lesen Sie, was
                         einen erfahrenen, international           Vorstandsmitglieder börsennotier-
                         hochanerkannten Fachmann für die          ter Unternehmen beachten sollten,
                         ­Neubesetzung des BaFin-­Chefpostens      wenn sie ihre kapitalmarktrecht­
                          gewinnen zu können. Mit ihm an           lichen Pflichten an Mitarbeiterinnen
                          der Spitze lasse sich die Reform der     und Mitarbeiter delegieren. Warum
                          BaFin fortsetzen, damit die deutsche     Kleinanleger nach Inkraft­treten der
                          Finanz­aufsicht mehr Biss erhalte,       ­PRIIPs-Verordnung (­Verordnung
                          kommentiert Scholz die wichtige           über Basisinformationsblätter für
                          ­Personalie für die Finanzbranche.        verpackte Anlageprodukte für und
                                                                    ­Versicherungsanlageprodukte)
                         Neben der Aufsichtsszene kennt              ­seltener mit Unternehmensanleihen
                         Branson auch die internationale              handeln, haben BaFin-Kolleginnen
                         Finanzindustrie aus eigener Berufs­          und K­ ollegen in einer eigenen Studie
                         erfahrung. Seine Karriere s­ tartete         ermittelt. Mehr dazu erfahren Sie
                         er nach einem M   ­ athematik- und           ab Seite 33.
                         Managementstudium an der
                         ­Universität Cambridge bei schweize-     Eine interessante Lektüre wünscht
                          rischen Großbanken. Von der Credit      Ihnen
                          Suisse in London stieß er zur UBS,
                          wo er unter anderem als Finanz­
© Foto: Bernd Roselieb

                          vorstand des Wealth-Managements
                          und des Schweiz-Geschäfts tätig
                          war. Im Jahr 2010 wechselte er dann     Dr. Sabine Reimer
                          zur Finanzmarktaufsicht FINMA,
                          vier Jahre s­ päter übernahm er die

                         BaFin Journal | April 2021                                                                        Editorial | 3
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
In Kürze

Unternehmen & Märkte
Präsident                                                     international stark vernetzten Finanzplatz Deutschland
                                                              nötig sei. Scholz gab an, ihm sei wichtig, das Momentum
Bundesfinanzminister Olaf Scholz:                             zu nutzen: „Die BaFin-Reform und das Gesetz zur Stär-
BaFin mit Mark Branson bestens aufgestellt                    kung der Finanzmarktintegrität müssen jetzt zügig um-
                                                              gesetzt werden. So sorgen wir für eine Aufsicht mit Biss.“
Das Bundeskabinett hat am 24. März die Neubesetzung               Erste wesentliche Schritte zur Stärkung der BaFin hat
an der Spitze der BaFin beschlossen. Das Bundesfinanz-        das Bundesministerium der Finanzen schon mit dem im
ministerium informierte in einer Pressemitteilung da­         Dezember 2020 vom Kabinett beschlossenen Gesetz-
rüber, dass Mark Branson (52) neuer Präsident wird. Er        entwurf für ein Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
war bereits zwei Tage zuvor nominiert worden. ­Branson        (FISG) gemacht.
ist seit 2014 Direktor der Schweizer Finanzmarktaufsicht          Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums wurden
FINMA und vertritt die Schweiz in internationalen Finanz­     parallel zu den gesetzlichen Maßnahmen seit Herbst die
gremien. Er ist Vorsitzender der ­Resolution ­Steering        Strukturen der BaFin geprüft und Reformvorschläge ent-
Group des globalen Finanzstabilitätsrats FSB. Vor seinem      wickelt, wie die BaFin künftig aufgestellt werden muss,
Wechsel zur FINMA 2010 war Branson für zwei ­Schweizer        um ihren Aufgaben noch wirksamer nachzugehen. Die
Bankengruppen in London, Zürich und Tokio tätig. Er           Untersuchung war im September 2020 auf den Weg
                                                                                                                           © Foto: stockphoto.com / malerapaso

besitzt neben der britischen auch die schweizerische
­                                                             ­gebracht worden, parallel zum Aktionsplan der Bundes­
Staatsangehörigkeit.                                           regierung zur „Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur
    „Jetzt hat die Reform der Finanzaufsicht ein ­Gesicht“,    Stärkung der Kontrolle über Kapital und Finanzmärkte“. ■
sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Presse­
mitteilung. Mit Mark Branson sei die Spitze der BaFin
bestens aufgestellt. Mit ihm zusammen werde das
Bundes­finanzministerium die deutsche Finanzaufsicht so
stärken, wie das für eine wirkungsvolle Aufsicht über den

BaFin Journal | April 2021                                                                                 In Kürze | 4
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Greensill Bank AG                                               sind auf Basis von § 45b Absatz 1 Nr. 1, 3 KWG erlassen
                                                                                                          ­worden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b
                                          BaFin stellt Entschädigungsfall fest                             KWG. Es wird zudem auf die Pressemitteilung über die
                                                                                                           ­Anordnung des Moratoriums gegenüber der Greensill
                                          Die BaFin hat am 16. März 2021 den Entschädigungs-                Bank AG vom 3. März 2021 hingewiesen. ■
                                          fall für die Greensill Bank AG festgestellt, da das I­nstitut
                                          nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen ­seiner
                                          Kunden zurückzuzahlen. Zuvor, am 15. März 2021, ­hatte
                                          die BaFin beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf
                                          ­Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill
                                           Bank AG ­gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat daraufhin
                                           am 16. März 2021 ein Insolvenzverfahren eröffnet und              Aktuelle
                                           einen Insolvenzverwalter bestellt.
                                                Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind           Informationen
                                           im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt.
                                           Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung                 zu Corona
                                           ­deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung
                                            des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraus-         Was die BaFin und die Europäischen
                                            setzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung              Aufsichts­behörden seit Mitte März 2021
                                            die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe           unternommen haben, um die Folgen der
                                            von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahme­            Corona-Pandemie für den F­ inanzsektor
                                            fällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird          und die Realwirtschaft abzumildern.
                                            in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des
                                            ­Instituts aufnehmen.
                                                Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des
                                             Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands ­Deutscher
                                             Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt
                                             nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der
                                             über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis
                                             zur jeweiligen Sicherungsgrenze. ■

                                          BaFin ordnete erhöhte
                                          ­Eigenmittelanforderungen und Maßnahmen
                                           zur Risikobegrenzung an                                           Häufige Fragen an die BaFin

                                          Die BaFin hatte am 23. Februar 2021 gegenüber der                  Eine aktuelle Übersicht über aufsichtliche und regu­
                                          Greensill Bank AG erhöhte Eigenmittelanforderun-                   latorische Maßnahmen in den Bereichen Banken-
                                          gen ­angeordnet. Darüber hinaus hatte sie mehre-                   aufsicht, Erlaubnispflicht, Versicherungsaufsicht
                                          re Maß­nahmen zur Reduzierung von Risiken angeord-                 und Wertpapieraufsicht finden Sie unter bafin.de.
                                          net; nament­lich hat sie die Annahme von Einlagen, die
                                          ­Vergabe von Krediten und die Erhöhung des Kredit­                 Meldungen internationaler Behörden
                                           engagements gegenüber konzernangehörigen Unter­
© Foto: stockphoto.com / CasPhotography

                                           nehmen partiell untersagt ­sowie den schrittweisen Ab-            07.04.2021
                                           bau von Einlagen und den Abbau von bestimmten                     ESRB: Pandemie-Folgen bleiben
                                           Risikopositionen angeordnet.                                      Hauptgefahr für Finanzstabilität
                                               Das Institut hatte gegen die Anforderungen an eine
                                           ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des                 07.04.2021
                                           § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.                 Europäische Aufsichtsbehörden
                                               Die Anordnung erhöhter Eigenmittelanforderungen               benennen Schwachstellen und
                                           beruht auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz            Verbesserungsbedarf
                                           2 Nr. 2 KWG. Die Maßnahmen zur Risikoreduzierung

                                          BaFin Journal | April 2021                                                                                   In Kürze | 5
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Personenanzeigen                                                 sowie weitere Verbindlichkeiten, deren Erfassung die
                                                                 BaFin als erforderlich ansieht.
BaFin konsultiert Rundschreiben zu                           ■   Erweiterung 2: Parallel zur Überarbeitung des Rund-
Online-­Anzeigen über Bestellungen von                           schreibens hat die BaFin das Merkblatt zur externen
Geschäfts­leitern und Mitgliedern von                            Bail-in-Implementierung fortentwickelt. Um die dort
Aufsichtsorganen                                                 vorgesehenen Erweiterungen des Execution-Ansatzes
                                                                 über das bestehende Basisszenario hinaus berücksich-
 Die BaFin hat den Entwurf ihres Rundschreibens zur              tigen zu können, nehmen die MaBail-in zusätzliche
­ utzung der Melde- und Veröffentlichungsplattform
N                                                                Daten­punkte auf.
(MVP) für nicht von der Europäischen Zentralbank (EZB)       ■   Erweiterung 3: Den MaBail-in wurde ein dritter Anhang
beaufsichtigte Unternehmen zur Konsultation gestellt.            beigefügt, der häufig gestellte Fragen der Institute und
Unternehmen, die Bestellungen von Geschäftsleitern               Antworten der Abwicklungsbehörde enthält. Auf ­diese
und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichts­organen           Weise sollen die Transparenz und die Einheitlichkeit
­online anzeigen, müssen dann keine zusätzliche papier-          des Verwaltungshandelns weiter erhöht werden.
 gebundene Anzeige nach der Anzeigenverordnung
 (AnzV) mehr einreichen.                                     Das Rundschreiben wurde vom 17. November bis zum
     Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis       16. Dezember 2020 öffentlich konsultiert. ■
 zum 19. April 2021 unter Angabe des Geschäftszeichens
 „Konsultation 02/2021, BA 51-FR 2423-2021/0001“ und
 des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsul­ta­        BaFin veröffentlicht überarbeitetes Merkblatt
 tion 02/2021“ per E-Mail an Konsultation-02-21@­bafin.de    zur externen Bail-in-Implementierung
 entgegen.
     Die Konsultation erfolgt ausschließlich im textlichen   Die BaFin hat die erweiterte Fassung des Merkblatts zur
 Verfahren ohne mündliche Anhörung. Die BaFin beab-          externen Bail-in-Implementierung veröffentlicht.
 sichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu       Das neue Merkblatt erweitert das gleichnamige
 veröffentlichen. Zu diesem Zweck werden die Teil­nehmer     Merkblatt, das am 1. Oktober 2019 veröffentlicht wurde.
 der Konsultation gebeten, in ihrer ­Stellungnahme auch      Die neue Fassung richtet den Fokus prozessual und tech-
 ihr Einverständnis zur Veröffentlichung und Weitergabe      nisch auf alle Rechtsformen sowie alle Aktiengattungen
 an Dritte zu erklären. ■                                    und berücksichtigt auch Fremdwährungsanleihen.
                                                                 Während die Handelsaufhebung/-aussetzung ­bisher
                                                             nur den regulierten Markt der Frankfurter Wertpapier­
Abwicklung                                                   börse umfasste, beinhaltet die neue Fassung auch
                                                             die Handelsaufhebung/-aussetzung an regulierten und
MaBail-in: BaFin veröffentlicht Rundschreiben                nicht-­regulierten Märkten der Regionalbörsen.
                                                                 Zuvor ging das Merkblatt auch davon aus, dass die
Die BaFin hat eine erweiterte Fassung ihres Rund­            Umwandlung bei einer Aktiengesellschaft die Gattung
schreibens zu den Mindestanforderungen an Informa­           der Aktien nicht verändert. Um die neuen gattungs­
tions­­systeme zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)   gleichen Aktien am regulierten Markt zuzulassen, ge-
veröffentlicht.                                              nügte eine Mitteilung der Abwicklungsbehörde. Der
   Die ursprüngliche Fassung des Rundschreibens              „vereinfachte Zulassungsantrag“ deckt nun alle weiteren
(05/2019(A)) war am 4. Juli 2019 veröffentlicht worden.      Fälle ab. Neben der Aktiengattung können sich auch die
Die nun publizierte Neufassung enthält folgende Erwei-       Rechtsform des Instituts oder die Börsennotierung nach
terungen:                                                    der Abwicklung ändern.
                                                                 Das Merkblatt richtet sich an alle Institute im ­Sinne
■   Erweiterung 1: Bislang wurden nur bail-in-fähige         von § 2 Absatz 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
    Ver­
    ­    bindlichkeiten der Abwicklungseinheit mit einem     (SAG) und Unternehmen im Sinne von § 1 Nr. 3 SAG in
    Insolvenzrang bis einschließlich der Schuldtitel im      der Bundesrepublik Deutschland, für die die Abwick-
    ­Sinne des § 38 Insolvenzordnung (InsO) in Verbindung    lungsstrategie vorsieht, einen Bail-in anzuwenden. Dies
     mit § 46f Absatz 6 Satz 1 und Absatz 9 Kreditwesen-     umfasst auch Institute im Zuständigkeitsbereich des
     gesetz (KWG) („Non-preferred senior debt“) berück-      Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single
     sichtigt. Die Neufassung des Rundschreibens umfasst     ­Resolution Board – SRB) als Abwicklungsbehörde. ■
     grundsätzlich alle bail-in-fähigen Verbindlichkeiten

BaFin Journal | April 2021                                                                                  In Kürze | 6
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Rundschreiben ZAIT                                            Rückversicherung
BaFin konsultiert Zahlungsdiensteaufsichtliche                BaFin veröffentlicht Tabellen zu HGB-Daten
Anforderungen an die IT von Zahlungs- und
E-Geld-Instituten                                             Die BaFin hat Mitte März Tabellen mit veröffentlichungs-
                                                              pflichtigen Daten gemäß Handelsgesetzbuch (HGB)
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu             ­veröffentlicht. Stichtag war der 31. Dezember 2019. Die
den zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an             Tabellen beinhalten neben einer Zusammenfassung der
die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) zur          Bilanzen sowohl Informationen zur Entwicklung der
­Kon­sultation gestellt.                                       ­Kapitalanlagen, zu Eigenkapital-Bestandteilen als auch
     Das Rundschreiben richtet sich an alle Zahlungs- und       zu versicherungstechnischen Rückstellungen und aus­
 E-Geld-Institute im Sinne von § 1 Absatz 3 Zahlungs-           gewählten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.
 diensteaufsichtsgesetz (ZAG). Es konkretisiert die IT-­            Außerdem enthalten sie eine Übersicht darüber, wie
 Anforderungen speziell für diese Institute.                    sich die Beiträge und Aufwendungen auf die einzel-
     Die Anforderungen orientieren sich an den bereits          nen Versicherungszweige aufteilen, und Kennzahlen der
 existierenden Bankaufsichtlichen Anforderungen an die          Rückversicherer. ■
 IT (BAIT). Zudem beinhalten sie insbesondere die Anfor-
 derungen aus den beiden Leitlinien der Europäischen
 Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Informations- und             MaComp
 Kommunikationstechnologie (IKT) und zum Sicherheits-
 risikomanagement (GL/2017/17) sowie den Leitlinien zu        BaFin aktualisiert Rundschreiben
 Auslagerungen (GL 2019/02).
     Die derzeit für die Rundschreiben Mindestanforde-        Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindest­
 rungen an das Risikomanagement (MaRisk) und BAIT ge-         anforderungen an die Compliance-Funktion und die
 planten Änderungen wurden in diesem Rundschreiben –          weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenz-
 soweit möglich – bereits berücksichtigt.                     pflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
     Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum                   (MaComp) überarbeitet.
 14. Mai 2021 ausschließlich elektronisch an die E-Mail­           Im besonderen Teil (BT) 3 der MaComp ergänzt sie
 adresse K ­ onsultation-ZAIT@bafin.de entgegen. ■            das Modul zu den Anforderungen an redliche, eindeu­
                                                              tige und nicht irreführende Informationen nach § 63 Ab-
                                                              satz 6 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Hinblick auf
Geldwäschebekämpfung                                          Angaben zu indikativen Orderwerten. Zudem ­erweitert
                                                              die BaFin im BT 6 die Anforderungen an den Inhalt der
FATF konsultiert „Guidance on the                             Geeignetheitserklärung um ein neues Teilmodul zur
risk-based approach to virtual assets (VAs) and               ­Erläuterung der Inhalte. ■
virtual asset service providers (VASPs)”

Die Financial Action Task Force (FATF) hat eine ­revidierte
Fassung ihrer „Guidance on the risk-based approach to
virtual assets (VAs) and virtual asset service p ­ roviders
(VASPs)” zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen
nimmt die FATF bis zum 20. April 2021 auf ihrer Internet-        Auf einen Blick
seite entgegen.
    Die Ursprungsfassung der Leitlinien war im Juni 2019
                                                                 Anstehende Termine
veröffentlicht worden. ■                                         21. April 2021    J ahreskonferenz der
                                                                                    ­Versicherungsaufsicht 2021 –
                                                                                     Regulierung und Praxis (digitale
                                                                                     Konferenz)

                                                                 27. April 2021	Überblick über die Verordnung
                                                                                 (EU) 2019/2088 (digitaler Vortrag)

BaFin Journal | April 2021                                                                                  In Kürze | 7
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Gasderivate                                                            Die BaFin-Tech soll möglichst bis Juni 2022 nachge-
                                                                holt werden. Der Ort für eine etwaige Präsenzveranstal-
Allgemeinverfügungen zur Festsetzung                            tung bleibt das Westhafen Event & Convention Center
von Positionslimits                                             (WECC) in Berlin. Im Mittelpunkt sollen dann ­aktuelle
                                                                ­Fragen der Digitalisierung der Finanzindustrie und
Die BaFin beabsichtigt, im Zuge einer Neuberechnung              finanz­technologische Innovationen stehen. Die BaFin
offener Kontraktpositionen (Open Interest) ­mehrere              wird dazu aufsichtlich-regulatorische Expertise bei­
Positions­limits auf Gasderivate zu ändern. Die ent­             steuern, die Bundesbank zentralbankspezifisches Fach-
sprechenden Allgemeinverfügungen gelten voraussicht-             wissen. Aber auch externe Expertinnen und Experten
lich ab dem 1. Juni 2021. Marktteilnehmer haben bis zum          ­sollen Input liefern.
8. April Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu neh-                Über den Stand der Planungen wird die BaFin auf
men.                                                              ­ihrer Internetseite und im BaFinJournal informieren. ■
    Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen (Level-­
Playing-Field) in Europa zu gewährleisten, wenden die
nationalen Aufsichtsbehörden künftig einheitliche Be-           IT-Aufsicht bei Banken
rechnungsmethoden für das Open Interest an, wenn sie
Positionslimits festlegen. Die Positionslimits einzelner        Digitale BaFin-Informationsveranstaltung
Kontraktarten können sich dadurch ändern. ■                     am 27. September 2021

                                                                Die BaFin wird ihre diesjährige Informationsveranstal-
Ausschuss für Finanzstabilität                                  tung „IT-Aufsicht bei Banken“ am 27. September 2021
                                                                als digitale Konferenz abhalten. Der inhaltliche Schwer-
Neue Webseite online                                            punkt liegt auf aktuellen Themen aus der IT-Aufsicht,
                                                                ­Cybersicherheit und dem Zahlungsverkehr.
Seit dem 15. April ist die neue Webseite des ­Ausschusses            Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und
für Finanzstabilität (AFS) live geschaltet. Als zentrales        Vertreter von Banken, Verbänden, IT-Dienstleistern und
ma­
­  kro­prudenzielles Gremium überwacht der AFS die               Prüfungsgesellschaften.
Finanz­stabilität in Deutschland. Unter www.afs-bund.de              Nähere Informationen zum Programm und den Teil-
können Interessierte mehr über die Aufgaben, Aktivitäten         nahmekriterien sowie das Anmeldeformular veröffent­
und Mitglieder des AFS sowie die makroprudenzielle Auf-          licht die BaFin voraussichtlich Mitte Juni auf ihrer
sicht erfahren. Zudem sind auf der Webseite die Berichte         Internet­seite unter „Veranstaltungen“.
des AFS zur Finanzstabilität in Deutschland abrufbar. ■          Die Teilnahme ist kostenlos. ■

BaFin-Tech                                                      Investmentaufsicht
Verschiebung der für Mitte Juni 2021                            Überblick über die Verordnung (EU) 2019/2088
geplanten Veranstaltung
                                                                Die BaFin veranstaltet am 27. April 2021 einen kosten­
Die BaFin und ihre Kooperationspartnerin, die ­Deutsche         freien Vortrag über die Verordnung (EU) 2019/2088.
Bundesbank, haben beschlossen, die ursprünglich                 ­Dieser richtet sich ausschließlich an Beschäftigte bei
auf den 15./16. Juni 2021 datierte vierte Ausgabe der            erlaubten Kapitalverwaltungsgesellschaften und Ver­
                                                                 ­
­BaFin-Tech zu verschieben. Hintergrund ist die anhal-           bänden.
 tende pandemische Lage, in der BaFin und Bundesbank                 Der Vortrag soll das Verständnis für die Verknüpfung
 den Aufruf der Bundesregierung, Kontakte zu vermeiden,          der Verordnung (EU) 2019/2088 mit dem Kapitalanla-
 weiterhin sehr ernst nehmen. Mitte Juni 2021 wird vor-          gegesetzbuch (KAGB) fördern. Außerdem soll in ­einem
 aussichtlich noch keine so weitgehende Immunisierung            Exkurs dargestellt werden, wie die Verordnung (EU)
 der Bevölkerung erreicht sein, die eine Präsenz- oder           2020/852 und die Verordnung (EU) 2019/2088 miteinan-
 ­Hybridveranstaltung mit bis zu 600 Personen vor Ort            der verbunden sind.
  vertretbar erscheinen lässt. Zudem ist eine behördliche        Die Anmeldefrist ist abgelaufen. ■
  Erlaubnis für eine s­ olche Veranstaltung überaus fraglich.

BaFin Journal | April 2021                                                                                   In Kürze | 8
Journal April 2021 - Was Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen beachten sollten, wenn sie ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten an ...
Internationales
Netto-Leerverkaufspositionen                                     Bislang mussten Emittenten für einzelne Transak­
                                                             tionen jenseits einer 25-Prozent-Schwelle bei den maß-
ESMA lässt Entscheidung zur Meldepflicht                     geblichen Größenindikatoren Pro-Forma-Finanzinforma-
ab Schwelle von 0,1 Prozent auslaufen                        tionen in den Prospekt aufnehmen. Die neuen Leitlinien
                                                             sehen vor, dass sie grundsätzlich auch für Transaktionen
Die Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und            unterhalb der 25-Prozent-Schwelle Pro-Forma-Finanz­
Marktaufsichtsbehörde ESMA zur Meldepflicht für              informationen erstellen müssen, wenn Einzeltransak­
Netto-­Leerverkaufspositionen ab einer Meldeschwelle         tionen zusammen mit anderen Transaktionen diese
von 0,1 Prozent wird nicht verlängert.                       Schwelle überschreiten. Ausnahmen von dieser Regel
       Die seit dem 16. März 2020 geltende Maßnahme          gelten nur in Einzelfällen, wenn es einen unverhältnis­
­verpflichtet Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen in    mäßigen Aufwand für den Emittenten bedeuten ­würde,
 Aktien dazu, die zuständige nationale Behörde zu infor-     das Informationsbedürfnis des Anlegers zu erfüllen.
 mieren, wenn die Position 0,1 Prozent des ausge­gebenen     Emittenten, die unverhältnismäßigen Aufwand geltend
 Aktienkapitals erreicht, übersteigt oder unterschreitet.    machen wollen, sollten sich rechtzeitig mit der BaFin ab-
 Die Maßnahme wurde mehrmals verlängert und läuft am         stimmen. In jedem Fall sollten sie dies tun, bevor sie den
 19. März 2021 aus.                                          Prospekt bei der BaFin einreichen. Erstmals enthalten
       Die letzte Meldung für Netto-Leerverkaufspositio­     Leitlinien zu Prospektanforderungen auch Hinweise da­
 nen, bei der der niedrigere Eingangsschwellenwert           rauf, wie Emittenten ihre Gewinnprognosen auf der Basis
 von 0,1 Prozent gilt, bezieht sich daher auf Freitag, den   von Pro-Forma-Finanzinformationen erstellen müssen.
 19. März 2021 (Positionstag), und muss der BaFin, für           Die Leitlinien verdeutlichen, in welchen Fällen Emitten­
 die Fälle, in denen sie die zuständige Behörde ist, bis     ten den Emissionserlös aus dem prospektgegenständ­
 ­Montag, den 22. März 2021, 15:30 Uhr (Meldetag), an-       lichen Angebot selbst berücksichtigen dürfen, wenn sie
  gezeigt ­werden.                                           das Geschäftskapital berechnen. Dies ist grundsätzlich
       Ab dem 20. März 2021 (Positionstag) müssen die        nur erlaubt, wenn und soweit Institute die Emission auf
  ­Positionsinhaber Meldungen nur übermitteln, wenn sie      der Grundlage einer festen Zusage gezeichnet ­haben.
   die Eingangsmeldeschwelle von 0,2 Prozent wieder er-      Es darf kein Risiko bestehen, dass das Angebot fort­
   reichen oder überschreiten.                               dauert, wenn ein Institut die Übernahmevereinbarung
       Weitere Hinweise und Informationen zur Melde- und     ­aussetzt. Zudem soll der Emittent bei einer uneinge-
   Veröffentlichungspflicht finden Sie hier. ■                schränkten ­Erklärung zum Geschäftskapital immer ange-
                                                              ben, ob die ­Erlöse aus dem Angebot in die Berechnung

Wertpapierprospekte
BaFin wendet ESMA-Leitlinien                                    Auf einen Blick
zu den Prospektanforderungen an
                                                                Wichtige Termine
Die BaFin stimmt mit den Leitlinien der Europäischen            bis Ende Mai 2021
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zu den
Offenlegungspflichten nach der EU-­Prospektverordnung           19. April         BCBS, Video-/Telefonkonferenz
überein und wendet die deutsche Fassung vom
4. März 2021 vollumfänglich in ihrer Aufsichtspraxis an.        27./28. April 	EBA-BoS, voraussichtlich
    Die Leitlinien sollen dazu beitragen, dass die Markt-                       als virtuelles Treffen
teilnehmer die Anforderungen aus den Anhängen zur
Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 einheitlich an-            4. Mai            ESMA-BoS, Videokonferenz
wenden und dass die zuständigen Aufsichtsbehörden
dies auch sicherstellen können. Sie aktualisieren die noch      19. Mai           ESMA-MB, Videokonferenz
unter der Prospektrichtlinie erlassenen Empfehlungen
der ESMA und des Ausschusses der Europäischen Wert-             20. Mai           ESMA-BoS, Videokonferenz
papier-Regulierungsbehörden CESR aus dem Jahr 2011.

BaFin Journal | April 2021                                                                                 In Kürze | 9
des ­Geschäftskapitals eingeflossen sind. Die BaFin weist       (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR)
da­rauf hin, dass die Leitlinien einen Vorschlag enthalten,     abschließend überprüft. In ihrem Schlussbericht schlägt
wie eine uneingeschränkte Erklärung zum Geschäfts­              sie der EU-Kommission vor, die derzeitigen Regeln zu
kapital lauten kann. Es gibt auch ergänzende Vorgaben           vereinfachen, ohne die Qualität und Nutzbarkeit der ge-
für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen.               meldeten Daten zu beeinträchtigen.
    Schließlich enthalten die Leitlinien angepasste Vor­             Die Vorschläge würden unter anderem eine Abkehr
gaben und zusätzliche Hinweise, wie Emittenten ihre             bedeuten vom Konzept des „Traded on a Trading Venue
Kapitalausstattung und Verschuldung berechnen und
­                                                               (ToTV)“ nach Artikel 26 Absatz 2a MiFIR. Demnach fallen
die Angaben im Prospekt präsentieren sollen.                    nämlich auch außerbörslich abgeschlossene Derivate­
    Die BaFin bittet alle Marktteilnehmer, die Prospekte        geschäfte unter die Meldepflicht – allerdings nur, wenn
erstellen, sich mit den Leitlinien vertraut zu machen und       sie identisch sind mit einem an einem Handelsplatz
diese im Hinblick auf ein effizientes Billigungsverfahren       handel­baren Derivat. Das hat in der Praxis zu zahlreichen
zu beachten. ■                                                  Abgrenzungsproblemen geführt. Daher sieht das neue
                                                                Konzept vor, dass ein Derivatekontrakt bereits dann
                                                                melde­pflichtig ist, wenn er zwar nicht an einem Handels­
Liquiditätsmanagement                                           platz innerhalb der EU, aber über die Plattform eines
                                                                systematischen Internalisierers handelbar ist. Das sind
Verwaltungsgesellschaften von Organismen für                    Wertpapierdienstleister, die in organisierter und syste-
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren halten                       matischer Weise häufig in erheblichem Umfang Handel
meist Vorschriften ein                                          für eigene Rechnung betreiben.
                                                                     Diese Meldepflicht soll sowohl für den ­systematischen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde           Internalisierer als auch für dessen Kontrahenten greifen.
ESMA hat am 24. März mitgeteilt, dass sie überwiegend           Außerdem soll sie auch für Derivate gelten, die dersel-
damit zufrieden ist, wie Kapitalverwaltungs­gesellschaften      ben Unter-Anlageklasse angehören wie ein Finanzinstru-
(KVGen) von Organismen für gemeinsame Anlagen in                ment, für das die systematische Internalisierung erbracht
Wertpapieren (OGAW) die für sie geltenden Vorschrif-            wird. Auch für die Transparenzpflichten bei Over-the-­
ten einhalten. Weitere Ergebnisse der gemeinsamen               Counter-­­Geschäften mit Derivaten empfiehlt ESMA künf-
­Aufsichtsmaßnahme (Common ­Supervisory ­Action – CSA)          tig dieses Vorgehen. Die bestehenden Regelungen aus
 mit den nationalen Aufsichtsbehörden zur Überwachung           Artikel 26 Absatz b und c MiFIR bleiben bestehen.
 des Liquiditätsrisikomanagements von OGAW-KVGen                     Aus Sicht der ESMA sollte zudem das Kennzeich-
 hat die ESMA auf ihrer Internetseite bereitgestellt. Bei ei-   nen von Leerverkäufen in Transaktionsmeldungen künf-
 nigen Gesellschaften besteht demnach Verbesserungs-            tig entfallen. Wertpapierfirmen sollen bei Geschäften in
 potenzial im ­Liquiditätsrisikomanagement, insbesondere        Finanz­  instrumenten außerdem zwischen K      ­ leinanlegern
 in der Dokumentation und Governance.                           und professionellen Kunden unterscheiden ­sowie neue
     Die BaFin hat im vergangenen Jahr zunächst alle            Melde­anforderungen für Rückkaufprogramme (­Buy-Back)
 deutschen OGAW-KVGen befragt und im Anschluss da-              und aggregierte Kundenaufträge erfüllen.
 ran – zwischen Juni und September 2020 – eine Reihe                 Weiter schlägt ESMA vor, dass die Referenzdaten-
 von Unternehmen noch tiefgehender analysiert. ­Unter           meldepflicht gemäß Artikel 27 MiFIR sämtliche Anfor-
 Koordination der ESMA und im Sinne des ­europäischen           derungen der Meldepflicht nach Artikel 4 Marktmiss-
 ­Konvergenzprozesses werden die nationalen Aufsichts­          brauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR)
  behörden weiter daran arbeiten, das Liquiditäts­              übernimmt, die damit entfallen könnte.
  management zu verbessern. ■                                        Zudem stellt der Bericht klar, dass die Melde-
                                                                pflicht nach Artikel 26 MiFIR nicht dadurch entfallen
                                                                kann, dass dasselbe Geschäft bereits über Artikel 9 der
MiFIR-Berichtspflichten                                         ­europäischen Marktinfrastrukturverordnung (European
                                                                 Market Infrastructure Regulation – EMIR) in einem Trans-
ESMA will Meldungen ohne Qualitätsverlust                        aktionsregister verzeichnet ist. Zwar besteht eine solche
vereinfachen                                                     Bestimmung. Diese läuft in der Praxis allerdings größten­
                                                                 teils leer. Der Grund: Die Informationen, die Wertpapier-
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehör­de           firmen nach Artikel 26 MiFIR melden müssen, decken
ESMA hat die Transaktions- und Referenzdatenberichts-            sich nicht ausreichend mit den Informationen, die sie laut
pflichten nach der europäischen Finanzmarkt­verordnung           Artikel 9 EMIR melden müssen. ■

BaFin Journal | April 2021                                                                                   In Kürze | 10
Positionslimits auf Warenderivate                           Summe aller offenen Positionen in einem Termin- oder
                                                            Optionskontrakt.
ESMA benennt Prioritäten für Kontrollen                          Bisher haben nationale Aufsichtsbehörden wie etwa
durch nationale Aufseher                                    die BaFin sämtliche Warenderivate in gleicher ­   Weise
                                                            überwacht. In Deutschland wird mit Anwendung der
Nationale Aufsichtsbehörden sollen Agrarkontrakten und      Forb­earance-Note seit 19. März neben den an deutschen
signifikanten Warenterminkontrakten mit einem Open          Handelsplätzen gelisteten Agrarkontrakten nur noch
Interest von mindestens 300.000 handelbaren Einheiten       der Phelix-DE-Base-Kontrakt an der Energiebörse
Priorität einräumen, wenn sie künftig Positionslimits an-   ­European Energy Exchange (EEX) den Positionslimits un-
wenden. Dazu hat sie die Europäische Wertpapier- und         terfallen.
Marktaufsichtsbehörde ESMA in einer Forbearance-­Note            ESMA empfiehlt den nationalen Aufsehern außer-
vom 19. März aufgefordert. Die BaFin hat sich diesem         dem, Positionen in Warenderivaten, die dazu dienen,
Hinweis angeschlossen. Open Interest bezeichnet die          ­Liquidität an den Handelsplätzen verpflichtend bereit­

   Hinweise

   Weitere internationale ­Konsultationen
   EIOPA       bfrage zum Angebot eines
              A                                             EBA      Konsultation über Änderungen an den
              Paneuropäischen Altersvorsorgeprodukts                  Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht
                                                                      bei der Bekämpfung von Geldwäsche und
   ESMA	
        Konsultation zu vereinfachten Aufsichts­                      Terrorismusfinanzierung (bis 17. Juni 2021)
        gebühren für Transaktionsregister nach
        den Verordnungen EMIR und SFTR                      EBA	Überarbeitete Leitlinien zur Verwendung
        (bis 24. April 2021)                                     von Indikatoren in der Sanierungsplanung
                                                                 (bis 18. Juni 2021)
   ESAs	
        Technischer Regulierungsstandard zu
        Taxonomie-bezogenen Offenlegungs­                   ESMA 	Konsultation zu möglichen Reformen
        pflichten bei Finanzprodukten                              der EU-Geldmarktfondsverordnung
        (bis 12. Mai 2021)                                         (bis 30. Juni 2021)

   EU-  Bestimmung einer Ersatzrate für den                ESMA     Konsultation zur EU-Geldmarktfonds-
   KOM	Franken-LIBOR im Sinne der                                    Regulierung (bis 30. Juni 2021)
         Benchmark-Verordnung (bis 18. Mai 2021)
                                                            EIOPA    Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien
   EBA         ntwurf Technischer Regulierungs­standards
              E                                                       für die Verwendung der Rechtspersonen­
              über die Bestimmung von Jump-to-­Default-               identifikation (Legal Entity Identifier,
              Bruttobeträgen zur Berechnung des                       bis 30. Juni 2021)
              Ausfallrisikos bei Nichtverbriefungs­
              instrumenten (bis 12. Juni 2021)              EBA      Konsultation zu technischen Regulierungs-
                                                                      standards zur Offenlegung der
   EBA         ntwurf Technischer Regulierungsstandards
              E                                                       Anlagepolitik durch Wertpapierfirmen
              zur Ermittlung von Restrisiken im                       (bis 1. Juli 2021)
              alternativen Standardansatz zur Berech-
              nung des Marktrisikos (bis 12. Juni 2021)     EBA	
                                                                Konsultation der Liste fortgeschrittener
                                                                Volkswirtschaften zur Bestimmung
   EBA        Leitlinien für Institute und Abwicklungs­        des Aktienrisikos unter dem neuen Markt­
               behörden zur Verbesserung der Abwick-            risikoregime (bis 2. Juli 2021)
               lungsfähigkeit (bis 17. Juni 2021)

BaFin Journal | April 2021                                                                             In Kürze | 11
zustellen, ebenfalls nicht mehr in den Fokus ihrer Kon­       Basel-III-Auswirkungsstudien
trollen zu nehmen. Auch dem stimmt die BaFin zu.
     Den Hintergrund der Forbearance-Note bildet die          Ausgewählte Bankinstitute sind künftig
Richtlinie (EU) 2021/338, auch bekannt als „COVID-            zur Teilnahme verpflichtet
Quick-Fix“. Sie soll bis spätestens Ende März 2022 in
­nationales Recht umgesetzt werden. Die bestehenden           Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA wird künf-
 Positions­limits der BaFin bleiben gemäß der geltenden       tig ausgewählte Banken verpflichten, an Studien teil­
 Rechtslage bis dahin zumindest formal weiterhin in Kraft.    zunehmen, die aufzeigen sollen, wie sich die Basel-III-­
 Nationale Aufsichtsbehörden können sie, soweit dies          Reformen auf ihre Kapitalanforderungen auswirken. Die
 ­angezeigt ist, allerdings auch abändern. ■                  BaFin unterstützt dieses Vorgehen.
                                                                    Die EBA will damit eine repräsentative und im Zeit­
                                                              ablauf stabile Stichprobe bestimmen. Künftig werden
Sekundärmärkte                                                entweder bis zu einer Abdeckung von 80 Prozent der
                                                              ­risikobasierten Aktiva (Risk-Weighted Assets – RWAs)
ESMA veröffentlicht Kriterien                                  ­einer Jurisdiktion oder bis zum Erreichen der Zahl von
zur Kontrolle von Dienstleistern im                             30 die systemrelevanten bzw. die größten Banken für
Datenreporting                                                  die Stichprobe herangezogen. Von den 26 deutschen
                                                                Banken, die an der letzten EBA-Auswirkungsstudie teil­
Die Europäische Wertpapier- und ­Marktaufsichtsbehörde          nahmen, werden die meisten auch Teil der Stichprobe
ESMA hat der Europäischen Kommission am 26. März                sein. Hinzu kommen dann wenige zusätzliche Banken,
­ihren Abschlussbericht zu Dienstleistern im Daten­             bis die Zahl von 30 Instituten erreicht ist. Damit wendet
 reporting (Data Reporting Service Providers – DRSPs)           die EBA eine klare und transparente Methodik an und
 vorgelegt. Er enthält mehrere Einzelberichte zu unter-         wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
 schiedlichen Aspekten. Die Dienstleister liefern unter an-         Mit Hilfe der breiteren und stabilen Datenbasis ­sollen
 derem Handelsdaten an ESMA und die nationalen Auf-             EU-Organe befähigt werden, EU-Interessen besser im
 sichtsbehörden.                                                Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS zu ­vertreten.
      Im Fokus stehen bestimmte Kriterien, wann DRSPs           Außerdem kann die EBA auf Grundlage der Auswir-
 von der ESMA-Aufsicht ausgenommen werden können                kungsstudien die EU-Kommission, das EU-Parlament
 sowie Gebühren, Geldbußen und Strafen für DRSPs, die           und den Europäischen Rat fundiert informieren, tech-
 der EU-Aufsicht unterliegen.                                   nisch unterstützen und somit zur Umsetzung der finalen
      So will die ESMA die Daten-Dienstleister nur be­          Basel-III-Regeln beitragen. ■
 aufsichtigen, wenn sie in relevantem Ausmaß nicht nur
 für Wertpapierdienstleitungsunternehmen aus einem
 Mitgliedsstaat der Europäischen Union tätig sind und         Interne Modelle
 in Anzahl und Umfang der Transaktionen bestimmte
 ­Grenzen überschreiten.                                      EBA veröffentlicht Berichte zum
      Im Abschlussbericht zu den Gebühren für DRSPs           aufsichtlichen Quervergleich der
  schlägt ESMA sowohl Antrags- und Genehmigungs­              Eigenmittelhinterlegung von
  gebühren als auch eine jährliche Aufsichtsgebühr für        Kredit- und Marktrisiken
  DRSPs vor. Dafür stützt sich die ESMA unter anderem
  auf die bestehenden Gebührenrahmen für Transaktions­        Die Ergebnisse der Europäischen Bankenaufsicht EBA aus
  register.                                                   dem aufsichtlichen Quervergleich interner Kredit- bzw.
      Mit Blick auf Geldbußen und Strafen schlägt ESMA        Marktrisikoansätze zur Berechnung der Eigenmittel­
  unter anderem vor, dass DRSPs das Recht erhalten,           anforderungen für das Jahr 2020 ähneln den Ergebnissen
  von einem unabhängigen Untersuchungsbeauftrag-              der Vorjahre. Allerdings gingen die Stichtage der ­Berichte,
  ten (­Independent Investigating Officer – IIO) gehört zu    Ende Dezember 2019/Januar 2020, dem Ausbruch der
  ­werden und den Inhalt der vom IIO geführten Akte zu        COVID-19-Pandemie voraus. In Teilbereichen erhielten
   erfahren.                                                  die nationalen Aufsichtsbehörden corona­bedingt einen
      Am 1. Januar 2022 übernimmt ESMA die Aufsichts-         Monat Aufschub, um die Daten ­europäischer Mutter­
   kompetenzen für die relevanten DRSPs von den nationa-      gesellschaften, die eine Zulassung für interne Kredit-
   len Aufsichtsbehörden. Beide Seiten arbeiten bis dahin     bzw. Marktrisikomodelle besitzen, zu analysieren und an
   weiter an einem reibungslosen Übergang. ■                  die EBA zu liefern.

BaFin Journal | April 2021                                                                                 In Kürze | 12
Wichtigstes Ergebnis beim Kreditrisiko: Die risiko­      I­ndikatoren jetzt auch Positionen von Versicherungs-
gewichteten Aktiva (Risk-Weighted Assets – RWAs) wei-         tochtergesellschaften berücksichtigt.
sen von Bank zu Bank eine gewisse Variabilität auf. ­Diese           Neben den punktuellen Änderungen der ­Methode
Schwankungen sind durchaus erwünscht und auf die              des BCBS zur Identifizierung von G-SRIs ändern sich
risiko­sensitiven Verfahren zur Risikomessung zurück­         ­außerdem die Vorgaben des e    ­ uropäischen ­Gesetzgebers
zuführen. Zu den Treibern zählen etwa der Anteil an aus-       aus der fünften europäischen ­Eigenmittelrichtlinie (­Capital
gefallenen Forderungen und die Zusammensetzung der             ­Requirements Directive V – CRD V) zum EU-Gesamt-
Portfolien. Die Forderungen aus Spezialfinanzierungen           punktwert. Hierbei wird der ­Einheitliche Abwicklungs­
sind laut EBA beispielsweise sehr ungleich im Markt ver-        mechanismus (Single Resolution ­Mechanism – SRM)
teilt.                                                          abweichend zur Methode des BCBS als einheitliche
    Während der Kreditrisiko-Bericht Ergebnisse der in-         ­Jurisdiktion bei der Berechnung der grenzüberschrei-
ternen Modelle für real existierende Portfolien mit ge-          tenden Aktivitäten anerkannt. Dadurch könnten die
ringem und hohem Ausfallrisiko beschreibt, liegen dem            Gesamt­punktwerte für Institute mit grenzüberschreiten-
Marktrisiko-Bericht Modellergebnisse für vorab fest­             dem Exposure, zum Beispiel ausländische ­Staatsanleihen,
gelegte hypothetische Portfolien zugrunde. Die Variabi-          im SRM sinken. Diese Änderung wird bereits bei der
lität der eigenmittelanforderungsrelevanten Risikomaße           ­Beurteilung 2021 angewendet. ■
hat im Vergleich zum Vorjahr geringfügig abgenom-
men. Erwartungsgemäß variiert sie dabei für komplexere
Risiko­maße wie etwa das Migrations- und Ausfallrisiko       Operationelle Resilienz
(Incremental Risk Charge – IRC) stärker.
    Nach Artikel 78 der europäischen Eigenmittelricht­       BaFin sieht ihre Initiativen durch
linie (Capital Requirements Directive IV – CRD IV) müs-      neue Prinzipien bestätigt
sen Kreditinstitute, die interne Modelle verwenden, die
Ergebnisse ihrer Eigenmittel-Berechnungen für ­Kredit-       Die BaFin begrüßt die neuen Prinzipien des Basler Aus-
und Marktrisiken mindestens einmal jährlich an die           schusses für Bankenaufsicht BCBS zur operationellen
­nationalen Aufsichtsbehörden übermitteln. Deren Auf-        Resilienz sowie die überarbeiteten Prinzipien für das
 gabe ist es, einen aufsichtlichen Quervergleich vorzu-      operationelle Risiko. Beides hatte der BCBS Ende März
 nehmen, von dem lediglich das operationelle Risiko aus-     veröffentlicht.
 genommen ist. Die BaFin kommt diesem Auftrag nach,              Die neuen Prinzipien sollen unter anderem die Fähig­
 indem sie die Angaben der Institute in Zusammenarbeit       keit der Institute stärken, ihre Dienstleistungen auch
 mit der Bundesbank auswertet und in der zuständigen         dann in ausreichendem Maße anbieten zu können, wenn
 EBA-Arbeitsgruppe mitwirkt. Zudem erstellt sie Auswer-      ihre Geschäftsprozesse anhaltend gestört sind. Aktuelle
 tungen mit der EZB. ■                                       Ereignisse wie etwa die Corona-Pandemie und die zu-
                                                             nehmenden Risiken aus der Technologisierung unter-
                                                             streichen die Notwendigkeit.
Bewertungsmethodik                                               Dass der BCBS seine Prinzipien für das o ­ perationelle
                                                             Risiko überarbeitet hat, sieht die BaFin positiv. Sie selbst
EU-Kommission ändert Kriterien zu                            hat schon in der Vergangenheit darauf geachtet, dass die
­Bestimmung der Systemrelevanz global                        Prinzipien im Rahmen des Managements operationeller
 ­agierender Banken                                          Risiken umgesetzt wurden. Spezielle Anforderungen zum
                                                             Management von Informations- und Kommunikations­
Auf Basis einer Aktualisierung der Bewertungsmethodik        risiken und zum betrieblichen Kontinuitätsmanagement
für global systemrelevante Banken (G-SRIs) des Basler        finden sich unter anderem in den Bankaufsichtlichen
Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS ändert die euro-         Anforderungen an die IT (BAIT) bzw. den Mindestan-
päische Kommission ab 2022 ihre Methode, wie G-SRIs          forderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wie-
bestimmt werden. Ihre Delegierte Verordnung (EU)             der. Beide Rundschreiben überarbeitet die BaFin derzeit,
1222/2014 ändert die EU-Kommission durch die Dele-           nachdem die Konsultationsfristen Ende 2020 ausliefen
gierte Verordnung (EU) 2021/539, die am 29. März 2021        (siehe BaFinJournal November 2020). ■
im Amtsblatt erschienen ist.
   Demnach wird erstens das Handelsvolumen als ein
neuer zusätzlicher Indikator die Systemrelevanz ei-
nes ­Instituts messen und zweitens werden bei einigen

BaFin Journal | April 2021                                                                                  In Kürze | 13
MREL                                                            Externe Bail-in-Implementierung
SRB-Übergangsregelung für unter britischem                      BaFin begrüßt Erweiterung der
Recht begebene Verbindlichkeiten ohne                           ­Implementierungslogik um internationale
­Anerkennungsklauseln für Herabschreibungs-                      ­Inhaberschuldverschreibungen
 und Umwandlungsbefugnisse
                                                                Die BaFin begrüßt den Leitfaden zur externen Bail-in-­
Der Ausschuss für die Einheitliche Abwicklung SRB hat           Implementierung von internationalen Inhaberschuld­
am 22. März 2021 klargestellt: Unter dem Recht des              verschreibungen (XS Bonds), den der Ausschuss für die
Vereinigten Königreichs begebene ­
­                                         Verbindlichkeiten,    einheitliche Abwicklung SRB Ende März veröffentlicht
bei denen die vertraglichen Anerkennungsklauseln für            hat. Das SRB hat ihn gemeinsam mit den beiden in-
Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse nicht               ternationalen Zentralverwahrern (International ­Central
ent­  halten sind, bleiben übergangsweise weiterhin an­         ­Securities Depositories – ICSDs), Clearstream Banking
rechenbar auf die Mindestanforderung an Eigenmittel und          Luxembourg und Euroclear Bank, sowie nationalen
berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (­Minimum              ­Abwicklungsbehörden wie etwa der BaFin entwickelt.
­Requirements on Own Funds and ­Eligible Liabilities –                 Der Leitfaden erläutert die Rolle der ICSDs und der
 MREL). Die Regelung greift, sofern ­diese Verbindlich­keiten     weiteren Stakeholder. Er zeigt Prozesse und Schritte zur
 alle übrigen MREL-Kriterien ­erfüllen und am oder vor dem        externen Bail-in-Implementierung von XS-Bonds auf, be-
 15. November 2018 emittiert ­wurden. Sie gilt bis zum            nennt die Daten- und Informationsanforderungen der
 28. Juni 2025.                                                   Institute und stellt einen Zeitplan für die Kommunika­
      Unter britischem Recht begebene V    ­ erbindlichkeiten     tion zwischen Institut und nationaler Aufsicht auf. Soweit
 gelten seit dem Ende der Brexit-Übergangsfrist zum               möglich, stützt sich der Leitfaden auf bestehende Markt-
 31. Dezember 2020 grundsätzlich als Drittstaatsver-              praktiken.
 bindlichkeiten. Diese sind nur dann für die MREL-­Quote               Auf nationaler Ebene bestehen bislang erst ver-
 anrechenbar, wenn sie in ihren Vertragsbedingungen               einzelte Ansätze zur externen Bail-in-Implementie-
 ­Anerkennungsklauseln für die Herabschreibungs- und              rung. Für Deutschland hat die BaFin im Oktober 2019
  Umwandlungsbefugnisse der zuständigen Abwicklungs­              die erste Fassung ihres Merkblatts veröffentlicht (­siehe
  behörde enthalten. Die am 22. März 2021 ­vermeldete             BaFinJournal August 2019). Da der nationale Zentral-
  SRB-Regelung zu Verbindlichkeiten ohne die ent­­­         -     verwahrer – in Deutschland die Clearstream Banking
  spre­chenden Anrechnungsklauseln stellt eine Ausnahme           ­Frankfurt – stets den Ausgangspunkt der externen Bail-
  hiervon dar.                                                     in-Implemen­tierung bildet, muss der SRB-Ansatz noch
      Eine institutsspezifische MREL-Quote setzt sich aus          mit dem ­nationalen Ansatz synchronisiert werden. Die
  ­einem Mindestbetrag an Eigenkapital und anrechen­barem          BaFin ­arbeitet den SRB-Leitfaden bereits in den nationa-
   Fremdkapital zusammen, den ein Institut vor­halten muss,        len Ansatz ein und hofft, im Laufe des Jahres eine dies-
   um eine Abwicklung effektiv unterstützen zu können. ■           bezügliche Version zu veröffentlichen. ■

BaFin Journal | April 2021                                                                                  In Kürze | 14
Verbraucher
Kryptowerte                                                  FAD Berlin Consult UG (­haftungsbeschränkt),
                                                             Berlin: BaFin ordnet Einstellung des
BaFin schließt sich erneuter                                 ­Finanztransfergeschäfts an
­Verbraucherwarnung an
                                                             Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. November 2020 ge-
Ungeachtet jüngster Kursrekorde handelt es sich bei          genüber der FAD Berlin Consult UG (­haftungsbeschränkt),
virtuellen Währungen wie dem Bitcoin und anderen
­                                                            Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene
Kryptowerten um hoch riskante und spekulative In-            ­Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
vestments. Darauf haben die europäischen Aufsichts­              Die FAD Berlin Consult UG (haftungsbeschränkt)
behörden (European Supervisory Authorities – ESAs) am         nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privat­
17. März erneut hingewiesen. Die BaFin teilt die Einschät-    personen entgegen und leitet sie auf diverse auslän­
zung der ESAs vorbehaltlos.                                   dische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die
    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, die           überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese ­Weise
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungs-           zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten
                                                              ­
wesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA und         Inter­nethandelsplattform worldmarkets.com Gelder ein,
die Europäische Wertpapier- und ­Marktaufsichtsbehörde        damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform ge-
ESMA nehmen die ungebrochene Anziehungskraft von              führten Handelskonto gutgeschrieben werden. ■
Kryptowerten zum Anlass, Kleinanlegerinnen und -anleger
an ein mögliches Totalverlustrisiko zu erinnern. Die BaFin
hatte bereits Mitte Januar 2021 vor den ­Gefahren im Zu-     Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt),
sammenhang mit dem „Hype um Kryptowerte“ ­gewarnt.           ­Berlin: BaFin ordnet Einstellung des
    Derzeit sind Kryptowerte in der Europäischen ­Union       Finanztransfergeschäfts an
weitgehend unreguliert. Der Legislativvorschlag für eine
Verordnung über Märkte für Kryptowerte ist noch kein         Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. November 2020
geltendes EU-Recht. In Deutschland benötigen Unter­          ­gegenüber der Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt),
nehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben wol-          Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene
len, eine Erlaubnis der BaFin. Des Weiteren benötigen         Finanz­transfergeschäft sofort einzustellen.
Unternehmen für Tätigkeiten, die Bankgeschäfte oder              Die Crobrum Alerza UG (haftungsbeschränkt) nimmt
Finanz­ dienstleistungen darstellen und die auf Krypto­       auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen
werte bezogen sind, aufgrund der Erweiterung des Be-          entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten
griffs der Finanzinstumente um Kryptowerte eine Erlaub-       verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im
nis der BaFin. Damit ist jedoch kein Schutz vor Verlusten     Ausland ansässig sind.
verbunden. ■                                                     Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden
                                                              der     nicht   lizenzierten     Internethandels­
                                                                                                              plattform
                                                              ­                    Gelder ein, damit diese ihrem intern
Einstellung unerlaubter Geschäfte                             bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gut-
                                                              geschrieben werden. ■
Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt),
München: BaFin ordnet Einstellung
des unerlaubten Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat der Easyway Financial UG (haftungs­
beschränkt) mit Bescheid vom 5. Februar 2021 aufge­
geben, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfer-
geschäft sofort einzustellen.
    Die Easyway Financial UG (haftungsbeschränkt)
nahm für Vermittler von „Finanzsanierungs-Verträgen“
Vermitt­lungsgebühren (bzw. „Genehmigungsgebühren“)
­entgegen. ■

BaFin Journal | April 2021                                                                              In Kürze | 15
Abwicklung unerlaubter Geschäfte                              Konten zur Verfügung; er betreibt damit unerlaubt das
                                                              Finanztransfergeschäft. Die entsprechenden Guthaben
Nomura UG (haftungsbeschränkt):                               werden zur Finanzierung der Abwicklung des von Herrn
BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung                       Fitzek unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an den
des Finanztransfergeschäfts an                                insoweit bereits bestellten Abwickler ausgekehrt. ■

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegen-
über der Nomura UG (haftungsbeschränkt) angeordnet,           BaFin fordert Anleger von Peter Fitzek
das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft       zur Anmeldung ihrer Forderungen bei
sofort einzustellen und abzuwickeln.                          ­Abwickler auf
     Die Nomura UG (haftungsbeschränkt) nimmt auf
­ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entge-       Die BaFin hatte Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, das Ein-
 gen und leitet sie zumindest an die LLC Best ­Company,       lagengeschäft untersagt, das dieser unter wechselnden
 Russland, weiter. ■                                          Namen („Kooperationskasse“, „Königliche Reichsbank“
                                                              und aktuell „GK GemeinwohlKasse“) betrieb, und mit Be-
                                                              scheid vom 26. November 2014 einen Abwickler bestellt.
BaFin untersagt Mario Garro die A
                                ­ nbahnung,
den Abschluss und die Abwicklung der                          Als Abwickler fungiert:
­unerlaubten Geschäfte des Peter Fitzek und
 gibt Abwicklung auf                                             Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
                                                                 c/o Curator AG
Die BaFin hat Herrn Mario Garro, Leipheim, mit Bescheid          Niederlassung Nürnberg
vom 4. März 2021 aufgegeben, die Anbahnung, den Ab-              Nordostpark 7-9
schluss und die Abwicklung der unerlaubten Bank- und             90411 Nürnberg.
Versicherungsgeschäfte des Herrn Peter Fitzek, Witten-
berg, sogenannte Einbezogenheit, sofort einzustellen.         Der Abwickler hat die Sicherung und Verwertung des
   Zugleich untersagt die BaFin Herrn Garro das Finanz­       vorhandenen Vermögens abgeschlossen und bereitet
transfergeschäft und gab ihm die Abwicklung des uner-         seinen Schlussbericht vor. Anleger werden daher auf­
laubten Geschäfts auf. Herr Garro führt für Herrn ­Fitzek     gefordert, ihre Rückzahlungsansprüche aus den oben
ein Ladengeschäft in Ulm, in dem er für Fitzeks un­erlaubte   genannten Verfahren bis zum 27. November 2021 beim
Bank- und Versicherungsgeschäfte wirbt. Herr Fitzek           Abwickler anzuzeigen und durch geeignete Unterlagen
nimmt derzeit unter der Firma „GK GemeinwohlKasse“            zu belegen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. ■
erneut Gelder aus dem Publikum an und verspricht, die
Gelder später zurückzuzahlen. Herr ­Fitzek betreibt so er-
neut das Einlagengeschäft, für das er grundsätzlich eine
Zulassung nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG)
benötigt.
   Zudem betreibt Herr Fitzek derzeit unter dem ­Namen
„Deutsche Heilfürsorge“ wieder das Versicherungs­
geschäft ohne eine entsprechende Zulassung nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Für die ­Annahme
und Weiterleitung der Gelder stellt Herr Garro seine

   Hinweis

   Informationen für Verbraucher
   Aktuelle Meldungen finden Sie auf der Internet-
   seite der BaFin unter der Rubrik Verbraucher. Dort
   sehen Sie auch, ob Bescheide rechtskräftig sind.

BaFin Journal | April 2021                                                                              In Kürze | 16
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